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Kleine Anfrage – AzP „Auswirkungen des AI Acts auf die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Hörfunkanbieter“

Ich frage die Staatsregierung,

wie sie die Umsetzung des AI Act und des Code of Practice zur Konkretisierung von Art. 50 AI Act für die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hörfunkanbieter einschätzt, welche Maßnahmen wurden vonseiten der Staatsregierung, insbesondere vonseiten der Staatskanzlei und des Staatsministeriums für Digitales, ergriffen, um einer durch die Umsetzung des AI Acts gegebenenfalls drohenden Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken und welche KI-Regularien im Hörfunkbereich sieht die Staatsregierung auf bayerischer Ebene für Inhalte, die ohnehin von unabhängigen Aufsichtsbehörden überwacht werden, bereits als mit EU-Recht konform und sinnvoll an?

Hier geht’s zur Antwort:

CSU-Brechstange und Programmautonomie

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!

Hier der Wortlaut meiner Rede zu unserem grüner Dringlichkeitsantrag „Vielfalt statt Vetbote: Hände weg von der Rundfunkfreiheit! – Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform und staatsfern ausgestalten“

Was uns da über die Medienberichte von der Reform aus der Staatskanzlei erreicht hat, zeigt: Das ist kein Gesetz – es ist ein Misstrauensvotum gegen die
Rundfunkfreiheit. Wir reden hier nicht etwa über eine harmlose Anpassung. Wir reden über einen medienpolitischen Geisterfahrerkurs, der in der bundesrepublikanischen Geschichte beispiellos ist.Die CSU-Staatsregierung greift mit der Brechstange in die Programmautonomie ein. Besonders infam finde ich den durchscheinenden Vorwurf des „angeblichen Kampagnenjournalismus“, das Verbot von gesellschaftlichen Gestaltungszielen.

Wissen Sie, was das im Klartext heißt? – Im Reformstaatsvertrag, dem wir alle zugestimmt haben, steht explizit, der Rundfunk soll – ich zitiere – „den gesellschaft-
lichen Zusammenhalt“ und „die europäische Integration“ fördern. – Genau diese Aufgabe will die CSU jetzt streichen. Wer Zusammenhalt tilgen will, betreibt dabei das Geschäft der Spalter und kapituliert vor dem AfD-Framing.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer derlei Rhetorik übernimmt, dem sei gesagt: Ein unabhängiger Rundfunk ist kein Luxusprojekt. Er ist die Schlagader unserer Demokratie. Wir lassen nicht zu,
dass ihm jemand die Luft abdreht.

Beispiel Quotendiktat: 60 % Information. – Klingt gut, ist aber ein bürokratisches Monster und ein Angriff auf Wissen, Bildung und Kultur. Ich frage Sie: Wer legt denn fest, was Information ist? Ist ein Spielfilm wie „Im Westen nichts Neues“ Unterhaltung oder doch Information, weil er die Grauen des Krieges zeigt? Wie ist es
bei unseren bayerischen Lieblingen wie „Lebenslinien“, „Unter unserem Himmel“ oder „Dahoam ist dahoam“? Wenn bei „Dahoam ist dahoam“ beim Bäcker über Plastikmüll diskutiert wird oder der Pfarrer mit der Apothekerin anbandelt – ist das dann Information über das Dorfleben oder ein verbotenes Gestaltungsziel? Sie sehen schon: Eine starre Infoquote gefährdet die Vielfalt, die den Bayerischen Rundfunk ausmacht. Sie wollen den Rundfunk zu einem „Schwarzfunk“ schrumpfen, den man im Hinterzimmer steuern kann.

(Widerspruch bei der CSU)

Aber Rundfunk braucht Freiheit, keine CSU-Gängelung durch die Hintertür!

(Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! Jetzt können Sie mal abrüsten! – Weitere Zurufe von der CSU)

Der Urheber dieses Kurses ist Markus Söder, gelernter Journalist beim Bayerischen Rundfunk.

(Zurufe von der CSU)

Er ist PR-Profi und Influencer mit Staatskanzleibudget. Genau das ist das Problem.

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie konstruieren eine Geschichte!)

Markus Söder weiß ganz genau um die Wirkmacht von Bildern. Er weiß, wie man Themen setzt und abwürgt. Und weil er das weiß, will er den Bayerischen Rundfunk an die kurze Leine nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

Wer den Bayerischen Rundfunk aber mit Verboten gängelt und gleichzeitig seine eigenen Adventskonzerte aufzeichnen lassen will, wie Ende des Jahres versprochen,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So was kann man nicht stehen lassen! – Weitere Zurufe von der CSU)

der will keinen unabhängigen Rundfunk, der will einen „Söder-Funk“,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! – Martin Wagle (CSU): Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!)

der will keine vierte Gewalt, die ihm kritische Fragen stellt, sondern der will eine Hofberichterstattung, wo die 60% Information mit Pressemitteilungen gefüllt werden!

(Unruhe bei der CSU – Glocke des Präsidenten – Michael Hofmann (CSU): Sie machen sich unglaubwürdig! Das ist lächerlich, was Sie hier veranstalten! „Markus Söder“, wo kommen Sie denn her? Da sind wir weit davon entfernt!)

– Wenn Sie das lächerlich finden, dann will ich Ihnen einmal etwas über die Geschichte der Einflussnahme hier in Bayern erzählen: Wir erinnern uns an die „Lindenstraße“, bei der hier in Bayern das ARD-Signal abgestellt wurde, weil vor 20 Uhr ein schwuler Kuss zu sehen war.

(Michael Hofmann (CSU): Auwei, auwei, auwei!)

Der Intendant war Regierungssprecher von Stoiber und Merkel und wechselte dann direkt von der Staatskanzlei zum BR. Völlig unabhängig davon, ob die Person geeignet ist, ist das ein Compliance-Problem.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiteres Beispiel ist der Imagefilm über die Müllverbrennungs-Lobby, der als angebliche BR-Doku lief, als das Volk über „Das bessere Müllkonzept“ abstimmen sollte.

(Michael Hofmann (CSU): Das war doch in den Neunzigerjahren!)

Während des Volksbegehrens wird ein Lobby-Imagefilm als „Doku“ gelabelt. Wir dachten eigentlich, dass diese Zeiten hinter uns liegen. Aber wenn sich Markus Söder 2026, wie geplant, sein Adventskonzert aufzeichnen lässt – –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten – Martin Wagle (CSU): Diese Rede gehört auch in die Tonne!)

– Sie sind offensichtlich getroffen und fühlen sich angesprochen. Ich sage nur: Getroffene Hunde bellen. – Das Adventskonzert wird aufgezeichnet. Können Sie mal nachfragen, warum das geplant ist?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn die Chefredaktion in dieser Weise zentralisiert wird und eine solche Machtfülle erhalten soll,

(Michael Hofmann (CSU): In Ihrer Fantasiewelt ist das so!)

dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Wir haben unter Orbán und unter Trump erlebt, wie freier Rundfunk leidet und wie schnell freie Medien unter Druck geraten. Wenn der medienpolitische Sprecher der AfD erklärt, die CSU käme mit diesem Entwurf vielen AfD-Forderungen nach,

(Beifall bei der AfD – Martin Wagle (CSU): Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten!)

dann muss doch jedem Demokraten und jeder Demokratin hier im Saal der Atem stocken.

(Michael Hofmann (CSU): Wo kommen wir denn hin, wenn man jedes Argument dadurch ausschalten kann, dass man „AfD“ sagt?)

– Da müssen Sie sich doch bei der AfD beschweren. Aber die findet es ja gut, was Sie machen. – Wir Grüne fordern jedenfalls: Stärken Sie den BR, statt ihn zu gängeln. Bringen Sie Ihre Energie ein, um Verbesserungen für freie Medien zu schaffen. Setzen Sie die wichtigen Reformen aus dem Staatsvertrag um. Aber lassen Sie die Finger von der redaktionellen Freiheit. Dem wirklich ausführlichen und guten Nachzieher der SPD-Fraktion stimmen wir gerne zu. Ich hoffe, es wird zu Vielfalt statt zu Verboten kommen.

Dringlichkeitsantrag „Vielfalt statt Verbote: Hände weg von der Rundfunkfreiheit! – Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform und staatsfern ausgestalten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Novelle des bayerischen Rundfunkgesetzes zu nutzen um die redaktionelle Freiheit des Bayerischen Rundfunks zu stärken und die notwendigen Anpassungen des Reformstaatsvertrags vorzunehmen.

Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, die nach Abschluss der Verbändeanhörung öffentlich vorgebrachte Kritik am Gesetzentwurf zu berücksichtigen und von den bislang bekannt gewordenen Plänen abzurücken, insbesondere von

  • der Einführung einer starren Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen,
  • dem Verbot gesellschaftlicher Gestaltungsziele insbesondere mit Blick auf die im Reformstaatsvertrag bereits beschlossenen gesellschaftlichen Gestaltungsziele, die „internationale Verständigung“, „europäische Integration“ und „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ fordern, sowie den „gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern” sollen,
  • der Zentralisierung der Verantwortung bei einer Chefredakteurin oder einem Chefredakteur

Begründung:

Die von der CSU-geführten Staatsregierung geplante Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes geht weit über die Anpassungen des Reformstaatsvertrags hinaus und greift in zentrale Freiheits- und Strukturprinzipien des Bayerischen Rundfunks ein. Insbesondere die vorgesehene Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen, das Verbot von auch im Reformstaatsvertrag vorgesehener gesellschaftlicher Gestaltungsziele wie „europäische Integration“ oder „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sowie Eingriffe in die Verantwortungsstrukturen würden den Programmauftrag des Bayerischen Rundfunks erheblich verengen, Kultur, Bildung und Wissen nicht als Auftrag festschreiben, nachrichtenmüde Menschen durch Unterhaltungsangebote nicht mehr ins Programm holen und Meinungs- sowie Perspektivenvielfalt einschränken. Die in der öffentlichen Debatte zum Verbändeanhörungsverfahren kritisierten Maßnahmen stehen in einem Spannungsverhältnis zur strikten programmlichen und inhaltlichen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb des von der Politik definierten Auftrags. Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann betonte selbst, es gehe um einen „klaren Markenkern“1 und eine „zukunftsfähige Aufstellung“2 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich wird in der öffentlichen Debatte jedoch vonseiten der Staatskanzlei zunehmend der Vorwurf eines sogenannten Kampagnenjournalismus3 erhoben, der geeignet ist, die Glaubwürdigkeit redaktioneller Arbeit pauschal infrage zu stellen. Eine solche Einordnung greift zu kurz und gefährdet die professionelle Reputation der Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks, die verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks insgesamt sowie das Vertrauen in Qualitätsmedien.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind schon aufgrund unserer Geschichte staatsfern und ihrem Wesen nach sowie zusätzlich im Reformstaatsvertrag ohnehin „bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“ (vgl.: § 26 Abs. 2 MÄStV (Reformstaatsvertrag))4

Programmliche Vielfalt umfasst dabei bewusst Meinungs- und Perspektivenvielfalt, kulturelle, unterhaltende, bildende, Wissen vermittelnde, historische und gesellschaftliche Formate im Fiktionalen wie Dokumentarischen, sowie Hintergrundberichterstattung, die über reine Informationsvermittlung hinausgeht. Starre Quotenregelungen oder strukturelle Eingriffe in redaktionelle Zuständigkeiten würden diese Vielfalt faktisch einschränken, enorme Unsicherheit bei den Mitarbeitenden schaffen und die redaktionelle Freiheit massiv beeinträchtigen. Dies widerspricht dem Gebot der gerade in unserer jungen Republik historisch wichtigen Staatsferne und der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie.


1 https://www.medienpolitik.net/aktuelle-themen/reformen-die-auch-weh-tun-werden-473
2 https://www.bayern.de/rundfunkkommission-beschliesst-zukunftsrat-fuer-oerr-medienminister-dr-herrmann-gremium-hat-chance-und-verpflichtung-fuer-reformimpulse/
3 https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen/stimmen-rundfunkgesetz-100.html
4 https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/ReformStV/7._MAEStV_ReformStV_Staatsvertrag_und_Begruendung/7._MAEStV_ReformStV_Druckfassung.pdf

Kleine Anfrage – AzP „Begriff und Auslegung der ‚relativen Beitragsstabilität‘ beim Rundfunkbeitrag“

Ich frage die Staatsregierung,

ob es zutrifft, dass sie unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, dass der monatliche Rundfunkbeitrag vom Nominalwert in Euro her auf dem derzeitigen Niveau (18,36 Euro) eingefroren und auch künftig nicht erhöht werden soll, unabhängig von der allgemeinen Teuerungsrate gemessen am Verbraucherpreisindex und von Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag zwar grundsätzlich steigen kann, diese Entwicklung aber auf den Verlauf der allgemeinen Teuerungsrate (Verbraucherpreisindex) begrenzt sein soll und damit real – bezogen auf Kaufkraft und Programmauftrag – stabil bleibt, und trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag nur noch so erhöht werden soll, dass er im Rahmen der Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, die zur Erfüllung des von der Politik gegebenen Auftrags notwendig sind und im sogenannten „KEF-Verfahren“ ermittelt von der von den Ländern dafür eingesetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs festgesetzt werden bzw. im Rahmen der rundfunkspezifischen Kosten- und Preisentwicklung (z. B. Personal-, Technik- und Produktionskosten der Anstalten) im Zusammenspiel mit dem Auftrag, bleibt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Extremismusprävention in der digitalen Welt: KI-generierte Musik, Bilder und Medieninhalte“

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern (VSB 2024) wird auf die Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten im digitalen Raum hingewiesen, darunter auf die Nutzung audiovisueller, spielerischer und musikalischer Formate zur Normalisierung extremistischer Narrative. Dabei kommen zunehmend KI-generierte Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Memes) zum Einsatz, um emotionale Anknüpfungspunkte zu schaffen und Jugendliche gezielt anzusprechen. Aktuelle Medienberichte (u. a. Tagesschau: „Rechte KI-Songs auf YouTube und Spotify“, Belltower.News: „TikTok und das Skinhead-Revival – Nichts als substanzloses Gebaren“, taz: „Nazimusikschwemme auf Streamingportalen“) zeigen, dass insbesondere auf Plattformen wie Spotify, YouTube und TikTok KI-generierte Musik mit rechtsextremen oder völkisch-nationalistischen Inhalten zunehmend Reichweite erzielt.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie dem Staatsministerium für Digitales auf eine schriftliche Anfrage von meinem Kollegen Cemal Bozoğlu und mir:

1. Erkenntnisse und Bewertung
1.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Nutzung von KI-generierten Musik-, Bild- oder Videoinhalten durch extremistische Akteurinnen und Akteure in Bayern vor, insbesondere mit Bezug auf Plattformen wie Spotify, TikTok und YouTube (vgl. taz, Tagesschau)?
1.2 Welche extremistischen Strömungen nutzen nach Kenntnis der Staatsregierung KI-Inhalte gezielt zur Nachwuchsgewinnung, etwa im Bereich rechtsextremer Subkulturen oder identitärer Bewegungen?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“.

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist die Nutzung solcher Technologien vermehrt festzustellen. Authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt. Oft geschieht dies, um in Beiträgen oder Postings das eigene Weltbild durch grafische Darstellungen zugänglicher zu machen. Aktuelle Beispiele hierfür finden sich u. a. auf den Webseiten der rechtsextremistischen Parteien „Der III. Weg“ und „Die Heimat“.

Aus dem Umfeld der aufgelösten „Jungen Alternative“ (JA) bzw. der neu gegründeten Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist das KI-generierte Video für den „Abschiebesong“ im Rahmen der „Deutschlandretterkampagne“ im August 2024 zu nennen. Der mittlerweile auf den meisten Plattformen gesperrte Song wurde von www.deutschlandretter24.fun (Link nicht mehr verfügbar) verbreitet und war eine Adaption des Songs „Hey, das geht ab“ aus dem Jahr 2014.

Weitere Beispiele für die Nutzung von KI-generiertem Material finden sich auch bei der Identitären Bewegung (IB). Ihre „No Way“-Kampagne soll eigenen Angaben zufolge Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern vor Migration und Flucht nach Europa warnen. Ein hierzu genutztes Bild zeigt eine stereotypisierende Darstellung von Migranten, die auf einem Boot das Meer überqueren (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 169). In einem Beitrag auf Social Media und Telegram verbreitete die IB am 18.02.2025 im Vorfeld der Bundestagswahl ein Deepfake-Video, bei dem der ehemalige Bundeskanzler Aktivisten anfährt und danach gleichgültig bleibt. In diesem Fall ist das Video als offensichtlicher Fake zu erkennen und auch so benannt („nur ein Aktionsvideo“), doch es zeigt eindrücklich die Offenheit der rechtsextremistischen Szene, neueste Techniken für die eigene Propaganda nutzbar zu machen.

Auch in rechtsextremistischen Subkulturen wird KI dazu genutzt, sich selbst als agil und zeitgemäß darzustellen. So nutzte beispielsweise der rechtsextremistische „Active Club Mainfranken“ ein durch den Einsatz von KI generiertes Bild zur Selbstdarstellung und zu Propagandazwecken in den sozialen Medien (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 170). Auf diese Weise versucht die Gruppierung, sich als personenstark und wehrhaft zu inszenieren.

KI-generierte Inhalte werden auch von Anhängern islamistischer Strömungen sowie im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus genutzt. Eine vollständige Beschränkung der Erkenntnisse auf Bayern kann aufgrund der Anonymität des Internets und der damit verbundenen schwierigen Identifizierung der Nutzer nicht gewährleistet werden. Die Verbreitung entsprechender Inhalte durch Akteure aus Bayern konzentriert sich in den vorliegenden Beobachtungen auf Plattformen wie den Kurzvideodienst TikTok und das soziale Netzwerk Instagram.

Die Akteure aus den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus verfolgen eine gezielte Social-Media-Strategie, die Elemente des digitalen Aktivismus nutzt. Neue Onlineplattformen, App-Funktionen und Trends im digitalen Mediengebrauch werden von den Akteuren dabei konsequent aufgegriffen und für propagandistische Zwecke sowie zur Indoktrination von Szeneeinsteigern instrumentalisiert. Hierzu gehörte u. a. der Einsatz von generativer KI zur Erstellung und Verbreitung von emotionalisierenden Posts, Szenecodes wie spezifischen Symbolen und Emojis zur verschleierten Kommunikation mit Gleichgesinnten oder von mehrminütigen Audio- und Videobeiträgen mit künstlicher Sprecherstimme. So kann Propaganda individuell an die Wünsche der Rezipienten angepasst werden, was zu einer viel höheren direkten Interaktion und damit möglicherweise intensiveren Bindung zwischen radikalisierenden Akteuren und ihren Followern führt.

Konkretes Ziel bei der Nutzung dieser Tools ist es, die Verbreitung extremistischer Botschaften zu vereinfachen und zu forcieren, Bilder, Audios und Videos kostengünstig herzustellen, Inhalte einheitlich darzustellen oder zu animieren oder etwa Voice-Mimik zu nutzen. Auch kann es darum gehen, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Diesen Umstand machen sich insbesondere Anhänger der dschihadistisch-salafistischen Terrororganisationen „Islamischer Staat“ (IS) sowie „al-Qaida“ (AQ) zunutze, die die offizielle Propaganda mit KI-generierten Inhalten quantitativ erweitert haben.

Im Bereich der salafistischen Influencer wird KI auch zur Übersetzung von religiösen Inhalten in verschiedenste Sprachen genutzt, um so ein möglichst weitflächiges Publikum zu erreichen.

Aus dem Phänomenbereich Linksextremismus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

1.3 Welche Zielgruppen – insbesondere Jugendliche – werden vorrangig adressiert (bitte in dem Zusammenhang darauf eingehen, wie die Ansprache über emotionale oder ästhetische Stilmittel – Musik, Meme-Kultur, visuelle Codes – erfolgt)?

Welche Zielgruppen adressiert werden, richtet sich vor allem nach der jeweiligen Gruppierung und ihrer Altersstruktur. Während rechtsextremistische Parteien grundsätzlich nach Mitgliedern jeder Alterskohorte suchen, wenden sich aktivistische Jugendgruppen, wie IB, an ein jüngeres Publikum.

Durch die permanente Beschallung mit digitalen Inhalten müssen Influencer im Ringen um Aufmerksamkeit zeitgemäße und attraktive Wege der Ansprache finden. Musik und Memes sind deshalb für die rechtsextremistische Szene ein effektives Mittel. Während sich Musik eignet, um Emotionen zu wecken und eine Gemeinschaft zu schaffen, eigenen sich Memes als Weg, um Standpunkte zugänglich und humorvoll zu verpacken. Nutzer können so auch in Kontakt mit rechtsextremistischen Inhalten und Accounts geraten.

Ein bekanntes Beispiel für die Nutzung von Memes ist der Account „Wilhelm Kachel“, der mit seinen „Memes für Deutschland“ Werbung für die Partei „Alternative für Deutschland“ macht.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

2. Plattformen und algorithmische Verbreitung
2.1 Auf welchen digitalen Plattformen und Streamingdiensten beobachtet die Staatsregierung die algorithmisch verstärkte Verbreitung extremistischer KI-Inhalte, wie sie in taz und Tagesschau beschrieben wird?
2.2 Gibt es Erkenntnisse über grenzüberschreitende Netzwerke oder Kooperationen rechtsextremer Akteurinnen und Akteure, die über KI-Content global Reichweite generieren?
2.3 Welche Rolle spielen Plattformalgorithmen (z. B. TikTok-„For You“-Feed, Spotify-Empfehlungen) für die Sichtbarkeit rechtsextremer KI-Songs oder Videos?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verbreitung von KI-Inhalten lässt sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus plattformübergreifend feststellen, unter anderem auf Telegram, Instagram und TikTok. Plattformalgorithmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sichtbarkeit von Inhalten, einschließlich rechtsextremistischer Musik und Videos. Diese Algorithmen sind darauf ausgelegt, Nutzern Inhalte vorzuschlagen, die wahrscheinlich ihr Interesse wecken. Hinzu kommt, dass sich extremistische Inhalte häufig starker Emotionen wie Angst und Hass bedienen und dadurch Reaktionen hervorrufen, die sie für die Algorithmen attraktiv machen können. Durch die personalisierten Empfehlungen können Nutzer innerhalb kürzester Zeit in Filterblasen oder Echokammern geraten, in denen sie hauptsächlich Inhalte sehen, die ihre bestehenden Überzeugungen verstärken.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

3. Ästhetik und Normalisierung
3.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in Bezug zu der zunehmenden Normalisierung (rechts)extremistischer Ideologie durch
emotional ansprechende, KI-erzeugte Musik und Clips und kulturelle Annäherungsversuche an den Mainstream (vgl. Belltower.News und taz)?
3.2 Wie wird die Ästhetisierung rechter Inhalte – etwa durch gefühlsbetonte Texte, nostalgische Bildwelten oder Lifestyle-Codes – in bestehenden Präventionskonzepten berücksichtigt?
3.3 Inwieweit analysiert die Staatsregierung die von Belltower.News beschriebene „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik als Risiko insbesondere für Jugendliche?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung misst der zunehmenden Nutzung emotional ansprechender, teils KI-erzeugter Inhalte durch extremistische Akteure große Bedeutung bei und bewertet dies als ernstzunehmende Herausforderung für den Jugend- und Demokratieschutz. Daher werden im Schulbereich Präventionsmaßnahmen gegen Extremismus ausdrücklich um digitale Phänomene und Social-Media-Formate ergänzt und in schulische Bildungsangebote integriert.

In den bestehenden schulischen Präventionskonzepten wird die Ästhetisierung extremistischer Inhalte bereits durch die Auseinandersetzung mit Symbolik, Musik, Kleidungs- und Lifestyle-Codes berücksichtigt. Die Expertinnen und Experten der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen der kompletten Schulgemeinschaft als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und sensibilisieren in Schülerworkshops, Vorträgen und Fortbildungen für diese Thematik. Die Angebote vermitteln Jugendlichen und Lehrkräften, wie emotionalisierende Bildwelten und Inszenierungen sowie Meme-Kultur zur Verbreitung demokratiefeindlicher Positionen genutzt werden können, und fördern zugleich die kritische Medienkompetenz.

Die „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik wird als Risikofaktor insbesondere für Jugendliche eingestuft, da sie eine niederschwellige Anziehungskraft entfaltet, ohne offen mit extremistischen Begriffen zu operieren. Entsprechende Analysen fließen in die Fortbildung von Lehrkräften ein, um subtile Formen der Radikalisierungsansprache besser zu erkennen und pädagogisch darauf reagieren
zu können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3 verwiesen.

4. Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik
4.1 Welche Erkenntnisse liegen zur Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik mit (rechts)extremistischen Texten (z. B. auf Spotify) vor, wie sie in der taz dokumentiert sind?

Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

4.2 Wie wird der Umgang mit solchen Inhalten – analog zu den früheren „Schulhof-CDs“ – aktuell bewertet und ggf. reguliert?

KI-generierte extremistische Musikangebote werden ähnlich kritisch wie frühere rechtsextremistische „Schulhof-CDs“ bewertet. Aufgrund der heute überwiegend digitalen Verbreitungswege herrscht jedoch eine veränderte Rechtslage. Während klassische Trägermedien vor allem ordnungs- und strafrechtlich vor Ort unterbunden werden konnten, stehen heute die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern, der Jugendmedienschutz, strafrechtliche Instrumente und die Förderung von Medienkompetenz im Vordergrund.

In strafrechtlicher Hinsicht gelten für den Umgang mit solchen Inhalten (auch in Form von Streaming- oder Download-Angeboten) die allgemeinen Vorschriften. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten, namentlich in Gestalt der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch – StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), vorliegen, sind die Strafverfolgungsbehörden zum Einschreiten verpflichtet.

Ergänzend setzt die Staatsregierung auf Aufklärung und Beratung der Schulen sowie auf die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern. Darüber hinaus ist die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Vorgehensweisen in diesem Zusammenhang unerlässlich und eines der wesentlichen Ziele des BayLfV.

4.3 Welche Maßnahmen werden, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Medienaufsichtsbehörden, ergriffen, um Plattformen zur Kennzeichnung solcher Inhalte im Sinne des Jugendschutzes zu verpflichten?

Vorgaben zu unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien – damit auch auf Onlineplattformen – ergeben sich aus dem Jugendmedien schutzstaatsvertrag (JMStV). Hierauf wird Bezug genommen. Für den Vollzug sind die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden zuständig.

5. Prävention, Bildung und Aufklärung
5.1 Welche Bildungs- und Präventionsprogramme existieren in Bayern, um Jugendliche über algorithmisch verstärkte Desinformation und (rechts)extremistische KI-Inhalte aufzuklären?
5.2 Wie werden Schulen, Fachkräfte für Medienpädagogik und Eltern unterstützt, um die Wirkung solcher digitaler Subkulturen (Musik, Kleidung, Symbolik) zu verstehen und zu kontextualisieren?
5.3 Gibt es spezielle Workshops oder Lehrmaterialien, die auf KI-basierte Propagandaformate eingehen?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In Bayern existiert ein breites Spektrum an Bildungs- und Präventionsprogrammen, mit denen Kinder und Jugendliche auch über Desinformation, digitale Propaganda und extremistische Inhalte aufgeklärt werden. Eine dreiteilige eSession-Reihe zum Thema „Radikalisierung Jugendlicher im Netz“ vermittelte beispielsweise den teilnehmenden Lehrkräften praxisnahe Impulse, wie sich Radikalisierungstendenzen – insbesondere in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus – im digitalen Raum äußern und wie darauf pädagogisch reagiert werden kann. Zudem können Schulen auf die vielfältigen Angebote der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zurückgreifen. Im Dezember 2025 wird beispielsweise eine Onlinelehrerfortbildung mit dem Titel „Deepfakes & Diskurs: Wie verändert generative KI die politische Auseinandersetzung?“ angeboten. In monatlichen Onlineelternabenden zu Hass und Desinformation im Netz erfahren Eltern, wie sie Jugendliche dabei unterstützen können, politische Informationen im Netz einzuordnen sowie sich verantwortungsvoll und konstruktiv an digitalen Debatten zu beteiligen. Ergänzend dazu sensibilisieren Computerspiele wie „Deine Stimme“ und „Augen auf!“ junge Menschen für populistische Tendenzen, Fake News und rechtsextremistische Strategien in den sozialen Medien.

Darüber hinaus spielt im Rahmen der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit gezielter Desinformation die Befähigung zum kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien allgemein und KI-Technologien im Besonderen eine zentrale Rolle. Der digitalkompass.schule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Medienführerschein Bayern der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern bieten hierfür direkt einsetzbare Unterrichtsmaterialien. Die von der Staatskanzlei geförderte und 2009 gestartete Initiative der Staatsregierung Medienführerschein Bayern ist bundesweit Vorbild. Der Medienführerschein Bayern versteht sich als Baukastensystem, mit dem Schritt für Schritt die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt werden kann. Für die Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften können diese auf ein umfangreiches Fortbildungsangebot auf allen Ebenen der staatlichen Lehrkräftefortbildung zurückgreifen. Materialien für die medienpädagogische Elternarbeit, die u. a. die Themenbereiche KI sowie Social Media aufgreifen und detaillierte Informationen bieten, runden das umfangreiche staatliche Angebot ab.

Die BIGE ist seit ihrer Gründung 2009 mit Präventionsangeboten zum Thema Rechts- und Linksextremismus an Schulen tätig.

Zum einen werden für Schüler Workshops angeboten, die dafür sensibilisieren, wie insbesondere rechtsextremistische Akteure Jugendliche thematisch an sich binden wollen. Dabei werden z. B. auch Ausschnitte aus KI-generierten (TikTok-)Videos gezeigt, um anhand dieser rassistische und antisemitische Erzählmuster zu erläutern. Ebenfalls Inhalt der Workshops sind Hintergründe zu Musik, Kleidung und Symbolen, die sowohl realweltlich als auch digital von Extremisten genutzt werden.

Zum anderen ist die BIGE in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden. Auch dort wird auf die Strategien von Extremisten, Hintergründe zu deren Musik, Kleidung und Symbolen eingegangen und dies für Social Media anhand von zum Teil KI-generierten Videos und Memes erläutert. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen werden zudem regelmäßig Vorträge zu den Themen Rechtsextremismus, Linksextremismus, aber auch speziell zu Hetze im Netz und Verschwörungstheorien angeboten, in denen z. B. auf die durch Rechtsextremisten genutzte Verschwörungstheorie des „Großen Austausch“ hingewiesen wird. An Elternabenden an den Schulen geht die BIGE ebenfalls adressatenbezogen auf die bereits genannten Themen ein.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) setzt sich in vielfältiger Weise für die Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen im Rahmen der Radikalisierungsprävention und für Aufklärung digitaler extremistischer Inhalte ein – auch im Hinblick auf KI-basierte Formate. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Unterstützung pädagogischer Fachkräfte, damit sie die Wirkung digitaler Subkulturen und die Mechanismen algorithmisch verstärkter Inhalte besser verstehen und einordnen können.

Es werden entsprechend eine Reihe phänomenübergreifender Projekte im digitalen Bereich gefördert, beispielsweise:

Das Projekt „Radikal im Netz – Extremismus Prävention und digitale Medien“ (Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.) richtet sich gezielt an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden durch Schulungen befähigt, extremistische Botschaften im Internet einzuordnen und mit Jugendlichen zu diesem Thema zu arbeiten. Neben grundlegendem Wissen zu Radikalisierungsprozessen werden konkrete Einblicke in digitale Phänomene und Subkulturen vermittelt.

Im Projekt „widerständig“ (Jugend Film Fernsehen e. V. – JFF) werden in Einrichtungen der Jugendhilfe strukturelle Angebote zur Förderung von Informations- und Medienkompetenz entwickelt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Umgang in der digitalen Welt zu ermöglichen und sie insbesondere für extremistische Ansprachen im Netz zu sensibilisieren.

Das Projekt „unpacking online Bias“ (democ e. V.) setzt sich gezielt mit israelbezogenem Antisemitismus in den sozialen Medien auseinander. Pädagogische Fachkräfte werden unterstützt und gestärkt, um antisemitische Narrative im digitalen Raum zu erkennen, zu verstehen und ihnen altersgerecht entgegenzutreten.

Im Rahmen des Projektes „DIGITALMIND“ (MIND Prevention gGmbH) werden junge Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrungen aus muslimisch und/oder patriarchal geprägten Heimatländern mit einem interaktiven, niedrigschwelligen und humorvollen Angebot zur Islamismusprävention digital auf den sozialen Medien, wie Instagram, TikTok und YouTube, erreicht. Das Ziel ist, die jungen Menschen zum Reflektieren ihrer Haltungen und zum Hinterfragen stereotypischer Rollenbilder anzuregen.

Speziell für die 5. und 6. Jahrgangsstufen wurde vom Jungen Theater Augsburg ein Theaterstück entwickelt, das junge Menschen für extremistische Inhalte, Fake News und Verschwörungserzählungen sensibilisiert. Die Medienkompetenz und die Widerstandskraft gegenüber digitaler Manipulation werden dadurch gestärkt. Das Projekt umfasst das Theaterstück, einen begleitenden Workshop für Schülerinnen und Schüler und eine Fortbildung für Lehrkräfte zur Medienreflexion und Radikalisierungsprävention im digitalen Raum.

Mit der Website „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ (www.lass-dich-nicht-manipulieren.de) hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Informationsportal geschaffen, das die breite bayerische Bevölkerung über die Themen Desinformation und Verschwörungstheorien informiert. Es fungiert als zentrale „Informationsbörse“ für verlässliche Informationen zu Desinformation und Verschwörungstheorien und verlinkt zu externen Informationsangeboten und Partnern. Besonders im Fokus stehen dabei die Auswirkungen von Desinformation und Verschwörungstheorien auf jeden Einzelnen und die Gesellschaft sowie psychologische Wirkmechanismen, die jedermann betreffen. Darüber hinaus enthält das Internetportal Tipps zum Umgang mit Desinformation und Verschwörungstheorien sowie konkrete Beispiele.

Zur Stärkung der Medienkompetenz fördert die Staatsregierung das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis institutionell. Damit werden Forschung und Prävention im Umgang mit extremistischen und manipulativen Onlineinhalten ermöglicht. Hierzu zählen u. a. das Forschungsprojekt „RexMemes“1, das rechts-
extreme Kommunikationsformen und deren Wirkung auf Jugendliche untersucht, sowie webhelm2, das entsprechende Strategien auf TikTok beschreibt. Als medienpädagogischer Experte versorgt das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis mit dem vom Staatsministerium für Digitales geförderten Projekt „fakefrei“ zudem die zivilgesellschaftlichen Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation (u. a. der Bayerische Jugendring und die Katholische Landjugendbewegung Bayern) mit pädagogisch hochwertigen Informationen und Materialien und liefert ihnen Moti- vation und Inspiration, sich mit Desinformation auseinanderzusetzen.

Die Zivilgesellschaft wird dabei über unterschiedliche Medien angesprochen: Von der Website mit Methoden für Multiplikatoren (https://fakefrei.jff.de) über Instagram- und WhatsApp-Kanäle bis hin zu eigenentwickelten Podcasts.

6. Monitoring und Forschung
6.1 Welche Monitoring-Tools oder wissenschaftlichen Methoden nutzt die Staatsregierung zur Erkennung und Analyse extremistischer KI- Inhalte auf Social-Media- oder Streamingplattformen?

Angesichts der immer komplexer und umfangreicher werdenden Informationslandschaft ist der Einsatz von KI-Lösungen für das BayLfV essenziell, um seine Arbeits-
und Analysefähigkeit zu stärken und auszubauen.

Details zu den konkreten Arbeitsprozessen können nicht mitgeteilt werden, da aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendiensten bzw. Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand, soweit Aufklärungsbedarf des BayLfV besteht, gezogen werden können. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerechts mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung des BayLfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar wäre, ausscheidet.

6.2 Welche Forschungsvorhaben (z. B. in Kooperation mit Hochschulen oder zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren) werden aktuell unterstützt, um die algorithmische Verstärkung extremistischer Narrative zu untersuchen?
6.3 Wie fließen die Ergebnisse solcher Analysen in die Weiterentwicklung der staatlichen Präventionsstrategie ein?

7 .Kooperation und Plattformverantwortung
7.1 Mit welchen externen Partnerinnen und Partnern, Initiativen oder Forschungsnetzwerken arbeitet die Staatsregierung zusammen, um der algorithmisch gestützten Verbreitung extremistischer Inhalte entgegenzuwirken?
7.3 Gibt es Austauschformate mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie der Amadeu Antonio Stiftung oder EU-Initiativen zu digitalem Extremismus-Monitoring?

Die Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das StMAS fördert Projekte, die der Erforschung extremistischer Ideologien und ihrer Wirkweisen in der digitalen Welt dienen, um bestehende Präventionsmaßnahmen bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch anzupassen und daraus weitere Maßnahmen zu entwickeln:

Das Projekt „TikTalks: Programm zur Akteur- und Sprachanalyse radikaler Inhalte auf TikTok“ des Responsible Technology Hub e. V. widmet sich extremistischen Inhalten und Radikalisierungsprozessen auf der digitalen Plattform TikTok. Bei der Untersuchung wird ein besonderes Augenmerk auf die Mechanismen der künstlichen Intelligenz gelegt. Die Erkenntnisse werden in einer Datenbank der Öffentlichkeit und insbesondere Fachkräften zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt sollen pädagogische Konzepte zur Stärkung Jugendlicher gegen die erforschten Mechanismen entwickelt und umgesetzt werden.

Des Weiteren wurden in Kooperation mit der Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen eines Forschungsgutachtens zum Thema „(Rechts-)Extremismus und Online-Games“ von modus | zad (rechts)extreme Inhalte und bereits bestehende Präventionsansätze in Online-Games untersucht sowie Empfehlungen für passende Präventionsmaßnahmen entwickelt.

Im Anschluss plant das StMAS für das kommende Jahr die Förderung des Präventionsprojekts „Learn. Play. Prevent. Interaktive Trainings zu Gaming & Extremismusprävention“ von modus | zad, in dem insbesondere pädagogischen Fachkräften mit praxisnahen, interaktiven Workshops und Trainingsmodulen Wissen und Methoden für einen sicheren und reflektierten Umgang mit Gaming und Extremismus vermittelt werden.

7.2 Wie werden Plattformen wie z. B. Spotify, YouTube oder TikTok konkret in Präventions- und Kennzeichnungsstrategien einbezogen?

Die Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation Google, Tiktok und Meta tragen durch ihre Plattformen sowie YouTube, TikTok, Facebook und Instagram durch Präventions- und Kennzeichnungsmaßnahmen dazu bei, Desinformation frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu begrenzen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Kennzeichnung oder Reduzierung der Sichtbarkeit von nachweislich falschen Inhalten, der Einsatz von Faktenchecks sowie Transparenz bei der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. TikTok nutzt beispielsweise die Content-Credentials-Technologie, um KI-Inhalte automatisch zu kennzeichnen. Ergänzend unterstützen die Plattformen Präventions- und „Prebunking“-Kampagnen vor Wahlen. Die Videos mit dem Claim „Lass Dich nicht manipulieren“ wurden als Social-Media-Anzeigen auf YouTube unter anderem vor der Bundestagswahl geschaltet. So tragen die Unternehmen gemeinsam mit der Bayern-Allianz dazu bei, digitale Resilienz in der Gesellschaft zu fördern.

Das Internetportal „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ wird seit seinem Launch am 05.11.2025 im Rahmen einer Werbekampagne beworben. Dazu gehören auch Werbeschaltungen und Beiträge in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube).

Ergänzend fördert das StMAS präventive Maßnahmen. Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis wird hierfür institutionell unterstützt. Zum geförderten Portfolio zählen u. a. das Projekt „jung. engagiert. online“3 der BLM, des JFF sowie des Bayerischen Jugendrings (BJR), das Präventionsinhalte zu Extremismus, Hate Speech und Deepfakes direkt auf TikTok erstellt, sowie webhelm4, das praxisorientierte Materialien zu Plattformrisiken und Jugendschutzeinstellungen bereitstellt.

8. Zukunftsplanung und Evaluierung
8.1 Welche künftigen Projekte oder Modellvorhaben plant die Staatsregierung zur Sensibilisierung von Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften gegenüber KI-gestütztem Extremismus?
8.2 Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für diese Maßnahmen vorgesehen?
8.3 Wie wird die Wirksamkeit der Präventions- und Bildungsmaßnahmen evaluiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das Landeskriminalamt wurde Anfang Dezember 2025 mit der Erstellung eines (polizeilichen) Präventionsprojekts für Schülerinnen und Schüler hinsichtlich KI-generierter und von Algorithmen gesteuerter Fehlinformationen und damit möglicher Radikalisierung beauftragt. Weiter gehende Informationen hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

Die bestehenden Bildungs- und Präventionsprogramme des StMUK werden fortlaufend gezielt weiterentwickelt, um den Umgang mit den Herausforderungen durch KI-generierte extremistische Inhalte zu vermitteln.

Exemplarisch seien folgende Formate genannt:

Im Rahmen des neuen Projekts „Stark gegen Extremismus“ erwerben Lehrkräfte in einem einwöchigen Lehrgang an der ALP Dillingen Interventions- und Präventionsstrategien, um Extremismus- bzw. Radikalisierungstendenzen früh zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen. Dabei werden auch Verbreitungsmechanismen über soziale Medien eine zentrale Rolle spielen. Zudem wird im März 2026 ein Blended Learning angeboten, bestehend aus einer eSession und einer Präsenzveranstaltung in München und Nürnberg, mit dem Titel „Digitale Hetze – wie Extremisten Hass im Netz schüren“. Im ersten Teil der Veranstaltung wird in Onlinefachvorträgen beleuchtet, wie sich extremistisches Gedankengut im Internet verbreitet und verfestigt. Im zweiten Teil, einem Präsenzworkshop, werden interaktive Methoden und Handlungsempfehlungen vermittelt, die Lehrkräfte dabei unterstützen, extremistischen Äußerungen und Haltungen von Jugendlichen zu begegnen und die Resilienz gegenüber extremistischen Ansprachen im Netz zu stärken.

Die Staatsregierung greift dabei auf bestehende personelle und finanzielle Ressourcen zurück und kooperiert mit bewährten Partnern aus dem Bereich der Extremismusprävention. Dazu zählen unter anderem das Bayerische Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus, die BIGE sowie die ALP Dillingen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Staatsministerien in interministeriellen Arbeitsgruppen zusammen, flankiert durch enge Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Diese Strukturen ermöglichen eine koordinierte und ressourceneffiziente Umsetzung von Präventions- und Bildungsmaßnahmen, auch gegen KI-gestützten Extremismus. Bestehende und neue Präventionsformate werden kontinuierlich evaluiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst – eine zwingende Notwendigkeit angesichts der dynamischen Bedrohungen durch extremistische Inhalte im digitalen Raum.

Für den Bereich des StMAS wird auf die Antwort zu den Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 verwiesen. Für die dort genannten und weiterhin geplanten Projekte des StMAS sind für die kommende Förderperiode ca. 580.000 Euro (inkl. Personal) eingeplant. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des StMAS wird gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung (Radikalisierungspräventionsrichtlinie – RPR) des StMAS geprüft. Dazu zählen unter anderem quantitative und qualitative Prüfinstrumente wie Bedarfs- und Wissensabfragen oder standardisierte Feedbackfragebögen und Feedbackinterviews.


1 https://www.jff.de/schwerpunkte/social-media/details/rexmemes-internet-memes-als-
rechtsextreme-kommunikationsstrategie
2 https://webhelm.de/rechte-inhalte-auf-tiktok/
3 https://www.jff.de/schwerpunkte/digitaler-wandel/details/jung-engagiert-online
4 https://webhelm.de/jugendschutzeinstellungen-auf-tiktok/

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Antrag „Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung einer Digitalabgabe („Plattform-Soli“) für große Online-Plattformen und Suchmaschinen aktiv zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen.

Der Plattformsoli soll gezielt große digitale Plattformen mit sehr hoher Reichweite solidarisch am Erhalt einer vielfältigen Medien-Infrastruktur beteiligen. Die erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in ein staatsfernes, transparentes Sondervermögen fließen, das insbesondere zur Förderung der regionalen und lokalen Medienlandschaft eingesetzt wird. Damit sollen journalistische Vielfalt, lokale und regionale Berichterstattung sowie eine freie Meinungsbildung dauerhaft gestärkt werden.

Begründung:

Internationale Tech-Konzerne dominieren zunehmend die Informationsräume. Mit Abwanderung der Werbebudgets aufgrund dieser Dominanz zu ihnen gefährden sie Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene – beides zentrale Anliegen für demokratische Meinungsbildung. Regionalität in der Medienlandschaft ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Ressource für den Fortbestand unserer Demokratie. Die Abgabe soll nur für Anbieter gelten, die mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Monat erreichen – bewusst werden kleinere Unternehmen und Start-ups davon ausgenommen, um ihre Innovationskraft nicht zu gefährden.

Die Idee einer Digitalabgabe ist keinesfalls neu: Frankreich hat seit 2019 eine „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Sie beträgt 3 Prozent auf bestimmte digitale Umsätze wie z. B. Online-Werbung, Vermittlung über Plattformen. In Österreich existiert seit 2020 eine Digitalsteuer (5 Prozent) auf Werbeerlöse großer Anbieter. Ein Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zu erwarten: In Österreich führte die Einführung der Steuer nicht zu einer Preissteigerung der Angebote von Meta.

Für Deutschland schlug der Beauftragte für Kultur und Medien Wolfram Weimer eine Abgabe von bis zu 10 Prozent vor. Dies wäre damit eine kraftvolle Maßnahme im nationalen Kontext. Die Mittel sollten in ein transparent verwaltetes Sondervermögen fließen, das gezielt regionale und lokale Medienprojekte unterstützt — eine strukturrelevante Investition in die demokratische Infrastruktur Deutschlands. Die Bundesregierung hat bislang lediglich einen Prüfauftrag erteilt. Eine Zustimmung Bayerns wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit bezüglich digitaler Infrastruktur.

Medienfreiheit ist kein Spielzeug

Wer den Rundfunk-Finanzierungsstaatsvertrag aus parteipolitischem Kalkül blockiert, gefährdet freie Medien und unsere Demokratie. Meine Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen!

Es ist gut, dass der Reformstaatsvertrag, der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag, jetzt kommt. Wir erleben in Europa, aber auch hierzulande: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht selbstverständlich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit Staatsferne öffentliche Aufträge erfüllt, ist unter Beschuss. Er muss verteidigt, in die Zukunft geführt und gestärkt werden. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die klare Trennung von Struktur und Auftrag ist gut. Die staatsfernen Kontrollgremien der Sender werden gestärkt; auch das ist prima, weil demokratische Kontrolle Kompetenz, Vielfalt und Transparenz braucht.

Aber, Kolleginnen und Kollegen, jede Reform hat Folgen. Wir haben es bei den Vorrednern schon gehört. Es zeigt sich, dass man auch in Bayern eher auf Verwalten als auf Gestalten gesetzt hat. Man duckt sich bisher weg. Werter Kollege Alex Dorow, die Konsequenzen der notwendigen Reform müssen hier vielleicht noch zu Ende bearbeitet werden. Ich habe jetzt vernommen, dass man das Bayerische Rundfunkgesetz bis 2027 an-
packen will. In der letzten Legislaturperiode hieß es auch schon, das Kontrollgremium und dessen Zusammensetzung müssten evaluiert und angepasst werden.

Natürlich muss man das anpacken. Wir haben in Bayern in Zukunft nur noch sechs statt zehn Radiosender. Der Öffentlich Rechtliche kürzt bereits jetzt. PULS ist nur noch automatisierter Musikstreamer. BR24live, BR Heimat, BR Schlager gibt es terrestrisch schon jetzt nicht mehr. Viele lokale terrestrische Sender wurden herausgenommen, obwohl wir eigentlich gerade in die Fläche gehen wollen. Die Staatsregierung hat mir hier leider noch Anfang des Jahres auf meine Schriftliche Anfrage hin praktisch keine Antwort darauf gegeben, wie sich der Medienstaatsvertrag im Bayerischen Rundfunkgesetz widerspiegelt. Sinngemäß war die Antwort: Wir hoffen, der BR wird das, bevor wir aktiv werden müssen, schon richten.

Wir haben ein Bayerisches Rundfunkgesetz, durch das momentan Dinge beauftragt sind, die aber so im Reformstaatsvertrag nicht mehr vorgegeben sind. Das ist ein Problem, das wir anpacken müssen. Sonst haben wir am Schluss nichts mehr und nur noch Inhalte zum Schimpfen, wie Herr Kollege Michael Piazolo es gerade gesagt hat. Wir haben ja zu diesen Sachen keine parlamentarische Debatte und kein öffentliches Hearing. Es würde guttun, wenn wir unser Bayerisches Rundfunkgesetz anpacken und hier wirklich Verantwortung übernehmen würden. Das würde auch
unserem Land und der Medienpolitik hier guttun.

Zur Reform gehört aber natürlich auch – ich bin sehr dankbar, dass alle Vorredner das gesagt haben – die Neuaufstellung der Finanzierung. Denn Einsparen wird – das war übrigens auch in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage zu lesen – diese Reform erst mittel- und langfristig. Das heißt: Jetzt aktuell müssen die Sender gucken, ihre Finanzierung irgendwo herzubekommen. Und der große Elefant im Raum ist Markus Söder,

(Andreas Winhart (AfD): Der ist doch gar nicht da!)

der sich mit seinen Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt weigert, den Finanzierungsänderungsstaatsvertrag zu unterzeichnen.

(Michael Hofmann (CSU): Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, dann nehmen Sie den Ministerpräsidenten in die Verantwortung!)

Ja, er ist derjenige, der mit zwei Amtskollegen, die sich auch weigern und die blockieren, so lange nicht unterzeichnet, bis die Öffentlich-Rechtlichen ihre Verfassungsklage, mit der sie gutes Recht einfordern, zurückziehen. Das ist aus meiner Sicht Erpressung. Ich halte das für ein Problem,

(Klaus Holetschek (CSU): Oho! Vorsicht mit solchen Äußerungen!)

zumal Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder – das ist unser Prozessvertreter – beim Bundesverfassungsgericht, der sich für die Länder einsetzt, alle Ministerpräsidenten dringend zur Unterschrift gedrängt hat.

(Klaus Holetschek (CSU): Bevor Sie von Erpressung reden, sollten Sie noch einmal überlegen! Mein lieber Schwan!)

Danach würde sich, so der Rechtsprofessor, die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern.

(Michael Hofmann (CSU): Sie haben beim letzten Mal über die Stränge geschlagen – und heute schon wieder!)

Das sage nicht ich, das sagt er. Ich bin nicht Prozessvertreterin der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht.

(Michael Hofmann (CSU): Wer hat „Erpressung“ gesagt?)

Er hat gesagt, die rechtliche Position der Länder in Karlsruhe würde sich verbessern. Vielleicht unterstützen Sie einmal mit inhaltlicher Arbeit die Verbesserung der rechtlichen Position der Länder.

(Unruhe)

Ich komme jetzt darauf zurück, was das Gezerre für den Medienstandort Bayern bedeutet. Große Produktionsfirmen äußern sich bereits, dass sie seit Jahresbeginn nicht mehr die Auftragslage haben, die sie vorher hatten, weil die Sender ihre Aufträge kürzen. Wir haben in Bayern einen wichtigen, großen Medienstandort. Unsere Medienvielfalt ist durch die Kürzungen gefährdet, und deshalb gilt es, die Finanzierung nicht länger zu blockieren. Wir Grüne sagen Ja zum Reformstaatsvertrag; aber wir sagen auch: Die Arbeit fängt jetzt erst an.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kinder müssen nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch online sicher unterwegs sein

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medien-rechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Alex Dorow,

der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird reformiert, und das ist gut so. Wir haben viele Sachargumente gehört. Danke für den wirklich ausführlichen Vortrag. Ich glaube, wir alle wissen: TikTok, Insta, YouTube und Co. sind längst Alltag für unsere jungen Leute. Es ist auch gut, dass die teilhaben können. Gleichzeitig stammt aber das Schutzsystem, das bisher galt, aus einer Zeit, in der soziale Netzwerke noch auf dem Pausenhof geknüpft wurden und nicht auf Plattformen, in der man Freunde in der Fußgängerzone traf und nicht im Feed. Darum müssen wir gemeinsame Regeln finden.

Was bringt also der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag im Jugendmedienschutz? – Er bringt mehr Klarheit, mehr Kontrolle und mehr Konsequenz: Erstens. Online-Plattformen müssen nun Verantwortung übernehmen. Zweitens. Alterskennzeichnungen werden einheitlicher mit klaren Regelungen für alle Anbieter. Drittens. Für Eltern wie mich wird die Begleitung ihrer Kinder im Online-Dschungel per Jugendschutzknopf leichter machbar.Viertens und natürlich nicht letztens: Die Kommission für Jugendmedienschutz –
KJM – wird aufgewertet. Sie kann stärker durchgreifen, wenn Plattformen gefährdende Inhalte einfach durchwinken.

Ist das alles längst überfällig? – Das sollte man meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der Ausschussdebatte allerdings wurde es dann doch noch wild. Die AfD nämlich hat gezeigt, wie wenig sie vom Thema Medienpolitik versteht und wie gefährlich ihr Umgang mit Jugendschutz ist. Dem Fass schlug den Boden aus, was ich hier aus dem Ausschussprotokoll zitiere. Leider sind sowohl der hier zitierte
Herr Mang als auch der Berichterstatter, Herr Vogler, jetzt nicht mehr im Raum.

