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Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



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Schriftliche Anfrage „Kultur für alle – auch auf dem Land? Finanzielle Ausstattung der Förderung kulturelle Teilhabe in der Fläche Bayerns durch die Staatsregierung

Das Landesentwicklungsprogramm1 Bayern (LEP, Stand 1. Juni 2023) nennt in seiner „Vision Bayern 2035 – Gleichwertige Lebens-und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen“ explizit auch „ein flächendeckendes Netz an Einrichtungen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie […] Kultur- und Sporteinrichtungen […], die aus dem Umland in angemessener Zeit zu erreichen sind.“ als Ziel. Präzisiert wird im LEP dann unter 8.4.2 „Einrichtungen der Kunst und Kultur“ wie folgt: „Barrierefreie und vielfältige, auch traditionsreiche oder regionalbedeutsame Einrichtungen und Angebote der Kunst und Kultur sollen in allen Teilräumen vorgehalten werden.“ Auch der CSU-FW-Koalitionsvertrag2 für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 bekennt sich zur Unterstützung von Kunst und Kultur. Mit Blick auf Klassismus, Altersdiskriminierung und Teilhabegerechtigkeit und im Sinne einer sozialen Nachhaltigkeit wird darin zurecht u. a. betont, dass das kulturelle Angebot in allen Landesteilen Bayerns, insbesondere für junge Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, erhalten bleiben soll.

Antwort des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Vorbemerkung:

Die Staatsregierung misst der kulturellen Teilhabe aller Menschen, die in Bayern leben – unabhängig von Alter, Wohnort, sozialer Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten – eine hohe Bedeutung bei. Da kulturelle Teilhabe in vielen verschiedenen Kontexten und an den unterschiedlichsten Orten erfolgt, ist ihre Ermöglichung nicht als isolierte Fördermaßnahme zu verstehen, sondern als grundlegender Bestandteil der Arbeit aller Einrichtungen und Projekte im Kulturbereich. Alle Verbände, Vereine, sonstigen Vereinigungen, staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, freien Träger, Initiativen etc., die im Kulturbereich tätig sind, leisten mit ihrer Arbeit kulturelle Bildung, sei es explizit im konkreten Projekt oder in der konkreten Maßnahme, als Teilprojekt- oder Teilmaßnahme, aber auch implizit im Rahmen ihres gesamten Angebots. Daher erfolgt die Förderung kultureller Teilhabe in Bayern insbesondere über die Grundfinanzierung und strukturelle Unterstützung dieser Einrichtungen. Es gibt keine isolierten Ausgabeansätze, deren Zweckbestimmung ausschließlich Maßnahmen der kulturellen Teilhabe umfassen. Entsprechende Ausgaben werden unter einer Vielzahl von Ausgabeansätzen veranschlagt und verbucht. Vor diesem Hintergrund ist eine abgegrenzte, zielgruppenorientierte Aufschlüsselung einzelner Maßnahmen und der für sie aufgewendeten Mittel nicht in dieser Form möglich, weil diese Förderung integraler Bestandteil der Kulturförderung des Freistaates Bayern ist. Eine Auswertung und Aufschlüsselung von Ausgaben für kulturelle Teilhabe ist daher nicht möglich. Stattdessen werden im Folgenden bei der Beantwortung der Fragen vor allem Beispiele verschiedener Sparten und Einrichtungen benannt, in denen sich der Freistaat Bayern besonders für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannten Zielgruppen engagiert. Hinsichtlich der gewünschten Aufschlüsselung konkreter Maßnahmen nach Metropolen, Regionalzentren, Bezirken und Regionen wird darauf hingewiesen, dass die örtliche Kulturpflege gemäß Art. 83 Bayerische Verfassung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fällt und sich dem Verantwortungsbereich der Staatsregierung entzieht. Die Zuständigkeit des Freistaates Bayern beginnt erst dann, wenn Maßnahmen überregionale Wirkung entfalten. Die gewünschte örtliche Abgrenzung, wie sie in der Schriftlichen Anfrage vorgenommen wird, entspricht daher nicht den staatlichen Fördergrundsätzen. Zu den Fragen im Einzelnen antwortet das StMWK in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK), dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS), dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) wie folgt:

1.1 Welche Maßnahmen wurden in den Jahren seit 2022 für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für jüngere Menschen, durchgeführt (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher veranschlagten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, sofern vorhanden, beginnend mit dem Jahr 2022)?

Im Folgenden werden ausgewählte Beispiele verschiedener Sparten und Einrichtungen benannt, in denen sich der Freistaat Bayern besonders für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannten Zielgruppen engagiert:

  • Die bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik wurde 2011 als ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft der damaligen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie des Bayerischen Musikrats e. V. (BMR) gegründet. Sie dient u. a. zur Sammlung, Darstellung, Vermittlung und Durchführung von Musikbildungsprojekten als Servicestelle; zur Unterstützung neuer Initiativen zur musikalischen Breitenbildung zur Kooperation und/oder Vernetzung in und zwischen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen, Musikbildungseinrichtungen, Musikbildungsprojekten, Seniorenprojekten; zur Entwicklung von Modellen in Kooperation mit Partnern zur Unterstützung des Ausbaus musikalischer Bildung in allen Regionen Bayerns und zur Umsetzung des bayernweiten jährlichen „Aktionstags Musik“
  • Landesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e. V. (LJKE); außerschulische Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (institutionelle Förderung und Projektförderung)
  • Förderung öffentlicher Bibliotheken; Auszeichnung Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“; gewürdigt werden das herausragende Engagement von öffentlichen sowie wissenschaftlichen Bibliotheken bei der Kooperation mit Schulen in den Bereichen Leseförderung, Vermittlung von Informationskompetenz und bibliotheksfachliche Dienstleistungen für Schulbibliotheken (Kooperationsprojekt StMWK und StMUK)
  • Internationale Jugendbibliothek (institutionelle Förderung und Projektförderung differenzierter, passgenauer Angebote für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen, insbesondere Förderung des White Ravens Festivals mit zahlreichen Veranstaltungen in ganz Bayern)
  • Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteratur e. V. (institutionelle Förderung und Projektförderung differenzierter, passgenauer Angebote für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen, Ausstellungen, Lesungen, Aktionsund Teilhabetage sowie durch das vom StMWK initiierte Projekt „Lese-Kick“)
  • Umfangreiche Kinder- und Jugendtheaterprogramme der Bayerischen Staatstheater mit speziellen Aufführungen, Workshops und Einführungsveranstaltungen
  • Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern (vfkjtb); Förderung von Gastspielen für junges Publikum an dezentralen Orten in Bayern außerhalb der etablierten Bühnen, d. h. in Kulturhäusern, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege
  • Unterstützung von nichtstaatlichen Kinder- und Jugendtheatern wie Theater Mummpitz, Theater Pfütze und Theater EUKITEA
  • Bayerischer Musikrat; Förderung unterschiedlicher Vorhaben und Maßnahmen in den Bereichen des Laienmusizierens, der professionellen Musik und der musikalischen Teilhabe (z. B. „NMiS – Lehrer Singen Kinder klingen“, Chorwerkstatt Schwaben, Bayerische Chorakademie mit Landesjugendchor und Singakademie, Chor- und Bläserklassentag)
  • Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.; Förderung der breiten und niederschwelligen musikalischen Teilhabe im gesamten Freistaat
  • Tonkünstlerverband Bayern e. V.; Förderung qualifizierter Musikunterrichtsangebote, insbesondere durch private Musikinstitute
  • Landesausschuss Jugend musiziert e. V.; Förderung des bayerischen Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ und des Bayerischen Landesjugendorchesters
  • Landesjugendjazzorchester Bayern: Arbeitsphasen und „Jugend jazzt!“; Kursangebote vom Jazzbeginner bis zu Masterclasses für Studierende und Fortbildungsseminare für Lehrende
  • Haus der Kunst; Förderung von Maßnahmen wie spezielle Ferien-Workshops für Schülerinnen und Schüler sowie junge Gruppen, verschiedener Programme für Kinder und Jugendliche, die zum Mitmachen und Ausprobieren einladen sowie Führungen speziell für Familien (einschließlich „Baby hört mit“); Gründung eines Jugendbeirats zu Beginn des Schuljahrs 2024/2025 (Blick hinter die Kulissen, Einbringung eigener Ideen in den Entstehungsprozess von Ausstellungen).
  • Alle staatlichen Museen und Sammlungen führen zahlreiche und vielfältige Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen durch (Programme und Aktionen für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen, um sie mit niedrigschwelligen und altersgerechten Vermittlungsangeboten für einen Besuch im Museum zu begeistern und zum aktiven kreativen Mitmachen und Gestalten einzuladen, etwa durch adressatenbezogene Führungen, Kataloge und Publikationen, museumsdidaktische Aktivitäten, Mediaguides, Workshops und
    Seminare, Vorträge u. v. m). Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie grundsätzlich Schüler über 18 Jahre freien Eintritt in die staatlichen Museen und Sammlungen.
  • Im nichtstaatlichen Museumsbereich fördert die Landesstelle für die nichtstaatliche Museen u. a. die Entwicklung von museumspädagogischen Konzepten sowie die Planung und Einrichtung von museumspädagogischen Räumen (Beratung in Fragen der Museumspädagogik, der Vermittlung, Kommunikation und Bildung; Unterstützung von Modellprojekten für die Vermittlungsarbeit in Museen in Kooperation mit Museen, Schulen sowie museumspädagogischen Einrichtungen; Zertifikatskurs Museumspädagogik mit Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten im Bereich der kulturellen Bildung und Teilhabe gerade auch im Hinblick auf junge Menschen).
  • Das Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) kommt seinem Auftrag, „die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten, vor allem der jungen Generation, in allen Landesteilen zugänglich zu machen“, u. a. mit dem museums- und medienpädagogischen Zentrum „Bavariathek“ nach. Diese bietet Schulklassen die Möglichkeit, mit modernster technischer Ausstattung (Medienlabor, Greenscreen, Multitouch-Wand) kostenlose medienpädagogische Programme und Projekte durchzuführen und dabei Medienkompetenzen zu erwerben.
  • In allen Ausstellungen des HdBG haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis 30 Jahre freien Eintritt. Senioren ab 65 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 Prozent GdB (Grad der Behinderung) sowie Inhaber von Ehrenamtsausweisen haben ermäßigten Eintritt. Für Besuche des Museums sowie der Bavariathek in Regensburg gewährt das HdBG bayerischen Schulklassen aller Jahrgangsstufen zudem einen Fahrtkostenzuschuss.
  • Förderung kultureller Projekte im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement, wie z. B. das Projekt „Stärkung des (über-)regionalen sanften Kultur-Tourismus im LK Schwandorf“, „Kultur – Land – Heimat im LK Donau-Ries“ oder „Kultur und Genuss im Hofer Land“.
  • Im Bereich der Heimatpflege werden die Dachverbände mit wiederkehrenden Zuwendungen unterstützt, die diese insbesondere auch für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einsetzen.
  • Darüber hinaus werden auf Grundlage der Regionalkultur-Förderrichtlinie u. a. innovative Veranstaltungen und Projekte im Bereich der Heimatpflege und im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie fachübergreifende digitale Heimatprojekte unterstützt, die zum Teil auch zum Erhalt der kulturellen Teilhabe insbesondere für jüngere Menschen beitragen.
    –Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld – oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind. Sie können außerdem einen Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld/ Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten.
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen u. a. Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe. Anspruch auf Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres haben.
  • Förderfähig sind u. a. der (außerschulische) Unterricht (in qualifizierter Form) in künstlerischen Fächern (z. B. Musik, Malerei, Schauspiel) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Angebote von Volkshochschulen, Theaterworkshops, Museen, Deutsch- bzw. Sprachkurse, EDV-Kurse).
  • Auch die Bayerische Schlösserverwaltung bietet zahlreiche und vielfältige Maß- nahmen zur Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen an (Programme und Aktionen für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen, um sie mit niedrigschwelligen und altersgerechten Vermittlungsangeboten für einen Besuch zu begeistern und zum aktiven kreativen Mitmachen und Gestalten einzuladen, etwa durch adressatenbezogene Führungen, museumsdidaktische Aktivitäten, Mediaguides, Workshops und Familientage u. v. m). Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie grundsätzlich Schüler über 18 Jahre freien Eintritt in die Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung.

1.2 Welche Maßnahmen werden bisher für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für jüngere Menschen, bis zum Ende der Legislaturperiode geplant (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher geplanten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem ersten Jahr, das unter Frage 1.1 nicht aufgeführt ist)?

Die unter Frage 1.1 genannten Maßnahmen (außer bereits abgeschlossene Projekte) werden in weiten Teilen weitergeführt. Hinsichtlich neuer Maßnahmen ist die Entwicklung der Haushaltslage abzuwarten.

2.1 Welche Maßnahmen wurden in den Jahren seit 2022 für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen jeglichen Alters, durchgeführt (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher veranschlagten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem Jahr 2022)?

Der Freistaat Bayern engagiert sich insbesondere in den folgenden Bereichen für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannte Zielgruppe:

Erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und der maßgeblichen Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, erhalten Bürgergeld (nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Ihre nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen erhalten ebenfalls Bürgergeld (nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II).

Nichterwerbsfähige Personen und Personen, die die maßgebliche Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln oder Vermögen bestreiten können, erhalten Sozialhilfeleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder im Alter bzw. bei voller dauerhafter Erwerbsminderung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Sozialhilfe (SGB XII) sowie das Bürgergeld (SGB II) haben die Aufgabe, den notwendigen Lebensunterhalt (sog. soziokulturelles Existenzminimum) zu sichern. Für beide Rechtsbereiche gilt grundsätzlich, dass für Hilfebedürftige der notwendige Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse einschließlich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft durch den Regelbedarf abgegolten wird.

Die Bayerischen Staatstheater bieten verschiedene Ermäßigungen für Menschen mit
geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen an:

  • Ermäßigte Eintrittskarten für Menschen mit Behinderung
  • Ermäßigungen für Studierende und junge Menschen:
    • Schüler, Studierende und Auszubildende: Diese Gruppen können ermäßigte Karten für 8 Euro erwerben, solange sie unter 30 Jahre alt sind.
    • München-Pass: Inhaber des München-Passes können ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an den Abendkassen der Bayerischen Staatstheater Restkarten zum Preis der Schülerermäßigung erwerben.

Das Haus der Kunst bietet die „Open Haus“-Reihe (letzter Freitag im Monat freier Eintritt sowie offener Workshop für alle Altersstufen) an sowie freien Eintritt zu einzelnen Ausstellungen (bspw. derzeit „Glamour und Geschichte. 40 Jahre P1“, „Historische Dokumentation“ und „Luisa Baldhuber. Afterglow“); zahlreiche Eintrittsermäßigungen (z. B. für Bürgergeld-Empfängerinnen/ Empfänger, Rentnerinnen/Rentner, Menschen mit Behinderung, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr).

Die staatlichen Bibliotheken sowie die öffentlichen Bibliotheken bieten nahezu kostenfreie Nutzung an; verwiesen sei auch auf die Bayerische Staatsbibliothek mit zahlreichen kostenfreien digitalen Informationsangeboten wie Bavarikon, Historisches Lexikon oder Literaturportal Staatliche Archive Bayern: kostenfreie Vermittlungsangebote hauptsächlich in Form von analogen und digitalen Ausstellungen, Vorträgen, Archivführungen.

Die Tarifbestimmungen der staatlichen Museen und Sammlungen sehen einen ermäßigten Eintrittspreis für Studierende, Menschen über 65 Jahre und Schwerbehinderte sowie für Absolventen eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres, für freiwillig Wehrdienstleistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes vor. Außerdem ist der Eintritt zu den Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen an allen Sonntagen auf 1 Euro reduziert. Diese Ermäßigungen tragen wirksam dazu bei, dass Menschen mit geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen der Zugang besser ermöglicht wird.

Die Programme Verbindungslinien und Mobiles Atelier des BBK-Landesverbands (BBK = Berufsverband Bildender Künstler )bieten eine kostenlose Teilhabe an qualitätsvollen Kunstpräsentationen und Vermittlungsangeboten.

In allen Ausstellungen des HdBG haben Senioren ab 65 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 Prozent GdB sowie Inhaber von Ehrenamtsausweisen ermäßigten Eintritt. Das HdBG veranstaltet regelmäßig kostenlos zugängliche Sonderveranstaltungen und gewährt während dieser Veranstaltungen gleichzeitigen freien Eintritt in die Ausstellungen (z. B. beim „Bärenfest“ zur Bayerischen Landesausstellung 2024 [07. bis 08.09.2024]). Das HdBG unterstützt ferner bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Freikarten über den Verein KulTür Regensburg e. V. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen.

Studierende, Menschen über 65 Jahren und Schwerbehinderte sowie Absolventen eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres, freiwillig Wehrdienstleistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten in den Objekten der Schlösserverwaltung ermäßigten Eintritt. Außerdem finden in den Objekten der Schlösserverwaltung regelmäßig Aktionstage statt (z. B. UNESCO-Welterbetag in der Residenz Würzburg und im Markgräflichen Opernhaus Bayreuth), an denen für alle Besucherinnen und Besucher freier Eintritt gewährt wird. Von diesen Ermäßigungen profitieren auch Menschen mit geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen.

2.2 Welche Maßnahmen werden bisher für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen, bis zum Ende der Legislaturperiode geplant (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher geplanten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem ersten Jahr, das unter Frage 1.1 nicht aufgeführt ist)?

Die unter Frage 2.1 genannten Maßnahmen (außer bereits abgeschlossene Projekte) werden weitergeführt. Hinsichtlich neuer Maßnahmen ist die Entwicklung der Haushaltslage abzuwarten.

3.1 Wie viele der seit 2022 ausgegebenen Teilhabemittel nach Frage 1.1 und 2.1 wurden für Maßnahmen und Förderungen in Regionalzentren3 und Metropolen verwendet (bitte getrennt aufschlüsseln nach Maßnahme, nach Bezirk sowie innerhalb der Bezirke für Ausgaben für Regionen außerhalb der Regionalzentren in Prozent)?

3.2 Wie viele der für die Zukunft eingeplanten Teilhabemittel nach den Fragen 1.2 und 2.2 werden für Maßnahmen und Förderungen in Regionalzentren und Metropolen verwendet (bitte getrennt aufschlüsseln nach Maßnahme, nach Bezirk sowie innerhalb der Bezirke für Ausgaben für Regionen innerhalb und außerhalb der Metropolen und Regionalzentren in Prozent der Gesamtsumme)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.

Das Projekt „Land.Schafft.Kultur“ der Landesvereinigung für Kulturelle Teilhabe Bayern e. V. (2022 bis 2024) wird als praxisorientierte, qualitativ-empirische Bestandsaufnahme und Entwicklungsarbeit zur kulturellen Bildung und Teilhabe sowie konkrete Sichtbarmachung der kulturellen Bildung und Teilhabe in den Regionen Bayerns gefördert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

4.1 Welche Programme oder Projekte der CSU-FW-Staatsregierung zur kulturellen Teilhabe junger Menschen werden außerhalb der Metropolen und Regionalzentren gefördert (bitte tabellarisch auflisten mit Angabe des jeweiligen Finanzrahmens der jeweiligen Programme und Projekte)?

  • Kulturfonds Kulturelle Bildung; Förderung von partizipativen Projekten mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche
  • Kulturfonds Bayern Kunst; u. a. auch Förderung von Projekten, die ausdrücklich und prominent Vermittlungsprogramme für Kinder und Jugendliche beinhalten
  • Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern (vfkjtb); Förderung von Gastspielen für junges Publikum an dezentralen Orten in Bayern außerhalb der etablierten Bühnen, also in Kulturhäusern, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege
  • Bayerische Staatsbibliothek mit digitalen Angeboten
  • Staatliche Archive Bayern; Vermittlungsangebote auch in Form von digitalen Ausstellungen, Vorträgen, Archivführungen.
  • Die unter Frage 1 genannten Maßnahmen und Aktionen staatlicher Museen zur
  • Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen werden in allen Landesteilen angeboten. Die außerhalb von Metropolen und Regionalzentren gelegenen Häuser in Selb (Porzellanikon) und Frauenau (Glasmuseum) bieten ebenfalls ein sehr umfangreiches Vermittlungsprogramm für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen an.
  • Die Förderprogramme der Landesstelle für nichtstaatliche Museen richten sich ebenfalls ganz dezidiert an alle über 1 200 Museen, die in Bayern zum großen Teil gerade außerhalb der Metropolen und Regionalzentren sehr zahlreich vertreten sind. Es ist eine Kernaufgabe der Landesstelle, die bayerische Museumslandschaft flächendeckend, gerade und ausdrücklich auch im Bereich der Museumspädagogik, zu unterstützen.
  • Die Programme Verbindungslinien und Mobiles Atelier des BBK-Landesverbands bieten eine kostenlose Teilhabe an qualitätsvollen Kunstpräsentationen und Vermittlungsangeboten.
  • Das StMWi fördert das Theaterprojekt „Upschalten – Für die Energiewende“ mit bezuschussten Projektwochen in Dillingen, Hof und Landshut.
  • Für Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe wurden in Bayern im Jahr 2022 rd. 3,2 Mio. Euro und im Jahr 2023 rd. 4,7 Mio. Euro von den Landkreisen und kreisfreien Städten (bei nahezu vollständiger Erstattung durch den Bund) ausgegeben. Von einer Aufschlüsselung dieser Ausgaben nach Regierungsbezirken wird abgesehen, weil hierzu keine Daten vorliegen und eine Beschaffung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich wäre.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen.

4.2 Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass staatliche oder in Projekten oder dauerhaft staatlich geförderte kulturelle Angebote für Menschen mit geringem Einkommen in allen Landesteilen Bayerns zugänglich bleiben (bitte mit Angabe der zugrunde liegenden Maßnahmen und Haushaltsmittel)?

Alle Zuschüsse für staatliche Kultureinrichtungen und Förderungen von Kulturveranstaltungen führen dauerhaft zu einer Verringerung von Eintrittspreisen:

  • Ermäßigte Eintrittspreise an den Bayerischen Staatstheatern
  • Die ermäßigten Eintrittspreise von staatlichen Museen gelten bayernweit und somit selbstverständlich in allen Landesteilen.
  • Unterstützung regionaler Kinder- und Jugendtheater wie Theater Mummpitz, Theater Pfütze und Theater EUKITEA, die niedrigschwellige Kulturangebote bereitstellen
  • Förderung dezentraler Gastspiele durch das vfkjtb-Programm, um auch in ländlichen Regionen kostengünstige Theaterangebote zu ermöglichen.

4.3 Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Möglichkeiten der Kommunen, eine Kofinanzierung leisten zu können, sollten Zuschüsse hieran gekoppelt sein?

„Bayern ist ein Kulturstaat“ und Kultur ist von Staat und Gemeinden zu fördern – so sieht es Art. 140 Bayerische Verfassung vor. Diesem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, ist eine andauernde Herausforderung. Dabei sollen nach Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) neben dem Staat auch die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dazu beitragen, dass Bayern seinem Ruf als Kulturstaat gerecht bleiben kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

5.1 Rainer Glaaps Buch „Publikumsschwund? Ein Blick auf die Theaterstatistik seit 1949“4 sowie kulturelle Teilhabeforschung und Nicht-Publikums-Monitoring wie KulMon5 zeigen trotz steigender Kulturausgaben keine nachhaltige Erschließung neuer Besuchergruppen und Publika, sondern eine Verkleinerung des erreichten Personenkreises; wie plant die Staatsregierung, diesem Trend entgegenzuwirken?

Die Staatsregierung setzt im Theaterbereich auf folgende Maßnahmen:

  • Zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere für junges Publikum
  • Aktive Publikumseinbindung durch interaktive Formate
  • Dezentrale Aufführungen durch Gastspielförderung
  • Niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten durch Workshops und Einführungsveranstaltungen
  • Vernetzung und Austausch durch Festivals wie das Südwindfestival

5.2 Welches Monitoring nutzt die Staatsregierung zur Kontrolle der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel in Bezug zu den selbst gesteckten Zielen des LEP und des Koalitionsvertrages?

Im Sinne gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Leitziel der Landesentwicklung, sind in allen Teilräumen Bayerns u. a. auch Einrichtungen und Angebote der Kunst und Kultur (z. B. Museen, Theater, Musikpflege und bildende Kunst sowie Bibliotheken und Archive) vorzuhalten (vgl. LEP, Kap. 8.4). Zentrale Orte nehmen entsprechende Versorgungsaufgaben für sich und für Gemeinden im Umland, insbesondere im ländlichen Raum, wahr. Die Pflege von Kunst und Kultur ist für Bayern als Kulturstaat von besonderem öffentlichen Interesse. Dabei kommt neben der staatlichen Ebene den Kommunen eine zentrale Bedeutung zu.

Die in der Anfrage angesprochenen, im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten „Regionalzentren“, also die Städte Ingolstadt, Regensburg und Würzburg, und die „Metropolen“, also die Städte Augsburg und München sowie die Städteagglomeration Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach, wurden als hochrangigste Zentren im System der Zentralen Orte im LEP ausgewiesen. Diese Zentren sollen für sich und die im weiteren Einzugsbereich liegenden Gemeinden eine Versorgungsfunktion übernehmen. Dazu sollen überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge, auch im Kulturbereich, dort gebündelt werden.

Die in den Regionalzentren und Metropolen polyzentral gebündelten überregionalen Kultureinrichtungen, wie Theater, Museen und Opernhäuser, dienen damit gerade auch der kulturellen Teilhabe des ganzen Landes, auch des ländlichen Raums. Ein Monitoring durch die Landesentwicklung der in Regionalzentren und Metropolen eingesetzten Mittel findet nicht statt und wäre aufgrund deren überörtlichen Versorgungscharakters mit Blick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch nicht
aussagekräftig.

Eine Berichterstattung über die Umsetzung des LEP erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung, mit regelmäßigen thematischen Daten zur Raumbeobachtung und mit Raumordnungsberichten (www.stmwi.bayern.de6). Ferner enthalten die regelmäßigen Heimatberichte umfangreiche Informationen und Daten zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Verdichtungsräume in Bayern (www.stmfh.bayern.de7).

5.3 Welches Monitoring nutzt die Staatsregierung in Bezug zur messbaren Verteilung von Mitteln innerhalb der Metropolen und Regionalzentren und außerhalb dieser?

Ein Monitoring wird derzeit nicht eingesetzt (siehe auch Antwort zu Frage 5.2).


