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Pressemitteilung: Landesmittel auch für die Landeshauptstadt: Gemeinsame Verantwortung für die Freien Bühnen Münchens

„Es brennt“ – mit diesen Worten ist der kürzlich veröffentlichte Hilferuf der acht Freien Bühnen Münchens überschrieben. Denn obwohl der Münchner Haushaltsausschuss bei den Mitteln für die Freie Szene nicht kürzte, sind Freie Theater in München von der Schließung bedroht. Der Grund: fehlende Finanzierung. 
Jedes freie Stadtteiltheater in München versorgt rechnerisch fast 190.000 Münchnerinnen und Münchner mit Kultur – das Umland ist da noch nicht mitgerechnet. Die Bühnen erfüllen damit den Kulturauftrag für mindestens 1,5 Millionen Menschen in Bayern. 

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen sieht deshalb auch den Freistaat in der Pflicht: “Bayern ist Kulturstaat. Der Freistaat sollte stolz auf seine Hauptstadt und deren Kulturszene sein. Dazu gehört auch, sich nicht aus der Landesverantwortung für die freie Szene der Landeshauptstadt zu stehlen. Bei der Kulturförderung sind Land und Kommune jeweils gemeinsam verantwortlich. Nur für die freie Szene in München gilt das offenbar nicht. Denn hier ist von staatlichem Engagement keine Spur.“ 

Bühnen mit Sitz in München sind bei der Landesförderung der nichtstaatlichen Theater grundsätzlich nicht antragsberechtigt.[1] Und auch der Kulturfonds – an sich ein wertvolles Instrument der Kulturförderung – schließt München, und damit über anderthalb Millionen Menschen, kategorisch aus.[2] 

Sanne Kurz kritisiert diese Benachteiligung und erinnert an die langjährige Forderung der Landtagsgrünen nach einer gedeckelten Öffnung des Kulturfonds auch für München: “Über rote Teppiche laufen Markus Söder und Markus Blume gern. Aber wenn die freie Szene unserer Landeshauptstadt als wichtige Impulsgeberin, Innovationstreiberin und Talentschmiede für die gesamte bayerische Kultur am Abgrund steht, dann scheint das die Verantwortlichen in der CSU nicht zu jucken. Dabei könnte von der besonders hohen Dichte an Kunstschaffenden das ganze Land profitieren — eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds und der Förderung für nichtstaatliche Bühnen nicht geschaffen haben. Wir hatten hier Vorschläge geliefert, zum Beispiel eine Öffnung des Kulturfonds für München mit Deckelung analog zur Einwohnerzahl. Die Situation der freien Bühnen könnte damit maßgeblich verbessert werden und ganz Bayern davon profitieren.”


[1]https://www.stmwk.bayern.de/download/12025_frdergrundstze_nichtstaatliche_theater_neufassung_2015_nach_fm_und_orh.pdf

[2]  https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Antrag: Kampf gegen Corona XIV: Gleichbehandlung von Kultur und vergleichbaren Lebensbereichen gewährleisten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur erlaubt sind, wenn Betriebe der Gastronomie offen sind. Dabei sollen die Regeln für Innenräume und Außenflächen der Gastronomie analog zu den Regelungen für Innenräume und Außenfläche der Kultur gelten. Kulturorten, die über eine leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen, soll dabei Schachbrettsitzordnung gestattet werden.

Begründung:

In Bayern sind Kunst und Kultur doppelt verfassungsrechtlich verankert: im Grundgesetz über die Kunstfreiheit, die auch das Wirken umfasst, und in der Bayerischen Verfassung, die Bayern als Kulturstaat definiert. Diese Wertstellung soll auch in der Zukunft bei in kommenden Pandemiewintern erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Anwendung finden. Um die besonderen Vorlaufzeiten für Kultur zu berücksichtigen, braucht es jetzt dazu vorausschauende Regelungen, um aus den Fehlern von 2020 und 2021 mit reflexartigen, einseitigen Einschränkungen für Kultur ohne Berücksichtigung der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, zu lernen.

Der Infektionsschutz unterscheidet nicht zwischen einem Sitzplatz an einem Esstisch und im Parkett eines Theaters, nicht zwischen der Garderobe oder den Toiletten in einem Konzert und in einem Restaurant. Getrunken wird im Kino genauso wie in der Gastro. Für den Kulturbereich mit seinen in eine Richtung orientierten Sitzplätzen gibt es aber etliche umfangreiche, steuerfinanzierte Studien, die eine Unbedenklichkeit des Betriebs hinsichtlich des Infektionsrisikos und der Aerosollast bescheinigen.

Wer während der Pandemie ein Theater oder ein Kino besucht hat, musste einen Impfnachweis erbringen, für die Dauer der Vorstellung eine Maske tragen sowie Kapazitätseinschränkungen im Zuschauerbereich hinnehmen. In der Theaterkneipe nach dem Be- such konnte ohne Maske und Abstand beieinander gesessen werden. Diese absurde Ungleichbehandlung darf sich nicht wiederholen.

Zur Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie wird Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume am 18.03.2022 in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen zitiert: „Sie haben mich immer auf der Seite bei der Frage, wie kann man zu fairen Regeln kommen, die zu einer Gleichbehandlung führen.“

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Kulturfonds: warum es Reformen braucht und man trotzdem jetzt Anträge stellen sollte

Seit es den Kulturfonds in seiner jetzigen Form gibt, betonen wir Grüne, dass Fördermittel immer für alle Menschen in Bayern zugänglich sein sollten. Rund 2 Millionen Menschen in Bayern sind nämlich quasi komplett von der Beantragung ausgeschlossen. Mal heißt es „Gibt es da denn Bedarf?“, mal werden Ängste geschürt, die bösen Menschen aus Nürnberg und München könnten die guten bayerischen Euros alle wegsaugen. Dabei haben andere Flächenländer gute Lösungen gefunden, Mittel gerecht zu verteilen – für alle. Auch in Bayern gibt es solche Lösungen, leider aber nicht bei der CSU, sondern nur im FW-geführten Bildungsministerium unter Piazolo. Wichtig ist jetzt: Anträge stellen!

Um es vorweg zu nehmen: Unten geht’s um Geld! Geld, das alle Menschen in Bayern beantragen dürfen. Auch Du! Und das möglichst viele beantragen sollten. Warum es so wichtig ist, dass viele immer wieder die Arbeit der Antragstellung auf sich nehmen, will ich vorab kurz erklären:

Viele, viele unserer Grünen Anträge zu Verbesserungen beim Kulturfonds werden abgelehnt. Begründung zumeist „Es läuft doch alles wunderbar!“ – oder, auch sehr beliebt, „Es gibt doch gar keinen Bedarf!“. Diesen September habe ich allen Ernstes hochrangige Menschen der CSU zweifeln hören: „Wenn es jetzt eine Öffnung des Kulturfonds für München und Nürnberg gäbe, würden sich da denn überhaupt Leute bewerben?!“.

Kulturfonds ist seit Jahren reformbedürftig

Ja! Ja, würden sie! Die Leute. – Sie tun es auch, immer wieder. Oder versuchen es zumindest und scheitern an mangelnden Online-Bewerbungsverfahren, an altertümlichem Kategorie-Denken und fehlgeleiteter Telefonberatung oft schon beim ersten Kontakt. „Alles super beim Kulturfonds! Fast 100% Förderzusagen!“ hören wir dann jedes Jahr – obwohl beim genaueren Hinsehen immer wieder Projekte dabei sind, wo in Wahrheit Bürgermeister X oder Landrätin Y dahinter steckt oder der Kulturfonds schlicht missbraucht wird, um Fördermittel in den eigenen Stimmkreis umzuleiten. Ganz einfach am Landtag vorbei. Denn wo sonst ein gewähltes Parlament über Haushaltsmittel entscheidet und zum Beispiel transparente Jurierungs-Prozesse einfordern kann, entscheidet beim Kulturfonds die Staatsregierung, basierend auf je einem (geheimen) Gutachten. – Statistiken darüber, wie viele Menschen von den Bezirksregierungen bereits am Telefon abgewimmelt werden, die gibt es indes leider nicht, wie meine Anfrage zum Kulturfonds zeigt.

Reformen bräuchte es neben Bewerbungsverfahren, Beratung, Transparenz und Antragsberechtigung dringend auch beim altertümlichen Sparten-Denken. Denn „Spartenübergreifendes“ ist derzeit nur aus „obigen Sparten“ erlaubt, und moderne Formen wie Poetry Slam im Literaturbereich („Sind Sie jetzt Performance? Oder Literatur? Weil Performance, das fördern wir leider nicht, gell.“), wie Video-Walks, Performatives oder interaktive Arbeiten („Theater ist das ja jetzt nicht direkt, oder?“) finden schwer oder gar keinen Raum. Gefördert wird bisher nur „Theater, Museum, zeitgenössische Kunst (Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“, Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte, Atelierförderprogramm für bildende Kunst), Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, Internationaler Ideenaustausch – sowie besagte „innovative Vorhaben und spartenübergreifende Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen“[Quelle].

Hoffnung auf Wandel bringt der Kulturfonds, Bereich Bildung, im FW-geführten Ministerium unter Piazolo

Ich verspreche, wir Grüne werden weiter dranbleiben, um den Kulturfonds strukturell zukunftsfest als Instrument der Kulturförderung für ganz Bayern aufzustellen. Bis dahin gilt es weiter Druck zu machen und laut zu zeigen: Der Bedarf ist da. Darum:

Bitte werbt doch in Euren Städten, Gemeinden und Communities für die Beantragung von Projektmitteln für den Kulturfonds, Bereich Bildung. Der Kulturfonds, Bereich Bildung, gehört zum Piazolo-Ministerium. Antragsberechtigt ist *ganz Bayern*, ohne Ausnahme. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt und mit besonderem Nachdruck auf Wirkung in der Fläche des Landes.

Deadline ist der 1. Februar.

Infos auf der Seite des Ministeriums hier.

PS.

Digitale Antragsverfahren und Online-Einreichung wurden, na logo, auch schon gefordert. CSU so: „Passt doch alles“. Bissi Digitalisierung gab’s dann auch. Peinlich nur: Das „interaktive E-Paper“ zum Kulturfonds, das den Ruf der Opposition nach Digitalisierung besänftigen sollte, ist leider, leider nur eine im Browser durchklickbare PDF mit zwei, drei anklickbaren Links drin. Puh. Dicke Bretter! Wir bleiben dran.

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Schachbrettmuster-Sitzordnung

Wir Grüne fordern schon seit Oktober 2020 Schachbrettmuster-Sitzordnung für Kulturveranstaltungen. Die Salzburger Festspiele haben mit 80.000 Menschen im Publikum und null Corona-Fällen gezeigt: Schachbrett ist sicher! Nun zieht die CSU-FW-Regierung ein Jahr später nach. Leider nur in Bayreuth und bei den Opernfestspielen. Warum?!

Wir wissen: Pauschale Deckelungen der Publikumsgröße sind nicht dem Infektionsschutz geschuldet. Wer ins Münchner Olympiastadion genauso viele Menschen reinlässt wie in eine kleines Keller-Studio, der hat Corona nicht kapiert und agiert rein populistisch. Auch zahlreiche Studien zeigen: pauschale Deckelungen unabhängig von Raumgrößen und Lüftungssituation sind wissenschaftlich nicht haltbar. Etliche Studien, u.a. des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts, sprechen eine klare Sprache:

„Mit Mund-Nasenschutz sowie ausreichender Frischluftzufuhr“ ist „die Gefahr von Infektionen durch Aerosolübertragung im Saal nahezu ausgeschlossen“

Studie Aerosole 06.indd (fraunhofer.de)

Hier geht’s zu den Ergebnissen der gerade genannten Studien:

Wir Grüne stehen für Politik, die Wissenschaft ernst nimmt! Während tausende Fußballfans in fast vollbesetzen Stadien gemeinsam feiern durften, bleibt ein Großteil der 400.000 Beschäftigten der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern immer noch im Regen stehen. Dass es auch anders geht, zeigt unser Nachbar Österreich: ein Publikum von 80.000 Personen war dort 2020 bei den Salzburger Festspielen erlaubt. Es gab keine einzige Corona-Infektion!

Das Besondere aber war nicht die schiere Masse der Menschen. Wirklich besonders für bayerische Verhältnisse war: Das Publikum in Salzburg saß in Schachbrettmuster-Sitzordnung. Die Abstände lagen also unter 1,5 Meter. Was die oben zitierten Studien wissenschaftlich nachwiesen, bewährte sich in Salzburg: die Sitzordnung im Schachbrettmuster mit Masken bringt faktisch keine Aerosolbelastung zu benachbart Sitzenden. Schachbrett ist sicher!

Eher am Rande erfuhr man jetzt, dass die CSU-FW-Regierung das von uns Landtagsgrünen bereits in 2020 geforderte Schachbrettmuster für die Sitzverteilung doch nicht ganz so blöde fand. Allerdings nur für Bayreuth und die Opernfestspiele in München. Was mit den anderen geplanten Kulturveranstaltungen in ganz Bayern ist? Dazu äußert sich die Staatsregierung nicht.

Hier die Antwort der Staatsregierung auf unsere Frage zum Schachbrett:

Da frage ich mich schon sehr, liebe Staatsregierung: Warum dürfen das denn nur Bayreuth und die Opernfestspiele? Und warum gibt es noch nicht mal ein Pilotprojekt bei den Kinos?

Genau dazu haben wir nämlich schon im Herbst letztes Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt. Hier noch mal zum Nachlesen, Herr Söder:


Mehr lesen zum Thema Kultur und Corona:

Zu weiteren Studien über Corona und Veranstaltungen kommt Ihr über diesen Artikel:

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Österreich und Mecklenburg- Vorpommern als Vorbild: Straßenkultur und Festivals ermöglichen!

Meine Anfrage zum Plenum (AzP) am 8.6.2021

Ich frage die Staatsregierung, wie plant sie, kulturelle Aktivitäten an der frischen Luft mit geringerem Infektionsrisiko und kürzerer Verweildauer, z. B. zur Belebung der Innenstädte, insbesondere z. B. durch Straßenmusik oder Straßentheater, bei den aktuell niedrigen und weiter sinkenden Inzidenzwerten zu ermöglichen, insbesondere, wenn durch geeignete Markierungen die Einhaltung der Abstände auch ohne Bestuhlung dort, wo im öffentlichen Raum Bestuhlung nicht möglich ist, sichergestellt ist, wie plant die Staatsregierung mit Musikfestivals umzugehen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Fußball-Europameisterschaft und mit Blick auf die von Bundeskanzler Sebastian Kurz in unserem Nachbarland Österreich bereits am 28.05.2021 angekündigte Prämisse für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur werde es „ab 1. Juli auch dort keine Beschränkungen mehr geben, außer dem Nachweis „getestet, geimpft und genesen“ – also der sogenannten 3G-Regel, wie plant die Staatsregierung auch in Bayern einen Festivalsommer unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer 95-prozentigen Risikoübernahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine 45 wichtigsten Feste, Märkte und Musikfestivals und der so möglich gewordenen wissenschaftlich begleiteten Durchführung z. B. des Pangea-Festivals?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Es ist ein ganz zentrales Anliegen der Staatsregierung, Kunst, Kultur und kulturelle Bildung korrespondierend zu Öffnungsschritten in anderen Lebensbereichen wieder machbar und erlebbar zu machen, soweit dies mit Blick auf das pandemische Geschehen verantwortet werden kann. So sind kulturelle Veranstaltungen im Freien aktuell wieder mit bis zu 500 Zuschauern bei fest zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Die Staatsregierung beobachtet das Infektionsgeschehen kontinuierlich und passt Schutzmaßnahmen und Öffnungen entsprechend der Entwicklung des Infektionsgeschehens unter Berücksichtigung des Impffortschritts aber auch der Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten, sog. VOC, an. Somit werden auch Öffnungskonzepte im Bereich von Kunst und Kultur bei Vorliegen der Vorausset- zungen entsprechend angepasst. Ziel ist es, durch ein jeweils der aktuellen Situation des Infektionsgeschehens angemessenes Vorgehen eine nachhaltige Öffnung in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu ermöglichen und sicherzustellen.

