Im Bayerischen Landtag arbeite ich mit parlamentarischen Initiativen. Das sind meine Werkzeuge als Abgeordnete. Dazu gehören Anträge, Gesetzesinitiativen, Schriftliche Anfragen und mehr.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Atelierprogramm 2025“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie hoch ist das Gesamtbudget pro Jahr für das neu ausgestaltete Atelierprogramm in Nachfolge des Atelierförderprogramms des STMWK, (bitte mit Angabe einer Begründung, falls vom ursprünglichen Plan, jährlich 240.000 Euro zu verausgaben, abgewichen wird) , wie viele Personen sollen mit ihren Ateliers jährlich insgesamt gefördert werden laut Plan, wann werden eventuelle Neuregelungen für 2025 bekanntgegeben?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung III – Zuständigkeit des Schiedsgerichts“

Ich frage die Staatsregierung:

Ich frage die Staatsregierung, ob das in Frankfurt ansässige Schiedsgericht nach Kenntnis der Staatsregierung zur Klärung strittiger NS-Raubgut Fälle auch für solche Fälle zuständig sein wird, in denen Kulturgut nicht direkt von öffentlichen Stellen der NS-Diktatur geraubt wurde, sondern im Verdacht steht, nach 1938 unter Zwang – auch wirtschaftlichen Zwang – respektive in einer Notlage im Exil abgegeben oder veräußert worden zu sein, selbst wenn die Verkäufe im Ausland nach einer Flucht stattgefunden haben, falls Maßnahmen und Abläufe des Schiedsgerichts heute noch nicht definiert sind, wann werden Nachfahren von Kunsthändlerinnen und Kunsthändlern Klarheit erlangen über die Zuständigkeit und Verfahrensweise des Gerichts, insbesondere in Bezug auf Verkäufe, die unter Not im Ausland stattgefunden haben, wie bewertet die Staatsregierung die Kritik von Opferverbänden, insbesondere die verfolgter jüdischer Kunsthändler, nach der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit mit schlechteren Restitutionsaussichten rechnen zu müssen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung II – Stehendes Angebot“

Meine Kollegin Julia Post fragt die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung mit Blick auf die zukünftig einseitig mögliche Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände in Bayern dabei unterstützen zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die in kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen -, gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen, Bezirke und/oder gemeinnützige freie bzw. öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Stiftungen etc. geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse u.a. auf Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen etc. zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung I – Werden Zwischenergebnisse auf LostArt gemeldet?“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Wurden bisher Zwischenergebnisse zur Klärung von Werken mit unbekannter Provenienz auf LostArt veröffentlicht (wenn ja bitte die konkreten Werke benennen, wenn nein, bitte begründen warum Zwischenergebnisse nicht öffentlich zugänglich gemacht werden), bei welchen Werken beziehungsweise bei welchen Bemühungen der Provenienzforschung erfolgte bislang keine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen und welche Vorgaben existieren für die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen (Bitte mit Angabe, ob es Werke gibt, bei denen die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen bereits verpflichtend ist)?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen“

Ein sicheres und gewaltfreies Umfeld ist nicht nur für das physische und psychische Wohlbefinden aller Hochschulmitglieder unerlässlich, sondern auch für deren kreative und akademische Entfaltung und letztlich für ihren Erfolg im Hochschulumfeld. Körperliche oder seelische Gewalt, Mobbing, strukturelle Diskriminierung oder unbewusste Vorurteile können das Vertrauen, die Motivation und den Erfolg von Studierenden und
Lehrenden erheblich beeinträchtigen. Insbesondere Künste leben auch von engen, vertrauensvollen und sicheren Kooperationen. Künste bauen oft auf zu Beginn der Kunstkarriere geschlossenen lebenslangen Banden auf, Künste leben von Preisen und Stipendien, von kontinuierlichen Begegnungen, oft über viele Jahrzehnte hinweg. Um ein gutes Lernumfeld, das die Basis für Karrieren der jungen, in Bayern ausgebildeten Künstlerinnen und Künstler ist, sicherzustellen, ist es wichtig, einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen in Bayern zu erhalten. Die folgenden Fragen zielen darauf, bestehende Präventions-, Melde- und Schutzmaßnahmen besser bewerten zu können, mögliche weitere Bedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Kunsthochschulen, Verwaltungen, Lehrenden und Studierenden Ansätze zur weiteren Verbesserung zu entwickeln.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Vorbemerkung: Unter Gewalt, der in Gewaltschutzkonzepten entgegengewirkt werden soll, werden alle Formen übergriffigen Verhaltens in den Bereichen Machtmissbrauch, Diskriminierung
und sexualisierte Gewalt verstanden. Die Kunsthochschulen wurden gebeten, die Fragen 1.1 bis 1.3 und 3.1 bis 7.3 auf der Grundlage der Zahlen und Einordnungen, die sie aus dem Berichtswesen zwischen Beratungsstellen und Hochschulleitung entnehmen können, zu beantworten. Die Stellungnahme der Hochschule für Musik und Theater München beruht insbesondere „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt“ (veröffentlicht am 18.04.2024).

1.1 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es Gewaltschutzkonzepte (bitte mit Beschreibung des Konzepts auflisten)?
1.2 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es keine Gewaltschutzkonzepte?
1.3 Aus welchem Grund gibt es nach Ansicht der Staatsregierung an diesen jeweiligen Kunsthochschulen in Bayern kein Gewaltschutzkonzept?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet
Alle sechs staatlichen Kunsthochschulen verfügen über Gewaltschutzkonzepte bzw. über entsprechende Richtlinien.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschule für Musik und Theater München verfügt über ein Gewaltschutzkonzept im Rahmen ihrer „Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt an der Hochschule für Musik und Theater München“ (HMTM1). Für die Ballett-Akademie wird diese Richtlinie ergänzt durch ein detailliertes Pädagogisches Konzept, das auf die Besonderheiten des Tanzstudiums eingeht (Ballett HMTM2). Eingebettet sind beide Dokumente außerdem in den Code of Conduct der HMTM (HMTM_code-of-conduct3).

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Es sind folgende Konzepte und Zuständigkeiten vorhanden:
– Gruppe von Ansprechpersonen: Vizepräsidentin für Vielfalt (seit Oktober 2023), Vertrauensteam (seit 2019), Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (seit 2024), Beauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung (vor 2016), Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeitenden (seit 2022), Ansprechpersonen bei Antisemitismus (seit 2024)
– Satzung für Ansprechpersonen im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt
– Code of Conduct (wird derzeit gerade auch im Hinblick auf Kommunikation und Umgang miteinander aktualisiert)
– Mitgliedschaft im Netzwerk Musikhochschulen (seit 2012), dort vielfältiges Fortbildungsangebot auch zum Themenkomplex Nähe und Distanz
– Seit 2023: „Machtstrukturen“ als Querschnittsthema in der Hochschulleitung, dazu regelmäßig Gespräche mit dem studentischen AK Machtstrukturen, Präsentationen und Austausch im Hochschulrat
Derzeit in Arbeit (wird in einer der nächsten Senatssitzungen verabschiedet):
– Richtlinie zum Thema Antidiskriminierung, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt; in diesem Kontext wird auch der Beschwerdeprozess genau ausformuliert.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
An der HfM Nürnberg wird das Gewaltschutzkonzept umgesetzt durch die Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung und sexualisierte Gewalt an der Hochschule für Musik Nürnberg, die auf der Homepage der HfM Nürnberg einsehbar ist (Richtlinie_HfM Nürnberg4), siehe dort insbesondere Abschnitt 3.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Die HFF verfügt über „Grundsätze zum Umgang mit Diskriminierung und Gewalt – Antidiskriminierungsrichtlinie“, die auf der Homepage der HFF einsehbar sind (Richtlinie_HFF5).

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
An der AdBK München existiert seit 2012 eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. Zu der Umsetzung von Gewaltschutz außerhalb eines formalen Gewaltschutzkonzepts vgl. zu Frage 6.
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Gewaltschutzkonzept der AdBK Nürnberg ist in der Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung geregelt, die auf der Internetseite der AdBK abrufbar ist (AdBK6).

