Schlagwortarchiv für: Anfrage

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens im Fall Alfred Flechtheim“

Vor dem Hintergrund, dass Bayerns Kunstminister Markus Blume öffentlich die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst betont, jedoch laut Süddeutsche Zeitung den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim – trotz schwerer Krankheit und Kinderlosigkeit des um Restitution bittenden – die Rückgabe von bedeutenden Kunstwerken – darunter Werken von Picasso und Klee – durch das Verschieben auf eine erst in Laufe des Jahres 2025 einzurichten geplante Schiedsgerichtsbarkeit hinauszögert, frage ich die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung die bisherige Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens, (bitte mit Angabe der seit Juni 2022 ergriffen Maßnahmen, um die Restitution der Flechtheim-Werke zu beschleunigen), wie bewertet die Staatsregierung die Konsequenzen, die sich aus dieser Verzögerung für die bereits hochbetagten Erben ergeben könnten, plant sie, angesichts der ethischen und historischen Verantwortung Bayerns und der Kulturhoheit der Länder, Maßnahmen, wie zB die Nutzung bereits bestehender Schlichtungsverfahren und Claim-Bearbeitungswege, wie die bereits bestehende und von den Ländern selbst eingerichtete Beratende Kommission NS-Raubgut, zu ergreifen, um die Restitution beschleunigt zu ermöglichen (falls nein, bitte mit Angabe der Gründe, die Restitution von Flechtheim-Kunstwerken auf eine erst ab 2025 geplante Schiedsgerichtsbarkeit zu verschieben und nicht – wie international durch die Washingtoner Prinzipien empfohlen – in einem zeitnahen Verfahren)?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Streichung der Theaterstatistik“

Ich frage die Staatsregierung,

welche statistischen Erhebungen aus dem Kulturbereich in Bayern wie beispielsweise die Bayerische Theaterstatistik gibt es (bitte mit
Ort und Art der Datenerhebung angeben sowie Ort der Nutzung und Veröffentlichung der Daten), welche dieser statistischen Erhebungen im Kulturbereich sind von der Änderungen im Bayerischen Statistikgesetz, die im Rahmen des Modernisierungsgesetzes vorgenommen werden sollen, betroffen (bitte alle Betroffenen Statistiken angeben, mit der Information ob diese gestrichen oder verändert werden, bitte bei Veränderungen Art der Veränderung angeben), wie plant die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Wirksamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Kulturbereich zukünftig nicht nur weiterhin, sondern besser als bisher, beispielsweise durch Maßnahmen mit Benchmarking-Möglichkeit und Nicht-Publikums-Forschung wie KulturMonitoring (KulMon®), abgebildet wird?

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

Antwort der Staatsregierung

Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
OTEC zur Stellplatzreduktion?
5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Wie verständlich sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern?“

Ich frage die Staatsregierung:

„Der Rundfunkrat in Bayern hat die Aufgabe, das Programm des BR zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die dargebotenen Inhalte alle Menschen in Bayern erreichen, daher frage ich die Staatsregierung, wie viele Menschen in Bayern aktuell keiner Konfession bzw. keinem Bekenntnis angehören, welche drei Muttersprachen sind neben Deutsch am häufigsten vertreten (bitte Zahl der jeweils in Bayern lebenden Sprechenden angeben), welche sind die drei größten muslimischen Verbände in Bayern (bitte mit Abgabe der jeweiligen Mitglieds-Zahlen insbesondere Ditib, Millî Görüş und Aleviten)?“

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von nichtstaatlichen Museen“

Welche der nichtstaatlichen Museen in Bayern, die in den vergangenen fünf Jahren eine Förderung von Seiten des Freistaats bzw. von Stellen des Freistaats bekommen haben, lagen vor dem Hintergrund der Veränderung der Förderrichtlinien für kommunale und nicht-kommunale Förderempfänger, die von Staatsminister Markus Blume auf Anfrage der Augsburger Allgemeinen Zeitung verkündet wurden, in den vergangenen fünf Jahren mit ihren Förderanträgen unterhalb dieser sogenannten “Bagatellegrenzen” von 3000 Euro bzw. 6000 Euro pro Projekt (bitte Museen tabellarisch mit Name, Ort, Regierungsbezirk und beantragten Fördersummen angeben), welche Alternativen der Erfüllung des laut Anfrage des Münchner Merkur an das CSU-geführte Ministerium “Hinweis des Bayerischen Obersten Rechnungshofes”, aufgrund dessen man handeln müsse, wurden in Erwägung gezogen (bitte mit Angabe von Gründen, aus denen man die jeweiligen alternativen Wege nicht ging), wie will die CSU-FW-Staatsregierung den Betrieb dieser auf kleine Fördersummen dringlichst angewiesenen Häuser sicherstellen?“

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Schriftliche Anfrage „Cancel Culture der Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber im NAWAREUM Straubing?“

Im Museum für nachwachsende Rohstoffe NAWAREUM in Straubing wurde ein Exponat kurz nach der Eröffnung am 3. März 2023 abgehängt. Es zeigte den Wasserverbrauch für die Herstellung von verschiedenen Lebensmitteln (300 l Wasser für 1 l Bier, 1 000 l für 1 l Milch, 1 800 l für 1 kg Weizen, 6 000 l für 1 kg Schweinefleisch, 17 000 l für 1 kg Schokolade, 19 000 l für 1 kg Kaffeebohnen). Laut Presse (PNP vom 28. Juni 2024) sei das Exponat entfernt worden, weil „diese Darstellung Frau Kaniber nicht gefallen hat“. Auf Nachfrage sei erklärt worden, dass nicht ausreichend zwischen „grünem“ und „grauem“ Wasser unterschieden worden sei. Ein neues Exponat sei in Arbeit.

Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage von Toni Schuberl Mia Goller, Ludwig Hartmann und mir:

1.1 Wo ist das Exponat aktuell?

Die Bestandteile der Darstellung bzw. des Objekts (Holzteile und Glasflaschen) sind im Depot des NAWAREUM eingelagert, nachdem dieses Mitte Juni 2023 zur Überarbeitung abgenommen wurde.

1.2 Was wird mit diesem geschehen?

Die Bestandteile werden für weitere Verwendungen aufbewahrt.

1.3 Inwiefern ist das Exponat Expertinnen und Experten noch zugänglich?

Die sechs Zahlenwerte sind für Expertinnen und Experten jederzeit in der Literatur zugänglich. Das Objekt ist hierfür nicht vonnöten.

2.1 Welche Stellen sind im NAWAREUM für die Konzeption der Ausstellung zuständig?

Die Konzeption der Ausstellung erfolgte in Eigenverantwortung des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ), dem das NAWAREUM als Abteilung zugeordnet ist. Über mehrere Jahre wurden mit einem bis zu 30-köpfigen Team von Fachleuten aus dem TFZ und den beiden anderen Säulen des Kompetenzzentrums die Inhalte der Ausstellungseinheiten erarbeitet.

2.2 Welche Stellen – Verwaltung des NAWAREUM, Museumspädagogik, Kuratorin, andere Staatsministerien, Fachstellen, wissenschaftliche Institutionen usw. – wurden bezüglich der Beseitigung dieses Exponats beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

Die Auswahl der Darstellungsweise des Objektes wurde bereits während einer längeren Phase vor der Eröffnung im Expertenteam und mit anderen Wissenschaftlern des TFZ kontrovers diskutiert. Insofern war dieses Thema schon längere Zeit am TFZ einschließlich dem Ausstellungsteam des NAWAREUM präsent. Als sich in der Pre-Opening-Phase vor der Eröffnung sowie ab dem regulären Betrieb durch Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher bestätigt hatte, dass es evtl. zu Irritationen kommen könnte, hat das TFZ entschieden, das Objekt bis zu einer sorgfältigen Überarbeitung vorübergehend abzunehmen, um weitere Irritationen zu vermeiden.

2.3 Gab es diesbezüglich Widerspruch vonseiten des NAWAREUM, der für die Ausstellungskonzeption zuständigen Stellen, vonseiten anderer Staatsministerien, Fachstellen oder von anderer Seite (falls ja,
bitte mit Angabe, wie mit diesem Widerspruch umgegangen wurde)?

Die Entscheidung des TFZ (siehe Frage 2.2) wurde respektiert und umgesetzt. Andere (externe) Stellen waren in den Vorgang nicht involviert.

3.1 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass eine Staatsministerin oder ein Staatsminister in die Konzeption der Ausstellung eines Museums eingegriffen hat?
3.2 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass Stellen des Staatsministeriums in die Konzeption einer Ausstellung eingegriffen haben?
3.3 Falls keine komplette Auflistung dieser Fälle möglich sein sollte, wie viele Fälle an Eingriffen des Staatsministeriums in Ausstellungskonzeptionen sind dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) noch in Erinnerung (bitte mit Angabe, welche Konsequenzen die Eingriffe jeweils hatten)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sind keine Eingriffe in die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen bekannt. Die Entscheidungen über die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen liegt vielmehr alleine in der Zuständigkeit der Museums- und Sammlungsleitungen sowie der Kuratorinnen und Kuratoren.

4.1 In welcher Weise ist es Staatsministerinnen oder Staatsministern erlaubt, politische Einflussnahme auf fachliche Darstellungen in staatlichen Museen auszuüben (falls ja, bitte mit Angabe etwaiger Richtlinien)?
4.2 Inwieweit darf die Freiheit von Wissenschaft und Kunst durch solch eine Einflussnahme eingeschränkt werden?

Die Fragen 4.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Bei den dem StMWK nachgeordneten staatlichen Museen und Sammlungen findet keine politische Einflussnahme in die künstlerischen oder ausstellungsbezogenen, fachlichen Konzeptionen und Darstellungen statt (vgl. Antwort zu den Fragen 3.1 bis 3.3). Auch wenn es sich bei den staatlichen Museen und Sammlungen um Einrichtungen des Freistaates Bayern handelt, ist aufgrund der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit eine Zurückhaltung des Staatsministeriums im Hinblick auf die präsentierende und vermittelnde Arbeit der staatlichen Museen und Sammlungen angezeigt. Ein Eingreifen wäre allerdings immer dann geboten, wenn die Grenze zu rechtswidrigen oder strafbaren Verhaltensweisen überschritten werden würde, wie z. B. bei volksverhetzenden und/oder antisemitischen Inhalten.

4.3 Welche Abwägung wurde durch das StMELF zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Kunst und den persönlichen Vorlieben von Staatsministerin Michaela Kaniber getroffen?

Siehe Antwort zu Frage 4.2. Es gab keine politische Einflussnahme in die künstlerische oder ausstellungsbezogene fachliche Konzeption und Darstellung. Daher bedurfte es auch keiner Abwägung.

5.1 Sind die Zahlen, die auf dem Exponat zu sehen waren, und die Art der Darstellung dieser Zahlen korrekt gewesen (falls ja, bitte mit Angabe, welche Quellen herangezogen wurden)?

Die Zahlen in der Darstellung sind zwar korrekt, beziehen sich aber auf die Summe von sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser, was der Grund für die missverständliche Interpretation ist; zudem beziehen sich die Daten nicht auf nationale, sondern auf globale Zusammenhänge. Folgende Hauptquelle kann hier angeführt werden: M. M. Mekonnen and A. Y. Hoekstra (2011): The green, blue and grey water footprint
of crops and derived crop products. Hydrol. Earth Syst. Sci., 15, 1577–1600, 2011.

5.2 Welche falsche Schlussfolgerung befürchteten Staatsministerin Michaela Kaniber bzw. das StMELF bei den Museumsbesuchern konkret?

Durch die nicht kommunizierte Unterscheidung von „grünem“ und „grauem“ Wasser wurden Irritationen und falsche Schlussfolgerungen befürchtet.

6.1 Wann wurde beschlossen, eine Neukonzeption zu erstellen?

Einige Zeit nach der Eröffnung im März 2023, nachdem sich auf der Basis der bereits im Vorfeld kontrovers diskutierten Sachlage und der Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern die Gefahr missverständlicher Interpretation bestätigt hatte (siehe Antwort zu Frage 2.2). Mit den Überlegungen zu einer klareren Darstellung wurde daraufhin begonnen. Die Überarbeitung der Darstellung ist Teil einer Optimierung der Gesamtausstellung, die in der Startphase eines solchen Hauses üblich ist. Dieser zusammengefasste Prozess ist derzeit noch im Gange und wird bis zur Umsetzung noch eine Zeit dauern.

6.2 Seit wann wird an dieser Neukonzeption gearbeitet?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

6.3 Wann wird die Neukonzeption fertig und im NAWAREUM zu sehen sein?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

7.1 Wer erstellt diese Neukonzeption?

Das Ausstellungsteam des NAWAREUMs zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des TFZ.

7.2 Welche Stellen sind an dieser Neukonzeption beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

Ergänzend zur Antwort auf Frage 7.1 wird die überarbeitete Darstellung mit dem Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) an der Landesanstalt für Landwirtschaft abgestimmt werden. Eine Abstimmung wird außerdem mit Fachreferaten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) erfolgen. Die Entscheidung und Freigabe wird wiederum durch den Leiter des TFZ erfolgen.

7.3 Nimmt Staatsministerin Michaela Kaniber auch auf die Neukonzeption Einfluss (falls ja, bitte Art und Weise der Einflussnahme erläutern)?

Nein.

8.1 Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die Neukonzeption (bitte mit Angabe, wer diese festgelegt hat)?

Außer der Vorgabe des TFZ-Leiters, die Überarbeitung auf der Basis einer differenzierten Unterscheidung zwischen sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser vorzunehmen: keine.

8.2 Welche Daten enthält diese Neukonzeption?

Es wird auf wissenschaftlich fundierte Daten zurückgegriffen.

8.3 Auf welche Studien oder sonstigen Datengrundlagen stützen sich diese Daten?

Siehe Antwort zu Frage 8.2.

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Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

Antwort der Staatsregierung:

1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

3. Bayerischer Kunstpreis
3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

4. Kulturbus
4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

5. Pilotversuch Digitalisierung
5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

6. Service- und Kompetenzzentrum
6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

7. Kulturtourismusinitiative
7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

8. Stellenplan
8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

20242025
1 × A 13
2 × A 111 × A 11
4 × A 103 × A 10
2 × AT
1 × E 14
2 × E 13
1 × E 11
1 × E 91 × E 9
1 × E 6

8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.

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Schriftliche Anfrage „Entwicklungsperspektiven des Klinikums Neuperlach aus Sicht der bayerischen Krankenhausplanung“

1.1. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach dauerhaft und vollumfänglich erhalten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

1.2. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach gestrichen werden, auch perspektivisch (bitte in Textform erläutern, begründen und Bedingungen für Streichung angeben)?

1.3. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach nur noch reduziert (beispielsweise ambulant) angeboten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung versteht die Krankenhausplanung als wesentliches Element moderner Gesundheits- und Sozialpolitik. Um Fehlinvestitionen und damit eine gesundheits- und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare Fehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muss ausgehend vom Bedarf an Krankenhausleistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind. Diese Planung hat dem gesetzlichen Ziel zu dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlich-rechtlicher Träger in Bayern zu sichern. Hierbei wird auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Krankenhäuser im Versorgungsgebiet abgestellt.

Das Klinikum Neuperlach ist derzeit mit 545 Betten und 55 Plätzen und den Fachrichtungen Chirurgie (CHI), Gynäkologie und Geburtshilfe (GUG), Innere Medizin (INN) und Hämodialyse (HD) im Krankenhausplan des Freistaates ausgewiesen. Nach den dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) derzeit vorliegenden Überlegungen, beabsichtigt die München Klinik gGmbH als Träger des Klinikum Neuperlach das Krankenhaus nach Abschluss von trägerinternen Umstrukturierungsmaßnahmen mit 541 Betten und 85 Plätzen sowie den Fachrichtungen Chirurgie CHI, INN und HD zu betreiben. Die Konzentration der GUG am Klinikum Harlaching mit einer Aufgabe dieser Fachrichtung nach Fertigstellung der dortigen Baumaßnahmen am Klinikum Neuperlach war in der Sitzung des hierfür zuständigen Krankenhausplanungsausschusses wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Bettenbedarf. Informationen über etwaige weitergehende Umstrukturierungsplanungen der München Klinik gGmbH liegen nicht vor.

2.1. Wie soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im Landkreis München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für die Münchner Stadtbezirke 14, 15 und 16 sowie den dort umliegenden Landkreis mit Blick auf die jeweilige Einwohnerzahl und deren demografische Struktur, bitte insbesondere auch auf Geburtshilfe eingehen)?

Die Landeshauptstadt München ist nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Landkreisordnung (LKrO) in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten und die Hebammenhilfe für die Bevölkerung sicherzustellen. Die bayerische Krankenhauslandschaft ist seit geraumer Zeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Bereits seit Jahren findet ein kontinuierlicher Strukturwandel statt, der zu einem Abbau stationärer Behandlungskapazitäten geführt hat. Die Gründe dafür sind neben dem Kostendruck durch das bundesrechtliche Vergütungssystem nach Fallpauschalen insbesondere die steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung und –weiterentwicklung sowie der medizinische Fortschritt, der insgesamt zu weniger und kürzeren Krankenhausaufenthalten führt, sowie nicht zuletzt das zunehmende Problem der Gewinnung ausreichenden und qualifizierten Personals. Die bundesseitig gesetzten Rahmenbedingungen zu Qualitätsvorgaben und zur Vergütung von Krankenhausleistungen werden in Zukunft tendenziell zu einer weiteren Zentralisierung in der Krankenhauslandschaft führen.

Ganz in diesem Sinne ist es für die Krankenhausträger unentbehrlich, die Standorte kontinuierlich weiterzuentwickeln und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Entscheidung über den Erhalt von Krankenhausstandorten ist dabei, ebenso wie die Erarbeitung eines zukunftsweisenden medizinischen Konzepts, das Antworten auf diese Herausforderungen geben kann, grundsätzlich Aufgabe des Krankenhausträgers. Denn Krankenhäuser sind eigenständige Wirtschaftsunternehmen und keine nachgeordneten Behörden der Staatsverwaltung. Die Krankenhausträger nehmen ihre Verantwortung, eine bestmögliche und langfristig tragfähige Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, sehr sorgfältig wahr.

2.2. Wie soll die Aus- und Weiterbildung medizinischen Personals sowie Versorgung mit Lernmöglichkeiten ärztlicher Praxis im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für Lehrberufe, Quereinstieg, (duale) Studienfächer und sonstige Bedarfe der Praxiszeit auf dem Weg zur Fachkraft im Medizinischen Bereich inkl. Arzt- und Hebammen-Beruf, bitte insbesondere auch auf die Geburtshilfe eingehen)?

Das StMGP nimmt die schulaufsichtlich genehmigten Berufsfachschulen für Gesundheitsberufe nachrichtlich in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern auf. Genauso wird die Funktion als Lehrkrankenhaus einer Universität ausgewiesen. Die aufgeworfene Frage kann demnach nur vom Träger der jeweiligen Bildungseinrichtung beantwortet werden.

3.1. Wie kam es zur Planung des Endes der Lizenz für die Geburtsstation des Klinikums Neuperlach?

3.2. Wo wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte Gremium bzw. beteiligte Stellen angeben)?

3.3. Wann wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte zeitliche Abfolge der Vorgänge rund um den Lizenzablauf angeben)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über die internen Entscheidungsprozesse zur künftigen Konzentration der Fachrichtung GUG am Klinikum Harlaching liegen der Staatsregierung keine Erkenntnise vor.

4.1. Kann die Lizenz des Betriebs der Geburtsstation in Neuperlach auch dann über 2025 hinaus verlängert werden, wenn der Erweiterungsbau in Harlaching eröffnet ist und dort Kinder geboren wurden?

4.2. Falls ja, welche Voraussetzungen (wie beispielsweise der Beschluss des Münchner Stadtrats zum Betrieb des Kreißsaals Neuperlach bis 2028) müssen erfüllt sein, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen bzw. die Betriebslizenz zu verlängern?

4.3. Falls nein, wie sonst könnte der Stadtratsbeschluss des Münchner Stadtrats mit Weiterbetrieb des Kreißsaals bis 2028 im Landeskrankenhausplan abgebildet werden?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Wie zu Frage 2.1 ausgeführt, ist die Landeshauptstadt München zur Sicherstellung der stationären Versorgung verpflichtet. Die für die Förderung des Ersatzneubaus der München Klinik Harlaching entscheidungserhebliche Bedarfsfeststellung wurde antragsgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach aufgegeben wird. Sollte der Träger nun hiervon abweichend einen Weiterbetrieb der Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach anstreben, müsste der Bedarf an Planbetten der beiden Krankenhäuser überprüft werden. Der Träger müsste einen neuen Antrag stellen, der dann im Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates beraten und entschieden würde. Welcher innerorganisatorischen Grundlagen ein solcher Antrag beim Träger bedarf, kann nur dort erfragt werden.

5.1. Der Bayerische Landeskrankenhausplan bildet eine kommunale Grenzen übergreifende Gesamtplanung für den Freistaat ab, wie orientiert er sich an zukünftigen Bedarfen?

Es wird auf die Vorbemerkungen des Krankenhausplans des Freistaates verwiesen, in denen die wesentlichen Faktoren der Krankenhausplanung, die die o. g. Grundsätze konkretisieren, dargestellt werden.

5.2. Der Bayerische Landeskrankenhausplan hat die Gesamtversorgung der bayerischen Bevölkerung im Blick – wie ist die Notfallversorgung (höher als Stufe 1) im Einzugsgebiet des Klinikums Neuperlach in Zukunft nach Plänen der Staatsregierung abgesichert (bitte insbesondere auf aktuelle und künftige Fahrzeiten bei kardiologischen Notfällen eingehen. Dabei bitte auch tabellarisch in Minuten Anfahrtszeiten jetzt/zukünftig für die Bevölkerung im Landkreis München, den Münchner Stadtbezirken 13, 14, 15 und 16 sowie an die angegebenen Gebiete angrenzender Raumeinheiten aufführen)?

In Bezug auf den Rettungsdienst ist klarzustellen, dass Rettungsdienststandorte unabhängig von Krankenhausstandorten räumlich ausgewählt werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) legen die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendige Versorgungsstruktur für ihren Rettungsdienstbereich fest und bestimmen Standort und Anzahl der erforderlichen Rettungswachen und Stellplätze. Zentrale Planungsgröße in der Notfallrettung ist hierbei die Zwölf-Minuten-Frist. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) sind Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens zwölf Minuten nach dem Ausrücken eines qualifizierten Rettungsmittels erreicht werden. Der Wegfall von Krankenhausstandorten führt daher nicht zu einem Wegfall von Rettungswachen und Stellplätzen.

Im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung ist es jedoch unabdingbar, dass der Rettungsdienst in einer angemessenen Zeit eine Klinik mit einer bestimmten Versorgungsstufe erreicht. Hierbei wird nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zwischen einer Basisnotfallversorgung, einer erweiterten und einer umfassenden Notfallversorgung unterschieden. Insbesondere im Falle von sog. Tracer- diagnosen (schwere Erkrankungs- und Verletzungsbilder wie im EKG gesicherter Herzinfarkt, Polytrauma, akuter Schlaganfall und schweres Schädel-Hirn-Trauma) ist für den Rettungsdienst die schnelle Erreichbarkeit einer Klinik mit einer mindestens erweiterten Notfallversorgung anzustreben.

Gleichwohl wirken sich Veränderungen von Klinikstandorten bzw. der dort angebotenen Leistungen auf die Transport- und somit Bindungszeiten von Rettungsmitteln aus, welche sich ggf. deutlich verlängern und damit die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln für weitere Patientinnen und Patienten reduzieren. Die bekannten Projekte des StMI wie die Erprobung des Rettungseinsatzfahrzeugs und die kürzlich vollzogene Vernetzung der Integrierten Leistellen mit den Vermittlungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Entlastung des Rettungsdienstes bei minderschweren Erkrankungs- und Verletzungsmustern werden daher weiter an Bedeutung gewinnen. Das StMI hat darüber hinaus gemeinsam mit den in Bayern tätigen Sozialversicherungsträgern das Institut für Notfallrettung und Medizinmanagement (INM) mit der Fortführung des sog. TRUST-Projekts mit Verlängerungsoption bis März 2030 beauftragt. Die Trend- und Strukturanalysen im Rahmen des TRUST-Projekts ermöglichen es den ZRF als den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, auf einer deutschlandweit einmaligen Datengrundlage Entscheidungen über eine bedarfsgerechte Vorhaltung an Rettungsmitteln zu treffen. Das INM hat dabei die Möglichkeit, Auswirkungen von Veränderungen in der Krankenhauslandschaft auf das rettungsdienstliche Geschehen zu simulieren. Dies ermöglicht es dem ZRF, in der Übergangszeit bis zur Umsetzung möglicher Veränderungen in der Krankenhauslandschaft die rettungsdienstlichen Strukturen bei Bedarf anzupassen.

5.3. Da das Klinikum Neuperlach bis 2018 für knapp 8 Millionen mit Zuschüssen des Freistaats modernisiert und 2021 für 21 Millionen Euro ebenfalls mit Zuschüssen des Freistaats erweitert, modernisiert wurde und sich laut eigener Aussage des Klinikums auf dessen Homepage in einem guten Zustand befindet, wie bewertet die Staatsregierung, dass das Klinikum Neuperlach in Zukunft trotz dieser Investitionen nur noch die Basisnotfallversorgung der Stufe 1 anbieten soll?

Die München Klinik Neuperlach hat in den vergangenen 20 Jahren (Zeitraum 2004 bis einschließlich 2023) Krankenhausförderleistungen in Höhe von insgesamt rd. 99,1 Mio. Euro für notwendige Investitionen erhalten. Davon entfielen rd. 53,1 Mio. Euro auf Bauinvestitionen. Inwieweit sich vom Krankenhausträger beabsichtigte strukturelle Veränderungen auf geförderte Investitionen auswirken, ist derzeit nicht absehbar. Förderrechtliche Konsequenzen wären nur zu prüfen, wenn geförderte Anlagegüter nicht mehr akutstationär genutzt würden.

6.1. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für eine familienfreundliche Festanstellung auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System (angestellte und freiberufliche Hebammen) am neuen Standort in Harlaching nach Einschätzung der Staatsregierung umsetzbar?

Die Organisation des Personals des Kreißsaals ist Aufgabe des Trägers eines Krankenhauses. Nach Erkenntnis des StMGP gehen viele Hebammen aufgrund der flexibleren Arbeitsgestaltung und besseren Verdienstmöglichkeiten freiwillig in die Freiberuflichkeit. Ein Großteil der Kliniken in Bayern arbeitet mit Beleghebammen. Es kann daher nicht pauschal beurteilt werden, was für die einzelne Hebamme oder die jeweilige Klinik das bessere System ist. Wichtig sollte jedem Arbeitgeber allerdings sein, dass die Hebammen sich wertgeschätzt fühlen und ihre Tätigkeit gerne ausüben.

6.2. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für ein familienfreundliches Festanstellungsmodell auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System mit angestellten und freiberuflichen Hebammen der Staatsregierung als Betriebsmodell an einem Klinikum in Deutschland bekannt?

Ein solches ist nicht bekannt. In den anderen Ländern sind überwiegend angestellte Hebammen in Kliniken.

6.3. Sollen laut Landeskrankenhausplan bisher nicht am Klinikum Neuperlach angebotene Leistungen in Zukunft im Klinikum Neuperlach neu angeboten werden (bitte erläutern und falls ja jeweilige angeben)?

Dem StMGP als Krankenhausplanungsbehörde sind keine Überlegungen der München Kliniken gGmbH bekannt, zusätzliche Leistungen in Neuperlach anzubieten; entsprechender Bedarf wird bei Antragstellung des Trägers zu prüfen sein.

7.1 Wie kann der Freistaat das Klinikum Neuperlach bzw. die MÜK unterstützen, ambulante und/oder Bereitschaftspraxis-Angebote und/oder sonstige Angebote zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im nicht-stationären klinischen, aber auch im kassenärztlichen Bereich am Klinikum Neuperlach bzw. in Kooperation mit diesem zu schaffen?

Investitionen, die nicht der akutstationären Versorgung dienen, können nicht nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden. Außerdem erfolgt seitens des StMGP keine Unterstützung von Krankenhausträgern zum Auf- oder Ausbau von ambulanten ärztlichen Angeboten bzw. dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) künftig Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgern bestimmt werden können, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen. Zudem sollen den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weiterreichendere Möglichkeitals bisher eingeräumt werden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Ausgang des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten; zuletzt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 05.07.2024 zum Entwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen.

Zugleich wird derzeit der Entwurf eines Notfallgesetzes (NotfallG) beraten, welcher u. a. die Etablierung von sog. „Integrierten Notfallzentren“ (INZ), bestehend aus einer stationären Notaufnahme, einer vertragsärztlichen Notdienstpraxis in unmittelbarer räumlicher Nähe sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle zur Patientensteuerung vorsieht. Vorgesehen ist eine Kooperation der Krankenhäuser, die als INZ-Standort bestimmt sind, mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch hier bleibt der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten; das Bundeskabinett hat am 17.07.2024 über den Entwurf beschlossen.

8.1. Wird die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regionalkonferenzen mit Bezug zur Krankenhausplanung und Gesundheitsversorgung anbieten, ähnlich wie andere Bundesländer dies bereits tun und wie es auf der Veranstaltung „Die Krankenhausreform von den Menschen her denken – für gute Arbeit und eine gute Versorgung“ der BKG und ver.di am 17. April 2024 in Haar der Amtschef des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), Herr Dr. Brechmann, in der Podiumsdiskussion angekündigt hat (falls ja, bitte tabellarisch Zeithorizonte bzw. bereits bekannte Termine mit Ort der jeweiligen Regionalkonferenzen angeben und Ausgestaltung dieser Regionalkonferenzen erläutern, insbesondere mit Blick auf die in den jeweiligen Planungsregionen jeweils einbezogenen Institutionen, Kliniken, Verbände sowie weiterer Organisationen und Personen, falls nein, Gründe anführen, die dagegen sprechen)?

Mit Blick auf die regionalspezifischen Besonderheiten sollten die Umstrukturierungsüberlegungen in kleinen zugeschnittenen, passgenauen Versorgungsregionen erfolgen. Dazu können sich die Träger z. B. in regionalen Konferenzen über die vorhandenen Angebote der einzelnen Träger und beabsichtigte Veränderungen unter Zugrundelegung des regionalen Versorgungsbedarfs austauschen. Ziel ist dabei, den stationären Versorgungsbedarf sicherzustellen. Zudem sollen durch gezielte Leistungsabsprachen Synergieeffekte stärker genutzt werden. Die Sicherstellungsverpflichtung obliegt nach den Kommunalgesetzen des Freistaates Bayern den Kommunen. Die Krankenhausplanungsbehörde unterstützt und begleitet die Veränderungsprozesse vor Ort und stellt den Krankenhausträgern dabei ihre Fachexpertise zur Verfügung.

Zur Unterstützung der Klinikträger bei den erforderlichen strukturellen Anpassungen hat der Freistaat Bayern ein Förderprogramm über insgesamt 100 Mio. EUR (in den Jahren 2024 bis 2028) aufgelegt. In dessen Rahmen können u.a. regionale Strukturgutachten und Umsetzungskonzepte von kleineren Kliniken im ländlichen Raum gefördert werden. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die Verantwortung für die strukturellen Anpasungsprozesse in den akutstationären Versorgungsstrukturen bei den Klinikträgern liegt.

8.2. Wie unterscheidet und entscheidet die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Krankenhausplanung und Bedarfe im Spannungsfeld von Fallzahlen (stationär/ambulant) und tatsächlichem Bedarf (beispielsweise Personen, die sich nicht in ein Klinikum begeben, aber dies müssten, oder Personen, die Klinika nutzen, ohne dass Bedarf gegeben wäre – bitte alle zur konkreten Krankenhausbedarfsplanung verwendeten Parameter tabellarisch darstellen und deren Verwendung wissenschaftlich in der Tabelle begründen)?

Personen, die sich trotz Bedarf nicht in ein Klinikum begeben, können nicht erfasst und berücksichtigt werden. Demgegenüber sind die Kostenträger mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassenverbände dafür zuständig, die Behandlungsfälle ohne Bedarf zu identifizieren und im Rahmen einer Qualitätskontrolle dafür zu sorgen, dass nur die Fälle behandelt bzw. abgerechnet werden, für die ein stationärer Versorgungsbedarf gesehenwird.

8.3. Ist nach dem Entzug einer Lizenz/Genehmigung ein Weiterbetrieb erneut möglich, wenn die Neu-Genehmigung/Neu-Lizenzierung (der Weiterbetrieb) beantragt würde (bitte angeben mit Blick auf einen möglichen Weiterbetrieb der Geburtshilfe Neuperlach mit bzw. ohne Gynäkologie, bitte Folgen einer Korrektur bereits getroffener Entscheidungen erläutern)?

Der Krankenhausträger kann – soweit er einen zusätzlichen Bedarf nachweisen kann – jederzeit die Feststellung der Fachrichtung für ein Krankenhaus beantragen. Über diesen Antrag hat dann der Krankenhausplanungsausschuss zu beraten und entscheiden. Grundsätzlich ergeht die Feststellung jeweils unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung der Bedarfsnotwendigkeit und -gerechtigkeit und schließt ggf. in Zukunft erforderlich werdende Änderungen, die sich aus der Bedarfsentwicklung ergeben können, nicht aus (Art. 3 und 5 BayKrG sowie Teil I, Ziffer 3.1.2 des Krankenhausplans des Freistaates Bayern).

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Schriftliche Anfrage „Stellenplan Provenienzforschung“

Provenienzforschung ist Daueraufgabe. Dies zeigt sich auch an der stetig wachsenden Zahl an Institutionen, die dem Forschungsverbund Provenienzforschung angehören oder ein Interesse an einer Mitarbeit angemeldet haben.1 Neben NS- und Kolonialbezügen wird auch die Provenienzforschung zu Objekten mit DDR/SBZ-Hintergrund in Zukunft weiter im Fokus bleiben.2 Die in Zukunft neu bekannt gewordenen Bezüge,
Besitzverhältnisse und Geschichten hinter den Objekten dienen nicht nur der Vergangenheitsbewältigung – sie bereichern die Rezeption. Neben den internationalen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik zu Provenienz und Restitution unterzeichnet hat, neben dem ethischen Gebot der Provenienzforschung, unserer Verantwortung gegenüber den Familien, Erbinnen, Erben und Erbengemeinschaften, aber auch gegenüber den Herkunftsgesellschaften und den Verbänden, die Personen und Gruppen vertreten, denen Kunst- und Kulturgüter geraubt wurden, gibt es also auch einen Bildungsauftrag. Provenienzforschung schafft späte Gerechtigkeit, aber auch neue Zugänge zu Kunst und Kultur. Um die staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern bei der Daueraufgabe Provenienzforschung zu den im Besitz der Institutionen befindlichen Objekten zu unterstützen, müssen dauerhaft umfassende personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Für eine Planungssicherheit, die freies Forschen ermöglicht, sind daher langfristig bereitgestellte Mittel notwendig, die nicht an kurzlebige Projektgelder und Drittmittel gebunden sind.

Antwort der Staatsregierung:

Vorbemerkung: Die Erforschung der Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten ist für die staatlichen Museen und Sammlungen sowie die Staatsbibliothek ein beständiger und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzender Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Ein Objekt ohne Provenienz ist ein Objekt ohne Geschichte und damit ein Objekt, über das wesentliche und zu seinem Verständnis erforderliche Informationen fehlen. Bei Objekten, in deren Provenienzkette ein NS-verfolgungsbedingter Entzug im Raum steht, kommt eine weitere Dimension und eine besondere moralische Verpflichtung hinzu, historisches Unrecht aufzuklären und wiedergutzumachen: Entsprechend der Washingtoner Erklärung von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999 (Gemeinsame Erklärung), hat sich der Freistaat Bayern verpflichtet, in seinem Besitz befindliches Kulturgut auf NS-verfolgungsbedingten Entzug hin zu überprüfen, die jeweils geschädigten Personen bzw. deren Erben zu ermitteln und in jedem Einzelfall gerechte und faire Lösungen im Sinne der Grundsätze zu finden.

Zur Stärkung der Provenienzforschung in Bayern wurde bereits 2015 auf Initiative des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst der Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern gegründet. Der Verbund dient der Vernetzung und dem Austausch der staatlichen Archive, Bibliotheken, Museen und Forschungsinstitute, die sich mit der Forschung zu verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern befassen. Die Mitglieder des Forschungsverbundes veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Arbeit u. a. in einem jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht, der auch online verfügbar ist (www.provenienzforschungsverbund-bayern.de).

Für die nichtstaatlichen Museen ist zudem die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ein wichtiger Ansprechpartner, der Unterstützung bei der Provenienzforschung leistet.

1.1 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es an den staatlichen Museen, staatlichen Wissenschaftseinrichtungen sowie Stiftungen staatlicher Institutionen für die Aufgabe der Provenienzforschung (bitte mit Auflistung des Stellenumfangs und der Eingruppierung)?

Da Provenienz ein zentraler Bestandteil jeder Objektgeschichte ist, ist Provenienzforschung untrennbar mit wissenschaftlicher Arbeit am Objekt verbunden. Die Provenienzforschung gehört anteilig zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich, im Rahmen der Bestandserschließung und Erwerbung sowie in der Dokumentation.

Eine genaue Bestimmung des Zeitanteils, der auf Provenienzforschung verwendet wird, ist daher meist nicht möglich, wenn die Stellen nicht ausschließlich der Provenienzforschung dienen. Ausschließlich der Provenienzforschung widmen sich folgende Stellen: Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen verfügen über drei Stellen mit Schwerpunkt im Bereich der Provenienzforschung, darunter die Leitung der Provenienzforschung, die nach Besoldungsgruppe A 14 besoldet ist. Weiter gibt es eine volle Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeit, die zu 100 Prozent Provenienzforschung betreibt (Tarifver-
trag für den öffentlichen Dienst der Länder [TV-L] E 13). Überdies besteht eine halbe Stelle für eine Mitarbeit der Provenienzforschung (TV-L E 10).

An der Staatlichen Graphischen Sammlung ist eine Vollzeitstelle (TV-L E 13) vorhanden.

Die Provenienzforschung am Museum Fünf Kontinente konzentriert sich derzeit vor allem auf Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Hierfür wurde zum 31. Januar 2023 eine Stelle (TV-L E 13) besetzt.

Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte bestehen im Stellenplan und somit im Bereich des festen Stammpersonals keine explizit ausgewiesenen Stellen mit Aufgaben im Bereich der Provenienzforschung. Durchschnittlich befassen sich jedoch etwa 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit einer Eingruppierung nach TV-L E 14 regelmäßig wiederkehrend mit entsprechenden Fragestellungen.

Zusätzlich gibt es derzeit 1,4 VZÄ mit einer Eingruppierung nach TV-L E 13 im Bereich des drittmittelfinanzierten, befristeten Projektpersonals.

In der Bayerischen Staatsbibliothek belief sich die für NS-Raubgut-Forschung eingesetzte, unbefristete Eigenleistung seit 2003 auf ein halbes Vollzeitäquivalent zunächst nach E 13, dann nach E 15. Die Aufgaben sind gegenwärtig auf mehrere Personen verteilt, die sie neben ihren anderen Funktionen wahrnehmen. Am 1. November 2021 wurde für die Provenienzforschung zu möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre eine wissenschaftliche Mitarbeit (TV-L E 13) mit der Hälfte der Regelarbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten eingestellt.

1.2 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es derzeit an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen (bitte mit Angabe etwaiger Befristung)?

Es gibt ein Vollzeitäquivalent, das derzeit zu jeweils 50 Prozent Teilzeit mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern besetzt ist (entfristet seit dem 15. Februar 2024 und seit dem 1. März 2024).

1.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf an Personal für Provenienzforschung an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in den kommenden zwei, fünf und zehn Jahren?

Den Bedarf an Provenienzforschung und die genaue Themensetzung in der Provenienzforschung legen die nichtstaatlichen Museen in eigener Zuständigkeit anlassbezogen fest, da sie in der täglichen Arbeit mit den Objekten und deren Historie befasst sind. Von dem Bedarf an Provenienzforschung in den nichtstaatlichen Museen zu unterscheiden ist der Beratungsbedarf der Museen an der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen.
Darüber hinaus hängt der Personalbedarf von den Aufgaben der Provenienzforschung, mit denen die Landesstelle für nichtstaatliche Museen befasst ist, ab. Ob in den kommenden Jahren weitere Aufgaben hinzukommen werden, die zusätzlichen Personalbedarf mit sich bringen, lässt sich nicht prognostizieren. Die Staatsregierung wird die Entwicklung begleiten.

2.1 Welche der unter den Fragen 1.1 bis 1.3 abgefragten Stellen sind derzeit nicht besetzt?

In den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ist die Teilzeitstelle 50 Prozent PF TV-L E 10 ist seit Januar 2024 unbesetzt. Die Ausschreibung erfolgt in Kürze.
In der Bayerischen Staatsbibliothek ist die Stelle zur Provenienzforschung seit 1. April 2024 unbesetzt. Eine noch zu bestimmende Nachfolge wird die Forschungsarbeiten fortsetzen.

2.2 Wie hoch sind die Mittel, abgesehen von den Personalkosten, die für die Forschung an Objekten zur Verfügung stehen (bitte nach Institutionen auflisten)?

Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für Provenienzforschung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Provenienzforschung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

2.3 Sind die jeweiligen Stellen an den unter der Frage 1.1 vorgenannten Einrichtungen befristet (wenn ja, bitte mit Begründung und Angabe, bis wann die Stellen befristet sind)?

Die Vollzeitstelle in der Graphischen Sammlung ist befristet. Genehmigt wurde eine halbe Stelle TV-L E 13, Stufe 2 für zwei Jahre. Die Stelle wird durch Mittel des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zur vollen Stelle ergänzt. Die befristete Stelle ist bislang genehmigt bis Ende Februar 2025, wurde für vier Monate für ein sogenanntes Kurzprojekt, das mit Mitteln des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste gefördert wird,
unterbrochen und verlängert sich dadurch bis Ende Juni 2025.

Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte sind im Bereich der Drittmittelprojekte 1,4 Vollzeitäquivalente befristet. 1 Vollzeitäquivalent bis 30. September 2024, 0,4 Vollzeitäquivalente bis 31. Oktober 2025. Die Befristungen entsprechen den bewilligten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Drittmittelprojekten.

In der Bayerischen Staatsbibliothek wurde die Stelle zur Erforschung von Kulturgut aus möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre geschaffen, da die Forschungsarbeiten voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein werden.

3.1 Welche Forschungsprojekte aus dem Bereich der staatlichen Provenienzforschung sowie der Landesstelle für nichtstaatliche Museen wurden in den letzten zwei Jahren verlängert?

Am Bayerischen Nationalmuseum hat das Projekt „Erbensuche zu 1938/39 eingezogenen und beschlagnahmten Silberobjekten im Bayerischen Nationalmuseum“ mehrere Verlängerungen erfahren. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde am 2. April 2024 nochmals verlängert bis 31. Oktober 2024.

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat eine Verlängerung für folgende Projekte erreichen können:
– LA36-I2018: „Erschließung und Dokumentation des Archivs der Kunsthandlung
Julius Böhler (München, Luzern, Berlin und New York)“
– LA09-II2020: „Rekonstruktion der privaten Kunstsammlung von Jacques, Emma
und Erwin Rosenthal“
Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen hat das Forschungsprojekt NS-Erstcheck verlängert um den Zeitraum 15. April 2023 bis 14. Februar 2024.

3.2 Welche Projekte wurden nicht verlängert (bitte begründen)?

In diesem Zeitraum ist lediglich im Museum für Franken ein Projekt nicht verlängert worden. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde auf den 1. April 2018 bis zum 31. März 2020 festgelegt. Es erfolgte danach eine Verlängerung bis zum 25. November 2021 sowie eine letztmalige Verlängerung bis zum 25. Januar 2022.

3.3 Hat der Freistaat Bayern in den vergangenen fünf Jahren weitere, hier nicht genannte Provenienzforschungsprojekte beispielsweise mit Forschungsstipendien oder Drittmittelbeteiligungen gefördert (bitte mit tabellarischer Angabe der geförderten Projekte/Vorhaben)?

Eine Förderung im Sinne einer Projektförderung durch Forschungsstipendien nimmt der Freistaat nicht vor. Drittmittel werben die staatlichen Museen und Sammlungen bei Drittmittelgebern ein; im Bereich der Provenienzforschung ist dies regelmäßig das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Museen betreiben die Provenienzforschung aus den ihnen zugewiesenen Mitteln ohne eine Pflicht zur Meldung der Projekte oder ihrer Forschungsergebnisse gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

4.1 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat anteilig finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
4.2 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat voll finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
4.3 Mit welchen Finanzierungspartnern teilt sich die Staatsregierung die Kosten (bitte mit Angabe des von den Finanzierungspartnern geleisteten Anteils in Prozent)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden gemeinsam beantwortet.

Von Institutionen unabhängige Stellen bestehen nicht.

5.1 Wie hoch sind in den vergangenen fünf Jahren die für die Digitalisierung von Objekten aufgewandten Mittel ohne Personalkosten (bitte mit tabellarischer Angabe pro Institution)?

Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für die Digitalisierung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Digitalisierung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen und ein laufender Prozess ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

Vielfach sind Inventare und Archivalia auch bereits umfassend digitalisiert. Nur punktuell können darüber hinaus spezifische Kosten isoliert benannt werden, die hier beispielhaft aufgeführt werden:

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben für die Digitalisierung der Sammlung Dietmar Siegert (Fotografie 19. Jahrhundert) 50.000 Euro ohne Personalkosten aufgewandt, die sie durch Drittmittel finanziert haben.

Im Bayerischen Nationalmuseum fielen für die Bereitstellung der Datenbank (APS) im Jahr 2021 98.374 Euro, im Jahr 2022 109.391 Euro und im Jahr 2023 43.015 Euro an.

Dem Museum Fünf Kontinente entstehen für die Betreuung der Sammlung Onlinekosten in Höhe von etwa 11.500 Euro pro Jahr.

Das Staatliche Museum für Ägyptische Kunst hat im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ca. 25.000 Euro pro Jahr für Digitalisierung aufgewendet. Zuletzt wurden in 2023 ca. 60.000 Euro vorwiegend für Fotografie, 3D-Scans, Digitale Rekonstruktionen usw. eingesetzt. Zusätzlich läuft derzeit das Förderprogramm kultur.digital.strategie mit der Fördersumme von ca. 200.000 Euro auf zwei Jahre.

Das Deutsche Theatermuseum investierte in den letzten Jahren in neue Scanner etwa 40.000 Euro.

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat in den vergangenen fünf Jahren für die Digitalisierung etwa 52.000 Euro aufgewendet. Dies beinhaltet sowohl Digitalisierungsmaßnahmen als auch Hardwarekosten.

5.2 Wie ist der Stand der analogen und digitalen Erfassung, Dokumentation und Zugänglichmachung von Kunst- und Kulturobjekten an staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen in Bayern für institutionalisierte Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller?

Da die Dokumentation von Sammlungsgut ein wesentlicher Bestandteil der Museumsarbeit ist, sind Museen und Sammlungen gut aufgestellt, wenn es um die Dokumentation ihrer Bestände geht.

Wenn sich im Museumsbestand Verdachtsfälle auf NS-Raubkunst ergeben, werden diese öffentlich gemacht und proaktiv der Kontakt zu Vertretern der rechtmäßigen Eigentümer gesucht, wenn diese zu ermitteln sind. Zudem sind Objekte mit verdächtiger Provenienz über die Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) öffentlich abrufbar.

Der gesamte Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) ist in handschriftlich geführten Inventaren und daraus abgeleitet in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA erfasst. Die aktuellen und historischen Inventare können nach Voranmeldung durch externe Benutzerinnen und Benutzer zu Forschungszwecken eingesehen werden. Ausgewählte Inventarbände der BStGS mit den Zugängen zwischen 1897 und 1953 sind digitalisiert und auf pinakothek.de einsehbar. Außerdem sind die bis 2003 erschienenen Bestandskataloge der BStGS digitalisiert und auf pinakothek.de de einsehbar. Der aktive Bestand der BStGS ist vollständig in der Onlinesammlung auf pinakothek.de recherchierbar. Die Daten basieren auf den Einträgen in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA, die fortlaufend aktualisiert werden. Sie enthalten neben den Basisinformationen auch Angaben zur Provenienz. Die Angaben zur Provenienz der Objekte, die die BStGS in der NS-Zeit erworben und nach 1945 aus dem enteigneten Vermögen von Funktionären und Organisationen der NSDAP übernommen haben (1 500 Werke von den oben genannten 5 301), sind zudem seit dem 5. September 2022 – ergänzend zu den Veröffentlichungen bei der Lost-Art-Datenbank auf
einer eigenen Datenbank der Staatsgemäldesammlungen – online und damit extern einsehbar. Die Onlinestellung wird kontinuierlich erweitert.

Die Staatliche Graphische Sammlung hat 120 000 Objekte in der Museumsdatenbank gespeichert, davon 70 000 mit Digitalisaten. Online gestellt sind 9 979 Objekte.

Im Bayerischen Nationalmuseum (BNM) erfolgt sei den 1980er-Jahren die Inventarisierung ausschließlich digital. Analoge Altbestände (Zugangsbücher und andere historische Inventare) sind bislang partiell für Provenienzprojekte digitalisiert und aufgearbeitet. Besucher der Abteilung Dokumentation-IT mit berechtigtem Forschungsinteresse können die historische Dokumentation einsehen. Die für die Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut besonders relevanten BNM-Zugangsbücher der 1930er-Jahre sind über das Portal des Forschungsverbundes Provenienzforschung Bayern öffentlich zugänglich. Besuchern der Abteilung Dokumentation-IT mitberechtigtem Forschungsinteresse stehen das hausinterne Sammlungsmanagementsystem mit 192 291 Objektdatensätzen (Stand: 18. Mai 2024) sowie 2 533 Datensätze zur Ablage der historischen Dokumentation zur Recherche zur Verfügung. 25 981 Datensätze (Stand: 18. Mai 2024) der hausinternen Datenbank sind in der Sammlung online öffentlich recherchierbar. Sofern Ergebnisse der Provenienzforschung vorliegen, werden sie dort angezeigt. Das BNM hat aktuell 662 Fundmeldungen online auf Lost Art veröffentlicht.

Das Museum Fünf Kontinente (MFK) hat 2021 mit der Onlinestellung seiner Sammlungen begonnen. Der Onlinekatalog ist als work in progress angelegt, sodass derzeit 8 411 Objekte und historische Fotografien über die Website des Museums recherchierbar sind. Zudem steht ein Großteil der Inventare des MFK (bis 1959) seit Dezember 2020 online und kann über die Website des Museums eingesehen werden. Basisdaten aller im Staatlichen Museum für Ägyptische Kunst vorhandenen Objekte sind analog und digital vorhanden und können bei entsprechenden Anfragen zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird v. a. im Bereich der digitalen Erschließung der Sammlungsbestände (Förderprogramm kultur.digital.strategie) der Datenbestand konsolidiert und weiter ausgebaut. Ab 2026 werden die Daten sukzessive in einer Onlinedatenbank zur Verfügung gestellt.

Im Deutschen Theatermuseum erfolgte 2016 die Digitalisierung des für die Provenienzforschung relevanten, ältesten erhaltenen, im Zweiten Weltkrieg stark beschädigten, Zugangsbuches des Deutschen Theatermuseums. Das Zugangsbuch dokumentiert Zugänge der Bibliothek und Sammlungen und wurde am 1. April 1936 begonnen. Der späteste Eintrag dieses Buches lautet auf den 31. Mai 1944. Diese nun gezielt durchsuchbaren Digitalisate stehen bei Nachfrage durch Externe im Deutschen Theatermuseum der Öffentlichkeit und für Recherchezwecke zur Verfügung.

Die Tiefe der Erfassung unterscheidet sich je nach Bereich und Beständen, analog ist dies weit fortgeschritten, digital ist bislang vor allem der für Provenienzforschung relevante Teil der Erwerbungen aufgearbeitet.

In der Staatlichen Münzsammlung befinden sich 950 Bücher aus früherem Reichsbesitz. Es handelt sich um Dauerleihgaben der Oberfinanzdirektion München, die der Münzsammlung überstellt wurden, nachdem es dem Central Collecting Point in der Nachkriegszeit nicht möglich war, ihre ursprünglichen Besitzer zu ermitteln. Über den Bestand existieren zwei maschinenschriftliche Listen mit den Titelangaben. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin hat 2016 diesen Bestand dokumentiert und online gestellt.

Die Staatliche Antikensammlung und Glyptothek digitalisieren aktuell ihre Bestände in einem noch laufenden Projekt. Die digitale Datenbank wird zu jedem Objekt eine „digitale Dateikarte“ beinhalten, deren Informationen je nach Zugangsberechtigung für die Datenbank unterschiedlich umfangreich ausfallen. Eine öffentlich zugängliche Onlinedatenbank ist bislang noch nicht geplant. NS-verfolgungsbedingt entzogenes
Kulturgut ist bislang nicht identifiziert worden, was insbesondere mit der Sammlungsgeschichte der Häuser und der Konzentration des NS-Kunstraubs auf andere Arten von Kunstobjekten zusammenhängt.

Das Bayerische Armeemuseum hat aktuell etwa 45 000 Objekte in der museumsinternen Datenbank MuseumPlus erfasst. Alle derzeit bekannten Inventarbücher, Sammlungsbelege, Zugangsbücher etc. sind digitalisiert und stehen Forscherinnen und Forschern nach entsprechender qualifizierter Anfrage offen. Eine öffentliche Sammlungsdatenbank befindet sich über die Plattform MuseumDigital im Aufbau, umfasst Stand 17. Mai 2024 jedoch nur eine kleine Auswahl von 192 Objekten.

Im Museum für Abgüsse sind die Objekte vollständig in einer eigenen Onlinedatenbank erfasst und zugänglich für Forschung und Öffentlichkeit auch für Fragen der Provenienzen. Die erfassten Daten (Digitalisierung) entsprechen den zuvor vorhandenen Daten auf Karteikarten und werden sukzessive inhaltlich erweitert; insbesondere die Durchführung von Forschung an Einzelobjekten ist typischerweise Anlass zur Digitalisierung. Die Digitalisierung mit Foto- und 3D-Dokumentation ist nicht vollständig umgesetzt: ca. 40 Prozent der Objekte sind mit Fotos (auch alten) erfasst, rund 30 Objekte mit 3D-Modellen.

Im Museum für Franken ist die analoge und digitale Erfassung sowie Dokumentation parallel erfolgt. Für die Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller ist das Archiv nach Absprache einsehbar. Das Museum für Franken bietet die Möglichkeit, anhand von digitalisierten Inventarbüchern und Findbüchern vorab eine Recher-
che durchzuführen.

Der Gesamtbestand der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) ist online erschlossen und weltweit über die Discoverysysteme der BSB recherchierbar. Mit aktuell 4,3 Mio. digitalisierten Werken (von mittelalterlichen Handschriften bis zu bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erschienenen Büchern) besitzt die BSB den mit weitem Abstand größten digitalen Datenbestand aller deutschen Bibliotheken. Die Digitalisate sind für
die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich und stellen so eine herausragende Quelle auch für die Erforschung von Provenienzen dar.

Die Provenienz aller speziell untersuchten Bestände ist im lokalen Katalog der BSB dokumentiert, ein großer Teil der restituierten Bücher wird von der Bibliothek weiterhin als Digitalisat zugänglich gemacht. Die Bestände, bei denen der NS-Raubgutverdacht nicht eindeutig ausgeräumt werden konnte („evtl. NS-Raubgut“ und „NS-Raubgut“), sind auch in der Lost-Art-Datenbank des DZK nachgewiesen. Es handelt sich um insgesamt 911 Einträge (Stand: Dezember 2021). Eine neue Liste mit insgesamt 1 350 Einträgen (auch Handschriften und Musikalien) wurde Mitte Mai 2022 erstellt und wird dem DZK nach Aktualisierung zum Austausch bereitgestellt.

Als außeruniversitäres Forschungsinstitut für Kunstgeschichte verfügt das Zentralinstitut für Kunstgeschichte nicht über Kunst- und Kulturobjekte per se, sondern hält (Forschungs-)Materialien vor, wie Publikationen, Fotografien und Datenbanken, die zur Erforschung von Kunst- und Kulturobjekten dienen bzw. genutzt werden. Die über 700 000 Bände in der Bibliothek sind seit Ende der 1990er-Jahre im OPAC bzw. kubikat online recherchierbar; Teile der rund 900 000 Medieneinheiten in der Photothek sind über www.artsandculture.google.com3 online sowie vollständig vor Ort konsultierbar.

5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien und Betroffene, die Informationen in Provenienzfragen zu Objekten aus Beständen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen suchen?

Private können sich an das von Bund und Ländern eingerichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) wenden. Neben dem Betrieb der öffentlich zugänglichen Datenbank „Lost Art“ ist das DZK in der Beratung und Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie von Einzelpersonen zur Erreichung von fairen und gerechten Lösungen tätig.

Zudem ist die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen im Bereich der Provenienzforschung unmittelbar unterstützend tätig. Eine Mitarbeiterin berät, forscht und unterstützt selbstständig und vor Ort in den jeweiligen Museen und (Haus-)Archiven. Die Sammlungen und Archivalien werden auf einschlägige Verdachtsobjekte überprüft, es wird allgemein zur Sammlungspflege und historischen Aufarbeitung der Sammlung beraten, ein Abschlussbericht erstellt sowie bei der Erstellung von Förderanträgen für eine Zuschussfinanzierung durch das DZK unterstützt. Über diese Maßnahmen werden die Gebietsreferenten auf dem Laufenden gehalten. Sofern durch die Landesstelle ein Bedarf zu langfristiger Provenienzforschung an den jeweiligen Museen festgestellt wird, erfolgt durch die Gebietsreferenten eine Aufstellung der möglichen Fördergelder durch die Landesstelle (10 bis 40 Prozent der Gesamtkosten des Provenienzprojekts).

6.1 Ist geplant, die Mittel für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken (bitte Planungen begründen)?
6.2 Ist geplant, befristete Stellen für Provenienzforschung an staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu verstetigen (bitte Planungen begründen)?
6.3 Ist geplant, die Mittel für Personal für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken oder Mittel aus den Globaletats der Institutionen zu nehmen (bitte Planungen begründen)?

Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden gemeinsam beantwortet.

Ziel ist, auch in künftigen Haushalten Mittel für die Provenienzforschung zu veranschlagen. Die Entscheidung bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen sowie dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.

7. Ist geplant, die Etats der betroffenen Institutionen bei Schaffung von Provenienz-Dauerstellen um die Summe, die den Arbeitgeberkosten entspricht, in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu erhöhen (bitte Planungen begründen)?

Die Schaffung künftiger Stellen bleibt künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.


    1 Vgl. S. 8 Tätigkeitsbericht 2022 des Provenienzforschungsverbunds Bayern.
    2 Vgl. ebd. S. 103 ff.
    3 https://artsandculture.google.com/partner/zentralinstitut-fuer-kunstgeschichte

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Engagement der Staatsregierung für Klangkörper des BR und den Filmstandort Bayern“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Plant die Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen in der Rundfunkkommission der Länder zum Reformstaatsvertrag der Öffentlich-Rechtlichen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Akquise von Drittmitteln für und durch die Klangkörper der Öffentlich-Rechtlichen, wie z.B. Chor, Rundfunkorchester und BRSO des Bayerischen Rundfunks vereinfacht bzw. ermöglicht wird (bitte begründen), plant die Staatsregierung den Filmstandort Bayern zu stärken, indem sie sich dafür einsetzt, dass insbesondere serielle Streaming-Formate, die sich von Daily Soaps in Qualität und Budget absetzen (Beispiel Oktoberfest
    1800, Babylon Berlin etc.), genauso wie “Film” nicht mehr, wie in der Begriffsbestimmung des 4. Medienstaatsvertrags geschehen, einzig und vollumfänglich dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, sondern klar und deutlich auch in der Begriffsbestimmung zur Kultur erscheinen (bitte begründen), plant die Staatsregierung, sich nach österreichischem Vorbild für die Einführung einer “Digitalsteuer” einzusetzen (vgl. https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/jaenner/digitalsteuer-2023.html) (bitte begründen)?

    Hier geht’s zur Antwort:

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Frau Kanibers mögliche Einflussnahme auf ein Ausstellungsexponat im Nawareum Straubing“

    Bezugnehmend auf den Bericht der PNP zur Entfernung eines Objekts aus einem Museum vom 28.06.2024, in dem es hieß, der Träger des Museums, das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing, finanziert durch das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium und insbesondere die fachliche Führung des Landwirtschaftsministeriums habe eingeräumt, den „Abbau des Exponats veranlasst zu haben“ frage ich die Staatsregierung:

    Wurde das Objekt zur Darstellung des Wasserverbrauchs von Lebensmitteln im Nawareum aufgrund des persönlichen Wunsches der Ministerin Kaniber abgehängt (bitte begründen), wann wurde die Entfernung des Objekts konkret angeordnet beziehungsweise umgesetzt, welche Stelle im Landwirtschaftsministerium hat die Anordnung gegenüber dem Träger des Nawareums bzw. gegenüber dem Nawareum konkret ausgesprochen (Bitte mit Angabe des Wortlauts etwaiger schriftlicher Anordnungen oder Wiedergabe etwaiger mündlicher Anordnungen)?

    Hier geht’s zur Antwort:

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    „Kleine Anfrage“- AzP „Kulturcontainer“

    Meine Kollegin, unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

    Anhand welcher Kriterien wurde festgestellt, dass ein einziger Notfall-Container für Kulturgüter ausreichend für alle Museen in Bayern ist, mit welchen Mitteln (über den Notfall-Container hinaus) die Staatsregierung den neuen Notfallverbund für Kulturgüter unterstützt und ob Erkenntnisse darüber vorliegen, an welchen Standorten Kulturgüter eventuell von Hochwasserereignissen bedroht sind (bitte auflisten nach Regierungsbezirken und Gefahrenstufe)?

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Zuständige Unternehmen für die Planung Neues Konzerthaus“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Welche Unternehmen und/oder Einzelunternehmer*innen waren bisher für die Planung des Konzerthauses München zuständig (bitte Anzahl jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und wenn datenschutzrechtlich möglich die Namen der einzelnen Unternehmen angeben), wie stellt die Staatsregierung sicher, dass nach bereits angefallenen Kosten von rund 28 Millionen Euro die Übernahme von projektspezifischem Wissen bzw. “planerischen Erkenntnissen” (Markus Blume, Münchener Merkur vom 13.06.2024) gelingt, mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung, um aus noch bestehenden Verträgen heraus zu kommen?

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Hochwasserschäden an bayerischen Kulturinstitutionen“

    Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatsregierung:

    Welche Hochwasserschäden verzeichnen Kultureinrichtungen an Gebäuden, Kunst- und Kulturgegenständen in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Institution unter Einbeziehung staatlicher und soweit bekannt nichtstaatlicher Institutionen), welche Schutzmaßnahmen wurden vor der Flut umgesetzt (bitte mit Angabe der jeweiligen Jahresangaben, Maßnahmen und Summen), welche sind vor dem Hintergrund entstandener und zukünftig erwartbarer Hochwasserschäden geplant (bitte mit Angabe der jeweiligen geplanten Jahre der Umsetzung, Maßnahmen und Summen)?

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Geplanter Rückzug der LfA aus der Kulturförderung“

    Meine Kollegin Stephanie Schuknecht fragt die Staatsregierung:

    Welche Summe wurde seit dem Jahr 2016 durch die LfA Förderbank Bayern insgesamt für Kulturförderung verausgabt, wie ist der in der Kunstszene besorgt aufgenommene Rückzug der LfA aus der Kulturförderung, insbesondere aus der Mikroförderung von Zuschüssen bis 2500 Euro, begründet, welches Alternativprogramm bietet die Staatsregierung denjenigen Menschen, die bisher durch die LfA Zuschüsse gefördert wurden, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, „in Bayern wird bei Kunst und Kultur nicht gespart!“ (Süddeutschen Zeitung vom 11.06.2024)?

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Projekte zu Teilhabe und Inklusion in Kulturinstitutionen“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Wieviele Projekte oder Institutionen, die explizit zur Teilhabe ärmerer Menschen am Kulturbetrieb arbeiten, wie beispielsweise Kulturraum München, unterstützte die Staatsregierung in den vergangenen 5 Jahren (bitte mit Angabe Name, Ort, Fördersumme, ggf. erreichte Personenzahl), wieviele Projekte oder Institutionen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder sozio-ökonomischen Zugangshürden durch Begleitung, beispielsweise Malteser Kulturbegleitung, unterstützte die Staatsregierung in den letzten 5 Jahren (bitte mit Angabe Name, Ort, Fördersumme, ggf. erreichte Personenzahl), wie evaluiert und fördert die
    Staatsregierung Wirksamkeit und Bekanntheit der bereits laufenden Unterstützungsangebote für Kulturzugang in Bayern?

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Genderverbot an Kunsthochschulen“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Welche diskriminierungssensiblen Alternativen zu Doppelpunkt, sogenannten “Genderstern”, Mediopunkt, Binnenmajuskel oder ähnlichen Schreibweisen schlägt die Staatsregierung den bayerischen Kunsthochschulen, vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Hochschulverbunds Kunsthochschule Bayern vom 17.04.2024 (vgl. https:// www.kunsthochschule-bayern.de/aktuelles ) vor, um die Vielfalt der Geschlechter und Identitäten, Diskriminierungsfreiheit, sowie die Freiheit der Lehre und Kunstfreiheit auch angemessen sprachlich abzubilden, insbesondere mit Blick auf die seit 2018 auch in Bayern bestehenden Möglichkeit für inter, non binäre und trans* Personen neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister zu führen, womit die rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern verbunden ist, wie wird sichergestellt, dass alle Geschlechtsidentitäten im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes an Kunsthochschulen auf respektvolle Weise diskriminierungsfrei angesprochen werden können, welche disziplinarischen Konsequenzen zieht die Nichteinhaltung des Genderverbots für Lehrkräfte und Mitglieder der Hochschulen nach sich (bitte mit Angabe denkbarer Konsequenzen von Minimalkonsequenz bis zur Maximalkonsequenz)?“

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Position des Kunstministeriums zu Kürzungen bei den kreativen Fächern“

    „Unter Berücksichtigung von Art. 140 Bayerische Verfassung, nach dem Kunst und Wissenschaft sowie das kulturelle Leben von Staat und Gemeinden zu fördern sind, frage ich die Staatsregierung, wie sie bzw. insbesondere der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, zur angekündigten Flexibilisierung von Musik- und Kunstunterricht an Bayerischen Grundschulen steht, die eine Zusammenlegung dieser Fächer und eine Reduzierung der Stundenanzahl der kreativen Fächer vorsieht und damit langfristig negative Auswirkungen auf die Relevanz und Sichtbarkeit von Kunst und Kultur in Bayern haben wird, inwieweit diese Reform mit dem Grundsatz des Kulturstaats Art. 3 Bayerische Verfassung für vereinbar gehalten wird und in welcher Weise sich vor dem Hintergrund der Musik- und Kunst-Bildungs-Debatte dafür eingesetzt wird, dass Kunst und Kultur in Bayern auch in Zukunft ein raumgreifender Teil des Bildungskanons an allgemeinbildenden Schulen bleibt?“

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Digitalisierung Kulturfonds“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Welche Bereiche des Kulturfonds wie kulturelle Bildung, Atelier Förderung, allgemeine Kunst- und Kulturförderung bieten aktuell die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung digital einzureichen, welchen Zeitplan gibt es für die vollständige Digitalisierung der Einreichung für den Kulturfonds auch noch nicht digitalisierter Bereiche im Zuständigkeitsbereich aller Ministerien, die Kulturfonds Bereiche verantworten, wie wurde die digitale Antragsmöglichkeit des Kulturfonds, Bereich Kunst, bisher angenommen (bitte Anzahl der digital eingereichten Anträge und der analog eingereichten Anträge angeben)?

    Hier geht’s zu Antwort: