vor dem Hintergrund des Zeitplans für die im Jahr 2025 beauftragte Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters und zur Entwicklung eines Interimskonzepts, ob bereits Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen bzw. ein Zwischenbericht erstellt wurde, falls ja, welchen Inhalt diese haben sowie ob und gegebenenfalls wann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Landtag vorgestellt oder zugeleitet werden sollen?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2026-07-10 16:28:312026-09-02 11:37:53Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters“
Hier der Wortlaut meiner Rede zum Haushaltsplan 2026/2027 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Herr Vizepräsident, wertes Kollegium!
Wir debattieren heute über den Kunsthaushalt und damit über die Visitenkarte Bayerns. Doch wer in den Einzelplan 15 schaut, sieht leider kein glänzendes Aushängeschild, sondern eine Baustellenbilanz des Grauens. Am Haus der Kunst wird schon seit 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert, herumgeeiert. Jetzt steht dafür endlich Geld im Haushalt, aber nicht wegen einer bayerischen Vision, sondern weil der Bund rettet. Das Sondervermögen des Bundes muss die bayerische Infrastrukturlethargie beenden.
Ich fühle Fremdscham pur. Das Kabinett lässt die Kosten durch Dauernichtstun erst ins Unermessliche steigen, bis dann Berlin den Rettungsring wirft. Die einst stolze Kulturbürgertumspartei CSU hat heute leider einen Häuptling, der es bei Kulturveranstaltungen noch nie in die Zeit nach der Pause geschafft hat, einen Häuptling, der Bratwürste offensichtlich für den Zipfelgipfel bayerischer Leitkultur hält und der bei Bach und Beethoven wahrscheinlich nur an die Pausenbewirtung denkt. Ihm bedeutet Instagram nämlich mehr als der Pioniergeist von Beuys und Beckmann.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Das Ergebnis ist ein Bayern, das unter einer dicken Schicht aus PR-Soße in kulturpolitischem Desinteresse erstickt.
Ein weiteres Beispiel ist die Musikhochschule. Da heizen wir heute noch wie in den Dreißigerjahren mit Fenster auf statt Thermostat. Das ist kein Denkmalschutz, das ist ein energiepolitisches Mittelalter. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo, 44 Millionen Euro für das Konzerthaus sind leider schon weg. Über eine halbe Million Euro wurde nur für PR ausgegeben. Im Werksviertel wurde noch kein einziger Kiesel bewegt. Wir finanzieren bisher ein PR-Phantom, während anderswo die Substanz bröckelt. Was ist eigentlich unser Anspruch? – Die bayerische Landeshauptstadt spielte einmal in einer Liga mit London, mit Paris und Wien. Hamburg baut eine zweite Oper.
(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit unserem Geld aus dem Länderfinanzausgleich!)
Nein, Herr Pohl, in Hamburg wird mit einem Privatinvestor gebaut, der die dortige Regierungsarbeit so toll findet, dass er das gerne unterstützt. Hier bekommt jedoch die Stiftung „Neues Konzerthaus München“ keinen Cent, weil sich die Privatinvestoren fragen, was denn die Staatsregierung eigentlich will; sie eiert ja nur rum. Wenn wir so weitermachen, werden wir irgendwann zu einem provinziellen Bierzeltspitzenreiter.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Glauben Sie denn wirklich, dass wir die Apples und OpenAIs dieser Welt mit einem „Vergelts Gott“ und einer Maß Bier hier halten können? Wer Spitzentechnologie will, braucht auch Spitzenkultur, und zwar im Zusammenspiel mit einer starken Breitenkultur für das 21. Jahrhundert. Eine starke Champions League braucht Nachwuchs und die Jugendarbeit im Verein, also Vermittlung. – Diesen Fußballvergleich hatte ich extra wegen Markus Söder eingebaut, aber ich glaube, er kommt immer nur dann, wenn Toni Schuberl dran ist.
Im Ernst: Wann hören wir endlich, ob es im sanierten Haus der Kunst Raum für Vermittlung gibt? Wann wird dieses NS-Protzmonstrum architektonisch zur Welt geöffnet? Und was ist mit dem Prinzregententheater, dem Flaschenhals der ganzen Sanierung, wenn das Ballett vor lauter Stagionebetrieb kaum noch auftreten kann? Ist das die Spitze, von der alle träumen?
Wir GRÜNE wollen einen Haushalt des Möglichmachens und keine Gnadenakte. Wir wollen Räume für die Zukunft, statt Ruinen der Vergangenheit zu verwalten. Und wir wollen keine Fraktionsreserven mehr, um die sich die Kultur bückend und beugend bewerben muss. Ein Festival, auf dem Coverbands auftreten, wurde über die Fraktionsinitiativen gefördert, obwohl es eine bayerische Popularmusik-Festivalauszeichnung gibt, wo die noch nie einen Preis gewonnen haben, wo sie noch nicht einmal nominiert waren, weil dort eine Fachjury mit Fachexpertise bewertet. Außerdem war hier in Bayern das Bundesmusikfestivalförderprogramm achtfach überzeichnet. Wir bräuchten somit dringend eine Hilfe für die Popularmusikfestivals, statt dass hier nach Gutsherrenart irgendwelche Mittel verteilt werden. Ich wünsche mir ein Bayern, in dem kein Kulturschaffender sich mehr bücken und buckeln muss, um ein paar Krumen in den Hut zu bekommen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2026/05/Rede_Sanne_Kultur_Haushalt_Konzertsaal_rostige-Wand_Sanne-Kurz_Gruene_Bayern_Landtag.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2026-04-30 10:26:062026-09-02 11:26:45Baustellenbilanz des Grauens
Bayerns Kulturbauten befinden sich vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand. Neben fehlenden tragfähigen Interimskonzepten und mangelnder Transparenz gegenüber den Leitungsebenen ist vor allem die Finanzierung ein zentrales Problem. Auf Bundesebene existieren jedoch zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und zum Erhalt von Kulturbauten sowie von national bedeutsamen Gebäuden. Damit Bayern seiner kulturpolitischen Verantwortung gerecht wird, müssen diese Bundesmittel konsequent und vollständig ausgeschöpft werden.
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:
1.1 Welche Bundesmittel sind in den vergangenen fünf Jahren in die Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern geflossen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse, Bauprojekt und Topf, aus dem die Mittel stammten, sowie das in Bayern zuständige Staatsministerium angeben)? 4.2 Welche Vorhaben wurden letztendlich gefördert (bitte Höhe der Fördersummen sowie Institutionen angeben)?
Die Fragen 1.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern wurden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) zugewiesen. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Projekte aus dem Bundesprogramm INK gefördert:
Bayerisches Nationalmuseum, Nachhaltige Neueinrichtung der Dauerausstellung mit dem Thema „Donauland“ im Schloss Obernzell, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums: 300.000,00 Euro
Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Das Porzellanikon Hohenberg inklusiv und barrierefrei: 87.612,08 Euro
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Erneuerung der Objektsicherung in den Wechselausstellungsräumen, Alte Pinakothek: 75.000,00 Euro
Bayerische Staatsoper, Einbau und Sanierung der elektronischen Bühnenkommunikation (Interkom-Anlage): 171.856,90 Euro
Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Installation von Hardwarekomponenten zur Herstellung/Gewährung von Sicherheit (Grundschutz): 90.000,00 Euro
Bayerische Staatsbibliothek, Modernisierung der materiellen Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen der Restaurierungswerkstatt: 54.651,00 Euro
tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg, Sanierung der Beleuchtungsanlage der Dauerausstellung: 63.550,81 Euro
Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Neues Lichtkonzept für Dauerausstellung: 77.625,89 Euro
NEUES MUSEUM Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg, Energetische Umrüstung: 255.900,00 Euro
Staatliche Graphische Sammlung München, Verbesserung der Sicherung, Aufbewahrung, Lagerung und konservatorischen Behandlung: 117.300,00 Euro
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Brandschutztüren Alte Pinakothek: 117.500,00 Euro
Archäologische Staatssammlung, Musealer Ausbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Generalsanierung: 1.300.000,00 Euro
Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Martin von Wagner Museum – Ausstattung der Räume der Antikenabteilung mit einem neuen Beleuchtungssystem: 146.000,00 Euro
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Museum Brandhorst – Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch Umstellung auf LED und eine neue Lichtsteuerung: 220.000,00 Euro
Bayerisches Nationalmuseum, Bayerisches Schulmuseum Ichenhausen – Wiedereinrichtung der Präsentation „Jüdische Schule in Bayern“: 250.000,00 Euro
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wurden im Jahr 2024 70.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) für die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Schatzkammer in der Residenz München zugewiesen. Außerdem wurden für die folgenden nichtstaatlichen Vorhaben aus dem Programm INK Bundesmittel bewilligt:
Stadt Landsberg am Lech, Sanierung Stadtmuseum und Neukonzeption der Dauerausstellung: 1.500.000,00 Euro
Diözese Regensburg, Museumsquartier am Regensburger Dom „St. Peter“: 750.000,00 Euro
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Forum der Zukunft (FdZ): 201.048,00 Euro
1.2 Für welche Projekte hat die Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms KulturInvest, das u.a. Maßnahmen für Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau von Kultureinrichtungen unterstützt und das Ziel hat, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in den letzten drei Laufzeiten Anträge gestellt (bitte ebenfalls Bauprojekt, beantragte Summe und die Information, ob das Projekt bewilligt wurde, angeben)?
Die Antragstellung im Rahmen der bisherigen KulturInvest-Programme erfolgte nicht durch die Staatsregierung, sondern unmittelbar durch die jeweiligen Maßnahmenträger.
2.1 Gibt es Projekte im Freistaat, die nach Meinung der Staatsregierung für eine Förderung vonseiten des Bundes im Rahmen der Sondermittel für den Erhalt besonders bedeutender Einzelvorhaben gemäß Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) infrage kommen? 2.2 Wenn ja, welche Gespräche finden dazu statt?
Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Etatisierung von Mitteln für einzelne bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch den Haushaltsausschuss im Kulturetat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde ab dem Jahr 2022 in das Programm KulturInvest überführt. Für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) erfolgt die Antragstellung durch die jeweiligen Maßnahmenträger nach dem Projektaufruf des BKM. Für das Jahr 2027 (und folgende Jahre) liegt ein solcher Projektaufruf noch nicht vor. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der BKM; Gespräche der Staatsregierung finden hierzu nicht statt.
3.1 Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Weiterführung des Programms KulturInvest und dem Denkmalschutzsonderprogramm in Kontakt?
