Schlagwortarchiv für: Kultur

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027: „Frauen nach vorne! Gleichstellung fördern, Anreizmodell für Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen: In Kap. 15 05 wird ein neuer Tit. „Gleichstellung im Kulturbetrieb“ ausgebracht und für die Jahre 2026 und 2027 mit Mitteln in Höhe von jeweils 1.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der Kultur noch in weiter Ferne. Noch immer gibt es einen drastischen Gender-Pay-Gap sowie einen Gender-Show-Gap, und das, obwohl der Anteil von Frauen in künstlerischen Studiengängen hoch ist. Strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass Frauen in Entscheidungs- und Gestaltungspositionen unterrepräsentiert bleiben.

Kulturinstitutionen und freie Kreative in Bayern arbeiten häufig mit begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen. Art. 3, Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) soll daher durch einen Anreizmechanismus, eine Belohnung für die, die es bereits gut machen, umgesetzt werden: Das vorgeschlagene Anreizmodell setzt bewusst auf einen positiven, unbürokratischen Ansatz: Kultur in Bayern hat die Möglichkeit, einen festzulegenden Prozentsatz ihres Gesamtbudgets als Anreizförderung zu erhalten, wenn im Jahresprogramm mindestens ebenso viele Frauen künstlerische Schlüsselpositionen innehaben wie Männer. Die Entscheidung über Inhalte, Profile und künstlerische Ausrichtung verbleibt dabei vollständig bei Kreativen und Institutionen. Ein solches Programm honoriert bereits erreichte Gleichstellungsfortschritte und schafft zugleich einen klaren finanziellen Anreiz, Geschlechtergerechtigkeit bei Programmplanung und Personalentscheidungen systematisch mitzudenken. Vergleichbare Modelle wie etwa die Geschlechteranreizförderung des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern haben gezeigt, dass Anreizsysteme dieser Art wirksam sind, messbare Effekte erzielen und gut angenommen werden.

Die EU bekräftigte in ihren Ratsschlussfolgerungen zur Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich (November 2020, ST-13097/20) die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Leistungsmerkmale zu entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit bei Finanzierungsentscheidungen widerspiegeln, sowie geschlechtergerechte Kuration und Programmgestaltung in allen Arten von Kulturinstitutionen zu fördern. Bayern setzt diese europäische Verpflichtung mit der geplanten Anreizförderung für Kulturspielstätten konkret um.

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kultur schafft Zukunft

Unter dem Motto „Kultur schafft Zukunft“ lud der Ortsverband Würzburg-Frauenland von Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 8. Februar 2026 zu seinem Neujahrsempfang ins Theater Chambinzky ein. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl stand die Bedeutung kultureller Vielfalt für Demokratie und Zusammenhalt im Zentrum der Veranstaltung. Der traditionsreiche Aufführungsort verlieh dem Empfang besondere Aktualität: Denn das private Theater wird seine bisherigen Räumlichkeiten im kommenden Jahr aufgeben müssen. Ein Beispiel für die angespannte Lage vieler Kulturorte.

Hier meine Rede zum Nachlesen:

Das Theater Chambinzky ist mehr als ein Veranstaltungsort. Es steht für freie Kunst, für Debatte und für Widerspruch. Zugleich verweist es auf ein wachsendes kulturpolitisches Problem, den Mangel an Räumen. Dass dieses traditionsreiche Privattheater seine Spielstätte verliert, ist kein Einzelfall. In vielen Städten zeigt sich eine widersprüchliche Entwicklung. Die kulturelle Vielfalt wächst, Szenen sind engagiert und produktiv, doch es fehlt an Probenräumen, Bühnen und Ateliers. Kultur braucht nicht nur Applaus, sondern Orte, an denen sie entstehen kann.

Gerade Würzburg zeigt, wie stark Kultur wirken kann und wie sehr sie unter Druck gerät, wenn Infrastruktur fehlt. Kulturraumnot entscheidet darüber, ob Vielfalt wachsen kann oder schleichend verschwindet.

Kultur sichert Demokratie

Der Blick zurück auf das Jahr 2025 zeigt eine zunehmend polarisierte Gesellschaft. Der Ton wird rauer, die Kompromissfähigkeit geringer. In solchen Zeiten wird deutlich, dass Kultur kein Luxus ist, sondern demokratische Infrastruktur.

Kulturelle Räume ermöglichen Begegnung ohne Vorbedingungen. Sie schaffen Orte, an denen Unterschiedlichkeit ausgehalten wird und Konflikte sichtbar werden dürfen, ohne zu eskalieren. Teilhabe wird hier praktisch gelebt.

Wo Kultur verschwindet, verschwinden auch Räume demokratischer Verständigung.

Kulturfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit

260208_Neujahrsempfang Würzburg_Rede Sanne Kurz

Wie schnell Kulturfreiheit unter Druck geraten kann, zeigt ein Blick in die USA. Bücherverbote, politische Einflussnahme auf Kulturinstitutionen und Einschüchterungsversuche gegenüber Medien machen deutlich, dass Kunst und Meinungsfreiheit aktiv verteidigt werden müssen.

Gleichzeitig positionieren sich Kunstschaffende und Zivilgesellschaft klar. Kultur wird zum Ausdruck von Widerstand und Solidarität. Sie stiftet Gemeinschaft, wo autoritäre Kräfte spalten wollen.

Autoritäre Systeme wissen um diese Macht. Kultur schafft Identität und Deutungshoheit. Deshalb versuchen sie, Kunst zu kontrollieren oder zu instrumentalisieren. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Kultur politisch ist, sondern wer sie gestaltet und in wessen Interesse.

Verantwortung für die Zukunft

Auch in Bayern zeigt sich struktureller Handlungsbedarf. Viele staatliche Kulturstätten werden seit Jahren auf Verschleiß gefahren, notwendige Sanierungen verschoben. Das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll.

Mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2026 steht kulturpolitisch viel auf dem Spiel. Erinnerungskultur, der Umgang mit NS-Raubkunst, Gleichstellung, Vielfalt und die Freiheit der Kunst geraten zunehmend unter Druck. Oft geschieht das schleichend durch Relativierung und Verharmlosung.

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Dieser Grundsatz bleibt zentral. Gleichzeitig gilt, dass demokratische Freiheit dort ihre Grenze findet, wo sie abgeschafft werden soll. Autoritäre und extremistische Kräfte dürfen demokratische Strukturen nicht nutzen, um Demokratie zu untergraben.

Es braucht deshalb politische, rechtliche und kulturelle Resilienz. Verlässliche Finanzierung, gesicherte Kulturorte, echte Teilhabe, der Schutz künstlerischer Freiheit und eine starke Erinnerungskultur sind zentrale Voraussetzungen.

