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Schriftliche Anfrage „Ein Jahr Museumsagentur Bayern: Auswirkungen auf Personal, Strukturen undTransparenz der Provenienzforschung“

Mit Pressemitteilung vom 1. Juli 2025 stellte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die Museumsagentur Bayern als zentralen Baustein seiner „Museumsoffensive“ vor. Er sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ und davon, dass die neue Agentur „all das unter ein Dach“ bringe – „effizient, modern und zukunftsorientiert“; auch Provenienzforschung und Restitution sollten dort gebündelt werden. Ein Jahr später ist von den versprochenen Verbesserungen nach Einschätzung von Fachkreisen wenig angekommen. Gerade bei der Provenienzforschung bestehen weiter erhebliche personelle Defizite und strukturelle Leerstellen. Auch die versprochene Transparenz bleibt aus.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Vorbemerkung:

Die Anfrage ist durch die aktuellen Entwicklungen zur Neustrukturierung der Provenienzforschung in weiten Teilen obsolet, da sie von einer linearen Fortführung der zum Zeitpunkt der Fragestellung bekannten Organisationsstruktur und Stellensituation ausgeht. Sie wird mit Blick auf die nunmehr vorliegenden Empfehlungen des Runden Tisches Historische Verantwortung und die auf dieser Basis geplante neue Struktur zu Provenienzforschung und Restitutionsempfehlungen beantwortet. Für weitere Details wird auf den Vortrag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 15. Juli 2026 sowie die Empfehlungen des Runden Tischs (stmwk.bayern.de1) verwiesen.

1.1 Wie viele Personen sind derzeit (Stichtag 1. Juli 2026) mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, ob/wann die Stelle neu geschaffen oder intern neu besetzt wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
1.2 Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich der Provenienzforschung staatlicher Museen, Sammlungen und Institutionen besetzt bzw. unbesetzt (bitte nach Einrichtungen und besetzten/unbesetzten Stellen aufschlüsseln)?
1.3 Wie viele Beschäftigte sind derzeit an staatlichen Sammlungen, Museen und Institutionen mit Aufgaben der Provenienzforschung betraut (bitte nach Einrichtungen und Beschäftigungsumfang sowie eventueller Befristung aufschlüsseln)?
2.1 Wie viele Personen waren vor dem 1. Juli 2025 mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, wann die Stelle neu geschaffen wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
2.2 Welche zusätzlichen Personalbedarfe wurden seit dem Jahr 2024 von den staatlichen Museen gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) angemeldet (bitte nach Bedarf der anmeldenden Institution aufschlüsseln)?
2.3 Welche der angemeldeten Personalbedarfe wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte aufschlüsseln, welche Institutionen welche Bedarfe gedeckt bekamen)?

Die Fragen 1.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Herbst 2025 wurde vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) ein Runder Tisch „Historische Verantwortung“ eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich grundsätzlich zu erörtern. Der Runde Tisch tagte seit November 2025 viermal und hat seine Arbeit am 11. Juni 2026 mit konkreten Empfehlungen abgeschlossen, die nach Billigung durch den Ministerrat am 14. Juli 2026 umgesetzt werden sollen.

Die Empfehlung des Runden Tisches zur Reform der Provenienzforschung ist neben einer „Unabhängigen Kommission“ auf ein neues wissenschaftliches „Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ gerichtet, welches am Institut für Zeitgeschichte angesiedelt sein wird. Mit dem Zentrum sind acht Stellen verbunden, davon sechs Wissenschaftler in den Fächern Zeitgeschichte, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaften und Digital Humanities. Zudem erhalten die seit dem 1. Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern („Museumsagentur“) beschäftigten Provenienzforscher mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit, ihre Arbeit in der neuen Struktur fortzusetzen. Damit bestehen am neuen Zentrum insgesamt bis zu zwölf Stellen in der Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut für die Bestände der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaates.

3.1 Welche organisatorischen, strukturellen Veränderungen wurden zwischen Februar 2025 und 1. Juli 2026 im Bereich der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen vorgenommen?
3.2 Seit wann ist die Provenienzforschung organisatorisch in der Museumsagentur angesiedelt?
3.3 Wie ist die Leitungs- und Vertretungsstruktur der Provenienzforschenden in den jeweiligen staatlichen Häusern (Museen, Sammlungen etc.) derzeit ausgestaltet (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
6.1 Welche Aufgaben soll die seit dem 1. Juli 2025 eingerichtete Museumsagentur im Bereich der Provenienzforschung zum Stichtag 1. Juli 2026 konkret übernehmen (bitte mit der Angabe, ob die für die Erledigung der Aufgaben benötigte Forschungsinfrastruktur in der Museumsagentur vorhanden ist oder nicht, und wie Sammlungserschließung und Kommunikation zwischen Museen, Sammlungen, Institutionen und Agentur Hand in Hand koordiniert erfolgen sollen)?
6.2 Warum wird die Museumsagentur derzeit gänzlich oder anteilig interimistisch geleitet (bitte mit der Angabe, bis wann die Besetzung einer dauerhaften Leitungsstruktur vorgesehen ist, welche Fachgremien bei der Findung einer neuen Leitung eingesetzt werden und welche Kriterien an eine neue Leitung gestellt werden)?
6.3 Wie ist künftig die Rolle der Museumsagentur bei Provenienzforschung, Datenbankpflege und Restitutionsverfahren gewährleistet, wenn die Provenienzforschung strukturell nicht mehr in den einzelnen Institutionen angesiedelt sein soll, Arbeiten wie Inventarisierung, Sammlungserschließung und fotografische Dokumentation von Rückseiten nur innerhalb der Institutionen möglich sind, und gleichzeitig Zugang zu Objekten in den Depots gewährleistet werden muss?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach einer öffentlichen Diskussion um die Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) im Frühjahr 2025 hat das StMWK unmittelbar reagiert und für die BStGS eine externe Untersuchung unter Leitung von Prof. Dr. Meike Hopp, Vorständin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) seit 1. Dezember 2025, das in Deutschland als zentrale Institution und Anlaufstelle zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts fungiert, beauftragt.

Die Untersuchungen von Prof. Dr. Meike Hopp haben den pauschalen Vorwurf einer bewusst irreführenden Praxis der BStGS im Umgang mit identifizierter Raubkunst nicht bestätigt, aber mehr Stringenz und Tempo für notwendig erachtet. Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass Informationen und Erkenntnisse der Provenienzforschung vorsätzlich zurückgehalten oder verschleiert wurden. Der Forschung wird eine solide Recherchepraxis und methodische Tiefe bescheinigt. Wo im nationalen und internationalen Kontext bereits fachliche Standards bestehen, insbesondere auch im Hinblick auf wissenschaftliche Sorgfalt und quellenbasierte Arbeitsweise, werden diese konsequent eingehalten.

Gleichwohl hat die externe Untersuchung Empfehlungen formuliert, die als Auftrag zu verstehen sind. Als besonders dringliche Aufgabe werden neben verbindlichen Policies, öffentlich nachvollziehbaren Verfahrensabläufen und einer transparenten Kommunikation auch der möglichst zügige Erstcheck der 37 000 Werke angesehen, die nach 1945 an die BStGS gekommen sind.

Als gesonderte organisatorische Maßnahme wurde die vertiefte Provenienzforschung seit Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern angesiedelt. Mit dieser Bündelung sollte die vorhandene Expertise besser aufeinander abgestimmt und damit Effizienzen erreicht werden.

Zusätzlich zu diesen sofort ergriffenen Maßnahmen wurde Ende 2025 ein Runder Tisch eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder noch grundsätzlicher für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich erörtern zu können (zur Zusammensetzung vgl. Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3).

In der Diskussion des Runden Tisches erwies sich das gemeinsame Verständnis, Provenienzforschung und Restitutionsempfehlung künftig in hoher wissenschaftlicher Unabhängigkeit vom Freistaat als Träger der Museen durchzuführen, als entscheidender Faktor. Dies soll die Forschungsleistung steigern, zu mehr Tempo und Transparenz führen und Vertrauen schaffen, indem dem Eindruck entgegengewirkt wird, Einrichtungen des Freistaates könnten „Partei“ sein und würden berechtigte Restitutionsansprüche verzögern oder deren Erfüllung verhindern. Ungeachtet des Ergebnisses der bisherigen Untersuchungen werden diese weiterhin bestehenden Punkte und Erwartungen vonseiten der jüdischen Verbände sehr ernst genommen.

Die 2025 erfolgte Zentralisierung der Provenienzforschung an der Staatlichen Museumsagentur Bayern und damit außerhalb der unmittelbaren Sphäre der staatlichen Museen wurde als ein richtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer neuen Struktur gewertet, der aber nicht fortgesetzt werden soll. Während der Abstimmungsrunden des Runden Tisches wurde auf Bitte der Mitglieder von der Besetzung von zwei unbefristet ausgeschriebenen Stellen zur Verstärkung der Provenienzforschung an der Museumsagentur abgesehen, um den Ergebnissen des Runden Tischs nicht vorzugreifen. Drei zusätzlich bereitgestellte befristete Stellen, die ausschließlich der Erforschung der Bestände der BStGS gewidmet sind, wurden inzwischen besetzt.

Die vom Runden Tisch empfohlene neue Struktur sieht anstelle der bisherigen Struktur die Einsetzung einer „Unabhängigen Kommission“ (Kommission) und eines wissenschaftlichen „Zentrums für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ (Zentrum) vor, das zugleich als Geschäftsstelle der Kommission fungiert. Die Kommission soll das Mandat erhalten, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Das Zentrum soll am Institut für Zeitgeschichte (IfZ, München) als unabhängiges, von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft angesiedelt werden. Das IfZ wurde 1949 als erste wissenschaftliche Einrichtung gegründet, um die Geschichte des Nationalsozialismus zu erforschen, und verfügt auf diesem Gebiet über ein herausragendes wissenschaftliches Renommee.

4.1 In welcher Form wurden die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen in den Reorganisationsprozess einbezogen?
4.2 Warum wurde der im Bericht von Prof. Dr. Meike Hopp u. a. geforderte „praxisnahe“ Sachverständigenrat bislang nicht einberufen, („Externe Untersuchung Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“ vom 12. November 2025, vgl. www.stmwk.bayern.de2, S. 8; bitte mit der Angabe bis wann ein solcher „praxisnaher“ Sachverständigenrat – also ein Gremium mit Sachverständigen mit Expertise aus der Forschung am Bestand – einberufen wird, oder ggf. begründen, warum dies nicht geplant ist bzw. was bereits warum einberufen wurde)?
4.3 Welche Arbeitsgruppen wurden im Zuge der Reorganisation und Einrichtung der „Museumsagentur“ eingerichtet und mit welchen Aufgaben betraut (bitte mit Angaben zu internen und externen Arbeitsgruppen und jeweils aufgeschlüsselt nach Museen, Sammlungen, Institutionen)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Neuordnung der Provenienzforschung ist Ergebnis der Beratungen des Runden Tischs. Als Leiter des Runden Tischs konnte mit Prof. Dr. Andreas Wirsching, dem langjährigen Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (München), ein Wissenschaftler mit höchstem nationalem und internationalem Renommee gewonnen werden. Prof. Dr. Meike Hopp (Vorständin DZK) brachte als Mitglied des Runden Tischs ihren Untersuchungsbericht und die daraus abgeleiteten Empfehlungen ein. Weitere Mitglieder waren Daniel Botmann (Geschäftsführer Zentralrat der Juden, „Zentralrat“), Christiane Reeh (Justiziarin Zentralrat), Rüdiger Mahlo (Repräsentant Claims Conference Europa, „JCC“), Malgorzata Quinkenstein (JCC), Prof. Dr. Bernhard Löffler (Mitglied Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg), Prof. Dr. Christian Walter (Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München), Anton Biebl (Generaldirektor BStGS), Susanne Breit-Keßler (Vorsitzende Bayerischer Ethikrat), der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER; Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst) sowie Staatsminister Markus Blume.

5.1 Wie viele Objekte mit noch nicht abgeschlossener Provenienzprüfung befinden sich derzeit in den Zuständigkeitsbereichen der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns (bitte nach Einrichtungen sowie der Zahl der Objekte im Bestand insgesamt sowie der Anzahl der Objekte mit noch nicht abgeschlossenem Erstcheck und nicht abgeschlossener Tiefenprüfung aufschlüsseln)?
5.2 Wie schätzt das StMWK den aktuellen Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung ein, die neben Erstchecks die Basis erfolgreicher Provenienzforschungsarbeit erst legt und die im Bereich Kulturgutverluste unabdingbar ist (bitte pro Museum, Sammlung, Institution den Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung zum 1. Juli 2026 angeben)?
5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die derzeitige Personalausstattung der Museen, Sammlungen und Institutionen im Verhältnis zum Umfang der für Erstchecks, vertiefte Forschung zu Objekten mit nicht sicher „sauberer“ Provenienz, Vermittlung von Provenienzen an das Publikum, Kommunikation mit Hinterbliebenenfamilien, Suche nach Hinterbliebenen, Sammlungserschließung etc. (bitte mit Angabe der erwarteten Zeitumfangs bis zum Abschluss aller Erstchecks bzw. bis zum Erreichen der von den Fachleuten genannten Meilensteine, auch im Hinblick auf den Bericht des Obersten Rechnungshofs [ORH] vom 17. November 2020 „Bayerische Staatsgemäldesammlungen – Prüfung der Verwaltungsorganisation, X-900.19-115-2-4“)?
7.1 Warum wurde die Bearbeitung der umfangreichen Bestände in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung in der Vergangenheit nicht durch eine deutlich stärkere personelle Ausstattung abgesichert?
7.2 Welche Konsequenzen zog die Staatsregierung aus den Berichten des ORH (insb. vom 17. November 2020) zur Hochrechnung der Bearbeitungsdauer in der Provenienzforschung (bitte mit Angabe konkreter Anpassungen)?
7.3 Ab wann rechnet die Staatsregierung geschätzt mit einer Personalausstattung, die eine sachgerechte und auskömmliche Bearbeitung der Provenienzforschung in den staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns ermöglicht (bitte mit Blick auf den ORH-Bericht sowie der Angabe oder Prognose, wie dieses Ziel laut eigenen Planungen konkret erreicht werden soll)?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 und 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Unabhängige Kommission erhält das Mandat, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Zu diesem Zweck wird sie sich auch einen Überblick über die Anzahl der zu beforschenden Objekte und den Stand der Sammlungserschließung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Museen verschaffen.

Die neue Struktur bedeutet auch eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Obersten Rechnungshofs (ORH) in seinem Bericht zu den BStGS vom 17. November 2020, die auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien lautete.

8.1 Welche Berichte, Eingaben, insb. die des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern, Gutachten oder Prüfungen zur Personalausstattung und Arbeitsfähigkeit der Provenienzforschung in den staatlichen Museen Bayerns liegen der Staatsregierung seit dem Jahr 2008 vor (bitte unter Angabe, welche dieser Unterlagen wann veröffentlicht wurden und welche der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden)?
8.2 Welche Empfehlungen, insbesondere zur personellen Ausstattung, organisatorischen Struktur, Transparenz und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, ergeben sich aus Sicht der Staatsregierung aus diesen Berichten, Gutachten oder Prüfungen für alle staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen in ihrer Gesamtheit?
8.3 Welche dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte mit Begründung und Angabe, wann welche Umsetzung erfolgte, sowie bei nicht umgesetzten Empfehlungen begründen und angeben, ob und bis wann eine Umsetzung geplant ist)?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die bisherigen Empfehlungen waren überwiegend auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien gerichtet. Trotz herausfordernder Haushaltslage und einer er- forderlichen Priorisierung des Einsatzes der vorhandenen Mittel kommt der Freistaat dieser Empfehlung mit der neuen Struktur in erheblichem Umfang nach. Damit findet ein deutlicher Aufwuchs an Personal statt, der die Provenienzforschung entschieden stärken wird.

Eine personelle Aufstockung ist aber für sich genommen nicht ausreichend, um die erwünschten Ziele zu erreichen. Dies muss mit einer grundlegenden Reform der Strukturen einhergehen, wie sie nun auf der Basis der Empfehlungen des Runden Tischs vorgenommen wird. Strategie und Priorisierung zur Provenienzforschung, die vertiefte Forschungsarbeit selbst und die Bewertung der ermittelten Sachverhalte für Restitutionsempfehlungen werden in Zukunft in der Hand der Unabhängigen Kommission bzw. des Forschungszentrums am IfZ liegen.

Dies versetzt den Freistaat in die Lage, seine Restitutionsentscheidungen künftig auf der Basis von Forschungen und Empfehlungen treffen zu können, die mit hoher institutioneller Unabhängigkeit erarbeitet wurden. Diese Reform bedeutet einen echten Paradigmenwechsel, von dem national und international eine hohe positive Signalwirkung ausgehen kann. Sie bietet die Grundlage für eine Akzeptanz künftiger Entscheidungen der Staatsregierung zu Fragen der Restitution von NS-Raubgut.


1 https://stmwk.bayern.de/download/22981_Empfehlungen-Runder-Tisch.pdf
2 https://www.stmwk.bayern.de/download/22878_Untersuchungsbericht-Provenienzforschung-
BStGS_12112025.pdf

Schriftliche Anfrage „Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz vor begünstigenden Entscheidungen“

Mit dem sogenannten Haber-Verfahren des Bundesministeriums des Innern (BMI) besteht für Bundesministerien die Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Projekte und ihre Träger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel durch extremistische Organisationen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund sorgte die Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), nach Durchführung eines Haber-Verfahrens drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, bundesweit für scharfe Kritik. Dabei wurde bemängelt, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Verfahren keine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Informationsaustausch und die daran geknüpften Rechtsfolgen darstellt. Diesen Sachverhalt nehmen wir zum Anlass, aufzuklären, ob und in welcher Form vergleichbare Verfahren in Bayern Anwendung finden und nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage sie durchgeführt werden.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie unter Einbindung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf eine Anfrage von meinem Kollegen Florian Siekmann und mir:

Vorbemerkung
Die Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage wurde auf den Kulturbereich fokussiert (vgl. insbesondere Fragen 4.1 bis 4.3). Ebenso erfolgt die Beantwortung unter Beschränkung auf die ministerielle Ebene, da eine Abfrage im gesamten nachgeordneten Bereich der betroffenen Ressorts, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde.

1.1 Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich Abfragen von Staatsministerien sowie nachgeordneten Behörden oder öffentlichen Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) im Vorfeld begünstigender Entscheidungen (z. B. Zuwendungen, Preisverleihungen, Stipendien)?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) darf nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter an öffentliche Stellen personenbezogene Daten übermitteln, wenn dies der Erfüllung eigener Aufgaben des BayLfV dient oder der Empfänger die Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt. Spezialregelungen finden sich insbesondere in Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) bb) BayVSG für im besonderen Interesse liegende Überprüfungen von Personen, so insbesondere im Rahmen der als Regelbeispiel genannten Förderung mit Landesmitteln.

Ob eine öffentliche Stelle das BayLfV um Auskunft ersuchen kann, richtet sich entsprechend der sogenannten „Doppeltür-Rechtsprechung“ des Bundesverfassungs- gerichts nach dem für die abfragende Stelle jeweils geltenden Fachrecht. Eine solche Anfragebefugnis kann sich beispielsweise im Falle einer Übermittlung in Ordensangelegenheiten nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 a) Var. 3 BayVSG für den Verleihungsberechtigten aus den speziellen datenschutzrechtlichen Verarbeitungsbefugnissen zur Vorbereitung und Durchführung von Auszeichnungen und Ehrungen ergeben. Für Stellen des Freistaates Bayern auf Ebene des Landes und der Kommunen wurden diese in Art. 27 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) normiert, „um den besonderen Umständen des Ordens- und Auszeichnungsverfahrens Rechnung zu tragen“ (Drs. 17/19628, 45).

1.2 Wie werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Informationsrechte der Betroffenen konkret umgesetzt (z. B. nachträgliche Unterrichtung, Auskunftsansprüche, Rechtsschutzmöglichkeiten)?

Der Rechtsschutz und die sonstigen Rechte der Betroffenen richten sich auch im Fall der Beteiligung des BayLfV bei Sachentscheidungen anderer Behörden im Grundsatz nach den für diese geltenden Regeln des Fach-, Verwaltungsverfahrens- und Prozessrechts.

Zusätzlich sieht Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) 2. Halbsatz BayVSG eine Mitteilungspflicht vor. Demnach ist die Herkunft der Daten den Betroffenen mitzuteilen, soweit diese nicht bereits vorher über die Anfrage informiert wurden und die Übermittlung zu einem rechtlichen Nachteil führt. Diese Mitteilung obliegt der anfragenden und über die Förderung entscheidenden Behörde.

1.3 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine faktische Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf den Verfassungsschutz erfolgt?

Die Übermittlung von Daten nach dem in der Antwort zu Frage 1.1 dargestellten Maßstab stellt eine Beteiligungsaufgabe des BayLfV dar. Dabei fließen eventuell vorliegende Erkenntnisse des BayLfV in den Entscheidungsprozess der anfragenden Behörde mit ein, die letztlich eigenverantwortlich eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall auf Grundlage der jeweils anwendbaren fachrechtlichen Voraussetzungen zu treffen hat. Die Entscheidung über eine Zuwendung etc. verbleibt allein bei der zuständigen Stelle.

2.1 Teilt das BayLfV den anfragenden Stellen lediglich das Vorliegen von Erkenntnissen im Sinne eines „Treffer/kein Treffer“ mit oder werden darüber hinausgehende inhaltliche Informationen übermittelt?
2.2 Falls inhaltliche Informationen übermittelt werden, welcher Art sind diese?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Art. 25 Abs. 2 BayVSG berechtigt das BayLfV zur Übermittlung inhaltlicher Informationen z. B. zu Einzelpersonen oder Gruppierungen unabhängig von deren möglicher Gewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, soweit die Übermittlung mit Blick auf den Geheimschutz zulässig ist. Dabei wird durch das BayLfV keine Bewertung jenseits seines gesetzlichen Auftrags vorgenommen und kein Votum abgegeben.

2.3 Inwiefern ermöglichen diese Informationen den anfragenden Stellen eine eigenständige Ermessensentscheidung?

Auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

3.1 In wie vielen Fällen haben öffentliche Stellen in den letzten fünf Jahren vor begünstigenden Entscheidungen eine Anfrage beim BayLfV gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach anfragender Stelle)?
3.2 In wie vielen dieser Fälle lagen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das BayLfV führt keine Statistik in Bezug auf entsprechende Anfragen. Für eine weiter gehende Beantwortung müsste insofern eine umfangreiche manuelle (Einzel-)Auswertung von Akten und Datenbeständen im BayLfV erfolgen, die schon wegen des erheblichen zeitlichen und personellen Aufwands, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, unverhältnismäßig wäre.

3.3 Werden dabei auch Informationen aus mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Quellen übermittelt?

Auf die Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

4.1 In welchem Umfang erfolgen entsprechende Abfragen im Bereich der Kulturförderung mit Landesmitteln (z. B. Projektförderungen, institutionelle Förderung, Stipendien)?
4.2 In welchem Umfang erfolgen Abfragen im Zusammenhang mit Preisvergaben des Freistaates im Kulturbereich?
4.3 Wie oft erfolgten solche Abfragen vor der Auswahl oder Ehrung von Preisträgerinnen und Preisträgern (bitte unter Nennung des jeweiligen Anlasses in den vergangenen fünf Jahren)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 wird verwiesen.

5.1 Wird das BayLfV auch in Verfahren eingeschaltet, in denen unabhängige Jurys oder Gremien über Nominierungen oder Entscheidungen befinden?
5.2 Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Anfragen auf Juryentscheidungen?
5.3 Inwiefern können solche Prüfungen dazu führen, dass Entscheidungen unabhängiger Jurys faktisch übersteuert oder revidiert werden?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem BayLfV liegen bei einer Erkenntnisanfrage im Sinn der Antwort zu Frage 1.1 keine Hintergrundinformationen zu dem jeweiligen Verfahren bei der anfragenden öffentlichen Stelle und zu dessen Ausgestaltung vor.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 verwiesen.

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen der staatlichen Museen und Sammlungen 2024 und 2025“

Ich frage die Staatsregierung,

wie sich die auf der Pressekonferenz des Kabinetts vom 14.07.2026 genannten Gesamtzahl von rund 6,3 Mio. jährliche Besucherinnen und Besuchern auf
die 18 staatlichen Museen seit 2024 verteilen, wie viele Menschen besuchten im gleichen Zeitraum die Staatstheater (bitte tabellarisch aufschlüsseln, nach Einrichtung, mit Angabe der Zählweise (z. B. Mehrfachbesuche), Veranstaltungen, Außenstellen, nach der die Besucherzahlen erhoben werden, kostenpflichtigen und kostenfreien Besuchen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters“

Ich frage die Staatsregierung

vor dem Hintergrund des Zeitplans für die im Jahr 2025 beauftragte Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters und zur Entwicklung eines Interimskonzepts, ob bereits Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen bzw. ein Zwischenbericht erstellt wurde, falls ja, welchen Inhalt diese haben sowie ob und gegebenenfalls wann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Landtag vorgestellt oder zugeleitet werden sollen?

Hier geht’s zu Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Maßnahmen des Freistaates Bayern zur Bekämpfung von Desinformation und Förderung des Lokalrundfunks“

Ich frage die Staatsregierung,

welche Ressorts, Behörden und nachgeordneten Einrichtungen seit 2023 Aufgaben zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation wahrgenommen haben, in welcher Höhe seit 2023 Mittel hierfür verausgabt wurden (bitte nach Staatsministerien aufschlüsseln) und wie haben sich die Reichweiten und wirtschaftlichen Kennzahlen des bayerischen Lokalrundfunks durch die über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausgereichten Mittel seit 2023 entwickelt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Bahnausbau im Münchner Osten: Klarheit und vollständige Information herstellen“

Vor dem Hintergrund, dass die Planungen der Deutschen Bahn zum Ausbau der Güterverkehrsstrecke im Münchner Osten bereits seit 2019 bekannt sind, dem Stadtrat jedoch nach Angaben der Kommunalpolitik vor Ort bislang nur unzureichende und fragmentierte Informationen vorgelegt wurden, auch dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber bisher keine detaillierte Planung vorliegt, die Bahn aber nun eine umfangreiche Informationsveranstaltung gemeinsam mit der örtlichen Bürgerinitiative und ohne sichtlich teilnehmende Personen der Staatsregierung veranstaltete, und zugleich zentrale Fragen des Lärmschutzes, der Trassenführung sowie des Zusammenspiels zahlreichen Bahnprojekte München Ost (S-Bahn Betriebswerk, Daglfinger Kurve, Truderinger Spange, Ausbau nach Mühldorf u. v. a. m) weiterhin ungeklärt sind, wodurch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile und Menschen vor Ort befürchtet werden, frage ich die Staatsregierung, wann wurde die Staatsregierung vollständig und systematisch zu aktuellsten Planungen der DB Netz AG informiert (bitte mit Angabe der Daten und des jeweiligen Planungsstandes), welche Erkenntnisse in Gestalt aussagekräftiger und detaillierter Planungsunterlagen liegen der Staatsregierung zu den voraussichtlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie der umliegenden Stadtviertel während der Bauphase vor, insbesondere hinsichtlich Lärm, Erschütterungen und verkehrlicher Einschränkungen, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber sowie die betroffene Öffentlichkeit künftig frühzeitig, transparent und kontinuierlich in die Gesamtplanung eingebunden werden und eine koordinierte Abstimmung aller Einzelprojekte im Münchner Osten erfolgt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Begriff und Auslegung der ‚relativen Beitragsstabilität‘ beim Rundfunkbeitrag“

Ich frage die Staatsregierung,

ob es zutrifft, dass sie unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, dass der monatliche Rundfunkbeitrag vom Nominalwert in Euro her auf dem derzeitigen Niveau (18,36 Euro) eingefroren und auch künftig nicht erhöht werden soll, unabhängig von der allgemeinen Teuerungsrate gemessen am Verbraucherpreisindex und von Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag zwar grundsätzlich steigen kann, diese Entwicklung aber auf den Verlauf der allgemeinen Teuerungsrate (Verbraucherpreisindex) begrenzt sein soll und damit real – bezogen auf Kaufkraft und Programmauftrag – stabil bleibt, und trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag nur noch so erhöht werden soll, dass er im Rahmen der Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, die zur Erfüllung des von der Politik gegebenen Auftrags notwendig sind und im sogenannten „KEF-Verfahren“ ermittelt von der von den Ländern dafür eingesetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs festgesetzt werden bzw. im Rahmen der rundfunkspezifischen Kosten- und Preisentwicklung (z. B. Personal-, Technik- und Produktionskosten der Anstalten) im Zusammenspiel mit dem Auftrag, bleibt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Bundesmittel für Bayerns Kulturbauten“

Bayerns Kulturbauten befinden sich vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand. Neben fehlenden tragfähigen Interimskonzepten und mangelnder Transparenz gegenüber den Leitungsebenen ist vor allem die Finanzierung ein zentrales Problem. Auf Bundesebene existieren jedoch zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und zum Erhalt von Kulturbauten sowie von national bedeutsamen Gebäuden. Damit Bayern seiner kulturpolitischen Verantwortung gerecht wird, müssen diese Bundesmittel konsequent und vollständig ausgeschöpft werden.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

1.1 Welche Bundesmittel sind in den vergangenen fünf Jahren in die Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern geflossen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse, Bauprojekt und Topf, aus dem die Mittel stammten, sowie das in Bayern zuständige Staatsministerium angeben)?
4.2 Welche Vorhaben wurden letztendlich gefördert (bitte Höhe der Fördersummen sowie Institutionen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern wurden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) zugewiesen.
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Projekte aus dem Bundesprogramm INK gefördert:

  • Bayerisches Nationalmuseum, Nachhaltige Neueinrichtung der Dauerausstellung mit dem Thema „Donauland“ im Schloss Obernzell, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums: 300.000,00 Euro
  • Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Das Porzellanikon Hohenberg inklusiv und barrierefrei: 87.612,08 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Erneuerung der Objektsicherung in den Wechselausstellungsräumen, Alte Pinakothek: 75.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsoper, Einbau und Sanierung der elektronischen Bühnenkommunikation (Interkom-Anlage): 171.856,90 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Installation von Hardwarekomponenten zur Herstellung/Gewährung von Sicherheit (Grundschutz): 90.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsbibliothek, Modernisierung der materiellen Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen der Restaurierungswerkstatt: 54.651,00 Euro
  • tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg, Sanierung der Beleuchtungsanlage der Dauerausstellung: 63.550,81 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Neues Lichtkonzept für Dauerausstellung: 77.625,89 Euro
  • NEUES MUSEUM Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg, Energetische Umrüstung: 255.900,00 Euro
  • Staatliche Graphische Sammlung München, Verbesserung der Sicherung, Aufbewahrung, Lagerung und konservatorischen Behandlung: 117.300,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Brandschutztüren Alte Pinakothek: 117.500,00 Euro
  • Archäologische Staatssammlung, Musealer Ausbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Generalsanierung: 1.300.000,00 Euro
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Martin von Wagner Museum – Ausstattung der Räume der Antikenabteilung mit einem neuen Beleuchtungssystem: 146.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Museum Brandhorst – Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch Umstellung auf LED und eine neue Lichtsteuerung: 220.000,00 Euro
  • Bayerisches Nationalmuseum, Bayerisches Schulmuseum Ichenhausen – Wiedereinrichtung der Präsentation „Jüdische Schule in Bayern“: 250.000,00 Euro

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wurden im Jahr 2024 70.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) für die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Schatzkammer in der Residenz München zugewiesen.
Außerdem wurden für die folgenden nichtstaatlichen Vorhaben aus dem Programm INK Bundesmittel bewilligt:

  • Stadt Landsberg am Lech, Sanierung Stadtmuseum und Neukonzeption der Dauerausstellung: 1.500.000,00 Euro
  • Diözese Regensburg, Museumsquartier am Regensburger Dom „St. Peter“: 750.000,00 Euro
  • Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Forum der Zukunft (FdZ): 201.048,00 Euro

1.2 Für welche Projekte hat die Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms KulturInvest, das u.a. Maßnahmen für Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau von Kultureinrichtungen unterstützt und das Ziel hat, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in den letzten drei Laufzeiten Anträge gestellt (bitte ebenfalls Bauprojekt, beantragte Summe und die Information, ob das Projekt bewilligt wurde, angeben)?

Die Antragstellung im Rahmen der bisherigen KulturInvest-Programme erfolgte nicht durch die Staatsregierung, sondern unmittelbar durch die jeweiligen Maßnahmenträger.

2.1 Gibt es Projekte im Freistaat, die nach Meinung der Staatsregierung für eine Förderung vonseiten des Bundes im Rahmen der Sondermittel für den Erhalt besonders bedeutender Einzelvorhaben gemäß Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) infrage kommen?
2.2 Wenn ja, welche Gespräche finden dazu statt?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Etatisierung von Mitteln für einzelne bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch den Haushaltsausschuss im Kulturetat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde ab dem Jahr 2022 in das Programm KulturInvest überführt. Für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) erfolgt die Antragstellung durch die jeweiligen Maßnahmenträger nach dem Projektaufruf des BKM. Für das Jahr 2027 (und folgende Jahre) liegt ein solcher Projektaufruf noch nicht vor. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der BKM; Gespräche der Staatsregierung finden hierzu nicht statt.

3.1 Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Weiterführung des Programms KulturInvest und dem Denkmalschutzsonderprogramm in Kontakt?

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume hat sich für die Fortführung und Aufstockung des Programms KulturInvest sowie der Denkmalschutzsonderprogramme sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber dem BKM eingesetzt. Ein Aufruf für entsprechende Programme in 2026 ist bisher nicht erfolgt.

3.2 Gibt es bereits Bauvorhaben, zu denen eine Bewerbung bei diesen Programmen geplant ist?

Interessenten für eine entsprechende Antragstellung sind vorhanden; bisher erfolgte aber kein Aufruf für die beiden Programme in 2026.

4.1 Welche Sanierungsvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren vonseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Programm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) angemeldet bzw. haben sich selbstständig um die Mittel beworben?

Für die folgenden Vorhaben wurden für das Programm INK vonseiten des StMWK Bundesmittel beantragt, jedoch vonseiten des Bundes abgelehnt:

  • Bauliche Erweiterung des Herrmann-Oberth-Raumfahrt-Museums um Depot-, Archiv- und Ausstellungsflächen
  • Staatsarchiv Bamberg; Ertüchtigung der Außentüren
  • Generalsanierung der Benediktinerabtei Plankstetten, Teil II, 2. Bauabschnitt; Teilprojekt: Sanierung und Instandsetzung des historischen Dachstuhls einschließlich Dacheindeckung des sog. Abt-Maurus-Hauses aus dem 15. Jahrhundert
  • Sanierung des Landestormuseums inkl. Energieeffizienz und Barrierefreiheit mit Ziel der vollständigen Wiederaufnahme des Betriebs
  • Staatliches Museum Ägyptischer Kunst: Einbau von energieeffizienten Lüftungsmotoren – schnelle Amortisierung
  • Bahnpark Augsburg – Restaurierung bzw. Konservierung des historischen Ringlokschuppens
  • Freilichtmuseum Finsterau im Bayerischen Wald – Erarbeitung und Aufbau einer Dauerausstellung Böhmisch-bayerische Literatur
  • Monacensia im Hildebrandhaus – Neugestaltung des Museums- und Ausstellungsbereichs

Für das Vorhaben „Residenztheater München – Montage von Rauchschutzvorhängen und Abdichtung der Bodenplatte“ wurden zunächst Bundesmittel in Höhe von 285.000,00 Euro bewilligt. Die Bundesförderung musste allerdings zurückgegeben werden, da eine klare Abgrenzung und sichere Nachweisführung nur für Teilbereiche einer großen Baumaßnahme nicht möglich waren.

5.1 Welche weiteren Sanierungsbedarfe von staatlichen Kulturinstitutionen, die über Bayern hinaus von Bedeutung sind und für deren Erhalt ein nachvollziehbares Interesse auch auf Bundesebene besteht, hat die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren beim Bund angemeldet?

Entsprechende Anmeldungen erfolgten ausschließlich über INK.

5.2 Welche Fördertöpfe gibt es über die in dieser Anfrage genannten (KulturInvest, Sondermittel für den Erhalt bedeutender Einzelvorhaben, Denkmalschutzsonderprogramm, INK) hinaus, auf die der Freistaat in Bezug auf Sanierungen im Kulturbereich zugreifen kann?

Weitere Förderprogramme sind hier derzeit nicht bekannt.

5.3 In welcher Form findet ein Austausch zwischen der Staatsregierung und den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene statt, um gemeinsam auf eine wirksame Ausgestaltung der Förderprogramme hinzuweisen?

Die Staatsregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung; vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.1.

Kleine Anfrage – AzP „Auswirkungen der Neuregelung des HEAR Act in den USA auf bayerische staatliche Kunst- und Kulturgutsammlungen“

Vor dem Hintergrund der beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Neuregelung des sogenannten Holocaust Expropriated Art Recovery Act (HEAR Act) in den USA, durch die insbesondere die Staatenimmunität eingeschränkt und Klagen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, vor US-Gerichten erleichtert werden dürften, frage ich die Staatsregierung, wie bewertet sie die geplante Neuregelung des HEAR Act in den USA, insbesondere im Hinblick auf mögliche rechtliche und praktische Auswirkungen auf staatliche Museen und Sammlungen in Bayern, welche konkreten Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der Staatsregierung für den Besitzstand bayerischer staatlicher Kunst- und Kulturgutsammlungen, insbesondere mit Blick auf anhängige oder noch mögliche Restitutionsverfahren bezüglich NS-Raubgut sowie als im Kontext der Washingtoner Prinzipien belastet oder ungeklärt eingestufte Objekte, und in wie vielen aktuell anhängigen Verfahren mit Bezug zu NS-Raubgut, in denen bereits Kontakt zu möglichen Anspruchsberechtigten bzw. deren Erbinnen und Erben oder deren Rechtsvertretung besteht, sieht die Staatsregierung vor dem Hintergrund der neuen US-Rechtslage Handlungsbedarf (bitte mit Angabe der eventuell hieraus abgeleiteten Maßnahmen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Bewertung von Informationsquoten und Auswirkungen auf Kultur- und Bildungsangebote beim BR“

Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Dr. Markus Söder laut einer dpa-Meldung vom 10.02.2026 einen Informationsanteil von 60 Prozent beim Bayerischen Rundfunk gefordert hat, frage ich die Staatsregierung, hoch war der Anteil von Informationsangeboten am Gesamtprogramm des Bayerischen Rundfunks nach Information der Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund einer vor gegebenen Informationsquote mögliche Auswirkungen auf andere Programmsparten, insbesondere auf Angebote aus den Bereichen Kultur und Bildung, auch mit Blick
auf die teilweise schwierige Zuordnung einzelner Formate (z. B. historischer Spielfilme) zu den Kategorien Kultur, Bildung oder Unterhaltung, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Reuters Digital News Report, die seit Jahren ein sinkendes Interesse an Nachrichten („News Avoidance“) feststellt, die Erwartung, dass der Bayerische Rundfunk mit einem erhöhten Anteil an Informationsangeboten ein Publikum in seiner gesamten Breite erreichen kann, wenn gleichzeitig ein rückläufiges Interesse an Nachrichten in der Bevölkerung zu beobachten ist?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Einordnung von Kulturausgaben als ‚Quasi-Pflichtaufgabe‘ für Kommunen“

Vor dem Hintergrund, dass der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume laut Nürnberger Zeitung vom 05.03.2026 Kultur und somit Kulturausgaben inklusive Kulturbau für Kommunen als „Quasi-Pflichtaufgabe“ bezeichnet hat, frage ich die Staatsregierung, was genau der Staatsminister Markus Blume mit diesem Begriff und mit den daraus folgenden rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen für die Kulturförderung durch den Freistaat gemeint hat, worin unterscheidet sich eine „Quasi-Pflichtaufgabe“ von einer Pflichtaufgabe nach Meinung der für die Rechtsaufsicht über die Kommunalausgaben zuständigen Staatsregierung bzw. nach Meinung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, das über die nachgeordneten Bezirksregierungen kommunale Haushalte prüft, Haushaltssicherungskonzepte einfordert und im Extremfall Zwangsverwaltung anordnen kann, und welche konkreten Spielräume haben Kämmereien der Kommunen in Bayern demnach tatsächlich, Kulturausgaben und insbeson- dere zum Erhalt des Kulturerbes notwendige Kulturbau-Ausgaben vor Kürzungen und Komplettstreichungen zu schützen?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Extremismusprävention in der digitalen Welt: KI-generierte Musik, Bilder und Medieninhalte“

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern (VSB 2024) wird auf die Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten im digitalen Raum hingewiesen, darunter auf die Nutzung audiovisueller, spielerischer und musikalischer Formate zur Normalisierung extremistischer Narrative. Dabei kommen zunehmend KI-generierte Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Memes) zum Einsatz, um emotionale Anknüpfungspunkte zu schaffen und Jugendliche gezielt anzusprechen. Aktuelle Medienberichte (u. a. Tagesschau: „Rechte KI-Songs auf YouTube und Spotify“, Belltower.News: „TikTok und das Skinhead-Revival – Nichts als substanzloses Gebaren“, taz: „Nazimusikschwemme auf Streamingportalen“) zeigen, dass insbesondere auf Plattformen wie Spotify, YouTube und TikTok KI-generierte Musik mit rechtsextremen oder völkisch-nationalistischen Inhalten zunehmend Reichweite erzielt.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie dem Staatsministerium für Digitales auf eine schriftliche Anfrage von meinem Kollegen Cemal Bozoğlu und mir:

1. Erkenntnisse und Bewertung
1.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Nutzung von KI-generierten Musik-, Bild- oder Videoinhalten durch extremistische Akteurinnen und Akteure in Bayern vor, insbesondere mit Bezug auf Plattformen wie Spotify, TikTok und YouTube (vgl. taz, Tagesschau)?
1.2 Welche extremistischen Strömungen nutzen nach Kenntnis der Staatsregierung KI-Inhalte gezielt zur Nachwuchsgewinnung, etwa im Bereich rechtsextremer Subkulturen oder identitärer Bewegungen?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“.

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist die Nutzung solcher Technologien vermehrt festzustellen. Authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt. Oft geschieht dies, um in Beiträgen oder Postings das eigene Weltbild durch grafische Darstellungen zugänglicher zu machen. Aktuelle Beispiele hierfür finden sich u. a. auf den Webseiten der rechtsextremistischen Parteien „Der III. Weg“ und „Die Heimat“.

Aus dem Umfeld der aufgelösten „Jungen Alternative“ (JA) bzw. der neu gegründeten Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist das KI-generierte Video für den „Abschiebesong“ im Rahmen der „Deutschlandretterkampagne“ im August 2024 zu nennen. Der mittlerweile auf den meisten Plattformen gesperrte Song wurde von www.deutschlandretter24.fun (Link nicht mehr verfügbar) verbreitet und war eine Adaption des Songs „Hey, das geht ab“ aus dem Jahr 2014.

Weitere Beispiele für die Nutzung von KI-generiertem Material finden sich auch bei der Identitären Bewegung (IB). Ihre „No Way“-Kampagne soll eigenen Angaben zufolge Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern vor Migration und Flucht nach Europa warnen. Ein hierzu genutztes Bild zeigt eine stereotypisierende Darstellung von Migranten, die auf einem Boot das Meer überqueren (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 169). In einem Beitrag auf Social Media und Telegram verbreitete die IB am 18.02.2025 im Vorfeld der Bundestagswahl ein Deepfake-Video, bei dem der ehemalige Bundeskanzler Aktivisten anfährt und danach gleichgültig bleibt. In diesem Fall ist das Video als offensichtlicher Fake zu erkennen und auch so benannt („nur ein Aktionsvideo“), doch es zeigt eindrücklich die Offenheit der rechtsextremistischen Szene, neueste Techniken für die eigene Propaganda nutzbar zu machen.

Auch in rechtsextremistischen Subkulturen wird KI dazu genutzt, sich selbst als agil und zeitgemäß darzustellen. So nutzte beispielsweise der rechtsextremistische „Active Club Mainfranken“ ein durch den Einsatz von KI generiertes Bild zur Selbstdarstellung und zu Propagandazwecken in den sozialen Medien (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 170). Auf diese Weise versucht die Gruppierung, sich als personenstark und wehrhaft zu inszenieren.

KI-generierte Inhalte werden auch von Anhängern islamistischer Strömungen sowie im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus genutzt. Eine vollständige Beschränkung der Erkenntnisse auf Bayern kann aufgrund der Anonymität des Internets und der damit verbundenen schwierigen Identifizierung der Nutzer nicht gewährleistet werden. Die Verbreitung entsprechender Inhalte durch Akteure aus Bayern konzentriert sich in den vorliegenden Beobachtungen auf Plattformen wie den Kurzvideodienst TikTok und das soziale Netzwerk Instagram.

Die Akteure aus den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus verfolgen eine gezielte Social-Media-Strategie, die Elemente des digitalen Aktivismus nutzt. Neue Onlineplattformen, App-Funktionen und Trends im digitalen Mediengebrauch werden von den Akteuren dabei konsequent aufgegriffen und für propagandistische Zwecke sowie zur Indoktrination von Szeneeinsteigern instrumentalisiert. Hierzu gehörte u. a. der Einsatz von generativer KI zur Erstellung und Verbreitung von emotionalisierenden Posts, Szenecodes wie spezifischen Symbolen und Emojis zur verschleierten Kommunikation mit Gleichgesinnten oder von mehrminütigen Audio- und Videobeiträgen mit künstlicher Sprecherstimme. So kann Propaganda individuell an die Wünsche der Rezipienten angepasst werden, was zu einer viel höheren direkten Interaktion und damit möglicherweise intensiveren Bindung zwischen radikalisierenden Akteuren und ihren Followern führt.

Konkretes Ziel bei der Nutzung dieser Tools ist es, die Verbreitung extremistischer Botschaften zu vereinfachen und zu forcieren, Bilder, Audios und Videos kostengünstig herzustellen, Inhalte einheitlich darzustellen oder zu animieren oder etwa Voice-Mimik zu nutzen. Auch kann es darum gehen, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Diesen Umstand machen sich insbesondere Anhänger der dschihadistisch-salafistischen Terrororganisationen „Islamischer Staat“ (IS) sowie „al-Qaida“ (AQ) zunutze, die die offizielle Propaganda mit KI-generierten Inhalten quantitativ erweitert haben.

Im Bereich der salafistischen Influencer wird KI auch zur Übersetzung von religiösen Inhalten in verschiedenste Sprachen genutzt, um so ein möglichst weitflächiges Publikum zu erreichen.

Aus dem Phänomenbereich Linksextremismus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

1.3 Welche Zielgruppen – insbesondere Jugendliche – werden vorrangig adressiert (bitte in dem Zusammenhang darauf eingehen, wie die Ansprache über emotionale oder ästhetische Stilmittel – Musik, Meme-Kultur, visuelle Codes – erfolgt)?

Welche Zielgruppen adressiert werden, richtet sich vor allem nach der jeweiligen Gruppierung und ihrer Altersstruktur. Während rechtsextremistische Parteien grundsätzlich nach Mitgliedern jeder Alterskohorte suchen, wenden sich aktivistische Jugendgruppen, wie IB, an ein jüngeres Publikum.

Durch die permanente Beschallung mit digitalen Inhalten müssen Influencer im Ringen um Aufmerksamkeit zeitgemäße und attraktive Wege der Ansprache finden. Musik und Memes sind deshalb für die rechtsextremistische Szene ein effektives Mittel. Während sich Musik eignet, um Emotionen zu wecken und eine Gemeinschaft zu schaffen, eigenen sich Memes als Weg, um Standpunkte zugänglich und humorvoll zu verpacken. Nutzer können so auch in Kontakt mit rechtsextremistischen Inhalten und Accounts geraten.

Ein bekanntes Beispiel für die Nutzung von Memes ist der Account „Wilhelm Kachel“, der mit seinen „Memes für Deutschland“ Werbung für die Partei „Alternative für Deutschland“ macht.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

2. Plattformen und algorithmische Verbreitung
2.1 Auf welchen digitalen Plattformen und Streamingdiensten beobachtet die Staatsregierung die algorithmisch verstärkte Verbreitung extremistischer KI-Inhalte, wie sie in taz und Tagesschau beschrieben wird?
2.2 Gibt es Erkenntnisse über grenzüberschreitende Netzwerke oder Kooperationen rechtsextremer Akteurinnen und Akteure, die über KI-Content global Reichweite generieren?
2.3 Welche Rolle spielen Plattformalgorithmen (z. B. TikTok-„For You“-Feed, Spotify-Empfehlungen) für die Sichtbarkeit rechtsextremer KI-Songs oder Videos?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verbreitung von KI-Inhalten lässt sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus plattformübergreifend feststellen, unter anderem auf Telegram, Instagram und TikTok. Plattformalgorithmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sichtbarkeit von Inhalten, einschließlich rechtsextremistischer Musik und Videos. Diese Algorithmen sind darauf ausgelegt, Nutzern Inhalte vorzuschlagen, die wahrscheinlich ihr Interesse wecken. Hinzu kommt, dass sich extremistische Inhalte häufig starker Emotionen wie Angst und Hass bedienen und dadurch Reaktionen hervorrufen, die sie für die Algorithmen attraktiv machen können. Durch die personalisierten Empfehlungen können Nutzer innerhalb kürzester Zeit in Filterblasen oder Echokammern geraten, in denen sie hauptsächlich Inhalte sehen, die ihre bestehenden Überzeugungen verstärken.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

3. Ästhetik und Normalisierung
3.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in Bezug zu der zunehmenden Normalisierung (rechts)extremistischer Ideologie durch
emotional ansprechende, KI-erzeugte Musik und Clips und kulturelle Annäherungsversuche an den Mainstream (vgl. Belltower.News und taz)?
3.2 Wie wird die Ästhetisierung rechter Inhalte – etwa durch gefühlsbetonte Texte, nostalgische Bildwelten oder Lifestyle-Codes – in bestehenden Präventionskonzepten berücksichtigt?
3.3 Inwieweit analysiert die Staatsregierung die von Belltower.News beschriebene „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik als Risiko insbesondere für Jugendliche?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung misst der zunehmenden Nutzung emotional ansprechender, teils KI-erzeugter Inhalte durch extremistische Akteure große Bedeutung bei und bewertet dies als ernstzunehmende Herausforderung für den Jugend- und Demokratieschutz. Daher werden im Schulbereich Präventionsmaßnahmen gegen Extremismus ausdrücklich um digitale Phänomene und Social-Media-Formate ergänzt und in schulische Bildungsangebote integriert.

In den bestehenden schulischen Präventionskonzepten wird die Ästhetisierung extremistischer Inhalte bereits durch die Auseinandersetzung mit Symbolik, Musik, Kleidungs- und Lifestyle-Codes berücksichtigt. Die Expertinnen und Experten der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen der kompletten Schulgemeinschaft als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und sensibilisieren in Schülerworkshops, Vorträgen und Fortbildungen für diese Thematik. Die Angebote vermitteln Jugendlichen und Lehrkräften, wie emotionalisierende Bildwelten und Inszenierungen sowie Meme-Kultur zur Verbreitung demokratiefeindlicher Positionen genutzt werden können, und fördern zugleich die kritische Medienkompetenz.

Die „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik wird als Risikofaktor insbesondere für Jugendliche eingestuft, da sie eine niederschwellige Anziehungskraft entfaltet, ohne offen mit extremistischen Begriffen zu operieren. Entsprechende Analysen fließen in die Fortbildung von Lehrkräften ein, um subtile Formen der Radikalisierungsansprache besser zu erkennen und pädagogisch darauf reagieren
zu können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3 verwiesen.

4. Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik
4.1 Welche Erkenntnisse liegen zur Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik mit (rechts)extremistischen Texten (z. B. auf Spotify) vor, wie sie in der taz dokumentiert sind?

Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

4.2 Wie wird der Umgang mit solchen Inhalten – analog zu den früheren „Schulhof-CDs“ – aktuell bewertet und ggf. reguliert?

KI-generierte extremistische Musikangebote werden ähnlich kritisch wie frühere rechtsextremistische „Schulhof-CDs“ bewertet. Aufgrund der heute überwiegend digitalen Verbreitungswege herrscht jedoch eine veränderte Rechtslage. Während klassische Trägermedien vor allem ordnungs- und strafrechtlich vor Ort unterbunden werden konnten, stehen heute die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern, der Jugendmedienschutz, strafrechtliche Instrumente und die Förderung von Medienkompetenz im Vordergrund.

In strafrechtlicher Hinsicht gelten für den Umgang mit solchen Inhalten (auch in Form von Streaming- oder Download-Angeboten) die allgemeinen Vorschriften. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten, namentlich in Gestalt der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch – StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), vorliegen, sind die Strafverfolgungsbehörden zum Einschreiten verpflichtet.

Ergänzend setzt die Staatsregierung auf Aufklärung und Beratung der Schulen sowie auf die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern. Darüber hinaus ist die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Vorgehensweisen in diesem Zusammenhang unerlässlich und eines der wesentlichen Ziele des BayLfV.

4.3 Welche Maßnahmen werden, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Medienaufsichtsbehörden, ergriffen, um Plattformen zur Kennzeichnung solcher Inhalte im Sinne des Jugendschutzes zu verpflichten?

Vorgaben zu unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien – damit auch auf Onlineplattformen – ergeben sich aus dem Jugendmedien schutzstaatsvertrag (JMStV). Hierauf wird Bezug genommen. Für den Vollzug sind die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden zuständig.

5. Prävention, Bildung und Aufklärung
5.1 Welche Bildungs- und Präventionsprogramme existieren in Bayern, um Jugendliche über algorithmisch verstärkte Desinformation und (rechts)extremistische KI-Inhalte aufzuklären?
5.2 Wie werden Schulen, Fachkräfte für Medienpädagogik und Eltern unterstützt, um die Wirkung solcher digitaler Subkulturen (Musik, Kleidung, Symbolik) zu verstehen und zu kontextualisieren?
5.3 Gibt es spezielle Workshops oder Lehrmaterialien, die auf KI-basierte Propagandaformate eingehen?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In Bayern existiert ein breites Spektrum an Bildungs- und Präventionsprogrammen, mit denen Kinder und Jugendliche auch über Desinformation, digitale Propaganda und extremistische Inhalte aufgeklärt werden. Eine dreiteilige eSession-Reihe zum Thema „Radikalisierung Jugendlicher im Netz“ vermittelte beispielsweise den teilnehmenden Lehrkräften praxisnahe Impulse, wie sich Radikalisierungstendenzen – insbesondere in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus – im digitalen Raum äußern und wie darauf pädagogisch reagiert werden kann. Zudem können Schulen auf die vielfältigen Angebote der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zurückgreifen. Im Dezember 2025 wird beispielsweise eine Onlinelehrerfortbildung mit dem Titel „Deepfakes & Diskurs: Wie verändert generative KI die politische Auseinandersetzung?“ angeboten. In monatlichen Onlineelternabenden zu Hass und Desinformation im Netz erfahren Eltern, wie sie Jugendliche dabei unterstützen können, politische Informationen im Netz einzuordnen sowie sich verantwortungsvoll und konstruktiv an digitalen Debatten zu beteiligen. Ergänzend dazu sensibilisieren Computerspiele wie „Deine Stimme“ und „Augen auf!“ junge Menschen für populistische Tendenzen, Fake News und rechtsextremistische Strategien in den sozialen Medien.

Darüber hinaus spielt im Rahmen der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit gezielter Desinformation die Befähigung zum kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien allgemein und KI-Technologien im Besonderen eine zentrale Rolle. Der digitalkompass.schule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Medienführerschein Bayern der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern bieten hierfür direkt einsetzbare Unterrichtsmaterialien. Die von der Staatskanzlei geförderte und 2009 gestartete Initiative der Staatsregierung Medienführerschein Bayern ist bundesweit Vorbild. Der Medienführerschein Bayern versteht sich als Baukastensystem, mit dem Schritt für Schritt die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt werden kann. Für die Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften können diese auf ein umfangreiches Fortbildungsangebot auf allen Ebenen der staatlichen Lehrkräftefortbildung zurückgreifen. Materialien für die medienpädagogische Elternarbeit, die u. a. die Themenbereiche KI sowie Social Media aufgreifen und detaillierte Informationen bieten, runden das umfangreiche staatliche Angebot ab.

Die BIGE ist seit ihrer Gründung 2009 mit Präventionsangeboten zum Thema Rechts- und Linksextremismus an Schulen tätig.

Zum einen werden für Schüler Workshops angeboten, die dafür sensibilisieren, wie insbesondere rechtsextremistische Akteure Jugendliche thematisch an sich binden wollen. Dabei werden z. B. auch Ausschnitte aus KI-generierten (TikTok-)Videos gezeigt, um anhand dieser rassistische und antisemitische Erzählmuster zu erläutern. Ebenfalls Inhalt der Workshops sind Hintergründe zu Musik, Kleidung und Symbolen, die sowohl realweltlich als auch digital von Extremisten genutzt werden.

Zum anderen ist die BIGE in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden. Auch dort wird auf die Strategien von Extremisten, Hintergründe zu deren Musik, Kleidung und Symbolen eingegangen und dies für Social Media anhand von zum Teil KI-generierten Videos und Memes erläutert. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen werden zudem regelmäßig Vorträge zu den Themen Rechtsextremismus, Linksextremismus, aber auch speziell zu Hetze im Netz und Verschwörungstheorien angeboten, in denen z. B. auf die durch Rechtsextremisten genutzte Verschwörungstheorie des „Großen Austausch“ hingewiesen wird. An Elternabenden an den Schulen geht die BIGE ebenfalls adressatenbezogen auf die bereits genannten Themen ein.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) setzt sich in vielfältiger Weise für die Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen im Rahmen der Radikalisierungsprävention und für Aufklärung digitaler extremistischer Inhalte ein – auch im Hinblick auf KI-basierte Formate. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Unterstützung pädagogischer Fachkräfte, damit sie die Wirkung digitaler Subkulturen und die Mechanismen algorithmisch verstärkter Inhalte besser verstehen und einordnen können.

Es werden entsprechend eine Reihe phänomenübergreifender Projekte im digitalen Bereich gefördert, beispielsweise:

Das Projekt „Radikal im Netz – Extremismus Prävention und digitale Medien“ (Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.) richtet sich gezielt an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden durch Schulungen befähigt, extremistische Botschaften im Internet einzuordnen und mit Jugendlichen zu diesem Thema zu arbeiten. Neben grundlegendem Wissen zu Radikalisierungsprozessen werden konkrete Einblicke in digitale Phänomene und Subkulturen vermittelt.

Im Projekt „widerständig“ (Jugend Film Fernsehen e. V. – JFF) werden in Einrichtungen der Jugendhilfe strukturelle Angebote zur Förderung von Informations- und Medienkompetenz entwickelt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Umgang in der digitalen Welt zu ermöglichen und sie insbesondere für extremistische Ansprachen im Netz zu sensibilisieren.

Das Projekt „unpacking online Bias“ (democ e. V.) setzt sich gezielt mit israelbezogenem Antisemitismus in den sozialen Medien auseinander. Pädagogische Fachkräfte werden unterstützt und gestärkt, um antisemitische Narrative im digitalen Raum zu erkennen, zu verstehen und ihnen altersgerecht entgegenzutreten.

Im Rahmen des Projektes „DIGITALMIND“ (MIND Prevention gGmbH) werden junge Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrungen aus muslimisch und/oder patriarchal geprägten Heimatländern mit einem interaktiven, niedrigschwelligen und humorvollen Angebot zur Islamismusprävention digital auf den sozialen Medien, wie Instagram, TikTok und YouTube, erreicht. Das Ziel ist, die jungen Menschen zum Reflektieren ihrer Haltungen und zum Hinterfragen stereotypischer Rollenbilder anzuregen.

Speziell für die 5. und 6. Jahrgangsstufen wurde vom Jungen Theater Augsburg ein Theaterstück entwickelt, das junge Menschen für extremistische Inhalte, Fake News und Verschwörungserzählungen sensibilisiert. Die Medienkompetenz und die Widerstandskraft gegenüber digitaler Manipulation werden dadurch gestärkt. Das Projekt umfasst das Theaterstück, einen begleitenden Workshop für Schülerinnen und Schüler und eine Fortbildung für Lehrkräfte zur Medienreflexion und Radikalisierungsprävention im digitalen Raum.

Mit der Website „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ (www.lass-dich-nicht-manipulieren.de) hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Informationsportal geschaffen, das die breite bayerische Bevölkerung über die Themen Desinformation und Verschwörungstheorien informiert. Es fungiert als zentrale „Informationsbörse“ für verlässliche Informationen zu Desinformation und Verschwörungstheorien und verlinkt zu externen Informationsangeboten und Partnern. Besonders im Fokus stehen dabei die Auswirkungen von Desinformation und Verschwörungstheorien auf jeden Einzelnen und die Gesellschaft sowie psychologische Wirkmechanismen, die jedermann betreffen. Darüber hinaus enthält das Internetportal Tipps zum Umgang mit Desinformation und Verschwörungstheorien sowie konkrete Beispiele.

Zur Stärkung der Medienkompetenz fördert die Staatsregierung das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis institutionell. Damit werden Forschung und Prävention im Umgang mit extremistischen und manipulativen Onlineinhalten ermöglicht. Hierzu zählen u. a. das Forschungsprojekt „RexMemes“1, das rechts-
extreme Kommunikationsformen und deren Wirkung auf Jugendliche untersucht, sowie webhelm2, das entsprechende Strategien auf TikTok beschreibt. Als medienpädagogischer Experte versorgt das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis mit dem vom Staatsministerium für Digitales geförderten Projekt „fakefrei“ zudem die zivilgesellschaftlichen Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation (u. a. der Bayerische Jugendring und die Katholische Landjugendbewegung Bayern) mit pädagogisch hochwertigen Informationen und Materialien und liefert ihnen Moti- vation und Inspiration, sich mit Desinformation auseinanderzusetzen.

Die Zivilgesellschaft wird dabei über unterschiedliche Medien angesprochen: Von der Website mit Methoden für Multiplikatoren (https://fakefrei.jff.de) über Instagram- und WhatsApp-Kanäle bis hin zu eigenentwickelten Podcasts.

6. Monitoring und Forschung
6.1 Welche Monitoring-Tools oder wissenschaftlichen Methoden nutzt die Staatsregierung zur Erkennung und Analyse extremistischer KI- Inhalte auf Social-Media- oder Streamingplattformen?

Angesichts der immer komplexer und umfangreicher werdenden Informationslandschaft ist der Einsatz von KI-Lösungen für das BayLfV essenziell, um seine Arbeits-
und Analysefähigkeit zu stärken und auszubauen.

Details zu den konkreten Arbeitsprozessen können nicht mitgeteilt werden, da aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendiensten bzw. Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand, soweit Aufklärungsbedarf des BayLfV besteht, gezogen werden können. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerechts mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung des BayLfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar wäre, ausscheidet.

6.2 Welche Forschungsvorhaben (z. B. in Kooperation mit Hochschulen oder zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren) werden aktuell unterstützt, um die algorithmische Verstärkung extremistischer Narrative zu untersuchen?
6.3 Wie fließen die Ergebnisse solcher Analysen in die Weiterentwicklung der staatlichen Präventionsstrategie ein?

7 .Kooperation und Plattformverantwortung
7.1 Mit welchen externen Partnerinnen und Partnern, Initiativen oder Forschungsnetzwerken arbeitet die Staatsregierung zusammen, um der algorithmisch gestützten Verbreitung extremistischer Inhalte entgegenzuwirken?
7.3 Gibt es Austauschformate mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie der Amadeu Antonio Stiftung oder EU-Initiativen zu digitalem Extremismus-Monitoring?

Die Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das StMAS fördert Projekte, die der Erforschung extremistischer Ideologien und ihrer Wirkweisen in der digitalen Welt dienen, um bestehende Präventionsmaßnahmen bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch anzupassen und daraus weitere Maßnahmen zu entwickeln:

Das Projekt „TikTalks: Programm zur Akteur- und Sprachanalyse radikaler Inhalte auf TikTok“ des Responsible Technology Hub e. V. widmet sich extremistischen Inhalten und Radikalisierungsprozessen auf der digitalen Plattform TikTok. Bei der Untersuchung wird ein besonderes Augenmerk auf die Mechanismen der künstlichen Intelligenz gelegt. Die Erkenntnisse werden in einer Datenbank der Öffentlichkeit und insbesondere Fachkräften zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt sollen pädagogische Konzepte zur Stärkung Jugendlicher gegen die erforschten Mechanismen entwickelt und umgesetzt werden.

Des Weiteren wurden in Kooperation mit der Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen eines Forschungsgutachtens zum Thema „(Rechts-)Extremismus und Online-Games“ von modus | zad (rechts)extreme Inhalte und bereits bestehende Präventionsansätze in Online-Games untersucht sowie Empfehlungen für passende Präventionsmaßnahmen entwickelt.

Im Anschluss plant das StMAS für das kommende Jahr die Förderung des Präventionsprojekts „Learn. Play. Prevent. Interaktive Trainings zu Gaming & Extremismusprävention“ von modus | zad, in dem insbesondere pädagogischen Fachkräften mit praxisnahen, interaktiven Workshops und Trainingsmodulen Wissen und Methoden für einen sicheren und reflektierten Umgang mit Gaming und Extremismus vermittelt werden.

7.2 Wie werden Plattformen wie z. B. Spotify, YouTube oder TikTok konkret in Präventions- und Kennzeichnungsstrategien einbezogen?

Die Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation Google, Tiktok und Meta tragen durch ihre Plattformen sowie YouTube, TikTok, Facebook und Instagram durch Präventions- und Kennzeichnungsmaßnahmen dazu bei, Desinformation frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu begrenzen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Kennzeichnung oder Reduzierung der Sichtbarkeit von nachweislich falschen Inhalten, der Einsatz von Faktenchecks sowie Transparenz bei der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. TikTok nutzt beispielsweise die Content-Credentials-Technologie, um KI-Inhalte automatisch zu kennzeichnen. Ergänzend unterstützen die Plattformen Präventions- und „Prebunking“-Kampagnen vor Wahlen. Die Videos mit dem Claim „Lass Dich nicht manipulieren“ wurden als Social-Media-Anzeigen auf YouTube unter anderem vor der Bundestagswahl geschaltet. So tragen die Unternehmen gemeinsam mit der Bayern-Allianz dazu bei, digitale Resilienz in der Gesellschaft zu fördern.

Das Internetportal „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ wird seit seinem Launch am 05.11.2025 im Rahmen einer Werbekampagne beworben. Dazu gehören auch Werbeschaltungen und Beiträge in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube).

Ergänzend fördert das StMAS präventive Maßnahmen. Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis wird hierfür institutionell unterstützt. Zum geförderten Portfolio zählen u. a. das Projekt „jung. engagiert. online“3 der BLM, des JFF sowie des Bayerischen Jugendrings (BJR), das Präventionsinhalte zu Extremismus, Hate Speech und Deepfakes direkt auf TikTok erstellt, sowie webhelm4, das praxisorientierte Materialien zu Plattformrisiken und Jugendschutzeinstellungen bereitstellt.

8. Zukunftsplanung und Evaluierung
8.1 Welche künftigen Projekte oder Modellvorhaben plant die Staatsregierung zur Sensibilisierung von Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften gegenüber KI-gestütztem Extremismus?
8.2 Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für diese Maßnahmen vorgesehen?
8.3 Wie wird die Wirksamkeit der Präventions- und Bildungsmaßnahmen evaluiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das Landeskriminalamt wurde Anfang Dezember 2025 mit der Erstellung eines (polizeilichen) Präventionsprojekts für Schülerinnen und Schüler hinsichtlich KI-generierter und von Algorithmen gesteuerter Fehlinformationen und damit möglicher Radikalisierung beauftragt. Weiter gehende Informationen hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

Die bestehenden Bildungs- und Präventionsprogramme des StMUK werden fortlaufend gezielt weiterentwickelt, um den Umgang mit den Herausforderungen durch KI-generierte extremistische Inhalte zu vermitteln.

Exemplarisch seien folgende Formate genannt:

Im Rahmen des neuen Projekts „Stark gegen Extremismus“ erwerben Lehrkräfte in einem einwöchigen Lehrgang an der ALP Dillingen Interventions- und Präventionsstrategien, um Extremismus- bzw. Radikalisierungstendenzen früh zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen. Dabei werden auch Verbreitungsmechanismen über soziale Medien eine zentrale Rolle spielen. Zudem wird im März 2026 ein Blended Learning angeboten, bestehend aus einer eSession und einer Präsenzveranstaltung in München und Nürnberg, mit dem Titel „Digitale Hetze – wie Extremisten Hass im Netz schüren“. Im ersten Teil der Veranstaltung wird in Onlinefachvorträgen beleuchtet, wie sich extremistisches Gedankengut im Internet verbreitet und verfestigt. Im zweiten Teil, einem Präsenzworkshop, werden interaktive Methoden und Handlungsempfehlungen vermittelt, die Lehrkräfte dabei unterstützen, extremistischen Äußerungen und Haltungen von Jugendlichen zu begegnen und die Resilienz gegenüber extremistischen Ansprachen im Netz zu stärken.

Die Staatsregierung greift dabei auf bestehende personelle und finanzielle Ressourcen zurück und kooperiert mit bewährten Partnern aus dem Bereich der Extremismusprävention. Dazu zählen unter anderem das Bayerische Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus, die BIGE sowie die ALP Dillingen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Staatsministerien in interministeriellen Arbeitsgruppen zusammen, flankiert durch enge Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Diese Strukturen ermöglichen eine koordinierte und ressourceneffiziente Umsetzung von Präventions- und Bildungsmaßnahmen, auch gegen KI-gestützten Extremismus. Bestehende und neue Präventionsformate werden kontinuierlich evaluiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst – eine zwingende Notwendigkeit angesichts der dynamischen Bedrohungen durch extremistische Inhalte im digitalen Raum.

Für den Bereich des StMAS wird auf die Antwort zu den Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 verwiesen. Für die dort genannten und weiterhin geplanten Projekte des StMAS sind für die kommende Förderperiode ca. 580.000 Euro (inkl. Personal) eingeplant. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des StMAS wird gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung (Radikalisierungspräventionsrichtlinie – RPR) des StMAS geprüft. Dazu zählen unter anderem quantitative und qualitative Prüfinstrumente wie Bedarfs- und Wissensabfragen oder standardisierte Feedbackfragebögen und Feedbackinterviews.


1 https://www.jff.de/schwerpunkte/social-media/details/rexmemes-internet-memes-als-
rechtsextreme-kommunikationsstrategie
2 https://webhelm.de/rechte-inhalte-auf-tiktok/
3 https://www.jff.de/schwerpunkte/digitaler-wandel/details/jung-engagiert-online
4 https://webhelm.de/jugendschutzeinstellungen-auf-tiktok/

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“

Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)?
1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben?
1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.

2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus,
dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper
Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?

Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.

2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?

Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung
für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.

2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?

Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.

Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Schriftliche Anfrage von Sanne Kurz und Gabriele Triebel „Lernen ohne Kopf, Herz und Hand? – Ein Jahr ohne festgeschriebene Fächer Kunst, Musik, Werken in Bayerns Grundschulen“

Kreative Fächer wie Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten sind zentrale Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung. Sie fördern nicht nur Ausdrucksfähigkeit, handwerkliches Geschick und ästhetisches Empfinden, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit, Konzentration und kreatives Denken – Fähigkeiten, die für das Lernen in allen Bereichen gerade auch mit Blick auf Bayerns Bedarfe von Bedeutung sind. Trotz dieser bekannten Zusammenhänge hat die Staatsregierung im Rahmen der sogenannten „PISA-Offensive“ Kürzungen im Bereich der kreativen Fächer an Grundschulen vorgenommen. Diese sogenannten „Flexibilisierungs“-Maßnahmen stoßen auf breite Kritik aus Wissenschaft, Kulturleben, Handwerk, Pädagogik und Praxis. Beim Runden Tisch „Kreative Fächer – Nein zu den Kürzungen“, zu dem die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2024 eingeladen hatte, wurde deutlich, dass die Einschränkungen nicht zu besseren Leistungen in Rechnen, Schreiben und Lesen führen werden, sondern im Gegenteil die Bildungsgerechtigkeit gefährden. Sabine Bösl vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) betonte in diesem Zusammenhang: „Die Kinder brauchen mehr – und zwar mit Kopf, Herz und Hand. Bildung in der Grundschule kann nicht anders funktionieren als mit einem ganzheitlichen Ansatz.“ Gerade in den Grundschulen müssen freudvolle, kreative Momente erhalten bleiben, damit Lernen gelingt und Kinder sich gesund entwickeln können.

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

1. Wie viel Musikunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,19 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,16 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,16 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,35 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,31 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,07 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,32 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,27 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,15 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Kunst sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

2. Wie viel Kunstunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln
nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Kunst je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,02 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,03 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Kunst im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Musik sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

3. Wie viel Unterricht in Werken und Gestalten wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Werken und Gestalten je Schülerin und Schüler durchschnittlich rund 1,06 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 1, rund 1,82 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 2, rund 1,94 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 3 und rund 1,93 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 4 erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,06 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,81 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,05 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,88 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,86 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,09 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,83 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,96 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,93 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,72 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,84 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,95 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 4.

4. Wie viele Wochenunterrichtsstunden wurden vor der Flexibilisierung durchschnittlich in den Fächern Kunst und Musik erteilt?

Im Schuljahr 2023/2024 wurden an den staatlichen Grundschulen in Bayern im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 bzw. 4 durchschnittlich jeweils rund 2,0 Pflichtunterrichtsstunden erteilt, im Unterrichtsfach Kunst jeweils rund 1,0 Pflichtunterrichtsstunden. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wurde Unterricht in den Fächern Kunst und Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ als Teil des Grundlegenden Unterrichts gesammelt gemeldet und kann daher statistisch nicht nach diesen Fächern getrennt ausgewiesen werden.

5. Falls es einen eklatanten Rückgang in der Erteilung des Unterrichts in einem dieser Fächer gibt, wie erklärt die Staatsregierung dies?

Zur Stärkung der Basiskompetenzen wurde die Lernzeit in den Fächern Deutsch und Mathematik zum Schuljahr 2024/2025 um insgesamt sechs Wochenstunden erhöht. Im Gegenzug wurde kein Fach gestrichen. Um die Fokussierung auf Deutsch und Mathematik zu ermöglichen, wurde die Stundentafel flexibilisiert und die Grundschulen haben Gestaltungsmöglichkeiten beim Stundenumfang für die Fächer Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten.

Die statistische Auswertung zum Entscheidungsverhalten der Schulen im Schuljahr 2024/2025 zeigt, dass im Vergleich aller Fächer, die Teil der Flexibilisierung der Stundentafel sind, das Fach Musik in den Jgst. 3/4 im Vergleich häufiger zweistündig unterrichtet wird als Kunst und Englisch. Häufig wird das Fach Werken und Gestalten in den Jgst. 3/4 annähernd zweistündig erteilt. Dies könnte darin begründet sein, dass musikalische Aktivitäten auch fächerübergreifend sehr gut realisiert und unkompliziert
in den Unterrichtsalltag integriert werden können und Singen, Musizieren und Tanzen an den Grundschulen nicht zuletzt wegen ihres wichtigen Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und bei Festen und Feiern einen festen Stellenwert haben.

6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass eine Grundbildung in diesen Fachgebieten stattfindet (bitte einzeln auf die Fächer eingehen)?

Der Erwerb grundlegender Kompetenzen auch in den von der Flexibilisierung der Stundentafel erfassten Fächern Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten wird durch ihre grundsätzliche Verankerung in der Stundentafel der Grundschule und der Ausweisung verbindlicher Kompetenzerwartungen und Inhalte im LehrplanPLUS Grundschule sichergestellt.

Darüber hinaus markiert das Schuljahr 2025/2026 den Start der Fortbildungsoffensive Musik EINFACH machen, mit der die Musikpraxis an Grundschulen durch Fortbildungen und Materialien verstärkt werden soll. Die mehrtägig konzipierte Fortbildungsreihe mit den Schwerpunkten Singen/Sprechen, Rhythmus-Basics, Spielen mit Instrumenten, Aktiv Musik hören, Bewegung/Tanz/Szene, fächerverbindende Ansätze mit Musik richtet sich insbesondere an Grundschullehrkräfte ohne Didaktik- bzw. Studienfach Musik. Ziel ist es, durch Fortbildungen und niederschwellige Materialien das Singen und Musizieren an Grundschulen zu begleiten und zu fördern. Zudem haben bereits 140 Schulen mit dem Profil „Musikbegeisterte Grundschule“ im Schuljahr 2025/2026 eine Budgetstunde zur Einrichtung eines Musikangebots erhalten.

7. Wie wird überprüft, ob sich die Kürzungen („Flexibilisierung“) der kreativen Fächer auf wichtige Kompetenzen der Kinder wie Problemlösungsfähigkeit, handwerkliche Geschicklichkeit, kritisches und kreatives Denken auswirken?

8. Wie werden die Maßnahmen insgesamt evaluiert (bitte mit Angabe der Ziele einer Evaluation und des Zeitplans der Evaluation)?

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Grundschulen hatten im Schuljahr 2024/2025 erstmals die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel über den Stundenumfang in den musischkreativen Fächern zu entscheiden. Grundlage der Analyse des Nutzungsverhaltens hinsichtlich der Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Stundentafel sind die Auswertungen auf Basis der Amtlichen Schulstatistik. Eine Evaluation im Sinne der vorliegenden Anfrage ist derzeit nicht geplant, da die Schulen jährlich neu und in eigener Verantwortung entscheiden, in welchen Fächern sie Schwerpunkte setzen möchten. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wahlverhalten der Schulen und den o.g. Kompetenzen könnte insbesondere auch auf Basis der bisher vorliegenden Daten nicht belastbar nachgewiesen werden.

Das Monitoring zum Entscheidungsverhalten der Grundschulen auf Basis der Amtlichen Schuldaten wird im Schuljahr 2025/2026 und darüber hinaus fortgesetzt.

Kleine Anfrage – AzP „Haushaltsmittel im Entwurf 2026/27 für Provenienzforschung“

Ich frage die Staatsregierung:

Da das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.11.2025 eine signifikante Aufstockung der Ressourcen für Provenienzforschung ankündigte, frage ich die Staatsregierung, in welchen Haushaltstiteln des Entwurfs zum Einzelplan 15 die angekündigten Mittel (fünf neue Stellen an der „Museumsagentur“ Bayern, 1 Mio. Euro Sondermittel für die Provenienzforschung, Aussicht auf insgesamt 4 Mio. Euro für Provenienzforschung im Doppelhaushalt 2026/2027) veranschlagt sind (bitte mit Angabe der Eingruppierung der neu geschaffenen fünf Stellen sowie der betroffenen Haushaltstitel), welche langfristige Finanzierungsstrategie ist für die Provenienzforschung vonseiten der Staatsregierung nach 2027 vorgesehen, insbesondere angesichts der massiven Mittelrückgänge im Entwurf bei Kap. 15 70 (z. B. 429 73-6: -66 Prozent von 2.261,7 auf 761,7 Tsd. Euro, bitte mit Angabe der Stellen und Mittel, die ab 2027 planmäßig laut Entwurf entfallen) und welche Stellenund Sondermittel werden nach 2026 in den Haushalts-Gesetzentwurf seitens der Staatsregierung eingestellt, um die historische Verantwortung Bayerns nach Ablauf der angekündigten Maßnahmen zu gewährleisten?

Kleine Anfrage – AzP „Staatliche Unterstützung des Ludwig-Erhard-Gipfels“

Ich frage die Staatsregierung:

Nachdem der Freistaat Bayern aktuell die Förderungen des Ludwig-Erhard-Gipfels, einer Konferenz, die von der Weimer Media Group, einem Unternehmen, das von dem derzeitigen Bundeskulturstaatsminister Weimer gegründet und an dem er bis vor kurzem noch Anteile gehalten hat, veranstaltet wird, prüft, frage ich die Staatsregierung, welche Compliance-Regelungen dieser Prüfung zu Grunde liegen, unter welchen Bedingungen Förderungen des Freistaats für ähnliche Veranstaltungen vergeben werden (bitte Veranstaltungen inkl. Fördersummen sowie Zielsetzung der Veranstaltung, Zielgruppe, Wirkung und Benefit für Bayern, Teilnehmende etc.) und auf Basis welcher Compliance-Kriterien Ministerpräsident Markus Söder über die Teilnahme und Schirmherrschaft für eine solche Veranstaltung entscheidet?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung:

Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der
parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort: