Schlagwortarchiv für: Bildende Kunst

Bronze_Skulptur_Martin Mayer_Susanna_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

„Sie steht. Sie schaut zurück. Und sie bleibt.“

Meine Rede zur Enthüllung der Bronze-Skulptur „Susanna“ im Münchner Prinzregentenbad

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Kunst,

ich freue mich außerordentlich, heute hier sprechen zu dürfen – an einem Ort, der wie kaum ein anderer die Verbindung von Körper, Bewegung und Ästhetik verkörpert: dem Münchner Prinzregentenbad.

Ich darf ganz herzlich begrüßen:

Anke Buettner, Leiterin der Monacensia,
Prof. Dr. Andreas Kühne, Direktor für Bildende Kunst an der Akademie der Schönen Künste,
Erich Kühberger, Badmanager der SWM,
aus dem Stadtrat – und selbst Bewohnerin der Borstei – Ursula Harper,
Bezirksrätin Ulrike Goldstein sowie
viele BA-Mitglieder unterschiedlichster Fraktionen, die in ihren Bezirksausschüssen immer fleißig Kultur finanzieren
und natürlich Dr. Johanna Vocht sowie Frau und und Herr Mayer von der Martin-Mayer-Gesellschaft, ohne deren Engagement dieser Tag nicht möglich gewesen wäre

– sowie natürlich Sie, liebe Gäste, liebe Kunst-Interessierte, ohne die unsere Feier, ohne die die Kunst, kein Publikum hätte. Sie, die mit uns gemeinsam feiern wollen, dass sie Susanna zurück ans Licht kommt.

Die Skulptur Susanna – mehr als ein Werk aus Bronze

Susanna, wenn sie wie hier bald im Bad ist, ist eine christliche Figur. Ich kannte sie, katholisch getauft, wegen meines Namens schon als Kind. In der biblischen Geschichte ist sie Objekt der Begierde, Zielscheibe von Machtmissbrauch – eine Frau zwischen Unschuld und Urteil. Heute, hier, in der klaren, strahlenden Sonne, ist sie vor allem eines: ein Werk voller Würde, Stärke und stiller Präsenz.

Martin Mayer sagte einmal: „Das Ergebnis meines Sehens, Denkens und Schaffens besteht in seinem Kern aus Linien, Flächen und Formen. Das entspricht meiner Begabung, meiner Schulung und meiner Leidenschaft.“ Und wenn man Susanna heute anschaut, so spürt man diese Leidenschaft in jedem Zentimeter Bronze.

Kunst braucht Öffentlichkeit – und Öffentlichkeit braucht Kunst

Dass Susanna so lange im Depot der Stadtwerke lag, zeigt uns, wie fragil das Gedächtnis einer Stadt sein kann. Die Martin-Mayer-Gesellschaft arbeitet daran, Kunstwerke wieder sichtbar zu machen. Dass auch Museen Werke „verlieren“ können, erschüttert. Ja: Viele Werke Martin Mayers sind bis heute verschollen. Ihr Auffinden, ihre Wiederentdeckung, ihre Rückkehr ins Stadtbild ist nicht nur ein kultureller Akt – sie ist ein demokratischer Akt. 

Denn Kunst gehört in den öffentlichen Raum. Sie muss provozieren dürfen, berühren, irritieren. Mayer selbst sagte: „Es schmeichelt mir, dass meine Statuen die Menschen heute noch in Wallung bringen können, auf welche Weise auch immer. […] Es ist immer ein Erfolg des Bildhauers, wenn seine ‚Kinder‘ im Gespräch bleiben – das ist der Beweis, dass sie noch am Leben sind.“ Ein Satz, der heute aktueller ist denn je.

Demokratie braucht Kunst – besonders in Zeiten großen Drucks

Wir leben in einer Zeit, in der sich unsere Gesellschaft spaltet. Nicht aus der Mitte heraus, sondern durch den Druck von rechts außen. Rechtsextreme Kräfte wollen nicht nur Minderheiten marginalisieren – sie wollen auch Kontrolle über Kunst, Sprache und Erinnerung. Wer nach Florida oder Ungarn blickt, sieht, wie schnell aus Worten Zensur wird. Donald Trump, der autoritäre Populist, kontrolliert Förderstrukturen für Kultur, kürzt Budgets, lässt Werke abhängen.

Auch in Deutschland ist das leider keine ferne Dystopie: Auch im Bayerischen Landtag stellt eine Fraktion Anträge zur „Überprüfung“ von Kulturförderung, fordert mit jeder Haushaltsberatung für Freie Kunst, Kreativwirtschaft und Film gar deren komplette, ersatzlose Mittel-Streichung. Die Autoritären dieser Welt wissen um die Menschen vereinende Kraft und Wirkmacht freier Kunst. Auch darum ließ Putin auf der besetzten Krim ein Opernhaus planen. Auch darum streben Extremisten und Trumpisten nach Kontrolle über Kunst.

Gerade jetzt braucht es darum starke, freie Künstlerinnen und Künstler wie Martin Mayer – und Menschen wie Sie alle, die den öffentlichen Raum gegen das Vergessen verteidigen.

Meine Kindheit und der Jakobspilger in Speyer

Ich komme aus der schönen Pfalz am Rhein. Als Kind habe ich oft zu Füßen des Jakobspilgers in Speyer gespielt. Eine meiner ersten Erinnerungen an die Bronzeskulptur ist, dass man an dem Pilgerstab gut hängen konnte. Diese Figur war für mich damals kein Denkmal, sondern eine Art stummer Gefährte. Ich erinnere mich, wie das Metall glatt und weich wirkte, kühl bisweilen, das Gesicht ernst – aber nie bedrohlich, sondern begreiflich im besten Wortsinne.

Mayer hat es geschafft, seinen Skulpturen ein Inneres zu geben, das fast mehr spricht als ihre äußere Form. Ein Belcanto  der Form – also das schöne Singen – in der Sprache der Bronze.

Die Olympia triumphans und das Recht auf Berührung

In München steht seine Olympia triumphans: eine Figur, so lebendig, dass man fast die Muskeln unter der Haut spürt. Ich kannte sie, lange bevor ich ihren Namen und den Namen Martin Mayers kannte. Sie lädt ein, berührt zu werden – ganz im wörtlichen Sinne. Ein demokratischer Skulpturenbegriff, zugänglich, menschlich und sehr präsent.

Auch Susanna ist keine distanzierte Figur. Sie steht heute hier, mitten unter uns – ein Denkmal, das nicht auf einen Sockel gehört, sondern in ein Bad, in den Alltag, in unsere Leben.

Das Vermächtnis bewahren – für uns alle

Die Martin-Mayer-Gesellschaft, die für Erhalt und Sichtbarkeit kämpft, hat ein wunderschönes Leitbild formuliert:

„Unser Vorhaben, das Vermächtnis eines einzelnen Künstlers zu bewahren, lässt sich angesichts des Zustands der Welt nur begründen mit der Hoffnung, die kleinen Lichter am Leuchten zu halten […].“

Dieses Licht leuchtet heute heller – durch Susanna, durch Ihre Anwesenheit, durch unser gemeinsames Erinnern. Martin Mayer wollte seinen Werken nichts hinzufügen – keine Erklärung, keine Worte. Darum will ich hier auch gar nicht mehr lange reden. Aber: Worte können Brücken schlagen. Zwischen Skulptur und Stadt. Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Zwischen uns allen.

Ich danke der Martin Mayer Gesellschaft für Ihr Engagement und diese wunderbare Enthüllungszeremonie, und ich danke Ihnen allen von Herzen, dass Sie heute hier sind, um mit Ihrer Anwesenheit die Würde der Kunst zu feiern. Denn: Susanna lebt – weil wir sie sehen, weil wir sie aufstellen, weil wir ihr Raum geben.

Vielen Dank.

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



NS-Raubkunst: Best Practices

Was sind die Best Practices für die Washington Principles?

Zum 25-jährigen Jubiläum der Washington Principles wurden im Jahre 2024 sogenannte Best Practices entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Die Best Practices sind rechtlich nicht bindend, aber von großer moralischer Bedeutung und wurden unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechtssysteme formuliert, so dass jedes Land sie gemäß seinen eigenen Gesetzen anwendet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Best Practices die Washington Principles nicht erweitern – sie sind laut Bundesregierung vielmehr Empfehlungen, die die in 25 Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien seit 1998 zusammenfassen.1

Die Best Practices in originaler englischer Fassung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.


  1. vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/10886 –, Drucksache 20/11072, 12.04.2024. https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011072.pdf ↩︎
Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

„Kleine Anfrage“ – AzP „Atelierprogramm 2025“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie hoch ist das Gesamtbudget pro Jahr für das neu ausgestaltete Atelierprogramm in Nachfolge des Atelierförderprogramms des STMWK, (bitte mit Angabe einer Begründung, falls vom ursprünglichen Plan, jährlich 240.000 Euro zu verausgaben, abgewichen wird) , wie viele Personen sollen mit ihren Ateliers jährlich insgesamt gefördert werden laut Plan, wann werden eventuelle Neuregelungen für 2025 bekanntgegeben?

Hier geht’s zur Antwort:

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

„Kleine Anfrage“ – AzP „Schärfung der Washingtoner Prinzipien zum 25. Jubiläum – Position der Staatsregierung“

Ich frage die Staatsregierung:

Wird die Staatsregierung ihre Haltung zur Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut bzgl. der Zustimmung des Freistaats Bayern zur Anrufung der Kommission im Falle des Gemäldes „Madame Soler“ von Pablo Picasso vor dem Hintergrund der auch von der BRD ratifizierten, strikteren Nachfassung und Schärfung der Washingtoner Prinzipien („BEST PRACTICES FOR THE WASHINGTON CONFERENCE PRINCIPLES ON NAZI-CONFISCATED ART“, veröffentlicht am 5. März 2023), ändern, welche Schlüsse zieht die Staatsregierung explizit aus den in Passus B und C formulierten Definitionen von ‚NS-Raubkunst‘ und der präzisierten Formulierung zur unfreiwilligen Übertragung von Eigentum (B: “ Nazi-confiscated” and “Nazi-looted” refer to what was looted, confiscated, sequestered, and spoliated, by […] through various means including but not limited to theft, coercion, and confiscation, and on grounds of relinquishment, as well as forced sales and sales under duress, during the Holocaust era between 1933-45 – zu Deutsch: „von den Nazis beschlagnahmt“ und „Nazi-Raubgut“ beziehen sich auf das, was von den Nazis […] auf verschiedene Weise geplündert, konfisziert, beschlagnahmt und enteignet wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diebstahl Zwang, Beschlagnahme und Verzicht sowie Zwangsverkäufe und Verkäufe unter Zwang in der Zeit des Holocaust zwischen 1933-45″ I Passus C: Taking into account the specific historical and legal circumstances in each case, the sale of art and cultural property by a persecuted person during the Holocaust era between 1933-45 can be considered equivalent to an involuntary transfer of property based on the circumstances of the sale – zu Deutsch: „Unter Berücksichtigung der spezifischen historischen und rechtlichen Umstände in jedem einzelnen Fall kann der Verkauf von Kunst- und Kulturgütern durch eine verfolgte Person während der Zeit des Holocausts (1933-45) aufgrund der Umstände des Verkaufs als unfreiwillige Übertragung von Eigentum angesehen werden.“) und wie plant die Staatsregierung diese Schärfung der Washingtoner Prinzipien in der eigenen Arbeit zu Provenienzforschung und Restitution, insbesondere mit Blick auf den Passus H und I (Passus H: Where queries are made […]. Provenance research, particularly regarding potential claims, should be conducted by an independent research body to avoid possible conflicts of interest“ – zu Deutsch: “ Wenn Anfragen gestellt werden […]. Die Provenienzforschung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche, sollte idealerweise von einer unabhängigen Forschungseinrichtung durchgeführt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine solche unabhängige Einrichtung sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten, unabhängig davon, ob diese öffentlich oder privat sind.“ und I Countries are encouraged to create an independent expert body whose composition may be the states’ responsibility – zu Deutsch „Staaten sollten zentrale Kontaktstellen einrichten,um Informationen, Rat und Hilfe bei allen Fragen zu Kunst, Aufzeichnungen, Archiven und Ansprüchen bereitzustellen, deren Zusammensetzung in den Verantwortlichkeiten der Länder liegen könnte.“) umzusetzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

„Kleine Anfrage“ – AzP „Haushalt: Stellen und Projektmittel im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Welche neue Stellen, finanziert durch beantragte und in den Haushaltsentwurf der Staatsregierung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst neu eingestellte Mittel für neu geschaffenen Stellen bzw. welche Projekte für beantragte und im Haushaltsentwurf eingestellte Projektmittel für Projekte für das laufende Haushaltsjahr 2024 können durch den geplanten Beschluss des Haushalts nach 2. Lesung vor Juni 2024 nicht risikofrei hinsichtlich der Finanzierung besetzt werden (Stellen) bzw. nicht risikofrei hinsichtlich der Finanzierung begonnen werden (Projekte) und welche Nachteile für Bayerns Kunst- und Kulturszene sieht die Staatsregierung in der 2. Lesung des Haushalts für das laufende Jahr erst in der Jahresmitte des laufenden Jahres?

Hier geht’s zur Antwort:

Madame Soler_Picasso_NS_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zur Eingabe „Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium!

Verjährung und Rechtsfrieden – das ist nicht das, worum es in dieser Petition geht. Es geht darum, gehört zu werden. 25 Jahre ist es her, dass am 3. Dezember 1998 44 Nationen in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut ist weit mehr als Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zigtausende Bücher, Kunst- und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt oder geplündert (Robert Brannekämper (CSU): Das ist aber nicht das Thema! Hören Sie doch zu, was der Kollege Bausback gesagt hat!), wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten. Ich will den Hintergrund kurz erklären. – Ich habe zugehört, was der Kollege gesagt hat; im Übrigen habe ich das Wort. – Danke.

Objekte wurden auch aufgrund von Verfolgungsdruck oder zur Rettung der Objekte weggegeben. Mit privater Erpressung wurden Eigentumswechsel erzwungen, oder es wurden Notverkäufe getätigt, um beispielsweise eine Flucht zu finanzieren. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen und geliebt hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust eines Körperteils. Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören und nicht verfolgt wurden, profitierten damals oft von dieser grausamen Situation. Wir sollten uns heute in Demut fragen, ob eine Eigentumsübertragung auch ohne NS-Diktatur erfolgt wäre, ob ein Verkauf, auch zu marktüblichen Preisen, ohne die Not von Deportation und Völkermord getätigt worden wäre. Aus heutiger Sicht ist das oft schwer einzuordnen. Niemand, den ich hier im Bayerischen Landtag kenne, hat als erwachsenes Mitglied einer Opfergruppe die Schrecken der NS-Diktatur am eigenen Leib erfahren.

Ich schildere dies, verehrter Kollege Brannekämper, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert mit NS-Raubkunst. Wir stehen in einer tiefen moralischen Verantwortung. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht. Auch ein Restitutionsgesetz wird viele Fälle nicht lösen, auch diesen nicht. Die Washingtoner Konferenz, die vor 25 Jahren tagte, mündete in einen Beschluss, die Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen eine Richtschnur sein. Ja, es braucht natürlich gesetzliche Regelungen. Es braucht natürlich ein Restitutionsgesetz. Angesichts der vielen Fälle, die sich sehr komplex darstellen – vielleicht zu komplex für Sie, Herr Singer von der AfD –, wird jedoch die Beratende Kommission nicht überflüssig werden. Auch in Zukunft wird sie damit vollauf beschäftigt sein.

