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„Sie steht. Sie schaut zurück. Und sie bleibt.“

Meine Rede zur Enthüllung der Bronze-Skulptur „Susanna“ im Münchner Prinzregentenbad

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Kunst,

ich freue mich außerordentlich, heute hier sprechen zu dürfen – an einem Ort, der wie kaum ein anderer die Verbindung von Körper, Bewegung und Ästhetik verkörpert: dem Münchner Prinzregentenbad.

Ich darf ganz herzlich begrüßen:

Anke Buettner, Leiterin der Monacensia,
Prof. Dr. Andreas Kühne, Direktor für Bildende Kunst an der Akademie der Schönen Künste,
Erich Kühberger, Badmanager der SWM,
aus dem Stadtrat – und selbst Bewohnerin der Borstei – Ursula Harper,
Bezirksrätin Ulrike Goldstein sowie
viele BA-Mitglieder unterschiedlichster Fraktionen, die in ihren Bezirksausschüssen immer fleißig Kultur finanzieren
und natürlich Dr. Johanna Vocht sowie Frau und und Herr Mayer von der Martin-Mayer-Gesellschaft, ohne deren Engagement dieser Tag nicht möglich gewesen wäre

– sowie natürlich Sie, liebe Gäste, liebe Kunst-Interessierte, ohne die unsere Feier, ohne die die Kunst, kein Publikum hätte. Sie, die mit uns gemeinsam feiern wollen, dass sie Susanna zurück ans Licht kommt.

Die Skulptur Susanna – mehr als ein Werk aus Bronze

Susanna, wenn sie wie hier bald im Bad ist, ist eine christliche Figur. Ich kannte sie, katholisch getauft, wegen meines Namens schon als Kind. In der biblischen Geschichte ist sie Objekt der Begierde, Zielscheibe von Machtmissbrauch – eine Frau zwischen Unschuld und Urteil. Heute, hier, in der klaren, strahlenden Sonne, ist sie vor allem eines: ein Werk voller Würde, Stärke und stiller Präsenz.

Martin Mayer sagte einmal: „Das Ergebnis meines Sehens, Denkens und Schaffens besteht in seinem Kern aus Linien, Flächen und Formen. Das entspricht meiner Begabung, meiner Schulung und meiner Leidenschaft.“ Und wenn man Susanna heute anschaut, so spürt man diese Leidenschaft in jedem Zentimeter Bronze.

Kunst braucht Öffentlichkeit – und Öffentlichkeit braucht Kunst

Dass Susanna so lange im Depot der Stadtwerke lag, zeigt uns, wie fragil das Gedächtnis einer Stadt sein kann. Die Martin-Mayer-Gesellschaft arbeitet daran, Kunstwerke wieder sichtbar zu machen. Dass auch Museen Werke „verlieren“ können, erschüttert. Ja: Viele Werke Martin Mayers sind bis heute verschollen. Ihr Auffinden, ihre Wiederentdeckung, ihre Rückkehr ins Stadtbild ist nicht nur ein kultureller Akt – sie ist ein demokratischer Akt. 

Denn Kunst gehört in den öffentlichen Raum. Sie muss provozieren dürfen, berühren, irritieren. Mayer selbst sagte: „Es schmeichelt mir, dass meine Statuen die Menschen heute noch in Wallung bringen können, auf welche Weise auch immer. […] Es ist immer ein Erfolg des Bildhauers, wenn seine ‚Kinder‘ im Gespräch bleiben – das ist der Beweis, dass sie noch am Leben sind.“ Ein Satz, der heute aktueller ist denn je.

Demokratie braucht Kunst – besonders in Zeiten großen Drucks

Wir leben in einer Zeit, in der sich unsere Gesellschaft spaltet. Nicht aus der Mitte heraus, sondern durch den Druck von rechts außen. Rechtsextreme Kräfte wollen nicht nur Minderheiten marginalisieren – sie wollen auch Kontrolle über Kunst, Sprache und Erinnerung. Wer nach Florida oder Ungarn blickt, sieht, wie schnell aus Worten Zensur wird. Donald Trump, der autoritäre Populist, kontrolliert Förderstrukturen für Kultur, kürzt Budgets, lässt Werke abhängen.

Auch in Deutschland ist das leider keine ferne Dystopie: Auch im Bayerischen Landtag stellt eine Fraktion Anträge zur „Überprüfung“ von Kulturförderung, fordert mit jeder Haushaltsberatung für Freie Kunst, Kreativwirtschaft und Film gar deren komplette, ersatzlose Mittel-Streichung. Die Autoritären dieser Welt wissen um die Menschen vereinende Kraft und Wirkmacht freier Kunst. Auch darum ließ Putin auf der besetzten Krim ein Opernhaus planen. Auch darum streben Extremisten und Trumpisten nach Kontrolle über Kunst.

Gerade jetzt braucht es darum starke, freie Künstlerinnen und Künstler wie Martin Mayer – und Menschen wie Sie alle, die den öffentlichen Raum gegen das Vergessen verteidigen.

Meine Kindheit und der Jakobspilger in Speyer

Ich komme aus der schönen Pfalz am Rhein. Als Kind habe ich oft zu Füßen des Jakobspilgers in Speyer gespielt. Eine meiner ersten Erinnerungen an die Bronzeskulptur ist, dass man an dem Pilgerstab gut hängen konnte. Diese Figur war für mich damals kein Denkmal, sondern eine Art stummer Gefährte. Ich erinnere mich, wie das Metall glatt und weich wirkte, kühl bisweilen, das Gesicht ernst – aber nie bedrohlich, sondern begreiflich im besten Wortsinne.

Mayer hat es geschafft, seinen Skulpturen ein Inneres zu geben, das fast mehr spricht als ihre äußere Form. Ein Belcanto  der Form – also das schöne Singen – in der Sprache der Bronze.

Die Olympia triumphans und das Recht auf Berührung

In München steht seine Olympia triumphans: eine Figur, so lebendig, dass man fast die Muskeln unter der Haut spürt. Ich kannte sie, lange bevor ich ihren Namen und den Namen Martin Mayers kannte. Sie lädt ein, berührt zu werden – ganz im wörtlichen Sinne. Ein demokratischer Skulpturenbegriff, zugänglich, menschlich und sehr präsent.

Auch Susanna ist keine distanzierte Figur. Sie steht heute hier, mitten unter uns – ein Denkmal, das nicht auf einen Sockel gehört, sondern in ein Bad, in den Alltag, in unsere Leben.

Das Vermächtnis bewahren – für uns alle

Die Martin-Mayer-Gesellschaft, die für Erhalt und Sichtbarkeit kämpft, hat ein wunderschönes Leitbild formuliert:

„Unser Vorhaben, das Vermächtnis eines einzelnen Künstlers zu bewahren, lässt sich angesichts des Zustands der Welt nur begründen mit der Hoffnung, die kleinen Lichter am Leuchten zu halten […].“

Dieses Licht leuchtet heute heller – durch Susanna, durch Ihre Anwesenheit, durch unser gemeinsames Erinnern. Martin Mayer wollte seinen Werken nichts hinzufügen – keine Erklärung, keine Worte. Darum will ich hier auch gar nicht mehr lange reden. Aber: Worte können Brücken schlagen. Zwischen Skulptur und Stadt. Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Zwischen uns allen.

Ich danke der Martin Mayer Gesellschaft für Ihr Engagement und diese wunderbare Enthüllungszeremonie, und ich danke Ihnen allen von Herzen, dass Sie heute hier sind, um mit Ihrer Anwesenheit die Würde der Kunst zu feiern. Denn: Susanna lebt – weil wir sie sehen, weil wir sie aufstellen, weil wir ihr Raum geben.

Vielen Dank.

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Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



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Antrag „Organisationsversagen in staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen nicht weiter hinnehmen: Governance verankern, Missbrauch verhindern“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich unterstützend dafür einzusetzen, dass sich staatliche Einrichtungen im Bereich der Kunst und Kultur – wie beispielsweise Museen, Sammlungen, Akademien, Kunsthochschulen, Theater, Mehrsparten- oder Opernhäuser –, wo noch nicht vorhanden, ein Governance-Konzept geben, das zukünftig Organisationsversagen verhindert und Schutz sowie Verantwortung systematisch verankert. Insbesondere sollen die Institutionen ermutigt werden, Handlungsfelder mit individuell auf ihr Haus zugeschnittenen Maßnahmenpaketen zu entwickeln, beispielsweise um künftig

  1. Verantwortung & Führungsrolle zu stärken, um Machtsymmetrien aktiv zu reflektieren, Nähe-Distanz-Verhältnisse zu thematisieren und verpflichtende Fortbildungen zu Fürsorgepflicht, Diskriminierung und Hierarchiemacht für Leitungs- und Lehr-, Ausbildungs- bzw. Anleitungspersonal einzuführen,
  2. vertrauensvolle Beschwerdewege auszubauen, um anonymisierte, niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten für alle Statusgruppen einzuführen – zusätzlich zu gesetzlichen Vorgaben – und transparente Verfahren zum Umgang mit Beschwerden zu gewährleisten,
  3. transparente interne Kommunikation zu fördern, um Beratungs- und Beschwerdestrukturen sichtbar und mehrsprachig zu kommunizieren, insbesondere im Rahmen des Onboardings oder bei Beteiligungsprozessen,
  4. Kinder- und Jugendschutz abzusichern, um Strukturen zur besonderen Absicherung von minderjährigen Beteiligten, beispielsweise in der Peer-to-Peer Vermittlung, im Ehrenamt oder in künstlerischer oder auszubildender Funktion zu schaffen, inklusive elternbasierter Kooperation, pädagogischer Fortbildungen des mit Kindern und Jugendlichen betrauten Personals und klar geregelter Verantwortlichkeiten,
  5. strukturelle Prävention zu etablieren, um Richtlinien wie Hausordnungen, Leitfäden oder Exkursionsvorgaben zu schaffen oder zu überarbeiten und ein institutionelles Forum für Diversität, Prävention und Entwicklung zu schaffen,
  6. verbindliche Kodizes & Evaluation zu verankern, um Code of Conducts, pädagogische Konzepte und ethische Leitlinien regelmäßig mit allen Statusgruppen zu evaluieren, weiterzuentwickeln, zu überarbeiten und abzustimmen.

Dabei sollen jegliche Governance-Konzepte mit den Beteiligten aller Ebenen eines Hauses gemeinsam erarbeitet werden.

Begründung:

Am 2. April 2025 berichtete Staatsminister Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst außerhalb der Tagesordnung von „Organisationsversagen“ in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS). Kulturelle Institutionen sind Herzstücke unserer Gesellschaft – sie sollen Räume der Freiheit, Vielfalt und künstlerischen Exzellenz sein. Doch genau dort, wo Vertrauen, Talent und Macht zusammenkommen, entsteht auch ein besonders sensibles Geflecht aus Abhängigkeiten. Aktuelle Vorfälle – auch aus jüngster Vergangenheit – zeigen, dass strukturelle Missstände in Bayerns Kunst- und Kultureinrichtungen real sind und nicht länger ignoriert werden dürfen.

An der Hochschule für Musik und Theater München haben zwei Fälle gravierende Lücken im Umgang mit Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt offengelegt. Am Haus
der Kunst sorgte die Nähe zur Scientology-Szene über Jahre für Verunsicherung und Vertrauensverlust. Und laut einer aktuellen Deutschlandfunk-Recherche gibt es allein
in den BStGS „mindestens 19 Vorwürfe“, die von sexueller Belästigung Minderjähriger über Missbrauch von Videoanlagen zur illegalen Verhaltenskontrolle, Mobbing und Diskriminierung bis zu massiver Führungsschwäche reichen.

Diese Fälle sind keine Einzelfälle. Sie zeigen ein systemisches Problem. Oft fehlt es an klaren Regeln, an Ombudsstellen, an wirksamer Prävention, an transparenter Kommunikation und an einem echten Schutz für Betroffene.
Ein Governance-Konzept schafft die strukturelle Basis für genau das: Es macht Verantwortung sichtbar, enttabuisiert Macht, schützt Mitarbeitende auf allen Ebenen und fördert eine offene, faire und integre Kultur des Miteinanders in den staatlichen Häusern – etwas, das keine Sonntagsrede implementieren kann. Gerade in Institutionen, die mit öffentlichem Geld arbeiten, ist das kein „Kann“, sondern ein „Muss“ – auch in Bayern.

Kunst braucht Räume, in denen Freiheit kein Risiko bedeutet. Wir brauchen klare Kante – für Vertrauen, Transparenz und Verantwortung in Bayerns staatlicher Kultur.

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Kleine Anfrage – AzP „Vorwürfe gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“

Vor dem Hintergrund häufigen und wiederholten Organisationsversagens im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) (Fälle wie Bose, Mauser, vergangene Fälle im Haus der Kunst) sowie der aktuell laut mehrfacher Berichte des Deutschlandfunks im Raum stehenden Vorfälle an den Häusern der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) wie sexueller Übergriffe auch auf Minderjährige, Bespitzelung, Videoüberwachung von Mitarbeiterverhalten, Missachtung von Sicherheitsroutinen, fehlender Ombudsstellen und nicht vorhandener Schulungen zu Sicherheit auch weiblicher und minderjähriger Personen, fragt mein Kollege Toni Schuberl die Staatsregierung,


seit welchem länger zurückliegenden Zeitpunkt es dem Ministerium bekannt ist, dass, wie dem Deutschlandfunk vorliegende Unterlagen nahelegen, es Vorwürfe zu oben
genannten Vorfällen in den BStGS gibt, was das Ministerium seither unternommen hat, um die Missstände aufzuklären, wie die Staatsregierung, in Zukunft häufiges und wiederholtes Organisationsversagen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verhindern plant?

Hier geht’s zur Antwort:

Arrtikel_Presse_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Bayerischer Raubkunst-Skandal, Teil II – Presse-Update

Wer dachte, dass sich die Missstände hinsichtlich NS-Raubkunst und Restitution in Bayern bald in Luft auflösen würden, musste feststellen: Dem ist bei weitem nicht so. Kunstminister Markus Blume versucht weiterhin Verantwortung abzuschieben und hat den bisherigen Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Bernhard Maaz dazu gebracht, seinen Posten zu räumen. Das fortlaufende Mauern hinsichtlich der Rückgabe von NS-Raubkunst wird mittlerweile überlagert von neuen schwerwiegenden Vorwürfen, über die der Staatsminister, nach drei Jahren im Amt, hätte informiert sein müssen.

Ob es bei den angekündigten Strukturveränderungen rund um die Staatsgemäldesammlungen bzw. das eingefädelte Aus für Maaz nur um ein Bauernopfer geht oder um echte Verbesserungen, das werden wir Grüne genau beobachten.

Nach der Übersicht von Presseartikeln von Anfang März folgt hier ein Update mit einer Auswahl an Artikeln. Das schreibt die Presse:

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Kleine Anfrage – AzP „Sanierung der Sammlung Goetz“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?

Hier geht’s zur Antwort:

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Dringlichkeitsantrag „Weg frei für faire und gerechte Lösungen: klare gesetzliche Regelung für Restitutionen auch in Bayerns Haushaltsrecht schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen mit dem Bayerischen Haushaltsrecht und der Bayerischen Verfassung konformen Gesetzesentwurf zur Restitution von NS-Raubgut vorzulegen. Dabei gilt es, die folgenden drei Punkte rechtlich abzusichern:

  1. Restitutionen, die im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ aufgrund der historischen Verantwortung der Bundesrepublik und des Landes Bayern angezeigt sind, selbst wenn es – wie aufgrund der verstrichenen Zeit unvermeidbar – Lücken in der Provenienz der Werke gibt, sofern eine Empfehlung zur Restitution von einschlägigen Fachleuten aus der Provenienzforschung, jedoch keine juristische Empfehlung vorliegt.
  2. Restitution auf Basis eines Schiedsspruchs der neuen, zukünftig ihre Arbeit aufnehmenden Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, jedoch ohne die vom Staatsminister vorgesehene Möglichkeit, den Erlös zwischen der verwahrenden Stelle und der Anspruchsstelle aufzuteilen, falls das Kulturgut veräußert wird.
  3. Die aus den Restitutionen folgenden Verringerungen des Grundstockvermögens.

Begründung:

Nach Art. 81 Satz 1 der Bayerischen Verfassung ist eine Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, welche eine Verringerung des Grundstockvermögens bedeutet, nur aufgrund eines Gesetzes möglich.

Daher wurde in Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2021 eine Formulierung aufgenommen, die das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst „ermächtigt, das Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen.“

Bisher fand dieser Artikel aber nur Anwendung, wenn es die juristische Empfehlung der Zentralen Dienste zur Restitution etwaiger Streitfälle oder eine Empfehlung der Kommission NS-Raubkunst, deren Anrufung die Staatsregierung in einigen Fällen allerdings wiederholt auch entgegen dem Wunsch der anspruchstellenden Familien blockierte, gab.

Im Vordergrund stand in Bayern bisher allein die formaljuristische Beurteilung, nicht aber die Expertise der Fachleute der Provenienzforschung. Im Sinne der historischen Verantwortung des Freistaates, insbesondere gegenüber Jüdinnen und Juden mit familiärer NS-Verfolgungsgeschichte, ist hier ein schneller Paradigmenwechsel nötig. Die durch Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigte Einrichtung eines Runden Tisches „Historische Verantwortung“ verkennt das Vorhandensein bestehender Strukturen, die man umgehend nutzen könnte, wie die Beratende Kommission NS-Raubkunst und die Expertise der Provenienzforschung in Bayern. Die Schaffung neuer, weiterer Gremien wird aktuell zum Teil seit Jahren und Jahrzehnten im Raum stehende Verfahren weiter verzögern.

Für Bayern ist eine breitere, landesgesetzliche Grundlage nötig, um Restitutionen auf Basis internationaler Vereinbarungen, wie den Washingtoner Prinzipien, zu denen der Freistaat sich seit Jahren bekennt, auch in Bayern verfassungskonform zu ermöglichen, ohne beispielsweise durch Teilung von Verkaufserlösen das einst geraubte Eigentum der betroffenen Familien erneut zu schmälern, oder Hinterbliebene von NS-Opfern erneut zur Abgabe ihres Kulturguts, z. B. durch Verkauf, zu drängen. Es muss klar sein: Die Personen, die heute begründete Ansprüche stellen, entscheiden im Falle einer Restitution selbst und frei über den Besitz, der ihren meist jüdischen Familien von den Nazis geraubt wurde.

Der Vorschlag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 4. Dezember 2024, der eine neue Rechtsgrundlage fordert, um den Verkauf von Kulturgütern und die Teilung des Erlöses zwischen den Stellen, die das Kulturgut verwahren – also letztlich des Freistaates – und den anspruchstellenden Familien zu regeln, wird den internationalen Vereinbarungen in keiner Weise gerecht und ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine lückenlose Beweiskette lässt sich in vielen Fällen auch aufgrund der jahrelangen Verzögerungstaktik des Freistaates heute selten herstellen und es ist ein perfides Anliegen, den Nachkommen wegen der Versäumnisse des Freistaates nur einen Teil ihres rechtmäßigen Eigentums zurückzugeben.

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Kleine Anfrage – AzP „Kooperation der Museumsagentur mit der Taskforce NS-Raubkunst“

Ich frage die Staatsregierung, wie wird die Museumsagentur, die laut Pressemeldung vom 13.11.20241 zum ersten Quartal 2025 die Arbeit aufnehmen sollte, in Kooperation mit der Landesstelle für nichtstaatliche Museen die flächendeckende Versorgung mit Kultur auch mit nichtstaatlichen Museen voranbringen, welche Aufgaben wird die Museumsagentur bzgl. NS-Raubgut haben (beispielsweise Kooperation mit der am
25.02.2025 angekündigten „Task-force“2 NS-Raubkunst oder Übernahme der Funktion der juristischen Bewertung der Ergebnisse von Provenienzforschung aus Sicht der Staatsregierung oder Kooperation mit dem Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern (FPB) – bitte alle geplanten zukünftigen Aufgaben der Museumsagentur im Feld NS-Raubgut angeben), in welcher Form wird die Expertise des seit 2015 tätigen FPB und das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit in die Bemühungen nach „mehr Tempo, maximale Transparenz und die Anpassung der Provenienzforschung in den Staatsgemäldesammlungen an die gängigen Standards“3 mit einfließen?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12841/.html
2 https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/7230/mehr-transparenz-und-tempo-bei-provenienzforschung-und-restitution-statement-des-staatsministers-fuer-wissenschaft-und-kunst-markus-blume-mdl.html
3 Rede des Staatsministers Markus Blume am 27.02.2025 sowie Pressemitteilung vom 25.02.2025

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Pressemitteilung: NS-Raubgut: Staatsregierung mauert monatelang – Antworten erst nach öffentlichem Druck

Trotz Interventionen bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsminister Markus Blume und trotz umfangreicher parlamentarischer Fragerechte erhielt die Abgeordnete Sanne Kurz Antworten erst nach Versand eines offenen Briefes am gestrigen Mittwoch – rund drei Monate nach Einreichung einer Schriftlichen Anfrage zur Rolle Bayerns bei der Restitution von NS-Raubkunst.

Sanne Kurz kommentiert: “Die monatelange Verzögerung war kein Zufall – die Antworten lagen offenbar längst bereit, wurden aber bewusst zurückgehalten. Dass es erst Briefe an Ministerpräsident Söder und Staatsminister Blume sowie öffentlichen Druck brauchte, um einfachste parlamentarische Rechte durchzusetzen, ist skandalös. Eine Regierung muss ihre Arbeit auch ohne Zwang erledigen, insbesondere bei solch sensiblen Dingen wie der Aufklärung des Verbleibs jüdischen Eigentums”

Mit Blick auf die Antwort selbst bewertet Sanne Kurz das gemischte Bild, welches sich aus den Anfragen ergibt: „Bis zu den Enthüllungen der SZ wurden unsere grünen Anfragen zu NS-Raubgut stets mit Textbausteinen beantwortet, unsere Anträge zur Verbesserung der Strukturen im Freistaat zum Umgang mit NS-Raubkunst, insbesondere aus jüdischem Besitz, immer abgelehnt. Dass Markus Söder das Thema entzogenes jüdisches Vermögen zur Chefsache macht, hatte ich nicht erwartet. Dass sich aber nun in den Antworten auch zeigt, dass tatsächlich ein wenig Bewegung in die Sache kommt, sehe ich als Erfolg unserer langjährigen grünen Arbeit zum Thema. Die Antworten zeigen aber auch klar, dass Minister Blume die klare Einschätzung “ja, das ist NS-Raubgut” seiner eigenen Fachleute in der Staatsgemäldesammlung missachtet hat. Er folgte lieber dem juristischen Rat – und entschied gegen Restitutionen, in etlichen Fällen sogar gegen die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut, die es ja seit Jahrzehnten in der BRD für genau solche Fälle gab und gibt.”

