Schlagwortarchiv für: Künstlerhilfe

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

Hier geht’s zur Antwort:

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023
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Podiumsdiskussion: menschenwürdiges Existenzminimum – JETZT!

Über die (freiwlligen) Abschlussarbeiten unserer Praktis freue ich mich immer besonders. So unterschiedlich die inhaltlichen Schwerpunkte und Formen jedes Mal sind, so zeigt sich hier , was die jungen Menschen umtreibt, was sie von dem Einblick in meinen Arbeitsalltag mitnehmen und welche Highlights es dann sind, über die sie schreiben. Hier der Post unserer Schülerpraktikantin Nora.

Im Rahmen meines Praktikums durfte ich Sanne zwei Wochen lang begleiten. Von Plenarsitzungen im Landtag über Treffen mit dem Ortsverbänden bis hin zu persönlichen Gesprächen mit Bürger*innen war alles dabei.

So habe ich sie auch zu einer Podiumsdiskussion von ver.di begleitet. Das Thema war der Vorschlag einer Grundsicherung. Im Kontext der Veranstaltung ging es dabei vor allem über freischaffende Künstler*innen, Kulturschaffende, Selbstständige und Geringverdiener*innen. Hierzu kamen Vertreter*innen der SPD (Anne Hübner), FDP (Dr. Michael Ruoff), LINKE (Simone Barrientos) und Sanne Kurz für Bündnis 90/Die Grünen zusammen, um von ihrer Arbeit auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zu erzählen und sich den Fragen des Publikums zu stellen.

ver.di ist mit 30 000 Mitgliedern der größte Vertreter für Selbstständige in Deutschland. Traditionell stammen sehr viele von ihnen aus dem Kulturbereich. Diese Gruppe hat Corona schwer getroffen – geschlossene Theater und Bühnen, wenn überhaupt ein nur sehr kleines Publikum und eine ungewisse Zukunft manchen den Betroffenen schwer zu schaffen. Es stellt sich die Frage: Wie kann man am besten helfen und vor allem auch neue Rahmenbedingungen schaffen, um Kunst & Kultur nachhaltig zu unterstützen?

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Grundgesetz der BRD, Artikel 5 Absatz 3

Für Sanne bedeutet das, dass nicht nur das Werk, sondern auch das Wirken von Künstler*innen frei sein muss. Doch wie frei kann man wirklich sein, wenn man sich bei jedem neuen Projekt Sorgen macht, ob das dann auch die Miete am Monatsende bezahlt? Wenn man seine Kunst so verändern muss, damit auch sicher jemand dafür zahlt? Wenn sich die Kunst nur noch dem Kommerz unterordnet, dann hat das nichts mehr mit Freiheit zu tun. Außerdem braucht die Kunst Diversität. Diese ist allerdings schwer zu erreichen, wenn es nur um die „Verkaufbarkeit“ eines Werkes geht.

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eine freie Gesellschaft braucht eine freie Kunst

Ginge es nach Sanne, dann müssen wir weg vom Hartz IV als Sozialhilfe und hin zu einem bedingungslosen Existenzgeld. Gerade für Kulturschaffende gibt es absurde Vorschriften, die das ohnehin schon zu wenige Hartz IV noch weiter kürzen. Und auch die Grundrente ist noch keine ausreichende Verbesserung: etwas 75% der Kulturschaffenden werden sie nie bekommen. Viele fürchten sich also zu Recht vor Altersarmut.

Ein Grundeinkommen stellt sicher, dass sich Menschen vollkommen ihrer Kunst widmen können, ohne befürchten zu müssen, in finanzielle Not zu geraten, nur weil ein Monat mal nicht so gut gelaufen ist. Es ermöglicht auch weniger privilegierten Menschen, sich an der Kunst auszuprobieren oder sogar in Vollzeit Kunst und Kultur zu schaffen. Hierdurch erhöht sich die Diversität. Auch können mit einem Existenzgeld alle anderen Bevölkerungsgruppen leichter kulturelle Teilhabe pflegen, in Theater, Kinos und Ausstellungen gehen und somit Kunst & Kultur weiter unterstützen. Kunst machen und Kunst erleben ist hiermit nicht länger ein Privileg.

Eine bürokratiearme Selbstauskunft soll Geld sparen, aber auch den Betroffenen ein Stück Würde zurückgeben. Die Angst, sich „nackig machen zu müssen“, schreckt viele Bedürftige ab, sich Hilfe zu holen und treibt sie so nur noch mehr in die Armut.

„Es gibt keinen Grund zu denken, dass arme Menschen öfter lügen als Menschen mit Geld.“

Auch sonst wird nirgendwo ohne begründeten Verdachtsfall jede Ecke eines Lebens durchforstet, wieso sollte es dann bei der Sozialhilfe so sein? Den Betroffenen zu glauben, ist ein wichtiger Schritt, um ihnen aus der Armut zu helfen. Auch soll es keine Bedarfsgemeinschaften mehr geben. Denn es kann z.B. dazu kommen, dass eine Frau kein Hartz IV bekommt, weil sie mit ihrem Partner zusammenlebt, der ein Einkommen hat. Dies führt viel zu oft zu einer finanziellen Abhängigkeit, die es Frauen schwerer macht, aus etwaigen Missbrauchsbeziehungen zu entkommen.

Vielfalt Debattenkultur Demokratie Medien Netz Sanne Kurz Bayerischer Landtag

Wenn wir in Zukunft in einer lebenswerten Gesellschaft leben möchten, dann brauchen wir ein menschenwürdiges Existenzminimum. Für die Kunst, für Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Freiheit. Damit sich niemand zu einem Hungerlohn verkaufen muss, um die Miete zu zahlen. Damit wir frei in unseren Entscheidungen sind. Frei zu entscheiden, ob man in seinem Beruf bleiben oder sich weiterbilden will. Frei zu entscheiden, wann man eine Familie gründet, ohne Angst um das Einkommen zu haben. Frei zu entscheiden, für seine (mentale) Gesundheit eine Pause einzulegen, ohne dann die Miete nicht mehr zahlen zu können.

Frei das eigene Leben gestalten zu können, damit wir eine Gesellschaft formen, in der Zusammenhalt und Wohlstand unser Leben prägen.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Stipendienprogramm“

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Künstlerinnen und Künstler sich beim ersten Call für ein Stipendium im Rahmen des Stipendienprogramms beworben haben, wie vielen davon ein Stipendium von je 5.000 € gewährt wurde und ob die Staatsregierung mit Blick auf die eigene Zufriedenheit mit den bisherigen Bewerbungszahlen die Rahmenbedingungen des Stipendienprogramms wie z.B. Bewerbung und Bekanntmachung des Programms, bzw. bewerbungsberechtigte Zielgruppe, anzupassen gedenkt?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag: „Arbeit bezahlen statt Stillstand – Stipendienprogramm für alle ausweiten“

Der Landtag wolle beschließen:
Der Kreis der Antragsberechtigten des Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern wird ausgeweitet auf alle professionell künstlerisch tätigen Künstlerinnen und Künstler in Bayern. Im Sinne des lebenslangen Lernens und Wachsens sollen so insbesondere auch Eltern nach der Familienphase noch einen Zugang zu den Projektstipendien gewährt werden.

Zum kompletten Antrag inklusive Begründung geht’s hier!

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Einstufung finanzieller Hilfen für Kulturschaffende“

Ich frage die Staatsregierung:
Vor dem Hintergrund der Prüfung der Versicherungspflicht von Neumitgliedern und der Angabe des Einkommens aus künstlerischer/publizistischer Tätigkeit bei Mitgliedern der KSK, deren Versicherungspflicht bereits festgestellt wurde, vor dem Hintergrund unterschiedlicher Formulierungen in den verschiedenen Hilfsprogrammen, in denen nicht klar von “Kompensation für Honorarausfall” gesprochen wird und somit die steuerliche Zuweisung der Hilfen selbst für Steuerberater*innen unklar ist, frage ich die Staatsregierung, welche Hilfen für Künstler*innen bzw. Angehörige kulturnaher Berufe im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes als künstlerische Einkünfte zu werten sind (bitte auflisten nach Hilfsprogramm und Art der Hilfen), welche Hilfen als nicht-künstlerische Einkünfte zu betrachten sind (bitte detailliert auflisten nach Hilfsprogramm und Art der Hilfen) und welche Hilfen jeweils zu versteuern sind (bitte jeweils auflisten nach Hilfsprogramm und Art der Hilfen)?

Hier geht’s zu Antwort:

AzP „Einstufung finanzieller Hilfen für Kulturschaffende“

Corona Hilfe im Schneckentempo Unternehmerlohn Sanne Kurz kritisiert Söder Soilber aiwanger Grüne Die Grünen Landtag Bayernjpg

Soloselbstständigenprogramm: Förderantrag bis März stellen!

Für den Förderzeitraum 10/2020 bis 12/2020 kann man in Bayern noch bis zum 31. März Förderanträge stellen. Gezahlt wird fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von max. 1180€/Monat. Anträge sind alleine oder mit Hilfe von Steuerberatung oder Buchhaltung möglich, deren Kosten ebenfalls übernommen werden. – Stellt Anträge!

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und sind zu entschädigen, so hatten wir Grüne seit Pandemie-Beginn immer wieder getrommelt. Weil sich so gar nichts bewegte, forderten wir erstmals Mitte April in einem Offenen Brief StM Aiwanger und StM Sibler der CSU-FW-Regierung fiktiven Unternehmerlohn förderfähig zu machen.

Mitte Juni wurde unsere Forderung mehr schlecht als recht umgesetzt: Die Künstlerhilfen halfen den wenigsten, es hakte trotz mehrfacher Nachbesserung im Kern bis zum Schluss, der Marketing-Gag der Söder-Regierung verpuffte, nach Ende September fortgeschrieben bis zum Ende der Pandemie wurde: nichts.

Ende Oktober verkündete der Ministerpräsident von seiner goldenen Wolke herab, diesmal aber wirklich zu helfen. Allen Soloselbstständigen sollte Hilfe zuteil werden – „wie in Baden-Württemberg“ wolle man nun helfen. „Nur“ zwei Monate und eine Sachverständigen-Anhörung im Bayerischen Landtag später konnte man sie ab 18.12. dann tatsächlich abrufen: die Soloselbständigen-Hilfe Bayern 2020.

Hilfe für Oktober bis Dezember 2020 – Bis Ende März 2021 noch beantragen!

Genau: 2020. Denn abrufbar erst seit 18.12., laufen die Hilfen am 31.12. schon wieder aus! Man wolle abwarten, was der Bund tue, so StM Sibler, der aber immerhin überhaupt mal etwas getan hat. Was von seinem Amtskollegen, dem Stellvertretenden MP Hubert Aiwanger bisher nicht behauptet werden kann. Etliche Schaustellerfamilien, die Innovationsmotoren Soloselbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft, zigtausende weitere betroffene Soloselbstständige, für die er, StM Aiwanger, zuständige wäre, für die tut er:

vor dem 31.12.: nichts, nach dem 31.12.: nichts.

Ein Trauerspiel: Hubert Aiwanger, der Volksfest-Freund, der eine ganze Branche sterben lässt, der Wirtschaftsminister, für den nur der Teil der Wirtschaft zählt, bei der Land- oder Gast- davorsteht.

Das Soloselbstständigenprogramm des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst kann ab sofort und bis zum 31. März beantragt werden. Das Programm greift rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 und richtet sich konkret an freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Beruf mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig (und nicht nur vorübergehend) ausgeübt wird.

Hilfen kumulierbar

Das Soloselbstständigenprogramm ist mit der bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktoberhilfe“) und mit den Hilfen des Bundes („November-/Dezemberhilfe“) kumulierbar.

Wer von Oktober bis Dezember 2020 im ALG II-Bezug steckte, für den besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm für die Zeit des ALG II-Bezugs.

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Krumen für Künstler Künslterinnen Kultur Hilfe Corona Hilfe Soloselbständige Grüne Landtagsfraktion BAyern

Krumen für die Kunst! – Ein Drama in drei Akten

Endlich hat auch die CSU-FW-Staatsregierung vernommen: Kultur braucht Hilfe, um die Pandemie zu überleben. Kulturschaffende und Solo-Selbständige, die Kultur ermöglichen, brauchen Hilfe. Unbürokratisch. Schnell. Würdevoll. – Damit es nicht wieder so geht wie im Mai, als der Ministerpräsident üppige Hilfe versprach und die Realität komplett anders aussah, haben wir noch während der live im Netz übertragenen Pressekonferenz ein kleines Drama für Euch geschrieben. Wenn auch Du Dich hier wiederfindest, gerne teilen!

1. Akt: Der Frühlingskuchen.

Im Küchenkabinett an einem hölzernen Tisch der Ministerpräsident, kurz vor der Seligsprechung, und ich. Er liest breitbeinig Zeitung. Ich sitze vor einem leeren Teller. Eine Uhr tickt. Endlich legt Söder die Zeitung weg.

Söder: „Ok. Du bekommst einen Kuchen.“
Ich: „Mit Smarties.“
Söder: „Mit Smarties.“
Ich: „Und Sahne.“
Er: „Mit Sahne.“
Ich: „…ich will einen Kuchen mit Smarties und Sahne!“

Schweigen. Die Uhr tickt. Sie zeigt fünf vor zwölf. Söder schaut zum Glas, wo Mama immer das Wechselgeld reinwirft, wenn sie vom Einkaufen kommt. Dann wieder – ein wenig genervt – zu mir. Endlich klopft es an der Küchentür. Söder erhebt sich, geht hin, öffnet unwirsch und nuschelt leise etwas. Wir sehen nur seinen Rücken. Er hält die Klinke mit der rechten Hand und nimmt etwas mit der linken. Als er sich umdreht, hält er in seiner Hand einen Teller mit Smarties-Sahne-Kuchen. Wunderkerzen illuminieren die Szenerie.

