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Das Maximilianeum und die historische Verantwortung

Im Maximilianeum, dem Sitz des Bayerischen Landtags, zu arbeiten, ist zweifellos ein Privileg. Und es ist sicherlich nicht zufällig als einer der „Orte der Demokratie“ ausgezeichnet worden. Dass die Herzkammer der parlamentarischen Demokratie im Freistaat zugleich aber auch ein zentraler Erinnerungsort bayerischer Geschichte mit Bezügen zur Zeit des Nationalsozialismus ist, dürfte weniger bekannt sein. Unter anderem wurde es als auch Verwahrort bzw. Zwischenlager für enteignete Kunstwerke beziehungsweise NS-Raubkunst genutzt.

Ob und in welcher Form Besucherinnen und Besuchern des Landtags entsprechende Informationsmaterialien oder Hinweistafeln zugänglich gemacht werden, wollte ich unlängst von Landtagspräsidentin Ilse Aigner wissen. Zum einen geht es mir natürlich darum, die historische Verantwortung des Freistaats Bayern und seines Parlaments im Umgang mit NS-Unrecht sichtbar zu machen. Darüber hinaus könnten die Informationen ein niedrigschwelliges Angebot der politischen Bildung für vielen Gäste des Hauses sein, die das Maximilianeum primär als architektonische Ikone und Parlamentssitz wahrnehmen. Und last not least ließe sich damit auch auf laufende und zurückliegende Provenienzforschung zu NS-Raubkunst und auf bestehende Datenbanken und Projekte hinweisen, die Betroffene und ihre Nachkommen bei der Suche nach geraubten Kulturgütern unterstützen.

Um es vorwegzunehmen: Auf die Kernfrage – „Gibt es bereits sichtbare Informationen zur NS-Raubkunst-Nutzung?“ – lautet die Antwort „nein”. Denn offenbar war diese historische Tatsache auch im Haus selbst bislang nur unzureichend bekannt. Allerdings unterstützt Landtagspräsidentin Aigner das Anliegen und hat eine Überprüfung und Anpassung der Informationen in Aussicht gestellt:

„Im Maximilianeum als historischem Gebäude beheimatet zu sein, bietet uns als Parlament zwar einerseits wunderbare Räumlichkeiten – stellt uns andererseits aber auch immer wieder vor Herausforderungen. Dazu gehört auch ein kritischer Blick auf die Geschichte des Hauses, der auch die Zeit des Nationalsozialismus beinhaltet. Insofern bedanke ich mich herzlich für Ihren Hinweis auf einen bislang dem Haus tatsächlich unbekannten Aspekt, den wir nun stärker in den Fokus nehmen werden.“

Offenheit im Umgang mit der eigenen Geschichte ist das Fundament einer lebendigen Demokratie. Die Zusage von Ilse Aigner ist ein wichtiger erster Schritt. Jetzt heißt es dranbleiben, damit die historische Verantwortung des Freistaats auch im Maximilianeum den Platz bekommt, den sie verdient.

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters“

Ich frage die Staatsregierung

vor dem Hintergrund des Zeitplans für die im Jahr 2025 beauftragte Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters und zur Entwicklung eines Interimskonzepts, ob bereits Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen bzw. ein Zwischenbericht erstellt wurde, falls ja, welchen Inhalt diese haben sowie ob und gegebenenfalls wann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Landtag vorgestellt oder zugeleitet werden sollen?

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Kleine Anfrage – AzP „Bahnausbau im Münchner Osten: Klarheit und vollständige Information herstellen“

Vor dem Hintergrund, dass die Planungen der Deutschen Bahn zum Ausbau der Güterverkehrsstrecke im Münchner Osten bereits seit 2019 bekannt sind, dem Stadtrat jedoch nach Angaben der Kommunalpolitik vor Ort bislang nur unzureichende und fragmentierte Informationen vorgelegt wurden, auch dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber bisher keine detaillierte Planung vorliegt, die Bahn aber nun eine umfangreiche Informationsveranstaltung gemeinsam mit der örtlichen Bürgerinitiative und ohne sichtlich teilnehmende Personen der Staatsregierung veranstaltete, und zugleich zentrale Fragen des Lärmschutzes, der Trassenführung sowie des Zusammenspiels zahlreichen Bahnprojekte München Ost (S-Bahn Betriebswerk, Daglfinger Kurve, Truderinger Spange, Ausbau nach Mühldorf u. v. a. m) weiterhin ungeklärt sind, wodurch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile und Menschen vor Ort befürchtet werden, frage ich die Staatsregierung, wann wurde die Staatsregierung vollständig und systematisch zu aktuellsten Planungen der DB Netz AG informiert (bitte mit Angabe der Daten und des jeweiligen Planungsstandes), welche Erkenntnisse in Gestalt aussagekräftiger und detaillierter Planungsunterlagen liegen der Staatsregierung zu den voraussichtlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie der umliegenden Stadtviertel während der Bauphase vor, insbesondere hinsichtlich Lärm, Erschütterungen und verkehrlicher Einschränkungen, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber sowie die betroffene Öffentlichkeit künftig frühzeitig, transparent und kontinuierlich in die Gesamtplanung eingebunden werden und eine koordinierte Abstimmung aller Einzelprojekte im Münchner Osten erfolgt?

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Politik am Lagerfeuer – Besuch in Maulwurfshausen

Was macht eigentlich eine Landtagsabgeordnete? Und wie können Kinder Politik mitgestalten? Darüber sprach ich bei einem Besuch in „Maulwurfshausen“ im Rahmen der U18-Wahl Anfang Februar in Perlach.

Maulwurfshausen ist ein pädagogisch betreuter Abenteuerspielplatz und Offener Treff für Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren. Beteiligung, Selbstorganisation und gemeinsames Lernen stehen hier im Mittelpunkt. Im Vorfeld der U18-Wahl wurden deshalb politische Gäste eingeladen, um ganz nahbar und niedrigschwellig Gespräche über Demokratie zu ermöglichen.

Politik sind wir alle!

In lockerer Atmosphäre am Lagerfeuer, bei Pizza und Krapfen, entwickelte sich schnell eine lebendige Fragerunde. Zum Einstieg erzählte ich von meinem eigenen Weg in die Politik. Ursprünglich arbeitete ich ja als Filmemacherin, entschied mich dann aber, selbst politisch aktiv zu werden, um Veränderungen mitzugestalten.

Mitbestimmung beginnt früh

Großes Interesse weckte das Thema Mitbestimmung. Anhand von Petitionen konnte ich erklären, dass sich in Bayern grundsätzlich alle Menschen an die Politik wenden können – unabhängig von Alter, Wohnort oder Herkunft. Die Kinder berichteten daraufhin von eigenen Anliegen aus ihrem Alltag, etwa Druck in der Schule, kaputten Toiletten oder unsicheren Schulwegen.

Auch strukturelle Fragen kamen zur Sprache: Wie wird man Bürgermeisterin? Wie viel Geld hat München? Wie lange dauert es, eine Schule zu bauen? Es ging außerdem um Aufgaben von Kommunalpolitik, demokratische Entscheidungswege und warum es ein zentraler Bestandteil unseres Rechtsstaats ist, dass alle unabhängig vom Geldbeutel vor Gericht ziehen können – auch gegen die Regierung und die Verwaltung!

Lebenswelt der Kinder ernst nehmen

Aber natürlich war auch die direkte Lebenswelt der Kinder ein wesentliches Thema. Fehlende Freizeitorte, stark befahrene Straßen oder Engagement im eigenen Viertel zeigen mir, wie konkret und dringlich politische Fragen bereits bei jungen, leider noch nicht zur Wahl berechtigten Menschen sind.

Der Nachmittag machte für mich vor allem deutlich, wie groß das Interesse an Politik ist, wenn Gespräche auf Augenhöhe stattfinden. Frühzeitige Beteiligung stärkt demokratisches Verständnis und Selbstwirksamkeit. Denn politische Teilhabe beginnt nicht erst mit dem Wahlalter.

Kurzum – an alle, die es betrifft: Geht wählen bei der U18-Wahl!

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

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Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“

Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)?
1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben?
1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.

2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus,
dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper
Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?

Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.

2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?

Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung
für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.

2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?

Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.

Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

„Sie steht. Sie schaut zurück. Und sie bleibt.“

Meine Rede zur Enthüllung der Bronze-Skulptur „Susanna“ im Münchner Prinzregentenbad

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Kunst,

ich freue mich außerordentlich, heute hier sprechen zu dürfen – an einem Ort, der wie kaum ein anderer die Verbindung von Körper, Bewegung und Ästhetik verkörpert: dem Münchner Prinzregentenbad.

Ich darf ganz herzlich begrüßen:

Anke Buettner, Leiterin der Monacensia,
Prof. Dr. Andreas Kühne, Direktor für Bildende Kunst an der Akademie der Schönen Künste,
Erich Kühberger, Badmanager der SWM,
aus dem Stadtrat – und selbst Bewohnerin der Borstei – Ursula Harper,
Bezirksrätin Ulrike Goldstein sowie
viele BA-Mitglieder unterschiedlichster Fraktionen, die in ihren Bezirksausschüssen immer fleißig Kultur finanzieren
und natürlich Dr. Johanna Vocht sowie Frau und und Herr Mayer von der Martin-Mayer-Gesellschaft, ohne deren Engagement dieser Tag nicht möglich gewesen wäre

– sowie natürlich Sie, liebe Gäste, liebe Kunst-Interessierte, ohne die unsere Feier, ohne die die Kunst, kein Publikum hätte. Sie, die mit uns gemeinsam feiern wollen, dass sie Susanna zurück ans Licht kommt.

Die Skulptur Susanna – mehr als ein Werk aus Bronze

Susanna, wenn sie wie hier bald im Bad ist, ist eine christliche Figur. Ich kannte sie, katholisch getauft, wegen meines Namens schon als Kind. In der biblischen Geschichte ist sie Objekt der Begierde, Zielscheibe von Machtmissbrauch – eine Frau zwischen Unschuld und Urteil. Heute, hier, in der klaren, strahlenden Sonne, ist sie vor allem eines: ein Werk voller Würde, Stärke und stiller Präsenz.

Martin Mayer sagte einmal: „Das Ergebnis meines Sehens, Denkens und Schaffens besteht in seinem Kern aus Linien, Flächen und Formen. Das entspricht meiner Begabung, meiner Schulung und meiner Leidenschaft.“ Und wenn man Susanna heute anschaut, so spürt man diese Leidenschaft in jedem Zentimeter Bronze.

Kunst braucht Öffentlichkeit – und Öffentlichkeit braucht Kunst

Dass Susanna so lange im Depot der Stadtwerke lag, zeigt uns, wie fragil das Gedächtnis einer Stadt sein kann. Die Martin-Mayer-Gesellschaft arbeitet daran, Kunstwerke wieder sichtbar zu machen. Dass auch Museen Werke „verlieren“ können, erschüttert. Ja: Viele Werke Martin Mayers sind bis heute verschollen. Ihr Auffinden, ihre Wiederentdeckung, ihre Rückkehr ins Stadtbild ist nicht nur ein kultureller Akt – sie ist ein demokratischer Akt. 

Denn Kunst gehört in den öffentlichen Raum. Sie muss provozieren dürfen, berühren, irritieren. Mayer selbst sagte: „Es schmeichelt mir, dass meine Statuen die Menschen heute noch in Wallung bringen können, auf welche Weise auch immer. […] Es ist immer ein Erfolg des Bildhauers, wenn seine ‚Kinder‘ im Gespräch bleiben – das ist der Beweis, dass sie noch am Leben sind.“ Ein Satz, der heute aktueller ist denn je.

Demokratie braucht Kunst – besonders in Zeiten großen Drucks

Wir leben in einer Zeit, in der sich unsere Gesellschaft spaltet. Nicht aus der Mitte heraus, sondern durch den Druck von rechts außen. Rechtsextreme Kräfte wollen nicht nur Minderheiten marginalisieren – sie wollen auch Kontrolle über Kunst, Sprache und Erinnerung. Wer nach Florida oder Ungarn blickt, sieht, wie schnell aus Worten Zensur wird. Donald Trump, der autoritäre Populist, kontrolliert Förderstrukturen für Kultur, kürzt Budgets, lässt Werke abhängen.

Auch in Deutschland ist das leider keine ferne Dystopie: Auch im Bayerischen Landtag stellt eine Fraktion Anträge zur „Überprüfung“ von Kulturförderung, fordert mit jeder Haushaltsberatung für Freie Kunst, Kreativwirtschaft und Film gar deren komplette, ersatzlose Mittel-Streichung. Die Autoritären dieser Welt wissen um die Menschen vereinende Kraft und Wirkmacht freier Kunst. Auch darum ließ Putin auf der besetzten Krim ein Opernhaus planen. Auch darum streben Extremisten und Trumpisten nach Kontrolle über Kunst.

Gerade jetzt braucht es darum starke, freie Künstlerinnen und Künstler wie Martin Mayer – und Menschen wie Sie alle, die den öffentlichen Raum gegen das Vergessen verteidigen.

Meine Kindheit und der Jakobspilger in Speyer

Ich komme aus der schönen Pfalz am Rhein. Als Kind habe ich oft zu Füßen des Jakobspilgers in Speyer gespielt. Eine meiner ersten Erinnerungen an die Bronzeskulptur ist, dass man an dem Pilgerstab gut hängen konnte. Diese Figur war für mich damals kein Denkmal, sondern eine Art stummer Gefährte. Ich erinnere mich, wie das Metall glatt und weich wirkte, kühl bisweilen, das Gesicht ernst – aber nie bedrohlich, sondern begreiflich im besten Wortsinne.

Mayer hat es geschafft, seinen Skulpturen ein Inneres zu geben, das fast mehr spricht als ihre äußere Form. Ein Belcanto  der Form – also das schöne Singen – in der Sprache der Bronze.

Die Olympia triumphans und das Recht auf Berührung

In München steht seine Olympia triumphans: eine Figur, so lebendig, dass man fast die Muskeln unter der Haut spürt. Ich kannte sie, lange bevor ich ihren Namen und den Namen Martin Mayers kannte. Sie lädt ein, berührt zu werden – ganz im wörtlichen Sinne. Ein demokratischer Skulpturenbegriff, zugänglich, menschlich und sehr präsent.

Auch Susanna ist keine distanzierte Figur. Sie steht heute hier, mitten unter uns – ein Denkmal, das nicht auf einen Sockel gehört, sondern in ein Bad, in den Alltag, in unsere Leben.

Das Vermächtnis bewahren – für uns alle

Die Martin-Mayer-Gesellschaft, die für Erhalt und Sichtbarkeit kämpft, hat ein wunderschönes Leitbild formuliert:

„Unser Vorhaben, das Vermächtnis eines einzelnen Künstlers zu bewahren, lässt sich angesichts des Zustands der Welt nur begründen mit der Hoffnung, die kleinen Lichter am Leuchten zu halten […].“

Dieses Licht leuchtet heute heller – durch Susanna, durch Ihre Anwesenheit, durch unser gemeinsames Erinnern. Martin Mayer wollte seinen Werken nichts hinzufügen – keine Erklärung, keine Worte. Darum will ich hier auch gar nicht mehr lange reden. Aber: Worte können Brücken schlagen. Zwischen Skulptur und Stadt. Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Zwischen uns allen.

Ich danke der Martin Mayer Gesellschaft für Ihr Engagement und diese wunderbare Enthüllungszeremonie, und ich danke Ihnen allen von Herzen, dass Sie heute hier sind, um mit Ihrer Anwesenheit die Würde der Kunst zu feiern. Denn: Susanna lebt – weil wir sie sehen, weil wir sie aufstellen, weil wir ihr Raum geben.

Vielen Dank.

Schriftliche Anfrage „Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz“

Mit der Einrichtung eines Schiedsgerichts im Jahr 2025 wird es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein geordnetes Verfahren mit rechtskräftigen Beschlüssen zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern geben. Doch auch in anderen Bereichen wurde von den Nazis verfolgten Personen Eigentum entzogen oder abgepresst. Die Aufarbeitung ist auch hier dringend nötig. So gibt es Hinweise darauf, dass Immobilien, die in der Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden, nicht an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben worden sind und sich teilweise noch im Besitz des Freistaates Bayern befinden.

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, zu den Fragen 1.3 bis 2.3 in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16.04.2025, auf die Anfrage von meiner Kollegin Claudia Köhler, meinem Kollegen Tim Pargent und mir


1.1 Wie viele Immobilien hat der Freistaat Bayern ab dem Jahr 1949 auf Grundlage der Kontrollratsdirektive an sich selbst statt an die früheren Eigentümer überschrieben (bitte tabellarisch auflisten)?

Es existiert keine statistische Erfassung der ab dem Jahr 1949 durchgeführten Rückerstattungsverfahren. Die entsprechenden Rückerstattungsakten befinden sich mittlerweile in den bayerischen Staatsarchiven.

1.2 Wie ist der Freistaat Bayern in dieser Zeit bis heute mit den Rückgabeersuchen der ehemaligen Eigentümer umgegangen (bitte tabellarisch pro Immobilie angeben)?

Vergleiche Antwort zu Frage 1.1.

1.3 Wie wird die Villa in der Möhlstraße 12a in München-Bogenhausen aktuell genutzt?

Aktuell befinden sich in der Immobilie sechs Mietwohnungen im Bestand der Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH (Stadibau).

2.1 Sollte die Villa zu Wohnzwecken genutzt werden, besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Freistaat und den Bewohnern und Bewohnerinnen?
2.2 Ist eine Anmietung der Wohnungen über den freien Markt möglich oder ist dies Beamtinnen und Beamten des Freistaates vorbehalten?
2.3 Wenn Frage 2.2 mit ja beantwortet wird, welche Kriterien müssen diese Personen erfüllen, um für eine Anmietung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken infrage zu kommen?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet.

Die Wohneinheiten wurden der Stadibau zum 1. Januar 1995 vom Freistaat Bayern im Pachtverhältnis übertragen und unterliegen dem Belegungsrecht der staatlichen Wohnungsfürsorge. Die Mieter werden durch die Wohnungsfürsorgestelle des Landesamts für Finanzen benannt, der Mietvertrag wird direkt mit der Stadibau geschlossen. Wohnungsfürsorgeberechtigt sind gemäß den Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien die Beschäftigten des Freistaates Bayern, der Uniklinika und der Bayerischen Staatsforsten.

3. Welche Bemühungen unternimmt die Staatsregierung, um die eigene Rolle von Enteignungen von Verfolgten des NS-Regimes in Bezug auf Immobilien aufzuarbeiten?

Beim Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz bestehen aus Sicht der Staatsregierung entscheidende Unterschiede zu den Grundsätzen für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Für die Rückgabe von Immobilien in Deutschland nach dem Jahr 1945 wurden spezifische gesetzliche Regelungen – angefangen mit dem Gesetz Nr. 59 der Militärregierung im amerikanischen Kontrollgebiet vom 10. November 1947 – geschaffen, die klare Antragsfristen und rechtliche Verfahren vorsahen. Beruhend auf den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen wurde in jedem Fall, in dem Rückerstattungsansprüche angemeldet wurden, ein individuelles Entschädigungsverfahren vor den Wiedergutmachungsbehörden durchgeführt. Hintergrund dieser Vorgehensweise war, dass der Belegenheitsort von Immobilien stets bekannt war, während Kulturgüter bzw. Kunstwerke oftmals nicht mehr auffindbar waren und als verschollen galten. Aus diesem Grund beschränken sich die Washingtoner Erklärung und die weiteren Bemühungen zur Provenienzforschung auf Kulturgüter. Immobilien sind von diesem Regelwerk nicht umfasst.

