Schlagwortarchiv für: Corona

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Dringlichkeitsantrag „Versprechen halten, Kulturschaffende bei Corona-Rückzahlungen beraten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Rückforderung von Soforthilfen Corona, explizit für Solo-Selbstständige der Kulturszene angekündigte Härtefallkommission zur Abwendung von Härten und zur Beratung bei Unklarheiten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen unverzüglich einzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Kunst-, Kultur- und Kreativverbände einzubeziehen.

Begründung:

Am 06.07.2023 kündigte die Staatsregierung in ihrem Bericht1 die Einsetzung einer Härtefallkommission zur Abwendung von Härten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen an. Ziel dieser Kommission sollte es sein, für all diejenigen Unternehmen, für die eine Rückforderung der Soforthilfen Corona nicht zu stemmen ist, einen Erlass bzw. eine individuelle, passende Lösung zu prüfen.

Laut Auskunft vom 17. Juli 20232 wartete die Staatsregierung zunächst darauf, dass sich eine Tendenz bzgl. des möglichen Zuständigkeitsbereichs einer solchen Härtefallkommission abzeichnen würde. Dass nun in Bayern 70 0003 Rückmeldungen ausstehen, deutet auf einen dringlichen Beratungsbedarf hin. Gerade in der Krise ist es wichtig, dass die Politik gegebene Versprechen einhält, in Härtefällen pragmatische Lösungen sucht und so Verlässlichkeit und Stabilität bietet. Bis zum heutigen Tag wurde die Kommission nicht einberufen.

1 Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) -33-3509/539/2
2 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Susanne Kurz Drucksache Nr. 18/30421
3 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Eva Lettenbauer Drucksache Nr. 19/

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Pressemitteilung: Coronahilfen: Zinsforderungen zurückgenommen – Rückmeldungen bisher nur von jedem Zweiten  – Erster Gerichtstermin im Januar

Die Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen, die von der Staatsregierung im Herbst 2022 überraschend gefordert wurden, laufen schleppend. In gut zwei Wochen läuft die Frist, die von der Staatsregierung bereits um ein halbes Jahr verlängert wurde, ab. Für mögliche Härtefälle gibt es nun doch mehr Zeit.  

„Es haben nur 45% der Betroffenen eine Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen mit Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses abgegeben. Das geht aus der Antwort auf unsere Anfrage hervor. Damit stehen die Rückmeldungen von über 120.000 Personen noch aus. Wenn man bedenkt, dass das Land in vierzehn Tagen in die Weihnachtsferien geht und die Frist zur Rückmeldung am 31.12.2023 ausläuft, sind diese Zahlen alarmierend: Viele werden an den Feiertagen nicht wissen, wie es weitergeht für sie. Für mögliche Härtefälle ist etwas länger Zeit, sie müssen aber alle individuell überprüft werden. Nachdem die angekündigte Härtefallkommission, die wir Landtags-Grüne bereits im Februar gefordert hatten, nicht einmal benannt ist, geht die Hängepartie für alle Betroffenen noch einmal weiter. Sie dauert damit in Summe fast eineinhalb Jahre. Warum sich die Staatsregierung der Forderung von uns Grünen, die Rückforderungen auszusetzen, bis die rechtlichen Fragen eindeutig geklärt sind, entzieht, bleibt in der jetzigen Situation erst recht ein Rätsel.“– so Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete der Grünen. 

Staatsregierung kippt willkürliche Zinsforderungen

Auch wenn es in dem verworrenen Prozess der Rückforderungen von Corona-Soforthilfe noch viele Fragezeichen gibt, einen Teilerfolg können die Grünen und der BVMW jedoch verbuchen:

Durch intensiven Austausch mit dem bayerischen Wirtschafts- und dem Finanzministerium konnten wir bewirken, dass Soforthilfe-Empfänger bis Ende des Jahres keine Zinsen auf die gegebenenfalls zu viel erhaltenen Zahlungen entrichten müssen. Diese Klarstellung war nötig, weil wir aus unserem Mitgliederkreis erfahren hatten, dass in einigen Regierungsbezirken bereits willkürlich Zinsen in Rechnung gestellt wurden, in anderen hingegen nicht. Im Sinne einer gerechten Lösung für alle Betroffenen begrüßen wir die jetzt erfolgte, einheitliche Regelung der Staatsregierung natürlich sehr“, sagt Achim von Michel, Beauftragter für Politik im Verband Der Mittelstand. BVMW in Bayern, und ergänzt: „Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner weist außerdem darauf hin, dass Ende Januar ein erster Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Ansbach stattfinden wird.

Unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und ich hatten zuvor bei der Staatsregierung in sogenannten „kleinen Anfragen“ (AzPs) nachgefragt:

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Pressemitteilung: Etappensieg: Wirtschaftsminister für Überprüfung der Zinsforderungen bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe

Bei der Forderung nach fairen und rechtssicheren Lösungen statt unverantwortlichem Bayern-Chaos können die Grünen im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW einen Etappensieg verzeichnen. 
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass sich die Regelungen zu den Rückforderungen der Soforthilfen in den verschiedenen Regierungsbezirken massiv unterscheiden: In Oberbayern und Unterfranken wurden Zinsforderungen auf die Rückzahlungen erhoben, in anderen Regierungsbezirken hingegen nicht. Mittelstandsverband BVMW und Grüne kritisierten dieses Verfahren als unfair, denn es führe bei den Betroffenen zu Verwirrung und Frust. 

Auch der noch amtierende bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, hat dies erkannt und zeigt sich versöhnlich: In der Antwort auf einen Brief des Mittelstandsverbands und der Grünen Abgeordneten Sanne Kurz stimmt er zu, dass die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen bayernweit einheitlich geregelt werden und Zinsforderungen ausbleiben sollen – wenn das Finanzministerium dem zustimmt. 
 
