Einblick in meine Ausschüsse, Arbeitskreise und Veranstaltungen im Bayerischen Landtag. Außerdem Anträge, schrifliche Anfragen und mehr aus der parlamentarischen Arbeit von Sanne Kurz MdL.

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung:

Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der
parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Zukunft des Museums für Franken“

Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:

Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Steuergelder Wittelsbacher Ausgleichsfonds“

Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrag – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:

Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung einer Digitalabgabe („Plattform-Soli“) für große Online-Plattformen und Suchmaschinen aktiv zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen.

Der Plattformsoli soll gezielt große digitale Plattformen mit sehr hoher Reichweite solidarisch am Erhalt einer vielfältigen Medien-Infrastruktur beteiligen. Die erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in ein staatsfernes, transparentes Sondervermögen fließen, das insbesondere zur Förderung der regionalen und lokalen Medienlandschaft eingesetzt wird. Damit sollen journalistische Vielfalt, lokale und regionale Berichterstattung sowie eine freie Meinungsbildung dauerhaft gestärkt werden.

Begründung:

Internationale Tech-Konzerne dominieren zunehmend die Informationsräume. Mit Abwanderung der Werbebudgets aufgrund dieser Dominanz zu ihnen gefährden sie Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene – beides zentrale Anliegen für demokratische Meinungsbildung. Regionalität in der Medienlandschaft ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Ressource für den Fortbestand unserer Demokratie. Die Abgabe soll nur für Anbieter gelten, die mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Monat erreichen – bewusst werden kleinere Unternehmen und Start-ups davon ausgenommen, um ihre Innovationskraft nicht zu gefährden.

Die Idee einer Digitalabgabe ist keinesfalls neu: Frankreich hat seit 2019 eine „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Sie beträgt 3 Prozent auf bestimmte digitale Umsätze wie z. B. Online-Werbung, Vermittlung über Plattformen. In Österreich existiert seit 2020 eine Digitalsteuer (5 Prozent) auf Werbeerlöse großer Anbieter. Ein Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zu erwarten: In Österreich führte die Einführung der Steuer nicht zu einer Preissteigerung der Angebote von Meta.

Für Deutschland schlug der Beauftragte für Kultur und Medien Wolfram Weimer eine Abgabe von bis zu 10 Prozent vor. Dies wäre damit eine kraftvolle Maßnahme im nationalen Kontext. Die Mittel sollten in ein transparent verwaltetes Sondervermögen fließen, das gezielt regionale und lokale Medienprojekte unterstützt — eine strukturrelevante Investition in die demokratische Infrastruktur Deutschlands. Die Bundesregierung hat bislang lediglich einen Prüfauftrag erteilt. Eine Zustimmung Bayerns wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit bezüglich digitaler Infrastruktur.

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Antrag „Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen in Bayern –Strukturen, Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2025 zu folgenden Fragen zu berichten:

1. Vermittlungsstellen und Strukturen

  • Welche Stellen für Bildung und Vermittlung (z. B. museumspädagogisches Fachpersonal, Kuratorinnen und Kuratoren, museumspädagogische Zentren) sind an den staatlichen Museen und Häusern mit staatlicher Beteiligung in Bayern eingerichtet?
  • Wo sind diese Stellen innerhalb der einzelnen Häuser sowie innerhalb der neuen Museumsagentur Bayern strukturell angesiedelt?
  • Welche Vermittlungsprojekte und -formate (z. B. Workshops, digitale Medien, partizipative Programme) wurden im Jahr 2025 konkret durchgeführt und welche Häuser gelten hierbei als Vorreiter?
  • Welche weiteren, vergangenen oder geplanten Vermittlungsprojekte gibt und gab es, die nennenswert sind?

2. Anmeldungen und Herausforderungen

  • Welche Vermittlungsaktivitäten wurden in den letzten zwölf Monaten umgesetzt oder neu angemeldet (inklusive Sonderausstellungen, digitale Vermittlungsangebote, Outreach-Projekte)?
  • Aus welchen Mitteln wurden diese Aktivitäten jeweils finanziert?
  • Wie viele Teilnehmende konnten mit diesen Angeboten erreicht werden, insbesondere aus bisher unterrepräsentierten Zielgruppen?
  • Welche messbaren Ergebnisse liegen in Bezug auf Reichweite, Zufriedenheit der Teilnehmenden und gesellschaftliche Wirkung vor?
  • Welche Erkenntnisse gibt es zu bisher noch nicht erreichten Personen im Sinne der Nicht-Besuchs-Forschung?
  • Wie sollen Erkenntnisse über bisher noch nicht erreichte Bürgerinnen und Bür- ger in Maßnahmen zum Erreichen eines noch breiteren Publikums umgesetzt werden?
  • Welchen Herausforderungen und Hindernissen (z. B. hinsichtlich Räumen, Mitteln, Personal, Strukturen) sieht sich die Vermittlung noch gegenüber?

3. Stand und Zielentwicklung

  • Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Stand der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen sowie denjenigen mit staatlicher Beteiligung, insbesondere seit dem Start der Museumsagentur Bayern, auch im Vergleich untereinander sowie im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking)?
  • Welche Häuser sind im Bereich Vermittlung besonders aktiv, welche Formate haben sich bewährt, und wie ist geplant, dass alle von Best-Practices profitieren können?
  • Wo sieht die Staatsregierung Entwicklungspotenzial in Hinblick auf Barrierefreiheit, Digitalisierung und Zielgruppen- sowie Nicht-Publikums-Ansprache, und welche Vorhaben gibt es für den weiteren Ausbau der Vermittlung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der vorhandenen Angebote?

4. Unterstützung durch zentrale Dienste und IT-Ausstattung

  • Wie bewertet die Vermittlung selbst die Unterstützung und Zuarbeit der zentralen Dienste aus Vermittlungssicht (z. B. IT, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Lehr- und Vermittlungsmaterialien, Outreach)?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Ausstattung an Sachmitteln und Räumen, insbesondere für Archivierung, Sammlungsverwaltung und Dokumentation, aber auch für Vermittlung allgemein?
  • Inwiefern ist IT-Unterstützung und Materialbeschaffung gezielt auf innovative Vermittlungsformate abgestimmt?

5. Entwicklungsperspektiven

  • Welche partizipativen Formate, wie etwa das „Citizen Science“-Projekt des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, existieren in Bayern, die Besucherinnen und Besucher einbinden und Mitgestaltung ermöglichen – etwa durch Auswahldialoge im Rahmen von Sammlungspräsentationen, und wer finanziert diese?
  • Wie werden in Bayern die partizipativen Vermittlungsformate und die Inklusion bisher unterrepräsentierter Zielgruppen strategisch geplant, evaluiert und weiterentwickelt?

Begründung:

Die staatlichen Museen in Bayern tragen Verantwortung für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Vermittlungsarbeit ist dabei entscheidend, um Kunst und Kultur für alle zugänglich zu machen und kulturelle Teilhabe zu sichern – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit geringen kulturellen Vorerfahrungen.

Mit der Museumsagentur Bayern wurden neue Strukturen zur Vernetzung und strategischen Planung geschaffen. Offen bleibt, wie diese konkret auf die Vermittlungsarbeit wirken, welche Herausforderungen bestehen und wie zentrale Dienste wie IT, Öffentlichkeitsarbeit und Materialbeschaffung abgestimmt sind.

Zudem gewinnen innovative Formate, etwa partizipative Projekte oder digitale Angebote, national wie international an Bedeutung. Für Bayern gilt es zu klären, welche Ansätze bereits bestehen, wie sie finanziert und evaluiert werden und wo Entwicklungspotentiale liegen – etwa bei Barrierefreiheit, Digitalisierung oder Outreach.

Der Bericht soll Transparenz schaffen, Best-Practices sichtbar machen und Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen aufzeigen.

Schriftliche Anfrage „Modernisierung des Ticketbuchungssystems der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt“

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf eine Anfrage von Tim Pargent, Benjamin Adjei und mir, auf Grundlage von Informationen der Bayerischen Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH:

1.1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung der staatliche Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in den letzten fünf Jahren zur Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen ergriffen (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation auflisten)?

Im Jahr 2020 wurde die Planung zur Einführung von Onlinetickets in der Schlösserverwaltung aufgenommen. Nachfolgend werden die Objekte der Schlösserverwaltung mit einem Onlineticketangebot mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

Liegenschaften Jahr
Schloss Neuschwanstein 2020
Schloss Nymphenburg 2021
Schloss Linderhof 2022
Markgräfliches Opernhaus 2023
Neues Schloss Herrenchiemsee 2023
Residenz München 2025

Der Ticketverkauf in Schloss Neuschwanstein erfolgt durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds über das Reservierungssystem der Firma Axess AG. In den übrigen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung mit Onlineticketangebot kommt ein System der Firma Amepheas zum Einsatz. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH ist Vorreiterin bei Onlinetickets in der Binnenschifffahrt in Bayern. Die Einführung und Weiterentwicklung von Onlinebuchungssystemen wird entsprechend den Bedürfnissen der Fahrgäste priorisiert: Eine frühzeitige Buchung mit Sitzplatzreservierung ist in erster Linie am Königssee relevant, weil dort weniger Sitzplätze pro Fahrt zur Verfügung stehen als auf den größer dimensionierten Passagierschiffen der anderen Seen. Die eingesetzten Onlinebuchungssysteme sind immer in das Kassensystem des jeweiligen Standorts integriert. Nachfolgend werden die Standorte der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

StandortJahr
Königssee2020
Tegernsee2023
Ammersee2025
Starnberger See2026 (geplant)

Die Unternehmenswebseite der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH bietet umfangreiche Informationen über das Angebot der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und touristische Attraktionen an den Standorten.

1.2 Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in absehbarer Zeit geplant, um die Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen zu verbessern (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation angeben)?

