Schlagwortarchiv für: Bayerischer Rundfunk BR

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Wie verständlich sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern?“

Ich frage die Staatsregierung:

„Der Rundfunkrat in Bayern hat die Aufgabe, das Programm des BR zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die dargebotenen Inhalte alle Menschen in Bayern erreichen, daher frage ich die Staatsregierung, wie viele Menschen in Bayern aktuell keiner Konfession bzw. keinem Bekenntnis angehören, welche drei Muttersprachen sind neben Deutsch am häufigsten vertreten (bitte Zahl der jeweils in Bayern lebenden Sprechenden angeben), welche sind die drei größten muslimischen Verbände in Bayern (bitte mit Abgabe der jeweiligen Mitglieds-Zahlen insbesondere Ditib, Millî Görüş und Aleviten)?“

Hier geht’s zur Antwort:

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Dringlichkeitsantrag „Fakten statt Fake: Betrieb des Bayerischen Rundfunks sicherstellen – Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgehend auf den Weg bringen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das gesetzlich festgelegte und mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verfahren zur Festlegung der mit Blick auf den gegebenen Auftrag bedarfsgerechten Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Infrastruktur einzuhalten, und so umgehend einen Weg aufzuzeigen, wie die bedarfsgerechte Finanzierung des Bayerischen Rundfunks (BR)
ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt wird. Die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
verzüglich verhandelt wird, um eine drohende Finanzierungslücke zu verhindern. Außerdem wird die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Prozess der Festlegung der Finanzierung entpolitisiert wird.

Begründung:

Die aktuelle Beitragsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – also ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie aller in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie dem BR – endet am 31. Dezember 2024. Derzeit wird ein Reformstaatsvertrag von der Rundfunkkommission der Länder (RFK) erarbeitet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. Die Auswirkungen der im Diskussionsentwurf zu diesem Reformstaatsvertrag vorgestellten Veränderungen auf eine verfassungsrechtlich gebotene, bedarfsgerechte Finanzierung stehen allerdings in den Sternen. So hat auch die von den Ländern selbst eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem von den Ländern selbst angeforderten, öffentlichen Sonderbericht vom 27. September 2024 deutlich gemacht, dass sie sich zur „finanziellen Auswirkungen einzelner Reformansätze“ nur äußert, „wenn diese verlässlich und nachprüfbar zu beziffern sind.1
Außerdem stellt der KEF-Sonderbericht vom 27. September 2024 bereits eingangs deutlich fest, er ersetzt oder modifiziert in keiner Weise die Feststellungen des 24. Berichts der Kommission. Als Sonderbericht nach § 3 Abs. 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde er in einem selbstständigen Verfahren erstellt und darf das noch nicht abgeschlossene regelhafte Bedarfsfestsetzungsverfahren nicht stören
oder beeinflussen.2
Sollte der Reformstaatsvertrag wie bisher geplant in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Leipzig beschlossen werden, muss er hernach noch das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung in allen sechzehn Ländern durchlaufen: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes muss in alle sechzehn Landesparlamente eingebracht werden. Die Landesparlamente können den Entwurf beschließen oder ablehnen. Erst der Beschluss ermächtigt die Landesregierung, den Reformstaatsvertrag zu ratifizieren. Im Weiteren erfolgt im Beschlussfall die Ausfertigung und Verkündigung des Zustimmungsgesetzes mit dem Reformstaatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung. Erst abschließend kommt es zur Ratifizierung.3
Selbst wenn der Reformstaatsvertrag also zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte, was mit Blick auf das Verfahren fraglich ist, ist die bedarfsgerechte Finanzierung laut KEF-Sonderbericht ab 1. Januar 2025 davon unberührt. Dadurch droht dem BR ab Januar 2025 eine erhebliche Finanzierungslücke. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und andere Landeschefs lehnen die Empfehlung der KEF ab, die zur bedarfsgerechten Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des Beitrags um 56 Cent ab 2025 vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass die Sender, im Falle einer Klage, auch diesmal Recht bekommen. Das Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zahlen am Ende vermutlich die Steuerzahler. Den
immensen Schaden haben wir alle.

Der BR ist eine unverzichtbare Säule der demokratischen Meinungsbildung in Bayern. Ohne ausreichende Finanzierung wäre er gezwungen, essenzielle und lieb gewonnene Programmangebote einzuschränken oder einzustellen sowie Stellen abzubauen. Betroffen wären unter anderem sicherlich freie und feste Mitarbeiter, wie auch Menschen, die bei Auftragsproduktionen in der bayerischen Medienbranche beschäftigt sind und
jene, die in anderen Sektoren dem BR zuarbeiten.
Das KEF-Sondergutachten ist sehr deutlich: Der aktuelle Entwurf des Reformstaatsvertrags bringt keinerlei kurzfristige Kosteneinsparungen. Die Staatsregierung ist laut Bayerischem Rundfunkgesetz verpflichtet, die Weiterentwicklung und den Betrieb des BR sicherzustellen. Ein langfristiger und tragfähiger Finanzierungsplan ist daher unverzüglich vorzulegen, um Arbeitsplätze zu sichern, das Programmangebot aufrechtzuer-
halten und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Dringlich ist ebenso die Entpolitisierung der Finanzierung: Wo aus verfassungsrechtlich notwendiger, bedarfsgerechter Finanzierung politisch Kapital geschlagen wird, wird das immer schaden. Der Blick muss auf einem zukunftsfesten Auftrag liegen, der unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk-Infrastruktur sicher ins Heute und Morgen des globalen Medienmarktes mit all seinen Gefahren der breiten Desinformation bringt. Das Schielen auf ein möglichst billiges Rundfunkangebot nutzt nur denen, denen auch Desinformationen nutzen. Daher ist die Entpolitisierung einer bedarfsgerechten Finanzierung überfällig.

1 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
2 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
3 Zum Verfahren der Ratifizierung von Staatsverträgen siehe die Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Nr. 48/07 vom 19. September 2007

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“

Es ist gut, richtig und notwendig, dass die Länder ihrer Aufgabe nachkommen, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Strukturen und Angebote zu evaluieren und mit Blick
auf die Herausforderungen der globalisierten digitalen Medienwelt neu auszurichten, auch um Effizienzpotenziale zu heben. Eine Reform ist überfällig. Es ist gut, richtig und notwendig, dass moderne Führung der “kollegialen Leitung”1 und von den Sendern selbst begonnene oder vorweggenommene Reformen gestärkt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Zusammenführung der Mediatheken, die Kooperationen mit gemeinwohlorientierten Externen, die Stärkung der Medienkompetenzbildung und die verstärkte und verbesserte Kooperation der Sender technisch, administrativ wie auch inhaltlich.

Es ist gut, richtig und notwendig, dass auch Neuerungen für Zukunftsfähigkeit und Resilienz gegen Angriffe, wie wir sie in der Slowakei oder Ungarn erleben, implementiert werden. So zum Beispiel: ein konsequentes Monitoring sowie ein regelmäßiges, standardisiertes, öffentliches und zentrales Reporting zur Auftragserfüllung mit Blick auf das Gesamtangebot analog zur Reporting-Funktion zum Gesamt-Finanzbedarf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF); eine Stärkung des Auftrags zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts2; kuratierende Funktion für externe Angebote; das “Körbemodell” für flexibilisierte Angebote abseits des Linearen für Synergie und Effizienz bei Doppelangeboten oder die Beauftragung von Partizipationsmöglichkeit und Dialog in eigenen Portalen (Mediathek/Audiothek)3. Aber auch: Games im Rahmen konkret adressierter Zielgruppen, wenn die Games einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen und die Auftragserfüllung unterstützen, beispielsweise da, wo man Menschen mit Nachrichten nicht mehr erreicht4. Weiter sehr sinnvoll: der Abschied von manch linearem Angebot spätestens nach dem 31.12.20325; gemeinsame Leitlinien für Datenschutz und KI; eine Verdeutlichung der Presseähnlichkeit; ein klarer Blick auf gemeinsame europäische Plattformangebote, inklusive kommerzieller Anbieter:innen6; aber auch die erneute Stärkung der Barrierefreiheit fürinklusive Teilhabe aller. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung für ein vielfältiges öffentlich-rechtliches Medienangebot von Übermorgen in einem Deutschland innerhalb Europas, auch mit Blick auf die mediale Übermacht großer globaler Plattformen.

Es ist gut, richtig und notwendig, dass der aktuell vorliegende Diskussionsentwurf sich nicht vorrangig darauf kapriziert, wie alles billiger werden kann. Wir wollen – und müssen – unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Medien-Infrastruktur erhalten und in die Zukunft führen. Das wird nicht gelingen, wenn lediglich Einsparpotentiale die Richtschnur sind. Der medienpolitische Grundkonsens unserer Gesellschaft zur Wichtigkeit des Erhalts unseres dualen Rundfunksystems mit starken Privaten und starken Öffentlich-Rechtlichen muss gestärkt und nicht aufgekündigt werden. Eine wichtige Säule der Zukunftsgarantie für unsere Öffentlich-Rechtlichen spart der Diskussionsentwurf aber aus: die Entpolitisierung der Finanzierung.

Entpolitisierung der Rundfunkfinanzierung? Fehlanzeige.

Investitionen sind die Saat, die aufgeht. Wir säen, damit unsere Kinder und Kindeskinder ernten können. – Eine Medienpolitik der Zukunft muss also nicht nur wichtige Aufgaben und Zielgruppen der Zukunft, sondern auch die Finanzierung dieser Aufgaben, das Erreichen dieser Zielgruppen im Fokus haben. Gerade die Investition in Zukunftsfelder wie die Stärkung des respektvollen, öffentlichen gesellschaftlichen Dialogs7, Aufbau von neuen Strukturen derKooperation mit Dritten, Barrierefreiheit aller – auch in der Vergangenheit produzierter aktuell verfügbarer Angebote, mehrsprachige Untertitel für eine moderne Einwanderungsgesellschaft, Angebote in leichter Sprache – und last not least ein Zusammenrücken innerhalb der Plattformen Europas, ein zukunftsfestes Aufstellen bei jüngeren Personen mit vielfältigen, erstmals in einem Gesamt-Angebotsportfolio zusammengefassten und klar benannten Angeboten für die Publika für morgen, all das kostet.

Explizit sind auch die im “Körbemodell” zusammengefassten, mittelfristig “weg-flexibilisierten” Angebote8 erst ab 1.1.2027 nicht mehr beauftragt. Wie sind die Einzelangebote bis dahin zu finanzieren? Für Kooperationen innerhalb der Sender gibt es keinen Zeitplan, also auch keinen Kostenplan. Große, von der KEF identifizierte Kostentreiber wie der Energie hungrige Simulcast-Betrieb von DAB+ und UKW oder der von der KEF genannte Betrieb einzelner Landesrundfunkanstalten, aber auch die Finanzierung von Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen aus dem Beitrag selbst, werden im
Diskussionsentwurf nicht erwähnt. Die aktuelle Beitragsperiode endet ungeachtet aller Reformpläne zum 31. Dezember 2024. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Es gibt Stand 11. Oktober 2024 ein klares, gesetzlich festgelegtes, verfassungsrechtlich mehrfach überprüftes Verfahren zur Festlegung des Beitrags ab 1. Januar 2025. Die Einhaltung dieses gesetzlich festgelegten Verfahrens erfordert Zeit, die uns davonläuft.

Das mutlose und beschämende Vermeiden eines ehrlichen Vorschlags zur Finanzierung des gegebenen Auftrags ist daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Leerstelle, die weitere Wunden reißt und weiteres Vertrauen zerstört: Die Sender werden – ja sie müssen – den Klageweg beschreiten, um ihrem Auftrag gerecht werden zu können. Die Politik bleibt passiv und hält sich nicht an gesetzlich festgelegte Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass auch diesmal die Sender recht bekommen. Das
Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zählen am Ende vermutlich die Steuerzahler:innen. Den immensen Schaden haben wir alle: Die schreiende Leerstelle der dringend notwendigen Entpolitisierung des Beitrags ist das Öl, das wir ins lichterloh brennende Feuer gießen. Wir stärken damit nur Feindinnen und Feinde eines staatsfernen, unabhängigen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und schwächen diese wichtige Säule unserer Demokratie.

Die europäische Perspektive stärken

Seit den Anfängen des ÖRR hat sich nicht nur die Medienlandschaft, sondern auch unser Land verändert. Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft im Herzen Europas und handeln als Europäer:innen in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Europa prägt unser gemeinsames Handeln und Erleben – von der EU-Gesetzgebung bis hin zur kommunalen Selbstverwaltung. Basis des europäischen Projekts sind gemeinsame Werte, die sich im gesellschaftlichen Austausch weiterentwickeln. Eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit benötigt daher eine europäische Medienöffentlichkeit. Um Frieden und Freiheit in der EU zu bewahren, dürfen wir den feindlichen Kräften des Nationalismus keinen Raum geben. Ein Zusammenrücken freier europäischer Medienangebote schafft eine starke, gemeinsame Öffentlichkeit für unsere Demokratie. Dazu braucht es langfristig gemeinsame europäische Plattformen – mit einem “Level Playing Field” auch für kommerzielle Anbieter:innen wie Verlage oder Privatsender. Dazu braucht es mehrsprachige Untertitelung heute bereits bestehender Angebote und die Stärkung ebenfalls bereits bestehender europäischer Medieninfrastruktur.

Die Rundfunkkommission schlägt in ihrem Diskussionsentwurf für den Reformstaatsvertrag vor, 3sat “teilweise oder vollständig” in das Programm von Arte zu “überführen”9 , um die Anzahl digitaler Kanäle zu reduzieren und Doppelstrukturen abzubauen. Dies soll zur “Europäisierung” der Kulturberichterstattung beitragen. Eine Zusammenlegung würde jedoch den öffentlichen Auftrag der Sender gefährden, der explizit Bildung, Information und Kultur umfasst. Eine Verringerung von Programm-Zeit und Budgets für die beauftragten Inhalte aus den Bereichen Bildung, Information und Kultur ist somit zu befürchten, insbesondere, da die Angebote von 3sat nicht als Parallelangebot, sondern als unterschiedlich ausgerichtetes Komplementärangebot zu Arte zu verstehen sind. 3sat bietet eine Plattform für kritische Debatten, demokratische Meinungsbildung und kreative Vielfalt im deutschsprachigen Raum wie kein anderer Sender. Die Zusammenlegung von 3sat und Arte wäre daher ein falscher Schritt; es würde mit dem „überführen“ ein grenzüberschreitendes Angebot und Medien- und Kultur-Infrastruktur für über 100 Millionen deutsche Muttersprachler:innen mutwillig zerstören.

Die Vielfalt ist bisher eine der größten Stärken des ÖRR. 3sat trägt mit seinen Dokumentationen und Magazinen, Wissenschafts- und Kulturangeboten entscheidend zur Vertretung spezifisch deutschsprachiger grenzüberschreitender kultureller Identität bei. Es gleicht einem Treppenwitz der Geschichte, wenn ausgerechnet die bundesdeutsche Landespolitik in trauter Einigkeit diese Errungenschaft abschaffen und in die kollektiven Erinnerungen unserer gemeinsamen europäischen Geschichte verbannen würde.

Die Reform sollte die zukünftige Medienlandschaft und das künftige Medienverhalten der Zuschauer:innen berücksichtigen. Eine einseitige Fokussierung auf Kostensenkung gefährdet langfristig die Akzeptanz und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Niemand will für mittelmäßige Angebote zahlen, die er nicht versteht oder die ihn nicht erreichen.

Die Zukunft ist jung. Nach wie vor werden junge Audio-Angebote nicht explizit beauftragt, im Gegenteil sogar Audio-Angebote pauschal gekürzt ohne Schutz junger Angebote, weiterhin fehlen verbindliche Quoten für Sendeminuten und Mittel für junge Zielgruppen.

In einer Einwanderungsgesellschaft ist es unabdingbar, dass es Untertitel in relevanten, in der Bundesrepublik mit zahlreichen Muttersprachler:innen beheimateten Sprachen gibt. Untertitel beispielsweise in Türkisch für knapp vier Millionen Türkisch-Muttersprachler:innen, Russisch für knapp vier Millionen Russisch Muttersprachler:innen oder in Englisch für alle unterstützt die Kompetenz des Verstehens des Deutschen für frisch Angekommene, bildet die Sprecher:innen in den Schriftsprachen ihrer Muttersprachen und öffnet das öffentlich-rechtliche Medienangebot der Bundesrepublik für zig Neu-Zugewanderte, die so hier ankommen können, statt sich auf TikTok oder in Angeboten ihrer Herkunftsländer in andere Medien-Öffentlichkeiten zurück zu ziehen.

Vielfältige Medienlandschaft erhalten

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nicht für sich, sondern ist Teil unserer pluralen Medienlandschaft. Eine Stärkung des ÖRR ist gleichbedeutend mit einer Stärkung der gesamten medialen Infrastruktur in unserem Land. An einigen maßgeblichen Punkten gibt es im aktuellen Entwurf hier noch Leerstellen, die es zu füllen gilt, sowie Ansätze, die diesem
Anliegen entgegenstehen. So ist das Ziel, das mit einer engeren Fassung der Vorgaben zur Presseähnlichkeit verfolgt wird, nämlich faire Wettbewerbsbedingungen für private Verleger zu erhalten, löblich und muss in den Reformstaatsvertrag im Sinne der Medienpluralität im Sinne eines “Level Playing Field” Eingang finden.

Die hier vorgelegte Formulierung wird dem Ziel allerdings gleich von zwei Seiten nicht gerecht: Die Innovationsfähigkeit der Sender, gerade bei der Entwicklung von personalisierten Formaten, bei Kurznachrichtenformaten und im Bereich der aktuellen Berichterstattung, beispielsweise durch aktuelle Ticker zu wichtigen, sich dynamisch entwickelnden Geschehen, wird zum einen massiv ausgebremst. Auch die zeitlich sehr strenge Kopplung der Textinhalte an die Publikationsdaten von Bewegtbild- oder Audioinhalten ist in der Realität kaum umsetzbar. Zum anderen sind die Vorgaben – obwohl schärfer gefasst – immer noch nicht eindeutig und in der Umsetzung abhängig von Auslegungsfragen. So wird es weiterhin die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten zwischen Sendern und Verlagen geben.

Eine klare, maschinell auswertbare und überprüfbare Regelung, z.B. durch eine festgelegte Zeichenanzahl, würde hier für Klarheit sorgen, den Sendern die nötige Beinfreiheit gewährleisten, Schulungen von Personal sparen und das Produkt der Verleger – gut recherchierte, tiefgreifende und umfangreiche Textberichterstattung – schützen. Länge einer dpa-Meldung erlaubt; Länge einer Die Zeit-Recherche verboten, könnte man es überspitzt andenken – und Maschinen die Überprüfung überlassen und so Menschen endlich wieder ihren Job machen lassen, statt sie mit bürokratisch-kleinteiligen Regelungen zu vergrämen. Das ist Rechtssicher für Sender, befriedigend und befriedend für Verleger:innen, in Summe Gewinn für alle.

Die Vielfalt unserer Angebote ist die Seele unseres ÖRR. Der Auftrag fordert auch Angebote für Minderheiten und sehr kleine Zielgruppen; Inhalte, die bei kommerzieller Ausrichtung keine Chance haben, finden hier ihren wichtigen Platz. Einige solcher Angebote sollen nun abgewickelt werden, was dem Gedanken eines gemeinwohlorientierten Programms widerspricht. Sehr deutlich findet sich diese Debatte in der drastischen Kürzung im Bereich Radio wieder. Wer seit Jahren den gleichen Sender eingestellt hat – wie fühlt er sich wohl, wenn eines morgens dort nur noch Rauschen aus dem Äther dringt? Dass diese Einsparpotenziale sich allerdings erst in ferner Zukunft entfalten, und man anders zielführend reformieren könnte, ohne Kahlschlag zu betreiben, macht das Sondergutachten der KEF deutlich.

Denn der Reformstaatsvertrag klammert einen wichtigen Punkt gänzlich aus: Großes Potenzial sowohl laut KEF zur deutlichen Kostensenkung als auch zur Stärkung der pluralen Medienlandschaft – nicht nur der Radiosender der ÖRR, sondern auch der vielen kleinen privaten Sender und Bürgerradios – lässt sich im Bereich der Programmverbreitung finden. Durch eine verbindliche Beendigung des Simulcasts, also einen Ausstieg aus der UWK-Verbreitung, ließe sich dieses Potenzial heben. Das Einsparpotenzial für den ÖRR läge hier laut KEF bei 100 Millionen Euro10. Auch mit Blick auf Energieeffizienz hat ein Ende des Simulcast positive Wirkung: laut einer Studie der BBC zum eigenen Energieverbrauch entfallen 31% des gesamten Energieverbrauchs auf die Verbreitung von UKW11.

Kleine Hörfunkanbieter hätten ebenfalls einen massiven Vorteil bei einer Fokussierung auf einen Verbreitungsweg. Im Sinne der Angebotsvielfalt sollte die politische Entscheidung eines verbindlichen baldigen Ausstiegsdatums der UKW-Verbreitung endlich gefällt werden. Natürlich ist bei der verbindlichen Vorgabe dieses Weges auf die notwendige Planungssicherheit der Sender zu achten.

Gute, innovative Angebote produzieren: Programm! – Das ist es, wofür wir unseren Rundfunk brauchen. Doch seit Jahren fließt sehr viel Zeit und Energie in Verwaltung, in Bürokratie der Sendeanstalten, auch zum Missfallen der vielen Festangestellten und Festfreien in den Häusern. Der Gedanke des Bürokratieabbaus muss zum Wohle der Programmqualität deutlich im Reformstaatsvertrag verwurzelt sein. Prozesse verschlanken, Hierarchien verflachen, Verwaltungspflichten reduzieren, Doppelstrukturen abbauen, klare Zuständigkeiten im Bereich der Kooperation und Struktur der Sender schaffen und auch im Personalbereich die Komplexität verringern. Viele neu hinzukommende Verbindlichkeiten des Diskussionsentwurfs zum Reformstaatsvertrag enthalten eher ein deutliches Plus an Bürokratie, statt ein Abstreifen der bürokratischen Teerschicht. Weniger Formulare, weniger Zeichnungs- und Zustimmungspflichten, weniger Sitzungen, weniger Schalten, weniger Konferenzen – mehr Zeit für Inhalte, mutige Entscheidungen – das gehört in eine gelungene Reform.

Es ist für unser Zusammenleben als freiheitlich-demokratische Gesellschaft entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch zukünftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung in einer pluralen, digitalen und internationalen Medienwelt gerecht wird und dem Auftrag entsprechend so ausgestattet wird, dass er dieser Herausforderung gerecht
werden kann.

Ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Programm anzubieten ist dabei das Herzstück. Wir sollten daher gemeinsam für diesen bestmöglichen Rundfunk und seine gerechte Finanzierung werben und für sie kämpfen – weil er es wert ist.

Sanne Kurz
Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN im Bayerischen Landtag,
Kultur- und Medienpolitische Sprecherin,
Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen
Fernsehens (BR).

Erhard Grundl
Bundestagsabgeordneter für die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kultur- und
Medienpolitischer Sprecher, Obmann im
Unterausschuss Auswärtige Kultur- und
Bildungspolitik.

Mitzeichnend aus den Gremien:
Jessica Leutert, NDR Rundfunkrat
Dr. Ann-Kathrin Tranziska, NDR Rundfunkrat
David Mohr, Rundfunkrat Radio Bremen
Anke Offerhaus, Rundfunkrat Radio Bremen
Antje Kapek, rbb Rundfunkrat, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus für BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Catherine Kern, SWR Rundfunkrat, Medienpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtag Baden-Württemberg


Mitzeichnend aus den Bundesfachforen Medienpolitik B‘90/DIE GRÜNEN:
Madeleine Henfling, Sprecherin BAG Digitales und Medien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thomas Schäfer, Sprecher BAG Digitales und Medien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


1 ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag, §19. Stand: 26.09.2024
2 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 1. Stand: 26.09.2024
3 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern (…)
sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation”
4 vgl Reuters Intitute Digital News Report 2023 und 2024
5 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 4. Stand: 26.09.2024
6 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §30f, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und
das Deutschlandradio ermöglichen eine Mitwirkung und Vernetzung für öffentlich-rechtlich organisierte europäische Partner und prüfen
regelmäßig eine mögliche Öffnung für kommerzielle Anbieter.”

7 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern (…)
sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation”
8 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 6. Stand: 26.09.2024

9 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 2. Stand: 26.09.2024

Artikel 5_Grundgesetz_Meinungsfreiheit_Pressefreiheit_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Medien unter Beschuss: Demokratie im Feuer

Welche Informationsquellen sind zuverlässig? Was ist Desinformation? Wie kann man sich gegen manipulierten Informationen wappnen? Gerade in Zeiten von sich überlagernden Krisen, gezielter Propaganda und schnell überschwappenden Social-Media-Erregungswellen sind verlässliche Nachrichtenquellen wie auch eine staatlich garantierte Medienvielfalt essentielle, demokratiestabilisierende Anker. Desinformation ist dabei auf der Skala von richtig/falsch zum einen sowie Schadabsicht/keine Schadabsicht zum anderen alles das, was unter „falsch und Schadabsicht“ eingeordnet werden kann. Da feindliche Kräfte Desinformationen gezielt nutzen, um unsere Gesellschaft zu destabilisieren und ihr zu schaden, müssen wir hier stärker werden.

Attacken auf IHK Rechner, über Woche lahmgelegte Systeme der Caritas. Nichts Neues. Auch Desinformations-Schlachten sind eigentlich alte Ideen. Aber immer noch hochtoxisch wirksam. Und Deutschland ist im Fadenkreuz. Die Fakten ins Töpfchen, die Falschmeldungen ins Kröpfchen – aber wie geht das?

Nach den Berichten zu Millionenfachen pro-russischen Tweets, nachdem der Bayerische Verfassungsschutz akribisch Details der perfiden russischen Doppelgänger-Kampagne mit täuschend echt nachgemachten Fälschungen deutscher, seriöser Nachrichtenseiten aufgedeckt hat, nach Einordnung von Desinformation als größtes globales Risiko im „Global Risks Report 2024“ des World Economic Forum, wurde jetzt durch ein Datenleak bekannt, dass Agenturen wie die russische Social Design Agency (SDA) nicht nur ein 20 köpfiges Team zum Monitoring der deutschen Medienlandschaft beschäftigen, um täglich neues Konfliktpotential zu heben, nein, Agenturen wie diese arbeiten auch mit konkreten Zielvorgaben zur Untergrabung unserer Wirtschaft und Demokratie.

➡️Stimmenanteil AfD > 20%
➡️Zukunftsangst >50%
➡️Zurückhaltung bei der Wahl der Grünen bei über 40%

Auf. Diese. Zahlen. Wird. hingearbeitet. Und nein, das ist nicht gut für die Union. Denn am Ende verlieren wir alle, wenn fremde, feindliche Mächte unser Wissen, Denken und Handeln mit Schadabsicht bestimmen. Die Desinformations-Kampagne-Recherchen bei der Tageschau (noch Beitrags-finanziert, mit der AfD kommt das dann ja auch weg) ober bei der Süddeutschen Zeitung Investigativ (Paywall – lohnt sich aber)

Wie werden wir Desinformationen wieder los? Wo Opa und Oma und Lieschen und Eren und ich und du und Sie in 1 Sekunde alles in Chatgruppen weiterleiten können? Ja wenn wir sogar alles in 1 Sekunde selbst „real“ herstellen können? In Zeiten von Künstlicher Intelligenz, WhatsApp & Social Media scheint die Antwort komplex. Gerade deshalb müssen wir uns gegen demokratiezersetzende Desinformationen massiv wehren, wo immer sie hereinfluten. – Am Ende des Beitrags finden sich darum hilfreiche Ressourcen.

Es geht um nicht weniger als um unsere Demokratie

Denn Desinformation sägt gezielt an unserer Demokratie und am gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der erste Schritt, um sich gegen solche Angriffe zur Wehr zu setzen, ist ein kritischer Blick wie auch das Wissen, wie solche Falschinformationen sich tarnen. Denn Desinformation bedient sich ganz unterschiedlicher Werkzeuge:

  • aus dem Kontext gerissene Zitate
  • verkürzte, unvollständige Darstellung von Tatsachen
  • frei Erfundenes
  • verzerrte, manipulierte Statistiken
  • KI-generierte Deep Fakes

Richtschnur für eigenes Handeln sollte sein:

  1. Textzusammenhang – Stimmt die Überschrift mit dem Nachrichtentext überein? Ist der gesamte Text der Meldung widerspruchsfrei?
  2. Fakten – Passt die eventuell reißerische und emotionale Überschrift und/oder Darstellung mit den bislang bekannten Fakten zusammen? Geben die Quellen-Links verlässliche Hinweise auf die dargebotenen Fakten?
  3. Urheberschaft – Lässt sich der:die ursprüngliche Verbreiter:in der Information leicht identifizieren? Kann diese:r einer seriösen Nachrichtenquelle zugeordnet werden?
  4. Andere Quellen – Verbreiten andere journalistisch arbeitende Quellen (auch Medien aus verschiedenen Ländern) die gleiche Nachricht? Führen sie übereinstimmende Fakten an?

4x „nein“ → Möglicherweise Desinformation. Besser nicht weiter verbreiten.

  • Bilder – Kommt das Foto der fraglichen Veröffentlichung in einer nachweislich früheren, andersgelagerten Meldung vor, wenn die Bildrückwärtssuche im Internet genutzt wird?

1x „ja“ → Möglicherweise Desinformation. Besser nicht weiter verbreiten.

Duales Rundfunksystem als Säule unserer Gesellschaft

Die Medienvielfalt innerhalb unseres dualen Rundfunksystems ist ein wichtiges Bollwerk gegen Desinformation. Gemeinsam mit starken Verlagen und Print-Medien bildet diese Medienvielfalt die vierte Säule unserer Demokratie. Sie gilt es zu erhalten und zu stärken. Wir brauchen sie alle:

den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dem Gemeinwohl verpflichtete und zugleich staatsfern ist. Die Öffentlich-Rechtlichen, verfassungsrechtlich geschützt im Bestand und Entwicklung. Wir zahlen Gebühren, damit sie alle erreichen und Arbeit unbeeinflusst von Werbeinteressen möglich ist..

Genauso wichtig ist die Vielfalt privater Medien, die frei von oft kleinteiligen staatlichen Aufgaben sind und so zum Preis der Marktabhängigkeit Wendigkeit haben. Die national, lokal oder in der Region verwurzelt sind und nicht selten innovativ vorangehen.

Auch Verlage tragen ihren Teil bei

Verlage mit ihrer großen kuratorischen Kraft, Urmutter des Qualitäts-Journalismus. Es ist definitiv kein Zufall, dass in Regionen, wo Lokalmedien verschwinden, die Wahlbeteiligung signifikant zurückgeht, Wirtschafts- und Umweltkriminalität zunimmt und sogar Engagement in Vereinen weniger wird. Je weniger die Menschen sich über Lokalpolitik informieren können, desto weniger nehmen sie ihr fundamentales demokratisches Recht zu wählen wahr.

„News-Deserts“ verhindern

Diese sogenannten „News-Deserts“ – Nachrichtenwüsten – zu vermeiden, also mit Information gegenhalten, das ist eine zentrale Aufgabe im Kampf gegen Desinformation. Qualitätsjournalismus, der gut ausgebildete Menschen beschäftigt, Vier-Augen-Prinzip hochhält, verlässlich und objektiv berichtet, Redaktions-Statute und eigene Qualitätskriterien hat, Geschehnisse einordnet, Fakten prüft und Falschmeldungen als solche kenntlich macht, dieser Qualitätsjournalismus made in Europe und not made by Diktator, das ist das Pfund, das wir schützen und fördern müssen.

Schon im Juli haben wir als Grüne Landtags-Fraktion einen Schutzschild gegen Desinformation entwickelt, in dem auch Medienkompetenz selbstverständlich eine große Rolle spielt.

Auf breiter Front gegen Desinformation

Auf unserer Herbstklausur der Grünen Landtagsfraktion haben wir in einem 8-Punkte-Plan weitere konkrete Maßnahmen gegen Desinformation formuliert. Dazu gehören insbesondere Bildung in den Schulen, eine Task Force der bayerischen Staatsregierung und ein längst fälliges Transparenzgesetz für Bayern.

Wer weitere Ressourcen für sich und andere zum Thema sucht, wird hier fündig:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Engagement der Staatsregierung für Klangkörper des BR und den Filmstandort Bayern“

Ich frage die Staatsregierung:

Plant die Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen in der Rundfunkkommission der Länder zum Reformstaatsvertrag der Öffentlich-Rechtlichen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Akquise von Drittmitteln für und durch die Klangkörper der Öffentlich-Rechtlichen, wie z.B. Chor, Rundfunkorchester und BRSO des Bayerischen Rundfunks vereinfacht bzw. ermöglicht wird (bitte begründen), plant die Staatsregierung den Filmstandort Bayern zu stärken, indem sie sich dafür einsetzt, dass insbesondere serielle Streaming-Formate, die sich von Daily Soaps in Qualität und Budget absetzen (Beispiel Oktoberfest
1800, Babylon Berlin etc.), genauso wie “Film” nicht mehr, wie in der Begriffsbestimmung des 4. Medienstaatsvertrags geschehen, einzig und vollumfänglich dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, sondern klar und deutlich auch in der Begriffsbestimmung zur Kultur erscheinen (bitte begründen), plant die Staatsregierung, sich nach österreichischem Vorbild für die Einführung einer “Digitalsteuer” einzusetzen (vgl. https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/jaenner/digitalsteuer-2023.html) (bitte begründen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Radio_Rundfunkbeitrag_Rede_Plenum_Sanne Kurz_Grüne Bayerischer Landtag

Meine Rede im Bayerischen Landtag zum AfD-Antrag „Bürger vor Zahlungen des Rundfunkbeitrags schützen: Meldebehörden zur Aufklärung über Möglichkeiten zur Vermeidung der Beitragspflicht anhalten“

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben den Antrag schon im Ausschuss diskutiert, und eigentlich wurden dort auch schon alle Meinungen zwischen den Fraktionen der CSU, der Freien Wähler, der Grünen und der SPD wirklich sehr sachlich ausgetauscht. Wir alle sind uns einig, dass es natürlich Reformen braucht, und wir alle sind uns einig, dass diese Reformen natürlich auch die Beitragsgestaltung betreffen. Aber von hier rechts außen ist nicht verstanden worden, dass es Millionen von Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl schaffen, ihren Pflichten nachzukommen. Sie schaffen es, sich umzumelden. Auch dafür gibt es keine Beratungsstelle, die ihnen sagt: Denken Sie übrigens daran: Wenn Sie jetzt umziehen, müssen Sie sich auch da anmelden. – Die schaffen das ganz alleine. Sie sind nämlich mündige Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ganz viele, die überwiegende Mehrheit dieser mündigen Bürgerinnen und Bürger, schaffen es auch wunderbar, ihren Befreiungsantrag für die Zweitwohnung zu stellen – so es denn möglich ist, weil die Zweitwohnung nur unter bestimmten Umständen befreit ist. Sie schaffen es auch ganz wunderbar, ihren Beitrag zu zahlen. Wegen der bürokratischen Hürden, die es da noch gibt – das hat beispielsweise die CSU-Fraktion angekündigt, die einen sehr kurzen Draht in die Staatskanzlei hat –, wird im Moment an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet, bei dem es natürlich im Idealfall – ich sitze nicht in der Staatskanzlei – auch darum geht, dass man
diese Beitragspflichten bürgerfreundlicher gestaltet.Zum Beispiel haben wir im Moment die Situation, dass nur alle drei Jahre kontrolliert wird, wer wo wohnt, es also einen Datenabgleich gibt. Wir waren uns im Ausschuss einig darüber – CSU, Freie Wähler, SPD und GRÜNE, die konstruktiv an der Lösung von bestehenden Problemen arbeiten –, dass es sinnvoller wäre, das öfter zu machen, dass es sinnvoller wäre, öfter zu prüfen, wer eigentlich wo wohnt. Wir waren uns auch einig darüber, dass es vielleicht auch noch andere Sachen gäbe, bei denen man mal prüfen muss, wie das rechtlich gehen kann; zum Beispiel, ob schon bei der Erhebung abgefragt werden kann, wer eine Zweitwohnung hat, wer eine Erstwohnung hat.

Was mir persönlich bei der Beitragsgestaltung noch ein ganz großes Anliegen ist: Ich habe mein Leben lang Rundfunkbeitrag gezahlt, und ich war einen Großteil meines Lebens Solo-Selbstständige. Ich konnte mich nicht befreien lassen; denn wäre ich beispielsweise in einen Sozialbezug gegangen, was vom Einkommen her möglich gewesen wäre, hätte ich meine Selbstständigkeit aufgeben müssen. Auch die Petition haben wir immer wieder im Landtag. Aber damals, mit einem Jahreseinkommen unter 10.000 Euro, alleinerziehend mit zwei Kindern, war dieser Rundfunkbeitrag eine unendliche Bürde. Jetzt, als Abgeordnete, ist er für mich genauso hoch. Dass das nicht fair ist, verstehen die Bürgerinnen und Bürger draußen auch gut, glaube ich. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet wird.

Niemand will zurück zur Einkommenskontrolle. Aber in der Pandemie haben wir es zum Beispiel in Baden-Württemberg sehr gut geschafft, mit den Finanzämtern Daten abzugleichen. Das ist gut geglückt, man ist zu guten Lösungen gekommen. Ich wäre froh, wenn die Menschen, die mit sehr viel juristischer Expertise jetzt gerade zusammensitzen und an einem Reformstaatsvertrag arbeiten, mit konstruktiven Lösungen kommen, statt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden weiter zu schikanieren und den Ideen von ganz rechts außen zu folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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Reform des Öffentlich-Rechtlichen:  Söders Anti-ARD-Politik gefährdet heimischen Medienstandort und ignoriert Zukunftsrat  

Markus Söders Anti-ARD-Politik gefährdet den Medienstandort Bayern: Die Fusion von Arte und 3sat sowie die Abschaffung von zwei Landesrundfunkanstalten und mindestens 6 Kanälen bedrohen die Vielfalt unseres Standorts. Die Kahlschlag-Idee trifft eine gebeutelte Branche tief ins Mark.

In Zeiten, in denen üppige Werbebudgets längst zu großen US-Plattformen abgewandert sind und Privatsender Schwierigkeiten bei der Refinanzierung von Fiktion haben, wo ungewiss ist, ob sich internationale Streamer je an heimischen Produktionen angemessenen beteiligen werden, da sind gerade auch die Öffentlich-Rechtlichen wichtige Partner für unsere bayerische Filmbranche. Abstiegsängste und zögerliche Investitionen seitens der Sender sind längst spürbar. Gute Geschichten auch aus bayerischer Feder sind aber entscheidend für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Nicht alle erreicht man mit Tagesschau und Infowellen.

Viel wichtiger als Streichkonzerte finde ich darum, dass Markus Söder sich mit Ideen zu einem sozial gerechten Umbau der Rundfunkbeiträge einbringt. In Krisenzeiten ist es unfair, dass mein Beitrag als Abgeordnete genauso hoch ist wie der meiner Nachbarin mit magerer Rente. Breite Schultern tragen mehr und Solidargedanken würden uns hier weiter bringen als Södersche Axthiebe.

Man merkt auch, dass es Markus Söder nur um oberflächliche Aufmerksamkeit geht: Zu den Vorschlägen des Zukunftsrats kein Wort, obwohl hier für Herausforderungen wie die mangelnde Gremienkontrolle der ARD als Ganzes oder die Dauer-Gebührendebatte “dank” fehlender Indexierung gute Ideen erarbeitet wurden, die man diskutieren muss.

Wichtiger Punkt des Zukunftsrats auch, dass ein sich nur an deutsche Staatsangehörige richtender Auftrag zu einem Angebot führt, das viele Menschen nicht erreicht. Wir sind auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Alle hier lebenden Menschen zahlen Beiträge. Natürlich müssen Inhalte dann auch für Menschen, die (noch) keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, attraktiv werden, wenn wir sie für unsere Demokratie begeistern wollen.

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Bayern 2-Programmreform: Was man verliert, wenn man die Flügel des Kulturprogramms stutzt

Seit wir im Frühsommer im Rundfunkrat die ersten Reformideen als Deko einer Powerpoint hatten, setze ich mich für den Erhalt und Ausbau eines breiten Kulturprogramms im BR ein.

Absurditäten wie die Schaffung von Doppelstrukturen, wie eine eigene ARD-Gemeinschaftseinrichtung in Thüringen („ARD Kultur“), mit der man der Austrittsdrohung Thüringens aus dem Medienstaatsvertrag begegnen will, lehne ich ab. Kulturangebote aller ARD-Landesrundfunkanstalten sollen dort gebündelt werden, zudem soll mit 5 Millionen investierten Euro pro Jahr auch noch produziert werden – nur um noch schnell Thüringen zu befrieden , bevor die AfD (derzeit noch nicht im MDR-Rundfunkrat vertreten) nach den Wahlen 2024 dort Gott weiß was tut.

Die wichtigen strukturellen Veränderungen brauchen Investitionen ins Nonlineare. Die benötigten Mittel dabei in vorauseilendem Gehorsam gegenüber CSU-Spar-Orgien mit einem Kahlschlag des Linearen abzuschöpfen, kann und darf nicht der Weg sein. Bei der Debatte um lange Formate geht es nicht um eine Lesung oder eine Oper in voller Länge zur Primetime. Es geht  um Feuilleton und Kulturjournalismus in seiner ganzen Breite und Tiefe – seinen Blick auf unsere Gesellschaft und was sie bewegt. Im Print, wo es noch ein echtes Feuilleton gibt, werden zum Beispiel jetzt im Nahostkonflikt wichtige gesellschaftliche Bruchlinien und Diskurse verhandelt, da finden sich spannende politische Auseinandersetzungen und Betrachtungen. Was, wenn der Öffentlich-Rechtliche diese Chance auf  Reflexion aufgibt?

Kultur ist mehr als Musik hören und Bücher besprechen. Kunst, Kulturjournalismus und Kulturprogramme dürfen, ja müssen auch politisch wehtun, aufrütteln, stören.  Diese Chance sollten wir uns auf keinen Fall wegrationalisieren.

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Pressemitteilung: Kommentar zu den Plänen fürs Konzerthaus München im Koalitionsvertrag von CSU und FW

Einen Logen-Platz direkt im Koalitionsvertrag einer Staatsregierung hatte das Konzerthaus schon mal: Auch vor fünf Jahren hatten Freie Wähler und CSU den Bau eines Konzerthauses im Werksviertel der Landeshauptstadt beschlossen. Das  Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, das inzwischen als drittbestes  Orchester der Welt gilt, und sein Leiter Sir Simon Rattle sind aber noch immer ohne künstlerisches Zuhause. Während der Denkpause des Ministerpräsidenten stieg die Erbpacht mit der Inflation munter an – die Bayern-GroKo denkt also auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Einen neuen Zeitplan, der angesichts der angekündigten Umplanungen notwendig sein wird, vermisse ich ebenso wie einen klaren Zeithorizont zum Baubeginn. Wir Grüne werden darauf drängen, dass die Regierung die Planungen des Konzerthauses ernsthaft vorantreibt. Anlässlich der angekündigten Redimensionierung haben wir Grüne dabei nicht nur das BRSO, sondern auch die Akteurinnen und Akteure der musikalischen Bildung, die vielen Laienorchester und Freien Musikensembles und vor allem die Menschen in ganz Bayern fest im Blick.

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Kein Kultur-Kahlschlag bei BR und ARD!

„Die öffentlich-rechtlichen Angebo­te haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen.“, dem hat Bayern am 22.03.23 zugestimmt. Jetzt will die CSU die Rundfunkgebühren „auf dem jetzigen Niveau einfrieren“. Die CSU sagt nicht, an welchen Stellen die Axt angesetzt werden soll. Die Finanzierung des Auftrags ist bei uns, anders als z.B. in Ungarn, staatsfern, also ohne Politik geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt: Finanzierung folgt Auftrag, ein „Einfrieren“ der Gebühren ohne Auftragskürzung ist verfassungswidrig.

  1. Politik bestellt, Sender machen, KEF prüft: so funktionieren ARD, ZDF, BR & Co
  2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“
  3. Ist das Kunst oder kann das weg? – Warum populistische Forderungen der CSU Gift für den Kultur-Auftrag der Sender sind

1. So funktionieren ARD, ZDF, BR & Co

CSU: „Brauchen wir noch ARD & ZDF?“

Seit die CSU 2022 rund um den Landtag „Brauchen wir ARD und ZDF noch?“ plakatiert hatte, wissen wir, wes Geistes Kind die Union ist. Der einst geführte Kampf der CSU um einen starken Medienstandort Bayern scheint vergessen. Statt Zimmermannsarbeit und Aufbau jetzt Hackbeil und Axt. Dabei schreckt die CSU auch vor Verfassungskonflikten nicht zurück: Denn nicht die Politik hat über die Gebühren zu bestimmen, sondern die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). In diese „KEF“ senden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder Fachleute. Zu den Sachverständigen gehören z.B. gleich mehrere Rechnungshofpräsidenten und -präsidentinnen, eine Professorin für Financial Accounting und Corporate Governance, Juristinnen und Juristen, Sachverständige für Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftswissenschaften und viele andere mehr. Berichte und Mitglieder sind öffentlich einsehbar.

Die Ermittlung des Finanzbedarfs richtet sich am Auftrag aus. Den Auftrag definiert die Politik. So hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.

„Die Politik“ ist die Rundfunkkommission der Länder. Alle Staatskanzleien der 16 Länder erarbeiten gemeinsam einen Medienstaatsvertrag, der Entwurf steht – da haben wir GRÜNE lange gekämpft, dass das passiert – öffentlich bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz online. Alle dürfen sich zum Entwurf äußern. Die Eingaben dieses Konsultationsverfahrens werden erfasst, sortiert und besprochen. Auch wir als Grüne Fraktion Bayern haben uns schon eingebracht. Hernach wird der überarbeitete Entwurf den Landesparlamenten zum Beschluss vorgelegt. Wir als Parlamente „bestellen“ also, wir beauftragen, wir geben einen Auftrag. In der Folge ergeben sich die Kosten, um diesen Auftrag zu erfüllen. Darüber hinaus können die Länder in eigenen Landesgesetzen Extras beauftragen. Das regelt in Bayern für den BR das Bayerische Rundfunkgesetz. Da steht z.B. in Art. 2 BayRuFuG: „Der Bayerische Rundfunk veranstaltet bis zu zehn terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme“. Gesetze sind was Supertolles! Wenn die CSU den Beitrag einfrieren will, kann sie dieses Gesetz ändern und sagen: Drei Programme genügen.

2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“

Die CSU will nicht weniger Inhalt, die CSU will weniger für den Inhalt bezahlen. Das schadet der Qualität.

Ein einfaches Beispiel: Bestellt die CSU mit ihrer Mehrheit in einem Wirtshaus Vorspeise, Hauptgang, Nachtisch und dazu Wein, Bier und hernach noch einen Kaffee, dann kann die CSU die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Dann muss – so hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt – die Rechnung (geprüft von der KEF und in der Höhe des Preises vorab angekündigt) auch gezahlt werden.

„Ist das Kunst, oder kann das weg?“ bzw. „Was soll denn weg? – das frage ich die CSU immer wieder. Und da wird man bei der Union ganz schnell ganz schmallippig, murmelt vage etwas von „klarem Profil“der Rundfunkanstalten.

„Medien“ kommen im Wahlprogramm der CSU zur Landtagswahl nicht vor.

Das Wort „Medien“ kommt im CSU-Wahlprogramm indes null – N U L L – mal vor. Stattdessen schlägt man lieber in die Gebührenkerbe, wie von politisch noch weiter rechts vorgebetet. Dabei wollte die CSU doch aus 2018 gelernt haben: Wer Forderungen der Rechtsextremen übernimmt, stärkt diese nur! Die Leute wählen lieber gleich das Original. Forderungen nach einer pauschalen Gebührendeckelung für immer und ewig unterminieren jedoch einen starken, staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dramatische Weise. Und nicht nur das: Sie schaden massiv einem starken Medienstandort Bayern!

Medienstandort in akuter Gefahr – Kultur in der Schusslinie

Ja, es braucht Reformen, wenn wir auch in 30 Jahren noch ein starkes Duales System haben wollen. Manche Reformen sparen nach anfänglichen Investitionen vermutlich am Ende Geld: Archive, SAP, Verwaltung, Personalverwaltung, Umgang mit Pensionsansprüchen aus früheren Zeiten, die Frage, ob nicht eine am Einkommen orientierte Staffelung von Gebühren mehr Gerechtigkeitsempfinden erzeugen würde und eine Debatte, warum wir Befreiungen von der Gebühr aus den Gebühren finanzieren und nicht als Sozialleistung betrachten – all das sind sinnvolle Diskussionen. Andere Reformen kosten vermutlich auch etwas: z.B. mehr Dialogforen, aktive Partizipation der Menschen im Land, die moderiert werden will, gut moderierte Online-Präsenzen auf unterschiedlichen Plattformen, High-Class-Inhalte, wie etliche Menschen sie von Disney oder Netflix heutzutage gewohnt sind, aber auch Angebote in den größten in Deutschland gesprochenen Muttersprachen. Wo Zugewanderte bis in die 2. oder 3. Generation lieber BBC oder anderes hören, da läuft etwas schief, bei rund 4 Mio. russisch- und rund 4 Mio. türkischsprachigen Menschen in der BRD verwundert es doch, dass das „Angebot für alle“ nicht mal Nachrichten in diesen Muttersprachen hat, dass es keine Angebote in Sprachen der anerkannten nationalen Minderheiten Sinti/Roma gibt oder dass es nur eine einzige nativ gebärdensprachliche Nachrichtensendung in der ARD gibt – und die Kosten für Barrierefreiheit bisher von der KEF nicht anerkannt werden!

Angebote definieren, Auftrag geben und dann die Zeche nicht zahlen wollen, das ist verfassungswidrig. Auftrag gestalten – gerne mit Blick auf die heutigen und künftigen Kosten: Das steht in unserer Verantwortung als Politik, das bringt mehr als populistische Forderungen um de facto Kürzungen und ein Abschieben der Kürzungs-Verantwortung an die Sender, die zum gleichen Geld bei gestiegenen Kosten arbeiten sollen. Wer weniger zahlen will, muss weniger bestellen. Da die Politik den Auftrag definiert, ist auch die CSU hier in der Verantwortung, Tachles zu reden. Alles andere ist heuchlerisches sich aus der Verantwortung Stehlen.

3. Kultur-Kahlschlag

Gleich große Brötchen für weniger Geld backen kann nur, wer Sägemehl in den Teig kippt: Kultur stirbt zuerst

Im derzeit tobenden Kampf um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht die Kultur dabei ganz besonders unter Beschuss. Im Bayerischen Rundfunk plant man aktuell, ganze sieben Stunden Kultur pro Woche einfach zu streichen. Bzw. ich zitiere mal sinngemäß „in gestärkte neue Formate zu überführen“.

Erfolgreiche, renommierte Hörfunk-Angebote wie die „kulturWelt“, „Diwan, das Büchermagazin“, das „Kulturjournal“ oder die„radioTexte“ – sie alle sollen weichen. Kultur gibt’s dann irgendwo zwischen Verbrauchertipps und Kalenderblatt – oder irgendwann abends, wenn ein ARD-Mantelprogramm die Kulturberichterstattung für alle Sender übernimmt. Sogenannte „Kompetenzzentren“ sollen sich bei der ARD dem politischen Druck folgend künftig kümmern. Das ist keine „Verschlankung“, das ist politisch verordnete Schwindsucht und höhlt starke Öffentlich-Rechliche in ihrem Wesenskern aus!

Bei der Literatur beispielsweise könnte dann ein „Kompetenzzentrum“ alle Rezensionen übernehmen. Verkauft wird das auch im BR unter Schlagworten wie „Wir müssen künftig nicht mehr alles selber machen“, „Synergieeffekte“ und ähnliches. Was dabei aber unter den Tisch fällt, ist, dass eine zentrale Kulturredaktion alles Regionale, wenn überhaupt, nur streifen kann – und dann auch nur, wenn es sich um eine in Bayern stattfindende Veranstaltung oder Ausstellung handelt, für die man sich auch noch in Kiel interessiert. Dass einer CSU, in deren Wahlprogramm der Kulturteil keine 5cm lang ist, wenig an regionalen Kultur-Medien-Angeboten gelegen ist, überrascht wenig. So hat auch kein Vertreter und keine Vertreterin der CSU in der letzten öffentlichen Rundfunkrats-Sitzung für die Kultur beim BR gekämpft.

Aber zumindest um den Medienstandort Bayern, um den Kulturstandort Bayern, beides eng verflochten mit dem BR – und mit einem schwindsüchtigen BR kaum vorstellbar, zumindest darum sollte doch auch eine CSU kämpfen!

Vielfalt an Perspektiven und Meinungen essentiell für eine starke Demokratie

Ich verstehe unter „regionale Kultur“ Feuilleton und Kritiken zu Dingen, die sich in Bayern abspielen, Bands, Chöre und Ensembles, die hier wichtig sind, Experiment und Innovation von hier, aber auch Ehrenamt, Schriftstellerinnen oder Komponisten von hier, Subkultur, Filme von hier, Festivals  – von Filmfestival über Musik bis hin zu Literatur. Bildende Kunst von Atelier-Besuch bin hin zu Kulturpolitik, die über Atelierförderung in Bayern entscheidet, Stipendiensysteme festlegt u.v.a.m. – all das braucht eine mediale, staatsferne Begleitung. Bis hin zur katastrophalen Lage der kommunalen Kulturfinanzierung in Bayern. All das ist unsere Kultur, all das braucht Raum, all das ist unsere Vielfalt und sollte, um dem Auftrag gerecht zu werden, in linearen und nonlinearen Angeboten Platz haben – und entsprechend des Auftrags finanziert werden.

Bayern ist so viel mehr als Gebirgsschützen – und ja: auch die sind Kultur! Aber eben nur ein Teil davon. Wo soll all diese wunderbare Vielfalt ihren Platz finden? Und ist es nicht eine Bereicherung und grundsätzlich ein wichtiger Baustein unseres gesellschaftspolitischen Diskurses, wenn man z.B. zu einer literarischen Neuerscheinung unterschiedliche Einordnung und Kritiken bekommt? Da geht es nicht um Redundanz oder eine generelle Absage an Synergien, sondern um nicht weniger als die Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungs- und Kulturauftrags. Und um ein Gegenhalten zur zunehmend polarisierten gesellschaftlichen Debatte mittels Meinungsvielfalt. Gerade da braucht es Kultur – als Herzkammer unserer Demokratie – unbedingt!

Eine gesellschaftlich tragfähige Reform ist nicht für lau zu haben

Reform kommt vom lateinischen „reformare“ und findet sich bei Ovid mit der Bedeutung „umgestalten, umbilden, verwandeln„, bei Plinius gar mit der Bedeutung „verbessern„. Nirgends bedeutet „reformare“ jedoch „zerhacken, abbauen, zerstören“.

Reformieren und unseren Rundfunk zukunftsfest aufstellen, so dass auch Menschen unter 50, die nicht mehr notwendigerweise Fernsehgeräte besitzen oder morgens in der Küche Radio hören, sondern vor allem digitale Angebote nutzen, das geht nun mal nicht zum Nulltarif. Allein der digitale Wandel, das Streaming in Mediatheken und die Moderation der Angebote auf Drittplattformen kosten Geld.

Zentralisierung und Umgestaltung der Verwaltungsstrukturen finden natürlich alle gut. Die Axt ansetzen ans Programm wird aber irreparabel schaden, der Kulturinfrastruktur, dem Kulturstandort Bayern und nicht zuletzt dem Medienstandort.

Wenn wir als Land, wie eine CSU das fordert, Beiträge einfrieren wollen, dann kann das nicht die CSU entscheiden. Dann müssen wir als Land den Auftrag neu stricken. Müssen überlegen, was weg kann, soll oder gar muss. Dazu braucht es eine ehrliche, transparente Diskussion, was an Inhalten uns als Gesellschaft wichtig ist und über welche Kanäle diese das Publikum erreichen. Für mich ist klar: Kultur macht uns als Menschen aus, Kultur ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, Kulturangebot ist daher unverzichtbar. Auseinanderdividieren und der Kultur beim BR und in der ARD einzelne Glieder abhacken, das geht nicht.

Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte sind der größte Schatz unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie Meinungsvielfalt und inhaltliche Qualität leiden, wenn man sich auch hierzulande auf das Niveau von Fox News, Berlusconis Mediaset-TV oder ungarischem Staatsrundfunk begäbe, möchte ich mir gar nicht ausmalen.

Kultur-Kahlschlag: Mögliche Konsequenzen ziehen weite Kreise

Abgesehen von der Informationsbeschneidung des Publikums würde ein Kahlschlag durch die Kulturredaktionen auch zig Menschen in der Verwertungskette betreffen – bei Büchern etwa neben den Autorinnen und Autoren auch Verlage und den Buchhandel, bei Filmen zahlreiche Verleihe, Vertriebe, Kinos – sowie den Wegfall von Jobs für als Freie zuarbeitende Kritik bedeuten. Sie alle zusammen schaffen, in ihrem jeweiligen Bereich, Kultur und tragen sie weiter.

Das Publikum bekommt weniger Orientierung und Inspiration, die Einordnung fehlt, in Zeiten wo selbst auf TikTok mit „BookTok“ Literatur wieder alle Rekorde bricht, soll ausgerechnet der Öffentlich-Rechliche einen Rückzieher machen?

Die möglichen Verheerungen dieser massiven Beschneidung erfassen am Ende uns alle, denen Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt am Herzen liegen.

Antenne_Medien_Medienänderungsstaatsvertrag_Plenum_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Mein Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Präsidentin!

Der heute zu beratende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag enthält vor allem zwei entscheidende Vokabeln: Transparenz und Compliance. Transparenz: die Einsehbarkeit und Durchsichtigkeit von Prozessen, Entscheidungen, Verfahren und Zielen; Compliance: das regelgerechte, vorschriftsgemäße und ethisch korrekte Verhalten. Die Ergänzung dieser Vokabeln im Medienänderungsstaatsvertrag war ein längst überfälliger Schritt. Man wünscht sich dieses Level an Transparenz überall dort, wo öffentliche Aufgaben erfüllt werden. Wir Grüne kämpfen seit Jahren für mehr Transparenz, nicht nur bei den Öffentlich-Rechtlichen. Dort konnten wir zum Beispiel erfolgreich den Livestream der öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks durchsetzen, sodass die ganze Bevölkerung jetzt von zu Hause aus bequem zuschauen kann. Öffentlichkeit herstellen, zeitgemäß und modern, das ist ein Level an Transparenz, dem sich die Regierungsfraktionen hier im Bayerischen Landtag zum Beispiel bei den Ausschüssen bis zum heutigen Tag verschließen.

Gestärkt werden neben Compliance und Transparenz auch die Aufsichtsgremien. Das ist gut, richtig und wichtig. Neue Aufgaben, neue Kontrollrechte der Gremien bedeuten aber auch mehr Arbeit, mehr notwendige Gremienexpertise, Fortbildung, Weiterbildung und mehr Aufwand. Es gilt, wie überall dort, wo Reformen notwendig sind, dass neue Aufgaben nicht zum Nulltarif zu haben sind. Dies will ich insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion ans Herz legen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, reformieren, neue Aufgaben geben, ein ganzes System in die Zukunft führen und für unsere Kinder fit machen, das geht nicht zum Nulltarif. Die Finanzierung folgt dem Auftrag! Es geht also auch nicht, wenn man beschließt, wie in Rostock geschehen, dass der Rundfunkbeitrag, der auch die Ausstattung und die finanziellen Möglichkeiten der Kontrollgremien zementiert, nie wieder steigen dürfe. Das wird das Bundesverfassungsgericht sicher anders sehen, denn wir haben schließlich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Sie, und nicht die Vorsitzenden der Unionsfraktionen, schreibt den Rundfunkbeitrag vor.

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht: Finanzierung folgt Auftrag und nicht der CSU. Wenn Sie also, wie im neuen Staatsvertag geschehen, wieder neue Aufgaben verteilen, nämlich an die Gremien, dann sagen Sie bitte endlich, was gekürzt werden soll, damit mit dem gleichen Geld all die neuen Aufgaben erfüllt werden können. Ich bin sehr gespannt auf die konkreten Vorschläge. Ich hoffe, sie kommen in der nächsten Legislatur. Wir stimmen dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gerne zu.

Rede zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium!

Starke und unabhängige freie Medien sind eine sehr wichtige Säule unserer Demokratie. Es ist sehr löblich, dass sich die FDP hier im Parlament mit ihren Ideen einbringt und Vorschläge unterbreitet, wie wir Grüne es unter anderem auch schon mit unserem Gesetzentwurf, der endlich auch in den Kontrollgremien des Bayerischen Rundfunks für Parität gesorgt hätte, getan haben. Einige Ideen der FDP sind gut, andere halten wir Grüne für problematisch, und manche würden aus unserer Sicht den Fortbestand eines starken, freien und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.

Ziemlich lustig ist, dass Frau Kollegin Eiling-Hütig davon spricht, dass im Gesetzentwurf die Unterhaltung fehlt, weil sich ja die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen der Länder gerade erst in Rostock zusammengefunden haben. Herr Kollege Kreuzer schwänzte an diesem Tag den Vorsitz des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik des Kontrollgremiums, den er hätte leiten sollen. Er ging lieber nach Rostock, um dort ein Eckpunktepapier zu beschließen, in dem die Unterhaltung überhaupt nicht mehr vorkommt! Insofern verwundert es mich, dass das jetzt hier kritisiert wird, weil die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen, hier der Fraktionsvorsitzende der CSU, die Unterhaltung offenbar auch am liebsten absägen und dort die Axt ansetzen würden.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So, wie es halt im Gesetz steht!)

Das steht aber nicht im Eckpunktepapier. In dem Eckpunktepapier – ich habe es hier, ich kann es gerne vorlesen – steht – ich zitiere –: keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Da steht auch:“[…] Fokus auf Kernauftrag mit qualitativ hochwertiger Grundversorgung in den Bereichen Information, Bildung und Kultur“. Ich kann hier kein einziges Wort zur Unterhaltung finden.

Jetzt ist es aber nicht nur so, dass wir hier eine sehr starke Filmbranche haben und wir in Bayern ein sehr starker Medienstandort sind, der selbstverständlich auch Unterhaltung produziert – im Idealfall sehr hochwertige Unterhaltung, auf die wir auch sehr stolz sind –; sondern wir brauchen auch dringend Unterhaltung, um Menschen, die wir nicht erreichen, reinzuholen und an uns zu binden. Das ist das alte Prinzip von Brot und Spiele. Da hat man schon im alten Rom gewusst, die Leute kommen, und dann kann man sie natürlich erreichen. Deshalb muss da die Unterhaltung unserer Meinung nach auch mit drinstehen.

Wie gesagt, es ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie nicht nur draußen durch die Lande ziehen, polemisieren und populistisch die Axt an die Öffentlich-Rechtlichen ansetzen, sondern sich auch hier zu Wort melden, hier, wo es unsere Pflicht ist – oder zumindest unsere Pflicht wäre –, die Verantwortung zu übernehmen. Dieses Verantwortungsbewusstsein wünsche ich mir auch von den Unionsfraktionen, dass sie nicht nur in Rostock populistisch herumagieren, sondern hier auch sagen, was sie wirklich wollen, damit die Bürgerinnen und Bürger erfahren können, was die CSU eigentlich mit ihrem Bayerischen Rundfunk plant.

Bei der Sache mit dem Verantwortungsbewusstsein frage ich mich schon so ein bisschen – wenn da AfD-Framings übernommen werden, wenn die Unionsfraktion hier plötzlich Umerziehung vorwirft und wenn in diesem Eckpunktepapier als großer Wurf für die Reform, die dann alles rettet, das Verbot der Gender-Sprache mit drinsteht –, wie wir eigentlich einen guten Öffentlich-Rechtlichen zusammen erhalten wollen.

Wir brauchen eine Reform. Wir müssen das diskutieren. Deshalb noch mal vielen Dank für den Vorschlag hier. Vielleicht hat die CSU noch nicht gemerkt, dass sie einen Medienminister hat, der auch in der Rundfunkkommission sitzt und sich dort auch einbringen könnte. Er sitzt auch im Rundfunkrat. Auch dort könnte er sich einbringen. Aber vielleicht ist es ja ein großes Glück, dass sie das noch nicht getan und gemerkt hat.

Zurück zur FDP: Hörfunkwellen – sieben Programme. Ich habe mal durchgezählt. Was soll denn da weg? Da wünsche ich mir ein bisschen mehr Verantwortungsbewusstsein und dann auch ruhig den Mut zu sagen: Okay, wir haben mehr als sieben. Dann soll BR24 Radio weg – ehemals B5 aktuell –, oder Bayern 3 soll weg, oder Bayern 1 soll weg, BR-Klassik soll weg oder vielleicht Bayern 2 oder BR Heimat oder BR Schlager. – Was würden Sie denn gerne kürzen, liebe FDP? Da wünsche ich mir konkrete Vorgaben.

Zu den Kontrollgremien komme ich gleich noch. Das ist eine riesengroße Baustelle, die wir wirklich dringend angehen müssen. Aber ich finde auch noch ganz wichtig, und das steht hier nicht drin: Es wäre ganz wichtig, dass wir in dem Bayerischen Rundfunkgesetz etwas implementieren, mit dem man einen Hinweis gibt, wie KEF-Anmeldungen funktionieren sollen. Mir ist klar, das muss über Medienstaatsverträge geregelt werden. Aber wir könnten zumindest eine Denkanregung in unser Gesetz aufnehmen, weil wir im Moment bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine Situation haben, wo der Beitrag unabhängig festgelegt wird. Wenn wir ehrlich sind: Der ganze Streit kommt ja vor allem wegen des Beitrags. Ich wünsche mir sehr, dass wir inhaltlich nach vorne denken, aber die meisten interessieren sich ja nur für den Beitrag. Da müsste man zum Beispiel wie jedem anderen Medienunternehmen auch erlauben, Investitionen zu tätigen, nach vorne zu denken, damit man den Rundfunk in eine gute Zukunft führen kann.

Ganz kurz zu den Gremien: Bei uns in den Gremien fehlt Parität. Es fehlen Frauen, und nein – jetzt ist die Kollegin Eiling-Hütig weg –, es sind nicht 30 %, es sind 32 % staatsnah im BR-Rundfunkrat. Inzwischen sind es, weil der DGB jetzt wieder statt einer Frau einen Mann geschickt hat, auch wieder nur 33 % Frauen; migrantische Personen – eine Person von 50; Menschen unter 40 – eine Person; Menschen mit Behinderung – eine Person.

Das sind alles Dinge, die ein großes Problem sind. Deshalb danke für die Vorschläge. Viele Probleme – ich freue mich auf die Diskussion in der nächsten Legislatur. Wir lehnen den Gesetzentwurf im Augenblick ab.

Meine Rede zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident!

Am 1. Juli 2023 tritt der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Sie haben das gerade schon sehr sachlich dargestellt. Diese Medienstaatsverträge regeln, wie unsere Öffentlich-Rechtlichen funktionieren. Diese Verträge zwischen den 16 Ländern bestimmen also über Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von Öffentlich-Rechtlichen. Wir als Politik haben das Privileg, mit ihnen Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von öffentlich-rechtlichem Radio und Fernsehen, Homepages und Internetangeboten der Öffentlich-Rechtlichen, die Live- und Vor-Ort-Angebote, die Mediatheken und Apps zu Öffentlich-Rechtlichen, aber auch sogenannte Drittplattformauftritte wie auf YouTube oder Instagram zu gestalten. Wir als Politik stellen also unter anderem die Weichen, auf welchem Weg Bildungs-, Kultur-, Unterhaltungs- und Beratungsprogramme und Informationsangebote zu uns kommen. Dort, wo Staatsverträge Gesetze der Länder betreffen, müssen die Landesgesetze natürlich an die neue, zwischenstaatlich vertraglich geregelte Rechtslage angepasst werden. Genau darum geht es hier – die Kollegin hat es schon ausgeführt –: um die notwendigen Änderungen im Bayerischen Rundfunkgesetz.

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag schafft die Möglichkeiten, eigene Spartenkanäle der Landesrundfunkanstalten ganz oder teilweise in Onlineangebote zu überführen. Konkret bedeutet diese sogenannte Flexibilisierung für den Bayerischen Rundfunk, dass dann nicht mehr die Politik über eine Beauftragung entscheidet, sondern der BR entscheidet, welche Inhalte der vom BR betriebenen Spartenkanäle besser im klassischen Fernsehen oder als Onlineangebot aufgehoben sind. Die Landesrundfunkanstalten – die Kollegin hat es im Nebensatz kurz erwähnt – dürfen aber auch von ihnen 0betriebene Spartenkanäle ganz oder teilweise durch andere Programme ersetzen oder einstellen. Dort, wo ich also früher ARD alpha empfangen konnte, kommt dann nichts oder etwas anderes.

Wir alle, die wir heute hier sitzen, müssen uns bei allen Reformen, die wichtig und notwendig sind, über sämtliche Folgen unserer Reformschritte im Klaren sein. Wenn man wie die Herren hier ganz rechts außen, aber auch Teile der CSU, mit Vorwürfen wie „Meinungsmache“ oder „Umerziehung“ gegen öffentlich-rechtliche Strukturen hetzt, muss man wissen: Inhalte kosten Geld. Wenn Inhalte verschwinden, weil gespart oder flexibilisiert wird, ist das auch eine logische Folge der Hetzkampagnen, die am Ende jegliches Vertrauen in unsere öffentlich-rechtliche Medieninfrastruktur verspielen.

Für Bayern bedeutet die mit der Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes einhergehende Flexibilisierung ganz konkret, dass wir die dezidierte Beauftragung von ARD alpha durch die Flexibilisierung ersetzen, die Flexibilisierung hier erlauben.

Warum nenne ich das jetzt nicht Kaputtsparen, wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass da Dinge wegfallen können? Warum stehen wir Grünen hinter der im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossenen und nun in bayerisches Recht umzusetzenden Flexibilisierung? – Beauftragung qua Gesetz hat auch Probleme gebracht. Stehen Wahlen vor der Tür, wünscht man sich gerne mal einen bunten Blumenstrauß von Angeboten aus der Politik; die Rechnung dafür will hinterher aber niemand bezahlen. So kamen über die Jahre immer mehr übertragene Aufgaben und auch Kosten zusammen.

Die Vielfalt des Angebots ist wunderbar – auch ich liebe sie –, aber wir alle nutzen Medien nicht mehr so, wie wir es vor 10, 20 Jahren gemacht haben. Das „Lagerfeuer Fernsehapparat“, an dem die kleinbürgerliche Familie allabendlich vor der „Tagesschau“ zusammenkam, gibt es so nicht mehr. Hörfunk spielt immer noch eine große Rolle, aber viele Menschen nutzen schon Audiotheken oder andere Audioplattformen. Unser aller Leben ist ganz flexibel geworden. Diese Agilität und Dynamik bestimmt unsere Mediennutzung und unsere Gesellschaft. Meine Kinder, das Publikum von heute und von morgen: Die Über-Zwanzigjährigen besitzen kein Radio, kein TV-Gerät – gar keines. Die Kleinen schauen täglich „logo!“, und ich wünsche mir, dass auch sie in Zukunft starke öffentlich-rechtliche Angebote mit guten Inhalten finden, die für sie und für ihre Welt gemacht sind.

Was uns auch noch so wahnsinnig wichtig ist als Grüne – darum bin ich dankbar, dass wir mit einer Grünen Staatskanzlei, zumindest mit einer bisher, aktiv mitverhandeln dürfen und nicht nur Bürgerbeteiligungsverfahren nutzen oder Briefe an den Medienminister schreiben dürfen –: Der novellierte Medienstaatsvertrag stärkt endlich die Rolle der Kontrollgremien; sie bekommen neue Kompetenzen und wer- den beim BR für mehr Dinge zuständig sein. Das bedeutet aber auch: Wir alle müssen besser darauf achten, wie diese Kontrollgremien besetzt sind.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, aber die sich daraus ergebenden Fragen sollten wir gemeinsam zügig angehen. Größte Baustelle ist für uns aus Sicht der Grünen die Zusammensetzung der Kontrollgremien; sie sind auch in Bayern stark überaltert und nicht so besetzt, dass sie unsere heutige bunte bayerische Gesellschaft gut abbilden. Ich bin mit meinen heuer 49 Jahren die Zweitjüngste im Rundfunkrat. Migrantische Gruppen entsenden genau eine Person, genauso wie Behindertenverbände; die muslimische Gemeinschaft hat keinen Sitz, genauso wenig Queer-Verbände, Studierende oder Schülervertretungen. Last, but not least steht es meiner Meinung nach einem staatsfernen Kontrollgremium wie dem Rundfunkrat gar nicht gut zu Gesicht, wenn dort ein Mitglied der Staatsregierung drinsitzt. Hier müssen wir, gerade im Anschluss an die heutige Debatte und gerade wegen der Stärkung der Kontrollgremien, ganz dringend gemeinsam an eine Reform herangehen.

2023-01-20_Vernetzungs Treffen Grüne Rundfunkrat Omid Nouripour Erhard Grundl Tabea Rößner Sanne Kurz

Grüne Rundfunkrats Mitglieder: Vernetzungstreffen

Rundfunkräte kontrollieren die Landes-Rundfunk-Anstalten, die in der ARD zusammen arbeiten. In den Rundfunkrat des BR entsenden Vereine, Verbände, Kirchen, Gewerkschaften, die Kommunen, der Landtag uvam insgesamt 50 Personen. Wir Grüne sind zu zweit im Rundfunkrat. Nun gab es erstmals in dieser Legislatur ein Treffen von Parteispitze und Grünen Rundfunkrats-Mitgliedern per Videoschalte.

Länder entscheiden.

Dabei sind längst nicht in allen Rundfunkräten die gleichen Gruppen vertreten: Ein Landes-Gesetz regelt jeweils, wer wen entsenden darf. Für den BR-Rundfunkrat beschließt also der Bayerische Landtag die Entsende-Regeln. Wir Landtags-Grüne Bayern finden, je eine Person von Migrations- und Behindertenverbänden entsandt, das ist zu wenig. Außerdem haben in Bayern Gruppen wie Muslime, queere Menschen oder die anerkannte nationale Minderheit der Sinti*zze und Roma*nja keinen Sitz. Auch dass ich (Jahrgang 1974) die Dritt-Jüngste bin und niemand unserer Kolleginnen und Kollegen im Rundfunkrat unter 30 ist, halten wir Landtags-Grüne für ein Problem. Auch die Rolle eines Regierungsmitglieds im Gremium lässt sich diskutieren. Auch ist der BR-Rundfunkrat immer noch nicht paritätisch besertzt, obwohl das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (nachzulesen hier) dies ausdrücklich fordert.

Kontrollgremien garantieren für Unabhängigkeit von Märkten und Interessen.

Trotzdem ist der Rundfunkrat – neben dem Verwaltungsrat eines von zwei Kontrollgremien mit breiter öffentlicher Beteiligung – von immenser Wichtigkeit für die Unabhängigkeit des BR.

Der Rundfunkrat tagt öffentlich. In der Pandemie haben wir Grüne das Livestreaming der Sitzungen angeregt und nach Ende der Videokonferenzen für die Beibehaltung des Streams gekämpft. Seither können alle Bürgerinnen und Bürger erstmals von zuhause aus mitverfolgen, was zu ihrem Rundfunk besprochen wird. Transparenz und Öffentlichkeit sorgen für Nachvollziehbarkeit von Prozessen, Verständnis der Kontrollarbeit und Akzeptanz des staatsfernen Systems unserer Öffentlich-Rechtlichen.

Damit unsere Öffentlich-Rechtlichen fit für die Zukunft werden, braucht es Reformen.

Im dringend notwendigen Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen spielen die Kontrollgremien aus Grüner Sicht eine zentrale Rolle. Ihre Transparenz mit öffentlichen Livestreams der Sitzungen in allen Rundfunk Anstalten streben wir ebenso an wie ihre realitätsnahe Zusammensetzung unter Teilhabe auch jüngerer Personen und marginalisierter Gruppen. Regelmäßige Evaluation und unbedingte Parität mit gleicher Macht für Frauen wie für Männer fordern wir ein.

2023-01-20_Vernetzungs Treffen Grüne Rundfunkrat Omid Nouripour Erhard Grundl Tabea Rößner Sanne Kurz_mit Text

Die Grünen, die heute in Kontrollgremien der Öffentlich-Rechtlichen sitzen, trafen sich Ende Januar 2023 auf Initiative von Erhard Grundl, MdB und Sprecher für Medienpolitik der Bundestagsfraktion, mit unserem Parteivorsitzenden Omid Nouripour. An Bord auch Tabea Rößner, MdB und Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Digitales.

Wo ich in der Vergangenheit die Grünen Rundfunkratsmitglieder zur Vernetzung in Sachfragen einlud, ist unser Ziel nun, den Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen konstruktiv-kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Welche Reformen braucht es? Was sind die Stärken des öffentlich-rechtlichen Systems? Was die Schwächen? Wie wirken sich Reformen auf die gesamte Medienlandschaft und die Märkte aus? Was ist neben Bildung, Kultur und Information mit Unterhaltung? Und last not least: was ist mit den Menschen, die für unseren Öffentlich-Rechtlichen täglich arbeiten und oft genug den Kopf hinhalten?

Für uns Grüne ist klar: Es braucht starke Öffentlich-Rechtliche

Wer von „Verschlankung“ spricht, meint leider allzu oft die Schwindsucht. Diesem von rechts außen geriebenen Populismus rennen wir nicht hinterher. Stattdessen setzen wir auf offenen Diskurs, Benennen der Probleme und konstruktiv-kritische Begleitung notwendiger Reformen. Es freut mich sehr, dass der hochkarätige Austausch zu Reformideen und Reformbedarfen jetzt noch mal Fahrt aufnimmt.

Für mich braucht es neben Transparenz (zB Live Streams der Sitzungen der Kontrollgremien) klare Compliance Regeln aller Sender, verbindliche Mindestqualifikation für Mitglieder der Verwaltungsräte, jährliche Weiterbildung von uns Rundfunkrats-Mitgliedern und solide Ausstattung von deutlich und sichtbar von den Sendern getrennten Gremienbüros.

Die Inhalte sind der Schatz unserer Öffentlich-Rechtlichen.

Einer bessere Nutzung der reichen Archive stehen oft Lizenzfragen entgegen. Hier kann zB ein Ampelsystem helfen besser zu zeigen, wie schwierig Rechte neu zu verhandeln wären oder wo Rechte frei sind. Ein Vier-Augen Prinzip hilft, willkürliche Einordnung zu vermeiden. Es ist klar, dass Archive pflegen und nutzbar machen eine Mammutaifgabr ist und bleiben wird. Profitieren könnten vom Schatz der Archive auch neue Kooperationen beispielsweise mit Museen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Starke Content Netzwerke

Starke Content Netzwerke helfen, auf einem globalen, dynamischen Medienmarkt zu bestehen. Audio und Video Angebote unserer Öffentlich-Rechtlichen sollten die gemeinsame Stärke nutzen. Die gemeinsame Durchsuchbarkeit der Mediatheken war hier ein erster guter Schritt. Ziel sollte ein Content Netzwerk mit einer gemeinsamen Plattform als Portal unabhängiger Sender sein, das aus der Vielfalt der Sender mit ihren jeweils eigenen Profilen gespeist wird. Die Dachmarke Öffentlich-Rechtliche mit ihren vielfältigen Angeboten kann so gegen globale Plattformen besser bestehen.

Unterhaltung und Sport

Unterhaltung und Sport im Inhalte Portfolio helfen neben Kultur und exzellentem Journalismus, relevant und attraktiv zu bleiben. Der Auftrag zu bilden, zu informieren und mit Kultur zu versorgen als Maxime öffentlich-rechtlicher Inhalte kann Unterhaltung und Sport hier noch besser aufstellen.

Menschen machen Medien

Gute Arbeit kostet gutes Geld. Wo Vergütungen nicht mehr adäquat sind und Inhalte kaputtgespart werden, schadet sich der Öffentlich-Rechtlichen selbst. Identifikation und Abbau von Doppelstrukturen bei Inhalten, Verwaltung und IT können besser helfen, Kosten zu sparen, als Dumping-Preise zu etablieren.

Duales Rundfunksystem stärken

Last not least sollten wir anerkennen, dass die wahre Gefahr für den deutschsprachigen Rundfunk Markt in der globalen Medienplattform-Ökonomie liegt. Das bedeutet dort, wo es Sinn macht, kann, darf und sollte auch engere Kooperation mit den Privaten möglich sein.

Mir hat der Austausch riesig Spaß gemacht. Wer mag, kann nochmal der BR Intendantin Dr. Katja Wildermuth und dem Pro7/Sat1 Senderchef Daniel Rosemann lauschen, die an unserem Grünen Abend zum Dualen Rundfunk u.a. mit der Filmproduzentin Regina Ziegler diskutiert haben, warum es das Duale Rundfunksystem mit starken Öffentlich-Rechtlichen braucht. Außerdem lohnt ein Blick in das Papier der MdBs rund um den Medienpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Erhard Grundl.

ARD ZDF BR Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayern Medien Politik

ARD, ZDF, Pro7 & Co: Dokumentation des Grünen Abends zu unserem Dualen Rundfunksystem

Unser Duales Rundfunksystem mit Privaten auf der einen und Öffentlich-Rechtlichen auf der anderen Seite steckt in einer von rechts außen geriebenen Legitimations-Krise.

Wo andere populistisch nach „Verschlankung“ schreien und in Wahrheit Abschaffung meinen, bringen wir Perspektiven von Führungspersönlichkeiten beider Welten zusammen und suchen gemeinsam nach konstruktiven Lösungen. Auch mit Blick auf unsere heimische Filmindustrie, denn der Fernsehmarkt ist eine wichtige Finanzierungssäule für Dokumentar- und Spielfilmproduktionen. Mit Film auch ein breites Publikum zu erreichen macht zum einen das Kulturgut Film auch fernab von Kinos und Festivals bis in die kleinste Wohnstube verfügbar, zum anderen bringt es Inhalte zu Menschen, die vielleicht nicht täglich Polit-Magazine und Info-Angebote nutzen.

Abwarten, bis die Zeit unser Duales Rundfunksystem umkrempelt, ist für mich keine Lösung. Reformen und Wandel braucht jedes System, das überleben will. Denn eines ist klar: Unser Rundfunk von übermorgen kann nicht der von 1980 sein und unsere Antwort auf die Marktmacht der international agierenden, globalen Großkonzerne nicht ein weiter so. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die Aufzeichnung unserer Veranstaltung „BR, ARD und ZDF – darum brauchen wir sie! Ein Grüner Abend zum Dualen System“

Play Video klicken um die Dokumentation des Abends zu sehen.

_sprechen reden rede sanne kurz grüne bayern landtag politik

Rede zum AfD-Antrag „Umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sofort einleiten!“

Es ist leider traurig. Man will schon gar keine Reden mehr schreiben, weil man hier erst einmal Fortbildungsunterricht leisten und erklären muss, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk überhaupt strukturiert ist und was dessen gesetzliche Grundlagen sind. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Rechtsaufsicht über den BR. Die Staatskanzlei mit dem Medienminister Florian Herrmann verhandelt die Medienstaatsverträge, die dafür zuständig sind, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk strukturiert ist, wie die Landesrundfunkanstalten funktionieren usw.

Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal einen CSU-Minister verteidigen muss, aber er ist tatsächlich ehrenamtlich unter anderem im Rundfunkrat, in dem auch ein Kollege der AfD sitzt. Wenn man sich in der Fraktion ein bisschen besser verstehen würde, dann könnte man dort auch einmal weitersagen, dass ein ehrenamtlich aktiver CSU-Minister sich sehr wohl auch für Belange der Öffentlich-Rechtlichen engagiert, was man – jetzt wird es leider wieder bitter, liebe CSU; der Minister wehrt auch schon ab – von dem Minister leider nicht immer behaupten kann. Noch in diesem Sommer hat er einen Tweet von Julian Reichelt retweetet, in dem es hieß – ich zitiere: Der öffentlich- rechtliche Rundfunk hätte „[…] den einzigen Talk-Moderator […], der nicht linksextrem und nicht Propagandist ist […]“ abgesetzt. – Ich fand es schon ziemlich harten Tobak, dass ein Minister, der hier Medienstaatsverträge verhandelt, ausgerechnet solche Tweets von Julian Reichelt retweetet und damit dessen propagandistischen YouTube- Kanal befördert.

(Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD))

Auch aus anderer Ecke ist die CSU-Fraktion nicht gerade als große Unterstützer der Öffentlich-Rechtlichen bekannt. Um den Landtag herum wurden wir mit Plakaten vom rechten Flügel der CSU beglückt,

(Heiterkeit bei der AfD)

die vielleicht der AfD nacheifern wollen. „Mangelnde Meinungsvielfalt, Umerziehung und Verschwendung – brauchen wir noch ARD und ZDF?“, hieß es. Ich habe mich wirklich fremdgeschämt, dass in einer Stadt wie München von Umerziehung die Rede ist, wohin so viele Menschen aus den uigurischen Gebieten Chinas geflüchtet sind, die wissen, was Umerziehung bedeutet und welche Konsequenzen sie hat. – Das soll es mit meinen Bemerkungen zur Medienpolitik der CSU aber auch gewesen sein.

Auf der Seite der AfD ist unter „zeitgemäße Medienpolitik“ Folgendes zu finden: „Die Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln.“ – Das ist das Zitat des einzigen Satzes der bayerischen AfD zur Medien- und Rundfunkpolitik.

(Unruhe)

An dem von Ingo Hahn Eingebrachten sieht man, dass die AfD nicht einmal weiß, wie Rundfunk funktioniert, kontrolliert wird und strukturiert ist. Wenn ich dann davon lese, dass man das Ganze eigentlich in ein Bezahlfernsehen umwidmen will, sodass es also viel mehr kosten soll als jetzt, und zum anderen in diesem Antrag „Verschlankung“ lese, dann muss ich sagen: Wer hier von Verschlankung spricht, der meint in Wirklichkeit die Schwindsucht, und das werden wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei der Sicherung der Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Fernsehens müssten wir in der Tat an die Struktur des Öffentlich-Rechtlichen herangehen.

(Glocke des Präsidenten)

Hier sind aber wir in der Politik gefordert, weil wir nämlich den Auftrag gemeinsam mit der Rundfunkkommission der Länder verhandeln. Dieser Auftrag muss finanziert werden; das bestimmt die Höhe der Gebühren.

Die Sicherung der Attraktivität für junge Menschen bezieht sich übrigens nicht nur auf das Fernsehen. Für Menschen mit anderen Muttersprachen gab es jetzt in der Ukraine-Krise und Corona-Krise zum ersten Mal Angebote, die nicht in deutscher Sprache waren. Es braucht die Sicherung der Attraktivität für marginalisierte Gruppen, die bisher im Öffentlich-Rechtlichen zu kurz kommen. Eine gehörlose Besucherin war beispielsweise bei unserer grünen Landtagsveranstaltung zur Zukunft des dualen Systems, wo unter anderem Daniel Rosemann von ProSieben/Sat.1 sowie die Intendantin des Bayerischen Rundfunks da waren, aber mit Regina Ziegler auch die Filmwirtschaft vertreten war. Eine Wegrationalisierung von Unterhaltung würde auch bedeuten, dass eine wichtige Finanzierungssäule der bayerischen Filmbranche wegbricht.

(Unruhe)

Diese gehörlose Besucherin hat darauf hingewiesen, sie sei darauf angewiesen, dass es noch mehr und noch bessere barrierefreie Angebote gebe und dass diese auch gut zu finden sein müssten. Die Mediatheken des BR seien zwar im Augenblick quer durchsuchbar, aber nur von oben nach unten; dort brauche es noch mehr und bessere Vernetzung sowie mehr Angebote, weil hier die Attraktivität steigen müsse.

Das bedeutet: Es ist unsere Aufgabe als Politik, bei der Definition der Aufgaben und des Auftrags genau hinzuschauen. Es liegt in der Macht dieses Bayerischen Landtags, die Kontrollgremien zu stärken, festzulegen, wie dieses Kontrollgremium ausgestattet ist, wer dahin entsendet wird, welche Gruppen darin vertreten sind. Es ist auch eine grüne Forderung, dieses Kontrollgremium paritätisch zur Hälfte mit Frauen auszustatten und dafür zu sorgen, dass die Zusammensetzung regelmäßig evaluiert wird.

(Alexander König (CSU): Ich dachte, es gibt mehr Frauen als Männer im Land!)

Es sind nicht mehr Frauen als Männer, lieber Herr König. Es sind jetzt sogar weniger Frauen als in der letzten Legislaturperiode des Rundfunkrates. Vielleicht schauen Sie einmal rein. Ich dachte, die CSU wüsste da ein bisschen mehr.

(Alexander König (CSU): Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe gesagt: Es gibt im Land mehr Frauen als Männer!)

Dann müssten ja noch mehr weibliche Menschen im Rundfunkrat vertreten sein. Es freut mich sehr, dass Sie sich auch für Parität engagieren. Ich hoffe dann, von der CSU ein Gesetz zur Neubesetzung des Rundfunkrats zu bekommen, wo es um mehr Parität geht. Wir GRÜNE würden uns freuen.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Dass wir den Schmarrn ablehnen, dürfte wohl klar sein.

Panel Dualer Rundfunk_Grüne Fraktion_Bayern_Sanne Kurz_ ©Barbara_Hartmann_2

BR, ARD und ZDF – wir brauchen sie!

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen auch aus CSU & Co mit populistischen Framings gegen BR, ARD & ZDF, unsere Öffentlich-Rechtlichen. Auch hier in Bayern und auch in der selbsternannten politischen „Mitte“ schafft das Trommelfeuer gegen Öffentlich-Rechtliche so dem rechtsextremen Limbo um das niedrigste Niveau der Reformdebatte eine Bühne. Zu kurz kommt dabei, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil eines einzigartigen Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung mit fiktionalen Filmen zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören. Grund genug für einen Grünen Abend mit hochkarätigen Gästen!

Auch sprachlos bei diesem CSU-Populismus?

Ein GRÜNER Abend zur sachlichen Debatte um die Zukunft unseres Dualen Systems.

Auf einem CSU Plakat ist zu lesen "Brauchen wir noch ARD und ZDF?". Darüber die Überschrift "Mangelnde Meinungsvielfalt, Umerziehung und Verschwendung"

Inhalt ist König

Gerade in Zeiten von sich überlagernden Krisen, gezielter Desinformation und schnell überschwappenden Social-Media-Erregungswellen braucht es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk: unabhängig, für alle zugänglich, mit hochwertigem Programm, innovativ, transparent. Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem wir vertrauen können und der verlässlich und objektiv berichtet, Geschehnisse einordnet, Fakten prüft und Fake News als solche kenntlich macht.

„Wenn es den Öffentlich-Rechtlichen nicht gäbe, müsste man ihn erfinden.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat1

Befreiung vom Gängelband der Sender?

Nein, denn eine Alternative in der Filmfinanzierung bieten weder die Privaten, die fiktionalen Film und Serie oft schlicht nicht mehr refinanzieren können seit der Abwanderung der großen Werbebudgets zu den großen US-Plattformen, noch die Streamer. Ein Rückbau der öffentlich-rechtlichen Sender würde, Stand heute, so der deutschen Filmindustrie massivst Boden unter den Füßen wegziehen. Ja,, die vielfach aufgrund der Spar-Debatten bereits angesetzte „Schere im Kopf“ hat fiktionale Produktion bereits reduziert, und das obwohl von ORH über Rundfunkrat bis zu Verbänden breite Mehrheiten fordern, Geld vermehrt ins Programm zu geben.

„Wer „Verschlankung“ fordert, meint leider oft die Schwindsucht, und das werden wir Grüne nicht zulassen!“

Erhard Grundl, MdB, Sprecher für Kultur und Medien Bundestags-Grüne

Im oftmals populistischen Hickhack der aktuellen Reform-Diskussion geht es leider rasch darum, Unterhaltung zu streichen und das Ganze dann „Verschlankung“ zu nennen. Information, Pressefreiheit, gegen Fake-News – das finden noch alle gut. Aber U-n-t-e-r-h-a-l-t-u-n-g?! Und wer bestimmt dann, was Unterhaltung ist, was Kultur und was Journalismus? Ist die „Heute-Show“ oder Jahn Böhmermans Arbeit – ja, was eigentlich? Und ein Film? Ist der immer Kultur? Oder dann nicht, wenn die Quoten zu hoch sind? Ist er dann Unterhaltung? Und macht es überhaupt in einer nonlinearen Welt noch Sinn, Erfolg, Misserfolg und Qualität, wie seit Einführung der Privaten, mit einer Quote zu messen? In einer Welt, in der eine Firma wie Netflix bis heute keine konkreten Zuschauerzahlen veröffentlicht, sondern Erfolg am öffentlichen Image und am Aktienkurs festmacht?

„Ich schaue schon seit zwei Jahren nicht mehr auf die Quote.“

Dr. Katja Wildermuth, BR-Intendantin

Mal abgesehen davon, dass man etliche Menschen mit aktuellen politischen Themen oder gesellschaftlichen Diskursen (mich auch nach einem langen, vollen Tag!) nicht über die Tagesschau oder über arte, sondern über „Sturm der Liebe“ oder „Dahoam is Dahoam“ sicher besser erreicht: Was wären die Konsequenzen, was würde etwa ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot für die deutsche Filmbranche bedeuten?

„Wir als Deutscher Journalisten-Verband sind gegen eine Feuilletonisierung der Öffentlich-Rechtlichen.“

Harald Stocker, BJV und DJV

Wenn die Politik – die Rundfunkkommission der Länder – zu einem Auftrags-Kahlschlag ausholt, melden die Sender weniger an, denn ihr Auftrag wurde weniger. Wer oder was da einem Kahlschlag zum Opfer fallen soll oder könnte, das bewerten die AfD, der Oberbürgermeister von Bremen, die FDP und die CSU aber natürlich sehr anders. Menschen aus der Filmbranche oder Beschäftigte der Klangkörper der Rundfunkanstalten haben bei der Gestaltung des „Auftrags“ schon gleich gar kein Mitspracherecht. Nach neu formuliertem und gegebenem „Auftrag“ der Politik melden die Sender dann den Bedarf an, den sie haben, um den Auftrag zu erfüllen. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hebt oder senkt den Daumen: Der Beitrags-Kahlschlag (der nach Auftrags-Kahlschlag folglich zu erwarten wäre) führte zu deutlich weniger Mitteln für alle Inhalte, wobei die, die nicht mehr beauftragt wären, ohnehin unter den Tisch fielen.

„Die Privaten haben sich in skandalöser Weise aus der Produktion von fiktionalen Inhalten verabschiedet.“

Regina Ziegler, Filmproduzentin, Ziegler Film

Die Filmförderungen der Länder sind, Stand heute, keineswegs so aufgestellt, dass sie das auffangen könnten, was ein Kahlschlag an fehlendem Budget für fiktionalen Film und Serie zurückließe. Ob die Privaten angesichts der weiter schrumpfenden Werbeeinnahmen bei der Rettung helfen könnten, steht in den Sternen.

„Fiktion ist für uns zur Prime-Time nicht mehr refinanzierbar.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat.1

Es geht nicht darum, Reformbedarf kleinzureden

Natürlich sind Reformen dringend nötig – das fordern wir Grüne nicht erst seit den jüngsten Skandalen! Durch die Selbstbedienungsmentalität in den Chef*innenetagen mancher Sender, durch in schwindelerregende Höhen geschraubten Preisvorstellungen internationaler Sportverbände oder teils schwer nachvollziehbare Gagen mancher TV-Stars ist das Vertrauen in die Sender zweifellos angeknackst. Was wir jetzt brauchen, ist Transparenz, solide, verlässliche Kontrolle und einen offenen, konstruktiven Dialog.

Differenzierende Diskussion statt Niveaulimbo

Deshalb lud die Grüne Landtagsfraktion auf meine Initiative hin zu einer hochkarätigen Podiumsdiskussion in den Mathäser Filmpalast in München. Rund 150 Interessierte aus Gesellschaft, Presse und Filmbranche folgten der Einladung unter dem Titel „BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! Ein Abend zum Dualen Rundfunk“.

Zusammen mit meinem Kollegen, unserem Medienpolitischen Sprecher Max Deisenhofer durfte ich, als Grüne Rundfunkrätin und Sprecherin für Kultur- und Filmpolitik, auf dem Podium begrüßen:

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert von Fabian Sauer ging es zwei Stunden lang um die jeweiligen Strukturen bei Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, um Reformansätze, Zukunftsperspektiven, Film- und TV-Handwerk, Fairness und Wettbewerb. #Auftrag, #GuteFilmeGutesGeld, #MenschenFürMenschen, #Transparenz und #DualerRundfunk waren nur einige Hashtags des Abends. Es war eine wichtige, in die Tiefe und Breite gehende Diskussion, in der unterschiedliche Perspektiven eine Stimme bekamen und endlich auch der Film gehört wurde – und genau das hatte ich mir so wahnsinnig gewünscht, genau darum hatte ich die Gäste gesucht und überzeugt zu kommen, genau darum um Sichtbarkeit des Themas im Stadtraum gekämpft, genau darum das Thema auf unsere Grüne Agenda gesetzt. – 1000 Dank an alle, die an den Abend geglaubt haben, die Sache unterstützt haben und das so ermöglicht haben.

Mein Fazit?

Reformdebatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nicht über, sondern mit ihm geführt werden. Dabei muss im Zentrum stehen, unseren Dualen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen – und nicht die Abschaffung einer wichtigen Säule für unsere Demokratie.

Weiterlesen:

Fotocredit: Barbara Hartmann

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Medienminister Herrmann zu ,Linksextremen‘ und ,Propagandisten‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ – die Antwort der Bayerischen Staatskanzlei

Vorbemerkung:

Die Staatsministerien betreiben ihre Auftritte im Internet oder den Sozialen Medien in eigener Verantwortung. Das ist Ausdruck des in Art. 51 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Bayern verankerten Ressortprinzips. Darüber hinaus sind von den offiziellen Angeboten der Staatskanzlei und der einzelnen Staatsministerien grundsätzlich die Auftritte der handelnden Akteure zu unterscheiden. Durch Übernahme eines Regierungsamtes geben die jeweiligen Amtsinhaber ihre verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte nicht auf. Ihnen bleibt es weiterhin unbenommen, sich – gedeckt durch die Meinungsfreiheit – auch privat zu äußern und so weiter am politischen Meinungsaustausch teilzunehmen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 138, 102, 118ff). Alleine durch die bloße Nennung des Amtes in der jeweiligen Bezeichnung wird der Account des Amtsinhabers nicht automatisch zu einem offiziellen Angebot der Staatskanzlei oder des jeweiligen Ressorts – zumal die Nutzung von Twitter-Accounts nicht nur Inhabern von Regierungsämtern, sondern auch Angehörigen der sie tragenden politischen Parteien und der Opposition offen stehen.

Namentlich wird der Twitter-Account @fwhfreising nicht durch die Bayerische Staatsregierung betrieben. Die Einordnung des Accounts ergibt sich aus der Beschreibung des Accounts selbst.

Im Übrigen handelt es sich bei Twitter um ein schnelllebiges Medium, das angesichts der Beschränkung des Umfangs von Tweets generell von einer inhaltlichen Zuspitzung und Pointierung geprägt ist. Dies gilt nicht zuletzt auch für den politischen Meinungsaustausch. Zudem ist generell zwischen (eigenen) Tweets eines Nutzers und sogenannten Retweets, also dem Teilen eines Tweets eines anderen Nutzers mit den eigenen „Followern“ unter Angabe des Urhebers des ursprünglichen Tweets, zu differenzieren.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl, Susanne Kurz, Maximilian Deisenhofer wie folgt:

1.1 Sind nach Ansicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei fast alle Talk-Moderatoren der öffentlich-rechtlichen Medien „linksextrem“ und „Propagandisten“?
1.2 Welche Talk-Moderator*innen schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei beispielhaft als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

1.3 Welche Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

2.1 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Kreise der gemeinsam mit dem Medienminister im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Sitzenden, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

2.2 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.3 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitarbeitende in der Geschäftsleitung 
des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

3.1 Entspricht die Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Medien durch den Medienminister und Leiter der Staatskanzlei Florian Herrmann der offiziellen Haltung der Bayerischen Staatsregierung (bitte begründen)?

3.2 Wie schätzt die Bayerische Staatsregierung die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks ein?
3.3 Plant die Staatsregierung Maßnahmen, um inhaltlich Einfluss auf die Berichterstattung und die Ausgestaltung von Talk-Shows in den öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks, auszuüben?

4.1 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei den Institutionen des Bayerischen Rundfunks?
4.2 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats?

4.3 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats?

Die Fragen 1.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In einer Demokratie sind die Bürger auf umfassende und ausgewogene Informationen angewiesen, um sich ein eigenständiges Bild über politische und gesellschaftliche Verhältnisse schaffen zu können. Die Akteure des dualen Rundfunksystems, der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk, tragen zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Meinungsvielfalt maßgeblich bei. Dabei ist es Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein umfassendes Meinungsbild darzustellen. Es obliegt der Bayerischen Staatsregierung dabei nicht, die politischen Auffassungen einzelner Akteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich zu bewerten. Ebenso obliegt es der Bayerischen Staatsregierung nicht, Äußerungen von Mitgliedern der Staatsregierung im Rahmen des politischen Meinungsaustausches mit einer „offiziellen Haltung“ zu bewerten.

Die Anforderungen des Staatsferngebots des Grundgesetzes gebieten es, keinen bestimmenden Einfluss auf den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zu nehmen. Eine staatliche Dominanz muss bei Rundfunk- und Verwaltungsrat ebenso ausgeschlossen sein wie bei der Geschäftsleitung und sonstigen Programmverantwortlichen.

Ob dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Einhaltung der in § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag festgeschriebenen Grundsätze der Objektivität und Neutralität gelingt, obliegt den Intendanten und Intendantinnen sowie den pluralistisch zusammengesetzten Rundfunkgremien.

Die bereits langjährigen Bemühungen rund um die Gestaltung einer positiven Ordnung, zuletzt durch eine weitere Stärkung der Gremien im 3. Medienänderungsstaatsvertrag, zeigen die herausgehobene Bedeutung des Themas für die Bayerische Staatsregierung. Im zuletzt am 13. Juli 2022 veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsbericht wurde für Deutschland festgestellt, dass die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland hoch ist. Diese Auffassung teilt auch die Bayerische Staatsregierung.

Die Vorfälle im RBB und im NDR beschädigen das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die erhobenen Vorwürfe müssen restlos aufgeklärt werden und die erforderlichen Konsequenzen für alle Anstalten gezogen werden. Nur so kann die Akzeptanz der beitragszahlenden Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, die zurecht einen effizienten und kostenbewussten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten dürfen.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Medienminister Herrmann zu ,Linksextremen‘ und ,Propagandisten‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ – die Fragen von Toni Schuberl, Maximilian Deisenhofer und mir

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl, Susanne Kurz und Maximilian Deisenhofer:

1.1 Sind nach Ansicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei fast alle Talk-Moderatoren der öffentlich-rechtlichen Medien „linksextrem“ und „Propagandisten“?
1.2 Welche TalkModerator*innen schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei beispielhaft als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?
1.3 Welche Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

2.1 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Kreise der gemeinsam mit dem Medienminister im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Sitzenden, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.2 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.3 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitarbeitende in der Geschäftsleitung des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

3.1 Entspricht die Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Medien durch den Medienminister und Leiter der Staatskanzlei Florian Herrmann der offiziellen Haltung der Bayerischen Staatsregierung (bitte begründen)?
3.2 Wie schätzt die Bayerische Staatsregierung die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks ein?
3.3 Plant die Staatsregierung Maßnahmen, um inhaltlich Einfluss auf die Berichterstattung und die Ausgestaltung von Talk-Shows in den öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks, auszuüben?

4.1 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei den Institutionen des Bayerischen Rundfunks?
4.2 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats?
4.3 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats?

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – meine Fragen

Meine Fragen an die Staatsregierung:

Fragen 1.1 – 1.3

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?
1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?
1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?“

Fragen 2.1 – 2.3

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?
2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?
2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die
eingebundenen Akteure?

Fragen 3.1 – 3.2

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)? 3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Frage 4

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Fragen 5.1 – 5.3

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?
5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?
5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer
Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige
Gestaltung des Kulturraums München“?

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Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über
die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?
1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche
Personen von ihnen wurden informiert?
1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu
Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der
verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

Schlagwortarchiv für: Bayerischer Rundfunk BR

221114_ARD_ZDF_BR_Gruene-Fraktion-Bayern-Landtag_Veranstaltung_MAx-Deisenhofer_Sanne-Kurz_Medienpolitik

BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! – ein Abend zum Dualen Rundfunk

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen mit populistischen Framings gegen ARD, ZDF & Co. – auch hier in Bayern und auch weit aus der politischen Mitte. Es kommt dabei zu kurz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil unseres Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören.

Streaming, Radio, Fernsehen, Apps: Inhalt ist König. Und eigentlich sollte man meinen, eine Debatte um hochqualitative Inhalte und ein auch in Zukunft überlebensfähiges, starkes und attraktives System wären wichtiger als populistische Hetzjagden in immer tieferen Etagen. Denn vor Jahresende noch, so der Plan, sollen 16 Landesparlamente die Novelle des Medienstaatsvertrags beschließen und so den Auftrag und die Kontrolle der Öffentlich-Rechtlichen für die Zukunft neu definieren. Dieser neue Auftrag muss finanziert werden.

Pressefreiheit, Filterblasen, US-Plattformen, Qualität: Die Claims der Debatten um unser Duales System sind rasch abgesteckt. Im oftmals populistischen Hickhack geht es dann rasch um „Verschlankung“, ohne konkret weiterzudenken, was ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot beispielsweise für die deutsche Filmbranche bedeuten könnte – sofern die Politik nicht parallel zum Beitrags-Kahlschlag die Finanzierung fiktionaler Inhalte anderweitig absichern würde.

Wir möchten einen Beitrag leisten zu einer differenzierten Diskussion über nötigen Wandel. Welche Herausforderungen kommen noch auf unser Rundfunksystem zu, welche Hürden sind bereits genommen? Wo wird in vorauseilendem Gehorsam bereits die Schere im Kopf angesetzt? Was sind die Folgen welcher Veränderungen? Sind Private und Öffentlich-Rechtliche Partner im Bestehen auf dem Feld einer globalisierten Medienwelt – oder Konkurrenten? Was haben unsere Öffentlich-Rechtlichen mit Kino zu tun? Und was ist, last not least, mit den Menschen, die die Programme der Öffentlich-Rechtlichen und Privaten machen und den Wandel tragen müssten? Darüber wollen wir sprechen.

Sanne Kurz, Grüne Rundfunkrätin, und Max Deisenhofer, Medienpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, begrüßen auf dem Podium

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert wird die öffentliche Veranstaltung von Fabian Sauer.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Poster zu "Vilefalt im Film!"

Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht.

In Film & TV finden sich bei uns immer noch viele Stereotype und wenig Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen. Das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.

Keynote: Deborah Williams
Science Summary: Prof. Dr. Elizabeth Prommer
Panel:

  • Helge Albers (Filmförderung MOIN).
  • Dorothee Erpenstein (FilmFernsehFond Bayern).
  • Karin Hanczewski (Schauspielerin, #ActOut).
  • Wolfgang Janßen (Plattform „Rollenfang“).
  • Björn Wilhelm (Programmdirektion Kultur, BR).

Moderation: Sanne Kurz

Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von einer Gebärdenübersetzung und einer Simultan-Übersetzung Englisch-Deutsch.

Anmeldung erbeten hier.