Ein sicheres und gewaltfreies Umfeld ist nicht nur für das physische und psychische Wohlbefinden aller Hochschulmitglieder unerlässlich, sondern auch für deren kreative und akademische Entfaltung und letztlich für ihren Erfolg im Hochschulumfeld. Körperliche oder seelische Gewalt, Mobbing, strukturelle Diskriminierung oder unbewusste Vorurteile können das Vertrauen, die Motivation und den Erfolg von Studierenden und
Lehrenden erheblich beeinträchtigen. Insbesondere Künste leben auch von engen, vertrauensvollen und sicheren Kooperationen. Künste bauen oft auf zu Beginn der Kunstkarriere geschlossenen lebenslangen Banden auf, Künste leben von Preisen und Stipendien, von kontinuierlichen Begegnungen, oft über viele Jahrzehnte hinweg. Um ein gutes Lernumfeld, das die Basis für Karrieren der jungen, in Bayern ausgebildeten Künstlerinnen und Künstler ist, sicherzustellen, ist es wichtig, einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen in Bayern zu erhalten. Die folgenden Fragen zielen darauf, bestehende Präventions-, Melde- und Schutzmaßnahmen besser bewerten zu können, mögliche weitere Bedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Kunsthochschulen, Verwaltungen, Lehrenden und Studierenden Ansätze zur weiteren Verbesserung zu entwickeln.
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Vorbemerkung: Unter Gewalt, der in Gewaltschutzkonzepten entgegengewirkt werden soll, werden alle Formen übergriffigen Verhaltens in den Bereichen Machtmissbrauch, Diskriminierung
und sexualisierte Gewalt verstanden. Die Kunsthochschulen wurden gebeten, die Fragen 1.1 bis 1.3 und 3.1 bis 7.3 auf der Grundlage der Zahlen und Einordnungen, die sie aus dem Berichtswesen zwischen Beratungsstellen und Hochschulleitung entnehmen können, zu beantworten. Die Stellungnahme der Hochschule für Musik und Theater München beruht insbesondere „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt“ (veröffentlicht am 18.04.2024).
1.1 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es Gewaltschutzkonzepte (bitte mit Beschreibung des Konzepts auflisten)?
1.2 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es keine Gewaltschutzkonzepte?
1.3 Aus welchem Grund gibt es nach Ansicht der Staatsregierung an diesen jeweiligen Kunsthochschulen in Bayern kein Gewaltschutzkonzept?
Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet
Alle sechs staatlichen Kunsthochschulen verfügen über Gewaltschutzkonzepte bzw. über entsprechende Richtlinien.
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschule für Musik und Theater München verfügt über ein Gewaltschutzkonzept im Rahmen ihrer „Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt an der Hochschule für Musik und Theater München“ (HMTM1). Für die Ballett-Akademie wird diese Richtlinie ergänzt durch ein detailliertes Pädagogisches Konzept, das auf die Besonderheiten des Tanzstudiums eingeht (Ballett HMTM2). Eingebettet sind beide Dokumente außerdem in den Code of Conduct der HMTM (HMTM_code-of-conduct3).
Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Es sind folgende Konzepte und Zuständigkeiten vorhanden:
– Gruppe von Ansprechpersonen: Vizepräsidentin für Vielfalt (seit Oktober 2023), Vertrauensteam (seit 2019), Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (seit 2024), Beauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung (vor 2016), Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeitenden (seit 2022), Ansprechpersonen bei Antisemitismus (seit 2024)
– Satzung für Ansprechpersonen im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt
– Code of Conduct (wird derzeit gerade auch im Hinblick auf Kommunikation und Umgang miteinander aktualisiert)
– Mitgliedschaft im Netzwerk Musikhochschulen (seit 2012), dort vielfältiges Fortbildungsangebot auch zum Themenkomplex Nähe und Distanz
– Seit 2023: „Machtstrukturen“ als Querschnittsthema in der Hochschulleitung, dazu regelmäßig Gespräche mit dem studentischen AK Machtstrukturen, Präsentationen und Austausch im Hochschulrat
Derzeit in Arbeit (wird in einer der nächsten Senatssitzungen verabschiedet):
– Richtlinie zum Thema Antidiskriminierung, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt; in diesem Kontext wird auch der Beschwerdeprozess genau ausformuliert.
Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
An der HfM Nürnberg wird das Gewaltschutzkonzept umgesetzt durch die Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung und sexualisierte Gewalt an der Hochschule für Musik Nürnberg, die auf der Homepage der HfM Nürnberg einsehbar ist (Richtlinie_HfM Nürnberg4), siehe dort insbesondere Abschnitt 3.
Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Die HFF verfügt über „Grundsätze zum Umgang mit Diskriminierung und Gewalt – Antidiskriminierungsrichtlinie“, die auf der Homepage der HFF einsehbar sind (Richtlinie_HFF5).
Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
An der AdBK München existiert seit 2012 eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. Zu der Umsetzung von Gewaltschutz außerhalb eines formalen Gewaltschutzkonzepts vgl. zu Frage 6.
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Gewaltschutzkonzept der AdBK Nürnberg ist in der Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung geregelt, die auf der Internetseite der AdBK abrufbar ist (AdBK6).
2.1 Sieht sich die Staatsregierung mit in der Pflicht, für Gewaltschutz an Kunsthochschulen zu sorgen (Antwort bitte begründen)?
2.2 Welche Vorgaben, Richtlinien, Empfehlungen oder Hilfestellungen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gibt es bezüglich der Prozesse rund um Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten, beispielsweise durch Handreichungen, Leitlinien
oder Zielvereinbarungen?
2.3 Ist geplant, die Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten an Kunsthochschulen beispielsweise bei künftigen Hochschulgesetz-Novellen oder in künftigen Zielvereinbarungen festzuschreiben (Antwort bitte begründen)?
Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Staatsregierung sind Transparenz, Prävention und offener Dialog an den Kunsthochschulen ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt daher die Kunsthochschulen maßgeblich bei der Bewältigung der Herausforderungen und ihren Bemühungen um ein vertrauensvolles und sicheres Lernumfeld. Die Staatsregierung hat die von der HMTM als erste Musikhochschule in Deutschland überhaupt in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation bisher umgesetzter Maßnahmen finanziell unterstützt. Aus den Studienergebnissen wurde konkret ein 7-Punkte-Plan entwickelt, der Maßnahmen definiert und im Dialog mit der Hochschulfamilie derzeit streng weiterentwickelt wird. Diesen Plan befürwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).
Das Petitum des Gewaltschutzes wurde auch explizit rechtlich verankert: Das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) nimmt bundesweit eine Vorreiter-rolle beim Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung ein. Es definiert Mindeststandards und formuliert klare Vorgaben: Art. 25 BayHIG verpflichtet die Hochschulen „Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“ sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze zu beschließen (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayHIG). Ferner sollen die Hochschulen „mindestens eine geeignete und befähigte Ansprechperson“ bestellen, die „im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden ist“ (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG). Diese rechtlichen Vorgaben wurden von den Kunsthochschulen bereits weitestgehend umgesetzt bzw. befinden sich im Prozess.
Darüber hinaus ist auf die Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BuKoF) zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an künstlerischen Hochschulen vom 21.07.2016 hinzuweisen.
3.1 Wie viele Fälle von physischer oder psychischer Gewalt, Mobbing, Diskriminierung (Rassismus, Antisemitismus u. v. a. m.) oder Belästigung wurden in den letzten fünf Jahren an bayerischen Kunsthochschulen gemeldet (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)?
3.2 Wie viele dieser gemeldeten Fälle wurden offiziell untersucht und führten in der Folge zu Konsequenzen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach offiziell erörterten Fällen und Fällen mit Konsequenzen, Konsequenzen [disziplinarische, Anzeige, Präventionsmaßnahme etc.] nennen)?
Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschulleitung meldet insgesamt 14 offizielle Beschwerdeverfahren im Zeitraum 2022 bis 2024. Konsequenzen, die eingeleitet wurden, reichten von Mediationsgesprächen, angeordneten Fortbildungen, dienstlicher Ermahnung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.
Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Bisher wurden an der HfM Würzburg im vergangenen Sommersemester zwei Fälle gemeldet, die derzeit noch bei den zuständigen Stellen der Hochschule untersucht werden.
Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
Es wurden bisher drei Fälle gemeldet. Die Fälle wurden aufgearbeitet und die erforderlichen Konsequenzen gezogen (Präventionsmaßnahmen oder disziplinarische Maßnahme/Personalgespräch).
Hochschule für Film und Fernsehen (HFF):
Es wurde in den letzten fünf Jahren eine offizielle Beschwerde erhoben. Zur Unterstützung der Studentin wurde ein Psychologe involviert. Es wurde in der Folge die Entscheidung getroffen, nicht weiter mit der lehrenden Person zusammenzuarbeiten.
Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
Ein Fall wurde untersucht mit dem Ergebnis einer Abmahnung.
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Fünf Fälle wurden offiziell untersucht. Kein Fall führte zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.
3.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Prozentsatz der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer)?
Hierzu ist dem StMWK keine belastbare Einschätzung möglich.
4.1 Wie gliedern sich die Fälle der von Gewalt, Mobbing oder anderen Übergriffen Betroffenen nach Geschlecht (bitte tabellarisch angeben nach weiblich, männlich, divers)?
4.2 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen (bitte tabellarisch angeben nach Prozentsatz betroffener rassistischer, antisemitischer, homophober, transphober, islamophober etc. Vorkommnisse)?
4.3 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach Alter und Status an der Kunsthochschule, beispielsweise junge/ältere Personen, Studierende/Mitarbeitende/Lehrende etc. (bitte mit tabellarischer Aufschlüsselung)
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Aufschlüsselung von Fällen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen, nach Statusgruppe und Alter ist im Einzelnen nicht möglich. Die Zahlen werden nicht erhoben. Es lassensich lediglich sehr allgemein folgende Aussagen treffen: Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt können alle Geschlechter betreffen, eine größere Gruppe machen jedoch, was die o. a. Fälle (Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2) betrifft, Frauen aus.
5.1 Wie viele Fälle von Gewalt, Mobbing oder Belästigung pro 1 000 Studierende gab es in den letzten drei Jahren an bayerischen Kunsthochschulen im Vergleich zu anderen Hochschularten?
Eine derartige Statistik liegt dem StMWK nicht vor. Auch sind die Hochschulen nicht verpflichtet, solche statistischen Werte zu erheben. Eine Erhebung bei sämtlichen staatlichen Hochschulen im Freistaat singulär zur Beantwortung dieser Frage ist mit verhältnismäßigem und vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
5.2 Um wie viel Prozent hat sich die Anzahl der gemeldeten Fälle seit Einführung der Gewaltschutzkonzepte verändert?
Eine belastbare prozentuale Auskunft zur Veränderung der gemeldeten Fälle seit Einführung von Gewaltschutzkonzepten und deren Maßnahmen in der Praxis ist nicht möglich. Dennoch kann festgestellt werden, dass die Zahl der geführten Beratungsgespräche sowie die Zahl der offiziellen Beschwerdeverfahren zugenommen haben, weil Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Das StMWK begrüßt, dass die Angebote der Hochschulen angenommen werden.
5.3 Welche Beratungen gab es bisher seitens der Staatsregierung mit anderen Bundesländern und international zu Erkenntnissen rund um das Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention an Kunsthochschulen?
Zum Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention fand aktuell ein Austausch auf dem jährlichen Treffen der Länderreferentinnen und Länderreferenten für Kunst- und Musikhochschulen am 06./07.06.2024 in Nürnberg statt. Das StMWK berichtete hier über die erfolgreich in Bayern durchgeführte Studie „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexuelle Gewalt an der HMTM“. Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass viele der Länder noch nicht so weit in ihren Überlegungen sind wie Bayern, vgl. Art. 25 BayHIG und die Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3. So ist in einigen Bundesländern erst geplant, in die Hochschulgesetze Regelungen gegen Machtmissbrauch aufzunehmen. Bei diesen Beratungen wurde auch auf die Entscheidung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) zum Schwerpunktthema Machtmissbrauch eingegangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit vom 06.05.2024 in Hamburg einstimmig ein Positionspapier und Handlungsempfehlungen zu dem Themenkomplex beschlossen hat.
6. Welches Verfahren wird an Kunsthochschulen angewandt, die kein Gewaltschutzkonzept haben, wenn ein Hinweis auf physische oder psychische Gewalt gegeben wird?
Auch ohne formales Gewaltschutzkonzept, aber auf Grundlage ihrer Richtlinie ist es der AdBK München ein Anliegen, den Gewaltschutz an der Hochschule mit Nachdruck zu verfolgen. Betroffene können sich an Ansprechpersonen (Frauen- und Gelichstellungsbeauftragte, Studiendekane, Ansprechpersonen für Antidiskriminierung, Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung)
oder an Mitglieder der Hochschulleitung richten. Es wurde zudem eine wöchentliche, offene Sprechstunde des Präsidiums für Studierende eingerichtet.
7.1 Wie viele Stunden Schulung zum Thema Gewaltprävention erhalten Studierende, Lehrende und Mitarbeitende an den jeweiligen Kunsthochschulen pro Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kunsthochschule)?
Die Rückmeldungen der Hochschulen zeigen ein differenziertes Bild, das einen direkten Vergleich erschwert, machen aber ein vielfältiges Angebot deutlich:
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Studienjahr 2023/2024
– Studierende: rund 150 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden
Studienjahr 2024/2025 (Planung)
– Studierende: 175 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment; außerdem ist die Einführung eines Mentoring-Programms für Frauen in künstlerischen, pädagogischen wie wissenschaftlichen Führungspositionen im Studienjahr 2024/2025 geplant)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden
Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Personen, die eine Aufgabe als Ansprechperson übernehmen, erhalten eine Schulung: zwei Tage à sechs Stunden pro Semester = 24 Stunden pro Studienjahr.
– Alle anderen: Fortbildungsprogramm des Netzwerks 4.0
Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Drei Stunden verpflichtende Schulung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
– Weitere freiwillige Schulungen in Höhe von mind. drei Stunden mehrmals pro Jahr möglich.
Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
– Studierende nehmen verpflichtend an zwei Sensibilisierungstagen (insg. 16 Stunden) zu Beginn des Studiums teil.
– An die Mitarbeitenden richtet sich ein Angebot einer zweitägigen Schulung, welches sukzessive wahrgenommen wird.
– Darüber hinaus gibt es bei Bedarf spezialisierte Angebote.
Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Aushändigung der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bei Einstellung und Besprechung der Thematik
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Angebot zum Thema Gewaltprävention umfasst im Durchschnitt jährlich ca. zehn Stunden.
7.2 Wie viel Budget (in Euro) wird jährlich pro Kunsthochschule für Gewaltprävention und -schutz bereitgestellt?
Das StMWK stellt Sondermittel in Höhe von rd. 180.000 Euro p. a. bereit, mit denen an der Hochschule für Musik Nürnberg und der Hochschule für Fernsehen und Film München je eine zentrale Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Inklusionsfragen und -träger der Hochschulen und für Betroffene beratend tätig sind, implementiert wurden. Diese beiden Stabstellen sind für alle sechs Kunsthochschulen hauptamtlich tätig. Das StMWK unterstützt ferner den seit 2019 an den drei Münchner Kunsthochschulen durchgeführten „Respekt Tag“ jährlich mit ca. 10.000–15.000 Euro. Daneben hat das StMWK die Studie zum „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt“ der HMTM finanziell unterstützt. Die Hochschulen finanzieren die Aufwendungen im Übrigen in eigener Zuständigkeit und nach Bedarf aus ihrem Budget.
7.3 Wie viele hauptamtlich Mitarbeitende sind an den jeweiligen Kunsthochschulen speziell für Gewaltschutz und -prävention zuständig (bitte mit Angabe, ob diese für die Aufgaben [teilweise] freigestellt
sind oder diese Aufgaben ehrenamtlich zusätzlich neben der eigentlichen Tätigkeit verrichten)?
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeiten in diesem Themenfeld eine Referentin für Personalentwicklung (Frauenförderung) mit 50 Prozent sowie eine Referentin für Diversität und Inklusion für die bayerischen Kunsthochschulen (Dienststelle: HFF) mit 100 Prozent. Zwei Personen im Career Center (jeweils 75 Prozent) setzen Teile ihrer Arbeitszeit in diesem Zusammenhang ein.
Hinzu kommen sechs Personen im Personalrat, von denen eine Person eine Freistellung für zehn Stunden/Woche und eine weitere Person eine Erhöhung ihrer Stunden um sechs Stunden/Woche erhält.
Im Studienjahr 2023/2024 waren folgende Stellen mit dem abgefragten Themenfeld befasst und erfüllten diese Aufgaben weitestgehend ehrenamtlich:
– Studiendekanat: insg. zwei Professorinnen und Professoren
– Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Kunst und Wissenschaft für Studium und Lehre: drei Lehrende
– Gleichstellungsbeauftragte: zwei Beschäftigte der Verwaltung
– Beauftragter für Studierende mit Behinderung, Schwerbehindertenbeauftragte und Antidiskriminierungsbeauftragter: drei Beschäftigte aus Lehre und Verwaltung
– Netzwerk der Vertrauenspersonen: 18 Personen aus Lehre, Verwaltung und Studierende
Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Vizepräsidentin für Vielfalt: 50 Prozent Deputat für Tätigkeit als Vizepräsidentin, innerhalb derer das Thema Vielfalt/Prävention verortet ist.
– Zwei Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.
– Zwei Ansprechpersonen für Antisemitismus: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.
Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung und zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (ehrenamtlich)
– Zwei Gleichstellungsbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Drei Frauenbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Zwei Personen der Beschwerdestelle (ehrenamtlich)
– Sieben Vertrauenspersonen (ehrenamtlich drei Studierende, zwei Lehrende, zwei Verwaltungsmitglieder)
Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Mittlerweile gibt es an der HFF ein niederschwelliges und breit gefächertes Angebot von Beratungs- und Beschwerdestellen. Dabei sind an der HFF folgende Personen im Sinne der Gewaltprävention tätig:
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Referentin an der Stabstelle Diversity – HFF-intern
Nebenamtlich sind folgende Personen an der HFF tätig:
– Eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (teilweise freigestellt)
– Ein Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen
– Ein Beauftragter für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
– Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen
– Zwei Vertrauenspersonen für Studierende (teilweise freigestellt)
Darüber hinaus stehen Betroffenen auch noch folgende zwei Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
– Eine Antidiskriminierungsbeauftragte – extern
– Eine Ansprechperson zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt – externe Rechtsanwältin
Daneben wird auch das Beratungsangebot des Studierendenwerks genutzt.
Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung
– Eine Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
An der Hochschule sind vier ehrenamtlich Mitarbeitende für Gewaltschutz und -prä-
vention zuständig sowie eine externe Honorarkraft.
1 https://hmtm.de/wp-content/uploads/PDF/rechtliche-grundlagen/HMTM_Richtlinie_gegen_sexuelle_Diskriminierung_aktualisierte_fassung_neues-CI.pdf
2 https://ballett.hmtm.de/index.php/akademie/paedagogisches-konzept
3 https://hmtm.de/unsere-werte/code-of-conduct/
4 https://www.hfm-nuernberg.de/fileadmin/website/Dokumente/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/Richtlinie_gegen_Machtmissbrauch__Diskriminierung___sexuelle__Bel%C3%A4stigung_und_sexualisierte_Gewalt_an_der_HfM_N%C3%BCrnberg_v._09.07.2024.pdf
5 https://media02.culturebase.org/data/docs-hff/Antidiskriminierungsrichtlinie%20HFF%2017.04.2024.pdf
6 https://adbk-nuernberg.de/site/assets/files/5242/anti-d-rl_stand_12022024.pdf