NS-Raubgut: Schiedsgericht nimmt Arbeit auf

Mich bewegt das Thema NS-Raubgut sehr. Jetzt arbeitet seit dem 1. Dezember 2025 das neue Schiedsgericht. Ich kann dazu nur sagen:

Seit dem Start war das Medienecho geprägt von der Erleichterung über mehr Verbindlichkeit und Transparenz wie auch über die erstmals klaren Standards für Restitutionsentscheidungen dank Bewertungsrahmen. Über 80 Jahre nach Kriegsende ist all dies mehr als überfällig, daher schauen auch wir Grüne gespannt, offen und positiv auf die Entwicklungen rund um das Schiedsgericht.

Klar ist aber auch: Der neue Rahmen allein löst die komplexen historischen und moralischen Fragen rund um NS-Raubgut nicht. Das Grundproblem, dass niemand, der Leib und Leben seiner Familie retten möchte, noch mal eben die Kunst im Wohnzimmer dokumentiert, wird auch durch das Schiedsgericht nicht besser. Darum muss die ethisch-moralische Dimension mit der in den Washingtoner Prinzipien geforderten Beweislastumkehr ein deutlich stärkeres Gewicht erhalten als es ein rein juristischer Bewertungsrahmen leisten kann.

Auch ob mehr als die aktuell rund 50 Kommunen ein stehendes Angebot abgeben werden, steht in den Sternen. Und wenn nicht alle Erben ermittelt werden können und anwesend sind, dann muss auch nichts zurückgegeben werden – eine teils ziemlich realitätsfremde Forderung! Dramatisch ist, dass es mit dem Schiedsgericht für einige der Hinterbliebenen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt. Wichtige Felder sind hier NS-Raubkunst aus den Kontexten Überleben auf der Flucht und im Exil sowie Verkäufe von jüdischen Kunsthändlern, die bereits in der NS-Diktatur komplett entrechteten worden waren.

Wir Grüne werden die Arbeit des neuen Schiedsgerichts konstruktiv-kritisch begleiten. Ich kann versprechen, dass das Thema Umgang mit und Rückgabe von NS-Raubgut für uns mit dem Start des Schiedsgerichts noch längst nicht abgehakt ist. – Last not least gilt mein Dank all denen, die sich hier einsetzen, insbesondere auch den vielen, vielen Menschen, die mir in den letzten Monaten ihre Hilfe angeboten und bei dem Thema unterstützt haben. – Danke!

Kleine Anfrage – AzP „Staatliche Unterstützung des Ludwig-Erhard-Gipfels“

Ich frage die Staatsregierung:

Nachdem der Freistaat Bayern aktuell die Förderungen des Ludwig-Erhard-Gipfels, einer Konferenz, die von der Weimer Media Group, einem Unternehmen, das von dem derzeitigen Bundeskulturstaatsminister Weimer gegründet und an dem er bis vor kurzem noch Anteile gehalten hat, veranstaltet wird, prüft, frage ich die Staatsregierung, welche Compliance-Regelungen dieser Prüfung zu Grunde liegen, unter welchen Bedingungen Förderungen des Freistaats für ähnliche Veranstaltungen vergeben werden (bitte Veranstaltungen inkl. Fördersummen sowie Zielsetzung der Veranstaltung, Zielgruppe, Wirkung und Benefit für Bayern, Teilnehmende etc.) und auf Basis welcher Compliance-Kriterien Ministerpräsident Markus Söder über die Teilnahme und Schirmherrschaft für eine solche Veranstaltung entscheidet?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung:

Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der
parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?

Hier geht’s zur Antwort:

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

So lautete der Titel eines Panels auf den Medientagen München 2025, organisiert vom Netzwerk WOMEN IN MEDIA CIRCLE – Untertitel: „Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?“ Hier der Wortlaut meiner Keynote:

Hallo München, hallo Medientage!
Ich bin Sanne Kurz, Frau, Mutter, Filmemacherin, seit 2018 in den Bayerischen Landtag gewählt – und ich spreche heute über Kunst, Kultur, Demokratie und Mut.

(Im Hintergrund: Video eines Influencers mit den gebannten Büchern)

Schaut mal auf den Screen hinter mir: Bücher, die verboten sind. Klassiker, die ganze Generationen geprägt haben. Verboten, Tausende pro Jahr, in Schulen, in Bibliotheken, auf Geheiß einer Politik, die Freiheit nicht als Freiheit der Andersdenkenden begreift.

Und da steht einer, der aufruft, zu lesen. Das ist Freiheit. Und Freiheit – echte, gelebte Freiheit – beginnt immer mit Mut.

Wir erleben gerade weltweit, dass dieser Mut wieder gebraucht wird. Freiheit der Kunst ist der Lackmustest für Demokratie. Wenn Kunst verboten, eingeschüchtert, instrumentalisiert wird – dann ist das nie nur ein Angriff auf Kunst. Es ist ein Angriff auf uns alle, unser Wissen, unsere Geschichten und Geschichte, unser Denken, Fühlen und Sein.

Ich bin Filmemacherin. Ich weiß, was es heißt, ein Buch zu schreiben, das aneckt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man merkt: „Das wird unbequem für manche.“ Und genau da beginnt Kunstfreiheit: da, wo es unbequem wird.

Schaut man in die USA – Bücherverbote, Cancel Culture von denen, die am lautesten vor dem „Canceln“ warnen, staatliche Eingriffe in Curricula, Museen mit diktierten Inhalten, National Endowment of the Arts mit gestrichenen Budgets – aber auch nach Europa mit Intendanten und Kulturministerien, die Marionetten autoritärer Regierender sind. Oder der Blick nach Russland, Iran, Ungarn, China– überall da, wo Kunst kontrolliert wird, ist liberale und freiheitliche Demokratie auf dem Rückzug.

Und hier bei uns? Wir sind nicht immun. Im Parlament, dem ich angehöre, sitzt eine Partei, die Haushalt um Haushalt die Mittel für Freie Kunst auf 0 streichen will, ebenso wie die Mittel für Film. Eine Fraktion, deren Vertreter – es sind fast nur Männer – sich nicht scheuen, Anfragen zu stellen, wieviel deutsche Volksmusik denn gefördert wird und wieviel „fremde“ Rock- und Popmusik? Kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie im Geschichtsunterricht wohl aufgepasst.

Gefährlich wird es immer dann, wenn Kulturförderung an „Gefälligkeit“ gekoppelt wird, im Sinne von „gefallen“. Wenn Kunst sich dann selbst zensiert, wenn gesellschaftliche Debatten nur noch in Kommentarspalten und nicht mehr auf Bühnen, in Büchern und Lesesälen stattfinden, dann wird’s eng. Für uns alle.

Freiheit ist kein Zustand, sie ist eine tägliche Übung. Und Kunst ist ihr Trainings-Parkour.

Ich sag das seit Jahren, und ich sag’s heute wieder: Politik hat nicht zu definieren, was gute Kunst ist. Politik hat dafür zu sorgen, dass gute Kunst entstehen kann. Das ist unser Job, als Politik. Wir setzen Rahmen – faire, transparente, verlässliche Rahmen. Und dann lassen wir los. So wie in der Medienregulatorik: Der Staat macht die Spielregeln – aber er spielt nicht selbst mit. Er darf nicht mitspielen, eine gute und wichtige Erkenntnis unserer Geschichte.

Ich will eine Kulturförderung, die unabhängig ist, die staatsfern ist, die Vertrauen hat in Künstlerinnen und Künstler, in Ensembles, in freie Szenen, in Institutionen, in Communities. Möglich wird das z.B über Verbände, Vergaben oder Fachjuries, so kann kein Höcke der Welt Künstlerinnen oder Künstler von sich abhängig machen.

So stelle ich mir Kulturpolitik vor: Politik diskutiert mit Zivilgesellschaft Bedarfe und Handlungsfelder, dann kämpft sie für auskömmliche Finanzierung und öffnet Türen, so dass Kultur Herzen und Hirne öffnen kann. Denn Künstlerinnen und Künstler sollen Kunst machen und keine Excel-Tabellen- und Funding Artists werden.

Demokratie lebt davon, dass Menschen einander begegnen. Nicht nur online – auch im echten Leben.

Wer hier hat schon mal von Dritten Orten gehört? Und wer weiß, was das ist? Dritte Orte – das klingt technisch, aber es meint etwas ganz Zentrales: Orte, an denen wir uns austauschen können, wo Widerspruch erlaubt ist, wo Vielfalt sichtbar wird.

Ich rede von alten Theatern, die neue Nachbarschaften anziehen. Von einem Gesundheitsamt, wo gemeinsam gemalt oder Kunst betrachtet wird, vom Flux an den Pinakotheken oder dem Gemeinschafts-Riesengemälde im Foyer des Haus der Kunst, von der fluoreszierenden Skaterbahn, der DOK.fest-Eröffnung. Von Jugendzentren, die Künstler:innen Platz geben. Von Stadtteilhäusern, Konzertsälen, Bibliotheken und Clubs, Opernhäusern und  leerstehenden Läden, die zu Begegnungsräumen werden.

Kulturorte sind Demokratieorte. Wer sie schließt, schwächt Demokratie. Wer ihre Türen offen hält, hat verstanden. Wer sie stärkt, macht sie resilient.

Raum will dabei bespielt werden. Outreach und Vermittlung, Angebote, die einladen – weil wir alle gemeinsam Kunst finanzieren, sollte sie auch für alle da sein. In Großbritannien sind Museen kostenlos, man trifft sich dort zum Daten, es gibt Community-Peer-Angebote und Club Nights. Das alles – und – den Raum. Denn: Wenn wir keine Räume haben, in denen wir einander zuhören, zuhören können, dann übernehmen andere die Räume: Algorithmen, Autokraten, Aufmerksamkeitsökonomie.

Kunst ist kein Ornament. Kunst ist kein Werkzeug. Sie ist Resonanzraum. Sie ist Brennglas. Sie kann Balsam sein. Sie macht erfahrbar, was Zahlen nicht sagen. Sie gibt Sprache, wo Worte fehlen. Sie wagt Visionen, wo Politik manchmal zaudert.

Kunst hilft, Transformationen zu verhandeln – vom Klimawandel bis zu Fragen von Feminismus, Identität, Gerechtigkeit. Sie zeigt, was wir sonst verdrängen. Sie provoziert, berührt, verbindet.

Wenn Demokratie eine Pflanze ist – dann ist Kunst der Boden, in dem sie wurzelt. Und deshalb müssen wir sie schützen, nicht, weil sie schön ist – sondern, weil sie stark macht.

Ich möchte schließen, und das wird Sie überraschen, denn ich bin grüne Kultur- und Medienpolitikerin, und ich zitiere hier bewusst einen Menschen, der oft sehr anders denkt und spricht, als ich es für klug halte – ich möchte schließen mit einem Satz, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestern hier auf den Medientagen formuliert hat: Er sprach von einer „Einladung an Big Tech“, sich solidarisch an der Finanzierung von Medienvielfalt zu beteiligen.

Ich sage: Lassen wir uns alle einladen, sich solidarisch an der Finanzierung von Demokratie zu beteiligen – mit Ideen, mit Engagement, mit Kunst – mit Finanzierung von Kunst und Kultur. Dazu gehört öffentliche Förderung, dazu gehören Unternehmen, die wieder auf Kultur setzen, dazu gehören wir alle, die lesen, ins Kino oder Theater gehen, die für ein Bild bezahlen und Musik nicht nur als selbstverständliches Hintergrundgedudel im Supermarkt kennen, sondern als berührendes Live-Erlebnis.

Wir alle, Unternehmen, Staat, Kommunen, Einzelne, wir alle müssen gerade jetzt enorm viel in Kunst und Kultur investieren. Denn Kultur ist Infrastruktur für Freiheit. Staatsferne Förderung, Dritte Orte, Kunst als Katalysator. – Das ist die DNA unserer offenen Gesellschaft.

Danke.

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Julia Ruhs, KLAR und die Reaktionen – Stellungnahme des BR-Rundfunkrats

Ich bin Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Anlässlich der Debatte rund um das umstrittene Format KLAR und die Moderatorin Julia Ruhs erklärt der Rundfunkrat in einer offiziellen Stellungnahme zur Fortsetzung der Sendereihe KLAR sowie zu öffentlichen Reaktionen:

  1. Der Rundfunkrat stellt nach einer intensiven und konstruktiven Beratung im zuständigen Programmausschuss und Plenum mehrheitlich fest, dass die Sendung KLAR mit der Moderatorin Julia Ruhs und einer verstärkten, redaktionellen Begleitung vom BR weitergeführt wird. Frau Ruhs ist auch aus Sicht des Rundfunkrats gegen unsachliche und persönliche Angriffe in Schutz zu nehmen.
  2. Der Rundfunkrat unterstreicht den hohen Stellenwert einer ausgewogenen Berichterstattung und Gestaltung des Programms. Das Gesamtprogramm hat unterschiedliche Sichtweisen fair und faktenbasiert darzustellen. Perspektiven- und Meinungsvielfalt muss das Markenzeichen gerade des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein und gezielt gefördert werden – auch durch die Vielfalt der Formate und Moderationen.
  3. Der Rundfunkrat weist in der Öffentlichkeit verbreitete, diffamierende und verletzende Meinungsäußerungen gegen den BR, seine Mitarbeitenden oder Mitglieder des Gremiums als unvereinbar mit dem Amt eines Mitglieds des Rundfunkrats in aller Entschiedenheit zurück.

Kleine Anfrage – AzP „Zukunft des Museums für Franken“

Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:

Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?

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Kleine Anfrage – AzP „Steuergelder Wittelsbacher Ausgleichsfonds“

Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrag – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:

Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?

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Antrag „Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung einer Digitalabgabe („Plattform-Soli“) für große Online-Plattformen und Suchmaschinen aktiv zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen.

Der Plattformsoli soll gezielt große digitale Plattformen mit sehr hoher Reichweite solidarisch am Erhalt einer vielfältigen Medien-Infrastruktur beteiligen. Die erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in ein staatsfernes, transparentes Sondervermögen fließen, das insbesondere zur Förderung der regionalen und lokalen Medienlandschaft eingesetzt wird. Damit sollen journalistische Vielfalt, lokale und regionale Berichterstattung sowie eine freie Meinungsbildung dauerhaft gestärkt werden.

Begründung:

Internationale Tech-Konzerne dominieren zunehmend die Informationsräume. Mit Abwanderung der Werbebudgets aufgrund dieser Dominanz zu ihnen gefährden sie Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene – beides zentrale Anliegen für demokratische Meinungsbildung. Regionalität in der Medienlandschaft ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Ressource für den Fortbestand unserer Demokratie. Die Abgabe soll nur für Anbieter gelten, die mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Monat erreichen – bewusst werden kleinere Unternehmen und Start-ups davon ausgenommen, um ihre Innovationskraft nicht zu gefährden.

Die Idee einer Digitalabgabe ist keinesfalls neu: Frankreich hat seit 2019 eine „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Sie beträgt 3 Prozent auf bestimmte digitale Umsätze wie z. B. Online-Werbung, Vermittlung über Plattformen. In Österreich existiert seit 2020 eine Digitalsteuer (5 Prozent) auf Werbeerlöse großer Anbieter. Ein Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zu erwarten: In Österreich führte die Einführung der Steuer nicht zu einer Preissteigerung der Angebote von Meta.

Für Deutschland schlug der Beauftragte für Kultur und Medien Wolfram Weimer eine Abgabe von bis zu 10 Prozent vor. Dies wäre damit eine kraftvolle Maßnahme im nationalen Kontext. Die Mittel sollten in ein transparent verwaltetes Sondervermögen fließen, das gezielt regionale und lokale Medienprojekte unterstützt — eine strukturrelevante Investition in die demokratische Infrastruktur Deutschlands. Die Bundesregierung hat bislang lediglich einen Prüfauftrag erteilt. Eine Zustimmung Bayerns wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit bezüglich digitaler Infrastruktur.

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Antrag „Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen in Bayern –Strukturen, Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2025 zu folgenden Fragen zu berichten:

1. Vermittlungsstellen und Strukturen

  • Welche Stellen für Bildung und Vermittlung (z. B. museumspädagogisches Fachpersonal, Kuratorinnen und Kuratoren, museumspädagogische Zentren) sind an den staatlichen Museen und Häusern mit staatlicher Beteiligung in Bayern eingerichtet?
  • Wo sind diese Stellen innerhalb der einzelnen Häuser sowie innerhalb der neuen Museumsagentur Bayern strukturell angesiedelt?
  • Welche Vermittlungsprojekte und -formate (z. B. Workshops, digitale Medien, partizipative Programme) wurden im Jahr 2025 konkret durchgeführt und welche Häuser gelten hierbei als Vorreiter?
  • Welche weiteren, vergangenen oder geplanten Vermittlungsprojekte gibt und gab es, die nennenswert sind?

2. Anmeldungen und Herausforderungen

  • Welche Vermittlungsaktivitäten wurden in den letzten zwölf Monaten umgesetzt oder neu angemeldet (inklusive Sonderausstellungen, digitale Vermittlungsangebote, Outreach-Projekte)?
  • Aus welchen Mitteln wurden diese Aktivitäten jeweils finanziert?
  • Wie viele Teilnehmende konnten mit diesen Angeboten erreicht werden, insbesondere aus bisher unterrepräsentierten Zielgruppen?
  • Welche messbaren Ergebnisse liegen in Bezug auf Reichweite, Zufriedenheit der Teilnehmenden und gesellschaftliche Wirkung vor?
  • Welche Erkenntnisse gibt es zu bisher noch nicht erreichten Personen im Sinne der Nicht-Besuchs-Forschung?
  • Wie sollen Erkenntnisse über bisher noch nicht erreichte Bürgerinnen und Bür- ger in Maßnahmen zum Erreichen eines noch breiteren Publikums umgesetzt werden?
  • Welchen Herausforderungen und Hindernissen (z. B. hinsichtlich Räumen, Mitteln, Personal, Strukturen) sieht sich die Vermittlung noch gegenüber?

3. Stand und Zielentwicklung

  • Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Stand der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen sowie denjenigen mit staatlicher Beteiligung, insbesondere seit dem Start der Museumsagentur Bayern, auch im Vergleich untereinander sowie im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking)?
  • Welche Häuser sind im Bereich Vermittlung besonders aktiv, welche Formate haben sich bewährt, und wie ist geplant, dass alle von Best-Practices profitieren können?
  • Wo sieht die Staatsregierung Entwicklungspotenzial in Hinblick auf Barrierefreiheit, Digitalisierung und Zielgruppen- sowie Nicht-Publikums-Ansprache, und welche Vorhaben gibt es für den weiteren Ausbau der Vermittlung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der vorhandenen Angebote?

4. Unterstützung durch zentrale Dienste und IT-Ausstattung

  • Wie bewertet die Vermittlung selbst die Unterstützung und Zuarbeit der zentralen Dienste aus Vermittlungssicht (z. B. IT, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Lehr- und Vermittlungsmaterialien, Outreach)?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Ausstattung an Sachmitteln und Räumen, insbesondere für Archivierung, Sammlungsverwaltung und Dokumentation, aber auch für Vermittlung allgemein?
  • Inwiefern ist IT-Unterstützung und Materialbeschaffung gezielt auf innovative Vermittlungsformate abgestimmt?

5. Entwicklungsperspektiven

  • Welche partizipativen Formate, wie etwa das „Citizen Science“-Projekt des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, existieren in Bayern, die Besucherinnen und Besucher einbinden und Mitgestaltung ermöglichen – etwa durch Auswahldialoge im Rahmen von Sammlungspräsentationen, und wer finanziert diese?
  • Wie werden in Bayern die partizipativen Vermittlungsformate und die Inklusion bisher unterrepräsentierter Zielgruppen strategisch geplant, evaluiert und weiterentwickelt?

Begründung:

Die staatlichen Museen in Bayern tragen Verantwortung für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Vermittlungsarbeit ist dabei entscheidend, um Kunst und Kultur für alle zugänglich zu machen und kulturelle Teilhabe zu sichern – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit geringen kulturellen Vorerfahrungen.

Mit der Museumsagentur Bayern wurden neue Strukturen zur Vernetzung und strategischen Planung geschaffen. Offen bleibt, wie diese konkret auf die Vermittlungsarbeit wirken, welche Herausforderungen bestehen und wie zentrale Dienste wie IT, Öffentlichkeitsarbeit und Materialbeschaffung abgestimmt sind.

Zudem gewinnen innovative Formate, etwa partizipative Projekte oder digitale Angebote, national wie international an Bedeutung. Für Bayern gilt es zu klären, welche Ansätze bereits bestehen, wie sie finanziert und evaluiert werden und wo Entwicklungspotentiale liegen – etwa bei Barrierefreiheit, Digitalisierung oder Outreach.

Der Bericht soll Transparenz schaffen, Best-Practices sichtbar machen und Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen aufzeigen.

Schriftliche Anfrage „Modernisierung des Ticketbuchungssystems der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt“

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf eine Anfrage von Tim Pargent, Benjamin Adjei und mir, auf Grundlage von Informationen der Bayerischen Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH:

1.1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung der staatliche Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in den letzten fünf Jahren zur Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen ergriffen (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation auflisten)?

Im Jahr 2020 wurde die Planung zur Einführung von Onlinetickets in der Schlösserverwaltung aufgenommen. Nachfolgend werden die Objekte der Schlösserverwaltung mit einem Onlineticketangebot mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

Liegenschaften Jahr
Schloss Neuschwanstein 2020
Schloss Nymphenburg 2021
Schloss Linderhof 2022
Markgräfliches Opernhaus 2023
Neues Schloss Herrenchiemsee 2023
Residenz München 2025

Der Ticketverkauf in Schloss Neuschwanstein erfolgt durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds über das Reservierungssystem der Firma Axess AG. In den übrigen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung mit Onlineticketangebot kommt ein System der Firma Amepheas zum Einsatz. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH ist Vorreiterin bei Onlinetickets in der Binnenschifffahrt in Bayern. Die Einführung und Weiterentwicklung von Onlinebuchungssystemen wird entsprechend den Bedürfnissen der Fahrgäste priorisiert: Eine frühzeitige Buchung mit Sitzplatzreservierung ist in erster Linie am Königssee relevant, weil dort weniger Sitzplätze pro Fahrt zur Verfügung stehen als auf den größer dimensionierten Passagierschiffen der anderen Seen. Die eingesetzten Onlinebuchungssysteme sind immer in das Kassensystem des jeweiligen Standorts integriert. Nachfolgend werden die Standorte der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

StandortJahr
Königssee2020
Tegernsee2023
Ammersee2025
Starnberger See2026 (geplant)

Die Unternehmenswebseite der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH bietet umfangreiche Informationen über das Angebot der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und touristische Attraktionen an den Standorten.

1.2 Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in absehbarer Zeit geplant, um die Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen zu verbessern (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation angeben)?

Die Einführung des Onlinetickets in den besucherstarken Objekten der Schlösserverwaltung befindet sich in Planung und Umsetzung. Dabei müssen objektabhängig noch vor Inbetriebnahme bauliche Maßnahmen, beispielsweise zur Verlegung von Datenleitungen, durchgeführt werden. Eine Einführung eines Onlinetickets in allen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung erscheint unter Achtung der im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit derzeit nicht sachgerecht, da die Einführung und der Betrieb eines derartigen Systems nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, die gerade bei besucherschwächeren Objekten nicht im Verhältnis zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stehen würden. Auf den Internetseiten der Schlösserverwaltung wird bereits ein breites Informationsangebot für Interessierte sowie Besucherinnen und Besucher der Objekte der Schlösserverwaltung bereitgestellt. Dazu werden neben Informationen zur Anfahrt, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen, Gastronomie und Kontaktmöglichkeiten auch Informationsbroschüren zu den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion und die Integration der Auslastungsanzeige in die Unternehmenswebseite. Darüber hinaus evaluiert und optimiert die Bayerische Seenschifffahrt GmbH laufend ihr Buchungssystem.

2.1 E-Mail-Adressen mit welchen Top-Level-Domains (TLDs) werden beim Buchen von Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH nicht akzeptiert?
2.2 Was ist der Grund dafür, dass bestimmte Top-Level-Domains nicht zugelassen sind?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Im Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung sowie im Onlineticket der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH werden aktiv keine E-Mail-Adressen oder Top-Level-Domains gesperrt.

3.1 Welche technischen oder organisatorischen Gründe verhindern derzeit, dass Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der
Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in digitale Wallets wie Apple Wallet oder Google Wallet importierbar sind?
3.2 Ist die Einführung entsprechender Wallet-Funktionalitäten aktuell in Planung?
3.3 Falls ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Die Onlinetickets im Bereich der Schlösserverwaltung stehen sowohl als pdf-Datei als auch für die Übernahme in digitale Wallets zur Verfügung. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion. Eine Einführung für die anderen Seen wird geprüft.

4.1 Wann wurden die in den genannten Organisationen eingesetzten Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule zuletzt umfassend auf den aktuellen Stand der Technik aktualisiert?
4.2 Werden regelmäßig Audits und Updates an den jeweils verwendeten Softwarekomponenten durchgeführt?
4.3 Falls ja, in welchem Turnus?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Beim Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist das Hosting und die Wartung des Onlineticketsystems auf den Dienstleister des Kassensystems übertragen. Die Firma aktualisiert laufend die Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule. Die Sicherheit der IT der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH wird laufend durch externe Dienstleister gewährleistet. Softwareaktualisierungen erfolgen laufend durch die hausinterne IT-Abteilung.

5. Welche Konzepte, Prozesse oder Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, damit die digitalen Angebote der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und der Schlösserverwaltung kontinuierlich an aktuelle IT-Standards und Nutzerbedürfnisse angepasst werden?

Für das Onlineticketing der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist nach Informationen der Schlösserverwaltung hierfür der Anbieter der eingesetzten Kassensoftware beauftragt. Alle weiteren IT-Anwendungen werden vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Schlösserverwaltung und IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates sorgen für die regelmäßige Anpassung an die aktuellen IT-Standards. Beim Onlineticketing der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sorgen nach Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH die Anbieter der jeweils eingesetzten Kassensoftware durch Updates für regelmäßige Aktualisierungen. Die weiteren IT-Anwendungen werden von der hausinternen IT-Abteilung zusammen mit Drittanbietern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Afghanische Geflüchtete in Pakistan: Bundesregierung muss handeln!

Offener Brief an Innenminister Dobrindt: Geflüchtete in Pakistan mit Aufnahmezusage für Deutschland sind in Gefahr

In Pakistan laufen derzeit großangelegte Razzien, um Menschen nach Afghanistan abzuschieben. Unter den Betroffenen sind auch solche, die bereits eine Aufnahmezusage für Deutschland besitzen. Darunter sind Menschenrechtsaktivisten, ehemalige Ortskräfte deutscher Organisationen, Frauenrechtlerinnen, Journalistinnen und Journalisten – und Kinder. Ihr Leben ist in akuter Gefahr.

Deutschland trägt Verantwortung. Wer unserem Land vertraut hat, darf jetzt nicht im Stich gelassen werden. Ich habe deshalb einen offenen Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geschrieben. Er muss dafür sorgen, dass diese Menschen schnell und sicher nach Deutschland ausreisen können.

Terre des Hommes hat eine Briefvorlage veröffentlicht, die man verwenden kann, um an das Auswärtige Amt, das Bundseinnenministerium oder dem bzw. der Wahlkreisabgeordneten im eigenen Stimmkreis zu schreiben. Jeder Brief, jede Postkarte, jede Mail zählt! Die Aktion von Terre des Hommes lebt davon, dass viele mitmachen.

Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“

Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:

Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Pressemitteilung „Antworten auf Interpellation NS-Raubgut in Bayern bis Ende 2026 in Aussicht gestellt“

Weit über 300 Fragen sind es, die die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag vor rund einem Monat der Bayerischen Staatsregierung zum Umgang des Freistaats mit NS-Raubkunst gestellt hat. Es geht um Restitution, Gerechtigkeit und Transparenz – festgeschrieben in internationalen Vereinbarungen, zu denen auch Bayern sich bekannt hat. Nun ist eine Antwort aus dem Kunstministerium zum Zeithorizont da: Bis Ende 2026 wolle man den umfangreichen Fragenkatalog der Interpellation „Geraubt. Bewahrt. Blockiert. – NS-Raubgut in Bayern: Verantwortung übernehmen statt verschleiern!“ beantworten. 

Die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Sanne Kurz kommentiert wie folgt: „Wenn staatliche Museen nur nachgeordnete Behörden sind und am Ende der Minister allein entscheidet, was zurückgegeben wird und was nicht, sind ‘Transparenz und Tempo’ abhängig davon, ob ein einzelner Mensch sein Wort hält. Bisher sah das mau aus. Dabei wissen wir, auch wenn sich natürlich 80 Jahre nach Kriegsende nicht mehr jedes Detail klären lässt, eines ganz genau: Uns gehört das NS-Raubgut jedenfalls nicht. Wir Grüne hoffen, dass wir mit unseren Fragen das Ringen um Lösungen im Sinne der NS-Opfer und ihrer Nachfahren beschleunigen können. Denn die Zeit läuft gegen sie – und sie sind oft schon viel zu viele Jahre hingehalten worden.

Sanne Kurz verweist zur Rolle Bayerns auf die besondere historische Verantwortung der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaats, ihre Bestände im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 zu prüfen und Rückgaben NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu ermöglichen: „Immerhin gab es hier lebendigen jüdischen Kunsthandel. Auch von jüdischem Mäzenatentum profitierte Bayern vor rund 100 Jahren massiv. Mit der NS-Diktatur wurde München dann Hauptumschlagplatz für von Nazigrößen geraubte Kunst, nach dem Krieg zentraler Ort alliierter Rückgabe-Bemühungen. Es ist also auch unbedingt ein moralisches Gebot, nach 80 Jahren dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten.“

Mit unserer Interpellation fordern wir Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Hier findet sich der komplette Fragenkatalog, den wir an die Bayerische Staatsregierung geschickt haben, zum Nachlesen:

Antrag „Strukturelles Versagen und sicherheitsrelevante Mängel bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen – Organisationskultur, Vergabepraxis und Umgang mit externem Personal“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im zuständigen Ausschuss bis November 2025 umfassend über die strukturellen und organisatorischen Missstände bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, sowie den Maßnahmen zu deren Beseitigung, zu berichten.

Dabei soll – bei persönlichkeits- oder datenschutzrechtlichen Bedenken ggf. in nichtöffentlicher Sitzung – auf folgende Fragen eingegangen werden:

1. Organisationsstruktur und Führungsverantwortung

  • Welche strukturellen Defizite wurden im Zuge interner oder externer Prüfungen festgestellt?
  • Wie war das Verhältnis zwischen Generaldirektion, den Zentralen Diensten und dem zuständigen Staatsministerium hinsichtlich Kontrolle und Aufsicht geregelt, und inwiefern trug diese Struktur dazu bei, dass es über Jahre hinweg zu gravierenden Missständen wie mangelnder Sicherheitskontrolle, unzureichender Personalführung, fehlender Prozessnachvollziehbarkeit sowie zu einer repressiven Arbeitskultur bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen kommen konnte?
  • Welche Konsequenzen werden künftig aus der vom Staatsministerium selbst beschriebenen „Unverantwortung in der Organisation“ gezogen?
  • Welche fachlichen und betriebswirtschaftlichen Qualifikationen wurden und werden bei der Neuordnung für Leitungspositionen in der Museumsagentur bzw. in den Zentralen Diensten der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vorausgesetzt?
  • Wie soll die geplante Ausgründung der Zentralen Dienste als GmbH bzw. die neue Struktur „Museumsagentur“ konkret dazu beitragen, strukturelle Versäumnisse, sicherheitsrelevante Mängel und Defizite in der Führungs- und Organisationskultur künftig zu verhindern? Arbeitsklima und Personalführung
  • Was sind die Gründe dafür, dass trotz bereits länger bekannter Berichte über systematische Mitarbeiterüberwachung, das Führen von Listen zu Bagatelldelikten und die angebliche Aufforderung zur gegenseitigen Bespitzelung im Kollegium bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Praktiken zu unterbinden und diese wirksame Veränderung in der Unternehmenskultur auch den Mitarbeitenden deutlich zu machen?

2. Arbeitsklima und Personalführung

  • Was sind die Gründe dafür, dass trotz bereits länger bekannter Berichte über systematische Mitarbeiterüberwachung, das Führen von Listen zu Bagatelldelikten und die angebliche Aufforderung zur gegenseitigen Bespitzelung im Kolllegium bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Praktiken zu unterbinden und diese wirksame Veränderung in der Unternehmenskultur auch den Mitarbeitenden deutlich zu machen?
  • Falls Maßnahmen ergriffen wurden und diese für das interne wie externe Personal spürbar sind: Welche Maßnahmen wurden ergriffen – und wie und warum haben diese (nicht) zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt?
  • Welche Maßnahmen erwägt – ggf. zusätzlich zu bereits bestehenden Maßnahmen – die Staatsregierung, um künftig ein vertrauensvolles, faires und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld mit moderner Unternehmenskultur in den Staatsgemäldesammlungen zu gewährleisten?

3. Vergabepraxis und Einsatz externer Sicherheitsdienste

  • Warum beschäftigen staatliche Häuser keine Sicherheitskräfte, ggf. nach Tarifvertrag der Sicherheitsbranche, so wie das beispielsweise das Haus der Kunst oder das NS-Dokumentationszentrum erfolgreich umsetzen, sondern greifen auf externe Anbieter zurück?
  • Wie wird sichergestellt, dass Sicherheitsunternehmen die Anforderungen des Bewachungsrechts (Bewachungsverordnung, § 34a Gewerbeordnung(GewO)), insbesondere die Nachweispflichten gegenüber dem Kreisverwaltungsreferat München, einhalten?
  • Was ist der Staatsregierung über den Einsatz von Subunternehmen und mögliche Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen bekannt?

4. Umgang mit sicherheitsrelevanten Risiken

  • Welche sicherheitstechnischen und organisatorischen Mängel wurden in den vergangenen fünf Jahren über die dem Ausschuss in der vergangenen Legislaturperiode bereits berichteten Mängel hinaus dokumentiert (z. B. Türcodes, Kameras, nicht autorisierte Depotzugänge, Personaleinsatz in Sicherheitszentralen)?
  • Wann und wie wurde auf interne Berichte über unzureichend geschützte Kunstwerke, fehlerhafte Lagerung und nicht dokumentierte Depotentnahmen reagiert?
  • Gibt es zum Wohl der Unternehmenskultur sowie der Kulturgüter und Kunstschätze interne, ggf. auch anonyme Meldemöglichkeiten von Missständen? Wenn ja: Wie oft werden und wurden diese genutzt? Wie wird mit internen Hinweisen und Whistleblowing umgegangen?

5. Interne Kontrollmechanismen und Compliance

  • Welche internen Leitbilder, Compliance- oder Kontrollsysteme existieren und existierten innerhalb der Staatsgemäldesammlungen zur Verhinderung von Macht- und Amtsmissbrauch?

Begründung:

Die Berichterstattung rund um die Staatsgemäldesammlungen war in den letzten Tagen und Wochen zum Teil von großen Widersprüchen geprägt. Die aktuellen Vorwürfe gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, wie sie u. a. in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juni 2025 geschildert wurden, aber auch im Deutschlandfunk auftauchten und von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angedeutet wurden, weisen auf erhebliche strukturelle und organisatorische Mängel hin. Neben einem angespannten Arbeitsklima unter den Beschäftigten stehen insbesondere die fragwürdige Vergabepraxis bei Sicherheitsdienstleistungen, Hinweise auf Schwarzarbeit und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen im Raum. Diese Defizite werfen grundlegende Fragen zur Aufsicht, Verantwortungsdiffusion und zum Steuerungsversagen im direkten Verantwortungsbereich der Staatsregierung auf.

Gleichzeitig ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft, zahlreiche Fachgremien wurden von der Staatsregierung zur Verbesserung der Situation eingesetzt, und der Interimsleiter berichtet im Münchner Merkur, dass man an einer Neuordnung arbeite und die Verhältnisse im Herbst 2025 besser sein sollen. Ein Bericht der Staatsregierung an den zuständigen Ausschuss im Landtag ist daher dringend geboten: Die vom Interimsleiter für den Herbst angekündigten Ergebnisse sollten zuerst dem Parlament vorgestellt werden.