Mit „Bayern spielt“ hat der Freistaat zudem eine umfassende Initiative aufgelegt, die (nicht nur) Besucherinnen und Besucher ermuntern soll, in den bevorstehenden Sommermonaten wieder Kunst und Kultur zu genießen und Kulturveranstaltungen zu besuchen. Projekte im Rahmen dieser Initiative werden auch durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel unterstützt.

Um wirtschaftliche Nachteile bei Kulturveranstaltungen durch coronabedingte Einschränkungen der Teilnehmerzahlen auszugleichen und Ausfallrisiken abzufedern, startet zudem ab dem 01.07.2021 der in enger Abstimmung mit den Ländern entwickelte und von den Ländern vollzogene Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren angemessen fördern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene aufzulegen, um die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene so bei ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen zu unterstützen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren werden gefördert. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstlerinnen bzw. Künstlern und Kulturschaffenden mit Erzieherinnen bzw. Erziehern, Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen bzw. Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-, noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen. Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Mio. Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Mio. Menschen in Kommunen mit weniger als 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Einführung einer Gastspielförderung in Bayern, diesmal richtig

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen aufzulegen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50 Prozent der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter eine finanzschwache karitative Einrichtung ist, sind bis zu 70 Prozent der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität, sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt- noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Rund 4,2 Mio. Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30 000 Ein- wohnerinnen und Einwohnern. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen. Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.

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Kultur für alle: Wir fordern eine Gastspiel-Förderung!

Ich komme aus einer Kleinstadt. Unser „Theater“ hieß „Saalbau“. Ohne Gastspiele wäre das Licht im Saalbau nur selten mal angeknipst worden. Gastspiele haben mir Theater in meine Stadt und mein Herz gebracht. Ich bin überzeugt, dass Kulturschaffende aus ganz Bayern helfen können, Kultur in alle kleinen Städte Bayerns zu tragen.

Bayern ist Kulturstaat! Unser Ministerpräsident Markus Söder sagt diesen Satz besonders gerne und oft. Doch gerade in der Fläche sieht es mit dem kulturellen Angebot oft mau aus. Kein Wunder: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher keine Gastspiel-Förderung. Das wollen wir Grüne ändern! Deshalb fordere ich in meinen neuen Anträgen eine Förderung für Gastspiele vor Ort und für Gastspiel-Projekte für Jung und Alt.

Meine Heimatstadt Neustadt hat 50.000 Einwohner*innen. Eingemeindete umliegende Dörfer mitgezählt. Kleine Städte haben kein eigenes Theater. In Bayern leben rund 9,9 Millionen Menschen in solchen „kleinen“ Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Alle diese Menschen haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung!

Recht auf kulturelle Grundversorgung

Bisher gibt es dort oft nur begrenzte kulturelle Angebote – das liegt allerdings nicht an den Menschen vor Ort, sondern an der fehlenden Förderung in der Fläche des Freistaats Bayern. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-Förderung noch einen Support für Gastspiele vor Ort.

Klar, Kultur gibt es auch schon in kleinen Städten. Man hilft sich halt aus. Theater im Ehrenamt gab es auch bei uns, sehr gutes sogar. Manches preisgekrönt. Aber trotzdem waren wir weniger gut mit Kultur versorgt als größere Kommunen. Um die kulturelle Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns zu stoppen und Angebote von dort, wo Überfluss herrscht, dahin zu bringen, wo Mangel herrscht, brauchen wir ein entsprechendes Förderprogramm. – Baden-Württemberg macht es vor!

Warum brauchen wir die Förderung?

Insbesondere für junge Menschen hat kulturelle Bildungen einen hohen Stellenwert und immensen Einfluss auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. In Bayern sind derzeit rund 2 Millionen Menschen unter 18 Jahre alt. Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung dieser jungen Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Junge Menschen können nicht einfach mal am Abend in die nächst größere Stadt jetten. Sie brauchen Kultur, die zu ihnen kommt.

Nicht nur für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Kunst und Kultur elementar. Wir Menschen lernen ein Leben lang – und besonders Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu kulturellen Angeboten nicht nur in den bayerischen Großstädten zu ermöglichen, sondern auch in der Fläche.

Mehr Geld, mehr Fairness, mehr Kultur für alle

Bayern, sonst gerne spitze in allem, ist bei der Vergütung von Gastspielen leider gar nicht vorne im Rennen mit dabei. Bei einer Umfrage des Verbandes der freien Kinder- und Jugendtheater aus dem Jahr 2020 gaben ein Drittel der befragten Theater an, dass ihre Gastspiel-Honorare in Bayern niedriger sind als in anderen Bundesländern. Das steht im krassen Gegensatz zur Leistung der freien Kinder- und Jugendtheater: Sie spielten im gleichen Jahr 2600 Vorstellungen mit 275.00 Zuschauer*innen. Deshalb fordern wir faire Arbeitsbedingungen und insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen als wichtigstes Kriterium der Förderprogramme. Außerdem sollen bis zu 50% der Ausführungskosten förderfähig sein, bei caritativen Einrichtungen sogar bis zu 70%. Denn wenn wir allen Menschen den Zugang zu Kultur ermöglichen wollen, müssen wir die passenden Strukturen schaffen, die faire Bezahlung ermöglichen.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern – Projektförderung für Gastspiele

München kann sich glücklich schätzen: München hat einen Gastspielring von Kinder- und Jugendtheatern, die gemeinsam attraktive Angebote machen für Schulen, Kitas und andere Interessierte. Wer Theater will, bekommt es. Warum kann es sowas nicht für ganz Bayern geben? Warum gibt es keine Zuschüsse für Kommunen, Schulen, Kitas und andere, die qualitativ hochwertige Gastspiele bei sich vor Ort zeigen möchten? Und warum gibt es keine Projektförderung speziell für Gastspiele?

Unser Nachbarland Baden-Württemberg macht es bereits: Projektförderung für Gastspiele zur Entwicklung und Produktion guter Angebote und Förderung von Gastspielen, für die es Interessierte, einen Raum und Publikum gäbe! – Aber nicht genügend Mittel, um ein faires Angebot zu finanzieren. Was München an Theater bietet, sollten alle in Bayern bekommen.

Viel Leistung, wenig Lohn.

Wusstet Ihr z.B., dass bei den allermeisten Kinder- und Jugendtheater großes leisten und fast nichts dafür bekommen? Eine Verbandsbefragung ergab jährlich über 2600 Vorstellungen mit über 275.000 Zuschauer*innen in mehr als 320 Gemeinden.

30% der Befragten gaben an, dass ihre Gastspiel–Honorare in
Bayern niedriger sind, als in anderen Bundesländern. Im Schnitt bleiben fast alle Ensemble in Bezug auf die vom Bundesverband freie Darstellende Künste formulierte Mindesthonorar–Definition hinter den als fair zu
bezeichnenden Gastspielhonoraren deutlich zurück. Nur zwei – zwei! –
Theatergruppen gaben an, höhere Honorare zu erzielen.

Bayern als Kulturland sollte leisten, was Baden-Württemberg bereits tut

Darum haben wir zwei Anträge gestellt, die Ihr hier herunterladen und lesen könnt.

Gastspiel-Antrag 1: Projektförderung

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene auf. Die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene wird so für ihre Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt.
  • Gefördert werden herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstler*inneninnen und Kulturschaffenden mit Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt noch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen.

Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Millionen Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Millionen Menschen in Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

Gastspiel-Antrag 2: Förderung von Auftritten

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen auf.
  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden hieraus in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50% der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel wenn die Veranstalter*in eine finanzschwache caritative Einrichtung ist, sind bis zu 70 % der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projektnoch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden.

Rund 4,2 Millionen Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohner*innen. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen.

Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.


Mindesthonorare Gastspiele

Diese Mindesthonorare richten sich nach der Personenzahl auf der Bühne. Sie sollten laut Bundesverband aktuell bei 800€ für ein Solo, 1200€ für ein Duo, 1500€ für ein Trio und 250€ pro weitere Schauspieler*in liegen. Dies beinhaltet rein die Personalkosten.

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„Kleine Anfrage“ – AzP: Corona-Arbeitsschutzregelungen an staatlichen Kultureinrichtungen

Ich frage die Staatsregierung, welche Corona-Arbeitsschutzregelungen für die Beschäftigten der jeweiligen staatlichen Kultureinrichtungen gelten, insbesondere der Kultureinrichtungen mit Probebetrieb wie Theater, Tanzensembles und Orchester, mit jeweils welchen Maßnahmen (regelmäßige PCR- und/oder Schnelltests, Masken, Belüftungsanlagen oder CO2-Messung in Proberäumen etc.) die Betroffenen der einzelnen Einrichtungen vor COVID-19 geschützt werden (bitte mit Angabe pro
Haus) und wie sie von den Beteiligten angenommen werden
(bitte mit Prozentangabe tatsächlich durchgeführter Tests pro
Haus)?

Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung:

Staatliche Flächen für Kultur Raum für Kultur Grüne Bayern Landtag

Im Rahmen vorhandener Mittel – Wie CSU/FW Kulturschaffende zur Selbstbeweihräucherung missbrauchen möchten

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Wir alle sehnen uns nach Kultur. Sobald es draußen aushaltbar warm wäre, ginge das auch. Seit Dezember fordern wir Grüne Planungen für den Sommer. Heute endlich kommt eine Idee – so perfide, dass es mir den Atem verschlägt. – Raum und Geld für Kultur?! Hier die bittere Pille:

Yes, wenn gleich zu Beginn des Posts ein rabenschwarzer Knopf der Konkurrenz steht, dann muss es schon ein Hammer sein, den man besser selber nachliest, damit man es schwarz auf weiß mal gesehen hat, was CSU und FW sich da ausgedacht haben.

Kultur in Bayern – seit 1 Jahr ein Trauerspiel

So. Reingeklickt? Und, was meinst Ihr? Dass man „im Rahmen verfügbarer Stellen und Mittel“ mit dem „professionellen Kultursektor“ einen Kultursommer organisieren will, das auch noch mit „hochkarätigen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen“ ist an sich schon eine Farce angesichts der Nöte der Kreativen in der Krise. Denn wer soll die „hochkarätigen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen“ denn bitteschön „im Rahmen verfügbarer Mittel“ bezahlen? Auf Hut spielen und hoffen, es klappt schon???

Wer dann weiterliest kapiert die Masche: unter „Schirmherrschaft von Mitgliedern der Staatsregierung“ soll das Ganze stattfinden. Kultur, ein bisschen und nur Pandemiegerecht natürlich, wenn wir uns damit schmücken können. Das ist doch fein. Dieser unverfrorene Antrag zeigt mal wieder, dass Kultur vom Ministerpräsidenten bis Landtagsabgeordneter bei CSU/FW nur als Marketing-Masche verstanden wird!

Kultur als Marketing-Masche

Profis dürfen der Staatsregierung die Kulisse bieten, sich selbst zu feiern – aber bitte nur im Rahmen vorhandener Mittel.

Dass wir Grüne seit einem dreiviertel Jahr kostenfrei staatliche Räume Liegenschaften für Kultur fordern – wie jetzt CSU und FW im Antrag – und dass das bayerische Haushaltsrecht kostenfreien Raum für Kultur auch erlaubt, das sei nur am Rande auch noch erwähnt. – Unser Antrag für kostenfreie staatliche Fläche für Kultur vom 17.06.2020 wurde abgelehnt – ginge doch alles angeblich schon.

Sommer 2020: Grüner Antrag kostenfreie staatliche Flächen für Kultur von CSU/FW abgelehnt

Geht alles schon?! – Wenn man will! Diese Staatsregierung will leider nicht: seltener als einmal pro Woche gab es in Bayern im Sommer 2020 staatliche Flächen für Kultur, wie unsere Anfrage ergab. – Beschämend.

Besonders perfide zeigt sich das wahre Gesicht der Söder-Regierung, wenn man mal schaut, wo wirklich Dinge mit staatlichen Flächen unterstützt werden. Die Auto-, Großkonzern- und Lobby Partei CSU unterstützt von FW verbietet eine kleine Lesung im Hofgarten. Erlaubt aber der Automobil-Konzern-Lobby mit ihren Internationale Automobilausstellung IAA in eben diesem Hofgarten eine Schau abzuziehen.

IAA ja – Kultur nein. Was will man da noch sagen.

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Ausfallfonds Kultur Corona Veranstaltungsbranche Bayerischer Landtag Sanne Kurz

Ausfallfonds Kultur

Kultur geht nicht auf Knopfdruck. Doch wie planen, wenn die Zukunft vollkommen ungewiss ist? Normalerweise decken Versicherungen Risiken ab. Wo private Versicherungen den Rückzug angetreten haben, braucht es wie in Österreich einen staatlichen Ausfall-Fonds für pandemiebedingte Risiken. Von Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits seit Dezember angekündigt, fordern wir Grüne hier im Bund mehr Druck zu machen!

Wie für nur wenige andere Branche gilt für die Veranstaltungswirtschaft „First Out – Last In“. Nach den Einnahmeausfällen im Jahr 2020 sind auch ihre Aussichten für 2021 mehr als trübe. Keiner weiß, wann wieder Festivals, Konzerte, Theater, Kabarett, Jahrmärkte oder Sport-Events stattfinden und Clubs wieder öffnen können. Und selbst wenn sie wieder erlaubt sein sollten, kann ein unerwarteter Anstieg der Infektionszahlen zu einem neuerlichen Lockdown, zu Einreiseverboten für Künstler*innen und Crews und damit zur erzwungenen Absage führen – sogar wenn Veranstaltungen erlaubt wären.

Sich gegen die Risiken abzusichern ist für die Veranstalterinnen und Veranstalter nicht möglich: Ausfallversicherungen werden entweder kaum mehr angeboten oder sind so teuer, dass sie für die Betroffenen nicht zu
zahlen sind. Der Veranstaltungsbranche – Deutschlands sechtsgrößter Wirtschaftszweig mit 130 Mrd.€ Umsatz und 1 Million Jobs – drohen zahlreiche Insolvenzen, den für die Veranstaltungen eingeplanten oder schon engagierten Künstler*innen, Agenturen, Techniker*innen, Helfer*innen etc. drohen bei Absagen Einnahmeausfälle und Arbeitslosigkeit. Weil sie keinen verbindlichen Veranstaltungstermin mit verbindlicher Absage vorweisen können, erhalten sie dann auch keine staatliche Unterstützung.

Kultur-Infrastruktur Kollaps wird Milliarden kosten

Die Folge ist der Verlust an kultureller Vielfalt und Kultur-Infrastruktur. Abgesehen von den individuellen Schicksalen sind die Konsequenzen auch aus ökonomischer Sicht fatal: der Wiederaufbau der Kultur-Infrastruktur würde weit mehr kosten als Hilfen, die jetzt gewährt werden.

Die Veranstaltungsbranche braucht für einen Neustart Planungs- und Rechtssicherheit. Der Planungsvorlauf für Veranstaltungen ist lang. Die pandemiebedingte Unsicherheit zwingt sie zur Untätigkeit. Insbesondere kleine Veranstaltungsfirmen ohne Rücklagen stehen vor dem Aus.

Aktuell tragen die Schwächsten das Risiko oft alleine

Einziger Ausweg für die Veranstalter*innen immer häufiger ein Abwälzen des Risikos auf die Kulturschaffenden und das Personal. Als letztes und schwächstes Glied in der Kette gehen sie dann bei Ausfällen komplett leer aus.

Bund und Länder müssen schnell und unbürokratisch Abhilfe schaffen. Finanzminister Olaf Scholz hat Anfang Dezember im Rahmen der Reeperbahn Festival Focus Session zugesagt, die Kosten für alle Veranstaltungen zu übernehmen, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen Corona abgesagt werden müssen. Seither ist viel Zeit verstrichen, von den Versprechungen hat man nichts mehr gehört.

Österreich unterstützt seine Veranstaltungswirtschaft bereits mit einem Ausfallfonds

Andere Länder haben schneller reagiert: Österreich hat einen Schutzschirm über die angeschlagene Veranstaltungsbranche gespannt, der mit 300 Millionen Euro ausgestattet ist. Für abgesagte Veranstaltungen werden Kosten bis zu 1 Million Euro erstattet. Die Gelder sollen auf 3 Millionen erhöht werden, wenn die EU „Grünes Licht“ gibt. Anträge können seit 15. Januar für Veranstaltungen gestellt werden, die bis Ende 2022 geplant sind. Abgesichert wird in unserem Nachbarland ein breites Spektrum von Veranstaltungen: Festivals, Konzerte, Theater wie auch Kongresse und Club Events.

CSU regiert im Bund mit – Druck auf die GroKo erhöhen!

Bund und Länder sollten dem Vorbild Österreich folgen und entsprechend dem eigenen Ausfallfonds für Kino- und Fernsehproduktionen einen Ausfallfonds Kultur einrichten, der die Kosten für unverschuldet abgesagte Veranstaltungen übernimmt.

Anhörung Kultur Landtag Grüne SPD FPD Sanne Kurz Wolfgang Heubisch Volkmar Halbleib

Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur

Am 19.11. hatten wir Landtags-Grüne einen Antrag gestellt: Wir forderten eine Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Lage der Kultur. Denn der geht es schlecht. Während sich die CSU über drei Sitzungen hinweg stritt, in welchem Ausschuss unser Antrag denn nun auf die Tagesordnung müsse, organisierte ich die Anhörung derweil kurzerhand selbst. – Drei Tage später kamen endlich die Hilfen. Ein erster Erfolg!

Rund anderthalb Stunden diskutierten wir im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, ob wir unseren Grünen Antrag auf Anhörung denn nun beraten sollten oder nicht. Der CSU-Ausschussvorsitzende blieb stur: keine Beratung. Auch der CSU-Kollege vom Wirtschaftsausschuss hat – genau wie der zuständige Minister Aiwanger – offenbar immer noch nicht verstanden, dass Kultur- und Kreativwirtschaft etwas mit seinem Ressort zu tun hat. Insgesamt drei Ausschusssitzungen verstrichen – unser Grüner Antrag auf Anhörung?! Landete auf keiner einzigen Tagesordnung.

Wer mich kennt, weiß: So viel Geduld habe ich nicht, wir können doch nicht warten und Däumchen drehen, während da draußen das Land brennt! Die Situation ist für so viele Betroffen so desolat, Kraft und Luft schwinden mit jedem neuen Antrag, der gestellt werden muss, und Hilfe bis zum Ende der Pandemie ist ebenso in weiter Ferne wie Ideen und Konzepte der Regierenden für einen tragfähigen Kulturfrühling. Also: mussten wir ran, und es selber richten!

Wir mussten ran, es selber richten.

Mit dem Rückenwind aller demokratischen Oppositionsfraktionen – SPD und FDP waren sofort mit dabei – war ruck-zuck klar: Wir können nicht warten bis zum Frühjahr. Weihnachten steht vor der Tür, wir müssen denen eine Stimme geben, die seit Monaten im Hinterzimmer des Ministeriums mit ihrem Schicksal ringen und für ihren gesamten Berufsstand kämpfen!

Eine eigene Sachverständigen-Anhörung gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen wurde gestrickt und am 15.12. als Hybrid-Veranstaltung unter Schirmherrschaft von Landtags-Vizepräsident Wolfgang Heubisch durchgeführt. 10 Sachverständige berichteten im Live-Stream aus dem Landtag, weitere 20 reichten schriftliche Stellungnahmen ein, rund 100 Menschen schauten zu, die Presse berichtete breit.

Es war krass viel Arbeit, das in der Kürze der Zeit hinzubekommen, aber es hat sich gelohnt!

Ein erster Erfolg: Drei Tage nach der Anhörung gingen die Hilfen endlich online.

Ein erster Erfolg dieser Anhörung war, dass die Staatsregierung drei Tage später das Formular für die seit Oktober angekündigten Solo-Selbstständigen-Hilfen endlich endlich endlich online stellte.

Weil uns Nachhaltigkeit wichtig ist, haben wir bereits vor der Anhörung daran gedacht, wie wir es schaffen, dass die Wirkung der Anhörung nicht verpufft. Wie die vielen wichtigen Antworten und Bedarfe zum Kulturleben in 2021 und zur Zukunft nach der Pandemie weiter gehört werden. – Stay tuned!

Krumen für Künstler Künslterinnen Kultur Hilfe Corona Hilfe Soloselbständige Grüne Landtagsfraktion BAyern

Krumen für die Kunst! – Ein Drama in drei Akten

Endlich hat auch die CSU-FW-Staatsregierung vernommen: Kultur braucht Hilfe, um die Pandemie zu überleben. Kulturschaffende und Solo-Selbständige, die Kultur ermöglichen, brauchen Hilfe. Unbürokratisch. Schnell. Würdevoll. – Damit es nicht wieder so geht wie im Mai, als der Ministerpräsident üppige Hilfe versprach und die Realität komplett anders aussah, haben wir noch während der live im Netz übertragenen Pressekonferenz ein kleines Drama für Euch geschrieben. Wenn auch Du Dich hier wiederfindest, gerne teilen!

1. Akt: Der Frühlingskuchen.

Im Küchenkabinett an einem hölzernen Tisch der Ministerpräsident, kurz vor der Seligsprechung, und ich. Er liest breitbeinig Zeitung. Ich sitze vor einem leeren Teller. Eine Uhr tickt. Endlich legt Söder die Zeitung weg.

Söder: „Ok. Du bekommst einen Kuchen.“
Ich: „Mit Smarties.“
Söder: „Mit Smarties.“
Ich: „Und Sahne.“
Er: „Mit Sahne.“
Ich: „…ich will einen Kuchen mit Smarties und Sahne!“

Schweigen. Die Uhr tickt. Sie zeigt fünf vor zwölf. Söder schaut zum Glas, wo Mama immer das Wechselgeld reinwirft, wenn sie vom Einkaufen kommt. Dann wieder – ein wenig genervt – zu mir. Endlich klopft es an der Küchentür. Söder erhebt sich, geht hin, öffnet unwirsch und nuschelt leise etwas. Wir sehen nur seinen Rücken. Er hält die Klinke mit der rechten Hand und nimmt etwas mit der linken. Als er sich umdreht, hält er in seiner Hand einen Teller mit Smarties-Sahne-Kuchen. Wunderkerzen illuminieren die Szenerie.

Söder: „Da, schau, der komplette Kuchen, toll oder, da musst du dich jetzt aber freuen!“

Ich: „Oh, ja, toll, ich freu mich.“

Söder wendet sich zum 50-köpfigen Publikum, das sich im Dunkel der riesigen Zuschauerhalle verliert. Noch immer hält er den Kuchen. Die Wunderkerzen lassen seine Augen glitzern.

Söder: „Dann freut euch alle mit und findet mich alle ganz toll!“

Der Ministerpräsident strahlt. Alle machen mit und klatschen im Takt. Wegen der Infektionsgefahr singt niemand. Die Anwesenden dürfen den Kuchen anschauen, dann gibt es ein ganz kleines Stück davon für manche. Danach wird der große Rest – 120 Mio. von 140 Mio. Stücken – von Technikpersonal in Kurzarbeit wieder weggetragen.

2. Akt: Protest.

Ich sitze allein am hölzernen Tisch. Die Uhr tickt. Ich weine und schimpfe monatelang, dass ich wieder einen Kuchen will.

3. Akt: Himmelfahrt mit Fragezeichen.

Das Warten auf Godot und die Staatskanzlei hat ein Ende. Die Uhr hört auf zu ticken. Stattdessen ruft ein Kuckuck zwölfmal. Dann geht die Küchentür wieder auf. Herein tritt der Ministerpräsident. Untergebene schieben einen gigantischen Wagen mit einem riesigen Kuchen herein. – Diesmal hat er 370 Mio. Stücke.

„Ein softer, sahniger Dauerkuchen, der den Hunger stillt – bis zum Ende der Pandemie!“

sagt Söder. Bzw. eine himmlische Off-Stimme, denn der Ministerpräsident strahlt nur noch glücklich über seine Güte. Endlich schwebt er über den fast leeren Saal hinweg gen Himmel. Die Untergebenen treten demütig ab. Keiner traut sich an den Wagen mit dem Riesenkuchen heran. Die Uhr ist stehengeblieben. Stille legt sich über alles. Endlich räuspert sich die Soufflierstimme aus dem Soufflierkasten:

„Und wie viele Stücke dürfen davon jetzt tatsächlich gegessen werden? Oder sollen wir nicht doch nur klatschen und den Ministerpräsidenten für seinen soooo grooooßen Kuchen bewundern und ihm ewig dankbar sein? Und was ist eigentlich mit den alten 120 Mio. Stücken, die noch übrig sind, passiert? Dürfen wir die noch aufessen? Oder war das Kunst und kann weg?“

Der Vorhang fällt. Die Stimme im Soufflierkasten bekommt es nicht mit und murmelt weiter fragend vor sich hin. Ich beschließe, in die Politik zu gehen und aus Schimpfen und Weinen Anträge zu schnitzen. Söder sitzt auf seiner Wolke und behauptet, sein Platz sei in Bayern. Die 50 im Saal verlorenen Gäste gehen beeindruckt vom Schauspiel nach Hause. Ein Abend im Theater. Das war doch mal wieder schön!


Aus diesem kleinen Stück habe ich eine Plenar-Rede gehäkelt. (Stricken kann ich nicht.) Die Rede zeigt die unfassbare Selbst-Herrlichkeit der Hauptfigur im Zusammenspiel mit: einer Solo-Selbstständigen! Ihr könnt meine Rede hier auf YouTube komplett sehen, oder hier den Zusammenschnitt der Rede auf YouTube.
Hier die Rede zum Download:

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Theaterförderung“

Bayern hat eine vielfältige Theaterlandschaft, für die sich der Freistaat verantwortlich fühlt. Anspruch der Staatsregierung ist es, zum einen für ein flächendeckendes Angebot zu sorgen, zum anderen alle Theater, ob staatliche, kommunale, private und freie Büh­nen, ausgewogen zu unterstützen. Die nichtstaatlichen Theater fördert der Freistaat mit etwa 80 Mio. Euro jährlich. Dennoch gibt es v. a. vonseiten der privaten und freien Theater Kritik. Sie bemängeln die insbesondere für die Staatstheatern zu geringen Zu­wendungen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Zuwendungen des Freistaates für die fünf Staatstheater (bitte auflisten getrennt nach Jahren und Staats­theater)?

  • 2.1  Welche Theater in kommunaler Trägerschaft bzw. in Trägerschaft durch einen kommunalen Zweckverband wurden in den letzten fünf Jahren ge­fördert?
  • 2.2  Welche davon sind Bühnen ohne eigenes Ensemble?
  • 2.3  Wie hoch waren in diesem Zeitraum jeweils die staatlichen Mittel (bitte auf­listen getrennt nach Jahren und Theater)?
  • 3.1  Welche nichtstaatlichen Theater und Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst, die nicht von kommunalen Gebietskörperschaften oder von kommunalen Zweckverbänden betrieben werden, erhielten in den letzten fünf Jahren Gelder des Freistaates?
  • 3.2  Wie hoch waren in diesem Zeitraum jeweils die staatlichen Zuschüsse (bitte auflisten getrennt nach Jahren und Theater)?
  • 3.3  Welche dieser privaten Theater erhielten keine kommunalen Zuwendungen?
  • 4.1  In welchen Fällen wurden Theater gefördert, obwohl sie die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht erfüllten?
  • 4.2  Welche Theater erhielten in den letzten fünf Jahren Gelder von den einzel­nen Bezirken (bitte angeben mit jeweils der Höhe der Zuwendungen)?
  • 4.3  Welchen Anteil hatten in den letzten fünf Jahren jeweils die Sparten Tanz, Figurentheater, Kinder­ und Jugendtheater und Kabarett an den staatlichen Geldern für nichtstaatliche Theater (bitte für die einzelnen Jahre auflisten)?
  • 5.1  Welche freien Theater erhielten in den letzten fünf Jahren Zuwendungen über die Kooperationsförderung (bitte auflisten getrennt nach Jahren, Thea­ter und Höhe der Förderung)?
  • 5.2  Welche Theaterfestivals, Theatertage etc. wurden in diesem Zeitraum ge­fördert (bitte mit Angabe der jeweiligen Förderhöhe)?
  • 5.3  Welche Tanzproduktionen und Tanzeinrichtungen erhielten in den letzten fünf Jahren Förderungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Förderhöhe)?
  • 6.1  Welche Theaterprojekte wurden in den letzten fünf Jahren über den Kultur­fonds gefördert?
  • 6.2  Wie hoch waren für diese Projekte jeweils die Fördersummen?
  • 7.1  Welche Projekte davon waren spartenübergreifend bzw. hatten neue Darstellungsformate?
  • 7.2  Welche Fördersumme wurden für sie ausgegeben?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Theaterförderung“

Reload Stipendium Freie Szene Geld Hilfe Kulturstiftung des Bundes Online Antrag

Nur 14 Tage Antragszeit: 25.000€ „Reload“ Stipendien

Gut gehütetes Geheimnis: Die Freie Szene bekommt von der Kulturstiftung des Bundes in den Sparten Musik und Darstellende Kunst Hilfe. Die Hilfe erhält aber nur, wer ganz besonders schnell ist: vom 11.-25. Mai tickt die Uhr und man kann sich bewerben. Wer zu spät kommt, hat Pech gehabt.

Nein, auch heute gibt es keine Neuigkeiten zu vermelden zu den Künstler-Hilfen, die MP Söder am 20. Mai, vor über drei Wochen, versprochen hat.

Bewegung gibt es dennoch und unsere Forderungen werden aufgenommen: Seit 11. Mai können  Freie Gruppen der Darstellenden Künste und der Musik mit mindestens drei Mitgliedern, die aufgrund der Coronapandemie nicht auftreten können, sich bei der Kulturstiftung des Bundes um das Stipendium „Reload“ in Höhe von einmalig 25.000 Euro pro Gruppe bewerben.

Antrag „Relaod“ Stipendien nur bis 25. Mai möglich

Die „Relaod“ Stipendien können nur noch bis 25. Mai beantragt werden – so verhindert man zwar, dass Töpfe leer sind, aber dass man gar so enge Grenzen wie im Schlussverkauf setzt, das scheint mir doch fragwürdig.

Also, liebe Freie Szene: Turnschuhe an, rein in die Startlöcher und so schnell es geht zur Online-Bewerbung:

Schauspieler Kussszene Maske Theater Schauspielerin Mundschutz corona Mann Frau

Konzert, Theater, Gesang, Musik: So geht Kultur mit Corona

Noch immer ist in Bayern auch eine Lesung im Park vor zehn weit auseinander sitzenden Personen verboten. Wo CSU/FW-Politik versagt, nehmen Kreative jetzt die Kultur wieder selbst in die Hand.

Kultur hat, anders als beispielsweise Fußball, Verfassungsrang. Darum muss Kultur für alle zugänglich sein. Damit dabei alle gesund bleiben und niemand Menschenleben gefährdet, braucht es in Zeiten von Corona Regeln für die Kultur.

Auch Künstler*innen, Veranstalter*innen und Beschäftigte in der Kulturszene wünschen sich nur eins: fürs Arbeiten bezahlt werden, statt fürs daheim Sitzen. Weil es im Kulturbereich keine zentrale, straffe Struktur mit Finanzkraft gibt, die wie z.B. die DFL oder die Kirchen schlicht zu Selbsthilfe greifen könnte und eigene Regeln entwickeln könnte, fordern wir Grüne von der CSU/FW-Regierung klare Regeln, um Kultur unter Einhaltung des Infektionsschutzes zu ermöglichen.

CSU/FW-Staatsregierung liefert nicht. Kulturbetrieb im Freistaat greift zur Selbsthilfe.

Christian Stückl, Intendant des städtischen Münchner Volkstheaters, und Anton Biebl, Kulturreferent der Grün-Rot regierten Landeshauptstadt, legten am 8. Mai in der SZ vor, denn man wolle sich, so Stückl, „nicht auf Trockeneis legen lassen“. Zwei Monate werden es am 11. Mai, dass Veranstaltungen nun verboten sind. Komplett. Ohne Maß und Ziel und ohne Blick auf das, was der Infektionsschutz tatsächlich gebietet.

Gleich zwei Studien geben den Kulturschaffenden recht, die verlangen, wie andere auch wieder arbeiten zu können. Ja, Kondenswasser und Luftströme sind ein Problem. Aber auch: Ja, arbeiten ist machbar, Auftreten ist machbar. Sagt auch die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Man muss nur wollen.

Kulturszene setzt zur Notwehr an

Dass unsere Auto&Maßkrug-Staatsregierung lieber Konsum und Kommerz frönt als der Kultur, hat es bis in die heute-show geschafft. Dass die Kultur in Bayern darum jetzt zur Notwehr ansetzt, zeigen erste Kultur-Demos so wie auch das von Stückl und Biebl vorgestellte Konzept. „Der Charme“ des Konzepts liege „im Konkreten“, schreibt die SZ. Mit fünf Produktionen wolle Stückl eröffnen, alle sollen „Corona-tauglich“ sein. Denn er wolle keine Kurzarbeit, er wolle spielen. Das ist gut für Beschäftigte und gut fürs Publikum.
Die Wissenschaft sagt:

„Die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit ist nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten relevant (…) Berufstätigkeit ist aus sozialmedizinischer Perspektive besonders wichtig und gesundheitlich stabilisierend. (…) schließlich haben Kunst und Kultur für die Bevölkerung eine unverzichtbare Bedeutung. Auf der individuellen Ebene wirkt Kunst gesundheits- und entwicklungsfördernd, Musik insbesondere hat heilende Wirkungen. Auf der Bevölkerungsebene besitzen Kunst und Kultur eine identitätsstiftende, der Bildung und dem Wohlbefinden dienende Wirkung. Eine Wiederaufnahme des Kunst- und Kulturbetriebes sollte daher parallel zur Wiedereröffnung von Industrie, Handel und Bildungseinrichtungen dringend angestrebt werden.

Quelle: Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie, Charitè Berlin

Notwehr der Kultur, Steilvorlage der Wissenschaft

Ich hoffe, die CSU/FW-Staatsregierung nimmt die Steilvorlage der Wissenschaft auf und reagiert auf die Notwehr-Maßnahmen der Kulturszene. Zeit wird’s: Am Montag gilt das Quasi-Tätigkeitsverbot seit vollen zwei Monaten. Unsere Ideen liegen auf dem Tisch.

Quellen und Weiterlesen:

Erste Kultur-Demos: „Kulturlieferdienst n°1 | Dr. Will goes autofreie Kapuzinerstraße“ mit Reden, Infektionsschutz und Live-Musik am Freitag, 08.05.2020 in München

Schauspieler Film Schauspielerin KUG Kurzarbeitergeld Sanne Kurz

Was wir für kurzfristig Beschäftigte fordern

Nicht nur in der Filmindustrie gibt es sie: kurzfristige oder unständige Beschäftigung. Ob auf Projektbasis, mit Zeitvertrag oder Zweckbindung: Wo sich Kurzarbeitergeld an klassischen Arbeitsverhältnissen des letzten Jahrhunderts orientiert, fallen viele Menschen durchs Raster. Wir Grüne hätten dagegen ein Mittel.

Liebe SPD, es ist total gut, dass das Kurzarbeitergeld (KUG) für Menschen mit geringem Verdienst erhöht werden wird. Danke dafür! Aber habt Ihr Euch in den letzten Jahren mal umgesehen, wo es diese klassischen Dauer-Arbeitsverhältnisse überhaupt noch gibt? Hat nicht euer Agenda 2010-Selbstoptimierungs-Kanzler vom Heil der Ich-AGs und Flexibilität gepredigt? Da stehen sie nun: Solo-Selbstständige, kurzfristig Beschäftigte, unständig Beschäftigte und alle, die sich mit einem gemischten bunten Strauß all dieser Sozialstaats-Stümpfe durchs Leben schlagen.

Achtung: Dieser Post enthält lange und komplizierte Wörter, die Nebenwirkungen verursachen können. Das lösen wir später. Jetzt erst mal zum KUG!

Seit Beginn der Corona-Krise rede ich mir den Mund fusselig: Ist KUG-Bezug ohne Aussicht auf Wiederaufnahme der Vollzeitarbeit überhaupt rechtens? Denn in den Vorgaben zum KUG heißt es klar und deutlich unter Punkt 2.2.2 Vorübergehender Arbeitsausfall

„KUG darf in einem Betrieb nur dann gewährt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist (…) Ein solcher Arbeitsausfall liegt vor, wenn sich aus den Gesamtumständen des Einzelfalles ergibt (…), dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist.“

Merkblatt 8a der Argentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld KUG

Es ist unfair und ungerecht, wenn etliche Menschen, die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, keinen Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Anwartschaftszeit-Regelungen gehen an den Bedarfen des Kultursektors komplett vorbei. Ja, auch nach den Erleichterungen im Januar 2020 reicht es nicht. Lasst es mich erklären in einem Beispiel:

Ohne Schauspieler*innen kein Film, kein Stück. Schauspieler*innen arbeiten beim Film und beim Theater aber meist rein auf Lohnsteuerkarte. Sie sind abhängig beschäftigt. Darum kommen sie auch oft nicht in die Künstlersozialkasse (KSK). Abhängig von ihrem Einkommen zahlen sie aber zum Teil pro Drehtag sehr viel in die Kassen der Arbeitslosenversicherung ein!
Ein Filmdreh läuft, je nach Projekt, leider nur noch über 18-25 Arbeitstage. Nun haben Schauspieler*innen pro Film aber je nach Rolle vielleicht nur drei, vier Drehtage. Da frage ich mich:

Wo steht geschrieben, dass man für seinen Lebensunterhalt eine bestimmte Zeit lang arbeiten muss? Ist es nicht entscheidend, dass der eigene, selbst erarbeitete Lebensunterhalt zum Leben ausreicht? Und dass man in die Arbeitslosenversicherung Versicherungsleistungen einzahlt? Egal, wie lange man dafür gearbeitet hat?

ALG I: Wer einzahlt, soll auch Leistungen bekommen.

Liebe SPD, wir Grüne haben hier bereits vorgearbeitet. Hier findet Ihr den Antrag „Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung umbauen“, der Euch einlädt, mitzukommen: Raus aus den dunklen Fabrikhallen der Industrialisierung! Rein in die schöne neue Welt der Projektarbeit des 21. Jahrhunderts – aber bitte nur mit einem angepassten KUG an Bord! Könntet Ihr das Eurem Koalitionspartner CDU/CSU vielleicht auch noch erklären?

Da draußen warten ganz, ganz viele Menschen darauf, dass dieses – gute – Instrument KUG endlich auch für sie greift! Und wo wir schon dabei sind:

ALG II

Ach ja, das ALG II. Ich hatte einmal das Vergnügen. Damals hieß das noch anders, und mir wurde erklärt, dass ich leider kein Regal kaufen dürfe, da das, auch wenn ich Regale zum Arbeiten bräuchte, leider nicht zum Regelbedarf gehöre. – ALG II:

  • Vermögensprüfung ausgesetzt?! – Check.
  • Bedarfsgemeinschafts-Prüfung?! Einmal Hosen runterlassen für WG, Partner*in, Familie, ja sogar schulpflichtige Kinder?! Gibt es leider immer noch. Bitte abschaffen!

#besonderezeitenbesonderelösungen


*Arbeitslosengeld ist Bundessache. Gottseidank bin ich Mitglied bei meiner Lieblingspartei, den Grünen. Wir Grüne sind eine Partei mit flachen Hierarchien, wo die Kooperation zwischen Bundesebene und uns im Landtag sehr gut klappt. Wo sich auch die Basis sehr gut einbringen kann. Ob Abgeordnete oder aktiv in einer Grünen Themen-Arbeitsgemeinschaft: Wir speisen Bedarfe zu Bundes- oder Europaangelegenheiten immer direkt bei den Kolleginnen und Kollegen ein. Oft haben die dann schon Lösungen parat, bevor wir bis drei zählen können. Dafür an dieser Stelle mal ein herzliches ? Dankeschön! Es ist total unterstützend, wenn alle so gut an einem Strang ziehen. ?


Fotocredit: CC BY-SA 3.0 Injeongwon

Münchner Band FUUN - fuunmusic - Online Konzerte - Kulturpolitik die Grünen Bayern Sanne Kurz

Anfrage: Alternativ-Angebote zulassen, bewilligte Fördermittel auszahlen!

Gewährte Förderung ist zweckgebunden. Aktuell sollte man auch alternative Angebote zulassen, ohne Förderungen zu kürzen. Dazu habe ich eine Anfrage gestellt.

Kultur muss nicht nur den Shut-Down verkraften, sie muss auch hinterher wieder anlaufen. Darum wurden hierzulande Rettungsschirme gespannt. Freien Kulturschaffenden, aber auch Musik-Clubs, Theatern oder Kinos soll so die (Privat-)Insolvenz erspart bleiben.

Freien helfen, Institutionen retten – egal ob GmbH, GbR oder e.V.

Etliches Kulturschaffen kommt aber von Vereinen. Wie kann man Vereinen helfen? Es gibt Gelder, die auf Staatskonten schlummern, die noch nicht aktiviert wurden. Denn egal ob GmbH, GbR oder e.V.: Filmfestivals, Museen oder Theater bekommen meist staatliche Förderungen. In München stellt das Kulturreferat klar: Bewilligte Förderungen an die freie Szene sollen „ungekürzt ausgereicht“ werden. Der Freistaat ziert sich bisher.

Zuwendung gebunden an Zuwendungszweck

Zuwendungen sind gebunden an einen Zuwendungszweck. Fällt weg, was eigentlich gefördert wurde, wird die Förderung gestrichen:

  • Museum zu, Zuschuss weg. Theater dicht, Förderung weg. Festival fällt aus, öffentliche Zuwendung Fehlanzeige.

Klingt erst mal logisch. Was aber ist, wenn es um die Existenzsicherung von Institutionen geht? Was ist, wenn man die Wahl zwischen öffentlicher Förderung oder Hartz IV auszahlen hat? Was ist, wenn sich Institutionen in der Krise zu neuen Höhen aufschwingen und in oft gigantischer Kraftanstrengung und zum Teil mit Mehrkosten Alternativen für uns, für die Gesellschaft anbieten? Filmfestivals im Netz, virtuelle Ausstellungen im Haus der Kunst, Konzerte gestreamt, Online-Clubbing – läuft.

Läuft auch staatliche Förderung wie gewährt weiter?

Ich will lieber Kulturangebote als Kultur in Scherben, lieber arbeitende Kulturschaffende statt Hartz IV-Hilfen. Den Unterschied machen könnte hier eine Garantie wie in München. Eine Garantie, dass bereits zugesagte und im Staatshaushalt eingestellte Förderung nicht wieder einkassiert wird, sondern behalten werden darf, wenn Veranstalter oder Kunst- und Musikschaffende kreative Wege gehen, die der aktuellen Situation angemessen sind: Der Zuwendungs-Zweck einer bereits genehmigten Förderung muss in diesen Zeiten dort durch Alternativ-Angebote erfüllt werden können, wo die eigentliche Erfüllung des Zuwendungszwecks durch höhere Gewalt unmöglich wurde.

Alternativ-Angebote bei Ausfällen durch höhere Gewalt als Zuwendungszweck anerkennen

So hat zum Beispiel das DOK.fest München reagiert: Deutschlands größtes Dokumentarfilmfestival für lange abendfüllende Dokumentarfilme findet heuer online statt. Die Stadt München hat bereits zugesagt, das Festival wie geplant zu fördern. Ich hoffe, der Freistaat zieht mit – denn last not least können so endlich alle in Bayern an dem genialen Programm teilhaben.

In einer Kleinen Anfrage will ich bis Ende der Woche eine Einschätzung dazu von der Bayerischen Staatsregierung erhalten. Die ganze Anfrage zur Fördermittel-Auszahlung bei Alternativleistungen im Kulturbereich findet Ihr hier.

Updates:
Montag, 23.03.2020, Anfrage gestellt. Donnerstag Pressemitteilung des Ministeriums erhalten. Tenor des Widerhalls meiner Anfrage: Ja, man will weiter fördern. But: it’s complicated. Die Pressemitteilung des Ministeriums gibt’s hier. – Montag, 30.03.2020: Die Antwort ist da! Zu Lesen hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Fotocredit:
Band-Foto zum Online-Auftritt der Münchner Formation FUUN / fuunmusic auf FB – Fotograf: Tobia Tschepe