Schlagwortarchiv für: Anfrage

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Kleine Anfrage – AzP „Staatliche Unterstützung des Ludwig-Erhard-Gipfels“

Ich frage die Staatsregierung:

Nachdem der Freistaat Bayern aktuell die Förderungen des Ludwig-Erhard-Gipfels, einer Konferenz, die von der Weimer Media Group, einem Unternehmen, das von dem derzeitigen Bundeskulturstaatsminister Weimer gegründet und an dem er bis vor kurzem noch Anteile gehalten hat, veranstaltet wird, prüft, frage ich die Staatsregierung, welche Compliance-Regelungen dieser Prüfung zu Grunde liegen, unter welchen Bedingungen Förderungen des Freistaats für ähnliche Veranstaltungen vergeben werden (bitte Veranstaltungen inkl. Fördersummen sowie Zielsetzung der Veranstaltung, Zielgruppe, Wirkung und Benefit für Bayern, Teilnehmende etc.) und auf Basis welcher Compliance-Kriterien Ministerpräsident Markus Söder über die Teilnahme und Schirmherrschaft für eine solche Veranstaltung entscheidet?

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Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

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1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

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Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung:

Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der
parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?

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Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

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Kleine Anfrage – AzP „Zukunft des Museums für Franken“

Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:

Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?

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Kleine Anfrage – AzP „Steuergelder Wittelsbacher Ausgleichsfonds“

Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?

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Kleine Anfrag – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:

Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?

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Schriftliche Anfrage „Modernisierung des Ticketbuchungssystems der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt“

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf eine Anfrage von Tim Pargent, Benjamin Adjei und mir, auf Grundlage von Informationen der Bayerischen Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH:

1.1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung der staatliche Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in den letzten fünf Jahren zur Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen ergriffen (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation auflisten)?

Im Jahr 2020 wurde die Planung zur Einführung von Onlinetickets in der Schlösserverwaltung aufgenommen. Nachfolgend werden die Objekte der Schlösserverwaltung mit einem Onlineticketangebot mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

Liegenschaften Jahr
Schloss Neuschwanstein 2020
Schloss Nymphenburg 2021
Schloss Linderhof 2022
Markgräfliches Opernhaus 2023
Neues Schloss Herrenchiemsee 2023
Residenz München 2025

Der Ticketverkauf in Schloss Neuschwanstein erfolgt durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds über das Reservierungssystem der Firma Axess AG. In den übrigen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung mit Onlineticketangebot kommt ein System der Firma Amepheas zum Einsatz. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH ist Vorreiterin bei Onlinetickets in der Binnenschifffahrt in Bayern. Die Einführung und Weiterentwicklung von Onlinebuchungssystemen wird entsprechend den Bedürfnissen der Fahrgäste priorisiert: Eine frühzeitige Buchung mit Sitzplatzreservierung ist in erster Linie am Königssee relevant, weil dort weniger Sitzplätze pro Fahrt zur Verfügung stehen als auf den größer dimensionierten Passagierschiffen der anderen Seen. Die eingesetzten Onlinebuchungssysteme sind immer in das Kassensystem des jeweiligen Standorts integriert. Nachfolgend werden die Standorte der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

StandortJahr
Königssee2020
Tegernsee2023
Ammersee2025
Starnberger See2026 (geplant)

Die Unternehmenswebseite der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH bietet umfangreiche Informationen über das Angebot der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und touristische Attraktionen an den Standorten.

1.2 Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in absehbarer Zeit geplant, um die Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen zu verbessern (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation angeben)?

Die Einführung des Onlinetickets in den besucherstarken Objekten der Schlösserverwaltung befindet sich in Planung und Umsetzung. Dabei müssen objektabhängig noch vor Inbetriebnahme bauliche Maßnahmen, beispielsweise zur Verlegung von Datenleitungen, durchgeführt werden. Eine Einführung eines Onlinetickets in allen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung erscheint unter Achtung der im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit derzeit nicht sachgerecht, da die Einführung und der Betrieb eines derartigen Systems nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, die gerade bei besucherschwächeren Objekten nicht im Verhältnis zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stehen würden. Auf den Internetseiten der Schlösserverwaltung wird bereits ein breites Informationsangebot für Interessierte sowie Besucherinnen und Besucher der Objekte der Schlösserverwaltung bereitgestellt. Dazu werden neben Informationen zur Anfahrt, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen, Gastronomie und Kontaktmöglichkeiten auch Informationsbroschüren zu den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion und die Integration der Auslastungsanzeige in die Unternehmenswebseite. Darüber hinaus evaluiert und optimiert die Bayerische Seenschifffahrt GmbH laufend ihr Buchungssystem.

2.1 E-Mail-Adressen mit welchen Top-Level-Domains (TLDs) werden beim Buchen von Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH nicht akzeptiert?
2.2 Was ist der Grund dafür, dass bestimmte Top-Level-Domains nicht zugelassen sind?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Im Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung sowie im Onlineticket der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH werden aktiv keine E-Mail-Adressen oder Top-Level-Domains gesperrt.

3.1 Welche technischen oder organisatorischen Gründe verhindern derzeit, dass Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der
Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in digitale Wallets wie Apple Wallet oder Google Wallet importierbar sind?
3.2 Ist die Einführung entsprechender Wallet-Funktionalitäten aktuell in Planung?
3.3 Falls ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Die Onlinetickets im Bereich der Schlösserverwaltung stehen sowohl als pdf-Datei als auch für die Übernahme in digitale Wallets zur Verfügung. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion. Eine Einführung für die anderen Seen wird geprüft.

4.1 Wann wurden die in den genannten Organisationen eingesetzten Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule zuletzt umfassend auf den aktuellen Stand der Technik aktualisiert?
4.2 Werden regelmäßig Audits und Updates an den jeweils verwendeten Softwarekomponenten durchgeführt?
4.3 Falls ja, in welchem Turnus?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Beim Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist das Hosting und die Wartung des Onlineticketsystems auf den Dienstleister des Kassensystems übertragen. Die Firma aktualisiert laufend die Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule. Die Sicherheit der IT der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH wird laufend durch externe Dienstleister gewährleistet. Softwareaktualisierungen erfolgen laufend durch die hausinterne IT-Abteilung.

5. Welche Konzepte, Prozesse oder Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, damit die digitalen Angebote der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und der Schlösserverwaltung kontinuierlich an aktuelle IT-Standards und Nutzerbedürfnisse angepasst werden?

Für das Onlineticketing der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist nach Informationen der Schlösserverwaltung hierfür der Anbieter der eingesetzten Kassensoftware beauftragt. Alle weiteren IT-Anwendungen werden vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Schlösserverwaltung und IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates sorgen für die regelmäßige Anpassung an die aktuellen IT-Standards. Beim Onlineticketing der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sorgen nach Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH die Anbieter der jeweils eingesetzten Kassensoftware durch Updates für regelmäßige Aktualisierungen. Die weiteren IT-Anwendungen werden von der hausinternen IT-Abteilung zusammen mit Drittanbietern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.

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Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

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Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“

Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:

Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?

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Kleine Anfrage – AzP „Novelle des Kulturgutschutzgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung,

welche Ressourcen das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bereitstellen muss, um die durch die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes auf Bundesebene in Kraft tretenden neuen Vorgaben zur Sicherstellung und Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgut (insbesondere von Objekten, die im EU-Ausland erworben wurden) sicherzustellen, inwieweit sich die neuen Verfahren auf interne
Verwaltungsvorschriften und Vollzugshinweise auswirken (bitte einzeln angeben inkl. möglichem Personalmehrbedarf/Personalminderbedarf) und welche weiteren Anpassungen sind landesrechtlich oder verwaltungsseitig notwendig, um der von der Vorgängerregierung auf Bundesebene erarbeiteten und nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesnovelle in Bayern voll und ganz Rechnung zu tragen?

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Schriftliche Anfrage „Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur – Evaluation der Initiative ‚bink‘ und deren Wirksamkeit“

Die Klimakrise stellt uns vor immense Herausforderungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betreffen – auch den Kunst- und Kultursektor. Die jüngsten Ereignisse wie die verheerenden Überschwemmungen in Bayern und unseren Nachbarländern unterstreichen die Dringlichkeit einer umfassenden ökologischen und sozialen Transformation auf dem Weg zu null Emissionen. Der Freistaat Bayern hat sich per Gesetz das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle Potenziale nutzen und jeden Sektor in die Verantwortung nehmen. Der Kunst- und Kulturbereich spielt hierbei eine zentrale Rolle, nicht nur als Vorbild, sondern auch als Impulsgeber für gesellschaftliche Veränderungen. Die kürzlich gestartete Initiative „bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur“ ist ein wichtiger erster Schritt, der dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juli 2023 „Beratung für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur“ (Drs. 18/29803) nachkommt. Jedoch kann und darf bink nicht als alleinige Maßnahme oder gar als Greenwashing oder Feigenblatt dienen. Vielmehr muss die Initiative der Auftakt sein, mit dem die Staatsregierung den Kultursektor bei der tiefgreifenden und ganzheitlichen Transformation unterstützt.

Die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

1.1 Wie viele Besuche verzeichnete die Plattform bink seit ihrem Start am 18.09.2024 (bitte nach einzelnen Monaten aufschlüsseln, um Kick-off-Effekte oder Maßnahmen der bewerbenden Begleitung sichtbar machen zu können)?

Zielvorgaben für Klickzahlen von bink bestehen nicht. Vielmehr steht die passgenaue Adressierung der betroffenen Kultureinrichtungen im Vordergrund. Vom 18.09.2024 bis einschließlich 31.03.2025 wurde die Webseite bink-bayern.de 2.721 Mal besucht. Die monatlichen Besuchszahlen bewegten sich zwischen 259 Besuchen im März 2025 und 587 Besuchen im Oktober 2024.

Die monatsweise Aufschlüsselung stellt sich dar wie folgt:
September 2024: 420 Besuche
Oktober 2024: 587 Besuche
November 2024: 333 Besuche
Dezember 2024: 545 Besuche
Januar 2025: 346 Besuche
Februar 2025: 259 Besuche
März 2025: 259 Besuche

1.2 Wie viele Anfragen zu dem Format „Orientierungsgespräch binkStart“ gingen im besagten Zeitraum ein?

Zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 gingen 15 Anfragen zum Format „binkStart“ ein.

1.3 Wie viele Veranstaltungen der „Infoveranstaltung binkImpuls“ gab es (bitte mit Angabe der jeweiligen Anmeldungen/Teilnehmendenzahlen)?

Im Zeitraum zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 fanden zwei bink-Impulse statt.
Der binkImpuls #1: „Nachhaltig ins Handeln kommen – Der schwierigste Schritt ist immer der erste“ fand am 31.10.2024 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 36 Personen teil.
Der binkImpuls #2: „Klimaschutz in der Kultur – Werkzeug und Methode für den Wandel“ fand am 13.02.2025 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 30 Personen teil.

2.1 Auf wie viele Teilnehmende ist das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ begrenzt (bitte etwaige Deckelungshöhe hinsichtlich der teilnehmenden Personen/Institutionen bzw. Mittel unter Angabe des jeweiligen Zeitraums seit 18.09.2024 aufschlüsseln)?

Das Format ist für 2024 und 2025 auf insgesamt maximal zehn Kultureinrichtungen ausgelegt.

2.2 Wie oft wurde das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ genutzt (bitte Anzahl der Nutzungen im Zeitraum angeben)

Bislang wurde noch kein binkCheck durchgeführt. Mögliche Gründe sind die längere Vorlaufzeit für das Format bei den Einrichtungen und der breit angelegte Ansatz des Nachhaltigkeitsassessments, da viele Einrichtungen zunächst auf die Themen Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung fokussiert waren. Eine Aussage zu treffen, ob der binkCheck als Angebotsbaustein von bink für die übrigen Kultureinrichtungen erhalten bleiben soll, wäre aufgrund der erst kurzen Laufzeit von bink verfrüht.

2.3 Wie viele „Roundtable – binkAustausch“ fanden statt (bitte seit 18.09.2024 angeben unter Angabe der jeweiligen Teilnehmendenanzahl)?

Der binkAustausch #1: „Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gemeinsam den Weg zur Umsetzung finden“ fand digital am 04.02.2025 statt. An der Veranstaltung nahmen 41 Personen aus 16 Kultureinrichtungen teil.

3.1 Welche spezifischen Analysetools werden zur Erfassung und Auswertung der Besuchsdaten (Homepage, Veranstaltungen, Monitoring der Mailings, Beratungen, sonstige Angebote seit 18.09.2024) verwendet?

Zur Erfassung und Auswertung der digitalen Kommunikation kommen verschiedene Analysetools zum Einsatz:

  • Auswertung Website: Matomo
  • Auswertung Quartalsmailing/Newsletter: integriert in Newsletter-Programm, Versand Mailings über Salesforce
  • Auswertung Social Media: Meta Business Suite
  • Auswertung Veranstaltungen: Salesforce, Feedbackfragebögen
  • Auswertung Beratungen: Salesforce, Feedbackfragebögen Ende 2025 sind geplant Auswertung sonstige Angebote: Salesforce

3.2 Welche Besuchsdaten werden bei den Angeboten (Homepage, Veranstaltungen, Mailings, Beratungen, Infoangebote, sonstige Angebote seit 18.09.2024) erfasst?

Folgende Besuchsdaten werden erfasst:

  • Besuchsdaten Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn): je nach Plattform Anzahl der Posts, Reichweite, Impressionen, Interaktionen, Interaktionsrate, Beitragsinteraktion, Klickrate, Anzahl Werbeanzeigen
  • Besuchsdaten Homepage: Besuche, Anzahl Seitenansichten, Verweildauer, interne Suchen
  • Customer Journey und Net Promoter Score:
  • Wie wurden Sie auf unser Beratungsangebot aufmerksam?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie bink weiterempfehlen (Nutzerzufriedenheit)?
  • Besuchsdaten Mailings: Versandzeitpunkt, verschickte Gesamtzahl, Öffnungsrate, KlickratebinkNetzwerk: Anzahl der Teilnehmenden
  • Nachfrage Beratungsangebote: Anzahl, angebotsspezifisch
  • Veranstaltungen: Anzahl der Teilnehmenden

3.3 Werden die erfassten Daten regelmäßig in Form von Reporting-Systemen zusammengefasst und zur Analyse weitergeleitet bzw. von Fachleuten ausgewertet (bitte um Information, wer die Daten zur Erfolgsmessung wie auswertet, unter Angabe der zeitlichen Reporting-Abstände)?

Die Besuchsdaten sowie die Kommunikationsaktivitäten werden von Bayern Innovativ erfasst und quartalsweise an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) übermittelt.

4.1 Wie werden die erfassten Daten wie Bounce Rate etc. zur Optimierung der Plattform (Homepage/Mailings) genutzt?

Die erfassten Daten helfen, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen. Hieraus werden technische Optimierungen und die inhaltliche Fortentwicklung des Angebots abgeleitet.

4.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Reichweite von bink zu erhöhen und mehr Kultureinrichtungen, Institutionen, Einzelpersonen und Verbände zu erreichen?

Um die Reichweite von bink zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Hinweise und Links auf bink-bayern.de auf den Websites von Bayern Innovativ und bayernkreativ
  • Posts zum bink-Angebot auf verschiedenen Social-Media-Plattformen
  • Quartalsmailing binkImpuls für das binkNetzwerk
  • Direktansprache von Kulturinstitutionen und Verbänden via E-Mail und Telefon
  • Vorstellung von bink auf verschiedenen Veranstaltungen (bislang: Kunstareal München, Austausch der Green-Culture-Anlaufstelle auf Bundesebene, Forum für die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft)

5.1 Wie verteilen sich die Besuchs- und Teilnehmendenzahlen bei den Angeboten von bink (Homepage, Beratung, Info, Mailings, sonstige Angebote) auf die verschiedenen Sparten des Kunst- und Kulturbereichs (bitte mit Auflistung nach Sparten, jeweils aufgeschlüsselt nach Angeboten)?

Diese Frage lässt sich nur für die Nutzung der Veranstaltungen und Beratungen beantworten. Die prozentuale Verteilung wird in dem folgenden Diagramm dargestellt:

250630_sAn_Diagramm_Kultureinrichtungen nach Sparte_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Unter die Rubrik „Sonstiges“ fallen Studierende, Angehörige freier Berufe, andere Initiativen, Beratungsunternehmen, Organisationen, Unternehmen für Theaterproduktion und Bühnenbild.
Hinsichtlich der weiteren Aktivitäten wird die Nutzung nicht spartenmäßig erfasst.

5.2 Welche demografischen Daten liegen über die Nutzenden vor (z. B. Alter, Geschlecht, regionale Verteilung, Bildung)?

Da sich das Angebot vornehmlich nicht an Einzelpersonen, sondern an Kulturinstitutionenrichtet, werden diese Daten nicht erfasst.

5.3 Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf der Plattform?

Die durchschnittliche Verweildauer lag zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 bei 1 Minute 27 Sekunden.

6.1 Wie viele Kultureinrichtungen haben bisher konkrete Maßnahmen zur Nachhaltigkeit aufgrund der Beratung durch bink umgesetzt (bitte mit Angaben zur Einsparung von CO2-Äquivalenten bzw. mit Blick auf alle 17 Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung auf gemessene andere Ergebnisse)?

Diese Daten können nicht erhoben werden bzw. die unterstellte unmittelbare Kausalität zwischen bink-Aktivität und bezifferbarer Einsparung in CO2-Äquivalenten ist aufgrund der Multikausalität und Komplexität der Vorgänge nicht ableitbar.

6.2 Welche messbaren Ziele wurden für bink in Bezug auf CO2-Äquivalent-Einsparungen im Kultursektor bis 2040 festgelegt (bitte geplante Milestones angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

6.3 Wie wird die Zusammenarbeit zwischen bink und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen koordiniert?

bink steht in engem Kontakt mit Anlaufstellen auf Bundesebene wie der Green-Culture-Anlaufstelle, Culture4Climate oder den vergleichbaren Landesanlaufstellen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Am 02.12.2024 fand ein virtueller Runder
Tisch der Anlaufstellen statt, im Rahmen dessen erörtert wurde, wie sich die Anlaufstellen auf Bundes- und Landesebene koordinieren k önnen. Darüber hinaus greift binkauf das bestehende Netzwerk von Bayern Innovativ zurück.

7.1 Wie viele Stellen wurden für die Beratung der Kulturschaffenden über die bink-Plattform geschaffen (bitte um Angabe der Vollzeitäquivalente unter Angabe der Stundenzahl und Eingruppierung)?
7.2 Auf welchen Zeitraum sind diese Stellen angelegt (bitte etwaige Befristungszeiten angeben)?
7.3 Wird der Personalumfang der Nachfrage angepasst und gegebenenfalls erhöht oder reduziert (bitte unter Angabe des vorgesehenen Evaluierungszeitraums für etwaige Anpassungen)?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da es sich bei bink nicht um eine staatliche Einrichtung handelt, wurden keine Stellen geschaffen. Vielmehr stellt Bayern Innovativ als Vertragspartner die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung.

8.1 Warum ist die Kreativwirtschaft von der Beratung durch bink ausgenommen?
8.2 Wie grenzt die Staatsregierung insbesondere bei Einzelpersonen und der Freien Szene „Kreativwirtschaft“ ohne von „Kulturszene“ mit Beratungsanspruch ab?
8.3 Welche passgenauen Beratungsmöglichkeiten zur ökologischen Nachhaltigkeit bietet die Staatsregierung zur Unterstützung bei der sozial-ökologischen Transformation und Erreichung der bayerischen Klimaziele der Kreativwirtschaft stattdessen?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Angebot von bink richtet sich vornehmlich an staatliche und nichtstaatliche Kultureinrichtungen in Bayern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln und die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Der Begriff Kreativwirtschaft umfasst dagegen nach üblicher Definition die Teilmärkte Software und Games sowie Werbewirtschaft, gelegentlich auch das Design.
Aufgrund gestiegener Energiekosten infolge des Angriffes Russlands auf die Ukraine und der Ausweitung der CO2-Bepreisung bestehen für Unternehmen (der Kreativwirtschaft) bereits starke Anreize, ökologische Entscheidungen zu treffen. Zur Unterstützung stehen dabei verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen auch der Kreativwirtschaft offen. Zu den einzelnen Programmen gibt es in der Regel auch Beratungsangebote. Über die erwähnten Beratungen hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit auch im Rahmen von „bayernkreativSTUNDE“, einem Beratungsformat von bayernkreativ, behandelt. Eine darüber hinausgehende branchenspezifische Beratung, die es für die überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftsbranchen nicht gibt, für die Kreativwirtschaft speziell über bink bereitzustellen, erscheint daher nicht geboten.

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Kleine Anfrage – AzP „Museumsrichtlinien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Inhalte genau sind in den neuen Museums-Richtlinien zu finden, die zum 01.07.2025 in Kraft treten sollen (bitte im Wortlaut inkl. Zielsetzung der Novelle angeben), wann wurden die unmittelbar Betroffenen, also Museumsleitungen und Museums-Belegschaften, über die Inhalte und damit verbundenen neuen Strukturen, Rechte und Pflichten, die sich aus den Richtlinien ergeben können informiert bzw. bei der Erarbeitung der Eckpunkte bzw. der Richtlinie selbst mit eingebunden (bitte Gruppen angeben, die über die Planungen bzw. konkrete Eckdaten/Entwürfe der Richtlinie im Wortlaut informiert bzw. eingebunden wurden, sowie Zeitpunkt und Art und Weise dessen) und wie viel Zeit bleibt den Institutionen, um zu reagieren, z. B. nicht praktikable Neuregelungen anzupassen und/oder neue Vorgaben zu implementieren?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



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Kleine Anfrage – AzP „Finanzierung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) und seiner Vorgängerinstitutionen“

Mein Kollege Johannes Becher fragt die Staatsregierung:

In welcher Höhe hat der Freistaat Bayern Beiträge zur Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) sowie zur Einrichtung seiner Vorgängerinstitutionen bzw. deren Träger geleistet (bitte die für die Einrichtung aufgewendeten Summen mit dem jeweiligen Jahr der Zahlung tabellarisch angeben), welche jährlichen Mittel wurden bzw. werden seit der erstmaligen Zahlung bis einschließlich 2025 für den laufenden Betrieb des DZK, seiner Vorgängerorganisationen sowie der Trägerstiftung aufgewendet (bitte mit Jahreszahl und Summe angeben) und in welcher Weise begründet die Staatsregierung die jeweilige finanzielle Beteiligung?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Pressefreiheit in Bayern – Schutzmaßnahmen, Vorfälle und Bewertung durch die Staatsregierung“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie viele gemeldete Vorfälle im Zusammenhang mit Angriffen, Bedrohungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen gegen Medienschaffende wurden der Staatsregierung jeweils in den Jahren 2019 bis 2024 bekannt (bitte Aufschlüsslung nach Vorkommnissen bei Versammlungen, online, allgemein im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit, sowie in der Gesamtzahl), welche Mittel hat die Staatsregierung in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Medienschaffenden verausgabt, insbesondere im Rahmen der Projekte „Sicher von Demonstrationen berichten“ und „Konsequent gegen Hass“ sowie durch staatlich unterstützte Aus- und Weiterbildungsangebote (bitte mit Angabe der jeweils veranschlagten und jeweils abgerufenen Mittel) und inwiefern sieht die Staatsregierung durch Projekte wie „Sicher von Demonstrationen berichten“, die Initiative „Konsequent gegen Hass“, die Förderung journalistischer Weiterbildung, die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Journalisten-Verband (BJV), ver.di oder ähnlichen, zum Teil vom Freistaat unterstützten Projekten, einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage von Journalistinnen und Journalisten und somit der Freiheit der Presse in der Berichterstattung in Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz“

Mit der Einrichtung eines Schiedsgerichts im Jahr 2025 wird es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein geordnetes Verfahren mit rechtskräftigen Beschlüssen zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern geben. Doch auch in anderen Bereichen wurde von den Nazis verfolgten Personen Eigentum entzogen oder abgepresst. Die Aufarbeitung ist auch hier dringend nötig. So gibt es Hinweise darauf, dass Immobilien, die in der Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden, nicht an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben worden sind und sich teilweise noch im Besitz des Freistaates Bayern befinden.

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, zu den Fragen 1.3 bis 2.3 in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16.04.2025, auf die Anfrage von meiner Kollegin Claudia Köhler, meinem Kollegen Tim Pargent und mir


1.1 Wie viele Immobilien hat der Freistaat Bayern ab dem Jahr 1949 auf Grundlage der Kontrollratsdirektive an sich selbst statt an die früheren Eigentümer überschrieben (bitte tabellarisch auflisten)?

Es existiert keine statistische Erfassung der ab dem Jahr 1949 durchgeführten Rückerstattungsverfahren. Die entsprechenden Rückerstattungsakten befinden sich mittlerweile in den bayerischen Staatsarchiven.

1.2 Wie ist der Freistaat Bayern in dieser Zeit bis heute mit den Rückgabeersuchen der ehemaligen Eigentümer umgegangen (bitte tabellarisch pro Immobilie angeben)?

Vergleiche Antwort zu Frage 1.1.

1.3 Wie wird die Villa in der Möhlstraße 12a in München-Bogenhausen aktuell genutzt?

Aktuell befinden sich in der Immobilie sechs Mietwohnungen im Bestand der Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH (Stadibau).

2.1 Sollte die Villa zu Wohnzwecken genutzt werden, besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Freistaat und den Bewohnern und Bewohnerinnen?
2.2 Ist eine Anmietung der Wohnungen über den freien Markt möglich oder ist dies Beamtinnen und Beamten des Freistaates vorbehalten?
2.3 Wenn Frage 2.2 mit ja beantwortet wird, welche Kriterien müssen diese Personen erfüllen, um für eine Anmietung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken infrage zu kommen?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet.

Die Wohneinheiten wurden der Stadibau zum 1. Januar 1995 vom Freistaat Bayern im Pachtverhältnis übertragen und unterliegen dem Belegungsrecht der staatlichen Wohnungsfürsorge. Die Mieter werden durch die Wohnungsfürsorgestelle des Landesamts für Finanzen benannt, der Mietvertrag wird direkt mit der Stadibau geschlossen. Wohnungsfürsorgeberechtigt sind gemäß den Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien die Beschäftigten des Freistaates Bayern, der Uniklinika und der Bayerischen Staatsforsten.

3. Welche Bemühungen unternimmt die Staatsregierung, um die eigene Rolle von Enteignungen von Verfolgten des NS-Regimes in Bezug auf Immobilien aufzuarbeiten?

Beim Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz bestehen aus Sicht der Staatsregierung entscheidende Unterschiede zu den Grundsätzen für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Für die Rückgabe von Immobilien in Deutschland nach dem Jahr 1945 wurden spezifische gesetzliche Regelungen – angefangen mit dem Gesetz Nr. 59 der Militärregierung im amerikanischen Kontrollgebiet vom 10. November 1947 – geschaffen, die klare Antragsfristen und rechtliche Verfahren vorsahen. Beruhend auf den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen wurde in jedem Fall, in dem Rückerstattungsansprüche angemeldet wurden, ein individuelles Entschädigungsverfahren vor den Wiedergutmachungsbehörden durchgeführt. Hintergrund dieser Vorgehensweise war, dass der Belegenheitsort von Immobilien stets bekannt war, während Kulturgüter bzw. Kunstwerke oftmals nicht mehr auffindbar waren und als verschollen galten. Aus diesem Grund beschränken sich die Washingtoner Erklärung und die weiteren Bemühungen zur Provenienzforschung auf Kulturgüter. Immobilien sind von diesem Regelwerk nicht umfasst.

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Kleine Anfrage – AzP „Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im StMWK“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie hoch ist die aktuelle Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sowie in den staatlichen Kulturinstitutionen (bitte mit Auflistung der einzelnen Institutionen mit jeweiliger Quote), welche konkreten Maßnahmen ergreift das StMWK, um die Beschäftigungsquote zu erhöhen bzw. die gesetzliche Pflichtquote in den einzelnen Institutionen zu erreichen und welche strukturellen oder branchenspezifischen Herausforderungen erschweren insbesondere im Bereich Kunst und Kultur die Erfüllung der Schwerbehindertenquote?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan Konzerthaus – Markterkundung“

Ich frage die Staatsregierung, wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Projekt Konzerthaus München“

Ich frage die Staatsregierung:

Wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?

Hier geht’s zur Antwort: