Kreative Fächer wie Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten sind zentrale Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung. Sie fördern nicht nur Ausdrucksfähigkeit, handwerkliches Geschick und ästhetisches Empfinden, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit, Konzentration und kreatives Denken – Fähigkeiten, die für das Lernen in allen Bereichen gerade auch mit Blick auf Bayerns Bedarfe von Bedeutung sind. Trotz dieser bekannten Zusammenhänge hat die Staatsregierung im Rahmen der sogenannten „PISA-Offensive“ Kürzungen im Bereich der kreativen Fächer an Grundschulen vorgenommen. Diese sogenannten „Flexibilisierungs“-Maßnahmen stoßen auf breite Kritik aus Wissenschaft, Kulturleben, Handwerk, Pädagogik und Praxis. Beim Runden Tisch „Kreative Fächer – Nein zu den Kürzungen“, zu dem die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2024 eingeladen hatte, wurde deutlich, dass die Einschränkungen nicht zu besseren Leistungen in Rechnen, Schreiben und Lesen führen werden, sondern im Gegenteil die Bildungsgerechtigkeit gefährden. Sabine Bösl vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) betonte in diesem Zusammenhang: „Die Kinder brauchen mehr – und zwar mit Kopf, Herz und Hand. Bildung in der Grundschule kann nicht anders funktionieren als mit einem ganzheitlichen Ansatz.“ Gerade in den Grundschulen müssen freudvolle, kreative Momente erhalten bleiben, damit Lernen gelingt und Kinder sich gesund entwickeln können.
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
1. Wie viel Musikunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?
An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,19 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,16 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025
- in Oberbayern bei rund 1,16 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 4,
- in Niederbayern bei rund 1,35 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,31 in Jahrgangsstufe 4,
- in der Oberpfalz bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,07 in Jahrgangsstufe 4,
- in Oberfranken bei rund 1,32 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,27 in Jahrgangsstufe 4,
- in Mittelfranken bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 4,
- in Unterfranken bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 4 und
- in Schwaben bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,15 in Jahrgangsstufe 4.
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Kunst sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.
2. Wie viel Kunstunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln
nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?
An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Kunst je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,02 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,03 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025
- in Oberbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
- in Niederbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
- in der Oberpfalz bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4,
- in Oberfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 4,
- in Mittelfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
- in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4 und
- in Schwaben bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 4.
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Kunst im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Musik sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.
3. Wie viel Unterricht in Werken und Gestalten wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?
An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Werken und Gestalten je Schülerin und Schüler durchschnittlich rund 1,06 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 1, rund 1,82 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 2, rund 1,94 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 3 und rund 1,93 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 4 erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025
- in Oberbayern bei rund 1,06 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,81 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 4,
- in Niederbayern bei rund 1,05 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,88 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,86 in Jahrgangsstufe 4,
- in der Oberpfalz bei rund 1,09 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,83 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,96 in Jahrgangsstufe 4,
- in Oberfranken bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,93 in Jahrgangsstufe 4,
- in Mittelfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,72 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 4,
- in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,84 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 4 und
- in Schwaben bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,95 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 4.
4. Wie viele Wochenunterrichtsstunden wurden vor der Flexibilisierung durchschnittlich in den Fächern Kunst und Musik erteilt?
Im Schuljahr 2023/2024 wurden an den staatlichen Grundschulen in Bayern im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 bzw. 4 durchschnittlich jeweils rund 2,0 Pflichtunterrichtsstunden erteilt, im Unterrichtsfach Kunst jeweils rund 1,0 Pflichtunterrichtsstunden. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wurde Unterricht in den Fächern Kunst und Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ als Teil des Grundlegenden Unterrichts gesammelt gemeldet und kann daher statistisch nicht nach diesen Fächern getrennt ausgewiesen werden.
5. Falls es einen eklatanten Rückgang in der Erteilung des Unterrichts in einem dieser Fächer gibt, wie erklärt die Staatsregierung dies?
Zur Stärkung der Basiskompetenzen wurde die Lernzeit in den Fächern Deutsch und Mathematik zum Schuljahr 2024/2025 um insgesamt sechs Wochenstunden erhöht. Im Gegenzug wurde kein Fach gestrichen. Um die Fokussierung auf Deutsch und Mathematik zu ermöglichen, wurde die Stundentafel flexibilisiert und die Grundschulen haben Gestaltungsmöglichkeiten beim Stundenumfang für die Fächer Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten.
Die statistische Auswertung zum Entscheidungsverhalten der Schulen im Schuljahr 2024/2025 zeigt, dass im Vergleich aller Fächer, die Teil der Flexibilisierung der Stundentafel sind, das Fach Musik in den Jgst. 3/4 im Vergleich häufiger zweistündig unterrichtet wird als Kunst und Englisch. Häufig wird das Fach Werken und Gestalten in den Jgst. 3/4 annähernd zweistündig erteilt. Dies könnte darin begründet sein, dass musikalische Aktivitäten auch fächerübergreifend sehr gut realisiert und unkompliziert
in den Unterrichtsalltag integriert werden können und Singen, Musizieren und Tanzen an den Grundschulen nicht zuletzt wegen ihres wichtigen Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und bei Festen und Feiern einen festen Stellenwert haben.
6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass eine Grundbildung in diesen Fachgebieten stattfindet (bitte einzeln auf die Fächer eingehen)?
Der Erwerb grundlegender Kompetenzen auch in den von der Flexibilisierung der Stundentafel erfassten Fächern Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten wird durch ihre grundsätzliche Verankerung in der Stundentafel der Grundschule und der Ausweisung verbindlicher Kompetenzerwartungen und Inhalte im LehrplanPLUS Grundschule sichergestellt.
Darüber hinaus markiert das Schuljahr 2025/2026 den Start der Fortbildungsoffensive Musik EINFACH machen, mit der die Musikpraxis an Grundschulen durch Fortbildungen und Materialien verstärkt werden soll. Die mehrtägig konzipierte Fortbildungsreihe mit den Schwerpunkten Singen/Sprechen, Rhythmus-Basics, Spielen mit Instrumenten, Aktiv Musik hören, Bewegung/Tanz/Szene, fächerverbindende Ansätze mit Musik richtet sich insbesondere an Grundschullehrkräfte ohne Didaktik- bzw. Studienfach Musik. Ziel ist es, durch Fortbildungen und niederschwellige Materialien das Singen und Musizieren an Grundschulen zu begleiten und zu fördern. Zudem haben bereits 140 Schulen mit dem Profil „Musikbegeisterte Grundschule“ im Schuljahr 2025/2026 eine Budgetstunde zur Einrichtung eines Musikangebots erhalten.
7. Wie wird überprüft, ob sich die Kürzungen („Flexibilisierung“) der kreativen Fächer auf wichtige Kompetenzen der Kinder wie Problemlösungsfähigkeit, handwerkliche Geschicklichkeit, kritisches und kreatives Denken auswirken?
8. Wie werden die Maßnahmen insgesamt evaluiert (bitte mit Angabe der Ziele einer Evaluation und des Zeitplans der Evaluation)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Grundschulen hatten im Schuljahr 2024/2025 erstmals die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel über den Stundenumfang in den musischkreativen Fächern zu entscheiden. Grundlage der Analyse des Nutzungsverhaltens hinsichtlich der Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Stundentafel sind die Auswertungen auf Basis der Amtlichen Schulstatistik. Eine Evaluation im Sinne der vorliegenden Anfrage ist derzeit nicht geplant, da die Schulen jährlich neu und in eigener Verantwortung entscheiden, in welchen Fächern sie Schwerpunkte setzen möchten. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wahlverhalten der Schulen und den o.g. Kompetenzen könnte insbesondere auch auf Basis der bisher vorliegenden Daten nicht belastbar nachgewiesen werden.
Das Monitoring zum Entscheidungsverhalten der Grundschulen auf Basis der Amtlichen Schuldaten wird im Schuljahr 2025/2026 und darüber hinaus fortgesetzt.