Die Einführung des Onlinetickets in den besucherstarken Objekten der Schlösserverwaltung befindet sich in Planung und Umsetzung. Dabei müssen objektabhängig noch vor Inbetriebnahme bauliche Maßnahmen, beispielsweise zur Verlegung von Datenleitungen, durchgeführt werden. Eine Einführung eines Onlinetickets in allen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung erscheint unter Achtung der im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit derzeit nicht sachgerecht, da die Einführung und der Betrieb eines derartigen Systems nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, die gerade bei besucherschwächeren Objekten nicht im Verhältnis zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stehen würden. Auf den Internetseiten der Schlösserverwaltung wird bereits ein breites Informationsangebot für Interessierte sowie Besucherinnen und Besucher der Objekte der Schlösserverwaltung bereitgestellt. Dazu werden neben Informationen zur Anfahrt, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen, Gastronomie und Kontaktmöglichkeiten auch Informationsbroschüren zu den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion und die Integration der Auslastungsanzeige in die Unternehmenswebseite. Darüber hinaus evaluiert und optimiert die Bayerische Seenschifffahrt GmbH laufend ihr Buchungssystem.

2.1 E-Mail-Adressen mit welchen Top-Level-Domains (TLDs) werden beim Buchen von Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH nicht akzeptiert?
2.2 Was ist der Grund dafür, dass bestimmte Top-Level-Domains nicht zugelassen sind?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Im Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung sowie im Onlineticket der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH werden aktiv keine E-Mail-Adressen oder Top-Level-Domains gesperrt.

3.1 Welche technischen oder organisatorischen Gründe verhindern derzeit, dass Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der
Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in digitale Wallets wie Apple Wallet oder Google Wallet importierbar sind?
3.2 Ist die Einführung entsprechender Wallet-Funktionalitäten aktuell in Planung?
3.3 Falls ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Die Onlinetickets im Bereich der Schlösserverwaltung stehen sowohl als pdf-Datei als auch für die Übernahme in digitale Wallets zur Verfügung. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion. Eine Einführung für die anderen Seen wird geprüft.

4.1 Wann wurden die in den genannten Organisationen eingesetzten Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule zuletzt umfassend auf den aktuellen Stand der Technik aktualisiert?
4.2 Werden regelmäßig Audits und Updates an den jeweils verwendeten Softwarekomponenten durchgeführt?
4.3 Falls ja, in welchem Turnus?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Beim Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist das Hosting und die Wartung des Onlineticketsystems auf den Dienstleister des Kassensystems übertragen. Die Firma aktualisiert laufend die Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule. Die Sicherheit der IT der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH wird laufend durch externe Dienstleister gewährleistet. Softwareaktualisierungen erfolgen laufend durch die hausinterne IT-Abteilung.

5. Welche Konzepte, Prozesse oder Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, damit die digitalen Angebote der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und der Schlösserverwaltung kontinuierlich an aktuelle IT-Standards und Nutzerbedürfnisse angepasst werden?

Für das Onlineticketing der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist nach Informationen der Schlösserverwaltung hierfür der Anbieter der eingesetzten Kassensoftware beauftragt. Alle weiteren IT-Anwendungen werden vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Schlösserverwaltung und IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates sorgen für die regelmäßige Anpassung an die aktuellen IT-Standards. Beim Onlineticketing der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sorgen nach Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH die Anbieter der jeweils eingesetzten Kassensoftware durch Updates für regelmäßige Aktualisierungen. Die weiteren IT-Anwendungen werden von der hausinternen IT-Abteilung zusammen mit Drittanbietern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Medienfreiheit ist kein Spielzeug

Wer den Rundfunk-Finanzierungsstaatsvertrag aus parteipolitischem Kalkül blockiert, gefährdet freie Medien und unsere Demokratie. Meine Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen!

Es ist gut, dass der Reformstaatsvertrag, der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag, jetzt kommt. Wir erleben in Europa, aber auch hierzulande: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht selbstverständlich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit Staatsferne öffentliche Aufträge erfüllt, ist unter Beschuss. Er muss verteidigt, in die Zukunft geführt und gestärkt werden. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die klare Trennung von Struktur und Auftrag ist gut. Die staatsfernen Kontrollgremien der Sender werden gestärkt; auch das ist prima, weil demokratische Kontrolle Kompetenz, Vielfalt und Transparenz braucht.

Aber, Kolleginnen und Kollegen, jede Reform hat Folgen. Wir haben es bei den Vorrednern schon gehört. Es zeigt sich, dass man auch in Bayern eher auf Verwalten als auf Gestalten gesetzt hat. Man duckt sich bisher weg. Werter Kollege Alex Dorow, die Konsequenzen der notwendigen Reform müssen hier vielleicht noch zu Ende bearbeitet werden. Ich habe jetzt vernommen, dass man das Bayerische Rundfunkgesetz bis 2027 an-
packen will. In der letzten Legislaturperiode hieß es auch schon, das Kontrollgremium und dessen Zusammensetzung müssten evaluiert und angepasst werden.

Natürlich muss man das anpacken. Wir haben in Bayern in Zukunft nur noch sechs statt zehn Radiosender. Der Öffentlich Rechtliche kürzt bereits jetzt. PULS ist nur noch automatisierter Musikstreamer. BR24live, BR Heimat, BR Schlager gibt es terrestrisch schon jetzt nicht mehr. Viele lokale terrestrische Sender wurden herausgenommen, obwohl wir eigentlich gerade in die Fläche gehen wollen. Die Staatsregierung hat mir hier leider noch Anfang des Jahres auf meine Schriftliche Anfrage hin praktisch keine Antwort darauf gegeben, wie sich der Medienstaatsvertrag im Bayerischen Rundfunkgesetz widerspiegelt. Sinngemäß war die Antwort: Wir hoffen, der BR wird das, bevor wir aktiv werden müssen, schon richten.

Wir haben ein Bayerisches Rundfunkgesetz, durch das momentan Dinge beauftragt sind, die aber so im Reformstaatsvertrag nicht mehr vorgegeben sind. Das ist ein Problem, das wir anpacken müssen. Sonst haben wir am Schluss nichts mehr und nur noch Inhalte zum Schimpfen, wie Herr Kollege Michael Piazolo es gerade gesagt hat. Wir haben ja zu diesen Sachen keine parlamentarische Debatte und kein öffentliches Hearing. Es würde guttun, wenn wir unser Bayerisches Rundfunkgesetz anpacken und hier wirklich Verantwortung übernehmen würden. Das würde auch
unserem Land und der Medienpolitik hier guttun.

Zur Reform gehört aber natürlich auch – ich bin sehr dankbar, dass alle Vorredner das gesagt haben – die Neuaufstellung der Finanzierung. Denn Einsparen wird – das war übrigens auch in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage zu lesen – diese Reform erst mittel- und langfristig. Das heißt: Jetzt aktuell müssen die Sender gucken, ihre Finanzierung irgendwo herzubekommen. Und der große Elefant im Raum ist Markus Söder,

(Andreas Winhart (AfD): Der ist doch gar nicht da!)

der sich mit seinen Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt weigert, den Finanzierungsänderungsstaatsvertrag zu unterzeichnen.

(Michael Hofmann (CSU): Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, dann nehmen Sie den Ministerpräsidenten in die Verantwortung!)

Ja, er ist derjenige, der mit zwei Amtskollegen, die sich auch weigern und die blockieren, so lange nicht unterzeichnet, bis die Öffentlich-Rechtlichen ihre Verfassungsklage, mit der sie gutes Recht einfordern, zurückziehen. Das ist aus meiner Sicht Erpressung. Ich halte das für ein Problem,

(Klaus Holetschek (CSU): Oho! Vorsicht mit solchen Äußerungen!)

zumal Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder – das ist unser Prozessvertreter – beim Bundesverfassungsgericht, der sich für die Länder einsetzt, alle Ministerpräsidenten dringend zur Unterschrift gedrängt hat.

(Klaus Holetschek (CSU): Bevor Sie von Erpressung reden, sollten Sie noch einmal überlegen! Mein lieber Schwan!)

Danach würde sich, so der Rechtsprofessor, die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern.

(Michael Hofmann (CSU): Sie haben beim letzten Mal über die Stränge geschlagen – und heute schon wieder!)

Das sage nicht ich, das sagt er. Ich bin nicht Prozessvertreterin der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht.

(Michael Hofmann (CSU): Wer hat „Erpressung“ gesagt?)

Er hat gesagt, die rechtliche Position der Länder in Karlsruhe würde sich verbessern. Vielleicht unterstützen Sie einmal mit inhaltlicher Arbeit die Verbesserung der rechtlichen Position der Länder.

(Unruhe)

Ich komme jetzt darauf zurück, was das Gezerre für den Medienstandort Bayern bedeutet. Große Produktionsfirmen äußern sich bereits, dass sie seit Jahresbeginn nicht mehr die Auftragslage haben, die sie vorher hatten, weil die Sender ihre Aufträge kürzen. Wir haben in Bayern einen wichtigen, großen Medienstandort. Unsere Medienvielfalt ist durch die Kürzungen gefährdet, und deshalb gilt es, die Finanzierung nicht länger zu blockieren. Wir Grüne sagen Ja zum Reformstaatsvertrag; aber wir sagen auch: Die Arbeit fängt jetzt erst an.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kinder müssen nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch online sicher unterwegs sein

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medien-rechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Alex Dorow,

der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird reformiert, und das ist gut so. Wir haben viele Sachargumente gehört. Danke für den wirklich ausführlichen Vortrag. Ich glaube, wir alle wissen: TikTok, Insta, YouTube und Co. sind längst Alltag für unsere jungen Leute. Es ist auch gut, dass die teilhaben können. Gleichzeitig stammt aber das Schutzsystem, das bisher galt, aus einer Zeit, in der soziale Netzwerke noch auf dem Pausenhof geknüpft wurden und nicht auf Plattformen, in der man Freunde in der Fußgängerzone traf und nicht im Feed. Darum müssen wir gemeinsame Regeln finden.

Was bringt also der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag im Jugendmedienschutz? – Er bringt mehr Klarheit, mehr Kontrolle und mehr Konsequenz: Erstens. Online-Plattformen müssen nun Verantwortung übernehmen. Zweitens. Alterskennzeichnungen werden einheitlicher mit klaren Regelungen für alle Anbieter. Drittens. Für Eltern wie mich wird die Begleitung ihrer Kinder im Online-Dschungel per Jugendschutzknopf leichter machbar.Viertens und natürlich nicht letztens: Die Kommission für Jugendmedienschutz –
KJM – wird aufgewertet. Sie kann stärker durchgreifen, wenn Plattformen gefährdende Inhalte einfach durchwinken.

Ist das alles längst überfällig? – Das sollte man meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der Ausschussdebatte allerdings wurde es dann doch noch wild. Die AfD nämlich hat gezeigt, wie wenig sie vom Thema Medienpolitik versteht und wie gefährlich ihr Umgang mit Jugendschutz ist. Dem Fass schlug den Boden aus, was ich hier aus dem Ausschussprotokoll zitiere. Leider sind sowohl der hier zitierte
Herr Mang als auch der Berichterstatter, Herr Vogler, jetzt nicht mehr im Raum.

Ich zitiere: „Vor dem Hintergrund, dass eventuell das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt werde, sei unklar, was mit Inhalten geschehe, die von einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei veröffentlicht würden. Unklar sei, ob die Inhalte einer derartigen Partei dann für 16-Jährige nicht mehr zugänglich sein sollten.“

Ja, dann müsste doch die AfD weniger rechtsextrem werden und nicht im Gegenteil dafür sorgen, dass auch sicher extremistische Inhalte für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, werte Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Ausschussdebatte zeigt: Die AfD will gar keinen Jugendschutz. Sie will Kontrolle über Inhalte; aber Medienpolitik darf nie AfD-Zensurpolitik sein – nicht bei uns, nicht in Bayern, und nicht in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Weil der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag nichts zensiert, sondern Leitplanken und Hilfen bietet, unsere Kinder und Jugendlichen mit Maß und Ziel schützt, darum stimmen wir Grünen zu. Wir stimmen zu, weil Kinder nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch online sicher unterwegs sein müssen. Wir stimmen zu, weil die Regulierung internationaler Konzerne längst überfällig waren und Bayern sich hier gemeinsam mit den anderen Ländern endlich bewegt. Wir stimmen zu, weil Verantwortung in der digitalen Welt nicht beim einzelnen Kind liegen sollte, sondern bei den Plattformen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag stärkt Jugendschutz. Er macht den Schutz junger Menschen digital zukunftsfähig, und das ist in Zeiten von Algorithmen und Profitgier im Netz ein starkes Zeichen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schriftliche Anfrage „Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur – Evaluation der Initiative ‚bink‘ und deren Wirksamkeit“

Die Klimakrise stellt uns vor immense Herausforderungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betreffen – auch den Kunst- und Kultursektor. Die jüngsten Ereignisse wie die verheerenden Überschwemmungen in Bayern und unseren Nachbarländern unterstreichen die Dringlichkeit einer umfassenden ökologischen und sozialen Transformation auf dem Weg zu null Emissionen. Der Freistaat Bayern hat sich per Gesetz das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle Potenziale nutzen und jeden Sektor in die Verantwortung nehmen. Der Kunst- und Kulturbereich spielt hierbei eine zentrale Rolle, nicht nur als Vorbild, sondern auch als Impulsgeber für gesellschaftliche Veränderungen. Die kürzlich gestartete Initiative „bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur“ ist ein wichtiger erster Schritt, der dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juli 2023 „Beratung für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur“ (Drs. 18/29803) nachkommt. Jedoch kann und darf bink nicht als alleinige Maßnahme oder gar als Greenwashing oder Feigenblatt dienen. Vielmehr muss die Initiative der Auftakt sein, mit dem die Staatsregierung den Kultursektor bei der tiefgreifenden und ganzheitlichen Transformation unterstützt.

Die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

1.1 Wie viele Besuche verzeichnete die Plattform bink seit ihrem Start am 18.09.2024 (bitte nach einzelnen Monaten aufschlüsseln, um Kick-off-Effekte oder Maßnahmen der bewerbenden Begleitung sichtbar machen zu können)?

Zielvorgaben für Klickzahlen von bink bestehen nicht. Vielmehr steht die passgenaue Adressierung der betroffenen Kultureinrichtungen im Vordergrund. Vom 18.09.2024 bis einschließlich 31.03.2025 wurde die Webseite bink-bayern.de 2.721 Mal besucht. Die monatlichen Besuchszahlen bewegten sich zwischen 259 Besuchen im März 2025 und 587 Besuchen im Oktober 2024.

Die monatsweise Aufschlüsselung stellt sich dar wie folgt:
September 2024: 420 Besuche
Oktober 2024: 587 Besuche
November 2024: 333 Besuche
Dezember 2024: 545 Besuche
Januar 2025: 346 Besuche
Februar 2025: 259 Besuche
März 2025: 259 Besuche

1.2 Wie viele Anfragen zu dem Format „Orientierungsgespräch binkStart“ gingen im besagten Zeitraum ein?

Zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 gingen 15 Anfragen zum Format „binkStart“ ein.

1.3 Wie viele Veranstaltungen der „Infoveranstaltung binkImpuls“ gab es (bitte mit Angabe der jeweiligen Anmeldungen/Teilnehmendenzahlen)?

Im Zeitraum zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 fanden zwei bink-Impulse statt.
Der binkImpuls #1: „Nachhaltig ins Handeln kommen – Der schwierigste Schritt ist immer der erste“ fand am 31.10.2024 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 36 Personen teil.
Der binkImpuls #2: „Klimaschutz in der Kultur – Werkzeug und Methode für den Wandel“ fand am 13.02.2025 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 30 Personen teil.

2.1 Auf wie viele Teilnehmende ist das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ begrenzt (bitte etwaige Deckelungshöhe hinsichtlich der teilnehmenden Personen/Institutionen bzw. Mittel unter Angabe des jeweiligen Zeitraums seit 18.09.2024 aufschlüsseln)?

Das Format ist für 2024 und 2025 auf insgesamt maximal zehn Kultureinrichtungen ausgelegt.

2.2 Wie oft wurde das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ genutzt (bitte Anzahl der Nutzungen im Zeitraum angeben)

Bislang wurde noch kein binkCheck durchgeführt. Mögliche Gründe sind die längere Vorlaufzeit für das Format bei den Einrichtungen und der breit angelegte Ansatz des Nachhaltigkeitsassessments, da viele Einrichtungen zunächst auf die Themen Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung fokussiert waren. Eine Aussage zu treffen, ob der binkCheck als Angebotsbaustein von bink für die übrigen Kultureinrichtungen erhalten bleiben soll, wäre aufgrund der erst kurzen Laufzeit von bink verfrüht.

2.3 Wie viele „Roundtable – binkAustausch“ fanden statt (bitte seit 18.09.2024 angeben unter Angabe der jeweiligen Teilnehmendenanzahl)?

Der binkAustausch #1: „Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gemeinsam den Weg zur Umsetzung finden“ fand digital am 04.02.2025 statt. An der Veranstaltung nahmen 41 Personen aus 16 Kultureinrichtungen teil.

3.1 Welche spezifischen Analysetools werden zur Erfassung und Auswertung der Besuchsdaten (Homepage, Veranstaltungen, Monitoring der Mailings, Beratungen, sonstige Angebote seit 18.09.2024) verwendet?

Zur Erfassung und Auswertung der digitalen Kommunikation kommen verschiedene Analysetools zum Einsatz:

  • Auswertung Website: Matomo
  • Auswertung Quartalsmailing/Newsletter: integriert in Newsletter-Programm, Versand Mailings über Salesforce
  • Auswertung Social Media: Meta Business Suite
  • Auswertung Veranstaltungen: Salesforce, Feedbackfragebögen
  • Auswertung Beratungen: Salesforce, Feedbackfragebögen Ende 2025 sind geplant Auswertung sonstige Angebote: Salesforce

3.2 Welche Besuchsdaten werden bei den Angeboten (Homepage, Veranstaltungen, Mailings, Beratungen, Infoangebote, sonstige Angebote seit 18.09.2024) erfasst?

Folgende Besuchsdaten werden erfasst:

  • Besuchsdaten Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn): je nach Plattform Anzahl der Posts, Reichweite, Impressionen, Interaktionen, Interaktionsrate, Beitragsinteraktion, Klickrate, Anzahl Werbeanzeigen
  • Besuchsdaten Homepage: Besuche, Anzahl Seitenansichten, Verweildauer, interne Suchen
  • Customer Journey und Net Promoter Score:
  • Wie wurden Sie auf unser Beratungsangebot aufmerksam?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie bink weiterempfehlen (Nutzerzufriedenheit)?
  • Besuchsdaten Mailings: Versandzeitpunkt, verschickte Gesamtzahl, Öffnungsrate, KlickratebinkNetzwerk: Anzahl der Teilnehmenden
  • Nachfrage Beratungsangebote: Anzahl, angebotsspezifisch
  • Veranstaltungen: Anzahl der Teilnehmenden

3.3 Werden die erfassten Daten regelmäßig in Form von Reporting-Systemen zusammengefasst und zur Analyse weitergeleitet bzw. von Fachleuten ausgewertet (bitte um Information, wer die Daten zur Erfolgsmessung wie auswertet, unter Angabe der zeitlichen Reporting-Abstände)?

Die Besuchsdaten sowie die Kommunikationsaktivitäten werden von Bayern Innovativ erfasst und quartalsweise an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) übermittelt.

4.1 Wie werden die erfassten Daten wie Bounce Rate etc. zur Optimierung der Plattform (Homepage/Mailings) genutzt?

Die erfassten Daten helfen, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen. Hieraus werden technische Optimierungen und die inhaltliche Fortentwicklung des Angebots abgeleitet.

4.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Reichweite von bink zu erhöhen und mehr Kultureinrichtungen, Institutionen, Einzelpersonen und Verbände zu erreichen?

Um die Reichweite von bink zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Hinweise und Links auf bink-bayern.de auf den Websites von Bayern Innovativ und bayernkreativ
  • Posts zum bink-Angebot auf verschiedenen Social-Media-Plattformen
  • Quartalsmailing binkImpuls für das binkNetzwerk
  • Direktansprache von Kulturinstitutionen und Verbänden via E-Mail und Telefon
  • Vorstellung von bink auf verschiedenen Veranstaltungen (bislang: Kunstareal München, Austausch der Green-Culture-Anlaufstelle auf Bundesebene, Forum für die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft)

5.1 Wie verteilen sich die Besuchs- und Teilnehmendenzahlen bei den Angeboten von bink (Homepage, Beratung, Info, Mailings, sonstige Angebote) auf die verschiedenen Sparten des Kunst- und Kulturbereichs (bitte mit Auflistung nach Sparten, jeweils aufgeschlüsselt nach Angeboten)?

