Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:
Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei
1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?
Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.
2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?
Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.
Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.
3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?
– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.
– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.
4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)? 4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor? 4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.
In den Tabellen b) Laufende Baumaßnahmen StMWK c) Maßnahmen in Planung StMWK d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt. In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.
Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden. Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten. Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.
Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?
Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.
6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?
Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.
Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?
Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.
Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.
Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-08-20 10:49:082025-08-25 13:17:14Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“
Ich frage die Staatsregierung, wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?
„Der Herkulessaal wird nur noch künstlich beatmet.“ So beschrieb die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bereits vor der Pandemie den Zustand des einzigen großen Konzertsaals im Zentrum der Landeshauptstadt München. Am 27. Januar 2025 führte eine defekte Elektrik, begleitet von einem stroboskopartigen Alarmlicht, schließlich zur kurzfristigen Absage eines Konzerts des renommierten Dirigenten Herbert Blomstedt.1 Diese Entwicklung beleuchtet eindringlich die strukturellen Probleme der staatlichen Kulturbauten in Bayern, deren Sanierungsbedarf seit Jahren bekannt ist.
Nachdem der Sanierungsstau lange ignoriert wurde, zielt der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume auf ein langsames hintereinandergeschaltetes Abarbeiten des Sanierungsstaus ab. Bereits im Mai 2023 verkündete er hierfür pressewirksam zunächst extern, dann im Landtag die sogenannte „Kulturkaskade“ – ein Maßnahmenpaket zur Abarbeitung der Sanierungen, dessen Vermarktungsname „Kaskade“ einige bereits 2023 eher eine Abwärtsbewegung beim Thema Kulturbauten befürchten ließ. Ungeachtet der vollmundigen Vermarktung der „Kaskade“ zeigt der Fall des Herkulessaals, ebenso wie der scheinbar weitgehende Stillstand bei weiteren Bauten, dass es immer noch an politischem Willen und konkreten Maßnahmen fehlt, um die kulturelle Infrastruktur Bayerns nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. In einer Zeit angespannter Haushaltslagen ist eine Sanierung mit Weitsicht erforderlich, um das kulturelle Erbe Bayerns zu bewahren und gleichzeitig die Kulturbauten als Orte gesellschaftlichen Austauschs und der kulturellen Teilhabe zu stärken.
1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen
a) Laufenden Baumaßnahmen StMWK
b) Maßnahmen in Planung StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.
Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2025 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.164,8 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.
Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlagen (PU) ermittelt.
1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen
c) Laufenden Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung dargestellt. Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum 1. Januar 2025 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 397 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist. Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.
1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Frage 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?
In der Tabelle
e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In der Tabelle
f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der Schlösserverwaltung
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte für die Haushaltsjahre 2023, 2024 sowie die Haushaltsansätze 2025 auflisten)?
2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßnahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, die Musikhochschule München, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg usw. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?
Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.
In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden sowie der Musikhochschule München (Ist-Zahlen).
in Tsd. Euro
2023
2024
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)
78.182,4
117.064,5
Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können der veröffentlichten Haushaltsrechnung für das Jahr 2023 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 beim jeweiligen Kapitel, Tit. 710 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 wurden noch nicht veröffentlicht.
Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt.
3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)?
3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?
Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Folgenden sind die Bauausgaben der Schlösserverwaltung im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:
in Tsd. Euro
2023
2024
Bauunterhalt (Tit. 519 01)
16.777
17.145
Kleine Baumaßnahmen (Tit. 701 01)
4.202
6.229
Kanalsanierung (Tit. 702 01)
569
874
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)
43.119
38.167
Summe
64.666
62.415
Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für das Jahre 2023 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen), Tit. 710 05 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden zeitnah veröffentlicht.
4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben jeweils einzeln dargestellt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen über die Titel der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. bei Kap. 06 16 der Schlösserverwaltung für:
Bauunterhalt Gruppe 519
Kleine Baumaßnahmen Gruppe 701
Kanalsanierungen Gruppe 702
Große Baumaßnahmen Gruppe 710 ff.
4.2 Welche Eckdaten hinsichtlich Dauer und Kosten einzelner Maßnahmen ergeben sich aus dem Beschluss vom 5. Juli 2023, Projektunterlage „Bayerische Staatsoper – Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, 1. Teilbaumaßnahme“ (bitte begründen)?
Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags die Projektunterlage für die 1. Teilbaumaßnahme der Maßnahme „Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs“ (Kap. 1581 Tit. 711 26) freigegeben. Sie umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz des Nationaltheaters, die abschnittsweise vorzunehmen sind, um die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zum Zeitpunkt der späteren Generalsanierung sicherzustellen. Die Projektplanung wurde am 10. Juli 2024 vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags mit Kosten von 37,1 Mio. Euro genehmigt. Die Umsetzung der Maßnahme wird in den hierfür verlängerten Theaterferien 2025 beginnen und jeweils in den fortgeführten Theaterferien der beiden Folgejahre fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Über die Dauer und Kosten der weiteren Teilbaumaßnahmen liegen derzeit noch keine Informationen vor.
4.3 In welcher Reihenfolge plant die Staatsregierung die Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen der staatlichen Veranstaltungshäuser in Bayern (bitte aktuelle Zeitspannen angeben, bitte aktuelle vermutliche Daten der Baubeginne mit angeben, bitte aktuelle geplante Eröffnungsdaten mit angeben)?
Baubeginne und Eröffnungsdaten leiten sich aus den Ergebnissen der Einzelplanungen der jeweiligen Projekte ab.
Die im Frühjahr 2023 im Landtag vorgestellte Kulturkaskade priorisiert die hohe Anzahl der am Standort München in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro. Die Zeitachse dieser kulturellen Schlüsselprojekte hat folgenden aktuellen Sachstand:
2024: Residenztheater inkl. Interimslösung: Projektantrag genehmigt. Nächster Schritt ist die Erteilung des Planungsauftrags.
2024: u. a. Anstoß für die Sanierung des Nationaltheaters inkl. Interimslösung. Der Beginn der Maßnahme ist nach Abschluss der Sanierung des Residenztheaters avisiert, voraussichtlich Mitte der 2030er-Jahre.
2024: Entscheidung zur Redimensionierung des Konzerthauses München.
2024: Richtfest des Proben- und Werkstattzentrums des Staatsschauspiels ist im Dezember erfolgt.
Geplant in 2026: Vorlage der Projektunterlage Bau für die Sanierung des Hauses der Kunst zur Genehmigung des Haushaltsausschusses.
5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Konzepte für die Zeit der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2023, bitte begründen, falls keine Mittel eingestellt wurden)?
Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.
Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.
Mit Blick auf die geplante Sanierung des Hauses der Kunst betrifft diese Frage Beschlussfassungen zukünftiger Haushalte, denen nicht vorgegriffen werden kann.
5.2 Welche Maßnahmen und Formate wurden seit 2023 eingeführt, um künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Führungspersönlichkeiten der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/ oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mit einzubeziehen (bitte Beispiele und Ergebnisse angeben)?
Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, die Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und die Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.
Sanierungen werden im Übrigen entsprechend den Vorgaben für staatliche Große Baumaßnahmen geplant. „Maßnahmen und Formate“ des Verfahrens richten sich nach der RLBau 2020. Dabei werden die im Rahmen des Bauverfahrens erforderlichen Austausche und Beteiligungen vorgenommen sowie Expertisen eingeholt und regelmäßige Einbindungen der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet.
5.3 Inwieweit werden aktuell bei Neubau- und Sanierungsprojekten Leitideen verfolgt, die speziell die Aspekte Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und kulturelle Innovation fördern und Bayern damit als Vorreiter für zukunftsfähigen Kulturbau positionieren könnten (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen angeben)?
Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Dies betrifft auch die Bereiche Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Innovation. Da dies generell für die Neubau- und Sanierungsprojekte des Freistaates gilt, können keine konkreten Projekte benannt werden.
6.1 Welche bekannten Mängel (z. B. Bausubstanz, Arbeitsbedingungen, Backstagebereich, Bühnentechnik, Akustik, Zuschauerbereich, Brandschutz, Arbeitssicherheit etc.) bestehen aktuell bei den staatlichen Kulturbauten, insbesondere im Marstall, Herkulessaal und Staatsoper (bitte mit Angabe der Mängel, die seit 2023 neu hinzugekommen sind, bitte jeweils geschätzte Kosten zur Behebung der Mängel angeben)?
Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst insbesondere folgende Maßnahmen, mit denen bekannte Mängel behoben werden sollen:
statische Ertüchtigung der Hofdecken und des Bühenturms
Erneuerung der Bühnenmaschinerie
Barrierefreiheit im Zuschauerbereich und teilweise Barrierefreiheit im Mitarbeiterbereich
Ausbau von Schadstoffen
Erneuerung der haustechnischen, elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen
Verbesserung der Bühnenlogistik
Anpassung der Arbeitsplätze unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes
Der Marstall zeigt altersentsprechende Mängel der Bausubstanz (Fundament, Tragwerk, Mauerwerk, Fassadenputz). Perspektivisch erforderlich sind eine zeitgemäße Optimierung des Brandschutzes, der Heizungs- und Lüftungsanlagen und der Stromversorgung sowie eine Verbesserung der Akustik. Eine detaillierte Bedarfsbeschreibung kann erst in Vorbereitung einer umfassenden Sanierungsmaßnahme und unter Berücksichtigung eines Konzepts für die künftige Nutzung erstellt werden.