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume hat sich für die Fortführung und Aufstockung des Programms KulturInvest sowie der Denkmalschutzsonderprogramme sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber dem BKM eingesetzt. Ein Aufruf für entsprechende Programme in 2026 ist bisher nicht erfolgt.
3.2 Gibt es bereits Bauvorhaben, zu denen eine Bewerbung bei diesen Programmen geplant ist?
Interessenten für eine entsprechende Antragstellung sind vorhanden; bisher erfolgte aber kein Aufruf für die beiden Programme in 2026.
4.1 Welche Sanierungsvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren vonseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Programm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) angemeldet bzw. haben sich selbstständig um die Mittel beworben?
Für die folgenden Vorhaben wurden für das Programm INK vonseiten des StMWK Bundesmittel beantragt, jedoch vonseiten des Bundes abgelehnt:
Bauliche Erweiterung des Herrmann-Oberth-Raumfahrt-Museums um Depot-, Archiv- und Ausstellungsflächen
Staatsarchiv Bamberg; Ertüchtigung der Außentüren
Generalsanierung der Benediktinerabtei Plankstetten, Teil II, 2. Bauabschnitt; Teilprojekt: Sanierung und Instandsetzung des historischen Dachstuhls einschließlich Dacheindeckung des sog. Abt-Maurus-Hauses aus dem 15. Jahrhundert
Sanierung des Landestormuseums inkl. Energieeffizienz und Barrierefreiheit mit Ziel der vollständigen Wiederaufnahme des Betriebs
Staatliches Museum Ägyptischer Kunst: Einbau von energieeffizienten Lüftungsmotoren – schnelle Amortisierung
Bahnpark Augsburg – Restaurierung bzw. Konservierung des historischen Ringlokschuppens
Freilichtmuseum Finsterau im Bayerischen Wald – Erarbeitung und Aufbau einer Dauerausstellung Böhmisch-bayerische Literatur
Monacensia im Hildebrandhaus – Neugestaltung des Museums- und Ausstellungsbereichs
Für das Vorhaben „Residenztheater München – Montage von Rauchschutzvorhängen und Abdichtung der Bodenplatte“ wurden zunächst Bundesmittel in Höhe von 285.000,00 Euro bewilligt. Die Bundesförderung musste allerdings zurückgegeben werden, da eine klare Abgrenzung und sichere Nachweisführung nur für Teilbereiche einer großen Baumaßnahme nicht möglich waren.
5.1 Welche weiteren Sanierungsbedarfe von staatlichen Kulturinstitutionen, die über Bayern hinaus von Bedeutung sind und für deren Erhalt ein nachvollziehbares Interesse auch auf Bundesebene besteht, hat die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren beim Bund angemeldet?
Entsprechende Anmeldungen erfolgten ausschließlich über INK.
5.2 Welche Fördertöpfe gibt es über die in dieser Anfrage genannten (KulturInvest, Sondermittel für den Erhalt bedeutender Einzelvorhaben, Denkmalschutzsonderprogramm, INK) hinaus, auf die der Freistaat in Bezug auf Sanierungen im Kulturbereich zugreifen kann?
Weitere Förderprogramme sind hier derzeit nicht bekannt.
5.3 In welcher Form findet ein Austausch zwischen der Staatsregierung und den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene statt, um gemeinsam auf eine wirksame Ausgestaltung der Förderprogramme hinzuweisen?
Die Staatsregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung; vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.1.
Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)? 1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben? 1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?
Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.
Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.
2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus, dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?
Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.
2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?
Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.
2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?
Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.
Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2026-02-09 17:39:292026-02-19 17:41:36Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“
Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:
Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei
1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?
Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.
2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?
Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.
Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.
3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?
– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.
– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.
4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)? 4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor? 4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.
In den Tabellen b) Laufende Baumaßnahmen StMWK c) Maßnahmen in Planung StMWK d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt. In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.
Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden. Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten. Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.
Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?
Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.
6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?
Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.
Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?
Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.
Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.
Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-08-20 10:49:082026-09-02 11:45:32Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“
Ich frage die Staatsregierung, wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?
„Der Herkulessaal wird nur noch künstlich beatmet.“ So beschrieb die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bereits vor der Pandemie den Zustand des einzigen großen Konzertsaals im Zentrum der Landeshauptstadt München. Am 27. Januar 2025 führte eine defekte Elektrik, begleitet von einem stroboskopartigen Alarmlicht, schließlich zur kurzfristigen Absage eines Konzerts des renommierten Dirigenten Herbert Blomstedt.1 Diese Entwicklung beleuchtet eindringlich die strukturellen Probleme der staatlichen Kulturbauten in Bayern, deren Sanierungsbedarf seit Jahren bekannt ist.
Nachdem der Sanierungsstau lange ignoriert wurde, zielt der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume auf ein langsames hintereinandergeschaltetes Abarbeiten des Sanierungsstaus ab. Bereits im Mai 2023 verkündete er hierfür pressewirksam zunächst extern, dann im Landtag die sogenannte „Kulturkaskade“ – ein Maßnahmenpaket zur Abarbeitung der Sanierungen, dessen Vermarktungsname „Kaskade“ einige bereits 2023 eher eine Abwärtsbewegung beim Thema Kulturbauten befürchten ließ. Ungeachtet der vollmundigen Vermarktung der „Kaskade“ zeigt der Fall des Herkulessaals, ebenso wie der scheinbar weitgehende Stillstand bei weiteren Bauten, dass es immer noch an politischem Willen und konkreten Maßnahmen fehlt, um die kulturelle Infrastruktur Bayerns nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. In einer Zeit angespannter Haushaltslagen ist eine Sanierung mit Weitsicht erforderlich, um das kulturelle Erbe Bayerns zu bewahren und gleichzeitig die Kulturbauten als Orte gesellschaftlichen Austauschs und der kulturellen Teilhabe zu stärken.
1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen
a) Laufenden Baumaßnahmen StMWK
b) Maßnahmen in Planung StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.
Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2025 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.164,8 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.
Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlagen (PU) ermittelt.
1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen
c) Laufenden Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung dargestellt. Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum 1. Januar 2025 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 397 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist. Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.
1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Frage 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?
In der Tabelle
e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In der Tabelle
f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der Schlösserverwaltung
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte für die Haushaltsjahre 2023, 2024 sowie die Haushaltsansätze 2025 auflisten)?
2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßnahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, die Musikhochschule München, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg usw. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?
Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.
In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden sowie der Musikhochschule München (Ist-Zahlen).
in Tsd. Euro
2023
2024
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)
78.182,4
117.064,5
Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können der veröffentlichten Haushaltsrechnung für das Jahr 2023 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 beim jeweiligen Kapitel, Tit. 710 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 wurden noch nicht veröffentlicht.
Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt.
3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)?
3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?
Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Folgenden sind die Bauausgaben der Schlösserverwaltung im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:
in Tsd. Euro
2023
2024
Bauunterhalt (Tit. 519 01)
16.777
17.145
Kleine Baumaßnahmen (Tit. 701 01)
4.202
6.229
Kanalsanierung (Tit. 702 01)
569
874
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)
43.119
38.167
Summe
64.666
62.415
Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für das Jahre 2023 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen), Tit. 710 05 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden zeitnah veröffentlicht.
4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben jeweils einzeln dargestellt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen über die Titel der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. bei Kap. 06 16 der Schlösserverwaltung für:
Bauunterhalt Gruppe 519
Kleine Baumaßnahmen Gruppe 701
Kanalsanierungen Gruppe 702
Große Baumaßnahmen Gruppe 710 ff.
4.2 Welche Eckdaten hinsichtlich Dauer und Kosten einzelner Maßnahmen ergeben sich aus dem Beschluss vom 5. Juli 2023, Projektunterlage „Bayerische Staatsoper – Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, 1. Teilbaumaßnahme“ (bitte begründen)?
Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags die Projektunterlage für die 1. Teilbaumaßnahme der Maßnahme „Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs“ (Kap. 1581 Tit. 711 26) freigegeben. Sie umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz des Nationaltheaters, die abschnittsweise vorzunehmen sind, um die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zum Zeitpunkt der späteren Generalsanierung sicherzustellen. Die Projektplanung wurde am 10. Juli 2024 vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags mit Kosten von 37,1 Mio. Euro genehmigt. Die Umsetzung der Maßnahme wird in den hierfür verlängerten Theaterferien 2025 beginnen und jeweils in den fortgeführten Theaterferien der beiden Folgejahre fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Über die Dauer und Kosten der weiteren Teilbaumaßnahmen liegen derzeit noch keine Informationen vor.
4.3 In welcher Reihenfolge plant die Staatsregierung die Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen der staatlichen Veranstaltungshäuser in Bayern (bitte aktuelle Zeitspannen angeben, bitte aktuelle vermutliche Daten der Baubeginne mit angeben, bitte aktuelle geplante Eröffnungsdaten mit angeben)?
Baubeginne und Eröffnungsdaten leiten sich aus den Ergebnissen der Einzelplanungen der jeweiligen Projekte ab.
Die im Frühjahr 2023 im Landtag vorgestellte Kulturkaskade priorisiert die hohe Anzahl der am Standort München in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro. Die Zeitachse dieser kulturellen Schlüsselprojekte hat folgenden aktuellen Sachstand:
2024: Residenztheater inkl. Interimslösung: Projektantrag genehmigt. Nächster Schritt ist die Erteilung des Planungsauftrags.
2024: u. a. Anstoß für die Sanierung des Nationaltheaters inkl. Interimslösung. Der Beginn der Maßnahme ist nach Abschluss der Sanierung des Residenztheaters avisiert, voraussichtlich Mitte der 2030er-Jahre.
2024: Entscheidung zur Redimensionierung des Konzerthauses München.
2024: Richtfest des Proben- und Werkstattzentrums des Staatsschauspiels ist im Dezember erfolgt.
Geplant in 2026: Vorlage der Projektunterlage Bau für die Sanierung des Hauses der Kunst zur Genehmigung des Haushaltsausschusses.
5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Konzepte für die Zeit der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2023, bitte begründen, falls keine Mittel eingestellt wurden)?
Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.
Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.
Mit Blick auf die geplante Sanierung des Hauses der Kunst betrifft diese Frage Beschlussfassungen zukünftiger Haushalte, denen nicht vorgegriffen werden kann.
5.2 Welche Maßnahmen und Formate wurden seit 2023 eingeführt, um künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Führungspersönlichkeiten der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/ oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mit einzubeziehen (bitte Beispiele und Ergebnisse angeben)?
Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, die Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und die Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.
Sanierungen werden im Übrigen entsprechend den Vorgaben für staatliche Große Baumaßnahmen geplant. „Maßnahmen und Formate“ des Verfahrens richten sich nach der RLBau 2020. Dabei werden die im Rahmen des Bauverfahrens erforderlichen Austausche und Beteiligungen vorgenommen sowie Expertisen eingeholt und regelmäßige Einbindungen der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet.
5.3 Inwieweit werden aktuell bei Neubau- und Sanierungsprojekten Leitideen verfolgt, die speziell die Aspekte Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und kulturelle Innovation fördern und Bayern damit als Vorreiter für zukunftsfähigen Kulturbau positionieren könnten (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen angeben)?
Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Dies betrifft auch die Bereiche Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Innovation. Da dies generell für die Neubau- und Sanierungsprojekte des Freistaates gilt, können keine konkreten Projekte benannt werden.
6.1 Welche bekannten Mängel (z. B. Bausubstanz, Arbeitsbedingungen, Backstagebereich, Bühnentechnik, Akustik, Zuschauerbereich, Brandschutz, Arbeitssicherheit etc.) bestehen aktuell bei den staatlichen Kulturbauten, insbesondere im Marstall, Herkulessaal und Staatsoper (bitte mit Angabe der Mängel, die seit 2023 neu hinzugekommen sind, bitte jeweils geschätzte Kosten zur Behebung der Mängel angeben)?
Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst insbesondere folgende Maßnahmen, mit denen bekannte Mängel behoben werden sollen:
statische Ertüchtigung der Hofdecken und des Bühenturms
Erneuerung der Bühnenmaschinerie
Barrierefreiheit im Zuschauerbereich und teilweise Barrierefreiheit im Mitarbeiterbereich
Ausbau von Schadstoffen
Erneuerung der haustechnischen, elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen
Verbesserung der Bühnenlogistik
Anpassung der Arbeitsplätze unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes
Der Marstall zeigt altersentsprechende Mängel der Bausubstanz (Fundament, Tragwerk, Mauerwerk, Fassadenputz). Perspektivisch erforderlich sind eine zeitgemäße Optimierung des Brandschutzes, der Heizungs- und Lüftungsanlagen und der Stromversorgung sowie eine Verbesserung der Akustik. Eine detaillierte Bedarfsbeschreibung kann erst in Vorbereitung einer umfassenden Sanierungsmaßnahme und unter Berücksichtigung eines Konzepts für die künftige Nutzung erstellt werden.
Im Nationaltheater stehen Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz an, die im Rahmen der Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zur Generalsanierung vorzunehmen sind (vgl. Antwort zu Frage 4.2). Der konkrete Bedarf für die in den 2030er-Jahren anstehende Generalsanierung wird im Zuge einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie ermittelt.
Das Gebäude des Landestheaters Coburg erfüllt derzeit nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Theaterbetrieb und die heutigen gesetzlichen Vorgaben von Brandschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Projektantrag umfasst die Behebung dieser Defizite und die Umsetzung eines u. a. durch die genannten Erfordernisse entstehenden betrieblichen Mehrflächenbedarfs.
Im Herkulessaal der Residenz München wurden bei der Reparatur des Podiums im Jahr 2023 die Spindeln am Podium beschädigt, die daraufhin bis März 2024 repariert wurden. Die Kosten der Podiumsreparatur einschließlich Ersatz der Spindeln beliefen sich auf 230.649 Euro.
Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten der Verwaltung der Residenz München im Herkulessaal turnusgemäß, insbesondere während der Zeit der bayerischen Sommerferien, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann.
Darüber hinaus werden kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt und nicht gesondert aufgezeichnet.
6.2 Liegt bereits eine Planung bezüglich der Instandsetzung der Haustechnik der Residenz München inklusive des Festsaalbaus mit Herkulessaal vor?
Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
6.3 Wie sind Sanierungsmaßnahmen im Marstall in den baulichen Ablauf der anderen großen Sanierungsaufgaben an Residenztheater und Nationaltheater eingetaktet?
Während der Generalsanierung des Residenztheaters kommt dem Marstall eine wichtige Rolle als eine der Säulen des Interimsspielbetriebs des Staatsschauspiels zu. Eine parallele Sanierung von Residenz- bzw. Nationaltheater und Marstall ist nicht möglich.
7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2023 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärkere Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?
Der Ansatz, Kultureinrichtungen generell als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden kulturellen Bauprojekten geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.
Aussagen zu einer künftig ggf. erforderlichen personellen Ausstattung oder inhaltlichen Aspekten sind vor Abschluss dieses Prozesses nicht möglich.
Dies gilt auch für den Theaterbereich sowie den Konzertsaal München.
Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird nach dem voraussichtlich 2027 erfolgenden Rückumzug in das sanierte und erweiterte Gebäude im Stadtzentrum in der Schaezlerstraße in ihren Räumlichkeiten verschiedene Nutzungsangebote machen können, die bisher noch nicht in dieser Form für die Bewohner der Stadt und Region zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Voraussetzungen hierfür sind ein Veranstaltungs- und Vortragssaal sowie moderne Ausstellungsflächen, die ermöglichen werden, verschiedenste Ausstellungsprojekte für die breite Öffentlichkeit anzubieten. Die Bibliothek wird zudem einen barrierefreien Zugang erhalten und hat in Zukunft im Bereich der Gutenbergstraße einen gemeinsamen Campus mit dem benachbarten Maria-Theresia-Gymnasium, der verstärkt Schülerinnen und Schüler anregen wird, die Bibliothek und deren Angebote in Zukunft noch stärker zu nutzen. Dies betrifft auch den neuen modernen Lesesaal und die Möglichkeit, den Gruppenarbeitsraum und die Carrels zu nutzen.
In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.
Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemacht werden.
7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Die Bespielung staatlicher Kulturbauten und die hierfür erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7.1 Bezug genommen.
7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 7.2 wird Bezug genommen.
Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg bietet bereits jetzt Veranstaltungen für ganz unterschiedliche Nutzergruppen und deren Interessen an. Sie wird dies auch ab 2027 vor dem Hintergrund ihres Sammlungsprofils besonders berücksichtigen.
Hinsichtlich des Theaterbereichs und für den Konzertsaal München können noch keine konkreten Aussagen zu inhaltlichen Angeboten getroffen werden.
8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen nach aktuellem Stand noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?
Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.
8.2 Welche Maßnahmen hat das StMWK seit Mai 2023 ergriffen, um zivilgesellschaftliche Mittel für Sanierungs- oder Neubauprojekte im Rahmen der „Kulturkaskade“ einzuwerben (bitte mit jeweiliger Angabe der bislang eingeworbenen sowie geplanten bzw. angestrebten finanziellen Beiträge der Zivilgesellschaft für jedes Projekt)?
Privates Engagement für das kulturelle Leben hat in Bayern große Tradition. Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel.
Nach internationalem Vorbild sollen die Türen für privates Engagement weiter geöffnet und Interessierte herzlich eingeladen werden, öffentliche Mittel nicht zu ersetzen, aber wirksam zu ergänzen. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.
8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?
Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.
Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.
Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben durch den Kulturfonds Kunst dauerhaft zu streichen.
Stattdessen wird für die gestrichene Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben ein eigener Kulturfonds Bau und Sanierung mit bedarfsgerechter Ausstattung geschaffen.
Begründung:
Die dauerhafte Bereitstellung ebenso wie der Erhalt von Kulturinfrastruktur und baulichem Kulturerbe ist in allen Sparten und Regionen Bayerns zu fördern. Der Neubau eines Stadtarchives, die Errichtung von Musikerheimen oder die Sanierung von maroden Gebäuden sind zweifelsohne zentral für das kulturelle Leben der Kommunen in Bayern. Die Kommunen sollten bei der Finanzierung von Baumaßnahmen nicht vom Freistaat alleingelassen werden. Mittel für Baumaßnahmen sollten aber nicht aus dem Kulturfonds Kunst bestritten werden. Ein Ausschluss der Förderung von Baumaßnahmen kann beispielsweise einer sich vergrößernden Vielfalt eingereichter Projekte, angemessener Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden ebenso wie einer Überarbeitung der Eigenanteile, der Sparten oder der einreichberechtigten Personen nach Wohnort zugutekommen. Die Trennung schafft darüber hinaus zum einen Transparenz – was geht in Menschen, was in Orte –, zum anderen verstärkte Möglichkeit einer besser zielgerichteten Bau- und Sanierungsförderung: Statt Löcher zu stopfen, könnte einem eigenen Fonds für Bau- und Sanierungsmaßnahmen große Gestaltungskraft zukommen. So hat unser Nachbarland Österreich beispielsweise staatliche Fördertöpfe, die gezielt für barrierefreie Umbauten angesichts einer alternden Gesellschaft oder klimaschutzgerechte Sanierung von Kulturbauten nutzbar sind. Es wären aber auch Schwerpunkte in der Denkmalpflege, bei der Transformation von Sakralbauten oder zum Erhalt von Gartendenkmälern im Klimastress denkbar.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-03-27 10:13:352025-08-25 10:41:28Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren II: Bau- und Sanierungsvorhaben dauerhaft aus dem Kulturfonds Kunst herausnehmen und eigenen Kulturfonds Bau- und Sanierungsvorhaben schaffen“
Gemäß § 1 Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG), welches der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz dient, soll bundesweit Energieeffizienz gesteigert und der Primär- und Endenergieverbrauch sowie der Import und Verbrauch fossiler Energien reduziert werden. Es soll dadurch zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung der weltweiten Erderhitzung beitragen. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die nationalen Energieeffizienzziele zu erfüllen und die europäischen Zielvorgaben einzuhalten.
Der § 2 EnEfG verpflichtet die Länder, in den sechs Jahren vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 durch strategische Maßnahmen jährlich neue End energieeinsparungen in Höhe von jeweils mindestens 3 Terawattstunden (TWh) – das sind 3 Mrd. Kilowattstunden (kWh)1 – zu bewirken.
Das EnEfG sieht zudem vor, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 2024 regelmäßig Berichte über ihre Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen an die zuständigen Behörden übermitteln.
Die Einrichtung einer von uns Landtags-Grünen seit Jahren geforderten zentralen Informationsstelle wie nun mit bink-bayern.de geschehen ist ein erster wichtiger Schritt.
Bereits jetzt unterliegen staatliche Kulturinstitutionen stetig steigenden bürokratischen Anforderungen, denen bisher meist ohne adäquate Aufstockung im Stellenplan nachgekommen werden muss. Um die für uns alle notwendigen Klimaziele und unsere selbst gesteckten bayerischen Ziele2 aus dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu erreichen und so die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit kommender Generationen zu sichern3 und gleichzeitig die einzelnen Akteure und Akteurinnen im Kunst- und Kultursektor nicht zu überlasten, muss die Staatsregierung neben effektiven Maßnahmen im Kulturbereich auch umfangreiche Unterstützung gewährleisten, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
1.1 Wie groß ist der zu leistende Anteil der staatlichen Kulturinstitutionen an der gesamtbayerisch notwendigen Endenergieeinsparung von 0,473 TWh (entspricht 473 Mio. kWh oder 473 Gigawattstunden – GWh) im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2030 (vgl. Anlage 1 zu § Abs. 2 Satz 2 und 3 EnEfG, falls Anteil nicht bekannt, bitte schätzen; bitte auch Museen oder andere Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich andere Staatsministerien mitberücksichtigen, bitte nach Zuständigkeitsbereich des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und ggf. andere Staatsministerien aufschlüsseln)?
Ein auf staatliche Kulturinstitutionen entfallender Anteil des in Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ausgewiesenen Werts für die Einsparung von Endenergie in Bayern in Höhe von 0,473 TWh lässt sich weder bestimmen noch schätzen. Dies ist nach den Bestimmungen des EnEfG auch nicht erforderlich, weil das EnEfG nicht vorgibt, welche individuellen Letztverbraucher oder welche Gruppen von Letztverbrauchern (Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Stellen) die in § 5 Abs. 2 EnEfG geregelte Einsparung von Endenergie in welchem Umfang zu erbringen haben.
1.2 Welche Ergebnisse von Erhebungen von bisherigen Energieverbrauchsdaten in Wattstunden wird die Staatsregierung in Erfüllung der Gesetzespflicht zum 1. November 2023 als Referenzwert zur Umsetzung des EnEfG an das eigens dafür vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte Energieverbrauchsregister melden (bitte nach Sparten aufschlüsseln)?
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 EnEfG von ihr bereitzustellenden elektronischen Vorlagen für die Berichterstattung öffentlicher Stellen und die damit verbundenen Erläuterungen über die zu erfassenden Verbrauchsdaten bisher nicht veröffentlicht (Stand 9. Dezember 2024). Die Erfassung des Gesamtendenergieverbrauchs öffentlicher Stellen entsprechend den Vorgaben des EnEfG ist derzeit somit nicht möglich.
Die Bundesregierung hat weiter einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vorgelegt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist in § 20 Abs. 1 EnEfG vorgesehen ist und die Meldeverpflichtung erstmals im Jahr 2026 bestehen soll.
2.1 Welche CO2-Rechner werden den staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen zur Verfügung gestellt bzw. zur Nutzung?
Kulturinstitutionen als juristische Personen können den frei verfügbaren IZU-CO2-Rechner des Landesamts für Umwelt (LfU) für die Bilanzierung ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen nutzen (www.umweltpakt.bayern.de4).
Darüber hinaus wird aktuell durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) die Beschaffung einer Bilanzierungssoftware für Institutionen vorbereitet, die der bayerischen unmittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen sind. Die Software soll eine Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol sowie nach Eco Management and Audit Scheme (EMAS) gemäß EnEfG ermöglichen.
2.2 Wie viele Einrichtungen nutzen die jeweiligen Werkzeuge aus Frage 2.1 (bitte tabellarisch auflisten)?
Da der IZU-CO2-Rechner des LfU per Download zur Verfügung gestellt wird, die Nutzung nicht auf staatliche Behörden begrenzt ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierte Besucheranalyse der Homepage durchgeführt wird, ist die Anzahl nicht bekannt.
2.3 Wie unterstützt die Staatsregierung bei der Implementierung der CO2-Rechner und bei der Evaluation der gelieferten Daten?
Die geplante Bilanzierungssoftware für die unmittelbare Staatsverwaltung wird zentral durch die LENK beschafft und die Behörden werden bei der Implementierung unterstützt.
Weiterführende allgemeine Unterstützung erfolgt auch durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur sowie über die Informationsplattform „5 Schritte zum betrieblichen Klimaschutz“: www.umweltpakt.bayern.de5.
3.1 Wie hoch waren die Kosten zur Entwicklung von bink-bayern.de?
Die Kosten für die Umsetzung der Webseite (systemisch, gestalterisch und technisch), die Entwicklung des Corporate Design inklusive Wort-Bild-Marke, die Markenanmeldung sowie das Projektmanagement betrugen insgesamt rund 53.000 Euro.
3.2 Mit welchem Beitrag fördert der Freistaat die Webseite jährlich?
Bayern kreativ betreibt die Kompetenzstelle im Auftrag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Es handelt sich somit nicht um eine Förderung. Die Kosten der Kompetenzstelle wie Betrieb/laufende Aktualisierung der Webseite, Durchführung von Orientierungsgesprächen, Nachhaltigkeitsassessments, Informationsveranstaltungen etc. sind abhängig von der Nachfrage und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Für den Betrieb und die laufende Pflege der Webseite ist mit ca. 52.000 Euro jährlich zu rechnen.
4.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind als öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 GWh (3 GWh entsprechen 3 Mio. kWh oder 0,003 TWh) laut § 6 Abs. 4 Punkt 1 EnEfG6 dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)? 5.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung liegen im Verbrauchsbereich zwischen 1 bis 3 GWh (1 GWh entspricht 1 Mio. kWh oder 0,001 TWh) pro Jahr und sind daher laut § 6 Abs. 4 Punkt 2 EnEfG dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?
Die Fragen 4.1 und 5.1 werden gemeinsam beantwortet.
Im Moment ist noch nicht bekannt, wie der Gesamtenergieverbrauch nach EnEfG zu berechnen ist. Die Bundesstelle für Energieeffizienz weist auf ihrer Webseite gegenwärtig darauf hin, dass sich entsprechende Festlegungen und Informationen seitens der Bundesstelle für Energieeffizienz in Vorbereitung befänden.
4.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, um bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen? 5.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten?
Die Fragen 4.2 und 5.2 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Einführung der Systeme handelt es sich um die individuelle Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die allen betroffenen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit obliegt. Das StMWK wird den betroffenen Kultureinrichtungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur verschiedene Unterstützungs- und Vernetzungsangebote unterbreiten.
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und sein nachgeordneter Bereich unterstützen die Ressorts und deren Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen in baulichen Angelegenheiten.
5.3 Wie unterstützt die Staatsregierung etwaige als GmbH, gGmbH oder sonstige unternehmerische Rechtsform bestehende Kulturinstitutionen in staatlicher Hand oder mit staatlicher Beteiligung vor dem Hintergrund der Klarstellung zur Unternehmensdefinition („Eine Gewinnerzielungsabsicht hingegen ist für das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können daher grundsätzlich wirtschaftlich tätig und zur Einrichtung von Managementsystemen verpflichtet sein.“) im Merkblatt des BAFA zum EnEfG und mit Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen laut §§ 8 und 9 EnEfG?
Kultureinrichtungen können unabhängig von ihrer Rechtsform auf Angebote von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur zurückgreifen.
6.1 Welche Unterstützung erhalten staatliche bayerische Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung personell und finanziell, um ihren Endenergieverbrauch um jährlich um 2 Prozent zu reduzieren (bitte um tabellarische Auflistung der Unterstützung insgesamt sowie der jeweiligen Unterstützung der einzelnen bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen in den Häusern)? 6.2 Ist ein Sonderprogramm zur Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Kulturinstitutionen im Freistaat zur Umsetzung des EnEfG geplant (wenn nein, bitte Angabe von Gründen)?
Die Frage 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen betreffen die Aufstellung und Verabschiedung zukünftiger Haushalte (die Vorgaben des EnEfG erstrecken sich bis in die 2040er-Jahre), denen nicht vorgegriffen werden kann.
6.3 Ist der Staatsregierung analog zu der Bayerischen Energieeffizienz-Netzwerkinitative für Unternehmen (BEEN-i) ein Netzwerk für staatliche und/oder nichtstaatliche (Kultur-) Institution bekannt, das Einsparpotenziale der einzelnen Einrichtungen mit geringerem Aufwand als bei der singulären Energieberatung verfügbar macht (wenn nein, bitte erläutern, ob die Staatsregierung derlei Unterstützung einzurichten plant)?
Die Plattform bink-bayern.de dient unter anderem auch der Vernetzung von Kultureinrichtungen und dem Austausch von Best-Practice-Beispielen.
Bei BEEN-i sind alle Akteure willkommen, die über eine privatrechtliche Organisationsform verfügen. Darüber hinaus existieren zahlreiche kommunale Energieeffizienznetzwerke.
7.1 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung nutzen und nutzten das seit 2008 bestehende Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, um die gesetzlich vorgegebenen Einsparziele zu erreichen (bitte für die Jahre ab 2008 tabellarisch mit beantragten und abgerufenen Summen auflisten)?
Mit dem Sonderprogramm werden effiziente energetische Maßnahmen an staatlichen Gebäuden unterstützt, die ansonsten mittelfristig keine energetische Verbesserung erfahren würden. Für diese Maßnahmen erhalten die zuständigen Ressorts eine Kofinanzierung von in der Regel 80 Prozent der energetischen Kosten aus Mitteln des Einzelplans des StMB, die sie dem zuständigen Staatlichen Bauamt zusammen mit ihrem Eigenanteil sowie ggf. anfallenden nicht energetischen Kosten zur Durchführung der Maßnahme zuweisen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen staatlich unterstützter Kulturinstitutionen, deren Liegenschaften nicht durch die staatliche Bauverwaltung betreut werden, sind zur Aufnahme in das Sonderprogramm nicht geeignet.
Aus dem Geschäftsbereich des StMWK haben folgende staatliche Kultureinrichtungen an dem Programm partizipiert und jeweils die vollen 80 Prozent Zuschuss vom StMB erhalten:
Staatsarchiv Amberg
Neues Museum Nürnberg
Bayerische Staatsbibliothek
Staatsarchive Bamberg
Bayerisches Armeemuseum, Turm Triva
Studienbibliothek Dillingen
Burg Grünwald
7.2 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung haben geeignete Dachflächen und sollen mit Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen nachgerüstet werden?
Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind häufig in Gebäuden anderer Träger (z. B. Kommunen) untergebracht, zu denen keine Informationen vorliegen. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich daher auf von staatlichen Kulturinstitutionen genutzte Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern.
