Es ist mir Herzensangelegenheit, ganz viel vor Ort zu sein. Ich betreue den Münchner Osten, wo auch meine Heimat und mein Stimmkreis liegt, und Ingolstadt.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Str. 19“

Ich frage dir Staatsregierung:

Bezugnehmend auf die Anfrage zum Plenum vom Abgeordneten Markus Rinderspacher (Drucksache 19/137 vom 11. 12. 2023), in der Teilfrage 2 zur Abgabe oder Nichtabgabe einer rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße 19, die in einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Aktenzeichen: L 11/DA 244/23 vom 16. 08.2023) gefordert worden war, da diese rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung laut obiger Stellungnahme des BMDV nicht vorläge, aber für die weitere Planung insbesondere der Neubewertung der sogenannten Bürgervariante unabdingbar sei, nicht beantwortet worden war, frage ich die Staatsregierung, ob dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechtssicher gemeldet wurde, dass die Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Str. 19 verlegt werden kann, sodass das BMDV nun die Prüfung der sogenannten „Bürgervariante“ mit der rechtssicheren Aussage der Staatsregierung zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle neu auflegen kann?

Hier geht’s zur Antwort:

Sanne Kurz und Saskia Weishaupt laden ein: Grüner Neujahrsempfang 2024

Zusammen mit meiner Kollegin, der Grünen Bundestagsabgeordneten Saskia Weishaupt lade ich ganz herzlich ein zum Neujahrsempfang 2024. Wir können auf ein ereignisreiches Jahr zurückblicken, in dem es neben viel Grund zur Sorge gottlob aber auch Erfolge und gute Nachrichten gab.

2024 gestalten wir alle gemeinsam mit der Europawahl die Zukunft unseres Kontinents weiter.

Wir wollen bei unserem Neujahrsempfang die Gelegenheit zum gemeinsamen Rückblick nutzen, insbesondere aber zusammen nach vorne schauen auf die anstehende Europawahl. Dabei wollen wir gerne ins Gespräch kommen und uns zu wichtigen landes- und bundespolitischen sowie natürlich Europa-Themen austauschen. 

Für den musikalischen und künstlerischen Rahmen konnten wir Gruppen aus dem Stimmkreis gewinnen und freuen uns auf deren Auftritte.

Der Neujahrsempfang findet am 25. Januar 2024 ab 18.00 Uhr im Truderinger Wirtshaus, Kirchtruderinger Straße 17, 81829 München, statt. 

Um Anmeldung unter folgendem Link wird gebeten: https://www.saskia-weishaupt.de/neujahrsempfang

Bis hoffentlich zum 25. Januar!

Pressemitteilung: Gedenkveranstaltung anlässlich des 85. Jahrestags des 9.11.1938 (Reichspogromnacht) an der Führichschule München-Ramersdorf

Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Ramersdorf und Perlach sowie mehrere Personen aus Stadtteil-, Stadt- und Landespolitik gedachten in einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung am 9.11.23 der verfolgten jüdischen Nachbarinnen und Nachbarn der Reichspogromnacht vor 85 Jahren. 

Stadtrat Christian Smolka, Initiator der Erinnerungszeichen in Ramersdorf-Perlach, mahnte die Verantwortung kommender Generationen an: eine Erinnerungskultur ist und bleibt auch für die junge Generation unerlässlich. 

Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete aus Ramersdorf, hebt mit Blick auf die gelungene Veranstaltung das Engagement der Schulen hervor: „Als Gast der Gedenkfeier bewundere ich vor allem das Engagement der Mittelschule am Strehleranger, der Monte Balan und der Europäischen Schule. Dass so viele so unterschiedliche junge Menschen sich für das Erinnern stark machen und engagierte Lehrkräfte aller Schularten das unterstützen, das gibt Kraft für ein gemeinsames Miteinander und Hoffnung für ein friedvolles Morgen. Mein Dank gilt insbesondere Ursula Meier-Credner, der Beauftragten gegen Rechtsextremismus des Bezirksausschuss (BA) 16 und Aktivistin der ‚Omas gegen Rechtsextremismus‘, für Ihr unermüdliches Engagement.”, so die Abgeordnete.

Im Rahmen der Gedenkveranstaltung wurden drei Projekte mit Terry Swartzberg (Initiative Stolpersteine für München e.V.) präsentiert, in denen sich die Schülerinnen und Schüler aktiv mit der Erinnerungskultur im Stadtteil auseinandersetzen. 

Gunda Wolf-Tinapp, als Vertreterin des Bezirksausschuss (BA) 16, betonte in ihrer Rede, in der sie u.a. auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einging: “Wenn man nur noch Etiketten sieht und nicht mehr den Menschen, dann haben wir versagt.” 

Lena Odell, Stadträtin und Vertreterin des Oberbürgermeisters, sagte: „Als Stadt München hatten wir in der Zeit des Nationalsozialismus eine besonders zentrale Rolle. Entsprechend groß ist die Verantwortung, die wir heute als Stadt tragen und der wir uns tagtäglich stellen. Unzählige Veranstaltungen finden statt und in der ganzen Stadt wird heute der schrecklichen Gewalt der Reichspogromnacht gedacht, die im Alten Rathaussaal entfacht worden war. ‚Nie wieder‘ ist unser Fundament und wir müssen es tagtäglich verteidigen. Daher sind wir vor allem auch den Schüler*innen dankbar, die sich dieser Verantwortung für die Zukunft stellen.“

231109_Gedenkveranstaltung_Reichspogromacht_Führichschule_München_Ramersdorf_Sanne Kurz
v. l. n. r.: Alexander Hameder, Beauftragter gegen Rechtsextremismus und für Demokratie BA16, Sanne Kurz, MdL, Christia Smolka, Stadtrat, BA-Mitglied Angelika Ocelak, BA-Vorstandsmitglied Gunda Wolf-Tinapp, Initiatorin und Beauftragter gegen Rechtsextremismus und für Demokratie BA16,Ursula Meier-Credner, Christiane Metz, Dardan Kolic, Bezirksrat, Sepp Seebald, BA-Mitglied, Lena Odell, Stadträtin
231109_Kranzniederlegung_Gedenkveranstaltung_Reichspogromacht_München_Führichschule_Ramersdorf
Kranzniederlegung, Rosenheimer Straße 214 und 216
Sommermesse_Gärtnern in Zeiten des Klimawandels_Sanne Kurz_Fabian Sauer_Grüne Blumen vor einer PV Anlage. Dazu Fotos von Sanne Kurz und Fabian Sauer. Das Bild wirbt für eine Veranstaltung.

Gärten im Zeichen des Klimawandels: von Hitze und Trockenheits resistenten Pflanzen bis zu Artenvielfalt.

Eine Grüne Sommermesse bringt 2023 Lösungen zu Menschen, die Gärten lieben. – Ist Dir auch schon aufgefallen, dass die Natur im Frühling immer früher erwacht? Was uns im Februar und März freut, macht im Sommer allen zu schaffen: Mensch, Tier, Pflanze kämpfen mit Hitze und Trockenheit. Schon kleine Anpassungen können Abhilfe schaffen.

Ein Apfelbaum lebt viele Jahrzehnte. Dabei kann er weder weglaufen, noch sich in einen Kaktus verwandeln. Wir sind also gefragt, unsere Gärten so zu gestelten, dass auch kommende Generationen sie genießen können. Nebenbei machen wir den Aufenthalt in unseren Gärten für Mensch und Tier erträglicher. Heimische Arten helfen dabei auch unserer Bienen und Insekten, die Herausforderungen der Erderhitzung eher zu meistern. Bienenfutterpflanzen habe ich hier zusammen gestellt. Eine Liste mit heimischen eher trockenheitsresistenten und hitzeresistenten Pflanzen findet sich hier.

Mit heimischen Hecken bzw. Gehölzen lässt sich Beschattung für Pflanzen schaffen. Birne, Aprikose, Pfirsich oder Quitte vertragen Hitze und Sonne dabei eher als Apfel. Mediterrane Pflanzen sowie Steppenpflanzen brauchen eher einen durchlässigen, mineralischen Boden, da Starkregen und feuchte Böden ihnen im Winter schaden. Oft halten sie unsere milder werden Winter inzwischen schon gut aus – es ist meist nicht Kälte, sondern Staunässe, die ihnen den Garaus macht.

Spielflächen mit niedrigen, mähbaren Kräutern sind Trockenheits-resistenter als Rasen. Schon kleine bewachsene Teile einer versiegelten Fläche kühlen und halten Wasser! Terassen-Fugen also besser breiter wählen und zwischen drin Gras und andere Pflanzen sprießen lassen. Die Terrasse mit dem Mäher „mähen“ statt Fugen mühsam zu kratzen.

Obige Liste führt vorwiegend heimische Arten auf. Neue Arten werden hier mit fortschreitender Erderhitzung heimisch werden. Inzwischen hat man in München  beispielsweise auch ohne Grünen Daumen Erfolge mit Feigen u.ä.

Profitieren kann man von vermehrten Sonnen-Eintrag mit Photovoltaik. Ob Solarthermie, Sonnenstrom oder Balkonkraftwerk: die Möglichkeiten sind vielfältig und individuell anpassbar. Wir Grüne bauen dabei Hürdern und Bürokratie ab. Selbst gestalten wird einfacher und preiswerter.

Ab Sonntag stehen hier weitere Präsentationen von unserer Sommermesse am 26. August 2023 zum Download bereit. Gerne veröffentliche ich auch Deine Hinweise und Tips für andere, schreibe hierzu bitte eine Mail an Sanne Kurz, MdL. Mehr Infos von Sanne Kurz, MdL, finden sich in meinem Newsletter Abo hier. Meine Arbeit unterstützen kann man hier und am 8. Oktober bei den Landtagswahlen.

Pressemitteilung: Grüne kämpfen zusammen mit Anwohner*innen für ein Gleisdreieck der Zukunft

Knapp ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ machten sich Grüne Mandatsträger aus Landtag, Stadtrat und zwei Bezirksausschüssen auf den Weg ins Gleisdreieck am Moosfeld, um bei einem Ortstermin mit der Bürgerinitiative Anwohner TDKS die aktuelle Lage an dieser Nahtstelle des Bahnknotens München Ost zu erörtern. Ziel war, gemeinsam Lösungen aufzuzeigen, die sowohl der nötigen Verkehrswende als auch den Bürger*innen vor Ort gerecht werden. Angeführt von Sanne Kurz (MdL), den Mobilitäts- und Planungs-Experten Paul Bickelbacher (MdS) und Christian Smolka (MdS) sowie den lokalen Mandatsträgern Herbert Danner und Christoph Heidenhain (BA15) und Samuel Moser (BA13) traf die Grüne Delegation die beiden Vorsitzenden der BI Anwohner TDKS Peter Brück und Stephan Rehme. 

Anlässlich des Rundgangs stellt Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete im Münchner Osten, verärgert fest, dass seit dem überparteilich verabschiedeten Truderinger Weckruf von Oktober 2022 so gut wie nichts passiert ist. „Die Staatsregierung, insbesondere die Minister Blume, Herrmann und Bernreiter, sind erst im Mai 2023 – rechtzeitig vor der Wahl und pünktlich zum Auftritt des Ministerpräsidenten auf der Truderinger Festwoche – aufgewacht und verschicken seither vor allem Pressemitteilungen. So wurde zuletzt eine vom Kabinett am 11. Juli beschlossene ‚vertiefte Prüfung‘ der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle verkündet. Auf meine Anfrage zur konkreten Terminplanung der Prüfschritte und der Ergebnisse gab’s leider nur verbale Ausweichmanöver.“

Aus Sicht ihres Stadtratskollegen Paul Bickelbacher muss die Bayerische Staatsregierung endlich handeln: „Die Landeshauptstadt München hat sich in den vergangenen Jahren hochengagiert eingebracht und über zehn Vorschläge für Alternativgrundstücke gemacht. Zugleich wartet das Bundesverkehrsministerium dringlich auf eine schriftliche Bestätigung der Verlegung der Kfz-Verwahrstelle durch den Freistaat und hat für diesen Fall sogar eine Neuauflage des aus Sicht von vielen mehr als unglücklich verlaufenen Variantenentscheids aus dem Jahr 2020 in Aussicht gestellt. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Landesregierung ins Tun kommt und den vielen Versprechungen endlich Taten folgen lässt!“

Zum Abschluss verweist Sanne Kurz auf das Augenmaß von Bürgerinitiative und Lokalpolitik: „Es ist von Freistaat, Bund und DB wirklich nicht zu viel verlangt im Münchner Osten eine Lösung unter Einbeziehung der berechtigten Sorgen und Nöte der Anwohner*innen zu wählen. Mit den Bürgervarianten und insbesondere der B2 liegen nachgewiesenermaßen baulich umsetzbare und politisch finanzierbare Alternativen auf dem Tisch, die es nun ernsthaft und zeitnah anzugehen gilt – wenn denn endlich die KfZ-Verwahrstelle verlagert wird!“

Bahnausbau München Ost: Die PR-Show der CSU zur Truderinger/Daglfinger Kurve – ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

Das bayerische Verkehrsministerium hat vergangene Woche seine umfängliche Unterstützung und seinen Einsatz für die Bürgervariante beim Neubau der Truderinger und Daglfinger Kurve bekanntgegeben. Ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ und nach wiederholter Aufforderung durch die bayerischen Landtags-Grünen kommt die CSU endlich in Bewegung, vermeidet allerdings nach wie vor konkrete Zusagen. Der zeitliche Zusammenhang mit der anstehenden Landstagswahl ist sicher rein zufällig…

Am 14. Juli, dem Tag, an dem das bayerische Verkehrsministerium mit seiner Pressemitteilung, in der ein ernsthafter Schritt Richtung Bürgervariante suggeriert wird, an die Öffentlichkeit ging, erreichte meinen Kollegen Matthias Gastel, MdB, die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf eine von ihm zur CSU-Verzögerung gestellte Anfrage (siehe unten). Es stellt sich heraus: Bereits am 12. Juni 2023 bat das Bundesverkehrsministerium um verbindliche Auskünfte aus München – die bis heute, trotz der wohlklingenden Presseerklärung, verweigert werden.

Statt diese Auskünfte zu geben, verschickte das bayerische Verkehrsministerium seine Pressemitteilung und versprach darin, endlich „in die vertiefte Prüfung“ zu gehen. Konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle, wie vom Bundesministerium gefordert, wurden weder in dieser Pressemitteilung noch als Antwort auf eine Grüne Anfrage im Landtag (siehe unten) gegeben.

Unsere Erkenntnis: Das Staatsministerium ist hier aus unserer Sicht vorausgeprescht, um einen schnellen PR-Erfolg im Wahlkampf zu erzielen. Anstatt dem Bund eine konkrete Zusage zu geben, wird mit reichlich Tamtam eine „Prüfung“ verkündet – und das ein Jahr, nachdem ein ebenso unverbindliches Versprechen „zu handeln“ abgegeben wurde.

Wir fordern eine ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

„Es ist offensichtlich, dass es der CSU um Wahlkampf geht. Jahrelang hätte sie Zeit gehabt, zu handeln und auf die Vorschläge aus der Bürgerschaft einzugehen. Auch schon zu Zeiten der alten Bundesregierung mit Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, scheint es ihr plötzlich ganz arg zu pressieren, um Wählerstimmen zu fangen. So sehr, dass sie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht, noch ehe der Bund als Auftraggeber der Daglfinger und Truderinger Kurve informiert wurde. Seriöse Sachpolitik geht anders!“

Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat für die Landtagswahl im Stimmkreis München-Bogenhausen

„Rund ein Jahr ist seit dem ‚Truderinger Weckruf‘ vergangen, die Stadt hat seit Monaten etliche Alternativgrundstücke vorgeschlagen, wir Landtags-Grüne haben mit Anfragen immer wieder gedrängt und jetzt, unmittelbar vor der Landtagswahl, kommt der Minister in die Gänge – ich kann nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass ‚Untersuchung‘ und ‚Gespräche‘ jetzt noch rechtzeitig kommen und nun endlich die Aufmerksamkeit erfahren, die der Sache angemessen ist.“

Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete für den Münchner Osten und Direktkandidatin im Stimmkreis München-Ramersdorf

Schriftliche Anfrage „Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte“

In den Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz sind Regeln für die Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte festgelegt.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher seltener als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.2 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher häufiger als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.3 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher digital getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln)?

2. Bei welchen Maßregelvollzugsbeiräten hat die oder der Vorsitzende keine Sitzung einberufen, obwohl ein Mitglied des Beirats darum gebeten hatte?

3. Wurden dem Amt für Maßregelvollzug von allen Sitzungen aller Maßregelvollzugsbeiräte Niederschriften übermittelt?

4.1 In welchen Maßregelvollzugsbeiräten sind Richter*innen, Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Organisationen, die Patient*innen unterstützen, oder Vertreter*innen von Angehörigenverbänden Mitglied (bitte nach Maßregelvollzugsbeirat, Legislaturperiode und Beruf aufschlüsseln)?

4.2 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen sind auch Vertreter*innen des Personalrats eingeladen worden?

4.3 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen ist auch die oder der Patientenfürsprecher*in eingeladen worden?

5.1 Welche weiteren unabhängigen Beschwerdestellen, Ombudsstellen oder Ähnliches gibt es neben dem Maßregelvollzugsbeirat und der bzw. dem Patientenfürsprecher*in für Patient*innen im Maßregelvollzug?

5.2 Wie unterscheiden sich die anderen Stellen vom Maßregelvollzugsbeirat?

5.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die Zusammenarbeit dieser Stellen mit den Maßregelvollzugsbeiräten?

6. Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben Patientensprechstunden angeboten (bitte nach Beirat und Jahr aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie viele Ersatzgrundstücke für eine Verlegung der staatlichen Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße München weg vom aktuellen Standort, die für die Prüfung, Planung und Umsetzung einer Bahnausbau-Bürger-Variante beim Ausbau am Bahnknoten München Ost zwingend nötig ist, hat die Landeshauptstadt München dem Freistaat Bayern seit Planungsbeginn Bahn-Ausbau angeboten (bitte tabellarisch nach Standort der angebotenen Ersatzgrundstücke und Datum des Angebotseingangs mit Angabe des Eigentümers des jeweiligen Ersatzgrundstücks aufschlüsseln), aus welchen Gründen wurden diese Angebote für geeignet bzw. nicht geeignet befunden (bitte Sachgründe pro Standort aufführen) und wie will die Staatsregierung angesichts des Bekenntnisses des Stimmkreisabgeordneten und Staatsministers Blume (CSU) zur Aufforderung an den Freistaat Bayern „verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit in Trudering angesiedelte Kfz-Verwahrstelle zu verlegen.“ („Truderinger Weckruf“ vom 22. 10. 2022, unterzeichnet von Markus Blume) den Konflikt lösen, dass die Bahn ohne die verbindliche Zusage der Staatsregierung, dass ein Ersatzgrundstück für die Kfz-Verwahrstelle zur Verfügung gestellt werden könnte, nicht in der Lage ist, die Bürgervariante zu planen, die Staatsregierung aber als Begründung dafür, dass kein Ersatzgrundstück aktiv gesucht wird bzw. durch die LH München dem Freistaat angebotene Ersatzgrundstücke abgelehnt werden, auf die laufenden Planungen der Bahn verweist (siehe Drs. 18/25631 „Da die Planungen der DB noch nicht abgeschlossen sind und somit nicht feststeht, inwieweit das Grundstück betroffen und eine ersatzweise Unterbringung erforderlich sein wird, stellt sich die Frage nach geeigneten Ersatzgrundstücken derzeit nicht.“), weswegen die aktuellen Planungen sich lediglich mit Varianten befassen, für die kein Ersatzgrundstück benötigt wird, was aber dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die direkt betroffen sind, entgegensteht?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Großevents auf Freiflächen der Messe München“ – Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und auf Basis einer Stellungnahme der Messe München GmbHS

Auf den Freiflächen der Messe München fanden im Sommer 2022 drei Großkonzerte statt. Veranstalter war Klaus Leutgeb mit seiner Firma Leutgeb Entertainment Group. Auch im kommenden Jahr soll es Konzerte mit bis zu 150 000 Menschen im Publikum geben. Nach den Musikveranstaltungen gab es von Teilen der Anwohnerschaft, der Politik und der Stadtgesellschaft aus mehreren Gründen Kritik. Bemängelt wurden u.a. der Standort, die Lärm- und Verkehrsbelästigung, die Haltung des Veranstalters gegenüber den Medien und die undurchsichtige Vergabe der Gastrorechte an eine neu gegründete und unerfahrene Cateringfirma.

Vorbemerkung:
Hinsichtlich der Inhalte des Rahmenvertrags, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter der Großkonzerte, der Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, haben die Vertragsparteien Vertraulichkeit vereinbart und es sind insoweit geschützte Rechte des Vertragspartners als Dritten betroffen. Hierauf wird bei den betroffenen Fragenkomplexen verwiesen.

1.1 Welche Laufzeit hat der Vertrag der Messe München mit der Leutgeb Entertainment Group GmbH?

Der Vertrag, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, hat noch eine Laufzeit bis einschließlich 2025.

1.2 Aus welchen Gründen erhielt die Leutgeb Entertainment Group den Zuschlag für die Veranstaltung von Konzerten auf dem Freigelände der Messe München?

Der Vertrag wurde im Hinblick auf Konzerte geschlossen, für die wegen des zu erwartenden Besucheraufkommens in München keine anderen Veranstaltungsstätten zur Verfügung standen. Die Global Event & Entertainment GmbH hat, wie insbesondere das Helene Fischer-Konzert gezeigt hat, derartige Konzerte im Portfolio.

1.3 Soll die Veranstaltung von Konzerten künftig Teil der Aufgabe der Messe München sein?

Die Messe München veranstaltet selbst keine Konzerte. Wenn Konzerte auf dem Messegelände stattfinden, werden sie von Konzertveranstaltern durchgeführt. Die Überlassung von Flächen zur Durchführung von Konzerten – wie auch anderer Gastveranstaltungen – soll auch in Zukunft möglich sein. Die Überlassung von Flächen zur Veranstaltung von Konzerten gehört jedoch nicht zum Kerngeschäft der Messe München.

2.1 Gab es vor dem Abschluss des Vertrags mit der Leutgeb Entertainment Group in den letzten 15 Jahren Anfragen weiterer – auch lokaler – Konzertveranstalter, Konzerte auf dem Areal der Messe München abhalten zu können?

Ja.

2.2 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist: Welche Konzerte fanden statt (bitte Veranstalter, Publikumsgröße und Datum / Uhrzeit der Konzerte angeben) bzw. aus welchen Gründen kam es in anderen Fällen zu keiner Einigung?

In der Zeit erreichten die Messe München Anfragen zu den Konzerten „Linkin Park“, „Aerosmith“ sowie zu zwei Tagesfestivals. Hiervon fand das Konzert von „Linkin Park“, das ursprünglich für das Riemer Reitstadion geplant war, am 25.06.2011 von 16.00 bis 22.00 Uhr mit ca. 20000 Besuchern (Veranstalter: PGM Promoters Group Munich Konzertagentur) auf dem Freigelände der Messe München statt. Alle anderen Anfragen konnten entweder aufgrund von anderweitigen Belegungen des Geländes oder aufgrund eines zu geringen Gesamtbudgets der Veranstalter nicht bedient werden.

2.3 Wie viele Konzerte darf die Leutgeb Entertainment Group pro Jahr veranstalten?

Diese Angelegenheit fällt unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

3.1 Hat die Leutgeb Entertainment Group die Rechte für die Veranstaltung von Konzerten während der Vertragslaufzeit auf dem Gelände der Messe München exklusiv?

Für die im Rahmenvertrag vorgesehenen Arten von Konzerten und für den im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitraum hat die Global Event & Entertainment GmbH ein Exklusivrecht.

3.2 Kann die Leutgeb Entertainment Group die Veranstaltungsrechte an andere Veranstalterinnen oder Veranstalter weitergeben?

Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf einer Vereinbarung durch die Vertragsparteien Messe München GmbH und Global Event & Entertainment GmbH.

3.3 Wenn 3.1 mit nein zu beantwortet ist: Können sich in den nächsten Jahren weitere Veranstalterinnen oder Veranstalter bei der Messe München um Konzertlizenzen bewerben?

Soweit zugunsten der Global Event & Entertainment GmbH kein Exklusivitätsrecht besteht, können auf dem Messegelände vorbehaltlich seiner Verfügbarkeit Konzerte Dritter durchgeführt werden, wobei Messen und Ausstellungen sowie Kongresse Vorrang haben. Konzertlizenzen vergibt die Messe München GmbH nicht.

  1. 4.1  Beinhaltet der Vertrag zwischen der Messe München und der Leutgeb Entertainment Group Nachhaltigkeitskriterien wie etwa bei der Gastronomie, Anreise etc.?
  2. 4.2  Wenn ja, welche?
  3. 4.3  Ist vorgesehen, zur Nachhaltigkeit und Entlastung des Verkehrs ein Kombi-Ticket des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV- Kombi-Ticket) für Konzertveranstaltungen auf dem Messegelände vorzuschreiben?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1 bis 4.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

Die Messe München hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in die über die Verräge Gastveranstaltungen einbezogen werden sollen. Hierunter fallen auch Konzerte. Konkrete Maßnahmen aus dieser Strategie sind in Bearbeitung und werden für die Gastveranstaltungen derzeit abgeleitet.

  1. 5.1  Hatte und hat die Leutgeb Entertainment Group auch die Verpflegungs- und Gastronomierechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) für die Konzerte, zu deren Veranstaltung sie die Rechte erworben hat?
  2. 5.2  Wenn nein: Nach welchen Kriterien wurden die Gastrorechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) vergeben?
  3. 5.3  Wenn ja: Gab es für Leutgeb Auflagen wie etwa Nachhaltigkeitskriterien oder eine verpflichtende Ausschreibung bei der Vergabe?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1 bis 5.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

  1. 6.1  Für welchen Zeitraum erfolgte die Vergabe der Gastrorechte?
  2. 6.2  Welches Prozedere ist bei der Vergabe in den nächsten Jahren vorgesehen, sollten die Gastrorechte neu vergeben werden?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1 und 6.2 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

7.1 Welche Kritik gab es seitens der Polizei, der Stadtverwaltung, des örtlichen Bezirksausschusses, der örtlichen Bürgerschaft, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bzw. der S-Bahn etc. nach den Konzertveranstaltungen?

Seitens des Polizeipräsidiums München wurde bemängelt, dass die notwendigen Sicherheitskonzepte mit erheblichem zeitlichem Verzug eingereicht wurden und bis zum Veranstaltungsbeginn Mängel aufwiesen. Frühzeitige Rückmeldungen der Polizei wurden seitens des Veranstalters nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Die vorhandenen Sicherheitskonzepte wurden zudem im Laufe der Durchführung der drei Konzerte nicht zufriedenstellend umgesetzt. Insbesondere die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts des Veranstalters hatten weitestgehend keine ausreichenden Kenntnisse der geltenden Konzepte. Dies wirkte sich u. a. erkennbar auf die Bereiche Zugangskontrollen, Wetterschutz und Crowd Management aus. Der eingesetzte Ordnungsdienst wies allgemein erhebliche Mängel in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf. So war auch die Kommunikation zwischen Ordnungsdienst und Polizei sowie zwischen Ordnungsdienst und Besuchern aufgrund von Sprachbarrieren erheblich erschwert.

7.2 Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen mit dem Ablauf der vergangenen Konzerte hinsichtlich Sicherheits- und Verkehrskonzept und Lärmreduzierung für die Anwohnerinnen und Anwohner für kommende Veranstaltungen gezogen?

Das Polizeipräsidium München befindet sich in engem Austausch mit der Landeshauptstadt München als zuständiger Genehmigungsbehörde. Diesbezüglich finden in regelmäßigen Abständen ressortübergreifende Besprechungen unter Beteiligung von Polizei, Kreisverwaltungsreferat, MVG, S-Bahn München, Mobilitätsreferat, der Messe München und dem Veranstalter statt. Die in der Antwort zu Frage 7.1 genannten Problemstellungen sowie diverse verkehrliche und lärmschutztechnische Belange wurden dem Veranstalter, verbunden mit der Forderung nach Lösungsvorschlägen, detailliert dargelegt. Korrespondierende Lösungsvorschläge wurden ferner seitens des Polizeipräsidiums München selbst erarbeitet. Insbesondere wird darauf hingewirkt, die zulässigen Besucherzahlen der Konzerte entsprechend der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten zu beschränken.

7.3 Welche zusätzlichen Auflagen muss die Leutgeb Entertainment Group bei ihren Konzerten im nächsten Jahr erfüllen?

Auflagen werden zu gegebener Zeit von der örtlich zuständigen Genehmigungs- behörde nach erfolgten Abstimmungen mit dem privaten Veranstalter (s. Antwort zu 7.2) gemacht werden.

8.1 Wie will die Staatsregierung in Absprache mit der Bahn und der MVG sicherstellen, dass der Bahnhof Riem allgemein und vor allem während Großveranstaltungen und Messen trotz Bauarbeiten und anderen planbaren Einschränkungen im 10-Minuten-Takt bedient wird und die Besucherinnen und Besucher nicht, wie beispielsweise während der bauma 2022, auf das Auto ausweichen müssen?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH befindet sich im laufenden Austausch mit der S-Bahn München und den Veranstaltern von Messen, Konzerten und Festivals im Umfeld des Bahnhofs Riem. Die Abstimmung umfasst nicht nur Events auf dem Messegelände, sondern auch auf der Trabrennbahn Daglfing (z.B. Festivals „Greenfields“ und „Isle of Summer“). In der Regel werden für die Spitzenzeiten der An- und Abreise S-Bahn-Sonderfahrten nach Riem und teils auch nach Haar bestellt. Insbesondere die Konzerte des vergangenen Sommers mit Besucherzahlen von teils über 100000 (Helene Fischer, Andreas Gabalier, Robbie Williams) werden hinsichtlich einer weiteren Optimierung der An- und Abreise im Sommer 2023 ausgewertet.

Selbstverständlich werden Großveranstaltungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt. Treten allerdings kurzfristig Infrastrukturmängel auf, müssen diese unabhängig von einer Großveranstaltung umgehend behoben werden.

