Schriftliche Anfrage „Ein Jahr Museumsagentur Bayern: Auswirkungen auf Personal, Strukturen undTransparenz der Provenienzforschung“
Mit Pressemitteilung vom 1. Juli 2025 stellte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die Museumsagentur Bayern als zentralen Baustein seiner „Museumsoffensive“ vor. Er sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ und davon, dass die neue Agentur „all das unter ein Dach“ bringe – „effizient, modern und zukunftsorientiert“; auch Provenienzforschung und Restitution sollten dort gebündelt werden. Ein Jahr später ist von den versprochenen Verbesserungen nach Einschätzung von Fachkreisen wenig angekommen. Gerade bei der Provenienzforschung bestehen weiter erhebliche personelle Defizite und strukturelle Leerstellen. Auch die versprochene Transparenz bleibt aus.
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Vorbemerkung:
Die Anfrage ist durch die aktuellen Entwicklungen zur Neustrukturierung der Provenienzforschung in weiten Teilen obsolet, da sie von einer linearen Fortführung der zum Zeitpunkt der Fragestellung bekannten Organisationsstruktur und Stellensituation ausgeht. Sie wird mit Blick auf die nunmehr vorliegenden Empfehlungen des Runden Tisches Historische Verantwortung und die auf dieser Basis geplante neue Struktur zu Provenienzforschung und Restitutionsempfehlungen beantwortet. Für weitere Details wird auf den Vortrag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 15. Juli 2026 sowie die Empfehlungen des Runden Tischs (stmwk.bayern.de1) verwiesen.
1.1 Wie viele Personen sind derzeit (Stichtag 1. Juli 2026) mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, ob/wann die Stelle neu geschaffen oder intern neu besetzt wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
1.2 Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich der Provenienzforschung staatlicher Museen, Sammlungen und Institutionen besetzt bzw. unbesetzt (bitte nach Einrichtungen und besetzten/unbesetzten Stellen aufschlüsseln)?
1.3 Wie viele Beschäftigte sind derzeit an staatlichen Sammlungen, Museen und Institutionen mit Aufgaben der Provenienzforschung betraut (bitte nach Einrichtungen und Beschäftigungsumfang sowie eventueller Befristung aufschlüsseln)?
2.1 Wie viele Personen waren vor dem 1. Juli 2025 mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, wann die Stelle neu geschaffen wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
2.2 Welche zusätzlichen Personalbedarfe wurden seit dem Jahr 2024 von den staatlichen Museen gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) angemeldet (bitte nach Bedarf der anmeldenden Institution aufschlüsseln)?
2.3 Welche der angemeldeten Personalbedarfe wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte aufschlüsseln, welche Institutionen welche Bedarfe gedeckt bekamen)?
Die Fragen 1.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Herbst 2025 wurde vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) ein Runder Tisch „Historische Verantwortung“ eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich grundsätzlich zu erörtern. Der Runde Tisch tagte seit November 2025 viermal und hat seine Arbeit am 11. Juni 2026 mit konkreten Empfehlungen abgeschlossen, die nach Billigung durch den Ministerrat am 14. Juli 2026 umgesetzt werden sollen.
Die Empfehlung des Runden Tisches zur Reform der Provenienzforschung ist neben einer „Unabhängigen Kommission“ auf ein neues wissenschaftliches „Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ gerichtet, welches am Institut für Zeitgeschichte angesiedelt sein wird. Mit dem Zentrum sind acht Stellen verbunden, davon sechs Wissenschaftler in den Fächern Zeitgeschichte, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaften und Digital Humanities. Zudem erhalten die seit dem 1. Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern („Museumsagentur“) beschäftigten Provenienzforscher mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit, ihre Arbeit in der neuen Struktur fortzusetzen. Damit bestehen am neuen Zentrum insgesamt bis zu zwölf Stellen in der Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut für die Bestände der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaates.
3.1 Welche organisatorischen, strukturellen Veränderungen wurden zwischen Februar 2025 und 1. Juli 2026 im Bereich der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen vorgenommen?
