Schlagwortarchiv für: Musik

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Engagement der Staatsregierung für Klangkörper des BR und den Filmstandort Bayern“

Ich frage die Staatsregierung:

Plant die Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen in der Rundfunkkommission der Länder zum Reformstaatsvertrag der Öffentlich-Rechtlichen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Akquise von Drittmitteln für und durch die Klangkörper der Öffentlich-Rechtlichen, wie z.B. Chor, Rundfunkorchester und BRSO des Bayerischen Rundfunks vereinfacht bzw. ermöglicht wird (bitte begründen), plant die Staatsregierung den Filmstandort Bayern zu stärken, indem sie sich dafür einsetzt, dass insbesondere serielle Streaming-Formate, die sich von Daily Soaps in Qualität und Budget absetzen (Beispiel Oktoberfest
1800, Babylon Berlin etc.), genauso wie “Film” nicht mehr, wie in der Begriffsbestimmung des 4. Medienstaatsvertrags geschehen, einzig und vollumfänglich dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, sondern klar und deutlich auch in der Begriffsbestimmung zur Kultur erscheinen (bitte begründen), plant die Staatsregierung, sich nach österreichischem Vorbild für die Einführung einer “Digitalsteuer” einzusetzen (vgl. https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/jaenner/digitalsteuer-2023.html) (bitte begründen)?

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Antrag „Gleiches Geld für gleiche Kulturarbeit: Popularmusik-Festivals künftig finanziell unterstützen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm für Popularmusik-Festivals
in Bayern zu entwickeln.

Begründung:

Bayern ist Kulturstaat. So versichert es uns nicht nur die Bayerische Verfassung in Art. 3, sondern auch kürzlich Staatsminister Markus Blume. Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 15.04.2024 ebenso wie in den Haushaltsdebatten zum Doppelhaushalt 2024/2025 zeigte er sich zu Recht stolz ob des hohen Kultur-Fördervolumens im Freistaat, das die kulturelle Vielfalt sicherstellen soll.

Bayerns Unterstützung für Kunst und Kultur spiegelt sich auch im Etat für Musikfestivals und musikalische Veranstaltungen wider. 3,8 Mio. Euro stellte der Freistaat hierfür im vergangenen Jahr zur Verfügung. Es wurde eine Vielzahl an Musikfestivals und Konzerten unterstützt – trotz der wiederholten Betonung der Wichtigkeit der kulturellen Vielfalt hat eine Gruppe von Musikfestivals bisher leider keinerlei Zugang zu staatlicher Musikfestival-Förderung: Popularmusik-Festivals und Popularmusik-Live-Veranstaltungen sind qua Förderrichtlinien von der Förderung ausgeschlossen. Sie müssen sich an die Bundesebene wenden: die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat ein Förderprogramm initiiert, das Musikfestivals im Bereich Popularmusik unterstützt. Das Programm ist hocherfolgreich und war vielfach überzeichnet. Der Bedarf ist also da.

Kultur ist Ländersache: eine Unterstützung für Popularmusik-Festivals wie die des Bundes ist in Bayern dringend nötig, um die musikalische Vielfalt in Landesverantwortung zu sichern und den Nachwuchs vor Ort in Bayern adäquat zu unterstützen: Seit der Pandemie vertrauen Veranstalterinnen und Veranstalter mehr und mehr auf schon etablierte Namen, oft auf Kosten lokaler Newcomerinnen und Newcomer. Unter einem zudem enorm gestiegenen Kostendruck leiden besonders ländliche Regionen mit wenig kultureller Infrastruktur. Die sich immer weiter verschärfende finanzielle Situation der Popularmusik, gepaart mit dem Fehlen eines Förderprogramms der Staatsregierung gefährdet so die lokale und regionale musikalische Pluralität in Bayern.

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Antrag „Eiertanz um die Intendanz der Bayerischen Staatsoper beenden: Erfolge absichern, klare Perspektiven für Personal und Publikum schaffen, Landeshauptstadt als Kulturstandort nicht gefährden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich Klarheit zur vertraglichen Situation des Führungspersonals an der Bayerischen Staatsoper zu schaffen. Werden die bestehenden Verträge mit dem aktuellen Intendanten, dem aktuellen Generalmusikdirektor und dem aktuellen Ballettchef nicht oder nur für weniger als fünf Jahre verlängert, muss zeitnah eine Findungskommission für eine neue Intendanz eingesetzt werden. Um maximale Staatsferne zu gewährleisten und beste Köpfe zu bekommen, soll das zuständige Staatsministerium ausgewiesene Expertinnen und Experten benennen, die Vorschläge für Persönlichkeiten einer Findungskommission machen sollen.

Begründung:

Mit dem Hin und Her um das Spitzenpersonal an der Bayerischen Staatsoper schadet die Staatsregierung dem Ansehen des Hauses. Für eine valide Planung, gute Kommunikationsarbeit, künstlerische Exzellenz und damit ausgelastete Vorstellungen ist es dringend geboten, Planungssicherheit für den Opernbetrieb zu gewährleisten. Mit dem Eiertanz um die künftige Leitung des Opernbetriebs, vor allem vor dem Hintergrund der in den 2030er Jahren anstehenden umfassenden Sanierungen, die auch auf die Programmatik des Hauses massive Auswirkungen haben werden, gefährdet die Staatsregierung eines der kulturellen Flaggschiffe des Kulturstaats Bayern. Für einen Opernbetrieb auf Spitzenniveau, den das Publikum und das Personal der Bayerischen Staatsoper zu Recht gewohnt sind, müssen Programme bis zu fünf Jahre im Voraus geplant werden. Renommierte Künstlerinnen und Künstler stehen sonst nicht mehr zur Verfügung. Die zögerliche Haltung der Staatsregierung gefährdet neben der Exzellenz des Programms auch die derzeit sehr gute Auslastung der Bayerischen Staatsoper, die mit 96 Prozent auf überdurchschnittlich hohem Niveau liegt. Für die Besetzung der Intendanz einer Oper mit Weltklasse, wie es die Bayerische Staatsoper zweifelsohne ist, spielt die fachliche Qualifikation, die einschlägige und langjährige Erfahrung bei der Leitung großer Häuser, die Vision und Innovationsfähigkeit zur Entwicklung des Programms eine entscheidende Rolle. Auch gute Netzwerke und Beziehungen, sowie Kommunikations- und Führungsfähigkeit sind Merkmale, die eine Intendanz selbstverständlich mitbringen muss. Damit die Bayerische Staatsoper auch künftig ein Haus von Weltrang bleibt, muss die Vermittlungsarbeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in der Kunst Kriterium sein. Nur so kann nachhaltig Akzeptanz und Begeisterung für Spitzen-Kulturinstitutionen in allen Schichten der Bevölkerung erzielt werden. Nachdem ESG-Governance (ESG = Environmental, Social and Governance) heute selbstverständlich ist, muss eine gute Führungspersönlichkeit sich auch mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Hauses von Klimaschutz über Arbeitsbedingungen des Personals bis hin zu Barrierefreiheit auskennen und hier Maßnahmen implementieren können. All diese Kriterien müssen für künftige Findungskommissionen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, um den Kulturbetrieb aus Spitzenniveau im Kulturstaat Bayern für die Zukunft zu sichern.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Position des Kunstministeriums zu Kürzungen bei den kreativen Fächern“

„Unter Berücksichtigung von Art. 140 Bayerische Verfassung, nach dem Kunst und Wissenschaft sowie das kulturelle Leben von Staat und Gemeinden zu fördern sind, frage ich die Staatsregierung, wie sie bzw. insbesondere der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, zur angekündigten Flexibilisierung von Musik- und Kunstunterricht an Bayerischen Grundschulen steht, die eine Zusammenlegung dieser Fächer und eine Reduzierung der Stundenanzahl der kreativen Fächer vorsieht und damit langfristig negative Auswirkungen auf die Relevanz und Sichtbarkeit von Kunst und Kultur in Bayern haben wird, inwieweit diese Reform mit dem Grundsatz des Kulturstaats Art. 3 Bayerische Verfassung für vereinbar gehalten wird und in welcher Weise sich vor dem Hintergrund der Musik- und Kunst-Bildungs-Debatte dafür eingesetzt wird, dass Kunst und Kultur in Bayern auch in Zukunft ein raumgreifender Teil des Bildungskanons an allgemeinbildenden Schulen bleibt?“

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Musikförderung für Klassik und Jazz“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Welche Summen sind in den Haushalten 2022 und 2023 und dem Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 in Kap. 15 05 TG 75 und 15 05 TG 80 als Musikförderung jeweils insbesondere für die Sparten Klassik und
Jazz eingestellt, wie viel wurde von diesen Summen in den Jahren 2022 und 2023 tatsächlich jeweils insbesondere für Klassik und Jazz verausgabt, welche Festivals wurden gefördert (bitte auch Höhe der Förderung angeben)?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „GEMA-Pauschalvertrag der Staatsregierung“

