Pressemitteilung: Landesmittel auch für die Landeshauptstadt: Gemeinsame Verantwortung für die Freien Bühnen Münchens

„Es brennt“ – mit diesen Worten ist der kürzlich veröffentlichte Hilferuf der acht Freien Bühnen Münchens überschrieben. Denn obwohl der Münchner Haushaltsausschuss bei den Mitteln für die Freie Szene nicht kürzte, sind Freie Theater in München von der Schließung bedroht. Der Grund: fehlende Finanzierung. 
Jedes freie Stadtteiltheater in München versorgt rechnerisch fast 190.000 Münchnerinnen und Münchner mit Kultur – das Umland ist da noch nicht mitgerechnet. Die Bühnen erfüllen damit den Kulturauftrag für mindestens 1,5 Millionen Menschen in Bayern. 

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen sieht deshalb auch den Freistaat in der Pflicht: “Bayern ist Kulturstaat. Der Freistaat sollte stolz auf seine Hauptstadt und deren Kulturszene sein. Dazu gehört auch, sich nicht aus der Landesverantwortung für die freie Szene der Landeshauptstadt zu stehlen. Bei der Kulturförderung sind Land und Kommune jeweils gemeinsam verantwortlich. Nur für die freie Szene in München gilt das offenbar nicht. Denn hier ist von staatlichem Engagement keine Spur.“ 

Bühnen mit Sitz in München sind bei der Landesförderung der nichtstaatlichen Theater grundsätzlich nicht antragsberechtigt.[1] Und auch der Kulturfonds – an sich ein wertvolles Instrument der Kulturförderung – schließt München, und damit über anderthalb Millionen Menschen, kategorisch aus.[2] 

Sanne Kurz kritisiert diese Benachteiligung und erinnert an die langjährige Forderung der Landtagsgrünen nach einer gedeckelten Öffnung des Kulturfonds auch für München: “Über rote Teppiche laufen Markus Söder und Markus Blume gern. Aber wenn die freie Szene unserer Landeshauptstadt als wichtige Impulsgeberin, Innovationstreiberin und Talentschmiede für die gesamte bayerische Kultur am Abgrund steht, dann scheint das die Verantwortlichen in der CSU nicht zu jucken. Dabei könnte von der besonders hohen Dichte an Kunstschaffenden das ganze Land profitieren — eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds und der Förderung für nichtstaatliche Bühnen nicht geschaffen haben. Wir hatten hier Vorschläge geliefert, zum Beispiel eine Öffnung des Kulturfonds für München mit Deckelung analog zur Einwohnerzahl. Die Situation der freien Bühnen könnte damit maßgeblich verbessert werden und ganz Bayern davon profitieren.”


[1]https://www.stmwk.bayern.de/download/12025_frdergrundstze_nichtstaatliche_theater_neufassung_2015_nach_fm_und_orh.pdf

[2]  https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html

Pressemitteilung: Grüne und Mittelstandsverband kritisieren punktuelle Verzinsung bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen scharf

Endlich faire und transparente Lösungen statt willkürlichem Bayern-Chaos für Unternehmen und Soloselbstständige – das fordern die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW in Bayern.

Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind davon ausgegangen, dass die Hilfen, wie von Ministerpräsident Söder versprochen, nicht zurückgezahlt werden müssen. Etliche haben auch nur bayerische Hilfen erhalten, die zu Beginn ausgezahlt wurden. Seit Herbst letzten Jahres werden nun doch Rückzahlungsforderungen erhoben, die Frist und auch die Bedingungen für die Rückzahlungen wurden auf Grund von Protesten und vielen Fragezeichen bei den Betroffenen auf die Zeit nach der Bayern-Wahl verschoben. Trotzdem erhebt jetzt der Regierungsbezirk Unterfranken als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden.

Sanne Kurz von den Landtagsgrünen: „Jetzt ist es offiziell: Menschen aus Unterfranken, die Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Zinsen auf zu viel erhaltene Hilfe zahlen. Die Menschen in Mittelfranken aber nicht. Dass es nun auch noch zu unterschiedlichen Regeln in den Bezirken kommt, wo es Bayern mit seinen Dauer-Sonderwegen nicht mal schafft, auf Länderebene gleiche Bedingungen für seine Soloselbstständigen herzustellen, das ist wirklich unfassbar. Wir Grüne haben die Staatsregierung schon im März aufgefordert, transparente Lösungen für die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu erarbeiten, um vor allem Soloselbstständige nicht wieder mit einem Wirrwarr an Sonderwegen, Chaos und Unsicherheiten zu belasten. Passiert ist nichts! Auch die von uns geforderte und dann in Form der Härtefallkommission versprochene Beratung kam bis heute nicht.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW ergänzt: „Aktuell sind im Freistaat mehrere Klagen der Kanzlei Steinbock & Partner zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen anhängig. Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der Klage bereits eingeräumt, dass das Online-Rückmeldeverfahren nicht verpflichtend ist. Bis auch die übrige Rechtslage eindeutig geklärt ist, sollte die Staatsregierung von den Rückforderungen generell Abstand nehmen, um den Verwaltungsaufwand nicht ins Uferlose zu treiben.  Sonst verspielt sie das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen endgültig. Jetzt punktuell und ohne generelle Abstimmung der Regierungsbehörden einfach rückwirkend Zinsen seit 2020 zu fordern, nur weil die betroffenen Unternehmer der Rückzahlung widersprochen haben, das geht gar nicht.

Sommermesse_Gärtnern in Zeiten des Klimawandels_Sanne Kurz_Fabian Sauer_Grüne Blumen vor einer PV Anlage. Dazu Fotos von Sanne Kurz und Fabian Sauer. Das Bild wirbt für eine Veranstaltung.

Gärten im Zeichen des Klimawandels: von Hitze und Trockenheits resistenten Pflanzen bis zu Artenvielfalt.

Eine Grüne Sommermesse bringt 2023 Lösungen zu Menschen, die Gärten lieben. – Ist Dir auch schon aufgefallen, dass die Natur im Frühling immer früher erwacht? Was uns im Februar und März freut, macht im Sommer allen zu schaffen: Mensch, Tier, Pflanze kämpfen mit Hitze und Trockenheit. Schon kleine Anpassungen können Abhilfe schaffen.

Ein Apfelbaum lebt viele Jahrzehnte. Dabei kann er weder weglaufen, noch sich in einen Kaktus verwandeln. Wir sind also gefragt, unsere Gärten so zu gestelten, dass auch kommende Generationen sie genießen können. Nebenbei machen wir den Aufenthalt in unseren Gärten für Mensch und Tier erträglicher. Heimische Arten helfen dabei auch unserer Bienen und Insekten, die Herausforderungen der Erderhitzung eher zu meistern. Bienenfutterpflanzen habe ich hier zusammen gestellt. Eine Liste mit heimischen eher trockenheitsresistenten und hitzeresistenten Pflanzen findet sich hier.

Mit heimischen Hecken bzw. Gehölzen lässt sich Beschattung für Pflanzen schaffen. Birne, Aprikose, Pfirsich oder Quitte vertragen Hitze und Sonne dabei eher als Apfel. Mediterrane Pflanzen sowie Steppenpflanzen brauchen eher einen durchlässigen, mineralischen Boden, da Starkregen und feuchte Böden ihnen im Winter schaden. Oft halten sie unsere milder werden Winter inzwischen schon gut aus – es ist meist nicht Kälte, sondern Staunässe, die ihnen den Garaus macht.

Spielflächen mit niedrigen, mähbaren Kräutern sind Trockenheits-resistenter als Rasen. Schon kleine bewachsene Teile einer versiegelten Fläche kühlen und halten Wasser! Terassen-Fugen also besser breiter wählen und zwischen drin Gras und andere Pflanzen sprießen lassen. Die Terrasse mit dem Mäher „mähen“ statt Fugen mühsam zu kratzen.

Obige Liste führt vorwiegend heimische Arten auf. Neue Arten werden hier mit fortschreitender Erderhitzung heimisch werden. Inzwischen hat man in München  beispielsweise auch ohne Grünen Daumen Erfolge mit Feigen u.ä.

Profitieren kann man von vermehrten Sonnen-Eintrag mit Photovoltaik. Ob Solarthermie, Sonnenstrom oder Balkonkraftwerk: die Möglichkeiten sind vielfältig und individuell anpassbar. Wir Grüne bauen dabei Hürdern und Bürokratie ab. Selbst gestalten wird einfacher und preiswerter.

Ab Sonntag stehen hier weitere Präsentationen von unserer Sommermesse am 26. August 2023 zum Download bereit. Gerne veröffentliche ich auch Deine Hinweise und Tips für andere, schreibe hierzu bitte eine Mail an Sanne Kurz, MdL. Mehr Infos von Sanne Kurz, MdL, finden sich in meinem Newsletter Abo hier. Meine Arbeit unterstützen kann man hier und am 8. Oktober bei den Landtagswahlen.

Pressemitteilung: Kultur-Kahlschlag beim BR: Warum die Erklärung des BR nicht ausreicht

Sanne Kurz: „Wenn die die CSU im Wahlprogramm ein „einfrieren“ von Rundfunkbeiträgen fordert, muss man sich über die Konsequenzen nicht wundern. Kultur-Kahlschlag ist allerdings keine dringend nötige Reform, sondern staatlich verordnete Schwindsucht und wird dem Kulturstaat Bayern massiv Schaden zufügen. Kosten für notwendige Investitionen in eine nonlineare Zukunft sollte man im KEF-Verfahren als Bedarf anmelden, statt in vorauseilendem Gehorsam die Schere im Kopf anzusetzen.“

In der Reformdebatte um den Öffentlich-Rechtlichen steht mit dem Entwurf des neuen Bayern-2-Programmschemas zuletzt die Kultur unter besonders heftigem Beschuss.  Einige erfolgreiche, renommierte Hörfunk-Angebote sucht man im Reformschema vergebens. Kultur soll es, den aktuell diskutierten Plänen zufolge, irgendwo zwischen Verbrauchertipps und Kalenderblatt geben – oder irgendwann zu später Stunde, wenn ein ARD-Mantelprogramm die „Abendstrecke“ für alle Sender übernimmt.20

In der Reaktion des Senders wird die Reform nach Kritik nun als lineare wie digitale „Transformation und Zukunftssicherung“ erklärt. Die Grüne Abgeordnete und Rundfunkrätin im BR-Rundfunkrat Sanne Kurz fordert vor diesem Hintergrund: „Wenn man die wunderbare Vielfalt unseres Kulturangebots auch weiterhin redaktionell begleiten und gerade auch jüngeren Menschen vermitteln will, dann müssen die BR-Verantwortlichen ohne Umschweife erklären, wo die gestrichenen Formate hinwandern und in welcher Form sie sich im nonlinearen Programm wiederfinden sollen. Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte sind und bleiben der größte Schatz unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wenn die Reform im Rundfunkrat offiziell vorgestellt wird, erwarte ich Auskunft über die Abdeckung der Inhalte an anderer Stelle. Kultur einfach wegfallen zu lassen wird dem Auftrag nicht gerecht.“

Die Grüne Kulturpolitikerin sieht die Pläne beim BR im Zusammenhang mit Forderungen von CDU/CSU nach de facto Kürzungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Abschieben der Kürzungs-Verantwortung an die Sender. Sanne Kurz warnt: „Politischer Druck und Forderungen nach „Einfrieren“ der Finanzierung seitens der Union ist ein direkter Angriff auf die staatsferne Finanzierung unserer Öffentlich-Rechtlichen und verfassungswidrig. Wenn der BR dann die benötigten Kosten für Investitionen in eine starke Zukunft nicht mehr anmeldet, sondern sich, die Axt an die Kultur ansetzend, in vorauseilendem Gehorsam aus dem eigenen Fleisch schneidet, bedeutet das nicht Verschlankung. Nein, es ist eine verordnete Schwindsucht und höhlt den Wesenskern des BR aus. Gerade in Zeiten der Transformation braucht es Kultur – als Herzkammer unserer Demokratie – unabdingbar!

Kein Kultur-Kahlschlag bei BR und ARD!

„Die öffentlich-rechtlichen Angebo­te haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen.“, dem hat Bayern am 22.03.23 zugestimmt. Jetzt will die CSU die Rundfunkgebühren „auf dem jetzigen Niveau einfrieren“. Die CSU sagt nicht, an welchen Stellen die Axt angesetzt werden soll. Die Finanzierung des Auftrags ist bei uns, anders als z.B. in Ungarn, staatsfern, also ohne Politik geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt: Finanzierung folgt Auftrag, ein „Einfrieren“ der Gebühren ohne Auftragskürzung ist verfassungswidrig.

  1. Politik bestellt, Sender machen, KEF prüft: so funktionieren ARD, ZDF, BR & Co
  2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“
  3. Ist das Kunst oder kann das weg? – Warum populistische Forderungen der CSU Gift für den Kultur-Auftrag der Sender sind

1. So funktionieren ARD, ZDF, BR & Co

CSU: „Brauchen wir noch ARD & ZDF?“

Seit die CSU 2022 rund um den Landtag „Brauchen wir ARD und ZDF noch?“ plakatiert hatte, wissen wir, wes Geistes Kind die Union ist. Der einst geführte Kampf der CSU um einen starken Medienstandort Bayern scheint vergessen. Statt Zimmermannsarbeit und Aufbau jetzt Hackbeil und Axt. Dabei schreckt die CSU auch vor Verfassungskonflikten nicht zurück: Denn nicht die Politik hat über die Gebühren zu bestimmen, sondern die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). In diese „KEF“ senden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder Fachleute. Zu den Sachverständigen gehören z.B. gleich mehrere Rechnungshofpräsidenten und -präsidentinnen, eine Professorin für Financial Accounting und Corporate Governance, Juristinnen und Juristen, Sachverständige für Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftswissenschaften und viele andere mehr. Berichte und Mitglieder sind öffentlich einsehbar.

Die Ermittlung des Finanzbedarfs richtet sich am Auftrag aus. Den Auftrag definiert die Politik. So hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.

„Die Politik“ ist die Rundfunkkommission der Länder. Alle Staatskanzleien der 16 Länder erarbeiten gemeinsam einen Medienstaatsvertrag, der Entwurf steht – da haben wir GRÜNE lange gekämpft, dass das passiert – öffentlich bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz online. Alle dürfen sich zum Entwurf äußern. Die Eingaben dieses Konsultationsverfahrens werden erfasst, sortiert und besprochen. Auch wir als Grüne Fraktion Bayern haben uns schon eingebracht. Hernach wird der überarbeitete Entwurf den Landesparlamenten zum Beschluss vorgelegt. Wir als Parlamente „bestellen“ also, wir beauftragen, wir geben einen Auftrag. In der Folge ergeben sich die Kosten, um diesen Auftrag zu erfüllen. Darüber hinaus können die Länder in eigenen Landesgesetzen Extras beauftragen. Das regelt in Bayern für den BR das Bayerische Rundfunkgesetz. Da steht z.B. in Art. 2 BayRuFuG: „Der Bayerische Rundfunk veranstaltet bis zu zehn terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme“. Gesetze sind was Supertolles! Wenn die CSU den Beitrag einfrieren will, kann sie dieses Gesetz ändern und sagen: Drei Programme genügen.

2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“

Die CSU will nicht weniger Inhalt, die CSU will weniger für den Inhalt bezahlen. Das schadet der Qualität.

Ein einfaches Beispiel: Bestellt die CSU mit ihrer Mehrheit in einem Wirtshaus Vorspeise, Hauptgang, Nachtisch und dazu Wein, Bier und hernach noch einen Kaffee, dann kann die CSU die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Dann muss – so hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt – die Rechnung (geprüft von der KEF und in der Höhe des Preises vorab angekündigt) auch gezahlt werden.

„Ist das Kunst, oder kann das weg?“ bzw. „Was soll denn weg? – das frage ich die CSU immer wieder. Und da wird man bei der Union ganz schnell ganz schmallippig, murmelt vage etwas von „klarem Profil“der Rundfunkanstalten.

„Medien“ kommen im Wahlprogramm der CSU zur Landtagswahl nicht vor.

Das Wort „Medien“ kommt im CSU-Wahlprogramm indes null – N U L L – mal vor. Stattdessen schlägt man lieber in die Gebührenkerbe, wie von politisch noch weiter rechts vorgebetet. Dabei wollte die CSU doch aus 2018 gelernt haben: Wer Forderungen der Rechtsextremen übernimmt, stärkt diese nur! Die Leute wählen lieber gleich das Original. Forderungen nach einer pauschalen Gebührendeckelung für immer und ewig unterminieren jedoch einen starken, staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dramatische Weise. Und nicht nur das: Sie schaden massiv einem starken Medienstandort Bayern!

Medienstandort in akuter Gefahr – Kultur in der Schusslinie

Ja, es braucht Reformen, wenn wir auch in 30 Jahren noch ein starkes Duales System haben wollen. Manche Reformen sparen nach anfänglichen Investitionen vermutlich am Ende Geld: Archive, SAP, Verwaltung, Personalverwaltung, Umgang mit Pensionsansprüchen aus früheren Zeiten, die Frage, ob nicht eine am Einkommen orientierte Staffelung von Gebühren mehr Gerechtigkeitsempfinden erzeugen würde und eine Debatte, warum wir Befreiungen von der Gebühr aus den Gebühren finanzieren und nicht als Sozialleistung betrachten – all das sind sinnvolle Diskussionen. Andere Reformen kosten vermutlich auch etwas: z.B. mehr Dialogforen, aktive Partizipation der Menschen im Land, die moderiert werden will, gut moderierte Online-Präsenzen auf unterschiedlichen Plattformen, High-Class-Inhalte, wie etliche Menschen sie von Disney oder Netflix heutzutage gewohnt sind, aber auch Angebote in den größten in Deutschland gesprochenen Muttersprachen. Wo Zugewanderte bis in die 2. oder 3. Generation lieber BBC oder anderes hören, da läuft etwas schief, bei rund 4 Mio. russisch- und rund 4 Mio. türkischsprachigen Menschen in der BRD verwundert es doch, dass das „Angebot für alle“ nicht mal Nachrichten in diesen Muttersprachen hat, dass es keine Angebote in Sprachen der anerkannten nationalen Minderheiten Sinti/Roma gibt oder dass es nur eine einzige nativ gebärdensprachliche Nachrichtensendung in der ARD gibt – und die Kosten für Barrierefreiheit bisher von der KEF nicht anerkannt werden!

Angebote definieren, Auftrag geben und dann die Zeche nicht zahlen wollen, das ist verfassungswidrig. Auftrag gestalten – gerne mit Blick auf die heutigen und künftigen Kosten: Das steht in unserer Verantwortung als Politik, das bringt mehr als populistische Forderungen um de facto Kürzungen und ein Abschieben der Kürzungs-Verantwortung an die Sender, die zum gleichen Geld bei gestiegenen Kosten arbeiten sollen. Wer weniger zahlen will, muss weniger bestellen. Da die Politik den Auftrag definiert, ist auch die CSU hier in der Verantwortung, Tachles zu reden. Alles andere ist heuchlerisches sich aus der Verantwortung Stehlen.

3. Kultur-Kahlschlag

Gleich große Brötchen für weniger Geld backen kann nur, wer Sägemehl in den Teig kippt: Kultur stirbt zuerst

Im derzeit tobenden Kampf um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht die Kultur dabei ganz besonders unter Beschuss. Im Bayerischen Rundfunk plant man aktuell, ganze sieben Stunden Kultur pro Woche einfach zu streichen. Bzw. ich zitiere mal sinngemäß „in gestärkte neue Formate zu überführen“.

Erfolgreiche, renommierte Hörfunk-Angebote wie die „kulturWelt“, „Diwan, das Büchermagazin“, das „Kulturjournal“ oder die„radioTexte“ – sie alle sollen weichen. Kultur gibt’s dann irgendwo zwischen Verbrauchertipps und Kalenderblatt – oder irgendwann abends, wenn ein ARD-Mantelprogramm die Kulturberichterstattung für alle Sender übernimmt. Sogenannte „Kompetenzzentren“ sollen sich bei der ARD dem politischen Druck folgend künftig kümmern. Das ist keine „Verschlankung“, das ist politisch verordnete Schwindsucht und höhlt starke Öffentlich-Rechliche in ihrem Wesenskern aus!

Bei der Literatur beispielsweise könnte dann ein „Kompetenzzentrum“ alle Rezensionen übernehmen. Verkauft wird das auch im BR unter Schlagworten wie „Wir müssen künftig nicht mehr alles selber machen“, „Synergieeffekte“ und ähnliches. Was dabei aber unter den Tisch fällt, ist, dass eine zentrale Kulturredaktion alles Regionale, wenn überhaupt, nur streifen kann – und dann auch nur, wenn es sich um eine in Bayern stattfindende Veranstaltung oder Ausstellung handelt, für die man sich auch noch in Kiel interessiert. Dass einer CSU, in deren Wahlprogramm der Kulturteil keine 5cm lang ist, wenig an regionalen Kultur-Medien-Angeboten gelegen ist, überrascht wenig. So hat auch kein Vertreter und keine Vertreterin der CSU in der letzten öffentlichen Rundfunkrats-Sitzung für die Kultur beim BR gekämpft.

Aber zumindest um den Medienstandort Bayern, um den Kulturstandort Bayern, beides eng verflochten mit dem BR – und mit einem schwindsüchtigen BR kaum vorstellbar, zumindest darum sollte doch auch eine CSU kämpfen!

Vielfalt an Perspektiven und Meinungen essentiell für eine starke Demokratie

Ich verstehe unter „regionale Kultur“ Feuilleton und Kritiken zu Dingen, die sich in Bayern abspielen, Bands, Chöre und Ensembles, die hier wichtig sind, Experiment und Innovation von hier, aber auch Ehrenamt, Schriftstellerinnen oder Komponisten von hier, Subkultur, Filme von hier, Festivals  – von Filmfestival über Musik bis hin zu Literatur. Bildende Kunst von Atelier-Besuch bin hin zu Kulturpolitik, die über Atelierförderung in Bayern entscheidet, Stipendiensysteme festlegt u.v.a.m. – all das braucht eine mediale, staatsferne Begleitung. Bis hin zur katastrophalen Lage der kommunalen Kulturfinanzierung in Bayern. All das ist unsere Kultur, all das braucht Raum, all das ist unsere Vielfalt und sollte, um dem Auftrag gerecht zu werden, in linearen und nonlinearen Angeboten Platz haben – und entsprechend des Auftrags finanziert werden.

Bayern ist so viel mehr als Gebirgsschützen – und ja: auch die sind Kultur! Aber eben nur ein Teil davon. Wo soll all diese wunderbare Vielfalt ihren Platz finden? Und ist es nicht eine Bereicherung und grundsätzlich ein wichtiger Baustein unseres gesellschaftspolitischen Diskurses, wenn man z.B. zu einer literarischen Neuerscheinung unterschiedliche Einordnung und Kritiken bekommt? Da geht es nicht um Redundanz oder eine generelle Absage an Synergien, sondern um nicht weniger als die Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungs- und Kulturauftrags. Und um ein Gegenhalten zur zunehmend polarisierten gesellschaftlichen Debatte mittels Meinungsvielfalt. Gerade da braucht es Kultur – als Herzkammer unserer Demokratie – unbedingt!

Eine gesellschaftlich tragfähige Reform ist nicht für lau zu haben

Reform kommt vom lateinischen „reformare“ und findet sich bei Ovid mit der Bedeutung „umgestalten, umbilden, verwandeln„, bei Plinius gar mit der Bedeutung „verbessern„. Nirgends bedeutet „reformare“ jedoch „zerhacken, abbauen, zerstören“.

Reformieren und unseren Rundfunk zukunftsfest aufstellen, so dass auch Menschen unter 50, die nicht mehr notwendigerweise Fernsehgeräte besitzen oder morgens in der Küche Radio hören, sondern vor allem digitale Angebote nutzen, das geht nun mal nicht zum Nulltarif. Allein der digitale Wandel, das Streaming in Mediatheken und die Moderation der Angebote auf Drittplattformen kosten Geld.

Zentralisierung und Umgestaltung der Verwaltungsstrukturen finden natürlich alle gut. Die Axt ansetzen ans Programm wird aber irreparabel schaden, der Kulturinfrastruktur, dem Kulturstandort Bayern und nicht zuletzt dem Medienstandort.

Wenn wir als Land, wie eine CSU das fordert, Beiträge einfrieren wollen, dann kann das nicht die CSU entscheiden. Dann müssen wir als Land den Auftrag neu stricken. Müssen überlegen, was weg kann, soll oder gar muss. Dazu braucht es eine ehrliche, transparente Diskussion, was an Inhalten uns als Gesellschaft wichtig ist und über welche Kanäle diese das Publikum erreichen. Für mich ist klar: Kultur macht uns als Menschen aus, Kultur ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, Kulturangebot ist daher unverzichtbar. Auseinanderdividieren und der Kultur beim BR und in der ARD einzelne Glieder abhacken, das geht nicht.

Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte sind der größte Schatz unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie Meinungsvielfalt und inhaltliche Qualität leiden, wenn man sich auch hierzulande auf das Niveau von Fox News, Berlusconis Mediaset-TV oder ungarischem Staatsrundfunk begäbe, möchte ich mir gar nicht ausmalen.

Kultur-Kahlschlag: Mögliche Konsequenzen ziehen weite Kreise

Abgesehen von der Informationsbeschneidung des Publikums würde ein Kahlschlag durch die Kulturredaktionen auch zig Menschen in der Verwertungskette betreffen – bei Büchern etwa neben den Autorinnen und Autoren auch Verlage und den Buchhandel, bei Filmen zahlreiche Verleihe, Vertriebe, Kinos – sowie den Wegfall von Jobs für als Freie zuarbeitende Kritik bedeuten. Sie alle zusammen schaffen, in ihrem jeweiligen Bereich, Kultur und tragen sie weiter.

Das Publikum bekommt weniger Orientierung und Inspiration, die Einordnung fehlt, in Zeiten wo selbst auf TikTok mit „BookTok“ Literatur wieder alle Rekorde bricht, soll ausgerechnet der Öffentlich-Rechliche einen Rückzieher machen?

Die möglichen Verheerungen dieser massiven Beschneidung erfassen am Ende uns alle, denen Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt am Herzen liegen.

Schriftliche Anfrage „Energetische Sanierungsmaßnahmen nichtstaatlicher Museen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt:
„Anfang Juni 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit, dass fünf nichtstaatliche Museen in Bayern mit insgesamt bis zu rund zwei Millionen Euro aus EU-Mitteln klimafreundlich saniert werden sollen. Die Mittel für die energetischen Sanierungsmaßnahmen stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen von EFRE erhält Bayern von 2021 bis 2027 EU-Mittel in Höhe von rund 577 Millionen Euro. Dabei wird nach zwei Förderbereichen unterschieden: „Förderbereich 1: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ und „Förderbereich 2: Klima- und Umweltschutz“. Letzterer wiederum ist in acht weitere Fördermaßnahmen unterteilt, unter „Fördermaßnahme 2:Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen“ fallen die energetischen Sanierungsmaßnahmen der nichtstaatlichen Museen. Insgesamt stehen in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 bis zu zehn Millionen Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz nichtstaatlicher Museen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst soll in der zweiten Jahreshälfte ein zweiter Aufruf veröffentlicht werden, um weiteren Kommunen die Gelegenheit zur Bewerbung um EFRE-Fördermittel zu geben.“

Die Schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1.1 Welche Kriterien waren der Bayerischen Staatsregierung bei der Auswahl der Projekte zur Bewilligung der Fördermittel besonders wichtig?

Antwort zu Frage 1.1:

Unter den Projektvorschlägen, die sämtliche Fördervoraussetzungen gemäß Projektaufruf erfüllten, wurden diejenigen ausgewählt, die insbesondere bei folgenden Auswahlkriterien positiv bewertet wurden:

  • erwartbarer jährlicher Rückgang des Endenergiebedarfs (kWh pro Jahr sowie kWh/m2 pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
  • erwartbarer jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen (Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
  • Beitrag der zu fördernden Projekte zur Erreichung der Förderziele, die sich aus dem Operationellen Programm ergeben
  • Berücksichtigung naturbasierter Lösungen sowie Einsatz ressourcenschonender Baustoffe und Recycling von Baustoffen im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung
  • wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten und der beantragten Zuwendung sowie weitere wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien
  • Maßnahmen sollen möglichst einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis leisten.
  • Projekte, die die Donauraumstrategie oder Alpenraumstrategie unterstützen, werden gegenüber Projekten mit ansonsten gleicher Bewertung bevorzugt.

1.2 Was waren die ausschlaggebenden Punkte der erfolgreichen Bewerbungen der fünf Museen (bitte Auflistung je nach Museum)?

Antwort zu Frage 1.2:

Die fünf Bewerbungen erfüllten alle Fördervoraussetzungen des Projektaufrufs und wurden aus energetischer Sicht seitens eines aufgrund fachlicher Expertise zur Begutachtung herangezogenen externen Dienstleisters („Complan GmbH“) als förderwürdige Projekte eingestuft. Jedes Projekt leistet insbesondere einen positiven Beitrag zum erwartbaren jährlichen Rückgang des Endenergiebedarfs und zum erwartbaren jährlichen Rückgang der Treibhausgasemission.

Folgende Museen wurden im Rahmen des ersten Projetkaufrufes ausgewählt:

  • Museum Industriekultur, Träger: Stadt Nürnberg
  • Radom Raisting, Träger: Radom Raisting gGmbH (100-prozentigeTochter des Landkreises Weilheim-Schongau)
  • Landestormuseum Furth im Wald, Träger: Stadt Furth im Wald(Landkreis Cham)
  • Marktmuseum Altmannstein, Träger: Markt Altmannstein (LandkreisEichstätt)
  • Freilandmuseum Oberpfalz, Träger: Bezirk Oberpfalz

2.1 Wie viele Bewerbungen gingen im Projektaufruf um EFRE- Fördermittel zur energetischen Sanierung nichtstaatlicher Museen bei der Bayerischen Staatsregierung ein?

Antwort zu Frage 2.1:

Im Rahmen des ersten Projektaufrufes wurden zwölf Projektanträge beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht.

2.2 Wer war damit betraut, die Projekte auszuwählen?

Antwort zu Frage 2.2:

Die Prüfung der Interessenbekundungen wurde durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie von einem externen Dienstleister, dem Unternehmen „Complan GmbH“, durchgeführt. Das StMWK überprüfte die Anträge hinsichtlich der allgemeinen Fördervoraussetzungen (z.B.: Besteht ein nachweislich auf Dauer angelegter Museumsbetrieb?).
Aus energetischer Sicht wurden die Projektanträge durch den Dienstleister „Complan GmbH“ begutachtet.

2.3 Wurden Förderanträge abgelehnt (bitte tabellarisch mit Anzahl der Ablehnungen und Angabe zum Grund der Ablehnung angeben)?

Vier Projektanträge erfüllten die Ausschreibungsbedingungen nicht und wurden daher abgelehnt.
Drei Projektanträge wurden seitens der Antragsteller zurückgezogen.

3.1 Wie stellt die Bayerische Staatsregierung sicher, dass der geplante Projektaufruf in der zweiten Jahreshälfte in den Kommunen vor Ort wahrgenommen wird, sodass diese überhaupt die Möglichkeit zur Bewerbung in Anspruch nehmen können (bitte mit Angabe des Zeitplans der Informations-Kampagne, bitte mit Angabe der geplanten Inhalte der Informations-Kampagne)?

Antwort zu Frage 3.1:

Ferner wurde der Projektaufruf den Kulturbeauftragten der Bezirke sowie den Energiekoordinatoren und Städtebauförderreferaten der Bezirksregierungen zur Kenntnis bzw. mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechenden Stellen zugesandt.

Zusätzlich war das StMWK am 06.07.2023 beim Bayerischen Museumstag in Freising mit einem Infostand vor Ort, um das dort in großer Zahl anwesende Fachpublikum, darunter sehr viele Museumsleiterinnen und Museumsleiter, über die Maßnahmeart näher zu informieren sowie Fragen zu beantworten.

3.2 Wie viele Museen sollen im kommenden Projektaufruf ausgewählt werden?
5.2 In welcher Höhe stehen noch Mittel zur Förderung für den kommenden Projektaufruf bereit?

Antwort zu Fragen 3.2 und 5.2:

Im Rahmen des zweiten Projektaufrufes stehen Mittel in Höhe von rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Abhängig von den eingereichten Projektkosten sollen in etwa zehn bis 15 Museen von der Förderaktion profitieren.

3.3 Wird es zusätzlich noch weitere Projektaufrufe für dieses Programm geben?
4.1 Falls ja, wann finden diese statt?

Antwort zu Fragen 3.3 und 4.1:

Siehe Antwort zu Frage 3.1. Erst Anfang Juli wurde ein weiterer Projektaufruf veröffentlicht. Ein zusätzlicher Projektaufruf ist derzeit nicht vorgesehen, ist jedoch abhängig von der Budgetausschöpfung und der zur Verfügung stehenden Projektrestlaufzeit. Die letztmögliche Auszahlung in der Förderperiode 2021–2027 ist auf den 31.07.2029 datiert und muss von Seiten der Bezirksregierungen eingehalten werden können.

5.1 Wie hoch ist der Betrag, der aus den verfügbaren Mitteln (bis zu zehn Millionen Euro) bis heute genehmigt wurde (bitte tabellarisch pro Projekt inkl. Datum der erfolgten oder geplanten Ausschüttung angeben)?

Antwort zu Frage 5.1:

Der Projektauswahl liegt ein zweistufiger Verfahrensprozess zugrunde.
In einem ersten Schritt erfolgt zunächst die grundsätzliche Projektauswahl durch das StMWK auf der Grundlage von Interessenbekundungen der kommunalen Träger.

In diesem Verfahrensstadium werden bewusst geringere inhaltliche Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen gestellt. Dieser erste Verfahrensschritt ist nun hinsichtlich der bislang fünf ausgewählten Museen abgeschlossen.

Die finale („förmliche“) Antragstellung erfolgt in einem zweiten Schritt zentral bei der Regierung von Schwaben, die die endgültige Festsetzung der Fördersumme einschließlich Verbescheidung übernimmt.
Die unten stehenden Werte sind abhängig von der abschließenden fachlichen Beurteilung und können daher nicht als die endgültige Fördersumme betrachtet werden.

Der zweite Projektaufruf wurde am 04.07.2023 auf dem Internetangebot des StMWK (Förderzeitraum 2021-2027 (bayern.de)) veröffentlicht.

Alle bayerischen Kommunen wurden zudem per E-Mail über den Projektaufruf informiert. Daneben wird die Maßnahme über die Newsletter der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern und des StMWK sowie durch die Bezirke beworben.

MuseumMaximale Fördersumme lt. Projektvoranfrage (Änderungen vorbehalten)
Landestormuseum Furth im Wald 460.000,00 €
Marktmuseum Altmannstein141.200,00 €
Museum Industriekultur Nürnberg856.900,00 €
Radom Raisting352.700,00 €
Freilandmuseum Oberpfalz 160.000,00 €
Summe1.970.800,00 €

6.1 Welche Maßnahmen werden in den nichtstaatlichen Museen zur klimafreundlichen Sanierung genau durchgeführt (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?

Antwort zu Frage 6.1:

MuseumMaßnahmen
(lt. Projektvoranfrage/ Interessenbekundung)
Landestormuseum Furth im WaldZur Erhöhung der Energieeffizienz wird die bestehende elektrische Speicherheizung (elektrisch betriebene Nachtstrom-Speicher- Heizgeräte aus den 1950er und 1960er Jahren im Umluftbetrieb) durch ein modernes Flächenheizsystem, bestehend aus Heiz- und Kühlsegeln in Kombination mit einer Luft- Wärmepumpe, ersetzt. Dabei werden diese Segel von der Decke abgehängt, wodurch für die Ausstellungsbereiche größtmögliche Flexibilität entsteht. Ziel ist u.a. auch eine Verbesserung das Raumklimas der Ausstellungsräume. Um Energie einzusparen, ist überdies der Austausch der bestehenden Fenster geplant.
Das ungedämmte Dachgeschoss, das bisher für Ausstellungen genutzt wurde, soll mit einer Zwischensparrendämmung versehen werden.
Marktmuseum AltmannsteinSanierung der Fassade: Hierfür muss die Fassadenausführung außen und im Innenbereich des Erdgeschosses abgeschlagen und erneuert werden. Das Mauerwerk ist abzukratzen und zu trocknen. Die Fundamente sind umlaufend freizulegen, zu dämmen und abzudichten. Die Außenfassade soll einen neuen mineralischen Dämm-Sanierputz (ca. 40 mm) mit Gewebeeinlagen erhalten. Die mineralischen Innenputze sind neu anzubringen. Die Fassade soll einen neuen Farbanstrich erhalten. Die gesamte Sanierung soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Die bestehende Ölheizung soll ausgebaut und durch zwei Luftwasser-Wärmepumpen ersetzt werden. Zudem soll eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher errichtet werden.
Museum Industriekultur NürnbergHeizungstausch und diverse andere Maßnahmen (u.a. Neuverglasung, Wärmepumpen, Dachdämmung, PV-Anlage).
Radom RaistingIm Zuge der beabsichtigten Maßnahme soll das Industriedenkmal Radom Raisting zukünftig ohne fossile Energieträger nachhaltig mit der für den Betrieb und Erhalt notwendigen Energie versorgt werden. Dazu soll eine PV-Anlage errichtet und mit einer Wasser-Wärmepumpe gekoppelt werden. Der im Sommer erzeugte und zu großen Teilen überschüssige Strom soll von den benachbarten Antennen-Anlagen verbraucht werden, was deren Netzbezug erheblich verringert. Im Winter soll über diese Anlagen der dort durch den Verbrauch im Sommer „zwischengespeicherte Strom“ zurückbezogen und damit die Wärmepumpe zur Erzeugung der erforderlichen Wärme für den Betrieb und Bestandserhalt des Radom Raisting betrieben werden.
Ziele der Maßnahme:
– Verringerung/Vermeidung von Leitungsverlusten – Verbesserung der Ökobilanz durch Energieeinsparung sowie bedarfsgerechtere Erzeugung und Versorgung
– Nutzung nachhaltiger Primärenergieträger
– Vermeidung/Reduzierung von Emissionen bei der Energieerzeugung
– Betriebssicherheit und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
– Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
Freilandmuseum OberpfalzDie Eingangsbaugruppe mit dem angeschlossenen Funktionsgebäude sowie dem Ausstellungsgebäude wurde 1996 erbaut. Ziel der Maßnahme ist, die drei Gebäude energetisch zu ertüchtigen, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Die Gebäudegruppe wird über eine Heizölheizung aus dem Jahr 1996 mit Wärme versorgt. Dieser Wärmeerzeuger ist inzwischen 26 Jahre alt und soll gegen ein innovatives Wärmesystem, etwa eine Eisspeicherheizung in Kombination mit Solarthermie, ersetzt werden. Da das Freilandmuseum auch staatlich anerkannte Umweltstation ist, soll die Anlage, soweit möglich, für die Besucher erfahrbar sein.
Die Eingangsbaugruppe des Freilandmuseums hat eine ungedämmte Fassade sowie Fenster und Dachdämmung nach Baustandard aus dem Jahr 1997. Die Eingangstüren weisen Undichtigkeiten auf, was zu Zugeffekten führt. Durch die Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Mengen an Wärmeenergie einsparen. Die Fenster sollen getauscht und die Gebäudefassade gedämmt werden. Im Zuge einer Dacherneuerung soll der Dämmstandard des Daches auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

6.2 Wie beziffert sich die CO2-Einsparung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Vergleich zum Status Quo (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?
6.3 Wie groß ist die Summe eingesparter CO2-Äquivalente pro eingesetztem Euro aus den EFRE-Mitteln (bitte mit Angabe je Museum)?

Antwort zu Fragen 6.2 und 6.3:

Erst im Rahmen der finalen Antragstellung werden den Bezirksregierungen belastbare prognostizierbare Werte vorliegen.

7.1 In welcher Form fördert die Bayerische Staatsregierung unabhängig von der EFRE-Förderung die energetische Sanierung nichtstaatlicher Museen?

Antwort zu Frage 7.1:

Eine Förderung baulicher energetischer Maßnahmen ist im Rahmen des Kulturfonds, Bereich Kunst, möglich.

Projektierungen im Bereich Bauteiltemperierung können gegebenenfalls über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern förderfähig sein. Die Landesstelle unterstützt bayerische nichtstaatliche Museen zudem beratend in allen fachlichen Fragen der Museumsarbeit (hierunter auch Fragen der Verschattung, der Prozessoptimierung und neuer Klimakorridore). Weitergehende Hilfestellung bei der energieeffizienten Gestaltung des Betriebs von Museen und Sammlungsdepots soll zudem das neue Projekt der Landesstelle „Optionen von Low-Energy-Klimatechnik in Depot und Museum“ bringen (Projekt Low Energy – Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (museumsberatung-bayern.de)).

Für den Bereich der denkmalgeschützten Gebäude gilt unabhängig davon Folgendes: Die neuen Möglichkeiten für den denkmalverträglichen Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien an Denkmälern sowie zur energetischen Verbesserung von Denkmälern können aufgrund denkmalfachlicher Anforderungen zu höheren Kosten für entsprechende Planungen und Ausführungen im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen führen. Die Mehrkosten für denkmalverträgliche Planungen und Ausführungen werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als zusätzlicher Posten des denkmalpflegerischen Mehraufwands im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege anerkannt.

7.2 Bezuschusst die Bayerische Staatsregierung die ausgewählten Förderprojekte auch mit eigenen finanziellen Mitteln (falls ja, bitte mit Angabe der Höhe der Mittel)?
7.3 Falls nein, warum nicht?

Antwort zu Fragen 7.2 und 7.3:

Aus Mitteln des Kulturfonds, Bereich Kunst, erhält die Stadt Furth im Wald einen Zuschuss im Umfang von 892.000,00 € für die Sanierung des Landestormuseums Furth im Wald.
Für die anderen vier Museen wurde bisher weder ein Förderantrag zum Kulturfonds, Bereich Kunst, gestellt noch wurden entsprechende Fördermittel ausgereicht (Stand: Kulturfonds bis 2023).

Meine Rede zur Eingabe „Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium!

Verjährung und Rechtsfrieden – das ist nicht das, worum es in dieser Petition geht. Es geht darum, gehört zu werden. 25 Jahre ist es her, dass am 3. Dezember 1998 44 Nationen in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut ist weit mehr als Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zigtausende Bücher, Kunst- und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt oder geplündert (Robert Brannekämper (CSU): Das ist aber nicht das Thema! Hören Sie doch zu, was der Kollege Bausback gesagt hat!), wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten. Ich will den Hintergrund kurz erklären. – Ich habe zugehört, was der Kollege gesagt hat; im Übrigen habe ich das Wort. – Danke.

Objekte wurden auch aufgrund von Verfolgungsdruck oder zur Rettung der Objekte weggegeben. Mit privater Erpressung wurden Eigentumswechsel erzwungen, oder es wurden Notverkäufe getätigt, um beispielsweise eine Flucht zu finanzieren. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen und geliebt hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust eines Körperteils. Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören und nicht verfolgt wurden, profitierten damals oft von dieser grausamen Situation. Wir sollten uns heute in Demut fragen, ob eine Eigentumsübertragung auch ohne NS-Diktatur erfolgt wäre, ob ein Verkauf, auch zu marktüblichen Preisen, ohne die Not von Deportation und Völkermord getätigt worden wäre. Aus heutiger Sicht ist das oft schwer einzuordnen. Niemand, den ich hier im Bayerischen Landtag kenne, hat als erwachsenes Mitglied einer Opfergruppe die Schrecken der NS-Diktatur am eigenen Leib erfahren.

Ich schildere dies, verehrter Kollege Brannekämper, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert mit NS-Raubkunst. Wir stehen in einer tiefen moralischen Verantwortung. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht. Auch ein Restitutionsgesetz wird viele Fälle nicht lösen, auch diesen nicht. Die Washingtoner Konferenz, die vor 25 Jahren tagte, mündete in einen Beschluss, die Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen eine Richtschnur sein. Ja, es braucht natürlich gesetzliche Regelungen. Es braucht natürlich ein Restitutionsgesetz. Angesichts der vielen Fälle, die sich sehr komplex darstellen – vielleicht zu komplex für Sie, Herr Singer von der AfD –, wird jedoch die Beratende Kommission nicht überflüssig werden. Auch in Zukunft wird sie damit vollauf beschäftigt sein.

Die Beratende Kommission wurde von Bund und Ländern eingerichtet. Auch Bayern hat unabhängige Sachverständige bestellt. Es sind hochangesehene Persönlichkeiten; man kann auf der Seite nachsehen, wer es ist. Auch das Verfahren ist öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Professor Dr. Hans-Jürgen Papier. Der Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt – in diesem Fall: der Freistaat Bayern –, und die Seite, die Ansprüche geltend macht, in diesem Fall: die Petentinnen und Petenten. Jetzt wird es spannend; denn da greift die Petition in der Sache von Picassos „Madame Soler“ uns, den Bayerischen Landtag, an. Die einzige Forderung dieser Petition ist, der Freistaat Bayern möge bitte der Anrufung der Kommission zustimmen.

In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem
Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst! Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission. Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.

Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

  • der verfolgungsbedingte Entzug und
  • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste. Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder hervorzaubern will, steht in den Sternen.

Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance! Das müssen Sie tun. Schließen Sie sich dem Ausschussvotum nicht an! Erklären Sie die Eingabe nicht gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für erledigt!

Mein Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Präsidentin!

Der heute zu beratende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag enthält vor allem zwei entscheidende Vokabeln: Transparenz und Compliance. Transparenz: die Einsehbarkeit und Durchsichtigkeit von Prozessen, Entscheidungen, Verfahren und Zielen; Compliance: das regelgerechte, vorschriftsgemäße und ethisch korrekte Verhalten. Die Ergänzung dieser Vokabeln im Medienänderungsstaatsvertrag war ein längst überfälliger Schritt. Man wünscht sich dieses Level an Transparenz überall dort, wo öffentliche Aufgaben erfüllt werden. Wir Grüne kämpfen seit Jahren für mehr Transparenz, nicht nur bei den Öffentlich-Rechtlichen. Dort konnten wir zum Beispiel erfolgreich den Livestream der öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks durchsetzen, sodass die ganze Bevölkerung jetzt von zu Hause aus bequem zuschauen kann. Öffentlichkeit herstellen, zeitgemäß und modern, das ist ein Level an Transparenz, dem sich die Regierungsfraktionen hier im Bayerischen Landtag zum Beispiel bei den Ausschüssen bis zum heutigen Tag verschließen.

Gestärkt werden neben Compliance und Transparenz auch die Aufsichtsgremien. Das ist gut, richtig und wichtig. Neue Aufgaben, neue Kontrollrechte der Gremien bedeuten aber auch mehr Arbeit, mehr notwendige Gremienexpertise, Fortbildung, Weiterbildung und mehr Aufwand. Es gilt, wie überall dort, wo Reformen notwendig sind, dass neue Aufgaben nicht zum Nulltarif zu haben sind. Dies will ich insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion ans Herz legen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, reformieren, neue Aufgaben geben, ein ganzes System in die Zukunft führen und für unsere Kinder fit machen, das geht nicht zum Nulltarif. Die Finanzierung folgt dem Auftrag! Es geht also auch nicht, wenn man beschließt, wie in Rostock geschehen, dass der Rundfunkbeitrag, der auch die Ausstattung und die finanziellen Möglichkeiten der Kontrollgremien zementiert, nie wieder steigen dürfe. Das wird das Bundesverfassungsgericht sicher anders sehen, denn wir haben schließlich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Sie, und nicht die Vorsitzenden der Unionsfraktionen, schreibt den Rundfunkbeitrag vor.

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht: Finanzierung folgt Auftrag und nicht der CSU. Wenn Sie also, wie im neuen Staatsvertag geschehen, wieder neue Aufgaben verteilen, nämlich an die Gremien, dann sagen Sie bitte endlich, was gekürzt werden soll, damit mit dem gleichen Geld all die neuen Aufgaben erfüllt werden können. Ich bin sehr gespannt auf die konkreten Vorschläge. Ich hoffe, sie kommen in der nächsten Legislatur. Wir stimmen dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gerne zu.

Meine Rede zum AfD-Gesetzentwurf „Deutsch als Amts- und Landessprache sowie Schutz der deutschen Sprache und der in Bayern gesprochenen Dialakte“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Präsidium!

Die AfD will heute Deutsch als Amtssprache per Gesetz in der Verfassung verankern. Wir Grüne lehnen das ab. Von oben nach unten, so wie in der Einbringung – der Kollege hört jetzt nicht mehr zu – gerade genannt… Mit gesetzlichen Regelungen entwickelt sich in der Regel gar nichts von unten nach oben. Denn eine gesetzliche Regelung ist gerade dazu da, von oben was zu diktieren. Ganz ohne Staatsdiktat und ganz ohne Staatsideologie kamen wir bisher ganz gut aus. Wir haben es ganz gut geschafft, Deutsch zu sprechen. Das sieht man hier auch im Bayerischen Landtag. Staatliche Gängelung und Staatsdiktate hinsichtlich von Sprache entsprechen auf jeden Fall nicht unserem Grünen Selbstverständnis von Freiheit in Wort und Schrift.

Warum wollen wir jetzt in Deutschland und für Bayern keinen deutschen oder bayerischen Klon der 1635 von Kardinal Richelieu gegründeten Académie Française? – Ein Blick in unsere Geschichte verrät, wes Geistes Kind die AfD ist; denn Sprachdiktate von oben haben in unserem Land wirklich ganz schreckliche und furchtbare Vorbilder. Ich gebe mal ein bisschen Geschichtsunterricht. Das fehlt hier rechts offenbar öfter. Nach dem Machtantritt der Nazis wurde in Berlin ein Unterricht an Gymnasien eingerichtet, der regierungsoffizielle NS-Terminologie behandelte. Ideologisches Ziel war, festgelegte Wertung in der Allgemeinsprache durchzusetzen. Meyers Lexikon von 1936 zeigt die Auswüchse dieser Staatssprachlichkeit. Anfangs wurden lexikalische Artikel von der Parteiamtlichen Prüfungskommission nur zensiert. Später lieferte die Kommission bis 1942 selbst vollständige Lexikonartikel, an denen nichts geändert werden durfte. Vergleicht man die Duden-Auflage vor 1933 mit den Auflagen von 1934 und 1941, dann zeigt sich eine markant zunehmende Anzahl neu aufgenommener NS-Vokabeln. Ich zitiere: „Arbeitsfront“, „Arbeitslager“, „aufnorden“, „Deutscher Gruß“, „Deutsches Jungvolk“, „Rassenschande“, „Vierteljude“, „Volljude“, „Volksgenosse“, „Volksschädling“, „vollelterig“, „deutschvölkig“, „volksfremd“, „auswuchern“.

Das sind die Zeiten, in denen von Staats wegen Sprache diktiert wurde! Wir Grüne werden nicht zulassen, dass hier je wieder so was kommt. Nach Ende der NS-Diktatur dauerte es über 20 Jahre, bis wir wieder zum normalen Sprachgebrauch von unten nach oben zurückgefunden hatten. Es gibt also sehr gute und historisch wichtige Gründe, warum wir als demokratische Gesellschaft in Deutschland weder im Grundgesetz noch in der Bayerischen Verfassung Deutsch als Staatssprache festschreiben sollten. Im Gegenteil, in Artikel 3 des Grundgesetzes steht sogar: „Niemand darf wegen […], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Gesetze dazu, dass etwa in Behörden oder bei Gerichtsverhandlungen das Deutsche zu verwenden ist, gibt es bereits. Die kennen vielleicht auch Sie. Aktuell regieren – und dafür bin ich täglich dankbar – überall in Deutschland Parteien, die Menschen nicht per Staatsdiktat vorschreiben wollen, wie sie sprechen müssen. Wir Grüne sorgen dafür, dass das auch so bleibt.

Die PR-Show der CSU zur Truderinger/Daglfinger Kurve – ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

Das bayerische Verkehrsministerium hat vergangene Woche seine umfängliche Unterstützung und seinen Einsatz für die Bürgervariante beim Neubau der Truderinger und Daglfinger Kurve bekanntgegeben. Ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ und nach wiederholter Aufforderung durch die bayerischen Landtags-Grünen kommt die CSU endlich in Bewegung, vermeidet allerdings nach wie vor konkrete Zusagen. Der zeitliche Zusammenhang mit der anstehenden Landstagswahl ist sicher rein zufällig…

Am 14. Juli, dem Tag, an dem das bayerische Verkehrsministerium mit seiner Pressemitteilung, in der ein ernsthafter Schritt Richtung Bürgervariante suggeriert wird, an die Öffentlichkeit ging, erreichte meinen Kollegen Matthias Gastel, MdB, die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf eine von ihm zur CSU-Verzögerung gestellte Anfrage (siehe unten). Es stellt sich heraus: Bereits am 12. Juni 2023 bat das Bundesverkehrsministerium um verbindliche Auskünfte aus München – die bis heute, trotz der wohlklingenden Presseerklärung, verweigert werden.

Statt diese Auskünfte zu geben, verschickte das bayerische Verkehrsministerium seine Pressemitteilung und versprach darin, endlich „in die vertiefte Prüfung“ zu gehen. Konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle, wie vom Bundesministerium gefordert, wurden weder in dieser Pressemitteilung noch als Antwort auf eine Grüne Anfrage im Landtag (siehe unten) gegeben.

Unsere Erkenntnis: Das Staatsministerium ist hier aus unserer Sicht vorausgeprescht, um einen schnellen PR-Erfolg im Wahlkampf zu erzielen. Anstatt dem Bund eine konkrete Zusage zu geben, wird mit reichlich Tamtam eine „Prüfung“ verkündet – und das ein Jahr, nachdem ein ebenso unverbindliches Versprechen „zu handeln“ abgegeben wurde.

Wir fordern eine ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

„Es ist offensichtlich, dass es der CSU um Wahlkampf geht. Jahrelang hätte sie Zeit gehabt, zu handeln und auf die Vorschläge aus der Bürgerschaft einzugehen. Auch schon zu Zeiten der alten Bundesregierung mit Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, scheint es ihr plötzlich ganz arg zu pressieren, um Wählerstimmen zu fangen. So sehr, dass sie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht, noch ehe der Bund als Auftraggeber der Daglfinger und Truderinger Kurve informiert wurde. Seriöse Sachpolitik geht anders!“

Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat für die Landtagswahl im Stimmkreis München-Bogenhausen

„Rund ein Jahr ist seit dem ‚Truderinger Weckruf‘ vergangen, die Stadt hat seit Monaten etliche Alternativgrundstücke vorgeschlagen, wir Landtags-Grüne haben mit Anfragen immer wieder gedrängt und jetzt, unmittelbar vor der Landtagswahl, kommt der Minister in die Gänge – ich kann nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass ‚Untersuchung‘ und ‚Gespräche‘ jetzt noch rechtzeitig kommen und nun endlich die Aufmerksamkeit erfahren, die der Sache angemessen ist.“

Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete für den Münchner Osten und Direktkandidatin im Stimmkreis München-Ramersdorf

„Sannes politischer Dreikampf“ – ein Praktikums-Abschlussbericht

Am Ende ihres Praktikums biete ich meinen Praktis die Gelegenheit, in einer Abschlussarbeit, deren Form und Inhalt sie sich selbst überlegen, ihre Eindrücke zusammenzufassen. Hier das Fazit, das unser Praktikant Elias Harren, aus den sechs Wochen in meinem Büro mitgenommen hat:

Wenn man nach bekannten Kämpfern googelt, findet man zunächst vor allem Kampfsportler. Während meines Praktikums habe ich aber gelernt, dass dort eigentlich auch Sanne auftauchen müsste. Na gut, jetzt ist Sanne vielleicht keine Kampfsportlerin und als Grüne natürlich auch kein Fan von physischen Auseinandersetzungen, dennoch hat sie so den einen oder anderen Kampf zu führen. Im Rahmen meines Abschlussprojektes stelle ich drei politische Kämpfe Sannes und der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag vor. 

Kulturkampf I

Auch wenn man unter Kulturkampf eher etwas anderes versteht (hierzu später mehr), hat während meines Praktikums der Begriff noch eine zweite Bedeutung gewonnen. Sannes Einsatz für Kultur und besonders Kulturschaffende hat mich nachhaltig beeindruckt. Ganz egal, ob es um die Sanierung oder den Neubau von Kulturstätten, Nachhaltigkeit in der Kulturbranche, die Unterstützung von Soloselbstständigen in der Kultur, den Kampf für eine faire Bezahlung oder den Fachkräftemangel in der Filmindustrie geht. Sanne setzt sich für all das mit mindestens 110 Prozent ein. Und das muss sie auch, denn Kultur steht in Bayern auf der To-Do-Liste nicht immer ganz oben.

Eine große Baustelle in der bayerischen Kulturpolitik ist die Frage, wie es mit den etlichen sanierungsbedürftigen Gebäuden weitergeht. Hier muss dringend angepackt werden, denn wir können noch so stolz auf unsere bayerischen Künstler*innen sein, ohne angemessene Spielstätten haben wir nichts davon. Doch nicht nur der Sanierungsstau bezüglich Herkulessaal, Marstall und so weiter, auch die Frage wie es denn mit dem Bau des Konzerthauses München oder Biotopia weitergeht, bleibt weitestgehend ungeklärt. Aus der Opposition heraus ist es natürlich nicht immer ganz einfach Veränderungen durchzuboxen, wer es aber schafft genug Druck zu machen, und das schafft Sanne immer wieder, kann auch Erfolge durchringen. So zum Beispiel die finanziellen Unterstützungen für Künstler*innen während der Corona-Zeit.
Unermüdlich werden Anfragen geschrieben, im Ausschuss oder Plenum debattiert und Veranstaltungen und Treffen mit Stakeholdern aus Kunst und Kultur besucht und organisiert. Meine persönliche Highlight-Veranstaltung fand im Rahmen des Filmfests Münchens statt und drehte sich um den Fachkräftemangel in der Filmbranche. Auch hier lautete das Fazit: Es gibt viel zu tun, aber kampflos aufgegeben wird nicht!

Kulturkampf II

Genderdebatten, Wokeness und Cancel Culture. Diskurse, die unter Trump in den USA groß wurden, sind endlich auch in Bayern angekommen. Naja, gebraucht hat das, außer gewisse Parteien der Bayerischen Staatsregierung und deren Wahlkampfstrategen (Gendern ist hier höchstwahrscheinlich nicht nötig), wirklich niemand. Und wirklich niveauvoller und konstruktiver verläuft die Debatte in Bayern tatsächlich auch nicht. So spricht beispielsweise Markus Söder wegen eines Artikels auf der Website der Tagesschau, in dem das Wort „entbindende Person“ statt „Mutter“ fällt (was im Kontext des Artikels dann gar nicht mehr so absurd erscheint), vom „Woke-Wahn“ und behauptet „[für] so einen Unsinn braucht es keine Zwangsgebühren“. Zusätzlich behauptet er natürlich auch noch, die Grünen wollten Süßigkeiten verbieten (auch das ist selbstverständlich kompletter Quatsch, es geht um eine Einschränkung von speziell an Kinder gerichteter Werbung für ungesunde Lebensmittel). Unser bayerischer Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger steht Markus Söder hier in nichts nach, auf Twitter suggeriert er, dass den Bürger*innen demnächst Insekten ohne ihr Wissen in das Essen untergemischt wird (ich denke hier ist keine Einordnung nötig). Auf der Demo in Erding gegen das Gebäudeenergiegesetz erreicht das Populismus-Level dann nochmal eine neue Stufe, hierzu aber gleich mehr.

Es gäbe wohl noch Hunderte anderer Beispiele für den Kulturkampf von Rechts, doch trotz all dieser teilweise wahnwitzigen Vorwürfe, der ständigen Bezichtigung von Grüner Ideologie und dem Gerede über die „Grüne Verbotspartei“ wird die Debatte weiterhin als linker Kulturkampf geframed. In anekdotischer Form erfolgt ein Angriff nach dem anderen, welche die Vorwürfe in irgendeiner Weise belegen sollen. Schaut man dann genauer drauf, zeigt sich schnell, so richtig was dran ist da eigentlich nicht. Donald Trumps ehemaliger Berater Steve Bannon nannte diese Taktik: „flood the zone with shit“. Für die Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag bedeutet das: Es bleibt gerade mal Zeit zum Ausweichen, ein Gegenangriff ist kaum noch drin, denn irgendwas bleibt immer hängen, da kann man noch so viel richtigstellen.

Wenn ich jedoch eines mitbekommen habe, dann, dass keiner auch nur auf die Idee kommt, über die Situation zu jammern (und Sanne ganz bestimmt als allerletzte). Stattdessen wird mit Inhalten gepunktet und eine positive Zukunftsvision aufgezeigt, ohne Ängste zu schüren. Letzteres übernehmen andere. So fiel in die Zeit meines Praktikums auch die berühmt berüchtigte Rede Hubert Aiwangers auf der Erdinger Anti-Heizungsgesetz-Demo. In dieser sprach Herr Aiwanger tatsächlich davon, dass sich die schweigende Mehrheit die Demokratie zurückholen müsse. Das Ganze auf einer Demo von Rechtspopulisten und Menschen mit T-Shirt-Aufschriften wie „Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt“. Konsequenzen folgten keine, die Grünen forderten zwar den Rücktritt des Wirtschaftsministers, dieser entschuldigte sich jedoch nicht einmal für seine Aussagen. Die so gefürchtete Cancel Culture hat also wieder zugeschlagen. Oder war es am Ende nur ein Schlag ins Leere, und das Canceln gleicht in der Realität dann eher einem Mythos?

Wahlkampf

Dieser Abschnitt hätte alternativ auch „der Kampf gegen die eigene Zeit“ heißen können. Denn wer einmal Sannes Terminkalender gesehen hat, weiß, dass Sanne eigentlich Hermines Zeitumkehrer aus der Harry-Potter-Reihe braucht. In allen möglichen Farben sind zu jeder Tageszeit sämtliche Termine eingetragen, Zeit für freie Abende oder die Familie am Wochenende sind eher Raritäten. Oft genug finden auch mal mehrere Termine gleichzeitig statt, dann durfte ich dort einspringen, wo Protokollieren der Landtagsarbeit schon weiterhilft, und Sanne vor Ort vertreten bzw. wichtige Infos für die mitnehmen.

Man könnte meinen, die parlamentarische Arbeit nimmt schon genug Zeit in Anspruch, doch im Wahljahr stehen selbstverständlich besonders viele Außentermine an. Dabei hat mich beeindruckt, mit wie viel Energie Sanne, egal wie viel Termine und Arbeit davor schon stattfand, jedes Mal vor Ort den Menschen zuhört und gleichzeitig thematisch auch noch bestens vorbereitet ist – unabhängig davon ob es inhaltlich um Baumschutz, die Probleme des Ehrenamts oder kulturpolitische Inhalte geht. Auch im eigenen Stimmkreis ist Sanne superpräsent, allerdings nicht nur zum Lächeln auf Fotos, sondern im echten Austausch mit den Bürger*innen, sodass direkt angepackt werden kann. Immer hitziger, je näher der Wahltag rückte, wurden auch die Debatten im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sowie im Plenum.

Hierbei wird man schon mal heftig verbal attackiert. Doch wer so gut austeilen kann wie Sanne muss auch einstecken können. In der Regel heißt es am Ende aber Punktsieg für Sanne!

Schriftliche Anfrage „Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte“

In den Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz sind Regeln für die Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte festgelegt.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher seltener als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.2 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher häufiger als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.3 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher digital getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln)?

2. Bei welchen Maßregelvollzugsbeiräten hat die oder der Vorsitzende keine Sitzung einberufen, obwohl ein Mitglied des Beirats darum gebeten hatte?

3. Wurden dem Amt für Maßregelvollzug von allen Sitzungen aller Maßregelvollzugsbeiräte Niederschriften übermittelt?

4.1 In welchen Maßregelvollzugsbeiräten sind Richter*innen, Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Organisationen, die Patient*innen unterstützen, oder Vertreter*innen von Angehörigenverbänden Mitglied (bitte nach Maßregelvollzugsbeirat, Legislaturperiode und Beruf aufschlüsseln)?

4.2 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen sind auch Vertreter*innen des Personalrats eingeladen worden?

4.3 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen ist auch die oder der Patientenfürsprecher*in eingeladen worden?

5.1 Welche weiteren unabhängigen Beschwerdestellen, Ombudsstellen oder Ähnliches gibt es neben dem Maßregelvollzugsbeirat und der bzw. dem Patientenfürsprecher*in für Patient*innen im Maßregelvollzug?

5.2 Wie unterscheiden sich die anderen Stellen vom Maßregelvollzugsbeirat?

5.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die Zusammenarbeit dieser Stellen mit den Maßregelvollzugsbeiräten?

6. Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben Patientensprechstunden angeboten (bitte nach Beirat und Jahr aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

Picassos „Madame Soler“: eine Frage der Verantwortung

Picassos „Madame Soler“ sorgt seit bald 15 Jahren für Streit. Besser gesagt: der Umgang der jeweils CSU-geführten Staatsregierung mit den Erbinnen und Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy, in dessen Besitz sich das Gemälde einst befand, dieses Verhalten sorgt für Streit. Die sture, rückwärtsgewandte und beharrliche Weigerung der CSU, der Anrufung einer vom Freistaat selbst mit eingerichteten, explizit für solche Streitfälle installierten, unabhängigen Sachverständigen-Kommission zuzustimmen, ist absolut inakzeptabel und beschämend.

25 Jahre ist es her, dass am 3 Dezember 1998 44 Nationen und etliche NGOs in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, das sind weit mehr als „nur“ Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zig Tausende Bücher, Kunst und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt und geplündert, wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten.

Wer Vorfahren hat, die in der damaligen Zeit im damaligen Deutschland lebten, weiß, dass mannigfach auch Objekte erzwungenermaßen oder zur Rettung der Objekte weggegeben wurden, Eigentumswechsel erzwungen oder Notverkäufe getätigt wurden. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust einer Gliedmaße.

Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören, wir, die wir nicht verfolgt wurden, wir profitierten allzu oft von dieser untragbaren Situation. Ja, auch dort, wo ein Erwerb zu damals handelsüblichen Marktpreisen beispielsweise einer Familie die finanziellen Mittel zur Flucht verschaffte, auch dort ist doch ein Kauf nicht ebenbürtig auf Augenhöhe erfolgt, war das „ja, ich will verkaufen“ eines, was ohne Verfolgung und Schrecken der NS-Diktatur nicht gesagt worden wäre.

Ich schildere dies, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert, mit dieser NS-Raubkunst. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht.

Die vor 25 Jahren tagende Washingtoner Konferenz mündete in einem Beschluss: den Washington Principles on Nazi-Confiscated Art, zu Deutsch Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen Richtschnur und Kompass sein. Ja, es braucht gesetzliche Regelungen und ein Restitutionsgesetz. Mit den vielen, vielen Fällen, die sich komplex darstellen, wird jedoch der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“, oft auch „Limbach-Kommission“ genannt, die Arbeit nicht ausgehen.

Die Beratende Kommission NS-Raubgut

Diese Kommission wurde von Bund und Ländern fünf Jahre nach der Washingtoner Erklärung eingerichtet. Auch Bayern wirkte maßgeblich an ihrer Einsetzung mit. Die von Bayern mit bestellten unabhängigen Sachverständigen sind hochangesehene Persönlichkeiten. Ihre Namen sind ebenso wie das Verfahren öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Einer Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt, und die Seite, die Ansprüche geltend macht. Hier wird es spannend, denn hier greift die Petition in der Sache Picassos „Madame Soler“ an den Bayerischen Landtag.

Forderung der Petition zu Picassos „Madame Soler“: Bayern möge bitte der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen

Mit ihren Restitutionsansprüchen hinsichtlich Picassos „Madame Soler“ laufen die Erbinnen und Erben in Bayern gegen eine Wand. In sämtlichen anderen Fällen aus dem gleichen Vorgang rund um die Kunst-Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich rund um die Werke gute, gütliche Lösungen gefunden. Bayern zog hingegen in den USA vor Gericht (Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig), Bayern reagierte zum Teil jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben, Bayern nahm sein Schicksal letztlich selbst in die Hand und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst!

Ja, das kann sein. Aber es geht in der aktuellen Petition gar nicht um Rückgabe oder Ausgleich, sondern lediglich um die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut! Wie man die Nutzung einer Institution verweigern kann, die man für genau solche Fälle selbst eingerichtet hat – das ist mir völlig unerklärlich.

Bayern muss aus seiner Schmollecke endlich herauskommen und eine Lösung von Problemen auf Augenhöhe angehen!

Wir Landtags-Grüne haben die Petition unterstützt und für eine Berücksichtigung gestimmt. Leider wurden wir überstimmt. Seither habe ich Briefe geschrieben, auch an Markus Söder und Markus Blume, mit Looted Art in der Sache diskutiert und auf vielerlei Wegen versucht, doch noch zu einer gütlichen Lösung zu kommen. CSU und FW blieben stur, von Einsicht keine Spur, von historischer Verantwortung leider ebensowenig.

Als Ergebnis dieses unrühmlichen und peinlichen Gezerres haben wir Grüne im Bayerischen Landtag einen Antrag eingebracht: Wir fordern ein klares Bekenntnis zu geltenden nationalen wie auch internationalen Vereinbarungen wie der Washingtoner Erklärung. Wir fordern, dass Bayern dem Beispiel der Bundesregierung folgt: Bayerische staatliche Institutionen und Institutionen, die staatliche Förderung erhalten, sollte standardisiert immer einer Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen. Das sind wir als Land, als Freistaat, – als Menschen – den Opfern und ihren Nachfahren schuldig.

Zustimmung zur Anrufung muss Standard werden

Eine weitere wichtige Forderung ist ein erleichterter Zugang zu Archiven für die internationale Provenienz-Forschung, eine vollumfängliche Kooperation auch bei eigenen Ermittlungen von möglichen Erbinnen und Erben, eine Digitalisierung von musealen Beständen und Zugänglichmachung online.

Es geht um gute Lösungen für kommende Generationen

Was hat man bei der Debatte um „Madame Soler“ zu verlieren? Die Sachlage ist komplex, ja. Aber Mediation macht ja gerade bei komplexen Fragen Sinn. Auch das dringend notwendige Restitutionsgesetz, an dem Kulturstaatsministerin Claudia Roth aktuell intensiv arbeitet, wird nicht allen Fällen gerecht werden können. Das zeigt der Blick auf die Länder, die solche Gesetze bereits haben. Gerade auch deshalb braucht es die mit hochangesehenen Fachleuten besetzte Beratende Kommission. Deren Befassung mit Fällen strittiger Provenienz von Kunstwerken ist rechtlich möglich und sachgerecht. Darüber hinaus ist sie vor allem aber auch aus moralisch-ethischen Gründen zwingend. Denn es darf nicht nur um die Interpretation von Paragraphen gehen oder um Ablenkungsmanöver, indem man alle Verantwortung auf den Bund abschiebt.

Wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die – wie jetzt Picassos „Madame Soler“ – jahrelang in Depots vor sich hinstauben und dem Publikum sogar in ihrer Digital-Version entzogen wurden? Oder wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die eine neue Heimat in Herzen und Hirnen bekommen haben und deren Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählt wurde?

Unser Antrag zum verantwortungsvollen Umgang mit NS-Raubgut wurde von CSU und FW abgelehnt. Bei der Bewertung der Petition geben wir uns noch nicht geschlagen. Darum haben wir die Petition auf die Tagesordnung der Plenarsitzung von Mittwoch, dem 19.07.2023 setzen lassen.

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Kunst trifft Grün: Unser Grüner Kulturempfang zum „Green Cultural Deal“ mit Claudia Roth

So viel gute Energie und so viele inspirierende Gespräche, zu dem Kulturschaffende und Kulturliebende aus allen Ecken Bayerns und aus allen Kunst- und Kultursparten gekommen waren! Natürlich hat dazu auch die mitreißende Rede unseres Gastes, Kulturstaatsministern Claudia Roth, beigetragen. Im Fokus: Unsere starke Arbeit als Landtags-Grüne zum „Fair Green Cultural Deal“ – der sozialökologischen Transformation im Kulturbereich.


Hier mein Bilder-Rückblick auf einen wunderbaren Abend:

Antrag „NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich hinter geltende nationale und internationale Vereinbarungen zur gerechten Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu stellen.

Das umfasst insbesondere:

  •  die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, die von 44 Staaten, inklusive Deutschland, unterzeichnet wurde
  • die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1998
  • die Gemeinsame Erklärung der USA und der BRD zu den Washingtoner Prinzipien von 2018, die beinhaltete, dass alle Museen und Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die von der Bundesregierung gefördert werden, auf Ersuchen des Anspruchstellers einer Mediation durch die Limbach-Kommission zustimmen müssen
  • die Verfahrensordnung der Limbach-Kommission, die sich auf oben genannte Vereinbarungen stützt und die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet.

Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.

Begründung:

Seit 10 Jahren sind die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy bemüht, die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), anzurufen. Die Familie erhebt Restitutionsansprüche auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet. Die Limbach-Kommission, die 2003 in Absprache von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde, um bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Raubgut zu beraten, soll bei Streitfällen eine unabhängige, rechtlich nicht bindende Empfehlung abgeben. Damit die Kommission tätig wird, müssen beide Parteien einer Anrufung zustimmen.

Im Falle der Streitigkeiten um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung, einer Anrufung der Limbach-Kommission zuzustimmen. Diese Weigerung ist vor dem Hintergrund der „Washingtoner Erklärung“ und insbesondere der gemeinsamen Erklärung der BRD und der USA von 2018 unverständlich.

Da es in Deutschland bisher keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, verjährte Restitutionsansprüche von Kunstobjekten geltend zu machen, sind die Nachkommen auf den guten Willen der heutigen Besitzer angewiesen. Dieser Zustand ist auch aufgrund der besonderen Verantwortung, die Deutschland und auch Bayern bei jeglicher Debatte um NS-Verfolgungsschäden trägt, nicht hinnehmbar, die Weigerung der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut absolut inakzeptabel. Es ist die Pflicht des Kulturstaates Bayern, der in der Vergangenheit häufig seine eigenen Initiativen zur Restitution hervorgehoben hat, hier Vorbild zu sein und der Anrufung der Kommission zuzustimmen und sich bedingungslos hinter die geltenden Vereinbarungen zu stellen.

Antragspaket „Ökologische Nachhaltigkeit in der bayerischen Kultur“

Kultur und Ökologie: Nach wie vor beschäftigt man sich allgemein vel zu wenig mit der Frage, wie auch im Kultursektor klima- und umweltfreundlich gearbeitet werden kann. Eine Kulturpolitik der Zukunft muss sich Themen der ökologischen Nachhaltigkeit ehrgeiziger stellen als bisher. Weil die bayerische Kulturpolitik in dieser Hinsicht aktuell noch deutliche Defizite aufweist, haben wir als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Antragspaket beschlossen, das die bayerische Staatsregierung auffordert, endlich eine allgemeine Wende zu kulturpolitischer Nachhaltigkeit einzuleiten.

Zentral für eine solche ökologische Neuorientierung des Kulturpolitik wären u. a. eine allgemeine Erhebung zum derzeitigen Zustand des Ressourcenbedarfs der Kultur, die Entwicklung eines Kultur-CO2-Rechners, die Etablierung eines Notfall-Kulturkatasters für die Bewahrung von Kulturgütern etwa im Falle von Naturkatastrophen, die Einrichtung einer Ansprechstelle für die Nachhaltigkeitsberatung und das Angebot von Fortbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen im Kultur- und Kreativbereich.

All diese und noch weitere wichtige Aspekte finden sich in den Anträgen unseres Pakets, die man hier nachlesen kann und die am 12. Juli im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt werden:

Rede zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium!

Starke und unabhängige freie Medien sind eine sehr wichtige Säule unserer Demokratie. Es ist sehr löblich, dass sich die FDP hier im Parlament mit ihren Ideen einbringt und Vorschläge unterbreitet, wie wir Grüne es unter anderem auch schon mit unserem Gesetzentwurf, der endlich auch in den Kontrollgremien des Bayerischen Rundfunks für Parität gesorgt hätte, getan haben. Einige Ideen der FDP sind gut, andere halten wir Grüne für problematisch, und manche würden aus unserer Sicht den Fortbestand eines starken, freien und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.

Ziemlich lustig ist, dass Frau Kollegin Eiling-Hütig davon spricht, dass im Gesetzentwurf die Unterhaltung fehlt, weil sich ja die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen der Länder gerade erst in Rostock zusammengefunden haben. Herr Kollege Kreuzer schwänzte an diesem Tag den Vorsitz des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik des Kontrollgremiums, den er hätte leiten sollen. Er ging lieber nach Rostock, um dort ein Eckpunktepapier zu beschließen, in dem die Unterhaltung überhaupt nicht mehr vorkommt! Insofern verwundert es mich, dass das jetzt hier kritisiert wird, weil die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen, hier der Fraktionsvorsitzende der CSU, die Unterhaltung offenbar auch am liebsten absägen und dort die Axt ansetzen würden.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So, wie es halt im Gesetz steht!)

Das steht aber nicht im Eckpunktepapier. In dem Eckpunktepapier – ich habe es hier, ich kann es gerne vorlesen – steht – ich zitiere –: keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Da steht auch:“[…] Fokus auf Kernauftrag mit qualitativ hochwertiger Grundversorgung in den Bereichen Information, Bildung und Kultur“. Ich kann hier kein einziges Wort zur Unterhaltung finden.

Jetzt ist es aber nicht nur so, dass wir hier eine sehr starke Filmbranche haben und wir in Bayern ein sehr starker Medienstandort sind, der selbstverständlich auch Unterhaltung produziert – im Idealfall sehr hochwertige Unterhaltung, auf die wir auch sehr stolz sind –; sondern wir brauchen auch dringend Unterhaltung, um Menschen, die wir nicht erreichen, reinzuholen und an uns zu binden. Das ist das alte Prinzip von Brot und Spiele. Da hat man schon im alten Rom gewusst, die Leute kommen, und dann kann man sie natürlich erreichen. Deshalb muss da die Unterhaltung unserer Meinung nach auch mit drinstehen.

Wie gesagt, es ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie nicht nur draußen durch die Lande ziehen, polemisieren und populistisch die Axt an die Öffentlich-Rechtlichen ansetzen, sondern sich auch hier zu Wort melden, hier, wo es unsere Pflicht ist – oder zumindest unsere Pflicht wäre –, die Verantwortung zu übernehmen. Dieses Verantwortungsbewusstsein wünsche ich mir auch von den Unionsfraktionen, dass sie nicht nur in Rostock populistisch herumagieren, sondern hier auch sagen, was sie wirklich wollen, damit die Bürgerinnen und Bürger erfahren können, was die CSU eigentlich mit ihrem Bayerischen Rundfunk plant.

Bei der Sache mit dem Verantwortungsbewusstsein frage ich mich schon so ein bisschen – wenn da AfD-Framings übernommen werden, wenn die Unionsfraktion hier plötzlich Umerziehung vorwirft und wenn in diesem Eckpunktepapier als großer Wurf für die Reform, die dann alles rettet, das Verbot der Gender-Sprache mit drinsteht –, wie wir eigentlich einen guten Öffentlich-Rechtlichen zusammen erhalten wollen.

Wir brauchen eine Reform. Wir müssen das diskutieren. Deshalb noch mal vielen Dank für den Vorschlag hier. Vielleicht hat die CSU noch nicht gemerkt, dass sie einen Medienminister hat, der auch in der Rundfunkkommission sitzt und sich dort auch einbringen könnte. Er sitzt auch im Rundfunkrat. Auch dort könnte er sich einbringen. Aber vielleicht ist es ja ein großes Glück, dass sie das noch nicht getan und gemerkt hat.

Zurück zur FDP: Hörfunkwellen – sieben Programme. Ich habe mal durchgezählt. Was soll denn da weg? Da wünsche ich mir ein bisschen mehr Verantwortungsbewusstsein und dann auch ruhig den Mut zu sagen: Okay, wir haben mehr als sieben. Dann soll BR24 Radio weg – ehemals B5 aktuell –, oder Bayern 3 soll weg, oder Bayern 1 soll weg, BR-Klassik soll weg oder vielleicht Bayern 2 oder BR Heimat oder BR Schlager. – Was würden Sie denn gerne kürzen, liebe FDP? Da wünsche ich mir konkrete Vorgaben.

Zu den Kontrollgremien komme ich gleich noch. Das ist eine riesengroße Baustelle, die wir wirklich dringend angehen müssen. Aber ich finde auch noch ganz wichtig, und das steht hier nicht drin: Es wäre ganz wichtig, dass wir in dem Bayerischen Rundfunkgesetz etwas implementieren, mit dem man einen Hinweis gibt, wie KEF-Anmeldungen funktionieren sollen. Mir ist klar, das muss über Medienstaatsverträge geregelt werden. Aber wir könnten zumindest eine Denkanregung in unser Gesetz aufnehmen, weil wir im Moment bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine Situation haben, wo der Beitrag unabhängig festgelegt wird. Wenn wir ehrlich sind: Der ganze Streit kommt ja vor allem wegen des Beitrags. Ich wünsche mir sehr, dass wir inhaltlich nach vorne denken, aber die meisten interessieren sich ja nur für den Beitrag. Da müsste man zum Beispiel wie jedem anderen Medienunternehmen auch erlauben, Investitionen zu tätigen, nach vorne zu denken, damit man den Rundfunk in eine gute Zukunft führen kann.

Ganz kurz zu den Gremien: Bei uns in den Gremien fehlt Parität. Es fehlen Frauen, und nein – jetzt ist die Kollegin Eiling-Hütig weg –, es sind nicht 30 %, es sind 32 % staatsnah im BR-Rundfunkrat. Inzwischen sind es, weil der DGB jetzt wieder statt einer Frau einen Mann geschickt hat, auch wieder nur 33 % Frauen; migrantische Personen – eine Person von 50; Menschen unter 40 – eine Person; Menschen mit Behinderung – eine Person.

Das sind alles Dinge, die ein großes Problem sind. Deshalb danke für die Vorschläge. Viele Probleme – ich freue mich auf die Diskussion in der nächsten Legislatur. Wir lehnen den Gesetzentwurf im Augenblick ab.

Grüner Erfolg: Gender Incentives für Frauen in der Filmbranche

Es war ein sehr dickes Brett, das wir Grüne da fünf Jahre lang gebohrt haben: 2019 hatten wir Österreich zu Gast, dort helfen Gender Incentives, finanzielle Anreizsysteme für gleiches Geld für alle Geschlechter, seit 2018 schon. Bis dahin wurden öffentliche Mittel sehr ungleich an Männer und Frauen verteilt. 50/50! – Gender Incentives helfen.

Wir haben dann nach 2019 sehr viele Fragen gestellt. Frauen schließen öfter die Münchner Filmhochschule HFF erfolgreich ab, trotzdem bekommen sie nur einen deutlich kleineren Teil der Filmförderung. De facto bilden wir Top-Fachleute für viel Geld aus. Und dann verschwinden sie – wenn sie nicht männlich sind.

Zuletzt haben wir erst im Frühjahr 2023 in mehreren Anträgen gefordert, dass die geschlechtsbezogen Unwucht in Film und Medien mittels eines Anreizsystems ausgeglichen werden muss. Und siehe da – nur fünf Jahre bohren! Und da sind sie schon, die Gender Incentives. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Hälfte – von allem.

Ich freue mich über diese Erfolg!

Hier der Überblick einiger parlamentarischen Initiativen zu dem Thema:

Meine Rede zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident!

Am 1. Juli 2023 tritt der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Sie haben das gerade schon sehr sachlich dargestellt. Diese Medienstaatsverträge regeln, wie unsere Öffentlich-Rechtlichen funktionieren. Diese Verträge zwischen den 16 Ländern bestimmen also über Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von Öffentlich-Rechtlichen. Wir als Politik haben das Privileg, mit ihnen Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von öffentlich-rechtlichem Radio und Fernsehen, Homepages und Internetangeboten der Öffentlich-Rechtlichen, die Live- und Vor-Ort-Angebote, die Mediatheken und Apps zu Öffentlich-Rechtlichen, aber auch sogenannte Drittplattformauftritte wie auf YouTube oder Instagram zu gestalten. Wir als Politik stellen also unter anderem die Weichen, auf welchem Weg Bildungs-, Kultur-, Unterhaltungs- und Beratungsprogramme und Informationsangebote zu uns kommen. Dort, wo Staatsverträge Gesetze der Länder betreffen, müssen die Landesgesetze natürlich an die neue, zwischenstaatlich vertraglich geregelte Rechtslage angepasst werden. Genau darum geht es hier – die Kollegin hat es schon ausgeführt –: um die notwendigen Änderungen im Bayerischen Rundfunkgesetz.

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag schafft die Möglichkeiten, eigene Spartenkanäle der Landesrundfunkanstalten ganz oder teilweise in Onlineangebote zu überführen. Konkret bedeutet diese sogenannte Flexibilisierung für den Bayerischen Rundfunk, dass dann nicht mehr die Politik über eine Beauftragung entscheidet, sondern der BR entscheidet, welche Inhalte der vom BR betriebenen Spartenkanäle besser im klassischen Fernsehen oder als Onlineangebot aufgehoben sind. Die Landesrundfunkanstalten – die Kollegin hat es im Nebensatz kurz erwähnt – dürfen aber auch von ihnen 0betriebene Spartenkanäle ganz oder teilweise durch andere Programme ersetzen oder einstellen. Dort, wo ich also früher ARD alpha empfangen konnte, kommt dann nichts oder etwas anderes.

Wir alle, die wir heute hier sitzen, müssen uns bei allen Reformen, die wichtig und notwendig sind, über sämtliche Folgen unserer Reformschritte im Klaren sein. Wenn man wie die Herren hier ganz rechts außen, aber auch Teile der CSU, mit Vorwürfen wie „Meinungsmache“ oder „Umerziehung“ gegen öffentlich-rechtliche Strukturen hetzt, muss man wissen: Inhalte kosten Geld. Wenn Inhalte verschwinden, weil gespart oder flexibilisiert wird, ist das auch eine logische Folge der Hetzkampagnen, die am Ende jegliches Vertrauen in unsere öffentlich-rechtliche Medieninfrastruktur verspielen.

Für Bayern bedeutet die mit der Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes einhergehende Flexibilisierung ganz konkret, dass wir die dezidierte Beauftragung von ARD alpha durch die Flexibilisierung ersetzen, die Flexibilisierung hier erlauben.

Warum nenne ich das jetzt nicht Kaputtsparen, wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass da Dinge wegfallen können? Warum stehen wir Grünen hinter der im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossenen und nun in bayerisches Recht umzusetzenden Flexibilisierung? – Beauftragung qua Gesetz hat auch Probleme gebracht. Stehen Wahlen vor der Tür, wünscht man sich gerne mal einen bunten Blumenstrauß von Angeboten aus der Politik; die Rechnung dafür will hinterher aber niemand bezahlen. So kamen über die Jahre immer mehr übertragene Aufgaben und auch Kosten zusammen.

Die Vielfalt des Angebots ist wunderbar – auch ich liebe sie –, aber wir alle nutzen Medien nicht mehr so, wie wir es vor 10, 20 Jahren gemacht haben. Das „Lagerfeuer Fernsehapparat“, an dem die kleinbürgerliche Familie allabendlich vor der „Tagesschau“ zusammenkam, gibt es so nicht mehr. Hörfunk spielt immer noch eine große Rolle, aber viele Menschen nutzen schon Audiotheken oder andere Audioplattformen. Unser aller Leben ist ganz flexibel geworden. Diese Agilität und Dynamik bestimmt unsere Mediennutzung und unsere Gesellschaft. Meine Kinder, das Publikum von heute und von morgen: Die Über-Zwanzigjährigen besitzen kein Radio, kein TV-Gerät – gar keines. Die Kleinen schauen täglich „logo!“, und ich wünsche mir, dass auch sie in Zukunft starke öffentlich-rechtliche Angebote mit guten Inhalten finden, die für sie und für ihre Welt gemacht sind.

Was uns auch noch so wahnsinnig wichtig ist als Grüne – darum bin ich dankbar, dass wir mit einer Grünen Staatskanzlei, zumindest mit einer bisher, aktiv mitverhandeln dürfen und nicht nur Bürgerbeteiligungsverfahren nutzen oder Briefe an den Medienminister schreiben dürfen –: Der novellierte Medienstaatsvertrag stärkt endlich die Rolle der Kontrollgremien; sie bekommen neue Kompetenzen und wer- den beim BR für mehr Dinge zuständig sein. Das bedeutet aber auch: Wir alle müssen besser darauf achten, wie diese Kontrollgremien besetzt sind.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, aber die sich daraus ergebenden Fragen sollten wir gemeinsam zügig angehen. Größte Baustelle ist für uns aus Sicht der Grünen die Zusammensetzung der Kontrollgremien; sie sind auch in Bayern stark überaltert und nicht so besetzt, dass sie unsere heutige bunte bayerische Gesellschaft gut abbilden. Ich bin mit meinen heuer 49 Jahren die Zweitjüngste im Rundfunkrat. Migrantische Gruppen entsenden genau eine Person, genauso wie Behindertenverbände; die muslimische Gemeinschaft hat keinen Sitz, genauso wenig Queer-Verbände, Studierende oder Schülervertretungen. Last, but not least steht es meiner Meinung nach einem staatsfernen Kontrollgremium wie dem Rundfunkrat gar nicht gut zu Gesicht, wenn dort ein Mitglied der Staatsregierung drinsitzt. Hier müssen wir, gerade im Anschluss an die heutige Debatte und gerade wegen der Stärkung der Kontrollgremien, ganz dringend gemeinsam an eine Reform herangehen.