Auch wenn von Zinszahlungen nun dank unserer Arbeit Abstand genommen werden soll, sind echte Lösungen noch in weiter Ferne“, so die Abgeordnete Sanne Kurz. „Im Dezember endet die Frist für die Rückmeldung, Hilfe für die Betroffenen gibt es immer noch nicht. Stattdessen wurden Menschen mit Zinsforderungen nur noch weiter verunsichert. Mein dringender Appell an die Staatregierung: Die Rückforderungen aussetzen, bis faire und rechtssichere Lösungen erarbeitet sind!
 
Achim von Michel, Pressesprecher und Landesbeauftragter für Politik des BVMW äußert sich wie folgt:

Es ist beruhigend, dass der Bayerische Wirtschaftsminister schnell die einzig richtige Antwort auf unsere Intervention gegeben hat. Nach wie vor lautet das Ziel bei den Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen, eine gerechte Lösung zu finden. Dazu trägt der Versuch einzelner Regierungsbezirke, komplett eigene Regeln zu schaffen, sicher nicht bei. Wir betonen deshalb auch weiterhin: Man sollte jetzt keine Rückzahlungen leisten, sondern die Ergebnisse der anhängigen Klagen in Bayern abwarten, die zu mehr Rechtssicherheit führen werden. Es empfiehlt sich, etwaigen Bescheiden mit Hilfe eines Anwalts zu widersprechen.



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Pressemitteilung: Grüne und Mittelstandsverband kritisieren punktuelle Verzinsung bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen scharf

Endlich faire und transparente Lösungen statt willkürlichem Bayern-Chaos für Unternehmen und Soloselbstständige – das fordern die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW in Bayern.

Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind davon ausgegangen, dass die Hilfen, wie von Ministerpräsident Söder versprochen, nicht zurückgezahlt werden müssen. Etliche haben auch nur bayerische Hilfen erhalten, die zu Beginn ausgezahlt wurden. Seit Herbst letzten Jahres werden nun doch Rückzahlungsforderungen erhoben, die Frist und auch die Bedingungen für die Rückzahlungen wurden auf Grund von Protesten und vielen Fragezeichen bei den Betroffenen auf die Zeit nach der Bayern-Wahl verschoben. Trotzdem erhebt jetzt der Regierungsbezirk Unterfranken als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden.

Sanne Kurz von den Landtagsgrünen: „Jetzt ist es offiziell: Menschen aus Unterfranken, die Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Zinsen auf zu viel erhaltene Hilfe zahlen. Die Menschen in Mittelfranken aber nicht. Dass es nun auch noch zu unterschiedlichen Regeln in den Bezirken kommt, wo es Bayern mit seinen Dauer-Sonderwegen nicht mal schafft, auf Länderebene gleiche Bedingungen für seine Soloselbstständigen herzustellen, das ist wirklich unfassbar. Wir Grüne haben die Staatsregierung schon im März aufgefordert, transparente Lösungen für die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu erarbeiten, um vor allem Soloselbstständige nicht wieder mit einem Wirrwarr an Sonderwegen, Chaos und Unsicherheiten zu belasten. Passiert ist nichts! Auch die von uns geforderte und dann in Form der Härtefallkommission versprochene Beratung kam bis heute nicht.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW ergänzt: „Aktuell sind im Freistaat mehrere Klagen der Kanzlei Steinbock & Partner zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen anhängig. Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der Klage bereits eingeräumt, dass das Online-Rückmeldeverfahren nicht verpflichtend ist. Bis auch die übrige Rechtslage eindeutig geklärt ist, sollte die Staatsregierung von den Rückforderungen generell Abstand nehmen, um den Verwaltungsaufwand nicht ins Uferlose zu treiben.  Sonst verspielt sie das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen endgültig. Jetzt punktuell und ohne generelle Abstimmung der Regierungsbehörden einfach rückwirkend Zinsen seit 2020 zu fordern, nur weil die betroffenen Unternehmer der Rückzahlung widersprochen haben, das geht gar nicht.

Rede_Antrag_Bayerischer Landtag_Coronahilfen_Sanne Kurz

Meine Rede zum den Dringlichkeitsanträgen von FDP und AfD zu Rückmeldeverfahren und Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Hilfen

Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Rückmeldeverfahren Soforthilfe Corona aussetzen, Rechtsklarheit herstellen“. – Ich würde mir gar keine so großen Sorgen über die Verjährung, sondern mir eher Sorgen darum machen, wie das Vertrauen der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger – immerhin eine Viertelmillion Menschen – hier in Bayern in die Politik ist. Sie fühlen sich seit 2020 wirklich oft an der Nase herumgeführt; so ist es leider.

Im März 2023 hatten wir Grüne schon gefordert, sich dieser Rückzahlungsforderung anzunehmen. Wir hatten in unserem Dringlichkeitsantrag Lösungen, Beratungen und Einzelfallberatungen vorgeschlagen, ebenso wie abzuwarten, bis die Rechtslage und Klagen in NRW aber auch in Bayern geklärt sind. Stattdessen haben Sie leider weiter viel Vertrauen in die Politik verspielt.

Heute vor, fast auf den Tag genau, drei Jahren wurden in Bayern die Künstlerhilfen verkündet. Diese Künstlerhilfen kamen hier nach zähem Ringen zu einer Zeit, in der es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon längst den fiktiven Unternehmerlohn gab, in Zusammenarbeit des dortigen Wirtschafts- und Kunstministeriums. Hier wurden währenddessen von Herrn Aiwangers Seite aus weiter alle zum Beantragen von Hartz IV geschickt; dort hat man Lösungen gefunden.

Ich wundere mich nicht darüber, dass Menschen hier in Bayern frustriert sind. Eine Künstlerin hat mir gesagt, sie fühle sich – Zitat – „verarscht“. Die Extrawurst in Form der bayerischen Soforthilfen kam schnell. Mich wundert es auch, warum wir nie über diese bayerischen Soforthilfen reden. Gibt es auch für diese bayerischen Soforthilfen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund? Sie sind als Klassenprimus wie so oft gerne davongaloppiert, und jetzt wundern Sie sich, dass hinterher jemand die Hefte nachkontrollieren und schauen will, ob die Hausaufgaben auch gemacht wurden. Wir finden: So geht Effekthascherei, aber nicht Fleißarbeit. Das ist keine Politik, die Vertrauen und Stabilität in der Krise schafft, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den bayerischen Soforthilfen, für die wir als Land Bayern verantwortlich sind, wurde klipp und klar verkündet, dass es keine Rückzahlungen gebe und die Liquidität sofort geprüft werde; das liegt nicht am Bund, obwohl Sie dort ausnahmsweise einmal mitregiert haben. Es ist doch kein Wunder, wenn sich Betroffene da getäuscht sehen. Außerdem war zum Zeitpunkt der Bewilligung nirgendwo ein Sterbenswörtchen zum Umgang mit Personalkosten zu finden – nicht in den FAQs und nicht in den Richtlinien.

Wenn dann hinterher Bemessungsgrundlagen geändert werden, dann geht das doch nicht. Es ist doch rechtswidrig, hinterher Bemessungsgrundlagen zu ändern. Wer Personalkosten in Bayern statt mit Kurzarbeitergeld mit Soforthilfen abgedeckt hat, so verantwortungsvoll gehandelt und Angestellte sowie deren Familien vor Kurzarbeit und den Folgen bewahrt hat, der guckt in Bayern in die Röhre.

Bei der jetzigen weiteren Abwicklung muss man natürlich Rechtsgrundlagen wie das EU-Beihilferecht, die mit dem Bund geschlossenen Vereinbarungen und das Haushaltsrecht beachten. Aber ich wünsche mir zumindest, dass Sie hier für das bayerische Handeln Verantwortung übernehmen. Die ersten Klagen laufen auch in Bayern. Im Internet kursieren schon Petitionen von Einzelpersonen, aber auch von Verbänden wie zum Beispiel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft.

Vielleicht ist es dem geschuldet, dass Sie die Frist jetzt bis zum Ende des Jahres verlängert haben. Ich glaube aber, dass es schlicht und einfach dem Wahlkampf geschuldet ist. Das ist ein Armutszeugnis, und wir hätten uns sehr gefreut, wenn hier Rechtssicherheit hätte abgewartet werden müssen. Keine Lösung und viel Getöse: Das kennen wir schon. Hoffentlich wird sich das im Herbst ändern. – Den Antrag der AfD lehnen wir ab.

(Zuruf von der AfD: Warum eigentlich?)

Dem Antrag der FDP stimmen wir gerne zu.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

Hier geht’s zur Antwort:

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023
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„Kleine Anfrage“ – AzP – „Anrechnung der Kinoprogrammprämien auf Coronahilfen“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie viele der 80 Kinos, die im Jahr 2020 als Anerkennung für die herausragende Kulturarbeit der Betreiber*innen mit den bayerischen Kinoprogrammprämien ausgezeichnet wurden, hatten auf Grund der Programmprämie verminderten Anspruch auf die parallel anlaufenden Kino-Anlaufhilfe-Programmen, die, anders als die Programmprämien als Existenzhilfen angelegt waren, in wie vielen Fällen wurde auf Grund der Auszahlung der Kinoprogrammprämie sogar eine Rückzahlung von Coronahilfen gefordert, da die Kinoprogrammpreise, anders als im Kulturbereich sonst üblich, als Einkommen gewertet werden und den Anspruch an Hilfen auch im Nachhinein beeinflussen und in wie viele Fällen konnten die von Ministerin Gerlach in der Befragung der Staatsregierung in der Corona-Krise vom 06. Juli 2021 versprochenen
Einzelfalllösungen gefunden werden?

Hier geht’s zur Antwort:

Aus gegebenem Anlass: Steuerliche Einordnung bei NEUSTART KULTUR-Stipendien

Zum Jahresende geht es wieder an die Steuer. Dabei haben wir nochmal die wichtige Frage nach steuerlicher Behandlung der Corona-Hilfen gestellt. Wichtigste Frage, die an mich immer wieder heran getragen wurde, war: Ist das Stipendium steuerfrei?

Wir haben im BKM nachgefragt – und folgende Antwort erhalten, die ich natürlich gerne umgehend weitergebe:

Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogrammes „NEUSTART KULTUR“ der Bundesregierung gewährt wurden sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Dies ist Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 11 EStG obliegt dem für die Empfänger*innen der Bezüge jeweils zuständigen Finanzamt. Die Frage der Steuerfreiheit weiterer Stipendien aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ bedarf einer Überprüfung im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Ich hoffe, das hilft und drücke fest die Daumen, dass gerade in diesen Zeiten der jährliche Kassensturz auch finanziell den Wert der geleisteten Arbeit abbildet. Ich denke nach den vergangenen Jahren haben das alle im Kulturbereich tätigen Menschen mehr als verdient.

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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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Pressemitteilung: Das Ohr an der Kultur- und Kreativwirtschaft im Münchner Westen

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, und Julia Post, Mitglied der Grünen Stadtratsfraktion, auf Tour durch Pasing, Laim und Aubing 

Der Kultur- und Kreativwirtschaftssektor ist nach zwei Jahren in einem lamentablen Zustand. Dabei kann gerade dieser in einer krisengebeutelten, auseinanderdriftenden Gesellschaft für Brücken und Zusammenhalt sorgen. Gemeinsam haben sich die Grüne Landtagsabgeordnete Sanne Kurz und die Grüne Münchner Stadträtin Julia Post aus Pasing auf eine Tour durch den Westen Münchens gemacht, um mit den Beschäftigten der Branche zu kommunizieren und ihre Situation besser zu verstehen.

Das Corona-Nachbeben in der Kultur

Stationen waren das Kulturzentrum „Ubo9“ in Aubing, die „Bayerische Philharmonie“, die „Pasinger Fabrik“, das Ebenböckhaus und das Kino „Neues Rex Filmtheater“. Trotz sehr unterschiedlicher Situationen gab es ein klares Muster in dem, was die beiden Politikerinnen zu hören bekamen. Mangelnde Förderung, oft zu spät und unpassend, ungerechte Maßnahmen seitens der Staatsregierung, die den Sektor benachteiligten, wie auch ein generelles Absprechen von Systemrelevanz haben bleibende Schäden hinterlassen. Jetzt fehlt Personal, Bewerbungen auf freie Stellen bleiben aus. Es bräuchte Geld für neue zukunftsfeste Investitionen, aber Rücklagen sind aufgebraucht. Kurz und Post kennen die Klagen nur zu gut: „Deshalb fordern wir Grüne schon jetzt für den kommenden Winter die unsinnige Ungleichbehandlung der Kultur nie mehr zuzulassen. Ein Uhren-Museum darf zum Beispiel in der Pandemie nicht schlechtergestellt sein als beispielsweise ein Uhren-Geschäft. Das sollte eigentlich allen mit gesundem Menschenverstand einleuchten“ so Sanne Kurz

Mindestgagen statt Gottes Lohn

Eine weitere Grüne Forderung, jenseits von coronabedingtem Ausnahmezustand, ist schon seit langem die nach Mindestgagen für Beschäftigte der Kultur- und Kreativwirtschaft. „Unsere Tour hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Menschen, die mit einer riesigen Portion Herzblut in diesem Bereich arbeiten, angemessen zu entlohnen, um auf Dauer stabile Strukturen zu ermöglichen. Dafür muss sich natürlich die Finanzierung verbessern. Letztlich schafft jeder in Kultur investierte Euro Wertschöpfung bei uns vor Ort“, fasst Julia Post, deren Schwerpunkt die Wirtschaftspolitik ist, zusammen.

Projekte, die Mut machen und inspirieren

Mitnehmen konnten die beiden Politikerinnen bei ihrem Austausch mit den Leitungen der jeweiligen Institutionen aber auch einiges an Positivem. So erfuhren sie von partizipativen Projekten wie der vom „Ubo9“ organisierten Bürger*innenbühne oder dem künstlerisch-pädagogischen Projekt „Join the Music“ der Bayerischen Philharmonie. Erfolgsgeschichten wie das das Projekt zur Flüchtlingsintegration „Musik schafft Heimat“ sowie ein Ausflug in den prächtigen Garten des Pasinger Ebenböckhauses krönten die bereichernde Tour. 

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Antrag: Kampf gegen Corona V: Kinder und Jugendliche zuerst, keinen weiteren Freizeit- Lockdown im Herbst

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei ggf. notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Hierzu ist zu gewährleisten, dass
─ Angebote der Kinder– und Jugendhilfe – z. B. Jugendarbeit in Jugendzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereinsangebote und insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe – vollumfänglich in Präsenz stattfinden können
─ stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe keinen Besuchs- oder Zugangseinschränkungen unterliegen und ein Normalbetrieb aufrechterhalten werden kann
─ der Zugang zu Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten, außerschulischen Bildungsangeboten der Kultureinrichtungen und zu Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht eingeschränkt wird, auch wenn für Erwachsene hierfür Einschränkungen gelten sollten
─ schulischen und außerschulischen Trägern Planungssicherheit für die Konzeption und Umsetzung von Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten gegeben wird, um diese – auch mit Übernachtungsmöglichkeiten – für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen
─ bayernweit flächendeckende Aufklärungs-, Beratungs- und Impfangebote für die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder zwischen fünf und elf Jahren bereitgestellt werden ─ Jugendzentren und andere Jugendhilfe- und Jugendbildungseinrichtungen befähigt werden, in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und den Impfzentren Impftermine vor Ort zu organisieren

Begründung:

Bei notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie muss es immer zuerst um den Alltag der Erwachsenen gehen, um deren Arbeits- und Freizeitleben. Erwachsene können und müssen mehr schultern, während die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in Krisenzeiten möglich bleiben muss. Wir müssen alles daransetzen, Kinder und Jugendliche in dieser schwierigen Zeit aufzufangen und zu unterstützen. Hierfür ist zu gewährleisten, dass bei etwaigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dennoch vollumfänglich in Präsenz stattfinden können. Insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe von Jugendamt, Erziehungs- oder Familienberatung darf nicht eingestellt werden. Auch in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe muss der Normalbetrieb sichergestellt werden, sodass Kinder und Jugendliche in Jugendwohnheimen oder in der Heimerziehung keinen Besuchs-, Zugangs- oder sonstigen Einschränkungen unterliegen. Gleichermaßen müssen weitere Angebote von Kultur, Sport und Freizeit, außerschulische Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geöffnet bleiben – auch, wenn es in diesen Bereichen Einschränkungen für Erwachsene geben sollte. Für entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte für einen weitestgehenden Normalbetrieb in all diesen Einrichtungen und Bereichen für Kinder und Jugendliche ist
frühzeitig zu sorgen. Für schulische und außerschulische Träger muss Planungssicherheit für die kommenden Monate gegeben werden. Nur so können sie Angebote wie Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche konzipieren und umsetzen. Für Kinder und Jugendliche sind diese Angebote wichtige Erfahrungs- und Begegnungsräume, die auch in Zeiten der Pandemie sicherzustellen sind. Impfen ist der Weg aus der Pandemie – folglich müssen auch Beratungs- und Impfangebote speziell für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Passivhauszertifizierung“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie bewertet die Staatsregierung aktuell die Anweisung des Gesundheitsamtes an staatliche auch als Passivhaus zertifizierte Gebäude, nach baulicher Möglichkeit statt Umluftlüftung kontinuierlich Frischluft zu zuführen, in Bezug auf die Wirksamkeit für den Infektionsschutz, wie kann die Passivhauszertifizierung, ob dieser Anordnung erhalten bleiben, werden hierzu Vorgaben passgenau für die verschiedenen Gebäudetypen erarbeitet, so dass als Passivhaus zertifizierte Gebäude Ihre Zertifizierung nicht verlieren?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag: Kampf gegen Corona XIV: Gleichbehandlung von Kultur und vergleichbaren Lebensbereichen gewährleisten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur erlaubt sind, wenn Betriebe der Gastronomie offen sind. Dabei sollen die Regeln für Innenräume und Außenflächen der Gastronomie analog zu den Regelungen für Innenräume und Außenfläche der Kultur gelten. Kulturorten, die über eine leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen, soll dabei Schachbrettsitzordnung gestattet werden.

Begründung:

In Bayern sind Kunst und Kultur doppelt verfassungsrechtlich verankert: im Grundgesetz über die Kunstfreiheit, die auch das Wirken umfasst, und in der Bayerischen Verfassung, die Bayern als Kulturstaat definiert. Diese Wertstellung soll auch in der Zukunft bei in kommenden Pandemiewintern erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Anwendung finden. Um die besonderen Vorlaufzeiten für Kultur zu berücksichtigen, braucht es jetzt dazu vorausschauende Regelungen, um aus den Fehlern von 2020 und 2021 mit reflexartigen, einseitigen Einschränkungen für Kultur ohne Berücksichtigung der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, zu lernen.

Der Infektionsschutz unterscheidet nicht zwischen einem Sitzplatz an einem Esstisch und im Parkett eines Theaters, nicht zwischen der Garderobe oder den Toiletten in einem Konzert und in einem Restaurant. Getrunken wird im Kino genauso wie in der Gastro. Für den Kulturbereich mit seinen in eine Richtung orientierten Sitzplätzen gibt es aber etliche umfangreiche, steuerfinanzierte Studien, die eine Unbedenklichkeit des Betriebs hinsichtlich des Infektionsrisikos und der Aerosollast bescheinigen.

Wer während der Pandemie ein Theater oder ein Kino besucht hat, musste einen Impfnachweis erbringen, für die Dauer der Vorstellung eine Maske tragen sowie Kapazitätseinschränkungen im Zuschauerbereich hinnehmen. In der Theaterkneipe nach dem Be- such konnte ohne Maske und Abstand beieinander gesessen werden. Diese absurde Ungleichbehandlung darf sich nicht wiederholen.

Zur Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie wird Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume am 18.03.2022 in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen zitiert: „Sie haben mich immer auf der Seite bei der Frage, wie kann man zu fairen Regeln kommen, die zu einer Gleichbehandlung führen.“

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Antrag: Kulturstaat Bayern 2030 – Kulturpolitisches Landesentwicklungskonzept für den Freistaat

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis Ende September 2022 ein Landesentwicklungskonzept Kultur vorzulegen. Dieses soll auf aktualisierten und dem Landtag vorzulegenden Leitlinien bayerischer Kulturpolitik basieren.

Begründung:

Ein Landesentwicklungskonzept Kultur mit klar umrissenen Prioritäten, Zielen und Aufgaben ist Voraussetzung für Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit: Es ermöglicht langfristiges staatliches Planen und so eine strategische, durchdachte Herangehensweise sowohl für Parlament und Staatsregierung als auch für Akteurinnen und Akteure bayerischen Kulturlebens.

Durch die Erarbeitung eines solchen Konzeptes und insbesondere durch die klare Strukturierung von Zielen und Abstufung dieser Ziele wird deutlich, in welchen kulturpolitischen Feldern in Bayern Schwerpunkte liegen bzw. in den nächsten Jahren liegen werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird auch von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ bereits 2007 – vor 15 Jahren – empfohlen. Etliche Länder, Gemeinden und Städte sind dieser Empfehlung bereits gefolgt.

Bayern beschränkte sich bisher lediglich auf kulturpolitische Leitlinien. Diese wurden auf einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin 2010 dem Landtag vorgelegt.

Auch der Kulturszene hilft ein auf aktuellen Leitlinien basierendes Landesentwicklungskonzept Kultur: Die Akteurinnen und Akteure staatlicher Institutionen und Kulturschaffende, die von staatlicher Förderung abhängig sind, bekommen mit aktuellen Leitlinien Zielvorgaben, nach denen sie ihre Arbeit grundlegend ausrichten und Impulse für die eigene Entwicklung konkretisieren können. Diese Konkretisierung der Governance wird im angelsächsischen Bereich seit Langem erfolgreich praktiziert.

Die Coronapandemie hat die Lebenswirklichkeit der Kulturschaffenden und Perspektiven der Institutionen in Bayern nachhaltig verändert. Durch Hilfsprogramme von Bund und Land wurden Härten abgemildert, vielerorts hat sich die Situation dennoch drastisch verschlechtert, nicht nur finanziell. Oft fiel die Frage, welchen Wert eine Gesellschaft / ein Staat der Kultur allgemein und einzelnen kulturpolitischen Feldern im Besonderen beimisst.

Ein auf aktualisierten Leitlinien basierendes bayerisches Landesentwicklungskonzept Kultur sollen die in der bayerischen Kulturlandschaft verausgabten Mittel mit einer zeitgemäßen politischen Vision versehen. Der politische Gestaltungswille der Staatsregierung und ihre daraus resultierenden Priorisierungen müssen transparent sein. Nicht zuletzt sollte diese zu erstellende Konzeption künftig in die Haushaltsberatungen des Parlaments einfließen.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Perspektiven für Schausteller, Marktkaufleute und Festwirte“

Ich frage die Staatsregierung, welche Rahmenbedingungen für die von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Ermöglichung von Märkten und Volksfesten in diesem Jahr gelten, ob die Aufhebung der bestehenden Kapazitätsgrenzen für Freizeitparks sowie die aktuelle Lockerung von 2G auf 3G in der Gastronomie für Märkte, Volksfeste und Festwirte übernommen wird und bis wann die Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller sowie Festwirtinnen und Festwirte verbindliche Angaben erhalten, um mit Vorbereitungen wie Personalbeschaffung, Organisation und Planung rechtzeitig vor Saisonstart beginnen zu können?

Hier geht’s zur Antwort:

3G Museum - Handel 0G

Warum in einem Kulturstaat Shopping nicht besser gestellt sein sollte, als Kultur. Anträge zur Gleichstellung von Kultur in der Pandemie mit anderen Lebensbereichen

Obwohl Bayern in der Bayerischen Verfassung als Kulturstaat definiert ist, wird die Pandemiebekämpfung bis heute auf dem Rücken der Kultur ausgetragen. Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken werden weiterhin systematisch bei allen pandemiepolitischen Entscheidungen schlechter gestellt als Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko. Wir als Grüne Landtagsfraktion haben diese Woche deshalb Anträge zur Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Handel eingereicht. Aber anscheinend schützt uns die FFP2 Maske nur beim Shoppen und nicht im Museum.

Museumsshop oder Museums-Cafè sicherer als Ausstellung?!

Im Einzelhandel gilt schon seit längerem Null G. Dort müssen auch keinerlei Kapazitätsbeschränkungen mehr eingehalten werden. Auslastung: 100%, auch für Ungeimpfte und Ungetestete heißt es: Willkommen zum Shopping.

Noch immer stiefmütterlich behandelt der Kulturstaat Bayern seine Museen. In diesen wichtigen Bildungsorten hieß bis vor kurzem noch „2G plus“. Auch nach aktuellem Stand sind die Hürden für den Zugang zu kulturellen Einrichtungen weiterhin deutlich höher als bei Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko: in den Uhrenladen kommt man leichter rein, als ins Uhrenmuseum, die Textilausstellung hat deutlich mehr Auflagen als der Klamottenladen, Bibliotheken sind schlechter gestellt als Buchhandlungen, Museen als Museumsshops…  

Die Liste der Ungleichbehandlungen in der Pandemie im Kulturstaat Bayern ließe sich fortsetzen

Diese Ungleichbehandlung zieht nicht nur den Grundsatz des Kulturstaates ins Lächerliche, sondern ist auch vielfach unsozial und bildungsfeindlich. Gerade mit Blick auf den nächsten Corona-Herbst und -Winter, der mit Sicherheit kommen wird, wäre es so wichtig, endlich die Kultur vergleichbaren Lebensbereichen, die Museen dem Handel, gleichzustellen, so wie wir es in unseren Positionspapieren und Anträgen fordern. Keine CSU-FW-Klientelpolitik mehr in der Pandemie mit allen daraus resultierenden, nicht nachvollziehbaren Unwuchten. Wenn die pandemische Situation Schließungen erfordert oder Öffnungen zulässt– dann fair und logisch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend und nachvollziehbar abhängig vom Infektionsrisiko. Das muss die Maxime unseres pandemiepolitischen Handelns sein!

Wissenschaftsbasierteheit, Nachvollziehbarkeit, Fairness, Transparenz. Dass muss die Maxime unseres Handelns in der Pandemie sein.

Aber offensichtlich sieht unsere Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern das anders: die Ablehnung unserer beiden Anträge durch CSU und FW zeigt erneut die traurige Prioritätensetzung pro „Wer schreit am lautesten“ unserer Staatsregierung. Während die FW zwar nach eigener Aussage die Anträge in ihrer Rolle als Oppositionspartei gut gefunden hätten, aber leider in der Regierung sind (und sich, das sage ich, kampflos und willfährig der CSU beugen und so Unwuchten durch Nichtstun verstärken), erklärt die CSU ganz direkt, dass man eben Abwägungen treffen müsse und Kultur und Museen dabei in der Prioritätensetzung nicht ganz so wichtig seien. Was soll man denn sonst machen, wenn man einen Pullover braucht?! – Ergo sagt die CSU: Shopping vor Kultur und Bildung.

Während uns Grünen „Cherry picking“ vorgeworfen wird, ist dies doch genau das, was die bayerische CSU-FW-Staatsregierung macht, indem sie entgegen des einstimmig (!) beschlossenen 3-Stufen-Plans der Kulturminister*innen der Länder vom 05.02.2021 die Gastronomie und den Einzelhandel immer noch besserstellt als die Kultur.

Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann begründet die Null-G Regelung im Einzelhandel übrigens dreist damit, dass die FFP2 Maskenpflicht weiterhin gilt und Schutz böte. Offenbar tut sie das – allerdings nicht in der Kultur…

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Antrag: Kultur mit anderen Lebensbereichen gleichstellen: Coronaregeln für Museen anpassen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Coronaregelungen für Museen mit denen für vergleichbare Lebensbereiche, insbesondere den Regeln des Einzelhandels, zu harmonisieren. Dabei sollen die aktuell gültigen Zugangsregelungen und Kapazitätsbeschränkungen des Einzelhandels analog für die Museen in Bayern Anwendung finden.

Begründung:

Die Kultur hat die Coronamaßnahmen seit Beginn der Pandemie und bis heute härter getroffen als alle anderen Lebensbereiche. Kultur wurde in Bayern in der Pandemie bisher stets zuerst und am stärksten eingeschränkt und zuletzt und am wenigsten gelockert. Wer heute in Bayern eine Uhr kaufen will, kann dies unter weit weniger strengen Coronaauflagen tun, als jemand, der in ein Uhrenmuseum gehen möchte, um sich Uhren anzusehen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar. Sie führt zu mangelndem Verständnis und weiter sinkender Akzeptanz der Maßnahmen.

Museen sind wie der Einzelhandel Orte, in die über den Tag verteilt Menschen kommen, die sich in Räumen bewegen. Museen sind jedoch im Gegensatz zum Handel auch Bildungsorte, Begegnungsstätten und Kulturorte. Dass in Museen eine Zugangsbeschränkung mit 2G plus gilt und obendrein neben der FFP2-Maskenpflicht eine 50-prozentige Kapazitätsbeschränkung greift und der Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann gleichzeitig für den in Bayern mit Null-G zugänglichen Einzelhandel nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs betont, „die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz“, ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die unsere bayerischen Museen als Kultur- und Bildungsorte auch in der Pandemie mit viel Engagement für uns am Leben halten. Wo kulturelle Infrastruktur und Vielfalt in Bayern erst zerstört sind, wird ein Wiederaufbau Unsummen verschlingen.

Es gibt keinen Grund, die Kultur anders zu behandeln als die sonstigen Lebensbereiche, die Gefahr also beispielsweise im Museumscafé, im Museumsshop und in der Ausstellung selbst unterschiedlich zu bewerten. Bayern sollte daher seine noch verbliebene Reputation als Kulturstaat ernst nehmen und, wie im einstimmig mit Zustimmung Bayerns beschlossenen Dreistufenplan der Kulturministerinnen bzw. Kulturminister der Länder im Februar 2020 gefordert, Kultur mit anderen Lebensbereichen gleichstellen. Mit den Museen als Bildungsorten zu beginnen, sollte ein Leichtes sein.

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Pressemitteilung: Museen und Bibliotheken in der Pandemie mit dem Handel gleichstellen

Landtags-Grüne fordern Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit Einzelhandel

Die gestern vom Kabinett beschlossenen Öffnungen zeigen erneut die Schieflage in der Bewertung der Wichtigkeit von Bildung und Kultur durch die CSU-FW-Staatsregierung. Während bayernweit im Einzelhandel Null-G gilt und sogar die Kapazitätsgrenze komplett fällt, bleiben Museen und Bibliotheken weiter eingeschränkt.

Dr. Mirjam Zadoff, Direktorin NS-Dokumentationszentrums München sagt hierzu:

„Coronaleugner auf dem Königsplatz, aber keine Schulklassen am Max-Mannheimerplatz? Die Pandemie trifft viele Menschen hart, aber Vergleiche mit den Verfolgten des NS-Regimes sind falsch und gefährlich – darüber braucht es jetzt Aufklärung auch durch Bildungsorte wie das NS-Dokuzentrum. Dass der Handel hier in Bayern für alle zugänglich ist, Museen aber nicht, ist für uns ein großes Problem.“

Dr. Mirjam Zadoff, Direktorin NS-Dokumentationszentrum München

Etliche bayerische Museen hatten sich Total- Schließung verordnet. Weiterhin gelten im Museums-Shop laxere Regeln als in der Ausstellung. Insbesondere mit Blick auf den kommenden Herbst und Winter fordert die Grüne Landtagsfraktion daher eine Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Einzelhandel bei den Corona-Maßnahmen.

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen:

„Es ist unerträglich zu sehen, wie Markus Söder Bildung und Kultur nicht im Blick hat. Museen sind Orte, die gerade jetztdringend gebraucht werden. Mit Blick auf die aktuellen Kabinettsbeschlüsse frage ich mich, wie erkläre ich meinen Kindern, dass sie mit der ungeimpften Mama der Freundin am Wochenende zwar zum Shoppen gehen dürfen, ins Deutsche Museum aber nicht? Für Museen und Bibliotheken als Kultur- und Bildungsorte ist das eine unhaltbare Situation.“

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin Grüne Bayern Landtag

Die Anträge werden am 16.02. im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten.

Abstimmungsergebnisse:

Bibliotheken mit Buchhandel gleichstellen
Zustimmung GRÜ, SPD, FDP, AfD
Ablehnung CSU, FW

Museen mit Handel gleichstellen
Zustimmung GRÜ, SPD, FDP, AfD
Ablehnung CSU, FW

#MünchenWirdSichtbar: Mit Lichtstern und Lightpainting für Demokratie, Vernunft, Solidarität, Empathie und Respekt

Mit Nazis „spazieren-gehen“ ist bei aller berechtigter Kritik, die man an den Coronamaßnahmen üben darf und auch muss, ein No-Go. Um dem Aufruf des alten und neuen Bundespräsidenten Steinmeier zu folgen und die ‚schweigende Mehrheit‘ sichtbar werden zu lassen, hat das Bündnis #MünchenWirdSichtbar Hoffnung, Vernunft und den brennenden Wunsch nach mehr Miteinander und Zusammenhalt wortwörtlich auf dem Münchner Odeonsplatz sichtbar gemacht. Sanne war Teil des Bündnisses und hat eine Rede gehalten und ich als Praktikantin war aus Überzeugung auch dabei.