„Welche Organisationen (wie Vereine, Verbände, Initiativen etc.) haben von dem Pauschalvertrag mit der GEMA, den die Staatsregierung vor Fasching 2023 angekündigt hat, profitiert (bitte pro Verein
und Veranstaltung inkl. Titel und Art der Veranstaltung aufschlüsseln), welche Summe wurde im Rahmen der Maßnahme bisher verausgabt und wie viele Anträge mussten abgelehnt werden (bitte Begründung der jeweiligen Ablehnungen angeben)?“

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Pressemitteilung: Kommentar zu den Plänen fürs Konzerthaus München im Koalitionsvertrag von CSU und FW

Einen Logen-Platz direkt im Koalitionsvertrag einer Staatsregierung hatte das Konzerthaus schon mal: Auch vor fünf Jahren hatten Freie Wähler und CSU den Bau eines Konzerthauses im Werksviertel der Landeshauptstadt beschlossen. Das  Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, das inzwischen als drittbestes  Orchester der Welt gilt, und sein Leiter Sir Simon Rattle sind aber noch immer ohne künstlerisches Zuhause. Während der Denkpause des Ministerpräsidenten stieg die Erbpacht mit der Inflation munter an – die Bayern-GroKo denkt also auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Einen neuen Zeitplan, der angesichts der angekündigten Umplanungen notwendig sein wird, vermisse ich ebenso wie einen klaren Zeithorizont zum Baubeginn. Wir Grüne werden darauf drängen, dass die Regierung die Planungen des Konzerthauses ernsthaft vorantreibt. Anlässlich der angekündigten Redimensionierung haben wir Grüne dabei nicht nur das BRSO, sondern auch die Akteurinnen und Akteure der musikalischen Bildung, die vielen Laienorchester und Freien Musikensembles und vor allem die Menschen in ganz Bayern fest im Blick.

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Schriftliche Anfrage „Großevents auf Freiflächen der Messe München“ – Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und auf Basis einer Stellungnahme der Messe München GmbHS

Auf den Freiflächen der Messe München fanden im Sommer 2022 drei Großkonzerte statt. Veranstalter war Klaus Leutgeb mit seiner Firma Leutgeb Entertainment Group. Auch im kommenden Jahr soll es Konzerte mit bis zu 150 000 Menschen im Publikum geben. Nach den Musikveranstaltungen gab es von Teilen der Anwohnerschaft, der Politik und der Stadtgesellschaft aus mehreren Gründen Kritik. Bemängelt wurden u.a. der Standort, die Lärm- und Verkehrsbelästigung, die Haltung des Veranstalters gegenüber den Medien und die undurchsichtige Vergabe der Gastrorechte an eine neu gegründete und unerfahrene Cateringfirma.

Vorbemerkung:
Hinsichtlich der Inhalte des Rahmenvertrags, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter der Großkonzerte, der Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, haben die Vertragsparteien Vertraulichkeit vereinbart und es sind insoweit geschützte Rechte des Vertragspartners als Dritten betroffen. Hierauf wird bei den betroffenen Fragenkomplexen verwiesen.

1.1 Welche Laufzeit hat der Vertrag der Messe München mit der Leutgeb Entertainment Group GmbH?

Der Vertrag, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, hat noch eine Laufzeit bis einschließlich 2025.

1.2 Aus welchen Gründen erhielt die Leutgeb Entertainment Group den Zuschlag für die Veranstaltung von Konzerten auf dem Freigelände der Messe München?

Der Vertrag wurde im Hinblick auf Konzerte geschlossen, für die wegen des zu erwartenden Besucheraufkommens in München keine anderen Veranstaltungsstätten zur Verfügung standen. Die Global Event & Entertainment GmbH hat, wie insbesondere das Helene Fischer-Konzert gezeigt hat, derartige Konzerte im Portfolio.

1.3 Soll die Veranstaltung von Konzerten künftig Teil der Aufgabe der Messe München sein?

Die Messe München veranstaltet selbst keine Konzerte. Wenn Konzerte auf dem Messegelände stattfinden, werden sie von Konzertveranstaltern durchgeführt. Die Überlassung von Flächen zur Durchführung von Konzerten – wie auch anderer Gastveranstaltungen – soll auch in Zukunft möglich sein. Die Überlassung von Flächen zur Veranstaltung von Konzerten gehört jedoch nicht zum Kerngeschäft der Messe München.

2.1 Gab es vor dem Abschluss des Vertrags mit der Leutgeb Entertainment Group in den letzten 15 Jahren Anfragen weiterer – auch lokaler – Konzertveranstalter, Konzerte auf dem Areal der Messe München abhalten zu können?

Ja.

2.2 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist: Welche Konzerte fanden statt (bitte Veranstalter, Publikumsgröße und Datum / Uhrzeit der Konzerte angeben) bzw. aus welchen Gründen kam es in anderen Fällen zu keiner Einigung?

In der Zeit erreichten die Messe München Anfragen zu den Konzerten „Linkin Park“, „Aerosmith“ sowie zu zwei Tagesfestivals. Hiervon fand das Konzert von „Linkin Park“, das ursprünglich für das Riemer Reitstadion geplant war, am 25.06.2011 von 16.00 bis 22.00 Uhr mit ca. 20000 Besuchern (Veranstalter: PGM Promoters Group Munich Konzertagentur) auf dem Freigelände der Messe München statt. Alle anderen Anfragen konnten entweder aufgrund von anderweitigen Belegungen des Geländes oder aufgrund eines zu geringen Gesamtbudgets der Veranstalter nicht bedient werden.

2.3 Wie viele Konzerte darf die Leutgeb Entertainment Group pro Jahr veranstalten?

Diese Angelegenheit fällt unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

3.1 Hat die Leutgeb Entertainment Group die Rechte für die Veranstaltung von Konzerten während der Vertragslaufzeit auf dem Gelände der Messe München exklusiv?

Für die im Rahmenvertrag vorgesehenen Arten von Konzerten und für den im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitraum hat die Global Event & Entertainment GmbH ein Exklusivrecht.

3.2 Kann die Leutgeb Entertainment Group die Veranstaltungsrechte an andere Veranstalterinnen oder Veranstalter weitergeben?

Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf einer Vereinbarung durch die Vertragsparteien Messe München GmbH und Global Event & Entertainment GmbH.

3.3 Wenn 3.1 mit nein zu beantwortet ist: Können sich in den nächsten Jahren weitere Veranstalterinnen oder Veranstalter bei der Messe München um Konzertlizenzen bewerben?

Soweit zugunsten der Global Event & Entertainment GmbH kein Exklusivitätsrecht besteht, können auf dem Messegelände vorbehaltlich seiner Verfügbarkeit Konzerte Dritter durchgeführt werden, wobei Messen und Ausstellungen sowie Kongresse Vorrang haben. Konzertlizenzen vergibt die Messe München GmbH nicht.

  1. 4.1  Beinhaltet der Vertrag zwischen der Messe München und der Leutgeb Entertainment Group Nachhaltigkeitskriterien wie etwa bei der Gastronomie, Anreise etc.?
  2. 4.2  Wenn ja, welche?
  3. 4.3  Ist vorgesehen, zur Nachhaltigkeit und Entlastung des Verkehrs ein Kombi-Ticket des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV- Kombi-Ticket) für Konzertveranstaltungen auf dem Messegelände vorzuschreiben?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1 bis 4.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

Die Messe München hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in die über die Verräge Gastveranstaltungen einbezogen werden sollen. Hierunter fallen auch Konzerte. Konkrete Maßnahmen aus dieser Strategie sind in Bearbeitung und werden für die Gastveranstaltungen derzeit abgeleitet.

  1. 5.1  Hatte und hat die Leutgeb Entertainment Group auch die Verpflegungs- und Gastronomierechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) für die Konzerte, zu deren Veranstaltung sie die Rechte erworben hat?
  2. 5.2  Wenn nein: Nach welchen Kriterien wurden die Gastrorechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) vergeben?
  3. 5.3  Wenn ja: Gab es für Leutgeb Auflagen wie etwa Nachhaltigkeitskriterien oder eine verpflichtende Ausschreibung bei der Vergabe?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1 bis 5.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

  1. 6.1  Für welchen Zeitraum erfolgte die Vergabe der Gastrorechte?
  2. 6.2  Welches Prozedere ist bei der Vergabe in den nächsten Jahren vorgesehen, sollten die Gastrorechte neu vergeben werden?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1 und 6.2 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

7.1 Welche Kritik gab es seitens der Polizei, der Stadtverwaltung, des örtlichen Bezirksausschusses, der örtlichen Bürgerschaft, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bzw. der S-Bahn etc. nach den Konzertveranstaltungen?

Seitens des Polizeipräsidiums München wurde bemängelt, dass die notwendigen Sicherheitskonzepte mit erheblichem zeitlichem Verzug eingereicht wurden und bis zum Veranstaltungsbeginn Mängel aufwiesen. Frühzeitige Rückmeldungen der Polizei wurden seitens des Veranstalters nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Die vorhandenen Sicherheitskonzepte wurden zudem im Laufe der Durchführung der drei Konzerte nicht zufriedenstellend umgesetzt. Insbesondere die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts des Veranstalters hatten weitestgehend keine ausreichenden Kenntnisse der geltenden Konzepte. Dies wirkte sich u. a. erkennbar auf die Bereiche Zugangskontrollen, Wetterschutz und Crowd Management aus. Der eingesetzte Ordnungsdienst wies allgemein erhebliche Mängel in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf. So war auch die Kommunikation zwischen Ordnungsdienst und Polizei sowie zwischen Ordnungsdienst und Besuchern aufgrund von Sprachbarrieren erheblich erschwert.

7.2 Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen mit dem Ablauf der vergangenen Konzerte hinsichtlich Sicherheits- und Verkehrskonzept und Lärmreduzierung für die Anwohnerinnen und Anwohner für kommende Veranstaltungen gezogen?

Das Polizeipräsidium München befindet sich in engem Austausch mit der Landeshauptstadt München als zuständiger Genehmigungsbehörde. Diesbezüglich finden in regelmäßigen Abständen ressortübergreifende Besprechungen unter Beteiligung von Polizei, Kreisverwaltungsreferat, MVG, S-Bahn München, Mobilitätsreferat, der Messe München und dem Veranstalter statt. Die in der Antwort zu Frage 7.1 genannten Problemstellungen sowie diverse verkehrliche und lärmschutztechnische Belange wurden dem Veranstalter, verbunden mit der Forderung nach Lösungsvorschlägen, detailliert dargelegt. Korrespondierende Lösungsvorschläge wurden ferner seitens des Polizeipräsidiums München selbst erarbeitet. Insbesondere wird darauf hingewirkt, die zulässigen Besucherzahlen der Konzerte entsprechend der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten zu beschränken.

7.3 Welche zusätzlichen Auflagen muss die Leutgeb Entertainment Group bei ihren Konzerten im nächsten Jahr erfüllen?

Auflagen werden zu gegebener Zeit von der örtlich zuständigen Genehmigungs- behörde nach erfolgten Abstimmungen mit dem privaten Veranstalter (s. Antwort zu 7.2) gemacht werden.

8.1 Wie will die Staatsregierung in Absprache mit der Bahn und der MVG sicherstellen, dass der Bahnhof Riem allgemein und vor allem während Großveranstaltungen und Messen trotz Bauarbeiten und anderen planbaren Einschränkungen im 10-Minuten-Takt bedient wird und die Besucherinnen und Besucher nicht, wie beispielsweise während der bauma 2022, auf das Auto ausweichen müssen?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH befindet sich im laufenden Austausch mit der S-Bahn München und den Veranstaltern von Messen, Konzerten und Festivals im Umfeld des Bahnhofs Riem. Die Abstimmung umfasst nicht nur Events auf dem Messegelände, sondern auch auf der Trabrennbahn Daglfing (z.B. Festivals „Greenfields“ und „Isle of Summer“). In der Regel werden für die Spitzenzeiten der An- und Abreise S-Bahn-Sonderfahrten nach Riem und teils auch nach Haar bestellt. Insbesondere die Konzerte des vergangenen Sommers mit Besucherzahlen von teils über 100000 (Helene Fischer, Andreas Gabalier, Robbie Williams) werden hinsichtlich einer weiteren Optimierung der An- und Abreise im Sommer 2023 ausgewertet.

Selbstverständlich werden Großveranstaltungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt. Treten allerdings kurzfristig Infrastrukturmängel auf, müssen diese unabhängig von einer Großveranstaltung umgehend behoben werden.

8.2 Welche Publikumsgrößen hält die Staatsregierung auf dem Frei- gelände der Messe für gut handhabbar?

Die Bewirtschaftung und Belegung des Messegeländes stützt sich jeweils auf die Vorgaben der örtlichen Genehmigungsbehörden.

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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – meine Fragen

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt: „Der Bau des Konzerthauses im Münchner Werksviertel steht auf der Kippe. Ministerpräsident Söder verordnete dem Vorhaben in einem Interview Ende März mit der Süddeutschen Zeitung eine „Denkpause“.

Frage 1:

1.1. Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?
1.2. Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc.im Vorfeld über die Entwicklung informiert?
1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?
2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?
2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten? 3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?
3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen? 4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?
4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden? 5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)? 6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?
6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt? 7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?
7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein? 8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?
8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

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Antrag: Kampf gegen Corona XIV: Gleichbehandlung von Kultur und vergleichbaren Lebensbereichen gewährleisten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur erlaubt sind, wenn Betriebe der Gastronomie offen sind. Dabei sollen die Regeln für Innenräume und Außenflächen der Gastronomie analog zu den Regelungen für Innenräume und Außenfläche der Kultur gelten. Kulturorten, die über eine leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen, soll dabei Schachbrettsitzordnung gestattet werden.

Begründung:

In Bayern sind Kunst und Kultur doppelt verfassungsrechtlich verankert: im Grundgesetz über die Kunstfreiheit, die auch das Wirken umfasst, und in der Bayerischen Verfassung, die Bayern als Kulturstaat definiert. Diese Wertstellung soll auch in der Zukunft bei in kommenden Pandemiewintern erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Anwendung finden. Um die besonderen Vorlaufzeiten für Kultur zu berücksichtigen, braucht es jetzt dazu vorausschauende Regelungen, um aus den Fehlern von 2020 und 2021 mit reflexartigen, einseitigen Einschränkungen für Kultur ohne Berücksichtigung der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, zu lernen.

Der Infektionsschutz unterscheidet nicht zwischen einem Sitzplatz an einem Esstisch und im Parkett eines Theaters, nicht zwischen der Garderobe oder den Toiletten in einem Konzert und in einem Restaurant. Getrunken wird im Kino genauso wie in der Gastro. Für den Kulturbereich mit seinen in eine Richtung orientierten Sitzplätzen gibt es aber etliche umfangreiche, steuerfinanzierte Studien, die eine Unbedenklichkeit des Betriebs hinsichtlich des Infektionsrisikos und der Aerosollast bescheinigen.

Wer während der Pandemie ein Theater oder ein Kino besucht hat, musste einen Impfnachweis erbringen, für die Dauer der Vorstellung eine Maske tragen sowie Kapazitätseinschränkungen im Zuschauerbereich hinnehmen. In der Theaterkneipe nach dem Be- such konnte ohne Maske und Abstand beieinander gesessen werden. Diese absurde Ungleichbehandlung darf sich nicht wiederholen.

Zur Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie wird Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume am 18.03.2022 in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen zitiert: „Sie haben mich immer auf der Seite bei der Frage, wie kann man zu fairen Regeln kommen, die zu einer Gleichbehandlung führen.“

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Kulturfonds: warum es Reformen braucht und man trotzdem jetzt Anträge stellen sollte

Seit es den Kulturfonds in seiner jetzigen Form gibt, betonen wir Grüne, dass Fördermittel immer für alle Menschen in Bayern zugänglich sein sollten. Rund 2 Millionen Menschen in Bayern sind nämlich quasi komplett von der Beantragung ausgeschlossen. Mal heißt es „Gibt es da denn Bedarf?“, mal werden Ängste geschürt, die bösen Menschen aus Nürnberg und München könnten die guten bayerischen Euros alle wegsaugen. Dabei haben andere Flächenländer gute Lösungen gefunden, Mittel gerecht zu verteilen – für alle. Auch in Bayern gibt es solche Lösungen, leider aber nicht bei der CSU, sondern nur im FW-geführten Bildungsministerium unter Piazolo. Wichtig ist jetzt: Anträge stellen!

Um es vorweg zu nehmen: Unten geht’s um Geld! Geld, das alle Menschen in Bayern beantragen dürfen. Auch Du! Und das möglichst viele beantragen sollten. Warum es so wichtig ist, dass viele immer wieder die Arbeit der Antragstellung auf sich nehmen, will ich vorab kurz erklären:

Viele, viele unserer Grünen Anträge zu Verbesserungen beim Kulturfonds werden abgelehnt. Begründung zumeist „Es läuft doch alles wunderbar!“ – oder, auch sehr beliebt, „Es gibt doch gar keinen Bedarf!“. Diesen September habe ich allen Ernstes hochrangige Menschen der CSU zweifeln hören: „Wenn es jetzt eine Öffnung des Kulturfonds für München und Nürnberg gäbe, würden sich da denn überhaupt Leute bewerben?!“.