Söder: „Da, schau, der komplette Kuchen, toll oder, da musst du dich jetzt aber freuen!“

Ich: „Oh, ja, toll, ich freu mich.“

Söder wendet sich zum 50-köpfigen Publikum, das sich im Dunkel der riesigen Zuschauerhalle verliert. Noch immer hält er den Kuchen. Die Wunderkerzen lassen seine Augen glitzern.

Söder: „Dann freut euch alle mit und findet mich alle ganz toll!“

Der Ministerpräsident strahlt. Alle machen mit und klatschen im Takt. Wegen der Infektionsgefahr singt niemand. Die Anwesenden dürfen den Kuchen anschauen, dann gibt es ein ganz kleines Stück davon für manche. Danach wird der große Rest – 120 Mio. von 140 Mio. Stücken – von Technikpersonal in Kurzarbeit wieder weggetragen.

2. Akt: Protest.

Ich sitze allein am hölzernen Tisch. Die Uhr tickt. Ich weine und schimpfe monatelang, dass ich wieder einen Kuchen will.

3. Akt: Himmelfahrt mit Fragezeichen.

Das Warten auf Godot und die Staatskanzlei hat ein Ende. Die Uhr hört auf zu ticken. Stattdessen ruft ein Kuckuck zwölfmal. Dann geht die Küchentür wieder auf. Herein tritt der Ministerpräsident. Untergebene schieben einen gigantischen Wagen mit einem riesigen Kuchen herein. – Diesmal hat er 370 Mio. Stücke.

„Ein softer, sahniger Dauerkuchen, der den Hunger stillt – bis zum Ende der Pandemie!“

sagt Söder. Bzw. eine himmlische Off-Stimme, denn der Ministerpräsident strahlt nur noch glücklich über seine Güte. Endlich schwebt er über den fast leeren Saal hinweg gen Himmel. Die Untergebenen treten demütig ab. Keiner traut sich an den Wagen mit dem Riesenkuchen heran. Die Uhr ist stehengeblieben. Stille legt sich über alles. Endlich räuspert sich die Soufflierstimme aus dem Soufflierkasten:

„Und wie viele Stücke dürfen davon jetzt tatsächlich gegessen werden? Oder sollen wir nicht doch nur klatschen und den Ministerpräsidenten für seinen soooo grooooßen Kuchen bewundern und ihm ewig dankbar sein? Und was ist eigentlich mit den alten 120 Mio. Stücken, die noch übrig sind, passiert? Dürfen wir die noch aufessen? Oder war das Kunst und kann weg?“

Der Vorhang fällt. Die Stimme im Soufflierkasten bekommt es nicht mit und murmelt weiter fragend vor sich hin. Ich beschließe, in die Politik zu gehen und aus Schimpfen und Weinen Anträge zu schnitzen. Söder sitzt auf seiner Wolke und behauptet, sein Platz sei in Bayern. Die 50 im Saal verlorenen Gäste gehen beeindruckt vom Schauspiel nach Hause. Ein Abend im Theater. Das war doch mal wieder schön!


Aus diesem kleinen Stück habe ich eine Plenar-Rede gehäkelt. (Stricken kann ich nicht.) Die Rede zeigt die unfassbare Selbst-Herrlichkeit der Hauptfigur im Zusammenspiel mit: einer Solo-Selbstständigen! Ihr könnt meine Rede hier auf YouTube komplett sehen, oder hier den Zusammenschnitt der Rede auf YouTube.
Hier die Rede zum Download:

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Mein Gastbeitrag zu #LockdownLearning: Lock-Down: Head-On

#LockdownLearning – eine Sendung von Kulturschaffenden für Kulturschaffende zur Corona-Kultur-Krise. Von Münchner Kulturschaffenden selbst-organisiertes, wöchentliches, interaktives Online Video-Talk-Format. Mit Akteur*innen, Künstler*innen, Produzent*innen. Mit Verwaltung und Politik. Mit guten Fragen, Lösungsideen und Erklärungsansätzen. Hier mein Gastbeitrag vom 7.10.2020.

Am 10. März 2020 wurde der „Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern“ vorgestellt. Mit diesem Bericht feierte die Staatsregierung sich selbst – und ihr vermeintlich fantastisches Engagement für eine Szene, in der nahezu 400.000 Menschen arbeiten – ebenso viele wie in der Automobilindustrie im Freistaat.

Am 11. März kamen die Veranstaltungsverbote. 400.000 Menschen, von denen viele von heute auf Morgen jeglicher Geschäftsgrundlage beraubt waren. 400.000 Menschen, von denen etliche Freie oder im Minijob sind, in Branchen, in denen nicht mal die öffentliche Hand Mindesthonorare oder Mindestgagen zahlt. Niemand hatte Rücklagen. Das Wegbrechen der Existenzgrundlage traf alle mit voller Wucht.

Betriebskosten versus Betriebsausgaben

Soforthilfen waren dann auch schnell gestrickt. Nur leider hatte niemand erklärt, dass „Betriebskosten“ anders als die vom jährlichen Finanzamt-Trip bekannten „Betriebsausgaben“ nur Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen und Finanzaufwand beinhalten.

Wir haben uns gefreut: Toll! Auch Kreative bekommen Soforthilfe! Dafür feiert sich die Staatsregierung noch heute. Aber leider, leider, sind diese Soforthilfen nur fürs repräsentative Eck-Büro (= Geld geht an den Real-Estate Investor), die Versicherung (= Geld geht an den global agierenden Versicherungs-Konzern) oder das Dienstwagen-Leasing (= Geld geht an Automobil-Konzerne).

Den Kumpel, der seit Jahren die Shots fürs Portfolio macht, zahlen? – Verboten.
Die Crew, die das Casting Video macht, zahlen? – Verboten.
Die Frau, die das letzte Konzert zusammengeschnitten hat, zahlen? – Verboten.
Soforthilfen kamen also bei Kreativen selten an und da, wo sie ankamen, hat man sie – aus Unwissenheit – oft zu Unrecht beantragt. Da hernach „Betrug“ zu unterstellen war frech, Geld zurück zu fordern, ist bitter.

Künstlerhilfen unter Vorbehalt

Noch bitterer die nächste Pille, die zu schlucken war: Künstlerhilfen! Nach langem Trommeln, Konto schon leer, Dispo ausgereizt, gestundet was geht, da rückte der Freistaat im Juni endlich magere tausend Kröten raus.

Nur für Leute in der KSK – hieß es zunächst.
Nur für Leute, die zuvor weder ALGII noch Soforthilfe beantragt hatten – hieß es zunächst.
– Das wurde alles nach Protesten nachgebessert. Aber Murks blieb Murks, die Bedingungen blieben realitätsfern. Drei Beispiele:

  1. Nur für Leute, die unter 3.000€ Soforthilfe erhalten haben. – Dabei musste man die Soforthilfe doch an Dritte weitergeben.
  2. Nur drei Monate ohne Unterbrechung an einem Stück. – Dabei hat man im Kulturbereich nur sehr selten Einfluss darauf, wann Jobs reinkommen, wann Geld aufs Konto kommt.
  3. Anders als für die Laien-Blasmusik gab es Hilfen für Profis leider auch nicht rückwirkend ab Mitte März. Für die Zeit, die am meisten weh tat. Weh tut. Immer noch.

Gleichheitsgrundsatz war einmal

Denn Kultur geht aktuell nur im Notbetrieb. Stört sich niemand an Bildern von mit Touris vollbepackten Ballermann-Bombern, darf man Bierhallen zum Anschlag füllen, Stadien für Sport-Publikum immerhin zu 20% nutzen, knallt bei Kultur in Bayern der Deckel zu: 200 Personen erlaubt und keine mehr. Auch in der für 12.463 Menschen ausgelegten Olympiahalle, auch nach 80.000 Gästen und Null Corona-Fällen bei den Salzburger Festspielen. Das ist reiner Populismus, hat mit Infektionsschutz null-komma-null zu tun und schürt nur Ängste des Publikums. Na klar soll und muss Kultur sicher sein! Aber die permanente Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Hilft. Niemandem! Im Gegenteil: sie beschädigt die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit.

  • Musik im Biergarten, ohne Eintritt, während Gäste essen, ratschen und am Tisch sitzen? Hintergrundmusik in der Gastro – erlaubt! Fremde an einem Tisch – gestattet! 1000 Personen in einem Raum? Easy!
  • Musik in genau dem gleichen Biergarten, mit Eintritt, oder lauter als ein Gespräch?
    Kulturveranstaltung – nur mit beschränkter Teilnehmerzahl erlaubt!
  • Sport in der Olympiahalle – 2492 Personen erlaubt.
  • Kultur in der Olympiahalle – 200 Personen erlaubt.
  • Konzert zu Hause. Fette Bässe. Dicke Luft. Schweiß im Gesicht. Ich kenne alle, aber hab von niemanden eine Nummer. – Erlaubt! Wär‘ nett, wenn Ihr nur 25 Leutchen wärt…
  • Live-Act im Club. ID- und Kontaktdaten-Erfassung, zum Pandemie-Geschehen passendes Online-Ticketing, Contact-Tracing, Hochleistungs-Entlüftung mit Frischluft-Anlage. Auch fette Bässe. Auch Schweiß. – Verboten!

Ein Ministerpräsident kurz vor der Heiligsprechung

Über allem ein Ministerpräsident, der kurz vor der Heiligsprechung zu stehen scheint, der, surfend auf der zweiten Welle, einen „Corona Koordinator“ ernannt hat, damit man im Falle eines Falles wen zum Absägen hat, wenn es mal schiefläuft. „Wir helfen Technikern“, tweetete dieser MP. „Die emotionale Seele des Landes erhalten“, fabulierte er. Den Murks durften andere aufwischen. Echte Hilfe kam bis heute nicht an. Bei fast niemandem. Dass von 140 Millionen Euro „Künstlerhilfen“ nur knapp 20 Millionen abgerufen wurden zeigt, wie realitätsfern die bayerische Staatsregierung geplant hat. Dass man dem Publikum weiter Angst macht, Kulturschaffende weiter ins ALGII schickt, die sich ausdrücklich auf Werk und Wirken erstreckende Kunstfreiheit weiter durch Verunmöglichung torpediert, das ist ein Skandal in einer Tragweite, dass man sich einen Generalstreik der Künste geradezu herbeisehnt.

Die Lösungen der Exekutive? Das Partyvolk durch „stärkere Polizeipräsenz“ weiter gängeln. Alkoholverbote, Sperrungen öffentlichen Raums. Auch wenn die komplette Nachtkultur keinen Ort hat, wohin sie legal ausweichen könnte. „Zuhause mit der Partnerin tanzen“ war alles, was dem MP dazu einfiel. Jetzt sollen auch noch Veranstalter*innen Ausweise kontrollieren, Kontakt-Angaben abgleichen und bei Falschangaben ihres Publikums 1000€ Strafe kassieren. Konstruktiv einen Niedergang der Kultur verhindern wird man so ganz sicherlich nicht.

Und nein, es geht mir nicht darum, immer nur zu meckern. Klar können Kreative auch andere Jobs machen. Es könnte aber sein, dass wir all die Kreativen nochmal dringend brauchen könnten. Und dass diese Kreativen, wenn sie erst mal einen Job beim Netto an der Kasse haben, oder im schicken Eck-Büro einer Versicherungsgesellschaft das Social-Media Management machen, dass sie dann weg sind für das, was sie echt können, und wofür wir sie so dringend brauchen: Kreativ sein.

Die Leute fahren nicht nach München, um Versicherungs-Eck-Büros anzuschauen

Kultur ist systemrelevant ist irgendwie eine Untertreibung. Und irgendwie eine irrelevante Feststellung. Wenn München auf Knopfdruck über Nacht Kultur-frei wäre, wer würde hier leben wollen? Wer hier Urlaub machen? Wer nach der Arbeit noch ausgehen? Wer seine Kinder an einem Regentag wohin führen? Ins Nichts?

Fakt ist: Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und gehören entschädigt.
Notbetrieb ist Verlustbetrieb und gehört supportet.

Ich will für Kreative noch nicht mal wie beim Kurzarbeitergeld 60% oder gar 87% des Vorjahres-Verdienstes, obwohl das legitim wäre. Ich will nur das Existenzminimum, ich will die Anerkennung von Mindestgagen und Mindesthonoraren, die Förderfähigkeit von Honorar- und Werkverträgen und dass sich endlich alle, die gerufen werden, auch mit denen an einen Tisch setzen und Lösungen finden, die es betrifft: mit denen, die Kultur machen.

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„Kultur in der Krise“ – Debatte im Münchner Volkstheater

„Kultur in der Krise“ – unter diesem Titel hatten die Kulturmanagerin Katrin Neoral und die Sängerin Anamica Lindig von Jour Fix München e.V. Politiker*innen und Kulturschaffende auf dem Podium des Münchner Volkstheaters versammelt. Die mittlerweile dramatische Lage der Betroffenen ließ sich auch vom anwesenden Kunstminister nicht kleinreden.

Hier die Diskussion in voller Länge:

Trockenes Pulver = ausgetrocknete Kulturbranche

Für mich war es Ehrensache, der Einladung zur Diskussionsrunde „Kultur in der Krise“ zu folgen. Denn viel zu lange blieben die Stimmen aus der Kulturbranche ungehört. Viel zu lange folgten Sonntagsreden, Ankündigungen, Korrekturen, Ausflüchte der in der Regierung Zuständigen aufeinander, ohne dass substantielle Hilfen tatsächlich geflossen sind. Von den 140 Millionen Euro, die in Aussicht gestellt worden waren, sind ganze 120 Millionen immer noch nicht ausgezahlt worden. Offenbar behält man nicht nur im bayerischen Wirtschaftsministerium die bayerischen Euros lieber für sich: Auch im Ministerium für Wissenschaft und Kunst scheint die Devise „Geld lieber behalten und verwalten“ von Herrn Aiwanger – der bei der Diskussion erneut durch Abwesenheit glänzte – Anklang zu finden. Nicht zuletzt deshalb droht in der Kulturbranche jetzt ein Kahlschlag, dessen Auswirkungen wir alle wohl noch jahrzehntelang spüren dürften.

Was tun? Etwas tun!

Dabei haben wir Grüne sehr konkrete Vorschläge, wie Kulturschaffenden geholfen werden kann . Ja geholfen werden muss, will man nicht endgültig den „point of no return“ (so der Untertitel der Veranstaltung) erreichen. Unsere Vorschläge unterbreiten wir im Ausschuss und gegenüber den Ministerien und der Staatskanzlei schon sein Monaten. Doch vielleicht dringen die Betroffenen eher zum Ohr von Sibler, Söder & Co vor? Hoffentlich!

Es ist fünf nach zwölf.

Denn dass den Menschen in der Kulturbranche das Wasser mittlerweile bis zur Nase steht, führten die eingeladenen Gäste – unter ihnen Christian Stückl (Leiter des Volkstheaters), Till Hofmann (Konzertveranstalter, Kulturmanager), Dieter Semmelmann (Konzertveranstalter) und Edmund Wächter (Musiker, Vorstandsmitglied des Tonkünstlerverbands München) – eindringlich vor Augen. Da ist jede Beschwichtigungs- und Zeitschinde-Rhetorik, wie sie seitens der Regierung seit Beginn der Pandemie im Hinblick auf die Kulturbranche betrieben wird, fehl am Platz.

„Kultur“ muss auf die Tagesordnung – und in die Köpfe der Regierenden!

Ach ja, und am Ende erfuhr man noch, dass der Punkt „Kultur“ bei der Ministerratssitzung drei Tage später kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen worden ist. Ist ja auch nicht so wichtig, oder? Viel deutlicher kann man die mangelnde Wertschätzung nicht zum Ausdruck bringen.


Zu den Hintergründen der Veranstaltung findet man auf der Seite der Kulturplattform jourfixe-muenchen, zu deren Mitgliedern auch die beiden Initiatiorinnen gehören, mehr Infos.

Und hier noch eine kleine Pressenachlese zur Podiumsdiskussion:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Künstlerförderung ausgeschöpft?“

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Anträge wurden im Rahmen der Künstlerhilfen bislang gestellt, wie hoch ist die Gesamtsumme der bisher ausbezahlten Förderungen und wie viele gestellte Anträge wurden nicht bewilligt?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Künstlerförderung ausgeschöpft?“

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Pressemitteilung: Künstlerhilfen verlängern

Sanne Kurz fordert fiktiven Unternehmenslohn von 1.180 Euro monatlich

Die Landtags-Grünen fordern eine schnelle und positive Entscheidung der Söder-Regierung für die Verlängerung der zum Monatsende auslaufenden Künstlerhilfen. Dabei müssen laut der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion, Sanne Kurz,

neben den Künstlerinnen und Künstlern auch diejenigen endlich angemessen unterstützt werden, die Konzerte und Veranstaltungen erst möglich machen: Licht-, Ton- und Bühnentechniker und -technikerinnen und alle anderen, deren Einsatz zum Gelingen kultureller Veranstaltungen beiträgt.

Bayern müsse hier dem Vorbild anderer Bundesländer folgen.

Wo der Bund versagt, dem Beispiel anderer Bundesländer folgen

Konkret fordern die Landtags-Grünen für alle Einzelunternehmerinnen und -unternehmer („Solo-Selbstständige“) mit einem bislang funktionierenden Geschäftsmodell die Auszahlung eines „fiktiven Unternehmerlohns“ in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von monatlich 1.180 Euro.

Wichtig sind die deutliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten und die klare Botschaft, dass es hier um den Ersatz für unverschuldet ausgefallene Unternehmenserträge geht – und nicht um Almosen für Pandemiebetroffene“,

unterstreicht Sanne Kurz. Vermieden werden müsse zudem, dass – wie zu Beginn der Pandemie – Kunstschaffende und Kunstermöglicherinnen und -ermöglicher

über Monate ohne Einkommen und damit mittellos dastehen. Hier geht es um den Erhalt einer gesellschaftlich bedeutsamen und wirtschaftlich wichtigen Branche“,

betont Sanne Kurz
Die entsprechenden Anträge der Landtags-Grünen „Hilfe für Kulturschaffende – diesmal richtig“ und „Verlängerte Überbrückungshilfe: Chance für Bekenntnis zu Solo-Selbstständigen und starken Mittelstand auch in Bayern“ sind eingereicht und werden in den Fachausschüssen beraten.

Künstlerhilfe – Update vom 30. September 2020:

Heute läuft die Einreichfrist für Anträge aus dem Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler ab. Die Bilanz ist mehr als ernüchternd: Von den erwarteten 60.000 Anträgen sind noch nicht mal 10.000 gestellt und nur etwa 7.700 bewilligt worden, der Topf mit den 140 Millionen ist noch voll, nur knapp 20 Millionen Euro wurden ausgezahlt.

Überraschung:

Paart man schlechte Bedingungen mit unpassenden Konditionen, nimmt kein Hund der Welt die Wurst, die man ihm hinschmeißt!

Wer Soforthilfe über 3000€ erhalten hatte, bekam nichts – auch wenn diese „Hilfe“ eigentlich ein Versicherungs- und Vermieter-Subventionsprogramm war. Denn man durfte das Geld ja nicht selbst behalten, sondern musste es für Mieten, Pachten, Leasingverträge, Versicherungen etc. ausgeben. Auch wer bereits im ALG II-Bezug steckte, bekam nichts. Obwohl man ja genau wie jene ohne ALG II-Bezug seit März nichts mehr verdienen durfte. Wer mitten in den drei Bezugsmonaten Zuflüsse – z.B. aus Erlösen der Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten – hatte, bekam weniger oder gar nichts, denn man durfte nur drei Monate Hilfe am Stück beantragen.

Langer Rede kurzer Sinn: Unsere Ideen zu einem wirksamen Künstlerhilfsprogramm lagen auf dem Tisch, wurden aber ignoriert. Die wichtige Verlängerung in der Version „diesmal aber richtig“ haben wir beantragt, werden bisher aber nicht gehört. Dass die mangelnde Akzeptanz nicht zuletzt an einer massiven Verunsicherung bzw. Abschreckung der Betroffenen liegen könnte, will die Staatsregierung nicht sehen. Dass das Ganze „nicht so gut gelaufen ist“, kann der zuständige Minister Bernd Sibler aber definitiv nicht vom Tisch wischen.

Bleibt die Frage, was mit den ca. 120 Millionen Euro Künstlerhilfe passiert, die nicht abgerufen wurden.

Wir werden dranbleiben und nicht zulassen, dass diese Mittel zurück in den Lufthansa-Rettungs-Autoindustrie-Förder-Topf geworfen werden!

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Antrag: Hilfen für Kulturschaffende – diesmal richtig

Die Staatsregierung wird angesichts des laufenden Notbetriebs und der weiter bestehenden Einschränkungen bei Veranstaltungen aufgefordert, folgende Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, um Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmer und Familienbetriebe zu unterstützen und deren Existenz zu sichern.

Zum Antrag geht’s hier:

Hilfen für Kulturschaffende – diesmal richtig

Enttäuscht Enttäuschung Frau Künstlerhilfen Bayern Kultur Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag

„Die emotionale Seele des Landes erhalten“ – Künstlerhilfe nur ein Marketing-Gag

Bestimmt habt Ihr Euch auch so gefreut wie ich, als endlich nach langem, langem Warten der Antrag für die bayerischen „Künstlerhilfen“ online ging. Lange genug hat es ja gedauert. Dann: Ernüchterung. Wenn Du in Deiner Not schon Soforthilfe oder ALG II beantragt hast, bist Du nicht antragsberechtigt! Auch, wenn Dein Hilfegesuch abgelehnt wurde. – So geht das nicht! Wir haben Protest eingelegt. – Update: Protest wirkt! Ein Tag nach unseren Protest-Mails ändert die Söder-Regierung die Richtlinien. Probleme bleiben.

Update: Nachdem wir am Mittwoch Protest eingelegt hatten, wurden am Donnerstag die Vorgaben angepasst. #OppositionWirkt – Frust, der bleibt: Betriebskosten und „Unternehmerlohn“ ist nicht kombinierbar, 1000€/Monat ist ein Höchstbetrag, viele Betroffene erhalten deutlich weniger Geld. Für viele ist es aber immer noch besser als nichts. Darum hier der Antrag:

Hier die aktuelle Info des Ministers:

Aber: Murks wird leider nicht besser, wenn man hier und da eine Delle ausbeult.

Noch immer gibt es Menschen – Überraschung -, die sind solo-selbstständig und haben Betriebs- und Lebenshaltungskosten! Noch immer gibt es Menschen, die haben einen z.T. winzigen Betrag Soforthilfe bekommen und stehen immer noch vor dem Nichts. Noch immer gibt es Menschen, die denken an die Zeit nach den drei Monaten mit 1000€ und wollen den ALGII-Antrag, dessen Bearbeitung ja auch ein, zwei Wöchelchen dauert, nicht zurückziehen. Noch immer gibt es Menschen, die wollen, dass StM Aiwanger endlich versteht, dass er mitgemeint ist und seine Person gefragt wäre! Noch immer gibt es Menschen, die wissen, dass das pfändungsfreie Existenzminimum bei 1180€/Monat liegt!

Darum gilt unser Offener Brief und unser Grüner Antrag für Soforthilfe für alle Solo-Selbstständigen weiter!

Zur allgemeinen Erheiterung der Sachstand vor unserem Protest:

„Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.04.2020), die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung einer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Stichtag: 01.04.2020) oder die Versicherung, den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse zu bestreiten, verbunden mit entsprechenden Nachweisen für diese Tätigkeit.


Künstlerinnen und Künstler, die eine andere Soforthilfe Corona des Freistaates Bayern oder des Bundes oder Leistungen zur Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) erhalten oder beantragt haben, sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.“

Infos zum Berechtigtenkreis der „Künstlerhilfen“. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Bayern.

Seid Ihr auch so fassungslos wie ich, wenn Ihr das lest? Habt Ihr auch den Tweet des Ministerpräsidenten gesehen, in dem er klipp und klar Hilfe für Kulturermöglicher*innen wie z.B. Techniker*innen und alle anderen versprach und fabulierte, er wolle „die emotionale Seele unseres Landes erhalten“? „Wir lassen Kunst und Kultur nicht allein“ war da zu lesen. Und jetzt? Der blanke Hohn! Nur die, denen es noch so gut geht, dass sie noch nirgends um Hilfe gebeten haben, sind antragsberechtigt.
Fun Fact: Dieter Bohlen ist beispielsweise KSK-Mitglied. Hätte er eine Villa am Starnberger See und Hauptwohnsitz am 01.04. dort gehabt – bäm – antragsberechtigt. Das ist doch absurd!

„Hilfe für Solo-Selbstständige Light“: vollmundig angekündigt, weitgehend sinnfrei. Fazit: „Künstlerhilfe“ taugt lediglich zum Skandal.

Nicht nur, dass man nicht, wie von uns gefordert, das Erfolgsmodell Baden-Württemberg übernommen hat. Nicht nur, dass man erst ab Mitte Mai hilft, obwohl Miete und Lebenshaltungskosten ja auch nicht bis Mitte Mai gewartet haben. Nicht nur, dass man Hotline und Beratung des Freistaats an eine Münchner Institution abwälzt, die man mit keinem Cent unterstützt. Nein, man will offensichtlich auch noch dafür sorgen, dass der Kreis derer, die Antragsrecht haben, so klein ist, dass man den Kulturstaat Bayern mit möglichst wenigen goldenen Bayerischen Euros retten muss.

Das Leben ist nicht drinnen oder draußen! Gerade Kulturschaffende und Soloselbstständige kämpfen sich oft mit den unterschiedlichsten Jobs durch. Sie alle haben jetzt nichts und brauchen Hilfe.

Back to the 50ies

Rabenschwarz sehe ich auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Indem man Kultur- und Kreativschaffende in den ALGII-Bezug drängt oder sie zur Aufgabe ihrer Geschäftstätigkeit zwingt, wird man nicht nur die Krise nicht überstehen, man wird auch bundesweit den Anschluss verpassen.

Nimm den Verfassungsauftrag, nämlich dass Bayern ein Kulturstaat ist, endlich ernst, liebe Söder-Regierung! Versteh endlich, dass Du mitgemeint bist, lieber StM Aiwanger! Zieht endlich an einem Strang, meine Herren!

Ja, Kunst und Kultur sind auch „emotionale Seele unseres Landes“. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist aber auch die drittgrößte Branche in Bayern mit vergleichbar vielen Beschäftigten wie in der Automobilbranche! Sie an die Wand zu fahren ist nicht nur gesellschaftlich desaströs, sondern auch ein großer ökonomischer Fehler, der uns Jahre zurückwirft.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder Kultur Künstlerhilfen Kulturstaat Sibler Aiwanger Gerlach Grüne Fraktion Bayern Sanne Kurz
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Pressemitteilung: Künstlerhilfe – nur ein Marketing-Gag

Sanne Kurz fordert Söder-Regierung auf, Solo-Selbständige aus der Kultur- und Kreativszene nicht im Regen stehen zu lassen

Enttäuscht über die inkompetente Umsetzung der Hilfen für die Kulturschaffenden wendet sich die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz, mit einem offenen Brief (Anlage) an den Ministerpräsidenten Söder, Wirtschaftsminister Aiwanger und Kunstminister Sibler. Gegenstand ist die sogenannte „Künstlerhilfe“, die gestern angelaufen ist: „Diese „Hilfe für Solo-Selbstständige Light“, die vollmundig angekündigt worden war, ist weitgehend sinnfrei und taugt lediglich zum Skandal.

Sanne Kurz hält es für nicht nachvollziehbar, warum es Hilfen für Ausfälle, wenn überhaupt, erst ab Mitte Mai gibt. Des Weiteren seien in der aktuellen Umsetzung auch alle Menschen, die in ihrer Not schon einmal Soforthilfe oder ALG II beantragt hätten, von der Hilfe ausgeschlossen und zwar unabhängig davon, ob sie irgendeine Form von Hilfe auch erhalten haben.

Die grüne Kulturexpertin sieht schwarz für die Kultur- und Kreativwirtschaft: „Indem man Kultur- und Kreativschaffende in den ALGII-Bezug drängt oder sie zur Aufgabe ihrer Geschäftstätigkeit zwingt, wird man nicht nur die Krise nicht überstehen, man wird auch bundesweit den Anschluss verpassen.

Nehmen Sie den Verfassungsauftrag, Bayern ist Kulturstaat, endlich ernst„, fordert Sanne Kurz. „Die drittgrößte Branche in Bayern ist die Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie an die Wand zu fahren ist nicht nur gesellschaftlich desaströs, sondern auch ein großer ökonomischer Fehler, der uns Jahre zurückwirft.

Das ganze Drama um die Künstlerhilfe mit all seinen Wendungen, Fallstricken und Hoffnungsschimmern kann man hier noch mal nachverfolgen.

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Pressemitteilung: Eine Frage der Würde

  • Dringlichkeitsantrag der Landtags-Grünen fordert Unterstützung von Solo-Selbstständigen – 1.180 Euro pro Monat für Lebensunterhalt

Vom Fitnesstrainer über die freie Journalistin bis zur Fremdenführerin gibt es in Bayern ein Heer von Solo-Selbstständigen. Sie alle leiden wie andere Unternehmerinnen und Unternehmer unter den coronabedingten Einschränkungen bei der Berufsausübung. Wenn es um staatliche Soforthilfen geht, fallen sie allerdings meist hinten runter – und werden angehalten, Arbeitslosengeld II zu beantragen. „Für viele ist das sowohl finanziell als auch mental ein tiefer Fall“, weiß Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. „Das sind hart arbeitende und oft sehr gut ausgebildete Leute, die in ihren Berufen bis zur Coronakrise erfolgreich waren und jetzt in die Sozialhilfe gedrängt werden.

Die Landtags-Grünen fordern deshalb sowohl für Solo-Selbstständige als auch für Kleinst- und Kleinunternehmerinnen und -unternehmer in Bayern ein eigenes Soforthilfeprogramm. Damit sollen nicht nur wie bisher laufende Betriebskosten abgedeckt werden, sondern auch der private Lebensunterhalt in Höhe von 1.180 Euro pro Monat. „Wir orientieren uns damit an dem aktuellen pfändungsfreien Existenzminimum“, erläutert Sanne Kurz. „So lange Solo-Selbstständige an ihrer Berufsausübung gehindert sind, müssen wir ihnen mindestens diese Unterstützung gewähren. Das ist eine Frage der Würde.

Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der Landtags-Grünen wird am Mittwoch im Plenum aufgerufen.

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Pressemitteilung | Ministerpräsident Söders „Kultur-Minute“ nur eine Luftnummer?

Seit 14 Tagen warten Betroffene auf die angekündigten Hilfen für die Kunst. Hierzu erklären Sanne Kurz MdL, Sprecherin für Kultur und Film, und Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik, beide Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Ganz ehrlich. Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz IV als Alternative anzubieten.“ Mit diesen Worten hat Ministerpräsident Söder am 20. April eine Hilfsmaßnahme in Form einer Unterstützung von 1000 Euro im Monat, befristet auf drei Monate, für die in der Künstlersozialversicherung (KSK) versicherten Künstler*innen in Bayern angekündigt. Genau 60 Sekunden brauchte Söder für seine Ausführungen.

Bisher ist es bei dieser „Ankündigung“ geblieben.

“Seit dem 20. April erreichen uns täglich Anfragen und Hilferufe Betroffener, wo sie denn diese Unterstützung bekommen könnten. Die Bilanz: Die Künstlerinnen und Künstler haben bis jetzt keine Hilfe bekommen. Nicht die Versicherten in der KSK in Bayern und natürlich auch nicht die Künstler*innen außerhalb der KSK. Es gibt nach mehr als zwei Wochen noch nicht einmal ein Antragsformular, weder beim bayerischen Wirtschaftsministerium noch beim Ministerium für Kunst und Wissenschaft. Die Betroffenen brauchen keine heiße Luft und warme Worte, sondern Hilfen, die greifen, und das sofort.“

Erhard Grundl
Bundestagsabgeordneter, Sprecher für Kulturpolitik, Bündnis90/Die Grünen

„Die Ankündigung der Staatsregierung, sie arbeite fieberhaft an der Erstellung der Antragsformulare, haben wir als Kulturpolitiker*innen aufmerksam verfolgt. Die Hoffnungen, die geweckt wurden, sind mittlerweile nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Leute sind sauer und verzweifelt. Markus Söder beschädigt den Glauben an die Politik, wenn er den Ankündigungen keine Taten folgen lässt.“

Sanne Kurz
Bayerischer Landtag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Kultur und Film

„Wir fordern, der bayerische Ministerpräsident möge sich tatsächlich für die versprochene finanzielle Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler in Bayern einsetzen und seiner Regierungserklärung vom 20. April auch endlich Taten folgen lassen.“

Erhard Grundl, MdB und Sanne Kurz, MdL

Weiterlesen zum Thema Corona-Soforthilfen für Künstler und Künstlerinnen:


Kultur ist mehr als Künstler und Künstlerinnen Sanne Kurz Landtag Bayern

Kultur ist mehr als die Summe der Menschen in der Künstlersozialkasse

Kultur ist vielfältig. Kultur braucht Teamarbeit. Damit eine Musikerin auftreten kann, braucht es Licht, Ton-Technik, Rigging, Ticket-Verkauf, Organisation.

Es ist gut, dass die FW/CSU-Staatsregierung erkannt hat, dass viele Kulturschaffende Solo-Selbstständige ohne (große) Betriebskosten sind. Für schickes Office und Dienstwagen reichten die Margen im Kulturbereich einfach noch nie aus. 1000€ für alle Künstler*innen in Bayern. Das ist ein erster großer, ein erster guter Schritt.

Diese Hilfe darf aber nicht an Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) gebunden sein.

