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Antrag „Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung einer Digitalabgabe („Plattform-Soli“) für große Online-Plattformen und Suchmaschinen aktiv zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen.

Der Plattformsoli soll gezielt große digitale Plattformen mit sehr hoher Reichweite solidarisch am Erhalt einer vielfältigen Medien-Infrastruktur beteiligen. Die erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in ein staatsfernes, transparentes Sondervermögen fließen, das insbesondere zur Förderung der regionalen und lokalen Medienlandschaft eingesetzt wird. Damit sollen journalistische Vielfalt, lokale und regionale Berichterstattung sowie eine freie Meinungsbildung dauerhaft gestärkt werden.

Begründung:

Internationale Tech-Konzerne dominieren zunehmend die Informationsräume. Mit Abwanderung der Werbebudgets aufgrund dieser Dominanz zu ihnen gefährden sie Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene – beides zentrale Anliegen für demokratische Meinungsbildung. Regionalität in der Medienlandschaft ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Ressource für den Fortbestand unserer Demokratie. Die Abgabe soll nur für Anbieter gelten, die mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Monat erreichen – bewusst werden kleinere Unternehmen und Start-ups davon ausgenommen, um ihre Innovationskraft nicht zu gefährden.

Die Idee einer Digitalabgabe ist keinesfalls neu: Frankreich hat seit 2019 eine „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Sie beträgt 3 Prozent auf bestimmte digitale Umsätze wie z. B. Online-Werbung, Vermittlung über Plattformen. In Österreich existiert seit 2020 eine Digitalsteuer (5 Prozent) auf Werbeerlöse großer Anbieter. Ein Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zu erwarten: In Österreich führte die Einführung der Steuer nicht zu einer Preissteigerung der Angebote von Meta.

Für Deutschland schlug der Beauftragte für Kultur und Medien Wolfram Weimer eine Abgabe von bis zu 10 Prozent vor. Dies wäre damit eine kraftvolle Maßnahme im nationalen Kontext. Die Mittel sollten in ein transparent verwaltetes Sondervermögen fließen, das gezielt regionale und lokale Medienprojekte unterstützt — eine strukturrelevante Investition in die demokratische Infrastruktur Deutschlands. Die Bundesregierung hat bislang lediglich einen Prüfauftrag erteilt. Eine Zustimmung Bayerns wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit bezüglich digitaler Infrastruktur.

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Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

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Antrag „Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen in Bayern –Strukturen, Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2025 zu folgenden Fragen zu berichten:

1. Vermittlungsstellen und Strukturen

  • Welche Stellen für Bildung und Vermittlung (z. B. museumspädagogisches Fachpersonal, Kuratorinnen und Kuratoren, museumspädagogische Zentren) sind an den staatlichen Museen und Häusern mit staatlicher Beteiligung in Bayern eingerichtet?
  • Wo sind diese Stellen innerhalb der einzelnen Häuser sowie innerhalb der neuen Museumsagentur Bayern strukturell angesiedelt?
  • Welche Vermittlungsprojekte und -formate (z. B. Workshops, digitale Medien, partizipative Programme) wurden im Jahr 2025 konkret durchgeführt und welche Häuser gelten hierbei als Vorreiter?
  • Welche weiteren, vergangenen oder geplanten Vermittlungsprojekte gibt und gab es, die nennenswert sind?

2. Anmeldungen und Herausforderungen

  • Welche Vermittlungsaktivitäten wurden in den letzten zwölf Monaten umgesetzt oder neu angemeldet (inklusive Sonderausstellungen, digitale Vermittlungsangebote, Outreach-Projekte)?
  • Aus welchen Mitteln wurden diese Aktivitäten jeweils finanziert?
  • Wie viele Teilnehmende konnten mit diesen Angeboten erreicht werden, insbesondere aus bisher unterrepräsentierten Zielgruppen?
  • Welche messbaren Ergebnisse liegen in Bezug auf Reichweite, Zufriedenheit der Teilnehmenden und gesellschaftliche Wirkung vor?
  • Welche Erkenntnisse gibt es zu bisher noch nicht erreichten Personen im Sinne der Nicht-Besuchs-Forschung?
  • Wie sollen Erkenntnisse über bisher noch nicht erreichte Bürgerinnen und Bür- ger in Maßnahmen zum Erreichen eines noch breiteren Publikums umgesetzt werden?
  • Welchen Herausforderungen und Hindernissen (z. B. hinsichtlich Räumen, Mitteln, Personal, Strukturen) sieht sich die Vermittlung noch gegenüber?

3. Stand und Zielentwicklung

  • Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Stand der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen sowie denjenigen mit staatlicher Beteiligung, insbesondere seit dem Start der Museumsagentur Bayern, auch im Vergleich untereinander sowie im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking)?
  • Welche Häuser sind im Bereich Vermittlung besonders aktiv, welche Formate haben sich bewährt, und wie ist geplant, dass alle von Best-Practices profitieren können?
  • Wo sieht die Staatsregierung Entwicklungspotenzial in Hinblick auf Barrierefreiheit, Digitalisierung und Zielgruppen- sowie Nicht-Publikums-Ansprache, und welche Vorhaben gibt es für den weiteren Ausbau der Vermittlung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der vorhandenen Angebote?

4. Unterstützung durch zentrale Dienste und IT-Ausstattung

  • Wie bewertet die Vermittlung selbst die Unterstützung und Zuarbeit der zentralen Dienste aus Vermittlungssicht (z. B. IT, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Lehr- und Vermittlungsmaterialien, Outreach)?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Ausstattung an Sachmitteln und Räumen, insbesondere für Archivierung, Sammlungsverwaltung und Dokumentation, aber auch für Vermittlung allgemein?
  • Inwiefern ist IT-Unterstützung und Materialbeschaffung gezielt auf innovative Vermittlungsformate abgestimmt?

5. Entwicklungsperspektiven

  • Welche partizipativen Formate, wie etwa das „Citizen Science“-Projekt des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, existieren in Bayern, die Besucherinnen und Besucher einbinden und Mitgestaltung ermöglichen – etwa durch Auswahldialoge im Rahmen von Sammlungspräsentationen, und wer finanziert diese?
  • Wie werden in Bayern die partizipativen Vermittlungsformate und die Inklusion bisher unterrepräsentierter Zielgruppen strategisch geplant, evaluiert und weiterentwickelt?

Begründung:

Die staatlichen Museen in Bayern tragen Verantwortung für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Vermittlungsarbeit ist dabei entscheidend, um Kunst und Kultur für alle zugänglich zu machen und kulturelle Teilhabe zu sichern – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit geringen kulturellen Vorerfahrungen.

Mit der Museumsagentur Bayern wurden neue Strukturen zur Vernetzung und strategischen Planung geschaffen. Offen bleibt, wie diese konkret auf die Vermittlungsarbeit wirken, welche Herausforderungen bestehen und wie zentrale Dienste wie IT, Öffentlichkeitsarbeit und Materialbeschaffung abgestimmt sind.

Zudem gewinnen innovative Formate, etwa partizipative Projekte oder digitale Angebote, national wie international an Bedeutung. Für Bayern gilt es zu klären, welche Ansätze bereits bestehen, wie sie finanziert und evaluiert werden und wo Entwicklungspotentiale liegen – etwa bei Barrierefreiheit, Digitalisierung oder Outreach.

Der Bericht soll Transparenz schaffen, Best-Practices sichtbar machen und Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen aufzeigen.

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Antrag „Strukturelles Versagen und sicherheitsrelevante Mängel bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen – Organisationskultur, Vergabepraxis und Umgang mit externem Personal“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im zuständigen Ausschuss bis November 2025 umfassend über die strukturellen und organisatorischen Missstände bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, sowie den Maßnahmen zu deren Beseitigung, zu berichten.

Dabei soll – bei persönlichkeits- oder datenschutzrechtlichen Bedenken ggf. in nichtöffentlicher Sitzung – auf folgende Fragen eingegangen werden:

1. Organisationsstruktur und Führungsverantwortung

  • Welche strukturellen Defizite wurden im Zuge interner oder externer Prüfungen festgestellt?
  • Wie war das Verhältnis zwischen Generaldirektion, den Zentralen Diensten und dem zuständigen Staatsministerium hinsichtlich Kontrolle und Aufsicht geregelt, und inwiefern trug diese Struktur dazu bei, dass es über Jahre hinweg zu gravierenden Missständen wie mangelnder Sicherheitskontrolle, unzureichender Personalführung, fehlender Prozessnachvollziehbarkeit sowie zu einer repressiven Arbeitskultur bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen kommen konnte?
  • Welche Konsequenzen werden künftig aus der vom Staatsministerium selbst beschriebenen „Unverantwortung in der Organisation“ gezogen?
  • Welche fachlichen und betriebswirtschaftlichen Qualifikationen wurden und werden bei der Neuordnung für Leitungspositionen in der Museumsagentur bzw. in den Zentralen Diensten der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vorausgesetzt?
  • Wie soll die geplante Ausgründung der Zentralen Dienste als GmbH bzw. die neue Struktur „Museumsagentur“ konkret dazu beitragen, strukturelle Versäumnisse, sicherheitsrelevante Mängel und Defizite in der Führungs- und Organisationskultur künftig zu verhindern? Arbeitsklima und Personalführung
  • Was sind die Gründe dafür, dass trotz bereits länger bekannter Berichte über systematische Mitarbeiterüberwachung, das Führen von Listen zu Bagatelldelikten und die angebliche Aufforderung zur gegenseitigen Bespitzelung im Kollegium bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Praktiken zu unterbinden und diese wirksame Veränderung in der Unternehmenskultur auch den Mitarbeitenden deutlich zu machen?

2. Arbeitsklima und Personalführung

  • Was sind die Gründe dafür, dass trotz bereits länger bekannter Berichte über systematische Mitarbeiterüberwachung, das Führen von Listen zu Bagatelldelikten und die angebliche Aufforderung zur gegenseitigen Bespitzelung im Kolllegium bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Praktiken zu unterbinden und diese wirksame Veränderung in der Unternehmenskultur auch den Mitarbeitenden deutlich zu machen?
  • Falls Maßnahmen ergriffen wurden und diese für das interne wie externe Personal spürbar sind: Welche Maßnahmen wurden ergriffen – und wie und warum haben diese (nicht) zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt?
  • Welche Maßnahmen erwägt – ggf. zusätzlich zu bereits bestehenden Maßnahmen – die Staatsregierung, um künftig ein vertrauensvolles, faires und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld mit moderner Unternehmenskultur in den Staatsgemäldesammlungen zu gewährleisten?

3. Vergabepraxis und Einsatz externer Sicherheitsdienste

  • Warum beschäftigen staatliche Häuser keine Sicherheitskräfte, ggf. nach Tarifvertrag der Sicherheitsbranche, so wie das beispielsweise das Haus der Kunst oder das NS-Dokumentationszentrum erfolgreich umsetzen, sondern greifen auf externe Anbieter zurück?
  • Wie wird sichergestellt, dass Sicherheitsunternehmen die Anforderungen des Bewachungsrechts (Bewachungsverordnung, § 34a Gewerbeordnung(GewO)), insbesondere die Nachweispflichten gegenüber dem Kreisverwaltungsreferat München, einhalten?
  • Was ist der Staatsregierung über den Einsatz von Subunternehmen und mögliche Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen bekannt?

4. Umgang mit sicherheitsrelevanten Risiken

  • Welche sicherheitstechnischen und organisatorischen Mängel wurden in den vergangenen fünf Jahren über die dem Ausschuss in der vergangenen Legislaturperiode bereits berichteten Mängel hinaus dokumentiert (z. B. Türcodes, Kameras, nicht autorisierte Depotzugänge, Personaleinsatz in Sicherheitszentralen)?
  • Wann und wie wurde auf interne Berichte über unzureichend geschützte Kunstwerke, fehlerhafte Lagerung und nicht dokumentierte Depotentnahmen reagiert?
  • Gibt es zum Wohl der Unternehmenskultur sowie der Kulturgüter und Kunstschätze interne, ggf. auch anonyme Meldemöglichkeiten von Missständen? Wenn ja: Wie oft werden und wurden diese genutzt? Wie wird mit internen Hinweisen und Whistleblowing umgegangen?

5. Interne Kontrollmechanismen und Compliance

  • Welche internen Leitbilder, Compliance- oder Kontrollsysteme existieren und existierten innerhalb der Staatsgemäldesammlungen zur Verhinderung von Macht- und Amtsmissbrauch?

Begründung:

Die Berichterstattung rund um die Staatsgemäldesammlungen war in den letzten Tagen und Wochen zum Teil von großen Widersprüchen geprägt. Die aktuellen Vorwürfe gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, wie sie u. a. in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juni 2025 geschildert wurden, aber auch im Deutschlandfunk auftauchten und von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angedeutet wurden, weisen auf erhebliche strukturelle und organisatorische Mängel hin. Neben einem angespannten Arbeitsklima unter den Beschäftigten stehen insbesondere die fragwürdige Vergabepraxis bei Sicherheitsdienstleistungen, Hinweise auf Schwarzarbeit und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen im Raum. Diese Defizite werfen grundlegende Fragen zur Aufsicht, Verantwortungsdiffusion und zum Steuerungsversagen im direkten Verantwortungsbereich der Staatsregierung auf.

Gleichzeitig ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft, zahlreiche Fachgremien wurden von der Staatsregierung zur Verbesserung der Situation eingesetzt, und der Interimsleiter berichtet im Münchner Merkur, dass man an einer Neuordnung arbeite und die Verhältnisse im Herbst 2025 besser sein sollen. Ein Bericht der Staatsregierung an den zuständigen Ausschuss im Landtag ist daher dringend geboten: Die vom Interimsleiter für den Herbst angekündigten Ergebnisse sollten zuerst dem Parlament vorgestellt werden.

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Antrag „Kulturelle Teilhabe stärken – KulturPass für Jugendliche verlängern und ausbauen“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der KulturPass über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird,
  2. den KulturPass für Jugendliche in Bayern durch zusätzliche Landesmittel aus Haushaltsresten aufzustocken,
  3. ein Konzept zu erarbeiten, wie der KulturPass in Bayern künftig gemeinsam mit privatem Einsatz (z. B. Stiftungen, Verbände, Unternehmen) finanziell unterstützt und mitgetragen werden kann, analog zum französischen Modell.

Begründung:

Der KulturPass ist eine bundesweite Erfolgsgeschichte. Er ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen kulturelle Teilhabe und stärkt zugleich die regionale Kulturwirtschaft. Allein im Jahr 2023 wurden deutschlandweit über 500 000 Kulturangebote gebucht. Auch in Bayern stößt der KulturPass auf großes Interesse. Gerade in der Zeit nach der Coronapandemie ist es wichtig, Jugendlichen wieder niedrigschwellige kulturelle Erlebnisse zu ermöglichen – sei es im Theater, in der Buchhandlung, im Kino oder bei einem Konzert.

Die Verstetigung und der Ausbau des KulturPasses wären ein starkes Signal für kulturelle Bildung, soziale Teilhabe und die Wertschätzung von Kulturarbeit. Frankreich zeigt bereits seit Jahren erfolgreich, wie ein solches Modell auch durch Partnerschaften mit Unternehmen und Förderprogrammen ausgebaut werden kann.

Um möglichst viele junge Menschen in Bayern zu erreichen, sollte sich der Freistaat aktiv an der Weiterentwicklung des KulturPasses beteiligen – auch finanziell. Unverausgabte Haushaltsmittel könnten gezielt für den KulturPass eingesetzt werden. Darüber hinaus sollte Bayern eine Vorreiterrolle einnehmen und Modelle für eine Beteiligung von Unternehmen und weiteren Partnern an einer langfristigen Finanzierung prüfen.

Ein ausgebauter KulturPass ist eine Investition in die Zukunft unserer Jugend, in kulturelle Bildung und in eine lebendige, demokratische Gesellschaft.

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Beispiele unserer grünen parlamentarischen Initiativen für Kultur in Bayern

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Antrag „Planungssicherheit für die Bayerische Filmindustrie: Reform der Filmförderungzügig und vollumfänglich umsetzen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der bayerischen Filmindustrie beim Bund dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Eckpunkte der Reform der Filmförderung bis zum Jahresende umgesetzt werden.

Begründung:

Bayern ist mit den Bavaria Filmstudios, den Penzing Studios und zahlreichen bedeutenden Produktionsunternehmen ein zentraler Standort der deutschen Filmindustrie. Um diesen Standort zu sichern und weiterzuentwickeln, braucht die Branche dringend Planungssicherheit. Die überfällige Reform der Filmförderung, die in der vergangenen Legislaturperiode endlich angestoßen und in Teilen verabschiedet wurde, muss nun – wie im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart – zügig und möglichst bis zum Jahresende vollständig umgesetzt werden.

Nur mit einem klaren gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene können auch in Bayern die notwendigen strukturellen und förderpolitischen Weichen gestellt werden. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Bayern im internationalen Vergleich, sichert Arbeitsplätze in der Kreativwirtschaft und ermöglicht es, Filme „Made in Bavaria“ erfolgreich in die Welt zu tragen.

Andere Länder wie Brandenburg, das mit Babelsberg ebenfalls über einen bedeutenden Studiostandort verfügt, haben ihre Rolle als aktive Treiber der Reform bereits angekündigt. Auch Bayern muss seine politische und wirtschaftliche Schlagkraft nutzen, um den Reformprozess entschlossen voranzubringen – im Interesse der Filmbranche und des Kulturstandorts Bayern.

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Antrag „Strategien im Kampf gegen Antisemitismus – wo stehen Bayerns staatliche Kulturinstitutionen?“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss ausführlich über die derzeit bestehenden Leitbilder, Handlungsstrategien, Fortbildungsangebote und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Antisemitismus im Geschäftsbereich der staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern zu berichten.
Dabei soll insbesondere auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

  1. Status Quo der Leitbilder und Handlungsstrategien in den staatlichen Kulturinstitutionen
    ─ Aktueller Stand der Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitbildern gegen Antisemitismus, sowohl in der Organisationsstruktur der Institution als auch in Bezug auf die Präsentationen und Ausstellungen
    ─ Einbeziehung von Sachverständigen aus der antisemitismuskritischen Forschungs- und Bildungsarbeit bei der Ausarbeitung dieser Leitbilder und Handlungsstrategien
    ─ Ansprechpersonen in den Institutionen und Informationsmöglichkeiten für Betroffene, Personal und Publikum
  2. Evaluation
    ─ Zielsetzung der jeweiligen Handlungsstrategien und Leitbilder unter Beachtung des grundgesetzlich verbrieften Diskriminierungsverbots
    ─ Evaluations- und Weiterentwicklungsperspektiven der Handlungsstrategien und Leitbilder
    ─ Geplante Zeiträume für regelmäßige Evaluationen und etwaige Anpassungen sowie etwaige geplante Dokumentation der Evaluation in der Institution
  3. Inhalte und Zielgruppen für die Handlungsstrategien und Leitbilder
    ─ Maßnahmen und Wirkung der Antisemitismusprävention in der eigenen Belegschaft, sowohl im künstlerischen als auch in wissenschaftlichen, organisatorischen, pädagogischen sowie sonstigen Bereichen und bei möglichen Kooperationspartnerschaften, sowohl Institutionen wie auch Einzelpersonen
    ─ Aktionspläne bei antisemitischen Vorfällen, Institutionalisierung von Ombudspersonen und Ausgestaltung dieser Stellen
    ─ Zusammenarbeit jüdischer und antisemitismuskritischer Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstler bei der Implementierung und Weiterentwicklung der Handlungsstrategien und Leitbilder

Begründung:

Der generelle drastische Anstieg antisemitischer Vorfälle in Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 sowie der aktuelle Skandal um ein Programmheft des Bayerischen Nationalmuseums mit einem Titelbild, das eindeutige antisemitische Symbolik zeigte1,ohne dass auch nur in Ansätzen eine Einordnung erfolgte, machen deutlich, wie nötig Weiterbildung, Strategien und Leitbilder im Kampf gegen Antisemitismus auch im Bereich der staatlichen Kulturinstitutionen auch in Bayern sind.

Die Staatsregierung hat den Handlungsdruck erkannt: Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume forderte nach dem antisemitischen Eklat im Bayerischen Nationalmuseum eine „klare Haltung und besondere Sensibilität“2 von den staatlichen Einrichtungen.

Der Landtag begrüßte mit Beschluss vom 08.10.2024, Drs. 19/3537, die „bestehenden bayerischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus“ Mit eben diesem Beschluss gingen auch eine „Einladung für ein künstlerisches Miteinander (…) zur Förderung des bayerisch-israelischen Kulturaustausches“ sowie die „Förderung von Austausch und Kooperation im Bereich Kunst und Kultur mit Israel, denn jüdische Stimmen in Kunst und Kultur gehören zu Bayern“ einher.

Der konkretisierende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.11.2024, Drs. 19/3908, „Antisemitismus in staatlichen Kultureinrichtungen entschlossen entgegentreten – Handlungsstrategien entwickeln!“, der hier konkretes Handeln einforderte, wurde in der Sitzung vom 27.11.2024 jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Im Ausschuss hieß es dazu laut Protokoll, man habe ein qualitätsgesichertes Verfahren aufgesetzt, das allen Kultureinrichtungen zur Verfügung stehe. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) würden Fortbildungen sowie andere Angebote zur Sensibilisierung für und Vorbeugung von Antisemitismus gemacht. Der mit dem Antrag intendierte partizipative Prozess existiere bereits3. Die Staatsregierung ergänzte damals, man wolle ein Mitmachen der Kultureinrichtungen durch Angebote von Weiterbildungen und Informationen ermöglichen. Die Kulturstiftung der Länder habe vor, die Ergebnisse etwa im März oder April 2025 vorzustellen4. Diese Vorstellung kam bisher im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nicht an.

Der Antisemitismus-Eklat rund um das Titelbild mit dem Bildnis des Judas Iskariot5 auf dem Programm des Bayerischen Nationalmuseums kurz vor dem größtenteils mit viel Engagement ehrenamtlich organisierten Besuchs einer großen jüdischen Delegation zahlreicher Opfer-Familien der Shoa zeigt, dass ein Ausruhen auf dem Engagement der KMK möglicherweise nicht ausreichen wird. So war beim festlichen Empfang der jüdischen Delegation zwar vom konsequenten Kampf gegen Antisemitismus viel zu hören, doch nur eine Rednerin kam auf das Judas-Cover zu sprechen. In der jüdischen Gemeinschaft habe man mit Unverständnis, Ärger und Wut reagiert, so die Rednerin, die „Konsequenzen“6 forderte.

Positives Beispiel für den hier beantragten Bericht könnte die Anhörung zum Thema „Antisemitismus an bayerischen und außerbayerischen Hochschulen“ vom 23.10.2024 sein. Hier herrschte Einigkeit darüber, dass Antisemitismus und antisemitische Vorfälle an den öffentlichen Einrichtungen der Hochschulen genauer geprüft und noch besser bekämpft werden müssen. Für Kultureinrichtungen, die ebenfalls öffentlich finanziert sind und als Diskurstreiber unserer Gesellschaft dienen, ist eine klare Haltung gegenüber antisemitischen Narrativen ebenfalls dringen nötig. Lippenbekenntnisse helfen hier nicht weiter, der Kampf gegen Antisemitismus fordert Handeln. Ein ausführlicher Bericht zum Status Quo, zur Evaluation sowie zu wichtigen Aspekten von vorhanden Maßnahmen, Leitbildern und Handlungsstrategien der staatlichen Kulturinstitutionen Bayerns ist unerlässlich.


    1 Bericht des Bayerischen Rundfunks vom 23. März 2025 „Bayerisches Nationalmuseum: Heft mit antisemitischem Titelbild“ von BR24 Kultur
    2 https://www.juedische-allgemeine.de/politik/antisemitismuseklat-im-nationalmuseum-minister-reagiert/
    3 vgl Ausschussprotokoll der 22. WK-Sitzung, LP 19, 27.11.2024
    4 ebd.
    5 https://www.sueddeutsche.de/kultur/bayerisches-nationalmuseum-broschuere-skandal-antisemitismus-li.3223804
    6 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/restitution-von-raubkunst-muenchen-silberobjekte-bayerisches-nationalmuseum-li.3228769

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    Antrag „Organisationsversagen in staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen nicht weiter hinnehmen: Governance verankern, Missbrauch verhindern“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich unterstützend dafür einzusetzen, dass sich staatliche Einrichtungen im Bereich der Kunst und Kultur – wie beispielsweise Museen, Sammlungen, Akademien, Kunsthochschulen, Theater, Mehrsparten- oder Opernhäuser –, wo noch nicht vorhanden, ein Governance-Konzept geben, das zukünftig Organisationsversagen verhindert und Schutz sowie Verantwortung systematisch verankert. Insbesondere sollen die Institutionen ermutigt werden, Handlungsfelder mit individuell auf ihr Haus zugeschnittenen Maßnahmenpaketen zu entwickeln, beispielsweise um künftig

    1. Verantwortung & Führungsrolle zu stärken, um Machtsymmetrien aktiv zu reflektieren, Nähe-Distanz-Verhältnisse zu thematisieren und verpflichtende Fortbildungen zu Fürsorgepflicht, Diskriminierung und Hierarchiemacht für Leitungs- und Lehr-, Ausbildungs- bzw. Anleitungspersonal einzuführen,
    2. vertrauensvolle Beschwerdewege auszubauen, um anonymisierte, niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten für alle Statusgruppen einzuführen – zusätzlich zu gesetzlichen Vorgaben – und transparente Verfahren zum Umgang mit Beschwerden zu gewährleisten,
    3. transparente interne Kommunikation zu fördern, um Beratungs- und Beschwerdestrukturen sichtbar und mehrsprachig zu kommunizieren, insbesondere im Rahmen des Onboardings oder bei Beteiligungsprozessen,
    4. Kinder- und Jugendschutz abzusichern, um Strukturen zur besonderen Absicherung von minderjährigen Beteiligten, beispielsweise in der Peer-to-Peer Vermittlung, im Ehrenamt oder in künstlerischer oder auszubildender Funktion zu schaffen, inklusive elternbasierter Kooperation, pädagogischer Fortbildungen des mit Kindern und Jugendlichen betrauten Personals und klar geregelter Verantwortlichkeiten,
    5. strukturelle Prävention zu etablieren, um Richtlinien wie Hausordnungen, Leitfäden oder Exkursionsvorgaben zu schaffen oder zu überarbeiten und ein institutionelles Forum für Diversität, Prävention und Entwicklung zu schaffen,
    6. verbindliche Kodizes & Evaluation zu verankern, um Code of Conducts, pädagogische Konzepte und ethische Leitlinien regelmäßig mit allen Statusgruppen zu evaluieren, weiterzuentwickeln, zu überarbeiten und abzustimmen.

    Dabei sollen jegliche Governance-Konzepte mit den Beteiligten aller Ebenen eines Hauses gemeinsam erarbeitet werden.

    Begründung:

    Am 2. April 2025 berichtete Staatsminister Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst außerhalb der Tagesordnung von „Organisationsversagen“ in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS). Kulturelle Institutionen sind Herzstücke unserer Gesellschaft – sie sollen Räume der Freiheit, Vielfalt und künstlerischen Exzellenz sein. Doch genau dort, wo Vertrauen, Talent und Macht zusammenkommen, entsteht auch ein besonders sensibles Geflecht aus Abhängigkeiten. Aktuelle Vorfälle – auch aus jüngster Vergangenheit – zeigen, dass strukturelle Missstände in Bayerns Kunst- und Kultureinrichtungen real sind und nicht länger ignoriert werden dürfen.

    An der Hochschule für Musik und Theater München haben zwei Fälle gravierende Lücken im Umgang mit Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt offengelegt. Am Haus
    der Kunst sorgte die Nähe zur Scientology-Szene über Jahre für Verunsicherung und Vertrauensverlust. Und laut einer aktuellen Deutschlandfunk-Recherche gibt es allein
    in den BStGS „mindestens 19 Vorwürfe“, die von sexueller Belästigung Minderjähriger über Missbrauch von Videoanlagen zur illegalen Verhaltenskontrolle, Mobbing und Diskriminierung bis zu massiver Führungsschwäche reichen.

    Diese Fälle sind keine Einzelfälle. Sie zeigen ein systemisches Problem. Oft fehlt es an klaren Regeln, an Ombudsstellen, an wirksamer Prävention, an transparenter Kommunikation und an einem echten Schutz für Betroffene.
    Ein Governance-Konzept schafft die strukturelle Basis für genau das: Es macht Verantwortung sichtbar, enttabuisiert Macht, schützt Mitarbeitende auf allen Ebenen und fördert eine offene, faire und integre Kultur des Miteinanders in den staatlichen Häusern – etwas, das keine Sonntagsrede implementieren kann. Gerade in Institutionen, die mit öffentlichem Geld arbeiten, ist das kein „Kann“, sondern ein „Muss“ – auch in Bayern.

    Kunst braucht Räume, in denen Freiheit kein Risiko bedeutet. Wir brauchen klare Kante – für Vertrauen, Transparenz und Verantwortung in Bayerns staatlicher Kultur.

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    Dringlichkeitsantrag „Weg frei für faire und gerechte Lösungen: klare gesetzliche Regelung für Restitutionen auch in Bayerns Haushaltsrecht schaffen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen mit dem Bayerischen Haushaltsrecht und der Bayerischen Verfassung konformen Gesetzesentwurf zur Restitution von NS-Raubgut vorzulegen. Dabei gilt es, die folgenden drei Punkte rechtlich abzusichern:

    1. Restitutionen, die im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ aufgrund der historischen Verantwortung der Bundesrepublik und des Landes Bayern angezeigt sind, selbst wenn es – wie aufgrund der verstrichenen Zeit unvermeidbar – Lücken in der Provenienz der Werke gibt, sofern eine Empfehlung zur Restitution von einschlägigen Fachleuten aus der Provenienzforschung, jedoch keine juristische Empfehlung vorliegt.
    2. Restitution auf Basis eines Schiedsspruchs der neuen, zukünftig ihre Arbeit aufnehmenden Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, jedoch ohne die vom Staatsminister vorgesehene Möglichkeit, den Erlös zwischen der verwahrenden Stelle und der Anspruchsstelle aufzuteilen, falls das Kulturgut veräußert wird.
    3. Die aus den Restitutionen folgenden Verringerungen des Grundstockvermögens.

    Begründung:

    Nach Art. 81 Satz 1 der Bayerischen Verfassung ist eine Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, welche eine Verringerung des Grundstockvermögens bedeutet, nur aufgrund eines Gesetzes möglich.

    Daher wurde in Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2021 eine Formulierung aufgenommen, die das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst „ermächtigt, das Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen.“

    Bisher fand dieser Artikel aber nur Anwendung, wenn es die juristische Empfehlung der Zentralen Dienste zur Restitution etwaiger Streitfälle oder eine Empfehlung der Kommission NS-Raubkunst, deren Anrufung die Staatsregierung in einigen Fällen allerdings wiederholt auch entgegen dem Wunsch der anspruchstellenden Familien blockierte, gab.

    Im Vordergrund stand in Bayern bisher allein die formaljuristische Beurteilung, nicht aber die Expertise der Fachleute der Provenienzforschung. Im Sinne der historischen Verantwortung des Freistaates, insbesondere gegenüber Jüdinnen und Juden mit familiärer NS-Verfolgungsgeschichte, ist hier ein schneller Paradigmenwechsel nötig. Die durch Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigte Einrichtung eines Runden Tisches „Historische Verantwortung“ verkennt das Vorhandensein bestehender Strukturen, die man umgehend nutzen könnte, wie die Beratende Kommission NS-Raubkunst und die Expertise der Provenienzforschung in Bayern. Die Schaffung neuer, weiterer Gremien wird aktuell zum Teil seit Jahren und Jahrzehnten im Raum stehende Verfahren weiter verzögern.

    Für Bayern ist eine breitere, landesgesetzliche Grundlage nötig, um Restitutionen auf Basis internationaler Vereinbarungen, wie den Washingtoner Prinzipien, zu denen der Freistaat sich seit Jahren bekennt, auch in Bayern verfassungskonform zu ermöglichen, ohne beispielsweise durch Teilung von Verkaufserlösen das einst geraubte Eigentum der betroffenen Familien erneut zu schmälern, oder Hinterbliebene von NS-Opfern erneut zur Abgabe ihres Kulturguts, z. B. durch Verkauf, zu drängen. Es muss klar sein: Die Personen, die heute begründete Ansprüche stellen, entscheiden im Falle einer Restitution selbst und frei über den Besitz, der ihren meist jüdischen Familien von den Nazis geraubt wurde.

    Der Vorschlag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 4. Dezember 2024, der eine neue Rechtsgrundlage fordert, um den Verkauf von Kulturgütern und die Teilung des Erlöses zwischen den Stellen, die das Kulturgut verwahren – also letztlich des Freistaates – und den anspruchstellenden Familien zu regeln, wird den internationalen Vereinbarungen in keiner Weise gerecht und ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine lückenlose Beweiskette lässt sich in vielen Fällen auch aufgrund der jahrelangen Verzögerungstaktik des Freistaates heute selten herstellen und es ist ein perfides Anliegen, den Nachkommen wegen der Versäumnisse des Freistaates nur einen Teil ihres rechtmäßigen Eigentums zurückzugeben.

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    Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren V: Jurys für Kulturfonds-Vergaben einberufen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums aus mehreren Personen anzustoßen, um als Jury Empfehlungen für die Entscheidung über die Vergabe der Förderung durch den Kulturfonds zu erarbeiten. Dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst werden wie bisher die Fördervorschläge zur Mitberatung vorgelegt. Über die Empfehlungen der Jury entscheidet wie bisher der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags final. Pro Fachbereich soll es eine eigene Jury geben.

    Das Gremium soll mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten der bayerischen Kulturszene besetzt werden. Das Sachverständigengremium wird vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst für die Dauer einer Legislaturperiode benannt. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erarbeitet mit den Verbänden aus Kunst und Kultur einen Vorschlag. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst entscheidet final über die Besetzung.

    Begründung:

    Bei Filmförderung, Preisen oder Kunst am Bau längst normal, beim Kulturfonds immer noch Zukunftsmusik: Eine unabhängige Jury, besetzt aus Expertinnen und Experten der bayerischen Kulturszene, kann mit der gemeinschaftlichen Expertise entscheiden. Förderwürdigkeit, regionale Verteilung, Gewichtung urbane Zentren und ländliche Räume, aber auch, wie Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen – diese und viel mehr Fragestellungen kann eine externe Jury gemeinsam beleuchten und so einen Entscheidungsrahmen finden. Die Vergabe von Fördermitteln durch ein externes Sachverständigengremium trägt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei und erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Förderentscheidungen.

    Bisher werden dem fachlich zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst lediglich Ergebnisse mitgeteilt. Öffentlich einsehbar sind die Gutachten nicht. Durch Begründungen, die beispielsweise den Antragstellenden oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten, wird auch das Vertrauen in das Instrument Kulturfonds als starkes fachliches Kulturförderinstrument für Bayern gestärkt. Dies ist keineswegs eine neue Forderung. Bereits 2009 hat die Fraktion FREIE WÄHLER einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht1, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN griff die Forderung in der 18. Legislaturperiode erneut auf.


    1 vgl. Drs. 16/2742

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    Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren IV: gedeckelte Öffnung für München und Nürnberg“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kulturfonds für Projektförderungen aus ganz Bayern zu öffnen. München und Nürnberg werden entsprechend des Verhältnisses ihrer Einwohnerzahl zur Einwohnerzahl Bayerns anteilig gedeckelt gefördert.

    Begründung:

    Der Kulturfonds Bayern ist das wichtige Instrument, um die Kultur in Bayern zu stärken und für Kunst- und Kulturprojekte Anträge stellen und Förderung bekommen zu können.

    Kommendes Jahr feiert das Instrument 30-jähriges Bestehen. Außer der Umwandlung nach dem Hypo-Alpe-Adria-Landesbank-Debakel – damals wurde der Kulturfonds von einem echten Fonds in einen Haushaltstitel überführt – und der Splittung des Kulturfonds in die Teilbereiche Kunst und Kulturelle Bildung gab es keine tiefgreifenden Reformen. Zu Recht schreibt die Staatsregierung: „Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert.“1 Leider ist „ganz Bayern“ und „in allen Landesteilen“ dabei nur teilweise korrekt. Förderungen für München und Nürnberg sind – wenn der überwiegende Teil des Projekts nicht außerhalb Münchens und Nürnbergs stattfindet – von der Förderung komplett ausgenommen. Die erhoffte Kooperation von Kreativen aus München und Nürnberg mit Akteurinnen, Akteuren, Kommunen, Institutionen oder Vereinen außerhalb dieser Metropolen blieb aber – auch mangels Ansprechstellen in der Fläche, z. B. seitens des Regionalmanagements – bis heute leider aus. Das bedeutet, 526 000 Menschen in Nürnberg und 1 510 000 Menschen in München – Stand 2023 also über 2 Mio. Personen – haben keinen Zugang zu dem wichtigen Förderinstrument. Gerade in München und Nürnberg stehen freie Kunstprojekte allerdings oft trotz enormen kommunalen Engagements vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch steigende Miet- und Betriebskosten. Die Frankenmetropole und die Landeshauptstadt sind trotz des deutlich gestiegenen Drucks auf die Künste und trotz ihrer zentralen Rolle für das kulturelle Leben Bayerns mit Ausbildungsinstitutionen, Sog- und Strahlwirkung aktuell weiterhin von dieser wichtigen Landesförderung komplett ausgeschlossen.

    Andere Bundesländer binden ihre Landeshauptstädte oftmals mit einer an der Einwohnerzahl orientierten Deckelung in Förderungen ein. Auch um von den in den Hauptstädten geschaffenen Werken zu profitieren, die hernach selbstverständlich oft noch im Land unterwegs sind. Was aber im Rahmen der Planung und des Förderantrags in der häufig unsteten Kunst- und Kulturwelt nicht immer abzusehen oder planbar ist.

    Die Annahme, die bei bisherigen pauschalen Ablehnungen des Themas gern angeführt wird, dass in den Metropolen ausreichend andere Mittel zur Verfügung stünden, ist bis heute nicht belegt. Eine Öffnung des Kulturfonds für ganz Bayern, kombiniert mit einer anteiligen Deckelung der Fördermittel, stellt sicher, dass die ursprüngliche Intention des Fonds gewahrt bleibt. Eine lebendige und vielfältige Kulturszene in München und Nürnberg wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus. Kulturschaffende aus München und Nürnberg bringen ihre Projekte in den gesamten Freistaat, kooperieren mit Akteurinnen und Akteuren aus ländlichen Regionen und bereichern die Kulturlandschaft Bayerns als Ganzes.


    1 vgl. https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html

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    Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren III: Kommunen beherzt unter die Arme greifen! Eigenanteil der Kulturförderung auf ein realistisches Maß setzen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Anteil der Eigenmittel, die für eine Förderung durch den Kulturfonds aufzubringen sind, auf 50 Prozent zu verringern.

    Begründung:

    Unterstützt der Freistaat die Kommunen bei der Kulturförderung mit einer Verringerung des Eigenanteils, ist dies auch im Interesse Bayerns, da sie dazu beiträgt, die kulturelle Vielfalt zu bewahren, soziale Ungleichheiten zu verringern, die Kreativwirtschaft anzukurbeln und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Freistaat würde durch eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei der Kulturförderung auf direktem Wege positiven Einfluss auf die Vielfalt der geförderten Projekte, die Attraktivität der Kommune für die Menschen vor Ort und für den Tourismus nehmen.

    Kommunen sind oft näher an den Bedürfnissen und Interessen ihrer Bürger und können daher kulturelle Programme und Veranstaltungen besser auf lokaler Ebene gestalten. Viel zu oft fehlen hierfür die notwendigen Mittel. Eine lebendige Kulturszene stärkt das soziale Miteinander und das Gemeinschaftsgefühl.

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    Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren II: Bau- und Sanierungsvorhaben dauerhaft aus dem Kulturfonds Kunst herausnehmen und eigenen Kulturfonds Bau- und Sanierungsvorhaben schaffen“

    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben durch den Kulturfonds Kunst dauerhaft zu streichen.

    Stattdessen wird für die gestrichene Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben ein eigener Kulturfonds Bau und Sanierung mit bedarfsgerechter Ausstattung geschaffen.

    Begründung:

    Die dauerhafte Bereitstellung ebenso wie der Erhalt von Kulturinfrastruktur und baulichem Kulturerbe ist in allen Sparten und Regionen Bayerns zu fördern. Der Neubau eines Stadtarchives, die Errichtung von Musikerheimen oder die Sanierung von maroden Gebäuden sind zweifelsohne zentral für das kulturelle Leben der Kommunen in Bayern. Die Kommunen sollten bei der Finanzierung von Baumaßnahmen nicht vom Freistaat alleingelassen werden. Mittel für Baumaßnahmen sollten aber nicht aus dem Kulturfonds Kunst bestritten werden. Ein Ausschluss der Förderung von Baumaßnahmen kann beispielsweise einer sich vergrößernden Vielfalt eingereichter Projekte, angemessener Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden ebenso wie einer Überarbeitung der Eigenanteile, der Sparten oder der einreichberechtigten Personen nach Wohnort zugutekommen. Die Trennung schafft darüber hinaus zum einen Transparenz – was geht in Menschen, was in Orte –, zum anderen verstärkte Möglichkeit einer besser zielgerichteten Bau- und Sanierungsförderung: Statt Löcher zu stopfen, könnte einem eigenen Fonds für Bau- und Sanierungsmaßnahmen große Gestaltungskraft zukommen. So hat unser Nachbarland Österreich beispielsweise staatliche Fördertöpfe, die gezielt für barrierefreie Umbauten angesichts einer alternden Gesellschaft oder klimaschutzgerechte Sanierung von Kulturbauten nutzbar sind. Es wären aber auch Schwerpunkte in der Denkmalpflege, bei der Transformation von Sakralbauten oder zum Erhalt von Gartendenkmälern im Klimastress denkbar.

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    Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren I: Angekündigten Bürokratieabbau umsetzen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, den bürokratischen Aufwand des Antragsverfahrens des Kulturfonds abzubauen und eine Kleinbetragsschwelle einzuführen. Bei beantragten Mitteln, die unter dieser Schwelle liegen, soll ein digitales und bürokratisch stark vereinfachtes Verfahren zur Beantragung umgesetzt werden.

    Für Förderungen unterhalb der Kleinbetragsschwelle sollen folgende Punkte im Zuge
    des Bürokratieabbaus geprüft werden:

    • Möglichkeit der Ausreichung von Förderungen unterhalb der Kleinbetragsschwelle als pauschale Festbetragsförderung ohne fixierte Anteilsfinanzierung
    • Möglichkeit des vereinfachten Verwendungsnachweises, z. B. in Form eines Ergebnisberichts und eines vereinfachten zahlenmäßigen Nachweises
    • Möglichkeit, Drittmittel und sonstige Zuwendungen als bereits eingeworbene Eigenmittel darstellen zu können

    Begründung:

    „Die Bürokratie in Deutschland und Bayern belastet und überfordert die Menschen. Sie belastet und lähmt die Wirtschaft und verzögert einfach alles. Sie kostet Unsummen an Geld. Deswegen müssen wir die Bürokratie abbauen.“ – Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Regierungserklärung vom 13.06.2024.

    Die aktuelle bürokratische Praxis stellt auch für Künstlerinnen und Künstler eine unzumutbare Hürde dar.

    Besonders kleinere Projekte sowie Einzelkünstlerinnen und -künstler sind von übermäßiger Bürokratie betroffen, die weder effizient noch verhältnismäßig ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden es ermöglichen, schnellere und unbürokratische Unterstützung bereitzustellen, ohne dabei die Förderkriterien zu vernachlässigen.

    Wie das Beispiel der Landeshauptstadt München zeigt, kann eine pauschale Festbetragsförderung ohne komplizierte Anteilsfinanzierung dazu beitragen, dass mehr kulturelle Projekte unbürokratischer realisiert werden können. Zudem reduziert sich der bürokratische Aufwand sowohl für Kreative als auch für die Verwaltung erheblich, sodass die eingesparten Ressourcen stattdessen in die künstlerische Arbeit der Kreativen und wichtigere administrative Arbeit in der Verwaltung fließen können.

    Viele Kulturakteurinnen und -akteure scheitern an den hohen bürokratischen Hürden, die aktuell auch mit winzigsten Förderungen verbunden sind. Ein vereinfachtes, unbürokratisches Verfahren unterhalb einer Kleinstbetragsschwelle würde es ermöglichen, dass auch Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie Projekte in finanzschwächeren oder sehr kleinen Kommunen oder von kleineren Vereinen unkompliziert Zugang zu finanzieller Unterstützung des Freistaates erhalten. Dies würde eine Vielzahl an innovativen, kleineren Kunstprojekten in ganz Bayern fördern, die ansonsten nicht realisierbar wären.

    Laut der Executive Summary der SK³-Evaluation sind einfachere und schnellere Verfahren zentrale Forderungen der Kulturschaffenden.1 2 3

    Die Evaluation macht deutlich, dass insbesondere kleine Fördersummen oft eine hohe Wirkung entfalten, aber durch bürokratische Hürden für viele Künstlerinnen und Künstler unerreichbar bleiben.

    Auf der Tagung der Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern (SK³) am 20.02.2025 betonte CSU-Kulturpolitiker Robert Brannekämper zu recht, dass die Förderverfahren dringend entschlackt werden müssten. In der Süddeutschen Zeitung vom 21.02.2025 wurde er mit den Worten „Ich würde das Geld dahin geben, wo es den größten Hebel hat: in die Freie Szene.“, zitiert. Zudem versprach er unterstützenswerterweise, gegen die Bürokratisierung der Förderung anzugehen und „notfalls mit einem Gesetz zu drohen“, wenn, so schreibt die SZ, „es die Ministerien nicht hinbekämen, dass Künstler einen Antrag binnen einer Stunde ausfüllen könnten.“4

    Die Einführung einer Kleinstbetragsschwelle mit vereinfachtem Verfahren wäre auf diesem von Robert Brannekämper angestoßenen Weg ein erster wichtiger Schritt zur konkreten Umsetzung von weniger Bürokratie. Die Maßnahme würde dazu beitragen, den Zugang zur Förderung zu erleichtern und eine nachhaltige Unterstützung der freien Kunstszene in Bayern zu gewährleisten.


    1 Evaluation Förderpaket: Freie Kunst https://sk3.bayern/index.php/evaluation-foerderpaket-freie-kunst
    2 Executive Summary SK³: 13.02.2025 https://sk3.bayern/images/Evaluation/Executive%20Sum-
    mary_SK3_13022025.pdf

    3 SK³ Evaluation 17.03.2025: https://sk3.bayern/images/pdf/2025-03-17_SK3_Evalua-
    tion_Fur%20die%20freie%20Kunst_web.pdf

    4 SZ vom 21. Februar 2025: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/sk3-freie-szene-kulturpolitik-kunst-
    ministerium-tagung-li.3204215?reduced=true

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    Antrag „Sichere Museen und Kulturschätze: Wo steht Bayern heute?“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss ausführlich zum 5-Punkte-Maßnahmenplan zum Schutz von Kulturgütern, den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Dezember 2022 als Reaktion auf den Raub des wertvollen Kelten-Goldschatzes aus dem Kelten-Römer-Museum Manching vorgestellt hat, zu berichten.


    Dabei soll insbesondere auf die folgenden Punkte eingegangen werden:


    1. Verwendung der bereitgestellten Mittel von bis zu einer Million

    • Welche neuen Stellen oder Projekte wurden mit diesen Mitteln finanziert?
    • Inwieweit wurden neue personelle, technische und bauliche Maßnahmen zur Sicherung von Kunstwerken in staatlichen Museen umgesetzt?
    • Welche Maßnahmen wurden in Bezug auf den Kulturgutschutz, z. B. bei Bedrohungen durch Umwelt- und Naturkatastrophen oder durch kriegerische Auseinandersetzungen, umgesetzt?
    • Inwieweit sind die staatlichen Institutionen auf Cyberangriffe vorbereitet?
    • Wurden die Mittel aus dem 5-Punkte-Maßnahmenpaket auch in ein digitales Sicherheitsupdate investiert?
    • Ist die Fortsetzung der Programme geplant – und wenn ja, mit welchem Schwer-
    • punkt?

    2. Bericht zum Sonderprogramm Museumssicherheit für nichtstaatliche Museen aus dem Kulturfonds

    • Welche neuen und innovativen Projekte wurden hier finanziert?
    • In welche Sicherheitsbereiche (bauliche/mechanische Maßnahmen, technische Maßnahmen) wurde investiert?
    • Welche Entwicklungen gab es parallel zur Kulturfonds-Fördermöglichkeit im Bereich der organisatorischen und personellen Maßnahmen der nichtstaatlichen Museen in Bayern?
    • Wie hat sich die Antragsquote für das Sonderprogramm in den vergangenen zwei Jahren entwickelt?
    • Inwieweit ist es den Kommunen oder Trägern der Museen seit Bestehen des Programms bis zum aktuellen Zeitpunkt möglich, den für die Antragstellung notwendigen Eigenanteil aufzubringen?
    • Welche Auswirkungen hatte das Programm auf weitere Anträge und das Antragsvolumen des Kulturfonds vor dem Hintergrund, dass das Gesamtvolumen des Kulturfonds durch das neue Förderprogramm nicht aufgestockt wurde, sondern dass das Programm im Rahmen der vorhandenen Mittel finanziert werden musste?
    • Aus welchem Grund ist für das Sonderprogramm Museumssicherheit eine ganzjährige Einreichung möglich – für die regulären Kulturfonds- Förderungen jedoch nicht?

    3. Zuständigkeiten der Landesstelle für nichtstaatliche Museen

    • Welche Aufgaben hat die neu geschaffene Stelle an der Landesstelle für nicht-staatliche Museen in Bayern übernommen?
    • Wie ist die Stelle ausgestattet (Umfang in Vollzeitäquivalent, Eingruppierung, Befristung)?
    • Wie hat sich der Beratungsbedarf der nichtstaatlichen Museen hinsichtlich des Kulturgutschutzes durch das neue Angebot entwickelt?
    • Gibt es eine Evaluation zum Sonderprogramm und Beratungsangebot oder andere Formen des Feedbacks vonseiten der nichtstaatlichen Museen in Bayern?

    Begründung:

    Seit der Ankündigung des 5-Punkte-Maßnahmenpakets ist wenig über dessen Wirkung und den aktuellen Stand in Bezug auf die Sicherung von Kulturgütern vor Diebstahl, aber auch vor Naturkatastrophen oder Schäden durch kriegerische Auseinandersetzungen sowie im Bereich der Cyberkriminalität, berichtet worden.

    Die Sicherheit der Kulturgüter in allen bayerischen Museen ist von großem Interesse für die Bevölkerung. Der Goldraub von Manching, der mit sehr einfachen Mitteln durchgeführt wurde, hat deutlich gemacht, dass viele Museen nicht auf Diebstähle vorbereitet sind. Auch die Flutkatastrophe im Sommer 2024 hat offenbart, dass insbesondere die Sammlungen kleiner Kultureinrichtungen unzureichend geschützt sind.

    Last but not least zeigten Cyberangriffe, auch auf große Institutionen wie die IHK oder die Caritas, dass Cyberschutz seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine an Bedeutung gewonnen hat.

    Um weitere Maßnahmen für die Sicherheit der Kulturgüter und Museen in Bayern zu entwickeln, ist ein ausführlicher Bericht zum Status quo sowie zur Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen und der verwendeten Mittel unerlässlich.

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    Dringlichkeitsantrag „Rechtsstaatlichkeit statt Machtspielchen – Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag unverzüglich dem Landtag zuleiten!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag unverzüglich den von der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedeten Rundfunkfinanzierungsänderungs-staatsvertrag zuzuleiten, der gemeinsam mit der Novelle des Rundfunkstaatsvertrags die Leitplanken für eine notwendige und konsensuale Reform des öffentlich- rechtlichen Rundfunks legt.

    Begründung:

    Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder blockiert die Weiterleitung des Zustimmungsgesetz zum Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrags an den Landtag, solange die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zurückziehen. Diese hatten sie eingereicht zur nicht vollzogenen Umsetzung der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) durch die Länder und somit aus Sicht der KEF und der Sender fehlenden bedarfsgerechten Finanzierung zur Erfüllung des von den Ländern gegebenen Auftrags ab 1.1.2025.

    Mit seiner Blockadehaltung hinsichtlich des Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag übt Söder Druck auf die Sender aus, die lediglich rechtlich klären lassen wollen, ob die Weigerung der Ministerpräsidenten, die KEF Empfehlung so wie gesetzlich vorgesehen auch umzusetzen, gegen geltendes Recht verstößt. Markus Söders Vorgehensweise ist ein Versuch, einen rechtsfreien Raum zu schaffen – ein Verhalten, das einem Ministerpräsidenten unwürdig ist. Auch
    Ministerpräsident Söder muss sich an die geltenden Gesetze halten, statt den Rechtsstaat zu missachten. Versuche der Einflussnahme auf den mit Grund staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) haben zu unterbleiben.

    Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag ist gemeinsam mit dem Reformstaatsvertrag die Basis für eine gelungene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er wurde im vergangenen Jahr von der Rundfunkkommission der Länder erarbeitet, am 12.12.24 von der Ministerpräsidenten-konferenz der Länder und am 13. Januar im Bayerischen Kabinett verabschiedet, soll dem Landtag zeitnah zugeleitet und am 12. März 2025 von den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen unterschrieben werden. Derselbe Prozess muss auch für den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag zeitnah angestoßen werden, um eine verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem ein geregeltes Verfahren ab dem 1. Januar 2026 sicherzustellen.

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    Dringlichkeitsantrag „Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Rückgabe von NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, in die Wege zu leiten. Dazu werden sofort alle Punkte der Washingtoner Prinzipien umgesetzt:

    1. Die Staatsregierung kommt umgehend ihrer Verantwortung nach, macht die Nachkommen der NS-verfolgten ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig und nimmt mit diesen Kontakt auf, um zügig zu “faire und gerechte Lösungen” für die geraubten Kunstwerke im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden,
    2. Unverzügliche Einwilligung zur Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz in allen bereits laufenden Fällen, damit bis zur Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubkunst keine weitere Verzögerung der Rückgabe entsteht.

    Begründung:

    Nach einer Recherche der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Donnerstag, 20. Februar 20251, verfügen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 2020 über eine interne Liste, auf der über 200 Kunstwerke eindeutig als NS-Raubkunst klassifiziert und weitere 800 als Raubkunstverdachtsfälle gekennzeichnet sind. Die Veröffentlichungen der SZ belegen, dass die CSU-FW-Staatsregierung Informationen zurückgehalten und damit die Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden, wissentlich getäuscht und belogen hat. Hinweise mehrerer Opfer- und Hinterbliebenen-Anwälte weisen ebenso wie Aussagen der Commission for Looted Art in Europe darauf hin, dass diese Vorgänge dem Ministerium seit zum Teil deutlich mehr als zehn Jahren bekannt sind.

    Es ist nicht nur die moralische Verpflichtung der Staatsregierung, die Vorkommnisse aufzuarbeiten und die Restitution strittiger Werke sofort einzuleiten. Die Söder-Regierung hat sich laut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz verpflichtet, alle Informationen zu Werken mit fragwürdiger Provenienz unverzüglich offenzulegen, Nachfahren proaktiv ausfindig zu machen sowie “faire und gerechte Lösungen” für eine Rückgabe zu finden.
    Die Veröffentlichungen der SZ stellen diese Selbstverpflichtung als Lüge dar. Der Minister selbst betonte am Dienstag, 25.02.25 “Wir stehen als Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt zu unserer historischen Verantwortung, der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und den Washingtoner Prinzipien.”2 Dabei muss es auch um Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzog enen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz gehen. Dies verpflichtet den Freistaat,

    1. aktiv auch unabhängige Restitutionsforschung zu betreiben,

    2. Ergebnisse und Zwischenergebnisse stets umgehend zu veröffentlichen, sobald die Provenienz eines Kunstwerks nicht zweifelsfrei geklärt ist, und

    3. die Erbinnen und Erben der beraubten Personen zu ermitteln, um eine “faire und gerechte Lösung” herbeizuführen.

    Auch die Punkte 2. und 3 müssen von der Söder-Regierung nun unverzüglich angegangen werden.
    Der Versuch der Staatsregierung, die Verantwortung für Versagen und Vertuschung auf die Direktion der Staatsgemäldesammlungen abzuwälzen, ist untragbar. Die Direktion ist vom Ministerium lediglich beauftragt, Restitutionsforschung zu betreiben – die endgültige Bewertung obliegt jedoch dem Ministerium. Es ist genau diese Bewertung, die fehlt. Auch dort, wo die Generaldirektion die Restitution empfohlen hat, ist nichts passiert. Daher liegt es auch in der Verantwortung von Kunstminister Blume, für Transparenz und Gerechtigkeit zu sorgen und die Veröffentlichung sowie die Restitutionsmaßnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Die Opfer-Familien und Hinterbliebenen tragen über Generationen das Leid ihrer Vorfahren im Herzen. Viele sind hochbetagt und wissen nicht, ob sie den Tag noch erleben, an dem sich Bayern in Fragen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, bewegt. Es ist an uns, hier und heute zu handeln und Handeln einzufordern. Weiteres Zögern oder der Verweis auf mögliche zukünftige Verfahren ist in dieser Situation nicht akzeptabel.


    1 Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, 20. Februar 2025 – Titelseite
    2 Pressemitteilung „Mehr Transparenz und Tempo bei Provenienzforschung und Restitution“ des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft und Kunst am Montag, 25.Januar 2025

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    Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Transparenz und Digitalisierung in der Provenienzforschung vorantreiben“

    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Aufklärung von Herkünften zu verstärken und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

    1. Staatliche Förderungen zur Provenienzforschung sollen nur gewährt werden, wenn Ergebnisse und auch die Zwischenstände des jeweiligen Forschungsvorhabens regelmäßig veröffentlicht und an Lost Art gemeldet werden. Die staatlich geförderte Forschung muss bestehende Kenntnislücken aufzeigen. Zudem sollen alle in staatlicher oder staatlich geförderter Provenienzforschung gewonnenen Informationen, einschließlich identifizierter Kunstwerke und erzielter Restitutionen, digital und zentral veröffentlicht werden.
    2. Bei der Eintragung in die Lost-Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die „Dealer Records“ digitalisiert und veröffentlicht werden.
    3. Bayerische Institutionen mit Publikumsverkehr sind aufzufordern, Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung über die Provenienz der jeweiligen Werke zu informieren.
    4. Öffentliche und private Sammlungen sollten aufgefordert werden, ihre Bestände lückenlos digitalisiert zu veröffentlichen.

    Begründung:

    Im März 2024 wurde im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“, einer klaren internationalen Vereinbarung zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hinter dem auch Bayern und die Bundesrepublik stehen, voranzutreiben. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wurde mit Beschluss vom 9. Oktober in die Wege geleitet. Diesen Beschlüssen müssen nun Taten folgen. Kultur ist Ländersache. Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht, wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem eigenen Wirkungskreis zur Klärung von Besitzverhältnissen und Restitution – späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und ihre Familien – zu ergreifen.

    Um Restitutionsansprüche geltend zu machen, müssen die Nachkommen der Betroffenen im ersten Schritt die derzeitigen Kunst- und Kulturgut Bewahrenden der entzogenen Kulturgüter ausfindig machen. Dabei ist es unerlässlich, dass Details zu fraglichen Kunstwerken öffentlich und online zugänglich sind, auch tiefergehende wissenschaftliche Recherchen müssen für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein – vor allem, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Oft wissen internationale Stellen wie Lost Art aber nicht mal, dass Forschungen stattfanden, obwohl hier auch in Bayern viele Steuermittel verausgabt werden. Es liegt in der Verantwortung der Staatsregierung, die Digitalisierung der eigenen Sammlungsbestände inklusive vertiefter Daten wie der
    „Dealer Records“ und vor allem die umfassende Veröffentlichung in der Lost Art-Datenbank zu ermöglichen und alle vorhandenen Informationen zu fragwürdigen Objekten zu veröffentlichen.
    Die Restitution von Kunstwerken, die ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein essenzieller Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland. Heutzutage sehen wir eine zunehmende Normalisierung von Antisemitismus und antisemitischen Erzählungen, auch nehmen Anfeindungen und Bedrohungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland und auch in Bayern zu. Um dieser gefährlichen Entwicklung glaubwürdig und effektiv entgegenzutreten, ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent anzuerkennen, aufzuarbeiten und diesen Diskurs auch in die Gesellschaft zu tragen. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Staatsregierung kann mit konsequentem Handeln dazu beitragen, Unrecht in Zukunft zu verhindern.

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    Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

    Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

    Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

    Begründung:

    Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

    Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
    notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

    Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

    Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

    Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

    Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


    1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
    2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/