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Madame Soler_Picasso_NS_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zur Eingabe „Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium!

Verjährung und Rechtsfrieden – das ist nicht das, worum es in dieser Petition geht. Es geht darum, gehört zu werden. 25 Jahre ist es her, dass am 3. Dezember 1998 44 Nationen in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut ist weit mehr als Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zigtausende Bücher, Kunst- und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt oder geplündert (Robert Brannekämper (CSU): Das ist aber nicht das Thema! Hören Sie doch zu, was der Kollege Bausback gesagt hat!), wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten. Ich will den Hintergrund kurz erklären. – Ich habe zugehört, was der Kollege gesagt hat; im Übrigen habe ich das Wort. – Danke.

Objekte wurden auch aufgrund von Verfolgungsdruck oder zur Rettung der Objekte weggegeben. Mit privater Erpressung wurden Eigentumswechsel erzwungen, oder es wurden Notverkäufe getätigt, um beispielsweise eine Flucht zu finanzieren. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen und geliebt hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust eines Körperteils. Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören und nicht verfolgt wurden, profitierten damals oft von dieser grausamen Situation. Wir sollten uns heute in Demut fragen, ob eine Eigentumsübertragung auch ohne NS-Diktatur erfolgt wäre, ob ein Verkauf, auch zu marktüblichen Preisen, ohne die Not von Deportation und Völkermord getätigt worden wäre. Aus heutiger Sicht ist das oft schwer einzuordnen. Niemand, den ich hier im Bayerischen Landtag kenne, hat als erwachsenes Mitglied einer Opfergruppe die Schrecken der NS-Diktatur am eigenen Leib erfahren.

Ich schildere dies, verehrter Kollege Brannekämper, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert mit NS-Raubkunst. Wir stehen in einer tiefen moralischen Verantwortung. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht. Auch ein Restitutionsgesetz wird viele Fälle nicht lösen, auch diesen nicht. Die Washingtoner Konferenz, die vor 25 Jahren tagte, mündete in einen Beschluss, die Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen eine Richtschnur sein. Ja, es braucht natürlich gesetzliche Regelungen. Es braucht natürlich ein Restitutionsgesetz. Angesichts der vielen Fälle, die sich sehr komplex darstellen – vielleicht zu komplex für Sie, Herr Singer von der AfD –, wird jedoch die Beratende Kommission nicht überflüssig werden. Auch in Zukunft wird sie damit vollauf beschäftigt sein.

Die Beratende Kommission wurde von Bund und Ländern eingerichtet. Auch Bayern hat unabhängige Sachverständige bestellt. Es sind hochangesehene Persönlichkeiten; man kann auf der Seite nachsehen, wer es ist. Auch das Verfahren ist öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Professor Dr. Hans-Jürgen Papier. Der Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt – in diesem Fall: der Freistaat Bayern –, und die Seite, die Ansprüche geltend macht, in diesem Fall: die Petentinnen und Petenten. Jetzt wird es spannend; denn da greift die Petition in der Sache von Picassos „Madame Soler“ uns, den Bayerischen Landtag, an. Die einzige Forderung dieser Petition ist, der Freistaat Bayern möge bitte der Anrufung der Kommission zustimmen.

In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem
Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst! Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission. Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.

Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

  • der verfolgungsbedingte Entzug und
  • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste. Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder hervorzaubern will, steht in den Sternen.

Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance! Das müssen Sie tun. Schließen Sie sich dem Ausschussvotum nicht an! Erklären Sie die Eingabe nicht gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für erledigt!

Antenne_Medien_Medienänderungsstaatsvertrag_Plenum_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Mein Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Präsidentin!

Der heute zu beratende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag enthält vor allem zwei entscheidende Vokabeln: Transparenz und Compliance. Transparenz: die Einsehbarkeit und Durchsichtigkeit von Prozessen, Entscheidungen, Verfahren und Zielen; Compliance: das regelgerechte, vorschriftsgemäße und ethisch korrekte Verhalten. Die Ergänzung dieser Vokabeln im Medienänderungsstaatsvertrag war ein längst überfälliger Schritt. Man wünscht sich dieses Level an Transparenz überall dort, wo öffentliche Aufgaben erfüllt werden. Wir Grüne kämpfen seit Jahren für mehr Transparenz, nicht nur bei den Öffentlich-Rechtlichen. Dort konnten wir zum Beispiel erfolgreich den Livestream der öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks durchsetzen, sodass die ganze Bevölkerung jetzt von zu Hause aus bequem zuschauen kann. Öffentlichkeit herstellen, zeitgemäß und modern, das ist ein Level an Transparenz, dem sich die Regierungsfraktionen hier im Bayerischen Landtag zum Beispiel bei den Ausschüssen bis zum heutigen Tag verschließen.

Gestärkt werden neben Compliance und Transparenz auch die Aufsichtsgremien. Das ist gut, richtig und wichtig. Neue Aufgaben, neue Kontrollrechte der Gremien bedeuten aber auch mehr Arbeit, mehr notwendige Gremienexpertise, Fortbildung, Weiterbildung und mehr Aufwand. Es gilt, wie überall dort, wo Reformen notwendig sind, dass neue Aufgaben nicht zum Nulltarif zu haben sind. Dies will ich insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion ans Herz legen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, reformieren, neue Aufgaben geben, ein ganzes System in die Zukunft führen und für unsere Kinder fit machen, das geht nicht zum Nulltarif. Die Finanzierung folgt dem Auftrag! Es geht also auch nicht, wenn man beschließt, wie in Rostock geschehen, dass der Rundfunkbeitrag, der auch die Ausstattung und die finanziellen Möglichkeiten der Kontrollgremien zementiert, nie wieder steigen dürfe. Das wird das Bundesverfassungsgericht sicher anders sehen, denn wir haben schließlich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Sie, und nicht die Vorsitzenden der Unionsfraktionen, schreibt den Rundfunkbeitrag vor.

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht: Finanzierung folgt Auftrag und nicht der CSU. Wenn Sie also, wie im neuen Staatsvertag geschehen, wieder neue Aufgaben verteilen, nämlich an die Gremien, dann sagen Sie bitte endlich, was gekürzt werden soll, damit mit dem gleichen Geld all die neuen Aufgaben erfüllt werden können. Ich bin sehr gespannt auf die konkreten Vorschläge. Ich hoffe, sie kommen in der nächsten Legislatur. Wir stimmen dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gerne zu.

Sprechblasen_Gesetzentwurf_Deutsche Sprache_Rede_Plenum_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zum AfD-Gesetzentwurf „Deutsch als Amts- und Landessprache sowie Schutz der deutschen Sprache und der in Bayern gesprochenen Dialakte“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Präsidium!

Die AfD will heute Deutsch als Amtssprache per Gesetz in der Verfassung verankern. Wir Grüne lehnen das ab. Von oben nach unten, so wie in der Einbringung – der Kollege hört jetzt nicht mehr zu – gerade genannt… Mit gesetzlichen Regelungen entwickelt sich in der Regel gar nichts von unten nach oben. Denn eine gesetzliche Regelung ist gerade dazu da, von oben was zu diktieren. Ganz ohne Staatsdiktat und ganz ohne Staatsideologie kamen wir bisher ganz gut aus. Wir haben es ganz gut geschafft, Deutsch zu sprechen. Das sieht man hier auch im Bayerischen Landtag. Staatliche Gängelung und Staatsdiktate hinsichtlich von Sprache entsprechen auf jeden Fall nicht unserem Grünen Selbstverständnis von Freiheit in Wort und Schrift.

Warum wollen wir jetzt in Deutschland und für Bayern keinen deutschen oder bayerischen Klon der 1635 von Kardinal Richelieu gegründeten Académie Française? – Ein Blick in unsere Geschichte verrät, wes Geistes Kind die AfD ist; denn Sprachdiktate von oben haben in unserem Land wirklich ganz schreckliche und furchtbare Vorbilder. Ich gebe mal ein bisschen Geschichtsunterricht. Das fehlt hier rechts offenbar öfter. Nach dem Machtantritt der Nazis wurde in Berlin ein Unterricht an Gymnasien eingerichtet, der regierungsoffizielle NS-Terminologie behandelte. Ideologisches Ziel war, festgelegte Wertung in der Allgemeinsprache durchzusetzen. Meyers Lexikon von 1936 zeigt die Auswüchse dieser Staatssprachlichkeit. Anfangs wurden lexikalische Artikel von der Parteiamtlichen Prüfungskommission nur zensiert. Später lieferte die Kommission bis 1942 selbst vollständige Lexikonartikel, an denen nichts geändert werden durfte. Vergleicht man die Duden-Auflage vor 1933 mit den Auflagen von 1934 und 1941, dann zeigt sich eine markant zunehmende Anzahl neu aufgenommener NS-Vokabeln. Ich zitiere: „Arbeitsfront“, „Arbeitslager“, „aufnorden“, „Deutscher Gruß“, „Deutsches Jungvolk“, „Rassenschande“, „Vierteljude“, „Volljude“, „Volksgenosse“, „Volksschädling“, „vollelterig“, „deutschvölkig“, „volksfremd“, „auswuchern“.

Das sind die Zeiten, in denen von Staats wegen Sprache diktiert wurde! Wir Grüne werden nicht zulassen, dass hier je wieder so was kommt. Nach Ende der NS-Diktatur dauerte es über 20 Jahre, bis wir wieder zum normalen Sprachgebrauch von unten nach oben zurückgefunden hatten. Es gibt also sehr gute und historisch wichtige Gründe, warum wir als demokratische Gesellschaft in Deutschland weder im Grundgesetz noch in der Bayerischen Verfassung Deutsch als Staatssprache festschreiben sollten. Im Gegenteil, in Artikel 3 des Grundgesetzes steht sogar: „Niemand darf wegen […], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Gesetze dazu, dass etwa in Behörden oder bei Gerichtsverhandlungen das Deutsche zu verwenden ist, gibt es bereits. Die kennen vielleicht auch Sie. Aktuell regieren – und dafür bin ich täglich dankbar – überall in Deutschland Parteien, die Menschen nicht per Staatsdiktat vorschreiben wollen, wie sie sprechen müssen. Wir Grüne sorgen dafür, dass das auch so bleibt.

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Antrag „NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich hinter geltende nationale und internationale Vereinbarungen zur gerechten Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu stellen.

Das umfasst insbesondere:

  •  die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, die von 44 Staaten, inklusive Deutschland, unterzeichnet wurde
  • die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1998
  • die Gemeinsame Erklärung der USA und der BRD zu den Washingtoner Prinzipien von 2018, die beinhaltete, dass alle Museen und Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die von der Bundesregierung gefördert werden, auf Ersuchen des Anspruchstellers einer Mediation durch die Limbach-Kommission zustimmen müssen
  • die Verfahrensordnung der Limbach-Kommission, die sich auf oben genannte Vereinbarungen stützt und die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet.

Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.

Begründung:

Seit 10 Jahren sind die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy bemüht, die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), anzurufen. Die Familie erhebt Restitutionsansprüche auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet. Die Limbach-Kommission, die 2003 in Absprache von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde, um bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Raubgut zu beraten, soll bei Streitfällen eine unabhängige, rechtlich nicht bindende Empfehlung abgeben. Damit die Kommission tätig wird, müssen beide Parteien einer Anrufung zustimmen.

Im Falle der Streitigkeiten um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung, einer Anrufung der Limbach-Kommission zuzustimmen. Diese Weigerung ist vor dem Hintergrund der „Washingtoner Erklärung“ und insbesondere der gemeinsamen Erklärung der BRD und der USA von 2018 unverständlich.

Da es in Deutschland bisher keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, verjährte Restitutionsansprüche von Kunstobjekten geltend zu machen, sind die Nachkommen auf den guten Willen der heutigen Besitzer angewiesen. Dieser Zustand ist auch aufgrund der besonderen Verantwortung, die Deutschland und auch Bayern bei jeglicher Debatte um NS-Verfolgungsschäden trägt, nicht hinnehmbar, die Weigerung der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut absolut inakzeptabel. Es ist die Pflicht des Kulturstaates Bayern, der in der Vergangenheit häufig seine eigenen Initiativen zur Restitution hervorgehoben hat, hier Vorbild zu sein und der Anrufung der Kommission zuzustimmen und sich bedingungslos hinter die geltenden Vereinbarungen zu stellen.

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Antragspaket „Ökologische Nachhaltigkeit in der bayerischen Kultur“

Kultur und Ökologie: Nach wie vor beschäftigt man sich allgemein vel zu wenig mit der Frage, wie auch im Kultursektor klima- und umweltfreundlich gearbeitet werden kann. Eine Kulturpolitik der Zukunft muss sich Themen der ökologischen Nachhaltigkeit ehrgeiziger stellen als bisher. Weil die bayerische Kulturpolitik in dieser Hinsicht aktuell noch deutliche Defizite aufweist, haben wir als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Antragspaket beschlossen, das die bayerische Staatsregierung auffordert, endlich eine allgemeine Wende zu kulturpolitischer Nachhaltigkeit einzuleiten.

Zentral für eine solche ökologische Neuorientierung des Kulturpolitik wären u. a. eine allgemeine Erhebung zum derzeitigen Zustand des Ressourcenbedarfs der Kultur, die Entwicklung eines Kultur-CO2-Rechners, die Etablierung eines Notfall-Kulturkatasters für die Bewahrung von Kulturgütern etwa im Falle von Naturkatastrophen, die Einrichtung einer Ansprechstelle für die Nachhaltigkeitsberatung und das Angebot von Fortbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen im Kultur- und Kreativbereich.

All diese und noch weitere wichtige Aspekte finden sich in den Anträgen unseres Pakets, die man hier nachlesen kann und die am 12. Juli im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt werden:

Rede zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium!

Starke und unabhängige freie Medien sind eine sehr wichtige Säule unserer Demokratie. Es ist sehr löblich, dass sich die FDP hier im Parlament mit ihren Ideen einbringt und Vorschläge unterbreitet, wie wir Grüne es unter anderem auch schon mit unserem Gesetzentwurf, der endlich auch in den Kontrollgremien des Bayerischen Rundfunks für Parität gesorgt hätte, getan haben. Einige Ideen der FDP sind gut, andere halten wir Grüne für problematisch, und manche würden aus unserer Sicht den Fortbestand eines starken, freien und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.

Ziemlich lustig ist, dass Frau Kollegin Eiling-Hütig davon spricht, dass im Gesetzentwurf die Unterhaltung fehlt, weil sich ja die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen der Länder gerade erst in Rostock zusammengefunden haben. Herr Kollege Kreuzer schwänzte an diesem Tag den Vorsitz des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik des Kontrollgremiums, den er hätte leiten sollen. Er ging lieber nach Rostock, um dort ein Eckpunktepapier zu beschließen, in dem die Unterhaltung überhaupt nicht mehr vorkommt! Insofern verwundert es mich, dass das jetzt hier kritisiert wird, weil die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen, hier der Fraktionsvorsitzende der CSU, die Unterhaltung offenbar auch am liebsten absägen und dort die Axt ansetzen würden.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So, wie es halt im Gesetz steht!)

Das steht aber nicht im Eckpunktepapier. In dem Eckpunktepapier – ich habe es hier, ich kann es gerne vorlesen – steht – ich zitiere –: keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Da steht auch:“[…] Fokus auf Kernauftrag mit qualitativ hochwertiger Grundversorgung in den Bereichen Information, Bildung und Kultur“. Ich kann hier kein einziges Wort zur Unterhaltung finden.

Jetzt ist es aber nicht nur so, dass wir hier eine sehr starke Filmbranche haben und wir in Bayern ein sehr starker Medienstandort sind, der selbstverständlich auch Unterhaltung produziert – im Idealfall sehr hochwertige Unterhaltung, auf die wir auch sehr stolz sind –; sondern wir brauchen auch dringend Unterhaltung, um Menschen, die wir nicht erreichen, reinzuholen und an uns zu binden. Das ist das alte Prinzip von Brot und Spiele. Da hat man schon im alten Rom gewusst, die Leute kommen, und dann kann man sie natürlich erreichen. Deshalb muss da die Unterhaltung unserer Meinung nach auch mit drinstehen.

Wie gesagt, es ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie nicht nur draußen durch die Lande ziehen, polemisieren und populistisch die Axt an die Öffentlich-Rechtlichen ansetzen, sondern sich auch hier zu Wort melden, hier, wo es unsere Pflicht ist – oder zumindest unsere Pflicht wäre –, die Verantwortung zu übernehmen. Dieses Verantwortungsbewusstsein wünsche ich mir auch von den Unionsfraktionen, dass sie nicht nur in Rostock populistisch herumagieren, sondern hier auch sagen, was sie wirklich wollen, damit die Bürgerinnen und Bürger erfahren können, was die CSU eigentlich mit ihrem Bayerischen Rundfunk plant.

Bei der Sache mit dem Verantwortungsbewusstsein frage ich mich schon so ein bisschen – wenn da AfD-Framings übernommen werden, wenn die Unionsfraktion hier plötzlich Umerziehung vorwirft und wenn in diesem Eckpunktepapier als großer Wurf für die Reform, die dann alles rettet, das Verbot der Gender-Sprache mit drinsteht –, wie wir eigentlich einen guten Öffentlich-Rechtlichen zusammen erhalten wollen.

Wir brauchen eine Reform. Wir müssen das diskutieren. Deshalb noch mal vielen Dank für den Vorschlag hier. Vielleicht hat die CSU noch nicht gemerkt, dass sie einen Medienminister hat, der auch in der Rundfunkkommission sitzt und sich dort auch einbringen könnte. Er sitzt auch im Rundfunkrat. Auch dort könnte er sich einbringen. Aber vielleicht ist es ja ein großes Glück, dass sie das noch nicht getan und gemerkt hat.

Zurück zur FDP: Hörfunkwellen – sieben Programme. Ich habe mal durchgezählt. Was soll denn da weg? Da wünsche ich mir ein bisschen mehr Verantwortungsbewusstsein und dann auch ruhig den Mut zu sagen: Okay, wir haben mehr als sieben. Dann soll BR24 Radio weg – ehemals B5 aktuell –, oder Bayern 3 soll weg, oder Bayern 1 soll weg, BR-Klassik soll weg oder vielleicht Bayern 2 oder BR Heimat oder BR Schlager. – Was würden Sie denn gerne kürzen, liebe FDP? Da wünsche ich mir konkrete Vorgaben.

Zu den Kontrollgremien komme ich gleich noch. Das ist eine riesengroße Baustelle, die wir wirklich dringend angehen müssen. Aber ich finde auch noch ganz wichtig, und das steht hier nicht drin: Es wäre ganz wichtig, dass wir in dem Bayerischen Rundfunkgesetz etwas implementieren, mit dem man einen Hinweis gibt, wie KEF-Anmeldungen funktionieren sollen. Mir ist klar, das muss über Medienstaatsverträge geregelt werden. Aber wir könnten zumindest eine Denkanregung in unser Gesetz aufnehmen, weil wir im Moment bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine Situation haben, wo der Beitrag unabhängig festgelegt wird. Wenn wir ehrlich sind: Der ganze Streit kommt ja vor allem wegen des Beitrags. Ich wünsche mir sehr, dass wir inhaltlich nach vorne denken, aber die meisten interessieren sich ja nur für den Beitrag. Da müsste man zum Beispiel wie jedem anderen Medienunternehmen auch erlauben, Investitionen zu tätigen, nach vorne zu denken, damit man den Rundfunk in eine gute Zukunft führen kann.

Ganz kurz zu den Gremien: Bei uns in den Gremien fehlt Parität. Es fehlen Frauen, und nein – jetzt ist die Kollegin Eiling-Hütig weg –, es sind nicht 30 %, es sind 32 % staatsnah im BR-Rundfunkrat. Inzwischen sind es, weil der DGB jetzt wieder statt einer Frau einen Mann geschickt hat, auch wieder nur 33 % Frauen; migrantische Personen – eine Person von 50; Menschen unter 40 – eine Person; Menschen mit Behinderung – eine Person.

Das sind alles Dinge, die ein großes Problem sind. Deshalb danke für die Vorschläge. Viele Probleme – ich freue mich auf die Diskussion in der nächsten Legislatur. Wir lehnen den Gesetzentwurf im Augenblick ab.

Meine Rede zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident!

Am 1. Juli 2023 tritt der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Sie haben das gerade schon sehr sachlich dargestellt. Diese Medienstaatsverträge regeln, wie unsere Öffentlich-Rechtlichen funktionieren. Diese Verträge zwischen den 16 Ländern bestimmen also über Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von Öffentlich-Rechtlichen. Wir als Politik haben das Privileg, mit ihnen Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von öffentlich-rechtlichem Radio und Fernsehen, Homepages und Internetangeboten der Öffentlich-Rechtlichen, die Live- und Vor-Ort-Angebote, die Mediatheken und Apps zu Öffentlich-Rechtlichen, aber auch sogenannte Drittplattformauftritte wie auf YouTube oder Instagram zu gestalten. Wir als Politik stellen also unter anderem die Weichen, auf welchem Weg Bildungs-, Kultur-, Unterhaltungs- und Beratungsprogramme und Informationsangebote zu uns kommen. Dort, wo Staatsverträge Gesetze der Länder betreffen, müssen die Landesgesetze natürlich an die neue, zwischenstaatlich vertraglich geregelte Rechtslage angepasst werden. Genau darum geht es hier – die Kollegin hat es schon ausgeführt –: um die notwendigen Änderungen im Bayerischen Rundfunkgesetz.

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag schafft die Möglichkeiten, eigene Spartenkanäle der Landesrundfunkanstalten ganz oder teilweise in Onlineangebote zu überführen. Konkret bedeutet diese sogenannte Flexibilisierung für den Bayerischen Rundfunk, dass dann nicht mehr die Politik über eine Beauftragung entscheidet, sondern der BR entscheidet, welche Inhalte der vom BR betriebenen Spartenkanäle besser im klassischen Fernsehen oder als Onlineangebot aufgehoben sind. Die Landesrundfunkanstalten – die Kollegin hat es im Nebensatz kurz erwähnt – dürfen aber auch von ihnen 0betriebene Spartenkanäle ganz oder teilweise durch andere Programme ersetzen oder einstellen. Dort, wo ich also früher ARD alpha empfangen konnte, kommt dann nichts oder etwas anderes.

Wir alle, die wir heute hier sitzen, müssen uns bei allen Reformen, die wichtig und notwendig sind, über sämtliche Folgen unserer Reformschritte im Klaren sein. Wenn man wie die Herren hier ganz rechts außen, aber auch Teile der CSU, mit Vorwürfen wie „Meinungsmache“ oder „Umerziehung“ gegen öffentlich-rechtliche Strukturen hetzt, muss man wissen: Inhalte kosten Geld. Wenn Inhalte verschwinden, weil gespart oder flexibilisiert wird, ist das auch eine logische Folge der Hetzkampagnen, die am Ende jegliches Vertrauen in unsere öffentlich-rechtliche Medieninfrastruktur verspielen.

Für Bayern bedeutet die mit der Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes einhergehende Flexibilisierung ganz konkret, dass wir die dezidierte Beauftragung von ARD alpha durch die Flexibilisierung ersetzen, die Flexibilisierung hier erlauben.

Warum nenne ich das jetzt nicht Kaputtsparen, wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass da Dinge wegfallen können? Warum stehen wir Grünen hinter der im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossenen und nun in bayerisches Recht umzusetzenden Flexibilisierung? – Beauftragung qua Gesetz hat auch Probleme gebracht. Stehen Wahlen vor der Tür, wünscht man sich gerne mal einen bunten Blumenstrauß von Angeboten aus der Politik; die Rechnung dafür will hinterher aber niemand bezahlen. So kamen über die Jahre immer mehr übertragene Aufgaben und auch Kosten zusammen.

Die Vielfalt des Angebots ist wunderbar – auch ich liebe sie –, aber wir alle nutzen Medien nicht mehr so, wie wir es vor 10, 20 Jahren gemacht haben. Das „Lagerfeuer Fernsehapparat“, an dem die kleinbürgerliche Familie allabendlich vor der „Tagesschau“ zusammenkam, gibt es so nicht mehr. Hörfunk spielt immer noch eine große Rolle, aber viele Menschen nutzen schon Audiotheken oder andere Audioplattformen. Unser aller Leben ist ganz flexibel geworden. Diese Agilität und Dynamik bestimmt unsere Mediennutzung und unsere Gesellschaft. Meine Kinder, das Publikum von heute und von morgen: Die Über-Zwanzigjährigen besitzen kein Radio, kein TV-Gerät – gar keines. Die Kleinen schauen täglich „logo!“, und ich wünsche mir, dass auch sie in Zukunft starke öffentlich-rechtliche Angebote mit guten Inhalten finden, die für sie und für ihre Welt gemacht sind.

Was uns auch noch so wahnsinnig wichtig ist als Grüne – darum bin ich dankbar, dass wir mit einer Grünen Staatskanzlei, zumindest mit einer bisher, aktiv mitverhandeln dürfen und nicht nur Bürgerbeteiligungsverfahren nutzen oder Briefe an den Medienminister schreiben dürfen –: Der novellierte Medienstaatsvertrag stärkt endlich die Rolle der Kontrollgremien; sie bekommen neue Kompetenzen und wer- den beim BR für mehr Dinge zuständig sein. Das bedeutet aber auch: Wir alle müssen besser darauf achten, wie diese Kontrollgremien besetzt sind.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, aber die sich daraus ergebenden Fragen sollten wir gemeinsam zügig angehen. Größte Baustelle ist für uns aus Sicht der Grünen die Zusammensetzung der Kontrollgremien; sie sind auch in Bayern stark überaltert und nicht so besetzt, dass sie unsere heutige bunte bayerische Gesellschaft gut abbilden. Ich bin mit meinen heuer 49 Jahren die Zweitjüngste im Rundfunkrat. Migrantische Gruppen entsenden genau eine Person, genauso wie Behindertenverbände; die muslimische Gemeinschaft hat keinen Sitz, genauso wenig Queer-Verbände, Studierende oder Schülervertretungen. Last, but not least steht es meiner Meinung nach einem staatsfernen Kontrollgremium wie dem Rundfunkrat gar nicht gut zu Gesicht, wenn dort ein Mitglied der Staatsregierung drinsitzt. Hier müssen wir, gerade im Anschluss an die heutige Debatte und gerade wegen der Stärkung der Kontrollgremien, ganz dringend gemeinsam an eine Reform herangehen.

Rede_Antrag_Bayerischer Landtag_Coronahilfen_Sanne Kurz

Meine Rede zum den Dringlichkeitsanträgen von FDP und AfD zu Rückmeldeverfahren und Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Hilfen

Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Rückmeldeverfahren Soforthilfe Corona aussetzen, Rechtsklarheit herstellen“. – Ich würde mir gar keine so großen Sorgen über die Verjährung, sondern mir eher Sorgen darum machen, wie das Vertrauen der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger – immerhin eine Viertelmillion Menschen – hier in Bayern in die Politik ist. Sie fühlen sich seit 2020 wirklich oft an der Nase herumgeführt; so ist es leider.

Im März 2023 hatten wir Grüne schon gefordert, sich dieser Rückzahlungsforderung anzunehmen. Wir hatten in unserem Dringlichkeitsantrag Lösungen, Beratungen und Einzelfallberatungen vorgeschlagen, ebenso wie abzuwarten, bis die Rechtslage und Klagen in NRW aber auch in Bayern geklärt sind. Stattdessen haben Sie leider weiter viel Vertrauen in die Politik verspielt.

Heute vor, fast auf den Tag genau, drei Jahren wurden in Bayern die Künstlerhilfen verkündet. Diese Künstlerhilfen kamen hier nach zähem Ringen zu einer Zeit, in der es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon längst den fiktiven Unternehmerlohn gab, in Zusammenarbeit des dortigen Wirtschafts- und Kunstministeriums. Hier wurden währenddessen von Herrn Aiwangers Seite aus weiter alle zum Beantragen von Hartz IV geschickt; dort hat man Lösungen gefunden.

Ich wundere mich nicht darüber, dass Menschen hier in Bayern frustriert sind. Eine Künstlerin hat mir gesagt, sie fühle sich – Zitat – „verarscht“. Die Extrawurst in Form der bayerischen Soforthilfen kam schnell. Mich wundert es auch, warum wir nie über diese bayerischen Soforthilfen reden. Gibt es auch für diese bayerischen Soforthilfen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund? Sie sind als Klassenprimus wie so oft gerne davongaloppiert, und jetzt wundern Sie sich, dass hinterher jemand die Hefte nachkontrollieren und schauen will, ob die Hausaufgaben auch gemacht wurden. Wir finden: So geht Effekthascherei, aber nicht Fleißarbeit. Das ist keine Politik, die Vertrauen und Stabilität in der Krise schafft, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den bayerischen Soforthilfen, für die wir als Land Bayern verantwortlich sind, wurde klipp und klar verkündet, dass es keine Rückzahlungen gebe und die Liquidität sofort geprüft werde; das liegt nicht am Bund, obwohl Sie dort ausnahmsweise einmal mitregiert haben. Es ist doch kein Wunder, wenn sich Betroffene da getäuscht sehen. Außerdem war zum Zeitpunkt der Bewilligung nirgendwo ein Sterbenswörtchen zum Umgang mit Personalkosten zu finden – nicht in den FAQs und nicht in den Richtlinien.

Wenn dann hinterher Bemessungsgrundlagen geändert werden, dann geht das doch nicht. Es ist doch rechtswidrig, hinterher Bemessungsgrundlagen zu ändern. Wer Personalkosten in Bayern statt mit Kurzarbeitergeld mit Soforthilfen abgedeckt hat, so verantwortungsvoll gehandelt und Angestellte sowie deren Familien vor Kurzarbeit und den Folgen bewahrt hat, der guckt in Bayern in die Röhre.

Bei der jetzigen weiteren Abwicklung muss man natürlich Rechtsgrundlagen wie das EU-Beihilferecht, die mit dem Bund geschlossenen Vereinbarungen und das Haushaltsrecht beachten. Aber ich wünsche mir zumindest, dass Sie hier für das bayerische Handeln Verantwortung übernehmen. Die ersten Klagen laufen auch in Bayern. Im Internet kursieren schon Petitionen von Einzelpersonen, aber auch von Verbänden wie zum Beispiel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft.

Vielleicht ist es dem geschuldet, dass Sie die Frist jetzt bis zum Ende des Jahres verlängert haben. Ich glaube aber, dass es schlicht und einfach dem Wahlkampf geschuldet ist. Das ist ein Armutszeugnis, und wir hätten uns sehr gefreut, wenn hier Rechtssicherheit hätte abgewartet werden müssen. Keine Lösung und viel Getöse: Das kennen wir schon. Hoffentlich wird sich das im Herbst ändern. – Den Antrag der AfD lehnen wir ab.

(Zuruf von der AfD: Warum eigentlich?)

Dem Antrag der FDP stimmen wir gerne zu.

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Schriftliche Anfrage „Maßnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bayerischen Filmbranche“

Die Filmbranche leidet auch in Bayern unter massivem Fachkräftemangel. Grund dafür sind nicht allein fehlende formale Ausbildungsangebote in Bereichen wie Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung u.v.a. Auch die Arbeitsbedingungen in der Branche und vor allem am Set tragen zum Mangel bei. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten, prekäre und unstete Beschäftigungsverhältnisse, ungenügende Bezahlung, schlechte Planbarkeit  – der Glamour der Filmszene kann diese Defizite in den Augen der kommenden Generationen nicht übertünchen.

Um Bayern als Filmstandort langfristig zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für das Arbeiten in der Branche besser werden – insbesondere dort, wo öffentliche Mittel fließen. Ein relevanter Faktor hierfür ist die Vereinbarkeit von Familien und Beruf – gerade in einer Branche, die von unregelmäßigen Arbeitszeiten und Projektarbeit bestimmt ist. Noch leisten Frauen in unserer Gesellschaft einen erheblich größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit, zum Beispiel mit der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt deshalb für Frauen und deren Karrierewegen eine besondere Rolle. Gleichzeitig sind etwa die Hälfte eines Abschlussjahrganges von Studiengängen an Filmhochschulen Frauen. In der Arbeitsrealität der Branche spiegelt sich dies allerdings nicht wider. Die Branche ist nach wie vor männlich dominiert, was auch an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Im weiteren Verlauf der 2020er-Jahre werden pro Jahr etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland das 65. Lebensjahr erreichen, während es pro Jahrgang nur 750.000 20-Jährige gibt. Es fehlen pro Jahr also eine halbe Million Köpfe. Zeit, die Menschen mit attraktiven Arbeitsmöglichkeiten zu erreichen, denn die anderen Bundesländer beobachten diese Entwicklung auch. Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern:

Die Bundesregierung hat mit den Bürgergeld, bei dem der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II für Solo-Selbstständige, der während der Pandemie eingeführt wurde, weitgehend übernommen worden ist, bereits eine wichtige Grundlage für die bessere Absicherung von Soloselbstständigen auch in der Filmbranche beschlossen. Es gibt aber noch weitere Maßnahmen und Anreize für mehr soziale Sicherheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Filmbranche, insbesondere im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Um dem Gender-Pay Gap, dem Gender-Show Gap und nicht zuletzt dem Fachkräftemangel in der Branche wirkungsvoll zu begegnen, müssen diese Maßnahmen und Anreize konsequent eingeführt und umgesetzt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Werden für die Eignung des Stipendiums „Junge Kunst und neue Wege“ des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und für die Nachwuchsförderung des FFF Bayern Erziehungszeiten oder Zeiten, die nachweislich für der Pflege von Angehörigen genutzt wurde, anerkannt, wenn beispielsweise zwischen dem Abschluss der künstlerischen Ausbildung oder des Studiums mehr als fünf Jahre vergangen sind oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten wurde, diese Zeit aber teilweise für Sorgearbeit aufgewendet wurde?

1.2 Welche weiteren Nachwuchsförderprogramme gibt es, die der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (z.B. durch Fördermittel) unterstützt (bitte mit Angabe des Programmnamens/Stipendiumnamens und des jeweiligen Umgangs mit/der jeweiligen Anerkennung von etwaigen Erziehungs- / Pflegezeiten für die Eignung/Qualifikation/Altersgrenzen dieser Stipendien- und Förderprogramme)?

1.3 Gibt es von Seiten des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, Förderprogramme oder Stipendien, die gerade freiberufliche Filmschaffende nach Erziehungs- oder Pflegezeiten bei der Wiederaufnahme ihres Berufs unterstützen (bitte Programm erläutern und Höhe der zu Verfügung gestellten Mittel angeben)?

2.1 Sind die Kosten für Kinderbetreuung während der Dreharbeiten bei Projekten, die direkt oder indirekt über den Freistaat oder nachgeordnete Behörden des Freistaats Bayerns oder Stellen, an denen der Freistaat beteiligt ist, finanziert werden, förderfähig?

3.1 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist, in welcher Höhe?

3.2 Wenn 2.1 mit ja beantwortet wird, welche Informationen liegen der Staatsregierung hat die Staatsregierung zum Mittelabruf (bitte tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln und Höhe der jeweils beantragten Gesamt-Mittel sowie der beantragten Mittel für Kosten der Kinderbetreuung angeben)?

3.3 Wenn Frage 2.1 mit ja beantwortet wird, wie, wo und wann wird und wurde die Förderfähigkeit von Kinderbetreuung im Drehzeitraum an die Branche kommuniziert?

4.1 Welche Vorgaben macht der Freistaat Bayern zu Mindesthonoraren für Filmschaffende, die dazu beitragen den Gender Pay Gap zu reduzieren, für Filmproduktionen, die seitens des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder  Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, gefördert werden (bitte pro Einrichtung angeben)?

4.2 Welche Maßnahmen ergreift der Freistaat darüber hinaus, um den Gender Pay Gap in der Filmbranche, vor allem bei freiberuflichen Filmschaffenden aller Gewerke zu reduzieren und so die Verhandlungsbasis von Frauen in der Branche und somit auch die Attraktivität der Branche für Frauen zu stärken?

4.3. Welche Programme unterstützt der Freistaat, die Frauen in der Filmbranche stärken, wie z.B. Mentorin-Programme, Förder- und Stipendienprogramme die sich explizit an Frauen* und deren (Wieder)Einstieg in die Branche unterstützen?

5.1 Erhebt der Freistaats Bayern und die Stellen des Freistaats, die mit der Förderung von Filmproduktionen beauftragt sind sowie die Institutionen, an denen der Freistaat beteiligt ist, regelmäßig Zahlen über die geschlechtergerechte Vergabe von Fördermitteln (Gender-Monitoring)?

5.2 Wenn 4.1 mit nein beantwortet wird, was ist der Grund dafür?

5.3 Wenn 4.1 mit ja beantwortet wird, Fördermittel in welcher Höhe flossen in den letzten fünf Jahren an Frauen als Antragstellerinnen bzw. an Frauen als Beteiligte an Filmherstellung von Drehbuch bis Verleih in sämtlichen Gewerken (bitte pro Jahr tabellarisch auflisten)?

6.1 Welche Anreize setzt der Freistaat Bayern derzeit für Bayerische Filmproduktionsunternehmen oder Filmproduktionsunternehmen, die in Bayern produzieren, um das Arbeitsumfeld familienfreundlicher zu gestalten?

6.2 Wenn es derzeit noch keine Anreize des Freistaats gibt, welche Anreize plan die Staatsregierung zu implementieren, um damit dem Fachkräftemangel, dem Gender-Pay- und dem Gender-Show-Gap wirkungsvoll zu begegnen?

7.1 Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um ältere Personen, beispielsweise solche, die nach Eltern- oder Pflegezeiten die Branche verlassen haben, wieder als Fachkräfte für die Branche zu gewinnen?

7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Bedarfen und Wünschen der Familienfreundlichkeit am Set, bzw. zu diversen Lösungen für Kinderbetreuung (z.B. vor Ort/zu Hause, werktags/an Wochenenden, reisend/stationär, Randzeiten/Kernzeiten etc.) und Wunsch nach diesen?

7.3 Wie plant die Staatsregierung Erkenntnisse zu den Bedarfen der Vereinbarkeit zu gewinnen?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023
Haushalt_Plan_2023_Kunst_Kultur_Mädchen_Suche_Sanne Kurz_Grüne

Meine Rede zum Haushaltsplan 2023 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Lieber Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kolle- gen, lieber Herr Hintersberger!

Die AfD ist möglicherweise ein bisschen verwirrt gewesen, weil sie im Einzelplan 15, in dem es um Studierende geht, über Bildung für Kinder gesprochen haben, wo es um Geld für Unis ging. Möglicherweise denkt man da ganz rechts außen nicht richtig mit.

(Zuruf: Zukunft der Kinder!)

Dabei ging es um die Zukunft der Kinder. Immerhin kam dann noch in einem Halbsatz ganz am Schluss der große Schwerpunkt Kultur vor, der auch in diesem Einzelplan steckt und der hier in Bayern sogar verfassungsrechtlich niedergeschrieben ist. Wir leben hier in einem Kulturstaat und nicht in einem Hightech-Staat. Ihr Fokus wundert mich aber gar nicht. Wer Markus Söder kennt, weiß, dass er Weltklasseorchester mit Fußballvergleich zu entsprechenden Jubiläen gratuliert, und weiß, wie er es bei der Ralph-Siegel-Premiere manchmal bis zur Pause schafft und dass er sonst trotz Zusagen in der Kultur eher mit Abwesenheit, aber vor allem immer mit Denkpausen glänzt. Ich komme gleich noch zu den Baustellen im Haushalt, mit denen das zu tun hat.

(Zuruf des Abgeordneten Robert Brannekämper (CSU))

Sein Minister ist nämlich derjenige, der sich wünscht, dass dann andere zahlen sollen. Da wird es schwierig. Die Söder-CSU hat keine eigenen Visionen. Betont wurde: Für die Hochschulen gibt es Rahmenverträge. In der Kultur gibt es überhaupt keine Zielsetzungen, keine Leitplanken, geschweige denn Visionen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn man dann keine eigene Vision hat, aber immer noch mehr – ich zitiere hier: – „privates Engagement und Unterstützung der Bürgerschaft“ fordert, darf man sich nicht wundern, wenn dann irgendwann plötzlich die Legitimation und der breite Zuspruch dieser Bürgerschaft schwinden. Dann fragen sich immer mehr Menschen: Was hat denn das mit mir zu tun? Was ist denn los, wenn hier im Kulturstaat Bayern plötzlich alle lieber am Handy daddeln und irgendwelche Wurstfotos oder sowas posten? – Wir Grüne fordern, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ bei uns in Bayern auch umsetzen. Weg mit der Intransparenz, her mit Zielsetzungen oder Visionen, mehr Geld für Inhalte, weniger Geld für repräsentative Zwecke! Kulturpolitik ist auch in einem Wahljahr nicht da, wo man ein schöneres Foto machen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu den Inhalten gehört auch, dass die Menschen mit Lust und Leichtigkeit kommen und die Inhalte sehen können. Wir brauchen ein Online-Ticketing-System für bayerische Museen. Wir brauchen starke Vermittlung und kulturelle Bildung. Wie wenige Stellen Sie für Outreach und staatliche Kultur zur Verfügung stellen, ist beschämend. Dass in der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Daueraufgaben immer wieder als Projekte gelabelt werden, ist schlicht skandalös.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Skandal ist auch die Ignoranz der eigenen Klimaziele. Natürlich muss da die Kultur auch einen Beitrag leisten. Die will das auch; dann kommen aber Sie daher und sagen: Zahlen sollen es bitte die anderen. Transformationsmanagement und Anreize für sozialökologischen Umbau werden verneint. Bei der Unterstützung von Zertifizierung fehlt alles. There is no music on a dead planet, und auch Schuhplatteln geht auf einem toten Planeten leider nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenig nachhaltig ist auch der beständige Riesensanierungsstau in Kultur-, Hochschul- und Universitätsbauten. Den können Sie nicht schönreden. Teils regnet es durch Dächer, und der Beton fällt einem auf die Füße. Der Haushalt zeigt: Für die Dramatik der aktuellen Situation fehlt Ihnen seit Jahren jegliches Verständnis. Die Kostenschätzungen lagen schon vor drei Jahren bei über 5,8 Milliarden Euro. Seither bekommen wir gar keine Zahlen mehr. Die Beweihräucherung der Hightech Agenda Bayern nützt nichts, wenn unten drunter die Infrastruktur wegrottet, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau wie die Kultur haben sich übrigens auch unsere bayerischen Hochschulen längst auf den Weg zur Nachhaltigkeit gemacht und wollen bis 2030 klimaneutral werden. Dabei dürfen wir sie nicht alleinlassen. Dafür brauchen sie dringend entsprechende Mittel.

Die Mangelwirtschaft und die Bankrotterklärung gibt es unserer Meinung nach auch beim studentischen Wohnen. Der Kollege Hintersberger hat erzählt, wie viel mehr die Studierendenwerke bekommen. Das reicht aber nicht, damit diese gestiegene Zahl an Studierenden, 404.000, auch eine Bleibe findet. Hier in München kosten WG-Zimmer leicht über 700 Euro. Das liegt auch daran, dass in München 1.500 geförderte Apart- ments in der Münchner Studentenstadt seit fast zwei Jahren leer stehen und dass deren Sanierung beim Ministerium in der Prioritätenliste offenbar ganz weit hinten steht.

(Robert Brannekämper (CSU): Das Ministerium ist nicht zuständig!)

Außer einer Arbeitskreisgründung ist da nichts passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ob die BayernHeim, wie angekündigt, übernehmen kann, steht in den Sternen. Die CSU ist hier zuständig, Herr Brannekämper.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Anderswo in Bayern sieht es auch nicht anders aus. Viele hochbegabte Studierende entscheiden sich gegen die Topstandorte in Bayern. Ohne hochbegabte Studierende sieht dann auch die Hochglanz-Agenda gleich ganz anders aus.

Last, but not least: Vor ein paar Wochen war die Direktorin der Ukrainischen Freien Universität hier zu Gast. Angesichts der Entwicklungen des letzten Jahres ist es gut, diese traditionsreiche Bildungsinstitution zu unterstützen. Das sollten wir weiterhin tun, allerdings noch mehr als bisher. Wissenschaft und Kunst sind Fundamente unseres Zusammenlebens. Hier Strukturen stärken heißt, Zukunft bauen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

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Dringlichkeitsantrag „Existenzgefährdende Rückzahlungsforderungen aus Coronahilfen an Soloselbstständige sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer stoppen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort passgenaue Lösungen für die Endabrechnung der Coronahilfen vorzulegen und somit die Existenz von rund 260.000 soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der Kleinunternehmen in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel, dem Dienstleistungssektor und im Kulturbereich auch über die Pandemie und die Energiekrise hinaus zu sichern. Dabei sollen dringend Lösungen für die folgenden Sachverhalte gefunden werden:

  • Die unverhältnismäßigen Anrechnungen der bayerischen Corona-Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe (Soloselbstständigenprogramm): Die beiden Programme sollten sich ergänzen, damit soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, die Anrechnung der Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe steht dem entgegen.
  • Die unverständliche Anrechnung der Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien oder Erlösen aus Urheberrechten auf die Corona-Soforthilfen, wenn die Zuflüsse zufällig in den Anrechnungszeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, denn freischaffende Kreative können ihre Zuflüsse nicht steuern.
  • Anpassung des Berechnungszeitraums: der Zeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung ist zu kurz bemessen und soll korrigiert werden, da sich die notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemiebekämpfung auch über diesen Zeitraum hinaus auf die Liquiditätsengpässe der Betroffenen ausgewirkt haben.
  • Die Rückzahlung von Stipendien, wo diese zur Erarbeitung von künstlerischen Arbeiten genutzt wurden, die wegen staatlicher Lockdowns erst nach der Stipendien-Abrechnungsperiode zur Aufführung kommen konnten.
  • Rückwirkende Anerkennung von Kosten aus Löhnen und Gehältern für die Liquiditätsengpässe, wenn kein Kurzarbeitergeld oder Ersatzleistungen geflossen sind.Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, den Vorsitz Bayerns bei der Wirtschaftsministerkonferenz zu nutzen, um gemeinsame und transparente Regelungen bei Kontrollmaßnahmen und Rückzahlungsforderungen mit den anderen Ländern zu erarbeiten.

Begründung:

Zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde von der CSU-geführten Staatsregierung unbürokratische, unkomplizierte Hilfe versprochen und kein zinsloses Darlehen. Neben den Corona-Soforthilfen wurden auch Corona-Härtefallhilfen und Hilfen im Rahmen des Soloselbstständigenprogramms oder des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ausgezahlt.

In Kombination mit den Geldern, die über Hilfsprogramme des Bundes bereitgestellt wurden, wirkten die Gelder einer Insolvenzwelle im Bereich der Klein- und Kleinstunternehmen und der Soloselbstständigen entgegen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde nicht müde, die Hilfen als bayerischen Erfolg zu verkaufen: „Whatever it takes!“ und „Wir lassen in der Krise niemanden alleine!“ so der Ministerpräsident noch im März 2020 via Social Media. Die Menschen, die in Bayern leben und arbeiten, sollten nicht um ihre Existenz bangen müssen.

Heute, gut drei Jahre nach dem ersten Lockdown, der in der damaligen Situation unumgänglich war, ist die Realität eine andere: Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet seit Herbst 2022 Rückzahlungsforderungen, obwohl diese den politischen Zusagen aus 2020 widersprechen. Das CSU-geführte Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fordert Stipendien zurück. Ob diese Rückzahlungsforderungen rechtlich zulässig sind, ist fraglich. In Nordrhein-Westfalen haben Gerichte Bescheide bereits für rechtswidrig erklärt. Der bürokratische Aufwand der Abrechnung ist für viele kleine Betriebe nicht leistbar und steht in krassem Missverhältnis zu der versprochenen unbürokratischen Hilfe.

Insbesondere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aller Branchen sehen sich mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, mit denen sie zum einen nicht gerechnet haben und die zum anderen für die oft noch angeschlagenen Betriebe oder Soloselbstständigen unverhältnismäßig hoch und existenzbedrohend sind. 260 000 Menschen in Bayern sind davon betroffen.

Empfängerinnen und Empfänger der Künstlerinnen- und Künstlerhilfe stehen vor einem weiteren, noch absurderen Problem: Die ausgezahlten Soforthilfen wurden in vielen Fällen direkt von den nachfolgenden Künstlerhilfen abgezogen, der Betrag der Künstlerhilfen verringerte sich. Dies, obwohl die Soforthilfen explizit nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten gedacht waren. Nun folgen häufig Rückzahlungsforderungen von Soforthilfen, die Betroffenen haben diese aber ihrer Wahrnehmung nach „schon zurückgezahlt“, da die Künstlerhilfe um den Betrag der durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlten Soforthilfen gekürzt wurde.

Die Argumentation der Staatsregierung, dass Rückzahlungsforderungen eine „Überkompensation“ verhindern sollen, ist unfair und muss korrigiert werden: Der Berechnungszeitraum berücksichtigt lediglich die drei Folgemonate nach Auszahlung. Die Folgen der notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie haben aber nachweislich noch viele weitere Monate, ja Jahre, Auswirkungen auf Verdienstmöglichkeiten von Kleinunternehmen und Soloselbstständigen gehabt. Gerade für Soloselbstständige, die keinerlei Einnahmen, aber dennoch laufende Kosten wie Krankenversicherungen oder Steuervorauszahlungen hatten, die im Rahmen der Soforthilfe-Abrechnungen nicht als Ausgaben anerkannt werden und die während der Pandemie von Ersparnissen oder der Rücklagen fürs Alter gelebt haben, sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Andere Bundesländer wie z. B. Sachsen haben bereits versprochen, schnelle Lösungen zu erarbeiten.

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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II“

75 Prozent der Filmproduktionsunternehmen, die im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2022 des Weiterbildungsverbunds Medien (Media Collective) mit Geldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ermöglicht wurden, geben an, dass der Fachkräftemangel in der Filmbranche deutlich spürbar ist. 90 Prozent dieser Unternehmen beurteilen die Lage in den nächsten drei Jahren als eher schwierig oder schwierig.1 Diese Publikation macht ein weiteres Mal deutlich, wie eklatant der Fachkräftemangel im Filmbereich aktuell ist. Auch die Produzentenallianz weist mit ihrer Pressemitteilung vom September 2022 auf den Fachkräftemangel und die dringende Notwendigkeit der Ausbildung hin.2 Neben gesteigerter Sichtbarkeit für die Branche werden in oben genannter BMAS-Studie die Förderung und Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen (82 Prozent), die attraktivere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Produktionen (62 Prozent) sowie die Vereinheitlichung von Aus- und Weiterbildungsstandards (58 Prozent) als wesentliche Instrumente gegen den Fachkräftemangel benannt.3

Die Relevanz der Filmbranche für den Medienstandort Bayern kann kaum unter- schätzt werden. Knapp 3000 Unternehmen sind in diesem Bereich in Bayern tätig, sie beschäftigten im Jahr 2021 12032 Personen, der Umsatz der Branche betrug vor der Pandemie 2,1 Mrd. Euro. Damit liegt Bayern in Deutschland auf Platz 2.4 Nebst diesen harten wirtschaftlichen Faktoren dienen bayerische Serien und Filme auch der Sichtbarkeit und Attraktivität unserer Städte und Gemeinden. Für den Freistaat Bayern besteht deshalb ein besonderes Interesse, die Branche bei der Akquise von Nachwuchs durch Aus- und Weiterbildungen zu unterstützen.

Aus der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel bekämpfen“ der Abgeordneten Susanne Kurz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 26.09.2022 wird nicht deutlich, ob die CSU-geführte Staatsregierung die Brisanz des Themas vollumfänglich erkannt hat. Die Wirkung der von der Staatsregierung finanzierten Initiativen bleibt vage, die Programme sind entweder nicht weitreichend genug oder scheinen an den Bedarfen vorbeizugehen.

Die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche, die zu Recht von vielen Seiten kritisiert werden (z.B. enormer Arbeitsdruck, unstete Beschäftigungsverhältnisse, schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder unzureichende Bezahlung), sorgen für weitere Abwanderung. Schnelles Handeln ist gefragt, damit der Filmstandort Bayern nicht an Attraktivität verliert und weiterhin hochwertige und spannende Filme und Serien „Made in Bavaria“ produziert werden können. Dabei müssen vor allem die Berufsbilder im Fokus stehen, für die es aktuell massive Bedarfe gibt. Laut Bundesagentur für Arbeit sind das vor allem Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/- koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting.5

Ich frage die Staatsregierung:


1.1 Mit welchem jährlichen Budget unterstützt die Staatsregierung die vielfältigen Programme und Kanäle, die unter der Marke „Start into Media“ zusammenlaufen und mit denen Jugendliche und junge Erwachsene für eine Karriere in der Film- und Medienbranche gewonnen werden sollen? (Bitte tabellarisch Summe ab 2018 pro Programm/Kanal und Reichweite angeben)
1.2 An wen wurde die „Future Skills“ Förderung seit ihrem Bestehen vergeben? (Bitte nach Jahr und Höhe der Förderung an die jeweilige Institution tabellarisch angeben)
1.3 Mit welchen Mitteln und Reichweiten wurden die Events der Marke ‚Start into Media‘ die sich an Ausbildende im Film- und Medienbereich richtet seit 2018 umgesetzt (Bitte nach Jahr, Event Budget und Reichweite tabellarisch aufschlüsseln, „Reichweite“ meint hier u.a. Anzahl Teilnehmende, Anzahl Homepage-Besuche und Verweildauer, native Social-Media Reichweite etc.)
2.1 Welches Budget ist für das Projekt „Round Tables“ für Lehrer*innen pro Jahr veranschlagt (Bitte Anzahl der „Round Tables“, Teilnehmenden-Zahlen und verausgabte Summen nach Jahr seit Start des Programms tabellarisch angeben)?
2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatregierung aus den Round Tables, die laut eigener Aussage der Staatsministerin für Digitales dem Wissensaustausch der Schulen untereinander dienen, gezogen?
2.3 Welche Auswirkungen hat das Programm auf eine bessere Platzierung von Medienberufen im Rahmen der Berufsorientierungen an Schulen?
3.1 Wann ist mit Ergebnissen für die in der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“ vom 26.September 2022 erwähnte Bund-Länder Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche zu rechnen?
3.2 Wie sollen die Maßnahmen, die explizit in Bayern umgesetzt werden können und Teil der Umfrage sind im Freistaat implementiert werden?
3.2 Welche weiteren Lösungsmöglichkeiten, die im Wirkungsgebiet des Freistaats Bayern liegen, wurden im Austausch mit den relevanten Stakeholdern aus der Filmbranche in Ergänzung zur bundesweit geplanten Imagekampagne erarbeitet? (bitte mit jeweils tabellarischer Auflistung des perspektivischen Zeitraums der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der konsultierten Stakeholder und der Daten der Konsultationen)?
4.1 Wie viele Studienplätze stehen seit 2022 für die kommenden fünf Jahren an der Hochschule Ansbach für den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film & TV“ und für den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ zur Verfügung (bitte mit tabellarischer nach Jahr und Auflistung von Plätzen für Studienanfänger*innen und geplanter Anzahl Absolventen*Absolventinnen im Zeitraum von 2022-2027)?
4.2 Wie wurden die Studiengänge für das Wintersemester 2022/23 nachgefragt (Bitte mit Angaben der Anzahl von Bewerbungen, Anzahl der zugesagten Studienplätze und Anzahl der Personen, die tatsächlich die Studiengänge angetreten haben)?
4.3. Mit welcher Entwicklung der Zahlen der ersten qualifizierten Fachkräfte, die diese Studiengänge durchlaufen haben, rechnet die Staatsregierung in den kommenden zehn Jahren auf dem Arbeitsmarkt (bitte mit tabellarischer Auflistung Absolvent*innen /Jahr pro Studiengang)?
5.1 Welche Strategie hat die Staatregierung um die von der Bundesagentur für Arbeit laut Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kurz vom 26.10.22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) am meisten nachgefragten Berufsbilder wie Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting auszubilden oder deren Ausbildung von Seiten der Filmunternehmen zu fördern?
5.2 Welche der von der Staatsregierung geförderten Weiterbildungsangebote (Drehbuchwerkstatt München e.V., Into the Wild, Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch und Audiovisual Women) bieten explizit Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für unter 4.3 genannten Berufsbilder?
6.1. Für welche weiteren Maßnahmen, Programm und Projekte werden die in der Antwort auf die sAn der Abgeordneten Sanne Kurz vom 26.1.22 22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) genannten 1,9 Millionen, welche die Staatskanzlei jährlich für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich auszugeben angibt, verwendet?
6.2 Wie viele Personen werden mit den Programmen, die sich explizit an die Filmbranche richten erreicht? (Bitte tabellarisch nach Programm und Reichweite wie Klick- und Zugriffs-Zahlen oder Teilnehmenden-Zahlen aufschlüsseln?)
6.3. Wie viele Personen werden pro Jahr durch die von der Staatskanzlei geförderten Programme, Maßnahmen und Projekte tatsächlich aus- und weitergebildet (bitte tabellarisch nach Jahr/Anzahl/Programm angeben aufgeschlüsselt nach Anzahl Bewerber*innen, Anzahl teilnehmende Personen im jeweiligen Programm, jeweiliger Maßnahme, jeweiligem Projekt und Anzahl Absolvent*innen)?
7.1 Welche konkreten Aus- oder Weiterbildungs- sowie Nachqualifizierungsmaßnahmen Ausbildungsgänge zu Berufsbildern, die im Filmbereich stark nachgefragt werden, sind von Seiten der IHK Oberbayern, mit der das Staatsministerium für Digitales laut eigener Aussage im Austausch ist, in Planung?
7.2 Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der IHK?
7.3 Wie bewertet die Staatsregierung die eigene Rolle beim Prozess der Entwicklung dieser für die Medienstandort Bayern so relevanten Ausbildungsgänge?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.epi.media/download.855857bdcb0b2df62e2a05ff32164724_1/
2 https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/produzentenallianz-legt-zahlen-
zur-personalsituation-bei-film-und-tv-produktionsunternehmen-vor-forderung-nach-einem-bund-
laender-programm-filmqualifizierung/
3 https://www.epi.media/download.855857bdcb0b2df62e2a05ff32164724_1/
4 https://mediennetzwerk-bayern.de/medienstandort-bayern/
5 Antwort auf sAn Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen der
Abgeordneten Sanne Kurz vom 26.September 202

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Grüne fordern: auch in der Kunst gleiches Geld für gleiche Arbeit

Zum diesjährigen Equal Pay Day, der unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ steht, erklären Sanne Kurz, MdL (Sprecherin für Kulturpolitik und Film der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Erhard Grundl, MdB (Kulturpolitischer Sprecher und Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

„Kunst ist oft ihrer Zeit voraus, bricht mit traditionellen Sichtweisen und Mentalitäten und eröffnet so neue ungewohnte Blickwinkel. Wenn es um Geld geht, ist die Kunstszene allerdings alles andere als gesellschaftliche Avantgarde“, erklärt Erhard Grundl, MdB

Auf 30 Prozent beläuft sich der Gender Pay Gap in Kunst und Kultur, im Vergleich zur gesamtgesellschaftlichen Lohnlücke von 18 Prozent – ein Skandal. Die Pandemie hat das noch verstärkt. Im zähen Wiederanlaufen des Kulturbetriebs der Nach-Corona-Zeit setzen viele Kunstproduktionen auf Altbewährtes, auf das, was vermeintlich sicher Geld einbringt – und damit auf männliche Protagonisten. Frauen gelten in diesem stereotypen Denken als Risiko, obwohl die Forschung zweifelsfrei belegt: Frauen in Entscheidungsgremien sind ein Schlüssel zum Erfolg.

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, mehr Gehaltstransparenz zu erreichen und die Gehaltslücke zu schließen. Das Ziel sind paritätisch und divers besetzte Entscheidungsgremien und Jurys sowie die Verbesserung der sozialen Sicherung für freischaffende Künstler*innen und Kreative insgesamt. Dazu gehören die Einführung von Mindesthonoraren in staatlich geförderten Einrichtungen, eine bessere Absicherung von Soloselbstständigen und hybrid Beschäftigen und ein Stärkung der KSK.“
 
Sanne Kurz, MdL erklärt für die Landtagsgrünen:

Wir hatten schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Landtagsbeschluss herbeigeführt, wonach regelmäßige Berichte zur sozialen Lage der Frau in Kulturberufen erfolgen müssen. Doch diese Legislatur geht im Oktober zu Ende, und von Berichten ist bisher keine Spur. Die CSU-geführte Staatsregierung hat im Bereich Einkommen von Frauen schlicht kein Interesse daran, den Fakten ins Auge zu sehen oder gar die Zustände zu verbessern.

Handeln ist überfällig. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen ein Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung einführen. Das tut niemandem weh, sondern bringt in einem ohnehin unterfinanzierten Sektor wie der Kunst auch noch Geld mit: Wenn ich Frauen gut und fair bezahle, erhalte ich einen Bonus. Ein sehr einfaches Modell, das andernorts in Europa bereits umgesetzt wird.

Bayern ist angeblich bundesweit Spitzenreiter in allem, wenn man Ministerpräsident Söder Glauben schenken möchte. Leider ist Bayern auch bundesweit Spitzenreiter bei der Altersarmut von Frauen. Zum einen liegt das an der – bundesweit höchsten – Teilzeitquote von Frauen: Über 80% aller Frauen mit zwei und mehr Kindern sind in Bayern in Teilzeit. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass gerade in einem Land, in dem die Kultur- und Kreativwirtschaft so stark ist wie in Bayern, Frauen heute immer noch ein Drittel weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Männer. In einem Kulturstaat, der so viel Geld in Kunst und Kultur steckt, ist das ein Armutszeugnis!

Equal Pay Day 2023

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

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Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Kulturelle Bildung stärken!

Kulturelle Bildung ist der Humus für unsere Kulturlandschaft. Sie ist die Grundvoraussetzung für die kulturelle Teilhabe aller und befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln, weil sie individuelle Kreativität fördert. Durch kulturelle Bildung können Kinder und Jugendliche schon in frühen Jahren kreative Talente entdecken und damit Werkzeuge für einen resilienten, d.h. positiven, aktiven und reflektierten Umgang mit den Herausforderungen und Chancen unserer Zeit entwickeln.

Im Kulturstaat Bayern wird kulturelle und künstlerische Bildung schon lange stiefmütterlich behandelt. Neben fehlender finanzieller Ausstattung (Beispiele: das gesamte Museumsviertel München teilt sich eine Stelle für Vermittlung, die seit 1978 (!) versprochenen 25% Lehrpersonal Zuschuss für Sing- und Musikschulen gibt es bis heute nicht – usw.) fehlt es an Strukturen (Beispiel: mehrere Ministerien fördern kulturelle Bildung, eine offizielle Ansprechstelle oder instutionalisierte Koordination gibt es nicht, für kulturelle Bildung im Ganztag gibt es keine Strategie – etc.)

Während es im Musikbereich – auch dank des Bayerischen Musikplans und der Sing- und Musikschulen – noch einigermaßen gut aussieht, lässt die CSU-geführte Staatsregierung andere Bereiche, wie die Landesjugendkunstschulen oder die Verbände der Darstellenden Künste am Hungertuch nagen.

1,5 Millionen bräuchten die Landesjugendkunstschulen, die übrigens auch gerade in der Fläche und im ländlichen Raum spannende Programme anbieten, um kostendeckend arbeiten zu können. Das sind 11 Cent pro Person in Bayern dafür, dass jedes Kind eine Leinwand kennen lernt.

Jedem Kind eine Leinwand! – Mindestens 11 Cent/Person für Landesjugendkunstschulen!

Infrastruktur, die freien und festen Mitarbeitenden, Materialien und alles, was dazugehört, wollen finanziert werden. Gleichzeitig müssen die Beiträge zu Kursen und Angeboten gering sein, damit auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne dicken Geldbeutel dabei sein, sich kreativ und künstlerisch ausprobieren können. 

Weil kulturelle Bildung aber nicht nur an freien Institutionen, sondern vor allem auch an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen stattfinden muss, braucht es unbedingt eine zentrale Stelle, die Kompetenzen bündelt, Schulen und Bildungsinstitutionen berät und mit freien Trägern zusammenbringt. Baden-Württemberg hat es mit dem Kompetenzzentrum für kulturelle Bildung vorgemacht – und was The Länd kann, das kann Bayern doch schon lange, oder?

Gerade an Schulen müssen die kreativen Angebote, vor allem nach zwei Jahren Corona, schleunigst fächerübergreifend und mit Blick auf den Ganztag ausgebaut werden. Musik- und Kunstunterricht: zu Pandemiezeiten oft nicht nur zweit-, sondern eher dritt- wenn nicht viertrangig. Wobei für uns Grüne Bildung für Nachhaltige Entwicklung – BNE – eine übergreifende Aufgabe ist, die in allen Bereichen schulischer Bildung Raum braucht und deren Fundament ganz eng mit kultureller Bildung – Wahrnehmung, Erfahrung, Kreativität uvam – verknüpft ist, weit über Musik- und Kunstunterricht, ja auch weit über ästhetische Bildung hinaus.

Eine Aufstockung der Mittel, um beispielsweise externe Angebote oder Kooperationen zu ermöglichen, ist auch hier dringend notwendig. Interesse an Kunst und Kultur bildet sich meist im frühen Jugendalter. Kreativität und Kollaboration sind Teil der Dinge, die KIs nicht können. Für eine mündige, kritische und reflektierte Gesellschaft ist es insofern unerlässlich, künstlerische und kulturelle Bildung auch im Sinne einer BNE Strategie nachhaltig und umfassend zu fördern. 

Unsere Anträge dazu: 

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Filmstandort Bayern stärken – auch für das Publikum! 

208 Kinos gibt es in Bayern, diese sind wichtige Kulturorte, aber auch unerlässliche Infrastruktur für unsere renommierten bayerischen Filmfestivals. Damit sie weiterhin ihre soziale und kulturelle Funktion erfüllen können, sind Kinos aktuell dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen – auch im Bereich technischer und nicht-technischer Innovationen. Die Staatsregierung will die Förderung streichen. Doch wir wissen: Die Kinos brauchen gerade jetzt Unterstützung, um den schwierigen Neustart nach der Pandemie, während eines Kriegs in Europa, meistern zu können. 

Auch den Filmproduktionsstandort Bayern nehmen wir in den Blick, mit positiven Anreizen für eine sozial-ökologische Produktionsweise: Wir wollen Produktionen, die sich in diesen Bereichen besonders bemüht haben, künftig mit einem Preis für soziale und einem Preis für ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen. Ein solcher Preis hat eine Signalwirkung und stellt beide Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker in den Fokus der Filmproduktion. 

Unser Anträge dazu:

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Besuch im Bayerischen Landtag_Sanne Kurz_Grüne_Bayern

Besuch im Bayerischen Landtag

Zum Auftakt der Sommerferien am 2. August 2023 um 12:45 Uhr lade ich Sie ganz herzlich in den Bayerischen Landtag ein – zu Austausch, Essen, Trinken und Gespräch, zu einem mal etwas anderen Ferientag!

Programm: Kurzfilm, Führung, Austausch mit der Abgeordneten Sanne Kurz. – Anschließend können wir ab 16:30 Uhr bei Kaffee & Süßem im Hofbräukeller die Gespräche vertiefen.

Über folgenden Link können Sie sich zur Führung – einem Angebot des Landtagsamtes, das alle Abgeordneten nutzen können – anmelden: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/21eix9/

Es gibt keine Altersgrenze, die Teilnahme ist kostenlos.

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Kunst trifft Grün – Netzwerktreffen zum Fair Green Cultural Deal

Sozial-ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich verankern!

Der Fair Green Cultural Deal fördert ein sozial und ökologisch nachhaltiges Kulturleben. Er feiert ästhetische Nachhaltigkeit und hilft, Transformation zu ermöglichen – in den Strukturen und Abläufen, in der Verwaltung und in der Projektarbeit. Auch soll er Gedankenwelten öffnen, Utopien erlauben, mit denen wir eine tragfähige Zukunft gestalten können – für Kreative, Prozesse und Publikum.

Welche Herausforderungen stehen dabei diejenigen gegenüber, die Kultur täglich leben, sei es als Profi, im Publikum, in der kulturellen Bildung oder im Laienbereich? Was hat sich schon bewegt?

Wir stellen unsere bisherigen Grünen Initiativen vor und bieten im Austausch mit Initiativen, Akteurinnen und Akteuren, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, jede Menge Input, für alle, die im Kulturbereich nachhaltig handeln wollen. – Gleich unten anmelden!

Unter anderem dabei:

Kommt vorbei, tauscht Euch mit uns aus, nehmt Input mit aus unserer bisherigen Arbeit und lasst uns wissen, in welchen Bereichen wir noch tätig werden sollen, mit welchen Problemen Ihr zu kämpfen habt, wo es fehlt, was besser gehen könnte! Wir wollen den Fair Green Cultural Deal in Bayern gemeinsam mit Euch gestalten!

Ablauf

Wir treffen uns um 11:00 Uhr im Bayerischen Landtag und beginnen nach einer kurzen Begrüßung gleich mit den ersten Panelrunden zu Themen der ökologischen Nachhaltigkeit.

Nach einer kurzen Pause um 12:00 Uhr geht es in den zweiten Block der Diskussionsrunden, diesmal mit Themen zur sozialen Nachhaltigkeit.

Unsere kleinen, moderierten Panels öffnen jeweils gegen Ende, so dass Ihr Eure Fragen und Erfahrungen einbringen könnt. Die Ergebnisse aller Runden werden wir gegen 14:00 Uhr unserer Veranstaltung dem Plenum aller Teilnehmenden vorstellen.

Kinderbetreuung   

Für unsere kleinen Gäste bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort an. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Kinderbetreuung nur anbieten können, wenn der Bedarf vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 17. Juli.

Barrierefreiheit   

Der Veranstaltungsort ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei.
Bei Bedarf bieten wir gerne eine Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache an. Auch hier bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 17. Juli.