Im Nationaltheater stehen Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz an, die im Rahmen der Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zur Generalsanierung vorzunehmen sind (vgl. Antwort zu Frage 4.2). Der konkrete Bedarf für die in den 2030er-Jahren anstehende Generalsanierung wird im Zuge einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie ermittelt.
Das Gebäude des Landestheaters Coburg erfüllt derzeit nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Theaterbetrieb und die heutigen gesetzlichen Vorgaben von Brandschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Projektantrag umfasst die Behebung dieser Defizite und die Umsetzung eines u. a. durch die genannten Erfordernisse entstehenden betrieblichen Mehrflächenbedarfs.
Im Herkulessaal der Residenz München wurden bei der Reparatur des Podiums im Jahr 2023 die Spindeln am Podium beschädigt, die daraufhin bis März 2024 repariert wurden. Die Kosten der Podiumsreparatur einschließlich Ersatz der Spindeln beliefen sich auf 230.649 Euro.
Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten der Verwaltung der Residenz München im Herkulessaal turnusgemäß, insbesondere während der Zeit der bayerischen Sommerferien, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann.
Darüber hinaus werden kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt und nicht gesondert aufgezeichnet.
6.2 Liegt bereits eine Planung bezüglich der Instandsetzung der Haustechnik der Residenz München inklusive des Festsaalbaus mit Herkulessaal vor?
Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
6.3 Wie sind Sanierungsmaßnahmen im Marstall in den baulichen Ablauf der anderen großen Sanierungsaufgaben an Residenztheater und Nationaltheater eingetaktet?
Während der Generalsanierung des Residenztheaters kommt dem Marstall eine wichtige Rolle als eine der Säulen des Interimsspielbetriebs des Staatsschauspiels zu. Eine parallele Sanierung von Residenz- bzw. Nationaltheater und Marstall ist nicht möglich.
7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2023 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärkere Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?
Der Ansatz, Kultureinrichtungen generell als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden kulturellen Bauprojekten geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.
Aussagen zu einer künftig ggf. erforderlichen personellen Ausstattung oder inhaltlichen Aspekten sind vor Abschluss dieses Prozesses nicht möglich.
Dies gilt auch für den Theaterbereich sowie den Konzertsaal München.
Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird nach dem voraussichtlich 2027 erfolgenden Rückumzug in das sanierte und erweiterte Gebäude im Stadtzentrum in der Schaezlerstraße in ihren Räumlichkeiten verschiedene Nutzungsangebote machen können, die bisher noch nicht in dieser Form für die Bewohner der Stadt und Region zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Voraussetzungen hierfür sind ein Veranstaltungs- und Vortragssaal sowie moderne Ausstellungsflächen, die ermöglichen werden, verschiedenste Ausstellungsprojekte für die breite Öffentlichkeit anzubieten. Die Bibliothek wird zudem einen barrierefreien Zugang erhalten und hat in Zukunft im Bereich der Gutenbergstraße einen gemeinsamen Campus mit dem benachbarten Maria-Theresia-Gymnasium, der verstärkt Schülerinnen und Schüler anregen wird, die Bibliothek und deren Angebote in Zukunft noch stärker zu nutzen. Dies betrifft auch den neuen modernen Lesesaal und die Möglichkeit, den Gruppenarbeitsraum und die Carrels zu nutzen.
In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.
Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemacht werden.
7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Die Bespielung staatlicher Kulturbauten und die hierfür erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7.1 Bezug genommen.
7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 7.2 wird Bezug genommen.
Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg bietet bereits jetzt Veranstaltungen für ganz unterschiedliche Nutzergruppen und deren Interessen an. Sie wird dies auch ab 2027 vor dem Hintergrund ihres Sammlungsprofils besonders berücksichtigen.
Hinsichtlich des Theaterbereichs und für den Konzertsaal München können noch keine konkreten Aussagen zu inhaltlichen Angeboten getroffen werden.
8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen nach aktuellem Stand noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?
Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.
8.2 Welche Maßnahmen hat das StMWK seit Mai 2023 ergriffen, um zivilgesellschaftliche Mittel für Sanierungs- oder Neubauprojekte im Rahmen der „Kulturkaskade“ einzuwerben (bitte mit jeweiliger Angabe der bislang eingeworbenen sowie geplanten bzw. angestrebten finanziellen Beiträge der Zivilgesellschaft für jedes Projekt)?
Privates Engagement für das kulturelle Leben hat in Bayern große Tradition. Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel.
Nach internationalem Vorbild sollen die Türen für privates Engagement weiter geöffnet und Interessierte herzlich eingeladen werden, öffentliche Mittel nicht zu ersetzen, aber wirksam zu ergänzen. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.
8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?
Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.
Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.
Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben durch den Kulturfonds Kunst dauerhaft zu streichen.
Stattdessen wird für die gestrichene Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben ein eigener Kulturfonds Bau und Sanierung mit bedarfsgerechter Ausstattung geschaffen.
Begründung:
Die dauerhafte Bereitstellung ebenso wie der Erhalt von Kulturinfrastruktur und baulichem Kulturerbe ist in allen Sparten und Regionen Bayerns zu fördern. Der Neubau eines Stadtarchives, die Errichtung von Musikerheimen oder die Sanierung von maroden Gebäuden sind zweifelsohne zentral für das kulturelle Leben der Kommunen in Bayern. Die Kommunen sollten bei der Finanzierung von Baumaßnahmen nicht vom Freistaat alleingelassen werden. Mittel für Baumaßnahmen sollten aber nicht aus dem Kulturfonds Kunst bestritten werden. Ein Ausschluss der Förderung von Baumaßnahmen kann beispielsweise einer sich vergrößernden Vielfalt eingereichter Projekte, angemessener Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden ebenso wie einer Überarbeitung der Eigenanteile, der Sparten oder der einreichberechtigten Personen nach Wohnort zugutekommen. Die Trennung schafft darüber hinaus zum einen Transparenz – was geht in Menschen, was in Orte –, zum anderen verstärkte Möglichkeit einer besser zielgerichteten Bau- und Sanierungsförderung: Statt Löcher zu stopfen, könnte einem eigenen Fonds für Bau- und Sanierungsmaßnahmen große Gestaltungskraft zukommen. So hat unser Nachbarland Österreich beispielsweise staatliche Fördertöpfe, die gezielt für barrierefreie Umbauten angesichts einer alternden Gesellschaft oder klimaschutzgerechte Sanierung von Kulturbauten nutzbar sind. Es wären aber auch Schwerpunkte in der Denkmalpflege, bei der Transformation von Sakralbauten oder zum Erhalt von Gartendenkmälern im Klimastress denkbar.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-03-27 10:13:352025-08-25 10:41:28Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren II: Bau- und Sanierungsvorhaben dauerhaft aus dem Kulturfonds Kunst herausnehmen und eigenen Kulturfonds Bau- und Sanierungsvorhaben schaffen“
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) monierte in einem Bericht im November 2019 zu „Kunst am Bau“ umfassende „Vernachlässigungen“. Allein in den Jahren von 2010 bis 2016, so rechnete der ORH vor, habe man 6,2 Mio. Euro für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Bayern aufgewendet. Ob allerdings „die Kunst am Bau ordnungsgemäß erhalten und in einem würdigen Umfeld präsentiert wird, ist weitestgehend dem Zufall überlassen“, heißt es im 60-seitigen Bericht. In seinem Fazit sprach der ORH von „mangelnder Wertschätzung“, die den Kunstwerken entgegengebracht wird. Um die Missstände zu beheben, gab er eine Reihe von Empfehlungen. Die Grünen forderten daraufhin in einem Antrag (Drs. 18/5749) die Staatsregierung auf, sie „zeitnah umzusetzen“. Die Staatsregierung gelobte im Bericht zum Antrag Besserung, u. a. kündigte sie die Erfassung bisher nicht inventarisierter Kunstwerke an und die Unterstützung beim Aufbau eines virtuellen Museums. Seither ist allerdings wenig passiert. In der Diskussion im Ausschuss im Juni 2023 und in den Berichten zu zwei Anträgen (Drs. 18/17682 und 18/17683) der Freien Wähler musste die Staatsregierung einräumen, dass sie weder um die Gesamtzahl der Kunstwerke weiß noch sich in der Lage sieht, die Daten der erfassten Objekte für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Ähnlich beim Thema virtuelles Museum. Selbst für die Erstellung eines Konzepts reichen angeblich die Kapazitäten nicht. Bezeichnend, dass die „Bayerische Staatszeitung“ über die Bemühungen der Staatsregierung in der Ausschusssitzung titelte: „Erstaunliche Ahnungslosigkeit“. Dass es auch anders und besser geht, zeigt die Landeshauptstadt München mit dem Kunst-am-Bau-Programm QUIVID.
