Schlagwortarchiv für: Kunst

in art we trust_Kunst_Rede_Medientage München_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

So lautete der Titel eines Panels auf den Medientagen München 2025, organisiert vom Netzwerk WOMEN IN MEDIA CIRCLE – Untertitel: „Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?“ Hier der Wortlaut meiner Keynote:

Hallo München, hallo Medientage!
Ich bin Sanne Kurz, Frau, Mutter, Filmemacherin, seit 2018 in den Bayerischen Landtag gewählt – und ich spreche heute über Kunst, Kultur, Demokratie und Mut.

(Im Hintergrund: Video eines Influencers mit den gebannten Büchern)

Schaut mal auf den Screen hinter mir: Bücher, die verboten sind. Klassiker, die ganze Generationen geprägt haben. Verboten, Tausende pro Jahr, in Schulen, in Bibliotheken, auf Geheiß einer Politik, die Freiheit nicht als Freiheit der Andersdenkenden begreift.

Und da steht einer, der aufruft, zu lesen. Das ist Freiheit. Und Freiheit – echte, gelebte Freiheit – beginnt immer mit Mut.

Wir erleben gerade weltweit, dass dieser Mut wieder gebraucht wird. Freiheit der Kunst ist der Lackmustest für Demokratie. Wenn Kunst verboten, eingeschüchtert, instrumentalisiert wird – dann ist das nie nur ein Angriff auf Kunst. Es ist ein Angriff auf uns alle, unser Wissen, unsere Geschichten und Geschichte, unser Denken, Fühlen und Sein.

Ich bin Filmemacherin. Ich weiß, was es heißt, ein Buch zu schreiben, das aneckt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man merkt: „Das wird unbequem für manche.“ Und genau da beginnt Kunstfreiheit: da, wo es unbequem wird.

Schaut man in die USA – Bücherverbote, Cancel Culture von denen, die am lautesten vor dem „Canceln“ warnen, staatliche Eingriffe in Curricula, Museen mit diktierten Inhalten, National Endowment of the Arts mit gestrichenen Budgets – aber auch nach Europa mit Intendanten und Kulturministerien, die Marionetten autoritärer Regierender sind. Oder der Blick nach Russland, Iran, Ungarn, China– überall da, wo Kunst kontrolliert wird, ist liberale und freiheitliche Demokratie auf dem Rückzug.

Und hier bei uns? Wir sind nicht immun. Im Parlament, dem ich angehöre, sitzt eine Partei, die Haushalt um Haushalt die Mittel für Freie Kunst auf 0 streichen will, ebenso wie die Mittel für Film. Eine Fraktion, deren Vertreter – es sind fast nur Männer – sich nicht scheuen, Anfragen zu stellen, wieviel deutsche Volksmusik denn gefördert wird und wieviel „fremde“ Rock- und Popmusik? Kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie im Geschichtsunterricht wohl aufgepasst.

Gefährlich wird es immer dann, wenn Kulturförderung an „Gefälligkeit“ gekoppelt wird, im Sinne von „gefallen“. Wenn Kunst sich dann selbst zensiert, wenn gesellschaftliche Debatten nur noch in Kommentarspalten und nicht mehr auf Bühnen, in Büchern und Lesesälen stattfinden, dann wird’s eng. Für uns alle.

Freiheit ist kein Zustand, sie ist eine tägliche Übung. Und Kunst ist ihr Trainings-Parkour.

Ich sag das seit Jahren, und ich sag’s heute wieder: Politik hat nicht zu definieren, was gute Kunst ist. Politik hat dafür zu sorgen, dass gute Kunst entstehen kann. Das ist unser Job, als Politik. Wir setzen Rahmen – faire, transparente, verlässliche Rahmen. Und dann lassen wir los. So wie in der Medienregulatorik: Der Staat macht die Spielregeln – aber er spielt nicht selbst mit. Er darf nicht mitspielen, eine gute und wichtige Erkenntnis unserer Geschichte.

Ich will eine Kulturförderung, die unabhängig ist, die staatsfern ist, die Vertrauen hat in Künstlerinnen und Künstler, in Ensembles, in freie Szenen, in Institutionen, in Communities. Möglich wird das z.B über Verbände, Vergaben oder Fachjuries, so kann kein Höcke der Welt Künstlerinnen oder Künstler von sich abhängig machen.

So stelle ich mir Kulturpolitik vor: Politik diskutiert mit Zivilgesellschaft Bedarfe und Handlungsfelder, dann kämpft sie für auskömmliche Finanzierung und öffnet Türen, so dass Kultur Herzen und Hirne öffnen kann. Denn Künstlerinnen und Künstler sollen Kunst machen und keine Excel-Tabellen- und Funding Artists werden.

Demokratie lebt davon, dass Menschen einander begegnen. Nicht nur online – auch im echten Leben.

Wer hier hat schon mal von Dritten Orten gehört? Und wer weiß, was das ist? Dritte Orte – das klingt technisch, aber es meint etwas ganz Zentrales: Orte, an denen wir uns austauschen können, wo Widerspruch erlaubt ist, wo Vielfalt sichtbar wird.

Ich rede von alten Theatern, die neue Nachbarschaften anziehen. Von einem Gesundheitsamt, wo gemeinsam gemalt oder Kunst betrachtet wird, vom Flux an den Pinakotheken oder dem Gemeinschafts-Riesengemälde im Foyer des Haus der Kunst, von der fluoreszierenden Skaterbahn, der DOK.fest-Eröffnung. Von Jugendzentren, die Künstler:innen Platz geben. Von Stadtteilhäusern, Konzertsälen, Bibliotheken und Clubs, Opernhäusern und  leerstehenden Läden, die zu Begegnungsräumen werden.

Kulturorte sind Demokratieorte. Wer sie schließt, schwächt Demokratie. Wer ihre Türen offen hält, hat verstanden. Wer sie stärkt, macht sie resilient.

Raum will dabei bespielt werden. Outreach und Vermittlung, Angebote, die einladen – weil wir alle gemeinsam Kunst finanzieren, sollte sie auch für alle da sein. In Großbritannien sind Museen kostenlos, man trifft sich dort zum Daten, es gibt Community-Peer-Angebote und Club Nights. Das alles – und – den Raum. Denn: Wenn wir keine Räume haben, in denen wir einander zuhören, zuhören können, dann übernehmen andere die Räume: Algorithmen, Autokraten, Aufmerksamkeitsökonomie.

Kunst ist kein Ornament. Kunst ist kein Werkzeug. Sie ist Resonanzraum. Sie ist Brennglas. Sie kann Balsam sein. Sie macht erfahrbar, was Zahlen nicht sagen. Sie gibt Sprache, wo Worte fehlen. Sie wagt Visionen, wo Politik manchmal zaudert.

Kunst hilft, Transformationen zu verhandeln – vom Klimawandel bis zu Fragen von Feminismus, Identität, Gerechtigkeit. Sie zeigt, was wir sonst verdrängen. Sie provoziert, berührt, verbindet.

Wenn Demokratie eine Pflanze ist – dann ist Kunst der Boden, in dem sie wurzelt. Und deshalb müssen wir sie schützen, nicht, weil sie schön ist – sondern, weil sie stark macht.

Ich möchte schließen, und das wird Sie überraschen, denn ich bin grüne Kultur- und Medienpolitikerin, und ich zitiere hier bewusst einen Menschen, der oft sehr anders denkt und spricht, als ich es für klug halte – ich möchte schließen mit einem Satz, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestern hier auf den Medientagen formuliert hat: Er sprach von einer „Einladung an Big Tech“, sich solidarisch an der Finanzierung von Medienvielfalt zu beteiligen.

Ich sage: Lassen wir uns alle einladen, sich solidarisch an der Finanzierung von Demokratie zu beteiligen – mit Ideen, mit Engagement, mit Kunst – mit Finanzierung von Kunst und Kultur. Dazu gehört öffentliche Förderung, dazu gehören Unternehmen, die wieder auf Kultur setzen, dazu gehören wir alle, die lesen, ins Kino oder Theater gehen, die für ein Bild bezahlen und Musik nicht nur als selbstverständliches Hintergrundgedudel im Supermarkt kennen, sondern als berührendes Live-Erlebnis.

Wir alle, Unternehmen, Staat, Kommunen, Einzelne, wir alle müssen gerade jetzt enorm viel in Kunst und Kultur investieren. Denn Kultur ist Infrastruktur für Freiheit. Staatsferne Förderung, Dritte Orte, Kunst als Katalysator. – Das ist die DNA unserer offenen Gesellschaft.