Ich zitiere: „Vor dem Hintergrund, dass eventuell das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt werde, sei unklar, was mit Inhalten geschehe, die von einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei veröffentlicht würden. Unklar sei, ob die Inhalte einer derartigen Partei dann für 16-Jährige nicht mehr zugänglich sein sollten.“

Ja, dann müsste doch die AfD weniger rechtsextrem werden und nicht im Gegenteil dafür sorgen, dass auch sicher extremistische Inhalte für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, werte Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Ausschussdebatte zeigt: Die AfD will gar keinen Jugendschutz. Sie will Kontrolle über Inhalte; aber Medienpolitik darf nie AfD-Zensurpolitik sein – nicht bei uns, nicht in Bayern, und nicht in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Weil der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag nichts zensiert, sondern Leitplanken und Hilfen bietet, unsere Kinder und Jugendlichen mit Maß und Ziel schützt, darum stimmen wir Grünen zu. Wir stimmen zu, weil Kinder nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch online sicher unterwegs sein müssen. Wir stimmen zu, weil die Regulierung internationaler Konzerne längst überfällig waren und Bayern sich hier gemeinsam mit den anderen Ländern endlich bewegt. Wir stimmen zu, weil Verantwortung in der digitalen Welt nicht beim einzelnen Kind liegen sollte, sondern bei den Plattformen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag stärkt Jugendschutz. Er macht den Schutz junger Menschen digital zukunftsfähig, und das ist in Zeiten von Algorithmen und Profitgier im Netz ein starkes Zeichen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Pressemitteilung „Kein Einknicken vor der Big-Tech-Oligarchie!“

Die grüne Landtagsfraktion fordert die Bayerische Staatsregierung auf, sich konsequent für den Schutz digitaler Grundrechte und den fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten einzusetzen.  

Laut Presseberichterstattung plant die EU-Kommission im Rahmen der Verhandlungen zu dem von US-Präsident Trump angeleierten Handelskrieg, exklusive Gesprächsformate mit den größten US-Digitalkonzernen einzuführen – ohne Einbindung anderer relevanter Akteure.

Sanne Kurz, medienpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, betont: 

„Unsere Medienlandschaft lebt von Vielfalt, Meinungsfreiheit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Diese Werte geraten in Gefahr, wenn marktbeherrschende Großkonzerne wie Google, Meta oder Amazon privilegierten Zugang zur EU-Kommission erhalten. Eine starke Plattformregulierung wie der Digital Markets Act ist nicht nur Schutzschild für europäische Medienunternehmen, sondern Garant für Demokratie und Medienvielfalt. Es braucht jetzt Rückgrat – und keine Deals hinter verschlossenen Türen mit Big Tech. Wer wie die Bayerische Staatsregierung durch Untätigkeit eine unfaire Machtkonzentration befeuert, schadet der heimischen Medienvielfalt und schwächt europäische Angebote.” 

Benjamin Adjei,
digitalpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, kommentiert dies wie folgt:  

„Digitale Souveränität ist ein Grundpfeiler der Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wenn die EU aus geopolitischem Kalkül vor der Macht der Digitalkonzerne einknickt, wird nicht nur diese Souveränität leichtfertig aufs Spiel gesetzt, sondern hätte weitreichende Konsequenzen für die dringend notwendige Regulierung der Tech-Giganten. Dass Bundeskanzler Merz nun auf eine schnelle Einigung mit den USA drängt – notfalls auf Kosten europäischer Wettbewerbsfähigkeit, demokratischer Legitimation und unseres friedlichen Zusammenlebens – ist brandgefährlich. Es ist die Aufgabe der Bayerischen Staatsregierung, ihren Einfluss in Europa zu nutzen, um genau das zu verhindern. Unsere digitale Zukunft darf nicht dem Lobbyismus weniger marktmächtiger Player geopfert werden.“ 

Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden gegen Sonderbehandlungen für große US-Plattformunternehmen einzusetzen, die bestehende Regulierung wie den DSA (Digital Services Act) und den DMA (Digital Markets Act) entschlossen umzusetzen und weiterzuentwickeln sowie ein diskriminierungsfreies Wettbewerbsumfeld für bayerische und europäische Digital- und Medienunternehmen zu schaffen.
 

Hintergrund:  

Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, Frankreich und Spanien spricht sich laut einer aktuellen YouGov-Umfrage für ein entschlossenes Vorgehen der EU gegen große Tech-Konzerne aus. In Deutschland halten 47 Prozent die bisherigen Maßnahmen für zu lasch. Auch führende Tech-Verbände wie das Europäische Start-Up-Netzwerk, der KI-Bundesverband und der Bundesverband Deutsche Startups warnen in einem Brandbrief: Der Digital Markets Act (DMA) darf keine Verhandlungsmasse sein! 

Trotz dieser klaren Signale aus Gesellschaft und Wirtschaft setzt die EU-Kommission auf exklusive Gespräche mit den marktmächtigsten US-Plattformen – ohne Beteiligung europäischer Akteure. Die Konzerne gehören zu den profitabelsten Unternehmen der Welt und verfügen über die größten Lobby-Teams in Brüssel – zusätzliche Sonderrechte sind nicht nur unnötig, sondern demokratiepolitisch hochproblematisch. 

Zwar stellen der DMA und der Digital Services Act (DSA) Meilensteine dar, doch wurden sie bereits im Gesetzgebungsverfahren durch massiven Lobbydruck abgeschwächt. Ihre Durchschlagskraft ist dadurch begrenzt. Umso fataler ist es, dass sich die Bayerische Staatsregierung bislang nicht positioniert. Ministerpräsident Söder schwieg bei seinem jüngsten Brüssel-Besuch zum Thema, während sein Digitalminister weiter demonstrativ die Nähe zu Big Tech sucht. 

Kleine Anfrage – AzP „Pressefreiheit in Bayern – Schutzmaßnahmen, Vorfälle und Bewertung durch die Staatsregierung“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie viele gemeldete Vorfälle im Zusammenhang mit Angriffen, Bedrohungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen gegen Medienschaffende wurden der Staatsregierung jeweils in den Jahren 2019 bis 2024 bekannt (bitte Aufschlüsslung nach Vorkommnissen bei Versammlungen, online, allgemein im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit, sowie in der Gesamtzahl), welche Mittel hat die Staatsregierung in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Medienschaffenden verausgabt, insbesondere im Rahmen der Projekte „Sicher von Demonstrationen berichten“ und „Konsequent gegen Hass“ sowie durch staatlich unterstützte Aus- und Weiterbildungsangebote (bitte mit Angabe der jeweils veranschlagten und jeweils abgerufenen Mittel) und inwiefern sieht die Staatsregierung durch Projekte wie „Sicher von Demonstrationen berichten“, die Initiative „Konsequent gegen Hass“, die Förderung journalistischer Weiterbildung, die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Journalisten-Verband (BJV), ver.di oder ähnlichen, zum Teil vom Freistaat unterstützten Projekten, einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage von Journalistinnen und Journalisten und somit der Freiheit der Presse in der Berichterstattung in Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört niemandem – und er gehört allen!

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Abgeordnete der AfD, der vorhin sprach, hätte beim Öffnen seines Handys vermutlich lieber gleich Propaganda-Pushmeldungen von Putin. Das ist schon klar. Ich komme mir vor wie die Lehrerin, die den Schlimmsten in der Klasse immer wieder rügen muss, anstatt ihn mitspielen zu lassen.

(Ferdinand Mang (AfD): Oh!)

Es ist nicht links-grün versifft, wenn sich wenige Stunden nach einer mit mehr als tausend Seiten begründeten Einstufung der AfD als klar rechtsextremistisch eben
diese AfD zu bester Sendezeit einem Millionenpublikum als Opfer präsentieren darf. Wenn Sie das links-grün nennen, dann verstehe ich auch, warum Ihre Parteikollegin Alice Weidel Adolf Hitler einen Kommunisten nennt.

(Beifall bei den GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Demokratie braucht Debatte, und Debatte braucht Medien, die unabhängig sind – frei vom Staat, frei von Interessen globaler Konzerne, frei von Interessen Russlands und Chinas, frei für uns alle. Genau das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Er gehört niemandem; denn er gehört uns allen.

(Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

Er ist unsere gemeinsame Stimme, wenn kommerzielle Medien getrieben vom Kostendruck abwinken müssen. Er ist unsere gemeinsame Bühne, wenn der Hass im Netz zu laut wird. Er ist unser Kompass, wenn sich Fakt und Fiktion kaum noch unterscheiden lassen und sogar die mächtigsten Männer der Welt Lügen und Halbwahrheiten als Meinung verkaufen.

(Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

Der ÖRR ist gerade, weil er unabhängig ist, Zielscheibe Ihrer Rechtsextremen. Lassen Sie mich klar sagen: Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will, der will nicht sparen, sondern er will zum Schweigen bringen, und das werden wir nicht zulassen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

Der Reformstaatsvertrag, über den wir heute sprechen, soll den Bestand eines starken Öffentlich-Rechtlichen sichern. Das tut gut, und das ist wichtig. Ich nenne Ihnen beispielhaft drei Punkte, die wir Grüne begrüßen. Erstens: Fokus: Der ÖRR soll sich auf Informationen, Bildung und Kultur konzentrieren. Das stärkt sein Profil und macht ihn klarer und glaubwürdiger. Dennoch brauchen wir die Unterhaltung, um auch weniger Interessierte zu erreichen. Zweitens: digital vor analog. Junge Menschen schauen kein lineares Fernsehen, sondern sie streamen, scrollen und teilen. Diese Reform stärkt die Mediatheken sowie die Kooperation, die Vernetzung und das Zusammenrücken aller deutschsprachigen Medien sowie den Austausch. Das ist Demokratiestärkung, und das hilft uns allen. Drittens: Mehr Transparenz mit klaren Regelungen für die Gremienaufsicht und einer stärkeren Rechenschaftspflicht: Mit dieser Reform werden staatsferne Kontrolle und Rechenschaftspflichten gestärkt. So machen wir den ÖRR robuster gegen Machtmiss-brauch und Filz,

(Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

gegen Skandale wie beim rbb und ja, auch gegen Ihre Einflussnahmeversuche. Wir schaffen Vertrauen in Institutionen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lücken und Defizite der Reform werden wir in den Ausschüssen beraten. Das ist etwa die wirksame Umsetzung des sogenannten Körbemodells. Wenn mit 3sat und Arte Kultur wegsubventioniert wird oder wenn das Nutzen von Synergieeffekten in Wahrheit eine Schwindsuchtverordnung ist: Wir Grüne werden das nicht zulassen. Auch für den BR und Bayern kann die Reform noch gravierende Folgen haben. Vier Radioprogramme pro Landesanstalt plus je ein weiteres pro sechs Millionen Einwohnern ergeben sechs BR-Radiosender für Bayern, die im Reformstaatsvertrag festgeschrieben sind. Aktuell sind im Gesetz in Bayern mehr Angebote beauftragt. Ich zähle beim BR Bayern 1, 2 und 3, BR-Klassik und PULS, BR Schlager und BR Heimat sowie BR24. Wollen wir da auch das Körbemodell verordnen oder einfach flexibilisieren, damit dann alle wieder auf den BR schimpfen können, der dann wegflexibilisieren muss, oder wollen wir als Politik stattdessen die Verantwortung übernehmen? Kürzen: Die Reform ist auch von dem Interesse getrieben, dass alles billiger werden soll. Über die Konsequenzen auch für Bayern werden wir in den Ausschüssen zu
diskutieren haben.

Ich hoffe, wir kommen hier weiter, und ich hoffe, dass wir auch bei der Finanzierung weiterkommen. Diese Säule fehlt noch bei dem, was wir in Erster Lesung beraten; denn eine solide staatsferne Finanzierung – der Änderungsstaatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung wird da eine Entpolitisierung und eine größere Klarheit bringen – braucht es auch. Gezerre, Streit sowie einen Missbrauch der Finanzierung zur politischen Einflussnahme, wie das von Ihnen hier rechts außen immer wieder versucht wird, gibt es dann in Zukunft nicht mehr.

(Ferdinand Mang (AfD): Beweisen!)

Ohne ein unabhängiges starkes duales System wird unsere Demokratie blind. Dafür brauchen wir auch einen wirtschaftlich freien ÖRR. Ohne ÖRR fehlt die Stimme der Minderheit und der Mehrheit. Ohne ÖRR bleibt am Ende nur Geplärre der Lautesten. Ohne ÖRR gewinnen Hass und Halbwahrheiten. Ich freue mich auf die Beratung im
Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen im digitalen Dschungel?

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werter Herr Staatsminister Herrmann, lieber Kollege Miskowitsch,

danke für die Einbringung und die wirklich sehr gute Erklärung. Es hilft, wenn die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von EU-Regularien verstehen, worum es sachlich tatsächlich geht, nämlich: Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen im digitalen Dschungel? Wie schaffen wir digitale Freiheit, eben ohne sie Big-Tech-Konzernen, Russland, China und Co. oder am Ende noch der AfD zu überlassen? Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag greift deshalb wichtige Themen auf: Technischer Jugendmedienschutz, Altersverifikation, Schutz persönlicher Integrität, das alles sind Schritte in die richtige Richtung. Unserer Meinung nach reicht es aber noch nicht. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, aus meinem persönlichen Umfeld zu erzählen, wie die Realität ausschaut:

Kinder können sich mit zwei Klicks als Erwachsene registrieren und das bei Plattformen wie Instagram oder TikTok einfach behaupten. Ab 13 ist Schluss? In der Realität kann man das Geburtsdatum aber ganz leicht umgehen. Die Plattformen kündigen wie jetzt in den USA nach der Wahl von Donald Trump sogar ihre freiwilligen Standards. Sie verabschieden sich von Fact Checking, von Content Moderation, von einem Mindestmaß an Verantwortung. Wir Grüne wünschen uns, dass auch damit Schluss ist. Wir brauchen verbindliche Altersverifikation, datenschutzkonform und mit Teilhabe für alle. Wir brauchen aber auch klare Regeln gegen süchtigmachendes Design, gegen Dark Patterns und gegen Empfehlungsalgorithmen, die Magersucht fördern oder junge Menschen in Radikalisierungsspiralen schicken. Europa zeigt dabei, dass wir selbst gestalten können. Der Digital Services Act gibt uns die Werkzeuge an die Hand. Jetzt müssen wir gemeinsam auch politischen Druck machen, damit der DSA im Bund, in Europa und auch in Bayern umgesetzt wird. Die Staatsregierung listet bisher viele Einzelmaßnahmen auf, aber ein messbares strategisches Gesamtkonzept würden wir Grüne uns auch wünschen. Medienkompetenz ist keine Kür, sondern eine Grundvoraussetzung für eine mündige Teilhabe. Wir brauchen deshalb eine ressortübergreifende Strategie. Wir brauchen mehr Mittel für schulische und außerschulische Medienbildung. Wir brauchen regelmäßige Fortbildung für alle pädagogischen Fachkräfte. Wir brauchen eine starke aufsuchende Jugendarbeit, die auch medienkompetent sein muss.

Zur Diskussion über höhere Altersgrenzen für Social Media gehört auch: Das ist ein wichtiges Thema, aber bitte keine Symbolpolitik. Wir können nichts brauchen, bei dem Kinder Dinge gar nicht mehr zeigen, sich nicht mehr trauen, weil sie wissen, es ist verboten. Es muss das Vertrauen dableiben; da hilft die Kompetenz. Auch wenn sie langsam älter werden und wir nur mit Verboten arbeiten: Wie sollen sie denn dann lernen, mit dem umzugehen, was ein Jahr später auf sie zukommt?Was ist mit WhatsApp, was ist mit YouTube, dem meistgenutzten Ersatzfernseher in deutschen Kinderzimmern? Wollen wir da auch ab 16, 12 oder 6 alles verbieten? Wir müssen differenziert diskutieren und dürfen nicht nur mit Altersgrenzen davon ablenken, dass wir auch tatsächlich handeln müssen, hier in Bayern Rückstand bei Medienkompetenz aufholen müssen und die digitale Transformation in den Schulen steuern können.

Unser grüner Kompass ist deshalb klar: Schutz ja, Kompetenz unbedingt und Teilhabe für alle. Wir stehen für eine Medienpolitik, die Kinder schützt, Eltern stärkt und Tech-Konzerne in die Pflicht nimmt. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist da ein sehr guter Anfang. Wir kämpfen für mehr: für digitale Gerechtigkeit, für eine starke demokratische Medienordnung für unsere Kinder. Ich freue mich deshalb sehr auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schriftliche Anfrage „Nachwuchs im Filmbereich: Ersatz, Ausbau oder Fortführung zu den Programmen im ehemaligen Filmzentrum am Geiselgasteig“

Bayern ist Medienstandort. Auch die Filmbranche ist im Freistaat stark vertreten und tief verwurzelt. Sie ist eine relevante Wirtschaftskraft, nicht zuletzt in den Metropolregionen
München und Nürnberg. Die Förderung junger Filmtalente, also der Menschen, die hier ihre Ausbildung an einer Hochschule oder auch direkt in einer Produktionsfirma abgeschlossen haben, ist essenziell, um die Zukunft des Standorts zu sichern. Unternehmerische Förderung ist dabei ebenso wichtig wie künstlerische Förderung und solides Handwerkszeug. Denn der Übergang von der Ausbildung in den Beruf ist vor allem für Menschen in kreativen Berufen, mit oft unstetigen Arbeitsverhältnissen, eine Herausforderung. Gerade die Gründung eines jungen Unternehmens im Produktionsbereich, eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen kreativen Gewerke und auch der transdisziplinäre Austausch mit Nachwuchs aus innovativen technischen wie
nichttechnischen Bereichen sollte als Chance gesehen und als kräftiger Startanschub ermöglicht werden. Mit der Abschaffung des Bayerischen Filmzentrums (BFZ) 2021
ging der Branche ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Nachwuchs verloren.

Das Bayerische Filmzentrum wurde 1988 auf dem Bavaria-Filmgelände in Geiselgasteig gegründet und war bei Gründung eine wichtige Institution für die Förderung und Vernetzung junger kreativer Filmschaffender ebenso wie für Start-ups der Medienbranche. Es bot vielfältigem Nachwuchs, wie z. B. Gründerinnen, Drehbuchautoren und Produzentinnen, Büroräume und Infrastruktur ebenso wie Vernetzungsraum, um innovative Film- und Medienprojekte zu entwickeln und zu realisieren und sich auch national und international zu positionieren. Die Institution war ein Vorreiter für die Förderung von Nachwuchstalenten und trug zur Profilierung des Standorts Bayern als führendem Filmstandort bei. Das Bayerische Filmzentrum wurde 2021 planmäßig
eingestellt, eine dezidierte Förderung explizit des Filmnachwuchses in Addition und/oder Nachfolge des Zentrums, außerhalb der Hochschule für Fernsehen und Film, wurde, trotz vielfältiger allgemeiner Mediennachwuchsförderung, nicht geschaffen.