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: 1.1 Wie viele Kunstwerke sind aktuell in der Fachdatenbank Hochbau (FDH) erfasst?
Aktuell sind in 1 060 Datensätzen der Fachdatenbank Hochbau (FDH) auch Angaben zu Kunstwerken enthalten, teilweise zu mehreren Kunstwerken.
1.2 Wie viele Kunstwerke wurden in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) nacherfasst und inventarisiert? 1.3 Wie viele der nacherfassten Kunstwerke wurden vor 2013 fertiggestellt?
Die Fragen 1.2 und 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Inventarisierung der Kunstwerke ist Aufgabe der für die Bauten und deren Unterhalt und Betrieb zuständigen Ressorts. Die FDH ist eine Unterstützung bei der baufachlichen Betreuung der staatlichen Liegenschaften und erfasst Kunst am Bau, soweit es zur baufachlichen Betreuung notwendig ist. Als Bestandsdatenbank spiegelt sie den Datenstand zum Zeitpunkt eines Abrufes der Daten wider. Eine Aussage, ob Datensätze in einem bestimmten Zeitraum erfasst wurden, ist nicht möglich. In der FDH sind derzeit 937 Datensätze mit Angaben zu Kunstwerken mit einem Realisierungszeitpunkt vor 2013 enthalten. Diese Datensätze enthalten teilweise Angaben zu mehreren Kunstwerken.
2.1 Wie viele Stunden pro Woche stehen den zuständigen Stellen im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), den staatlichen Bauämtern und den jeweiligen Ressorts für die (Nach-)Erfassung und Inventarisierung der Kunst-am-Bau-Objekte zur Verfügung (bitte mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten)?
Die Erfassung wie die Nacherfassung der Kunstwerke wird im Rahmen der Ressourcen sukzessive und dezentral bei den beteiligten Behörden fortgeführt. Eine Ermittlung der dafür eingebrachten wöchentlichen Stunden ist nicht darstellbar.
2.2 Wie viele Kunstwerke sind schätzungsweise bisher noch nicht erfasst und inventarisiert worden?
Daten zu nichterfassten und nichtinventarisierten Kunstwerken liegen nicht vor.
2.3 Wie viele der erfassten Objekte erfüllen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Internet?
Die bislang vorhandenen Datensätze dienen bestimmungsgemäß der Betreuung der Liegenschaften und sind daher grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung geeignet.
3.1 Warum werden die Kunstwerke, bei denen alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind, nicht umgehend online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 3.2 Wären bereits existierende digitale Plattformen wie QUIVID, das Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, auch für den Freistaat Bayern eine mögliche Lösung? 3.3 Gibt es Pläne, mit der Stadt München oder mit anderen Bundesländern mit existierenden digitalen Plattformen Gespräche über eine Übenahme solcher Modelle zu führen?
Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es sind keine Kunstwerke oder Plattformen bekannt, bei denen überprüft und festgestellt wurde, dass alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind.
4.1 Liegt die mit 50.000 Euro geförderte Studie zur Konzeptentwicklung eines „Virtuellen Museums KUNST am BAU“ inzwischen vor? 4.2 Falls die Studie vorliegt, was sind die wesentlichen Ergebnisse? 4.3 Welche der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum Umgang mit Kunst am Bau soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) eine Studie erstellt werden. Diese liegt noch nicht vor.
5.1 In welcher Form unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Planung und den Aufbau eines virtuellen Museums?
Die Inhalte der in Zusammenarbeit mit dem BBK zu erstellenden Studie sind zunächst abzuwarten.
5.2 Wie viele Wettbewerbe zu „Kunst am Bau“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)? 6.2 Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für „Kunst am Bau“ in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)? 6.3 Welche Summe wurde in diesem Zeitraum für Honorare an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler ausgegeben?
Die Fragen 5.2, 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine zentrale Erfassung aller Wettbewerbe zur Kunst am Bau sowie der Ausgaben für Kunst am Bau und der Honorare beteiligter Künstlerinnen und Künstler findet nicht statt. Exemplarisch können die folgenden Wettbewerbe zur Kunst am Bau in den Jahren von 2019 bis 2024 genannt werden. Die angegebenen Summen stellen jeweils die Gesamtsumme für die Honorierung künstlerischer Leistungen sowie die Erstellung des Kunstwerkes dar (teilweise gerundet).
Jahr
Objekt Kunstwettbewerb
Budget rd.
2019
Flussmeisterstelle Deggendorf
130.000 €
2019
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Neubau Zentrum für naturwissenschaftliche Grundlagen Freising
180000 €
2019
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, 2. Bauabschnitt
110.000 €
2019
Landesfinanzschule Ansbach
200.000 €
2020
NAWAREUM Straubing
100.000 €
2020
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, Neubau Mensa
45.000 €
2020
LMU Klinikum München, Neubau Innenstadtklinikum
127.000 €
2020
LMU Klinikum München, Umbau und Sanierung des Mutterhauses
Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Rudolf-Virchow-Zentrum u. Institut für Molekulare Infektionsbiologie
300.000 €
2024 / 2025
Grünes Zentrum Landshut
100.000 €
2024 / 2025
Polizeiinspektion Kaufbeuren
180.000 €
5.3 Bei welchen dieser Verfahren wurden die Empfehlungen des ORH, des BBK und des Leitfadens „Kunst am Bau“ berücksichtigt?
Die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs werden in den Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau grundsätzlich berücksichtigt. Die Verfahren werden im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundes durchgeführt. Empfehlungen des BBK fließen in die jeweiligen Verfahren ein, sofern der BBK eingebunden ist.
6.1 Welche ausgewählten Projekte aus den letzten fünf Jahren fielen in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie z. B. prozesshafte oder performative Kunst?
Es sind keine Projekte zur Kunst am Bau aus den letzten fünf Jahren bekannt, die in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie beispielsweise der prozesshaften oder performativen Kunst, fallen.
7.1 Wie häufig finden in der Regel Begehungen der Liegenschaften statt, um den Zustand der Kunstwerke zu überprüfen?
Die Durchführung von Begehungen staatlicher Liegenschaften zur Feststellung des Bauunterhalts richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern, Abschnitt C 1.1. Sonderregelungen für Kunstwerke bestehen hierbei nicht.
7.2 In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren stillgelegte, beschädigte oder funktionsuntüchtige Kunstwerke wieder instandgesetzt? 7.3 Welche der vom ORH im Bericht exemplarisch mit Foto gezeigten Kunstwerke wurden seitdem wieder instandgesetzt?
Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird nicht zentral erfasst, welche stillgelegten, beschädigten oder funktionsuntüchtigen Kunstwerke instandgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Instandsetzung von Kunstwerken im Rahmen des Bauunterhalts aus den zur Verfügung stehendenMitteln der Ressorts.
8.1 Sind Fortbildungen zu „Kunst am Bau“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Referendare der Staatlichen Bauämter verpflichtend? 8.2 Wie häufig werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten?
Die Fragen 8.1 und 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Fortbildungen zu Kunst am Bau sind Teil der Ausbildung und gehören zum allgemeinen Regelwerk der Bauverwaltung. Nach Möglichkeit ist die Mitarbeit der Referendarinnen und Referendare an der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs „Kunst am Bau“ vorgesehen. Weiteres erfolgt anlassbezogen.
Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:
Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können
Begründung:
Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2 Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.
Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-09-24 14:31:002024-11-13 11:37:08Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“
Welche Unternehmen und/oder Einzelunternehmer*innen waren bisher für die Planung des Konzerthauses München zuständig (bitte Anzahl jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und wenn datenschutzrechtlich möglich die Namen der einzelnen Unternehmen angeben), wie stellt die Staatsregierung sicher, dass nach bereits angefallenen Kosten von rund 28 Millionen Euro die Übernahme von projektspezifischem Wissen bzw. “planerischen Erkenntnissen” (Markus Blume, Münchener Merkur vom 13.06.2024) gelingt, mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung, um aus noch bestehenden Verträgen heraus zu kommen?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-06-20 18:02:002024-09-09 19:15:25„Kleine Anfrage“ – AzP „Zuständige Unternehmen für die Planung Neues Konzerthaus“
„Im Freistaat sitzt das Geld nicht mehr so locker wie früher“, titelte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 28. Januar 2024 (www.sueddeutsche.de). Ein gutes Dreivierteljahr zuvor, im Mai 2023, verkündete der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die „Kulturkaskade“ für den Freistaat: Der Sanierungsstau der staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern, der über Jahre nicht angegangen worden war, sollte nun systematisch abgearbeitet werden, um den Kulturstaat Bayern wieder zum Strahlen zu bringen. In Anbetracht einer schwierigen Haushaltslage müssen die unabdingbaren und dringend notwendigen Sanierungen jedoch mit Weitsicht angegangen werden.
Die Heimat der bayerischen Kulturinstitutionen ist dabei nicht nur eine ästhetische Bereicherung für das Stadtbild unserer Kommunen. Die Gebäude sind ein Schatz, der uns allen gehört; sie stiften Identität, prägen die Geschichte unseres schönen Bayerns und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kulturinstitutionen können Räume sein, in denen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Perspektiven zusammenkommen und sich austauschen können, was die Grundlage für eine offene und pluralistische Gesellschaft bildet. Das Potenzial der Kultur, Verständnis für Vielfalt, Toleranz und Dialogbereitschaft zu fördern, kann durch eine gelungene Sanierung, die die Institutionen auch baulich ins 21. Jahrhundert versetzt und Räume für Austausch und Partizipation in den Vordergrund stellt, gehoben werden.
Die Zugänglichkeit zu kulturellen Einrichtungen spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass Kultur für alle zugänglich ist. Dies erfordert nicht nur bauliche Maßnahmen, um die Einrichtungen barrierefrei zu gestalten, sondern auch eine transparente Kommunikation und aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Kulturelle Teilhabe sollte unabhängig von sozialen, wirtschaftlichen, geografischen oder Bildungsbarrieren gewährleistet sein, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Diese Aufgaben gilt es nun mit der „Kulturkaskade“ zu meistern.
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Vorbemerkung:
Der Freistaat Bayern steht zu seiner Verantwortung für den Erhalt und die Weiterentwicklung seines kulturellen Erbes. Die komplexe bauliche Infrastruktur im oftmals historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestand ist eine Herausforderung für die kommenden Jahrzehnte. In diese Schlüsselprojekte wird weiterhin kontinuierlich und kraftvoll investiert.
1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2024 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen a) Laufende Baumaßnahmen StMWK b) Maßnahmen in Planung StMWK in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2024 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.
Soweit nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern 2020 (RLBau 2020) erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2024 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.093,5 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) erfolgt ist.
Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.
1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2024 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten) ?
In den beiden Tabellen c) Laufende Baumaßnahmen der SV d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der SV in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2024 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (SV) dargestellt.
Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum Januar 2024 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 488 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der PP bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.
Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der PU ermittelt.
1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Fragen 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?
In der Tabelle e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In der Tabelle f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der SV in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2018 pro Jahr verausgabt? 2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2018 pro Jahr für große Baumaßnahmen getätigt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg etc. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?
Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.
In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden (Ist-Zahlen):
in Tsd. Euro
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)
45.486
40.336
34.505
33.713
48.389
77.715
Summe
45.486
40.336
34.505
33.713
48.389
77.715
Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für die Jahre 2018 bis 2022 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 bei Tit. 710 ff des jeweiligen Kapitels entnommen werden. Die Zahlen für 2023 werden zeitnah durch das StMFH veröffentlicht.
Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt. Diese Förderung ist im Geschäftsbereich des StMFH verortet.
3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2018 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)? 3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2018 pro Jahr für große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?
Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet. Im Folgenden sind die Bauausgaben der SV im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:
in Tsd. Euro
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Bauunterhalt (Titel 519 01)
15.088
16.625
20.315
16.835
14.419
16.777
Kleine Baumaßnahmen (Titel 701 01)
1.678
1.299
3.054
3.279
3.538
4.202
Kanalsanierungen (Titel 702 01)
741
492
1.084
822
1.238
569
Große Baumaßnahmen (Titel 701 ff.)
42.178
42.624
43.868
39.847
40.493
43.119
Summe
59.685
61.040
68.321
60.783
59.688
64.666
Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für die Jahre 2018 bis 2022 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Schlösserverwaltung) Tit. 710 05 ff entnommen werden. Die Zahlen für 2023 werden zeitnah veröffentlicht.
4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben dargestellt?
Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen bei den folgenden Titeln der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. des Kap. 06 16 der SV für:
Bauunterhalt: Titel 519 01/51973
Kleine Baumaßnahmen: Titel 701 01/70173
Kanalsanierungen Titel: 70201
Große Baumaßnahmen: Titel 710 ff
4.2 Welche Rolle spielt bei allen Sanierungsarbeiten die bauliche Barrierefreiheit der Gebäude?
Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Dies gilt auch für die bauliche Barrierefreiheit der Gebäude. Daher wird neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet.
4.3 Mittel in welcher Höhe werden für den baulichen Ausbau der Barrierefreiheit aufgewendet (bitte auflisten pro Jahr seit 2018)?
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden in der Regel im Rahmen der Baumaßnahmen mit durchgeführt und können daher nicht einzeln benannt werden. Dem Ausbau der Barrierefreiheit wird unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in den Kultureinrichtungen ebenso wie in den Objekten der SV ein großer Stellenwert beigemessen.
5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Zwischennutzungskonzepte während der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2018)?
Residenztheater Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Hierfür ist ein tragfähiges Konzept zu erstellen. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.
Landestheater Coburg Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.
Die Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung werden in der Regel bei laufendem Betrieb durchgeführt bzw. es waren während der Schließzeiten keine Zwischennutzungskonzepte erforderlich.
5.2 Inwieweit werden künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Leitungsperson der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mitbedacht bzw. einbezogen?
Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.
Bei der Sanierung der Archäologischen Staatssammlung wurden die konzeptionellen und perspektivischen Bedürfnisse des Museums dadurch in vollem Umfang berücksichtigt, dass die Leitung der Kultureinrichtung alle Belange der Einrichtung vertrat und deren Umsetzung zur Entscheidung und Freigabe erhielt. Dadurch war eine maximale Nutzereinbindung gewährleistet.
Die Sanierung der Neuen Pinakothek wurde von Beginn an unter dem Aspekt der Einbindung in das städtische Umfeld betrachtet. Auch die Museumsleitung ist eng eingebunden und vertritt damit die nutzerseitigen Interessen.
5.3 Werden über die gesetzlichen Regelungen hinaus auch Leuchtturmprojekte in Bezug auf nachhaltigen Bau, Barrierefreiheit und/oder innovative Architektur (wie beispielsweise beim Neubau des Museums Haus der Bayerischen Geschichte) angedacht (bitte Projekte seit 2018 aufzählen)?
Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Da diesbezüglich die Kategorisierung als „Leuchtturmprojekt“ im Sinne der Fragestellung nicht definiert ist, können keine konkreten Projekte benannt werden.
6.1 Mit welchen international renommierten Kulturbauexperten oder -expertinnen steht die Staatsregierung zu den umfassenden Sanierungsaufgaben im Austausch?
Für die erforderlichen Leistungsbilder bei Planung und Bau der staatlichen Sanierungsbaumaßnahmen beauftragt die fachkundige Staatsbauverwaltung im Rahmen von Haushalts- und Vergaberecht freiberuflich tätige Fachleute mit der notwendigen Eignung. Je nach Aufgabenstellung führt sie hierfür auch Architektenwettbewerbe durch.
6.2 Welche Ideen für Kulturvermittlung und Kulturpädagogik für jedes Alter und alle Zielgruppen, auch von der Nutzerseite gedacht, finden in den gestalterisch-architektonischen Konzepten jeweils Anwendung bei den Sanierungen, um die Kulturbauten damit fit für das 21. Jahrhundert zu machen (bitte aufzählen nach jeweiligem Sanierungsprojekt mit zukünftigem inhaltlichen Konzept)? 6.3 Welche Ideen für Kulturvermittlung und Kulturpädagogik für jedes Alter und alle Zielgruppen, auch von der Nutzerseite eines diversen Kulturpublikums des 21. Jahrhunderts gedacht, finden in den gestalterisch-architektonischen Konzepten bei Neubauten jeweils Anwendung (bitte aufzählen nach jeweiligen Neubauprojekt mit zukünftigem inhaltlichen Konzept)?
Die Fragen 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Theater: Auf die Antwort zu Frage 5.2 wird verwiesen. Im Zuge der Generalsanierung des Residenztheaters wird der Bereich der Theaterpädagogik aus Raumgründen in neue Räume zu verlagern sein. Ein entsprechendes inhaltliches und räumliches Konzept ist im Zuge der weiteren Planungen zu erstellen.
Digitalisierung in Museumsbauten ist ein wesentliches Element, um künftig auf Herausforderungen im Bereich Inklusion und Bildungaller Alters- und Zielgruppen angemessen reagieren zu können. Die gestalterischen und architektonischen Konzepte der Archäologischen Staatssammlung berücksichtigen besonders die technischen Voraussetzungen, die für die fortschreitende Digitalisierung notwendig sind.
Ziel der Sanierung der Neuen Pinakothek – einem postmodernen Bau des Architekten Alexander von Branca – ist, das Gebäude an die aktuellen Brand- und Sicherheitsverordnungen anzupassen und gleichzeitig dessen Einzigartigkeit zu bewahren. Hierbei werden die Standards eines zukunftsfähigen Museumsbetriebs berücksichtigt wie etwa die besucherfreundliche Umgestaltung des Foyers und Kunstvermittlungsräume an zentraler Stelle mit digitalem Studio. Künftig kommt im Interesse gehobener Aufenthaltsqualität als ein Versammlungsraum der überdachte Hof hinzu, der an das Foyer angrenzt. Neu wird auch ein Vortragsraum sein, der für kommunikative Nutzung unterschiedlichster Art geeignet ist.
Konzertsaal München: Es wird derzeit eine Redimensionierung des Projekts vorbereitet. Hierzu ist auch ein eigener Bericht im Landtag vorgesehen. Da die entsprechenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann dem Ergebnis an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.
7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2018 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärke Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?
Theater: Der Ansatz, Kultureinrichtungen als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden Sanierungsaufgaben im Theaterbereich geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.
Archive und Bibliotheken: In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.
Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemachtwerden.
Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird durch einen Erweiterungsbau ein barrierefreier Zugang für die Bevölkerung geschaffen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Nutzung des Gebäudes erweitert durch einen Veranstaltungsraum und eine Ausstellungsfläche. Des Weiteren wird die Nutzung des Lesesaals verbessert durch unterschiedliche Angebote von Nutzerflächen wie z. B. Einzelarbeitsplätze und Besprechungsräume.
Konzertsaal München: Es wird auf die Antwort zu Frage 6.3 verwiesen.
Museen: Für die Ansprache neuer Gruppen werden vor allem digitale Medien genutzt. Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung der Archäologischen Staatssammlung war aber auch die Optimierung der frei zugänglichen, öffentlichen Bereiche, durch Maß- nahmen wie der Schaffung eines Forums und Cafébereichs. Das Betriebskonzept ist so angepasst, dass unabhängig vom Museumsbetrieb eine erweiterte Nutzung für die Öffentlichkeit möglich ist.
In der Neuen Pinakothek soll es zukünftig mehrere Bereiche geben, die ohne Eintrittskarte frei zugänglich sind und auch gerade für Familien die Möglichkeit bieten werden, mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren. Auch die künftige Museumsgastronomie soll mitten in der Maxvorstadt einer breit gefächerten Nutzergruppe als attraktive Anlaufstelle zur Verfügung stehen, vgl. Antwort zu Frage 6.2.
7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung, beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung, wider (bitte Art und Weise angeben)?
Die Bespielung staatlicher Kulturbauten insbesondere im Bereich der staatlichen Theater sowie der staatlichen Museen und Sammlungen und die hierfür erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.
7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Theater: Mit Blick auf die Zeitschiene der im Theaterbereich anstehenden Generalsanierungen ist es für Aussagen zu konkreten inhaltlichen Angeboten nach der jeweiligen Wiedereröffnung der Einrichtungen derzeit noch zu früh.
Museen: Die inhaltlichen Angebote der Archäologischen Staatssammlung können künftig je nach Besucherverhalten angepasst werden. Die digitalen und analogen Angebote sehen zunächst Angebote für verschiedene Zielgruppen vor, z. B. sollen junge Erwachsene durch ein AR-Spiel (AR = Augmented Reality) angesprochen werden. Bei der Verpachtung wurde darauf geachtet, dass der Gastronom gut vernetzt ist und die Stadtgesellschaft insgesamt anspricht.
Für die Neue Pinakothek wird ein zeitgemäßes Präsentationskonzept erarbeitet. Die Gelegenheit, die Neue Pinakothek mit der Sanierung umfassend barrierefrei zu gestalten, ermöglicht es, die inhaltlichen Kunstvermittlungsangebote für Menschen mit Einschränkungen weiter auszubauen.
8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?
Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.
8.2 Für welche der aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ wünscht sich das StMWK ein stärkeres bzw. grundsätzliches finanzielles Engagement der Zivilgesellschaft (bitte für jedes Bauprojekt einzeln angeben)?
Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel. Grundsätzlich sind hierfür viele Projekte geeignet. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.
8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?
Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.
Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.
Bis wann plant die Staatsregierung, dem Landtag belastbare Zahlen in Bezug auf Dauer und Kosten der Sanierungsmaßnahmen des Haus der Kunst vorzulegen, welche Gesamtkosten der beschlossenen Sanierung errechnete das Staatliche Bauamt, nachdem es 2018 mit der Vorplanung beauftragt wurde, und auf Basis des Planungsstandes welchen Datums kam die in der Süddeutschen Zeitung vom 02.02.2024 genannte Kostenschätzung von 150 Millionen Euro zustande?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-02-29 13:31:482024-04-25 13:47:58„Kleine Anfrage“ – AzP „Sanierung des Haus der Kunst“
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vor Pfingsten zur geplanten Sanierung des „Haus der Kunst“ schriftlich und mündlich zu berichten. Dabei soll auf die folgenden Punkte eingegangen werden:
aktueller Planungsstand der Sanierungsarbeiten mit einem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und der prognostizierten Kostenentwicklung
detaillierter, aktueller Zeit- und Kostenplan der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Überblick der bisher verausgabten Mittel für Ausschreibungsprozesse und die bisherigen Planungen
Folgende Fragen sollen in dem Bericht darüber hinaus konkret beantwortet werden:
Inwieweit fließen Aspekte der Nutzungsorientiertheit und Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der Leitlinien eines zukunftsfesten Kulturortes für das 21. Jahrhundert in die Planungen mit ein?
Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Leitungsstab des Haus der Kunst dazu im Gespräch, ob der aus dem Jahr 2013 stammende Architekturentwurf mit den künftigen Anforderungen eines modernen Kulturbaus in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf eine visuelle Transparenz des Eingangsbereichs und eine Öffnung des Hauses?
Wie bewertet die Staatsregierung den aktuell vorliegenden Architektenentwurf zur Sanierung vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Erinnerungskultur und dem Umgang mit NS-Bauten?
Wie stellt sich das vertragliche Verhältnis bzw. stellen sich die bisherigen Vereinbarungen seitens der Staatsregierung mit dem Architekten David Chipperfield, der mit seinem Entwurf die Ausschreibung im Jahr 2013 gewonnen hat, hinsichtlich etwaiger Änderungswünsche oder zeitgemäßer Neuausrichtungen dar?
Welche Interimslösungen stehen für das Haus der Kunst während der Dauer der Sanierungen zur Verfügung, um den Ausstellungsbetrieb auch weiterhin zu gewährleisten?
Welche Absprachen gibt es mit dem Leitungsteam des Hauses der Kunst für die Zeit der Sanierung hinsichtlich etwaiger Schließung am Standort bzw. Weiterbetrieb?
Inwiefern ist die Staatsregierung mit der Landeshauptstadt München bzgl. der Baumaßnahmen und des geplanten Eingriffs in den Baumbestand an der Prinzregentenstraße im Austausch?
Ist geplant, die Außenflächen, wie z. B. den Parkplatz zwischen Haus der Kunst und Englischen Garten, im Sinne einer Öffnung des Hauses und angestoßen durch die Sanierung einer neuen, mit dem Haus der Kunst in Zusammenhang stehenden Nutzung zuzuführen?
Welche Lösungen sollen unabhängig von Frage 8 während und nach der Sanierung mit den Mieterinnen und Mietern der Parkplätze hinter dem Haus der Kunst gefunden werden?
Welche Bemühungen gibt es vonseiten der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde, Lösungen für eine nutzungsorientierte Sanierung des Hauses zu finden, die den Anforderungen an einen lebendigen Kulturort des 21. Jahrhunderts genügen?
Begründung:
Seit weit über einem Jahrzehnt wird über die Sanierung des Haus der Kunst diskutiert. Von Anfang an bestand Konsens, dass sie dringend notwendig ist, nachdem seit Anfang der 90er Jahre nichts mehr in das Haus investiert wurde. In einem Bericht auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/3216) räumte die Staatsregierung bereits 2010 umfassenden Sanierungsbedarf ein. In einem nachfolgenden Bericht von November 2011 heißt es weiter: „Der Sanierungsbedarf am Gebäude des Hauses der Kunst ist im Vergleich zum letzten Bericht als unverändert zu bezeichnen. – Es ist notwendig, die dort dargelegten Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzugehen.“ Die Kosten wurden auf 50 bis 60 Mio. Euro prognostiziert. Der Bund gab die Zusage, sich mit 20 Mio. Euro an den Kosten zu beteiligen.
2012 billigte der Ministerrat einen Bauantrag zur Generalsanierung. Die Oberste Baubehörde erteilte im Dezember 2012 den Planungsauftrag für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Aus einem zweistufigen Vergabeverfahren ging 2013 das Architekturbüro von David Chipperfield als Gewinner hervor. Ihm gegenüber wurde eine Absichtserklärung zum Auftrag der Sanierung gegeben. Parallel dazu erstellte die Agentur AEA Consulting eine Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse in den Umfang der Sanierungsmaßnahmen einfließen sollten. Im Juli 2018 erhielt das Staatliche Bauamt München 1 den Auftrag zur Erstellung der Vorplanungen und der Höhe der voraussichtlichen Sanierungskosten. 2020 sollten die Ergebnisse vorliegen und anschließend der Landtag informiert und in die Entscheidung über die Sanierung eingebunden werden. Seither schweigt sich die Staatsregierung über die Sanierung aus. Nach wie vor herrscht Stillstand. Der Landtag wurde bisher weder beteiligt noch über den Fortgang des Projekts informiert. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume blieb in seinem Bericht zur aktuellen Bayerischen Kulturpolitik im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 10. Mai 2023 reichlich vage: „Für das Haus der Kunst würden derzeit Anpassungen vorgenommen, da die Kosten beherrschbar bleiben müssten.“ Der Landtag solle „voraussichtlich im nächsten Jahr damit befasst“ werden. Kürzlich kritisierte der Staatsminister in einem Interview gegenüber der AZ die alten Planungen als untauglich und kündigte zeitnah große Schritte an (Interview in der AZ von 4. Januar 2023).
Insofern ist es fraglich, wie und ob die Pläne von David Chipperfield angesichts des Sanierungsstaus bei den vielen maroden Kultureinrichtungen des Freistaates und des rasanten Anstiegs der Baukosten in den letzten zwei Jahren zu realisieren sind. Inzwischen sind Kosten von 150 Mio. Euro und mehr im Gespräch. Allerdings ist ein weiteres Hinauszögern keine Lösung. Dazu ist eine Sanierung zu drängend, außerdem würden die Kosten weiter steigen. Es ist im Sinne der Transparenz also dringend geboten, dass der Landtag vollumfänglich zu den Maßnahmen informiert wird.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-01-30 10:29:002024-01-30 10:30:00Antrag „Haus der Kunst: Zeitplan für eine nachhaltige und nutzerorientierte Sanierung“
Das bayerische Verkehrsministerium hat vergangene Woche seine umfängliche Unterstützung und seinen Einsatz für die Bürgervariante beim Neubau der Truderinger und Daglfinger Kurve bekanntgegeben. Ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ und nach wiederholter Aufforderung durch die bayerischen Landtags-Grünen kommt die CSU endlich in Bewegung, vermeidet allerdings nach wie vor konkrete Zusagen. Der zeitliche Zusammenhang mit der anstehenden Landstagswahl ist sicher rein zufällig…
Am 14. Juli, dem Tag, an dem das bayerische Verkehrsministerium mit seiner Pressemitteilung, in der ein ernsthafter Schritt Richtung Bürgervariante suggeriert wird, an die Öffentlichkeit ging, erreichte meinen Kollegen Matthias Gastel, MdB, die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf eine von ihm zur CSU-Verzögerung gestellte Anfrage (siehe unten). Es stellt sich heraus: Bereits am 12. Juni 2023 bat das Bundesverkehrsministerium um verbindliche Auskünfte aus München – die bis heute, trotz der wohlklingenden Presseerklärung, verweigert werden.
Statt diese Auskünfte zu geben, verschickte das bayerische Verkehrsministerium seine Pressemitteilung und versprach darin, endlich „in die vertiefte Prüfung“ zu gehen. Konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle, wie vom Bundesministerium gefordert, wurden weder in dieser Pressemitteilung noch als Antwort auf eine Grüne Anfrage im Landtag (siehe unten) gegeben.
Unsere Erkenntnis: Das Staatsministerium ist hier aus unserer Sicht vorausgeprescht, um einen schnellen PR-Erfolg im Wahlkampf zu erzielen. Anstatt dem Bund eine konkrete Zusage zu geben, wird mit reichlich Tamtam eine „Prüfung“ verkündet – und das ein Jahr, nachdem ein ebenso unverbindliches Versprechen „zu handeln“ abgegeben wurde.
Wir fordern eine ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!
„Es ist offensichtlich, dass es der CSU um Wahlkampf geht. Jahrelang hätte sie Zeit gehabt, zu handeln und auf die Vorschläge aus der Bürgerschaft einzugehen. Auch schon zu Zeiten der alten Bundesregierung mit Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, scheint es ihr plötzlich ganz arg zu pressieren, um Wählerstimmen zu fangen. So sehr, dass sie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht, noch ehe der Bund als Auftraggeber der Daglfinger und Truderinger Kurve informiert wurde. Seriöse Sachpolitik geht anders!“
Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat für die Landtagswahl im Stimmkreis München-Bogenhausen
„Rund ein Jahr ist seit dem ‚Truderinger Weckruf‘ vergangen, die Stadt hat seit Monaten etliche Alternativgrundstücke vorgeschlagen, wir Landtags-Grüne haben mit Anfragen immer wieder gedrängt und jetzt, unmittelbar vor der Landtagswahl, kommt der Minister in die Gänge – ich kann nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass ‚Untersuchung‘ und ‚Gespräche‘ jetzt noch rechtzeitig kommen und nun endlich die Aufmerksamkeit erfahren, die der Sache angemessen ist.“
Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete für den Münchner Osten und Direktkandidatin im Stimmkreis München-Ramersdorf
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/Schienen_Truderinger_Daglfinger-Kurve_Sanne-Kurz_Gruene_Bayerischer-Landtag.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-07-26 15:17:192023-09-26 09:04:24Bahnausbau München Ost: Die PR-Show der CSU zur Truderinger/Daglfinger Kurve – ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!
Wie viele Ersatzgrundstücke für eine Verlegung der staatlichen Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße München weg vom aktuellen Standort, die für die Prüfung, Planung und Umsetzung einer Bahnausbau-Bürger-Variante beim Ausbau am Bahnknoten München Ost zwingend nötig ist, hat die Landeshauptstadt München dem Freistaat Bayern seit Planungsbeginn Bahn-Ausbau angeboten (bitte tabellarisch nach Standort der angebotenen Ersatzgrundstücke und Datum des Angebotseingangs mit Angabe des Eigentümers des jeweiligen Ersatzgrundstücks aufschlüsseln), aus welchen Gründen wurden diese Angebote für geeignet bzw. nicht geeignet befunden (bitte Sachgründe pro Standort aufführen) und wie will die Staatsregierung angesichts des Bekenntnisses des Stimmkreisabgeordneten und Staatsministers Blume (CSU) zur Aufforderung an den Freistaat Bayern „verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit in Trudering angesiedelte Kfz-Verwahrstelle zu verlegen.“ („Truderinger Weckruf“ vom 22. 10. 2022, unterzeichnet von Markus Blume) den Konflikt lösen, dass die Bahn ohne die verbindliche Zusage der Staatsregierung, dass ein Ersatzgrundstück für die Kfz-Verwahrstelle zur Verfügung gestellt werden könnte, nicht in der Lage ist, die Bürgervariante zu planen, die Staatsregierung aber als Begründung dafür, dass kein Ersatzgrundstück aktiv gesucht wird bzw. durch die LH München dem Freistaat angebotene Ersatzgrundstücke abgelehnt werden, auf die laufenden Planungen der Bahn verweist (siehe Drs. 18/25631 „Da die Planungen der DB noch nicht abgeschlossen sind und somit nicht feststeht, inwieweit das Grundstück betroffen und eine ersatzweise Unterbringung erforderlich sein wird, stellt sich die Frage nach geeigneten Ersatzgrundstücken derzeit nicht.“), weswegen die aktuellen Planungen sich lediglich mit Varianten befassen, für die kein Ersatzgrundstück benötigt wird, was aber dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die direkt betroffen sind, entgegensteht?
Mein Fraktionskollege Thomas Gehring fragt die Staatsregierung:
Inwieweit ist die Staatsregierung nach der Mandatsträgerkonferenz (MTK) am 12.09.2022 deren Forderungen nachgekommen, die von der Landeshauptstadt München weiteren vorgeschlagenen Grundstücke zur Verlegung der KFZ-Ver- wahrstelle zeitnah zu prüfen (bitte mit Angabe der erfolgten Kommunikation und Maßnahmen nach Datum und Beteiligten), wird die temporäre Unterbrin- gung/Stapelung der KfZ in mehrstöckiger Verwahrung/Duplex-Verwahrung o.ä. der verwahrten KfZ der KFZ-Verwahrstelle in Erwägung gezogen, um den Aus- bau der Bahntrasse nicht weiterhin zu verzögern bzw. alle Alternativen in die Pla- nung mit einzubeziehen, welche Dimensionen und Auswirkungen würde der Aus- bau des bestehenden S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen/am Hüllgraben im Vergleich mit einem neuen Bahn-Betriebswerk an dieser Stelle haben?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-12-16 13:23:592023-08-16 16:58:56„Kleine Anfrage“ – AzP „Aktueller Stand der Dinge hinsichtlich der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße“
Dem „Truderinger Weckruf„, einem parteiübergreifenden Positionspapier zum Bahnausbau im Münchner Osten, folgte am 17.11. ein interfraktioneller Antrag, mit dem der Bezirksausschuss Trudering-Riem fordert, die Dimensionen und Auswirkungen eines neuen S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen / am Hüllgraben transparent zu machen und klar Position zu beziehen. Hier der Antragstext, auf Initiative meines Grünen Kollegen Christoph Heidenhain, Vorsitzender im Unterausschuss Bau & Mobilität im BA 15:
Interfraktioneller Antrag
Der Bezirksausschuss Trudering-Riem fordert die S-Bahn-München, die DB Netze, die Stadt München und den Freistaat Bayern auf den aktuellen Sachstand der Planungen zum Neubau eines S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen (südöstlich des bestehenden Betriebswerks, südlich der S8-Trasse) mit beträchtlichen Ausläufern auf das Gebiet des 15. Stadtbezirks im Bereich Hüllgraben/Amazon/Eisbach-Studios nördlich der Bahntrasse Ostbhf.-Riem zeitnah vorzustellen und transparent zu machen.
Zudem fordert der BA den Stadtrat auf, sich angesichts der genannten aktuellen Entwicklungen und neuen Planungen rund um den Bahnknoten München-Ost zeitnah im Sinne des „Truderinger Weckrufs“ und der berechtigten und überparteilichen Forderungen aus dem 15. Stadtbezirk gegenüber DB, Bund und Land zu positionieren.
Begründung
Im Oktober stellte die DB ihre neueste Planungsvariante für die Projekte Truderinger & Daglfinger Kurve/Spange (TDKS) vor. Unmittelbar davor hatte der BA15 den „Truderinger Weckruf“ veröffentlicht, in dem sich Mandatsträger*innen sämtlicher Parteien und sämtlicher politischer Ebenen für deutliche Verbesserungen und Anpassung der bisherigen DB-Planungen im 15. Stadtbezirk aussprachen.
Umso größer war dann die Überraschung als im Anhang der auf der Website ABS38.de veröffentlichten DB-Präsentation ein Plan (s. Abbildung) auftauchte, der in den verschiedenen Vorstellungsrunden in der KW 43 jedoch nicht gezeigt, geschweige denn erläutert wurde. In diesem Plan sind für Außenstehende erstmals Dimensionen des neuen S-Bahn-Betriebswerk Steinhausen an der Schnittstelle der Stadtbezirke 13, 14 und 15 erkennbar. Zudem wurde über die Website der S-Bahn-München erst kürzlich bekannt, dass das neue Betriebswerk Steinhausen scheinbar nicht mehr als Erweiterung des bestehenden Standorts an der Zamilastraße, sondern als Ersatz desselben geplant wird (im Zusammenhang mit den für die 2. Stammstrecke nötigen zusätzlichen Kapazitäten und im Auftrag des für die S-Bahn zuständigen Freistaats Bayern).
Angesichts der sich stetig konkretisierenden DB-Planungen in den unmittelbar angrenzenden Projekten am Bhf. Trudering (Erweiterung Gleisharfe), im Moosfeld und in Riem (DTKS) aber auch in Daglfing/Bogenhausen (4gleisiger Ausbau Daglfing-Johanneskirchen) brauchen lokale Mandatsträger*innen und Bevölkerung daher umgehend Erklärungen zu den Dimensionen bzw. den Aus- und Wechselwirkungen dieses Projekts und Rückendeckung von Seiten des Stadtrats und der Stadtspitze. Aufgrund der gegebenen Betroffenheit der Bezirksausschüsse 13 und 14 plädiert der BA 15 für eine gemeinsame Unterrichtung und ein koordiniertes Vorgehen.
Besonders im Fokus stehen dabei die Aspekte wie die zusätzliche Belastung der ohnehin schon strapazierten Anrainer*innen, die Eingriffe in und zusätzliche Versiegelung von bislang als besonders wertvoll und biodivers gekennzeichneten (Grün-)Flächen (z.B. am Hüllgraben nördlich der Trasse Berg am Laim-Riem) und die Erschwerung bzw. Verunmöglichung der von den Anrainer*innen und den bereits genannten Mandatsträger*innen favorisierten Bürgervariante B2 durch zusätzliche Gleisfelder.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/12/rails-ge7d6836e4_1280-e1671621050540.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-11-25 12:43:002025-10-07 11:21:45Bahnausbau München Ost: Truderinger Weckruf, aktueller denn je – interfraktioneller Antrag aus dem BA 15
Im „Truderinger Weckruf“ setzen sich 17 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die für den Münchner Osten verantwortlich sind, parteiübergreifend für eine verträgliche Entwicklung der Bahn im Münchner Osten ein. In ihrem Positionspapier sprechen sie sich für einen weiteren raschen Bahnausbau aus, fordern aber eine anwohnerfreundlichere und umweltverträglichere Ausgestaltung. Konkrete Forderungen wurden im Rahmen einer Mandatsträgerkonferenz aufgestellt, seit dem 22. Oktober 2022 sind sie als „Truderinger Weckruf“ bekannt. Hier der Originaltext:
Präambel:
Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sämtlicher politischer Ebenen, die sich für den Stadtbezirk 15 Trudering-Riem der Landeshauptstadt München verantwortlich fühlen, haben im Rahmen einer Mandatsträgerkonferenz (MTK) einhellig ihre Unzufriedenheit mit den aktuellen Planungen des Ausbaus des Brennernordzulaufs (BNZ) im Bereich der Landeshauptstadt München formuliert.
Im Rahmen der Konferenz am 12. September 2022 wurden daher konkrete Forderungen aufgestellt, die mit Nachdruck auf allen politischen Ebenen verfolgt werden sollen:
1. Auch wenn in Trudering-Riem nach wie vor eine bürgerinitiativen- und parteiübergreifende Zustimmung zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene und dem dafür notwendigen Ausbau der Bahninfrastruktur – auch auf Münchner Flur – besteht, darf der Brennernordzulauf nicht ausschließlich auf den Bahnknoten München ausgerichtet bleiben.
Gerade aufgrund der überragenden verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Verbindung müssen auch alternative Korridore nördlich von Rosenheim ertüchtigt und elektrifiziert werden, um im Fall von Unglücken1, Sperrungen, Reparaturen oder schlicht zur Entlastung des Bahnknotens München zur Verfügung zu stehen. Bei der Überarbeitung des BVWP ist daher eine Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bypass-Strecke Landshut – Mühldorf – Rosenheim für die Leistungsfähigkeit des BNZ unabdingbar.
2. Die Unterzeichnenden fordern das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf, die DB Netz AG anzuweisen, bei den weiteren Planungen im Bereich der Landeshauptstadt München schon heute die tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen zugrunde zu legen.
Schon seit Jahren wird im Bereich des Inntals mit seriösen und zwischenstaatlich ermittelten/anerkannten Zugzahlen der Brenner Corridor Platform (BCP) bzw. der »Trimode- Studie« und daraus abgeleiteten Werten2 geplant. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger fordern einheitliche Standards von Kiefersfelden bis zum Güterbahnhof München-Nord: Was im Inntal (bezüglich Zugzahlen, Parlamentsvorbehalt und finanziellen Spielräumen) gilt, muss auch im hochverdichteten Ballungsraum von München gelten. Darauf aufbauend sind die zu erwartenden Emissionen und Erschütterungen neu zu berechnen und die Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen von Trudering (Ost) bis Daglfing durchgängig nach Neubaustandard zu planen.
Sollten BMDV und DB sich weiterhin auf die längst überholten und deutlich niedrigeren Annahmen aus dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan zurückziehen, könnte aus Sicht der Unterzeichnenden ein Planungsmoratorium notwendig werden.
3. Weiterhin fordert die Mandatsträgerkonferenz, die zwingende Notwendigkeit einer Durchfahrgeschwindigkeit von 100 km/h für den Ballungsraum München neu zu bewerten.
Eine Verringerung der erforderlichen Geschwindigkeit auf bspw. 80 km/h würde die Lärm- /Erschütterungsbelastung und die erforderlichen Radien deutlich abmildern.
4. Die bislang unterlassene Untersuchung der Umweltauswirkungen einer überhöht oder/und eingehaust geführten Amtsvariante auf die überörtlich wirksame Parkmeile samt Frischluftschneise im Moosfeld ist vor Abschluss der Planungen nachzuholen und die Ergebnisse zu berücksichtigen.
Die durch eine Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle möglichen B-Varianten liegen um Einiges tiefer und haben dadurch geringere Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner, Umwelt und Luftzirkulation zur Folge.
5. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sämtlicher politischer Ebenen fordern die Weiterführung der Planungen für die Bürgervariante B2 und einen transparenten Kostenvergleich der Varianten A1 und B2 für die gesamte Maßnahme von Trudering bis Daglfing.
Es steht zu befürchten, dass durch die Trennung der Maßnahmen »Ausbau Bahnhof Trudering« und »Daglfinger und Truderinger Kurve und Spange« (DTKS) die erforderliche Vergleichbarkeit der Varianten abhandengekommen ist. Zudem unterscheidet sich die Planungsvariante A1 in ihren Auswirkungen deutlich von der Version A0, die dem Variantenvergleich zugrunde lag.
So sind im Gegensatz zur Bürgervariante B2 bei der Amtsvariante A1 umfangreiche Eingriffe in die Schatzbogenbrücke erforderlich, deren Kosten und Risiken durch die Verschiebung der Projektgrenzen nun dem Projekt »Ausbau Bahnhof Trudering« zugeschlagen werden. Für die Durchführung von A1 sind zudem Enteignungen der Anwohner erforderlich, was diese nicht akzeptieren werden, ohne den Rechtsweg bis zum Ende ausgereizt zu haben. Das Prozessrisiko für die DB Netz AG – samt der damit verbundenen Kosten und Verzögerungen – ist daher unabschätzbar hoch.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Variante B2 sofort umgesetzt werden könnte – ohne dass Klagen zu befürchten wären.
6. Freistaat Bayern und LH München werden gemeinsam aufgefordert, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit in Trudering angesiedelte Kfz- Verwahrstelle zu verlegen.
Die derzeit an der Thomas-Hauser-Straße angesiedelte Kfz-Verwahrstelle liegt im Bereich der von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern favorisierten Bürgervariante B2. Die DB Netz AG hat bei der Ermittlung der Eckpunkte für den Variantenentscheid angenommen, dass für eine Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle eine Vorlaufzeit von mindestens zehn Jahren benötigt und damit der Ausbau des BNZ wesentlich verzögert würde. Die Unterzeichnenden sind überzeugt, dass diese Annahme mit entsprechendem politischem Willen und enger Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts und mit Unterstützung der Landeshauptstadt München und der Landkreise München, Dachau und Fürstenfeldbruck klar widerlegt werden kann.
1 Verweis auf den Tunneleinsturz von Rastatt samt der gravierenden Folgen für den Güterverkehr 2 Grob gesagt geht es hier um 400 statt 200 Zugbewegungen/Tag
Welche vertraglichen Verpflichtungen es vonseiten des Freistaates Bayern gegenüber dem Architekten David Chipperfield, der 2013 den Wettbewerb für die dringen notwendige und viel zu lange aufgeschobene Sanierung des Hauses der Kunst gewonnen hat, gibt, die aktuell mit einer Summe von über 300 Mio. Euro betitelt wird, mit welchen Kosten und rechtlichen Konsequenzen hätte der Freistaat im Falle einer erneuten Wettbewerbsausschreibung zu rechnen und inwieweit entsprechen die dem Jahr 2013 entstammenden Planungen zur Sanierung dem aktuellen Zeitgeist und den Bedarfen der Institution und Gesellschaft?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-11-24 16:05:542023-08-16 16:06:21„Kleine Anfrage“- AzP „Stand der Dinge Sanierung Haus der Kunst“
Wo gibt es eine Stadtsanierung und eines von fünf europaweit einzigartigen Leuchtturm-Projekten des New European Bauhaus? In München-Neuperlach. Mit dem Stadtteilladen „Quidde 35“ begann die Stadtsanierung, jetzt geht das New European Bauhaus – NEB – mit „Creating NEBourhoods together in die Vollen. Was das alles ist? Lest hier weiter!
Stadtsanierung ist das, was damals Giesing auch dort sexy machte, wo es noch nicht so sexy war. Bauhaus ist das, was Deutschland mal zu einer europäischen Speerspitze in Sachen Modernität und spartenübergreifender Kreativität machte. In Anlehnung an das historische Bauhaus ist das New European Bauhaus als kulturpolitischer Teil des European Green Deals der Europäischen Kommission entstanden. Hier ist das New European Bauhaus, kurz NEB, erklärt.
Mitmachen für mehr Lebensqualität und Klimaneutralität
Das Münchner Projekt Creating NEBourhoods Together ist eines der fünf Leuchtturm-Projekte der EU-Kommission zum NEB. Dabei soll jedoch nicht Betongold geschürft werden, sondern Lebenswelt im Sinne einer nachhaltigen, „schönen“ Gemeinschaft – oder um es es mit den drei Schlagworten zum NEB zusammenzufassen: „beautiful, sustainable, together„. Konkret bedeutet das, dass die Menschen vor Ort nicht nur eingebunden werden sollen, sondern selbst planen und gestalten, dass Nachbarschaften und Kreative aus den Vierteln Dinge in die Hand nehmen – eigene Räume, eigener Raum, guter Raum – auf Dauer.
In, aus und für Neuperlach
Beim Abend im Landtag zum Thema “Mit dem Neuen Europäischen Bauhaus schöne, nachhaltige, inklusive Orte schaffen”, zu dem meine Fraktionskollegin Ursula Sowa geladen hatte, ging es um die praktische Umsetzung des NEB-Konzepts. Ein Vertreter des Silicon Vilstal, wo man NEB schon lange lebt, ein Philosoph, der zum Thema forscht und publiziert, und zwei Vertreterinnen der Landeshauptsadt München erklärten Ansätze und Ideen. Spannend war, dass einige anwesende Immobilienentwickler*innen den Mehrwert von „schönen, nachhaltigen, gemeinschaftlichen“ Nachbarschaften sehen konnten und gar nicht so enttäuscht waren, dass jetzt nicht für die 5 Millionen Euro irgendwas gebaut werden soll, sondern es eher um soziokulturelle Ansätze und Nachbarschaften geht. Als Mama aus dem „Drei-Länder-Eck“ Perlach-Neuperlach-Ramersdorf – wir leben tatsächlich fast genau auf den imaginierten Grenzen – war meine erste Frage an dem Abend natürlich:
„Wer ist denn heute hier aus Neuperlach?“
Die Menge an Menschen, die sich dann meldeten, war – ja – überschaubar.
To Do: Dazu beitragen, dass das NEB-Projekt in Neuperlach auch eines von Neuperlach für Neuperlach wird! Ich will da kräftig anschieben helfen! Gemacht von Leuten von hier. Dazu haben wir noch zwei Jahre Zeit. Wichtig ist jetzt, dass die Menschen vor Ort erfahren, dass es das NEB gibt und wie sie aktiv werden können. Tragt die NEB-Idee darum weiter! Erzählt allen davon, und wenn Ihr Kreative seid, Kreatives im Angebot habt, bringt Euch ein!
Denn um dem Projekt und damit auch dem European Green Deal echtes Leben einzuhauchen, braucht es konkrete Ideen, die dazu beitragen, dass Leben und Arbeiten vor Ort tatsächlich schön, nachhaltig und von Gemeinsinn getragen werden.
Spread the word! Entwickelt mit und gestaltet mit!
Graphik: María Foulquié García for Visuality EU
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/11/NEB_Conference-e1669136777310.jpg338600Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-11-22 18:17:442022-11-24 11:09:06New European Bauhaus – auch vor meiner Haustür
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:
Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?
Begründung:
Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.
Durch den Klimawandel steht auch der Städtebau vor sehr großen Herausforderungen, wenn unsere Städte auch in den nächsten Jahrzehnten noch gut bewohnbar sein sollen. Wassermanagement, hitzestress-verträgliche Bäume und Pflanzen, Begrünung von Fassaden und Dächern, Nutzung der Solarenergie,
umwelt- und menschenverträgliche Mobilität.
Im Rahmen der Exkursion werden aktuelle und künftige Neubausiedlungen gezeigt und kritisch besprochen, und GRÜNE Wege in die Zukunft besprochen.
Ablauf:
14 Uhr: Treffpunkt Alexisweg/Friedrich Creuzer Straße (Neubauprojekt Alexis-Quartier) ab 14.15 Uhr: Fahrt zum künftigen Entwicklungsgebiet in Kirchtrudering (5. Bauabschnitt Messestadt), Erläuterung der aktuellen Pläne, kritische Diskussion ab 15 Uhr: Fahrt zum Neubaugebiet Prinz-Eugen-Park (ökologische Holzbau-Mustersiedlung) in Bogenhausen, Besichtigung und Führung durch Siedlung und Park
Gäste:
Sanne Kurz, MdL und Kandidatin für den Bayerischen Landtag
Fabian Sauer, Landtagskandidat
Herbert Danner, Exkursionsleiter
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/08/Klimagerecht-Wohnen_10-09-23_Herbert-Danner-Gruene-Fabian-Sauer-Sanne-Kurz_Radtour-Staedtebau-Muenchen-Ost.jpg10801080Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-08-31 10:40:222023-09-01 16:53:35Klimagerecht Wohnen – Radtour zum Städtebau im Münchner Osten