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Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

Bronze_Skulptur_Martin Mayer_Susanna_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

„Sie steht. Sie schaut zurück. Und sie bleibt.“

Meine Rede zur Enthüllung der Bronze-Skulptur „Susanna“ im Münchner Prinzregentenbad

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Kunst,

ich freue mich außerordentlich, heute hier sprechen zu dürfen – an einem Ort, der wie kaum ein anderer die Verbindung von Körper, Bewegung und Ästhetik verkörpert: dem Münchner Prinzregentenbad.

Ich darf ganz herzlich begrüßen:

Anke Buettner, Leiterin der Monacensia,
Prof. Dr. Andreas Kühne, Direktor für Bildende Kunst an der Akademie der Schönen Künste,
Erich Kühberger, Badmanager der SWM,
aus dem Stadtrat – und selbst Bewohnerin der Borstei – Ursula Harper,
Bezirksrätin Ulrike Goldstein sowie
viele BA-Mitglieder unterschiedlichster Fraktionen, die in ihren Bezirksausschüssen immer fleißig Kultur finanzieren
und natürlich Dr. Johanna Vocht sowie Frau und und Herr Mayer von der Martin-Mayer-Gesellschaft, ohne deren Engagement dieser Tag nicht möglich gewesen wäre

– sowie natürlich Sie, liebe Gäste, liebe Kunst-Interessierte, ohne die unsere Feier, ohne die die Kunst, kein Publikum hätte. Sie, die mit uns gemeinsam feiern wollen, dass sie Susanna zurück ans Licht kommt.

Die Skulptur Susanna – mehr als ein Werk aus Bronze

Susanna, wenn sie wie hier bald im Bad ist, ist eine christliche Figur. Ich kannte sie, katholisch getauft, wegen meines Namens schon als Kind. In der biblischen Geschichte ist sie Objekt der Begierde, Zielscheibe von Machtmissbrauch – eine Frau zwischen Unschuld und Urteil. Heute, hier, in der klaren, strahlenden Sonne, ist sie vor allem eines: ein Werk voller Würde, Stärke und stiller Präsenz.

Martin Mayer sagte einmal: „Das Ergebnis meines Sehens, Denkens und Schaffens besteht in seinem Kern aus Linien, Flächen und Formen. Das entspricht meiner Begabung, meiner Schulung und meiner Leidenschaft.“ Und wenn man Susanna heute anschaut, so spürt man diese Leidenschaft in jedem Zentimeter Bronze.

Kunst braucht Öffentlichkeit – und Öffentlichkeit braucht Kunst

Dass Susanna so lange im Depot der Stadtwerke lag, zeigt uns, wie fragil das Gedächtnis einer Stadt sein kann. Die Martin-Mayer-Gesellschaft arbeitet daran, Kunstwerke wieder sichtbar zu machen. Dass auch Museen Werke „verlieren“ können, erschüttert. Ja: Viele Werke Martin Mayers sind bis heute verschollen. Ihr Auffinden, ihre Wiederentdeckung, ihre Rückkehr ins Stadtbild ist nicht nur ein kultureller Akt – sie ist ein demokratischer Akt. 

Denn Kunst gehört in den öffentlichen Raum. Sie muss provozieren dürfen, berühren, irritieren. Mayer selbst sagte: „Es schmeichelt mir, dass meine Statuen die Menschen heute noch in Wallung bringen können, auf welche Weise auch immer. […] Es ist immer ein Erfolg des Bildhauers, wenn seine ‚Kinder‘ im Gespräch bleiben – das ist der Beweis, dass sie noch am Leben sind.“ Ein Satz, der heute aktueller ist denn je.

Demokratie braucht Kunst – besonders in Zeiten großen Drucks

Wir leben in einer Zeit, in der sich unsere Gesellschaft spaltet. Nicht aus der Mitte heraus, sondern durch den Druck von rechts außen. Rechtsextreme Kräfte wollen nicht nur Minderheiten marginalisieren – sie wollen auch Kontrolle über Kunst, Sprache und Erinnerung. Wer nach Florida oder Ungarn blickt, sieht, wie schnell aus Worten Zensur wird. Donald Trump, der autoritäre Populist, kontrolliert Förderstrukturen für Kultur, kürzt Budgets, lässt Werke abhängen.

Auch in Deutschland ist das leider keine ferne Dystopie: Auch im Bayerischen Landtag stellt eine Fraktion Anträge zur „Überprüfung“ von Kulturförderung, fordert mit jeder Haushaltsberatung für Freie Kunst, Kreativwirtschaft und Film gar deren komplette, ersatzlose Mittel-Streichung. Die Autoritären dieser Welt wissen um die Menschen vereinende Kraft und Wirkmacht freier Kunst. Auch darum ließ Putin auf der besetzten Krim ein Opernhaus planen. Auch darum streben Extremisten und Trumpisten nach Kontrolle über Kunst.

Gerade jetzt braucht es darum starke, freie Künstlerinnen und Künstler wie Martin Mayer – und Menschen wie Sie alle, die den öffentlichen Raum gegen das Vergessen verteidigen.

Meine Kindheit und der Jakobspilger in Speyer

Ich komme aus der schönen Pfalz am Rhein. Als Kind habe ich oft zu Füßen des Jakobspilgers in Speyer gespielt. Eine meiner ersten Erinnerungen an die Bronzeskulptur ist, dass man an dem Pilgerstab gut hängen konnte. Diese Figur war für mich damals kein Denkmal, sondern eine Art stummer Gefährte. Ich erinnere mich, wie das Metall glatt und weich wirkte, kühl bisweilen, das Gesicht ernst – aber nie bedrohlich, sondern begreiflich im besten Wortsinne.

Mayer hat es geschafft, seinen Skulpturen ein Inneres zu geben, das fast mehr spricht als ihre äußere Form. Ein Belcanto  der Form – also das schöne Singen – in der Sprache der Bronze.

Die Olympia triumphans und das Recht auf Berührung

In München steht seine Olympia triumphans: eine Figur, so lebendig, dass man fast die Muskeln unter der Haut spürt. Ich kannte sie, lange bevor ich ihren Namen und den Namen Martin Mayers kannte. Sie lädt ein, berührt zu werden – ganz im wörtlichen Sinne. Ein demokratischer Skulpturenbegriff, zugänglich, menschlich und sehr präsent.

Auch Susanna ist keine distanzierte Figur. Sie steht heute hier, mitten unter uns – ein Denkmal, das nicht auf einen Sockel gehört, sondern in ein Bad, in den Alltag, in unsere Leben.

Das Vermächtnis bewahren – für uns alle

Die Martin-Mayer-Gesellschaft, die für Erhalt und Sichtbarkeit kämpft, hat ein wunderschönes Leitbild formuliert:

„Unser Vorhaben, das Vermächtnis eines einzelnen Künstlers zu bewahren, lässt sich angesichts des Zustands der Welt nur begründen mit der Hoffnung, die kleinen Lichter am Leuchten zu halten […].“

Dieses Licht leuchtet heute heller – durch Susanna, durch Ihre Anwesenheit, durch unser gemeinsames Erinnern. Martin Mayer wollte seinen Werken nichts hinzufügen – keine Erklärung, keine Worte. Darum will ich hier auch gar nicht mehr lange reden. Aber: Worte können Brücken schlagen. Zwischen Skulptur und Stadt. Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Zwischen uns allen.

Ich danke der Martin Mayer Gesellschaft für Ihr Engagement und diese wunderbare Enthüllungszeremonie, und ich danke Ihnen allen von Herzen, dass Sie heute hier sind, um mit Ihrer Anwesenheit die Würde der Kunst zu feiern. Denn: Susanna lebt – weil wir sie sehen, weil wir sie aufstellen, weil wir ihr Raum geben.

Vielen Dank.

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Schriftliche Anfrage „Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz“

Mit der Einrichtung eines Schiedsgerichts im Jahr 2025 wird es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein geordnetes Verfahren mit rechtskräftigen Beschlüssen zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern geben. Doch auch in anderen Bereichen wurde von den Nazis verfolgten Personen Eigentum entzogen oder abgepresst. Die Aufarbeitung ist auch hier dringend nötig. So gibt es Hinweise darauf, dass Immobilien, die in der Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden, nicht an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben worden sind und sich teilweise noch im Besitz des Freistaates Bayern befinden.

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, zu den Fragen 1.3 bis 2.3 in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16.04.2025, auf die Anfrage von meiner Kollegin Claudia Köhler, meinem Kollegen Tim Pargent und mir


1.1 Wie viele Immobilien hat der Freistaat Bayern ab dem Jahr 1949 auf Grundlage der Kontrollratsdirektive an sich selbst statt an die früheren Eigentümer überschrieben (bitte tabellarisch auflisten)?

Es existiert keine statistische Erfassung der ab dem Jahr 1949 durchgeführten Rückerstattungsverfahren. Die entsprechenden Rückerstattungsakten befinden sich mittlerweile in den bayerischen Staatsarchiven.

1.2 Wie ist der Freistaat Bayern in dieser Zeit bis heute mit den Rückgabeersuchen der ehemaligen Eigentümer umgegangen (bitte tabellarisch pro Immobilie angeben)?

Vergleiche Antwort zu Frage 1.1.

1.3 Wie wird die Villa in der Möhlstraße 12a in München-Bogenhausen aktuell genutzt?

Aktuell befinden sich in der Immobilie sechs Mietwohnungen im Bestand der Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH (Stadibau).

2.1 Sollte die Villa zu Wohnzwecken genutzt werden, besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Freistaat und den Bewohnern und Bewohnerinnen?
2.2 Ist eine Anmietung der Wohnungen über den freien Markt möglich oder ist dies Beamtinnen und Beamten des Freistaates vorbehalten?
2.3 Wenn Frage 2.2 mit ja beantwortet wird, welche Kriterien müssen diese Personen erfüllen, um für eine Anmietung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken infrage zu kommen?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet.

Die Wohneinheiten wurden der Stadibau zum 1. Januar 1995 vom Freistaat Bayern im Pachtverhältnis übertragen und unterliegen dem Belegungsrecht der staatlichen Wohnungsfürsorge. Die Mieter werden durch die Wohnungsfürsorgestelle des Landesamts für Finanzen benannt, der Mietvertrag wird direkt mit der Stadibau geschlossen. Wohnungsfürsorgeberechtigt sind gemäß den Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien die Beschäftigten des Freistaates Bayern, der Uniklinika und der Bayerischen Staatsforsten.

3. Welche Bemühungen unternimmt die Staatsregierung, um die eigene Rolle von Enteignungen von Verfolgten des NS-Regimes in Bezug auf Immobilien aufzuarbeiten?

Beim Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz bestehen aus Sicht der Staatsregierung entscheidende Unterschiede zu den Grundsätzen für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Für die Rückgabe von Immobilien in Deutschland nach dem Jahr 1945 wurden spezifische gesetzliche Regelungen – angefangen mit dem Gesetz Nr. 59 der Militärregierung im amerikanischen Kontrollgebiet vom 10. November 1947 – geschaffen, die klare Antragsfristen und rechtliche Verfahren vorsahen. Beruhend auf den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen wurde in jedem Fall, in dem Rückerstattungsansprüche angemeldet wurden, ein individuelles Entschädigungsverfahren vor den Wiedergutmachungsbehörden durchgeführt. Hintergrund dieser Vorgehensweise war, dass der Belegenheitsort von Immobilien stets bekannt war, während Kulturgüter bzw. Kunstwerke oftmals nicht mehr auffindbar waren und als verschollen galten. Aus diesem Grund beschränken sich die Washingtoner Erklärung und die weiteren Bemühungen zur Provenienzforschung auf Kulturgüter. Immobilien sind von diesem Regelwerk nicht umfasst.

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Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan Konzerthaus – Markterkundung“

Ich frage die Staatsregierung, wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Projekt Konzerthaus München“

Ich frage die Staatsregierung:

Wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“

„Der Herkulessaal wird nur noch künstlich beatmet.“ So beschrieb die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bereits vor der Pandemie den Zustand des einzigen großen Konzertsaals im Zentrum der Landeshauptstadt München. Am 27. Januar 2025 führte eine defekte Elektrik, begleitet von einem stroboskopartigen Alarmlicht, schließlich zur kurzfristigen Absage eines Konzerts des renommierten Dirigenten Herbert Blomstedt.1 Diese Entwicklung beleuchtet eindringlich die strukturellen Probleme der staatlichen Kulturbauten in Bayern, deren Sanierungsbedarf seit Jahren bekannt ist.

Nachdem der Sanierungsstau lange ignoriert wurde, zielt der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume auf ein langsames hintereinandergeschaltetes Abarbeiten des Sanierungsstaus ab. Bereits im Mai 2023 verkündete er hierfür pressewirksam zunächst extern, dann im Landtag die sogenannte „Kulturkaskade“ – ein Maßnahmenpaket zur Abarbeitung der Sanierungen, dessen Vermarktungsname „Kaskade“ einige bereits 2023 eher eine Abwärtsbewegung beim Thema Kulturbauten befürchten ließ. Ungeachtet der vollmundigen Vermarktung der „Kaskade“ zeigt der Fall des Herkulessaals, ebenso wie der scheinbar weitgehende Stillstand bei weiteren Bauten, dass es immer noch an politischem Willen und konkreten Maßnahmen fehlt, um die kulturelle Infrastruktur Bayerns nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. In einer Zeit angespannter Haushaltslagen ist eine Sanierung mit Weitsicht erforderlich, um das kulturelle Erbe Bayerns zu bewahren und gleichzeitig die Kulturbauten als Orte gesellschaftlichen Austauschs und der kulturellen Teilhabe zu stärken.

1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?

In den beiden Tabellen

  • a) Laufenden Baumaßnahmen StMWK
  • b) Maßnahmen in Planung StMWK

in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.

Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2025 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.164,8 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.

Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlagen (PU) ermittelt.

1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?

In den beiden Tabellen

  • c) Laufenden Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
  • d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung

in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung dargestellt. Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum 1. Januar 2025 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 397 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist. Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Frage 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?

In der Tabelle

  • e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK

in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In der Tabelle

  • f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der Schlösserverwaltung

in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte für die Haushaltsjahre 2023, 2024 sowie die Haushaltsansätze 2025 auflisten)?

2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßnahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, die Musikhochschule München, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg usw. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?


Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.

In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden sowie der Musikhochschule München (Ist-Zahlen).

in Tsd. Euro20232024
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)78.182,4117.064,5

Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können der veröffentlichten Haushaltsrechnung für das Jahr 2023 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 beim jeweiligen Kapitel, Tit. 710 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 wurden noch nicht veröffentlicht.

Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt.

3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)?

3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.

Im Folgenden sind die Bauausgaben der Schlösserverwaltung im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:

in Tsd. Euro20232024
Bauunterhalt (Tit. 519 01)16.77717.145
Kleine Baumaßnahmen (Tit. 701 01)4.2026.229
Kanalsanierung (Tit. 702 01)569874
Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)43.11938.167
Summe64.66662.415

Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für das Jahre 2023 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen), Tit. 710 05 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden zeitnah veröffentlicht.

4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben jeweils einzeln dargestellt (bitte tabellarisch auflisten)?

Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen über die Titel der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. bei Kap. 06 16 der Schlösserverwaltung für:

  • Bauunterhalt Gruppe 519
  • Kleine Baumaßnahmen Gruppe 701
  • Kanalsanierungen Gruppe 702
  • Große Baumaßnahmen Gruppe 710 ff.

4.2 Welche Eckdaten hinsichtlich Dauer und Kosten einzelner Maßnahmen ergeben sich aus dem Beschluss vom 5. Juli 2023, Projektunterlage „Bayerische Staatsoper – Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, 1. Teilbaumaßnahme“ (bitte begründen)?

Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags die Projektunterlage für die 1. Teilbaumaßnahme der Maßnahme „Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs“ (Kap. 1581 Tit. 711 26) freigegeben. Sie umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz des Nationaltheaters, die abschnittsweise vorzunehmen sind, um die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zum Zeitpunkt der späteren Generalsanierung sicherzustellen. Die Projektplanung wurde am 10. Juli 2024 vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags mit Kosten von 37,1 Mio. Euro genehmigt. Die Umsetzung der Maßnahme wird in den hierfür verlängerten Theaterferien 2025 beginnen und jeweils in den fortgeführten Theaterferien der beiden Folgejahre fortgesetzt und abgeschlossen werden.

Über die Dauer und Kosten der weiteren Teilbaumaßnahmen liegen derzeit noch keine Informationen vor.

4.3 In welcher Reihenfolge plant die Staatsregierung die Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen der staatlichen Veranstaltungshäuser in Bayern (bitte aktuelle Zeitspannen angeben, bitte aktuelle vermutliche Daten der Baubeginne mit angeben, bitte aktuelle geplante Eröffnungsdaten mit angeben)?

Baubeginne und Eröffnungsdaten leiten sich aus den Ergebnissen der Einzelplanungen der jeweiligen Projekte ab.

Die im Frühjahr 2023 im Landtag vorgestellte Kulturkaskade priorisiert die hohe Anzahl der am Standort München in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro. Die Zeitachse dieser kulturellen Schlüsselprojekte hat folgenden aktuellen Sachstand:

  • 2024: Residenztheater inkl. Interimslösung: Projektantrag genehmigt. Nächster Schritt ist die Erteilung des Planungsauftrags.
  • 2024: u. a. Anstoß für die Sanierung des Nationaltheaters inkl. Interimslösung. Der Beginn der Maßnahme ist nach Abschluss der Sanierung des Residenztheaters avisiert, voraussichtlich Mitte der 2030er-Jahre.
  • 2024: Entscheidung zur Redimensionierung des Konzerthauses München.
  • 2024: Richtfest des Proben- und Werkstattzentrums des Staatsschauspiels ist im Dezember erfolgt.
  • Geplant in 2026: Vorlage der Projektunterlage Bau für die Sanierung des Hauses der Kunst zur Genehmigung des Haushaltsausschusses.

5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Konzepte für die Zeit der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2023, bitte begründen, falls keine Mittel eingestellt wurden)?

Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.

Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.

Mit Blick auf die geplante Sanierung des Hauses der Kunst betrifft diese Frage Beschlussfassungen zukünftiger Haushalte, denen nicht vorgegriffen werden kann.

5.2 Welche Maßnahmen und Formate wurden seit 2023 eingeführt, um künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Führungspersönlichkeiten der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/ oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mit einzubeziehen (bitte Beispiele und Ergebnisse angeben)?

Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, die Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und die Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.

Sanierungen werden im Übrigen entsprechend den Vorgaben für staatliche Große Baumaßnahmen geplant. „Maßnahmen und Formate“ des Verfahrens richten sich nach der RLBau 2020. Dabei werden die im Rahmen des Bauverfahrens erforderlichen Austausche und Beteiligungen vorgenommen sowie Expertisen eingeholt und regelmäßige Einbindungen der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet.

5.3 Inwieweit werden aktuell bei Neubau- und Sanierungsprojekten Leitideen verfolgt, die speziell die Aspekte Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und kulturelle Innovation fördern und Bayern damit als Vorreiter für zukunftsfähigen Kulturbau positionieren könnten (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen angeben)?

Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Dies betrifft auch die Bereiche Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Innovation. Da dies generell für die Neubau- und Sanierungsprojekte des Freistaates gilt, können keine konkreten Projekte benannt werden.

6.1 Welche bekannten Mängel (z. B. Bausubstanz, Arbeitsbedingungen, Backstagebereich, Bühnentechnik, Akustik, Zuschauerbereich, Brandschutz, Arbeitssicherheit etc.) bestehen aktuell bei den staatlichen Kulturbauten, insbesondere im Marstall, Herkulessaal und Staatsoper (bitte mit Angabe der Mängel, die seit 2023 neu hinzugekommen sind, bitte jeweils geschätzte Kosten zur Behebung der Mängel angeben)?

Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst insbesondere folgende Maßnahmen, mit denen bekannte Mängel behoben werden sollen:

  • statische Ertüchtigung der Hofdecken und des Bühenturms
  • Erneuerung der Bühnenmaschinerie
  • Barrierefreiheit im Zuschauerbereich und teilweise Barrierefreiheit im Mitarbeiterbereich
  • Ausbau von Schadstoffen
  • Erneuerung der haustechnischen, elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen
  • Verbesserung der Bühnenlogistik
  • Anpassung der Arbeitsplätze unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes

Der Marstall zeigt altersentsprechende Mängel der Bausubstanz (Fundament, Tragwerk, Mauerwerk, Fassadenputz). Perspektivisch erforderlich sind eine zeitgemäße Optimierung des Brandschutzes, der Heizungs- und Lüftungsanlagen und der Stromversorgung sowie eine Verbesserung der Akustik. Eine detaillierte Bedarfsbeschreibung kann erst in Vorbereitung einer umfassenden Sanierungsmaßnahme und unter Berücksichtigung eines Konzepts für die künftige Nutzung erstellt werden.

Im Nationaltheater stehen Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz an, die im Rahmen der Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zur Generalsanierung vorzunehmen sind (vgl. Antwort zu Frage 4.2). Der konkrete Bedarf für die in den 2030er-Jahren anstehende Generalsanierung wird im Zuge einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie ermittelt.

Das Gebäude des Landestheaters Coburg erfüllt derzeit nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Theaterbetrieb und die heutigen gesetzlichen Vorgaben von Brandschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Projektantrag umfasst die Behebung dieser Defizite und die Umsetzung eines u. a. durch die genannten Erfordernisse entstehenden betrieblichen Mehrflächenbedarfs.

Im Herkulessaal der Residenz München wurden bei der Reparatur des Podiums im Jahr 2023 die Spindeln am Podium beschädigt, die daraufhin bis März 2024 repariert wurden. Die Kosten der Podiumsreparatur einschließlich Ersatz der Spindeln beliefen sich auf 230.649 Euro.

Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten der Verwaltung der Residenz München im Herkulessaal turnusgemäß, insbesondere während der Zeit der bayerischen Sommerferien, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann.

Darüber hinaus werden kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt und nicht gesondert aufgezeichnet.

6.2 Liegt bereits eine Planung bezüglich der Instandsetzung der Haustechnik der Residenz München inklusive des Festsaalbaus mit Herkulessaal vor?

Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.

6.3 Wie sind Sanierungsmaßnahmen im Marstall in den baulichen Ablauf der anderen großen Sanierungsaufgaben an Residenztheater und Nationaltheater eingetaktet?

Während der Generalsanierung des Residenztheaters kommt dem Marstall eine wichtige Rolle als eine der Säulen des Interimsspielbetriebs des Staatsschauspiels zu. Eine parallele Sanierung von Residenz- bzw. Nationaltheater und Marstall ist nicht möglich.

7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2023 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärkere Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?

Der Ansatz, Kultureinrichtungen generell als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden kulturellen Bauprojekten geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.

Aussagen zu einer künftig ggf. erforderlichen personellen Ausstattung oder inhaltlichen Aspekten sind vor Abschluss dieses Prozesses nicht möglich.


Dies gilt auch für den Theaterbereich sowie den Konzertsaal München.

Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird nach dem voraussichtlich 2027 erfolgenden Rückumzug in das sanierte und erweiterte Gebäude im Stadtzentrum in der Schaezlerstraße in ihren Räumlichkeiten verschiedene Nutzungsangebote machen können, die bisher noch nicht in dieser Form für die Bewohner der Stadt und Region zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Voraussetzungen hierfür sind ein Veranstaltungs- und Vortragssaal sowie moderne Ausstellungsflächen, die ermöglichen werden, verschiedenste Ausstellungsprojekte für die breite Öffentlichkeit anzubieten. Die Bibliothek wird zudem einen barrierefreien Zugang erhalten und hat in Zukunft im Bereich der Gutenbergstraße einen gemeinsamen Campus mit dem benachbarten Maria-Theresia-Gymnasium, der verstärkt Schülerinnen und Schüler anregen wird, die Bibliothek und deren Angebote in Zukunft noch stärker zu nutzen. Dies betrifft auch den neuen modernen Lesesaal und die Möglichkeit, den Gruppenarbeitsraum und die Carrels zu nutzen.

In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.

Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemacht werden.

7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?

Die Bespielung staatlicher Kulturbauten und die hierfür erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.


Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7.1 Bezug genommen.

7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?


Auf die Antwort zu Frage 7.2 wird Bezug genommen.

Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg bietet bereits jetzt Veranstaltungen für ganz unterschiedliche Nutzergruppen und deren Interessen an. Sie wird dies auch ab 2027 vor dem Hintergrund ihres Sammlungsprofils besonders berücksichtigen.

Hinsichtlich des Theaterbereichs und für den Konzertsaal München können noch keine konkreten Aussagen zu inhaltlichen Angeboten getroffen werden.

8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen nach aktuellem Stand noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?

Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.

8.2 Welche Maßnahmen hat das StMWK seit Mai 2023 ergriffen, um zivilgesellschaftliche Mittel für Sanierungs- oder Neubauprojekte im Rahmen der „Kulturkaskade“ einzuwerben (bitte mit jeweiliger Angabe der bislang eingeworbenen sowie geplanten bzw. angestrebten finanziellen Beiträge der Zivilgesellschaft für jedes Projekt)?

Privates Engagement für das kulturelle Leben hat in Bayern große Tradition. Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel.

Nach internationalem Vorbild sollen die Türen für privates Engagement weiter geöffnet und Interessierte herzlich eingeladen werden, öffentliche Mittel nicht zu ersetzen, aber wirksam zu ergänzen. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.

8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?

Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.


1 https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/haushaltsrechnungen/

2 https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/haushaltsrechnungen/

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Kleine Anfrage – AzP „Sanierung der Sammlung Goetz“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren IV: gedeckelte Öffnung für München und Nürnberg“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kulturfonds für Projektförderungen aus ganz Bayern zu öffnen. München und Nürnberg werden entsprechend des Verhältnisses ihrer Einwohnerzahl zur Einwohnerzahl Bayerns anteilig gedeckelt gefördert.

Begründung:

Der Kulturfonds Bayern ist das wichtige Instrument, um die Kultur in Bayern zu stärken und für Kunst- und Kulturprojekte Anträge stellen und Förderung bekommen zu können.

Kommendes Jahr feiert das Instrument 30-jähriges Bestehen. Außer der Umwandlung nach dem Hypo-Alpe-Adria-Landesbank-Debakel – damals wurde der Kulturfonds von einem echten Fonds in einen Haushaltstitel überführt – und der Splittung des Kulturfonds in die Teilbereiche Kunst und Kulturelle Bildung gab es keine tiefgreifenden Reformen. Zu Recht schreibt die Staatsregierung: „Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert.“1 Leider ist „ganz Bayern“ und „in allen Landesteilen“ dabei nur teilweise korrekt. Förderungen für München und Nürnberg sind – wenn der überwiegende Teil des Projekts nicht außerhalb Münchens und Nürnbergs stattfindet – von der Förderung komplett ausgenommen. Die erhoffte Kooperation von Kreativen aus München und Nürnberg mit Akteurinnen, Akteuren, Kommunen, Institutionen oder Vereinen außerhalb dieser Metropolen blieb aber – auch mangels Ansprechstellen in der Fläche, z. B. seitens des Regionalmanagements – bis heute leider aus. Das bedeutet, 526 000 Menschen in Nürnberg und 1 510 000 Menschen in München – Stand 2023 also über 2 Mio. Personen – haben keinen Zugang zu dem wichtigen Förderinstrument. Gerade in München und Nürnberg stehen freie Kunstprojekte allerdings oft trotz enormen kommunalen Engagements vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch steigende Miet- und Betriebskosten. Die Frankenmetropole und die Landeshauptstadt sind trotz des deutlich gestiegenen Drucks auf die Künste und trotz ihrer zentralen Rolle für das kulturelle Leben Bayerns mit Ausbildungsinstitutionen, Sog- und Strahlwirkung aktuell weiterhin von dieser wichtigen Landesförderung komplett ausgeschlossen.

Andere Bundesländer binden ihre Landeshauptstädte oftmals mit einer an der Einwohnerzahl orientierten Deckelung in Förderungen ein. Auch um von den in den Hauptstädten geschaffenen Werken zu profitieren, die hernach selbstverständlich oft noch im Land unterwegs sind. Was aber im Rahmen der Planung und des Förderantrags in der häufig unsteten Kunst- und Kulturwelt nicht immer abzusehen oder planbar ist.

Die Annahme, die bei bisherigen pauschalen Ablehnungen des Themas gern angeführt wird, dass in den Metropolen ausreichend andere Mittel zur Verfügung stünden, ist bis heute nicht belegt. Eine Öffnung des Kulturfonds für ganz Bayern, kombiniert mit einer anteiligen Deckelung der Fördermittel, stellt sicher, dass die ursprüngliche Intention des Fonds gewahrt bleibt. Eine lebendige und vielfältige Kulturszene in München und Nürnberg wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus. Kulturschaffende aus München und Nürnberg bringen ihre Projekte in den gesamten Freistaat, kooperieren mit Akteurinnen und Akteuren aus ländlichen Regionen und bereichern die Kulturlandschaft Bayerns als Ganzes.


1 vgl. https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html

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Schriftliche Anfrage „Energieeffizienzgesetz: Jetzt handeln, Zukunft gestalten!“

Gemäß § 1 Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG), welches der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz dient, soll bundesweit Energieeffizienz gesteigert und der Primär- und Endenergieverbrauch sowie der Import und Verbrauch fossiler Energien reduziert werden. Es soll dadurch zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung der weltweiten Erderhitzung beitragen. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die nationalen Energieeffizienzziele zu erfüllen und die europäischen Zielvorgaben einzuhalten.

Der § 2 EnEfG verpflichtet die Länder, in den sechs Jahren vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 durch strategische Maßnahmen jährlich neue End energieeinsparungen in Höhe von jeweils mindestens 3 Terawattstunden (TWh) – das sind 3 Mrd. Kilowattstunden (kWh)1 – zu bewirken.

Das EnEfG sieht zudem vor, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 2024 regelmäßig Berichte über ihre Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen an die zuständigen Behörden übermitteln.

Die Einrichtung einer von uns Landtags-Grünen seit Jahren geforderten zentralen Informationsstelle wie nun mit bink-bayern.de geschehen ist ein erster wichtiger Schritt.

Bereits jetzt unterliegen staatliche Kulturinstitutionen stetig steigenden bürokratischen Anforderungen, denen bisher meist ohne adäquate Aufstockung im Stellenplan nachgekommen werden muss. Um die für uns alle notwendigen Klimaziele und unsere selbst gesteckten bayerischen Ziele2 aus dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu erreichen und so die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit kommender Generationen zu sichern3 und gleichzeitig die einzelnen Akteure und Akteurinnen im Kunst- und Kultursektor nicht zu überlasten, muss die Staatsregierung neben effektiven Maßnahmen im Kulturbereich auch umfangreiche Unterstützung gewährleisten, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

1.1 Wie groß ist der zu leistende Anteil der staatlichen Kulturinstitutionen an der gesamtbayerisch notwendigen Endenergieeinsparung von 0,473 TWh (entspricht 473 Mio. kWh oder 473 Gigawattstunden – GWh) im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2030 (vgl. Anlage 1 zu § Abs. 2 Satz 2 und 3 EnEfG, falls Anteil nicht bekannt, bitte schätzen; bitte auch Museen oder andere Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich andere Staatsministerien mitberücksichtigen, bitte nach Zuständigkeitsbereich des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und ggf. andere Staatsministerien aufschlüsseln)?

Ein auf staatliche Kulturinstitutionen entfallender Anteil des in Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ausgewiesenen Werts für die Einsparung von Endenergie in Bayern in Höhe von 0,473 TWh lässt sich weder bestimmen noch schätzen. Dies ist nach den Bestimmungen des EnEfG auch nicht erforderlich, weil das EnEfG nicht vorgibt, welche individuellen Letztverbraucher oder welche Gruppen von Letztverbrauchern (Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Stellen) die in § 5 Abs. 2 EnEfG geregelte Einsparung von Endenergie in welchem Umfang zu erbringen haben.

1.2 Welche Ergebnisse von Erhebungen von bisherigen Energieverbrauchsdaten in Wattstunden wird die Staatsregierung in Erfüllung der Gesetzespflicht zum 1. November 2023 als Referenzwert zur Umsetzung des EnEfG an das eigens dafür vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte Energieverbrauchsregister melden (bitte nach Sparten aufschlüsseln)?

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 EnEfG von ihr bereitzustellenden elektronischen Vorlagen für die Berichterstattung öffentlicher Stellen und die damit verbundenen Erläuterungen über die zu erfassenden Verbrauchsdaten bisher nicht veröffentlicht (Stand 9. Dezember 2024). Die Erfassung des Gesamtendenergieverbrauchs öffentlicher Stellen entsprechend den Vorgaben des EnEfG ist derzeit somit nicht möglich.

Die Bundesregierung hat weiter einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vorgelegt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist in § 20 Abs. 1 EnEfG vorgesehen ist und die Meldeverpflichtung erstmals im Jahr 2026 bestehen soll.

2.1 Welche CO2-Rechner werden den staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen zur Verfügung gestellt bzw. zur Nutzung?

Kulturinstitutionen als juristische Personen können den frei verfügbaren IZU-CO2-Rechner des Landesamts für Umwelt (LfU) für die Bilanzierung ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen nutzen (www.umweltpakt.bayern.de4).

Darüber hinaus wird aktuell durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) die Beschaffung einer Bilanzierungssoftware für Institutionen vorbereitet, die der bayerischen unmittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen sind. Die Software soll eine Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol sowie nach Eco Management and Audit Scheme (EMAS) gemäß EnEfG ermöglichen.

2.2 Wie viele Einrichtungen nutzen die jeweiligen Werkzeuge aus Frage 2.1 (bitte tabellarisch auflisten)?

Da der IZU-CO2-Rechner des LfU per Download zur Verfügung gestellt wird, die Nutzung nicht auf staatliche Behörden begrenzt ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierte Besucheranalyse der Homepage durchgeführt wird, ist die Anzahl nicht bekannt.

2.3 Wie unterstützt die Staatsregierung bei der Implementierung der CO2-Rechner und bei der Evaluation der gelieferten Daten?

Die geplante Bilanzierungssoftware für die unmittelbare Staatsverwaltung wird zentral durch die LENK beschafft und die Behörden werden bei der Implementierung unterstützt.

Weiterführende allgemeine Unterstützung erfolgt auch durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur sowie über die Informationsplattform „5 Schritte zum betrieblichen Klimaschutz“: www.umweltpakt.bayern.de5.


3.1 Wie hoch waren die Kosten zur Entwicklung von bink-bayern.de?

Die Kosten für die Umsetzung der Webseite (systemisch, gestalterisch und technisch), die Entwicklung des Corporate Design inklusive Wort-Bild-Marke, die Markenanmeldung sowie das Projektmanagement betrugen insgesamt rund 53.000 Euro.

3.2 Mit welchem Beitrag fördert der Freistaat die Webseite jährlich?

Bayern kreativ betreibt die Kompetenzstelle im Auftrag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Es handelt sich somit nicht um eine Förderung. Die Kosten der Kompetenzstelle wie Betrieb/laufende Aktualisierung der Webseite, Durchführung von Orientierungsgesprächen, Nachhaltigkeitsassessments, Informationsveranstaltungen etc. sind abhängig von der Nachfrage und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Für den Betrieb und die laufende Pflege der Webseite ist mit ca. 52.000 Euro jährlich zu rechnen.

4.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind als öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 GWh (3 GWh entsprechen 3 Mio. kWh oder 0,003 TWh) laut § 6 Abs. 4 Punkt 1 EnEfG6 dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?
5.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung liegen im Verbrauchsbereich zwischen 1 bis 3 GWh (1 GWh entspricht 1 Mio. kWh oder 0,001 TWh) pro Jahr und sind daher laut § 6 Abs. 4 Punkt 2 EnEfG dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?

Die Fragen 4.1 und 5.1 werden gemeinsam beantwortet.

Im Moment ist noch nicht bekannt, wie der Gesamtenergieverbrauch nach EnEfG zu berechnen ist. Die Bundesstelle für Energieeffizienz weist auf ihrer Webseite gegenwärtig darauf hin, dass sich entsprechende Festlegungen und Informationen seitens der Bundesstelle für Energieeffizienz in Vorbereitung befänden.

4.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, um bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen?
5.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten?

Die Fragen 4.2 und 5.2 werden gemeinsam beantwortet.

Bei der Einführung der Systeme handelt es sich um die individuelle Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die allen betroffenen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit obliegt. Das StMWK wird den betroffenen Kultureinrichtungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur verschiedene Unterstützungs- und Vernetzungsangebote unterbreiten.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und sein nachgeordneter Bereich unterstützen die Ressorts und deren Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen in baulichen Angelegenheiten.

5.3 Wie unterstützt die Staatsregierung etwaige als GmbH, gGmbH oder sonstige unternehmerische Rechtsform bestehende Kulturinstitutionen in staatlicher Hand oder mit staatlicher Beteiligung vor dem Hintergrund der Klarstellung zur Unternehmensdefinition („Eine Gewinnerzielungsabsicht hingegen ist für das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können daher grundsätzlich wirtschaftlich tätig und zur Einrichtung von Managementsystemen verpflichtet sein.“) im Merkblatt des BAFA zum EnEfG und mit Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen laut §§ 8 und 9 EnEfG?

Kultureinrichtungen können unabhängig von ihrer Rechtsform auf Angebote von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur zurückgreifen.

6.1 Welche Unterstützung erhalten staatliche bayerische Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung personell und finanziell, um ihren Endenergieverbrauch um jährlich um 2 Prozent zu reduzieren (bitte um tabellarische Auflistung der Unterstützung insgesamt sowie der jeweiligen Unterstützung der einzelnen bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen in den Häusern)?
6.2 Ist ein Sonderprogramm zur Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Kulturinstitutionen im Freistaat zur Umsetzung des EnEfG geplant (wenn nein, bitte Angabe von Gründen)?

Die Frage 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen betreffen die Aufstellung und Verabschiedung zukünftiger Haushalte (die Vorgaben des EnEfG erstrecken sich bis in die 2040er-Jahre), denen nicht vorgegriffen werden kann.

6.3 Ist der Staatsregierung analog zu der Bayerischen Energieeffizienz-Netzwerkinitative für Unternehmen (BEEN-i) ein Netzwerk für staatliche und/oder nichtstaatliche (Kultur-) Institution bekannt, das Einsparpotenziale der einzelnen Einrichtungen mit geringerem Aufwand als bei der singulären Energieberatung verfügbar macht (wenn nein, bitte erläutern, ob die Staatsregierung derlei Unterstützung einzurichten plant)?

Die Plattform bink-bayern.de dient unter anderem auch der Vernetzung von Kultureinrichtungen und dem Austausch von Best-Practice-Beispielen.

Bei BEEN-i sind alle Akteure willkommen, die über eine privatrechtliche Organisationsform verfügen. Darüber hinaus existieren zahlreiche kommunale Energieeffizienznetzwerke.

7.1 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung nutzen und nutzten das seit 2008 bestehende Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, um die gesetzlich vorgegebenen Einsparziele zu erreichen (bitte für die Jahre ab 2008 tabellarisch mit beantragten und abgerufenen Summen auflisten)?

Mit dem Sonderprogramm werden effiziente energetische Maßnahmen an staatlichen Gebäuden unterstützt, die ansonsten mittelfristig keine energetische Verbesserung erfahren würden. Für diese Maßnahmen erhalten die zuständigen Ressorts eine Kofinanzierung von in der Regel 80 Prozent der energetischen Kosten aus Mitteln des Einzelplans des StMB, die sie dem zuständigen Staatlichen Bauamt zusammen mit ihrem Eigenanteil sowie ggf. anfallenden nicht energetischen Kosten zur Durchführung der Maßnahme zuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen staatlich unterstützter Kulturinstitutionen, deren Liegenschaften nicht durch die staatliche Bauverwaltung betreut werden, sind zur Aufnahme in das Sonderprogramm nicht geeignet.

Aus dem Geschäftsbereich des StMWK haben folgende staatliche Kultureinrichtungen an dem Programm partizipiert und jeweils die vollen 80 Prozent Zuschuss vom StMB erhalten:

  • Staatsarchiv Amberg
  • Neues Museum Nürnberg
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Staatsarchive Bamberg
  • Bayerisches Armeemuseum, Turm Triva
  • Studienbibliothek Dillingen
  • Burg Grünwald

7.2 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung haben geeignete Dachflächen und sollen mit Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen nachgerüstet werden?

Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind häufig in Gebäuden anderer Träger (z. B. Kommunen) untergebracht, zu denen keine Informationen vorliegen. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich daher auf von staatlichen Kulturinstitutionen genutzte Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Photovoltaik auf staatlichen Dächern“ sind derzeit Photovoltaikanlagen auf folgenden Liegenschaften geplant:

  • Haus der Bayerischen Geschichte, Regensburg
  • Prinzregententheater, München
  • Neues Museum Nürnberg, Alt- und Neubau
  • Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Bayerisches Staatsschauspiel, Außenstelle Poing
  • Staatstheater am Gärtnerplatz, München

Darüber hinaus wird im Rahmen von großen Baumaßnahmen (z. B. Sanierung Haus der Kunst, Erweiterung der Dekorationslagerhalle in Poing für die Bayerische Staatsoper) die Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen standardisiert geprüft und berücksichtigt.

8.1 Wie wird und wurde bayerische Landesgesetzgebung mit Blick auf das EnEfG, europäisches Recht und die selbst gesteckten Ziele des Bayerischen Klimaschutzgesetzes7 angepasst, um den bayerischen Kommunen Klarheit für ihre kommunalen Kulturinstitutionen und deren Energieeinsparziele zu geben (bitte mit Datumsangaben der Roadmap)?

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, die Vorgaben des § 6 Abs. 7 Satz 1 bis 3 EnEfG im Wege einer Rechtsverordnung der Staatsregierung in bayerisches Landesrecht umzusetzen. Eine Terminplanung im Sinne einer „Roadmap“ existiert noch nicht.

Hintergrund hierfür ist zum einen, dass zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf die Auslegung des EnEfG in seiner aktuellen Fassung bestehen, z. B. hinsichtlich des Begriffes der öffentlichen Stelle im Sinne des § 3 Nr. 22 EnEfG. Eine Reihe von Ländern hat daher bereits Ende 2023 einen Fragenkatalog an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerichtet und insoweit um Klärung gebeten. Dieser Fragenkatalog wurde Anfang 2024 noch einmal aktualisiert und erneut mit der Bitte um Beantwortung an das BMWK gesandt. Der Fragenkatalog befindet sich dem Vernehmen nach weiterhin in der Bearbeitung durch das BMWK und wurde bislang nicht beantwortet.

Zum anderen bestehen in verschiedener Hinsicht rechtliche Bedenken gegen die Belastbarkeit der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 8 EnEfG. Das StMWi hofft, dass diese rechtlichen Bedenken im Zuge einer Novellierung des EnEfG durch eine Überarbeitung der vorgenannten Verordnungsermächtigung ausgeräumt werden.

8.2 Welche weiteren Maßnahmen neben der Plattform bink-bayern.de plant die Staatsregierung, um die kommunalen und freien nichtstaatlichen Akteure des Kunst- und Kulturbereichs auf die neuen gesetzlichen Vorschriften des EnEfG vorzubereiten und diese bei der Transformation zu unterstützen?

Die strategischen Maßnahmen der Länder sollen gem. § 5 Abs. Satz 2 EnEfG „auf die Bereiche Information, Beratung, Bildung und Förderung konzentriert werden“.

Im Rahmen des „Teams Energiewende Bayern“ existieren bereits verschiedene Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote staatlicher Institutionen zu Energiethemen, die sich auch auf den Bereich Energieeffizienz und -einsparung erstrecken. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist in der Regel kostenlos möglich. Auch das über bink bereitgestellte Angebot stellt eine solche strategische Maßnahme der Information, Beratung und Bildung dar.

Darüber hinaus vergibt die LfA Förderbank Bayern über verschiedene Programme günstige Darlehen für Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.


1 https://www.enbw.com/blog/wohnen/energie-sparen/was-man-mit-1-kwh-so-alles-machen-kann-2/

2 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

3https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

4 https://www.umweltpakt.bayern.de/energie_klima/fachwissen/217/berechnung-co2-emissionen

5 https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/klimakmu/index.htm

6 https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__6.html

7 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

Grüne Erfolge München: Klima- & Umweltschutz

  • 1,4 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen bis 2029
  • Photovoltaik Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen
  • Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau
  • Erste deutsche Großstadt mit kommunaler Wärmeplanung
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • Landschaftspark West
  • Anpflanzung von 3.500 Bäumen bis 2026

München ist eine grüne Stadt – und das nicht nur, weil wir Grünen die größte Regierungsfraktion im Münchner Stadtrat sind. Die bayerische Landeshauptstadt gehört zu den Großstädten mit der meisten Grünfläche pro Einwohner in Deutschland. Ob Spaziergänge am Isarufer, Joggen im Olympiapark oder Entspannung im Englischen Garten – die Natur ist nie weit entfernt. Erholung und Entspannung in der ruhigen Natur sind ein wichtiger Ausgleich zum geschäftigen Leben einer modernen Großstadt. Gerade diese vielfältigen und wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten werden von den Münchnerinnen und Münchnern sehr geschätzt und machen die Landshauptstadt zu einer so lebenswerten Metropole.

Doch Natur in der Stadt bedeutet sehr viel mehr als nur Raum für Erholung und Freizeit. Es braucht entsigelte Flächen, gerade bei Starkregen. Schließlich kann in Asphalt oder Beton kein Wasser versickern. Auch sind Parks und Bäume als Hitzeschutz essentiell wichtig, denn in Zeiten einer sich verschärfenden Klimakrise wird es just in Städten immer öfter unerträglich heiß. Auch deshalb gehen wir Grüne mit unseren Initiativen zu Klima- und Umweltschutz voran, damit München auch in Zukunft eine lebenswerte und gesunde Stadt bleibt. Dank uns investiert die Stadt bis 2029 rund 1,4 Milliarden Euro in mehr als 100 verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus reformieren wir die Energieerzeugung klimagerecht und erneuerbar, etwa durch eine starke Förderung von Photovoltaik. Hierbei hatten wir das Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen!

Als erste deutsche Großstadt hat München außerdem eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Diese legt den Grundstein für eine erfolgreiche Wärmewende in der Landeshauptstadt und schafft Planungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau sorgen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen. Denn das heiße Thermalwasser unter unseren Füßen, in der Tiefe ist ein Schatz, den es zu nutzen gilt. Und da nimmt München eine Vorreiterstellung ein. Perspektivisch wollen wir den Bau zehn weiterer solcher Anlagen in Angriff nehmen.

Auch in anderen Lebensbereichen hat unsere grüne Stadtratsfraktion eine ganze Menge bewegen können. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen.

Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

Antwort der Staatsregierung

Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
OTEC zur Stellplatzreduktion?
5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

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Pressemitteilung: Aktion Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten – Abschlusseinsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung

Biotonne leeren, Keller ausmisten oder die ausgefallene Kollegin ersetzen: einen Schwung Alltagsarbeit an eine Politikerin abgeben, das konnte man bei der Aktion “Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten” von Sanne Kurz. Die grüne Landtagsabgeordnete aus dem Münchner Osten nutzte die Zeit von Juli bis Oktober, um sich als kostenfreie Hilfskraft zu engagieren – bei der Freiwilligen Feuerwehr, im gemeinnützigen interkulturellen Verein, bei der Formular- und Bürokratiehilfe, in der Seniorenarbeit, im Nachbarschaftstreff, beim Weißwurst servieren, der Gymnastikstunde für Frauen oder beim Regionalfernsehen.

Abschluss der diesjährigen „Rent-a-Abgeordnete“-Aktion war ein Einsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) in Berg am Laim. Hier bekommen Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen keine Krankenversicherung haben, anonym und kostenlos zahnärztliche, kinderärztliche sowie allgemeinmedizinische Versorgung. Das ärztliche Personal, Sprechstundenhilfen sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher – fast alle arbeiten hier ehrenamtlich. Nach einer kurzen Einweisung durfte die Abgeordnete in der zahn- und allgemeinärztlichen Sprechstunde Kranke aufnehmen, sie zur Aufnahme und Erstberatung schicken, passende Krankenakten heraussuchen und für die Behandlung alles vorbereiten.

Sanne Kurz verweist auf die Bedeutung einer solchen Anlaufstelle:  „Es fallen viel mehr Menschen durchs Raster der Krankenversicherung als man denkt. Es gibt eine Krankenversicherungspflicht, aber kein Recht auf Versicherung. Ich habe die 4997. Patientin aufgenommen, wie die große Mehrheit der Kranken hier hat sie einen deutschen Pass und lebt mitten in München. Man sollte allen Menschen in Not helfen. Wenn man sieht, dass es wirklich jeden treffen kann, wird das nochmal deutlicher. Umso wertvoller ist es, dass Ehrenamtliche sich mit so viel Hingabe engagieren und denen helfen, die ohne diese Hilfe bei der medizinischen Versorgung auf der Strecke bleiben würden.”

Mithelfen können alle, auch ohne medizinische oder andere Vorkenntnisse, denn auch für Dolmetscherdienste, Hilfstätigkeiten oder Organisationsaufgaben werden Ehrenamtliche laufend gesucht. Auch eine Spende kann die Arbeit der MMM unterstützen, z.B. für die Beschaffung von Kleinigkeiten wie Desinfektionsmitteln, Zahnbürsten oder Kinder-Trostpflastern bis hin zu Ultraschall-Geräten.

Nach einem halben Tag bei den Maltesern lautet das Fazit von Sanne Kurz: „Wenn ein Mädchen nach dem Besuch beim Arzt wieder lächelt, tut das gut. Ich habe mich selten am Abend so erfüllt und glücklich gefühlt. Das mache ich sicher wieder!”

Rent a MdL_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Politikerin kommt zum Arbeiten vorbei: mein Rent-a-MdL-Sommer 2024

„Rent a Abgeordnete – Sanne Kurz zu mieten. Kaum plakatiert, schon Stadtgespräch

So schien es mir zumindest, denn so viele Menschen sprachen mich auf die Mietaktion Rent-a-Abgeordnete an, dass man hätte glauben können, es sei Wahlkampf. Viele waren nur neugierig, ziemlich schnell aber fassten sich erste ein Herz, „mieteten“ mich über meine Homepage sanne-kurz.de und die Aktionswoche war rasch ausgebucht.

Der erste Stopp der Rent-A-MdL-Aktion führte mich zum AKA e.V. in den Formularservice. Der AKA ist ein gemeinnütziger Verein im Münchner Osten, der sich aktiv für die interkulturelle Verständigung und Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland einsetzt, direkt vor Ort! Vereinsamung, aber auch bürokratische Hürden und soziale Schwierigkeiten meistert man gemeinsam. Ehrenamtliches Engagement bei AKA macht jedenfalls riesigen Spaß und ist extrem erfüllennd, das kann ich bestätigen. Euch Honorarkräfte für München Ost sucht der AKA immer wieder für seine gute und wichtige Arbeit.

Was bei mir den stärksten Eindruck hinterlassen hat? – Die bürokratischen Hürden bei Anträgen und Formularen. Wie aufreibend und auch entwürdigend es sein kann, sich durch den bürokratischen Dschungel schlagen zu müssen, weiß ich aus meiner eigenen Vergangenheit, als alleinerziehende studierende Mutter mit zwei Kindern, nur zu gut. Dass man sich für Unterstützung durch 64-seitige Formulare durchkämpfen und dabei für jedes Kind auf vier Seiten auch absurde Fragen, wie die nach bestehender Schwangerschaft (selbst von Dreijährigen!), ausfüllen muss, ist ein Zumutung! Oder? Umso wertvoller ist es, wenn alle, die im Bürokratiedickicht Hilfe benötigen, diese Hilfe auch bekommen – so wie dank des AKA- Aktiv für interKulturellen Austausch e.V.

Back to the Roots: einen Tag Praktikantin im TV

Beim Regionalfernsehen Oberbayern (rfo) war ich wenige Tage später, dank meiner langjährigen Erfahrungen in der Film- und Fernsehbranche, auf mir vertrautem Terrain unterwegs. Richtig gut war aber, den Alltag als Praktikantin im Lokalfernsehen kennen zu lernern! Praktikantin beim Lokalfernsehen – damals beim Westerwald-TV, das war tatsächlichn mein aller erster Job in den Medien, gleich nach dem Abi damals in der Pfalz. In Rosenheim beim Fernsehsender rfo durfte ich Nachrichten aus der Region recherchieren, Ton aussteuern bei der Aufzeichnung im Studio, beim Dreh einer neuen Serien dabei sein – und fühlte mich sofort als Kollegin akzeptiert und willkommen. – Und wer die sogenannten „NIFs“ kennt, Nachrichten im Film, die in den Abendnachrichten vorgelesen werden, der weiß, ich habe außer Stative schleppen wirklich alles gemacht an dem proppevollen, herrlich ereignisreichen Tag. Wusstet Ihr, dass rfo Mitinitiator des Nachhaltigkeits-Pakts für Lokalrundfunk ist? – Alleine die Dachterrasse, wo wir Abends noch einen Geburtstag gemeinsam feierten, hat den Einsatz gelohnt. Ein Interview mit Sanne Kurz – Rent a Abgeordnete findet ihr hier.

Mein nächster Einsatzort war die Freiwillige Feuerwehr München-Michaeliburg, direkt bei mir daheim. Ich bin schon oft an dem Feuerwehr-Gerätehaus vorbei geradelt, auch an den Tagen der Offenen Tür kann man unsere Freiwilligen Feuerwehren ja immer toll kennen lernen. Beim monatlichen Ehrenamtlichen Einsatz dabei sein und helfen dürfen war aber doch nochmal ein ganz besonderes Erlebnis. Nachdem der Feuerwehralltag ja längst nicht nur aus Lösch-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen besteht, war meine Lernkurve riesig! Ich durfte den ehrenamtlichen Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr einen Abend lang bei der Wartung der Fahrzeuge, Überprüfung des Materials und beim Putzen der Halle helfen. Sauerstoff-Flaschen Prüfung und wie ein Manometer für Druckluft-Messung funktioniert, wer genau warum wo sitzt, wie man in Neuperlachs Hochhäuser im Notfall rein geht, was es mit dem Blaulicht auf sicht hat – wow. Hammer Einblicke, viel gelernt, Und natürlich hatte ich auch viel Spaß, z.B. beim Hands-on Ausprobieren der Atemschutz-Ausrüstung, beim Spritzen-Test, Infrarot-Sichtgerät-Check oder beim Kontrollieren der Dachbox – mit Aussicht. Und nicht zuletzt im Gespräch über das Landes-Feuerwehrgesetz in Bayern habe ich einige wertvolle Informationen für meine Stimmkreisarbeit mitnehmen können. – Ich hoffe, ich habe mir die Fachbegriffe einigermaßen korrekt gemerkt. Falls nein, komme ich gerne wieder vorbei – Übung macht bekanntlich den Meister. – Wusstet Ihr, dass man auf den Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Michaeliburg immer lesen kann, was an Einsätzen los war? Einfach mal reinschauen, oder gleich bei der wirklich coolen Truppe bunt gemischter Jungs und Mädels, Männer und Frauen vorbeischauen.

Gerne wieder

Am nächsten Tag dann ein komplett anderer Kontext im Sprachcafé des Nachbarschaftstreffs Perlach. Der Nachbarschaftstreff liegt in einem Neubauviertel zwischen Friedhof, Autobahn und altem Dorfkern. Ich habe selbst in der Messestadt gewohnt, als da alles neu war. Darum weiß ich: Nachbarschaft braucht Raum zum Wachsen. Im Nachbarschaftstreff Perlach gibt es diesen Raum. Ich durfte dort bei einem Angebot mitarbeiten, traf auf Frauen mit Migrationshintergrund und tauschte mich mit ihnen über die Möglichkeiten des Mitmachens in unserer Demokratie aus. Politik war für viele der Frauen weit weg. Je nach Herkunftsland kannte die ein oder andere Frau auch nur Regierungen, wo ganze Stadtviertel abgeriegelt werden, wenn ein Politiker oder eine Politikerin vorbei kommt. Politik zum Anfassen und mitmachen, Politik, bei der Teilhabe gewünscht und notwendig ist, das war vielen neu. Auch einige Mädchen waren dabei – die kannten natürlich Klassensprecher-Wahlen, waren sich aber auch oft unsicher, wie sie Mitgestalten können. Eine große Rolle spielen im Viertel vor allem Fragen des kreativen Mitgestaltens des eigenen Wohnumfelds – und der persönlichen Möglichkeiten politischen Engagements für das, was den Alltag betrifft, zu Beispiel Kitas, Bildung und Schule. Starke Frauen! Toller Tag.

Jeder Nachbarschaftstreff ist anders und besonders

Beim Nachbarschaftstreff Ramersdorf-Süd in der Balanstraße wiederum gab es weniger zum Reden – aber ich konnte ordentlich mit anpacken! Nicht nur die Teilnahme an der Seniorinnengymnastik (krass, wie man Finger trainieren muss, damit sie bis ins hohe Alter gelenkig und stark bleiben!), sondern auch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines zünftigen Weißwurstfrühstücks standen auf der Tagesordnung. Ich habe länger in der Küche einer Gastro mit Kleinkunstbühne gearbeitet als junge Frau. Darum fühlte sich dieser Rent-a-Abgeordnete Job echt supergut an. Danach gab es noch eine spannende Gesprächsrunde zum Thema Seniorenarbeit und kommunale Senior:innenpolitik.

