Theater Straßentheater Kultur Vereine Sanne Kurz Kulturpolitik Grüne

Soforthilfe für Vereine: Gemeinnütziger Kultur den Rücken stärken

Kulturschaffen wird oft im Ehrenamt geleistet. Ob Laientheater oder Filmfestival, ob Soziokulturelle Zentren oder Musikfestival. Wo Verbote Existenznot bringen, brauchen gemeinnützige Vereine Hilfe.

Springe zum Update vom 01.04.2020

Mit Beginn der Veranstaltungsverbote fiel der Vorhang. Im Theater, im Club, aber auch für Veranstalter wie das Münchner Feierwerk e.V., das seit über 30 Jahren Kunst, Musik und Kultur zu Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien bringt – und das ich hier nur beispielhaft nennen will für die vielen, vielen engagierten Vereine im Freistaat, die Kultur zu Menschen bringen.

Seit start der bayerischen Soforthilfen haben mich viele Vereine kontaktiert: Dürfen Vereine Soforthilfe beantragen? Zumal sie ja oft viele Kulturschaffende beschäftigen, also direkt selbst auch helfen könnten? Vereine sind Unternehmen in vielem, z.B. dem Steuerrecht*, gleich gestellt. In den Richtlinien zum Corona-Sofortprogramm Bayern orientiert man sich am §2 UstG – der gilt auch für Vereine. Wir haben für Euch recherchiert, beim Bundestag nachgefragt und meist den Rat erteilt: so richtig ausgenommen sind Vereine nicht. Einfach mal probieren.

„Einfach mal probieren“ – das kann es natürlich mittelfristig nicht sein. Die eine Behörde sagt ja, die andere nein, die dritte denkt noch nach. Rechtssicherheit muss her! Darum haben wir von Grüne Fraktion Bayern einen Brief geschrieben. Denn siehe da: viele Bereiche sind betroffen von Jugendherberge und Musikkneipe, Weltladen und Theater bis zu großes Straßenkulturfestival, Kino im Ehrenamt und soziokulturelles Zentrum. Was es dringend braucht ist ein klares Ja zur Soforthilfe für Vereine.

Hier unser Brief an die Ministerien , in dem wir Soforthilfe für Vereine fordern zum Nachlesen. Unten ein wichtiger Update


Update: auch Kurzarbeit für Vereine jetzt möglich! Infos hier.


*Steuerrecht für Vereine & Vereins-Steuer-Geeks:

Vereine – gemeinnützig oder nicht – fallen grundsätzlich unter §2 UstG und zwar ganz konkret dann, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art betreiben. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Ist Dein Verein ein „Betrieb gewerblicher Art“? – Dies stellt in der Regel das Finanzamt fest. Oft wurde das auch schon in der Vergangenheit für den Verein festgestellt. Es kann sogar eine Befreiung von der Steuer vorliegen. Der Tatbestand „Betrieb gewerblicher Art“ bleibt davon aber unberührt.


Update 01.04.2020 – aktuelle Mail aus dem Wirtschaftsministerium:

Antragsberechtigt beim Bundesprogramm sind unabhängig von Branche oder Rechtsform alle die „wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind“. Darunter fallen auch gemeinnützige GmbHs, Vereine, Verbände, wenn sie zumindest auch Dienstleistungen oder Waren am Markt anbieten.

Antragsberechtigt beim bayerischen Programm (also über 10 Beschäftigte) sind: selbstständige Angehörige der freien Berufe und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des §2 Gewerbesteuergesetzes (und Unternehmen der Landwirtschaft). Was genau unter einem Gewerbebetrieb zu verstehen ist, definiert §15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz: „Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

Darunter können grundsätzlich auch gGmbHs und Vereine fallen. Aber nur dann und nur für den Bereich, wo sie auch tatsächlich gewerblich im Sinne des Gewerbesteuergesetzes tätig sind.

E-Mail der Landtagsbeauftragten des STMWI von Mittwoch, 01.04.2020, 15:55

Danke, liebes bayerisches Wirtschaftsministerium! Diese Info hilft sehr! Danke.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.