Kulturfonds ist seit Jahren reformbedürftig

Ja! Ja, würden sie! Die Leute. – Sie tun es auch, immer wieder. Oder versuchen es zumindest und scheitern an mangelnden Online-Bewerbungsverfahren, an altertümlichem Kategorie-Denken und fehlgeleiteter Telefonberatung oft schon beim ersten Kontakt. „Alles super beim Kulturfonds! Fast 100% Förderzusagen!“ hören wir dann jedes Jahr – obwohl beim genaueren Hinsehen immer wieder Projekte dabei sind, wo in Wahrheit Bürgermeister X oder Landrätin Y dahinter steckt oder der Kulturfonds schlicht missbraucht wird, um Fördermittel in den eigenen Stimmkreis umzuleiten. Ganz einfach am Landtag vorbei. Denn wo sonst ein gewähltes Parlament über Haushaltsmittel entscheidet und zum Beispiel transparente Jurierungs-Prozesse einfordern kann, entscheidet beim Kulturfonds die Staatsregierung, basierend auf je einem (geheimen) Gutachten. – Statistiken darüber, wie viele Menschen von den Bezirksregierungen bereits am Telefon abgewimmelt werden, die gibt es indes leider nicht, wie meine Anfrage zum Kulturfonds zeigt.

Reformen bräuchte es neben Bewerbungsverfahren, Beratung, Transparenz und Antragsberechtigung dringend auch beim altertümlichen Sparten-Denken. Denn „Spartenübergreifendes“ ist derzeit nur aus „obigen Sparten“ erlaubt, und moderne Formen wie Poetry Slam im Literaturbereich („Sind Sie jetzt Performance? Oder Literatur? Weil Performance, das fördern wir leider nicht, gell.“), wie Video-Walks, Performatives oder interaktive Arbeiten („Theater ist das ja jetzt nicht direkt, oder?“) finden schwer oder gar keinen Raum. Gefördert wird bisher nur „Theater, Museum, zeitgenössische Kunst (Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“, Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte, Atelierförderprogramm für bildende Kunst), Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, Internationaler Ideenaustausch – sowie besagte „innovative Vorhaben und spartenübergreifende Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen“[Quelle].

Hoffnung auf Wandel bringt der Kulturfonds, Bereich Bildung, im FW-geführten Ministerium unter Piazolo

Ich verspreche, wir Grüne werden weiter dranbleiben, um den Kulturfonds strukturell zukunftsfest als Instrument der Kulturförderung für ganz Bayern aufzustellen. Bis dahin gilt es weiter Druck zu machen und laut zu zeigen: Der Bedarf ist da. Darum:

Bitte werbt doch in Euren Städten, Gemeinden und Communities für die Beantragung von Projektmitteln für den Kulturfonds, Bereich Bildung. Der Kulturfonds, Bereich Bildung, gehört zum Piazolo-Ministerium. Antragsberechtigt ist *ganz Bayern*, ohne Ausnahme. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt und mit besonderem Nachdruck auf Wirkung in der Fläche des Landes.

Deadline ist der 1. Februar.

Infos auf der Seite des Ministeriums hier.

PS.

Digitale Antragsverfahren und Online-Einreichung wurden, na logo, auch schon gefordert. CSU so: „Passt doch alles“. Bissi Digitalisierung gab’s dann auch. Peinlich nur: Das „interaktive E-Paper“ zum Kulturfonds, das den Ruf der Opposition nach Digitalisierung besänftigen sollte, ist leider, leider nur eine im Browser durchklickbare PDF mit zwei, drei anklickbaren Links drin. Puh. Dicke Bretter! Wir bleiben dran.

Wenn wir „Schule in der Pandemie“ sagen und den Umgang mit Menschen meinen. Ein Gastbeitrag von Susanne Weiß.

Vor ziemlich genau einem Jahr hatte ich den Gemeinsamen Elternbeirat und die Elternvertretungen der Schulen im Münchner Osten zu einem Runden Tisch eingeladen. Einiges lief nicht rund und vieles ist auch inzwischen Besser. Die Behandlung junger Menschen in der Pandemie im Allgemeinen und der Umgang mit Bildung im Besonderen zeigt aber eine Prioritätensetzung der CSU-FW-Regierung, die beschämend ist. – Zu diesem Thema hier ein Gastbeitrag von Susanne Weiß. Sie hat diese Zeilen aus ihrer Perspektive als Mutter zweier halbwüchsiger Kinder geschrieben. Sie ist zudem Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem. – Mich bewegen diese Worte total. Nicht zuletzt, weil es auch um Musik als Sternstunde dessen, was Schule sein kann, geht.

Betreff: Schubeck darf, Schulen dürfen nicht – Schreiben an Herrn Prof. Piazolo und Herrn Dr. Söder

Sehr geehrter Herr Kultusminister Piazolo, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder, 

sicherlich haben wir alle inzwischen viel gelernt aus der Pandemie und dem Umgang mit ihr. Auch beim Thema Schule hat es inzwischen ein Umdenken gegeben und darüber bin ich sehr froh. Die langen Schulschließung 2020 und 2021 haben mich bestürzt, dachte ich doch, es gäbe einen Konsens, dass die Schließung von Präsenzschule eine Maßnahme ist, die nur das allerallerletzte Mittel sein kann. Selbst in den Erzählungen meiner Eltern aus Kriegszeiten, in denen sie Kinder waren, scheint der Schulbetrieb das letzte gewesen zu sein, was aufgegeben wurde und das Erste was nach Kriegsende wieder begonnen hat. 

Gut also, dass die Schulen im neuen Schuljahr nicht geschlossen wurden. Es scheint für mich jedoch, dass es nach wie vor mehr Ernstnehmen und mehr Wertschätzung braucht, wenn es um die Rolle und Leistung unserer Schulen geht. Ich möchte Ihnen dies an einem Bespiel schildern. Sie können dann auch besser nachvollziehend, warum mich die erneute Absage der Weihnachtskonzerte an der Schule meiner Kinder – die in dieser Woche stattgefunden hätten – so bedrückt hinterlässt und warum es dabei um weit mehr geht als zwei Konzerte. 

Es geht um weit mehr als um zwei Konzerte

Die Schule meiner Kinder hat uns vor 3-4 Wochen mitgeteilt, dass aufgrund der Bestimmungen des Kultusministeriums bis auf Weiteres Gruppenunterricht in Gesang oder an Blasinstrumenten verboten ist. Das bedeutet, dass keine Chorproben oder Big Band – Proben stattfinden durften, bei denen gesungen oder durch ein Blasinstrument geblasen wurde. Außerdem sind „Schulveranstaltungen mit Freizeit- oder Kulturcharakter“ bis auf weiteres verboten. Das bedeutet für die Schule konkret, dass keine Konzerte, Schülervorspiele, usw. durchgeführt werden dürfen.  

Zufällig ist mir bekannt, dass am Tag zuvor die Schulleitung und die Musiklehrkräfte zusammensaßen, um intelligente Lösungen zu finden, damit Auftritte und Proben trotz Pandemie stattfinden können. Offenbar hat ihnen das kultusministerielle Schreiben dann keinen Spielraum mehr für eigenständiges Handeln gelassen. 

Zur Einordnung: ich bin selbst Epidemiologin

Damit Sie mich richtig einordnen können: Seit Ausbruch der Pandemie hatte ich für viele Regelungen Verständnis. Ich bin selbst Epidemiologin, dem NDR Coronapodcast mit Herrn Drosten und Frau Ciesek lausche ich seit mehr als 100 Folgen. 

Ja, Einschränkungen mussten sein, aber für Schulen galten aus meiner Sicht oft strengere Regeln als für andere Bereiche! Gehe ich derzeit an einem Nachmittag/Abend oder gar Samstag in die Riem-Arcaden ist es dort rappelvoll, voller als es in jeder Schulaula gewesen wäre, bei einem nach Coronaregeln geplanten Konzert.  Herr Schuhbecks Teatro darf mit Hygienekonzept Essen und Unterhaltung servieren – Schule dürfen nichts dergleichen. Das sind unterschiedliche Standards. Wo bleibt da der Schutz von Schule? 

Konzerte sind Sternstunden dessen, was Schule sein kann

Sie mögen jetzt denken, dass es bei den Schulen doch hauptsächlich um die Aufrechterhaltung des Unterrichts geht. Warum regt sich hier eine Mutter über zwei ausgefallene Schulkonzerte auf? Bleiben wir beim Beispiel „Schulkonzerte“: Sie sind viel mehr als nur ein paar Stunden Musik am Abend. Sie sind einer der Sternstunden von dem, was Schule sein kann. Viele Kinder und Jugendliche haben sich wochenlang vorbereitet und dann sitzt man da als Eltern und fragt sich, wie Lehrer*innen so was schaffen und freut sich an der Gemeinschaft. Eine Art Seelenbad – so viele junge Menschen da oben auf der Bühne schaffen was so Schönes gemeinsam. Das ist mehr als Musik – und tut allen, besonders aber den Kindern und Jugendlichen gut, tröstet vielleicht sogar über so manchen Ärger im Schulbetrieb hinweg. Von unserem stolzen Oberstufenchor, dem einmal mehr als die Hälfte aller Schüler*innen der Jahrgangsstufen angehörten ist durch Corona ein kärgliches Grüpplein übriggeblieben.  

Ich würde mir wünschen, dass Sie Ihren Schulen und Schulleitungen mehr Vertrauen schenken, Ihnen den notwendigen Spielraum geben und Ihnen – auch gegenüber manch unliebsamen Eltern – den Rücken stärken. Das gilt für die Pandemie, es gilt aber ebenso für den gesamten Schulbetrieb zu Nicht-Coronazeiten. Unsere Schulen müssen wieder spüren können, welche hohe Wichtigkeit sie für die geistige, seelische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen – unserer Gesellschaft haben.  

Unsere Schulen müssen wieder spüren können, welche hohe Wichtigkeit sie für die geistige, seelische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen – unserer Gesellschaft haben.

Ich bitte Sie, legen Sie meine Zeilen nicht entnervt zur Seite, sondern geben Sie den Anmerkungen eine Chance. Und wenn Sie selbst gar nicht derjenige sind, an den dieses Schreiben gerichtet ist, so bitte ich den/die Lesende, mein Schreiben an Herrn Prof. Piazolo und Herrn Dr. Söder weiterzureichen.

Lassen Sie mich Ihnen abschließend ein gesegnetes Weihnachten wünschen! Ich hoffe, Sie merken, dass ich keine renitente Mutter bin, die sich nur um das Wohl ihres eigenen Nachwuchses kümmert. Es geht mir um uns als Gesellschaft. 

Blieben Sie gesund auch in 2022! 

Freundliche Grüße 
Dr. Susanne Weiß 

cc. an die bildungspolitischen Sprecher*innen der demokratischen Parteien im Landtag

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Dringlichkeitsantrag: Planungssicherheit herstellen, Impfungen vor dem Winter unterstützen: 2G-Öffnung für die Kultur-Festival-Sommersaison 2022 jetzt auf den Weg bringen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, geimpften und genesenen Personen mittels 2G-Regel zu garantieren, im Sommer 2022 Open-Air-Kulturfestivals besuchen zu können. Diese Regelung wird außerhalb des vierwöchigen Verordnungsturnus bis Ende November 2021 auf den Weg gebracht.

Begründung:

Diese Minimalgarantie soll Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit geben, Veranstaltungen zumindest mit 2G durchführen zu dürfen. Eventuelle Lockerungen der Zugangsbeschränkungen sind hiervon unbenommen. Kultur braucht Vorlauf und Planung. Personalakquise, Booking internationaler Stars, Verwaltung, Vorverkauf – je größer und wichtiger ein Event, desto wichtiger ist ein langer Vorlauf. Millionen Menschen in Bayern lieben „ihre“ großen Sommer-Festivals. Das Publikum großer Kulturveranstaltungen ist nach zwei Jahren Veranstaltungsausfall tief verunsichert. Das für die Kulturbranche so wichtige Vorverkaufsgeschäft zu Weihnachten droht trotz der dank des Impffortschritts sehr guten Perspektive für die Freiluftsaison 2022 auch heuer aus- zufallen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter brauchen daher jetzt verbindliche Regelungen für eine Öffnung nach 2G-Regel im Sommer 2022. Diese Regelung bereits jetzt im Herbst 2021 langfristig zu veranlassen, ermöglicht auch einen gezielten Boost beim erlahmenden Impffortschritt: Nach Auskunft des Robert Koch-Instituts vom 15.10.2021 sind in Bayern nur 34,7 Prozent der bis 18-Jährigen vollständig geimpft.1 Gerade die jüngere Zielgruppe liebt „ihre“ Musikfestivals. Jede vor dem Winter geimpfte Person hilft, die Pandemie im Winter in Schach zu halten. Die Aussicht, mit 2G-Regelung als geimpfte Person – sicher – auf ein Kulturfestival gehen zu dürfen, motiviert junge Menschen seit Langem. So schreiben beispielsweise die Veranstalter des „Summer Breeze“ im fränkischen Dinkelsbühl bereits im Frühjahr 2021 in ihrem 64-seitigen Infektionsschutzkonzept, man habe in einer „Umfrage die Impfbereitschaft unseres Publikums in Verbindung mit dem Festivalbesuch ebenfalls abgefragt“, 72 Prozent der insgesamt Befragten geimpften, ungeimpften und genesenen Fans würden sich für das Festival speziell impfen lassen – das zeigt die hohe Motivation der Zielgruppe, die wir für Bayern noch vor dem Winter nutzen sollten.

1 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.html

Konzerthaus_Muenchen_Bahnhof_Nacht_Konzert

Ein Konzerthaus für Bayern

Das neue Konzerthaus für Bayern im Münchner Werksviertel ist schon lange Thema. Es soll lang ersehnte Heimat für das BRSO, die Symphoniker des BR, eines der Welt-Top Symphonie-Orchester werden. Planungsbeginn war 2016, mittlerweile haben sich die Kosten fast verdoppelt auf geschätzte 700 Millionen Euro, der Baubeginn wurde erneut verschoben. Fertigstellung: 2030. Ein zähes Dauerfiasko oder eine echte Chance?

Neues aus dem Haushalts-Ausschuss…

Welchen Stellenwert Kulturpolitik bei der CSU-FW-Regierung hat, sieht man daran, dass aktualisierte Eckdaten zum Konzerthaus keineswegs Überlegungen zu künstlerischer Nutzung, Konzept oder Leitung umfassen, sondern man erst mal ein Bündel Zahlen nimmt und das dem Haushaltsausschuss auf den Tisch klatscht. Ja: klatscht, denn vor der Beratung zum Konzerthaus gab es keine Übersicht, keine Begründung, kein Fitzelchen Papier, mit dem sich Finanz- und Kulturpolitiker*innen aller Fraktionen auf die veränderte Sachlage hätten vorbereiten können.

Sollte man eine Verdopplung der Kosten einfach durchwinken? Oder sich bei der Verteilung von Steuermitteln nicht zumindest mal in Ruhe durchlesen, warum es teurer wird und wie das Ganze gehen soll? Wir Grüne gehen gerne gut vorbereitet an Dinge heran, finden das Konzerthaus sehr wichtig für unser Land, und wollen den Bau gerade auch wegen dieser Bedeutsamkeit konstruktiv-kritisch begleiten. – Damit es am Ende auch gut wird und Preis-Leistung passen!

Ja, wenn die Sache es wert ist, darf es auch etwas kosten! Gerade im Kulturbereich sind Investitionen wahnsinnig wichtig. Denn wenn Staatsministerin Kerstin Schreyer stolz verkündet, es habe noch nie so viel Geld für Bayerische Autobahnen gegeben, wie im Pandemie-Jahr 2020 – „Eine Milliarde Euro für Bayerns Autobahnen“ war die Headline – dann ahnt man leider, wo die Schwerpunkte der CSU-FW-Regierung liegen und wo die Mittel für Kulturbauten landen werden, wenn man von Investitionen Abstand nimmt und das Geld zurück in den Staatshaushalt pumpt…

Wir Grüne wollen, dass es gut wird! Darum haben wir um Unterlagen gebeten und darum, die Entscheidung eine Woche zurück zu stellen, darum haben wir bereits bei Projektbeginn für eine Werkstattbühne und Raum für Kulturvermittlung gekämpft, darum haben meine Kollegin Ursula Sowa und ich haben schon letztes Jahr in einem Brief gefordert, für das Konzerthaus eine BNB-Zertifizierung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) anzustreben.

Neue Ideen für die Fassade, immer noch wenig Ideen für künstlerisches Konzept und Leitung

Die SZ nannte das Bauvorhaben „Schneewittchensarg mit Klimasorgen“. Vor allem die geplante Glasfassade sehen viele als Klimakiller Nummer 1. Mit einer Fassade aus Glas benötigt man Klimatisierung im ganzen Gebäude. Teile der Außenwände sollen nun in Bildschirmflächen umgewandelt werden, mit dem Argument: Die Pandemie hat uns allen gezeigt, wie wichtig Digitalisierung ist. Digitalisierung ist gleich Bildschirmwand?! – Das zieht so gar nicht, liebe Staatsregierung! Das Ziel des Konzerthauses ist es auch nicht besonders digital zu sein, im Sinne von bespielbaren Fernsehern an der Außenfassade. Ziel ist es erlebbare Kultur zu schaffen, mit guter Akustik und Wechselwirkung zwischen den Musiker*innen und dem Publikum. Ja, Außenprojektion kann sinnvoll sein. Aber wie so oft zeigt sich hier wieder, dass man wild kosten-intensiv im Nebel stochert, wenn man nicht zuerst die künstlerische Leitung und Konzeption klärt. Die Union, mit Baum-Umarmer Söder voran, schreit immer laut nach Klimaschutz und Nachhaltigkeit, wenn’s gerade in die Agenda passt und nicht so weh tut.

Begegnung schaffen

Durch Corona ist uns allen bewusst geworden, wie wichtig der Kulturbetrieb für alle von uns ist. Das Konzerthaus soll Spielstätte des Symphonieorchesters des Bayrischen Rundfunks und der Hochschule für Musik und Theater werden. Der Bau mit Strahlkraft nach ganz Bayern soll darüber hinaus Möglichkeiten für die freie Kunst- und Musikszene, sowie zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche bieten.

Weiter lesen zum Konzerthaus:

Finanzierung

Unseren Grünen Antrag, bis April 2021 einen konkreten Zeit- und Finanzierungsplan vorzulegen, haben CSU und FW abgelehnt. Konkrete Kostenberechnung seien vermutlich erst in zwei Jahren möglich. Das stimmt mich bedenklich. Bei im Raum stehenden 700 Millionen wäre ein Plan doch besser als nichts, oder? Der Haushaltsausschuss hat für die weiter Finanzierung trotzdem grünes Licht gegeben.

Wir Grüne haben uns enthalten, weil wir vor der Sitzung keinerlei Unterlagen erhielten, die die Kostensteigerung begründeten. Eine Vorbereitung war somit nicht möglich, eine Bewertung der Angemessenheit der Kostensteigerungen in wenigen Minuten im Ausschuss scheint und unseriös, wir hätten – ohne Unterlagen von der Staatsregierung vor den Kopf gestoßen und mit Fakten erst im Ausschuss konfrontiert – gerne vertagt und z.B. eine Woche später entschieden.

Trotzdem ist ein generelles Ja zum Bau nach all dem Hin und Her und den ablehnenden und zögerlichen Andeutungen von Markus Söder und Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse ein wichtiges Signal, auf das wir Grüne lange gewartet haben!

Der Haushaltsausschuss sendet mit seiner Entscheidung ein wichtiges Signal, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung der Kultur in München und Bayern weiterhin langfristig eine sehr hohe Priorität hat! (Sir Simon Rattle- Chefdirigent des BRSO)

Konzerthaus München – Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (br-so.de)

Ja, die geplanten 370 Millionen Euro sind schon lange vom Tisch, es heißt nun, die Kosten werden sich nahezu verdoppeln auf rund 700 Millionen Euro, festlegen könne man sich aber noch nicht. Der Bau hat sich auch mehrere Jahre nach hinten verschoben, das Konzerthaus soll erst 2030 fertig gestellt werden. Geplant sind:

  • ein großer Saal mit 1.900 Plätzen,
  • ein kleiner Saal mit 400 Plätzen
  • und ein Multifunktionssaal mit 200 Plätzen

außerdem soll es Bereiche für Musikvermittlung geben, ein Projektlabor für die Hochschule für Musik und Theater und einen Gastronomiebereich für die Gäste.

Was finden wir Grüne wichtig und wie stehen wir zum Konzerthaus?
Hier geht’s zu unserem Positionspapier Konzerthaus für Bayern:

dance again wieder tanzen nachtkultur clubkultur sanne kurz Grüne Bayern Landtag

Nachtkultur: Clubs sind Teil der Lösung!

„Hot town, summer in the city“ textete Joe Cocker und wir alle kennen es: den flirrenden Asphalt, die Nacht, in der es dich durch die Straßen treibt, die Musik, die leise aus den Clubs wummert, die Straßen, die von Lachen widerhallen und die Haut, die nach einem langen Tag am Wasser immer noch glüht. – Im Sommer 2021 wird all das unterteilt in Kästchen: „darf ich / darf ich nicht“. Die Grenzen der Kästchen sind wenig nachvollziehbar. Die Schlüsselfrage ist, ob Kulturgenuss in der Pandemie nur sicher ist, wenn man auf Stühlen sitzt. Hier unsere Grünen Ideen zum Thema!

Update 10. Juli 2021
Unser Grüner Dringlichkeitsantrag von Grüne Bayern Landtag zur Nachtkultur- und Club-Öffnung.

Besonders lustig wurde es am 13.7.2021 im Gesundheitsausschuss, als die CSU noch gegen unseren Dringlichkeitsantrag: „Jugend und Subkultur nicht in die Illegalität drängen“ wetterte, Markus Söder aber unsere Grüne Idee längst übernommen hatte!

Über den Ticker kam es live aus der Pressekonferenz zur Kabinettsitzung rein: der Häuptling will Clubs öffnen! Nur für Geimpfte. Kommt fast an unsere Forderung nach 3G Regel ran, oder?

Die Indianer hatten den Häuptling wohl noch nicht sprechen hören, auch nach meinem freundlichen Hinweis auf die neuen Söderschen Realitäten lehnten CSU und FW unseren Antrag ab – eine herrliche Posse, wenn es nicht so traurig wäre.


Schon letzten Sommer wurde deutlich, dass Ordnungspolitik, Law & Order keine Lösung ist, um eine Pandemie in den Griff zu bekommen. Kaum war es Herbst, sanken die Temperaturen, leerten sich die im Sommer oft in Hau-Ruck-Verfahren gesperrten öffentlichen Räume, zog sich die Szene für ihr Kulturerlebnis zurück ins Private. Darum hatten wir Grüne Bayern Landtag für die Clubs einen Runden Tisch für Öffnungsperspektive gefordert – im Herbst 2020 (Link).

Rückzug ins Private

Dass Markus Söders „Zuhause mit der Partnerin tanzen“ keine Option ist hörten wir Grüne bei unserer Nachtkultur-Tour landauf, landab. Die Lebensrealität der Akteurinnen und Akteure der Szene bietet keinen Raum, um „zuhause mit der Partnerin“ zu tanzen, oft gibt es übrigens auch keine Partnerin. Die CSU-FW-Koalition schuf sich eine eigene Parallelwelt, und wo die echte Welt nicht mithalten konnte, hagelte es Geldbußen.

„Es braucht jetzt ein Konzept, das drinnen und draußen unterscheidet und das die Clubs als Teil der Lösung anerkennt, nicht als Teil des Problems.“

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern Landtag

Dabei sind Clubs die Profis im einhalten von Regeln! Das beweisen sie seit Jahrzehnten! Egal ob als Partner beim Jugendschutz, Emissionsschutz, BTM-Missbrauch oder Nichtraucherschutz: Clubs zogen immer mit, ziehen immer mit – und zahlen nebenbei auch noch ein nicht zu verachtendes Sümmchen Steuern, denn sie werden legal betrieben und schaffen Arbeitsplätze.

„Nachtkultur einfach in die Illegalität drängen löst das Problem nicht, sondern ist eine Kapitulation vor den Bedarfen vieler Menschen in Bayern, denen das Erlebnis bei Tanzen und Clubbing sinnstiftender Dreh- und Angelpunkt ist. ‚Wir leben für die Wochenenden, für Festivals.‘ hat mir eine befreundete Mama mal gesagt. Vor Corona. Es ist also keineswegs nur ein Problem von „irgendwelchen Jugendlichen“, sondern betrifft sehr viele Menschen.“

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern Landtag

Von DJs kuratiertes Musikangebot und von VJs zusammengestellte Videokunst bereichert jede Nacht in jeder Stadt, na klar kann man auch mit Bekannten auf der Wiese happy sein, auch beim Geburtstag am See die Box mit der Musik anwerfen – aber im Club muss keine Polizei vorbei schauen, und kontrollieren, ob das Geburtstagskind auch wirklich Geburtstag hat, ob es sich wirklich um ein sportliches Angebot handelt. Man kann #einfachtanzen.

#einfachtanzen statt kriminalisieren

Denn das ist das absurde: statt legal und kontrolliert Nachtkultur – zumindest im Außenbereich! – zu erlauben, mit 3G Regel für getestet-genesen-geimpft, statt dessen drängt man Leute in die Illegalität.

  • Dass Tanzen als Sport erlaubt ist? Ja das ist gut, aber wo liegt der Unterschied?
  • Dass Biergärten und Pubs auf sind und Alkohol ausschenken? Super, finde ich prima! Warum ist das für die Nachtkultur gefährlich?
  • Dass private Feiern möglich sind? Ohne dass da jetzt überall kontrolliert würde, wer genau Geburtstag hat und ob auch alle die Hygienevorschriften einhalten? – Gut! Wenn die Inzidenz es zulässt alles gut!

Nachtkultur ist Teil der Lösung!

Darum: öffnet in Gottesnamen doch bitte, bitte endlich die Nachtkultur, auch in Bayern, wenigstens außen. Es wird helfen, die Infektion in Schach zu halten, Menschen zum Impfen zu bewegen, auch und gerade angesichts der Delta Variante.

Und es ist Sommer in der Stadt
Nach jedem Tief kommt ein Hoch, Hoch, Hoch
Wir waren grau, wir waren matt
Aber jetzt ziehen wir los
Und es ist Sommer in der Stadt
Alles leuchtet hellrot, -rot, -rot
'Ne Menge Glück liegt auf den Straßen
Komm, wir heben es hoch!
Prinz Pi & Bosse - Hellrot 

Und na logo…
…wenn ich den Post hier schon damit anfange, darf er natürlich nicht fehlen!

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Österreich und Mecklenburg- Vorpommern als Vorbild: Straßenkultur und Festivals ermöglichen!

Meine Anfrage zum Plenum (AzP) am 8.6.2021

Ich frage die Staatsregierung, wie plant sie, kulturelle Aktivitäten an der frischen Luft mit geringerem Infektionsrisiko und kürzerer Verweildauer, z. B. zur Belebung der Innenstädte, insbesondere z. B. durch Straßenmusik oder Straßentheater, bei den aktuell niedrigen und weiter sinkenden Inzidenzwerten zu ermöglichen, insbesondere, wenn durch geeignete Markierungen die Einhaltung der Abstände auch ohne Bestuhlung dort, wo im öffentlichen Raum Bestuhlung nicht möglich ist, sichergestellt ist, wie plant die Staatsregierung mit Musikfestivals umzugehen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Fußball-Europameisterschaft und mit Blick auf die von Bundeskanzler Sebastian Kurz in unserem Nachbarland Österreich bereits am 28.05.2021 angekündigte Prämisse für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur werde es „ab 1. Juli auch dort keine Beschränkungen mehr geben, außer dem Nachweis „getestet, geimpft und genesen“ – also der sogenannten 3G-Regel, wie plant die Staatsregierung auch in Bayern einen Festivalsommer unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer 95-prozentigen Risikoübernahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine 45 wichtigsten Feste, Märkte und Musikfestivals und der so möglich gewordenen wissenschaftlich begleiteten Durchführung z. B. des Pangea-Festivals?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Es ist ein ganz zentrales Anliegen der Staatsregierung, Kunst, Kultur und kulturelle Bildung korrespondierend zu Öffnungsschritten in anderen Lebensbereichen wieder machbar und erlebbar zu machen, soweit dies mit Blick auf das pandemische Geschehen verantwortet werden kann. So sind kulturelle Veranstaltungen im Freien aktuell wieder mit bis zu 500 Zuschauern bei fest zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Die Staatsregierung beobachtet das Infektionsgeschehen kontinuierlich und passt Schutzmaßnahmen und Öffnungen entsprechend der Entwicklung des Infektionsgeschehens unter Berücksichtigung des Impffortschritts aber auch der Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten, sog. VOC, an. Somit werden auch Öffnungskonzepte im Bereich von Kunst und Kultur bei Vorliegen der Vorausset- zungen entsprechend angepasst. Ziel ist es, durch ein jeweils der aktuellen Situation des Infektionsgeschehens angemessenes Vorgehen eine nachhaltige Öffnung in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu ermöglichen und sicherzustellen.

Mit „Bayern spielt“ hat der Freistaat zudem eine umfassende Initiative aufgelegt, die (nicht nur) Besucherinnen und Besucher ermuntern soll, in den bevorstehenden Sommermonaten wieder Kunst und Kultur zu genießen und Kulturveranstaltungen zu besuchen. Projekte im Rahmen dieser Initiative werden auch durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel unterstützt.

Um wirtschaftliche Nachteile bei Kulturveranstaltungen durch coronabedingte Einschränkungen der Teilnehmerzahlen auszugleichen und Ausfallrisiken abzufedern, startet zudem ab dem 01.07.2021 der in enger Abstimmung mit den Ländern entwickelte und von den Ländern vollzogene Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Möglichkeiten für Musikfestivals“

Ich frage die Staatsregierung: Wie plant die Staatsregierung, kulturelle Aktivitäten an der frischen Luft mit geringerem Infektionsrisiko und kürzerer Verweildauer, z.B. zur Belebung der Innenstädte, insbesondere z.B. durch Straßenmusik oder Straßentheater, bei den aktuell niedrigen und weiter sinkenden Inzidenzwerten zu ermöglichen, insbesondere, wenn durch geeignete Markierungen die Einhaltung der Abstände auch ohne Bestuhlung dort, wo im öffentlichen Raum Bestuhlung nicht möglich ist, sichergestellt ist, wie plant die Staatsregierung mit Musikfestivals umzugehen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Fußball-Europameisterschaft und mit Blick auf die von Bundeskanzler Sebastian Kurz in unserem Nachbarland Österreich bereits am 28.5. angekündigte Prämisse für die Bereiche Sport Kunst und Kultur werde es “ab 1. Juli auch dort keine Beschränkungen mehr geben, außer dem Nachweis „getestet, geimpft und genesen“ – also der sogenannten 3G-Regel (vgl.: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2021/05/bundeskanzler-kurz-uebererfuellte-ziele-bietenideale-basis-fuer-weitere-oeffnungsschritte.html ), wie plant die Staatsregierung auch in Bayern einen Festivalsommer unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer 95%igen Risikoübernahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine 45 wichtigsten Feste, Märkte und Musikfestivals und der so möglich gewordenen wissenschaftlich begleiteten Durchführung z.B. des Pangea-Festivals?

Hier geht’s zur Antwort:

Konzerthaus München Baubeginn Kosten Sanne Kurz Kultur Politik Grüne Landtag

Quo vadis, Konzerthaus?

Markus Söder in Person begann, die Debatte um den bereits vor einer kleinen Ewigkeit beschlossenen Bau des Konzerthauses München neu zu entfachen. Eine „Machbarkeitsstudie“ müsse her, verkündete er auf der Januar-Klausur 2020. Noch ganz ohne Corona im Nacken brachte er so alte, sicher geglaubte Beschlüsse ins Wanken: Kommt der Bau? Kommt er nicht? Was passiert mit dem kostbaren Grundstück bis zu dem Tag, an dem die CSU sich entschieden hat und die FW die CSU-Idee abnicken? Und wieviel kostet das Zaudern die Steuerzahler*innen? – Wir Landtags-Grünen erwarten klare Ansagen!

Am Aschermittwoch ist alles vorbei?!

Der Politische Aschermittwoch der CSU 2021. Markus Söder im Studio inmitten von Eiche rustikal und Franz-Josef-Strauß-Devotionalien mit einer Prise Star Trek. Austeilen muss man bei so einem Termin, eh klar. Aber auch die Volksseele streicheln, soviel hat der aktuelle Ministerpräsident gelernt. Sanftheit zählt! Was taugt zu Tränen?! Die Kunst! Die hat schon mehrfach das Herz von Markus Söder zum Bluten gebracht, warum nicht auch zum Aschermittwoch noch mal Gas geben?!

So kam es nach wiederholten fluffig-vagen Beteuerungen des stets wandlungsfähigen Ministerpräsidenten zum Bau, nach inbrünstigsten Statements, wie wichtig das Konzerthaus sei – mal wieder zur Volte: „Bei der Kultur werden wir den Schwerpunkt in die Menschen, die Künstlerinnen und Künstler setzen und weniger in Steine und Bauten“1. Da schrillten bei manch einem Konzerthausfan alle Alarmglocken. Zumal das „Zwillingsprojekt“ Konzerthaus Nürnberg bereits sang- und klanglos eingestampft worden war.

Volte der CSU

Doch Söder ist nicht allein – die gesamte CSU gibt sich wandlungsfähig: Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, Robert Brannekämper, versicherte einst, das „Konzerthaus im Werksviertel findet große Unterstützung“ – jetzt eiert er herum und meint, man müsse die „Zeitschiene im Auge behalten“2. Obwohl er genau weiß, dass Haushaltsmittel zurück in den Staatshaushalt fließen und dann für bayerische Autobahnen oder die Glückwunschkarten-Abteilung von Markus Söder verprasst werden, schiebt er nach: „Wir sollten lieber in Menschen investieren statt in Stahl, Beton und Glas.“3 – nachzulesen hier.

Wenn dann auch noch Josef Zellmeier, CSU-Abgeordneter und Vorsitzender des mächtigen Haushaltsausschusses, von „auf die lange Bank schieben“4 spricht und der Presse mitteilt, das Konzerthaus München sei kein Projekt, zu dem aktuell eine Entscheidung getroffen werden müsse. – Autsch. Denn wir zahlen ja seit einer ganzen Weile schon recht kräftig für das Bauloch ohne Perspektive. Wenn die Staatsregierung nicht mehr zu dem Projekt steht, oder wenn sie vielleicht, irgendwann in 10 Jahren wieder zu dem Projekt steht, dann muss jetzt ein Konzept zur Alternativnutzung oder Zwischennutzung für die Fläche gefunden werden, denn wir zahlen täglich Geld für die Baulücke am Münchner Ostbahnhof!

Aktueller Grüner Antrag fordert Klarheit über Baubeginn – und bei Aufschub Zwischennutzungskonzept und Perspektive für das BRSO

Jährlich fließt immerhin eine mittlere sechsstellige Summe, auch heuer stand im Haushalt wieder eine Million Euro für das Konzerthaus aus Luft. Wir Landtags-Grüne haben darum einen Antrag gestellt: Man möge sich bitte entscheiden, wie man denn wann bauen will. Und wenn man, wie angedeutet, lieber nicht planmäßig mit Bauen beginnen will: Dann möge man dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks BRSO, das sehnlichst auf eine Heimat wartet, den Steuerzahler*innen, den Kulturschaffenden, der Musikhochschule und alle Kunstinteressierten in Bayern bitte mittteilen, wie lange man zu warten gedenkt und wie man das Filetstückchen von Fläche denn in der Zwischenzeit nutzen möchte – wenn man schon dafür zahlt.

Der Witz ist: Mit Corona hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun! Kostenexplosionen waren dem aktuellen Ministerpräsidenten bereits im Winter 2019/2020 bekannt. Ein Blick zurück:

Chronologie eines Verschleppungsmanövers

Das Drama hat einen langen Vorlauf: Rund 15 Jahre waren ins Land gegangen, bis die Entscheidung für das neue Münchner Konzerthaus in trockenen Tüchern war. 15 Jahre! Ein kultureller Super-Super-Leuchtturm, der auf Weltniveau spielt, sollte es in den Augen der damaligen Staatsregierung werden – drunter macht man es nicht. Zumal Horst Seehofer persönlich es sich doch so wünschte, das Konzerthaus! Doch so ein Super-Super-Leuchtturm kostet. Nur wie viel genau? Belastbare aktuelle Zahlen? Und wer soll den Bau in welcher Form nutzen können?

Konzept?! Bei diesem Reizwort werden die Lippen der Verantwortlichen in der CSU-FW-Staatsregierung ganz schnell schmal. Auch über die Kosten redet man nicht so gerne: 370 Millionen EUR standen seit 2016 im Raum.

„Machbarkeitsstudie“ zu Konzerthaus deutlich vor Corona-Pandemie von Söder gefordert

Mit der Notwendigkeit einer „Machbarkeitsstudie“ verkündete Markus Söder dann auf der CSU-Winterklausur auch, es werde wohl deutlich teurer5 – ohne aber konkret zu werden. Zudem schlug unser baumumarmender Ministerpräsident bei der Gelegenheit auch noch vor, beim Innenausbau möglichst viel Holz zu nehmen. Dass der Vorschlag zur Verwendung von Holz schon 2016 (!) im Kabinett von Helmut Brunner (CSU – StM Landwirtschaft und Forsten) und Ludwig Spaenle (CSU – StM Kunst) beraten worden war, jedoch nie weiterverfolgt wurde, sei nur als Anekdote am Rande erwähnt. – Ja! Auch olle Kamellen sind für Marketing gut – das jedenfalls kann man von Markus Söder wunderbar lernen!

Was ist tatsächlich machbar beim Konzerthaus?

Kaum war die Verkündung des aktuellen Ministerpräsidenten im Januar abgedruckt, hakten wir Grünen nach und wollten mit einem Berichtsantrag wissen, was denn jetzt der Plan sei und was genau man von einer Machbarkeitsstudie zu erwarten habe. Der Bericht im Landtag am 27. Mai 2020 brachte leider keine Aufklärung, die wesentlichen Fragen nach Zeitplan, Nutzungskonzept, künstlerischem Gesamtkonzept und vor allem: Gesamtkosten – nach wie vor offen.

Ein mittlerer sechsstelliger Betrag landet jährlich in der noch nicht ausgehobenen Kiesgrube

Immerhin erfuhren wir, dass bis zu dem Zeitpunkt bereits rund 8 Millionen EUR geflossen waren. Millionenbeträge und kein einziger Stein bewegt! Jahr für Jahr wird nun eine mittlere sechsstellige Summe im Baustellenkies verklappt. Plus PR Kosten und „Planungskosten“. Auch heuer steht wieder eine Million im Haushalt – für nichts.

Die mittlere sechsstellige Summe – ja… die fällt im Rahmen des Erbbauvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Eigentümer des Grundstücks an – und zwar auf Dauer. Immerhin kann Bayern nach rund einem halben Jahrhundert theoretisch aussteigen. Das macht dann an Kosten für vielleicht nichts… ui, der Taschenrechner glüht. Genau: eine ganze Menge Geld, dafür, dass bisher nicht wirklich was passiert ist. Und ich betone noch mal: Mit Corona hat das nichts zu tun.

Was jetzt?

Die Machbarkeitsstudie, die man noch vor der Sommerpause 2020 abgeschlossen haben wollte, lässt weiter auf sich warten. Die Verzögerungstaktik scheint wohl selbst den Regierungsfraktionen peinlich zu sein. Faul will man nicht sein, nein, man engagiert sich total und arbeitet viel für die Kultur! Darum haben CSU und FW „schon“ am 30. September 2020 einen eigenen Bericht zum Stand der Planungen nachgeschoben.

Schluss mit Wenn, Aber und Vielleicht!

Bislang letzter Akt des Dramas: Am 24. Februar haben wir Grüne im Bayerischen Landtag einen weiteren Antrag eingebracht, um endlich eine Entscheidung herbeizuführen

  • entweder in Form eines Bekenntnisses, auf Basis transparenter Informationen und belastbarer Zahlen
  • oder aber, bei Aufschub und weiterer Bauverzögerung, ein tragfähiges Zwischennutzungskonzept
  • oder gar, bei Abkehr vom Projekt, solide, langfristige Alternativen für die Kultur in Bayern, die Musikhochschule und ein Spitzenorchester wie das BRSO.

Denn eine so wertvolle Fläche vergammeln und leerstehen zu lassen, ein so hochkarätiges Orchester aus der Presse Zweifel erfahren zu lassen, während sich drumherum die Konzertsäle in München fruchtbar und im Zeit- und Kostenplan vermehren – das geht nicht. „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ – das gilt auch im Umgang mit Menschen: Dass man der Öffentlichkeit vorgaukelt, arme Kulturschaffende mit gesparten Mitteln aus Kulturbauten zu retten, ist schlicht eine Lüge. 1 Milliarde für die Autobahnen Bayerns im Pandemiejahr verraten, wo Haushaltsmittel dieser Regierung in Wahrheit hinfließen.

Noch vor der Sommerpause soll es angeblich Neuigkeiten geben. Man darf gespannt sein.



1 Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21. Februar 2021
2 Quelle: AZ vom 13. Februar 2021
3 ebd.
4 Quelle: Bauwelt 3/2021
5 Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15. Januar 2020

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„Kleine Anfrage“ – AzP: Corona-Arbeitsschutzregelungen an staatlichen Kultureinrichtungen

Ich frage die Staatsregierung, welche Corona-Arbeitsschutzregelungen für die Beschäftigten der jeweiligen staatlichen Kultureinrichtungen gelten, insbesondere der Kultureinrichtungen mit Probebetrieb wie Theater, Tanzensembles und Orchester, mit jeweils welchen Maßnahmen (regelmäßige PCR- und/oder Schnelltests, Masken, Belüftungsanlagen oder CO2-Messung in Proberäumen etc.) die Betroffenen der einzelnen Einrichtungen vor COVID-19 geschützt werden (bitte mit Angabe pro
Haus) und wie sie von den Beteiligten angenommen werden
(bitte mit Prozentangabe tatsächlich durchgeführter Tests pro
Haus)?

Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung: