Einblick in meine Ausschüsse, Arbeitskreise und Veranstaltungen im Bayerischen Landtag. Außerdem Anträge, schrifliche Anfragen und mehr aus der parlamentarischen Arbeit von Sanne Kurz MdL.

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

Begründung:

Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/

Antrag „Antisemitismus in staatlichen Kultureinrichtungen entschlossen entgegentreten – Handlungsstrategien entwickeln!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, in allen staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern einen partizipativen Prozess anzustoßen, in dessen Rahmen innerhalb der jeweiligen Institution und unter Einbeziehung fachlicher Expertinnen und Experten aus dem Bereich der antisemitismuskritischen Forschungs- und Bildungsarbeit ein Leitbild sowie eine konkrete Handlungsstrategie gegen Antisemitismus zu formulieren sind, die dem grundgesetzlich verbrieften Prinzip des Diskriminierungsverbots Rechnung tragen.

Folgende Aspekte sollen davon umfasst sein:

  1. klare Richtlinien zur Bekämpfung von Antisemitismus im Wirkungsraum der jeweiligen Institution
  2. Maßnahmen zur Information über bzw. Sensibilisierung für Antisemitismus und zur Antisemitismusprävention in der eigenen Belegschaft und bei möglichen Kooperationspartnern, wie z. B. Institutionen und Einzelpersonen
  3. Netzwerkarbeit mit jüdischen und antisemitismuskritischen Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstlern
  4. Möglichkeiten antisemitismuskritischer Prozess- und Projektbegleitungen
  5. Beschwerdemanagement, Ansprechpersonen und Aktionsplan, falls es trotz Präventionsarbeit zu antisemitischen Vorfällen kommt
  6. regelmäßige Evaluation der gemeinsam vereinbarten Handlungsstrategien

Entwickelte Leitbilder und Handlungsstrategien sollen veröffentlicht werden.

Begründung:

Seit dem monströsen Massaker der Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, dem verheerendsten Angriff auf Jüdinnen und Juden seit dem Menschheitsverbrechen der Shoa, und dem seitdem fortdauernden Krieg in Israel und Gaza, wird Antisemitismus auch in Deutschland täglich salonfähiger. Neben einem besorgniserregenden Anstieg antisemitischer Straftaten kommt es vermehrt zu antisemitischen Äußerungen, auch antisemitische Symbole sind in der Öffentlichkeit zunehmend präsenter. Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen Tendenzen. Der deutsch-israelische Publizist Meron Mendel bezeichnete einige Meinungsäußerungen aus der Kulturszene nach dem Massaker am 7. Oktober 2023 als „moralische Bankrotterklärung“. Auffällig war auch das tosende Schweigen weiter Teile der Musikszene, obwohl das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte.

Kunst ist frei. Angriffe und Störungen wie bei der Hannah Arendt Lesung im Hamburger Bahnhof gefährden die Kunstfreiheit. Gesetze, die für alle gelten, gelten auch für Künstlerinnen, Künstler und Kreative. Die Freiheit der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine besondere Pflicht, dieses Spannungsfeld auszuloten. Es ist dabei Aufgabe der Staatsregierung, in den staatlichen Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden Tendenzen oder Inhalten anzustoßen.

Der Versuch, dieses Problem über juristische Schritte – wie zum Beispiel die Einführung (symbolischer) Antidiskriminierungsklauseln – zu lösen, wird scheitern. Vielmehr muss es darum gehen, in den einzelnen Häusern partizipative und demokratische Prozesse anzustoßen, in denen sich sowohl die Verantwortlichen als auch die Künstlerinnen und Künstler bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – fachlich begleitet (z. B. durch das Institut für Neue Soziale Plastik) – auf konkrete Leitbilder und Handlungsstrategien verständigen und diese anschließend in der jeweiligen Institution mit Leben füllen. Auch die Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu Antisemitismus an bayerischen Hochschulen am 23. Oktober 2024 hat noch einmal deutlich gemacht, dass dies die richtige Strategie ist.

Im Gegensatz zu rechtlich oft nicht haltbaren Klauseln, die in der Geste verharren und oft nur Lippenbekenntnis sind, bietet ein von den Institutionen entwickeltes hauseigenes Regelwerk ein Instrument, das den Bedürfnissen und Herausforderungen der jeweiligen Institution Rechnung trägt und Kunstfreiheit absichert. Die explizite Erwähnung des Bekenntnisses gegen Antisemitismus ist von entscheidender Bedeutung, um aktiv gegen Vorurteile vorzugehen und eine respektvolle Umgebung für alle zu gewährleisten. Durch die Implementierung entsprechender Leitbilder und Handlungsstrategien setzen die Kultureinrichtungen ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für eine freie Kulturlandschaft, die die demokratischen Werte unserer Verfassung widerspiegelt und die Ausgrenzung jüdischer, israelischer und antisemitismuskritischer Künstlerinnen und Künstler verhindert.1


    1https://www.tagesspiegel.de/politik/kein-staatsgeld-bei-hass-auf-israel-union-und-ampel-beraten-uber-antisemitismusklausel-fur-kultur-11098435.html

    Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

    Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

    Antwort der Staatsregierung

    Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

    1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
    der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
    1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

    Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

    1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
    2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
    2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
    2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
    6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
    6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
    6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

    Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
    werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
    Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
    Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
    der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

    3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
    3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
    3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
    4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
    4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
    5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
    OTEC zur Stellplatzreduktion?
    5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
    5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
    7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
    7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
    8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
    falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

    4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
    7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

    Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

    8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
    Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

    Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

    8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
    hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

    Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


    1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

    Dringlichkeitsantrag „Fakten statt Fake: Betrieb des Bayerischen Rundfunks sicherstellen – Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgehend auf den Weg bringen!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das gesetzlich festgelegte und mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verfahren zur Festlegung der mit Blick auf den gegebenen Auftrag bedarfsgerechten Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Infrastruktur einzuhalten, und so umgehend einen Weg aufzuzeigen, wie die bedarfsgerechte Finanzierung des Bayerischen Rundfunks (BR)
    ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt wird. Die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
    verzüglich verhandelt wird, um eine drohende Finanzierungslücke zu verhindern. Außerdem wird die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Prozess der Festlegung der Finanzierung entpolitisiert wird.

    Begründung:

    Die aktuelle Beitragsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – also ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie aller in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie dem BR – endet am 31. Dezember 2024. Derzeit wird ein Reformstaatsvertrag von der Rundfunkkommission der Länder (RFK) erarbeitet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. Die Auswirkungen der im Diskussionsentwurf zu diesem Reformstaatsvertrag vorgestellten Veränderungen auf eine verfassungsrechtlich gebotene, bedarfsgerechte Finanzierung stehen allerdings in den Sternen. So hat auch die von den Ländern selbst eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem von den Ländern selbst angeforderten, öffentlichen Sonderbericht vom 27. September 2024 deutlich gemacht, dass sie sich zur „finanziellen Auswirkungen einzelner Reformansätze“ nur äußert, „wenn diese verlässlich und nachprüfbar zu beziffern sind.1
    Außerdem stellt der KEF-Sonderbericht vom 27. September 2024 bereits eingangs deutlich fest, er ersetzt oder modifiziert in keiner Weise die Feststellungen des 24. Berichts der Kommission. Als Sonderbericht nach § 3 Abs. 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde er in einem selbstständigen Verfahren erstellt und darf das noch nicht abgeschlossene regelhafte Bedarfsfestsetzungsverfahren nicht stören
    oder beeinflussen.2
    Sollte der Reformstaatsvertrag wie bisher geplant in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Leipzig beschlossen werden, muss er hernach noch das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung in allen sechzehn Ländern durchlaufen: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes muss in alle sechzehn Landesparlamente eingebracht werden. Die Landesparlamente können den Entwurf beschließen oder ablehnen. Erst der Beschluss ermächtigt die Landesregierung, den Reformstaatsvertrag zu ratifizieren. Im Weiteren erfolgt im Beschlussfall die Ausfertigung und Verkündigung des Zustimmungsgesetzes mit dem Reformstaatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung. Erst abschließend kommt es zur Ratifizierung.3
    Selbst wenn der Reformstaatsvertrag also zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte, was mit Blick auf das Verfahren fraglich ist, ist die bedarfsgerechte Finanzierung laut KEF-Sonderbericht ab 1. Januar 2025 davon unberührt. Dadurch droht dem BR ab Januar 2025 eine erhebliche Finanzierungslücke. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und andere Landeschefs lehnen die Empfehlung der KEF ab, die zur bedarfsgerechten Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des Beitrags um 56 Cent ab 2025 vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass die Sender, im Falle einer Klage, auch diesmal Recht bekommen. Das Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zahlen am Ende vermutlich die Steuerzahler. Den
    immensen Schaden haben wir alle.

    Der BR ist eine unverzichtbare Säule der demokratischen Meinungsbildung in Bayern. Ohne ausreichende Finanzierung wäre er gezwungen, essenzielle und lieb gewonnene Programmangebote einzuschränken oder einzustellen sowie Stellen abzubauen. Betroffen wären unter anderem sicherlich freie und feste Mitarbeiter, wie auch Menschen, die bei Auftragsproduktionen in der bayerischen Medienbranche beschäftigt sind und
    jene, die in anderen Sektoren dem BR zuarbeiten.
    Das KEF-Sondergutachten ist sehr deutlich: Der aktuelle Entwurf des Reformstaatsvertrags bringt keinerlei kurzfristige Kosteneinsparungen. Die Staatsregierung ist laut Bayerischem Rundfunkgesetz verpflichtet, die Weiterentwicklung und den Betrieb des BR sicherzustellen. Ein langfristiger und tragfähiger Finanzierungsplan ist daher unverzüglich vorzulegen, um Arbeitsplätze zu sichern, das Programmangebot aufrechtzuer-
    halten und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
    Dringlich ist ebenso die Entpolitisierung der Finanzierung: Wo aus verfassungsrechtlich notwendiger, bedarfsgerechter Finanzierung politisch Kapital geschlagen wird, wird das immer schaden. Der Blick muss auf einem zukunftsfesten Auftrag liegen, der unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk-Infrastruktur sicher ins Heute und Morgen des globalen Medienmarktes mit all seinen Gefahren der breiten Desinformation bringt. Das Schielen auf ein möglichst billiges Rundfunkangebot nutzt nur denen, denen auch Desinformationen nutzen. Daher ist die Entpolitisierung einer bedarfsgerechten Finanzierung überfällig.

    1 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
    2 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
    3 Zum Verfahren der Ratifizierung von Staatsverträgen siehe die Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Nr. 48/07 vom 19. September 2007

    Antrag „Kreativität im ländlichen Raum stärken: Mikroförderung für Kulturprojekte prüfen!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einführung einer Mikro-Förderung für Kunst- und Kulturprojekte im ländlichen Raum rechtlich zu prüfen. Ziel der Förderung ist es, unbürokratisch Gelder bereitzustellen, um Kultur- und Kunstprojekte mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu 5.000 Euro vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen.
    Insbesondere soll dabei Folgendes geprüft werden:

    • Möglichkeit der überjährigen Förderung
    • Begrenzung des Eigenmittelanteils auf max. 10 Prozent
    • Möglichkeit eines laufenden Antragsverfahrens
    • Möglichkeit eines unbürokratischen Antragstellungs-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens, damit der Aufwand der Antragstellung der Höhe der bewilligten Mittel entspricht
    • Möglichkeiten digitaler Einreichungen der Anträge mittels Online-Formular sowie digitaler Bewilligungen und Abrechnungen
    • Höhe des Gesamt-Fördertopfes in Anbetracht des zu erwartenden Antragsvolumens
    • Gewährleistung der Verlässlichkeit für die Antragsteller durch klare Zuwendungsrichtlinien und damit einhergehend die Möglichkeit des direkten Mittelabrufs, wenn Projektbeschreibung und Antrag den Zuwendungsrichtlinien entsprechen
    • Möglichkeit eines Pilotprojekts der Mikro-Förderung, wo eine dauerhafte Einrichtung der Mikro-Förderung noch weiter geprüft werden muss
    • Möglichkeit der Evaluation und Verbesserung einer Mikro-Förderung je einmal pro
    • Legislaturperiode

    Begründung:

    Bayern ist ein Kulturstaat. Neben den großen etablierten Häusern lebt die Kultur in Bayern von vielen kleinen Projekten, Initiativen und engagierten Menschen, die kulturelle Projekte vor Ort möglich machen und die Menschen in der Gemeinde mit ihrer Kreativität und ihrem Engagement bereichern. Ob hauptamtlich, nebenberuflich oder im Ehrenamt: Diese Menschen sind es, die eine Ausstellung auf die Beine stellen, ein Musikfestival im Landkreis organisieren, zum gemeinsamen Tanzabend einladen, eine Lesung im Gemeindesaal ermöglichen und breit bewerben, eine Filmvorführung initiieren
    und damit gerade im ländlichen Raum für kulturelle Versorgung der Bevölkerung sorgen. Die Einführung einer Bagatellgrenze für die Förderung von nichtstaatlichen Museen hat in den Kommunen und der Museumslandschaft hohe Wellen geschlagen. Es ist die Aufgabe des Freistaates, der kulturellen Verödung des ländlichen Raums durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
    In den vergangenen Jahrzehnten wurden Kommunen zunehmend staatliche Aufgaben auferlegt. Mittel, diese zu erfüllen, gab es selten. So wurden Kommunen stetig ärmer, und die Ukraine-Krise sowie die Inflation verstärken die Finanznot der Kommunen weiter. Oft sind es gerade in kleinen Kommunen bereits geringe Summen, die ausreichen, um Kultur lebendig werden zu lassen. Um für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu sorgen und ein kulturelles Ausbluten des ländlichen Raums zu verhindern, ist es dringend nötig, dass der Freistaat seiner Verantwortung als Kulturstaat gerecht wird und diese klaffende Lücke in der bayerischen Kulturförderlandschaft schließt.

    Antrag „Kulturförderung verstetigen – steigende Personalkosten berücksichtigen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Haushaltsansätze zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und der institutionellen Förderungen im Bereich Kultur im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 an die aktuellen Konditionen des TV-L anzupassen.

    Begründung:

    Steigende Tarife führen auch im Kulturbetrieb zu höheren Personalkosten, die nicht ohne weiteres durch höhere Einnahmen oder Eigenmittel der Kulturbetriebe ausgeglichen werden können. Das Gleiche gilt für institutionelle geförderte Kulturbetriebe. Tarifentwicklungen dürfen aber nicht zu programmlicher – kultureller – Kürzung führen. Die Haushaltsmittel sollten in beiden Fällen so bemessen sein, dass institutionelle Förderungen und Förderungen nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auch nach den Tarifsteigerungen zu angemessenen Eigenanteilen möglich bleiben.

    Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:

    • Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
    • Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
    • Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können

    Begründung:

    Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche
    Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2
    Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.

    Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7


    1https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-juni-2024/?seite=5062
    2https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-markus-blume-interview-lux.WEqHUkoyXPZPzP9SmkxfbL
    3https://de.wikipedia.org/wiki/Opernhaus_Oslo
    4https://www.dezeen.com/2017/03/04/cordoba-cultural-centre-features-wavy-roof-people-walk-across-architecture-cultural-spain/
    5https://www.viajaramsterdam.com/museo-de-la-ciencia-nemo/
    6https://www.johnrandlecentre.org/jkr-centre
    7https://www.concertgebouw.nl/en/lunchtime-concerts

    Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

    Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

    Antwort der Staatsregierung:

    1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

    1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

    Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

    1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

    Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

    1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

    Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

    2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

    2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

    Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
    Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

    2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

    Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

    2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

    Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

    3. Bayerischer Kunstpreis
    3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
    3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
    3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

    4. Kulturbus
    4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

    Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

    4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

    Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

    4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

    Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

    5. Pilotversuch Digitalisierung
    5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

    Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

    5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

    Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

    5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

    Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

    6. Service- und Kompetenzzentrum
    6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

    Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

    6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

    Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
    Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

    6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

    Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

    7. Kulturtourismusinitiative
    7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
    7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
    7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

    Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

    8. Stellenplan
    8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

    Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

    20242025
    1 × A 13
    2 × A 111 × A 11
    4 × A 103 × A 10
    2 × AT
    1 × E 14
    2 × E 13
    1 × E 11
    1 × E 91 × E 9
    1 × E 6

    8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

    Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

    8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

    Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.

    Grüner 5-Punkte-Plan gegen Fake-News und Informationsmanipulation

    Es geht um nicht weniger als um unsere Demokratie. Denn die zersetzende Kraft von falschen Meldungen, Deep Fakes, manipulierten oder aus dem Kontext gerissenen Nachrichten ist potentiell gewaltig. Deshalb gilt es im demokratiepolitischen Sinne dagegenzuhalten – auf europäischer Ebene mit dem Digital Services Act, aber auch bei uns in Bayern. Wir, die grüne Landtagsfraktion, haben einen 5-Punkte-Plan ausgearbeitet. Dieser greift den Ball der im Mai 2024 von der Staatsregierung vorgestellten sogenannten „Bayern-Allianz gegen Desinformation“ auf und unterfüttert ihn durch fünf konkrete Forderungen.

    Wir wollen Nachrichten- und Informationskompetenz, Resilienz und Fact-Checking-Strukturen etablieren und stärken. Wir wollen Netzwerke schaffen und Forschung fördern. Wir wollen Vertrauen in unseren demokratischen Staat stärken, indem er transparenter agiert und kommuniziert. Mit dieser Zielsetzung stellen die Landtags-Grünen eine Reihe von Forderungen:

    1. Die Staatsregierung soll eine generationsübergreifende Bildungsstrategie gegen Informationsmanipulation vorlegen. 

    Bildung liegt in der Kompetenz der Bundesländer. Es ist daher Landesaufgabe, den Bildungssektor fit gegen Desinformation und Informationsmanipulation zu machen, in und außerhalb der Schulen. Eine solche Strategie soll folgende Ziele verfolgen: Widerstandskraft stärken, kritisches Denken anregen und Informations- sowie Nachrichtenkompetenz fördern. Die Strategie soll in Zusammenarbeit mit dem Kultus-, Digital-, und Innenministerium sowie wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren erarbeitet werden und folgende Punkte abdecken:

    • Verankerung der Medien- Informations- und Nachrichtenkompetenz zur Abwehr von Informationsmanipulation ab Jahrgangsstufe 1 im Fach Heimat und Sachkunde und ab Jahrgangsstufe 5 in einem wöchentlichen, zweistündigen Politik- und Gesellschaftsunterricht.
    • Einführung eines verpflichtenden Moduls zum Thema Informationsmanipulation und Medienpädagogik für alle Lehramtsstudierenden sowie eine regelmäßige und evidenzbasierte Fortbildungsverpflichtung für ausgebildete Lehrkräfte.
    • Einführung einer “Woche der Nachrichtenkompetenz”, um junge Erwachsene und ältere Generationen zu erreichen. In dieser Woche werden bayernweit verschiedene Sensibilisierungskampagnen und Projekte aufgesetzt, in Zusammenarbeit mit Träger*innen der Erwachsenenbildung, großen bayerischen Arbeitgeber*innen und Arbeitgeber*innenverbänden, Journalist*innenverbänden und Zivilgesellschaft.
    • Aufsetzen eines Fonds für Medien und Bildung, welcher für Projekte durch außerschulische Akteur*innen der Nachrichtenbildung zur Verfügung stehen soll.

    2. Die Staatsregierung soll eine Task Force zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation gründen. 

    Unter Federführung des Digitalministeriums soll die Task Force Mitglieder wie das Innen-, Kultus- und Wissenschaftsministerium sowie zivilgesellschaftliche Akteur*innen, der Katastrophenschutz und daran angeknüpfte Organisationen, Fakt-Checking-Agenturen, IT-Sicherheitsexpert*innen, und Bildungsexpert*innen umfassen. Dieses Gremium soll konkrete Schritte erarbeiten, die durch die Staatsregierung umgesetzt werden. Desinformation ist ein Problem, das sich durch all diese verschiedenen Ressorts zieht und nur durch Zusammenwirken effektiv bekämpft werden kann. Das Gremium soll außerdem den Informationsaustausch mit den relevanten Bundesministerien und -behörden als zentrale Kontaktstelle in Bayern übernehmen. Es soll ein kommunikatives Mandat erhalten, um die Öffentlichkeit auch über Informationsmanipulation, die einen ausländischen Ursprung hat, pro- und reaktiv zu informieren.

    3. Bayern braucht ein Transparenzgesetz für mehr Open Government. 

    Mit einem Transparenzgesetz wollen wir das Vertrauen in Staat und in demokratische Strukturen stärken und ein umfassendes Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für alle schaffen. Das Auskunftsrecht für Kommunalpolitiker*innen muss verbessert werden. Die Kommunen müssen bei der Entwicklung von Strategien für ein zeitgemäßes Open- und E-Government unterstützt werden. Denn mehr Transparenz zwischen Bürger*innen und Staat schafft Vertrauen und ist Grundlage für eine resiliente Gesellschaft gegen Desinformation und Informationsmanipulation.

    4. Bayern muss Forschung & wissenschaftliche Beobachtung von Desinformation, Informationsmanipulation und Radikalisierung fördern. 

    Schwerpunkt soll hierbei Informationsmanipulation und die Verbreitung von Desinformation in sozialen Netzwerken und auf Online-Plattformen, inklusive sogenannter alternativer Plattformen, sein. Wir fordern, dass die Staatsregierung Forschungsprojekte über Informationsmanipulation in Bayern mit jährlich 1 Mio. Euro unterstützt. Aufgrund des technologischen Fortschritts u.a. im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz weisen Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation eine hohe Dynamik auf. Die Hürden zur Erstellung und Verbreitung dieser Fehlinformationen oder hasserfüllten Inhalte werden immer niedriger. Regelmäßige und aktuelle Forschung zu Formen, Funktionen und Wirkungen von Informationsmanipulation – auch regional auf Bayern zugeschnitten – muss unterstützt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen einer besseren Aufklärung unserer Strafverfolgungsbehörden sowie der politischen Strategien gegen Desinformation.

    5. Lokaljournalismus und Medienpluralismus – die vierte Gewalt als Säule des Fact-Checkings stärken. 

    Nur mit starken, auch regional verankerten, Medien kann eine ausgewogene Berichterstattung, effektives Fact-Checking und Debunking wirklich stattfinden. Wir brauchen Journalist*innen und Medienschaffende, die Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation konsequent entlarven. Als sogenannte vierte Gewalt verdienen Medien und Medienschaffende breite Unterstützung, damit sie die nötige Freiheit, die nötigen Ressourcen und die nötige Sicherheit haben, ihre Aufgabe zu erfüllen. Pauschalangriffen auf „die Medien“ und Angriffen auf Journalist*innen treten wir klar entgegen.

    • Angebote zur Aufklärung von Desinformation und Fact-Checking sind äußerst wertvoll und werden weiterhin an Bedeutung gewinnen. Daher müssen Medienhäuser diese noch weiter ausbauen können.
    • Wir fordern eine Reform des Bayerischen Mediengesetzes, die sicherstellt, dass jedes in Bayern verbreitete Rundfunkprogramm durch ein ausgewogenes Programm für Meinungs- und Informationsvielfalt sorgt. Die Programmgrundsätze sollen um die Verteidigung der Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ergänzt werden.
    • Wir wollen, dass renommierte Ausbildungsorte wie beispielsweise die Deutsche Journalistenschule stärker gefördert und die Ausbildungsanstrengungen unserer Medienhäuser von der Staatsregierung honoriert werden

    Schriftliche Anfrage „Entwicklungsperspektiven des Klinikums Neuperlach aus Sicht der bayerischen Krankenhausplanung“

    1.1. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach dauerhaft und vollumfänglich erhalten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

    1.2. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach gestrichen werden, auch perspektivisch (bitte in Textform erläutern, begründen und Bedingungen für Streichung angeben)?

    1.3. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach nur noch reduziert (beispielsweise ambulant) angeboten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

    Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Die Staatsregierung versteht die Krankenhausplanung als wesentliches Element moderner Gesundheits- und Sozialpolitik. Um Fehlinvestitionen und damit eine gesundheits- und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare Fehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muss ausgehend vom Bedarf an Krankenhausleistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind. Diese Planung hat dem gesetzlichen Ziel zu dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlich-rechtlicher Träger in Bayern zu sichern. Hierbei wird auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Krankenhäuser im Versorgungsgebiet abgestellt.

