Schlagwortarchiv für: Förderung

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Schriftliche Anfrage „Maßnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bayerischen Filmbranche“

Die Filmbranche leidet auch in Bayern unter massivem Fachkräftemangel. Grund dafür sind nicht allein fehlende formale Ausbildungsangebote in Bereichen wie Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung u.v.a. Auch die Arbeitsbedingungen in der Branche und vor allem am Set tragen zum Mangel bei. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten, prekäre und unstete Beschäftigungsverhältnisse, ungenügende Bezahlung, schlechte Planbarkeit  – der Glamour der Filmszene kann diese Defizite in den Augen der kommenden Generationen nicht übertünchen.

Um Bayern als Filmstandort langfristig zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für das Arbeiten in der Branche besser werden – insbesondere dort, wo öffentliche Mittel fließen. Ein relevanter Faktor hierfür ist die Vereinbarkeit von Familien und Beruf – gerade in einer Branche, die von unregelmäßigen Arbeitszeiten und Projektarbeit bestimmt ist. Noch leisten Frauen in unserer Gesellschaft einen erheblich größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit, zum Beispiel mit der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt deshalb für Frauen und deren Karrierewegen eine besondere Rolle. Gleichzeitig sind etwa die Hälfte eines Abschlussjahrganges von Studiengängen an Filmhochschulen Frauen. In der Arbeitsrealität der Branche spiegelt sich dies allerdings nicht wider. Die Branche ist nach wie vor männlich dominiert, was auch an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Im weiteren Verlauf der 2020er-Jahre werden pro Jahr etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland das 65. Lebensjahr erreichen, während es pro Jahrgang nur 750.000 20-Jährige gibt. Es fehlen pro Jahr also eine halbe Million Köpfe. Zeit, die Menschen mit attraktiven Arbeitsmöglichkeiten zu erreichen, denn die anderen Bundesländer beobachten diese Entwicklung auch. Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern:

Die Bundesregierung hat mit den Bürgergeld, bei dem der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II für Solo-Selbstständige, der während der Pandemie eingeführt wurde, weitgehend übernommen worden ist, bereits eine wichtige Grundlage für die bessere Absicherung von Soloselbstständigen auch in der Filmbranche beschlossen. Es gibt aber noch weitere Maßnahmen und Anreize für mehr soziale Sicherheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Filmbranche, insbesondere im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Um dem Gender-Pay Gap, dem Gender-Show Gap und nicht zuletzt dem Fachkräftemangel in der Branche wirkungsvoll zu begegnen, müssen diese Maßnahmen und Anreize konsequent eingeführt und umgesetzt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Werden für die Eignung des Stipendiums „Junge Kunst und neue Wege“ des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und für die Nachwuchsförderung des FFF Bayern Erziehungszeiten oder Zeiten, die nachweislich für der Pflege von Angehörigen genutzt wurde, anerkannt, wenn beispielsweise zwischen dem Abschluss der künstlerischen Ausbildung oder des Studiums mehr als fünf Jahre vergangen sind oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten wurde, diese Zeit aber teilweise für Sorgearbeit aufgewendet wurde?

1.2 Welche weiteren Nachwuchsförderprogramme gibt es, die der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (z.B. durch Fördermittel) unterstützt (bitte mit Angabe des Programmnamens/Stipendiumnamens und des jeweiligen Umgangs mit/der jeweiligen Anerkennung von etwaigen Erziehungs- / Pflegezeiten für die Eignung/Qualifikation/Altersgrenzen dieser Stipendien- und Förderprogramme)?

1.3 Gibt es von Seiten des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, Förderprogramme oder Stipendien, die gerade freiberufliche Filmschaffende nach Erziehungs- oder Pflegezeiten bei der Wiederaufnahme ihres Berufs unterstützen (bitte Programm erläutern und Höhe der zu Verfügung gestellten Mittel angeben)?

2.1 Sind die Kosten für Kinderbetreuung während der Dreharbeiten bei Projekten, die direkt oder indirekt über den Freistaat oder nachgeordnete Behörden des Freistaats Bayerns oder Stellen, an denen der Freistaat beteiligt ist, finanziert werden, förderfähig?

3.1 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist, in welcher Höhe?

3.2 Wenn 2.1 mit ja beantwortet wird, welche Informationen liegen der Staatsregierung hat die Staatsregierung zum Mittelabruf (bitte tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln und Höhe der jeweils beantragten Gesamt-Mittel sowie der beantragten Mittel für Kosten der Kinderbetreuung angeben)?

3.3 Wenn Frage 2.1 mit ja beantwortet wird, wie, wo und wann wird und wurde die Förderfähigkeit von Kinderbetreuung im Drehzeitraum an die Branche kommuniziert?

4.1 Welche Vorgaben macht der Freistaat Bayern zu Mindesthonoraren für Filmschaffende, die dazu beitragen den Gender Pay Gap zu reduzieren, für Filmproduktionen, die seitens des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder  Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, gefördert werden (bitte pro Einrichtung angeben)?

4.2 Welche Maßnahmen ergreift der Freistaat darüber hinaus, um den Gender Pay Gap in der Filmbranche, vor allem bei freiberuflichen Filmschaffenden aller Gewerke zu reduzieren und so die Verhandlungsbasis von Frauen in der Branche und somit auch die Attraktivität der Branche für Frauen zu stärken?

4.3. Welche Programme unterstützt der Freistaat, die Frauen in der Filmbranche stärken, wie z.B. Mentorin-Programme, Förder- und Stipendienprogramme die sich explizit an Frauen* und deren (Wieder)Einstieg in die Branche unterstützen?

5.1 Erhebt der Freistaats Bayern und die Stellen des Freistaats, die mit der Förderung von Filmproduktionen beauftragt sind sowie die Institutionen, an denen der Freistaat beteiligt ist, regelmäßig Zahlen über die geschlechtergerechte Vergabe von Fördermitteln (Gender-Monitoring)?

5.2 Wenn 4.1 mit nein beantwortet wird, was ist der Grund dafür?

5.3 Wenn 4.1 mit ja beantwortet wird, Fördermittel in welcher Höhe flossen in den letzten fünf Jahren an Frauen als Antragstellerinnen bzw. an Frauen als Beteiligte an Filmherstellung von Drehbuch bis Verleih in sämtlichen Gewerken (bitte pro Jahr tabellarisch auflisten)?

6.1 Welche Anreize setzt der Freistaat Bayern derzeit für Bayerische Filmproduktionsunternehmen oder Filmproduktionsunternehmen, die in Bayern produzieren, um das Arbeitsumfeld familienfreundlicher zu gestalten?

6.2 Wenn es derzeit noch keine Anreize des Freistaats gibt, welche Anreize plan die Staatsregierung zu implementieren, um damit dem Fachkräftemangel, dem Gender-Pay- und dem Gender-Show-Gap wirkungsvoll zu begegnen?

7.1 Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um ältere Personen, beispielsweise solche, die nach Eltern- oder Pflegezeiten die Branche verlassen haben, wieder als Fachkräfte für die Branche zu gewinnen?

7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Bedarfen und Wünschen der Familienfreundlichkeit am Set, bzw. zu diversen Lösungen für Kinderbetreuung (z.B. vor Ort/zu Hause, werktags/an Wochenenden, reisend/stationär, Randzeiten/Kernzeiten etc.) und Wunsch nach diesen?

7.3 Wie plant die Staatsregierung Erkenntnisse zu den Bedarfen der Vereinbarkeit zu gewinnen?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

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Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

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„Kleine Anfrage“ – Azp „Rechtliche Grundlage der Förderrichtlinien im Kulturbereich“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Festlegung eines Eigenanteils in den Richtlinien der Förderprogramme für Kunst und Kultur der bayerischen Ministerien und deren nachgeordneter Stellen, aus welchem rechtlichen Grund können Eigenmittel oft nicht durch Drittmittel dargestellt werden und mit welchen Stundensätzen (in Euro) wird die eigene Arbeitszeit der hervorragend ausgebildeten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die sich um Fördermittel bewerben, als Eigenmittel anerkannt (Bitte tabellarisch pro Ministerium und Förderprogramm aufschlüsseln)?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Honorare Kulturfonds“

Meine Fraktionskollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:


Welche Summe (inkl. MwSt in Euro) können im Bereich der Förderung von nichtstaatlicher Kunst und Kultur (inkl. des Bayerischen Kulturfonds, Bereich kulturelle Bildung und Bereich Kunst) für Eigenleistungen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen für ihre eigene, fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden, welche Summen (inkl. MwSt in Euro) dürfen von kreativen Dritten, also künstlerisch frei oder abhängig arbeitenden Personen, die nicht identisch sind mit den antragsstellenden Personen, jeweils für fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden und welche Summen (inkl. MwSt. in Euro) können ohne Nachweis der fachlichen Qualifizierung maximal pro Stunde für die genannten Bereiche für künstlerische Arbeit (frei/abhängig) angesetzt werden? (bitte tabellarisch nach Förderprogramm, Kulturfonds (beide Bereiche) und den jeweiligen Summen inkl. MwSt auf frei/abhängig, bei Eigenleistung/bei Leistungen Dritter, mit/ohne Nachweis Fachqualifikation aufschlüsseln)?

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Antrag „Gleiches Geld für Frauen in Filmberufen: Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung entwickeln!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die geschlechtergerechte Vergabe1 von Fördermitteln für die Stoff- und Projektentwicklung, für die Förderung zur Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien und für andere innovative audiovisuelle Vorhaben sowie immersive audiovisuelle Inhalte durch den FilmFernsehFonds Bayern (FFF) sicherzustellen.

Die Förderrichtlinien sollen dabei um ein Anreiz-Modell erweitert werden, welches Produktionen einen Bonus zusichert, wenn die Mittel, die an Frauen fließen mindestens genauso hoch sind wie die Mittel, die Männern zu Gute kommen.

Darüber hinaus  wird der FFF Bayern dazu verpflichtet, alle zwei Jahre über die Wirksamkeit der obigen Maßnahme in Hinblick auf geschlechtergerechte Mittelvergabe zu berichten. Dieser Bericht soll digital und öffentlich zugänglich sein und die Entwicklung der Geschlechterverteilung in den kreativen, unternehmerischen und administrativen Schlüsselrollen sowie die Entwicklung des Gender-Pay-Gap unter allen Beschäftigten der geförderten Projekte darstellen.

1 Eine geschlechtergerechte Mittelvergabe meint dabei, dass die Fördergelder des FFF in den verschiedenen Förderprogrammen zu mindestens 50% an Frauen vergeben werden.

Begründung:

„Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern), in dem neben dem Freistaat Bayern öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten zusammenwirken, hat die Aufgabe, eine quantitativ und qualitativ hochwertige Filmförderung in Bayern durchzuführen sowie zusätzliche Serviceleistungen für die Filmbranche anzubieten. Damit soll eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige Film- und Fernsehlandschaft in Bayern geschaffen und ausgebaut werden.“1 , so die Selbstbeschreibung der Aufgabe des FFF Bayern. Die bayerische Filmbranche ist trotz vieler Bemühungen nach wie vor eine Branche, in der Frauen, vor allem im Führungs- und Entscheidungspositionen, unterrepräsentiert sind.2 In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns als Land nicht leisten, diese Branche für die Hälfte der Bevölkerung – Frauen – nicht attraktiver zu machen. Aber auch um die Vielfalt künstlerischen Schaffens und die verschiedenen Perspektiven unserer Gesellschaft im prägenden Medium Film abzubilden und dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechnung zu tragen ist es Aufgabe der Staatregierung, dem Missverhältnis in Repräsentanz und Führung von Frauen, aber auch bei der Vergabe öffentlicher Mittel an alle Teile der Gesellschaft zu gleichen Teilen, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Schon seit Jahren wächst die Zahl der Absolventinnen von staatlichen Filmhochschulen, dass Frauen in der Branche dennoch unterrepräsentiert ist daher nicht länger hinnehmbar. Studien aus unseren europäischen Nachbarländern zeigen deutlich, dass Frauen immer noch die kleineren Budgets bekommen3 ,4 – es gibt keinen Anlass, davon auszugehen dass die Situation in Bayern eine andere ist. Verlässliche Zahlen gibt es leider nicht, da der FFF Bayern dazu keine Statistiken erhebt. Zahlen zu Frauen in unternehmerischer Verantwortung und der Mittelvergabe an diese liegen der Staatsregierung ebenfalls nicht vor. Die geschlechtergerechte Vergabe von öffentlichen Geldern ist eine Notwendigkeit, um dafür zu sorgen, dass auch Frauen in der Filmbranche echte Karriereperspektiven haben. Gerade in Bayern ist dies unbedingt notwendig, denn Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen, Mütter von mehr als einem Kind sind zu 80% in Teilzeit5, wichtige Fachkräfte – die Absolventinnen der einschlägigen Studiengänge – gehen der Branche und der Filmkunst als Arbeitskraft und als Stimme so verloren. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern – auch in der Filmbranche.

Auch den oft menschen-unfreundlichen Arbeitsverhältnissen kann mit dieser Maßnahme langfristig entgegengewirkt werden: familienunfreundliche Arbeitszeiten und schlechte Planbarkeit sind auch in der Filmbranche nicht in Stein gemeißelt. Frauen, die in unserer Gesellschaft immer noch den größten Teil der Care-Arbeit leisten, haben eine hohe Motivation, diese Bedingungen langfristig und nachhaltig zu verändern.

Auch auf europäische Ebene laufen aktuell Verhandlungen für eine Gender Budgeting Analyse. Der Freistaat Bayern sollte heute schon seine Förderpolitik und seine Arbeit in der Gesellschafter-Versammlung des FFF auf geschlechtergerechte Vergabe von Mitteln ausrichten, wenn auch am Filmstandort Bayern künftig große, europäische Ko-Produktionen entstehen sollen.

Eine Förderung von guten, spannenden Stoffen, aus denen sich gute, spannende, anspruchsvolle und erfolgreiche Filme realisieren lassen, wird bei über 50% hochqualifizierten Berufsanfängerinnen, die aus dem Studium kommen, dann resilienter aufgestellt, wenn sich diese Frauen nicht in den Jahren nach dem Studium aus der Branche verschwinden, sondern gezielt an Bord von Projekten geholt und mit der Hälfte der Mittel bedacht werden. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass Männer die besseren Filme machen, deshalb tut eine Quotierung der Fördermittel der Qualität bayerischer Filme keinen Abbruch.   


1 https://www.fff-bayern.de/de/fff-bayern/organisation.html
2 https://rm.coe.int/female-professionals-in-european-film-production-december-2021/1680a4d30a
3 https://www.filminstitutet.se/globalassets/_dokument/sfi-gender-equality-report-2018—lowres.pdf
4https://filminstitut.at/wp-content/uploads/2022/12/GenderReport-EN_220x297_2022_Web_DP.pdf
5https://www.ifb.bayern.de/zahlenundfakten/neue/35797/index.php

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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“

Viele Berufe in der Filmbranche kennen keine institutionalisierten Ausbildungswege. Der Nachwuchs in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung und vielem anderem mehr fand auf Grund fehlender Alternativen jahrzehntelang durch „Learning by Doing“ den Weg in Branche und Beruf, wo sie exzellenter Fachkräftenachwuchs waren. Mit der begrüßenswerten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 brach der informelle Einstieg in die Branche jedoch weg: die Fördersummen im Filmbereich wurden nicht an die neuen Bedarfe angepasst, viele Produktionsfirmen konnten Praktika nicht mehr im gewohnten Umfang anbieten. Es wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen und keine Ausgleichsprogramme oder institutionalisierte Ausbildungswege auf den Weg gebracht. Die Folge ist ein eklatanter Fachkräftemangel im handwerklichen, technischen, organisatorischen und kreativen „Mittelbau“ der Branche: Im Sommer 2018 benennt der Bavaria CEO Dr. Christian Franckenstein bei der Präsentation der Geschäftszahlen Fachkräftemangel „angesichts einer voll ausgelasteten Branche, unserer Standorte in attraktiven Metropolregionen und der fortschreitenden Digitalisierung“ [1] und konstatiert, die Lage werde sich in den kommenden Jahren noch zuspitzen; Steffen Schmidt-Hug, Rechtsanwalt und Beiratsmitglied der Künstlersozialkasse (BVR, BVK, VSK) wurde im Frühjahr 2019 in Blickpunkt Film mit den Worten zitiert „Seit ein paar Jahren deutet er sich an. Voriges Jahr wurde er für alle sichtbar. Im Herbst mussten erste Produktionen wegen Fachkräftemangel abgesagt werden. (…) Jetzt ist der Personalmangel schon im März wie Donnergrollen zu hören und stellt alle vor eine Zerreißprobe“ [2] und 2022 sagt der Geschäftsführer der Penzing Studios Siegele „Gerade was das Digitale betrifft, herrscht ein absoluter Mangel“ [3] . – Erste Länder, wie z.B. Hessen, legen spezielle Förderprogramme zur Behebung des Fachkräftemangels im Filmbereich auf. Ein Runder Tisch der bayerischen Staatsregierung mit der Branche im Winter 2019/2020 brachte ebenso wenig Besserung wie der Workshop des Digitalministeriums mit Unterstützung der Staatskanzlei zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftemangel gemeinsam mit der Medien.Bayern GmbH, dem MedienCampus, dem MedienNetzwerk Bayern und dem FFF. Die Produzentenallianz Initiative für Qualifikation hat im Frühjahr 2022 nun den „Career Guide Film“ herausgebracht [4] .

Meine Fragen an die Staatsregierung – und die Antwort des Staatsministeriums für Digitales:


[1] https://www.wuv.de/Archiv/Fachkr%C3%A4ftemangel-erreicht-Filmbranche „Fachkräftemangel
erreicht Filmbranche“, abgerufen am 10.08.2022
[2] https://beta.blickpunktfilm.de/details/438870 „Wortmeldung: „Fachkräftemangel ist
hausgemacht““ abgerufen am 10.08.2022
[3] https://www.merkur.de/bayern/neue-filmstudios-fachkraeftemangel-wird-zum-problem-
zr-91488348.html „Neue Filmstudios: Fachkräftemangel wird zum Problem“, abgerufen am
10.08.2022
[4] https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/es-ist-so-weit-veroeffentlichung-
des-career-guide-film-qualifikationsangebote-fuer-berufssuchende-in-deutschland/ „Es ist so
weit! Veröffentlichung des „Career Guide Film“ – Qualifikationsangebote für den Nachwuchs in
Deutschland“, angerufen am 10.08.2022

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Pressemitteilung „Grüne wollen Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen“

Hans-Georg Stocker, Backstage München, sieht Live-Kultur in Gefahr
Sanne Kurz fordert Anpassung der Fördermittel, Energiekosten- und
Mietkostenzuschüsse – „Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand“

Das Lebenselixier Live-Kultur steht mit dem Rücken zur Wand
– nach zwei Jahren Pandemie mit kaum Einnahmemöglichkeiten sind die eh kargen
Rücklagen fast aufgebraucht
“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-
Grünen Sanne Kurz. „Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor vor dem
Abgrund – wir müssen die Menschen, die Infrastruktur wie Vereine und Institutionen,
unsere kulturelle Vielfalt und kreative Innovationskraft und auch einen relevanten
Wirtschaftsfaktor schützen.


Die Grüne Landtagsfraktion hatte im Oktober Institutionen, Künstlerinnen und
Künstler im Bayerischen Landtag nach ihrer Lage gefragt. Fazit: Noch einen Winter
steht die Kultur in Bayern nicht durch: Bandräume und Bühnen sind teurer geworden,
weniger Publikum nach der Pandemie, Vorverkäufe gehen gegen Null, von PA-
Anlagen, Nightlinern bis hin zum Toiletten-Häuschen – Mangel an wichtigen Dingen
für Live-Kultur überall. Sanne Kurz: „Bayern ist Kulturstaat, Kultur ist Ländersache.
Es ist beschämend, wie die CSU-FW-Regierung unter Ministerpräsident Söder Kultur
komplett ignoriert.

Grüne Forderungen:

  • Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, müssen bei der Bewältigung der Härten von Inflation und Energiekrise unterstützt werden
  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr
“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.


Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.


„Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr.“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.“
Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.“

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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von Filmproduktionen mit weiblicher Führung“

Ich frage die Staatsregierung:

Mit welchen Summen wurden in den vergangenen 5 Jahren Projekte von Filmproduktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz in Bayern gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren dabei in den vergangenen 5 Jahren die Fördersummen, die jeweils an Filmproduktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung gingen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren in den vergangenen 5 Jahren die Summen, die an Produktionsfirmen vergeben wurden, in denen Frauen eine Sperrminorität hätten (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten Summen pro Projekt)?

Hier geht’s zur Antwort:

220707_Wave Lab_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht

Für mehr Start-Ups aus Kunst und Kultur – Besuch beim „Wavelab“

Zugegeben, bei dem Wort Start-Ups denken die wenigsten sofort an Kunst. Doch auch Theater, Musik und Film bieten spannende Möglichkeiten für neue Ideen und innovative Geschäftsmodelle. Bisher wird Kunst und Kultur im Gründungsbereich allerdings meistens vergessen, ein Innovationsstau in der Branche ist die Folge. Darum hat Stephanie Schuhknecht gemeinsam mit mir kürzlich das Wavelab in München besucht.

Das Wavelab ist das Innovationslabor und Gründungszentrum der Hochschule für Musik und Theater in München. Wie die Leiterin Jule Schröder ausführte, fördert man dort vor allem Tech-Start-Ups, die im Kunst- und Kulturbereich eine innovative Idee haben. Das Wavelab möchte diesen Gründergeist fördern und unterstützt die jungen Gründer*innen auf vielfältige Weise. Es gibt Veranstaltungen wie einen Ideen-Check, quasi eine Erstberatung für angehende Gründer, genauso wie Vorträge zur Rolle von KI im Kulturbetrieb. Herzstück ist das Inkubator-Programm, in dem jedes Halbjahr drei Start-Ups gefördert werden. Neben Büroräumen und einem tollen Netzwerk steuert das WaveLab vor allem Know-How und Beratung bei, beispielswiese durch ein Pitch-Training.

Die Gründer*innen haben dabei spannende – und oft partizipative – Ideen. Durch Technologie soll der Zugang zum Kunstmarkt für Künstler*innen und Konsument*innen erleichtert werden. Sei es durch die Übertragung von klassischen Kunstwerken in virtuelle Welten oder die Möglichkeit von NFT-Vermarktung für aufstrebende Künstler*innen.

Zwischen den Förderstühlen

Jule Schröder sprach auch ihre Vision für das WaveLab an. Im Gespräch mit uns beiden Landtagsabgeordneten wurde auch die fehlende Förderinfrastruktur für Gründungen im Kulturbereich thematisiert. „Für die einen sind wir zu wenig künstlerisch, für die anderen zu wenig unternehmerisch“, bilanziert Schröder. Weitere Gesprächsthemen waren die Förderung von Gründerinnen und die Möglichkeit Freiberuflichkeit bei der Start-Up-Förderung.

Freiberufliche Flexibilität

Wichtig wäre, dass die Personalstrukturen zukünftig flexibler werden, damit Fachkräfte auch freiberuflich für Inkubatoren der Kultur- und Kreativbranche arbeiten können – sofern sie dies wollen. Es wäre ideal, wenn das jede und jeder für sich entscheiden könnte. Denn gerade im Kulturbereich fühlen sich viele wohl in ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Und für meine Kollegin Stephanie Schuhknecht ist klar: „Das Wavelab leistet einen wichtigen Beitrag, um den Innovationsstau in der Kultur- und Kreativbranche zu lösen.“ Hier liege noch viel Potenzial für die Zukunft. „Dieser Bereich muss bei Förderstrukturen explizit mitgedacht werden.“

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Ansprechpersonen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung“

Ich frage die Staatsregierung:
Welche Ansprechpersonen gibt es im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die Belange von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung bzw. für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen, welche Aufgaben nehmen sie im Einzelnen wahr (bitte mit Angabe der Wochenarbeitsstunden der Beschäftigten und der Eingruppierungen bzw. der Anzahl der VZÄ ggf. gegliedert nach Ansprechpersonen für Kreative mit Behinderung und Ansprechpersonen für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen) und welches Budget steht zur Förderung von Kunstprojekten von Kreativen mit Behinderung sowie für Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit bei Kulturveranstaltungen zur Verfügung?

Hier geht’s zur Antwort:

Poster zu "Vilefalt im Film!"

Deborah Williams in München bei: Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht.

Die Academy Awards haben sich Diversitäts-Standards gegeben. Bei uns finden sich in Film & TV immer noch viele Stereotype und weniger Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen, das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es schon ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.

27. Juni 2022, 17:30 Uhr – 21:00 Uhr
Goldberg Studios (Müllerstr. 46 a, 80469 München)

Keynote: Deborah Williams (Executive Director Creative Diversity Network, London)
Science Summary: Prof.Dr. Elizabeth Prommer (Institut für Medienforschung, Universität Rostock)

Panel:

Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von Gebärdenübersetzung und einer Simultanübersetzung Englisch-Deutsch.

Ich freue mich sehr, durch den Abend zu führen und zu moderieren, auf eine spannende Diskussionsrunde, die uns allen neue Perspektiven zeigt und zur öffentlichen Debatte beisteuert, und vor allem: auf Euch!

Weiterlesen:

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Antrag: Diversität im Kulturbereich II: Diversitätskriterien für bayerische Fördermittel entwickeln

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für die Vergabe der Filmfördermittel Diversitätsstandards entwickelt werden.

Die den zu entwickelnden Diversitätsstandards zugrundeliegenden Kriterien sollen in einem offenen und transparenten Prozess mit geeigneten externen Stellen entworfen und jährlich weiterentwickelt werden.

Begründung:

Studien und qualitative Umfragen belegen, dass die deutsche Film- und Fernsehlandschaft in Bezug auf Diversität vor und hinter der Kamera Nachholbedarf hat.

Geschlecht und Geschlechtsidentität, Beeinträchtigung/Behinderung, Gewicht, Lebensalter, Herkunft, Sozialisation, Hautfarbe, sexuelle Orientierung/Identität, sozialer Status, Bildungshintergrund, Sprache und Religionszugehörigkeit sind laut diesen Erhebungen noch vielfach Grund für Benachteiligung und Diskriminierung. Auch in den öffentlichen Debatten der Kontrollgremien der vielfach Kinofilm koproduzierenden öffentlich-rechtlichen Medien wird Diskriminierung und Marginalisierung immer wieder thematisiert – dies betrifft ein breites Spektrum von ethnischen Zugehörigkeiten über Queerness bis hin zu fränkischem Dialekt.

Die Filmförderung Moin aus Schleswig-Holstein und Hamburg führte im Jahr 2020 eine Diversitäts-Checkliste ein. Förderantragstellende werden mit einer Abfrage dafür sensibilisiert, die eigenen Projekte auf blinde Flecken beispielsweise in Bezug auf rassistische Stereotypen oder Marginalisierung von gesellschaftlichen Gruppen in der Erzählung auszuleuchten. Sensibilisierung durch eine Abfrage kann ein guter erster Schritt sein, sofern er nach und nach durch weitere Maßnahmen ergänzt wird.

Studie Zukunft Nachwuchs_Produzentenverband_Filmset_Sanne Kurz_Gruene_Landtag_Bayern

Nachwuchs Motor des Filmschaffens

„Zukunft Nachwuchs“: der Produzentenverband bietet mit dieser Studie eine Übersicht zur Perspektive von Hochschulabsolvent*innen und Quereinsteiger*innen in der deutschen Filmbranche. Die wichtige Handreichung für Förderungen, Sender und Politik leuchtet einen wenig erforschten Bereich der Branche aus: rund ein Fünftel der Kinoumsätze gingen 2019 auf Nachwuchsproduktionen zurück, obwohl hier deutlich weniger als ein Fünftel der Mittel ausgegeben werden. Mangelnde Chancengleichheit, finanzielle Unsicherheit und die Folgen der Pandemie bleiben große Herausforderungen. – Ein Bericht zur Vorstellung der Studie beim Münchner Filmfest 2021.

Dem deutschen Filmnachwuchs sollen durch Förderung und Kooperation möglichst viele Chancen zur Innovation geboten werden. Wie es um die ökonomischen und kreativen Perspektiven von Nachwuchsfilmschaffenden steht, untersucht der Produzentenverband in seiner Studie „Zukunft Nachwuchs“, gefördert von FFA und VGF, durchgeführt von Goldmedia.

Förderung aus verschiedenen Quellen

Bedenkt man, dass 2019 rund 20% der Kinoumsätze auf Nachwuchsproduktionen zurückging, wird die große Bedeutung und das Entwicklungspotenzial des deutschen Filmnachwuchses deutlich. Etwa 8% des Fördervolumens in der Filmbranche entfielen 2019 auf Nachwuchsproduktionen. Neben Regional- und Bundesförderungen sowie Filmverleihern sind auch die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender wichtige Partner für die Filmschaffenden. Trotz dieser wichtigen Unterstützung sieht sich der Nachwuchs im Berufsalltag häufig großen Herausforderungen gegenüber.

Chancengleichheit, Finanzierung und Sichtbarkeit als Herausforderungen für die Zukunft

Die meisten Befragten sind freiberuflich oder selbstständig tätig. In vielen Filmhochschulen ist der Anteil der weiblichen Absolvent*innen in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Kunsthochschulen bilden beim Blick auf die, die Diplom machen, sogar leicht mehr Frauen aus als Männer. Doch das Ende des Studiums ist für viele ernüchternd. Unter anderem in Bereichen wie Produktion können Frauen deutlich seltener als ihre männlichen Kollegen mit dieser hauptberuflichen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen, so zeigt die Studie. Öffentliche Mittel wie die aus den Filmfördertöpfen sollten aber allen Geschlechtern gleich zur Verfügung stehen.

Neben der fehlenden Chancengleichheit beklagen die Befragten besonders häufig die mangelnde Risikobereitschaft der Branche hinsichtlich Nachwuchsprojekten sowie die langen Finanzierungszeiträume. Die Wünsche der befragten Filmschaffenden sind ein schnelleres und transparenteres Fördersystem sowie mehr kreativer Freiraum. Zudem werden Nachwuchsfilme in aller Regel von den TV-Sendern nicht zur Prime Time übertragen – auch in Sachen Sichtbarkeit des Filmnachwuchses ist also viel Luft nach oben.

Notwendigkeit von Reformen: schnelleres, transparenteres Fördersystem, mehr kreativer Freiraum

Die Corona-Pandemie hat die Filmbranche hart getroffen. Die Folge für 52% der Nachwuchsfilmschaffenden: Drehverschiebungen – für knapp 16% sogar: komplette Drehabsagen. Die finanzielle Förderung freiberuflicher Filmschaffender als wichtigste Gegenmaßnahme, z.B. mit dem von uns Grünen geforderten fiktiven Unternehmerlohn wäre nicht nur nice to have, sondern in vielen Fällen überlebensnotwendig.

Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Budgets der Förderinstitutionen sind derzeit kaum absehbar. Während andere europäische Länder vorangehen, hinkt Deutschland bei den Konzepten zur Stärkung der Filmwirtschaft noch hinterher. Hier ist ein inklusiver Branchendialog von Nöten, um die Nachwuchsförderung auf nachhaltige Weise zu reformieren und die kreativen Potenziale unseres Nachwuchses auszuschöpfen.

Filmförderung Familienfreundlichkeit Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag

Filmförderung: Erziehungszeiten anerkennen!

Elternschaft ist meist etwas Beglückendes. Für viele Frauen bedeutet sie allerdings in beruflicher Hinsicht einen gewaltigen Schritt zurück oder gar das Aus. Das gilt nicht zuletzt auch für die Filmbranche, in der das Geschlechterverhältnis an den Filmhochschulen noch ungefähr ausgewogen ist. Nach Ende des Studiums geht es mit der Frauen-Repräsentanz in der Branche allerdings nach wie vor bergab – auch weil Erziehungszeiten nicht adäquat anerkannt werden. Höchste Zeit, das zu ändern.

71% aller Mütter in Bayern arbeiten in Teilzeit. Deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Dass man in Teilzeit nur schwer Filme machen kann, sollte allen klar sein. Besonders schwer ist die Doppelrolle Eltern sein und Filme machen zum Berufseinstieg: beim Debütfilm. Dass dann die Zeit tickt und eine starre Deadline nach dem Studium Elternschaft null-komma-null berücksichtigt, hilft nicht. Corona hat das alles nur noch schlimmer gemacht. Die CSU-FW-Regierung, selbsternannte „Familien-Koalition“, hat hier auf ganzer Linie versagt.

Als Filmemacherin und Mama von zwei Mädels und zwei Jungs habe ich ihn selbst erlebt: den Spagat zwischen Kamera und Kita. Denn durch die Strukturen in den Fördergremien werden in Bayern schon lange Eltern – und insbesondere Frauen, die sich die Erziehungszeit oder Care-Arbeit meist alleine aus den Rippen schneiden, bestraft. Teilzeit arbeitende Papas in Bayern übrigens: magere 4% – sorry an die Papas, die sich sehr wohl reinhängen! Ihr seid mit gemeint und habt unsere volle Solidarität!

Deadline im Nacken – für junge Filmschaffende in der Familiengründungsphase eine enorme Belastung

Bei der Nachwuchsförderung tickt die Uhr – wer spätestens fünf Jahre nach seinem Abschluss noch keinen Förderantrag für den Erstlingsfilm gestellt hat, hat Pech gehabt. Fünf Jahre Vorbereitungszeit mag erst mal einigermaßen üppig klingen. Doch wer jemals in Filmbusiness reinschnuppern durfte weiß: die Zeit rast:

Eine gefühlte Ewigkeit liegen die Bücher in Redaktionen, nochmal tausend Jahre lang trägt man sie von Produktion zu Produktion, von Festival zu Festival, Pitch zu Pitch, um das Orga-Team auf die Beine zu stellen und Mitstreiter*innen zu finden, dann geht es erst los mit der Finanzierung, die (Landes-Film-Förderung um Landes-Film-Förderung) oft in winzigen Baby-Steps geschlossen wird. Während all der Zeit muss man na klar auch von irgendetwas leben: also arbeiten gehen, Geld für Brötchen und Miete verdienen, und irgendwann auch noch mal schlafen.

Das Geld-Zeit-Paradoxon

Wer dabei den Start ins Berufsleben, Day-Job und das Kümmern um Kinder unter einen Hut bringen muss, der weiß, dass Zeit eigentlich immer schneller weg ist als man bis drei zählen kann. Auch beim Quereinstieg, der eine Förderung über die Kategorie „andere Nachwuchsfilme“ ohne Filmhochschulstudium erlaubt, ist die Soll-Altersgrenze von 40 Jahre in der Familiengründungsphase schneller überschritten als man denkt.

Für jene, die das Problem „Geld-Zeit“ – ich nenne es gerne das Kultur- und Medienberuf-Paradoxon – nicht kennen, habe ich mal ein kleines Schaubild vorbereitet. So verstehen es hoffentlich alle:

Zeit-Geld-Problem Filmförderung Film Politik Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Pandemiebedingte Zusatzbelastung

So, dann haben wir also eine Stall voll Kinder. Zu wenig Geld, keine Zeit – weil ein bisschen erfolgreich sind wir ja schon, sonst hätten wir auch längst aufgegeben – und dann schlägt uns die Nachwuchsförderung die Tür vor der Nase zu, genau dann, wenn durchstarten gut gewesen wäre und in Zeiten lebenslangen Lernens eigentlich immer eh viel zu früh. – Keine Nachwuchsförderung heißt: Mit Bully Herbig und Captain America um Gelder streiten. Yeah! Spaß.

Und dann kommt da noch Corona: jetzt in Pandemiezeiten, wo Homeoffice, Homeschooling, geschlossene Kitas, Drehstopps, ausgefallene Nebenjobs und permanente Drehplanverschiebungen das Jonglieren des Alltags zusätzlich massiv erschweren, da soll es keine Erleichterungen bei der familienfreundlichen Filmförderung geben?

Realitätsverweigerung der Regierung wird auf dem Rücken junger Familien ausgetragen

Da werden Eltern und ins besondere Frauen von der CSU-FW-Koalition der Unerbittlichkeit zurück in den Regen geschickt und im Nachwuchsbereich Film um Jahre zurückgeworfen? Oder vielleicht sogar für immer in die Wüste geschickt?

Die Anrechnung von Erziehungszeiten – die man ja nicht mit Müßiggang und süßem Nichtstun verbringt, ganz im Gegenteil – müssen auf die Antragsfristen automatisch angerechnet werden. nicht nur, aber besonders in Corona-Zeiten! Anerkennung von Erziehungszeiten ist übrigens kein Hexenwerk: das bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst macht es seit neuestem (auch hier hatten wir familienfreundliche Förderung zunächst erfolglos gefordert) selbstverständlich, auch beim Wissenschaftszeitvertrags-Gesetz sind Erziehungszeiten längst Grund für eine Veränderung von Fristen. Elternschaft darf kein Nachteil sein!

Elternschaft darf kein Nachteil sein!

Einen entsprechenden Antrag haben wir Grüne heute in den Wirtschaftsausschuss eingebracht – doch die CSU-FW-Regierung sieht keinen Handlungsbedarf. Statt fabuliert die Berichterstatterin der CSU-Fraktion gönnerhaft von großzügigen geltenden Fristen und verkennt dabei die bittere Realität für viele.

Und so wundert es nicht, wenn nur die Hälfte der an Filmhochschulen ausgebildeten Frauen auch in ihrem Beruf arbeiten. Wie man so Steuermittel verschwenden kann, ist mir ein Rätsel. Familienfreundliche Nachwuchsförderung würde übrigens keinen Cent extra kosten. Sie wäre nur gerechter.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren angemessen fördern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene aufzulegen, um die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene so bei ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen zu unterstützen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren werden gefördert. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstlerinnen bzw. Künstlern und Kulturschaffenden mit Erzieherinnen bzw. Erziehern, Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen bzw. Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-, noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen. Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Mio. Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Mio. Menschen in Kommunen mit weniger als 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

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Antrag: Familienfreundliche Filmförderung in der Pandemie und danach: Elternzeiten bei den Fristen für Nachwuchsförderung anerkennen!

Der Landtag wolle beschließen:

Vor dem Hintergrund, dass der Freistaat Bayern Mehrheitsgesellschafter der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) ist, wird die Staatsregierung aufgefordert, für mehr Familienfreundlichkeit während und nach der Coronapandemie eine Änderung der Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung (Vergaberichtlinien) dahingehend zu veranlassen, dass

  1. im Bereich „Nachwuchsfilm“ Punkt 3.5.2 „Erstlingsfilme von Absolventen der Hoch- schule für Fernsehen und Film (HFF) und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung kann entweder als Zuschuss oder als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen. Der Antrag zur Förderung eines Erstlingsfilms kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Studienabschluss gestellt werden. Erstlingsfilme müssen nicht programmfüllend sein. Dem Antrag ist das Abschlusszeugnis der Hochschule beizufügen.“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten verlängert sich die Frist zwischen Studienabschluss und letztmöglicher Antragstellung automatisch um die Erziehungszeiten.“
  2. im Bereich „andere Nachwuchsfilme“ der Satz „sollten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten wird die Soll-Altersgrenze um die Erziehungszeit erweitert.“
  3. für die Jahre 2021 und 2022 pandemiebedingt sämtliche Fristen im Nachwuchsbereich bei Nachweis der Elternschaft von Kindern im schulpflichtigen Alter oder jünger ausgesetzt werden.

Begründung:

Die Coronapandemie mit Homeschooling und geschlossener Kinderbetreuung hat Eltern und insbesondere Frauen in Ausbildung, Berufsstart und Berufsleben um Jahre zurückgeworfen. Studien zeigen: Meist sind es Frauen, die pandemiebedingt Care-Arbeit übernehmen und ihr eigenes Leben zurückstellen. Die Arbeit an Projekten verzögert sich so insbesondere für Frauen zum Teil um Monate, wenn nicht Jahre.

Frauen sind an Hochschulen gleich stark vertreten wie Männer. Ihrem Studienabschluss folgt jedoch oft eine Phase der Familiengründung. Schon Erziehungszeiten für zwei Kinder katapultieren Betroffene harsch in die Realität der Filmförderlandschaft. Für die wichtige Nachwuchsförderung, die Eintrittskarte in die Welt des professionellen Arbeitens, ist dann oft der Studienabschluss zu lange her. Die ersten Schritte ins Berufsleben bleiben so aus.

Frauen sind hier besonders betroffen: Zum einen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sowohl von der Anzahl der Einreichungen, als auch von der Anzahl der Bewilligungen und der durchschnittlichen Höhe der bewilligten Budgets her. Zum anderen sind sie in der Branche unterrepräsentiert. Nicht nur die FFF-geförderte Studie der Malisa Stiftung „Audiovisuelle Diversität? Geschlechterdarstellungen in Film und Fernsehen in Deutschland“ (2017), sondern auch zahlreiche andere wissenschaftliche Untersuchungen wie die FFA-Studie (FFA=Filmförderungsanstalt) „Gender und Film – Rahmenbedingungen und Ursachen der Geschlechterverteilung von Filmschaffenden in Schlüsselpositionen in Deutschland“ (2017), „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“ (Deutscher Kulturrat im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zugleich Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Monika Grütters, 2016) oder „Produzentinnen in Deutschland: Relevanz und Strukturdaten“ (2020) sprechen alle eine klare Sprache. Die Zahlen werden sich nicht ändern, wenn wir die Strukturen nicht ändern. Frauen bekommen Kinder. Frauen stillen Kinder. Frauen tragen noch immer einen Großteil der Care-Arbeit. Diese Familienarbeit ist eine Leistung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie darf nicht nur zu unüberwindbaren Hürden führen, wie beim längst überholten Fest- halten an überkommenen Fristritualen, nein: Diese Leistung muss auch gewürdigt und gefördert werden, indem man bewusst Hürden abbaut und den Eltern ihre Erziehungsleistungen anerkennt. Mit einer Anpassung der Nachwuchsförderung packen wir das Problem an der Wurzel und mildern pandemiebedingte Härten für Eltern und Familien auch für die Zukunft. In Wissenschaft und Forschung ist die familienfreundliche Anerkennung von Erziehungszeiten längst Usus.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Einführung einer Gastspielförderung in Bayern, diesmal richtig

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen aufzulegen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50 Prozent der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter eine finanzschwache karitative Einrichtung ist, sind bis zu 70 Prozent der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität, sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt- noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Rund 4,2 Mio. Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30 000 Ein- wohnerinnen und Einwohnern. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen. Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.

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Kultur für alle: Wir fordern eine Gastspiel-Förderung!

Ich komme aus einer Kleinstadt. Unser „Theater“ hieß „Saalbau“. Ohne Gastspiele wäre das Licht im Saalbau nur selten mal angeknipst worden. Gastspiele haben mir Theater in meine Stadt und mein Herz gebracht. Ich bin überzeugt, dass Kulturschaffende aus ganz Bayern helfen können, Kultur in alle kleinen Städte Bayerns zu tragen.

Bayern ist Kulturstaat! Unser Ministerpräsident Markus Söder sagt diesen Satz besonders gerne und oft. Doch gerade in der Fläche sieht es mit dem kulturellen Angebot oft mau aus. Kein Wunder: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher keine Gastspiel-Förderung. Das wollen wir Grüne ändern! Deshalb fordere ich in meinen neuen Anträgen eine Förderung für Gastspiele vor Ort und für Gastspiel-Projekte für Jung und Alt.

Meine Heimatstadt Neustadt hat 50.000 Einwohner*innen. Eingemeindete umliegende Dörfer mitgezählt. Kleine Städte haben kein eigenes Theater. In Bayern leben rund 9,9 Millionen Menschen in solchen „kleinen“ Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Alle diese Menschen haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung!

Recht auf kulturelle Grundversorgung

Bisher gibt es dort oft nur begrenzte kulturelle Angebote – das liegt allerdings nicht an den Menschen vor Ort, sondern an der fehlenden Förderung in der Fläche des Freistaats Bayern. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-Förderung noch einen Support für Gastspiele vor Ort.

Klar, Kultur gibt es auch schon in kleinen Städten. Man hilft sich halt aus. Theater im Ehrenamt gab es auch bei uns, sehr gutes sogar. Manches preisgekrönt. Aber trotzdem waren wir weniger gut mit Kultur versorgt als größere Kommunen. Um die kulturelle Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns zu stoppen und Angebote von dort, wo Überfluss herrscht, dahin zu bringen, wo Mangel herrscht, brauchen wir ein entsprechendes Förderprogramm. – Baden-Württemberg macht es vor!

Warum brauchen wir die Förderung?

Insbesondere für junge Menschen hat kulturelle Bildungen einen hohen Stellenwert und immensen Einfluss auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. In Bayern sind derzeit rund 2 Millionen Menschen unter 18 Jahre alt. Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung dieser jungen Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Junge Menschen können nicht einfach mal am Abend in die nächst größere Stadt jetten. Sie brauchen Kultur, die zu ihnen kommt.

Nicht nur für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Kunst und Kultur elementar. Wir Menschen lernen ein Leben lang – und besonders Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu kulturellen Angeboten nicht nur in den bayerischen Großstädten zu ermöglichen, sondern auch in der Fläche.

Mehr Geld, mehr Fairness, mehr Kultur für alle

Bayern, sonst gerne spitze in allem, ist bei der Vergütung von Gastspielen leider gar nicht vorne im Rennen mit dabei. Bei einer Umfrage des Verbandes der freien Kinder- und Jugendtheater aus dem Jahr 2020 gaben ein Drittel der befragten Theater an, dass ihre Gastspiel-Honorare in Bayern niedriger sind als in anderen Bundesländern. Das steht im krassen Gegensatz zur Leistung der freien Kinder- und Jugendtheater: Sie spielten im gleichen Jahr 2600 Vorstellungen mit 275.00 Zuschauer*innen. Deshalb fordern wir faire Arbeitsbedingungen und insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen als wichtigstes Kriterium der Förderprogramme. Außerdem sollen bis zu 50% der Ausführungskosten förderfähig sein, bei caritativen Einrichtungen sogar bis zu 70%. Denn wenn wir allen Menschen den Zugang zu Kultur ermöglichen wollen, müssen wir die passenden Strukturen schaffen, die faire Bezahlung ermöglichen.