Die Beratende Kommission wurde von Bund und Ländern eingerichtet. Auch Bayern hat unabhängige Sachverständige bestellt. Es sind hochangesehene Persönlichkeiten; man kann auf der Seite nachsehen, wer es ist. Auch das Verfahren ist öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Professor Dr. Hans-Jürgen Papier. Der Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt – in diesem Fall: der Freistaat Bayern –, und die Seite, die Ansprüche geltend macht, in diesem Fall: die Petentinnen und Petenten. Jetzt wird es spannend; denn da greift die Petition in der Sache von Picassos „Madame Soler“ uns, den Bayerischen Landtag, an. Die einzige Forderung dieser Petition ist, der Freistaat Bayern möge bitte der Anrufung der Kommission zustimmen.

In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem
Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst! Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission. Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.

Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

  • der verfolgungsbedingte Entzug und
  • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste. Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder hervorzaubern will, steht in den Sternen.

Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance! Das müssen Sie tun. Schließen Sie sich dem Ausschussvotum nicht an! Erklären Sie die Eingabe nicht gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für erledigt!

Madame Soler_Picasso_NS_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Picassos „Madame Soler“: eine Frage der Verantwortung

Picassos „Madame Soler“ sorgt seit bald 15 Jahren für Streit. Besser gesagt: der Umgang der jeweils CSU-geführten Staatsregierung mit den Erbinnen und Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy, in dessen Besitz sich das Gemälde einst befand, dieses Verhalten sorgt für Streit. Die sture, rückwärtsgewandte und beharrliche Weigerung der CSU, der Anrufung einer vom Freistaat selbst mit eingerichteten, explizit für solche Streitfälle installierten, unabhängigen Sachverständigen-Kommission zuzustimmen, ist absolut inakzeptabel und beschämend.

25 Jahre ist es her, dass am 3 Dezember 1998 44 Nationen und etliche NGOs in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, das sind weit mehr als „nur“ Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zig Tausende Bücher, Kunst und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt und geplündert, wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten.

Wer Vorfahren hat, die in der damaligen Zeit im damaligen Deutschland lebten, weiß, dass mannigfach auch Objekte erzwungenermaßen oder zur Rettung der Objekte weggegeben wurden, Eigentumswechsel erzwungen oder Notverkäufe getätigt wurden. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust einer Gliedmaße.

Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören, wir, die wir nicht verfolgt wurden, wir profitierten allzu oft von dieser untragbaren Situation. Ja, auch dort, wo ein Erwerb zu damals handelsüblichen Marktpreisen beispielsweise einer Familie die finanziellen Mittel zur Flucht verschaffte, auch dort ist doch ein Kauf nicht ebenbürtig auf Augenhöhe erfolgt, war das „ja, ich will verkaufen“ eines, was ohne Verfolgung und Schrecken der NS-Diktatur nicht gesagt worden wäre.

Ich schildere dies, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert, mit dieser NS-Raubkunst. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht.

Die vor 25 Jahren tagende Washingtoner Konferenz mündete in einem Beschluss: den Washington Principles on Nazi-Confiscated Art, zu Deutsch Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen Richtschnur und Kompass sein. Ja, es braucht gesetzliche Regelungen und ein Restitutionsgesetz. Mit den vielen, vielen Fällen, die sich komplex darstellen, wird jedoch der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“, oft auch „Limbach-Kommission“ genannt, die Arbeit nicht ausgehen.

Die Beratende Kommission NS-Raubgut

Diese Kommission wurde von Bund und Ländern fünf Jahre nach der Washingtoner Erklärung eingerichtet. Auch Bayern wirkte maßgeblich an ihrer Einsetzung mit. Die von Bayern mit bestellten unabhängigen Sachverständigen sind hochangesehene Persönlichkeiten. Ihre Namen sind ebenso wie das Verfahren öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Einer Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt, und die Seite, die Ansprüche geltend macht. Hier wird es spannend, denn hier greift die Petition in der Sache Picassos „Madame Soler“ an den Bayerischen Landtag.

Forderung der Petition zu Picassos „Madame Soler“: Bayern möge bitte der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen

Mit ihren Restitutionsansprüchen hinsichtlich Picassos „Madame Soler“ laufen die Erbinnen und Erben in Bayern gegen eine Wand. In sämtlichen anderen Fällen aus dem gleichen Vorgang rund um die Kunst-Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich rund um die Werke gute, gütliche Lösungen gefunden. Bayern zog hingegen in den USA vor Gericht (Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig), Bayern reagierte zum Teil jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben, Bayern nahm sein Schicksal letztlich selbst in die Hand und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst!

Ja, das kann sein. Aber es geht in der aktuellen Petition gar nicht um Rückgabe oder Ausgleich, sondern lediglich um die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut! Wie man die Nutzung einer Institution verweigern kann, die man für genau solche Fälle selbst eingerichtet hat – das ist mir völlig unerklärlich.

Bayern muss aus seiner Schmollecke endlich herauskommen und eine Lösung von Problemen auf Augenhöhe angehen!

Wir Landtags-Grüne haben die Petition unterstützt und für eine Berücksichtigung gestimmt. Leider wurden wir überstimmt. Seither habe ich Briefe geschrieben, auch an Markus Söder und Markus Blume, mit Looted Art in der Sache diskutiert und auf vielerlei Wegen versucht, doch noch zu einer gütlichen Lösung zu kommen. CSU und FW blieben stur, von Einsicht keine Spur, von historischer Verantwortung leider ebensowenig.

Als Ergebnis dieses unrühmlichen und peinlichen Gezerres haben wir Grüne im Bayerischen Landtag einen Antrag eingebracht: Wir fordern ein klares Bekenntnis zu geltenden nationalen wie auch internationalen Vereinbarungen wie der Washingtoner Erklärung. Wir fordern, dass Bayern dem Beispiel der Bundesregierung folgt: Bayerische staatliche Institutionen und Institutionen, die staatliche Förderung erhalten, sollte standardisiert immer einer Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen. Das sind wir als Land, als Freistaat, – als Menschen – den Opfern und ihren Nachfahren schuldig.

Zustimmung zur Anrufung muss Standard werden

Eine weitere wichtige Forderung ist ein erleichterter Zugang zu Archiven für die internationale Provenienz-Forschung, eine vollumfängliche Kooperation auch bei eigenen Ermittlungen von möglichen Erbinnen und Erben, eine Digitalisierung von musealen Beständen und Zugänglichmachung online.

Es geht um gute Lösungen für kommende Generationen

Was hat man bei der Debatte um „Madame Soler“ zu verlieren? Die Sachlage ist komplex, ja. Aber Mediation macht ja gerade bei komplexen Fragen Sinn. Auch das dringend notwendige Restitutionsgesetz, an dem Kulturstaatsministerin Claudia Roth aktuell intensiv arbeitet, wird nicht allen Fällen gerecht werden können. Das zeigt der Blick auf die Länder, die solche Gesetze bereits haben. Gerade auch deshalb braucht es die mit hochangesehenen Fachleuten besetzte Beratende Kommission. Deren Befassung mit Fällen strittiger Provenienz von Kunstwerken ist rechtlich möglich und sachgerecht. Darüber hinaus ist sie vor allem aber auch aus moralisch-ethischen Gründen zwingend. Denn es darf nicht nur um die Interpretation von Paragraphen gehen oder um Ablenkungsmanöver, indem man alle Verantwortung auf den Bund abschiebt.

Wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die – wie jetzt Picassos „Madame Soler“ – jahrelang in Depots vor sich hinstauben und dem Publikum sogar in ihrer Digital-Version entzogen wurden? Oder wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die eine neue Heimat in Herzen und Hirnen bekommen haben und deren Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählt wurde?

Unser Antrag zum verantwortungsvollen Umgang mit NS-Raubgut wurde von CSU und FW abgelehnt. Bei der Bewertung der Petition geben wir uns noch nicht geschlagen. Darum haben wir die Petition auf die Tagesordnung der Plenarsitzung von Mittwoch, dem 19.07.2023 setzen lassen.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Antrag „NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich hinter geltende nationale und internationale Vereinbarungen zur gerechten Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu stellen.

Das umfasst insbesondere:

  •  die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, die von 44 Staaten, inklusive Deutschland, unterzeichnet wurde
  • die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1998
  • die Gemeinsame Erklärung der USA und der BRD zu den Washingtoner Prinzipien von 2018, die beinhaltete, dass alle Museen und Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die von der Bundesregierung gefördert werden, auf Ersuchen des Anspruchstellers einer Mediation durch die Limbach-Kommission zustimmen müssen
  • die Verfahrensordnung der Limbach-Kommission, die sich auf oben genannte Vereinbarungen stützt und die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet.

Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.

Begründung:

Seit 10 Jahren sind die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy bemüht, die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), anzurufen. Die Familie erhebt Restitutionsansprüche auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet. Die Limbach-Kommission, die 2003 in Absprache von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde, um bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Raubgut zu beraten, soll bei Streitfällen eine unabhängige, rechtlich nicht bindende Empfehlung abgeben. Damit die Kommission tätig wird, müssen beide Parteien einer Anrufung zustimmen.

Im Falle der Streitigkeiten um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung, einer Anrufung der Limbach-Kommission zuzustimmen. Diese Weigerung ist vor dem Hintergrund der „Washingtoner Erklärung“ und insbesondere der gemeinsamen Erklärung der BRD und der USA von 2018 unverständlich.

Da es in Deutschland bisher keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, verjährte Restitutionsansprüche von Kunstobjekten geltend zu machen, sind die Nachkommen auf den guten Willen der heutigen Besitzer angewiesen. Dieser Zustand ist auch aufgrund der besonderen Verantwortung, die Deutschland und auch Bayern bei jeglicher Debatte um NS-Verfolgungsschäden trägt, nicht hinnehmbar, die Weigerung der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut absolut inakzeptabel. Es ist die Pflicht des Kulturstaates Bayern, der in der Vergangenheit häufig seine eigenen Initiativen zur Restitution hervorgehoben hat, hier Vorbild zu sein und der Anrufung der Kommission zuzustimmen und sich bedingungslos hinter die geltenden Vereinbarungen zu stellen.

documenta fifteen

Ich lade ein zur documenta fifteen. Eine Reise von Donnerstag, 28. Juli bis Sonntag, 31. Juli 2022. Mit Freiheit zum Streunen und Angebot zur künstlerischen Praxis rund um die diesjährige Ausstellung in Kassel.

Ich kenne als Sprecherin für Kulturpolitik der Landtags-Grünen künstlerische Praxis auch aus meinem persönlichen Alltag: 25 Jahre lang lebte und arbeitete ich als Filmemacherin, freie Künstlerin und Fotografin; wie bei vielen soloselbstständigen Kulturschaffenden gehörten etliche unterschiedliche Arbeiten zu meinem Job. Ich unterrichtete an der Filmhochschule, machte aber auch Performances mit der Bahnhofsmission, freie Projekte oder Auftragsarbeiten für die Industrie. Kunst hat ja oft viele Standbeine – für mich war das immer eine Chance offen zu bleiben für Neues.

Mandat, Familie, Kunst

Seit meiner Wahl in den Bayerischen Landtag 2018 vermisse ich trotz meiner fachlichen Zuständigkeit diese künstlerische Praxis sehr. Die Zeit, die mir neben meinem Mandat für Kunst und Kultur bleibt, ist leider total knapp. Familie und die vier Kids machen die Work-Life-Balance nicht leichter. Darum war die Idee einer fachlich-kulturpolitischen Reise zur documenta fifteen in Kassel mein Lieblingsmoment des Jahres und eine super leichte Entscheidung.

Ich begreife die Freiheit des Mandats einer Abgeordneten als Pflicht zu Arbeit und Engagement für die Allgemeinheit. Wenn sich dann die Gelegenheit bietet, mit einem wirklich wunderbaren Termin die kulturpolitische Arbeit und ein fantastisches Erlebnis zu verbinden, freut mich das besonders.

Die Documenta war schon immer politisch

Seit Bestehen der Documenta, der weltweit größten Ausstellung für zeitgenössische Kunst, die alle fünf Jahre in Kassel stattfindet, gibt es Wirbel, Trubel und Skandale. Die Documenta war immer schon hoch politisch: Die „Guerilla Girls“ prangerten 1987 eine „95% weiße und 83% männliche“ Documenta an, die NS-Vergangenheit der Führungsetage der ersten Documenta-Ausgaben wird erst jetzt langsam aufgearbeitet, es gab Streit um DDR-Beteiligung, 2007 ließ Ai Weiwei 1.001 Landsleute einfliegen und Joseph Beuys pflanzte 7000 Eichen zwischen documenta 7 und 8. Eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum widmete sich dem Thema „documenta. Politik und Kunst„, der rbb hat eine gute Web-Doku zum Thema „documenta – Politik und Skandale .

Gleichzeitig war die Documenta schon immer in jeder Ausgabe einfach nur dicht und reich an Hier und Heute, an Einblick in künstlerische Tendenzen unserer Zeit und: an internationaler Kunst.  

Willkommen in der Reisscheune der documenta fifteen

Wie all die Jahre gibt es auch bei der documenta fifteen Politisches, Debatten und aufgeladenes Konfliktpotential. Die BDS-Kampagne dominiert die Diskussion, ein klares Statement zum Thema seitens der ruangrupa fehlt bisher, von Absage bis Eklat scheint vieles möglich.

Bei der diesjährigen documenta fifteen, die vom indonesischen Künstlerkollektiv ruangrupa kuratiert wird, wurden Kunst-Kollektive aus aller Welt nach Zeitzonen statt nach Ländern eingeladen. Sie alle luden wieder andere Kollektive zum künstlerischen Arbeiten ein und holten so viele an Bord. Die Grenzen zwischen Kunst und Aktivismus verschwimmen. Alles dreht sich um das Thema „Lumbung“ („Reisscheune“). Der indonesische Begriff steht symbolisch für einen Ort des Zusammenkommens, Austauschs und Teilens.

Ganz in diesem Sinne wird unsere Reise auch interaktiv werden. Gemeinsam mit der Münchner Kunstvermittlerin Julia Richter habe ich ein Programm erarbeitet, das die Gruppe sowohl einen möglichst großen Teil des Angebots ausschöpfen als auch die „Lumbung-Werte“ erspüren lassen soll. Geplant ist, dass Raum für gemeinsames Erleben ebenso wie individuelles Entdecken bleibt und man im Idealfall gemeinsam ein wenig in die künstlerische Praxis der documenta fifteen eintaucht.

Eckdaten

  • Donnerstag, 28. Juli – Sonntag, 31. Juli 2022

Das Angebot beinhaltet:

  • 2-Tages-Karte für die documenta fifteen
  • gemeinsame An- und Abreise mit dem Zug
  • Unterkunft in der Jugendherberge Kassel im 4-Bett-Zimmer mit Frühstück
  • für mobilitätseingeschränkte Menschen steht ein barrierefreies Zimmer zur Verfügung
  • Programm mit der Kunstvermittlerin Julia Richter

Unkostenbeitrag pro Person: 50€.
Anmeldung bis zum 8. Juli 2022 via untenstehender Link. Bei mehr Anfragen als Plätzen entscheidet das Los.


Fotocredit: documenta fifteen, ruruHaus, Foto: Nicolas Wefers, 2020

Adi Hoesle_Braille_75 Jahre Bayerische Verfassung_Kunstwettbewerb_Sanne Kurz

Kunst trifft Verfassung – Einladung zur Präsentation der preisgekrönten Werke

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der bayerischen Verfassung hatten wir, die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag, letztes Jahr einen Kunstwettbewerb ausgeschrieben. Am 30. April werden die von einer Jury ausgewählten künstlerischen Auseinandersetzungen mit der Verfassung präsentiert. Natürlich im Bayerischen Landtag.

Um 14 Uhr geht es los mit einer Begrüßung durch unsere Grüne Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze sowie mit einer kurzen Einführung von Toni Schuberl, unserem Rechtspolitischen Sprecher, und mir. Zehn preisgekrönte Werke wurden von der Jury ausgewählt, sie alle werden zu sehen – oder zu hören – sein.

So unterschiedlich der jeweilige Zugang zum Thema, so spannend und inspirierend sind die künstlerischen „Sachverständigenbeiträge“ allesamt! Ich bin mir sicher, dass die Werke nach der Begehung, bei Umtrunk & Häppchen, Anlass genug geben, um gemeinsam Gedanken auszutauschen. Denn auch mit 75 Jahren liefert die Bayerische Verfassung nicht nur reichlich Material für eine künstlerische Beschäftigung mit ihr, sondern auch Stoff zum Nach- und Weiterdenken.

Alle preisgekrönten Sachverständigen mit ihren Ideen zu Werken finden sich hier.

Alle Infos zur Entscheidung, Kriterien und Jury sind hier zu finden.


Titelbild: „Die Bayerische Verfassung “ von Adi Hoesle – Installation der Bayerischen Verfassung mit Brailleschrift als Wandbild und Videoarbeit in Gebärdensprache

„Der Patriot“ von Christian Schnurer – Performance mit Installation: schwimmenden Skulptur im öffentlichen Raum

Kind mit Pinsel und Kunst im Hintergrund_Mädchen_art_painting_Kulturfonds kulturelle bildung_pexels-anastasia-shuraeva-8467290

Kulturfonds: warum es Reformen braucht und man trotzdem jetzt Anträge stellen sollte

Seit es den Kulturfonds in seiner jetzigen Form gibt, betonen wir Grüne, dass Fördermittel immer für alle Menschen in Bayern zugänglich sein sollten. Rund 2 Millionen Menschen in Bayern sind nämlich quasi komplett von der Beantragung ausgeschlossen. Mal heißt es „Gibt es da denn Bedarf?“, mal werden Ängste geschürt, die bösen Menschen aus Nürnberg und München könnten die guten bayerischen Euros alle wegsaugen. Dabei haben andere Flächenländer gute Lösungen gefunden, Mittel gerecht zu verteilen – für alle. Auch in Bayern gibt es solche Lösungen, leider aber nicht bei der CSU, sondern nur im FW-geführten Bildungsministerium unter Piazolo. Wichtig ist jetzt: Anträge stellen!

Um es vorweg zu nehmen: Unten geht’s um Geld! Geld, das alle Menschen in Bayern beantragen dürfen. Auch Du! Und das möglichst viele beantragen sollten. Warum es so wichtig ist, dass viele immer wieder die Arbeit der Antragstellung auf sich nehmen, will ich vorab kurz erklären:

Viele, viele unserer Grünen Anträge zu Verbesserungen beim Kulturfonds werden abgelehnt. Begründung zumeist „Es läuft doch alles wunderbar!“ – oder, auch sehr beliebt, „Es gibt doch gar keinen Bedarf!“. Diesen September habe ich allen Ernstes hochrangige Menschen der CSU zweifeln hören: „Wenn es jetzt eine Öffnung des Kulturfonds für München und Nürnberg gäbe, würden sich da denn überhaupt Leute bewerben?!“.

Kulturfonds ist seit Jahren reformbedürftig

Ja! Ja, würden sie! Die Leute. – Sie tun es auch, immer wieder. Oder versuchen es zumindest und scheitern an mangelnden Online-Bewerbungsverfahren, an altertümlichem Kategorie-Denken und fehlgeleiteter Telefonberatung oft schon beim ersten Kontakt. „Alles super beim Kulturfonds! Fast 100% Förderzusagen!“ hören wir dann jedes Jahr – obwohl beim genaueren Hinsehen immer wieder Projekte dabei sind, wo in Wahrheit Bürgermeister X oder Landrätin Y dahinter steckt oder der Kulturfonds schlicht missbraucht wird, um Fördermittel in den eigenen Stimmkreis umzuleiten. Ganz einfach am Landtag vorbei. Denn wo sonst ein gewähltes Parlament über Haushaltsmittel entscheidet und zum Beispiel transparente Jurierungs-Prozesse einfordern kann, entscheidet beim Kulturfonds die Staatsregierung, basierend auf je einem (geheimen) Gutachten. – Statistiken darüber, wie viele Menschen von den Bezirksregierungen bereits am Telefon abgewimmelt werden, die gibt es indes leider nicht, wie meine Anfrage zum Kulturfonds zeigt.

Reformen bräuchte es neben Bewerbungsverfahren, Beratung, Transparenz und Antragsberechtigung dringend auch beim altertümlichen Sparten-Denken. Denn „Spartenübergreifendes“ ist derzeit nur aus „obigen Sparten“ erlaubt, und moderne Formen wie Poetry Slam im Literaturbereich („Sind Sie jetzt Performance? Oder Literatur? Weil Performance, das fördern wir leider nicht, gell.“), wie Video-Walks, Performatives oder interaktive Arbeiten („Theater ist das ja jetzt nicht direkt, oder?“) finden schwer oder gar keinen Raum. Gefördert wird bisher nur „Theater, Museum, zeitgenössische Kunst (Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“, Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte, Atelierförderprogramm für bildende Kunst), Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, Internationaler Ideenaustausch – sowie besagte „innovative Vorhaben und spartenübergreifende Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen“[Quelle].

Hoffnung auf Wandel bringt der Kulturfonds, Bereich Bildung, im FW-geführten Ministerium unter Piazolo

Ich verspreche, wir Grüne werden weiter dranbleiben, um den Kulturfonds strukturell zukunftsfest als Instrument der Kulturförderung für ganz Bayern aufzustellen. Bis dahin gilt es weiter Druck zu machen und laut zu zeigen: Der Bedarf ist da. Darum:

Bitte werbt doch in Euren Städten, Gemeinden und Communities für die Beantragung von Projektmitteln für den Kulturfonds, Bereich Bildung. Der Kulturfonds, Bereich Bildung, gehört zum Piazolo-Ministerium. Antragsberechtigt ist *ganz Bayern*, ohne Ausnahme. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt und mit besonderem Nachdruck auf Wirkung in der Fläche des Landes.

Deadline ist der 1. Februar.

Infos auf der Seite des Ministeriums hier.

PS.

Digitale Antragsverfahren und Online-Einreichung wurden, na logo, auch schon gefordert. CSU so: „Passt doch alles“. Bissi Digitalisierung gab’s dann auch. Peinlich nur: Das „interaktive E-Paper“ zum Kulturfonds, das den Ruf der Opposition nach Digitalisierung besänftigen sollte, ist leider, leider nur eine im Browser durchklickbare PDF mit zwei, drei anklickbaren Links drin. Puh. Dicke Bretter! Wir bleiben dran.

2022_Georg Kleber_Streben_Ausschnitt.jpg

Grün goes 73. Große Schwäbische Kunstausstellung

Kunst macht uns resilient. Sie gibt uns Raum für Diskurs und Kraft in Krisen. Um die Arbeit jener zu würdigen, die Kunst schaffen, aber auch im Inspirationen mitzunehmen in die tägliche politische Arbeit besuchten Grüne in Amt und Mandat die 73. Große Schwäbische Kunstausstellung in Augsburg.

Die Kunst rief und alle folgten: mit Landesspitze von Grüne Bayern, Bezirksvorsitzenden, Vizepräsidentin des Bezirkstags Schwaben, der Kreisvorsitzenden Augsburg Land, die Sprecherin des Augsburger AK Kultur und gleich drei Landtagsabgeordneten bekamen Grüne in Amt und Mandat eine exklusive Führung durch die 73. Große Schwäbische Kunstausstellung. Besonderer Gast war der Augsburger Kulturreferent. Als zentrale Schau der Vielfalt des Schaffens Bildender Künstlerinnen und Künstler in Schwaben fand die 73. Große Schwäbische Kunstausstellung in Augsburg im Glaspalast wie stets organisiert vom Berufsverband Bildender Künstler – BBK Schwaben-Nord und Augsburg – statt. Mit zeitgenössischen Werken von Grafik, Fotografie, Skulptur, Malerei, Installation, Videoarbeit und vielem mehr könnten wir unseren Blick weiten, Inspirationen mitnehmen und Kraft tanken.

Zustande kam der wunderbare Tag dank der Initiative von Ingrid Olga Fischer, die sich an dem Wettbewerb „Kunst trifft Verfassung“ der Landtags-Grünen beteiligt hatte. Neben dem BBK Präsident Schwaben waren auch zahlreiche Künstlerinnen und Künstler gekommen, um ihre Arbeiten persönlich vorzustellen. Pandemiebedingt planten wir gemeinsam keine wie sonst bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übliche offene Veranstaltung, sondern organisierten den Besuch mit wenigen Multiplikator*innen, die den Ruf in Partei, Parlamente, Fraktionen und Familien weiter tragen sollen. Weiter tragen, um so auch in der Pandemie für live erlebte Kunst und Kultur zu sensibilisieren und zu werben. Wer die Publikumsbegrenzung in Bayerns Museen und Ausstellungen kennt – beispielsweise war in den Video-Kuben nur je eine Person erlaubt und das bei über 20qm, zusätzlich galt 2G+, wird sich sicher fühlen und wie wir gerne die Gelegenheit zum Energie tanken nutzen.

Was soll ich sagen? Kunst! – Es war wunderbar und tat so gut.

Viele Werke befassten sich mit der Pandemie. Aber auch Tierleid, Vergänglichkeit und Natur-Gewalt, Nachhaltigkeit, der Umgang mit Transformation und Wandel waren Themen, die in den Arbeiten zentral standen. Ausführliche Infos zu Inhalten, Werken, Ausstellenden und natürlich dem Augsburger Kunstpreis gibt es hier, der Video-Rundgang ist hier.

Danke für Organisation, Einladung und Begleitung an

…aus dem Bayerischen Landtag…

…ehrenamtlich in der Politik Engagierte…

…sowie nochmals ein dickes Dankeschön an die Künstlerinnen und Künstler, die uns heute persönlich ihre Arbeit zeigten, jeweils mit Name des heute gezeigten Werkes und Kontakt:

Maria Breuer
Kollektives Schweigen
http://www.atelier-breuer.de/

Ingrid Olga Fischer
Dialog zwischen Rot und Grün
https://www.ingrid-olga-fischer.de/

Gabriele Fischer
Show me the way
https://www.gabriele-fischer.com/
@gabrielefischerkunstzeichnung

Georg Kleber
streben
https://www.georg-kleber.de/

Monika Maria Schultes
Monarch
https://www.monika-maria-schultes.de/

Nina Zeilhofer
Sketch of the day
außerdem Augsburg-Special „Metamorphose“
https://www.nina-zeilhofer.de/
@nina.zeilhofer

Wer auf Instagram Kultur oder Politik folgen will, klickt hier, wer weitere Insta-Handles der oben Genannten kennt – bitte melden!

@bbkschwabennordund
@augsburgkultur
@bayernkultur
@sannekurz_mdl
@evalettenbauer
@stephanieschuhknecht

@derabbay
@evelinekuhnert
@jodeleyhihanni

@norbertkiening
@gabrielefischerkunstzeichnung
@nina.zeilhofer

Hier findet Ihr den Katalog der 73. Großen Schwäbischen Kunstausstellung.

SanneKurz_KulturpolitischeFahrt__documenta fifteen_ruruHaus_Kassel_2021 Photo Foto von Nicolas Wefers

Fahrt zur documenta fifteen in Kassel

„Komplett jenseits des Bekannten“ – So wird die documenta fifteen, die erstmals von einer Gruppe geleitet wird, beschrieben. Alte Hierarchien der Kunst sollen aufgebrochen werden und ein Raum für kollektive Zusammenarbeit, Lebensrealität und Teilhabe entstehen. Mit dem Künstlerkollektiv ruangrupa, das die documenta im Jahr 2022 kuratiert, ist nun eine Gruppe von Menschen für die Betreuung der Ausstellung zuständig, die einen etwas anderen Blick für das Herkömmliche besitzt.

Das Konzept, auf dem die documenta fifteen beruht, lautet „lumbung“. Es wurde von dem indonesichen Künstlerkollektiv ruangrupa entworfen, dessen Kuratorium für die Ausstellung auf den Grundsätzen der Kollektivität, gerechten Verteilung und Ressourcenaufbau basiert.

Wir wollen eine global ausgerichtete, kooperative und interdisziplinäre Kunst- und Kulturplattform schaffen, die über die 100 Tage der documenta fifteen hinaus wirksam bleibt. Unser kuratorischer Ansatz zielt auf ein anders geartetes, gemeinschaftlich ausgerichtetes Modell der Ressourcennutzung – ökonomisch, aber auch im Hinblick auf Ideen, Wissen, Programme und Innovationen.“

ruangrupa

„Lumbung“ – übersetzt „Reisscheune“- bezeichnet einen in den ländlichen Gebieten Indonesiens gemeinschaftlich genutzten Bau, in dem die Ernte einer Gemeinde als gemeinsame Ressource für die Zukunft zusammengetragen, gelagert und gemeinsam verteilt wird. Nach dem Prinzip der Reisscheune geht es um eine nachhaltige, soziale Arbeitsweise, bei der sich die Beteiligten gegenseitig helfen und fördern, ohne den eigenen Gewinn in den Vordergrund zu stellen. Diese Gemeinschaftlichkeit soll auf der documenta durch kollektive Entscheidungsfindung, Auflösung von Zentralisierung, verschiedene Nachhaltigkeitsmodelle und Interdisziplinarität verwirklicht werden.

Nachhaltigkeit, Diversität und kollektive Arbeitsweisen sollen die documenta fifteen prägen

Ruangrupa ist eine 2000 gegründete und in Jakarta ansässige gemeinnützige Organisation. Sie fördert durch die Verbindung von Künstler*innen und andere Disziplinen wie Sozialwissenschaften, Politik, Technologie oder Medien die künstlerische Idee im urbanen und kulturellen Kontext, um kritische Betrachtungen und Sichtweisen auf urbane Probleme der Gegenwart in Indonesien zu eröffnen. Ruangrupa ist stark mit der indonesischen Kultur verbunden, in der Freundschaft, Solidarität und Gemeinschaft eine zentrale Rolle spielen. Diese Werte sollen mit dem Kuratorium der Künstlergruppe nach Kassel gebracht werden und somit auch auf der documenta ein neues Bewusstsein schaffen.

Kein Schaulaufen der internationalen Kunstszene

Die Ausstellung soll dabei nicht nur das allgemeine Kunstpublikum anlocken. Sie soll eine Vielzahl von Communities ansprechen sowie lokales Engagement und Partizipation, die mir bei meinem eigenen künstlerischen Schaffen auch immer sehr wichtig ist, fördern. Durch die internationale Vernetzung verbunden mit regionaler Ressourcenfindung entsteht eine Verflechtung sozialer Beziehungen und Transaktionen, die in einer langsamen und organischen Entwicklung schließlich eine öffentliche Form finden.

Save the Date! Sanne Kurz bietet eine Fahrt zur documenta 15 in Kassel im Sommer 2022 an

Ich biete vom 28. bis 31. Juli 2022 eine gemeinsame Fahrt zur documenta fifteen in Kassel an. Weitere Informationen folgen hier auf der Homepage und in meinem Newsletter.

ruangrupaf.l.t.r. / v.l.n.r. Reza Afisina, Indra Ameng, farid rakun, Daniella Fitria Praptono, Iswanto Hartono, Ajeng Nurul Aini, Ade Darmawan, Julia Sarisetiati, Mirwan Andan, 2019, Photo / Foto: Jin Panji
ruangrupa
f.l.t.r. / v.l.n.r. Reza Afisina, Indra Ameng, farid rakun, Daniella Fitria Praptono, Iswanto Hartono, Ajeng Nurul Aini, Ade Darmawan, Julia Sarisetiati, Mirwan Andan, 2019, Photo / Foto: Jin Panji
Gewinner 75 Jahre Verfassung wettbewerb Bayerischer Landtag Sanne Kurz

Kunstwettbewerb „75 Jahre Verfassung – Kunst trifft Verfassung“: Preisgekrönte Werke

Heute vor 75 Jahren, am 8.12.1946, trat sie in Kraft: unsere Bayerische Verfassung. Und endlich stehen sie auch fest: unsere Sachverständigen zum Verfassungsjubiläum. Nach langem Abwägen und Ringen kürte unsere Jury zehn Menschen aus Bayern, sie erstellen ein Gutachten in künstlerischer Form zur Bayerischen Verfassung. Die eindrucksvollen Gewinnerarbeiten berühren alle Bereiche der Kunst – von einer Sound-Installation bis hin zu einer interaktiven Performance. Wir danken für die zahlreichen Bewerbungen und freuen uns über die kreativen Beiträge!

Anlässlich des 75. Jubiläums der Bayerischen Verfassung riefen wir Grüne Fraktion Bayern den Wettbewerb „75 Jahre Bayerische Verfassung – Kunst trifft Verfassung“ ins Leben, um neue Impulse für unsere politische Arbeit mit und zu der Bayerischen Verfassung zu bekommen. Nach mehreren Stunden Debatte der zahlreich eingegangenen Bewerbungen, wurden am heutigen Jubiläumstag, an dem vor 75 Jahren unsere Bayerische Verfassung in Kraft trat, folgende Gewinner*innen ernannt:

zu Art. 161 Abs.2 i.V.m. Art. 106 Abs.1 BayVerf

  • Bildende Kunst (noch ohne Titel) von Yaelle Caroline Bigot

zu Art. 7 BayVerf, Art. 13 BayVerf, Art. 14 BayVerf, Art. 48 BayVerf

  • „Die Bayerische Verfassung “ von Adi Hoesle – Installation der Bayerischen Verfassung mit Brailleschrift als Wandbild und Videoarbeit in Gebärdensprache

zu Art. 118 BayVerf, Art. 118a BayVerf

  • „Ererbte Scholle “ von Lisa Renz-Hübner – Kollektiv LeoN. Interaktive Performance in einem stillgelegten Sägewerk

zur Verfassung als Ganzes

zur Verfassung als Ganzes, insbesondere aber zur Präambel und Art. 141

  • „75 Jahre Bayerische Verfassung- VERFASSTHEIT  IN BAYERN“ von Dorette Jansen – Filmische Auseinandersetzung mit der Bayerischen Verfassung

zu Art. 124–127 BayVerf, Art. 128–141 BayVerf, Art. 142–150 BayVerf

  • „Menschenwürde“ von Maneis – Bildende Kunst

zu Art. 100 BayVerf

zu Art.1 (2) BayVerf , Art.126 (2) BayVerf , Art.125 (3) BayVerf , Art. 166 (2) BayVerf , Art. 167 (2) BayVerf

  • „Der Patriot“ von Christian SchnurerPerformance mit Installation: schwimmenden Skulptur im öffentlichen Raum

zu Art. 3a BayVerf

zu Art. 98- 123 BayVerf

Alle preisgekrönten Sachverständigen stellen ihre Werke vor bei der Vernissage von Grüne Fraktion Bayern Landtag am 30. April 2022. Infos hier.

Infos zur Jury und Entscheidungskriterien finden sich hier.

„Die Kunst, aneinander vorbeizureden“ – Gesprächs-Projekt „Zusammengesetzt – Wir müssen reden“ an der Wachter Tischskulptur im KreativQuartier

Kennt Ihr das? Alle reden, aber niemand hört zu? Mit dem „Tisch für ein Kunstgespräch. Die Kunst, aneinander vorbeizureden“ – schuf der Holzbildhauer Rudolf Wachter 1995 eine Tisch-Skulptur für eine Gesprächsreihe zu Fragen der Kunst, die das Thema des Aneinander-Vorbei-Redens aufgreift. Sechs Menschen haben Platz, können sich aber nur versetzt gegenübersitzen. Ein Platz bleibt jeweils frei für das Publikum. Finden wir zueinander?

Die Evangelische Stadtakademie München veranstaltet am Montag, dem 28. Juni 2021 ab 19 Uhr im KreativQuartier in der Schwere-Reiter-Straße 2h gemeinsam mit der DG_Deutsche Gesellschaft für christliche Kunst, der Kunstpastoral der Erzdiözese München und Freising und der Beauftragten für Kunst im Kirchenkreis München Oberbayern, die erste Diskussion der neuen Reihe „Zusammengesetzt: Wir müssen reden“.

Vier Diskussionsrunden zu politischen und gesellschaftlichen Themen sind geplant, allesamt werden an der Rudolf Wachters Tisch-Skulptur stattfinden.

„In Zeiten, in denen ein zuhörender Dialog schwieriger wird, bringen wir diesen Tisch in eine Werkhalle, um an der Gesprächskultur und vier gesellschaftlich vieldiskutierten Themen zu arbeiten. Wir laden dazu Expert*innen ein, um die Kunst zu stärken, nicht aneinander vorbeizureden. Ein Platz bleibt jeweils frei für das Publikum. Die Diskutant*innen versuchen, ihren Diskurs selbst ohne Gesprächsleitung zu führen.“

Aus der Veranstaltungsankündigung

Ich darf gleich bei der Premiere als Expertin am Tisch Platz nehmen und freue mich sehr über die Ehre! Thema unseres Gesprächs wird sein: „Kunst: Nicht systemrelevant, aber…? – Was leistet Kunst und wieviel Kunst leisten wir uns?“ Eine echt superwichtige Frage gerade jetzt, wo die öffentliche Kassen Kahlschlag erfahren und die Kommunen klamm werden, oder? Die

„Im Rahmen der Pandemie wurden für lange Zeit alle Kultureinrichtungen geschlossen. Die Frage, was wir dabei als Gesellschaft verlieren, wurde kaum gestellt. Von den zwischenzeitlichen Lockerungen der Auflagen profitierte die Kulturbranche deutlich weniger als andere Branchen. Dabei ist der Wert der sogenannten Kreativwirtschaft für eine Stadt wie München unbestritten. Neben der ökonomischen Wertschöpfung scheint vor allem die nichtkommerzielle, kulturelle Bedeutung von Kunst für Menschen nicht bedacht worden zu sein. Wie lässt sich dieser manchmal so schwer fassbare Mehrwert kommunizieren? Und was brauchen Künstler*innen, um ihre Funktion für unsere Gesellschaft wahrnehmen zu können?“

Veranstaltungsseite der DG

Neben der Person aus dem Publikum und mir selbst werden am Tisch Platz nehmen:

Schaust Du vorbei? Ich würde mich sehr freuen!

Das ungewöhnliche Konzept der hybriden Quasi-Fish-Bowl mit der physisch durch den Tisch vorgegebenen Sprechweise „ins Nichts“ macht echt Lust auf den Abend, finde ich. Anmeldung per Mail zwingend notwendig (Corona und so…), Teilnahme kostenlos, online den Live-Stream schauen ebenso kostenfrei!

Die Gespräche an der Tisch-Skulptur sind eine Kooperation von:

Anmeldung
Die Gesprächsreihe wird als Hybridveranstaltung angeboten. Ihr könnt Euch für die einzelnen Veranstaltungen unter anmeldung@dg-kunstraum.de anmelden oder die Gespräche digital verfolgen. Informationen dazu findet Ihr ab dem 18.6.21 auf www.dg-kunstraum.de.

Die „Tisch.Skulptur“ von Rudolf Wachter wird anschließend vom 11.7.2021 bis 3.10.2021 in der Münchner Paulskirche gezeigt. Dort befinden sich in der Apsis auch die fünf Holzreliefs „STATIONEN“ des Künstlers. Näheres zum Begleitprogramm vor Ort hier.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Antrag: „Arbeit bezahlen statt Stillstand – Stipendienprogramm für alle ausweiten“

Der Landtag wolle beschließen:
Der Kreis der Antragsberechtigten des Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern wird ausgeweitet auf alle professionell künstlerisch tätigen Künstlerinnen und Künstler in Bayern. Im Sinne des lebenslangen Lernens und Wachsens sollen so insbesondere auch Eltern nach der Familienphase noch einen Zugang zu den Projektstipendien gewährt werden.

Zum kompletten Antrag inklusive Begründung geht’s hier!

Anhörung Kultur Landtag Grüne SPD FPD Sanne Kurz Wolfgang Heubisch Volkmar Halbleib

Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur

Am 19.11. hatten wir Landtags-Grüne einen Antrag gestellt: Wir forderten eine Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Lage der Kultur. Denn der geht es schlecht. Während sich die CSU über drei Sitzungen hinweg stritt, in welchem Ausschuss unser Antrag denn nun auf die Tagesordnung müsse, organisierte ich die Anhörung derweil kurzerhand selbst. – Drei Tage später kamen endlich die Hilfen. Ein erster Erfolg!

Rund anderthalb Stunden diskutierten wir im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, ob wir unseren Grünen Antrag auf Anhörung denn nun beraten sollten oder nicht. Der CSU-Ausschussvorsitzende blieb stur: keine Beratung. Auch der CSU-Kollege vom Wirtschaftsausschuss hat – genau wie der zuständige Minister Aiwanger – offenbar immer noch nicht verstanden, dass Kultur- und Kreativwirtschaft etwas mit seinem Ressort zu tun hat. Insgesamt drei Ausschusssitzungen verstrichen – unser Grüner Antrag auf Anhörung?! Landete auf keiner einzigen Tagesordnung.

Wer mich kennt, weiß: So viel Geduld habe ich nicht, wir können doch nicht warten und Däumchen drehen, während da draußen das Land brennt! Die Situation ist für so viele Betroffen so desolat, Kraft und Luft schwinden mit jedem neuen Antrag, der gestellt werden muss, und Hilfe bis zum Ende der Pandemie ist ebenso in weiter Ferne wie Ideen und Konzepte der Regierenden für einen tragfähigen Kulturfrühling. Also: mussten wir ran, und es selber richten!

Wir mussten ran, es selber richten.

Mit dem Rückenwind aller demokratischen Oppositionsfraktionen – SPD und FDP waren sofort mit dabei – war ruck-zuck klar: Wir können nicht warten bis zum Frühjahr. Weihnachten steht vor der Tür, wir müssen denen eine Stimme geben, die seit Monaten im Hinterzimmer des Ministeriums mit ihrem Schicksal ringen und für ihren gesamten Berufsstand kämpfen!

Eine eigene Sachverständigen-Anhörung gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen wurde gestrickt und am 15.12. als Hybrid-Veranstaltung unter Schirmherrschaft von Landtags-Vizepräsident Wolfgang Heubisch durchgeführt. 10 Sachverständige berichteten im Live-Stream aus dem Landtag, weitere 20 reichten schriftliche Stellungnahmen ein, rund 100 Menschen schauten zu, die Presse berichtete breit.

Es war krass viel Arbeit, das in der Kürze der Zeit hinzubekommen, aber es hat sich gelohnt!

Ein erster Erfolg: Drei Tage nach der Anhörung gingen die Hilfen endlich online.

Ein erster Erfolg dieser Anhörung war, dass die Staatsregierung drei Tage später das Formular für die seit Oktober angekündigten Solo-Selbstständigen-Hilfen endlich endlich endlich online stellte.

Weil uns Nachhaltigkeit wichtig ist, haben wir bereits vor der Anhörung daran gedacht, wie wir es schaffen, dass die Wirkung der Anhörung nicht verpufft. Wie die vielen wichtigen Antworten und Bedarfe zum Kulturleben in 2021 und zur Zukunft nach der Pandemie weiter gehört werden. – Stay tuned!

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Sachverständigenanhörung zur Situation der Kunst- und Kulturschaffenden

Demokratische Oppositionsparteien geben Kunst- und Kulturbereich ein Forum

Die Situation der Kulturschaffenden in Bayern ist aufgrund der Corona-Krise desolat – die Künstlerinnen und Künstler warten auf ihre Hilfszahlungen, viele sind bereits in die Grundsicherung gerutscht. Aus diesem Grund haben die Fraktionen von Grünen, SPD und FDP eine Sachverständigenanhörung für den 15. Dezember um 10 Uhr initiiert.

Hier der Link zur Online-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/376491310106000

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen erklärt: „Wir brauchen noch in diesem Jahr eine Anhörung, weil alle Fragen zum Erhalt unserer Kultur-Infrastruktur bisher nur in Hinterzimmern von Ministerien ausgemauschelt wurden. Was die Bedarfe der Betroffenen sind, wo das Regierungshandeln noch Nachbesserung bedarf, warum es wo hakt: Wie so oft in der Corona-Krise wurden hier die Parlamente übergangen, Betroffene nur im stillen Kämmerlein angehört. Wenn wir als Gesellschaft für ein blühendes bayerisches Kulturleben im Frühjahr die richtigen Weichen stellen wollen, braucht es jetzt die öffentliche Debatte und jetzt die richtigen Pläne. Sachverständige sind hier sehr wertvoll, um Parlament wie Regierung den Weg zu weisen.

Der kulturpolitische Sprecher der Bayern-SPD-Landtagsfraktion Volkmar Halbleib betont: „Wir setzen Kultur ganz nach vorn auf die politische Agenda. Bayerns Kultur braucht ein sofortiges Rettungsprogramm, das die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, der Kulturstätten und Betriebe und ein Konzept für künftige Veranstaltungsformate sowie Öffnungsperspektiven vorsieht. Dafür brauchen wir den Austausch mit den Kulturschaffenden im Bayerischen Landtag.

Dazu Dr. Wolfgang Heubisch, Vizepräsident des Bayerischen Landtages und kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Die Lage für die Kulturschaffenden hat sich dramatisch entwickelt. Viele fürchten um ihre nackte Existenz. Da wir bisher bei den Regierungsfraktionen und der Staatsregierung auf taube Ohren gestoßen sind, haben wir gemeinsam mit SPD und Grünen für eine Expertenanhörung gesorgt. Wir müssen an einem Strang ziehen und gemeinsame Lösungen finden – und zwar schnell. Denn wenn wir jetzt nicht endlich handeln, dann droht der kulturellen Vielfalt in Bayern ein irreparabler Schaden.“

Die Liste der teilnehmenden Expertinnen und Experten, ihre Stellungnahmen und die Fragen zur Anhörung finden Sie auf unserer Homepage.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

„Kleine Anfrage“ – AzP „Künstlerförderung ausgeschöpft?“

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Anträge wurden im Rahmen der Künstlerhilfen bislang gestellt, wie hoch ist die Gesamtsumme der bisher ausbezahlten Förderungen und wie viele gestellte Anträge wurden nicht bewilligt?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Künstlerförderung ausgeschöpft?“