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Madame Soler_Picasso_NS_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zur Eingabe „Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium!

Verjährung und Rechtsfrieden – das ist nicht das, worum es in dieser Petition geht. Es geht darum, gehört zu werden. 25 Jahre ist es her, dass am 3. Dezember 1998 44 Nationen in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut ist weit mehr als Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zigtausende Bücher, Kunst- und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt oder geplündert (Robert Brannekämper (CSU): Das ist aber nicht das Thema! Hören Sie doch zu, was der Kollege Bausback gesagt hat!), wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten. Ich will den Hintergrund kurz erklären. – Ich habe zugehört, was der Kollege gesagt hat; im Übrigen habe ich das Wort. – Danke.

Objekte wurden auch aufgrund von Verfolgungsdruck oder zur Rettung der Objekte weggegeben. Mit privater Erpressung wurden Eigentumswechsel erzwungen, oder es wurden Notverkäufe getätigt, um beispielsweise eine Flucht zu finanzieren. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen und geliebt hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust eines Körperteils. Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören und nicht verfolgt wurden, profitierten damals oft von dieser grausamen Situation. Wir sollten uns heute in Demut fragen, ob eine Eigentumsübertragung auch ohne NS-Diktatur erfolgt wäre, ob ein Verkauf, auch zu marktüblichen Preisen, ohne die Not von Deportation und Völkermord getätigt worden wäre. Aus heutiger Sicht ist das oft schwer einzuordnen. Niemand, den ich hier im Bayerischen Landtag kenne, hat als erwachsenes Mitglied einer Opfergruppe die Schrecken der NS-Diktatur am eigenen Leib erfahren.

Ich schildere dies, verehrter Kollege Brannekämper, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert mit NS-Raubkunst. Wir stehen in einer tiefen moralischen Verantwortung. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht. Auch ein Restitutionsgesetz wird viele Fälle nicht lösen, auch diesen nicht. Die Washingtoner Konferenz, die vor 25 Jahren tagte, mündete in einen Beschluss, die Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen eine Richtschnur sein. Ja, es braucht natürlich gesetzliche Regelungen. Es braucht natürlich ein Restitutionsgesetz. Angesichts der vielen Fälle, die sich sehr komplex darstellen – vielleicht zu komplex für Sie, Herr Singer von der AfD –, wird jedoch die Beratende Kommission nicht überflüssig werden. Auch in Zukunft wird sie damit vollauf beschäftigt sein.

Die Beratende Kommission wurde von Bund und Ländern eingerichtet. Auch Bayern hat unabhängige Sachverständige bestellt. Es sind hochangesehene Persönlichkeiten; man kann auf der Seite nachsehen, wer es ist. Auch das Verfahren ist öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Professor Dr. Hans-Jürgen Papier. Der Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt – in diesem Fall: der Freistaat Bayern –, und die Seite, die Ansprüche geltend macht, in diesem Fall: die Petentinnen und Petenten. Jetzt wird es spannend; denn da greift die Petition in der Sache von Picassos „Madame Soler“ uns, den Bayerischen Landtag, an. Die einzige Forderung dieser Petition ist, der Freistaat Bayern möge bitte der Anrufung der Kommission zustimmen.

In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem
Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst! Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission. Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.

Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

  • der verfolgungsbedingte Entzug und
  • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste. Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder hervorzaubern will, steht in den Sternen.

Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance! Das müssen Sie tun. Schließen Sie sich dem Ausschussvotum nicht an! Erklären Sie die Eingabe nicht gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für erledigt!

Madame Soler_Picasso_NS_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Picassos „Madame Soler“: eine Frage der Verantwortung

Picassos „Madame Soler“ sorgt seit bald 15 Jahren für Streit. Besser gesagt: der Umgang der jeweils CSU-geführten Staatsregierung mit den Erbinnen und Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy, in dessen Besitz sich das Gemälde einst befand, dieses Verhalten sorgt für Streit. Die sture, rückwärtsgewandte und beharrliche Weigerung der CSU, der Anrufung einer vom Freistaat selbst mit eingerichteten, explizit für solche Streitfälle installierten, unabhängigen Sachverständigen-Kommission zuzustimmen, ist absolut inakzeptabel und beschämend.

25 Jahre ist es her, dass am 3 Dezember 1998 44 Nationen und etliche NGOs in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, das sind weit mehr als „nur“ Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zig Tausende Bücher, Kunst und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt und geplündert, wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten.

Wer Vorfahren hat, die in der damaligen Zeit im damaligen Deutschland lebten, weiß, dass mannigfach auch Objekte erzwungenermaßen oder zur Rettung der Objekte weggegeben wurden, Eigentumswechsel erzwungen oder Notverkäufe getätigt wurden. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust einer Gliedmaße.

Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören, wir, die wir nicht verfolgt wurden, wir profitierten allzu oft von dieser untragbaren Situation. Ja, auch dort, wo ein Erwerb zu damals handelsüblichen Marktpreisen beispielsweise einer Familie die finanziellen Mittel zur Flucht verschaffte, auch dort ist doch ein Kauf nicht ebenbürtig auf Augenhöhe erfolgt, war das „ja, ich will verkaufen“ eines, was ohne Verfolgung und Schrecken der NS-Diktatur nicht gesagt worden wäre.

Ich schildere dies, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert, mit dieser NS-Raubkunst. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht.

Die vor 25 Jahren tagende Washingtoner Konferenz mündete in einem Beschluss: den Washington Principles on Nazi-Confiscated Art, zu Deutsch Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen Richtschnur und Kompass sein. Ja, es braucht gesetzliche Regelungen und ein Restitutionsgesetz. Mit den vielen, vielen Fällen, die sich komplex darstellen, wird jedoch der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“, oft auch „Limbach-Kommission“ genannt, die Arbeit nicht ausgehen.

Die Beratende Kommission NS-Raubgut

Diese Kommission wurde von Bund und Ländern fünf Jahre nach der Washingtoner Erklärung eingerichtet. Auch Bayern wirkte maßgeblich an ihrer Einsetzung mit. Die von Bayern mit bestellten unabhängigen Sachverständigen sind hochangesehene Persönlichkeiten. Ihre Namen sind ebenso wie das Verfahren öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Einer Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt, und die Seite, die Ansprüche geltend macht. Hier wird es spannend, denn hier greift die Petition in der Sache Picassos „Madame Soler“ an den Bayerischen Landtag.

Forderung der Petition zu Picassos „Madame Soler“: Bayern möge bitte der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen

Mit ihren Restitutionsansprüchen hinsichtlich Picassos „Madame Soler“ laufen die Erbinnen und Erben in Bayern gegen eine Wand. In sämtlichen anderen Fällen aus dem gleichen Vorgang rund um die Kunst-Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich rund um die Werke gute, gütliche Lösungen gefunden. Bayern zog hingegen in den USA vor Gericht (Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig), Bayern reagierte zum Teil jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben, Bayern nahm sein Schicksal letztlich selbst in die Hand und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst!

Ja, das kann sein. Aber es geht in der aktuellen Petition gar nicht um Rückgabe oder Ausgleich, sondern lediglich um die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut! Wie man die Nutzung einer Institution verweigern kann, die man für genau solche Fälle selbst eingerichtet hat – das ist mir völlig unerklärlich.

Bayern muss aus seiner Schmollecke endlich herauskommen und eine Lösung von Problemen auf Augenhöhe angehen!

Wir Landtags-Grüne haben die Petition unterstützt und für eine Berücksichtigung gestimmt. Leider wurden wir überstimmt. Seither habe ich Briefe geschrieben, auch an Markus Söder und Markus Blume, mit Looted Art in der Sache diskutiert und auf vielerlei Wegen versucht, doch noch zu einer gütlichen Lösung zu kommen. CSU und FW blieben stur, von Einsicht keine Spur, von historischer Verantwortung leider ebensowenig.

Als Ergebnis dieses unrühmlichen und peinlichen Gezerres haben wir Grüne im Bayerischen Landtag einen Antrag eingebracht: Wir fordern ein klares Bekenntnis zu geltenden nationalen wie auch internationalen Vereinbarungen wie der Washingtoner Erklärung. Wir fordern, dass Bayern dem Beispiel der Bundesregierung folgt: Bayerische staatliche Institutionen und Institutionen, die staatliche Förderung erhalten, sollte standardisiert immer einer Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen. Das sind wir als Land, als Freistaat, – als Menschen – den Opfern und ihren Nachfahren schuldig.

Zustimmung zur Anrufung muss Standard werden

Eine weitere wichtige Forderung ist ein erleichterter Zugang zu Archiven für die internationale Provenienz-Forschung, eine vollumfängliche Kooperation auch bei eigenen Ermittlungen von möglichen Erbinnen und Erben, eine Digitalisierung von musealen Beständen und Zugänglichmachung online.

Es geht um gute Lösungen für kommende Generationen

Was hat man bei der Debatte um „Madame Soler“ zu verlieren? Die Sachlage ist komplex, ja. Aber Mediation macht ja gerade bei komplexen Fragen Sinn. Auch das dringend notwendige Restitutionsgesetz, an dem Kulturstaatsministerin Claudia Roth aktuell intensiv arbeitet, wird nicht allen Fällen gerecht werden können. Das zeigt der Blick auf die Länder, die solche Gesetze bereits haben. Gerade auch deshalb braucht es die mit hochangesehenen Fachleuten besetzte Beratende Kommission. Deren Befassung mit Fällen strittiger Provenienz von Kunstwerken ist rechtlich möglich und sachgerecht. Darüber hinaus ist sie vor allem aber auch aus moralisch-ethischen Gründen zwingend. Denn es darf nicht nur um die Interpretation von Paragraphen gehen oder um Ablenkungsmanöver, indem man alle Verantwortung auf den Bund abschiebt.

Wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die – wie jetzt Picassos „Madame Soler“ – jahrelang in Depots vor sich hinstauben und dem Publikum sogar in ihrer Digital-Version entzogen wurden? Oder wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die eine neue Heimat in Herzen und Hirnen bekommen haben und deren Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählt wurde?

Unser Antrag zum verantwortungsvollen Umgang mit NS-Raubgut wurde von CSU und FW abgelehnt. Bei der Bewertung der Petition geben wir uns noch nicht geschlagen. Darum haben wir die Petition auf die Tagesordnung der Plenarsitzung von Mittwoch, dem 19.07.2023 setzen lassen.

Diversität Medien Diversity Rundfunkrat Film Tags Preisschilder

Medien machen Menschen

Ich sitze seit geraumer Zeit in einem Rundfunkrat. Wir wundern uns – als Gesellschaft und als Rundfunkräte – wieso öffentlich-rechtliches Programm nicht (mehr?!) alle Menschen der Gesellschaft erreicht. – Eine Notiz aus meinem Kommentar zur Initiative #NichtmeinTatort

Dass Film es leisten könnte, normative Vorbilder für alle gesellschaftlichen Gruppen zu skizzieren, statt normative Klischees zu zementieren und rückwärtsgewandt zu agieren, ist leider keineswegs Konsens. Wir (zu Recht!) krittelnden und mäkelnden Rundfunkratsmitglieder werden vertröstet, Programmverantwortliche ducken sich weg, bis der Sturm weiterzieht.

Programmverantwortliche ducken sich weg, bis der Sturm weiterzieht.

Öffentliche Mittel im öffentlichen Rundfunk aber sollten so verwendet werden, dass sie für alle gesellschaftlichen Gruppen sinnhaft im Sinne des Verfassungsauftrags Einsatz finden – und positiv im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gesellschaftliche Modelle skizzieren:

Wo es heute in der realen Welt noch wenige Ermittlerinnen mit asiatischen Wurzeln, wenig Schuldirektorinnen mit afrikanischen Urahnen gibt, braucht es für junge Menschen diese Vorbilder in den Medien umso dringender, damit sie den Schritt wagen, dorthin zu gehen, wohin sie möchten – und nicht dorthin, wo „ihresgleichen“ vermeintlich hingehöre und wegen eines Racial Bias über Jahrzehnte verortet wurde.

Racial Bias ist nicht einfach „nur Rassismus“.

Racial Bias reicht von Selbstunterschätzung wegen Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe über strukturellen Rassismus und Alltagsrassismus bis hin zu positiven und negativen Vorurteilen. Unbewusste Vorbehalte – Unconcious Bias – gibt es nicht nur im Hinblick auf Aussehen/Hautfarbe. So wurde ich als Kamerafrau regelmäßig gefragt, ob „die Kamera nicht schwer“ sei. Meine Schwägerin, Altenpflegerin von Beruf, wird sehr selten gefragt, ob „der Patient nicht schwer“ sei.

Racial Bias und andere Formen der Diskriminierung wie z.B. Antisemitismus, Sexismus, Homophobie, Islamfeindlichkeit, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder „Doppel-Diskriminierungen“ wie z.B. bei älteren Frauen können durch Medien zementiert werden – oder aber überwunden.

Vorbilder schaffen.

Nur mit Medien, die vermeintlich „überrepräsentieren“, können übrigens auch Menschen wie ich unbewusste Vorurteile nachhaltig begraben. Menschen wie ich, die keine BPoCs sind, keinerlei Akzent sowie einen sehr deutsch klingenden Namen haben – und die wie ich (positive wie negative) unbewusste, auf äußere Merkmalen beruhende Vorurteile aufgrund ihrer bisherigen kulturellen, familiären wie auch gesellschaftlichen Erfahrungen noch in sich tragen.

Rundfunkräte diverser aufstellen.

Dazu braucht es Redaktionen und Filmschaffende, die divers sind. Dazu braucht es öffentliche Mittel, deren Vergabe an Diversität geknüpft wird. Und last not least: Rundfunkräte, in denen nicht wie beim BR-Rundfunkrat nur eine Person von 50 Mitgliedern alle Migrant*innen des Freistaats Bayern mit 13 Millionen Menschen, 20% davon mit Migrationshintergrund, vertritt!

1/5 statt 1/50! – Das schreibe ich hier für meinen Rundfunkrats-Kollegen und Freund, Hamado Dipama – Du machst einen Super-Job für das Fünftel! Ich wünsche Dir Kolleginnen!

Der Bayerische Rundfunk entscheidet nicht, wer im Rundfunkrat sitzt.

Der BR jedenfalls kann überhaupt nichts dafür, wer im Rundfunkrat sitzt. Die Zusammensetzung der Räte regeln Landesgesetze. Diese Landesgesetze machen die Landesparlamente. In Bayern also ein Parlament, das seit gefühlten Ewigkeiten vor allem konservative Haltungen repräsentiert. Ob das einer sich wandelnden Welt gerecht wird? Die aktuelle Zusammensetzung des Rundfunkrats fasst Wikipedia hier zusammen, der BR hier. Ein Kollegium, mit dem ich sehr gerne arbeite. Es lohnt, die Mitglieder einzeln zu googeln. Trotzdem sind wir aktuell nicht repräsentativ für die Gesellschaft, in der wir leben. Da nehme ich mich selbst gar nicht aus, sondern lade ein zur breiten, öffentlichen Debatte: Braucht es eine regelmäßige, automatische Kontrolle und Anpassung der Zusammensetzung unserer Rundfunkräte an unsere sich wandelnde Gesellschaft?

Vorbilder schaffen statt Klischees zementieren!

Gesellschaft repräsentieren. Alle erreichen. Vorbilder schaffen statt Klischees zementieren! – Was hilft? Petitionen an Landesparlamente stellen, Protestbriefe an Landesregierungen schreiben, Verbände einschalten, das Thema in den Fokus rücken, laut werden, dran bleiben.


Weiterlesen:
„Racial Bias and Discrimination: From Colorism to Racial Profiling“ auf ThoughtCo. in englischer Sprache (Google Translate hilft – aber auch für einen Volkshochschulkurs Englisch oder Sprachlerntools wie z.B. Duolingo ist es nie zu spät! Ich habe als erwachsene Frau Niederländisch und Hebräisch gelernt – You can do it!! – Sprachen bereichern. Entdecke die Welt!)

Plenarsaal Leer Ausschuss wissenschaft Kunst Sanne Kurz Grüne Landtag Bayern Kultur

Transparenz-Problem: „Begrenzte Öffentlichkeit“

Der Bayerische Landtag verrichtet einen Großteil seiner Arbeit in Ausschüssen. Diese sind, wie die Plenarsitzungen, öffentlich. Besonders spannend ist das, wenn ein Ministerium berichtet oder, wie diesen Mittwoch, gleich der Minister persönlich. Schlimm, wenn dann die Öffentlichkeit rechtswidrig fast komplett ausgeschlossen wird. Ein Lagebericht zu Demokratie und Transparenz in Bayern.

Seit der Landtagswahl in Bayern 2018 bin ich Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Die Spielregeln für alles, was wir im Landtag tun, stehen in der „Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag“ (BayLTGeschO) Unter anderem steht in diesen Spielregeln, dass alle Ausschüsse öffentlich tagen. Das ist wichtig, damit alle Menschen in Bayern sehen können, wie politische Debatten laufen, wer sich für was wie ausspricht oder warum Dinge so laufen, wie sie laufen.

Öffentlichkeit: Grundpfeiler der Demokratie

Öffentliche Sitzungen sind so ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie, sie machen Entscheidungsprozesse erst verständlich und transparent. Und zwar egal, ob man einer Entscheidung zustimmt oder eine Entscheidung für falsch hält.

Pandemiebedingt wurde Öffentlichkeit im Maximilianeum, Sitz des Bayerischen Landtags, längere Zeit allein über Live-Streams, u.a. der Ausschüsse, hergestellt. Wir Grüne, Transparenz-Partei, fanden das gut. Alle konnten sich so auch in Zeiten von Lockdown und Social Distancing informieren, Debatten nachverfolgen, sich selbst ein Bild machen. Diese Zeiten sind nun leider vorbei.

Willkürliche Entscheidung

Alle Ausschüsse, die in großen Räumen tagen, so auch der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, sollten nach der Sommerpause erst abstimmen, ob es weiterhin Live-Streams geben wird. Dieser Abstimmung griff der Ausschuss-Vorsitzende, Robert Brannekämper, willkürlich und in Alleinherrscher-Manier vor: Streaming sei nicht geplant, man könne dann ja nächstes Mal abstimmen und streamen.

Fun Fact: Der Sitzungssaal hat genau 5 Plätze für Gäste.

Ex-CSU-Justizminister Bausback versuchte zu retten, was zu retten ist in dem peinlichen und erbärmlichen Spiel. Mit seinem Wortbeitrag, es gebe ja schließlich „eine begrenzte Öffentlichkeit“, zerdepperte er aber eher mehr Porzellan, als in irgendeiner Form hilfreich zur Transparenz-Debatte beizutragen. Als Service für CSU und FW hier nochmals unsere gemeinsamen Spielregeln: Die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags besagt in §138 „Öffentlichkeit“ klipp und klar:

„Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.“

§138, Abs. 1, BayLTGeschO

Kein Wort von „begrenzter“ Öffentlichkeit, lieber Kollege, zumindest nicht in der Geschäftsordnung, die mir bekannt ist. Wobei mir ehrlich gesagt ohnehin nicht klar ist, was denn „ein bisschen“ öffentlich sein soll?! Klingt für mich so wie „ein bisschen“ schwanger. Oder nicht?

Wie dem auch sei. Der CSU reicht „begrenzte“ Öffentlichkeit. 5 Plätze sind ja auch für ein paar Millionen Menschen in Bayern relativ viele Plätze. Nachdem wir von Grüne Fraktion Bayern laut Rabatz gemacht haben, beantragte ich eine Abstimmung. Sollen sich die Damen und Herren doch bitte zu ihrer „interessanten“ Vorstellung von „Öffentlichkeit“ bekennen!

Kein Streaming?! – Abstimmen!

Mit eingezogenem Schwanz wimmerten die FW wieder der CSU hinterher. Ergebnis der von uns beantragten Abstimmung zum Streaming statt Willkür-Entscheidung gegen Streaming: 8:8 – unentschieden. Ein Trauerspiel. Ein schwarzer Tag für die Demokratie.

Der Kunst-Minister sprach dann vor: 5 Gästen!

Dass man grottenschlechte Politik so geschickt verstecken kann, bewies die Vorstellung des Ministers für Wissenschaft und Kunst. Extra im Ausschuss zum Rapport angetreten, berichtete er vor: genau! Vor 5 Gästen. Auch einem Mitarbeiter meines Teams war der Einlass zunächst verwehrt worden, mit Hinweis auf die wenigen Plätze.

Was kann man tun? Kommt in Scharen! Erstreitet Euch Euer Recht auf Öffentlichkeit! Fordert in Petitionen die Umsetzung der Geschäftsordnung, die Herstellung der Öffentlichkeit! This parliament is your parliament!

ALG II Grundsicherung Hartz IV Corona hilfe Soloselbstständige solo Selbstständige

Warum ALG II keine Lösung ist

Die bittere Lage der vielen Kleinunternehmen und Solo-Selbstständigen kenne ich aus eigener Erfahrung nur zu gut. Immer wieder werde ich gefragt, warum mein Protest gegen die Grundsicherung so vehement ist. Rede ich da eine supergute Sache schlecht? Ich sitze dann Stunde um Stunde und erkläre, warum ALG II für Solo-Selbständige einfach nicht passt. Hier Argumente für alle, die auch erklären müssen, warum Hartz IV keine Lösung ist.

Dies ist ein „Ja, aber“-Post. Ein Artikel, bei dem das „Ja, aber“ alles zuvor Gesagte ad absurdum führt und als ungültig markiert. Auch, wenn es in dieser Wucht nie gegen das vor dem „Ja, aber“ Stehende gedacht war. Auch, wenn das vor dem „Ja, aber“ Stehende grundsätzlich wahr und richtig ist und Bestand hat.

Darum gleich vorweg: Es ist sehr gut, dass wir in einem Land leben, in dem theoretisch niemand hungern muss. In dem es theoretisch ein dicht gewebtes soziales Netz gibt, in dem theoretisch alle aufgefangen werden, die am Abgrund stehen, in dem theoretisch Würde zählt. Theoretisch. Denn die Corona-Krise hebt wie ein scharfer, brennender Wind hervor, wogegen sich die Ärmsten der Armen nie zu wehren wussten. Was die, die seit Jahren in Not sind, nie artikulieren konnten.

Jetzt sind es auch Künstlerinnen, Journalisten, Fotografinnen, Musiker, die es trifft. Leute, die laut trommeln können, sich Gehör verschaffen, Missstände aufzeigen und uns klarer denn je machen:

Hartz IV – ALG II – Grundsicherung: viele Worte, ein großer Mist.

Zumindest, wenn es um die Bedarfe von Solo-Selbstständigen und Freien geht. Waren diejenigen dieser Berufsgruppen, die bereits in der Vergangenheit ALG II bezogen, immer leise gewesen und hatten den Empfang von Transferleistungen eher verschwiegen und diskret abgewickelt, um nicht den Nimbus der erfolgreichen Journalistin, des hippen Filmemachers, der gefragten Sängerin oder des gehypten Fotografen zu verlieren, so betrifft es nun so breite Gesellschaftsschichten, dass sich niemand mehr schämt, dass alle zusammenstehen und laut rufen: so nicht!

Wenn sie denn überhaupt ALG II bekommen… und behalten dürfen… Denn für Solo-Selbstständige gibt es rund um Hartz IV einige Klippen, Hürden und Unglaublichkeiten, die ich hier dem geneigten Publikum nur mal andeuten will.

Ja, natürlich gibt es auch jene, für die es gut passt, für die die Grundsicherung die Rettung war und ist, denen mit ALG II zumindest ein bisschen geholfen ist. Aber bei Hartz IV gibt es auch: jede. Menge. Probleme. – Vor allem: für Solo-Selbstständige. Wir Grüne trommeln im Landtag seit Beginn der Krise: Hilfe für diese vergessene Gruppe muss her! Fiktiver Unternehmerlohn wäre eine Lösung. Unbürokratisch, betrugssicher. Aber die CSU-FW-Regierung will nicht. Doch die Front weicht auf, zumindest bei der CSU. An den FW sind wir dran.

Sie kennen Hubert Aiwanger persönlich? Leiten Sie ihm folgende Informationen zu seiner Lieblings-Hilfe, dem ALG II, gerne weiter!

  • Fakt ist, man erhält maximal 432€ – plus Kosten der Unterkunft. Im Monat. Junge Menschen erhalten weniger. Kinder erhalten weniger. Dinge wie das bayerische Familiengeld, das ich (als Abgeordnete!) für meine jüngste Tochter in voller Höhe erhalte, werden auf das ALG II angerechnet – und der Bezug wird gekürzt.
  • Fakt ist, dass einige Solo-Selbstständige, z.B. solche mit eigener freiwilliger Arbeitslosenversicherung, gar keinen Anspruch auf ALG II haben. Manche Arbeitslosenversicherung zahlt nämlich nur, wenn man die Geschäftstätigkeit beendet, Insolvenz anmeldet und: die Soforthilfen zurückzahlt. Fragt sich nur, von welchem Geld…
  • Fakt ist, dass beim Hochfahren jeder Hinzuverdienst bei Solo-Selbstständigen erst hinterher aufs ALG II angerechnet wird und horrende Rückzahlungen möglich sind.
  • Fakt ist, dass Arbeiten im ALG II-Bezug für Solo-Selbstständige nur unter tageweiser Abmeldung geht, diese Abmeldung zum Arbeiten aber nur wenige Tage im Jahr möglich ist, zu wenige, um von dem Geld zu leben, wenn man frei arbeitet.
  • Fakt ist, dass bei der Berechnung des Hinzuverdiensts Dinge wie eingenommene Umsatzsteuer (dabei muss man die ja abführen!!) mit angerechnet werden, und dass die Sachbearbeitung entscheidet, welche Ausgaben für den Solo-Selbstständigen und seinen Betrieb wichtig sind, und daher als Betriebsausgaben anerkannt werden. Dass also nicht „Gewinn“ mit dem ALG II verrechnet wird.
  • Fakt ist, dass auch 60.000 angesparte Euro für einen Solo-Selbständigen, der vor der Rente steht und keinerlei gesetzlichen Rentenanspruch hat, nicht viel Geld ist: 65 bis 95 Jahre – also 30 Jahre Zeit, für die das Geld reichen muss. 60.000 geteilt durch 30 Jahre: 2.000€/Jahr. Wenig Geld.
  • Fakt ist, dass die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt, auch mit Prüfung des „Einkommens“ beispielsweise Pflegebedürftiger oder schulpflichtiger Kinder.

Ich könnte jetzt noch stundenlang weitermachen. Es läuft auf ein „besser als nichts, aber es passt nicht“ hinaus.

Jobcenter sind sehr bemüht. Machen aber die Gesetze nicht.

Die Jobcenter sind übrigens wohl sehr bemüht, verstehen, dass die Solo-Selbstständigen, die da kommen, alle einen Beruf haben und keine Maßnahmen brauchen, verstehen, dass es eine Sondersituation ist. Verstehen, dass Hilfe nötig ist. Wie so oft in dieser Krise macht die Verwaltung also ihren Job. Die Regierenden schlafen!

Wenn Ihr Unglaubliches erlebt habt auf Eurem Weg, wenn Ihr überlebt, aber nicht gut, schreibt mir. Bitte macht in Eurer Mail deutlich, ob ich Eure Geschichte (anonymisiert) veröffentlichen darf oder nicht. Ich sammle hier unten Berichte und update ab und an. Leitet den Link zu diesem Artikel auch gerne weiter.

Oh, und schreibt auch an Hubert Aiwanger! Sprecht ihn auf seine Rede vom 9.7. an, in der er Hilfesuchenden unterstellt, es ginge ihnen nur um Gewinnmaximierung! Stellt Petitionen an den Bayerischen Landtag und fordert Landes-Hilfsprogramme mit fiktivem Unternehmerlohn nach Vorbild von NRW, nach Vorbild von Baden-Württemberg!


Wer in Bayern lebt, dem bleibt nur der Weg zum Amt. Das ist beschämend. Aber bittere Realität.

„Besser als nichts“ sagen die einen, „Auf geht’s“ sagen die anderen. Und wieder andere haben sich längst einen neuen Job gesucht. Sie sind erst mal verloren für den „Mittelstandsmotor“, sind weg als flexible Selbstständige, die eine gesunde Wirtschaft so dringend braucht, auch in Bayern.

Ich persönlich lehne ALG II nicht grundsätzlich ab. Ich habe selbst als junge Mutter und Studentin einmal staatliche Transferleistungen bezogen, als es noch nicht Hartz IV hieß. Ich war froh, dass es das gab. Wir Grüne fordern allerdings generelle, grundlegende Reformen, manche sagen, wir wollen Hartz IV abschaffen, ich sage, wir wollen die Grundsicherung ersetzen durch Garantiesicherung.

Für Solo-Selbständige fordern wir Grüne ein bundesweites Existenzgeld für Selbstständige in Not von monatlich rund 1200 Euro.

Wer sich zu ALG II, Grundsicherung, Hartz IV gerne informieren will, für den gibt es hier Orientierung:


Weiterlesen, weiterhören:

Kulturelle Bildung Kunst Kultur Schule Kinder Museen Kitas Kindergarten Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Kulturelle Bildung: Know-How nutzen, um im Schulbetrieb Normalität zu ermöglichen

Tausende Menschen sind in Bayern im Bereich der Kulturellen Bildung aktiv: in Museen, Kitas, Schulen, Theater, Musik, Bildender Kunst u.v.a. mehr. – Sind?! – Waren! Denn all das liegt brach, findet sporadisch digital statt und meist: nicht. Hilfen? Ideen? Perspektiven? – Fehlanzeige. Ein Fachgespräch auf Einladung der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e.V. /// LKB:BY

Es ist wahnsinnig wichtig, heute ins Gespräch zu kommen mit all den guten Leuten der vielen Verbände, die zum Fachgespräch „Lage der Kulturellen Bildung in Bayern“ geladen hatten. Besonders gefreut hat mich, dass auch das Kultusministerium eine engagierte Vertreterin geschickt hatte. Doch als es in den Break-Out-Sessions dann ans Eingemachte ging, wurde klar, wie groß die Defizite sind. Corona wirkt wie ein Brandbeschleuniger.
Was ich mitnehme:

  • Die Kulturschaffenden, die Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung sind pleite. Im ALG II-Bezug können sie nicht leicht hinzu-verdienen, u.a. da sie sich nur wenige Tage aus dem ALG II-Bezug abmelden können und die Umsatzsteuer beim Hinzuverdienst mit angerechnet wird. 1. Die betroffenen Solo-Selbstständigen brauchen Hilfe. 2. Bayern muss die Lücke zwischen Hilfen für Künstler*innen und Hilfen für Solo-Selbstständige der Erwachsenenbildung schließen. 3. Bayern muss, wenn die bestehenden Hilfen Ende September auslaufen, neue Hilfen anbieten. 4. Bayern braucht ein klares Bekenntnis zu einer Aufstockung der Überbrückungshilfen mit einem bayerischen Programm für Solo-Selbstständige – mit Anerkennung des fiktiven Unternehmerlohns als Betriebskosten, mindestens in Höhe des Existenzminimums. Die letzte Plenardebatte zum Thema Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige findet Ihr unten.
  • Die Schulen brauchen in Zeiten von Corona Hilfe, um Unterricht zu garantieren. Anbieter*innen Kultureller Bildung können hier helfen. In Schulgebäuden und extern, drinnen und draußen. Was es dafür braucht, ist eine Anlaufstelle für Kulturelle Bildung bei der Staatsregierung, wo Angebote gebündelt werden und man zwischen Bedarfen der Schulen und Angeboten der Kulturellen Bildung vermittelt. Wo auch Personal- und Zeit-Ressourcen, die auf Seiten der Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung bestehen, gebündelt werden können und abrufbar wären. Dafür müsste es möglich sein, Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung auf Rechnung mit angemessener Bezahlung an Schulen als Unterstützung einzusetzen.
  • Mindestgagen und Mindesthonorare für Rechnungssteller*innen müssen auch für Kulturelle Bildung Normalität werden. Es braucht hier ein Bekenntnis der Staatsregierung, die als Vorbild für kommunale Spitzenverbände dienen kann. Viele andere freien Berufe nutzen Honorartabellen. Corona hat die prekäre Einkommenssituation etlicher Kulturschaffender wie ein Brennglas sichtbar gemacht. Nutzen wir die Krise und kämpfen wir für nachhaltige Veränderung!
  • Die Ministerien der Staatsregierung müssen besser zusammenarbeiten. Institutionalisierte, regelmäßige Kooperation gibt es nicht. Es gibt keine zentrale Ansprechstelle für Kulturelle Bildung auf Seiten der Staatsregierung. Der Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht des Wirtschaftsministeriums, der zeigt, wie wichtig die Kreativen für Bayern sind und dass dort so viele Menschen beschäftigt sind wie in der Automobilbranche, den kannte beispielsweise das Kultusministerium nicht. Hier braucht es institutionalisierte, regelmäßige Kooperation und eine zentrale Anlaufstelle für Kulturelle Bildung.

Puh… na klar ging es noch um viel, viel mehr. Wertschätzung, auch gesellschaftlich, und so. Aber ich kann ehrlich gesagt die Reden von der „emotionalen Seele Bayerns“, der Wertschätzung und all den „blutenden Herzen“ nicht mehr hören. Mit Herzblut kann man keine Miete zahlen. Konnte man noch nie. Mit Herzblut kommt man nicht mal in die KSK. Soziale Absicherung für Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung? Kostenloser Zugang zu staatlichen Museen für freie Kunstvermittler*innen?! Alles Fehlanzeige.

Es gibt noch unglaublich viel zu tun. Wenn es zumindest mal eine zentral für alles zuständige Person gäbe, die Haushaltsmittel hat, die mit Personal ausgestattet ist, die sich hinsetzt und die Koordination zwischen den Ministerien endlich mal voranbringt, dann könnte es was werden mit besseren Bedingungen für Kulturelle Bildung in Bayern.

Dass das ein einzelner Verband (und Tausend Dank für das Fachgespräch! Das tat total gut, das mal alles so gebündelt zu hören @Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e.V. /// LKB:BY!) mit lauter Ehrenamtlichen nicht stemmen kann, ist klar. Was also tun?

Ich werde in jedem Fall etliche Anregungen aus dem Gespräch mitnehmen und im Landtag einbringen. Da aber erst wieder im Oktober Ausschuss-Sitzungen sind und es wirklich brennt, kann ich nur auch Einzelpersonen raten, sich genauso wie Verbände ans Trommeln zu machen:

  • Hilfe für Solo-Selbstständige: Schaut oder lest die Reden zum ersten Programmpunkt der letzten Plenarsitzung: Überbrückungshilfen des Bundes wie in NRW, BaWü oder anderswo mit Hilfen für Solo-Selbstständige aufstocken, fiktiven Unternehmerlohn als Betriebsausgabe anerkennen, Solo-Selbstständige endlich nicht mehr gegenüber Einzelunternehmer*innen in GmbH-Form benachteiligen, die Kurzarbeitergeld beziehen können. Die Reden zeigen ganz deutlich: Die Festung bröckelt! Wenn es Bedarfe gäbe, müsse man nachbessern, so die CSU. Wo man von Lücken höre, müsse man natürlich etwas tun. Darum: Berichtet Lücken! Schreibt den Ministerien, den Ministerinnen und Ministern, den Abgeordneten in den Ausschüssen für Bildung, für Wirtschaft, für Kunst!
  • Stellt auch Petitionen an den Bayerischen Landtag. Das kann man gemeinsam tun oder auch ganz alleine. Die Petitionen werden erst in den kommenden Ausschuss-Sitzungen behandelt – also erst im Oktober, wenn hoffentlich schon Lösungen in Sicht sind. Aber bis dahin werden die Petitionen von der Staatsregierung beantwortet. Jede Petition erhält eine Erklärung der Staatsregierung mit auf den Weg, man muss sich also mit Euren Forderungen auseinandersetzen! Nutzt diesen Weg! Wie man eine Petition stellt und was damit passiert erkläre ich hier.
  • Kommuniziert klare Forderungen. Es ist total super, dass es das Gespräch und den Austausch bereits gibt. Das ist eine solide Basis, auf die man aufbauen kann. Möglichst konkrete Forderungen helfen, damit man nicht Gefahr läuft, ergebnislos auseinanderzugehen, weil ja alle total nett und total bemüht sind und gerade halt nicht mehr geht. Es geht immer mehr! Ich weiß, im Kulturbereich ist alles Ehrenamt, oft wird Prekariat verwaltet, und Zeit ist kostbar, Hauptamt selten. Trotzdem muss man jetzt einmal kurz die Arschbacken zusammenkneifen und die Not der Stunde nutzen, um aus der Krise gestärkt hervorzugehen. Beispiel DEHOGA: Dort hat man deutlich weniger Verluste zu beklagen als in der Kultur- und Kreativwirtschaft, trotzdem hat man es in Bayern geschafft, dass Musik im Biergarten dann erlaubt ist, wenn es „Hintergrundmusik“ ist (= gut für das Wirtshaus), und nur mit gedeckelter Personenzahl erlaubt ist, wenn man etwa Eintritt verlangt (= gut für Kulturschaffende). – Wir sollten uns da als Gesellschaft nicht spalten lassen, sondern mutig weiter auf den Gleichheitsgrundsatz pochen und uns dessen bewusst sein, dass es immer eine Lösung gibt. Man muss nur wollen.

Wir werden in jedem Fall mitnehmen, dass es eine Stelle für Kulturelle Bildung in der Staatsregierung braucht, die Bedarfe koordiniert und zentrale Ansprechstelle sein kann.

Plenardebatte zu Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige

Debatte zu Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige. Reden, Standpunkte und Forderungen aller im Landtag vertretenen Parteien. Name der redenden Person jeweils rechts in der Tabelle.

Last not least: Nutzt die Worte der Redenden! Sprecht sie an, schreibt ihnen, nagelt sie fest. Macht eure Sache zu ihrer Sache. Viele kleine Nadeln bewegen auch große Dinosaurier.

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Gastro & Musik: Hintergrund, Vordergrund, ohne Grund?!

Mit einem Wirrwarr an Regeln hat die CSU-FW-Regierung unser Land überzogen: Private Feiern erlaubt – aber nicht in gemieteten Clubs. Blasmusik im Biergarten erlaubt – es sei denn, es ist Kultur. Etc. – Zum Infektionssschutz trägt das so nicht bei. – Klärende Regeln und offene Fragen.

Warum ausgerechnet die Laienmusik rückwirkend zum 15. März Hilfe bekommt, die Profimusik aber nicht, können sicher die fünf CSU-Abgeordneten und Ex-Abgeordneten erklären, die 5 der 8 Dachverbände vorstehen, bei denen man Mitglied sein muss, damit man überhaupt Laienmusik-Hilfen beantragen darf. Kirchenchor oder Amateur-Gruppe neuer Volksmusik und nicht Mitglied im Blasmusikverband? – Pech gehabt.

Blasmusik im Biergarten

Obwohl also zumindest der CSU die Blasmusik sehr am Herzen zu liegen scheint: Erklären konnte mir kein einziger der im Wirtschaftsausschuss anwesenden CSU/FW-Abgeordneten, unter welchen Bedingungen Kultur denn im Biergarten und in der Gastro erlaubt sein soll. Unseren Antrag zu Blasmusik und Biergarten – „Kultur in der Gastro wieder ermöglichen“ – der schlicht Erlaubnis von Kultur in der Gastro ohne Wenn und Aber forderte – lehnten sie trotzdem ab. (Antrag hier)

Weil ich aber nicht gerne ohne Erklärung abgespeist werde, und weil natürlich auch Betroffene ein Recht haben zu wissen, woran sie sind, hakten wir für Euch nach! Hier für Euch: unsere Kleine Anfrage zum Thema, wie ich denn als Musiker*in oder Wirt*in bitte feststellen kann, ob es sich um Hintergrundmusik (erlaubt mit unbegrenzt großem Publikum) oder ob es sich um eine Kulturveranstaltung (erlaubt mit Deckelung der Publikumsgröße) handelt.

Pauschale Deckelung der Publikumsgröße hilft Infektionsschutz nicht

Gegen die unsinnige pauschale Deckelung, die keinerlei Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten nimmt, kämpfen wir ja schon länger. Angesichts der ab 1. September wieder erlaubten Messen (Innenräume, internationales Publikum, eher mehr Menschen) hatten wir erneut für eine Definition der (verbotenen) „Großveranstaltung gekämpft. Eine Definition, die andere Länder längst erlassen haben, damit man weiß, woran man ist, und planen kann. Man will hierzulande aber offenbar keine klaren Leitplanken, die vor Ort helfen könnten, Entscheidungsspielräume zu nutzen.

Ob es in Bayern zumindest Regeln gibt, in der Gastro Hintergrundmusik von Kulturveranstaltungen zu unterscheiden? Und ob diese Regeln wohl kulturfreundlich sind?

Kultur oder Hintergrund?! – Das sagt die Staatsregierung

In Kürze: Kultur in der Gastro ist dann eine Ergänzung im Sinne einer „Hintergrundmusik„, wenn

  • kein Eintritt für die Veranstaltung verlangt wird,
  • keine Eintrittskarten ausgegeben werden,
  • die reguläre Bestuhlung bestehen bleibt,
  • während der Darbietung der gastronomische Service nicht unterbrochen wird und
  • wenn die Lautstärke der Darbietung Unterhaltungen weiterhin möglich macht.

Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt wird, so die Staatsregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage, stehe die künstlerische Darbietung im Vordergrund und es läge eine kulturelle Veranstaltung vor, für die § 21 Abs. 2 BayIfSMV gilt: gedeckelte Personenzahl und mehr.

Na klar sind ergänzend die Vorgaben für Gastronomie zu beachten. Und dass Kultur in unserem Sinne auch etwas anderes als nur (Blas-)Musik sein kann?! – Geschenkt!

Gleichheitsgrundsatz verletzt: Knackwurst wichtiger als Kultur.

Gleichheitsgrundsatz? Gleiche Gesundheitsgefährdung, ja gleicher Gesundheitsschutz für die Gäste, wenn man Eintritt verlangt und wenn man keinen Eintritt verlangt? – Ein Schelm, wer hier denkt, dass der CSU-FW-Regierung Knackwurst wichtiger ist als Kultur.

  • Essen und zuhören – ja.
  • Essen, Eintritt zahlen und zuhören – nein.

Mich ärgert das enorm – und ich werde das so nicht hinnehmen!

Wer selbst betroffen ist und die Sache ähnlich sieht, dem bleiben mehrere Möglichkeiten:

  • der Klageweg: Mehrere Klagen gegen unsinnige CSU-FW-Corona-Auflagen waren bereits erfolgreich. Wo der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgrundsatz verletzt war, wurde Klagen beispielsweise stattgegeben
  • Briefe an die Staatsminister: Hier sieht man sehr gut, woher die unsinnige Ungleichbehandlung stammt:
    • StM Aiwanger – unser Mann für Knackwurst und halbe Hendl. Würde sich am liebsten sofort die Beschränkungen vom Hals schaffen. Dass sein Herz für Bayerns Wirtshäuser schlägt, ist kein Geheimnis, den mächtigen Lobby-Verband DEHOGA freut’s. Als Wirtschaftsminister ist der Gute für Wirtschaften – also Gasthäuser und Biergärten – zuständig. Fun Fact: Ab September sollen Messen wieder erlaubt sein. Für Messen ist er genauso zuständig wie fürs Essen. Messen?!!! Genau: Indoor. International. Industry First. – Wollt Ihr diesem Herrn schreiben, müsst Ihr Euch an das Wirtschaftsministerium wenden.
    • StM Sibler weiß als gelernter Geschichtslehrer, dass politische Entscheidungen schon mal zu drakonischen Konsequenzen führen können. Und dass das ungut ist. Ganz auf Linie des Ministerpräsidenten gibt er den Umsichtigen, wägt ab, verkennt vielleicht auch das Raumangebot einiger Biergärten oder Stadien und pocht auf eine feste Deckelung der erlaubten Gästezahlen statt auf sinnvolle Abstands-Regeln, die aufgrund der jeweiligen Fläche ja auch zu Deckelungen führen. Atmende Deckelungen, die die Gegebenheiten vor Ort angemessen berücksichtigen. Da er Kunstminister ist, wirken seine Deckel bei allem, wo „Kulturveranstaltung“ draufsteht. – Wollt Ihr ihm schreiben, müsst Ihr Euch an das Kunstministerium wenden.
  • Petitionen an den Bayerischen Landtag, in denen Ihr euer Problem schildert und um Besserung ersucht. Wichtig ist zu wissen, dass die Staatsregierung denkt, alles sei geritzt. Man muss also sehr ins Detail gehen und klar schildern, was man will: Gleichbehandlung. Gleichheitsgrundsatz. Wie das mit den Petitionen geht, erkläre ich hier. Die Staatsregierung erhält alle eure Petitionen. Entschieden wird dann zeitlich nach der Erklärung der Staatsregierung im Landtag. Obacht: Dort gibt es erst Ende September wieder Sitzungen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass 20, 30 Petitionen auch mal deutlich machen, wo das Problem liegt. Und anders als bei Bürgerpost muss die Staatsregierung sich zu Petitionen erklären – und zwar umgehend.

Verfassungsmäßiger Gleichheitsgrundsatz: pauschale Deckelung für Kulturevents greift hier zu kurz

Wichtig wäre meines Erachtens nach, sich klar – egal ob in Brief, Petition oder Demo – immer auf das Gesamt-CSU-FW-Kabinett zu beziehen. Vielleicht kommen CSU/FW ja endlich auf den Trichter, wenn alle Hebel in Bewegung sind. Und vielleicht regeln CSU/FW die Sache dann endlich so, dass man mit Kultur wieder Geld verdienen darf, ohne über Deckel nachdenken zu müssen – genau so, wie das in der Gastro gut funktioniert.

Daumen hoch Abstimmung Petition Künstlerhilfen bayern zustimmung kultur kunst sanne kurz Grüne landtag

Petition?! – Wirkt!

Petitionen an den Bayerischen Landtag sind ein wichtiges, verfassungsrechtlich garantiertes, demokratisches Mittel. Alle Menschen dürfen Petitionen an den Landtag richten, formlos, online oder mit PDF-Vordruck. Ganz alleine, ohne mühsames Unterschriften sammeln. Heute erzielten wir im Landtag einen Sieg. Die höchste Würde für eine Petition zu den Künstlerhilfen: Würdigung. Das heißt: Was die Petition fordert, wird gemacht. Hier ein „How to“ Petition:

Es zahlt sich aus, wenn man sich gut vorbereitet, weiß, was los ist und die Nöte der Betroffenen in den vielen, vielen Mails ernst nimmt (sorry, wenn ich mit antworten echt superlang brauche!). Denn dank der vielen Zuschriften weiß man, was der Sachstand ist, wo es hakt und wo es Lücken gibt, die dringend nachgebessert werden müssen.

So auch heute bei der Behandlung der drei Künstlerhilfen-Petitionen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst – und live auf YouTube.

Was passiert mit Deiner Petition, wenn sie eingereicht ist?

Das zuständige Fach-Ministerium nimmt Stellung zu Deiner Petition. Minister oder Ministerin persönlich! Dein Anliegen ist ab sofort der Staatsregierung bekannt. Dann geht die Erklärung der Staatsregierung mit Deiner Petition an den zuständigen Fachausschuss, z.B. den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Dort wird dann entschieden, ob die Petition Würdigung erfährt, ihr also stattgegeben wird, ob sie positiv erledigt ist, das Geforderte also bereits getan wird, oder man sie ablehnen muss. Wie entschieden werden kann, regelt die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) im Abschnitt zur Petition, §80, Punkte 1-6. Zwei Abgeordnete, jeweils von Regierungsfraktionen und Opposition, stellen die Petition vor. Am ende empfehlen diese „Berichterstatter*innen“, wie abgestimmt werden soll, z.B. „80/3 – Würdigung“ – so, wie das heute war. Worüber ich mich riesig gefreut habe!

Wie wird meine Petition erfolgreich?

Wir Grüne fordern eine*n unabhängige*n Bürgerbeauftragte*n. Diese Person könnte Dich bei der Erstellung einer Petition beraten: Was für Lösungen gibt es bereits? Wo ist der Hebel, an den man ran muss? Gibt es Gerichtsurteile zum Thema? Wie formuliert man Forderungen, damit sie gehört werden?

Natürlich kannst Du Dich hier auch immer gerne mit Deinen Ideen an Deine örtlichen Abgeordneten wenden. Abgeordnete aller Parteien kennen das Petitionsrecht. Jeder Rat kann helfen, ist aber keine Garantie für Erfolg. Und: der Rat von Abgeordneten ist nie unabhängig, so, wie eine unabhängige Bürgerberatung es leisten könnte. Auch ich bin gerne ansprechbar – und na klar nicht unabhängig ;)!

Wer darf Petitionen einreichen?

Alle Menschen dürfen sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag wenden. Ganz alleine, ohne Unterschriftensammlung. Oder auch als Sammelpetition mit anderen. Auch, wenn Du nicht im Freistaat wohnst, egal, ob Du einen deutschen oder anderen Pass hast oder staatenlos bist. Das Petitionsrecht ist ein hohes Gut. Es steht Erwachsenen wie Minderjährigen offen, Inhaftierten, geschäftsunfähigen und unter Pflegschaft oder Betreuung stehenden Menschen sowie sogar bestimmten juristischen Personen. Man darf auch Petitionen für andere Menschen einreichen. Das gesamte Verfahren ist für Petenten und Petentinnen kostenfrei.

Obacht: Der Bayerische Landtag ist nicht für alles zuständig!

Ganz viele Petitionen müssen wir ablehnen, weil der Bayerische Landtag für das Anliegen gar nicht zuständig ist. Das ist super schade und da wäre einmal mehr ein*e Bürgerbeauftragte*r in der Vorberatung total hilfreich. Medizinstudienplatz in Bremen nicht bekommen? Da können wir nicht helfen, sind nicht zuständig! Wald in Schottland absichtlich abgebrannt? Nicht zuständig. Bei den Bundes-Corona-Soforthilfen werden Personalkosten aus Werk- und Honorarverträgen nicht als Betriebsausgabe anerkannt? Der Bayerische Landtag ist nicht zuständig!

Aber: Missstände bei den Bayerischen-Corona-Soforthilfen, das Problem, dass Personalkosten aus Werk- und Honorarverträgen bei den bayerischen Hilfen nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden – da sind wir zuständig! Da können wir helfen! Da bringen Petitionen das Land echt voran, können helfen, wichtige Nachjustierungen endlich anzustoßen dort, wo die Söder-Regierung seit Jahren blockiert. Petitionen bringen Dinge auf die Tagesordnung, wenn alle unsere Initiativen abgelehnt oder nur schlecht umgesetzt wurden. Aber auch Dinge, die schlicht niemand im Blick hatte. Denn wir Abgeordnete sind auch nur Menschen wie Du und ich, die aber eben gewählt wurden, fünf Jahre lang den Job „Landtag“ zu machen.

Welche Inhalte werden behandelt?

Das bayerische Parlament behandelt alle Eingaben und Beschwerden, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen, oder sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Universitäten, Rundfunkanstalten) richten, soweit die staatliche Aufsicht über diese Körperschaften reicht. Sogar wenn sich Petitionen auf die Bundesgesetzgebung beziehen, sind sie zulässig, wo Bayern zuständig wäre oder Einfluss nehmen könnte, z.B. über den Bundesrat.

Links

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Mietfrei und kostenlos: Raum für Kultur

Kostenlose Räume für Kultur?! Gibt es längst! Na dann, liebe Kulturveranstalter*innen: los geht’s! Holt sie Euch, die mietfreien staatlichen Räume, für Eure Kulturveranstaltung! Die Staatsregierung sagt „Ja“…

Kenner*innen wissen: Der Haushaltsausschuss ist der Königsausschuss aller Räte und Parlamente. Die Kultur?! Kann einpacken, wenn der Finanzminister den Kopf schüttelt.

Darum hatten ich für uns Landtags-Grüne heute einen Antrag in den Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags eingebracht: Kultur braucht Raum! Kostenfrei staatliche Liegenschaften der Kultur öffnen.

Das sagen die Gesetze

Wie der Freistaat mit Vermögen umzugehen hat, das schließlich mit Steuermitteln finanziert wurde, regelt die Bayerische Haushaltsordnung. Dort steht in §63, Abs. 3 bis 5 klipp und klar:

(3) Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.  (…) (4) Ist der Wert gering oder besteht ein dringendes Staatsinteresse, so kann das für Finanzen zuständige Staatsministerium Ausnahmen zulassen (…). (5) Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstands sowie anderer Leistungen gelten die Absätze 2 bis 4 entsprechend.

Bayerische Haushaltsordnung, §63 (3-5) – BayHO

Es kommt noch besser: die Verwaltungsvorschrift erklärt, wie man mit diesem Gesetz umgehen muss. Und siehe da: es gibt keinen Grund, staatliche Innen- und Außenflächen nicht mietfrei und kostenlos Dritten zu überlassen. Explizit heißt es:

Nach Art. 63 Abs. 4 kann das für Finanzen zuständige Staatsministerium bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen Ausnahmen von Absatz 3 zulassen, wenn
a) der Wert gering ist (Alternative 1) oder
b) ein dringendes Staatsinteresse vorliegt (Alternative 2)
und Art. 81 der Verfassung nicht entgegensteht.

Im Falle der Alternative 1 (geringer Wert) sind die Staatsministerien befugt, Ausnahmen ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums zuzulassen, wenn der volle Wert des Gegenstandes oder der Ermäßigungsbetrag 3.500 € nicht übersteigt und Art. 81 der Verfassung nicht entgegensteht.

Im Falle der Alternative 2 (dringendes Staatsinteresse) sind die Staatsministerien befugt, Ausnahmen ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums zuzulassen, wenn der volle Wert des Vermögensgegenstandes 35.000 € im Einzelfall nicht übersteigt und Art. 81 der Verfassung nicht entgegensteht.

Die Staatsministerien können ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums ihre Befugnisse allgemein bis zur Hälfte der in Nr. 1.7 genannten Wertgrenzen auf nachgeordnete Dienststellen übertragen.

Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung
(VV-BayHO) in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 5. Juli 1973

Die genannten Beträge sind Jahresbeträge. Das heißt im Klartext: Wenn es um weniger als 3.500€ geht, kann man staatliche Außen- und Innenräume immer kostenfrei nutzen. Geht es um mehr, geht es auch! Denn:

Gibt es ein dringenderes Staatsinteresse als die Verfassung?

(1) 1Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. 2Er dient dem Gemeinwohl.

Bayerische Verfassung, Art. 3 – Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998

Ich habe viele Jahre lang selbst Veranstaltungen organisiert. Vernissage, Filmpremiere, Verfassungs-Jodeln, Workshop. Was man als Kulturschaffende so macht, um zu arbeiten, um zu überleben. Raum-Suche war bei uns im Großraum München immer der pure Wahnsinn! Dass die Söder-Regierung da großzügig mit Liegenschaften – Räumen, Außenflächen – unterstützt hätte?! Kam nie vor. Verantwortliche verwiesen auf höhere Stellen, auf Ministerien oder auf „Förder-Mietpreise“. Die aber immer noch so hoch waren, dass ich sie für meine Kulturveranstaltungen nie, nie, nie hätte stemmen können!

Wie man an der Gesetzeslage und den Verwaltungsvorschriften sehr schön sieht: Kostenlose, mietfreie staatliche Räume für Kultur sind möglich! Es spricht nichts dagegen! Man muss nur wollen! – Und das wäre soooo wichtig. Jetzt!

Denn: Der Corona-Notbetrieb – leider von der CSU/FW-Regierung mit pauschalem Deckel hinsichtlich der zugelassenen Personenzahl für Veranstaltungen versehen – ist noch viel weniger wirtschaftlich als der Normalbetrieb. Im Kunst- und Kulturbereich gab es schon immer eine breite intrinsische Motivation. Wer reich werden wollte, war im Kunst- und Kulturbereich falsch.

Mit dem gedeckelten Notbetrieb kommen viele an die Grenzen des Machbaren. Existenzen sind in Gefahr, die kulturelle Infrastruktur steht auf dem Spiel. Adäquate finanzielle Entschädigungen für Veranstaltungsverbote und Notbetrieb gibt es nicht. Das Kulturstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung wird missachtet.

Die Reaktion der CSU? Machen wir alles schon!

Sehr unterhaltsam wie so oft die Reaktion der CSU/FW-Regierung: Unser Antrag „Kultur braucht Raum!Kostenfrei staatliche Liegenschaften der Kultur öffnen“ wird abgelehnt. Mit der Begründung, wir würden caritative und soziale Veranstaltungen nicht mit einbeziehen. Warum die CSU das nicht längst selbst gefordert hat? – Ein Mysterium.

Für den guten Zweck zeige ich mich gerne kompromissbereit. Außerdem finde ich kostenlose staatliche Innen- und Außenräume auch für caritative und soziale Zwecke gut! Die Kitas z.B., die platzen in München aus allen Nähten. In Dänemark (Kita-Öffnung an Ostern…) hilft hier der Staat gezielt mit, sucht Flächen, bietet Räume an – für den Corona Notbetrieb!

Aber die CSU blockiert weiter, die FW schweigen: „vor Ort“ könnten die Stellen ja „unbürokratisch und dezentral“ selbst entscheiden, wen sie „kostenlos und mietfrei“ rein lassen würden. Was es schon gibt und was so super toll läuft, das braucht man ja nicht mit einem Antrag zu beschließen. Eh klar.

Meine Bitte an Euch: schreibt dem Berichterstatter der CSU, Johannes Hintersperger, Eure Erfahrungen! Teilt ihm mit, wie „toll es läuft“ mit dem dezentralen, mietfreien Support durch staatliche Räume und Außenanlagen. Ich hätte nie gedacht, dass ich hier mal CSUler verlinken werde, aber vielleicht wissen die es echt einfach nicht besser, oder?

Falls es stimmt, und alles echt „super läuft“, dann empfehle ich Euch, hie rund jetzt: ran an die Räume! Uni-Auditorien, Museums-Foyers, Säle in Verwaltungs-Gebäuden – alles kostenlos zu haben! Auch für caritative und soziale Zwecke. Auf geht’s.

PS

Dieser ominöse Art. 81 der Verfassung… ich habe ihn für Euch gegoogelt 🙂

1Das Grundstockvermögen des Staates darf in seinem Wertbestand nur auf Grund eines Gesetzes verringert werden. 2Der Erlös aus der Veräußerung von Bestandteilen des Grundstockvermögens ist zu Neuerwerbungen für dieses Vermögen zu verwenden.

Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998

PPS

Wenn’s nicht klappt, mit den kostenlosen Liegenschaften, und auch der Kollege der CSU nicht helfen kann – vielleicht wäre eine Petition eine Möglichkeit?! Mehr zu Petitionen hier.

Unser Antrag für kostenfreie Räume für den Corona-Notbetrieb hier:

PPPS – Dass man zwar als Internationale Automobil Ausstellung IAA staatliche Liegenschaften wie den Hofgarten München nutzen darf, aber als kleine Lesung nicht, zeigt meine Anfrage vom 21.10.2020:

Wiese Park Kultur braucht Raum Landtag Bayern Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne

Kultur braucht Raum

Notbetrieb braucht Nothilfen. Erste Betroffene wenden sich mit Petitionen an den Bayerischen Landtag. Auch wir kämpfen weiter und fordern, für den Notbetrieb staatliche Räume und Flächen zu aktivieren. Mietfrei.

Trotz der schrittweisen Lockerungen ist die Not vieler Kulturschaffender nach wie vor groß. Denn auch im Notbetrieb lösen existenzielle Sorgen sich nicht in Luft auf. Dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie gerade im Kulturbereich teils verheerend waren und sind, zeigt mir unter anderem der sprunghafte Anstieg der Petitionen. Allein im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandeln wir in dieser Woche drei Eingaben von Kulturschaffenden.

Wenn Du eine Petition an den Bayerischen Landtag richtest, setzt Du Dein wichtiges Thema auf die Agenda.

Ja, Du hast das in der Verfassung verbriefte Recht, Dich mit Eingaben, Forderungen, Ideen und Beschwerden an den Bayerischen Landtag zu wenden. Ganz alleine, ohne Unterschriftensammlung. Auch, wenn Du nicht im Freistaat wohnst, egal, ob Du einen deutschen oder anderen Pass hast oder staatenlos bist. Das Petitionsrecht ist ein hohes Gut. Es steht Erwachsenen wie Minderjährigen offen, Inhaftierten, geschäftsunfähigen und unter Pflegschaft oder Betreuung stehenden Menschen sowie sogar bestimmten juristischen Personen. Der Landtag und die Staatsregierung befassen sich dann mit Deiner Petition – im Fachausschuss bzw. im zuständigen Ministerium.

Ein Stift und ein Blatt Papier – mehr braucht es im Grunde nicht. Natürlich tut’s auch ein Computer und das Online-Petitions-Formular.

Wenn auch Ihr Euch durch staatliche Stellen ungerecht behandelt fühlt, könnt Ihr diesen direkten Draht ins Parlament jederzeit nutzen. Alle Informationen rund um das Thema Petition finden sich hier auf der Homepage des Bayerischen Landtags.

Na klar arbeiten auch wir ungebremst weiter, um den Verfassungsauftrag „Bayern ist Kulturstaat“ mit Leben zu füllen. Die Söder-Regierung hat genug Kultur-Marketing betrieben, in genug Live-Pressekonferenzen die Kultur beweint und genug Kultur-total-wichtig-Tweets abgesetzt. Wir lassen sie nicht mit Lippenbekenntnissen davonkommen!

Der Deckel muss weg!

Sicher habt Ihr unseren Kampf um die Abschaffung des unsinnigen pauschalen Deckels mitverfolgt. Letzte Woche hatten wir dazu einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Unter #DerDeckelMussWeg fordern wir, Gastro, Handel und Kultur gleich zu behandeln. Statt pauschaler Deckelungen hinsichtlich der Gästezahl müssen die – sicheren – Abstandsregeln und Hygienekonzepte gelten, die unsere bayerischen Wirtshäuser vorbildlich umsetzen. Denn: Kulturveranstalter*innen können Infektionsschutz genauso gut wie Gastro-Betriebe!

In unserem aktuellen Antrag, der am 24. Juni, ab 9:15 Uhr im Haushaltsausschuss behandelt wird, fordern wir die CSU/FW-Regierung auf, staatliche Liegenschaften kostenfrei für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Schließlich ist genügend Platz da, den man nur kreativer und effizienter nutzen müsste. Uni-Foyers am Abend, Museums-Vestibüle, Schlossgärten: Vieles wird sogar regelmäßig vermietet und bereits für Kultur genutzt.

Allerdings können insbesondere kleinere, von Veranstaltungsverboten und Notbetrieb existenziell gebeutelte Kulturbetriebe von den üblichen Raummieten nur träumen. Deshalb wäre es gerade jetzt ein eminent wichtiges Zeichen, Kulturschaffenden Räume, die im Besitz des Freistaats sind oder von diesem verwaltet werden, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Damit wäre zwar immer noch kein Brot auf dem Tisch und keine private Wohnungsmiete gesichert, aber es wäre zumindest eine ausgestreckte Hand, die in diesen Zeiten nötiger ist denn je – für einen Veranstaltungs-Notbetrieb, der wieder Arbeit schafft. Kostet den Freistaat keinen Cent, denn Buchungssysteme gibt es oft bereits – es geht! Man muss nur wollen. Ich wäre sofort dabei!

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Soforthilfe Kultur ab jetzt beantragen

Hallo, alle die Ihr nach dem langen Warten noch wach seid! Es geht los! Unsere Grünen Forderungen wurden zumindest teilweise umgesetzt: Auch Nicht-KSK-Mitglieder aus dem Kulturbereich sollen unterstützt werden. Wer nun wirklich mitgemeint ist, wird die Antragsbearbeitung zeigen. Bisher nicht mitgemeint sind alle – Achtung, festhalten! -, die bereits Soforthilfe und/oder ALG II beantragt haben. Egal, ob Hilfe bewilligt oder abgelehnt wurde. – Hier geht’s zum Online-Antrag „KSK Plus Corona Soforthilfe Bayern für Künstler*innen“ – und, na klar, gibt’s auch klare Worte zu der Unverschämtheit der Antragsberechtigung und dem, wie hier nachgebessert wurde.

Am 16.04. hatten wir in einem Offenen Brief an die Söder-Regierung erstmals Hilfe eingefordert. Dann kamen

„Schon“ einen Monat später ist es soweit: Es wurde nachgebessert. Das Modell „KSK Plus“ soll nun – vermutlich – zumindest den kompletten Kulturbereich einschließen, ob nur Künstler*innen mit und ohne KSK oder auch die Menschen, die Kultur durch Technik-Dienste oder Ticketverkauf und Orga ermöglichen?! Die Infos sind widersprüchlich. Unsere Grüne Haltung ist klar solidarisch. Was sie Söder-Regierung tun wird?! – Abwarten.

Wir werden den Prozess kritisch begleiten.

Wo nicht Wort gehalten wurde, muss nachgebessert werden. Weiter am Ball bleiben wir auch bei unseren Forderungen für alle Solo-Selbstständigen. Auch die Arbeit freier Dozent*innen für politische Bildung oder Sprache, auch eine Führung durch unsere Kultur- und Erinnerungsorte, auch die Arbeit Solo-Selbstständiger im Sozialbereich z.B. bei Eingliederung und Teilhabe, ist absolut schützenswert und verdient unsere Wertschätzung! Existenzminimum statt Feigenblatt-Förderung ist ein Muss, und Hybrid-Beschäftigung entspricht der Lebensrealität vieler Menschen und braucht daher auch unsere Unterstützung.

Erst mal aber das, was es gibt: Voilà. Habemus Online Antrag Soforthilfe Künstlerhilfen:

Und hier kommt der Haken

So, liebe Künstlerinnen und Künstler, liebe Kulturschaffende. Noch da oder schon zum Online-Antrag geklickt? Jetzt kommt er: *d e r H a k e n*.

Es wurden große, nein, ganz große Worte über die Wichtigkeit der Kultur im Freistaat gemacht. „Emotionale Seele unseres Landes“ und „mir blutet das Herz“ und so. Das gesamte CSU/FW-Kabinett, so schien es, durfte einmal werbewirksam nach Kultur schmachten für ein Foto. Jetzt sind sie da, die Künstlerhilfen. Und – kurz festhalten: sitzt Ihr?! – alle, die in ihrer Not schon irgendwo Hilfe angefragt haben, sind *n i c h t m i t g e m e i n t*.

Auch keine Hilfe für die, die überall abgelehnt wurden

Man wird aber in Bayern nicht erst fürs Hilfe Bekommen, nein, man wird schon fürs Bitten, fürs gefragt Haben bestraft! Alle, die seit Beginn der Veranstaltungsverbote Soforthilfe oder ALGII *a n g e f r a g t* haben, bekommen: *n i c h t s*! Sind: *n i c h t a n t r a g s b e r e c h t i g t*!

Ein Fettnapf, so groß wie der Bodensee, und die Söder-Regierung tappt hinein

Ich meine, hey?! Wie frech und dreist kann man eigentlich sein?? Wenn die Leute keine Soforthilfe bekommen haben, weil sie keine Betriebskosten haben, dann sollte ihnen doch genau hier geholfen werden?? Es geht um ihren Lohn als Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht um eine milde Gabe, die verspielt hat, wer schon anderswo betteln war. Wie geht man denn da mit Leuten um? Liebe Söder-Regierung: So viel falsch machen konnte man doch wirklich nicht. Ganz weit weg steht ein Fettnapf, da steht drauf „Lege die Hilfen so an, dass keiner sie bekommt“ – und Ihr, liebe CSU/FW-Regierung, Ihr tappt da hinein! Das muss nicht sein. Lest nochmal unseren Antrag, ja?

Ich bin immer noch fassungslos. Jetzt hilft nur noch Notwehr:

„Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“

Artikel 115 Abs. 1 Bayerische Verfassung

Geht alleine, online oder auf einer Serviette. Man muss keine Staatsbürgerschaft haben und nicht mal in Bayern gemeldet sein, auch Petitionen für andere Menschen kann man einreichen. Auf geht’s.

Unser Offener Brief an die Söder-Regierung

Wir haben dem Ministerpräsidenten sowie den Staatsministern Aiwanger (ja, Sie sind zuständig!) und Sibler einen Offenen Brief geschrieben, den Ihr hier lesen könnt.

Update: Die Antragsrichtlinien wurden auf unseren Protest hin angepasst. Leider verwandelt sich Murks nicht in Gold, wenn man dran herum doktort. Infos hier.

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Live auf YouTube: die Ausschüsse des Landtags

Dass auch in der Corona-Krise Demokratie und Transparenz gewahrt bleiben, ist mir sehr wichtig. Darum freue ich mich, dass jetzt auch alle Ausschusssitzungen des Bayerischen Landtags live gestreamt werden.

Der Link zum Livestream:   https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Welche Ausschüsse stehen an?

Die Tagesordnungen zu den Ausschusssitzungen finden sich unter Aktuelles/Tagesordnungen.

Danke für diese Infos an die Pressesprecherin des Landtagsamtes, das auch in diesen Zeiten den Landtag am Laufen hält! – Thx Caroline Kubon.

Covid corona März 2020 Welt Sanne Kurz Grüne Kultur Kulturpolitik Bayern

Problem/Welle – Hilfe/Welle.

März 2020: Chronologie vom Beginn einer anderen Zeit.

Ende Februar war ich noch in Israel. Die Fraktion war mit einer Delegation eingeladen worden, ich kenne viele Kulturschaffende vor Ort, und mein zweitältester Sohn macht dort – noch immer – Freiwilligendienst in einer Behinderteneinrichtung. Am Tag meiner Heimreise kam in Israel das Einreiseverbot für Deutsche. Wir waren für die Welt Corona-Risikogebiet geworden, obwohl bei uns daheim noch bis Ende März nur getestet wurde, wer in einem von uns Deutschen benannten „Risikogebiet“ war oder nachweislich mit Infizierten Kontakt hatte.

Wie über Euch alle brach auch über mich eine Flut von Informationen, Aktionen und Problemen herein. Ich setzte mich an den Rechner, hängte mich ans Telefon, und versuche seitdem, neben der Kinderbespaßung dank Kita- und Schulschließung zu tun, was geht, damit es weitergeht. Für die vielen, die von Veranstaltungsverboten betroffen sind, für Kleine und Mittlere Unternehmen, für alle, die sich in Kleinunternehmertum oder mit Lehraufträgen und kultureller Bildung über Wasser halten, für Vereine, GmbHs und mehr.

Für alle, die Film, Kunst und Kultur, aber auch Wirtschaft, Handel und Sozialleben mit ihrer Kreativität am Laufen halten. Hier unten mein Ticker aus diesen ersten Tagen im März. – Wer sich anschauen mag, was blieb, jetzt wo sich der Nebel etwas gelichtet hat, findet hier meinen thematisch sortierten und gestrafften Post: Hilfen, Formulare, Beratung zu Corona.

März 2020
Chronologie der Ereignisse

31.03.2020 – Corona Soforthilfeprogramm Bayern – Das Kabinett hat eine Anpassung der Förderhöchstsummen im Soforthilfeprogramm Corona beschlossen. Das Wirtschaftsministerium wird außerdem die Richtlinien des bayerischen Programms mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses an die Regelungen des Bundesprogramms anpassen. Söder stellt klar: Privatvermögen muss nicht angetastet werden. Umsatzeinbußen sind entscheidend. Bis 30.04. findet Ihr die Pressekonferenz mit Olaf Scholz und Markus Söder hier. Den Haken an der Sache findet Ihr hier.

30.03.2020 – Bundeshilfen sind jetzt abrufbar. Eckdaten zu den Bundes-Soforthilfen hier. Online-Antrag Bundes- und Landesprogramme Corona-Soforthilfe hier. – Update: Stand Dienstag, 31.03., muss man erneut einen Antrag stellen, wenn man von den verbesserten Bedingungen profitieren will!

28.03.2020 – Grüne BAG Kultur. In einem Video-Konferenz-Marathon erarbeiten wir ein gemeinsames Positionspapier zur Corona-Kultur-Krise.

27.03.2020 – Bündnis 90/Die Grünen Bund-Länder-Konferenz Kultur. Mit anderen Abgeordneten aus Bund und Land sowie Vertreter*innen unserer drei Grünen Länder-Kultur-Ministerien beraten wir zu Bedarfen der Szene und Lücken in der bisherigen Hilfe.

26.03.2020 – Förderungen in Zeiten von Corona: Auf meine Anfrage von Montag hin kommt heute eine Pressemitteilung des Staatsministeriums. Ja, Förderung läuft weiter – im Prinzip und auch nur fast immer. Details hier.

23.03.2020 – Fließt genehmigte staatliche Förderung in Bayern weiter, auch wenn wegen höherer Gewalt Projekte im Kulturbereich ausfallen müssen? München sagt „ja klar“. Auch NRW und Berlin beackern das Thema. Die schwarz-orange Koalition in Bayern ziert sich noch. Ich habe für Euch bei der Staatsregierung nachgefragt. Meine Anfrage „Alternativ-Angebote zulassen“ hier. Artikel zum Hintergrund der Anfrage hier.
23.03.2020 – Kurzarbeitergeld jetzt auch für Vereine. Infos hier.

Wochenende 21./22.03.2020

21.03.2020 – Soforthilfen für Vereine! Wir Grüne wurden aktiv. Mehr Infos und aktuelle Regelungen zu „Soforthilfe Bayern für Vereine?!“ hier.
21.03.2020 – Die Grüne Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur (BAG Kultur) tagt. Wie in allen Grünen BAGs treffen sich hier Bund, Land und Kommune, Basis und Menschen mit Mandat. Hier alle Infos zu unserer „Corona Sondersitzung“

videokonferenz in Zeiten von corona BAG Kultur Grüne Sanne Kurz

20.03.2020

20.03.2020 – In Bayern sind Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Hier die Allgemeinverfügung mit der Beschränkung auf der Seite des Freistaats, hier zum Download bei mir, falls ihr wegen überlasteten Servers nicht durchkommt und hier die FAQs zur Ausgangsbeschränkung dazu.
20.02.2020Corona-Film-Post: Ich habe für Euch alle Infos für Rentals, Produktionen, Cast und Crew zusammengefasst. Hier geht’s lang.


19.03.2020

19.03.2020#wevsvirus „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Mittel“ sagt Angela Merkel – und außergewöhnliche, kreative Ideen – sage ich! Corona? – Jetzt seid ihr gefragt: Die Bundesregierung sucht in einem 48h Hackathon Lösungen für Gesellschaftsprobleme in der Corona-Krise. Eingeladen sind Problemlöser*innen aus der Tech- und Kreativbranche, aber auch engagierte Bürger*innen. Du musst nicht programmieren können! Nur Internet brauchst Du. Deadline zur Registrierung der Teilnehmer*innen unter wirvsvirushackathon.org: Freitag, 20.03. bis 14 Uhr Eine Teilnahme am Hackathon vom 20.-22. März ist über die Website möglich – kein Reisen nötig ?‍? #stayathome
19.03.2020Plenarsitzung im Ausnahme-Betrieb. Milliardenhilfen, eine Regierungserklärung, der Nachtragshaushalt und das Bayerische Infektionsschutzgesetz standen auf der Tagesordnung der stark gekürzten Sitzung. Alle Infos zur historischen Sitzung des Notparlaments hier.


18.03.2020

18.03.2020Corona-Soforthilfe-Programm des Freistaats für Unternehmen und Freie. Antragstellung ab sofort möglich. Infos hier.

18.03.2020 – Nothilfen gründen sich. Die GVL zahlt Warnehmungsvertragsinhaber*innen Hilfen aus (siehe 16.03.). Der Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung (DOS) hat folgende Idee: Festangestellte und Musikliebhaber*innen spenden, Hilfe geht an freie Musiker*innen – Mitgliedschaft in der DOS nicht notwendig, um Hilfe zu erhalten:

18.03.2020 – München hat eine Hotline für in Kreativberufen arbeitende Menschen eingerichtet: Dienstag – Freitag, 10-13 Uhr 089-233 289 22

18.03.2020 – Eigeninitiative regt sich. Neben des aus Not und Verzweiflung geborenen und zum Infektionsschutz wenig hilfreichen Angebots von Kreativen, Kinder zu betreuen, um sich ein Fortkommen zu sichern, gibt es neue Kulturplattformen im Netz:

  • ONE-MUC will München ab heute, 15:00, Kultur-TV online anbieten und „24/7 mit News, Reportagen, Interviews, Stories, Panels, Live-Podcasts, Konzerten & Co. wieder das Leben einhauchen, was diese kreative Metropole eigentlich ausmacht.“ Pressemitteilung hier.
  • #KULTURRETTER will ab 26.03. bis zunächst 19.04. „täglich ein Konzert/eine Lesung/einTheaterstück ins Wohnzimmer streamen“ und startet daher ein Crowdfunding. Obwohl 18.03., 0:35, funktioniert der Link noch. Wer nicht warten mag, findet hier die Ankündigung.

17.03.2020

17.03.2020 – Aus der Kabinettssitzung: „Soforthilfe Corona: Gerade kleine Betriebe aus stark betroffenen Branchen benötigen zusätzliche Unterstützung. Ihnen greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ schaffen.“ – Hier lang zum Bericht.
17.03.2020 – Aus der Branche erreichen mich Fragen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis von Menschen, die noch Jobs haben, aber nicht mehr in ihre Heimatländer können, und deren Arbeitsvisa auslaufen. Für München hier die Antworten des KVR auf meine Anfrage.


16.03.2020

16.03.2020 – 10:00 – Ministerpräsident Söder kündigt in Pressekonferenz finanzielle Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000€ an, ähnlich den Flut-Hilfen. Explizit betont er, diese Hilfe sei wichtig auch für die Kulturschaffenden. Hier die Zusammenfassung der Pressekonferenz. Hier die Konferenz:

Die entscheidenden konkreten Infos ab Minute 17:05

16.03.2020 – Im heutigen Update der Deutschen Orchester Vereinigung (DOV) zum Artikel „Corona-Virus: Leitfaden für Freischaffende“ steht:

Soforthilfe – Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) bietet Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene, die durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro. Betroffene wenden sich zur Beantragung und Glaubhaftmachung bitte direkt an die GVL.

Quelle: Deutschen Orchester Vereinigung (DOV)

16.03.2020 – ver.di hat sehr gute Infos unter „Solidarität in Zeiten von COVID-19 – Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender“ zusammengefasst. Dort findet Ihr Hinweise zu Ausfalldokumentation, Verwertungsgesellschaften, KSK und mehr nebst Formular-Vorlagen und Handlungsempfehlungen. – Ich bin ver.di Mitglied, die Seite steht aber allen offen.

16.03.2020 – Die Produzentenallianz hat ihre Forderungen an Politik und Sender gerichtet. Außerdem schaltet sie für die Betriebe der deutschen Film- und Fernsehproduktionswirtschaft eine Hotline, die zwischen 9.00 und 18.00 Uhr täglich ab Dienstag, 17.3.2020 unter den Telefonnummern 030-2067088-0 und 030-2067088-24 zu erreichen ist. Darüber hinaus sind alle schriftlichen Anliegen zu richten an info@produzentenallianz.de. Umgehende Bearbeitung wird zugesichert. Gesamtinfo als pdf hier.
16.03.2020 – Die AG DOK hat eine sehr gute Zusammenstellung von Anlaufstellen zur Information und Hilfe zusammengestellt. Außerdem hat sie einen Briefkasten eingerichtet zur Abfrage von berufsspezifischen Bedarfen.


15.03.2020

15.03.2020 – Kommunalwahl-Sonntag. Bei mir trudeln die ersten Hiobsbotschaften und Ideen Betroffener ein:

  • rückwirkend gekündigte Sozialleistungen von Staatstheatern,
  • abgesagte und geschobene Events & Produktionen,
  • ein Rat, die freie Zeit für die Steuererklärung zu nutzen
  • die ersten, die wegen Quarantäne oder Kinderbetreuung selbst nicht arbeiten können und dann keinerlei Einkommen mehr haben.

Am Montag planen viele, bei Krankenkassen, Finanzämtern, KSK & Co Stundungen zu beantragen. Allerdings gibt es noch keinerlei klare Ansagen für die Verwaltung zum rechtssicheren Ablauf des Krisen-Managements und keine Informationen, wie man am besten agiert oder an zugesagte Hilfen kommt.

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Heute mein erstes virtuelles Meeting

Meine Bitte: schreibt mir, auf welchen Kanälen auch immer, weiterhin die Probleme, die gerade am dringlichsten sind. Leitet mir die Forderungen Eurer Verbände weiter! Wir müssen durch gute Vernetzung wettmachen, was die Konzerne mit ihren großen Kommunikations-Abteilungen spielend leicht an die Politik herantragen können. Ich sammle und speise im Landtag und bei der Staatsregierung ein, so viel wie möglich.


14.03.2020

14.03.2020 – In Krisen wie diesen müssen Regierung und Opposition zusammenarbeiten. Die Grüne Bundestagsfraktion gibt mit Annalena Baerbock und Robert Habeck ein 9-seitiges Autorenpapier heraus mit Instrumenten, die aus unserer Sicht eine wichtige Rolle spielen. Hier zum Autorenpapier.
14.03.2020 – Beschlossenen Milliardenhilfen, erleichtertes Kurzarbeitergeld, Auszahlung bereits beschlossener Förderung bei nachgewiesenen getätigten Ausgaben greifen im Kulturbereich nicht. Die Petition „Hilfen für Freiberufler und Künstler während des „#Corona-Shutdowns“ hat in kürzester Zeit knapp 140.000 Unterstützungen erhalten.
14.03.2020Kinos kämpfen schon länger. Trotz Grütters Zukunftsprogramm. Auch hier gibt es Petitionen zum Kinoerhalt, die den Todesstoß verhindern sollen.
14.03.2020Verband der Drehbuchautoren (VDD) fordert gemeinsam mit der Filmwirtschaft flexible Auslegung der Förderbedingungen und wirksame Maßnahmen.


13.03.2020

13.03.2020 – Es tagt die Kulturministerkonferenz unter Vorsitz von Staatsminister Bernd Sibler. Meinen Brief an StM Sibler und unsere Grünen Kulturminister*innen-Kolleg*innen findet Ihr in meiner Forderung an die Kulturminister*innen-Konferenz.
13.03.2020 – 13:00 nach meinem Brief an die Kulturminister*innen reagiert StM Bernd Sibler, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz der Länder, und berichtet mir dankenswerterweise telefonisch von der Sitzung der Länder-Kulturminister*innen:

  • Hilfen für den Kulturbereich, insbesondere für die Freie Szene, wird es geben.
  • Es wird mit Hochdruck mit Kulturstaatsministerin Grütters verhandelt, wie man die Hilfen praktisch umsetzen kann; der Ernst der Lage für die Existenzen im Kulturbereich ist erkannt.
  • Offizielle Informationen werden kommen.

13.03.2020 – Kulturstaatsministerin Grütters hat bereits eine Pressemitteilung zu den drei geplanten Maßnahmen herausgegeben. Wieso mir diese Maßnahmen nicht weit genug gehen, lest Ihr hier. Dort auch meine Forderungen.
13.02.2020 – 15:00 Vor den Scherben ihrer Existenz stehende Künstler*innen gründeten die FB Gruppe „Corona-Job-Börse: Künstler*innen und Kreative betreuen Kinder“ – Wie Sozialkontakte meiden und Kinderbetreuung sichern und Überleben sichern? – Bitte: Menschen treffen oder betreuen, mit denen man in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt hatte, ist zur Verlangsamung der Neuinfektionen nicht sinnvoll!

Wirtschaftshilfen Plan der Bundesregierung zur Corona Krise

13.03.2020 – am Mittag geben Scholz und Altmaier in einer Pressekonferenz Hilfen für die Wirtschaft bekannt „vom Taxifahrer bis zur Kreativwirtschaft“ – Alle beschlossenen Hilfen im Detail hier „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ – Gesamte Pressekonferenz momentan (13.03., 23:20) noch online hier.

  • Überbrückungskredite, keine Grenze nach oben bei der Kreditsumme, die die KfW vergeben kann
  • Steuerstundungen
  • Konjunkturprogramme
  • erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld (Beschluss vom Vormittag)
  • Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus Hotlines eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter 030-18 615 1515 zu erreichen. Das Infotelefon des Ministeriums für Bürger*innen – nur wirtschaftsbezogene Fragen – hat die Nummer 030-18 615 6187.

13.03.2020 – Hier die Pressemitteilung der Kultur-Ministerkonferenz: Krisen-Programme zu Corona-Virus auch für Kultur- und Kreativwirtschaft und hier der Beschluss „Wirtschaftliche Unterstützung der Kultureinrichtungen und der Kulturschaffenden in der Abfederung der COVID-19 Pandemie“.
13.03.2020 – Und hier die „Gemeinsame Pressemitteilung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kultusminister-Konferenz, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag“


12.03.2020

12.03.2020 – Umfragen der Verbände fragen die Bedarfe ab:

12.03.2020MUCBOOK beginnt den Service-Post zu Corona. Im Ticker erfährt man, wo geöffnet ist und wo nicht mehr.


11.03.2020

11.03.2020 – Kulturstaatsministerin Grütters verspricht Hilfen *Link*
11.03.2020 – Grüner Kulturpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion: Corona-Virus bedroht Existenz von Künstler*innen – Aktionsplan gefordert
11.03.2020 – Deutscher Kulturrat: Corona-Pandemie: Kulturrat fordert Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler
11.03.2020 – Clubkommission gründet „Task Force gegen das Corona Virus – Berliner Clubs zwischen Infektionsschutz und Privatinsolvenz“
11.03.2020Verband der Münchner Kulturveranstalter (VDMK): Kulturveranstalter fürchten um Existenz. Brandbrief an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Folge von Insolvenzen: massiver Kahlschlag im Kulturleben. Der Verband vertritt rund 70 Mitglieder, darunter Clubs, Hallenbetreiber*innen sowie Konzert-Veranstalter*innen, von Klassik bis Rock und Pop, die 15 000 Kulturveranstaltungen mit fast 10 Millionen Besucher*innen im Jahr organisieren.


10.03.2020

10.03.2020 – Söder sagt Veranstaltungen mit über 1000 Personen ab. „Kulturbranche besorgt“
10.03.2020 – Deutscher Kulturrat: „Corona-Pandemie: Kultur- und Medienbereich stark betroffen“ – Forderung aus der Meldung: „Öffentliche Fördermittel dürfen nicht wegen des Ausfallens von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zurückgefordert werden“
10.03.2020 – Bayerischer Ministerrat beschließt Wirtschaftshilfen. Informationen zu Erhöhung des Bürgschaftsvolumen des Freistaats für Unternehmen, Stundung der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer, Null-Setzung der Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sickern durch. Der Freistaat kann über den „Bayerischen Mittelstandsschirm“ Unternehmen mit Darlehen oder Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellungen kurzfristig aushelfen. Ansprechpartnerin ist die
die LfA Förderbank Bayern. Die Bayerische Staatsregierung will dazu 100
Mio € für eine globale Rückbürgschaft gegenüber der LfA zur Verfügung stellen. – In einem Wirtschaftsgipfel am Freitag, 13.03.2020, in München will die Staatsregierung mit Verbandsvertretungen den weiteren Umgang mit den Folgen von Covid-19 beraten.


28.02.2020

28.02.2020 – Tagesschau informiert über Entschädigungen
Selbstständige und Freie finden Infos unter dem Klappmenü-Punkt „Bekomme ich weiter meinen Lohn?“
Auftraggeber*innen, Institutionen, Produktionen und Betriebe finden Rat unter dem Klapp-Menüpunkt „Was ist, wenn mein Betrieb dicht gemacht wird?“
*Link*

Leere-Bühne-leerer-Club-Musik-Kultur-Sanne-Kurz-Grüne-Bayern-Corona-Krisen-Hilfe
Bayern Wappen Sanne Kurz Landtag Grüne

Coronakrise: So arbeitet Bayerns Landtag weiter

Alle Fraktionen einig +++ Präsidentin richtet „Task Force“ ein +++ Maßnahmenkatalog vorbereitet

Alle im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen haben sich einvernehmlich auf Maßnahmen geeinigt, wie der Parlamentsbetrieb in der Coronakrise aufrechterhalten werden kann. Auf Initiative von Landtagspräsidentin Ilse Aigner wurde eine Art „Task Force“ aus den Fraktionsspitzen gebildet, die es ermöglicht, schnelle Entscheidungen in Telefonkonferenzen zu treffen.

Eine erste Entscheidung betrifft die kommende Plenarsitzung am 19. März, die nach derzeitigem Stand verkürzt stattfinden soll: Dafür wird ein fraktionsübergreifender Antrag vorbereitet, die Geschäftsordnung bezüglich der politischen Immunität von Abgeordneten anzupassen. Ziel ist es, dass beispielsweise eine behördlich angeordnete Quarantäne nicht als Einschränkung der Ausübung des Abgeordnetenberufes betrachtet wird. In diesem Fall braucht es somit künftig keinen Beschluss mehr, die Immunität von Abgeordneten aufzuheben.

Weiter verständigten sich die Fraktionen darüber, vorerst keine namentlichen Abstimmungen vorzunehmen und auch auf das Anzweifeln von Mehrheiten zu verzichten. Parlamentarier, die etwa aufgrund von Vorerkrankungen zur Corona-Risikogruppe gehören und deswegen einen möglichst großen räumlichen Abstand zu anderen Personen einhalten müssen, können künftig auch auf der freien Besuchertribüne am Plenum teilnehmen (Besuchergruppen bleibt ein Besuch des Landtags vorerst weiterhin nicht gestattet). Zusätzlich wird die Sitzung in den Senatssaal übertragen, wo es auch ausreichend Platz gibt.

Darüber hinaus wurde eine zentrale Meldestelle im Landtag eingerichtet. Ein vom Landtagsamt erstellter Maßnahmenkatalog informiert über das Verhalten für den Fall, dass auch Abgeordnete oder Mitarbeiter vom Virus infiziert werden. Bislang (Stand 13. März) ist im Bayerischen Landtag ein Corona-Fall bekannt – eine Fraktions-Mitarbeiterin, die sich seit Mittwoch im Home-Office befindet, wurde positiv getestet.

„Wir sind, so gut wie es geht, vorbereitet. Der Bayerische Landtag muss und wird arbeitsfähig bleiben. Wir können schnelle Entscheidungen treffen und die Lage immer neu bewerten. Ich danke den Fraktionen ausdrücklich für ihr Entgegenkommen und ihre Kollegialität. Es ist wichtig, dass wir über Parteigrenzen hinweg in dieser Krise vorbildlich und einig handeln“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

Die obigen Infos stammen aus der Feder von Eric Markuse. Er ist der Leiter Stabsstelle Kommunikation in Ilse Aigners Team, dem Landtagsamt.

Update: alle Ausschüsse tagen wieder ab 20.03.2020

Endlich nimmt der parlamentarische Betrieb wieder Fahrt auf. Eine Krise darf nicht dazu führen, dass die Demokratie beschädigt wird, demokratische Mitbestimmung und Antragsprozesse nicht mehr möglich sind und Petitionen unbearbeitet auflaufen. Verfassungsgemäßer Ablauf hat für uns dabei höchste Priorität.

Wir Grüne haben uns darum maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Ausschuss-Sitzungen schnellst möglich wieder stattfinden. Mir dabei ein besonderes Anliegen: Transparenz und Öffentlichkeit, wie vorgesehen und stets garantiert, muss auch im Krisen-Modus Selbstverständlichkeit bleiben.

Lösung: Youtube-Livestream

Die Ausschuss-Sitzungen werden ab 20.03.2020 live auf dem Youtube Kanal Bayerischer Landtag übertragen werden. Link hier. Tagesordnungen und Sitzungstermine findet Ihr immer tagesaktuell hier. Was Spannendes für Dich dabei?! Klick rein!

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung: Sanierung des Landestheaters Niederbayern auch nach 2020

„Eine prosperierende Stadt wie Landshut muss die Möglichkeit haben, auch Schulden für ein wertvolles Kulturobjekt aufnehmen zu können!“

Das Stadttheater Landshut, das zum Landestheater Niederbayern gehört, steckt im Sanierungsstau. 2020 scheint gesichert – wie es weiter geht, steht in den Sternen, weil vor den Kommunalwahlen niemand den Schwarzen Peter haben will. Doch Landshut muss sparen und das Gesparte ausnahmslos in Schuldenabbau und Daseinsfürsorge stecken: Schulen, Kitas, Jugendamt – denn die Stadt wächst.

„Es ist für unsere Kulturlandschaft dramatisch, wenn Kommunen mit Altlasten ausnahmslos Pflichtaufgaben bedienen müssen. Das führt zu so absurden Situationen, dass Theater in ein nicht für Dauerbetrieb angelegtes Zelt verbannt wird, weil nicht investiert werden darf. Einsparungen müssen belohnt werden! Man muss hier auch im Sinne ganz Niederbayerns in Kultur investieren dürfen, denn Kultur ist Standortvorteil. Die Zukunft eines Theaters im Kulturstaat Bayern kann doch nicht allein an bürokratischen Vorgaben hängen. Landshut ist eine prosperierende Stadt, die fleißig Schulden abbaut, die Menschen lieben ihr Theater – das muss sich auszahlen!“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Kurz ist regelmäßig mit der Grünen OB-Kandidatin in Landshut, Sigi Hagl, dem Intendanten des Theaters Stefan Tilch und Kunstminister Sibler in Kontakt. Hagl ist ebenfalls erschrocken über den Umgang mit dem Theater, zu dem sie sich klar bekennt. Sie freut sich über jede zivilgesellschaftliche Unterstützung:

„Es kam zu einer unglaublichen Solidarisierungswelle für das Landshuter Theater. Eine Petition mit über 24-tausend Unterschriften wurde eingereicht, die deutlich signalisiert: Die Sanierung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.  Das Stadttheater gehört endlich wieder in die Innenstadt, in den Bernlocher-Komplex, die derzeitige Ausweichspielstätte, das Theaterzelt, darf nicht zum Dauerprovisorium mutieren.“

Sigi Sigl, OB-Kandidatin der Grünen für Landshut

Sie fordert alle Möglichkeiten auszuloten, um Neubau und Sanierung auf den Weg zu bringen. Kultur sei die Seele der Stadt, die Verschiebung käme dem schleichenden Tod des Niederbayerischen Landestheaters gleich.

„Wo alle sich einig sind, dass es eine schnelle Lösung und verlässliche Zusagen geben muss, darf das nicht an Verwaltung und Bezirksregierung scheitern, oder weil der OB das nicht will, weil er es sich vor der Wahl nicht mit Eltern verscherzen will, wenn nicht alle verfügbaren Mittel nur in Schulen und Kitas fließen.“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Der OB habe zwar prompt auf ihr Schreiben reagiert, wolle es aber einfach nicht mutig anpacken, so sei ihr Eindruck. Aber, so die Filmemacherin aus München, wenn die Sanierung noch fünf oder mehr Jahre dauere, sei das peinlich für Bayern und unzumutbar für die Beschäftigten des Theaters. Kurz zitiert Artikel 10 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung:

„Das wirtschaftliche und kulturelle Eigenleben im Bereich der Gemeindeverbände ist vor Verödung zu schützen – das ist ein klarer Auftrag!“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag
sannekurz_mdl_gruene_landtag_ Grüne Fraktion Bayern Sanne Kurz bayerischer Landtag Kunst Kultur Film rundfunkrat ausschuss für wissenschaft und kunst

Besserstellung von Lehrbeauftragten in Bayern

Seit Beginn der Legislatur sitze ich im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Wir beraten hier auch alle Anträge und Petitionen zu Kunsthochschulen, staatlichen Museen, Kulturförderung und -einrichtungen. Diesmal geht es neben den geplanten Massenentlassungen am Haus der Kunst auch um die oft prekäre Situation von Lehrbeauftragten:

Lehraufträge waren für mich immer ein wichtiges Standbein. Gerade Künstlerinnen und Künstler können hier forschen, wachsen und Wissen weiter geben. Leider wird durch das in Bayern stark hierarchisch organisierte Berufungswesen ein Einstieg in die Lehre an Kunsthochschule über z.B. Juniorprofessuren nicht einfach gemacht. Auch Qualifizierungsstellen sind 1. rar und 2. befristet. Lehraufträge scheinen attraktiv. Wenn man nach 20 Jahren Arbeit allerdings auf den Rentenbescheid blickt, ergibt sich ein weniger goldenes Bild. Darum hat meine Kollegin Verena Osgyan als wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin ein dickes Antragspaket erarbeitet. Ziel: Lehrbeauftragte besserstellen, Daueraufgaben mit Dauerbeschäftigung ausstatten statt Daumenschrauben anziehen!

Hier geht es zu den Anträgen der Grünen Fraktion:
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen I – Für eine faire Vergütung
? Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen II – Interessenvertretung und Mitbestimmung ermöglichen
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen III – Dauerstellen für Daueraufgaben
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen IV – Aufstiegs- und Entwicklungschancen ermöglichen
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen V – Einrichtung eines Fonds zur Altersabsicherung von Lehrbeauftragten
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen VI – Verzicht auf Erklärung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit bei Erteilung von Lehraufträgen
Sanne Kurz besucht Posthalle Würzburg Raum für Kultur Landtag Bayern 02

Raum für Kunst und Kultur: Posthalle Würzburg

Gleich am Hauptbahnhof liegt sie, die Posthalle. Wo früher Paket-LKW-Motoren dröhnten, wummern heute Bässe. Ohne dass das jemanden stört, denn die Züge gleich am Gleis hinter der Halle sind nicht nur lauter, sie bringen auch noch Nachtschwärmer aus der gesamten Region nach Würzburg. Menschen, die sich über das Kulturangebot des Kultur-Hubs Posthalle freuen. Und über die man sich anderswo freut. Lassen sie doch alle Geld in der Stadt.

Wie so oft floriert dort, wo Humus liegt, wo man Wachstum Raum gibt, eine reiche Szene: Subkultur, Kreativwirtschaft, Probenräume, Firmenfeste, aber auch Platz für alles von A wie Ateliers bis Z wie Zwischenräume. Betreiber und Würzburger Stadtrat Joachim Schulz hat hier mit seinem Team Beachtliches geleistet und so nicht nur Raum für Kultur, sondern auch sozialversichtungspflichtige Arbeitsplätze in Würzburg geschaffen.

Sanne Kurz besucht Posthalle Würzburg Raum für Kultur Landtag Bayern 01

Kunst und Kultur finden nicht mehr statt, wenn Raum fehlt. Darauf weist auch die Initiative #EXIST des BBK München hin. Ob Franken, ob Oberbayern: bayernweit brauchen wir bei der Stadtplanung mehr Mut. Mut, nicht kurzsichtig eins nach dem anderen aufrufen, was gerade en Vogue ist: Gewerbe! …im Abschwung. Wohnen! …in Zeiten der Horrormieten. Grün! …in der Stadtklimakrise. Nein, wir müssen weiter denken! Denn:

All das geht auch mit Kunst und Kultur! Kunst und Kultur macht Wohnen lebenswert, Gewerbe hip und öffentlichen Raum mit Grünflächen sinnerfüllt. – Darum müssen wir dringend dafür sorgen, dass Stadtplanung Raum für Kunst und Kultur – ja: auch unbeplanten Raum für Kunst und Kultur, auch Raum für Nachtkultur! – mit denkt. Immer.

Fordern wir Flächen! Fangen wir mit Würzburg an!


Fotocredits:
Die So Fluid by venue music Lizenz CC BY-NC-ND 2.0
We Came As Romans by Florian Stangl Lizenz CC BY-NC 2.0
Posthalle:
Unterschreiben zum Erhalt der Posthalle hier.
Programm der Posthalle hier.
FB Seite der Posthalle hier.