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Schriftliche Anfrage „Extremismusprävention in der digitalen Welt: KI-generierte Musik, Bilder und Medieninhalte“

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern (VSB 2024) wird auf die Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten im digitalen Raum hingewiesen, darunter auf die Nutzung audiovisueller, spielerischer und musikalischer Formate zur Normalisierung extremistischer Narrative. Dabei kommen zunehmend KI-generierte Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Memes) zum Einsatz, um emotionale Anknüpfungspunkte zu schaffen und Jugendliche gezielt anzusprechen. Aktuelle Medienberichte (u. a. Tagesschau: „Rechte KI-Songs auf YouTube und Spotify“, Belltower.News: „TikTok und das Skinhead-Revival – Nichts als substanzloses Gebaren“, taz: „Nazimusikschwemme auf Streamingportalen“) zeigen, dass insbesondere auf Plattformen wie Spotify, YouTube und TikTok KI-generierte Musik mit rechtsextremen oder völkisch-nationalistischen Inhalten zunehmend Reichweite erzielt.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie dem Staatsministerium für Digitales auf eine schriftliche Anfrage von meinem Kollegen Cemal Bozoğlu und mir:

1. Erkenntnisse und Bewertung
1.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Nutzung von KI-generierten Musik-, Bild- oder Videoinhalten durch extremistische Akteurinnen und Akteure in Bayern vor, insbesondere mit Bezug auf Plattformen wie Spotify, TikTok und YouTube (vgl. taz, Tagesschau)?
1.2 Welche extremistischen Strömungen nutzen nach Kenntnis der Staatsregierung KI-Inhalte gezielt zur Nachwuchsgewinnung, etwa im Bereich rechtsextremer Subkulturen oder identitärer Bewegungen?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“.

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist die Nutzung solcher Technologien vermehrt festzustellen. Authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt. Oft geschieht dies, um in Beiträgen oder Postings das eigene Weltbild durch grafische Darstellungen zugänglicher zu machen. Aktuelle Beispiele hierfür finden sich u. a. auf den Webseiten der rechtsextremistischen Parteien „Der III. Weg“ und „Die Heimat“.

Aus dem Umfeld der aufgelösten „Jungen Alternative“ (JA) bzw. der neu gegründeten Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist das KI-generierte Video für den „Abschiebesong“ im Rahmen der „Deutschlandretterkampagne“ im August 2024 zu nennen. Der mittlerweile auf den meisten Plattformen gesperrte Song wurde von www.deutschlandretter24.fun (Link nicht mehr verfügbar) verbreitet und war eine Adaption des Songs „Hey, das geht ab“ aus dem Jahr 2014.

Weitere Beispiele für die Nutzung von KI-generiertem Material finden sich auch bei der Identitären Bewegung (IB). Ihre „No Way“-Kampagne soll eigenen Angaben zufolge Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern vor Migration und Flucht nach Europa warnen. Ein hierzu genutztes Bild zeigt eine stereotypisierende Darstellung von Migranten, die auf einem Boot das Meer überqueren (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 169). In einem Beitrag auf Social Media und Telegram verbreitete die IB am 18.02.2025 im Vorfeld der Bundestagswahl ein Deepfake-Video, bei dem der ehemalige Bundeskanzler Aktivisten anfährt und danach gleichgültig bleibt. In diesem Fall ist das Video als offensichtlicher Fake zu erkennen und auch so benannt („nur ein Aktionsvideo“), doch es zeigt eindrücklich die Offenheit der rechtsextremistischen Szene, neueste Techniken für die eigene Propaganda nutzbar zu machen.

Auch in rechtsextremistischen Subkulturen wird KI dazu genutzt, sich selbst als agil und zeitgemäß darzustellen. So nutzte beispielsweise der rechtsextremistische „Active Club Mainfranken“ ein durch den Einsatz von KI generiertes Bild zur Selbstdarstellung und zu Propagandazwecken in den sozialen Medien (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 170). Auf diese Weise versucht die Gruppierung, sich als personenstark und wehrhaft zu inszenieren.

KI-generierte Inhalte werden auch von Anhängern islamistischer Strömungen sowie im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus genutzt. Eine vollständige Beschränkung der Erkenntnisse auf Bayern kann aufgrund der Anonymität des Internets und der damit verbundenen schwierigen Identifizierung der Nutzer nicht gewährleistet werden. Die Verbreitung entsprechender Inhalte durch Akteure aus Bayern konzentriert sich in den vorliegenden Beobachtungen auf Plattformen wie den Kurzvideodienst TikTok und das soziale Netzwerk Instagram.

Die Akteure aus den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus verfolgen eine gezielte Social-Media-Strategie, die Elemente des digitalen Aktivismus nutzt. Neue Onlineplattformen, App-Funktionen und Trends im digitalen Mediengebrauch werden von den Akteuren dabei konsequent aufgegriffen und für propagandistische Zwecke sowie zur Indoktrination von Szeneeinsteigern instrumentalisiert. Hierzu gehörte u. a. der Einsatz von generativer KI zur Erstellung und Verbreitung von emotionalisierenden Posts, Szenecodes wie spezifischen Symbolen und Emojis zur verschleierten Kommunikation mit Gleichgesinnten oder von mehrminütigen Audio- und Videobeiträgen mit künstlicher Sprecherstimme. So kann Propaganda individuell an die Wünsche der Rezipienten angepasst werden, was zu einer viel höheren direkten Interaktion und damit möglicherweise intensiveren Bindung zwischen radikalisierenden Akteuren und ihren Followern führt.

Konkretes Ziel bei der Nutzung dieser Tools ist es, die Verbreitung extremistischer Botschaften zu vereinfachen und zu forcieren, Bilder, Audios und Videos kostengünstig herzustellen, Inhalte einheitlich darzustellen oder zu animieren oder etwa Voice-Mimik zu nutzen. Auch kann es darum gehen, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Diesen Umstand machen sich insbesondere Anhänger der dschihadistisch-salafistischen Terrororganisationen „Islamischer Staat“ (IS) sowie „al-Qaida“ (AQ) zunutze, die die offizielle Propaganda mit KI-generierten Inhalten quantitativ erweitert haben.

Im Bereich der salafistischen Influencer wird KI auch zur Übersetzung von religiösen Inhalten in verschiedenste Sprachen genutzt, um so ein möglichst weitflächiges Publikum zu erreichen.

Aus dem Phänomenbereich Linksextremismus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

1.3 Welche Zielgruppen – insbesondere Jugendliche – werden vorrangig adressiert (bitte in dem Zusammenhang darauf eingehen, wie die Ansprache über emotionale oder ästhetische Stilmittel – Musik, Meme-Kultur, visuelle Codes – erfolgt)?

Welche Zielgruppen adressiert werden, richtet sich vor allem nach der jeweiligen Gruppierung und ihrer Altersstruktur. Während rechtsextremistische Parteien grundsätzlich nach Mitgliedern jeder Alterskohorte suchen, wenden sich aktivistische Jugendgruppen, wie IB, an ein jüngeres Publikum.

Durch die permanente Beschallung mit digitalen Inhalten müssen Influencer im Ringen um Aufmerksamkeit zeitgemäße und attraktive Wege der Ansprache finden. Musik und Memes sind deshalb für die rechtsextremistische Szene ein effektives Mittel. Während sich Musik eignet, um Emotionen zu wecken und eine Gemeinschaft zu schaffen, eigenen sich Memes als Weg, um Standpunkte zugänglich und humorvoll zu verpacken. Nutzer können so auch in Kontakt mit rechtsextremistischen Inhalten und Accounts geraten.

Ein bekanntes Beispiel für die Nutzung von Memes ist der Account „Wilhelm Kachel“, der mit seinen „Memes für Deutschland“ Werbung für die Partei „Alternative für Deutschland“ macht.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

2. Plattformen und algorithmische Verbreitung
2.1 Auf welchen digitalen Plattformen und Streamingdiensten beobachtet die Staatsregierung die algorithmisch verstärkte Verbreitung extremistischer KI-Inhalte, wie sie in taz und Tagesschau beschrieben wird?
2.2 Gibt es Erkenntnisse über grenzüberschreitende Netzwerke oder Kooperationen rechtsextremer Akteurinnen und Akteure, die über KI-Content global Reichweite generieren?
2.3 Welche Rolle spielen Plattformalgorithmen (z. B. TikTok-„For You“-Feed, Spotify-Empfehlungen) für die Sichtbarkeit rechtsextremer KI-Songs oder Videos?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verbreitung von KI-Inhalten lässt sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus plattformübergreifend feststellen, unter anderem auf Telegram, Instagram und TikTok. Plattformalgorithmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sichtbarkeit von Inhalten, einschließlich rechtsextremistischer Musik und Videos. Diese Algorithmen sind darauf ausgelegt, Nutzern Inhalte vorzuschlagen, die wahrscheinlich ihr Interesse wecken. Hinzu kommt, dass sich extremistische Inhalte häufig starker Emotionen wie Angst und Hass bedienen und dadurch Reaktionen hervorrufen, die sie für die Algorithmen attraktiv machen können. Durch die personalisierten Empfehlungen können Nutzer innerhalb kürzester Zeit in Filterblasen oder Echokammern geraten, in denen sie hauptsächlich Inhalte sehen, die ihre bestehenden Überzeugungen verstärken.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

3. Ästhetik und Normalisierung
3.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in Bezug zu der zunehmenden Normalisierung (rechts)extremistischer Ideologie durch
emotional ansprechende, KI-erzeugte Musik und Clips und kulturelle Annäherungsversuche an den Mainstream (vgl. Belltower.News und taz)?
3.2 Wie wird die Ästhetisierung rechter Inhalte – etwa durch gefühlsbetonte Texte, nostalgische Bildwelten oder Lifestyle-Codes – in bestehenden Präventionskonzepten berücksichtigt?
3.3 Inwieweit analysiert die Staatsregierung die von Belltower.News beschriebene „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik als Risiko insbesondere für Jugendliche?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung misst der zunehmenden Nutzung emotional ansprechender, teils KI-erzeugter Inhalte durch extremistische Akteure große Bedeutung bei und bewertet dies als ernstzunehmende Herausforderung für den Jugend- und Demokratieschutz. Daher werden im Schulbereich Präventionsmaßnahmen gegen Extremismus ausdrücklich um digitale Phänomene und Social-Media-Formate ergänzt und in schulische Bildungsangebote integriert.

In den bestehenden schulischen Präventionskonzepten wird die Ästhetisierung extremistischer Inhalte bereits durch die Auseinandersetzung mit Symbolik, Musik, Kleidungs- und Lifestyle-Codes berücksichtigt. Die Expertinnen und Experten der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen der kompletten Schulgemeinschaft als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und sensibilisieren in Schülerworkshops, Vorträgen und Fortbildungen für diese Thematik. Die Angebote vermitteln Jugendlichen und Lehrkräften, wie emotionalisierende Bildwelten und Inszenierungen sowie Meme-Kultur zur Verbreitung demokratiefeindlicher Positionen genutzt werden können, und fördern zugleich die kritische Medienkompetenz.

Die „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik wird als Risikofaktor insbesondere für Jugendliche eingestuft, da sie eine niederschwellige Anziehungskraft entfaltet, ohne offen mit extremistischen Begriffen zu operieren. Entsprechende Analysen fließen in die Fortbildung von Lehrkräften ein, um subtile Formen der Radikalisierungsansprache besser zu erkennen und pädagogisch darauf reagieren
zu können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3 verwiesen.

4. Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik
4.1 Welche Erkenntnisse liegen zur Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik mit (rechts)extremistischen Texten (z. B. auf Spotify) vor, wie sie in der taz dokumentiert sind?

Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

4.2 Wie wird der Umgang mit solchen Inhalten – analog zu den früheren „Schulhof-CDs“ – aktuell bewertet und ggf. reguliert?

KI-generierte extremistische Musikangebote werden ähnlich kritisch wie frühere rechtsextremistische „Schulhof-CDs“ bewertet. Aufgrund der heute überwiegend digitalen Verbreitungswege herrscht jedoch eine veränderte Rechtslage. Während klassische Trägermedien vor allem ordnungs- und strafrechtlich vor Ort unterbunden werden konnten, stehen heute die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern, der Jugendmedienschutz, strafrechtliche Instrumente und die Förderung von Medienkompetenz im Vordergrund.

In strafrechtlicher Hinsicht gelten für den Umgang mit solchen Inhalten (auch in Form von Streaming- oder Download-Angeboten) die allgemeinen Vorschriften. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten, namentlich in Gestalt der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch – StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), vorliegen, sind die Strafverfolgungsbehörden zum Einschreiten verpflichtet.

Ergänzend setzt die Staatsregierung auf Aufklärung und Beratung der Schulen sowie auf die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern. Darüber hinaus ist die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Vorgehensweisen in diesem Zusammenhang unerlässlich und eines der wesentlichen Ziele des BayLfV.

4.3 Welche Maßnahmen werden, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Medienaufsichtsbehörden, ergriffen, um Plattformen zur Kennzeichnung solcher Inhalte im Sinne des Jugendschutzes zu verpflichten?

Vorgaben zu unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien – damit auch auf Onlineplattformen – ergeben sich aus dem Jugendmedien schutzstaatsvertrag (JMStV). Hierauf wird Bezug genommen. Für den Vollzug sind die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden zuständig.

5. Prävention, Bildung und Aufklärung
5.1 Welche Bildungs- und Präventionsprogramme existieren in Bayern, um Jugendliche über algorithmisch verstärkte Desinformation und (rechts)extremistische KI-Inhalte aufzuklären?
5.2 Wie werden Schulen, Fachkräfte für Medienpädagogik und Eltern unterstützt, um die Wirkung solcher digitaler Subkulturen (Musik, Kleidung, Symbolik) zu verstehen und zu kontextualisieren?
5.3 Gibt es spezielle Workshops oder Lehrmaterialien, die auf KI-basierte Propagandaformate eingehen?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In Bayern existiert ein breites Spektrum an Bildungs- und Präventionsprogrammen, mit denen Kinder und Jugendliche auch über Desinformation, digitale Propaganda und extremistische Inhalte aufgeklärt werden. Eine dreiteilige eSession-Reihe zum Thema „Radikalisierung Jugendlicher im Netz“ vermittelte beispielsweise den teilnehmenden Lehrkräften praxisnahe Impulse, wie sich Radikalisierungstendenzen – insbesondere in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus – im digitalen Raum äußern und wie darauf pädagogisch reagiert werden kann. Zudem können Schulen auf die vielfältigen Angebote der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zurückgreifen. Im Dezember 2025 wird beispielsweise eine Onlinelehrerfortbildung mit dem Titel „Deepfakes & Diskurs: Wie verändert generative KI die politische Auseinandersetzung?“ angeboten. In monatlichen Onlineelternabenden zu Hass und Desinformation im Netz erfahren Eltern, wie sie Jugendliche dabei unterstützen können, politische Informationen im Netz einzuordnen sowie sich verantwortungsvoll und konstruktiv an digitalen Debatten zu beteiligen. Ergänzend dazu sensibilisieren Computerspiele wie „Deine Stimme“ und „Augen auf!“ junge Menschen für populistische Tendenzen, Fake News und rechtsextremistische Strategien in den sozialen Medien.

Darüber hinaus spielt im Rahmen der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit gezielter Desinformation die Befähigung zum kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien allgemein und KI-Technologien im Besonderen eine zentrale Rolle. Der digitalkompass.schule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Medienführerschein Bayern der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern bieten hierfür direkt einsetzbare Unterrichtsmaterialien. Die von der Staatskanzlei geförderte und 2009 gestartete Initiative der Staatsregierung Medienführerschein Bayern ist bundesweit Vorbild. Der Medienführerschein Bayern versteht sich als Baukastensystem, mit dem Schritt für Schritt die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt werden kann. Für die Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften können diese auf ein umfangreiches Fortbildungsangebot auf allen Ebenen der staatlichen Lehrkräftefortbildung zurückgreifen. Materialien für die medienpädagogische Elternarbeit, die u. a. die Themenbereiche KI sowie Social Media aufgreifen und detaillierte Informationen bieten, runden das umfangreiche staatliche Angebot ab.

Die BIGE ist seit ihrer Gründung 2009 mit Präventionsangeboten zum Thema Rechts- und Linksextremismus an Schulen tätig.

Zum einen werden für Schüler Workshops angeboten, die dafür sensibilisieren, wie insbesondere rechtsextremistische Akteure Jugendliche thematisch an sich binden wollen. Dabei werden z. B. auch Ausschnitte aus KI-generierten (TikTok-)Videos gezeigt, um anhand dieser rassistische und antisemitische Erzählmuster zu erläutern. Ebenfalls Inhalt der Workshops sind Hintergründe zu Musik, Kleidung und Symbolen, die sowohl realweltlich als auch digital von Extremisten genutzt werden.

Zum anderen ist die BIGE in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden. Auch dort wird auf die Strategien von Extremisten, Hintergründe zu deren Musik, Kleidung und Symbolen eingegangen und dies für Social Media anhand von zum Teil KI-generierten Videos und Memes erläutert. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen werden zudem regelmäßig Vorträge zu den Themen Rechtsextremismus, Linksextremismus, aber auch speziell zu Hetze im Netz und Verschwörungstheorien angeboten, in denen z. B. auf die durch Rechtsextremisten genutzte Verschwörungstheorie des „Großen Austausch“ hingewiesen wird. An Elternabenden an den Schulen geht die BIGE ebenfalls adressatenbezogen auf die bereits genannten Themen ein.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) setzt sich in vielfältiger Weise für die Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen im Rahmen der Radikalisierungsprävention und für Aufklärung digitaler extremistischer Inhalte ein – auch im Hinblick auf KI-basierte Formate. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Unterstützung pädagogischer Fachkräfte, damit sie die Wirkung digitaler Subkulturen und die Mechanismen algorithmisch verstärkter Inhalte besser verstehen und einordnen können.

Es werden entsprechend eine Reihe phänomenübergreifender Projekte im digitalen Bereich gefördert, beispielsweise:

Das Projekt „Radikal im Netz – Extremismus Prävention und digitale Medien“ (Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.) richtet sich gezielt an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden durch Schulungen befähigt, extremistische Botschaften im Internet einzuordnen und mit Jugendlichen zu diesem Thema zu arbeiten. Neben grundlegendem Wissen zu Radikalisierungsprozessen werden konkrete Einblicke in digitale Phänomene und Subkulturen vermittelt.

Im Projekt „widerständig“ (Jugend Film Fernsehen e. V. – JFF) werden in Einrichtungen der Jugendhilfe strukturelle Angebote zur Förderung von Informations- und Medienkompetenz entwickelt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Umgang in der digitalen Welt zu ermöglichen und sie insbesondere für extremistische Ansprachen im Netz zu sensibilisieren.

Das Projekt „unpacking online Bias“ (democ e. V.) setzt sich gezielt mit israelbezogenem Antisemitismus in den sozialen Medien auseinander. Pädagogische Fachkräfte werden unterstützt und gestärkt, um antisemitische Narrative im digitalen Raum zu erkennen, zu verstehen und ihnen altersgerecht entgegenzutreten.

Im Rahmen des Projektes „DIGITALMIND“ (MIND Prevention gGmbH) werden junge Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrungen aus muslimisch und/oder patriarchal geprägten Heimatländern mit einem interaktiven, niedrigschwelligen und humorvollen Angebot zur Islamismusprävention digital auf den sozialen Medien, wie Instagram, TikTok und YouTube, erreicht. Das Ziel ist, die jungen Menschen zum Reflektieren ihrer Haltungen und zum Hinterfragen stereotypischer Rollenbilder anzuregen.

Speziell für die 5. und 6. Jahrgangsstufen wurde vom Jungen Theater Augsburg ein Theaterstück entwickelt, das junge Menschen für extremistische Inhalte, Fake News und Verschwörungserzählungen sensibilisiert. Die Medienkompetenz und die Widerstandskraft gegenüber digitaler Manipulation werden dadurch gestärkt. Das Projekt umfasst das Theaterstück, einen begleitenden Workshop für Schülerinnen und Schüler und eine Fortbildung für Lehrkräfte zur Medienreflexion und Radikalisierungsprävention im digitalen Raum.

Mit der Website „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ (www.lass-dich-nicht-manipulieren.de) hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Informationsportal geschaffen, das die breite bayerische Bevölkerung über die Themen Desinformation und Verschwörungstheorien informiert. Es fungiert als zentrale „Informationsbörse“ für verlässliche Informationen zu Desinformation und Verschwörungstheorien und verlinkt zu externen Informationsangeboten und Partnern. Besonders im Fokus stehen dabei die Auswirkungen von Desinformation und Verschwörungstheorien auf jeden Einzelnen und die Gesellschaft sowie psychologische Wirkmechanismen, die jedermann betreffen. Darüber hinaus enthält das Internetportal Tipps zum Umgang mit Desinformation und Verschwörungstheorien sowie konkrete Beispiele.

Zur Stärkung der Medienkompetenz fördert die Staatsregierung das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis institutionell. Damit werden Forschung und Prävention im Umgang mit extremistischen und manipulativen Onlineinhalten ermöglicht. Hierzu zählen u. a. das Forschungsprojekt „RexMemes“1, das rechts-
extreme Kommunikationsformen und deren Wirkung auf Jugendliche untersucht, sowie webhelm2, das entsprechende Strategien auf TikTok beschreibt. Als medienpädagogischer Experte versorgt das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis mit dem vom Staatsministerium für Digitales geförderten Projekt „fakefrei“ zudem die zivilgesellschaftlichen Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation (u. a. der Bayerische Jugendring und die Katholische Landjugendbewegung Bayern) mit pädagogisch hochwertigen Informationen und Materialien und liefert ihnen Moti- vation und Inspiration, sich mit Desinformation auseinanderzusetzen.

Die Zivilgesellschaft wird dabei über unterschiedliche Medien angesprochen: Von der Website mit Methoden für Multiplikatoren (https://fakefrei.jff.de) über Instagram- und WhatsApp-Kanäle bis hin zu eigenentwickelten Podcasts.

6. Monitoring und Forschung
6.1 Welche Monitoring-Tools oder wissenschaftlichen Methoden nutzt die Staatsregierung zur Erkennung und Analyse extremistischer KI- Inhalte auf Social-Media- oder Streamingplattformen?

Angesichts der immer komplexer und umfangreicher werdenden Informationslandschaft ist der Einsatz von KI-Lösungen für das BayLfV essenziell, um seine Arbeits-
und Analysefähigkeit zu stärken und auszubauen.

Details zu den konkreten Arbeitsprozessen können nicht mitgeteilt werden, da aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendiensten bzw. Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand, soweit Aufklärungsbedarf des BayLfV besteht, gezogen werden können. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerechts mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung des BayLfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar wäre, ausscheidet.

6.2 Welche Forschungsvorhaben (z. B. in Kooperation mit Hochschulen oder zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren) werden aktuell unterstützt, um die algorithmische Verstärkung extremistischer Narrative zu untersuchen?
6.3 Wie fließen die Ergebnisse solcher Analysen in die Weiterentwicklung der staatlichen Präventionsstrategie ein?

7 .Kooperation und Plattformverantwortung
7.1 Mit welchen externen Partnerinnen und Partnern, Initiativen oder Forschungsnetzwerken arbeitet die Staatsregierung zusammen, um der algorithmisch gestützten Verbreitung extremistischer Inhalte entgegenzuwirken?
7.3 Gibt es Austauschformate mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie der Amadeu Antonio Stiftung oder EU-Initiativen zu digitalem Extremismus-Monitoring?

Die Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das StMAS fördert Projekte, die der Erforschung extremistischer Ideologien und ihrer Wirkweisen in der digitalen Welt dienen, um bestehende Präventionsmaßnahmen bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch anzupassen und daraus weitere Maßnahmen zu entwickeln:

Das Projekt „TikTalks: Programm zur Akteur- und Sprachanalyse radikaler Inhalte auf TikTok“ des Responsible Technology Hub e. V. widmet sich extremistischen Inhalten und Radikalisierungsprozessen auf der digitalen Plattform TikTok. Bei der Untersuchung wird ein besonderes Augenmerk auf die Mechanismen der künstlichen Intelligenz gelegt. Die Erkenntnisse werden in einer Datenbank der Öffentlichkeit und insbesondere Fachkräften zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt sollen pädagogische Konzepte zur Stärkung Jugendlicher gegen die erforschten Mechanismen entwickelt und umgesetzt werden.

Des Weiteren wurden in Kooperation mit der Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen eines Forschungsgutachtens zum Thema „(Rechts-)Extremismus und Online-Games“ von modus | zad (rechts)extreme Inhalte und bereits bestehende Präventionsansätze in Online-Games untersucht sowie Empfehlungen für passende Präventionsmaßnahmen entwickelt.

Im Anschluss plant das StMAS für das kommende Jahr die Förderung des Präventionsprojekts „Learn. Play. Prevent. Interaktive Trainings zu Gaming & Extremismusprävention“ von modus | zad, in dem insbesondere pädagogischen Fachkräften mit praxisnahen, interaktiven Workshops und Trainingsmodulen Wissen und Methoden für einen sicheren und reflektierten Umgang mit Gaming und Extremismus vermittelt werden.

7.2 Wie werden Plattformen wie z. B. Spotify, YouTube oder TikTok konkret in Präventions- und Kennzeichnungsstrategien einbezogen?

Die Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation Google, Tiktok und Meta tragen durch ihre Plattformen sowie YouTube, TikTok, Facebook und Instagram durch Präventions- und Kennzeichnungsmaßnahmen dazu bei, Desinformation frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu begrenzen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Kennzeichnung oder Reduzierung der Sichtbarkeit von nachweislich falschen Inhalten, der Einsatz von Faktenchecks sowie Transparenz bei der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. TikTok nutzt beispielsweise die Content-Credentials-Technologie, um KI-Inhalte automatisch zu kennzeichnen. Ergänzend unterstützen die Plattformen Präventions- und „Prebunking“-Kampagnen vor Wahlen. Die Videos mit dem Claim „Lass Dich nicht manipulieren“ wurden als Social-Media-Anzeigen auf YouTube unter anderem vor der Bundestagswahl geschaltet. So tragen die Unternehmen gemeinsam mit der Bayern-Allianz dazu bei, digitale Resilienz in der Gesellschaft zu fördern.

Das Internetportal „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ wird seit seinem Launch am 05.11.2025 im Rahmen einer Werbekampagne beworben. Dazu gehören auch Werbeschaltungen und Beiträge in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube).

Ergänzend fördert das StMAS präventive Maßnahmen. Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis wird hierfür institutionell unterstützt. Zum geförderten Portfolio zählen u. a. das Projekt „jung. engagiert. online“3 der BLM, des JFF sowie des Bayerischen Jugendrings (BJR), das Präventionsinhalte zu Extremismus, Hate Speech und Deepfakes direkt auf TikTok erstellt, sowie webhelm4, das praxisorientierte Materialien zu Plattformrisiken und Jugendschutzeinstellungen bereitstellt.

8. Zukunftsplanung und Evaluierung
8.1 Welche künftigen Projekte oder Modellvorhaben plant die Staatsregierung zur Sensibilisierung von Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften gegenüber KI-gestütztem Extremismus?
8.2 Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für diese Maßnahmen vorgesehen?
8.3 Wie wird die Wirksamkeit der Präventions- und Bildungsmaßnahmen evaluiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das Landeskriminalamt wurde Anfang Dezember 2025 mit der Erstellung eines (polizeilichen) Präventionsprojekts für Schülerinnen und Schüler hinsichtlich KI-generierter und von Algorithmen gesteuerter Fehlinformationen und damit möglicher Radikalisierung beauftragt. Weiter gehende Informationen hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

Die bestehenden Bildungs- und Präventionsprogramme des StMUK werden fortlaufend gezielt weiterentwickelt, um den Umgang mit den Herausforderungen durch KI-generierte extremistische Inhalte zu vermitteln.

Exemplarisch seien folgende Formate genannt:

Im Rahmen des neuen Projekts „Stark gegen Extremismus“ erwerben Lehrkräfte in einem einwöchigen Lehrgang an der ALP Dillingen Interventions- und Präventionsstrategien, um Extremismus- bzw. Radikalisierungstendenzen früh zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen. Dabei werden auch Verbreitungsmechanismen über soziale Medien eine zentrale Rolle spielen. Zudem wird im März 2026 ein Blended Learning angeboten, bestehend aus einer eSession und einer Präsenzveranstaltung in München und Nürnberg, mit dem Titel „Digitale Hetze – wie Extremisten Hass im Netz schüren“. Im ersten Teil der Veranstaltung wird in Onlinefachvorträgen beleuchtet, wie sich extremistisches Gedankengut im Internet verbreitet und verfestigt. Im zweiten Teil, einem Präsenzworkshop, werden interaktive Methoden und Handlungsempfehlungen vermittelt, die Lehrkräfte dabei unterstützen, extremistischen Äußerungen und Haltungen von Jugendlichen zu begegnen und die Resilienz gegenüber extremistischen Ansprachen im Netz zu stärken.

Die Staatsregierung greift dabei auf bestehende personelle und finanzielle Ressourcen zurück und kooperiert mit bewährten Partnern aus dem Bereich der Extremismusprävention. Dazu zählen unter anderem das Bayerische Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus, die BIGE sowie die ALP Dillingen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Staatsministerien in interministeriellen Arbeitsgruppen zusammen, flankiert durch enge Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Diese Strukturen ermöglichen eine koordinierte und ressourceneffiziente Umsetzung von Präventions- und Bildungsmaßnahmen, auch gegen KI-gestützten Extremismus. Bestehende und neue Präventionsformate werden kontinuierlich evaluiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst – eine zwingende Notwendigkeit angesichts der dynamischen Bedrohungen durch extremistische Inhalte im digitalen Raum.

Für den Bereich des StMAS wird auf die Antwort zu den Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 verwiesen. Für die dort genannten und weiterhin geplanten Projekte des StMAS sind für die kommende Förderperiode ca. 580.000 Euro (inkl. Personal) eingeplant. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des StMAS wird gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung (Radikalisierungspräventionsrichtlinie – RPR) des StMAS geprüft. Dazu zählen unter anderem quantitative und qualitative Prüfinstrumente wie Bedarfs- und Wissensabfragen oder standardisierte Feedbackfragebögen und Feedbackinterviews.


1 https://www.jff.de/schwerpunkte/social-media/details/rexmemes-internet-memes-als-
rechtsextreme-kommunikationsstrategie
2 https://webhelm.de/rechte-inhalte-auf-tiktok/
3 https://www.jff.de/schwerpunkte/digitaler-wandel/details/jung-engagiert-online
4 https://webhelm.de/jugendschutzeinstellungen-auf-tiktok/

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Beispiele unserer grünen parlamentarischen Initiativen für Kultur in Bayern

Rave the Heritage: Techno und Clubkultur als Immaterielles Kulturerbe?

Mit mir auf dem Podium diskutiereten Dr. Motte (Rave The Planet), Ellen Dosch-Roeingh (Rave The Planet), Ferdinand Meyen (BR Zündfunk), Peter Wacha a.k.a. Upstart (Optimal, Rote Sonne, München) und Dr. Helmut Groschwitz (Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern). Im Zentrum standen Fragen wie: Was bedeutet es, wenn Techno – einst subversive Subkultur – zum Immateriellen Kulturerbe wird? Was gewinnt die Szene dadurch? Und was droht ihr womöglich zu entgleiten?

Chancen durch die Anerkennung von Kultur

Zunächst mal ist viel Hoffnung an die Auszeichnung geknüpft. Gerade angesichts der Gentrifizierung von Berlin könnte die UNESCO-Auszeichnung helfen, Räume für Kultur langfristig zu sichern – wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Dafür muss man jedoch rechtliche Konsequenzen und wirksame Schutzmechanismen verknüpfen, damit sich auch nachhaltig tatsächlich etwas verändert.

Kritik

Auch kritische Stimmen kamen zu Wort. So wurde etwa hinterfragt, ob die Auszeichnung nicht eine kulturelle Vereinnahmung darstelle – immerhin liegt der Ursprung vonTechno in Detroit. Die Initiierenden des UNESCO-Antrags betonten jedoch, dass der Antrag ausdrücklich auf die Wurzeln der Technokultur verweise. Es gehe eher um die lokale Ausprägung in Berlin anstatt um das Copyright von Techno.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Sorge um eine Musealisierung der Technokultur – konkret wurde kritisiert, dass durch die Auszeichnung ein statisches Bild der Szene entstehen könnte. Hier gelte es zu unterscheiden: Wird eine solche Erzählung von außen aufgesetzt – etwa durch wirtschaftliche Interessen – besteht die Gefahr, dass der lebendige Charakter der Szene verloren geht. Erfolgt hingegen die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte aus der Szene selbst heraus, kann das Erzählen der eigenen Geschichte sogar ein wichtiger Teil eines lebendigen Kulturerbes sein.

Fazit

Am Ende wurde deutlich: Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe kann Aufmerksamkeit auf die Situation der Technokultur sowie Nachtkultur lenken – von steigenden Mieten bis zum akuten Raummangel für Kulturangebote. Die Auszeichnung allein löst die Probleme natürlich nicht, kann aber als Argumentationshilfe dienen, um politischen Rückhalt und verbindliche Schutzregelungen einzufordern. Entscheidend ist nun, dass die Szene selbst mitgestaltet, wie ihr Erbe erzählt und geschützt wird, damit Techno nicht bloß als Erinnerungsstück, sondern als lebendige, zukunftsweisende Kultur weiterbesteht.

[pop]award Bayern 2025 – meine Laudatio für das WUT Kollektiv

Liebes Publikum, liebe Ehrengäste,
liebes Orga-Team von VPBay,
liebe Mitstreiter*innen für eine vielfältige, gerechte, diverse und nachhaltige Kulturlandschaft,
liebes, großartiges WUT-Kollektiv,
liebe, wundervolle WÜTENDE*,

es ist mir eine riesige Ehre, heute hier stehen zu dürfen – als grüne Kulturpolitikerin, als leidenschaftliche Verfechterin einer lebendigen Popkultur, aber vor allem als jemand, die zutiefst beeindruckt ist von dem, was ihr, das WUT Kollektiv, auf die Beine stellt.

Denn was ihr macht, ist nicht einfach Kulturarbeit. Es ist strukturelle Arbeit. Politische Arbeit. Gesellschaftsarbeit – im besten, im radikalsten und im liebevollsten Sinne.

Wenn wir über soziale Nachhaltigkeit sprechen, denken viele zuerst an barrierefreie Zugänge im Club und auf Festivals, on Stage und Backstage, an faire Gagen, ein Ende prekärer Beschäftigung, an diverse und inklusive Bühnen. Und ja – das ist alles sehr, sehr wichtig. Aber soziale Nachhaltigkeit ist mehr. Soziale Nachhaltigkeit heißt auch: Räume schaffen, wo es vorher keine gab. Stimmen hören, die sonst übertönt werden. Sie heißt: Strukturen herausfordern – und neue bauen.

Und genau das tut das WUT Kollektiv – laut, unbequem, kreativ, empowernd.

Euer Name ist Programm. „WUT“ – das ist nicht einfach Ärger. WUT – das steht bei euch nicht für Zerstörung. Es steht für Kraft. Für Solidarität. Für: Wir lassen uns nicht wegdrücken. Und: Wir nehmen andere mit.

Eure WUT ist transformative Energie: Missstände nicht nur benennen, sondern verändern. Ihr kanalisiert diese Kraft in ein Kollektiv, das nicht nur künstlerisch produziert, sondern auch offen ist für Kollaborationen, Räume schafft für Austausch, Bildung und Begegnung – sichere, empowernde, offene, kreative Räume.

Und das alles: ehrenamtlich. Mit Herz, mit Kopf, mit Beat, mit verdammt viel Arbeit – und mit einer Haltung, die man nicht studieren kann, nicht kaufen, sondern die aus eurer eigenen, gelebten Erfahrung kommt.

Eure Räume sind Orte, in denen Menschen aufatmen können, in denen sie laut sein dürfen. Safer Spaces für FLINTA*, für queere Menschen, für BiPOC – und für all jene, die nicht nur in der Popkultur oft übersehen oder ausgeschlossen werden. Dabei geht es Euch nicht um das Abhaken von Kästchen. Sondern um Lösungen realer Probleme.

Ihr stellt nicht nur Fragen – ihr lebt die Antworten. Ihr fragt: Wer darf auf Bühnen stehen? Wer hat Zugang zu Technik, zu Netzwerken, zu Sichtbarkeit? Und ihr beantwortet diese Fragen mit Workshops, mit Empowerment-Formaten, mit radikalem Dazwischengehen, mit Musik – nicht belehrend, sondern gemeinsam, solidarisch, mit Haltung.

Dabei seid ihr nicht angepasst, nicht bequem – aber immer verbindend.
Ihr zeigt: Soziale Nachhaltigkeit ist keine Fußnote, kein „auch noch“, sondern Grundvoraussetzung für eine gerechte Kulturszene.

Ihr arbeitet intersektional, kollektiv organisiert, mit einem Blick für das große Ganze – und das kleine Detail. Ihr denkt Kultur von unten, von den Rändern und Ecken her, dorthin, wo die Kraft der Veränderung entsteht.

Ihr seid mutig. Ihr seid unbequem. Ihr seid empathisch – und ihr seid wahnsinnig wichtig. Für mich persönlich. Für uns als Gesellschaft. Für eine Popkultur, die wirklich alle meint. Ihr habt diesen Preis nicht nur verdient – ihr zeigt mit eurer Arbeit, was er bedeutet.

Und genau das brauchen wir – in Bayern, aber auch über Bayern hinaus. Besonders in diesen Zeiten, in denen Zusammenhalt, Solidarität und freie Kunst keine Selbstverständlichkeit mehr sind – in denen man in die Welt schaut und sich fragt, wo es anfängt, dass der Satz „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ nicht mehr für alle gilt – sondern nur noch für bestimmte Menschen. Und wo das endet.

Ein konkretes Beispiel: In den USA hat Donald Trump seit Antritt seiner zweiten Amtszeit gezielt gegen sogenannte „DEI“-Programme geschossen – Diversity, Equity, Inclusion.

Man sollte meinen, Vielfalt, Gleichheit und Teilhabegerechtigkeit seien nur das heutige Wording für „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ – und seit der Französischen Revolution längst selbstverständliche Bedingung demokratischer Gesellschaften.

Aber wir beobachten gerade live – in den USA, in Europa, auch anderswo – wie fragil Freiheiten sind. Und wie sehr wir weiter kämpfen müssen: Das „National Endowment for the Arts“, also eine große öffentliche Kulturförderinstitution, bekam unter Trumps Regierung plötzlich politische Auflagen. Trump stoppte staatliche Kulturförderung überall dort, wo Antirassismus, Gleichstellung, migrantische Kulturarbeit oder queerfeministische Projekte unterstützt wurden. Keine Arbeit, keine Forschung mehr dazu. Keine Sichtbarkeit.

Stattdessen: Gängelung – eine Kontroll- und Verbotspolitik, von oben herab diktiert.

Zahlreiche Museen und Universitäten mussten Bildungsprogramme zu Diskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt beenden – weil Trump sie per Dekret verbot. Workshops für queere Jugendliche wurden gecancelt. Gelder für BIPoC-Kunstprojekte eingefroren. Das sind keine zufälligen Kürzungen, liebe WÜTENDE* – das ist Kulturkampf.Und für Aktivist*innen in Ungarn und anderswo ist das seit Jahren traurige Realität. Für soziale Nachhaltigkeit: eine tödliche Dosis Gift.

Ihr aber steht für positive Veränderung – nicht mit Hass, erhobenem Zeigefinger oder Verboten. Sondern mit offenen Armen. Mit Wissen, Musik, Workshops, Community-Arbeit – und ja: mit Liebe.

Liebes WUT Kollektiv, liebe WÜTENDE*: Für all das, für eure klare Haltung, für eure konsequente Praxis, für euren Mut, für eure Kraft – dafür bekommt ihr heute diesen Preis für soziale Nachhaltigkeit.

Der Preis ist kein Ehrenabzeichen für nette Ideen. Er ist eine Anerkennung für echte Veränderung. Für Räume, die ihr schafft. Für Stimmen, die ihr hörbar macht. Für Strukturen, die ihr hinterfragt – und für neue, die ihr aufbaut.

Ihr seid Rückenwind, Möglichmacher*innen, Vorbilder – und heute ganz zurecht Preisträger*innen. Ich verneige mich vor eurer Arbeit – und freue mich riesig, dass ihr heute diesen Preis bekommt.
Ihr habt ihn verdient – sowas von.

Danke für eure Energie.
Danke für euer Wirken.
Danke – für eure WUT.

Bleibt wild.
Bleibt laut.
Bleibt WÜTEND!*

Wir brauchen euch.

Herzlichen Glückwunsch!


Bildnachweis: Käthe deKoe

„Kleine Anfrage“ – AzP „Engagement der Staatsregierung für Klangkörper des BR und den Filmstandort Bayern“

Ich frage die Staatsregierung:

Plant die Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen in der Rundfunkkommission der Länder zum Reformstaatsvertrag der Öffentlich-Rechtlichen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Akquise von Drittmitteln für und durch die Klangkörper der Öffentlich-Rechtlichen, wie z.B. Chor, Rundfunkorchester und BRSO des Bayerischen Rundfunks vereinfacht bzw. ermöglicht wird (bitte begründen), plant die Staatsregierung den Filmstandort Bayern zu stärken, indem sie sich dafür einsetzt, dass insbesondere serielle Streaming-Formate, die sich von Daily Soaps in Qualität und Budget absetzen (Beispiel Oktoberfest
1800, Babylon Berlin etc.), genauso wie “Film” nicht mehr, wie in der Begriffsbestimmung des 4. Medienstaatsvertrags geschehen, einzig und vollumfänglich dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, sondern klar und deutlich auch in der Begriffsbestimmung zur Kultur erscheinen (bitte begründen), plant die Staatsregierung, sich nach österreichischem Vorbild für die Einführung einer “Digitalsteuer” einzusetzen (vgl. https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/jaenner/digitalsteuer-2023.html) (bitte begründen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Gleiches Geld für gleiche Kulturarbeit: Popularmusik-Festivals künftig finanziell unterstützen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm für Popularmusik-Festivals
in Bayern zu entwickeln.

Begründung:

Bayern ist Kulturstaat. So versichert es uns nicht nur die Bayerische Verfassung in Art. 3, sondern auch kürzlich Staatsminister Markus Blume. Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 15.04.2024 ebenso wie in den Haushaltsdebatten zum Doppelhaushalt 2024/2025 zeigte er sich zu Recht stolz ob des hohen Kultur-Fördervolumens im Freistaat, das die kulturelle Vielfalt sicherstellen soll.

Bayerns Unterstützung für Kunst und Kultur spiegelt sich auch im Etat für Musikfestivals und musikalische Veranstaltungen wider. 3,8 Mio. Euro stellte der Freistaat hierfür im vergangenen Jahr zur Verfügung. Es wurde eine Vielzahl an Musikfestivals und Konzerten unterstützt – trotz der wiederholten Betonung der Wichtigkeit der kulturellen Vielfalt hat eine Gruppe von Musikfestivals bisher leider keinerlei Zugang zu staatlicher Musikfestival-Förderung: Popularmusik-Festivals und Popularmusik-Live-Veranstaltungen sind qua Förderrichtlinien von der Förderung ausgeschlossen. Sie müssen sich an die Bundesebene wenden: die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat ein Förderprogramm initiiert, das Musikfestivals im Bereich Popularmusik unterstützt. Das Programm ist hocherfolgreich und war vielfach überzeichnet. Der Bedarf ist also da.

Kultur ist Ländersache: eine Unterstützung für Popularmusik-Festivals wie die des Bundes ist in Bayern dringend nötig, um die musikalische Vielfalt in Landesverantwortung zu sichern und den Nachwuchs vor Ort in Bayern adäquat zu unterstützen: Seit der Pandemie vertrauen Veranstalterinnen und Veranstalter mehr und mehr auf schon etablierte Namen, oft auf Kosten lokaler Newcomerinnen und Newcomer. Unter einem zudem enorm gestiegenen Kostendruck leiden besonders ländliche Regionen mit wenig kultureller Infrastruktur. Die sich immer weiter verschärfende finanzielle Situation der Popularmusik, gepaart mit dem Fehlen eines Förderprogramms der Staatsregierung gefährdet so die lokale und regionale musikalische Pluralität in Bayern.

Schriftliche Anfrage „Musikland Bayern – Situation der Freien Orchester im Kulturstaat II“

Bayern ist Musikland. Neben den vielen Blasmusikkapellen, Posaunenchören, Bands, Solistinnen und Solisten, Musikvereinen, den staatlichen Orchestern und den Rundfunkorchestern gibt es auch eine große Anzahl an freien Orchestern und Projektorchestern, die unsere bayerische Musiklandschaft bereichern. Mit dem Bayerischen Musikplan gibt es bereits tragfähige Leitlinien, um die Musiklandschaft und damit auch die nichtstaatlichen und die freien Orchester langfristig zu fördern. Inwieweit mit den dort gesetzten Zielen die Musikförderung im Freistaates stattfindet, ist nicht immer transparent kommuniziert.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

1.1 Inwieweit werden im Rahmen der Förderprogramme für nichtstaatliche Profiorchester bzw. nichtstaatliche Profiprojektorchester die im Bayerischen Musikplan festgeschriebenen Vorschläge zu Weiterentwicklung des professionellen Musizierens wie die gezielte Förderung für Projekte, die dem Brückenschlag zwischen dem pädagogischen Setting und dem rein künstlerischen Bereich dienen, abgebildet z.B. durch die Bereitstellung von Mitteln, Förderprogrammen oder Personalstellen?

Der Bayerische Musikplan der Staatsregierung stellt ein einheitliches und zusammenhängendes Entwicklungsprogramm für die Musiklandschaft im Freistaat in all ihren Facetten und Ausprägungen dar. Der kulturelle Auftrag erstreckt sich dabei auf die Musikpflege inklusive der Nachwuchsförderung, aber auch auf Musikerziehung und Musikausbildung in ihrer gesamten Breite und Vielfalt. Viele nichtstaatliche Profiorchester und Profiprojektorchester widmen sich erfreulicherweise in besonderem Maße engagiert und erfolgreich der Umsetzung von Angeboten der Musik-/Kulturvermittlung bzw. der musikalischen Bildung bzw. Vernetzung. Aufgrund des allgemein hohen künstlerischen Niveaus der musikalischen Orchester bzw. Ensembles in Bayern und deren Kompetenzen und Erfahrungen im Musikvermittlungsbereich stellen sie insoweit ein wichtiges Zugangstor für die junge Generation dar, um eigene unmittelbare Erfahrungen mit musikalischen Angeboten sammeln zu können. Die staatlichen Förderprogramme berücksichtigen die im Rahmen des Kulturauftrags für die Gesellschaft erbrachten Aktivitäten auch angemessen. Für die Förderung maßgeblich ist stets der sich aus dem Förderantrag ergebende konkrete finanzielle Unterstützungsbedarf – dies ist der verbleibende, anderweitig nicht zu bewältigende Fehlbetrag, nachdem die insoweit generierten Einnahmen berücksichtigt wurden. Bei Ausgaben im musikpädagogischen Bereich und der Vermittlungsarbeit handelt es sich grundsätzlich um förderfähige Kosten.

Die Orchester und Ensembles haben dabei die Flexibilität, wie sie ihre Aktivitäten realisieren – möglich sind sowohl interne Strukturen mit eigenem Personal wie auch die Kooperation mit externen Honorarkräften bzw. Dienstleistern. Je nach individuellem Profil bieten sich hier unterschiedliche Vorgehensweisen an, die im Rahmen der staatlichen Förderungen grundsätzlich praxisgerecht und wohlwollend berücksichtigt werden.

Insgesamt zählt der Bereich der kulturellen Bildung zu den Schlüsselthemen der bayerischen Kulturpolitik und ist derzeit Gegenstand besonders nachhaltiger Handlungsansätze.

1.2 Inwieweit wird der Vorschlag aus dem Bayerischen Musikplan, bei der „Bemessung der öffentlichen Zuschüsse unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Vorschriften“ zu handeln, derzeit umgesetzt (bitte mit Angabe der Orchester und Programme, bei denen bzw. für deren Förderung bereits unter Berücksichtigung tarifrechtlicher Vorschriften angesetzt wird, und Überblick der Entwicklung der Bemessung der öffentlichen Zuschüsse unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Vorschriften in den letzten fünf Jahren)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 4.3 der Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2024 mit dem Betreff „Musikland Bayern – Situation der Freien Orchester im Kulturstaat I“ verwiesen.

2.1 Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle räumliche Situation für Proben- und Aufführungsorte für nichtstaatliche professionelle Orchester und Ensembles ein (bitte für die Kommunen München, Nürnberg, Ingolstadt, Bamberg, Coburg, Regensburg, Würzburg und Augsburg gesondert angeben)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 6.3 der Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2024 mit dem Betreff „Musikland Bayern –Situation der Freien Orchester im Kulturstaat I“ verwiesen.

2.2 Welche Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung, um sowohl in Ballungsräumen als auch außerhalb von Zentren dafür zu sorgen, dass ausreichend adäquate Probe- und Aufführungsorte, z. B. vonseitens der staatlichen Schlösser- und Seenverwaltung, zur Verfügung gestellt werden können?

Die Schlösserverwaltung bietet in ihren Objekten verteilt über ganz Bayern eine Vielzahl von Veranstaltungsflächen zur Anmietung an. Die Veranstaltungsflächen befinden sich dabei sowohl in Ballungsräumen (z. B. Residenz München) als auch im ländlichen Raum (z. B. Schloss Höchstädt). Soweit die Veranstaltungsflächen in den Objekten der Schlösserverwaltung für Musikproben und Musikaufführungen geeignet sind, können sie dafür auch angemietet werden.

Neben den staatlichen Förderprogrammen für kommunale Investitionen und Städtebau können im Rahmen des Kulturfonds Bayern investive Maßnahmen bei ausschließlich als Konzert- bzw. Probenraum genutzten Räumlichkeiten finanziell mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro unterstützt werden; in gleicher Weise besteht auch im Bereich der Laienmusik für die Ertüchtigung bzw. die Errichtung von für Proben­ und Veranstaltungsaktivitäten genutzten Räumen grundsätzlich die Möglichkeit einer staatlichen Kulturfondsförderung.

2.3 Welche staatlichen Liegenschaften können für die in den Fragen 1.1 und 2.2 genannten Gruppierungen für Aufführungen oder auch für Proben angemietet werden?

Eine vorübergehende, mietweise Überlassung staatlicher Liegenschaften zur Nutzung durch Dritte ist grundsätzlich möglich, wenn und soweit die konkrete grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle ihr Einverständnis erklärt. Auf die Art. 63 und 64 Bayerische Haushaltsordnung sowie die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften wird hingewiesen.

Die im Bereich der Schlösserverwaltung zur Verfügung stehenden Veranstaltungsräume und ihre Nutzungsmöglichkeiten können auf der Internetseite der Schlösserverwaltung abgerufen werden: www.schloesser.bayern.de1

3. Wie gestaltet die Staatsregierung den Bürokratieabbau bei Anfragen zur Nutzung staatlicher Liegenschaften für Probe- bzw. Aufführungszwecke (bitte nach Nutzungsart und Liegenschaftsart alle Maßnahmen zum Bürokratieabbau getrennt einzeln aufführen)?

Siehe Antwort zu Frage 2.3.

Die Vermietung kann auf Basis standardisierter Verträge erfolgen.

4.1 Inwieweit spielt Förderung bestimmter Musikrichtungen oder Aufführungspraktiken, etwa Neuer Musik, zeitgenössischer Musik oder historischer Aufführungspraxis, wie zum Teil im Musikplan ausdrücklich erwähnt, bei Entscheidungen über Förderungen eine Rolle?

Die Musiklandschaft in Bayern zeichnet sich durch ihre eigene besondere Vielfältigkeit und Qualität aus. Die Angebote finden grundsätzlich in allen Regionen des Freistaates statt und beleben das kulturelle, aber auch das gesellschaftliche Leben vor Ort. Mit seinen flexiblen und praxisgerecht ausgestalteten Förderinstrumenten setzt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die notwendigen Rahmenbedingungen, damit die verantwortlichen Akteure ihre Aktivitäten mit verlässlicher Unterstützung und mit größtmöglicher programmatischer Freiheit umsetzen können. Die Impulse und Entwicklungen in der Musikszene haben ihren Ursprung stets unmittelbar auf der Ebene der Träger der Einrichtungen, Institutionen und Veranstaltungen. Sofern musikalische Aktivitäten engagiert und inhaltlich professionell mit einem überregionalen Anspruch umgesetzt werden, stehen die staatlichen Förderinstrumente im Sinne einer Freisetzung kreativer Potenziale und der Ermöglichung ihrer Bemühungen zur Verfügung.

Eine steuernde Bevorzugung bestimmter musikalischer Schwerpunkte, Genres oder Aufführungspraktiken innerhalb des Kreises der förderfähigen Inhalte durch den Fördergeber erfolgt explizit nicht. Ausdrücklich werden auch musikalische Bereiche wohlwollend in den Blick genommen, die besonders auf die Bereitstellung öffentlicher Zuwendungen angewiesen sind, weil sie etwa typischerweise nur überschaubare Publikumszahlen und damit Ticketerlöse generieren können. Generell ausgenommen von der staatlichen Förderung ist in jedem Fall die kommerzielle musikalische Branche.

4.2 Welche der Förderungen sind mit einem Fachjuryverfahren verbunden?

Die Einbindung eines Gremiums mit mehreren Fachexperten findet im Rahmen der Musikförderverfahren derzeit allein bei der Jazzfestivalförderung und der Jazzprogrammprämierung statt. Insgesamt hat sich die Förderabwicklung ohne Fachjuryverfahren in der Praxis uneingeschränkt bewährt; die fachliche Bewertung von Förderanträgen erfolgt insoweit über ausführliche fachliche Stellungnahmen, die sorgfältig in die Entscheidungsfindung Eingang finden. Das Verfahren ohne Fachjury ist somit der Maßstab im staatlichen Musikförderbereich, da dieses insbesondere deutlich unbürokratischer und kosteneffizienter ist und für die Antragsteller auch zu zügigeren Entscheidungen führt, was wiederum im musikalischen Veranstaltungsbereich einen sehr hohen Stellenwert hat.

4.3 Wie wird im Falle, dass es mehr Anträge als Fördermittel für die Unterstützung von nichtstaatlichen Profiorchestern, Ensembles und Projektorchestern gibt, über Förderung da entschieden, wo es keine Fachjuryverfahren oder Gutachtenverfahren gibt?

Die Entscheidung erfolgt wie bei allen Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung aller maßgeblichen Aspekte durch den Fördergeber. Grundsätzlich ist es das Ziel, die Haushaltsansätze angemessen zu dotieren, um dem tatsächlichen Förderbedarf angemessen Rechnung tragen zu können.

Im Sinne des Wirtschaftlichkeits­ und Sparsamkeitsgebotes sind auch die Antragsteller bei der von ihnen beantragten, freiwilligen, staatlichen Leistung gehalten, geeignete Einsparungen vorzunehmen oder weitere Einnahmequellen zu erschließen, wenn sich eine Situation nicht ausreichender Fördermittel ergeben sollte. In einer solchen Konstellation würde ein intensiver Dialog stattfinden mit dem Ziel, die Substanz nicht zu gefährden.

5. Wer trifft da, wo Fachjurys oder Gutachterinnen und Gutachter nur ein beratendes Votum abgeben, die letztliche Entscheidung über Förderung (bitte angeben pro Förderprogramm)?

Die Letztentscheidung über die Verteilung und Zuweisung der staatlichen Fördermittel im Bereich der Kulturfondsförderung bis 25.000 Euro sowie der musikalischen Festivalund Orchesterförderung wird jeweils im StMWK auf Grundlage eines umfangreichen und intensiven Verwaltungsverfahrens getroffen; Entscheidungen über Zuwendungen des Kulturfonds über 25.000 Euro werden durch den Ministerrat mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Landtags getroffen.


1 https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/raeume/index.asp

Antrag „Eiertanz um die Intendanz der Bayerischen Staatsoper beenden: Erfolge absichern, klare Perspektiven für Personal und Publikum schaffen, Landeshauptstadt als Kulturstandort nicht gefährden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich Klarheit zur vertraglichen Situation des Führungspersonals an der Bayerischen Staatsoper zu schaffen. Werden die bestehenden Verträge mit dem aktuellen Intendanten, dem aktuellen Generalmusikdirektor und dem aktuellen Ballettchef nicht oder nur für weniger als fünf Jahre verlängert, muss zeitnah eine Findungskommission für eine neue Intendanz eingesetzt werden. Um maximale Staatsferne zu gewährleisten und beste Köpfe zu bekommen, soll das zuständige Staatsministerium ausgewiesene Expertinnen und Experten benennen, die Vorschläge für Persönlichkeiten einer Findungskommission machen sollen.

Begründung:

Mit dem Hin und Her um das Spitzenpersonal an der Bayerischen Staatsoper schadet die Staatsregierung dem Ansehen des Hauses. Für eine valide Planung, gute Kommunikationsarbeit, künstlerische Exzellenz und damit ausgelastete Vorstellungen ist es dringend geboten, Planungssicherheit für den Opernbetrieb zu gewährleisten. Mit dem Eiertanz um die künftige Leitung des Opernbetriebs, vor allem vor dem Hintergrund der in den 2030er Jahren anstehenden umfassenden Sanierungen, die auch auf die Programmatik des Hauses massive Auswirkungen haben werden, gefährdet die Staatsregierung eines der kulturellen Flaggschiffe des Kulturstaats Bayern. Für einen Opernbetrieb auf Spitzenniveau, den das Publikum und das Personal der Bayerischen Staatsoper zu Recht gewohnt sind, müssen Programme bis zu fünf Jahre im Voraus geplant werden. Renommierte Künstlerinnen und Künstler stehen sonst nicht mehr zur Verfügung. Die zögerliche Haltung der Staatsregierung gefährdet neben der Exzellenz des Programms auch die derzeit sehr gute Auslastung der Bayerischen Staatsoper, die mit 96 Prozent auf überdurchschnittlich hohem Niveau liegt. Für die Besetzung der Intendanz einer Oper mit Weltklasse, wie es die Bayerische Staatsoper zweifelsohne ist, spielt die fachliche Qualifikation, die einschlägige und langjährige Erfahrung bei der Leitung großer Häuser, die Vision und Innovationsfähigkeit zur Entwicklung des Programms eine entscheidende Rolle. Auch gute Netzwerke und Beziehungen, sowie Kommunikations- und Führungsfähigkeit sind Merkmale, die eine Intendanz selbstverständlich mitbringen muss. Damit die Bayerische Staatsoper auch künftig ein Haus von Weltrang bleibt, muss die Vermittlungsarbeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in der Kunst Kriterium sein. Nur so kann nachhaltig Akzeptanz und Begeisterung für Spitzen-Kulturinstitutionen in allen Schichten der Bevölkerung erzielt werden. Nachdem ESG-Governance (ESG = Environmental, Social and Governance) heute selbstverständlich ist, muss eine gute Führungspersönlichkeit sich auch mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Hauses von Klimaschutz über Arbeitsbedingungen des Personals bis hin zu Barrierefreiheit auskennen und hier Maßnahmen implementieren können. All diese Kriterien müssen für künftige Findungskommissionen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, um den Kulturbetrieb aus Spitzenniveau im Kulturstaat Bayern für die Zukunft zu sichern.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Position des Kunstministeriums zu Kürzungen bei den kreativen Fächern“

„Unter Berücksichtigung von Art. 140 Bayerische Verfassung, nach dem Kunst und Wissenschaft sowie das kulturelle Leben von Staat und Gemeinden zu fördern sind, frage ich die Staatsregierung, wie sie bzw. insbesondere der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, zur angekündigten Flexibilisierung von Musik- und Kunstunterricht an Bayerischen Grundschulen steht, die eine Zusammenlegung dieser Fächer und eine Reduzierung der Stundenanzahl der kreativen Fächer vorsieht und damit langfristig negative Auswirkungen auf die Relevanz und Sichtbarkeit von Kunst und Kultur in Bayern haben wird, inwieweit diese Reform mit dem Grundsatz des Kulturstaats Art. 3 Bayerische Verfassung für vereinbar gehalten wird und in welcher Weise sich vor dem Hintergrund der Musik- und Kunst-Bildungs-Debatte dafür eingesetzt wird, dass Kunst und Kultur in Bayern auch in Zukunft ein raumgreifender Teil des Bildungskanons an allgemeinbildenden Schulen bleibt?“

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Musikförderung für Klassik und Jazz“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Welche Summen sind in den Haushalten 2022 und 2023 und dem Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 in Kap. 15 05 TG 75 und 15 05 TG 80 als Musikförderung jeweils insbesondere für die Sparten Klassik und
Jazz eingestellt, wie viel wurde von diesen Summen in den Jahren 2022 und 2023 tatsächlich jeweils insbesondere für Klassik und Jazz verausgabt, welche Festivals wurden gefördert (bitte auch Höhe der Förderung angeben)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „GEMA-Pauschalvertrag der Staatsregierung“

„Welche Organisationen (wie Vereine, Verbände, Initiativen etc.) haben von dem Pauschalvertrag mit der GEMA, den die Staatsregierung vor Fasching 2023 angekündigt hat, profitiert (bitte pro Verein
und Veranstaltung inkl. Titel und Art der Veranstaltung aufschlüsseln), welche Summe wurde im Rahmen der Maßnahme bisher verausgabt und wie viele Anträge mussten abgelehnt werden (bitte Begründung der jeweiligen Ablehnungen angeben)?“

Hier geht’s zur Antwort:

Pressemitteilung: Kommentar zu den Plänen fürs Konzerthaus München im Koalitionsvertrag von CSU und FW

Einen Logen-Platz direkt im Koalitionsvertrag einer Staatsregierung hatte das Konzerthaus schon mal: Auch vor fünf Jahren hatten Freie Wähler und CSU den Bau eines Konzerthauses im Werksviertel der Landeshauptstadt beschlossen. Das  Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, das inzwischen als drittbestes  Orchester der Welt gilt, und sein Leiter Sir Simon Rattle sind aber noch immer ohne künstlerisches Zuhause. Während der Denkpause des Ministerpräsidenten stieg die Erbpacht mit der Inflation munter an – die Bayern-GroKo denkt also auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Einen neuen Zeitplan, der angesichts der angekündigten Umplanungen notwendig sein wird, vermisse ich ebenso wie einen klaren Zeithorizont zum Baubeginn. Wir Grüne werden darauf drängen, dass die Regierung die Planungen des Konzerthauses ernsthaft vorantreibt. Anlässlich der angekündigten Redimensionierung haben wir Grüne dabei nicht nur das BRSO, sondern auch die Akteurinnen und Akteure der musikalischen Bildung, die vielen Laienorchester und Freien Musikensembles und vor allem die Menschen in ganz Bayern fest im Blick.

Schriftliche Anfrage „Großevents auf Freiflächen der Messe München“ – Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und auf Basis einer Stellungnahme der Messe München GmbHS

Auf den Freiflächen der Messe München fanden im Sommer 2022 drei Großkonzerte statt. Veranstalter war Klaus Leutgeb mit seiner Firma Leutgeb Entertainment Group. Auch im kommenden Jahr soll es Konzerte mit bis zu 150 000 Menschen im Publikum geben. Nach den Musikveranstaltungen gab es von Teilen der Anwohnerschaft, der Politik und der Stadtgesellschaft aus mehreren Gründen Kritik. Bemängelt wurden u.a. der Standort, die Lärm- und Verkehrsbelästigung, die Haltung des Veranstalters gegenüber den Medien und die undurchsichtige Vergabe der Gastrorechte an eine neu gegründete und unerfahrene Cateringfirma.

Vorbemerkung:
Hinsichtlich der Inhalte des Rahmenvertrags, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter der Großkonzerte, der Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, haben die Vertragsparteien Vertraulichkeit vereinbart und es sind insoweit geschützte Rechte des Vertragspartners als Dritten betroffen. Hierauf wird bei den betroffenen Fragenkomplexen verwiesen.

1.1 Welche Laufzeit hat der Vertrag der Messe München mit der Leutgeb Entertainment Group GmbH?

Der Vertrag, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, hat noch eine Laufzeit bis einschließlich 2025.

1.2 Aus welchen Gründen erhielt die Leutgeb Entertainment Group den Zuschlag für die Veranstaltung von Konzerten auf dem Freigelände der Messe München?

Der Vertrag wurde im Hinblick auf Konzerte geschlossen, für die wegen des zu erwartenden Besucheraufkommens in München keine anderen Veranstaltungsstätten zur Verfügung standen. Die Global Event & Entertainment GmbH hat, wie insbesondere das Helene Fischer-Konzert gezeigt hat, derartige Konzerte im Portfolio.

1.3 Soll die Veranstaltung von Konzerten künftig Teil der Aufgabe der Messe München sein?

Die Messe München veranstaltet selbst keine Konzerte. Wenn Konzerte auf dem Messegelände stattfinden, werden sie von Konzertveranstaltern durchgeführt. Die Überlassung von Flächen zur Durchführung von Konzerten – wie auch anderer Gastveranstaltungen – soll auch in Zukunft möglich sein. Die Überlassung von Flächen zur Veranstaltung von Konzerten gehört jedoch nicht zum Kerngeschäft der Messe München.

2.1 Gab es vor dem Abschluss des Vertrags mit der Leutgeb Entertainment Group in den letzten 15 Jahren Anfragen weiterer – auch lokaler – Konzertveranstalter, Konzerte auf dem Areal der Messe München abhalten zu können?

Ja.

2.2 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist: Welche Konzerte fanden statt (bitte Veranstalter, Publikumsgröße und Datum / Uhrzeit der Konzerte angeben) bzw. aus welchen Gründen kam es in anderen Fällen zu keiner Einigung?

In der Zeit erreichten die Messe München Anfragen zu den Konzerten „Linkin Park“, „Aerosmith“ sowie zu zwei Tagesfestivals. Hiervon fand das Konzert von „Linkin Park“, das ursprünglich für das Riemer Reitstadion geplant war, am 25.06.2011 von 16.00 bis 22.00 Uhr mit ca. 20000 Besuchern (Veranstalter: PGM Promoters Group Munich Konzertagentur) auf dem Freigelände der Messe München statt. Alle anderen Anfragen konnten entweder aufgrund von anderweitigen Belegungen des Geländes oder aufgrund eines zu geringen Gesamtbudgets der Veranstalter nicht bedient werden.

2.3 Wie viele Konzerte darf die Leutgeb Entertainment Group pro Jahr veranstalten?

Diese Angelegenheit fällt unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

3.1 Hat die Leutgeb Entertainment Group die Rechte für die Veranstaltung von Konzerten während der Vertragslaufzeit auf dem Gelände der Messe München exklusiv?

Für die im Rahmenvertrag vorgesehenen Arten von Konzerten und für den im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitraum hat die Global Event & Entertainment GmbH ein Exklusivrecht.

3.2 Kann die Leutgeb Entertainment Group die Veranstaltungsrechte an andere Veranstalterinnen oder Veranstalter weitergeben?

Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf einer Vereinbarung durch die Vertragsparteien Messe München GmbH und Global Event & Entertainment GmbH.

3.3 Wenn 3.1 mit nein zu beantwortet ist: Können sich in den nächsten Jahren weitere Veranstalterinnen oder Veranstalter bei der Messe München um Konzertlizenzen bewerben?

Soweit zugunsten der Global Event & Entertainment GmbH kein Exklusivitätsrecht besteht, können auf dem Messegelände vorbehaltlich seiner Verfügbarkeit Konzerte Dritter durchgeführt werden, wobei Messen und Ausstellungen sowie Kongresse Vorrang haben. Konzertlizenzen vergibt die Messe München GmbH nicht.

  1. 4.1  Beinhaltet der Vertrag zwischen der Messe München und der Leutgeb Entertainment Group Nachhaltigkeitskriterien wie etwa bei der Gastronomie, Anreise etc.?
  2. 4.2  Wenn ja, welche?
  3. 4.3  Ist vorgesehen, zur Nachhaltigkeit und Entlastung des Verkehrs ein Kombi-Ticket des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV- Kombi-Ticket) für Konzertveranstaltungen auf dem Messegelände vorzuschreiben?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1 bis 4.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

Die Messe München hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in die über die Verräge Gastveranstaltungen einbezogen werden sollen. Hierunter fallen auch Konzerte. Konkrete Maßnahmen aus dieser Strategie sind in Bearbeitung und werden für die Gastveranstaltungen derzeit abgeleitet.

  1. 5.1  Hatte und hat die Leutgeb Entertainment Group auch die Verpflegungs- und Gastronomierechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) für die Konzerte, zu deren Veranstaltung sie die Rechte erworben hat?
  2. 5.2  Wenn nein: Nach welchen Kriterien wurden die Gastrorechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) vergeben?
  3. 5.3  Wenn ja: Gab es für Leutgeb Auflagen wie etwa Nachhaltigkeitskriterien oder eine verpflichtende Ausschreibung bei der Vergabe?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1 bis 5.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

  1. 6.1  Für welchen Zeitraum erfolgte die Vergabe der Gastrorechte?
  2. 6.2  Welches Prozedere ist bei der Vergabe in den nächsten Jahren vorgesehen, sollten die Gastrorechte neu vergeben werden?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1 und 6.2 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

7.1 Welche Kritik gab es seitens der Polizei, der Stadtverwaltung, des örtlichen Bezirksausschusses, der örtlichen Bürgerschaft, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bzw. der S-Bahn etc. nach den Konzertveranstaltungen?

Seitens des Polizeipräsidiums München wurde bemängelt, dass die notwendigen Sicherheitskonzepte mit erheblichem zeitlichem Verzug eingereicht wurden und bis zum Veranstaltungsbeginn Mängel aufwiesen. Frühzeitige Rückmeldungen der Polizei wurden seitens des Veranstalters nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Die vorhandenen Sicherheitskonzepte wurden zudem im Laufe der Durchführung der drei Konzerte nicht zufriedenstellend umgesetzt. Insbesondere die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts des Veranstalters hatten weitestgehend keine ausreichenden Kenntnisse der geltenden Konzepte. Dies wirkte sich u. a. erkennbar auf die Bereiche Zugangskontrollen, Wetterschutz und Crowd Management aus. Der eingesetzte Ordnungsdienst wies allgemein erhebliche Mängel in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf. So war auch die Kommunikation zwischen Ordnungsdienst und Polizei sowie zwischen Ordnungsdienst und Besuchern aufgrund von Sprachbarrieren erheblich erschwert.

7.2 Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen mit dem Ablauf der vergangenen Konzerte hinsichtlich Sicherheits- und Verkehrskonzept und Lärmreduzierung für die Anwohnerinnen und Anwohner für kommende Veranstaltungen gezogen?

Das Polizeipräsidium München befindet sich in engem Austausch mit der Landeshauptstadt München als zuständiger Genehmigungsbehörde. Diesbezüglich finden in regelmäßigen Abständen ressortübergreifende Besprechungen unter Beteiligung von Polizei, Kreisverwaltungsreferat, MVG, S-Bahn München, Mobilitätsreferat, der Messe München und dem Veranstalter statt. Die in der Antwort zu Frage 7.1 genannten Problemstellungen sowie diverse verkehrliche und lärmschutztechnische Belange wurden dem Veranstalter, verbunden mit der Forderung nach Lösungsvorschlägen, detailliert dargelegt. Korrespondierende Lösungsvorschläge wurden ferner seitens des Polizeipräsidiums München selbst erarbeitet. Insbesondere wird darauf hingewirkt, die zulässigen Besucherzahlen der Konzerte entsprechend der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten zu beschränken.

7.3 Welche zusätzlichen Auflagen muss die Leutgeb Entertainment Group bei ihren Konzerten im nächsten Jahr erfüllen?

Auflagen werden zu gegebener Zeit von der örtlich zuständigen Genehmigungs- behörde nach erfolgten Abstimmungen mit dem privaten Veranstalter (s. Antwort zu 7.2) gemacht werden.

8.1 Wie will die Staatsregierung in Absprache mit der Bahn und der MVG sicherstellen, dass der Bahnhof Riem allgemein und vor allem während Großveranstaltungen und Messen trotz Bauarbeiten und anderen planbaren Einschränkungen im 10-Minuten-Takt bedient wird und die Besucherinnen und Besucher nicht, wie beispielsweise während der bauma 2022, auf das Auto ausweichen müssen?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH befindet sich im laufenden Austausch mit der S-Bahn München und den Veranstaltern von Messen, Konzerten und Festivals im Umfeld des Bahnhofs Riem. Die Abstimmung umfasst nicht nur Events auf dem Messegelände, sondern auch auf der Trabrennbahn Daglfing (z.B. Festivals „Greenfields“ und „Isle of Summer“). In der Regel werden für die Spitzenzeiten der An- und Abreise S-Bahn-Sonderfahrten nach Riem und teils auch nach Haar bestellt. Insbesondere die Konzerte des vergangenen Sommers mit Besucherzahlen von teils über 100000 (Helene Fischer, Andreas Gabalier, Robbie Williams) werden hinsichtlich einer weiteren Optimierung der An- und Abreise im Sommer 2023 ausgewertet.

Selbstverständlich werden Großveranstaltungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt. Treten allerdings kurzfristig Infrastrukturmängel auf, müssen diese unabhängig von einer Großveranstaltung umgehend behoben werden.

8.2 Welche Publikumsgrößen hält die Staatsregierung auf dem Frei- gelände der Messe für gut handhabbar?

Die Bewirtschaftung und Belegung des Messegeländes stützt sich jeweils auf die Vorgaben der örtlichen Genehmigungsbehörden.

Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – meine Fragen

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt: „Der Bau des Konzerthauses im Münchner Werksviertel steht auf der Kippe. Ministerpräsident Söder verordnete dem Vorhaben in einem Interview Ende März mit der Süddeutschen Zeitung eine „Denkpause“.

Frage 1:

1.1. Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?
1.2. Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc.im Vorfeld über die Entwicklung informiert?
1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?
2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?
2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten? 3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?
3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen? 4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?
4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden? 5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)? 6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?
6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt? 7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?
7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein? 8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?
8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

Zu den Antworten geht’s hier:

Antrag: Kampf gegen Corona XIV: Gleichbehandlung von Kultur und vergleichbaren Lebensbereichen gewährleisten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur erlaubt sind, wenn Betriebe der Gastronomie offen sind. Dabei sollen die Regeln für Innenräume und Außenflächen der Gastronomie analog zu den Regelungen für Innenräume und Außenfläche der Kultur gelten. Kulturorten, die über eine leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen, soll dabei Schachbrettsitzordnung gestattet werden.

Begründung:

In Bayern sind Kunst und Kultur doppelt verfassungsrechtlich verankert: im Grundgesetz über die Kunstfreiheit, die auch das Wirken umfasst, und in der Bayerischen Verfassung, die Bayern als Kulturstaat definiert. Diese Wertstellung soll auch in der Zukunft bei in kommenden Pandemiewintern erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Anwendung finden. Um die besonderen Vorlaufzeiten für Kultur zu berücksichtigen, braucht es jetzt dazu vorausschauende Regelungen, um aus den Fehlern von 2020 und 2021 mit reflexartigen, einseitigen Einschränkungen für Kultur ohne Berücksichtigung der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, zu lernen.

Der Infektionsschutz unterscheidet nicht zwischen einem Sitzplatz an einem Esstisch und im Parkett eines Theaters, nicht zwischen der Garderobe oder den Toiletten in einem Konzert und in einem Restaurant. Getrunken wird im Kino genauso wie in der Gastro. Für den Kulturbereich mit seinen in eine Richtung orientierten Sitzplätzen gibt es aber etliche umfangreiche, steuerfinanzierte Studien, die eine Unbedenklichkeit des Betriebs hinsichtlich des Infektionsrisikos und der Aerosollast bescheinigen.

Wer während der Pandemie ein Theater oder ein Kino besucht hat, musste einen Impfnachweis erbringen, für die Dauer der Vorstellung eine Maske tragen sowie Kapazitätseinschränkungen im Zuschauerbereich hinnehmen. In der Theaterkneipe nach dem Be- such konnte ohne Maske und Abstand beieinander gesessen werden. Diese absurde Ungleichbehandlung darf sich nicht wiederholen.

Zur Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie wird Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume am 18.03.2022 in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen zitiert: „Sie haben mich immer auf der Seite bei der Frage, wie kann man zu fairen Regeln kommen, die zu einer Gleichbehandlung führen.“

Kulturfonds: warum es Reformen braucht und man trotzdem jetzt Anträge stellen sollte

Seit es den Kulturfonds in seiner jetzigen Form gibt, betonen wir Grüne, dass Fördermittel immer für alle Menschen in Bayern zugänglich sein sollten. Rund 2 Millionen Menschen in Bayern sind nämlich quasi komplett von der Beantragung ausgeschlossen. Mal heißt es „Gibt es da denn Bedarf?“, mal werden Ängste geschürt, die bösen Menschen aus Nürnberg und München könnten die guten bayerischen Euros alle wegsaugen. Dabei haben andere Flächenländer gute Lösungen gefunden, Mittel gerecht zu verteilen – für alle. Auch in Bayern gibt es solche Lösungen, leider aber nicht bei der CSU, sondern nur im FW-geführten Bildungsministerium unter Piazolo. Wichtig ist jetzt: Anträge stellen!

Um es vorweg zu nehmen: Unten geht’s um Geld! Geld, das alle Menschen in Bayern beantragen dürfen. Auch Du! Und das möglichst viele beantragen sollten. Warum es so wichtig ist, dass viele immer wieder die Arbeit der Antragstellung auf sich nehmen, will ich vorab kurz erklären:

Viele, viele unserer Grünen Anträge zu Verbesserungen beim Kulturfonds werden abgelehnt. Begründung zumeist „Es läuft doch alles wunderbar!“ – oder, auch sehr beliebt, „Es gibt doch gar keinen Bedarf!“. Diesen September habe ich allen Ernstes hochrangige Menschen der CSU zweifeln hören: „Wenn es jetzt eine Öffnung des Kulturfonds für München und Nürnberg gäbe, würden sich da denn überhaupt Leute bewerben?!“.

Kulturfonds ist seit Jahren reformbedürftig

Ja! Ja, würden sie! Die Leute. – Sie tun es auch, immer wieder. Oder versuchen es zumindest und scheitern an mangelnden Online-Bewerbungsverfahren, an altertümlichem Kategorie-Denken und fehlgeleiteter Telefonberatung oft schon beim ersten Kontakt. „Alles super beim Kulturfonds! Fast 100% Förderzusagen!“ hören wir dann jedes Jahr – obwohl beim genaueren Hinsehen immer wieder Projekte dabei sind, wo in Wahrheit Bürgermeister X oder Landrätin Y dahinter steckt oder der Kulturfonds schlicht missbraucht wird, um Fördermittel in den eigenen Stimmkreis umzuleiten. Ganz einfach am Landtag vorbei. Denn wo sonst ein gewähltes Parlament über Haushaltsmittel entscheidet und zum Beispiel transparente Jurierungs-Prozesse einfordern kann, entscheidet beim Kulturfonds die Staatsregierung, basierend auf je einem (geheimen) Gutachten. – Statistiken darüber, wie viele Menschen von den Bezirksregierungen bereits am Telefon abgewimmelt werden, die gibt es indes leider nicht, wie meine Anfrage zum Kulturfonds zeigt.

Reformen bräuchte es neben Bewerbungsverfahren, Beratung, Transparenz und Antragsberechtigung dringend auch beim altertümlichen Sparten-Denken. Denn „Spartenübergreifendes“ ist derzeit nur aus „obigen Sparten“ erlaubt, und moderne Formen wie Poetry Slam im Literaturbereich („Sind Sie jetzt Performance? Oder Literatur? Weil Performance, das fördern wir leider nicht, gell.“), wie Video-Walks, Performatives oder interaktive Arbeiten („Theater ist das ja jetzt nicht direkt, oder?“) finden schwer oder gar keinen Raum. Gefördert wird bisher nur „Theater, Museum, zeitgenössische Kunst (Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“, Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte, Atelierförderprogramm für bildende Kunst), Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, Internationaler Ideenaustausch – sowie besagte „innovative Vorhaben und spartenübergreifende Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen“[Quelle].

Hoffnung auf Wandel bringt der Kulturfonds, Bereich Bildung, im FW-geführten Ministerium unter Piazolo

Ich verspreche, wir Grüne werden weiter dranbleiben, um den Kulturfonds strukturell zukunftsfest als Instrument der Kulturförderung für ganz Bayern aufzustellen. Bis dahin gilt es weiter Druck zu machen und laut zu zeigen: Der Bedarf ist da. Darum:

Bitte werbt doch in Euren Städten, Gemeinden und Communities für die Beantragung von Projektmitteln für den Kulturfonds, Bereich Bildung. Der Kulturfonds, Bereich Bildung, gehört zum Piazolo-Ministerium. Antragsberechtigt ist *ganz Bayern*, ohne Ausnahme. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt und mit besonderem Nachdruck auf Wirkung in der Fläche des Landes.

Deadline ist der 1. Februar.

Infos auf der Seite des Ministeriums hier.

PS.

Digitale Antragsverfahren und Online-Einreichung wurden, na logo, auch schon gefordert. CSU so: „Passt doch alles“. Bissi Digitalisierung gab’s dann auch. Peinlich nur: Das „interaktive E-Paper“ zum Kulturfonds, das den Ruf der Opposition nach Digitalisierung besänftigen sollte, ist leider, leider nur eine im Browser durchklickbare PDF mit zwei, drei anklickbaren Links drin. Puh. Dicke Bretter! Wir bleiben dran.

Wenn wir „Schule in der Pandemie“ sagen und den Umgang mit Menschen meinen. Ein Gastbeitrag von Susanne Weiß.

Vor ziemlich genau einem Jahr hatte ich den Gemeinsamen Elternbeirat und die Elternvertretungen der Schulen im Münchner Osten zu einem Runden Tisch eingeladen. Einiges lief nicht rund und vieles ist auch inzwischen Besser. Die Behandlung junger Menschen in der Pandemie im Allgemeinen und der Umgang mit Bildung im Besonderen zeigt aber eine Prioritätensetzung der CSU-FW-Regierung, die beschämend ist. – Zu diesem Thema hier ein Gastbeitrag von Susanne Weiß. Sie hat diese Zeilen aus ihrer Perspektive als Mutter zweier halbwüchsiger Kinder geschrieben. Sie ist zudem Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem. – Mich bewegen diese Worte total. Nicht zuletzt, weil es auch um Musik als Sternstunde dessen, was Schule sein kann, geht.

Betreff: Schubeck darf, Schulen dürfen nicht – Schreiben an Herrn Prof. Piazolo und Herrn Dr. Söder

Sehr geehrter Herr Kultusminister Piazolo, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder, 

sicherlich haben wir alle inzwischen viel gelernt aus der Pandemie und dem Umgang mit ihr. Auch beim Thema Schule hat es inzwischen ein Umdenken gegeben und darüber bin ich sehr froh. Die langen Schulschließung 2020 und 2021 haben mich bestürzt, dachte ich doch, es gäbe einen Konsens, dass die Schließung von Präsenzschule eine Maßnahme ist, die nur das allerallerletzte Mittel sein kann. Selbst in den Erzählungen meiner Eltern aus Kriegszeiten, in denen sie Kinder waren, scheint der Schulbetrieb das letzte gewesen zu sein, was aufgegeben wurde und das Erste was nach Kriegsende wieder begonnen hat. 

Gut also, dass die Schulen im neuen Schuljahr nicht geschlossen wurden. Es scheint für mich jedoch, dass es nach wie vor mehr Ernstnehmen und mehr Wertschätzung braucht, wenn es um die Rolle und Leistung unserer Schulen geht. Ich möchte Ihnen dies an einem Bespiel schildern. Sie können dann auch besser nachvollziehend, warum mich die erneute Absage der Weihnachtskonzerte an der Schule meiner Kinder – die in dieser Woche stattgefunden hätten – so bedrückt hinterlässt und warum es dabei um weit mehr geht als zwei Konzerte. 

Es geht um weit mehr als um zwei Konzerte

Die Schule meiner Kinder hat uns vor 3-4 Wochen mitgeteilt, dass aufgrund der Bestimmungen des Kultusministeriums bis auf Weiteres Gruppenunterricht in Gesang oder an Blasinstrumenten verboten ist. Das bedeutet, dass keine Chorproben oder Big Band – Proben stattfinden durften, bei denen gesungen oder durch ein Blasinstrument geblasen wurde. Außerdem sind „Schulveranstaltungen mit Freizeit- oder Kulturcharakter“ bis auf weiteres verboten. Das bedeutet für die Schule konkret, dass keine Konzerte, Schülervorspiele, usw. durchgeführt werden dürfen.  

Zufällig ist mir bekannt, dass am Tag zuvor die Schulleitung und die Musiklehrkräfte zusammensaßen, um intelligente Lösungen zu finden, damit Auftritte und Proben trotz Pandemie stattfinden können. Offenbar hat ihnen das kultusministerielle Schreiben dann keinen Spielraum mehr für eigenständiges Handeln gelassen. 

Zur Einordnung: ich bin selbst Epidemiologin

Damit Sie mich richtig einordnen können: Seit Ausbruch der Pandemie hatte ich für viele Regelungen Verständnis. Ich bin selbst Epidemiologin, dem NDR Coronapodcast mit Herrn Drosten und Frau Ciesek lausche ich seit mehr als 100 Folgen. 

Ja, Einschränkungen mussten sein, aber für Schulen galten aus meiner Sicht oft strengere Regeln als für andere Bereiche! Gehe ich derzeit an einem Nachmittag/Abend oder gar Samstag in die Riem-Arcaden ist es dort rappelvoll, voller als es in jeder Schulaula gewesen wäre, bei einem nach Coronaregeln geplanten Konzert.  Herr Schuhbecks Teatro darf mit Hygienekonzept Essen und Unterhaltung servieren – Schule dürfen nichts dergleichen. Das sind unterschiedliche Standards. Wo bleibt da der Schutz von Schule? 

Konzerte sind Sternstunden dessen, was Schule sein kann

Sie mögen jetzt denken, dass es bei den Schulen doch hauptsächlich um die Aufrechterhaltung des Unterrichts geht. Warum regt sich hier eine Mutter über zwei ausgefallene Schulkonzerte auf? Bleiben wir beim Beispiel „Schulkonzerte“: Sie sind viel mehr als nur ein paar Stunden Musik am Abend. Sie sind einer der Sternstunden von dem, was Schule sein kann. Viele Kinder und Jugendliche haben sich wochenlang vorbereitet und dann sitzt man da als Eltern und fragt sich, wie Lehrer*innen so was schaffen und freut sich an der Gemeinschaft. Eine Art Seelenbad – so viele junge Menschen da oben auf der Bühne schaffen was so Schönes gemeinsam. Das ist mehr als Musik – und tut allen, besonders aber den Kindern und Jugendlichen gut, tröstet vielleicht sogar über so manchen Ärger im Schulbetrieb hinweg. Von unserem stolzen Oberstufenchor, dem einmal mehr als die Hälfte aller Schüler*innen der Jahrgangsstufen angehörten ist durch Corona ein kärgliches Grüpplein übriggeblieben.  

Ich würde mir wünschen, dass Sie Ihren Schulen und Schulleitungen mehr Vertrauen schenken, Ihnen den notwendigen Spielraum geben und Ihnen – auch gegenüber manch unliebsamen Eltern – den Rücken stärken. Das gilt für die Pandemie, es gilt aber ebenso für den gesamten Schulbetrieb zu Nicht-Coronazeiten. Unsere Schulen müssen wieder spüren können, welche hohe Wichtigkeit sie für die geistige, seelische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen – unserer Gesellschaft haben.  

Unsere Schulen müssen wieder spüren können, welche hohe Wichtigkeit sie für die geistige, seelische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen – unserer Gesellschaft haben.

Ich bitte Sie, legen Sie meine Zeilen nicht entnervt zur Seite, sondern geben Sie den Anmerkungen eine Chance. Und wenn Sie selbst gar nicht derjenige sind, an den dieses Schreiben gerichtet ist, so bitte ich den/die Lesende, mein Schreiben an Herrn Prof. Piazolo und Herrn Dr. Söder weiterzureichen.

Lassen Sie mich Ihnen abschließend ein gesegnetes Weihnachten wünschen! Ich hoffe, Sie merken, dass ich keine renitente Mutter bin, die sich nur um das Wohl ihres eigenen Nachwuchses kümmert. Es geht mir um uns als Gesellschaft. 

Blieben Sie gesund auch in 2022! 

Freundliche Grüße 
Dr. Susanne Weiß 

cc. an die bildungspolitischen Sprecher*innen der demokratischen Parteien im Landtag

Dringlichkeitsantrag: Planungssicherheit herstellen, Impfungen vor dem Winter unterstützen: 2G-Öffnung für die Kultur-Festival-Sommersaison 2022 jetzt auf den Weg bringen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, geimpften und genesenen Personen mittels 2G-Regel zu garantieren, im Sommer 2022 Open-Air-Kulturfestivals besuchen zu können. Diese Regelung wird außerhalb des vierwöchigen Verordnungsturnus bis Ende November 2021 auf den Weg gebracht.

Begründung:

Diese Minimalgarantie soll Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit geben, Veranstaltungen zumindest mit 2G durchführen zu dürfen. Eventuelle Lockerungen der Zugangsbeschränkungen sind hiervon unbenommen. Kultur braucht Vorlauf und Planung. Personalakquise, Booking internationaler Stars, Verwaltung, Vorverkauf – je größer und wichtiger ein Event, desto wichtiger ist ein langer Vorlauf. Millionen Menschen in Bayern lieben „ihre“ großen Sommer-Festivals. Das Publikum großer Kulturveranstaltungen ist nach zwei Jahren Veranstaltungsausfall tief verunsichert. Das für die Kulturbranche so wichtige Vorverkaufsgeschäft zu Weihnachten droht trotz der dank des Impffortschritts sehr guten Perspektive für die Freiluftsaison 2022 auch heuer aus- zufallen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter brauchen daher jetzt verbindliche Regelungen für eine Öffnung nach 2G-Regel im Sommer 2022. Diese Regelung bereits jetzt im Herbst 2021 langfristig zu veranlassen, ermöglicht auch einen gezielten Boost beim erlahmenden Impffortschritt: Nach Auskunft des Robert Koch-Instituts vom 15.10.2021 sind in Bayern nur 34,7 Prozent der bis 18-Jährigen vollständig geimpft.1 Gerade die jüngere Zielgruppe liebt „ihre“ Musikfestivals. Jede vor dem Winter geimpfte Person hilft, die Pandemie im Winter in Schach zu halten. Die Aussicht, mit 2G-Regelung als geimpfte Person – sicher – auf ein Kulturfestival gehen zu dürfen, motiviert junge Menschen seit Langem. So schreiben beispielsweise die Veranstalter des „Summer Breeze“ im fränkischen Dinkelsbühl bereits im Frühjahr 2021 in ihrem 64-seitigen Infektionsschutzkonzept, man habe in einer „Umfrage die Impfbereitschaft unseres Publikums in Verbindung mit dem Festivalbesuch ebenfalls abgefragt“, 72 Prozent der insgesamt Befragten geimpften, ungeimpften und genesenen Fans würden sich für das Festival speziell impfen lassen – das zeigt die hohe Motivation der Zielgruppe, die wir für Bayern noch vor dem Winter nutzen sollten.

1 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.html