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„Kleine Anfrage“ – AzP “ Rückmeldungsfrist der Corona-Soforthilfen“

Meine Kollegin Eva Lettenbauer fragt die Staatsregierung:

Was sind nach Einschätzung der Staatsregierung die Gründe dafür, dass über 12.000 Anträge (entweder auf Schlussabrechnung oder auf Fristverlängerungen) für die Corona-Soforthilfen noch nicht eingereicht wurden, wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass faire Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden und damit eine Pleitewelle der bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmen sowie der Soloselbstständigen vermieden wird, und wie ist, da nun eine repräsentative Anzahl an Anträgen auf Erlass oder Fristverlängerung vorliegen müssten, der Stand der Besetzung der Härtefallkommission, die laut Bericht der Staatsregierung vom 06.07.2023 (StMWI-33-3509/539/2) über den Erlass der Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen in strittigen Fällen entscheiden soll?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung: Coronahilfen: Zinsforderungen zurückgenommen – Rückmeldungen bisher nur von jedem Zweiten  – Erster Gerichtstermin im Januar

Die Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen, die von der Staatsregierung im Herbst 2022 überraschend gefordert wurden, laufen schleppend. In gut zwei Wochen läuft die Frist, die von der Staatsregierung bereits um ein halbes Jahr verlängert wurde, ab. Für mögliche Härtefälle gibt es nun doch mehr Zeit.  

„Es haben nur 45% der Betroffenen eine Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen mit Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses abgegeben. Das geht aus der Antwort auf unsere Anfrage hervor. Damit stehen die Rückmeldungen von über 120.000 Personen noch aus. Wenn man bedenkt, dass das Land in vierzehn Tagen in die Weihnachtsferien geht und die Frist zur Rückmeldung am 31.12.2023 ausläuft, sind diese Zahlen alarmierend: Viele werden an den Feiertagen nicht wissen, wie es weitergeht für sie. Für mögliche Härtefälle ist etwas länger Zeit, sie müssen aber alle individuell überprüft werden. Nachdem die angekündigte Härtefallkommission, die wir Landtags-Grüne bereits im Februar gefordert hatten, nicht einmal benannt ist, geht die Hängepartie für alle Betroffenen noch einmal weiter. Sie dauert damit in Summe fast eineinhalb Jahre. Warum sich die Staatsregierung der Forderung von uns Grünen, die Rückforderungen auszusetzen, bis die rechtlichen Fragen eindeutig geklärt sind, entzieht, bleibt in der jetzigen Situation erst recht ein Rätsel.“– so Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete der Grünen. 

Staatsregierung kippt willkürliche Zinsforderungen

Auch wenn es in dem verworrenen Prozess der Rückforderungen von Corona-Soforthilfe noch viele Fragezeichen gibt, einen Teilerfolg können die Grünen und der BVMW jedoch verbuchen:

Durch intensiven Austausch mit dem bayerischen Wirtschafts- und dem Finanzministerium konnten wir bewirken, dass Soforthilfe-Empfänger bis Ende des Jahres keine Zinsen auf die gegebenenfalls zu viel erhaltenen Zahlungen entrichten müssen. Diese Klarstellung war nötig, weil wir aus unserem Mitgliederkreis erfahren hatten, dass in einigen Regierungsbezirken bereits willkürlich Zinsen in Rechnung gestellt wurden, in anderen hingegen nicht. Im Sinne einer gerechten Lösung für alle Betroffenen begrüßen wir die jetzt erfolgte, einheitliche Regelung der Staatsregierung natürlich sehr“, sagt Achim von Michel, Beauftragter für Politik im Verband Der Mittelstand. BVMW in Bayern, und ergänzt: „Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner weist außerdem darauf hin, dass Ende Januar ein erster Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Ansbach stattfinden wird.

Unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und ich hatten zuvor bei der Staatsregierung in sogenannten „kleinen Anfragen“ (AzPs) nachgefragt:

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Pressemitteilung: Etappensieg: Wirtschaftsminister für Überprüfung der Zinsforderungen bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe

Bei der Forderung nach fairen und rechtssicheren Lösungen statt unverantwortlichem Bayern-Chaos können die Grünen im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW einen Etappensieg verzeichnen. 
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass sich die Regelungen zu den Rückforderungen der Soforthilfen in den verschiedenen Regierungsbezirken massiv unterscheiden: In Oberbayern und Unterfranken wurden Zinsforderungen auf die Rückzahlungen erhoben, in anderen Regierungsbezirken hingegen nicht. Mittelstandsverband BVMW und Grüne kritisierten dieses Verfahren als unfair, denn es führe bei den Betroffenen zu Verwirrung und Frust. 

Auch der noch amtierende bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, hat dies erkannt und zeigt sich versöhnlich: In der Antwort auf einen Brief des Mittelstandsverbands und der Grünen Abgeordneten Sanne Kurz stimmt er zu, dass die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen bayernweit einheitlich geregelt werden und Zinsforderungen ausbleiben sollen – wenn das Finanzministerium dem zustimmt. 
 
Auch wenn von Zinszahlungen nun dank unserer Arbeit Abstand genommen werden soll, sind echte Lösungen noch in weiter Ferne“, so die Abgeordnete Sanne Kurz. „Im Dezember endet die Frist für die Rückmeldung, Hilfe für die Betroffenen gibt es immer noch nicht. Stattdessen wurden Menschen mit Zinsforderungen nur noch weiter verunsichert. Mein dringender Appell an die Staatregierung: Die Rückforderungen aussetzen, bis faire und rechtssichere Lösungen erarbeitet sind!
 
Achim von Michel, Pressesprecher und Landesbeauftragter für Politik des BVMW äußert sich wie folgt:

Es ist beruhigend, dass der Bayerische Wirtschaftsminister schnell die einzig richtige Antwort auf unsere Intervention gegeben hat. Nach wie vor lautet das Ziel bei den Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen, eine gerechte Lösung zu finden. Dazu trägt der Versuch einzelner Regierungsbezirke, komplett eigene Regeln zu schaffen, sicher nicht bei. Wir betonen deshalb auch weiterhin: Man sollte jetzt keine Rückzahlungen leisten, sondern die Ergebnisse der anhängigen Klagen in Bayern abwarten, die zu mehr Rechtssicherheit führen werden. Es empfiehlt sich, etwaigen Bescheiden mit Hilfe eines Anwalts zu widersprechen.



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Pressemitteilung: Grüne und Mittelstandsverband kritisieren punktuelle Verzinsung bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen scharf

Endlich faire und transparente Lösungen statt willkürlichem Bayern-Chaos für Unternehmen und Soloselbstständige – das fordern die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW in Bayern.

Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind davon ausgegangen, dass die Hilfen, wie von Ministerpräsident Söder versprochen, nicht zurückgezahlt werden müssen. Etliche haben auch nur bayerische Hilfen erhalten, die zu Beginn ausgezahlt wurden. Seit Herbst letzten Jahres werden nun doch Rückzahlungsforderungen erhoben, die Frist und auch die Bedingungen für die Rückzahlungen wurden auf Grund von Protesten und vielen Fragezeichen bei den Betroffenen auf die Zeit nach der Bayern-Wahl verschoben. Trotzdem erhebt jetzt der Regierungsbezirk Unterfranken als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden.

Sanne Kurz von den Landtagsgrünen: „Jetzt ist es offiziell: Menschen aus Unterfranken, die Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Zinsen auf zu viel erhaltene Hilfe zahlen. Die Menschen in Mittelfranken aber nicht. Dass es nun auch noch zu unterschiedlichen Regeln in den Bezirken kommt, wo es Bayern mit seinen Dauer-Sonderwegen nicht mal schafft, auf Länderebene gleiche Bedingungen für seine Soloselbstständigen herzustellen, das ist wirklich unfassbar. Wir Grüne haben die Staatsregierung schon im März aufgefordert, transparente Lösungen für die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu erarbeiten, um vor allem Soloselbstständige nicht wieder mit einem Wirrwarr an Sonderwegen, Chaos und Unsicherheiten zu belasten. Passiert ist nichts! Auch die von uns geforderte und dann in Form der Härtefallkommission versprochene Beratung kam bis heute nicht.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW ergänzt: „Aktuell sind im Freistaat mehrere Klagen der Kanzlei Steinbock & Partner zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen anhängig. Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der Klage bereits eingeräumt, dass das Online-Rückmeldeverfahren nicht verpflichtend ist. Bis auch die übrige Rechtslage eindeutig geklärt ist, sollte die Staatsregierung von den Rückforderungen generell Abstand nehmen, um den Verwaltungsaufwand nicht ins Uferlose zu treiben.  Sonst verspielt sie das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen endgültig. Jetzt punktuell und ohne generelle Abstimmung der Regierungsbehörden einfach rückwirkend Zinsen seit 2020 zu fordern, nur weil die betroffenen Unternehmer der Rückzahlung widersprochen haben, das geht gar nicht.

Rede_Antrag_Bayerischer Landtag_Coronahilfen_Sanne Kurz

Meine Rede zum den Dringlichkeitsanträgen von FDP und AfD zu Rückmeldeverfahren und Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Hilfen

Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Rückmeldeverfahren Soforthilfe Corona aussetzen, Rechtsklarheit herstellen“. – Ich würde mir gar keine so großen Sorgen über die Verjährung, sondern mir eher Sorgen darum machen, wie das Vertrauen der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger – immerhin eine Viertelmillion Menschen – hier in Bayern in die Politik ist. Sie fühlen sich seit 2020 wirklich oft an der Nase herumgeführt; so ist es leider.

Im März 2023 hatten wir Grüne schon gefordert, sich dieser Rückzahlungsforderung anzunehmen. Wir hatten in unserem Dringlichkeitsantrag Lösungen, Beratungen und Einzelfallberatungen vorgeschlagen, ebenso wie abzuwarten, bis die Rechtslage und Klagen in NRW aber auch in Bayern geklärt sind. Stattdessen haben Sie leider weiter viel Vertrauen in die Politik verspielt.

Heute vor, fast auf den Tag genau, drei Jahren wurden in Bayern die Künstlerhilfen verkündet. Diese Künstlerhilfen kamen hier nach zähem Ringen zu einer Zeit, in der es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon längst den fiktiven Unternehmerlohn gab, in Zusammenarbeit des dortigen Wirtschafts- und Kunstministeriums. Hier wurden währenddessen von Herrn Aiwangers Seite aus weiter alle zum Beantragen von Hartz IV geschickt; dort hat man Lösungen gefunden.

Ich wundere mich nicht darüber, dass Menschen hier in Bayern frustriert sind. Eine Künstlerin hat mir gesagt, sie fühle sich – Zitat – „verarscht“. Die Extrawurst in Form der bayerischen Soforthilfen kam schnell. Mich wundert es auch, warum wir nie über diese bayerischen Soforthilfen reden. Gibt es auch für diese bayerischen Soforthilfen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund? Sie sind als Klassenprimus wie so oft gerne davongaloppiert, und jetzt wundern Sie sich, dass hinterher jemand die Hefte nachkontrollieren und schauen will, ob die Hausaufgaben auch gemacht wurden. Wir finden: So geht Effekthascherei, aber nicht Fleißarbeit. Das ist keine Politik, die Vertrauen und Stabilität in der Krise schafft, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den bayerischen Soforthilfen, für die wir als Land Bayern verantwortlich sind, wurde klipp und klar verkündet, dass es keine Rückzahlungen gebe und die Liquidität sofort geprüft werde; das liegt nicht am Bund, obwohl Sie dort ausnahmsweise einmal mitregiert haben. Es ist doch kein Wunder, wenn sich Betroffene da getäuscht sehen. Außerdem war zum Zeitpunkt der Bewilligung nirgendwo ein Sterbenswörtchen zum Umgang mit Personalkosten zu finden – nicht in den FAQs und nicht in den Richtlinien.

Wenn dann hinterher Bemessungsgrundlagen geändert werden, dann geht das doch nicht. Es ist doch rechtswidrig, hinterher Bemessungsgrundlagen zu ändern. Wer Personalkosten in Bayern statt mit Kurzarbeitergeld mit Soforthilfen abgedeckt hat, so verantwortungsvoll gehandelt und Angestellte sowie deren Familien vor Kurzarbeit und den Folgen bewahrt hat, der guckt in Bayern in die Röhre.

Bei der jetzigen weiteren Abwicklung muss man natürlich Rechtsgrundlagen wie das EU-Beihilferecht, die mit dem Bund geschlossenen Vereinbarungen und das Haushaltsrecht beachten. Aber ich wünsche mir zumindest, dass Sie hier für das bayerische Handeln Verantwortung übernehmen. Die ersten Klagen laufen auch in Bayern. Im Internet kursieren schon Petitionen von Einzelpersonen, aber auch von Verbänden wie zum Beispiel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft.

Vielleicht ist es dem geschuldet, dass Sie die Frist jetzt bis zum Ende des Jahres verlängert haben. Ich glaube aber, dass es schlicht und einfach dem Wahlkampf geschuldet ist. Das ist ein Armutszeugnis, und wir hätten uns sehr gefreut, wenn hier Rechtssicherheit hätte abgewartet werden müssen. Keine Lösung und viel Getöse: Das kennen wir schon. Hoffentlich wird sich das im Herbst ändern. – Den Antrag der AfD lehnen wir ab.

(Zuruf von der AfD: Warum eigentlich?)

Dem Antrag der FDP stimmen wir gerne zu.

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023
LockdownLearningGastbeitrag_SanneKurz

Mein Gastbeitrag zu #LockdownLearning: Lock-Down: Head-On

#LockdownLearning – eine Sendung von Kulturschaffenden für Kulturschaffende zur Corona-Kultur-Krise. Von Münchner Kulturschaffenden selbst-organisiertes, wöchentliches, interaktives Online Video-Talk-Format. Mit Akteur*innen, Künstler*innen, Produzent*innen. Mit Verwaltung und Politik. Mit guten Fragen, Lösungsideen und Erklärungsansätzen. Hier mein Gastbeitrag vom 7.10.2020.

Am 10. März 2020 wurde der „Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern“ vorgestellt. Mit diesem Bericht feierte die Staatsregierung sich selbst – und ihr vermeintlich fantastisches Engagement für eine Szene, in der nahezu 400.000 Menschen arbeiten – ebenso viele wie in der Automobilindustrie im Freistaat.

Am 11. März kamen die Veranstaltungsverbote. 400.000 Menschen, von denen viele von heute auf Morgen jeglicher Geschäftsgrundlage beraubt waren. 400.000 Menschen, von denen etliche Freie oder im Minijob sind, in Branchen, in denen nicht mal die öffentliche Hand Mindesthonorare oder Mindestgagen zahlt. Niemand hatte Rücklagen. Das Wegbrechen der Existenzgrundlage traf alle mit voller Wucht.

Betriebskosten versus Betriebsausgaben

Soforthilfen waren dann auch schnell gestrickt. Nur leider hatte niemand erklärt, dass „Betriebskosten“ anders als die vom jährlichen Finanzamt-Trip bekannten „Betriebsausgaben“ nur Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen und Finanzaufwand beinhalten.

Wir haben uns gefreut: Toll! Auch Kreative bekommen Soforthilfe! Dafür feiert sich die Staatsregierung noch heute. Aber leider, leider, sind diese Soforthilfen nur fürs repräsentative Eck-Büro (= Geld geht an den Real-Estate Investor), die Versicherung (= Geld geht an den global agierenden Versicherungs-Konzern) oder das Dienstwagen-Leasing (= Geld geht an Automobil-Konzerne).

Den Kumpel, der seit Jahren die Shots fürs Portfolio macht, zahlen? – Verboten.
Die Crew, die das Casting Video macht, zahlen? – Verboten.
Die Frau, die das letzte Konzert zusammengeschnitten hat, zahlen? – Verboten.
Soforthilfen kamen also bei Kreativen selten an und da, wo sie ankamen, hat man sie – aus Unwissenheit – oft zu Unrecht beantragt. Da hernach „Betrug“ zu unterstellen war frech, Geld zurück zu fordern, ist bitter.

Künstlerhilfen unter Vorbehalt

Noch bitterer die nächste Pille, die zu schlucken war: Künstlerhilfen! Nach langem Trommeln, Konto schon leer, Dispo ausgereizt, gestundet was geht, da rückte der Freistaat im Juni endlich magere tausend Kröten raus.

Nur für Leute in der KSK – hieß es zunächst.
Nur für Leute, die zuvor weder ALGII noch Soforthilfe beantragt hatten – hieß es zunächst.
– Das wurde alles nach Protesten nachgebessert. Aber Murks blieb Murks, die Bedingungen blieben realitätsfern. Drei Beispiele:

  1. Nur für Leute, die unter 3.000€ Soforthilfe erhalten haben. – Dabei musste man die Soforthilfe doch an Dritte weitergeben.
  2. Nur drei Monate ohne Unterbrechung an einem Stück. – Dabei hat man im Kulturbereich nur sehr selten Einfluss darauf, wann Jobs reinkommen, wann Geld aufs Konto kommt.
  3. Anders als für die Laien-Blasmusik gab es Hilfen für Profis leider auch nicht rückwirkend ab Mitte März. Für die Zeit, die am meisten weh tat. Weh tut. Immer noch.

Gleichheitsgrundsatz war einmal

Denn Kultur geht aktuell nur im Notbetrieb. Stört sich niemand an Bildern von mit Touris vollbepackten Ballermann-Bombern, darf man Bierhallen zum Anschlag füllen, Stadien für Sport-Publikum immerhin zu 20% nutzen, knallt bei Kultur in Bayern der Deckel zu: 200 Personen erlaubt und keine mehr. Auch in der für 12.463 Menschen ausgelegten Olympiahalle, auch nach 80.000 Gästen und Null Corona-Fällen bei den Salzburger Festspielen. Das ist reiner Populismus, hat mit Infektionsschutz null-komma-null zu tun und schürt nur Ängste des Publikums. Na klar soll und muss Kultur sicher sein! Aber die permanente Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Hilft. Niemandem! Im Gegenteil: sie beschädigt die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit.

  • Musik im Biergarten, ohne Eintritt, während Gäste essen, ratschen und am Tisch sitzen? Hintergrundmusik in der Gastro – erlaubt! Fremde an einem Tisch – gestattet! 1000 Personen in einem Raum? Easy!
  • Musik in genau dem gleichen Biergarten, mit Eintritt, oder lauter als ein Gespräch?
    Kulturveranstaltung – nur mit beschränkter Teilnehmerzahl erlaubt!
  • Sport in der Olympiahalle – 2492 Personen erlaubt.
  • Kultur in der Olympiahalle – 200 Personen erlaubt.
  • Konzert zu Hause. Fette Bässe. Dicke Luft. Schweiß im Gesicht. Ich kenne alle, aber hab von niemanden eine Nummer. – Erlaubt! Wär‘ nett, wenn Ihr nur 25 Leutchen wärt…
  • Live-Act im Club. ID- und Kontaktdaten-Erfassung, zum Pandemie-Geschehen passendes Online-Ticketing, Contact-Tracing, Hochleistungs-Entlüftung mit Frischluft-Anlage. Auch fette Bässe. Auch Schweiß. – Verboten!

Ein Ministerpräsident kurz vor der Heiligsprechung

Über allem ein Ministerpräsident, der kurz vor der Heiligsprechung zu stehen scheint, der, surfend auf der zweiten Welle, einen „Corona Koordinator“ ernannt hat, damit man im Falle eines Falles wen zum Absägen hat, wenn es mal schiefläuft. „Wir helfen Technikern“, tweetete dieser MP. „Die emotionale Seele des Landes erhalten“, fabulierte er. Den Murks durften andere aufwischen. Echte Hilfe kam bis heute nicht an. Bei fast niemandem. Dass von 140 Millionen Euro „Künstlerhilfen“ nur knapp 20 Millionen abgerufen wurden zeigt, wie realitätsfern die bayerische Staatsregierung geplant hat. Dass man dem Publikum weiter Angst macht, Kulturschaffende weiter ins ALGII schickt, die sich ausdrücklich auf Werk und Wirken erstreckende Kunstfreiheit weiter durch Verunmöglichung torpediert, das ist ein Skandal in einer Tragweite, dass man sich einen Generalstreik der Künste geradezu herbeisehnt.

Die Lösungen der Exekutive? Das Partyvolk durch „stärkere Polizeipräsenz“ weiter gängeln. Alkoholverbote, Sperrungen öffentlichen Raums. Auch wenn die komplette Nachtkultur keinen Ort hat, wohin sie legal ausweichen könnte. „Zuhause mit der Partnerin tanzen“ war alles, was dem MP dazu einfiel. Jetzt sollen auch noch Veranstalter*innen Ausweise kontrollieren, Kontakt-Angaben abgleichen und bei Falschangaben ihres Publikums 1000€ Strafe kassieren. Konstruktiv einen Niedergang der Kultur verhindern wird man so ganz sicherlich nicht.

Und nein, es geht mir nicht darum, immer nur zu meckern. Klar können Kreative auch andere Jobs machen. Es könnte aber sein, dass wir all die Kreativen nochmal dringend brauchen könnten. Und dass diese Kreativen, wenn sie erst mal einen Job beim Netto an der Kasse haben, oder im schicken Eck-Büro einer Versicherungsgesellschaft das Social-Media Management machen, dass sie dann weg sind für das, was sie echt können, und wofür wir sie so dringend brauchen: Kreativ sein.

Die Leute fahren nicht nach München, um Versicherungs-Eck-Büros anzuschauen

Kultur ist systemrelevant ist irgendwie eine Untertreibung. Und irgendwie eine irrelevante Feststellung. Wenn München auf Knopfdruck über Nacht Kultur-frei wäre, wer würde hier leben wollen? Wer hier Urlaub machen? Wer nach der Arbeit noch ausgehen? Wer seine Kinder an einem Regentag wohin führen? Ins Nichts?

Fakt ist: Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und gehören entschädigt.
Notbetrieb ist Verlustbetrieb und gehört supportet.

Ich will für Kreative noch nicht mal wie beim Kurzarbeitergeld 60% oder gar 87% des Vorjahres-Verdienstes, obwohl das legitim wäre. Ich will nur das Existenzminimum, ich will die Anerkennung von Mindestgagen und Mindesthonoraren, die Förderfähigkeit von Honorar- und Werkverträgen und dass sich endlich alle, die gerufen werden, auch mit denen an einen Tisch setzen und Lösungen finden, die es betrifft: mit denen, die Kultur machen.

Enttäuscht Enttäuschung Frau Künstlerhilfen Bayern Kultur Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag

„Die emotionale Seele des Landes erhalten“ – Künstlerhilfe nur ein Marketing-Gag

Bestimmt habt Ihr Euch auch so gefreut wie ich, als endlich nach langem, langem Warten der Antrag für die bayerischen „Künstlerhilfen“ online ging. Lange genug hat es ja gedauert. Dann: Ernüchterung. Wenn Du in Deiner Not schon Soforthilfe oder ALG II beantragt hast, bist Du nicht antragsberechtigt! Auch, wenn Dein Hilfegesuch abgelehnt wurde. – So geht das nicht! Wir haben Protest eingelegt. – Update: Protest wirkt! Ein Tag nach unseren Protest-Mails ändert die Söder-Regierung die Richtlinien. Probleme bleiben.

Update: Nachdem wir am Mittwoch Protest eingelegt hatten, wurden am Donnerstag die Vorgaben angepasst. #OppositionWirkt – Frust, der bleibt: Betriebskosten und „Unternehmerlohn“ ist nicht kombinierbar, 1000€/Monat ist ein Höchstbetrag, viele Betroffene erhalten deutlich weniger Geld. Für viele ist es aber immer noch besser als nichts. Darum hier der Antrag:

Hier die aktuelle Info des Ministers:

Aber: Murks wird leider nicht besser, wenn man hier und da eine Delle ausbeult.

Noch immer gibt es Menschen – Überraschung -, die sind solo-selbstständig und haben Betriebs- und Lebenshaltungskosten! Noch immer gibt es Menschen, die haben einen z.T. winzigen Betrag Soforthilfe bekommen und stehen immer noch vor dem Nichts. Noch immer gibt es Menschen, die denken an die Zeit nach den drei Monaten mit 1000€ und wollen den ALGII-Antrag, dessen Bearbeitung ja auch ein, zwei Wöchelchen dauert, nicht zurückziehen. Noch immer gibt es Menschen, die wollen, dass StM Aiwanger endlich versteht, dass er mitgemeint ist und seine Person gefragt wäre! Noch immer gibt es Menschen, die wissen, dass das pfändungsfreie Existenzminimum bei 1180€/Monat liegt!

Darum gilt unser Offener Brief und unser Grüner Antrag für Soforthilfe für alle Solo-Selbstständigen weiter!

Zur allgemeinen Erheiterung der Sachstand vor unserem Protest:

„Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.04.2020), die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung einer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Stichtag: 01.04.2020) oder die Versicherung, den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse zu bestreiten, verbunden mit entsprechenden Nachweisen für diese Tätigkeit.


Künstlerinnen und Künstler, die eine andere Soforthilfe Corona des Freistaates Bayern oder des Bundes oder Leistungen zur Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) erhalten oder beantragt haben, sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.“

Infos zum Berechtigtenkreis der „Künstlerhilfen“. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Bayern.

Seid Ihr auch so fassungslos wie ich, wenn Ihr das lest? Habt Ihr auch den Tweet des Ministerpräsidenten gesehen, in dem er klipp und klar Hilfe für Kulturermöglicher*innen wie z.B. Techniker*innen und alle anderen versprach und fabulierte, er wolle „die emotionale Seele unseres Landes erhalten“? „Wir lassen Kunst und Kultur nicht allein“ war da zu lesen. Und jetzt? Der blanke Hohn! Nur die, denen es noch so gut geht, dass sie noch nirgends um Hilfe gebeten haben, sind antragsberechtigt.
Fun Fact: Dieter Bohlen ist beispielsweise KSK-Mitglied. Hätte er eine Villa am Starnberger See und Hauptwohnsitz am 01.04. dort gehabt – bäm – antragsberechtigt. Das ist doch absurd!

„Hilfe für Solo-Selbstständige Light“: vollmundig angekündigt, weitgehend sinnfrei. Fazit: „Künstlerhilfe“ taugt lediglich zum Skandal.

Nicht nur, dass man nicht, wie von uns gefordert, das Erfolgsmodell Baden-Württemberg übernommen hat. Nicht nur, dass man erst ab Mitte Mai hilft, obwohl Miete und Lebenshaltungskosten ja auch nicht bis Mitte Mai gewartet haben. Nicht nur, dass man Hotline und Beratung des Freistaats an eine Münchner Institution abwälzt, die man mit keinem Cent unterstützt. Nein, man will offensichtlich auch noch dafür sorgen, dass der Kreis derer, die Antragsrecht haben, so klein ist, dass man den Kulturstaat Bayern mit möglichst wenigen goldenen Bayerischen Euros retten muss.

Das Leben ist nicht drinnen oder draußen! Gerade Kulturschaffende und Soloselbstständige kämpfen sich oft mit den unterschiedlichsten Jobs durch. Sie alle haben jetzt nichts und brauchen Hilfe.

Back to the 50ies

Rabenschwarz sehe ich auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Indem man Kultur- und Kreativschaffende in den ALGII-Bezug drängt oder sie zur Aufgabe ihrer Geschäftstätigkeit zwingt, wird man nicht nur die Krise nicht überstehen, man wird auch bundesweit den Anschluss verpassen.

Nimm den Verfassungsauftrag, nämlich dass Bayern ein Kulturstaat ist, endlich ernst, liebe Söder-Regierung! Versteh endlich, dass Du mitgemeint bist, lieber StM Aiwanger! Zieht endlich an einem Strang, meine Herren!

Ja, Kunst und Kultur sind auch „emotionale Seele unseres Landes“. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist aber auch die drittgrößte Branche in Bayern mit vergleichbar vielen Beschäftigten wie in der Automobilbranche! Sie an die Wand zu fahren ist nicht nur gesellschaftlich desaströs, sondern auch ein großer ökonomischer Fehler, der uns Jahre zurückwirft.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder Kultur Künstlerhilfen Kulturstaat Sibler Aiwanger Gerlach Grüne Fraktion Bayern Sanne Kurz
soforthilfe-Künstler-Kunst-Kultur-Künstlerinnen-Bayern Sanne Kurz Grüne Kultur

Soforthilfe Kultur ab jetzt beantragen

Hallo, alle die Ihr nach dem langen Warten noch wach seid! Es geht los! Unsere Grünen Forderungen wurden zumindest teilweise umgesetzt: Auch Nicht-KSK-Mitglieder aus dem Kulturbereich sollen unterstützt werden. Wer nun wirklich mitgemeint ist, wird die Antragsbearbeitung zeigen. Bisher nicht mitgemeint sind alle – Achtung, festhalten! -, die bereits Soforthilfe und/oder ALG II beantragt haben. Egal, ob Hilfe bewilligt oder abgelehnt wurde. – Hier geht’s zum Online-Antrag „KSK Plus Corona Soforthilfe Bayern für Künstler*innen“ – und, na klar, gibt’s auch klare Worte zu der Unverschämtheit der Antragsberechtigung und dem, wie hier nachgebessert wurde.

Am 16.04. hatten wir in einem Offenen Brief an die Söder-Regierung erstmals Hilfe eingefordert. Dann kamen

„Schon“ einen Monat später ist es soweit: Es wurde nachgebessert. Das Modell „KSK Plus“ soll nun – vermutlich – zumindest den kompletten Kulturbereich einschließen, ob nur Künstler*innen mit und ohne KSK oder auch die Menschen, die Kultur durch Technik-Dienste oder Ticketverkauf und Orga ermöglichen?! Die Infos sind widersprüchlich. Unsere Grüne Haltung ist klar solidarisch. Was sie Söder-Regierung tun wird?! – Abwarten.

Wir werden den Prozess kritisch begleiten.

Wo nicht Wort gehalten wurde, muss nachgebessert werden. Weiter am Ball bleiben wir auch bei unseren Forderungen für alle Solo-Selbstständigen. Auch die Arbeit freier Dozent*innen für politische Bildung oder Sprache, auch eine Führung durch unsere Kultur- und Erinnerungsorte, auch die Arbeit Solo-Selbstständiger im Sozialbereich z.B. bei Eingliederung und Teilhabe, ist absolut schützenswert und verdient unsere Wertschätzung! Existenzminimum statt Feigenblatt-Förderung ist ein Muss, und Hybrid-Beschäftigung entspricht der Lebensrealität vieler Menschen und braucht daher auch unsere Unterstützung.

Erst mal aber das, was es gibt: Voilà. Habemus Online Antrag Soforthilfe Künstlerhilfen:

Und hier kommt der Haken

So, liebe Künstlerinnen und Künstler, liebe Kulturschaffende. Noch da oder schon zum Online-Antrag geklickt? Jetzt kommt er: *d e r H a k e n*.

Es wurden große, nein, ganz große Worte über die Wichtigkeit der Kultur im Freistaat gemacht. „Emotionale Seele unseres Landes“ und „mir blutet das Herz“ und so. Das gesamte CSU/FW-Kabinett, so schien es, durfte einmal werbewirksam nach Kultur schmachten für ein Foto. Jetzt sind sie da, die Künstlerhilfen. Und – kurz festhalten: sitzt Ihr?! – alle, die in ihrer Not schon irgendwo Hilfe angefragt haben, sind *n i c h t m i t g e m e i n t*.

Auch keine Hilfe für die, die überall abgelehnt wurden

Man wird aber in Bayern nicht erst fürs Hilfe Bekommen, nein, man wird schon fürs Bitten, fürs gefragt Haben bestraft! Alle, die seit Beginn der Veranstaltungsverbote Soforthilfe oder ALGII *a n g e f r a g t* haben, bekommen: *n i c h t s*! Sind: *n i c h t a n t r a g s b e r e c h t i g t*!

Ein Fettnapf, so groß wie der Bodensee, und die Söder-Regierung tappt hinein

Ich meine, hey?! Wie frech und dreist kann man eigentlich sein?? Wenn die Leute keine Soforthilfe bekommen haben, weil sie keine Betriebskosten haben, dann sollte ihnen doch genau hier geholfen werden?? Es geht um ihren Lohn als Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht um eine milde Gabe, die verspielt hat, wer schon anderswo betteln war. Wie geht man denn da mit Leuten um? Liebe Söder-Regierung: So viel falsch machen konnte man doch wirklich nicht. Ganz weit weg steht ein Fettnapf, da steht drauf „Lege die Hilfen so an, dass keiner sie bekommt“ – und Ihr, liebe CSU/FW-Regierung, Ihr tappt da hinein! Das muss nicht sein. Lest nochmal unseren Antrag, ja?

Ich bin immer noch fassungslos. Jetzt hilft nur noch Notwehr:

„Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“

Artikel 115 Abs. 1 Bayerische Verfassung

Geht alleine, online oder auf einer Serviette. Man muss keine Staatsbürgerschaft haben und nicht mal in Bayern gemeldet sein, auch Petitionen für andere Menschen kann man einreichen. Auf geht’s.

Unser Offener Brief an die Söder-Regierung

Wir haben dem Ministerpräsidenten sowie den Staatsministern Aiwanger (ja, Sie sind zuständig!) und Sibler einen Offenen Brief geschrieben, den Ihr hier lesen könnt.

Update: Die Antragsrichtlinien wurden auf unseren Protest hin angepasst. Leider verwandelt sich Murks nicht in Gold, wenn man dran herum doktort. Infos hier.

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Eine Frage der Würde

Wir Landtags-Grünen fordern heute in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags mit unserem Dringlichkeitsantrag endlich Unterstützung von Solo-Selbstständigen in Bayern – 1.180€ pro Monat als Unternehmer-Lohn für den Lebensunterhalt und Übernahme des Modells Baden-Württemberg.

Vom Fitnesstrainer über die freie Journalistin bis zur Fremdenführerin gibt es in Bayern ein Heer von Solo-Selbstständigen. Sie alle leiden wie andere Unternehmer*innen unter den coronabedingten Einschränkungen bei der Berufsausübung. Wenn es um staatliche Soforthilfen geht, fallen sie allerdings in Bayern meist hinten runter – und werden von der CSU/FW-Staatsregierung angehalten, Arbeitslosengeld II zu beantragen.

„Für viele ist das sowohl finanziell als auch mental ein tiefer Fall. Das sind hart arbeitende und oft sehr gut ausgebildete Leute, die in ihren Berufen bis zur Coronakrise erfolgreich waren und jetzt in die Sozialhilfe gedrängt werden.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen

Wir Grüne im Bayerischen Landtag fordern deshalb sowohl für Solo-Selbstständige als auch für Kleinst- und Kleinunternehmer*innen in Bayern ein eigenes Soforthilfeprogramm. Damit sollen nicht nur wie bisher laufende Betriebskosten abgedeckt werden, sondern auch der private Lebensunterhalt in Höhe von 1.180€ pro Monat als „Unternehmer-Lohn“ endlich anerkannt werden.

„Wir orientieren uns damit an dem aktuellen pfändungsfreien Existenzminimum. Solange Solo-Selbstständige an ihrer Berufsausübung gehindert sind, müssen wir ihnen mindestens diese Unterstützung gewähren. Das ist eine Frage der Würde.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen

Die Plenarsitzung im Bayerischen Landtag könnt Ihr hier live mitverfolgen.


Heute Abend dazu auch die Kontrovers Sendung im BR zur Soloselbstständigkeit.
Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag bei Lockdown Learning in der Glockenbachwerkstatt München zu Kultur nach der Krise

Gleich nach der Plenarsitzung „Hungerkünstler in der Smart City“ – Lockdown Learning #3 mit Sanne Kurz live zum Mitdiskutieren im Netz, Infos zu „Hungerkünstler in der Smart City“ – Lockdown Learning #3 mit Sanne Kurz hier.

Hätte marilyn-monroe Soforthilfe in Bayern bekommen

Künstlersozialkasse darf nicht Kriterium für Förderung von Kulturschaffenden sein!

Offenbar hatte der Ministerpräsident unseren Offenen Brief gelesen. Wir horchten auf, als er in seiner Regierungserklärung in einer „Kultur-Minute“ exakt 60 Sekunden lang Hilfe für Künstler*innen versprach. Leider hapert es bei der Umsetzung.

10:55 kam es über den Ticker des BR, da stand es, auch für alle, die nicht live zuhörten: Bayern sei ein Kulturstaat. Darum orientiere sich Bayern an Baden-Württemberg und werde Künstler*innen die nächsten drei Monate 1000€ monatlich zahlen.

Das ist schön! Wo sich Bayern doch auf Landes-Ebene komplett aus den Hilfen für Solo-Selbstständige verabschiedet hatte. Und alle Hilfe allein dem Bund überließ.

Es ist auch sehr gut, dass man schnell, sehr schnell, auszahlen will. Weniger gut ist, dass man mit dem Kriterium „versichert bei der Künstlersozialkasse“ (KSK) viele, die es dringend bräuchten, von den Hilfen ausschließt.

Es gibt Menschen, die halten beruflich Kultur am Laufen oder arbeiten als Künstler*in, kommen aber nur schwer in die KSK. Beispielhaft genannt seien hier Schauspieler*innen oder diejenigen, die für Konzerte Bühne und Technik bereitstellen. Bleibt KSK Kriterium, fallen sie alle aus dem Raster.

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film, Grüne Fraktion Bayern

Ich bin selbst Kulturschaffende. Als Filmemacherin und freie Performerin habe ich 25 Jahre lang vom Publikum gelebt. Kulturschaffende haben sich und ihre Arbeit, keine Betriebskosten, oft auch keine KSK Mitgliedschaft. Bitte vergesst das nicht, liebe CSU/FW-Staatsregierung!

Dass 1000€ sich gut vermarkten lassen, 1180€ aber das pfändungsfreie Existenzminimum sind, sei hier zurückgestellt. Wenn man aber (zurecht!) staatlicherseits mit (wichtigen und richtigen!) Veranstaltungsverboten einer ganzen Branche die Tätigkeit verbietet, braucht es angemessene Entschädigungen. Für alle, nicht für einige.


Marilyn Monroe wäre wahrscheinlich auch nicht in die KSK gekommen. Das liegt weniger an Einkommen. Dieter Bohlen ist einer der prominenteren Vertreter innerhalb der KSK und vermutlich nicht besonders bedürftig. Es liegt daran, dass Marilyn Monroe im Filmbereich tätig war. dort sind Schauspieler abhängige Beschäftigte und arbeiten auf Lohnsteuerkarte. eine Produktion sagt ihnen, wann sie wo sein müssen, die Regie sagt, was angezogen wird und wo welche Sätze fallen. Das Drehbuch sagt, was gesagt wird. – Im extremsten Fall.

Dass etliche Schauspieler*innen sich hier im wahrsten Sinne des Wortes „frei-spielen“ ändert nichts an der Tatsache, dass die meisten von ihnen einen negativen Bescheid der Künstlersozialkasse erhalten, wenn es um die Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz geht.

Ob ein „Happy Birthday Mr. President“ oder ein „I Wanna be Loved by You“ das Herz des Ministerpräsidenten eher erweicht hätte, hier im Freistaat Bayern? – Ich weiß es nicht, habe aber die Hoffnung auf Nachbesserung der Förderkriterien noch nicht aufgegeben. Einen Antrag mit unseren Grünen Forderungen werden wir in jedem Fall stellen!

Cary Grant ärgert sich wie viele Schauspieler über Papierkram
Don’t mess with actors.
Offener Brief Kunst Kultur Corona Sanne Kurz Erhard Grundl Grüne Fraktion Bayern Homepage Sanne

Offener Brief an die FW/CSU-Staatsregierung: Bayern ist Kulturstaat!

Die Kultur kollabiert, Solo-Selbständige stehen vor einer langen Zeit des Nichts. Wenn der Bund schweigt, muss das starke Bayern voran gehen und seinen Kulturstaat, seine Kultur-Infrastruktur und seine Kulturschaffenden über die Krise retten! Ein Offener Brief von Erhard Grundl, MdB und Sanne Kurz, MdL.

Bayern ist Kulturstaat. Ich kann den Satz aus unserer Verfassung gar nicht oft genug wiederholen. Damit es endlich auch die CSU und die FW verstehen, hat Erhard Grundl, Kulturpolitischer Sprecher für uns Grüne im Bundestag und als Straubinger ein Bayer bis ins Mark, gemeinsam mit mir einen Offenen Brief an die Schwarz-Orange Koalition verfasst. Tenor unserer Forderungen: Modell Baden-Württemberg umsetzen! Im Detail lest Ihr unsere vier Forderungen in der PDF, die ich für Euch hochgeladen habe.

Den gesamten Brief findet Ihr hier:

Sobald kommende Woche die Sitzungen wieder beginnen, wollen wir Grüne hier im Landtag Bayern Anträge einbringen, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Stay tuned!


Weiterlesen, aktiv werden:

Webinar „Veranstaltungsverbote: Wer zahlt die Zeche?“ zum Thema Corona-Kultur-Krise mit Erhard Grundl, Bundestag, Sanne Kurz, Bayerischer Landtag und David Süß, ab Mai Stadtrat in München, sowie Satu Siegemund (Bundesverband Regie) und Annette Greca /ver.di).


Baden-Württemberg: das Ländle, wo Milch und Honig fließen

Da, wo ich herkomme, sagt man scherzhaft, das Gute an den Badenern sei, dass sie zwischen uns und den Schwaben wohnen. Jetzt muss man dringend mal sagen: Ihr Badener, Ihr Schwaben, danke! Sehr gut habt Ihr das gemacht!

Es hilft zwar keinem einzigen Menschen in Bayern, wenn man lobend nach Baden-Württemberg zeigt. Man muss aber doch zeigen. Statt sich aus den Landes-Hilfen für Einzelunternehmer und alle bis 10 Mitarbeiter heimlich zu verabschieden, gilt in Baden-Württemberg: Soforthilfen, die halten was sie versprechen! Auch für Freie! Auch für Kleinst- und Kleinunternehmen! Auch für Solo-Selbstständige! Auch für Verluste im Nebenberuf bei Hybrid-Tätigkeit!

Winfried Kretschmann hält, was Markus Söder verspricht: Landes-Soforthilfen, die zu den Bedarfen passen?! – Geht doch!

Die Fakten: obwohl die Bundes-Soforthilfen der Berliner GroKo wichtige Lücken noch nicht schließen, bleibt Baden-Württemberg weiter bei seinem Sonderweg für alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, mit unter 10 Mitarbeitenden:

  • auch weiterhin existieren dort es dort eigene Landesprogramme mit Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeitende
  • auch weiterhin dürfen dort pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180€/Monat geltend gemacht werden
  • auch weiterhin haben Hybrid-Beschäftigte Antragsrecht auf Soforthilfen bei mindestens 30%iger Deckung des Lebensunterhaltes aus dem freien/solo-selbstständigen Nebenberuf mit Corona bedingtem Umsatzeinbruch

Die Kunststaatssekretärin Petra Olschowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach am 8.4. von der Anerkennung für eine Vielzahl an „Einzelkämpfern, die unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen.“ Sie sagte:

„Ich freue mich sehr, dass das Soforthilfeprogramm damit auch für die Arbeitsbedingungen im Kulturbereich passt. Durch die Einbeziehung des privaten Lebensunterhalts in die Soforthilfe wird es vielen erspart bleiben, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidung Baden-Württembergs doch noch vom Bund aufgenommen wird und unter den Ländern Nachahmer findet.“

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Diese längst überfällige und sachgerechte Entscheidung, die darüber hinaus den Jobcentern horrenden Verwaltungsaufwand sparen wird, hilft übrigens nicht nur Künstler*innen und Kulturschaffenden. Das hilft auch freien Journalistinnen und Journalisten und vielen mehr.

Veranstaltungen werden noch monatelang verboten sein.

Helfen statt sich aus der Verantwortung stehlen: How about that, Freistaat Bayern?! Doch, ja, Du kannst das auch, Bayern! Bedenke: Du bist Kulturstaat. Ja, genau, in der Verfassung steht es:

Bayern ist Kulturstaat.

Man kann nur hoffen, dass auch die schwarz-orange Landesregierung ab und an mal in die Verfassung schaut. Der heimliche Ausstieg aus dem Landesprogramm Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Personen muss zurückgenommen werden. Es braucht eine Anerkennung der Tatsache, dass Hilfen bei Freien nur ankommen, wenn sie auch ihren Lebensunterhalt von den Hilfen mit bestreiten können. Menschen in Hybrid-Tätigkeit haben auch existenzbedrohende Einkommenseinbrüche. Veranstaltungsverbot ist Tätigkeitsverbot und muss entschädigt werden.

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Freie und der Unternehmens-Lohn

Freie, die GmbH, das KUG und der Gleichheitsgrundsatz

Eine GmbH zahlt der Geschäftsführung ein GF-Gehalt. Das sind Betriebskosten. Mit diesem Gehalt deckt die Geschäftsführung Miete, Krankenkasse – Lebenshaltungskosten. Das alles gilt auch, wenn die GmbH eine Ein-Personen-Gesellschaft ist. Es also nur eine einzige Person als GmbH-Gesellschafter*in gibt, die auch noch Geschäftsführer*in sein darf. Laut Wikipedia sind rund 40% der bundesdeutschen GmbHs Ein-Personen Gesellschaften. GF-Gehälter sind als Betriebskosten anrechenbar für Soforthilfen aus Bayern und dem Bund.

Im Kulturbereich gibt es viele Bereiche, in denen gleiche Tätigkeiten von Freien und Festangestellten verrichtet werden. Freie Kulturangebote arbeiten oft mit Freien, die aufgrund der Projekt-Orientierung nur kurze Zeit an Bord sind. Staatliche und kommunale Institutionen können öfter Festanstellung bieten, da sie institutionelle Förderung erhalten. Dazwischen stehen nicht-öffentliche Institutionen, die auch institutionell gefördert werden sowie Projektarbeit in öffentlichen Kultureinrichtungen – mit Freien, die diese Projektarbeit stemmen. Problem:
Festangestellte erhalten Kurzarbeitergeld (KUG), Freie erhalten: nichts.

Veranstaltungsverbot = Tätigkeitsverbot

Dieses Tätigkeitsverbot wird noch lange gelten, dieses Tätigkeitsverbot ist unverschuldet, dieses Tätigkeitsverbot entzieht einer gesamten Branche jegliche Geschäftsgrundlage!

In ungeahnter Kulturliebe bemüht sich Dr. Markus Söder mit seiner schwarz-orangenen Regierungsmannschaft gerade darum, in jeden Halbsatz noch schnell das Wörtchen „Künstler“ einzubauen. Bein Zwischen-die-Zähne-Klemmen der Kulturschaffenden fällt aber leider immer unter den Tisch, dass

  • Bayern sich zum einen aus den Soforthilfen für (Einzel-)Unternehmen bis 10 Personen Mitarbeiterzahl komplett verabschiedet hat, also den oft genannten „Solo-Selbstständigen“ gar nichts mehr zu bieten hat an Hilfe
  • eine Hilfe, die nur Betriebskosten, nicht aber das Existenzminimum absichert, schlicht an fast allen betroffenen Kreativen vorbeigeht.

Es braucht Entschädigung

Anders als die in einer GmbH organisierte Regisseurin, die sich selbst ein Geschäftsführerinnen-Gehalt auszahlt, anders als der festangestellte Museumspädagoge, der KUG bekommt, anders als die Sängerin, die GF ihrer eigenen Veranstaltungs-GmbH ist, bekommt nämlich die freie, als Einzelunternehmerin tätige Regisseurin keinen Cent, ebensowenig wie der freie Museumspädagoge oder die freie Sängerin.

Natürlich können alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, Soforthilfeanträge stellen. Natürlich fallen auch Rechner, Flügel, Berufskleidung und Mobiltelefone nicht vom Himmel, sondern sind Betriebskosten Für diese gibt es also auch Soforthilfen.

Während jedoch die einen ihren Lebensunterhalt aus GF-Gehalt oder KUG bestreiten können, ist es den anderen verwehrt. Sie erhalten keinen Cent Entschädigung für das Tätigkeitsverbot, das sie de facto erleiden.

In die Grundsicherung schicken bringt neue Probleme

Der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und vom Staatsministerium für Wirtschaft genannte Ansatz, Grundsicherung zu ent-emotionalisieren und die Betroffenen darauf zu verweisen, ist kein Weg. Ja, die Aussetzung der Vermögensprüfung hat vieles verbessert. Ja, viel mehr Menschen haben jetzt Zugang. Der Regelbedarf liegt aber weiterhin bei 432€/Monat für Singles, ggf 389€ für Partner*in und ggf. 250-328€ pro Kind. Plus Heizkosten, plus Unterkunftskosten.

Was ist bei Personen, deren Partner*in arbeitet oder die Hybrid in Festanstellung und in freier Kunst tätig sind? Sie haben auch massive Umsatzeinbußen zu verkraften, die Deckung von Kosten in einem Ballungsraum werden unmöglich gemacht, auch ihnen wurde die Tätigkeit quasi verboten.

Ja, es gibt Digitale Kulturangebote. Ja, es gibt Jobs in der Landwirtschaft. Es geht aber darum, ob wir auch nach der Corona-Krise noch die Kulturlandschaft haben werden, die wir kennen und lieben. Ob das Kino an der Ecke noch da sein wird, der Musiker, den wir gerne hören, noch Musik machen wird, die Schauspielerin, deren Fan wir sind, noch spielen wird, ein*e DJ, wo uns die Beats zum Tanzen bringen, noch auflegen wird.

Bayern ist Kulturstaat

Wenn die Clubs, Kinos und Theater überleben werden, braucht es Kulturschaffende, die den kalten, leeren Wänden wieder Leben einhauchen. Darum braucht es Sicherung für Freie, den „Freien-Lohn“. Hier geht es zu unserem Offenen Brief vom 16. April 2020, der das „Modell Baden-Württemberg“ mit fiktivem Unternehmerlohn von Ministerpräsident Söder fordert.


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur der Grünen (BAG Kultur) hat ein Positionspapier zur Krise der Kultur in Zeiten von Corona entwickelt. Darin analysieren wir die Situation und entwerfen klare Lösungswege. „Freien-Lohn“ ist einer davon. Zahlreiche Abgeordnete aus Bund, Ländern, Europaparlament und großen Kommunen haben das Papier bereits unterzeichnet. Das Positionspapier Corona und die Kultur – Bündnis 90/Die Grünen mit Unterzeichnungs-Stand vom 07.04.2020 findet Ihr hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Covid corona März 2020 Welt Sanne Kurz Grüne Kultur Kulturpolitik Bayern

Problem/Welle – Hilfe/Welle.

März 2020: Chronologie vom Beginn einer anderen Zeit.

Ende Februar war ich noch in Israel. Die Fraktion war mit einer Delegation eingeladen worden, ich kenne viele Kulturschaffende vor Ort, und mein zweitältester Sohn macht dort – noch immer – Freiwilligendienst in einer Behinderteneinrichtung. Am Tag meiner Heimreise kam in Israel das Einreiseverbot für Deutsche. Wir waren für die Welt Corona-Risikogebiet geworden, obwohl bei uns daheim noch bis Ende März nur getestet wurde, wer in einem von uns Deutschen benannten „Risikogebiet“ war oder nachweislich mit Infizierten Kontakt hatte.

Wie über Euch alle brach auch über mich eine Flut von Informationen, Aktionen und Problemen herein. Ich setzte mich an den Rechner, hängte mich ans Telefon, und versuche seitdem, neben der Kinderbespaßung dank Kita- und Schulschließung zu tun, was geht, damit es weitergeht. Für die vielen, die von Veranstaltungsverboten betroffen sind, für Kleine und Mittlere Unternehmen, für alle, die sich in Kleinunternehmertum oder mit Lehraufträgen und kultureller Bildung über Wasser halten, für Vereine, GmbHs und mehr.

Für alle, die Film, Kunst und Kultur, aber auch Wirtschaft, Handel und Sozialleben mit ihrer Kreativität am Laufen halten. Hier unten mein Ticker aus diesen ersten Tagen im März. – Wer sich anschauen mag, was blieb, jetzt wo sich der Nebel etwas gelichtet hat, findet hier meinen thematisch sortierten und gestrafften Post: Hilfen, Formulare, Beratung zu Corona.

März 2020
Chronologie der Ereignisse

31.03.2020 – Corona Soforthilfeprogramm Bayern – Das Kabinett hat eine Anpassung der Förderhöchstsummen im Soforthilfeprogramm Corona beschlossen. Das Wirtschaftsministerium wird außerdem die Richtlinien des bayerischen Programms mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses an die Regelungen des Bundesprogramms anpassen. Söder stellt klar: Privatvermögen muss nicht angetastet werden. Umsatzeinbußen sind entscheidend. Bis 30.04. findet Ihr die Pressekonferenz mit Olaf Scholz und Markus Söder hier. Den Haken an der Sache findet Ihr hier.

30.03.2020 – Bundeshilfen sind jetzt abrufbar. Eckdaten zu den Bundes-Soforthilfen hier. Online-Antrag Bundes- und Landesprogramme Corona-Soforthilfe hier. – Update: Stand Dienstag, 31.03., muss man erneut einen Antrag stellen, wenn man von den verbesserten Bedingungen profitieren will!

28.03.2020 – Grüne BAG Kultur. In einem Video-Konferenz-Marathon erarbeiten wir ein gemeinsames Positionspapier zur Corona-Kultur-Krise.

27.03.2020 – Bündnis 90/Die Grünen Bund-Länder-Konferenz Kultur. Mit anderen Abgeordneten aus Bund und Land sowie Vertreter*innen unserer drei Grünen Länder-Kultur-Ministerien beraten wir zu Bedarfen der Szene und Lücken in der bisherigen Hilfe.

26.03.2020 – Förderungen in Zeiten von Corona: Auf meine Anfrage von Montag hin kommt heute eine Pressemitteilung des Staatsministeriums. Ja, Förderung läuft weiter – im Prinzip und auch nur fast immer. Details hier.

23.03.2020 – Fließt genehmigte staatliche Förderung in Bayern weiter, auch wenn wegen höherer Gewalt Projekte im Kulturbereich ausfallen müssen? München sagt „ja klar“. Auch NRW und Berlin beackern das Thema. Die schwarz-orange Koalition in Bayern ziert sich noch. Ich habe für Euch bei der Staatsregierung nachgefragt. Meine Anfrage „Alternativ-Angebote zulassen“ hier. Artikel zum Hintergrund der Anfrage hier.
23.03.2020 – Kurzarbeitergeld jetzt auch für Vereine. Infos hier.

Wochenende 21./22.03.2020

21.03.2020 – Soforthilfen für Vereine! Wir Grüne wurden aktiv. Mehr Infos und aktuelle Regelungen zu „Soforthilfe Bayern für Vereine?!“ hier.
21.03.2020 – Die Grüne Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur (BAG Kultur) tagt. Wie in allen Grünen BAGs treffen sich hier Bund, Land und Kommune, Basis und Menschen mit Mandat. Hier alle Infos zu unserer „Corona Sondersitzung“

videokonferenz in Zeiten von corona BAG Kultur Grüne Sanne Kurz

20.03.2020

20.03.2020 – In Bayern sind Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Hier die Allgemeinverfügung mit der Beschränkung auf der Seite des Freistaats, hier zum Download bei mir, falls ihr wegen überlasteten Servers nicht durchkommt und hier die FAQs zur Ausgangsbeschränkung dazu.
20.02.2020Corona-Film-Post: Ich habe für Euch alle Infos für Rentals, Produktionen, Cast und Crew zusammengefasst. Hier geht’s lang.


19.03.2020

19.03.2020#wevsvirus „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Mittel“ sagt Angela Merkel – und außergewöhnliche, kreative Ideen – sage ich! Corona? – Jetzt seid ihr gefragt: Die Bundesregierung sucht in einem 48h Hackathon Lösungen für Gesellschaftsprobleme in der Corona-Krise. Eingeladen sind Problemlöser*innen aus der Tech- und Kreativbranche, aber auch engagierte Bürger*innen. Du musst nicht programmieren können! Nur Internet brauchst Du. Deadline zur Registrierung der Teilnehmer*innen unter wirvsvirushackathon.org: Freitag, 20.03. bis 14 Uhr Eine Teilnahme am Hackathon vom 20.-22. März ist über die Website möglich – kein Reisen nötig ?‍? #stayathome
19.03.2020Plenarsitzung im Ausnahme-Betrieb. Milliardenhilfen, eine Regierungserklärung, der Nachtragshaushalt und das Bayerische Infektionsschutzgesetz standen auf der Tagesordnung der stark gekürzten Sitzung. Alle Infos zur historischen Sitzung des Notparlaments hier.


18.03.2020

18.03.2020Corona-Soforthilfe-Programm des Freistaats für Unternehmen und Freie. Antragstellung ab sofort möglich. Infos hier.

18.03.2020 – Nothilfen gründen sich. Die GVL zahlt Warnehmungsvertragsinhaber*innen Hilfen aus (siehe 16.03.). Der Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung (DOS) hat folgende Idee: Festangestellte und Musikliebhaber*innen spenden, Hilfe geht an freie Musiker*innen – Mitgliedschaft in der DOS nicht notwendig, um Hilfe zu erhalten:

18.03.2020 – München hat eine Hotline für in Kreativberufen arbeitende Menschen eingerichtet: Dienstag – Freitag, 10-13 Uhr 089-233 289 22

18.03.2020 – Eigeninitiative regt sich. Neben des aus Not und Verzweiflung geborenen und zum Infektionsschutz wenig hilfreichen Angebots von Kreativen, Kinder zu betreuen, um sich ein Fortkommen zu sichern, gibt es neue Kulturplattformen im Netz:

  • ONE-MUC will München ab heute, 15:00, Kultur-TV online anbieten und „24/7 mit News, Reportagen, Interviews, Stories, Panels, Live-Podcasts, Konzerten & Co. wieder das Leben einhauchen, was diese kreative Metropole eigentlich ausmacht.“ Pressemitteilung hier.
  • #KULTURRETTER will ab 26.03. bis zunächst 19.04. „täglich ein Konzert/eine Lesung/einTheaterstück ins Wohnzimmer streamen“ und startet daher ein Crowdfunding. Obwohl 18.03., 0:35, funktioniert der Link noch. Wer nicht warten mag, findet hier die Ankündigung.

17.03.2020

17.03.2020 – Aus der Kabinettssitzung: „Soforthilfe Corona: Gerade kleine Betriebe aus stark betroffenen Branchen benötigen zusätzliche Unterstützung. Ihnen greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ schaffen.“ – Hier lang zum Bericht.
17.03.2020 – Aus der Branche erreichen mich Fragen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis von Menschen, die noch Jobs haben, aber nicht mehr in ihre Heimatländer können, und deren Arbeitsvisa auslaufen. Für München hier die Antworten des KVR auf meine Anfrage.


16.03.2020

16.03.2020 – 10:00 – Ministerpräsident Söder kündigt in Pressekonferenz finanzielle Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000€ an, ähnlich den Flut-Hilfen. Explizit betont er, diese Hilfe sei wichtig auch für die Kulturschaffenden. Hier die Zusammenfassung der Pressekonferenz. Hier die Konferenz:

Die entscheidenden konkreten Infos ab Minute 17:05

16.03.2020 – Im heutigen Update der Deutschen Orchester Vereinigung (DOV) zum Artikel „Corona-Virus: Leitfaden für Freischaffende“ steht:

Soforthilfe – Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) bietet Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene, die durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro. Betroffene wenden sich zur Beantragung und Glaubhaftmachung bitte direkt an die GVL.

Quelle: Deutschen Orchester Vereinigung (DOV)

16.03.2020 – ver.di hat sehr gute Infos unter „Solidarität in Zeiten von COVID-19 – Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender“ zusammengefasst. Dort findet Ihr Hinweise zu Ausfalldokumentation, Verwertungsgesellschaften, KSK und mehr nebst Formular-Vorlagen und Handlungsempfehlungen. – Ich bin ver.di Mitglied, die Seite steht aber allen offen.

16.03.2020 – Die Produzentenallianz hat ihre Forderungen an Politik und Sender gerichtet. Außerdem schaltet sie für die Betriebe der deutschen Film- und Fernsehproduktionswirtschaft eine Hotline, die zwischen 9.00 und 18.00 Uhr täglich ab Dienstag, 17.3.2020 unter den Telefonnummern 030-2067088-0 und 030-2067088-24 zu erreichen ist. Darüber hinaus sind alle schriftlichen Anliegen zu richten an info@produzentenallianz.de. Umgehende Bearbeitung wird zugesichert. Gesamtinfo als pdf hier.
16.03.2020 – Die AG DOK hat eine sehr gute Zusammenstellung von Anlaufstellen zur Information und Hilfe zusammengestellt. Außerdem hat sie einen Briefkasten eingerichtet zur Abfrage von berufsspezifischen Bedarfen.


15.03.2020

15.03.2020 – Kommunalwahl-Sonntag. Bei mir trudeln die ersten Hiobsbotschaften und Ideen Betroffener ein:

  • rückwirkend gekündigte Sozialleistungen von Staatstheatern,
  • abgesagte und geschobene Events & Produktionen,
  • ein Rat, die freie Zeit für die Steuererklärung zu nutzen
  • die ersten, die wegen Quarantäne oder Kinderbetreuung selbst nicht arbeiten können und dann keinerlei Einkommen mehr haben.

Am Montag planen viele, bei Krankenkassen, Finanzämtern, KSK & Co Stundungen zu beantragen. Allerdings gibt es noch keinerlei klare Ansagen für die Verwaltung zum rechtssicheren Ablauf des Krisen-Managements und keine Informationen, wie man am besten agiert oder an zugesagte Hilfen kommt.

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Heute mein erstes virtuelles Meeting

Meine Bitte: schreibt mir, auf welchen Kanälen auch immer, weiterhin die Probleme, die gerade am dringlichsten sind. Leitet mir die Forderungen Eurer Verbände weiter! Wir müssen durch gute Vernetzung wettmachen, was die Konzerne mit ihren großen Kommunikations-Abteilungen spielend leicht an die Politik herantragen können. Ich sammle und speise im Landtag und bei der Staatsregierung ein, so viel wie möglich.


14.03.2020

14.03.2020 – In Krisen wie diesen müssen Regierung und Opposition zusammenarbeiten. Die Grüne Bundestagsfraktion gibt mit Annalena Baerbock und Robert Habeck ein 9-seitiges Autorenpapier heraus mit Instrumenten, die aus unserer Sicht eine wichtige Rolle spielen. Hier zum Autorenpapier.
14.03.2020 – Beschlossenen Milliardenhilfen, erleichtertes Kurzarbeitergeld, Auszahlung bereits beschlossener Förderung bei nachgewiesenen getätigten Ausgaben greifen im Kulturbereich nicht. Die Petition „Hilfen für Freiberufler und Künstler während des „#Corona-Shutdowns“ hat in kürzester Zeit knapp 140.000 Unterstützungen erhalten.
14.03.2020Kinos kämpfen schon länger. Trotz Grütters Zukunftsprogramm. Auch hier gibt es Petitionen zum Kinoerhalt, die den Todesstoß verhindern sollen.
14.03.2020Verband der Drehbuchautoren (VDD) fordert gemeinsam mit der Filmwirtschaft flexible Auslegung der Förderbedingungen und wirksame Maßnahmen.


13.03.2020

13.03.2020 – Es tagt die Kulturministerkonferenz unter Vorsitz von Staatsminister Bernd Sibler. Meinen Brief an StM Sibler und unsere Grünen Kulturminister*innen-Kolleg*innen findet Ihr in meiner Forderung an die Kulturminister*innen-Konferenz.
13.03.2020 – 13:00 nach meinem Brief an die Kulturminister*innen reagiert StM Bernd Sibler, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz der Länder, und berichtet mir dankenswerterweise telefonisch von der Sitzung der Länder-Kulturminister*innen:

  • Hilfen für den Kulturbereich, insbesondere für die Freie Szene, wird es geben.
  • Es wird mit Hochdruck mit Kulturstaatsministerin Grütters verhandelt, wie man die Hilfen praktisch umsetzen kann; der Ernst der Lage für die Existenzen im Kulturbereich ist erkannt.
  • Offizielle Informationen werden kommen.

13.03.2020 – Kulturstaatsministerin Grütters hat bereits eine Pressemitteilung zu den drei geplanten Maßnahmen herausgegeben. Wieso mir diese Maßnahmen nicht weit genug gehen, lest Ihr hier. Dort auch meine Forderungen.
13.02.2020 – 15:00 Vor den Scherben ihrer Existenz stehende Künstler*innen gründeten die FB Gruppe „Corona-Job-Börse: Künstler*innen und Kreative betreuen Kinder“ – Wie Sozialkontakte meiden und Kinderbetreuung sichern und Überleben sichern? – Bitte: Menschen treffen oder betreuen, mit denen man in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt hatte, ist zur Verlangsamung der Neuinfektionen nicht sinnvoll!

Wirtschaftshilfen Plan der Bundesregierung zur Corona Krise

13.03.2020 – am Mittag geben Scholz und Altmaier in einer Pressekonferenz Hilfen für die Wirtschaft bekannt „vom Taxifahrer bis zur Kreativwirtschaft“ – Alle beschlossenen Hilfen im Detail hier „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ – Gesamte Pressekonferenz momentan (13.03., 23:20) noch online hier.

  • Überbrückungskredite, keine Grenze nach oben bei der Kreditsumme, die die KfW vergeben kann
  • Steuerstundungen
  • Konjunkturprogramme
  • erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld (Beschluss vom Vormittag)
  • Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus Hotlines eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter 030-18 615 1515 zu erreichen. Das Infotelefon des Ministeriums für Bürger*innen – nur wirtschaftsbezogene Fragen – hat die Nummer 030-18 615 6187.

13.03.2020 – Hier die Pressemitteilung der Kultur-Ministerkonferenz: Krisen-Programme zu Corona-Virus auch für Kultur- und Kreativwirtschaft und hier der Beschluss „Wirtschaftliche Unterstützung der Kultureinrichtungen und der Kulturschaffenden in der Abfederung der COVID-19 Pandemie“.
13.03.2020 – Und hier die „Gemeinsame Pressemitteilung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kultusminister-Konferenz, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag“


12.03.2020

12.03.2020 – Umfragen der Verbände fragen die Bedarfe ab:

12.03.2020MUCBOOK beginnt den Service-Post zu Corona. Im Ticker erfährt man, wo geöffnet ist und wo nicht mehr.


11.03.2020

11.03.2020 – Kulturstaatsministerin Grütters verspricht Hilfen *Link*
11.03.2020 – Grüner Kulturpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion: Corona-Virus bedroht Existenz von Künstler*innen – Aktionsplan gefordert
11.03.2020 – Deutscher Kulturrat: Corona-Pandemie: Kulturrat fordert Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler
11.03.2020 – Clubkommission gründet „Task Force gegen das Corona Virus – Berliner Clubs zwischen Infektionsschutz und Privatinsolvenz“
11.03.2020Verband der Münchner Kulturveranstalter (VDMK): Kulturveranstalter fürchten um Existenz. Brandbrief an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Folge von Insolvenzen: massiver Kahlschlag im Kulturleben. Der Verband vertritt rund 70 Mitglieder, darunter Clubs, Hallenbetreiber*innen sowie Konzert-Veranstalter*innen, von Klassik bis Rock und Pop, die 15 000 Kulturveranstaltungen mit fast 10 Millionen Besucher*innen im Jahr organisieren.


10.03.2020

10.03.2020 – Söder sagt Veranstaltungen mit über 1000 Personen ab. „Kulturbranche besorgt“
10.03.2020 – Deutscher Kulturrat: „Corona-Pandemie: Kultur- und Medienbereich stark betroffen“ – Forderung aus der Meldung: „Öffentliche Fördermittel dürfen nicht wegen des Ausfallens von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zurückgefordert werden“
10.03.2020 – Bayerischer Ministerrat beschließt Wirtschaftshilfen. Informationen zu Erhöhung des Bürgschaftsvolumen des Freistaats für Unternehmen, Stundung der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer, Null-Setzung der Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sickern durch. Der Freistaat kann über den „Bayerischen Mittelstandsschirm“ Unternehmen mit Darlehen oder Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellungen kurzfristig aushelfen. Ansprechpartnerin ist die
die LfA Förderbank Bayern. Die Bayerische Staatsregierung will dazu 100
Mio € für eine globale Rückbürgschaft gegenüber der LfA zur Verfügung stellen. – In einem Wirtschaftsgipfel am Freitag, 13.03.2020, in München will die Staatsregierung mit Verbandsvertretungen den weiteren Umgang mit den Folgen von Covid-19 beraten.


28.02.2020

28.02.2020 – Tagesschau informiert über Entschädigungen
Selbstständige und Freie finden Infos unter dem Klappmenü-Punkt „Bekomme ich weiter meinen Lohn?“
Auftraggeber*innen, Institutionen, Produktionen und Betriebe finden Rat unter dem Klapp-Menüpunkt „Was ist, wenn mein Betrieb dicht gemacht wird?“
*Link*

Leere-Bühne-leerer-Club-Musik-Kultur-Sanne-Kurz-Grüne-Bayern-Corona-Krisen-Hilfe
Online Antrag Corona Soforthilfe Bayern Sanne Kurz Grüne Landtag Kulturpolitik

Bayern passt Corona Soforthilfe-Programm an Soforthilfe Bund an: Neuer Antrag erforderlich!

Nach zahlreichen Protesten und Hinweisen kam heute die Klarstellung: Es gibt mehr Geld, die Beantragung wird einfacher. Doch es gibt einen Haken.

Privatvermögen muss nicht angetastet werden, Umsatzeinbußen sind entscheidend, das stellte Markus Söder heute in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesfinanzminister Scholz klar. Erleichternd für viele Kulturschaffende und Künstler*innen, die sich rechtlich in der Grauzone wähnten – oder aus Sorge um die Rechtslage von einem Antrag gleich ganz absahen.

Auch die Anpassung an das Bundesprogramm – mit einer Erhöhung der Fördersummen – ist ein echter Schritt in die richtige Richtung.

Haken an der Sache: bayerisches Landesprogramm für alle <10 Mitarbeiter eingestellt, 2. Antrag erforderlich

„Wenn Sie von den höheren Konditionen (…) profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag. Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.“

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Viel Mehrarbeit für ohnehin überlastete Verwaltungen

Dass bei der „besseren Verzahnung“ von Bundes- und Landesprogramm die kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeitern und die Solo-Selbstständigen in Bayern schlechter gestellt werden als anderswo, dass sich Bayern also aus dem Landesprogramm für alle mit unter 10 Angestellten still und heimlich verabschiedet hat, fiel leider komplett unter den Tisch. Hier gibt es in Bayern anders als in anderen Ländern nun nur noch Bundesmittel.

Auch die erneute Antragstellung ist ärgerlich für die über 200.000 Betroffenen, die schon einen Antrag gestellt haben. Hier muss es einen anderen Verwaltungsweg geben, wie bereits gestellte Anträge automatisiert so behandelt werden können. – Was ja am Ende auch den Verwaltungen jede Menge Arbeit erspart und so mehr vom Euro bei den Betroffenen ankommen lässt.

Die gemeinsame Pressekonferenz von Olaf Scholz und Markus Söder zu den Corona-Hilfen findet Ihr bis 30.04. hier in der Mediathek. Bei Minute 15:30 des Beitrags findet Ihr den für Kreative entscheidenden Hinweis zur Sachlage.

Umsatzrückgang statt Liquiditätsengpass

Am 31.03. stellt dann auch der Koalitionspartner FW in einer Pressemitteilung klar:

Indem wir statt der Liquidität eines Unternehmens nun den Umsatzrückgang einer Firma zum Leitkriterium für Corona-Hilfen machen verhindern wir, dass gesunde Unternehmen für ihr gutes Wirtschaften vor der Krise auch noch ‚bestraft‘ werden.

Selbstverständlich sind auch Rechnung stellende Freie und Einzelunternehmer*innen wie zuvor schon in der Söderschen PK mitgemeint.

Online-Anträge für die Bundesmittel Corona Soforthilfe und die Bayerische Corona Soforthilfe findet ihr hier:

Zu den Kontaktstellen der ausführenden Behörden, der Beratungsstellen und Soforthilfe-Hotlines, wo man auch mal eine Frage loswerden kann, geht es hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


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Soforthilfe für Vereine: Gemeinnütziger Kultur den Rücken stärken

Kulturschaffen wird oft im Ehrenamt geleistet. Ob Laientheater oder Filmfestival, ob Soziokulturelle Zentren oder Musikfestival. Wo Verbote Existenznot bringen, brauchen gemeinnützige Vereine Hilfe.

Springe zum Update vom 01.04.2020

Mit Beginn der Veranstaltungsverbote fiel der Vorhang. Im Theater, im Club, aber auch für Veranstalter wie das Münchner Feierwerk e.V., das seit über 30 Jahren Kunst, Musik und Kultur zu Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien bringt – und das ich hier nur beispielhaft nennen will für die vielen, vielen engagierten Vereine im Freistaat, die Kultur zu Menschen bringen.

Seit start der bayerischen Soforthilfen haben mich viele Vereine kontaktiert: Dürfen Vereine Soforthilfe beantragen? Zumal sie ja oft viele Kulturschaffende beschäftigen, also direkt selbst auch helfen könnten? Vereine sind Unternehmen in vielem, z.B. dem Steuerrecht*, gleich gestellt. In den Richtlinien zum Corona-Sofortprogramm Bayern orientiert man sich am §2 UstG – der gilt auch für Vereine. Wir haben für Euch recherchiert, beim Bundestag nachgefragt und meist den Rat erteilt: so richtig ausgenommen sind Vereine nicht. Einfach mal probieren.

„Einfach mal probieren“ – das kann es natürlich mittelfristig nicht sein. Die eine Behörde sagt ja, die andere nein, die dritte denkt noch nach. Rechtssicherheit muss her! Darum haben wir von Grüne Fraktion Bayern einen Brief geschrieben. Denn siehe da: viele Bereiche sind betroffen von Jugendherberge und Musikkneipe, Weltladen und Theater bis zu großes Straßenkulturfestival, Kino im Ehrenamt und soziokulturelles Zentrum. Was es dringend braucht ist ein klares Ja zur Soforthilfe für Vereine.

Hier unser Brief an die Ministerien , in dem wir Soforthilfe für Vereine fordern zum Nachlesen. Unten ein wichtiger Update


Update: auch Kurzarbeit für Vereine jetzt möglich! Infos hier.


*Steuerrecht für Vereine & Vereins-Steuer-Geeks:

Vereine – gemeinnützig oder nicht – fallen grundsätzlich unter §2 UstG und zwar ganz konkret dann, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art betreiben. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Ist Dein Verein ein „Betrieb gewerblicher Art“? – Dies stellt in der Regel das Finanzamt fest. Oft wurde das auch schon in der Vergangenheit für den Verein festgestellt. Es kann sogar eine Befreiung von der Steuer vorliegen. Der Tatbestand „Betrieb gewerblicher Art“ bleibt davon aber unberührt.


Update 01.04.2020 – aktuelle Mail aus dem Wirtschaftsministerium:

Antragsberechtigt beim Bundesprogramm sind unabhängig von Branche oder Rechtsform alle die „wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind“. Darunter fallen auch gemeinnützige GmbHs, Vereine, Verbände, wenn sie zumindest auch Dienstleistungen oder Waren am Markt anbieten.

Antragsberechtigt beim bayerischen Programm (also über 10 Beschäftigte) sind: selbstständige Angehörige der freien Berufe und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des §2 Gewerbesteuergesetzes (und Unternehmen der Landwirtschaft). Was genau unter einem Gewerbebetrieb zu verstehen ist, definiert §15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz: „Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

Darunter können grundsätzlich auch gGmbHs und Vereine fallen. Aber nur dann und nur für den Bereich, wo sie auch tatsächlich gewerblich im Sinne des Gewerbesteuergesetzes tätig sind.

E-Mail der Landtagsbeauftragten des STMWI von Mittwoch, 01.04.2020, 15:55

Danke, liebes bayerisches Wirtschaftsministerium! Diese Info hilft sehr! Danke.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Antrag finanzielle Soforthilfe Formular Musik Kunst Theater Literatur Corona Sanne Kurz Kulturpolitik Grüne Fraktion Bayern

Soforthilfen in Bayern jetzt abrufbar

Update:
Ende März hat sich nochmal einiges getan. Seit 1. April gibt es auch für Vereine Klarheit. Aktuelle Antragsbedingungen und Infos zur Soforthilfe Corona Bayern und Soforthilfe Corona Bund hier. Infos zur Soforthilfe für Vereine hier.
Links zu Beratungsstellen hier ganz unten.


Kulturschaffende, Freie und Künstler*innen können jetzt die Soforthilfen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufen. Hier unten auf der Seite gibt es noch Hilfe zum Ausfüllen und Antworten auf häufige Fragen.

Für Minijobber*innen und Saisonkräfte sowie den Umgang mit zugesagten Fördermitteln kämpfe ich mit der Grünen Fraktion Bayern weiter um eine Lösung.

Das ist jetzt wichtig, damit viele rasch Hilfe bekommen:

  1. Eigene Ausfälle gut dokumentieren, damit diese längerfristig überprüfbar bleiben. Dokumentationsvorlagen z.B. hier bei ver.di.
  2. Sich unbedingt mit den Antragsunterlagen und Richtlinien befassen, bevor man vorschnell einen Antrag stellt. Richtlinien Soforthilfe Bayern zum Nachlesen hier.
  3. Bearbeitungsaufwand der Behörden gering halten, Anträge vollständig mit allen Unterlagen einreichen.
  4. Keine Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium schicken oder mailen.
  5. Bitte nur an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Adressen zur Beantragung von Soforthilfe hier.
  6. Anforderungen, Richtlinien und Formulare können sich ändern. Bitte unbedingt auf der Seite des Ministeriums immer auf aktuellen Stand bringen! Link hier.

Hier klicken – Link zu Information und Antrag Corona-Soforthilfe Freistaat Bayern

In meinem Stimmkreis München Ost und in meinem Betreuungsstimmkreis Ingolstadt sind zuständig:

Gebiet München:
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

Gebiet Oberbayern:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

Ausfüllhilfen und FAQ

Die Antragsformulare des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe sind nicht für alle Menschen leicht zu verstehen. Wir haben Fragen gesammelt und beim Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft München nachgehakt. Das Münchner Team erarbeitet gerade eine Handlungsanweisung, die ich hier teilen werde. Einstweilen die Kurzinfos:

  • Telefon-Hotline zu Fragen hinsichtlich Unterstützungsangeboten: 089 233 289 22, Di-Fr, 10-13 Uhr, Zusatz-Nummer, über die Auskünfte erteilt werden: 089 233 22 070 – allerdings häufig überlastet
  • Handelsregisternummer: Wer keine Handelsregisternummer hat, sollte unter „Rechtsform/Handelsregisternummer“ seine Steuernummer eintragen.
  • Betriebsstätte: da, wo gearbeitet wird. Also Atelier, Werkstätte, Arbeitszimmer, Studio etc. – Auch wechselnde Betriebsstätten sind möglich.
  • Liquiditätsengpass: Wenn z.B. die Rücklagen nicht reichen, um die Miete zu bezahlen. Es kommt auf die individuelle Situation an. Es gibt keine vorgegebene Mindestgrenzen. Rat: Persönliche wirtschaftliche Lage schildern.

Weitere Hilfen


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.