1 Landesentwicklungsprogramm Bayern, https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm/
2 „Wir werden das kulturelle Angebot für alle Landesteile Bayerns mit einem niederschwelligen Angebot erhalten, um insbesondere auch junge Menschen und Menschen mit geringerem
Einkommen am reichen kulturellen Leben Bayerns teil haben zu lassen“. Vgl. https://www.csu.de/common/download/Koalitionsvertrag_2023_Freiheit_und_Stabilitaet.pdf, Seite

3 Regionalzentren laut LEP sind die Städte Ingolstadt, Regensburg, Großraum Nürnberg, Großraum München, Würzburg, Augsburg. Vgl. https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm/
Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-Nichtamtliche_LesefassungStand_2020/LEP_Stand_2018_Anhang_1_-_Zentrale_Orte.pdf
4 Vgl. https://www.kulturmanagement.net/Themen/Buchrezension-Publikumsschwund-Ein-Blickauf-die-Theaterstatistik-seit-1949,4666
5 Vgl. https://www.iktf.berlin/kulmon/
6 https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/raumbeobachtung/daten-zur-raumbeobachtung/
7 https://www.stmfh.bayern.de/heimat/Heimatbericht_2023.pdf

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Schriftliche Anfrage „Nachwuchs im Filmbereich: Ersatz, Ausbau oder Fortführung zu den Programmen im ehemaligen Filmzentrum am Geiselgasteig“

Bayern ist Medienstandort. Auch die Filmbranche ist im Freistaat stark vertreten und tief verwurzelt. Sie ist eine relevante Wirtschaftskraft, nicht zuletzt in den Metropolregionen
München und Nürnberg. Die Förderung junger Filmtalente, also der Menschen, die hier ihre Ausbildung an einer Hochschule oder auch direkt in einer Produktionsfirma abgeschlossen haben, ist essenziell, um die Zukunft des Standorts zu sichern. Unternehmerische Förderung ist dabei ebenso wichtig wie künstlerische Förderung und solides Handwerkszeug. Denn der Übergang von der Ausbildung in den Beruf ist vor allem für Menschen in kreativen Berufen, mit oft unstetigen Arbeitsverhältnissen, eine Herausforderung. Gerade die Gründung eines jungen Unternehmens im Produktionsbereich, eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen kreativen Gewerke und auch der transdisziplinäre Austausch mit Nachwuchs aus innovativen technischen wie
nichttechnischen Bereichen sollte als Chance gesehen und als kräftiger Startanschub ermöglicht werden. Mit der Abschaffung des Bayerischen Filmzentrums (BFZ) 2021
ging der Branche ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Nachwuchs verloren.

Das Bayerische Filmzentrum wurde 1988 auf dem Bavaria-Filmgelände in Geiselgasteig gegründet und war bei Gründung eine wichtige Institution für die Förderung und Vernetzung junger kreativer Filmschaffender ebenso wie für Start-ups der Medienbranche. Es bot vielfältigem Nachwuchs, wie z. B. Gründerinnen, Drehbuchautoren und Produzentinnen, Büroräume und Infrastruktur ebenso wie Vernetzungsraum, um innovative Film- und Medienprojekte zu entwickeln und zu realisieren und sich auch national und international zu positionieren. Die Institution war ein Vorreiter für die Förderung von Nachwuchstalenten und trug zur Profilierung des Standorts Bayern als führendem Filmstandort bei. Das Bayerische Filmzentrum wurde 2021 planmäßig
eingestellt, eine dezidierte Förderung explizit des Filmnachwuchses in Addition und/oder Nachfolge des Zentrums, außerhalb der Hochschule für Fernsehen und Film, wurde, trotz vielfältiger allgemeiner Mediennachwuchsförderung, nicht geschaffen.

Die Antwort der Staatskanzlei:

1. Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf
1.1 Welche Initiativen und Programme sind neben der bestehenden Nachwuchsförderung über den FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) derzeit von der Staatsregierung geplant, um den Übergang von Filmausbildung des Nachwuchses (Studium/Training on the Job etc.) in den Beruf in der Filmindustrie zu erleichtern (bitte tabellarisch oder als Bullet-Point-Liste aufzählen, bitte Fördersummen oder Beistellungen, wie z. B. Nutzung von Büroräumen, mit angeben)?
1.2 Welche Landesförderprogramme gibt es derzeit, die Filmproduktionsunternehmen unabhängig von konkreten Produktionen strukturell als Medienunternehmen bei der Gründung und beim Übergang ins Berufsleben unterstützen (bitte tabellarisch oder als Bullet-Point-Liste aufzählen, bitte Fördersummen oder Beistellungen, wie z. B. Nutzung von Büroräumen, mit angeben)?
1.3 Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es derzeit für junge Filmschaffende in Bayern bei der Suche nach geeigneten und günstigen Arbeitsplätzen, also Orten, die auch die Möglichkeit einer interdisziplinären Vernetzung bieten, wie es am Filmzentrum Geiselgasteig bis 2021 der Fall war?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Bayern ist ein national und international führender Standort für Filmunternehmen und Filmschaffende. Die breite Aufstellung des Standorts mit erfolgreichen Produktionsunternehmen, innovativen Dienstleistern und Studiobetrieben, renommierten Ausbildungseinrichtungen und zahllosen Top-Kreativen der Branche bildet ein hervorragendes Ökosystem für den filmischen Nachwuchs. Dabei hat die Staatsregierung stets aktiv den Filmnachwuchs gefördert:
Zentrales Element ist die erfolgreiche Talentfilmförderung des FilmFernsehFonds Bayern. Jährlich werden 2 Mio. Euro gezielt für Abschluss- und Erstlingsfilme von Studierenden und Absolventinnen sowie Absolventen bayerischer Film- und Fernsehhochschulen verwendet. Im Jahr 2023 ist zudem beim FFF Bayern das nachwuchsorientierte Praktikumsincentive erfolgreich angelaufen und wird stark nachgefragt.

Daneben unterstützt die Staatsregierung den filmischen Nachwuchs u. a. mit verschiedenen Projekten und Initiativen. Das renommierte Stipendiaten-Programm „Drehbuchwerkstatt München“ (MDW) unterstützt seit über 30 Jahren Nachwuchsautorinnen und -autoren und übernahm infolge der Schließung des Bayerischen Filmzentrums dortige Programme. Filmschaffende haben die Möglichkeit, eine Gründungsförderung im Rahmen des vielfältigen „Media Startup Fellowship“ des Media Lab Bayern zu erhalten. Filmunternehmen, die innovative Geschäftsmodelle verfolgen, können auch Start-up-Büros und einen Coworking-Bereich des renommierten Gründerzentrums „WERK1“ nutzen. Auch das Start-up-Programm „Start Into Media“ der Medien.Bayern GmbH bietet mit ihrer Berufs- und Karrieremesse „Media For You“ zwei Mal im Jahr jungen Filmschaffenden Möglichkeiten, direkt in den Austausch mit potenziellen Arbeitgebern zu treten. Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ) bietet zudem jungen Filmschaffenden und Gründern in Bayern vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Daneben fördert die Staatsregierung die „Autorenwerkstatt“ des „TOP: Talente e. V.“ und das europaweite bzw. internationale Fort- und Weiterbildungsangebot „Documentary Campus: Masterschool“.

2. Nutzung und Weiterführung bestehender Förderstrukturen
2.1 Sind Filmschaffende generell auch für eine Bewerbung für die bay-
erischen Coworking Spaces des Media Labs qualifiziert (bitte be-
gründen)?

Filmschaffende können die kostenlosen Coworking Spaces in München und Ansbach nutzen. Bislang konnten sämtliche Anfragen nach Büroraum von Medienschaffenden bewilligt werden.

2.2 Wenn ja, wie viele Filmschaffende sind derzeit Teil der Bürogemeinschaften?

In Ansbach nutzen derzeit zwei und in München derzeit sechs Medienschaffende die Coworking Spaces.

2.3 Welche Weiterführung des Büro-Raum-Stipendiums, das es am Bayerischen Filmzentrum in Geiselgasteig gab, existiert derzeit für Filmschaffende?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3.Spezifische Förderprogramme für Filmschaffende
3.1 Welche Programme in Bayern, insbesondere des bayerischen Media Labs, richten sich explizit an Filmschaffende mit Filmprojekten, die klassische Kino- oder Fernsehfilme realisieren möchten (bitte tabellarisch oder als Liste aufzählen und mit jeweiligen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen, bitte ausweisen, wo das Media Lab Projektträger ist bzw. wo andere die Projekte tragen)?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3.2 Gibt es Planungen, gezielt Förderprogramme für Frauen im Filmbereich aufzulegen, um deren Anteil an Unternehmensgründungen und Führungspositionen zu erhöhen (wenn nein, bitte begründen)?

Beim FFF Bayern wurde im Jahr 2023 ein deutschlandweit einmaliges Förderprogramm zur Stärkung von Frauen in Schlüsselpositionen in der Filmproduktion eingeführt. Seit Januar 2025 gilt dieses Programm auch für Debütfilme, damit neue Talente ebenfalls davon profitieren können. Das Media Lab Bayern hat 2018 in seinen Förderprogrammen zudem eine Quote für
die weibliche Beteiligung bei Gründungen eingeführt.

4.Förderung interdisziplinärer Vernetzung und Standortbewertung
4.1 Inwieweit sind in Bayern Programme geplant, die explizit den trans- und interdisziplinären Austausch zwischen etablierten Filmschaffenden und Nachwuchs fördern?


Der Austausch zwischen etablierten Filmschaffenden und Nachwuchskräften ist ein wichtiger Teil bei filmspezifischen Veranstaltungen und Initiativen. Beispielhaft seien die Formate „Alpendating“ (Forum aufstrebender Produktionstalente aus dem Alpenraum), „Encourage“ (Initiative für Austausch und Vernetzung von Nachwuchsfilmemacherinnen und Nachwuchsfilmemachern im DACH-Raum [DACH = Deutschland, Österreich und Schweiz]) und die „CineCoPro Conference“ beim Filmfest München (Teilnahmemöglichkeit für Nachwuchsproduzenten und Nachwuchsproduzentinnen zur Vernetzung auf internationaler Ebene) genannt.

4.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Rolle des Bayerischen Filmzentrums rückblickend und in Bezug auf die Standortförderung und Nachwuchsarbeit im Filmbereich (bitte in der Evaluation tabellarisch oder als Liste die jeweiligen jährlichen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen sowie Zahlen, wie beispielsweise geförderte Firmen und Einzelpersonen, und ggf. Ergebnisse ergänzen)?

Das Bayerische Filmzentrum war insgesamt erfolgreich und diente als Sprungbrett für den Filmnachwuchs. Zum Ende der 30-jährigen Laufzeit wurde die Situation evaluiert und festgestellt, dass sich infolge der Marktveränderungen und der digitalen Transformation die Schwerpunkte verschoben haben. Nachwuchskräfte sind insbesondere nicht mehr in dem Maße auf feste, staatlich geförderte Büroräume angewiesen. Gegen Ende der Laufzeit war daher das BFZ nur noch sehr begrenzt als Gründerzentrum für junge Start-ups aus dem Filmbereich tätig.

Die Maßnahmen und Programme wurden in der Folge noch zielgenauer auf den Bedarf einzelner Zielgruppen zugeschnitten. Programme des BFZ konnten auf bestehende
Einrichtungen, insbesondere die Drehbuchwerkstatt München, konzentriert werden. Insbesondere die Drehbuchwerkstatt München hat Teile der Programme des BFZ übernommen und weiterentwickelt, darunter das Debütfilm-Programm „1STMOVIE“ und das „Audience:first storytelling lab“.

4.3 Welche Maßnahmen sind derzeit in Planung, um die Bedeutung Bayerns als Medienstandort durch die Förderung junger Filmschaffender zu sichern und auszubauen?

Bayern hat nicht nur renommierte Kreative, führende Produktions- und Verleihunternehmen, Postproduktion, VFX (Visual Effects) und Studios sondern ist auch weiterhin dank einer hervorragend ausgestatteten Talentfilmförderung beim FFF Bayern, einer prestigeträchtigen staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) sowie weiterer Ausbildungseinrichtungen ein erstklassiger Standort für junge Talente im Filmbereich. Die Staatsregierung wird den erfolgreich eingeschlagenen Weg daher konsequent weiterführen.

5. Förderung von Unternehmensgründungen im Filmbereich
5.1 Welche Programme in Bayern existieren bereits, um die Gründung neuer Produktionsunternehmen im Filmbereich aktiv zu fördern und zu erleichtern (bitte tabellarisch oder als Liste aufzählen und mit jeweiligen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen)?

Insbesondere das „Media Startup Fellowship“ des Media Lab Bayern (siehe Antwort zu Frage 1) sowie das „Venture Team“ (Verbundstelle Kunsthochschule Bayern) unterstützen bei der Unternehmensgründung.

5.2 Inwieweit hat die Staatsregierung geprüft, in welcher Form die Idee des Bayerische Filmzentrums als Nachwuchs-Ort und -Förderung wiederbelebt oder in anderer Form Nachwuchs-Orte und Nachwuchs-Förderung im unternehmerischen Bereich neu geschaffen werden könnten, um die Lücke in der Förderung junger Filmschaffender zu schließen (bitte begründen)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 4.2 verwiesen.

6.Evaluierung und Finanzierung bestehender Förderprogramme
6.1 Wie bewertet die Staatsregierung den Erfolg bestehender Förderprogramme zur Etablierung von Start-ups im Filmbereich in den Jahren seit 2018?

Seit 2018 wurden zahlreiche bereits innerhalb kurzer Zeit erfolgreiche Filmunternehmen insbesondere von Absolventen und Absolventinnen der HFF gegründet (u. a.
Kalekone Film GmbH und Maverick Film GmbH). Dies kann als Erfolg der laufenden Fördermaßnahmen bewertet werden.

6.2 Wie hoch sind die Mittel, die im aktuellen Haushalt speziell für Programme zur Förderung des Filmnachwuchses und zur Unterstützung bei der Unternehmensgründung bereitgestellt wurden im Verhältnis zu früheren Haushalten (bitte für die Haushaltsjahre ab 2018 jeweils aus den unterschiedlichen Einzelplänen die veranschlagten Summen zu einer Gesamtsumme pro Jahr zusammenfassen, bitte dabei zusätzlich jeweils zusammengefasste Haushaltstitel nennen)?

Die Gesamtausgaben für die Bereiche, die unmittelbar dem Filmnachwuchs zugutekommen (Drehbuchwerkstatt München, Praktikumsincentive und Talentfilmförderung
des FFF Bayern) betrugen 1.718.900,00 Euro (2018), 1.545.446,00 Euro (2019), 2.029.215,00 Euro (2020), 2.049.906,00 Euro (2021), 2.367.378,91 Euro (2022), 2.334.994,00 Euro (2023), 2.535.900,00 Euro (2024). Für 2025 sind 2.431.400,00 Euro vorgesehen. Es sei dabei angemerkt, dass die Mittel für die Talentfilmförderung und das Praktikumsincentive des FFF Bayern im Haushaltstitel der Bayerischen Filmförderung (Kap. 02 04 Tit. 861 01) enthalten sind. Die Zahlen beziehen sich daher auf die tatsächlichen Förderempfehlungen.