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan Konzerthaus – Markterkundung“

Ich frage die Staatsregierung, wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Projekt Konzerthaus München“

Ich frage die Staatsregierung:

Wo steht das Projekt Konzerthaus München aktuell (bitte mit Angabe der Schritte seit Ankündigung der Redimensionierung vom 11.05.2024 bis zur Fertigstellung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Informationen aus der Markterkundung), bis wann werden die Gespräche zur Markterkundung mit den Baufirmen abgeschlossen sein (bitte mit Angabe, wann dem Landtag ein Ergebnisbericht vorgelegt wird) und welchen zeitlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung skizzieren die Bauunternehmen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Sanierung der Sammlung Goetz“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren IV: gedeckelte Öffnung für München und Nürnberg“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kulturfonds für Projektförderungen aus ganz Bayern zu öffnen. München und Nürnberg werden entsprechend des Verhältnisses ihrer Einwohnerzahl zur Einwohnerzahl Bayerns anteilig gedeckelt gefördert.

Begründung:

Der Kulturfonds Bayern ist das wichtige Instrument, um die Kultur in Bayern zu stärken und für Kunst- und Kulturprojekte Anträge stellen und Förderung bekommen zu können.

Kommendes Jahr feiert das Instrument 30-jähriges Bestehen. Außer der Umwandlung nach dem Hypo-Alpe-Adria-Landesbank-Debakel – damals wurde der Kulturfonds von einem echten Fonds in einen Haushaltstitel überführt – und der Splittung des Kulturfonds in die Teilbereiche Kunst und Kulturelle Bildung gab es keine tiefgreifenden Reformen. Zu Recht schreibt die Staatsregierung: „Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert.“1 Leider ist „ganz Bayern“ und „in allen Landesteilen“ dabei nur teilweise korrekt. Förderungen für München und Nürnberg sind – wenn der überwiegende Teil des Projekts nicht außerhalb Münchens und Nürnbergs stattfindet – von der Förderung komplett ausgenommen. Die erhoffte Kooperation von Kreativen aus München und Nürnberg mit Akteurinnen, Akteuren, Kommunen, Institutionen oder Vereinen außerhalb dieser Metropolen blieb aber – auch mangels Ansprechstellen in der Fläche, z. B. seitens des Regionalmanagements – bis heute leider aus. Das bedeutet, 526 000 Menschen in Nürnberg und 1 510 000 Menschen in München – Stand 2023 also über 2 Mio. Personen – haben keinen Zugang zu dem wichtigen Förderinstrument. Gerade in München und Nürnberg stehen freie Kunstprojekte allerdings oft trotz enormen kommunalen Engagements vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch steigende Miet- und Betriebskosten. Die Frankenmetropole und die Landeshauptstadt sind trotz des deutlich gestiegenen Drucks auf die Künste und trotz ihrer zentralen Rolle für das kulturelle Leben Bayerns mit Ausbildungsinstitutionen, Sog- und Strahlwirkung aktuell weiterhin von dieser wichtigen Landesförderung komplett ausgeschlossen.

Andere Bundesländer binden ihre Landeshauptstädte oftmals mit einer an der Einwohnerzahl orientierten Deckelung in Förderungen ein. Auch um von den in den Hauptstädten geschaffenen Werken zu profitieren, die hernach selbstverständlich oft noch im Land unterwegs sind. Was aber im Rahmen der Planung und des Förderantrags in der häufig unsteten Kunst- und Kulturwelt nicht immer abzusehen oder planbar ist.

Die Annahme, die bei bisherigen pauschalen Ablehnungen des Themas gern angeführt wird, dass in den Metropolen ausreichend andere Mittel zur Verfügung stünden, ist bis heute nicht belegt. Eine Öffnung des Kulturfonds für ganz Bayern, kombiniert mit einer anteiligen Deckelung der Fördermittel, stellt sicher, dass die ursprüngliche Intention des Fonds gewahrt bleibt. Eine lebendige und vielfältige Kulturszene in München und Nürnberg wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus. Kulturschaffende aus München und Nürnberg bringen ihre Projekte in den gesamten Freistaat, kooperieren mit Akteurinnen und Akteuren aus ländlichen Regionen und bereichern die Kulturlandschaft Bayerns als Ganzes.


1 vgl. https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html

Schriftliche Anfrage „Energieeffizienzgesetz: Jetzt handeln, Zukunft gestalten!“

Gemäß § 1 Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG), welches der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz dient, soll bundesweit Energieeffizienz gesteigert und der Primär- und Endenergieverbrauch sowie der Import und Verbrauch fossiler Energien reduziert werden. Es soll dadurch zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung der weltweiten Erderhitzung beitragen. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die nationalen Energieeffizienzziele zu erfüllen und die europäischen Zielvorgaben einzuhalten.

Der § 2 EnEfG verpflichtet die Länder, in den sechs Jahren vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 durch strategische Maßnahmen jährlich neue End energieeinsparungen in Höhe von jeweils mindestens 3 Terawattstunden (TWh) – das sind 3 Mrd. Kilowattstunden (kWh)1 – zu bewirken.

Das EnEfG sieht zudem vor, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 2024 regelmäßig Berichte über ihre Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen an die zuständigen Behörden übermitteln.

Die Einrichtung einer von uns Landtags-Grünen seit Jahren geforderten zentralen Informationsstelle wie nun mit bink-bayern.de geschehen ist ein erster wichtiger Schritt.

Bereits jetzt unterliegen staatliche Kulturinstitutionen stetig steigenden bürokratischen Anforderungen, denen bisher meist ohne adäquate Aufstockung im Stellenplan nachgekommen werden muss. Um die für uns alle notwendigen Klimaziele und unsere selbst gesteckten bayerischen Ziele2 aus dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu erreichen und so die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit kommender Generationen zu sichern3 und gleichzeitig die einzelnen Akteure und Akteurinnen im Kunst- und Kultursektor nicht zu überlasten, muss die Staatsregierung neben effektiven Maßnahmen im Kulturbereich auch umfangreiche Unterstützung gewährleisten, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

1.1 Wie groß ist der zu leistende Anteil der staatlichen Kulturinstitutionen an der gesamtbayerisch notwendigen Endenergieeinsparung von 0,473 TWh (entspricht 473 Mio. kWh oder 473 Gigawattstunden – GWh) im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2030 (vgl. Anlage 1 zu § Abs. 2 Satz 2 und 3 EnEfG, falls Anteil nicht bekannt, bitte schätzen; bitte auch Museen oder andere Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich andere Staatsministerien mitberücksichtigen, bitte nach Zuständigkeitsbereich des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und ggf. andere Staatsministerien aufschlüsseln)?

Ein auf staatliche Kulturinstitutionen entfallender Anteil des in Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ausgewiesenen Werts für die Einsparung von Endenergie in Bayern in Höhe von 0,473 TWh lässt sich weder bestimmen noch schätzen. Dies ist nach den Bestimmungen des EnEfG auch nicht erforderlich, weil das EnEfG nicht vorgibt, welche individuellen Letztverbraucher oder welche Gruppen von Letztverbrauchern (Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Stellen) die in § 5 Abs. 2 EnEfG geregelte Einsparung von Endenergie in welchem Umfang zu erbringen haben.

1.2 Welche Ergebnisse von Erhebungen von bisherigen Energieverbrauchsdaten in Wattstunden wird die Staatsregierung in Erfüllung der Gesetzespflicht zum 1. November 2023 als Referenzwert zur Umsetzung des EnEfG an das eigens dafür vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte Energieverbrauchsregister melden (bitte nach Sparten aufschlüsseln)?

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 EnEfG von ihr bereitzustellenden elektronischen Vorlagen für die Berichterstattung öffentlicher Stellen und die damit verbundenen Erläuterungen über die zu erfassenden Verbrauchsdaten bisher nicht veröffentlicht (Stand 9. Dezember 2024). Die Erfassung des Gesamtendenergieverbrauchs öffentlicher Stellen entsprechend den Vorgaben des EnEfG ist derzeit somit nicht möglich.

Die Bundesregierung hat weiter einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vorgelegt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist in § 20 Abs. 1 EnEfG vorgesehen ist und die Meldeverpflichtung erstmals im Jahr 2026 bestehen soll.

2.1 Welche CO2-Rechner werden den staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen zur Verfügung gestellt bzw. zur Nutzung?

Kulturinstitutionen als juristische Personen können den frei verfügbaren IZU-CO2-Rechner des Landesamts für Umwelt (LfU) für die Bilanzierung ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen nutzen (www.umweltpakt.bayern.de4).

Darüber hinaus wird aktuell durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) die Beschaffung einer Bilanzierungssoftware für Institutionen vorbereitet, die der bayerischen unmittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen sind. Die Software soll eine Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol sowie nach Eco Management and Audit Scheme (EMAS) gemäß EnEfG ermöglichen.

2.2 Wie viele Einrichtungen nutzen die jeweiligen Werkzeuge aus Frage 2.1 (bitte tabellarisch auflisten)?

Da der IZU-CO2-Rechner des LfU per Download zur Verfügung gestellt wird, die Nutzung nicht auf staatliche Behörden begrenzt ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierte Besucheranalyse der Homepage durchgeführt wird, ist die Anzahl nicht bekannt.

2.3 Wie unterstützt die Staatsregierung bei der Implementierung der CO2-Rechner und bei der Evaluation der gelieferten Daten?

Die geplante Bilanzierungssoftware für die unmittelbare Staatsverwaltung wird zentral durch die LENK beschafft und die Behörden werden bei der Implementierung unterstützt.

Weiterführende allgemeine Unterstützung erfolgt auch durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur sowie über die Informationsplattform „5 Schritte zum betrieblichen Klimaschutz“: www.umweltpakt.bayern.de5.


3.1 Wie hoch waren die Kosten zur Entwicklung von bink-bayern.de?

Die Kosten für die Umsetzung der Webseite (systemisch, gestalterisch und technisch), die Entwicklung des Corporate Design inklusive Wort-Bild-Marke, die Markenanmeldung sowie das Projektmanagement betrugen insgesamt rund 53.000 Euro.

3.2 Mit welchem Beitrag fördert der Freistaat die Webseite jährlich?

Bayern kreativ betreibt die Kompetenzstelle im Auftrag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Es handelt sich somit nicht um eine Förderung. Die Kosten der Kompetenzstelle wie Betrieb/laufende Aktualisierung der Webseite, Durchführung von Orientierungsgesprächen, Nachhaltigkeitsassessments, Informationsveranstaltungen etc. sind abhängig von der Nachfrage und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Für den Betrieb und die laufende Pflege der Webseite ist mit ca. 52.000 Euro jährlich zu rechnen.

4.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind als öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 GWh (3 GWh entsprechen 3 Mio. kWh oder 0,003 TWh) laut § 6 Abs. 4 Punkt 1 EnEfG6 dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?
5.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung liegen im Verbrauchsbereich zwischen 1 bis 3 GWh (1 GWh entspricht 1 Mio. kWh oder 0,001 TWh) pro Jahr und sind daher laut § 6 Abs. 4 Punkt 2 EnEfG dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?

Die Fragen 4.1 und 5.1 werden gemeinsam beantwortet.

Im Moment ist noch nicht bekannt, wie der Gesamtenergieverbrauch nach EnEfG zu berechnen ist. Die Bundesstelle für Energieeffizienz weist auf ihrer Webseite gegenwärtig darauf hin, dass sich entsprechende Festlegungen und Informationen seitens der Bundesstelle für Energieeffizienz in Vorbereitung befänden.

4.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, um bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen?
5.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten?

Die Fragen 4.2 und 5.2 werden gemeinsam beantwortet.

Bei der Einführung der Systeme handelt es sich um die individuelle Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die allen betroffenen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit obliegt. Das StMWK wird den betroffenen Kultureinrichtungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur verschiedene Unterstützungs- und Vernetzungsangebote unterbreiten.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und sein nachgeordneter Bereich unterstützen die Ressorts und deren Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen in baulichen Angelegenheiten.

5.3 Wie unterstützt die Staatsregierung etwaige als GmbH, gGmbH oder sonstige unternehmerische Rechtsform bestehende Kulturinstitutionen in staatlicher Hand oder mit staatlicher Beteiligung vor dem Hintergrund der Klarstellung zur Unternehmensdefinition („Eine Gewinnerzielungsabsicht hingegen ist für das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können daher grundsätzlich wirtschaftlich tätig und zur Einrichtung von Managementsystemen verpflichtet sein.“) im Merkblatt des BAFA zum EnEfG und mit Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen laut §§ 8 und 9 EnEfG?

Kultureinrichtungen können unabhängig von ihrer Rechtsform auf Angebote von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur zurückgreifen.

6.1 Welche Unterstützung erhalten staatliche bayerische Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung personell und finanziell, um ihren Endenergieverbrauch um jährlich um 2 Prozent zu reduzieren (bitte um tabellarische Auflistung der Unterstützung insgesamt sowie der jeweiligen Unterstützung der einzelnen bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen in den Häusern)?
6.2 Ist ein Sonderprogramm zur Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Kulturinstitutionen im Freistaat zur Umsetzung des EnEfG geplant (wenn nein, bitte Angabe von Gründen)?

Die Frage 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen betreffen die Aufstellung und Verabschiedung zukünftiger Haushalte (die Vorgaben des EnEfG erstrecken sich bis in die 2040er-Jahre), denen nicht vorgegriffen werden kann.

6.3 Ist der Staatsregierung analog zu der Bayerischen Energieeffizienz-Netzwerkinitative für Unternehmen (BEEN-i) ein Netzwerk für staatliche und/oder nichtstaatliche (Kultur-) Institution bekannt, das Einsparpotenziale der einzelnen Einrichtungen mit geringerem Aufwand als bei der singulären Energieberatung verfügbar macht (wenn nein, bitte erläutern, ob die Staatsregierung derlei Unterstützung einzurichten plant)?

Die Plattform bink-bayern.de dient unter anderem auch der Vernetzung von Kultureinrichtungen und dem Austausch von Best-Practice-Beispielen.

Bei BEEN-i sind alle Akteure willkommen, die über eine privatrechtliche Organisationsform verfügen. Darüber hinaus existieren zahlreiche kommunale Energieeffizienznetzwerke.

7.1 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung nutzen und nutzten das seit 2008 bestehende Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, um die gesetzlich vorgegebenen Einsparziele zu erreichen (bitte für die Jahre ab 2008 tabellarisch mit beantragten und abgerufenen Summen auflisten)?

Mit dem Sonderprogramm werden effiziente energetische Maßnahmen an staatlichen Gebäuden unterstützt, die ansonsten mittelfristig keine energetische Verbesserung erfahren würden. Für diese Maßnahmen erhalten die zuständigen Ressorts eine Kofinanzierung von in der Regel 80 Prozent der energetischen Kosten aus Mitteln des Einzelplans des StMB, die sie dem zuständigen Staatlichen Bauamt zusammen mit ihrem Eigenanteil sowie ggf. anfallenden nicht energetischen Kosten zur Durchführung der Maßnahme zuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen staatlich unterstützter Kulturinstitutionen, deren Liegenschaften nicht durch die staatliche Bauverwaltung betreut werden, sind zur Aufnahme in das Sonderprogramm nicht geeignet.

Aus dem Geschäftsbereich des StMWK haben folgende staatliche Kultureinrichtungen an dem Programm partizipiert und jeweils die vollen 80 Prozent Zuschuss vom StMB erhalten:

  • Staatsarchiv Amberg
  • Neues Museum Nürnberg
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Staatsarchive Bamberg
  • Bayerisches Armeemuseum, Turm Triva
  • Studienbibliothek Dillingen
  • Burg Grünwald

7.2 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung haben geeignete Dachflächen und sollen mit Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen nachgerüstet werden?

Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind häufig in Gebäuden anderer Träger (z. B. Kommunen) untergebracht, zu denen keine Informationen vorliegen. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich daher auf von staatlichen Kulturinstitutionen genutzte Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Photovoltaik auf staatlichen Dächern“ sind derzeit Photovoltaikanlagen auf folgenden Liegenschaften geplant:

  • Haus der Bayerischen Geschichte, Regensburg
  • Prinzregententheater, München
  • Neues Museum Nürnberg, Alt- und Neubau
  • Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Bayerisches Staatsschauspiel, Außenstelle Poing
  • Staatstheater am Gärtnerplatz, München

Darüber hinaus wird im Rahmen von großen Baumaßnahmen (z. B. Sanierung Haus der Kunst, Erweiterung der Dekorationslagerhalle in Poing für die Bayerische Staatsoper) die Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen standardisiert geprüft und berücksichtigt.

8.1 Wie wird und wurde bayerische Landesgesetzgebung mit Blick auf das EnEfG, europäisches Recht und die selbst gesteckten Ziele des Bayerischen Klimaschutzgesetzes7 angepasst, um den bayerischen Kommunen Klarheit für ihre kommunalen Kulturinstitutionen und deren Energieeinsparziele zu geben (bitte mit Datumsangaben der Roadmap)?

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, die Vorgaben des § 6 Abs. 7 Satz 1 bis 3 EnEfG im Wege einer Rechtsverordnung der Staatsregierung in bayerisches Landesrecht umzusetzen. Eine Terminplanung im Sinne einer „Roadmap“ existiert noch nicht.

Hintergrund hierfür ist zum einen, dass zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf die Auslegung des EnEfG in seiner aktuellen Fassung bestehen, z. B. hinsichtlich des Begriffes der öffentlichen Stelle im Sinne des § 3 Nr. 22 EnEfG. Eine Reihe von Ländern hat daher bereits Ende 2023 einen Fragenkatalog an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerichtet und insoweit um Klärung gebeten. Dieser Fragenkatalog wurde Anfang 2024 noch einmal aktualisiert und erneut mit der Bitte um Beantwortung an das BMWK gesandt. Der Fragenkatalog befindet sich dem Vernehmen nach weiterhin in der Bearbeitung durch das BMWK und wurde bislang nicht beantwortet.

Zum anderen bestehen in verschiedener Hinsicht rechtliche Bedenken gegen die Belastbarkeit der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 8 EnEfG. Das StMWi hofft, dass diese rechtlichen Bedenken im Zuge einer Novellierung des EnEfG durch eine Überarbeitung der vorgenannten Verordnungsermächtigung ausgeräumt werden.

8.2 Welche weiteren Maßnahmen neben der Plattform bink-bayern.de plant die Staatsregierung, um die kommunalen und freien nichtstaatlichen Akteure des Kunst- und Kulturbereichs auf die neuen gesetzlichen Vorschriften des EnEfG vorzubereiten und diese bei der Transformation zu unterstützen?

Die strategischen Maßnahmen der Länder sollen gem. § 5 Abs. Satz 2 EnEfG „auf die Bereiche Information, Beratung, Bildung und Förderung konzentriert werden“.

Im Rahmen des „Teams Energiewende Bayern“ existieren bereits verschiedene Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote staatlicher Institutionen zu Energiethemen, die sich auch auf den Bereich Energieeffizienz und -einsparung erstrecken. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist in der Regel kostenlos möglich. Auch das über bink bereitgestellte Angebot stellt eine solche strategische Maßnahme der Information, Beratung und Bildung dar.

Darüber hinaus vergibt die LfA Förderbank Bayern über verschiedene Programme günstige Darlehen für Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.


1 https://www.enbw.com/blog/wohnen/energie-sparen/was-man-mit-1-kwh-so-alles-machen-kann-2/

2 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

3https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

4 https://www.umweltpakt.bayern.de/energie_klima/fachwissen/217/berechnung-co2-emissionen

5 https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/klimakmu/index.htm

6 https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__6.html

7 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

Grüne Erfolge München: Klima- & Umweltschutz

  • 1,4 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen bis 2029
  • Photovoltaik Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen
  • Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau
  • Erste deutsche Großstadt mit kommunaler Wärmeplanung
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • Landschaftspark West
  • Anpflanzung von 3.500 Bäumen bis 2026

München ist eine grüne Stadt – und das nicht nur, weil wir Grünen die größte Regierungsfraktion im Münchner Stadtrat sind. Die bayerische Landeshauptstadt gehört zu den Großstädten mit der meisten Grünfläche pro Einwohner in Deutschland. Ob Spaziergänge am Isarufer, Joggen im Olympiapark oder Entspannung im Englischen Garten – die Natur ist nie weit entfernt. Erholung und Entspannung in der ruhigen Natur sind ein wichtiger Ausgleich zum geschäftigen Leben einer modernen Großstadt. Gerade diese vielfältigen und wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten werden von den Münchnerinnen und Münchnern sehr geschätzt und machen die Landshauptstadt zu einer so lebenswerten Metropole.

Doch Natur in der Stadt bedeutet sehr viel mehr als nur Raum für Erholung und Freizeit. Es braucht entsigelte Flächen, gerade bei Starkregen. Schließlich kann in Asphalt oder Beton kein Wasser versickern. Auch sind Parks und Bäume als Hitzeschutz essentiell wichtig, denn in Zeiten einer sich verschärfenden Klimakrise wird es just in Städten immer öfter unerträglich heiß. Auch deshalb gehen wir Grüne mit unseren Initiativen zu Klima- und Umweltschutz voran, damit München auch in Zukunft eine lebenswerte und gesunde Stadt bleibt. Dank uns investiert die Stadt bis 2029 rund 1,4 Milliarden Euro in mehr als 100 verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus reformieren wir die Energieerzeugung klimagerecht und erneuerbar, etwa durch eine starke Förderung von Photovoltaik. Hierbei hatten wir das Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen!

Als erste deutsche Großstadt hat München außerdem eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Diese legt den Grundstein für eine erfolgreiche Wärmewende in der Landeshauptstadt und schafft Planungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau sorgen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen. Denn das heiße Thermalwasser unter unseren Füßen, in der Tiefe ist ein Schatz, den es zu nutzen gilt. Und da nimmt München eine Vorreiterstellung ein. Perspektivisch wollen wir den Bau zehn weiterer solcher Anlagen in Angriff nehmen.

Auch in anderen Lebensbereichen hat unsere grüne Stadtratsfraktion eine ganze Menge bewegen können. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen.

Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

Grüne Erfolge München_Klimaschutz_Umweltschutz_Sanne Kurz_Landtag_Bayern

Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

Antwort der Staatsregierung

Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
OTEC zur Stellplatzreduktion?
5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

Pressemitteilung: Aktion Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten – Abschlusseinsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung

Biotonne leeren, Keller ausmisten oder die ausgefallene Kollegin ersetzen: einen Schwung Alltagsarbeit an eine Politikerin abgeben, das konnte man bei der Aktion “Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten” von Sanne Kurz. Die grüne Landtagsabgeordnete aus dem Münchner Osten nutzte die Zeit von Juli bis Oktober, um sich als kostenfreie Hilfskraft zu engagieren – bei der Freiwilligen Feuerwehr, im gemeinnützigen interkulturellen Verein, bei der Formular- und Bürokratiehilfe, in der Seniorenarbeit, im Nachbarschaftstreff, beim Weißwurst servieren, der Gymnastikstunde für Frauen oder beim Regionalfernsehen.

Abschluss der diesjährigen „Rent-a-Abgeordnete“-Aktion war ein Einsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) in Berg am Laim. Hier bekommen Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen keine Krankenversicherung haben, anonym und kostenlos zahnärztliche, kinderärztliche sowie allgemeinmedizinische Versorgung. Das ärztliche Personal, Sprechstundenhilfen sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher – fast alle arbeiten hier ehrenamtlich. Nach einer kurzen Einweisung durfte die Abgeordnete in der zahn- und allgemeinärztlichen Sprechstunde Kranke aufnehmen, sie zur Aufnahme und Erstberatung schicken, passende Krankenakten heraussuchen und für die Behandlung alles vorbereiten.

Sanne Kurz verweist auf die Bedeutung einer solchen Anlaufstelle:  „Es fallen viel mehr Menschen durchs Raster der Krankenversicherung als man denkt. Es gibt eine Krankenversicherungspflicht, aber kein Recht auf Versicherung. Ich habe die 4997. Patientin aufgenommen, wie die große Mehrheit der Kranken hier hat sie einen deutschen Pass und lebt mitten in München. Man sollte allen Menschen in Not helfen. Wenn man sieht, dass es wirklich jeden treffen kann, wird das nochmal deutlicher. Umso wertvoller ist es, dass Ehrenamtliche sich mit so viel Hingabe engagieren und denen helfen, die ohne diese Hilfe bei der medizinischen Versorgung auf der Strecke bleiben würden.”

Mithelfen können alle, auch ohne medizinische oder andere Vorkenntnisse, denn auch für Dolmetscherdienste, Hilfstätigkeiten oder Organisationsaufgaben werden Ehrenamtliche laufend gesucht. Auch eine Spende kann die Arbeit der MMM unterstützen, z.B. für die Beschaffung von Kleinigkeiten wie Desinfektionsmitteln, Zahnbürsten oder Kinder-Trostpflastern bis hin zu Ultraschall-Geräten.

Nach einem halben Tag bei den Maltesern lautet das Fazit von Sanne Kurz: „Wenn ein Mädchen nach dem Besuch beim Arzt wieder lächelt, tut das gut. Ich habe mich selten am Abend so erfüllt und glücklich gefühlt. Das mache ich sicher wieder!”

Politikerin kommt zum Arbeiten vorbei: mein Rent-a-MdL-Sommer 2024

„Rent a Abgeordnete – Sanne Kurz zu mieten. Kaum plakatiert, schon Stadtgespräch

So schien es mir zumindest, denn so viele Menschen sprachen mich auf die Mietaktion Rent-a-Abgeordnete an, dass man hätte glauben können, es sei Wahlkampf. Viele waren nur neugierig, ziemlich schnell aber fassten sich erste ein Herz, „mieteten“ mich über meine Homepage sanne-kurz.de und die Aktionswoche war rasch ausgebucht.

Der erste Stopp der Rent-A-MdL-Aktion führte mich zum AKA e.V. in den Formularservice. Der AKA ist ein gemeinnütziger Verein im Münchner Osten, der sich aktiv für die interkulturelle Verständigung und Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland einsetzt, direkt vor Ort! Vereinsamung, aber auch bürokratische Hürden und soziale Schwierigkeiten meistert man gemeinsam. Ehrenamtliches Engagement bei AKA macht jedenfalls riesigen Spaß und ist extrem erfüllennd, das kann ich bestätigen. Euch Honorarkräfte für München Ost sucht der AKA immer wieder für seine gute und wichtige Arbeit.

Was bei mir den stärksten Eindruck hinterlassen hat? – Die bürokratischen Hürden bei Anträgen und Formularen. Wie aufreibend und auch entwürdigend es sein kann, sich durch den bürokratischen Dschungel schlagen zu müssen, weiß ich aus meiner eigenen Vergangenheit, als alleinerziehende studierende Mutter mit zwei Kindern, nur zu gut. Dass man sich für Unterstützung durch 64-seitige Formulare durchkämpfen und dabei für jedes Kind auf vier Seiten auch absurde Fragen, wie die nach bestehender Schwangerschaft (selbst von Dreijährigen!), ausfüllen muss, ist ein Zumutung! Oder? Umso wertvoller ist es, wenn alle, die im Bürokratiedickicht Hilfe benötigen, diese Hilfe auch bekommen – so wie dank des AKA- Aktiv für interKulturellen Austausch e.V.

Back to the Roots: einen Tag Praktikantin im TV

Beim Regionalfernsehen Oberbayern (rfo) war ich wenige Tage später, dank meiner langjährigen Erfahrungen in der Film- und Fernsehbranche, auf mir vertrautem Terrain unterwegs. Richtig gut war aber, den Alltag als Praktikantin im Lokalfernsehen kennen zu lernern! Praktikantin beim Lokalfernsehen – damals beim Westerwald-TV, das war tatsächlichn mein aller erster Job in den Medien, gleich nach dem Abi damals in der Pfalz. In Rosenheim beim Fernsehsender rfo durfte ich Nachrichten aus der Region recherchieren, Ton aussteuern bei der Aufzeichnung im Studio, beim Dreh einer neuen Serien dabei sein – und fühlte mich sofort als Kollegin akzeptiert und willkommen. – Und wer die sogenannten „NIFs“ kennt, Nachrichten im Film, die in den Abendnachrichten vorgelesen werden, der weiß, ich habe außer Stative schleppen wirklich alles gemacht an dem proppevollen, herrlich ereignisreichen Tag. Wusstet Ihr, dass rfo Mitinitiator des Nachhaltigkeits-Pakts für Lokalrundfunk ist? – Alleine die Dachterrasse, wo wir Abends noch einen Geburtstag gemeinsam feierten, hat den Einsatz gelohnt. Ein Interview mit Sanne Kurz – Rent a Abgeordnete findet ihr hier.

Mein nächster Einsatzort war die Freiwillige Feuerwehr München-Michaeliburg, direkt bei mir daheim. Ich bin schon oft an dem Feuerwehr-Gerätehaus vorbei geradelt, auch an den Tagen der Offenen Tür kann man unsere Freiwilligen Feuerwehren ja immer toll kennen lernen. Beim monatlichen Ehrenamtlichen Einsatz dabei sein und helfen dürfen war aber doch nochmal ein ganz besonderes Erlebnis. Nachdem der Feuerwehralltag ja längst nicht nur aus Lösch-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen besteht, war meine Lernkurve riesig! Ich durfte den ehrenamtlichen Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr einen Abend lang bei der Wartung der Fahrzeuge, Überprüfung des Materials und beim Putzen der Halle helfen. Sauerstoff-Flaschen Prüfung und wie ein Manometer für Druckluft-Messung funktioniert, wer genau warum wo sitzt, wie man in Neuperlachs Hochhäuser im Notfall rein geht, was es mit dem Blaulicht auf sicht hat – wow. Hammer Einblicke, viel gelernt, Und natürlich hatte ich auch viel Spaß, z.B. beim Hands-on Ausprobieren der Atemschutz-Ausrüstung, beim Spritzen-Test, Infrarot-Sichtgerät-Check oder beim Kontrollieren der Dachbox – mit Aussicht. Und nicht zuletzt im Gespräch über das Landes-Feuerwehrgesetz in Bayern habe ich einige wertvolle Informationen für meine Stimmkreisarbeit mitnehmen können. – Ich hoffe, ich habe mir die Fachbegriffe einigermaßen korrekt gemerkt. Falls nein, komme ich gerne wieder vorbei – Übung macht bekanntlich den Meister. – Wusstet Ihr, dass man auf den Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Michaeliburg immer lesen kann, was an Einsätzen los war? Einfach mal reinschauen, oder gleich bei der wirklich coolen Truppe bunt gemischter Jungs und Mädels, Männer und Frauen vorbeischauen.

Gerne wieder

Am nächsten Tag dann ein komplett anderer Kontext im Sprachcafé des Nachbarschaftstreffs Perlach. Der Nachbarschaftstreff liegt in einem Neubauviertel zwischen Friedhof, Autobahn und altem Dorfkern. Ich habe selbst in der Messestadt gewohnt, als da alles neu war. Darum weiß ich: Nachbarschaft braucht Raum zum Wachsen. Im Nachbarschaftstreff Perlach gibt es diesen Raum. Ich durfte dort bei einem Angebot mitarbeiten, traf auf Frauen mit Migrationshintergrund und tauschte mich mit ihnen über die Möglichkeiten des Mitmachens in unserer Demokratie aus. Politik war für viele der Frauen weit weg. Je nach Herkunftsland kannte die ein oder andere Frau auch nur Regierungen, wo ganze Stadtviertel abgeriegelt werden, wenn ein Politiker oder eine Politikerin vorbei kommt. Politik zum Anfassen und mitmachen, Politik, bei der Teilhabe gewünscht und notwendig ist, das war vielen neu. Auch einige Mädchen waren dabei – die kannten natürlich Klassensprecher-Wahlen, waren sich aber auch oft unsicher, wie sie Mitgestalten können. Eine große Rolle spielen im Viertel vor allem Fragen des kreativen Mitgestaltens des eigenen Wohnumfelds – und der persönlichen Möglichkeiten politischen Engagements für das, was den Alltag betrifft, zu Beispiel Kitas, Bildung und Schule. Starke Frauen! Toller Tag.

Jeder Nachbarschaftstreff ist anders und besonders

Beim Nachbarschaftstreff Ramersdorf-Süd in der Balanstraße wiederum gab es weniger zum Reden – aber ich konnte ordentlich mit anpacken! Nicht nur die Teilnahme an der Seniorinnengymnastik (krass, wie man Finger trainieren muss, damit sie bis ins hohe Alter gelenkig und stark bleiben!), sondern auch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines zünftigen Weißwurstfrühstücks standen auf der Tagesordnung. Ich habe länger in der Küche einer Gastro mit Kleinkunstbühne gearbeitet als junge Frau. Darum fühlte sich dieser Rent-a-Abgeordnete Job echt supergut an. Danach gab es noch eine spannende Gesprächsrunde zum Thema Seniorenarbeit und kommunale Senior:innenpolitik.

Meinen letzten Einsatz hatte ich schließlich bei der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM), in der Zahnarzt-Abteilung in Berg am Laim Streitfeldstraße. Hier war ich einen Nachmittag lang bei der Unterstützung des ehrenamtlich arbeitenden Empfangspersonals gefordert. Neben den ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten engagieren sich auch Assistentinnen und Assistenten, Krankenpflegende, Sprechstundenhilfen sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher ehrenamtlich in der MMM. Was mich überrascht hat: auch ungelernte Personen wie ich sind hoch willkommen als Ehrenamtliche! Der Job macht Spaß und für jeden gibt es etwas, was sich schnell lernen lässt. Spannende Erkenntnis für mich: 80% der Hilfesuchenden haben einen Deutschen Pass und leben in München – und können mangels Versicherung trotzdem nicht wie ich und Du zum Arzt – das finde ich schlimm. Der Empfang der MMM ist für Patient:innen oft die erste und einzige Anlaufstelle für Verletzungen, Krankheiten, Gesundheitsfragen. Darüber hinaus hat man hier auch ein offenes Ohr für alle möglichen Schwierigkeiten. Die Beratung vor der eigentlichen Behandlung ist ein entscheidender erster Schritt, um ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten – auch sozial über den Besuch hinaus. Dementsprechend ist der Malteser Hilfsdienst eine offene Beratungsstelle nicht nur für medizinische, sondern auch für soziale und sozialpsychologische Aspekte – und das alles auch von vielen Ehrenamtlichen getragen! Ich will hier auf jeden Fall bald wieder im Einsatz sein, denn selten hat man das Gefühl, so sinnvoll und leicht helfen zu können.

Fazit

Was lässt ich zusammenfassend sagen zu Rent-a-Abgeordnete? Dass ich einen ganzen Packen voller wertvoller und wichtiger Erfahrung aus dem Rent-A-MdL-Aktion mitgenommen habe. Bei den Einsätzen ging es mir vor allem immer auch darum, eine transparente und nahbare “Politik zum Anfassen“ anzubieten und zu erfahren, wie es den Leuten vor Ort in ihrem Alltag geht. Denn die persönlichen Begegnungen sowie der direkte Austausch von Politik mit Bürgerinnnen und Bürgern ist ein wichtiges Grundprinzip einer lebendigen, stabilen Demokratie. Diese Praxis pflegen und stärken zu können ist gerade in einer Zeit, in der viele das Gefühl haben,von der Politik entfremdet zu sein, ein entscheidender Schritt. – Kommendes Jahr werde ich die Aktion undbedingt wiederholen! Vielleicht seid Ihr ja 2025 dabei?!

Zualler erst aber mein herzlichster Dank an alle Organisationen und Beteiligten, die sich entschlossen haben, mit mir in diesen Austausch zu treten!

Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:

  • Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
  • Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
  • Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können

Begründung:

Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche
Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2
Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.

Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7


1https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-juni-2024/?seite=5062
2https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-markus-blume-interview-lux.WEqHUkoyXPZPzP9SmkxfbL
3https://de.wikipedia.org/wiki/Opernhaus_Oslo
4https://www.dezeen.com/2017/03/04/cordoba-cultural-centre-features-wavy-roof-people-walk-across-architecture-cultural-spain/
5https://www.viajaramsterdam.com/museo-de-la-ciencia-nemo/
6https://www.johnrandlecentre.org/jkr-centre
7https://www.concertgebouw.nl/en/lunchtime-concerts

Grüne Erfolge München: Sozialer Zusammenhalt

  • größte kommunale Bildungs-Raum-Offensive Deutschlands: 9 Milliarden Euro für Kita- und Schulbau
  • 500 neue Ausbildungsplätze für Kita-Fachkräfte
  • 8 Millionen Euro für kommunales Recruitment & Halt für neue Pflegekräfte
  • über 700 kommunale Übernachtungs-Schutzplätze für Obdachlose
  • neues Frauenhaus für von Gewalt Betroffene, psychisch Kranke sowie neuer Obdachlosen-Briefkasten
  • nie mehr mehrfach registrieren: alle Dienste der Stadt mit nur einem einheitlichen M-Login nutzbar
  • laufende Erweiterung der bereits 100 komplett online nutzbaren KVR-Dienste

Eine Gesellschaft ist so stark wie ihre Teile. Deshalb gilt es, alle Mitglieder dieser Gesellschaft zu unterstützen. Auch solche ohne starke Stimme, wie z.B. frisch Hergezogene, ausländische Fachkräfte, z.B. in der Pflege, oder Menschen ohne Obdach. Gerade in krisenbeladenen, herausfordernden Zeiten braucht es umso mehr ein soziales Miteinander sowie Orte, die attraktive Angebote, Schutz, Hilfe oder schlicht einen Rat bieten, wo diese gebraucht werden.

In München konnten wir Grüne den sozialen Zusammenhalt stärken. So wurde die Unterbringung und Versorgung obdachloser Menschen, die oftmals massiver Diskriminierung und teilweise auch Gewalt ausgesetzt sind, mit einem Ausbau des ganzjährigen Übernachtungsschutzes deutlich verbessert. Niemand soll in der bayerischen Landeshauptstadt auf der Straße nächtigen müssen. Mehr Sicherheit und Schutz vor häuslicher – körperlicher, pyschischer oder sexualisierter – Gewalt bieten Frauenhäuser. Davon gibt es bayernweit viel zu wenige. Entspannung der Situation verheißt der Bau eines neuen Münchner Frauenhauses, das sich speziell an psychisch kranke und suchtkranke Frauen richtet.

Von 2020 bis 2035 gehen jährlich 500.000 Menschen mehr in Rente, als junge Leute 20 Jahre alt werden und zu arbeiten anfangen. Darum versuchen wir weltweit, Menschen von unserem schönen München zu begeistern und Arbeitskräfte anzulocken – damit wir alle auch weiterhin hier gut leben können! Damit diese Menschen sich hier wohlfühlen und nicht ganz schnell wieder weg sind, braucht es einen Ort, um in der Stadtgesellschaft anzukommen. Von Vereinsmitgliedschaft über Wohnungsmarkt, von Kitaplatz bis örtliche Feste: das neue Welcome-Center des KVR ist die zentrale Anlauf- und Erstberatungsstelle für Neu-Münchner*innen. Es hilft beim Ankommen und Orientieren, mit dem vorranggigen Ziel, in- wie ausländische Arbeitskräfte bei der Integration in München in ihrer eigenen Sprache zu begleiten und bürokratisch notwendige Verfahren möglichst zu vereinfachen.

Einen Überblick über #GrüneErfolge für München findet man hier.

Wir stellen in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen.

Grüne München_ Erfolge_Sozialer Zusammenhalt_Bildung_Digitalisierung_Sanne Kurz

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Journalismus-Bildungsgipfel Bayern

Im Rahmen von „Press Ahead 2026“, dem Newcomer-Camp des Bayerischen Journalistenverbands findet der Journalismus-Bildungsgipfel Bayern statt. Hier diskutieren die Köpfe aus Medien- und Bildungspolitik und Medienwirtschaft über die Herausforderungen, vor denen die journalistische Ausbildung heute steht, und welche Lösungen sich anbieten. Unter anderem soll es um Standards für die Volontärsausbildung und anerkannte Ausbildungsabschlüsse im Journalismus gehen.

Beim Panel „Journalismus-Ausbildung weiterdenken: Was kommt nach dem Volo?“ sind auf dem Podium:

  • Prof. Renate Hermann, Hochschule Ansbach, Vorsitzende MedienCampus Bayern
  • Prof. Markus Kaiser, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
  • Sanne Kurz, Mitglied des Bayerischen Landtags, medienpolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen
  • Kira Rossbach,  Volontärin SAT.1 Bayern
  • Jenny Schack, Mitglied des Bayerischen Landtags, stellvertretende medienpolitische Sprecherin, CSU
  • Harald Stocker, Vorsitzender BJV

Grüner Abend bei der Truderinger Festwoche 2026

Wir sind wie jedes Jahr auch 2026 im Truderinger Festzelt mit dabei – Ihr auch?

Einen Tag vor der Vereidigung des neuen Stadtrats im Münchner Rathaus wollen wir gemeinsam die herausragenden Ergebnisse der Kommunalwahl feiern und vorausblicken auf die kommenden Jahre in unserer Stadt.

📆 Sonntag, 10. Mai 2026
⏰ ab 18:00 Uhr
📍 Truderinger Festplatz (Wasserburger Landstraße 32, 81825 München)

Mit dabei sind:

Dominik Krause, Münchens neuer Oberbürgermeister
Katharina Schulze, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion

Landtagsbesuch mit Sanne Kurz am 28.01.2026

Wie entsteht Politik, und wie sieht der Alltag einer Landtagsabgeordneten aus?
Erlebt eine Plenarsitzung im Bayerischen Landtag und diskutiert mit mir über parlamentarische Arbeit, politische Abläufe und Zukunftsthemen.

Programm:

von 16:00 bis 16:15 Uhr Einlass
von 16:15 bis 16:45 Uhr Videofilm über den Landtag
von 17:00 bis 18:00 Uhr Teilnahme an einer Plenarsitzung
von 18:00 bis 19:00 Uhr Diskussion mit Sanne Kurz

Ich würde mich freuen, Euch als meine Gäste begrüßen zu dürfen und im Austausch wertvollen Input für meine Arbeit mitzunehmen. Es gibt aktuell noch Restplätze.

Anmeldungen sind noch bis zum 18. Januar 2026 möglich.

Spaziergänge mit Forstexperten: Waldgebiete der Stadt München und der Klimawandel (Tour 2)

Wie geht die Landeshauptstadt, die ja einige Waldgebiete ihr eigen nennt, mit dem Klimawandel um? Dazu informiert uns bei einem Waldspaziergang Forstdirektor Linder und auch prominente Mitglieder der grünen Landesarbeitsgemeinschaft Wald sind dabei. Frühere Waldspaziergänge haben gezeigt, dass man beim Rundgang mit Expert:innen immens viel lernen kann und es nicht langweilig wird 😉

Meine Kolleg:innen Christian Smolka (Münchner Stadtrat),  Herbert Danner (Fraktionssprecher des BA Trudering/Riem) und Susanne Weiß (Stadtratskandidatin) machen zwei Touren in unterschiedlichen Waldgebieten.

Tour 2: durch den Truderinger Wald, von 12:30h – 14h, Treffpunkt: Am Eulenhorst Ecke Blesshuhnweg

Ihr könnt gerne an beiden Touren teilnehmen!

Spaziergänge mit Forstexperten: Waldgebiete der Stadt München und der Klimawandel (Tour 1)

Wie geht die Landeshauptstadt, die ja einige Waldgebiete ihr eigen nennt, mit dem Klimawandel um? Dazu informiert uns bei einem Waldspaziergang Forstdirektor Linder und auch prominente Mitglieder der grünen Landesarbeitsgemeinschaft Wald sind dabei. Frühere Waldspaziergänge haben gezeigt, dass man beim Rundgang mit Expert:innen immens viel lernen kann und es nicht langweilig wird.

Meine Kolleg:innen Christian Smolka (Münchner Stadtrat),  Herbert Danner (Fraktionssprecher des BA Trudering/Riem) und Susanne Weiß (Stadtratskandidatin) machen zwei Touren in unterschiedlichen Waldgebieten.

Tour 1: durch das „Riemer Wäldchen“, von 10.30h – 12h, Treffpunkt: Riemer Park, Ortseingang Salmdorf (Seidlhofstraße)

Ihr könnt gerne an beiden Touren teilnehmen!

Nikolausbrunch mit Dominik Krause

Unser Bürgermeister Dominik Krause beehrt uns am Nikolaus in der Kulturetage Messestadt. Es gibt warme Getränke, was für Kinder und Erwachsene – und natürlich hat der Nikolaus Geschenke dabei.

Offen für Gespräche, Fragen und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern stellt sich Dominik Krause offen den Fragen von interessierten Bürgern. Seid auch Ihr dabei!

No or Yes Olympia in München? – Diskussionsabend zum Bürgerentscheid

Politischer Abend OV Ramersdorf-Perlach

Diskussionsabend am 22. September mit Ludwig Hartmann, MdL und Beppo Brem, Münchner Stadtrat
Moderation: Sanne Kurz, MdL

Bist du dir auch noch unsicher, wie du am 26. Oktober beim Bürgerentscheid zu den Olympischen Spielen in München im Jahr 2036 oder 2040 entscheiden sollst und möchtest vorab gut dazu informiert werden? Dann komm zu unserem Diskussionsabend, an dem das Für und Wider zu München als Austragungsort der Olympischen Spiele diskutiert wird.

Wir freuen uns wenn auch du dabei bist und engagiert mitdiskutierst!

Truderinger Festwoche 2025: Grüner Abend mit Felix Banaszak, Katharina Schulze und Dominik Krause

Veranstalter: OV Berg am Laim/Trudering/Messestadt Riem, Stadtverband,

An diesem Abend erwarten dich nicht nur inspirierende Gespräche über unsere gemeinsame Vision für München, Bayern und Deutschland, sondern auch die Möglichkeit, mit herausragenden Persönlichkeiten unserer Bewegung ins Gespräch zu kommen:

  • Felix Banaszak, Bundesvorsitzender der GRÜNEN, wird uns Einblicke in die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen geben und aufzeigen, wie wir gemeinsam die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen können.
  • Katharina Schulze, unsere engagierte Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, wird die grüne Perspektive für ein zukunftsfähiges Bayern vorstellen.
  • Dominik Krause, 2. Bürgermeister Münchens, wird über die lokalen Initiativen und Erfolge unserer grünen Politik in unserer wunderbaren Stadt berichten.

Die bezaubernden Klänge der Unterbiberger Hofmusik werden den Abend musikalisch umrahmen und für eine gemütliche Atmosphäre sorgen.
Dieser Abend ist mehr als nur eine politische Veranstaltung – er ist eine Gelegenheit, sich zu verbinden, auszutauschen und gemeinsam die Werte zu feiern, die uns einen: Demokratie, Gerechtigkeit und ein respektvolles Miteinander.

📆 Montag, 26. Mai 2025
⏰ ab 19:00 Uhr (Türöffnung um 18 Uhr)
📍 Festplatz an der Wasserburger Landstraße (Ecke Feldbergstraße 97, 81825 München)

Wir würden uns sehr freuen, dich an diesem besonderen Abend begrüßen zu dürfen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bring gerne Freunde, Familie und Interessierte mit – alle sind herzlich willkommen!

„Open Library“-Konzept – Diskussion in der Stadtbibliothek Riem

Veranstalter: AK Kultur-Initiative München &  Sanne Kurz

Mit der Diskussion über die Bibliothek am Harras erfährt die Arbeit der Münchner Stadtbibliotheken deutliche Aufmerksamkeit. Das Konzept der „Open Library“ heißt, das Bibliotheken auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten zugänglich. Dadurch profitieren  mehr Bürger*innen von den Angeboten. Bereits im Motorama und HP8 wird der Ansatz verfolgt, in der Stadtbücherei Riem zum ersten Mal in Eigenregie der Münchner Stadtbibliothek. Die Münchner Stadtbibliothek ist einer der größten Kulturveranstalter Münchens, und verfolgt damit ein zeitgemäßer Weg der Kulturvermittlung.

Am Freitag, den 2. August um 10:30 Uhr haben wir die Möglichkeit, mit Mitarbeiter*innen aus Direktorium und Leitung über die ersten Erfahrungen zu diskutieren. Wohin gehen die Stadtbibliotheken, und was brauchen sie?

Zusammen mit dem AK Kultur-Initiative München lade ich Euch herzlich zu dem Vormittagstermin ein. Für Anmeldung und Rückfragen gerne per Mail an: kim-kontakt@ak.gruene-muenchen.de 

Rent-A-Abgeordnete: Mieten Sie ein Mitglied des Landtags!

Füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus, um sich zu „Rent-A-MdL: Mieten Sie eine Abgeordnete!“ anzumelden. Weitere Informationen und Hintergründe zum Projekt finden Sie hier.

Spielregeln:

  1. Sie melden sich unverbindlich an mit Aufüllen des Formulars. Dabei erfassen wir zunächst Ihren Namen und Kontaktdaten. Jemand aus unserem Team meldet sich zur weiteren Organisation.
  2. Die Teilnahme ist für gGmbHs, gemeinnützige Vereine und anderen Nicht-Kommerzielle wie Schulen, Kitas, Initiativen etc. kostenlos.
  3. Gewerbliche Mieter:innen spenden pro Stunde Einsatzzeit für einen guten Zweck. Spendensumme und begünstigten Verein sprechen wir gemeinsam ab, dabei können Sie Ideen einbringen oder uns um Ideen bitten.
  4. Das Projekt wird medial begleitet. Das bedeutet Text-, Bild- und Video-Berichte in Sozialen Medien und auf der Homepage der Abgeordneten, außerdem planen wir Pressemitteilungen für Print, Radio und TV.
  5. Zu guter Letzt nehmen wir von Ihnen noch Infos auf zu Ihrer Organisation, Ihrem Unternehmen, Ihrem Projekt oder Ihrem Vorhaben, außerdem natürlich Ihre eigenen Online-Auftritte, um Sie nach Wunsch zu verlinken.
  6. Auch Sie dürfen im Rahmen der Miete entstandene Fotos, Texte oder Videos für Ihre Zwecke nutzen.
  7. Die Abgeordnete ist zu mieten in der Zeit vom
    • Montag, 22. Juli – Sonntag, 15. September 2024
    • 6:00 bis 21:00 Uhr
  8. Maximale Miet-Dauer 1 Tag. Mindest-Mietdauer 1 Stunde.
  9. Mieten ist möglich im gesamten MVV-Gebiet, also München, Umland und Großteile Oberbayerns. Fahrtkosten trägt die Abgeordnete.
  10. Ein Einsatz bei Privatpersonen und in Privaträumen ist ausgeschlossen.

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

Grüne München / FFP: Kinoabend „FEMINISM WTF“

Am 22. September gehen wir gemeinsam in den feministischen Film des Jahres: „FEMINISM WTF“ (What the Fuck). Gestellt werden Fragen wie: Warum sprechen wir immer von nur zwei Geschlechtern? Warum müssen Frauen* den Großteil der unbezahlten Haus- und Kindererziehungsarbeit machen? Wieso brauchen wir Feminismus, um das Klima zu retten? Und warum engagieren sich eigentlich so wenige Männer für den Feminismus? Der Film zeigt auch, wie eine feministische Zukunft aussehen kann und passt damit perfekt zu unserem Feminist Future Program. Der Film macht Lust auf’s feministisch gesellschaftlich gestalten und gibt uns auf den letzten Metern des Wahlkampfes nochmal einen Motivationsschub auf den Weg.

Ab 17.30 Uhr können Teilnehmer*innen bereits entspannt ankommen. Ab 18 Uhr starten wir pünktlich mit dem Film. Im Anschluss an den Film geben einige der Münchner Landtags- und Bezirkstagskandidat*innen Auskunft dazu, welchen persönlichen Bezug sie jeweils zum Feminismus haben und welche feministischen Vorhaben sie in Bezirkstag und Landtag umsetzen wollen. Mit dabei sind Gülseren Demirel, Sanne Kurz, Julia Post, Florian Siekmann, Susanne Mesan, Delija Balidemaj, Erika Sturm, Kathrin Düdder und Dardan Kolic. Der offizielle Teil endet um 20.30 Uhr. Es besteht dann noch die Möglichkeit den Freitagabend gemeinsam gemütlich ausklingen zu lassen.

Veranstaltungsrahmen, Barrierefreiheit und Kinderbetreuung

Unsere FFP-Veranstaltungen richten sich an alle Frauen und alle INTA*-Mitglieder (inter, non-binär, trans, agender Personen) – gemeinsam gegen patriarchale Strukturen. Eingeladen sind am 22. September explizit auch Frauen und INTA*-Personen, die (noch) kein Parteimitglied sind und Lust haben, die Grünen München näher kennenzulernen.

Die Veranstaltung findet im Kino Neues Maxim (Landshuter Allee 33, 80637 München) statt. Das Neue Maxim ist zum Teil barrierefrei, der Große Saal barrierefrei zugänglich. Mehr Infos direkt auf der Homepage des Neuen Maxim.

Der Eintritt ist für Teilnehmer*innen kostenfrei.

Grüne Mitglieder, die teilnehmen und für die Teilnahme zur Kinderbetreuung eine*n Babysitter*in engagieren, können und uns die Kosten weiterreichen. Falls Teilnehmer*innen diese Möglichkeit nutzen möchten, bitte bei der Anmeldung mitteilen.

Zur Anmeldung geht’s hier lang.

Demokratie stärken, Rechtsruck bekämpfen!

Veranstalter: OV Au/Haidhausen

Liebe Grüne Mitglieder und Interessierte in der Au und in Haidhausen,

hiermit laden wir euch sehr herzlich zu unserer nächsten OV-Sitzung am 19.09. um 19:00 in die Drehleier, Rosenheimer Straße 123, ein.

Gemeinsam wollen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir uns auf verschiedenen Ebenen dem Rechtsextremismus entgegen stellen und die Demokratie stärken können. Dafür haben wir Sanne Kurz MdL, unsere Bezirkstagskandidatin Ulrike Goldstein und weitere Gäst*innen eingeladen. In Kleingruppen werden wir uns damit auseinandersetzen, was auf den verschiedenen Ebenen aktuell getan wird und was getan werden muss, um mit klarer Kante gegen Rechts zu kämpfen!

Wenn ihr neu dabei seid und/oder euch vor der Sitzung informell austauschen möchtet, könnt ihr gerne schon um 18.30 kommen. Während der Sitzung wird eine Person aus dem Vorstand, wenn ihr das wollt, Kinder beaufsichtigen, bringt dafür gerne Spielzeug mit, wir werden aber auch ein paar (Mal-)Sachen mitbringen.

Bei Fragen meldet euch gern unter vorstand@gruene-muenchen-au-haidhausen.de oder per Signal bei uns.

Wir freuen uns, euch zahlreich am 19.09. zu sehen!

6 Jahre / 6 Quadratmeter: Meine Familie, das Wohnloch und ich

Hinter einer Feuerschutztür, ohne Klingel, ohne Türschild. „Loch“ nannte es mein Zweitältester. Dort wohnte ich – damals alleinerziehende Filmemacherin – sechs Jahre lang auf sechs Quadratmetern unterm Dach ohne Kniestock – inklusive Toilette und Dusche.

Angepriesen als „Atelier“ wohnten in jedem dieser Orte Menschen. Genau wie ich waren sie wegen der „günstigen“ Miete – bei Einzug 110€ warm für 6qm – hierhergekommen.

Gegenüber konnte ich regelmäßig eine Waschmaschine hören, der Italiener von nebenan kam zu Essen vorbei, und ein hochgewachsener Herr mit amerikanischem Akzent hatte oft riesige Gegenstände dabei, wenn ich ihn im Gang traf.

In die „Wohnung“ passte kein Tisch, aber ein Mini-Grill zum Mini-Kuchenbacken am Geburtstag der Kinder war ein Muss.

Weil Wohnen und gerechte Verteilung von Raum für mich die große politische Frage unserer Zeit ist, will ich beim OpenMic des Corso Leopold über die damalige Zeit sprechen und lade herzlich ein:

„6 Jahre / 6 Quadratmeter: Meine Familie, das Wohnloch und ich“

10.09., 18:30-19:00, Sanne Kurz auf der DisCorso Bühne auf dem Corso Leopold.

Nach dem Auftritt habe ich vor Ort Zeit für Fragen und Gespräche.

Klimagerecht Wohnen – Radtour zum Städtebau im Münchner Osten

Durch den Klimawandel steht auch der Städtebau vor sehr großen Herausforderungen, wenn unsere Städte auch in den nächsten Jahrzehnten noch gut bewohnbar sein sollen. Wassermanagement, hitzestress-verträgliche Bäume und Pflanzen, Begrünung von Fassaden und Dächern, Nutzung der Solarenergie,
umwelt- und menschenverträgliche Mobilität.
Im Rahmen der Exkursion werden aktuelle und künftige Neubausiedlungen gezeigt und kritisch besprochen, und GRÜNE Wege in die Zukunft besprochen.

Ablauf:

14 Uhr:  Treffpunkt Alexisweg/Friedrich Creuzer Straße (Neubauprojekt Alexis-Quartier)
ab 14.15 Uhr: Fahrt zum künftigen Entwicklungsgebiet in Kirchtrudering (5. Bauabschnitt Messestadt), Erläuterung der aktuellen Pläne, kritische Diskussion
ab 15 Uhr: Fahrt zum Neubaugebiet Prinz-Eugen-Park (ökologische Holzbau-Mustersiedlung) in Bogenhausen, Besichtigung und Führung durch Siedlung und Park

 

Gäste:

Sanne Kurz, MdL und Kandidatin für den Bayerischen Landtag
Fabian Sauer, Landtagskandidat
Herbert Danner, Exkursionsleiter

 

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Franziskaner

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die vierte Station meiner Tour führt am 3. August in den Franziskaner Biergarten  in Trudering (Friedenspromenade 45, 81827 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?

Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.

Gäste auf dem Podium:

  • Thomas Kreuzer, CSU
  • Sanne Kurz, Bündnis 90/Die Grünen
  • Florian Streibl, Freie Wähler
  • Volkmar Halbleib, SPD
  • Dr. Wolfgang Heubisch, FDP

Moderation: Anna Kleeblatt, Dr. Markus Michalke

Eintritt frei – Tickets hier.

Auf ein Bier mit Sanne – im Wirtshaus Leiberheim

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Bei der dritten Station meiner Tour kann man am 26. Juli im Wirtshaus Leiberheim ein Bier oder andere Getränke mit mir teilen und mit mir ins Gespräch kommen. Ich freue mich!

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Michaeligarten

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die zweite Station meiner Tour führt am 12. Juli in den Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

Auf ein Bier mit Sanne Kurz

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die Tour startet am 6. Juli 2023, 18-21 Uhr, im Perlacher Hof (Sebastian-Bauer-Straße 13 81737 München)

Am 12. Juli, 18-21 Uhr, freue ich mich dann auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch im Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München)

Infos zu weiteren Stationen, Daten und Uhrzeiten folgen in Kürze!

Grünes Sommerfest München Ost

Saskias Sommerfest für die ganze Familie!

Kommen Sie in lockerer Atmosphäre bei Snacks und Getränken ins Gespräch mit Saskia Weishaupt, Abgeordnete für den Münchner Osten und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat im Stimmkreis Bogenhausen für die Landtagswahl am 8.10.2023, und mir.

Es erwartet Sie ein vielfältiges Programm. Neben Kinderschminken, Skaten und Live-Musik wird es kühle Getränke, Essen und hoffentlich ganz viel Sonne geben.

Wir freuen uns sehr auf Sie und Euch!

Hier geht’s zum ausführlichen Programm: https://www.saskia-weishaupt.de/sommerfest