Die Antwort der Staatskanzlei:

1. Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf
1.1 Welche Initiativen und Programme sind neben der bestehenden Nachwuchsförderung über den FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) derzeit von der Staatsregierung geplant, um den Übergang von Filmausbildung des Nachwuchses (Studium/Training on the Job etc.) in den Beruf in der Filmindustrie zu erleichtern (bitte tabellarisch oder als Bullet-Point-Liste aufzählen, bitte Fördersummen oder Beistellungen, wie z. B. Nutzung von Büroräumen, mit angeben)?
1.2 Welche Landesförderprogramme gibt es derzeit, die Filmproduktionsunternehmen unabhängig von konkreten Produktionen strukturell als Medienunternehmen bei der Gründung und beim Übergang ins Berufsleben unterstützen (bitte tabellarisch oder als Bullet-Point-Liste aufzählen, bitte Fördersummen oder Beistellungen, wie z. B. Nutzung von Büroräumen, mit angeben)?
1.3 Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es derzeit für junge Filmschaffende in Bayern bei der Suche nach geeigneten und günstigen Arbeitsplätzen, also Orten, die auch die Möglichkeit einer interdisziplinären Vernetzung bieten, wie es am Filmzentrum Geiselgasteig bis 2021 der Fall war?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Bayern ist ein national und international führender Standort für Filmunternehmen und Filmschaffende. Die breite Aufstellung des Standorts mit erfolgreichen Produktionsunternehmen, innovativen Dienstleistern und Studiobetrieben, renommierten Ausbildungseinrichtungen und zahllosen Top-Kreativen der Branche bildet ein hervorragendes Ökosystem für den filmischen Nachwuchs. Dabei hat die Staatsregierung stets aktiv den Filmnachwuchs gefördert:
Zentrales Element ist die erfolgreiche Talentfilmförderung des FilmFernsehFonds Bayern. Jährlich werden 2 Mio. Euro gezielt für Abschluss- und Erstlingsfilme von Studierenden und Absolventinnen sowie Absolventen bayerischer Film- und Fernsehhochschulen verwendet. Im Jahr 2023 ist zudem beim FFF Bayern das nachwuchsorientierte Praktikumsincentive erfolgreich angelaufen und wird stark nachgefragt.

Daneben unterstützt die Staatsregierung den filmischen Nachwuchs u. a. mit verschiedenen Projekten und Initiativen. Das renommierte Stipendiaten-Programm „Drehbuchwerkstatt München“ (MDW) unterstützt seit über 30 Jahren Nachwuchsautorinnen und -autoren und übernahm infolge der Schließung des Bayerischen Filmzentrums dortige Programme. Filmschaffende haben die Möglichkeit, eine Gründungsförderung im Rahmen des vielfältigen „Media Startup Fellowship“ des Media Lab Bayern zu erhalten. Filmunternehmen, die innovative Geschäftsmodelle verfolgen, können auch Start-up-Büros und einen Coworking-Bereich des renommierten Gründerzentrums „WERK1“ nutzen. Auch das Start-up-Programm „Start Into Media“ der Medien.Bayern GmbH bietet mit ihrer Berufs- und Karrieremesse „Media For You“ zwei Mal im Jahr jungen Filmschaffenden Möglichkeiten, direkt in den Austausch mit potenziellen Arbeitgebern zu treten. Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ) bietet zudem jungen Filmschaffenden und Gründern in Bayern vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Daneben fördert die Staatsregierung die „Autorenwerkstatt“ des „TOP: Talente e. V.“ und das europaweite bzw. internationale Fort- und Weiterbildungsangebot „Documentary Campus: Masterschool“.

2. Nutzung und Weiterführung bestehender Förderstrukturen
2.1 Sind Filmschaffende generell auch für eine Bewerbung für die bay-
erischen Coworking Spaces des Media Labs qualifiziert (bitte be-
gründen)?

Filmschaffende können die kostenlosen Coworking Spaces in München und Ansbach nutzen. Bislang konnten sämtliche Anfragen nach Büroraum von Medienschaffenden bewilligt werden.

2.2 Wenn ja, wie viele Filmschaffende sind derzeit Teil der Bürogemeinschaften?

In Ansbach nutzen derzeit zwei und in München derzeit sechs Medienschaffende die Coworking Spaces.

2.3 Welche Weiterführung des Büro-Raum-Stipendiums, das es am Bayerischen Filmzentrum in Geiselgasteig gab, existiert derzeit für Filmschaffende?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3.Spezifische Förderprogramme für Filmschaffende
3.1 Welche Programme in Bayern, insbesondere des bayerischen Media Labs, richten sich explizit an Filmschaffende mit Filmprojekten, die klassische Kino- oder Fernsehfilme realisieren möchten (bitte tabellarisch oder als Liste aufzählen und mit jeweiligen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen, bitte ausweisen, wo das Media Lab Projektträger ist bzw. wo andere die Projekte tragen)?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3.2 Gibt es Planungen, gezielt Förderprogramme für Frauen im Filmbereich aufzulegen, um deren Anteil an Unternehmensgründungen und Führungspositionen zu erhöhen (wenn nein, bitte begründen)?

Beim FFF Bayern wurde im Jahr 2023 ein deutschlandweit einmaliges Förderprogramm zur Stärkung von Frauen in Schlüsselpositionen in der Filmproduktion eingeführt. Seit Januar 2025 gilt dieses Programm auch für Debütfilme, damit neue Talente ebenfalls davon profitieren können. Das Media Lab Bayern hat 2018 in seinen Förderprogrammen zudem eine Quote für
die weibliche Beteiligung bei Gründungen eingeführt.

4.Förderung interdisziplinärer Vernetzung und Standortbewertung
4.1 Inwieweit sind in Bayern Programme geplant, die explizit den trans- und interdisziplinären Austausch zwischen etablierten Filmschaffenden und Nachwuchs fördern?


Der Austausch zwischen etablierten Filmschaffenden und Nachwuchskräften ist ein wichtiger Teil bei filmspezifischen Veranstaltungen und Initiativen. Beispielhaft seien die Formate „Alpendating“ (Forum aufstrebender Produktionstalente aus dem Alpenraum), „Encourage“ (Initiative für Austausch und Vernetzung von Nachwuchsfilmemacherinnen und Nachwuchsfilmemachern im DACH-Raum [DACH = Deutschland, Österreich und Schweiz]) und die „CineCoPro Conference“ beim Filmfest München (Teilnahmemöglichkeit für Nachwuchsproduzenten und Nachwuchsproduzentinnen zur Vernetzung auf internationaler Ebene) genannt.

4.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Rolle des Bayerischen Filmzentrums rückblickend und in Bezug auf die Standortförderung und Nachwuchsarbeit im Filmbereich (bitte in der Evaluation tabellarisch oder als Liste die jeweiligen jährlichen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen sowie Zahlen, wie beispielsweise geförderte Firmen und Einzelpersonen, und ggf. Ergebnisse ergänzen)?

Das Bayerische Filmzentrum war insgesamt erfolgreich und diente als Sprungbrett für den Filmnachwuchs. Zum Ende der 30-jährigen Laufzeit wurde die Situation evaluiert und festgestellt, dass sich infolge der Marktveränderungen und der digitalen Transformation die Schwerpunkte verschoben haben. Nachwuchskräfte sind insbesondere nicht mehr in dem Maße auf feste, staatlich geförderte Büroräume angewiesen. Gegen Ende der Laufzeit war daher das BFZ nur noch sehr begrenzt als Gründerzentrum für junge Start-ups aus dem Filmbereich tätig.

Die Maßnahmen und Programme wurden in der Folge noch zielgenauer auf den Bedarf einzelner Zielgruppen zugeschnitten. Programme des BFZ konnten auf bestehende
Einrichtungen, insbesondere die Drehbuchwerkstatt München, konzentriert werden. Insbesondere die Drehbuchwerkstatt München hat Teile der Programme des BFZ übernommen und weiterentwickelt, darunter das Debütfilm-Programm „1STMOVIE“ und das „Audience:first storytelling lab“.

4.3 Welche Maßnahmen sind derzeit in Planung, um die Bedeutung Bayerns als Medienstandort durch die Förderung junger Filmschaffender zu sichern und auszubauen?

Bayern hat nicht nur renommierte Kreative, führende Produktions- und Verleihunternehmen, Postproduktion, VFX (Visual Effects) und Studios sondern ist auch weiterhin dank einer hervorragend ausgestatteten Talentfilmförderung beim FFF Bayern, einer prestigeträchtigen staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) sowie weiterer Ausbildungseinrichtungen ein erstklassiger Standort für junge Talente im Filmbereich. Die Staatsregierung wird den erfolgreich eingeschlagenen Weg daher konsequent weiterführen.

5. Förderung von Unternehmensgründungen im Filmbereich
5.1 Welche Programme in Bayern existieren bereits, um die Gründung neuer Produktionsunternehmen im Filmbereich aktiv zu fördern und zu erleichtern (bitte tabellarisch oder als Liste aufzählen und mit jeweiligen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen)?

Insbesondere das „Media Startup Fellowship“ des Media Lab Bayern (siehe Antwort zu Frage 1) sowie das „Venture Team“ (Verbundstelle Kunsthochschule Bayern) unterstützen bei der Unternehmensgründung.

5.2 Inwieweit hat die Staatsregierung geprüft, in welcher Form die Idee des Bayerische Filmzentrums als Nachwuchs-Ort und -Förderung wiederbelebt oder in anderer Form Nachwuchs-Orte und Nachwuchs-Förderung im unternehmerischen Bereich neu geschaffen werden könnten, um die Lücke in der Förderung junger Filmschaffender zu schließen (bitte begründen)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 4.2 verwiesen.

6.Evaluierung und Finanzierung bestehender Förderprogramme
6.1 Wie bewertet die Staatsregierung den Erfolg bestehender Förderprogramme zur Etablierung von Start-ups im Filmbereich in den Jahren seit 2018?

Seit 2018 wurden zahlreiche bereits innerhalb kurzer Zeit erfolgreiche Filmunternehmen insbesondere von Absolventen und Absolventinnen der HFF gegründet (u. a.
Kalekone Film GmbH und Maverick Film GmbH). Dies kann als Erfolg der laufenden Fördermaßnahmen bewertet werden.

6.2 Wie hoch sind die Mittel, die im aktuellen Haushalt speziell für Programme zur Förderung des Filmnachwuchses und zur Unterstützung bei der Unternehmensgründung bereitgestellt wurden im Verhältnis zu früheren Haushalten (bitte für die Haushaltsjahre ab 2018 jeweils aus den unterschiedlichen Einzelplänen die veranschlagten Summen zu einer Gesamtsumme pro Jahr zusammenfassen, bitte dabei zusätzlich jeweils zusammengefasste Haushaltstitel nennen)?

Die Gesamtausgaben für die Bereiche, die unmittelbar dem Filmnachwuchs zugutekommen (Drehbuchwerkstatt München, Praktikumsincentive und Talentfilmförderung
des FFF Bayern) betrugen 1.718.900,00 Euro (2018), 1.545.446,00 Euro (2019), 2.029.215,00 Euro (2020), 2.049.906,00 Euro (2021), 2.367.378,91 Euro (2022), 2.334.994,00 Euro (2023), 2.535.900,00 Euro (2024). Für 2025 sind 2.431.400,00 Euro vorgesehen. Es sei dabei angemerkt, dass die Mittel für die Talentfilmförderung und das Praktikumsincentive des FFF Bayern im Haushaltstitel der Bayerischen Filmförderung (Kap. 02 04 Tit. 861 01) enthalten sind. Die Zahlen beziehen sich daher auf die tatsächlichen Förderempfehlungen.

6.3 Gibt es Überlegungen, in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Fernsehen und Film oder anderen bayerischen Institutionen spezielle Gründungsförderprogramme oder Start-up-Inkubatoren für Filmschaffende einzurichten (bitte begründen)?

Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.

7. Maßnahmen zur Standortattraktivität und internationalen Vernetzung
7.1 Welche konkreten Schritte plant die Staatsregierung, um die Abwanderung junger Talente aus Bayern zu verhindern und den Standort Bayern für Filmschaffende attraktiver zu gestalten?

Derzeit gibt es keinen Trend zur Abwanderung junger Talente aus Bayern.

7.2 Inwieweit ist eine stärkere Einbindung der Filmindustrie in die Planung, Bewertung und laufende Erneuerung der Programme der bayerischen Wirtschaftsförderung angedacht, um die Finanzierung und Markteinführung von Filmprojekten und Gründungen von Film-Start-ups zu erleichtern?

Die Staatsregierung setzt bei der zielgerichteten Unterstützung der Filmbranche weiter ihren Schwerpunkt auf die projektbezogene Filmförderung beim FFF Bayern.

7.3 Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Zugang zu internationaler Vernetzung und Finanzierungsmöglichkeiten für bayerische Filmschaffende zu verbessern?

Die Staatsregierung will das 2013 eingeführte und deutschlandweit einmalige, erfolgreiche Förderprogramm „Internationale Koproduktion“ noch weiter stärken und attraktiver gestalten und arbeitet diesbezüglich gemeinsam mit dem FFF Bayern an einem umfassenden Konzept.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 4.1 verwiesen.

Dringlichkeitsantrag „Rechtsstaatlichkeit statt Machtspielchen – Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag unverzüglich dem Landtag zuleiten!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag unverzüglich den von der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedeten Rundfunkfinanzierungsänderungs-staatsvertrag zuzuleiten, der gemeinsam mit der Novelle des Rundfunkstaatsvertrags die Leitplanken für eine notwendige und konsensuale Reform des öffentlich- rechtlichen Rundfunks legt.

Begründung:

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder blockiert die Weiterleitung des Zustimmungsgesetz zum Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrags an den Landtag, solange die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zurückziehen. Diese hatten sie eingereicht zur nicht vollzogenen Umsetzung der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) durch die Länder und somit aus Sicht der KEF und der Sender fehlenden bedarfsgerechten Finanzierung zur Erfüllung des von den Ländern gegebenen Auftrags ab 1.1.2025.

Mit seiner Blockadehaltung hinsichtlich des Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag übt Söder Druck auf die Sender aus, die lediglich rechtlich klären lassen wollen, ob die Weigerung der Ministerpräsidenten, die KEF Empfehlung so wie gesetzlich vorgesehen auch umzusetzen, gegen geltendes Recht verstößt. Markus Söders Vorgehensweise ist ein Versuch, einen rechtsfreien Raum zu schaffen – ein Verhalten, das einem Ministerpräsidenten unwürdig ist. Auch
Ministerpräsident Söder muss sich an die geltenden Gesetze halten, statt den Rechtsstaat zu missachten. Versuche der Einflussnahme auf den mit Grund staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) haben zu unterbleiben.

Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag ist gemeinsam mit dem Reformstaatsvertrag die Basis für eine gelungene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er wurde im vergangenen Jahr von der Rundfunkkommission der Länder erarbeitet, am 12.12.24 von der Ministerpräsidenten-konferenz der Länder und am 13. Januar im Bayerischen Kabinett verabschiedet, soll dem Landtag zeitnah zugeleitet und am 12. März 2025 von den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen unterschrieben werden. Derselbe Prozess muss auch für den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag zeitnah angestoßen werden, um eine verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem ein geregeltes Verfahren ab dem 1. Januar 2026 sicherzustellen.

Kleine Anfrage – AzP „Nichttechnische Innovationen“

Ich frage die Staatsregierung:

In welchen Bereichen sie Innovationen im nicht-technischen Bereich fördert – beispielsweise analog zum „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ auf Bundesebene1 –, falls keine ähnlich gelagerten bayerischen Programme existieren oder in Planung sind, wie ist dies begründet und welche Innovationen technischer und nichttechnischer Art im Medienbereich werden in Bayern gefördert (bitte begründen, warum)?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.foerderinfo.bund.de/foerderinfo/de/home/home_node.html

Wer einen unabhängigen Öffentlich-Rechtlichen will, muss die Finanzierung entpolitisieren

„Wer bestellt, zahlt!“ sage ich gerne, wenn ich erkläre, dass „die“ Politik den Auftrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gibt und dass diese Politik dann auch einer Finanzierung ihrer Bestellung zustimmen muss. Aber es ist ja so: „Die“ Politik hat bestellt – und wir alle zahlen. Für diesen „ÖRR“, also für ARD, ZDF, das Deutschlandradio und alle Dritten, wie zum Beispiel unseren Bayerischen Rundfunk. Wir alle zahlen – wie bei Steuern. Nur ist der Rundfunkbeitrag eben keine Steuer! „Die“ Politik kann den Beitrag, die Finanzierung des Auftrags des ÖRR eben nicht einfach wie eine Steuer mit einem Federstrich abschaffen, kürzen oder ändern. Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) darf sie auch nicht einfach ignorieren oder aussitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfsch bestätigt. Darf sie nicht. Die Politik. Aussitzen, ignorieren, nichts tun. Tut sie aber doch.

Denn seit Frühjahr 2024 liegen die Fakten auf dem Tisch, und es ist klar, was die KEF an Anpassung empfiehlt – weit weniger als die Inflation, also eigentlich eine Kürzung der verfügbaren Mittel.

Seit Sommer 2023 wiederum ist bekannt, dass niemand der Unions-Landtags-Fraktionen die Absicht hat, die von eigenen, selbst eingesetzten Sachverständigen ermittelten Kosten der Finanzierung dieses Auftrags zu akzeptieren.“Keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025″ – so stand es bereits in den Rostocker Beschlüssen der 16 Unions-Fraktionschefs der Länder vom 27.06.2023. Oh, und natürlich Gendern verbieten. Dann wird ohnehin alles besser.

Heute haben wir in Bayern einzelne Personen der CSU,

  • die wie die AfD von Gebühren-„Zwang“ sprechen – und so bewusst das Framing Rechtsextremer übernehmen, die Pflichten wie Gurtpflicht, Steuerpflicht, oder Beitragspflicht mit Zwang gleichsetzen.
  • die wenig verhohlen sagen, „Meinungsjournalismus“ und „Bevormundung“ (noch mehr solcher Rechtsextremisten-Framings) müssten ein Ende haben, dann laufe das auch mit den Beiträgen besser. Auf Deutsch gesagt: „Sendet mehr von dem, was wir wollen, dann bezahlen wir Euch auch“.
  • die von „mangelnder Akzeptanz“ sprechen, obwohl in den knapp 10 Jahren der Langzeit-Erhebung zur Akzeptanz diese sehr stabil ist, obwohl der Öffentlich-Rechtliche von allen Medienformen die höchste Akzeptanz genießt, nur noch übertroffen von der Akzeptanz der Lokalpresse (grenzt die wissentliche Verbreitung solcher falschen Tatsachen wie der angeblichen „mangelnden Akzeptanz“ schon an Lüge?)

Leider sind das auch sehr hochrangige Personen der CSU, bis hin zur Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen die Zeche und die Gerichtskosten für das kindergartenmäßige Verhalten der regierenden CSU, für das Nichtstun und Nichthandeln und Blockieren. Denn wie schon bei früheren Verfassungsgerichts-Urteilen zahlen die Länder, also die Leute, die dort Steuern zahlen, die Verfahrenskosten. CSU-FW brechen hier also bewusst geltende Gesetze – und niemand schämt sich!

Die Rundfunkreform für einen zukunftsfest aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Ja, irgendwann wird es billiger. Und hoffentlich auch stärker und zukunftsfester. Denn am 25. Oktober 2024 wurde von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der Entwurf des „Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ beschlossen. Ziel dieser Reform ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter, digitaler und zeitgemäßer aufzustellen. Zentraler Fokus war aber vor allem, dass es billiger werden soll.

Zentrale Elemente der Reform sind die Zusammenarbeit der einzelnen Sender und die Begrenzung der Spartenprogramme und Hörfunkkanäle. Ein weiterer essentieller Punkt: die Frage der Presseähnlichkeit und damit auch die verfassungsrechtlich abgesicherte Rolle der freien Presse. Dafür hatten wir Grüne eine Lösung entwickelt, die nicht wie die jetzt beschlossene Regelung nur noch mehr und noch länger Streit provozieren würde. Wir hatten versucht, unsere Idee der automatisierten Kontrolle der Presseähnlichkeit, beispielsweise über eine Regelung zur Zeichenzahl, immer wieder in die Debatte einzubringen. Leider stieß das nicht auf offene Ohren. Die Positivliste mit Raum für Sender und Verlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Hinwendung zu mehr nonlinearen Angeboten, das Bekenntnis zum Dialogischen, die Bündelung und somit Stärkung von Inhalten begrüßen wir. All das ist gut an der Reform. Allerdings darf insbesondere europäische Infrastruktur – Stichwort 3sat – dabei nicht unter die Räder kommen. Wir brauchen als Europa ja eher mehr und nicht weniger Kooperation, international, aber auch zwischen Privat und Öffentlich-Rechtlich, zwischen Verlagen und audiovisuellen Angeboten, wenn wir auf dem internationalen Markt bestehen und unsere europäischen Grundwerte verteidigen wollen.

Rundfunkfinanzierung als antidemokratischer Spielball

Was eigentlich auch noch im Rahmen des Reformstaatsvertrags hätte geregelt werden sollen, ist das System der Rundfunkfinanzierung – an sich keine große Sache, weil gesetzlich längst geregelt und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt:

So geht Rundfunkbeitrag mit KEF Verfahren (vereinfacht erklärt):

  1. Politik setzt Rahmen
    1. Politik gibt Auftrag für ÖRR
    2. Politik entsendet Fachleute in die unabhängige Komission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), z.B. ORH-Präsidenten, Medienwirtschaftlerinnen, Produktionsfachleute
    3. Politik benennt Kontrollgremium mit höchstens 1/3 Mitglieder aus der Politik zur Kontrolle des ÖRR
  2. Sender kalkulieren und melden Kosten für den Auftrag bei der unabhängigen Komission an
  3. KEF
    1. prüft
    2. stutzt die Annmeldungen zurück bis auf das, was die Sender unbedingt brauchen, weil sie sonst den Auftrag (-> 1.1.) nicht erfüllen können
    3. gibt Empfehlung ab zur Höhe der Beitrags-Anpassung zur Finanzierung des Auftrags
  4. Politik muss sich verhalten und die Beitrags-Anpassung umsetzen; verfassungsrechtlich wurde hier klar eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für die Sender festgeschrieben.
  5. Kontroll-Gremien (-> 1.3.) checken, ob die Sender ihren Auftrag erfüllen.

Alles übrigens nicht von uns Grünen erfunden, sondern lange vor unserer Zeit. Und nachzulesen im aktuellsten Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: „Aufgrund der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG besteht eine staatliche Handlungspflicht in Bezug auf die Gewährleistung der funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch korrespondiert.“

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfiehlt ab 1.1.2025 eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 €. Einberechnet ist da bereits ein Aufbrauchen von Rücklagen. Ab 1.1.2025 sind die Sender in der Erfüllung des von der Politik gegebenen Auftrags also nicht mehr finanziert. Und die Rechtsextremisten machen weiter Wahlkampf gegen unabhängigen Rundfunk, über Solidarbeiträge finanziert. (Und ja, natürlich sollte man die Beiträge sozial staffeln – dafür setze ichn mich seit Jahren ein.)

Die Vertagung der Runfunkfinanzierungsreform ist eine Katastrophe, eine historische Chance wurde hier verpasst. Schlimmer noch: Wenn wir die Entpolitisierung der Beiträge nicht hinbekommen, wird die Finanzierungsfrage unserer staatsfernen, marktunabhängigen Medien weiter populistisch missbraucht und am Ende ein Thema, mit dem autoritäre und extreme Parteien unsere Demokratie vor sich hertreiben. Bei jeder Landratswahl, bei jeder Bürgermeisterwahl macht die AfD Stimmung mit der Beitragsfrage, nimmt das ganze Land in Geiselhaft – wenn wir sie das tun lassen! Bekommen wir die Entpolitisierung der Beiträge nicht hin, beispielsweise durch einen Beitragskorridor, innerhalb dessen es KEF-überprüfte und durch Gremien kontrollierte Automatismen gibt, regieren weiter die Rechtsextremen, denen ohnehin am liebsten wäre, wenn sich die Elon-Musk-X-Schreiplattform, Trump-Fox-News, Schwurbel-Telegram und Putin-TV die Medienlandschaft unter sich aufteilen würden.

Statt Framings der Rechtsextremen nachzuplappern, sollten also auch CSU und FW – neben den guten und wichtigen Reformen – mit Schlechtreden aufhören und es anpacken, unsere Medieninstitutionen wieder zu stärken. Denn letztlich sind wir sonst alle Verlierer: die Sender, die als „böse Buben“ den Klageweg gehen mussten, die Politik, die handlungsunfähig und schwach bleibt, und die Demokratie, die nicht in der Lage war, Lösungen zu finden.

Der absehbare Verfassungsbruch schadet allen

Was haben wir Grüne getan? Wir Grüne haben seit Sommer 2023 immer wieder gemahnt – Briefe geschrieben, aufgeklärt, Eingaben bei der Rundfunkkomission gemacht, Presse zum Thema gemacht, mit unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Digitales und Medien unsere klare Haltung festgezurrt – ja sogar im Oktober 2024 vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig einen Dringlichkeitsantrag in der Sache Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen im Bayerischen Landtag gestellt. Und auch andere Grüne Landtagsfraktionen wurden aktiv. Aber auch der Druck im Bayerischen Landtag hat Markus Söder nicht bewegt, endlich in der Runde der Länder aktiv zu werden. Das Ergebnis: Verfassungsbruch, der allen schadet.

Absehbar. Ärgerlich. Und völlig vermeidbar.

Meine Rede anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Wir haben schon mehrfach, im Ausschuss und im Plenum, über diesen Gesetzentwurf diskutiert. Er regelt viele wichtige Dinge, hinter denen auch die GRÜNEN stehen, aber es gibt ein paar Punkte, die weiterhin kritisch zu bewerten sind. Wir finden es gut, dass zum Beispiel die Planungssicherheit mit einer Erweiterung von 18 Monaten auf jetzt wieder vier Jahre doch noch einen Sprung gemacht hat, doch noch hier im Gesetz gelandet ist. Ich glaube, das ist unserer gemeinsamen Arbeit als Parlament zu verdanken, dass wir hier die Kurve gekriegt haben. Lassen Sie mich aber auch ein paar Punkte nennen, die wir GRÜNE weiterhin kritisch
beurteilen:

Die Staatsferne sollte man ernst nehmen. Der Medienrat hat mit der Audiostrategie und dem Lokal-TV-Konzept ganz wichtige, zukunftsweisende Papiere erarbeitet, und es ist gut, dass der Medienrat das gemacht hat, denn in dem Medienrat sitzt nur ein Drittel staatsnaher Vertreterinnen und Vertreter. Zwei Drittel sind Menschen aus Sportvereinen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Kirchen, Leute aus der Zivilgesellschaft, fern vom Staat, fern von der Politik, die hier mitverhandelt haben.

Warum nenne ich das? – Weil in dieser Audiostrategie – deshalb wundert mich Ihre Einlassung ein bisschen, Kollege Ludwig – eigentlich schon explizit festgelegt war, wie man mit Verbreitungswegen umgehen kann, wie es eine gute Lösung für alle geben kann. Wir sind der Meinung, dass mit dem Gesetzesvorbehalt hier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Kompetenzen entzogen werden. Es geht ja beim Verbreitungsweg nicht nur um den privaten, sondern auch um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem vielfältigen Angebot. Wenn man da nicht mehr auf Augenhöhe verhandeln kann, weil es einen Gesetzesvorbehalt gibt, dann haben wir ein Problem. Außerdem war im Lokal-TV-Konzept ganz klar festgelegt, dass man Online-Angebote auch fördern solle. Ja, es gibt seit vier Jahren – wie die Staatskanzlei auch im Ausschuss erklärt hat – von der BLM Angebote auf Plattformen, die gefördert werden. Aber die Angebote der Medienunternehmen, der Anbieterinnen und Anbieter von vielfältigen Medien hier in Bayern, sind eben noch nicht förderfähig, wenn sie online sind. Das ist etwas, was wirklich nicht mehr zukunftsweisend ist. Einfach darauf hinzuweisen, dass wir das ja mit der nächsten Novelle regeln könnten, ist zu kurz gesprungen, liebe Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die BLM fördert viel: Programmqualität, Medienkompetenz, technische Infrastruktur, Aus- und Fortbildung, Initiativen gegen Hass im Netz – auch auf unsere grüne Initiative hin –, Standort und Innovation. Zum Vergleich will ich aber mal in andere europäische Länder schauen: In Schweden zum Beispiel ist die Staatsferne sehr gut in einem Fonds aufgehängt. Ohne Eingriffe der schwedischen Regierung oder des schwedischen Parlaments gibt es 13,2 Millionen Euro pro Jahr für die Programmqualität-Förderung von 140 Medien. 14,5 Millionen Euro pro Jahr gibt es für die Infrastruktur und 42,3 Millionen Euro für die Transformation der Medien, eben um junges Publikum auch online, auch über Apps, auch auf Drittplattformen zu erreichen. Bayern gibt dafür 12 Millionen Euro aus. Aber es gibt viel zu tun, woran wir arbeiten müssen. Der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist in den Programmgrundsätzen, zum Beispiel in Artikel 5, aktuell noch nicht enthalten. Stattdessen sind Dinge enthalten wie die Achtung von Ehe und Familie.

(Florian Köhler (AfD): Das ist ja ein Skandal!)

Wir finden, der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung könnte dort auch Platz finden. Wir müssen außerdem weiter intensiv daran arbeiten, wie die Staatsferne und die Unabhängigkeit von einem Staatshaushalt gesichert werden können. Ich weiß, in Bayern geht man davon aus, dass sich hier sehr selten die Regierungsmehrheiten ändern. Aber was machen wir denn, wenn hier auf einmal autoritäre Parteien das Ruder übernehmen sollten, Einfluss gewinnen sollten, Sperrminoritäten haben und auf einmal

(Zuruf von der AfD)

– da kommen hier von rechts natürlich Zwischenrufe – diese Förderung aus dem Staatshaushalt nehmen, wie sie es schon für die Kultur fordern, wie sie es für die Kreativwirtschaft fordern, wie sie es für die Filmbranche fordern, dort überall die Mittel auf null zu kürzen? Wie sieht es denn dann mit unserem Lokal-Rundfunk aus? Planbar, langfristig und solide aufstellen, insbesondere Staatsferne stärken – so stellen wir uns eine Förderung vor. Aber viel Gutes ist dabei. Deshalb werden wir uns diesmal enthalten. Vielleicht können wir beim nächsten Mal mit Ja stimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dringlichkeitsantrag „Fakten statt Fake: Betrieb des Bayerischen Rundfunks sicherstellen – Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgehend auf den Weg bringen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das gesetzlich festgelegte und mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verfahren zur Festlegung der mit Blick auf den gegebenen Auftrag bedarfsgerechten Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Infrastruktur einzuhalten, und so umgehend einen Weg aufzuzeigen, wie die bedarfsgerechte Finanzierung des Bayerischen Rundfunks (BR)
ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt wird. Die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
verzüglich verhandelt wird, um eine drohende Finanzierungslücke zu verhindern. Außerdem wird die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Prozess der Festlegung der Finanzierung entpolitisiert wird.

Begründung:

Die aktuelle Beitragsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – also ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie aller in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie dem BR – endet am 31. Dezember 2024. Derzeit wird ein Reformstaatsvertrag von der Rundfunkkommission der Länder (RFK) erarbeitet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. Die Auswirkungen der im Diskussionsentwurf zu diesem Reformstaatsvertrag vorgestellten Veränderungen auf eine verfassungsrechtlich gebotene, bedarfsgerechte Finanzierung stehen allerdings in den Sternen. So hat auch die von den Ländern selbst eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem von den Ländern selbst angeforderten, öffentlichen Sonderbericht vom 27. September 2024 deutlich gemacht, dass sie sich zur „finanziellen Auswirkungen einzelner Reformansätze“ nur äußert, „wenn diese verlässlich und nachprüfbar zu beziffern sind.1
Außerdem stellt der KEF-Sonderbericht vom 27. September 2024 bereits eingangs deutlich fest, er ersetzt oder modifiziert in keiner Weise die Feststellungen des 24. Berichts der Kommission. Als Sonderbericht nach § 3 Abs. 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde er in einem selbstständigen Verfahren erstellt und darf das noch nicht abgeschlossene regelhafte Bedarfsfestsetzungsverfahren nicht stören
oder beeinflussen.2
Sollte der Reformstaatsvertrag wie bisher geplant in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Leipzig beschlossen werden, muss er hernach noch das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung in allen sechzehn Ländern durchlaufen: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes muss in alle sechzehn Landesparlamente eingebracht werden. Die Landesparlamente können den Entwurf beschließen oder ablehnen. Erst der Beschluss ermächtigt die Landesregierung, den Reformstaatsvertrag zu ratifizieren. Im Weiteren erfolgt im Beschlussfall die Ausfertigung und Verkündigung des Zustimmungsgesetzes mit dem Reformstaatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung. Erst abschließend kommt es zur Ratifizierung.3
Selbst wenn der Reformstaatsvertrag also zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte, was mit Blick auf das Verfahren fraglich ist, ist die bedarfsgerechte Finanzierung laut KEF-Sonderbericht ab 1. Januar 2025 davon unberührt. Dadurch droht dem BR ab Januar 2025 eine erhebliche Finanzierungslücke. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und andere Landeschefs lehnen die Empfehlung der KEF ab, die zur bedarfsgerechten Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des Beitrags um 56 Cent ab 2025 vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass die Sender, im Falle einer Klage, auch diesmal Recht bekommen. Das Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zahlen am Ende vermutlich die Steuerzahler. Den
immensen Schaden haben wir alle.

Der BR ist eine unverzichtbare Säule der demokratischen Meinungsbildung in Bayern. Ohne ausreichende Finanzierung wäre er gezwungen, essenzielle und lieb gewonnene Programmangebote einzuschränken oder einzustellen sowie Stellen abzubauen. Betroffen wären unter anderem sicherlich freie und feste Mitarbeiter, wie auch Menschen, die bei Auftragsproduktionen in der bayerischen Medienbranche beschäftigt sind und
jene, die in anderen Sektoren dem BR zuarbeiten.
Das KEF-Sondergutachten ist sehr deutlich: Der aktuelle Entwurf des Reformstaatsvertrags bringt keinerlei kurzfristige Kosteneinsparungen. Die Staatsregierung ist laut Bayerischem Rundfunkgesetz verpflichtet, die Weiterentwicklung und den Betrieb des BR sicherzustellen. Ein langfristiger und tragfähiger Finanzierungsplan ist daher unverzüglich vorzulegen, um Arbeitsplätze zu sichern, das Programmangebot aufrechtzuer-
halten und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Dringlich ist ebenso die Entpolitisierung der Finanzierung: Wo aus verfassungsrechtlich notwendiger, bedarfsgerechter Finanzierung politisch Kapital geschlagen wird, wird das immer schaden. Der Blick muss auf einem zukunftsfesten Auftrag liegen, der unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk-Infrastruktur sicher ins Heute und Morgen des globalen Medienmarktes mit all seinen Gefahren der breiten Desinformation bringt. Das Schielen auf ein möglichst billiges Rundfunkangebot nutzt nur denen, denen auch Desinformationen nutzen. Daher ist die Entpolitisierung einer bedarfsgerechten Finanzierung überfällig.

1 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
2 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
3 Zum Verfahren der Ratifizierung von Staatsverträgen siehe die Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Nr. 48/07 vom 19. September 2007

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“

Es ist gut, richtig und notwendig, dass die Länder ihrer Aufgabe nachkommen, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Strukturen und Angebote zu evaluieren und mit Blick
auf die Herausforderungen der globalisierten digitalen Medienwelt neu auszurichten, auch um Effizienzpotenziale zu heben. Eine Reform ist überfällig. Es ist gut, richtig und notwendig, dass moderne Führung der “kollegialen Leitung”1 und von den Sendern selbst begonnene oder vorweggenommene Reformen gestärkt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Zusammenführung der Mediatheken, die Kooperationen mit gemeinwohlorientierten Externen, die Stärkung der Medienkompetenzbildung und die verstärkte und verbesserte Kooperation der Sender technisch, administrativ wie auch inhaltlich.

Es ist gut, richtig und notwendig, dass auch Neuerungen für Zukunftsfähigkeit und Resilienz gegen Angriffe, wie wir sie in der Slowakei oder Ungarn erleben, implementiert werden. So zum Beispiel: ein konsequentes Monitoring sowie ein regelmäßiges, standardisiertes, öffentliches und zentrales Reporting zur Auftragserfüllung mit Blick auf das Gesamtangebot analog zur Reporting-Funktion zum Gesamt-Finanzbedarf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF); eine Stärkung des Auftrags zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts2; kuratierende Funktion für externe Angebote; das “Körbemodell” für flexibilisierte Angebote abseits des Linearen für Synergie und Effizienz bei Doppelangeboten oder die Beauftragung von Partizipationsmöglichkeit und Dialog in eigenen Portalen (Mediathek/Audiothek)3. Aber auch: Games im Rahmen konkret adressierter Zielgruppen, wenn die Games einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen und die Auftragserfüllung unterstützen, beispielsweise da, wo man Menschen mit Nachrichten nicht mehr erreicht4. Weiter sehr sinnvoll: der Abschied von manch linearem Angebot spätestens nach dem 31.12.20325; gemeinsame Leitlinien für Datenschutz und KI; eine Verdeutlichung der Presseähnlichkeit; ein klarer Blick auf gemeinsame europäische Plattformangebote, inklusive kommerzieller Anbieter:innen6; aber auch die erneute Stärkung der Barrierefreiheit fürinklusive Teilhabe aller. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung für ein vielfältiges öffentlich-rechtliches Medienangebot von Übermorgen in einem Deutschland innerhalb Europas, auch mit Blick auf die mediale Übermacht großer globaler Plattformen.

Es ist gut, richtig und notwendig, dass der aktuell vorliegende Diskussionsentwurf sich nicht vorrangig darauf kapriziert, wie alles billiger werden kann. Wir wollen – und müssen – unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Medien-Infrastruktur erhalten und in die Zukunft führen. Das wird nicht gelingen, wenn lediglich Einsparpotentiale die Richtschnur sind. Der medienpolitische Grundkonsens unserer Gesellschaft zur Wichtigkeit des Erhalts unseres dualen Rundfunksystems mit starken Privaten und starken Öffentlich-Rechtlichen muss gestärkt und nicht aufgekündigt werden. Eine wichtige Säule der Zukunftsgarantie für unsere Öffentlich-Rechtlichen spart der Diskussionsentwurf aber aus: die Entpolitisierung der Finanzierung.

Entpolitisierung der Rundfunkfinanzierung? Fehlanzeige.

Investitionen sind die Saat, die aufgeht. Wir säen, damit unsere Kinder und Kindeskinder ernten können. – Eine Medienpolitik der Zukunft muss also nicht nur wichtige Aufgaben und Zielgruppen der Zukunft, sondern auch die Finanzierung dieser Aufgaben, das Erreichen dieser Zielgruppen im Fokus haben. Gerade die Investition in Zukunftsfelder wie die Stärkung des respektvollen, öffentlichen gesellschaftlichen Dialogs7, Aufbau von neuen Strukturen derKooperation mit Dritten, Barrierefreiheit aller – auch in der Vergangenheit produzierter aktuell verfügbarer Angebote, mehrsprachige Untertitel für eine moderne Einwanderungsgesellschaft, Angebote in leichter Sprache – und last not least ein Zusammenrücken innerhalb der Plattformen Europas, ein zukunftsfestes Aufstellen bei jüngeren Personen mit vielfältigen, erstmals in einem Gesamt-Angebotsportfolio zusammengefassten und klar benannten Angeboten für die Publika für morgen, all das kostet.

Explizit sind auch die im “Körbemodell” zusammengefassten, mittelfristig “weg-flexibilisierten” Angebote8 erst ab 1.1.2027 nicht mehr beauftragt. Wie sind die Einzelangebote bis dahin zu finanzieren? Für Kooperationen innerhalb der Sender gibt es keinen Zeitplan, also auch keinen Kostenplan. Große, von der KEF identifizierte Kostentreiber wie der Energie hungrige Simulcast-Betrieb von DAB+ und UKW oder der von der KEF genannte Betrieb einzelner Landesrundfunkanstalten, aber auch die Finanzierung von Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen aus dem Beitrag selbst, werden im
Diskussionsentwurf nicht erwähnt. Die aktuelle Beitragsperiode endet ungeachtet aller Reformpläne zum 31. Dezember 2024. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Es gibt Stand 11. Oktober 2024 ein klares, gesetzlich festgelegtes, verfassungsrechtlich mehrfach überprüftes Verfahren zur Festlegung des Beitrags ab 1. Januar 2025. Die Einhaltung dieses gesetzlich festgelegten Verfahrens erfordert Zeit, die uns davonläuft.

Das mutlose und beschämende Vermeiden eines ehrlichen Vorschlags zur Finanzierung des gegebenen Auftrags ist daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Leerstelle, die weitere Wunden reißt und weiteres Vertrauen zerstört: Die Sender werden – ja sie müssen – den Klageweg beschreiten, um ihrem Auftrag gerecht werden zu können. Die Politik bleibt passiv und hält sich nicht an gesetzlich festgelegte Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass auch diesmal die Sender recht bekommen. Das
Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zählen am Ende vermutlich die Steuerzahler:innen. Den immensen Schaden haben wir alle: Die schreiende Leerstelle der dringend notwendigen Entpolitisierung des Beitrags ist das Öl, das wir ins lichterloh brennende Feuer gießen. Wir stärken damit nur Feindinnen und Feinde eines staatsfernen, unabhängigen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und schwächen diese wichtige Säule unserer Demokratie.

Die europäische Perspektive stärken

Seit den Anfängen des ÖRR hat sich nicht nur die Medienlandschaft, sondern auch unser Land verändert. Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft im Herzen Europas und handeln als Europäer:innen in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Europa prägt unser gemeinsames Handeln und Erleben – von der EU-Gesetzgebung bis hin zur kommunalen Selbstverwaltung. Basis des europäischen Projekts sind gemeinsame Werte, die sich im gesellschaftlichen Austausch weiterentwickeln. Eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit benötigt daher eine europäische Medienöffentlichkeit. Um Frieden und Freiheit in der EU zu bewahren, dürfen wir den feindlichen Kräften des Nationalismus keinen Raum geben. Ein Zusammenrücken freier europäischer Medienangebote schafft eine starke, gemeinsame Öffentlichkeit für unsere Demokratie. Dazu braucht es langfristig gemeinsame europäische Plattformen – mit einem “Level Playing Field” auch für kommerzielle Anbieter:innen wie Verlage oder Privatsender. Dazu braucht es mehrsprachige Untertitelung heute bereits bestehender Angebote und die Stärkung ebenfalls bereits bestehender europäischer Medieninfrastruktur.

Die Rundfunkkommission schlägt in ihrem Diskussionsentwurf für den Reformstaatsvertrag vor, 3sat “teilweise oder vollständig” in das Programm von Arte zu “überführen”9 , um die Anzahl digitaler Kanäle zu reduzieren und Doppelstrukturen abzubauen. Dies soll zur “Europäisierung” der Kulturberichterstattung beitragen. Eine Zusammenlegung würde jedoch den öffentlichen Auftrag der Sender gefährden, der explizit Bildung, Information und Kultur umfasst. Eine Verringerung von Programm-Zeit und Budgets für die beauftragten Inhalte aus den Bereichen Bildung, Information und Kultur ist somit zu befürchten, insbesondere, da die Angebote von 3sat nicht als Parallelangebot, sondern als unterschiedlich ausgerichtetes Komplementärangebot zu Arte zu verstehen sind. 3sat bietet eine Plattform für kritische Debatten, demokratische Meinungsbildung und kreative Vielfalt im deutschsprachigen Raum wie kein anderer Sender. Die Zusammenlegung von 3sat und Arte wäre daher ein falscher Schritt; es würde mit dem „überführen“ ein grenzüberschreitendes Angebot und Medien- und Kultur-Infrastruktur für über 100 Millionen deutsche Muttersprachler:innen mutwillig zerstören.

Die Vielfalt ist bisher eine der größten Stärken des ÖRR. 3sat trägt mit seinen Dokumentationen und Magazinen, Wissenschafts- und Kulturangeboten entscheidend zur Vertretung spezifisch deutschsprachiger grenzüberschreitender kultureller Identität bei. Es gleicht einem Treppenwitz der Geschichte, wenn ausgerechnet die bundesdeutsche Landespolitik in trauter Einigkeit diese Errungenschaft abschaffen und in die kollektiven Erinnerungen unserer gemeinsamen europäischen Geschichte verbannen würde.

Die Reform sollte die zukünftige Medienlandschaft und das künftige Medienverhalten der Zuschauer:innen berücksichtigen. Eine einseitige Fokussierung auf Kostensenkung gefährdet langfristig die Akzeptanz und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Niemand will für mittelmäßige Angebote zahlen, die er nicht versteht oder die ihn nicht erreichen.

Die Zukunft ist jung. Nach wie vor werden junge Audio-Angebote nicht explizit beauftragt, im Gegenteil sogar Audio-Angebote pauschal gekürzt ohne Schutz junger Angebote, weiterhin fehlen verbindliche Quoten für Sendeminuten und Mittel für junge Zielgruppen.

In einer Einwanderungsgesellschaft ist es unabdingbar, dass es Untertitel in relevanten, in der Bundesrepublik mit zahlreichen Muttersprachler:innen beheimateten Sprachen gibt. Untertitel beispielsweise in Türkisch für knapp vier Millionen Türkisch-Muttersprachler:innen, Russisch für knapp vier Millionen Russisch Muttersprachler:innen oder in Englisch für alle unterstützt die Kompetenz des Verstehens des Deutschen für frisch Angekommene, bildet die Sprecher:innen in den Schriftsprachen ihrer Muttersprachen und öffnet das öffentlich-rechtliche Medienangebot der Bundesrepublik für zig Neu-Zugewanderte, die so hier ankommen können, statt sich auf TikTok oder in Angeboten ihrer Herkunftsländer in andere Medien-Öffentlichkeiten zurück zu ziehen.

Vielfältige Medienlandschaft erhalten

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nicht für sich, sondern ist Teil unserer pluralen Medienlandschaft. Eine Stärkung des ÖRR ist gleichbedeutend mit einer Stärkung der gesamten medialen Infrastruktur in unserem Land. An einigen maßgeblichen Punkten gibt es im aktuellen Entwurf hier noch Leerstellen, die es zu füllen gilt, sowie Ansätze, die diesem
Anliegen entgegenstehen. So ist das Ziel, das mit einer engeren Fassung der Vorgaben zur Presseähnlichkeit verfolgt wird, nämlich faire Wettbewerbsbedingungen für private Verleger zu erhalten, löblich und muss in den Reformstaatsvertrag im Sinne der Medienpluralität im Sinne eines “Level Playing Field” Eingang finden.

Die hier vorgelegte Formulierung wird dem Ziel allerdings gleich von zwei Seiten nicht gerecht: Die Innovationsfähigkeit der Sender, gerade bei der Entwicklung von personalisierten Formaten, bei Kurznachrichtenformaten und im Bereich der aktuellen Berichterstattung, beispielsweise durch aktuelle Ticker zu wichtigen, sich dynamisch entwickelnden Geschehen, wird zum einen massiv ausgebremst. Auch die zeitlich sehr strenge Kopplung der Textinhalte an die Publikationsdaten von Bewegtbild- oder Audioinhalten ist in der Realität kaum umsetzbar. Zum anderen sind die Vorgaben – obwohl schärfer gefasst – immer noch nicht eindeutig und in der Umsetzung abhängig von Auslegungsfragen. So wird es weiterhin die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten zwischen Sendern und Verlagen geben.

Eine klare, maschinell auswertbare und überprüfbare Regelung, z.B. durch eine festgelegte Zeichenanzahl, würde hier für Klarheit sorgen, den Sendern die nötige Beinfreiheit gewährleisten, Schulungen von Personal sparen und das Produkt der Verleger – gut recherchierte, tiefgreifende und umfangreiche Textberichterstattung – schützen. Länge einer dpa-Meldung erlaubt; Länge einer Die Zeit-Recherche verboten, könnte man es überspitzt andenken – und Maschinen die Überprüfung überlassen und so Menschen endlich wieder ihren Job machen lassen, statt sie mit bürokratisch-kleinteiligen Regelungen zu vergrämen. Das ist Rechtssicher für Sender, befriedigend und befriedend für Verleger:innen, in Summe Gewinn für alle.

Die Vielfalt unserer Angebote ist die Seele unseres ÖRR. Der Auftrag fordert auch Angebote für Minderheiten und sehr kleine Zielgruppen; Inhalte, die bei kommerzieller Ausrichtung keine Chance haben, finden hier ihren wichtigen Platz. Einige solcher Angebote sollen nun abgewickelt werden, was dem Gedanken eines gemeinwohlorientierten Programms widerspricht. Sehr deutlich findet sich diese Debatte in der drastischen Kürzung im Bereich Radio wieder. Wer seit Jahren den gleichen Sender eingestellt hat – wie fühlt er sich wohl, wenn eines morgens dort nur noch Rauschen aus dem Äther dringt? Dass diese Einsparpotenziale sich allerdings erst in ferner Zukunft entfalten, und man anders zielführend reformieren könnte, ohne Kahlschlag zu betreiben, macht das Sondergutachten der KEF deutlich.

Denn der Reformstaatsvertrag klammert einen wichtigen Punkt gänzlich aus: Großes Potenzial sowohl laut KEF zur deutlichen Kostensenkung als auch zur Stärkung der pluralen Medienlandschaft – nicht nur der Radiosender der ÖRR, sondern auch der vielen kleinen privaten Sender und Bürgerradios – lässt sich im Bereich der Programmverbreitung finden. Durch eine verbindliche Beendigung des Simulcasts, also einen Ausstieg aus der UWK-Verbreitung, ließe sich dieses Potenzial heben. Das Einsparpotenzial für den ÖRR läge hier laut KEF bei 100 Millionen Euro10. Auch mit Blick auf Energieeffizienz hat ein Ende des Simulcast positive Wirkung: laut einer Studie der BBC zum eigenen Energieverbrauch entfallen 31% des gesamten Energieverbrauchs auf die Verbreitung von UKW11.

Kleine Hörfunkanbieter hätten ebenfalls einen massiven Vorteil bei einer Fokussierung auf einen Verbreitungsweg. Im Sinne der Angebotsvielfalt sollte die politische Entscheidung eines verbindlichen baldigen Ausstiegsdatums der UKW-Verbreitung endlich gefällt werden. Natürlich ist bei der verbindlichen Vorgabe dieses Weges auf die notwendige Planungssicherheit der Sender zu achten.

Gute, innovative Angebote produzieren: Programm! – Das ist es, wofür wir unseren Rundfunk brauchen. Doch seit Jahren fließt sehr viel Zeit und Energie in Verwaltung, in Bürokratie der Sendeanstalten, auch zum Missfallen der vielen Festangestellten und Festfreien in den Häusern. Der Gedanke des Bürokratieabbaus muss zum Wohle der Programmqualität deutlich im Reformstaatsvertrag verwurzelt sein. Prozesse verschlanken, Hierarchien verflachen, Verwaltungspflichten reduzieren, Doppelstrukturen abbauen, klare Zuständigkeiten im Bereich der Kooperation und Struktur der Sender schaffen und auch im Personalbereich die Komplexität verringern. Viele neu hinzukommende Verbindlichkeiten des Diskussionsentwurfs zum Reformstaatsvertrag enthalten eher ein deutliches Plus an Bürokratie, statt ein Abstreifen der bürokratischen Teerschicht. Weniger Formulare, weniger Zeichnungs- und Zustimmungspflichten, weniger Sitzungen, weniger Schalten, weniger Konferenzen – mehr Zeit für Inhalte, mutige Entscheidungen – das gehört in eine gelungene Reform.

Es ist für unser Zusammenleben als freiheitlich-demokratische Gesellschaft entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch zukünftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung in einer pluralen, digitalen und internationalen Medienwelt gerecht wird und dem Auftrag entsprechend so ausgestattet wird, dass er dieser Herausforderung gerecht
werden kann.

Ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Programm anzubieten ist dabei das Herzstück. Wir sollten daher gemeinsam für diesen bestmöglichen Rundfunk und seine gerechte Finanzierung werben und für sie kämpfen – weil er es wert ist.

Sanne Kurz
Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN im Bayerischen Landtag,
Kultur- und Medienpolitische Sprecherin,
Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen
Fernsehens (BR).

Erhard Grundl
Bundestagsabgeordneter für die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kultur- und
Medienpolitischer Sprecher, Obmann im
Unterausschuss Auswärtige Kultur- und
Bildungspolitik.

Mitzeichnend aus den Gremien:
Jessica Leutert, NDR Rundfunkrat
Dr. Ann-Kathrin Tranziska, NDR Rundfunkrat
David Mohr, Rundfunkrat Radio Bremen
Anke Offerhaus, Rundfunkrat Radio Bremen
Antje Kapek, rbb Rundfunkrat, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus für BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Catherine Kern, SWR Rundfunkrat, Medienpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtag Baden-Württemberg


Mitzeichnend aus den Bundesfachforen Medienpolitik B‘90/DIE GRÜNEN:
Madeleine Henfling, Sprecherin BAG Digitales und Medien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thomas Schäfer, Sprecher BAG Digitales und Medien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


1 ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag, §19. Stand: 26.09.2024
2 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 1. Stand: 26.09.2024
3 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern (…)
sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation”
4 vgl Reuters Intitute Digital News Report 2023 und 2024
5 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 4. Stand: 26.09.2024
6 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §30f, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und
das Deutschlandradio ermöglichen eine Mitwirkung und Vernetzung für öffentlich-rechtlich organisierte europäische Partner und prüfen
regelmäßig eine mögliche Öffnung für kommerzielle Anbieter.”

7 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern (…)
sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation”
8 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 6. Stand: 26.09.2024

9 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 2. Stand: 26.09.2024

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Fachkonferenz „(Dis)information Age: Herausforderungen für Journalismus, Bildung & Politik“

Desinformation ist längst keine abstrakte Gefahr mehr. Sie untergräbt demokratische Institutionen, destabilisiert den öffentlichen Diskurs und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt – verstärkt durch KI-generierte Inhalte und digitale Informationswege.

Wie können wir dem wirksam begegnen?

🎯 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag bringt Expert*innen aus den Bereichen Journalismus, Bildung, Zivilgesellschaft, Forschung und Politik zusammen, um genau diese Frage gemeinsam anzugehen.

💡 Vor allem stehen Vernetzung und konkrete Zusammenarbeit im Mittelpunkt, insbesondere zu den folgenden Themen:
·      Strategien gegen Desinformation und Informationsmanipulation
·      Medien- und Digitalkompetenz für alle Generationen
·      Stärkung unabhängiger und pluralistischer Medien
·      Digitale Souveränität und europäische Resilienz

In diesem Rahmen erwartet Euch folgendes Programm:
▶️ ein spannender Impuls aus der Perspektive von Zivilgesellschaft und Forschung von Benjamin Shultz,
▶️ ein Panel mit Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und Staatsminister für Digitales Dr. Fabian Mehring,
▶️ praxisnahe Breakout-Sessions mit unserem Sprecher für Digitales und Europa Benjamin Adjei und unserer Sprecherin für Kultur und Medien Sanne Kurz,
▶️Raum für Austausch und Kooperation durch interaktive Formate mit unseren Kooperationspartnern CORRECTIV, Volksverpetzer, Business Council for Democracy BC4D, SPREUWEIZEN, Lie Detectors, JFF – Institut für Medienpädagogik, codetekt, und ISD (Institute for Strategic Dialogue).

📅 Freitag, 10. Juli 2026 | ab 12:00 Uhr
📍 Bayerischer Landtag, Maximilianeum, München

👉 Hier anmelden und Teil der Lösung werden

Zukunftssicherung ARD – Mediathek als Chance

Die Film- und Fernsehbranche in Deutschland hat seit der Corona-Pandemie harte Jahre hinter sich – und nun aufgrund einer immer rasanter fortschreitenden Umwälzung der Medienwelt durch demografischen Wandel, Veränderungen in der Parteienlandschaft, KI und anderer Sehgewohnheiten wohl noch härtere Jahre vor sich.
Das von Elisabeth Mayer, Cornelia Grünberg und Michael Chauvistré sowie der AG Filmpolitik organisierte Panel soll zum einen darstellen, welche umfassenden Einschränkungen im Jahrzehnte gewohnten Sendebetrieb uns allen bevorstehen und wovon wir uns verabschieden müssen. In einem zweiten Teil möchten wir gerne Chancen aufzeigen, die sich in der Umstrukturierung und Neuausrichtung von einem linearen Sendebetrieb zu einem attraktiven Plattformangebot ermöglichen.
Die Mitglieder des BVR sind besorgt. Studien belegen, dass viele Kolleg:innen aus dem Regiebereich überlegen, wegen der prekären Auftragssituation ganz aus der Branche auszusteigen, da ihre finanzielle Existenz bedroht ist. Beim Filmempfang der CDU/CSU am 29.05.2026 im Bundestag in Berlin haben wir als Vorstand des Bundesverbands für Regie dies auch angesprochen. Im Bayerischen Rundfunk gibt es die Strategie „BR-Kompass 2030“. Wir als Bundesverband Regie suchen ebenfalls nach Strategien, unsere Mitglieder zu schützen, auf den Wandel vorzubereiten und ihnen als Kreative mögliche Wege im Film- und Fernsehbereich aufzuzeigen. Interessant für uns: die Chance, die die Mediathek für Autor:innen und Regisseur:innen birgt. Welche Zukunftsperspektiven haben wir Filmurheber? Wie werden wir selbst fit für die Zukunft? Und – was wird unser Publikum in 10 Jahren sehen wollen?
Panelgäste:
Sophia Burkhardt  – Channelmanagerin und stellvertretende Programmdirektorin der ARD Mediathek, ARD Programmdirektion
Björn Wilhelm – Kulturdirektor des BR
Christoph Pellander  – DEGETO
Führungskräfte des Portfoliomanagements BR/ARD
Sanne Kurz – Rundfunkrätin  DIE GRÜNEN /  Bayerischer Rundfunk
Doris Metz – Gewinnerin des Deutschen Filmpreises 2025 für Kino-Dokumentarfilm „Petra Kelly – Act new!“ und Rundfunkrätin beim WDR
Danach: Get Together „BVR – Mia san mir“ mit Brezen, Bier und guter Laune

Lokalmedientage 2026: „Fake oder Fakten?“

Faktencheck als Strategie gegen Desinformation

„They’re eating the dogs, the people that came in, they’re eating the cats, they’re eating the pets of the people that live there“ – Trumps virale Desinformation zeigt: Lügen kennen keine Grenzen. Doch Fake News und KI-generierte Inhalte sind längst auch im Lokalen eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit. Wie sichern Faktenchecks den demokratischen Diskurs vor Ort? Müssen Lokalredaktionen selbst prüfen oder externe Expertise einbinden? Und wie erreichen Richtigstellungen in der Informationsflut überhaupt noch ihr Publikum? Wir diskutieren Strategien für eine informierte Öffentlichkeit.

Eine Veranstaltung der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Diskussion:
Thomas Laschyk, Volksverpetzer
Caroline Lindekamp, CORRECTIV
Moderation:
Sanne Kurz, Bayerischer Landtag

Panel „Realitätscheck: Feminstische Kultur- und Medienpolitik – Was funktioniert wirklich?“

2026 feiert WAM ein besonderes Jubiläum: 5 Jahre Women in Arts and Media. Seit der Gründung ist ein starkes Netzwerk entstanden, das Frauen in Kunst und Medien verbindet, unterstützt und sichtbar macht.

Anlässlich der Jahrestagung  erwarten euch im Kulturzentrum „Kultur im Trafo“ Panels, Workshops, Walks und lebendige Gespräche – zum Mitdenken, Mitgestalten und Vernetzen.

Mich trefft Ihr am 13. Juni um 15:30 Uhr auf dem Panel „Realitätscheck: Feminstische Kultur- und Medienpolitik – Was funktioniert wirklich?“ Wir diskutieren darüber, welche Faktoren eine feministische Medien- und Kulturpolitik fördern oder blockieren – rechtliche Rahmenbedingungen, politische Prioritäten, Finanzen, Netzwerke, u.a.

 

Journalismus-Bildungsgipfel Bayern

Im Rahmen von „Press Ahead 2026“, dem Newcomer-Camp des Bayerischen Journalistenverbands findet der Journalismus-Bildungsgipfel Bayern statt. Hier diskutieren die Köpfe aus Medien- und Bildungspolitik und Medienwirtschaft über die Herausforderungen, vor denen die journalistische Ausbildung heute steht, und welche Lösungen sich anbieten. Unter anderem soll es um Standards für die Volontärsausbildung und anerkannte Ausbildungsabschlüsse im Journalismus gehen.

Beim Panel „Journalismus-Ausbildung weiterdenken: Was kommt nach dem Volo?“ sind auf dem Podium:

  • Prof. Renate Hermann, Hochschule Ansbach, Vorsitzende MedienCampus Bayern
  • Prof. Markus Kaiser, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
  • Sanne Kurz, Mitglied des Bayerischen Landtags, medienpolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen
  • Kira Rossbach,  Volontärin SAT.1 Bayern
  • Jenny Schack, Mitglied des Bayerischen Landtags, stellvertretende medienpolitische Sprecherin, CSU
  • Harald Stocker, Vorsitzender BJV

Journalismus unter Beschuss – was ist uns Pressefreiheit wert?

„Journalismus unter Beschuss – Was ist uns Pressefreiheit wert?“ lautet der Titel des zweiten grünen Themenabends im November des OV Traunstein.

Beim Thememabend sprechen wir darüber, wie sich Anfeindungen, juristische Drohkulissen, gezielte Klagen, Gewalt und Einschüchterungsversuche auf die Pressefreiheit auswirken – und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden können. Welche Rolle spielen Selbstzensur, strukturelle Einschränkungen und fehlende Schutzmechanismen? Wie können wir als Gesellschaft jene stärken, die tagtäglich für unabhängige Berichterstattung eintreten?

Sanne Kurz wird diese Fragen mit uns am 12.11.25 ab 19:00 Uhr im Sailer Keller diskutieren.

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?

Gemeinsam mit Expert:innen aus verschiedenen Bereichen wollen wir diskutieren, welche Rolle Kultur für den Zusammenhalt und die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft spielt. Welche Förderung brauchen wir für Film und andere Medien- und Kulturbereiche?

Panel im Rahmen der Medientage München 2025

Keynote: Sanne Kurz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Diskussion:
Simone Jost-Westendorf, Landesanstalt für Medien NRW
Anja Kathmann, GEMA
Marieke Schroeder, Thali Media / Pars Media
Moderation: Anja Braune, Medienjuristin, Managerin

Pressefreiheiten in Zeiten des Rechtsrucks – Wie Resilienz und Unabhängigkeit von Berichterstattung gestärkt werden können

Wie frei ist unabhängiger Journalismus heute noch – und was bedeutet der gesellschaftliche Rechtsruck für die Arbeit von Medienschaffenden, insbesondere für Lokalredaktionen? Im Rahmen der LOKALRUNDFUNKTAGE in Nürnberg sprechen wir darüber, wie sich Anfeindungen, juristische Drohkulissen, gezielte Klagen, Gewalt und Einschüchterungsversuche auf die Pressefreiheit auswirken – und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden können. Welche Rolle spielen Selbstzensur, strukturelle Einschränkungen und fehlende Schutzmechanismen? Wie können wir als Gesellschaft jene stärken, die tagtäglich für unabhängige Berichterstattung eintreten?

Podiumsgäste:

  • Klemens Köhler, Sprecher und Vorstand, Between The Lines e.V.
  • Andreas Lamm, Managing Director, European Center for Press and Media Freedom (ECPMF)

Moderation: 

  • Sanne Kurz, MdL Sprecherin für Kultur und Medien, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wo: LOKALRUNDFUNKTAGE | MCC Mitte (Messezentrum Nürnberg) | Raum “Mailand”
Wann: Mittwoch, 25. Juni 2025 | 14:45 – 15:30 Uhr

Nach dem Austausch auf dem Podium wird die Diskussion für Fragen und Beiträge aus dem Publikum geöffnet.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Media Matters – Forum „Konstruktiv auf TikTok: Wie kommuniziert progressive Politik auf Social Media?“

Social Media sind die neuen Orte der politischen Debatte. Wir sehen Herausforderungen und Chancen, neu befeuert durch Analysen der jüngsten Wahlergebnisse. Eine spezielle Rolle spielt TikTok. Wir fragen Profis: Was sind die guten Formate und Ideen, um demokratische und progressive Politik überzeugend an ein breites und diverses Publikum zu vermitteln? Wie umgehen mit Risiken von Manipulation und Datensicherheit? Und wie kann es gelingen, gegen die Reichweite demokratiefeindlicher Akteure anzugehen und eine authentische und respektvolle Kommunikationsweise zu wahren?

  • Nina Weise – YPCC, Gründerin
  • Philipp Töllner, Social Media/ Content Creator Team MdB Dr. Franziska Brantner

Moderation: Sanne Kurz MdL – Sprecherin für Kultur und Medien der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag

Dialogisches Forum im Rahmen der Konferenz „Media Matters – Medien, Journalismus & demokratische Debatte“ der Heinrich-Böll-Stiftung.

Livestream der Veranstaltung unter https://www.youtube.com/live/WoRMTOIvuj4

Kein Film ohne Können – Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche

Bayern ist Filmstandort: Hier sind die Bavaria Filmstudios, die Penzing Studios und viele große und kleine Filmproduktionen beheimatet. Doch der eklatante Fachkräftemangel, vor allem im „Mittelbau“ der Filmbranche, führt jetzt schon zu massiven Einschnitten bei 75% der Unternehmen. Drehs werden abgesagt, verschoben oder ins Ausland verlegt. Der Nachwuchsmangel in der hiesigen Filmbranche ist vielschichtig und ist sowohl auf die familienunfreundlichen und belastenden Arbeitsbedingungen wie auch auf das Fehlen institutionalisierter Ausbildungswege zurückzuführen.

Wir bayerischen Landtags-Grünen richten den Blick unserer alljährlichen Veranstaltung im Rahmen des Filmfest München auf die Ideen und Lösungsansätze, mit denen der Fachkräftemangel bekämpft werden kann.

Input: Uisenma Borchu (Regisseurin und Autorin)

Podiumsgäste:

  • Marie Kaub (stellvertretende Vorsitzende WDR-Rundfunkrat, Filmhochschul-Dozentin)
  • Joachim Kosack (Geschäftsführer UFA GmbH & UFA Serial Drama GmbH)
  • Anja Metzger (FFF/Film Commission Bayern)
  • Anna Schoeppe (Geschäftsführerin Hessen Film & Medien / STEP)
  • Oliver Zenglein (Mitgründer und Geschäftsführer Crew United)

Moderation: Sanne Kurz

Im Anschluss an die Diskussion freuen wir uns auf einen informellen Austausch mit Ihnen!

 

Um Anmeldung wird gebeten unter diesem Link. Wir bitten Sie, uns bei Bedarf einer Übersetzung in Gebärdensprache rechtzeitig zu benachrichtigen.

 

Öffentlich-Rechtliche: Wie die Reformblockaden lösen?

Online-Diskussion

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist derzeit in aller Munde. Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen ist es, eine Infrastruktur für die demokratische Öffentlichkeit zu sein. Wie kommen sie aus dem Reformstau?
Wir laden ein zum Austausch, entlang einiger Aspekte, die im Hause Böll über die Jahre Thema waren:

  • Welche Verantwortung hat die Medienpolitik?
  • Wie sehen starke Rundfunkräte aus?
  • Kann ein Runder Tisch oder ein Konzil die Kommunikation zwischen Anstalt und Publikum auf Dauer stellen?

Programm

16.00 -16.30  Medienpolitik: Wie raus aus dem Reformstau?

  • Steffen Grimberg – Deutscher Journalisten Verband Berlin – JVBB
  • Tabea Rößner MdB  – Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  • Oliver Schenk  –  Staatsminister für Medien und Chef der Staatskanzlei Sachsen
    im Gespräch mit Vera Linß – Medienjournalistin

16.30 -17.05 Rundfunkräte: Was macht sie handlungsfähig?

  • Beate Bäumer – Rundfunkrätin NDR
  • Sanne Kurz MdL – Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag

17:10-17:45  Konsultation als verlässlicher Prozess

17:45 Wie geht´s weiter? Kommentare

  • Dr. Susanne Pfab – ARD-Generalsekretärin
  • Erhard Grundl MdB – Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

18:00 Ende

Anmeldung hier 

BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! – ein Abend zum Dualen Rundfunk

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen mit populistischen Framings gegen ARD, ZDF & Co. – auch hier in Bayern und auch weit aus der politischen Mitte. Es kommt dabei zu kurz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil unseres Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören.

Streaming, Radio, Fernsehen, Apps: Inhalt ist König. Und eigentlich sollte man meinen, eine Debatte um hochqualitative Inhalte und ein auch in Zukunft überlebensfähiges, starkes und attraktives System wären wichtiger als populistische Hetzjagden in immer tieferen Etagen. Denn vor Jahresende noch, so der Plan, sollen 16 Landesparlamente die Novelle des Medienstaatsvertrags beschließen und so den Auftrag und die Kontrolle der Öffentlich-Rechtlichen für die Zukunft neu definieren. Dieser neue Auftrag muss finanziert werden.

Pressefreiheit, Filterblasen, US-Plattformen, Qualität: Die Claims der Debatten um unser Duales System sind rasch abgesteckt. Im oftmals populistischen Hickhack geht es dann rasch um „Verschlankung“, ohne konkret weiterzudenken, was ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot beispielsweise für die deutsche Filmbranche bedeuten könnte – sofern die Politik nicht parallel zum Beitrags-Kahlschlag die Finanzierung fiktionaler Inhalte anderweitig absichern würde.

Wir möchten einen Beitrag leisten zu einer differenzierten Diskussion über nötigen Wandel. Welche Herausforderungen kommen noch auf unser Rundfunksystem zu, welche Hürden sind bereits genommen? Wo wird in vorauseilendem Gehorsam bereits die Schere im Kopf angesetzt? Was sind die Folgen welcher Veränderungen? Sind Private und Öffentlich-Rechtliche Partner im Bestehen auf dem Feld einer globalisierten Medienwelt – oder Konkurrenten? Was haben unsere Öffentlich-Rechtlichen mit Kino zu tun? Und was ist, last not least, mit den Menschen, die die Programme der Öffentlich-Rechtlichen und Privaten machen und den Wandel tragen müssten? Darüber wollen wir sprechen.

Sanne Kurz, Grüne Rundfunkrätin, und Max Deisenhofer, Medienpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, begrüßen auf dem Podium

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert wird die öffentliche Veranstaltung von Fabian Sauer.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht.

In Film & TV finden sich bei uns immer noch viele Stereotype und wenig Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen. Das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.

Keynote: Deborah Williams
Science Summary: Prof. Dr. Elizabeth Prommer
Panel:

  • Helge Albers (Filmförderung MOIN).
  • Dorothee Erpenstein (FilmFernsehFond Bayern).
  • Karin Hanczewski (Schauspielerin, #ActOut).
  • Wolfgang Janßen (Plattform „Rollenfang“).
  • Björn Wilhelm (Programmdirektion Kultur, BR).

Moderation: Sanne Kurz

Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von einer Gebärdenübersetzung und einer Simultan-Übersetzung Englisch-Deutsch.

Anmeldung erbeten hier.