6.3 Gibt es Überlegungen, in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Fernsehen und Film oder anderen bayerischen Institutionen spezielle Gründungsförderprogramme oder Start-up-Inkubatoren für Filmschaffende einzurichten (bitte begründen)?

Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.

7. Maßnahmen zur Standortattraktivität und internationalen Vernetzung
7.1 Welche konkreten Schritte plant die Staatsregierung, um die Abwanderung junger Talente aus Bayern zu verhindern und den Standort Bayern für Filmschaffende attraktiver zu gestalten?

Derzeit gibt es keinen Trend zur Abwanderung junger Talente aus Bayern.

7.2 Inwieweit ist eine stärkere Einbindung der Filmindustrie in die Planung, Bewertung und laufende Erneuerung der Programme der bayerischen Wirtschaftsförderung angedacht, um die Finanzierung und Markteinführung von Filmprojekten und Gründungen von Film-Start-ups zu erleichtern?

Die Staatsregierung setzt bei der zielgerichteten Unterstützung der Filmbranche weiter ihren Schwerpunkt auf die projektbezogene Filmförderung beim FFF Bayern.

7.3 Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Zugang zu internationaler Vernetzung und Finanzierungsmöglichkeiten für bayerische Filmschaffende zu verbessern?

Die Staatsregierung will das 2013 eingeführte und deutschlandweit einmalige, erfolgreiche Förderprogramm „Internationale Koproduktion“ noch weiter stärken und attraktiver gestalten und arbeitet diesbezüglich gemeinsam mit dem FFF Bayern an einem umfassenden Konzept.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 4.1 verwiesen.

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Kleine Anfrage – AzP „Vorwürfe gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“

Vor dem Hintergrund häufigen und wiederholten Organisationsversagens im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) (Fälle wie Bose, Mauser, vergangene Fälle im Haus der Kunst) sowie der aktuell laut mehrfacher Berichte des Deutschlandfunks im Raum stehenden Vorfälle an den Häusern der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) wie sexueller Übergriffe auch auf Minderjährige, Bespitzelung, Videoüberwachung von Mitarbeiterverhalten, Missachtung von Sicherheitsroutinen, fehlender Ombudsstellen und nicht vorhandener Schulungen zu Sicherheit auch weiblicher und minderjähriger Personen, fragt mein Kollege Toni Schuberl die Staatsregierung,


seit welchem länger zurückliegenden Zeitpunkt es dem Ministerium bekannt ist, dass, wie dem Deutschlandfunk vorliegende Unterlagen nahelegen, es Vorwürfe zu oben
genannten Vorfällen in den BStGS gibt, was das Ministerium seither unternommen hat, um die Missstände aufzuklären, wie die Staatsregierung, in Zukunft häufiges und wiederholtes Organisationsversagen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verhindern plant?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Sanierung der Sammlung Goetz“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Kooperation der Museumsagentur mit der Taskforce NS-Raubkunst“

Ich frage die Staatsregierung, wie wird die Museumsagentur, die laut Pressemeldung vom 13.11.20241 zum ersten Quartal 2025 die Arbeit aufnehmen sollte, in Kooperation mit der Landesstelle für nichtstaatliche Museen die flächendeckende Versorgung mit Kultur auch mit nichtstaatlichen Museen voranbringen, welche Aufgaben wird die Museumsagentur bzgl. NS-Raubgut haben (beispielsweise Kooperation mit der am
25.02.2025 angekündigten „Task-force“2 NS-Raubkunst oder Übernahme der Funktion der juristischen Bewertung der Ergebnisse von Provenienzforschung aus Sicht der Staatsregierung oder Kooperation mit dem Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern (FPB) – bitte alle geplanten zukünftigen Aufgaben der Museumsagentur im Feld NS-Raubgut angeben), in welcher Form wird die Expertise des seit 2015 tätigen FPB und das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit in die Bemühungen nach „mehr Tempo, maximale Transparenz und die Anpassung der Provenienzforschung in den Staatsgemäldesammlungen an die gängigen Standards“3 mit einfließen?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12841/.html
2 https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/7230/mehr-transparenz-und-tempo-bei-provenienzforschung-und-restitution-statement-des-staatsministers-fuer-wissenschaft-und-kunst-markus-blume-mdl.html
3 Rede des Staatsministers Markus Blume am 27.02.2025 sowie Pressemitteilung vom 25.02.2025

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Schriftliche Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

Vorbemerkung

Der Bayerische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 27.02.2025 auf Antrag der CSU und FW (Nachzieher zu 19/5199) und Antrag der SPD (19/5200) eine umfassende Berichterstattung durch die Bayerische Staatsregierung zum Thema Provenienzforschung und Restitutionspraxis beschlossen. Darüber hinaus hat Staatsminister Markus Blume im Bayerischen Landtag angekündigt, dass eine unabhängige Untersuchungskommission („Task Force“) eingerichtet wird. Unabhängig davon beantwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Fragen im Einzelnen wie folgt, wobei sich die Antworten im Wesentlichen auf den Fokus der Schriftlichen Anfrage und somit auf den staatlichen Bereich der Kunstmuseen sowie die staatlichen Archive und Bibliotheken beziehen:

1.1 Für wie viele Fälle von Kulturgütern, die sich im Besitz des Freistaats Bayern befinden sind laufen derzeit Restitutionsverfahren bzw. gibt es offene Forderungen zur Restitution (bitte Objekt, geschätzter Wert des Werkes und Institution, die das jeweilige Objekt aktuell verwahrt, benennen)?

Als offene Forderung auf Restitution im Sinne dieser Anfrage werden Forderungen auf die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verstanden, die aktuell aktiv verfolgt werden und die noch nicht beschieden wurden (z.B. keine Empfehlung der Beratenden Kommission; aus Sicht der Zentralen Dienste (ZD) liegt kein verfolgungsbedingter Entzug vor). Den BStGS liegen aktuell nach deren Angaben drei offene Forderungen zu Restitutionen vor. Dazu gehören die in dieser SANFR genannten Restitutionsfälle nach Alfred Flechtheim (drei Werke) und den Gebrüdern Lion (vier Werke). Dem Bayerischen Nationalmuseum (BNM) liegen na dieser Definition vier Forderungen vor, der Staatlichen Graphischen Sammlung (SGSM) zwei Forderungen.

In neun weiteren Fällen, die die BStGS (8 Fälle) und die SGSM (1 Fall) betreffen, wurde in der Sache bereits auf Restitution entschieden. Die Restitutionen der Kunstwerke an die jeweiligen Erben als nächster Schritt ist in Vorbereitung, wobei sich die ZD in engem Austausch mit jenen Personen und Stellen befinden, die zur Prüfung der Rechtsnachfolge beitragen können, um diese einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. Dazu gehören das in der SANFR erwähnte Waldmüller-Gemälde „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster” sowie die 4 Gemälde und 12 Aquarelle (fünf Fälle), deren Restitution Staatsminister Blume am 04.12.2024 bekannt gegeben hat. Im BNM laufen derzeit nach dessen Angaben aktuell 17 Restitutionsverfahren.

Angaben zum Wert von Kulturgütern sind ohne entsprechende Wertgutachten nicht substantiiert, so dass hierzu keine validen Aussagen möglich sind.
Zum Bereich der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) hat diese folgende aktuelle Rückmeldung gegeben:
An der BSB liegt ein Verfahren im Umfang von 4 Objekten vor. Vier weitere Verdachtsfälle befinden sich derzeit in der weiteren Recherche-/ Abstimmungsphase, teilweise sind auch noch die Rechtsnachfolger zu ermitteln.
Gegenüber den Staatlichen Archiven Bayerns werden derzeit keine Forderungen zur Restitution geltend gemacht.
In sechs Fällen mit ca. 1500 Objekten (davon ein umfangreiches Archiv mit rund 1450 Objekten) bemühen sich die Staatlichen Archive Bayerns proaktiv um eine Restitution.
Dabei befinden sich die Staatlichen Archive Bayerns in zwei Fällen in einem Austausch mit potentiellen Anspruchsberechtigten und in den übrigen vier Fällen laufen interne Ermittlungen bzw. handelt es sich um Fundmeldungen auf der Lost-Art-Datenbank.

1.2 Wie schätzt die Staatsregierung die kunsthistorische Bedeutung dieser Objekte ein?

Prinzipiell sind alle Objekte in staatlichen Museen und Sammlungen als kunsthistorisch bedeutsam zu betrachten, da sie genau aus diesem Grund Eingang in eine öffentliche kulturgutbewahrende Einrichtung gefunden haben. Deshalb gilt Kulturgut, das sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer das öffentlich-rechtliche Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, auch als nationales Kulturgut i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 KGSG. Es erfährt damit durch die §§ 69 ff. KGSG einen besonderen Schutz vor Verbringung.

1.3 Von welcher Stelle werden diese Fälle aktuell geprüft?

Die Fälle in den staatlichen Museen und Sammlungen werden in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt durch die Provenienzforschung in den jeweiligen Häusern, die Bewertung des so ermittelten Sachverhalts auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 („Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung“) wird durch das juristische Referat der Zentralen Dienste bei den BStGS vorgenommen. Nach Vorliegen dieser Sachverhaltsermittlung und rechtlichen Prüfung erfolgt die Vorlage mit der Empfehlung zu einer abschließenden Entscheidung für oder gegen eine Restitution an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das auf dieser Grundlage entscheidet.
Künftig sollen die Provenienzforschung und die juristische Expertise für alle bayerischen Museen und Sammlungen in der Museumsagentur konzentriert werden, die am 1. Juli 2025 ihren Dienst aufnehmen wird.
In den Fällen der BSB gilt: Das aktuelle Restitutionsverfahren wird zentral über die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig koordiniert. Ziel ist ein Verbleib der Objekte an den jeweiligen Kultureinrichtungen im Rahmen eines Rückkaufs. Dieses Verfahren konnte für die BSB entsprechend im Februar 2025 abgeschlossen werden.
In den weiteren Fällen ist die Abteilung Handschriften und Alte Drucke der Bayerischen Staatsbibliothek prüfend / koordinierend tätig.

In den Fällen der Staatlichen Archive Bayerns erfolgt die Prüfung federführend durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

2.1 In wie vielen Fällen hat die Staatsregierung seit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien Objekte restituiert (Bitte jeweils einzeln Objekte, geschätzter Wert der Objekte und Dauer der Restitutionsprozesse angeben)?

Zum Bereich der staatlichen Museen kann Folgendes gesagt werden: Aus den staatlichen Museen wurden in 80 Fällen 139 Werke an die Nachfahren der Opfer der NS-Herrschaft zurückgegeben.
Die Dauer der Restitutionsprozesse ist nicht einheitlich zu bestimmen, da insbesondere für die Beendigung des Verfahrens auf unterschiedliche Zeitpunkte (Entscheidung über die Restitution oder Übergabe des Objekts an die Eigentümer) abgestellt werden kann. Zudem liegt die Beendigung nicht alleine in der Hand des Freistaats, da sie im Fall einer Entscheidung auf Restitution vom Nachweis der persönlichen Berechtigung der Restitutionsempfänger und deren Inbesitznahme des Objekts abhängt. Restitutionen sollen mit Blick auf den in der Vorbemerkung genannten Prozess beschleunigt werden. Dazu soll bei den BStGS bei allen gemäß DZK-Standard auf rot stehenden Werken, also bei Fällen mit hohem Verdachtsgrad hinsichtlich NS-verfolgungs-bedingten Entzugs, schnellstmöglich eine Tiefenrecherche eingeleitet und ein verbindlicher Zeitplan für die systematische Ersteinschätzung aller noch nicht geprüften Werke bis zum Jahr 2026 vorgelegt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission wird weitere Möglichkeiten zur Systematisierung und Effizienzsteigerung prüfen. Außer- dem werden die Ressourcen erhöht und 1 Million Euro und zwei Stellen zusätzlich kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Zum Bereich der Staatlichen Bibliotheken kann Folgendes gesagt werden:
Die BSB sucht bereits seit dem Jahr 2003 systematisch und kontinuierlich mit Autopsie der Bestände nach NS-Raubgut in ihren Beständen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden seit 2006 in 27 Fällen insgesamt 809 Bände restituiert.

Zudem hat die Landesbibliothek Coburg im Jahr 2024 eine Restitution größeren Umfangs von NS-Raubgut durchgeführt (89 Titel in 109 Bänden). Die Erbin hat die noch überlieferten 109 Bände der Landesbibliothek Coburg wiederverkauft, damit die Sammlung am ursprünglichen Entstehungsort verbleiben und einer weiteren Erforschung zur Verfügung stehen kann.
Zum Bereich der Staatlichen Archive Bayerns kann Folgendes gesagt werden:
Aus dem Besitz der Staatlichen Archive Bayerns sind seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung am 3. Dezember 1998 insgesamt 42 Objekte (41 Handschriften und ein Schreiben) restituiert worden.

2.2 Bei welchen Objekten hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren auf Restitutionsersuchen hin oder auf Bitten der Anrufung der Beratenden Kommission hin die Zusammenarbeit verweigert, also z.B. die Restitution von Objekten oder die Anrufung der Kommission abgelehnt (bitte ebenfalls jeweils einzeln Objekte und den geschätzten Wert dieser Objekte sowie Datum der Erstanfrage der Anspruch stellenden Personen oder Stellen angeben)?

Die staatlichen Museen und Sammlungen nehmen jedes einzelne Restitutionsbegehren ernst und unterziehen es einer Prüfung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind, ergibt sich aus der Subsumtion der Fakten unter die Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung.
In den letzten zehn Jahren wurde in zehn Fällen keine Restitutionsempfehlung ausgesprochen und im Ergebnis die Restitution abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Restitution nicht vorlagen. In einem dieser Fälle ging der Ablehnung ein Verfahren vor der Beratenden Kommission und eine entsprechende Empfehlung gegen eine Restitution voraus.
Der Forderung, die Beratende Kommission anzurufen, wurde im Fall von Pablo Picassos „Madame Soler“ aus den wiederholt dargelegten Gründen nicht entsprochen (siehe dazu u.a.: Drucksache 18/29289, ausführlich: Drucksache 18/30390).

Den Erben nach Alfred Flechtheim wurde nach Abschluss der Prüfung der Restitutionsforderung in Bezug auf Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie der beiden Gemälde von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) unmittelbar die Befassung des in Errichtung befindlichen Schiedsgerichts NS-Raubgut angeboten. Eine Anrufung der Beratenden Kommission zum jetzigen Zeitpunkt wäre angesichts der bevorstehenden Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit, der Verfahrensdauer vor der Beratenden Kommission, der Zahl von dort noch anhängigen Fällen und der Unverbindlichkeit ihrer Empfehlung nicht zielführend.
Aus dem Bereich der Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns ist kein Fall bekannt.

2.3 Welchen Einfluss hat die persönliche Situation der Personen, die Restitutionsansprüche stellen, auf die Entscheidungen des Freistaats vor dem Hinblick der Selbstverpflichtung im Rahmen der Washingtoner Prinzipien, faire und gerechte Lösungen zu finden?

Entschieden wird ohne Ansehung der Person auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, der Gemeinsamen Erklärung und der Orientierungshilfe der Handreichung.

3.1 Welche der in 2.1 und 2.2 aufgelisteten Werke schätzt die Staatsregierung als kunsthistorisch besonders wertvoll und welche als weniger wertvoll ein (bitte alle angegebenen Objekte tabellarisch nach angenommenem kunsthistorischem Wert einordnen)?

Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen.

3.2 Wie erklärt die Staatsregierung, dass es trotz seit 1999 bestehender Forschungsarbeit bisher keine gesicherten Erkenntnisse zur Provenienz des Werkes „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling gibt, das sich um 1935 im Besitz der jüdischen Kunsthandlung Brüder Lion befunden hat?
3.3 Welche Bemühungen haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 1998 selbst proaktiv entfaltet, um die Erben der Kunsthandlung BRÜDER LION am Maximiliansplatz, deren Sammlung von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 enteignet wurde, zu finden (Bitte konkrete Fälle und Bemühungen in den jeweiligen Fällen darlegen)?

Aktuell wird die Tiefenrecherche anlassbezogen durchgeführt; ein Restitutionsantrag für das Gemälde „Junges Mädchen mit Strohhut“ wurde Anfang April 2024 gestellt. Auf drei weitere Gemälde mit derselben Provenienz haben die ZD den rechtlichen Vertreter der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung der Restitutionsforderung im April 2024 schriftlich proaktiv hingewiesen.

Zur Erläuterung des Verfahrens:
Die BStGS haben in den vergangenen Jahren im Zuge ihrer proaktiven Provenienzrecherche gemäß der Verpflichtung nach den Washingtoner Prinzipien die Zugehörigkeit mehrerer Gemälde zum ehemaligen Bestand der Kunsthandlung der Gebrüder Lion identifiziert. Drei davon sind in der Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste als Fundmeldungen registriert, das vierte Werk wird in Kürze auf LostArt eingetragen werden. In der Online-Datenbank der BStGS sind alle vier Werke veröffentlicht. Die bislang bekannten Fakten sind in den jeweiligen Einträgen genannt und die Brüder Lion in der Provenienzkette angegeben.
Die Tiefenrecherche im Fall der Gebrüder Lion dauert für die vier Werke noch an, wird jedoch bald abgeschlossen sein. Bei Werken, die aus der Provenienz von Kunsthändlern stammen, stellt sich zusätzlich regelmäßig die Frage, ob die betreffenden Werke in ihrem Eigentum standen oder ob es sich um Kommissionsware handelte, die dem Eigentum Dritter zuzurechnen war. Eng verknüpft ist damit die Frage nach möglichen Einlieferern als Voreigentümer der Werke, die als potentielle Erstgeschädigte bei Restitutionen prioritär zu berücksichtigen wären.

4.1 Was hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Beratende Kommission gut und effizient arbeiten
konnte?

Die Beratende Kommission ist keine Einrichtung des Freistaats Bayern. Die Kommissionsmitglieder werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden für eine Zeitdauer von zehn Jahren (bei Neuberufung) berufen. Der Freistaat hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz die Einrichtung und die Entwicklung der Verfahrensgrundlagen der Beratenden Kommission begleitet.

4.2 Wie erklärt die Staatsregierung den Sinneswandel des Direktors der Bayerischen Staatsgemäldesammlung, der sich, in Bezug auf die Restitution dreier Werke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheims, zunächst für ein direkte Restitution dieser Objekte ausgesprochen hatte, wie von unabhängigen Forschern empfohlen und mit Blick auf die Tatsache, dass in einem sehr ähnlichen gelagerten Fall aus derselben Sammlung vom Walraff-Richartz-Museum in Köln bereits restituiert wurde?

Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wie auch des Freistaats Bayern insgesamt gründet auf Erkenntnissen, die einen NS- verfolgungsbedingten Entzug nicht eindeutig belegen. Es liegt bei allen drei Werken für unterschiedliche Zeitpunkte vor dem 30. Januar 1933 ein Nachweis des Eigentums Alfred Flechtheims vor. Gleichwohl besteht wegen dokumentierter Hinweise auf Verkaufsabsichten bzw. Verkäufe noch vor der sog. Machtergreifung Unklarheit über die Eigentümerstellung Alfred Flechtheims an den von ihm gehandelten Kunstwerken in dem relevanten Zeitraum nach dem 30. Januar 1933. Gerade für solche Fälle, deren Sachverhalt und Bewertung uneindeutig sind, bietet das Schiedsgericht NS-Raubgut künftig ein rechtsförmiges und rechtsverbindliches Verfahren. Aus diesem Grund strebt das StMWK eine Anrufung des Schiedsgerichts an.
Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

Die Restitution des Gemäldes „Tilla Durieux“ aus dem Walraff-Richartz-Museum in Köln, das ehemals im Eigentum der Galerie Alfred Flechtheims stand, ist bekannt. Sie war Gegenstand einer Empfehlung der Beratenden Kommission vom 09.04.2013. Es bestehen in den Provenienzen Unterschiede, die entscheidungserhebliche Tatsachen betreffen. Daher kann die Restitutionsempfehlung der Beratenden Kommission nicht als Blaupause dienen.

4.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Tatsache, dass die seit 2016 existierenden Ergebnisse der Provenienzforschung im Falle Flechtheim laut Presseberichten noch nicht mit der Erbenvertretung geteilt wurde, obwohl ein solches Teilen von Erkenntnissen den Washingtoner Prinzipien, die ein proaktives Veröffentlichen jeglicher Informationen einfordern, mehr als entspräche?

Die Ergebnisse der Provenienzrecherche zu Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie den beiden Gemälden von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) wurden den Antragstellern im September 2023 in einem umfangreichen Dossier durch die BStGS mitgeteilt; zugleich erhielten die Antragsteller die Möglichkeit zu Korrekturen und Ergänzungen. Der in der Folge finalisierte Provenienzbericht wurde den Antragstellern Ende 2023 übermittelt.

5.1 Wie erklärt die Staatsregierung die Auslegung des Bayerischen Haushaltrechts, die laut Minister Blume eine Restitution nur zulässt, wenn der NS-verfolgungsbedingte Entzug eindeutig festgestellt werden könne, vor dem Hintergrund, dass es international und bundesweit geübte Praxis ist, im Zweifel im Sinne der Erbinnen und Erben zu entscheiden, da wegen der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, was ebenso auch in den Washingtoner Prinzipien, zu denen sich auch der Freistaats bekannt hat, vereinbartist?

Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 gestattet eine Restitution, wenn das betreffende Kulturgut entsprechend der Gemeinsamen Erklärung als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten hat. Ob es als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten kann, ist durch eine Subsumtion auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zu bewerten. Die Handreichung nimmt eine Beweislastverteilung vor, die der Verfolgungssituation und der großen zeitlichen Entfernung zum damaligen Geschehen Rechnung trägt. Die Vielzahl der einvernehmlich restituierten Kunstwerke belegt, dass – entgegen der Unterstellung der Fragestellung – diese erleichterte Beweislastverteilung gelebte Praxis ist.
Wenn trotz dieses restitutionsfreundlichen Bewertungsmaßstabes Zweifel verbleiben, weil die Tatsachenüberlieferung zu wesentlichen, entscheidungserheblichen Fragen lückenhaft bleibt, kann nicht mit der erforderlichen Gewissheit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug ausgegangen
werden.
Gerade für solche Zweifelsfälle wurde die Beratende Kommission eingerichtet, deren Empfehlung nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 in diesen Fällen die Grundlage einer Restitution darstellte. In Zukunft wird das einseitig anrufbare, auf Grundlage eines Bewertungsrahmens ent- scheidende Schiedsgericht NS-Raubgut mit seinen Schiedsurteilen an die Stelle der Beratenden Kommission mit ihren Empfehlungen treten.

5.2 In welchen Fällen hat die Staatsregierung schon davon gebraucht gemacht, dass der Artikel 8 Absatz 11 des Haushaltsgesetzes vergangener Jahre das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausdrücklich ermächtigt, Kulturgüter, die nach den Washingtoner Prinzipien als „verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen“?

In allen Fällen, in denen seit der Aufnahme dieser Regelung in das Bay. Haushaltsgesetz auf Restitution entschieden wurde, wurde von der Ermächtigung Gebrauch gemacht.

5.3 Welche Argumente gibt es aus Perspektive der Staatsregierung für und gegen eine Restitution des Objektes Madame Soler (bitte auch angeben, welche Argumente vor der Schiedsgerichtsbarkeit ins Feld geführt werden sollten, falls diese angerufen würde)?

Die Argumente wurden in der Vergangenheit schon vielfach vorgetragen (siehe dazu u.a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390). Eine Stellungnahme wird in das schiedsgerichtliche Verfahren eingebracht, dem nicht vorgegriffen wird.

6.1 Welche Argumentation will die Staatsregierung vor dem Schiedsgericht im Falle der Picasso-Bronzen, die laut Einschätzung von Sachverständigen Teil der Sammlung Flechtheims waren, vorbringen, damit die Bronzen im Besitz des Freistaats bleiben?
6.2 Sollte die Staatsregierung auf die Frage 6.1 keine valide Argumentationsstrategie haben, warum werden die Bronzen nicht zeitnah und im Falle von 6.1 zu Lebzeiten des Erben restituiert?

Die aktuelle Restitutionsforderung der Erben nach Alfred Flechtheim bezieht sich auf eine Bronze-Büste und zwei Gemälde. Solange das Vorliegen eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nicht ausreichend geklärt ist, steht eine unmittelbare Restitution im Widerspruch zu den Vorgaben des bayerischen Haushaltsrechts (siehe dazu im Detail Antwort zu Frage 5.1).

Der Freistaat hat bereits angekündigt, den Fall dem Schiedsgericht NS-Raubgut zur Entscheidung vorzulegen. Der Freistaat verfolgt mit der Anrufung allein das Ziel, unter den gegebenen Umständen und unter Vorlage der vorliegenden Ergebnisse der Provenienzforschung eine Entscheidung für eine faire und gerechte Lösung durch das Schiedsgericht herbeizuführen. Jede Entscheidung des Schiedsgerichts wird selbstverständlich akzeptiert.

7.1 Was sind die Gründe dafür, dass sich das Restitutionsverfahren im Fall des Waldmüllergemäldes “Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster”, dass vor über 2 Jahren, im August 2022 beschlossen wurde und auf Basis der Washingtoner Prinzipien schon abgeschlossen sein müsste immer noch nicht abgeschlossen ist, und dass trotz der Tatsache, dass die Erben positiv bekannt sind und von den Rechtsanwältender Erben Freistellungserklärungen angeboten wurden, um die Bayerischen Gemäldesammlungen von jedweden Ansprüchen weiterer Erben abzusichern?

Das StMWK hat im August 2022 für die Restitution des Gemäldes entschieden und steht uneingeschränkt zu dieser Entscheidung. Die für den Abschluss der Restitution noch zu klärenden Fragen betreffen das Zivilrecht, namentlich im Bereich des Erbrechts. Sie können als Gegenstand eines noch laufenden Verfahrens mit Rücksicht auf die beteiligten Parteien nicht kommentiert werden. Die Zentralen Dienste stehen mit den Parteien und ihren jeweiligen rechtlichen Vertretern im engen Austausch.

7.2 Wie erklärt Staatsminister Blume die Diskrepanz zwischen seiner jahrelangen Forderung nach gesetzlicher Lösung und der Tatsache, dass er gleichzeitig mehrere Erbenfamilien hinhalten lässt und kaum Kunstwerke mit kunsthistorischer Relevanz zurückgibt?

Zur kunsthistorischen Relevanz der Werke siehe die Antwort zu Frage 1.2.
Die Bayerische Staatsregierung hat sich stets für eine Verrechtlichung eingesetzt, für die auch die jüdischen Verbände eintreten. Diesem Ziel dient die in Errichtung befindliche Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die strittigen Fälle durch das Schiedsgericht NS-Raubgut entscheiden zu lassen, ist damit nur konsequent und folgerichtig. Eine Restitution auf Grundlage eines Schiedsspruchs des Schiedsgerichts NS-Raubgut erfährt ihre Legitimation durch ein rechtsverbindliches, transparentes und vorhersehbares Verfahren.