2.1 Sieht sich die Staatsregierung mit in der Pflicht, für Gewaltschutz an Kunsthochschulen zu sorgen (Antwort bitte begründen)?
2.2 Welche Vorgaben, Richtlinien, Empfehlungen oder Hilfestellungen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gibt es bezüglich der Prozesse rund um Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten, beispielsweise durch Handreichungen, Leitlinien
oder Zielvereinbarungen?
2.3 Ist geplant, die Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten an Kunsthochschulen beispielsweise bei künftigen Hochschulgesetz-Novellen oder in künftigen Zielvereinbarungen festzuschreiben (Antwort bitte begründen)?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Staatsregierung sind Transparenz, Prävention und offener Dialog an den Kunsthochschulen ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt daher die Kunsthochschulen maßgeblich bei der Bewältigung der Herausforderungen und ihren Bemühungen um ein vertrauensvolles und sicheres Lernumfeld. Die Staatsregierung hat die von der HMTM als erste Musikhochschule in Deutschland überhaupt in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation bisher umgesetzter Maßnahmen finanziell unterstützt. Aus den Studienergebnissen wurde konkret ein 7-Punkte-Plan entwickelt, der Maßnahmen definiert und im Dialog mit der Hochschulfamilie derzeit streng weiterentwickelt wird. Diesen Plan befürwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

Das Petitum des Gewaltschutzes wurde auch explizit rechtlich verankert: Das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) nimmt bundesweit eine Vorreiter-rolle beim Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung ein. Es definiert Mindeststandards und formuliert klare Vorgaben: Art. 25 BayHIG verpflichtet die Hochschulen „Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“ sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze zu beschließen (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayHIG). Ferner sollen die Hochschulen „mindestens eine geeignete und befähigte Ansprechperson“ bestellen, die „im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden ist“ (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG). Diese rechtlichen Vorgaben wurden von den Kunsthochschulen bereits weitestgehend umgesetzt bzw. befinden sich im Prozess.

Darüber hinaus ist auf die Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BuKoF) zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an künstlerischen Hochschulen vom 21.07.2016 hinzuweisen.

3.1 Wie viele Fälle von physischer oder psychischer Gewalt, Mobbing, Diskriminierung (Rassismus, Antisemitismus u. v. a. m.) oder Belästigung wurden in den letzten fünf Jahren an bayerischen Kunsthochschulen gemeldet (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)?
3.2 Wie viele dieser gemeldeten Fälle wurden offiziell untersucht und führten in der Folge zu Konsequenzen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach offiziell erörterten Fällen und Fällen mit Konsequenzen, Konsequenzen [disziplinarische, Anzeige, Präventionsmaßnahme etc.] nennen)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschulleitung meldet insgesamt 14 offizielle Beschwerdeverfahren im Zeitraum 2022 bis 2024. Konsequenzen, die eingeleitet wurden, reichten von Mediationsgesprächen, angeordneten Fortbildungen, dienstlicher Ermahnung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Bisher wurden an der HfM Würzburg im vergangenen Sommersemester zwei Fälle gemeldet, die derzeit noch bei den zuständigen Stellen der Hochschule untersucht werden.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
Es wurden bisher drei Fälle gemeldet. Die Fälle wurden aufgearbeitet und die erforderlichen Konsequenzen gezogen (Präventionsmaßnahmen oder disziplinarische Maßnahme/Personalgespräch).

Hochschule für Film und Fernsehen (HFF):
Es wurde in den letzten fünf Jahren eine offizielle Beschwerde erhoben. Zur Unterstützung der Studentin wurde ein Psychologe involviert. Es wurde in der Folge die Entscheidung getroffen, nicht weiter mit der lehrenden Person zusammenzuarbeiten.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
Ein Fall wurde untersucht mit dem Ergebnis einer Abmahnung.

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Fünf Fälle wurden offiziell untersucht. Kein Fall führte zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.


3.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Prozentsatz der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer)?

Hierzu ist dem StMWK keine belastbare Einschätzung möglich.

4.1 Wie gliedern sich die Fälle der von Gewalt, Mobbing oder anderen Übergriffen Betroffenen nach Geschlecht (bitte tabellarisch angeben nach weiblich, männlich, divers)?
4.2 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen (bitte tabellarisch angeben nach Prozentsatz betroffener rassistischer, antisemitischer, homophober, transphober, islamophober etc. Vorkommnisse)?
4.3 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach Alter und Status an der Kunsthochschule, beispielsweise junge/ältere Personen, Studierende/Mitarbeitende/Lehrende etc. (bitte mit tabellarischer Aufschlüsselung)

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Aufschlüsselung von Fällen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen, nach Statusgruppe und Alter ist im Einzelnen nicht möglich. Die Zahlen werden nicht erhoben. Es lassensich lediglich sehr allgemein folgende Aussagen treffen: Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt können alle Geschlechter betreffen, eine größere Gruppe machen jedoch, was die o. a. Fälle (Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2) betrifft, Frauen aus.

5.1 Wie viele Fälle von Gewalt, Mobbing oder Belästigung pro 1 000 Studierende gab es in den letzten drei Jahren an bayerischen Kunsthochschulen im Vergleich zu anderen Hochschularten?

Eine derartige Statistik liegt dem StMWK nicht vor. Auch sind die Hochschulen nicht verpflichtet, solche statistischen Werte zu erheben. Eine Erhebung bei sämtlichen staatlichen Hochschulen im Freistaat singulär zur Beantwortung dieser Frage ist mit verhältnismäßigem und vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

5.2 Um wie viel Prozent hat sich die Anzahl der gemeldeten Fälle seit Einführung der Gewaltschutzkonzepte verändert?

Eine belastbare prozentuale Auskunft zur Veränderung der gemeldeten Fälle seit Einführung von Gewaltschutzkonzepten und deren Maßnahmen in der Praxis ist nicht möglich. Dennoch kann festgestellt werden, dass die Zahl der geführten Beratungsgespräche sowie die Zahl der offiziellen Beschwerdeverfahren zugenommen haben, weil Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Das StMWK begrüßt, dass die Angebote der Hochschulen angenommen werden.

5.3 Welche Beratungen gab es bisher seitens der Staatsregierung mit anderen Bundesländern und international zu Erkenntnissen rund um das Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention an Kunsthochschulen?

Zum Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention fand aktuell ein Austausch auf dem jährlichen Treffen der Länderreferentinnen und Länderreferenten für Kunst- und Musikhochschulen am 06./07.06.2024 in Nürnberg statt. Das StMWK berichtete hier über die erfolgreich in Bayern durchgeführte Studie „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexuelle Gewalt an der HMTM“. Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass viele der Länder noch nicht so weit in ihren Überlegungen sind wie Bayern, vgl. Art. 25 BayHIG und die Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3. So ist in einigen Bundesländern erst geplant, in die Hochschulgesetze Regelungen gegen Machtmissbrauch aufzunehmen. Bei diesen Beratungen wurde auch auf die Entscheidung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) zum Schwerpunktthema Machtmissbrauch eingegangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit vom 06.05.2024 in Hamburg einstimmig ein Positionspapier und Handlungsempfehlungen zu dem Themenkomplex beschlossen hat.

6. Welches Verfahren wird an Kunsthochschulen angewandt, die kein Gewaltschutzkonzept haben, wenn ein Hinweis auf physische oder psychische Gewalt gegeben wird?

Auch ohne formales Gewaltschutzkonzept, aber auf Grundlage ihrer Richtlinie ist es der AdBK München ein Anliegen, den Gewaltschutz an der Hochschule mit Nachdruck zu verfolgen. Betroffene können sich an Ansprechpersonen (Frauen- und Gelichstellungsbeauftragte, Studiendekane, Ansprechpersonen für Antidiskriminierung, Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung)
oder an Mitglieder der Hochschulleitung richten. Es wurde zudem eine wöchentliche, offene Sprechstunde des Präsidiums für Studierende eingerichtet.

7.1 Wie viele Stunden Schulung zum Thema Gewaltprävention erhalten Studierende, Lehrende und Mitarbeitende an den jeweiligen Kunsthochschulen pro Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kunsthochschule)?

Die Rückmeldungen der Hochschulen zeigen ein differenziertes Bild, das einen direkten Vergleich erschwert, machen aber ein vielfältiges Angebot deutlich:
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Studienjahr 2023/2024
– Studierende: rund 150 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden
Studienjahr 2024/2025 (Planung)
– Studierende: 175 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment; außerdem ist die Einführung eines Mentoring-Programms für Frauen in künstlerischen, pädagogischen wie wissenschaftlichen Führungspositionen im Studienjahr 2024/2025 geplant)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Personen, die eine Aufgabe als Ansprechperson übernehmen, erhalten eine Schulung: zwei Tage à sechs Stunden pro Semester = 24 Stunden pro Studienjahr.
– Alle anderen: Fortbildungsprogramm des Netzwerks 4.0

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Drei Stunden verpflichtende Schulung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
– Weitere freiwillige Schulungen in Höhe von mind. drei Stunden mehrmals pro Jahr möglich.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
– Studierende nehmen verpflichtend an zwei Sensibilisierungstagen (insg. 16 Stunden) zu Beginn des Studiums teil.
– An die Mitarbeitenden richtet sich ein Angebot einer zweitägigen Schulung, welches sukzessive wahrgenommen wird.
– Darüber hinaus gibt es bei Bedarf spezialisierte Angebote.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Aushändigung der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bei Einstellung und Besprechung der Thematik

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Angebot zum Thema Gewaltprävention umfasst im Durchschnitt jährlich ca. zehn Stunden.

7.2 Wie viel Budget (in Euro) wird jährlich pro Kunsthochschule für Gewaltprävention und -schutz bereitgestellt?

Das StMWK stellt Sondermittel in Höhe von rd. 180.000 Euro p. a. bereit, mit denen an der Hochschule für Musik Nürnberg und der Hochschule für Fernsehen und Film München je eine zentrale Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Inklusionsfragen und -träger der Hochschulen und für Betroffene beratend tätig sind, implementiert wurden. Diese beiden Stabstellen sind für alle sechs Kunsthochschulen hauptamtlich tätig. Das StMWK unterstützt ferner den seit 2019 an den drei Münchner Kunsthochschulen durchgeführten „Respekt Tag“ jährlich mit ca. 10.000–15.000 Euro. Daneben hat das StMWK die Studie zum „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt“ der HMTM finanziell unterstützt. Die Hochschulen finanzieren die Aufwendungen im Übrigen in eigener Zuständigkeit und nach Bedarf aus ihrem Budget.

7.3 Wie viele hauptamtlich Mitarbeitende sind an den jeweiligen Kunsthochschulen speziell für Gewaltschutz und -prävention zuständig (bitte mit Angabe, ob diese für die Aufgaben [teilweise] freigestellt
sind oder diese Aufgaben ehrenamtlich zusätzlich neben der eigentlichen Tätigkeit verrichten)?

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeiten in diesem Themenfeld eine Referentin für Personalentwicklung (Frauenförderung) mit 50 Prozent sowie eine Referentin für Diversität und Inklusion für die bayerischen Kunsthochschulen (Dienststelle: HFF) mit 100 Prozent. Zwei Personen im Career Center (jeweils 75 Prozent) setzen Teile ihrer Arbeitszeit in diesem Zusammenhang ein.

Hinzu kommen sechs Personen im Personalrat, von denen eine Person eine Freistellung für zehn Stunden/Woche und eine weitere Person eine Erhöhung ihrer Stunden um sechs Stunden/Woche erhält.
Im Studienjahr 2023/2024 waren folgende Stellen mit dem abgefragten Themenfeld befasst und erfüllten diese Aufgaben weitestgehend ehrenamtlich:
– Studiendekanat: insg. zwei Professorinnen und Professoren
– Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Kunst und Wissenschaft für Studium und Lehre: drei Lehrende
– Gleichstellungsbeauftragte: zwei Beschäftigte der Verwaltung
– Beauftragter für Studierende mit Behinderung, Schwerbehindertenbeauftragte und Antidiskriminierungsbeauftragter: drei Beschäftigte aus Lehre und Verwaltung
– Netzwerk der Vertrauenspersonen: 18 Personen aus Lehre, Verwaltung und Studierende

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Vizepräsidentin für Vielfalt: 50 Prozent Deputat für Tätigkeit als Vizepräsidentin, innerhalb derer das Thema Vielfalt/Prävention verortet ist.
– Zwei Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.
– Zwei Ansprechpersonen für Antisemitismus: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung und zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (ehrenamtlich)
– Zwei Gleichstellungsbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Drei Frauenbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Zwei Personen der Beschwerdestelle (ehrenamtlich)
– Sieben Vertrauenspersonen (ehrenamtlich drei Studierende, zwei Lehrende, zwei Verwaltungsmitglieder)

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Mittlerweile gibt es an der HFF ein niederschwelliges und breit gefächertes Angebot von Beratungs- und Beschwerdestellen. Dabei sind an der HFF folgende Personen im Sinne der Gewaltprävention tätig:
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Referentin an der Stabstelle Diversity – HFF-intern
Nebenamtlich sind folgende Personen an der HFF tätig:
– Eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (teilweise freigestellt)
– Ein Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen
– Ein Beauftragter für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
– Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen
– Zwei Vertrauenspersonen für Studierende (teilweise freigestellt)
Darüber hinaus stehen Betroffenen auch noch folgende zwei Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
– Eine Antidiskriminierungsbeauftragte – extern
– Eine Ansprechperson zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt – externe Rechtsanwältin
Daneben wird auch das Beratungsangebot des Studierendenwerks genutzt.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung
– Eine Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
An der Hochschule sind vier ehrenamtlich Mitarbeitende für Gewaltschutz und -prä-
vention zuständig sowie eine externe Honorarkraft.


    1 https://hmtm.de/wp-content/uploads/PDF/rechtliche-grundlagen/HMTM_Richtlinie_gegen_sexuelle_Diskriminierung_aktualisierte_fassung_neues-CI.pdf

    2 https://ballett.hmtm.de/index.php/akademie/paedagogisches-konzept

    3 https://hmtm.de/unsere-werte/code-of-conduct/

    4 https://www.hfm-nuernberg.de/fileadmin/website/Dokumente/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/Richtlinie_gegen_Machtmissbrauch__Diskriminierung___sexuelle__Bel%C3%A4stigung_und_sexualisierte_Gewalt_an_der_HfM_N%C3%BCrnberg_v._09.07.2024.pdf

    5 https://media02.culturebase.org/data/docs-hff/Antidiskriminierungsrichtlinie%20HFF%2017.04.2024.pdf

    6 https://adbk-nuernberg.de/site/assets/files/5242/anti-d-rl_stand_12022024.pdf

    „Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

    Hier geht’s zur Antwort:

    Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

    Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

    Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

    Begründung:

    Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

    Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
    notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

    Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

    Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

    Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

    Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


    1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
    2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/

    Schriftliche Anfrage „Sachstand Kunst am Bau“

    Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) monierte in einem Bericht im November 2019 zu „Kunst am Bau“ umfassende „Vernachlässigungen“. Allein in den Jahren von 2010 bis 2016, so rechnete der ORH vor, habe man 6,2 Mio. Euro für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Bayern aufgewendet. Ob allerdings „die Kunst am Bau ordnungsgemäß erhalten und in einem würdigen Umfeld präsentiert wird, ist weitestgehend dem Zufall überlassen“, heißt es im 60-seitigen Bericht. In seinem Fazit sprach der ORH von „mangelnder Wertschätzung“, die den Kunstwerken entgegengebracht wird. Um die Missstände zu beheben, gab er eine Reihe von Empfehlungen. Die Grünen forderten daraufhin in einem Antrag (Drs. 18/5749) die Staatsregierung auf, sie „zeitnah umzusetzen“. Die Staatsregierung gelobte im Bericht zum Antrag Besserung, u. a. kündigte sie die Erfassung bisher nicht inventarisierter Kunstwerke an und die Unterstützung beim Aufbau eines virtuellen Museums. Seither ist allerdings wenig passiert. In der Diskussion im Ausschuss im Juni 2023 und in den Berichten zu zwei Anträgen (Drs. 18/17682 und 18/17683) der Freien Wähler musste die Staatsregierung einräumen, dass sie weder um die Gesamtzahl der Kunstwerke weiß noch sich in der Lage sieht, die Daten der erfassten Objekte für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Ähnlich beim Thema virtuelles Museum. Selbst für die Erstellung eines Konzepts reichen angeblich die Kapazitäten nicht. Bezeichnend, dass die „Bayerische Staatszeitung“ über die Bemühungen der Staatsregierung in der Ausschusssitzung titelte: „Erstaunliche Ahnungslosigkeit“. Dass es auch anders und besser geht, zeigt die Landeshauptstadt München mit dem Kunst-am-Bau-Programm QUIVID.

    Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
    1.1 Wie viele Kunstwerke sind aktuell in der Fachdatenbank Hochbau (FDH) erfasst?

    Aktuell sind in 1 060 Datensätzen der Fachdatenbank Hochbau (FDH) auch Angaben zu Kunstwerken enthalten, teilweise zu mehreren Kunstwerken.

    1.2 Wie viele Kunstwerke wurden in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) nacherfasst und inventarisiert?
    1.3 Wie viele der nacherfassten Kunstwerke wurden vor 2013 fertiggestellt?

    Die Fragen 1.2 und 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Inventarisierung der Kunstwerke ist Aufgabe der für die Bauten und deren Unterhalt und Betrieb zuständigen Ressorts. Die FDH ist eine Unterstützung bei der baufachlichen Betreuung der staatlichen Liegenschaften und erfasst Kunst am Bau, soweit es zur baufachlichen Betreuung notwendig ist. Als Bestandsdatenbank spiegelt sie den Datenstand zum Zeitpunkt eines Abrufes der Daten wider. Eine Aussage, ob Datensätze in einem bestimmten Zeitraum erfasst wurden, ist nicht möglich. In der FDH sind derzeit 937 Datensätze mit Angaben zu Kunstwerken mit einem Realisierungszeitpunkt vor 2013 enthalten. Diese Datensätze enthalten teilweise Angaben zu mehreren Kunstwerken.

    2.1 Wie viele Stunden pro Woche stehen den zuständigen Stellen im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), den staatlichen Bauämtern und den jeweiligen Ressorts für die (Nach-)Erfassung
    und Inventarisierung der Kunst-am-Bau-Objekte zur Verfügung (bitte mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten)?

    Die Erfassung wie die Nacherfassung der Kunstwerke wird im Rahmen der Ressourcen sukzessive und dezentral bei den beteiligten Behörden fortgeführt. Eine Ermittlung der dafür eingebrachten wöchentlichen Stunden ist nicht darstellbar.

    2.2 Wie viele Kunstwerke sind schätzungsweise bisher noch nicht erfasst und inventarisiert worden?

    Daten zu nichterfassten und nichtinventarisierten Kunstwerken liegen nicht vor.

    2.3 Wie viele der erfassten Objekte erfüllen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Internet?

    Die bislang vorhandenen Datensätze dienen bestimmungsgemäß der Betreuung der Liegenschaften und sind daher grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung geeignet.

    3.1 Warum werden die Kunstwerke, bei denen alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind, nicht umgehend online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
    3.2 Wären bereits existierende digitale Plattformen wie QUIVID, das Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, auch für den Freistaat Bayern eine mögliche Lösung?
    3.3 Gibt es Pläne, mit der Stadt München oder mit anderen Bundesländern mit existierenden digitalen Plattformen Gespräche über eine Übenahme solcher Modelle zu führen?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Es sind keine Kunstwerke oder Plattformen bekannt, bei denen überprüft und festgestellt wurde, dass alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind.

    4.1 Liegt die mit 50.000 Euro geförderte Studie zur Konzeptentwicklung eines „Virtuellen Museums KUNST am BAU“ inzwischen vor?
    4.2 Falls die Studie vorliegt, was sind die wesentlichen Ergebnisse?
    4.3 Welche der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

    Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Zum Umgang mit Kunst am Bau soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) eine Studie erstellt werden. Diese liegt noch nicht vor.

    5.1 In welcher Form unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Planung und den Aufbau eines virtuellen Museums?

    Die Inhalte der in Zusammenarbeit mit dem BBK zu erstellenden Studie sind zunächst abzuwarten.

    5.2 Wie viele Wettbewerbe zu „Kunst am Bau“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
    6.2 Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für „Kunst am Bau“ in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
    6.3 Welche Summe wurde in diesem Zeitraum für Honorare an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler ausgegeben?

    Die Fragen 5.2, 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Eine zentrale Erfassung aller Wettbewerbe zur Kunst am Bau sowie der Ausgaben für Kunst am Bau und der Honorare beteiligter Künstlerinnen und Künstler findet nicht statt. Exemplarisch können die folgenden Wettbewerbe zur Kunst am Bau in den Jahren von 2019 bis 2024 genannt werden. Die angegebenen Summen stellen jeweils die Gesamtsumme für die Honorierung künstlerischer Leistungen sowie die Erstellung des Kunstwerkes dar (teilweise gerundet).

    JahrObjekt KunstwettbewerbBudget rd.
    2019 Flussmeisterstelle Deggendorf 130.000 €
    2019 Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Neubau Zentrum für naturwissenschaftliche Grundlagen Freising 180000 €
    2019  Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, 2. Bauabschnitt 110.000 €
    2019 Landesfinanzschule Ansbach 200.000 €
    2020 NAWAREUM Straubing 100.000 €
    2020 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, Neubau Mensa 45.000 €
    2020 LMU Klinikum München, Neubau Innenstadtklinikum 127.000 €
    2020 LMU Klinikum München, Umbau und Sanierung des Mutterhauses 97.000 €
    2020  JVA München, Krankenabteilung 130.000 €
    2020 / 2021  Bayerische Bereitschaftspolizei Nürnberg, Unterkunft 110.000 €
    2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Neubau OPZ Nord 140.000 €
    2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Forschungsbau TranslaTUM 160.000 €
    2021 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 63.000 €
    2021 JVA Kaisheim, Neubau Versorgungszentrum und Sporthalle 120.000 €
    2021 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Forschungsneubau des Erlangen Centre für Astroparticle Physiks (ECAP)75.000 €
    2021 Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, Neubau Verwaltung 130.000 €
    2021 Klinikum der Universität Regensburg, Forschungsneubau D4 80.000 €
    2021 Klinikum der Universität Regensburg, Ausweichgebäude B5120.000 €
    2021 / 2022  Finanzamt Donauwörth 114.000 €
    2022 Universität Bayreuth, Forschungsgebäude TAO 300.000 €
    2022 Universität Augsburg, Lehrgebäude der medizinischen Fakultät (LGB) 182.000 €
    2022 Universität Augsburg, Institut für theoretische Medizin (ITM) 280.000 €
    2023 JVA Niederschönenfeld 140.000 €
    2022 Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Würzburg 100.000 €
    2023 LMU München, Institut für Chemische Epigenetik (ICEM) 140.000 €
    2023/2024  Polizeiinspektion Eggenfelden 55.000 €
    2024 Haus der Bayerischen Geschichte Regensburg 350.000 €
    2024 Staatsarchiv Kitzingen, Neubau 366.000 €
    2024 Hauptstaatsarchiv München, Neubau Speichermagazin 100.000 €
    2024 Amtsgericht Kaufbeuren 110.000 €
    2024 LMU München, Neubauten ICON/DIAG 200.000 €
    2024 Technische Hochschule Ingolstadt  k. A.
    2024 Technische Hochschule Nürnberg, Informationszentrum 250.000 €
    2024 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Neubau zweier Hörsaalgebäude, FAU Südgelände 120.000 €
    2024 Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Rudolf-Virchow-Zentrum u. Institut für Molekulare Infektionsbiologie 300.000 €
    2024 / 2025  Grünes Zentrum Landshut 100.000 €
    2024 / 2025  Polizeiinspektion Kaufbeuren 180.000 €

    5.3 Bei welchen dieser Verfahren wurden die Empfehlungen des ORH, des BBK und des Leitfadens „Kunst am Bau“ berücksichtigt?

    Die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs werden in den Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau grundsätzlich berücksichtigt. Die Verfahren werden im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundes durchgeführt. Empfehlungen des BBK fließen in die jeweiligen Verfahren ein, sofern der BBK eingebunden ist.

    6.1 Welche ausgewählten Projekte aus den letzten fünf Jahren fielen in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie z. B. prozesshafte oder performative Kunst?

    Es sind keine Projekte zur Kunst am Bau aus den letzten fünf Jahren bekannt, die in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie beispielsweise der prozesshaften oder performativen Kunst, fallen.

    7.1 Wie häufig finden in der Regel Begehungen der Liegenschaften statt, um den Zustand der Kunstwerke zu überprüfen?

    Die Durchführung von Begehungen staatlicher Liegenschaften zur Feststellung des Bauunterhalts richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern, Abschnitt C 1.1. Sonderregelungen für Kunstwerke bestehen hierbei nicht.

    7.2 In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren stillgelegte, beschädigte oder funktionsuntüchtige Kunstwerke wieder instandgesetzt?
    7.3 Welche der vom ORH im Bericht exemplarisch mit Foto gezeigten Kunstwerke wurden seitdem wieder instandgesetzt?

    Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Es wird nicht zentral erfasst, welche stillgelegten, beschädigten oder funktionsuntüchtigen Kunstwerke instandgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Instandsetzung von Kunstwerken im Rahmen des Bauunterhalts aus den zur Verfügung stehendenMitteln der Ressorts.

    8.1 Sind Fortbildungen zu „Kunst am Bau“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Referendare der Staatlichen Bauämter verpflichtend?
    8.2 Wie häufig werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten?

    Die Fragen 8.1 und 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Fortbildungen zu Kunst am Bau sind Teil der Ausbildung und gehören zum allgemeinen Regelwerk der Bauverwaltung. Nach Möglichkeit ist die Mitarbeit der Referendarinnen und Referendare an der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs „Kunst am Bau“ vorgesehen. Weiteres erfolgt anlassbezogen.

    Antrag „Symbol für Justiz-Unrecht der NS-Diktatur: museale Präsentation der Guillotine von Stadelheim ermöglichen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Staatsministerien sowie geeigneten kulturellen Einrichtungen, Museen, Sachverständigen der Erinerungskultur und Bildungseinrichtungen, die museale Ausstellung der Guillotine, die derzeit im Depot des Bayerischen Nationalmuseum aufbewahrt wird, in einem angemessenen und respektvollen Kontext zu ermöglichen. Ziel der Ausstellung soll es sein,
    die historische Bedeutung der Guillotine und die rund 1 000 damit verbundenen menschlichen Schicksale angemessen aufzuarbeiten und die Erinnerung an die Opfer
    der NS-Justiz wachzuhalten.

    Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, den historischen Kontext der Guillotine vor dem Hintergrund der rund 12 000 in der NS-Diktatur vollstreckten Todesurteile aufzuarbeiten und sie im Rahmen eines Bildungs- und Gedenkprogramms zugänglich zu machen.

    Begründung:

    Die Guillotine in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim ist ein eindrückliches Symbol für das Unrecht und die Grausamkeit der NS-Justiz. Sie wurde bis zum Kriegsende 1945 für die Vollstreckung von Todesurteilen verwendet, darunter auch die Hinrichtung von Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern der Weißen Rose wie Hans und Sophie Scholl.

    Das Mordinstrument galt lange als verschollen, bis der Bayerische Rundfunk (BR) vor nunmehr 10 Jahren aufdeckte, dass das Staatsministerium der Justiz seit Jahrzehnten von der Existenz der Guillotine wusste und sie dennoch aus der öffentlichen Diskussion herausgehalten hat. Laut Berichterstattung des BR aus dem Jahr 2014 war das Fallbeil nach dem Krieg zunächst nach Straubing verfrachtet worden, hernach weiter in die JVA Regensburg.1 Seit 1974 lagert es im Bayerischen Nationalmuseum. Diese jahrzehntelange Zurückhaltung behindert die Aufarbeitung und die notwendige Auseinandersetzung mit den Taten der NS-Justiz.
    Nach öffentlichem Bekanntwerden der Lagerung des Fallbeils im Bayerischen Nationalmuseum berief der damals zuständige Staatsminister für Unterricht und Kultus Ludwig Spaenle einen runden Tisch ein. Hernach sprach der damalige Staatsminister Ludwig Spaenle ein Verbot der Präsentation aus, ein bundesweit einzigartiger Fall, entscheidendoch normalerweise Fachleute aus Museen und nicht Regierungen über präsentierte Objekte. Nun, 10 Jahre später, gibt es aktuelle Entwicklungen:

    Die Urenkelin eines tschechischen NS-Opfers sprach sich kürzlich in einem öffentlichen Aufruf nachdrücklich für eine Ausstellung aus, um ihren Urgroßvater und die anderen rund 1 000 Opfer zu würdigen.2 Sie betonte, wie wichtig es sei, die Erinnerung lebendig zu halten, um daraus Lehren für die Gegenwart zu ziehen. „Eine solche Ausstellung wäre ein Zeichen der Anerkennung für alle, die von der NS-Justiz verfolgt wurden,“ erklärte sie in einem bewegenden Interview.

    Mehrere Historikerinnen und Historiker sowie Fachleute für Erinnerungskultur haben sich in den vergangenen Jahren für eine museale Präsentation ausgesprochen. Der Historiker Dr. Stefan Höhne betonte: „Die Guillotine von Stadelheim ist ein belastetes Objekt von unschätzbarem historischem Wert, das im Rahmen einer sensiblen und aufklärerischen Ausstellung dazu beitragen kann, die Grausamkeiten der NS-Justiz zu ver-
    anschaulichen und das Gedenken an ihre Opfer zu bewahren.“

    Der Autor und Journalist Ulrich Trebbin, der ein Buch über diese Guillotine schrieb, betonte, „dass es im Dritten Reich über 40 Delikte gab, auf die die Todesstrafe stand. Neben Widerständlern wurden auch Kleinkriminelle, ‚Asoziale‘ oder Zwangsarbeiter wegen Bagatellen hingerichtet.“3

    Auch zum begreiflich Machen des Weges, den wir als Bundesrepublik seit 1945 beschritten haben, könne das Objekt genutzt werden, so Trebbin weiter: „Wir haben Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung und keine Todesstrafe mehr. Darauf können wir stolz sein und das müssen wir schützen.“ – Insbesondere vor dem Ende der Ära der Zeitzeugenschaft und mitwachsenden neuen Herausforderungen der Bildung zur NS-Ge-schichte und des in die Zukunft Führens der Erinnerungskultur wird die museale Präsentation der Guillotine täglich dringlicher.

    Die anhaltende Lagerung der Guillotine im Depot des Bayerischen Nationalmuseums wurde zuletzt in einem Artikel von September 2021 kritisiert, der die Frage aufwarf, warum dieses historisch relevante Objekt weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten wird.4

    Ein rein musealer Kontext, in dem das Unrecht der NS-Zeit aufgearbeitet und die Einzelschicksale der Opfer erzählt werden, ist dringend notwendig, um die Erinnerung an die Opfer zu ehren und dem Vergessen entgegenzuwirken. Es geht nicht darum, Grausamkeiten zu verherrlichen, sondern Schrecken der Vergangenheit sichtbar zu machen und daraus zu lernen.

    Eine sachgemäße und einfühlsame Ausstellung bietet die Chance, die Erinnerungskultur in Bayern zu stärken und ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen. Insbesondere junge Menschen können dadurch für die Verbrechen der NS-Zeit sensibilisiert und für die Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie gewonnen werden.

    Es ist unsere Verantwortung als Freistaat Bayern, uns für eine lebendige und selbstkritische Erinnerungskultur einzusetzen und den Opfern der NS-Justiz eine Stimme zu geben.


    1 01.01.2014 – Guillotine der Geschwister Scholl aufgetaucht: https://www.br.de/presse/inhalt/pressemittei-
    lungen/geschwister-scholl-guillotine-100.html

    2 03.11.24 – Urenkelin von NS-Opfer fordert Ausstellung der Guillotine: https://www.br.de/nachrichten/bay-
    ern/urenkelin-von-ns-opfer-fordert-ausstellung-der-guillotine,USyu7UM

    3 Evangelische Zeitung vom 21.02.2023: https://www.evangelische-zeitung.de/gehoert-eine-guillotine-aus-
    der-ns-zeit-ins-museum

    4 19.09.21 – Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im Depot, Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im
    Depot | BR24: https://www.br.de/nachrichten/bayern/guillotine-von-stadelheim-bleibt-weiter-im-depot,ShZ56Gf

    „Kleine Anfrage“ – AzP „Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens im Fall Alfred Flechtheim“

    Vor dem Hintergrund, dass Bayerns Kunstminister Markus Blume öffentlich die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst betont, jedoch laut Süddeutsche Zeitung den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim – trotz schwerer Krankheit und Kinderlosigkeit des um Restitution bittenden – die Rückgabe von bedeutenden Kunstwerken – darunter Werken von Picasso und Klee – durch das Verschieben auf eine erst in Laufe des Jahres 2025 einzurichten geplante Schiedsgerichtsbarkeit hinauszögert, frage ich die Staatsregierung:

    Wie erklärt die Staatsregierung die bisherige Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens, (bitte mit Angabe der seit Juni 2022 ergriffen Maßnahmen, um die Restitution der Flechtheim-Werke zu beschleunigen), wie bewertet die Staatsregierung die Konsequenzen, die sich aus dieser Verzögerung für die bereits hochbetagten Erben ergeben könnten, plant sie, angesichts der ethischen und historischen Verantwortung Bayerns und der Kulturhoheit der Länder, Maßnahmen, wie zB die Nutzung bereits bestehender Schlichtungsverfahren und Claim-Bearbeitungswege, wie die bereits bestehende und von den Ländern selbst eingerichtete Beratende Kommission NS-Raubgut, zu ergreifen, um die Restitution beschleunigt zu ermöglichen (falls nein, bitte mit Angabe der Gründe, die Restitution von Flechtheim-Kunstwerken auf eine erst ab 2025 geplante Schiedsgerichtsbarkeit zu verschieben und nicht – wie international durch die Washingtoner Prinzipien empfohlen – in einem zeitnahen Verfahren)?

    Hier geht’s zur Antwort:

    Antrag „Antisemitismus in staatlichen Kultureinrichtungen entschlossen entgegentreten – Handlungsstrategien entwickeln!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, in allen staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern einen partizipativen Prozess anzustoßen, in dessen Rahmen innerhalb der jeweiligen Institution und unter Einbeziehung fachlicher Expertinnen und Experten aus dem Bereich der antisemitismuskritischen Forschungs- und Bildungsarbeit ein Leitbild sowie eine konkrete Handlungsstrategie gegen Antisemitismus zu formulieren sind, die dem grundgesetzlich verbrieften Prinzip des Diskriminierungsverbots Rechnung tragen.

    Folgende Aspekte sollen davon umfasst sein:

    1. klare Richtlinien zur Bekämpfung von Antisemitismus im Wirkungsraum der jeweiligen Institution
    2. Maßnahmen zur Information über bzw. Sensibilisierung für Antisemitismus und zur Antisemitismusprävention in der eigenen Belegschaft und bei möglichen Kooperationspartnern, wie z. B. Institutionen und Einzelpersonen
    3. Netzwerkarbeit mit jüdischen und antisemitismuskritischen Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstlern
    4. Möglichkeiten antisemitismuskritischer Prozess- und Projektbegleitungen
    5. Beschwerdemanagement, Ansprechpersonen und Aktionsplan, falls es trotz Präventionsarbeit zu antisemitischen Vorfällen kommt
    6. regelmäßige Evaluation der gemeinsam vereinbarten Handlungsstrategien

    Entwickelte Leitbilder und Handlungsstrategien sollen veröffentlicht werden.

    Begründung:

    Seit dem monströsen Massaker der Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, dem verheerendsten Angriff auf Jüdinnen und Juden seit dem Menschheitsverbrechen der Shoa, und dem seitdem fortdauernden Krieg in Israel und Gaza, wird Antisemitismus auch in Deutschland täglich salonfähiger. Neben einem besorgniserregenden Anstieg antisemitischer Straftaten kommt es vermehrt zu antisemitischen Äußerungen, auch antisemitische Symbole sind in der Öffentlichkeit zunehmend präsenter. Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen Tendenzen. Der deutsch-israelische Publizist Meron Mendel bezeichnete einige Meinungsäußerungen aus der Kulturszene nach dem Massaker am 7. Oktober 2023 als „moralische Bankrotterklärung“. Auffällig war auch das tosende Schweigen weiter Teile der Musikszene, obwohl das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte.

    Kunst ist frei. Angriffe und Störungen wie bei der Hannah Arendt Lesung im Hamburger Bahnhof gefährden die Kunstfreiheit. Gesetze, die für alle gelten, gelten auch für Künstlerinnen, Künstler und Kreative. Die Freiheit der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine besondere Pflicht, dieses Spannungsfeld auszuloten. Es ist dabei Aufgabe der Staatsregierung, in den staatlichen Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden Tendenzen oder Inhalten anzustoßen.

    Der Versuch, dieses Problem über juristische Schritte – wie zum Beispiel die Einführung (symbolischer) Antidiskriminierungsklauseln – zu lösen, wird scheitern. Vielmehr muss es darum gehen, in den einzelnen Häusern partizipative und demokratische Prozesse anzustoßen, in denen sich sowohl die Verantwortlichen als auch die Künstlerinnen und Künstler bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – fachlich begleitet (z. B. durch das Institut für Neue Soziale Plastik) – auf konkrete Leitbilder und Handlungsstrategien verständigen und diese anschließend in der jeweiligen Institution mit Leben füllen. Auch die Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu Antisemitismus an bayerischen Hochschulen am 23. Oktober 2024 hat noch einmal deutlich gemacht, dass dies die richtige Strategie ist.

    Im Gegensatz zu rechtlich oft nicht haltbaren Klauseln, die in der Geste verharren und oft nur Lippenbekenntnis sind, bietet ein von den Institutionen entwickeltes hauseigenes Regelwerk ein Instrument, das den Bedürfnissen und Herausforderungen der jeweiligen Institution Rechnung trägt und Kunstfreiheit absichert. Die explizite Erwähnung des Bekenntnisses gegen Antisemitismus ist von entscheidender Bedeutung, um aktiv gegen Vorurteile vorzugehen und eine respektvolle Umgebung für alle zu gewährleisten. Durch die Implementierung entsprechender Leitbilder und Handlungsstrategien setzen die Kultureinrichtungen ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für eine freie Kulturlandschaft, die die demokratischen Werte unserer Verfassung widerspiegelt und die Ausgrenzung jüdischer, israelischer und antisemitismuskritischer Künstlerinnen und Künstler verhindert.1


      1https://www.tagesspiegel.de/politik/kein-staatsgeld-bei-hass-auf-israel-union-und-ampel-beraten-uber-antisemitismusklausel-fur-kultur-11098435.html

      „Kleine Anfrage“ – AzP „Streichung der Theaterstatistik“

      Ich frage die Staatsregierung,

      welche statistischen Erhebungen aus dem Kulturbereich in Bayern wie beispielsweise die Bayerische Theaterstatistik gibt es (bitte mit
      Ort und Art der Datenerhebung angeben sowie Ort der Nutzung und Veröffentlichung der Daten), welche dieser statistischen Erhebungen im Kulturbereich sind von der Änderungen im Bayerischen Statistikgesetz, die im Rahmen des Modernisierungsgesetzes vorgenommen werden sollen, betroffen (bitte alle Betroffenen Statistiken angeben, mit der Information ob diese gestrichen oder verändert werden, bitte bei Veränderungen Art der Veränderung angeben), wie plant die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Wirksamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Kulturbereich zukünftig nicht nur weiterhin, sondern besser als bisher, beispielsweise durch Maßnahmen mit Benchmarking-Möglichkeit und Nicht-Publikums-Forschung wie KulturMonitoring (KulMon®), abgebildet wird?

      Hier geht’s zur Antwort:

      Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

      Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

      Antwort der Staatsregierung

      Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

      1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
      der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
      1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

      Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
      Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

      1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
      2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
      2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
      2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
      6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
      6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
      6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

      Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
      Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
      werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
      Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
      Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
      der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

      3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
      3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
      3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
      4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
      4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
      5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
      OTEC zur Stellplatzreduktion?
      5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
      5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
      7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
      7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
      8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
      falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

      Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
      Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

      4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
      7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

      Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
      Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

      8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
      Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

      Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

      8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
      hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

      Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


      1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

      „Kleine Anfrage“ – AzP „Wie verständlich sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern?“

      Ich frage die Staatsregierung:

      „Der Rundfunkrat in Bayern hat die Aufgabe, das Programm des BR zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die dargebotenen Inhalte alle Menschen in Bayern erreichen, daher frage ich die Staatsregierung, wie viele Menschen in Bayern aktuell keiner Konfession bzw. keinem Bekenntnis angehören, welche drei Muttersprachen sind neben Deutsch am häufigsten vertreten (bitte Zahl der jeweils in Bayern lebenden Sprechenden angeben), welche sind die drei größten muslimischen Verbände in Bayern (bitte mit Abgabe der jeweiligen Mitglieds-Zahlen insbesondere Ditib, Millî Görüş und Aleviten)?“

      Hier geht’s zur Antwort:

      Dringlichkeitsantrag „Fakten statt Fake: Betrieb des Bayerischen Rundfunks sicherstellen – Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgehend auf den Weg bringen!“

      Der Landtag wolle beschließen:

      Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das gesetzlich festgelegte und mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verfahren zur Festlegung der mit Blick auf den gegebenen Auftrag bedarfsgerechten Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Infrastruktur einzuhalten, und so umgehend einen Weg aufzuzeigen, wie die bedarfsgerechte Finanzierung des Bayerischen Rundfunks (BR)
      ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt wird. Die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
      verzüglich verhandelt wird, um eine drohende Finanzierungslücke zu verhindern. Außerdem wird die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Prozess der Festlegung der Finanzierung entpolitisiert wird.

      Begründung:

      Die aktuelle Beitragsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – also ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie aller in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie dem BR – endet am 31. Dezember 2024. Derzeit wird ein Reformstaatsvertrag von der Rundfunkkommission der Länder (RFK) erarbeitet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. Die Auswirkungen der im Diskussionsentwurf zu diesem Reformstaatsvertrag vorgestellten Veränderungen auf eine verfassungsrechtlich gebotene, bedarfsgerechte Finanzierung stehen allerdings in den Sternen. So hat auch die von den Ländern selbst eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem von den Ländern selbst angeforderten, öffentlichen Sonderbericht vom 27. September 2024 deutlich gemacht, dass sie sich zur „finanziellen Auswirkungen einzelner Reformansätze“ nur äußert, „wenn diese verlässlich und nachprüfbar zu beziffern sind.1
      Außerdem stellt der KEF-Sonderbericht vom 27. September 2024 bereits eingangs deutlich fest, er ersetzt oder modifiziert in keiner Weise die Feststellungen des 24. Berichts der Kommission. Als Sonderbericht nach § 3 Abs. 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde er in einem selbstständigen Verfahren erstellt und darf das noch nicht abgeschlossene regelhafte Bedarfsfestsetzungsverfahren nicht stören
      oder beeinflussen.2
      Sollte der Reformstaatsvertrag wie bisher geplant in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Leipzig beschlossen werden, muss er hernach noch das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung in allen sechzehn Ländern durchlaufen: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes muss in alle sechzehn Landesparlamente eingebracht werden. Die Landesparlamente können den Entwurf beschließen oder ablehnen. Erst der Beschluss ermächtigt die Landesregierung, den Reformstaatsvertrag zu ratifizieren. Im Weiteren erfolgt im Beschlussfall die Ausfertigung und Verkündigung des Zustimmungsgesetzes mit dem Reformstaatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung. Erst abschließend kommt es zur Ratifizierung.3
      Selbst wenn der Reformstaatsvertrag also zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte, was mit Blick auf das Verfahren fraglich ist, ist die bedarfsgerechte Finanzierung laut KEF-Sonderbericht ab 1. Januar 2025 davon unberührt. Dadurch droht dem BR ab Januar 2025 eine erhebliche Finanzierungslücke. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und andere Landeschefs lehnen die Empfehlung der KEF ab, die zur bedarfsgerechten Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des Beitrags um 56 Cent ab 2025 vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass die Sender, im Falle einer Klage, auch diesmal Recht bekommen. Das Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zahlen am Ende vermutlich die Steuerzahler. Den
      immensen Schaden haben wir alle.

      Der BR ist eine unverzichtbare Säule der demokratischen Meinungsbildung in Bayern. Ohne ausreichende Finanzierung wäre er gezwungen, essenzielle und lieb gewonnene Programmangebote einzuschränken oder einzustellen sowie Stellen abzubauen. Betroffen wären unter anderem sicherlich freie und feste Mitarbeiter, wie auch Menschen, die bei Auftragsproduktionen in der bayerischen Medienbranche beschäftigt sind und
      jene, die in anderen Sektoren dem BR zuarbeiten.
      Das KEF-Sondergutachten ist sehr deutlich: Der aktuelle Entwurf des Reformstaatsvertrags bringt keinerlei kurzfristige Kosteneinsparungen. Die Staatsregierung ist laut Bayerischem Rundfunkgesetz verpflichtet, die Weiterentwicklung und den Betrieb des BR sicherzustellen. Ein langfristiger und tragfähiger Finanzierungsplan ist daher unverzüglich vorzulegen, um Arbeitsplätze zu sichern, das Programmangebot aufrechtzuer-
      halten und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
      Dringlich ist ebenso die Entpolitisierung der Finanzierung: Wo aus verfassungsrechtlich notwendiger, bedarfsgerechter Finanzierung politisch Kapital geschlagen wird, wird das immer schaden. Der Blick muss auf einem zukunftsfesten Auftrag liegen, der unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk-Infrastruktur sicher ins Heute und Morgen des globalen Medienmarktes mit all seinen Gefahren der breiten Desinformation bringt. Das Schielen auf ein möglichst billiges Rundfunkangebot nutzt nur denen, denen auch Desinformationen nutzen. Daher ist die Entpolitisierung einer bedarfsgerechten Finanzierung überfällig.

      1 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
      2 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
      3 Zum Verfahren der Ratifizierung von Staatsverträgen siehe die Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Nr. 48/07 vom 19. September 2007

      Antrag „Kreativität im ländlichen Raum stärken: Mikroförderung für Kulturprojekte prüfen!“

      Der Landtag wolle beschließen:

      Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einführung einer Mikro-Förderung für Kunst- und Kulturprojekte im ländlichen Raum rechtlich zu prüfen. Ziel der Förderung ist es, unbürokratisch Gelder bereitzustellen, um Kultur- und Kunstprojekte mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu 5.000 Euro vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen.
      Insbesondere soll dabei Folgendes geprüft werden:

      • Möglichkeit der überjährigen Förderung
      • Begrenzung des Eigenmittelanteils auf max. 10 Prozent
      • Möglichkeit eines laufenden Antragsverfahrens
      • Möglichkeit eines unbürokratischen Antragstellungs-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens, damit der Aufwand der Antragstellung der Höhe der bewilligten Mittel entspricht
      • Möglichkeiten digitaler Einreichungen der Anträge mittels Online-Formular sowie digitaler Bewilligungen und Abrechnungen
      • Höhe des Gesamt-Fördertopfes in Anbetracht des zu erwartenden Antragsvolumens
      • Gewährleistung der Verlässlichkeit für die Antragsteller durch klare Zuwendungsrichtlinien und damit einhergehend die Möglichkeit des direkten Mittelabrufs, wenn Projektbeschreibung und Antrag den Zuwendungsrichtlinien entsprechen
      • Möglichkeit eines Pilotprojekts der Mikro-Förderung, wo eine dauerhafte Einrichtung der Mikro-Förderung noch weiter geprüft werden muss
      • Möglichkeit der Evaluation und Verbesserung einer Mikro-Förderung je einmal pro
      • Legislaturperiode

      Begründung:

      Bayern ist ein Kulturstaat. Neben den großen etablierten Häusern lebt die Kultur in Bayern von vielen kleinen Projekten, Initiativen und engagierten Menschen, die kulturelle Projekte vor Ort möglich machen und die Menschen in der Gemeinde mit ihrer Kreativität und ihrem Engagement bereichern. Ob hauptamtlich, nebenberuflich oder im Ehrenamt: Diese Menschen sind es, die eine Ausstellung auf die Beine stellen, ein Musikfestival im Landkreis organisieren, zum gemeinsamen Tanzabend einladen, eine Lesung im Gemeindesaal ermöglichen und breit bewerben, eine Filmvorführung initiieren
      und damit gerade im ländlichen Raum für kulturelle Versorgung der Bevölkerung sorgen. Die Einführung einer Bagatellgrenze für die Förderung von nichtstaatlichen Museen hat in den Kommunen und der Museumslandschaft hohe Wellen geschlagen. Es ist die Aufgabe des Freistaates, der kulturellen Verödung des ländlichen Raums durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
      In den vergangenen Jahrzehnten wurden Kommunen zunehmend staatliche Aufgaben auferlegt. Mittel, diese zu erfüllen, gab es selten. So wurden Kommunen stetig ärmer, und die Ukraine-Krise sowie die Inflation verstärken die Finanznot der Kommunen weiter. Oft sind es gerade in kleinen Kommunen bereits geringe Summen, die ausreichen, um Kultur lebendig werden zu lassen. Um für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu sorgen und ein kulturelles Ausbluten des ländlichen Raums zu verhindern, ist es dringend nötig, dass der Freistaat seiner Verantwortung als Kulturstaat gerecht wird und diese klaffende Lücke in der bayerischen Kulturförderlandschaft schließt.

      Antrag „Kulturförderung verstetigen – steigende Personalkosten berücksichtigen“

      Der Landtag wolle beschließen:

      Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Haushaltsansätze zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und der institutionellen Förderungen im Bereich Kultur im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 an die aktuellen Konditionen des TV-L anzupassen.

      Begründung:

      Steigende Tarife führen auch im Kulturbetrieb zu höheren Personalkosten, die nicht ohne weiteres durch höhere Einnahmen oder Eigenmittel der Kulturbetriebe ausgeglichen werden können. Das Gleiche gilt für institutionelle geförderte Kulturbetriebe. Tarifentwicklungen dürfen aber nicht zu programmlicher – kultureller – Kürzung führen. Die Haushaltsmittel sollten in beiden Fällen so bemessen sein, dass institutionelle Förderungen und Förderungen nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auch nach den Tarifsteigerungen zu angemessenen Eigenanteilen möglich bleiben.

      „Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von nichtstaatlichen Museen“

      Welche der nichtstaatlichen Museen in Bayern, die in den vergangenen fünf Jahren eine Förderung von Seiten des Freistaats bzw. von Stellen des Freistaats bekommen haben, lagen vor dem Hintergrund der Veränderung der Förderrichtlinien für kommunale und nicht-kommunale Förderempfänger, die von Staatsminister Markus Blume auf Anfrage der Augsburger Allgemeinen Zeitung verkündet wurden, in den vergangenen fünf Jahren mit ihren Förderanträgen unterhalb dieser sogenannten “Bagatellegrenzen” von 3000 Euro bzw. 6000 Euro pro Projekt (bitte Museen tabellarisch mit Name, Ort, Regierungsbezirk und beantragten Fördersummen angeben), welche Alternativen der Erfüllung des laut Anfrage des Münchner Merkur an das CSU-geführte Ministerium “Hinweis des Bayerischen Obersten Rechnungshofes”, aufgrund dessen man handeln müsse, wurden in Erwägung gezogen (bitte mit Angabe von Gründen, aus denen man die jeweiligen alternativen Wege nicht ging), wie will die CSU-FW-Staatsregierung den Betrieb dieser auf kleine Fördersummen dringlichst angewiesenen Häuser sicherstellen?“

      Hier geht’s zur Antwort:

      Schriftliche Anfrage „Cancel Culture der Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber im NAWAREUM Straubing?“

      Im Museum für nachwachsende Rohstoffe NAWAREUM in Straubing wurde ein Exponat kurz nach der Eröffnung am 3. März 2023 abgehängt. Es zeigte den Wasserverbrauch für die Herstellung von verschiedenen Lebensmitteln (300 l Wasser für 1 l Bier, 1 000 l für 1 l Milch, 1 800 l für 1 kg Weizen, 6 000 l für 1 kg Schweinefleisch, 17 000 l für 1 kg Schokolade, 19 000 l für 1 kg Kaffeebohnen). Laut Presse (PNP vom 28. Juni 2024) sei das Exponat entfernt worden, weil „diese Darstellung Frau Kaniber nicht gefallen hat“. Auf Nachfrage sei erklärt worden, dass nicht ausreichend zwischen „grünem“ und „grauem“ Wasser unterschieden worden sei. Ein neues Exponat sei in Arbeit.

      Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage von Toni Schuberl Mia Goller, Ludwig Hartmann und mir:

      1.1 Wo ist das Exponat aktuell?

      Die Bestandteile der Darstellung bzw. des Objekts (Holzteile und Glasflaschen) sind im Depot des NAWAREUM eingelagert, nachdem dieses Mitte Juni 2023 zur Überarbeitung abgenommen wurde.

      1.2 Was wird mit diesem geschehen?

      Die Bestandteile werden für weitere Verwendungen aufbewahrt.

      1.3 Inwiefern ist das Exponat Expertinnen und Experten noch zugänglich?

      Die sechs Zahlenwerte sind für Expertinnen und Experten jederzeit in der Literatur zugänglich. Das Objekt ist hierfür nicht vonnöten.

      2.1 Welche Stellen sind im NAWAREUM für die Konzeption der Ausstellung zuständig?

      Die Konzeption der Ausstellung erfolgte in Eigenverantwortung des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ), dem das NAWAREUM als Abteilung zugeordnet ist. Über mehrere Jahre wurden mit einem bis zu 30-köpfigen Team von Fachleuten aus dem TFZ und den beiden anderen Säulen des Kompetenzzentrums die Inhalte der Ausstellungseinheiten erarbeitet.

      2.2 Welche Stellen – Verwaltung des NAWAREUM, Museumspädagogik, Kuratorin, andere Staatsministerien, Fachstellen, wissenschaftliche Institutionen usw. – wurden bezüglich der Beseitigung dieses Exponats beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

      Die Auswahl der Darstellungsweise des Objektes wurde bereits während einer längeren Phase vor der Eröffnung im Expertenteam und mit anderen Wissenschaftlern des TFZ kontrovers diskutiert. Insofern war dieses Thema schon längere Zeit am TFZ einschließlich dem Ausstellungsteam des NAWAREUM präsent. Als sich in der Pre-Opening-Phase vor der Eröffnung sowie ab dem regulären Betrieb durch Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher bestätigt hatte, dass es evtl. zu Irritationen kommen könnte, hat das TFZ entschieden, das Objekt bis zu einer sorgfältigen Überarbeitung vorübergehend abzunehmen, um weitere Irritationen zu vermeiden.

      2.3 Gab es diesbezüglich Widerspruch vonseiten des NAWAREUM, der für die Ausstellungskonzeption zuständigen Stellen, vonseiten anderer Staatsministerien, Fachstellen oder von anderer Seite (falls ja,
      bitte mit Angabe, wie mit diesem Widerspruch umgegangen wurde)?

      Die Entscheidung des TFZ (siehe Frage 2.2) wurde respektiert und umgesetzt. Andere (externe) Stellen waren in den Vorgang nicht involviert.

      3.1 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass eine Staatsministerin oder ein Staatsminister in die Konzeption der Ausstellung eines Museums eingegriffen hat?
      3.2 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass Stellen des Staatsministeriums in die Konzeption einer Ausstellung eingegriffen haben?
      3.3 Falls keine komplette Auflistung dieser Fälle möglich sein sollte, wie viele Fälle an Eingriffen des Staatsministeriums in Ausstellungskonzeptionen sind dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) noch in Erinnerung (bitte mit Angabe, welche Konsequenzen die Eingriffe jeweils hatten)?

      Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

      Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sind keine Eingriffe in die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen bekannt. Die Entscheidungen über die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen liegt vielmehr alleine in der Zuständigkeit der Museums- und Sammlungsleitungen sowie der Kuratorinnen und Kuratoren.

      4.1 In welcher Weise ist es Staatsministerinnen oder Staatsministern erlaubt, politische Einflussnahme auf fachliche Darstellungen in staatlichen Museen auszuüben (falls ja, bitte mit Angabe etwaiger Richtlinien)?
      4.2 Inwieweit darf die Freiheit von Wissenschaft und Kunst durch solch eine Einflussnahme eingeschränkt werden?

      Die Fragen 4.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

      Bei den dem StMWK nachgeordneten staatlichen Museen und Sammlungen findet keine politische Einflussnahme in die künstlerischen oder ausstellungsbezogenen, fachlichen Konzeptionen und Darstellungen statt (vgl. Antwort zu den Fragen 3.1 bis 3.3). Auch wenn es sich bei den staatlichen Museen und Sammlungen um Einrichtungen des Freistaates Bayern handelt, ist aufgrund der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit eine Zurückhaltung des Staatsministeriums im Hinblick auf die präsentierende und vermittelnde Arbeit der staatlichen Museen und Sammlungen angezeigt. Ein Eingreifen wäre allerdings immer dann geboten, wenn die Grenze zu rechtswidrigen oder strafbaren Verhaltensweisen überschritten werden würde, wie z. B. bei volksverhetzenden und/oder antisemitischen Inhalten.

      4.3 Welche Abwägung wurde durch das StMELF zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Kunst und den persönlichen Vorlieben von Staatsministerin Michaela Kaniber getroffen?

      Siehe Antwort zu Frage 4.2. Es gab keine politische Einflussnahme in die künstlerische oder ausstellungsbezogene fachliche Konzeption und Darstellung. Daher bedurfte es auch keiner Abwägung.

      5.1 Sind die Zahlen, die auf dem Exponat zu sehen waren, und die Art der Darstellung dieser Zahlen korrekt gewesen (falls ja, bitte mit Angabe, welche Quellen herangezogen wurden)?

      Die Zahlen in der Darstellung sind zwar korrekt, beziehen sich aber auf die Summe von sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser, was der Grund für die missverständliche Interpretation ist; zudem beziehen sich die Daten nicht auf nationale, sondern auf globale Zusammenhänge. Folgende Hauptquelle kann hier angeführt werden: M. M. Mekonnen and A. Y. Hoekstra (2011): The green, blue and grey water footprint
      of crops and derived crop products. Hydrol. Earth Syst. Sci., 15, 1577–1600, 2011.

      5.2 Welche falsche Schlussfolgerung befürchteten Staatsministerin Michaela Kaniber bzw. das StMELF bei den Museumsbesuchern konkret?

      Durch die nicht kommunizierte Unterscheidung von „grünem“ und „grauem“ Wasser wurden Irritationen und falsche Schlussfolgerungen befürchtet.

      6.1 Wann wurde beschlossen, eine Neukonzeption zu erstellen?

      Einige Zeit nach der Eröffnung im März 2023, nachdem sich auf der Basis der bereits im Vorfeld kontrovers diskutierten Sachlage und der Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern die Gefahr missverständlicher Interpretation bestätigt hatte (siehe Antwort zu Frage 2.2). Mit den Überlegungen zu einer klareren Darstellung wurde daraufhin begonnen. Die Überarbeitung der Darstellung ist Teil einer Optimierung der Gesamtausstellung, die in der Startphase eines solchen Hauses üblich ist. Dieser zusammengefasste Prozess ist derzeit noch im Gange und wird bis zur Umsetzung noch eine Zeit dauern.

      6.2 Seit wann wird an dieser Neukonzeption gearbeitet?

      Siehe Antwort zu Frage 6.1.

      6.3 Wann wird die Neukonzeption fertig und im NAWAREUM zu sehen sein?

      Siehe Antwort zu Frage 6.1.

      7.1 Wer erstellt diese Neukonzeption?

      Das Ausstellungsteam des NAWAREUMs zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des TFZ.

      7.2 Welche Stellen sind an dieser Neukonzeption beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

      Ergänzend zur Antwort auf Frage 7.1 wird die überarbeitete Darstellung mit dem Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) an der Landesanstalt für Landwirtschaft abgestimmt werden. Eine Abstimmung wird außerdem mit Fachreferaten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) erfolgen. Die Entscheidung und Freigabe wird wiederum durch den Leiter des TFZ erfolgen.

      7.3 Nimmt Staatsministerin Michaela Kaniber auch auf die Neukonzeption Einfluss (falls ja, bitte Art und Weise der Einflussnahme erläutern)?

      Nein.

      8.1 Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die Neukonzeption (bitte mit Angabe, wer diese festgelegt hat)?

      Außer der Vorgabe des TFZ-Leiters, die Überarbeitung auf der Basis einer differenzierten Unterscheidung zwischen sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser vorzunehmen: keine.

      8.2 Welche Daten enthält diese Neukonzeption?

      Es wird auf wissenschaftlich fundierte Daten zurückgegriffen.

      8.3 Auf welche Studien oder sonstigen Datengrundlagen stützen sich diese Daten?

      Siehe Antwort zu Frage 8.2.

      Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“

      Der Landtag wolle beschließen:

      Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:

      • Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
      • Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
      • Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können

      Begründung:

      Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche
      Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2
      Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.

      Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7


      1https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-juni-2024/?seite=5062
      2https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-markus-blume-interview-lux.WEqHUkoyXPZPzP9SmkxfbL
      3https://de.wikipedia.org/wiki/Opernhaus_Oslo
      4https://www.dezeen.com/2017/03/04/cordoba-cultural-centre-features-wavy-roof-people-walk-across-architecture-cultural-spain/
      5https://www.viajaramsterdam.com/museo-de-la-ciencia-nemo/
      6https://www.johnrandlecentre.org/jkr-centre
      7https://www.concertgebouw.nl/en/lunchtime-concerts