Meinen letzten Einsatz hatte ich schließlich bei der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM), in der Zahnarzt-Abteilung in Berg am Laim Streitfeldstraße. Hier war ich einen Nachmittag lang bei der Unterstützung des ehrenamtlich arbeitenden Empfangspersonals gefordert. Neben den ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten engagieren sich auch Assistentinnen und Assistenten, Krankenpflegende, Sprechstundenhilfen sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher ehrenamtlich in der MMM. Was mich überrascht hat: auch ungelernte Personen wie ich sind hoch willkommen als Ehrenamtliche! Der Job macht Spaß und für jeden gibt es etwas, was sich schnell lernen lässt. Spannende Erkenntnis für mich: 80% der Hilfesuchenden haben einen Deutschen Pass und leben in München – und können mangels Versicherung trotzdem nicht wie ich und Du zum Arzt – das finde ich schlimm. Der Empfang der MMM ist für Patient:innen oft die erste und einzige Anlaufstelle für Verletzungen, Krankheiten, Gesundheitsfragen. Darüber hinaus hat man hier auch ein offenes Ohr für alle möglichen Schwierigkeiten. Die Beratung vor der eigentlichen Behandlung ist ein entscheidender erster Schritt, um ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten – auch sozial über den Besuch hinaus. Dementsprechend ist der Malteser Hilfsdienst eine offene Beratungsstelle nicht nur für medizinische, sondern auch für soziale und sozialpsychologische Aspekte – und das alles auch von vielen Ehrenamtlichen getragen! Ich will hier auf jeden Fall bald wieder im Einsatz sein, denn selten hat man das Gefühl, so sinnvoll und leicht helfen zu können.

Fazit

Was lässt ich zusammenfassend sagen zu Rent-a-Abgeordnete? Dass ich einen ganzen Packen voller wertvoller und wichtiger Erfahrung aus dem Rent-A-MdL-Aktion mitgenommen habe. Bei den Einsätzen ging es mir vor allem immer auch darum, eine transparente und nahbare “Politik zum Anfassen“ anzubieten und zu erfahren, wie es den Leuten vor Ort in ihrem Alltag geht. Denn die persönlichen Begegnungen sowie der direkte Austausch von Politik mit Bürgerinnnen und Bürgern ist ein wichtiges Grundprinzip einer lebendigen, stabilen Demokratie. Diese Praxis pflegen und stärken zu können ist gerade in einer Zeit, in der viele das Gefühl haben,von der Politik entfremdet zu sein, ein entscheidender Schritt. – Kommendes Jahr werde ich die Aktion undbedingt wiederholen! Vielleicht seid Ihr ja 2025 dabei?!

Zualler erst aber mein herzlichster Dank an alle Organisationen und Beteiligten, die sich entschlossen haben, mit mir in diesen Austausch zu treten!

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Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:

  • Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
  • Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
  • Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können

Begründung:

Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche
Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2
Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.

Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7


1https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-juni-2024/?seite=5062
2https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-markus-blume-interview-lux.WEqHUkoyXPZPzP9SmkxfbL
3https://de.wikipedia.org/wiki/Opernhaus_Oslo
4https://www.dezeen.com/2017/03/04/cordoba-cultural-centre-features-wavy-roof-people-walk-across-architecture-cultural-spain/
5https://www.viajaramsterdam.com/museo-de-la-ciencia-nemo/
6https://www.johnrandlecentre.org/jkr-centre
7https://www.concertgebouw.nl/en/lunchtime-concerts

Sozialer Zusammenhalt_Willkommen_München_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Grüne Erfolge München: Sozialer Zusammenhalt

  • größte kommunale Bildungs-Raum-Offensive Deutschlands: 9 Milliarden Euro für Kita- und Schulbau
  • 500 neue Ausbildungsplätze für Kita-Fachkräfte
  • 8 Millionen Euro für kommunales Recruitment & Halt für neue Pflegekräfte
  • über 700 kommunale Übernachtungs-Schutzplätze für Obdachlose
  • neues Frauenhaus für von Gewalt Betroffene, psychisch Kranke sowie neuer Obdachlosen-Briefkasten
  • nie mehr mehrfach registrieren: alle Dienste der Stadt mit nur einem einheitlichen M-Login nutzbar
  • laufende Erweiterung der bereits 100 komplett online nutzbaren KVR-Dienste

Eine Gesellschaft ist so stark wie ihre Teile. Deshalb gilt es, alle Mitglieder dieser Gesellschaft zu unterstützen. Auch solche ohne starke Stimme, wie z.B. frisch Hergezogene, ausländische Fachkräfte, z.B. in der Pflege, oder Menschen ohne Obdach. Gerade in krisenbeladenen, herausfordernden Zeiten braucht es umso mehr ein soziales Miteinander sowie Orte, die attraktive Angebote, Schutz, Hilfe oder schlicht einen Rat bieten, wo diese gebraucht werden.

In München konnten wir Grüne den sozialen Zusammenhalt stärken. So wurde die Unterbringung und Versorgung obdachloser Menschen, die oftmals massiver Diskriminierung und teilweise auch Gewalt ausgesetzt sind, mit einem Ausbau des ganzjährigen Übernachtungsschutzes deutlich verbessert. Niemand soll in der bayerischen Landeshauptstadt auf der Straße nächtigen müssen. Mehr Sicherheit und Schutz vor häuslicher – körperlicher, pyschischer oder sexualisierter – Gewalt bieten Frauenhäuser. Davon gibt es bayernweit viel zu wenige. Entspannung der Situation verheißt der Bau eines neuen Münchner Frauenhauses, das sich speziell an psychisch kranke und suchtkranke Frauen richtet.

Von 2020 bis 2035 gehen jährlich 500.000 Menschen mehr in Rente, als junge Leute 20 Jahre alt werden und zu arbeiten anfangen. Darum versuchen wir weltweit, Menschen von unserem schönen München zu begeistern und Arbeitskräfte anzulocken – damit wir alle auch weiterhin hier gut leben können! Damit diese Menschen sich hier wohlfühlen und nicht ganz schnell wieder weg sind, braucht es einen Ort, um in der Stadtgesellschaft anzukommen. Von Vereinsmitgliedschaft über Wohnungsmarkt, von Kitaplatz bis örtliche Feste: das neue Welcome-Center des KVR ist die zentrale Anlauf- und Erstberatungsstelle für Neu-Münchner*innen. Es hilft beim Ankommen und Orientieren, mit dem vorranggigen Ziel, in- wie ausländische Arbeitskräfte bei der Integration in München in ihrer eigenen Sprache zu begleiten und bürokratisch notwendige Verfahren möglichst zu vereinfachen.

Einen Überblick über #GrüneErfolge für München findet man hier.

Wir stellen in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen.

Grüne München_ Erfolge_Sozialer Zusammenhalt_Bildung_Digitalisierung_Sanne Kurz
Wohnen_München_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Grüne Erfolge München: Bezahlbares Wohnen

  • 2 Milliarden Euro für den Bau bezahlbarer Wohnungen
  • Wir kaufen die Stadt zurück!
  • Grundstücke für Bau-Genossenschaften
  • Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)
  • AzubiWerk: bezahlbares Wohnen für Azubis
  • Kautionsfonds

Damit ein bezahlbares Dach über dem Kopf kein Sechster im Lotto ist, heißt es anpacken. Denn unsere grün-rot regierte bayerische Landeshauptstadt ist nicht nur ein florierender Wirtschaftsstandort. Sie ist eine aus
1001 Gründen lebenswerte, liebenswerte, attraktive Weltstadt mit Herz. Und wo viele Menschen hinwollen, sind auf dem freien Markt hohe bis astronomische Preise nicht weit.

Als Münchens größte Regierungsfraktion tun wir Grüne im Stadtrat einiges gegen steigende Grundstückspreise für Bauland und für stabile Mieten. Neben städtischem Wohnungsbau, für den München ganze zwei Milliarden Euro in die Hand nimmt, ist die Unterstützung von Wohnungsbaugenossenschaften durch die Vergabe geeigneter Grundstücke ein wichtiger Baustein. Außerdem unterstützen wir Fachkraft-Gewinnung auch beim Wohnen: mit dem AzubiWerk München, das mit schon 300 gebauten und 1.000 bereits fertig geplanten Wohnungen, ähnlich einem Studierendenwerk, bis 2026 helfen soll, die Lebens- und Wohnbedingungen Auszubildender dauerhaft zu verbessern. Geplant ist auch ein Kautionsfonds für junge Menschen mit geringem Einkommen, der es ermöglicht, eine Wohnung anzumieten, ohne an einer zu hohen Kaution zu scheitern.

Ein weiterer wichtiger Hebel im Bereich Wohnungsbau ist das Baulandmodell der Sozialgerechten Bodennutzung. Unsere Bayerische Verfassung fordert hier klar eine Ausrichtung am Allgemeinwohl. Wir Grüne nehmen den Verfassungsauftrag an und setzen ihn um. Die Stadt schafft Baurecht. Dadurch steigt Brachland enorm im Wert. Privatpersonen dürfen mit ihrem Eigentum an der endlichen Ressource Boden natürlich Geld verdienen. Die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) hilft aber, dass davon alle profitieren: 60 Prozent des Baurechts Wohnen muss im geförderten und preisgebundenen Segment liegen – sprich, bezahlbar sein. Diese „Münchner Mischung“ nutzt allen, da so Ghettoisierung vermieden wird und Viertel sozial stabil wachsen.

Wo der CSU-FW-regierte Freistaat Bayern sein Tafelsilber zu Höchstpreisen verscherbelt, kaufen wir die Stadt zurück! 19 (Miets-)Häuser und 536 Wohnungen wurden so dem spekulativen Investitions-Markt entzogen und sind wieder in kommunaler Hand.

Wir stellen euch in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen. – Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

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Schriftliche Anfrage „Entwicklungsperspektiven des Klinikums Neuperlach aus Sicht der bayerischen Krankenhausplanung“

1.1. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach dauerhaft und vollumfänglich erhalten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

1.2. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach gestrichen werden, auch perspektivisch (bitte in Textform erläutern, begründen und Bedingungen für Streichung angeben)?

1.3. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach nur noch reduziert (beispielsweise ambulant) angeboten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung versteht die Krankenhausplanung als wesentliches Element moderner Gesundheits- und Sozialpolitik. Um Fehlinvestitionen und damit eine gesundheits- und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare Fehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muss ausgehend vom Bedarf an Krankenhausleistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind. Diese Planung hat dem gesetzlichen Ziel zu dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlich-rechtlicher Träger in Bayern zu sichern. Hierbei wird auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Krankenhäuser im Versorgungsgebiet abgestellt.

Das Klinikum Neuperlach ist derzeit mit 545 Betten und 55 Plätzen und den Fachrichtungen Chirurgie (CHI), Gynäkologie und Geburtshilfe (GUG), Innere Medizin (INN) und Hämodialyse (HD) im Krankenhausplan des Freistaates ausgewiesen. Nach den dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) derzeit vorliegenden Überlegungen, beabsichtigt die München Klinik gGmbH als Träger des Klinikum Neuperlach das Krankenhaus nach Abschluss von trägerinternen Umstrukturierungsmaßnahmen mit 541 Betten und 85 Plätzen sowie den Fachrichtungen Chirurgie CHI, INN und HD zu betreiben. Die Konzentration der GUG am Klinikum Harlaching mit einer Aufgabe dieser Fachrichtung nach Fertigstellung der dortigen Baumaßnahmen am Klinikum Neuperlach war in der Sitzung des hierfür zuständigen Krankenhausplanungsausschusses wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Bettenbedarf. Informationen über etwaige weitergehende Umstrukturierungsplanungen der München Klinik gGmbH liegen nicht vor.

2.1. Wie soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im Landkreis München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für die Münchner Stadtbezirke 14, 15 und 16 sowie den dort umliegenden Landkreis mit Blick auf die jeweilige Einwohnerzahl und deren demografische Struktur, bitte insbesondere auch auf Geburtshilfe eingehen)?

Die Landeshauptstadt München ist nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Landkreisordnung (LKrO) in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten und die Hebammenhilfe für die Bevölkerung sicherzustellen. Die bayerische Krankenhauslandschaft ist seit geraumer Zeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Bereits seit Jahren findet ein kontinuierlicher Strukturwandel statt, der zu einem Abbau stationärer Behandlungskapazitäten geführt hat. Die Gründe dafür sind neben dem Kostendruck durch das bundesrechtliche Vergütungssystem nach Fallpauschalen insbesondere die steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung und –weiterentwicklung sowie der medizinische Fortschritt, der insgesamt zu weniger und kürzeren Krankenhausaufenthalten führt, sowie nicht zuletzt das zunehmende Problem der Gewinnung ausreichenden und qualifizierten Personals. Die bundesseitig gesetzten Rahmenbedingungen zu Qualitätsvorgaben und zur Vergütung von Krankenhausleistungen werden in Zukunft tendenziell zu einer weiteren Zentralisierung in der Krankenhauslandschaft führen.

Ganz in diesem Sinne ist es für die Krankenhausträger unentbehrlich, die Standorte kontinuierlich weiterzuentwickeln und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Entscheidung über den Erhalt von Krankenhausstandorten ist dabei, ebenso wie die Erarbeitung eines zukunftsweisenden medizinischen Konzepts, das Antworten auf diese Herausforderungen geben kann, grundsätzlich Aufgabe des Krankenhausträgers. Denn Krankenhäuser sind eigenständige Wirtschaftsunternehmen und keine nachgeordneten Behörden der Staatsverwaltung. Die Krankenhausträger nehmen ihre Verantwortung, eine bestmögliche und langfristig tragfähige Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, sehr sorgfältig wahr.

2.2. Wie soll die Aus- und Weiterbildung medizinischen Personals sowie Versorgung mit Lernmöglichkeiten ärztlicher Praxis im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für Lehrberufe, Quereinstieg, (duale) Studienfächer und sonstige Bedarfe der Praxiszeit auf dem Weg zur Fachkraft im Medizinischen Bereich inkl. Arzt- und Hebammen-Beruf, bitte insbesondere auch auf die Geburtshilfe eingehen)?

Das StMGP nimmt die schulaufsichtlich genehmigten Berufsfachschulen für Gesundheitsberufe nachrichtlich in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern auf. Genauso wird die Funktion als Lehrkrankenhaus einer Universität ausgewiesen. Die aufgeworfene Frage kann demnach nur vom Träger der jeweiligen Bildungseinrichtung beantwortet werden.

3.1. Wie kam es zur Planung des Endes der Lizenz für die Geburtsstation des Klinikums Neuperlach?

3.2. Wo wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte Gremium bzw. beteiligte Stellen angeben)?

3.3. Wann wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte zeitliche Abfolge der Vorgänge rund um den Lizenzablauf angeben)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über die internen Entscheidungsprozesse zur künftigen Konzentration der Fachrichtung GUG am Klinikum Harlaching liegen der Staatsregierung keine Erkenntnise vor.

4.1. Kann die Lizenz des Betriebs der Geburtsstation in Neuperlach auch dann über 2025 hinaus verlängert werden, wenn der Erweiterungsbau in Harlaching eröffnet ist und dort Kinder geboren wurden?

4.2. Falls ja, welche Voraussetzungen (wie beispielsweise der Beschluss des Münchner Stadtrats zum Betrieb des Kreißsaals Neuperlach bis 2028) müssen erfüllt sein, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen bzw. die Betriebslizenz zu verlängern?

4.3. Falls nein, wie sonst könnte der Stadtratsbeschluss des Münchner Stadtrats mit Weiterbetrieb des Kreißsaals bis 2028 im Landeskrankenhausplan abgebildet werden?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Wie zu Frage 2.1 ausgeführt, ist die Landeshauptstadt München zur Sicherstellung der stationären Versorgung verpflichtet. Die für die Förderung des Ersatzneubaus der München Klinik Harlaching entscheidungserhebliche Bedarfsfeststellung wurde antragsgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach aufgegeben wird. Sollte der Träger nun hiervon abweichend einen Weiterbetrieb der Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach anstreben, müsste der Bedarf an Planbetten der beiden Krankenhäuser überprüft werden. Der Träger müsste einen neuen Antrag stellen, der dann im Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates beraten und entschieden würde. Welcher innerorganisatorischen Grundlagen ein solcher Antrag beim Träger bedarf, kann nur dort erfragt werden.

5.1. Der Bayerische Landeskrankenhausplan bildet eine kommunale Grenzen übergreifende Gesamtplanung für den Freistaat ab, wie orientiert er sich an zukünftigen Bedarfen?

Es wird auf die Vorbemerkungen des Krankenhausplans des Freistaates verwiesen, in denen die wesentlichen Faktoren der Krankenhausplanung, die die o. g. Grundsätze konkretisieren, dargestellt werden.

5.2. Der Bayerische Landeskrankenhausplan hat die Gesamtversorgung der bayerischen Bevölkerung im Blick – wie ist die Notfallversorgung (höher als Stufe 1) im Einzugsgebiet des Klinikums Neuperlach in Zukunft nach Plänen der Staatsregierung abgesichert (bitte insbesondere auf aktuelle und künftige Fahrzeiten bei kardiologischen Notfällen eingehen. Dabei bitte auch tabellarisch in Minuten Anfahrtszeiten jetzt/zukünftig für die Bevölkerung im Landkreis München, den Münchner Stadtbezirken 13, 14, 15 und 16 sowie an die angegebenen Gebiete angrenzender Raumeinheiten aufführen)?

In Bezug auf den Rettungsdienst ist klarzustellen, dass Rettungsdienststandorte unabhängig von Krankenhausstandorten räumlich ausgewählt werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) legen die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendige Versorgungsstruktur für ihren Rettungsdienstbereich fest und bestimmen Standort und Anzahl der erforderlichen Rettungswachen und Stellplätze. Zentrale Planungsgröße in der Notfallrettung ist hierbei die Zwölf-Minuten-Frist. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) sind Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens zwölf Minuten nach dem Ausrücken eines qualifizierten Rettungsmittels erreicht werden. Der Wegfall von Krankenhausstandorten führt daher nicht zu einem Wegfall von Rettungswachen und Stellplätzen.

Im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung ist es jedoch unabdingbar, dass der Rettungsdienst in einer angemessenen Zeit eine Klinik mit einer bestimmten Versorgungsstufe erreicht. Hierbei wird nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zwischen einer Basisnotfallversorgung, einer erweiterten und einer umfassenden Notfallversorgung unterschieden. Insbesondere im Falle von sog. Tracer- diagnosen (schwere Erkrankungs- und Verletzungsbilder wie im EKG gesicherter Herzinfarkt, Polytrauma, akuter Schlaganfall und schweres Schädel-Hirn-Trauma) ist für den Rettungsdienst die schnelle Erreichbarkeit einer Klinik mit einer mindestens erweiterten Notfallversorgung anzustreben.

Gleichwohl wirken sich Veränderungen von Klinikstandorten bzw. der dort angebotenen Leistungen auf die Transport- und somit Bindungszeiten von Rettungsmitteln aus, welche sich ggf. deutlich verlängern und damit die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln für weitere Patientinnen und Patienten reduzieren. Die bekannten Projekte des StMI wie die Erprobung des Rettungseinsatzfahrzeugs und die kürzlich vollzogene Vernetzung der Integrierten Leistellen mit den Vermittlungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Entlastung des Rettungsdienstes bei minderschweren Erkrankungs- und Verletzungsmustern werden daher weiter an Bedeutung gewinnen. Das StMI hat darüber hinaus gemeinsam mit den in Bayern tätigen Sozialversicherungsträgern das Institut für Notfallrettung und Medizinmanagement (INM) mit der Fortführung des sog. TRUST-Projekts mit Verlängerungsoption bis März 2030 beauftragt. Die Trend- und Strukturanalysen im Rahmen des TRUST-Projekts ermöglichen es den ZRF als den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, auf einer deutschlandweit einmaligen Datengrundlage Entscheidungen über eine bedarfsgerechte Vorhaltung an Rettungsmitteln zu treffen. Das INM hat dabei die Möglichkeit, Auswirkungen von Veränderungen in der Krankenhauslandschaft auf das rettungsdienstliche Geschehen zu simulieren. Dies ermöglicht es dem ZRF, in der Übergangszeit bis zur Umsetzung möglicher Veränderungen in der Krankenhauslandschaft die rettungsdienstlichen Strukturen bei Bedarf anzupassen.

5.3. Da das Klinikum Neuperlach bis 2018 für knapp 8 Millionen mit Zuschüssen des Freistaats modernisiert und 2021 für 21 Millionen Euro ebenfalls mit Zuschüssen des Freistaats erweitert, modernisiert wurde und sich laut eigener Aussage des Klinikums auf dessen Homepage in einem guten Zustand befindet, wie bewertet die Staatsregierung, dass das Klinikum Neuperlach in Zukunft trotz dieser Investitionen nur noch die Basisnotfallversorgung der Stufe 1 anbieten soll?

Die München Klinik Neuperlach hat in den vergangenen 20 Jahren (Zeitraum 2004 bis einschließlich 2023) Krankenhausförderleistungen in Höhe von insgesamt rd. 99,1 Mio. Euro für notwendige Investitionen erhalten. Davon entfielen rd. 53,1 Mio. Euro auf Bauinvestitionen. Inwieweit sich vom Krankenhausträger beabsichtigte strukturelle Veränderungen auf geförderte Investitionen auswirken, ist derzeit nicht absehbar. Förderrechtliche Konsequenzen wären nur zu prüfen, wenn geförderte Anlagegüter nicht mehr akutstationär genutzt würden.

6.1. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für eine familienfreundliche Festanstellung auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System (angestellte und freiberufliche Hebammen) am neuen Standort in Harlaching nach Einschätzung der Staatsregierung umsetzbar?

Die Organisation des Personals des Kreißsaals ist Aufgabe des Trägers eines Krankenhauses. Nach Erkenntnis des StMGP gehen viele Hebammen aufgrund der flexibleren Arbeitsgestaltung und besseren Verdienstmöglichkeiten freiwillig in die Freiberuflichkeit. Ein Großteil der Kliniken in Bayern arbeitet mit Beleghebammen. Es kann daher nicht pauschal beurteilt werden, was für die einzelne Hebamme oder die jeweilige Klinik das bessere System ist. Wichtig sollte jedem Arbeitgeber allerdings sein, dass die Hebammen sich wertgeschätzt fühlen und ihre Tätigkeit gerne ausüben.

6.2. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für ein familienfreundliches Festanstellungsmodell auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System mit angestellten und freiberuflichen Hebammen der Staatsregierung als Betriebsmodell an einem Klinikum in Deutschland bekannt?

Ein solches ist nicht bekannt. In den anderen Ländern sind überwiegend angestellte Hebammen in Kliniken.

6.3. Sollen laut Landeskrankenhausplan bisher nicht am Klinikum Neuperlach angebotene Leistungen in Zukunft im Klinikum Neuperlach neu angeboten werden (bitte erläutern und falls ja jeweilige angeben)?

Dem StMGP als Krankenhausplanungsbehörde sind keine Überlegungen der München Kliniken gGmbH bekannt, zusätzliche Leistungen in Neuperlach anzubieten; entsprechender Bedarf wird bei Antragstellung des Trägers zu prüfen sein.

7.1 Wie kann der Freistaat das Klinikum Neuperlach bzw. die MÜK unterstützen, ambulante und/oder Bereitschaftspraxis-Angebote und/oder sonstige Angebote zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im nicht-stationären klinischen, aber auch im kassenärztlichen Bereich am Klinikum Neuperlach bzw. in Kooperation mit diesem zu schaffen?

Investitionen, die nicht der akutstationären Versorgung dienen, können nicht nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden. Außerdem erfolgt seitens des StMGP keine Unterstützung von Krankenhausträgern zum Auf- oder Ausbau von ambulanten ärztlichen Angeboten bzw. dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) künftig Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgern bestimmt werden können, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen. Zudem sollen den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weiterreichendere Möglichkeitals bisher eingeräumt werden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Ausgang des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten; zuletzt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 05.07.2024 zum Entwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen.

Zugleich wird derzeit der Entwurf eines Notfallgesetzes (NotfallG) beraten, welcher u. a. die Etablierung von sog. „Integrierten Notfallzentren“ (INZ), bestehend aus einer stationären Notaufnahme, einer vertragsärztlichen Notdienstpraxis in unmittelbarer räumlicher Nähe sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle zur Patientensteuerung vorsieht. Vorgesehen ist eine Kooperation der Krankenhäuser, die als INZ-Standort bestimmt sind, mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch hier bleibt der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten; das Bundeskabinett hat am 17.07.2024 über den Entwurf beschlossen.

8.1. Wird die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regionalkonferenzen mit Bezug zur Krankenhausplanung und Gesundheitsversorgung anbieten, ähnlich wie andere Bundesländer dies bereits tun und wie es auf der Veranstaltung „Die Krankenhausreform von den Menschen her denken – für gute Arbeit und eine gute Versorgung“ der BKG und ver.di am 17. April 2024 in Haar der Amtschef des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), Herr Dr. Brechmann, in der Podiumsdiskussion angekündigt hat (falls ja, bitte tabellarisch Zeithorizonte bzw. bereits bekannte Termine mit Ort der jeweiligen Regionalkonferenzen angeben und Ausgestaltung dieser Regionalkonferenzen erläutern, insbesondere mit Blick auf die in den jeweiligen Planungsregionen jeweils einbezogenen Institutionen, Kliniken, Verbände sowie weiterer Organisationen und Personen, falls nein, Gründe anführen, die dagegen sprechen)?

Mit Blick auf die regionalspezifischen Besonderheiten sollten die Umstrukturierungsüberlegungen in kleinen zugeschnittenen, passgenauen Versorgungsregionen erfolgen. Dazu können sich die Träger z. B. in regionalen Konferenzen über die vorhandenen Angebote der einzelnen Träger und beabsichtigte Veränderungen unter Zugrundelegung des regionalen Versorgungsbedarfs austauschen. Ziel ist dabei, den stationären Versorgungsbedarf sicherzustellen. Zudem sollen durch gezielte Leistungsabsprachen Synergieeffekte stärker genutzt werden. Die Sicherstellungsverpflichtung obliegt nach den Kommunalgesetzen des Freistaates Bayern den Kommunen. Die Krankenhausplanungsbehörde unterstützt und begleitet die Veränderungsprozesse vor Ort und stellt den Krankenhausträgern dabei ihre Fachexpertise zur Verfügung.

Zur Unterstützung der Klinikträger bei den erforderlichen strukturellen Anpassungen hat der Freistaat Bayern ein Förderprogramm über insgesamt 100 Mio. EUR (in den Jahren 2024 bis 2028) aufgelegt. In dessen Rahmen können u.a. regionale Strukturgutachten und Umsetzungskonzepte von kleineren Kliniken im ländlichen Raum gefördert werden. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die Verantwortung für die strukturellen Anpasungsprozesse in den akutstationären Versorgungsstrukturen bei den Klinikträgern liegt.

8.2. Wie unterscheidet und entscheidet die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Krankenhausplanung und Bedarfe im Spannungsfeld von Fallzahlen (stationär/ambulant) und tatsächlichem Bedarf (beispielsweise Personen, die sich nicht in ein Klinikum begeben, aber dies müssten, oder Personen, die Klinika nutzen, ohne dass Bedarf gegeben wäre – bitte alle zur konkreten Krankenhausbedarfsplanung verwendeten Parameter tabellarisch darstellen und deren Verwendung wissenschaftlich in der Tabelle begründen)?

Personen, die sich trotz Bedarf nicht in ein Klinikum begeben, können nicht erfasst und berücksichtigt werden. Demgegenüber sind die Kostenträger mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassenverbände dafür zuständig, die Behandlungsfälle ohne Bedarf zu identifizieren und im Rahmen einer Qualitätskontrolle dafür zu sorgen, dass nur die Fälle behandelt bzw. abgerechnet werden, für die ein stationärer Versorgungsbedarf gesehenwird.

8.3. Ist nach dem Entzug einer Lizenz/Genehmigung ein Weiterbetrieb erneut möglich, wenn die Neu-Genehmigung/Neu-Lizenzierung (der Weiterbetrieb) beantragt würde (bitte angeben mit Blick auf einen möglichen Weiterbetrieb der Geburtshilfe Neuperlach mit bzw. ohne Gynäkologie, bitte Folgen einer Korrektur bereits getroffener Entscheidungen erläutern)?

Der Krankenhausträger kann – soweit er einen zusätzlichen Bedarf nachweisen kann – jederzeit die Feststellung der Fachrichtung für ein Krankenhaus beantragen. Über diesen Antrag hat dann der Krankenhausplanungsausschuss zu beraten und entscheiden. Grundsätzlich ergeht die Feststellung jeweils unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung der Bedarfsnotwendigkeit und -gerechtigkeit und schließt ggf. in Zukunft erforderlich werdende Änderungen, die sich aus der Bedarfsentwicklung ergeben können, nicht aus (Art. 3 und 5 BayKrG sowie Teil I, Ziffer 3.1.2 des Krankenhausplans des Freistaates Bayern).

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Pressemitteilung: Sommeraktion „Rent-a-Abgeordnete“ – Politikerin zu mieten

Die Landtagsabgeordnete Sanne Kurz beim AKA e.V.

Einfach mal einen Schwung Alltagsarbeit an eine Politikerin abgeben? Dinge, die immer liegenbleiben, ständig anfallen oder aber Aufgaben, die man schon ewig vor sich hergeschoben hat: Die grüne Landtagsabgeordnete Sanne Kurz bietet sich heuer, im 75-Jahre-Demokratiesommer anlässlich des Grundgesetz-Jubiläums, noch bis zum 15. September als kostenlose Hilfskraft an. Vereine, Läden, Feuerwehren, NGOs, Kitas, Ehrenamtliche, Firmen – sie alle können Kurz im Rahmen ihrer Aktion „Rent-a-Abgeordnete“ stundenweise oder tageweise “mieten”. Das Angebot ist für gemeinnützige Organisationen kostenfrei, Firmen spenden an einen Verein ihrer Wahl einen selbst gewählten “Mietzins” für die Arbeit der Abgeordneten. 

Bisher wurde das Angebot sehr gut genutzt. Einer der Einsätze führte die Grünen-Politikerin zum AKA e.V., einem gemeinnützigen Verein in ihrem Stimmkreis im Münchner Osten, der sich aktiv für einen interkulturellen Austausch einsetzt. Im dortigen Formularservice helfen Honorarkräfte beim Ausfüllen verschiedenster Formulare. Wie aufreibend und auch entwürdigend es sein kann, sich durch den bürokratischen Dschungel schlagen zu müssen, weiß Sanne Kurz aus eigener Erfahrung nur zu gut. Schließlich war sie 12 Jahre lang alleinerziehende Mutter und studierte auch mit zwei Kindern. „Dass man sich für Unterstützung durch 28-seitige Formulare durchkämpfen und dabei für jedes Kind auf vier Seiten auch absurde Fragen, wie die nach bestehender Schwangerschaft selbst von Dreijährigen, ausfüllen muss, ist schlicht entwürdigend. Ich half einer bald sechsköpfigen Familie, die trotz Vollzeit-Berufstätigkeit des Vaters aufstocken muss. München ist ein teures Pflaster, trotzdem kannte die Familie die Möglichkeit, Zuschüsse für Schulmaterial der Älteren zu bekommen oder Mehrbedarf für die schwangere Mutter anzugeben, nicht. Ich habe tiefen Respekt für die Erziehungsleistung der Mutter und freue mich, dass ich da unterstützen durfte!“, so die Abgeordnete.

Auch Menschen mit Behinderung bei mangelnder Barrierefreiheit der Formulare, Rentnerinnen und Rentnern, die aufstocken müssen oder Wohngeld beantragen wollen, Personen mit chronischen wie akuten physischen oder psychischen Erkrankungen, Fachkräften ohne Deutsch als Muttersprache – allen, die im Bürokratiedschungel Unterstützung brauchen, hilft der Formularservice von AKA e.V., bürokratische Hürden zu senken und Unterlagen korrekt auszufüllen. Sanne Kurz ist von der ehrenamtlich geleisteten transkulturellen Arbeit begeistert: „Wir als Gesetzgeber sorgen im Landtag für einen guten sozialen Rahmen. Staatliche Unterstützung zu beantragen und sich somit als der Hilfe bedürftig zu zeigen, fällt vielen Menschen aber schwer, allein schon aus Scham. – Während Populisten gerne mit dem „Sozialschmarotzer“-Finger auf Menschen zeigen, die vor echten Herausforderungen stehen und diese mit Hilfe oft sehr gut bewältigen können, konnte ich durch meinen “Miet”-Einsatz bei AKA e.V. wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die ich auch in die Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau im Bayerischen Landtag einbringen will. Denn wir alle können in soziale Schwierigkeiten geraten. Und wir alle freuen uns dann über weniger Bürokratie. So wie das beim AKA e.V. vorbildlich gelebt wird: Solidarität und niedrigschwellige Hilfe von Mensch zu Mensch, ohne Behördensprech und Warteschleifen.

Fahrrad_Mobilitätswende_München_Stadtrad_Grüne_Sanne Kurz_Bayern

Grüne Erfolge München: Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen

  • „Boulevard Sonnenstraße“
  • Altstadt-Radl-Ring
  • Fußgängerzonen im Tal und in der Weißenburgerstraße
  • 7.350 Radl-Abstell-Plätze
  • U5 nach Pasing
  • ab Ende 2024 U-Bahnen die ganze Nacht am Wochenende
  • Tram Westtangente
  • Bus-Flotte wird klimaneutral

„Weniger Autos“ antworteten viele auf meine Instagram-Umfrage dazu, wie unser München noch liebenswerter wird. „Weniger Autos“ helfen denen, die fahren müssen, auch dabei, schneller durch die Stadt zu kommen: Handwerksbetriebe, Lieferfahrzeuge, Krankentransporte stehen weniger im Stau, wenn alle Menschen exzellente ÖPNV-Angebote, U-Bahn rund um die Uhr, prima Bus-Takt und schnellen Tram-Anschluss haben, zu Fuß sicher überall hinkommen oder eine gut ausgebaute Rad-Infrastruktur vorfinden.

Jede Person, die radelt, zu Fuß unterwegs ist oder den ÖPNV nutzt, verringert Stau und sorgt für saubere Luft auch zum Wohl derer, die auf das Auto angewiesen sind. Sichere Radwege sorgen dabei für reibungsloses Fortkommen auch für Familien oder Kinder.

Die Statistik sagt, die meisten Menschen sind in München zu Fuß unterwegs. Ob mit Kinderwagen oder Rollerblades, mit Aktentasche oder Einkaufstüten, mit Rolli oder Rollator: Auf jedem Platz und jedem Bürgersteig freut man sich, wenn es schattig ist, auch mal eine Bank zum Verweilen oder Ratschen dort steht, man flanieren kann. Lebensraum statt Auto-Abstellraum sorgt für eine gerechtere Verteilung von Raum in der Stadt.

Wir Grüne arbeiten im Münchner Stadtrat an einer noch liebenswerteren Stadt – zum Wohl aller. Es freut uns, dass viele sehen, dass unser Arbeit am Verkehr für die Zukunft, an besserem Auto-, Fahrrad- und Fußgänger-Miteinander so populär ist.

Wir stellen euch in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen. – Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Zuständige Unternehmen für die Planung Neues Konzerthaus“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Unternehmen und/oder Einzelunternehmer*innen waren bisher für die Planung des Konzerthauses München zuständig (bitte Anzahl jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und wenn datenschutzrechtlich möglich die Namen der einzelnen Unternehmen angeben), wie stellt die Staatsregierung sicher, dass nach bereits angefallenen Kosten von rund 28 Millionen Euro die Übernahme von projektspezifischem Wissen bzw. “planerischen Erkenntnissen” (Markus Blume, Münchener Merkur vom 13.06.2024) gelingt, mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung, um aus noch bestehenden Verträgen heraus zu kommen?

Hier geht’s zur Antwort:

Schlagwortarchiv für: München

260128_Landtagsbesuch_Sanne Kurz_Bayern_Landtag_Grüne

Landtagsbesuch mit Sanne Kurz am 28.01.2026

Wie entsteht Politik, und wie sieht der Alltag einer Landtagsabgeordneten aus?
Erlebt eine Plenarsitzung im Bayerischen Landtag und diskutiert mit mir über parlamentarische Arbeit, politische Abläufe und Zukunftsthemen.

Programm:

von 16:00 bis 16:15 Uhr Einlass
von 16:15 bis 16:45 Uhr Videofilm über den Landtag
von 17:00 bis 18:00 Uhr Teilnahme an einer Plenarsitzung
von 18:00 bis 19:00 Uhr Diskussion mit Sanne Kurz

Ich würde mich freuen, Euch als meine Gäste begrüßen zu dürfen und im Austausch wertvollen Input für meine Arbeit mitzunehmen. Es gibt aktuell noch Restplätze.

Anmeldungen sind noch bis zum 18. Januar 2026 möglich.

Spaziergänge mit Forstexperten: Waldgebiete der Stadt München und der Klimawandel (Tour 2)

Wie geht die Landeshauptstadt, die ja einige Waldgebiete ihr eigen nennt, mit dem Klimawandel um? Dazu informiert uns bei einem Waldspaziergang Forstdirektor Linder und auch prominente Mitglieder der grünen Landesarbeitsgemeinschaft Wald sind dabei. Frühere Waldspaziergänge haben gezeigt, dass man beim Rundgang mit Expert:innen immens viel lernen kann und es nicht langweilig wird 😉

Meine Kolleg:innen Christian Smolka (Münchner Stadtrat),  Herbert Danner (Fraktionssprecher des BA Trudering/Riem) und Susanne Weiß (Stadtratskandidatin) machen zwei Touren in unterschiedlichen Waldgebieten.

Tour 2: durch den Truderinger Wald, von 12:30h – 14h, Treffpunkt: Am Eulenhorst Ecke Blesshuhnweg

Ihr könnt gerne an beiden Touren teilnehmen!

Spaziergänge mit Forstexperten: Waldgebiete der Stadt München und der Klimawandel (Tour 1)

Wie geht die Landeshauptstadt, die ja einige Waldgebiete ihr eigen nennt, mit dem Klimawandel um? Dazu informiert uns bei einem Waldspaziergang Forstdirektor Linder und auch prominente Mitglieder der grünen Landesarbeitsgemeinschaft Wald sind dabei. Frühere Waldspaziergänge haben gezeigt, dass man beim Rundgang mit Expert:innen immens viel lernen kann und es nicht langweilig wird.

Meine Kolleg:innen Christian Smolka (Münchner Stadtrat),  Herbert Danner (Fraktionssprecher des BA Trudering/Riem) und Susanne Weiß (Stadtratskandidatin) machen zwei Touren in unterschiedlichen Waldgebieten.

Tour 1: durch das „Riemer Wäldchen“, von 10.30h – 12h, Treffpunkt: Riemer Park, Ortseingang Salmdorf (Seidlhofstraße)

Ihr könnt gerne an beiden Touren teilnehmen!

Nikolausbrunch mit Dominik Krause

Unser Bürgermeister Dominik Krause beehrt uns am Nikolaus in der Kulturetage Messestadt. Es gibt warme Getränke, was für Kinder und Erwachsene – und natürlich hat der Nikolaus Geschenke dabei.

Offen für Gespräche, Fragen und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern stellt sich Dominik Krause offen den Fragen von interessierten Bürgern. Seid auch Ihr dabei!

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No or Yes Olympia in München? – Diskussionsabend zum Bürgerentscheid

Politischer Abend OV Ramersdorf-Perlach

Diskussionsabend am 22. September mit Ludwig Hartmann, MdL und Beppo Brem, Münchner Stadtrat
Moderation: Sanne Kurz, MdL

Bist du dir auch noch unsicher, wie du am 26. Oktober beim Bürgerentscheid zu den Olympischen Spielen in München im Jahr 2036 oder 2040 entscheiden sollst und möchtest vorab gut dazu informiert werden? Dann komm zu unserem Diskussionsabend, an dem das Für und Wider zu München als Austragungsort der Olympischen Spiele diskutiert wird.

Wir freuen uns wenn auch du dabei bist und engagiert mitdiskutierst!

Truderinger Festwoche 2025: Grüner Abend mit Felix Banaszak, Katharina Schulze und Dominik Krause

Veranstalter: OV Berg am Laim/Trudering/Messestadt Riem, Stadtverband,

An diesem Abend erwarten dich nicht nur inspirierende Gespräche über unsere gemeinsame Vision für München, Bayern und Deutschland, sondern auch die Möglichkeit, mit herausragenden Persönlichkeiten unserer Bewegung ins Gespräch zu kommen:

  • Felix Banaszak, Bundesvorsitzender der GRÜNEN, wird uns Einblicke in die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen geben und aufzeigen, wie wir gemeinsam die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen können.
  • Katharina Schulze, unsere engagierte Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, wird die grüne Perspektive für ein zukunftsfähiges Bayern vorstellen.
  • Dominik Krause, 2. Bürgermeister Münchens, wird über die lokalen Initiativen und Erfolge unserer grünen Politik in unserer wunderbaren Stadt berichten.

Die bezaubernden Klänge der Unterbiberger Hofmusik werden den Abend musikalisch umrahmen und für eine gemütliche Atmosphäre sorgen.
Dieser Abend ist mehr als nur eine politische Veranstaltung – er ist eine Gelegenheit, sich zu verbinden, auszutauschen und gemeinsam die Werte zu feiern, die uns einen: Demokratie, Gerechtigkeit und ein respektvolles Miteinander.

📆 Montag, 26. Mai 2025
⏰ ab 19:00 Uhr (Türöffnung um 18 Uhr)
📍 Festplatz an der Wasserburger Landstraße (Ecke Feldbergstraße 97, 81825 München)

Wir würden uns sehr freuen, dich an diesem besonderen Abend begrüßen zu dürfen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bring gerne Freunde, Familie und Interessierte mit – alle sind herzlich willkommen!

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„Open Library“-Konzept – Diskussion in der Stadtbibliothek Riem

Veranstalter: AK Kultur-Initiative München &  Sanne Kurz

Mit der Diskussion über die Bibliothek am Harras erfährt die Arbeit der Münchner Stadtbibliotheken deutliche Aufmerksamkeit. Das Konzept der „Open Library“ heißt, das Bibliotheken auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten zugänglich. Dadurch profitieren  mehr Bürger*innen von den Angeboten. Bereits im Motorama und HP8 wird der Ansatz verfolgt, in der Stadtbücherei Riem zum ersten Mal in Eigenregie der Münchner Stadtbibliothek. Die Münchner Stadtbibliothek ist einer der größten Kulturveranstalter Münchens, und verfolgt damit ein zeitgemäßer Weg der Kulturvermittlung.

Am Freitag, den 2. August um 10:30 Uhr haben wir die Möglichkeit, mit Mitarbeiter*innen aus Direktorium und Leitung über die ersten Erfahrungen zu diskutieren. Wohin gehen die Stadtbibliotheken, und was brauchen sie?

Zusammen mit dem AK Kultur-Initiative München lade ich Euch herzlich zu dem Vormittagstermin ein. Für Anmeldung und Rückfragen gerne per Mail an: kim-kontakt@ak.gruene-muenchen.de 

Rent-A-Abgeordnete: Mieten Sie ein Mitglied des Landtags!

Füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus, um sich zu „Rent-A-MdL: Mieten Sie eine Abgeordnete!“ anzumelden. Weitere Informationen und Hintergründe zum Projekt finden Sie hier.

Spielregeln:

  1. Sie melden sich unverbindlich an mit Aufüllen des Formulars. Dabei erfassen wir zunächst Ihren Namen und Kontaktdaten. Jemand aus unserem Team meldet sich zur weiteren Organisation.
  2. Die Teilnahme ist für gGmbHs, gemeinnützige Vereine und anderen Nicht-Kommerzielle wie Schulen, Kitas, Initiativen etc. kostenlos.
  3. Gewerbliche Mieter:innen spenden pro Stunde Einsatzzeit für einen guten Zweck. Spendensumme und begünstigten Verein sprechen wir gemeinsam ab, dabei können Sie Ideen einbringen oder uns um Ideen bitten.
  4. Das Projekt wird medial begleitet. Das bedeutet Text-, Bild- und Video-Berichte in Sozialen Medien und auf der Homepage der Abgeordneten, außerdem planen wir Pressemitteilungen für Print, Radio und TV.
  5. Zu guter Letzt nehmen wir von Ihnen noch Infos auf zu Ihrer Organisation, Ihrem Unternehmen, Ihrem Projekt oder Ihrem Vorhaben, außerdem natürlich Ihre eigenen Online-Auftritte, um Sie nach Wunsch zu verlinken.
  6. Auch Sie dürfen im Rahmen der Miete entstandene Fotos, Texte oder Videos für Ihre Zwecke nutzen.
  7. Die Abgeordnete ist zu mieten in der Zeit vom
    • Montag, 22. Juli – Sonntag, 15. September 2024
    • 6:00 bis 21:00 Uhr
  8. Maximale Miet-Dauer 1 Tag. Mindest-Mietdauer 1 Stunde.
  9. Mieten ist möglich im gesamten MVV-Gebiet, also München, Umland und Großteile Oberbayerns. Fahrtkosten trägt die Abgeordnete.
  10. Ein Einsatz bei Privatpersonen und in Privaträumen ist ausgeschlossen.

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

Grüne München / FFP: Kinoabend „FEMINISM WTF“

Am 22. September gehen wir gemeinsam in den feministischen Film des Jahres: „FEMINISM WTF“ (What the Fuck). Gestellt werden Fragen wie: Warum sprechen wir immer von nur zwei Geschlechtern? Warum müssen Frauen* den Großteil der unbezahlten Haus- und Kindererziehungsarbeit machen? Wieso brauchen wir Feminismus, um das Klima zu retten? Und warum engagieren sich eigentlich so wenige Männer für den Feminismus? Der Film zeigt auch, wie eine feministische Zukunft aussehen kann und passt damit perfekt zu unserem Feminist Future Program. Der Film macht Lust auf’s feministisch gesellschaftlich gestalten und gibt uns auf den letzten Metern des Wahlkampfes nochmal einen Motivationsschub auf den Weg.

Ab 17.30 Uhr können Teilnehmer*innen bereits entspannt ankommen. Ab 18 Uhr starten wir pünktlich mit dem Film. Im Anschluss an den Film geben einige der Münchner Landtags- und Bezirkstagskandidat*innen Auskunft dazu, welchen persönlichen Bezug sie jeweils zum Feminismus haben und welche feministischen Vorhaben sie in Bezirkstag und Landtag umsetzen wollen. Mit dabei sind Gülseren Demirel, Sanne Kurz, Julia Post, Florian Siekmann, Susanne Mesan, Delija Balidemaj, Erika Sturm, Kathrin Düdder und Dardan Kolic. Der offizielle Teil endet um 20.30 Uhr. Es besteht dann noch die Möglichkeit den Freitagabend gemeinsam gemütlich ausklingen zu lassen.

Veranstaltungsrahmen, Barrierefreiheit und Kinderbetreuung

Unsere FFP-Veranstaltungen richten sich an alle Frauen und alle INTA*-Mitglieder (inter, non-binär, trans, agender Personen) – gemeinsam gegen patriarchale Strukturen. Eingeladen sind am 22. September explizit auch Frauen und INTA*-Personen, die (noch) kein Parteimitglied sind und Lust haben, die Grünen München näher kennenzulernen.

Die Veranstaltung findet im Kino Neues Maxim (Landshuter Allee 33, 80637 München) statt. Das Neue Maxim ist zum Teil barrierefrei, der Große Saal barrierefrei zugänglich. Mehr Infos direkt auf der Homepage des Neuen Maxim.

Der Eintritt ist für Teilnehmer*innen kostenfrei.

Grüne Mitglieder, die teilnehmen und für die Teilnahme zur Kinderbetreuung eine*n Babysitter*in engagieren, können und uns die Kosten weiterreichen. Falls Teilnehmer*innen diese Möglichkeit nutzen möchten, bitte bei der Anmeldung mitteilen.

Zur Anmeldung geht’s hier lang.

230919_OV Au Haidhausen_Demokratie stärken_Rechtsruck bekämpfen_Sanne Kurz_Grüne_Bayern

Demokratie stärken, Rechtsruck bekämpfen!

Veranstalter: OV Au/Haidhausen

Liebe Grüne Mitglieder und Interessierte in der Au und in Haidhausen,

hiermit laden wir euch sehr herzlich zu unserer nächsten OV-Sitzung am 19.09. um 19:00 in die Drehleier, Rosenheimer Straße 123, ein.

Gemeinsam wollen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir uns auf verschiedenen Ebenen dem Rechtsextremismus entgegen stellen und die Demokratie stärken können. Dafür haben wir Sanne Kurz MdL, unsere Bezirkstagskandidatin Ulrike Goldstein und weitere Gäst*innen eingeladen. In Kleingruppen werden wir uns damit auseinandersetzen, was auf den verschiedenen Ebenen aktuell getan wird und was getan werden muss, um mit klarer Kante gegen Rechts zu kämpfen!

Wenn ihr neu dabei seid und/oder euch vor der Sitzung informell austauschen möchtet, könnt ihr gerne schon um 18.30 kommen. Während der Sitzung wird eine Person aus dem Vorstand, wenn ihr das wollt, Kinder beaufsichtigen, bringt dafür gerne Spielzeug mit, wir werden aber auch ein paar (Mal-)Sachen mitbringen.

Bei Fragen meldet euch gern unter vorstand@gruene-muenchen-au-haidhausen.de oder per Signal bei uns.

Wir freuen uns, euch zahlreich am 19.09. zu sehen!

Mikrophon OpenMic DisCorso beim Corso Leopold

6 Jahre / 6 Quadratmeter: Meine Familie, das Wohnloch und ich

Hinter einer Feuerschutztür, ohne Klingel, ohne Türschild. „Loch“ nannte es mein Zweitältester. Dort wohnte ich – damals alleinerziehende Filmemacherin – sechs Jahre lang auf sechs Quadratmetern unterm Dach ohne Kniestock – inklusive Toilette und Dusche.

Angepriesen als „Atelier“ wohnten in jedem dieser Orte Menschen. Genau wie ich waren sie wegen der „günstigen“ Miete – bei Einzug 110€ warm für 6qm – hierhergekommen.

Gegenüber konnte ich regelmäßig eine Waschmaschine hören, der Italiener von nebenan kam zu Essen vorbei, und ein hochgewachsener Herr mit amerikanischem Akzent hatte oft riesige Gegenstände dabei, wenn ich ihn im Gang traf.

In die „Wohnung“ passte kein Tisch, aber ein Mini-Grill zum Mini-Kuchenbacken am Geburtstag der Kinder war ein Muss.

Weil Wohnen und gerechte Verteilung von Raum für mich die große politische Frage unserer Zeit ist, will ich beim OpenMic des Corso Leopold über die damalige Zeit sprechen und lade herzlich ein:

„6 Jahre / 6 Quadratmeter: Meine Familie, das Wohnloch und ich“

10.09., 18:30-19:00, Sanne Kurz auf der DisCorso Bühne auf dem Corso Leopold.

Nach dem Auftritt habe ich vor Ort Zeit für Fragen und Gespräche.

Klimagerecht Wohnen_10-09-23_Herbert Danner Grüne Fabian Sauer Sanne Kurz_Radtour Städtebau München Ost

Klimagerecht Wohnen – Radtour zum Städtebau im Münchner Osten

Durch den Klimawandel steht auch der Städtebau vor sehr großen Herausforderungen, wenn unsere Städte auch in den nächsten Jahrzehnten noch gut bewohnbar sein sollen. Wassermanagement, hitzestress-verträgliche Bäume und Pflanzen, Begrünung von Fassaden und Dächern, Nutzung der Solarenergie,
umwelt- und menschenverträgliche Mobilität.
Im Rahmen der Exkursion werden aktuelle und künftige Neubausiedlungen gezeigt und kritisch besprochen, und GRÜNE Wege in die Zukunft besprochen.

Ablauf:

14 Uhr:  Treffpunkt Alexisweg/Friedrich Creuzer Straße (Neubauprojekt Alexis-Quartier)
ab 14.15 Uhr: Fahrt zum künftigen Entwicklungsgebiet in Kirchtrudering (5. Bauabschnitt Messestadt), Erläuterung der aktuellen Pläne, kritische Diskussion
ab 15 Uhr: Fahrt zum Neubaugebiet Prinz-Eugen-Park (ökologische Holzbau-Mustersiedlung) in Bogenhausen, Besichtigung und Führung durch Siedlung und Park

 

Gäste:

Sanne Kurz, MdL und Kandidatin für den Bayerischen Landtag
Fabian Sauer, Landtagskandidat
Herbert Danner, Exkursionsleiter

 

Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Franziskaner

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die vierte Station meiner Tour führt am 3. August in den Franziskaner Biergarten  in Trudering (Friedenspromenade 45, 81827 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

Initiative Kulturzukunft Bayern

Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?

Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.

Gäste auf dem Podium:

  • Thomas Kreuzer, CSU
  • Sanne Kurz, Bündnis 90/Die Grünen
  • Florian Streibl, Freie Wähler
  • Volkmar Halbleib, SPD
  • Dr. Wolfgang Heubisch, FDP

Moderation: Anna Kleeblatt, Dr. Markus Michalke

Eintritt frei – Tickets hier.

Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne – im Wirtshaus Leiberheim

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Bei der dritten Station meiner Tour kann man am 26. Juli im Wirtshaus Leiberheim ein Bier oder andere Getränke mit mir teilen und mit mir ins Gespräch kommen. Ich freue mich!
Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Michaeligarten

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die zweite Station meiner Tour führt am 12. Juli in den Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne Kurz

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die Tour startet am 6. Juli 2023, 18-21 Uhr, im Perlacher Hof (Sebastian-Bauer-Straße 13 81737 München)

Am 12. Juli, 18-21 Uhr, freue ich mich dann auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch im Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München)

Infos zu weiteren Stationen, Daten und Uhrzeiten folgen in Kürze!

230702_Sommerfest_Saskia Weishaupt_Sanne Kurz_Fabian Sauer_

Grünes Sommerfest München Ost

Saskias Sommerfest für die ganze Familie!

Kommen Sie in lockerer Atmosphäre bei Snacks und Getränken ins Gespräch mit Saskia Weishaupt, Abgeordnete für den Münchner Osten und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat im Stimmkreis Bogenhausen für die Landtagswahl am 8.10.2023, und mir.

Es erwartet Sie ein vielfältiges Programm. Neben Kinderschminken, Skaten und Live-Musik wird es kühle Getränke, Essen und hoffentlich ganz viel Sonne geben.

Wir freuen uns sehr auf Sie und Euch!

Hier geht’s zum ausführlichen Programm: https://www.saskia-weishaupt.de/sommerfest

Baum Baumschutz Trudering Gartenstadt Sanne Kurz Grüne Landtagswahl Bayern 2023

Baurecht bricht Baumrecht?! – Die Zukunft der Gartenstädte

Jeden Monat werden im Zuge von Bauvorhaben in Trudering-Riem, Waldperlach, Ramersdorf, Perlach Kirchtrudering und Riem zahlreiche Baumfällanträge gestellt. Dem mächtigen Baurecht steht ein schwacher rechtlicher Schutz von Bäumen gegenüber. Auch wunderschöne Großbäume bringt das Baurecht regelmäßig zu Fall. Nach- und Neupflanzungen enttäuschen oft. Der Arten- und Umweltschutz bleibt dabei unberücksichtigt genauso wie die wichtige Funktion insbesondere älterer Bäume für den Klimaschutz. Welche Möglichkeiten bleiben nun noch auf kommunaler Ebene, auf Landes- und Bundesebene, um dem Kahlschlag, gegen den die GRÜNEN in den Bezirksausschüssen (BA)  seit Jahrzehnten kämpfen, in den Gartenstädten Einhalt zu gebieten?

Geladene Fachleute u.a.:

  • Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete und Direktkandidatin, Initiatorin „Runder Tisch Baumschutz“
  • Angela Burkhardt-Keller, BUND München
  • Dr. Ruth Pouvreau, Baumschutzbeauftragte BA15
  • Cornelius Mager, Leiter der Lokalbaukommission

Moderation: Herbert Danner, Fraktionssprecher Grüne BA15

Die Veranstaltung ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei zugänglich.
Sollten Sie eine Induktionsanlage benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

230514_Cem_Truderinger-Festwoche_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Truderinger Festwoche mit Cem Özdemir

Merkt euch diesen denkwürdigen Termin vor: Am Sonntag, dem 14.05. werden wir ab 17:30 Uhr zum ersten Mal das Zelt der Truderinger Festwoche für uns haben. Es wird sehr viel Grüne Prominenz anwesend sein, u.a.:

Für ordentlich Stimmung sorgen auch baierisch-irischer Balkan-Ska von Treibauf sowie die Schwuhplattler.

Bringt Familie, Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Nachbar*innen mit und rockt mit uns das Zelt!