7.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Nutzung der Villa in der Möhlstraße 12a, die von Heinrich Himmler 1941 per Zwangskauf erworben und dann gegen die alliierte Kontrollratsdirektive an sich selbst überschrieb hat und seit nun fast 80 Jahren kostenlos nutzt bzw. aktuell schlicht weiter vermietet, ohne die Hinterbliebenen des NS-Entzug des Baudenkmals zu suchen, vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung zur Restitution und den wiederholten Bekundungen, der Freistaat tue sein Möglichstes für eine gerechte und umfassende Restitution?

Es lagen keine Hinweise vor, dass die Liegenschaft entgegen der Vorgaben der Kontrollratsdirektive Nr. 50 in das Eigentum des Freistaates über-
ging.

8.1 Gehören Kunstwerke, die als NS-verfolgungsbedingt entzogene Raubkunst einzustufen sind, zum Grundstockvermögen des Freistaats?

Alle Objekte im Bestand der staatlichen Museen und Sammlungen gehören zum Grundstockvermögen des Freistaats, auch wenn sie als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben. Ihre Restitution erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021.

8.2 Inwieweit wirkt sich die Restitution von Kunstwerken aus dem Besitz des Freistaats auf den Grundstock im Zusammenhang mit Art. 81 der Bayerischen Verfassung und den Staatshaushalt aus?

Mit Abschluss der unentgeltlichen Übertragung an die Restitutionsberechtigten sind sie nicht länger Teil des Grundstockvermögens, aus dem sie ersatzlos entnommen werden.

8.3 Was ist der Grund dafür, dass sich Art. 8 Punkt 11 aus dem Haushaltsgesetz 2021, welches eine Ermächtigung des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorsieht, so dass Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen werden kann nicht in das aktuelle Haushaltsgesetz Eingang gefunden hat?

Das aktuell gültige Bay. Haushaltsgesetz 2024/2025 verweist in Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 auf die Ermächtigung aus Art. 8 Punkt 11 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021. Der Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 sieht in § 1 Nr. 5 vor, Art. 8 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 um einen Absatz 24 zu ergänzen, der der bisherigen Ermächtigungsgrundlage des Art. 8 Punkt 11 Bay. Haushaltsgesetz 2021, ergänzt um die Schiedssprüche des Schiedsgerichts als Grundlage für Restitutionen, entspricht und diese künftig ersetzen soll.

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Grüne Fragenoffensive zum bayerischen Raubkunst-Skandal

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllte täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden.

Im Zuge dieser Enthüllungen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag elf kleine Anfragen, sogenannte „Anfragen zum Plenum“ (AzPs), zum NS-Raubkunstskandal in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen an die Bayerische Staatsregierung gestellt.

Die vollständigen kleinen Anfragen der Grünen Fraktion und die dazugehörigen Antworten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie hier:

Und hier finden Sie ein gebündeltes PDF-Dokument mit allen elf kleinen Anfragen:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Atelierprogramm 2025“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie hoch ist das Gesamtbudget pro Jahr für das neu ausgestaltete Atelierprogramm in Nachfolge des Atelierförderprogramms des STMWK, (bitte mit Angabe einer Begründung, falls vom ursprünglichen Plan, jährlich 240.000 Euro zu verausgaben, abgewichen wird) , wie viele Personen sollen mit ihren Ateliers jährlich insgesamt gefördert werden laut Plan, wann werden eventuelle Neuregelungen für 2025 bekanntgegeben?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung III – Zuständigkeit des Schiedsgerichts“

Ich frage die Staatsregierung:

Ich frage die Staatsregierung, ob das in Frankfurt ansässige Schiedsgericht nach Kenntnis der Staatsregierung zur Klärung strittiger NS-Raubgut Fälle auch für solche Fälle zuständig sein wird, in denen Kulturgut nicht direkt von öffentlichen Stellen der NS-Diktatur geraubt wurde, sondern im Verdacht steht, nach 1938 unter Zwang – auch wirtschaftlichen Zwang – respektive in einer Notlage im Exil abgegeben oder veräußert worden zu sein, selbst wenn die Verkäufe im Ausland nach einer Flucht stattgefunden haben, falls Maßnahmen und Abläufe des Schiedsgerichts heute noch nicht definiert sind, wann werden Nachfahren von Kunsthändlerinnen und Kunsthändlern Klarheit erlangen über die Zuständigkeit und Verfahrensweise des Gerichts, insbesondere in Bezug auf Verkäufe, die unter Not im Ausland stattgefunden haben, wie bewertet die Staatsregierung die Kritik von Opferverbänden, insbesondere die verfolgter jüdischer Kunsthändler, nach der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit mit schlechteren Restitutionsaussichten rechnen zu müssen?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung II – Stehendes Angebot“

Meine Kollegin Julia Post fragt die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung mit Blick auf die zukünftig einseitig mögliche Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände in Bayern dabei unterstützen zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die in kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen -, gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen, Bezirke und/oder gemeinnützige freie bzw. öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Stiftungen etc. geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse u.a. auf Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen etc. zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung I – Werden Zwischenergebnisse auf LostArt gemeldet?“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Wurden bisher Zwischenergebnisse zur Klärung von Werken mit unbekannter Provenienz auf LostArt veröffentlicht (wenn ja bitte die konkreten Werke benennen, wenn nein, bitte begründen warum Zwischenergebnisse nicht öffentlich zugänglich gemacht werden), bei welchen Werken beziehungsweise bei welchen Bemühungen der Provenienzforschung erfolgte bislang keine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen und welche Vorgaben existieren für die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen (Bitte mit Angabe, ob es Werke gibt, bei denen die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen bereits verpflichtend ist)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen“

Ein sicheres und gewaltfreies Umfeld ist nicht nur für das physische und psychische Wohlbefinden aller Hochschulmitglieder unerlässlich, sondern auch für deren kreative und akademische Entfaltung und letztlich für ihren Erfolg im Hochschulumfeld. Körperliche oder seelische Gewalt, Mobbing, strukturelle Diskriminierung oder unbewusste Vorurteile können das Vertrauen, die Motivation und den Erfolg von Studierenden und
Lehrenden erheblich beeinträchtigen. Insbesondere Künste leben auch von engen, vertrauensvollen und sicheren Kooperationen. Künste bauen oft auf zu Beginn der Kunstkarriere geschlossenen lebenslangen Banden auf, Künste leben von Preisen und Stipendien, von kontinuierlichen Begegnungen, oft über viele Jahrzehnte hinweg. Um ein gutes Lernumfeld, das die Basis für Karrieren der jungen, in Bayern ausgebildeten Künstlerinnen und Künstler ist, sicherzustellen, ist es wichtig, einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen in Bayern zu erhalten. Die folgenden Fragen zielen darauf, bestehende Präventions-, Melde- und Schutzmaßnahmen besser bewerten zu können, mögliche weitere Bedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Kunsthochschulen, Verwaltungen, Lehrenden und Studierenden Ansätze zur weiteren Verbesserung zu entwickeln.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Vorbemerkung: Unter Gewalt, der in Gewaltschutzkonzepten entgegengewirkt werden soll, werden alle Formen übergriffigen Verhaltens in den Bereichen Machtmissbrauch, Diskriminierung
und sexualisierte Gewalt verstanden. Die Kunsthochschulen wurden gebeten, die Fragen 1.1 bis 1.3 und 3.1 bis 7.3 auf der Grundlage der Zahlen und Einordnungen, die sie aus dem Berichtswesen zwischen Beratungsstellen und Hochschulleitung entnehmen können, zu beantworten. Die Stellungnahme der Hochschule für Musik und Theater München beruht insbesondere „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt“ (veröffentlicht am 18.04.2024).

1.1 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es Gewaltschutzkonzepte (bitte mit Beschreibung des Konzepts auflisten)?
1.2 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es keine Gewaltschutzkonzepte?
1.3 Aus welchem Grund gibt es nach Ansicht der Staatsregierung an diesen jeweiligen Kunsthochschulen in Bayern kein Gewaltschutzkonzept?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet
Alle sechs staatlichen Kunsthochschulen verfügen über Gewaltschutzkonzepte bzw. über entsprechende Richtlinien.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschule für Musik und Theater München verfügt über ein Gewaltschutzkonzept im Rahmen ihrer „Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt an der Hochschule für Musik und Theater München“ (HMTM1). Für die Ballett-Akademie wird diese Richtlinie ergänzt durch ein detailliertes Pädagogisches Konzept, das auf die Besonderheiten des Tanzstudiums eingeht (Ballett HMTM2). Eingebettet sind beide Dokumente außerdem in den Code of Conduct der HMTM (HMTM_code-of-conduct3).

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Es sind folgende Konzepte und Zuständigkeiten vorhanden:
– Gruppe von Ansprechpersonen: Vizepräsidentin für Vielfalt (seit Oktober 2023), Vertrauensteam (seit 2019), Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (seit 2024), Beauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung (vor 2016), Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeitenden (seit 2022), Ansprechpersonen bei Antisemitismus (seit 2024)
– Satzung für Ansprechpersonen im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt
– Code of Conduct (wird derzeit gerade auch im Hinblick auf Kommunikation und Umgang miteinander aktualisiert)
– Mitgliedschaft im Netzwerk Musikhochschulen (seit 2012), dort vielfältiges Fortbildungsangebot auch zum Themenkomplex Nähe und Distanz
– Seit 2023: „Machtstrukturen“ als Querschnittsthema in der Hochschulleitung, dazu regelmäßig Gespräche mit dem studentischen AK Machtstrukturen, Präsentationen und Austausch im Hochschulrat
Derzeit in Arbeit (wird in einer der nächsten Senatssitzungen verabschiedet):
– Richtlinie zum Thema Antidiskriminierung, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt; in diesem Kontext wird auch der Beschwerdeprozess genau ausformuliert.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
An der HfM Nürnberg wird das Gewaltschutzkonzept umgesetzt durch die Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung und sexualisierte Gewalt an der Hochschule für Musik Nürnberg, die auf der Homepage der HfM Nürnberg einsehbar ist (Richtlinie_HfM Nürnberg4), siehe dort insbesondere Abschnitt 3.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Die HFF verfügt über „Grundsätze zum Umgang mit Diskriminierung und Gewalt – Antidiskriminierungsrichtlinie“, die auf der Homepage der HFF einsehbar sind (Richtlinie_HFF5).

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
An der AdBK München existiert seit 2012 eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. Zu der Umsetzung von Gewaltschutz außerhalb eines formalen Gewaltschutzkonzepts vgl. zu Frage 6.
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Gewaltschutzkonzept der AdBK Nürnberg ist in der Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung geregelt, die auf der Internetseite der AdBK abrufbar ist (AdBK6).

2.1 Sieht sich die Staatsregierung mit in der Pflicht, für Gewaltschutz an Kunsthochschulen zu sorgen (Antwort bitte begründen)?
2.2 Welche Vorgaben, Richtlinien, Empfehlungen oder Hilfestellungen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gibt es bezüglich der Prozesse rund um Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten, beispielsweise durch Handreichungen, Leitlinien
oder Zielvereinbarungen?
2.3 Ist geplant, die Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten an Kunsthochschulen beispielsweise bei künftigen Hochschulgesetz-Novellen oder in künftigen Zielvereinbarungen festzuschreiben (Antwort bitte begründen)?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Staatsregierung sind Transparenz, Prävention und offener Dialog an den Kunsthochschulen ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt daher die Kunsthochschulen maßgeblich bei der Bewältigung der Herausforderungen und ihren Bemühungen um ein vertrauensvolles und sicheres Lernumfeld. Die Staatsregierung hat die von der HMTM als erste Musikhochschule in Deutschland überhaupt in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation bisher umgesetzter Maßnahmen finanziell unterstützt. Aus den Studienergebnissen wurde konkret ein 7-Punkte-Plan entwickelt, der Maßnahmen definiert und im Dialog mit der Hochschulfamilie derzeit streng weiterentwickelt wird. Diesen Plan befürwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

Das Petitum des Gewaltschutzes wurde auch explizit rechtlich verankert: Das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) nimmt bundesweit eine Vorreiter-rolle beim Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung ein. Es definiert Mindeststandards und formuliert klare Vorgaben: Art. 25 BayHIG verpflichtet die Hochschulen „Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“ sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze zu beschließen (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayHIG). Ferner sollen die Hochschulen „mindestens eine geeignete und befähigte Ansprechperson“ bestellen, die „im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden ist“ (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG). Diese rechtlichen Vorgaben wurden von den Kunsthochschulen bereits weitestgehend umgesetzt bzw. befinden sich im Prozess.

Darüber hinaus ist auf die Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BuKoF) zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an künstlerischen Hochschulen vom 21.07.2016 hinzuweisen.

3.1 Wie viele Fälle von physischer oder psychischer Gewalt, Mobbing, Diskriminierung (Rassismus, Antisemitismus u. v. a. m.) oder Belästigung wurden in den letzten fünf Jahren an bayerischen Kunsthochschulen gemeldet (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)?
3.2 Wie viele dieser gemeldeten Fälle wurden offiziell untersucht und führten in der Folge zu Konsequenzen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach offiziell erörterten Fällen und Fällen mit Konsequenzen, Konsequenzen [disziplinarische, Anzeige, Präventionsmaßnahme etc.] nennen)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschulleitung meldet insgesamt 14 offizielle Beschwerdeverfahren im Zeitraum 2022 bis 2024. Konsequenzen, die eingeleitet wurden, reichten von Mediationsgesprächen, angeordneten Fortbildungen, dienstlicher Ermahnung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Bisher wurden an der HfM Würzburg im vergangenen Sommersemester zwei Fälle gemeldet, die derzeit noch bei den zuständigen Stellen der Hochschule untersucht werden.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
Es wurden bisher drei Fälle gemeldet. Die Fälle wurden aufgearbeitet und die erforderlichen Konsequenzen gezogen (Präventionsmaßnahmen oder disziplinarische Maßnahme/Personalgespräch).

Hochschule für Film und Fernsehen (HFF):
Es wurde in den letzten fünf Jahren eine offizielle Beschwerde erhoben. Zur Unterstützung der Studentin wurde ein Psychologe involviert. Es wurde in der Folge die Entscheidung getroffen, nicht weiter mit der lehrenden Person zusammenzuarbeiten.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
Ein Fall wurde untersucht mit dem Ergebnis einer Abmahnung.

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Fünf Fälle wurden offiziell untersucht. Kein Fall führte zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.


3.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Prozentsatz der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer)?

Hierzu ist dem StMWK keine belastbare Einschätzung möglich.

4.1 Wie gliedern sich die Fälle der von Gewalt, Mobbing oder anderen Übergriffen Betroffenen nach Geschlecht (bitte tabellarisch angeben nach weiblich, männlich, divers)?
4.2 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen (bitte tabellarisch angeben nach Prozentsatz betroffener rassistischer, antisemitischer, homophober, transphober, islamophober etc. Vorkommnisse)?
4.3 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach Alter und Status an der Kunsthochschule, beispielsweise junge/ältere Personen, Studierende/Mitarbeitende/Lehrende etc. (bitte mit tabellarischer Aufschlüsselung)

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Aufschlüsselung von Fällen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen, nach Statusgruppe und Alter ist im Einzelnen nicht möglich. Die Zahlen werden nicht erhoben. Es lassensich lediglich sehr allgemein folgende Aussagen treffen: Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt können alle Geschlechter betreffen, eine größere Gruppe machen jedoch, was die o. a. Fälle (Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2) betrifft, Frauen aus.

5.1 Wie viele Fälle von Gewalt, Mobbing oder Belästigung pro 1 000 Studierende gab es in den letzten drei Jahren an bayerischen Kunsthochschulen im Vergleich zu anderen Hochschularten?

Eine derartige Statistik liegt dem StMWK nicht vor. Auch sind die Hochschulen nicht verpflichtet, solche statistischen Werte zu erheben. Eine Erhebung bei sämtlichen staatlichen Hochschulen im Freistaat singulär zur Beantwortung dieser Frage ist mit verhältnismäßigem und vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

5.2 Um wie viel Prozent hat sich die Anzahl der gemeldeten Fälle seit Einführung der Gewaltschutzkonzepte verändert?

Eine belastbare prozentuale Auskunft zur Veränderung der gemeldeten Fälle seit Einführung von Gewaltschutzkonzepten und deren Maßnahmen in der Praxis ist nicht möglich. Dennoch kann festgestellt werden, dass die Zahl der geführten Beratungsgespräche sowie die Zahl der offiziellen Beschwerdeverfahren zugenommen haben, weil Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Das StMWK begrüßt, dass die Angebote der Hochschulen angenommen werden.

5.3 Welche Beratungen gab es bisher seitens der Staatsregierung mit anderen Bundesländern und international zu Erkenntnissen rund um das Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention an Kunsthochschulen?

Zum Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention fand aktuell ein Austausch auf dem jährlichen Treffen der Länderreferentinnen und Länderreferenten für Kunst- und Musikhochschulen am 06./07.06.2024 in Nürnberg statt. Das StMWK berichtete hier über die erfolgreich in Bayern durchgeführte Studie „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexuelle Gewalt an der HMTM“. Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass viele der Länder noch nicht so weit in ihren Überlegungen sind wie Bayern, vgl. Art. 25 BayHIG und die Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3. So ist in einigen Bundesländern erst geplant, in die Hochschulgesetze Regelungen gegen Machtmissbrauch aufzunehmen. Bei diesen Beratungen wurde auch auf die Entscheidung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) zum Schwerpunktthema Machtmissbrauch eingegangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit vom 06.05.2024 in Hamburg einstimmig ein Positionspapier und Handlungsempfehlungen zu dem Themenkomplex beschlossen hat.

6. Welches Verfahren wird an Kunsthochschulen angewandt, die kein Gewaltschutzkonzept haben, wenn ein Hinweis auf physische oder psychische Gewalt gegeben wird?

Auch ohne formales Gewaltschutzkonzept, aber auf Grundlage ihrer Richtlinie ist es der AdBK München ein Anliegen, den Gewaltschutz an der Hochschule mit Nachdruck zu verfolgen. Betroffene können sich an Ansprechpersonen (Frauen- und Gelichstellungsbeauftragte, Studiendekane, Ansprechpersonen für Antidiskriminierung, Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung)
oder an Mitglieder der Hochschulleitung richten. Es wurde zudem eine wöchentliche, offene Sprechstunde des Präsidiums für Studierende eingerichtet.

7.1 Wie viele Stunden Schulung zum Thema Gewaltprävention erhalten Studierende, Lehrende und Mitarbeitende an den jeweiligen Kunsthochschulen pro Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kunsthochschule)?

Die Rückmeldungen der Hochschulen zeigen ein differenziertes Bild, das einen direkten Vergleich erschwert, machen aber ein vielfältiges Angebot deutlich:
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Studienjahr 2023/2024
– Studierende: rund 150 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden
Studienjahr 2024/2025 (Planung)
– Studierende: 175 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment; außerdem ist die Einführung eines Mentoring-Programms für Frauen in künstlerischen, pädagogischen wie wissenschaftlichen Führungspositionen im Studienjahr 2024/2025 geplant)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Personen, die eine Aufgabe als Ansprechperson übernehmen, erhalten eine Schulung: zwei Tage à sechs Stunden pro Semester = 24 Stunden pro Studienjahr.
– Alle anderen: Fortbildungsprogramm des Netzwerks 4.0

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Drei Stunden verpflichtende Schulung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
– Weitere freiwillige Schulungen in Höhe von mind. drei Stunden mehrmals pro Jahr möglich.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
– Studierende nehmen verpflichtend an zwei Sensibilisierungstagen (insg. 16 Stunden) zu Beginn des Studiums teil.
– An die Mitarbeitenden richtet sich ein Angebot einer zweitägigen Schulung, welches sukzessive wahrgenommen wird.
– Darüber hinaus gibt es bei Bedarf spezialisierte Angebote.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Aushändigung der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bei Einstellung und Besprechung der Thematik

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Angebot zum Thema Gewaltprävention umfasst im Durchschnitt jährlich ca. zehn Stunden.

7.2 Wie viel Budget (in Euro) wird jährlich pro Kunsthochschule für Gewaltprävention und -schutz bereitgestellt?

Das StMWK stellt Sondermittel in Höhe von rd. 180.000 Euro p. a. bereit, mit denen an der Hochschule für Musik Nürnberg und der Hochschule für Fernsehen und Film München je eine zentrale Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Inklusionsfragen und -träger der Hochschulen und für Betroffene beratend tätig sind, implementiert wurden. Diese beiden Stabstellen sind für alle sechs Kunsthochschulen hauptamtlich tätig. Das StMWK unterstützt ferner den seit 2019 an den drei Münchner Kunsthochschulen durchgeführten „Respekt Tag“ jährlich mit ca. 10.000–15.000 Euro. Daneben hat das StMWK die Studie zum „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt“ der HMTM finanziell unterstützt. Die Hochschulen finanzieren die Aufwendungen im Übrigen in eigener Zuständigkeit und nach Bedarf aus ihrem Budget.

7.3 Wie viele hauptamtlich Mitarbeitende sind an den jeweiligen Kunsthochschulen speziell für Gewaltschutz und -prävention zuständig (bitte mit Angabe, ob diese für die Aufgaben [teilweise] freigestellt
sind oder diese Aufgaben ehrenamtlich zusätzlich neben der eigentlichen Tätigkeit verrichten)?

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeiten in diesem Themenfeld eine Referentin für Personalentwicklung (Frauenförderung) mit 50 Prozent sowie eine Referentin für Diversität und Inklusion für die bayerischen Kunsthochschulen (Dienststelle: HFF) mit 100 Prozent. Zwei Personen im Career Center (jeweils 75 Prozent) setzen Teile ihrer Arbeitszeit in diesem Zusammenhang ein.

Hinzu kommen sechs Personen im Personalrat, von denen eine Person eine Freistellung für zehn Stunden/Woche und eine weitere Person eine Erhöhung ihrer Stunden um sechs Stunden/Woche erhält.
Im Studienjahr 2023/2024 waren folgende Stellen mit dem abgefragten Themenfeld befasst und erfüllten diese Aufgaben weitestgehend ehrenamtlich:
– Studiendekanat: insg. zwei Professorinnen und Professoren
– Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Kunst und Wissenschaft für Studium und Lehre: drei Lehrende
– Gleichstellungsbeauftragte: zwei Beschäftigte der Verwaltung
– Beauftragter für Studierende mit Behinderung, Schwerbehindertenbeauftragte und Antidiskriminierungsbeauftragter: drei Beschäftigte aus Lehre und Verwaltung
– Netzwerk der Vertrauenspersonen: 18 Personen aus Lehre, Verwaltung und Studierende

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Vizepräsidentin für Vielfalt: 50 Prozent Deputat für Tätigkeit als Vizepräsidentin, innerhalb derer das Thema Vielfalt/Prävention verortet ist.
– Zwei Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.
– Zwei Ansprechpersonen für Antisemitismus: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung und zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (ehrenamtlich)
– Zwei Gleichstellungsbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Drei Frauenbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Zwei Personen der Beschwerdestelle (ehrenamtlich)
– Sieben Vertrauenspersonen (ehrenamtlich drei Studierende, zwei Lehrende, zwei Verwaltungsmitglieder)

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Mittlerweile gibt es an der HFF ein niederschwelliges und breit gefächertes Angebot von Beratungs- und Beschwerdestellen. Dabei sind an der HFF folgende Personen im Sinne der Gewaltprävention tätig:
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Referentin an der Stabstelle Diversity – HFF-intern
Nebenamtlich sind folgende Personen an der HFF tätig:
– Eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (teilweise freigestellt)
– Ein Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen
– Ein Beauftragter für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
– Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen
– Zwei Vertrauenspersonen für Studierende (teilweise freigestellt)
Darüber hinaus stehen Betroffenen auch noch folgende zwei Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
– Eine Antidiskriminierungsbeauftragte – extern
– Eine Ansprechperson zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt – externe Rechtsanwältin
Daneben wird auch das Beratungsangebot des Studierendenwerks genutzt.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung
– Eine Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
An der Hochschule sind vier ehrenamtlich Mitarbeitende für Gewaltschutz und -prä-
vention zuständig sowie eine externe Honorarkraft.


    1 https://hmtm.de/wp-content/uploads/PDF/rechtliche-grundlagen/HMTM_Richtlinie_gegen_sexuelle_Diskriminierung_aktualisierte_fassung_neues-CI.pdf

    2 https://ballett.hmtm.de/index.php/akademie/paedagogisches-konzept

    3 https://hmtm.de/unsere-werte/code-of-conduct/

    4 https://www.hfm-nuernberg.de/fileadmin/website/Dokumente/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/Richtlinie_gegen_Machtmissbrauch__Diskriminierung___sexuelle__Bel%C3%A4stigung_und_sexualisierte_Gewalt_an_der_HfM_N%C3%BCrnberg_v._09.07.2024.pdf

    5 https://media02.culturebase.org/data/docs-hff/Antidiskriminierungsrichtlinie%20HFF%2017.04.2024.pdf

    6 https://adbk-nuernberg.de/site/assets/files/5242/anti-d-rl_stand_12022024.pdf

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

    Hier geht’s zur Antwort:

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    Schriftliche Anfrage „Sachstand Kunst am Bau“

    Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) monierte in einem Bericht im November 2019 zu „Kunst am Bau“ umfassende „Vernachlässigungen“. Allein in den Jahren von 2010 bis 2016, so rechnete der ORH vor, habe man 6,2 Mio. Euro für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Bayern aufgewendet. Ob allerdings „die Kunst am Bau ordnungsgemäß erhalten und in einem würdigen Umfeld präsentiert wird, ist weitestgehend dem Zufall überlassen“, heißt es im 60-seitigen Bericht. In seinem Fazit sprach der ORH von „mangelnder Wertschätzung“, die den Kunstwerken entgegengebracht wird. Um die Missstände zu beheben, gab er eine Reihe von Empfehlungen. Die Grünen forderten daraufhin in einem Antrag (Drs. 18/5749) die Staatsregierung auf, sie „zeitnah umzusetzen“. Die Staatsregierung gelobte im Bericht zum Antrag Besserung, u. a. kündigte sie die Erfassung bisher nicht inventarisierter Kunstwerke an und die Unterstützung beim Aufbau eines virtuellen Museums. Seither ist allerdings wenig passiert. In der Diskussion im Ausschuss im Juni 2023 und in den Berichten zu zwei Anträgen (Drs. 18/17682 und 18/17683) der Freien Wähler musste die Staatsregierung einräumen, dass sie weder um die Gesamtzahl der Kunstwerke weiß noch sich in der Lage sieht, die Daten der erfassten Objekte für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Ähnlich beim Thema virtuelles Museum. Selbst für die Erstellung eines Konzepts reichen angeblich die Kapazitäten nicht. Bezeichnend, dass die „Bayerische Staatszeitung“ über die Bemühungen der Staatsregierung in der Ausschusssitzung titelte: „Erstaunliche Ahnungslosigkeit“. Dass es auch anders und besser geht, zeigt die Landeshauptstadt München mit dem Kunst-am-Bau-Programm QUIVID.

    Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
    1.1 Wie viele Kunstwerke sind aktuell in der Fachdatenbank Hochbau (FDH) erfasst?

    Aktuell sind in 1 060 Datensätzen der Fachdatenbank Hochbau (FDH) auch Angaben zu Kunstwerken enthalten, teilweise zu mehreren Kunstwerken.

    1.2 Wie viele Kunstwerke wurden in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) nacherfasst und inventarisiert?
    1.3 Wie viele der nacherfassten Kunstwerke wurden vor 2013 fertiggestellt?

    Die Fragen 1.2 und 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Inventarisierung der Kunstwerke ist Aufgabe der für die Bauten und deren Unterhalt und Betrieb zuständigen Ressorts. Die FDH ist eine Unterstützung bei der baufachlichen Betreuung der staatlichen Liegenschaften und erfasst Kunst am Bau, soweit es zur baufachlichen Betreuung notwendig ist. Als Bestandsdatenbank spiegelt sie den Datenstand zum Zeitpunkt eines Abrufes der Daten wider. Eine Aussage, ob Datensätze in einem bestimmten Zeitraum erfasst wurden, ist nicht möglich. In der FDH sind derzeit 937 Datensätze mit Angaben zu Kunstwerken mit einem Realisierungszeitpunkt vor 2013 enthalten. Diese Datensätze enthalten teilweise Angaben zu mehreren Kunstwerken.

    2.1 Wie viele Stunden pro Woche stehen den zuständigen Stellen im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), den staatlichen Bauämtern und den jeweiligen Ressorts für die (Nach-)Erfassung
    und Inventarisierung der Kunst-am-Bau-Objekte zur Verfügung (bitte mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten)?

    Die Erfassung wie die Nacherfassung der Kunstwerke wird im Rahmen der Ressourcen sukzessive und dezentral bei den beteiligten Behörden fortgeführt. Eine Ermittlung der dafür eingebrachten wöchentlichen Stunden ist nicht darstellbar.

    2.2 Wie viele Kunstwerke sind schätzungsweise bisher noch nicht erfasst und inventarisiert worden?

    Daten zu nichterfassten und nichtinventarisierten Kunstwerken liegen nicht vor.

    2.3 Wie viele der erfassten Objekte erfüllen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Internet?

    Die bislang vorhandenen Datensätze dienen bestimmungsgemäß der Betreuung der Liegenschaften und sind daher grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung geeignet.

    3.1 Warum werden die Kunstwerke, bei denen alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind, nicht umgehend online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
    3.2 Wären bereits existierende digitale Plattformen wie QUIVID, das Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, auch für den Freistaat Bayern eine mögliche Lösung?
    3.3 Gibt es Pläne, mit der Stadt München oder mit anderen Bundesländern mit existierenden digitalen Plattformen Gespräche über eine Übenahme solcher Modelle zu führen?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Es sind keine Kunstwerke oder Plattformen bekannt, bei denen überprüft und festgestellt wurde, dass alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind.

    4.1 Liegt die mit 50.000 Euro geförderte Studie zur Konzeptentwicklung eines „Virtuellen Museums KUNST am BAU“ inzwischen vor?
    4.2 Falls die Studie vorliegt, was sind die wesentlichen Ergebnisse?
    4.3 Welche der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

    Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Zum Umgang mit Kunst am Bau soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) eine Studie erstellt werden. Diese liegt noch nicht vor.

    5.1 In welcher Form unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Planung und den Aufbau eines virtuellen Museums?

    Die Inhalte der in Zusammenarbeit mit dem BBK zu erstellenden Studie sind zunächst abzuwarten.

    5.2 Wie viele Wettbewerbe zu „Kunst am Bau“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
    6.2 Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für „Kunst am Bau“ in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
    6.3 Welche Summe wurde in diesem Zeitraum für Honorare an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler ausgegeben?

    Die Fragen 5.2, 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Eine zentrale Erfassung aller Wettbewerbe zur Kunst am Bau sowie der Ausgaben für Kunst am Bau und der Honorare beteiligter Künstlerinnen und Künstler findet nicht statt. Exemplarisch können die folgenden Wettbewerbe zur Kunst am Bau in den Jahren von 2019 bis 2024 genannt werden. Die angegebenen Summen stellen jeweils die Gesamtsumme für die Honorierung künstlerischer Leistungen sowie die Erstellung des Kunstwerkes dar (teilweise gerundet).

    JahrObjekt KunstwettbewerbBudget rd.
    2019 Flussmeisterstelle Deggendorf 130.000 €
    2019 Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Neubau Zentrum für naturwissenschaftliche Grundlagen Freising 180000 €
    2019  Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, 2. Bauabschnitt 110.000 €
    2019 Landesfinanzschule Ansbach 200.000 €
    2020 NAWAREUM Straubing 100.000 €
    2020 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, Neubau Mensa 45.000 €
    2020 LMU Klinikum München, Neubau Innenstadtklinikum 127.000 €
    2020 LMU Klinikum München, Umbau und Sanierung des Mutterhauses 97.000 €
    2020  JVA München, Krankenabteilung 130.000 €
    2020 / 2021  Bayerische Bereitschaftspolizei Nürnberg, Unterkunft 110.000 €
    2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Neubau OPZ Nord 140.000 €
    2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Forschungsbau TranslaTUM 160.000 €
    2021 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 63.000 €
    2021 JVA Kaisheim, Neubau Versorgungszentrum und Sporthalle 120.000 €
    2021 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Forschungsneubau des Erlangen Centre für Astroparticle Physiks (ECAP)75.000 €
    2021 Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, Neubau Verwaltung 130.000 €
    2021 Klinikum der Universität Regensburg, Forschungsneubau D4 80.000 €
    2021 Klinikum der Universität Regensburg, Ausweichgebäude B5120.000 €
    2021 / 2022  Finanzamt Donauwörth 114.000 €
    2022 Universität Bayreuth, Forschungsgebäude TAO 300.000 €
    2022 Universität Augsburg, Lehrgebäude der medizinischen Fakultät (LGB) 182.000 €
    2022 Universität Augsburg, Institut für theoretische Medizin (ITM) 280.000 €
    2023 JVA Niederschönenfeld 140.000 €
    2022 Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Würzburg 100.000 €
    2023 LMU München, Institut für Chemische Epigenetik (ICEM) 140.000 €
    2023/2024  Polizeiinspektion Eggenfelden 55.000 €
    2024 Haus der Bayerischen Geschichte Regensburg 350.000 €
    2024 Staatsarchiv Kitzingen, Neubau 366.000 €
    2024 Hauptstaatsarchiv München, Neubau Speichermagazin 100.000 €
    2024 Amtsgericht Kaufbeuren 110.000 €
    2024 LMU München, Neubauten ICON/DIAG 200.000 €
    2024 Technische Hochschule Ingolstadt  k. A.
    2024 Technische Hochschule Nürnberg, Informationszentrum 250.000 €
    2024 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Neubau zweier Hörsaalgebäude, FAU Südgelände 120.000 €
    2024 Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Rudolf-Virchow-Zentrum u. Institut für Molekulare Infektionsbiologie 300.000 €
    2024 / 2025  Grünes Zentrum Landshut 100.000 €
    2024 / 2025  Polizeiinspektion Kaufbeuren 180.000 €

    5.3 Bei welchen dieser Verfahren wurden die Empfehlungen des ORH, des BBK und des Leitfadens „Kunst am Bau“ berücksichtigt?

    Die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs werden in den Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau grundsätzlich berücksichtigt. Die Verfahren werden im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundes durchgeführt. Empfehlungen des BBK fließen in die jeweiligen Verfahren ein, sofern der BBK eingebunden ist.

    6.1 Welche ausgewählten Projekte aus den letzten fünf Jahren fielen in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie z. B. prozesshafte oder performative Kunst?

    Es sind keine Projekte zur Kunst am Bau aus den letzten fünf Jahren bekannt, die in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie beispielsweise der prozesshaften oder performativen Kunst, fallen.

    7.1 Wie häufig finden in der Regel Begehungen der Liegenschaften statt, um den Zustand der Kunstwerke zu überprüfen?

    Die Durchführung von Begehungen staatlicher Liegenschaften zur Feststellung des Bauunterhalts richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern, Abschnitt C 1.1. Sonderregelungen für Kunstwerke bestehen hierbei nicht.

    7.2 In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren stillgelegte, beschädigte oder funktionsuntüchtige Kunstwerke wieder instandgesetzt?
    7.3 Welche der vom ORH im Bericht exemplarisch mit Foto gezeigten Kunstwerke wurden seitdem wieder instandgesetzt?

    Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Es wird nicht zentral erfasst, welche stillgelegten, beschädigten oder funktionsuntüchtigen Kunstwerke instandgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Instandsetzung von Kunstwerken im Rahmen des Bauunterhalts aus den zur Verfügung stehendenMitteln der Ressorts.

    8.1 Sind Fortbildungen zu „Kunst am Bau“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Referendare der Staatlichen Bauämter verpflichtend?
    8.2 Wie häufig werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten?

    Die Fragen 8.1 und 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Fortbildungen zu Kunst am Bau sind Teil der Ausbildung und gehören zum allgemeinen Regelwerk der Bauverwaltung. Nach Möglichkeit ist die Mitarbeit der Referendarinnen und Referendare an der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs „Kunst am Bau“ vorgesehen. Weiteres erfolgt anlassbezogen.

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens im Fall Alfred Flechtheim“

    Vor dem Hintergrund, dass Bayerns Kunstminister Markus Blume öffentlich die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst betont, jedoch laut Süddeutsche Zeitung den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim – trotz schwerer Krankheit und Kinderlosigkeit des um Restitution bittenden – die Rückgabe von bedeutenden Kunstwerken – darunter Werken von Picasso und Klee – durch das Verschieben auf eine erst in Laufe des Jahres 2025 einzurichten geplante Schiedsgerichtsbarkeit hinauszögert, frage ich die Staatsregierung:

    Wie erklärt die Staatsregierung die bisherige Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens, (bitte mit Angabe der seit Juni 2022 ergriffen Maßnahmen, um die Restitution der Flechtheim-Werke zu beschleunigen), wie bewertet die Staatsregierung die Konsequenzen, die sich aus dieser Verzögerung für die bereits hochbetagten Erben ergeben könnten, plant sie, angesichts der ethischen und historischen Verantwortung Bayerns und der Kulturhoheit der Länder, Maßnahmen, wie zB die Nutzung bereits bestehender Schlichtungsverfahren und Claim-Bearbeitungswege, wie die bereits bestehende und von den Ländern selbst eingerichtete Beratende Kommission NS-Raubgut, zu ergreifen, um die Restitution beschleunigt zu ermöglichen (falls nein, bitte mit Angabe der Gründe, die Restitution von Flechtheim-Kunstwerken auf eine erst ab 2025 geplante Schiedsgerichtsbarkeit zu verschieben und nicht – wie international durch die Washingtoner Prinzipien empfohlen – in einem zeitnahen Verfahren)?

    Hier geht’s zur Antwort:

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Streichung der Theaterstatistik“

    Ich frage die Staatsregierung,

    welche statistischen Erhebungen aus dem Kulturbereich in Bayern wie beispielsweise die Bayerische Theaterstatistik gibt es (bitte mit
    Ort und Art der Datenerhebung angeben sowie Ort der Nutzung und Veröffentlichung der Daten), welche dieser statistischen Erhebungen im Kulturbereich sind von der Änderungen im Bayerischen Statistikgesetz, die im Rahmen des Modernisierungsgesetzes vorgenommen werden sollen, betroffen (bitte alle Betroffenen Statistiken angeben, mit der Information ob diese gestrichen oder verändert werden, bitte bei Veränderungen Art der Veränderung angeben), wie plant die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Wirksamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Kulturbereich zukünftig nicht nur weiterhin, sondern besser als bisher, beispielsweise durch Maßnahmen mit Benchmarking-Möglichkeit und Nicht-Publikums-Forschung wie KulturMonitoring (KulMon®), abgebildet wird?

    Hier geht’s zur Antwort:

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    Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

    Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

    Antwort der Staatsregierung

    Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

    1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
    der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
    1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

    Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

    1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
    2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
    2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
    2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
    6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
    6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
    6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

    Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
    werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
    Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
    Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
    der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

    3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
    3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
    3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
    4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
    4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
    5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
    OTEC zur Stellplatzreduktion?
    5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
    5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
    7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
    7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
    8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
    falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

    4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
    7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

    Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

    8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
    Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

    Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

    8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
    hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

    Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


    1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Wie verständlich sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern?“

    Ich frage die Staatsregierung:

    „Der Rundfunkrat in Bayern hat die Aufgabe, das Programm des BR zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die dargebotenen Inhalte alle Menschen in Bayern erreichen, daher frage ich die Staatsregierung, wie viele Menschen in Bayern aktuell keiner Konfession bzw. keinem Bekenntnis angehören, welche drei Muttersprachen sind neben Deutsch am häufigsten vertreten (bitte Zahl der jeweils in Bayern lebenden Sprechenden angeben), welche sind die drei größten muslimischen Verbände in Bayern (bitte mit Abgabe der jeweiligen Mitglieds-Zahlen insbesondere Ditib, Millî Görüş und Aleviten)?“

    Hier geht’s zur Antwort:

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von nichtstaatlichen Museen“

    Welche der nichtstaatlichen Museen in Bayern, die in den vergangenen fünf Jahren eine Förderung von Seiten des Freistaats bzw. von Stellen des Freistaats bekommen haben, lagen vor dem Hintergrund der Veränderung der Förderrichtlinien für kommunale und nicht-kommunale Förderempfänger, die von Staatsminister Markus Blume auf Anfrage der Augsburger Allgemeinen Zeitung verkündet wurden, in den vergangenen fünf Jahren mit ihren Förderanträgen unterhalb dieser sogenannten “Bagatellegrenzen” von 3000 Euro bzw. 6000 Euro pro Projekt (bitte Museen tabellarisch mit Name, Ort, Regierungsbezirk und beantragten Fördersummen angeben), welche Alternativen der Erfüllung des laut Anfrage des Münchner Merkur an das CSU-geführte Ministerium “Hinweis des Bayerischen Obersten Rechnungshofes”, aufgrund dessen man handeln müsse, wurden in Erwägung gezogen (bitte mit Angabe von Gründen, aus denen man die jeweiligen alternativen Wege nicht ging), wie will die CSU-FW-Staatsregierung den Betrieb dieser auf kleine Fördersummen dringlichst angewiesenen Häuser sicherstellen?“

    Hier geht’s zur Antwort: