Im Bayerischen Landtag arbeite ich mit parlamentarischen Initiativen. Das sind meine Werkzeuge als Abgeordnete. Dazu gehören Anträge, Gesetzesinitiativen, Schriftliche Anfragen und mehr.

Schriftliche Anfrage „Energetische Sanierungsmaßnahmen nichtstaatlicher Museen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt:
„Anfang Juni 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit, dass fünf nichtstaatliche Museen in Bayern mit insgesamt bis zu rund zwei Millionen Euro aus EU-Mitteln klimafreundlich saniert werden sollen. Die Mittel für die energetischen Sanierungsmaßnahmen stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen von EFRE erhält Bayern von 2021 bis 2027 EU-Mittel in Höhe von rund 577 Millionen Euro. Dabei wird nach zwei Förderbereichen unterschieden: „Förderbereich 1: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ und „Förderbereich 2: Klima- und Umweltschutz“. Letzterer wiederum ist in acht weitere Fördermaßnahmen unterteilt, unter „Fördermaßnahme 2:Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen“ fallen die energetischen Sanierungsmaßnahmen der nichtstaatlichen Museen. Insgesamt stehen in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 bis zu zehn Millionen Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz nichtstaatlicher Museen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst soll in der zweiten Jahreshälfte ein zweiter Aufruf veröffentlicht werden, um weiteren Kommunen die Gelegenheit zur Bewerbung um EFRE-Fördermittel zu geben.“

Die Schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1.1 Welche Kriterien waren der Bayerischen Staatsregierung bei der Auswahl der Projekte zur Bewilligung der Fördermittel besonders wichtig?

Antwort zu Frage 1.1:

Unter den Projektvorschlägen, die sämtliche Fördervoraussetzungen gemäß Projektaufruf erfüllten, wurden diejenigen ausgewählt, die insbesondere bei folgenden Auswahlkriterien positiv bewertet wurden:

  • erwartbarer jährlicher Rückgang des Endenergiebedarfs (kWh pro Jahr sowie kWh/m2 pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
  • erwartbarer jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen (Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
  • Beitrag der zu fördernden Projekte zur Erreichung der Förderziele, die sich aus dem Operationellen Programm ergeben
  • Berücksichtigung naturbasierter Lösungen sowie Einsatz ressourcenschonender Baustoffe und Recycling von Baustoffen im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung
  • wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten und der beantragten Zuwendung sowie weitere wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien
  • Maßnahmen sollen möglichst einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis leisten.
  • Projekte, die die Donauraumstrategie oder Alpenraumstrategie unterstützen, werden gegenüber Projekten mit ansonsten gleicher Bewertung bevorzugt.

1.2 Was waren die ausschlaggebenden Punkte der erfolgreichen Bewerbungen der fünf Museen (bitte Auflistung je nach Museum)?

Antwort zu Frage 1.2:

Die fünf Bewerbungen erfüllten alle Fördervoraussetzungen des Projektaufrufs und wurden aus energetischer Sicht seitens eines aufgrund fachlicher Expertise zur Begutachtung herangezogenen externen Dienstleisters („Complan GmbH“) als förderwürdige Projekte eingestuft. Jedes Projekt leistet insbesondere einen positiven Beitrag zum erwartbaren jährlichen Rückgang des Endenergiebedarfs und zum erwartbaren jährlichen Rückgang der Treibhausgasemission.

Folgende Museen wurden im Rahmen des ersten Projetkaufrufes ausgewählt:

  • Museum Industriekultur, Träger: Stadt Nürnberg
  • Radom Raisting, Träger: Radom Raisting gGmbH (100-prozentigeTochter des Landkreises Weilheim-Schongau)
  • Landestormuseum Furth im Wald, Träger: Stadt Furth im Wald(Landkreis Cham)
  • Marktmuseum Altmannstein, Träger: Markt Altmannstein (LandkreisEichstätt)
  • Freilandmuseum Oberpfalz, Träger: Bezirk Oberpfalz

2.1 Wie viele Bewerbungen gingen im Projektaufruf um EFRE- Fördermittel zur energetischen Sanierung nichtstaatlicher Museen bei der Bayerischen Staatsregierung ein?

Antwort zu Frage 2.1:

Im Rahmen des ersten Projektaufrufes wurden zwölf Projektanträge beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht.

2.2 Wer war damit betraut, die Projekte auszuwählen?

Antwort zu Frage 2.2:

Die Prüfung der Interessenbekundungen wurde durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie von einem externen Dienstleister, dem Unternehmen „Complan GmbH“, durchgeführt. Das StMWK überprüfte die Anträge hinsichtlich der allgemeinen Fördervoraussetzungen (z.B.: Besteht ein nachweislich auf Dauer angelegter Museumsbetrieb?).
Aus energetischer Sicht wurden die Projektanträge durch den Dienstleister „Complan GmbH“ begutachtet.

2.3 Wurden Förderanträge abgelehnt (bitte tabellarisch mit Anzahl der Ablehnungen und Angabe zum Grund der Ablehnung angeben)?

Vier Projektanträge erfüllten die Ausschreibungsbedingungen nicht und wurden daher abgelehnt.
Drei Projektanträge wurden seitens der Antragsteller zurückgezogen.

3.1 Wie stellt die Bayerische Staatsregierung sicher, dass der geplante Projektaufruf in der zweiten Jahreshälfte in den Kommunen vor Ort wahrgenommen wird, sodass diese überhaupt die Möglichkeit zur Bewerbung in Anspruch nehmen können (bitte mit Angabe des Zeitplans der Informations-Kampagne, bitte mit Angabe der geplanten Inhalte der Informations-Kampagne)?

Antwort zu Frage 3.1:

Ferner wurde der Projektaufruf den Kulturbeauftragten der Bezirke sowie den Energiekoordinatoren und Städtebauförderreferaten der Bezirksregierungen zur Kenntnis bzw. mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechenden Stellen zugesandt.

Zusätzlich war das StMWK am 06.07.2023 beim Bayerischen Museumstag in Freising mit einem Infostand vor Ort, um das dort in großer Zahl anwesende Fachpublikum, darunter sehr viele Museumsleiterinnen und Museumsleiter, über die Maßnahmeart näher zu informieren sowie Fragen zu beantworten.

3.2 Wie viele Museen sollen im kommenden Projektaufruf ausgewählt werden?
5.2 In welcher Höhe stehen noch Mittel zur Förderung für den kommenden Projektaufruf bereit?

Antwort zu Fragen 3.2 und 5.2:

Im Rahmen des zweiten Projektaufrufes stehen Mittel in Höhe von rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Abhängig von den eingereichten Projektkosten sollen in etwa zehn bis 15 Museen von der Förderaktion profitieren.

3.3 Wird es zusätzlich noch weitere Projektaufrufe für dieses Programm geben?
4.1 Falls ja, wann finden diese statt?

Antwort zu Fragen 3.3 und 4.1:

Siehe Antwort zu Frage 3.1. Erst Anfang Juli wurde ein weiterer Projektaufruf veröffentlicht. Ein zusätzlicher Projektaufruf ist derzeit nicht vorgesehen, ist jedoch abhängig von der Budgetausschöpfung und der zur Verfügung stehenden Projektrestlaufzeit. Die letztmögliche Auszahlung in der Förderperiode 2021–2027 ist auf den 31.07.2029 datiert und muss von Seiten der Bezirksregierungen eingehalten werden können.

5.1 Wie hoch ist der Betrag, der aus den verfügbaren Mitteln (bis zu zehn Millionen Euro) bis heute genehmigt wurde (bitte tabellarisch pro Projekt inkl. Datum der erfolgten oder geplanten Ausschüttung angeben)?

Antwort zu Frage 5.1:

Der Projektauswahl liegt ein zweistufiger Verfahrensprozess zugrunde.
In einem ersten Schritt erfolgt zunächst die grundsätzliche Projektauswahl durch das StMWK auf der Grundlage von Interessenbekundungen der kommunalen Träger.

In diesem Verfahrensstadium werden bewusst geringere inhaltliche Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen gestellt. Dieser erste Verfahrensschritt ist nun hinsichtlich der bislang fünf ausgewählten Museen abgeschlossen.

Die finale („förmliche“) Antragstellung erfolgt in einem zweiten Schritt zentral bei der Regierung von Schwaben, die die endgültige Festsetzung der Fördersumme einschließlich Verbescheidung übernimmt.
Die unten stehenden Werte sind abhängig von der abschließenden fachlichen Beurteilung und können daher nicht als die endgültige Fördersumme betrachtet werden.

Der zweite Projektaufruf wurde am 04.07.2023 auf dem Internetangebot des StMWK (Förderzeitraum 2021-2027 (bayern.de)) veröffentlicht.

