Einblick in meine Ausschüsse, Arbeitskreise und Veranstaltungen im Bayerischen Landtag. Außerdem Anträge, schrifliche Anfragen und mehr aus der parlamentarischen Arbeit von Sanne Kurz MdL.

Recap Podiumsdiskussion „Investitionsverpflichtung – Was bringt der Film-Booster für Bayern?


Aufhänger der Veranstaltung am 2. Juli 2026 im Bayerischen Landtag war der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender. Was dieser für die Zukunft des deutschen Filmstandorts bedeutet, treibt die Branche gerade massiv um.

Wie kann es gelingen, den bayerischen bzw. deutschen Filmstandort zu sichern? Wie lassen sich faire Partnerschaften zwischen Streamern und Herstellern ermöglichen, die Crews vor dem Abwandern von Produktionen ins Ausland schützen und wie der Quoten-Programmautonomie-Spagat der Sender hinbekommen? Wie läuft es in anderen Ländern, z.B. Frankreich? Was bringt der Gesetzentwurf zur Investitionsverpflichtung? Und wo bleibt das Steueranreizmodell, das Staatsminister Florian Herrmann im letzten Jahr zur Filmfest-Eröffnung so vollmundig angekündigt hatte?

Bei der traditionellen Veranstaltung der bayerischen Landtags-Grünen anlässlich des Münchner Filmfests wurde ebenso konstruktiv wie leidenschaftlich diskutiert. Auf der Bühne: unterschiedliche Perspektiven – Politik, Plattform, Produktion, Gewerk, Sender. Rund 200 Gäste im Publikum waren unser Einladung gefolgt und durften mit jeder Menge Input heimgehen.

Ein Dank allen Panelgästen wie auch dem Filmschaffenden-Chor „Die Vögel“ für die wunderbare musikalische Umrahmung!

Hier eine Auswahl an Bildern, die im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung gerne (für Newsletter, Social Media, Berichterstattung) weiterverwendet werden dürfen – Fotocredit: Anja Mörk. Bei darüber hinausgehendem Interesse bitte die Fotografin direkt kontaktieren.


Kleine Anfrage – AzP „Auswirkungen des AI Acts auf die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Hörfunkanbieter“

Ich frage die Staatsregierung,

wie sie die Umsetzung des AI Act und des Code of Practice zur Konkretisierung von Art. 50 AI Act für die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hörfunkanbieter einschätzt, welche Maßnahmen wurden vonseiten der Staatsregierung, insbesondere vonseiten der Staatskanzlei und des Staatsministeriums für Digitales, ergriffen, um einer durch die Umsetzung des AI Acts gegebenenfalls drohenden Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken und welche KI-Regularien im Hörfunkbereich sieht die Staatsregierung auf bayerischer Ebene für Inhalte, die ohnehin von unabhängigen Aufsichtsbehörden überwacht werden, bereits als mit EU-Recht konform und sinnvoll an?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Maßnahmen des Freistaates Bayern zur Bekämpfung von Desinformation und Förderung des Lokalrundfunks“

Ich frage die Staatsregierung,

welche Ressorts, Behörden und nachgeordneten Einrichtungen seit 2023 Aufgaben zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation wahrgenommen haben, in welcher Höhe seit 2023 Mittel hierfür verausgabt wurden (bitte nach Staatsministerien aufschlüsseln) und wie haben sich die Reichweiten und wirtschaftlichen Kennzahlen des bayerischen Lokalrundfunks durch die über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausgereichten Mittel seit 2023 entwickelt?

Hier geht’s zur Antwort:

CSU-Brechstange und Programmautonomie

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!

Hier der Wortlaut meiner Rede zu unserem grüner Dringlichkeitsantrag „Vielfalt statt Vetbote: Hände weg von der Rundfunkfreiheit! – Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform und staatsfern ausgestalten“

Was uns da über die Medienberichte von der Reform aus der Staatskanzlei erreicht hat, zeigt: Das ist kein Gesetz – es ist ein Misstrauensvotum gegen die
Rundfunkfreiheit. Wir reden hier nicht etwa über eine harmlose Anpassung. Wir reden über einen medienpolitischen Geisterfahrerkurs, der in der bundesrepublikanischen Geschichte beispiellos ist.Die CSU-Staatsregierung greift mit der Brechstange in die Programmautonomie ein. Besonders infam finde ich den durchscheinenden Vorwurf des „angeblichen Kampagnenjournalismus“, das Verbot von gesellschaftlichen Gestaltungszielen.

Wissen Sie, was das im Klartext heißt? – Im Reformstaatsvertrag, dem wir alle zugestimmt haben, steht explizit, der Rundfunk soll – ich zitiere – „den gesellschaft-
lichen Zusammenhalt“ und „die europäische Integration“ fördern. – Genau diese Aufgabe will die CSU jetzt streichen. Wer Zusammenhalt tilgen will, betreibt dabei das Geschäft der Spalter und kapituliert vor dem AfD-Framing.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer derlei Rhetorik übernimmt, dem sei gesagt: Ein unabhängiger Rundfunk ist kein Luxusprojekt. Er ist die Schlagader unserer Demokratie. Wir lassen nicht zu,
dass ihm jemand die Luft abdreht.

Beispiel Quotendiktat: 60 % Information. – Klingt gut, ist aber ein bürokratisches Monster und ein Angriff auf Wissen, Bildung und Kultur. Ich frage Sie: Wer legt denn fest, was Information ist? Ist ein Spielfilm wie „Im Westen nichts Neues“ Unterhaltung oder doch Information, weil er die Grauen des Krieges zeigt? Wie ist es
bei unseren bayerischen Lieblingen wie „Lebenslinien“, „Unter unserem Himmel“ oder „Dahoam ist dahoam“? Wenn bei „Dahoam ist dahoam“ beim Bäcker über Plastikmüll diskutiert wird oder der Pfarrer mit der Apothekerin anbandelt – ist das dann Information über das Dorfleben oder ein verbotenes Gestaltungsziel? Sie sehen schon: Eine starre Infoquote gefährdet die Vielfalt, die den Bayerischen Rundfunk ausmacht. Sie wollen den Rundfunk zu einem „Schwarzfunk“ schrumpfen, den man im Hinterzimmer steuern kann.

(Widerspruch bei der CSU)

Aber Rundfunk braucht Freiheit, keine CSU-Gängelung durch die Hintertür!

(Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! Jetzt können Sie mal abrüsten! – Weitere Zurufe von der CSU)

Der Urheber dieses Kurses ist Markus Söder, gelernter Journalist beim Bayerischen Rundfunk.

(Zurufe von der CSU)

Er ist PR-Profi und Influencer mit Staatskanzleibudget. Genau das ist das Problem.

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie konstruieren eine Geschichte!)

Markus Söder weiß ganz genau um die Wirkmacht von Bildern. Er weiß, wie man Themen setzt und abwürgt. Und weil er das weiß, will er den Bayerischen Rundfunk an die kurze Leine nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

Wer den Bayerischen Rundfunk aber mit Verboten gängelt und gleichzeitig seine eigenen Adventskonzerte aufzeichnen lassen will, wie Ende des Jahres versprochen,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So was kann man nicht stehen lassen! – Weitere Zurufe von der CSU)

der will keinen unabhängigen Rundfunk, der will einen „Söder-Funk“,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! – Martin Wagle (CSU): Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!)

der will keine vierte Gewalt, die ihm kritische Fragen stellt, sondern der will eine Hofberichterstattung, wo die 60% Information mit Pressemitteilungen gefüllt werden!

(Unruhe bei der CSU – Glocke des Präsidenten – Michael Hofmann (CSU): Sie machen sich unglaubwürdig! Das ist lächerlich, was Sie hier veranstalten! „Markus Söder“, wo kommen Sie denn her? Da sind wir weit davon entfernt!)

– Wenn Sie das lächerlich finden, dann will ich Ihnen einmal etwas über die Geschichte der Einflussnahme hier in Bayern erzählen: Wir erinnern uns an die „Lindenstraße“, bei der hier in Bayern das ARD-Signal abgestellt wurde, weil vor 20 Uhr ein schwuler Kuss zu sehen war.

(Michael Hofmann (CSU): Auwei, auwei, auwei!)

Der Intendant war Regierungssprecher von Stoiber und Merkel und wechselte dann direkt von der Staatskanzlei zum BR. Völlig unabhängig davon, ob die Person geeignet ist, ist das ein Compliance-Problem.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiteres Beispiel ist der Imagefilm über die Müllverbrennungs-Lobby, der als angebliche BR-Doku lief, als das Volk über „Das bessere Müllkonzept“ abstimmen sollte.

(Michael Hofmann (CSU): Das war doch in den Neunzigerjahren!)

Während des Volksbegehrens wird ein Lobby-Imagefilm als „Doku“ gelabelt. Wir dachten eigentlich, dass diese Zeiten hinter uns liegen. Aber wenn sich Markus Söder 2026, wie geplant, sein Adventskonzert aufzeichnen lässt – –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten – Martin Wagle (CSU): Diese Rede gehört auch in die Tonne!)

– Sie sind offensichtlich getroffen und fühlen sich angesprochen. Ich sage nur: Getroffene Hunde bellen. – Das Adventskonzert wird aufgezeichnet. Können Sie mal nachfragen, warum das geplant ist?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn die Chefredaktion in dieser Weise zentralisiert wird und eine solche Machtfülle erhalten soll,

(Michael Hofmann (CSU): In Ihrer Fantasiewelt ist das so!)

dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Wir haben unter Orbán und unter Trump erlebt, wie freier Rundfunk leidet und wie schnell freie Medien unter Druck geraten. Wenn der medienpolitische Sprecher der AfD erklärt, die CSU käme mit diesem Entwurf vielen AfD-Forderungen nach,

(Beifall bei der AfD – Martin Wagle (CSU): Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten!)

dann muss doch jedem Demokraten und jeder Demokratin hier im Saal der Atem stocken.