3.2 Seit wann ist die Provenienzforschung organisatorisch in der Museumsagentur angesiedelt?
3.3 Wie ist die Leitungs- und Vertretungsstruktur der Provenienzforschenden in den jeweiligen staatlichen Häusern (Museen, Sammlungen etc.) derzeit ausgestaltet (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
6.1 Welche Aufgaben soll die seit dem 1. Juli 2025 eingerichtete Museumsagentur im Bereich der Provenienzforschung zum Stichtag 1. Juli 2026 konkret übernehmen (bitte mit der Angabe, ob die für die Erledigung der Aufgaben benötigte Forschungsinfrastruktur in der Museumsagentur vorhanden ist oder nicht, und wie Sammlungserschließung und Kommunikation zwischen Museen, Sammlungen, Institutionen und Agentur Hand in Hand koordiniert erfolgen sollen)?
6.2 Warum wird die Museumsagentur derzeit gänzlich oder anteilig interimistisch geleitet (bitte mit der Angabe, bis wann die Besetzung einer dauerhaften Leitungsstruktur vorgesehen ist, welche Fachgremien bei der Findung einer neuen Leitung eingesetzt werden und welche Kriterien an eine neue Leitung gestellt werden)?
6.3 Wie ist künftig die Rolle der Museumsagentur bei Provenienzforschung, Datenbankpflege und Restitutionsverfahren gewährleistet, wenn die Provenienzforschung strukturell nicht mehr in den einzelnen Institutionen angesiedelt sein soll, Arbeiten wie Inventarisierung, Sammlungserschließung und fotografische Dokumentation von Rückseiten nur innerhalb der Institutionen möglich sind, und gleichzeitig Zugang zu Objekten in den Depots gewährleistet werden muss?
Die Fragen 3.1 bis 3.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach einer öffentlichen Diskussion um die Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) im Frühjahr 2025 hat das StMWK unmittelbar reagiert und für die BStGS eine externe Untersuchung unter Leitung von Prof. Dr. Meike Hopp, Vorständin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) seit 1. Dezember 2025, das in Deutschland als zentrale Institution und Anlaufstelle zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts fungiert, beauftragt.
Die Untersuchungen von Prof. Dr. Meike Hopp haben den pauschalen Vorwurf einer bewusst irreführenden Praxis der BStGS im Umgang mit identifizierter Raubkunst nicht bestätigt, aber mehr Stringenz und Tempo für notwendig erachtet. Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass Informationen und Erkenntnisse der Provenienzforschung vorsätzlich zurückgehalten oder verschleiert wurden. Der Forschung wird eine solide Recherchepraxis und methodische Tiefe bescheinigt. Wo im nationalen und internationalen Kontext bereits fachliche Standards bestehen, insbesondere auch im Hinblick auf wissenschaftliche Sorgfalt und quellenbasierte Arbeitsweise, werden diese konsequent eingehalten.
Gleichwohl hat die externe Untersuchung Empfehlungen formuliert, die als Auftrag zu verstehen sind. Als besonders dringliche Aufgabe werden neben verbindlichen Policies, öffentlich nachvollziehbaren Verfahrensabläufen und einer transparenten Kommunikation auch der möglichst zügige Erstcheck der 37 000 Werke angesehen, die nach 1945 an die BStGS gekommen sind.
Als gesonderte organisatorische Maßnahme wurde die vertiefte Provenienzforschung seit Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern angesiedelt. Mit dieser Bündelung sollte die vorhandene Expertise besser aufeinander abgestimmt und damit Effizienzen erreicht werden.
Zusätzlich zu diesen sofort ergriffenen Maßnahmen wurde Ende 2025 ein Runder Tisch eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder noch grundsätzlicher für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich erörtern zu können (zur Zusammensetzung vgl. Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3).
In der Diskussion des Runden Tisches erwies sich das gemeinsame Verständnis, Provenienzforschung und Restitutionsempfehlung künftig in hoher wissenschaftlicher Unabhängigkeit vom Freistaat als Träger der Museen durchzuführen, als entscheidender Faktor. Dies soll die Forschungsleistung steigern, zu mehr Tempo und Transparenz führen und Vertrauen schaffen, indem dem Eindruck entgegengewirkt wird, Einrichtungen des Freistaates könnten „Partei“ sein und würden berechtigte Restitutionsansprüche verzögern oder deren Erfüllung verhindern. Ungeachtet des Ergebnisses der bisherigen Untersuchungen werden diese weiterhin bestehenden Punkte und Erwartungen vonseiten der jüdischen Verbände sehr ernst genommen.
Die 2025 erfolgte Zentralisierung der Provenienzforschung an der Staatlichen Museumsagentur Bayern und damit außerhalb der unmittelbaren Sphäre der staatlichen Museen wurde als ein richtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer neuen Struktur gewertet, der aber nicht fortgesetzt werden soll. Während der Abstimmungsrunden des Runden Tisches wurde auf Bitte der Mitglieder von der Besetzung von zwei unbefristet ausgeschriebenen Stellen zur Verstärkung der Provenienzforschung an der Museumsagentur abgesehen, um den Ergebnissen des Runden Tischs nicht vorzugreifen. Drei zusätzlich bereitgestellte befristete Stellen, die ausschließlich der Erforschung der Bestände der BStGS gewidmet sind, wurden inzwischen besetzt.
Die vom Runden Tisch empfohlene neue Struktur sieht anstelle der bisherigen Struktur die Einsetzung einer „Unabhängigen Kommission“ (Kommission) und eines wissenschaftlichen „Zentrums für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ (Zentrum) vor, das zugleich als Geschäftsstelle der Kommission fungiert. Die Kommission soll das Mandat erhalten, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Das Zentrum soll am Institut für Zeitgeschichte (IfZ, München) als unabhängiges, von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft angesiedelt werden. Das IfZ wurde 1949 als erste wissenschaftliche Einrichtung gegründet, um die Geschichte des Nationalsozialismus zu erforschen, und verfügt auf diesem Gebiet über ein herausragendes wissenschaftliches Renommee.
4.1 In welcher Form wurden die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen in den Reorganisationsprozess einbezogen?
4.2 Warum wurde der im Bericht von Prof. Dr. Meike Hopp u. a. geforderte „praxisnahe“ Sachverständigenrat bislang nicht einberufen, („Externe Untersuchung Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“ vom 12. November 2025, vgl. www.stmwk.bayern.de2, S. 8; bitte mit der Angabe bis wann ein solcher „praxisnaher“ Sachverständigenrat – also ein Gremium mit Sachverständigen mit Expertise aus der Forschung am Bestand – einberufen wird, oder ggf. begründen, warum dies nicht geplant ist bzw. was bereits warum einberufen wurde)?
4.3 Welche Arbeitsgruppen wurden im Zuge der Reorganisation und Einrichtung der „Museumsagentur“ eingerichtet und mit welchen Aufgaben betraut (bitte mit Angaben zu internen und externen Arbeitsgruppen und jeweils aufgeschlüsselt nach Museen, Sammlungen, Institutionen)?
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Neuordnung der Provenienzforschung ist Ergebnis der Beratungen des Runden Tischs. Als Leiter des Runden Tischs konnte mit Prof. Dr. Andreas Wirsching, dem langjährigen Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (München), ein Wissenschaftler mit höchstem nationalem und internationalem Renommee gewonnen werden. Prof. Dr. Meike Hopp (Vorständin DZK) brachte als Mitglied des Runden Tischs ihren Untersuchungsbericht und die daraus abgeleiteten Empfehlungen ein. Weitere Mitglieder waren Daniel Botmann (Geschäftsführer Zentralrat der Juden, „Zentralrat“), Christiane Reeh (Justiziarin Zentralrat), Rüdiger Mahlo (Repräsentant Claims Conference Europa, „JCC“), Malgorzata Quinkenstein (JCC), Prof. Dr. Bernhard Löffler (Mitglied Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg), Prof. Dr. Christian Walter (Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München), Anton Biebl (Generaldirektor BStGS), Susanne Breit-Keßler (Vorsitzende Bayerischer Ethikrat), der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER; Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst) sowie Staatsminister Markus Blume.
5.1 Wie viele Objekte mit noch nicht abgeschlossener Provenienzprüfung befinden sich derzeit in den Zuständigkeitsbereichen der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns (bitte nach Einrichtungen sowie der Zahl der Objekte im Bestand insgesamt sowie der Anzahl der Objekte mit noch nicht abgeschlossenem Erstcheck und nicht abgeschlossener Tiefenprüfung aufschlüsseln)?
5.2 Wie schätzt das StMWK den aktuellen Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung ein, die neben Erstchecks die Basis erfolgreicher Provenienzforschungsarbeit erst legt und die im Bereich Kulturgutverluste unabdingbar ist (bitte pro Museum, Sammlung, Institution den Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung zum 1. Juli 2026 angeben)?
5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die derzeitige Personalausstattung der Museen, Sammlungen und Institutionen im Verhältnis zum Umfang der für Erstchecks, vertiefte Forschung zu Objekten mit nicht sicher „sauberer“ Provenienz, Vermittlung von Provenienzen an das Publikum, Kommunikation mit Hinterbliebenenfamilien, Suche nach Hinterbliebenen, Sammlungserschließung etc. (bitte mit Angabe der erwarteten Zeitumfangs bis zum Abschluss aller Erstchecks bzw. bis zum Erreichen der von den Fachleuten genannten Meilensteine, auch im Hinblick auf den Bericht des Obersten Rechnungshofs [ORH] vom 17. November 2020 „Bayerische Staatsgemäldesammlungen – Prüfung der Verwaltungsorganisation, X-900.19-115-2-4“)?
7.1 Warum wurde die Bearbeitung der umfangreichen Bestände in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung in der Vergangenheit nicht durch eine deutlich stärkere personelle Ausstattung abgesichert?
7.2 Welche Konsequenzen zog die Staatsregierung aus den Berichten des ORH (insb. vom 17. November 2020) zur Hochrechnung der Bearbeitungsdauer in der Provenienzforschung (bitte mit Angabe konkreter Anpassungen)?
7.3 Ab wann rechnet die Staatsregierung geschätzt mit einer Personalausstattung, die eine sachgerechte und auskömmliche Bearbeitung der Provenienzforschung in den staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns ermöglicht (bitte mit Blick auf den ORH-Bericht sowie der Angabe oder Prognose, wie dieses Ziel laut eigenen Planungen konkret erreicht werden soll)?
Die Fragen 5.1 bis 5.3 und 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Unabhängige Kommission erhält das Mandat, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Zu diesem Zweck wird sie sich auch einen Überblick über die Anzahl der zu beforschenden Objekte und den Stand der Sammlungserschließung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Museen verschaffen.
Die neue Struktur bedeutet auch eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Obersten Rechnungshofs (ORH) in seinem Bericht zu den BStGS vom 17. November 2020, die auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien lautete.
8.1 Welche Berichte, Eingaben, insb. die des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern, Gutachten oder Prüfungen zur Personalausstattung und Arbeitsfähigkeit der Provenienzforschung in den staatlichen Museen Bayerns liegen der Staatsregierung seit dem Jahr 2008 vor (bitte unter Angabe, welche dieser Unterlagen wann veröffentlicht wurden und welche der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden)?
8.2 Welche Empfehlungen, insbesondere zur personellen Ausstattung, organisatorischen Struktur, Transparenz und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, ergeben sich aus Sicht der Staatsregierung aus diesen Berichten, Gutachten oder Prüfungen für alle staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen in ihrer Gesamtheit?
8.3 Welche dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte mit Begründung und Angabe, wann welche Umsetzung erfolgte, sowie bei nicht umgesetzten Empfehlungen begründen und angeben, ob und bis wann eine Umsetzung geplant ist)?
Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.
Die bisherigen Empfehlungen waren überwiegend auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien gerichtet. Trotz herausfordernder Haushaltslage und einer er- forderlichen Priorisierung des Einsatzes der vorhandenen Mittel kommt der Freistaat dieser Empfehlung mit der neuen Struktur in erheblichem Umfang nach. Damit findet ein deutlicher Aufwuchs an Personal statt, der die Provenienzforschung entschieden stärken wird.
Eine personelle Aufstockung ist aber für sich genommen nicht ausreichend, um die erwünschten Ziele zu erreichen. Dies muss mit einer grundlegenden Reform der Strukturen einhergehen, wie sie nun auf der Basis der Empfehlungen des Runden Tischs vorgenommen wird. Strategie und Priorisierung zur Provenienzforschung, die vertiefte Forschungsarbeit selbst und die Bewertung der ermittelten Sachverhalte für Restitutionsempfehlungen werden in Zukunft in der Hand der Unabhängigen Kommission bzw. des Forschungszentrums am IfZ liegen.
Dies versetzt den Freistaat in die Lage, seine Restitutionsentscheidungen künftig auf der Basis von Forschungen und Empfehlungen treffen zu können, die mit hoher institutioneller Unabhängigkeit erarbeitet wurden. Diese Reform bedeutet einen echten Paradigmenwechsel, von dem national und international eine hohe positive Signalwirkung ausgehen kann. Sie bietet die Grundlage für eine Akzeptanz künftiger Entscheidungen der Staatsregierung zu Fragen der Restitution von NS-Raubgut.
1 https://stmwk.bayern.de/download/22981_Empfehlungen-Runder-Tisch.pdf
2 https://www.stmwk.bayern.de/download/22878_Untersuchungsbericht-Provenienzforschung-
BStGS_12112025.pdf