Über 10 Jahre war ich selbst allein-erziehend. Dabei wohnte ich z.T. mit zwei Kindern auf unter 10qm. Dass man obendrein als Künstlerin nicht Millionärin wird, brauche ich niemandem zu erzählen. All das habe ich nicht vergessen. Und darum kämpfe ich für gerechte Teilhabe aller Menschen.

Pressemitteilung: Aktion Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten – Abschlusseinsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung

Biotonne leeren, Keller ausmisten oder die ausgefallene Kollegin ersetzen: einen Schwung Alltagsarbeit an eine Politikerin abgeben, das konnte man bei der Aktion “Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten” von Sanne Kurz. Die grüne Landtagsabgeordnete aus dem Münchner Osten nutzte die Zeit von Juli bis Oktober, um sich als kostenfreie Hilfskraft zu engagieren – bei der Freiwilligen Feuerwehr, im gemeinnützigen interkulturellen Verein, bei der Formular- und Bürokratiehilfe, in der Seniorenarbeit, im Nachbarschaftstreff, beim Weißwurst servieren, der Gymnastikstunde für Frauen oder beim Regionalfernsehen.

Abschluss der diesjährigen „Rent-a-Abgeordnete“-Aktion war ein Einsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) in Berg am Laim. Hier bekommen Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen keine Krankenversicherung haben, anonym und kostenlos zahnärztliche, kinderärztliche sowie allgemeinmedizinische Versorgung. Das ärztliche Personal, Sprechstundenhilfen sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher – fast alle arbeiten hier ehrenamtlich. Nach einer kurzen Einweisung durfte die Abgeordnete in der zahn- und allgemeinärztlichen Sprechstunde Kranke aufnehmen, sie zur Aufnahme und Erstberatung schicken, passende Krankenakten heraussuchen und für die Behandlung alles vorbereiten.

Sanne Kurz verweist auf die Bedeutung einer solchen Anlaufstelle:  „Es fallen viel mehr Menschen durchs Raster der Krankenversicherung als man denkt. Es gibt eine Krankenversicherungspflicht, aber kein Recht auf Versicherung. Ich habe die 4997. Patientin aufgenommen, wie die große Mehrheit der Kranken hier hat sie einen deutschen Pass und lebt mitten in München. Man sollte allen Menschen in Not helfen. Wenn man sieht, dass es wirklich jeden treffen kann, wird das nochmal deutlicher. Umso wertvoller ist es, dass Ehrenamtliche sich mit so viel Hingabe engagieren und denen helfen, die ohne diese Hilfe bei der medizinischen Versorgung auf der Strecke bleiben würden.”

Mithelfen können alle, auch ohne medizinische oder andere Vorkenntnisse, denn auch für Dolmetscherdienste, Hilfstätigkeiten oder Organisationsaufgaben werden Ehrenamtliche laufend gesucht. Auch eine Spende kann die Arbeit der MMM unterstützen, z.B. für die Beschaffung von Kleinigkeiten wie Desinfektionsmitteln, Zahnbürsten oder Kinder-Trostpflastern bis hin zu Ultraschall-Geräten.

Nach einem halben Tag bei den Maltesern lautet das Fazit von Sanne Kurz: „Wenn ein Mädchen nach dem Besuch beim Arzt wieder lächelt, tut das gut. Ich habe mich selten am Abend so erfüllt und glücklich gefühlt. Das mache ich sicher wieder!”

„Kleine Anfrage“ – AzP „Wie verständlich sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern?“

Ich frage die Staatsregierung:

„Der Rundfunkrat in Bayern hat die Aufgabe, das Programm des BR zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die dargebotenen Inhalte alle Menschen in Bayern erreichen, daher frage ich die Staatsregierung, wie viele Menschen in Bayern aktuell keiner Konfession bzw. keinem Bekenntnis angehören, welche drei Muttersprachen sind neben Deutsch am häufigsten vertreten (bitte Zahl der jeweils in Bayern lebenden Sprechenden angeben), welche sind die drei größten muslimischen Verbände in Bayern (bitte mit Abgabe der jeweiligen Mitglieds-Zahlen insbesondere Ditib, Millî Görüş und Aleviten)?“

Hier geht’s zur Antwort:

Grüne Erfolge München: Sozialer Zusammenhalt

  • größte kommunale Bildungs-Raum-Offensive Deutschlands: 9 Milliarden Euro für Kita- und Schulbau
  • 500 neue Ausbildungsplätze für Kita-Fachkräfte
  • 8 Millionen Euro für kommunales Recruitment & Halt für neue Pflegekräfte
  • über 700 kommunale Übernachtungs-Schutzplätze für Obdachlose
  • neues Frauenhaus für von Gewalt Betroffene, psychisch Kranke sowie neuer Obdachlosen-Briefkasten
  • nie mehr mehrfach registrieren: alle Dienste der Stadt mit nur einem einheitlichen M-Login nutzbar
  • laufende Erweiterung der bereits 100 komplett online nutzbaren KVR-Dienste

Eine Gesellschaft ist so stark wie ihre Teile. Deshalb gilt es, alle Mitglieder dieser Gesellschaft zu unterstützen. Auch solche ohne starke Stimme, wie z.B. frisch Hergezogene, ausländische Fachkräfte, z.B. in der Pflege, oder Menschen ohne Obdach. Gerade in krisenbeladenen, herausfordernden Zeiten braucht es umso mehr ein soziales Miteinander sowie Orte, die attraktive Angebote, Schutz, Hilfe oder schlicht einen Rat bieten, wo diese gebraucht werden.

In München konnten wir Grüne den sozialen Zusammenhalt stärken. So wurde die Unterbringung und Versorgung obdachloser Menschen, die oftmals massiver Diskriminierung und teilweise auch Gewalt ausgesetzt sind, mit einem Ausbau des ganzjährigen Übernachtungsschutzes deutlich verbessert. Niemand soll in der bayerischen Landeshauptstadt auf der Straße nächtigen müssen. Mehr Sicherheit und Schutz vor häuslicher – körperlicher, pyschischer oder sexualisierter – Gewalt bieten Frauenhäuser. Davon gibt es bayernweit viel zu wenige. Entspannung der Situation verheißt der Bau eines neuen Münchner Frauenhauses, das sich speziell an psychisch kranke und suchtkranke Frauen richtet.

Von 2020 bis 2035 gehen jährlich 500.000 Menschen mehr in Rente, als junge Leute 20 Jahre alt werden und zu arbeiten anfangen. Darum versuchen wir weltweit, Menschen von unserem schönen München zu begeistern und Arbeitskräfte anzulocken – damit wir alle auch weiterhin hier gut leben können! Damit diese Menschen sich hier wohlfühlen und nicht ganz schnell wieder weg sind, braucht es einen Ort, um in der Stadtgesellschaft anzukommen. Von Vereinsmitgliedschaft über Wohnungsmarkt, von Kitaplatz bis örtliche Feste: das neue Welcome-Center des KVR ist die zentrale Anlauf- und Erstberatungsstelle für Neu-Münchner*innen. Es hilft beim Ankommen und Orientieren, mit dem vorranggigen Ziel, in- wie ausländische Arbeitskräfte bei der Integration in München in ihrer eigenen Sprache zu begleiten und bürokratisch notwendige Verfahren möglichst zu vereinfachen.

Einen Überblick über #GrüneErfolge für München findet man hier.

Wir stellen in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen.

Grüne München_ Erfolge_Sozialer Zusammenhalt_Bildung_Digitalisierung_Sanne Kurz

Grüne Erfolge München: Bezahlbares Wohnen

  • 2 Milliarden Euro für den Bau bezahlbarer Wohnungen
  • Wir kaufen die Stadt zurück!
  • Grundstücke für Bau-Genossenschaften
  • Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)
  • AzubiWerk: bezahlbares Wohnen für Azubis
  • Kautionsfonds

Damit ein bezahlbares Dach über dem Kopf kein Sechster im Lotto ist, heißt es anpacken. Denn unsere grün-rot regierte bayerische Landeshauptstadt ist nicht nur ein florierender Wirtschaftsstandort. Sie ist eine aus
1001 Gründen lebenswerte, liebenswerte, attraktive Weltstadt mit Herz. Und wo viele Menschen hinwollen, sind auf dem freien Markt hohe bis astronomische Preise nicht weit.

Als Münchens größte Regierungsfraktion tun wir Grüne im Stadtrat einiges gegen steigende Grundstückspreise für Bauland und für stabile Mieten. Neben städtischem Wohnungsbau, für den München ganze zwei Milliarden Euro in die Hand nimmt, ist die Unterstützung von Wohnungsbaugenossenschaften durch die Vergabe geeigneter Grundstücke ein wichtiger Baustein. Außerdem unterstützen wir Fachkraft-Gewinnung auch beim Wohnen: mit dem AzubiWerk München, das mit schon 300 gebauten und 1.000 bereits fertig geplanten Wohnungen, ähnlich einem Studierendenwerk, bis 2026 helfen soll, die Lebens- und Wohnbedingungen Auszubildender dauerhaft zu verbessern. Geplant ist auch ein Kautionsfonds für junge Menschen mit geringem Einkommen, der es ermöglicht, eine Wohnung anzumieten, ohne an einer zu hohen Kaution zu scheitern.

Ein weiterer wichtiger Hebel im Bereich Wohnungsbau ist das Baulandmodell der Sozialgerechten Bodennutzung. Unsere Bayerische Verfassung fordert hier klar eine Ausrichtung am Allgemeinwohl. Wir Grüne nehmen den Verfassungsauftrag an und setzen ihn um. Die Stadt schafft Baurecht. Dadurch steigt Brachland enorm im Wert. Privatpersonen dürfen mit ihrem Eigentum an der endlichen Ressource Boden natürlich Geld verdienen. Die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) hilft aber, dass davon alle profitieren: 60 Prozent des Baurechts Wohnen muss im geförderten und preisgebundenen Segment liegen – sprich, bezahlbar sein. Diese „Münchner Mischung“ nutzt allen, da so Ghettoisierung vermieden wird und Viertel sozial stabil wachsen.

Wo der CSU-FW-regierte Freistaat Bayern sein Tafelsilber zu Höchstpreisen verscherbelt, kaufen wir die Stadt zurück! 19 (Miets-)Häuser und 536 Wohnungen wurden so dem spekulativen Investitions-Markt entzogen und sind wieder in kommunaler Hand.

Wir stellen euch in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen. – Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

Grüne München_Erfolge_Bezahlbares Wohnen_Sanne Kurz

Schriftliche Anfrage „Entwicklungsperspektiven des Klinikums Neuperlach aus Sicht der bayerischen Krankenhausplanung“

1.1. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach dauerhaft und vollumfänglich erhalten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

1.2. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach gestrichen werden, auch perspektivisch (bitte in Textform erläutern, begründen und Bedingungen für Streichung angeben)?

1.3. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach nur noch reduziert (beispielsweise ambulant) angeboten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung versteht die Krankenhausplanung als wesentliches Element moderner Gesundheits- und Sozialpolitik. Um Fehlinvestitionen und damit eine gesundheits- und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare Fehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muss ausgehend vom Bedarf an Krankenhausleistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind. Diese Planung hat dem gesetzlichen Ziel zu dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlich-rechtlicher Träger in Bayern zu sichern. Hierbei wird auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Krankenhäuser im Versorgungsgebiet abgestellt.

Das Klinikum Neuperlach ist derzeit mit 545 Betten und 55 Plätzen und den Fachrichtungen Chirurgie (CHI), Gynäkologie und Geburtshilfe (GUG), Innere Medizin (INN) und Hämodialyse (HD) im Krankenhausplan des Freistaates ausgewiesen. Nach den dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) derzeit vorliegenden Überlegungen, beabsichtigt die München Klinik gGmbH als Träger des Klinikum Neuperlach das Krankenhaus nach Abschluss von trägerinternen Umstrukturierungsmaßnahmen mit 541 Betten und 85 Plätzen sowie den Fachrichtungen Chirurgie CHI, INN und HD zu betreiben. Die Konzentration der GUG am Klinikum Harlaching mit einer Aufgabe dieser Fachrichtung nach Fertigstellung der dortigen Baumaßnahmen am Klinikum Neuperlach war in der Sitzung des hierfür zuständigen Krankenhausplanungsausschusses wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Bettenbedarf. Informationen über etwaige weitergehende Umstrukturierungsplanungen der München Klinik gGmbH liegen nicht vor.

2.1. Wie soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im Landkreis München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für die Münchner Stadtbezirke 14, 15 und 16 sowie den dort umliegenden Landkreis mit Blick auf die jeweilige Einwohnerzahl und deren demografische Struktur, bitte insbesondere auch auf Geburtshilfe eingehen)?

Die Landeshauptstadt München ist nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Landkreisordnung (LKrO) in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten und die Hebammenhilfe für die Bevölkerung sicherzustellen. Die bayerische Krankenhauslandschaft ist seit geraumer Zeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Bereits seit Jahren findet ein kontinuierlicher Strukturwandel statt, der zu einem Abbau stationärer Behandlungskapazitäten geführt hat. Die Gründe dafür sind neben dem Kostendruck durch das bundesrechtliche Vergütungssystem nach Fallpauschalen insbesondere die steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung und –weiterentwicklung sowie der medizinische Fortschritt, der insgesamt zu weniger und kürzeren Krankenhausaufenthalten führt, sowie nicht zuletzt das zunehmende Problem der Gewinnung ausreichenden und qualifizierten Personals. Die bundesseitig gesetzten Rahmenbedingungen zu Qualitätsvorgaben und zur Vergütung von Krankenhausleistungen werden in Zukunft tendenziell zu einer weiteren Zentralisierung in der Krankenhauslandschaft führen.

Ganz in diesem Sinne ist es für die Krankenhausträger unentbehrlich, die Standorte kontinuierlich weiterzuentwickeln und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Entscheidung über den Erhalt von Krankenhausstandorten ist dabei, ebenso wie die Erarbeitung eines zukunftsweisenden medizinischen Konzepts, das Antworten auf diese Herausforderungen geben kann, grundsätzlich Aufgabe des Krankenhausträgers. Denn Krankenhäuser sind eigenständige Wirtschaftsunternehmen und keine nachgeordneten Behörden der Staatsverwaltung. Die Krankenhausträger nehmen ihre Verantwortung, eine bestmögliche und langfristig tragfähige Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, sehr sorgfältig wahr.

2.2. Wie soll die Aus- und Weiterbildung medizinischen Personals sowie Versorgung mit Lernmöglichkeiten ärztlicher Praxis im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für Lehrberufe, Quereinstieg, (duale) Studienfächer und sonstige Bedarfe der Praxiszeit auf dem Weg zur Fachkraft im Medizinischen Bereich inkl. Arzt- und Hebammen-Beruf, bitte insbesondere auch auf die Geburtshilfe eingehen)?

Das StMGP nimmt die schulaufsichtlich genehmigten Berufsfachschulen für Gesundheitsberufe nachrichtlich in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern auf. Genauso wird die Funktion als Lehrkrankenhaus einer Universität ausgewiesen. Die aufgeworfene Frage kann demnach nur vom Träger der jeweiligen Bildungseinrichtung beantwortet werden.

3.1. Wie kam es zur Planung des Endes der Lizenz für die Geburtsstation des Klinikums Neuperlach?

3.2. Wo wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte Gremium bzw. beteiligte Stellen angeben)?

3.3. Wann wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte zeitliche Abfolge der Vorgänge rund um den Lizenzablauf angeben)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über die internen Entscheidungsprozesse zur künftigen Konzentration der Fachrichtung GUG am Klinikum Harlaching liegen der Staatsregierung keine Erkenntnise vor.

4.1. Kann die Lizenz des Betriebs der Geburtsstation in Neuperlach auch dann über 2025 hinaus verlängert werden, wenn der Erweiterungsbau in Harlaching eröffnet ist und dort Kinder geboren wurden?

4.2. Falls ja, welche Voraussetzungen (wie beispielsweise der Beschluss des Münchner Stadtrats zum Betrieb des Kreißsaals Neuperlach bis 2028) müssen erfüllt sein, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen bzw. die Betriebslizenz zu verlängern?

4.3. Falls nein, wie sonst könnte der Stadtratsbeschluss des Münchner Stadtrats mit Weiterbetrieb des Kreißsaals bis 2028 im Landeskrankenhausplan abgebildet werden?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Wie zu Frage 2.1 ausgeführt, ist die Landeshauptstadt München zur Sicherstellung der stationären Versorgung verpflichtet. Die für die Förderung des Ersatzneubaus der München Klinik Harlaching entscheidungserhebliche Bedarfsfeststellung wurde antragsgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach aufgegeben wird. Sollte der Träger nun hiervon abweichend einen Weiterbetrieb der Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach anstreben, müsste der Bedarf an Planbetten der beiden Krankenhäuser überprüft werden. Der Träger müsste einen neuen Antrag stellen, der dann im Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates beraten und entschieden würde. Welcher innerorganisatorischen Grundlagen ein solcher Antrag beim Träger bedarf, kann nur dort erfragt werden.

5.1. Der Bayerische Landeskrankenhausplan bildet eine kommunale Grenzen übergreifende Gesamtplanung für den Freistaat ab, wie orientiert er sich an zukünftigen Bedarfen?

Es wird auf die Vorbemerkungen des Krankenhausplans des Freistaates verwiesen, in denen die wesentlichen Faktoren der Krankenhausplanung, die die o. g. Grundsätze konkretisieren, dargestellt werden.

5.2. Der Bayerische Landeskrankenhausplan hat die Gesamtversorgung der bayerischen Bevölkerung im Blick – wie ist die Notfallversorgung (höher als Stufe 1) im Einzugsgebiet des Klinikums Neuperlach in Zukunft nach Plänen der Staatsregierung abgesichert (bitte insbesondere auf aktuelle und künftige Fahrzeiten bei kardiologischen Notfällen eingehen. Dabei bitte auch tabellarisch in Minuten Anfahrtszeiten jetzt/zukünftig für die Bevölkerung im Landkreis München, den Münchner Stadtbezirken 13, 14, 15 und 16 sowie an die angegebenen Gebiete angrenzender Raumeinheiten aufführen)?

In Bezug auf den Rettungsdienst ist klarzustellen, dass Rettungsdienststandorte unabhängig von Krankenhausstandorten räumlich ausgewählt werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) legen die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendige Versorgungsstruktur für ihren Rettungsdienstbereich fest und bestimmen Standort und Anzahl der erforderlichen Rettungswachen und Stellplätze. Zentrale Planungsgröße in der Notfallrettung ist hierbei die Zwölf-Minuten-Frist. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) sind Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens zwölf Minuten nach dem Ausrücken eines qualifizierten Rettungsmittels erreicht werden. Der Wegfall von Krankenhausstandorten führt daher nicht zu einem Wegfall von Rettungswachen und Stellplätzen.

Im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung ist es jedoch unabdingbar, dass der Rettungsdienst in einer angemessenen Zeit eine Klinik mit einer bestimmten Versorgungsstufe erreicht. Hierbei wird nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zwischen einer Basisnotfallversorgung, einer erweiterten und einer umfassenden Notfallversorgung unterschieden. Insbesondere im Falle von sog. Tracer- diagnosen (schwere Erkrankungs- und Verletzungsbilder wie im EKG gesicherter Herzinfarkt, Polytrauma, akuter Schlaganfall und schweres Schädel-Hirn-Trauma) ist für den Rettungsdienst die schnelle Erreichbarkeit einer Klinik mit einer mindestens erweiterten Notfallversorgung anzustreben.

Gleichwohl wirken sich Veränderungen von Klinikstandorten bzw. der dort angebotenen Leistungen auf die Transport- und somit Bindungszeiten von Rettungsmitteln aus, welche sich ggf. deutlich verlängern und damit die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln für weitere Patientinnen und Patienten reduzieren. Die bekannten Projekte des StMI wie die Erprobung des Rettungseinsatzfahrzeugs und die kürzlich vollzogene Vernetzung der Integrierten Leistellen mit den Vermittlungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Entlastung des Rettungsdienstes bei minderschweren Erkrankungs- und Verletzungsmustern werden daher weiter an Bedeutung gewinnen. Das StMI hat darüber hinaus gemeinsam mit den in Bayern tätigen Sozialversicherungsträgern das Institut für Notfallrettung und Medizinmanagement (INM) mit der Fortführung des sog. TRUST-Projekts mit Verlängerungsoption bis März 2030 beauftragt. Die Trend- und Strukturanalysen im Rahmen des TRUST-Projekts ermöglichen es den ZRF als den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, auf einer deutschlandweit einmaligen Datengrundlage Entscheidungen über eine bedarfsgerechte Vorhaltung an Rettungsmitteln zu treffen. Das INM hat dabei die Möglichkeit, Auswirkungen von Veränderungen in der Krankenhauslandschaft auf das rettungsdienstliche Geschehen zu simulieren. Dies ermöglicht es dem ZRF, in der Übergangszeit bis zur Umsetzung möglicher Veränderungen in der Krankenhauslandschaft die rettungsdienstlichen Strukturen bei Bedarf anzupassen.

5.3. Da das Klinikum Neuperlach bis 2018 für knapp 8 Millionen mit Zuschüssen des Freistaats modernisiert und 2021 für 21 Millionen Euro ebenfalls mit Zuschüssen des Freistaats erweitert, modernisiert wurde und sich laut eigener Aussage des Klinikums auf dessen Homepage in einem guten Zustand befindet, wie bewertet die Staatsregierung, dass das Klinikum Neuperlach in Zukunft trotz dieser Investitionen nur noch die Basisnotfallversorgung der Stufe 1 anbieten soll?

Die München Klinik Neuperlach hat in den vergangenen 20 Jahren (Zeitraum 2004 bis einschließlich 2023) Krankenhausförderleistungen in Höhe von insgesamt rd. 99,1 Mio. Euro für notwendige Investitionen erhalten. Davon entfielen rd. 53,1 Mio. Euro auf Bauinvestitionen. Inwieweit sich vom Krankenhausträger beabsichtigte strukturelle Veränderungen auf geförderte Investitionen auswirken, ist derzeit nicht absehbar. Förderrechtliche Konsequenzen wären nur zu prüfen, wenn geförderte Anlagegüter nicht mehr akutstationär genutzt würden.

6.1. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für eine familienfreundliche Festanstellung auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System (angestellte und freiberufliche Hebammen) am neuen Standort in Harlaching nach Einschätzung der Staatsregierung umsetzbar?

Die Organisation des Personals des Kreißsaals ist Aufgabe des Trägers eines Krankenhauses. Nach Erkenntnis des StMGP gehen viele Hebammen aufgrund der flexibleren Arbeitsgestaltung und besseren Verdienstmöglichkeiten freiwillig in die Freiberuflichkeit. Ein Großteil der Kliniken in Bayern arbeitet mit Beleghebammen. Es kann daher nicht pauschal beurteilt werden, was für die einzelne Hebamme oder die jeweilige Klinik das bessere System ist. Wichtig sollte jedem Arbeitgeber allerdings sein, dass die Hebammen sich wertgeschätzt fühlen und ihre Tätigkeit gerne ausüben.

6.2. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für ein familienfreundliches Festanstellungsmodell auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System mit angestellten und freiberuflichen Hebammen der Staatsregierung als Betriebsmodell an einem Klinikum in Deutschland bekannt?

Ein solches ist nicht bekannt. In den anderen Ländern sind überwiegend angestellte Hebammen in Kliniken.

6.3. Sollen laut Landeskrankenhausplan bisher nicht am Klinikum Neuperlach angebotene Leistungen in Zukunft im Klinikum Neuperlach neu angeboten werden (bitte erläutern und falls ja jeweilige angeben)?

Dem StMGP als Krankenhausplanungsbehörde sind keine Überlegungen der München Kliniken gGmbH bekannt, zusätzliche Leistungen in Neuperlach anzubieten; entsprechender Bedarf wird bei Antragstellung des Trägers zu prüfen sein.

7.1 Wie kann der Freistaat das Klinikum Neuperlach bzw. die MÜK unterstützen, ambulante und/oder Bereitschaftspraxis-Angebote und/oder sonstige Angebote zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im nicht-stationären klinischen, aber auch im kassenärztlichen Bereich am Klinikum Neuperlach bzw. in Kooperation mit diesem zu schaffen?

Investitionen, die nicht der akutstationären Versorgung dienen, können nicht nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden. Außerdem erfolgt seitens des StMGP keine Unterstützung von Krankenhausträgern zum Auf- oder Ausbau von ambulanten ärztlichen Angeboten bzw. dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) künftig Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgern bestimmt werden können, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen. Zudem sollen den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weiterreichendere Möglichkeitals bisher eingeräumt werden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Ausgang des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten; zuletzt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 05.07.2024 zum Entwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen.

Zugleich wird derzeit der Entwurf eines Notfallgesetzes (NotfallG) beraten, welcher u. a. die Etablierung von sog. „Integrierten Notfallzentren“ (INZ), bestehend aus einer stationären Notaufnahme, einer vertragsärztlichen Notdienstpraxis in unmittelbarer räumlicher Nähe sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle zur Patientensteuerung vorsieht. Vorgesehen ist eine Kooperation der Krankenhäuser, die als INZ-Standort bestimmt sind, mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch hier bleibt der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten; das Bundeskabinett hat am 17.07.2024 über den Entwurf beschlossen.

8.1. Wird die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regionalkonferenzen mit Bezug zur Krankenhausplanung und Gesundheitsversorgung anbieten, ähnlich wie andere Bundesländer dies bereits tun und wie es auf der Veranstaltung „Die Krankenhausreform von den Menschen her denken – für gute Arbeit und eine gute Versorgung“ der BKG und ver.di am 17. April 2024 in Haar der Amtschef des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), Herr Dr. Brechmann, in der Podiumsdiskussion angekündigt hat (falls ja, bitte tabellarisch Zeithorizonte bzw. bereits bekannte Termine mit Ort der jeweiligen Regionalkonferenzen angeben und Ausgestaltung dieser Regionalkonferenzen erläutern, insbesondere mit Blick auf die in den jeweiligen Planungsregionen jeweils einbezogenen Institutionen, Kliniken, Verbände sowie weiterer Organisationen und Personen, falls nein, Gründe anführen, die dagegen sprechen)?

Mit Blick auf die regionalspezifischen Besonderheiten sollten die Umstrukturierungsüberlegungen in kleinen zugeschnittenen, passgenauen Versorgungsregionen erfolgen. Dazu können sich die Träger z. B. in regionalen Konferenzen über die vorhandenen Angebote der einzelnen Träger und beabsichtigte Veränderungen unter Zugrundelegung des regionalen Versorgungsbedarfs austauschen. Ziel ist dabei, den stationären Versorgungsbedarf sicherzustellen. Zudem sollen durch gezielte Leistungsabsprachen Synergieeffekte stärker genutzt werden. Die Sicherstellungsverpflichtung obliegt nach den Kommunalgesetzen des Freistaates Bayern den Kommunen. Die Krankenhausplanungsbehörde unterstützt und begleitet die Veränderungsprozesse vor Ort und stellt den Krankenhausträgern dabei ihre Fachexpertise zur Verfügung.

Zur Unterstützung der Klinikträger bei den erforderlichen strukturellen Anpassungen hat der Freistaat Bayern ein Förderprogramm über insgesamt 100 Mio. EUR (in den Jahren 2024 bis 2028) aufgelegt. In dessen Rahmen können u.a. regionale Strukturgutachten und Umsetzungskonzepte von kleineren Kliniken im ländlichen Raum gefördert werden. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die Verantwortung für die strukturellen Anpasungsprozesse in den akutstationären Versorgungsstrukturen bei den Klinikträgern liegt.

8.2. Wie unterscheidet und entscheidet die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Krankenhausplanung und Bedarfe im Spannungsfeld von Fallzahlen (stationär/ambulant) und tatsächlichem Bedarf (beispielsweise Personen, die sich nicht in ein Klinikum begeben, aber dies müssten, oder Personen, die Klinika nutzen, ohne dass Bedarf gegeben wäre – bitte alle zur konkreten Krankenhausbedarfsplanung verwendeten Parameter tabellarisch darstellen und deren Verwendung wissenschaftlich in der Tabelle begründen)?

Personen, die sich trotz Bedarf nicht in ein Klinikum begeben, können nicht erfasst und berücksichtigt werden. Demgegenüber sind die Kostenträger mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassenverbände dafür zuständig, die Behandlungsfälle ohne Bedarf zu identifizieren und im Rahmen einer Qualitätskontrolle dafür zu sorgen, dass nur die Fälle behandelt bzw. abgerechnet werden, für die ein stationärer Versorgungsbedarf gesehenwird.

8.3. Ist nach dem Entzug einer Lizenz/Genehmigung ein Weiterbetrieb erneut möglich, wenn die Neu-Genehmigung/Neu-Lizenzierung (der Weiterbetrieb) beantragt würde (bitte angeben mit Blick auf einen möglichen Weiterbetrieb der Geburtshilfe Neuperlach mit bzw. ohne Gynäkologie, bitte Folgen einer Korrektur bereits getroffener Entscheidungen erläutern)?

Der Krankenhausträger kann – soweit er einen zusätzlichen Bedarf nachweisen kann – jederzeit die Feststellung der Fachrichtung für ein Krankenhaus beantragen. Über diesen Antrag hat dann der Krankenhausplanungsausschuss zu beraten und entscheiden. Grundsätzlich ergeht die Feststellung jeweils unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung der Bedarfsnotwendigkeit und -gerechtigkeit und schließt ggf. in Zukunft erforderlich werdende Änderungen, die sich aus der Bedarfsentwicklung ergeben können, nicht aus (Art. 3 und 5 BayKrG sowie Teil I, Ziffer 3.1.2 des Krankenhausplans des Freistaates Bayern).

Pressemitteilung: Sommeraktion „Rent-a-Abgeordnete“ – Politikerin zu mieten

Die Landtagsabgeordnete Sanne Kurz beim AKA e.V.

Einfach mal einen Schwung Alltagsarbeit an eine Politikerin abgeben? Dinge, die immer liegenbleiben, ständig anfallen oder aber Aufgaben, die man schon ewig vor sich hergeschoben hat: Die grüne Landtagsabgeordnete Sanne Kurz bietet sich heuer, im 75-Jahre-Demokratiesommer anlässlich des Grundgesetz-Jubiläums, noch bis zum 15. September als kostenlose Hilfskraft an. Vereine, Läden, Feuerwehren, NGOs, Kitas, Ehrenamtliche, Firmen – sie alle können Kurz im Rahmen ihrer Aktion „Rent-a-Abgeordnete“ stundenweise oder tageweise “mieten”. Das Angebot ist für gemeinnützige Organisationen kostenfrei, Firmen spenden an einen Verein ihrer Wahl einen selbst gewählten “Mietzins” für die Arbeit der Abgeordneten. 

Bisher wurde das Angebot sehr gut genutzt. Einer der Einsätze führte die Grünen-Politikerin zum AKA e.V., einem gemeinnützigen Verein in ihrem Stimmkreis im Münchner Osten, der sich aktiv für einen interkulturellen Austausch einsetzt. Im dortigen Formularservice helfen Honorarkräfte beim Ausfüllen verschiedenster Formulare. Wie aufreibend und auch entwürdigend es sein kann, sich durch den bürokratischen Dschungel schlagen zu müssen, weiß Sanne Kurz aus eigener Erfahrung nur zu gut. Schließlich war sie 12 Jahre lang alleinerziehende Mutter und studierte auch mit zwei Kindern. „Dass man sich für Unterstützung durch 28-seitige Formulare durchkämpfen und dabei für jedes Kind auf vier Seiten auch absurde Fragen, wie die nach bestehender Schwangerschaft selbst von Dreijährigen, ausfüllen muss, ist schlicht entwürdigend. Ich half einer bald sechsköpfigen Familie, die trotz Vollzeit-Berufstätigkeit des Vaters aufstocken muss. München ist ein teures Pflaster, trotzdem kannte die Familie die Möglichkeit, Zuschüsse für Schulmaterial der Älteren zu bekommen oder Mehrbedarf für die schwangere Mutter anzugeben, nicht. Ich habe tiefen Respekt für die Erziehungsleistung der Mutter und freue mich, dass ich da unterstützen durfte!“, so die Abgeordnete.

Auch Menschen mit Behinderung bei mangelnder Barrierefreiheit der Formulare, Rentnerinnen und Rentnern, die aufstocken müssen oder Wohngeld beantragen wollen, Personen mit chronischen wie akuten physischen oder psychischen Erkrankungen, Fachkräften ohne Deutsch als Muttersprache – allen, die im Bürokratiedschungel Unterstützung brauchen, hilft der Formularservice von AKA e.V., bürokratische Hürden zu senken und Unterlagen korrekt auszufüllen. Sanne Kurz ist von der ehrenamtlich geleisteten transkulturellen Arbeit begeistert: „Wir als Gesetzgeber sorgen im Landtag für einen guten sozialen Rahmen. Staatliche Unterstützung zu beantragen und sich somit als der Hilfe bedürftig zu zeigen, fällt vielen Menschen aber schwer, allein schon aus Scham. – Während Populisten gerne mit dem „Sozialschmarotzer“-Finger auf Menschen zeigen, die vor echten Herausforderungen stehen und diese mit Hilfe oft sehr gut bewältigen können, konnte ich durch meinen “Miet”-Einsatz bei AKA e.V. wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die ich auch in die Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau im Bayerischen Landtag einbringen will. Denn wir alle können in soziale Schwierigkeiten geraten. Und wir alle freuen uns dann über weniger Bürokratie. So wie das beim AKA e.V. vorbildlich gelebt wird: Solidarität und niedrigschwellige Hilfe von Mensch zu Mensch, ohne Behördensprech und Warteschleifen.

Grüne Erfolge München: Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen

  • „Boulevard Sonnenstraße“
  • Altstadt-Radl-Ring
  • Fußgängerzonen im Tal und in der Weißenburgerstraße
  • 7.350 Radl-Abstell-Plätze
  • U5 nach Pasing
  • ab Ende 2024 U-Bahnen die ganze Nacht am Wochenende
  • Tram Westtangente
  • Bus-Flotte wird klimaneutral

„Weniger Autos“ antworteten viele auf meine Instagram-Umfrage dazu, wie unser München noch liebenswerter wird. „Weniger Autos“ helfen denen, die fahren müssen, auch dabei, schneller durch die Stadt zu kommen: Handwerksbetriebe, Lieferfahrzeuge, Krankentransporte stehen weniger im Stau, wenn alle Menschen exzellente ÖPNV-Angebote, U-Bahn rund um die Uhr, prima Bus-Takt und schnellen Tram-Anschluss haben, zu Fuß sicher überall hinkommen oder eine gut ausgebaute Rad-Infrastruktur vorfinden.

Jede Person, die radelt, zu Fuß unterwegs ist oder den ÖPNV nutzt, verringert Stau und sorgt für saubere Luft auch zum Wohl derer, die auf das Auto angewiesen sind. Sichere Radwege sorgen dabei für reibungsloses Fortkommen auch für Familien oder Kinder.

Die Statistik sagt, die meisten Menschen sind in München zu Fuß unterwegs. Ob mit Kinderwagen oder Rollerblades, mit Aktentasche oder Einkaufstüten, mit Rolli oder Rollator: Auf jedem Platz und jedem Bürgersteig freut man sich, wenn es schattig ist, auch mal eine Bank zum Verweilen oder Ratschen dort steht, man flanieren kann. Lebensraum statt Auto-Abstellraum sorgt für eine gerechtere Verteilung von Raum in der Stadt.

Wir Grüne arbeiten im Münchner Stadtrat an einer noch liebenswerteren Stadt – zum Wohl aller. Es freut uns, dass viele sehen, dass unser Arbeit am Verkehr für die Zukunft, an besserem Auto-, Fahrrad- und Fußgänger-Miteinander so populär ist.

Wir stellen euch in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen. – Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

Meine Rede im Bayerischen Landtag zum AfD-Antrag „Bürger vor Zahlungen des Rundfunkbeitrags schützen: Meldebehörden zur Aufklärung über Möglichkeiten zur Vermeidung der Beitragspflicht anhalten“

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben den Antrag schon im Ausschuss diskutiert, und eigentlich wurden dort auch schon alle Meinungen zwischen den Fraktionen der CSU, der Freien Wähler, der Grünen und der SPD wirklich sehr sachlich ausgetauscht. Wir alle sind uns einig, dass es natürlich Reformen braucht, und wir alle sind uns einig, dass diese Reformen natürlich auch die Beitragsgestaltung betreffen. Aber von hier rechts außen ist nicht verstanden worden, dass es Millionen von Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl schaffen, ihren Pflichten nachzukommen. Sie schaffen es, sich umzumelden. Auch dafür gibt es keine Beratungsstelle, die ihnen sagt: Denken Sie übrigens daran: Wenn Sie jetzt umziehen, müssen Sie sich auch da anmelden. – Die schaffen das ganz alleine. Sie sind nämlich mündige Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ganz viele, die überwiegende Mehrheit dieser mündigen Bürgerinnen und Bürger, schaffen es auch wunderbar, ihren Befreiungsantrag für die Zweitwohnung zu stellen – so es denn möglich ist, weil die Zweitwohnung nur unter bestimmten Umständen befreit ist. Sie schaffen es auch ganz wunderbar, ihren Beitrag zu zahlen. Wegen der bürokratischen Hürden, die es da noch gibt – das hat beispielsweise die CSU-Fraktion angekündigt, die einen sehr kurzen Draht in die Staatskanzlei hat –, wird im Moment an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet, bei dem es natürlich im Idealfall – ich sitze nicht in der Staatskanzlei – auch darum geht, dass man
diese Beitragspflichten bürgerfreundlicher gestaltet.Zum Beispiel haben wir im Moment die Situation, dass nur alle drei Jahre kontrolliert wird, wer wo wohnt, es also einen Datenabgleich gibt. Wir waren uns im Ausschuss einig darüber – CSU, Freie Wähler, SPD und GRÜNE, die konstruktiv an der Lösung von bestehenden Problemen arbeiten –, dass es sinnvoller wäre, das öfter zu machen, dass es sinnvoller wäre, öfter zu prüfen, wer eigentlich wo wohnt. Wir waren uns auch einig darüber, dass es vielleicht auch noch andere Sachen gäbe, bei denen man mal prüfen muss, wie das rechtlich gehen kann; zum Beispiel, ob schon bei der Erhebung abgefragt werden kann, wer eine Zweitwohnung hat, wer eine Erstwohnung hat.

Was mir persönlich bei der Beitragsgestaltung noch ein ganz großes Anliegen ist: Ich habe mein Leben lang Rundfunkbeitrag gezahlt, und ich war einen Großteil meines Lebens Solo-Selbstständige. Ich konnte mich nicht befreien lassen; denn wäre ich beispielsweise in einen Sozialbezug gegangen, was vom Einkommen her möglich gewesen wäre, hätte ich meine Selbstständigkeit aufgeben müssen. Auch die Petition haben wir immer wieder im Landtag. Aber damals, mit einem Jahreseinkommen unter 10.000 Euro, alleinerziehend mit zwei Kindern, war dieser Rundfunkbeitrag eine unendliche Bürde. Jetzt, als Abgeordnete, ist er für mich genauso hoch. Dass das nicht fair ist, verstehen die Bürgerinnen und Bürger draußen auch gut, glaube ich. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet wird.

Niemand will zurück zur Einkommenskontrolle. Aber in der Pandemie haben wir es zum Beispiel in Baden-Württemberg sehr gut geschafft, mit den Finanzämtern Daten abzugleichen. Das ist gut geglückt, man ist zu guten Lösungen gekommen. Ich wäre froh, wenn die Menschen, die mit sehr viel juristischer Expertise jetzt gerade zusammensitzen und an einem Reformstaatsvertrag arbeiten, mit konstruktiven Lösungen kommen, statt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden weiter zu schikanieren und den Ideen von ganz rechts außen zu folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

„Kleine Anfrage“ – AzP „Projekte zu Teilhabe und Inklusion in Kulturinstitutionen“

Ich frage die Staatsregierung:

Wieviele Projekte oder Institutionen, die explizit zur Teilhabe ärmerer Menschen am Kulturbetrieb arbeiten, wie beispielsweise Kulturraum München, unterstützte die Staatsregierung in den vergangenen 5 Jahren (bitte mit Angabe Name, Ort, Fördersumme, ggf. erreichte Personenzahl), wieviele Projekte oder Institutionen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder sozio-ökonomischen Zugangshürden durch Begleitung, beispielsweise Malteser Kulturbegleitung, unterstützte die Staatsregierung in den letzten 5 Jahren (bitte mit Angabe Name, Ort, Fördersumme, ggf. erreichte Personenzahl), wie evaluiert und fördert die
Staatsregierung Wirksamkeit und Bekanntheit der bereits laufenden Unterstützungsangebote für Kulturzugang in Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:

Offener Brief an Staatsminister Markus Blume zum zweigleisigen Bahnausbau Trudering/Daglfing, TDKS

Sehr geehrter Herr Staatsminister Blume, lieber Markus,


ich wende mich heute an Dich in der dringlichen Angelegenheit des Bahnausbaus im Münchner Osten, insbesondere geht es mir um die in Aussicht gestellte Wiederaufnahme des Trassenauswahlverfahrens durch den Bund mit Neubewertung der Bürgervariante beim zweigleisigen Bahnausbau Trudering/Daglfing, TDKS.

Seit Jahren setze ich mich wie Du weißt auch überparteilich und immer wieder auch gemeinsam mit Dir beispielsweise mit der aus der interfraktionellen Bundes- und Landesmandatsträgerkonferenz hervorgegangen Initiative “Truderinger Weckruf” sowie zahlreichen Anfragen, für eine verträgliche, bezahlbare und zumutbare Lösung des Bahnausbaus mit Blick auf Gesundheits- und Eigentumsschutz und damit für die Bürgervariante im Osten der Landeshauptstadt ein.

Ich bin nicht Teil dieser Staatsregierung, aber auch Du hast Dich mehrfach für die Ermöglichung der Bürgervariante eingesetzt. Vor der Bayerischen Landtagswahl am 14. Juli 2023 hast Du gemeinsam mit dem Kollegen Christian Bernreiter nochmals kräftig angeschoben „Der Beschluss des Ministerrats zur Unterstützung der Bürgervarianten” so Deine Worte, sei “ein starkes Signal an Bund und Bahn. Auf bayerischer Seite werden alle weiteren Planungen unverzüglich in Angriff genommen. Die bayerische Staatsregierung steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger in Trudering. Ich erwarte umgekehrt von Bund und Bahn, dass beide nun endlich auf die Anwohner zugehen und die Bürgervariante B2 ernsthaft in ihre Planungen überführen.“

Deine positiven Signale machten allen Beteiligten große Hoffnungen. Die Stadt hatte, so zeigen meine Anfragen über die Jahre, bis zum Sommer 2023 insgesamt bereits knapp ein Dutzend Alternativstandorte vorgeschlagen. Dank der klaren Signale vor der Landtagswahl im Juli 2023 zur Verlagerung der KfZ-Verwahrstelle bot Berlin eine erneute Öffnung des Trassenauswahlverfahrens an, auch Oberbürgermeister Reiter legte sich ins Zeug. – Alle zogen an einem Strang.

Sicher stimmst Du zu, dass eine erneute Öffnung des Trassenauswahlverfahrens nur Sinn macht, wenn der Freistaat schriftlich zusichert, die KfZ-Verwahrstelle abverlegen zu wollen. Denn wie Dir bekannt wird ohne Umverlegung der KfZ-Verwahrstelle die favorisierte Bürgervariante nicht umsetzbar sein. Die Zeit drängt nun wie nie: Die Planung der TDKS soll, wie Dir sicher bekannt ist, im Sommer 2024 final vom Bund abgeschlossen werden.

Der Bund, namentlich Herr Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, hat in seinem Schreiben vom 8. April 2024 nun erneut seine Zusage bekräftigt, die Bürgervariante weiterzuverfolgen, sofern die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung die Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle endlich verbindlich zusichert. Nochmals wurde aus Berlin bekräftigt: Im Falle der kurzfristigen Zusicherung der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle würde das Trassenauswahlverfahren wieder aufgenommen. Es hängt nun alles von der CSU-geführten Staatsregierung ab, darum fordere ich Dich hiermit zum umgehenden Handeln auf.

Denn das Bundesverkehrsministerium wartet immer noch auf eine schriftliche Bestätigung des Freistaates zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle. Für den Fall der Zusicherung der Abverlegung hat der Bund eine Neuauflage des aus Sicht von vielen als unglücklich verlaufenen Variantenentscheids aus dem Jahr 2020 in Aussicht gestellt und ist ebenfalls bereit, die Planung der Bürgervariante weiterzuverfolgen. Anfang Mai hat auch der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München abermals gefordert, die Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle mit Nachdruck zu verfolgen, um die von den Menschen vor Ort favorisierte Realisierung der Bürgervariante zu ermöglichen. Das städtische Referat für Stadtplanung und Bauordnung unterstützt die Staatsregierung auch weiterhin bei der Suche nach einem Ersatzgrundstück.

Es ist jetzt wichtiger denn je, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen und zügig und zielorienitert mit Blick auf die Bürgervariante zusammenarbeiten, um eine zukunftsfähige und effiziente Verkehrsinfrastruktur in der Region zu gewährleisten und den Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche Umsetzung auch mit Blick auf ihre Gesundheit und ihr Eigentum zu zusichern.

Damit wir in der Umverlegung der KfZ-Verwahrstelle gemeinsam vorankommen, hatte ich mit einem Änderungs-Antrag zum Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 für Planungskosten KfZ-Verwahstelle am Alternativstandort das Thema Abverlegung KfZ-Verwahrstelle auch im haushalterisch abzubilden versucht. Denn zu meinem großen Erstaunen waren hier keinerlei Haushaltsmittel eingestellt worden. In den kommenden zwei Jahren muss aber konkret etwas passieren, wenn wir uns alle selbst beim Wort nehmen wollen – da stimmst Du doch sicher zu.

Leider wurde mein Änderungsantrag von Deiner Fraktion abgelehnt. Der wichtigste Schritt, die verbindliche, schriftliche Zusicherung der Abverlegung der KfZ-Verwahrstelle gegenüber dem Bund, dieser Schritt ist aber ohne jegliche Haushaltsmittel möglich. Daher gehe ich fest davon aus, dass im Nachtragshaushalt die Abverlegung der KfZ-Verwahrstelle Abbildung finden wird und die Zusicherung der Abverlegung auch ohne meinen Haushalts-Antrag dieser Tage schriftlich nach Berlin gehen wird. Dazu habe ich auch Deinem Kollegen Staatsminister Christian Bernreiter bereits geschrieben.

Denn wir sind uns parteiübergreifend in der Sache einig, das zeigte doch nicht zuletzt der “Truderinger Weckruf”, den auch Du und Dein CSU-Kollege Wolfgang Stefinger, MdB, unterzeichnet haben: Wir alle wollen das Eigentum und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort schützen, Erschütterungen und Lärm minimieren, sowie den Bahnausbau möglichst planungssicher voran bringen.

Du, lieber Markus, hast vor Ort so einen guten Leumund. Du bist bekannt und beliebt. Du weißt auch um die Kosten einer Einhausung und um die notwendige Masse-Feder-Lagerung des Gleiskörpers, um die anliegende Wohnbebauung, das zu Hause und Eigentum der Menschen vor Ort, vor Erschütterungen zu schützen. Du bist auch in der CSU sehr gut vernetzt und solltest es doch schaffen, dass ein Brief nach Berlin geht – jetzt.

Ich bitte dich daher, mit absoluter zeitlicher Priorität die notwendigen Schritte einzuleiten, um eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung der Bürgervariante sicherzustellen, bevor sich die Tore im bisher äußerst geduldigen Bundesministerium für unser wichtiges Anliegen Bürgervariante endgültig schließen.

Sanne Kurz

Ein ähnlich lautender Brief ging zeitgleich auch an den Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter.

Dringlichkeitsantrag „Versprechen halten, Kulturschaffende bei Corona-Rückzahlungen beraten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Rückforderung von Soforthilfen Corona, explizit für Solo-Selbstständige der Kulturszene angekündigte Härtefallkommission zur Abwendung von Härten und zur Beratung bei Unklarheiten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen unverzüglich einzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Kunst-, Kultur- und Kreativverbände einzubeziehen.

Begründung:

Am 06.07.2023 kündigte die Staatsregierung in ihrem Bericht1 die Einsetzung einer Härtefallkommission zur Abwendung von Härten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen an. Ziel dieser Kommission sollte es sein, für all diejenigen Unternehmen, für die eine Rückforderung der Soforthilfen Corona nicht zu stemmen ist, einen Erlass bzw. eine individuelle, passende Lösung zu prüfen.

Laut Auskunft vom 17. Juli 20232 wartete die Staatsregierung zunächst darauf, dass sich eine Tendenz bzgl. des möglichen Zuständigkeitsbereichs einer solchen Härtefallkommission abzeichnen würde. Dass nun in Bayern 70 0003 Rückmeldungen ausstehen, deutet auf einen dringlichen Beratungsbedarf hin. Gerade in der Krise ist es wichtig, dass die Politik gegebene Versprechen einhält, in Härtefällen pragmatische Lösungen sucht und so Verlässlichkeit und Stabilität bietet. Bis zum heutigen Tag wurde die Kommission nicht einberufen.

1 Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) -33-3509/539/2
2 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Susanne Kurz Drucksache Nr. 18/30421
3 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Eva Lettenbauer Drucksache Nr. 19/

Antrag „Informationen zu Barrierefreiheit und inklusive Angeboten der bayerischen Museen aus einer Hand!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sich die staatlichen Museen in Bayern, deren Ausstellungen oder Programme teils oder vollständig für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen erlebbar sind, um die Aufnahme im Netzwerk Museen Inklusive in Bayern, einem Projekt das sich den Wissensaustausch zur Barrierefreiheit und Inklusion und die Kommunikation von barrierefreien und inklusiven Angeboten von Mitgliedern des Netzwerks an die Öffentlichkeit zur Aufgabe gemacht hat, bemühen.

Begründung:

Im Bericht aus dem Kabinett der Staatsregierung vom 9. Januar 2024 wurde die Politik für Menschen mit Behinderung als zentrales Thema der Staatsregierung benannt. Der Freistaat bekennt sich wiederholt klar zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Das schließt auch die Kultur mit ein.

Das Netzwerk Museen Inklusive in Bayern ist ein Projekt im Rahmen des kürzlich verlängerten Programms „Denkmal, Museum, Tourismus und Lebenswelt“ (bisher „Museum & Tourismus“) der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern in Kooperation mit der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) auf der Basis der Erkenntnisse des 18. Bayerischen Museumstages 2015 „Museen als touristisches Angebot“ und der Tagung „Kulturtourismus 2030“ der by.TM von 2016.

Museen Inklusive ist ein einmaliges Vernetzungsprojekt, das es den beteiligten Museen ermöglicht, sich untereinander zu allen Themen rund um Inklusion und Barrierefreiheit auszutauschen. Die Kommunikation der barrierefreien und inklusiven Angebote wird zudem durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen und die Bayern Tourismus GmbH betreut. Für den Tourismus hat die Barrierefreiheit der musealen Angebote in Bayern eine große Bedeutung. Informationen zu barrierefreien Angeboten der Museen in Bayern kommen durch dieses Netzwerk aus einer Hand. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern insbesondere auch für eine alternde Bevölkerung ist dies ein wichtiger Service.

Damit sowohl Touristinnen und Touristen wie auch Menschen, die bei uns in Bayern leben, künftig bestmöglich über die inklusiven Angebote der bayerischen Museen informiert werden, sind Informationen aus einer Hand unabdingbar. Auch der Erfahrungsaustausch der Museen zu Inklusion und Barrierefreiheit ist für eine Weiterentwicklung der Programme und Ausstellungen dringend notwendig. Ein Zusammenschluss sowohl der nichtstaatlichen Museen wie auch der staatlichen Museen im Pilotennetzwerk Museen Inklusive in Bayern ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Barrieren auch in der Kultur in Bayern nachhaltig abzubauen.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Str. 19“

Ich frage dir Staatsregierung:

Bezugnehmend auf die Anfrage zum Plenum vom Abgeordneten Markus Rinderspacher (Drucksache 19/137 vom 11. 12. 2023), in der Teilfrage 2 zur Abgabe oder Nichtabgabe einer rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße 19, die in einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Aktenzeichen: L 11/DA 244/23 vom 16. 08.2023) gefordert worden war, da diese rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung laut obiger Stellungnahme des BMDV nicht vorläge, aber für die weitere Planung insbesondere der Neubewertung der sogenannten Bürgervariante unabdingbar sei, nicht beantwortet worden war, frage ich die Staatsregierung, ob dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechtssicher gemeldet wurde, dass die Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Str. 19 verlegt werden kann, sodass das BMDV nun die Prüfung der sogenannten „Bürgervariante“ mit der rechtssicheren Aussage der Staatsregierung zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle neu auflegen kann?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP “ Rückmeldungsfrist der Corona-Soforthilfen“

Meine Kollegin Eva Lettenbauer fragt die Staatsregierung:

Was sind nach Einschätzung der Staatsregierung die Gründe dafür, dass über 12.000 Anträge (entweder auf Schlussabrechnung oder auf Fristverlängerungen) für die Corona-Soforthilfen noch nicht eingereicht wurden, wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass faire Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden und damit eine Pleitewelle der bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmen sowie der Soloselbstständigen vermieden wird, und wie ist, da nun eine repräsentative Anzahl an Anträgen auf Erlass oder Fristverlängerung vorliegen müssten, der Stand der Besetzung der Härtefallkommission, die laut Bericht der Staatsregierung vom 06.07.2023 (StMWI-33-3509/539/2) über den Erlass der Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen in strittigen Fällen entscheiden soll?

Hier geht’s zur Antwort:

Pressemitteilung: Coronahilfen: Zinsforderungen zurückgenommen – Rückmeldungen bisher nur von jedem Zweiten  – Erster Gerichtstermin im Januar

Die Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen, die von der Staatsregierung im Herbst 2022 überraschend gefordert wurden, laufen schleppend. In gut zwei Wochen läuft die Frist, die von der Staatsregierung bereits um ein halbes Jahr verlängert wurde, ab. Für mögliche Härtefälle gibt es nun doch mehr Zeit.  

„Es haben nur 45% der Betroffenen eine Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen mit Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses abgegeben. Das geht aus der Antwort auf unsere Anfrage hervor. Damit stehen die Rückmeldungen von über 120.000 Personen noch aus. Wenn man bedenkt, dass das Land in vierzehn Tagen in die Weihnachtsferien geht und die Frist zur Rückmeldung am 31.12.2023 ausläuft, sind diese Zahlen alarmierend: Viele werden an den Feiertagen nicht wissen, wie es weitergeht für sie. Für mögliche Härtefälle ist etwas länger Zeit, sie müssen aber alle individuell überprüft werden. Nachdem die angekündigte Härtefallkommission, die wir Landtags-Grüne bereits im Februar gefordert hatten, nicht einmal benannt ist, geht die Hängepartie für alle Betroffenen noch einmal weiter. Sie dauert damit in Summe fast eineinhalb Jahre. Warum sich die Staatsregierung der Forderung von uns Grünen, die Rückforderungen auszusetzen, bis die rechtlichen Fragen eindeutig geklärt sind, entzieht, bleibt in der jetzigen Situation erst recht ein Rätsel.“– so Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete der Grünen. 

Staatsregierung kippt willkürliche Zinsforderungen

Auch wenn es in dem verworrenen Prozess der Rückforderungen von Corona-Soforthilfe noch viele Fragezeichen gibt, einen Teilerfolg können die Grünen und der BVMW jedoch verbuchen:

Durch intensiven Austausch mit dem bayerischen Wirtschafts- und dem Finanzministerium konnten wir bewirken, dass Soforthilfe-Empfänger bis Ende des Jahres keine Zinsen auf die gegebenenfalls zu viel erhaltenen Zahlungen entrichten müssen. Diese Klarstellung war nötig, weil wir aus unserem Mitgliederkreis erfahren hatten, dass in einigen Regierungsbezirken bereits willkürlich Zinsen in Rechnung gestellt wurden, in anderen hingegen nicht. Im Sinne einer gerechten Lösung für alle Betroffenen begrüßen wir die jetzt erfolgte, einheitliche Regelung der Staatsregierung natürlich sehr“, sagt Achim von Michel, Beauftragter für Politik im Verband Der Mittelstand. BVMW in Bayern, und ergänzt: „Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner weist außerdem darauf hin, dass Ende Januar ein erster Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Ansbach stattfinden wird.

Unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und ich hatten zuvor bei der Staatsregierung in sogenannten „kleinen Anfragen“ (AzPs) nachgefragt:

Pressemitteilung: Etappensieg: Wirtschaftsminister für Überprüfung der Zinsforderungen bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe

Bei der Forderung nach fairen und rechtssicheren Lösungen statt unverantwortlichem Bayern-Chaos können die Grünen im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW einen Etappensieg verzeichnen. 
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass sich die Regelungen zu den Rückforderungen der Soforthilfen in den verschiedenen Regierungsbezirken massiv unterscheiden: In Oberbayern und Unterfranken wurden Zinsforderungen auf die Rückzahlungen erhoben, in anderen Regierungsbezirken hingegen nicht. Mittelstandsverband BVMW und Grüne kritisierten dieses Verfahren als unfair, denn es führe bei den Betroffenen zu Verwirrung und Frust. 

Auch der noch amtierende bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, hat dies erkannt und zeigt sich versöhnlich: In der Antwort auf einen Brief des Mittelstandsverbands und der Grünen Abgeordneten Sanne Kurz stimmt er zu, dass die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen bayernweit einheitlich geregelt werden und Zinsforderungen ausbleiben sollen – wenn das Finanzministerium dem zustimmt. 
 
Auch wenn von Zinszahlungen nun dank unserer Arbeit Abstand genommen werden soll, sind echte Lösungen noch in weiter Ferne“, so die Abgeordnete Sanne Kurz. „Im Dezember endet die Frist für die Rückmeldung, Hilfe für die Betroffenen gibt es immer noch nicht. Stattdessen wurden Menschen mit Zinsforderungen nur noch weiter verunsichert. Mein dringender Appell an die Staatregierung: Die Rückforderungen aussetzen, bis faire und rechtssichere Lösungen erarbeitet sind!
 
Achim von Michel, Pressesprecher und Landesbeauftragter für Politik des BVMW äußert sich wie folgt:

Es ist beruhigend, dass der Bayerische Wirtschaftsminister schnell die einzig richtige Antwort auf unsere Intervention gegeben hat. Nach wie vor lautet das Ziel bei den Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen, eine gerechte Lösung zu finden. Dazu trägt der Versuch einzelner Regierungsbezirke, komplett eigene Regeln zu schaffen, sicher nicht bei. Wir betonen deshalb auch weiterhin: Man sollte jetzt keine Rückzahlungen leisten, sondern die Ergebnisse der anhängigen Klagen in Bayern abwarten, die zu mehr Rechtssicherheit führen werden. Es empfiehlt sich, etwaigen Bescheiden mit Hilfe eines Anwalts zu widersprechen.



Pressemitteilung: Grüne und Mittelstandsverband kritisieren punktuelle Verzinsung bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen scharf

Endlich faire und transparente Lösungen statt willkürlichem Bayern-Chaos für Unternehmen und Soloselbstständige – das fordern die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW in Bayern.

Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind davon ausgegangen, dass die Hilfen, wie von Ministerpräsident Söder versprochen, nicht zurückgezahlt werden müssen. Etliche haben auch nur bayerische Hilfen erhalten, die zu Beginn ausgezahlt wurden. Seit Herbst letzten Jahres werden nun doch Rückzahlungsforderungen erhoben, die Frist und auch die Bedingungen für die Rückzahlungen wurden auf Grund von Protesten und vielen Fragezeichen bei den Betroffenen auf die Zeit nach der Bayern-Wahl verschoben. Trotzdem erhebt jetzt der Regierungsbezirk Unterfranken als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden.

Sanne Kurz von den Landtagsgrünen: „Jetzt ist es offiziell: Menschen aus Unterfranken, die Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Zinsen auf zu viel erhaltene Hilfe zahlen. Die Menschen in Mittelfranken aber nicht. Dass es nun auch noch zu unterschiedlichen Regeln in den Bezirken kommt, wo es Bayern mit seinen Dauer-Sonderwegen nicht mal schafft, auf Länderebene gleiche Bedingungen für seine Soloselbstständigen herzustellen, das ist wirklich unfassbar. Wir Grüne haben die Staatsregierung schon im März aufgefordert, transparente Lösungen für die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu erarbeiten, um vor allem Soloselbstständige nicht wieder mit einem Wirrwarr an Sonderwegen, Chaos und Unsicherheiten zu belasten. Passiert ist nichts! Auch die von uns geforderte und dann in Form der Härtefallkommission versprochene Beratung kam bis heute nicht.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW ergänzt: „Aktuell sind im Freistaat mehrere Klagen der Kanzlei Steinbock & Partner zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen anhängig. Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der Klage bereits eingeräumt, dass das Online-Rückmeldeverfahren nicht verpflichtend ist. Bis auch die übrige Rechtslage eindeutig geklärt ist, sollte die Staatsregierung von den Rückforderungen generell Abstand nehmen, um den Verwaltungsaufwand nicht ins Uferlose zu treiben.  Sonst verspielt sie das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen endgültig. Jetzt punktuell und ohne generelle Abstimmung der Regierungsbehörden einfach rückwirkend Zinsen seit 2020 zu fordern, nur weil die betroffenen Unternehmer der Rückzahlung widersprochen haben, das geht gar nicht.

Pressemitteilung: Grüne kämpfen zusammen mit Anwohner*innen für ein Gleisdreieck der Zukunft

Knapp ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ machten sich Grüne Mandatsträger aus Landtag, Stadtrat und zwei Bezirksausschüssen auf den Weg ins Gleisdreieck am Moosfeld, um bei einem Ortstermin mit der Bürgerinitiative Anwohner TDKS die aktuelle Lage an dieser Nahtstelle des Bahnknotens München Ost zu erörtern. Ziel war, gemeinsam Lösungen aufzuzeigen, die sowohl der nötigen Verkehrswende als auch den Bürger*innen vor Ort gerecht werden. Angeführt von Sanne Kurz (MdL), den Mobilitäts- und Planungs-Experten Paul Bickelbacher (MdS) und Christian Smolka (MdS) sowie den lokalen Mandatsträgern Herbert Danner und Christoph Heidenhain (BA15) und Samuel Moser (BA13) traf die Grüne Delegation die beiden Vorsitzenden der BI Anwohner TDKS Peter Brück und Stephan Rehme. 

Anlässlich des Rundgangs stellt Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete im Münchner Osten, verärgert fest, dass seit dem überparteilich verabschiedeten Truderinger Weckruf von Oktober 2022 so gut wie nichts passiert ist. „Die Staatsregierung, insbesondere die Minister Blume, Herrmann und Bernreiter, sind erst im Mai 2023 – rechtzeitig vor der Wahl und pünktlich zum Auftritt des Ministerpräsidenten auf der Truderinger Festwoche – aufgewacht und verschicken seither vor allem Pressemitteilungen. So wurde zuletzt eine vom Kabinett am 11. Juli beschlossene ‚vertiefte Prüfung‘ der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle verkündet. Auf meine Anfrage zur konkreten Terminplanung der Prüfschritte und der Ergebnisse gab’s leider nur verbale Ausweichmanöver.“

Aus Sicht ihres Stadtratskollegen Paul Bickelbacher muss die Bayerische Staatsregierung endlich handeln: „Die Landeshauptstadt München hat sich in den vergangenen Jahren hochengagiert eingebracht und über zehn Vorschläge für Alternativgrundstücke gemacht. Zugleich wartet das Bundesverkehrsministerium dringlich auf eine schriftliche Bestätigung der Verlegung der Kfz-Verwahrstelle durch den Freistaat und hat für diesen Fall sogar eine Neuauflage des aus Sicht von vielen mehr als unglücklich verlaufenen Variantenentscheids aus dem Jahr 2020 in Aussicht gestellt. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Landesregierung ins Tun kommt und den vielen Versprechungen endlich Taten folgen lässt!“

Zum Abschluss verweist Sanne Kurz auf das Augenmaß von Bürgerinitiative und Lokalpolitik: „Es ist von Freistaat, Bund und DB wirklich nicht zu viel verlangt im Münchner Osten eine Lösung unter Einbeziehung der berechtigten Sorgen und Nöte der Anwohner*innen zu wählen. Mit den Bürgervarianten und insbesondere der B2 liegen nachgewiesenermaßen baulich umsetzbare und politisch finanzierbare Alternativen auf dem Tisch, die es nun ernsthaft und zeitnah anzugehen gilt – wenn denn endlich die KfZ-Verwahrstelle verlagert wird!“

Schriftliche Anfrage „Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte“

In den Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz sind Regeln für die Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte festgelegt.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher seltener als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.2 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher häufiger als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.3 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher digital getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln)?

2. Bei welchen Maßregelvollzugsbeiräten hat die oder der Vorsitzende keine Sitzung einberufen, obwohl ein Mitglied des Beirats darum gebeten hatte?

3. Wurden dem Amt für Maßregelvollzug von allen Sitzungen aller Maßregelvollzugsbeiräte Niederschriften übermittelt?

4.1 In welchen Maßregelvollzugsbeiräten sind Richter*innen, Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Organisationen, die Patient*innen unterstützen, oder Vertreter*innen von Angehörigenverbänden Mitglied (bitte nach Maßregelvollzugsbeirat, Legislaturperiode und Beruf aufschlüsseln)?

4.2 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen sind auch Vertreter*innen des Personalrats eingeladen worden?

4.3 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen ist auch die oder der Patientenfürsprecher*in eingeladen worden?

5.1 Welche weiteren unabhängigen Beschwerdestellen, Ombudsstellen oder Ähnliches gibt es neben dem Maßregelvollzugsbeirat und der bzw. dem Patientenfürsprecher*in für Patient*innen im Maßregelvollzug?

5.2 Wie unterscheiden sich die anderen Stellen vom Maßregelvollzugsbeirat?

5.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die Zusammenarbeit dieser Stellen mit den Maßregelvollzugsbeiräten?

6. Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben Patientensprechstunden angeboten (bitte nach Beirat und Jahr aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

Hier geht’s zur Antwort: