Männer und Frauen sind gleich. Frauen darüber hinaus übrigens keine Minderheit, sondern die Hälfte der Bevölkerung. Wir Grüne sind eine feministische Partei, Gleichstellung Grüne DNA.

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Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

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Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8

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Grüne fordern: auch in der Kunst gleiches Geld für gleiche Arbeit

Zum diesjährigen Equal Pay Day, der unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ steht, erklären Sanne Kurz, MdL (Sprecherin für Kulturpolitik und Film der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Erhard Grundl, MdB (Kulturpolitischer Sprecher und Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

„Kunst ist oft ihrer Zeit voraus, bricht mit traditionellen Sichtweisen und Mentalitäten und eröffnet so neue ungewohnte Blickwinkel. Wenn es um Geld geht, ist die Kunstszene allerdings alles andere als gesellschaftliche Avantgarde“, erklärt Erhard Grundl, MdB

Auf 30 Prozent beläuft sich der Gender Pay Gap in Kunst und Kultur, im Vergleich zur gesamtgesellschaftlichen Lohnlücke von 18 Prozent – ein Skandal. Die Pandemie hat das noch verstärkt. Im zähen Wiederanlaufen des Kulturbetriebs der Nach-Corona-Zeit setzen viele Kunstproduktionen auf Altbewährtes, auf das, was vermeintlich sicher Geld einbringt – und damit auf männliche Protagonisten. Frauen gelten in diesem stereotypen Denken als Risiko, obwohl die Forschung zweifelsfrei belegt: Frauen in Entscheidungsgremien sind ein Schlüssel zum Erfolg.

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, mehr Gehaltstransparenz zu erreichen und die Gehaltslücke zu schließen. Das Ziel sind paritätisch und divers besetzte Entscheidungsgremien und Jurys sowie die Verbesserung der sozialen Sicherung für freischaffende Künstler*innen und Kreative insgesamt. Dazu gehören die Einführung von Mindesthonoraren in staatlich geförderten Einrichtungen, eine bessere Absicherung von Soloselbstständigen und hybrid Beschäftigen und ein Stärkung der KSK.“
 
Sanne Kurz, MdL erklärt für die Landtagsgrünen:

Wir hatten schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Landtagsbeschluss herbeigeführt, wonach regelmäßige Berichte zur sozialen Lage der Frau in Kulturberufen erfolgen müssen. Doch diese Legislatur geht im Oktober zu Ende, und von Berichten ist bisher keine Spur. Die CSU-geführte Staatsregierung hat im Bereich Einkommen von Frauen schlicht kein Interesse daran, den Fakten ins Auge zu sehen oder gar die Zustände zu verbessern.

Handeln ist überfällig. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen ein Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung einführen. Das tut niemandem weh, sondern bringt in einem ohnehin unterfinanzierten Sektor wie der Kunst auch noch Geld mit: Wenn ich Frauen gut und fair bezahle, erhalte ich einen Bonus. Ein sehr einfaches Modell, das andernorts in Europa bereits umgesetzt wird.

Bayern ist angeblich bundesweit Spitzenreiter in allem, wenn man Ministerpräsident Söder Glauben schenken möchte. Leider ist Bayern auch bundesweit Spitzenreiter bei der Altersarmut von Frauen. Zum einen liegt das an der – bundesweit höchsten – Teilzeitquote von Frauen: Über 80% aller Frauen mit zwei und mehr Kindern sind in Bayern in Teilzeit. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass gerade in einem Land, in dem die Kultur- und Kreativwirtschaft so stark ist wie in Bayern, Frauen heute immer noch ein Drittel weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Männer. In einem Kulturstaat, der so viel Geld in Kunst und Kultur steckt, ist das ein Armutszeugnis!

Equal Pay Day 2023

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

Geburtshilfe Neuperlach erhalten Grüne

Geburtshilfe Neuperlach erhalten

Gestern wurde der Antrag von Grüne Jugend München, OV Ramersdorf-Perlach und mir beim. Stadtparteitag Grüne München angenommen. Das freut mich besonders, weil mich eine sehr persönliche Geschichte mit der Klinik verbindet.

Der Antrag Geburtshilfe Neuperlach erhalten hier.

Großen Einsatz zeigten die Hebammen, die mit dem Soli-Komitee vor Ort beim Grünen Parteitag waren und die Lage in Neuperlach schilderten: Rund 130.000 Menschen sind wir hier, so viele wie in ganz Ingolstadt. Wir sind das Jüngste Stadtviertel mit den meisten jungen Menschen, weshalb uns ein Wachstum von 30% prognostiziert ist. Und wir sind das ärmste Stadtviertel, mit den meisten Menschen, die laut Armutsbericht der LH München im ALG II Bezug stecken.

Für die Frauen vor Ort wäre eine Schließung des Geburtshilfe-Standorts Neuperlach fatal. Für die Frauen in ganz München würde ein wichtiger Ort der Geburtshilfe rechts der Isar, der mit nur 15% Kaiserschnitt Quote eine sehr besondere Arbeit leistet, weg fallen.

Geburt ist sehr persönlich und sehr individuell. Für jede Frau ist ihr Weg der richtige. Den Ort und die Umstände einer Geburt frei wählen können, das ist darum für uns Frauen ein wichtiges Recht. So ist für mich Geburtshilfe auch ein feministisches Thema.

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Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales

Vorbemerkungen
Die bayerische Filmförderung richtet sich maßgeblich nach Qualitäts- und Erfolgskriterien. Die eingereichten Anträge werden durch ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes Fördergremium gesichtet und zur Förderung empfohlen bzw. abgelehnt. Bei der Besetzung der Fördergremien und Jurys wird auf eine paritätische Besetzung geachtet.

In den Richtlinien für die bayerische Film- und Fernsehförderung (Filmförderrichtlinien) ist die Zielsetzung formuliert, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben. Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) beobachtet seit mehreren Jahren das Geschlechterverhältnis in den drei kreativen Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch, Produktion (gemeint sind hier die ausführenden Produzentinnen und Produzenten) in den Produktionsförderbereichen (Kino, TV, Internationale Koproduktionen und Nachwuchs). Neben dem Mentoringprogramm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen (2017 und 2020) wurde gerade das Weiterbildungsangebot „Audiovisual Women 2022“ des Erich Pommer Instituts für weibliche Führungskräfte und Personalverantwortliche in audio-visuellen Unternehmen gefördert, dessen Ziel es ist, die Sichtbarkeit von Frauen in Unternehmen zu stärken und einen Kulturwandel zu unterstützen. Darüber hinaus entstanden die Studien „Audiovisuelle Diversität I“ (2016/2017) und deren Fortführung „Audiovisuellen Diversität II“ (2019/2020) der MaLisa-Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens of Europe / Crew United mit Unterstützung der bayerischen Filmförderung. Derzeit wird zudem geprüft, welche konkrete Fördermaßnahme für die bayerische Filmförderung zur Stärkung von Projekten mit weiblicher Beteiligung umsetzbar ist.

1.1  Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?

1.2  Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik können einzelne Studiengänge, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, nicht ausgewiesen werden.

Unter den Bereich Filmproduktion fällt das Studienfach „Film und Fernsehen“, das an der staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film angeboten wird. In der folgenden Tabelle sind für dieses Studienfach die erfolgreichen Abschlüsse sowie der Frauenanteil der letzten zehn Prüfungsjahre ausgewiesen:

Erfolgreiche Abschlüsse an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Studienfach Film und Fernsehen

PrüfungsjahrmännlichweiblichgesamtFrauenanteil
2012
(WS11/12 + SS12)
13 173057%
2013
(WS12/13 + SS13)
17 244159%
2014
(WS13/14 + SS14)
12 152756%
2015
(WS14/15 + SS15)
18 254358%
2016
(WS15/16 + SS16)
40 337345%
2017
(WS16/17 + SS17)
28 275549%
2018
(WS17/18 + SS18)
31 386955%
2019
(WS18/19 + SS19)
11 92045%
2020
(WS19/20 + SS20)
10 162662%
2021
(WS20/21 + SS21)
21 153642%
Quelle: Statistisches Landesamt / Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für das Hoch- schulwesen in Bayern (CEUS)

1.3 Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?

Der Anteil des weiblichen hauptberuflich tätigen Lehrpersonals im Jahr 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film im Fachgebiet Film und Fernsehen geht aus nachfolgender Tabelle hervor. Daneben werden im Studienfach Film und Fernsehen auch Lehrbeauftragte eingesetzt. Der Anteil der weiblichen Lehrbeauftragten im Jahr 2020 betrug nach Angaben der Hochschule 40,1 Prozent.

Hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Jahr 2021 im Fachgebiet Film und Fernsehen

PersonalgruppemännlichweiblichgesamtFrauenanteil
Professorinnen und Professoren1051533 %
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
11122352%
Hinweis: Angaben zum Stichtag 01.12.2021; Quelle: Statistisches Landesamt / CEUS

2.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 98 Projekte im Nachwuchsbereich mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 6.783.327 Euro gefördert.

Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung nach Geschlechtern der produktionsverantwortlichen Personen, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben könnten, würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

2.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffent- wicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

2.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 392 Projekte in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm und -serie, Fernsehfilm und -serie, Internationale Koproduktion (Kinofilm und Serie) sowie Webserie mit einer Gesamtfördersumme von 118.119.402 Euro gefördert.