(Michael Hofmann (CSU): Wo kommen wir denn hin, wenn man jedes Argument dadurch ausschalten kann, dass man „AfD“ sagt?)

– Da müssen Sie sich doch bei der AfD beschweren. Aber die findet es ja gut, was Sie machen. – Wir Grüne fordern jedenfalls: Stärken Sie den BR, statt ihn zu gängeln. Bringen Sie Ihre Energie ein, um Verbesserungen für freie Medien zu schaffen. Setzen Sie die wichtigen Reformen aus dem Staatsvertrag um. Aber lassen Sie die Finger von der redaktionellen Freiheit. Dem wirklich ausführlichen und guten Nachzieher der SPD-Fraktion stimmen wir gerne zu. Ich hoffe, es wird zu Vielfalt statt zu Verboten kommen.

Dringlichkeitsantrag „Vielfalt statt Verbote: Hände weg von der Rundfunkfreiheit! – Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform und staatsfern ausgestalten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Novelle des bayerischen Rundfunkgesetzes zu nutzen um die redaktionelle Freiheit des Bayerischen Rundfunks zu stärken und die notwendigen Anpassungen des Reformstaatsvertrags vorzunehmen.

Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, die nach Abschluss der Verbändeanhörung öffentlich vorgebrachte Kritik am Gesetzentwurf zu berücksichtigen und von den bislang bekannt gewordenen Plänen abzurücken, insbesondere von

  • der Einführung einer starren Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen,
  • dem Verbot gesellschaftlicher Gestaltungsziele insbesondere mit Blick auf die im Reformstaatsvertrag bereits beschlossenen gesellschaftlichen Gestaltungsziele, die „internationale Verständigung“, „europäische Integration“ und „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ fordern, sowie den „gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern” sollen,
  • der Zentralisierung der Verantwortung bei einer Chefredakteurin oder einem Chefredakteur

Begründung:

Die von der CSU-geführten Staatsregierung geplante Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes geht weit über die Anpassungen des Reformstaatsvertrags hinaus und greift in zentrale Freiheits- und Strukturprinzipien des Bayerischen Rundfunks ein. Insbesondere die vorgesehene Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen, das Verbot von auch im Reformstaatsvertrag vorgesehener gesellschaftlicher Gestaltungsziele wie „europäische Integration“ oder „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sowie Eingriffe in die Verantwortungsstrukturen würden den Programmauftrag des Bayerischen Rundfunks erheblich verengen, Kultur, Bildung und Wissen nicht als Auftrag festschreiben, nachrichtenmüde Menschen durch Unterhaltungsangebote nicht mehr ins Programm holen und Meinungs- sowie Perspektivenvielfalt einschränken. Die in der öffentlichen Debatte zum Verbändeanhörungsverfahren kritisierten Maßnahmen stehen in einem Spannungsverhältnis zur strikten programmlichen und inhaltlichen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb des von der Politik definierten Auftrags. Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann betonte selbst, es gehe um einen „klaren Markenkern“1 und eine „zukunftsfähige Aufstellung“2 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich wird in der öffentlichen Debatte jedoch vonseiten der Staatskanzlei zunehmend der Vorwurf eines sogenannten Kampagnenjournalismus3 erhoben, der geeignet ist, die Glaubwürdigkeit redaktioneller Arbeit pauschal infrage zu stellen. Eine solche Einordnung greift zu kurz und gefährdet die professionelle Reputation der Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks, die verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks insgesamt sowie das Vertrauen in Qualitätsmedien.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind schon aufgrund unserer Geschichte staatsfern und ihrem Wesen nach sowie zusätzlich im Reformstaatsvertrag ohnehin „bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“ (vgl.: § 26 Abs. 2 MÄStV (Reformstaatsvertrag))4

Programmliche Vielfalt umfasst dabei bewusst Meinungs- und Perspektivenvielfalt, kulturelle, unterhaltende, bildende, Wissen vermittelnde, historische und gesellschaftliche Formate im Fiktionalen wie Dokumentarischen, sowie Hintergrundberichterstattung, die über reine Informationsvermittlung hinausgeht. Starre Quotenregelungen oder strukturelle Eingriffe in redaktionelle Zuständigkeiten würden diese Vielfalt faktisch einschränken, enorme Unsicherheit bei den Mitarbeitenden schaffen und die redaktionelle Freiheit massiv beeinträchtigen. Dies widerspricht dem Gebot der gerade in unserer jungen Republik historisch wichtigen Staatsferne und der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie.


1 https://www.medienpolitik.net/aktuelle-themen/reformen-die-auch-weh-tun-werden-473
2 https://www.bayern.de/rundfunkkommission-beschliesst-zukunftsrat-fuer-oerr-medienminister-dr-herrmann-gremium-hat-chance-und-verpflichtung-fuer-reformimpulse/
3 https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen/stimmen-rundfunkgesetz-100.html
4 https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/ReformStV/7._MAEStV_ReformStV_Staatsvertrag_und_Begruendung/7._MAEStV_ReformStV_Druckfassung.pdf

Kleine Anfrage – AzP „Bahnausbau im Münchner Osten: Klarheit und vollständige Information herstellen“

Vor dem Hintergrund, dass die Planungen der Deutschen Bahn zum Ausbau der Güterverkehrsstrecke im Münchner Osten bereits seit 2019 bekannt sind, dem Stadtrat jedoch nach Angaben der Kommunalpolitik vor Ort bislang nur unzureichende und fragmentierte Informationen vorgelegt wurden, auch dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber bisher keine detaillierte Planung vorliegt, die Bahn aber nun eine umfangreiche Informationsveranstaltung gemeinsam mit der örtlichen Bürgerinitiative und ohne sichtlich teilnehmende Personen der Staatsregierung veranstaltete, und zugleich zentrale Fragen des Lärmschutzes, der Trassenführung sowie des Zusammenspiels zahlreichen Bahnprojekte München Ost (S-Bahn Betriebswerk, Daglfinger Kurve, Truderinger Spange, Ausbau nach Mühldorf u. v. a. m) weiterhin ungeklärt sind, wodurch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile und Menschen vor Ort befürchtet werden, frage ich die Staatsregierung, wann wurde die Staatsregierung vollständig und systematisch zu aktuellsten Planungen der DB Netz AG informiert (bitte mit Angabe der Daten und des jeweiligen Planungsstandes), welche Erkenntnisse in Gestalt aussagekräftiger und detaillierter Planungsunterlagen liegen der Staatsregierung zu den voraussichtlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie der umliegenden Stadtviertel während der Bauphase vor, insbesondere hinsichtlich Lärm, Erschütterungen und verkehrlicher Einschränkungen, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber sowie die betroffene Öffentlichkeit künftig frühzeitig, transparent und kontinuierlich in die Gesamtplanung eingebunden werden und eine koordinierte Abstimmung aller Einzelprojekte im Münchner Osten erfolgt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Begriff und Auslegung der ‚relativen Beitragsstabilität‘ beim Rundfunkbeitrag“

Ich frage die Staatsregierung,

ob es zutrifft, dass sie unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, dass der monatliche Rundfunkbeitrag vom Nominalwert in Euro her auf dem derzeitigen Niveau (18,36 Euro) eingefroren und auch künftig nicht erhöht werden soll, unabhängig von der allgemeinen Teuerungsrate gemessen am Verbraucherpreisindex und von Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag zwar grundsätzlich steigen kann, diese Entwicklung aber auf den Verlauf der allgemeinen Teuerungsrate (Verbraucherpreisindex) begrenzt sein soll und damit real – bezogen auf Kaufkraft und Programmauftrag – stabil bleibt, und trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag nur noch so erhöht werden soll, dass er im Rahmen der Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, die zur Erfüllung des von der Politik gegebenen Auftrags notwendig sind und im sogenannten „KEF-Verfahren“ ermittelt von der von den Ländern dafür eingesetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs festgesetzt werden bzw. im Rahmen der rundfunkspezifischen Kosten- und Preisentwicklung (z. B. Personal-, Technik- und Produktionskosten der Anstalten) im Zusammenspiel mit dem Auftrag, bleibt?

Hier geht’s zur Antwort:

Baustellenbilanz des Grauens

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Haushaltsplan 2026/2027 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Herr Vizepräsident, wertes Kollegium!

Wir debattieren heute über den Kunsthaushalt und damit über die Visitenkarte Bayerns. Doch wer in den Einzelplan 15 schaut, sieht leider kein glänzendes Aushängeschild, sondern eine Baustellenbilanz des Grauens. Am Haus der Kunst wird schon seit 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert, herumgeeiert. Jetzt steht dafür endlich Geld im Haushalt, aber nicht wegen einer bayerischen Vision, sondern weil der Bund rettet. Das Sondervermögen des Bundes muss die bayerische Infrastrukturlethargie beenden.

Ich fühle Fremdscham pur. Das Kabinett lässt die Kosten durch Dauernichtstun erst ins Unermessliche steigen, bis dann Berlin den Rettungsring wirft. Die einst stolze Kulturbürgertumspartei CSU hat heute leider einen Häuptling, der es bei Kulturveranstaltungen noch nie in die Zeit nach der Pause geschafft hat, einen Häuptling, der Bratwürste offensichtlich für den Zipfelgipfel bayerischer Leitkultur hält und der bei Bach und Beethoven wahrscheinlich nur an die Pausenbewirtung denkt. Ihm bedeutet Instagram nämlich mehr als der Pioniergeist von Beuys und Beckmann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ergebnis ist ein Bayern, das unter einer dicken Schicht aus PR-Soße in kulturpolitischem Desinteresse erstickt.

Ein weiteres Beispiel ist die Musikhochschule. Da heizen wir heute noch wie in den Dreißigerjahren mit Fenster auf statt Thermostat. Das ist kein Denkmalschutz, das ist ein energiepolitisches Mittelalter. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo, 44 Millionen Euro für das Konzerthaus sind leider schon weg. Über eine halbe Million Euro wurde nur für PR ausgegeben. Im Werksviertel wurde noch kein einziger Kiesel bewegt. Wir finanzieren bisher ein PR-Phantom, während anderswo die Substanz bröckelt. Was ist eigentlich unser Anspruch? – Die bayerische Landeshauptstadt spielte einmal in einer Liga mit London, mit Paris und Wien. Hamburg baut eine zweite Oper.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit unserem Geld aus dem Länderfinanzausgleich!)

Nein, Herr Pohl, in Hamburg wird mit einem Privatinvestor gebaut, der die dortige Regierungsarbeit so toll findet, dass er das gerne unterstützt. Hier bekommt jedoch die Stiftung „Neues Konzerthaus München“ keinen Cent, weil sich die Privatinvestoren fragen, was denn die Staatsregierung eigentlich will; sie eiert ja nur rum. Wenn wir so weitermachen, werden wir irgendwann zu einem provinziellen Bierzeltspitzenreiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Glauben Sie denn wirklich, dass wir die Apples und OpenAIs dieser Welt mit einem „Vergelts Gott“ und einer Maß Bier hier halten können? Wer Spitzentechnologie will, braucht auch Spitzenkultur, und zwar im Zusammenspiel mit einer starken Breitenkultur für das 21. Jahrhundert. Eine starke Champions League braucht Nachwuchs und die Jugendarbeit im Verein, also Vermittlung. – Diesen Fußballvergleich hatte ich extra wegen Markus Söder eingebaut, aber ich glaube, er kommt immer nur dann, wenn Toni Schuberl dran ist.

Im Ernst: Wann hören wir endlich, ob es im sanierten Haus der Kunst Raum für Vermittlung gibt? Wann wird dieses NS-Protzmonstrum architektonisch zur Welt geöffnet? Und was ist mit dem Prinzregententheater, dem Flaschenhals der ganzen Sanierung, wenn das Ballett vor lauter Stagionebetrieb kaum noch auftreten kann? Ist das die Spitze, von der alle träumen?

Wir GRÜNE wollen einen Haushalt des Möglichmachens und keine Gnadenakte. Wir wollen Räume für die Zukunft, statt Ruinen der Vergangenheit zu verwalten. Und wir wollen keine Fraktionsreserven mehr, um die sich die Kultur bückend und beugend bewerben muss. Ein Festival, auf dem Coverbands auftreten, wurde über die Fraktionsinitiativen gefördert, obwohl es eine bayerische Popularmusik-Festivalauszeichnung gibt, wo die noch nie einen Preis gewonnen haben, wo sie noch nicht einmal nominiert waren, weil dort eine Fachjury mit Fachexpertise bewertet. Außerdem war hier in Bayern das Bundesmusikfestivalförderprogramm achtfach überzeichnet. Wir bräuchten somit dringend eine Hilfe für die Popularmusikfestivals, statt dass hier nach Gutsherrenart irgendwelche Mittel verteilt werden. Ich wünsche mir ein Bayern, in dem kein Kulturschaffender sich mehr bücken und buckeln muss, um ein paar Krumen in den Hut zu bekommen.

Schriftliche Anfrage „Bundesmittel für Bayerns Kulturbauten“

Bayerns Kulturbauten befinden sich vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand. Neben fehlenden tragfähigen Interimskonzepten und mangelnder Transparenz gegenüber den Leitungsebenen ist vor allem die Finanzierung ein zentrales Problem. Auf Bundesebene existieren jedoch zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und zum Erhalt von Kulturbauten sowie von national bedeutsamen Gebäuden. Damit Bayern seiner kulturpolitischen Verantwortung gerecht wird, müssen diese Bundesmittel konsequent und vollständig ausgeschöpft werden.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

1.1 Welche Bundesmittel sind in den vergangenen fünf Jahren in die Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern geflossen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse, Bauprojekt und Topf, aus dem die Mittel stammten, sowie das in Bayern zuständige Staatsministerium angeben)?
4.2 Welche Vorhaben wurden letztendlich gefördert (bitte Höhe der Fördersummen sowie Institutionen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern wurden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) zugewiesen.
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Projekte aus dem Bundesprogramm INK gefördert:

  • Bayerisches Nationalmuseum, Nachhaltige Neueinrichtung der Dauerausstellung mit dem Thema „Donauland“ im Schloss Obernzell, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums: 300.000,00 Euro
  • Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Das Porzellanikon Hohenberg inklusiv und barrierefrei: 87.612,08 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Erneuerung der Objektsicherung in den Wechselausstellungsräumen, Alte Pinakothek: 75.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsoper, Einbau und Sanierung der elektronischen Bühnenkommunikation (Interkom-Anlage): 171.856,90 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Installation von Hardwarekomponenten zur Herstellung/Gewährung von Sicherheit (Grundschutz): 90.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsbibliothek, Modernisierung der materiellen Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen der Restaurierungswerkstatt: 54.651,00 Euro
  • tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg, Sanierung der Beleuchtungsanlage der Dauerausstellung: 63.550,81 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Neues Lichtkonzept für Dauerausstellung: 77.625,89 Euro
  • NEUES MUSEUM Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg, Energetische Umrüstung: 255.900,00 Euro
  • Staatliche Graphische Sammlung München, Verbesserung der Sicherung, Aufbewahrung, Lagerung und konservatorischen Behandlung: 117.300,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Brandschutztüren Alte Pinakothek: 117.500,00 Euro
  • Archäologische Staatssammlung, Musealer Ausbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Generalsanierung: 1.300.000,00 Euro
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Martin von Wagner Museum – Ausstattung der Räume der Antikenabteilung mit einem neuen Beleuchtungssystem: 146.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Museum Brandhorst – Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch Umstellung auf LED und eine neue Lichtsteuerung: 220.000,00 Euro
  • Bayerisches Nationalmuseum, Bayerisches Schulmuseum Ichenhausen – Wiedereinrichtung der Präsentation „Jüdische Schule in Bayern“: 250.000,00 Euro

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wurden im Jahr 2024 70.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) für die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Schatzkammer in der Residenz München zugewiesen.
Außerdem wurden für die folgenden nichtstaatlichen Vorhaben aus dem Programm INK Bundesmittel bewilligt:

  • Stadt Landsberg am Lech, Sanierung Stadtmuseum und Neukonzeption der Dauerausstellung: 1.500.000,00 Euro
  • Diözese Regensburg, Museumsquartier am Regensburger Dom „St. Peter“: 750.000,00 Euro
  • Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Forum der Zukunft (FdZ): 201.048,00 Euro

1.2 Für welche Projekte hat die Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms KulturInvest, das u.a. Maßnahmen für Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau von Kultureinrichtungen unterstützt und das Ziel hat, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in den letzten drei Laufzeiten Anträge gestellt (bitte ebenfalls Bauprojekt, beantragte Summe und die Information, ob das Projekt bewilligt wurde, angeben)?

Die Antragstellung im Rahmen der bisherigen KulturInvest-Programme erfolgte nicht durch die Staatsregierung, sondern unmittelbar durch die jeweiligen Maßnahmenträger.

2.1 Gibt es Projekte im Freistaat, die nach Meinung der Staatsregierung für eine Förderung vonseiten des Bundes im Rahmen der Sondermittel für den Erhalt besonders bedeutender Einzelvorhaben gemäß Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) infrage kommen?
2.2 Wenn ja, welche Gespräche finden dazu statt?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Etatisierung von Mitteln für einzelne bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch den Haushaltsausschuss im Kulturetat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde ab dem Jahr 2022 in das Programm KulturInvest überführt. Für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) erfolgt die Antragstellung durch die jeweiligen Maßnahmenträger nach dem Projektaufruf des BKM. Für das Jahr 2027 (und folgende Jahre) liegt ein solcher Projektaufruf noch nicht vor. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der BKM; Gespräche der Staatsregierung finden hierzu nicht statt.

3.1 Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Weiterführung des Programms KulturInvest und dem Denkmalschutzsonderprogramm in Kontakt?

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume hat sich für die Fortführung und Aufstockung des Programms KulturInvest sowie der Denkmalschutzsonderprogramme sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber dem BKM eingesetzt. Ein Aufruf für entsprechende Programme in 2026 ist bisher nicht erfolgt.

3.2 Gibt es bereits Bauvorhaben, zu denen eine Bewerbung bei diesen Programmen geplant ist?

Interessenten für eine entsprechende Antragstellung sind vorhanden; bisher erfolgte aber kein Aufruf für die beiden Programme in 2026.

4.1 Welche Sanierungsvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren vonseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Programm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) angemeldet bzw. haben sich selbstständig um die Mittel beworben?

Für die folgenden Vorhaben wurden für das Programm INK vonseiten des StMWK Bundesmittel beantragt, jedoch vonseiten des Bundes abgelehnt:

  • Bauliche Erweiterung des Herrmann-Oberth-Raumfahrt-Museums um Depot-, Archiv- und Ausstellungsflächen
  • Staatsarchiv Bamberg; Ertüchtigung der Außentüren
  • Generalsanierung der Benediktinerabtei Plankstetten, Teil II, 2. Bauabschnitt; Teilprojekt: Sanierung und Instandsetzung des historischen Dachstuhls einschließlich Dacheindeckung des sog. Abt-Maurus-Hauses aus dem 15. Jahrhundert
  • Sanierung des Landestormuseums inkl. Energieeffizienz und Barrierefreiheit mit Ziel der vollständigen Wiederaufnahme des Betriebs
  • Staatliches Museum Ägyptischer Kunst: Einbau von energieeffizienten Lüftungsmotoren – schnelle Amortisierung
  • Bahnpark Augsburg – Restaurierung bzw. Konservierung des historischen Ringlokschuppens
  • Freilichtmuseum Finsterau im Bayerischen Wald – Erarbeitung und Aufbau einer Dauerausstellung Böhmisch-bayerische Literatur
  • Monacensia im Hildebrandhaus – Neugestaltung des Museums- und Ausstellungsbereichs

Für das Vorhaben „Residenztheater München – Montage von Rauchschutzvorhängen und Abdichtung der Bodenplatte“ wurden zunächst Bundesmittel in Höhe von 285.000,00 Euro bewilligt. Die Bundesförderung musste allerdings zurückgegeben werden, da eine klare Abgrenzung und sichere Nachweisführung nur für Teilbereiche einer großen Baumaßnahme nicht möglich waren.

5.1 Welche weiteren Sanierungsbedarfe von staatlichen Kulturinstitutionen, die über Bayern hinaus von Bedeutung sind und für deren Erhalt ein nachvollziehbares Interesse auch auf Bundesebene besteht, hat die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren beim Bund angemeldet?

Entsprechende Anmeldungen erfolgten ausschließlich über INK.

5.2 Welche Fördertöpfe gibt es über die in dieser Anfrage genannten (KulturInvest, Sondermittel für den Erhalt bedeutender Einzelvorhaben, Denkmalschutzsonderprogramm, INK) hinaus, auf die der Freistaat in Bezug auf Sanierungen im Kulturbereich zugreifen kann?

Weitere Förderprogramme sind hier derzeit nicht bekannt.

5.3 In welcher Form findet ein Austausch zwischen der Staatsregierung und den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene statt, um gemeinsam auf eine wirksame Ausgestaltung der Förderprogramme hinzuweisen?

Die Staatsregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung; vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.1.

Kleine Anfrage – AzP „Auswirkungen der Neuregelung des HEAR Act in den USA auf bayerische staatliche Kunst- und Kulturgutsammlungen“

Vor dem Hintergrund der beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Neuregelung des sogenannten Holocaust Expropriated Art Recovery Act (HEAR Act) in den USA, durch die insbesondere die Staatenimmunität eingeschränkt und Klagen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, vor US-Gerichten erleichtert werden dürften, frage ich die Staatsregierung, wie bewertet sie die geplante Neuregelung des HEAR Act in den USA, insbesondere im Hinblick auf mögliche rechtliche und praktische Auswirkungen auf staatliche Museen und Sammlungen in Bayern, welche konkreten Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der Staatsregierung für den Besitzstand bayerischer staatlicher Kunst- und Kulturgutsammlungen, insbesondere mit Blick auf anhängige oder noch mögliche Restitutionsverfahren bezüglich NS-Raubgut sowie als im Kontext der Washingtoner Prinzipien belastet oder ungeklärt eingestufte Objekte, und in wie vielen aktuell anhängigen Verfahren mit Bezug zu NS-Raubgut, in denen bereits Kontakt zu möglichen Anspruchsberechtigten bzw. deren Erbinnen und Erben oder deren Rechtsvertretung besteht, sieht die Staatsregierung vor dem Hintergrund der neuen US-Rechtslage Handlungsbedarf (bitte mit Angabe der eventuell hieraus abgeleiteten Maßnahmen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Bewertung von Informationsquoten und Auswirkungen auf Kultur- und Bildungsangebote beim BR“

Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Dr. Markus Söder laut einer dpa-Meldung vom 10.02.2026 einen Informationsanteil von 60 Prozent beim Bayerischen Rundfunk gefordert hat, frage ich die Staatsregierung, hoch war der Anteil von Informationsangeboten am Gesamtprogramm des Bayerischen Rundfunks nach Information der Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund einer vor gegebenen Informationsquote mögliche Auswirkungen auf andere Programmsparten, insbesondere auf Angebote aus den Bereichen Kultur und Bildung, auch mit Blick
auf die teilweise schwierige Zuordnung einzelner Formate (z. B. historischer Spielfilme) zu den Kategorien Kultur, Bildung oder Unterhaltung, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Reuters Digital News Report, die seit Jahren ein sinkendes Interesse an Nachrichten („News Avoidance“) feststellt, die Erwartung, dass der Bayerische Rundfunk mit einem erhöhten Anteil an Informationsangeboten ein Publikum in seiner gesamten Breite erreichen kann, wenn gleichzeitig ein rückläufiges Interesse an Nachrichten in der Bevölkerung zu beobachten ist?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Einordnung von Kulturausgaben als ‚Quasi-Pflichtaufgabe‘ für Kommunen“

Vor dem Hintergrund, dass der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume laut Nürnberger Zeitung vom 05.03.2026 Kultur und somit Kulturausgaben inklusive Kulturbau für Kommunen als „Quasi-Pflichtaufgabe“ bezeichnet hat, frage ich die Staatsregierung, was genau der Staatsminister Markus Blume mit diesem Begriff und mit den daraus folgenden rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen für die Kulturförderung durch den Freistaat gemeint hat, worin unterscheidet sich eine „Quasi-Pflichtaufgabe“ von einer Pflichtaufgabe nach Meinung der für die Rechtsaufsicht über die Kommunalausgaben zuständigen Staatsregierung bzw. nach Meinung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, das über die nachgeordneten Bezirksregierungen kommunale Haushalte prüft, Haushaltssicherungskonzepte einfordert und im Extremfall Zwangsverwaltung anordnen kann, und welche konkreten Spielräume haben Kämmereien der Kommunen in Bayern demnach tatsächlich, Kulturausgaben und insbeson- dere zum Erhalt des Kulturerbes notwendige Kulturbau-Ausgaben vor Kürzungen und Komplettstreichungen zu schützen?

Hier geht’s zur Antwort:

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027: „Frauen nach vorne! Gleichstellung fördern, Anreizmodell für Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen: In Kap. 15 05 wird ein neuer Tit. „Gleichstellung im Kulturbetrieb“ ausgebracht und für die Jahre 2026 und 2027 mit Mitteln in Höhe von jeweils 1.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der Kultur noch in weiter Ferne. Noch immer gibt es einen drastischen Gender-Pay-Gap sowie einen Gender-Show-Gap, und das, obwohl der Anteil von Frauen in künstlerischen Studiengängen hoch ist. Strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass Frauen in Entscheidungs- und Gestaltungspositionen unterrepräsentiert bleiben.

Kulturinstitutionen und freie Kreative in Bayern arbeiten häufig mit begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen. Art. 3, Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) soll daher durch einen Anreizmechanismus, eine Belohnung für die, die es bereits gut machen, umgesetzt werden: Das vorgeschlagene Anreizmodell setzt bewusst auf einen positiven, unbürokratischen Ansatz: Kultur in Bayern hat die Möglichkeit, einen festzulegenden Prozentsatz ihres Gesamtbudgets als Anreizförderung zu erhalten, wenn im Jahresprogramm mindestens ebenso viele Frauen künstlerische Schlüsselpositionen innehaben wie Männer. Die Entscheidung über Inhalte, Profile und künstlerische Ausrichtung verbleibt dabei vollständig bei Kreativen und Institutionen. Ein solches Programm honoriert bereits erreichte Gleichstellungsfortschritte und schafft zugleich einen klaren finanziellen Anreiz, Geschlechtergerechtigkeit bei Programmplanung und Personalentscheidungen systematisch mitzudenken. Vergleichbare Modelle wie etwa die Geschlechteranreizförderung des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern haben gezeigt, dass Anreizsysteme dieser Art wirksam sind, messbare Effekte erzielen und gut angenommen werden.

Die EU bekräftigte in ihren Ratsschlussfolgerungen zur Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich (November 2020, ST-13097/20) die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Leistungsmerkmale zu entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit bei Finanzierungsentscheidungen widerspiegeln, sowie geschlechtergerechte Kuration und Programmgestaltung in allen Arten von Kulturinstitutionen zu fördern. Bayern setzt diese europäische Verpflichtung mit der geplanten Anreizförderung für Kulturspielstätten konkret um.

Schriftliche Anfrage „Extremismusprävention in der digitalen Welt: KI-generierte Musik, Bilder und Medieninhalte“

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern (VSB 2024) wird auf die Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten im digitalen Raum hingewiesen, darunter auf die Nutzung audiovisueller, spielerischer und musikalischer Formate zur Normalisierung extremistischer Narrative. Dabei kommen zunehmend KI-generierte Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Memes) zum Einsatz, um emotionale Anknüpfungspunkte zu schaffen und Jugendliche gezielt anzusprechen. Aktuelle Medienberichte (u. a. Tagesschau: „Rechte KI-Songs auf YouTube und Spotify“, Belltower.News: „TikTok und das Skinhead-Revival – Nichts als substanzloses Gebaren“, taz: „Nazimusikschwemme auf Streamingportalen“) zeigen, dass insbesondere auf Plattformen wie Spotify, YouTube und TikTok KI-generierte Musik mit rechtsextremen oder völkisch-nationalistischen Inhalten zunehmend Reichweite erzielt.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie dem Staatsministerium für Digitales auf eine schriftliche Anfrage von meinem Kollegen Cemal Bozoğlu und mir:

1. Erkenntnisse und Bewertung
1.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Nutzung von KI-generierten Musik-, Bild- oder Videoinhalten durch extremistische Akteurinnen und Akteure in Bayern vor, insbesondere mit Bezug auf Plattformen wie Spotify, TikTok und YouTube (vgl. taz, Tagesschau)?
1.2 Welche extremistischen Strömungen nutzen nach Kenntnis der Staatsregierung KI-Inhalte gezielt zur Nachwuchsgewinnung, etwa im Bereich rechtsextremer Subkulturen oder identitärer Bewegungen?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“.

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist die Nutzung solcher Technologien vermehrt festzustellen. Authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt. Oft geschieht dies, um in Beiträgen oder Postings das eigene Weltbild durch grafische Darstellungen zugänglicher zu machen. Aktuelle Beispiele hierfür finden sich u. a. auf den Webseiten der rechtsextremistischen Parteien „Der III. Weg“ und „Die Heimat“.

Aus dem Umfeld der aufgelösten „Jungen Alternative“ (JA) bzw. der neu gegründeten Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist das KI-generierte Video für den „Abschiebesong“ im Rahmen der „Deutschlandretterkampagne“ im August 2024 zu nennen. Der mittlerweile auf den meisten Plattformen gesperrte Song wurde von www.deutschlandretter24.fun (Link nicht mehr verfügbar) verbreitet und war eine Adaption des Songs „Hey, das geht ab“ aus dem Jahr 2014.

Weitere Beispiele für die Nutzung von KI-generiertem Material finden sich auch bei der Identitären Bewegung (IB). Ihre „No Way“-Kampagne soll eigenen Angaben zufolge Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern vor Migration und Flucht nach Europa warnen. Ein hierzu genutztes Bild zeigt eine stereotypisierende Darstellung von Migranten, die auf einem Boot das Meer überqueren (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 169). In einem Beitrag auf Social Media und Telegram verbreitete die IB am 18.02.2025 im Vorfeld der Bundestagswahl ein Deepfake-Video, bei dem der ehemalige Bundeskanzler Aktivisten anfährt und danach gleichgültig bleibt. In diesem Fall ist das Video als offensichtlicher Fake zu erkennen und auch so benannt („nur ein Aktionsvideo“), doch es zeigt eindrücklich die Offenheit der rechtsextremistischen Szene, neueste Techniken für die eigene Propaganda nutzbar zu machen.

Auch in rechtsextremistischen Subkulturen wird KI dazu genutzt, sich selbst als agil und zeitgemäß darzustellen. So nutzte beispielsweise der rechtsextremistische „Active Club Mainfranken“ ein durch den Einsatz von KI generiertes Bild zur Selbstdarstellung und zu Propagandazwecken in den sozialen Medien (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 170). Auf diese Weise versucht die Gruppierung, sich als personenstark und wehrhaft zu inszenieren.

KI-generierte Inhalte werden auch von Anhängern islamistischer Strömungen sowie im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus genutzt. Eine vollständige Beschränkung der Erkenntnisse auf Bayern kann aufgrund der Anonymität des Internets und der damit verbundenen schwierigen Identifizierung der Nutzer nicht gewährleistet werden. Die Verbreitung entsprechender Inhalte durch Akteure aus Bayern konzentriert sich in den vorliegenden Beobachtungen auf Plattformen wie den Kurzvideodienst TikTok und das soziale Netzwerk Instagram.

Die Akteure aus den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus verfolgen eine gezielte Social-Media-Strategie, die Elemente des digitalen Aktivismus nutzt. Neue Onlineplattformen, App-Funktionen und Trends im digitalen Mediengebrauch werden von den Akteuren dabei konsequent aufgegriffen und für propagandistische Zwecke sowie zur Indoktrination von Szeneeinsteigern instrumentalisiert. Hierzu gehörte u. a. der Einsatz von generativer KI zur Erstellung und Verbreitung von emotionalisierenden Posts, Szenecodes wie spezifischen Symbolen und Emojis zur verschleierten Kommunikation mit Gleichgesinnten oder von mehrminütigen Audio- und Videobeiträgen mit künstlicher Sprecherstimme. So kann Propaganda individuell an die Wünsche der Rezipienten angepasst werden, was zu einer viel höheren direkten Interaktion und damit möglicherweise intensiveren Bindung zwischen radikalisierenden Akteuren und ihren Followern führt.

Konkretes Ziel bei der Nutzung dieser Tools ist es, die Verbreitung extremistischer Botschaften zu vereinfachen und zu forcieren, Bilder, Audios und Videos kostengünstig herzustellen, Inhalte einheitlich darzustellen oder zu animieren oder etwa Voice-Mimik zu nutzen. Auch kann es darum gehen, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Diesen Umstand machen sich insbesondere Anhänger der dschihadistisch-salafistischen Terrororganisationen „Islamischer Staat“ (IS) sowie „al-Qaida“ (AQ) zunutze, die die offizielle Propaganda mit KI-generierten Inhalten quantitativ erweitert haben.

Im Bereich der salafistischen Influencer wird KI auch zur Übersetzung von religiösen Inhalten in verschiedenste Sprachen genutzt, um so ein möglichst weitflächiges Publikum zu erreichen.

Aus dem Phänomenbereich Linksextremismus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

1.3 Welche Zielgruppen – insbesondere Jugendliche – werden vorrangig adressiert (bitte in dem Zusammenhang darauf eingehen, wie die Ansprache über emotionale oder ästhetische Stilmittel – Musik, Meme-Kultur, visuelle Codes – erfolgt)?

Welche Zielgruppen adressiert werden, richtet sich vor allem nach der jeweiligen Gruppierung und ihrer Altersstruktur. Während rechtsextremistische Parteien grundsätzlich nach Mitgliedern jeder Alterskohorte suchen, wenden sich aktivistische Jugendgruppen, wie IB, an ein jüngeres Publikum.

Durch die permanente Beschallung mit digitalen Inhalten müssen Influencer im Ringen um Aufmerksamkeit zeitgemäße und attraktive Wege der Ansprache finden. Musik und Memes sind deshalb für die rechtsextremistische Szene ein effektives Mittel. Während sich Musik eignet, um Emotionen zu wecken und eine Gemeinschaft zu schaffen, eigenen sich Memes als Weg, um Standpunkte zugänglich und humorvoll zu verpacken. Nutzer können so auch in Kontakt mit rechtsextremistischen Inhalten und Accounts geraten.

Ein bekanntes Beispiel für die Nutzung von Memes ist der Account „Wilhelm Kachel“, der mit seinen „Memes für Deutschland“ Werbung für die Partei „Alternative für Deutschland“ macht.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

2. Plattformen und algorithmische Verbreitung
2.1 Auf welchen digitalen Plattformen und Streamingdiensten beobachtet die Staatsregierung die algorithmisch verstärkte Verbreitung extremistischer KI-Inhalte, wie sie in taz und Tagesschau beschrieben wird?
2.2 Gibt es Erkenntnisse über grenzüberschreitende Netzwerke oder Kooperationen rechtsextremer Akteurinnen und Akteure, die über KI-Content global Reichweite generieren?
2.3 Welche Rolle spielen Plattformalgorithmen (z. B. TikTok-„For You“-Feed, Spotify-Empfehlungen) für die Sichtbarkeit rechtsextremer KI-Songs oder Videos?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verbreitung von KI-Inhalten lässt sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus plattformübergreifend feststellen, unter anderem auf Telegram, Instagram und TikTok. Plattformalgorithmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sichtbarkeit von Inhalten, einschließlich rechtsextremistischer Musik und Videos. Diese Algorithmen sind darauf ausgelegt, Nutzern Inhalte vorzuschlagen, die wahrscheinlich ihr Interesse wecken. Hinzu kommt, dass sich extremistische Inhalte häufig starker Emotionen wie Angst und Hass bedienen und dadurch Reaktionen hervorrufen, die sie für die Algorithmen attraktiv machen können. Durch die personalisierten Empfehlungen können Nutzer innerhalb kürzester Zeit in Filterblasen oder Echokammern geraten, in denen sie hauptsächlich Inhalte sehen, die ihre bestehenden Überzeugungen verstärken.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

3. Ästhetik und Normalisierung
3.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in Bezug zu der zunehmenden Normalisierung (rechts)extremistischer Ideologie durch
emotional ansprechende, KI-erzeugte Musik und Clips und kulturelle Annäherungsversuche an den Mainstream (vgl. Belltower.News und taz)?
3.2 Wie wird die Ästhetisierung rechter Inhalte – etwa durch gefühlsbetonte Texte, nostalgische Bildwelten oder Lifestyle-Codes – in bestehenden Präventionskonzepten berücksichtigt?
3.3 Inwieweit analysiert die Staatsregierung die von Belltower.News beschriebene „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik als Risiko insbesondere für Jugendliche?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung misst der zunehmenden Nutzung emotional ansprechender, teils KI-erzeugter Inhalte durch extremistische Akteure große Bedeutung bei und bewertet dies als ernstzunehmende Herausforderung für den Jugend- und Demokratieschutz. Daher werden im Schulbereich Präventionsmaßnahmen gegen Extremismus ausdrücklich um digitale Phänomene und Social-Media-Formate ergänzt und in schulische Bildungsangebote integriert.

In den bestehenden schulischen Präventionskonzepten wird die Ästhetisierung extremistischer Inhalte bereits durch die Auseinandersetzung mit Symbolik, Musik, Kleidungs- und Lifestyle-Codes berücksichtigt. Die Expertinnen und Experten der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen der kompletten Schulgemeinschaft als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und sensibilisieren in Schülerworkshops, Vorträgen und Fortbildungen für diese Thematik. Die Angebote vermitteln Jugendlichen und Lehrkräften, wie emotionalisierende Bildwelten und Inszenierungen sowie Meme-Kultur zur Verbreitung demokratiefeindlicher Positionen genutzt werden können, und fördern zugleich die kritische Medienkompetenz.

Die „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik wird als Risikofaktor insbesondere für Jugendliche eingestuft, da sie eine niederschwellige Anziehungskraft entfaltet, ohne offen mit extremistischen Begriffen zu operieren. Entsprechende Analysen fließen in die Fortbildung von Lehrkräften ein, um subtile Formen der Radikalisierungsansprache besser zu erkennen und pädagogisch darauf reagieren
zu können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3 verwiesen.

4. Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik
4.1 Welche Erkenntnisse liegen zur Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik mit (rechts)extremistischen Texten (z. B. auf Spotify) vor, wie sie in der taz dokumentiert sind?

Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

4.2 Wie wird der Umgang mit solchen Inhalten – analog zu den früheren „Schulhof-CDs“ – aktuell bewertet und ggf. reguliert?

KI-generierte extremistische Musikangebote werden ähnlich kritisch wie frühere rechtsextremistische „Schulhof-CDs“ bewertet. Aufgrund der heute überwiegend digitalen Verbreitungswege herrscht jedoch eine veränderte Rechtslage. Während klassische Trägermedien vor allem ordnungs- und strafrechtlich vor Ort unterbunden werden konnten, stehen heute die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern, der Jugendmedienschutz, strafrechtliche Instrumente und die Förderung von Medienkompetenz im Vordergrund.

In strafrechtlicher Hinsicht gelten für den Umgang mit solchen Inhalten (auch in Form von Streaming- oder Download-Angeboten) die allgemeinen Vorschriften. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten, namentlich in Gestalt der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch – StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), vorliegen, sind die Strafverfolgungsbehörden zum Einschreiten verpflichtet.

Ergänzend setzt die Staatsregierung auf Aufklärung und Beratung der Schulen sowie auf die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern. Darüber hinaus ist die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Vorgehensweisen in diesem Zusammenhang unerlässlich und eines der wesentlichen Ziele des BayLfV.

4.3 Welche Maßnahmen werden, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Medienaufsichtsbehörden, ergriffen, um Plattformen zur Kennzeichnung solcher Inhalte im Sinne des Jugendschutzes zu verpflichten?

Vorgaben zu unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien – damit auch auf Onlineplattformen – ergeben sich aus dem Jugendmedien schutzstaatsvertrag (JMStV). Hierauf wird Bezug genommen. Für den Vollzug sind die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden zuständig.

5. Prävention, Bildung und Aufklärung
5.1 Welche Bildungs- und Präventionsprogramme existieren in Bayern, um Jugendliche über algorithmisch verstärkte Desinformation und (rechts)extremistische KI-Inhalte aufzuklären?
5.2 Wie werden Schulen, Fachkräfte für Medienpädagogik und Eltern unterstützt, um die Wirkung solcher digitaler Subkulturen (Musik, Kleidung, Symbolik) zu verstehen und zu kontextualisieren?
5.3 Gibt es spezielle Workshops oder Lehrmaterialien, die auf KI-basierte Propagandaformate eingehen?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In Bayern existiert ein breites Spektrum an Bildungs- und Präventionsprogrammen, mit denen Kinder und Jugendliche auch über Desinformation, digitale Propaganda und extremistische Inhalte aufgeklärt werden. Eine dreiteilige eSession-Reihe zum Thema „Radikalisierung Jugendlicher im Netz“ vermittelte beispielsweise den teilnehmenden Lehrkräften praxisnahe Impulse, wie sich Radikalisierungstendenzen – insbesondere in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus – im digitalen Raum äußern und wie darauf pädagogisch reagiert werden kann. Zudem können Schulen auf die vielfältigen Angebote der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zurückgreifen. Im Dezember 2025 wird beispielsweise eine Onlinelehrerfortbildung mit dem Titel „Deepfakes & Diskurs: Wie verändert generative KI die politische Auseinandersetzung?“ angeboten. In monatlichen Onlineelternabenden zu Hass und Desinformation im Netz erfahren Eltern, wie sie Jugendliche dabei unterstützen können, politische Informationen im Netz einzuordnen sowie sich verantwortungsvoll und konstruktiv an digitalen Debatten zu beteiligen. Ergänzend dazu sensibilisieren Computerspiele wie „Deine Stimme“ und „Augen auf!“ junge Menschen für populistische Tendenzen, Fake News und rechtsextremistische Strategien in den sozialen Medien.

Darüber hinaus spielt im Rahmen der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit gezielter Desinformation die Befähigung zum kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien allgemein und KI-Technologien im Besonderen eine zentrale Rolle. Der digitalkompass.schule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Medienführerschein Bayern der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern bieten hierfür direkt einsetzbare Unterrichtsmaterialien. Die von der Staatskanzlei geförderte und 2009 gestartete Initiative der Staatsregierung Medienführerschein Bayern ist bundesweit Vorbild. Der Medienführerschein Bayern versteht sich als Baukastensystem, mit dem Schritt für Schritt die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt werden kann. Für die Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften können diese auf ein umfangreiches Fortbildungsangebot auf allen Ebenen der staatlichen Lehrkräftefortbildung zurückgreifen. Materialien für die medienpädagogische Elternarbeit, die u. a. die Themenbereiche KI sowie Social Media aufgreifen und detaillierte Informationen bieten, runden das umfangreiche staatliche Angebot ab.

Die BIGE ist seit ihrer Gründung 2009 mit Präventionsangeboten zum Thema Rechts- und Linksextremismus an Schulen tätig.

Zum einen werden für Schüler Workshops angeboten, die dafür sensibilisieren, wie insbesondere rechtsextremistische Akteure Jugendliche thematisch an sich binden wollen. Dabei werden z. B. auch Ausschnitte aus KI-generierten (TikTok-)Videos gezeigt, um anhand dieser rassistische und antisemitische Erzählmuster zu erläutern. Ebenfalls Inhalt der Workshops sind Hintergründe zu Musik, Kleidung und Symbolen, die sowohl realweltlich als auch digital von Extremisten genutzt werden.

Zum anderen ist die BIGE in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden. Auch dort wird auf die Strategien von Extremisten, Hintergründe zu deren Musik, Kleidung und Symbolen eingegangen und dies für Social Media anhand von zum Teil KI-generierten Videos und Memes erläutert. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen werden zudem regelmäßig Vorträge zu den Themen Rechtsextremismus, Linksextremismus, aber auch speziell zu Hetze im Netz und Verschwörungstheorien angeboten, in denen z. B. auf die durch Rechtsextremisten genutzte Verschwörungstheorie des „Großen Austausch“ hingewiesen wird. An Elternabenden an den Schulen geht die BIGE ebenfalls adressatenbezogen auf die bereits genannten Themen ein.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) setzt sich in vielfältiger Weise für die Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen im Rahmen der Radikalisierungsprävention und für Aufklärung digitaler extremistischer Inhalte ein – auch im Hinblick auf KI-basierte Formate. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Unterstützung pädagogischer Fachkräfte, damit sie die Wirkung digitaler Subkulturen und die Mechanismen algorithmisch verstärkter Inhalte besser verstehen und einordnen können.

Es werden entsprechend eine Reihe phänomenübergreifender Projekte im digitalen Bereich gefördert, beispielsweise:

Das Projekt „Radikal im Netz – Extremismus Prävention und digitale Medien“ (Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.) richtet sich gezielt an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden durch Schulungen befähigt, extremistische Botschaften im Internet einzuordnen und mit Jugendlichen zu diesem Thema zu arbeiten. Neben grundlegendem Wissen zu Radikalisierungsprozessen werden konkrete Einblicke in digitale Phänomene und Subkulturen vermittelt.

Im Projekt „widerständig“ (Jugend Film Fernsehen e. V. – JFF) werden in Einrichtungen der Jugendhilfe strukturelle Angebote zur Förderung von Informations- und Medienkompetenz entwickelt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Umgang in der digitalen Welt zu ermöglichen und sie insbesondere für extremistische Ansprachen im Netz zu sensibilisieren.

Das Projekt „unpacking online Bias“ (democ e. V.) setzt sich gezielt mit israelbezogenem Antisemitismus in den sozialen Medien auseinander. Pädagogische Fachkräfte werden unterstützt und gestärkt, um antisemitische Narrative im digitalen Raum zu erkennen, zu verstehen und ihnen altersgerecht entgegenzutreten.

Im Rahmen des Projektes „DIGITALMIND“ (MIND Prevention gGmbH) werden junge Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrungen aus muslimisch und/oder patriarchal geprägten Heimatländern mit einem interaktiven, niedrigschwelligen und humorvollen Angebot zur Islamismusprävention digital auf den sozialen Medien, wie Instagram, TikTok und YouTube, erreicht. Das Ziel ist, die jungen Menschen zum Reflektieren ihrer Haltungen und zum Hinterfragen stereotypischer Rollenbilder anzuregen.

Speziell für die 5. und 6. Jahrgangsstufen wurde vom Jungen Theater Augsburg ein Theaterstück entwickelt, das junge Menschen für extremistische Inhalte, Fake News und Verschwörungserzählungen sensibilisiert. Die Medienkompetenz und die Widerstandskraft gegenüber digitaler Manipulation werden dadurch gestärkt. Das Projekt umfasst das Theaterstück, einen begleitenden Workshop für Schülerinnen und Schüler und eine Fortbildung für Lehrkräfte zur Medienreflexion und Radikalisierungsprävention im digitalen Raum.

Mit der Website „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ (www.lass-dich-nicht-manipulieren.de) hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Informationsportal geschaffen, das die breite bayerische Bevölkerung über die Themen Desinformation und Verschwörungstheorien informiert. Es fungiert als zentrale „Informationsbörse“ für verlässliche Informationen zu Desinformation und Verschwörungstheorien und verlinkt zu externen Informationsangeboten und Partnern. Besonders im Fokus stehen dabei die Auswirkungen von Desinformation und Verschwörungstheorien auf jeden Einzelnen und die Gesellschaft sowie psychologische Wirkmechanismen, die jedermann betreffen. Darüber hinaus enthält das Internetportal Tipps zum Umgang mit Desinformation und Verschwörungstheorien sowie konkrete Beispiele.

Zur Stärkung der Medienkompetenz fördert die Staatsregierung das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis institutionell. Damit werden Forschung und Prävention im Umgang mit extremistischen und manipulativen Onlineinhalten ermöglicht. Hierzu zählen u. a. das Forschungsprojekt „RexMemes“1, das rechts-
extreme Kommunikationsformen und deren Wirkung auf Jugendliche untersucht, sowie webhelm2, das entsprechende Strategien auf TikTok beschreibt. Als medienpädagogischer Experte versorgt das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis mit dem vom Staatsministerium für Digitales geförderten Projekt „fakefrei“ zudem die zivilgesellschaftlichen Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation (u. a. der Bayerische Jugendring und die Katholische Landjugendbewegung Bayern) mit pädagogisch hochwertigen Informationen und Materialien und liefert ihnen Moti- vation und Inspiration, sich mit Desinformation auseinanderzusetzen.

Die Zivilgesellschaft wird dabei über unterschiedliche Medien angesprochen: Von der Website mit Methoden für Multiplikatoren (https://fakefrei.jff.de) über Instagram- und WhatsApp-Kanäle bis hin zu eigenentwickelten Podcasts.

6. Monitoring und Forschung
6.1 Welche Monitoring-Tools oder wissenschaftlichen Methoden nutzt die Staatsregierung zur Erkennung und Analyse extremistischer KI- Inhalte auf Social-Media- oder Streamingplattformen?

Angesichts der immer komplexer und umfangreicher werdenden Informationslandschaft ist der Einsatz von KI-Lösungen für das BayLfV essenziell, um seine Arbeits-
und Analysefähigkeit zu stärken und auszubauen.

Details zu den konkreten Arbeitsprozessen können nicht mitgeteilt werden, da aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendiensten bzw. Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand, soweit Aufklärungsbedarf des BayLfV besteht, gezogen werden können. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerechts mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung des BayLfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar wäre, ausscheidet.

6.2 Welche Forschungsvorhaben (z. B. in Kooperation mit Hochschulen oder zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren) werden aktuell unterstützt, um die algorithmische Verstärkung extremistischer Narrative zu untersuchen?
6.3 Wie fließen die Ergebnisse solcher Analysen in die Weiterentwicklung der staatlichen Präventionsstrategie ein?

7 .Kooperation und Plattformverantwortung
7.1 Mit welchen externen Partnerinnen und Partnern, Initiativen oder Forschungsnetzwerken arbeitet die Staatsregierung zusammen, um der algorithmisch gestützten Verbreitung extremistischer Inhalte entgegenzuwirken?
7.3 Gibt es Austauschformate mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie der Amadeu Antonio Stiftung oder EU-Initiativen zu digitalem Extremismus-Monitoring?

Die Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das StMAS fördert Projekte, die der Erforschung extremistischer Ideologien und ihrer Wirkweisen in der digitalen Welt dienen, um bestehende Präventionsmaßnahmen bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch anzupassen und daraus weitere Maßnahmen zu entwickeln:

Das Projekt „TikTalks: Programm zur Akteur- und Sprachanalyse radikaler Inhalte auf TikTok“ des Responsible Technology Hub e. V. widmet sich extremistischen Inhalten und Radikalisierungsprozessen auf der digitalen Plattform TikTok. Bei der Untersuchung wird ein besonderes Augenmerk auf die Mechanismen der künstlichen Intelligenz gelegt. Die Erkenntnisse werden in einer Datenbank der Öffentlichkeit und insbesondere Fachkräften zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt sollen pädagogische Konzepte zur Stärkung Jugendlicher gegen die erforschten Mechanismen entwickelt und umgesetzt werden.

Des Weiteren wurden in Kooperation mit der Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen eines Forschungsgutachtens zum Thema „(Rechts-)Extremismus und Online-Games“ von modus | zad (rechts)extreme Inhalte und bereits bestehende Präventionsansätze in Online-Games untersucht sowie Empfehlungen für passende Präventionsmaßnahmen entwickelt.

Im Anschluss plant das StMAS für das kommende Jahr die Förderung des Präventionsprojekts „Learn. Play. Prevent. Interaktive Trainings zu Gaming & Extremismusprävention“ von modus | zad, in dem insbesondere pädagogischen Fachkräften mit praxisnahen, interaktiven Workshops und Trainingsmodulen Wissen und Methoden für einen sicheren und reflektierten Umgang mit Gaming und Extremismus vermittelt werden.

7.2 Wie werden Plattformen wie z. B. Spotify, YouTube oder TikTok konkret in Präventions- und Kennzeichnungsstrategien einbezogen?

Die Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation Google, Tiktok und Meta tragen durch ihre Plattformen sowie YouTube, TikTok, Facebook und Instagram durch Präventions- und Kennzeichnungsmaßnahmen dazu bei, Desinformation frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu begrenzen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Kennzeichnung oder Reduzierung der Sichtbarkeit von nachweislich falschen Inhalten, der Einsatz von Faktenchecks sowie Transparenz bei der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. TikTok nutzt beispielsweise die Content-Credentials-Technologie, um KI-Inhalte automatisch zu kennzeichnen. Ergänzend unterstützen die Plattformen Präventions- und „Prebunking“-Kampagnen vor Wahlen. Die Videos mit dem Claim „Lass Dich nicht manipulieren“ wurden als Social-Media-Anzeigen auf YouTube unter anderem vor der Bundestagswahl geschaltet. So tragen die Unternehmen gemeinsam mit der Bayern-Allianz dazu bei, digitale Resilienz in der Gesellschaft zu fördern.

Das Internetportal „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ wird seit seinem Launch am 05.11.2025 im Rahmen einer Werbekampagne beworben. Dazu gehören auch Werbeschaltungen und Beiträge in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube).

Ergänzend fördert das StMAS präventive Maßnahmen. Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis wird hierfür institutionell unterstützt. Zum geförderten Portfolio zählen u. a. das Projekt „jung. engagiert. online“3 der BLM, des JFF sowie des Bayerischen Jugendrings (BJR), das Präventionsinhalte zu Extremismus, Hate Speech und Deepfakes direkt auf TikTok erstellt, sowie webhelm4, das praxisorientierte Materialien zu Plattformrisiken und Jugendschutzeinstellungen bereitstellt.

8. Zukunftsplanung und Evaluierung
8.1 Welche künftigen Projekte oder Modellvorhaben plant die Staatsregierung zur Sensibilisierung von Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften gegenüber KI-gestütztem Extremismus?
8.2 Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für diese Maßnahmen vorgesehen?
8.3 Wie wird die Wirksamkeit der Präventions- und Bildungsmaßnahmen evaluiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das Landeskriminalamt wurde Anfang Dezember 2025 mit der Erstellung eines (polizeilichen) Präventionsprojekts für Schülerinnen und Schüler hinsichtlich KI-generierter und von Algorithmen gesteuerter Fehlinformationen und damit möglicher Radikalisierung beauftragt. Weiter gehende Informationen hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

Die bestehenden Bildungs- und Präventionsprogramme des StMUK werden fortlaufend gezielt weiterentwickelt, um den Umgang mit den Herausforderungen durch KI-generierte extremistische Inhalte zu vermitteln.

Exemplarisch seien folgende Formate genannt:

Im Rahmen des neuen Projekts „Stark gegen Extremismus“ erwerben Lehrkräfte in einem einwöchigen Lehrgang an der ALP Dillingen Interventions- und Präventionsstrategien, um Extremismus- bzw. Radikalisierungstendenzen früh zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen. Dabei werden auch Verbreitungsmechanismen über soziale Medien eine zentrale Rolle spielen. Zudem wird im März 2026 ein Blended Learning angeboten, bestehend aus einer eSession und einer Präsenzveranstaltung in München und Nürnberg, mit dem Titel „Digitale Hetze – wie Extremisten Hass im Netz schüren“. Im ersten Teil der Veranstaltung wird in Onlinefachvorträgen beleuchtet, wie sich extremistisches Gedankengut im Internet verbreitet und verfestigt. Im zweiten Teil, einem Präsenzworkshop, werden interaktive Methoden und Handlungsempfehlungen vermittelt, die Lehrkräfte dabei unterstützen, extremistischen Äußerungen und Haltungen von Jugendlichen zu begegnen und die Resilienz gegenüber extremistischen Ansprachen im Netz zu stärken.

Die Staatsregierung greift dabei auf bestehende personelle und finanzielle Ressourcen zurück und kooperiert mit bewährten Partnern aus dem Bereich der Extremismusprävention. Dazu zählen unter anderem das Bayerische Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus, die BIGE sowie die ALP Dillingen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Staatsministerien in interministeriellen Arbeitsgruppen zusammen, flankiert durch enge Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Diese Strukturen ermöglichen eine koordinierte und ressourceneffiziente Umsetzung von Präventions- und Bildungsmaßnahmen, auch gegen KI-gestützten Extremismus. Bestehende und neue Präventionsformate werden kontinuierlich evaluiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst – eine zwingende Notwendigkeit angesichts der dynamischen Bedrohungen durch extremistische Inhalte im digitalen Raum.

Für den Bereich des StMAS wird auf die Antwort zu den Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 verwiesen. Für die dort genannten und weiterhin geplanten Projekte des StMAS sind für die kommende Förderperiode ca. 580.000 Euro (inkl. Personal) eingeplant. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des StMAS wird gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung (Radikalisierungspräventionsrichtlinie – RPR) des StMAS geprüft. Dazu zählen unter anderem quantitative und qualitative Prüfinstrumente wie Bedarfs- und Wissensabfragen oder standardisierte Feedbackfragebögen und Feedbackinterviews.


1 https://www.jff.de/schwerpunkte/social-media/details/rexmemes-internet-memes-als-
rechtsextreme-kommunikationsstrategie
2 https://webhelm.de/rechte-inhalte-auf-tiktok/
3 https://www.jff.de/schwerpunkte/digitaler-wandel/details/jung-engagiert-online
4 https://webhelm.de/jugendschutzeinstellungen-auf-tiktok/

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“

Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)?
1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben?
1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.

2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus,
dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper
Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?

Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.

2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?

Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung
für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.

2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?

Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.

Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Schriftliche Anfrage von Sanne Kurz und Gabriele Triebel „Lernen ohne Kopf, Herz und Hand? – Ein Jahr ohne festgeschriebene Fächer Kunst, Musik, Werken in Bayerns Grundschulen“

Kreative Fächer wie Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten sind zentrale Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung. Sie fördern nicht nur Ausdrucksfähigkeit, handwerkliches Geschick und ästhetisches Empfinden, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit, Konzentration und kreatives Denken – Fähigkeiten, die für das Lernen in allen Bereichen gerade auch mit Blick auf Bayerns Bedarfe von Bedeutung sind. Trotz dieser bekannten Zusammenhänge hat die Staatsregierung im Rahmen der sogenannten „PISA-Offensive“ Kürzungen im Bereich der kreativen Fächer an Grundschulen vorgenommen. Diese sogenannten „Flexibilisierungs“-Maßnahmen stoßen auf breite Kritik aus Wissenschaft, Kulturleben, Handwerk, Pädagogik und Praxis. Beim Runden Tisch „Kreative Fächer – Nein zu den Kürzungen“, zu dem die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2024 eingeladen hatte, wurde deutlich, dass die Einschränkungen nicht zu besseren Leistungen in Rechnen, Schreiben und Lesen führen werden, sondern im Gegenteil die Bildungsgerechtigkeit gefährden. Sabine Bösl vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) betonte in diesem Zusammenhang: „Die Kinder brauchen mehr – und zwar mit Kopf, Herz und Hand. Bildung in der Grundschule kann nicht anders funktionieren als mit einem ganzheitlichen Ansatz.“ Gerade in den Grundschulen müssen freudvolle, kreative Momente erhalten bleiben, damit Lernen gelingt und Kinder sich gesund entwickeln können.

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

1. Wie viel Musikunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,19 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,16 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,16 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,35 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,31 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,07 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,32 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,27 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,15 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Kunst sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

2. Wie viel Kunstunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln
nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Kunst je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,02 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,03 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Kunst im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Musik sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

3. Wie viel Unterricht in Werken und Gestalten wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Werken und Gestalten je Schülerin und Schüler durchschnittlich rund 1,06 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 1, rund 1,82 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 2, rund 1,94 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 3 und rund 1,93 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 4 erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,06 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,81 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,05 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,88 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,86 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,09 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,83 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,96 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,93 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,72 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,84 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,95 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 4.

4. Wie viele Wochenunterrichtsstunden wurden vor der Flexibilisierung durchschnittlich in den Fächern Kunst und Musik erteilt?

Im Schuljahr 2023/2024 wurden an den staatlichen Grundschulen in Bayern im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 bzw. 4 durchschnittlich jeweils rund 2,0 Pflichtunterrichtsstunden erteilt, im Unterrichtsfach Kunst jeweils rund 1,0 Pflichtunterrichtsstunden. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wurde Unterricht in den Fächern Kunst und Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ als Teil des Grundlegenden Unterrichts gesammelt gemeldet und kann daher statistisch nicht nach diesen Fächern getrennt ausgewiesen werden.

5. Falls es einen eklatanten Rückgang in der Erteilung des Unterrichts in einem dieser Fächer gibt, wie erklärt die Staatsregierung dies?

Zur Stärkung der Basiskompetenzen wurde die Lernzeit in den Fächern Deutsch und Mathematik zum Schuljahr 2024/2025 um insgesamt sechs Wochenstunden erhöht. Im Gegenzug wurde kein Fach gestrichen. Um die Fokussierung auf Deutsch und Mathematik zu ermöglichen, wurde die Stundentafel flexibilisiert und die Grundschulen haben Gestaltungsmöglichkeiten beim Stundenumfang für die Fächer Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten.

Die statistische Auswertung zum Entscheidungsverhalten der Schulen im Schuljahr 2024/2025 zeigt, dass im Vergleich aller Fächer, die Teil der Flexibilisierung der Stundentafel sind, das Fach Musik in den Jgst. 3/4 im Vergleich häufiger zweistündig unterrichtet wird als Kunst und Englisch. Häufig wird das Fach Werken und Gestalten in den Jgst. 3/4 annähernd zweistündig erteilt. Dies könnte darin begründet sein, dass musikalische Aktivitäten auch fächerübergreifend sehr gut realisiert und unkompliziert
in den Unterrichtsalltag integriert werden können und Singen, Musizieren und Tanzen an den Grundschulen nicht zuletzt wegen ihres wichtigen Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und bei Festen und Feiern einen festen Stellenwert haben.

6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass eine Grundbildung in diesen Fachgebieten stattfindet (bitte einzeln auf die Fächer eingehen)?

Der Erwerb grundlegender Kompetenzen auch in den von der Flexibilisierung der Stundentafel erfassten Fächern Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten wird durch ihre grundsätzliche Verankerung in der Stundentafel der Grundschule und der Ausweisung verbindlicher Kompetenzerwartungen und Inhalte im LehrplanPLUS Grundschule sichergestellt.

Darüber hinaus markiert das Schuljahr 2025/2026 den Start der Fortbildungsoffensive Musik EINFACH machen, mit der die Musikpraxis an Grundschulen durch Fortbildungen und Materialien verstärkt werden soll. Die mehrtägig konzipierte Fortbildungsreihe mit den Schwerpunkten Singen/Sprechen, Rhythmus-Basics, Spielen mit Instrumenten, Aktiv Musik hören, Bewegung/Tanz/Szene, fächerverbindende Ansätze mit Musik richtet sich insbesondere an Grundschullehrkräfte ohne Didaktik- bzw. Studienfach Musik. Ziel ist es, durch Fortbildungen und niederschwellige Materialien das Singen und Musizieren an Grundschulen zu begleiten und zu fördern. Zudem haben bereits 140 Schulen mit dem Profil „Musikbegeisterte Grundschule“ im Schuljahr 2025/2026 eine Budgetstunde zur Einrichtung eines Musikangebots erhalten.

7. Wie wird überprüft, ob sich die Kürzungen („Flexibilisierung“) der kreativen Fächer auf wichtige Kompetenzen der Kinder wie Problemlösungsfähigkeit, handwerkliche Geschicklichkeit, kritisches und kreatives Denken auswirken?

8. Wie werden die Maßnahmen insgesamt evaluiert (bitte mit Angabe der Ziele einer Evaluation und des Zeitplans der Evaluation)?

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Grundschulen hatten im Schuljahr 2024/2025 erstmals die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel über den Stundenumfang in den musischkreativen Fächern zu entscheiden. Grundlage der Analyse des Nutzungsverhaltens hinsichtlich der Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Stundentafel sind die Auswertungen auf Basis der Amtlichen Schulstatistik. Eine Evaluation im Sinne der vorliegenden Anfrage ist derzeit nicht geplant, da die Schulen jährlich neu und in eigener Verantwortung entscheiden, in welchen Fächern sie Schwerpunkte setzen möchten. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wahlverhalten der Schulen und den o.g. Kompetenzen könnte insbesondere auch auf Basis der bisher vorliegenden Daten nicht belastbar nachgewiesen werden.

Das Monitoring zum Entscheidungsverhalten der Grundschulen auf Basis der Amtlichen Schuldaten wird im Schuljahr 2025/2026 und darüber hinaus fortgesetzt.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.