Alle bayerischen Kommunen wurden zudem per E-Mail über den Projektaufruf informiert. Daneben wird die Maßnahme über die Newsletter der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern und des StMWK sowie durch die Bezirke beworben.

MuseumMaximale Fördersumme lt. Projektvoranfrage (Änderungen vorbehalten)
Landestormuseum Furth im Wald 460.000,00 €
Marktmuseum Altmannstein141.200,00 €
Museum Industriekultur Nürnberg856.900,00 €
Radom Raisting352.700,00 €
Freilandmuseum Oberpfalz 160.000,00 €
Summe1.970.800,00 €

6.1 Welche Maßnahmen werden in den nichtstaatlichen Museen zur klimafreundlichen Sanierung genau durchgeführt (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?

Antwort zu Frage 6.1:

MuseumMaßnahmen
(lt. Projektvoranfrage/ Interessenbekundung)
Landestormuseum Furth im WaldZur Erhöhung der Energieeffizienz wird die bestehende elektrische Speicherheizung (elektrisch betriebene Nachtstrom-Speicher- Heizgeräte aus den 1950er und 1960er Jahren im Umluftbetrieb) durch ein modernes Flächenheizsystem, bestehend aus Heiz- und Kühlsegeln in Kombination mit einer Luft- Wärmepumpe, ersetzt. Dabei werden diese Segel von der Decke abgehängt, wodurch für die Ausstellungsbereiche größtmögliche Flexibilität entsteht. Ziel ist u.a. auch eine Verbesserung das Raumklimas der Ausstellungsräume. Um Energie einzusparen, ist überdies der Austausch der bestehenden Fenster geplant.
Das ungedämmte Dachgeschoss, das bisher für Ausstellungen genutzt wurde, soll mit einer Zwischensparrendämmung versehen werden.
Marktmuseum AltmannsteinSanierung der Fassade: Hierfür muss die Fassadenausführung außen und im Innenbereich des Erdgeschosses abgeschlagen und erneuert werden. Das Mauerwerk ist abzukratzen und zu trocknen. Die Fundamente sind umlaufend freizulegen, zu dämmen und abzudichten. Die Außenfassade soll einen neuen mineralischen Dämm-Sanierputz (ca. 40 mm) mit Gewebeeinlagen erhalten. Die mineralischen Innenputze sind neu anzubringen. Die Fassade soll einen neuen Farbanstrich erhalten. Die gesamte Sanierung soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Die bestehende Ölheizung soll ausgebaut und durch zwei Luftwasser-Wärmepumpen ersetzt werden. Zudem soll eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher errichtet werden.
Museum Industriekultur NürnbergHeizungstausch und diverse andere Maßnahmen (u.a. Neuverglasung, Wärmepumpen, Dachdämmung, PV-Anlage).
Radom RaistingIm Zuge der beabsichtigten Maßnahme soll das Industriedenkmal Radom Raisting zukünftig ohne fossile Energieträger nachhaltig mit der für den Betrieb und Erhalt notwendigen Energie versorgt werden. Dazu soll eine PV-Anlage errichtet und mit einer Wasser-Wärmepumpe gekoppelt werden. Der im Sommer erzeugte und zu großen Teilen überschüssige Strom soll von den benachbarten Antennen-Anlagen verbraucht werden, was deren Netzbezug erheblich verringert. Im Winter soll über diese Anlagen der dort durch den Verbrauch im Sommer „zwischengespeicherte Strom“ zurückbezogen und damit die Wärmepumpe zur Erzeugung der erforderlichen Wärme für den Betrieb und Bestandserhalt des Radom Raisting betrieben werden.
Ziele der Maßnahme:
– Verringerung/Vermeidung von Leitungsverlusten – Verbesserung der Ökobilanz durch Energieeinsparung sowie bedarfsgerechtere Erzeugung und Versorgung
– Nutzung nachhaltiger Primärenergieträger
– Vermeidung/Reduzierung von Emissionen bei der Energieerzeugung
– Betriebssicherheit und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
– Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
Freilandmuseum OberpfalzDie Eingangsbaugruppe mit dem angeschlossenen Funktionsgebäude sowie dem Ausstellungsgebäude wurde 1996 erbaut. Ziel der Maßnahme ist, die drei Gebäude energetisch zu ertüchtigen, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Die Gebäudegruppe wird über eine Heizölheizung aus dem Jahr 1996 mit Wärme versorgt. Dieser Wärmeerzeuger ist inzwischen 26 Jahre alt und soll gegen ein innovatives Wärmesystem, etwa eine Eisspeicherheizung in Kombination mit Solarthermie, ersetzt werden. Da das Freilandmuseum auch staatlich anerkannte Umweltstation ist, soll die Anlage, soweit möglich, für die Besucher erfahrbar sein.
Die Eingangsbaugruppe des Freilandmuseums hat eine ungedämmte Fassade sowie Fenster und Dachdämmung nach Baustandard aus dem Jahr 1997. Die Eingangstüren weisen Undichtigkeiten auf, was zu Zugeffekten führt. Durch die Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Mengen an Wärmeenergie einsparen. Die Fenster sollen getauscht und die Gebäudefassade gedämmt werden. Im Zuge einer Dacherneuerung soll der Dämmstandard des Daches auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

6.2 Wie beziffert sich die CO2-Einsparung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Vergleich zum Status Quo (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?
6.3 Wie groß ist die Summe eingesparter CO2-Äquivalente pro eingesetztem Euro aus den EFRE-Mitteln (bitte mit Angabe je Museum)?

Antwort zu Fragen 6.2 und 6.3:

Erst im Rahmen der finalen Antragstellung werden den Bezirksregierungen belastbare prognostizierbare Werte vorliegen.

7.1 In welcher Form fördert die Bayerische Staatsregierung unabhängig von der EFRE-Förderung die energetische Sanierung nichtstaatlicher Museen?

Antwort zu Frage 7.1:

Eine Förderung baulicher energetischer Maßnahmen ist im Rahmen des Kulturfonds, Bereich Kunst, möglich.

Projektierungen im Bereich Bauteiltemperierung können gegebenenfalls über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern förderfähig sein. Die Landesstelle unterstützt bayerische nichtstaatliche Museen zudem beratend in allen fachlichen Fragen der Museumsarbeit (hierunter auch Fragen der Verschattung, der Prozessoptimierung und neuer Klimakorridore). Weitergehende Hilfestellung bei der energieeffizienten Gestaltung des Betriebs von Museen und Sammlungsdepots soll zudem das neue Projekt der Landesstelle „Optionen von Low-Energy-Klimatechnik in Depot und Museum“ bringen (Projekt Low Energy – Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (museumsberatung-bayern.de)).

Für den Bereich der denkmalgeschützten Gebäude gilt unabhängig davon Folgendes: Die neuen Möglichkeiten für den denkmalverträglichen Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien an Denkmälern sowie zur energetischen Verbesserung von Denkmälern können aufgrund denkmalfachlicher Anforderungen zu höheren Kosten für entsprechende Planungen und Ausführungen im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen führen. Die Mehrkosten für denkmalverträgliche Planungen und Ausführungen werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als zusätzlicher Posten des denkmalpflegerischen Mehraufwands im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege anerkannt.

7.2 Bezuschusst die Bayerische Staatsregierung die ausgewählten Förderprojekte auch mit eigenen finanziellen Mitteln (falls ja, bitte mit Angabe der Höhe der Mittel)?
7.3 Falls nein, warum nicht?

Antwort zu Fragen 7.2 und 7.3:

Aus Mitteln des Kulturfonds, Bereich Kunst, erhält die Stadt Furth im Wald einen Zuschuss im Umfang von 892.000,00 € für die Sanierung des Landestormuseums Furth im Wald.
Für die anderen vier Museen wurde bisher weder ein Förderantrag zum Kulturfonds, Bereich Kunst, gestellt noch wurden entsprechende Fördermittel ausgereicht (Stand: Kulturfonds bis 2023).

Die PR-Show der CSU zur Truderinger/Daglfinger Kurve – ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

Das bayerische Verkehrsministerium hat vergangene Woche seine umfängliche Unterstützung und seinen Einsatz für die Bürgervariante beim Neubau der Truderinger und Daglfinger Kurve bekanntgegeben. Ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ und nach wiederholter Aufforderung durch die bayerischen Landtags-Grünen kommt die CSU endlich in Bewegung, vermeidet allerdings nach wie vor konkrete Zusagen. Der zeitliche Zusammenhang mit der anstehenden Landstagswahl ist sicher rein zufällig…

Am 14. Juli, dem Tag, an dem das bayerische Verkehrsministerium mit seiner Pressemitteilung, in der ein ernsthafter Schritt Richtung Bürgervariante suggeriert wird, an die Öffentlichkeit ging, erreichte meinen Kollegen Matthias Gastel, MdB, die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf eine von ihm zur CSU-Verzögerung gestellte Anfrage (siehe unten). Es stellt sich heraus: Bereits am 12. Juni 2023 bat das Bundesverkehrsministerium um verbindliche Auskünfte aus München – die bis heute, trotz der wohlklingenden Presseerklärung, verweigert werden.

Statt diese Auskünfte zu geben, verschickte das bayerische Verkehrsministerium seine Pressemitteilung und versprach darin, endlich „in die vertiefte Prüfung“ zu gehen. Konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle, wie vom Bundesministerium gefordert, wurden weder in dieser Pressemitteilung noch als Antwort auf eine Grüne Anfrage im Landtag (siehe unten) gegeben.

Unsere Erkenntnis: Das Staatsministerium ist hier aus unserer Sicht vorausgeprescht, um einen schnellen PR-Erfolg im Wahlkampf zu erzielen. Anstatt dem Bund eine konkrete Zusage zu geben, wird mit reichlich Tamtam eine „Prüfung“ verkündet – und das ein Jahr, nachdem ein ebenso unverbindliches Versprechen „zu handeln“ abgegeben wurde.

Wir fordern eine ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

„Es ist offensichtlich, dass es der CSU um Wahlkampf geht. Jahrelang hätte sie Zeit gehabt, zu handeln und auf die Vorschläge aus der Bürgerschaft einzugehen. Auch schon zu Zeiten der alten Bundesregierung mit Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, scheint es ihr plötzlich ganz arg zu pressieren, um Wählerstimmen zu fangen. So sehr, dass sie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht, noch ehe der Bund als Auftraggeber der Daglfinger und Truderinger Kurve informiert wurde. Seriöse Sachpolitik geht anders!“

Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat für die Landtagswahl im Stimmkreis München-Bogenhausen

„Rund ein Jahr ist seit dem ‚Truderinger Weckruf‘ vergangen, die Stadt hat seit Monaten etliche Alternativgrundstücke vorgeschlagen, wir Landtags-Grüne haben mit Anfragen immer wieder gedrängt und jetzt, unmittelbar vor der Landtagswahl, kommt der Minister in die Gänge – ich kann nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass ‚Untersuchung‘ und ‚Gespräche‘ jetzt noch rechtzeitig kommen und nun endlich die Aufmerksamkeit erfahren, die der Sache angemessen ist.“

Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete für den Münchner Osten und Direktkandidatin im Stimmkreis München-Ramersdorf

Schriftliche Anfrage „Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte“

In den Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz sind Regeln für die Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte festgelegt.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher seltener als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.2 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher häufiger als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.3 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher digital getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln)?

2. Bei welchen Maßregelvollzugsbeiräten hat die oder der Vorsitzende keine Sitzung einberufen, obwohl ein Mitglied des Beirats darum gebeten hatte?

3. Wurden dem Amt für Maßregelvollzug von allen Sitzungen aller Maßregelvollzugsbeiräte Niederschriften übermittelt?

4.1 In welchen Maßregelvollzugsbeiräten sind Richter*innen, Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Organisationen, die Patient*innen unterstützen, oder Vertreter*innen von Angehörigenverbänden Mitglied (bitte nach Maßregelvollzugsbeirat, Legislaturperiode und Beruf aufschlüsseln)?

4.2 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen sind auch Vertreter*innen des Personalrats eingeladen worden?

4.3 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen ist auch die oder der Patientenfürsprecher*in eingeladen worden?

5.1 Welche weiteren unabhängigen Beschwerdestellen, Ombudsstellen oder Ähnliches gibt es neben dem Maßregelvollzugsbeirat und der bzw. dem Patientenfürsprecher*in für Patient*innen im Maßregelvollzug?

5.2 Wie unterscheiden sich die anderen Stellen vom Maßregelvollzugsbeirat?

5.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die Zusammenarbeit dieser Stellen mit den Maßregelvollzugsbeiräten?

6. Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben Patientensprechstunden angeboten (bitte nach Beirat und Jahr aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

Picassos „Madame Soler“: eine Frage der Verantwortung

Picassos „Madame Soler“ sorgt seit bald 15 Jahren für Streit. Besser gesagt: der Umgang der jeweils CSU-geführten Staatsregierung mit den Erbinnen und Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy, in dessen Besitz sich das Gemälde einst befand, dieses Verhalten sorgt für Streit. Die sture, rückwärtsgewandte und beharrliche Weigerung der CSU, der Anrufung einer vom Freistaat selbst mit eingerichteten, explizit für solche Streitfälle installierten, unabhängigen Sachverständigen-Kommission zuzustimmen, ist absolut inakzeptabel und beschämend.

25 Jahre ist es her, dass am 3 Dezember 1998 44 Nationen und etliche NGOs in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, das sind weit mehr als „nur“ Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zig Tausende Bücher, Kunst und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt und geplündert, wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten.

Wer Vorfahren hat, die in der damaligen Zeit im damaligen Deutschland lebten, weiß, dass mannigfach auch Objekte erzwungenermaßen oder zur Rettung der Objekte weggegeben wurden, Eigentumswechsel erzwungen oder Notverkäufe getätigt wurden. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust einer Gliedmaße.

Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören, wir, die wir nicht verfolgt wurden, wir profitierten allzu oft von dieser untragbaren Situation. Ja, auch dort, wo ein Erwerb zu damals handelsüblichen Marktpreisen beispielsweise einer Familie die finanziellen Mittel zur Flucht verschaffte, auch dort ist doch ein Kauf nicht ebenbürtig auf Augenhöhe erfolgt, war das „ja, ich will verkaufen“ eines, was ohne Verfolgung und Schrecken der NS-Diktatur nicht gesagt worden wäre.

Ich schildere dies, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert, mit dieser NS-Raubkunst. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht.

Die vor 25 Jahren tagende Washingtoner Konferenz mündete in einem Beschluss: den Washington Principles on Nazi-Confiscated Art, zu Deutsch Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen Richtschnur und Kompass sein. Ja, es braucht gesetzliche Regelungen und ein Restitutionsgesetz. Mit den vielen, vielen Fällen, die sich komplex darstellen, wird jedoch der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“, oft auch „Limbach-Kommission“ genannt, die Arbeit nicht ausgehen.

Die Beratende Kommission NS-Raubgut

Diese Kommission wurde von Bund und Ländern fünf Jahre nach der Washingtoner Erklärung eingerichtet. Auch Bayern wirkte maßgeblich an ihrer Einsetzung mit. Die von Bayern mit bestellten unabhängigen Sachverständigen sind hochangesehene Persönlichkeiten. Ihre Namen sind ebenso wie das Verfahren öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Einer Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt, und die Seite, die Ansprüche geltend macht. Hier wird es spannend, denn hier greift die Petition in der Sache Picassos „Madame Soler“ an den Bayerischen Landtag.

Forderung der Petition zu Picassos „Madame Soler“: Bayern möge bitte der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen

Mit ihren Restitutionsansprüchen hinsichtlich Picassos „Madame Soler“ laufen die Erbinnen und Erben in Bayern gegen eine Wand. In sämtlichen anderen Fällen aus dem gleichen Vorgang rund um die Kunst-Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich rund um die Werke gute, gütliche Lösungen gefunden. Bayern zog hingegen in den USA vor Gericht (Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig), Bayern reagierte zum Teil jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben, Bayern nahm sein Schicksal letztlich selbst in die Hand und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst!

Ja, das kann sein. Aber es geht in der aktuellen Petition gar nicht um Rückgabe oder Ausgleich, sondern lediglich um die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut! Wie man die Nutzung einer Institution verweigern kann, die man für genau solche Fälle selbst eingerichtet hat – das ist mir völlig unerklärlich.

Bayern muss aus seiner Schmollecke endlich herauskommen und eine Lösung von Problemen auf Augenhöhe angehen!

Wir Landtags-Grüne haben die Petition unterstützt und für eine Berücksichtigung gestimmt. Leider wurden wir überstimmt. Seither habe ich Briefe geschrieben, auch an Markus Söder und Markus Blume, mit Looted Art in der Sache diskutiert und auf vielerlei Wegen versucht, doch noch zu einer gütlichen Lösung zu kommen. CSU und FW blieben stur, von Einsicht keine Spur, von historischer Verantwortung leider ebensowenig.

Als Ergebnis dieses unrühmlichen und peinlichen Gezerres haben wir Grüne im Bayerischen Landtag einen Antrag eingebracht: Wir fordern ein klares Bekenntnis zu geltenden nationalen wie auch internationalen Vereinbarungen wie der Washingtoner Erklärung. Wir fordern, dass Bayern dem Beispiel der Bundesregierung folgt: Bayerische staatliche Institutionen und Institutionen, die staatliche Förderung erhalten, sollte standardisiert immer einer Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut zustimmen. Das sind wir als Land, als Freistaat, – als Menschen – den Opfern und ihren Nachfahren schuldig.

Zustimmung zur Anrufung muss Standard werden

Eine weitere wichtige Forderung ist ein erleichterter Zugang zu Archiven für die internationale Provenienz-Forschung, eine vollumfängliche Kooperation auch bei eigenen Ermittlungen von möglichen Erbinnen und Erben, eine Digitalisierung von musealen Beständen und Zugänglichmachung online.

Es geht um gute Lösungen für kommende Generationen

Was hat man bei der Debatte um „Madame Soler“ zu verlieren? Die Sachlage ist komplex, ja. Aber Mediation macht ja gerade bei komplexen Fragen Sinn. Auch das dringend notwendige Restitutionsgesetz, an dem Kulturstaatsministerin Claudia Roth aktuell intensiv arbeitet, wird nicht allen Fällen gerecht werden können. Das zeigt der Blick auf die Länder, die solche Gesetze bereits haben. Gerade auch deshalb braucht es die mit hochangesehenen Fachleuten besetzte Beratende Kommission. Deren Befassung mit Fällen strittiger Provenienz von Kunstwerken ist rechtlich möglich und sachgerecht. Darüber hinaus ist sie vor allem aber auch aus moralisch-ethischen Gründen zwingend. Denn es darf nicht nur um die Interpretation von Paragraphen gehen oder um Ablenkungsmanöver, indem man alle Verantwortung auf den Bund abschiebt.

Wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die – wie jetzt Picassos „Madame Soler“ – jahrelang in Depots vor sich hinstauben und dem Publikum sogar in ihrer Digital-Version entzogen wurden? Oder wollen wir unseren Kindern Werke hinterlassen, die eine neue Heimat in Herzen und Hirnen bekommen haben und deren Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählt wurde?

Unser Antrag zum verantwortungsvollen Umgang mit NS-Raubgut wurde von CSU und FW abgelehnt. Bei der Bewertung der Petition geben wir uns noch nicht geschlagen. Darum haben wir die Petition auf die Tagesordnung der Plenarsitzung von Mittwoch, dem 19.07.2023 setzen lassen.

Antrag „NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich hinter geltende nationale und internationale Vereinbarungen zur gerechten Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu stellen.

Das umfasst insbesondere:

  •  die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, die von 44 Staaten, inklusive Deutschland, unterzeichnet wurde
  • die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1998
  • die Gemeinsame Erklärung der USA und der BRD zu den Washingtoner Prinzipien von 2018, die beinhaltete, dass alle Museen und Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die von der Bundesregierung gefördert werden, auf Ersuchen des Anspruchstellers einer Mediation durch die Limbach-Kommission zustimmen müssen
  • die Verfahrensordnung der Limbach-Kommission, die sich auf oben genannte Vereinbarungen stützt und die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet.

Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.

Begründung:

Seit 10 Jahren sind die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy bemüht, die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), anzurufen. Die Familie erhebt Restitutionsansprüche auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet. Die Limbach-Kommission, die 2003 in Absprache von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde, um bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Raubgut zu beraten, soll bei Streitfällen eine unabhängige, rechtlich nicht bindende Empfehlung abgeben. Damit die Kommission tätig wird, müssen beide Parteien einer Anrufung zustimmen.

Im Falle der Streitigkeiten um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung, einer Anrufung der Limbach-Kommission zuzustimmen. Diese Weigerung ist vor dem Hintergrund der „Washingtoner Erklärung“ und insbesondere der gemeinsamen Erklärung der BRD und der USA von 2018 unverständlich.

Da es in Deutschland bisher keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, verjährte Restitutionsansprüche von Kunstobjekten geltend zu machen, sind die Nachkommen auf den guten Willen der heutigen Besitzer angewiesen. Dieser Zustand ist auch aufgrund der besonderen Verantwortung, die Deutschland und auch Bayern bei jeglicher Debatte um NS-Verfolgungsschäden trägt, nicht hinnehmbar, die Weigerung der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut absolut inakzeptabel. Es ist die Pflicht des Kulturstaates Bayern, der in der Vergangenheit häufig seine eigenen Initiativen zur Restitution hervorgehoben hat, hier Vorbild zu sein und der Anrufung der Kommission zuzustimmen und sich bedingungslos hinter die geltenden Vereinbarungen zu stellen.

Antragspaket „Ökologische Nachhaltigkeit in der bayerischen Kultur“

Kultur und Ökologie: Nach wie vor beschäftigt man sich allgemein vel zu wenig mit der Frage, wie auch im Kultursektor klima- und umweltfreundlich gearbeitet werden kann. Eine Kulturpolitik der Zukunft muss sich Themen der ökologischen Nachhaltigkeit ehrgeiziger stellen als bisher. Weil die bayerische Kulturpolitik in dieser Hinsicht aktuell noch deutliche Defizite aufweist, haben wir als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Antragspaket beschlossen, das die bayerische Staatsregierung auffordert, endlich eine allgemeine Wende zu kulturpolitischer Nachhaltigkeit einzuleiten.

Zentral für eine solche ökologische Neuorientierung des Kulturpolitik wären u. a. eine allgemeine Erhebung zum derzeitigen Zustand des Ressourcenbedarfs der Kultur, die Entwicklung eines Kultur-CO2-Rechners, die Etablierung eines Notfall-Kulturkatasters für die Bewahrung von Kulturgütern etwa im Falle von Naturkatastrophen, die Einrichtung einer Ansprechstelle für die Nachhaltigkeitsberatung und das Angebot von Fortbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen im Kultur- und Kreativbereich.

All diese und noch weitere wichtige Aspekte finden sich in den Anträgen unseres Pakets, die man hier nachlesen kann und die am 12. Juli im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt werden:

Grüner Erfolg: Gender Incentives für Frauen in der Filmbranche

Es war ein sehr dickes Brett, das wir Grüne da fünf Jahre lang gebohrt haben: 2019 hatten wir Österreich zu Gast, dort helfen Gender Incentives, finanzielle Anreizsysteme für gleiches Geld für alle Geschlechter, seit 2018 schon. Bis dahin wurden öffentliche Mittel sehr ungleich an Männer und Frauen verteilt. 50/50! – Gender Incentives helfen.

Wir haben dann nach 2019 sehr viele Fragen gestellt. Frauen schließen öfter die Münchner Filmhochschule HFF erfolgreich ab, trotzdem bekommen sie nur einen deutlich kleineren Teil der Filmförderung. De facto bilden wir Top-Fachleute für viel Geld aus. Und dann verschwinden sie – wenn sie nicht männlich sind.

Zuletzt haben wir erst im Frühjahr 2023 in mehreren Anträgen gefordert, dass die geschlechtsbezogen Unwucht in Film und Medien mittels eines Anreizsystems ausgeglichen werden muss. Und siehe da – nur fünf Jahre bohren! Und da sind sie schon, die Gender Incentives. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Hälfte – von allem.

Ich freue mich über diese Erfolg!

Hier der Überblick einiger parlamentarischen Initiativen zu dem Thema:

Kein Film ohne Können – unsere parlamentarische Arbeit zu Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche

Die Filmbranche leidet seit einiger Zeit unter einem eklatanten Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Zum einen gibt es kaum formalisierte Ausbildungswege, die meisten Filmmenschen (vor allem im Mittelbau) kommen durch Learning by Doing in die Branche, nicht wenige fingen in der Vergangenheit in unterschiedlichen Gewerken als Praktis am Set an. Doch durch den wunderbaren Mindestlohn war es dann mit der Generation Praktikum jäh zu Ende. Zum anderen sind die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche eher ungemütlich. Lange Drehtage sind Standard, Planbarkeit ein Fremdwort, und Film & Familie passen sowieso nicht zusammen. Wenn wir den Fachkräftemangel bekämpfen wollen, dann müssen wir an zwei Schrauben drehen: zum einen bei der Ausbildung, zum anderen bei den Arbeitsbedingungen. 

An beide Schrauben haben wir in der aktuellen Legislaturperiode mit mehreren parlamentarischen Initiativen Hand angelegt:

  • In unseren beiden schriftlichen Anfragen (sAns) Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben und Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II wollten wir wissen, was die Staatsregierung denn tut, um junge Menschen und Quereinsteiger*innen für den Film zu begeistern. Wir finden: zu wenig! Denn es braucht einfache und auch schnelle Qualifizierungsmaßnahmen, die in Kooperation mit den Produktionsfirmen und gegegebenfalls mit der IHK erarbeitet werden müssen. Die Leute fehlen JETZT – und nicht erst in einigen Jahren. Auch Förderprogramme wie STEP aus Hessen lehnt die Staatsregierung ab. Hier bekommen Produktionsfirmen Zuschüsse für ‚Praktikant*innen‘, also Menschen, die sich für Filmberufe interessieren. Diese können Berufserfahrung sammeln und die Produktionsfirmen können Mindestlohn zahlen – WinWin, oder?
  • Die kleine Anfrage (AzP) Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film hat die Ausbildungsschraube im Blick. Denn natürlich ist der Fachkräftemangel kein allein bayerisches Problem. Es gibt einen Austausch auf Bundesebene, doch was eine entsprechende Bund-Länder-Umfrage ergeben hat, dazu hüllt sich das bayerische Digitalministerium hüllt leider in Schweigen.

Mit all diese Anfragen und Anträgen im Gepäck freue ich mich auf eine inspirierende, lebhafte Diskussion bei unserem Grünen Filmfest-Panel „Kein Film ohne Können: Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche“ am 26. Juni im Rahmen des Filmfest München und bin gespannt auf die unterschiedlichen Lösungsansätze, die unsere Panelgäste vorstellen werden!

Schriftliche Anfrage „Schutz von Stadtbäumen“ – die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

In Zeiten der Klimakrise werden Stadtbäume immer wichtiger: Sie produzieren Sauerstoff, wandeln klimaschädliches Kohlendioxid in Biomasse um und kühlen die Luft. Damit spielen sie auch eine wichtige Rolle für die Gesundheit der Stadtbevölkerung. Trotzdem wurden in den vergangenen Jahren bis zu 300 000 Stadtbäume in Bayern gefällt. Im Sommer wird es dadurch noch heißer in den Städten.

Die Staatsregierung wird gefragt:


1.1 Welchen Stellenwert räumt die Staatsregierung dem Baumschutz (insbesondere in Städten) in Zeiten der Klimakrise ein?

1.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Baumschutz im Freistaat zu verbessern?

1.3 In welchem Umfang wird im Rahmen der Initiativen zum Klimaschutz im Freistaat der Baumschutz gefördert (bitte nach Programmen aufschlüsseln und jeweils zur Verfügung gestellte und abgerufene Mittel pro Jahr seit 2019 angeben)?


2.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in welchen bayerischen Kommunen Baumschutzverordnungen gelten (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Jahr der Einführung der Verordnung)?

2.2 Hält die Staatsregierung eine Verpflichtung von Städten und Gemeinden zum Erlass einer Baumschutzverordnung als Leitplanke im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für notwendig?

2.3 Wenn nein, weshalb nicht?


3.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in welchem Umfang bei Nichteinhaltung von Auflagen zum Baumschutz im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Bußgelder (Art. 79 Abs. 1 Bayerische Bauordnung – BayBO, § 17 Abs. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG) erhoben werden (bitte Häufigkeit erlassener Bußgelder und durchschnittliche Höhe der Bußgelder angeben)?

3.2 Hält die Staatsregierung eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen eine Baumschutzverordnung gemäß Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG i. V. m. § 29 BNatSchG für erforderlich?

3.3 Wenn nein, weshalb nicht?


4.1 Worin liegen für die Staatsregierung die Hauptursachen für den Rückgang des Baumbestands in Städten?

4.2 Welche Maßnahmen will die Staatsregierung ergreifen, um den Baumschutz in Zukunft zu stärken?

4.3 Inwieweit hat der Baumbestand Bestandsschutz und Vorrang gegenüber einer Unterbauung, beispielsweise bei der Errichtung von Tiefgaragen?


5.1 Inwiefern hält die Staatsregierung Änderungen im Bauplanungsrecht für erforderlich, um den Baumbestand insbesondere im ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu schützen?

5.2 Hält es die Staatsregierung für erforderlich, im Sinne eines zukunftsfähigen Baumbestands eine ausreichende Mindestfläche von beispielsweise 30 Prozent bei jeder neuen Baugenehmigung von jeglicher Unter- und Überbauung freizuhalten, insbesondere in Gebieten mit § 34 BauGB (bitte mit Angabe der für nötig befundenen ausreichenden unter- und überbauungsfreien Mindestfläche in Prozent)?

5.3 Hält es die Staatsregierung für erforderlich, die Genehmigungsbehörden beim Thema „entschädigungslos zu duldende Beschränkungen des Baurechts“ zugunsten der „Belange des Baumschutzes“ zu stärken?


6.1 Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung grundsätzlich, um den Baumschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Leistung von Neu-, Nach- und Ersatzpflanzungen im Vergleich zur Leistung alter, gut eingewachsener Bäume und mit Blick auf Über- und Unterbauung von Flächen?

6.2 Inwiefern könnte in der BayBO der Baumschutz gestärkt werden (z. B. im Hinblick auf Stellplätze, Begrünung, Doppelte Innenentwicklung etc.)?

6.3 Inwiefern hält die Staatsregierung eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung für erforderlich?


7.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Städte und Gemeinden in Bayern über ein Baumkataster verfügen (bitte gegebenenfalls aufschlüsseln nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)?

7.2 Hält die Staatsregierung die Einführung eines Baumkatasters für notwendig?

7.3 Wenn nein, weshalb nicht?


8.1 Gibt es von der Staatsregierung Handreichungen bzw. Hilfen zum Baumschutz für Kommunen und Bauherren (bitte aufschlüsseln nach finanziellen Unterstützungen und sonstigen Unterstützungen)?

8.2 Wenn ja, welche?

8.3 Wenn nein, weshalb nicht?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Maßnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bayerischen Filmbranche“

Die Filmbranche leidet auch in Bayern unter massivem Fachkräftemangel. Grund dafür sind nicht allein fehlende formale Ausbildungsangebote in Bereichen wie Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung u.v.a. Auch die Arbeitsbedingungen in der Branche und vor allem am Set tragen zum Mangel bei. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten, prekäre und unstete Beschäftigungsverhältnisse, ungenügende Bezahlung, schlechte Planbarkeit  – der Glamour der Filmszene kann diese Defizite in den Augen der kommenden Generationen nicht übertünchen.

Um Bayern als Filmstandort langfristig zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für das Arbeiten in der Branche besser werden – insbesondere dort, wo öffentliche Mittel fließen. Ein relevanter Faktor hierfür ist die Vereinbarkeit von Familien und Beruf – gerade in einer Branche, die von unregelmäßigen Arbeitszeiten und Projektarbeit bestimmt ist. Noch leisten Frauen in unserer Gesellschaft einen erheblich größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit, zum Beispiel mit der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt deshalb für Frauen und deren Karrierewegen eine besondere Rolle. Gleichzeitig sind etwa die Hälfte eines Abschlussjahrganges von Studiengängen an Filmhochschulen Frauen. In der Arbeitsrealität der Branche spiegelt sich dies allerdings nicht wider. Die Branche ist nach wie vor männlich dominiert, was auch an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Im weiteren Verlauf der 2020er-Jahre werden pro Jahr etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland das 65. Lebensjahr erreichen, während es pro Jahrgang nur 750.000 20-Jährige gibt. Es fehlen pro Jahr also eine halbe Million Köpfe. Zeit, die Menschen mit attraktiven Arbeitsmöglichkeiten zu erreichen, denn die anderen Bundesländer beobachten diese Entwicklung auch. Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern:

Die Bundesregierung hat mit den Bürgergeld, bei dem der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II für Solo-Selbstständige, der während der Pandemie eingeführt wurde, weitgehend übernommen worden ist, bereits eine wichtige Grundlage für die bessere Absicherung von Soloselbstständigen auch in der Filmbranche beschlossen. Es gibt aber noch weitere Maßnahmen und Anreize für mehr soziale Sicherheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Filmbranche, insbesondere im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Um dem Gender-Pay Gap, dem Gender-Show Gap und nicht zuletzt dem Fachkräftemangel in der Branche wirkungsvoll zu begegnen, müssen diese Maßnahmen und Anreize konsequent eingeführt und umgesetzt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Werden für die Eignung des Stipendiums „Junge Kunst und neue Wege“ des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und für die Nachwuchsförderung des FFF Bayern Erziehungszeiten oder Zeiten, die nachweislich für der Pflege von Angehörigen genutzt wurde, anerkannt, wenn beispielsweise zwischen dem Abschluss der künstlerischen Ausbildung oder des Studiums mehr als fünf Jahre vergangen sind oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten wurde, diese Zeit aber teilweise für Sorgearbeit aufgewendet wurde?

1.2 Welche weiteren Nachwuchsförderprogramme gibt es, die der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (z.B. durch Fördermittel) unterstützt (bitte mit Angabe des Programmnamens/Stipendiumnamens und des jeweiligen Umgangs mit/der jeweiligen Anerkennung von etwaigen Erziehungs- / Pflegezeiten für die Eignung/Qualifikation/Altersgrenzen dieser Stipendien- und Förderprogramme)?

1.3 Gibt es von Seiten des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, Förderprogramme oder Stipendien, die gerade freiberufliche Filmschaffende nach Erziehungs- oder Pflegezeiten bei der Wiederaufnahme ihres Berufs unterstützen (bitte Programm erläutern und Höhe der zu Verfügung gestellten Mittel angeben)?

2.1 Sind die Kosten für Kinderbetreuung während der Dreharbeiten bei Projekten, die direkt oder indirekt über den Freistaat oder nachgeordnete Behörden des Freistaats Bayerns oder Stellen, an denen der Freistaat beteiligt ist, finanziert werden, förderfähig?

3.1 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist, in welcher Höhe?

3.2 Wenn 2.1 mit ja beantwortet wird, welche Informationen liegen der Staatsregierung hat die Staatsregierung zum Mittelabruf (bitte tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln und Höhe der jeweils beantragten Gesamt-Mittel sowie der beantragten Mittel für Kosten der Kinderbetreuung angeben)?

3.3 Wenn Frage 2.1 mit ja beantwortet wird, wie, wo und wann wird und wurde die Förderfähigkeit von Kinderbetreuung im Drehzeitraum an die Branche kommuniziert?

4.1 Welche Vorgaben macht der Freistaat Bayern zu Mindesthonoraren für Filmschaffende, die dazu beitragen den Gender Pay Gap zu reduzieren, für Filmproduktionen, die seitens des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder  Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, gefördert werden (bitte pro Einrichtung angeben)?

4.2 Welche Maßnahmen ergreift der Freistaat darüber hinaus, um den Gender Pay Gap in der Filmbranche, vor allem bei freiberuflichen Filmschaffenden aller Gewerke zu reduzieren und so die Verhandlungsbasis von Frauen in der Branche und somit auch die Attraktivität der Branche für Frauen zu stärken?

4.3. Welche Programme unterstützt der Freistaat, die Frauen in der Filmbranche stärken, wie z.B. Mentorin-Programme, Förder- und Stipendienprogramme die sich explizit an Frauen* und deren (Wieder)Einstieg in die Branche unterstützen?

5.1 Erhebt der Freistaats Bayern und die Stellen des Freistaats, die mit der Förderung von Filmproduktionen beauftragt sind sowie die Institutionen, an denen der Freistaat beteiligt ist, regelmäßig Zahlen über die geschlechtergerechte Vergabe von Fördermitteln (Gender-Monitoring)?

5.2 Wenn 4.1 mit nein beantwortet wird, was ist der Grund dafür?

5.3 Wenn 4.1 mit ja beantwortet wird, Fördermittel in welcher Höhe flossen in den letzten fünf Jahren an Frauen als Antragstellerinnen bzw. an Frauen als Beteiligte an Filmherstellung von Drehbuch bis Verleih in sämtlichen Gewerken (bitte pro Jahr tabellarisch auflisten)?

6.1 Welche Anreize setzt der Freistaat Bayern derzeit für Bayerische Filmproduktionsunternehmen oder Filmproduktionsunternehmen, die in Bayern produzieren, um das Arbeitsumfeld familienfreundlicher zu gestalten?

6.2 Wenn es derzeit noch keine Anreize des Freistaats gibt, welche Anreize plan die Staatsregierung zu implementieren, um damit dem Fachkräftemangel, dem Gender-Pay- und dem Gender-Show-Gap wirkungsvoll zu begegnen?

7.1 Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um ältere Personen, beispielsweise solche, die nach Eltern- oder Pflegezeiten die Branche verlassen haben, wieder als Fachkräfte für die Branche zu gewinnen?

7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Bedarfen und Wünschen der Familienfreundlichkeit am Set, bzw. zu diversen Lösungen für Kinderbetreuung (z.B. vor Ort/zu Hause, werktags/an Wochenenden, reisend/stationär, Randzeiten/Kernzeiten etc.) und Wunsch nach diesen?

7.3 Wie plant die Staatsregierung Erkenntnisse zu den Bedarfen der Vereinbarkeit zu gewinnen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie viele Ersatzgrundstücke für eine Verlegung der staatlichen Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße München weg vom aktuellen Standort, die für die Prüfung, Planung und Umsetzung einer Bahnausbau-Bürger-Variante beim Ausbau am Bahnknoten München Ost zwingend nötig ist, hat die Landeshauptstadt München dem Freistaat Bayern seit Planungsbeginn Bahn-Ausbau angeboten (bitte tabellarisch nach Standort der angebotenen Ersatzgrundstücke und Datum des Angebotseingangs mit Angabe des Eigentümers des jeweiligen Ersatzgrundstücks aufschlüsseln), aus welchen Gründen wurden diese Angebote für geeignet bzw. nicht geeignet befunden (bitte Sachgründe pro Standort aufführen) und wie will die Staatsregierung angesichts des Bekenntnisses des Stimmkreisabgeordneten und Staatsministers Blume (CSU) zur Aufforderung an den Freistaat Bayern „verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit in Trudering angesiedelte Kfz-Verwahrstelle zu verlegen.“ („Truderinger Weckruf“ vom 22. 10. 2022, unterzeichnet von Markus Blume) den Konflikt lösen, dass die Bahn ohne die verbindliche Zusage der Staatsregierung, dass ein Ersatzgrundstück für die Kfz-Verwahrstelle zur Verfügung gestellt werden könnte, nicht in der Lage ist, die Bürgervariante zu planen, die Staatsregierung aber als Begründung dafür, dass kein Ersatzgrundstück aktiv gesucht wird bzw. durch die LH München dem Freistaat angebotene Ersatzgrundstücke abgelehnt werden, auf die laufenden Planungen der Bahn verweist (siehe Drs. 18/25631 „Da die Planungen der DB noch nicht abgeschlossen sind und somit nicht feststeht, inwieweit das Grundstück betroffen und eine ersatzweise Unterbringung erforderlich sein wird, stellt sich die Frage nach geeigneten Ersatzgrundstücken derzeit nicht.“), weswegen die aktuellen Planungen sich lediglich mit Varianten befassen, für die kein Ersatzgrundstück benötigt wird, was aber dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die direkt betroffen sind, entgegensteht?

Hier geht’s zur Antwort:

Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023

Schriftliche Anfrage „Großevents auf Freiflächen der Messe München“ – Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und auf Basis einer Stellungnahme der Messe München GmbHS

Auf den Freiflächen der Messe München fanden im Sommer 2022 drei Großkonzerte statt. Veranstalter war Klaus Leutgeb mit seiner Firma Leutgeb Entertainment Group. Auch im kommenden Jahr soll es Konzerte mit bis zu 150 000 Menschen im Publikum geben. Nach den Musikveranstaltungen gab es von Teilen der Anwohnerschaft, der Politik und der Stadtgesellschaft aus mehreren Gründen Kritik. Bemängelt wurden u.a. der Standort, die Lärm- und Verkehrsbelästigung, die Haltung des Veranstalters gegenüber den Medien und die undurchsichtige Vergabe der Gastrorechte an eine neu gegründete und unerfahrene Cateringfirma.

Vorbemerkung:
Hinsichtlich der Inhalte des Rahmenvertrags, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter der Großkonzerte, der Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, haben die Vertragsparteien Vertraulichkeit vereinbart und es sind insoweit geschützte Rechte des Vertragspartners als Dritten betroffen. Hierauf wird bei den betroffenen Fragenkomplexen verwiesen.

1.1 Welche Laufzeit hat der Vertrag der Messe München mit der Leutgeb Entertainment Group GmbH?

Der Vertrag, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, hat noch eine Laufzeit bis einschließlich 2025.

1.2 Aus welchen Gründen erhielt die Leutgeb Entertainment Group den Zuschlag für die Veranstaltung von Konzerten auf dem Freigelände der Messe München?

Der Vertrag wurde im Hinblick auf Konzerte geschlossen, für die wegen des zu erwartenden Besucheraufkommens in München keine anderen Veranstaltungsstätten zur Verfügung standen. Die Global Event & Entertainment GmbH hat, wie insbesondere das Helene Fischer-Konzert gezeigt hat, derartige Konzerte im Portfolio.

1.3 Soll die Veranstaltung von Konzerten künftig Teil der Aufgabe der Messe München sein?

Die Messe München veranstaltet selbst keine Konzerte. Wenn Konzerte auf dem Messegelände stattfinden, werden sie von Konzertveranstaltern durchgeführt. Die Überlassung von Flächen zur Durchführung von Konzerten – wie auch anderer Gastveranstaltungen – soll auch in Zukunft möglich sein. Die Überlassung von Flächen zur Veranstaltung von Konzerten gehört jedoch nicht zum Kerngeschäft der Messe München.

2.1 Gab es vor dem Abschluss des Vertrags mit der Leutgeb Entertainment Group in den letzten 15 Jahren Anfragen weiterer – auch lokaler – Konzertveranstalter, Konzerte auf dem Areal der Messe München abhalten zu können?

Ja.

2.2 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist: Welche Konzerte fanden statt (bitte Veranstalter, Publikumsgröße und Datum / Uhrzeit der Konzerte angeben) bzw. aus welchen Gründen kam es in anderen Fällen zu keiner Einigung?

In der Zeit erreichten die Messe München Anfragen zu den Konzerten „Linkin Park“, „Aerosmith“ sowie zu zwei Tagesfestivals. Hiervon fand das Konzert von „Linkin Park“, das ursprünglich für das Riemer Reitstadion geplant war, am 25.06.2011 von 16.00 bis 22.00 Uhr mit ca. 20000 Besuchern (Veranstalter: PGM Promoters Group Munich Konzertagentur) auf dem Freigelände der Messe München statt. Alle anderen Anfragen konnten entweder aufgrund von anderweitigen Belegungen des Geländes oder aufgrund eines zu geringen Gesamtbudgets der Veranstalter nicht bedient werden.

2.3 Wie viele Konzerte darf die Leutgeb Entertainment Group pro Jahr veranstalten?

Diese Angelegenheit fällt unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

3.1 Hat die Leutgeb Entertainment Group die Rechte für die Veranstaltung von Konzerten während der Vertragslaufzeit auf dem Gelände der Messe München exklusiv?

Für die im Rahmenvertrag vorgesehenen Arten von Konzerten und für den im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitraum hat die Global Event & Entertainment GmbH ein Exklusivrecht.

3.2 Kann die Leutgeb Entertainment Group die Veranstaltungsrechte an andere Veranstalterinnen oder Veranstalter weitergeben?

Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf einer Vereinbarung durch die Vertragsparteien Messe München GmbH und Global Event & Entertainment GmbH.

3.3 Wenn 3.1 mit nein zu beantwortet ist: Können sich in den nächsten Jahren weitere Veranstalterinnen oder Veranstalter bei der Messe München um Konzertlizenzen bewerben?

Soweit zugunsten der Global Event & Entertainment GmbH kein Exklusivitätsrecht besteht, können auf dem Messegelände vorbehaltlich seiner Verfügbarkeit Konzerte Dritter durchgeführt werden, wobei Messen und Ausstellungen sowie Kongresse Vorrang haben. Konzertlizenzen vergibt die Messe München GmbH nicht.

  1. 4.1  Beinhaltet der Vertrag zwischen der Messe München und der Leutgeb Entertainment Group Nachhaltigkeitskriterien wie etwa bei der Gastronomie, Anreise etc.?
  2. 4.2  Wenn ja, welche?
  3. 4.3  Ist vorgesehen, zur Nachhaltigkeit und Entlastung des Verkehrs ein Kombi-Ticket des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV- Kombi-Ticket) für Konzertveranstaltungen auf dem Messegelände vorzuschreiben?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1 bis 4.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

Die Messe München hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in die über die Verräge Gastveranstaltungen einbezogen werden sollen. Hierunter fallen auch Konzerte. Konkrete Maßnahmen aus dieser Strategie sind in Bearbeitung und werden für die Gastveranstaltungen derzeit abgeleitet.

  1. 5.1  Hatte und hat die Leutgeb Entertainment Group auch die Verpflegungs- und Gastronomierechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) für die Konzerte, zu deren Veranstaltung sie die Rechte erworben hat?
  2. 5.2  Wenn nein: Nach welchen Kriterien wurden die Gastrorechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) vergeben?
  3. 5.3  Wenn ja: Gab es für Leutgeb Auflagen wie etwa Nachhaltigkeitskriterien oder eine verpflichtende Ausschreibung bei der Vergabe?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1 bis 5.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

  1. 6.1  Für welchen Zeitraum erfolgte die Vergabe der Gastrorechte?
  2. 6.2  Welches Prozedere ist bei der Vergabe in den nächsten Jahren vorgesehen, sollten die Gastrorechte neu vergeben werden?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1 und 6.2 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

7.1 Welche Kritik gab es seitens der Polizei, der Stadtverwaltung, des örtlichen Bezirksausschusses, der örtlichen Bürgerschaft, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bzw. der S-Bahn etc. nach den Konzertveranstaltungen?

Seitens des Polizeipräsidiums München wurde bemängelt, dass die notwendigen Sicherheitskonzepte mit erheblichem zeitlichem Verzug eingereicht wurden und bis zum Veranstaltungsbeginn Mängel aufwiesen. Frühzeitige Rückmeldungen der Polizei wurden seitens des Veranstalters nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Die vorhandenen Sicherheitskonzepte wurden zudem im Laufe der Durchführung der drei Konzerte nicht zufriedenstellend umgesetzt. Insbesondere die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts des Veranstalters hatten weitestgehend keine ausreichenden Kenntnisse der geltenden Konzepte. Dies wirkte sich u. a. erkennbar auf die Bereiche Zugangskontrollen, Wetterschutz und Crowd Management aus. Der eingesetzte Ordnungsdienst wies allgemein erhebliche Mängel in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf. So war auch die Kommunikation zwischen Ordnungsdienst und Polizei sowie zwischen Ordnungsdienst und Besuchern aufgrund von Sprachbarrieren erheblich erschwert.

7.2 Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen mit dem Ablauf der vergangenen Konzerte hinsichtlich Sicherheits- und Verkehrskonzept und Lärmreduzierung für die Anwohnerinnen und Anwohner für kommende Veranstaltungen gezogen?

Das Polizeipräsidium München befindet sich in engem Austausch mit der Landeshauptstadt München als zuständiger Genehmigungsbehörde. Diesbezüglich finden in regelmäßigen Abständen ressortübergreifende Besprechungen unter Beteiligung von Polizei, Kreisverwaltungsreferat, MVG, S-Bahn München, Mobilitätsreferat, der Messe München und dem Veranstalter statt. Die in der Antwort zu Frage 7.1 genannten Problemstellungen sowie diverse verkehrliche und lärmschutztechnische Belange wurden dem Veranstalter, verbunden mit der Forderung nach Lösungsvorschlägen, detailliert dargelegt. Korrespondierende Lösungsvorschläge wurden ferner seitens des Polizeipräsidiums München selbst erarbeitet. Insbesondere wird darauf hingewirkt, die zulässigen Besucherzahlen der Konzerte entsprechend der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten zu beschränken.

7.3 Welche zusätzlichen Auflagen muss die Leutgeb Entertainment Group bei ihren Konzerten im nächsten Jahr erfüllen?

Auflagen werden zu gegebener Zeit von der örtlich zuständigen Genehmigungs- behörde nach erfolgten Abstimmungen mit dem privaten Veranstalter (s. Antwort zu 7.2) gemacht werden.

8.1 Wie will die Staatsregierung in Absprache mit der Bahn und der MVG sicherstellen, dass der Bahnhof Riem allgemein und vor allem während Großveranstaltungen und Messen trotz Bauarbeiten und anderen planbaren Einschränkungen im 10-Minuten-Takt bedient wird und die Besucherinnen und Besucher nicht, wie beispielsweise während der bauma 2022, auf das Auto ausweichen müssen?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH befindet sich im laufenden Austausch mit der S-Bahn München und den Veranstaltern von Messen, Konzerten und Festivals im Umfeld des Bahnhofs Riem. Die Abstimmung umfasst nicht nur Events auf dem Messegelände, sondern auch auf der Trabrennbahn Daglfing (z.B. Festivals „Greenfields“ und „Isle of Summer“). In der Regel werden für die Spitzenzeiten der An- und Abreise S-Bahn-Sonderfahrten nach Riem und teils auch nach Haar bestellt. Insbesondere die Konzerte des vergangenen Sommers mit Besucherzahlen von teils über 100000 (Helene Fischer, Andreas Gabalier, Robbie Williams) werden hinsichtlich einer weiteren Optimierung der An- und Abreise im Sommer 2023 ausgewertet.

Selbstverständlich werden Großveranstaltungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt. Treten allerdings kurzfristig Infrastrukturmängel auf, müssen diese unabhängig von einer Großveranstaltung umgehend behoben werden.

8.2 Welche Publikumsgrößen hält die Staatsregierung auf dem Frei- gelände der Messe für gut handhabbar?

Die Bewirtschaftung und Belegung des Messegeländes stützt sich jeweils auf die Vorgaben der örtlichen Genehmigungsbehörden.

„Kleine Anfrage“ – Azp „Rechtliche Grundlage der Förderrichtlinien im Kulturbereich“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Festlegung eines Eigenanteils in den Richtlinien der Förderprogramme für Kunst und Kultur der bayerischen Ministerien und deren nachgeordneter Stellen, aus welchem rechtlichen Grund können Eigenmittel oft nicht durch Drittmittel dargestellt werden und mit welchen Stundensätzen (in Euro) wird die eigene Arbeitszeit der hervorragend ausgebildeten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die sich um Fördermittel bewerben, als Eigenmittel anerkannt (Bitte tabellarisch pro Ministerium und Förderprogramm aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP – „Anrechnung der Kinoprogrammprämien auf Coronahilfen“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie viele der 80 Kinos, die im Jahr 2020 als Anerkennung für die herausragende Kulturarbeit der Betreiber*innen mit den bayerischen Kinoprogrammprämien ausgezeichnet wurden, hatten auf Grund der Programmprämie verminderten Anspruch auf die parallel anlaufenden Kino-Anlaufhilfe-Programmen, die, anders als die Programmprämien als Existenzhilfen angelegt waren, in wie vielen Fällen wurde auf Grund der Auszahlung der Kinoprogrammprämie sogar eine Rückzahlung von Coronahilfen gefordert, da die Kinoprogrammpreise, anders als im Kulturbereich sonst üblich, als Einkommen gewertet werden und den Anspruch an Hilfen auch im Nachhinein beeinflussen und in wie viele Fällen konnten die von Ministerin Gerlach in der Befragung der Staatsregierung in der Corona-Krise vom 06. Juli 2021 versprochenen
Einzelfalllösungen gefunden werden?

Hier geht’s zur Antwort:

Dringlichkeitsantrag „Existenzgefährdende Rückzahlungsforderungen aus Coronahilfen an Soloselbstständige sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer stoppen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort passgenaue Lösungen für die Endabrechnung der Coronahilfen vorzulegen und somit die Existenz von rund 260.000 soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der Kleinunternehmen in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel, dem Dienstleistungssektor und im Kulturbereich auch über die Pandemie und die Energiekrise hinaus zu sichern. Dabei sollen dringend Lösungen für die folgenden Sachverhalte gefunden werden:

  • Die unverhältnismäßigen Anrechnungen der bayerischen Corona-Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe (Soloselbstständigenprogramm): Die beiden Programme sollten sich ergänzen, damit soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, die Anrechnung der Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe steht dem entgegen.
  • Die unverständliche Anrechnung der Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien oder Erlösen aus Urheberrechten auf die Corona-Soforthilfen, wenn die Zuflüsse zufällig in den Anrechnungszeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, denn freischaffende Kreative können ihre Zuflüsse nicht steuern.
  • Anpassung des Berechnungszeitraums: der Zeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung ist zu kurz bemessen und soll korrigiert werden, da sich die notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemiebekämpfung auch über diesen Zeitraum hinaus auf die Liquiditätsengpässe der Betroffenen ausgewirkt haben.
  • Die Rückzahlung von Stipendien, wo diese zur Erarbeitung von künstlerischen Arbeiten genutzt wurden, die wegen staatlicher Lockdowns erst nach der Stipendien-Abrechnungsperiode zur Aufführung kommen konnten.
  • Rückwirkende Anerkennung von Kosten aus Löhnen und Gehältern für die Liquiditätsengpässe, wenn kein Kurzarbeitergeld oder Ersatzleistungen geflossen sind.Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, den Vorsitz Bayerns bei der Wirtschaftsministerkonferenz zu nutzen, um gemeinsame und transparente Regelungen bei Kontrollmaßnahmen und Rückzahlungsforderungen mit den anderen Ländern zu erarbeiten.

Begründung:

Zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde von der CSU-geführten Staatsregierung unbürokratische, unkomplizierte Hilfe versprochen und kein zinsloses Darlehen. Neben den Corona-Soforthilfen wurden auch Corona-Härtefallhilfen und Hilfen im Rahmen des Soloselbstständigenprogramms oder des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ausgezahlt.

In Kombination mit den Geldern, die über Hilfsprogramme des Bundes bereitgestellt wurden, wirkten die Gelder einer Insolvenzwelle im Bereich der Klein- und Kleinstunternehmen und der Soloselbstständigen entgegen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde nicht müde, die Hilfen als bayerischen Erfolg zu verkaufen: „Whatever it takes!“ und „Wir lassen in der Krise niemanden alleine!“ so der Ministerpräsident noch im März 2020 via Social Media. Die Menschen, die in Bayern leben und arbeiten, sollten nicht um ihre Existenz bangen müssen.

Heute, gut drei Jahre nach dem ersten Lockdown, der in der damaligen Situation unumgänglich war, ist die Realität eine andere: Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet seit Herbst 2022 Rückzahlungsforderungen, obwohl diese den politischen Zusagen aus 2020 widersprechen. Das CSU-geführte Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fordert Stipendien zurück. Ob diese Rückzahlungsforderungen rechtlich zulässig sind, ist fraglich. In Nordrhein-Westfalen haben Gerichte Bescheide bereits für rechtswidrig erklärt. Der bürokratische Aufwand der Abrechnung ist für viele kleine Betriebe nicht leistbar und steht in krassem Missverhältnis zu der versprochenen unbürokratischen Hilfe.

Insbesondere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aller Branchen sehen sich mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, mit denen sie zum einen nicht gerechnet haben und die zum anderen für die oft noch angeschlagenen Betriebe oder Soloselbstständigen unverhältnismäßig hoch und existenzbedrohend sind. 260 000 Menschen in Bayern sind davon betroffen.

Empfängerinnen und Empfänger der Künstlerinnen- und Künstlerhilfe stehen vor einem weiteren, noch absurderen Problem: Die ausgezahlten Soforthilfen wurden in vielen Fällen direkt von den nachfolgenden Künstlerhilfen abgezogen, der Betrag der Künstlerhilfen verringerte sich. Dies, obwohl die Soforthilfen explizit nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten gedacht waren. Nun folgen häufig Rückzahlungsforderungen von Soforthilfen, die Betroffenen haben diese aber ihrer Wahrnehmung nach „schon zurückgezahlt“, da die Künstlerhilfe um den Betrag der durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlten Soforthilfen gekürzt wurde.

Die Argumentation der Staatsregierung, dass Rückzahlungsforderungen eine „Überkompensation“ verhindern sollen, ist unfair und muss korrigiert werden: Der Berechnungszeitraum berücksichtigt lediglich die drei Folgemonate nach Auszahlung. Die Folgen der notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie haben aber nachweislich noch viele weitere Monate, ja Jahre, Auswirkungen auf Verdienstmöglichkeiten von Kleinunternehmen und Soloselbstständigen gehabt. Gerade für Soloselbstständige, die keinerlei Einnahmen, aber dennoch laufende Kosten wie Krankenversicherungen oder Steuervorauszahlungen hatten, die im Rahmen der Soforthilfe-Abrechnungen nicht als Ausgaben anerkannt werden und die während der Pandemie von Ersparnissen oder der Rücklagen fürs Alter gelebt haben, sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Andere Bundesländer wie z. B. Sachsen haben bereits versprochen, schnelle Lösungen zu erarbeiten.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Honorare Kulturfonds“

Meine Fraktionskollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:


Welche Summe (inkl. MwSt in Euro) können im Bereich der Förderung von nichtstaatlicher Kunst und Kultur (inkl. des Bayerischen Kulturfonds, Bereich kulturelle Bildung und Bereich Kunst) für Eigenleistungen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen für ihre eigene, fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden, welche Summen (inkl. MwSt in Euro) dürfen von kreativen Dritten, also künstlerisch frei oder abhängig arbeitenden Personen, die nicht identisch sind mit den antragsstellenden Personen, jeweils für fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden und welche Summen (inkl. MwSt. in Euro) können ohne Nachweis der fachlichen Qualifizierung maximal pro Stunde für die genannten Bereiche für künstlerische Arbeit (frei/abhängig) angesetzt werden? (bitte tabellarisch nach Förderprogramm, Kulturfonds (beide Bereiche) und den jeweiligen Summen inkl. MwSt auf frei/abhängig, bei Eigenleistung/bei Leistungen Dritter, mit/ohne Nachweis Fachqualifikation aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8