NS-Raubkunst: Best Practices

Was sind die Best Practices für die Washington Principles?

Zum 25-jährigen Jubiläum der Washington Principles wurden im Jahre 2024 sogenannte Best Practices entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Die Best Practices sind rechtlich nicht bindend, aber von großer moralischer Bedeutung und wurden unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechtssysteme formuliert, so dass jedes Land sie gemäß seinen eigenen Gesetzen anwendet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Best Practices die Washington Principles nicht erweitern – sie sind laut Bundesregierung vielmehr Empfehlungen, die die in 25 Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien seit 1998 zusammenfassen.1

Die Best Practices in originaler englischer Fassung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.


  1. vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/10886 –, Drucksache 20/11072, 12.04.2024. https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011072.pdf ↩︎

NS-Raubkunst: Handreichung

Was ist die Handreichung zu den Washington Principles?

Mit der „Gemeinsamen Erklärung“ von Dezember 1999 verpflichteten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung und ihrer Prinzipien. Die Handreichung dient als nicht-verbindliche Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung. Sie richtet sich vor allem an Verantwortliche in öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen sowie an Provenienzforscher und Provenienzforscherinnen. Darüber hinaus bietet sie auch Interessierten einen umfassenden Überblick über die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs und weiterführende Informationen zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien.

Die 2019 neugefasste Handreichung soll insbesondere Hintergrundwissen über die politischen Aspekte der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs vermitteln, die Wichtigkeit des Themas darstellen und diejenigen, die sich bisher weniger mit dem Thema befasst haben, an die Themen Raubkunst, Provenienz und Restitution heranführen.

Die gesamte Handreichung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.

NS-Raubkunst: Washington Conference Principles

Was sind die Washington Conference und ihre Principles?

Im Dezember 1998 wurde auf der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“ die „Washingtoner Erklärung“ verabschiedet. An der Konferenz nahmen 44 Staaten, zwölf nichtstaatliche Organisationen, darunter insbesondere jüdische Opferverbände, sowie der Vatikan teil. Die Erklärung bestand aus elf Leitsätzen, in denen sich die Unterzeichner verpflichteten, Kunstwerke, die während der NS-Zeit beschlagnahmt wurden, zu identifizieren und die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden. Zwar sind die Washington Principles rechtlich nicht bindend – jedoch eine ethisch und moralisch verpflichtende Übereinkunft, faire und gerechte Lösungen für NS-Raubkunst zu finden.

Die Washington Principles in deutscher Version finden Sie hier.
Und hier können Sie die Washington Principles im englischsprachigen Original nachlesen.

Handreichung

Neben den Washington Principles existiert auch noch die sogenannte Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999. Mehr zur Handreichung – der Orientierungshilfe zur Umsetzung der Principles – finden Sie hier.

Best Practices

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Washingtoner Prinzipien wurden zudem sogenannte „Best Practices“ entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Mehr zu den Best Practices erfahren Sie hier.

Raubkunst_Süddeutsche Zeitung_Restitution_Sanne Kurz_Grüne Fraktion_Landtag_Bayern

Bayerischer Raubkunst-Skandal – das schreibt die Presse

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllt hat, täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von zumeist Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden. An die 200 Werke in Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind laut Presseberichten gesichert als Raubkunst eingestuft – dennoch gab es von Seiten der Staatsregierung bisher keinerlei ernstzunehmenden Versuche, diese Werke den Erbinnen und Erben der rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer zurückzugeben.

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zu den Washingtoner Prinzipien, die das Regelwerk für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Raubgut sind, bekannt – die derzeitigen Handlungen der Staatsregierung und des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, stehen jedoch entgegen den Prinzipien.

Hier ein Überblick über die Presseartikel mit Informationen zum Raubkunst-Skandal in Bayern:

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Dringlichkeitsantrag „Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Rückgabe von NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, in die Wege zu leiten. Dazu werden sofort alle Punkte der Washingtoner Prinzipien umgesetzt:

  1. Die Staatsregierung kommt umgehend ihrer Verantwortung nach, macht die Nachkommen der NS-verfolgten ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig und nimmt mit diesen Kontakt auf, um zügig zu “faire und gerechte Lösungen” für die geraubten Kunstwerke im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden,
  2. Unverzügliche Einwilligung zur Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz in allen bereits laufenden Fällen, damit bis zur Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubkunst keine weitere Verzögerung der Rückgabe entsteht.

Begründung:

Nach einer Recherche der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Donnerstag, 20. Februar 20251, verfügen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 2020 über eine interne Liste, auf der über 200 Kunstwerke eindeutig als NS-Raubkunst klassifiziert und weitere 800 als Raubkunstverdachtsfälle gekennzeichnet sind. Die Veröffentlichungen der SZ belegen, dass die CSU-FW-Staatsregierung Informationen zurückgehalten und damit die Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden, wissentlich getäuscht und belogen hat. Hinweise mehrerer Opfer- und Hinterbliebenen-Anwälte weisen ebenso wie Aussagen der Commission for Looted Art in Europe darauf hin, dass diese Vorgänge dem Ministerium seit zum Teil deutlich mehr als zehn Jahren bekannt sind.

Es ist nicht nur die moralische Verpflichtung der Staatsregierung, die Vorkommnisse aufzuarbeiten und die Restitution strittiger Werke sofort einzuleiten. Die Söder-Regierung hat sich laut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz verpflichtet, alle Informationen zu Werken mit fragwürdiger Provenienz unverzüglich offenzulegen, Nachfahren proaktiv ausfindig zu machen sowie “faire und gerechte Lösungen” für eine Rückgabe zu finden.
Die Veröffentlichungen der SZ stellen diese Selbstverpflichtung als Lüge dar. Der Minister selbst betonte am Dienstag, 25.02.25 “Wir stehen als Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt zu unserer historischen Verantwortung, der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und den Washingtoner Prinzipien.”2 Dabei muss es auch um Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzog enen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz gehen. Dies verpflichtet den Freistaat,

1. aktiv auch unabhängige Restitutionsforschung zu betreiben,

2. Ergebnisse und Zwischenergebnisse stets umgehend zu veröffentlichen, sobald die Provenienz eines Kunstwerks nicht zweifelsfrei geklärt ist, und

3. die Erbinnen und Erben der beraubten Personen zu ermitteln, um eine “faire und gerechte Lösung” herbeizuführen.

Auch die Punkte 2. und 3 müssen von der Söder-Regierung nun unverzüglich angegangen werden.
Der Versuch der Staatsregierung, die Verantwortung für Versagen und Vertuschung auf die Direktion der Staatsgemäldesammlungen abzuwälzen, ist untragbar. Die Direktion ist vom Ministerium lediglich beauftragt, Restitutionsforschung zu betreiben – die endgültige Bewertung obliegt jedoch dem Ministerium. Es ist genau diese Bewertung, die fehlt. Auch dort, wo die Generaldirektion die Restitution empfohlen hat, ist nichts passiert. Daher liegt es auch in der Verantwortung von Kunstminister Blume, für Transparenz und Gerechtigkeit zu sorgen und die Veröffentlichung sowie die Restitutionsmaßnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Die Opfer-Familien und Hinterbliebenen tragen über Generationen das Leid ihrer Vorfahren im Herzen. Viele sind hochbetagt und wissen nicht, ob sie den Tag noch erleben, an dem sich Bayern in Fragen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, bewegt. Es ist an uns, hier und heute zu handeln und Handeln einzufordern. Weiteres Zögern oder der Verweis auf mögliche zukünftige Verfahren ist in dieser Situation nicht akzeptabel.


1 Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, 20. Februar 2025 – Titelseite
2 Pressemitteilung „Mehr Transparenz und Tempo bei Provenienzforschung und Restitution“ des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft und Kunst am Montag, 25.Januar 2025

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Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Transparenz und Digitalisierung in der Provenienzforschung vorantreiben“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Aufklärung von Herkünften zu verstärken und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Staatliche Förderungen zur Provenienzforschung sollen nur gewährt werden, wenn Ergebnisse und auch die Zwischenstände des jeweiligen Forschungsvorhabens regelmäßig veröffentlicht und an Lost Art gemeldet werden. Die staatlich geförderte Forschung muss bestehende Kenntnislücken aufzeigen. Zudem sollen alle in staatlicher oder staatlich geförderter Provenienzforschung gewonnenen Informationen, einschließlich identifizierter Kunstwerke und erzielter Restitutionen, digital und zentral veröffentlicht werden.
  2. Bei der Eintragung in die Lost-Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die „Dealer Records“ digitalisiert und veröffentlicht werden.
  3. Bayerische Institutionen mit Publikumsverkehr sind aufzufordern, Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung über die Provenienz der jeweiligen Werke zu informieren.
  4. Öffentliche und private Sammlungen sollten aufgefordert werden, ihre Bestände lückenlos digitalisiert zu veröffentlichen.

Begründung:

Im März 2024 wurde im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“, einer klaren internationalen Vereinbarung zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hinter dem auch Bayern und die Bundesrepublik stehen, voranzutreiben. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wurde mit Beschluss vom 9. Oktober in die Wege geleitet. Diesen Beschlüssen müssen nun Taten folgen. Kultur ist Ländersache. Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht, wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem eigenen Wirkungskreis zur Klärung von Besitzverhältnissen und Restitution – späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und ihre Familien – zu ergreifen.

Um Restitutionsansprüche geltend zu machen, müssen die Nachkommen der Betroffenen im ersten Schritt die derzeitigen Kunst- und Kulturgut Bewahrenden der entzogenen Kulturgüter ausfindig machen. Dabei ist es unerlässlich, dass Details zu fraglichen Kunstwerken öffentlich und online zugänglich sind, auch tiefergehende wissenschaftliche Recherchen müssen für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein – vor allem, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Oft wissen internationale Stellen wie Lost Art aber nicht mal, dass Forschungen stattfanden, obwohl hier auch in Bayern viele Steuermittel verausgabt werden. Es liegt in der Verantwortung der Staatsregierung, die Digitalisierung der eigenen Sammlungsbestände inklusive vertiefter Daten wie der
„Dealer Records“ und vor allem die umfassende Veröffentlichung in der Lost Art-Datenbank zu ermöglichen und alle vorhandenen Informationen zu fragwürdigen Objekten zu veröffentlichen.
Die Restitution von Kunstwerken, die ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein essenzieller Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland. Heutzutage sehen wir eine zunehmende Normalisierung von Antisemitismus und antisemitischen Erzählungen, auch nehmen Anfeindungen und Bedrohungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland und auch in Bayern zu. Um dieser gefährlichen Entwicklung glaubwürdig und effektiv entgegenzutreten, ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent anzuerkennen, aufzuarbeiten und diesen Diskurs auch in die Gesellschaft zu tragen. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Staatsregierung kann mit konsequentem Handeln dazu beitragen, Unrecht in Zukunft zu verhindern.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung III – Zuständigkeit des Schiedsgerichts“

Ich frage die Staatsregierung:

Ich frage die Staatsregierung, ob das in Frankfurt ansässige Schiedsgericht nach Kenntnis der Staatsregierung zur Klärung strittiger NS-Raubgut Fälle auch für solche Fälle zuständig sein wird, in denen Kulturgut nicht direkt von öffentlichen Stellen der NS-Diktatur geraubt wurde, sondern im Verdacht steht, nach 1938 unter Zwang – auch wirtschaftlichen Zwang – respektive in einer Notlage im Exil abgegeben oder veräußert worden zu sein, selbst wenn die Verkäufe im Ausland nach einer Flucht stattgefunden haben, falls Maßnahmen und Abläufe des Schiedsgerichts heute noch nicht definiert sind, wann werden Nachfahren von Kunsthändlerinnen und Kunsthändlern Klarheit erlangen über die Zuständigkeit und Verfahrensweise des Gerichts, insbesondere in Bezug auf Verkäufe, die unter Not im Ausland stattgefunden haben, wie bewertet die Staatsregierung die Kritik von Opferverbänden, insbesondere die verfolgter jüdischer Kunsthändler, nach der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit mit schlechteren Restitutionsaussichten rechnen zu müssen?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung II – Stehendes Angebot“

Meine Kollegin Julia Post fragt die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung mit Blick auf die zukünftig einseitig mögliche Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände in Bayern dabei unterstützen zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die in kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen -, gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen, Bezirke und/oder gemeinnützige freie bzw. öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Stiftungen etc. geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse u.a. auf Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen etc. zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung I – Werden Zwischenergebnisse auf LostArt gemeldet?“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Wurden bisher Zwischenergebnisse zur Klärung von Werken mit unbekannter Provenienz auf LostArt veröffentlicht (wenn ja bitte die konkreten Werke benennen, wenn nein, bitte begründen warum Zwischenergebnisse nicht öffentlich zugänglich gemacht werden), bei welchen Werken beziehungsweise bei welchen Bemühungen der Provenienzforschung erfolgte bislang keine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen und welche Vorgaben existieren für die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen (Bitte mit Angabe, ob es Werke gibt, bei denen die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen bereits verpflichtend ist)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Sachstand Kunst am Bau“

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) monierte in einem Bericht im November 2019 zu „Kunst am Bau“ umfassende „Vernachlässigungen“. Allein in den Jahren von 2010 bis 2016, so rechnete der ORH vor, habe man 6,2 Mio. Euro für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Bayern aufgewendet. Ob allerdings „die Kunst am Bau ordnungsgemäß erhalten und in einem würdigen Umfeld präsentiert wird, ist weitestgehend dem Zufall überlassen“, heißt es im 60-seitigen Bericht. In seinem Fazit sprach der ORH von „mangelnder Wertschätzung“, die den Kunstwerken entgegengebracht wird. Um die Missstände zu beheben, gab er eine Reihe von Empfehlungen. Die Grünen forderten daraufhin in einem Antrag (Drs. 18/5749) die Staatsregierung auf, sie „zeitnah umzusetzen“. Die Staatsregierung gelobte im Bericht zum Antrag Besserung, u. a. kündigte sie die Erfassung bisher nicht inventarisierter Kunstwerke an und die Unterstützung beim Aufbau eines virtuellen Museums. Seither ist allerdings wenig passiert. In der Diskussion im Ausschuss im Juni 2023 und in den Berichten zu zwei Anträgen (Drs. 18/17682 und 18/17683) der Freien Wähler musste die Staatsregierung einräumen, dass sie weder um die Gesamtzahl der Kunstwerke weiß noch sich in der Lage sieht, die Daten der erfassten Objekte für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Ähnlich beim Thema virtuelles Museum. Selbst für die Erstellung eines Konzepts reichen angeblich die Kapazitäten nicht. Bezeichnend, dass die „Bayerische Staatszeitung“ über die Bemühungen der Staatsregierung in der Ausschusssitzung titelte: „Erstaunliche Ahnungslosigkeit“. Dass es auch anders und besser geht, zeigt die Landeshauptstadt München mit dem Kunst-am-Bau-Programm QUIVID.

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
1.1 Wie viele Kunstwerke sind aktuell in der Fachdatenbank Hochbau (FDH) erfasst?

Aktuell sind in 1 060 Datensätzen der Fachdatenbank Hochbau (FDH) auch Angaben zu Kunstwerken enthalten, teilweise zu mehreren Kunstwerken.

1.2 Wie viele Kunstwerke wurden in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) nacherfasst und inventarisiert?
1.3 Wie viele der nacherfassten Kunstwerke wurden vor 2013 fertiggestellt?

Die Fragen 1.2 und 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Inventarisierung der Kunstwerke ist Aufgabe der für die Bauten und deren Unterhalt und Betrieb zuständigen Ressorts. Die FDH ist eine Unterstützung bei der baufachlichen Betreuung der staatlichen Liegenschaften und erfasst Kunst am Bau, soweit es zur baufachlichen Betreuung notwendig ist. Als Bestandsdatenbank spiegelt sie den Datenstand zum Zeitpunkt eines Abrufes der Daten wider. Eine Aussage, ob Datensätze in einem bestimmten Zeitraum erfasst wurden, ist nicht möglich. In der FDH sind derzeit 937 Datensätze mit Angaben zu Kunstwerken mit einem Realisierungszeitpunkt vor 2013 enthalten. Diese Datensätze enthalten teilweise Angaben zu mehreren Kunstwerken.

2.1 Wie viele Stunden pro Woche stehen den zuständigen Stellen im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), den staatlichen Bauämtern und den jeweiligen Ressorts für die (Nach-)Erfassung
und Inventarisierung der Kunst-am-Bau-Objekte zur Verfügung (bitte mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten)?

Die Erfassung wie die Nacherfassung der Kunstwerke wird im Rahmen der Ressourcen sukzessive und dezentral bei den beteiligten Behörden fortgeführt. Eine Ermittlung der dafür eingebrachten wöchentlichen Stunden ist nicht darstellbar.

2.2 Wie viele Kunstwerke sind schätzungsweise bisher noch nicht erfasst und inventarisiert worden?

Daten zu nichterfassten und nichtinventarisierten Kunstwerken liegen nicht vor.

2.3 Wie viele der erfassten Objekte erfüllen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Internet?

Die bislang vorhandenen Datensätze dienen bestimmungsgemäß der Betreuung der Liegenschaften und sind daher grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung geeignet.

3.1 Warum werden die Kunstwerke, bei denen alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind, nicht umgehend online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
3.2 Wären bereits existierende digitale Plattformen wie QUIVID, das Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, auch für den Freistaat Bayern eine mögliche Lösung?
3.3 Gibt es Pläne, mit der Stadt München oder mit anderen Bundesländern mit existierenden digitalen Plattformen Gespräche über eine Übenahme solcher Modelle zu führen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es sind keine Kunstwerke oder Plattformen bekannt, bei denen überprüft und festgestellt wurde, dass alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind.

4.1 Liegt die mit 50.000 Euro geförderte Studie zur Konzeptentwicklung eines „Virtuellen Museums KUNST am BAU“ inzwischen vor?
4.2 Falls die Studie vorliegt, was sind die wesentlichen Ergebnisse?
4.3 Welche der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zum Umgang mit Kunst am Bau soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) eine Studie erstellt werden. Diese liegt noch nicht vor.

5.1 In welcher Form unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Planung und den Aufbau eines virtuellen Museums?

Die Inhalte der in Zusammenarbeit mit dem BBK zu erstellenden Studie sind zunächst abzuwarten.

5.2 Wie viele Wettbewerbe zu „Kunst am Bau“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
6.2 Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für „Kunst am Bau“ in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
6.3 Welche Summe wurde in diesem Zeitraum für Honorare an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler ausgegeben?

Die Fragen 5.2, 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine zentrale Erfassung aller Wettbewerbe zur Kunst am Bau sowie der Ausgaben für Kunst am Bau und der Honorare beteiligter Künstlerinnen und Künstler findet nicht statt. Exemplarisch können die folgenden Wettbewerbe zur Kunst am Bau in den Jahren von 2019 bis 2024 genannt werden. Die angegebenen Summen stellen jeweils die Gesamtsumme für die Honorierung künstlerischer Leistungen sowie die Erstellung des Kunstwerkes dar (teilweise gerundet).

JahrObjekt KunstwettbewerbBudget rd.
2019 Flussmeisterstelle Deggendorf 130.000 €
2019 Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Neubau Zentrum für naturwissenschaftliche Grundlagen Freising 180000 €
2019  Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, 2. Bauabschnitt 110.000 €
2019 Landesfinanzschule Ansbach 200.000 €
2020 NAWAREUM Straubing 100.000 €
2020 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, Neubau Mensa 45.000 €
2020 LMU Klinikum München, Neubau Innenstadtklinikum 127.000 €
2020 LMU Klinikum München, Umbau und Sanierung des Mutterhauses 97.000 €
2020  JVA München, Krankenabteilung 130.000 €
2020 / 2021  Bayerische Bereitschaftspolizei Nürnberg, Unterkunft 110.000 €
2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Neubau OPZ Nord 140.000 €
2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Forschungsbau TranslaTUM 160.000 €
2021 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 63.000 €
2021 JVA Kaisheim, Neubau Versorgungszentrum und Sporthalle 120.000 €
2021 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Forschungsneubau des Erlangen Centre für Astroparticle Physiks (ECAP)75.000 €
2021 Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, Neubau Verwaltung 130.000 €
2021 Klinikum der Universität Regensburg, Forschungsneubau D4 80.000 €
2021 Klinikum der Universität Regensburg, Ausweichgebäude B5120.000 €
2021 / 2022  Finanzamt Donauwörth 114.000 €
2022 Universität Bayreuth, Forschungsgebäude TAO 300.000 €
2022 Universität Augsburg, Lehrgebäude der medizinischen Fakultät (LGB) 182.000 €
2022 Universität Augsburg, Institut für theoretische Medizin (ITM) 280.000 €
2023 JVA Niederschönenfeld 140.000 €
2022 Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Würzburg 100.000 €
2023 LMU München, Institut für Chemische Epigenetik (ICEM) 140.000 €
2023/2024  Polizeiinspektion Eggenfelden 55.000 €
2024 Haus der Bayerischen Geschichte Regensburg 350.000 €
2024 Staatsarchiv Kitzingen, Neubau 366.000 €
2024 Hauptstaatsarchiv München, Neubau Speichermagazin 100.000 €
2024 Amtsgericht Kaufbeuren 110.000 €
2024 LMU München, Neubauten ICON/DIAG 200.000 €
2024 Technische Hochschule Ingolstadt  k. A.
2024 Technische Hochschule Nürnberg, Informationszentrum 250.000 €
2024 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Neubau zweier Hörsaalgebäude, FAU Südgelände 120.000 €
2024 Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Rudolf-Virchow-Zentrum u. Institut für Molekulare Infektionsbiologie 300.000 €
2024 / 2025  Grünes Zentrum Landshut 100.000 €
2024 / 2025  Polizeiinspektion Kaufbeuren 180.000 €

5.3 Bei welchen dieser Verfahren wurden die Empfehlungen des ORH, des BBK und des Leitfadens „Kunst am Bau“ berücksichtigt?

Die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs werden in den Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau grundsätzlich berücksichtigt. Die Verfahren werden im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundes durchgeführt. Empfehlungen des BBK fließen in die jeweiligen Verfahren ein, sofern der BBK eingebunden ist.

6.1 Welche ausgewählten Projekte aus den letzten fünf Jahren fielen in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie z. B. prozesshafte oder performative Kunst?

Es sind keine Projekte zur Kunst am Bau aus den letzten fünf Jahren bekannt, die in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie beispielsweise der prozesshaften oder performativen Kunst, fallen.

7.1 Wie häufig finden in der Regel Begehungen der Liegenschaften statt, um den Zustand der Kunstwerke zu überprüfen?

Die Durchführung von Begehungen staatlicher Liegenschaften zur Feststellung des Bauunterhalts richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern, Abschnitt C 1.1. Sonderregelungen für Kunstwerke bestehen hierbei nicht.

7.2 In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren stillgelegte, beschädigte oder funktionsuntüchtige Kunstwerke wieder instandgesetzt?
7.3 Welche der vom ORH im Bericht exemplarisch mit Foto gezeigten Kunstwerke wurden seitdem wieder instandgesetzt?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird nicht zentral erfasst, welche stillgelegten, beschädigten oder funktionsuntüchtigen Kunstwerke instandgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Instandsetzung von Kunstwerken im Rahmen des Bauunterhalts aus den zur Verfügung stehendenMitteln der Ressorts.

8.1 Sind Fortbildungen zu „Kunst am Bau“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Referendare der Staatlichen Bauämter verpflichtend?
8.2 Wie häufig werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten?

Die Fragen 8.1 und 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Fortbildungen zu Kunst am Bau sind Teil der Ausbildung und gehören zum allgemeinen Regelwerk der Bauverwaltung. Nach Möglichkeit ist die Mitarbeit der Referendarinnen und Referendare an der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs „Kunst am Bau“ vorgesehen. Weiteres erfolgt anlassbezogen.

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Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

Antwort der Staatsregierung:

1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

3. Bayerischer Kunstpreis
3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

4. Kulturbus
4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

5. Pilotversuch Digitalisierung
5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

6. Service- und Kompetenzzentrum
6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

7. Kulturtourismusinitiative
7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

8. Stellenplan
8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

20242025
1 × A 13
2 × A 111 × A 11
4 × A 103 × A 10
2 × AT
1 × E 14
2 × E 13
1 × E 11
1 × E 91 × E 9
1 × E 6

8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.

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Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“

Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um? 

An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.

Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.

Die Veranstaltung findet online statt.

Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/33ggnn

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

Sanne Kurz
Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern

 

*Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz. 

231004_Grüner kulturpolitischer Empfang_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Kunst und Kultur sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält!“ – so steht es im Regierungsprogramm der Bayerischen Grünen für die Landtagswahl 2023. Doch welche kulturpolitischen Ziele haben wir Grüne konkret für die kommenden fünf Jahre gesetzt?

Zusammen mit dem AK KiM laden die Abgeordneten Gülseren Demirel, Florian Siekmann, Sanne Kurz und Jamila Schäfer zum kulturpolitischen Empfang.  Sie alle stehen für das persönliche Gespräch bereit und geben Antworten zu den kulturpolitischen Zielen und Herausforderungen der kommenden Legislatur.  Welche Strategien haben die Grünen, um den Sanierungsstau in der Kultur zu meistern? Welche Rolle soll die kulturelle Bildung im Freistaats einnehmen? Was muss passieren, damit Künstlerinnen und Künstler angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden und der Gender-Pay Gap auch in der Kultur endlich verschwindet? Welche Rolle spielt die Bundespolitik für die Kulturpolitik in Bayern und München?

Für den musikalischen Rahmen sorgt die Künstlerin Leonie Felle und Band – zusammen „Leonie singt“– sowie die lofipopfolktunes aus München-Sendling. Durch den Abend führen Florina Vilgertshofer, Kandidatin für den Bezirkstag Oberbayern und Stephan Vorbrugg vom Arbeitskreis Kultur der Münchner Grünen.

Wir freuen uns auf anregende Gespräche, kritische Diskussionen und den Austausch mit Kreativen, Künstlerinnen, Kulturschaffenden und allen kulturinteressierten Menschen.

Um Anmeldung wird gebeten.

Claudia Roth Sanne Kurz Ludwig Hartmann - Green Cultural Deal - Kunst trifft Grün - Grüne Fraktion Bayern Landtag_30.06.23

Green Cultural Deal – Die Landtags-Grünen laden ein: Kunst trifft Grün – Gast: Claudia Roth

„Kunst trifft Grün“ der bayerischen Landtags-Grünen geht in die nächste Runde – diesmal mit Besuch aus Berlin: Kulturstaatsministerin Claudia Roth spricht für uns zum Thema Green Cultural Deal – dem Schwerpunkt unserer diesjährigen Veranstaltung. Dabei gehen wir den Fragen nach: Wo stehen wir hier als Land Bayern? Was haben wir Landtags-Grüne in dieser Legislatur dazu erarbeitet? Und wo braucht es noch mehr?

Kultur ist Ländersache. Wir, die Landtags-Grünen, nehmen diesen Auftrag ernst und bauen seit Jahren am Fair Green Cultural Deal für Bayern.

Darum laden wir Landtags-Grüne Euch und Sie herzlich ein: Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender, und Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin, wollen mit Euch und Ihnen, den Kulturschaffenden und Kulturbegeisterten aus allen Sparten und Ecken Bayerns, intensive Gespräche dazu führen. Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth bringt ausreichend Zeit mit für einen Austausch und Ausblicke aus Berlin.

Willkommen sind alle Menschen aus Ehrenamt, institutioneller und freier Kultur, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie natürlich kulturbegeistertes Publikum, Freundeskreise und alle, denen Kultur am Herzen liegt. Dazu gibt’s ein Musikprogramm mit dem Kammermusik-Duo Lisa Wellisch (Konzertpianistin) und Tatjana Uhde (Solocellistin der Opéra national de Paris und Cellistin im Festspielorchester Bayreuth) sowie dem Jazz-Duo Bang Bang mit Julia Schröter und Norbert Bürger.

Wir Landtags-Grüne freuen uns auf Euch und Sie auf unserem sommerlichen Kulturempfang „Kunst trifft Grün“ im Bayerischen Landtag!

Wir bitten um Anmeldung unter diesem Link.

230508_Kultur Talk_Frauen in die Kunst_Bad Aibling_Sanne Kurz_Grüne_Bayern

Kultur Talk: Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist

Aleksandra Klitina, Künstlerin und Politik Journalistin aus Kiew ist zu Gast beim Kunstverein Bad Aibling. Grund genug einmal über „Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist“ zu sprechen. Zur Diskussion bittet der Grüne KV Rosenheim Stadt und Land mit mir aufs Podium:

Der Abend wird musikalisch umrahmt von Biene – alias Christina Uhlmann.
Jonas Turber, Bezirkstagskandidat wird moderieren und übersetzen.

Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Der Eintritt ist frei.

Visual_documenta Antisemitismus Kunst Kultur Sanne Kurz Grüne B

Über jeden Verdacht erhaben? – Antisemitismus in Kunst und Kultur

Antisemitismus war in Deutschland nie verschwunden – auch nach 1945 ist eine blutige Spur antisemitischen Terrors zu beobachten. Studien zeigen durchgehend hohe Zustimmungswerte zu antisemitischen Einstellungen in allen Teilen der deutschen Bevölkerung. Bereits mehrere Jahre in Folge nehmen antisemitische Vorfälle in Deutschland und Bayern massiv zu. Die Dunkelziffer ist hoch. Auch weil viele Jüdinnen*Juden das Vertrauen darin verloren haben, dass unser Rechtsstaat Antisemitismus konsequent ahndet. Mitten in dieser gefährlichen Gesamtlage waren auf der documenta fifteen über Wochen hinweg antisemitische Exponate ausgestellt, tausende Besucher*innen haben sie gesehen. Jüdische Stimmen, die bereits im Vorfeld gewarnt hatten, wurden weitgehend ignoriert. Die Vorfälle sind Symptom bestehender Defizite. Die Künste sind dabei als elementarer Teil der Gesellschaft nicht frei von Antisemitismus in all seinen Formen.

Stella Leder versammelte bereits 2021 in ihrer wunderbaren Anthologie „Über jeden Verdacht erhaben? – Antisemitismus in Kunst und Kultur“ Perspektiven von Kulturschaffenden, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, die sich in ihrer Arbeit mit Kulturgeschichte, künstlerischer Praxis und Antisemitismus befassen. Diesen Impuls zur kritischen Auseinandersetzung möchten wir – auch als Nachklapp zur documenta fifteen – aufnehmen.

Dabei freuen wir uns über eine Keynote von Dr. h.c. Charlotte Knobloch (Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern).

Das folgende Gespräch mit Olaf Zimmermann (Geschäftsführer Deutscher Kulturrat), Stella Leder (Publizistin & Literaturwissenschaftlerin) und Lena Gorelik (Autorin) wird von einem kurzen literarischen Intermezzo eingeleitet.

Katharina Schulze (Grüne Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag) wird uns alle willkommen heißen, und unsere Kulturstaatsministerin Claudia Roth schickt ein Grußwort aus Berlin. Marlene Schönberger (Grüne Bundestagsabgeordnete und in der Grünen Bundestagsfraktion zuständig für die Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens) wird in einem kurzes Eingangsstatement in die aktuelle Lage im Bereich Antisemitismus einführen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie um eine verbindliche Anmeldung bis zum 22.11.2022. Bedarf hinsichtlich Kinderbetreuung und/oder Gebärdendolmetschen bitte bis zum 18.11. anmelden.

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Kunst trifft Grün – Netzwerktreffen zum Fair Green Cultural Deal

Sozial-ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich verankern!

Der Fair Green Cultural Deal fördert ein sozial und ökologisch nachhaltiges Kulturleben. Er feiert ästhetische Nachhaltigkeit und hilft, Transformation zu ermöglichen – in den Strukturen und Abläufen, in der Verwaltung und in der Projektarbeit. Auch soll er Gedankenwelten öffnen, Utopien erlauben, mit denen wir eine tragfähige Zukunft gestalten können – für Kreative, Prozesse und Publikum.

Welche Herausforderungen stehen dabei diejenigen gegenüber, die Kultur täglich leben, sei es als Profi, im Publikum, in der kulturellen Bildung oder im Laienbereich? Was hat sich schon bewegt?

Wir stellen unsere bisherigen Grünen Initiativen vor und bieten im Austausch mit Initiativen, Akteurinnen und Akteuren, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, jede Menge Input, für alle, die im Kulturbereich nachhaltig handeln wollen. – Gleich unten anmelden!

Unter anderem dabei:

Kommt vorbei, tauscht Euch mit uns aus, nehmt Input mit aus unserer bisherigen Arbeit und lasst uns wissen, in welchen Bereichen wir noch tätig werden sollen, mit welchen Problemen Ihr zu kämpfen habt, wo es fehlt, was besser gehen könnte! Wir wollen den Fair Green Cultural Deal in Bayern gemeinsam mit Euch gestalten!

Ablauf

Wir treffen uns um 11:00 Uhr im Bayerischen Landtag und beginnen nach einer kurzen Begrüßung gleich mit den ersten Panelrunden zu Themen der ökologischen Nachhaltigkeit.

Nach einer kurzen Pause um 12:00 Uhr geht es in den zweiten Block der Diskussionsrunden, diesmal mit Themen zur sozialen Nachhaltigkeit.

Unsere kleinen, moderierten Panels öffnen jeweils gegen Ende, so dass Ihr Eure Fragen und Erfahrungen einbringen könnt. Die Ergebnisse aller Runden werden wir gegen 14:00 Uhr unserer Veranstaltung dem Plenum aller Teilnehmenden vorstellen.

Kinderbetreuung   

Für unsere kleinen Gäste bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort an. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Kinderbetreuung nur anbieten können, wenn der Bedarf vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 17. Juli.

Barrierefreiheit   

Der Veranstaltungsort ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei.
Bei Bedarf bieten wir gerne eine Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache an. Auch hier bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 17. Juli.

documenta fifteeen

Die Documenta ist zurück – Sanne Kurz lädt ein!

Bei der diesjährigen documenta fifteen, die vom indonesischen Künstlerkollektiv ruangrupa kuratiert wird, wurden Kunst-Kollektive aus aller Welt nach Zeitzonen statt nach Ländern eingeladen. Sie alle luden wieder andere Kollektive zum künstlerischen Arbeiten ein und holten viele an Bord. So dreht sich alles um das Thema „Lumbung“ („Reisscheune“). Der indonesische Begriff steht symbolisch für einen Ort des Zusammenkommens, Austauschs und Teilens.

Ganz in diesem Sinne wird unsere Reise auch interaktiv werden: Mit der Kunstvermittlerin Julia Richter haben wir ein Programm erarbeitet, das euch sowohl einen möglichst großen Teil des Angebots ausschöpfen und die „Lumbung-Werte“ erspüren lassen soll. Geplant ist, dass Raum für gemeinsames Erleben ebenso wie individuelles Entdecken bleibt und wir im Idealfall gemeinsam ein wenig in die künstlerische Praxis der documenta fifteen eintauchen.

Die Einladung beinhaltet:

– 2-Tages-Karte für die documenta fifteen
– gemeinsame An- und Abreise mit dem Zug
– Unterkunft in der Jugendherberge Kassel im 4-Bett-Zimmer mit Frühstück
– für mobilitätseingeschränkte Menschen steht ein barrierefreies Zimmer zur Verfügung
– Programm mit der Kunstvermittlerin Julia Richter

Anmeldeschluss: 8. Juli 2022
Unkostenbeitrag pro Person: 50€.

Du möchtest mit, kannst Dir die Kostenbeteiligung aber nicht leisten oder hast andere Fragen? Bitte melde Dich unter: sanne.kurz@gruene.fraktion-bayern.de. Wir finden einen Weg.

 

Fotocredit: documenta fifteen, ruruHaus, Foto: Nicolas Wefers, 2020