    Das Klinikum Neuperlach ist derzeit mit 545 Betten und 55 Plätzen und den Fachrichtungen Chirurgie (CHI), Gynäkologie und Geburtshilfe (GUG), Innere Medizin (INN) und Hämodialyse (HD) im Krankenhausplan des Freistaates ausgewiesen. Nach den dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) derzeit vorliegenden Überlegungen, beabsichtigt die München Klinik gGmbH als Träger des Klinikum Neuperlach das Krankenhaus nach Abschluss von trägerinternen Umstrukturierungsmaßnahmen mit 541 Betten und 85 Plätzen sowie den Fachrichtungen Chirurgie CHI, INN und HD zu betreiben. Die Konzentration der GUG am Klinikum Harlaching mit einer Aufgabe dieser Fachrichtung nach Fertigstellung der dortigen Baumaßnahmen am Klinikum Neuperlach war in der Sitzung des hierfür zuständigen Krankenhausplanungsausschusses wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Bettenbedarf. Informationen über etwaige weitergehende Umstrukturierungsplanungen der München Klinik gGmbH liegen nicht vor.

    2.1. Wie soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im Landkreis München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für die Münchner Stadtbezirke 14, 15 und 16 sowie den dort umliegenden Landkreis mit Blick auf die jeweilige Einwohnerzahl und deren demografische Struktur, bitte insbesondere auch auf Geburtshilfe eingehen)?

    Die Landeshauptstadt München ist nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Landkreisordnung (LKrO) in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten und die Hebammenhilfe für die Bevölkerung sicherzustellen. Die bayerische Krankenhauslandschaft ist seit geraumer Zeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Bereits seit Jahren findet ein kontinuierlicher Strukturwandel statt, der zu einem Abbau stationärer Behandlungskapazitäten geführt hat. Die Gründe dafür sind neben dem Kostendruck durch das bundesrechtliche Vergütungssystem nach Fallpauschalen insbesondere die steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung und –weiterentwicklung sowie der medizinische Fortschritt, der insgesamt zu weniger und kürzeren Krankenhausaufenthalten führt, sowie nicht zuletzt das zunehmende Problem der Gewinnung ausreichenden und qualifizierten Personals. Die bundesseitig gesetzten Rahmenbedingungen zu Qualitätsvorgaben und zur Vergütung von Krankenhausleistungen werden in Zukunft tendenziell zu einer weiteren Zentralisierung in der Krankenhauslandschaft führen.

    Ganz in diesem Sinne ist es für die Krankenhausträger unentbehrlich, die Standorte kontinuierlich weiterzuentwickeln und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Entscheidung über den Erhalt von Krankenhausstandorten ist dabei, ebenso wie die Erarbeitung eines zukunftsweisenden medizinischen Konzepts, das Antworten auf diese Herausforderungen geben kann, grundsätzlich Aufgabe des Krankenhausträgers. Denn Krankenhäuser sind eigenständige Wirtschaftsunternehmen und keine nachgeordneten Behörden der Staatsverwaltung. Die Krankenhausträger nehmen ihre Verantwortung, eine bestmögliche und langfristig tragfähige Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, sehr sorgfältig wahr.

    2.2. Wie soll die Aus- und Weiterbildung medizinischen Personals sowie Versorgung mit Lernmöglichkeiten ärztlicher Praxis im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für Lehrberufe, Quereinstieg, (duale) Studienfächer und sonstige Bedarfe der Praxiszeit auf dem Weg zur Fachkraft im Medizinischen Bereich inkl. Arzt- und Hebammen-Beruf, bitte insbesondere auch auf die Geburtshilfe eingehen)?

    Das StMGP nimmt die schulaufsichtlich genehmigten Berufsfachschulen für Gesundheitsberufe nachrichtlich in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern auf. Genauso wird die Funktion als Lehrkrankenhaus einer Universität ausgewiesen. Die aufgeworfene Frage kann demnach nur vom Träger der jeweiligen Bildungseinrichtung beantwortet werden.

    3.1. Wie kam es zur Planung des Endes der Lizenz für die Geburtsstation des Klinikums Neuperlach?

    3.2. Wo wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte Gremium bzw. beteiligte Stellen angeben)?

    3.3. Wann wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte zeitliche Abfolge der Vorgänge rund um den Lizenzablauf angeben)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Über die internen Entscheidungsprozesse zur künftigen Konzentration der Fachrichtung GUG am Klinikum Harlaching liegen der Staatsregierung keine Erkenntnise vor.

    4.1. Kann die Lizenz des Betriebs der Geburtsstation in Neuperlach auch dann über 2025 hinaus verlängert werden, wenn der Erweiterungsbau in Harlaching eröffnet ist und dort Kinder geboren wurden?

    4.2. Falls ja, welche Voraussetzungen (wie beispielsweise der Beschluss des Münchner Stadtrats zum Betrieb des Kreißsaals Neuperlach bis 2028) müssen erfüllt sein, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen bzw. die Betriebslizenz zu verlängern?

    4.3. Falls nein, wie sonst könnte der Stadtratsbeschluss des Münchner Stadtrats mit Weiterbetrieb des Kreißsaals bis 2028 im Landeskrankenhausplan abgebildet werden?

    Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Wie zu Frage 2.1 ausgeführt, ist die Landeshauptstadt München zur Sicherstellung der stationären Versorgung verpflichtet. Die für die Förderung des Ersatzneubaus der München Klinik Harlaching entscheidungserhebliche Bedarfsfeststellung wurde antragsgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach aufgegeben wird. Sollte der Träger nun hiervon abweichend einen Weiterbetrieb der Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach anstreben, müsste der Bedarf an Planbetten der beiden Krankenhäuser überprüft werden. Der Träger müsste einen neuen Antrag stellen, der dann im Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates beraten und entschieden würde. Welcher innerorganisatorischen Grundlagen ein solcher Antrag beim Träger bedarf, kann nur dort erfragt werden.

    5.1. Der Bayerische Landeskrankenhausplan bildet eine kommunale Grenzen übergreifende Gesamtplanung für den Freistaat ab, wie orientiert er sich an zukünftigen Bedarfen?

    Es wird auf die Vorbemerkungen des Krankenhausplans des Freistaates verwiesen, in denen die wesentlichen Faktoren der Krankenhausplanung, die die o. g. Grundsätze konkretisieren, dargestellt werden.

    5.2. Der Bayerische Landeskrankenhausplan hat die Gesamtversorgung der bayerischen Bevölkerung im Blick – wie ist die Notfallversorgung (höher als Stufe 1) im Einzugsgebiet des Klinikums Neuperlach in Zukunft nach Plänen der Staatsregierung abgesichert (bitte insbesondere auf aktuelle und künftige Fahrzeiten bei kardiologischen Notfällen eingehen. Dabei bitte auch tabellarisch in Minuten Anfahrtszeiten jetzt/zukünftig für die Bevölkerung im Landkreis München, den Münchner Stadtbezirken 13, 14, 15 und 16 sowie an die angegebenen Gebiete angrenzender Raumeinheiten aufführen)?

    In Bezug auf den Rettungsdienst ist klarzustellen, dass Rettungsdienststandorte unabhängig von Krankenhausstandorten räumlich ausgewählt werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) legen die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendige Versorgungsstruktur für ihren Rettungsdienstbereich fest und bestimmen Standort und Anzahl der erforderlichen Rettungswachen und Stellplätze. Zentrale Planungsgröße in der Notfallrettung ist hierbei die Zwölf-Minuten-Frist. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) sind Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens zwölf Minuten nach dem Ausrücken eines qualifizierten Rettungsmittels erreicht werden. Der Wegfall von Krankenhausstandorten führt daher nicht zu einem Wegfall von Rettungswachen und Stellplätzen.

    Im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung ist es jedoch unabdingbar, dass der Rettungsdienst in einer angemessenen Zeit eine Klinik mit einer bestimmten Versorgungsstufe erreicht. Hierbei wird nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zwischen einer Basisnotfallversorgung, einer erweiterten und einer umfassenden Notfallversorgung unterschieden. Insbesondere im Falle von sog. Tracer- diagnosen (schwere Erkrankungs- und Verletzungsbilder wie im EKG gesicherter Herzinfarkt, Polytrauma, akuter Schlaganfall und schweres Schädel-Hirn-Trauma) ist für den Rettungsdienst die schnelle Erreichbarkeit einer Klinik mit einer mindestens erweiterten Notfallversorgung anzustreben.

    Gleichwohl wirken sich Veränderungen von Klinikstandorten bzw. der dort angebotenen Leistungen auf die Transport- und somit Bindungszeiten von Rettungsmitteln aus, welche sich ggf. deutlich verlängern und damit die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln für weitere Patientinnen und Patienten reduzieren. Die bekannten Projekte des StMI wie die Erprobung des Rettungseinsatzfahrzeugs und die kürzlich vollzogene Vernetzung der Integrierten Leistellen mit den Vermittlungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Entlastung des Rettungsdienstes bei minderschweren Erkrankungs- und Verletzungsmustern werden daher weiter an Bedeutung gewinnen. Das StMI hat darüber hinaus gemeinsam mit den in Bayern tätigen Sozialversicherungsträgern das Institut für Notfallrettung und Medizinmanagement (INM) mit der Fortführung des sog. TRUST-Projekts mit Verlängerungsoption bis März 2030 beauftragt. Die Trend- und Strukturanalysen im Rahmen des TRUST-Projekts ermöglichen es den ZRF als den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, auf einer deutschlandweit einmaligen Datengrundlage Entscheidungen über eine bedarfsgerechte Vorhaltung an Rettungsmitteln zu treffen. Das INM hat dabei die Möglichkeit, Auswirkungen von Veränderungen in der Krankenhauslandschaft auf das rettungsdienstliche Geschehen zu simulieren. Dies ermöglicht es dem ZRF, in der Übergangszeit bis zur Umsetzung möglicher Veränderungen in der Krankenhauslandschaft die rettungsdienstlichen Strukturen bei Bedarf anzupassen.

    5.3. Da das Klinikum Neuperlach bis 2018 für knapp 8 Millionen mit Zuschüssen des Freistaats modernisiert und 2021 für 21 Millionen Euro ebenfalls mit Zuschüssen des Freistaats erweitert, modernisiert wurde und sich laut eigener Aussage des Klinikums auf dessen Homepage in einem guten Zustand befindet, wie bewertet die Staatsregierung, dass das Klinikum Neuperlach in Zukunft trotz dieser Investitionen nur noch die Basisnotfallversorgung der Stufe 1 anbieten soll?

    Die München Klinik Neuperlach hat in den vergangenen 20 Jahren (Zeitraum 2004 bis einschließlich 2023) Krankenhausförderleistungen in Höhe von insgesamt rd. 99,1 Mio. Euro für notwendige Investitionen erhalten. Davon entfielen rd. 53,1 Mio. Euro auf Bauinvestitionen. Inwieweit sich vom Krankenhausträger beabsichtigte strukturelle Veränderungen auf geförderte Investitionen auswirken, ist derzeit nicht absehbar. Förderrechtliche Konsequenzen wären nur zu prüfen, wenn geförderte Anlagegüter nicht mehr akutstationär genutzt würden.

    6.1. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für eine familienfreundliche Festanstellung auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System (angestellte und freiberufliche Hebammen) am neuen Standort in Harlaching nach Einschätzung der Staatsregierung umsetzbar?

    Die Organisation des Personals des Kreißsaals ist Aufgabe des Trägers eines Krankenhauses. Nach Erkenntnis des StMGP gehen viele Hebammen aufgrund der flexibleren Arbeitsgestaltung und besseren Verdienstmöglichkeiten freiwillig in die Freiberuflichkeit. Ein Großteil der Kliniken in Bayern arbeitet mit Beleghebammen. Es kann daher nicht pauschal beurteilt werden, was für die einzelne Hebamme oder die jeweilige Klinik das bessere System ist. Wichtig sollte jedem Arbeitgeber allerdings sein, dass die Hebammen sich wertgeschätzt fühlen und ihre Tätigkeit gerne ausüben.

    6.2. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für ein familienfreundliches Festanstellungsmodell auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System mit angestellten und freiberuflichen Hebammen der Staatsregierung als Betriebsmodell an einem Klinikum in Deutschland bekannt?

    Ein solches ist nicht bekannt. In den anderen Ländern sind überwiegend angestellte Hebammen in Kliniken.

    6.3. Sollen laut Landeskrankenhausplan bisher nicht am Klinikum Neuperlach angebotene Leistungen in Zukunft im Klinikum Neuperlach neu angeboten werden (bitte erläutern und falls ja jeweilige angeben)?

    Dem StMGP als Krankenhausplanungsbehörde sind keine Überlegungen der München Kliniken gGmbH bekannt, zusätzliche Leistungen in Neuperlach anzubieten; entsprechender Bedarf wird bei Antragstellung des Trägers zu prüfen sein.

    7.1 Wie kann der Freistaat das Klinikum Neuperlach bzw. die MÜK unterstützen, ambulante und/oder Bereitschaftspraxis-Angebote und/oder sonstige Angebote zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im nicht-stationären klinischen, aber auch im kassenärztlichen Bereich am Klinikum Neuperlach bzw. in Kooperation mit diesem zu schaffen?

    Investitionen, die nicht der akutstationären Versorgung dienen, können nicht nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden. Außerdem erfolgt seitens des StMGP keine Unterstützung von Krankenhausträgern zum Auf- oder Ausbau von ambulanten ärztlichen Angeboten bzw. dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) künftig Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgern bestimmt werden können, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen. Zudem sollen den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weiterreichendere Möglichkeitals bisher eingeräumt werden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Ausgang des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten; zuletzt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 05.07.2024 zum Entwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen.

    Zugleich wird derzeit der Entwurf eines Notfallgesetzes (NotfallG) beraten, welcher u. a. die Etablierung von sog. „Integrierten Notfallzentren“ (INZ), bestehend aus einer stationären Notaufnahme, einer vertragsärztlichen Notdienstpraxis in unmittelbarer räumlicher Nähe sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle zur Patientensteuerung vorsieht. Vorgesehen ist eine Kooperation der Krankenhäuser, die als INZ-Standort bestimmt sind, mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch hier bleibt der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten; das Bundeskabinett hat am 17.07.2024 über den Entwurf beschlossen.

    8.1. Wird die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regionalkonferenzen mit Bezug zur Krankenhausplanung und Gesundheitsversorgung anbieten, ähnlich wie andere Bundesländer dies bereits tun und wie es auf der Veranstaltung „Die Krankenhausreform von den Menschen her denken – für gute Arbeit und eine gute Versorgung“ der BKG und ver.di am 17. April 2024 in Haar der Amtschef des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), Herr Dr. Brechmann, in der Podiumsdiskussion angekündigt hat (falls ja, bitte tabellarisch Zeithorizonte bzw. bereits bekannte Termine mit Ort der jeweiligen Regionalkonferenzen angeben und Ausgestaltung dieser Regionalkonferenzen erläutern, insbesondere mit Blick auf die in den jeweiligen Planungsregionen jeweils einbezogenen Institutionen, Kliniken, Verbände sowie weiterer Organisationen und Personen, falls nein, Gründe anführen, die dagegen sprechen)?

    Mit Blick auf die regionalspezifischen Besonderheiten sollten die Umstrukturierungsüberlegungen in kleinen zugeschnittenen, passgenauen Versorgungsregionen erfolgen. Dazu können sich die Träger z. B. in regionalen Konferenzen über die vorhandenen Angebote der einzelnen Träger und beabsichtigte Veränderungen unter Zugrundelegung des regionalen Versorgungsbedarfs austauschen. Ziel ist dabei, den stationären Versorgungsbedarf sicherzustellen. Zudem sollen durch gezielte Leistungsabsprachen Synergieeffekte stärker genutzt werden. Die Sicherstellungsverpflichtung obliegt nach den Kommunalgesetzen des Freistaates Bayern den Kommunen. Die Krankenhausplanungsbehörde unterstützt und begleitet die Veränderungsprozesse vor Ort und stellt den Krankenhausträgern dabei ihre Fachexpertise zur Verfügung.

    Zur Unterstützung der Klinikträger bei den erforderlichen strukturellen Anpassungen hat der Freistaat Bayern ein Förderprogramm über insgesamt 100 Mio. EUR (in den Jahren 2024 bis 2028) aufgelegt. In dessen Rahmen können u.a. regionale Strukturgutachten und Umsetzungskonzepte von kleineren Kliniken im ländlichen Raum gefördert werden. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die Verantwortung für die strukturellen Anpasungsprozesse in den akutstationären Versorgungsstrukturen bei den Klinikträgern liegt.

    8.2. Wie unterscheidet und entscheidet die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Krankenhausplanung und Bedarfe im Spannungsfeld von Fallzahlen (stationär/ambulant) und tatsächlichem Bedarf (beispielsweise Personen, die sich nicht in ein Klinikum begeben, aber dies müssten, oder Personen, die Klinika nutzen, ohne dass Bedarf gegeben wäre – bitte alle zur konkreten Krankenhausbedarfsplanung verwendeten Parameter tabellarisch darstellen und deren Verwendung wissenschaftlich in der Tabelle begründen)?

    Personen, die sich trotz Bedarf nicht in ein Klinikum begeben, können nicht erfasst und berücksichtigt werden. Demgegenüber sind die Kostenträger mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassenverbände dafür zuständig, die Behandlungsfälle ohne Bedarf zu identifizieren und im Rahmen einer Qualitätskontrolle dafür zu sorgen, dass nur die Fälle behandelt bzw. abgerechnet werden, für die ein stationärer Versorgungsbedarf gesehenwird.

    8.3. Ist nach dem Entzug einer Lizenz/Genehmigung ein Weiterbetrieb erneut möglich, wenn die Neu-Genehmigung/Neu-Lizenzierung (der Weiterbetrieb) beantragt würde (bitte angeben mit Blick auf einen möglichen Weiterbetrieb der Geburtshilfe Neuperlach mit bzw. ohne Gynäkologie, bitte Folgen einer Korrektur bereits getroffener Entscheidungen erläutern)?

    Der Krankenhausträger kann – soweit er einen zusätzlichen Bedarf nachweisen kann – jederzeit die Feststellung der Fachrichtung für ein Krankenhaus beantragen. Über diesen Antrag hat dann der Krankenhausplanungsausschuss zu beraten und entscheiden. Grundsätzlich ergeht die Feststellung jeweils unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung der Bedarfsnotwendigkeit und -gerechtigkeit und schließt ggf. in Zukunft erforderlich werdende Änderungen, die sich aus der Bedarfsentwicklung ergeben können, nicht aus (Art. 3 und 5 BayKrG sowie Teil I, Ziffer 3.1.2 des Krankenhausplans des Freistaates Bayern).

    Schriftliche Anfrage „Stellenplan Provenienzforschung“

    Provenienzforschung ist Daueraufgabe. Dies zeigt sich auch an der stetig wachsenden Zahl an Institutionen, die dem Forschungsverbund Provenienzforschung angehören oder ein Interesse an einer Mitarbeit angemeldet haben.1 Neben NS- und Kolonialbezügen wird auch die Provenienzforschung zu Objekten mit DDR/SBZ-Hintergrund in Zukunft weiter im Fokus bleiben.2 Die in Zukunft neu bekannt gewordenen Bezüge,
    Besitzverhältnisse und Geschichten hinter den Objekten dienen nicht nur der Vergangenheitsbewältigung – sie bereichern die Rezeption. Neben den internationalen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik zu Provenienz und Restitution unterzeichnet hat, neben dem ethischen Gebot der Provenienzforschung, unserer Verantwortung gegenüber den Familien, Erbinnen, Erben und Erbengemeinschaften, aber auch gegenüber den Herkunftsgesellschaften und den Verbänden, die Personen und Gruppen vertreten, denen Kunst- und Kulturgüter geraubt wurden, gibt es also auch einen Bildungsauftrag. Provenienzforschung schafft späte Gerechtigkeit, aber auch neue Zugänge zu Kunst und Kultur. Um die staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern bei der Daueraufgabe Provenienzforschung zu den im Besitz der Institutionen befindlichen Objekten zu unterstützen, müssen dauerhaft umfassende personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Für eine Planungssicherheit, die freies Forschen ermöglicht, sind daher langfristig bereitgestellte Mittel notwendig, die nicht an kurzlebige Projektgelder und Drittmittel gebunden sind.

    Antwort der Staatsregierung:

    Vorbemerkung: Die Erforschung der Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten ist für die staatlichen Museen und Sammlungen sowie die Staatsbibliothek ein beständiger und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzender Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Ein Objekt ohne Provenienz ist ein Objekt ohne Geschichte und damit ein Objekt, über das wesentliche und zu seinem Verständnis erforderliche Informationen fehlen. Bei Objekten, in deren Provenienzkette ein NS-verfolgungsbedingter Entzug im Raum steht, kommt eine weitere Dimension und eine besondere moralische Verpflichtung hinzu, historisches Unrecht aufzuklären und wiedergutzumachen: Entsprechend der Washingtoner Erklärung von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999 (Gemeinsame Erklärung), hat sich der Freistaat Bayern verpflichtet, in seinem Besitz befindliches Kulturgut auf NS-verfolgungsbedingten Entzug hin zu überprüfen, die jeweils geschädigten Personen bzw. deren Erben zu ermitteln und in jedem Einzelfall gerechte und faire Lösungen im Sinne der Grundsätze zu finden.

    Zur Stärkung der Provenienzforschung in Bayern wurde bereits 2015 auf Initiative des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst der Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern gegründet. Der Verbund dient der Vernetzung und dem Austausch der staatlichen Archive, Bibliotheken, Museen und Forschungsinstitute, die sich mit der Forschung zu verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern befassen. Die Mitglieder des Forschungsverbundes veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Arbeit u. a. in einem jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht, der auch online verfügbar ist (www.provenienzforschungsverbund-bayern.de).

    Für die nichtstaatlichen Museen ist zudem die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ein wichtiger Ansprechpartner, der Unterstützung bei der Provenienzforschung leistet.

    1.1 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es an den staatlichen Museen, staatlichen Wissenschaftseinrichtungen sowie Stiftungen staatlicher Institutionen für die Aufgabe der Provenienzforschung (bitte mit Auflistung des Stellenumfangs und der Eingruppierung)?

    Da Provenienz ein zentraler Bestandteil jeder Objektgeschichte ist, ist Provenienzforschung untrennbar mit wissenschaftlicher Arbeit am Objekt verbunden. Die Provenienzforschung gehört anteilig zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich, im Rahmen der Bestandserschließung und Erwerbung sowie in der Dokumentation.

    Eine genaue Bestimmung des Zeitanteils, der auf Provenienzforschung verwendet wird, ist daher meist nicht möglich, wenn die Stellen nicht ausschließlich der Provenienzforschung dienen. Ausschließlich der Provenienzforschung widmen sich folgende Stellen: Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen verfügen über drei Stellen mit Schwerpunkt im Bereich der Provenienzforschung, darunter die Leitung der Provenienzforschung, die nach Besoldungsgruppe A 14 besoldet ist. Weiter gibt es eine volle Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeit, die zu 100 Prozent Provenienzforschung betreibt (Tarifver-
    trag für den öffentlichen Dienst der Länder [TV-L] E 13). Überdies besteht eine halbe Stelle für eine Mitarbeit der Provenienzforschung (TV-L E 10).

    An der Staatlichen Graphischen Sammlung ist eine Vollzeitstelle (TV-L E 13) vorhanden.

    Die Provenienzforschung am Museum Fünf Kontinente konzentriert sich derzeit vor allem auf Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Hierfür wurde zum 31. Januar 2023 eine Stelle (TV-L E 13) besetzt.

    Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte bestehen im Stellenplan und somit im Bereich des festen Stammpersonals keine explizit ausgewiesenen Stellen mit Aufgaben im Bereich der Provenienzforschung. Durchschnittlich befassen sich jedoch etwa 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit einer Eingruppierung nach TV-L E 14 regelmäßig wiederkehrend mit entsprechenden Fragestellungen.

    Zusätzlich gibt es derzeit 1,4 VZÄ mit einer Eingruppierung nach TV-L E 13 im Bereich des drittmittelfinanzierten, befristeten Projektpersonals.

    In der Bayerischen Staatsbibliothek belief sich die für NS-Raubgut-Forschung eingesetzte, unbefristete Eigenleistung seit 2003 auf ein halbes Vollzeitäquivalent zunächst nach E 13, dann nach E 15. Die Aufgaben sind gegenwärtig auf mehrere Personen verteilt, die sie neben ihren anderen Funktionen wahrnehmen. Am 1. November 2021 wurde für die Provenienzforschung zu möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre eine wissenschaftliche Mitarbeit (TV-L E 13) mit der Hälfte der Regelarbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten eingestellt.

    1.2 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es derzeit an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen (bitte mit Angabe etwaiger Befristung)?

    Es gibt ein Vollzeitäquivalent, das derzeit zu jeweils 50 Prozent Teilzeit mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern besetzt ist (entfristet seit dem 15. Februar 2024 und seit dem 1. März 2024).

    1.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf an Personal für Provenienzforschung an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in den kommenden zwei, fünf und zehn Jahren?

    Den Bedarf an Provenienzforschung und die genaue Themensetzung in der Provenienzforschung legen die nichtstaatlichen Museen in eigener Zuständigkeit anlassbezogen fest, da sie in der täglichen Arbeit mit den Objekten und deren Historie befasst sind. Von dem Bedarf an Provenienzforschung in den nichtstaatlichen Museen zu unterscheiden ist der Beratungsbedarf der Museen an der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen.
    Darüber hinaus hängt der Personalbedarf von den Aufgaben der Provenienzforschung, mit denen die Landesstelle für nichtstaatliche Museen befasst ist, ab. Ob in den kommenden Jahren weitere Aufgaben hinzukommen werden, die zusätzlichen Personalbedarf mit sich bringen, lässt sich nicht prognostizieren. Die Staatsregierung wird die Entwicklung begleiten.

    2.1 Welche der unter den Fragen 1.1 bis 1.3 abgefragten Stellen sind derzeit nicht besetzt?

    In den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ist die Teilzeitstelle 50 Prozent PF TV-L E 10 ist seit Januar 2024 unbesetzt. Die Ausschreibung erfolgt in Kürze.
    In der Bayerischen Staatsbibliothek ist die Stelle zur Provenienzforschung seit 1. April 2024 unbesetzt. Eine noch zu bestimmende Nachfolge wird die Forschungsarbeiten fortsetzen.

    2.2 Wie hoch sind die Mittel, abgesehen von den Personalkosten, die für die Forschung an Objekten zur Verfügung stehen (bitte nach Institutionen auflisten)?

    Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für Provenienzforschung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Provenienzforschung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

    2.3 Sind die jeweiligen Stellen an den unter der Frage 1.1 vorgenannten Einrichtungen befristet (wenn ja, bitte mit Begründung und Angabe, bis wann die Stellen befristet sind)?

    Die Vollzeitstelle in der Graphischen Sammlung ist befristet. Genehmigt wurde eine halbe Stelle TV-L E 13, Stufe 2 für zwei Jahre. Die Stelle wird durch Mittel des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zur vollen Stelle ergänzt. Die befristete Stelle ist bislang genehmigt bis Ende Februar 2025, wurde für vier Monate für ein sogenanntes Kurzprojekt, das mit Mitteln des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste gefördert wird,
    unterbrochen und verlängert sich dadurch bis Ende Juni 2025.

    Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte sind im Bereich der Drittmittelprojekte 1,4 Vollzeitäquivalente befristet. 1 Vollzeitäquivalent bis 30. September 2024, 0,4 Vollzeitäquivalente bis 31. Oktober 2025. Die Befristungen entsprechen den bewilligten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Drittmittelprojekten.

    In der Bayerischen Staatsbibliothek wurde die Stelle zur Erforschung von Kulturgut aus möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre geschaffen, da die Forschungsarbeiten voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein werden.

    3.1 Welche Forschungsprojekte aus dem Bereich der staatlichen Provenienzforschung sowie der Landesstelle für nichtstaatliche Museen wurden in den letzten zwei Jahren verlängert?

    Am Bayerischen Nationalmuseum hat das Projekt „Erbensuche zu 1938/39 eingezogenen und beschlagnahmten Silberobjekten im Bayerischen Nationalmuseum“ mehrere Verlängerungen erfahren. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde am 2. April 2024 nochmals verlängert bis 31. Oktober 2024.

    Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat eine Verlängerung für folgende Projekte erreichen können:
    – LA36-I2018: „Erschließung und Dokumentation des Archivs der Kunsthandlung
    Julius Böhler (München, Luzern, Berlin und New York)“
    – LA09-II2020: „Rekonstruktion der privaten Kunstsammlung von Jacques, Emma
    und Erwin Rosenthal“
    Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen hat das Forschungsprojekt NS-Erstcheck verlängert um den Zeitraum 15. April 2023 bis 14. Februar 2024.

    3.2 Welche Projekte wurden nicht verlängert (bitte begründen)?

    In diesem Zeitraum ist lediglich im Museum für Franken ein Projekt nicht verlängert worden. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde auf den 1. April 2018 bis zum 31. März 2020 festgelegt. Es erfolgte danach eine Verlängerung bis zum 25. November 2021 sowie eine letztmalige Verlängerung bis zum 25. Januar 2022.

    3.3 Hat der Freistaat Bayern in den vergangenen fünf Jahren weitere, hier nicht genannte Provenienzforschungsprojekte beispielsweise mit Forschungsstipendien oder Drittmittelbeteiligungen gefördert (bitte mit tabellarischer Angabe der geförderten Projekte/Vorhaben)?

    Eine Förderung im Sinne einer Projektförderung durch Forschungsstipendien nimmt der Freistaat nicht vor. Drittmittel werben die staatlichen Museen und Sammlungen bei Drittmittelgebern ein; im Bereich der Provenienzforschung ist dies regelmäßig das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Museen betreiben die Provenienzforschung aus den ihnen zugewiesenen Mitteln ohne eine Pflicht zur Meldung der Projekte oder ihrer Forschungsergebnisse gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

    4.1 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat anteilig finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
    4.2 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat voll finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
    4.3 Mit welchen Finanzierungspartnern teilt sich die Staatsregierung die Kosten (bitte mit Angabe des von den Finanzierungspartnern geleisteten Anteils in Prozent)?

    Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden gemeinsam beantwortet.

    Von Institutionen unabhängige Stellen bestehen nicht.

    5.1 Wie hoch sind in den vergangenen fünf Jahren die für die Digitalisierung von Objekten aufgewandten Mittel ohne Personalkosten (bitte mit tabellarischer Angabe pro Institution)?

    Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für die Digitalisierung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Digitalisierung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen und ein laufender Prozess ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

    Vielfach sind Inventare und Archivalia auch bereits umfassend digitalisiert. Nur punktuell können darüber hinaus spezifische Kosten isoliert benannt werden, die hier beispielhaft aufgeführt werden:

    Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben für die Digitalisierung der Sammlung Dietmar Siegert (Fotografie 19. Jahrhundert) 50.000 Euro ohne Personalkosten aufgewandt, die sie durch Drittmittel finanziert haben.

    Im Bayerischen Nationalmuseum fielen für die Bereitstellung der Datenbank (APS) im Jahr 2021 98.374 Euro, im Jahr 2022 109.391 Euro und im Jahr 2023 43.015 Euro an.

    Dem Museum Fünf Kontinente entstehen für die Betreuung der Sammlung Onlinekosten in Höhe von etwa 11.500 Euro pro Jahr.

    Das Staatliche Museum für Ägyptische Kunst hat im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ca. 25.000 Euro pro Jahr für Digitalisierung aufgewendet. Zuletzt wurden in 2023 ca. 60.000 Euro vorwiegend für Fotografie, 3D-Scans, Digitale Rekonstruktionen usw. eingesetzt. Zusätzlich läuft derzeit das Förderprogramm kultur.digital.strategie mit der Fördersumme von ca. 200.000 Euro auf zwei Jahre.

    Das Deutsche Theatermuseum investierte in den letzten Jahren in neue Scanner etwa 40.000 Euro.

    Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat in den vergangenen fünf Jahren für die Digitalisierung etwa 52.000 Euro aufgewendet. Dies beinhaltet sowohl Digitalisierungsmaßnahmen als auch Hardwarekosten.

    5.2 Wie ist der Stand der analogen und digitalen Erfassung, Dokumentation und Zugänglichmachung von Kunst- und Kulturobjekten an staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen in Bayern für institutionalisierte Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller?

    Da die Dokumentation von Sammlungsgut ein wesentlicher Bestandteil der Museumsarbeit ist, sind Museen und Sammlungen gut aufgestellt, wenn es um die Dokumentation ihrer Bestände geht.

    Wenn sich im Museumsbestand Verdachtsfälle auf NS-Raubkunst ergeben, werden diese öffentlich gemacht und proaktiv der Kontakt zu Vertretern der rechtmäßigen Eigentümer gesucht, wenn diese zu ermitteln sind. Zudem sind Objekte mit verdächtiger Provenienz über die Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) öffentlich abrufbar.

    Der gesamte Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) ist in handschriftlich geführten Inventaren und daraus abgeleitet in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA erfasst. Die aktuellen und historischen Inventare können nach Voranmeldung durch externe Benutzerinnen und Benutzer zu Forschungszwecken eingesehen werden. Ausgewählte Inventarbände der BStGS mit den Zugängen zwischen 1897 und 1953 sind digitalisiert und auf pinakothek.de einsehbar. Außerdem sind die bis 2003 erschienenen Bestandskataloge der BStGS digitalisiert und auf pinakothek.de de einsehbar. Der aktive Bestand der BStGS ist vollständig in der Onlinesammlung auf pinakothek.de recherchierbar. Die Daten basieren auf den Einträgen in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA, die fortlaufend aktualisiert werden. Sie enthalten neben den Basisinformationen auch Angaben zur Provenienz. Die Angaben zur Provenienz der Objekte, die die BStGS in der NS-Zeit erworben und nach 1945 aus dem enteigneten Vermögen von Funktionären und Organisationen der NSDAP übernommen haben (1 500 Werke von den oben genannten 5 301), sind zudem seit dem 5. September 2022 – ergänzend zu den Veröffentlichungen bei der Lost-Art-Datenbank auf
    einer eigenen Datenbank der Staatsgemäldesammlungen – online und damit extern einsehbar. Die Onlinestellung wird kontinuierlich erweitert.

    Die Staatliche Graphische Sammlung hat 120 000 Objekte in der Museumsdatenbank gespeichert, davon 70 000 mit Digitalisaten. Online gestellt sind 9 979 Objekte.

    Im Bayerischen Nationalmuseum (BNM) erfolgt sei den 1980er-Jahren die Inventarisierung ausschließlich digital. Analoge Altbestände (Zugangsbücher und andere historische Inventare) sind bislang partiell für Provenienzprojekte digitalisiert und aufgearbeitet. Besucher der Abteilung Dokumentation-IT mit berechtigtem Forschungsinteresse können die historische Dokumentation einsehen. Die für die Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut besonders relevanten BNM-Zugangsbücher der 1930er-Jahre sind über das Portal des Forschungsverbundes Provenienzforschung Bayern öffentlich zugänglich. Besuchern der Abteilung Dokumentation-IT mitberechtigtem Forschungsinteresse stehen das hausinterne Sammlungsmanagementsystem mit 192 291 Objektdatensätzen (Stand: 18. Mai 2024) sowie 2 533 Datensätze zur Ablage der historischen Dokumentation zur Recherche zur Verfügung. 25 981 Datensätze (Stand: 18. Mai 2024) der hausinternen Datenbank sind in der Sammlung online öffentlich recherchierbar. Sofern Ergebnisse der Provenienzforschung vorliegen, werden sie dort angezeigt. Das BNM hat aktuell 662 Fundmeldungen online auf Lost Art veröffentlicht.

    Das Museum Fünf Kontinente (MFK) hat 2021 mit der Onlinestellung seiner Sammlungen begonnen. Der Onlinekatalog ist als work in progress angelegt, sodass derzeit 8 411 Objekte und historische Fotografien über die Website des Museums recherchierbar sind. Zudem steht ein Großteil der Inventare des MFK (bis 1959) seit Dezember 2020 online und kann über die Website des Museums eingesehen werden. Basisdaten aller im Staatlichen Museum für Ägyptische Kunst vorhandenen Objekte sind analog und digital vorhanden und können bei entsprechenden Anfragen zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird v. a. im Bereich der digitalen Erschließung der Sammlungsbestände (Förderprogramm kultur.digital.strategie) der Datenbestand konsolidiert und weiter ausgebaut. Ab 2026 werden die Daten sukzessive in einer Onlinedatenbank zur Verfügung gestellt.

    Im Deutschen Theatermuseum erfolgte 2016 die Digitalisierung des für die Provenienzforschung relevanten, ältesten erhaltenen, im Zweiten Weltkrieg stark beschädigten, Zugangsbuches des Deutschen Theatermuseums. Das Zugangsbuch dokumentiert Zugänge der Bibliothek und Sammlungen und wurde am 1. April 1936 begonnen. Der späteste Eintrag dieses Buches lautet auf den 31. Mai 1944. Diese nun gezielt durchsuchbaren Digitalisate stehen bei Nachfrage durch Externe im Deutschen Theatermuseum der Öffentlichkeit und für Recherchezwecke zur Verfügung.

    Die Tiefe der Erfassung unterscheidet sich je nach Bereich und Beständen, analog ist dies weit fortgeschritten, digital ist bislang vor allem der für Provenienzforschung relevante Teil der Erwerbungen aufgearbeitet.

    In der Staatlichen Münzsammlung befinden sich 950 Bücher aus früherem Reichsbesitz. Es handelt sich um Dauerleihgaben der Oberfinanzdirektion München, die der Münzsammlung überstellt wurden, nachdem es dem Central Collecting Point in der Nachkriegszeit nicht möglich war, ihre ursprünglichen Besitzer zu ermitteln. Über den Bestand existieren zwei maschinenschriftliche Listen mit den Titelangaben. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin hat 2016 diesen Bestand dokumentiert und online gestellt.

    Die Staatliche Antikensammlung und Glyptothek digitalisieren aktuell ihre Bestände in einem noch laufenden Projekt. Die digitale Datenbank wird zu jedem Objekt eine „digitale Dateikarte“ beinhalten, deren Informationen je nach Zugangsberechtigung für die Datenbank unterschiedlich umfangreich ausfallen. Eine öffentlich zugängliche Onlinedatenbank ist bislang noch nicht geplant. NS-verfolgungsbedingt entzogenes
    Kulturgut ist bislang nicht identifiziert worden, was insbesondere mit der Sammlungsgeschichte der Häuser und der Konzentration des NS-Kunstraubs auf andere Arten von Kunstobjekten zusammenhängt.

    Das Bayerische Armeemuseum hat aktuell etwa 45 000 Objekte in der museumsinternen Datenbank MuseumPlus erfasst. Alle derzeit bekannten Inventarbücher, Sammlungsbelege, Zugangsbücher etc. sind digitalisiert und stehen Forscherinnen und Forschern nach entsprechender qualifizierter Anfrage offen. Eine öffentliche Sammlungsdatenbank befindet sich über die Plattform MuseumDigital im Aufbau, umfasst Stand 17. Mai 2024 jedoch nur eine kleine Auswahl von 192 Objekten.

    Im Museum für Abgüsse sind die Objekte vollständig in einer eigenen Onlinedatenbank erfasst und zugänglich für Forschung und Öffentlichkeit auch für Fragen der Provenienzen. Die erfassten Daten (Digitalisierung) entsprechen den zuvor vorhandenen Daten auf Karteikarten und werden sukzessive inhaltlich erweitert; insbesondere die Durchführung von Forschung an Einzelobjekten ist typischerweise Anlass zur Digitalisierung. Die Digitalisierung mit Foto- und 3D-Dokumentation ist nicht vollständig umgesetzt: ca. 40 Prozent der Objekte sind mit Fotos (auch alten) erfasst, rund 30 Objekte mit 3D-Modellen.

    Im Museum für Franken ist die analoge und digitale Erfassung sowie Dokumentation parallel erfolgt. Für die Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller ist das Archiv nach Absprache einsehbar. Das Museum für Franken bietet die Möglichkeit, anhand von digitalisierten Inventarbüchern und Findbüchern vorab eine Recher-
    che durchzuführen.

    Der Gesamtbestand der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) ist online erschlossen und weltweit über die Discoverysysteme der BSB recherchierbar. Mit aktuell 4,3 Mio. digitalisierten Werken (von mittelalterlichen Handschriften bis zu bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erschienenen Büchern) besitzt die BSB den mit weitem Abstand größten digitalen Datenbestand aller deutschen Bibliotheken. Die Digitalisate sind für
    die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich und stellen so eine herausragende Quelle auch für die Erforschung von Provenienzen dar.

    Die Provenienz aller speziell untersuchten Bestände ist im lokalen Katalog der BSB dokumentiert, ein großer Teil der restituierten Bücher wird von der Bibliothek weiterhin als Digitalisat zugänglich gemacht. Die Bestände, bei denen der NS-Raubgutverdacht nicht eindeutig ausgeräumt werden konnte („evtl. NS-Raubgut“ und „NS-Raubgut“), sind auch in der Lost-Art-Datenbank des DZK nachgewiesen. Es handelt sich um insgesamt 911 Einträge (Stand: Dezember 2021). Eine neue Liste mit insgesamt 1 350 Einträgen (auch Handschriften und Musikalien) wurde Mitte Mai 2022 erstellt und wird dem DZK nach Aktualisierung zum Austausch bereitgestellt.

    Als außeruniversitäres Forschungsinstitut für Kunstgeschichte verfügt das Zentralinstitut für Kunstgeschichte nicht über Kunst- und Kulturobjekte per se, sondern hält (Forschungs-)Materialien vor, wie Publikationen, Fotografien und Datenbanken, die zur Erforschung von Kunst- und Kulturobjekten dienen bzw. genutzt werden. Die über 700 000 Bände in der Bibliothek sind seit Ende der 1990er-Jahre im OPAC bzw. kubikat online recherchierbar; Teile der rund 900 000 Medieneinheiten in der Photothek sind über www.artsandculture.google.com3 online sowie vollständig vor Ort konsultierbar.

    5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien und Betroffene, die Informationen in Provenienzfragen zu Objekten aus Beständen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen suchen?

    Private können sich an das von Bund und Ländern eingerichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) wenden. Neben dem Betrieb der öffentlich zugänglichen Datenbank „Lost Art“ ist das DZK in der Beratung und Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie von Einzelpersonen zur Erreichung von fairen und gerechten Lösungen tätig.

    Zudem ist die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen im Bereich der Provenienzforschung unmittelbar unterstützend tätig. Eine Mitarbeiterin berät, forscht und unterstützt selbstständig und vor Ort in den jeweiligen Museen und (Haus-)Archiven. Die Sammlungen und Archivalien werden auf einschlägige Verdachtsobjekte überprüft, es wird allgemein zur Sammlungspflege und historischen Aufarbeitung der Sammlung beraten, ein Abschlussbericht erstellt sowie bei der Erstellung von Förderanträgen für eine Zuschussfinanzierung durch das DZK unterstützt. Über diese Maßnahmen werden die Gebietsreferenten auf dem Laufenden gehalten. Sofern durch die Landesstelle ein Bedarf zu langfristiger Provenienzforschung an den jeweiligen Museen festgestellt wird, erfolgt durch die Gebietsreferenten eine Aufstellung der möglichen Fördergelder durch die Landesstelle (10 bis 40 Prozent der Gesamtkosten des Provenienzprojekts).

    6.1 Ist geplant, die Mittel für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken (bitte Planungen begründen)?
    6.2 Ist geplant, befristete Stellen für Provenienzforschung an staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu verstetigen (bitte Planungen begründen)?
    6.3 Ist geplant, die Mittel für Personal für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken oder Mittel aus den Globaletats der Institutionen zu nehmen (bitte Planungen begründen)?

    Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden gemeinsam beantwortet.

    Ziel ist, auch in künftigen Haushalten Mittel für die Provenienzforschung zu veranschlagen. Die Entscheidung bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen sowie dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.

    7. Ist geplant, die Etats der betroffenen Institutionen bei Schaffung von Provenienz-Dauerstellen um die Summe, die den Arbeitgeberkosten entspricht, in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu erhöhen (bitte Planungen begründen)?

    Die Schaffung künftiger Stellen bleibt künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.


      1 Vgl. S. 8 Tätigkeitsbericht 2022 des Provenienzforschungsverbunds Bayern.
      2 Vgl. ebd. S. 103 ff.
      3 https://artsandculture.google.com/partner/zentralinstitut-fuer-kunstgeschichte

      Meine Rede im Bayerischen Landtag zum Dringlichkeitsantrag der AfD „Gegen Verbote und Zensur von Medien – Nie wieder ist jetzt!“

      Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

      Ich würde gerne noch meinem Vorredner Herrn Baumann zurufen: Was linksextrem ist, entscheidet hier in Bayern immer noch der Verfassungsschutz und garantiert nicht Sie.

      (Lachen bei der AfD)

      Im Antrag der AfD geht es – ich zitiere – um „eine Einschränkung dieser Meinungsfreiheit“. Genau das fordert die AfD. Sie fordert, gegen „eine Einschränkung dieser Meinungsfreiheit“ vorzugehen und nicht gegen eine Einschränkung „der“ Meinungsfreiheit; denn bei Maßnahmen gegen beispielsweise den islamistischen Verlag „Yeni Akit“oder den Sender „Roj TV“ oder „linksunten.indymedia“ war die AfD sehr, sehr leise
      und hat weder für Meinungsfreiheit noch für Pressefreiheit gekämpft. Das passt auch sehr gut zu dem Freund der AfD, dem Godzillionär Elon Musk, der nach Zensur des Twitter-Satirikers El Hotzo ruft, wie es auch die AfD getan hat, sich aber öffentlich als Meinungsfreiheitsmogul inszeniert und immer nur dort Meinungsfreiheit möchte, wo es ihm in den Kram passt.

      (Beifall bei den GRÜNEN)

      Wenn man den Herausgeber Elsässer kennt, fragt man sich, warum er überhaupt zum Rechtsextremen wurde. Judenhass und Russlandnähe waren Hintergrund des Verbindungsschwurs zum Rechtsextremismus des „Compact“-Herausgebers und Gesinnnungsjournalisten Elsässer und dafür, dass er die Lager wechselte; denn Jürgen Elsässer war auch einmal Mitglied im Kommunistischen Bund. Ob Ihnen gefallen hätte, was er dort so geschrieben hat, ist die große Frage. Im Juli 1998 schrieb er – ich zitiere – zum Beispiel in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“:

      „Der Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Ende April hat selbst die politischen Experten vor Ort überrascht. […] Besonders alarmierend ist die Dominanz der Rechtsradikalen in der Jugend: Von den 18-24-jährigen Männern wählten 38 % DVU […]. ‚Rund ein Drittel aller Jugendlichen vertreten die Position: Deutschland braucht wieder einen Führer.’ Diese Erkenntnis korreliert mit der Entwicklung der Straftaten, insbesondere der Gewaltstraftaten von rechts.“ So Elsässer 1998. Das hätten Sie wahrscheinlich gerne verbieten lassen.

      (Zuruf von der AfD)

      Geschichtsrevisionismus, krasser Antisemitismus, offener Rassismus: Das ist das, was heute in diesem Magazin passiert, und all das ist Teil der Masche der rechtsextremen Lifestyle-Guerilla, zu der auch die AfD gehört; denn sie hat in diesem Frontmagazin der Verschwörungsmythiker und Rothschild-Rockefeller-Soros-Antisemitismus-Schwurbler Anzeigen geschaltet und das Magazin so dabei unterstützt, Personal für diese Landtagsfraktion zu finden. Seit 2021 ist das „Compact“-Magazin vom Verfassungsschutz übrigens als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Dagegen hätte das Magazin natürlich auch juristisch vorgehen können, genauso wie das Magazin jetzt – auch das gehört zur Rechtsstaatlichkeit – selbstverständlich juristisch gegen das Verbot vorgehen kann und juristisch ausgelotet werden kann, ob hier die Grenzen der Meinungsfreiheit wirklich überschritten waren und die Demokratie hier wirklich in Gefahr ist.

      Ich will kurz aus einer Mitteilung des Brandenburger Verfassungsschutzes im Dezember 2023 zitieren. Ich zitiere: „Er“ – damit ist Elsässer gemeint – „träumt von einem“ – Zitat des Verfassungsschusses –

      „‚Deutschen Demokratischen Reich’ (DDR) in einem vom Westen der Republik abgespaltenen Ostdeutschland. Den AfD-Rechtsextremisten Höcke wünscht er sich als ‚Reichskanzler’. Rechtsextremist André Poggenburg schwebt ihm als ‚Reichskommissar für Inneres und Bandenbekämpfung’ vor. ‚Gemischte deutsch-russische Bataillone’ sollen ‚an der Oder’ Deutschland ‚gegen die Polen verteidigen’. Und ‚Elon Musk kann einen Raketenbahnhof in Penemünde errichten’. So lauten die wirren Fantasien von Jürgen Elsässer.“ So der Brandenburger Verfassungsschutz im Dezember 2023.

      Nein, Journalismus muss nicht jedem gefallen, und er darf, soll und muss unbequem sein. Jürgen Elsässer darf natürlich weiter seine kruden, antisemitischen und rechtsextremen Thesen verbreiten, aber nicht in einem reichweitenstarken Verlag, der jeden ehrlichen Journalismus, jedes Berufsethos und jeden Pressekodex mit Füßen tritt.

      (Beifall bei den GRÜNEN)

      Antrag „Gleiches Geld für gleiche Kulturarbeit: Popularmusik-Festivals künftig finanziell unterstützen“

      Der Landtag wolle beschließen:

      Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm für Popularmusik-Festivals
      in Bayern zu entwickeln.

      Begründung:

      Bayern ist Kulturstaat. So versichert es uns nicht nur die Bayerische Verfassung in Art. 3, sondern auch kürzlich Staatsminister Markus Blume. Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 15.04.2024 ebenso wie in den Haushaltsdebatten zum Doppelhaushalt 2024/2025 zeigte er sich zu Recht stolz ob des hohen Kultur-Fördervolumens im Freistaat, das die kulturelle Vielfalt sicherstellen soll.

      Bayerns Unterstützung für Kunst und Kultur spiegelt sich auch im Etat für Musikfestivals und musikalische Veranstaltungen wider. 3,8 Mio. Euro stellte der Freistaat hierfür im vergangenen Jahr zur Verfügung. Es wurde eine Vielzahl an Musikfestivals und Konzerten unterstützt – trotz der wiederholten Betonung der Wichtigkeit der kulturellen Vielfalt hat eine Gruppe von Musikfestivals bisher leider keinerlei Zugang zu staatlicher Musikfestival-Förderung: Popularmusik-Festivals und Popularmusik-Live-Veranstaltungen sind qua Förderrichtlinien von der Förderung ausgeschlossen. Sie müssen sich an die Bundesebene wenden: die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat ein Förderprogramm initiiert, das Musikfestivals im Bereich Popularmusik unterstützt. Das Programm ist hocherfolgreich und war vielfach überzeichnet. Der Bedarf ist also da.

      Kultur ist Ländersache: eine Unterstützung für Popularmusik-Festivals wie die des Bundes ist in Bayern dringend nötig, um die musikalische Vielfalt in Landesverantwortung zu sichern und den Nachwuchs vor Ort in Bayern adäquat zu unterstützen: Seit der Pandemie vertrauen Veranstalterinnen und Veranstalter mehr und mehr auf schon etablierte Namen, oft auf Kosten lokaler Newcomerinnen und Newcomer. Unter einem zudem enorm gestiegenen Kostendruck leiden besonders ländliche Regionen mit wenig kultureller Infrastruktur. Die sich immer weiter verschärfende finanzielle Situation der Popularmusik, gepaart mit dem Fehlen eines Förderprogramms der Staatsregierung gefährdet so die lokale und regionale musikalische Pluralität in Bayern.

      Meine Rede im Bayerischen Landtag zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)

      Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

      Der Vorredner Mang von der AfD hat leider bewiesen, dass auch Juristen sehr viel Meinung haben können, für leider null Ahnung.

      (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD)

      Auch wenn es der AfD nicht passt: Wir leben in einem Rechtsstaat. Dabei steht das Recht einer Normenhierarchie über uns. Das bedeutet: Das höherrangige Recht verdrängt das niederrangige Recht, oder niederrangiges Recht steht ergänzend, subsidiär, neben dem höherrangigen. Das gilt auch für das Unionsrecht. Ich kann es für Herrn Mang auch noch mal ganz einfach erklären: Wenn der Papa dem Kind im Stadtpark nach dem Grillfest sagt: „Bitte räum auf!“, und dann macht die Gemeinde noch eine Regelung, wie der Stadtpark aufzuräumen ist, dann müssen
      sich Papa und Kind natürlich auch daran halten.

      In Zukunft heißt es im Netz nicht mehr: Der Stärkere gewinnt. – Das ist auch gut so. Es ist auch gut, dass wir in einem vereinten Europa leben, das eine gemeinsame Normenhierarchie hat und kennt. Der Digital Services Act hat für Europa viele Sachen verbessert. Ich will nur kurz aufzählen, was für die 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa besser geworden ist: Bürgerinnen und Bürger haben einen besseren Schutz ihrer Grundrechte, mehr Kontrolle und mehr Wahlmöglichkeiten. Es gibt stärkeren Schutz für Kinder online, es gibt weniger Konfrontation mit illegalen Inhalten. Aber auch die Anbieterinnen und Anbieter haben mehr Rechtssicherheit. Es gibt eine Rechtsnorm für die 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Das bedeutet, dass es auch für Start-ups oder bei Wachstum und Upscaling leichter geworden ist. Für uns als gesamte Gesellschaft gibt es eine größere demokratische Kontrolle der Plattformen und eine Verringerung von systemimmanenten Risiken wie Manipulation und Desinformation, womit die AfD ja sehr viel Erfahrung hat. Für Bayern haben wir mit der Landesmedienanstalt eine sehr gute Lösung gefunden, mit einer staatsfernen, demokratischen und pluralistischen Kontrolle.

      Wir GRÜNE stehen natürlich auch hinter den Regionalfensterprogrammen. Wir wissen inzwischen alle, dass dort, wo es keine lokale und regionale Berichterstattung mehr gibt, sogenannte Nachrichtenwüsten entstehen. Dort gibt es dann mehr Wirtschaftskriminalität, mehr Umweltdelikte, aber zum Beispiel auch weniger Engagement im Ehrenamt, ja sogar weniger Menschen, die wählen gehen oder sich für Wahlämter aufstellen. Das ist etwas, was der AfD vielleicht passt, uns als demokratischer Mitte aber nicht. Deshalb werben auch wir für Zustimmung zu diesem Antrag.

      (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

      Meine Rede im Bayerischen Landtag zum AfD-Antrag „Bürger vor Zahlungen des Rundfunkbeitrags schützen: Meldebehörden zur Aufklärung über Möglichkeiten zur Vermeidung der Beitragspflicht anhalten“

      Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

      Wir haben den Antrag schon im Ausschuss diskutiert, und eigentlich wurden dort auch schon alle Meinungen zwischen den Fraktionen der CSU, der Freien Wähler, der Grünen und der SPD wirklich sehr sachlich ausgetauscht. Wir alle sind uns einig, dass es natürlich Reformen braucht, und wir alle sind uns einig, dass diese Reformen natürlich auch die Beitragsgestaltung betreffen. Aber von hier rechts außen ist nicht verstanden worden, dass es Millionen von Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl schaffen, ihren Pflichten nachzukommen. Sie schaffen es, sich umzumelden. Auch dafür gibt es keine Beratungsstelle, die ihnen sagt: Denken Sie übrigens daran: Wenn Sie jetzt umziehen, müssen Sie sich auch da anmelden. – Die schaffen das ganz alleine. Sie sind nämlich mündige Bürgerinnen und Bürger.

      (Beifall bei den GRÜNEN)

      Ganz viele, die überwiegende Mehrheit dieser mündigen Bürgerinnen und Bürger, schaffen es auch wunderbar, ihren Befreiungsantrag für die Zweitwohnung zu stellen – so es denn möglich ist, weil die Zweitwohnung nur unter bestimmten Umständen befreit ist. Sie schaffen es auch ganz wunderbar, ihren Beitrag zu zahlen. Wegen der bürokratischen Hürden, die es da noch gibt – das hat beispielsweise die CSU-Fraktion angekündigt, die einen sehr kurzen Draht in die Staatskanzlei hat –, wird im Moment an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet, bei dem es natürlich im Idealfall – ich sitze nicht in der Staatskanzlei – auch darum geht, dass man
      diese Beitragspflichten bürgerfreundlicher gestaltet.Zum Beispiel haben wir im Moment die Situation, dass nur alle drei Jahre kontrolliert wird, wer wo wohnt, es also einen Datenabgleich gibt. Wir waren uns im Ausschuss einig darüber – CSU, Freie Wähler, SPD und GRÜNE, die konstruktiv an der Lösung von bestehenden Problemen arbeiten –, dass es sinnvoller wäre, das öfter zu machen, dass es sinnvoller wäre, öfter zu prüfen, wer eigentlich wo wohnt. Wir waren uns auch einig darüber, dass es vielleicht auch noch andere Sachen gäbe, bei denen man mal prüfen muss, wie das rechtlich gehen kann; zum Beispiel, ob schon bei der Erhebung abgefragt werden kann, wer eine Zweitwohnung hat, wer eine Erstwohnung hat.

      Was mir persönlich bei der Beitragsgestaltung noch ein ganz großes Anliegen ist: Ich habe mein Leben lang Rundfunkbeitrag gezahlt, und ich war einen Großteil meines Lebens Solo-Selbstständige. Ich konnte mich nicht befreien lassen; denn wäre ich beispielsweise in einen Sozialbezug gegangen, was vom Einkommen her möglich gewesen wäre, hätte ich meine Selbstständigkeit aufgeben müssen. Auch die Petition haben wir immer wieder im Landtag. Aber damals, mit einem Jahreseinkommen unter 10.000 Euro, alleinerziehend mit zwei Kindern, war dieser Rundfunkbeitrag eine unendliche Bürde. Jetzt, als Abgeordnete, ist er für mich genauso hoch. Dass das nicht fair ist, verstehen die Bürgerinnen und Bürger draußen auch gut, glaube ich. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet wird.

      Niemand will zurück zur Einkommenskontrolle. Aber in der Pandemie haben wir es zum Beispiel in Baden-Württemberg sehr gut geschafft, mit den Finanzämtern Daten abzugleichen. Das ist gut geglückt, man ist zu guten Lösungen gekommen. Ich wäre froh, wenn die Menschen, die mit sehr viel juristischer Expertise jetzt gerade zusammensitzen und an einem Reformstaatsvertrag arbeiten, mit konstruktiven Lösungen kommen, statt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden weiter zu schikanieren und den Ideen von ganz rechts außen zu folgen.

      (Beifall bei den GRÜNEN)

      Meine Rede zum Haushaltsplan 2024 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

      Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

      Gut, dass es in der Staatsregierung, verehrter Herr Vorsitzender Piazolo, noch Leute gibt, die die Kultur hochhalten und dazu auffordern, die Kulturveranstaltungen zu besuchen, und betonen, wie wichtig das ist. Auch der Denkmalschutz ist wichtig, nicht nur wegen der großen Denkmäler in staatlicher Hand, sondern auch wegen der vielen nichtstaatlichen kleinen überall im Land. Zusätzliche Stellen wurden zwar geschaffen; das hilft aber natürlich nichts, wenn das Personal mit leeren Händen dasteht. Seit Jahren fordern wir Grüne eine Aufstockung der nötigen Fördermittel für die kleine Denkmalpflege und für den Entschädigungsfonds. Man kann zig Leute einstellen. Wenn diese jedoch zur Rettung unserer Denkmäler kein Geld in der Hand haben, hilft das alles nichts. Die Bierzeltreden über die Schönheit unserer Heimat bleiben Fake-Bekenntnisse, wenn die kleinen Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Sanierung nicht aus eigener Kraft schaffen, finanziell im Stich gelassen werden. Auch dieser Haushalt ist für den Denkmalschutz leider wieder eine verpasste Chance.

      Kulturpolitisch – das finden wir auch – wurde auch einiges verpasst. Die Kulturmilliarde, die der Minister wie eine Monstranz seit Monaten vor sich herträgt, existiert im Haushalt nicht. Die Kulturagenda hat keinen Kulturförderbericht hervorgebracht. Wir warten auch vergeblich auf die Kulturkaskade. Warum? – Bauen geht mit Haushaltsmitteln. Für das Proben- und Werkstattzentrum vom Residenztheaters sind Mittel eingestellt, 30 Millionen Euro für das Jahr 2024, 20 Millionen Euro für das nächste Jahr. So geht bauen. Bei allen anderen Kulturbaustellen: Nada, niente, gar nichts. Für die Musikhochschule gibt es nichts im Jahr 2024, und im Jahr 2025 500.000 Euro. Für das Residenztheater gibt es null Euro. Für das Haus der Kunst gibt es 1 Million Euro im Jahr 2024, 2 Millionen Euro im Jahr 2025. Für das Naturkundemuseum Bayern sind 1,5 Millionen Euro respektive 2 Millionen Euro vorgesehen.


      (Volkmar Halbleib (SPD): Kaskade!)


      Genau. Immerhin deuten diese Zahlen an, dass die Neue Pinakothek irgendwann einmal fertig werden könnte. Da ist etwas eingestellt. Auch die Tatsache, dass die eingestellten Mittel für das bayerische Konzerthaus nicht auf ein Einstampfen hindeuten, macht mir natürlich schon Hoffnung. Lieber Herr Vorsitzender, Dampf machen sieht aus meiner Sicht ein bisschen anders aus. Herr Staatsminister, Sie werden gleich reden. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie den Worten Taten folgen. Wir brauchen Taten im Haushalt. Wir brauchen Mittel, die dort eingestellt werden. Das gilt insbesondere für die Zivilgesellschaft. Für veschleppte Projekte wie Biotopia und Konzerthaus wurden schon Millionen eingesammelt. Zeigen Sie jetzt, dass man Ihnen vertrauen kann. Bauen wird nicht billiger. Mit der Tiefe, mit der in die Rücklagen gegriffen wird, werden die Staatskassen auch nicht voller.

      Kulturpolitik hat etwas mit Prioritätensetzen zu tun. Für die Demokratie ist es gefährlich, wenn diese Prioritäten von den falschen Leuten gesetzt werden. Deshalb will ich die letzte Minute nutzen, um kurz etwas zu den Änderungsanträgen der AfD zu sagen, die der Kulturdebatte ohnehin nur mit wenigen Verbliebenen beiwohnt. Mit den Änderungsanträgen sollen alle Ausgaben für die Kultur- und Kreativwirtschaft, für Digitales, für das Kulturportal Bayern, für die Filmförderung und die Freie Szene komplett auf null Euro gekürzt werden.


      (Zurufe von der AfD: Richtig!)


      Wirklich erschreckend sind die Begründungen, wenn man sie liest. Ich zitiere: „Kulturprojekte, die möglicherweise männer-, inländer- und heimatfeindlich sind“, „evolutionelle, kulturelle Entwicklungen, die man nicht behindern dürfe“, „ideologische Kontaminierung von Kultur im Allgemeinen und Filmkunst im Besonderen“, „parteipolitische Bekenntniskunst“. – Das ist die Fratze der Kulturpolitik der AfD, die da enthüllt wird! Das Gegenteil von Vielfalt ist Einfalt. Das Gegenteil von Kunstfreiheit und Freiheit ist Diktatur. Ich kann nur sagen: Ich bin sehr dankbar, dass diese Partei fernab jeder Verantwortung steht. Wir müssen alle gemeinsam dafür kämpfen, eine solche Kulturpolitik in diesem Land zu verhindern.


      (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

      Film in Zeiten des Rechtsrucks: Demokratie und Pluralität verteidigen!

      Millionen Menschen engagieren sich gegen Angriffe von rechts auf unsere Demokratie, zivilgesellschaftliche Gruppen von Wirtschaft bis NGO zeigen klare Kante gegen antidemokratische Unterwanderung. Auch zahlreiche Film- und Medienschaffende haben sich im Netzwerk „Film & Demokratie“ zusammengeschlossen, um unsere wehrhafte Demokratie und die Freiheit von Medienkultur und Medieninhalten zu stärken. 

      Wie tragen Netzwerk und Filmbranche zu dem breiten gesellschaftlichen Bündnis bei? Welche Hürden gibt es? Wie können durch den Film „Lagerfeuer“ geschaffen werden, an denen die Gesellschaft zusammenkommt? Was ist politisch notwendig, um die Branche vor Angriffen Rechtsextremer, die die Medienvielfalt und Kunstfreiheit, aber auch schlicht die finanzielle Förderung bedrohen, dauerhaft zu schützen? Anlässlich des Münchner Filmfests lädt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag zu einer Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Politik und des Netzwerks „Film & Demokratie“ ein. Kulturstaatsministerin Claudia Roth wird die Veranstaltung mit einer Keynote eröffnen. 

      Die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen lädt zur alljährlichen Podiumsdiskussion und zum Austausch am Rande des Filmfest München ins Maximilianeum.  Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Und Sie alle sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und von unserem offenen Stuhl auf dem Podium aus mitzudiskutieren.

      Wann: Sonntag, 30. Juni 2024 | 15 Uhr
      Wo: Bayerischer Landtag | Senatssaal | Maximilianeum | 81627 München 
       
      Gäste:  

      • Kulturstaatsministerin Claudia Roth 
      • Michael Sacher, MdB, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien
      • Morgane Remter, Netzwerk „Film & Demokratie“, AG DOK 

      Moderation: Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Medien

      Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2024/2025: Verlegung der KFZ-Verwahrstelle München

      Der Landtag wolle beschließen:

      Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

      In Kap. 03 18 wird der Ansatz im Tit. 710 00 (Staatliche Hochbaumaßnahmen) im Jahr 2024 von 34.045,6 Tsd. Euro um 300 Tsd. Euro auf 34.345,6 Euro erhöht.

      In Kap. 03 18 wird der Ansatz im Tit. 710 00 (Staatliche Hochbaumaßnahmen) im Jahr 2025 von 37.800 Tsd. Euro um 300 Tsd. Euro auf 38.100 Euro erhöht.

      In der Anlage S wird eine neuer Planungstitel „Neubau der Kfz-Verwahrstelle der Landespolizei in München“ eingefügt.


      Begründung:

      Der Bahnausbau München-Ost mit mehreren separaten Bauprojekten stellt einen massiven Eingriff in den betroffenen Ortsteil Trudering dar. Nach Fertigstellung sind enorme Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch Erschütterungen und Lärm zu erwarten. Schon seit vielen Jahren setzt sich vor Ort eine Bürgerinitiative konstruktiv für einen bürgerfreundlichen Bahnausbau ein. Mit viel Einsatz und hohem Know-How entwickelte man eine anwohnerfreundliche Alternativ-Trasse. Einziges Hindernis der Alternativ-Trasse ist die KfZ-Verwahrstelle in der Thomas-Hauser-Straße, ein in die Jahre gekommener Bau, in dem falsch geparkte und in der Folge abgeschleppte Autos abgestellt werden und dort von den Besitzern wieder abgeholt werden können.

      Die Mittel für die Planung der Abverlegung müssen eingestellt werden, da von der Landeshauptstadt München bereits über 12 mögliche Ersatz-Liegenschaften vorgeschlagen wurden, seit Juni vor der Landtagswahl 2023 diese Alternativstandorte geprüft wurden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort dringend auf ein Signal warten, dass die zuständige Landesebene den Punkt der KfZ-Verwahrstelle angeht, der einer Trassen-Neubewertung unter Einbeziehung der Bürgervariante im Weg steht.

      Ob eine wünschenswerte tunnelähnliche Einhausung mit Masse-Feder-System zur Entkopplung des Untergrunds von Erschütterung kommen wird, hängt maßgeblich von der Finanzierung durch Bund und Freistaat ab. Da der örtliche Stimmkreisabgeordnete, Staatsminister Markus Blume (CSU), laut SZ vom 24. Januar 2024 fordert, “Beide Möglichkeiten sollen offen bleiben” – müssen erschütterungsentkoppelte Komplett-Einhausung und Bürgervariante unter Umverlegung der KfZ-Verwahrstelle beide geplant werden, so dass, falls die Finanzierung einer der Lösungen nicht möglich ist, die andere Lösung umgehend umgesetzt werden kann.

      Antrag „Eiertanz um die Intendanz der Bayerischen Staatsoper beenden: Erfolge absichern, klare Perspektiven für Personal und Publikum schaffen, Landeshauptstadt als Kulturstandort nicht gefährden“

      Der Landtag wolle beschließen:

      Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich Klarheit zur vertraglichen Situation des Führungspersonals an der Bayerischen Staatsoper zu schaffen. Werden die bestehenden Verträge mit dem aktuellen Intendanten, dem aktuellen Generalmusikdirektor und dem aktuellen Ballettchef nicht oder nur für weniger als fünf Jahre verlängert, muss zeitnah eine Findungskommission für eine neue Intendanz eingesetzt werden. Um maximale Staatsferne zu gewährleisten und beste Köpfe zu bekommen, soll das zuständige Staatsministerium ausgewiesene Expertinnen und Experten benennen, die Vorschläge für Persönlichkeiten einer Findungskommission machen sollen.

      Begründung:

      Mit dem Hin und Her um das Spitzenpersonal an der Bayerischen Staatsoper schadet die Staatsregierung dem Ansehen des Hauses. Für eine valide Planung, gute Kommunikationsarbeit, künstlerische Exzellenz und damit ausgelastete Vorstellungen ist es dringend geboten, Planungssicherheit für den Opernbetrieb zu gewährleisten. Mit dem Eiertanz um die künftige Leitung des Opernbetriebs, vor allem vor dem Hintergrund der in den 2030er Jahren anstehenden umfassenden Sanierungen, die auch auf die Programmatik des Hauses massive Auswirkungen haben werden, gefährdet die Staatsregierung eines der kulturellen Flaggschiffe des Kulturstaats Bayern. Für einen Opernbetrieb auf Spitzenniveau, den das Publikum und das Personal der Bayerischen Staatsoper zu Recht gewohnt sind, müssen Programme bis zu fünf Jahre im Voraus geplant werden. Renommierte Künstlerinnen und Künstler stehen sonst nicht mehr zur Verfügung. Die zögerliche Haltung der Staatsregierung gefährdet neben der Exzellenz des Programms auch die derzeit sehr gute Auslastung der Bayerischen Staatsoper, die mit 96 Prozent auf überdurchschnittlich hohem Niveau liegt. Für die Besetzung der Intendanz einer Oper mit Weltklasse, wie es die Bayerische Staatsoper zweifelsohne ist, spielt die fachliche Qualifikation, die einschlägige und langjährige Erfahrung bei der Leitung großer Häuser, die Vision und Innovationsfähigkeit zur Entwicklung des Programms eine entscheidende Rolle. Auch gute Netzwerke und Beziehungen, sowie Kommunikations- und Führungsfähigkeit sind Merkmale, die eine Intendanz selbstverständlich mitbringen muss. Damit die Bayerische Staatsoper auch künftig ein Haus von Weltrang bleibt, muss die Vermittlungsarbeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in der Kunst Kriterium sein. Nur so kann nachhaltig Akzeptanz und Begeisterung für Spitzen-Kulturinstitutionen in allen Schichten der Bevölkerung erzielt werden. Nachdem ESG-Governance (ESG = Environmental, Social and Governance) heute selbstverständlich ist, muss eine gute Führungspersönlichkeit sich auch mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Hauses von Klimaschutz über Arbeitsbedingungen des Personals bis hin zu Barrierefreiheit auskennen und hier Maßnahmen implementieren können. All diese Kriterien müssen für künftige Findungskommissionen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, um den Kulturbetrieb aus Spitzenniveau im Kulturstaat Bayern für die Zukunft zu sichern.

      Änderungsantrag Haushaltsplan 2024/2025: Landesjungenkunstschulen endlich auch in Bayern bedarfsgerecht unterstützen! (Kap 05 05 Tit. 684 68)

      Der Landtag wolle beschließen:

      Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

      In Kap. 05 05 wird in der TG 68 (Kulturelle Bildung im schulischen Bereich) der Ansatz im Tit.
      684 68 (Zuschüsse für den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kultur-pädagogischen Einrichtungen LJKE Bayern e.V.) im Jahr 2024 von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht und im Jahr 2025 ebenfalls von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht.

      Begründung:

      „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“, so steht es in Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Landesjugendkunstschulen sind ein wichtiges Instrument der künstlerischen und kulturellen Bildung für unsere Kinder, in Bayern sind sie strukturell schlecht ausgestattet. Ebenso wie Sing- und Musikschulen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur „Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten“ unserer Kinder. Um flächendeckend hochwertige Angebote der künstlerischen und kulturellen Bildung für alle Kinder in Bayern anzubieten ist eine verbesserte Förderung der Landesjugendkunstschulen unabdingbar.