Kultur ist kein Beiwerk. Sie ist Grundlage für Freiheit, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie. Wer in Kultur investiert, investiert in die Zukunft der offenen Gesellschaft.

Kultur schafft Zukunft.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.

Kleine Anfrage – AzP „Haushaltsmittel im Entwurf 2026/27 für Provenienzforschung“

Ich frage die Staatsregierung:

Da das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.11.2025 eine signifikante Aufstockung der Ressourcen für Provenienzforschung ankündigte, frage ich die Staatsregierung, in welchen Haushaltstiteln des Entwurfs zum Einzelplan 15 die angekündigten Mittel (fünf neue Stellen an der „Museumsagentur“ Bayern, 1 Mio. Euro Sondermittel für die Provenienzforschung, Aussicht auf insgesamt 4 Mio. Euro für Provenienzforschung im Doppelhaushalt 2026/2027) veranschlagt sind (bitte mit Angabe der Eingruppierung der neu geschaffenen fünf Stellen sowie der betroffenen Haushaltstitel), welche langfristige Finanzierungsstrategie ist für die Provenienzforschung vonseiten der Staatsregierung nach 2027 vorgesehen, insbesondere angesichts der massiven Mittelrückgänge im Entwurf bei Kap. 15 70 (z. B. 429 73-6: -66 Prozent von 2.261,7 auf 761,7 Tsd. Euro, bitte mit Angabe der Stellen und Mittel, die ab 2027 planmäßig laut Entwurf entfallen) und welche Stellenund Sondermittel werden nach 2026 in den Haushalts-Gesetzentwurf seitens der Staatsregierung eingestellt, um die historische Verantwortung Bayerns nach Ablauf der angekündigten Maßnahmen zu gewährleisten?

NS-Raubgut: Schiedsgericht nimmt Arbeit auf

Mich bewegt das Thema NS-Raubgut sehr. Jetzt arbeitet seit dem 1. Dezember 2025 das neue Schiedsgericht. Ich kann dazu nur sagen:

Seit dem Start war das Medienecho geprägt von der Erleichterung über mehr Verbindlichkeit und Transparenz wie auch über die erstmals klaren Standards für Restitutionsentscheidungen dank Bewertungsrahmen. Über 80 Jahre nach Kriegsende ist all dies mehr als überfällig, daher schauen auch wir Grüne gespannt, offen und positiv auf die Entwicklungen rund um das Schiedsgericht.

Klar ist aber auch: Der neue Rahmen allein löst die komplexen historischen und moralischen Fragen rund um NS-Raubgut nicht. Das Grundproblem, dass niemand, der Leib und Leben seiner Familie retten möchte, noch mal eben die Kunst im Wohnzimmer dokumentiert, wird auch durch das Schiedsgericht nicht besser. Darum muss die ethisch-moralische Dimension mit der in den Washingtoner Prinzipien geforderten Beweislastumkehr ein deutlich stärkeres Gewicht erhalten als es ein rein juristischer Bewertungsrahmen leisten kann.

Auch ob mehr als die aktuell rund 50 Kommunen ein stehendes Angebot abgeben werden, steht in den Sternen. Und wenn nicht alle Erben ermittelt werden können und anwesend sind, dann muss auch nichts zurückgegeben werden – eine teils ziemlich realitätsfremde Forderung! Dramatisch ist, dass es mit dem Schiedsgericht für einige der Hinterbliebenen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt. Wichtige Felder sind hier NS-Raubkunst aus den Kontexten Überleben auf der Flucht und im Exil sowie Verkäufe von jüdischen Kunsthändlern, die bereits in der NS-Diktatur komplett entrechteten worden waren.

Wir Grüne werden die Arbeit des neuen Schiedsgerichts konstruktiv-kritisch begleiten. Ich kann versprechen, dass das Thema Umgang mit und Rückgabe von NS-Raubgut für uns mit dem Start des Schiedsgerichts noch längst nicht abgehakt ist. – Last not least gilt mein Dank all denen, die sich hier einsetzen, insbesondere auch den vielen, vielen Menschen, die mir in den letzten Monaten ihre Hilfe angeboten und bei dem Thema unterstützt haben. – Danke!

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

So lautete der Titel eines Panels auf den Medientagen München 2025, organisiert vom Netzwerk WOMEN IN MEDIA CIRCLE – Untertitel: „Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?“ Hier der Wortlaut meiner Keynote:

Hallo München, hallo Medientage!
Ich bin Sanne Kurz, Frau, Mutter, Filmemacherin, seit 2018 in den Bayerischen Landtag gewählt – und ich spreche heute über Kunst, Kultur, Demokratie und Mut.

(Im Hintergrund: Video eines Influencers mit den gebannten Büchern)

Schaut mal auf den Screen hinter mir: Bücher, die verboten sind. Klassiker, die ganze Generationen geprägt haben. Verboten, Tausende pro Jahr, in Schulen, in Bibliotheken, auf Geheiß einer Politik, die Freiheit nicht als Freiheit der Andersdenkenden begreift.

Und da steht einer, der aufruft, zu lesen. Das ist Freiheit. Und Freiheit – echte, gelebte Freiheit – beginnt immer mit Mut.

Wir erleben gerade weltweit, dass dieser Mut wieder gebraucht wird. Freiheit der Kunst ist der Lackmustest für Demokratie. Wenn Kunst verboten, eingeschüchtert, instrumentalisiert wird – dann ist das nie nur ein Angriff auf Kunst. Es ist ein Angriff auf uns alle, unser Wissen, unsere Geschichten und Geschichte, unser Denken, Fühlen und Sein.

Ich bin Filmemacherin. Ich weiß, was es heißt, ein Buch zu schreiben, das aneckt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man merkt: „Das wird unbequem für manche.“ Und genau da beginnt Kunstfreiheit: da, wo es unbequem wird.

Schaut man in die USA – Bücherverbote, Cancel Culture von denen, die am lautesten vor dem „Canceln“ warnen, staatliche Eingriffe in Curricula, Museen mit diktierten Inhalten, National Endowment of the Arts mit gestrichenen Budgets – aber auch nach Europa mit Intendanten und Kulturministerien, die Marionetten autoritärer Regierender sind. Oder der Blick nach Russland, Iran, Ungarn, China– überall da, wo Kunst kontrolliert wird, ist liberale und freiheitliche Demokratie auf dem Rückzug.

Und hier bei uns? Wir sind nicht immun. Im Parlament, dem ich angehöre, sitzt eine Partei, die Haushalt um Haushalt die Mittel für Freie Kunst auf 0 streichen will, ebenso wie die Mittel für Film. Eine Fraktion, deren Vertreter – es sind fast nur Männer – sich nicht scheuen, Anfragen zu stellen, wieviel deutsche Volksmusik denn gefördert wird und wieviel „fremde“ Rock- und Popmusik? Kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie im Geschichtsunterricht wohl aufgepasst.