Sie muss eine langfristige Perspektive geben und rückwirkend Notlagen abdecken, die mit den Veranstaltungsverboten am 11. März entstanden sind. Auch Hybridbeschäftigte gehören zu der Kultur-Infrastruktur, die wir erhalten sollten. Auch Personen, die „nur“ 60, 70% ihres Lebensunterhaltes aus dem Kulturbereich decken können, brauchen Hilfe. Auch Menschen wie Schauspieler*innen, die oft z.B. beim Film angestellt arbeiten und daher nur schwer in die KSK kommen, brauchen unsere Hilfe. Denn was wäre Theater ohne Schauspieler*innen? Was eine Bühne ohne Licht oder Sound?

Es wird noch mehr brauchen, als denen, die die Wände unserer Kulturinstitutionen mit Leben füllen, ein Überleben zu sichern.

Aber dieses Überleben sichern ist ein erster, wichtiger Schritt zum Ziel. Damit das angekündigte Geld für Miete, Krankenversicherung oder Unterhalt der Kinder auch bei der Zielgruppe ankommt, haben wir Grüne einen Antrag gestellt. KSK nicht zum Kriterium der Hilfen für Solo-Selbstständige zu machen ist eine unserer Forderungen, das pfändungsfreie Existenzminimum auszuzahlen, eine andere. Hier lest Ihr alle Forderungen.

Am 22. April 2020 wollen wir den Antrag in den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einbringen. Ihr könnt die Sitzung live mitverfolgen. Nach wie vor gilt:

Veranstaltungsverbot ist Tätigkeitsverbot und braucht Entschädigung.

Hätte marilyn-monroe Soforthilfe in Bayern bekommen

Künstlersozialkasse darf nicht Kriterium für Förderung von Kulturschaffenden sein!

Offenbar hatte der Ministerpräsident unseren Offenen Brief gelesen. Wir horchten auf, als er in seiner Regierungserklärung in einer „Kultur-Minute“ exakt 60 Sekunden lang Hilfe für Künstler*innen versprach. Leider hapert es bei der Umsetzung.

10:55 kam es über den Ticker des BR, da stand es, auch für alle, die nicht live zuhörten: Bayern sei ein Kulturstaat. Darum orientiere sich Bayern an Baden-Württemberg und werde Künstler*innen die nächsten drei Monate 1000€ monatlich zahlen.

Das ist schön! Wo sich Bayern doch auf Landes-Ebene komplett aus den Hilfen für Solo-Selbstständige verabschiedet hatte. Und alle Hilfe allein dem Bund überließ.

Es ist auch sehr gut, dass man schnell, sehr schnell, auszahlen will. Weniger gut ist, dass man mit dem Kriterium „versichert bei der Künstlersozialkasse“ (KSK) viele, die es dringend bräuchten, von den Hilfen ausschließt.

Es gibt Menschen, die halten beruflich Kultur am Laufen oder arbeiten als Künstler*in, kommen aber nur schwer in die KSK. Beispielhaft genannt seien hier Schauspieler*innen oder diejenigen, die für Konzerte Bühne und Technik bereitstellen. Bleibt KSK Kriterium, fallen sie alle aus dem Raster.

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film, Grüne Fraktion Bayern

Ich bin selbst Kulturschaffende. Als Filmemacherin und freie Performerin habe ich 25 Jahre lang vom Publikum gelebt. Kulturschaffende haben sich und ihre Arbeit, keine Betriebskosten, oft auch keine KSK Mitgliedschaft. Bitte vergesst das nicht, liebe CSU/FW-Staatsregierung!

Dass 1000€ sich gut vermarkten lassen, 1180€ aber das pfändungsfreie Existenzminimum sind, sei hier zurückgestellt. Wenn man aber (zurecht!) staatlicherseits mit (wichtigen und richtigen!) Veranstaltungsverboten einer ganzen Branche die Tätigkeit verbietet, braucht es angemessene Entschädigungen. Für alle, nicht für einige.


Marilyn Monroe wäre wahrscheinlich auch nicht in die KSK gekommen. Das liegt weniger an Einkommen. Dieter Bohlen ist einer der prominenteren Vertreter innerhalb der KSK und vermutlich nicht besonders bedürftig. Es liegt daran, dass Marilyn Monroe im Filmbereich tätig war. dort sind Schauspieler abhängige Beschäftigte und arbeiten auf Lohnsteuerkarte. eine Produktion sagt ihnen, wann sie wo sein müssen, die Regie sagt, was angezogen wird und wo welche Sätze fallen. Das Drehbuch sagt, was gesagt wird. – Im extremsten Fall.

Dass etliche Schauspieler*innen sich hier im wahrsten Sinne des Wortes „frei-spielen“ ändert nichts an der Tatsache, dass die meisten von ihnen einen negativen Bescheid der Künstlersozialkasse erhalten, wenn es um die Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz geht.

Ob ein „Happy Birthday Mr. President“ oder ein „I Wanna be Loved by You“ das Herz des Ministerpräsidenten eher erweicht hätte, hier im Freistaat Bayern? – Ich weiß es nicht, habe aber die Hoffnung auf Nachbesserung der Förderkriterien noch nicht aufgegeben. Einen Antrag mit unseren Grünen Forderungen werden wir in jedem Fall stellen!

Cary Grant ärgert sich wie viele Schauspieler über Papierkram
Don’t mess with actors.
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Pressemitteilung: Corona-Krise – Existenz von Kulturschaffenden sichern

  • Sanne Kurz: „Klassische Konzerte gibt es leider nicht zum Mitnehmen“

Bayern ist ein Kulturstaat. So steht es in der Verfassung. Wir müssen also unsere Kultur- und Kreativwirtschaft die nötige Unterstützung zukommen lassen“, fordert die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz. „Umso schockierter bin ich, dass die Söder-Regierung aus dem bayerischen Corona-Soforthilfe-Programm für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis zehn Angestellte aussteigt und nur noch die Bundesmittel ausgezahlt werden.“ Baden-Württemberg hat beispielsweise hierfür ein eigenes Programm, bei dem Solo-Selbständige Kosten des privaten Lebensunterhalts geltend machen können. Sanne Kurz: „Die kleinteilige Struktur und die speziellen Arbeitsbedingungen im Kulturbereich brauchen flexible Lösungen, damit unsere bayerischen Kulturschaffenden nicht vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Denn ein klassisches Konzert gibt es leider nicht zum Mitnehmen.

Sanne Kurz steht in engem Kontakt zu den Kreativen in Bayern, informiert diese laufend über Hilfsprogramme und lässt dem CSU-Kunstministerium Informationen über bestehende existenzbedrohende Probleme zukommen. „Das Ende des Tätigkeitsverbot für die gesamte Branche, aufgrund der zum Infektionsschutz notwendigen Veranstaltungsverbote und Verbote von Filmdrehs, ist nicht abzusehen“, so Sanne Kurz. „Deshalb brauchen die Betroffenen jetzt Unterstützung mit einem eigenen bayerischen Programm mit Soforthilfen zur Sicherung der eigenen Existenz und Entschädigungen, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht.

Unsere Forderungen haben mein Kollege Erhard Grundl, unser Kulturpolitischer Sprecher im Bundestag, und ich in einem Offenen Brief an die bayerische Staatsregierung zusammengefasst. Mehr dazu hier.