Schlagwortarchiv für: Kulturelle Bildung

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Position des Kunstministeriums zu Kürzungen bei den kreativen Fächern“

„Unter Berücksichtigung von Art. 140 Bayerische Verfassung, nach dem Kunst und Wissenschaft sowie das kulturelle Leben von Staat und Gemeinden zu fördern sind, frage ich die Staatsregierung, wie sie bzw. insbesondere der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, zur angekündigten Flexibilisierung von Musik- und Kunstunterricht an Bayerischen Grundschulen steht, die eine Zusammenlegung dieser Fächer und eine Reduzierung der Stundenanzahl der kreativen Fächer vorsieht und damit langfristig negative Auswirkungen auf die Relevanz und Sichtbarkeit von Kunst und Kultur in Bayern haben wird, inwieweit diese Reform mit dem Grundsatz des Kulturstaats Art. 3 Bayerische Verfassung für vereinbar gehalten wird und in welcher Weise sich vor dem Hintergrund der Musik- und Kunst-Bildungs-Debatte dafür eingesetzt wird, dass Kunst und Kultur in Bayern auch in Zukunft ein raumgreifender Teil des Bildungskanons an allgemeinbildenden Schulen bleibt?“

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Änderungsantrag Haushaltsplan 2024/2025: Landesjungenkunstschulen endlich auch in Bayern bedarfsgerecht unterstützen! (Kap 05 05 Tit. 684 68)

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 05 05 wird in der TG 68 (Kulturelle Bildung im schulischen Bereich) der Ansatz im Tit.
684 68 (Zuschüsse für den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kultur-pädagogischen Einrichtungen LJKE Bayern e.V.) im Jahr 2024 von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht und im Jahr 2025 ebenfalls von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht.

Begründung:

„Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“, so steht es in Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Landesjugendkunstschulen sind ein wichtiges Instrument der künstlerischen und kulturellen Bildung für unsere Kinder, in Bayern sind sie strukturell schlecht ausgestattet. Ebenso wie Sing- und Musikschulen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur „Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten“ unserer Kinder. Um flächendeckend hochwertige Angebote der künstlerischen und kulturellen Bildung für alle Kinder in Bayern anzubieten ist eine verbesserte Förderung der Landesjugendkunstschulen unabdingbar.

Positionspapier_Grundsätze Grüner Kulturpolitik_Titelblatt

Grundsätze Grüner Kulturpolitik für Bayern


Wir leben in Zeiten, wo nichts mehr sicher scheint. Wir müssen uns mit plötzlich auftretenden Krisen
und weltumgreifenden Problemen auseinandersetzen. In solchen Zeiten müssen wir umdenken.
Manche scheinen auf Kultur als Erstes verzichten zu wollen.
Dass uns Kultur im Umgang mit Problemen aber hilft und gerade ihr Fehlen rückwirkend Krisen
vertieft, merken wir erst später.
Das Schützen und Fördern von Kultur ist deshalb am Vorabend neuer, großer Herausforderungen so wichtig wie nie.
Nicht allein deshalb fördern wir Kunst und Kultur der Vergangenheit und Gegenwart. Wir fördern
Kunst in ihrer Vielfalt und Komplexität. Wir fördern das Experiment und den Gang ins Risiko. Wir
fördern Kultur als Motor für Standorte, Regionen und ein künstlerisches Forschen.
Internationaler Austausch und Spitzen-Kultur sind dabei ebenso wichtig wie der Austausch der
Regionen und die Kooperation von Stadt und Land. Sie befruchten sich gegenseitig.
Bayerns Kunst und Kultur sind reich, vielfältig und kraftvoll. Sie sind der Spiegel unserer
Gesellschaft. Diesen Schatz gilt es zu bewahren und in die Zukunft zu tragen. Und zwar so, dass alle
Menschen, die in Bayern leben, daran teilhaben können.
Der Zugang zu Kunst und Kultur ist ein universelles Menschenrecht. Alle Menschen sollen sowohl
teilhaben an den vielfältigen Ergebnissen künstlerischen Schaffens als auch selbst die Chance
haben, ihr kreatives Potential zu entfalten. Nur so kann Kunst inmitten unserer Gesellschaft
Diskursraum und Experimentierfeld unserer Demokratie sein.
Ein zentraler Baustein unserer Kulturprogramme ist deshalb die Vermittlung.
Den Zugang zu den Schätzen unseres reichen bayerischen Sammlungserbes und Brauchtums wollen
wir für alle Menschen in Bayern ausbauen. Das bedeutet, das Wissen um unsere Sammlungen zu
verbreiten, die Wertschätzung und das Verständnis für ihre Relevanz zu vertiefen und bei allem
Barrierefreiheit zu garantieren.
Bei allen Prozessen staatlicher Initiativen und Institutionen, bei allen Zielen, Entscheidungen und
Maßnahmen muss eines selbstverständlich sein: Transparenz.

Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert reduzieren. Kunst ist
vielfältig, deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch, hybrid und niemals statisch. […] Wir
schützen die Freiheit der Künste und wenden uns dagegen, Kultur und die Künste vereinheitlichen zu
wollen oder alleinige Deutungshoheit über sie zu beanspruchen.“

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BOTTOM UP – DIALOG KOMMT ZUERST


Ein zentraler Schatz von Kunst und Kultur ist der Diskursraum, den sie eröffnen. Entsprechend soll
Dialog die Basis von Kulturpolitik sein.
Dabei reicht es nicht, Verbändeanhörungen abzuhalten, in engem Kontakt zur Kulturszene des
Landes zu stehen, fleißig Kulturorte zu besuchen und Landtags-Anhörungen auszuwerten.
Es braucht Strukturen, die regelmäßig Kreative wie Publikum einbeziehen und diese auf Augenhöhe
miteinander in Dialog treten lassen. Mit den Ergebnissen können dann Leitplanken für
kulturpolitische Entwicklungen gesetzt werden und Handlungsfelder für Kulturpolitik in einer sich
wandelnden Welt immer wieder neu erkannt und nachgeschärft werden. Bottum up: Entscheidungen,
Ideen, Lösungen kommen von unten, von individuellen Beteiligten und werden nicht von
Entscheidungsbefugten aufgepfropft.
Dabei müssen Kommunen, Regionen, Kulturschaffende, Verbände und Zivilgesellschaft in diesen
dialogischen Formaten als Querschnitt aller Menschen unseres Landes zum Beispiel auch
Jugendliche, Studierende und Menschen mit den unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen
einbeziehen.
Dialogforen können regionalisiert stattfinden oder Regionen vernetzen. Sie können Kooperationen
verbessern, Potentiale entdecken und helfen, neue Standards für die Kulturpolitik festzulegen.
Dokumentation und Auswertung der dialogischen Arbeit ist die Basis, um kulturpolitische
Handlungsfelder immer wieder neu zu definieren.


Unser Anspruch:

  • Dialogprozesse zwischen Politik, Entscheidungsbefugten, Kreativen und Publikum starten
  • gemeinsam Leitplanken für kulturpolitische Entwicklungen setzen
  • dauerhafte Strukturen für dialogische kulturpolitische Formate schaffen

FREIE KUNST UND KULTUR BRAUCHT VERLÄSSLICHE STRUKTUREN


Das Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert: „Kultur und die Künste brauchen
öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien“ in einem Umfeld, das Kultur als Rohstoff
von Demokratie respektiert und ermöglicht.
Für Bayern bedeutet das, klare Ziele staatlicher Kulturpolitik zu formulieren.
Unser Kulturbegriff ist dabei offen und breit. Er umfasst Musik, Theater, Tanz, Museen, Bildende
Kunst, Literatur, Soziokultur, Jugendkultur, Film und Medien, Performance und Sound, Archivwesen,
Laienmusik und Amateurtheater, Festivals, Nachtkultur und Kinos, Brauchtum und die Tradition
unserer Feste und Märkte; alle künstlerischen Sparten und alle Typen von Kultur, von Institutionen,
Initiativen, Vereinen und Bräuchen in ganz Bayern – ob frisch angekommen oder schon lange hier
beheimatet.
Um die Freiheit der Kunst zu bewahren, braucht es für „Kulturschaffende eine verlässliche und
angemessene soziale Absicherung“ (Grundsatzprogramm).
Mindestgage muss selbstverständliche Minimalanforderung bei freier Tätigkeit sein, genau wie
tarifvertragliche Bezahlung bei Festanstellung.
Öffentliche Finanzierung darf keine prekären Verhältnisse fördern! Das betrifft freiberufliche
Leistungen in allen Kulturbereichen, auch in Sparten, die bisher keine Honorare vorsehen, wie z.B.
Ausstellungen. Bei staatlichen Aufträgen nehmen wir deshalb die Honorierung der beteiligten
Kreativen besonders in den Blick.
Die Gestaltung der Verträge muss sich hierbei orientieren an sozialer Nachhaltigkeit, insbesondere
Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit. Auch die Höhe und Bedingungen von
Stipendien und Preisen, die zum Beispiel oft nicht kompatibel sind mit der Lebenswirklichkeit von
Eltern, überprüfen wir.
Für Daueraufgaben wie Bildungs- und Beratungsangebote an staatlichen und nichtstaatlichen
Museen richten wir Dauerstellen ein. In der freien Kulturarbeit geht unser Ziel weg von Dauer-
Projektisierung hin zu einer nachhaltigen Entwicklung, Festigung und Verstetigung von Strukturen.
Dazu gehört auch, den Staatshaushalt im Vorjahr des jeweiligen Haushaltsjahres zu verabschieden,
damit Gelder rechtzeitig zur Verfügung stehen, wenn sie ausgegeben werden müssen.


Unser Anspruch:

● angemessene soziale Absicherung für Kunst- und Kulturschaffende durch
Mindesthonorare in allen Sparten, insbesondere für Solo-Selbstständige, durch faire
Verträge auf Augenhöhe und durch Nachwuchsprogramme überall, wo staatliche
Mittel fließen
● Verankerung von Grundsätzen sozialer Nachhaltigkeit in staatlichen
Förderrichtlinien, insbesondere Geschlechtergerechtigkeit und
Familienfreundlichkeit
● Weg von der Dauer-Projektisierung hin zur nachhaltigen Entwicklung und
Verstetigung von Strukturen

VERNETZUNG UND VERBESSERUNG VON STRUKTUREN


Unsere Welt ist schnelllebig. Auch unsere Kultur ist dem ausgesetzt: Knappe Planungshorizonte,
Unsicherheit und ständige Veränderung gehören zum Alltag.
Diese Veränderungen wirken auch auf staatliche Institutionen, auf ihren Aufbau, ihre Verwaltung,
ihre Organisation. Allerdings sind hier die Strukturen oft träge und können nicht angemessen auf
diese Veränderungen reagieren. Deshalb braucht es Transformations-Prozesse auf allen Ebenen.
Damit diese gelingen und unsere Institutionen fit für die Zukunft machen, wollen wir beim
Entwickeln solider Strukturen unterstützen.
Intern können Methoden und Strukturen immer wieder überdacht werden: Hilft es vielleicht, weg
von starren Hierarchien zu kommen und mehr Agilität zu gewinnen? Warum nicht alle die
miteinbeziehen und binden, von denen Kulturorte leben: das Publikum, das angestellte Team, die
Nachbarschaft, die Mitglieder, Aktiven oder den Freundeskreis. Sind Formate oder Strukturen
denkbar, an denen sie konkret beteiligt sind?
Aber der Blick muss auch nach außen gerichtet werden: Lassen sich Prozesse anstoßen, von denen
Gesellschaft und Institution wechselseitig profitieren? Wo zum Beispiel können sich Institutionen als
öffentlicher Raum etablieren, welche Kooperationsformen mit Schulen, Vierteln, Betrieben, etc. sind
möglich? Wen erreicht man noch nicht, und wie könnte man diese Personen noch erreichen?
Ziel ist ein Wachsen und Bestehen in dieser sich rasch wandelnden Zeit.
Wir schaffen hierfür beratende Formate für die Organisationsentwicklung, die für alle Bereiche
unseres Kulturlebens zugänglich sind.

Grundsätzlich wollen wir Bewährtes sichern und Neues ermöglichen. Eine weitere Baustelle sind hier
die Fördermodelle, die diese zentrale Aufgabe von Kulturpolitik vielfach nicht erfüllen. Häufig sind
Mittel gebunden oder werden nur für kurzfristige Projekte zur Verfügung gestellt.
Deshalb wollen wir zusätzliche Fördermöglichkeiten schaffen, die nachhaltig und verlässlich wirken.
Sie sollen mehrjährig den Aufbau neuer, besonders innovativer oder interessanter Initiativen
unterstützen und ihre Weiterentwicklung ermöglichen.
Organisationsentwicklung und die Verbesserung von Strukturen betreffen auch die staatliche
Verwaltung. Für nachgeordnete wie übergeordnete Verwaltung gilt: Jede Einheit kann sich durch
Reflektion, Analyse, Benennung von Handlungsfeldern, Zuständigkeiten und Zielen verbessern,
Doppelstrukturen vermeiden und die mannigfaltige Expertise bündeln.
Eine Verschlankung von Abläufen wird viel bewirken. Ein weiterer Punkt ist eine bessere Verzahnung
von Zuständigkeiten und Anlaufstellen.
In all den Jahrzehnten der Dominanz in Bund, Land, Bezirken und Kommunen gelang es
insbesondere der CSU nicht, die gutsherrenartige Mittelvergabe zu einer serviceorientierten
Kulturpolitik umzugestalten:
Zuständigkeiten sind zersplittert. Die Suche nach Unterstützung für Kulturschaffende ist oft eine
Tortur. Antragstellung ist selten digital möglich. Abrechnungen sind nicht standardisiert und viel zu
kompliziert.
Ein Beispiel sind hier die Initiativen der kulturellen Bildung, die für unsere Kinder und die Zukunft
unserer Gesellschaft so wichtig sind. Sie sind verwaltungsseitig schlecht vernetzt. Eine zentrale
Anlaufstelle gibt es nicht.
Es gilt aber auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die sowohl im Fokus der Kultur- als auch der
Wirtschaftspolitik steht. Um im gewollten Maße zu wachsen, braucht sie eine sinnvolle Verzahnung
der Ressorts und Verwaltungsebenen.
Dabei ist es die Aufgabe der Politik, die Menschen, die ihre Expertise und Erfahrung in den Dienst
des Staates gestellt haben, bei der Weiterentwicklung unserer Staatsverwaltung zu einer agilen
Organisation zu unterstützen.

Unser Anspruch:

  • Beratungsangebote für Transformationsprozesse unserer Kulturinstitutionen
  • Verzahnung und Bündelung von Kompetenzen der Verwaltung für den kulturellen Bereich
  • Abbau von Bürokratie, einheitliche Standards zur Abwicklung und Abrechnung von Förderungen
  • Förderung von mehrjährigem Strukturaufbau für Kulturprojekte und Kulturinitiativen

RAUM FÜR KULTUR


Kulturorte gehören zu den Dritten Orten, die wir als Gesellschaft neben dem Zuhause (Erster Ort)
und dem Arbeitsplatz (Zweiter Ort) brauchen, weil sie uns Räume der Begegnung und Gemeinschaft
bieten und so unser Leben bereichern.
Waldbühne, Festival-Wiese, Kino, Wirtshaus-Nebenraum, Theater, Museum, Comic-Laden,
leerstehender Supermarkt, Bibliothek, Dorfplatz, Staatstheater, Club, Scheune, Bibliothek, Bus und
viele andere mehr: Lebendige Orte für Kultur schaffen Identität und Zusammenhalt. Auch gut
etablierte Kulturorte sind dabei oft gefährdet. Es ist Aufgabe von Kulturpolitik, sie zu sichern und zu
vernetzen.
Mehr Raum und besseren Raum für Kunst und Kultur schaffen und erhalten bedeutet: in die Zukunft
blicken, bauen, sanieren, neu und anders nutzen. Wo Räume knapp sind, soll zeitgemäße
Mehrfachnutzung gefördert werden. Laufende Bauvorhaben müssen genauso vorangetrieben werden
wie die beschlossenen und notwendigen Sanierungs- und Neubauvorhaben für Bayern, die noch
immer auf einen Startschuss warten.
Eine große Herausforderung der kommenden Jahre wird sein, die Räume zeitgemäß anzupassen.
Dazu gehören die Förderung der Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Generalsanierung und die
bedarfsgerechte Erweiterung von Liegenschaften in Staatsbesitz. In Zukunft werden die Räume für
Kultur anders aussehen, sie werden offener sein und von verschiedenen Gruppen auf
unterschiedliche Weise genutzt. Die Pläne für eine künftige Nutzung müssen Teil der Sanierung sein.
Gerade kommunale und ehrenamtliche Raum-Initiativen müssen hier unterstützt werden.
Raum für Kultur braucht örtliche Ansprechpersonen im ganzen Land, die Kultur ermöglichen und
vernetzen, die Ressourcen für öffentlichen und privaten Raum drinnen wie draußen kennen. Wir
nennen sie Regionalmanagement: Ansprechpersonen, die lokal und regional nach innen und außen
wirken, Kulturschaffende kennen, Räume vor Ort, Ehrenamtliche, den Kulturkalender vor Ort und
mehr. Aktuell ist es oft leichter, mit Kreativen im Ausland zu kooperieren, als die Oberpfalz und
Schwaben oder zwei Nachbar-Landkreise für ein gemeinsames Kulturprojekt zusammenzubringen.
Das wollen wir ändern.

„Kulturorte sind für die Gesellschaft unverzichtbar“

(Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Anspruch:

  • bestehende Kulturorte schützen
  • bedarfsgerechte Räume für Kulturschaffen
  • sinnvolle Mehrfachnutzungs-Konzepte staatlicher Räume
  • Sanierungsstau bayerischer Kulturinstitutionen abbauen
  • Regionalmanagement in ganz Bayern etablieren

STADT LAND CHANCE


Bayern hat in ländlichen Räumen ein gewachsenes, vielfältiges und starkes Kunst- und Kulturleben,
das häufig von engagierten Ehrenamtlichen getragen wird. Diese haben natürlich wenig Ressourcen
zur Verfügung, um steigende Mieten oder personelle Engpässe aufzufangen.
Dabei leisten Kulturorte hier viel: Sie geben Impulse für ganze Regionen. Das passiert natürlich auch
durch die Wiederbelebung leerstehender Gebäude und Ortsmitten. Eine alte Brennerei, die Bühne
wird, ein wenig genutztes Lager, das sich Lesungen öffnet, ein leerstehender Firmensitz, der
Ausstellungen beheimatet, ein von Schließung bedrohtes Kino, das sich zum Begegnungszentrum
weiterentwickelt.
Kulturorte, die aktiv sind und sich an Besonderheiten und Bedürfnissen der Gemeinschaften vor Ort
orientieren, schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch eine staatliche Institution kann die
Gesellschaft einladen und offen sein für Kooperationen und vielfältige Nutzungen. Soziale und
kulturelle Aspekte befruchten sich gegenseitig im Zusammenspiel von Bildung und Genuss.
Kulturarbeit ist hier immer auch Soziokultur-Arbeit. Vielerorts ist der Zugang zu Kultur- und
Begegnungsorten bisher nur durch die Fahrt in das nächstgelegene Zentrum möglich. Gerade hier kann
eine soziokulturelle Nutzung von Räumen, die bislang gar nicht, kaum oder nur für einen
Zweck genutzt werden, integrative Kräfte mobilisieren und Identität stiften.
Was gewinnen wir, wenn wir neue Orte für Kultur erschließen oder bestehende breiter aufstellen?
Wir gewinnen neue Perspektiven, schaffen niederschwellige Zugänge, beziehen neue Zielgruppen
mit ein und inspirieren zu frischen Partnerschaften.
Soziokultur-Arbeit braucht hier lokale, regionale und spartenübergreifende Netzwerke, die
professionell organisiert sind, aber nach individuellem Bedarf vor Ort genutzt werden können.
Denkbar ist vieles – von Angeboten in den Ferien, Jugendkultur bis hin zu generationsübergreifenden
Projekten oder Angeboten für Menschen in hohem Alter.
Bei der Entwicklung spezieller Förderinstrumente für solche Dritten Orte kann der Freistaat in
Partnerschaft mit Landkreisen, Städten und Gemeinden von den Erfahrungen anderer Länder sowie
der Kulturstiftung des Bundes profitieren.
Unabdingbar ist dabei die Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch die Begrenzung des
Eigenanteils. Das Programm “Aller.Land”, das die Bundesregierung im Frühjahr 2023 auf den Weg
gebracht hat, nimmt die Kulturförderung ländlich geprägter Räume in den Fokus. Hier werden
Regionen und kleine Kommunen gezielt dabei unterstützt, beteiligungsorientierte Kulturprogramme
zu entwickeln und umzusetzen. Ähnlich kann auch auf Landesebene Kulturförderung in ländlich
geprägten Regionen und kleinen Kommunen gelingen und Kulturinstitutionen vor Ort für neue
Aufgaben, Inhalte und Kooperationen öffnen. Auch hochwertige Gastspiele tragen zu einer Stärkung
der kulturellen Infrastruktur im ländlichen Raum bei. Diese wollen wir finanziell und strukturell
fördern.
Ländliche Räume und urbane Zentren brauchen passgenaue Kulturförderung. Dazu gehört
insbesondere in kleineren Kommunen auch das Bewahren einer lebendigen Nachtkultur mit ihren
Musikbühnen, Festivals, Clubs und Kinos.
Wir schaffen leicht zugängliche Beratungen zur Monetarisierung digitaler Angebote. Wir fördern
transparent technologische und nicht-technologische Innovationen. (Warum sollen nur
rückenverstellbare Kinosessel gefördert werden, nicht aber ein innovatives Kino-Seniorenprogramm
am Morgen? Andere Länder tun dies, Bayern nicht.) Die Nachtkultur unterstützen wir dabei, Barrieren
abzubauen, außerdem kümmern wir uns darum, dass diese Orte auch mit dem ÖPNV gut zu
erreichen sind. Und wir unterstützen dort, wo es zum Beispiel Nutzungs- oder andere Konflikte gibt,
durch ein allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM).
Metropolen weltweit speisen ihre Attraktivität nicht zuletzt aus Spitzenkultur, Weltklasse
künstlerischer Leistungen, aus denen unser kulturelles Erbe hervorgehen wird und die auf Top-
Niveau zeitgenössische wie tradierte Kunst praktizieren und so auch Innovation anstoßen können.
Von Spitzenkultur mit internationaler Strahlkraft profitiert unser gesamtes Land auf
unterschiedlichen Ebenen: Arbeit für freie Kreative, Tourismus, Motor für die Wirtschaftsleistung
einer Region mit Arbeitsplätzen, Ausbildungsangebot und Kaufkraft, aber auch Ansehen, Image und
Identität.
Neben der Spitzenkultur, die in Zukunft noch tiefer in die Gesamtgesellschaft als Angebot für alle
hineinwirken sollte, darf aber das gesamte Kulturangebot in den größeren urbanen Zentren des
Freistaats in seiner Differenziertheit, Vielfalt und eigenen Innovationskraft nicht aus dem Blick
geraten.
Insbesondere die Freie Szene leistet hier seit Jahren unter oft großen persönlichen Entbehrungen
Enormes; kulturelle Bildung und soziokulturelle Arbeit finden auf hohem Niveau statt – trotz lange
fehlendem und inzwischen hart erkämpftem, schmalem Zugang zu Landesmitteln für die Freie Szene
in den beiden größten Kommunen im Land, trotz fehlender Landesförderung für Soziokultur, wie andere
Bundesländer sie leisten.

Unser Anspruch:

  • Antrags- und Abrechnungsstrukturen von Freistaat und kommunalen Ebenen harmonisieren
  • lokale und lebendige Nachtkultur bewahren und die Zugänglichkeit durch besseren ÖPNV
    und Abbau von Barrieren verbessern
  • stetig gewachsene Vielfalt regionaler Kulturangebote parallel zu bayerischer Spitzenkultur
    von Weltrang fördern
  • regionale Ansprechpersonen für Kulturschaffende, die vernetzen und koordinieren helfen
  • Landesförderung von Soziokultur wie in anderen Bundesländern

KULTURFONDS

“Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.“

Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 3

Gut 8 Millionen Euro aus Mitteln des Kulturfonds wurden 2023 in Bayern verteilt. Bei einem
Haushaltsvolumen von 71 Milliarden Euro sind das gerade einmal 0,0112%. 2023 floss über die Hälfte der
Kulturfonds-Mittel in Bauprojekte. Mangelnde Transparenz und fehlende Jury-Verfahren
verstärken den Anschein von Kulturförderung nach Gutsherren-Art und Stimmkreis-Wahlgeschenken.
Soll der Kulturfonds allerdings allen Kulturschaffenden und Menschen in Bayern dienen, bedarf es einer
grundlegenden Reform:
Es braucht zunächst eine transparente Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien durch Fachjurys.
Digitale Antragsverfahren wären absolut zeitgemäß und würden endlich mehr Klarheit und Fairness
schaffen.
Eine Aufstockung des Kulturfonds ist ohnehin an der Zeit.
Einhergehend sollte er geöffnet werden für München und Nürnberg als Landeshauptstadt und
Frankenmetropole. Von deren besonders hoher Dichte an Kunstschaffenden könnte das ganze Land
profitieren – eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds nicht geschaffen
haben. Wir wollen dabei die Fördersummen analog zur Einwohnerzahl deckeln. Die Öffnung des
Kulturfonds für Kreative aus München und Nürnberg ist auch ein entscheidender Hebel beim Zugang
zur sogenannten Stadt-Land-Bund-Förderung, bei der sich Bund, Land und Kommunen jeweils
anteilig beteiligen, wenn alle drei Ebenen fördern.
Auch Künstlerhonorare und Handlungskosten sollten förderfähig sein.
Es braucht eine konsequente Öffnung für Spartenübergreifendes außerhalb der in den Richtlinien
des Kulturfonds genannten Formate. Kunst entwickelt sich in ihren Ausdrucksformen ständig weiter,
allein schon durch den Fortschritt der Technik. Neue Formate werden bislang aber nicht
berücksichtigt.
Grundsätzlich muss eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Höhe der Mittel stattfinden,
um dieses wichtige Instrument über die Jahre zu bewahren.


Unser Anspruch:

  • bayerischen Kulturfonds mit digitalem Antragsverfahren, transparenten und
    nachvollziehbaren Vergabekriterien und Fachjurys reformieren
  • Kulturfonds für die Metropolregionen Nürnberg und München gedeckelt öffnen
  • Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Mittel des Kulturfonds
  • Öffnung des Fonds für alle Sparten und neue Form

FINANZIERUNG


Politik ist Priorisierung. Der Kultursektor krankt an struktureller Unterfinanzierung, es gibt bisher in
Bayern allerdings kaum politische Überlegungen und Leitlinien dazu, was staatliche Kulturpolitik
leisten soll und wie sich die Finanzierung dieser Aufgaben im Staatshaushalt widerspiegeln müsste.
Wenn ein Markus Söder von einer „bayerischen Documenta“ oder einer „bayerischen Berlinale“
fabulierte, folgte den Ankündigungen nie ein Handeln. Kulturpolitik muss aber mehr leisten, als alle
fünf Jahre eine neue Intendanz zu wählen und in Wahljahren die Mittel zu erhöhen.
Kulturpolitik nach Gutsherrenart ist nicht mehr zeitgemäß.
Freistaat und Kommunen teilen sich vielfach die Verantwortung für öffentliche Kulturförderung.
Während die Kommunen die lokale Kulturförderung tragen, konzentriert sich der Freistaat auf
überregional und in ganz Bayern wirkende Einrichtungen und Aktivitäten. Staat und Kommunen
ergänzen sich und handeln vielfach gemeinschaftlich oder fördern komplementär.
Aber Staat und Kommunen sind sehr ungleiche Partner: kommunale Haushalte unterliegen anderen
Bedingungen und Zwängen als staatliche, weil sie immer ausgeglichen sein müssen. Außerdem
gilt Kunst und Kultur immer noch als freiwillige Aufgabe – kommt also erst zum Zug, wenn alle Pflichtaufgaben
gedeckt sind. Andere Bundesländer sind hier schon weiter.
Eine Herausforderung der Zukunft ist deshalb, Kommunen so auszustatten, dass sie Kunst und Kultur
als Teil der Daseinsvorsorge stemmen können. Kultur darf nicht länger freiwillige Leistung sein, sie
muss kommunale Pflichtaufgabe werden.
Wie kann Finanzierung zustande kommen? Förderung von Kunst und Kultur muss als Kernaufgabe
staatlichen Handelns verstanden werden. Deshalb brauchen wir auch einen Diskurs zu Aufgaben und
Zielen staatlicher Kulturförderung. Darauf aufbauend kann dann entschieden werden, wie viele
Mittel auf den jeweiligen Ebenen für Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt werden und woraus
diese Töpfe sich speisen.
Landeskultur-Entwicklungspläne, die Visionen und Ziele staatlichen Handelns definieren, und
Kulturfinanzberichte, die die Ausgaben für diese Ziele im Blick haben, gehören zu einem modernen
Verständnis solide legitimierter, gut finanzierter staatlicher Kulturpolitik.


Unser Anspruch:

  • Landesentwicklungspläne Kultur: Diskurs mit Zivilgesellschaft, Verbänden, Kreativen,
    Institutionen und Verwaltung zu Aufgaben und Zielen von Kulturförderung vorantreiben
    und verbindliche Leitlinien schaffen
  • Kulturfinanzberichte etablieren, wie sie in anderen Bundesländern schon existieren
  • Kommunen bei Kunst- und Kulturförderung dauerhaft stützen
  • Kultur als kommunale Pflichtaufgabe verankern

DIE KREATIVWIRTSCHAFT UND DIE KULTUR


Kunst und Kultur brauchen Raum für Experimente ohne Ziel; Raum für Scheitern und Wachsen. Die
Innovationskraft und Resilienz der Künste hat immense Bedeutung für unser Land. Vielfach öffnet
sich die Kulturszene für andere Bereiche und geht neue Partnerschaften ein, um innovativ zu
bleiben.
Diese Agilität wirkt auch in andere Sektoren unserer Gesellschaft.
Kunst und Kultur sind Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Wie bei Sozialunternehmen ist auch bei
Kulturunternehmen der Mehrwert nicht immer ein materieller.
Kultur- und Kreativwirtschaft generiert ökonomischen Mehrwert, eine vor Ort starke
Bruttowertschöpfung. Und sie generiert sozialen Mehrwert.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist Standortfaktor und wichtig für das Image einer Region –
niemand will dort leben, wo Bibliothek oder Kino eine Autostunde entfernt sind. Kultur- und
Kreativwirtschaft schafft Bildungsangebote im Sinne von lebenslangem Lernen und Krisenresilienz.
Diese enorme Kraft, die Dynamik und das große Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft spiegeln
sich bisher nicht in adäquater und passgenauer Förderung wider. Eine koordinierte, gezielte und
strategische staatliche Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Teil von Standortpolitik ist
daher für Bayern überfällig:
Wir wollen einen besseren Zugang zu Wirtschaftsförderung und Förderprogrammen, die auf die
Branche zugeschnitten sind. Ein Beispiel sind Förderungen für nicht-technologische Innovationen:
Wieso gibt es bisher in Bayern zum Beispiel Geld für neue Kino-Lautsprecher, aber nicht für
innovative inhaltliche Angebote wie z.B. Kulturstreaming in den Kinosaal? Eine koordinierte,
institutionalisierte Kooperation von Wirtschaftsministerium und Kunstministerium istfür eine
gelungene Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft unabdingbar.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht wie jeder Wirtschaftszweig Forschung und Entwicklung.
Eigene künstlerische Forschung und Experiment fördern wir ebenso wie eine Zusammenarbeit der
Kultur- und Kreativwirtschaft mit Wissenschaft und Forschung, wie zum Beispiel im Bereich der
Künstlichen Intelligenz oder bei soziologischen Themen.
Grundlagen erfolgreichen Wirtschaftens sollten in Zielvereinbarungen der Ausbildung von Kreativen
fest verankert werden. Bis Kreative, die wirtschaftlich arbeiten möchten, am Markt etabliert sind,
vergehen oft viele Jahre, gleichzeitig sind Budgets in Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft
oft deutlich geringer als in klassischen Industrien. In Förderprogrammen sind daher
Gründungsphasen zu flexibilisieren und Bagatellegrenzen möglichst zu vermeiden.
Kultur- und Kreativwirtschaft profitiert von freien Künsten: Kreative Prozesse und freie künstlerische
Arbeit verbinden innovative Wirtschaft, sich wandelnde Gesellschaft, moderne Bildung im Sinne
einer BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) sowie agile Wissenschaft und Forschung. Kunst
und Kultur können Diskursräume öffnen und Fragen der Ethik, der Ziele wirtschaftlichen Schaffens
wie auch gesellschaftlichen Handelns und der Verantwortung verhandeln. Reallabore können dies
unterstützen. Auch freie Künste dienen so als Motor von Wirtschaft und als Teil der Kultur- und
Kreativwirtschaft.
Diese Dualität von freier Kunst und Wirtschaftskraft gilt auch für den Medien- und Filmbereich,
einen wesentlichen Teil unseres kulturellen wie wirtschaftlichen Lebens in Bayern. Und sie gilt für
Architektur und Werbung, wo Stadtbild und Zugehörigkeit verhandelt und Images für
gesellschaftliche Gruppen oder Lebensräume geschaffen werden.


Unser Anspruch:

  • Kultur- und Kreativwirtschaft als resilienten Wachstums-Motor und Standort-Faktor
    anerkennen und wie andere anerkannte Wirtschaftszweige fördern
  • Vernetzung mit anderen Branchen und der Wissenschaft voranbringen
  • Zugang zu Wirtschaftsförderung im nicht-technologischen Bereich für Kultur- und
    Kreativwirtschaft etablieren
  • wirtschaftliche Basics in Ausbildungs-Zielvereinbarungen berücksichtigen

DIGITALISIERUNG GEHÖRT DAZU


Nachhaltigkeit bedeutet auch Zukunftsfestigkeit. Digitalität ist dabei selbstverständlich Teil von
Kunst und Kultur.
Die Möglichkeiten der Monetarisierung digitaler Angebote hinkt der Nutzung digitaler Angebote
massiv hinterher. Die digitale Transformation begann lange vor der Pandemie und wurde durch
diese enorm beschleunigt.
Wie erleichternd wäre es für Kreative, von bleischweren Antrags- und Zuwendungs-Nachweis-
Papierbergen befreit zu werden. Das Publikum erfährt durch umfassende digitale Services nicht nur
ein verbessertes Kulturerlebnis, es kann auch gezielt nach veränderten Interessen oder einer
Besuchserfahrung befragt werden. Das hilft, die Angebote unserer staatlichen und staatlich
geförderten Einrichtungen weiter zu verbessern.
Bühnen, Museen, Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser: Wir stehen für
eine ganzheitliche Strategie in den Kultureinrichtungen aller Sparten, um den digitalen Wandel und
die daraus erwachsenen Bedarfe zu stemmen.
In Teams und beim Publikum brauchen in diesem Prozess Digital Natives und weniger digitalaffine
Menschen gleichermaßen Raum.

Unser Anspruch:

  • Coaching- und Beratungsleistungen für digitale Angebote lancieren
  • Monetarisierung digitaler Angebote voranbringen
  • Ehrenamts- und Profi-Kultur aller Sparten den digitalen Wandel ermöglichen
  • Anlaufstellen und Fördertöpfe für diese Transformation schaffen
  • digitale Antrags- und Abrechnungsprozesse etablieren
  • Digital Ticketing und digitale Evaluation der Besuchserfahrungen bei staatlichen Angeboten

EHRENAMT


Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Ehrenamt und demokratisches
Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere
Aufgabe, auch im Bereich Kunst und Kultur.
Wir GRÜNE finden, bürgerschaftliches Engagement soll kein Ersatz für staatliche Förderung werden.
Aber wenn das Ehrenamt schon dort hilft, wo sich der Staat in der Vergangenheit zurückgezogen hat,
muss es zumindest unterstützt werden.
Das betrifft bei Bedarf zum Beispiel Unterstützung dabei, sich professioneller zu organisieren und zu
strukturieren.
Oft fehlen Ehrenamtlichen Ressourcen für Administration. Hier kann auch der Vorschlag der
Bundestags-Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für den Ehrenamtsbereich helfen,
bürgerschaftliches Engagement als Eigenleistung anzuerkennen und die Verwendungsnachweise
von Mitteln zu vereinfachen.
Ein reges Engagement der Zivilgesellschaft im Ehrenamt fördert das Kunst- und Kulturverständnis
vor Ort. Alle Formen von Kooperationen zwischen Kultur und Gesellschaft sind deshalb zu fördern –
sei es inhaltlich, organisatorisch, räumlich oder finanziell.
Neben dem traditionellen Ehrenamt in gewachsenen Strukturen wächst in Bayern projektbasiertes
ehrenamtliches Engagement, aber auch die ehrenamtliche Beteiligung an Partizipationsformaten,
wie beispielsweise Open Stages. Diese neuen Formen der Beteiligung und Interaktion werden für die
gesamte Kulturszene immer wichtiger. Wir wollen darum Partnerschaften zwischen
Kultureinrichtungen, Initiativen, Vereinen, interessierten Laien, engagierten Gruppen, usw.
unterstützen und fördern.
Auch hier sollen verbesserte Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
niedrigschwellige Beratungs- und Vernetzungsangebote Wissen bündeln und eine Grundlage für
flexiblere Förderung sein.

Unser Anspruch:

  • Ehrenamt im kulturellen Bereich inhaltlich, organisatorisch und räumlich stützen
  • neue Beteiligungs- und Partizipationsformate aufgreifen
  • Partnerschaften zwischen ehrenamtlichen und professionellen Kulturschaffenden sowie
  • Institutionen durch Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
  • Beratungsangebote verbessern

CORONA


Die Corona-Politik der CSU-FW-Regierung hat in Bayern zu einem massiven Vertrauensverlust der
Kultur in die Politik und zu einer nie dagewesenen Schrumpfung im für die Liquidität von
Kulturbetrieb nötigen Vorverkauf geführt. Gleichzeitig ist das Publikum ins Private und Digitale
abgewandert, ohne dass es tragfähige Konzepte für die Monetarisierung digitaler Kulturangebote
gäbe. Das Ende dieser Entwicklungen deutet sich aktuell nur zögerlich an.
Entsprechend ist jetzt eine gemeinsame Anstrengung gefragt, bestehende Strukturen zukunftsfähig
zu machen, neue Publika zu erschließen und alte zurückzugewinnen.
Veränderung ist immer auch eine Chance. Die Kulturpolitik muss dabei begleiten, unterstützen und
Ressourcen für die Transformation dort, wo sie fehlen, bereitstellen. Die kulturelle Vielfalt in Land
und Stadt sicherzustellen, bleibt dabei eine wichtige Aufgabe.


Unser Anspruch:

  • die Kulturbranche nach Krisen beim Wiederaufbau unterstützen
  • die einmalige Chance zur strukturellen Transformation der Kulturbranche nutzen und
    abseits von Nachwuchssorgen und Mitteldebatten zukunftsfest machen

KUNSTFREIHEIT

Die Kunst ist frei. Sie unterliegt keinem Zweck und steht für sich selbst. Sie bildet und stärkt und
wirkt mit ihren Diskursräumen und Angeboten gegen die Kräfte, die an unserer Demokratie zerren.

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz

Der Nationalsozialismus markiert auch für Bayern den stärksten Bruch unserer Zivilisation und Kulturgeschichte.
Durch Mord und Vertreibung wurden verschiedene künstlerische und ästhetische Traditionslinien eliminiert,
die unsere bayerische Kunst und Kultur mitgeprägt haben. Aus diesen Erfahrungen erwächst eine
besondere Verantwortung für den elementaren Wert der Freiheit der Kunst in Werk und Wirken.
Aktuelle kulturpolitische Debatten, aber auch das reflexhafte Schließen unserer Kulturorte mit den Wellen
der Pandemie zeigen, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Kunstfreiheit keine Selbstverständlichkeit ist.
Wir wollen ein politisches und gesellschaftliches Umfeld für Kunst und Kultur bewahren, das Kunst
nicht in den Dienst nimmt für Interessen von Ausgrenzung, Hass oder Nationalismus. Es ist unsere
Aufgabe, Kunst und Kultur als Möglichkeits-Räume zur freien und zukunftsfähigen Entwicklung zu
schaffen.


Unser Anspruch:

  • freie Erprobungs- und Möglichkeitsräume schaffen
  • Kunst und Kultur ohne Zweck, als Wert an sich fördern
  • Kunstfreiheit sichern

HISTORISCHE VERANTWORTUNG

„Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen für die vielstimmigen
Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen Erfahrungen der Menschen, die hier leben.
Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss
selbstverständlicher Teil unserer (…) Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in
der alle Menschen frei von Rassismus leben können. Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im
Kulturbereich viel zu wenig aufgearbeitet. “


Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitgenössische Kunst ermöglichen und kulturelles Erbe bewahren – beides muss gleichzeitig gelingen, auch
wenn die Ressourcen knapp sind. Archive, Bibliotheken, Museen, aber auch Neuinterpretationen
historischer Stoffe leisten hier einen wichtigen Beitrag.
Die Aufarbeitung unserer kolonialen Geschichte und Verantwortung bleibt in engem Schulterschluss
von Museen, Hochschule, Forschung und Initiativen in Bayern und in den ehemals kolonisierten
Ländern wichtige Aufgabe.
Kooperation auf Augenhöhe und gegenseitiger Respekt dabei kann wiederum neue, produktive
Kooperationen möglich machen – international, aber auch vor Ort.
Prägend für Deutschland bleibt auch der Zivilisationsbruch der Shoa. Ein starkes Land wie Bayern
sollte denen, die es lieben, keine weiteren Überraschungen im Bereich der NS-Raubkunst kredenzen.
Oberste Priorität hat deshalb ein Ampelsystem für als unbelastet geklärte Kunst, Kunst mit unklarer
Provenienz und Raubkunst. Es braucht den politischen Willen, damit Datenbanken und Archive
endlich zugänglich gemacht werden.
Bei strittigen Fällen ist die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (“Limbach-Kommission”), die der Freistaat mit ins Leben
gerufen hat, anzurufen. Private Stellen sind aufgefordert, dies dem Freistaat nachzutun.
Für belastete Objekte muss rasch und unbürokratisch eine individuelle Lösung (Rückführung oder
Entschädigung) mit den Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen gefunden werden.
Digitale Datenbanken müssen künftig für alle zur Verfügung stehen. Nur dann können auch die Erben
von Eigentümer*innen aktiv werden und die Provenienzforschung selbst voranbringen. Mehr
als sechzig Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer und in Erwartung des 50. Jahrestages ihres Falls
tritt auch die Aufarbeitung dieses Teils der Geschichte in den Blick der Aufarbeitung: Pilotprojekte
wie das zur Untersuchung kritischer Provenienzen aus SBZ und DDR in nichtstaatlichen Museen des
Freistaats Bayern sind daher begrüßenswert.

Unser Anspruch:

  • Provenienz-Ampelsystem für Kunstwerke
  • Objekte noch stärker digitalisieren, Archive und Datenbanken zugänglich machen
  • Lösungen für die Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen von belasteten Objekten finden
  • Kooperation mit der Beratenden Kommission

GESCHLECHTERGERECHT UND FAMILIENFREUNDLICH!


Gleichberechtigung bedeutet Sichtbarkeit, Repräsentanz und Chancen. Strukturelle Benachteiligung
von Frauen beginnt oft mit der Elternzeit und setzt sich bei der Altersdiskriminierung junger oder
älterer Frauen fort.
Gerade im Kunst- und Kulturbereich, wo Förderungen oft ans Lebensalter gekoppelt sund, genauso
wie bei Stipendien und Residencies, wenig an die Realitäten von Menschen mit Familie angepasst
sind, braucht es Korrekturen, um strukturellen Wandel zu ermöglichen.
Kinderbetreuungsmodelle sind deshalb förderfähig zu machen, um Frauen, die immer noch einen
großen Teil der Care-Arbeit leisten, Zugang zum Arbeitsmarkt Kultur zu erleichtern.
Kinder und die Zeit, die man mit ihnen verbringt, dürfen für Stipendien und Förderungen kein
Hindernis mehr sein.
Wo Förderung und freiwillige Selbstverpflichtung nicht greifen, sind Quoten ein wichtiges
Instrument, in der Hoffnung, dass sie sich eines Tages selbst überflüssig machen.


Unser Anspruch:

  • Kriterien staatlicher Förderungen, Stipendien und Residency-Programme an die Realitäten
    von Menschen mit Familie anpassen
  • Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit bei Kulturproduktion förderfähig machen
  • wenn nötig, Quoten als Instrument für Parität einsetzen

DIVERS!


Kulturelle Teilhabe muss für alle möglich sein. Und alle bedeutet ALLE –

  1. im kreativen Prozess, sei es in Laienkultur oder im Profibereich,
  2. in der künstlerischen Ausbildung und kulturellen Bildung,
  3. durch Sichtbarkeit in Inhalten und
  4. als Zielgruppe und Publikum

Umfassende Teilhabe mit all ihrer Diversität bereichert künstlerische Prozesse um neue
Perspektiven, Orte, Ideen und Möglichkeiten. Teilhabe ist ein Prozess. Wo sie noch nicht umgesetzt
ist, sind wir gefordert, sei es an sichtbaren Stellen oder auch in internen Strukturen.
Geschlechtergerechtigkeit und Diversität braucht es in allen Bereichen unserer Institutionen, in
Teams, aber auch in allen Führungsebenen und in der Besetzung von Gremien und Jurys. Wo
Gremien und Jurys klein sind, kann es helfen, durch Leitfäden, Schulungen oder Hinzuziehung der
Expertise Betroffener unterschiedliche Perspektiven abzubilden oder neue Zielgruppen zu
erschließen.
Öffentliche Mittel sind für alle Teile der Gesellschaft da. Deshalb darf eine Vergabe von
Fördermitteln geknüpft sein an konkrete Konzepte zur Weiterentwicklung von Institutionen und
Organisationseinheiten im Sinne von Diversität und Geschlechtergerechtigkeit.
Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass die Einbeziehung jüngerer Perspektiven und
Erfahrungen von Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oft schon zu einer
Diversifizierung in vielen anderen Bereichen führt.
Diversitäts-Beauftragte können bei einer Öffnung hin zu mehr Teilhabegerechtigkeit helfen.
Ebenso hilfreich wäre die staatliche Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen
für Kunst- und Kultureinrichtungen und Kommunen zur teilhabeorientierten Öffnung und
diversitätsbewussten Entwicklung.


Unser Anspruch:

  • Teilhabe im kreativen Prozess, in der künstlerischen (Aus-)Bildung, der inhaltlichen
  • Repräsentation und der Rezeption ermöglichen
  • Maßnahmen für die Sensibilisierung von Entscheidungsträger*innen auf den Weg bringen
  • Konzepte für Diversität und Geschlechtergerechtigkeit bei Mittelvergabe
  • entsprechende Förderungen von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen für Kunst-
    und Kultureinrichtungen sowie Kommunen
  • Kommunikation staatlicher Kultureinrichtungen an Weltstandards anpassen und auf solide
    und zeitgemäße Füße stellen

KULTURELLE BILDUNG


Ästhetische Bildung ist eine Bildung, die das Verständnis für Kunst und Kultur und die kritische
Auseinandersetzung damit fördert. Sie hilft, kreatives Denken, Sensibilität und Analysefähigkeit zu
entwickeln. Sie sorgt gleichsam für die Entwicklung von Publika als auch für das Wachsen
künstlerischen Nachwuchses. Ästhetische Bildung wirkt ganzheitlich, gewährleistet nachhaltiges
Lernen und inneres Wachstum. Sie macht stark und klug.
Alle Gruppen der Gesellschaft sollen deshalb Zugang zu ästhetischer Bildung haben, aber auch auf
individuelle Weise von kulturellen und künstlerischen Angeboten angesprochen werden. Deshalb
gilt es, Angebote in Kulturinstitutionen, aber auch in Einrichtungen der Zivilgesellschaft – in
Gruppen, Vereinen und Initiativen – zu stärken und Zugänge zu ermöglichen.
Kulturpolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Wir haben in Bayern mehrfach erlebt, wie
Ausgrenzung und Diskriminierung, Hass und Hetze in Gewalt umschlagen können. Kulturelle Bildung
stärkt Demokratie und schützt vor Diskriminierung, gruppenbezogenem Menschenhass und
Populismus. Kunst und Kultur können zwischen Kulturen vermitteln und helfen, andere zu
verstehen.

In einer Welt, die immer schneller wird, mit einem Überfluss an Angeboten ist es für Kinder
und Heranwachsende nicht leicht, eine Orientierung zu finden. Kunst und Kultur können eine solche geben.
Bei der kulturellen Bildung geht es um den ganzen Menschen, um die Bildung seiner
Persönlichkeit, um Emotionen und Kreativität. Ohne kulturelle Bildung fehlt ein Schlüssel zu wahrer Teilhabe.
Deshalb ist auf keinem Feld die Verantwortung des Staates, aber auch der Zivilgesellschaft und der
Kultureinrichtungen größer. Kulturelle Bildung macht nicht nur stark, sondern auch klug. Denn sie hat gleichermaßen
Auswirkungen auf Persönlichkeitsentwicklung und Lernfähigkeit. Ein besonderes Augenmerk auf die Belange
kultureller Bildung zu legen war deshalb für viele von uns Herzensangelegenheit. Dabei darf der Blick nicht
nur auf Kinder und Jugendliche gelegt werden.

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In Institutionen wie Landesjugendkunstschulen oder Musikschulen wird bereits viel geleistet. Die
kulturelle Bildung muss aber in allen Bereichen öffentlichen Lebens als Handlungsfeld begriffen
werden, das in die Gesellschaft hineinwirken kann.
Stichwort ist hier “Outreach und Community”: Outreach als die Kommunikation nach außen – also
gezielt auf Menschen zuzugehen, um sie zu erreichen und sie teilhaben zu lassen. Community als die
Gemeinschaft – also Menschen zusammenzubringen, die bereits miteinander verbunden sind über
eine in irgendeiner Weise gemeinschaftliche Identität, lokal, regional oder auch virtuell. Dafür braucht es
eine solide Grundfinanzierung von Institutionen, die Outreach und Community, kulturelle
Bildung und Vermittlung miteinschließt.

Wir werden unserem Anspruch nicht gerecht, solange kulturelle Bildung hauptsächlich aus
Drittmitteln finanziert wird, also überhaupt nicht im Fokus der Kulturpolitik liegt.
Es gibt keine Ansprechpersonen auf höchster Ebene für kulturelle Bildung, denn sowohl das
Bildungs- als auch das Kunstministerium sind irgendwie verantwortlich, aber niemand richtig. Die
Staatskanzlei macht kulturelle Bildung, wenn es um Medien geht, das Finanzministerium mischt mit,
sobald “Heimat” drauf steht, das Sozialministerium macht kulturelle Bildung für sozial schlechter
Gestellte, usw. Die Koordination der Bemühungen unterschiedlichster Verwaltungen auf lokaler,
regionaler und staatlicher Ebene funktioniert ohne zentrale Ansprechpartner und ohne Vernetzung
der Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien nicht.
Kulturelle Bildung braucht einen zentralen Ort, der institutionsübergreifend Ansprechpersonen und
Vernetzung bietet: ein eigenes Kompetenzzentrum kulturelle Bildung für Schulen, private und
kommunale Bildungseinrichtungen und Kulturlandschaft.
Diese zentrale Anlaufstelle zu schaffen ist drängend und wichtig, um Schulen, Kitas,
Volkshochschulen, Sing- und Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie alle weiteren
außerschulischen Verbände und Organisationen sowie Kulturinstitutionen stärker in staatliches
Handeln einzubeziehen und vielfach parallel agierendes staatliches Handeln zentral zu vernetzen.
Dieses Kompetenzzentrum kann Transformation begleiten – zum Beispiel 2026 die Umstellung auf
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Es kann die zentrale Einrichtung im Freistaat werden für
Beratungs- und Qualifizierungsleistungen sowie für die Vernetzung im gesamten Themenspektrum
der kulturellen Teilhabe und Bildung.
Wir müssen in Bayern im Bereich kulturelle Bildung inhaltlich wie finanziell an die Standards
anderer Bundesländer aufschließen.
Überall dort, wo der Staat tätig wird, sind die Entwicklungen wissenschaftlich zu begleiten und
stetig zu evaluieren, um bei Bedarf angepasst werden zu können.


Unser Anspruch:

  • kulturelle Bildung als festen Baustein der Kulturförderung verstetigen
  • Stellen für kulturelle Bildung an allen staatlichen Kulturinstitutionen schaffen und ausbauen
  • Expertise und Wissen bündeln: zentrale Anlaufstelle für Initiativen der kulturellen Bildung schaffen

FAIR GREEN CULTURAL DEAL


„Ihr Herrn, die ihr uns lehrt, wie man brav lebenUnd Sünd und Missetat vermeiden kann
Zuerst müßt ihr uns was zu fressen geben
Dann könnt ihr reden: damit fängt es an.“

Bertold Brecht.,„Wovon lebt der Mensch?“ Zweites Dreigroschen-Finale

Die bayerische Staatsregierung hat im Juli 2021 Klimaneutralität bis 2040 als Ziel für Bayern gesetzt.
Dieser Anspruch muss von Handeln begleitet werden und wirkt in alle Bereiche unseres Lebens. Wir
Grüne sehen Nachhaltigkeit dabei ganzheitlich und betrachten sowohl die soziale als auch die
ökologische Nachhaltigkeit. Um alle Menschen mitzunehmen, ist ein gemeinsames, paralleles
Entwickeln von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit unabdingbar. Das betrifft auch den Kulturbereich.
Staatliche Einrichtungen brauchen personell und finanziell die richtige Unterstützung für die Erarbeitung
eines in Zukunft verbindlichen Nachhaltigkeitskonzepts für Klima, Umwelt und soziale Strukturen. Wir
brauchen den Fair Green Cultural Deal.

Um die Transformation im Kulturbereich zu fördern, möchten wir spezielle Beratungsangebote
ebenso etablieren wie die Qualifizierung von Fachkräften auf dem Gebiet des
Transformationsmanagements.
Kunst braucht Austausch. Wo Mobilität nötig ist, versuchen wir die Umweltkosten-Nutzen-Rechnung
in Richtung einer positiven Nutzung des CO2-Budgets zu verschieben. Dafür braucht es inhaltliche
und zeitliche Verbesserungen: Es hilft, mit der Bahn zu fahren, es hilft aber auch, nicht nur für einen
einzigen Termin zu reisen oder Objekttransporte zu bündeln. Für Gastverträge ermöglichen wir
umweltfreundliches Reisen durch Anerkennung der Reisetage als Arbeitszeit, sofern nicht geflogen
wird.
Materialinitiativen, die in Kunst und Kultur benötigte Materialien sammeln, aufbereiten und der
Mehrfachnutzung zuführen, etablieren wir bayernweit als Standard.
Nachhaltigkeit ist mehr als CO2 und Müll: Sozial-ökologische Nachhaltigkeit ebenso wie
Klimafreundlichkeit sind Aspekte, die bei staatlicher Kulturförderung in Bayern förderfähig werden
müssen. Anreize sind wichtig, um unsere gesteckten Ziele zu erreichen.
Die Kultur ist ein Bereich, dem in der Vergangenheit vielfach neue Aufgaben aufgebürdet wurden
und dem trotz struktureller Unterfinanzierung nie automatisierte Anpassungen an Inflation oder
Kostendruck zuteil wurden. Deshalb braucht die Kultur Unterstützung, um diese wichtigen Aufgaben
stemmen zu können.


Unser Anspruch:

  • Nachhaltigkeit in allen Dimensionen fest in der Struktur von Kulturinstitutionen verankern
    – Transformationsmanagement als Weiterbildung anbieten und Stellen in diesem
    – Bereich finanzieren
    – Nutzung von Material-Initiativen zum Standard machen
    – Nachhaltigkeits-Konzepte etablieren, finanzieren und umsetzen
    – Handlungsfelder für Transformationsprozesse für jede Institution festlegen
    – Green Culture Desk auf Landesebene als zentrale Koordinationsstelle etablieren
  • staatliche und nichtstaatliche Institutionen bei der Transformation unterstützen
  • Maßnahmen für Nachhaltigkeit bei staatlichen Förderungen förderfähig machen
  • Beratung zur Nachhaltigkeit förderfähig machen
  • in allen Bezirken Ansprechpersonen für Nachhaltigkeits-Beratung für solo-Selbständige
  • Kreative einrichten
  • Mittel für Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereitstellen
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Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Kulturelle Bildung stärken!

Kulturelle Bildung ist der Humus für unsere Kulturlandschaft. Sie ist die Grundvoraussetzung für die kulturelle Teilhabe aller und befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln, weil sie individuelle Kreativität fördert. Durch kulturelle Bildung können Kinder und Jugendliche schon in frühen Jahren kreative Talente entdecken und damit Werkzeuge für einen resilienten, d.h. positiven, aktiven und reflektierten Umgang mit den Herausforderungen und Chancen unserer Zeit entwickeln.

Im Kulturstaat Bayern wird kulturelle und künstlerische Bildung schon lange stiefmütterlich behandelt. Neben fehlender finanzieller Ausstattung (Beispiele: das gesamte Museumsviertel München teilt sich eine Stelle für Vermittlung, die seit 1978 (!) versprochenen 25% Lehrpersonal Zuschuss für Sing- und Musikschulen gibt es bis heute nicht – usw.) fehlt es an Strukturen (Beispiel: mehrere Ministerien fördern kulturelle Bildung, eine offizielle Ansprechstelle oder instutionalisierte Koordination gibt es nicht, für kulturelle Bildung im Ganztag gibt es keine Strategie – etc.)

Während es im Musikbereich – auch dank des Bayerischen Musikplans und der Sing- und Musikschulen – noch einigermaßen gut aussieht, lässt die CSU-geführte Staatsregierung andere Bereiche, wie die Landesjugendkunstschulen oder die Verbände der Darstellenden Künste am Hungertuch nagen.

1,5 Millionen bräuchten die Landesjugendkunstschulen, die übrigens auch gerade in der Fläche und im ländlichen Raum spannende Programme anbieten, um kostendeckend arbeiten zu können. Das sind 11 Cent pro Person in Bayern dafür, dass jedes Kind eine Leinwand kennen lernt.

Jedem Kind eine Leinwand! – Mindestens 11 Cent/Person für Landesjugendkunstschulen!

Infrastruktur, die freien und festen Mitarbeitenden, Materialien und alles, was dazugehört, wollen finanziert werden. Gleichzeitig müssen die Beiträge zu Kursen und Angeboten gering sein, damit auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne dicken Geldbeutel dabei sein, sich kreativ und künstlerisch ausprobieren können. 

Weil kulturelle Bildung aber nicht nur an freien Institutionen, sondern vor allem auch an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen stattfinden muss, braucht es unbedingt eine zentrale Stelle, die Kompetenzen bündelt, Schulen und Bildungsinstitutionen berät und mit freien Trägern zusammenbringt. Baden-Württemberg hat es mit dem Kompetenzzentrum für kulturelle Bildung vorgemacht – und was The Länd kann, das kann Bayern doch schon lange, oder?

Gerade an Schulen müssen die kreativen Angebote, vor allem nach zwei Jahren Corona, schleunigst fächerübergreifend und mit Blick auf den Ganztag ausgebaut werden. Musik- und Kunstunterricht: zu Pandemiezeiten oft nicht nur zweit-, sondern eher dritt- wenn nicht viertrangig. Wobei für uns Grüne Bildung für Nachhaltige Entwicklung – BNE – eine übergreifende Aufgabe ist, die in allen Bereichen schulischer Bildung Raum braucht und deren Fundament ganz eng mit kultureller Bildung – Wahrnehmung, Erfahrung, Kreativität uvam – verknüpft ist, weit über Musik- und Kunstunterricht, ja auch weit über ästhetische Bildung hinaus.

Eine Aufstockung der Mittel, um beispielsweise externe Angebote oder Kooperationen zu ermöglichen, ist auch hier dringend notwendig. Interesse an Kunst und Kultur bildet sich meist im frühen Jugendalter. Kreativität und Kollaboration sind Teil der Dinge, die KIs nicht können. Für eine mündige, kritische und reflektierte Gesellschaft ist es insofern unerlässlich, künstlerische und kulturelle Bildung auch im Sinne einer BNE Strategie nachhaltig und umfassend zu fördern. 

Unsere Anträge dazu: 

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Antrag „Öffentliche Mittel zielgerichtet, transparent und verantwortlich nutzen: Kulturförderbericht für den Kulturstaat Bayern entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.

Dabei sind einzubeziehen

  1. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
  2. das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
  3. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
  4. das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
  5. das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
  6. das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
  7. das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
  8. alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.

In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:

  • Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
  • institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
  • Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
  • Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
  • aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
  • Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
  • Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
  • Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
  • Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
  • Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
  • Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
  • Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
  • Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur

Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.

Begründung:

Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.

Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.

Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.

Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.

Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Mittel für Bildungsangebote zu Antisemitismus“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Bildungsangebote, die sich explizit mit Antisemitismus auseinandersetzen, über antisemitische Vorurteile aufklären und zum Ziel haben, subtile antisemitische Denkmuster, die immer noch in weiten Teilen der Bevölkerung verbreitet sind, aufzudecken und zu reflektieren, fördert die bayerische Staatsregierung, welche davon richten sich explizit an erwachsene Menschen (über 27) und welche Fördermaßnahmen von Seiten der Staatsregierung gibt es für künstlerische und kulturelle Projekte (auch künstlerische und kulturelle Bildungsprojekte), die sich explizit mit jüdischem Leben und Antisemitismus auseinandersetzten?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag: Kampf gegen Corona V: Kinder und Jugendliche zuerst, keinen weiteren Freizeit- Lockdown im Herbst

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei ggf. notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Hierzu ist zu gewährleisten, dass
─ Angebote der Kinder– und Jugendhilfe – z. B. Jugendarbeit in Jugendzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereinsangebote und insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe – vollumfänglich in Präsenz stattfinden können
─ stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe keinen Besuchs- oder Zugangseinschränkungen unterliegen und ein Normalbetrieb aufrechterhalten werden kann
─ der Zugang zu Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten, außerschulischen Bildungsangeboten der Kultureinrichtungen und zu Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht eingeschränkt wird, auch wenn für Erwachsene hierfür Einschränkungen gelten sollten
─ schulischen und außerschulischen Trägern Planungssicherheit für die Konzeption und Umsetzung von Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten gegeben wird, um diese – auch mit Übernachtungsmöglichkeiten – für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen
─ bayernweit flächendeckende Aufklärungs-, Beratungs- und Impfangebote für die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder zwischen fünf und elf Jahren bereitgestellt werden ─ Jugendzentren und andere Jugendhilfe- und Jugendbildungseinrichtungen befähigt werden, in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und den Impfzentren Impftermine vor Ort zu organisieren

Begründung:

Bei notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie muss es immer zuerst um den Alltag der Erwachsenen gehen, um deren Arbeits- und Freizeitleben. Erwachsene können und müssen mehr schultern, während die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in Krisenzeiten möglich bleiben muss. Wir müssen alles daransetzen, Kinder und Jugendliche in dieser schwierigen Zeit aufzufangen und zu unterstützen. Hierfür ist zu gewährleisten, dass bei etwaigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dennoch vollumfänglich in Präsenz stattfinden können. Insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe von Jugendamt, Erziehungs- oder Familienberatung darf nicht eingestellt werden. Auch in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe muss der Normalbetrieb sichergestellt werden, sodass Kinder und Jugendliche in Jugendwohnheimen oder in der Heimerziehung keinen Besuchs-, Zugangs- oder sonstigen Einschränkungen unterliegen. Gleichermaßen müssen weitere Angebote von Kultur, Sport und Freizeit, außerschulische Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geöffnet bleiben – auch, wenn es in diesen Bereichen Einschränkungen für Erwachsene geben sollte. Für entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte für einen weitestgehenden Normalbetrieb in all diesen Einrichtungen und Bereichen für Kinder und Jugendliche ist
frühzeitig zu sorgen. Für schulische und außerschulische Träger muss Planungssicherheit für die kommenden Monate gegeben werden. Nur so können sie Angebote wie Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche konzipieren und umsetzen. Für Kinder und Jugendliche sind diese Angebote wichtige Erfahrungs- und Begegnungsräume, die auch in Zeiten der Pandemie sicherzustellen sind. Impfen ist der Weg aus der Pandemie – folglich müssen auch Beratungs- und Impfangebote speziell für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden.

Haus der Bayerischen Geschichte_kulturelle Bildung_Bayern_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht_Gülseren Demirel

Mehr Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in der Kultur – Besuch im Haus der Bayerischen Geschichte

Am 24. April habe ich das Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg besucht, um mit dessen Leiter Dr. Richard Loibl über das Thema „Migration im Museum“ zu reden. Wir Grüne setzen uns für mehr Sichtbarkeit und Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Geschichte ein. Kultur kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen Gülseren Demirel, unserer Sprecherin für Integration, Flucht, Asyl und Vertriebene, und Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups und die Gründerszene sowie Mitglied des Museums-Beirats, trafen wir uns im Haus des Bayerischen Geschichte zum Gedankenaustausch mit dem Direktor des Hauses Dr. Richard Loibl und Mitarbeiter*innen. Denn wer, wenn nicht das Haus des Bayerischen Geschichte hätte die Expertise, die Geschichte der Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern auf anschauliche Weise sichtbar zu machen? Wir Landtags-Grüne machen uns dafür stark, dass das Haus sein Angebot um die Migrationsgeschichte in Bayern erweitert. Immerhin hat mehr als ein Viertel der Bevölkerung hierzulande einen Migrationshintergrund, denn auch Bayerns Geschichte ist von großen Migrationsbewegungen geprägt. Die Würdigung der Leistungen dieser Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist überfällig.

Dass Dr. Loibl sich offen für unsere Vorschläge zeigte und dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst, freute meine Kolleginnen und mich natürlich. So soll durch Kooperationen mit der migrantischen Community und interkulturellen Verbänden eine zeitgemäße Präsentation mit wirkungsvoller Reichweite etabliert werden. Gemeinsames Ziel ist ein positives Narrativ von Migration zu etablieren. 

„Wir brauchen zu diesen klassischen Themen neue Umsetzungen“

Dr. Richard Loibl

Frischer Wind im Museum

Von unserer Info-Reise des Wissenschafts- und Kunstausschusses mit jeder Menge neuem Wissen und frischen Ideen zurück, konnte ich den Termin nutzen, um neben Dr. Loibl auch mit Dr. Andreas Kuhn, Leiter des Referats Bavariathek und Museumspädagogik und persönlicher Ansprechpartner für Schulen, sowie Marc Spohr, Leiter des Referats für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen im Museum, neue Präsentationswege, Familienangebote, um den Museumsbesuch zum spannenden Highlight für alle zu machen, eine Erweiterung ins Digitale sowie ungewöhnliche Formate zum Erreichen neuer Zielgruppen zu diskutieren.

Highlight des Tages

Mein persönlicher Höhepunkt war ein Schnupperbesuch in der dieses Wochenende startenden Sonderausstellung „Wirtshaus-Sterben? Wirtshaus-Leben!“. Sehr spannend, neue Einblicke und wieder mal viel gelernt. Ein guter Tag in Regensburg.

Meine Kolleginnen und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit!

3G Museum - Handel 0G

Warum in einem Kulturstaat Shopping nicht besser gestellt sein sollte, als Kultur. Anträge zur Gleichstellung von Kultur in der Pandemie mit anderen Lebensbereichen

Obwohl Bayern in der Bayerischen Verfassung als Kulturstaat definiert ist, wird die Pandemiebekämpfung bis heute auf dem Rücken der Kultur ausgetragen. Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken werden weiterhin systematisch bei allen pandemiepolitischen Entscheidungen schlechter gestellt als Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko. Wir als Grüne Landtagsfraktion haben diese Woche deshalb Anträge zur Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Handel eingereicht. Aber anscheinend schützt uns die FFP2 Maske nur beim Shoppen und nicht im Museum.

Museumsshop oder Museums-Cafè sicherer als Ausstellung?!

Im Einzelhandel gilt schon seit längerem Null G. Dort müssen auch keinerlei Kapazitätsbeschränkungen mehr eingehalten werden. Auslastung: 100%, auch für Ungeimpfte und Ungetestete heißt es: Willkommen zum Shopping.

Noch immer stiefmütterlich behandelt der Kulturstaat Bayern seine Museen. In diesen wichtigen Bildungsorten hieß bis vor kurzem noch „2G plus“. Auch nach aktuellem Stand sind die Hürden für den Zugang zu kulturellen Einrichtungen weiterhin deutlich höher als bei Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko: in den Uhrenladen kommt man leichter rein, als ins Uhrenmuseum, die Textilausstellung hat deutlich mehr Auflagen als der Klamottenladen, Bibliotheken sind schlechter gestellt als Buchhandlungen, Museen als Museumsshops…  

Die Liste der Ungleichbehandlungen in der Pandemie im Kulturstaat Bayern ließe sich fortsetzen

Diese Ungleichbehandlung zieht nicht nur den Grundsatz des Kulturstaates ins Lächerliche, sondern ist auch vielfach unsozial und bildungsfeindlich. Gerade mit Blick auf den nächsten Corona-Herbst und -Winter, der mit Sicherheit kommen wird, wäre es so wichtig, endlich die Kultur vergleichbaren Lebensbereichen, die Museen dem Handel, gleichzustellen, so wie wir es in unseren Positionspapieren und Anträgen fordern. Keine CSU-FW-Klientelpolitik mehr in der Pandemie mit allen daraus resultierenden, nicht nachvollziehbaren Unwuchten. Wenn die pandemische Situation Schließungen erfordert oder Öffnungen zulässt– dann fair und logisch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend und nachvollziehbar abhängig vom Infektionsrisiko. Das muss die Maxime unseres pandemiepolitischen Handelns sein!

Wissenschaftsbasierteheit, Nachvollziehbarkeit, Fairness, Transparenz. Dass muss die Maxime unseres Handelns in der Pandemie sein.

Aber offensichtlich sieht unsere Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern das anders: die Ablehnung unserer beiden Anträge durch CSU und FW zeigt erneut die traurige Prioritätensetzung pro „Wer schreit am lautesten“ unserer Staatsregierung. Während die FW zwar nach eigener Aussage die Anträge in ihrer Rolle als Oppositionspartei gut gefunden hätten, aber leider in der Regierung sind (und sich, das sage ich, kampflos und willfährig der CSU beugen und so Unwuchten durch Nichtstun verstärken), erklärt die CSU ganz direkt, dass man eben Abwägungen treffen müsse und Kultur und Museen dabei in der Prioritätensetzung nicht ganz so wichtig seien. Was soll man denn sonst machen, wenn man einen Pullover braucht?! – Ergo sagt die CSU: Shopping vor Kultur und Bildung.

Während uns Grünen „Cherry picking“ vorgeworfen wird, ist dies doch genau das, was die bayerische CSU-FW-Staatsregierung macht, indem sie entgegen des einstimmig (!) beschlossenen 3-Stufen-Plans der Kulturminister*innen der Länder vom 05.02.2021 die Gastronomie und den Einzelhandel immer noch besserstellt als die Kultur.

Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann begründet die Null-G Regelung im Einzelhandel übrigens dreist damit, dass die FFP2 Maskenpflicht weiterhin gilt und Schutz böte. Offenbar tut sie das – allerdings nicht in der Kultur…

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Kulturfonds: warum es Reformen braucht und man trotzdem jetzt Anträge stellen sollte

Seit es den Kulturfonds in seiner jetzigen Form gibt, betonen wir Grüne, dass Fördermittel immer für alle Menschen in Bayern zugänglich sein sollten. Rund 2 Millionen Menschen in Bayern sind nämlich quasi komplett von der Beantragung ausgeschlossen. Mal heißt es „Gibt es da denn Bedarf?“, mal werden Ängste geschürt, die bösen Menschen aus Nürnberg und München könnten die guten bayerischen Euros alle wegsaugen. Dabei haben andere Flächenländer gute Lösungen gefunden, Mittel gerecht zu verteilen – für alle. Auch in Bayern gibt es solche Lösungen, leider aber nicht bei der CSU, sondern nur im FW-geführten Bildungsministerium unter Piazolo. Wichtig ist jetzt: Anträge stellen!

Um es vorweg zu nehmen: Unten geht’s um Geld! Geld, das alle Menschen in Bayern beantragen dürfen. Auch Du! Und das möglichst viele beantragen sollten. Warum es so wichtig ist, dass viele immer wieder die Arbeit der Antragstellung auf sich nehmen, will ich vorab kurz erklären:

Viele, viele unserer Grünen Anträge zu Verbesserungen beim Kulturfonds werden abgelehnt. Begründung zumeist „Es läuft doch alles wunderbar!“ – oder, auch sehr beliebt, „Es gibt doch gar keinen Bedarf!“. Diesen September habe ich allen Ernstes hochrangige Menschen der CSU zweifeln hören: „Wenn es jetzt eine Öffnung des Kulturfonds für München und Nürnberg gäbe, würden sich da denn überhaupt Leute bewerben?!“.

Kulturfonds ist seit Jahren reformbedürftig

Ja! Ja, würden sie! Die Leute. – Sie tun es auch, immer wieder. Oder versuchen es zumindest und scheitern an mangelnden Online-Bewerbungsverfahren, an altertümlichem Kategorie-Denken und fehlgeleiteter Telefonberatung oft schon beim ersten Kontakt. „Alles super beim Kulturfonds! Fast 100% Förderzusagen!“ hören wir dann jedes Jahr – obwohl beim genaueren Hinsehen immer wieder Projekte dabei sind, wo in Wahrheit Bürgermeister X oder Landrätin Y dahinter steckt oder der Kulturfonds schlicht missbraucht wird, um Fördermittel in den eigenen Stimmkreis umzuleiten. Ganz einfach am Landtag vorbei. Denn wo sonst ein gewähltes Parlament über Haushaltsmittel entscheidet und zum Beispiel transparente Jurierungs-Prozesse einfordern kann, entscheidet beim Kulturfonds die Staatsregierung, basierend auf je einem (geheimen) Gutachten. – Statistiken darüber, wie viele Menschen von den Bezirksregierungen bereits am Telefon abgewimmelt werden, die gibt es indes leider nicht, wie meine Anfrage zum Kulturfonds zeigt.

Reformen bräuchte es neben Bewerbungsverfahren, Beratung, Transparenz und Antragsberechtigung dringend auch beim altertümlichen Sparten-Denken. Denn „Spartenübergreifendes“ ist derzeit nur aus „obigen Sparten“ erlaubt, und moderne Formen wie Poetry Slam im Literaturbereich („Sind Sie jetzt Performance? Oder Literatur? Weil Performance, das fördern wir leider nicht, gell.“), wie Video-Walks, Performatives oder interaktive Arbeiten („Theater ist das ja jetzt nicht direkt, oder?“) finden schwer oder gar keinen Raum. Gefördert wird bisher nur „Theater, Museum, zeitgenössische Kunst (Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“, Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte, Atelierförderprogramm für bildende Kunst), Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, Internationaler Ideenaustausch – sowie besagte „innovative Vorhaben und spartenübergreifende Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen“[Quelle].

Hoffnung auf Wandel bringt der Kulturfonds, Bereich Bildung, im FW-geführten Ministerium unter Piazolo

Ich verspreche, wir Grüne werden weiter dranbleiben, um den Kulturfonds strukturell zukunftsfest als Instrument der Kulturförderung für ganz Bayern aufzustellen. Bis dahin gilt es weiter Druck zu machen und laut zu zeigen: Der Bedarf ist da. Darum:

Bitte werbt doch in Euren Städten, Gemeinden und Communities für die Beantragung von Projektmitteln für den Kulturfonds, Bereich Bildung. Der Kulturfonds, Bereich Bildung, gehört zum Piazolo-Ministerium. Antragsberechtigt ist *ganz Bayern*, ohne Ausnahme. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt und mit besonderem Nachdruck auf Wirkung in der Fläche des Landes.

Deadline ist der 1. Februar.

Infos auf der Seite des Ministeriums hier.

PS.

Digitale Antragsverfahren und Online-Einreichung wurden, na logo, auch schon gefordert. CSU so: „Passt doch alles“. Bissi Digitalisierung gab’s dann auch. Peinlich nur: Das „interaktive E-Paper“ zum Kulturfonds, das den Ruf der Opposition nach Digitalisierung besänftigen sollte, ist leider, leider nur eine im Browser durchklickbare PDF mit zwei, drei anklickbaren Links drin. Puh. Dicke Bretter! Wir bleiben dran.

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Die Isar-Detektive, Band 2 & die wunderbare Kraft der Petition

Schon das Vorlesen von Band 1 des Landtags-Kinderkrimis „Die Isar-Detektive“ von Anja Janotta hat mir großes Vergnügen bereitet. Nun ist Band 2 erschienen – ein wunderbarer Anlass für ein weiteres Plädoyer zum Lesen und Vorlesen. Denn Lesekompetenz ist ein hohes Gut, ja, ein Schlüssel zur Welt.

Die Isar-Detektive sind wieder unterwegs. Nach ihrem ersten Abenteuer im Bayerischen Landtag führt die Spur ihres zweiten Falls die jungen Detektive in ein Tierheim – und lässt sie quasi nebenbei das wunderbare Recht aller Menschen in Bayern, eine Petition einzureichen, entdecken. Denn in unserer bayerischen parlamentarischen Demokratie können grundsätzlich alle – Erwachsene wie Minderjährige, mit deutschen wie nichtdeutschen Pässen, in Bayern oder sonstwo lebend – sich einbringen. Mit einer Petition an den Bayerischen Landtag können sie eine Stellungnahme des jeweils zuständigen Fachministeriums einfordern. Der zuständige Fachausschuss berät dann über Annahme oder Ablehnung der Petition und die Stellungnahme der Staatsregierung. Großartig, oder? Nachdem das Petitionsrecht allgemein viel weniger bekannt ist als es sein sollte, finde ich es umso beglückender, wenn schon junge Menschen, über den Umweg eines Kinder-Romans, davon erfahren.

Und spannend sind die Isar-Detektive obendrein! Zumindest meine Kinder lieben sie.

Lesend die Welt begreifen

Wie wichtig Vorlesen und Lesen ist, um an der Welt teilzuhaben, kann man nicht oft genug betonen. Vertrautheit mit Büchern, Lesefreude, das Eintauchen in und Verstehen von Geschichten gilt es ab der frühesten Kindheit zu fördern. Schließlich legt man damit einen wichtigen Grundstein für den späteren Lebensweg. Auch bei Schulkindern ist eine regelmäßige Beschäftigung mit Geschriebenem, auch jenseits des Schulkontextes, essentiell wichtig. Deshalb komme ich gerne in Kindergärten wie auch Schulen, um vorzulesen und mit den Kindern und Jugendlichen über den Text – und weit darüber hinaus – zu diskutieren. Einfach in meinem Büro anklopfen und mich einladen!
Klassensätze von „Die Isar-Detektive – Verdacht im Tierheim“ können Schulen übrigens hier kostenlos bestellen.

Wer gerne mal ins Buch reinschnuppern möchte, kann sich von mir ein Kapitel vorlesen lassen – et voilà:

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Antrag: Zugang zu Kultur nicht vom Einkommen abhängig machen: Öffentliche Bibliotheken nicht schlechter stellen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, öffentliche Bibliotheken bei jeglichen Coronamaßnahmen und pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen gegenüber den Buchhandlungen des Einzelhandels gleichzustellen.

Begründung:

Auch Menschen mit geringerem Einkommen ist dauerhaft der Zugang zu Literatur zu ermöglichen, Bibliotheken dürfen daher nicht schlechter gestellt sein als Buchhandlungen.

Öffentliche Bibliotheken leisten einen wichtigen Beitrag beim Zugang zu Literatur. Von Lyrik über Jugend- und Kinderromanen bis hin zu Monatsschriften ermöglichen sie einer breiten Bevölkerungsschicht diesen Zugang – unabhängig vom Einkommen.

Im Januar 2021 durften öffentliche Bibliotheken kein „Click&Collect“ anbieten, obwohl dies dem Buchhandel erlaubt war. Zugang zu Kultur wurde so flächendeckend in ganz Bayern über Nacht eine Frage des Geldbeutels, der Betrieb öffentlicher Bibliotheken wurde massiv eingeschränkt. Es gibt keinen Grund, Bibliotheken anders zu behandeln als den Einzelhandel. Die Bibliotheken haben sämtliche Hygienevorschriften strikt eingehalten. Klagen über Zuwiderhandlungen sind nicht bekannt geworden.

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Kultur für alle: Wir fordern eine Gastspiel-Förderung!

Ich komme aus einer Kleinstadt. Unser „Theater“ hieß „Saalbau“. Ohne Gastspiele wäre das Licht im Saalbau nur selten mal angeknipst worden. Gastspiele haben mir Theater in meine Stadt und mein Herz gebracht. Ich bin überzeugt, dass Kulturschaffende aus ganz Bayern helfen können, Kultur in alle kleinen Städte Bayerns zu tragen.

Bayern ist Kulturstaat! Unser Ministerpräsident Markus Söder sagt diesen Satz besonders gerne und oft. Doch gerade in der Fläche sieht es mit dem kulturellen Angebot oft mau aus. Kein Wunder: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher keine Gastspiel-Förderung. Das wollen wir Grüne ändern! Deshalb fordere ich in meinen neuen Anträgen eine Förderung für Gastspiele vor Ort und für Gastspiel-Projekte für Jung und Alt.

Meine Heimatstadt Neustadt hat 50.000 Einwohner*innen. Eingemeindete umliegende Dörfer mitgezählt. Kleine Städte haben kein eigenes Theater. In Bayern leben rund 9,9 Millionen Menschen in solchen „kleinen“ Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Alle diese Menschen haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung!

Recht auf kulturelle Grundversorgung

Bisher gibt es dort oft nur begrenzte kulturelle Angebote – das liegt allerdings nicht an den Menschen vor Ort, sondern an der fehlenden Förderung in der Fläche des Freistaats Bayern. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-Förderung noch einen Support für Gastspiele vor Ort.

Klar, Kultur gibt es auch schon in kleinen Städten. Man hilft sich halt aus. Theater im Ehrenamt gab es auch bei uns, sehr gutes sogar. Manches preisgekrönt. Aber trotzdem waren wir weniger gut mit Kultur versorgt als größere Kommunen. Um die kulturelle Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns zu stoppen und Angebote von dort, wo Überfluss herrscht, dahin zu bringen, wo Mangel herrscht, brauchen wir ein entsprechendes Förderprogramm. – Baden-Württemberg macht es vor!

Warum brauchen wir die Förderung?

Insbesondere für junge Menschen hat kulturelle Bildungen einen hohen Stellenwert und immensen Einfluss auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. In Bayern sind derzeit rund 2 Millionen Menschen unter 18 Jahre alt. Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung dieser jungen Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Junge Menschen können nicht einfach mal am Abend in die nächst größere Stadt jetten. Sie brauchen Kultur, die zu ihnen kommt.

Nicht nur für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Kunst und Kultur elementar. Wir Menschen lernen ein Leben lang – und besonders Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu kulturellen Angeboten nicht nur in den bayerischen Großstädten zu ermöglichen, sondern auch in der Fläche.

Mehr Geld, mehr Fairness, mehr Kultur für alle

Bayern, sonst gerne spitze in allem, ist bei der Vergütung von Gastspielen leider gar nicht vorne im Rennen mit dabei. Bei einer Umfrage des Verbandes der freien Kinder- und Jugendtheater aus dem Jahr 2020 gaben ein Drittel der befragten Theater an, dass ihre Gastspiel-Honorare in Bayern niedriger sind als in anderen Bundesländern. Das steht im krassen Gegensatz zur Leistung der freien Kinder- und Jugendtheater: Sie spielten im gleichen Jahr 2600 Vorstellungen mit 275.00 Zuschauer*innen. Deshalb fordern wir faire Arbeitsbedingungen und insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen als wichtigstes Kriterium der Förderprogramme. Außerdem sollen bis zu 50% der Ausführungskosten förderfähig sein, bei caritativen Einrichtungen sogar bis zu 70%. Denn wenn wir allen Menschen den Zugang zu Kultur ermöglichen wollen, müssen wir die passenden Strukturen schaffen, die faire Bezahlung ermöglichen.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern – Projektförderung für Gastspiele

München kann sich glücklich schätzen: München hat einen Gastspielring von Kinder- und Jugendtheatern, die gemeinsam attraktive Angebote machen für Schulen, Kitas und andere Interessierte. Wer Theater will, bekommt es. Warum kann es sowas nicht für ganz Bayern geben? Warum gibt es keine Zuschüsse für Kommunen, Schulen, Kitas und andere, die qualitativ hochwertige Gastspiele bei sich vor Ort zeigen möchten? Und warum gibt es keine Projektförderung speziell für Gastspiele?

Unser Nachbarland Baden-Württemberg macht es bereits: Projektförderung für Gastspiele zur Entwicklung und Produktion guter Angebote und Förderung von Gastspielen, für die es Interessierte, einen Raum und Publikum gäbe! – Aber nicht genügend Mittel, um ein faires Angebot zu finanzieren. Was München an Theater bietet, sollten alle in Bayern bekommen.

Viel Leistung, wenig Lohn.

Wusstet Ihr z.B., dass bei den allermeisten Kinder- und Jugendtheater großes leisten und fast nichts dafür bekommen? Eine Verbandsbefragung ergab jährlich über 2600 Vorstellungen mit über 275.000 Zuschauer*innen in mehr als 320 Gemeinden.

30% der Befragten gaben an, dass ihre Gastspiel–Honorare in
Bayern niedriger sind, als in anderen Bundesländern. Im Schnitt bleiben fast alle Ensemble in Bezug auf die vom Bundesverband freie Darstellende Künste formulierte Mindesthonorar–Definition hinter den als fair zu
bezeichnenden Gastspielhonoraren deutlich zurück. Nur zwei – zwei! –
Theatergruppen gaben an, höhere Honorare zu erzielen.

Bayern als Kulturland sollte leisten, was Baden-Württemberg bereits tut

Darum haben wir zwei Anträge gestellt, die Ihr hier herunterladen und lesen könnt.

Gastspiel-Antrag 1: Projektförderung

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene auf. Die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene wird so für ihre Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt.
  • Gefördert werden herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstler*inneninnen und Kulturschaffenden mit Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt noch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen.

Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Millionen Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Millionen Menschen in Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

Gastspiel-Antrag 2: Förderung von Auftritten

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen auf.
  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden hieraus in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50% der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel wenn die Veranstalter*in eine finanzschwache caritative Einrichtung ist, sind bis zu 70 % der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projektnoch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden.

Rund 4,2 Millionen Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohner*innen. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen.

Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.


Mindesthonorare Gastspiele

Diese Mindesthonorare richten sich nach der Personenzahl auf der Bühne. Sie sollten laut Bundesverband aktuell bei 800€ für ein Solo, 1200€ für ein Duo, 1500€ für ein Trio und 250€ pro weitere Schauspieler*in liegen. Dies beinhaltet rein die Personalkosten.

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schriftliche Anfrage: Inklusion in staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern

Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland und so auch Bayern dazu, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Zur Verwirklichung dieses Rechts sind die Staaten in der Verantwortung, den Zugang zu kulturellen Formaten wie Film, Theater, aber auch Museen sicherzustellen.

Ich frage die Staatsregierung:

  • 1.1 Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat die Staatsregierung für den Freistaat Bayern ausgearbeitet, um Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; insbesondere in Bezug auf staatliche und nichtstaatliche Museen) Rechnung zu tragen?
  • 1.2 Welche öffentlichen Zuwendungen haben seit 2009 staatliche und nichtstaatliche Museen erhalten, um Inklusion in ihren Häusern umzusetzen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Name und Standort des Museums sowie Zuwendungssumme und Zuwendungszweck)?
  • 1.3 In welchem Umfang stellen Museen in Bayern barrierefreie Informationen über ihre Ausstellungen und Angebote vor Ort und im Netz bzw. per App zur Verfügung (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Informationskanal)?
  • 2.1 In welchem Umfang sind Museen in Bayern barrierefrei zugänglich – z.B. über eine Rampe, Audiodeskription von Kunstwerken, Guides in Leichter Sprache etc. (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie barrierefreiem Angebot)?
  • 2.2 In welchem Umfang haben Museen in Bayern inklusiv gestaltete Ausstellungen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Unterteilung nach inklusiver Ausgestaltung für Menschen mit Behinderung mit kognitiver, Hör-, Geh- oder Sehbehinderung)?
  • 2.3 In welchem Umfang ermöglichen Museen in Bayern Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe an ihren kulturellen Angeboten?
  • 3.1 Welche Angebote haben staatliche und nichtstaatliche Museen in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
  • 3.2 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Entwicklung von inklusiven pädagogischen Konzepten bzw. inklusiven Maßnahmen kultureller Bildung in bayerischen Museen?
  • 3.3 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung digitale Formate zur Umsetzung von Inklusion bei kulturellen Angeboten der bayerischen Museen?
  • 4.1 Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen bzw. sind geplant, um Barrieren in der bayerischen Museenlandschaft abzubauen (bitte unter Berücksichtigung baulicher, sprachlicher, kommunikativer und sozialer Barrieren darstellen)?
  • 4.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion in der bayerischen Museenlandschaft weiter voranzubringen?
  • 4.3 Inwiefern wurden bislang bzw. werden zukünftig Menschen mit Behinderungen bei der inklusiven Weiterentwicklung der bayerischen Museenlandschaft beteiligt?
  • 5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Menschen mit Behinderungen in staatlichen Museen in Bayern beschäftigt sind?
  • 5.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion hinsichtlich der Beschäftigten in der staatlichen Museenlandschaft in Bayern zu stärken?
  • 5.3 Inwiefern können Menschen mit Behinderung, die für einen Museumsbesuch eine Assistenzkraft oder Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher benötigen, dies als Leistung zur sozialen Teilhabe geltend machen?
  • 6.1 Plant die Staatsregierung, in der Corona-Pandemie den Zutritt in staatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, einzuschränken?
  • 6.2 Falls nein, welche Hygienemaßnahmen bzw. Testkonzepte plant die Staatsregierung für Museen bei einer Öffnung einzuführen und beizubehalten?
  • 6.3 Wie würde die Staatsregierung es bewerten, wenn nichtstaatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, den Zutritt einschränken?
  • 7.1 Wie viele Stellen für Beratung, Förderung, Konzeption und Realisierung inklusiver Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wurden in den letzten zehn Jahren bei den staatlichen Museen und der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen neu eingerichtet (bitte mit Angabe der Stundenzahl, Eingruppierung und etwaiger Befristung)?
  • 7.2 Handelt es sich um Dauerstellen oder mussten bzw. müssen sie jeweils neu beantragt werden mit der Folge, dass sie neu ausgeschrieben und besetzt werden müssen?
  • 7.3 Wurden bzw. werden sie aus dem Etat der jeweiligen Institutionen bezahlt oder wurden bzw. werden sie aus zusätzlich gewährten Mitteln finanziert?
  • 8.1 Inwiefern werden Menschen mit Behinderung bei Museumsführungen und Bildungs- und Vermittlungsangeboten bevorzugt beteiligt?
  • 8.2 Ist sichergestellt, dass bei der geplanten Wieder-Öffnung der Kultur insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler, die mehr als andere von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, dabei berücksichtigt werden?
  • 8.3 Werden für diese Gruppe zusätzliche Mittel bereitgestellt?

Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung:

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Antrag: Digitalisierung bei Kulturförderung voranbringen

Der Landtag wolle beschließen:

Anträge auf Förderung durch den Kulturfonds sollen künftig digital eingereicht werden können.

Begründung:

Der Kulturfonds Bayern stellt ein wesentliches Instrument der Förderung des Freistaates Bayern in den Bereichen Kunst und Bildung dar, ein zeitgemäßes digitales Antragsverfahren ist bislang nicht implementiert.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Wiederherstellung der Kunstfreiheit nach dem Lockdown“

Vor dem Hintergrund des am 6. Februar in den Medien angekündigten Drei-Stufen-Plans der Länder (siehe https://www.tagesschau.de/inland/kultur-lockdown-101.html bzw. https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeslaender-museen-mit-einzelhandel-oeffnen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210206-99-327062) frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie nach einem Ende des Corona-Lockdowns ergreift, um die analog zur Religions-, Presse- und Versammlungsfreiheit grundrechtlich geschützte Kunstfreiheit in Werk und Wirken wiederherzustellen, ob sie den 3-Stufen-Plan der Länder für den Bereich Kunst, Kultur und kulturelle Bildung auch für Bayern übernehmen wird und ob erneut davon auszugehen ist, dass Kunst, Kultur und Kulturelle Bildung hinter Öffnungsperspektiven für Handel, Tourismus und
Gastronomie zurücktreten müssen?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Wiederherstellung der Kunstfreiheit nach dem Lockdown“

Isar Detektive gelesen von Sanne Kurz ein Kinderroman aus dem Bayerischen Landtag

Vorlesetag: Isar-Detektive

Bücher sind der Schlüssel zur Welt. Sie sind ein wunderbares Medium, um die Welt lesend zu weiten und auf Phantasiereise zu gehen. Darum lese ich liebend gerne vor. Toll, wenn es am bundesweiten Vorlesetag einen Anlass gibt, das mal nicht nur für die eigenen Kids zu tun.

Leider haben rund ein Drittel der Familien hierzulande keine Zeit mehr Kindern vorzulesen. Und das hat natürlich Auswirkungen auf den Zugang dieser Kinder zu Texten, Literatur und Bildung. Im Jugend- und Erwachsenenalter ist der Zugang zu Lesen und Literatur, einmal verpasst, nur noch sehr schwer herzustellen.

Gute Literacy-Arbeit von Schulen und Kitas

Kitas und Schulen machen hier einen Superjob und bemühen sich um Literacy, oft auch in Muttersprachen und Herkunftssprachen der Kinder. Jede Unterstützung für diese wichtige Basisarbeit zählt. Deshalb freue ich mich riesig, dass ich am bundesweiten Vorlesetag Menschen regelmäßig mitnehmen darf ins Reich der Bücher – und das auch noch in meinem Stimmkreis!

Am heutigen 20.11., dem bundesweiten Vorlesetag, war ich zuerst an der Mittelschule am Inzeller Weg in 5. und 6. Klassen und dann noch in einer 6. Klasse am Michaeli-Gymnasium München. Im Gepäck: „Die Isar-Detektive“, eine spannende Kinder-Kriminalgeschichte, die u.a. in die Katakomben des Maximilianeums führt von Anja Janotta mit Illustrationen von Stefan Leuchtenberg. Lesen, Zuhören, Landtag kennenlernen – ein Traumtag!

„Und wieviel verdient man da so?“ – Fragerunde an eine Politikerin

Wenn schon mal eine Politikerin da ist und einem die Luft des Bayerischen Landtags literarisch um die Nase weht, braucht es natürlich auch Raum, seine Neugierde zu befriedigen, und so nahm ich mir noch Zeit, die vielen Fragen der Kinder und Jugendlichen zu beantworten. Superspannend z.B. die Frage, welche Qualifikationen man braucht, um Politikerin zu werden und was man verdient… Na?? Wisst Ihr es?

Vorlesen online oder mit Sanne vor Ort.

Neugierige können mich einfach auch mal zu sich in die Klasse oder Schule einladen oder schon mal auf meiner Transparenz-Seite stöbern. Wer wegen Corona gerade nicht in die Schule darf, kann „Die Isar-Detektive“ gleich hier unten vorgelesen bekommen – Kapitel eins und zwei machen Lust zum Weiterhören. Auch einen echten Blick in die Katakomben des Maximilianeums (ja, die gibt es echt! Ich habe da als Filmemacherin schon mal gedreht…) findet Ihr beim Runterscrollen.

Wahnsinnig toll finde ich die Initiative meines Landtags-Kollegen Jojo Becher. Er ist Sprecher für Frühkindliche Bildung, hat den Beruf zur Berufung gemacht und liest Kinderbücher vor – jede Woche. Total schön gemacht passend zur jeweiligen Woche, immer 5-10 Minuten und mit schönen Titel-Illustrationen. Zu hören auf YouTube, Spotify oder Soundcloud.

Im „Talk with me“ mit Vincent Courtens

Vincent hat mich eingeladen zu seinem Online Talk Format „Talk with me“. Wir haben über die Vereinbarkeit von meinem Job als Politikerin und mein meinen Verpflichtungen als Elternteil und über Funklöcher in Bayern. Außerdem könnt ihr mehr über meinen Werdegang als Filmemacherin und warum ich in die Politik gegangen bin erfahren.

Viel Spaß beim zugucken!

Und hier noch der Trailer zum Film „Die Herberge“ über den ich mit Vincent gesprochen habe. Ein Kurzfilm und Spot gegen Rassismus.

Mini-München Spielstadt Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Sanne Kurz spendet an Mini-München – eine Stadt von Kindern für Kinder

Mini-München ist der Ort, an dem man arbeiten, studieren, heiraten und regieren kann. Als Kind oder jugendliche Person, ohne Einmischung Erwachsener. Auch Steuern zahlen muss man, um Dinge wie Müllabfuhr, städtische Zuschüsse oder Rathaus zu finanzieren. Warum ich eine Stadt für Kinder unterstütze, lest Ihr hier.

Die Entschädigung von Abgeordneten in Bayern ist an einen Index geknüpft, kann also hoch- und runtergehen, entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern. Da immer das Vorjahr ausschlaggebend ist, bekommen wir Abgeordnete eine Anpassung, die sich mitten in der Krise am – guten – letzten Jahr orientiert. Weil es in der Pandemie aber an so vielen Ecken und Enden fehlt, haben wir als ganze Grüne Fraktion beschlossen, unsere jeweiligen Entschädigungs-Anpassungen zu spenden – immerhin knapp 3.000 Euro pro Person.

Kinder + Demokratie + Kultur = Mini-München

Für mich war rasch klar, dass ich etwas für Kinder, die Vergessenen der Pandemie, tun will. Außerdem sollte es bei uns im Münchner Osten sein und – na klar – mit Kultur zu tun haben. Und eine Prise Demokratie wäre auch nicht schlecht, oder? In der Zeitung las ich dann von Mini-München, einem meiner Münchner Lieblings-Projekte, das heuer 40 Jahre alt wurde und weltweit Schule gemacht hat. Pandemiebedingt verteilte sich die Spielstadt diesmal über ganz München. Bei uns im Osten waren der Ostpark mit Theatron und das Schulzentrum Quiddestraße zentrale Standorte. Natürlich bräuchte Mini-München dauerhaft eine feste Heimat. Aber dank der Ausnahmesituation hatten die Kinder und Teens aus Neuperlach endlich auch mal ein tolles Angebot direkt vor der Haustür.

Zeit für die Kinderuni und Geld für eine „Straße der Kultur“

Kinder und Jugendliche bauen bei dem vom Stadtjugendamt organisierten Projekt eine Stadt, leben eine Stadt. Ich wollte Zeit und Geld spenden: So unterrichtete ich an der Mini-München-Uni ein Seminar „Mitreden, mitmachen – warum Demokratie wichtig ist“. Eigentlich dürfen Erwachsene nur mit Visum in die Spielstadt. An der dortigen Uni kann man aber als Gast-Lehrkraft neben Kinder-Profs gut unterkommen.
Ich war kurz vor den Mini-München-Wahlen da. Dinge wie „Wir brauchen eine Polizei“ und „Wir müssen unabhängiger von Zentral MiMü werden“ erinnerten mich schon ziemlich an die „echte“ Politik. Darüber hinaus erwies sich manch eine Mini-Münchner Einrichtung als besser organisiert als das reale „große“ Vorbild. Und weil man ab 3.000 Euro eine Straße bekommt, legte ich auf die festgelegte Spendensumme noch was drauf, und da war sie: die

Straße der Kultur

Wer junge Menschen kennt, die Mini-München noch nicht kennen: im Hinblick auf nächstes Jahr weitersagen, hingehen! Ob Teilnehmer*in, Volontär*in oder erwachsener Zaungast wie ich:

Mini-München ist ein Erlebnis, das bleibt.

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Fotocredit und danke für die fotografische Begleitung an Chris Mueller eyeamchris.com