Diese Frage lässt sich nur für die Nutzung der Veranstaltungen und Beratungen beantworten. Die prozentuale Verteilung wird in dem folgenden Diagramm dargestellt:

250630_sAn_Diagramm_Kultureinrichtungen nach Sparte_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Unter die Rubrik „Sonstiges“ fallen Studierende, Angehörige freier Berufe, andere Initiativen, Beratungsunternehmen, Organisationen, Unternehmen für Theaterproduktion und Bühnenbild.
Hinsichtlich der weiteren Aktivitäten wird die Nutzung nicht spartenmäßig erfasst.

5.2 Welche demografischen Daten liegen über die Nutzenden vor (z. B. Alter, Geschlecht, regionale Verteilung, Bildung)?

Da sich das Angebot vornehmlich nicht an Einzelpersonen, sondern an Kulturinstitutionenrichtet, werden diese Daten nicht erfasst.

5.3 Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf der Plattform?

Die durchschnittliche Verweildauer lag zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 bei 1 Minute 27 Sekunden.

6.1 Wie viele Kultureinrichtungen haben bisher konkrete Maßnahmen zur Nachhaltigkeit aufgrund der Beratung durch bink umgesetzt (bitte mit Angaben zur Einsparung von CO2-Äquivalenten bzw. mit Blick auf alle 17 Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung auf gemessene andere Ergebnisse)?

Diese Daten können nicht erhoben werden bzw. die unterstellte unmittelbare Kausalität zwischen bink-Aktivität und bezifferbarer Einsparung in CO2-Äquivalenten ist aufgrund der Multikausalität und Komplexität der Vorgänge nicht ableitbar.

6.2 Welche messbaren Ziele wurden für bink in Bezug auf CO2-Äquivalent-Einsparungen im Kultursektor bis 2040 festgelegt (bitte geplante Milestones angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

6.3 Wie wird die Zusammenarbeit zwischen bink und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen koordiniert?

bink steht in engem Kontakt mit Anlaufstellen auf Bundesebene wie der Green-Culture-Anlaufstelle, Culture4Climate oder den vergleichbaren Landesanlaufstellen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Am 02.12.2024 fand ein virtueller Runder
Tisch der Anlaufstellen statt, im Rahmen dessen erörtert wurde, wie sich die Anlaufstellen auf Bundes- und Landesebene koordinieren k önnen. Darüber hinaus greift binkauf das bestehende Netzwerk von Bayern Innovativ zurück.

7.1 Wie viele Stellen wurden für die Beratung der Kulturschaffenden über die bink-Plattform geschaffen (bitte um Angabe der Vollzeitäquivalente unter Angabe der Stundenzahl und Eingruppierung)?
7.2 Auf welchen Zeitraum sind diese Stellen angelegt (bitte etwaige Befristungszeiten angeben)?
7.3 Wird der Personalumfang der Nachfrage angepasst und gegebenenfalls erhöht oder reduziert (bitte unter Angabe des vorgesehenen Evaluierungszeitraums für etwaige Anpassungen)?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da es sich bei bink nicht um eine staatliche Einrichtung handelt, wurden keine Stellen geschaffen. Vielmehr stellt Bayern Innovativ als Vertragspartner die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung.

8.1 Warum ist die Kreativwirtschaft von der Beratung durch bink ausgenommen?
8.2 Wie grenzt die Staatsregierung insbesondere bei Einzelpersonen und der Freien Szene „Kreativwirtschaft“ ohne von „Kulturszene“ mit Beratungsanspruch ab?
8.3 Welche passgenauen Beratungsmöglichkeiten zur ökologischen Nachhaltigkeit bietet die Staatsregierung zur Unterstützung bei der sozial-ökologischen Transformation und Erreichung der bayerischen Klimaziele der Kreativwirtschaft stattdessen?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Angebot von bink richtet sich vornehmlich an staatliche und nichtstaatliche Kultureinrichtungen in Bayern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln und die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Der Begriff Kreativwirtschaft umfasst dagegen nach üblicher Definition die Teilmärkte Software und Games sowie Werbewirtschaft, gelegentlich auch das Design.
Aufgrund gestiegener Energiekosten infolge des Angriffes Russlands auf die Ukraine und der Ausweitung der CO2-Bepreisung bestehen für Unternehmen (der Kreativwirtschaft) bereits starke Anreize, ökologische Entscheidungen zu treffen. Zur Unterstützung stehen dabei verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen auch der Kreativwirtschaft offen. Zu den einzelnen Programmen gibt es in der Regel auch Beratungsangebote. Über die erwähnten Beratungen hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit auch im Rahmen von „bayernkreativSTUNDE“, einem Beratungsformat von bayernkreativ, behandelt. Eine darüber hinausgehende branchenspezifische Beratung, die es für die überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftsbranchen nicht gibt, für die Kreativwirtschaft speziell über bink bereitzustellen, erscheint daher nicht geboten.

Kleine Anfrage – AzP „Finanzierung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) und seiner Vorgängerinstitutionen“

Mein Kollege Johannes Becher fragt die Staatsregierung:

In welcher Höhe hat der Freistaat Bayern Beiträge zur Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) sowie zur Einrichtung seiner Vorgängerinstitutionen bzw. deren Träger geleistet (bitte die für die Einrichtung aufgewendeten Summen mit dem jeweiligen Jahr der Zahlung tabellarisch angeben), welche jährlichen Mittel wurden bzw. werden seit der erstmaligen Zahlung bis einschließlich 2025 für den laufenden Betrieb des DZK, seiner Vorgängerorganisationen sowie der Trägerstiftung aufgewendet (bitte mit Jahreszahl und Summe angeben) und in welcher Weise begründet die Staatsregierung die jeweilige finanzielle Beteiligung?

Hier geht’s zur Antwort:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört niemandem – und er gehört allen!

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Abgeordnete der AfD, der vorhin sprach, hätte beim Öffnen seines Handys vermutlich lieber gleich Propaganda-Pushmeldungen von Putin. Das ist schon klar. Ich komme mir vor wie die Lehrerin, die den Schlimmsten in der Klasse immer wieder rügen muss, anstatt ihn mitspielen zu lassen.

(Ferdinand Mang (AfD): Oh!)

Es ist nicht links-grün versifft, wenn sich wenige Stunden nach einer mit mehr als tausend Seiten begründeten Einstufung der AfD als klar rechtsextremistisch eben
diese AfD zu bester Sendezeit einem Millionenpublikum als Opfer präsentieren darf. Wenn Sie das links-grün nennen, dann verstehe ich auch, warum Ihre Parteikollegin Alice Weidel Adolf Hitler einen Kommunisten nennt.

(Beifall bei den GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Demokratie braucht Debatte, und Debatte braucht Medien, die unabhängig sind – frei vom Staat, frei von Interessen globaler Konzerne, frei von Interessen Russlands und Chinas, frei für uns alle. Genau das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Er gehört niemandem; denn er gehört uns allen.

(Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

Er ist unsere gemeinsame Stimme, wenn kommerzielle Medien getrieben vom Kostendruck abwinken müssen. Er ist unsere gemeinsame Bühne, wenn der Hass im Netz zu laut wird. Er ist unser Kompass, wenn sich Fakt und Fiktion kaum noch unterscheiden lassen und sogar die mächtigsten Männer der Welt Lügen und Halbwahrheiten als Meinung verkaufen.

(Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

Der ÖRR ist gerade, weil er unabhängig ist, Zielscheibe Ihrer Rechtsextremen. Lassen Sie mich klar sagen: Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will, der will nicht sparen, sondern er will zum Schweigen bringen, und das werden wir nicht zulassen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

Der Reformstaatsvertrag, über den wir heute sprechen, soll den Bestand eines starken Öffentlich-Rechtlichen sichern. Das tut gut, und das ist wichtig. Ich nenne Ihnen beispielhaft drei Punkte, die wir Grüne begrüßen. Erstens: Fokus: Der ÖRR soll sich auf Informationen, Bildung und Kultur konzentrieren. Das stärkt sein Profil und macht ihn klarer und glaubwürdiger. Dennoch brauchen wir die Unterhaltung, um auch weniger Interessierte zu erreichen. Zweitens: digital vor analog. Junge Menschen schauen kein lineares Fernsehen, sondern sie streamen, scrollen und teilen. Diese Reform stärkt die Mediatheken sowie die Kooperation, die Vernetzung und das Zusammenrücken aller deutschsprachigen Medien sowie den Austausch. Das ist Demokratiestärkung, und das hilft uns allen. Drittens: Mehr Transparenz mit klaren Regelungen für die Gremienaufsicht und einer stärkeren Rechenschaftspflicht: Mit dieser Reform werden staatsferne Kontrolle und Rechenschaftspflichten gestärkt. So machen wir den ÖRR robuster gegen Machtmiss-brauch und Filz,

(Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD))

gegen Skandale wie beim rbb und ja, auch gegen Ihre Einflussnahmeversuche. Wir schaffen Vertrauen in Institutionen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lücken und Defizite der Reform werden wir in den Ausschüssen beraten. Das ist etwa die wirksame Umsetzung des sogenannten Körbemodells. Wenn mit 3sat und Arte Kultur wegsubventioniert wird oder wenn das Nutzen von Synergieeffekten in Wahrheit eine Schwindsuchtverordnung ist: Wir Grüne werden das nicht zulassen. Auch für den BR und Bayern kann die Reform noch gravierende Folgen haben. Vier Radioprogramme pro Landesanstalt plus je ein weiteres pro sechs Millionen Einwohnern ergeben sechs BR-Radiosender für Bayern, die im Reformstaatsvertrag festgeschrieben sind. Aktuell sind im Gesetz in Bayern mehr Angebote beauftragt. Ich zähle beim BR Bayern 1, 2 und 3, BR-Klassik und PULS, BR Schlager und BR Heimat sowie BR24. Wollen wir da auch das Körbemodell verordnen oder einfach flexibilisieren, damit dann alle wieder auf den BR schimpfen können, der dann wegflexibilisieren muss, oder wollen wir als Politik stattdessen die Verantwortung übernehmen? Kürzen: Die Reform ist auch von dem Interesse getrieben, dass alles billiger werden soll. Über die Konsequenzen auch für Bayern werden wir in den Ausschüssen zu
diskutieren haben.

Ich hoffe, wir kommen hier weiter, und ich hoffe, dass wir auch bei der Finanzierung weiterkommen. Diese Säule fehlt noch bei dem, was wir in Erster Lesung beraten; denn eine solide staatsferne Finanzierung – der Änderungsstaatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung wird da eine Entpolitisierung und eine größere Klarheit bringen – braucht es auch. Gezerre, Streit sowie einen Missbrauch der Finanzierung zur politischen Einflussnahme, wie das von Ihnen hier rechts außen immer wieder versucht wird, gibt es dann in Zukunft nicht mehr.

(Ferdinand Mang (AfD): Beweisen!)

Ohne ein unabhängiges starkes duales System wird unsere Demokratie blind. Dafür brauchen wir auch einen wirtschaftlich freien ÖRR. Ohne ÖRR fehlt die Stimme der Minderheit und der Mehrheit. Ohne ÖRR bleibt am Ende nur Geplärre der Lautesten. Ohne ÖRR gewinnen Hass und Halbwahrheiten. Ich freue mich auf die Beratung im
Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen im digitalen Dschungel?

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werter Herr Staatsminister Herrmann, lieber Kollege Miskowitsch,

danke für die Einbringung und die wirklich sehr gute Erklärung. Es hilft, wenn die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von EU-Regularien verstehen, worum es sachlich tatsächlich geht, nämlich: Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen im digitalen Dschungel? Wie schaffen wir digitale Freiheit, eben ohne sie Big-Tech-Konzernen, Russland, China und Co. oder am Ende noch der AfD zu überlassen? Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag greift deshalb wichtige Themen auf: Technischer Jugendmedienschutz, Altersverifikation, Schutz persönlicher Integrität, das alles sind Schritte in die richtige Richtung. Unserer Meinung nach reicht es aber noch nicht. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, aus meinem persönlichen Umfeld zu erzählen, wie die Realität ausschaut:

Kinder können sich mit zwei Klicks als Erwachsene registrieren und das bei Plattformen wie Instagram oder TikTok einfach behaupten. Ab 13 ist Schluss? In der Realität kann man das Geburtsdatum aber ganz leicht umgehen. Die Plattformen kündigen wie jetzt in den USA nach der Wahl von Donald Trump sogar ihre freiwilligen Standards. Sie verabschieden sich von Fact Checking, von Content Moderation, von einem Mindestmaß an Verantwortung. Wir Grüne wünschen uns, dass auch damit Schluss ist. Wir brauchen verbindliche Altersverifikation, datenschutzkonform und mit Teilhabe für alle. Wir brauchen aber auch klare Regeln gegen süchtigmachendes Design, gegen Dark Patterns und gegen Empfehlungsalgorithmen, die Magersucht fördern oder junge Menschen in Radikalisierungsspiralen schicken. Europa zeigt dabei, dass wir selbst gestalten können. Der Digital Services Act gibt uns die Werkzeuge an die Hand. Jetzt müssen wir gemeinsam auch politischen Druck machen, damit der DSA im Bund, in Europa und auch in Bayern umgesetzt wird. Die Staatsregierung listet bisher viele Einzelmaßnahmen auf, aber ein messbares strategisches Gesamtkonzept würden wir Grüne uns auch wünschen. Medienkompetenz ist keine Kür, sondern eine Grundvoraussetzung für eine mündige Teilhabe. Wir brauchen deshalb eine ressortübergreifende Strategie. Wir brauchen mehr Mittel für schulische und außerschulische Medienbildung. Wir brauchen regelmäßige Fortbildung für alle pädagogischen Fachkräfte. Wir brauchen eine starke aufsuchende Jugendarbeit, die auch medienkompetent sein muss.

Zur Diskussion über höhere Altersgrenzen für Social Media gehört auch: Das ist ein wichtiges Thema, aber bitte keine Symbolpolitik. Wir können nichts brauchen, bei dem Kinder Dinge gar nicht mehr zeigen, sich nicht mehr trauen, weil sie wissen, es ist verboten. Es muss das Vertrauen dableiben; da hilft die Kompetenz. Auch wenn sie langsam älter werden und wir nur mit Verboten arbeiten: Wie sollen sie denn dann lernen, mit dem umzugehen, was ein Jahr später auf sie zukommt?Was ist mit WhatsApp, was ist mit YouTube, dem meistgenutzten Ersatzfernseher in deutschen Kinderzimmern? Wollen wir da auch ab 16, 12 oder 6 alles verbieten? Wir müssen differenziert diskutieren und dürfen nicht nur mit Altersgrenzen davon ablenken, dass wir auch tatsächlich handeln müssen, hier in Bayern Rückstand bei Medienkompetenz aufholen müssen und die digitale Transformation in den Schulen steuern können.

Unser grüner Kompass ist deshalb klar: Schutz ja, Kompetenz unbedingt und Teilhabe für alle. Wir stehen für eine Medienpolitik, die Kinder schützt, Eltern stärkt und Tech-Konzerne in die Pflicht nimmt. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist da ein sehr guter Anfang. Wir kämpfen für mehr: für digitale Gerechtigkeit, für eine starke demokratische Medienordnung für unsere Kinder. Ich freue mich deshalb sehr auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Antrag „Strategien im Kampf gegen Antisemitismus – wo stehen Bayerns staatliche Kulturinstitutionen?“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss ausführlich über die derzeit bestehenden Leitbilder, Handlungsstrategien, Fortbildungsangebote und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Antisemitismus im Geschäftsbereich der staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern zu berichten.
Dabei soll insbesondere auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

  1. Status Quo der Leitbilder und Handlungsstrategien in den staatlichen Kulturinstitutionen
    ─ Aktueller Stand der Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitbildern gegen Antisemitismus, sowohl in der Organisationsstruktur der Institution als auch in Bezug auf die Präsentationen und Ausstellungen
    ─ Einbeziehung von Sachverständigen aus der antisemitismuskritischen Forschungs- und Bildungsarbeit bei der Ausarbeitung dieser Leitbilder und Handlungsstrategien
    ─ Ansprechpersonen in den Institutionen und Informationsmöglichkeiten für Betroffene, Personal und Publikum
  2. Evaluation
    ─ Zielsetzung der jeweiligen Handlungsstrategien und Leitbilder unter Beachtung des grundgesetzlich verbrieften Diskriminierungsverbots
    ─ Evaluations- und Weiterentwicklungsperspektiven der Handlungsstrategien und Leitbilder
    ─ Geplante Zeiträume für regelmäßige Evaluationen und etwaige Anpassungen sowie etwaige geplante Dokumentation der Evaluation in der Institution
  3. Inhalte und Zielgruppen für die Handlungsstrategien und Leitbilder
    ─ Maßnahmen und Wirkung der Antisemitismusprävention in der eigenen Belegschaft, sowohl im künstlerischen als auch in wissenschaftlichen, organisatorischen, pädagogischen sowie sonstigen Bereichen und bei möglichen Kooperationspartnerschaften, sowohl Institutionen wie auch Einzelpersonen
    ─ Aktionspläne bei antisemitischen Vorfällen, Institutionalisierung von Ombudspersonen und Ausgestaltung dieser Stellen
    ─ Zusammenarbeit jüdischer und antisemitismuskritischer Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstler bei der Implementierung und Weiterentwicklung der Handlungsstrategien und Leitbilder

Begründung:

Der generelle drastische Anstieg antisemitischer Vorfälle in Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 sowie der aktuelle Skandal um ein Programmheft des Bayerischen Nationalmuseums mit einem Titelbild, das eindeutige antisemitische Symbolik zeigte1,ohne dass auch nur in Ansätzen eine Einordnung erfolgte, machen deutlich, wie nötig Weiterbildung, Strategien und Leitbilder im Kampf gegen Antisemitismus auch im Bereich der staatlichen Kulturinstitutionen auch in Bayern sind.

Die Staatsregierung hat den Handlungsdruck erkannt: Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume forderte nach dem antisemitischen Eklat im Bayerischen Nationalmuseum eine „klare Haltung und besondere Sensibilität“2 von den staatlichen Einrichtungen.

Der Landtag begrüßte mit Beschluss vom 08.10.2024, Drs. 19/3537, die „bestehenden bayerischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus“ Mit eben diesem Beschluss gingen auch eine „Einladung für ein künstlerisches Miteinander (…) zur Förderung des bayerisch-israelischen Kulturaustausches“ sowie die „Förderung von Austausch und Kooperation im Bereich Kunst und Kultur mit Israel, denn jüdische Stimmen in Kunst und Kultur gehören zu Bayern“ einher.

Der konkretisierende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.11.2024, Drs. 19/3908, „Antisemitismus in staatlichen Kultureinrichtungen entschlossen entgegentreten – Handlungsstrategien entwickeln!“, der hier konkretes Handeln einforderte, wurde in der Sitzung vom 27.11.2024 jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Im Ausschuss hieß es dazu laut Protokoll, man habe ein qualitätsgesichertes Verfahren aufgesetzt, das allen Kultureinrichtungen zur Verfügung stehe. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) würden Fortbildungen sowie andere Angebote zur Sensibilisierung für und Vorbeugung von Antisemitismus gemacht. Der mit dem Antrag intendierte partizipative Prozess existiere bereits3. Die Staatsregierung ergänzte damals, man wolle ein Mitmachen der Kultureinrichtungen durch Angebote von Weiterbildungen und Informationen ermöglichen. Die Kulturstiftung der Länder habe vor, die Ergebnisse etwa im März oder April 2025 vorzustellen4. Diese Vorstellung kam bisher im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nicht an.

Der Antisemitismus-Eklat rund um das Titelbild mit dem Bildnis des Judas Iskariot5 auf dem Programm des Bayerischen Nationalmuseums kurz vor dem größtenteils mit viel Engagement ehrenamtlich organisierten Besuchs einer großen jüdischen Delegation zahlreicher Opfer-Familien der Shoa zeigt, dass ein Ausruhen auf dem Engagement der KMK möglicherweise nicht ausreichen wird. So war beim festlichen Empfang der jüdischen Delegation zwar vom konsequenten Kampf gegen Antisemitismus viel zu hören, doch nur eine Rednerin kam auf das Judas-Cover zu sprechen. In der jüdischen Gemeinschaft habe man mit Unverständnis, Ärger und Wut reagiert, so die Rednerin, die „Konsequenzen“6 forderte.

Positives Beispiel für den hier beantragten Bericht könnte die Anhörung zum Thema „Antisemitismus an bayerischen und außerbayerischen Hochschulen“ vom 23.10.2024 sein. Hier herrschte Einigkeit darüber, dass Antisemitismus und antisemitische Vorfälle an den öffentlichen Einrichtungen der Hochschulen genauer geprüft und noch besser bekämpft werden müssen. Für Kultureinrichtungen, die ebenfalls öffentlich finanziert sind und als Diskurstreiber unserer Gesellschaft dienen, ist eine klare Haltung gegenüber antisemitischen Narrativen ebenfalls dringen nötig. Lippenbekenntnisse helfen hier nicht weiter, der Kampf gegen Antisemitismus fordert Handeln. Ein ausführlicher Bericht zum Status Quo, zur Evaluation sowie zu wichtigen Aspekten von vorhanden Maßnahmen, Leitbildern und Handlungsstrategien der staatlichen Kulturinstitutionen Bayerns ist unerlässlich.


    1 Bericht des Bayerischen Rundfunks vom 23. März 2025 „Bayerisches Nationalmuseum: Heft mit antisemitischem Titelbild“ von BR24 Kultur
    2 https://www.juedische-allgemeine.de/politik/antisemitismuseklat-im-nationalmuseum-minister-reagiert/
    3 vgl Ausschussprotokoll der 22. WK-Sitzung, LP 19, 27.11.2024
    4 ebd.
    5 https://www.sueddeutsche.de/kultur/bayerisches-nationalmuseum-broschuere-skandal-antisemitismus-li.3223804
    6 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/restitution-von-raubkunst-muenchen-silberobjekte-bayerisches-nationalmuseum-li.3228769

    Schriftliche Anfrage „Kultur für alle – auch auf dem Land? Finanzielle Ausstattung der Förderung kulturelle Teilhabe in der Fläche Bayerns durch die Staatsregierung

    Das Landesentwicklungsprogramm1 Bayern (LEP, Stand 1. Juni 2023) nennt in seiner „Vision Bayern 2035 – Gleichwertige Lebens-und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen“ explizit auch „ein flächendeckendes Netz an Einrichtungen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie […] Kultur- und Sporteinrichtungen […], die aus dem Umland in angemessener Zeit zu erreichen sind.“ als Ziel. Präzisiert wird im LEP dann unter 8.4.2 „Einrichtungen der Kunst und Kultur“ wie folgt: „Barrierefreie und vielfältige, auch traditionsreiche oder regionalbedeutsame Einrichtungen und Angebote der Kunst und Kultur sollen in allen Teilräumen vorgehalten werden.“ Auch der CSU-FW-Koalitionsvertrag2 für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 bekennt sich zur Unterstützung von Kunst und Kultur. Mit Blick auf Klassismus, Altersdiskriminierung und Teilhabegerechtigkeit und im Sinne einer sozialen Nachhaltigkeit wird darin zurecht u. a. betont, dass das kulturelle Angebot in allen Landesteilen Bayerns, insbesondere für junge Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, erhalten bleiben soll.

    Antwort des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

    Vorbemerkung:

    Die Staatsregierung misst der kulturellen Teilhabe aller Menschen, die in Bayern leben – unabhängig von Alter, Wohnort, sozialer Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten – eine hohe Bedeutung bei. Da kulturelle Teilhabe in vielen verschiedenen Kontexten und an den unterschiedlichsten Orten erfolgt, ist ihre Ermöglichung nicht als isolierte Fördermaßnahme zu verstehen, sondern als grundlegender Bestandteil der Arbeit aller Einrichtungen und Projekte im Kulturbereich. Alle Verbände, Vereine, sonstigen Vereinigungen, staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, freien Träger, Initiativen etc., die im Kulturbereich tätig sind, leisten mit ihrer Arbeit kulturelle Bildung, sei es explizit im konkreten Projekt oder in der konkreten Maßnahme, als Teilprojekt- oder Teilmaßnahme, aber auch implizit im Rahmen ihres gesamten Angebots. Daher erfolgt die Förderung kultureller Teilhabe in Bayern insbesondere über die Grundfinanzierung und strukturelle Unterstützung dieser Einrichtungen. Es gibt keine isolierten Ausgabeansätze, deren Zweckbestimmung ausschließlich Maßnahmen der kulturellen Teilhabe umfassen. Entsprechende Ausgaben werden unter einer Vielzahl von Ausgabeansätzen veranschlagt und verbucht. Vor diesem Hintergrund ist eine abgegrenzte, zielgruppenorientierte Aufschlüsselung einzelner Maßnahmen und der für sie aufgewendeten Mittel nicht in dieser Form möglich, weil diese Förderung integraler Bestandteil der Kulturförderung des Freistaates Bayern ist. Eine Auswertung und Aufschlüsselung von Ausgaben für kulturelle Teilhabe ist daher nicht möglich. Stattdessen werden im Folgenden bei der Beantwortung der Fragen vor allem Beispiele verschiedener Sparten und Einrichtungen benannt, in denen sich der Freistaat Bayern besonders für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannten Zielgruppen engagiert. Hinsichtlich der gewünschten Aufschlüsselung konkreter Maßnahmen nach Metropolen, Regionalzentren, Bezirken und Regionen wird darauf hingewiesen, dass die örtliche Kulturpflege gemäß Art. 83 Bayerische Verfassung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fällt und sich dem Verantwortungsbereich der Staatsregierung entzieht. Die Zuständigkeit des Freistaates Bayern beginnt erst dann, wenn Maßnahmen überregionale Wirkung entfalten. Die gewünschte örtliche Abgrenzung, wie sie in der Schriftlichen Anfrage vorgenommen wird, entspricht daher nicht den staatlichen Fördergrundsätzen. Zu den Fragen im Einzelnen antwortet das StMWK in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK), dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS), dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) wie folgt:

    1.1 Welche Maßnahmen wurden in den Jahren seit 2022 für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für jüngere Menschen, durchgeführt (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher veranschlagten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, sofern vorhanden, beginnend mit dem Jahr 2022)?

    Im Folgenden werden ausgewählte Beispiele verschiedener Sparten und Einrichtungen benannt, in denen sich der Freistaat Bayern besonders für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannten Zielgruppen engagiert:

    • Die bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik wurde 2011 als ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft der damaligen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie des Bayerischen Musikrats e. V. (BMR) gegründet. Sie dient u. a. zur Sammlung, Darstellung, Vermittlung und Durchführung von Musikbildungsprojekten als Servicestelle; zur Unterstützung neuer Initiativen zur musikalischen Breitenbildung zur Kooperation und/oder Vernetzung in und zwischen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen, Musikbildungseinrichtungen, Musikbildungsprojekten, Seniorenprojekten; zur Entwicklung von Modellen in Kooperation mit Partnern zur Unterstützung des Ausbaus musikalischer Bildung in allen Regionen Bayerns und zur Umsetzung des bayernweiten jährlichen „Aktionstags Musik“
    • Landesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e. V. (LJKE); außerschulische Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (institutionelle Förderung und Projektförderung)
    • Förderung öffentlicher Bibliotheken; Auszeichnung Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“; gewürdigt werden das herausragende Engagement von öffentlichen sowie wissenschaftlichen Bibliotheken bei der Kooperation mit Schulen in den Bereichen Leseförderung, Vermittlung von Informationskompetenz und bibliotheksfachliche Dienstleistungen für Schulbibliotheken (Kooperationsprojekt StMWK und StMUK)
    • Internationale Jugendbibliothek (institutionelle Förderung und Projektförderung differenzierter, passgenauer Angebote für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen, insbesondere Förderung des White Ravens Festivals mit zahlreichen Veranstaltungen in ganz Bayern)
    • Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteratur e. V. (institutionelle Förderung und Projektförderung differenzierter, passgenauer Angebote für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen, Ausstellungen, Lesungen, Aktionsund Teilhabetage sowie durch das vom StMWK initiierte Projekt „Lese-Kick“)
    • Umfangreiche Kinder- und Jugendtheaterprogramme der Bayerischen Staatstheater mit speziellen Aufführungen, Workshops und Einführungsveranstaltungen
    • Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern (vfkjtb); Förderung von Gastspielen für junges Publikum an dezentralen Orten in Bayern außerhalb der etablierten Bühnen, d. h. in Kulturhäusern, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege
    • Unterstützung von nichtstaatlichen Kinder- und Jugendtheatern wie Theater Mummpitz, Theater Pfütze und Theater EUKITEA
    • Bayerischer Musikrat; Förderung unterschiedlicher Vorhaben und Maßnahmen in den Bereichen des Laienmusizierens, der professionellen Musik und der musikalischen Teilhabe (z. B. „NMiS – Lehrer Singen Kinder klingen“, Chorwerkstatt Schwaben, Bayerische Chorakademie mit Landesjugendchor und Singakademie, Chor- und Bläserklassentag)
    • Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.; Förderung der breiten und niederschwelligen musikalischen Teilhabe im gesamten Freistaat
    • Tonkünstlerverband Bayern e. V.; Förderung qualifizierter Musikunterrichtsangebote, insbesondere durch private Musikinstitute
    • Landesausschuss Jugend musiziert e. V.; Förderung des bayerischen Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ und des Bayerischen Landesjugendorchesters
    • Landesjugendjazzorchester Bayern: Arbeitsphasen und „Jugend jazzt!“; Kursangebote vom Jazzbeginner bis zu Masterclasses für Studierende und Fortbildungsseminare für Lehrende
    • Haus der Kunst; Förderung von Maßnahmen wie spezielle Ferien-Workshops für Schülerinnen und Schüler sowie junge Gruppen, verschiedener Programme für Kinder und Jugendliche, die zum Mitmachen und Ausprobieren einladen sowie Führungen speziell für Familien (einschließlich „Baby hört mit“); Gründung eines Jugendbeirats zu Beginn des Schuljahrs 2024/2025 (Blick hinter die Kulissen, Einbringung eigener Ideen in den Entstehungsprozess von Ausstellungen).
    • Alle staatlichen Museen und Sammlungen führen zahlreiche und vielfältige Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen durch (Programme und Aktionen für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen, um sie mit niedrigschwelligen und altersgerechten Vermittlungsangeboten für einen Besuch im Museum zu begeistern und zum aktiven kreativen Mitmachen und Gestalten einzuladen, etwa durch adressatenbezogene Führungen, Kataloge und Publikationen, museumsdidaktische Aktivitäten, Mediaguides, Workshops und
      Seminare, Vorträge u. v. m). Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie grundsätzlich Schüler über 18 Jahre freien Eintritt in die staatlichen Museen und Sammlungen.
    • Im nichtstaatlichen Museumsbereich fördert die Landesstelle für die nichtstaatliche Museen u. a. die Entwicklung von museumspädagogischen Konzepten sowie die Planung und Einrichtung von museumspädagogischen Räumen (Beratung in Fragen der Museumspädagogik, der Vermittlung, Kommunikation und Bildung; Unterstützung von Modellprojekten für die Vermittlungsarbeit in Museen in Kooperation mit Museen, Schulen sowie museumspädagogischen Einrichtungen; Zertifikatskurs Museumspädagogik mit Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten im Bereich der kulturellen Bildung und Teilhabe gerade auch im Hinblick auf junge Menschen).
    • Das Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) kommt seinem Auftrag, „die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten, vor allem der jungen Generation, in allen Landesteilen zugänglich zu machen“, u. a. mit dem museums- und medienpädagogischen Zentrum „Bavariathek“ nach. Diese bietet Schulklassen die Möglichkeit, mit modernster technischer Ausstattung (Medienlabor, Greenscreen, Multitouch-Wand) kostenlose medienpädagogische Programme und Projekte durchzuführen und dabei Medienkompetenzen zu erwerben.
    • In allen Ausstellungen des HdBG haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis 30 Jahre freien Eintritt. Senioren ab 65 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 Prozent GdB (Grad der Behinderung) sowie Inhaber von Ehrenamtsausweisen haben ermäßigten Eintritt. Für Besuche des Museums sowie der Bavariathek in Regensburg gewährt das HdBG bayerischen Schulklassen aller Jahrgangsstufen zudem einen Fahrtkostenzuschuss.
    • Förderung kultureller Projekte im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement, wie z. B. das Projekt „Stärkung des (über-)regionalen sanften Kultur-Tourismus im LK Schwandorf“, „Kultur – Land – Heimat im LK Donau-Ries“ oder „Kultur und Genuss im Hofer Land“.
    • Im Bereich der Heimatpflege werden die Dachverbände mit wiederkehrenden Zuwendungen unterstützt, die diese insbesondere auch für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einsetzen.
    • Darüber hinaus werden auf Grundlage der Regionalkultur-Förderrichtlinie u. a. innovative Veranstaltungen und Projekte im Bereich der Heimatpflege und im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie fachübergreifende digitale Heimatprojekte unterstützt, die zum Teil auch zum Erhalt der kulturellen Teilhabe insbesondere für jüngere Menschen beitragen.
      –Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld – oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind. Sie können außerdem einen Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld/ Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten.
    • Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen u. a. Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe. Anspruch auf Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres haben.
    • Förderfähig sind u. a. der (außerschulische) Unterricht (in qualifizierter Form) in künstlerischen Fächern (z. B. Musik, Malerei, Schauspiel) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Angebote von Volkshochschulen, Theaterworkshops, Museen, Deutsch- bzw. Sprachkurse, EDV-Kurse).
    • Auch die Bayerische Schlösserverwaltung bietet zahlreiche und vielfältige Maß- nahmen zur Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen an (Programme und Aktionen für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen, um sie mit niedrigschwelligen und altersgerechten Vermittlungsangeboten für einen Besuch zu begeistern und zum aktiven kreativen Mitmachen und Gestalten einzuladen, etwa durch adressatenbezogene Führungen, museumsdidaktische Aktivitäten, Mediaguides, Workshops und Familientage u. v. m). Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie grundsätzlich Schüler über 18 Jahre freien Eintritt in die Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung.

    1.2 Welche Maßnahmen werden bisher für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für jüngere Menschen, bis zum Ende der Legislaturperiode geplant (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher geplanten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem ersten Jahr, das unter Frage 1.1 nicht aufgeführt ist)?

    Die unter Frage 1.1 genannten Maßnahmen (außer bereits abgeschlossene Projekte) werden in weiten Teilen weitergeführt. Hinsichtlich neuer Maßnahmen ist die Entwicklung der Haushaltslage abzuwarten.

    2.1 Welche Maßnahmen wurden in den Jahren seit 2022 für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen jeglichen Alters, durchgeführt (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher veranschlagten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem Jahr 2022)?

    Der Freistaat Bayern engagiert sich insbesondere in den folgenden Bereichen für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannte Zielgruppe:

    Erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und der maßgeblichen Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, erhalten Bürgergeld (nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Ihre nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen erhalten ebenfalls Bürgergeld (nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II).

    Nichterwerbsfähige Personen und Personen, die die maßgebliche Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln oder Vermögen bestreiten können, erhalten Sozialhilfeleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder im Alter bzw. bei voller dauerhafter Erwerbsminderung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Die Sozialhilfe (SGB XII) sowie das Bürgergeld (SGB II) haben die Aufgabe, den notwendigen Lebensunterhalt (sog. soziokulturelles Existenzminimum) zu sichern. Für beide Rechtsbereiche gilt grundsätzlich, dass für Hilfebedürftige der notwendige Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse einschließlich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft durch den Regelbedarf abgegolten wird.

    Die Bayerischen Staatstheater bieten verschiedene Ermäßigungen für Menschen mit
    geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen an:

    • Ermäßigte Eintrittskarten für Menschen mit Behinderung
    • Ermäßigungen für Studierende und junge Menschen:
      • Schüler, Studierende und Auszubildende: Diese Gruppen können ermäßigte Karten für 8 Euro erwerben, solange sie unter 30 Jahre alt sind.
      • München-Pass: Inhaber des München-Passes können ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an den Abendkassen der Bayerischen Staatstheater Restkarten zum Preis der Schülerermäßigung erwerben.

    Das Haus der Kunst bietet die „Open Haus“-Reihe (letzter Freitag im Monat freier Eintritt sowie offener Workshop für alle Altersstufen) an sowie freien Eintritt zu einzelnen Ausstellungen (bspw. derzeit „Glamour und Geschichte. 40 Jahre P1“, „Historische Dokumentation“ und „Luisa Baldhuber. Afterglow“); zahlreiche Eintrittsermäßigungen (z. B. für Bürgergeld-Empfängerinnen/ Empfänger, Rentnerinnen/Rentner, Menschen mit Behinderung, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr).

    Die staatlichen Bibliotheken sowie die öffentlichen Bibliotheken bieten nahezu kostenfreie Nutzung an; verwiesen sei auch auf die Bayerische Staatsbibliothek mit zahlreichen kostenfreien digitalen Informationsangeboten wie Bavarikon, Historisches Lexikon oder Literaturportal Staatliche Archive Bayern: kostenfreie Vermittlungsangebote hauptsächlich in Form von analogen und digitalen Ausstellungen, Vorträgen, Archivführungen.

    Die Tarifbestimmungen der staatlichen Museen und Sammlungen sehen einen ermäßigten Eintrittspreis für Studierende, Menschen über 65 Jahre und Schwerbehinderte sowie für Absolventen eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres, für freiwillig Wehrdienstleistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes vor. Außerdem ist der Eintritt zu den Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen an allen Sonntagen auf 1 Euro reduziert. Diese Ermäßigungen tragen wirksam dazu bei, dass Menschen mit geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen der Zugang besser ermöglicht wird.

    Die Programme Verbindungslinien und Mobiles Atelier des BBK-Landesverbands (BBK = Berufsverband Bildender Künstler )bieten eine kostenlose Teilhabe an qualitätsvollen Kunstpräsentationen und Vermittlungsangeboten.

    In allen Ausstellungen des HdBG haben Senioren ab 65 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 Prozent GdB sowie Inhaber von Ehrenamtsausweisen ermäßigten Eintritt. Das HdBG veranstaltet regelmäßig kostenlos zugängliche Sonderveranstaltungen und gewährt während dieser Veranstaltungen gleichzeitigen freien Eintritt in die Ausstellungen (z. B. beim „Bärenfest“ zur Bayerischen Landesausstellung 2024 [07. bis 08.09.2024]). Das HdBG unterstützt ferner bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Freikarten über den Verein KulTür Regensburg e. V. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen.

    Studierende, Menschen über 65 Jahren und Schwerbehinderte sowie Absolventen eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres, freiwillig Wehrdienstleistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten in den Objekten der Schlösserverwaltung ermäßigten Eintritt. Außerdem finden in den Objekten der Schlösserverwaltung regelmäßig Aktionstage statt (z. B. UNESCO-Welterbetag in der Residenz Würzburg und im Markgräflichen Opernhaus Bayreuth), an denen für alle Besucherinnen und Besucher freier Eintritt gewährt wird. Von diesen Ermäßigungen profitieren auch Menschen mit geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen.

    2.2 Welche Maßnahmen werden bisher für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen, bis zum Ende der Legislaturperiode geplant (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher geplanten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem ersten Jahr, das unter Frage 1.1 nicht aufgeführt ist)?

    Die unter Frage 2.1 genannten Maßnahmen (außer bereits abgeschlossene Projekte) werden weitergeführt. Hinsichtlich neuer Maßnahmen ist die Entwicklung der Haushaltslage abzuwarten.

    3.1 Wie viele der seit 2022 ausgegebenen Teilhabemittel nach Frage 1.1 und 2.1 wurden für Maßnahmen und Förderungen in Regionalzentren3 und Metropolen verwendet (bitte getrennt aufschlüsseln nach Maßnahme, nach Bezirk sowie innerhalb der Bezirke für Ausgaben für Regionen außerhalb der Regionalzentren in Prozent)?

    3.2 Wie viele der für die Zukunft eingeplanten Teilhabemittel nach den Fragen 1.2 und 2.2 werden für Maßnahmen und Förderungen in Regionalzentren und Metropolen verwendet (bitte getrennt aufschlüsseln nach Maßnahme, nach Bezirk sowie innerhalb der Bezirke für Ausgaben für Regionen innerhalb und außerhalb der Metropolen und Regionalzentren in Prozent der Gesamtsumme)?

    Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.

    Das Projekt „Land.Schafft.Kultur“ der Landesvereinigung für Kulturelle Teilhabe Bayern e. V. (2022 bis 2024) wird als praxisorientierte, qualitativ-empirische Bestandsaufnahme und Entwicklungsarbeit zur kulturellen Bildung und Teilhabe sowie konkrete Sichtbarmachung der kulturellen Bildung und Teilhabe in den Regionen Bayerns gefördert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

    4.1 Welche Programme oder Projekte der CSU-FW-Staatsregierung zur kulturellen Teilhabe junger Menschen werden außerhalb der Metropolen und Regionalzentren gefördert (bitte tabellarisch auflisten mit Angabe des jeweiligen Finanzrahmens der jeweiligen Programme und Projekte)?

    • Kulturfonds Kulturelle Bildung; Förderung von partizipativen Projekten mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche
    • Kulturfonds Bayern Kunst; u. a. auch Förderung von Projekten, die ausdrücklich und prominent Vermittlungsprogramme für Kinder und Jugendliche beinhalten
    • Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern (vfkjtb); Förderung von Gastspielen für junges Publikum an dezentralen Orten in Bayern außerhalb der etablierten Bühnen, also in Kulturhäusern, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege
    • Bayerische Staatsbibliothek mit digitalen Angeboten
    • Staatliche Archive Bayern; Vermittlungsangebote auch in Form von digitalen Ausstellungen, Vorträgen, Archivführungen.
    • Die unter Frage 1 genannten Maßnahmen und Aktionen staatlicher Museen zur
    • Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen werden in allen Landesteilen angeboten. Die außerhalb von Metropolen und Regionalzentren gelegenen Häuser in Selb (Porzellanikon) und Frauenau (Glasmuseum) bieten ebenfalls ein sehr umfangreiches Vermittlungsprogramm für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen an.
    • Die Förderprogramme der Landesstelle für nichtstaatliche Museen richten sich ebenfalls ganz dezidiert an alle über 1 200 Museen, die in Bayern zum großen Teil gerade außerhalb der Metropolen und Regionalzentren sehr zahlreich vertreten sind. Es ist eine Kernaufgabe der Landesstelle, die bayerische Museumslandschaft flächendeckend, gerade und ausdrücklich auch im Bereich der Museumspädagogik, zu unterstützen.
    • Die Programme Verbindungslinien und Mobiles Atelier des BBK-Landesverbands bieten eine kostenlose Teilhabe an qualitätsvollen Kunstpräsentationen und Vermittlungsangeboten.
    • Das StMWi fördert das Theaterprojekt „Upschalten – Für die Energiewende“ mit bezuschussten Projektwochen in Dillingen, Hof und Landshut.
    • Für Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe wurden in Bayern im Jahr 2022 rd. 3,2 Mio. Euro und im Jahr 2023 rd. 4,7 Mio. Euro von den Landkreisen und kreisfreien Städten (bei nahezu vollständiger Erstattung durch den Bund) ausgegeben. Von einer Aufschlüsselung dieser Ausgaben nach Regierungsbezirken wird abgesehen, weil hierzu keine Daten vorliegen und eine Beschaffung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich wäre.

    Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen.

    4.2 Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass staatliche oder in Projekten oder dauerhaft staatlich geförderte kulturelle Angebote für Menschen mit geringem Einkommen in allen Landesteilen Bayerns zugänglich bleiben (bitte mit Angabe der zugrunde liegenden Maßnahmen und Haushaltsmittel)?

    Alle Zuschüsse für staatliche Kultureinrichtungen und Förderungen von Kulturveranstaltungen führen dauerhaft zu einer Verringerung von Eintrittspreisen:

    • Ermäßigte Eintrittspreise an den Bayerischen Staatstheatern
    • Die ermäßigten Eintrittspreise von staatlichen Museen gelten bayernweit und somit selbstverständlich in allen Landesteilen.
    • Unterstützung regionaler Kinder- und Jugendtheater wie Theater Mummpitz, Theater Pfütze und Theater EUKITEA, die niedrigschwellige Kulturangebote bereitstellen
    • Förderung dezentraler Gastspiele durch das vfkjtb-Programm, um auch in ländlichen Regionen kostengünstige Theaterangebote zu ermöglichen.

    4.3 Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Möglichkeiten der Kommunen, eine Kofinanzierung leisten zu können, sollten Zuschüsse hieran gekoppelt sein?

    „Bayern ist ein Kulturstaat“ und Kultur ist von Staat und Gemeinden zu fördern – so sieht es Art. 140 Bayerische Verfassung vor. Diesem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, ist eine andauernde Herausforderung. Dabei sollen nach Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) neben dem Staat auch die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dazu beitragen, dass Bayern seinem Ruf als Kulturstaat gerecht bleiben kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

    5.1 Rainer Glaaps Buch „Publikumsschwund? Ein Blick auf die Theaterstatistik seit 1949“4 sowie kulturelle Teilhabeforschung und Nicht-Publikums-Monitoring wie KulMon5 zeigen trotz steigender Kulturausgaben keine nachhaltige Erschließung neuer Besuchergruppen und Publika, sondern eine Verkleinerung des erreichten Personenkreises; wie plant die Staatsregierung, diesem Trend entgegenzuwirken?

    Die Staatsregierung setzt im Theaterbereich auf folgende Maßnahmen:

    • Zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere für junges Publikum
    • Aktive Publikumseinbindung durch interaktive Formate
    • Dezentrale Aufführungen durch Gastspielförderung
    • Niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten durch Workshops und Einführungsveranstaltungen
    • Vernetzung und Austausch durch Festivals wie das Südwindfestival

    5.2 Welches Monitoring nutzt die Staatsregierung zur Kontrolle der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel in Bezug zu den selbst gesteckten Zielen des LEP und des Koalitionsvertrages?

    Im Sinne gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Leitziel der Landesentwicklung, sind in allen Teilräumen Bayerns u. a. auch Einrichtungen und Angebote der Kunst und Kultur (z. B. Museen, Theater, Musikpflege und bildende Kunst sowie Bibliotheken und Archive) vorzuhalten (vgl. LEP, Kap. 8.4). Zentrale Orte nehmen entsprechende Versorgungsaufgaben für sich und für Gemeinden im Umland, insbesondere im ländlichen Raum, wahr. Die Pflege von Kunst und Kultur ist für Bayern als Kulturstaat von besonderem öffentlichen Interesse. Dabei kommt neben der staatlichen Ebene den Kommunen eine zentrale Bedeutung zu.

    Die in der Anfrage angesprochenen, im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten „Regionalzentren“, also die Städte Ingolstadt, Regensburg und Würzburg, und die „Metropolen“, also die Städte Augsburg und München sowie die Städteagglomeration Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach, wurden als hochrangigste Zentren im System der Zentralen Orte im LEP ausgewiesen. Diese Zentren sollen für sich und die im weiteren Einzugsbereich liegenden Gemeinden eine Versorgungsfunktion übernehmen. Dazu sollen überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge, auch im Kulturbereich, dort gebündelt werden.

    Die in den Regionalzentren und Metropolen polyzentral gebündelten überregionalen Kultureinrichtungen, wie Theater, Museen und Opernhäuser, dienen damit gerade auch der kulturellen Teilhabe des ganzen Landes, auch des ländlichen Raums. Ein Monitoring durch die Landesentwicklung der in Regionalzentren und Metropolen eingesetzten Mittel findet nicht statt und wäre aufgrund deren überörtlichen Versorgungscharakters mit Blick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch nicht
    aussagekräftig.

    Eine Berichterstattung über die Umsetzung des LEP erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung, mit regelmäßigen thematischen Daten zur Raumbeobachtung und mit Raumordnungsberichten (www.stmwi.bayern.de6). Ferner enthalten die regelmäßigen Heimatberichte umfangreiche Informationen und Daten zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Verdichtungsräume in Bayern (www.stmfh.bayern.de7).

    5.3 Welches Monitoring nutzt die Staatsregierung in Bezug zur messbaren Verteilung von Mitteln innerhalb der Metropolen und Regionalzentren und außerhalb dieser?

    Ein Monitoring wird derzeit nicht eingesetzt (siehe auch Antwort zu Frage 5.2).


    1 Landesentwicklungsprogramm Bayern, https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm/
    2 „Wir werden das kulturelle Angebot für alle Landesteile Bayerns mit einem niederschwelligen Angebot erhalten, um insbesondere auch junge Menschen und Menschen mit geringerem
    Einkommen am reichen kulturellen Leben Bayerns teil haben zu lassen“. Vgl. https://www.csu.de/common/download/Koalitionsvertrag_2023_Freiheit_und_Stabilitaet.pdf, Seite

    3 Regionalzentren laut LEP sind die Städte Ingolstadt, Regensburg, Großraum Nürnberg, Großraum München, Würzburg, Augsburg. Vgl. https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm/
    Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-Nichtamtliche_LesefassungStand_2020/LEP_Stand_2018_Anhang_1_-_Zentrale_Orte.pdf
    4 Vgl. https://www.kulturmanagement.net/Themen/Buchrezension-Publikumsschwund-Ein-Blickauf-die-Theaterstatistik-seit-1949,4666
    5 Vgl. https://www.iktf.berlin/kulmon/
    6 https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/raumbeobachtung/daten-zur-raumbeobachtung/
    7 https://www.stmfh.bayern.de/heimat/Heimatbericht_2023.pdf

    Kleine Anfrage – AzP „Vorwürfe gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“

    Vor dem Hintergrund häufigen und wiederholten Organisationsversagens im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) (Fälle wie Bose, Mauser, vergangene Fälle im Haus der Kunst) sowie der aktuell laut mehrfacher Berichte des Deutschlandfunks im Raum stehenden Vorfälle an den Häusern der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) wie sexueller Übergriffe auch auf Minderjährige, Bespitzelung, Videoüberwachung von Mitarbeiterverhalten, Missachtung von Sicherheitsroutinen, fehlender Ombudsstellen und nicht vorhandener Schulungen zu Sicherheit auch weiblicher und minderjähriger Personen, fragt mein Kollege Toni Schuberl die Staatsregierung,


    seit welchem länger zurückliegenden Zeitpunkt es dem Ministerium bekannt ist, dass, wie dem Deutschlandfunk vorliegende Unterlagen nahelegen, es Vorwürfe zu oben
    genannten Vorfällen in den BStGS gibt, was das Ministerium seither unternommen hat, um die Missstände aufzuklären, wie die Staatsregierung, in Zukunft häufiges und wiederholtes Organisationsversagen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verhindern plant?

    Hier geht’s zur Antwort: