Schlagwortarchiv für: Solo-Selbstständige

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„Kleine Anfrage“ – AzP “ Rückmeldungsfrist der Corona-Soforthilfen“

Meine Kollegin Eva Lettenbauer fragt die Staatsregierung:

Was sind nach Einschätzung der Staatsregierung die Gründe dafür, dass über 12.000 Anträge (entweder auf Schlussabrechnung oder auf Fristverlängerungen) für die Corona-Soforthilfen noch nicht eingereicht wurden, wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass faire Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden und damit eine Pleitewelle der bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmen sowie der Soloselbstständigen vermieden wird, und wie ist, da nun eine repräsentative Anzahl an Anträgen auf Erlass oder Fristverlängerung vorliegen müssten, der Stand der Besetzung der Härtefallkommission, die laut Bericht der Staatsregierung vom 06.07.2023 (StMWI-33-3509/539/2) über den Erlass der Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen in strittigen Fällen entscheiden soll?

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Pressemitteilung: Etappensieg: Wirtschaftsminister für Überprüfung der Zinsforderungen bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe

Bei der Forderung nach fairen und rechtssicheren Lösungen statt unverantwortlichem Bayern-Chaos können die Grünen im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW einen Etappensieg verzeichnen. 
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass sich die Regelungen zu den Rückforderungen der Soforthilfen in den verschiedenen Regierungsbezirken massiv unterscheiden: In Oberbayern und Unterfranken wurden Zinsforderungen auf die Rückzahlungen erhoben, in anderen Regierungsbezirken hingegen nicht. Mittelstandsverband BVMW und Grüne kritisierten dieses Verfahren als unfair, denn es führe bei den Betroffenen zu Verwirrung und Frust. 

Auch der noch amtierende bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, hat dies erkannt und zeigt sich versöhnlich: In der Antwort auf einen Brief des Mittelstandsverbands und der Grünen Abgeordneten Sanne Kurz stimmt er zu, dass die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen bayernweit einheitlich geregelt werden und Zinsforderungen ausbleiben sollen – wenn das Finanzministerium dem zustimmt. 
 
Auch wenn von Zinszahlungen nun dank unserer Arbeit Abstand genommen werden soll, sind echte Lösungen noch in weiter Ferne“, so die Abgeordnete Sanne Kurz. „Im Dezember endet die Frist für die Rückmeldung, Hilfe für die Betroffenen gibt es immer noch nicht. Stattdessen wurden Menschen mit Zinsforderungen nur noch weiter verunsichert. Mein dringender Appell an die Staatregierung: Die Rückforderungen aussetzen, bis faire und rechtssichere Lösungen erarbeitet sind!
 
Achim von Michel, Pressesprecher und Landesbeauftragter für Politik des BVMW äußert sich wie folgt:

Es ist beruhigend, dass der Bayerische Wirtschaftsminister schnell die einzig richtige Antwort auf unsere Intervention gegeben hat. Nach wie vor lautet das Ziel bei den Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen, eine gerechte Lösung zu finden. Dazu trägt der Versuch einzelner Regierungsbezirke, komplett eigene Regeln zu schaffen, sicher nicht bei. Wir betonen deshalb auch weiterhin: Man sollte jetzt keine Rückzahlungen leisten, sondern die Ergebnisse der anhängigen Klagen in Bayern abwarten, die zu mehr Rechtssicherheit führen werden. Es empfiehlt sich, etwaigen Bescheiden mit Hilfe eines Anwalts zu widersprechen.



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Pressemitteilung: Grüne und Mittelstandsverband kritisieren punktuelle Verzinsung bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen scharf

Endlich faire und transparente Lösungen statt willkürlichem Bayern-Chaos für Unternehmen und Soloselbstständige – das fordern die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW in Bayern.

Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind davon ausgegangen, dass die Hilfen, wie von Ministerpräsident Söder versprochen, nicht zurückgezahlt werden müssen. Etliche haben auch nur bayerische Hilfen erhalten, die zu Beginn ausgezahlt wurden. Seit Herbst letzten Jahres werden nun doch Rückzahlungsforderungen erhoben, die Frist und auch die Bedingungen für die Rückzahlungen wurden auf Grund von Protesten und vielen Fragezeichen bei den Betroffenen auf die Zeit nach der Bayern-Wahl verschoben. Trotzdem erhebt jetzt der Regierungsbezirk Unterfranken als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden.

Sanne Kurz von den Landtagsgrünen: „Jetzt ist es offiziell: Menschen aus Unterfranken, die Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Zinsen auf zu viel erhaltene Hilfe zahlen. Die Menschen in Mittelfranken aber nicht. Dass es nun auch noch zu unterschiedlichen Regeln in den Bezirken kommt, wo es Bayern mit seinen Dauer-Sonderwegen nicht mal schafft, auf Länderebene gleiche Bedingungen für seine Soloselbstständigen herzustellen, das ist wirklich unfassbar. Wir Grüne haben die Staatsregierung schon im März aufgefordert, transparente Lösungen für die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu erarbeiten, um vor allem Soloselbstständige nicht wieder mit einem Wirrwarr an Sonderwegen, Chaos und Unsicherheiten zu belasten. Passiert ist nichts! Auch die von uns geforderte und dann in Form der Härtefallkommission versprochene Beratung kam bis heute nicht.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW ergänzt: „Aktuell sind im Freistaat mehrere Klagen der Kanzlei Steinbock & Partner zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen anhängig. Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der Klage bereits eingeräumt, dass das Online-Rückmeldeverfahren nicht verpflichtend ist. Bis auch die übrige Rechtslage eindeutig geklärt ist, sollte die Staatsregierung von den Rückforderungen generell Abstand nehmen, um den Verwaltungsaufwand nicht ins Uferlose zu treiben.  Sonst verspielt sie das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen endgültig. Jetzt punktuell und ohne generelle Abstimmung der Regierungsbehörden einfach rückwirkend Zinsen seit 2020 zu fordern, nur weil die betroffenen Unternehmer der Rückzahlung widersprochen haben, das geht gar nicht.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

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Dringlichkeitsantrag „Existenzgefährdende Rückzahlungsforderungen aus Coronahilfen an Soloselbstständige sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer stoppen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort passgenaue Lösungen für die Endabrechnung der Coronahilfen vorzulegen und somit die Existenz von rund 260.000 soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der Kleinunternehmen in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel, dem Dienstleistungssektor und im Kulturbereich auch über die Pandemie und die Energiekrise hinaus zu sichern. Dabei sollen dringend Lösungen für die folgenden Sachverhalte gefunden werden:

  • Die unverhältnismäßigen Anrechnungen der bayerischen Corona-Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe (Soloselbstständigenprogramm): Die beiden Programme sollten sich ergänzen, damit soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, die Anrechnung der Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe steht dem entgegen.
  • Die unverständliche Anrechnung der Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien oder Erlösen aus Urheberrechten auf die Corona-Soforthilfen, wenn die Zuflüsse zufällig in den Anrechnungszeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, denn freischaffende Kreative können ihre Zuflüsse nicht steuern.
  • Anpassung des Berechnungszeitraums: der Zeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung ist zu kurz bemessen und soll korrigiert werden, da sich die notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemiebekämpfung auch über diesen Zeitraum hinaus auf die Liquiditätsengpässe der Betroffenen ausgewirkt haben.
  • Die Rückzahlung von Stipendien, wo diese zur Erarbeitung von künstlerischen Arbeiten genutzt wurden, die wegen staatlicher Lockdowns erst nach der Stipendien-Abrechnungsperiode zur Aufführung kommen konnten.
  • Rückwirkende Anerkennung von Kosten aus Löhnen und Gehältern für die Liquiditätsengpässe, wenn kein Kurzarbeitergeld oder Ersatzleistungen geflossen sind.Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, den Vorsitz Bayerns bei der Wirtschaftsministerkonferenz zu nutzen, um gemeinsame und transparente Regelungen bei Kontrollmaßnahmen und Rückzahlungsforderungen mit den anderen Ländern zu erarbeiten.

Begründung:

Zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde von der CSU-geführten Staatsregierung unbürokratische, unkomplizierte Hilfe versprochen und kein zinsloses Darlehen. Neben den Corona-Soforthilfen wurden auch Corona-Härtefallhilfen und Hilfen im Rahmen des Soloselbstständigenprogramms oder des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ausgezahlt.

In Kombination mit den Geldern, die über Hilfsprogramme des Bundes bereitgestellt wurden, wirkten die Gelder einer Insolvenzwelle im Bereich der Klein- und Kleinstunternehmen und der Soloselbstständigen entgegen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde nicht müde, die Hilfen als bayerischen Erfolg zu verkaufen: „Whatever it takes!“ und „Wir lassen in der Krise niemanden alleine!“ so der Ministerpräsident noch im März 2020 via Social Media. Die Menschen, die in Bayern leben und arbeiten, sollten nicht um ihre Existenz bangen müssen.

Heute, gut drei Jahre nach dem ersten Lockdown, der in der damaligen Situation unumgänglich war, ist die Realität eine andere: Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet seit Herbst 2022 Rückzahlungsforderungen, obwohl diese den politischen Zusagen aus 2020 widersprechen. Das CSU-geführte Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fordert Stipendien zurück. Ob diese Rückzahlungsforderungen rechtlich zulässig sind, ist fraglich. In Nordrhein-Westfalen haben Gerichte Bescheide bereits für rechtswidrig erklärt. Der bürokratische Aufwand der Abrechnung ist für viele kleine Betriebe nicht leistbar und steht in krassem Missverhältnis zu der versprochenen unbürokratischen Hilfe.

Insbesondere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aller Branchen sehen sich mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, mit denen sie zum einen nicht gerechnet haben und die zum anderen für die oft noch angeschlagenen Betriebe oder Soloselbstständigen unverhältnismäßig hoch und existenzbedrohend sind. 260 000 Menschen in Bayern sind davon betroffen.

Empfängerinnen und Empfänger der Künstlerinnen- und Künstlerhilfe stehen vor einem weiteren, noch absurderen Problem: Die ausgezahlten Soforthilfen wurden in vielen Fällen direkt von den nachfolgenden Künstlerhilfen abgezogen, der Betrag der Künstlerhilfen verringerte sich. Dies, obwohl die Soforthilfen explizit nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten gedacht waren. Nun folgen häufig Rückzahlungsforderungen von Soforthilfen, die Betroffenen haben diese aber ihrer Wahrnehmung nach „schon zurückgezahlt“, da die Künstlerhilfe um den Betrag der durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlten Soforthilfen gekürzt wurde.

Die Argumentation der Staatsregierung, dass Rückzahlungsforderungen eine „Überkompensation“ verhindern sollen, ist unfair und muss korrigiert werden: Der Berechnungszeitraum berücksichtigt lediglich die drei Folgemonate nach Auszahlung. Die Folgen der notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie haben aber nachweislich noch viele weitere Monate, ja Jahre, Auswirkungen auf Verdienstmöglichkeiten von Kleinunternehmen und Soloselbstständigen gehabt. Gerade für Soloselbstständige, die keinerlei Einnahmen, aber dennoch laufende Kosten wie Krankenversicherungen oder Steuervorauszahlungen hatten, die im Rahmen der Soforthilfe-Abrechnungen nicht als Ausgaben anerkannt werden und die während der Pandemie von Ersparnissen oder der Rücklagen fürs Alter gelebt haben, sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Andere Bundesländer wie z. B. Sachsen haben bereits versprochen, schnelle Lösungen zu erarbeiten.

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Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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Antrag: Weihnachtsmarkt- Absagen abfedern II – fiktiven Unternehmerlohn für die Familienbetriebe

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, als Kompensation für die Absagen der bayerischen Weihnachtsmärkte einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums bei den Hilfen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zu ermöglichen.

Begründung:

Am 19.11. kündigte Markus Söder ein Überbrückungsgeld für Schausteller, Schaustellerinnen und Marktkaufleute an. Bayern hat bisher anders als andere Länder keine speziell auf die Bedarfe dieser Personengruppe zugeschnittenes Hilfsangebot auf den Weg gebracht. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind ein wichtiges Kulturgut in unseren bayerischen Dörfern und Städten und werden von einer kleinteiligen Struktur an Familienbetrieben am Leben gehalten, Dort, wo Einzelpersonen oder eine Familie allein arbeiten, fehlt es genau wie im Kulturbereich an passgenauen Hilfen um den Lebensunterhalt der von pandemiebedingten Absagen Betroffenen zu bestreiten. Eine reine Erstattung von Betriebskosten erreicht die Betroffenen nicht. Kurzarbeitergeld erreicht Saisonkräfte und Menschen im Minijob ebenso wenig wie Soloselbstständige. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums schließt diese Lücke. Kompensation wurde notwendig, da Weihnachtsmärkte zwar an der frischen Luft stattfinden, aber anders als Glühweinstände außerhalb von Weihnachtsmärkten und Weihnachtsmarkt-Angeboten auf Indoor-Verkaufsflächen abgesagt wurden und auch mit 2G-Regelungen für Gäste kein Betrieb mehr möglich ist, bzw. geimpfte Betreiberfamilien all ihre Stände wieder abbauen mussten.  


    



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Podiumsdiskussion: menschenwürdiges Existenzminimum – JETZT!

Über die (freiwlligen) Abschlussarbeiten unserer Praktis freue ich mich immer besonders. So unterschiedlich die inhaltlichen Schwerpunkte und Formen jedes Mal sind, so zeigt sich hier , was die jungen Menschen umtreibt, was sie von dem Einblick in meinen Arbeitsalltag mitnehmen und welche Highlights es dann sind, über die sie schreiben. Hier der Post unserer Schülerpraktikantin Nora.

Im Rahmen meines Praktikums durfte ich Sanne zwei Wochen lang begleiten. Von Plenarsitzungen im Landtag über Treffen mit dem Ortsverbänden bis hin zu persönlichen Gesprächen mit Bürger*innen war alles dabei.

So habe ich sie auch zu einer Podiumsdiskussion von ver.di begleitet. Das Thema war der Vorschlag einer Grundsicherung. Im Kontext der Veranstaltung ging es dabei vor allem über freischaffende Künstler*innen, Kulturschaffende, Selbstständige und Geringverdiener*innen. Hierzu kamen Vertreter*innen der SPD (Anne Hübner), FDP (Dr. Michael Ruoff), LINKE (Simone Barrientos) und Sanne Kurz für Bündnis 90/Die Grünen zusammen, um von ihrer Arbeit auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zu erzählen und sich den Fragen des Publikums zu stellen.

ver.di ist mit 30 000 Mitgliedern der größte Vertreter für Selbstständige in Deutschland. Traditionell stammen sehr viele von ihnen aus dem Kulturbereich. Diese Gruppe hat Corona schwer getroffen – geschlossene Theater und Bühnen, wenn überhaupt ein nur sehr kleines Publikum und eine ungewisse Zukunft manchen den Betroffenen schwer zu schaffen. Es stellt sich die Frage: Wie kann man am besten helfen und vor allem auch neue Rahmenbedingungen schaffen, um Kunst & Kultur nachhaltig zu unterstützen?

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Grundgesetz der BRD, Artikel 5 Absatz 3

Für Sanne bedeutet das, dass nicht nur das Werk, sondern auch das Wirken von Künstler*innen frei sein muss. Doch wie frei kann man wirklich sein, wenn man sich bei jedem neuen Projekt Sorgen macht, ob das dann auch die Miete am Monatsende bezahlt? Wenn man seine Kunst so verändern muss, damit auch sicher jemand dafür zahlt? Wenn sich die Kunst nur noch dem Kommerz unterordnet, dann hat das nichts mehr mit Freiheit zu tun. Außerdem braucht die Kunst Diversität. Diese ist allerdings schwer zu erreichen, wenn es nur um die „Verkaufbarkeit“ eines Werkes geht.

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eine freie Gesellschaft braucht eine freie Kunst

Ginge es nach Sanne, dann müssen wir weg vom Hartz IV als Sozialhilfe und hin zu einem bedingungslosen Existenzgeld. Gerade für Kulturschaffende gibt es absurde Vorschriften, die das ohnehin schon zu wenige Hartz IV noch weiter kürzen. Und auch die Grundrente ist noch keine ausreichende Verbesserung: etwas 75% der Kulturschaffenden werden sie nie bekommen. Viele fürchten sich also zu Recht vor Altersarmut.

Ein Grundeinkommen stellt sicher, dass sich Menschen vollkommen ihrer Kunst widmen können, ohne befürchten zu müssen, in finanzielle Not zu geraten, nur weil ein Monat mal nicht so gut gelaufen ist. Es ermöglicht auch weniger privilegierten Menschen, sich an der Kunst auszuprobieren oder sogar in Vollzeit Kunst und Kultur zu schaffen. Hierdurch erhöht sich die Diversität. Auch können mit einem Existenzgeld alle anderen Bevölkerungsgruppen leichter kulturelle Teilhabe pflegen, in Theater, Kinos und Ausstellungen gehen und somit Kunst & Kultur weiter unterstützen. Kunst machen und Kunst erleben ist hiermit nicht länger ein Privileg.

Eine bürokratiearme Selbstauskunft soll Geld sparen, aber auch den Betroffenen ein Stück Würde zurückgeben. Die Angst, sich „nackig machen zu müssen“, schreckt viele Bedürftige ab, sich Hilfe zu holen und treibt sie so nur noch mehr in die Armut.

„Es gibt keinen Grund zu denken, dass arme Menschen öfter lügen als Menschen mit Geld.“

Auch sonst wird nirgendwo ohne begründeten Verdachtsfall jede Ecke eines Lebens durchforstet, wieso sollte es dann bei der Sozialhilfe so sein? Den Betroffenen zu glauben, ist ein wichtiger Schritt, um ihnen aus der Armut zu helfen. Auch soll es keine Bedarfsgemeinschaften mehr geben. Denn es kann z.B. dazu kommen, dass eine Frau kein Hartz IV bekommt, weil sie mit ihrem Partner zusammenlebt, der ein Einkommen hat. Dies führt viel zu oft zu einer finanziellen Abhängigkeit, die es Frauen schwerer macht, aus etwaigen Missbrauchsbeziehungen zu entkommen.

Vielfalt Debattenkultur Demokratie Medien Netz Sanne Kurz Bayerischer Landtag

Wenn wir in Zukunft in einer lebenswerten Gesellschaft leben möchten, dann brauchen wir ein menschenwürdiges Existenzminimum. Für die Kunst, für Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Freiheit. Damit sich niemand zu einem Hungerlohn verkaufen muss, um die Miete zu zahlen. Damit wir frei in unseren Entscheidungen sind. Frei zu entscheiden, ob man in seinem Beruf bleiben oder sich weiterbilden will. Frei zu entscheiden, wann man eine Familie gründet, ohne Angst um das Einkommen zu haben. Frei zu entscheiden, für seine (mentale) Gesundheit eine Pause einzulegen, ohne dann die Miete nicht mehr zahlen zu können.

Frei das eigene Leben gestalten zu können, damit wir eine Gesellschaft formen, in der Zusammenhalt und Wohlstand unser Leben prägen.

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Europawoche 2021: Kultur, wie geht es Dir? Kulturförderung mit & nach Corona

Am 9. Mai ist Europatag. Anlässlich dieses Datums lädt Henrike Hahn, Mitglied des Europäischen Parlaments, gemeinsam mit den bayerischen Grünen zur digitalen Europawoche ein. Dabei diskutieren wir auch, was Grüne Europapolitik zur Kulturförderung vor und nach Corona beitragen kann.

Europa ist überall – auch in der Kultur

Von Corona bis Klima, von Agrar bis Industrie, von Kultur bis Finanzen – die Entscheidungen der EU begleiten uns in fast jedem Bereich des Lebens. Doch was bedeutet Grüne Europapolitik konkret für die EU, Deutschland und Bayern? Um das zu diskutieren, lädt Henrike Hahn, unsere Grüne Stimme aus Bayern im Europäischen Paralament, zusammen mit den bayerischen Grünen zur digitalen Europawoche ein. Auch ich bin bei der Veranstaltung „Kultur, wie geht es Dir? Kulturförderung mit & nach Corona“ am 08. Mai ab 10:00 Uhr dabei.

Wie kann die Kunst- und Kulturbranche krisensicher gemacht werden?

Seit dem Beginn der Pandemie steht die Kultur so gut wie still – Theater, Kinos, Opern, Museen und Vereine mussten schließen oder konnten nur kleine Notprogramme anbieten. Viele Kulturschaffende und Solo-Selbstständige stehen vor dem Nichts und wurden insbesondere am Anfang von der Regierung und den Hilfsprogrammen vergessen. Antonia Brix, Erhard Grundl, Henrike Hahn und ich werden die schwierige Lage der Kultur während der Corona diskutieren. Was brauchen wir, um die Kunst-und Kulturbranche – neben dringend benötigten Notmaßnahmen – krisenfest für die Zukunft zu machen?

Lasst uns zusammen einen Blick in die Zukunft werfen!

Nach der Bewältigung der aktuellen Krise können wir unseren Blick wieder in Richtung Zukunft wenden. Wie wird die Kunst- und Kulturbranche in fünf Jahren aussehen? Welche Trends erwarten uns? Und welche Folgen hat die Digitalisierung für die Branche?

Die Gäste des Webinars auf einen Blick

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Pressemitteilung: „Überkompensation“ Soloselbstständigenprogramme: Helfen statt hinhalten!

– Hilfen seit drei Monaten auf Halde
– „Überkompensation“? Eine Ohrfeige für die Betroffenen
– Pragmatische Entscheidungen – aber bitte für den gesamten Pandemiezeitraum!

Seit einem Jahr haben Kulturschaffende keine Einnahmen, die auch nur annähernd Existenzen sicher könnten. Nachdem die Landtags-Grünen monatelang den „fiktiven Unternehmerlohn“ als anerkennungsfähigen Teil der Betriebskosten für alle Soloselbständigen forderten, startete am 18.12.20 das bayerische Soloselbstständigen-programm zumindest für Kreative und kulturnahe Berufe. Rückwirkend zum 1.10.20 sind Hilfen in Höhe von maximal 1.180 Euro/Monat möglich.

Die Kompensation der unverschuldeten Einkommensverluste lief skandalös schleppend an und kam weitgehend zu spät. Viele Hilfen greifen bis heute im sehr kleinteilige Kulturbereich nicht. Gelitten wird aber seit 12 Monaten überall: von Kulturfest bis Rockkonzert, von Technik bis Plakat-Design, von Schausteller bis Schauspielerin.“, kritisiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen.

Angekündigt von Markus Söder bereits im Oktober, sind bis heute erst 1.938 Anträge aus dem Programm bewilligt, dies entspricht nur rund 65%. Viele der dringend benötigten Hilfen liegen seit nunmehr drei Monaten wegen weiterer Prüfung auf Halde, wie die Anfragen von Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups, und Sanne Kurz zeigten:

„Überkompensation“ lautet der Vorwurf, denn insgesamt wird aus der November-/Dezember-Hilfe des Bundes und den Landeshilfen, die explizit kumulierbar sind, nur das Existenzminimum von 1180€ gewährt. Sanne Kurz: „Ein Jahr kein Einkommen. Jetzt, bei oft nur marginalen Schieflagen, von ‚Überkompensation‘ zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Zumal die CSU-FW-Regierung sie über ein Jahr hinweg von Gottes Lohn hat leben lassen.

Für Sanne Kurz ist es unverständlich, dass sich die Staatsregierung über Monate hinweg ihrer Verantwortung der drittgrößten Branche Bayerns gegenüber entzogen hat, statt für die Kreativwirtschaft den gesamten Pandemiezeitraum im Blick zu haben und entsprechend zu entschädigen. Sanne Kurz: „Es gäbe Lösungen, die eine ‚Überkompensation‘ verhindern. Niemand verbietet einen längeren Förderzeitraum. Wir fordern seit Pandemiebeginn Hilfe ab Pandemiebeginn. Wer wie Markus Söder von ‚pragmatischen Entscheidungen‘ redet, muss sie liefern! Wir reden hier ja nicht von Milliarden – sondern vom Existenzminimum.

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Grüner Erfolg! Solo-Selbstständigenprogramm geht in die Verlängerung

Dranbleiben hilft! In seiner Regierungserklärung vom 12. Februar verkündete Markus Söder, dass das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Am 10. Februar hatten die CSU-FW-Landtagsfraktionen genau diese Forderung von uns noch abgelehnt. Vom Bohren dicker Bretter.

Seit April 2020 haben wir uns in Ausschusssitzungen den Mund fusselig und die Köpfe heiß geredet, dass man all den pandemiebedingt aus der beruflichen Bahn geworfenen Soloselbständigen helfen muss, ihre Existenz zu sichern. Dann kam – nachdem der Druck entsprechend angewachsen war – endlich das Versprechen seitens der Staatsregierung: Unterstützung in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums – aber nur bis Ende 2020.

Hilfen laufen aus

Wir haben weitergebohrt und am 27. Januar beantragt, die Hilfen bis zum Ende der Pandemie fortzuschreiben. Schließlich lässt sich bei fast einem Jahr Ausnahmezustand mit entsprechend langen Veranstaltungsverbots-Zeiten mit Hilfen für drei Monate (Oktober-Dezember 2020) kein Kühlschrank füllen und keine Miete bestreiten.

Grüne Forderung umgesetzt

Und halleluja – unser Ruf wurde zwar am 10. Februar noch vom Landtag abgelehnt, aber von der CSU-FW-Regierung dann doch umgesetzt: Ab dem 15. März können Anträge für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 hier gestellt werden. Und die Frage „Wer hat’s erfunden?“ mag für sich beantworten, wer mag – Hauptsache der Sache ist gedient und vielen Menschen, die vor den Scherben ihrer Existenz stehen, geholfen.

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Grüne Politik: Wirkt!

Ich sitze im Plenarsaal und lausche der Regierungserklärung. Plötzlich klingt Söder ganz Grün. Was vorgestern im Ausschuss von CSU/FW noch angelehnt wurde, ist jetzt Regierungs-Haltung: Hilfen sollen bis Sommer verlängert werden, staatliche Flächen sollen für kulturelle Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

So klingt das im Twitter-Ticker live aus dem Plenarsaal: +++Grüne Politik wirkt +++ Söder übernimmt Grüne Forderungen +++ Umsetzung muss jetzt klappen!+++

Da muss man doch mal kurz innehalten und sagen – yeah – Grüne Politik wirkt! Oder?! – Was ist passiert? Genau: In seiner Regierungserklärung übernimmt Markus Söder endlich unsere Forderungen für die Kultur in Bayern. Ganz kurz muss ich aber erinnern: In der Vergangenheit wurden von Markus Söder schon öfter Dinge versprochen, die die CSU-FW-Regierung nicht hielt, an die Markus Söder sich nicht mehr erinnern konnte – weshalb ich gerne Screenshots seiner Versprechungen mache.

Wird Söder diesmal Wort halten?

Ich kann zusichern: Wir Grüne werden sehr kritisch begleiten, ob Markus Söder sein Wort hält! – Das soll kommen:

  • 1️⃣ Hilfen für Solo-Selbstständige werden bis Sommer 2021 verlängert. ✔️ Vorgestern von CSU/FW im Ausschuss noch abgelehnt, jetzt Regierungs-Versprechen!
  • 2️⃣ Staatliche Flächen werden für kulturelle Nutzung freigegeben ✔️ Im Sommer abgelehnt, in 2020 nicht mal 2x/Monat umgesetzt, jetzt Regierungs-Versprechen!

Unsere Anträge:

Die erstmals im April 2020 geforderten Hilfen für Solo-Selbstständige kamen mal ein bisschen, mal gar nicht. Ende Dezember lief das letzte Programm aus. Hier der aktuelle Antrag für fiktiven Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige vom 27.01.2021 – ob Markus Söder wohl gelesen hat, dass man das Programm auch ausweiten muss auf alle Solo-Selbstständigen?

Besonders lustig war es beim Kampf um Raum für Kultur. Der Witz ist nämlich, dass das Bayerische Haushaltsrecht eine kostenlose Nutzung, wenn ein „dringendes Staatsinteresse vorliegt“, ausdrücklich vorsieht! Und was könnte staatswichtiger sein, als etwas, das sogar in der Verfassung steht – Kultur -, denn Bayern ist Kulturstaat! Eine Sternstunde politisch-hilflosen Abwehrens der CSU-FW-Abgeordneten im Haushaltsausschuss! Selten hat man so gelacht, hätte man sagen können, wenn es nicht so traurig wäre. „Gibt es alles schon“ war dann die Ausrede. Eine Anfrage von mir ergab aber, dass über Monate hinweg weniger als zweimal pro Woche staatliche Flächen für Kultur genutzt wurden! Darum nehme ich Markus Söder beim Wort: unseren Antrag vom 17.06.2020 endlich umsetzen!

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Pressemitteilung: Soloselbstständigen-Hilfen verlängern und öffnen!

Grüner Antrag im Kunstausschuss: Sanne Kurz fordert finanzielle Hilfen für alle Betroffenen bis zum Ende der Pandemie

Allen Soloselbstständigen muss bis zum Ende der Pandemie dauerhaft und nachhaltig geholfen werden“, fordert die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz. „Der Ärger um auslaufende Hilfsprogramme muss endlich ein Ende haben!“ Ein Antrag dazu ist am Mittwoch, 10.2.2021 Thema im Kunstausschuss.

Die bayerischen Hilfen für Soloselbstständige „kulturnaher Berufe“ galten nur bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres. „Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht aber dringend mehr Sicherheit“, mahnt Sanne Kurz. „Die Söder-Regierung muss die finanziellen Hilfen fortschreiben, bis der Lockdown für den Kulturbereich aufgehoben wird, und sie darüber hinaus für alle Soloselbständigen öffnen. Die Betroffenen nach Tätigkeitsfeldern aufzuspalten und auf eine Antragsodyssee zu schicken ist unsolidarisch und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.

Sanne Kurz weist zudem darauf hin, dass zahlreiche in der Kreativwirtschaft Tätige, wie etwa Schaustellerinnen und Schausteller oder Menschen in Minijobs, bisher gar keine Hilfen erhalten haben.

Die schwarz-orange Regierung hat im Sommer viel verschlafen. Wir brauchen jetzt einen soliden Plan für dieses Jahr – ohne pauschale Deckelungen der Publikumsgröße und vor allem mit einem staatlichen Ausfallfonds, der pandemiebedingte Absagen absichert. Hier müssen Bayern und der Bund zusammenarbeiten. Es bringt den Betroffenen nichts, wenn der Kunstminister immer wieder mal Verständnis mimt. Ohne echte Hilfen geht Bayerns drittgrößte Branche vor die Hunde.

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin, Landtags-Grüne

Der Grüne Antrag „Bayerisches Soloselbstständigen-Programm für Kulturschaffende bis zum Ende der Pandemie fortschreiben“ wird am Mittwoch, 10. Februar 2021, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags diskutiert.

210114 Anhörung Kultur Bayerischer Landtag Sachverständigen Anhörung

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

Kulturschaffende stehen am Ende einer langen Kette von Regierenden, Parlamenten und Verwaltungen, die der Pandemie hinterherhecheln. Das muss sich ändern. Kein Kultur-Sommer, wenn wir nicht jetzt planen, kein Kultur-Frühling, wenn wir nicht jetzt handeln.

Zehn Sachverständige fanden in unserer Sachverständigen-Anhörung am 15.12.2020 sehr klare Worte: Die im Oktober verkündeten Hilfen standen kurz vor dem Scheitern, die Kultur-Infrastruktur liegt in Scherben am Boden, das Publikum, das seine Kulturorte schmerzlich vermisst, wird durch Regierungshandeln verschreckt.

Unsere Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur und der Druck, den sie aufbaute, half! Drei Tage später gingen erstmals Solo-Selbständigen-Hilfen in Bayern online.

Erstmals bayerische Solo-Selbständigen-Hilfen für Kulturschaffende und „kulturnahe Berufe“

Gefordert von uns als Hilfe für alle Solo-Selbständigen seit April stehen die Hilfen erstmals auch denen offen, die Kultur möglich machen. Weiter ausgenommen bleiben aber immer noch Zigtausende. #NoOneLeftBehind: Wir brauchen ein Existenzgeld für alle Solo-Selbständigen!

Wir brauchen aber auch einen Kunstminister, der stark ist, und einen Wirtschaftsminister, der nicht – wie am 3.12. im Wirtschaftsausschuss geschehen – behauptet, Kultur- und Kreativwirtschaft sei nicht sein Ressort…

Und was ist mit dem Publikum?!

Du gehörst zum Publikum, liebst „Deine“ Kultur und vermisst Deine Musik, Dein Kino, Dein Theater? Hier im Film kannst Du sehen, wie es Deiner Kultur geht – sie hat das Wort! –
Unten alle Infos zum Nachlesen und unsere Ideen, die jetzt umgesetzt werden müssen im 6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene.

So viel geballte Expertise – wir haben zugehört und aus Euren Forderungen unsere Forderungen abgeleitet. Diese stehen nun im Raum, die Regierungsfraktionen und die bayerische CSU-FW-Staatsregierung sind eingeladen, sich weiterzubilden. Man hat (fast) keine Arbeit mehr. Wir präsentieren quasi alles auf dem silbernen Tablett. Aber wir bitten Euch: Kommt in die Gänge! Helft! Jetzt.

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

  1. Umgehende Fortschreibung der bayerischen Solo-Selbständigen-Hilfen
  2. Kultur-Sommer jetzt mit verbindlichem Stufenplan angehen
  3. Ausfallfonds analog zu Film-Ausfallfonds schaffen
  4. Digital Guest Registration als Stütze anerkennen
  5. Re-Start den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen: Notbetrieb ohne Deckelung ermöglichen
  6. Publikums-Offensive: Vertrauen in Sicherheit unserer Institutionen wiederherstellen

Komplett lesen kann man unseren heute in einer Pressekonferenz vorgestellten Forderungs-Katalog „6-Punkte Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene“ hier. Die gesamte Genese, Infos, Hintergründe, alle Stellungnahmen sowie unseren Grünen Antrag auf Anhörung zur Lage der Kultur findet Ihr hier:

Last not least: die Pressekonferenz mit meinen Kollegen aus dem Kunstausschuss Volkmar Halbleib (SPD) und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) zum Nachhören!


Weiterlesen:

Mainpost Würzburg vom 22.01.2021 „Museen, Theater, Clubs: Wie kann der Neustart der Kultur aussehen?“ – „Wie überleben bis zur Öffnung? Und wie gelingt die dann? Erstmals hat Bayerns Kulturszene im Landtag ihre Nöte schildern können. Ein Stimmungsbild aus Unterfranken“, so der Untertitel des Artikels

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Antrag: FairArt-Funding

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, analog zum Mindestlohn umgehend für alle ausgezahlten Fördermittel eine Mindestgage bzw. ein Mindesthonorar für Künstlerinnen und Künstler von 50,00 Europro Stunde plus MwSt. verbindlich anzusetzen. Die Fördersummen sind in den Haushaltsansätzen analog zur Einführung des Mindestlohns entsprechend aufzustocken.

Begründung:

Prekariat und Geldnöte im Kunst-und Kulturbereich sind nicht alleine der Corona-Krise geschuldet. Die Krise legt jedoch strukturelle Ungerechtigkeiten frei wie ein scharfer Wind, der den Sand vom Gerippe der Künste fegt: Angestellte kennen den Mindestlohn und profitieren, wenn sie nicht kurzfristig oder unständig beschäftigt sind, von Kurzarbeitergeld. Künstlerinnen und Künstler hingegen sind oft soloselbstständig oder freibe-ruflich tätig.

Rücklagen haben Künstlerinnen und Künstler aufgrund ihrer Einkommenssituation keine. Denn der bayerische Kultur-und Kreativwirtschaftsbericht vom 11.März 2020 zeigt nicht nur, wie wichtig die Kreativbranche für Bayern ist. Er zeigt auch, dass Umsatzlage und Beschäftigung in neunvon elfTeilmärkten weitgehend prekär sind. Anders als in anderen Branchen konnten Künstlerinnen und Künstler sowie jene, die Kultur erst möglich machen, wie z.B. Licht-oder Soundleute, meist nie Rücklagen aufbauen.

Aus Corona lernen heißt, strukturelle Probleme jetzt angehen! Der reiche Freistaat Bayern muss hier in Vorbildfunktion vorangehen: Mindestgagen und Mindesthonorare sind nicht erst seit Einführung des Mindestlohns längst überfällig und sollten aus Gründen der Menschenwürde auch Empfängerinnen und Empfängern staatlicher Förderpro-gramme gezahlt werden. Denn diese staatlichen Förderprogramme werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Dass die öffentliche Hand mit öffentlichen Mitteln Prekariat aufbaut, ist nicht hinzunehmen.

Entsprechend der Einführung des Mindestlohns müssen die Höhen der Förderungen zur Erfüllung des Mindestgagen-bzw. Mindesthonorargebots angepasst werden.

Corona Hilfe im Schneckentempo Unternehmerlohn Sanne Kurz kritisiert Söder Soilber aiwanger Grüne Die Grünen Landtag Bayernjpg

Soloselbstständigenprogramm: Förderantrag bis März stellen!

Für den Förderzeitraum 10/2020 bis 12/2020 kann man in Bayern noch bis zum 31. März Förderanträge stellen. Gezahlt wird fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von max. 1180€/Monat. Anträge sind alleine oder mit Hilfe von Steuerberatung oder Buchhaltung möglich, deren Kosten ebenfalls übernommen werden. – Stellt Anträge!

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und sind zu entschädigen, so hatten wir Grüne seit Pandemie-Beginn immer wieder getrommelt. Weil sich so gar nichts bewegte, forderten wir erstmals Mitte April in einem Offenen Brief StM Aiwanger und StM Sibler der CSU-FW-Regierung fiktiven Unternehmerlohn förderfähig zu machen.

Mitte Juni wurde unsere Forderung mehr schlecht als recht umgesetzt: Die Künstlerhilfen halfen den wenigsten, es hakte trotz mehrfacher Nachbesserung im Kern bis zum Schluss, der Marketing-Gag der Söder-Regierung verpuffte, nach Ende September fortgeschrieben bis zum Ende der Pandemie wurde: nichts.

Ende Oktober verkündete der Ministerpräsident von seiner goldenen Wolke herab, diesmal aber wirklich zu helfen. Allen Soloselbstständigen sollte Hilfe zuteil werden – „wie in Baden-Württemberg“ wolle man nun helfen. „Nur“ zwei Monate und eine Sachverständigen-Anhörung im Bayerischen Landtag später konnte man sie ab 18.12. dann tatsächlich abrufen: die Soloselbständigen-Hilfe Bayern 2020.

Hilfe für Oktober bis Dezember 2020 – Bis Ende März 2021 noch beantragen!

Genau: 2020. Denn abrufbar erst seit 18.12., laufen die Hilfen am 31.12. schon wieder aus! Man wolle abwarten, was der Bund tue, so StM Sibler, der aber immerhin überhaupt mal etwas getan hat. Was von seinem Amtskollegen, dem Stellvertretenden MP Hubert Aiwanger bisher nicht behauptet werden kann. Etliche Schaustellerfamilien, die Innovationsmotoren Soloselbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft, zigtausende weitere betroffene Soloselbstständige, für die er, StM Aiwanger, zuständige wäre, für die tut er:

vor dem 31.12.: nichts, nach dem 31.12.: nichts.

Ein Trauerspiel: Hubert Aiwanger, der Volksfest-Freund, der eine ganze Branche sterben lässt, der Wirtschaftsminister, für den nur der Teil der Wirtschaft zählt, bei der Land- oder Gast- davorsteht.

Das Soloselbstständigenprogramm des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst kann ab sofort und bis zum 31. März beantragt werden. Das Programm greift rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 und richtet sich konkret an freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Beruf mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig (und nicht nur vorübergehend) ausgeübt wird.

Hilfen kumulierbar

Das Soloselbstständigenprogramm ist mit der bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktoberhilfe“) und mit den Hilfen des Bundes („November-/Dezemberhilfe“) kumulierbar.

Wer von Oktober bis Dezember 2020 im ALG II-Bezug steckte, für den besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm für die Zeit des ALG II-Bezugs.

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Sachverständigenanhörung zur Situation der Kunst- und Kulturschaffenden

Demokratische Oppositionsparteien geben Kunst- und Kulturbereich ein Forum

Die Situation der Kulturschaffenden in Bayern ist aufgrund der Corona-Krise desolat – die Künstlerinnen und Künstler warten auf ihre Hilfszahlungen, viele sind bereits in die Grundsicherung gerutscht. Aus diesem Grund haben die Fraktionen von Grünen, SPD und FDP eine Sachverständigenanhörung für den 15. Dezember um 10 Uhr initiiert.

Hier der Link zur Online-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/376491310106000

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen erklärt: „Wir brauchen noch in diesem Jahr eine Anhörung, weil alle Fragen zum Erhalt unserer Kultur-Infrastruktur bisher nur in Hinterzimmern von Ministerien ausgemauschelt wurden. Was die Bedarfe der Betroffenen sind, wo das Regierungshandeln noch Nachbesserung bedarf, warum es wo hakt: Wie so oft in der Corona-Krise wurden hier die Parlamente übergangen, Betroffene nur im stillen Kämmerlein angehört. Wenn wir als Gesellschaft für ein blühendes bayerisches Kulturleben im Frühjahr die richtigen Weichen stellen wollen, braucht es jetzt die öffentliche Debatte und jetzt die richtigen Pläne. Sachverständige sind hier sehr wertvoll, um Parlament wie Regierung den Weg zu weisen.

Der kulturpolitische Sprecher der Bayern-SPD-Landtagsfraktion Volkmar Halbleib betont: „Wir setzen Kultur ganz nach vorn auf die politische Agenda. Bayerns Kultur braucht ein sofortiges Rettungsprogramm, das die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, der Kulturstätten und Betriebe und ein Konzept für künftige Veranstaltungsformate sowie Öffnungsperspektiven vorsieht. Dafür brauchen wir den Austausch mit den Kulturschaffenden im Bayerischen Landtag.

Dazu Dr. Wolfgang Heubisch, Vizepräsident des Bayerischen Landtages und kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Die Lage für die Kulturschaffenden hat sich dramatisch entwickelt. Viele fürchten um ihre nackte Existenz. Da wir bisher bei den Regierungsfraktionen und der Staatsregierung auf taube Ohren gestoßen sind, haben wir gemeinsam mit SPD und Grünen für eine Expertenanhörung gesorgt. Wir müssen an einem Strang ziehen und gemeinsame Lösungen finden – und zwar schnell. Denn wenn wir jetzt nicht endlich handeln, dann droht der kulturellen Vielfalt in Bayern ein irreparabler Schaden.“

Die Liste der teilnehmenden Expertinnen und Experten, ihre Stellungnahmen und die Fragen zur Anhörung finden Sie auf unserer Homepage.

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Landtags-Grüne fordern mehr Beratung für Kulturschaffende bei Corona-Hilfsgeldern

Sanne Kurz: Mangelnde Unterstützung oft Ursache für Fehler in Anträgen – Zehn dezentrale Vollzeitstellen dringend benötigt

Damit Kulturschaffende in der Corona-Pandemie bei der Beantragung von Hilfsgeldern besser zurechtkommen, fordert die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz, in einem Antrag (Anhang) mehr Beratungsangebote: „Wir brauchen zehn dezentrale Vollzeitstellen, die Betroffene unterstützen und beraten und als Schnittstellen zwischen staatlichen Stellen, kommunalen Behörden und anderen Einrichtungen der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft agieren.“

Viele Kulturschaffende haben Probleme, sich im aktuellen Förderdschungel zwischen Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I bis III, November- und Dezemberhilfen und Künstlerhilfe zurechtzufinden. So kommt es immer wieder zu Fehlern in Anträgen und zur Vorladung Betroffener, das geht aus einer Anfrage der Landtags-Grünen hervor. „Das ist ein hausgemachtes Problem“, mahnt Sanne Kurz. „Nicht ankommende oder falsch beantragte Hilfen haben sehr viel damit zu tun, dass es bei der Antragsstellung an Beratung und Unterstützung mangelt, das melden uns Kulturschaffende immer wieder zurück. Mit bayernkreativ gibt es nur eine einzige staatliche Anlaufstelle für die Kreativwirtschaft mit ihren rund 400.000 Beschäftigten – das ist einfach zu wenig und öffnet Fehlern Tür und Tor.

Bereits Ende Mai haben die Landtags-Grünen gefordert, die Beratungsangebote für Solo-Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft auszubauen. Sanne Kurz: „Es ist noch nicht zu spät, hier mit mehr Beratungsstellen nachzujustieren. In ihrer ohnehin desolaten Lage verunsichern Berichte über Vorladungen die Kulturschaffenden zusätzlich. Die schwarz-orange Landesregierung muss den Ertrinkenden jetzt die Hand in Form gut ausgebauter Beratungsangebote entgegenstrecken!