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Antrag „Eiertanz um die Intendanz der Bayerischen Staatsoper beenden: Erfolge absichern, klare Perspektiven für Personal und Publikum schaffen, Landeshauptstadt als Kulturstandort nicht gefährden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich Klarheit zur vertraglichen Situation des Führungspersonals an der Bayerischen Staatsoper zu schaffen. Werden die bestehenden Verträge mit dem aktuellen Intendanten, dem aktuellen Generalmusikdirektor und dem aktuellen Ballettchef nicht oder nur für weniger als fünf Jahre verlängert, muss zeitnah eine Findungskommission für eine neue Intendanz eingesetzt werden. Um maximale Staatsferne zu gewährleisten und beste Köpfe zu bekommen, soll das zuständige Staatsministerium ausgewiesene Expertinnen und Experten benennen, die Vorschläge für Persönlichkeiten einer Findungskommission machen sollen.

Begründung:

Mit dem Hin und Her um das Spitzenpersonal an der Bayerischen Staatsoper schadet die Staatsregierung dem Ansehen des Hauses. Für eine valide Planung, gute Kommunikationsarbeit, künstlerische Exzellenz und damit ausgelastete Vorstellungen ist es dringend geboten, Planungssicherheit für den Opernbetrieb zu gewährleisten. Mit dem Eiertanz um die künftige Leitung des Opernbetriebs, vor allem vor dem Hintergrund der in den 2030er Jahren anstehenden umfassenden Sanierungen, die auch auf die Programmatik des Hauses massive Auswirkungen haben werden, gefährdet die Staatsregierung eines der kulturellen Flaggschiffe des Kulturstaats Bayern. Für einen Opernbetrieb auf Spitzenniveau, den das Publikum und das Personal der Bayerischen Staatsoper zu Recht gewohnt sind, müssen Programme bis zu fünf Jahre im Voraus geplant werden. Renommierte Künstlerinnen und Künstler stehen sonst nicht mehr zur Verfügung. Die zögerliche Haltung der Staatsregierung gefährdet neben der Exzellenz des Programms auch die derzeit sehr gute Auslastung der Bayerischen Staatsoper, die mit 96 Prozent auf überdurchschnittlich hohem Niveau liegt. Für die Besetzung der Intendanz einer Oper mit Weltklasse, wie es die Bayerische Staatsoper zweifelsohne ist, spielt die fachliche Qualifikation, die einschlägige und langjährige Erfahrung bei der Leitung großer Häuser, die Vision und Innovationsfähigkeit zur Entwicklung des Programms eine entscheidende Rolle. Auch gute Netzwerke und Beziehungen, sowie Kommunikations- und Führungsfähigkeit sind Merkmale, die eine Intendanz selbstverständlich mitbringen muss. Damit die Bayerische Staatsoper auch künftig ein Haus von Weltrang bleibt, muss die Vermittlungsarbeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in der Kunst Kriterium sein. Nur so kann nachhaltig Akzeptanz und Begeisterung für Spitzen-Kulturinstitutionen in allen Schichten der Bevölkerung erzielt werden. Nachdem ESG-Governance (ESG = Environmental, Social and Governance) heute selbstverständlich ist, muss eine gute Führungspersönlichkeit sich auch mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Hauses von Klimaschutz über Arbeitsbedingungen des Personals bis hin zu Barrierefreiheit auskennen und hier Maßnahmen implementieren können. All diese Kriterien müssen für künftige Findungskommissionen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, um den Kulturbetrieb aus Spitzenniveau im Kulturstaat Bayern für die Zukunft zu sichern.

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Dringlichkeitsantrag „Versprechen halten, Kulturschaffende bei Corona-Rückzahlungen beraten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Rückforderung von Soforthilfen Corona, explizit für Solo-Selbstständige der Kulturszene angekündigte Härtefallkommission zur Abwendung von Härten und zur Beratung bei Unklarheiten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen unverzüglich einzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Kunst-, Kultur- und Kreativverbände einzubeziehen.

Begründung:

Am 06.07.2023 kündigte die Staatsregierung in ihrem Bericht1 die Einsetzung einer Härtefallkommission zur Abwendung von Härten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen an. Ziel dieser Kommission sollte es sein, für all diejenigen Unternehmen, für die eine Rückforderung der Soforthilfen Corona nicht zu stemmen ist, einen Erlass bzw. eine individuelle, passende Lösung zu prüfen.

Laut Auskunft vom 17. Juli 20232 wartete die Staatsregierung zunächst darauf, dass sich eine Tendenz bzgl. des möglichen Zuständigkeitsbereichs einer solchen Härtefallkommission abzeichnen würde. Dass nun in Bayern 70 0003 Rückmeldungen ausstehen, deutet auf einen dringlichen Beratungsbedarf hin. Gerade in der Krise ist es wichtig, dass die Politik gegebene Versprechen einhält, in Härtefällen pragmatische Lösungen sucht und so Verlässlichkeit und Stabilität bietet. Bis zum heutigen Tag wurde die Kommission nicht einberufen.

1 Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) -33-3509/539/2
2 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Susanne Kurz Drucksache Nr. 18/30421
3 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Eva Lettenbauer Drucksache Nr. 19/

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Antrag „Naturkundemuseum Bayern: Sachstandsbericht“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schriftlich und mündlich zum aktuellen Sachstand der Planungen des neuen Naturkundemuseums Bayern (früher: BIOTOPIA) zu berichten. Dabei ist besonders auf folgende Fragen einzugehen:

  • Wie soll die organisatorische Struktur des Naturkundemuseums Bayern künftig aussehen? Wie sollen die am Projekt beteiligten Akteure, also das Museum Mensch und Natur und die staatlichen naturwissenschaftlichen Sammlungen, künftig strukturell, finanziell und personell eingebunden werden? Wie sollen in dieser komplexen Struktur Entscheidungskompetenzen klar verteilt werden?
  • Was ist der Sachstand der Planungen des Neubaus?
  • Wird es eine Findungskommission für die Suche nach einer neuen Leitung geben?
  • Wenn ja, wer bestellt diese Findungskommission und wie setzt sich diese nach welchen Kriterien zusammen? Welche Anforderungen hält die Staatsregierung für eine neue Leitung für unabdingbar?
  • Wie stellt sich nach derzeitigem Stand künftig die personelle Situation des Projekts Naturkundemuseum Bayern insgesamt dar? Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um eine weitere hohe Fluktuation des Personals zu unterbinden?
  • Welche inhaltlichen Aspekte des Konzepts BIOTOPIA sollen für das Naturkundemuseum Bayern übernommen werden? Welchen Stellenwert soll die Vermittlungs- und Bildungsarbeit haben? Wie sehen die Pläne, die vorsehen, die Einrichtung zu einem Naturkunde- und Forschungsmuseum für alle Generationen zu entwickeln, konkret aus?
  • Welche Schritte hat die Staatsregierung unternommen, um die international renommierte Persönlichkeit Professor Michael John Gorman, die ein Gewinn für den Wissenschaftsstandort Bayern war, zu halten?
  • Wie gestaltet sich der Austausch und die Kommunikation mit dem „Förderkreis BIOTOPIA – Naturkundemuseum Bayern e. V.“, einem Kreis renommierter Persönlichkeiten, die das Naturkundemuseum Bayern seit seiner Gründung unterstützt haben? Wie werden private Finanziers in die Neuorientierung mit eingebunden?
  • Was bedeuten der Weggang von Michael John Gorman sowie die Neuorientierung mit Ziel, Leibniz-Forschungsmuseum zu werden, für die geplanten Satelliten des Naturkundemuseums Bayern in ganz Bayern, für die es bereits Netzwerktreffen mit Naturkundemuseen, Botanischen Gärten, Nationalparkzentren, Tierparks, Umweltstationen sowie Umweltbildungszentren gab und für die bayernweit Museen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen zusammengebracht werden sollen mit dem Ziel, ein Netzwerk, das Bildungsaktivitäten in den Life Sciences, Geo- und Umweltwissenschaften bündelt, zu schaffen?
  • Wann ist mit der durch die Staatsregierung angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen zu rechnen? Wie gestaltet sich die Roadmap auf dem Weg der angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums Bayern in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen? Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen?

Begründung:

Laut Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag am 10. Mai wird das Projekt BIOTOPIA als Naturkundemuseum Bayern weitergeführt. Die über Jahre laufenden Planungen werden laut Presseberichten zu einem großen Teil beerdigt und sollen nun „von vorn beginnen“ (Bericht der AZ vom 22. September 2023). Kürzlich hat der international renommierte Gründungsdirektor Prof. Michael John Gorman seine Kündigung eingereicht, um eine Stelle am MIT – einer der Top-Forschungseinrichtungen weltweit – anzutreten. Für den Wissenschaftsstandort Bayern ein herber Verlust, der nicht zuletzt auf zahlreiche Verzögerungen und Unwägbarkeiten im Bau- und Planungsprozess des Museums zurückzuführen ist. Seit der Ankündigung eines Neuanfangs der Planungen sind keine nennenswerten Fortschritte in die Öffentlichkeit getragen worden. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen ist es dringlich wie auch angemessen, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ausführlich zum aktuellen Sachstand der personellen, organisatorischen, inhaltlichen und baulichen Planungen des Naturkundemuseums Bayern zu berichten.

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Antrag „Haus der Kunst: Zeitplan für eine nachhaltige und nutzerorientierte Sanierung“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vor Pfingsten zur geplanten Sanierung des „Haus der Kunst“ schriftlich und mündlich zu berichten. Dabei soll auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

  1. aktueller Planungsstand der Sanierungsarbeiten mit einem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und der prognostizierten Kostenentwicklung
  2. detaillierter, aktueller Zeit- und Kostenplan der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  3. Überblick der bisher verausgabten Mittel für Ausschreibungsprozesse und die bisherigen Planungen

Folgende Fragen sollen in dem Bericht darüber hinaus konkret beantwortet werden:

  1. Inwieweit fließen Aspekte der Nutzungsorientiertheit und Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der Leitlinien eines zukunftsfesten Kulturortes für das 21. Jahrhundert in die Planungen mit ein?
  2. Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Leitungsstab des Haus der Kunst dazu im Gespräch, ob der aus dem Jahr 2013 stammende Architekturentwurf mit den künftigen Anforderungen eines modernen Kulturbaus in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf eine visuelle Transparenz des Eingangsbereichs und eine Öffnung des Hauses?
  3. Wie bewertet die Staatsregierung den aktuell vorliegenden Architektenentwurf zur Sanierung vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Erinnerungskultur und dem Umgang mit NS-Bauten?
  4. Wie stellt sich das vertragliche Verhältnis bzw. stellen sich die bisherigen Vereinbarungen seitens der Staatsregierung mit dem Architekten David Chipperfield, der mit seinem Entwurf die Ausschreibung im Jahr 2013 gewonnen hat, hinsichtlich etwaiger Änderungswünsche oder zeitgemäßer Neuausrichtungen dar?
  5. Welche Interimslösungen stehen für das Haus der Kunst während der Dauer der Sanierungen zur Verfügung, um den Ausstellungsbetrieb auch weiterhin zu gewährleisten?
  6. Welche Absprachen gibt es mit dem Leitungsteam des Hauses der Kunst für die Zeit der Sanierung hinsichtlich etwaiger Schließung am Standort bzw. Weiterbetrieb?
  7. Inwiefern ist die Staatsregierung mit der Landeshauptstadt München bzgl. der Baumaßnahmen und des geplanten Eingriffs in den Baumbestand an der Prinzregentenstraße im Austausch?
  8. Ist geplant, die Außenflächen, wie z. B. den Parkplatz zwischen Haus der Kunst und Englischen Garten, im Sinne einer Öffnung des Hauses und angestoßen durch die Sanierung einer neuen, mit dem Haus der Kunst in Zusammenhang stehenden Nutzung zuzuführen?
  9. Welche Lösungen sollen unabhängig von Frage 8 während und nach der Sanierung mit den Mieterinnen und Mietern der Parkplätze hinter dem Haus der Kunst gefunden werden?
  10. Welche Bemühungen gibt es vonseiten der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde, Lösungen für eine nutzungsorientierte Sanierung des Hauses zu finden, die den Anforderungen an einen lebendigen Kulturort des 21. Jahrhunderts genügen?

Begründung:

Seit weit über einem Jahrzehnt wird über die Sanierung des Haus der Kunst diskutiert. Von Anfang an bestand Konsens, dass sie dringend notwendig ist, nachdem seit Anfang der 90er Jahre nichts mehr in das Haus investiert wurde. In einem Bericht auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/3216) räumte die Staatsregierung bereits 2010 umfassenden Sanierungsbedarf ein. In einem nachfolgenden Bericht von November 2011 heißt es weiter: „Der Sanierungsbedarf am Gebäude des Hauses der Kunst ist im Vergleich zum letzten Bericht als unverändert zu bezeichnen. – Es ist notwendig, die dort dargelegten Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzugehen.“ Die Kosten wurden auf 50 bis 60 Mio. Euro prognostiziert. Der Bund gab die Zusage, sich mit 20 Mio. Euro an den Kosten zu beteiligen.

2012 billigte der Ministerrat einen Bauantrag zur Generalsanierung. Die Oberste Baubehörde erteilte im Dezember 2012 den Planungsauftrag für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Aus einem zweistufigen Vergabeverfahren ging 2013 das Architekturbüro von David Chipperfield als Gewinner hervor. Ihm gegenüber wurde eine Absichtserklärung zum Auftrag der Sanierung gegeben. Parallel dazu erstellte die Agentur AEA Consulting eine Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse in den Umfang der Sanierungsmaßnahmen einfließen sollten. Im Juli 2018 erhielt das Staatliche Bauamt München 1 den Auftrag zur Erstellung der Vorplanungen und der Höhe der voraussichtlichen Sanierungskosten. 2020 sollten die Ergebnisse vorliegen und anschließend der Landtag informiert und in die Entscheidung über die Sanierung eingebunden werden. Seither schweigt sich die Staatsregierung über die Sanierung aus. Nach wie vor herrscht Stillstand. Der Landtag wurde bisher weder beteiligt noch über den Fortgang des Projekts informiert. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume blieb in seinem Bericht zur aktuellen Bayerischen Kulturpolitik im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 10. Mai 2023 reichlich vage: „Für das Haus der Kunst würden derzeit Anpassungen vorgenommen, da die Kosten beherrschbar bleiben müssten.“ Der Landtag solle „voraussichtlich im nächsten Jahr damit befasst“ werden. Kürzlich kritisierte der Staatsminister in einem Interview gegenüber der AZ die alten Planungen als untauglich und kündigte zeitnah große Schritte an (Interview in der AZ von 4. Januar 2023).

Insofern ist es fraglich, wie und ob die Pläne von David Chipperfield angesichts des Sanierungsstaus bei den vielen maroden Kultureinrichtungen des Freistaates und des rasanten Anstiegs der Baukosten in den letzten zwei Jahren zu realisieren sind. Inzwischen sind Kosten von 150 Mio. Euro und mehr im Gespräch. Allerdings ist ein weiteres Hinauszögern keine Lösung. Dazu ist eine Sanierung zu drängend, außerdem würden die Kosten weiter steigen. Es ist im Sinne der Transparenz also dringend geboten, dass der Landtag vollumfänglich zu den Maßnahmen informiert wird.

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Antrag „Informationen zu Barrierefreiheit und inklusive Angeboten der bayerischen Museen aus einer Hand!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sich die staatlichen Museen in Bayern, deren Ausstellungen oder Programme teils oder vollständig für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen erlebbar sind, um die Aufnahme im Netzwerk Museen Inklusive in Bayern, einem Projekt das sich den Wissensaustausch zur Barrierefreiheit und Inklusion und die Kommunikation von barrierefreien und inklusiven Angeboten von Mitgliedern des Netzwerks an die Öffentlichkeit zur Aufgabe gemacht hat, bemühen.

Begründung:

Im Bericht aus dem Kabinett der Staatsregierung vom 9. Januar 2024 wurde die Politik für Menschen mit Behinderung als zentrales Thema der Staatsregierung benannt. Der Freistaat bekennt sich wiederholt klar zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Das schließt auch die Kultur mit ein.

Das Netzwerk Museen Inklusive in Bayern ist ein Projekt im Rahmen des kürzlich verlängerten Programms „Denkmal, Museum, Tourismus und Lebenswelt“ (bisher „Museum & Tourismus“) der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern in Kooperation mit der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) auf der Basis der Erkenntnisse des 18. Bayerischen Museumstages 2015 „Museen als touristisches Angebot“ und der Tagung „Kulturtourismus 2030“ der by.TM von 2016.

Museen Inklusive ist ein einmaliges Vernetzungsprojekt, das es den beteiligten Museen ermöglicht, sich untereinander zu allen Themen rund um Inklusion und Barrierefreiheit auszutauschen. Die Kommunikation der barrierefreien und inklusiven Angebote wird zudem durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen und die Bayern Tourismus GmbH betreut. Für den Tourismus hat die Barrierefreiheit der musealen Angebote in Bayern eine große Bedeutung. Informationen zu barrierefreien Angeboten der Museen in Bayern kommen durch dieses Netzwerk aus einer Hand. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern insbesondere auch für eine alternde Bevölkerung ist dies ein wichtiger Service.

Damit sowohl Touristinnen und Touristen wie auch Menschen, die bei uns in Bayern leben, künftig bestmöglich über die inklusiven Angebote der bayerischen Museen informiert werden, sind Informationen aus einer Hand unabdingbar. Auch der Erfahrungsaustausch der Museen zu Inklusion und Barrierefreiheit ist für eine Weiterentwicklung der Programme und Ausstellungen dringend notwendig. Ein Zusammenschluss sowohl der nichtstaatlichen Museen wie auch der staatlichen Museen im Pilotennetzwerk Museen Inklusive in Bayern ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Barrieren auch in der Kultur in Bayern nachhaltig abzubauen.

Madame Soler_Picasso_NS_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Picassos „Madame Soler“: eine Frage der Verantwortung

Picassos „Madame Soler“ sorgt seit bald 15 Jahren für Streit. Besser gesagt: der Umgang der jeweils CSU-geführten Staatsregierung mit den Erbinnen und Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy, in dessen Besitz sich das Gemälde einst befand, dieses Verhalten sorgt für Streit. Die sture, rückwärtsgewandte und beharrliche Weigerung der CSU, der Anrufung einer vom Freistaat selbst mit eingerichteten, explizit für solche Streitfälle installierten, unabhängigen Sachverständigen-Kommission zuzustimmen, ist absolut inakzeptabel und beschämend.

25 Jahre ist es her, dass am 3 Dezember 1998 44 Nationen und etliche NGOs in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, das sind weit mehr als „nur“ Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zig Tausende Bücher, Kunst und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt und geplündert, wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten.

Wer Vorfahren hat, die in der damaligen Zeit im damaligen Deutschland lebten, weiß, dass mannigfach auch Objekte erzwungenermaßen oder zur Rettung der Objekte weggegeben wurden, Eigentumswechsel erzwungen oder Notverkäufe getätigt wurden. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust einer Gliedmaße.

Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören, wir, die wir nicht verfolgt wurden, wir profitierten allzu oft von dieser untragbaren Situation. Ja, auch dort, wo ein Erwerb zu damals handelsüblichen Marktpreisen beispielsweise einer Familie die finanziellen Mittel zur Flucht verschaffte, auch dort ist doch ein Kauf nicht ebenbürtig auf Augenhöhe erfolgt, war das „ja, ich will verkaufen“ eines, was ohne Verfolgung und Schrecken der NS-Diktatur nicht gesagt worden wäre.

Ich schildere dies, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert, mit dieser NS-Raubkunst. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht.

Die vor 25 Jahren tagende Washingtoner Konferenz mündete in einem Beschluss: den Washington Principles on Nazi-Confiscated Art, zu Deutsch Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen Richtschnur und Kompass sein. Ja, es braucht gesetzliche Regelungen und ein Restitutionsgesetz. Mit den vielen, vielen Fällen, die sich komplex darstellen, wird jedoch der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“, oft auch „Limbach-Kommission“ genannt, die Arbeit nicht ausgehen.

Die Beratende Kommission NS-Raubgut

Diese Kommission wurde von Bund und Ländern fünf Jahre nach der Washingtoner Erklärung eingerichtet. Auch Bayern wirkte maßgeblich an ihrer Einsetzung mit. Die von Bayern mit bestellten unabhängigen Sachverständigen sind hochangesehene Persönlichkeiten. Ihre Namen sind ebenso wie das Verfahren öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Einer Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt, und die Seite, die Ansprüche geltend macht. Hier wird es spannend, denn hier greift die Petition in der Sache Picassos „Madame Soler“ an den Bayerischen Landtag.

Forderung der Petition zu Picassos „Madame Soler“: Bayern möge bitte der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen

Mit ihren Restitutionsansprüchen hinsichtlich Picassos „Madame Soler“ laufen die Erbinnen und Erben in Bayern gegen eine Wand. In sämtlichen anderen Fällen aus dem gleichen Vorgang rund um die Kunst-Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich rund um die Werke gute, gütliche Lösungen gefunden. Bayern zog hingegen in den USA vor Gericht (Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig), Bayern reagierte zum Teil jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben, Bayern nahm sein Schicksal letztlich selbst in die Hand und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst!

Ja, das kann sein. Aber es geht in der aktuellen Petition gar nicht um Rückgabe oder Ausgleich, sondern lediglich um die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut! Wie man die Nutzung einer Institution verweigern kann, die man für genau solche Fälle selbst eingerichtet hat – das ist mir völlig unerklärlich.

Bayern muss aus seiner Schmollecke endlich herauskommen und eine Lösung von Problemen auf Augenhöhe angehen!

Wir Landtags-Grüne haben die Petition unterstützt und für eine Berücksichtigung gestimmt. Leider wurden wir überstimmt. Seither habe ich Briefe geschrieben, auch an Markus Söder und Markus Blume, mit Looted Art in der Sache diskutiert und auf vielerlei Wegen versucht, doch noch zu einer gütlichen Lösung zu kommen. CSU und FW blieben stur, von Einsicht keine Spur, von historischer Verantwortung leider ebensowenig.

Als Ergebnis dieses unrühmlichen und peinlichen Gezerres haben wir Grüne im Bayerischen Landtag einen Antrag eingebracht: Wir fordern ein klares Bekenntnis zu geltenden nationalen wie auch internationalen Vereinbarungen wie der Washingtoner Erklärung. Wir fordern, dass Bayern dem Beispiel der Bundesregierung folgt: Bayerische staatliche Institutionen und Institutionen, die staatliche Förderung erhalten, sollte standardisiert immer einer Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen. Das sind wir als Land, als Freistaat, – als Menschen – den Opfern und ihren Nachfahren schuldig.

Zustimmung zur Anrufung muss Standard werden

Eine weitere wichtige Forderung ist ein erleichterter Zugang zu Archiven für die internationale Provenienz-Forschung, eine vollumfängliche Kooperation auch bei eigenen Ermittlungen von möglichen Erbinnen und Erben, eine Digitalisierung von musealen Beständen und Zugänglichmachung online.

Es geht um gute Lösungen für kommende Generationen

Was hat man bei der Debatte um „Madame Soler“ zu verlieren? Die Sachlage ist komplex, ja. Aber Mediation macht ja gerade bei komplexen Fragen Sinn. Auch das dringend notwendige Restitutionsgesetz, an dem Kulturstaatsministerin Claudia Roth aktuell intensiv arbeitet, wird nicht allen Fällen gerecht werden können. Das zeigt der Blick auf die Länder, die solche Gesetze bereits haben. Gerade auch deshalb braucht es die mit hochangesehenen Fachleuten besetzte Beratende Kommission. Deren Befassung mit Fällen strittiger Provenienz von Kunstwerken ist rechtlich möglich und sachgerecht. Darüber hinaus ist sie vor allem aber auch aus moralisch-ethischen Gründen zwingend. Denn es darf nicht nur um die Interpretation von Paragraphen gehen oder um Ablenkungsmanöver, indem man alle Verantwortung auf den Bund abschiebt.

Wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die – wie jetzt Picassos „Madame Soler“ – jahrelang in Depots vor sich hinstauben und dem Publikum sogar in ihrer Digital-Version entzogen wurden? Oder wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die eine neue Heimat in Herzen und Hirnen bekommen haben und deren Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählt wurde?

Unser Antrag zum verantwortungsvollen Umgang mit NS-Raubgut wurde von CSU und FW abgelehnt. Bei der Bewertung der Petition geben wir uns noch nicht geschlagen. Darum haben wir die Petition auf die Tagesordnung der Plenarsitzung von Mittwoch, dem 19.07.2023 setzen lassen.

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Antrag „NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich hinter geltende nationale und internationale Vereinbarungen zur gerechten Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu stellen.

Das umfasst insbesondere:

  •  die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, die von 44 Staaten, inklusive Deutschland, unterzeichnet wurde
  • die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1998
  • die Gemeinsame Erklärung der USA und der BRD zu den Washingtoner Prinzipien von 2018, die beinhaltete, dass alle Museen und Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die von der Bundesregierung gefördert werden, auf Ersuchen des Anspruchstellers einer Mediation durch die Limbach-Kommission zustimmen müssen
  • die Verfahrensordnung der Limbach-Kommission, die sich auf oben genannte Vereinbarungen stützt und die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet.

Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.

Begründung:

Seit 10 Jahren sind die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy bemüht, die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), anzurufen. Die Familie erhebt Restitutionsansprüche auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet. Die Limbach-Kommission, die 2003 in Absprache von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde, um bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Raubgut zu beraten, soll bei Streitfällen eine unabhängige, rechtlich nicht bindende Empfehlung abgeben. Damit die Kommission tätig wird, müssen beide Parteien einer Anrufung zustimmen.

Im Falle der Streitigkeiten um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung, einer Anrufung der Limbach-Kommission zuzustimmen. Diese Weigerung ist vor dem Hintergrund der „Washingtoner Erklärung“ und insbesondere der gemeinsamen Erklärung der BRD und der USA von 2018 unverständlich.

Da es in Deutschland bisher keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, verjährte Restitutionsansprüche von Kunstobjekten geltend zu machen, sind die Nachkommen auf den guten Willen der heutigen Besitzer angewiesen. Dieser Zustand ist auch aufgrund der besonderen Verantwortung, die Deutschland und auch Bayern bei jeglicher Debatte um NS-Verfolgungsschäden trägt, nicht hinnehmbar, die Weigerung der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut absolut inakzeptabel. Es ist die Pflicht des Kulturstaates Bayern, der in der Vergangenheit häufig seine eigenen Initiativen zur Restitution hervorgehoben hat, hier Vorbild zu sein und der Anrufung der Kommission zuzustimmen und sich bedingungslos hinter die geltenden Vereinbarungen zu stellen.

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Antragspaket „Ökologische Nachhaltigkeit in der bayerischen Kultur“

Kultur und Ökologie: Nach wie vor beschäftigt man sich allgemein vel zu wenig mit der Frage, wie auch im Kultursektor klima- und umweltfreundlich gearbeitet werden kann. Eine Kulturpolitik der Zukunft muss sich Themen der ökologischen Nachhaltigkeit ehrgeiziger stellen als bisher. Weil die bayerische Kulturpolitik in dieser Hinsicht aktuell noch deutliche Defizite aufweist, haben wir als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Antragspaket beschlossen, das die bayerische Staatsregierung auffordert, endlich eine allgemeine Wende zu kulturpolitischer Nachhaltigkeit einzuleiten.

Zentral für eine solche ökologische Neuorientierung des Kulturpolitik wären u. a. eine allgemeine Erhebung zum derzeitigen Zustand des Ressourcenbedarfs der Kultur, die Entwicklung eines Kultur-CO2-Rechners, die Etablierung eines Notfall-Kulturkatasters für die Bewahrung von Kulturgütern etwa im Falle von Naturkatastrophen, die Einrichtung einer Ansprechstelle für die Nachhaltigkeitsberatung und das Angebot von Fortbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen im Kultur- und Kreativbereich.

All diese und noch weitere wichtige Aspekte finden sich in den Anträgen unseres Pakets, die man hier nachlesen kann und die am 12. Juli im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt werden:

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Grüner Erfolg: Gender Incentives für Frauen in der Filmbranche

Es war ein sehr dickes Brett, das wir Grüne da fünf Jahre lang gebohrt haben: 2019 hatten wir Österreich zu Gast, dort helfen Gender Incentives, finanzielle Anreizsysteme für gleiches Geld für alle Geschlechter, seit 2018 schon. Bis dahin wurden öffentliche Mittel sehr ungleich an Männer und Frauen verteilt. 50/50! – Gender Incentives helfen.

Wir haben dann nach 2019 sehr viele Fragen gestellt. Frauen schließen öfter die Münchner Filmhochschule HFF erfolgreich ab, trotzdem bekommen sie nur einen deutlich kleineren Teil der Filmförderung. De facto bilden wir Top-Fachleute für viel Geld aus. Und dann verschwinden sie – wenn sie nicht männlich sind.

Zuletzt haben wir erst im Frühjahr 2023 in mehreren Anträgen gefordert, dass die geschlechtsbezogen Unwucht in Film und Medien mittels eines Anreizsystems ausgeglichen werden muss. Und siehe da – nur fünf Jahre bohren! Und da sind sie schon, die Gender Incentives. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Hälfte – von allem.

Ich freue mich über diese Erfolg!

Hier der Überblick einiger parlamentarischen Initiativen zu dem Thema:

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Kein Film ohne Können – unsere parlamentarische Arbeit zu Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche

Die Filmbranche leidet seit einiger Zeit unter einem eklatanten Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Zum einen gibt es kaum formalisierte Ausbildungswege, die meisten Filmmenschen (vor allem im Mittelbau) kommen durch Learning by Doing in die Branche, nicht wenige fingen in der Vergangenheit in unterschiedlichen Gewerken als Praktis am Set an. Doch durch den wunderbaren Mindestlohn war es dann mit der Generation Praktikum jäh zu Ende. Zum anderen sind die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche eher ungemütlich. Lange Drehtage sind Standard, Planbarkeit ein Fremdwort, und Film & Familie passen sowieso nicht zusammen. Wenn wir den Fachkräftemangel bekämpfen wollen, dann müssen wir an zwei Schrauben drehen: zum einen bei der Ausbildung, zum anderen bei den Arbeitsbedingungen. 

An beide Schrauben haben wir in der aktuellen Legislaturperiode mit mehreren parlamentarischen Initiativen Hand angelegt:

  • In unseren beiden schriftlichen Anfragen (sAns) Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben und Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II wollten wir wissen, was die Staatsregierung denn tut, um junge Menschen und Quereinsteiger*innen für den Film zu begeistern. Wir finden: zu wenig! Denn es braucht einfache und auch schnelle Qualifizierungsmaßnahmen, die in Kooperation mit den Produktionsfirmen und gegegebenfalls mit der IHK erarbeitet werden müssen. Die Leute fehlen JETZT – und nicht erst in einigen Jahren. Auch Förderprogramme wie STEP aus Hessen lehnt die Staatsregierung ab. Hier bekommen Produktionsfirmen Zuschüsse für ‚Praktikant*innen‘, also Menschen, die sich für Filmberufe interessieren. Diese können Berufserfahrung sammeln und die Produktionsfirmen können Mindestlohn zahlen – WinWin, oder?
  • Die kleine Anfrage (AzP) Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film hat die Ausbildungsschraube im Blick. Denn natürlich ist der Fachkräftemangel kein allein bayerisches Problem. Es gibt einen Austausch auf Bundesebene, doch was eine entsprechende Bund-Länder-Umfrage ergeben hat, dazu hüllt sich das bayerische Digitalministerium hüllt leider in Schweigen.

Mit all diese Anfragen und Anträgen im Gepäck freue ich mich auf eine inspirierende, lebhafte Diskussion bei unserem Grünen Filmfest-Panel „Kein Film ohne Können: Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche“ am 26. Juni im Rahmen des Filmfest München und bin gespannt auf die unterschiedlichen Lösungsansätze, die unsere Panelgäste vorstellen werden!

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Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

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Dringlichkeitsantrag „Existenzgefährdende Rückzahlungsforderungen aus Coronahilfen an Soloselbstständige sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer stoppen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort passgenaue Lösungen für die Endabrechnung der Coronahilfen vorzulegen und somit die Existenz von rund 260.000 soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der Kleinunternehmen in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel, dem Dienstleistungssektor und im Kulturbereich auch über die Pandemie und die Energiekrise hinaus zu sichern. Dabei sollen dringend Lösungen für die folgenden Sachverhalte gefunden werden:

  • Die unverhältnismäßigen Anrechnungen der bayerischen Corona-Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe (Soloselbstständigenprogramm): Die beiden Programme sollten sich ergänzen, damit soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, die Anrechnung der Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe steht dem entgegen.
  • Die unverständliche Anrechnung der Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien oder Erlösen aus Urheberrechten auf die Corona-Soforthilfen, wenn die Zuflüsse zufällig in den Anrechnungszeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, denn freischaffende Kreative können ihre Zuflüsse nicht steuern.
  • Anpassung des Berechnungszeitraums: der Zeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung ist zu kurz bemessen und soll korrigiert werden, da sich die notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemiebekämpfung auch über diesen Zeitraum hinaus auf die Liquiditätsengpässe der Betroffenen ausgewirkt haben.
  • Die Rückzahlung von Stipendien, wo diese zur Erarbeitung von künstlerischen Arbeiten genutzt wurden, die wegen staatlicher Lockdowns erst nach der Stipendien-Abrechnungsperiode zur Aufführung kommen konnten.
  • Rückwirkende Anerkennung von Kosten aus Löhnen und Gehältern für die Liquiditätsengpässe, wenn kein Kurzarbeitergeld oder Ersatzleistungen geflossen sind.Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, den Vorsitz Bayerns bei der Wirtschaftsministerkonferenz zu nutzen, um gemeinsame und transparente Regelungen bei Kontrollmaßnahmen und Rückzahlungsforderungen mit den anderen Ländern zu erarbeiten.

Begründung:

Zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde von der CSU-geführten Staatsregierung unbürokratische, unkomplizierte Hilfe versprochen und kein zinsloses Darlehen. Neben den Corona-Soforthilfen wurden auch Corona-Härtefallhilfen und Hilfen im Rahmen des Soloselbstständigenprogramms oder des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ausgezahlt.

In Kombination mit den Geldern, die über Hilfsprogramme des Bundes bereitgestellt wurden, wirkten die Gelder einer Insolvenzwelle im Bereich der Klein- und Kleinstunternehmen und der Soloselbstständigen entgegen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde nicht müde, die Hilfen als bayerischen Erfolg zu verkaufen: „Whatever it takes!“ und „Wir lassen in der Krise niemanden alleine!“ so der Ministerpräsident noch im März 2020 via Social Media. Die Menschen, die in Bayern leben und arbeiten, sollten nicht um ihre Existenz bangen müssen.

Heute, gut drei Jahre nach dem ersten Lockdown, der in der damaligen Situation unumgänglich war, ist die Realität eine andere: Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet seit Herbst 2022 Rückzahlungsforderungen, obwohl diese den politischen Zusagen aus 2020 widersprechen. Das CSU-geführte Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fordert Stipendien zurück. Ob diese Rückzahlungsforderungen rechtlich zulässig sind, ist fraglich. In Nordrhein-Westfalen haben Gerichte Bescheide bereits für rechtswidrig erklärt. Der bürokratische Aufwand der Abrechnung ist für viele kleine Betriebe nicht leistbar und steht in krassem Missverhältnis zu der versprochenen unbürokratischen Hilfe.

Insbesondere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aller Branchen sehen sich mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, mit denen sie zum einen nicht gerechnet haben und die zum anderen für die oft noch angeschlagenen Betriebe oder Soloselbstständigen unverhältnismäßig hoch und existenzbedrohend sind. 260 000 Menschen in Bayern sind davon betroffen.

Empfängerinnen und Empfänger der Künstlerinnen- und Künstlerhilfe stehen vor einem weiteren, noch absurderen Problem: Die ausgezahlten Soforthilfen wurden in vielen Fällen direkt von den nachfolgenden Künstlerhilfen abgezogen, der Betrag der Künstlerhilfen verringerte sich. Dies, obwohl die Soforthilfen explizit nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten gedacht waren. Nun folgen häufig Rückzahlungsforderungen von Soforthilfen, die Betroffenen haben diese aber ihrer Wahrnehmung nach „schon zurückgezahlt“, da die Künstlerhilfe um den Betrag der durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlten Soforthilfen gekürzt wurde.

Die Argumentation der Staatsregierung, dass Rückzahlungsforderungen eine „Überkompensation“ verhindern sollen, ist unfair und muss korrigiert werden: Der Berechnungszeitraum berücksichtigt lediglich die drei Folgemonate nach Auszahlung. Die Folgen der notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie haben aber nachweislich noch viele weitere Monate, ja Jahre, Auswirkungen auf Verdienstmöglichkeiten von Kleinunternehmen und Soloselbstständigen gehabt. Gerade für Soloselbstständige, die keinerlei Einnahmen, aber dennoch laufende Kosten wie Krankenversicherungen oder Steuervorauszahlungen hatten, die im Rahmen der Soforthilfe-Abrechnungen nicht als Ausgaben anerkannt werden und die während der Pandemie von Ersparnissen oder der Rücklagen fürs Alter gelebt haben, sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Andere Bundesländer wie z. B. Sachsen haben bereits versprochen, schnelle Lösungen zu erarbeiten.

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Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8

Equal Pay Day 2023

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

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Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Kulturelle Bildung stärken!

Kulturelle Bildung ist der Humus für unsere Kulturlandschaft. Sie ist die Grundvoraussetzung für die kulturelle Teilhabe aller und befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln, weil sie individuelle Kreativität fördert. Durch kulturelle Bildung können Kinder und Jugendliche schon in frühen Jahren kreative Talente entdecken und damit Werkzeuge für einen resilienten, d.h. positiven, aktiven und reflektierten Umgang mit den Herausforderungen und Chancen unserer Zeit entwickeln.

Im Kulturstaat Bayern wird kulturelle und künstlerische Bildung schon lange stiefmütterlich behandelt. Neben fehlender finanzieller Ausstattung (Beispiele: das gesamte Museumsviertel München teilt sich eine Stelle für Vermittlung, die seit 1978 (!) versprochenen 25% Lehrpersonal Zuschuss für Sing- und Musikschulen gibt es bis heute nicht – usw.) fehlt es an Strukturen (Beispiel: mehrere Ministerien fördern kulturelle Bildung, eine offizielle Ansprechstelle oder instutionalisierte Koordination gibt es nicht, für kulturelle Bildung im Ganztag gibt es keine Strategie – etc.)

Während es im Musikbereich – auch dank des Bayerischen Musikplans und der Sing- und Musikschulen – noch einigermaßen gut aussieht, lässt die CSU-geführte Staatsregierung andere Bereiche, wie die Landesjugendkunstschulen oder die Verbände der Darstellenden Künste am Hungertuch nagen.

1,5 Millionen bräuchten die Landesjugendkunstschulen, die übrigens auch gerade in der Fläche und im ländlichen Raum spannende Programme anbieten, um kostendeckend arbeiten zu können. Das sind 11 Cent pro Person in Bayern dafür, dass jedes Kind eine Leinwand kennen lernt.

Jedem Kind eine Leinwand! – Mindestens 11 Cent/Person für Landesjugendkunstschulen!

Infrastruktur, die freien und festen Mitarbeitenden, Materialien und alles, was dazugehört, wollen finanziert werden. Gleichzeitig müssen die Beiträge zu Kursen und Angeboten gering sein, damit auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne dicken Geldbeutel dabei sein, sich kreativ und künstlerisch ausprobieren können. 

Weil kulturelle Bildung aber nicht nur an freien Institutionen, sondern vor allem auch an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen stattfinden muss, braucht es unbedingt eine zentrale Stelle, die Kompetenzen bündelt, Schulen und Bildungsinstitutionen berät und mit freien Trägern zusammenbringt. Baden-Württemberg hat es mit dem Kompetenzzentrum für kulturelle Bildung vorgemacht – und was The Länd kann, das kann Bayern doch schon lange, oder?

Gerade an Schulen müssen die kreativen Angebote, vor allem nach zwei Jahren Corona, schleunigst fächerübergreifend und mit Blick auf den Ganztag ausgebaut werden. Musik- und Kunstunterricht: zu Pandemiezeiten oft nicht nur zweit-, sondern eher dritt- wenn nicht viertrangig. Wobei für uns Grüne Bildung für Nachhaltige Entwicklung – BNE – eine übergreifende Aufgabe ist, die in allen Bereichen schulischer Bildung Raum braucht und deren Fundament ganz eng mit kultureller Bildung – Wahrnehmung, Erfahrung, Kreativität uvam – verknüpft ist, weit über Musik- und Kunstunterricht, ja auch weit über ästhetische Bildung hinaus.

Eine Aufstockung der Mittel, um beispielsweise externe Angebote oder Kooperationen zu ermöglichen, ist auch hier dringend notwendig. Interesse an Kunst und Kultur bildet sich meist im frühen Jugendalter. Kreativität und Kollaboration sind Teil der Dinge, die KIs nicht können. Für eine mündige, kritische und reflektierte Gesellschaft ist es insofern unerlässlich, künstlerische und kulturelle Bildung auch im Sinne einer BNE Strategie nachhaltig und umfassend zu fördern. 

Unsere Anträge dazu: 

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Klare Leitlinien statt Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern ist intransparent, eine Zielsetzung oder Vision ist nicht zu erkennen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern setzt allerdings voraus, dass klar sein muss, welche Wirkung die verwendeten Gelder erzielen sollen – und die Institutionen auch an der Erreichung dieser Ziele gemessen werden. Die Enquete-Kommission Kultur hatte bereits in ihrem Abschlussbericht 2007 Landesentwicklungspläne für Länder und Kommunen empfohlen. Denn nur so ist die transparente, zielgerichtete Mittelvergabe möglich. Für Bayern wollen wir diesen Entwicklungsplan gemeinsam mit den Kunst- und Kulturschaffenden voranbringen und dafür einen breiten Beteiligungsprozess initiieren.

Nur so können wir Kunst und Kulturförderung so ausrichten, dass sie den Bedarfen der Künstler*innen und auch den Anforderungen des Publikums – also den Menschen, die diese Kultur eigentlich finanzieren – gerecht wird. Dafür sind sowohl Gelder für eine Stelle am Ministerium wie auch für verschiedene Veranstaltungen im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses notwendig.

175 Jahre nach Ende des Feudalismus sollte auch in Bayern Schluss sein mit Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Dabei geht es nicht nur darum, dass es für konstruktive Oppositionspolitik Transparenz braucht, vielmehr bedarf es für langfristiges künstlerisches Arbeiten auch eines gewissen Grades an Planungssicherheit. Wir Grüne haben einen solchen Entwicklungsplan schon im vor rund einem Jahr gefordert, für uns ist dieser unerlässlich für das Fortbestehen von Spitzen- und Breitenkultur in Bayern. Geschehen ist bisher – nichts.

Unsere aktuellen Haushaltsanträge dazu:

Und hier noch unser Antrag vom 4. April 2022 zum Nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Filmstandort Bayern stärken – auch für das Publikum! 

208 Kinos gibt es in Bayern, diese sind wichtige Kulturorte, aber auch unerlässliche Infrastruktur für unsere renommierten bayerischen Filmfestivals. Damit sie weiterhin ihre soziale und kulturelle Funktion erfüllen können, sind Kinos aktuell dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen – auch im Bereich technischer und nicht-technischer Innovationen. Die Staatsregierung will die Förderung streichen. Doch wir wissen: Die Kinos brauchen gerade jetzt Unterstützung, um den schwierigen Neustart nach der Pandemie, während eines Kriegs in Europa, meistern zu können. 

Auch den Filmproduktionsstandort Bayern nehmen wir in den Blick, mit positiven Anreizen für eine sozial-ökologische Produktionsweise: Wir wollen Produktionen, die sich in diesen Bereichen besonders bemüht haben, künftig mit einem Preis für soziale und einem Preis für ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen. Ein solcher Preis hat eine Signalwirkung und stellt beide Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker in den Fokus der Filmproduktion. 

Unser Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Kultur- und Kreativwirtschaft umfassend in den Blick nehmen! 

Mit 38,2 Mrd. Umsatz im Jahr steht die Kultur- und Kreativwirtschaft an dritter Stelle im Freistaat, gleich hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau (Quelle: 2. Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern). Knapp 300.000 Menschen sind hier beschäftigt. 

9 von 10 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind Nano- oder Mikrounternehmen. Viele dieser Unternehmen haben nicht die notwendigen Ressourcen, um die notwendige sozial-ökologische Transformation aus eigener Kraft zu stemmen. Sie sind auf kompetente und umfassende Beratung angewiesen. Diese wollen wir in Bayern durch zwei Vollzeitstellen sicherstellen. 

So gut und wichtig die Bündelung der 11 Teilmärkte in die Kultur- und Kreativwirtschaft ist, so schwierig ist es, die sehr unterschiedlichen Teilmärkte über einen Kamm zu scheren, vor allem wenn es um künstlerischen Bereiche, wie den Markt der Darstellende Kunst oder den Kunstmarkt geht. Diese Bereiche sind eng mit der Kunst- und Kulturförderung in Bayern verwoben und entziehen sich in einigen Bereichen der vorherrschenden Logik im Wirtschaftsministerium. Dennoch sind sie wichtiger Teil der KKW, denn sie liefern unerlässlichen Input für den Werbemarkt, die Designwirtschaft und auch die Games-Industrie. 

Damit auch die künstlerischen Bereich innerhalb der KKW gestärkt werden und in der Staatsregierung eine kompetenten Ansprechpartnerin haben, fordern wir eine Stelle am Kunstministerium, die auch als Schnittstelle zum Wirtschaftsministerium fungiert. 

Unsere Anträge dazu: