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Grüne fordern: auch in der Kunst gleiches Geld für gleiche Arbeit

Zum diesjährigen Equal Pay Day, der unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ steht, erklären Sanne Kurz, MdL (Sprecherin für Kulturpolitik und Film der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Erhard Grundl, MdB (Kulturpolitischer Sprecher und Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

„Kunst ist oft ihrer Zeit voraus, bricht mit traditionellen Sichtweisen und Mentalitäten und eröffnet so neue ungewohnte Blickwinkel. Wenn es um Geld geht, ist die Kunstszene allerdings alles andere als gesellschaftliche Avantgarde“, erklärt Erhard Grundl, MdB

Auf 30 Prozent beläuft sich der Gender Pay Gap in Kunst und Kultur, im Vergleich zur gesamtgesellschaftlichen Lohnlücke von 18 Prozent – ein Skandal. Die Pandemie hat das noch verstärkt. Im zähen Wiederanlaufen des Kulturbetriebs der Nach-Corona-Zeit setzen viele Kunstproduktionen auf Altbewährtes, auf das, was vermeintlich sicher Geld einbringt – und damit auf männliche Protagonisten. Frauen gelten in diesem stereotypen Denken als Risiko, obwohl die Forschung zweifelsfrei belegt: Frauen in Entscheidungsgremien sind ein Schlüssel zum Erfolg.

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, mehr Gehaltstransparenz zu erreichen und die Gehaltslücke zu schließen. Das Ziel sind paritätisch und divers besetzte Entscheidungsgremien und Jurys sowie die Verbesserung der sozialen Sicherung für freischaffende Künstler*innen und Kreative insgesamt. Dazu gehören die Einführung von Mindesthonoraren in staatlich geförderten Einrichtungen, eine bessere Absicherung von Soloselbstständigen und hybrid Beschäftigen und ein Stärkung der KSK.“
 
Sanne Kurz, MdL erklärt für die Landtagsgrünen:

Wir hatten schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Landtagsbeschluss herbeigeführt, wonach regelmäßige Berichte zur sozialen Lage der Frau in Kulturberufen erfolgen müssen. Doch diese Legislatur geht im Oktober zu Ende, und von Berichten ist bisher keine Spur. Die CSU-geführte Staatsregierung hat im Bereich Einkommen von Frauen schlicht kein Interesse daran, den Fakten ins Auge zu sehen oder gar die Zustände zu verbessern.

Handeln ist überfällig. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen ein Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung einführen. Das tut niemandem weh, sondern bringt in einem ohnehin unterfinanzierten Sektor wie der Kunst auch noch Geld mit: Wenn ich Frauen gut und fair bezahle, erhalte ich einen Bonus. Ein sehr einfaches Modell, das andernorts in Europa bereits umgesetzt wird.

Bayern ist angeblich bundesweit Spitzenreiter in allem, wenn man Ministerpräsident Söder Glauben schenken möchte. Leider ist Bayern auch bundesweit Spitzenreiter bei der Altersarmut von Frauen. Zum einen liegt das an der – bundesweit höchsten – Teilzeitquote von Frauen: Über 80% aller Frauen mit zwei und mehr Kindern sind in Bayern in Teilzeit. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass gerade in einem Land, in dem die Kultur- und Kreativwirtschaft so stark ist wie in Bayern, Frauen heute immer noch ein Drittel weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Männer. In einem Kulturstaat, der so viel Geld in Kunst und Kultur steckt, ist das ein Armutszeugnis!

Equal Pay Day 2023

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

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Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Filmstandort Bayern stärken – auch für das Publikum! 

208 Kinos gibt es in Bayern, diese sind wichtige Kulturorte, aber auch unerlässliche Infrastruktur für unsere renommierten bayerischen Filmfestivals. Damit sie weiterhin ihre soziale und kulturelle Funktion erfüllen können, sind Kinos aktuell dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen – auch im Bereich technischer und nicht-technischer Innovationen. Die Staatsregierung will die Förderung streichen. Doch wir wissen: Die Kinos brauchen gerade jetzt Unterstützung, um den schwierigen Neustart nach der Pandemie, während eines Kriegs in Europa, meistern zu können. 

Auch den Filmproduktionsstandort Bayern nehmen wir in den Blick, mit positiven Anreizen für eine sozial-ökologische Produktionsweise: Wir wollen Produktionen, die sich in diesen Bereichen besonders bemüht haben, künftig mit einem Preis für soziale und einem Preis für ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen. Ein solcher Preis hat eine Signalwirkung und stellt beide Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker in den Fokus der Filmproduktion. 

Unser Anträge dazu:

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Antrag „Öffentliche Mittel zielgerichtet, transparent und verantwortlich nutzen: Kulturförderbericht für den Kulturstaat Bayern entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.

Dabei sind einzubeziehen

  1. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
  2. das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
  3. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
  4. das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
  5. das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
  6. das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
  7. das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
  8. alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.

In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:

  • Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
  • institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
  • Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
  • Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
  • aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
  • Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
  • Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
  • Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
  • Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
  • Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
  • Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
  • Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
  • Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur

Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.

Begründung:

Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.

Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.

Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.

Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.

Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.

2023-01-20_Vernetzungs Treffen Grüne Rundfunkrat Omid Nouripour Erhard Grundl Tabea Rößner Sanne Kurz

Grüne Rundfunkrats Mitglieder: Vernetzungstreffen

Rundfunkräte kontrollieren die Landes-Rundfunk-Anstalten, die in der ARD zusammen arbeiten. In den Rundfunkrat des BR entsenden Vereine, Verbände, Kirchen, Gewerkschaften, die Kommunen, der Landtag uvam insgesamt 50 Personen. Wir Grüne sind zu zweit im Rundfunkrat. Nun gab es erstmals in dieser Legislatur ein Treffen von Parteispitze und Grünen Rundfunkrats-Mitgliedern per Videoschalte.

Länder entscheiden.

Dabei sind längst nicht in allen Rundfunkräten die gleichen Gruppen vertreten: Ein Landes-Gesetz regelt jeweils, wer wen entsenden darf. Für den BR-Rundfunkrat beschließt also der Bayerische Landtag die Entsende-Regeln. Wir Landtags-Grüne Bayern finden, je eine Person von Migrations- und Behindertenverbänden entsandt, das ist zu wenig. Außerdem haben in Bayern Gruppen wie Muslime, queere Menschen oder die anerkannte nationale Minderheit der Sinti*zze und Roma*nja keinen Sitz. Auch dass ich (Jahrgang 1974) die Dritt-Jüngste bin und niemand unserer Kolleginnen und Kollegen im Rundfunkrat unter 30 ist, halten wir Landtags-Grüne für ein Problem. Auch die Rolle eines Regierungsmitglieds im Gremium lässt sich diskutieren. Auch ist der BR-Rundfunkrat immer noch nicht paritätisch besertzt, obwohl das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (nachzulesen hier) dies ausdrücklich fordert.

Kontrollgremien garantieren für Unabhängigkeit von Märkten und Interessen.

Trotzdem ist der Rundfunkrat – neben dem Verwaltungsrat eines von zwei Kontrollgremien mit breiter öffentlicher Beteiligung – von immenser Wichtigkeit für die Unabhängigkeit des BR.

Der Rundfunkrat tagt öffentlich. In der Pandemie haben wir Grüne das Livestreaming der Sitzungen angeregt und nach Ende der Videokonferenzen für die Beibehaltung des Streams gekämpft. Seither können alle Bürgerinnen und Bürger erstmals von zuhause aus mitverfolgen, was zu ihrem Rundfunk besprochen wird. Transparenz und Öffentlichkeit sorgen für Nachvollziehbarkeit von Prozessen, Verständnis der Kontrollarbeit und Akzeptanz des staatsfernen Systems unserer Öffentlich-Rechtlichen.

Damit unsere Öffentlich-Rechtlichen fit für die Zukunft werden, braucht es Reformen.

Im dringend notwendigen Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen spielen die Kontrollgremien aus Grüner Sicht eine zentrale Rolle. Ihre Transparenz mit öffentlichen Livestreams der Sitzungen in allen Rundfunk Anstalten streben wir ebenso an wie ihre realitätsnahe Zusammensetzung unter Teilhabe auch jüngerer Personen und marginalisierter Gruppen. Regelmäßige Evaluation und unbedingte Parität mit gleicher Macht für Frauen wie für Männer fordern wir ein.

2023-01-20_Vernetzungs Treffen Grüne Rundfunkrat Omid Nouripour Erhard Grundl Tabea Rößner Sanne Kurz_mit Text

Die Grünen, die heute in Kontrollgremien der Öffentlich-Rechtlichen sitzen, trafen sich Ende Januar 2023 auf Initiative von Erhard Grundl, MdB und Sprecher für Medienpolitik der Bundestagsfraktion, mit unserem Parteivorsitzenden Omid Nouripour. An Bord auch Tabea Rößner, MdB und Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Digitales.

Wo ich in der Vergangenheit die Grünen Rundfunkratsmitglieder zur Vernetzung in Sachfragen einlud, ist unser Ziel nun, den Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen konstruktiv-kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Welche Reformen braucht es? Was sind die Stärken des öffentlich-rechtlichen Systems? Was die Schwächen? Wie wirken sich Reformen auf die gesamte Medienlandschaft und die Märkte aus? Was ist neben Bildung, Kultur und Information mit Unterhaltung? Und last not least: was ist mit den Menschen, die für unseren Öffentlich-Rechtlichen täglich arbeiten und oft genug den Kopf hinhalten?

Für uns Grüne ist klar: Es braucht starke Öffentlich-Rechtliche

Wer von „Verschlankung“ spricht, meint leider allzu oft die Schwindsucht. Diesem von rechts außen geriebenen Populismus rennen wir nicht hinterher. Stattdessen setzen wir auf offenen Diskurs, Benennen der Probleme und konstruktiv-kritische Begleitung notwendiger Reformen. Es freut mich sehr, dass der hochkarätige Austausch zu Reformideen und Reformbedarfen jetzt noch mal Fahrt aufnimmt.

Für mich braucht es neben Transparenz (zB Live Streams der Sitzungen der Kontrollgremien) klare Compliance Regeln aller Sender, verbindliche Mindestqualifikation für Mitglieder der Verwaltungsräte, jährliche Weiterbildung von uns Rundfunkrats-Mitgliedern und solide Ausstattung von deutlich und sichtbar von den Sendern getrennten Gremienbüros.

Die Inhalte sind der Schatz unserer Öffentlich-Rechtlichen.

Einer bessere Nutzung der reichen Archive stehen oft Lizenzfragen entgegen. Hier kann zB ein Ampelsystem helfen besser zu zeigen, wie schwierig Rechte neu zu verhandeln wären oder wo Rechte frei sind. Ein Vier-Augen Prinzip hilft, willkürliche Einordnung zu vermeiden. Es ist klar, dass Archive pflegen und nutzbar machen eine Mammutaifgabr ist und bleiben wird. Profitieren könnten vom Schatz der Archive auch neue Kooperationen beispielsweise mit Museen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Starke Content Netzwerke

Starke Content Netzwerke helfen, auf einem globalen, dynamischen Medienmarkt zu bestehen. Audio und Video Angebote unserer Öffentlich-Rechtlichen sollten die gemeinsame Stärke nutzen. Die gemeinsame Durchsuchbarkeit der Mediatheken war hier ein erster guter Schritt. Ziel sollte ein Content Netzwerk mit einer gemeinsamen Plattform als Portal unabhängiger Sender sein, das aus der Vielfalt der Sender mit ihren jeweils eigenen Profilen gespeist wird. Die Dachmarke Öffentlich-Rechtliche mit ihren vielfältigen Angeboten kann so gegen globale Plattformen besser bestehen.

Unterhaltung und Sport

Unterhaltung und Sport im Inhalte Portfolio helfen neben Kultur und exzellentem Journalismus, relevant und attraktiv zu bleiben. Der Auftrag zu bilden, zu informieren und mit Kultur zu versorgen als Maxime öffentlich-rechtlicher Inhalte kann Unterhaltung und Sport hier noch besser aufstellen.

Menschen machen Medien

Gute Arbeit kostet gutes Geld. Wo Vergütungen nicht mehr adäquat sind und Inhalte kaputtgespart werden, schadet sich der Öffentlich-Rechtlichen selbst. Identifikation und Abbau von Doppelstrukturen bei Inhalten, Verwaltung und IT können besser helfen, Kosten zu sparen, als Dumping-Preise zu etablieren.

Duales Rundfunksystem stärken

Last not least sollten wir anerkennen, dass die wahre Gefahr für den deutschsprachigen Rundfunk Markt in der globalen Medienplattform-Ökonomie liegt. Das bedeutet dort, wo es Sinn macht, kann, darf und sollte auch engere Kooperation mit den Privaten möglich sein.

Mir hat der Austausch riesig Spaß gemacht. Wer mag, kann nochmal der BR Intendantin Dr. Katja Wildermuth und dem Pro7/Sat1 Senderchef Daniel Rosemann lauschen, die an unserem Grünen Abend zum Dualen Rundfunk u.a. mit der Filmproduzentin Regina Ziegler diskutiert haben, warum es das Duale Rundfunksystem mit starken Öffentlich-Rechtlichen braucht. Außerdem lohnt ein Blick in das Papier der MdBs rund um den Medienpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Erhard Grundl.

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ARD, ZDF, Pro7 & Co: Dokumentation des Grünen Abends zu unserem Dualen Rundfunksystem

Unser Duales Rundfunksystem mit Privaten auf der einen und Öffentlich-Rechtlichen auf der anderen Seite steckt in einer von rechts außen geriebenen Legitimations-Krise.

Wo andere populistisch nach „Verschlankung“ schreien und in Wahrheit Abschaffung meinen, bringen wir Perspektiven von Führungspersönlichkeiten beider Welten zusammen und suchen gemeinsam nach konstruktiven Lösungen. Auch mit Blick auf unsere heimische Filmindustrie, denn der Fernsehmarkt ist eine wichtige Finanzierungssäule für Dokumentar- und Spielfilmproduktionen. Mit Film auch ein breites Publikum zu erreichen macht zum einen das Kulturgut Film auch fernab von Kinos und Festivals bis in die kleinste Wohnstube verfügbar, zum anderen bringt es Inhalte zu Menschen, die vielleicht nicht täglich Polit-Magazine und Info-Angebote nutzen.

Abwarten, bis die Zeit unser Duales Rundfunksystem umkrempelt, ist für mich keine Lösung. Reformen und Wandel braucht jedes System, das überleben will. Denn eines ist klar: unser Rundfunk von übermorgen kann nicht der von 1980 sein und unsere Antwort auf die Marktmacht der international agierenden, globalen Großkonzerne nicht ein weiter so. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die Aufzeichnung unserer Veranstaltung „BR, ARD und ZDF – darum brauchen wir sie! Ein Grüner Abend zum Dualen System“

Play Video klicken um die Dokumentation des Abends zu sehen.

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Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales

Vorbemerkungen
Die bayerische Filmförderung richtet sich maßgeblich nach Qualitäts- und Erfolgskriterien. Die eingereichten Anträge werden durch ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes Fördergremium gesichtet und zur Förderung empfohlen bzw. abgelehnt. Bei der Besetzung der Fördergremien und Jurys wird auf eine paritätische Besetzung geachtet.

In den Richtlinien für die bayerische Film- und Fernsehförderung (Filmförderrichtlinien) ist die Zielsetzung formuliert, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben. Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) beobachtet seit mehreren Jahren das Geschlechterverhältnis in den drei kreativen Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch, Produktion (gemeint sind hier die ausführenden Produzentinnen und Produzenten) in den Produktionsförderbereichen (Kino, TV, Internationale Koproduktionen und Nachwuchs). Neben dem Mentoringprogramm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen (2017 und 2020) wurde gerade das Weiterbildungsangebot „Audiovisual Women 2022“ des Erich Pommer Instituts für weibliche Führungskräfte und Personalverantwortliche in audio-visuellen Unternehmen gefördert, dessen Ziel es ist, die Sichtbarkeit von Frauen in Unternehmen zu stärken und einen Kulturwandel zu unterstützen. Darüber hinaus entstanden die Studien „Audiovisuelle Diversität I“ (2016/2017) und deren Fortführung „Audiovisuellen Diversität II“ (2019/2020) der MaLisa-Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens of Europe / Crew United mit Unterstützung der bayerischen Filmförderung. Derzeit wird zudem geprüft, welche konkrete Fördermaßnahme für die bayerische Filmförderung zur Stärkung von Projekten mit weiblicher Beteiligung umsetzbar ist.

1.1  Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?

1.2  Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik können einzelne Studiengänge, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, nicht ausgewiesen werden.

Unter den Bereich Filmproduktion fällt das Studienfach „Film und Fernsehen“, das an der staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film angeboten wird. In der folgenden Tabelle sind für dieses Studienfach die erfolgreichen Abschlüsse sowie der Frauenanteil der letzten zehn Prüfungsjahre ausgewiesen:

Erfolgreiche Abschlüsse an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Studienfach Film und Fernsehen

PrüfungsjahrmännlichweiblichgesamtFrauenanteil
2012
(WS11/12 + SS12)
13 173057%
2013
(WS12/13 + SS13)
17 244159%
2014
(WS13/14 + SS14)
12 152756%
2015
(WS14/15 + SS15)
18 254358%
2016
(WS15/16 + SS16)
40 337345%
2017
(WS16/17 + SS17)
28 275549%
2018
(WS17/18 + SS18)
31 386955%
2019
(WS18/19 + SS19)
11 92045%
2020
(WS19/20 + SS20)
10 162662%
2021
(WS20/21 + SS21)
21 153642%
Quelle: Statistisches Landesamt / Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für das Hoch- schulwesen in Bayern (CEUS)

1.3 Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?

Der Anteil des weiblichen hauptberuflich tätigen Lehrpersonals im Jahr 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film im Fachgebiet Film und Fernsehen geht aus nachfolgender Tabelle hervor. Daneben werden im Studienfach Film und Fernsehen auch Lehrbeauftragte eingesetzt. Der Anteil der weiblichen Lehrbeauftragten im Jahr 2020 betrug nach Angaben der Hochschule 40,1 Prozent.

Hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Jahr 2021 im Fachgebiet Film und Fernsehen

PersonalgruppemännlichweiblichgesamtFrauenanteil
Professorinnen und Professoren1051533 %
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
11122352%
Hinweis: Angaben zum Stichtag 01.12.2021; Quelle: Statistisches Landesamt / CEUS

2.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 98 Projekte im Nachwuchsbereich mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 6.783.327 Euro gefördert.

Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung nach Geschlechtern der produktionsverantwortlichen Personen, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben könnten, würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

2.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffent- wicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

2.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 392 Projekte in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm und -serie, Fernsehfilm und -serie, Internationale Koproduktion (Kinofilm und Serie) sowie Webserie mit einer Gesamtfördersumme von 118.119.402 Euro gefördert.

Etwaige geschlechterbezogene Daten im Hinblick auf die rechtliche Struktur der Produktionsfirmen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben, da dies zur Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben nicht erforderlich ist. Eine Auswertung vorhandener Akten würde zudem zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

3.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

Auf die Antwort zur Frage 2.1 wird entsprechend verwiesen.

3.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

3.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

4.1  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.2  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.3  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?

Die Fragen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die überwiegende Zahl der Film- und Fernsehpreise – von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Produzentenpreis) – geht auf Empfehlung der jeweils unabhängigen Auswahlausschüsse nicht an Unternehmen, sondern an Einzelpersonen auf Grundlage der künstlerischen Qualität der eingereichten Filme und deren künstlerischer Einzelleistungen.

Eine entsprechende Aktenauswertung in Bezug auf die Ausnahmen würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

Es erscheint jedoch sinnvoll, bei den der Jury vorliegenden Projekten ein stärkeres Augenmerk sowohl auf Diversitäts- als auch auf Genderkriterien zu legen. Auch bei der Besetzung der Jury wird auf Geschlechterparität geachtet. Dies soll durch die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den künftigen Einreichungsunterlagen sowohl des Bayerischen Filmpreises als auch des „Blauer Panther – TV & Streaming Award“ geschehen, damit diese Kriterien bereits bei der zur Auswahl stehenden Ein- reichungen seitens der vorschlagsberechtigten Stellen Berücksichtigung finden. Unabhängig davon sollte für die Vergabe der Preise weiterhin die künstlerische Qualität maßgeblich sein und nicht der Grad der Einhaltung etwaiger geschlechterbezogener Zielstellungen.

5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden?

In den Filmförderrichtlinien gibt es keine Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft, da die Förderung nicht unternehmens-, sondern projektbezogen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) erfolgt (vgl. Art. 23, 44 BayHO sowie Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

6.1  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Pro- duktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

6.2  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

Die Fragen 6.1 und 6.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung von Daten zu etwaigen geschlechterbezogenen Gagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine entsprechende Verarbeitung etwaiger geschlechterbezogene Daten nicht zu der Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Zudem würde eine entsprechende Aktenauswertung zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

6.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?

Nicht bei allen Projektanträgen im Förderbereich Nachwuchsfilm liegen dem FFF Bayern bereits bei Antragstellung etwaige Koproduktionsverträge bzw. Absichtserklärungen mit auftraggebenden Sendern vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 2.1 entsprechend verwiesen.

7.2  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

7.3  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

8.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher 0Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

Die Fragen 7.2, 7.3 und 8.1 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

8.2 Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren?

Auf die Vorbemerkung wird entsprechend verwiesen.

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Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – meine Fragen

Die Mechanismen der Filmbranche sind immer noch von Strukturen geprägt, in denen Geschlechtergerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist. Dies bezieht sich auch und insbesondere auf Frauen in Führung und unternehmerischer Verantwortung. Öffentliche Mittel werden in der Filmförderung oft unterschiedlich verteilt, wie Anna Serner, damals CEO des Swedish Film Institute bereits 2018 in ihrem Bericht „The Money Issue“ aufzeigte. Öffentliche Mittel sollten jedoch für alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen zur Verfügung stehen: für Frauen, die ins unternehmerische Risiko gehen und Führungsverantwortung übernehmen ebenso wie für anderen Personen. Obwohl dort, wo Selbstverpflichtung zu unzureichenden Ergebnissen führt, Quoten für Parität darauf abzielen, sich eines Tages selbst unnötig zu machen und Parität zügig zu erreichen, brachten erst eben diese verbindlichen Vorgaben in der Wirtschaft den Wandel: Nachdem 2015 das erste Führungspositionen-Gesetz in Kraft trat, folgte, um den Frauenanteil in Führungspositionen weiter deutlich zu erhöhen, das Zweite Führungspositionen-Gesetz, das am 12.08.2021 in Kraft trat. Es beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst. Was bedeutet nun diese Vorgabe in Zeiten eines weiter existenten Gender-Pay-Gaps für Unternehmen in weiblicher Verantwortung? Gibt es trotz öffentlicher Förderung einen Gender Funding Gap für Unternehmerinnen und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität? Wie ist es um die Förderung von Unternehmerinnen dort bestellt, wo Produzentinnen Antragsrechte haben? Gerade in Sektoren, in denen öffentliche Mittel wie z.B. Töpfe der öffentlich-rechtlichen Sender oder der Filmförderungen die Geschicke von Unternehmen beeinflussen, darf es keine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen mit weiblicher Führung geben.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1  Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?

1.2  Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?

1.3  Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?

2.1  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page2image1574113040 page2image1574114000

2.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1574169712 

2.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität ver- antwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1574233536

3.1  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page2image1741480688 

3.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1572228160

3.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1572292016 

4.1  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.2  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.3  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?page3image1647999920

5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden? page3image1648026016 

6.1  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)? page3image1648061168 

6.2  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)? page3image1648095600

6.3  Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten? page3image1642780416

7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page3image1642897680page3image1642898768

7.2  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt-anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)? page4image1237442864

7.3  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)? page4image1237492256

8.1  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt- anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

8.2  Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren? page4image1237565952 page4image1237566912

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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales

1.1  Wie viele vom FFF Bayern geförderte Drehs mussten in den vergangenen fünf Jahren abgesagt, verschoben oder verlängert werden (bitte tabellarisch auflisten nach Jahr, Absage, Verschiebung, Verlängerung mit Gesamtzahlen/Jahr)?

1.2  Wie oft war Personalmangel der Grund für die Ausfälle, Verschiebungen oder Verlängerungen (bitte tabellarisch aufführen nach Jahr)?

1.3  In welchen Gewerken hat Personal gefehlt (bitte mit tabellarischer Angabe jeweils Angabe Gewerk/Anzahl des fehlenden Personals)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegen dem FFF Bayern keine statistisch verwertbaren Angaben vor. Zur Ermittlung statistisch verwertbarer Angaben müssten die Fördernehmer der letzten fünf Jahre einzeln befragt werden, was aus verwaltungsökonomischen Gründen zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand führen würde.

2.1 Falls der Staatsregierung zu 1.1, 1.2 oder 1.3 keine Daten vorliegen, welche Daten liegen ihr vor, um den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel der bayerischen Filmbranche nach Gewerk und Qualifikationsstufe zu erfassen und zu bewerten?

3.1 Welche Schulen in Bayern nehmen das Angebot „Round Tables für Lehrerinnen und Lehrer“ des Programms „Start Into Media“ wahr (bitte Schulart und Anzahl der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer / Schülerinnen und Schüler angeben)?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2.1 und 3.1 gemeinsam beantwortet.

An den Round Tables nahmen folgende Schulen mit soweit nicht anders angegeben jeweils eine Lehrkraft teil:

  • Feodor Lynen Gymnasium Planegg, Goethe-Gymnasium Regensburg, Gymnasium Maria Stern Augsburg des Schulwerks der Diözese Augsburg, Städtisches Von-Müller-Gymnasium Regensburg, Städtisches Alexander-von-Humboldt Gymnasium Schweinfurt (Gymnasien)
  • Staatliche Fachoberschule Germering, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Rosenheim, Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule Sonthofen, Fachschule für Heilerziehungspflege der Barmherzigen Brüder Reichenbach, zwei Lehrkräfte der Staatlichen Fachoberschule Haar (Berufliche Schulen)
  • Johann-Andreas-Schmeller Realschule Staatliche Realschule Ismaning, Staatliche Schule für Kranke München, St.-Emmeram-Realschule Staatliche Realschule Aschheim, Dominik-Brunner-Realschule Staatliche Realschule Poing, Realschule an der Salzstraße Staatliche Realschule Kempten, Geschwister-Scholl-Realschule Staatliche Realschule Nürnberg II, Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt des Schulwerks der Diözese Augsburg, Nymphenburger Realschule München des Schulvereins Ernst Adam e. V. (Realschulen)
  • Mittelschule München Schleißheimer Straße 275, Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn, Evangelische Schule Naila Private Grundschule und Mittelschule (Mittelschulen)

Das Format richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, nicht an Schülerinnen und Schüler.

3.2 Welche Berufsbilder werden im Rahmen der Round Tables vorgestellt?

Ziel des Formats war der Wissensaustausch von Start into Media und den Schulen bzw. der Schulen untereinander, wie das Thema Berufsorientierung in den jeweiligen Schularten aktuell behandelt wird und welche Möglichkeiten es geben könnte, dort auch Medienberufe zu platzieren. Eine Vorstellung konkreter Berufsbilder erfolgte daher nicht.

3.3 Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung über das Programm „Start Into Media“ hinaus, um junge Menschen über die vielfältigen Berufsbilder in der Filmbranche zu informieren und die Hochschulen dabei zu unterstützen, Studierende zu gewinnen?

Der LehrplanPLUS der weiterführenden Schularten betont den hohen Stellenwert der beruflichen Orientierung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel. Die berufliche Orientierung findet ergebnisoffen statt und orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Jugendlichen werden in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit dazu befähigt, anhand ihrer persönlichen Stärken und Talente eine passende Berufswahl zu treffen. Eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Berufsbranchen steht dieser Zielsetzung entgegen.

Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen und Angebote innerhalb der beruflichen Orientierung durchgeführt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Schulen, verbunden mit der Bitte um Weitergabe von Informationsmaterialien an Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, steht Unternehmen jederzeit offen. In gleicher Weise wird bei der Organisation von Berufsinformationsmessen und Praxisveranstaltungen verfahren.

In Wahlkursangeboten wie „Schulradio“ und damit einhergehenden Wettbewerben wird in der schulischen Praxis darüber hinaus ein Einblick in Medienarbeit gewährt. Dabei gibt es für die Schulen auch Unterstützungsangebote durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien oder den Bayerischen Rundfunk. In Medienkompetenzprojekten wie „TurnOn“ des Bayerischen Rundfunks oder durch den Besuch bspw. der Münchener Medientage erhalten Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die professionelle Medienarbeit bzw. in die Medienbranche. 2021 wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung die Handreichung „Film in der Schule“ für die Arbeit in allen Schularten veröffentlicht.

4.1 Wie haben sich die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen aus dem Bereich Mediengestaltung Bild & Ton, Medienproduktion, Medientechnik, Kamera, Schnitt, Regie und Drehbuch und artverwandter Lehrbereiche beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bei den Staatlichen Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Studiengang/Ausbildung, Institution und Jahrgang)?

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern organisiert. Auskünfte zur inneren Organisation können direkt bei den jeweiligen Anstalten eingeholt werden.

Staatliche Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen
An staatlichen Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben sich die Absolventinnen und Absolventen in den benannten Bereichen folgend entwickelt:

Jahr20172018201920202021
Gesamt536589521487562

An der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) München werden folgende Schlüsselpositionen (Heads of departments) ausgebildet: Regie fiktional, Regie dokumentarisch, Produktion und Medienwirtschaft, Drehbuch, Kamera, VFX (als neuer Studienschwerpunkt seit 2020), Studienschwerpunkt Montage. Weitere in der Anfrage benannte Schlüsselpositionen insbesondere zu Ton und Szenenbild werden an der HFF nicht ausgebildet.

Übersicht über die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen an der HFF:

JahrRegie (Fiktion)Regie (Dok)ProduktionDrehbuchKameraVFXMontage
20171912 16 11 < 5
201819169< 59
20199813127

Für VFX und Montage gibt es noch keine Absolventinnen und Absolventen.

4.2 Welche Rolle spielen die aktuellen und künftig erwartbaren Personalbedarfe bei der Finanzausstattung und Anzahl der angebotenen Studienplätze an den Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten?

Für das Studienangebot tragen die Hochschulen selbst die Verantwortung. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) stellt den Hochschulen Haushaltsmittel für Forschung und Lehre zur Verfügung, die sie eigenverantwortlich einsetzen. Die Hochschule Ansbach wird beispielsweise zum WS 2022/2023 den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film und TV“ in Kooperation mit der HFF und den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ einführen

4.3 Inwieweit plant die Staatsregierung, weitere berufsqualifizierende Studiengänge oder Ausbildungen im Filmbereich für Berufsbilder wie in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung beispielsweise an staatlichen Hochschulen zu implementieren?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird verwiesen.

5.1 Welche Qualifikationen sind für Aus- und Weiterbildungen von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche aus Sicht der Staatsregierung notwendig?

Die Beurteilung, welche Qualifikationen für die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche notwendig sein könnten, obliegt in erster Linie der Filmbranche, da nur sie den notwendigen Mangel an Personal bei sich identifizieren kann.

Laut einer Umfrage der Produzentenallianz, die mit Pressemitteilung vom 16.09.2022 bekanntgegeben wurde, sei sehr großer Personalmangel u.a. in folgenden Berufen/ Gewerken festgestellt worden: Aufnahmeleitung, Filmgeschäftsführung, Produktionsleitung, Animation/VFX, Buchhaltung, Kostüm/Garderobe.

Laut Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) sind folgende Berufe/Gewerke am meisten abgefragt (nach Reihenfolge): Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite inkl. Assistenz, Garderobieren, Set-Requisite inkl. Assistenz, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervisor, Requisitenfahrer, Regieassistenten, Szenenbildassistenten, Location Scout.

5.2 Welche Weiter- und Ausbildungsangebote für junge Menschen, die den Erwerb dieser Qualifikationen nach Schule, Ausbildung oder Studium ermöglichen, unterstützt die Staatsregierung?

Das Staatsministerium für Digitales (StMD) unterstützt zusammen mit dem FFF Bayern folgende Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten im Sinne der Frage 5.2:

  • Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis der HFF München e.V.);
  • Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH);
  • Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg);
  • Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH)

Darüber hinaus unterstützt die Staatskanzlei zahlreiche Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Bereich der allgemeinen Medienaus- und Fortbildung, von denen die Filmbranche profitiert. Dazu zählen zum Beispiel die Bayerische Akademie für Fernsehen und Digitale Medien sowie diverse Einzelprojekte etwa der Akademie für Neue Medien in Kulmbach, der Mediaschool Bayern, der Documentary Campus gGmbH oder der TOP: Talente e.V. Akademie für Film- und Fernsehdramaturgie.

5.3 Wie fördert die Staatsregierung den Quereinstieg und die Qualifikation älterer Personen in diesem Bereich?

Auf die Antwort zu der Frage 4.2 wird verwiesen.

6.1 Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung, um Filmproduktionsfirmen bei der Aus- und Weiterbildung der dringend benötigten Fachkräfte für den Filmbereich zu unterstützen, z.B. durch Vermittlungsangebote, Finanzierungshilfe von Volontariaten, Praktika und ähnlichem?

Das für Filmförderung zuständige StMD befindet sich seit geraumer Zeit in aktivem Dialog mit wichtigen Stakeholdern in Bayern und Deutschland. Ziel ist es dabei, gemeinsame Lösungen für das Problem des Fachkräftemangels in der Filmwirtschaft zu identifizieren und möglichst konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Zu diesen Stakeholdern gehören insbesondere die Bundesagentur für Arbeit (ZAV), Akademie der Industrie- und Handelskammer (IHK-Akademie) München, Landeshauptstadt München, Medien.Bayern GmbH, FFF Bayern GmbH, HFF München sowie Branchenvertreterinnen und -vertreter. Im Rahmen dieses konstruktiven Dialogs wurden nun als erster Schritt unterschiedliche Themenbereiche identifiziert.

Es bestand Einigkeit, dass dazu eine starke deutschlandweit aufgesetzte Image- und Marketingkampagne (zentrale Marke) unverzichtbar wäre. Regionale Einzelansätze wären sicher auch hilfreich, würden aber auch medial nicht die Durchschlagskraft erreichen, die notwendig ist. Daher plant die Produzentenallianz in Abstimmung mit der Branche eine gemeinsame bundesweite Imagekampagne. Als Zielgruppe sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten angesprochen werden.

6.2  Welche Pläne gibt es vonseiten der Staatsregierung, Wege der qualifizierten Berufsausbildung in der Filmbranche z.B. in Kooperation mit der IHK auf den Weg zu bringen?

6.3  Inwieweit haben bei der Entwicklung der IHK-Weiterbildungsangebote im Filmbereich die aktuellen Personalbedarfe eine Rolle gespielt?

Die Fragen 6.2 und 6.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das StMD ist mit den entsprechenden Einrichtungen im Austausch. Die IHK für München und Oberbayern prüft derzeit in eigener Verantwortung die Möglichkeiten, entsprechende Ausbildungsgänge einzuführen. Dies wird vom für die Filmförderung zuständigen StMD ausdrücklich begrüßt.

7.1 Wie hoch sind die Mittel, die vonseiten der Staatsregierung in die in 5.1, 5.2 und 6 genannten Programme fließen (bitte aufschlüsseln nach Angebot und Höhe der Zuwendungen)?

  • Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis des HFF München e.V.) mit 191.400 Euro für das Jahr 2022;
  • Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH) mit 5.000 Euro für das Jahr 2022;
  • Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg) mit 2.240 Euro für das Jahr 2022;
  • Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH) mit 15.000 Euro für das Jahr 2022

Die Staatskanzlei stellt im Rahmen der Bayerischen Medienförderung im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich zur Verfügung.

7.2 Wie hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen dieser Aus- und Weiterbildungsangebote in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Aus- bzw. Weiterbildungsangebot und Jahr)?

Drehbuchwerkstatt München (DBWM): 29. DBWM

Jahrgang 2017–2018 30. DBWM= 19
Jahrgang 2018–2019 31. DBWM=19
Jahrgang 2019–2020 32. DBWM=23
Jahrgang 2020–2021 33. DBWM=31
Jahrgang 2021–2022=31

Into the Wild:
2017–2020: 17 Teilnehmer und Teilnehmerinnen
2020–2023: 13 Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Ausbildung erfolgt im Dreijahres- turnus)

Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch:
Das Konzept umfasst stets fünf Teilnehmer und Teilnehmerinnen

Audiovisual Women:
Neues Programm, geplant sind 30 Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

7.3 Wie will die Staatregierung sicherstellen, dass Berufe in der Filmbranche für ältere und junge Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiographien attraktiv bleiben?

Auf die Antwort zu Frage 5.1 wird entsprechend verwiesen.

8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Branchenqualifizierungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Filmunternehmen bis zu 1.900 Euro monatlich pro Programmteilnehmer und -teilnehmerin beantragen können, um für Praktika während des Drehzeitraums sowie in der Vor- und Nachbereitung des Drehs den gesetzlichen Mindestlohn zahlen zu können und somit sowohl Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, Absolventinnen und Absolventen von Filmhochschulen und verwandten Studiengängen und anderen Personen den Weg in die Branche zu ermöglichen?

8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Weiterbildungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Branchenqualifizierungsprogramm von „STEP“ finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen beantragen können?

8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung das Autorenstipendienprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, das Autorinnen und Autoren mit Schwerpunkt auf in der Filmbranche unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, LGBTQIA+, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung, People of Color mit einem zehnmonatigen Stipendium unterstützt, um die Einkommenslücke in der Phase der Recherche und Entwicklung zwischen erster Stoffidee und dem Stadium, in dem ein Stoff zur Drehbuchförderung eingereicht werden kann, zu schließen?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aktuell läuft eine Bund-Länder-Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche. Die Erkenntnisse aus dieser Umfrage sollen im Anschluss ggf. für weitere Entwicklungen in Bayern herangezogen werden.

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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“

Viele Berufe in der Filmbranche kennen keine institutionalisierten Ausbildungswege. Der Nachwuchs in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung und vielem anderem mehr fand auf Grund fehlender Alternativen jahrzehntelang durch „Learning by Doing“ den Weg in Branche und Beruf, wo sie exzellenter Fachkräftenachwuchs waren. Mit der begrüßenswerten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 brach der informelle Einstieg in die Branche jedoch weg: die Fördersummen im Filmbereich wurden nicht an die neuen Bedarfe angepasst, viele Produktionsfirmen konnten Praktika nicht mehr im gewohnten Umfang anbieten. Es wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen und keine Ausgleichsprogramme oder institutionalisierte Ausbildungswege auf den Weg gebracht. Die Folge ist ein eklatanter Fachkräftemangel im handwerklichen, technischen, organisatorischen und kreativen „Mittelbau“ der Branche: Im Sommer 2018 benennt der Bavaria CEO Dr. Christian Franckenstein bei der Präsentation der Geschäftszahlen Fachkräftemangel „angesichts einer voll ausgelasteten Branche, unserer Standorte in attraktiven Metropolregionen und der fortschreitenden Digitalisierung“ [1] und konstatiert, die Lage werde sich in den kommenden Jahren noch zuspitzen; Steffen Schmidt-Hug, Rechtsanwalt und Beiratsmitglied der Künstlersozialkasse (BVR, BVK, VSK) wurde im Frühjahr 2019 in Blickpunkt Film mit den Worten zitiert „Seit ein paar Jahren deutet er sich an. Voriges Jahr wurde er für alle sichtbar. Im Herbst mussten erste Produktionen wegen Fachkräftemangel abgesagt werden. (…) Jetzt ist der Personalmangel schon im März wie Donnergrollen zu hören und stellt alle vor eine Zerreißprobe“ [2] und 2022 sagt der Geschäftsführer der Penzing Studios Siegele „Gerade was das Digitale betrifft, herrscht ein absoluter Mangel“ [3] . – Erste Länder, wie z.B. Hessen, legen spezielle Förderprogramme zur Behebung des Fachkräftemangels im Filmbereich auf. Ein Runder Tisch der bayerischen Staatsregierung mit der Branche im Winter 2019/2020 brachte ebenso wenig Besserung wie der Workshop des Digitalministeriums mit Unterstützung der Staatskanzlei zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftemangel gemeinsam mit der Medien.Bayern GmbH, dem MedienCampus, dem MedienNetzwerk Bayern und dem FFF. Die Produzentenallianz Initiative für Qualifikation hat im Frühjahr 2022 nun den „Career Guide Film“ herausgebracht [4] .

Meine Fragen an die Staatsregierung – und die Antwort des Staatsministeriums für Digitales:


[1] https://www.wuv.de/Archiv/Fachkr%C3%A4ftemangel-erreicht-Filmbranche „Fachkräftemangel
erreicht Filmbranche“, abgerufen am 10.08.2022
[2] https://beta.blickpunktfilm.de/details/438870 „Wortmeldung: „Fachkräftemangel ist
hausgemacht““ abgerufen am 10.08.2022
[3] https://www.merkur.de/bayern/neue-filmstudios-fachkraeftemangel-wird-zum-problem-
zr-91488348.html „Neue Filmstudios: Fachkräftemangel wird zum Problem“, abgerufen am
10.08.2022
[4] https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/es-ist-so-weit-veroeffentlichung-
des-career-guide-film-qualifikationsangebote-fuer-berufssuchende-in-deutschland/ „Es ist so
weit! Veröffentlichung des „Career Guide Film“ – Qualifikationsangebote für den Nachwuchs in
Deutschland“, angerufen am 10.08.2022

Panel Dualer Rundfunk_Grüne Fraktion_Bayern_Sanne Kurz_ ©Barbara_Hartmann_2

BR, ARD und ZDF – wir brauchen sie!

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen auch aus CSU & Co mit populistischen Framings gegen BR, ARD & ZDF, unsere Öffentlich-Rechtlichen. Auch hier in Bayern und auch in der selbsternannten politischen „Mitte“ schafft das Trommelfeuer gegen Öffentlich-Rechtliche so dem rechtsextremen Limbo um das niedrigste Niveau der Reformdebatte eine Bühne. Zu kurz kommt dabei, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil eines einzigartigen Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung mit fiktionalen Filmen zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören. Grund genug für einen Grünen Abend mit hochkarätigen Gästen!

Inhalt ist König

Gerade in Zeiten von sich überlagernden Krisen, gezielter Desinformation und schnell überschwappenden Social-Media-Erregungswellen braucht es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk: unabhängig, für alle zugänglich, mit hochwertigem Programm, innovativ, transparent. Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem wir vertrauen können und der verlässlich und objektiv berichtet, Geschehnisse einordnet, Fakten prüft und Fake News als solche kenntlich macht.

„Wenn es den Öffentlich-Rechtlichen nicht gäbe, müsste man ihn erfinden.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat1

Befreiung vom Gängelband der Sender?

Nein, denn eine Alternative in der Filmfinanzierung bieten weder die Privaten, die fiktionalen Film und Serie oft schlicht nicht mehr refinanzieren können seit der Abwanderung der großen Werbebudgets zu den großen US-Plattformen, noch die Streamer. Ein Rückbau der öffentlich-rechtlichen Sender würde, Stand heute, so der deutschen Filmindustrie massivst Boden unter den Füßen wegziehen. Ja,, die vielfach aufgrund der Spar-Debatten bereits angesetzte „Schere im Kopf“ hat fiktionale Produktion bereits reduziert, und das obwohl von ORH über Rundfunkrat bis zu Verbänden breite Mehrheiten fordern, Geld vermehrt ins Programm zu geben.

„Wer „Verschlankung“ fordert, meint leider oft die Schwindsucht, und das werden wir Grüne nicht zulassen!“

Erhard Grundl, MdB, Sprecher für Kultur und Medien Bundestags-Grüne

Im oftmals populistischen Hickhack der aktuellen Reform-Diskussion geht es leider rasch darum, Unterhaltung zu streichen und das Ganze dann „Verschlankung“ zu nennen. Information, Pressefreiheit, gegen Fake-News – das finden noch alle gut. Aber U-n-t-e-r-h-a-l-t-u-n-g?! Und wer bestimmt dann, was Unterhaltung ist, was Kultur und was Journalismus? Ist die „Heute-Show“ oder Jahn Böhmermans Arbeit – ja, was eigentlich? Und ein Film? Ist der immer Kultur? Oder dann nicht, wenn die Quoten zu hoch sind? Ist er dann Unterhaltung? Und macht es überhaupt in einer nonlinearen Welt noch Sinn, Erfolg, Misserfolg und Qualität, wie seit Einführung der Privaten, mit einer Quote zu messen? In einer Welt, in der eine Firma wie Netflix bis heute keine konkreten Zuschauerzahlen veröffentlicht, sondern Erfolg am öffentlichen Image und am Aktienkurs festmacht?

„Ich schaue schon seit zwei Jahren nicht mehr auf die Quote.“

Dr. Katja Wildermuth, BR-Intendantin

Mal abgesehen davon, dass man etliche Menschen mit aktuellen politischen Themen oder gesellschaftlichen Diskursen (mich auch nach einem langen, vollen Tag!) nicht über die Tagesschau oder über arte, sondern über „Sturm der Liebe“ oder „Dahoam is Dahoam“ sicher besser erreicht: Was wären die Konsequenzen, was würde etwa ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot für die deutsche Filmbranche bedeuten?

„Wir als Deutscher Journalisten-Verband sind gegen eine Feuilletonisierung der Öffentlich-Rechtlichen.“

Harald Stocker, BJV und DJV

Wenn die Politik – die Rundfunkkommission der Länder – zu einem Auftrags-Kahlschlag ausholt, melden die Sender weniger an, denn ihr Auftrag wurde weniger. Wer oder was da einem Kahlschlag zum Opfer fallen soll oder könnte, das bewerten die AfD, der Oberbürgermeister von Bremen, die FDP und die CSU aber natürlich sehr anders. Menschen aus der Filmbranche oder Beschäftigte der Klangkörper der Rundfunkanstalten haben bei der Gestaltung des „Auftrags“ schon gleich gar kein Mitspracherecht. Nach neu formuliertem und gegebenem „Auftrag“ der Politik melden die Sender dann den Bedarf an, den sie haben, um den Auftrag zu erfüllen. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hebt oder senkt den Daumen: Der Beitrags-Kahlschlag (der nach Auftrags-Kahlschlag folglich zu erwarten wäre) führte zu deutlich weniger Mitteln für alle Inhalte, wobei die, die nicht mehr beauftragt wären, ohnehin unter den Tisch fielen.

„Die Privaten haben sich in skandalöser Weise aus der Produktion von fiktionalen Inhalten verabschiedet.“

Regina Ziegler, Filmproduzentin, Ziegler Film

Die Filmförderungen der Länder sind, Stand heute, keineswegs so aufgestellt, dass sie das auffangen könnten, was ein Kahlschlag an fehlendem Budget für fiktionalen Film und Serie zurückließe. Ob die Privaten angesichts der weiter schrumpfenden Werbeeinnahmen bei der Rettung helfen könnten, steht in den Sternen.

„Fiktion ist für uns zur Prime-Time nicht mehr refinanzierbar.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat.1

Es geht nicht darum, Reformbedarf kleinzureden

Natürlich sind Reformen dringend nötig – das fordern wir Grüne nicht erst seit den jüngsten Skandalen! Durch die Selbstbedienungsmentalität in den Chef*innenetagen mancher Sender, durch in schwindelerregende Höhen geschraubten Preisvorstellungen internationaler Sportverbände oder teils schwer nachvollziehbare Gagen mancher TV-Stars ist das Vertrauen in die Sender zweifellos angeknackst. Was wir jetzt brauchen, ist Transparenz, solide, verlässliche Kontrolle und einen offenen, konstruktiven Dialog.

Differenzierende Diskussion statt Niveaulimbo

Deshalb lud die Grüne Landtagsfraktion auf meine Initiative hin zu einer hochkarätigen Podiumsdiskussion in den Mathäser Filmpalast in München. Rund 150 Interessierte aus Gesellschaft, Presse und Filmbranche folgten der Einladung unter dem Titel „BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! Ein Abend zum Dualen Rundfunk“.

Zusammen mit meinem Kollegen, unserem Medienpolitischen Sprecher Max Deisenhofer durfte ich, als Grüne Rundfunkrätin und Sprecherin für Kultur- und Filmpolitik, auf dem Podium begrüßen:

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert von Fabian Sauer ging es zwei Stunden lang um die jeweiligen Strukturen bei Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, um Reformansätze, Zukunftsperspektiven, Film- und TV-Handwerk, Fairness und Wettbewerb. #Auftrag, #GuteFilmeGutesGeld, #MenschenFürMenschen, #Transparenz und #DualerRundfunk waren nur einige Hashtags des Abends. Es war eine wichtige, in die Tiefe und Breite gehende Diskussion, in der unterschiedliche Perspektiven eine Stimme bekamen und endlich auch der Film gehört wurde – und genau das hatte ich mir so wahnsinnig gewünscht, genau darum hatte ich die Gäste gesucht und überzeugt zu kommen, genau darum um Sichtbarkeit des Themas im Stadtraum gekämpft, genau darum das Thema auf unsere Grüne Agenda gesetzt. – 1000 Dank an alle, die an den Abend geglaubt haben, die Sache unterstützt haben und das so ermöglicht haben.

Mein Fazit?

Reformdebatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nicht über, sondern mit ihm geführt werden. Dabei muss im Zentrum stehen, unseren Dualen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen – und nicht die Abschaffung einer wichtigen Säule für unsere Demokratie.

Weiterlesen:

Fotocredit: Barbara Hartmann

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Antrag Verlängerung Ausfallfonds I & II

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis 30.11.2022 ein Konzept vorzulegen, wie der Ausfallfonds I für Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion sowie der Ausfallfonds II für deutsche TV- und Streamingproduktionen zur Absicherung der coronabedingten Ausfälle in Anlehnung an die Verlängerung des Ausfallfonds I vonseiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch vonseiten des Freistaates Bayern bis um 31.03.2023 verlängert werden kann.

Begründung:

Laut einer Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die Staatsregierung eine Verlängerung des Ausfallfonds I & II für coronabedingte Ausfälle für Film- & TV-Produktionen bis Ende des Jahres 2022 beschlossen. Filmdproduzentinnen und -produzenten haben derzeit keinerlei Möglichkeit, covidbedingte Produktionsausfälle über die private Versicherungswirtschaft abzudecken. Der Ausfallfonds ist somit die einzige Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko für Produzentinnen und Produzenten im kommenden dritten Pandemiewinter auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Für eine verlässliche Absicherung der für den Medienstandort Bayern äußerst relevanten Filmbranche ist eine Verlängerung beider Ausfallfonds bis Ende des Jahres allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da auch in den Wintermonaten zu Anfang des kommenden Jahres noch mit Ausfällen zu rechnen ist. Die Branche braucht Planungssicherheit. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, beide Ausfallfonds in Anlehnung an die Verlängerung vonseiten des BKM bis zum 31.03.2023 zu verlängern.

Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – die Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erforderte eine aufwendige Abfrage.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Fragen in den anliegenden Übersichtstabellen beantwortet.

Abgefragt wurden dabei alle Ressorts sowie die Staatskanzlei ohne den jeweiligen nachgeordneten Bereich.

Bei der Abfrage wurden für die Gremiendefinition die Definition aus Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)1 und die Abfrage zum Sechsten Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (S. 111 ff.) herangezogen. Entsprechend wurden nur ressortübergreifende, entscheidungsrelevante Gremien abgefragt.

Des Weiteren wurden keine institutionellen Bund-Länder-Gremien und keine Stellvertretungen für die vom Freistaat benannten Gremienmitglieder abgefragt.

Angaben, die nur mit noch erheblicherem Aufwand hätten ermittelt werden können, wurden außer Acht gelassen, da die Beantwortung sonst nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich gewesen wäre.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Vor Einführung des BayGlG 1996 lag der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen gerade einmal bei zehn Prozent. Seit Einführung des Gesetzes ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In den Berichtszeiträumen des Ersten und Zweiten Gleichstellungsberichts stieg der Frauenanteil bei Neubesetzungen bereits auf 36 Prozent. In den darauffolgenden Jahren schwankte der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen zwischen 31,8 und 41,1 Prozent. Für den Sechsten Gleichstellungsbericht (Berichtszeitraum bis 2018) wurde nicht mehr der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen ermittelt, sondern der Frauenanteil unter den in den Gremien wahrgenommenen Mandaten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass eine Person auch mehrere Mandate innehaben kann. Die Angabe der wahrgenommenen Mandate bietet zudem ein realistischeres Bild über die Beteiligung der Dienststellen an der Gremienarbeit. Im Berichtszeitraum des Sechsten Gleichstellungsberichts gaben 7,8 Prozent3 der teilnehmenden Dienststellen an, Personal in entscheidungsrelevante, dienststellenübergreifende Gremien zu entsenden. Der Frauenanteil bei funktionsunabhängigen Mandaten liegt bei 51,8 Prozent und bei funktionsgebundenen Mandaten bei 30,6 Prozent. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Wahrnehmung von Mandaten in Gremien bei 48,7 Prozent.

Die zwischen den Ergebnissen in den Gleichstellungsberichten und den nach aktueller Abfrage der Ressorts erstellten Tabellen in der Anlage zu Frage 1 auftretenden Diskrepanzen erklären sich folgendermaßen: Die Zahlen für den Gleichstellungsbericht werden anonym per Fragebögen abgefragt, wobei die Rücklaufquote der Dienststellen insgesamt im staatlichen Bereich bei 84,1 Prozent und im kommunalen Bereich bei 58,3 Prozent liegt. Die aktuelle Abfrage zu Frage 1 bezieht sich auf die Ressorts (ohne nachgeordneten und ohne kommunalen Bereich) mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent. Bei der Abfrage zum Sechsten Gleichstellungsbericht haben 88 Dienststellen Angaben zur Gremienbesetzung gemacht. Davon waren 24 Dienststellen aus dem kommunalen Bereich, sieben aus der mittelbaren Staatsverwaltung und 57 Dienststellen aus dem gesamten staatlichen Bereich. Es besteht daher keine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung des BayGlG 1996?

3.3  Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Trotz schwankender Frauenanteile unter den in Gremien entsendeten Personen/wahrgenommenen Mandaten ist im Ergebnis eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Da die Rücklaufquoten bei den Abfragen zu den Gleichstellungsberichten jedoch sehr schwankend sind, kann eine valide detaillierte Schlussfolgerung nicht gezogen werden.

Bei der geplanten Novellierung des BayGlG wird geprüft werden, ob die Vorschriften zur Gremienbesetzung in einzelnen Bereichen zu verändern sind oder ob in einer vorgesehenen Handreichung dazu Regelungen getroffen werden müssen.

4.1 Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

Bewertungen zu Veröffentlichungen anderer Länder nimmt die Staatsregierung grundsätzlich nicht vor.

4.2 Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich auf den Betrieb staatlicher Kultureinrichtungen. Für die Antwort der Staatsregierung wurde mit den staatlichen Kultureinrichtungen der Austausch gesucht mit dem Ergebnis, dass strukturelle Benachteiligungen „für Frauen und marginalisierte Gruppen“ an den staatlichen Kultureinrichtungen aus deren Sicht nicht erkennbar sind.

4.3 Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird Bezug genommen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und möglichen Benachteiligungen vorzubeugen, werden an den staatlichen Kultureinrichtungen beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) An den Münchner Kunsthochschulen, so an der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterakademie, wird im Wechsel ein regelmäßiger Respect-Tag durchgeführt, zuletzt im Herbst 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

b) Die Hochschule für Fernsehen und Film München verfügt über eine Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt.

  • Auf Initiative der Hochschule für Fernsehen und Film München wurde ein Positionspapier aller deutschen Filmhochschulen unter Beteiligung der MaLisa Stiftung mit dem Titel „Weichen stellen für Gender-Gerechtigkeit – Die Filmhochschulen als Wegbereiter für eine bessere Branche“ mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen erstellt und bereits einmal evaluiert.
  • Im Rahmen der Summer-School der Hochschule für Fernsehen und Film München wird jährlich ein Workshop „Women-Writing-Lab“ durchgeführt.
  • Eine Studie zum Thema „Geschlechterrollen in den HFF-Diplomfilmen 2015 – 2018“ wurde erstellt. Die Studie und ihre Ergebnisse wurden in vier Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Lehrveranstaltungen der Hochschule für Fernsehen und Film München wurden in der Folge angepasst. Eine weitere Studie zu einem vergleichbaren Thema ist in Arbeit.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat ein Gleichstellungskonzept erstellt und verabschiedet, das alle Hochschulgruppen umfasst.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat aktuell eine externe Anti-Diskriminierungsbeauftragte als Ansprechperson für Studierende und die Lehre etabliert.
  • An der Hochschule für Fernsehen und Film München werden Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungsworkshops mit Schwerpunkt Lehre angeboten.
  • Eine Lehrveranstaltung zum Thema „critical whiteness“ hat stattgefunden. Eine weitere mit dem Inhalt „Haltung, Privileg, Kultur. Wie unsere Systeme Vielfalt verhindern“ ist als Beispiel für entsprechende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Fernsehen und Film München vorgesehen.

c) An der Hochschule für Musik Nürnberg wird durch das Team für Gleichstellungsfragen die Projektreihe „Gender & Diversity“ organisiert. Alle Mitglieder der Hochschule für Musik Nürnberg werden regelmäßig motiviert, zu Themen der Vielfalt künstlerische Veranstaltungen anzubieten.

d) An der Hochschule für Musik Würzburg werden entsprechende Projekte im Rahmen des Gleichstellungskonzepts, im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms und im Rahmen des DAAD-Projekts „STIBET: Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur“ durchgeführt.

e) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst wartet mit einem vielseitigen Angebot im Bereich der Inklusion/Barrierefreiheit auf. Daneben gab es in der Vergangenheit Einzelprojekte mit Geflüchteten oder People of Colour (PoC, Spiel-Art-Festival).

f) Die Mitarbeitenden des Museums Fünf Kontinente nahmen 2021 an zwei ganztägigen Diversity-Fortbildungsseminaren sowie einem Diversity-Beratungsworkshop teil, ausgerichtet durch die Vielfaltsprojekte GmbH. Seit 2021 beteiligt sich das Museum zudem mit Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, um die Arbeit des Museums um Perspektiven aus der Diaspora zu erweitern.

g) Am Standort Hohenberg a.d. Eger des Porzellanikons finden sogenannte Senioren-Nachmittage statt, die einer Benachteiligung aufgrund von Alter entgegenwirken. Die Veranstaltung beinhaltet neben einer Führung auch einen Workshop-Teil, der gezielt künstlerische und kreative Fähigkeiten der älteren Besucherinnen und Besucher fördert. Anschließend besteht im Rahmen einer Gesprächsrunde die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Am Standort Selb des Porzellanikons finden Museumsführungen in deutscher Gebärdensprache statt.

h) Das Bayerische Nationalmuseum kooperiert immer wieder mit gesellschaftlichen Akteuren wie „Lichtblick Hasenbergl e. V.“ oder „Bayern liest e. V.“, um Chancengleichheit insbesondere für Kinder und Jugendliche herzustellen.

i) Am Bayerischen Staatsschauspiel wurden Workshops, Schulungen und Vorträge zu Empowerment/Sensibilisierung mit den Schwerpunkten PoC, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität angeboten. Weitere abgeschlossene und laufende Projekte können zum Teil auch dem Spielplan entnommen werden. Zudem führt das Staatsschauspiel einen Dialog mit diversen Stakeholdern.

j) Die Bayerische Staatsoper hat an dem Projekt „creators for diversity“ teilgenommen, welches von TikTok im Jahr 2021 ausgeschrieben wurde. Zentrale Aufgabe dabei war, das Thema Diversität in vollem Umfang für die eigene Institution zu hinterfragen, zu thematisieren und vor allem Bewusstsein zu schaffen.

Im Rahmen von TUSCH (Theater und Schule München) besteht eine Kooperation zwischen der Bayerischen Staatsoper und dem Bildungscampus Freiham. Das Gymnasium und die Grundschule werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 mit einem intensiven Workshop-Programm begleitet. Im Bildungscampus Freiham findet sich eine aus allen sozialen Schichten bestehende, sehr diverse Schülerschaft. Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Bellevue di Monaco eG und MORGEN e.V., um auch Menschen anderer kultureller Hintergründe mit den unterschiedlichsten Projekten zu erreichen.

An der Bayerischen Staatsoper wurde im Bereich des Bayerischen Staatsballetts eine Diversitätsstrategie zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden etabliert mit dem Ziel, im Austausch mit den Tänzerinnen und Tänzern konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erreichen und durch entsprechende kommunikative Maßnahmen auch einen größeren Publikumskreis mit dem Thema anzusprechen.

Im September 2021 wurde an der Staatsoper das Magazin Apollon neu gelauncht. Dort werden insbesondere Diversitäts- und Gesellschaftsthemen besprochen, die im weiteren Zusammenhang mit den aktuellen Premieren stehen. Bayerische Staatsoper und Bayerisches Staatsballett publizieren auf analogen und digitalen Kanälen Artikel und Diskursbeiträge, die sich explizit an unterschiedliche Zielgruppen richten und Themen aus den genannten Bereichen aufgreifen.

Im Outreach-Bereich engagiert sich das Bayerische Staatsballett mit Workshops und Vermittlungsangeboten beim Rampenlichter-Festival, bei den Aktivitäten der Abteilung Kind&Co in Brennpunktschulen sowie bei Mitmachangeboten für Kinder und Jugendliche. Zuletzt stand das Thema „Inklusion“ im Vordergrund. Workshops wurden sowohl mit geistig als auch körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Zudem gab es Angebote für Kinder mit Fluchthintergrund.

Die Dramaturgie sowie die Tanzvermittlung tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren oder Weiterbildungsformaten aus. Dort werden Themen wie Chancengleichheit oder strukturelle Benachteiligung diskutiert.

Um die klassischen Balletthandlungen einer kritischen Reflexion zu unterziehen, hat das Bayerische Staatsballett mit der Förderung von „tanz digital“ das partizipativ-künstlerische Projekt „Scroll Ballet“ gestartet, das in der kommenden Spielzeit 2022/2023 veröffentlicht wird.

In verschiedenen Einzelprojekten wurden Diversität, Chancengleichheit und die Reflexion von Machtstrukturen explizit gegenüber internen und externen Ansprechgruppen vom Bayerischen Staatsballett zur Sprache gebracht.

Die Leitung des Staatsballetts steht mit den Tänzerinnen und Tänzern sowie mit den Ballettmeisterinnen und Ballettmeistern und den Beschäftigten der anderen Abteilungen in einem ständigen Dialog. Mitarbeitende können sich mit ihren An- liegen auch an die entsprechenden Gremien der Staatsoper wie den Personalrat oder die Fachstelle für Gleichstellungsfragen wenden.

5.1 In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)?

Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Aufgeführt werden dort die Mittel, die von der für die Umsetzung des BayGlG zuständigen Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1996 zur Verfügung gestellt wurden.

Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung, um die Ziele des BayGlG wie z.B. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu erfüllen, gibt es auch einzelfallbezogen in anderen Bereichen des Freistaates. Eine Einzelabfrage hierzu wurde aufgrund des hierfür notwendigen hohen Aufwands nicht durchgeführt.

5.2 Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Be- hinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind?

Die Staatsregierung führt bedarfsorientiert mit fachlich einschlägigen Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen anlassbezogen Gespräche oder holt entsprechende Expertisen ein.

5.3 Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert?

Es gelten bezüglich der Diversität die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus werden den staatlichen Kultureinrichtungen bezüglich ihrer Behandlung von Diversitätsthemen seitens der Staatsregierung keine Vorgaben gemacht.

6.1 Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet?

Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

Im staatlichen Bereich sehen die Kultureinrichtungen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um verschiedene kulturelle Perspektiven zu präsentieren. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:

a) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst hat eine Plattform für unterschiedliche Veranstaltungen geboten:

  • Veranstaltung Off-Space „Exit Gender Space“ zum International Drag Day am 16.07.2021 auf der Freitreppe des SMÄK im Rahmen des Kultursommers.
  • Beteiligung am Tolerance Poster Project des Kunstareals im April 2021
  • Derzeit wird im Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst zudem die Wanderausstellung „Menschen, Bilder, Orte. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ gezeigt, die sich auch mit den Themen Antisemitismus und Ausgrenzung, vor allem aber mit dem „Miteinander“ beschäftigt.

b) Das Museum Fünf Kontinente hat in diesem Jahr mit der Entwicklung des sogenannten „DisKursraums“ begonnen, der zu einem sich entwickelnden Ort für Gespräche, Fragen und Diskurse
u. a. zu Diversitätsthemen werden soll.

c) Das Ausstellungs- und Vermittlungsformat „Denkraum Deutschland“ (seit 2019) in der Pinakothek der Moderne widmet sich jährlich im Oktober dem gesellschaftspolitischen Potenzial künstlerischen Handelns; seine dritte Ausgabe (Oktober 2021) stellte mit 22 Künstlerinnen weibliches Kunstschaffen ins Zentrum und gab u. a. dem Aktionsbündnis „fairshare! Sichtbarkeit für Künstlerinnen“ entsprechend Raum.

  • Die in Kooperation mit Folakunle Oshun, Kurator aus Nigeria, konzipierte Ausstellung „LOOK AT THIS“ (2021) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne rückte eine kuratorische Perspektive aus dem Global South in den Fokus.
  • Die permanente Jubiläumspräsentation „Mix & Match“ (ab September 2022, gemeinsam konzipiert von sechs Kuratorinnen und Kuratoren) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne versucht gezielt, auch mit Unterstützung der Written Art Collection (Schwerpunkt Kunst des Mittleren und Fernen Osten), unterrepräsentierte künstlerische Positionen einzubeziehen, u. a. Etel Adnan, Tschabala Self, Mounira al Solh. Auch bei den Neuerwerbungen spielen Fragen von Geschlecht und Herkunft mittlerweile eine wichtige Rolle, wie z. B. in der Videoarbeit Double Quadruple Etcetera Etcetera I & II der afroamerikanischen Künstlerin Sondra Perry, die schwarze Körper innerhalb weißer Gesellschaftsstrukturen thematisiert.

d) Ab Herbst 2022 wird das Deutsche Theatermuseum den Fokus auf das Feld der Theaterfotografie und hier vor allem auf Fotografinnen legen. Mit einer Teilübernahme einer Ausstellung des Museums Giersch zu den Theaterfotografinnen Nini und Carry Hess wird zudem an zwei Karrieren und Leben erinnert, die durch die NS-Diktatur und deren Folgen beendet wurden. Gewürdigt wird zudem das theaterfotografische Werk der Fotografin Gertrude Fehr, deren Arbeitsmöglichkeit ebenfalls aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im Deutschen Reich nicht mehr gegeben war, die sich aber nach der Machtergreifung erst nach Frankreich und dann in die Schweiz retten konnte.

e) Im Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist die Ausstellung „Augsburg 2040 – Utopien einer vielfältigen Stadt“ zu nennen, die von 100 Akteurinnen und Akteuren der diversen Stadtgesellschaft kuratiert worden ist.

f) Im Bayerischen Nationalmuseum findet seit 2021 zyklisch die Führung „Black Lives Matter. Kunstwerke zur Diskussion“ statt.

Seit 2016 führt der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) Statistiken über den Anteil von weiblichen Kreativen auf den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie bei Einreichung und bei Förderung. Seit 2019 enthalten die Vergaberichtlinien den Appell für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden der eingereichten Projekte sowie die Bestimmung, dass bei der Besetzung des Vergabeausschusses auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist.

Der FFF Bayern hat mehrere Projekte zur Förderung empfohlen, die die Stärkung der Diversität in der Film- und Fernsehbranche und die Sensibilisierung für die Thematik im Fokus haben, darunter 2019/2020 die Fortschrittsstudie „Audiovisuelle Diversität“ der MaLisa Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens for Europe. Gefördert wurde 2017 und 2020 das Mentoring-Programm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen und im Jahr 2022 die Tagung „Sehen und gesehen werden: Teilhabe im Film“ der Evangelischen Akademie Tutzing und des Filmfests München.

2021 hat der FFF Bayern gemeinsam mit den Bundes- und Länderförderungen einen Prozess der umfassenden Eruierung des möglichen Instrumentariums zur Stärkung von Diversität durch die Filmförderanstalten gestartet. Erörtert werden unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sein können, unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen hinter der Kamera und vor der Kamera zu stärken. Der FFF Bayern steht ferner mit anderen europäischen Institutionen wie dem Österreichischen Filminstitut und dem British Film Institute im Austausch.

Begleitend dazu finden Fortbildungen des FFF Bayern statt. Derzeit befindet sich ferner eine Fortbildung für die Vergabegremien in Planung.

6.2 Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges?

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6.3 Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

7.1 Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

  1. 7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein?
  2. 7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Diversitätscheckliste der MOIN Filmförderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, Bewusstsein für die angemessene Abbildung von Diversität zu schaffen. Sie wird derzeit neben weiteren möglichen Instrumentarien erörtert (siehe Antwort zu 6.1).

Rechtlich problematisch könnte eine Checkliste allerdings sein, falls etwaige Abfragen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten kollidieren.

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen?

Eine breitgefächerte Kunst- und Kulturlandschaft ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen von Förderentscheidungen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Neben diesem sich bereits aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Benachteiligungsverbot ist nach derselben Vorschrift auch die Bevorzugung aus den genannten Gründen verboten.

Die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung sind anhand der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Ergänzende Vorgaben oder „Checklisten“ sind nicht vorgesehen.

Auf die Antwort zu den Fragen 7.2 und 7.3 wird zudem verwiesen.

Anmerkung: Die in der Antwort erwähnten Anlagen findet man im PDF-Dokument

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – meine Fragen

Vor dem Hintergrund des §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind, und bezugnehmend auf Art. 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) frage ich die Staatsregierung:

Frage 1

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger
Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Frage 2

2.1  Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

2.2  Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Frage 3

3.1  Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung
des BayGlG 1996?

3.3 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Frage 4

4.1  Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

4.2  Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

4.3  Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Ein- kommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Frage 5

5.1  In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)? page2image1502537504page2image1502538592

5.2  Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind? page2image1502509536

5.3  Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert? page2image1502524576page2image1502526752

Frage 6

6.1  Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten
entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet? page2image1576383984 page2image1576384944

6.2  Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges? page2image1576359744

6.3  Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)? page2image1576943776

Frage 7

7.1  Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)? page2image1576545824 

7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein? page2image1576557536

7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)? page2image1576562608page2image1576563696

Frage 8

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen? page3image1567518240 

Zu den Antworten geht’s hier:

50 Jahre PKR_Interviews_Sanne Kurz

Jubiläumskampagne anlässlich des 50. Geburtstags der Pensionskasse Rundfunk

Dass man während seine Berufslebens Geld fürs Alter zurücklegen muss, wissen natürlich auch all die Freien in Film, Funk und Fernsehen. Doch aus eigener Kraft eine Rente zu stemmen, von der man halbwegs gut leben kann, ist bei weitem nicht allen möglich. Deshalb ist die Pensionskasse Rundfunk (PKR) – ein sog. „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ mit rund 20.000 Mitgliedern – eine von mehreren wunderbaren Sachen zur Absicherung. Beim Öffentlich-Rechtlichen gibt es zwei Varianten der betrieblichen Altersvorsorge zur Wahl. Bei der Pensionskasse teilen sich die Einzahlungen (feste) Freie und Auftraggeber paritätisch, neben allen zwölf Rundfunkanstalten Deutschlands zählen auch über 450 freie Film- und Fernsehproduktionsunternehmen zu den Anstaltsmitgliedern der Pensionskasse.
Zum 50. Jubiläum der Pensionskasse ist unter dem Motto „Zukunft im Blick“ eine Publikation erschienen, für die auch ich als Mitglied interviewt worden bin. Hier der entsprechende Auszug:

Wie kam es zu Ihrer Berufswahl?
Als junge Frau habe ich begeistert Theater gemacht, wie viele junge Menschen. Irgendwann kam ich zu einem Praktikum in einem Theater und habe gesehen, dass dort lauter Leute sind – Anfang 40, Mitte 40 –, die immer noch in der WG wohnen, keinen Geschirrspüler haben und die Wäsche in den Waschsalon tragen. Da dachte ich mir: Hm, will ich das auch noch mit Mitte 40? Schauen wir mal beim Film! Es war mir damals natürlich nicht klar, dass es dort auch so gehen kann, und so kam es zu meiner Berufsentscheidung. Ich bewarb mich an diversen Filmhochschulen in Deutschland und der ganzen Welt, und nach einem Jahr hat es dann in München geklappt.

Würden Sie Ihren Beruf Ihren Kindern oder der nächsten Generation weiterempfehlen?
Mein Ältester ist 25, und ich hatte immer sehr große Hoffnung, dass er anderswo als in der Medienwelt sein Zuhause findet. Denn da weht ein harscher Wind. Er hat dann tatsächlich als große Arbeit für die Schule eine 45-minütige Sendung mit Wetterbericht, Talkshow-Teil und Koch-Teil selber produziert. Das war für ihn der abschreckende Effekt, vielleicht doch etwas anderes zu machen. Ich muss sagen, für mich ist es ein wunderschöner Beruf, Filme zu machen. Aber es ist auch oft so prekär in dem, wie man sein Leben gestalten muss, dass ich meinen Kindern nicht dazu raten würde. Ich würde sie aber auch nicht davon abhalten. Es ist wichtig, dass die nachfolgende Generation einfach ausprobiert, was gut passt. Ob sie dann Erzieher lernen, wie mein Ältester, oder IT studieren wie mein Zweitältester – das ist etwas, was sie wirklich selber für sich herausfinden müssen.

Was wollten Sie der PKR schon immer mal sagen?
Liebe PKR, macht euch bekannter bei den Leuten! Erklärt, was euer Angebot ist und schaut, dass Ihr auch an die junge Generation herankommt. Die Menschen sollen verstehen, dass man weiterkommt, wenn man gemeinsam ein Ziel verfolgt. Soziale Absicherung ist ein großes Problem für viele Menschen, gerade in freien Berufen. Viele wissen nicht, dass sie auch als Freie von der PKR profitieren können. Man erreicht auf den klassischen Wegen heutzutage nicht mehr so viele Menschen wie früher. Man muss sich da wirklich sehr, sehr viel einfallen lassen, um seine Informationen an den Mann und an die Frau zu kriegen.

Was erwarten Sie von Ihrer Altersvorsorge?
Ich glaube, man braucht in Deutschland ein viel besseres Wort als „Vorsorge“. Wenn ich an Vorsorge denke, denke ich an Krebsabstrich, an Zahnarzt und all so was. Das macht überhaupt keinen Spaß. Man braucht ein Framing, gerade hier in Deutschland, wo man an etwas Lustvolles betont, wo man an Sabbaticals denkt, an Zeit denkt, die einem auch geschenkt wird. Das ist etwas, was Lust darauf machen könnte, an die Zeit zu denken, die nicht jetzt ist.

Mit welchen Argumenten würden Sie Ihren Kolleg*innen raten, sich HEUTE um die Altersversorgung zu kümmern?
Das Allerwichtigste ist, dass es gar nicht nur um eine Altersvorsorge geht. Man weiß nie, wo das Leben einen hinträgt, wie lange man überhaupt noch planen kann. Deshalb ist es besser, man fängt heute an als erst in 20 Jahren. Das ist ganz ähnlich wie mit dem Rauchen: besser heute aufhören als morgen. Jeder Tag ist ein Gewinn.

Welchen aktuellen Programmtipp würden Sie gerne teilen – TV, Radio, Podcast …? 
Ich empfehle ganz dringend, ein analoges Medium in die Hand zu nehmen, weil wir so viel in Videokonferenzen sitzen, weil wir so viel streamen, weil wir so viel digital konsumieren. Es ist wahnsinnig wohltuend, mit einem Buch auf dem Stuhl zu sitzen, mit Blick aus dem Fenster, im Idealfall auf einen Baum oder eine begrünte Häuserwand. Da empfehle ich dringend die Bücher von Yuval Noah Harari. Mit welchem man anfangen möchte, ist relativ egal.

Wie sieht die Film- und Fernsehbranche in zehn Jahren aus?
Das hängt sehr davon ab, wie wir sie gemeinsam gestalten wollen. Es gibt zwei große, entgegengesetzte Strömungen. Die eine Strömung geht dahin, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestärkt werden, indem zum Beispiel deren gemeinsame Online-Angebote vergrößert werden, um mit deren Inhalten den großen, privaten internationalen Global Playern etwas entgegenzusetzen. Wenn diese Strömung gewinnt, haben wir in zehn Jahren ein sehr reiches und vielfältiges Tableau, mit vielen neuen Ausspielwegen und Lizensierungsmodellen. Die Dystopie hingegen ist getrieben von Kräften, wo man davon ausgeht, dass alle nur für sich selbst sorgen, und dass das öffentlich-rechtliche Angebot zusammenschrumpfen wird. Ich frage mich, wie dann noch Menschen erreicht wollen, die an Bildungs-, an dokumentarischen oder journalistischen Angeboten gar kein Interesse haben. Ich glaube, wenn diese Dystopie sich durchsetzt, dann hat unsere Demokratie ein großes Problem.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Ich wünsche mir für die Zukunft eine sehr starke gesellschaftliche Verankerung unserer Öffentlich-Rechtlichen. Ich fände eine Ausdehnung ins Netz hinein gut. Ich glaube auch, dass öffentlich-rechtlich sogar noch größer gedacht werden kann und sollte, als nur Rundfunkanstalten und Deutschlandradio. Wir könnten öffentlich-rechtliche Angebote schaffen, die darüber hinausgehen. Das Öffentlich-Recht- liche ist ein sehr kostbares Gut, das es zu erhalten und für eine zukunftsfeste Aufstellung auszuweiten gilt. Diese Ausweitung, diese Investition in die Zukunft ist dringend nötig.

Die Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt, den ich noch nicht überall gut umgesetzt sehe. Das bedeutet für mich vor allem eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Hier und da funktioniert es schon ganz gut. Aber wir müssen uns wirklich gut überlegen, was wir wollen. Wenn wir öffentliche Gelder ausgeben, stehen wir in der Verantwortung für eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Das ist etwas, was mir total wichtig ist. Im Bereich ökologische Nachhaltigkeit tut sich etwas, allerdings nicht vorrangig von Seiten der Sender, sondern vor allem von Seiten der Filmförderung, z. B. in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Die Öffentlich-Rechtlichen sind da leider ziemlich hinterher. Da gibt es keine verpflichtenden Standards, obwohl es dringend geboten wäre. Wir müssen wirklich schnell handeln, um die Nachhaltigkeitskriterien umzusetzen, die wir als Bundesrepublik Deutschland unterschrieben haben. Deren Ziele werden wir nicht erreichen, wenn wir nur ein bisschen Grün machen. Wir brauchen auch eine soziale Nachhaltigkeit und diese ist noch in keiner Länderförderung und noch in keinem Funkhaus implementiert.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von Filmproduktionen mit weiblicher Führung“

Ich frage die Staatsregierung:

Mit welchen Summen wurden in den vergangenen 5 Jahren Projekte von Filmproduktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz in Bayern gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren dabei in den vergangenen 5 Jahren die Fördersummen, die jeweils an Filmproduktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung gingen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren in den vergangenen 5 Jahren die Summen, die an Produktionsfirmen vergeben wurden, in denen Frauen eine Sperrminorität hätten (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten Summen pro Projekt)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung: Großes Kino in Penzing: HYPERBOWL auf dem Flugplatz

Landtags-Grüne und Kreis-Grüne informieren sich über das Kreativstudio HYPERBOWL auf dem Penzinger Flugplatz

Auf Einladung von Frank Foerster (Geschäftsführer der Hyperbowl GmbH) haben die Grünen Landtagsabgeordneten Gabriele Triebel (Stimmkreisabgeordnete für den Landkreis Landsberg am Lech) und Sanne Kurz (Sprecherin der Landtagsfraktion für Kulturpolitik und Film) das virtuelle Produktionsstudio Hyperbowl auf dem Gelände des Penzinger Fliegerhorsts besucht. Begleitet wurden sie von ihren Kolleg*innen aus dem Landsberger Kreistag (Miriam Anton und Peter Satzger) und Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München.

Geschäftsführer Frank Foerster hat gegenüber den Politiker*innen gleich zu Beginn klargestellt, dass die Firma Hyperbowl sich auf dem Areal des Penzinger Fliegerhorsts pudelwohl fühlt. Die alte Helikopterhalle bietet der Firma nicht nur ausreichend Fläche für deren weitläufiges LED-Studio, sondern auch den besonderen Charme denkmalgeschützter Industriekultur. Die Grünen Politiker*innen sind begeistert von dem Tempo der Realisierung des Studios, der Kreativität der Zwischennutzung und von dem Pragmatismus der Unternehmer. Das Engagement der Film Commission Bayern trug hier Früchte. So hat die Firma Hyperbowl auf eigene Kosten ein Trafohaus errichtet, um kurzerhand die Stromversorgung des energieintensiven Produktionsstudios zu gewährleisten. 

Auch begrüßen die Abgeordneten die Zukunftsvision des Unternehmens. Gemeinsam mit weiteren namhaften Partnern aus der bayerischen Filmbranche sollen hier die Penzing Studios erweitert werden, ein innovatives Medienzentrum für Film- und Fernsehproduktionen. Gabriele Triebel zu den Plänen der Penzing Studios: „Ich bin immer noch erleichtert, dass es zu keiner exklusiven Ansiedlung von Intel auf dem Gelände des Fliegerhorsts gekommen ist. Auf diese Weise haben wir nun die Möglichkeit, gemeinsam mit regionalen Unternehmen und innovativen Köpfen ein Ökosystem für nachhaltiges und kreatives Wirtschaften im Landkreis Landsberg zu etablieren. Der geplante Kreativ-Campus der Penzing Studios passt meiner Meinung nach voll in dieses Konzept.

Das Fazit der Filmemacherin und Landtagsabgeordneten Sanne Kurz fällt ebenfalls überschwänglich aus: „In den  aktuell noch zwischengenutzten Hallen des ehemaligen Fliegerhorstes können hoffentlich dauerhaft virtuelle Produktionen mit analogen Produktionen zusammengeführt werden. Die Penzing Studios mit Hyperbowl sind eine großartige Chance, den Fliegerhorst Penzing für die Kreativwirtschaft zu erschließen“. Da die Gewinnung von Fachkräften eine zentrale Herausforderung darstellen wird, hatte Sanne Kurz auch Prof. Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) zu dem Termin eingeladen. Prof. Schopper bringt diese Art von Produktion heute schon seinen Studierenden näher und kann sich eine Kooperation mit Hyperbowl und den Penzing Studios bestens vorstellen. Bereits am alten temporären Standort in den Münchener Messehallen gab es Exkursionen der Studierenden in die HYPERBOWL. Diese Zusammenarbeit soll nun ausgebaut werden.

Vielfalt im Film_Diversitätspanel_Grüne Fraktion_Sanne Kurz

Vielfalt im Film: „You got to get a bloody nose!“

Deborah Williams war unser Stargast bei „Vielfalt im Film“. Schon Tradition sind unsere Veranstaltungen beim Internationalen Filmfest München, mit denen wir Landtags-Grüne jährlich Impulse für Bayerns starke Filmbrache setzen möchten. – „Oscars nur noch mit Diversität!“, diese Aussicht hatte uns viele Neugierige in die Goldberg-Studios gebracht. Neben dem FilmFernsehFonds Bayern war auch der BR hochkarätig vertreten.

So viele Gäste! Hinten Menschen, die stehen. – Mit so viel Interesse hatte ich doch nicht gerechnet, obwohl das Thema ja brennt. Wer alles da war? Hier unter dem Post ist eine Bilder-Gallerie, wo man schön spitzeln und die tolle Stimmung nachfühlen kann, wie ich finde.

Die Fakten und Vorgänge sind bekannt, trotzdem machte der Video-Input von Prof. Dr. Elizabeth Prommer, die an der Universität Rostock das Institut für Medienforschung leitet und einstmals meine Dozentin an der HFF München war, nochmal deutlich, wie schlimm es eigentlich ist: sind Frauen und Männer in gleichen Maßen im deutschen Kino repräsentiert? Wen schauen wir da an auf der Leinwand? Wer bestimmt also unser Bild der Welt? Und, ja: Frauen verschwinden Ende 30, besonders divers ist es auch nicht im Kino, was wir vorgesetze bekommen ist also eher der immer gleiche „Schnitzel-Pommes“ Brei statt ein vielfältiges Buffet für alle. Was auch damit zu tun hat, wer Programme macht und Inhalte bestimmt.

Key-Note von Deborah Williams

Was dann auch der Kern der Key-Note Deborah Williams war: in ihrer beeindruckende und bewegenden Rede, in der sie den langen und steinigen Weg schilderte, den sie selbst in der Filmbranche und den die von ihr entwickelten Diversitätsstandards hinter sich haben.

Deborah Williams ist Schauspielerin, Theatermacherin und Autorin, sie berät die UN und UNICEF zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Kulturbereich. Sie schuf die Diversitäts-Standards des British Film Institute BFI, die seither von der Academy of Motion Pictures and Sciences – für die Oscars®, den BAFTA Film and Television awards, BBC film, Film4 und den British Independent Film Awards (BIFA) übernommen wurden. Deborah Williams (Twitter: @cdndebs) beriet u.a. die Academy of Motion Pictures and Sciences, das Dänische Film Institut, das Cannes Filmfestival, die Berlinale, Screen Australia und viele andere mit Blick auf diskriminierungs-freie und geschlechter-paritätische Verteilung öffentlicher Mittel.

Vor allem aber ist Deborah Williams Executive Director des Creative Diversity Network UK (CDN) mit dem starken Arm Diamond, einem gemeinsamen Online-System von BBC, ITV, Channel 4, Paramount, UKTV und Sky um dauerhaft Gleichstellungs- und Diversitäts-Daten über eigenen und Auftrags-Produktionen zu sammeln.

Debborahs Key-Note nahm uns alle mit auf ihre ganz persönliche Reise. Wie sie inzwischen schon „sehr viele Jahre“ für mehr Diversität im Film kämpft, angetrieben von vielen Rückschlägen, die sie schon als siebenjähriges Mädchen auf Grund ihrer Hautfarbe und ihres Geschlechts einstecken musste, als sie noch den Traum hegte, Schauspielerin zu werden. Auch eine Behinderung ist kein Booster auf dem Weg zum Publikum.

Über die Erfüllung von Träumen

Der Schriftsteller Paul Coelho schreibt über Träume, dass durch die Möglichkeit, dass sie wahr werden können, das Leben erst interessant wird. Dafür, dass diese Perspektive in Zukunft allen Menschen offensteht und nicht mehr durch Vorurteile und Stereotype eingeschränkt oder gar genommen wird, leistet Deborah Williams einen riesigen Beitrag. Als Grundlage für eine Veränderung sieht die Britin dabei die Erhebung zuverlässiger Daten, die die vorherrschende Ungleichheit vor und hinter der Kamera sowie bei Inhalten dokumentieren. Schlüsse und Handlungsfelder aus den Daten zu ziehen, das ist Aufgabe der Politik.

Ihren Vortrag schloss Deborah Williams mit einem emotionalen Appell, Träume zu verfolgen und dabei mutig und tapfer zu sein, auch wenn dabei Hindernisse und Risiken im Weg stehen.

Verschiedene Wege, ein Ziel

Anschließend erlebte das Publikum eine lebhafte Diskussion zwischen den Menschen auf dem Panel, deren Teilnahme, für die ich mich an dieser Stelle nochmal bedanken möchte, unsere Veranstaltung wirklich nochmals aufwertete.

Geladen waren neben Deborah Williams die Geschäftsführerin des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) Dorothee Erpenstein, die Schauspielerin und Mitinitiatorin von #ActOut Karin Hanczewski, der Schauspieler und Verantwortliche bei Plattform Rollenfang Wolfgang Janßen, der BR-Programmdirektor Kultur Björn Wilhelm und der CEO der Filmförderung MOIN Hamburg und Schleswig-Holstein Helge Albers.

Dorothee Erpenstein unterstrich die Bedeutung von Diversität vor und hinter der Kamera für die Relevanz der Stoffe und schilderte den Support des FFF, um das Thema in Bayern voran zu bringen. Der FFF unterstützt Studien und Veranstaltungen, unter anderem eine mehrtätige Konferenz in Tutzing, und knüpft Kontakte zu anderen Filmförderungen auf nationaler und internationaler Ebene, denn es gibt ein großes Interesse, das Thema gemeinsam mit anderen Förderinstitutionen anzugehen.

Karin Hanczewski berichtete, dass mit #actout erst ein Anfang gemacht sei und das Thema LGTBIQ* mit dem Manifest #actout bei weitem noch nicht zufriedenstellend beackert ist. Sie erzählte, wie viele zum Teil sehr, sehr bekannte Menschen noch immer nicht bereit sind, den Schritt des öffentlichen Coming-Out zu gehen, zum Teil, weil die eigene Familie nichts von der Queerness weiß, zum Teil, weil Karriere-Einschnitte drohen, sowie zum Teil aus 1001 andere, oft sehr, sehr persönlichen Gründen. Ihre Aussage „Die Öffentlich-Rechtlichen haben die Pflicht, für Sichtbarkeit zu sorgen, wenn sie in Zukunft noch relevant sein wollen.“ löste einen langen, zustimmenden Applaus im Publikum aus.

Björn Wilhelm zückte just zu diesem Zeitpunkt einen DIN-A4 Zettel, denn es gibt sie, es gibt eine Diversitäts-Checkliste beim BR, ganz neu, aber als Versuch, die Gesellschaft zum einen besser in ihrer Vielfalt abzubilden, zum anderen Relevanz in allen gesellschaftlichen Gruppen (wieder) zu erreichen. Dass neben der Pflicht Vielfalt die schönste Kür der Welt ist, wurde auch hier deutlich. Was allerdings in der Gesamtheit den bereits lange sich zügelnden Wolfgang Janßen zum verbalen Kontern brachte:

Wolfgang Janßen begleitet mit Mentoring-Tandems ebenso wie mit Coaching, Awareness-Angeboten und Vertretung von Schauspieler*innen mit Behinderung den Weg von Menschen mit Behinderung vor die Kamera. Auch Profis haben es oft schwer; neben praktischen Überlegungen wie Betreuung (die viele gar nicht benötigen), Ausbildung (die zwischen Werkstätten und Kunsthochschulen oft weder angeboten, noch gefördert wird) und Broterwerb (Überraschung: auch Menschen mit Behinderung wollen von ihrem Job leben) fehlen Netzwerke (weil Festivals, Netzwerkveranstaltungen und Events oft nicht barrierefrei sind) und der feste Wille von Führungspersönlichkeiten, Menschehn mit Behinderung in Teams, PErsonal vor der Kamera und Inhalten zu integrieren. Warum spricht niemand die Tagesschau, der*die beispielsweise nur einen Arm hat? Warum können Rollen in Vorabendserien nicht diverser besetzt werden, auch wenn das inhaltlich keine Rolle spielt? Vielleicht wäre es ja sogar spannend, mehr starke Rollen wie die des Tyrion Lannister, und neben Peter Dinklage und ChrisTine Urspruch gibt es noch viele andere Schauspieler*innen, aber auch Crew-Member, deren Können nach Raum ruft.

Wir diskutierten gemeinsam intensiv, warum Diversität unsere Filmlandschaft bereichert, inwiefern Diversität bereits in dieser vorhanden ist und welche Herausforderungen die Teilnehmenden für die Zukunft sehen. Erste positive Erfahrungen hinsichtlich breiterer Repräsentanz, Inklusion und Sichtbarkeit, die neuen „Representation and Inclusion Standards“ der Academy und natürlich auch Ängste all jener, die Wandel und das noch Unbekannte fürchten, fanden Platz.

You got to get a bloody nose

Abschließend wurden Fragen aus dem Publikum gestellt, was die Diskussion um viele weitere Perspektiven bereicherte und auch klar machte, wie lange wie viele Menschen schon auf diese Sichtbarkeit warten! „Wir haben uns zu Beginn schon auch mal eine blutige Nase geholt….“ berichtete Helge Albers, worauf Deborah Williams Mut machte und Stärke einforderte und mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für Vielfalt mit einem „You got to get a bloody nose!“ schloss.

Abgerundet wurde der Abend schließlich durch Snacks und Getränke, was abschließende Gespräche bereicherte und so manch hitzig geführte Debatte schnell abkühlen ließ und im gemeinsamem Austausch nochmal deutlich machte, dass wir alle mit Vielfalt und Reichhaltigkeit gewinnen werden.

Frau mit Kamera_IDS Panel_Kämpferinnen für den Film

Panel „Kämpferinnen für den Film – was engagierte Frauen erleben“

Auf Einladung des Interessenverbands Deutscher Schauspieler e.V. (IDS) war ich Teilnehmerin bei einer spannenden Diskussionsrunde im Rahmen des Münchner Filmfests.

Frauen sind im Film deutlich unterrepräsentiert – besonders in den lukrativen Bereichen. Geschichten werden meist von Männern für Männer geschrieben, von diesen produziert und inszeniert. Dennoch setzen sich immer mehr Frauen durch und bereichern den Film dadurch enorm. Aber wer sind diese Frauen? Und was haben sie erlebt? 

Es diskutieren: 
Kerstin Schreyer, Staatsministerin a.D. und MdL
Sanne Kurz, Filmemacherin und MdL
Satu Siegemund, Regisseurin
Marie Theres Relin, Schauspielerin, Autorin, Region18, 
Tina Rudolf, ehemalige Producerin und Produktionsleiterin

Moderation: Irina Wanka 

Schlagwortarchiv für: Film

230619_Ajvar und Mut_Filmabend_Sanne Kurz_Dardan Kolic_Günes Seyfarth_shaere Neuperlach

„Stärke im Glas: Ajvar und Mut“ – Film und Diskussion

Wir laden euch herzlich ein zu einer exklusiven Filmvorführung und Diskussion am 19. Juni, um 19 Uhr, im shaere Neuperlach.

📣 Zum Film:
Shortlisted für den Oscar 2022 in der Kategorie „Bester internationaler Film“. Der Film erzählt von einer mutigen Frau, die in einer traditionellen patriarchalischen Gemeinschaft auf dem Balkan lebt und sich trotz großer Widerstände für ihre Familie und ihre Gemeinschaft einsetzt.Die Geschichte der Hauptfigur basiert auf einer wahren Lebensgeschichte einer Frau, die heute eine erfolgreiche Unternehmerin ist, die hauptsächlich Frauen in ihrem Betrieb beschäftigt und landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellt. Sie ermutigt Frauen, für ihre Rechte einzustehen und ihre eigene Stärke zu entdecken.
💡 Zur Diskussion:
Frauen als Macherinnen und Gründerinnen: ein Gespräch mit Günes Seyfarth (CEO und Gründerin von Community Kitchen München Neuperlach). Moderation: Sanne Kurz
✅ Anmeldung:
Die Teilnehmendenzahl ist beschränkt auf 50 Personen, weswegen eine Anmeldung erforderlich ist.
Link zur Anmeldung hier.
Bildungstour_Schule der Zukunft_Gute Bildung für München_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Schule der Zukunft: Gute Bildung für München – Filmabend mit Gespräch

Kinder sind von Natur aus neugierig und wissbegierig. Sie interessieren sich für die vielfältigen Dinge dieser Welt, bringen unterschiedliche Stärken und Schwächen mit und haben ganz verschiedene Talente. Sie alle sind für sich einzigartig.

Wir Landtags-Grüne sehen und fördern diese Einzigartigkeit. Der eine bastelt die schönsten Kunstwerke, die andere löst die kniffeligsten Aufgaben und wieder andere sind sportlich, musikalisch oder handwerklich begabt. Unser Bildungssystem sollte jedem Kind mit seinen unterschiedlichen Talenten gerecht werden. Doch wie soll das gehen, wenn an den Schulen nicht genügend pädagogisch ausgebildetes Personal ist?

Sprungbrett für mein Gespräch mit Gabriele Triebel, unserer Grünen Landtagssprecherin für Bildung, Religion und Erinnerungskultur, ist der 58-minütige Dokumentarfilm „Der Die Das“ von Sophie Narr. Der Film begleitet vier Schulkinder einer ersten Klasse in Berlin-Wedding bei ihrem täglichen Kampf um Aufmerksamkeit, Anpassung und Leistung. Im Anschluss an die Filmvorführung diskutieren die beiden Abgeordneten mit dem Publikum, wie schulische Bildung besser und gerechter gestaltet werden kann.

Veranstaltungsort ist der Große Saal in der Kultur-Etage Messestadt. Der Eintritt ist frei.

Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung werden Fotos (und Filme) gemacht. Diese verwenden wir für Zwecke der Berichterstattung und der Öffentlichkeitsarbeit, auch in sozialen Medien. Wenn Sie nicht fotografiert (oder gefilmt) werden möchten, bitten wir Sie, uns das rechtzeitig mitzuteilen.

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BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! – ein Abend zum Dualen Rundfunk

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen mit populistischen Framings gegen ARD, ZDF & Co. – auch hier in Bayern und auch weit aus der politischen Mitte. Es kommt dabei zu kurz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil unseres Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören.

Streaming, Radio, Fernsehen, Apps: Inhalt ist König. Und eigentlich sollte man meinen, eine Debatte um hochqualitative Inhalte und ein auch in Zukunft überlebensfähiges, starkes und attraktives System wären wichtiger als populistische Hetzjagden in immer tieferen Etagen. Denn vor Jahresende noch, so der Plan, sollen 16 Landesparlamente die Novelle des Medienstaatsvertrags beschließen und so den Auftrag und die Kontrolle der Öffentlich-Rechtlichen für die Zukunft neu definieren. Dieser neue Auftrag muss finanziert werden.

Pressefreiheit, Filterblasen, US-Plattformen, Qualität: Die Claims der Debatten um unser Duales System sind rasch abgesteckt. Im oftmals populistischen Hickhack geht es dann rasch um „Verschlankung“, ohne konkret weiterzudenken, was ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot beispielsweise für die deutsche Filmbranche bedeuten könnte – sofern die Politik nicht parallel zum Beitrags-Kahlschlag die Finanzierung fiktionaler Inhalte anderweitig absichern würde.

Wir möchten einen Beitrag leisten zu einer differenzierten Diskussion über nötigen Wandel. Welche Herausforderungen kommen noch auf unser Rundfunksystem zu, welche Hürden sind bereits genommen? Wo wird in vorauseilendem Gehorsam bereits die Schere im Kopf angesetzt? Was sind die Folgen welcher Veränderungen? Sind Private und Öffentlich-Rechtliche Partner im Bestehen auf dem Feld einer globalisierten Medienwelt – oder Konkurrenten? Was haben unsere Öffentlich-Rechtlichen mit Kino zu tun? Und was ist, last not least, mit den Menschen, die die Programme der Öffentlich-Rechtlichen und Privaten machen und den Wandel tragen müssten? Darüber wollen wir sprechen.

Sanne Kurz, Grüne Rundfunkrätin, und Max Deisenhofer, Medienpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, begrüßen auf dem Podium

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert wird die öffentliche Veranstaltung von Fabian Sauer.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Poster zu "Vilefalt im Film!"

Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht.

In Film & TV finden sich bei uns immer noch viele Stereotype und wenig Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen. Das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.

Keynote: Deborah Williams
Science Summary: Prof. Dr. Elizabeth Prommer
Panel:

  • Helge Albers (Filmförderung MOIN).
  • Dorothee Erpenstein (FilmFernsehFond Bayern).
  • Karin Hanczewski (Schauspielerin, #ActOut).
  • Wolfgang Janßen (Plattform „Rollenfang“).
  • Björn Wilhelm (Programmdirektion Kultur, BR).

Moderation: Sanne Kurz

Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von einer Gebärdenübersetzung und einer Simultan-Übersetzung Englisch-Deutsch.

Anmeldung erbeten hier.