Etwaige geschlechterbezogene Daten im Hinblick auf die rechtliche Struktur der Produktionsfirmen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben, da dies zur Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben nicht erforderlich ist. Eine Auswertung vorhandener Akten würde zudem zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

3.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

Auf die Antwort zur Frage 2.1 wird entsprechend verwiesen.

3.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

3.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

4.1  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.2  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.3  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?

Die Fragen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die überwiegende Zahl der Film- und Fernsehpreise – von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Produzentenpreis) – geht auf Empfehlung der jeweils unabhängigen Auswahlausschüsse nicht an Unternehmen, sondern an Einzelpersonen auf Grundlage der künstlerischen Qualität der eingereichten Filme und deren künstlerischer Einzelleistungen.

Eine entsprechende Aktenauswertung in Bezug auf die Ausnahmen würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

Es erscheint jedoch sinnvoll, bei den der Jury vorliegenden Projekten ein stärkeres Augenmerk sowohl auf Diversitäts- als auch auf Genderkriterien zu legen. Auch bei der Besetzung der Jury wird auf Geschlechterparität geachtet. Dies soll durch die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den künftigen Einreichungsunterlagen sowohl des Bayerischen Filmpreises als auch des „Blauer Panther – TV & Streaming Award“ geschehen, damit diese Kriterien bereits bei der zur Auswahl stehenden Ein- reichungen seitens der vorschlagsberechtigten Stellen Berücksichtigung finden. Unabhängig davon sollte für die Vergabe der Preise weiterhin die künstlerische Qualität maßgeblich sein und nicht der Grad der Einhaltung etwaiger geschlechterbezogener Zielstellungen.

5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden?

In den Filmförderrichtlinien gibt es keine Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft, da die Förderung nicht unternehmens-, sondern projektbezogen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) erfolgt (vgl. Art. 23, 44 BayHO sowie Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

6.1  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Pro- duktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

6.2  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

Die Fragen 6.1 und 6.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung von Daten zu etwaigen geschlechterbezogenen Gagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine entsprechende Verarbeitung etwaiger geschlechterbezogene Daten nicht zu der Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Zudem würde eine entsprechende Aktenauswertung zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

6.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?

Nicht bei allen Projektanträgen im Förderbereich Nachwuchsfilm liegen dem FFF Bayern bereits bei Antragstellung etwaige Koproduktionsverträge bzw. Absichtserklärungen mit auftraggebenden Sendern vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 2.1 entsprechend verwiesen.

7.2  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

7.3  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

8.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher 0Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

Die Fragen 7.2, 7.3 und 8.1 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

8.2 Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren?

Auf die Vorbemerkung wird entsprechend verwiesen.

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Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – meine Fragen

Die Mechanismen der Filmbranche sind immer noch von Strukturen geprägt, in denen Geschlechtergerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist. Dies bezieht sich auch und insbesondere auf Frauen in Führung und unternehmerischer Verantwortung. Öffentliche Mittel werden in der Filmförderung oft unterschiedlich verteilt, wie Anna Serner, damals CEO des Swedish Film Institute bereits 2018 in ihrem Bericht „The Money Issue“ aufzeigte. Öffentliche Mittel sollten jedoch für alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen zur Verfügung stehen: für Frauen, die ins unternehmerische Risiko gehen und Führungsverantwortung übernehmen ebenso wie für anderen Personen. Obwohl dort, wo Selbstverpflichtung zu unzureichenden Ergebnissen führt, Quoten für Parität darauf abzielen, sich eines Tages selbst unnötig zu machen und Parität zügig zu erreichen, brachten erst eben diese verbindlichen Vorgaben in der Wirtschaft den Wandel: Nachdem 2015 das erste Führungspositionen-Gesetz in Kraft trat, folgte, um den Frauenanteil in Führungspositionen weiter deutlich zu erhöhen, das Zweite Führungspositionen-Gesetz, das am 12.08.2021 in Kraft trat. Es beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst. Was bedeutet nun diese Vorgabe in Zeiten eines weiter existenten Gender-Pay-Gaps für Unternehmen in weiblicher Verantwortung? Gibt es trotz öffentlicher Förderung einen Gender Funding Gap für Unternehmerinnen und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität? Wie ist es um die Förderung von Unternehmerinnen dort bestellt, wo Produzentinnen Antragsrechte haben? Gerade in Sektoren, in denen öffentliche Mittel wie z.B. Töpfe der öffentlich-rechtlichen Sender oder der Filmförderungen die Geschicke von Unternehmen beeinflussen, darf es keine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen mit weiblicher Führung geben.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1  Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?

1.2  Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?

1.3  Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?

2.1  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page2image1574113040 page2image1574114000

2.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1574169712 

2.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität ver- antwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1574233536

3.1  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page2image1741480688 

3.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1572228160

3.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1572292016 

4.1  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.2  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.3  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?page3image1647999920

5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden? page3image1648026016 

6.1  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)? page3image1648061168 

6.2  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)? page3image1648095600

6.3  Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten? page3image1642780416

7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page3image1642897680page3image1642898768

7.2  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt-anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)? page4image1237442864

7.3  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)? page4image1237492256

8.1  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt- anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

8.2  Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren? page4image1237565952 page4image1237566912

Zu den Antworten geht’s hier:

Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – die Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erforderte eine aufwendige Abfrage.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Fragen in den anliegenden Übersichtstabellen beantwortet.

Abgefragt wurden dabei alle Ressorts sowie die Staatskanzlei ohne den jeweiligen nachgeordneten Bereich.

Bei der Abfrage wurden für die Gremiendefinition die Definition aus Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)1 und die Abfrage zum Sechsten Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (S. 111 ff.) herangezogen. Entsprechend wurden nur ressortübergreifende, entscheidungsrelevante Gremien abgefragt.

Des Weiteren wurden keine institutionellen Bund-Länder-Gremien und keine Stellvertretungen für die vom Freistaat benannten Gremienmitglieder abgefragt.

Angaben, die nur mit noch erheblicherem Aufwand hätten ermittelt werden können, wurden außer Acht gelassen, da die Beantwortung sonst nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich gewesen wäre.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Vor Einführung des BayGlG 1996 lag der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen gerade einmal bei zehn Prozent. Seit Einführung des Gesetzes ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In den Berichtszeiträumen des Ersten und Zweiten Gleichstellungsberichts stieg der Frauenanteil bei Neubesetzungen bereits auf 36 Prozent. In den darauffolgenden Jahren schwankte der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen zwischen 31,8 und 41,1 Prozent. Für den Sechsten Gleichstellungsbericht (Berichtszeitraum bis 2018) wurde nicht mehr der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen ermittelt, sondern der Frauenanteil unter den in den Gremien wahrgenommenen Mandaten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass eine Person auch mehrere Mandate innehaben kann. Die Angabe der wahrgenommenen Mandate bietet zudem ein realistischeres Bild über die Beteiligung der Dienststellen an der Gremienarbeit. Im Berichtszeitraum des Sechsten Gleichstellungsberichts gaben 7,8 Prozent3 der teilnehmenden Dienststellen an, Personal in entscheidungsrelevante, dienststellenübergreifende Gremien zu entsenden. Der Frauenanteil bei funktionsunabhängigen Mandaten liegt bei 51,8 Prozent und bei funktionsgebundenen Mandaten bei 30,6 Prozent. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Wahrnehmung von Mandaten in Gremien bei 48,7 Prozent.

Die zwischen den Ergebnissen in den Gleichstellungsberichten und den nach aktueller Abfrage der Ressorts erstellten Tabellen in der Anlage zu Frage 1 auftretenden Diskrepanzen erklären sich folgendermaßen: Die Zahlen für den Gleichstellungsbericht werden anonym per Fragebögen abgefragt, wobei die Rücklaufquote der Dienststellen insgesamt im staatlichen Bereich bei 84,1 Prozent und im kommunalen Bereich bei 58,3 Prozent liegt. Die aktuelle Abfrage zu Frage 1 bezieht sich auf die Ressorts (ohne nachgeordneten und ohne kommunalen Bereich) mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent. Bei der Abfrage zum Sechsten Gleichstellungsbericht haben 88 Dienststellen Angaben zur Gremienbesetzung gemacht. Davon waren 24 Dienststellen aus dem kommunalen Bereich, sieben aus der mittelbaren Staatsverwaltung und 57 Dienststellen aus dem gesamten staatlichen Bereich. Es besteht daher keine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung des BayGlG 1996?

3.3  Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Trotz schwankender Frauenanteile unter den in Gremien entsendeten Personen/wahrgenommenen Mandaten ist im Ergebnis eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Da die Rücklaufquoten bei den Abfragen zu den Gleichstellungsberichten jedoch sehr schwankend sind, kann eine valide detaillierte Schlussfolgerung nicht gezogen werden.

Bei der geplanten Novellierung des BayGlG wird geprüft werden, ob die Vorschriften zur Gremienbesetzung in einzelnen Bereichen zu verändern sind oder ob in einer vorgesehenen Handreichung dazu Regelungen getroffen werden müssen.

4.1 Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

Bewertungen zu Veröffentlichungen anderer Länder nimmt die Staatsregierung grundsätzlich nicht vor.

4.2 Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich auf den Betrieb staatlicher Kultureinrichtungen. Für die Antwort der Staatsregierung wurde mit den staatlichen Kultureinrichtungen der Austausch gesucht mit dem Ergebnis, dass strukturelle Benachteiligungen „für Frauen und marginalisierte Gruppen“ an den staatlichen Kultureinrichtungen aus deren Sicht nicht erkennbar sind.