Gefährlich wird es immer dann, wenn Kulturförderung an „Gefälligkeit“ gekoppelt wird, im Sinne von „gefallen“. Wenn Kunst sich dann selbst zensiert, wenn gesellschaftliche Debatten nur noch in Kommentarspalten und nicht mehr auf Bühnen, in Büchern und Lesesälen stattfinden, dann wird’s eng. Für uns alle.

Freiheit ist kein Zustand, sie ist eine tägliche Übung. Und Kunst ist ihr Trainings-Parkour.

Ich sag das seit Jahren, und ich sag’s heute wieder: Politik hat nicht zu definieren, was gute Kunst ist. Politik hat dafür zu sorgen, dass gute Kunst entstehen kann. Das ist unser Job, als Politik. Wir setzen Rahmen – faire, transparente, verlässliche Rahmen. Und dann lassen wir los. So wie in der Medienregulatorik: Der Staat macht die Spielregeln – aber er spielt nicht selbst mit. Er darf nicht mitspielen, eine gute und wichtige Erkenntnis unserer Geschichte.

Ich will eine Kulturförderung, die unabhängig ist, die staatsfern ist, die Vertrauen hat in Künstlerinnen und Künstler, in Ensembles, in freie Szenen, in Institutionen, in Communities. Möglich wird das z.B über Verbände, Vergaben oder Fachjuries, so kann kein Höcke der Welt Künstlerinnen oder Künstler von sich abhängig machen.

So stelle ich mir Kulturpolitik vor: Politik diskutiert mit Zivilgesellschaft Bedarfe und Handlungsfelder, dann kämpft sie für auskömmliche Finanzierung und öffnet Türen, so dass Kultur Herzen und Hirne öffnen kann. Denn Künstlerinnen und Künstler sollen Kunst machen und keine Excel-Tabellen- und Funding Artists werden.

Demokratie lebt davon, dass Menschen einander begegnen. Nicht nur online – auch im echten Leben.

Wer hier hat schon mal von Dritten Orten gehört? Und wer weiß, was das ist? Dritte Orte – das klingt technisch, aber es meint etwas ganz Zentrales: Orte, an denen wir uns austauschen können, wo Widerspruch erlaubt ist, wo Vielfalt sichtbar wird.

Ich rede von alten Theatern, die neue Nachbarschaften anziehen. Von einem Gesundheitsamt, wo gemeinsam gemalt oder Kunst betrachtet wird, vom Flux an den Pinakotheken oder dem Gemeinschafts-Riesengemälde im Foyer des Haus der Kunst, von der fluoreszierenden Skaterbahn, der DOK.fest-Eröffnung. Von Jugendzentren, die Künstler:innen Platz geben. Von Stadtteilhäusern, Konzertsälen, Bibliotheken und Clubs, Opernhäusern und  leerstehenden Läden, die zu Begegnungsräumen werden.

Kulturorte sind Demokratieorte. Wer sie schließt, schwächt Demokratie. Wer ihre Türen offen hält, hat verstanden. Wer sie stärkt, macht sie resilient.

Raum will dabei bespielt werden. Outreach und Vermittlung, Angebote, die einladen – weil wir alle gemeinsam Kunst finanzieren, sollte sie auch für alle da sein. In Großbritannien sind Museen kostenlos, man trifft sich dort zum Daten, es gibt Community-Peer-Angebote und Club Nights. Das alles – und – den Raum. Denn: Wenn wir keine Räume haben, in denen wir einander zuhören, zuhören können, dann übernehmen andere die Räume: Algorithmen, Autokraten, Aufmerksamkeitsökonomie.

Kunst ist kein Ornament. Kunst ist kein Werkzeug. Sie ist Resonanzraum. Sie ist Brennglas. Sie kann Balsam sein. Sie macht erfahrbar, was Zahlen nicht sagen. Sie gibt Sprache, wo Worte fehlen. Sie wagt Visionen, wo Politik manchmal zaudert.

Kunst hilft, Transformationen zu verhandeln – vom Klimawandel bis zu Fragen von Feminismus, Identität, Gerechtigkeit. Sie zeigt, was wir sonst verdrängen. Sie provoziert, berührt, verbindet.

Wenn Demokratie eine Pflanze ist – dann ist Kunst der Boden, in dem sie wurzelt. Und deshalb müssen wir sie schützen, nicht, weil sie schön ist – sondern, weil sie stark macht.

Ich möchte schließen, und das wird Sie überraschen, denn ich bin grüne Kultur- und Medienpolitikerin, und ich zitiere hier bewusst einen Menschen, der oft sehr anders denkt und spricht, als ich es für klug halte – ich möchte schließen mit einem Satz, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestern hier auf den Medientagen formuliert hat: Er sprach von einer „Einladung an Big Tech“, sich solidarisch an der Finanzierung von Medienvielfalt zu beteiligen.

Ich sage: Lassen wir uns alle einladen, sich solidarisch an der Finanzierung von Demokratie zu beteiligen – mit Ideen, mit Engagement, mit Kunst – mit Finanzierung von Kunst und Kultur. Dazu gehört öffentliche Förderung, dazu gehören Unternehmen, die wieder auf Kultur setzen, dazu gehören wir alle, die lesen, ins Kino oder Theater gehen, die für ein Bild bezahlen und Musik nicht nur als selbstverständliches Hintergrundgedudel im Supermarkt kennen, sondern als berührendes Live-Erlebnis.

Wir alle, Unternehmen, Staat, Kommunen, Einzelne, wir alle müssen gerade jetzt enorm viel in Kunst und Kultur investieren. Denn Kultur ist Infrastruktur für Freiheit. Staatsferne Förderung, Dritte Orte, Kunst als Katalysator. – Das ist die DNA unserer offenen Gesellschaft.

Danke.

Kleine Anfrage – AzP „Steuergelder Wittelsbacher Ausgleichsfonds“

Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:

Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Antrag „Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen in Bayern –Strukturen, Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2025 zu folgenden Fragen zu berichten:

1. Vermittlungsstellen und Strukturen

  • Welche Stellen für Bildung und Vermittlung (z. B. museumspädagogisches Fachpersonal, Kuratorinnen und Kuratoren, museumspädagogische Zentren) sind an den staatlichen Museen und Häusern mit staatlicher Beteiligung in Bayern eingerichtet?
  • Wo sind diese Stellen innerhalb der einzelnen Häuser sowie innerhalb der neuen Museumsagentur Bayern strukturell angesiedelt?
  • Welche Vermittlungsprojekte und -formate (z. B. Workshops, digitale Medien, partizipative Programme) wurden im Jahr 2025 konkret durchgeführt und welche Häuser gelten hierbei als Vorreiter?
  • Welche weiteren, vergangenen oder geplanten Vermittlungsprojekte gibt und gab es, die nennenswert sind?

2. Anmeldungen und Herausforderungen

  • Welche Vermittlungsaktivitäten wurden in den letzten zwölf Monaten umgesetzt oder neu angemeldet (inklusive Sonderausstellungen, digitale Vermittlungsangebote, Outreach-Projekte)?
  • Aus welchen Mitteln wurden diese Aktivitäten jeweils finanziert?
  • Wie viele Teilnehmende konnten mit diesen Angeboten erreicht werden, insbesondere aus bisher unterrepräsentierten Zielgruppen?
  • Welche messbaren Ergebnisse liegen in Bezug auf Reichweite, Zufriedenheit der Teilnehmenden und gesellschaftliche Wirkung vor?
  • Welche Erkenntnisse gibt es zu bisher noch nicht erreichten Personen im Sinne der Nicht-Besuchs-Forschung?
  • Wie sollen Erkenntnisse über bisher noch nicht erreichte Bürgerinnen und Bür- ger in Maßnahmen zum Erreichen eines noch breiteren Publikums umgesetzt werden?
  • Welchen Herausforderungen und Hindernissen (z. B. hinsichtlich Räumen, Mitteln, Personal, Strukturen) sieht sich die Vermittlung noch gegenüber?

3. Stand und Zielentwicklung

  • Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Stand der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen sowie denjenigen mit staatlicher Beteiligung, insbesondere seit dem Start der Museumsagentur Bayern, auch im Vergleich untereinander sowie im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking)?
  • Welche Häuser sind im Bereich Vermittlung besonders aktiv, welche Formate haben sich bewährt, und wie ist geplant, dass alle von Best-Practices profitieren können?
  • Wo sieht die Staatsregierung Entwicklungspotenzial in Hinblick auf Barrierefreiheit, Digitalisierung und Zielgruppen- sowie Nicht-Publikums-Ansprache, und welche Vorhaben gibt es für den weiteren Ausbau der Vermittlung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der vorhandenen Angebote?

4. Unterstützung durch zentrale Dienste und IT-Ausstattung

  • Wie bewertet die Vermittlung selbst die Unterstützung und Zuarbeit der zentralen Dienste aus Vermittlungssicht (z. B. IT, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Lehr- und Vermittlungsmaterialien, Outreach)?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Ausstattung an Sachmitteln und Räumen, insbesondere für Archivierung, Sammlungsverwaltung und Dokumentation, aber auch für Vermittlung allgemein?
  • Inwiefern ist IT-Unterstützung und Materialbeschaffung gezielt auf innovative Vermittlungsformate abgestimmt?

5. Entwicklungsperspektiven

  • Welche partizipativen Formate, wie etwa das „Citizen Science“-Projekt des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, existieren in Bayern, die Besucherinnen und Besucher einbinden und Mitgestaltung ermöglichen – etwa durch Auswahldialoge im Rahmen von Sammlungspräsentationen, und wer finanziert diese?
  • Wie werden in Bayern die partizipativen Vermittlungsformate und die Inklusion bisher unterrepräsentierter Zielgruppen strategisch geplant, evaluiert und weiterentwickelt?

Begründung:

Die staatlichen Museen in Bayern tragen Verantwortung für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Vermittlungsarbeit ist dabei entscheidend, um Kunst und Kultur für alle zugänglich zu machen und kulturelle Teilhabe zu sichern – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit geringen kulturellen Vorerfahrungen.

Mit der Museumsagentur Bayern wurden neue Strukturen zur Vernetzung und strategischen Planung geschaffen. Offen bleibt, wie diese konkret auf die Vermittlungsarbeit wirken, welche Herausforderungen bestehen und wie zentrale Dienste wie IT, Öffentlichkeitsarbeit und Materialbeschaffung abgestimmt sind.

Zudem gewinnen innovative Formate, etwa partizipative Projekte oder digitale Angebote, national wie international an Bedeutung. Für Bayern gilt es zu klären, welche Ansätze bereits bestehen, wie sie finanziert und evaluiert werden und wo Entwicklungspotentiale liegen – etwa bei Barrierefreiheit, Digitalisierung oder Outreach.

Der Bericht soll Transparenz schaffen, Best-Practices sichtbar machen und Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen aufzeigen.

Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“

Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:

Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Pressemitteilung „Antworten auf Interpellation NS-Raubgut in Bayern bis Ende 2026 in Aussicht gestellt“

Weit über 300 Fragen sind es, die die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag vor rund einem Monat der Bayerischen Staatsregierung zum Umgang des Freistaats mit NS-Raubkunst gestellt hat. Es geht um Restitution, Gerechtigkeit und Transparenz – festgeschrieben in internationalen Vereinbarungen, zu denen auch Bayern sich bekannt hat. Nun ist eine Antwort aus dem Kunstministerium zum Zeithorizont da: Bis Ende 2026 wolle man den umfangreichen Fragenkatalog der Interpellation „Geraubt. Bewahrt. Blockiert. – NS-Raubgut in Bayern: Verantwortung übernehmen statt verschleiern!“ beantworten. 

Die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Sanne Kurz kommentiert wie folgt: „Wenn staatliche Museen nur nachgeordnete Behörden sind und am Ende der Minister allein entscheidet, was zurückgegeben wird und was nicht, sind ‘Transparenz und Tempo’ abhängig davon, ob ein einzelner Mensch sein Wort hält. Bisher sah das mau aus. Dabei wissen wir, auch wenn sich natürlich 80 Jahre nach Kriegsende nicht mehr jedes Detail klären lässt, eines ganz genau: Uns gehört das NS-Raubgut jedenfalls nicht. Wir Grüne hoffen, dass wir mit unseren Fragen das Ringen um Lösungen im Sinne der NS-Opfer und ihrer Nachfahren beschleunigen können. Denn die Zeit läuft gegen sie – und sie sind oft schon viel zu viele Jahre hingehalten worden.

Sanne Kurz verweist zur Rolle Bayerns auf die besondere historische Verantwortung der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaats, ihre Bestände im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 zu prüfen und Rückgaben NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu ermöglichen: „Immerhin gab es hier lebendigen jüdischen Kunsthandel. Auch von jüdischem Mäzenatentum profitierte Bayern vor rund 100 Jahren massiv. Mit der NS-Diktatur wurde München dann Hauptumschlagplatz für von Nazigrößen geraubte Kunst, nach dem Krieg zentraler Ort alliierter Rückgabe-Bemühungen. Es ist also auch unbedingt ein moralisches Gebot, nach 80 Jahren dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten.“

Mit unserer Interpellation fordern wir Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Hier findet sich der komplette Fragenkatalog, den wir an die Bayerische Staatsregierung geschickt haben, zum Nachlesen:

Antrag „Kulturelle Teilhabe stärken – KulturPass für Jugendliche verlängern und ausbauen“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der KulturPass über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird,
  2. den KulturPass für Jugendliche in Bayern durch zusätzliche Landesmittel aus Haushaltsresten aufzustocken,
  3. ein Konzept zu erarbeiten, wie der KulturPass in Bayern künftig gemeinsam mit privatem Einsatz (z. B. Stiftungen, Verbände, Unternehmen) finanziell unterstützt und mitgetragen werden kann, analog zum französischen Modell.

Begründung:

Der KulturPass ist eine bundesweite Erfolgsgeschichte. Er ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen kulturelle Teilhabe und stärkt zugleich die regionale Kulturwirtschaft. Allein im Jahr 2023 wurden deutschlandweit über 500 000 Kulturangebote gebucht. Auch in Bayern stößt der KulturPass auf großes Interesse. Gerade in der Zeit nach der Coronapandemie ist es wichtig, Jugendlichen wieder niedrigschwellige kulturelle Erlebnisse zu ermöglichen – sei es im Theater, in der Buchhandlung, im Kino oder bei einem Konzert.

Die Verstetigung und der Ausbau des KulturPasses wären ein starkes Signal für kulturelle Bildung, soziale Teilhabe und die Wertschätzung von Kulturarbeit. Frankreich zeigt bereits seit Jahren erfolgreich, wie ein solches Modell auch durch Partnerschaften mit Unternehmen und Förderprogrammen ausgebaut werden kann.

Um möglichst viele junge Menschen in Bayern zu erreichen, sollte sich der Freistaat aktiv an der Weiterentwicklung des KulturPasses beteiligen – auch finanziell. Unverausgabte Haushaltsmittel könnten gezielt für den KulturPass eingesetzt werden. Darüber hinaus sollte Bayern eine Vorreiterrolle einnehmen und Modelle für eine Beteiligung von Unternehmen und weiteren Partnern an einer langfristigen Finanzierung prüfen.

Ein ausgebauter KulturPass ist eine Investition in die Zukunft unserer Jugend, in kulturelle Bildung und in eine lebendige, demokratische Gesellschaft.

Beispiele unserer grünen parlamentarischen Initiativen für Kultur in Bayern

Schlagwortarchiv für: Kultur

Kulturdialog Bayreuth Land

Unter dem Motto „Machen | Schaffen | Gestalten“ bin ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag in allen sieben bayerischen Bezirken unterwegs, um zuzuhören, zu vernetzen und gemeinsam mit Ihnen Ideen für eine starke und vielfältige Kulturszene in Bayern zu entwickeln.

Wie lassen sich unterschiedliche Zielgruppen über Social Media erreichen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es für professionelle wie auch für ehrenamtliche Kulturarbeit? Und welchen Beitrag leisten Netzwerke sowohl für die eigene kreative Arbeit als auch dafür, den Anliegen von Kulturschaffenden Gehör zu verschaffen?
Diesen Fragen widmen wir uns in drei Workshops. Besonders freuen wir uns auf den anschließenden Austausch beim Empfang.
Denn: Gerade in Zeiten knapper Kassen und wachsender gesellschaftlicher Spannungen braucht es Kultur mehr denn je – als Ort der Begegnung, des Dialogs und der Teilhabe. Wir möchten Kultur strukturell stärken, Rahmenbedingungen verbessern und Ihre Perspektiven in unsere politische Arbeit im Landtag einfließen lassen.

Gäste aus Politik und Kultur: 

  • Sanne Kurz, MdL | Sprecherin für Kultur der Grünen im Bayerischen Landtag
  • Tim Pargent, MdL | Abgeordneter für Oberfranken
  • Lisa Wellisch | Konzertpianistin, Kreisvorsitzende der Grünen Bayreuth Land & Gemeinderätin
  • André Wermescher | Landratskandidat
  • Knotenphilosophie | Harmonische Gitarre und stilvoller Gesang
  • Luna Häublein, Bundespreisträgerin „Jugend musiziert“ | Schlagwerk und Kochtöpfe

Anmeldung erforderlich, begrenzte Platzzahl.Natürlich können Sie auch nur das abendliche Kulturprogramm besuchen, dann bitte keinen Workshop buchen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

LandKulturGipfel 2025

Der diesjährige LandKulturGipfel nimmt das Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung mit Kunst und Kultur“ in den Fokus. 

Wie kann echte Beteiligung als unumstößliches Grundprinzip durch künstlerische Ausdrucksformen gelingen? Und wie können ästhetisch-künstlerische Prozesse einen Beitrag zu einer lebendigen Demokratie leisten?

Wenn Kinder und Jugendliche künstlerisch aktiv werden, entdecken sie neue Ausdrucksformen, gewinnen Selbstvertrauen und erleben, wie bereichernd es ist, etwas gemeinsam zu gestalten. Sie haben in unserer Gesellschaft wenig Platz und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum und nur geringe Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Partizipative Kunst- und Kulturprojekte eröffnen ihnen die Möglichkeit, sich zur Welt zu verhalten, eigene Perspektiven einzubringen und demokratisches Handeln zu erproben.

Der bayernweite Kongress richtet sich insbesondere an Akteur*innen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales, die Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Beteiligung für Kinder und Jugendliche stärken wollen. Weiterhin soll der Kongress das vernetzte Handeln zwischen Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen fördern, auch mit einem Blick auf die Entwicklung einer beteiligungsorientierten Ganztagsgestaltung in Bayern.

Mich kann man am Montag, 10. November ab 14:15h bei den Gesprächslauben (Austausch mit Landtagsabgeordneten, Verteter:innen der Ministerien, Akteur:innen aus der Praxis und Jugendvertretungen) sowie im Anschluss, ab 15:15 Uhr beim FutureTalk (kulturpolitisches Podiumsgespräch mit Mitgliedern des Bayerischen Landtags) antreffen.

 

Grüner Wanninger 2025 – Kulturpreis der GRÜNEN im Bezirkstag Oberbayern

Der Grüne Wanninger 2025 geht an „Musik für alle – Germering“!

Seit 1988 verleihen wir GRÜNE im Bezirkstag Oberbayern den Kulturpreis Grüner Wanninger. Ausgezeichnet werden Menschen, Initiativen und Projekte, die mit ihrer Arbeit soziale, ökologische oder politische Impulse setzen – die nicht nur unterhalten, sondern auch zum Nachdenken anregen, Gemeinschaft fördern und unsere Gesellschaft bereichern.

In diesem Jahr ehren wir ein Projekt, das zeigt, wie Musik Brücken schlägt und Teilhabe für alle ermöglicht – unabhängig von Herkunft, Alter oder sozialem Hintergrund.

Euch erwartet ein abwechslungsreiches künstlerisches Rahmenprogramm: Musik, Kultur, inspirierende Begegnungen und lebendige Gespräche inklusive.

Anmeldung per Mail: wanninger@gruene-fraktion-oberbayern.de

Wir freuen uns auf euch!

 

Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“

Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um? 

An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.

Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.

Die Veranstaltung findet online statt.

Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/33ggnn

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

Sanne Kurz
Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern

 

*Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz. 

FUTURE SKILLS mit Sanne Kurz: Politische Teilhabe in der Kultur

Politisch ist gerade viel im Umbruch und populistische Kräfte zunehmend am Erstarken.
Und viele von euch fragen sich: Wie können wir als Kulturschaffende unsere Expertise und unsere Interessen wirkungsvoll in politische Entscheidungsprozesse einbringen?

Unsere Expertin Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Abgeordnete und selbst politisch engagierte Künstlerin und Produzentin, gibt hierzu praktische Einblicke und wertvolle Tipps.

Sie zeigt auf, wie die Mechanismen der Kulturpolitik funktionieren und wie sich Kulturschaffende gezielt in die Gestaltung kulturpolitischer Entscheidungen einbringen können – sowohl ehrenamtlich als auch beruflich. Angelehnt an erfolgreiche Strategien aus Verbänden wie dem Bauernverband, dem Philologenverband und dem Arbeitgeberverband, möchten wir gemeinsam Wege erkunden, wie auch die Kulturbranche ihre Bedarfe und Expertise sichtbarer machen kann.

Die Veranstaltung bietet eine Plattform für Austausch, Inspiration und Vernetzung, damit wir gemeinsam neue Impulse setzen und die politische Teilhabe im Kulturbereich stärken können. Lasst uns zusammen einen Schritt in Richtung aktiver Mitgestaltung gehen und erleben Sie, wie wir als Frauen in Führungspositionen die Kulturpolitik beeinflussen können!

🗓️ alma // future skills mit Sanne Kurz
Dienstag, 7. Januar 2025 (19 Uhr, Zoom)

MACHEN | SCHAFFEN | GESTALTEN: Kulturdialog Dillingen

Kunst und Kultur sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Das gilt besonders in herausfordernden Zeiten. Ohne das Engagement der vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kulturschaffenden wäre unser aller Leben ärmer und weniger lebendig.
Engagiert für Kultur? Interessiert an Kultur? Dann heißt es vorbeikommen!

Unter dem Motto „Machen | Schaffen | Gestalten“ besucht die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, Sanne Kurz, Abgeordnete und Filmemacherin, Landkreise in allen sieben Bezirken, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, die Kultur möglich machen: von Bibliothek bis Blasmusik, von Finanzierung bis Festival, von Tracht bis Theater.

Neben dem Empfang mit Kulturprogramm am Abend laden wir Kulturschaffende aus der Region zu Workshops ein, um gemeinsam Lösungen für die strukturellen Herausforderungen für Kunst und Kultur zu erarbeiten. Die Teilnahme an den Workshops erfolgt auf Einladung, sollten Sie auch an der geschlossenen Workshop-Runde teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte hier.

„Open Library“-Konzept – Diskussion in der Stadtbibliothek Riem

Veranstalter: AK Kultur-Initiative München &  Sanne Kurz

Mit der Diskussion über die Bibliothek am Harras erfährt die Arbeit der Münchner Stadtbibliotheken deutliche Aufmerksamkeit. Das Konzept der „Open Library“ heißt, das Bibliotheken auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten zugänglich. Dadurch profitieren  mehr Bürger*innen von den Angeboten. Bereits im Motorama und HP8 wird der Ansatz verfolgt, in der Stadtbücherei Riem zum ersten Mal in Eigenregie der Münchner Stadtbibliothek. Die Münchner Stadtbibliothek ist einer der größten Kulturveranstalter Münchens, und verfolgt damit ein zeitgemäßer Weg der Kulturvermittlung.

Am Freitag, den 2. August um 10:30 Uhr haben wir die Möglichkeit, mit Mitarbeiter*innen aus Direktorium und Leitung über die ersten Erfahrungen zu diskutieren. Wohin gehen die Stadtbibliotheken, und was brauchen sie?

Zusammen mit dem AK Kultur-Initiative München lade ich Euch herzlich zu dem Vormittagstermin ein. Für Anmeldung und Rückfragen gerne per Mail an: kim-kontakt@ak.gruene-muenchen.de 

Nürnberg Pop Conference: MY GENERATION – KULTUR ALS BRANDBESCHLEUNIGER IM GENERATIONENKONFLIKT ‍

Podiumsgäste: Kevin Kühnert (SPD, Generalsekretär, Berlin), Sanne Kurz (Die Grünen, Bayern), Vanessa Patrick (PULS, Bayrischer Rundfunk), Bernd Strieder (Verband für Popkultur in Bayern e.V.), Axel Ballreich (LiveKomm -Bundesverband der Musikspielstätten, CBF).
Moderation: Violetta Paprotta (freie Journalistin)

„My Generation“ hieß die Hymne der britischen Rockband The Who, die Mitte der 1960er Jahre zur Hymne der Subkultur wurde und die Unsicherheit der jungen Generation verkörpert, die von den Erwachsenen ständig niedergemacht wird. Wir spannen den Bogen zur Jetztzeit und fragen, ob Kultur an sich und die Diskrepanz vor allem von Hoch- und Subkultur einen ähnlichen Konflikt längst ausgelöst hat. Fühlen sich junge Menschen, die längst einen anderen, für sie relevanten Kulturbegriff mitprägen, bevormundet?  Wer geht in 50 Jahren noch in die Oper? Warum darf eine Eckkneipe kein Kulturort sein? Sind sich Sportkultur und Popkultur vielleicht ähnlicher als man denkt? Ist eine Demokratisierung der Kulturförderung längst überfällig?

Kunst und Kultur sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält!“ – so steht es im Regierungsprogramm der Bayerischen Grünen für die Landtagswahl 2023. Doch welche kulturpolitischen Ziele haben wir Grüne konkret für die kommenden fünf Jahre gesetzt?

Zusammen mit dem AK KiM laden die Abgeordneten Gülseren Demirel, Florian Siekmann, Sanne Kurz und Jamila Schäfer zum kulturpolitischen Empfang.  Sie alle stehen für das persönliche Gespräch bereit und geben Antworten zu den kulturpolitischen Zielen und Herausforderungen der kommenden Legislatur.  Welche Strategien haben die Grünen, um den Sanierungsstau in der Kultur zu meistern? Welche Rolle soll die kulturelle Bildung im Freistaats einnehmen? Was muss passieren, damit Künstlerinnen und Künstler angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden und der Gender-Pay Gap auch in der Kultur endlich verschwindet? Welche Rolle spielt die Bundespolitik für die Kulturpolitik in Bayern und München?

Für den musikalischen Rahmen sorgt die Künstlerin Leonie Felle und Band – zusammen „Leonie singt“– sowie die lofipopfolktunes aus München-Sendling. Durch den Abend führen Florina Vilgertshofer, Kandidatin für den Bezirkstag Oberbayern und Stephan Vorbrugg vom Arbeitskreis Kultur der Münchner Grünen.

Wir freuen uns auf anregende Gespräche, kritische Diskussionen und den Austausch mit Kreativen, Künstlerinnen, Kulturschaffenden und allen kulturinteressierten Menschen.

Um Anmeldung wird gebeten.

Kunst und Kultur im Gespräch

Politik und Kabarett mit Gisela Sengl, Sanne Kurz und Christine Rothacker

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Die besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe hat Verfassungsrang. Die Förderung von Kunst und Kultur ist kein „Nice to Have“, sondern eine Zukunftsinvestition.

Die Landtagsabgeordnete Gisela Sengl spricht mit der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, MdL Sanne Kurz, über eine bessere Kulturpolitik in Bayern. Die Kabarettistin Christine Rothacker präsentiert dazu Auszüge aus ihrem neuen Bühnenprogramm „House of Cows“.

Der Eintritt ist frei.

Green Cultural Deal – Die Landtags-Grünen laden ein: Kunst trifft Grün – Gast: Claudia Roth

„Kunst trifft Grün“ der bayerischen Landtags-Grünen geht in die nächste Runde – diesmal mit Besuch aus Berlin: Kulturstaatsministerin Claudia Roth spricht für uns zum Thema Green Cultural Deal – dem Schwerpunkt unserer diesjährigen Veranstaltung. Dabei gehen wir den Fragen nach: Wo stehen wir hier als Land Bayern? Was haben wir Landtags-Grüne in dieser Legislatur dazu erarbeitet? Und wo braucht es noch mehr?

Kultur ist Ländersache. Wir, die Landtags-Grünen, nehmen diesen Auftrag ernst und bauen seit Jahren am Fair Green Cultural Deal für Bayern.

Darum laden wir Landtags-Grüne Euch und Sie herzlich ein: Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender, und Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin, wollen mit Euch und Ihnen, den Kulturschaffenden und Kulturbegeisterten aus allen Sparten und Ecken Bayerns, intensive Gespräche dazu führen. Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth bringt ausreichend Zeit mit für einen Austausch und Ausblicke aus Berlin.

Willkommen sind alle Menschen aus Ehrenamt, institutioneller und freier Kultur, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie natürlich kulturbegeistertes Publikum, Freundeskreise und alle, denen Kultur am Herzen liegt. Dazu gibt’s ein Musikprogramm mit dem Kammermusik-Duo Lisa Wellisch (Konzertpianistin) und Tatjana Uhde (Solocellistin der Opéra national de Paris und Cellistin im Festspielorchester Bayreuth) sowie dem Jazz-Duo Bang Bang mit Julia Schröter und Norbert Bürger.

Wir Landtags-Grüne freuen uns auf Euch und Sie auf unserem sommerlichen Kulturempfang „Kunst trifft Grün“ im Bayerischen Landtag!

Wir bitten um Anmeldung unter diesem Link.

Kultur Talk: Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist

Aleksandra Klitina, Künstlerin und Politik Journalistin aus Kiew ist zu Gast beim Kunstverein Bad Aibling. Grund genug einmal über „Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist“ zu sprechen. Zur Diskussion bittet der Grüne KV Rosenheim Stadt und Land mit mir aufs Podium:

Der Abend wird musikalisch umrahmt von Biene – alias Christina Uhlmann.
Jonas Turber, Bezirkstagskandidat wird moderieren und übersetzen.

Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Der Eintritt ist frei.

Über jeden Verdacht erhaben? – Antisemitismus in Kunst und Kultur

Antisemitismus war in Deutschland nie verschwunden – auch nach 1945 ist eine blutige Spur antisemitischen Terrors zu beobachten. Studien zeigen durchgehend hohe Zustimmungswerte zu antisemitischen Einstellungen in allen Teilen der deutschen Bevölkerung. Bereits mehrere Jahre in Folge nehmen antisemitische Vorfälle in Deutschland und Bayern massiv zu. Die Dunkelziffer ist hoch. Auch weil viele Jüdinnen*Juden das Vertrauen darin verloren haben, dass unser Rechtsstaat Antisemitismus konsequent ahndet. Mitten in dieser gefährlichen Gesamtlage waren auf der documenta fifteen über Wochen hinweg antisemitische Exponate ausgestellt, tausende Besucher*innen haben sie gesehen. Jüdische Stimmen, die bereits im Vorfeld gewarnt hatten, wurden weitgehend ignoriert. Die Vorfälle sind Symptom bestehender Defizite. Die Künste sind dabei als elementarer Teil der Gesellschaft nicht frei von Antisemitismus in all seinen Formen.

Stella Leder versammelte bereits 2021 in ihrer wunderbaren Anthologie „Über jeden Verdacht erhaben? – Antisemitismus in Kunst und Kultur“ Perspektiven von Kulturschaffenden, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, die sich in ihrer Arbeit mit Kulturgeschichte, künstlerischer Praxis und Antisemitismus befassen. Diesen Impuls zur kritischen Auseinandersetzung möchten wir – auch als Nachklapp zur documenta fifteen – aufnehmen.

Dabei freuen wir uns über eine Keynote von Dr. h.c. Charlotte Knobloch (Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern).

Das folgende Gespräch mit Olaf Zimmermann (Geschäftsführer Deutscher Kulturrat), Stella Leder (Publizistin & Literaturwissenschaftlerin) und Lena Gorelik (Autorin) wird von einem kurzen literarischen Intermezzo eingeleitet.

Katharina Schulze (Grüne Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag) wird uns alle willkommen heißen, und unsere Kulturstaatsministerin Claudia Roth schickt ein Grußwort aus Berlin. Marlene Schönberger (Grüne Bundestagsabgeordnete und in der Grünen Bundestagsfraktion zuständig für die Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens) wird in einem kurzes Eingangsstatement in die aktuelle Lage im Bereich Antisemitismus einführen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie um eine verbindliche Anmeldung bis zum 22.11.2022. Bedarf hinsichtlich Kinderbetreuung und/oder Gebärdendolmetschen bitte bis zum 18.11. anmelden.

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Denkmaltour 2022

Mit meiner Kollegin aus der Fraktion Dr. Sabine Weigand mache ich am Donnerstag, 14. Juli folgende Veranstaltung in München-Perlach. Wir freuen uns auf einen spannenden Vormittag mit euch.

Was: Frühmittelalterliche Gräberfunde in München-Perlach

Wann:  14. Juli 2022, 10 Uhr, Treffpunkt: Pfanzeltplatz am Geschichtsbrunnen

Meine Kollegin Sabine Weigand schreibt:
Mit meiner Münchner Kollegin Sanne Kurz lade ich herzlich ein, uns zusammen über die frühmittelalterlichen Gräberfunde in München-Perlach zu informieren.

Seit dieser Legislaturperiode bin ich denkmalpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion. In diesem Sommer fahre ich mit meinem Team zum vierten Mal durch Bayern, um mich vor Ort mit den Gegebenheiten im Denkmalschutz vertraut zu machen. Die Schwerpunkte der diesjährigen Tour bilden einerseits Bodendenkmale und andererseits die vielfältigen Herausforderungen im Spannungsfeld Energiewende und Denkmalschutz.

Auf dem Gelände in München-Perlach kamen Siedlungsspuren unterschiedlicher Epochen zutage. So wie Hinweise auf einen römischen Gutshof, dessen Pfosten, Gruben, Keller, Ofen und Zaungräben sich als Verfärbungen im Boden erhalten hatten oder eine Wassermühle, die bereits 1995 ausgegraben werden konnte. Leider ließen sich keine germanischen Siedlungsspuren mehr finden, dafür aber ein Friedhof mit 30 Körperbestattungen. Wir treffen uns am 14. Juli um 10 Uhr am Pfanzeltpatz und laufen anschließend zusammen zum Gelände. Hernach besteht Gelegenheit zum Austausch mit der örtlichen Abgeordneten.

Eine Anmeldung ist erwünscht.

Dr. Sabine Weigand und die örtlichen Grünen würden sich über Ihre Teilnahme sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sabine Weigand
Anmeldung an birgit.janecek@gruene-fraktion-bayern.de

Kunst trifft Grün – Netzwerktreffen zum Fair Green Cultural Deal

Sozial-ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich verankern!

Der Fair Green Cultural Deal fördert ein sozial und ökologisch nachhaltiges Kulturleben. Er feiert ästhetische Nachhaltigkeit und hilft, Transformation zu ermöglichen – in den Strukturen und Abläufen, in der Verwaltung und in der Projektarbeit. Auch soll er Gedankenwelten öffnen, Utopien erlauben, mit denen wir eine tragfähige Zukunft gestalten können – für Kreative, Prozesse und Publikum.

Welche Herausforderungen stehen dabei diejenigen gegenüber, die Kultur täglich leben, sei es als Profi, im Publikum, in der kulturellen Bildung oder im Laienbereich? Was hat sich schon bewegt?

Wir stellen unsere bisherigen Grünen Initiativen vor und bieten im Austausch mit Initiativen, Akteurinnen und Akteuren, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, jede Menge Input, für alle, die im Kulturbereich nachhaltig handeln wollen. – Gleich unten anmelden!

Unter anderem dabei:

Kommt vorbei, tauscht Euch mit uns aus, nehmt Input mit aus unserer bisherigen Arbeit und lasst uns wissen, in welchen Bereichen wir noch tätig werden sollen, mit welchen Problemen Ihr zu kämpfen habt, wo es fehlt, was besser gehen könnte! Wir wollen den Fair Green Cultural Deal in Bayern gemeinsam mit Euch gestalten!

Ablauf

Wir treffen uns um 11:00 Uhr im Bayerischen Landtag und beginnen nach einer kurzen Begrüßung gleich mit den ersten Panelrunden zu Themen der ökologischen Nachhaltigkeit.

Nach einer kurzen Pause um 12:00 Uhr geht es in den zweiten Block der Diskussionsrunden, diesmal mit Themen zur sozialen Nachhaltigkeit.

Unsere kleinen, moderierten Panels öffnen jeweils gegen Ende, so dass Ihr Eure Fragen und Erfahrungen einbringen könnt. Die Ergebnisse aller Runden werden wir gegen 14:00 Uhr unserer Veranstaltung dem Plenum aller Teilnehmenden vorstellen.

Kinderbetreuung   

Für unsere kleinen Gäste bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort an. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Kinderbetreuung nur anbieten können, wenn der Bedarf vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 17. Juli.

Barrierefreiheit   

Der Veranstaltungsort ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei.
Bei Bedarf bieten wir gerne eine Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache an. Auch hier bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 17. Juli.

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documenta fifteeen

Die Documenta ist zurück – Sanne Kurz lädt ein!

Bei der diesjährigen documenta fifteen, die vom indonesischen Künstlerkollektiv ruangrupa kuratiert wird, wurden Kunst-Kollektive aus aller Welt nach Zeitzonen statt nach Ländern eingeladen. Sie alle luden wieder andere Kollektive zum künstlerischen Arbeiten ein und holten viele an Bord. So dreht sich alles um das Thema „Lumbung“ („Reisscheune“). Der indonesische Begriff steht symbolisch für einen Ort des Zusammenkommens, Austauschs und Teilens.

Ganz in diesem Sinne wird unsere Reise auch interaktiv werden: Mit der Kunstvermittlerin Julia Richter haben wir ein Programm erarbeitet, das euch sowohl einen möglichst großen Teil des Angebots ausschöpfen und die „Lumbung-Werte“ erspüren lassen soll. Geplant ist, dass Raum für gemeinsames Erleben ebenso wie individuelles Entdecken bleibt und wir im Idealfall gemeinsam ein wenig in die künstlerische Praxis der documenta fifteen eintauchen.

Die Einladung beinhaltet:

– 2-Tages-Karte für die documenta fifteen
– gemeinsame An- und Abreise mit dem Zug
– Unterkunft in der Jugendherberge Kassel im 4-Bett-Zimmer mit Frühstück
– für mobilitätseingeschränkte Menschen steht ein barrierefreies Zimmer zur Verfügung
– Programm mit der Kunstvermittlerin Julia Richter

Anmeldeschluss: 8. Juli 2022
Unkostenbeitrag pro Person: 50€.

Du möchtest mit, kannst Dir die Kostenbeteiligung aber nicht leisten oder hast andere Fragen? Bitte melde Dich unter: sanne.kurz@gruene.fraktion-bayern.de. Wir finden einen Weg.

 

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Fotocredit: documenta fifteen, ruruHaus, Foto: Nicolas Wefers, 2020