Es ist Donnerstagabend und ich stehe mit einer Kerze und einem Stück Rettungsdeckenfolie am Münchner Odeonsplatz. Hoffnung, Solidarität und Zusammenhalt erscheinen mir in dem Moment noch sehr weit weg – schuld daran sind vor allem die absurd irrationalen und menschenfeindlichen Äußerungen der AfD-Fraktion im Plenum des Bayerischen Landtages, die ich im Livestream mitverfolgen durfte.  Aber es trudeln immer mehr und mehr Leute ein, und mit jeder weiteren Person, die hier ist, um ein Zeichen zu setzen für Demokratie, Vernunft, Solidarität und vor allem Zusammenhalt, steigt auch langsam meine Hoffnung. Bald sind wir Tausend Leute und – was mich am meisten beeindruckt, weil ich das von anderen Demonstrationen nicht gewöhnt bin – es sind Menschen aus ganz unterschiedlichen Altersklassen und aus allen Richtungen.

Menschen, die sonst vielleicht nichts miteinander zu tun hätten, aber alle hier sind, um gemeinsam mit dem Bündnis #MünchenWirdSichtbar ihre Stimme für Zusammenhalt zu erheben – wie es auch mit Kerzen in der Mitte des Odeonsplatzes geschrieben steht. Dasselbe gilt für die Unterstützenden, die ebenfalls in den verschiedensten gesellschaftlichen Institutionen tätig sind. Geleitet durch den Lichtkünstler Ulrich Tausend malen wir mit unseren Handylampen und Rettungsdeckenschnipseln Symbole in die Luft, um uns bei allen zu bedanken, die sich in der Pandemie für uns aufgeopfert haben und um der Opfer der Pandemie zu gedenken.

Während wir die Symbole mit dem Handy in die Luft zeichnen, sind es einfach nur einzelne Zeichen, aber alle zusammengenommen von oben betrachtet, lassen ein tolles Lichtermeer entstehen – das ist auch die Message, die wir meiner Meinung nach aus der Veranstaltung mitnehmen können: Während wir uns in der Pandemie vermutlich öfter denn je allein fühlen in einer Welt, in der es keine Hoffnung mehr zu geben scheint, müssen wir uns immer wieder bewusst machen, dass wir nicht alleine sind. Und das müssen wir auch zeigen. Nicht nur einmal und nicht nur im Hinblick auf die Pandemie. Mit Aggressivität und Gewalt kommt man nicht weit. Mit Zusammenhalt schon.

„Als Mutter eines Kita-Kindes, erlebe ich den täglichen Wahnsinn der Infektionslage für pädagogisches Personal, Kinder und Eltern live mit. Als Kulturpolitikerin im Bayerischen Landtag sehe ich täglich die dramatischen Schicksale von Schaustellern, Musikerinnen, Fotografen, Veranstalterinnen und vielen, vielen mehr, deren Existenz zerstört wurde, die abgewandert sind und nie wieder kommen werden. Ich sehe aber auch die Kraft, die Energie, den Mut, das Durchhaltevermögen und die Hoffnung all dieser Menschen. Für diese Hoffnung setze ich mich ein. Wir haben schon viel erreicht: Wir haben Impfstoffe und wir haben etliche Menschen, die täglich in der Pandemie für uns alle den Kopf hinhalten. Diesen Menschen gilt mein Dank.

Sanne Kurz, MdL Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ulrich Tausend hat als Lichtkünstler die verschiedenen Lichtkunstwerke angeleitet.

„Ich mache bei #MünchenWirdSichtbar mit, da Solidarität kein Spaziergang ist. Natürlich ist es wichtig, dass wir alle, auch z.B. Impfgegner für ihre Überzeugungen demonstrieren können. Aber hinter den “Spaziergängen” steckt eine Strategie, um die demokratischen Grundwerte sowie die Rechtsordnung zu untergraben. Den Organisatoren der “Spaziergänge” ist das bewusst, vielen, die einfach “mitlaufen” aber nicht. Und so freue ich mich bei #MünchenWirdSichtbar gemeinsam mit vielen anderen mit Licht ein leuchtendes Symbol für Solidarität und Demokratie zu malen.“

Ulrich Tausend, Lichtkünstler und Medienpädagoge

Tamara Banez ist Sängerin und Songwriterin und hat auf der Kundgebung ihren neuen Song „Entfreunde Dich“ gesungen, der sich gegen Verschwörungstheorien richtet und von dem damit verbundenen Ende einer Freundschaft erzählt.

„Ich unterstütze #MünchenWirdSichtbar, weil wir auch in unserer Stadt wieder zu mehr Toleranz und offenem Dialog finden müssen. Natürlich haben da auch Ängste und Unsicherheiten einen Platz – und unbedingt kritisches Hinterfragen. Aber jegliche Form von Gewalt ist klar zu verurteilen, ebenso wie mangelnde Abgrenzung nach rechts oder Geschichtsrevisionismus. Und es ist mir ein persönliches Anliegen, an ein solides Grundvertrauen in Wissenschaft, Pressefreiheit und demokratische Strukturen in Deutschland zu appellieren. Denn nur, wenn wir uns noch auf diese gemeinsamen Werte verständigen können, ist ein echter Dialog möglich und damit eine Wiederannäherung in Sicht.“

Tamara Banez, Singer/Songwriterin* bei Konstantin Weckers Label „Sturm & Klang“
cc by-nc Ulrich Tausend und Michael Radeck