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Das Mysterium „Großveranstaltung“ bleibt

Wieviele Menschen sind zusammen eine „Großveranstaltung“? Die Antwort auf diese Frage ist wichtig, wenn „Großveranstaltungen“ verboten, Messen aber erlaubt sind. Wir fordern Klarheit und Rechtssicherheit!

So schwer kann es doch eigentlich gar nicht sein – Berlin (1.000) weiß es, Baden-Württemberg (500) weiß es, Schleswig-Holstein (250) ebenfalls. Und ich könnte noch weitere Bundesländer auflisten, in denen klar ist, wo eine Großveranstaltung anfängt. Nur in Bayern ziert man sich. Oder will man sich gar aus der Affäre stehlen, indem man die Zuständigkeit auf die Kommunen abwälzt? Wir hatten schon Anfang Mai – ja, genau, Mai! – bei der Söder-Regierung nachgefragt, was genau sie unter einer Großveranstaltung versteht. Auf eine Antwort, mit der man etwas anfangen kann, warten nicht nur wir, sondern die Betroffenen bis heute.

Industry First Politik

Darum werden wir mit unserem Dringlichkeits-Antrag nochmal aktiv: Denn zum 1. September soll der Messe- und Kongressbetrieb in Bayern wieder anlaufen. Messen! Internationales Publikum, Infektions-Nachverfolgung fraglich, Innenräume, Menschenmassen. Argumentiert wird damit, dass Messen und Kongresse einen „wertvollen Beitrag zur konjunkturellen Stabilisierung leisten und der bayerischen Wirtschaft neuen Schub geben“. Infektionsschutz egal, wenn es um Knete geht, so scheint es. Umsätze werden aber auch anderswo generiert. Auch die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht Rechtssicherheit hinsichtlich der – verbotenen und bis dato in Bayern undefinierten – Großveranstaltung. Messe?! – Alles super! – Großveranstaltung?! Hm…wir wissen nicht so genau… Da zeigt sich die Industry-First-Politik der Staatsregierung von ihrer unverblümtesten Seite – und all die schönen Worte über die Kultur als bewahrenswerte „emotionale Seele des Landes“ entpuppen sich als leere Worthülsen, die leicht über die Lippen gehen, aber nichts kosten.

Der Deckel muss weg!

Rechtssicherheit und gleiche Spielregeln für alle! Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, funktioniert Kultur mit Abstandsregeln und Hygienekonzepten genauso gut wie Gastronomie oder Kongress. Deshalb haben wir uns bereits gegen eine pauschale Deckelung der Personenzahl bei Kulturveranstaltungen ausgesprochen (Dringlichkeits-Antrag hier). Denn derzeit dürfen Kulturveranstaltungen nur von maximal 100 Personen in Innenräumen und 200 Räumen in Außenräumen besucht werden. In Gaststätten und Biergärten hingegen sind so viele Gäste willkommen, wie der Infektionsschutz erlaubt. Essen, trinken, lachen, singen. Alles am Tisch erlaubt. Nur im Biergarten Livemusik lauschen – das geht dann wiederum nicht! Und ab 1. September soll sich internationales Publikum auf Messen tummeln. Nachvollziehbar? Nicht wirklich!

CSU/FW-Koalition misst mit zweierlei Maß – Verantwortung für rechtssichere Definition der Großveranstaltung verweigert

Dass StM Aiwanger Hendl wichtiger findet als Gesundheit, Maskenpflicht bereits bekrittelt hat und eher „öffnen, öffnen“ schreit, als sein Regierungs-Kollege MP Söder, der sich als besonnen agierender Landesvater und Infektionsschutz-Guru für die Kanzlerkandidatur empfehlen möchte und mit der Strategie gegen seinen Konkurrenten Armin Laschet bisher klar die Platzhirsch-Stellung beansprucht, ist bekannt.

Dass aber dieser Kampf der Alpha-Männchen dazu führt, dass man sich einer wichtigen Verantwortung entzieht, dass man lieber eine Definition verweigert, als sich CSU/FW-intern zu einigen, das ist arm.

Wir brauchen eine Definition der „Großveranstaltung“. Es ist wirklich nicht so schwer.