Schlagwortarchiv für: Haushalt

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Antrag „Kulturförderung verstetigen – steigende Personalkosten berücksichtigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Haushaltsansätze zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und der institutionellen Förderungen im Bereich Kultur im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 an die aktuellen Konditionen des TV-L anzupassen.

Begründung:

Steigende Tarife führen auch im Kulturbetrieb zu höheren Personalkosten, die nicht ohne weiteres durch höhere Einnahmen oder Eigenmittel der Kulturbetriebe ausgeglichen werden können. Das Gleiche gilt für institutionelle geförderte Kulturbetriebe. Tarifentwicklungen dürfen aber nicht zu programmlicher – kultureller – Kürzung führen. Die Haushaltsmittel sollten in beiden Fällen so bemessen sein, dass institutionelle Förderungen und Förderungen nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auch nach den Tarifsteigerungen zu angemessenen Eigenanteilen möglich bleiben.

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Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

Antwort der Staatsregierung:

1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

3. Bayerischer Kunstpreis
3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

4. Kulturbus
4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

5. Pilotversuch Digitalisierung
5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

6. Service- und Kompetenzzentrum
6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

7. Kulturtourismusinitiative
7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

8. Stellenplan
8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

20242025
1 × A 13
2 × A 111 × A 11
4 × A 103 × A 10
2 × AT
1 × E 14
2 × E 13
1 × E 11
1 × E 91 × E 9
1 × E 6

8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.

Haushalt 2024_Einzelplan 15_Kulturpolitik_Sanne Kurz_Rede_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zum Haushaltsplan 2024 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Gut, dass es in der Staatsregierung, verehrter Herr Vorsitzender Piazolo, noch Leute gibt, die die Kultur hochhalten und dazu auffordern, die Kulturveranstaltungen zu besuchen, und betonen, wie wichtig das ist. Auch der Denkmalschutz ist wichtig, nicht nur wegen der großen Denkmäler in staatlicher Hand, sondern auch wegen der vielen nichtstaatlichen kleinen überall im Land. Zusätzliche Stellen wurden zwar geschaffen; das hilft aber natürlich nichts, wenn das Personal mit leeren Händen dasteht. Seit Jahren fordern wir Grüne eine Aufstockung der nötigen Fördermittel für die kleine Denkmalpflege und für den Entschädigungsfonds. Man kann zig Leute einstellen. Wenn diese jedoch zur Rettung unserer Denkmäler kein Geld in der Hand haben, hilft das alles nichts. Die Bierzeltreden über die Schönheit unserer Heimat bleiben Fake-Bekenntnisse, wenn die kleinen Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Sanierung nicht aus eigener Kraft schaffen, finanziell im Stich gelassen werden. Auch dieser Haushalt ist für den Denkmalschutz leider wieder eine verpasste Chance.

Kulturpolitisch – das finden wir auch – wurde auch einiges verpasst. Die Kulturmilliarde, die der Minister wie eine Monstranz seit Monaten vor sich herträgt, existiert im Haushalt nicht. Die Kulturagenda hat keinen Kulturförderbericht hervorgebracht. Wir warten auch vergeblich auf die Kulturkaskade. Warum? – Bauen geht mit Haushaltsmitteln. Für das Proben- und Werkstattzentrum vom Residenztheaters sind Mittel eingestellt, 30 Millionen Euro für das Jahr 2024, 20 Millionen Euro für das nächste Jahr. So geht bauen. Bei allen anderen Kulturbaustellen: Nada, niente, gar nichts. Für die Musikhochschule gibt es nichts im Jahr 2024, und im Jahr 2025 500.000 Euro. Für das Residenztheater gibt es null Euro. Für das Haus der Kunst gibt es 1 Million Euro im Jahr 2024, 2 Millionen Euro im Jahr 2025. Für das Naturkundemuseum Bayern sind 1,5 Millionen Euro respektive 2 Millionen Euro vorgesehen.


(Volkmar Halbleib (SPD): Kaskade!)


Genau. Immerhin deuten diese Zahlen an, dass die Neue Pinakothek irgendwann einmal fertig werden könnte. Da ist etwas eingestellt. Auch die Tatsache, dass die eingestellten Mittel für das bayerische Konzerthaus nicht auf ein Einstampfen hindeuten, macht mir natürlich schon Hoffnung. Lieber Herr Vorsitzender, Dampf machen sieht aus meiner Sicht ein bisschen anders aus. Herr Staatsminister, Sie werden gleich reden. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie den Worten Taten folgen. Wir brauchen Taten im Haushalt. Wir brauchen Mittel, die dort eingestellt werden. Das gilt insbesondere für die Zivilgesellschaft. Für veschleppte Projekte wie Biotopia und Konzerthaus wurden schon Millionen eingesammelt. Zeigen Sie jetzt, dass man Ihnen vertrauen kann. Bauen wird nicht billiger. Mit der Tiefe, mit der in die Rücklagen gegriffen wird, werden die Staatskassen auch nicht voller.

Kulturpolitik hat etwas mit Prioritätensetzen zu tun. Für die Demokratie ist es gefährlich, wenn diese Prioritäten von den falschen Leuten gesetzt werden. Deshalb will ich die letzte Minute nutzen, um kurz etwas zu den Änderungsanträgen der AfD zu sagen, die der Kulturdebatte ohnehin nur mit wenigen Verbliebenen beiwohnt. Mit den Änderungsanträgen sollen alle Ausgaben für die Kultur- und Kreativwirtschaft, für Digitales, für das Kulturportal Bayern, für die Filmförderung und die Freie Szene komplett auf null Euro gekürzt werden.


(Zurufe von der AfD: Richtig!)


Wirklich erschreckend sind die Begründungen, wenn man sie liest. Ich zitiere: „Kulturprojekte, die möglicherweise männer-, inländer- und heimatfeindlich sind“, „evolutionelle, kulturelle Entwicklungen, die man nicht behindern dürfe“, „ideologische Kontaminierung von Kultur im Allgemeinen und Filmkunst im Besonderen“, „parteipolitische Bekenntniskunst“. – Das ist die Fratze der Kulturpolitik der AfD, die da enthüllt wird! Das Gegenteil von Vielfalt ist Einfalt. Das Gegenteil von Kunstfreiheit und Freiheit ist Diktatur. Ich kann nur sagen: Ich bin sehr dankbar, dass diese Partei fernab jeder Verantwortung steht. Wir müssen alle gemeinsam dafür kämpfen, eine solche Kulturpolitik in diesem Land zu verhindern.


(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2024/2025: Verlegung der KFZ-Verwahrstelle München

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 03 18 wird der Ansatz im Tit. 710 00 (Staatliche Hochbaumaßnahmen) im Jahr 2024 von 34.045,6 Tsd. Euro um 300 Tsd. Euro auf 34.345,6 Euro erhöht.

In Kap. 03 18 wird der Ansatz im Tit. 710 00 (Staatliche Hochbaumaßnahmen) im Jahr 2025 von 37.800 Tsd. Euro um 300 Tsd. Euro auf 38.100 Euro erhöht.

In der Anlage S wird eine neuer Planungstitel „Neubau der Kfz-Verwahrstelle der Landespolizei in München“ eingefügt.


Begründung:

Der Bahnausbau München-Ost mit mehreren separaten Bauprojekten stellt einen massiven Eingriff in den betroffenen Ortsteil Trudering dar. Nach Fertigstellung sind enorme Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch Erschütterungen und Lärm zu erwarten. Schon seit vielen Jahren setzt sich vor Ort eine Bürgerinitiative konstruktiv für einen bürgerfreundlichen Bahnausbau ein. Mit viel Einsatz und hohem Know-How entwickelte man eine anwohnerfreundliche Alternativ-Trasse. Einziges Hindernis der Alternativ-Trasse ist die KfZ-Verwahrstelle in der Thomas-Hauser-Straße, ein in die Jahre gekommener Bau, in dem falsch geparkte und in der Folge abgeschleppte Autos abgestellt werden und dort von den Besitzern wieder abgeholt werden können.

Die Mittel für die Planung der Abverlegung müssen eingestellt werden, da von der Landeshauptstadt München bereits über 12 mögliche Ersatz-Liegenschaften vorgeschlagen wurden, seit Juni vor der Landtagswahl 2023 diese Alternativstandorte geprüft wurden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort dringend auf ein Signal warten, dass die zuständige Landesebene den Punkt der KfZ-Verwahrstelle angeht, der einer Trassen-Neubewertung unter Einbeziehung der Bürgervariante im Weg steht.

Ob eine wünschenswerte tunnelähnliche Einhausung mit Masse-Feder-System zur Entkopplung des Untergrunds von Erschütterung kommen wird, hängt maßgeblich von der Finanzierung durch Bund und Freistaat ab. Da der örtliche Stimmkreisabgeordnete, Staatsminister Markus Blume (CSU), laut SZ vom 24. Januar 2024 fordert, “Beide Möglichkeiten sollen offen bleiben” – müssen erschütterungsentkoppelte Komplett-Einhausung und Bürgervariante unter Umverlegung der KfZ-Verwahrstelle beide geplant werden, so dass, falls die Finanzierung einer der Lösungen nicht möglich ist, die andere Lösung umgehend umgesetzt werden kann.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Musikförderung für Klassik und Jazz“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Welche Summen sind in den Haushalten 2022 und 2023 und dem Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 in Kap. 15 05 TG 75 und 15 05 TG 80 als Musikförderung jeweils insbesondere für die Sparten Klassik und
Jazz eingestellt, wie viel wurde von diesen Summen in den Jahren 2022 und 2023 tatsächlich jeweils insbesondere für Klassik und Jazz verausgabt, welche Festivals wurden gefördert (bitte auch Höhe der Förderung angeben)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2024/2025: Transformationsfonds Nachhaltigkeit für die Kultur

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 15 05 wird eine neue TG „Transformationsfonds Nachhaltigkeit für die Kultur“ ausgebracht und für die Jahre 2024 und 2025 mit Mitteln in Höhe von jeweils
1.500,0 Tsd. Euro ausgestattet. Mit den Mitteln der TG werden

  • eine Anlaufstelle mit drei Stellen (VZÄ) für ökologische Nachhaltigkeit,
  • Weiterbildungen zum Transformationsmanager bzw. zur Transformationsmanagerin Nachhaltigkeit der staatlichen Kulturinstitutionen,
  • die Förderung für Mehraufwendungen im Bereich Nachhaltigkeit für Kulturinstitutionen finanziert.

Begründung:

Die bayerischen Kulturinstitutionen stehen vor einschneidenden Veränderungen. Öffentlichkeitsarbeit in einer sich dynamisch wandelnden Medienwelt, Publikumsforschung, Forschung zu noch nicht erreichten Zielgruppen im Sinne des Audience Developments bzw. der Erschließung neuer Zielgruppen und Publikumsbindung von treuen und zum Teil seit Jahrzehnten loyalen Gruppen, Digitalisierung, Outreach und Vermittlung und nicht zuletzt die großen Nachwuchssorgen aufgrund oft prekärer Arbeitsbedingungen in der Branche und exponentiell beschleunigt durch den demografischen Wandel. Kulturinstitutionen müssen sich diesen Herausforderungen stellen – und quasi „nebenbei“ noch die Transformation hin zur sozial-ökologisch nachhaltigen Institution meistern. Denn unsere Gesetze fordern zu Recht Klimaneutralität ein. Diesen Wandel hin zur Klimaneutralität muss auch die Kultur bewältigen. Nicht alle Kulturinstitutionen sind dieser Herausforderung alleine und „nebenbei“ gewachsen. Es fehlt an Personal, an Mitteln und nicht zuletzt an Wissen und Vernetzung. Um die Institutionen bei der notwendigen Transformation nachhaltig zu unterstützen, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend weitergebildet werden und die entstehenden Mehrkosten gegenfinanziert werden. Außerdem muss eine Anlaufstelle geschaffen werden, um das nötige Wissen in die Branche zu tragen und die Akteure miteinander zu vernetzen. Der Green Culture Desk auf Bundesebene setzt hier bereits gute Maßstäbe, Kultur ist und bleibt allerdings Ländersache – daher sollte der Freistaat auch bei der sozial-ökologischen Transformation der Kultur mutig und beispielhaft vorangehen und selbst Maßstäbe setzen.

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Änderungsantrag Haushaltsplan 2024/2025: Landesjungenkunstschulen endlich auch in Bayern bedarfsgerecht unterstützen! (Kap 05 05 Tit. 684 68)

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 05 05 wird in der TG 68 (Kulturelle Bildung im schulischen Bereich) der Ansatz im Tit.
684 68 (Zuschüsse für den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kultur-pädagogischen Einrichtungen LJKE Bayern e.V.) im Jahr 2024 von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht und im Jahr 2025 ebenfalls von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht.

Begründung:

„Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“, so steht es in Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Landesjugendkunstschulen sind ein wichtiges Instrument der künstlerischen und kulturellen Bildung für unsere Kinder, in Bayern sind sie strukturell schlecht ausgestattet. Ebenso wie Sing- und Musikschulen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur „Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten“ unserer Kinder. Um flächendeckend hochwertige Angebote der künstlerischen und kulturellen Bildung für alle Kinder in Bayern anzubieten ist eine verbesserte Förderung der Landesjugendkunstschulen unabdingbar.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Haushalt: Stellen und Projektmittel im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Welche neue Stellen, finanziert durch beantragte und in den Haushaltsentwurf der Staatsregierung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst neu eingestellte Mittel für neu geschaffenen Stellen bzw. welche Projekte für beantragte und im Haushaltsentwurf eingestellte Projektmittel für Projekte für das laufende Haushaltsjahr 2024 können durch den geplanten Beschluss des Haushalts nach 2. Lesung vor Juni 2024 nicht risikofrei hinsichtlich der Finanzierung besetzt werden (Stellen) bzw. nicht risikofrei hinsichtlich der Finanzierung begonnen werden (Projekte) und welche Nachteile für Bayerns Kunst- und Kulturszene sieht die Staatsregierung in der 2. Lesung des Haushalts für das laufende Jahr erst in der Jahresmitte des laufenden Jahres?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturfonds im Bereich Bildung“

Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,

ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderangebot für ausgeschlossene Orte gedacht ist?

Hier geht’s zur Antwort:

Haushalt_Plan_2023_Kunst_Kultur_Mädchen_Suche_Sanne Kurz_Grüne

Meine Rede zum Haushaltsplan 2023 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Lieber Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kolle- gen, lieber Herr Hintersberger!

Die AfD ist möglicherweise ein bisschen verwirrt gewesen, weil sie im Einzelplan 15, in dem es um Studierende geht, über Bildung für Kinder gesprochen haben, wo es um Geld für Unis ging. Möglicherweise denkt man da ganz rechts außen nicht richtig mit.

(Zuruf: Zukunft der Kinder!)

Dabei ging es um die Zukunft der Kinder. Immerhin kam dann noch in einem Halbsatz ganz am Schluss der große Schwerpunkt Kultur vor, der auch in diesem Einzelplan steckt und der hier in Bayern sogar verfassungsrechtlich niedergeschrieben ist. Wir leben hier in einem Kulturstaat und nicht in einem Hightech-Staat. Ihr Fokus wundert mich aber gar nicht. Wer Markus Söder kennt, weiß, dass er Weltklasseorchester mit Fußballvergleich zu entsprechenden Jubiläen gratuliert, und weiß, wie er es bei der Ralph-Siegel-Premiere manchmal bis zur Pause schafft und dass er sonst trotz Zusagen in der Kultur eher mit Abwesenheit, aber vor allem immer mit Denkpausen glänzt. Ich komme gleich noch zu den Baustellen im Haushalt, mit denen das zu tun hat.

(Zuruf des Abgeordneten Robert Brannekämper (CSU))

Sein Minister ist nämlich derjenige, der sich wünscht, dass dann andere zahlen sollen. Da wird es schwierig. Die Söder-CSU hat keine eigenen Visionen. Betont wurde: Für die Hochschulen gibt es Rahmenverträge. In der Kultur gibt es überhaupt keine Zielsetzungen, keine Leitplanken, geschweige denn Visionen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn man dann keine eigene Vision hat, aber immer noch mehr – ich zitiere hier: – „privates Engagement und Unterstützung der Bürgerschaft“ fordert, darf man sich nicht wundern, wenn dann irgendwann plötzlich die Legitimation und der breite Zuspruch dieser Bürgerschaft schwinden. Dann fragen sich immer mehr Menschen: Was hat denn das mit mir zu tun? Was ist denn los, wenn hier im Kulturstaat Bayern plötzlich alle lieber am Handy daddeln und irgendwelche Wurstfotos oder sowas posten? – Wir Grüne fordern, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ bei uns in Bayern auch umsetzen. Weg mit der Intransparenz, her mit Zielsetzungen oder Visionen, mehr Geld für Inhalte, weniger Geld für repräsentative Zwecke! Kulturpolitik ist auch in einem Wahljahr nicht da, wo man ein schöneres Foto machen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu den Inhalten gehört auch, dass die Menschen mit Lust und Leichtigkeit kommen und die Inhalte sehen können. Wir brauchen ein Online-Ticketing-System für bayerische Museen. Wir brauchen starke Vermittlung und kulturelle Bildung. Wie wenige Stellen Sie für Outreach und staatliche Kultur zur Verfügung stellen, ist beschämend. Dass in der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Daueraufgaben immer wieder als Projekte gelabelt werden, ist schlicht skandalös.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Skandal ist auch die Ignoranz der eigenen Klimaziele. Natürlich muss da die Kultur auch einen Beitrag leisten. Die will das auch; dann kommen aber Sie daher und sagen: Zahlen sollen es bitte die anderen. Transformationsmanagement und Anreize für sozialökologischen Umbau werden verneint. Bei der Unterstützung von Zertifizierung fehlt alles. There is no music on a dead planet, und auch Schuhplatteln geht auf einem toten Planeten leider nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenig nachhaltig ist auch der beständige Riesensanierungsstau in Kultur-, Hochschul- und Universitätsbauten. Den können Sie nicht schönreden. Teils regnet es durch Dächer, und der Beton fällt einem auf die Füße. Der Haushalt zeigt: Für die Dramatik der aktuellen Situation fehlt Ihnen seit Jahren jegliches Verständnis. Die Kostenschätzungen lagen schon vor drei Jahren bei über 5,8 Milliarden Euro. Seither bekommen wir gar keine Zahlen mehr. Die Beweihräucherung der Hightech Agenda Bayern nützt nichts, wenn unten drunter die Infrastruktur wegrottet, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau wie die Kultur haben sich übrigens auch unsere bayerischen Hochschulen längst auf den Weg zur Nachhaltigkeit gemacht und wollen bis 2030 klimaneutral werden. Dabei dürfen wir sie nicht alleinlassen. Dafür brauchen sie dringend entsprechende Mittel.

Die Mangelwirtschaft und die Bankrotterklärung gibt es unserer Meinung nach auch beim studentischen Wohnen. Der Kollege Hintersberger hat erzählt, wie viel mehr die Studierendenwerke bekommen. Das reicht aber nicht, damit diese gestiegene Zahl an Studierenden, 404.000, auch eine Bleibe findet. Hier in München kosten WG-Zimmer leicht über 700 Euro. Das liegt auch daran, dass in München 1.500 geförderte Apart- ments in der Münchner Studentenstadt seit fast zwei Jahren leer stehen und dass deren Sanierung beim Ministerium in der Prioritätenliste offenbar ganz weit hinten steht.

(Robert Brannekämper (CSU): Das Ministerium ist nicht zuständig!)

Außer einer Arbeitskreisgründung ist da nichts passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ob die BayernHeim, wie angekündigt, übernehmen kann, steht in den Sternen. Die CSU ist hier zuständig, Herr Brannekämper.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Anderswo in Bayern sieht es auch nicht anders aus. Viele hochbegabte Studierende entscheiden sich gegen die Topstandorte in Bayern. Ohne hochbegabte Studierende sieht dann auch die Hochglanz-Agenda gleich ganz anders aus.

Last, but not least: Vor ein paar Wochen war die Direktorin der Ukrainischen Freien Universität hier zu Gast. Angesichts der Entwicklungen des letzten Jahres ist es gut, diese traditionsreiche Bildungsinstitution zu unterstützen. Das sollten wir weiterhin tun, allerdings noch mehr als bisher. Wissenschaft und Kunst sind Fundamente unseres Zusammenlebens. Hier Strukturen stärken heißt, Zukunft bauen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Bayerischer Landtag_Plenarsaal_leer_Sanne Kurz_Gruene-Bayern

Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Klare Leitlinien statt Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern ist intransparent, eine Zielsetzung oder Vision ist nicht zu erkennen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern setzt allerdings voraus, dass klar sein muss, welche Wirkung die verwendeten Gelder erzielen sollen – und die Institutionen auch an der Erreichung dieser Ziele gemessen werden. Die Enquete-Kommission Kultur hatte bereits in ihrem Abschlussbericht 2007 Landesentwicklungspläne für Länder und Kommunen empfohlen. Denn nur so ist die transparente, zielgerichtete Mittelvergabe möglich. Für Bayern wollen wir diesen Entwicklungsplan gemeinsam mit den Kunst- und Kulturschaffenden voranbringen und dafür einen breiten Beteiligungsprozess initiieren.

Nur so können wir Kunst und Kulturförderung so ausrichten, dass sie den Bedarfen der Künstler*innen und auch den Anforderungen des Publikums – also den Menschen, die diese Kultur eigentlich finanzieren – gerecht wird. Dafür sind sowohl Gelder für eine Stelle am Ministerium wie auch für verschiedene Veranstaltungen im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses notwendig.

175 Jahre nach Ende des Feudalismus sollte auch in Bayern Schluss sein mit Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Dabei geht es nicht nur darum, dass es für konstruktive Oppositionspolitik Transparenz braucht, vielmehr bedarf es für langfristiges künstlerisches Arbeiten auch eines gewissen Grades an Planungssicherheit. Wir Grüne haben einen solchen Entwicklungsplan schon im vor rund einem Jahr gefordert, für uns ist dieser unerlässlich für das Fortbestehen von Spitzen- und Breitenkultur in Bayern. Geschehen ist bisher – nichts.

Unsere aktuellen Haushaltsanträge dazu:

Und hier noch unser Antrag vom 4. April 2022 zum Nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Filmstandort Bayern stärken – auch für das Publikum! 

208 Kinos gibt es in Bayern, diese sind wichtige Kulturorte, aber auch unerlässliche Infrastruktur für unsere renommierten bayerischen Filmfestivals. Damit sie weiterhin ihre soziale und kulturelle Funktion erfüllen können, sind Kinos aktuell dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen – auch im Bereich technischer und nicht-technischer Innovationen. Die Staatsregierung will die Förderung streichen. Doch wir wissen: Die Kinos brauchen gerade jetzt Unterstützung, um den schwierigen Neustart nach der Pandemie, während eines Kriegs in Europa, meistern zu können. 

Auch den Filmproduktionsstandort Bayern nehmen wir in den Blick, mit positiven Anreizen für eine sozial-ökologische Produktionsweise: Wir wollen Produktionen, die sich in diesen Bereichen besonders bemüht haben, künftig mit einem Preis für soziale und einem Preis für ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen. Ein solcher Preis hat eine Signalwirkung und stellt beide Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker in den Fokus der Filmproduktion. 

Unser Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Kultur- und Kreativwirtschaft umfassend in den Blick nehmen! 

Mit 38,2 Mrd. Umsatz im Jahr steht die Kultur- und Kreativwirtschaft an dritter Stelle im Freistaat, gleich hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau (Quelle: 2. Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern). Knapp 300.000 Menschen sind hier beschäftigt. 

9 von 10 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind Nano- oder Mikrounternehmen. Viele dieser Unternehmen haben nicht die notwendigen Ressourcen, um die notwendige sozial-ökologische Transformation aus eigener Kraft zu stemmen. Sie sind auf kompetente und umfassende Beratung angewiesen. Diese wollen wir in Bayern durch zwei Vollzeitstellen sicherstellen. 

So gut und wichtig die Bündelung der 11 Teilmärkte in die Kultur- und Kreativwirtschaft ist, so schwierig ist es, die sehr unterschiedlichen Teilmärkte über einen Kamm zu scheren, vor allem wenn es um künstlerischen Bereiche, wie den Markt der Darstellende Kunst oder den Kunstmarkt geht. Diese Bereiche sind eng mit der Kunst- und Kulturförderung in Bayern verwoben und entziehen sich in einigen Bereichen der vorherrschenden Logik im Wirtschaftsministerium. Dennoch sind sie wichtiger Teil der KKW, denn sie liefern unerlässlichen Input für den Werbemarkt, die Designwirtschaft und auch die Games-Industrie. 

Damit auch die künstlerischen Bereich innerhalb der KKW gestärkt werden und in der Staatsregierung eine kompetenten Ansprechpartnerin haben, fordern wir eine Stelle am Kunstministerium, die auch als Schnittstelle zum Wirtschaftsministerium fungiert. 

Unsere Anträge dazu:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern“

Mein Kollege Hep Monatzeder fragt die Staatsregierung:

Ist geplant, die im Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern in der Pressemitteilung vom 5.12.22 genannten Mittel in Höhe von bis zu einer Million aus den in den im Haushalts-Entwurf für 2023 bestehenden, seit Jahren gleich hohen Mitteln des Kulturfonds Bayern, Bereich Kunst, zu entnehmen oder diesen Haushaltstitel entsprechen aufzustocken, welche zwei Maßnahmen sind neben der Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen, dem Sonderprogramm Museumssicherheit und den Mitteln für Investitionsmaßnahmen noch geplant und nach welchen inhaltlichen Kriterien wird entschieden, ob ein Exponat ganz, in Kopie oder nur in Teilen ausgestellt wird?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag Sanierungsbedarf staatlicher Kulturbauten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:

  • Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
  • Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
  • Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
  • Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
  • Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
  • Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
  • Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
  • Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
  • Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
  • Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
  • Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?

Begründung:

Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.

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„Kleine Anfrage – AzP „Antrags- und Vergabemodalitäten des Bayerischen Entlastungspakets für Länderaufgaben wie Kunst und Kultur“

Mein Fraktionskollege Florian Siekmann fragt die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung, dass auf der Pressekonferenz zum bayerischen Staatshaushaushalt 2023 am 06.11.2022 – über einen Monat nach der ersten Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder ein eigenes bayerisches Hilfspaket auf den Weg zu bringen – weiterhin keinerlei Details zu den Antrags- und Vergabemodalitäten für die dringend benötigten Hilfen aus Bereichen, die primär in der Verantwortung des Freistaates liegen und bei denen der Bund lediglich unterstützend tätig sein müsste, bekannt sind, wann wird sie umfassende, klare und zielführende Kriterien für die Hilfszahlungen im Kulturbereich formulieren, die geeignet sind, unsere Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden im Kulturstaat Bayern sicher durch den Winter zu bringen und damit das langfristige Bestehen eines breiten und vielfältigen Kulturangebots zu garantieren, für das die Staatsregierung, da der Kulturbereich originäre Ländersache ist, die Verantwortung trägt und werden die Gelder auch rückwirkend, zumindest bis zur ersten Ankündigung durch den Ministerpräsidenten am 21.09.2022, ausgezahlt werden, damit die bereits seit Monaten bestehenden und sich in den kommenden Monaten weiter verschärfenden Härten für die bayerischen Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden abgeschwächt werden können?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Mietzinsfreie Überlassung von Räumlichkeiten an Kunst- und Kulturschaffende“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie kam es dazu, dass die Staatsregierung nun die langjährige Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen hat und im Einzelplan für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Haushaltsvermerk aufgenommen hat, aus dem hervorgeht, dass die Universität München die Ausstellung- und Nebenflächen im Umfang von ca. 170 m² im Gebäude Schellingstr. 3 mietzinsfrei für Kunst- und Kulturschaffende zur Verfügung stellt, ob dies als begrüßenswertes Pilotprojekt für weitere Vorhaben der mietzinsfreien Raumvergabe vonseiten der Staatsregierung an Kunst- und Kulturschaffende verstanden werden kann und wie die Staatsregierung dafür sorgen will, dass die Vergabe solch exzellenter Räumlichkeiten transparent gestaltet wird?

Hier geht’s zur Antwort:

Rede zum Haushaltsplan 2022 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die bayerische Documenta, die bayerische „Berlinale der Superlative“ hat der Ministerpräsident ganz schnell bei der Hand. Aber auch bei der Staatsregierung grüßt das Murmeltier. Dazu will ich kurz auf die Eimer hier oben zeigen, an die ich schon vor einem Jahr erinnert habe. Damals war es ein Eimer. Heute habe ich, glaube ich, sieben gezählt. Hier im Bayerischen Landtag wird seit ungefähr 14 Tagen saniert, aber im Rest Bayerns sieht es leider anders aus. Es ist ganz schön, dass die Hochbauvorlage beschlossen wurde. Aber allein Hochbauvorlagen zu beschließen, macht noch keine Sanierung. Es wäre wichtig, dass mal gehandelt wird. Was man beschlossen hat, muss man nämlich auch ausführen. Da sieht es leider schlecht aus. Bei den Mitteln springt jetzt übrigens beim Residenztheater die aus Bayern kommende Kulturstaatsministerin Claudia Roth aus Berlin ein und hilft.

Aber ist es des Kulturstaats Bayern würdig, auf Rettung aus Berlin zu warten? Die ganzen Projekte, die hier beschlossen wurden, sind von Kostenexplosionen geprägt. Wir Grüne wünschen uns da seriöse Kalkulationen mit einberechneten Preissteigerungen, solide Zeitpläne und deren Einhaltung.

Zu den Zeitplänen: Um Biotopia wurde es ganz ruhig. Beim Konzerthaus für Bayern, der weltweit ersten Digital Concert Hall, befand sich Markus Söder schon im Januar 2020 in einer Denkpause, als er mitten in den laufenden Planungen aus der Hüfte heraus noch einmal die Forderung nach einer Machbarkeitsstudie herausschoss. Seither torpedieren die CSU-Ausschussvorsitzenden munter den Konzerthaus-Beschluss und zeigen, dass hierzu keine wirkliche Haltung da ist. Ich denke hier an die Filmwirtschaft: Ich erinnere mich an die Coen Brothers, die in dem Film „A Serious Man“ auf den wichtigsten Mann im Raum deutend, den Rabbi, gesagt haben: The Rabbi is busy. He is sleeping.

Ganz dringend wäre es, dass die Staatsregierung bei den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz aufwacht. Für uns Grüne gehen Klimaschutz und Denkmalschutz Hand in Hand. Dafür braucht es im Landesamt für Denkmalpflege ein Referat für energetische Sanierung. Wir brauchen eine Unterstützung der Kommunen für den Klima- und Denkmalschutz, zum Beispiel bei der Solarsatzung oder bei der Umgestaltung historischer Stadtplätze. Gartendenkmäler leiden unter Hitze und Trockenstress. Für diese Zwecke brauchen wir Stellen.

Frau Kollegin Dr. Weigand hat gesagt, dass im Denkmalbereich seit den Neunzigerjahren kaputtgespart worden ist, was irgendwie geht. Wir fordern 8 Millionen Euro für die kleine Denkmalpflege und 5 Millionen Euro für die Erhöhung des Entschädigungsfonds.

Die Kultur muss ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Herr Kollege Prof. Dr. Bausback hat gerade von unserer Info-Reise nach Großbritannien erzählt. Dort weiß jedes einzelne Museum, jede einzelne Institution und jede einzelne Sammlung, dass fossile Energie keine Zukunft hat. Jede einzelne Institution, jedes Museum und jede Sammlung hat dort eigene Klimaziele, und die braucht es auch. Wir Grüne fordern Stellen für die Beratung und eine Unterstützung mit Projektmitteln für den generell unterfinanzierten Kultursektor, gerade auch die freie Szene. Wir fordern aber auch eine Würdigung und eine Auszeichnung dort, wo es gut klappt mit dem Aufbruch in Richtung ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Wir fordern einen Fair Green Cultural Deal.

(Beifall bei den GRÜNEN)