Im Rahmen des Sonderprogramms „Photovoltaik auf staatlichen Dächern“ sind derzeit Photovoltaikanlagen auf folgenden Liegenschaften geplant:
Haus der Bayerischen Geschichte, Regensburg
Prinzregententheater, München
Neues Museum Nürnberg, Alt- und Neubau
Landesamt für Denkmalpflege, München
Bayerisches Staatsschauspiel, Außenstelle Poing
Staatstheater am Gärtnerplatz, München
Darüber hinaus wird im Rahmen von großen Baumaßnahmen (z. B. Sanierung Haus der Kunst, Erweiterung der Dekorationslagerhalle in Poing für die Bayerische Staatsoper) die Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen standardisiert geprüft und berücksichtigt.
8.1 Wie wird und wurde bayerische Landesgesetzgebung mit Blick auf das EnEfG, europäisches Recht und die selbst gesteckten Ziele des Bayerischen Klimaschutzgesetzes7 angepasst, um den bayerischen Kommunen Klarheit für ihre kommunalen Kulturinstitutionen und deren Energieeinsparziele zu geben (bitte mit Datumsangaben der Roadmap)?
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, die Vorgaben des § 6 Abs. 7 Satz 1 bis 3 EnEfG im Wege einer Rechtsverordnung der Staatsregierung in bayerisches Landesrecht umzusetzen. Eine Terminplanung im Sinne einer „Roadmap“ existiert noch nicht.
Hintergrund hierfür ist zum einen, dass zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf die Auslegung des EnEfG in seiner aktuellen Fassung bestehen, z. B. hinsichtlich des Begriffes der öffentlichen Stelle im Sinne des § 3 Nr. 22 EnEfG. Eine Reihe von Ländern hat daher bereits Ende 2023 einen Fragenkatalog an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerichtet und insoweit um Klärung gebeten. Dieser Fragenkatalog wurde Anfang 2024 noch einmal aktualisiert und erneut mit der Bitte um Beantwortung an das BMWK gesandt. Der Fragenkatalog befindet sich dem Vernehmen nach weiterhin in der Bearbeitung durch das BMWK und wurde bislang nicht beantwortet.
Zum anderen bestehen in verschiedener Hinsicht rechtliche Bedenken gegen die Belastbarkeit der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 8 EnEfG. Das StMWi hofft, dass diese rechtlichen Bedenken im Zuge einer Novellierung des EnEfG durch eine Überarbeitung der vorgenannten Verordnungsermächtigung ausgeräumt werden.
8.2 Welche weiteren Maßnahmen neben der Plattform bink-bayern.de plant die Staatsregierung, um die kommunalen und freien nichtstaatlichen Akteure des Kunst- und Kulturbereichs auf die neuen gesetzlichen Vorschriften des EnEfG vorzubereiten und diese bei der Transformation zu unterstützen?
Die strategischen Maßnahmen der Länder sollen gem. § 5 Abs. Satz 2 EnEfG „auf die Bereiche Information, Beratung, Bildung und Förderung konzentriert werden“.
Im Rahmen des „Teams Energiewende Bayern“ existieren bereits verschiedene Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote staatlicher Institutionen zu Energiethemen, die sich auch auf den Bereich Energieeffizienz und -einsparung erstrecken. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist in der Regel kostenlos möglich. Auch das über bink bereitgestellte Angebot stellt eine solche strategische Maßnahme der Information, Beratung und Bildung dar.
Darüber hinaus vergibt die LfA Förderbank Bayern über verschiedene Programme günstige Darlehen für Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) monierte in einem Bericht im November 2019 zu „Kunst am Bau“ umfassende „Vernachlässigungen“. Allein in den Jahren von 2010 bis 2016, so rechnete der ORH vor, habe man 6,2 Mio. Euro für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Bayern aufgewendet. Ob allerdings „die Kunst am Bau ordnungsgemäß erhalten und in einem würdigen Umfeld präsentiert wird, ist weitestgehend dem Zufall überlassen“, heißt es im 60-seitigen Bericht. In seinem Fazit sprach der ORH von „mangelnder Wertschätzung“, die den Kunstwerken entgegengebracht wird. Um die Missstände zu beheben, gab er eine Reihe von Empfehlungen. Die Grünen forderten daraufhin in einem Antrag (Drs. 18/5749) die Staatsregierung auf, sie „zeitnah umzusetzen“. Die Staatsregierung gelobte im Bericht zum Antrag Besserung, u. a. kündigte sie die Erfassung bisher nicht inventarisierter Kunstwerke an und die Unterstützung beim Aufbau eines virtuellen Museums. Seither ist allerdings wenig passiert. In der Diskussion im Ausschuss im Juni 2023 und in den Berichten zu zwei Anträgen (Drs. 18/17682 und 18/17683) der Freien Wähler musste die Staatsregierung einräumen, dass sie weder um die Gesamtzahl der Kunstwerke weiß noch sich in der Lage sieht, die Daten der erfassten Objekte für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Ähnlich beim Thema virtuelles Museum. Selbst für die Erstellung eines Konzepts reichen angeblich die Kapazitäten nicht. Bezeichnend, dass die „Bayerische Staatszeitung“ über die Bemühungen der Staatsregierung in der Ausschusssitzung titelte: „Erstaunliche Ahnungslosigkeit“. Dass es auch anders und besser geht, zeigt die Landeshauptstadt München mit dem Kunst-am-Bau-Programm QUIVID.
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: 1.1 Wie viele Kunstwerke sind aktuell in der Fachdatenbank Hochbau (FDH) erfasst?
Aktuell sind in 1 060 Datensätzen der Fachdatenbank Hochbau (FDH) auch Angaben zu Kunstwerken enthalten, teilweise zu mehreren Kunstwerken.
1.2 Wie viele Kunstwerke wurden in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) nacherfasst und inventarisiert? 1.3 Wie viele der nacherfassten Kunstwerke wurden vor 2013 fertiggestellt?
Die Fragen 1.2 und 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Inventarisierung der Kunstwerke ist Aufgabe der für die Bauten und deren Unterhalt und Betrieb zuständigen Ressorts. Die FDH ist eine Unterstützung bei der baufachlichen Betreuung der staatlichen Liegenschaften und erfasst Kunst am Bau, soweit es zur baufachlichen Betreuung notwendig ist. Als Bestandsdatenbank spiegelt sie den Datenstand zum Zeitpunkt eines Abrufes der Daten wider. Eine Aussage, ob Datensätze in einem bestimmten Zeitraum erfasst wurden, ist nicht möglich. In der FDH sind derzeit 937 Datensätze mit Angaben zu Kunstwerken mit einem Realisierungszeitpunkt vor 2013 enthalten. Diese Datensätze enthalten teilweise Angaben zu mehreren Kunstwerken.
2.1 Wie viele Stunden pro Woche stehen den zuständigen Stellen im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), den staatlichen Bauämtern und den jeweiligen Ressorts für die (Nach-)Erfassung und Inventarisierung der Kunst-am-Bau-Objekte zur Verfügung (bitte mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten)?
Die Erfassung wie die Nacherfassung der Kunstwerke wird im Rahmen der Ressourcen sukzessive und dezentral bei den beteiligten Behörden fortgeführt. Eine Ermittlung der dafür eingebrachten wöchentlichen Stunden ist nicht darstellbar.
2.2 Wie viele Kunstwerke sind schätzungsweise bisher noch nicht erfasst und inventarisiert worden?
Daten zu nichterfassten und nichtinventarisierten Kunstwerken liegen nicht vor.
2.3 Wie viele der erfassten Objekte erfüllen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Internet?
Die bislang vorhandenen Datensätze dienen bestimmungsgemäß der Betreuung der Liegenschaften und sind daher grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung geeignet.
3.1 Warum werden die Kunstwerke, bei denen alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind, nicht umgehend online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 3.2 Wären bereits existierende digitale Plattformen wie QUIVID, das Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, auch für den Freistaat Bayern eine mögliche Lösung? 3.3 Gibt es Pläne, mit der Stadt München oder mit anderen Bundesländern mit existierenden digitalen Plattformen Gespräche über eine Übenahme solcher Modelle zu führen?
Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es sind keine Kunstwerke oder Plattformen bekannt, bei denen überprüft und festgestellt wurde, dass alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind.
4.1 Liegt die mit 50.000 Euro geförderte Studie zur Konzeptentwicklung eines „Virtuellen Museums KUNST am BAU“ inzwischen vor? 4.2 Falls die Studie vorliegt, was sind die wesentlichen Ergebnisse? 4.3 Welche der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum Umgang mit Kunst am Bau soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) eine Studie erstellt werden. Diese liegt noch nicht vor.
5.1 In welcher Form unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Planung und den Aufbau eines virtuellen Museums?
Die Inhalte der in Zusammenarbeit mit dem BBK zu erstellenden Studie sind zunächst abzuwarten.
5.2 Wie viele Wettbewerbe zu „Kunst am Bau“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)? 6.2 Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für „Kunst am Bau“ in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)? 6.3 Welche Summe wurde in diesem Zeitraum für Honorare an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler ausgegeben?
Die Fragen 5.2, 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine zentrale Erfassung aller Wettbewerbe zur Kunst am Bau sowie der Ausgaben für Kunst am Bau und der Honorare beteiligter Künstlerinnen und Künstler findet nicht statt. Exemplarisch können die folgenden Wettbewerbe zur Kunst am Bau in den Jahren von 2019 bis 2024 genannt werden. Die angegebenen Summen stellen jeweils die Gesamtsumme für die Honorierung künstlerischer Leistungen sowie die Erstellung des Kunstwerkes dar (teilweise gerundet).
Jahr
Objekt Kunstwettbewerb
Budget rd.
2019
Flussmeisterstelle Deggendorf
130.000 €
2019
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Neubau Zentrum für naturwissenschaftliche Grundlagen Freising
180000 €
2019
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, 2. Bauabschnitt
110.000 €
2019
Landesfinanzschule Ansbach
200.000 €
2020
NAWAREUM Straubing
100.000 €
2020
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, Neubau Mensa
45.000 €
2020
LMU Klinikum München, Neubau Innenstadtklinikum
127.000 €
2020
LMU Klinikum München, Umbau und Sanierung des Mutterhauses
Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Rudolf-Virchow-Zentrum u. Institut für Molekulare Infektionsbiologie
300.000 €
2024 / 2025
Grünes Zentrum Landshut
100.000 €
2024 / 2025
Polizeiinspektion Kaufbeuren
180.000 €
5.3 Bei welchen dieser Verfahren wurden die Empfehlungen des ORH, des BBK und des Leitfadens „Kunst am Bau“ berücksichtigt?
Die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs werden in den Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau grundsätzlich berücksichtigt. Die Verfahren werden im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundes durchgeführt. Empfehlungen des BBK fließen in die jeweiligen Verfahren ein, sofern der BBK eingebunden ist.
6.1 Welche ausgewählten Projekte aus den letzten fünf Jahren fielen in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie z. B. prozesshafte oder performative Kunst?
Es sind keine Projekte zur Kunst am Bau aus den letzten fünf Jahren bekannt, die in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie beispielsweise der prozesshaften oder performativen Kunst, fallen.
7.1 Wie häufig finden in der Regel Begehungen der Liegenschaften statt, um den Zustand der Kunstwerke zu überprüfen?
Die Durchführung von Begehungen staatlicher Liegenschaften zur Feststellung des Bauunterhalts richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern, Abschnitt C 1.1. Sonderregelungen für Kunstwerke bestehen hierbei nicht.
7.2 In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren stillgelegte, beschädigte oder funktionsuntüchtige Kunstwerke wieder instandgesetzt? 7.3 Welche der vom ORH im Bericht exemplarisch mit Foto gezeigten Kunstwerke wurden seitdem wieder instandgesetzt?
Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird nicht zentral erfasst, welche stillgelegten, beschädigten oder funktionsuntüchtigen Kunstwerke instandgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Instandsetzung von Kunstwerken im Rahmen des Bauunterhalts aus den zur Verfügung stehendenMitteln der Ressorts.
8.1 Sind Fortbildungen zu „Kunst am Bau“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Referendare der Staatlichen Bauämter verpflichtend? 8.2 Wie häufig werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten?
Die Fragen 8.1 und 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Fortbildungen zu Kunst am Bau sind Teil der Ausbildung und gehören zum allgemeinen Regelwerk der Bauverwaltung. Nach Möglichkeit ist die Mitarbeit der Referendarinnen und Referendare an der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs „Kunst am Bau“ vorgesehen. Weiteres erfolgt anlassbezogen.
Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:
Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können
Begründung:
Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2 Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.
Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-09-24 14:31:002024-11-13 11:37:08Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“
Welche Unternehmen und/oder Einzelunternehmer*innen waren bisher für die Planung des Konzerthauses München zuständig (bitte Anzahl jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und wenn datenschutzrechtlich möglich die Namen der einzelnen Unternehmen angeben), wie stellt die Staatsregierung sicher, dass nach bereits angefallenen Kosten von rund 28 Millionen Euro die Übernahme von projektspezifischem Wissen bzw. “planerischen Erkenntnissen” (Markus Blume, Münchener Merkur vom 13.06.2024) gelingt, mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung, um aus noch bestehenden Verträgen heraus zu kommen?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-06-20 18:02:002024-09-09 19:15:25„Kleine Anfrage“ – AzP „Zuständige Unternehmen für die Planung Neues Konzerthaus“
„Im Freistaat sitzt das Geld nicht mehr so locker wie früher“, titelte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 28. Januar 2024 (www.sueddeutsche.de). Ein gutes Dreivierteljahr zuvor, im Mai 2023, verkündete der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die „Kulturkaskade“ für den Freistaat: Der Sanierungsstau der staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern, der über Jahre nicht angegangen worden war, sollte nun systematisch abgearbeitet werden, um den Kulturstaat Bayern wieder zum Strahlen zu bringen. In Anbetracht einer schwierigen Haushaltslage müssen die unabdingbaren und dringend notwendigen Sanierungen jedoch mit Weitsicht angegangen werden.
Die Heimat der bayerischen Kulturinstitutionen ist dabei nicht nur eine ästhetische Bereicherung für das Stadtbild unserer Kommunen. Die Gebäude sind ein Schatz, der uns allen gehört; sie stiften Identität, prägen die Geschichte unseres schönen Bayerns und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kulturinstitutionen können Räume sein, in denen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Perspektiven zusammenkommen und sich austauschen können, was die Grundlage für eine offene und pluralistische Gesellschaft bildet. Das Potenzial der Kultur, Verständnis für Vielfalt, Toleranz und Dialogbereitschaft zu fördern, kann durch eine gelungene Sanierung, die die Institutionen auch baulich ins 21. Jahrhundert versetzt und Räume für Austausch und Partizipation in den Vordergrund stellt, gehoben werden.
Die Zugänglichkeit zu kulturellen Einrichtungen spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass Kultur für alle zugänglich ist. Dies erfordert nicht nur bauliche Maßnahmen, um die Einrichtungen barrierefrei zu gestalten, sondern auch eine transparente Kommunikation und aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Kulturelle Teilhabe sollte unabhängig von sozialen, wirtschaftlichen, geografischen oder Bildungsbarrieren gewährleistet sein, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Diese Aufgaben gilt es nun mit der „Kulturkaskade“ zu meistern.
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Vorbemerkung:
Der Freistaat Bayern steht zu seiner Verantwortung für den Erhalt und die Weiterentwicklung seines kulturellen Erbes. Die komplexe bauliche Infrastruktur im oftmals historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestand ist eine Herausforderung für die kommenden Jahrzehnte. In diese Schlüsselprojekte wird weiterhin kontinuierlich und kraftvoll investiert.
1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2024 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen a) Laufende Baumaßnahmen StMWK b) Maßnahmen in Planung StMWK in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2024 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.
Soweit nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern 2020 (RLBau 2020) erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2024 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.093,5 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) erfolgt ist.
Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.
1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2024 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten) ?
In den beiden Tabellen c) Laufende Baumaßnahmen der SV d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der SV in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2024 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (SV) dargestellt.
Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum Januar 2024 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 488 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der PP bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.
Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der PU ermittelt.
1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Fragen 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?
In der Tabelle e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In der Tabelle f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der SV in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2018 pro Jahr verausgabt? 2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2018 pro Jahr für große Baumaßnahmen getätigt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg etc. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?
Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.
In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden (Ist-Zahlen):
in Tsd. Euro
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)
45.486
40.336
34.505
33.713
48.389
77.715
Summe
45.486
40.336
34.505
33.713
48.389
77.715
Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für die Jahre 2018 bis 2022 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 bei Tit. 710 ff des jeweiligen Kapitels entnommen werden. Die Zahlen für 2023 werden zeitnah durch das StMFH veröffentlicht.
Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt. Diese Förderung ist im Geschäftsbereich des StMFH verortet.
3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2018 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)? 3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2018 pro Jahr für große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?
Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet. Im Folgenden sind die Bauausgaben der SV im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:
in Tsd. Euro
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Bauunterhalt (Titel 519 01)
15.088
16.625
20.315
16.835
14.419
16.777
Kleine Baumaßnahmen (Titel 701 01)
1.678
1.299
3.054
3.279
3.538
4.202
Kanalsanierungen (Titel 702 01)
741
492
1.084
822
1.238
569
Große Baumaßnahmen (Titel 701 ff.)
42.178
42.624
43.868
39.847
40.493
43.119
Summe
59.685
61.040
68.321
60.783
59.688
64.666
Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für die Jahre 2018 bis 2022 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Schlösserverwaltung) Tit. 710 05 ff entnommen werden. Die Zahlen für 2023 werden zeitnah veröffentlicht.
4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben dargestellt?
Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen bei den folgenden Titeln der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. des Kap. 06 16 der SV für:
Bauunterhalt: Titel 519 01/51973
Kleine Baumaßnahmen: Titel 701 01/70173
Kanalsanierungen Titel: 70201
Große Baumaßnahmen: Titel 710 ff
4.2 Welche Rolle spielt bei allen Sanierungsarbeiten die bauliche Barrierefreiheit der Gebäude?
Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Dies gilt auch für die bauliche Barrierefreiheit der Gebäude. Daher wird neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet.
4.3 Mittel in welcher Höhe werden für den baulichen Ausbau der Barrierefreiheit aufgewendet (bitte auflisten pro Jahr seit 2018)?
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden in der Regel im Rahmen der Baumaßnahmen mit durchgeführt und können daher nicht einzeln benannt werden. Dem Ausbau der Barrierefreiheit wird unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in den Kultureinrichtungen ebenso wie in den Objekten der SV ein großer Stellenwert beigemessen.
5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Zwischennutzungskonzepte während der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2018)?
Residenztheater Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Hierfür ist ein tragfähiges Konzept zu erstellen. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.
Landestheater Coburg Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.
Die Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung werden in der Regel bei laufendem Betrieb durchgeführt bzw. es waren während der Schließzeiten keine Zwischennutzungskonzepte erforderlich.
5.2 Inwieweit werden künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Leitungsperson der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mitbedacht bzw. einbezogen?
Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.
Bei der Sanierung der Archäologischen Staatssammlung wurden die konzeptionellen und perspektivischen Bedürfnisse des Museums dadurch in vollem Umfang berücksichtigt, dass die Leitung der Kultureinrichtung alle Belange der Einrichtung vertrat und deren Umsetzung zur Entscheidung und Freigabe erhielt. Dadurch war eine maximale Nutzereinbindung gewährleistet.
Die Sanierung der Neuen Pinakothek wurde von Beginn an unter dem Aspekt der Einbindung in das städtische Umfeld betrachtet. Auch die Museumsleitung ist eng eingebunden und vertritt damit die nutzerseitigen Interessen.
5.3 Werden über die gesetzlichen Regelungen hinaus auch Leuchtturmprojekte in Bezug auf nachhaltigen Bau, Barrierefreiheit und/oder innovative Architektur (wie beispielsweise beim Neubau des Museums Haus der Bayerischen Geschichte) angedacht (bitte Projekte seit 2018 aufzählen)?
Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Da diesbezüglich die Kategorisierung als „Leuchtturmprojekt“ im Sinne der Fragestellung nicht definiert ist, können keine konkreten Projekte benannt werden.
6.1 Mit welchen international renommierten Kulturbauexperten oder -expertinnen steht die Staatsregierung zu den umfassenden Sanierungsaufgaben im Austausch?
Für die erforderlichen Leistungsbilder bei Planung und Bau der staatlichen Sanierungsbaumaßnahmen beauftragt die fachkundige Staatsbauverwaltung im Rahmen von Haushalts- und Vergaberecht freiberuflich tätige Fachleute mit der notwendigen Eignung. Je nach Aufgabenstellung führt sie hierfür auch Architektenwettbewerbe durch.
6.2 Welche Ideen für Kulturvermittlung und Kulturpädagogik für jedes Alter und alle Zielgruppen, auch von der Nutzerseite gedacht, finden in den gestalterisch-architektonischen Konzepten jeweils Anwendung bei den Sanierungen, um die Kulturbauten damit fit für das 21. Jahrhundert zu machen (bitte aufzählen nach jeweiligem Sanierungsprojekt mit zukünftigem inhaltlichen Konzept)? 6.3 Welche Ideen für Kulturvermittlung und Kulturpädagogik für jedes Alter und alle Zielgruppen, auch von der Nutzerseite eines diversen Kulturpublikums des 21. Jahrhunderts gedacht, finden in den gestalterisch-architektonischen Konzepten bei Neubauten jeweils Anwendung (bitte aufzählen nach jeweiligen Neubauprojekt mit zukünftigem inhaltlichen Konzept)?
Die Fragen 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Theater: Auf die Antwort zu Frage 5.2 wird verwiesen. Im Zuge der Generalsanierung des Residenztheaters wird der Bereich der Theaterpädagogik aus Raumgründen in neue Räume zu verlagern sein. Ein entsprechendes inhaltliches und räumliches Konzept ist im Zuge der weiteren Planungen zu erstellen.
Digitalisierung in Museumsbauten ist ein wesentliches Element, um künftig auf Herausforderungen im Bereich Inklusion und Bildungaller Alters- und Zielgruppen angemessen reagieren zu können. Die gestalterischen und architektonischen Konzepte der Archäologischen Staatssammlung berücksichtigen besonders die technischen Voraussetzungen, die für die fortschreitende Digitalisierung notwendig sind.
Ziel der Sanierung der Neuen Pinakothek – einem postmodernen Bau des Architekten Alexander von Branca – ist, das Gebäude an die aktuellen Brand- und Sicherheitsverordnungen anzupassen und gleichzeitig dessen Einzigartigkeit zu bewahren. Hierbei werden die Standards eines zukunftsfähigen Museumsbetriebs berücksichtigt wie etwa die besucherfreundliche Umgestaltung des Foyers und Kunstvermittlungsräume an zentraler Stelle mit digitalem Studio. Künftig kommt im Interesse gehobener Aufenthaltsqualität als ein Versammlungsraum der überdachte Hof hinzu, der an das Foyer angrenzt. Neu wird auch ein Vortragsraum sein, der für kommunikative Nutzung unterschiedlichster Art geeignet ist.
Konzertsaal München: Es wird derzeit eine Redimensionierung des Projekts vorbereitet. Hierzu ist auch ein eigener Bericht im Landtag vorgesehen. Da die entsprechenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann dem Ergebnis an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.
7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2018 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärke Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?
Theater: Der Ansatz, Kultureinrichtungen als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden Sanierungsaufgaben im Theaterbereich geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.
Archive und Bibliotheken: In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.
Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemachtwerden.
Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird durch einen Erweiterungsbau ein barrierefreier Zugang für die Bevölkerung geschaffen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Nutzung des Gebäudes erweitert durch einen Veranstaltungsraum und eine Ausstellungsfläche. Des Weiteren wird die Nutzung des Lesesaals verbessert durch unterschiedliche Angebote von Nutzerflächen wie z. B. Einzelarbeitsplätze und Besprechungsräume.
Konzertsaal München: Es wird auf die Antwort zu Frage 6.3 verwiesen.
Museen: Für die Ansprache neuer Gruppen werden vor allem digitale Medien genutzt. Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung der Archäologischen Staatssammlung war aber auch die Optimierung der frei zugänglichen, öffentlichen Bereiche, durch Maß- nahmen wie der Schaffung eines Forums und Cafébereichs. Das Betriebskonzept ist so angepasst, dass unabhängig vom Museumsbetrieb eine erweiterte Nutzung für die Öffentlichkeit möglich ist.
In der Neuen Pinakothek soll es zukünftig mehrere Bereiche geben, die ohne Eintrittskarte frei zugänglich sind und auch gerade für Familien die Möglichkeit bieten werden, mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren. Auch die künftige Museumsgastronomie soll mitten in der Maxvorstadt einer breit gefächerten Nutzergruppe als attraktive Anlaufstelle zur Verfügung stehen, vgl. Antwort zu Frage 6.2.
7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung, beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung, wider (bitte Art und Weise angeben)?
Die Bespielung staatlicher Kulturbauten insbesondere im Bereich der staatlichen Theater sowie der staatlichen Museen und Sammlungen und die hierfür erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.
7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Theater: Mit Blick auf die Zeitschiene der im Theaterbereich anstehenden Generalsanierungen ist es für Aussagen zu konkreten inhaltlichen Angeboten nach der jeweiligen Wiedereröffnung der Einrichtungen derzeit noch zu früh.
Museen: Die inhaltlichen Angebote der Archäologischen Staatssammlung können künftig je nach Besucherverhalten angepasst werden. Die digitalen und analogen Angebote sehen zunächst Angebote für verschiedene Zielgruppen vor, z. B. sollen junge Erwachsene durch ein AR-Spiel (AR = Augmented Reality) angesprochen werden. Bei der Verpachtung wurde darauf geachtet, dass der Gastronom gut vernetzt ist und die Stadtgesellschaft insgesamt anspricht.
Für die Neue Pinakothek wird ein zeitgemäßes Präsentationskonzept erarbeitet. Die Gelegenheit, die Neue Pinakothek mit der Sanierung umfassend barrierefrei zu gestalten, ermöglicht es, die inhaltlichen Kunstvermittlungsangebote für Menschen mit Einschränkungen weiter auszubauen.
8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?
Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.
8.2 Für welche der aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ wünscht sich das StMWK ein stärkeres bzw. grundsätzliches finanzielles Engagement der Zivilgesellschaft (bitte für jedes Bauprojekt einzeln angeben)?
Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel. Grundsätzlich sind hierfür viele Projekte geeignet. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.
8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?
Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.
Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.
Bis wann plant die Staatsregierung, dem Landtag belastbare Zahlen in Bezug auf Dauer und Kosten der Sanierungsmaßnahmen des Haus der Kunst vorzulegen, welche Gesamtkosten der beschlossenen Sanierung errechnete das Staatliche Bauamt, nachdem es 2018 mit der Vorplanung beauftragt wurde, und auf Basis des Planungsstandes welchen Datums kam die in der Süddeutschen Zeitung vom 02.02.2024 genannte Kostenschätzung von 150 Millionen Euro zustande?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-02-29 13:31:482024-04-25 13:47:58„Kleine Anfrage“ – AzP „Sanierung des Haus der Kunst“
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vor Pfingsten zur geplanten Sanierung des „Haus der Kunst“ schriftlich und mündlich zu berichten. Dabei soll auf die folgenden Punkte eingegangen werden:
aktueller Planungsstand der Sanierungsarbeiten mit einem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und der prognostizierten Kostenentwicklung
detaillierter, aktueller Zeit- und Kostenplan der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Überblick der bisher verausgabten Mittel für Ausschreibungsprozesse und die bisherigen Planungen
Folgende Fragen sollen in dem Bericht darüber hinaus konkret beantwortet werden:
Inwieweit fließen Aspekte der Nutzungsorientiertheit und Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der Leitlinien eines zukunftsfesten Kulturortes für das 21. Jahrhundert in die Planungen mit ein?
Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Leitungsstab des Haus der Kunst dazu im Gespräch, ob der aus dem Jahr 2013 stammende Architekturentwurf mit den künftigen Anforderungen eines modernen Kulturbaus in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf eine visuelle Transparenz des Eingangsbereichs und eine Öffnung des Hauses?
Wie bewertet die Staatsregierung den aktuell vorliegenden Architektenentwurf zur Sanierung vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Erinnerungskultur und dem Umgang mit NS-Bauten?
Wie stellt sich das vertragliche Verhältnis bzw. stellen sich die bisherigen Vereinbarungen seitens der Staatsregierung mit dem Architekten David Chipperfield, der mit seinem Entwurf die Ausschreibung im Jahr 2013 gewonnen hat, hinsichtlich etwaiger Änderungswünsche oder zeitgemäßer Neuausrichtungen dar?
Welche Interimslösungen stehen für das Haus der Kunst während der Dauer der Sanierungen zur Verfügung, um den Ausstellungsbetrieb auch weiterhin zu gewährleisten?
Welche Absprachen gibt es mit dem Leitungsteam des Hauses der Kunst für die Zeit der Sanierung hinsichtlich etwaiger Schließung am Standort bzw. Weiterbetrieb?
Inwiefern ist die Staatsregierung mit der Landeshauptstadt München bzgl. der Baumaßnahmen und des geplanten Eingriffs in den Baumbestand an der Prinzregentenstraße im Austausch?
Ist geplant, die Außenflächen, wie z. B. den Parkplatz zwischen Haus der Kunst und Englischen Garten, im Sinne einer Öffnung des Hauses und angestoßen durch die Sanierung einer neuen, mit dem Haus der Kunst in Zusammenhang stehenden Nutzung zuzuführen?
Welche Lösungen sollen unabhängig von Frage 8 während und nach der Sanierung mit den Mieterinnen und Mietern der Parkplätze hinter dem Haus der Kunst gefunden werden?
Welche Bemühungen gibt es vonseiten der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde, Lösungen für eine nutzungsorientierte Sanierung des Hauses zu finden, die den Anforderungen an einen lebendigen Kulturort des 21. Jahrhunderts genügen?
Begründung:
Seit weit über einem Jahrzehnt wird über die Sanierung des Haus der Kunst diskutiert. Von Anfang an bestand Konsens, dass sie dringend notwendig ist, nachdem seit Anfang der 90er Jahre nichts mehr in das Haus investiert wurde. In einem Bericht auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/3216) räumte die Staatsregierung bereits 2010 umfassenden Sanierungsbedarf ein. In einem nachfolgenden Bericht von November 2011 heißt es weiter: „Der Sanierungsbedarf am Gebäude des Hauses der Kunst ist im Vergleich zum letzten Bericht als unverändert zu bezeichnen. – Es ist notwendig, die dort dargelegten Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzugehen.“ Die Kosten wurden auf 50 bis 60 Mio. Euro prognostiziert. Der Bund gab die Zusage, sich mit 20 Mio. Euro an den Kosten zu beteiligen.
2012 billigte der Ministerrat einen Bauantrag zur Generalsanierung. Die Oberste Baubehörde erteilte im Dezember 2012 den Planungsauftrag für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Aus einem zweistufigen Vergabeverfahren ging 2013 das Architekturbüro von David Chipperfield als Gewinner hervor. Ihm gegenüber wurde eine Absichtserklärung zum Auftrag der Sanierung gegeben. Parallel dazu erstellte die Agentur AEA Consulting eine Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse in den Umfang der Sanierungsmaßnahmen einfließen sollten. Im Juli 2018 erhielt das Staatliche Bauamt München 1 den Auftrag zur Erstellung der Vorplanungen und der Höhe der voraussichtlichen Sanierungskosten. 2020 sollten die Ergebnisse vorliegen und anschließend der Landtag informiert und in die Entscheidung über die Sanierung eingebunden werden. Seither schweigt sich die Staatsregierung über die Sanierung aus. Nach wie vor herrscht Stillstand. Der Landtag wurde bisher weder beteiligt noch über den Fortgang des Projekts informiert. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume blieb in seinem Bericht zur aktuellen Bayerischen Kulturpolitik im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 10. Mai 2023 reichlich vage: „Für das Haus der Kunst würden derzeit Anpassungen vorgenommen, da die Kosten beherrschbar bleiben müssten.“ Der Landtag solle „voraussichtlich im nächsten Jahr damit befasst“ werden. Kürzlich kritisierte der Staatsminister in einem Interview gegenüber der AZ die alten Planungen als untauglich und kündigte zeitnah große Schritte an (Interview in der AZ von 4. Januar 2023).
Insofern ist es fraglich, wie und ob die Pläne von David Chipperfield angesichts des Sanierungsstaus bei den vielen maroden Kultureinrichtungen des Freistaates und des rasanten Anstiegs der Baukosten in den letzten zwei Jahren zu realisieren sind. Inzwischen sind Kosten von 150 Mio. Euro und mehr im Gespräch. Allerdings ist ein weiteres Hinauszögern keine Lösung. Dazu ist eine Sanierung zu drängend, außerdem würden die Kosten weiter steigen. Es ist im Sinne der Transparenz also dringend geboten, dass der Landtag vollumfänglich zu den Maßnahmen informiert wird.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-01-30 10:29:002026-09-02 11:28:02Antrag „Haus der Kunst: Zeitplan für eine nachhaltige und nutzerorientierte Sanierung“
Das bayerische Verkehrsministerium hat vergangene Woche seine umfängliche Unterstützung und seinen Einsatz für die Bürgervariante beim Neubau der Truderinger und Daglfinger Kurve bekanntgegeben. Ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ und nach wiederholter Aufforderung durch die bayerischen Landtags-Grünen kommt die CSU endlich in Bewegung, vermeidet allerdings nach wie vor konkrete Zusagen. Der zeitliche Zusammenhang mit der anstehenden Landstagswahl ist sicher rein zufällig…
Am 14. Juli, dem Tag, an dem das bayerische Verkehrsministerium mit seiner Pressemitteilung, in der ein ernsthafter Schritt Richtung Bürgervariante suggeriert wird, an die Öffentlichkeit ging, erreichte meinen Kollegen Matthias Gastel, MdB, die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf eine von ihm zur CSU-Verzögerung gestellte Anfrage (siehe unten). Es stellt sich heraus: Bereits am 12. Juni 2023 bat das Bundesverkehrsministerium um verbindliche Auskünfte aus München – die bis heute, trotz der wohlklingenden Presseerklärung, verweigert werden.
Statt diese Auskünfte zu geben, verschickte das bayerische Verkehrsministerium seine Pressemitteilung und versprach darin, endlich „in die vertiefte Prüfung“ zu gehen. Konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle, wie vom Bundesministerium gefordert, wurden weder in dieser Pressemitteilung noch als Antwort auf eine Grüne Anfrage im Landtag (siehe unten) gegeben.
Unsere Erkenntnis: Das Staatsministerium ist hier aus unserer Sicht vorausgeprescht, um einen schnellen PR-Erfolg im Wahlkampf zu erzielen. Anstatt dem Bund eine konkrete Zusage zu geben, wird mit reichlich Tamtam eine „Prüfung“ verkündet – und das ein Jahr, nachdem ein ebenso unverbindliches Versprechen „zu handeln“ abgegeben wurde.
Wir fordern eine ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!
„Es ist offensichtlich, dass es der CSU um Wahlkampf geht. Jahrelang hätte sie Zeit gehabt, zu handeln und auf die Vorschläge aus der Bürgerschaft einzugehen. Auch schon zu Zeiten der alten Bundesregierung mit Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, scheint es ihr plötzlich ganz arg zu pressieren, um Wählerstimmen zu fangen. So sehr, dass sie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht, noch ehe der Bund als Auftraggeber der Daglfinger und Truderinger Kurve informiert wurde. Seriöse Sachpolitik geht anders!“
Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat für die Landtagswahl im Stimmkreis München-Bogenhausen
„Rund ein Jahr ist seit dem ‚Truderinger Weckruf‘ vergangen, die Stadt hat seit Monaten etliche Alternativgrundstücke vorgeschlagen, wir Landtags-Grüne haben mit Anfragen immer wieder gedrängt und jetzt, unmittelbar vor der Landtagswahl, kommt der Minister in die Gänge – ich kann nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass ‚Untersuchung‘ und ‚Gespräche‘ jetzt noch rechtzeitig kommen und nun endlich die Aufmerksamkeit erfahren, die der Sache angemessen ist.“
Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete für den Münchner Osten und Direktkandidatin im Stimmkreis München-Ramersdorf
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/Schienen_Truderinger_Daglfinger-Kurve_Sanne-Kurz_Gruene_Bayerischer-Landtag.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-07-26 15:17:192023-09-26 09:04:24Bahnausbau München Ost: Die PR-Show der CSU zur Truderinger/Daglfinger Kurve – ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!
Wie viele Ersatzgrundstücke für eine Verlegung der staatlichen Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße München weg vom aktuellen Standort, die für die Prüfung, Planung und Umsetzung einer Bahnausbau-Bürger-Variante beim Ausbau am Bahnknoten München Ost zwingend nötig ist, hat die Landeshauptstadt München dem Freistaat Bayern seit Planungsbeginn Bahn-Ausbau angeboten (bitte tabellarisch nach Standort der angebotenen Ersatzgrundstücke und Datum des Angebotseingangs mit Angabe des Eigentümers des jeweiligen Ersatzgrundstücks aufschlüsseln), aus welchen Gründen wurden diese Angebote für geeignet bzw. nicht geeignet befunden (bitte Sachgründe pro Standort aufführen) und wie will die Staatsregierung angesichts des Bekenntnisses des Stimmkreisabgeordneten und Staatsministers Blume (CSU) zur Aufforderung an den Freistaat Bayern „verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit in Trudering angesiedelte Kfz-Verwahrstelle zu verlegen.“ („Truderinger Weckruf“ vom 22. 10. 2022, unterzeichnet von Markus Blume) den Konflikt lösen, dass die Bahn ohne die verbindliche Zusage der Staatsregierung, dass ein Ersatzgrundstück für die Kfz-Verwahrstelle zur Verfügung gestellt werden könnte, nicht in der Lage ist, die Bürgervariante zu planen, die Staatsregierung aber als Begründung dafür, dass kein Ersatzgrundstück aktiv gesucht wird bzw. durch die LH München dem Freistaat angebotene Ersatzgrundstücke abgelehnt werden, auf die laufenden Planungen der Bahn verweist (siehe Drs. 18/25631 „Da die Planungen der DB noch nicht abgeschlossen sind und somit nicht feststeht, inwieweit das Grundstück betroffen und eine ersatzweise Unterbringung erforderlich sein wird, stellt sich die Frage nach geeigneten Ersatzgrundstücken derzeit nicht.“), weswegen die aktuellen Planungen sich lediglich mit Varianten befassen, für die kein Ersatzgrundstück benötigt wird, was aber dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die direkt betroffen sind, entgegensteht?
Mein Fraktionskollege Thomas Gehring fragt die Staatsregierung:
Inwieweit ist die Staatsregierung nach der Mandatsträgerkonferenz (MTK) am 12.09.2022 deren Forderungen nachgekommen, die von der Landeshauptstadt München weiteren vorgeschlagenen Grundstücke zur Verlegung der KFZ-Ver- wahrstelle zeitnah zu prüfen (bitte mit Angabe der erfolgten Kommunikation und Maßnahmen nach Datum und Beteiligten), wird die temporäre Unterbrin- gung/Stapelung der KfZ in mehrstöckiger Verwahrung/Duplex-Verwahrung o.ä. der verwahrten KfZ der KFZ-Verwahrstelle in Erwägung gezogen, um den Aus- bau der Bahntrasse nicht weiterhin zu verzögern bzw. alle Alternativen in die Pla- nung mit einzubeziehen, welche Dimensionen und Auswirkungen würde der Aus- bau des bestehenden S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen/am Hüllgraben im Vergleich mit einem neuen Bahn-Betriebswerk an dieser Stelle haben?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-12-16 13:23:592023-08-16 16:58:56„Kleine Anfrage“ – AzP „Aktueller Stand der Dinge hinsichtlich der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße“
Durch den Klimawandel steht auch der Städtebau vor sehr großen Herausforderungen, wenn unsere Städte auch in den nächsten Jahrzehnten noch gut bewohnbar sein sollen. Wassermanagement, hitzestress-verträgliche Bäume und Pflanzen, Begrünung von Fassaden und Dächern, Nutzung der Solarenergie,
umwelt- und menschenverträgliche Mobilität.
Im Rahmen der Exkursion werden aktuelle und künftige Neubausiedlungen gezeigt und kritisch besprochen, und GRÜNE Wege in die Zukunft besprochen.
Ablauf:
14 Uhr: Treffpunkt Alexisweg/Friedrich Creuzer Straße (Neubauprojekt Alexis-Quartier) ab 14.15 Uhr: Fahrt zum künftigen Entwicklungsgebiet in Kirchtrudering (5. Bauabschnitt Messestadt), Erläuterung der aktuellen Pläne, kritische Diskussion ab 15 Uhr: Fahrt zum Neubaugebiet Prinz-Eugen-Park (ökologische Holzbau-Mustersiedlung) in Bogenhausen, Besichtigung und Führung durch Siedlung und Park
Gäste:
Sanne Kurz, MdL und Kandidatin für den Bayerischen Landtag
Fabian Sauer, Landtagskandidat
Herbert Danner, Exkursionsleiter
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/08/Klimagerecht-Wohnen_10-09-23_Herbert-Danner-Gruene-Fabian-Sauer-Sanne-Kurz_Radtour-Staedtebau-Muenchen-Ost.jpg10801080Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-08-31 10:40:222023-09-01 16:53:35Klimagerecht Wohnen – Radtour zum Städtebau im Münchner Osten