8.2 Welche Publikumsgrößen hält die Staatsregierung auf dem Frei- gelände der Messe für gut handhabbar?

Die Bewirtschaftung und Belegung des Messegeländes stützt sich jeweils auf die Vorgaben der örtlichen Genehmigungsbehörden.

Geburtshilfe Neuperlach erhalten

Gestern wurde der Antrag von Grüne Jugend München, OV Ramersdorf-Perlach und mir beim. Stadtparteitag Grüne München angenommen. Das freut mich besonders, weil mich eine sehr persönliche Geschichte mit der Klinik verbindet.

Der Antrag Geburtshilfe Neuperlach erhalten hier.

Großen Einsatz zeigten die Hebammen, die mit dem Soli-Komitee vor Ort beim Grünen Parteitag waren und die Lage in Neuperlach schilderten: Rund 130.000 Menschen sind wir hier, so viele wie in ganz Ingolstadt. Wir sind das Jüngste Stadtviertel mit den meisten jungen Menschen, weshalb uns ein Wachstum von 30% prognostiziert ist. Und wir sind das ärmste Stadtviertel, mit den meisten Menschen, die laut Armutsbericht der LH München im ALG II Bezug stecken.

Für die Frauen vor Ort wäre eine Schließung des Geburtshilfe-Standorts Neuperlach fatal. Für die Frauen in ganz München würde ein wichtiger Ort der Geburtshilfe rechts der Isar, der mit nur 15% Kaiserschnitt Quote eine sehr besondere Arbeit leistet, weg fallen.

Geburt ist sehr persönlich und sehr individuell. Für jede Frau ist ihr Weg der richtige. Den Ort und die Umstände einer Geburt frei wählen können, das ist darum für uns Frauen ein wichtiges Recht. So ist für mich Geburtshilfe auch ein feministisches Thema.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Aktueller Stand der Dinge hinsichtlich der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße“

Mein Fraktionskollege Thomas Gehring fragt die Staatsregierung:

Inwieweit ist die Staatsregierung nach der Mandatsträgerkonferenz (MTK) am 12.09.2022 deren Forderungen nachgekommen, die von der Landeshauptstadt München weiteren vorgeschlagenen Grundstücke zur Verlegung der KFZ-Ver- wahrstelle zeitnah zu prüfen (bitte mit Angabe der erfolgten Kommunikation und Maßnahmen nach Datum und Beteiligten), wird die temporäre Unterbrin- gung/Stapelung der KfZ in mehrstöckiger Verwahrung/Duplex-Verwahrung o.ä. der verwahrten KfZ der KFZ-Verwahrstelle in Erwägung gezogen, um den Aus- bau der Bahntrasse nicht weiterhin zu verzögern bzw. alle Alternativen in die Pla- nung mit einzubeziehen, welche Dimensionen und Auswirkungen würde der Aus- bau des bestehenden S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen/am Hüllgraben im Vergleich mit einem neuen Bahn-Betriebswerk an dieser Stelle haben?

Hier geht’s zur Antwort:

Bahnausbau München Ost: Truderinger Weckruf, aktueller denn je – interfraktioneller Antrag aus dem BA 15

Dem „Truderinger Weckruf„, einem parteiübergreifenden Positionspapier zum Bahnausbau im Münchner Osten, folgte am 17.11. ein interfraktioneller Antrag, mit dem der Bezirksausschuss Trudering-Riem fordert, die Dimensionen und Auswirkungen eines neuen S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen / am Hüllgraben transparent zu machen und klar Position zu beziehen.
Hier der Antragstext, auf Initiative meines Grünen Kollegen Christoph Heidenhain, Vorsitzender im Unterausschuss Bau & Mobilität im BA 15:

Interfraktioneller Antrag

Der Bezirksausschuss Trudering-Riem fordert die S-Bahn-München, die DB Netze, die Stadt München und den Freistaat Bayern auf den aktuellen Sachstand der Planungen zum Neubau eines S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen (südöstlich des bestehenden Betriebswerks, südlich der S8-Trasse) mit beträchtlichen Ausläufern auf das Gebiet des 15. Stadtbezirks im Bereich Hüllgraben/Amazon/Eisbach-Studios nördlich der Bahntrasse Ostbhf.-Riem zeitnah vorzustellen und transparent zu machen.

Zudem fordert der BA den Stadtrat auf, sich angesichts der genannten aktuellen Entwicklungen und neuen Planungen rund um den Bahnknoten München-Ost zeitnah im Sinne des „Truderinger Weckrufs“ und der berechtigten und überparteilichen Forderungen aus dem 15. Stadtbezirk gegenüber DB, Bund und Land zu positionieren.

Begründung

Im Oktober stellte die DB ihre neueste Planungsvariante für die Projekte Truderinger & Daglfinger Kurve/Spange (TDKS) vor. Unmittelbar davor hatte der BA15 den „Truderinger Weckruf“ veröffentlicht, in dem sich Mandatsträger*innen sämtlicher Parteien und sämtlicher politischer Ebenen für deutliche Verbesserungen und Anpassung der bisherigen DB-Planungen im 15. Stadtbezirk aussprachen.

Umso größer war dann die Überraschung als im Anhang der auf der Website ABS38.de veröffentlichten DB-Präsentation ein Plan (s. Abbildung) auftauchte, der in den verschiedenen Vorstellungsrunden in der KW 43 jedoch nicht gezeigt, geschweige denn erläutert wurde. In diesem Plan sind für Außenstehende erstmals Dimensionen des neuen S-Bahn-Betriebswerk Steinhausen an der Schnittstelle der Stadtbezirke 13, 14 und 15 erkennbar. Zudem wurde über die Website der S-Bahn-München erst kürzlich bekannt, dass das neue Betriebswerk Steinhausen scheinbar nicht mehr als Erweiterung des bestehenden Standorts an der Zamilastraße, sondern als Ersatz desselben geplant wird (im Zusammenhang mit den für die 2. Stammstrecke nötigen zusätzlichen Kapazitäten und im Auftrag des für die S-Bahn zuständigen Freistaats Bayern).

Angesichts der sich stetig konkretisierenden DB-Planungen in den unmittelbar angrenzenden Projekten am Bhf. Trudering (Erweiterung Gleisharfe), im Moosfeld und in Riem (DTKS) aber auch in Daglfing/Bogenhausen (4gleisiger Ausbau Daglfing-Johanneskirchen) brauchen lokale Mandatsträger*innen und Bevölkerung daher umgehend Erklärungen zu den Dimensionen bzw. den Aus- und Wechselwirkungen dieses Projekts und Rückendeckung von Seiten des Stadtrats und der Stadtspitze. Aufgrund der gegebenen Betroffenheit der Bezirksausschüsse 13 und 14 plädiert der BA 15 für eine gemeinsame Unterrichtung und ein koordiniertes Vorgehen.

Besonders im Fokus stehen dabei die Aspekte wie die zusätzliche Belastung der ohnehin schon strapazierten Anrainer*innen, die Eingriffe in und zusätzliche Versiegelung von bislang als besonders wertvoll und biodivers gekennzeichneten (Grün-)Flächen (z.B. am Hüllgraben nördlich der Trasse Berg am Laim-Riem) und die Erschwerung bzw. Verunmöglichung der von den Anrainer*innen und den bereits genannten Mandatsträger*innen favorisierten Bürgervariante B2 durch zusätzliche Gleisfelder.


Bahnausbau München Ost: Truderinger Weckruf

Im „Truderinger Weckruf“ setzen sich 17 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die für den Münchner Osten verantwortlich sind, parteiübergreifend für eine verträgliche Entwicklung der Bahn im Münchner Osten ein. In ihrem Positionspapier sprechen sie sich für einen weiteren raschen Bahnausbau aus, fordern aber eine anwohnerfreundlichere und umweltverträglichere Ausgestaltung.
Konkrete Forderungen wurden im Rahmen einer Mandatsträgerkonferenz aufgestellt, seit dem 22. Oktober 2022 sind sie als „Truderinger Weckruf“ bekannt. Hier der Originaltext:

Präambel:

Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sämtlicher politischer Ebenen, die sich für den Stadtbezirk 15 Trudering-Riem der Landeshauptstadt München verantwortlich fühlen, haben im Rahmen einer Mandatsträgerkonferenz (MTK) einhellig ihre Unzufriedenheit mit den aktuellen Planungen des Ausbaus des Brennernordzulaufs (BNZ) im Bereich der Landeshauptstadt München formuliert.

Im Rahmen der Konferenz am 12. September 2022 wurden daher konkrete Forderungen aufgestellt, die mit Nachdruck auf allen politischen Ebenen verfolgt werden sollen:

1.
Auch wenn in Trudering-Riem nach wie vor eine bürgerinitiativen- und parteiübergreifende Zustimmung zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene und dem dafür notwendigen Ausbau der Bahninfrastruktur 
– auch auf Münchner Flur – besteht, darf der Brennernordzulauf nicht ausschließlich auf den Bahnknoten München ausgerichtet bleiben.

Gerade aufgrund der überragenden verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Verbindung müssen auch alternative Korridore nördlich von Rosenheim ertüchtigt und elektrifiziert werden, um im Fall von Unglücken1, Sperrungen, Reparaturen oder schlicht zur Entlastung des Bahnknotens München zur Verfügung zu stehen. Bei der Überarbeitung des BVWP ist daher eine Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bypass-Strecke Landshut – Mühldorf – Rosenheim für die Leistungsfähigkeit des BNZ unabdingbar.

2.
Die Unterzeichnenden fordern das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf, die DB Netz AG anzuweisen, bei den weiteren Planungen im Bereich der Landeshauptstadt München schon heute die tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen zugrunde zu legen.

Schon seit Jahren wird im Bereich des Inntals mit seriösen und zwischenstaatlich ermittelten/anerkannten Zugzahlen der Brenner Corridor Platform (BCP) bzw. der »Trimode- Studie« und daraus abgeleiteten Werten2 geplant. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger fordern einheitliche Standards von Kiefersfelden bis zum Güterbahnhof München-Nord: Was im Inntal (bezüglich Zugzahlen, Parlamentsvorbehalt und finanziellen Spielräumen) gilt, muss auch im hochverdichteten Ballungsraum von München gelten. Darauf aufbauend sind die zu erwartenden Emissionen und Erschütterungen neu zu berechnen und die Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen von Trudering (Ost) bis Daglfing durchgängig nach Neubaustandard zu planen.

Sollten BMDV und DB sich weiterhin auf die längst überholten und deutlich niedrigeren Annahmen aus dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan zurückziehen, könnte aus Sicht der Unterzeichnenden ein Planungsmoratorium notwendig werden.

3.
Weiterhin fordert die Mandatsträgerkonferenz, die zwingende Notwendigkeit einer Durchfahrgeschwindigkeit von 100 km/h für den Ballungsraum München neu zu bewerten.

Eine Verringerung der erforderlichen Geschwindigkeit auf bspw. 80 km/h würde die Lärm- /Erschütterungsbelastung und die erforderlichen Radien deutlich abmildern.

4.
Die bislang unterlassene Untersuchung der Umweltauswirkungen einer überhöht oder/und eingehaust geführten Amtsvariante auf die überörtlich wirksame Parkmeile samt Frischluftschneise im Moosfeld ist vor Abschluss der Planungen nachzuholen und die Ergebnisse zu berücksichtigen.

Die durch eine Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle möglichen B-Varianten liegen um Einiges tiefer und haben dadurch geringere Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner, Umwelt und Luftzirkulation zur Folge.

5.
Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sämtlicher politischer Ebenen fordern die Weiterführung der Planungen für die Bürgervariante B2 und einen transparenten Kostenvergleich der Varianten A1 und B2 für die gesamte Maßnahme von Trudering bis Daglfing.

Es steht zu befürchten, dass durch die Trennung der Maßnahmen »Ausbau Bahnhof Trudering« und »Daglfinger und Truderinger Kurve und Spange« (DTKS) die erforderliche Vergleichbarkeit der Varianten abhandengekommen ist. Zudem unterscheidet sich die Planungsvariante A1 in ihren Auswirkungen deutlich von der Version A0, die dem Variantenvergleich zugrunde lag.

So sind im Gegensatz zur Bürgervariante B2 bei der Amtsvariante A1 umfangreiche Eingriffe in die Schatzbogenbrücke erforderlich, deren Kosten und Risiken durch die Verschiebung der Projektgrenzen nun dem Projekt »Ausbau Bahnhof Trudering« zugeschlagen werden.
Für die Durchführung von A1 sind zudem Enteignungen der Anwohner erforderlich, was diese nicht akzeptieren werden, ohne den Rechtsweg bis zum Ende ausgereizt zu haben. Das Prozessrisiko für die DB Netz AG – samt der damit verbundenen Kosten und Verzögerungen – ist daher unabschätzbar hoch.

In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Variante B2 sofort umgesetzt werden könnte – ohne dass Klagen zu befürchten wären.

6.
Freistaat Bayern und LH München werden gemeinsam aufgefordert, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit in Trudering angesiedelte Kfz- Verwahrstelle zu verlegen.

Die derzeit an der Thomas-Hauser-Straße angesiedelte Kfz-Verwahrstelle liegt im Bereich der von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern favorisierten Bürgervariante B2. Die DB Netz AG hat bei der Ermittlung der Eckpunkte für den Variantenentscheid angenommen, dass für eine Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle eine Vorlaufzeit von mindestens zehn Jahren benötigt und damit der Ausbau des BNZ wesentlich verzögert würde. Die Unterzeichnenden sind überzeugt, dass diese Annahme mit entsprechendem politischem Willen und enger Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts und mit Unterstützung der Landeshauptstadt München und der Landkreise München, Dachau und Fürstenfeldbruck klar widerlegt werden kann.

1 Verweis auf den Tunneleinsturz von Rastatt samt der gravierenden Folgen für den Güterverkehr
2 Grob gesagt geht es hier um 400 statt 200 Zugbewegungen/Tag


New European Bauhaus – auch vor meiner Haustür

Wo gibt es eine Stadtsanierung und eines von fünf europaweit einzigartigen Leuchtturm-Projekten des New European Bauhaus? In München-Neuperlach. Mit dem Stadtteilladen „Quidde 35“ begann die Stadtsanierung, jetzt geht das New European Bauhaus – NEB – mit „Creating NEBourhoods together in die Vollen. Was das alles ist? Lest hier weiter!

Stadtsanierung ist das, was damals Giesing auch dort sexy machte, wo es noch nicht so sexy war. 
Bauhaus ist das, was Deutschland mal zu einer europäischen Speerspitze in Sachen Modernität und spartenübergreifender Kreativität machte. In Anlehnung an das historische Bauhaus ist das New European Bauhaus als kulturpolitischer Teil des European Green Deals der Europäischen Kommission entstanden. Hier ist das New European Bauhaus, kurz NEB, erklärt. 

Mitmachen für mehr Lebensqualität und Klimaneutralität

Das Münchner Projekt Creating NEBourhoods Together ist eines der fünf Leuchtturm-Projekte der EU-Kommission zum NEB. Dabei soll jedoch nicht Betongold geschürft werden, sondern Lebenswelt im Sinne einer nachhaltigen, „schönen“ Gemeinschaft – oder um es es mit den drei Schlagworten zum NEB zusammenzufassen: „beautiful, sustainable, together„. Konkret bedeutet das, dass die Menschen vor Ort nicht nur eingebunden werden sollen, sondern selbst planen und gestalten, dass Nachbarschaften und Kreative aus den Vierteln Dinge in die Hand nehmen – eigene Räume, eigener Raum, guter Raum – auf Dauer.

In, aus und für Neuperlach

Beim Abend im Landtag zum Thema “Mit dem Neuen Europäischen Bauhaus schöne, nachhaltige, inklusive Orte schaffen”, zu dem meine Fraktionskollegin Ursula Sowa geladen hatte, ging es um die praktische Umsetzung des NEB-Konzepts. Ein Vertreter des Silicon Vilstal, wo man NEB schon lange lebt, ein Philosoph, der zum Thema forscht und publiziert, und zwei Vertreterinnen der Landeshauptsadt München erklärten Ansätze und Ideen. Spannend war, dass einige anwesende Immobilienentwickler*innen den Mehrwert von „schönen, nachhaltigen, gemeinschaftlichen“ Nachbarschaften sehen konnten und gar nicht so enttäuscht waren, dass jetzt nicht für die 5 Millionen Euro irgendwas gebaut werden soll, sondern es eher um soziokulturelle Ansätze und Nachbarschaften geht. Als Mama aus dem „Drei-Länder-Eck“ Perlach-Neuperlach-Ramersdorf – wir leben tatsächlich fast genau auf den imaginierten Grenzen – war meine erste Frage an dem Abend natürlich:

„Wer ist denn heute hier aus Neuperlach?“

Die Menge an Menschen, die sich dann meldeten, war – ja – überschaubar.

To Do: Dazu beitragen, dass das NEB-Projekt in Neuperlach auch eines von Neuperlach für Neuperlach wird! Ich will da kräftig anschieben helfen! Gemacht von Leuten von hier. Dazu haben wir noch zwei Jahre Zeit. Wichtig ist jetzt, dass die Menschen vor Ort erfahren, dass es das NEB gibt und wie sie aktiv werden können. Tragt die NEB-Idee darum weiter! Erzählt allen davon, und wenn Ihr Kreative seid, Kreatives im Angebot habt, bringt Euch ein!

Denn um dem Projekt und damit auch dem European Green Deal echtes Leben einzuhauchen, braucht es konkrete Ideen, die dazu beitragen, dass Leben und Arbeiten vor Ort tatsächlich schön, nachhaltig und von Gemeinsinn getragen werden.

Spread the word! Entwickelt mit und gestaltet mit!


Graphik: María Foulquié García for Visuality EU

Antrag Sanierungsbedarf staatlicher Kulturbauten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:

  • Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
  • Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
  • Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
  • Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
  • Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
  • Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
  • Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
  • Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
  • Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
  • Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
  • Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?

Begründung:

Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.

Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Fragen 1.1 bis 1.3:

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen“ (Antwort zu Frage 1.2 der Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?

1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?

1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3:

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den zuständigen Vertretern der genannten Partner-Institutionen war und ist die Staatsregierung im Gespräch. Dabei geht es nicht um die Mitteilung „neuer ‚Schätzkosten‘“, sondern darum, Hintergrund und Intention der Denk- und Diskussionspause zu erläutern und sich zum weiteren Prozess auszutauschen.

Fragen 2.1 bis 2.3:

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?

2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?

2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die eingebundenen Akteure?

Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3:

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es handelt sich um einen laufenden Prüfungs- und Entscheidungsprozess, der verschiedene Optionen untersucht. Vor Abschluss des Prozesses kann zu den Details keine Auskunft gegeben werden.

Zuschriften aus der Bevölkerung an die Staatsregierung zeigen, dass vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und internationalen Krisen ein großes Verständnis dafür besteht, wenn zum Projekt Konzerthaus München ergebnisoffen verschiedene Optionen geprüft werden.

Fragen 3.1 bis 3.2:

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)?

3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der dargestellte Denk- und Gesprächsprozess ist vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen durch internationale Krisen, steigende Baukosten und den Investitionsbedarf bei bestehenden Kulturbauten besonders am Standort München notwendig geworden. Eine Entscheidung muss daher unter anderem diese Faktoren und ihre Auswirkungen auf die bestehenden Handlungsoptionen der Staatsregierung mit einbeziehen.

Frage 4:

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Antwort zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zur Frage 1.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch vom 25. April 2022 betreffend „Konzerthaus München (4/4)“ verwiesen.

Fragen 5.1 bis 5.3:

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?

5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?

5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3:

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 4.1 und 4.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 verwiesen.

Sobald die laufende Denk- und Diskussionsphase abgeschlossen ist, wird die Staatsregierung Landtag und Öffentlichkeit unmittelbar über die Ergebnisse unterrichten.

Hinsichtlich der Frage nach „zusätzlichen Kosten“ wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige Gestaltung des Kulturraums München“?

Antwort zu Frage 6:

Zum Zeitpunkt einer „Bekanntgabe der Ergebnisse“ der laufenden Denk- und Diskussionsphase wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Die Formulierung einer noch zu erzielenden „Einigung“ zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München suggeriert einen bestehenden Dissens. Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 6.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 ausgeführt, besteht hingegen ein vertrauensvoller und regelmäßiger Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären.

Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Frage 1:

1.1 Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?

Antwort zu Frage 1.1:

Am 8. Juli 2021 wurde im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags der Vorentwurf für das Bauprojekt vorgestellt. Die Kostenschätzung wies zu diesem Zeitpunkt Gesamtkosten in Höhe von rd. 580 Mio. € aus. Hinzu kommen nach den Regularien der aktuell geltenden RLBau 2020 Kostenansätze für Baupreissteigerungen bis zur Baufertigstellung und Kostenansätze für Risikovorsorge. Im Vergleich zu 2021 sind nunmehr insbesondere die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die daraus folgenden Preissprünge im Energie- und Industriesektor, exorbitanten Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie die unkalkulierbare Inflationsentwicklung zu berücksichtigen. Die Kostenentwicklung ist nach allen Erkenntnissen realistisch und na- heliegend.

1.2 Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc. im Vorfeld über die Entwicklung informiert?

Antwort zu Frage 1.2:

Sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO wurden die Schätzkosten vorgetragen. Die dynamische Entwicklung der Baupreise ist zudem allgemein nachvollziehbar.

1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Antwort zu Frage 1.3:

Sanierungen sind eine Daueraufgabe. In Folge der seit 2021 massiv gestiegenen Baukosten ist allerdings die finanzielle Größenordnung des Gesamt-Sanierungsbedarfs bei Kulturbauten noch einmal erheblich gestiegen.

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?

2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?

2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3:

Für das Projekt Konzerthaus werden im Kontext der anstehenden Sanierungen bei Kulturbauten in München verschiedene Optionen untersucht, wie sich öffentliche Investitionen auch vor dem Hintergrund der bestehenden und zu erwartenden Belastungen für die öffentlichen Haushalte aufgrund der aktuellen Krisen verantwortungsvoll gestalten lassen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, kann zu den Details und den eingebundenen Akteuren aktuell noch keine Auskunft gegeben werden.

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten?

3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

In den genannten Planungskosten sind Personalkosten staatlicher Behörden nicht berücksichtigt. Am Staatlichen Bauamt München 1 sind seit 2016 im Zusammenhang mit der Planung Personalkosten in Höhe von rd. 5 Mio. € angefallen. Das StMB begleitet das Projekt auf ministerieller Ebene, ein Kostenanteil für die Beteiligung am Planungsprozess lässt sich nicht beziffern.

Im StMWK sind von 2016 an mehrere Beamte (Referatsleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) mit dem Projekt befasst. Diese sind zeitgleich noch mit weiteren Aufgaben betraut. Ein Kostenanteil lässt sich nicht sinnvoll beziffern. Die Personalkosten für eigens und ausschließlich für das Projekt angestellte Personen (Technischer Planungsdirektor, Öffentlichkeitsarbeit) belaufen sich seit 2016 auf rund 643.000 €.

3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Antwort zu Frage 3.3:

Es gibt derzeit keinen Planungsstopp.

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen?

4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?

Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2:

Eine Entscheidung wird getroffen werden, wenn die Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet sind und Klarheit über wesentliche Rahmenbedingungen herrscht.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Antwort zu Frage 4.3:

Zum laufenden Planungsprozess gehört auch eine regelmäßige Prüfung von Einsparpotenzialen. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Bühnen- und Medientechnik.

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut?

Antwort zu Frage 5.1:

Am Konzerthausprojekt arbeiten derzeit rund 30 Planungsbüros.

5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden?

Antwort zu Frage 5.2:

Bei einem sofortigen Planungsstopp wäre über die bereits angefallenen Zahlungen hinaus mit Kosten in einer Größenordnung von rd. 7 Mio. € aus den bestehenden Vertragspflichten zu rechnen.

5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)?

Antwort zu Fragen 5.3 und 6.1:

Die Fragen 5.3 und 6.1 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Nein. Eine Kündigungsmöglichkeit nach Eintragung des Erbbaurechts widerspricht der gesetzlich vorgegebenen Systematik des Erbbaurechtsvertrages und ist deshalb nicht vorgesehen. Dementsprechend gibt es auch keinen Zeitpunkt für eine Kündigung.

6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?

Antwort zu Frage 6.2:

Diese Frage würde sich nur stellen, wenn im laufenden Entscheidungsprozess eine Abkehr vom Projekt Konzerthaus beschlossen würde. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Antwort zu Frage 6.3:

Es steht dem Freistaat nicht zu, für städtische Kulturimmobilien Belegungsrechte „durchzusetzen“. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären, die in den vertrauensvollen und regelmäßigen Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München einfließen.

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt?

7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?

Antwort zu Frage 7.1 und 7.2:

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6.3 verwiesen.

7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Antwort zu Frage 7.3:

Zu möglichen Vorhaben privater Investoren kann der Freistaat keine Auskunft geben.

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein?

8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?

Antwort zu Frage 8.1 und 8.2:

Im Herkulessaal der Residenz München werden laufend bauliche Maßnahmen zur Verbesserung und Ertüchtigung durchgeführt. Durch eine Reihe von Baumaßnahmen konnte der Herkulessaal bereits ertüchtigt werden. Aktuell erfolgt die Instandsetzung der defekten Bühnentechnik. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal der Residenz München an.

8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

Antwort zu Frage 8.3:

Diese Frage würde sich nur stellen, wenn im laufenden Entscheidungsprozess eine Abkehr vom Projekt Konzerthaus beschlossen würde. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – meine Fragen

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt: „Der Bau des Konzerthauses im Münchner Werksviertel steht auf der Kippe. Ministerpräsident Söder verordnete dem Vorhaben in einem Interview Ende März mit der Süddeutschen Zeitung eine „Denkpause“.

Frage 1:

1.1. Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?
1.2. Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc.im Vorfeld über die Entwicklung informiert?
1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?
2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?
2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten? 3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?
3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen? 4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?
4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden? 5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)? 6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?
6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt? 7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?
7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein? 8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?
8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

Zu den Antworten geht’s hier:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Geplante Baumaßnahmen bei der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße“

Mein Fraktionskollege Hep Monatzeder fragt die Staatsregierung:

„Wo auf dem Gelände bzw. am bestehenden Baukörper werden bis zu einem etwaigen Umzug der KfZ-Verwahrstelle für jegliche für den täglichen Betrieb zwingend notwendige Baumaßnahmen Bauarbeiten geplant, wie viel Fläche wird auf dem Gelände der der KfZ-Verwahrstelle bis zu einem etwaigen Umzug für jegliche für den täglichen Betrieb zwingend notwendige Baumaßnahmen neube- bzw. umgebaut, auf welche Höhe belaufen sich die Mittelansätze bzw. bereits laufenden Ausgaben für jegliche für den täglichen Betrieb zwingend notwendige Baumaßnahmen auf dem Gelände der KfZ-Verwahrstelle vor einem etwaigen Umzug (bitte mit Auflistung Maßnahme und Mittelansatz Plan/Ist)?“

Hier geht’s zu Antwort:

Pressemitteilung: Das Ohr an der Kultur- und Kreativwirtschaft im Münchner Westen

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, und Julia Post, Mitglied der Grünen Stadtratsfraktion, auf Tour durch Pasing, Laim und Aubing 

Der Kultur- und Kreativwirtschaftssektor ist nach zwei Jahren in einem lamentablen Zustand. Dabei kann gerade dieser in einer krisengebeutelten, auseinanderdriftenden Gesellschaft für Brücken und Zusammenhalt sorgen. Gemeinsam haben sich die Grüne Landtagsabgeordnete Sanne Kurz und die Grüne Münchner Stadträtin Julia Post aus Pasing auf eine Tour durch den Westen Münchens gemacht, um mit den Beschäftigten der Branche zu kommunizieren und ihre Situation besser zu verstehen.

Das Corona-Nachbeben in der Kultur

Stationen waren das Kulturzentrum „Ubo9“ in Aubing, die „Bayerische Philharmonie“, die „Pasinger Fabrik“, das Ebenböckhaus und das Kino „Neues Rex Filmtheater“. Trotz sehr unterschiedlicher Situationen gab es ein klares Muster in dem, was die beiden Politikerinnen zu hören bekamen. Mangelnde Förderung, oft zu spät und unpassend, ungerechte Maßnahmen seitens der Staatsregierung, die den Sektor benachteiligten, wie auch ein generelles Absprechen von Systemrelevanz haben bleibende Schäden hinterlassen. Jetzt fehlt Personal, Bewerbungen auf freie Stellen bleiben aus. Es bräuchte Geld für neue zukunftsfeste Investitionen, aber Rücklagen sind aufgebraucht. Kurz und Post kennen die Klagen nur zu gut: „Deshalb fordern wir Grüne schon jetzt für den kommenden Winter die unsinnige Ungleichbehandlung der Kultur nie mehr zuzulassen. Ein Uhren-Museum darf zum Beispiel in der Pandemie nicht schlechtergestellt sein als beispielsweise ein Uhren-Geschäft. Das sollte eigentlich allen mit gesundem Menschenverstand einleuchten“ so Sanne Kurz

Mindestgagen statt Gottes Lohn

Eine weitere Grüne Forderung, jenseits von coronabedingtem Ausnahmezustand, ist schon seit langem die nach Mindestgagen für Beschäftigte der Kultur- und Kreativwirtschaft. „Unsere Tour hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Menschen, die mit einer riesigen Portion Herzblut in diesem Bereich arbeiten, angemessen zu entlohnen, um auf Dauer stabile Strukturen zu ermöglichen. Dafür muss sich natürlich die Finanzierung verbessern. Letztlich schafft jeder in Kultur investierte Euro Wertschöpfung bei uns vor Ort“, fasst Julia Post, deren Schwerpunkt die Wirtschaftspolitik ist, zusammen.

Projekte, die Mut machen und inspirieren

Mitnehmen konnten die beiden Politikerinnen bei ihrem Austausch mit den Leitungen der jeweiligen Institutionen aber auch einiges an Positivem. So erfuhren sie von partizipativen Projekten wie der vom „Ubo9“ organisierten Bürger*innenbühne oder dem künstlerisch-pädagogischen Projekt „Join the Music“ der Bayerischen Philharmonie. Erfolgsgeschichten wie das das Projekt zur Flüchtlingsintegration „Musik schafft Heimat“ sowie ein Ausflug in den prächtigen Garten des Pasinger Ebenböckhauses krönten die bereichernde Tour.