Danke.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Logo_Grüne Fraktion_Landtag_Bayern

Beispiele unserer grünen parlamentarischen Initiativen für Kultur in Bayern

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur – Evaluation der Initiative ‚bink‘ und deren Wirksamkeit“

Die Klimakrise stellt uns vor immense Herausforderungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betreffen – auch den Kunst- und Kultursektor. Die jüngsten Ereignisse wie die verheerenden Überschwemmungen in Bayern und unseren Nachbarländern unterstreichen die Dringlichkeit einer umfassenden ökologischen und sozialen Transformation auf dem Weg zu null Emissionen. Der Freistaat Bayern hat sich per Gesetz das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle Potenziale nutzen und jeden Sektor in die Verantwortung nehmen. Der Kunst- und Kulturbereich spielt hierbei eine zentrale Rolle, nicht nur als Vorbild, sondern auch als Impulsgeber für gesellschaftliche Veränderungen. Die kürzlich gestartete Initiative „bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur“ ist ein wichtiger erster Schritt, der dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juli 2023 „Beratung für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur“ (Drs. 18/29803) nachkommt. Jedoch kann und darf bink nicht als alleinige Maßnahme oder gar als Greenwashing oder Feigenblatt dienen. Vielmehr muss die Initiative der Auftakt sein, mit dem die Staatsregierung den Kultursektor bei der tiefgreifenden und ganzheitlichen Transformation unterstützt.

Die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

1.1 Wie viele Besuche verzeichnete die Plattform bink seit ihrem Start am 18.09.2024 (bitte nach einzelnen Monaten aufschlüsseln, um Kick-off-Effekte oder Maßnahmen der bewerbenden Begleitung sichtbar machen zu können)?

Zielvorgaben für Klickzahlen von bink bestehen nicht. Vielmehr steht die passgenaue Adressierung der betroffenen Kultureinrichtungen im Vordergrund. Vom 18.09.2024 bis einschließlich 31.03.2025 wurde die Webseite bink-bayern.de 2.721 Mal besucht. Die monatlichen Besuchszahlen bewegten sich zwischen 259 Besuchen im März 2025 und 587 Besuchen im Oktober 2024.

Die monatsweise Aufschlüsselung stellt sich dar wie folgt:
September 2024: 420 Besuche
Oktober 2024: 587 Besuche
November 2024: 333 Besuche
Dezember 2024: 545 Besuche
Januar 2025: 346 Besuche
Februar 2025: 259 Besuche
März 2025: 259 Besuche

1.2 Wie viele Anfragen zu dem Format „Orientierungsgespräch binkStart“ gingen im besagten Zeitraum ein?

Zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 gingen 15 Anfragen zum Format „binkStart“ ein.

1.3 Wie viele Veranstaltungen der „Infoveranstaltung binkImpuls“ gab es (bitte mit Angabe der jeweiligen Anmeldungen/Teilnehmendenzahlen)?

Im Zeitraum zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 fanden zwei bink-Impulse statt.
Der binkImpuls #1: „Nachhaltig ins Handeln kommen – Der schwierigste Schritt ist immer der erste“ fand am 31.10.2024 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 36 Personen teil.
Der binkImpuls #2: „Klimaschutz in der Kultur – Werkzeug und Methode für den Wandel“ fand am 13.02.2025 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 30 Personen teil.

2.1 Auf wie viele Teilnehmende ist das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ begrenzt (bitte etwaige Deckelungshöhe hinsichtlich der teilnehmenden Personen/Institutionen bzw. Mittel unter Angabe des jeweiligen Zeitraums seit 18.09.2024 aufschlüsseln)?

Das Format ist für 2024 und 2025 auf insgesamt maximal zehn Kultureinrichtungen ausgelegt.

2.2 Wie oft wurde das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ genutzt (bitte Anzahl der Nutzungen im Zeitraum angeben)

Bislang wurde noch kein binkCheck durchgeführt. Mögliche Gründe sind die längere Vorlaufzeit für das Format bei den Einrichtungen und der breit angelegte Ansatz des Nachhaltigkeitsassessments, da viele Einrichtungen zunächst auf die Themen Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung fokussiert waren. Eine Aussage zu treffen, ob der binkCheck als Angebotsbaustein von bink für die übrigen Kultureinrichtungen erhalten bleiben soll, wäre aufgrund der erst kurzen Laufzeit von bink verfrüht.

2.3 Wie viele „Roundtable – binkAustausch“ fanden statt (bitte seit 18.09.2024 angeben unter Angabe der jeweiligen Teilnehmendenanzahl)?

Der binkAustausch #1: „Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gemeinsam den Weg zur Umsetzung finden“ fand digital am 04.02.2025 statt. An der Veranstaltung nahmen 41 Personen aus 16 Kultureinrichtungen teil.

3.1 Welche spezifischen Analysetools werden zur Erfassung und Auswertung der Besuchsdaten (Homepage, Veranstaltungen, Monitoring der Mailings, Beratungen, sonstige Angebote seit 18.09.2024) verwendet?

Zur Erfassung und Auswertung der digitalen Kommunikation kommen verschiedene Analysetools zum Einsatz:

  • Auswertung Website: Matomo
  • Auswertung Quartalsmailing/Newsletter: integriert in Newsletter-Programm, Versand Mailings über Salesforce
  • Auswertung Social Media: Meta Business Suite
  • Auswertung Veranstaltungen: Salesforce, Feedbackfragebögen
  • Auswertung Beratungen: Salesforce, Feedbackfragebögen Ende 2025 sind geplant Auswertung sonstige Angebote: Salesforce

3.2 Welche Besuchsdaten werden bei den Angeboten (Homepage, Veranstaltungen, Mailings, Beratungen, Infoangebote, sonstige Angebote seit 18.09.2024) erfasst?

Folgende Besuchsdaten werden erfasst:

  • Besuchsdaten Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn): je nach Plattform Anzahl der Posts, Reichweite, Impressionen, Interaktionen, Interaktionsrate, Beitragsinteraktion, Klickrate, Anzahl Werbeanzeigen
  • Besuchsdaten Homepage: Besuche, Anzahl Seitenansichten, Verweildauer, interne Suchen
  • Customer Journey und Net Promoter Score:
  • Wie wurden Sie auf unser Beratungsangebot aufmerksam?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie bink weiterempfehlen (Nutzerzufriedenheit)?
  • Besuchsdaten Mailings: Versandzeitpunkt, verschickte Gesamtzahl, Öffnungsrate, KlickratebinkNetzwerk: Anzahl der Teilnehmenden
  • Nachfrage Beratungsangebote: Anzahl, angebotsspezifisch
  • Veranstaltungen: Anzahl der Teilnehmenden

3.3 Werden die erfassten Daten regelmäßig in Form von Reporting-Systemen zusammengefasst und zur Analyse weitergeleitet bzw. von Fachleuten ausgewertet (bitte um Information, wer die Daten zur Erfolgsmessung wie auswertet, unter Angabe der zeitlichen Reporting-Abstände)?

Die Besuchsdaten sowie die Kommunikationsaktivitäten werden von Bayern Innovativ erfasst und quartalsweise an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) übermittelt.

4.1 Wie werden die erfassten Daten wie Bounce Rate etc. zur Optimierung der Plattform (Homepage/Mailings) genutzt?

Die erfassten Daten helfen, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen. Hieraus werden technische Optimierungen und die inhaltliche Fortentwicklung des Angebots abgeleitet.

4.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Reichweite von bink zu erhöhen und mehr Kultureinrichtungen, Institutionen, Einzelpersonen und Verbände zu erreichen?

Um die Reichweite von bink zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Hinweise und Links auf bink-bayern.de auf den Websites von Bayern Innovativ und bayernkreativ
  • Posts zum bink-Angebot auf verschiedenen Social-Media-Plattformen
  • Quartalsmailing binkImpuls für das binkNetzwerk
  • Direktansprache von Kulturinstitutionen und Verbänden via E-Mail und Telefon
  • Vorstellung von bink auf verschiedenen Veranstaltungen (bislang: Kunstareal München, Austausch der Green-Culture-Anlaufstelle auf Bundesebene, Forum für die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft)

5.1 Wie verteilen sich die Besuchs- und Teilnehmendenzahlen bei den Angeboten von bink (Homepage, Beratung, Info, Mailings, sonstige Angebote) auf die verschiedenen Sparten des Kunst- und Kulturbereichs (bitte mit Auflistung nach Sparten, jeweils aufgeschlüsselt nach Angeboten)?

Diese Frage lässt sich nur für die Nutzung der Veranstaltungen und Beratungen beantworten. Die prozentuale Verteilung wird in dem folgenden Diagramm dargestellt:

250630_sAn_Diagramm_Kultureinrichtungen nach Sparte_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Unter die Rubrik „Sonstiges“ fallen Studierende, Angehörige freier Berufe, andere Initiativen, Beratungsunternehmen, Organisationen, Unternehmen für Theaterproduktion und Bühnenbild.
Hinsichtlich der weiteren Aktivitäten wird die Nutzung nicht spartenmäßig erfasst.

5.2 Welche demografischen Daten liegen über die Nutzenden vor (z. B. Alter, Geschlecht, regionale Verteilung, Bildung)?

Da sich das Angebot vornehmlich nicht an Einzelpersonen, sondern an Kulturinstitutionenrichtet, werden diese Daten nicht erfasst.

5.3 Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf der Plattform?

Die durchschnittliche Verweildauer lag zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 bei 1 Minute 27 Sekunden.

6.1 Wie viele Kultureinrichtungen haben bisher konkrete Maßnahmen zur Nachhaltigkeit aufgrund der Beratung durch bink umgesetzt (bitte mit Angaben zur Einsparung von CO2-Äquivalenten bzw. mit Blick auf alle 17 Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung auf gemessene andere Ergebnisse)?

Diese Daten können nicht erhoben werden bzw. die unterstellte unmittelbare Kausalität zwischen bink-Aktivität und bezifferbarer Einsparung in CO2-Äquivalenten ist aufgrund der Multikausalität und Komplexität der Vorgänge nicht ableitbar.

6.2 Welche messbaren Ziele wurden für bink in Bezug auf CO2-Äquivalent-Einsparungen im Kultursektor bis 2040 festgelegt (bitte geplante Milestones angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

6.3 Wie wird die Zusammenarbeit zwischen bink und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen koordiniert?

bink steht in engem Kontakt mit Anlaufstellen auf Bundesebene wie der Green-Culture-Anlaufstelle, Culture4Climate oder den vergleichbaren Landesanlaufstellen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Am 02.12.2024 fand ein virtueller Runder
Tisch der Anlaufstellen statt, im Rahmen dessen erörtert wurde, wie sich die Anlaufstellen auf Bundes- und Landesebene koordinieren k önnen. Darüber hinaus greift binkauf das bestehende Netzwerk von Bayern Innovativ zurück.

7.1 Wie viele Stellen wurden für die Beratung der Kulturschaffenden über die bink-Plattform geschaffen (bitte um Angabe der Vollzeitäquivalente unter Angabe der Stundenzahl und Eingruppierung)?
7.2 Auf welchen Zeitraum sind diese Stellen angelegt (bitte etwaige Befristungszeiten angeben)?
7.3 Wird der Personalumfang der Nachfrage angepasst und gegebenenfalls erhöht oder reduziert (bitte unter Angabe des vorgesehenen Evaluierungszeitraums für etwaige Anpassungen)?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da es sich bei bink nicht um eine staatliche Einrichtung handelt, wurden keine Stellen geschaffen. Vielmehr stellt Bayern Innovativ als Vertragspartner die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung.

8.1 Warum ist die Kreativwirtschaft von der Beratung durch bink ausgenommen?
8.2 Wie grenzt die Staatsregierung insbesondere bei Einzelpersonen und der Freien Szene „Kreativwirtschaft“ ohne von „Kulturszene“ mit Beratungsanspruch ab?
8.3 Welche passgenauen Beratungsmöglichkeiten zur ökologischen Nachhaltigkeit bietet die Staatsregierung zur Unterstützung bei der sozial-ökologischen Transformation und Erreichung der bayerischen Klimaziele der Kreativwirtschaft stattdessen?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Angebot von bink richtet sich vornehmlich an staatliche und nichtstaatliche Kultureinrichtungen in Bayern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln und die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Der Begriff Kreativwirtschaft umfasst dagegen nach üblicher Definition die Teilmärkte Software und Games sowie Werbewirtschaft, gelegentlich auch das Design.
Aufgrund gestiegener Energiekosten infolge des Angriffes Russlands auf die Ukraine und der Ausweitung der CO2-Bepreisung bestehen für Unternehmen (der Kreativwirtschaft) bereits starke Anreize, ökologische Entscheidungen zu treffen. Zur Unterstützung stehen dabei verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen auch der Kreativwirtschaft offen. Zu den einzelnen Programmen gibt es in der Regel auch Beratungsangebote. Über die erwähnten Beratungen hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit auch im Rahmen von „bayernkreativSTUNDE“, einem Beratungsformat von bayernkreativ, behandelt. Eine darüber hinausgehende branchenspezifische Beratung, die es für die überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftsbranchen nicht gibt, für die Kreativwirtschaft speziell über bink bereitzustellen, erscheint daher nicht geboten.

Bronze_Skulptur_Martin Mayer_Susanna_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

„Sie steht. Sie schaut zurück. Und sie bleibt.“

Meine Rede zur Enthüllung der Bronze-Skulptur „Susanna“ im Münchner Prinzregentenbad

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Kunst,

ich freue mich außerordentlich, heute hier sprechen zu dürfen – an einem Ort, der wie kaum ein anderer die Verbindung von Körper, Bewegung und Ästhetik verkörpert: dem Münchner Prinzregentenbad.

Ich darf ganz herzlich begrüßen:

Anke Buettner, Leiterin der Monacensia,
Prof. Dr. Andreas Kühne, Direktor für Bildende Kunst an der Akademie der Schönen Künste,
Erich Kühberger, Badmanager der SWM,
aus dem Stadtrat – und selbst Bewohnerin der Borstei – Ursula Harper,
Bezirksrätin Ulrike Goldstein sowie
viele BA-Mitglieder unterschiedlichster Fraktionen, die in ihren Bezirksausschüssen immer fleißig Kultur finanzieren
und natürlich Dr. Johanna Vocht sowie Frau und und Herr Mayer von der Martin-Mayer-Gesellschaft, ohne deren Engagement dieser Tag nicht möglich gewesen wäre

– sowie natürlich Sie, liebe Gäste, liebe Kunst-Interessierte, ohne die unsere Feier, ohne die die Kunst, kein Publikum hätte. Sie, die mit uns gemeinsam feiern wollen, dass sie Susanna zurück ans Licht kommt.

Die Skulptur Susanna – mehr als ein Werk aus Bronze

Susanna, wenn sie wie hier bald im Bad ist, ist eine christliche Figur. Ich kannte sie, katholisch getauft, wegen meines Namens schon als Kind. In der biblischen Geschichte ist sie Objekt der Begierde, Zielscheibe von Machtmissbrauch – eine Frau zwischen Unschuld und Urteil. Heute, hier, in der klaren, strahlenden Sonne, ist sie vor allem eines: ein Werk voller Würde, Stärke und stiller Präsenz.

Martin Mayer sagte einmal: „Das Ergebnis meines Sehens, Denkens und Schaffens besteht in seinem Kern aus Linien, Flächen und Formen. Das entspricht meiner Begabung, meiner Schulung und meiner Leidenschaft.“ Und wenn man Susanna heute anschaut, so spürt man diese Leidenschaft in jedem Zentimeter Bronze.

Kunst braucht Öffentlichkeit – und Öffentlichkeit braucht Kunst

Dass Susanna so lange im Depot der Stadtwerke lag, zeigt uns, wie fragil das Gedächtnis einer Stadt sein kann. Die Martin-Mayer-Gesellschaft arbeitet daran, Kunstwerke wieder sichtbar zu machen. Dass auch Museen Werke „verlieren“ können, erschüttert. Ja: Viele Werke Martin Mayers sind bis heute verschollen. Ihr Auffinden, ihre Wiederentdeckung, ihre Rückkehr ins Stadtbild ist nicht nur ein kultureller Akt – sie ist ein demokratischer Akt. 

Denn Kunst gehört in den öffentlichen Raum. Sie muss provozieren dürfen, berühren, irritieren. Mayer selbst sagte: „Es schmeichelt mir, dass meine Statuen die Menschen heute noch in Wallung bringen können, auf welche Weise auch immer. […] Es ist immer ein Erfolg des Bildhauers, wenn seine ‚Kinder‘ im Gespräch bleiben – das ist der Beweis, dass sie noch am Leben sind.“ Ein Satz, der heute aktueller ist denn je.

Demokratie braucht Kunst – besonders in Zeiten großen Drucks

Wir leben in einer Zeit, in der sich unsere Gesellschaft spaltet. Nicht aus der Mitte heraus, sondern durch den Druck von rechts außen. Rechtsextreme Kräfte wollen nicht nur Minderheiten marginalisieren – sie wollen auch Kontrolle über Kunst, Sprache und Erinnerung. Wer nach Florida oder Ungarn blickt, sieht, wie schnell aus Worten Zensur wird. Donald Trump, der autoritäre Populist, kontrolliert Förderstrukturen für Kultur, kürzt Budgets, lässt Werke abhängen.

Auch in Deutschland ist das leider keine ferne Dystopie: Auch im Bayerischen Landtag stellt eine Fraktion Anträge zur „Überprüfung“ von Kulturförderung, fordert mit jeder Haushaltsberatung für Freie Kunst, Kreativwirtschaft und Film gar deren komplette, ersatzlose Mittel-Streichung. Die Autoritären dieser Welt wissen um die Menschen vereinende Kraft und Wirkmacht freier Kunst. Auch darum ließ Putin auf der besetzten Krim ein Opernhaus planen. Auch darum streben Extremisten und Trumpisten nach Kontrolle über Kunst.

Gerade jetzt braucht es darum starke, freie Künstlerinnen und Künstler wie Martin Mayer – und Menschen wie Sie alle, die den öffentlichen Raum gegen das Vergessen verteidigen.

Meine Kindheit und der Jakobspilger in Speyer

Ich komme aus der schönen Pfalz am Rhein. Als Kind habe ich oft zu Füßen des Jakobspilgers in Speyer gespielt. Eine meiner ersten Erinnerungen an die Bronzeskulptur ist, dass man an dem Pilgerstab gut hängen konnte. Diese Figur war für mich damals kein Denkmal, sondern eine Art stummer Gefährte. Ich erinnere mich, wie das Metall glatt und weich wirkte, kühl bisweilen, das Gesicht ernst – aber nie bedrohlich, sondern begreiflich im besten Wortsinne.

Mayer hat es geschafft, seinen Skulpturen ein Inneres zu geben, das fast mehr spricht als ihre äußere Form. Ein Belcanto  der Form – also das schöne Singen – in der Sprache der Bronze.

Die Olympia triumphans und das Recht auf Berührung

In München steht seine Olympia triumphans: eine Figur, so lebendig, dass man fast die Muskeln unter der Haut spürt. Ich kannte sie, lange bevor ich ihren Namen und den Namen Martin Mayers kannte. Sie lädt ein, berührt zu werden – ganz im wörtlichen Sinne. Ein demokratischer Skulpturenbegriff, zugänglich, menschlich und sehr präsent.

Auch Susanna ist keine distanzierte Figur. Sie steht heute hier, mitten unter uns – ein Denkmal, das nicht auf einen Sockel gehört, sondern in ein Bad, in den Alltag, in unsere Leben.

Das Vermächtnis bewahren – für uns alle

Die Martin-Mayer-Gesellschaft, die für Erhalt und Sichtbarkeit kämpft, hat ein wunderschönes Leitbild formuliert:

„Unser Vorhaben, das Vermächtnis eines einzelnen Künstlers zu bewahren, lässt sich angesichts des Zustands der Welt nur begründen mit der Hoffnung, die kleinen Lichter am Leuchten zu halten […].“

Dieses Licht leuchtet heute heller – durch Susanna, durch Ihre Anwesenheit, durch unser gemeinsames Erinnern. Martin Mayer wollte seinen Werken nichts hinzufügen – keine Erklärung, keine Worte. Darum will ich hier auch gar nicht mehr lange reden. Aber: Worte können Brücken schlagen. Zwischen Skulptur und Stadt. Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Zwischen uns allen.

Ich danke der Martin Mayer Gesellschaft für Ihr Engagement und diese wunderbare Enthüllungszeremonie, und ich danke Ihnen allen von Herzen, dass Sie heute hier sind, um mit Ihrer Anwesenheit die Würde der Kunst zu feiern. Denn: Susanna lebt – weil wir sie sehen, weil wir sie aufstellen, weil wir ihr Raum geben.

Vielen Dank.

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Antrag „Organisationsversagen in staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen nicht weiter hinnehmen: Governance verankern, Missbrauch verhindern“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich unterstützend dafür einzusetzen, dass sich staatliche Einrichtungen im Bereich der Kunst und Kultur – wie beispielsweise Museen, Sammlungen, Akademien, Kunsthochschulen, Theater, Mehrsparten- oder Opernhäuser –, wo noch nicht vorhanden, ein Governance-Konzept geben, das zukünftig Organisationsversagen verhindert und Schutz sowie Verantwortung systematisch verankert. Insbesondere sollen die Institutionen ermutigt werden, Handlungsfelder mit individuell auf ihr Haus zugeschnittenen Maßnahmenpaketen zu entwickeln, beispielsweise um künftig

  1. Verantwortung & Führungsrolle zu stärken, um Machtsymmetrien aktiv zu reflektieren, Nähe-Distanz-Verhältnisse zu thematisieren und verpflichtende Fortbildungen zu Fürsorgepflicht, Diskriminierung und Hierarchiemacht für Leitungs- und Lehr-, Ausbildungs- bzw. Anleitungspersonal einzuführen,
  2. vertrauensvolle Beschwerdewege auszubauen, um anonymisierte, niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten für alle Statusgruppen einzuführen – zusätzlich zu gesetzlichen Vorgaben – und transparente Verfahren zum Umgang mit Beschwerden zu gewährleisten,
  3. transparente interne Kommunikation zu fördern, um Beratungs- und Beschwerdestrukturen sichtbar und mehrsprachig zu kommunizieren, insbesondere im Rahmen des Onboardings oder bei Beteiligungsprozessen,
  4. Kinder- und Jugendschutz abzusichern, um Strukturen zur besonderen Absicherung von minderjährigen Beteiligten, beispielsweise in der Peer-to-Peer Vermittlung, im Ehrenamt oder in künstlerischer oder auszubildender Funktion zu schaffen, inklusive elternbasierter Kooperation, pädagogischer Fortbildungen des mit Kindern und Jugendlichen betrauten Personals und klar geregelter Verantwortlichkeiten,
  5. strukturelle Prävention zu etablieren, um Richtlinien wie Hausordnungen, Leitfäden oder Exkursionsvorgaben zu schaffen oder zu überarbeiten und ein institutionelles Forum für Diversität, Prävention und Entwicklung zu schaffen,
  6. verbindliche Kodizes & Evaluation zu verankern, um Code of Conducts, pädagogische Konzepte und ethische Leitlinien regelmäßig mit allen Statusgruppen zu evaluieren, weiterzuentwickeln, zu überarbeiten und abzustimmen.

Dabei sollen jegliche Governance-Konzepte mit den Beteiligten aller Ebenen eines Hauses gemeinsam erarbeitet werden.

Begründung:

Am 2. April 2025 berichtete Staatsminister Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst außerhalb der Tagesordnung von „Organisationsversagen“ in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS). Kulturelle Institutionen sind Herzstücke unserer Gesellschaft – sie sollen Räume der Freiheit, Vielfalt und künstlerischen Exzellenz sein. Doch genau dort, wo Vertrauen, Talent und Macht zusammenkommen, entsteht auch ein besonders sensibles Geflecht aus Abhängigkeiten. Aktuelle Vorfälle – auch aus jüngster Vergangenheit – zeigen, dass strukturelle Missstände in Bayerns Kunst- und Kultureinrichtungen real sind und nicht länger ignoriert werden dürfen.

An der Hochschule für Musik und Theater München haben zwei Fälle gravierende Lücken im Umgang mit Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt offengelegt. Am Haus
der Kunst sorgte die Nähe zur Scientology-Szene über Jahre für Verunsicherung und Vertrauensverlust. Und laut einer aktuellen Deutschlandfunk-Recherche gibt es allein
in den BStGS „mindestens 19 Vorwürfe“, die von sexueller Belästigung Minderjähriger über Missbrauch von Videoanlagen zur illegalen Verhaltenskontrolle, Mobbing und Diskriminierung bis zu massiver Führungsschwäche reichen.

Diese Fälle sind keine Einzelfälle. Sie zeigen ein systemisches Problem. Oft fehlt es an klaren Regeln, an Ombudsstellen, an wirksamer Prävention, an transparenter Kommunikation und an einem echten Schutz für Betroffene.
Ein Governance-Konzept schafft die strukturelle Basis für genau das: Es macht Verantwortung sichtbar, enttabuisiert Macht, schützt Mitarbeitende auf allen Ebenen und fördert eine offene, faire und integre Kultur des Miteinanders in den staatlichen Häusern – etwas, das keine Sonntagsrede implementieren kann. Gerade in Institutionen, die mit öffentlichem Geld arbeiten, ist das kein „Kann“, sondern ein „Muss“ – auch in Bayern.

Kunst braucht Räume, in denen Freiheit kein Risiko bedeutet. Wir brauchen klare Kante – für Vertrauen, Transparenz und Verantwortung in Bayerns staatlicher Kultur.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Kleine Anfrage – AzP „Vorwürfe gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“

Vor dem Hintergrund häufigen und wiederholten Organisationsversagens im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) (Fälle wie Bose, Mauser, vergangene Fälle im Haus der Kunst) sowie der aktuell laut mehrfacher Berichte des Deutschlandfunks im Raum stehenden Vorfälle an den Häusern der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) wie sexueller Übergriffe auch auf Minderjährige, Bespitzelung, Videoüberwachung von Mitarbeiterverhalten, Missachtung von Sicherheitsroutinen, fehlender Ombudsstellen und nicht vorhandener Schulungen zu Sicherheit auch weiblicher und minderjähriger Personen, fragt mein Kollege Toni Schuberl die Staatsregierung,


seit welchem länger zurückliegenden Zeitpunkt es dem Ministerium bekannt ist, dass, wie dem Deutschlandfunk vorliegende Unterlagen nahelegen, es Vorwürfe zu oben
genannten Vorfällen in den BStGS gibt, was das Ministerium seither unternommen hat, um die Missstände aufzuklären, wie die Staatsregierung, in Zukunft häufiges und wiederholtes Organisationsversagen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verhindern plant?

Hier geht’s zur Antwort:

Arrtikel_Presse_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Bayerischer Raubkunst-Skandal, Teil II – Presse-Update

Wer dachte, dass sich die Missstände hinsichtlich NS-Raubkunst und Restitution in Bayern bald in Luft auflösen würden, musste feststellen: Dem ist bei weitem nicht so. Kunstminister Markus Blume versucht weiterhin Verantwortung abzuschieben und hat den bisherigen Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Bernhard Maaz dazu gebracht, seinen Posten zu räumen. Das fortlaufende Mauern hinsichtlich der Rückgabe von NS-Raubkunst wird mittlerweile überlagert von neuen schwerwiegenden Vorwürfen, über die der Staatsminister, nach drei Jahren im Amt, hätte informiert sein müssen.

Ob es bei den angekündigten Strukturveränderungen rund um die Staatsgemäldesammlungen bzw. das eingefädelte Aus für Maaz nur um ein Bauernopfer geht oder um echte Verbesserungen, das werden wir Grüne genau beobachten.

Nach der Übersicht von Presseartikeln von Anfang März folgt hier ein Update mit einer Auswahl an Artikeln. Das schreibt die Presse:

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Kleine Anfrage – AzP „Sanierung der Sammlung Goetz“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?

Hier geht’s zur Antwort:

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Dringlichkeitsantrag „Weg frei für faire und gerechte Lösungen: klare gesetzliche Regelung für Restitutionen auch in Bayerns Haushaltsrecht schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen mit dem Bayerischen Haushaltsrecht und der Bayerischen Verfassung konformen Gesetzesentwurf zur Restitution von NS-Raubgut vorzulegen. Dabei gilt es, die folgenden drei Punkte rechtlich abzusichern:

  1. Restitutionen, die im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ aufgrund der historischen Verantwortung der Bundesrepublik und des Landes Bayern angezeigt sind, selbst wenn es – wie aufgrund der verstrichenen Zeit unvermeidbar – Lücken in der Provenienz der Werke gibt, sofern eine Empfehlung zur Restitution von einschlägigen Fachleuten aus der Provenienzforschung, jedoch keine juristische Empfehlung vorliegt.
  2. Restitution auf Basis eines Schiedsspruchs der neuen, zukünftig ihre Arbeit aufnehmenden Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, jedoch ohne die vom Staatsminister vorgesehene Möglichkeit, den Erlös zwischen der verwahrenden Stelle und der Anspruchsstelle aufzuteilen, falls das Kulturgut veräußert wird.
  3. Die aus den Restitutionen folgenden Verringerungen des Grundstockvermögens.

Begründung:

Nach Art. 81 Satz 1 der Bayerischen Verfassung ist eine Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, welche eine Verringerung des Grundstockvermögens bedeutet, nur aufgrund eines Gesetzes möglich.

Daher wurde in Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2021 eine Formulierung aufgenommen, die das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst „ermächtigt, das Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen.“

Bisher fand dieser Artikel aber nur Anwendung, wenn es die juristische Empfehlung der Zentralen Dienste zur Restitution etwaiger Streitfälle oder eine Empfehlung der Kommission NS-Raubkunst, deren Anrufung die Staatsregierung in einigen Fällen allerdings wiederholt auch entgegen dem Wunsch der anspruchstellenden Familien blockierte, gab.

Im Vordergrund stand in Bayern bisher allein die formaljuristische Beurteilung, nicht aber die Expertise der Fachleute der Provenienzforschung. Im Sinne der historischen Verantwortung des Freistaates, insbesondere gegenüber Jüdinnen und Juden mit familiärer NS-Verfolgungsgeschichte, ist hier ein schneller Paradigmenwechsel nötig. Die durch Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigte Einrichtung eines Runden Tisches „Historische Verantwortung“ verkennt das Vorhandensein bestehender Strukturen, die man umgehend nutzen könnte, wie die Beratende Kommission NS-Raubkunst und die Expertise der Provenienzforschung in Bayern. Die Schaffung neuer, weiterer Gremien wird aktuell zum Teil seit Jahren und Jahrzehnten im Raum stehende Verfahren weiter verzögern.

Für Bayern ist eine breitere, landesgesetzliche Grundlage nötig, um Restitutionen auf Basis internationaler Vereinbarungen, wie den Washingtoner Prinzipien, zu denen der Freistaat sich seit Jahren bekennt, auch in Bayern verfassungskonform zu ermöglichen, ohne beispielsweise durch Teilung von Verkaufserlösen das einst geraubte Eigentum der betroffenen Familien erneut zu schmälern, oder Hinterbliebene von NS-Opfern erneut zur Abgabe ihres Kulturguts, z. B. durch Verkauf, zu drängen. Es muss klar sein: Die Personen, die heute begründete Ansprüche stellen, entscheiden im Falle einer Restitution selbst und frei über den Besitz, der ihren meist jüdischen Familien von den Nazis geraubt wurde.

Der Vorschlag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 4. Dezember 2024, der eine neue Rechtsgrundlage fordert, um den Verkauf von Kulturgütern und die Teilung des Erlöses zwischen den Stellen, die das Kulturgut verwahren – also letztlich des Freistaates – und den anspruchstellenden Familien zu regeln, wird den internationalen Vereinbarungen in keiner Weise gerecht und ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine lückenlose Beweiskette lässt sich in vielen Fällen auch aufgrund der jahrelangen Verzögerungstaktik des Freistaates heute selten herstellen und es ist ein perfides Anliegen, den Nachkommen wegen der Versäumnisse des Freistaates nur einen Teil ihres rechtmäßigen Eigentums zurückzugeben.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Kleine Anfrage – AzP „Kooperation der Museumsagentur mit der Taskforce NS-Raubkunst“

Ich frage die Staatsregierung, wie wird die Museumsagentur, die laut Pressemeldung vom 13.11.20241 zum ersten Quartal 2025 die Arbeit aufnehmen sollte, in Kooperation mit der Landesstelle für nichtstaatliche Museen die flächendeckende Versorgung mit Kultur auch mit nichtstaatlichen Museen voranbringen, welche Aufgaben wird die Museumsagentur bzgl. NS-Raubgut haben (beispielsweise Kooperation mit der am
25.02.2025 angekündigten „Task-force“2 NS-Raubkunst oder Übernahme der Funktion der juristischen Bewertung der Ergebnisse von Provenienzforschung aus Sicht der Staatsregierung oder Kooperation mit dem Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern (FPB) – bitte alle geplanten zukünftigen Aufgaben der Museumsagentur im Feld NS-Raubgut angeben), in welcher Form wird die Expertise des seit 2015 tätigen FPB und das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit in die Bemühungen nach „mehr Tempo, maximale Transparenz und die Anpassung der Provenienzforschung in den Staatsgemäldesammlungen an die gängigen Standards“3 mit einfließen?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12841/.html
2 https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/7230/mehr-transparenz-und-tempo-bei-provenienzforschung-und-restitution-statement-des-staatsministers-fuer-wissenschaft-und-kunst-markus-blume-mdl.html
3 Rede des Staatsministers Markus Blume am 27.02.2025 sowie Pressemitteilung vom 25.02.2025

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren II: Bau- und Sanierungsvorhaben dauerhaft aus dem Kulturfonds Kunst herausnehmen und eigenen Kulturfonds Bau- und Sanierungsvorhaben schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben durch den Kulturfonds Kunst dauerhaft zu streichen.

Stattdessen wird für die gestrichene Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben ein eigener Kulturfonds Bau und Sanierung mit bedarfsgerechter Ausstattung geschaffen.

Begründung:

Die dauerhafte Bereitstellung ebenso wie der Erhalt von Kulturinfrastruktur und baulichem Kulturerbe ist in allen Sparten und Regionen Bayerns zu fördern. Der Neubau eines Stadtarchives, die Errichtung von Musikerheimen oder die Sanierung von maroden Gebäuden sind zweifelsohne zentral für das kulturelle Leben der Kommunen in Bayern. Die Kommunen sollten bei der Finanzierung von Baumaßnahmen nicht vom Freistaat alleingelassen werden. Mittel für Baumaßnahmen sollten aber nicht aus dem Kulturfonds Kunst bestritten werden. Ein Ausschluss der Förderung von Baumaßnahmen kann beispielsweise einer sich vergrößernden Vielfalt eingereichter Projekte, angemessener Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden ebenso wie einer Überarbeitung der Eigenanteile, der Sparten oder der einreichberechtigten Personen nach Wohnort zugutekommen. Die Trennung schafft darüber hinaus zum einen Transparenz – was geht in Menschen, was in Orte –, zum anderen verstärkte Möglichkeit einer besser zielgerichteten Bau- und Sanierungsförderung: Statt Löcher zu stopfen, könnte einem eigenen Fonds für Bau- und Sanierungsmaßnahmen große Gestaltungskraft zukommen. So hat unser Nachbarland Österreich beispielsweise staatliche Fördertöpfe, die gezielt für barrierefreie Umbauten angesichts einer alternden Gesellschaft oder klimaschutzgerechte Sanierung von Kulturbauten nutzbar sind. Es wären aber auch Schwerpunkte in der Denkmalpflege, bei der Transformation von Sakralbauten oder zum Erhalt von Gartendenkmälern im Klimastress denkbar.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Antrag „Sichere Museen und Kulturschätze: Wo steht Bayern heute?“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss ausführlich zum 5-Punkte-Maßnahmenplan zum Schutz von Kulturgütern, den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Dezember 2022 als Reaktion auf den Raub des wertvollen Kelten-Goldschatzes aus dem Kelten-Römer-Museum Manching vorgestellt hat, zu berichten.


Dabei soll insbesondere auf die folgenden Punkte eingegangen werden:


1. Verwendung der bereitgestellten Mittel von bis zu einer Million

  • Welche neuen Stellen oder Projekte wurden mit diesen Mitteln finanziert?
  • Inwieweit wurden neue personelle, technische und bauliche Maßnahmen zur Sicherung von Kunstwerken in staatlichen Museen umgesetzt?
  • Welche Maßnahmen wurden in Bezug auf den Kulturgutschutz, z. B. bei Bedrohungen durch Umwelt- und Naturkatastrophen oder durch kriegerische Auseinandersetzungen, umgesetzt?
  • Inwieweit sind die staatlichen Institutionen auf Cyberangriffe vorbereitet?
  • Wurden die Mittel aus dem 5-Punkte-Maßnahmenpaket auch in ein digitales Sicherheitsupdate investiert?
  • Ist die Fortsetzung der Programme geplant – und wenn ja, mit welchem Schwer-
  • punkt?

2. Bericht zum Sonderprogramm Museumssicherheit für nichtstaatliche Museen aus dem Kulturfonds

  • Welche neuen und innovativen Projekte wurden hier finanziert?
  • In welche Sicherheitsbereiche (bauliche/mechanische Maßnahmen, technische Maßnahmen) wurde investiert?
  • Welche Entwicklungen gab es parallel zur Kulturfonds-Fördermöglichkeit im Bereich der organisatorischen und personellen Maßnahmen der nichtstaatlichen Museen in Bayern?
  • Wie hat sich die Antragsquote für das Sonderprogramm in den vergangenen zwei Jahren entwickelt?
  • Inwieweit ist es den Kommunen oder Trägern der Museen seit Bestehen des Programms bis zum aktuellen Zeitpunkt möglich, den für die Antragstellung notwendigen Eigenanteil aufzubringen?
  • Welche Auswirkungen hatte das Programm auf weitere Anträge und das Antragsvolumen des Kulturfonds vor dem Hintergrund, dass das Gesamtvolumen des Kulturfonds durch das neue Förderprogramm nicht aufgestockt wurde, sondern dass das Programm im Rahmen der vorhandenen Mittel finanziert werden musste?
  • Aus welchem Grund ist für das Sonderprogramm Museumssicherheit eine ganzjährige Einreichung möglich – für die regulären Kulturfonds- Förderungen jedoch nicht?

3. Zuständigkeiten der Landesstelle für nichtstaatliche Museen

  • Welche Aufgaben hat die neu geschaffene Stelle an der Landesstelle für nicht-staatliche Museen in Bayern übernommen?
  • Wie ist die Stelle ausgestattet (Umfang in Vollzeitäquivalent, Eingruppierung, Befristung)?
  • Wie hat sich der Beratungsbedarf der nichtstaatlichen Museen hinsichtlich des Kulturgutschutzes durch das neue Angebot entwickelt?
  • Gibt es eine Evaluation zum Sonderprogramm und Beratungsangebot oder andere Formen des Feedbacks vonseiten der nichtstaatlichen Museen in Bayern?

Begründung:

Seit der Ankündigung des 5-Punkte-Maßnahmenpakets ist wenig über dessen Wirkung und den aktuellen Stand in Bezug auf die Sicherung von Kulturgütern vor Diebstahl, aber auch vor Naturkatastrophen oder Schäden durch kriegerische Auseinandersetzungen sowie im Bereich der Cyberkriminalität, berichtet worden.

Die Sicherheit der Kulturgüter in allen bayerischen Museen ist von großem Interesse für die Bevölkerung. Der Goldraub von Manching, der mit sehr einfachen Mitteln durchgeführt wurde, hat deutlich gemacht, dass viele Museen nicht auf Diebstähle vorbereitet sind. Auch die Flutkatastrophe im Sommer 2024 hat offenbart, dass insbesondere die Sammlungen kleiner Kultureinrichtungen unzureichend geschützt sind.

Last but not least zeigten Cyberangriffe, auch auf große Institutionen wie die IHK oder die Caritas, dass Cyberschutz seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine an Bedeutung gewonnen hat.

Um weitere Maßnahmen für die Sicherheit der Kulturgüter und Museen in Bayern zu entwickeln, ist ein ausführlicher Bericht zum Status quo sowie zur Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen und der verwendeten Mittel unerlässlich.

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung: NS-Raubgut: Staatsregierung mauert monatelang – Antworten erst nach öffentlichem Druck

Trotz Interventionen bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsminister Markus Blume und trotz umfangreicher parlamentarischer Fragerechte erhielt die Abgeordnete Sanne Kurz Antworten erst nach Versand eines offenen Briefes am gestrigen Mittwoch – rund drei Monate nach Einreichung einer Schriftlichen Anfrage zur Rolle Bayerns bei der Restitution von NS-Raubkunst.

Sanne Kurz kommentiert: “Die monatelange Verzögerung war kein Zufall – die Antworten lagen offenbar längst bereit, wurden aber bewusst zurückgehalten. Dass es erst Briefe an Ministerpräsident Söder und Staatsminister Blume sowie öffentlichen Druck brauchte, um einfachste parlamentarische Rechte durchzusetzen, ist skandalös. Eine Regierung muss ihre Arbeit auch ohne Zwang erledigen, insbesondere bei solch sensiblen Dingen wie der Aufklärung des Verbleibs jüdischen Eigentums”

Mit Blick auf die Antwort selbst bewertet Sanne Kurz das gemischte Bild, welches sich aus den Anfragen ergibt: „Bis zu den Enthüllungen der SZ wurden unsere grünen Anfragen zu NS-Raubgut stets mit Textbausteinen beantwortet, unsere Anträge zur Verbesserung der Strukturen im Freistaat zum Umgang mit NS-Raubkunst, insbesondere aus jüdischem Besitz, immer abgelehnt. Dass Markus Söder das Thema entzogenes jüdisches Vermögen zur Chefsache macht, hatte ich nicht erwartet. Dass sich aber nun in den Antworten auch zeigt, dass tatsächlich ein wenig Bewegung in die Sache kommt, sehe ich als Erfolg unserer langjährigen grünen Arbeit zum Thema. Die Antworten zeigen aber auch klar, dass Minister Blume die klare Einschätzung “ja, das ist NS-Raubgut” seiner eigenen Fachleute in der Staatsgemäldesammlung missachtet hat. Er folgte lieber dem juristischen Rat – und entschied gegen Restitutionen, in etlichen Fällen sogar gegen die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut, die es ja seit Jahrzehnten in der BRD für genau solche Fälle gab und gibt.”

NS-Raubkunst: Best Practices

Was sind die Best Practices für die Washington Principles?

Zum 25-jährigen Jubiläum der Washington Principles wurden im Jahre 2024 sogenannte Best Practices entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Die Best Practices sind rechtlich nicht bindend, aber von großer moralischer Bedeutung und wurden unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechtssysteme formuliert, so dass jedes Land sie gemäß seinen eigenen Gesetzen anwendet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Best Practices die Washington Principles nicht erweitern – sie sind laut Bundesregierung vielmehr Empfehlungen, die die in 25 Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien seit 1998 zusammenfassen.1

Die Best Practices in originaler englischer Fassung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.


  1. vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/10886 –, Drucksache 20/11072, 12.04.2024. https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011072.pdf ↩︎

NS-Raubkunst: Handreichung

Was ist die Handreichung zu den Washington Principles?

Mit der „Gemeinsamen Erklärung“ von Dezember 1999 verpflichteten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung und ihrer Prinzipien. Die Handreichung dient als nicht-verbindliche Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung. Sie richtet sich vor allem an Verantwortliche in öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen sowie an Provenienzforscher und Provenienzforscherinnen. Darüber hinaus bietet sie auch Interessierten einen umfassenden Überblick über die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs und weiterführende Informationen zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien.

Die 2019 neugefasste Handreichung soll insbesondere Hintergrundwissen über die politischen Aspekte der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs vermitteln, die Wichtigkeit des Themas darstellen und diejenigen, die sich bisher weniger mit dem Thema befasst haben, an die Themen Raubkunst, Provenienz und Restitution heranführen.

Die gesamte Handreichung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.

NS-Raubkunst: Washington Conference Principles

Was sind die Washington Conference und ihre Principles?

Im Dezember 1998 wurde auf der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“ die „Washingtoner Erklärung“ verabschiedet. An der Konferenz nahmen 44 Staaten, zwölf nichtstaatliche Organisationen, darunter insbesondere jüdische Opferverbände, sowie der Vatikan teil. Die Erklärung bestand aus elf Leitsätzen, in denen sich die Unterzeichner verpflichteten, Kunstwerke, die während der NS-Zeit beschlagnahmt wurden, zu identifizieren und die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden. Zwar sind die Washington Principles rechtlich nicht bindend – jedoch eine ethisch und moralisch verpflichtende Übereinkunft, faire und gerechte Lösungen für NS-Raubkunst zu finden.

Die Washington Principles in deutscher Version finden Sie hier.
Und hier können Sie die Washington Principles im englischsprachigen Original nachlesen.

Handreichung

Neben den Washington Principles existiert auch noch die sogenannte Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999. Mehr zur Handreichung – der Orientierungshilfe zur Umsetzung der Principles – finden Sie hier.

Best Practices

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Washingtoner Prinzipien wurden zudem sogenannte „Best Practices“ entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Mehr zu den Best Practices erfahren Sie hier.

Raubkunst_Süddeutsche Zeitung_Restitution_Sanne Kurz_Grüne Fraktion_Landtag_Bayern

Bayerischer Raubkunst-Skandal – das schreibt die Presse

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllt hat, täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von zumeist Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden. An die 200 Werke in Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind laut Presseberichten gesichert als Raubkunst eingestuft – dennoch gab es von Seiten der Staatsregierung bisher keinerlei ernstzunehmenden Versuche, diese Werke den Erbinnen und Erben der rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer zurückzugeben.

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zu den Washingtoner Prinzipien, die das Regelwerk für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Raubgut sind, bekannt – die derzeitigen Handlungen der Staatsregierung und des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, stehen jedoch entgegen den Prinzipien.

Hier ein Überblick über die Presseartikel mit Informationen zum Raubkunst-Skandal in Bayern:

Schlagwortarchiv für: Kunst

Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“

Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um? 

An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.

Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.

Die Veranstaltung findet online statt.

Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/33ggnn

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

Sanne Kurz
Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern

 

*Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz. 

231004_Grüner kulturpolitischer Empfang_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Kunst und Kultur sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält!“ – so steht es im Regierungsprogramm der Bayerischen Grünen für die Landtagswahl 2023. Doch welche kulturpolitischen Ziele haben wir Grüne konkret für die kommenden fünf Jahre gesetzt?

Zusammen mit dem AK KiM laden die Abgeordneten Gülseren Demirel, Florian Siekmann, Sanne Kurz und Jamila Schäfer zum kulturpolitischen Empfang.  Sie alle stehen für das persönliche Gespräch bereit und geben Antworten zu den kulturpolitischen Zielen und Herausforderungen der kommenden Legislatur.  Welche Strategien haben die Grünen, um den Sanierungsstau in der Kultur zu meistern? Welche Rolle soll die kulturelle Bildung im Freistaats einnehmen? Was muss passieren, damit Künstlerinnen und Künstler angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden und der Gender-Pay Gap auch in der Kultur endlich verschwindet? Welche Rolle spielt die Bundespolitik für die Kulturpolitik in Bayern und München?

Für den musikalischen Rahmen sorgt die Künstlerin Leonie Felle und Band – zusammen „Leonie singt“– sowie die lofipopfolktunes aus München-Sendling. Durch den Abend führen Florina Vilgertshofer, Kandidatin für den Bezirkstag Oberbayern und Stephan Vorbrugg vom Arbeitskreis Kultur der Münchner Grünen.

Wir freuen uns auf anregende Gespräche, kritische Diskussionen und den Austausch mit Kreativen, Künstlerinnen, Kulturschaffenden und allen kulturinteressierten Menschen.

Um Anmeldung wird gebeten.

Claudia Roth Sanne Kurz Ludwig Hartmann - Green Cultural Deal - Kunst trifft Grün - Grüne Fraktion Bayern Landtag_30.06.23

Green Cultural Deal – Die Landtags-Grünen laden ein: Kunst trifft Grün – Gast: Claudia Roth

„Kunst trifft Grün“ der bayerischen Landtags-Grünen geht in die nächste Runde – diesmal mit Besuch aus Berlin: Kulturstaatsministerin Claudia Roth spricht für uns zum Thema Green Cultural Deal – dem Schwerpunkt unserer diesjährigen Veranstaltung. Dabei gehen wir den Fragen nach: Wo stehen wir hier als Land Bayern? Was haben wir Landtags-Grüne in dieser Legislatur dazu erarbeitet? Und wo braucht es noch mehr?

Kultur ist Ländersache. Wir, die Landtags-Grünen, nehmen diesen Auftrag ernst und bauen seit Jahren am Fair Green Cultural Deal für Bayern.

Darum laden wir Landtags-Grüne Euch und Sie herzlich ein: Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender, und Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin, wollen mit Euch und Ihnen, den Kulturschaffenden und Kulturbegeisterten aus allen Sparten und Ecken Bayerns, intensive Gespräche dazu führen. Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth bringt ausreichend Zeit mit für einen Austausch und Ausblicke aus Berlin.

Willkommen sind alle Menschen aus Ehrenamt, institutioneller und freier Kultur, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie natürlich kulturbegeistertes Publikum, Freundeskreise und alle, denen Kultur am Herzen liegt. Dazu gibt’s ein Musikprogramm mit dem Kammermusik-Duo Lisa Wellisch (Konzertpianistin) und Tatjana Uhde (Solocellistin der Opéra national de Paris und Cellistin im Festspielorchester Bayreuth) sowie dem Jazz-Duo Bang Bang mit Julia Schröter und Norbert Bürger.

Wir Landtags-Grüne freuen uns auf Euch und Sie auf unserem sommerlichen Kulturempfang „Kunst trifft Grün“ im Bayerischen Landtag!

Wir bitten um Anmeldung unter diesem Link.

230508_Kultur Talk_Frauen in die Kunst_Bad Aibling_Sanne Kurz_Grüne_Bayern

Kultur Talk: Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist

Aleksandra Klitina, Künstlerin und Politik Journalistin aus Kiew ist zu Gast beim Kunstverein Bad Aibling. Grund genug einmal über „Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist“ zu sprechen. Zur Diskussion bittet der Grüne KV Rosenheim Stadt und Land mit mir aufs Podium:

Der Abend wird musikalisch umrahmt von Biene – alias Christina Uhlmann.
Jonas Turber, Bezirkstagskandidat wird moderieren und übersetzen.

Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Der Eintritt ist frei.

Visual_documenta Antisemitismus Kunst Kultur Sanne Kurz Grüne B

Über jeden Verdacht erhaben? – Antisemitismus in Kunst und Kultur

Antisemitismus war in Deutschland nie verschwunden – auch nach 1945 ist eine blutige Spur antisemitischen Terrors zu beobachten. Studien zeigen durchgehend hohe Zustimmungswerte zu antisemitischen Einstellungen in allen Teilen der deutschen Bevölkerung. Bereits mehrere Jahre in Folge nehmen antisemitische Vorfälle in Deutschland und Bayern massiv zu. Die Dunkelziffer ist hoch. Auch weil viele Jüdinnen*Juden das Vertrauen darin verloren haben, dass unser Rechtsstaat Antisemitismus konsequent ahndet. Mitten in dieser gefährlichen Gesamtlage waren auf der documenta fifteen über Wochen hinweg antisemitische Exponate ausgestellt, tausende Besucher*innen haben sie gesehen. Jüdische Stimmen, die bereits im Vorfeld gewarnt hatten, wurden weitgehend ignoriert. Die Vorfälle sind Symptom bestehender Defizite. Die Künste sind dabei als elementarer Teil der Gesellschaft nicht frei von Antisemitismus in all seinen Formen.

Stella Leder versammelte bereits 2021 in ihrer wunderbaren Anthologie „Über jeden Verdacht erhaben? – Antisemitismus in Kunst und Kultur“ Perspektiven von Kulturschaffenden, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, die sich in ihrer Arbeit mit Kulturgeschichte, künstlerischer Praxis und Antisemitismus befassen. Diesen Impuls zur kritischen Auseinandersetzung möchten wir – auch als Nachklapp zur documenta fifteen – aufnehmen.

Dabei freuen wir uns über eine Keynote von Dr. h.c. Charlotte Knobloch (Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern).

Das folgende Gespräch mit Olaf Zimmermann (Geschäftsführer Deutscher Kulturrat), Stella Leder (Publizistin & Literaturwissenschaftlerin) und Lena Gorelik (Autorin) wird von einem kurzen literarischen Intermezzo eingeleitet.

Katharina Schulze (Grüne Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag) wird uns alle willkommen heißen, und unsere Kulturstaatsministerin Claudia Roth schickt ein Grußwort aus Berlin. Marlene Schönberger (Grüne Bundestagsabgeordnete und in der Grünen Bundestagsfraktion zuständig für die Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens) wird in einem kurzes Eingangsstatement in die aktuelle Lage im Bereich Antisemitismus einführen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie um eine verbindliche Anmeldung bis zum 22.11.2022. Bedarf hinsichtlich Kinderbetreuung und/oder Gebärdendolmetschen bitte bis zum 18.11. anmelden.

Keine Felder gefunden.

220723_Fair Green Cultural Deal sozial ökologische Nachhaltigkeit ästhetische NAchhaltigkeit_Kulturpolitik Sanne Kurz Grüne LAndtag Bayern

Kunst trifft Grün – Netzwerktreffen zum Fair Green Cultural Deal

Sozial-ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich verankern!

Der Fair Green Cultural Deal fördert ein sozial und ökologisch nachhaltiges Kulturleben. Er feiert ästhetische Nachhaltigkeit und hilft, Transformation zu ermöglichen – in den Strukturen und Abläufen, in der Verwaltung und in der Projektarbeit. Auch soll er Gedankenwelten öffnen, Utopien erlauben, mit denen wir eine tragfähige Zukunft gestalten können – für Kreative, Prozesse und Publikum.

Welche Herausforderungen stehen dabei diejenigen gegenüber, die Kultur täglich leben, sei es als Profi, im Publikum, in der kulturellen Bildung oder im Laienbereich? Was hat sich schon bewegt?

Wir stellen unsere bisherigen Grünen Initiativen vor und bieten im Austausch mit Initiativen, Akteurinnen und Akteuren, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, jede Menge Input, für alle, die im Kulturbereich nachhaltig handeln wollen. – Gleich unten anmelden!

Unter anderem dabei:

Kommt vorbei, tauscht Euch mit uns aus, nehmt Input mit aus unserer bisherigen Arbeit und lasst uns wissen, in welchen Bereichen wir noch tätig werden sollen, mit welchen Problemen Ihr zu kämpfen habt, wo es fehlt, was besser gehen könnte! Wir wollen den Fair Green Cultural Deal in Bayern gemeinsam mit Euch gestalten!

Ablauf

Wir treffen uns um 11:00 Uhr im Bayerischen Landtag und beginnen nach einer kurzen Begrüßung gleich mit den ersten Panelrunden zu Themen der ökologischen Nachhaltigkeit.

Nach einer kurzen Pause um 12:00 Uhr geht es in den zweiten Block der Diskussionsrunden, diesmal mit Themen zur sozialen Nachhaltigkeit.

Unsere kleinen, moderierten Panels öffnen jeweils gegen Ende, so dass Ihr Eure Fragen und Erfahrungen einbringen könnt. Die Ergebnisse aller Runden werden wir gegen 14:00 Uhr unserer Veranstaltung dem Plenum aller Teilnehmenden vorstellen.

Kinderbetreuung   

Für unsere kleinen Gäste bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort an. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Kinderbetreuung nur anbieten können, wenn der Bedarf vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 17. Juli.

Barrierefreiheit   

Der Veranstaltungsort ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei.
Bei Bedarf bieten wir gerne eine Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache an. Auch hier bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 17. Juli.

Keine Felder gefunden.

documenta fifteeen

Die Documenta ist zurück – Sanne Kurz lädt ein!

Bei der diesjährigen documenta fifteen, die vom indonesischen Künstlerkollektiv ruangrupa kuratiert wird, wurden Kunst-Kollektive aus aller Welt nach Zeitzonen statt nach Ländern eingeladen. Sie alle luden wieder andere Kollektive zum künstlerischen Arbeiten ein und holten viele an Bord. So dreht sich alles um das Thema „Lumbung“ („Reisscheune“). Der indonesische Begriff steht symbolisch für einen Ort des Zusammenkommens, Austauschs und Teilens.

Ganz in diesem Sinne wird unsere Reise auch interaktiv werden: Mit der Kunstvermittlerin Julia Richter haben wir ein Programm erarbeitet, das euch sowohl einen möglichst großen Teil des Angebots ausschöpfen und die „Lumbung-Werte“ erspüren lassen soll. Geplant ist, dass Raum für gemeinsames Erleben ebenso wie individuelles Entdecken bleibt und wir im Idealfall gemeinsam ein wenig in die künstlerische Praxis der documenta fifteen eintauchen.

Die Einladung beinhaltet:

– 2-Tages-Karte für die documenta fifteen
– gemeinsame An- und Abreise mit dem Zug
– Unterkunft in der Jugendherberge Kassel im 4-Bett-Zimmer mit Frühstück
– für mobilitätseingeschränkte Menschen steht ein barrierefreies Zimmer zur Verfügung
– Programm mit der Kunstvermittlerin Julia Richter

Anmeldeschluss: 8. Juli 2022
Unkostenbeitrag pro Person: 50€.

Du möchtest mit, kannst Dir die Kostenbeteiligung aber nicht leisten oder hast andere Fragen? Bitte melde Dich unter: sanne.kurz@gruene.fraktion-bayern.de. Wir finden einen Weg.

 

Keine Felder gefunden.

Fotocredit: documenta fifteen, ruruHaus, Foto: Nicolas Wefers, 2020