4.3 Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird Bezug genommen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und möglichen Benachteiligungen vorzubeugen, werden an den staatlichen Kultureinrichtungen beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) An den Münchner Kunsthochschulen, so an der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterakademie, wird im Wechsel ein regelmäßiger Respect-Tag durchgeführt, zuletzt im Herbst 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

b) Die Hochschule für Fernsehen und Film München verfügt über eine Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt.

  • Auf Initiative der Hochschule für Fernsehen und Film München wurde ein Positionspapier aller deutschen Filmhochschulen unter Beteiligung der MaLisa Stiftung mit dem Titel „Weichen stellen für Gender-Gerechtigkeit – Die Filmhochschulen als Wegbereiter für eine bessere Branche“ mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen erstellt und bereits einmal evaluiert.
  • Im Rahmen der Summer-School der Hochschule für Fernsehen und Film München wird jährlich ein Workshop „Women-Writing-Lab“ durchgeführt.
  • Eine Studie zum Thema „Geschlechterrollen in den HFF-Diplomfilmen 2015 – 2018“ wurde erstellt. Die Studie und ihre Ergebnisse wurden in vier Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Lehrveranstaltungen der Hochschule für Fernsehen und Film München wurden in der Folge angepasst. Eine weitere Studie zu einem vergleichbaren Thema ist in Arbeit.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat ein Gleichstellungskonzept erstellt und verabschiedet, das alle Hochschulgruppen umfasst.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat aktuell eine externe Anti-Diskriminierungsbeauftragte als Ansprechperson für Studierende und die Lehre etabliert.
  • An der Hochschule für Fernsehen und Film München werden Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungsworkshops mit Schwerpunkt Lehre angeboten.
  • Eine Lehrveranstaltung zum Thema „critical whiteness“ hat stattgefunden. Eine weitere mit dem Inhalt „Haltung, Privileg, Kultur. Wie unsere Systeme Vielfalt verhindern“ ist als Beispiel für entsprechende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Fernsehen und Film München vorgesehen.

c) An der Hochschule für Musik Nürnberg wird durch das Team für Gleichstellungsfragen die Projektreihe „Gender & Diversity“ organisiert. Alle Mitglieder der Hochschule für Musik Nürnberg werden regelmäßig motiviert, zu Themen der Vielfalt künstlerische Veranstaltungen anzubieten.

d) An der Hochschule für Musik Würzburg werden entsprechende Projekte im Rahmen des Gleichstellungskonzepts, im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms und im Rahmen des DAAD-Projekts „STIBET: Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur“ durchgeführt.

e) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst wartet mit einem vielseitigen Angebot im Bereich der Inklusion/Barrierefreiheit auf. Daneben gab es in der Vergangenheit Einzelprojekte mit Geflüchteten oder People of Colour (PoC, Spiel-Art-Festival).

f) Die Mitarbeitenden des Museums Fünf Kontinente nahmen 2021 an zwei ganztägigen Diversity-Fortbildungsseminaren sowie einem Diversity-Beratungsworkshop teil, ausgerichtet durch die Vielfaltsprojekte GmbH. Seit 2021 beteiligt sich das Museum zudem mit Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, um die Arbeit des Museums um Perspektiven aus der Diaspora zu erweitern.

g) Am Standort Hohenberg a.d. Eger des Porzellanikons finden sogenannte Senioren-Nachmittage statt, die einer Benachteiligung aufgrund von Alter entgegenwirken. Die Veranstaltung beinhaltet neben einer Führung auch einen Workshop-Teil, der gezielt künstlerische und kreative Fähigkeiten der älteren Besucherinnen und Besucher fördert. Anschließend besteht im Rahmen einer Gesprächsrunde die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Am Standort Selb des Porzellanikons finden Museumsführungen in deutscher Gebärdensprache statt.

h) Das Bayerische Nationalmuseum kooperiert immer wieder mit gesellschaftlichen Akteuren wie „Lichtblick Hasenbergl e. V.“ oder „Bayern liest e. V.“, um Chancengleichheit insbesondere für Kinder und Jugendliche herzustellen.

i) Am Bayerischen Staatsschauspiel wurden Workshops, Schulungen und Vorträge zu Empowerment/Sensibilisierung mit den Schwerpunkten PoC, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität angeboten. Weitere abgeschlossene und laufende Projekte können zum Teil auch dem Spielplan entnommen werden. Zudem führt das Staatsschauspiel einen Dialog mit diversen Stakeholdern.

j) Die Bayerische Staatsoper hat an dem Projekt „creators for diversity“ teilgenommen, welches von TikTok im Jahr 2021 ausgeschrieben wurde. Zentrale Aufgabe dabei war, das Thema Diversität in vollem Umfang für die eigene Institution zu hinterfragen, zu thematisieren und vor allem Bewusstsein zu schaffen.

Im Rahmen von TUSCH (Theater und Schule München) besteht eine Kooperation zwischen der Bayerischen Staatsoper und dem Bildungscampus Freiham. Das Gymnasium und die Grundschule werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 mit einem intensiven Workshop-Programm begleitet. Im Bildungscampus Freiham findet sich eine aus allen sozialen Schichten bestehende, sehr diverse Schülerschaft. Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Bellevue di Monaco eG und MORGEN e.V., um auch Menschen anderer kultureller Hintergründe mit den unterschiedlichsten Projekten zu erreichen.

An der Bayerischen Staatsoper wurde im Bereich des Bayerischen Staatsballetts eine Diversitätsstrategie zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden etabliert mit dem Ziel, im Austausch mit den Tänzerinnen und Tänzern konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erreichen und durch entsprechende kommunikative Maßnahmen auch einen größeren Publikumskreis mit dem Thema anzusprechen.

Im September 2021 wurde an der Staatsoper das Magazin Apollon neu gelauncht. Dort werden insbesondere Diversitäts- und Gesellschaftsthemen besprochen, die im weiteren Zusammenhang mit den aktuellen Premieren stehen. Bayerische Staatsoper und Bayerisches Staatsballett publizieren auf analogen und digitalen Kanälen Artikel und Diskursbeiträge, die sich explizit an unterschiedliche Zielgruppen richten und Themen aus den genannten Bereichen aufgreifen.

Im Outreach-Bereich engagiert sich das Bayerische Staatsballett mit Workshops und Vermittlungsangeboten beim Rampenlichter-Festival, bei den Aktivitäten der Abteilung Kind&Co in Brennpunktschulen sowie bei Mitmachangeboten für Kinder und Jugendliche. Zuletzt stand das Thema „Inklusion“ im Vordergrund. Workshops wurden sowohl mit geistig als auch körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Zudem gab es Angebote für Kinder mit Fluchthintergrund.

Die Dramaturgie sowie die Tanzvermittlung tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren oder Weiterbildungsformaten aus. Dort werden Themen wie Chancengleichheit oder strukturelle Benachteiligung diskutiert.

Um die klassischen Balletthandlungen einer kritischen Reflexion zu unterziehen, hat das Bayerische Staatsballett mit der Förderung von „tanz digital“ das partizipativ-künstlerische Projekt „Scroll Ballet“ gestartet, das in der kommenden Spielzeit 2022/2023 veröffentlicht wird.

In verschiedenen Einzelprojekten wurden Diversität, Chancengleichheit und die Reflexion von Machtstrukturen explizit gegenüber internen und externen Ansprechgruppen vom Bayerischen Staatsballett zur Sprache gebracht.

Die Leitung des Staatsballetts steht mit den Tänzerinnen und Tänzern sowie mit den Ballettmeisterinnen und Ballettmeistern und den Beschäftigten der anderen Abteilungen in einem ständigen Dialog. Mitarbeitende können sich mit ihren An- liegen auch an die entsprechenden Gremien der Staatsoper wie den Personalrat oder die Fachstelle für Gleichstellungsfragen wenden.

5.1 In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)?

Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Aufgeführt werden dort die Mittel, die von der für die Umsetzung des BayGlG zuständigen Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1996 zur Verfügung gestellt wurden.

Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung, um die Ziele des BayGlG wie z.B. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu erfüllen, gibt es auch einzelfallbezogen in anderen Bereichen des Freistaates. Eine Einzelabfrage hierzu wurde aufgrund des hierfür notwendigen hohen Aufwands nicht durchgeführt.

5.2 Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Be- hinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind?

Die Staatsregierung führt bedarfsorientiert mit fachlich einschlägigen Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen anlassbezogen Gespräche oder holt entsprechende Expertisen ein.

5.3 Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert?

Es gelten bezüglich der Diversität die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus werden den staatlichen Kultureinrichtungen bezüglich ihrer Behandlung von Diversitätsthemen seitens der Staatsregierung keine Vorgaben gemacht.

6.1 Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet?

Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

Im staatlichen Bereich sehen die Kultureinrichtungen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um verschiedene kulturelle Perspektiven zu präsentieren. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:

a) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst hat eine Plattform für unterschiedliche Veranstaltungen geboten:

  • Veranstaltung Off-Space „Exit Gender Space“ zum International Drag Day am 16.07.2021 auf der Freitreppe des SMÄK im Rahmen des Kultursommers.
  • Beteiligung am Tolerance Poster Project des Kunstareals im April 2021
  • Derzeit wird im Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst zudem die Wanderausstellung „Menschen, Bilder, Orte. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ gezeigt, die sich auch mit den Themen Antisemitismus und Ausgrenzung, vor allem aber mit dem „Miteinander“ beschäftigt.

b) Das Museum Fünf Kontinente hat in diesem Jahr mit der Entwicklung des sogenannten „DisKursraums“ begonnen, der zu einem sich entwickelnden Ort für Gespräche, Fragen und Diskurse
u. a. zu Diversitätsthemen werden soll.

c) Das Ausstellungs- und Vermittlungsformat „Denkraum Deutschland“ (seit 2019) in der Pinakothek der Moderne widmet sich jährlich im Oktober dem gesellschaftspolitischen Potenzial künstlerischen Handelns; seine dritte Ausgabe (Oktober 2021) stellte mit 22 Künstlerinnen weibliches Kunstschaffen ins Zentrum und gab u. a. dem Aktionsbündnis „fairshare! Sichtbarkeit für Künstlerinnen“ entsprechend Raum.

  • Die in Kooperation mit Folakunle Oshun, Kurator aus Nigeria, konzipierte Ausstellung „LOOK AT THIS“ (2021) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne rückte eine kuratorische Perspektive aus dem Global South in den Fokus.
  • Die permanente Jubiläumspräsentation „Mix & Match“ (ab September 2022, gemeinsam konzipiert von sechs Kuratorinnen und Kuratoren) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne versucht gezielt, auch mit Unterstützung der Written Art Collection (Schwerpunkt Kunst des Mittleren und Fernen Osten), unterrepräsentierte künstlerische Positionen einzubeziehen, u. a. Etel Adnan, Tschabala Self, Mounira al Solh. Auch bei den Neuerwerbungen spielen Fragen von Geschlecht und Herkunft mittlerweile eine wichtige Rolle, wie z. B. in der Videoarbeit Double Quadruple Etcetera Etcetera I & II der afroamerikanischen Künstlerin Sondra Perry, die schwarze Körper innerhalb weißer Gesellschaftsstrukturen thematisiert.

d) Ab Herbst 2022 wird das Deutsche Theatermuseum den Fokus auf das Feld der Theaterfotografie und hier vor allem auf Fotografinnen legen. Mit einer Teilübernahme einer Ausstellung des Museums Giersch zu den Theaterfotografinnen Nini und Carry Hess wird zudem an zwei Karrieren und Leben erinnert, die durch die NS-Diktatur und deren Folgen beendet wurden. Gewürdigt wird zudem das theaterfotografische Werk der Fotografin Gertrude Fehr, deren Arbeitsmöglichkeit ebenfalls aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im Deutschen Reich nicht mehr gegeben war, die sich aber nach der Machtergreifung erst nach Frankreich und dann in die Schweiz retten konnte.

e) Im Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist die Ausstellung „Augsburg 2040 – Utopien einer vielfältigen Stadt“ zu nennen, die von 100 Akteurinnen und Akteuren der diversen Stadtgesellschaft kuratiert worden ist.

f) Im Bayerischen Nationalmuseum findet seit 2021 zyklisch die Führung „Black Lives Matter. Kunstwerke zur Diskussion“ statt.

Seit 2016 führt der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) Statistiken über den Anteil von weiblichen Kreativen auf den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie bei Einreichung und bei Förderung. Seit 2019 enthalten die Vergaberichtlinien den Appell für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden der eingereichten Projekte sowie die Bestimmung, dass bei der Besetzung des Vergabeausschusses auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist.

Der FFF Bayern hat mehrere Projekte zur Förderung empfohlen, die die Stärkung der Diversität in der Film- und Fernsehbranche und die Sensibilisierung für die Thematik im Fokus haben, darunter 2019/2020 die Fortschrittsstudie „Audiovisuelle Diversität“ der MaLisa Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens for Europe. Gefördert wurde 2017 und 2020 das Mentoring-Programm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen und im Jahr 2022 die Tagung „Sehen und gesehen werden: Teilhabe im Film“ der Evangelischen Akademie Tutzing und des Filmfests München.

2021 hat der FFF Bayern gemeinsam mit den Bundes- und Länderförderungen einen Prozess der umfassenden Eruierung des möglichen Instrumentariums zur Stärkung von Diversität durch die Filmförderanstalten gestartet. Erörtert werden unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sein können, unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen hinter der Kamera und vor der Kamera zu stärken. Der FFF Bayern steht ferner mit anderen europäischen Institutionen wie dem Österreichischen Filminstitut und dem British Film Institute im Austausch.

Begleitend dazu finden Fortbildungen des FFF Bayern statt. Derzeit befindet sich ferner eine Fortbildung für die Vergabegremien in Planung.

6.2 Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges?

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6.3 Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

7.1 Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

  1. 7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein?
  2. 7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Diversitätscheckliste der MOIN Filmförderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, Bewusstsein für die angemessene Abbildung von Diversität zu schaffen. Sie wird derzeit neben weiteren möglichen Instrumentarien erörtert (siehe Antwort zu 6.1).

Rechtlich problematisch könnte eine Checkliste allerdings sein, falls etwaige Abfragen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten kollidieren.

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen?

Eine breitgefächerte Kunst- und Kulturlandschaft ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen von Förderentscheidungen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Neben diesem sich bereits aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Benachteiligungsverbot ist nach derselben Vorschrift auch die Bevorzugung aus den genannten Gründen verboten.

Die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung sind anhand der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Ergänzende Vorgaben oder „Checklisten“ sind nicht vorgesehen.

Auf die Antwort zu den Fragen 7.2 und 7.3 wird zudem verwiesen.

Anmerkung: Die in der Antwort erwähnten Anlagen findet man im PDF-Dokument

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – meine Fragen

Vor dem Hintergrund des §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind, und bezugnehmend auf Art. 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) frage ich die Staatsregierung:

Frage 1

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger
Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Frage 2

2.1  Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

2.2  Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Frage 3

3.1  Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung
des BayGlG 1996?

3.3 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Frage 4

4.1  Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

4.2  Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

4.3  Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Ein- kommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Frage 5

5.1  In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)? page2image1502537504page2image1502538592

5.2  Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind? page2image1502509536

5.3  Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert? page2image1502524576page2image1502526752

Frage 6

6.1  Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten
entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet? page2image1576383984 page2image1576384944

6.2  Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges? page2image1576359744

6.3  Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)? page2image1576943776

Frage 7

7.1  Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)? page2image1576545824 

7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein? page2image1576557536

7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)? page2image1576562608page2image1576563696

Frage 8

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen? page3image1567518240 

Zu den Antworten geht’s hier:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von Filmproduktionen mit weiblicher Führung“

Ich frage die Staatsregierung:

Mit welchen Summen wurden in den vergangenen 5 Jahren Projekte von Filmproduktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz in Bayern gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren dabei in den vergangenen 5 Jahren die Fördersummen, die jeweils an Filmproduktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung gingen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren in den vergangenen 5 Jahren die Summen, die an Produktionsfirmen vergeben wurden, in denen Frauen eine Sperrminorität hätten (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten Summen pro Projekt)?

Hier geht’s zur Antwort:

Frau mit Kamera_IDS Panel_Kämpferinnen für den Film

Panel „Kämpferinnen für den Film – was engagierte Frauen erleben“

Auf Einladung des Interessenverbands Deutscher Schauspieler e.V. (IDS) war ich Teilnehmerin bei einer spannenden Diskussionsrunde im Rahmen des Münchner Filmfests.

Frauen sind im Film deutlich unterrepräsentiert – besonders in den lukrativen Bereichen. Geschichten werden meist von Männern für Männer geschrieben, von diesen produziert und inszeniert. Dennoch setzen sich immer mehr Frauen durch und bereichern den Film dadurch enorm. Aber wer sind diese Frauen? Und was haben sie erlebt? 

Es diskutieren: 
Kerstin Schreyer, Staatsministerin a.D. und MdL
Sanne Kurz, Filmemacherin und MdL
Satu Siegemund, Regisseurin
Marie Theres Relin, Schauspielerin, Autorin, Region18, 
Tina Rudolf, ehemalige Producerin und Produktionsleiterin

Moderation: Irina Wanka 

Poster zu "Vilefalt im Film!"

Deborah Williams in München bei: Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht.

Die Academy Awards haben sich Diversitäts-Standards gegeben. Bei uns finden sich in Film & TV immer noch viele Stereotype und weniger Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen, das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es schon ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.

27. Juni 2022, 17:30 Uhr – 21:00 Uhr
Goldberg Studios (Müllerstr. 46 a, 80469 München)

Keynote: Deborah Williams (Executive Director Creative Diversity Network, London)
Science Summary: Prof.Dr. Elizabeth Prommer (Institut für Medienforschung, Universität Rostock)

Panel:

Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von Gebärdenübersetzung und einer Simultanübersetzung Englisch-Deutsch.

Ich freue mich sehr, durch den Abend zu führen und zu moderieren, auf eine spannende Diskussionsrunde, die uns allen neue Perspektiven zeigt und zur öffentlichen Debatte beisteuert, und vor allem: auf Euch!

Weiterlesen:

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Antrag: Diversität im Kulturbereich II: Diversitätskriterien für bayerische Fördermittel entwickeln

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für die Vergabe der Filmfördermittel Diversitätsstandards entwickelt werden.

Die den zu entwickelnden Diversitätsstandards zugrundeliegenden Kriterien sollen in einem offenen und transparenten Prozess mit geeigneten externen Stellen entworfen und jährlich weiterentwickelt werden.

Begründung:

Studien und qualitative Umfragen belegen, dass die deutsche Film- und Fernsehlandschaft in Bezug auf Diversität vor und hinter der Kamera Nachholbedarf hat.

Geschlecht und Geschlechtsidentität, Beeinträchtigung/Behinderung, Gewicht, Lebensalter, Herkunft, Sozialisation, Hautfarbe, sexuelle Orientierung/Identität, sozialer Status, Bildungshintergrund, Sprache und Religionszugehörigkeit sind laut diesen Erhebungen noch vielfach Grund für Benachteiligung und Diskriminierung. Auch in den öffentlichen Debatten der Kontrollgremien der vielfach Kinofilm koproduzierenden öffentlich-rechtlichen Medien wird Diskriminierung und Marginalisierung immer wieder thematisiert – dies betrifft ein breites Spektrum von ethnischen Zugehörigkeiten über Queerness bis hin zu fränkischem Dialekt.

Die Filmförderung Moin aus Schleswig-Holstein und Hamburg führte im Jahr 2020 eine Diversitäts-Checkliste ein. Förderantragstellende werden mit einer Abfrage dafür sensibilisiert, die eigenen Projekte auf blinde Flecken beispielsweise in Bezug auf rassistische Stereotypen oder Marginalisierung von gesellschaftlichen Gruppen in der Erzählung auszuleuchten. Sensibilisierung durch eine Abfrage kann ein guter erster Schritt sein, sofern er nach und nach durch weitere Maßnahmen ergänzt wird.

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Antrag: Diversität im Kulturbereich I: Diversitätskriterien für den Bayerischen Filmpreis entwickeln!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Vergabe der Film- und Fernsehpreise Diversitätsstandards zu berücksichtigen.

Die Standards sollen in einem offenen und transparenten Prozess mit geeigneten externen Stellen entworfen und jährlich weiterentwickelt werden. Leitbild für die Diversitätsstandards sollen dabei sowohl die Kriterien der Diversitätsstandards des British Film Institute (BFI) sein, die für bestimmte Förderfähigkeiten in Großbritannien und die Förderfähigkeit in einigen Kategorien der Auszeichnungen der British Academy of Film and Television (BAFTA) verwendet werden, zum anderen die Kriterien der Repräsentations- und Inklusionsstandards der US Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die mit der Producers Guild of America (PGA) beraten wurden, 2022 erstmals angewandt wurden und die ab 2024 Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung zu Nominierung und Gewinn eines Academy Award („Academy Awards of Merit“, „Oscars”) sind.

Begründung:

Diversitätsstandards für die Film- und Fernsehpreise sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg Richtung mehr Sichtbarkeit, Repräsentanz und Chancengleichheit für alle Menschen in Bayern, sie sind aber auch wichtig, um Schritt zu halten mit internationalen Spitzenproduktionen und den Anforderungen, die heute weltweit an diese Spitzenproduktionen gestellt werden: Die Verleihung der amerikanischen Academy Awards (Oscars) oder der British Academy Film Awards (BAFTA Awards) sind bereits an Diversitätsstandards geknüpft. Diese sollen beispielsweise dabei unterstützen, dass Stereotypen und Klischees vor der Kamera nicht reproduziert werden, Cast und Crew divers besetzt werden und so die Vielfalt unserer Gesellschaft realistischer abgebildet wird. Auch die diverse Besetzung von Stoffentwicklungs-, Produktions- oder Vermarktungsteams durch Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen gilt seit Einführung der Diversitätsstandards der US Academy of Motion Picture Arts and Sciences im Jahr 2020 bei internationalen Spitzenproduktionen als sinnvoller Schritt im Sinne der Weiterentwicklung unserer Sehgewohnheiten und einer künstlerischen Vielfalt. Durch die Flexibilität, aus einem breiten Feld von Vielfaltskriterien auszuwählen, öffnen diese von den Spitzengremien aus USA und Großbritannien angewandten Diversitätsstandards neue Perspektiven.

Die Preisvergabe des Film- und Fernsehpreises wird durch die Entwicklung von Diversitätsstandards auch für die Filmszene einen wichtigen Anreiz schaffen, hier internationale Spitzenstandards anzustreben.

Für die speziellen Herausforderungen passende Kriterien für Diversitätsstandards zu entwickeln und diese möglichst fair und wirksam auszugestalten, wird eine langfristige Aufgabe sein. Die Kriterien sollen daher jährlich evaluiert werden.

Was bedeutet Feminismus für dich? – Interview mit Sanne Kurz zum Weltfrauentag 2022

Jedes Jahr machen viele Menschen bei mir ein Praktikum. Manche schnuppern dabei nur kurz mal rein und laufen in einem „Shaddowing“ Prozess kurz mit. Die, die sechs Wochen oder gar drei Monate bleiben, können sich auch richtig einbringen. Damit von all diesen sehr unterschiedlichen und durch die Bank großartigen Menschen etwas bleibt, bitte ich alle, einen kleinen Abschiedsgruß bei uns im Team zu lassen. Oft ist das eine kleine persönliche Arbeit, zum Beispiel ein Homepage-Post zu unserer politischen Arbeit im Landtag. Die Arbeiten sind immer „100% Made by the Intern“; ein persönlicher Touch, der mich sehr freut und auch mir immer wieder neue Perspektiven gibt. Lest und hört heute:
„Kultur, Politik, Film, Feminismus – Praktikum bei Sanne Kurz im Bayerischen Landtag“ – ein internationaler, feministischer Podcast mit vielen tollen Frauen zum Weltfrauentag von Katharina Kölbl.

Bayern: 2022 niedrigster Frauenanteil im Landtag bundesweit

Wusstet ihr, dass die Frauenquote im Bayerischen Landtag seit der letzten Landtagswahl nur bei 26,8 % liegt, also nur ungefähr jede vierte abgeordnete Person eine Frau ist? Und dass Bayern damit das Bundesland mit dem niedrigsten Anteil weiblicher Abgeordneten in ganz Deutschland ist? Ich wusste das nicht und fand es bei der ersten Landtags-Plenarsitzung, die ich im Livestream mit angeschaut habe, ziemlich frustrierend zu sehen, wie ungleich die Geschlechterverteilung im Bayerischen Landtag noch immer ist. Das ist aber natürlich nur die Spitze des Eisbergs in unserem patriarchalen System, in dem Sexismus und Misogynie tief verwurzelt sind.

Deswegen habe ich mich unter anderem auch wegen der feministischen Politik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Praktikum bei Sanne Kurz entschieden! Als Studentin der Sozialwissenschaften, Feministin und große Musik- und Kulturliebhaberin habe ich das Praktikum sehr genossen und viel Neues gelernt – sowohl für mein Leben, als auch über die Abläufe im Landtag, was für mein Studium interessant ist. Toll fand ich auch, dass ich an einer Tagung zum Thema Diversität und Teilhabe im Film teilnehmen durfte, dir mir nochmal vor Augen geführt hat, wie komplex das Thema ist und mir viel Stoff zum Nachdenken mitgegeben hat auch für die Zeit nach meinem Praktikum. Vielen Dank an Sanne Kurz und das ganze Team für die interessanten Einblicke und tollen Erfahrungen!

Weltfrauentag 2022

Anlässlich des Weltfrauentages 2022 habe ich bei einer Kultur-Veranstaltung von „Unser Theater“ in Schwabhausen mitgewirkt und dafür ein Interview mit Sanne Kurz und zwei weiteren Frauen geführt*, die sich alle auf unterschiedliche Art und Weise für mehr Gleichberechtigung und Feminismus einsetzen. Ich fand die Antworten wirklich spannend und war nach allen Gesprächen sehr motiviert, mich weiter zu engagieren. Die Videos wurden bei der Veranstaltung am 12. März gezeigt, aber hier sind nochmal alle Antworten. Vielleicht motivieren sie ja auch den einen oder die andere!

VorstellungFeminismusVorbilderEngagementHindernisseFrauentag


Wer bist du?


Was bedeutet Feminismus für dich?


Hast du weibliche Vorbilder?


Wie engagierst du dich und was motiviert dich zu deinem Engagement?


Welche Hindernisse und Schwierigkeiten hast du bei deinem Engagement, aber auch in deinem Leben erfahren, gerade weil du eine Frau bist?


Wieso ist ein Frauentag heute noch wichtig?


* Das Interview mit der dritten Person wurde nicht von mir, sondern einer anderen Person, die an der Veranstaltung mitgewirkt hat, geführt und übersetzt, und nur von mir dazugeschnitten.

Mentoring_FFP_Sanne Kurz

Mehr Frauen in die (Kultur-)Politik!

Wir Grüne sind eine feministische Partei. „Mehr Frauen in Machtpositionen!“ ist ein Ziel des bayerischen Landesverbands, der deshalb jedes Jahr ein Förderprogramm für Frauen (FFP), die ihr politisches Engagement ausbauen wollen, anbietet. Teil des FFP ist – neben Workshops und Vernetzungsangeboten – auch eine Mentoring-Programm. In bin beim FFP als Mentorin am Start. Hier ein Bericht von meiner Mentee Florina Vilgertshofer:

Politisches Engagement ist für mich seit meinem Parteieintritt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich. Als Vorsitzende des Unterausschusses Kultur im Bezirksausschuss der Maxvorstadt in München setze ich mich für die künstlerische und kreative Vielfalt meines Viertels ein. Da ich selbst in der Kulturbranche tätig bin, ist es mir ein großes Anliegen, die Interessen von Künstler*innen und Kreativen auch auf politischer Ebene zu vertreten. Dass mir beim Frauenförderprogramm der Grünen Bayern (FFP) ausgerechnet Sanne Kurz, die Kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, als Mentorin zugeteilt wurde, finde ich deshalb natürlich ausgezeichnet! 

Mein erstes Treffen mit Sanne im Sommer. Es ist Juli, Restaurants sind wieder geöffnet und auch ein paar Open-Air-Konzerte finden statt. Unser Treffen aber dennoch: online. Ich kenne Sanne bereits durch meine Arbeit für das Münchner DOK.fest, doch im Rahmen des Mentoringprogramms entspinnt sich ein persönlicheres Gespräch. Mich interessiert natürlich brennend, wie die ehemalige Kamerafrau zur Grünen Politik und dann in den Landtag gekommen ist. All das und noch viel mehr erfahre ich in dem eineinhalbstündigen Videocall. Mir sitzt eine unglaublich engagierte Frau gegenüber. Eine Frau, die versteht wie die Kulturszene tickt, die sie vertritt. Außerdem versteht sie, wie die Politik tickt und noch viel wichtiger: wie sie vom einen ins andere vermitteln kann.

Sechs Monate exklusive Einblicke hinter die Kulissen

Die kommenden sechs Monate gewährt mir Sanne Einblick in die Arbeit einer Landtagsabgeordneten. Ich habe die Möglichkeit, bei Sitzungen der Fraktion dabei zu sein, bin in die Kommunikation des Teams eingebunden und bekomme eine Führung durch den Landtag. Am spannendsten ist es für mich allerdings, die Diskussion um kulturpolitische Themen auf Landesebene mitzuerleben: den Fair Green Cultural Deal, der die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung der Kulturbranche stellt, die Debatte um die Novellierung des Feiertagsgesetz und die damit einhergehende Diskussion zum Tanzverbot an stillen Tagen. Im Herbst stehen unvermeidlich die strenger werdenden Coronamaßnahmen im Fokus – die Absage der Weihnachtsmärkte, die Ungleichbehandlung von Kulturbetrieben versus Handel und Gastronomie und natürlich die Corona-Hilfszahlungen. 

Dieser Einblick bestärkt mich in meiner politischen Arbeit und vor allem in meiner Themensetzung: Denn Kulturpolitik ist nicht nur für Kulturschaffende, Künstler*innen und Kreative relevant. Wir alle profitierten als gesamte Gesellschaft von einer vielfältigen und lebendigen Kulturszene, die es nur geben kann, wenn die notwendigen politischen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Dafür braucht die Szene starke und versierte Stimmen in unseren Parlamenten – so wie Sanne Kurz im Bayerischen Landtag. 

Mitmachen beim Frauenförderprogramm Grüne Bayern hat sich für mich gelohnt

Auch wenn das FFP natürlich viel zur kurz war, habe ich aus diesen sechs Monaten sehr viel mitgenommen – auch dank meiner unglaublich engagierten und offenen Mentorin Sanne Kurz. Jeder Grünen Frau, die sich weiterbilden, vernetzen und politisch aktiv(er) werden will, aber nicht ganz genau weiß, wie oder auf welcher Ebene, kann ich deshalb nur empfehlen: bewirb dich für das Frauenförderprogramm – es lohnt sich! 

Pro Quote FIlm Logo Interview mit Sanne Kurz

Interview mit ProQuote Film: Gamechanger – Sanne Kurz

12.11.2021

ProQuote Film setzt sich für mehr Diversität in der Film- und Medienbranche ein und kämpft für die gleiche Verteilung von Mitteln und den Einsatz von mehr Frauen* vor und hinter der Kamera. ProQuote Film hat mich für die Interviewreihe „Gamechanger“ eingeladen, wo ich über das Frausein in der Filmbranche erzählte und warum eine Frauenquote wichtig ist.

Nur 30 Prozent der Sitze im Rundfunkrat des BR, in dem ich Mitglied bin, sind von Frauen besetzt. Hier wird mal wieder deutlich, wie wichtig die Stärkung der Repräsentation von Frauen* in der Medienwelt ist – nicht zuletzt weil genau hier Vorbilder für junge Frauen entstehen.

ProQuote Film ist die Stimme der Filmschaffenden in Deutschland, die sich für Geschlechtergerechtigkeit engagieren wollen. Die NGO organisiert für diesen Zweck beispielsweise den „Quotenkongress Womxn for Womxn“, bei dem ich zu Gast auf dem Panel „Pro Quote. Systemfehler Männerquote“ sein durfte. Besonders gefreut hat mich die Interviewanfrage von ProQuote Film. Ich bin schon sehr lange Mitglied, war als Filmemacherin dabei und kämpfe jetzt in Rundfunkrat und Bayerischem Landtag weiter für Gleichstellung in Film und Medien. Einen Einblick in diesen Weg von mir als Frau, als Mutter, als Filmemacherin und Politikerin teilen zu dürfen, war mir eine große Ehre. Die Gamechanger Interviews sind alle super lesenswert, wie ich finde – reinklicken lohnt.

Hier findet ihr den Link zu meinem Interview aus der Serie Gamechanger:

Studie Zukunft Nachwuchs_Produzentenverband_Filmset_Sanne Kurz_Gruene_Landtag_Bayern

Nachwuchs Motor des Filmschaffens

„Zukunft Nachwuchs“: der Produzentenverband bietet mit dieser Studie eine Übersicht zur Perspektive von Hochschulabsolvent*innen und Quereinsteiger*innen in der deutschen Filmbranche. Die wichtige Handreichung für Förderungen, Sender und Politik leuchtet einen wenig erforschten Bereich der Branche aus: rund ein Fünftel der Kinoumsätze gingen 2019 auf Nachwuchsproduktionen zurück, obwohl hier deutlich weniger als ein Fünftel der Mittel ausgegeben werden. Mangelnde Chancengleichheit, finanzielle Unsicherheit und die Folgen der Pandemie bleiben große Herausforderungen. – Ein Bericht zur Vorstellung der Studie beim Münchner Filmfest 2021.

Dem deutschen Filmnachwuchs sollen durch Förderung und Kooperation möglichst viele Chancen zur Innovation geboten werden. Wie es um die ökonomischen und kreativen Perspektiven von Nachwuchsfilmschaffenden steht, untersucht der Produzentenverband in seiner Studie „Zukunft Nachwuchs“, gefördert von FFA und VGF, durchgeführt von Goldmedia.

Förderung aus verschiedenen Quellen

Bedenkt man, dass 2019 rund 20% der Kinoumsätze auf Nachwuchsproduktionen zurückging, wird die große Bedeutung und das Entwicklungspotenzial des deutschen Filmnachwuchses deutlich. Etwa 8% des Fördervolumens in der Filmbranche entfielen 2019 auf Nachwuchsproduktionen. Neben Regional- und Bundesförderungen sowie Filmverleihern sind auch die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender wichtige Partner für die Filmschaffenden. Trotz dieser wichtigen Unterstützung sieht sich der Nachwuchs im Berufsalltag häufig großen Herausforderungen gegenüber.

Chancengleichheit, Finanzierung und Sichtbarkeit als Herausforderungen für die Zukunft

Die meisten Befragten sind freiberuflich oder selbstständig tätig. In vielen Filmhochschulen ist der Anteil der weiblichen Absolvent*innen in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Kunsthochschulen bilden beim Blick auf die, die Diplom machen, sogar leicht mehr Frauen aus als Männer. Doch das Ende des Studiums ist für viele ernüchternd. Unter anderem in Bereichen wie Produktion können Frauen deutlich seltener als ihre männlichen Kollegen mit dieser hauptberuflichen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen, so zeigt die Studie. Öffentliche Mittel wie die aus den Filmfördertöpfen sollten aber allen Geschlechtern gleich zur Verfügung stehen.

Neben der fehlenden Chancengleichheit beklagen die Befragten besonders häufig die mangelnde Risikobereitschaft der Branche hinsichtlich Nachwuchsprojekten sowie die langen Finanzierungszeiträume. Die Wünsche der befragten Filmschaffenden sind ein schnelleres und transparenteres Fördersystem sowie mehr kreativer Freiraum. Zudem werden Nachwuchsfilme in aller Regel von den TV-Sendern nicht zur Prime Time übertragen – auch in Sachen Sichtbarkeit des Filmnachwuchses ist also viel Luft nach oben.

Notwendigkeit von Reformen: schnelleres, transparenteres Fördersystem, mehr kreativer Freiraum

Die Corona-Pandemie hat die Filmbranche hart getroffen. Die Folge für 52% der Nachwuchsfilmschaffenden: Drehverschiebungen – für knapp 16% sogar: komplette Drehabsagen. Die finanzielle Förderung freiberuflicher Filmschaffender als wichtigste Gegenmaßnahme, z.B. mit dem von uns Grünen geforderten fiktiven Unternehmerlohn wäre nicht nur nice to have, sondern in vielen Fällen überlebensnotwendig.

Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Budgets der Förderinstitutionen sind derzeit kaum absehbar. Während andere europäische Länder vorangehen, hinkt Deutschland bei den Konzepten zur Stärkung der Filmwirtschaft noch hinterher. Hier ist ein inklusiver Branchendialog von Nöten, um die Nachwuchsförderung auf nachhaltige Weise zu reformieren und die kreativen Potenziale unseres Nachwuchses auszuschöpfen.

Bild Vielfalt im Film_Studie_Diskriminierung_Film

Vielfalt im Film!

Wahnsinnig viele Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, in einem Bereich, in dem man so eng zusammenarbeitet wie beim Film – das bringt mich ernsthaft zum Nachdenken. Man bekommt ja auch Jobs oft wegen persönlicher Kontakte. Welche Perspektive haben da die, die Diskriminierung erfahren haben oder immer noch erfahren? Wie geht es ihnen und wie können sie arbeiten? Ein Einblick dank einer aktuellen Studie.

Diskriminierung – eine Definition

„Diskriminierung ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Diskriminierte Menschen werden aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert.“, sagt Anmesty International zu Diskriminierung. „Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter Diskriminierung ein benachteiligendes Handeln und ein abwertendes Sprechen verstanden, dessen Grundlage die Annahme vermeintlicher Andersartigkeit ist. […] Diskriminierung umfasst mehr als [nur die] Formen des direkten und absichtsvollen Sprechens und Handelns von Einzelnen oder Gruppen.“, sagt die Bundeszentrale für politische Bildung. „Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen.“, so fasst es Wikipedia nochmal schön zusammen. Klingt sehr anders als ein „Stell Dich nicht so an!“ oder ein „War doch nicht so gemeint…“?! – Genau! Und darum muss man es ernst nehmen und was tun!

Vielfalt rocks!

Wo Vielfalt und Diversität gelebt werden, finden gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Intersektionalität, die mehrfache Diskriminierung z.B. von Frauen mit Migrationshintergrund, keinen Raum.

Menschen oder Menschengruppen können diskriminiert u.a. wegen: Hautfarbe und Aussehen, Ethnie, Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft, sexueller Orientierung, Elternschaft, Geschlechts-Identität u.v.a.m.), sozialer oder geographischer Herkunft, Religion, Alter, Krankheit, genetischer Disposition und körperlicher wie geistiger Beeinträchtigung, Sprache, Familiensituation und vielem anderem mehr.

Die BRD hat wie viele andere Staaten eine Antidiskriminierungsstelle, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ich selbst wandte mich 2011 hilfesuchend ans Team: dass man auf Xing keine Kameraleute findet, wenn man „Kameramann“ in die Suchmaske eingab, fand ich ganz schön daneben. Es schränkte mich, so dachte ich, in meiner freien Berufsausübung ein, wenn so ein großes Karriereportal wie Xing keine geschlechtsneutrale Suche umsetzt – was Crew- United z.B. tut: Männer, Frauen und diverse Personen gleichberechtigt randomisiert im Ergebnis anzeigen. Damals wurde die Verantwortung auf die Suchenden abgeschoben, blockte Xing ab (inzwischen geht es! ?) und verwies die Antidiskriminierungsstelle darauf, dass man nur um Gleichstellung „bitten“ könne. Mir wurde auch schon mal gesagt, dass mein Reel super sei, man aber „mit Frauen“ leider schlechte Erfahrungen gemacht habe. Holla! – Das ist doch soooo 80ies, oder? Oder nicht? Die Studie Vielfalt im Film schaut im 21. Jahrhundert mal nach:

Die Online-Umfrage

Crew-United erzählte uns von dieser Studie, die in Planung war. Eine Umfrage zu Diversität und Gleichberechtigung in der Filmindustrie. Einer Branche, die zu weiten Teilen mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, in der aber auch private Mittel oft aus Töpfen kommen, wo man nach „Diversity Policies“, „Sustainability Standards“, „Abuse and Harassment Protection“ und „Safe Workplace“ fragt, zumindest nach #MeToo. Eine Branche, in der man viele lange Tage, Wochen und Monate gemeinsam verbringt, gemeinsam reist, auf gute Gruppendynamik angewiesen ist. Gemischte Gruppen sind die Superheroes, liest man ja immer. Diversität und Gleichberechtigung, genau unsere Grünen Themen! Dachte ich und auch die Grüne Fraktion war sofort mit an Bord. Wir finanzierten die Studie mit, um mit den Ergebnissen politisch arbeiten zu können. Und dann? Dann zeigten die Ergebnisse sehr ernste Missstände auf, die sich durch die ganze Filmbranche ziehen, vor und hinter der Kamera. Puh! Was tun? hier erst mal die Eckdaten zum Studien-Team und der Methode:

Die Umfrage „Vielfalt im Film“ hat Daten zur Diskriminierung vor und hinter der Kamera erhoben. Durch die Studie liegen nun erstmals Antidiskriminierungs- und Gleichstellungdaten (ADGD) in der deutschsprachigen Filmindustrie vor. Erarbeitet wurde die Studie von Vielfalt im Film, zusammen mit Citizens For Europe (CFE) und Crew United, die Durchführung erfolgte gemeinsam von CFE mit Crew United. Crew United fungiert als Datenbank und Jobbörse, die von vielen Filmschaffenden genutzt wird. Die Diskriminierungsstelle im Bund und die Landtags-Grünen, haben die Studie mit vielen anderen Sponsoren finanziell unterstützt. Über 6000 Filmschaffende in 440 Berufen rund um die Filmbranche haben von Juni bis Oktober 2020 an der Umfrage teilgenommen. Jetzt liegen die Ergebnisse vor, anhand derer wir wichtige Fragen beantworten können.

  • Wie steht es um die Themen Vielfalt und Diskriminierung?
  • Welche Personengruppen sind überrepräsentiert?
  • Welche Personengruppen sind unterrepräsentiert?
  • Wie häufig tritt Diskriminierung auf?
  • Welche Formen der Diskriminierung treten auf?

Erst mal war mir eine politische Einordnung wichtig. Hier geht’s zu meiner Pressemitteilung zum Thema „Vielfalt im Film“. Dann geht es na klar an die parlamentarische Arbeit. Erstmals eingebracht haben wir Erkenntnisse der Studie bei meiner Rede in der Plenarsitzung vom 20.05.21 zur Debattenkultur – denn vielfältige Debattenkultur hilft enorm, jeder Diskriminierung die Rote Karte zu zeigen!

Studie Vielfalt im Film: die Ergebnisse

Die Ergebnisse der Studie sind erschreckend, aber leider wenig überraschend. Über 80% der Cis-Frauen haben in den letzten zwei Jahren im Arbeitsumfeld sexuelle Belästigung erfahren. Achtzig Prozent! Hallo?! Liebe Männer: Habt Ihr Töchter, Freundinnen, Schwestern? Wollt Ihr einfach hinnehmen, dass es denen so geht?!

Aber weiter: vier von zehn Filmschaffenden aus der LSBTIAQ+ Szene gehen mit ihrer sexuellen Orientierung (40%) und/oder ihrer Geschlechtsidentität (34%) nicht offen um. Vor allem weil sie negative Konsequenzen fürchten. People of Color haben seltener eine Festanstellung und verdienen weniger. Dasselbe gilt für weiße und besonders für farbige Frauen, die rassistisch benachteiligt werden. Intersektionalität, Diskriminierung wegen mehrerer Faktoren, ist neben der Gleichstellung also ein ebenso großes Thema wie Diversität!

Menschen mit Behinderung und/oder Beeinträchtigung sind unterrepräsentiert. Zudem werden Personengruppen wie arabische Menschen, muslimische Menschen, Sinti*zze und Rom*nja  und weitere Gruppen, meist nur klischeehaft dargestellt bzw. vor der Kamera eingesetzt, so geben 75% der Befragten an. Das bedeutet im Klartext: Du bist Schauspielerin und wirst z.B. asiatisch gelesen?! Dann wirst Du als Putzfrau oder Prostituierte besetzt, eher nicht als Chemie-Professorin – löbliche Ausnahmen bestätigen uralte Muster und Vorbilder wie Dr. Mai Thi Nguyen-Kim (#spreadsomesciencelove „maiLab„) zeigen, dass man na klar asiatische Wissenschaftlerinnen der Chemie sehr erfolgreich platzieren kann!

Krasses, wirklich beunruhigendes Ergebnis: Diskriminierungserfahrungen werden in zwei von drei Fällen nicht gemeldet, Grund dafür sind fehlende Konsequenzen oder eine Zunahme von Angriffen nach einer Meldung.

Die Veranstalter*innen wiesen darauf hin, dass die Studie nicht repräsentativ für die gesamte Filmbranche sei, weil nur Personen aus der Gruppe der rund 250.000 Nutzer*innen von Crew United an der Umfrage teilnahmen.

Zur Vorstellung der ausgewählten Ergebnisse der Umfrage unter Filmschaffenden zu Vielfalt und Diskriminierung vor und hinter der Kamera geht’s hier:

Das Video

Trailer auf YouTube zu den Ergebnissen der Studie, mit Dolmetscher
für deutsche Gebärdensprache und englischen Untertiteln

Und jetzt? – So geht’s weiter!

Die Aufmerksamkeit für die Themen Gleichstellung und Diskriminierung hat in den letzten Jahren stark zugenommen, vor allem wegen des Prozesses gegen Harvey Weinstein und des darauf folgenden Aufschrei in den Medien. Unter dem #MeToo haben zahlreiche Betroffene ihre Geschichten erzählt. Die Anlaufstelle Themis wurde gegründet. Mit #ActOut haben sich etliche Schauspieler*innen zu Wort gemeldet. Bei uns in der Fraktion ging es mit dem Querpolitischen Vernetzungstreffen in Kooperation mit der QMS queer Media Society voran. Mit der Studie können jetzt Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen erarbeitet werden, die weit über „mehr Sichtbarkeit für Diversität“ hinaus gehen sollten.

Wir als Grüne Fraktion im Bayrischen Landtag wollen die Ergebnisse der Studie auch nutzen, um die bayerische Filmförderung der Vielfalt unseres Lebens anzupassen und eben dieser Vielfalt auch im bayerischen Filmgeschäft mehr Raum zu geben.

„Lasst uns Filme zeigen, was die Welt uns zeigt: Fülle, Vielfalt, Farbenreichtum.“

Liv Lisa Fries, Vielfalt im Film | Vielfalt und Diskriminierung vor und hinter der Kamera
Filmförderung Familienfreundlichkeit Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag

Filmförderung: Erziehungszeiten anerkennen!

Elternschaft ist meist etwas Beglückendes. Für viele Frauen bedeutet sie allerdings in beruflicher Hinsicht einen gewaltigen Schritt zurück oder gar das Aus. Das gilt nicht zuletzt auch für die Filmbranche, in der das Geschlechterverhältnis an den Filmhochschulen noch ungefähr ausgewogen ist. Nach Ende des Studiums geht es mit der Frauen-Repräsentanz in der Branche allerdings nach wie vor bergab – auch weil Erziehungszeiten nicht adäquat anerkannt werden. Höchste Zeit, das zu ändern.

71% aller Mütter in Bayern arbeiten in Teilzeit. Deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Dass man in Teilzeit nur schwer Filme machen kann, sollte allen klar sein. Besonders schwer ist die Doppelrolle Eltern sein und Filme machen zum Berufseinstieg: beim Debütfilm. Dass dann die Zeit tickt und eine starre Deadline nach dem Studium Elternschaft null-komma-null berücksichtigt, hilft nicht. Corona hat das alles nur noch schlimmer gemacht. Die CSU-FW-Regierung, selbsternannte „Familien-Koalition“, hat hier auf ganzer Linie versagt.

Als Filmemacherin und Mama von zwei Mädels und zwei Jungs habe ich ihn selbst erlebt: den Spagat zwischen Kamera und Kita. Denn durch die Strukturen in den Fördergremien werden in Bayern schon lange Eltern – und insbesondere Frauen, die sich die Erziehungszeit oder Care-Arbeit meist alleine aus den Rippen schneiden, bestraft. Teilzeit arbeitende Papas in Bayern übrigens: magere 4% – sorry an die Papas, die sich sehr wohl reinhängen! Ihr seid mit gemeint und habt unsere volle Solidarität!

Deadline im Nacken – für junge Filmschaffende in der Familiengründungsphase eine enorme Belastung

Bei der Nachwuchsförderung tickt die Uhr – wer spätestens fünf Jahre nach seinem Abschluss noch keinen Förderantrag für den Erstlingsfilm gestellt hat, hat Pech gehabt. Fünf Jahre Vorbereitungszeit mag erst mal einigermaßen üppig klingen. Doch wer jemals in Filmbusiness reinschnuppern durfte weiß: die Zeit rast:

Eine gefühlte Ewigkeit liegen die Bücher in Redaktionen, nochmal tausend Jahre lang trägt man sie von Produktion zu Produktion, von Festival zu Festival, Pitch zu Pitch, um das Orga-Team auf die Beine zu stellen und Mitstreiter*innen zu finden, dann geht es erst los mit der Finanzierung, die (Landes-Film-Förderung um Landes-Film-Förderung) oft in winzigen Baby-Steps geschlossen wird. Während all der Zeit muss man na klar auch von irgendetwas leben: also arbeiten gehen, Geld für Brötchen und Miete verdienen, und irgendwann auch noch mal schlafen.

Das Geld-Zeit-Paradoxon

Wer dabei den Start ins Berufsleben, Day-Job und das Kümmern um Kinder unter einen Hut bringen muss, der weiß, dass Zeit eigentlich immer schneller weg ist als man bis drei zählen kann. Auch beim Quereinstieg, der eine Förderung über die Kategorie „andere Nachwuchsfilme“ ohne Filmhochschulstudium erlaubt, ist die Soll-Altersgrenze von 40 Jahre in der Familiengründungsphase schneller überschritten als man denkt.

Für jene, die das Problem „Geld-Zeit“ – ich nenne es gerne das Kultur- und Medienberuf-Paradoxon – nicht kennen, habe ich mal ein kleines Schaubild vorbereitet. So verstehen es hoffentlich alle:

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Pandemiebedingte Zusatzbelastung

So, dann haben wir also eine Stall voll Kinder. Zu wenig Geld, keine Zeit – weil ein bisschen erfolgreich sind wir ja schon, sonst hätten wir auch längst aufgegeben – und dann schlägt uns die Nachwuchsförderung die Tür vor der Nase zu, genau dann, wenn durchstarten gut gewesen wäre und in Zeiten lebenslangen Lernens eigentlich immer eh viel zu früh. – Keine Nachwuchsförderung heißt: Mit Bully Herbig und Captain America um Gelder streiten. Yeah! Spaß.

Und dann kommt da noch Corona: jetzt in Pandemiezeiten, wo Homeoffice, Homeschooling, geschlossene Kitas, Drehstopps, ausgefallene Nebenjobs und permanente Drehplanverschiebungen das Jonglieren des Alltags zusätzlich massiv erschweren, da soll es keine Erleichterungen bei der familienfreundlichen Filmförderung geben?

Realitätsverweigerung der Regierung wird auf dem Rücken junger Familien ausgetragen

Da werden Eltern und ins besondere Frauen von der CSU-FW-Koalition der Unerbittlichkeit zurück in den Regen geschickt und im Nachwuchsbereich Film um Jahre zurückgeworfen? Oder vielleicht sogar für immer in die Wüste geschickt?

Die Anrechnung von Erziehungszeiten – die man ja nicht mit Müßiggang und süßem Nichtstun verbringt, ganz im Gegenteil – müssen auf die Antragsfristen automatisch angerechnet werden. nicht nur, aber besonders in Corona-Zeiten! Anerkennung von Erziehungszeiten ist übrigens kein Hexenwerk: das bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst macht es seit neuestem (auch hier hatten wir familienfreundliche Förderung zunächst erfolglos gefordert) selbstverständlich, auch beim Wissenschaftszeitvertrags-Gesetz sind Erziehungszeiten längst Grund für eine Veränderung von Fristen. Elternschaft darf kein Nachteil sein!

Elternschaft darf kein Nachteil sein!

Einen entsprechenden Antrag haben wir Grüne heute in den Wirtschaftsausschuss eingebracht – doch die CSU-FW-Regierung sieht keinen Handlungsbedarf. Statt fabuliert die Berichterstatterin der CSU-Fraktion gönnerhaft von großzügigen geltenden Fristen und verkennt dabei die bittere Realität für viele.

Und so wundert es nicht, wenn nur die Hälfte der an Filmhochschulen ausgebildeten Frauen auch in ihrem Beruf arbeiten. Wie man so Steuermittel verschwenden kann, ist mir ein Rätsel. Familienfreundliche Nachwuchsförderung würde übrigens keinen Cent extra kosten. Sie wäre nur gerechter.

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„Stärke im Glas: Ajvar und Mut“ – Film und Diskussion

Wir laden euch herzlich ein zu einer exklusiven Filmvorführung und Diskussion am 19. Juni, um 19 Uhr, im shaere Neuperlach.

📣 Zum Film:
Shortlisted für den Oscar 2022 in der Kategorie „Bester internationaler Film“. Der Film erzählt von einer mutigen Frau, die in einer traditionellen patriarchalischen Gemeinschaft auf dem Balkan lebt und sich trotz großer Widerstände für ihre Familie und ihre Gemeinschaft einsetzt.Die Geschichte der Hauptfigur basiert auf einer wahren Lebensgeschichte einer Frau, die heute eine erfolgreiche Unternehmerin ist, die hauptsächlich Frauen in ihrem Betrieb beschäftigt und landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellt. Sie ermutigt Frauen, für ihre Rechte einzustehen und ihre eigene Stärke zu entdecken.
💡 Zur Diskussion:
Frauen als Macherinnen und Gründerinnen: ein Gespräch mit Günes Seyfarth (CEO und Gründerin von Community Kitchen München Neuperlach). Moderation: Sanne Kurz
✅ Anmeldung:
Die Teilnehmendenzahl ist beschränkt auf 50 Personen, weswegen eine Anmeldung erforderlich ist.
Link zur Anmeldung hier.
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Kultur Talk: Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist

Aleksandra Klitina, Künstlerin und Politik Journalistin aus Kiew ist zu Gast beim Kunstverein Bad Aibling. Grund genug einmal über „Frauen in der Kunst – und warum Kunst im Krieg so wichtig ist“ zu sprechen. Zur Diskussion bittet der Grüne KV Rosenheim Stadt und Land mit mir aufs Podium:

Der Abend wird musikalisch umrahmt von Biene – alias Christina Uhlmann.
Jonas Turber, Bezirkstagskandidat wird moderieren und übersetzen.

Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Der Eintritt ist frei.