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Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Klare Leitlinien statt Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern ist intransparent, eine Zielsetzung oder Vision ist nicht zu erkennen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern setzt allerdings voraus, dass klar sein muss, welche Wirkung die verwendeten Gelder erzielen sollen – und die Institutionen auch an der Erreichung dieser Ziele gemessen werden. Die Enquete-Kommission Kultur hatte bereits in ihrem Abschlussbericht 2007 Landesentwicklungspläne für Länder und Kommunen empfohlen. Denn nur so ist die transparente, zielgerichtete Mittelvergabe möglich. Für Bayern wollen wir diesen Entwicklungsplan gemeinsam mit den Kunst- und Kulturschaffenden voranbringen und dafür einen breiten Beteiligungsprozess initiieren.

Nur so können wir Kunst und Kulturförderung so ausrichten, dass sie den Bedarfen der Künstler*innen und auch den Anforderungen des Publikums – also den Menschen, die diese Kultur eigentlich finanzieren – gerecht wird. Dafür sind sowohl Gelder für eine Stelle am Ministerium wie auch für verschiedene Veranstaltungen im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses notwendig.

175 Jahre nach Ende des Feudalismus sollte auch in Bayern Schluss sein mit Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Dabei geht es nicht nur darum, dass es für konstruktive Oppositionspolitik Transparenz braucht, vielmehr bedarf es für langfristiges künstlerisches Arbeiten auch eines gewissen Grades an Planungssicherheit. Wir Grüne haben einen solchen Entwicklungsplan schon im vor rund einem Jahr gefordert, für uns ist dieser unerlässlich für das Fortbestehen von Spitzen- und Breitenkultur in Bayern. Geschehen ist bisher – nichts.

Unsere aktuellen Haushaltsanträge dazu:

Und hier noch unser Antrag vom 4. April 2022 zum Nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Filmstandort Bayern stärken – auch für das Publikum! 

208 Kinos gibt es in Bayern, diese sind wichtige Kulturorte, aber auch unerlässliche Infrastruktur für unsere renommierten bayerischen Filmfestivals. Damit sie weiterhin ihre soziale und kulturelle Funktion erfüllen können, sind Kinos aktuell dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen – auch im Bereich technischer und nicht-technischer Innovationen. Die Staatsregierung will die Förderung streichen. Doch wir wissen: Die Kinos brauchen gerade jetzt Unterstützung, um den schwierigen Neustart nach der Pandemie, während eines Kriegs in Europa, meistern zu können. 

Auch den Filmproduktionsstandort Bayern nehmen wir in den Blick, mit positiven Anreizen für eine sozial-ökologische Produktionsweise: Wir wollen Produktionen, die sich in diesen Bereichen besonders bemüht haben, künftig mit einem Preis für soziale und einem Preis für ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen. Ein solcher Preis hat eine Signalwirkung und stellt beide Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker in den Fokus der Filmproduktion. 

Unser Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Kultur- und Kreativwirtschaft umfassend in den Blick nehmen! 

Mit 38,2 Mrd. Umsatz im Jahr steht die Kultur- und Kreativwirtschaft an dritter Stelle im Freistaat, gleich hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau (Quelle: 2. Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern). Knapp 300.000 Menschen sind hier beschäftigt. 

9 von 10 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind Nano- oder Mikrounternehmen. Viele dieser Unternehmen haben nicht die notwendigen Ressourcen, um die notwendige sozial-ökologische Transformation aus eigener Kraft zu stemmen. Sie sind auf kompetente und umfassende Beratung angewiesen. Diese wollen wir in Bayern durch zwei Vollzeitstellen sicherstellen. 

So gut und wichtig die Bündelung der 11 Teilmärkte in die Kultur- und Kreativwirtschaft ist, so schwierig ist es, die sehr unterschiedlichen Teilmärkte über einen Kamm zu scheren, vor allem wenn es um künstlerischen Bereiche, wie den Markt der Darstellende Kunst oder den Kunstmarkt geht. Diese Bereiche sind eng mit der Kunst- und Kulturförderung in Bayern verwoben und entziehen sich in einigen Bereichen der vorherrschenden Logik im Wirtschaftsministerium. Dennoch sind sie wichtiger Teil der KKW, denn sie liefern unerlässlichen Input für den Werbemarkt, die Designwirtschaft und auch die Games-Industrie. 

Damit auch die künstlerischen Bereich innerhalb der KKW gestärkt werden und in der Staatsregierung eine kompetenten Ansprechpartnerin haben, fordern wir eine Stelle am Kunstministerium, die auch als Schnittstelle zum Wirtschaftsministerium fungiert. 

Unsere Anträge dazu:

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Antrag Sanierungsbedarf staatlicher Kulturbauten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:

  • Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
  • Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
  • Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
  • Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
  • Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
  • Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
  • Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
  • Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
  • Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
  • Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
  • Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?

Begründung:

Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Mietzinsfreie Überlassung von Räumlichkeiten an Kunst- und Kulturschaffende“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie kam es dazu, dass die Staatsregierung nun die langjährige Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen hat und im Einzelplan für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Haushaltsvermerk aufgenommen hat, aus dem hervorgeht, dass die Universität München die Ausstellung- und Nebenflächen im Umfang von ca. 170 m² im Gebäude Schellingstr. 3 mietzinsfrei für Kunst- und Kulturschaffende zur Verfügung stellt, ob dies als begrüßenswertes Pilotprojekt für weitere Vorhaben der mietzinsfreien Raumvergabe vonseiten der Staatsregierung an Kunst- und Kulturschaffende verstanden werden kann und wie die Staatsregierung dafür sorgen will, dass die Vergabe solch exzellenter Räumlichkeiten transparent gestaltet wird?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „VFX Studiengang an der Hochschule für Fernsehen und Film München“

Vor dem Hintergrund des Ministerratsbeschlusses vom 17.07.2018, in welchem der Hochschule für Fernsehen und Film München ein neuer “ Studienschwerpunkt im Bereich „Digitale Bildgestaltung“, der für Medienunternehmen am Standort immer wichtiger wird” versprochen wurde und mit “Investitionen in Höhe von rund 4,6 Mio. € sowie 7” neuen Stellen ab 2019 “Kompetenzen im Bereich VFX/Visual Effects vermittelt und Spezialisten für diese Bereiche ausgebildet werden” sollen, sowie des in der Drucksache 18/12225 am 19.2.2021 gegebenen Bekenntnisses, dass die Staatsregierung “den Studienschwerpunkt VFX auch künftig als unverzichtbaren Bestandteil des Studienangebots an der HFF” sieht und “für den Haushalt 2022” plant, “auf Basis des von der Hochschule zu erstellenden, überarbeiteten Finanzkonzepts entsprechende Mittel einzustellen”, frage ich die Staatsregierung, wie viele der 7 zugesagten Stellen nun insgesamt im Haushalt 2022 mit Mitteln hinterlegt sind, ob die Staatsregierung den Ministerratsbeschluss von 2018 mit dem Haushalt 2022 vollumfänglich erfüllt sieht, und mit welchen Folgen rechnet die Staatsregierung im Falle einer unzureichenden Ausstattung?“

Hier geht’s zur Antwort:


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Raum für Kultur: mit staatlichen Außenflächen Kultur in Kommunen entlasten

Schon letzten Sommer gab es die leidige Debatte um Kultur in öffentlichen Außenraum. Draußen ist die Pandemie deutlich weniger gefährlich. Aber woher Flächen nehmen und nicht stehlen? Und wer bekommt die Flächen? Kultur, Nachtkultur, Schaustellerinnen und Schausteller, Caritatives – die Staatsregierung ist in der Pflicht, mit staatlichen Flächen die Raum-Not zu mildern. Wie das letzten Sommer lief? Unsere kleine Anfrage spricht leider Bände.

Exakt ein Jahr ist es her, dass wir Grüne das Problem erkannt haben: Raum ist endlich, Boden vermehrt sich nicht nur darum, weil Pandemie ist. Eine Erkenntnis, die auch der CSU-FW-Regierung hätte kommen können. Zumal, wenn sie von uns die Problematik mundgerecht mit dem Antrag „Kultur braucht Raum: Kostenfrei staatliche Liegenschaften der Kultur öffnen“ am 17.06.2020 serviert bekommt.

Obwohl das bayerische Haushaltsrecht explizit zulässt, staatliche Flächen sogar kostenlos für Kultur herzugeben, lehnte die CSU-FW-Koalition unsere Grüne Forderung stets ab.

Staatliche Flächen für Kultur? Leider Fehlanzeige.

Dass diese Koalition generell staatliche Flächen lieber für die Internationale Automobilausstellung IAA hergibt als für Kultur, bewies die Antwort der CSU-FW-Staatsregierung auf eine kleine Anfrage von mir zur Nutzung des Münchner Hofgartens: Lesung verboten, IAA?! Erlaubt. Na dann sind die Prioritäten ja klar im Freistaat Bayern!

Auch ernüchternd: „Antrag braucht es nicht, wir machen doch alles bereits super!“ – das wurde uns von CSU-FW vorgehalten. Die von mir abgefragte tatsächliche zur Verfügung-Stellung staatlicher Außen-Flächen spricht aber leider Bände: genau zehn Mal wurden im Zeitraum von Mitte März bis Ende August staatliche Flächen für Kultur zur Verfügung gestellt. Zehn Mal! In 22 Wochen. Für ganz Bayern. Ein Armutszeugnis!

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Sofortprogramm für mehr Lehrkräfte an Förder-, Grund- und Mittelschulen

Auch an den zahlreichen Förder-, Grund- und Mittelschulen meines Stimmkreises fehlen akut Lehrkräfte. Deshalb habe ich mit meinen Fraktionskolleg*innen gefordert, ein „Sofortprogramm Lehrkräftegewinnung“ aufzulegen und für das Jahr 2020 mit 39,2 Mio. Euro auszustatten.

Zum Antrag geht’s hier:
Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Sofortprogramm für mehr Lehrkräfte an Förder-, Grund- und Mittelschulen

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Politische Bildung und Erhalt der KZ-Gedenkstätte Dachau statt Gratulations-schreiben

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 soll soll die Arbeit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten gemäß dem Stiftungszweck, insbesondere die Unterstützung der historisch-politischen Bildungsarbeit der KZ-Gedenkstätte Dachau, zusätzlich gefördert werden.

Zur Begründung geht’s hier:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Politische Bildung und Erhalt der KZ-Gedenkstätte Dachau statt Gratulations-schreiben

Zum Abstimmungsergebnis geht’s hier:

Beschlussempfehlung und Bericht

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Deutsches Museum sanieren – Kostenplan vorlegen

Im Nachtragshaushalt sollen die Mittel der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150 Mio. Euro für den 2. Sanierungsabschnitt des Deutschen Museums gesperrt bleiben, bis dem Landtag eine HU-Bau-fähige Vorlage für die weitere Sanierung des Deutschen Museums vorliegt.

Zur Begründung geht’s hier:
Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Deutsches Museum sanieren –Kostenplan vorlegen

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan2019/2020: Ökologische Filmproduktion lehren und lernen – FilmeN mit Zukunft

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 soll ein neuer Tit. „Informationsveranstaltungen Ökologische Filmproduk-tion“ eingefügt und für das Jahr 2020 mit 0,1 Mio. Euro ausgestattet werden.Mit den zusätzlichen Mitteln soll die„Film Commission Bayern“ zur Veranstaltung vertiefender Workshops zu den einzelnen Filmgewerken wie Produktion, Licht, Kamera, Dekorationsbau, Transport oder Catering und der Auswahl von Drehorten, die die Möglichkeiten ökologisch nachhaltiger Produktionsweisen vermitteln, unterstützt werden.

Zur Begründung geht’s hier:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan2019/2020: Ökologische Filmproduktion lehren und lernen –FilmeN mit Zukunft

Zum Abstimmungsergebnis geht’s hier:

Beschlussempfehlung und Bericht

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Studierendenwerke stärken

Im Nachtragshaushaltsplan sollen die Zuschüsse an die Bayerischen Studentenwerke für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 10 Mio. Euro erhöht werden.

Zur Begründung geht’s hier:
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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: „GrünFairFilm“-Preis beim Bayerischen Film-und Fernsehpreis –FilmeN mit Zukunft

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 soll die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 um 0,035 Mio.Euro erhöht werden .Die zusätzlichen Mittel sollen für die Verleihung des Bayerischen Film- und Fernsehpreises in der neuen Kategorie „GrünFairFilm“ für ökologisch und sozial nachhaltig produzierte Filme zur Verfügung stehen.

Zur Begründung geht’s hier:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: „GrünFairFilm“-Preis beim Bayerischen Film-und Fernsehpreis –FilmeN mit Zukunft

Zum Abstimmungsergebnis geht’s hier:

Beschlussempfehlung und Bericht

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Ökologische Technik in der Filmproduktion – FilmeN mit Zukunft

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 soll ein neuer Tit. „Umweltfreundliche Technik in der Filmproduktion“ eingefügt und für das Jahr 2020 mit 0,5 Mio. Euro ausgestattet werden. Mit den Mitteln soll ein Fördermodell für bayerische Filmdienstleister finanziert werden, das wirksame Anreize für mittelständische Unternehmen schafft, umweltschädliche Technik durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen.

Hier geht’s zur Begründung:
Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Ökologische Technik in der Filmproduktion – FilmeN mit Zukunft

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Innovationsförderung in der Filmproduktion – FilmeN mit Zukunft

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 wird ein neuer Titel „Entwicklung umweltfreundlicher Technik im Filmbe-reich“ eingefügt und für das Jahr 2020 mit 1 Mio.Euro ausgestattet.Mit den Mitteln soll die Entwicklung von Innovationen im Bereich umweltfreundlicher Technik im Filmbereich gefördert werden.

Zur Begründung geht’s hier:

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Antrag zur Kontrollfunktion des Freistaates und Tätigkeiten des Wittelsbacher Ausgleichsfonds

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen sowie dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mündlich und schriftlich über die staatliche Aufsichtstätigkeit beim Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAI) Bericht zu erstatten.

Zum Antrag geht’s hier:

Antrag zur Kontrollfunktion des Freistaates und Tätigkeiten des Wittelsbacher Ausgleichsfonds

Zum Abstimmungsergebnis geht’s hier:

Beschlussempfehlung und Bericht

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2019/2020: Zuschüssen für die Berufsvertretung freischaffender Bildender Künstlerinnen und Künstler zur Förderung des Projekts „Kinder treffen Künstler“

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Im Kapitel „Kulturelle Bildung“ wird ein neuer Titel „Zuschüsse für die Berufsvertretung freischaffender Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)“ zur Förderung des Projekts „Kinder treffen Künstler“ eingefügt und in den Jahren 2019 und 2020 mitjeweils 0,15 Mio. Euro ausgestattet. Damit soll das Programm auf alle bayerischen Regierungsbezirke ausgeweitet werden.

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Haushalts-Antrag: Wahlversprechen einhalten, VFX-Studiengang mit Mitteln ausstatten!

Null Euro statt der zugesagten 4,6 Millionen? Keine Umsetzung des versprochenen VFX-Studiengangs an der HFF München? – Nicht mit uns!

Sehr viel Spaß macht Oppositionsarbeit immer dann, wenn man wirklich Dinge bewegen kann. Mit unserem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2019/2020 „Zusage umsetzen: HFF München mit Studienschwerpunkt „Digitale Bildgestaltung“ ausbauen.!“ erinnern wir die CSU-FW-Regierung gerne an im Wahlkampf gegebene Versprechen.

Hier unser Haushaltsantrag, mit dem wir die CSU an ihre eigenen Beschlüsse erinnern.

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