Plant die Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen in der Rundfunkkommission der Länder zum Reformstaatsvertrag der Öffentlich-Rechtlichen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Akquise von Drittmitteln für und durch die Klangkörper der Öffentlich-Rechtlichen, wie z.B. Chor, Rundfunkorchester und BRSO des Bayerischen Rundfunks vereinfacht bzw. ermöglicht wird (bitte begründen), plant die Staatsregierung den Filmstandort Bayern zu stärken, indem sie sich dafür einsetzt, dass insbesondere serielle Streaming-Formate, die sich von Daily Soaps in Qualität und Budget absetzen (Beispiel Oktoberfest 1800, Babylon Berlin etc.), genauso wie “Film” nicht mehr, wie in der Begriffsbestimmung des 4. Medienstaatsvertrags geschehen, einzig und vollumfänglich dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, sondern klar und deutlich auch in der Begriffsbestimmung zur Kultur erscheinen (bitte begründen), plant die Staatsregierung, sich nach österreichischem Vorbild für die Einführung einer “Digitalsteuer” einzusetzen ( vgl. https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/jaenner/digitalsteuer-2023.html) (bitte begründen)?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-07-18 14:35:002024-09-10 10:36:43„Kleine Anfrage“ – AzP „Engagement der Staatsregierung für Klangkörper des BR und den Filmstandort Bayern“
Millionen Menschen engagieren sich gegen Angriffe von rechts auf unsere Demokratie, zivilgesellschaftliche Gruppen von Wirtschaft bis NGO zeigen klare Kante gegen antidemokratische Unterwanderung. Auch zahlreiche Film- und Medienschaffende haben sich im Netzwerk „Film & Demokratie“ zusammengeschlossen, um unsere wehrhafte Demokratie und die Freiheit von Medienkultur und Medieninhalten zu stärken.
Wie tragen Netzwerk und Filmbranche zu dem breiten gesellschaftlichen Bündnis bei? Welche Hürden gibt es? Wie können durch den Film „Lagerfeuer“ geschaffen werden, an denen die Gesellschaft zusammenkommt? Was ist politisch notwendig, um die Branche vor Angriffen Rechtsextremer, die die Medienvielfalt und Kunstfreiheit, aber auch schlicht die finanzielle Förderung bedrohen, dauerhaft zu schützen? Anlässlich des Münchner Filmfests lädt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag zu einer Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Politik und des Netzwerks „Film & Demokratie“ ein. Kulturstaatsministerin Claudia Roth wird die Veranstaltung mit einer Keynote eröffnen.
Die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen lädt zur alljährlichen Podiumsdiskussion und zum Austausch am Rande des Filmfest München ins Maximilianeum. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Und Sie alle sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und von unserem offenen Stuhl auf dem Podium aus mitzudiskutieren.
Wann: Sonntag, 30. Juni 2024 | 15 Uhr Wo: Bayerischer Landtag | Senatssaal | Maximilianeum | 81627 München
Gäste:
Kulturstaatsministerin Claudia Roth
Michael Sacher, MdB, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien
Morgane Remter, Netzwerk „Film & Demokratie“, AG DOK
Moderation: Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Medien
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2024/06/240630_Filmfest-Muenchen_Film-in-Zeiten-des-Rechtsrucks_Sanne-Kurz_Gruene_Bayern_Landtag.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-06-04 16:17:502024-06-11 17:06:03Film in Zeiten des Rechtsrucks: Demokratie und Pluralität verteidigen!
Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung
wie sie die vom BKM geplanten Maßnahmen (insbesondere die Investitionsverpflichtung für internationale Streaming-Anbieter, die von Seiten der mittelständischen Filmwirtschaft begrüßt wird, sowie das Steueranreizmodell zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland) bewertet, erwägt die Staatsregierung, bei der Einführung von Investitionsverpflichtungen durch den Bund eine Klage bezüglich der Länderkompetenzen einzureichen, um ihre möglicherweise abweichende Position in Bezug auf eine Investitionsverpflichtung durchzusetzen und wie ist der Stand der Diskussion über eine gemeinsame Position der zuständigen Stellen der Länder zu den geplanten Steueranreizmodellen?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-01-25 15:42:002024-02-20 09:43:39„Kleine Anfrage“ – AzP „Investitionsverpflichtungen und Steueranreizmodelle zur Förderung der heimischen Filmwirtschaft“
Es war ein sehr dickes Brett, das wir Grüne da fünf Jahre lang gebohrt haben: 2019 hatten wir Österreich zu Gast, dort helfen Gender Incentives, finanzielle Anreizsysteme für gleiches Geld für alle Geschlechter, seit 2018 schon. Bis dahin wurden öffentliche Mittel sehr ungleich an Männer und Frauen verteilt. 50/50! – Gender Incentives helfen.
Wir haben dann nach 2019 sehr viele Fragen gestellt. Frauen schließen öfter die Münchner Filmhochschule HFF erfolgreich ab, trotzdem bekommen sie nur einen deutlich kleineren Teil der Filmförderung. De facto bilden wir Top-Fachleute für viel Geld aus. Und dann verschwinden sie – wenn sie nicht männlich sind.
Zuletzt haben wir erst im Frühjahr 2023 in mehreren Anträgen gefordert, dass die geschlechtsbezogen Unwucht in Film und Medien mittels eines Anreizsystems ausgeglichen werden muss. Und siehe da – nur fünf Jahre bohren! Und da sind sie schon, die Gender Incentives. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Hälfte – von allem.
Ich freue mich über diese Erfolg!
Hier der Überblick einiger parlamentarischen Initiativen zu dem Thema:
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-07-03 11:05:022023-07-31 14:40:54Grüner Erfolg: Gender Incentives für Frauen in der Filmbranche
Die Filmbranche leidet seit einiger Zeit unter einem eklatanten Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Zum einen gibt es kaum formalisierte Ausbildungswege, die meisten Filmmenschen (vor allem im Mittelbau) kommen durch Learning by Doing in die Branche, nicht wenige fingen in der Vergangenheit in unterschiedlichen Gewerken als Praktis am Set an. Doch durch den wunderbaren Mindestlohn war es dann mit der Generation Praktikum jäh zu Ende. Zum anderen sind die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche eher ungemütlich. Lange Drehtage sind Standard, Planbarkeit ein Fremdwort, und Film & Familie passen sowieso nicht zusammen. Wenn wir den Fachkräftemangel bekämpfen wollen, dann müssen wir an zwei Schrauben drehen: zum einen bei der Ausbildung, zum anderen bei den Arbeitsbedingungen.
An beide Schrauben haben wir in der aktuellen Legislaturperiode mit mehreren parlamentarischen Initiativen Hand angelegt:
Mit unserem Antrag Kreative Potenziale in Bayern sichern I – Kreative und künstlerische Arbeit fair bezahlen fordern wir verbindliche Mindesthonorare – auch für den Filmbereich. Denn faire Vergütung trägt dazu bei, dass Filmschaffende der Branche nicht irgendwann den Rücken zukehren aus Angst, den Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können oder sehenden Auges in die Altersarmut reinzuschlittern.
In unserer schriftlichen Anfrage (sAn) Maßnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bayerischen Filmbranche haben wir abgefragt, was die Staatsregierung tut, um Filmschaffen familienfreundlicher zu machen. Unsere These: Wenn wir mehr Menschen mit Familien- oder Care-Arbeit (und das sind halt in der Regel immer noch Frauen) ermöglichen, Beruf & Familie unter einen Hut zu bringen, dann lösen wir auch einen Teil des Fachkräfteproblems.
In unseren beiden schriftlichen Anfragen (sAns) Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben und Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II wollten wir wissen, was die Staatsregierung denn tut, um junge Menschen und Quereinsteiger*innen für den Film zu begeistern. Wir finden: zu wenig! Denn es braucht einfache und auch schnelle Qualifizierungsmaßnahmen, die in Kooperation mit den Produktionsfirmen und gegegebenfalls mit der IHK erarbeitet werden müssen. Die Leute fehlen JETZT – und nicht erst in einigen Jahren. Auch Förderprogramme wie STEP aus Hessen lehnt die Staatsregierung ab. Hier bekommen Produktionsfirmen Zuschüsse für ‚Praktikant*innen‘, also Menschen, die sich für Filmberufe interessieren. Diese können Berufserfahrung sammeln und die Produktionsfirmen können Mindestlohn zahlen – WinWin, oder?
Die kleine Anfrage (AzP) Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film hat die Ausbildungsschraube im Blick. Denn natürlich ist der Fachkräftemangel kein allein bayerisches Problem. Es gibt einen Austausch auf Bundesebene, doch was eine entsprechende Bund-Länder-Umfrage ergeben hat, dazu hüllt sich das bayerische Digitalministerium hüllt leider in Schweigen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-06-15 12:56:002023-06-25 12:58:46Kein Film ohne Können – unsere parlamentarische Arbeit zu Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche
Die Filmbranche leidet auch in Bayern unter massivem Fachkräftemangel. Grund dafür sind nicht allein fehlende formale Ausbildungsangebote in Bereichen wie Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung u.v.a. Auch die Arbeitsbedingungen in der Branche und vor allem am Set tragen zum Mangel bei. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten, prekäre und unstete Beschäftigungsverhältnisse, ungenügende Bezahlung, schlechte Planbarkeit – der Glamour der Filmszene kann diese Defizite in den Augen der kommenden Generationen nicht übertünchen.
Um Bayern als Filmstandort langfristig zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für das Arbeiten in der Branche besser werden – insbesondere dort, wo öffentliche Mittel fließen. Ein relevanter Faktor hierfür ist die Vereinbarkeit von Familien und Beruf – gerade in einer Branche, die von unregelmäßigen Arbeitszeiten und Projektarbeit bestimmt ist. Noch leisten Frauen in unserer Gesellschaft einen erheblich größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit, zum Beispiel mit der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt deshalb für Frauen und deren Karrierewegen eine besondere Rolle. Gleichzeitig sind etwa die Hälfte eines Abschlussjahrganges von Studiengängen an Filmhochschulen Frauen. In der Arbeitsrealität der Branche spiegelt sich dies allerdings nicht wider. Die Branche ist nach wie vor männlich dominiert, was auch an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Im weiteren Verlauf der 2020er-Jahre werden pro Jahr etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland das 65. Lebensjahr erreichen, während es pro Jahrgang nur 750.000 20-Jährige gibt. Es fehlen pro Jahr also eine halbe Million Köpfe. Zeit, die Menschen mit attraktiven Arbeitsmöglichkeiten zu erreichen, denn die anderen Bundesländer beobachten diese Entwicklung auch. Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern:
Die Bundesregierung hat mit den Bürgergeld, bei dem der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II für Solo-Selbstständige, der während der Pandemie eingeführt wurde, weitgehend übernommen worden ist, bereits eine wichtige Grundlage für die bessere Absicherung von Soloselbstständigen auch in der Filmbranche beschlossen. Es gibt aber noch weitere Maßnahmen und Anreize für mehr soziale Sicherheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Filmbranche, insbesondere im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Um dem Gender-Pay Gap, dem Gender-Show Gap und nicht zuletzt dem Fachkräftemangel in der Branche wirkungsvoll zu begegnen, müssen diese Maßnahmen und Anreize konsequent eingeführt und umgesetzt werden.
Ich frage die Staatsregierung:
1.1 Werden für die Eignung des Stipendiums „Junge Kunst und neue Wege“ des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und für die Nachwuchsförderung des FFF Bayern Erziehungszeiten oder Zeiten, die nachweislich für der Pflege von Angehörigen genutzt wurde, anerkannt, wenn beispielsweise zwischen dem Abschluss der künstlerischen Ausbildung oder des Studiums mehr als fünf Jahre vergangen sind oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten wurde, diese Zeit aber teilweise für Sorgearbeit aufgewendet wurde?
1.2 Welche weiteren Nachwuchsförderprogramme gibt es, die der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (z.B. durch Fördermittel) unterstützt (bitte mit Angabe des Programmnamens/Stipendiumnamens und des jeweiligen Umgangs mit/der jeweiligen Anerkennung von etwaigen Erziehungs- / Pflegezeiten für die Eignung/Qualifikation/Altersgrenzen dieser Stipendien- und Förderprogramme)?
1.3 Gibt es von Seiten des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, Förderprogramme oder Stipendien, die gerade freiberufliche Filmschaffende nach Erziehungs- oder Pflegezeiten bei der Wiederaufnahme ihres Berufs unterstützen (bitte Programm erläutern und Höhe der zu Verfügung gestellten Mittel angeben)?
2.1 Sind die Kosten für Kinderbetreuung während der Dreharbeiten bei Projekten, die direkt oder indirekt über den Freistaat oder nachgeordnete Behörden des Freistaats Bayerns oder Stellen, an denen der Freistaat beteiligt ist, finanziert werden, förderfähig?
3.1 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist, in welcher Höhe?
3.2 Wenn 2.1 mit ja beantwortet wird, welche Informationen liegen der Staatsregierung hat die Staatsregierung zum Mittelabruf (bitte tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln und Höhe der jeweils beantragten Gesamt-Mittel sowie der beantragten Mittel für Kosten der Kinderbetreuung angeben)?
3.3 Wenn Frage 2.1 mit ja beantwortet wird, wie, wo und wann wird und wurde die Förderfähigkeit von Kinderbetreuung im Drehzeitraum an die Branche kommuniziert?
4.1 Welche Vorgaben macht der Freistaat Bayern zu Mindesthonoraren für Filmschaffende, die dazu beitragen den Gender Pay Gap zu reduzieren, für Filmproduktionen, die seitens des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, gefördert werden (bitte pro Einrichtung angeben)?
4.2 Welche Maßnahmen ergreift der Freistaat darüber hinaus, um den Gender Pay Gap in der Filmbranche, vor allem bei freiberuflichen Filmschaffenden aller Gewerke zu reduzieren und so die Verhandlungsbasis von Frauen in der Branche und somit auch die Attraktivität der Branche für Frauen zu stärken?
4.3. Welche Programme unterstützt der Freistaat, die Frauen in der Filmbranche stärken, wie z.B. Mentorin-Programme, Förder- und Stipendienprogramme die sich explizit an Frauen* und deren (Wieder)Einstieg in die Branche unterstützen?
5.1 Erhebt der Freistaats Bayern und die Stellen des Freistaats, die mit der Förderung von Filmproduktionen beauftragt sind sowie die Institutionen, an denen der Freistaat beteiligt ist, regelmäßig Zahlen über die geschlechtergerechte Vergabe von Fördermitteln (Gender-Monitoring)?
5.2 Wenn 4.1 mit nein beantwortet wird, was ist der Grund dafür?
5.3 Wenn 4.1 mit ja beantwortet wird, Fördermittel in welcher Höhe flossen in den letzten fünf Jahren an Frauen als Antragstellerinnen bzw. an Frauen als Beteiligte an Filmherstellung von Drehbuch bis Verleih in sämtlichen Gewerken (bitte pro Jahr tabellarisch auflisten)?
6.1 Welche Anreize setzt der Freistaat Bayern derzeit für Bayerische Filmproduktionsunternehmen oder Filmproduktionsunternehmen, die in Bayern produzieren, um das Arbeitsumfeld familienfreundlicher zu gestalten?
6.2 Wenn es derzeit noch keine Anreize des Freistaats gibt, welche Anreize plan die Staatsregierung zu implementieren, um damit dem Fachkräftemangel, dem Gender-Pay- und dem Gender-Show-Gap wirkungsvoll zu begegnen?
7.1 Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um ältere Personen, beispielsweise solche, die nach Eltern- oder Pflegezeiten die Branche verlassen haben, wieder als Fachkräfte für die Branche zu gewinnen?
7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Bedarfen und Wünschen der Familienfreundlichkeit am Set, bzw. zu diversen Lösungen für Kinderbetreuung (z.B. vor Ort/zu Hause, werktags/an Wochenenden, reisend/stationär, Randzeiten/Kernzeiten etc.) und Wunsch nach diesen?
7.3 Wie plant die Staatsregierung Erkenntnisse zu den Bedarfen der Vereinbarkeit zu gewinnen?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-06-02 11:24:432023-06-25 11:25:48Schriftliche Anfrage „Maßnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bayerischen Filmbranche“
75 Prozent der Filmproduktionsunternehmen, die im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2022 des Weiterbildungsverbunds Medien (Media Collective) mit Geldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ermöglicht wurden, geben an, dass der Fachkräftemangel in der Filmbranche deutlich spürbar ist. 90 Prozent dieser Unternehmen beurteilen die Lage in den nächsten drei Jahren als eher schwierig oder schwierig.1 Diese Publikation macht ein weiteres Mal deutlich, wie eklatant der Fachkräftemangel im Filmbereich aktuell ist. Auch die Produzentenallianz weist mit ihrer Pressemitteilung vom September 2022 auf den Fachkräftemangel und die dringende Notwendigkeit der Ausbildung hin.2 Neben gesteigerter Sichtbarkeit für die Branche werden in oben genannter BMAS-Studie die Förderung und Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen (82 Prozent), die attraktivere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Produktionen (62 Prozent) sowie die Vereinheitlichung von Aus- und Weiterbildungsstandards (58 Prozent) als wesentliche Instrumente gegen den Fachkräftemangel benannt.3
Die Relevanz der Filmbranche für den Medienstandort Bayern kann kaum unter- schätzt werden. Knapp 3000 Unternehmen sind in diesem Bereich in Bayern tätig, sie beschäftigten im Jahr 2021 12032 Personen, der Umsatz der Branche betrug vor der Pandemie 2,1 Mrd. Euro. Damit liegt Bayern in Deutschland auf Platz 2.4 Nebst diesen harten wirtschaftlichen Faktoren dienen bayerische Serien und Filme auch der Sichtbarkeit und Attraktivität unserer Städte und Gemeinden. Für den Freistaat Bayern besteht deshalb ein besonderes Interesse, die Branche bei der Akquise von Nachwuchs durch Aus- und Weiterbildungen zu unterstützen.
Aus der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel bekämpfen“ der Abgeordneten Susanne Kurz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 26.09.2022 wird nicht deutlich, ob die CSU-geführte Staatsregierung die Brisanz des Themas vollumfänglich erkannt hat. Die Wirkung der von der Staatsregierung finanzierten Initiativen bleibt vage, die Programme sind entweder nicht weitreichend genug oder scheinen an den Bedarfen vorbeizugehen.
Die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche, die zu Recht von vielen Seiten kritisiert werden (z.B. enormer Arbeitsdruck, unstete Beschäftigungsverhältnisse, schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder unzureichende Bezahlung), sorgen für weitere Abwanderung. Schnelles Handeln ist gefragt, damit der Filmstandort Bayern nicht an Attraktivität verliert und weiterhin hochwertige und spannende Filme und Serien „Made in Bavaria“ produziert werden können. Dabei müssen vor allem die Berufsbilder im Fokus stehen, für die es aktuell massive Bedarfe gibt. Laut Bundesagentur für Arbeit sind das vor allem Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/- koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting.5
Ich frage die Staatsregierung:
1.1 Mit welchem jährlichen Budget unterstützt die Staatsregierung die vielfältigen Programme und Kanäle, die unter der Marke „Start into Media“ zusammenlaufen und mit denen Jugendliche und junge Erwachsene für eine Karriere in der Film- und Medienbranche gewonnen werden sollen? (Bitte tabellarisch Summe ab 2018 pro Programm/Kanal und Reichweite angeben) 1.2 An wen wurde die „Future Skills“ Förderung seit ihrem Bestehen vergeben? (Bitte nach Jahr und Höhe der Förderung an die jeweilige Institution tabellarisch angeben) 1.3 Mit welchen Mitteln und Reichweiten wurden die Events der Marke ‚Start into Media‘ die sich an Ausbildende im Film- und Medienbereich richtet seit 2018 umgesetzt (Bitte nach Jahr, Event Budget und Reichweite tabellarisch aufschlüsseln, „Reichweite“ meint hier u.a. Anzahl Teilnehmende, Anzahl Homepage-Besuche und Verweildauer, native Social-Media Reichweite etc.) 2.1 Welches Budget ist für das Projekt „Round Tables“ für Lehrer*innen pro Jahr veranschlagt (Bitte Anzahl der „Round Tables“, Teilnehmenden-Zahlen und verausgabte Summen nach Jahr seit Start des Programms tabellarisch angeben)? 2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatregierung aus den Round Tables, die laut eigener Aussage der Staatsministerin für Digitales dem Wissensaustausch der Schulen untereinander dienen, gezogen? 2.3 Welche Auswirkungen hat das Programm auf eine bessere Platzierung von Medienberufen im Rahmen der Berufsorientierungen an Schulen? 3.1 Wann ist mit Ergebnissen für die in der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“ vom 26.September 2022 erwähnte Bund-Länder Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche zu rechnen? 3.2 Wie sollen die Maßnahmen, die explizit in Bayern umgesetzt werden können und Teil der Umfrage sind im Freistaat implementiert werden? 3.2 Welche weiteren Lösungsmöglichkeiten, die im Wirkungsgebiet des Freistaats Bayern liegen, wurden im Austausch mit den relevanten Stakeholdern aus der Filmbranche in Ergänzung zur bundesweit geplanten Imagekampagne erarbeitet? (bitte mit jeweils tabellarischer Auflistung des perspektivischen Zeitraums der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der konsultierten Stakeholder und der Daten der Konsultationen)? 4.1 Wie viele Studienplätze stehen seit 2022 für die kommenden fünf Jahren an der Hochschule Ansbach für den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film & TV“ und für den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ zur Verfügung (bitte mit tabellarischer nach Jahr und Auflistung von Plätzen für Studienanfänger*innen und geplanter Anzahl Absolventen*Absolventinnen im Zeitraum von 2022-2027)? 4.2 Wie wurden die Studiengänge für das Wintersemester 2022/23 nachgefragt (Bitte mit Angaben der Anzahl von Bewerbungen, Anzahl der zugesagten Studienplätze und Anzahl der Personen, die tatsächlich die Studiengänge angetreten haben)? 4.3. Mit welcher Entwicklung der Zahlen der ersten qualifizierten Fachkräfte, die diese Studiengänge durchlaufen haben, rechnet die Staatsregierung in den kommenden zehn Jahren auf dem Arbeitsmarkt (bitte mit tabellarischer Auflistung Absolvent*innen /Jahr pro Studiengang)? 5.1 Welche Strategie hat die Staatregierung um die von der Bundesagentur für Arbeit laut Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kurz vom 26.10.22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) am meisten nachgefragten Berufsbilder wie Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting auszubilden oder deren Ausbildung von Seiten der Filmunternehmen zu fördern? 5.2 Welche der von der Staatsregierung geförderten Weiterbildungsangebote (Drehbuchwerkstatt München e.V., Into the Wild, Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch und Audiovisual Women) bieten explizit Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für unter 4.3 genannten Berufsbilder? 6.1. Für welche weiteren Maßnahmen, Programm und Projekte werden die in der Antwort auf die sAn der Abgeordneten Sanne Kurz vom 26.1.22 22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) genannten 1,9 Millionen, welche die Staatskanzlei jährlich für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich auszugeben angibt, verwendet? 6.2 Wie viele Personen werden mit den Programmen, die sich explizit an die Filmbranche richten erreicht? (Bitte tabellarisch nach Programm und Reichweite wie Klick- und Zugriffs-Zahlen oder Teilnehmenden-Zahlen aufschlüsseln?) 6.3. Wie viele Personen werden pro Jahr durch die von der Staatskanzlei geförderten Programme, Maßnahmen und Projekte tatsächlich aus- und weitergebildet (bitte tabellarisch nach Jahr/Anzahl/Programm angeben aufgeschlüsselt nach Anzahl Bewerber*innen, Anzahl teilnehmende Personen im jeweiligen Programm, jeweiliger Maßnahme, jeweiligem Projekt und Anzahl Absolvent*innen)? 7.1 Welche konkreten Aus- oder Weiterbildungs- sowie Nachqualifizierungsmaßnahmen Ausbildungsgänge zu Berufsbildern, die im Filmbereich stark nachgefragt werden, sind von Seiten der IHK Oberbayern, mit der das Staatsministerium für Digitales laut eigener Aussage im Austausch ist, in Planung? 7.2 Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der IHK? 7.3 Wie bewertet die Staatsregierung die eigene Rolle beim Prozess der Entwicklung dieser für die Medienstandort Bayern so relevanten Ausbildungsgänge?
Zum diesjährigen Equal Pay Day, der unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ steht, erklären Sanne Kurz, MdL (Sprecherin für Kulturpolitik und Film der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Erhard Grundl, MdB (Kulturpolitischer Sprecher und Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
„Kunst ist oft ihrer Zeit voraus, bricht mit traditionellen Sichtweisen und Mentalitäten und eröffnet so neue ungewohnte Blickwinkel. Wenn es um Geld geht, ist die Kunstszene allerdings alles andere als gesellschaftliche Avantgarde“, erklärt Erhard Grundl, MdB.
„Auf 30 Prozent beläuft sich der Gender Pay Gap in Kunst und Kultur, im Vergleich zur gesamtgesellschaftlichen Lohnlücke von 18 Prozent – ein Skandal. Die Pandemie hat das noch verstärkt. Im zähen Wiederanlaufen des Kulturbetriebs der Nach-Corona-Zeit setzen viele Kunstproduktionen auf Altbewährtes, auf das, was vermeintlich sicher Geld einbringt – und damit auf männliche Protagonisten. Frauen gelten in diesem stereotypen Denken als Risiko, obwohl die Forschung zweifelsfrei belegt: Frauen in Entscheidungsgremien sind ein Schlüssel zum Erfolg.
Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, mehr Gehaltstransparenz zu erreichen und die Gehaltslücke zu schließen. Das Ziel sind paritätisch und divers besetzte Entscheidungsgremien und Jurys sowie die Verbesserung der sozialen Sicherung für freischaffende Künstler*innen und Kreative insgesamt. Dazu gehören die Einführung von Mindesthonoraren in staatlich geförderten Einrichtungen, eine bessere Absicherung von Soloselbstständigen und hybrid Beschäftigen und ein Stärkung der KSK.“
Sanne Kurz, MdL erklärt für die Landtagsgrünen:
„Wir hatten schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Landtagsbeschluss herbeigeführt, wonach regelmäßige Berichte zur sozialen Lage der Frau in Kulturberufen erfolgen müssen. Doch diese Legislatur geht im Oktober zu Ende, und von Berichten ist bisher keine Spur. Die CSU-geführte Staatsregierung hat im Bereich Einkommen von Frauen schlicht kein Interesse daran, den Fakten ins Auge zu sehen oder gar die Zustände zu verbessern.
Handeln ist überfällig. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen ein Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung einführen. Das tut niemandem weh, sondern bringt in einem ohnehin unterfinanzierten Sektor wie der Kunst auch noch Geld mit: Wenn ich Frauen gut und fair bezahle, erhalte ich einen Bonus. Ein sehr einfaches Modell, das andernorts in Europa bereits umgesetzt wird.
Bayern ist angeblich bundesweit Spitzenreiter in allem, wenn man Ministerpräsident Söder Glauben schenken möchte. Leider ist Bayern auch bundesweit Spitzenreiter bei der Altersarmut von Frauen. Zum einen liegt das an der – bundesweit höchsten – Teilzeitquote von Frauen: Über 80% aller Frauen mit zwei und mehr Kindern sind in Bayern in Teilzeit. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass gerade in einem Land, in dem die Kultur- und Kreativwirtschaft so stark ist wie in Bayern, Frauen heute immer noch ein Drittel weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Männer. In einem Kulturstaat, der so viel Geld in Kunst und Kultur steckt, ist das ein Armutszeugnis!“
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/presse-mitteilung-Logo-Sanne-Kurz-Bayericsher-Landtag-Grüne-Fraktion-Bayern-e1595859350337.jpg403400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-03-07 11:04:052023-03-08 12:25:29Grüne fordern: auch in der Kunst gleiches Geld für gleiche Arbeit
„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!
Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.
„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von 30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“
Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)
In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.
Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.
Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.
Artikel 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/03/Equal-PAy-Day.png225225Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-03-07 10:46:112023-03-08 16:35:06Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!
Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken.
Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:
208 Kinos gibt es in Bayern, diese sind wichtige Kulturorte, aber auch unerlässliche Infrastruktur für unsere renommierten bayerischen Filmfestivals. Damit sie weiterhin ihre soziale und kulturelle Funktion erfüllen können, sind Kinos aktuell dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen – auch im Bereich technischer und nicht-technischer Innovationen. Die Staatsregierung will die Förderung streichen. Doch wir wissen: Die Kinos brauchen gerade jetzt Unterstützung, um den schwierigen Neustart nach der Pandemie, während eines Kriegs in Europa, meistern zu können.
Auch den Filmproduktionsstandort Bayern nehmen wir in den Blick, mit positiven Anreizen für eine sozial-ökologische Produktionsweise: Wir wollen Produktionen, die sich in diesen Bereichen besonders bemüht haben, künftig mit einem Preis für soziale und einem Preis für ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen. Ein solcher Preis hat eine Signalwirkung und stellt beide Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker in den Fokus der Filmproduktion.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-02-28 15:48:382023-03-27 17:15:40Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Filmstandort Bayern stärken – auch für das Publikum!
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die geschlechtergerechte Vergabe1 von Fördermitteln für die Stoff- und Projektentwicklung, für die Förderung zur Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien und für andere innovative audiovisuelle Vorhaben sowie immersive audiovisuelle Inhalte durch den FilmFernsehFonds Bayern (FFF) sicherzustellen.
Die Förderrichtlinien sollen dabei um ein Anreiz-Modell erweitert werden, welches Produktionen einen Bonus zusichert, wenn die Mittel, die an Frauen fließen mindestens genauso hoch sind wie die Mittel, die Männern zu Gute kommen.
Darüber hinaus wird der FFF Bayern dazu verpflichtet, alle zwei Jahre über die Wirksamkeit der obigen Maßnahme in Hinblick auf geschlechtergerechte Mittelvergabe zu berichten. Dieser Bericht soll digital und öffentlich zugänglich sein und die Entwicklung der Geschlechterverteilung in den kreativen, unternehmerischen und administrativen Schlüsselrollen sowie die Entwicklung des Gender-Pay-Gap unter allen Beschäftigten der geförderten Projekte darstellen.
1 Eine geschlechtergerechte Mittelvergabe meint dabei, dass die Fördergelder des FFF in den verschiedenen Förderprogrammen zu mindestens 50% an Frauen vergeben werden.
Begründung:
„Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern), in dem neben dem Freistaat Bayern öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten zusammenwirken, hat die Aufgabe, eine quantitativ und qualitativ hochwertige Filmförderung in Bayern durchzuführen sowie zusätzliche Serviceleistungen für die Filmbranche anzubieten. Damit soll eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige Film- und Fernsehlandschaft in Bayern geschaffen und ausgebaut werden.“1 , so die Selbstbeschreibung der Aufgabe des FFF Bayern. Die bayerische Filmbranche ist trotz vieler Bemühungen nach wie vor eine Branche, in der Frauen, vor allem im Führungs- und Entscheidungspositionen, unterrepräsentiert sind.2 In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns als Land nicht leisten, diese Branche für die Hälfte der Bevölkerung – Frauen – nicht attraktiver zu machen. Aber auch um die Vielfalt künstlerischen Schaffens und die verschiedenen Perspektiven unserer Gesellschaft im prägenden Medium Film abzubilden und dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechnung zu tragen ist es Aufgabe der Staatregierung, dem Missverhältnis in Repräsentanz und Führung von Frauen, aber auch bei der Vergabe öffentlicher Mittel an alle Teile der Gesellschaft zu gleichen Teilen, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
Schon seit Jahren wächst die Zahl der Absolventinnen von staatlichen Filmhochschulen, dass Frauen in der Branche dennoch unterrepräsentiert ist daher nicht länger hinnehmbar. Studien aus unseren europäischen Nachbarländern zeigen deutlich, dass Frauen immer noch die kleineren Budgets bekommen3 ,4 – es gibt keinen Anlass, davon auszugehen dass die Situation in Bayern eine andere ist. Verlässliche Zahlen gibt es leider nicht, da der FFF Bayern dazu keine Statistiken erhebt. Zahlen zu Frauen in unternehmerischer Verantwortung und der Mittelvergabe an diese liegen der Staatsregierung ebenfalls nicht vor. Die geschlechtergerechte Vergabe von öffentlichen Geldern ist eine Notwendigkeit, um dafür zu sorgen, dass auch Frauen in der Filmbranche echte Karriereperspektiven haben. Gerade in Bayern ist dies unbedingt notwendig, denn Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen, Mütter von mehr als einem Kind sind zu 80% in Teilzeit5, wichtige Fachkräfte – die Absolventinnen der einschlägigen Studiengänge – gehen der Branche und der Filmkunst als Arbeitskraft und als Stimme so verloren. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern – auch in der Filmbranche.
Auch den oft menschen-unfreundlichen Arbeitsverhältnissen kann mit dieser Maßnahme langfristig entgegengewirkt werden: familienunfreundliche Arbeitszeiten und schlechte Planbarkeit sind auch in der Filmbranche nicht in Stein gemeißelt. Frauen, die in unserer Gesellschaft immer noch den größten Teil der Care-Arbeit leisten, haben eine hohe Motivation, diese Bedingungen langfristig und nachhaltig zu verändern.
Auch auf europäische Ebene laufen aktuell Verhandlungen für eine Gender Budgeting Analyse. Der Freistaat Bayern sollte heute schon seine Förderpolitik und seine Arbeit in der Gesellschafter-Versammlung des FFF auf geschlechtergerechte Vergabe von Mitteln ausrichten, wenn auch am Filmstandort Bayern künftig große, europäische Ko-Produktionen entstehen sollen.
Eine Förderung von guten, spannenden Stoffen, aus denen sich gute, spannende, anspruchsvolle und erfolgreiche Filme realisieren lassen, wird bei über 50% hochqualifizierten Berufsanfängerinnen, die aus dem Studium kommen, dann resilienter aufgestellt, wenn sich diese Frauen nicht in den Jahren nach dem Studium aus der Branche verschwinden, sondern gezielt an Bord von Projekten geholt und mit der Hälfte der Mittel bedacht werden. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass Männer die besseren Filme machen, deshalb tut eine Quotierung der Fördermittel der Qualität bayerischer Filme keinen Abbruch.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-02-16 12:00:202023-06-29 21:38:54Antrag „Gleiches Geld für Frauen in Filmberufen: Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung entwickeln!“
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.
Dabei sind einzubeziehen
das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.
In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:
Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur
Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.
Begründung:
Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.
Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.
Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.
Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.
Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.
Mit welchen Ministerien, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene war die Staatsregierung im Rahmen der Bund-Länder-Umfrage zum Fachkräfte- mangel im Film, auf die in der Antwort auf die Schriftliche Anfragen der Abgeordneten Sanne Kurz „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ (Drs. 18/24864) vom 20.09.22 und „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben II“ (in Drucklegung) vom 24.11.22 verwiesen wird, die jedoch laut Aussage der BKM vom 25. Januar 2023 nicht von diesem initiiert, durchgeführt, geplant oder begleitet worden ist, in Kontakt welche Fachreferate der jeweiligen Ministerien waren dabei involviert und wann ist mit Ergebnissen der Bund-Länder-Umfrage zu rechnen?“
Mit welchen Ministerien, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene war die Staatsregierung im Rahmen der Bund-Länder-Umfrage zum Fachkräftemangel im Film, auf die in der Antwort auf die Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Sanne Kurz „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ (Drs. 18/24864) vom 20.09.22 und „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben II“ (in Drucklegung) vom 24.11.22 verwiesen wird, die jedoch laut Aussage der BKM vom 25. Januar 2023 nicht von diesem initiiert, durchgeführt, geplant oder begleitet worden ist, in Kontakt, welche Fachreferate der jeweiligen Ministerien waren dabei involviert, und wann ist mit Ergebnissen der Bund-Länder-Umfrage zu rechnen?“
Rundfunkräte kontrollieren die Landes-Rundfunk-Anstalten, die in der ARD zusammen arbeiten. In den Rundfunkrat des BR entsenden Vereine, Verbände, Kirchen, Gewerkschaften, die Kommunen, der Landtag uvam insgesamt 50 Personen. Wir Grüne sind zu zweit im Rundfunkrat. Nun gab es erstmals in dieser Legislatur ein Treffen von Parteispitze und Grünen Rundfunkrats-Mitgliedern per Videoschalte.
Länder entscheiden.
Dabei sind längst nicht in allen Rundfunkräten die gleichen Gruppen vertreten: Ein Landes-Gesetz regelt jeweils, wer wen entsenden darf. Für den BR-Rundfunkrat beschließt also der Bayerische Landtag die Entsende-Regeln. Wir Landtags-Grüne Bayern finden, je eine Person von Migrations- und Behindertenverbänden entsandt, das ist zu wenig. Außerdem haben in Bayern Gruppen wie Muslime, queere Menschen oder die anerkannte nationale Minderheit der Sinti*zze und Roma*nja keinen Sitz. Auch dass ich (Jahrgang 1974) die Dritt-Jüngste bin und niemand unserer Kolleginnen und Kollegen im Rundfunkrat unter 30 ist, halten wir Landtags-Grüne für ein Problem. Auch die Rolle eines Regierungsmitglieds im Gremium lässt sich diskutieren. Auch ist der BR-Rundfunkrat immer noch nicht paritätisch besertzt, obwohl das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (nachzulesen hier) dies ausdrücklich fordert.
Kontrollgremien garantieren für Unabhängigkeit von Märkten und Interessen.
Trotzdem ist der Rundfunkrat – neben dem Verwaltungsrat eines von zwei Kontrollgremien mit breiter öffentlicher Beteiligung – von immenser Wichtigkeit für die Unabhängigkeit des BR.
Der Rundfunkrat tagt öffentlich. In der Pandemie haben wir Grüne das Livestreaming der Sitzungen angeregt und nach Ende der Videokonferenzen für die Beibehaltung des Streams gekämpft. Seither können alle Bürgerinnen und Bürger erstmals von zuhause aus mitverfolgen, was zu ihrem Rundfunk besprochen wird. Transparenz und Öffentlichkeit sorgen für Nachvollziehbarkeit von Prozessen, Verständnis der Kontrollarbeit und Akzeptanz des staatsfernen Systems unserer Öffentlich-Rechtlichen.
Damit unsere Öffentlich-Rechtlichen fit für die Zukunft werden, braucht es Reformen.
Im dringend notwendigen Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen spielen die Kontrollgremien aus Grüner Sicht eine zentrale Rolle. Ihre Transparenz mit öffentlichen Livestreams der Sitzungen in allen Rundfunk Anstalten streben wir ebenso an wie ihre realitätsnahe Zusammensetzung unter Teilhabe auch jüngerer Personen und marginalisierter Gruppen. Regelmäßige Evaluation und unbedingte Parität mit gleicher Macht für Frauen wie für Männer fordern wir ein.
Die Grünen, die heute in Kontrollgremien der Öffentlich-Rechtlichen sitzen, trafen sich Ende Januar 2023 auf Initiative von Erhard Grundl, MdB und Sprecher für Medienpolitik der Bundestagsfraktion, mit unserem Parteivorsitzenden Omid Nouripour. An Bord auch Tabea Rößner, MdB und Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Digitales.
Wo ich in der Vergangenheit die Grünen Rundfunkratsmitglieder zur Vernetzung in Sachfragen einlud, ist unser Ziel nun, den Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen konstruktiv-kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Welche Reformen braucht es? Was sind die Stärken des öffentlich-rechtlichen Systems? Was die Schwächen? Wie wirken sich Reformen auf die gesamte Medienlandschaft und die Märkte aus? Was ist neben Bildung, Kultur und Information mit Unterhaltung? Und last not least: was ist mit den Menschen, die für unseren Öffentlich-Rechtlichen täglich arbeiten und oft genug den Kopf hinhalten?
Für uns Grüne ist klar: Es braucht starke Öffentlich-Rechtliche
Wer von „Verschlankung“ spricht, meint leider allzu oft die Schwindsucht. Diesem von rechts außen geriebenen Populismus rennen wir nicht hinterher. Stattdessen setzen wir auf offenen Diskurs, Benennen der Probleme und konstruktiv-kritische Begleitung notwendiger Reformen. Es freut mich sehr, dass der hochkarätige Austausch zu Reformideen und Reformbedarfen jetzt noch mal Fahrt aufnimmt.
Für mich braucht es neben Transparenz (zB Live Streams der Sitzungen der Kontrollgremien) klare Compliance Regeln aller Sender, verbindliche Mindestqualifikation für Mitglieder der Verwaltungsräte, jährliche Weiterbildung von uns Rundfunkrats-Mitgliedern und solide Ausstattung von deutlich und sichtbar von den Sendern getrennten Gremienbüros.
Die Inhalte sind der Schatz unserer Öffentlich-Rechtlichen.
Einer bessere Nutzung der reichen Archive stehen oft Lizenzfragen entgegen. Hier kann zB ein Ampelsystem helfen besser zu zeigen, wie schwierig Rechte neu zu verhandeln wären oder wo Rechte frei sind. Ein Vier-Augen Prinzip hilft, willkürliche Einordnung zu vermeiden. Es ist klar, dass Archive pflegen und nutzbar machen eine Mammutaifgabr ist und bleiben wird. Profitieren könnten vom Schatz der Archive auch neue Kooperationen beispielsweise mit Museen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen.
Starke Content Netzwerke
Starke Content Netzwerke helfen, auf einem globalen, dynamischen Medienmarkt zu bestehen. Audio und Video Angebote unserer Öffentlich-Rechtlichen sollten die gemeinsame Stärke nutzen. Die gemeinsame Durchsuchbarkeit der Mediatheken war hier ein erster guter Schritt. Ziel sollte ein Content Netzwerk mit einer gemeinsamen Plattform als Portal unabhängiger Sender sein, das aus der Vielfalt der Sender mit ihren jeweils eigenen Profilen gespeist wird. Die Dachmarke Öffentlich-Rechtliche mit ihren vielfältigen Angeboten kann so gegen globale Plattformen besser bestehen.
Unterhaltung und Sport
Unterhaltung und Sport im Inhalte Portfolio helfen neben Kultur und exzellentem Journalismus, relevant und attraktiv zu bleiben. Der Auftrag zu bilden, zu informieren und mit Kultur zu versorgen als Maxime öffentlich-rechtlicher Inhalte kann Unterhaltung und Sport hier noch besser aufstellen.
Menschen machen Medien
Gute Arbeit kostet gutes Geld. Wo Vergütungen nicht mehr adäquat sind und Inhalte kaputtgespart werden, schadet sich der Öffentlich-Rechtlichen selbst. Identifikation und Abbau von Doppelstrukturen bei Inhalten, Verwaltung und IT können besser helfen, Kosten zu sparen, als Dumping-Preise zu etablieren.
Duales Rundfunksystem stärken
Last not least sollten wir anerkennen, dass die wahre Gefahr für den deutschsprachigen Rundfunk Markt in der globalen Medienplattform-Ökonomie liegt. Das bedeutet dort, wo es Sinn macht, kann, darf und sollte auch engere Kooperation mit den Privaten möglich sein.
Unser Duales Rundfunksystem mit Privaten auf der einen und Öffentlich-Rechtlichen auf der anderen Seite steckt in einer von rechts außen geriebenen Legitimations-Krise.
Wo andere populistisch nach „Verschlankung“ schreien und in Wahrheit Abschaffung meinen, bringen wir Perspektiven von Führungspersönlichkeiten beider Welten zusammen und suchen gemeinsam nach konstruktiven Lösungen. Auch mit Blick auf unsere heimische Filmindustrie, denn der Fernsehmarkt ist eine wichtige Finanzierungssäule für Dokumentar- und Spielfilmproduktionen. Mit Film auch ein breites Publikum zu erreichen macht zum einen das Kulturgut Film auch fernab von Kinos und Festivals bis in die kleinste Wohnstube verfügbar, zum anderen bringt es Inhalte zu Menschen, die vielleicht nicht täglich Polit-Magazine und Info-Angebote nutzen.
Abwarten, bis die Zeit unser Duales Rundfunksystem umkrempelt, ist für mich keine Lösung. Reformen und Wandel braucht jedes System, das überleben will. Denn eines ist klar: Unser Rundfunk von übermorgen kann nicht der von 1980 sein und unsere Antwort auf die Marktmacht der international agierenden, globalen Großkonzerne nicht ein weiter so. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die Aufzeichnung unserer Veranstaltung „BR, ARD und ZDF – darum brauchen wir sie! Ein Grüner Abend zum Dualen System“
Play Video klicken um die Dokumentation des Abends zu sehen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/12/ARD-ZDF-BR-Sanne-Kurz-Gruene-Fraktion-Bayern-Medien-Politik--e1672347516658.jpeg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-12-29 21:59:362023-08-02 12:14:00ARD, ZDF, Pro7 & Co: Dokumentation des Grünen Abends zu unserem Dualen Rundfunksystem
Vorbemerkungen Die bayerische Filmförderung richtet sich maßgeblich nach Qualitäts- und Erfolgskriterien. Die eingereichten Anträge werden durch ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes Fördergremium gesichtet und zur Förderung empfohlen bzw. abgelehnt. Bei der Besetzung der Fördergremien und Jurys wird auf eine paritätische Besetzung geachtet.
In den Richtlinien für die bayerische Film- und Fernsehförderung (Filmförderrichtlinien) ist die Zielsetzung formuliert, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben. Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) beobachtet seit mehreren Jahren das Geschlechterverhältnis in den drei kreativen Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch, Produktion (gemeint sind hier die ausführenden Produzentinnen und Produzenten) in den Produktionsförderbereichen (Kino, TV, Internationale Koproduktionen und Nachwuchs). Neben dem Mentoringprogramm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen (2017 und 2020) wurde gerade das Weiterbildungsangebot „Audiovisual Women 2022“ des Erich Pommer Instituts für weibliche Führungskräfte und Personalverantwortliche in audio-visuellen Unternehmen gefördert, dessen Ziel es ist, die Sichtbarkeit von Frauen in Unternehmen zu stärken und einen Kulturwandel zu unterstützen. Darüber hinaus entstanden die Studien „Audiovisuelle Diversität I“ (2016/2017) und deren Fortführung „Audiovisuellen Diversität II“ (2019/2020) der MaLisa-Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens of Europe / Crew United mit Unterstützung der bayerischen Filmförderung. Derzeit wird zudem geprüft, welche konkrete Fördermaßnahme für die bayerische Filmförderung zur Stärkung von Projekten mit weiblicher Beteiligung umsetzbar ist.
1.1 Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?
1.2 Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?
Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit den Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik können einzelne Studiengänge, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, nicht ausgewiesen werden.
Unter den Bereich Filmproduktion fällt das Studienfach „Film und Fernsehen“, das an der staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film angeboten wird. In der folgenden Tabelle sind für dieses Studienfach die erfolgreichen Abschlüsse sowie der Frauenanteil der letzten zehn Prüfungsjahre ausgewiesen:
Erfolgreiche Abschlüsse an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Studienfach Film und Fernsehen
Prüfungsjahr
männlich
weiblich
gesamt
Frauenanteil
2012 (WS11/12 + SS12)
13
17
30
57%
2013 (WS12/13 + SS13)
17
24
41
59%
2014 (WS13/14 + SS14)
12
15
27
56%
2015 (WS14/15 + SS15)
18
25
43
58%
2016 (WS15/16 + SS16)
40
33
73
45%
2017 (WS16/17 + SS17)
28
27
55
49%
2018 (WS17/18 + SS18)
31
38
69
55%
2019 (WS18/19 + SS19)
11
9
20
45%
2020 (WS19/20 + SS20)
10
16
26
62%
2021 (WS20/21 + SS21)
21
15
36
42%
Quelle: Statistisches Landesamt / Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für das Hoch- schulwesen in Bayern (CEUS)
1.3 Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?
Der Anteil des weiblichen hauptberuflich tätigen Lehrpersonals im Jahr 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film im Fachgebiet Film und Fernsehen geht aus nachfolgender Tabelle hervor. Daneben werden im Studienfach Film und Fernsehen auch Lehrbeauftragte eingesetzt. Der Anteil der weiblichen Lehrbeauftragten im Jahr 2020 betrug nach Angaben der Hochschule 40,1 Prozent.
Hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Jahr 2021 im Fachgebiet Film und Fernsehen
Personalgruppe
männlich
weiblich
gesamt
Frauenanteil
Professorinnen und Professoren
10
5
15
33 %
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben
11
12
23
52%
Hinweis: Angaben zum Stichtag 01.12.2021; Quelle: Statistisches Landesamt / CEUS
2.1Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?
Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 98 Projekte im Nachwuchsbereich mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 6.783.327 Euro gefördert.
Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung nach Geschlechtern der produktionsverantwortlichen Personen, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben könnten, würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
2.2 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffent- wicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
2.3 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 392 Projekte in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm und -serie, Fernsehfilm und -serie, Internationale Koproduktion (Kinofilm und Serie) sowie Webserie mit einer Gesamtfördersumme von 118.119.402 Euro gefördert.
Etwaige geschlechterbezogene Daten im Hinblick auf die rechtliche Struktur der Produktionsfirmen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben, da dies zur Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben nicht erforderlich ist. Eine Auswertung vorhandener Akten würde zudem zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
3.1Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?
Auf die Antwort zur Frage 2.1 wird entsprechend verwiesen.
3.2 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
3.3 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.
4.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
4.2 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
4.3 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?
Die Fragen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die überwiegende Zahl der Film- und Fernsehpreise – von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Produzentenpreis) – geht auf Empfehlung der jeweils unabhängigen Auswahlausschüsse nicht an Unternehmen, sondern an Einzelpersonen auf Grundlage der künstlerischen Qualität der eingereichten Filme und deren künstlerischer Einzelleistungen.
Eine entsprechende Aktenauswertung in Bezug auf die Ausnahmen würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
Es erscheint jedoch sinnvoll, bei den der Jury vorliegenden Projekten ein stärkeres Augenmerk sowohl auf Diversitäts- als auch auf Genderkriterien zu legen. Auch bei der Besetzung der Jury wird auf Geschlechterparität geachtet. Dies soll durch die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den künftigen Einreichungsunterlagen sowohl des Bayerischen Filmpreises als auch des „Blauer Panther – TV & Streaming Award“ geschehen, damit diese Kriterien bereits bei der zur Auswahl stehenden Ein- reichungen seitens der vorschlagsberechtigten Stellen Berücksichtigung finden. Unabhängig davon sollte für die Vergabe der Preise weiterhin die künstlerische Qualität maßgeblich sein und nicht der Grad der Einhaltung etwaiger geschlechterbezogener Zielstellungen.
5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden?
In den Filmförderrichtlinien gibt es keine Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft, da die Förderung nicht unternehmens-, sondern projektbezogen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) erfolgt (vgl. Art. 23, 44 BayHO sowie Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
6.1 Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Pro- duktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?
6.2 Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 6.1 und 6.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung von Daten zu etwaigen geschlechterbezogenen Gagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine entsprechende Verarbeitung etwaiger geschlechterbezogene Daten nicht zu der Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Zudem würde eine entsprechende Aktenauswertung zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
6.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?
Nicht bei allen Projektanträgen im Förderbereich Nachwuchsfilm liegen dem FFF Bayern bereits bei Antragstellung etwaige Koproduktionsverträge bzw. Absichtserklärungen mit auftraggebenden Sendern vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 2.1 entsprechend verwiesen.
7.2 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
7.3 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
8.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher 0Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
Die Fragen 7.2, 7.3 und 8.1 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.
8.2 Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-12-07 14:48:002023-03-12 14:51:23Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales
Die Mechanismen der Filmbranche sind immer noch von Strukturen geprägt, in denen Geschlechtergerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist. Dies bezieht sich auch und insbesondere auf Frauen in Führung und unternehmerischer Verantwortung. Öffentliche Mittel werden in der Filmförderung oft unterschiedlich verteilt, wie Anna Serner, damals CEO des Swedish Film Institute bereits 2018 in ihrem Bericht „The Money Issue“ aufzeigte. Öffentliche Mittel sollten jedoch für alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen zur Verfügung stehen: für Frauen, die ins unternehmerische Risiko gehen und Führungsverantwortung übernehmen ebenso wie für anderen Personen. Obwohl dort, wo Selbstverpflichtung zu unzureichenden Ergebnissen führt, Quoten für Parität darauf abzielen, sich eines Tages selbst unnötig zu machen und Parität zügig zu erreichen, brachten erst eben diese verbindlichen Vorgaben in der Wirtschaft den Wandel: Nachdem 2015 das erste Führungspositionen-Gesetz in Kraft trat, folgte, um den Frauenanteil in Führungspositionen weiter deutlich zu erhöhen, das Zweite Führungspositionen-Gesetz, das am 12.08.2021 in Kraft trat. Es beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst. Was bedeutet nun diese Vorgabe in Zeiten eines weiter existenten Gender-Pay-Gaps für Unternehmen in weiblicher Verantwortung? Gibt es trotz öffentlicher Förderung einen Gender Funding Gap für Unternehmerinnen und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität? Wie ist es um die Förderung von Unternehmerinnen dort bestellt, wo Produzentinnen Antragsrechte haben? Gerade in Sektoren, in denen öffentliche Mittel wie z.B. Töpfe der öffentlich-rechtlichen Sender oder der Filmförderungen die Geschicke von Unternehmen beeinflussen, darf es keine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen mit weiblicher Führung geben.
Die Staatsregierung wird gefragt:
1.1 Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?
1.2 Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?
1.3 Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?
2.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?
2.2 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
2.3 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität ver- antwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
3.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?
3.2 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
3.3 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
4.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
4.2 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
4.3 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?
5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden?
6.1 Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?
6.2 Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?
6.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten?
7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?
7.2 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt-anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
7.3 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
8.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt- anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
8.2 Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren?
1.1 Wie viele vom FFF Bayern geförderte Drehs mussten in den vergangenen fünf Jahren abgesagt, verschoben oder verlängert werden (bitte tabellarisch auflisten nach Jahr, Absage, Verschiebung, Verlängerung mit Gesamtzahlen/Jahr)?
1.2 Wie oft war Personalmangel der Grund für die Ausfälle, Verschiebungen oder Verlängerungen (bitte tabellarisch aufführen nach Jahr)?
1.3 In welchen Gewerken hat Personal gefehlt (bitte mit tabellarischer Angabe jeweils Angabe Gewerk/Anzahl des fehlenden Personals)?
Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen dem FFF Bayern keine statistisch verwertbaren Angaben vor. Zur Ermittlung statistisch verwertbarer Angaben müssten die Fördernehmer der letzten fünf Jahre einzeln befragt werden, was aus verwaltungsökonomischen Gründen zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand führen würde.
2.1 Falls der Staatsregierung zu 1.1, 1.2 oder 1.3 keine Daten vorliegen, welche Daten liegen ihr vor, um den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel der bayerischen Filmbranche nach Gewerk und Qualifikationsstufe zu erfassen und zu bewerten?
3.1 Welche Schulen in Bayern nehmen das Angebot „Round Tables für Lehrerinnen und Lehrer“ des Programms „Start Into Media“ wahr (bitte Schulart und Anzahl der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer / Schülerinnen und Schüler angeben)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2.1 und 3.1 gemeinsam beantwortet.
An den Round Tables nahmen folgende Schulen mit soweit nicht anders angegeben jeweils eine Lehrkraft teil:
Feodor Lynen Gymnasium Planegg, Goethe-Gymnasium Regensburg, Gymnasium Maria Stern Augsburg des Schulwerks der Diözese Augsburg, Städtisches Von-Müller-Gymnasium Regensburg, Städtisches Alexander-von-Humboldt Gymnasium Schweinfurt (Gymnasien)
Staatliche Fachoberschule Germering, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Rosenheim, Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule Sonthofen, Fachschule für Heilerziehungspflege der Barmherzigen Brüder Reichenbach, zwei Lehrkräfte der Staatlichen Fachoberschule Haar (Berufliche Schulen)
Johann-Andreas-Schmeller Realschule Staatliche Realschule Ismaning, Staatliche Schule für Kranke München, St.-Emmeram-Realschule Staatliche Realschule Aschheim, Dominik-Brunner-Realschule Staatliche Realschule Poing, Realschule an der Salzstraße Staatliche Realschule Kempten, Geschwister-Scholl-Realschule Staatliche Realschule Nürnberg II, Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt des Schulwerks der Diözese Augsburg, Nymphenburger Realschule München des Schulvereins Ernst Adam e. V. (Realschulen)
Mittelschule München Schleißheimer Straße 275, Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn, Evangelische Schule Naila Private Grundschule und Mittelschule (Mittelschulen)
Das Format richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, nicht an Schülerinnen und Schüler.
3.2 Welche Berufsbilder werden im Rahmen der Round Tables vorgestellt?
Ziel des Formats war der Wissensaustausch von Start into Media und den Schulen bzw. der Schulen untereinander, wie das Thema Berufsorientierung in den jeweiligen Schularten aktuell behandelt wird und welche Möglichkeiten es geben könnte, dort auch Medienberufe zu platzieren. Eine Vorstellung konkreter Berufsbilder erfolgte daher nicht.
3.3 Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung über das Programm „Start Into Media“ hinaus, um junge Menschen über die vielfältigen Berufsbilder in der Filmbranche zu informieren und die Hochschulen dabei zu unterstützen, Studierende zu gewinnen?
Der LehrplanPLUS der weiterführenden Schularten betont den hohen Stellenwert der beruflichen Orientierung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel. Die berufliche Orientierung findet ergebnisoffen statt und orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Jugendlichen werden in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit dazu befähigt, anhand ihrer persönlichen Stärken und Talente eine passende Berufswahl zu treffen. Eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Berufsbranchen steht dieser Zielsetzung entgegen.
Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen und Angebote innerhalb der beruflichen Orientierung durchgeführt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Schulen, verbunden mit der Bitte um Weitergabe von Informationsmaterialien an Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, steht Unternehmen jederzeit offen. In gleicher Weise wird bei der Organisation von Berufsinformationsmessen und Praxisveranstaltungen verfahren.
In Wahlkursangeboten wie „Schulradio“ und damit einhergehenden Wettbewerben wird in der schulischen Praxis darüber hinaus ein Einblick in Medienarbeit gewährt. Dabei gibt es für die Schulen auch Unterstützungsangebote durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien oder den Bayerischen Rundfunk. In Medienkompetenzprojekten wie „TurnOn“ des Bayerischen Rundfunks oder durch den Besuch bspw. der Münchener Medientage erhalten Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die professionelle Medienarbeit bzw. in die Medienbranche. 2021 wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung die Handreichung „Film in der Schule“ für die Arbeit in allen Schularten veröffentlicht.
4.1 Wie haben sich die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen aus dem Bereich Mediengestaltung Bild & Ton, Medienproduktion, Medientechnik, Kamera, Schnitt, Regie und Drehbuch und artverwandter Lehrbereiche beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bei den Staatlichen Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Studiengang/Ausbildung, Institution und Jahrgang)?
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern organisiert. Auskünfte zur inneren Organisation können direkt bei den jeweiligen Anstalten eingeholt werden.
Staatliche Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen An staatlichen Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben sich die Absolventinnen und Absolventen in den benannten Bereichen folgend entwickelt:
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamt
536
589
521
487
562
An der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) München werden folgende Schlüsselpositionen (Heads of departments) ausgebildet: Regie fiktional, Regie dokumentarisch, Produktion und Medienwirtschaft, Drehbuch, Kamera, VFX (als neuer Studienschwerpunkt seit 2020), Studienschwerpunkt Montage. Weitere in der Anfrage benannte Schlüsselpositionen insbesondere zu Ton und Szenenbild werden an der HFF nicht ausgebildet.
Übersicht über die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen an der HFF:
Jahr
Regie (Fiktion)
Regie (Dok)
Produktion
Drehbuch
Kamera
VFX
Montage
2017
19
12
16
11
< 5
2018
19
16
9
< 5
9
2019
9
8
13
12
7
Für VFX und Montage gibt es noch keine Absolventinnen und Absolventen.
4.2 Welche Rolle spielen die aktuellen und künftig erwartbaren Personalbedarfe bei der Finanzausstattung und Anzahl der angebotenen Studienplätze an den Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten?
Für das Studienangebot tragen die Hochschulen selbst die Verantwortung. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) stellt den Hochschulen Haushaltsmittel für Forschung und Lehre zur Verfügung, die sie eigenverantwortlich einsetzen. Die Hochschule Ansbach wird beispielsweise zum WS 2022/2023 den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film und TV“ in Kooperation mit der HFF und den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ einführen
4.3Inwieweit plant die Staatsregierung, weitere berufsqualifizierende Studiengänge oder Ausbildungen im Filmbereich für Berufsbilder wie in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung beispielsweise an staatlichen Hochschulen zu implementieren?
Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird verwiesen.
5.1 Welche Qualifikationen sind für Aus- und Weiterbildungen von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche aus Sicht der Staatsregierung notwendig?
Die Beurteilung, welche Qualifikationen für die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche notwendig sein könnten, obliegt in erster Linie der Filmbranche, da nur sie den notwendigen Mangel an Personal bei sich identifizieren kann.
Laut einer Umfrage der Produzentenallianz, die mit Pressemitteilung vom 16.09.2022 bekanntgegeben wurde, sei sehr großer Personalmangel u.a. in folgenden Berufen/ Gewerken festgestellt worden: Aufnahmeleitung, Filmgeschäftsführung, Produktionsleitung, Animation/VFX, Buchhaltung, Kostüm/Garderobe.
Laut Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) sind folgende Berufe/Gewerke am meisten abgefragt (nach Reihenfolge): Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite inkl. Assistenz, Garderobieren, Set-Requisite inkl. Assistenz, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervisor, Requisitenfahrer, Regieassistenten, Szenenbildassistenten, Location Scout.
5.2 Welche Weiter- und Ausbildungsangebote für junge Menschen, die den Erwerb dieser Qualifikationen nach Schule, Ausbildung oder Studium ermöglichen, unterstützt die Staatsregierung?
Das Staatsministerium für Digitales (StMD) unterstützt zusammen mit dem FFF Bayern folgende Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten im Sinne der Frage 5.2:
Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis der HFF München e.V.);
Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH);
Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg);
Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH)
Darüber hinaus unterstützt die Staatskanzlei zahlreiche Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Bereich der allgemeinen Medienaus- und Fortbildung, von denen die Filmbranche profitiert. Dazu zählen zum Beispiel die Bayerische Akademie für Fernsehen und Digitale Medien sowie diverse Einzelprojekte etwa der Akademie für Neue Medien in Kulmbach, der Mediaschool Bayern, der Documentary Campus gGmbH oder der TOP: Talente e.V. Akademie für Film- und Fernsehdramaturgie.
5.3 Wie fördert die Staatsregierung den Quereinstieg und die Qualifikation älterer Personen in diesem Bereich?
Auf die Antwort zu der Frage 4.2 wird verwiesen.
6.1Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung, um Filmproduktionsfirmen bei der Aus- und Weiterbildung der dringend benötigten Fachkräfte für den Filmbereich zu unterstützen, z.B. durch Vermittlungsangebote, Finanzierungshilfe von Volontariaten, Praktika und ähnlichem?
Das für Filmförderung zuständige StMD befindet sich seit geraumer Zeit in aktivem Dialog mit wichtigen Stakeholdern in Bayern und Deutschland. Ziel ist es dabei, gemeinsame Lösungen für das Problem des Fachkräftemangels in der Filmwirtschaft zu identifizieren und möglichst konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Zu diesen Stakeholdern gehören insbesondere die Bundesagentur für Arbeit (ZAV), Akademie der Industrie- und Handelskammer (IHK-Akademie) München, Landeshauptstadt München, Medien.Bayern GmbH, FFF Bayern GmbH, HFF München sowie Branchenvertreterinnen und -vertreter. Im Rahmen dieses konstruktiven Dialogs wurden nun als erster Schritt unterschiedliche Themenbereiche identifiziert.
Es bestand Einigkeit, dass dazu eine starke deutschlandweit aufgesetzte Image- und Marketingkampagne (zentrale Marke) unverzichtbar wäre. Regionale Einzelansätze wären sicher auch hilfreich, würden aber auch medial nicht die Durchschlagskraft erreichen, die notwendig ist. Daher plant die Produzentenallianz in Abstimmung mit der Branche eine gemeinsame bundesweite Imagekampagne. Als Zielgruppe sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten angesprochen werden.
6.2 Welche Pläne gibt es vonseiten der Staatsregierung, Wege der qualifizierten Berufsausbildung in der Filmbranche z.B. in Kooperation mit der IHK auf den Weg zu bringen?
6.3 Inwieweit haben bei der Entwicklung der IHK-Weiterbildungsangebote im Filmbereich die aktuellen Personalbedarfe eine Rolle gespielt?
Die Fragen 6.2 und 6.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das StMD ist mit den entsprechenden Einrichtungen im Austausch. Die IHK für München und Oberbayern prüft derzeit in eigener Verantwortung die Möglichkeiten, entsprechende Ausbildungsgänge einzuführen. Dies wird vom für die Filmförderung zuständigen StMD ausdrücklich begrüßt.
7.1 Wie hoch sind die Mittel, die vonseiten der Staatsregierung in die in 5.1, 5.2 und 6 genannten Programme fließen (bitte aufschlüsseln nach Angebot und Höhe der Zuwendungen)?
Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis des HFF München e.V.) mit 191.400 Euro für das Jahr 2022;
Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH) mit 5.000 Euro für das Jahr 2022;
Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg) mit 2.240 Euro für das Jahr 2022;
Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH) mit 15.000 Euro für das Jahr 2022
Die Staatskanzlei stellt im Rahmen der Bayerischen Medienförderung im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich zur Verfügung.
7.2 Wie hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen dieser Aus- und Weiterbildungsangebote in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Aus- bzw. Weiterbildungsangebot und Jahr)?
Drehbuchwerkstatt München (DBWM): 29. DBWM
Jahrgang 2017–2018 30. DBWM
=
19
Jahrgang 2018–2019 31. DBWM
=
19
Jahrgang 2019–2020 32. DBWM
=
23
Jahrgang 2020–2021 33. DBWM
=
31
Jahrgang 2021–2022
=
31
Into the Wild: 2017–2020: 17 Teilnehmer und Teilnehmerinnen 2020–2023: 13 Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Ausbildung erfolgt im Dreijahres- turnus)
Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch: Das Konzept umfasst stets fünf Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Audiovisual Women: Neues Programm, geplant sind 30 Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
7.3 Wie will die Staatregierung sicherstellen, dass Berufe in der Filmbranche für ältere und junge Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiographien attraktiv bleiben?
Auf die Antwort zu Frage 5.1 wird entsprechend verwiesen.
8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Branchenqualifizierungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Filmunternehmen bis zu 1.900 Euro monatlich pro Programmteilnehmer und -teilnehmerin beantragen können, um für Praktika während des Drehzeitraums sowie in der Vor- und Nachbereitung des Drehs den gesetzlichen Mindestlohn zahlen zu können und somit sowohl Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, Absolventinnen und Absolventen von Filmhochschulen und verwandten Studiengängen und anderen Personen den Weg in die Branche zu ermöglichen?
8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Weiterbildungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Branchenqualifizierungsprogramm von „STEP“ finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen beantragen können?
8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung das Autorenstipendienprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, das Autorinnen und Autoren mit Schwerpunkt auf in der Filmbranche unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, LGBTQIA+, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung, People of Color mit einem zehnmonatigen Stipendium unterstützt, um die Einkommenslücke in der Phase der Recherche und Entwicklung zwischen erster Stoffidee und dem Stadium, in dem ein Stoff zur Drehbuchförderung eingereicht werden kann, zu schließen?
Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aktuell läuft eine Bund-Länder-Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche. Die Erkenntnisse aus dieser Umfrage sollen im Anschluss ggf. für weitere Entwicklungen in Bayern herangezogen werden.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-11-25 11:59:002023-03-12 12:54:22Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales
Am 22. September gehen wir gemeinsam in den feministischen Film des Jahres: „FEMINISM WTF“ (What the Fuck). Gestellt werden Fragen wie: Warum sprechen wir immer von nur zwei Geschlechtern? Warum müssen Frauen* den Großteil der unbezahlten Haus- und Kindererziehungsarbeit machen? Wieso brauchen wir Feminismus, um das Klima zu retten? Und warum engagieren sich eigentlich so wenige Männer für den Feminismus? Der Film zeigt auch, wie eine feministische Zukunft aussehen kann und passt damit perfekt zu unserem Feminist Future Program. Der Film macht Lust auf’s feministisch gesellschaftlich gestalten und gibt uns auf den letzten Metern des Wahlkampfes nochmal einen Motivationsschub auf den Weg.
Ab 17.30 Uhr können Teilnehmer*innen bereits entspannt ankommen. Ab 18 Uhr starten wir pünktlich mit dem Film. Im Anschluss an den Film geben einige der Münchner Landtags- und Bezirkstagskandidat*innen Auskunft dazu, welchen persönlichen Bezug sie jeweils zum Feminismus haben und welche feministischen Vorhaben sie in Bezirkstag und Landtag umsetzen wollen. Mit dabei sind Gülseren Demirel, Sanne Kurz, Julia Post, Florian Siekmann, Susanne Mesan, Delija Balidemaj, Erika Sturm, Kathrin Düdder und Dardan Kolic. Der offizielle Teil endet um 20.30 Uhr. Es besteht dann noch die Möglichkeit den Freitagabend gemeinsam gemütlich ausklingen zu lassen.
Veranstaltungsrahmen, Barrierefreiheit und Kinderbetreuung
Unsere FFP-Veranstaltungen richten sich an alle Frauen und alle INTA*-Mitglieder (inter, non-binär, trans, agender Personen) – gemeinsam gegen patriarchale Strukturen. Eingeladen sind am 22. September explizit auch Frauen und INTA*-Personen, die (noch) kein Parteimitglied sind und Lust haben, die Grünen München näher kennenzulernen.
Die Veranstaltung findet im Kino Neues Maxim (Landshuter Allee 33, 80637 München) statt. Das Neue Maxim ist zum Teil barrierefrei, der Große Saal barrierefrei zugänglich. Mehr Infos direkt auf der Homepage des Neuen Maxim.
Der Eintritt ist für Teilnehmer*innen kostenfrei.
Grüne Mitglieder, die teilnehmen und für die Teilnahme zur Kinderbetreuung eine*n Babysitter*in engagieren, können und uns die Kosten weiterreichen. Falls Teilnehmer*innen diese Möglichkeit nutzen möchten, bitte bei der Anmeldung mitteilen.
Bayern ist Filmstandort: Hier sind die Bavaria Filmstudios, die Penzing Studios und viele große und kleine Filmproduktionen beheimatet. Doch der eklatante Fachkräftemangel, vor allem im „Mittelbau“ der Filmbranche, führt jetzt schon zu massiven Einschnitten bei 75% der Unternehmen. Drehs werden abgesagt, verschoben oder ins Ausland verlegt. Der Nachwuchsmangel in der hiesigen Filmbranche ist vielschichtig und ist sowohl auf die familienunfreundlichen und belastenden Arbeitsbedingungen wie auch auf das Fehlen institutionalisierter Ausbildungswege zurückzuführen.
Wir bayerischen Landtags-Grünen richten den Blick unserer alljährlichen Veranstaltung im Rahmen des Filmfest München auf die Ideen und Lösungsansätze, mit denen der Fachkräftemangel bekämpft werden kann.
Input: Uisenma Borchu (Regisseurin und Autorin)
Podiumsgäste:
Marie Kaub (stellvertretende Vorsitzende WDR-Rundfunkrat, Filmhochschul-Dozentin)
Joachim Kosack (Geschäftsführer UFA GmbH & UFA Serial Drama GmbH)
Anja Metzger (FFF/Film Commission Bayern)
Anna Schoeppe (Geschäftsführerin Hessen Film & Medien / STEP)
Oliver Zenglein (Mitgründer und Geschäftsführer Crew United)
Moderation: Sanne Kurz
Im Anschluss an die Diskussion freuen wir uns auf einen informellen Austausch mit Ihnen!
Um Anmeldung wird gebeten unter diesem Link. Wir bitten Sie, uns bei Bedarf einer Übersetzung in Gebärdensprache rechtzeitig zu benachrichtigen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/06/2023-06-01-sk-Filmfest-1200x1200-010623-1126-e1686736287158.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-06-12 11:19:052023-06-20 13:09:25Kein Film ohne Können – Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche
„Stärke im Glas: Ajvar und Mut“ unter diesem Titel laden wir Euch herzlich ein zu einer exklusiven Filmvorführung und Diskussion am 19. Juni, um 19 Uhr, im shaere Neuperlach. Und ja, es gibt Ajvar als Give-Away!
Zum Film:
Der Spielfilm erzählt von einer mutigen Frau, die in einer traditionellen patriarchalischen Gemeinschaft auf dem Balkan lebt und sich trotz großer Widerstände für ihre Familie und ihre Gemeinschaft einsetzt. Die Geschichte der Hauptfigur basiert auf der wahren Lebensgeschichte einer Frau, die heute eine erfolgreiche Unternehmerin ist, die hauptsächlich Frauen in ihrem Betrieb beschäftigt, landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellt und andere Frauen empowert.
Zur Diskussion:
Frauen als Macherinnen und Gründerinnen: ein Gespräch mit Günes Seyfarth (CEO und Gründerin von Community Kitchen München Neuperlach)
Moderation: Sanne Kurz
Anmeldung:
Die Teilnehmendenzahl ist beschränkt auf 50 Personen, weswegen eine Anmeldung erforderlich ist.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/05/230619_Ajvar-und-Mut_Filmabend_Sanne-Kurz_Dardan-Kolic_Guenes-Seyfarth_shaere-Neuperlach-e1685084120663.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-05-26 09:01:162023-06-13 19:35:40„Stärke im Glas: Ajvar und Mut“ – Film und Diskussion
Kinder sind von Natur aus neugierig und wissbegierig. Sie interessieren sich für die vielfältigen Dinge dieser Welt, bringen unterschiedliche Stärken und Schwächen mit und haben ganz verschiedene Talente. Sie alle sind für sich einzigartig.
Wir Landtags-Grüne sehen und fördern diese Einzigartigkeit. Der eine bastelt die schönsten Kunstwerke, die andere löst die kniffeligsten Aufgaben und wieder andere sind sportlich, musikalisch oder handwerklich begabt. Unser Bildungssystem sollte jedem Kind mit seinen unterschiedlichen Talenten gerecht werden. Doch wie soll das gehen, wenn an den Schulen nicht genügend pädagogisch ausgebildetes Personal ist?
Sprungbrett für mein Gespräch mit Gabriele Triebel, unserer Grünen Landtagssprecherin für Bildung, Religion und Erinnerungskultur, ist der 58-minütige Dokumentarfilm „Der Die Das“ von Sophie Narr. Der Film begleitet vier Schulkinder einer ersten Klasse in Berlin-Wedding bei ihrem täglichen Kampf um Aufmerksamkeit, Anpassung und Leistung. Im Anschluss an die Filmvorführung diskutieren die beiden Abgeordneten mit dem Publikum, wie schulische Bildung besser und gerechter gestaltet werden kann.
Veranstaltungsort ist der Große Saal in der Kultur-Etage Messestadt. Der Eintritt ist frei.
Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung werden Fotos (und Filme) gemacht. Diese verwenden wir für Zwecke der Berichterstattung und der Öffentlichkeitsarbeit, auch in sozialen Medien. Wenn Sie nicht fotografiert (oder gefilmt) werden möchten, bitten wir Sie, uns das rechtzeitig mitzuteilen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/04/Bildungstour_Schule-der-Zukunft_Gute-Bildung-fuer-Muenchen_Sanne-Kurz_Gruene_Bayerischer-Landtag-1.jpg833833Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-04-03 15:52:592023-04-19 11:20:26Schule der Zukunft: Gute Bildung für München – Filmabend mit Gespräch
„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen mit populistischen Framings gegen ARD, ZDF & Co. – auch hier in Bayern und auch weit aus der politischen Mitte. Es kommt dabei zu kurz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil unseres Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören.
Streaming, Radio, Fernsehen, Apps: Inhalt ist König. Und eigentlich sollte man meinen, eine Debatte um hochqualitative Inhalte und ein auch in Zukunft überlebensfähiges, starkes und attraktives System wären wichtiger als populistische Hetzjagden in immer tieferen Etagen. Denn vor Jahresende noch, so der Plan, sollen 16 Landesparlamente die Novelle des Medienstaatsvertrags beschließen und so den Auftrag und die Kontrolle der Öffentlich-Rechtlichen für die Zukunft neu definieren. Dieser neue Auftrag muss finanziert werden.
Pressefreiheit, Filterblasen, US-Plattformen, Qualität: Die Claims der Debatten um unser Duales System sind rasch abgesteckt. Im oftmals populistischen Hickhack geht es dann rasch um „Verschlankung“, ohne konkret weiterzudenken, was ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot beispielsweise für die deutsche Filmbranche bedeuten könnte – sofern die Politik nicht parallel zum Beitrags-Kahlschlag die Finanzierung fiktionaler Inhalte anderweitig absichern würde.
Wir möchten einen Beitrag leisten zu einer differenzierten Diskussion über nötigen Wandel. Welche Herausforderungen kommen noch auf unser Rundfunksystem zu, welche Hürden sind bereits genommen? Wo wird in vorauseilendem Gehorsam bereits die Schere im Kopf angesetzt? Was sind die Folgen welcher Veränderungen? Sind Private und Öffentlich-Rechtliche Partner im Bestehen auf dem Feld einer globalisierten Medienwelt – oder Konkurrenten? Was haben unsere Öffentlich-Rechtlichen mit Kino zu tun? Und was ist, last not least, mit den Menschen, die die Programme der Öffentlich-Rechtlichen und Privaten machen und den Wandel tragen müssten? Darüber wollen wir sprechen.
Sanne Kurz, Grüne Rundfunkrätin, und Max Deisenhofer, Medienpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, begrüßen auf dem Podium
die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth
den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker
Moderiert wird die öffentliche Veranstaltung von Fabian Sauer.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
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In Film & TV finden sich bei uns immer noch viele Stereotype und wenig Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen. Das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.
Keynote: Deborah Williams
Science Summary: Prof. Dr. Elizabeth Prommer
Panel:
Helge Albers (Filmförderung MOIN).
Dorothee Erpenstein (FilmFernsehFond Bayern).
Karin Hanczewski (Schauspielerin, #ActOut).
Wolfgang Janßen (Plattform „Rollenfang“).
Björn Wilhelm (Programmdirektion Kultur, BR).
Moderation: Sanne Kurz
Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von einer Gebärdenübersetzung und einer Simultan-Übersetzung Englisch-Deutsch.