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Soforthilfen in Bayern jetzt abrufbar

Update:
Ende März hat sich nochmal einiges getan. Seit 1. April gibt es auch für Vereine Klarheit. Aktuelle Antragsbedingungen und Infos zur Soforthilfe Corona Bayern und Soforthilfe Corona Bund hier. Infos zur Soforthilfe für Vereine hier.
Links zu Beratungsstellen hier ganz unten.


Kulturschaffende, Freie und Künstler*innen können jetzt die Soforthilfen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufen. Hier unten auf der Seite gibt es noch Hilfe zum Ausfüllen und Antworten auf häufige Fragen.

Für Minijobber*innen und Saisonkräfte sowie den Umgang mit zugesagten Fördermitteln kämpfe ich mit der Grünen Fraktion Bayern weiter um eine Lösung.

Das ist jetzt wichtig, damit viele rasch Hilfe bekommen:

  1. Eigene Ausfälle gut dokumentieren, damit diese längerfristig überprüfbar bleiben. Dokumentationsvorlagen z.B. hier bei ver.di.
  2. Sich unbedingt mit den Antragsunterlagen und Richtlinien befassen, bevor man vorschnell einen Antrag stellt. Richtlinien Soforthilfe Bayern zum Nachlesen hier.
  3. Bearbeitungsaufwand der Behörden gering halten, Anträge vollständig mit allen Unterlagen einreichen.
  4. Keine Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium schicken oder mailen.
  5. Bitte nur an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Adressen zur Beantragung von Soforthilfe hier.
  6. Anforderungen, Richtlinien und Formulare können sich ändern. Bitte unbedingt auf der Seite des Ministeriums immer auf aktuellen Stand bringen! Link hier.

Hier klicken – Link zu Information und Antrag Corona-Soforthilfe Freistaat Bayern

In meinem Stimmkreis München Ost und in meinem Betreuungsstimmkreis Ingolstadt sind zuständig:

Gebiet München:
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

Gebiet Oberbayern:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

Ausfüllhilfen und FAQ

Die Antragsformulare des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe sind nicht für alle Menschen leicht zu verstehen. Wir haben Fragen gesammelt und beim Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft München nachgehakt. Das Münchner Team erarbeitet gerade eine Handlungsanweisung, die ich hier teilen werde. Einstweilen die Kurzinfos:

  • Telefon-Hotline zu Fragen hinsichtlich Unterstützungsangeboten: 089 233 289 22, Di-Fr, 10-13 Uhr, Zusatz-Nummer, über die Auskünfte erteilt werden: 089 233 22 070 – allerdings häufig überlastet
  • Handelsregisternummer: Wer keine Handelsregisternummer hat, sollte unter „Rechtsform/Handelsregisternummer“ seine Steuernummer eintragen.
  • Betriebsstätte: da, wo gearbeitet wird. Also Atelier, Werkstätte, Arbeitszimmer, Studio etc. – Auch wechselnde Betriebsstätten sind möglich.
  • Liquiditätsengpass: Wenn z.B. die Rücklagen nicht reichen, um die Miete zu bezahlen. Es kommt auf die individuelle Situation an. Es gibt keine vorgegebene Mindestgrenzen. Rat: Persönliche wirtschaftliche Lage schildern.

Weitere Hilfen


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.