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Antrag „Symbol für Justiz-Unrecht der NS-Diktatur: museale Präsentation der Guillotine von Stadelheim ermöglichen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Staatsministerien sowie geeigneten kulturellen Einrichtungen, Museen, Sachverständigen der Erinerungskultur und Bildungseinrichtungen, die museale Ausstellung der Guillotine, die derzeit im Depot des Bayerischen Nationalmuseum aufbewahrt wird, in einem angemessenen und respektvollen Kontext zu ermöglichen. Ziel der Ausstellung soll es sein,
die historische Bedeutung der Guillotine und die rund 1 000 damit verbundenen menschlichen Schicksale angemessen aufzuarbeiten und die Erinnerung an die Opfer
der NS-Justiz wachzuhalten.

Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, den historischen Kontext der Guillotine vor dem Hintergrund der rund 12 000 in der NS-Diktatur vollstreckten Todesurteile aufzuarbeiten und sie im Rahmen eines Bildungs- und Gedenkprogramms zugänglich zu machen.

Begründung:

Die Guillotine in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim ist ein eindrückliches Symbol für das Unrecht und die Grausamkeit der NS-Justiz. Sie wurde bis zum Kriegsende 1945 für die Vollstreckung von Todesurteilen verwendet, darunter auch die Hinrichtung von Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern der Weißen Rose wie Hans und Sophie Scholl.

Das Mordinstrument galt lange als verschollen, bis der Bayerische Rundfunk (BR) vor nunmehr 10 Jahren aufdeckte, dass das Staatsministerium der Justiz seit Jahrzehnten von der Existenz der Guillotine wusste und sie dennoch aus der öffentlichen Diskussion herausgehalten hat. Laut Berichterstattung des BR aus dem Jahr 2014 war das Fallbeil nach dem Krieg zunächst nach Straubing verfrachtet worden, hernach weiter in die JVA Regensburg.1 Seit 1974 lagert es im Bayerischen Nationalmuseum. Diese jahrzehntelange Zurückhaltung behindert die Aufarbeitung und die notwendige Auseinandersetzung mit den Taten der NS-Justiz.
Nach öffentlichem Bekanntwerden der Lagerung des Fallbeils im Bayerischen Nationalmuseum berief der damals zuständige Staatsminister für Unterricht und Kultus Ludwig Spaenle einen runden Tisch ein. Hernach sprach der damalige Staatsminister Ludwig Spaenle ein Verbot der Präsentation aus, ein bundesweit einzigartiger Fall, entscheidendoch normalerweise Fachleute aus Museen und nicht Regierungen über präsentierte Objekte. Nun, 10 Jahre später, gibt es aktuelle Entwicklungen:

Die Urenkelin eines tschechischen NS-Opfers sprach sich kürzlich in einem öffentlichen Aufruf nachdrücklich für eine Ausstellung aus, um ihren Urgroßvater und die anderen rund 1 000 Opfer zu würdigen.2 Sie betonte, wie wichtig es sei, die Erinnerung lebendig zu halten, um daraus Lehren für die Gegenwart zu ziehen. „Eine solche Ausstellung wäre ein Zeichen der Anerkennung für alle, die von der NS-Justiz verfolgt wurden,“ erklärte sie in einem bewegenden Interview.

Mehrere Historikerinnen und Historiker sowie Fachleute für Erinnerungskultur haben sich in den vergangenen Jahren für eine museale Präsentation ausgesprochen. Der Historiker Dr. Stefan Höhne betonte: „Die Guillotine von Stadelheim ist ein belastetes Objekt von unschätzbarem historischem Wert, das im Rahmen einer sensiblen und aufklärerischen Ausstellung dazu beitragen kann, die Grausamkeiten der NS-Justiz zu ver-
anschaulichen und das Gedenken an ihre Opfer zu bewahren.“

Der Autor und Journalist Ulrich Trebbin, der ein Buch über diese Guillotine schrieb, betonte, „dass es im Dritten Reich über 40 Delikte gab, auf die die Todesstrafe stand. Neben Widerständlern wurden auch Kleinkriminelle, ‚Asoziale‘ oder Zwangsarbeiter wegen Bagatellen hingerichtet.“3

Auch zum begreiflich Machen des Weges, den wir als Bundesrepublik seit 1945 beschritten haben, könne das Objekt genutzt werden, so Trebbin weiter: „Wir haben Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung und keine Todesstrafe mehr. Darauf können wir stolz sein und das müssen wir schützen.“ – Insbesondere vor dem Ende der Ära der Zeitzeugenschaft und mitwachsenden neuen Herausforderungen der Bildung zur NS-Ge-schichte und des in die Zukunft Führens der Erinnerungskultur wird die museale Präsentation der Guillotine täglich dringlicher.

Die anhaltende Lagerung der Guillotine im Depot des Bayerischen Nationalmuseums wurde zuletzt in einem Artikel von September 2021 kritisiert, der die Frage aufwarf, warum dieses historisch relevante Objekt weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten wird.4

Ein rein musealer Kontext, in dem das Unrecht der NS-Zeit aufgearbeitet und die Einzelschicksale der Opfer erzählt werden, ist dringend notwendig, um die Erinnerung an die Opfer zu ehren und dem Vergessen entgegenzuwirken. Es geht nicht darum, Grausamkeiten zu verherrlichen, sondern Schrecken der Vergangenheit sichtbar zu machen und daraus zu lernen.

Eine sachgemäße und einfühlsame Ausstellung bietet die Chance, die Erinnerungskultur in Bayern zu stärken und ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen. Insbesondere junge Menschen können dadurch für die Verbrechen der NS-Zeit sensibilisiert und für die Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie gewonnen werden.

Es ist unsere Verantwortung als Freistaat Bayern, uns für eine lebendige und selbstkritische Erinnerungskultur einzusetzen und den Opfern der NS-Justiz eine Stimme zu geben.


1 01.01.2014 – Guillotine der Geschwister Scholl aufgetaucht: https://www.br.de/presse/inhalt/pressemittei-
lungen/geschwister-scholl-guillotine-100.html

2 03.11.24 – Urenkelin von NS-Opfer fordert Ausstellung der Guillotine: https://www.br.de/nachrichten/bay-
ern/urenkelin-von-ns-opfer-fordert-ausstellung-der-guillotine,USyu7UM

3 Evangelische Zeitung vom 21.02.2023: https://www.evangelische-zeitung.de/gehoert-eine-guillotine-aus-
der-ns-zeit-ins-museum

4 19.09.21 – Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im Depot, Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im
Depot | BR24: https://www.br.de/nachrichten/bayern/guillotine-von-stadelheim-bleibt-weiter-im-depot,ShZ56Gf

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von nichtstaatlichen Museen“

Welche der nichtstaatlichen Museen in Bayern, die in den vergangenen fünf Jahren eine Förderung von Seiten des Freistaats bzw. von Stellen des Freistaats bekommen haben, lagen vor dem Hintergrund der Veränderung der Förderrichtlinien für kommunale und nicht-kommunale Förderempfänger, die von Staatsminister Markus Blume auf Anfrage der Augsburger Allgemeinen Zeitung verkündet wurden, in den vergangenen fünf Jahren mit ihren Förderanträgen unterhalb dieser sogenannten “Bagatellegrenzen” von 3000 Euro bzw. 6000 Euro pro Projekt (bitte Museen tabellarisch mit Name, Ort, Regierungsbezirk und beantragten Fördersummen angeben), welche Alternativen der Erfüllung des laut Anfrage des Münchner Merkur an das CSU-geführte Ministerium “Hinweis des Bayerischen Obersten Rechnungshofes”, aufgrund dessen man handeln müsse, wurden in Erwägung gezogen (bitte mit Angabe von Gründen, aus denen man die jeweiligen alternativen Wege nicht ging), wie will die CSU-FW-Staatsregierung den Betrieb dieser auf kleine Fördersummen dringlichst angewiesenen Häuser sicherstellen?“

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Cancel Culture der Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber im NAWAREUM Straubing?“

Im Museum für nachwachsende Rohstoffe NAWAREUM in Straubing wurde ein Exponat kurz nach der Eröffnung am 3. März 2023 abgehängt. Es zeigte den Wasserverbrauch für die Herstellung von verschiedenen Lebensmitteln (300 l Wasser für 1 l Bier, 1 000 l für 1 l Milch, 1 800 l für 1 kg Weizen, 6 000 l für 1 kg Schweinefleisch, 17 000 l für 1 kg Schokolade, 19 000 l für 1 kg Kaffeebohnen). Laut Presse (PNP vom 28. Juni 2024) sei das Exponat entfernt worden, weil „diese Darstellung Frau Kaniber nicht gefallen hat“. Auf Nachfrage sei erklärt worden, dass nicht ausreichend zwischen „grünem“ und „grauem“ Wasser unterschieden worden sei. Ein neues Exponat sei in Arbeit.

Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage von Toni Schuberl Mia Goller, Ludwig Hartmann und mir:

1.1 Wo ist das Exponat aktuell?

Die Bestandteile der Darstellung bzw. des Objekts (Holzteile und Glasflaschen) sind im Depot des NAWAREUM eingelagert, nachdem dieses Mitte Juni 2023 zur Überarbeitung abgenommen wurde.

1.2 Was wird mit diesem geschehen?

Die Bestandteile werden für weitere Verwendungen aufbewahrt.

1.3 Inwiefern ist das Exponat Expertinnen und Experten noch zugänglich?

Die sechs Zahlenwerte sind für Expertinnen und Experten jederzeit in der Literatur zugänglich. Das Objekt ist hierfür nicht vonnöten.

2.1 Welche Stellen sind im NAWAREUM für die Konzeption der Ausstellung zuständig?

Die Konzeption der Ausstellung erfolgte in Eigenverantwortung des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ), dem das NAWAREUM als Abteilung zugeordnet ist. Über mehrere Jahre wurden mit einem bis zu 30-köpfigen Team von Fachleuten aus dem TFZ und den beiden anderen Säulen des Kompetenzzentrums die Inhalte der Ausstellungseinheiten erarbeitet.

2.2 Welche Stellen – Verwaltung des NAWAREUM, Museumspädagogik, Kuratorin, andere Staatsministerien, Fachstellen, wissenschaftliche Institutionen usw. – wurden bezüglich der Beseitigung dieses Exponats beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

Die Auswahl der Darstellungsweise des Objektes wurde bereits während einer längeren Phase vor der Eröffnung im Expertenteam und mit anderen Wissenschaftlern des TFZ kontrovers diskutiert. Insofern war dieses Thema schon längere Zeit am TFZ einschließlich dem Ausstellungsteam des NAWAREUM präsent. Als sich in der Pre-Opening-Phase vor der Eröffnung sowie ab dem regulären Betrieb durch Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher bestätigt hatte, dass es evtl. zu Irritationen kommen könnte, hat das TFZ entschieden, das Objekt bis zu einer sorgfältigen Überarbeitung vorübergehend abzunehmen, um weitere Irritationen zu vermeiden.

2.3 Gab es diesbezüglich Widerspruch vonseiten des NAWAREUM, der für die Ausstellungskonzeption zuständigen Stellen, vonseiten anderer Staatsministerien, Fachstellen oder von anderer Seite (falls ja,
bitte mit Angabe, wie mit diesem Widerspruch umgegangen wurde)?

Die Entscheidung des TFZ (siehe Frage 2.2) wurde respektiert und umgesetzt. Andere (externe) Stellen waren in den Vorgang nicht involviert.

3.1 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass eine Staatsministerin oder ein Staatsminister in die Konzeption der Ausstellung eines Museums eingegriffen hat?
3.2 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass Stellen des Staatsministeriums in die Konzeption einer Ausstellung eingegriffen haben?
3.3 Falls keine komplette Auflistung dieser Fälle möglich sein sollte, wie viele Fälle an Eingriffen des Staatsministeriums in Ausstellungskonzeptionen sind dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) noch in Erinnerung (bitte mit Angabe, welche Konsequenzen die Eingriffe jeweils hatten)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sind keine Eingriffe in die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen bekannt. Die Entscheidungen über die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen liegt vielmehr alleine in der Zuständigkeit der Museums- und Sammlungsleitungen sowie der Kuratorinnen und Kuratoren.

4.1 In welcher Weise ist es Staatsministerinnen oder Staatsministern erlaubt, politische Einflussnahme auf fachliche Darstellungen in staatlichen Museen auszuüben (falls ja, bitte mit Angabe etwaiger Richtlinien)?
4.2 Inwieweit darf die Freiheit von Wissenschaft und Kunst durch solch eine Einflussnahme eingeschränkt werden?

Die Fragen 4.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Bei den dem StMWK nachgeordneten staatlichen Museen und Sammlungen findet keine politische Einflussnahme in die künstlerischen oder ausstellungsbezogenen, fachlichen Konzeptionen und Darstellungen statt (vgl. Antwort zu den Fragen 3.1 bis 3.3). Auch wenn es sich bei den staatlichen Museen und Sammlungen um Einrichtungen des Freistaates Bayern handelt, ist aufgrund der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit eine Zurückhaltung des Staatsministeriums im Hinblick auf die präsentierende und vermittelnde Arbeit der staatlichen Museen und Sammlungen angezeigt. Ein Eingreifen wäre allerdings immer dann geboten, wenn die Grenze zu rechtswidrigen oder strafbaren Verhaltensweisen überschritten werden würde, wie z. B. bei volksverhetzenden und/oder antisemitischen Inhalten.

4.3 Welche Abwägung wurde durch das StMELF zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Kunst und den persönlichen Vorlieben von Staatsministerin Michaela Kaniber getroffen?

Siehe Antwort zu Frage 4.2. Es gab keine politische Einflussnahme in die künstlerische oder ausstellungsbezogene fachliche Konzeption und Darstellung. Daher bedurfte es auch keiner Abwägung.

5.1 Sind die Zahlen, die auf dem Exponat zu sehen waren, und die Art der Darstellung dieser Zahlen korrekt gewesen (falls ja, bitte mit Angabe, welche Quellen herangezogen wurden)?

Die Zahlen in der Darstellung sind zwar korrekt, beziehen sich aber auf die Summe von sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser, was der Grund für die missverständliche Interpretation ist; zudem beziehen sich die Daten nicht auf nationale, sondern auf globale Zusammenhänge. Folgende Hauptquelle kann hier angeführt werden: M. M. Mekonnen and A. Y. Hoekstra (2011): The green, blue and grey water footprint
of crops and derived crop products. Hydrol. Earth Syst. Sci., 15, 1577–1600, 2011.

5.2 Welche falsche Schlussfolgerung befürchteten Staatsministerin Michaela Kaniber bzw. das StMELF bei den Museumsbesuchern konkret?

Durch die nicht kommunizierte Unterscheidung von „grünem“ und „grauem“ Wasser wurden Irritationen und falsche Schlussfolgerungen befürchtet.

6.1 Wann wurde beschlossen, eine Neukonzeption zu erstellen?

Einige Zeit nach der Eröffnung im März 2023, nachdem sich auf der Basis der bereits im Vorfeld kontrovers diskutierten Sachlage und der Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern die Gefahr missverständlicher Interpretation bestätigt hatte (siehe Antwort zu Frage 2.2). Mit den Überlegungen zu einer klareren Darstellung wurde daraufhin begonnen. Die Überarbeitung der Darstellung ist Teil einer Optimierung der Gesamtausstellung, die in der Startphase eines solchen Hauses üblich ist. Dieser zusammengefasste Prozess ist derzeit noch im Gange und wird bis zur Umsetzung noch eine Zeit dauern.

6.2 Seit wann wird an dieser Neukonzeption gearbeitet?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

6.3 Wann wird die Neukonzeption fertig und im NAWAREUM zu sehen sein?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

7.1 Wer erstellt diese Neukonzeption?

Das Ausstellungsteam des NAWAREUMs zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des TFZ.

7.2 Welche Stellen sind an dieser Neukonzeption beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

Ergänzend zur Antwort auf Frage 7.1 wird die überarbeitete Darstellung mit dem Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) an der Landesanstalt für Landwirtschaft abgestimmt werden. Eine Abstimmung wird außerdem mit Fachreferaten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) erfolgen. Die Entscheidung und Freigabe wird wiederum durch den Leiter des TFZ erfolgen.

7.3 Nimmt Staatsministerin Michaela Kaniber auch auf die Neukonzeption Einfluss (falls ja, bitte Art und Weise der Einflussnahme erläutern)?

Nein.

8.1 Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die Neukonzeption (bitte mit Angabe, wer diese festgelegt hat)?

Außer der Vorgabe des TFZ-Leiters, die Überarbeitung auf der Basis einer differenzierten Unterscheidung zwischen sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser vorzunehmen: keine.

8.2 Welche Daten enthält diese Neukonzeption?

Es wird auf wissenschaftlich fundierte Daten zurückgegriffen.

8.3 Auf welche Studien oder sonstigen Datengrundlagen stützen sich diese Daten?

Siehe Antwort zu Frage 8.2.

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Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

Antwort der Staatsregierung:

1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

3. Bayerischer Kunstpreis
3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

4. Kulturbus
4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

5. Pilotversuch Digitalisierung
5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

6. Service- und Kompetenzzentrum
6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

7. Kulturtourismusinitiative
7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

8. Stellenplan
8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

20242025
1 × A 13
2 × A 111 × A 11
4 × A 103 × A 10
2 × AT
1 × E 14
2 × E 13
1 × E 11
1 × E 91 × E 9
1 × E 6

8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.

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Schriftliche Anfrage „Stellenplan Provenienzforschung“

Provenienzforschung ist Daueraufgabe. Dies zeigt sich auch an der stetig wachsenden Zahl an Institutionen, die dem Forschungsverbund Provenienzforschung angehören oder ein Interesse an einer Mitarbeit angemeldet haben.1 Neben NS- und Kolonialbezügen wird auch die Provenienzforschung zu Objekten mit DDR/SBZ-Hintergrund in Zukunft weiter im Fokus bleiben.2 Die in Zukunft neu bekannt gewordenen Bezüge,
Besitzverhältnisse und Geschichten hinter den Objekten dienen nicht nur der Vergangenheitsbewältigung – sie bereichern die Rezeption. Neben den internationalen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik zu Provenienz und Restitution unterzeichnet hat, neben dem ethischen Gebot der Provenienzforschung, unserer Verantwortung gegenüber den Familien, Erbinnen, Erben und Erbengemeinschaften, aber auch gegenüber den Herkunftsgesellschaften und den Verbänden, die Personen und Gruppen vertreten, denen Kunst- und Kulturgüter geraubt wurden, gibt es also auch einen Bildungsauftrag. Provenienzforschung schafft späte Gerechtigkeit, aber auch neue Zugänge zu Kunst und Kultur. Um die staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern bei der Daueraufgabe Provenienzforschung zu den im Besitz der Institutionen befindlichen Objekten zu unterstützen, müssen dauerhaft umfassende personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Für eine Planungssicherheit, die freies Forschen ermöglicht, sind daher langfristig bereitgestellte Mittel notwendig, die nicht an kurzlebige Projektgelder und Drittmittel gebunden sind.

Antwort der Staatsregierung:

Vorbemerkung: Die Erforschung der Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten ist für die staatlichen Museen und Sammlungen sowie die Staatsbibliothek ein beständiger und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzender Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Ein Objekt ohne Provenienz ist ein Objekt ohne Geschichte und damit ein Objekt, über das wesentliche und zu seinem Verständnis erforderliche Informationen fehlen. Bei Objekten, in deren Provenienzkette ein NS-verfolgungsbedingter Entzug im Raum steht, kommt eine weitere Dimension und eine besondere moralische Verpflichtung hinzu, historisches Unrecht aufzuklären und wiedergutzumachen: Entsprechend der Washingtoner Erklärung von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999 (Gemeinsame Erklärung), hat sich der Freistaat Bayern verpflichtet, in seinem Besitz befindliches Kulturgut auf NS-verfolgungsbedingten Entzug hin zu überprüfen, die jeweils geschädigten Personen bzw. deren Erben zu ermitteln und in jedem Einzelfall gerechte und faire Lösungen im Sinne der Grundsätze zu finden.

Zur Stärkung der Provenienzforschung in Bayern wurde bereits 2015 auf Initiative des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst der Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern gegründet. Der Verbund dient der Vernetzung und dem Austausch der staatlichen Archive, Bibliotheken, Museen und Forschungsinstitute, die sich mit der Forschung zu verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern befassen. Die Mitglieder des Forschungsverbundes veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Arbeit u. a. in einem jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht, der auch online verfügbar ist (www.provenienzforschungsverbund-bayern.de).

Für die nichtstaatlichen Museen ist zudem die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ein wichtiger Ansprechpartner, der Unterstützung bei der Provenienzforschung leistet.

1.1 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es an den staatlichen Museen, staatlichen Wissenschaftseinrichtungen sowie Stiftungen staatlicher Institutionen für die Aufgabe der Provenienzforschung (bitte mit Auflistung des Stellenumfangs und der Eingruppierung)?

Da Provenienz ein zentraler Bestandteil jeder Objektgeschichte ist, ist Provenienzforschung untrennbar mit wissenschaftlicher Arbeit am Objekt verbunden. Die Provenienzforschung gehört anteilig zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich, im Rahmen der Bestandserschließung und Erwerbung sowie in der Dokumentation.

Eine genaue Bestimmung des Zeitanteils, der auf Provenienzforschung verwendet wird, ist daher meist nicht möglich, wenn die Stellen nicht ausschließlich der Provenienzforschung dienen. Ausschließlich der Provenienzforschung widmen sich folgende Stellen: Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen verfügen über drei Stellen mit Schwerpunkt im Bereich der Provenienzforschung, darunter die Leitung der Provenienzforschung, die nach Besoldungsgruppe A 14 besoldet ist. Weiter gibt es eine volle Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeit, die zu 100 Prozent Provenienzforschung betreibt (Tarifver-
trag für den öffentlichen Dienst der Länder [TV-L] E 13). Überdies besteht eine halbe Stelle für eine Mitarbeit der Provenienzforschung (TV-L E 10).

An der Staatlichen Graphischen Sammlung ist eine Vollzeitstelle (TV-L E 13) vorhanden.

Die Provenienzforschung am Museum Fünf Kontinente konzentriert sich derzeit vor allem auf Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Hierfür wurde zum 31. Januar 2023 eine Stelle (TV-L E 13) besetzt.

Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte bestehen im Stellenplan und somit im Bereich des festen Stammpersonals keine explizit ausgewiesenen Stellen mit Aufgaben im Bereich der Provenienzforschung. Durchschnittlich befassen sich jedoch etwa 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit einer Eingruppierung nach TV-L E 14 regelmäßig wiederkehrend mit entsprechenden Fragestellungen.

Zusätzlich gibt es derzeit 1,4 VZÄ mit einer Eingruppierung nach TV-L E 13 im Bereich des drittmittelfinanzierten, befristeten Projektpersonals.

In der Bayerischen Staatsbibliothek belief sich die für NS-Raubgut-Forschung eingesetzte, unbefristete Eigenleistung seit 2003 auf ein halbes Vollzeitäquivalent zunächst nach E 13, dann nach E 15. Die Aufgaben sind gegenwärtig auf mehrere Personen verteilt, die sie neben ihren anderen Funktionen wahrnehmen. Am 1. November 2021 wurde für die Provenienzforschung zu möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre eine wissenschaftliche Mitarbeit (TV-L E 13) mit der Hälfte der Regelarbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten eingestellt.

1.2 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es derzeit an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen (bitte mit Angabe etwaiger Befristung)?

Es gibt ein Vollzeitäquivalent, das derzeit zu jeweils 50 Prozent Teilzeit mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern besetzt ist (entfristet seit dem 15. Februar 2024 und seit dem 1. März 2024).

1.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf an Personal für Provenienzforschung an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in den kommenden zwei, fünf und zehn Jahren?

Den Bedarf an Provenienzforschung und die genaue Themensetzung in der Provenienzforschung legen die nichtstaatlichen Museen in eigener Zuständigkeit anlassbezogen fest, da sie in der täglichen Arbeit mit den Objekten und deren Historie befasst sind. Von dem Bedarf an Provenienzforschung in den nichtstaatlichen Museen zu unterscheiden ist der Beratungsbedarf der Museen an der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen.
Darüber hinaus hängt der Personalbedarf von den Aufgaben der Provenienzforschung, mit denen die Landesstelle für nichtstaatliche Museen befasst ist, ab. Ob in den kommenden Jahren weitere Aufgaben hinzukommen werden, die zusätzlichen Personalbedarf mit sich bringen, lässt sich nicht prognostizieren. Die Staatsregierung wird die Entwicklung begleiten.

2.1 Welche der unter den Fragen 1.1 bis 1.3 abgefragten Stellen sind derzeit nicht besetzt?

In den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ist die Teilzeitstelle 50 Prozent PF TV-L E 10 ist seit Januar 2024 unbesetzt. Die Ausschreibung erfolgt in Kürze.
In der Bayerischen Staatsbibliothek ist die Stelle zur Provenienzforschung seit 1. April 2024 unbesetzt. Eine noch zu bestimmende Nachfolge wird die Forschungsarbeiten fortsetzen.

2.2 Wie hoch sind die Mittel, abgesehen von den Personalkosten, die für die Forschung an Objekten zur Verfügung stehen (bitte nach Institutionen auflisten)?

Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für Provenienzforschung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Provenienzforschung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

2.3 Sind die jeweiligen Stellen an den unter der Frage 1.1 vorgenannten Einrichtungen befristet (wenn ja, bitte mit Begründung und Angabe, bis wann die Stellen befristet sind)?

Die Vollzeitstelle in der Graphischen Sammlung ist befristet. Genehmigt wurde eine halbe Stelle TV-L E 13, Stufe 2 für zwei Jahre. Die Stelle wird durch Mittel des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zur vollen Stelle ergänzt. Die befristete Stelle ist bislang genehmigt bis Ende Februar 2025, wurde für vier Monate für ein sogenanntes Kurzprojekt, das mit Mitteln des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste gefördert wird,
unterbrochen und verlängert sich dadurch bis Ende Juni 2025.

Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte sind im Bereich der Drittmittelprojekte 1,4 Vollzeitäquivalente befristet. 1 Vollzeitäquivalent bis 30. September 2024, 0,4 Vollzeitäquivalente bis 31. Oktober 2025. Die Befristungen entsprechen den bewilligten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Drittmittelprojekten.

In der Bayerischen Staatsbibliothek wurde die Stelle zur Erforschung von Kulturgut aus möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre geschaffen, da die Forschungsarbeiten voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein werden.

3.1 Welche Forschungsprojekte aus dem Bereich der staatlichen Provenienzforschung sowie der Landesstelle für nichtstaatliche Museen wurden in den letzten zwei Jahren verlängert?

Am Bayerischen Nationalmuseum hat das Projekt „Erbensuche zu 1938/39 eingezogenen und beschlagnahmten Silberobjekten im Bayerischen Nationalmuseum“ mehrere Verlängerungen erfahren. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde am 2. April 2024 nochmals verlängert bis 31. Oktober 2024.

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat eine Verlängerung für folgende Projekte erreichen können:
– LA36-I2018: „Erschließung und Dokumentation des Archivs der Kunsthandlung
Julius Böhler (München, Luzern, Berlin und New York)“
– LA09-II2020: „Rekonstruktion der privaten Kunstsammlung von Jacques, Emma
und Erwin Rosenthal“
Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen hat das Forschungsprojekt NS-Erstcheck verlängert um den Zeitraum 15. April 2023 bis 14. Februar 2024.

3.2 Welche Projekte wurden nicht verlängert (bitte begründen)?

In diesem Zeitraum ist lediglich im Museum für Franken ein Projekt nicht verlängert worden. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde auf den 1. April 2018 bis zum 31. März 2020 festgelegt. Es erfolgte danach eine Verlängerung bis zum 25. November 2021 sowie eine letztmalige Verlängerung bis zum 25. Januar 2022.

3.3 Hat der Freistaat Bayern in den vergangenen fünf Jahren weitere, hier nicht genannte Provenienzforschungsprojekte beispielsweise mit Forschungsstipendien oder Drittmittelbeteiligungen gefördert (bitte mit tabellarischer Angabe der geförderten Projekte/Vorhaben)?

Eine Förderung im Sinne einer Projektförderung durch Forschungsstipendien nimmt der Freistaat nicht vor. Drittmittel werben die staatlichen Museen und Sammlungen bei Drittmittelgebern ein; im Bereich der Provenienzforschung ist dies regelmäßig das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Museen betreiben die Provenienzforschung aus den ihnen zugewiesenen Mitteln ohne eine Pflicht zur Meldung der Projekte oder ihrer Forschungsergebnisse gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

4.1 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat anteilig finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
4.2 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat voll finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
4.3 Mit welchen Finanzierungspartnern teilt sich die Staatsregierung die Kosten (bitte mit Angabe des von den Finanzierungspartnern geleisteten Anteils in Prozent)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden gemeinsam beantwortet.

Von Institutionen unabhängige Stellen bestehen nicht.

5.1 Wie hoch sind in den vergangenen fünf Jahren die für die Digitalisierung von Objekten aufgewandten Mittel ohne Personalkosten (bitte mit tabellarischer Angabe pro Institution)?

Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für die Digitalisierung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Digitalisierung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen und ein laufender Prozess ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

Vielfach sind Inventare und Archivalia auch bereits umfassend digitalisiert. Nur punktuell können darüber hinaus spezifische Kosten isoliert benannt werden, die hier beispielhaft aufgeführt werden:

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben für die Digitalisierung der Sammlung Dietmar Siegert (Fotografie 19. Jahrhundert) 50.000 Euro ohne Personalkosten aufgewandt, die sie durch Drittmittel finanziert haben.

Im Bayerischen Nationalmuseum fielen für die Bereitstellung der Datenbank (APS) im Jahr 2021 98.374 Euro, im Jahr 2022 109.391 Euro und im Jahr 2023 43.015 Euro an.

Dem Museum Fünf Kontinente entstehen für die Betreuung der Sammlung Onlinekosten in Höhe von etwa 11.500 Euro pro Jahr.

Das Staatliche Museum für Ägyptische Kunst hat im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ca. 25.000 Euro pro Jahr für Digitalisierung aufgewendet. Zuletzt wurden in 2023 ca. 60.000 Euro vorwiegend für Fotografie, 3D-Scans, Digitale Rekonstruktionen usw. eingesetzt. Zusätzlich läuft derzeit das Förderprogramm kultur.digital.strategie mit der Fördersumme von ca. 200.000 Euro auf zwei Jahre.

Das Deutsche Theatermuseum investierte in den letzten Jahren in neue Scanner etwa 40.000 Euro.

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat in den vergangenen fünf Jahren für die Digitalisierung etwa 52.000 Euro aufgewendet. Dies beinhaltet sowohl Digitalisierungsmaßnahmen als auch Hardwarekosten.

5.2 Wie ist der Stand der analogen und digitalen Erfassung, Dokumentation und Zugänglichmachung von Kunst- und Kulturobjekten an staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen in Bayern für institutionalisierte Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller?

Da die Dokumentation von Sammlungsgut ein wesentlicher Bestandteil der Museumsarbeit ist, sind Museen und Sammlungen gut aufgestellt, wenn es um die Dokumentation ihrer Bestände geht.

Wenn sich im Museumsbestand Verdachtsfälle auf NS-Raubkunst ergeben, werden diese öffentlich gemacht und proaktiv der Kontakt zu Vertretern der rechtmäßigen Eigentümer gesucht, wenn diese zu ermitteln sind. Zudem sind Objekte mit verdächtiger Provenienz über die Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) öffentlich abrufbar.

Der gesamte Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) ist in handschriftlich geführten Inventaren und daraus abgeleitet in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA erfasst. Die aktuellen und historischen Inventare können nach Voranmeldung durch externe Benutzerinnen und Benutzer zu Forschungszwecken eingesehen werden. Ausgewählte Inventarbände der BStGS mit den Zugängen zwischen 1897 und 1953 sind digitalisiert und auf pinakothek.de einsehbar. Außerdem sind die bis 2003 erschienenen Bestandskataloge der BStGS digitalisiert und auf pinakothek.de de einsehbar. Der aktive Bestand der BStGS ist vollständig in der Onlinesammlung auf pinakothek.de recherchierbar. Die Daten basieren auf den Einträgen in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA, die fortlaufend aktualisiert werden. Sie enthalten neben den Basisinformationen auch Angaben zur Provenienz. Die Angaben zur Provenienz der Objekte, die die BStGS in der NS-Zeit erworben und nach 1945 aus dem enteigneten Vermögen von Funktionären und Organisationen der NSDAP übernommen haben (1 500 Werke von den oben genannten 5 301), sind zudem seit dem 5. September 2022 – ergänzend zu den Veröffentlichungen bei der Lost-Art-Datenbank auf
einer eigenen Datenbank der Staatsgemäldesammlungen – online und damit extern einsehbar. Die Onlinestellung wird kontinuierlich erweitert.

Die Staatliche Graphische Sammlung hat 120 000 Objekte in der Museumsdatenbank gespeichert, davon 70 000 mit Digitalisaten. Online gestellt sind 9 979 Objekte.

Im Bayerischen Nationalmuseum (BNM) erfolgt sei den 1980er-Jahren die Inventarisierung ausschließlich digital. Analoge Altbestände (Zugangsbücher und andere historische Inventare) sind bislang partiell für Provenienzprojekte digitalisiert und aufgearbeitet. Besucher der Abteilung Dokumentation-IT mit berechtigtem Forschungsinteresse können die historische Dokumentation einsehen. Die für die Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut besonders relevanten BNM-Zugangsbücher der 1930er-Jahre sind über das Portal des Forschungsverbundes Provenienzforschung Bayern öffentlich zugänglich. Besuchern der Abteilung Dokumentation-IT mitberechtigtem Forschungsinteresse stehen das hausinterne Sammlungsmanagementsystem mit 192 291 Objektdatensätzen (Stand: 18. Mai 2024) sowie 2 533 Datensätze zur Ablage der historischen Dokumentation zur Recherche zur Verfügung. 25 981 Datensätze (Stand: 18. Mai 2024) der hausinternen Datenbank sind in der Sammlung online öffentlich recherchierbar. Sofern Ergebnisse der Provenienzforschung vorliegen, werden sie dort angezeigt. Das BNM hat aktuell 662 Fundmeldungen online auf Lost Art veröffentlicht.

Das Museum Fünf Kontinente (MFK) hat 2021 mit der Onlinestellung seiner Sammlungen begonnen. Der Onlinekatalog ist als work in progress angelegt, sodass derzeit 8 411 Objekte und historische Fotografien über die Website des Museums recherchierbar sind. Zudem steht ein Großteil der Inventare des MFK (bis 1959) seit Dezember 2020 online und kann über die Website des Museums eingesehen werden. Basisdaten aller im Staatlichen Museum für Ägyptische Kunst vorhandenen Objekte sind analog und digital vorhanden und können bei entsprechenden Anfragen zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird v. a. im Bereich der digitalen Erschließung der Sammlungsbestände (Förderprogramm kultur.digital.strategie) der Datenbestand konsolidiert und weiter ausgebaut. Ab 2026 werden die Daten sukzessive in einer Onlinedatenbank zur Verfügung gestellt.

Im Deutschen Theatermuseum erfolgte 2016 die Digitalisierung des für die Provenienzforschung relevanten, ältesten erhaltenen, im Zweiten Weltkrieg stark beschädigten, Zugangsbuches des Deutschen Theatermuseums. Das Zugangsbuch dokumentiert Zugänge der Bibliothek und Sammlungen und wurde am 1. April 1936 begonnen. Der späteste Eintrag dieses Buches lautet auf den 31. Mai 1944. Diese nun gezielt durchsuchbaren Digitalisate stehen bei Nachfrage durch Externe im Deutschen Theatermuseum der Öffentlichkeit und für Recherchezwecke zur Verfügung.

Die Tiefe der Erfassung unterscheidet sich je nach Bereich und Beständen, analog ist dies weit fortgeschritten, digital ist bislang vor allem der für Provenienzforschung relevante Teil der Erwerbungen aufgearbeitet.

In der Staatlichen Münzsammlung befinden sich 950 Bücher aus früherem Reichsbesitz. Es handelt sich um Dauerleihgaben der Oberfinanzdirektion München, die der Münzsammlung überstellt wurden, nachdem es dem Central Collecting Point in der Nachkriegszeit nicht möglich war, ihre ursprünglichen Besitzer zu ermitteln. Über den Bestand existieren zwei maschinenschriftliche Listen mit den Titelangaben. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin hat 2016 diesen Bestand dokumentiert und online gestellt.

Die Staatliche Antikensammlung und Glyptothek digitalisieren aktuell ihre Bestände in einem noch laufenden Projekt. Die digitale Datenbank wird zu jedem Objekt eine „digitale Dateikarte“ beinhalten, deren Informationen je nach Zugangsberechtigung für die Datenbank unterschiedlich umfangreich ausfallen. Eine öffentlich zugängliche Onlinedatenbank ist bislang noch nicht geplant. NS-verfolgungsbedingt entzogenes
Kulturgut ist bislang nicht identifiziert worden, was insbesondere mit der Sammlungsgeschichte der Häuser und der Konzentration des NS-Kunstraubs auf andere Arten von Kunstobjekten zusammenhängt.

Das Bayerische Armeemuseum hat aktuell etwa 45 000 Objekte in der museumsinternen Datenbank MuseumPlus erfasst. Alle derzeit bekannten Inventarbücher, Sammlungsbelege, Zugangsbücher etc. sind digitalisiert und stehen Forscherinnen und Forschern nach entsprechender qualifizierter Anfrage offen. Eine öffentliche Sammlungsdatenbank befindet sich über die Plattform MuseumDigital im Aufbau, umfasst Stand 17. Mai 2024 jedoch nur eine kleine Auswahl von 192 Objekten.

Im Museum für Abgüsse sind die Objekte vollständig in einer eigenen Onlinedatenbank erfasst und zugänglich für Forschung und Öffentlichkeit auch für Fragen der Provenienzen. Die erfassten Daten (Digitalisierung) entsprechen den zuvor vorhandenen Daten auf Karteikarten und werden sukzessive inhaltlich erweitert; insbesondere die Durchführung von Forschung an Einzelobjekten ist typischerweise Anlass zur Digitalisierung. Die Digitalisierung mit Foto- und 3D-Dokumentation ist nicht vollständig umgesetzt: ca. 40 Prozent der Objekte sind mit Fotos (auch alten) erfasst, rund 30 Objekte mit 3D-Modellen.

Im Museum für Franken ist die analoge und digitale Erfassung sowie Dokumentation parallel erfolgt. Für die Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller ist das Archiv nach Absprache einsehbar. Das Museum für Franken bietet die Möglichkeit, anhand von digitalisierten Inventarbüchern und Findbüchern vorab eine Recher-
che durchzuführen.

Der Gesamtbestand der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) ist online erschlossen und weltweit über die Discoverysysteme der BSB recherchierbar. Mit aktuell 4,3 Mio. digitalisierten Werken (von mittelalterlichen Handschriften bis zu bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erschienenen Büchern) besitzt die BSB den mit weitem Abstand größten digitalen Datenbestand aller deutschen Bibliotheken. Die Digitalisate sind für
die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich und stellen so eine herausragende Quelle auch für die Erforschung von Provenienzen dar.

Die Provenienz aller speziell untersuchten Bestände ist im lokalen Katalog der BSB dokumentiert, ein großer Teil der restituierten Bücher wird von der Bibliothek weiterhin als Digitalisat zugänglich gemacht. Die Bestände, bei denen der NS-Raubgutverdacht nicht eindeutig ausgeräumt werden konnte („evtl. NS-Raubgut“ und „NS-Raubgut“), sind auch in der Lost-Art-Datenbank des DZK nachgewiesen. Es handelt sich um insgesamt 911 Einträge (Stand: Dezember 2021). Eine neue Liste mit insgesamt 1 350 Einträgen (auch Handschriften und Musikalien) wurde Mitte Mai 2022 erstellt und wird dem DZK nach Aktualisierung zum Austausch bereitgestellt.

Als außeruniversitäres Forschungsinstitut für Kunstgeschichte verfügt das Zentralinstitut für Kunstgeschichte nicht über Kunst- und Kulturobjekte per se, sondern hält (Forschungs-)Materialien vor, wie Publikationen, Fotografien und Datenbanken, die zur Erforschung von Kunst- und Kulturobjekten dienen bzw. genutzt werden. Die über 700 000 Bände in der Bibliothek sind seit Ende der 1990er-Jahre im OPAC bzw. kubikat online recherchierbar; Teile der rund 900 000 Medieneinheiten in der Photothek sind über www.artsandculture.google.com3 online sowie vollständig vor Ort konsultierbar.

5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien und Betroffene, die Informationen in Provenienzfragen zu Objekten aus Beständen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen suchen?

Private können sich an das von Bund und Ländern eingerichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) wenden. Neben dem Betrieb der öffentlich zugänglichen Datenbank „Lost Art“ ist das DZK in der Beratung und Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie von Einzelpersonen zur Erreichung von fairen und gerechten Lösungen tätig.

Zudem ist die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen im Bereich der Provenienzforschung unmittelbar unterstützend tätig. Eine Mitarbeiterin berät, forscht und unterstützt selbstständig und vor Ort in den jeweiligen Museen und (Haus-)Archiven. Die Sammlungen und Archivalien werden auf einschlägige Verdachtsobjekte überprüft, es wird allgemein zur Sammlungspflege und historischen Aufarbeitung der Sammlung beraten, ein Abschlussbericht erstellt sowie bei der Erstellung von Förderanträgen für eine Zuschussfinanzierung durch das DZK unterstützt. Über diese Maßnahmen werden die Gebietsreferenten auf dem Laufenden gehalten. Sofern durch die Landesstelle ein Bedarf zu langfristiger Provenienzforschung an den jeweiligen Museen festgestellt wird, erfolgt durch die Gebietsreferenten eine Aufstellung der möglichen Fördergelder durch die Landesstelle (10 bis 40 Prozent der Gesamtkosten des Provenienzprojekts).

6.1 Ist geplant, die Mittel für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken (bitte Planungen begründen)?
6.2 Ist geplant, befristete Stellen für Provenienzforschung an staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu verstetigen (bitte Planungen begründen)?
6.3 Ist geplant, die Mittel für Personal für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken oder Mittel aus den Globaletats der Institutionen zu nehmen (bitte Planungen begründen)?

Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden gemeinsam beantwortet.

Ziel ist, auch in künftigen Haushalten Mittel für die Provenienzforschung zu veranschlagen. Die Entscheidung bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen sowie dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.

7. Ist geplant, die Etats der betroffenen Institutionen bei Schaffung von Provenienz-Dauerstellen um die Summe, die den Arbeitgeberkosten entspricht, in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu erhöhen (bitte Planungen begründen)?

Die Schaffung künftiger Stellen bleibt künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.


    1 Vgl. S. 8 Tätigkeitsbericht 2022 des Provenienzforschungsverbunds Bayern.
    2 Vgl. ebd. S. 103 ff.
    3 https://artsandculture.google.com/partner/zentralinstitut-fuer-kunstgeschichte

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Frau Kanibers mögliche Einflussnahme auf ein Ausstellungsexponat im Nawareum Straubing“

    Bezugnehmend auf den Bericht der PNP zur Entfernung eines Objekts aus einem Museum vom 28.06.2024, in dem es hieß, der Träger des Museums, das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing, finanziert durch das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium und insbesondere die fachliche Führung des Landwirtschaftsministeriums habe eingeräumt, den „Abbau des Exponats veranlasst zu haben“ frage ich die Staatsregierung:

    Wurde das Objekt zur Darstellung des Wasserverbrauchs von Lebensmitteln im Nawareum aufgrund des persönlichen Wunsches der Ministerin Kaniber abgehängt (bitte begründen), wann wurde die Entfernung des Objekts konkret angeordnet beziehungsweise umgesetzt, welche Stelle im Landwirtschaftsministerium hat die Anordnung gegenüber dem Träger des Nawareums bzw. gegenüber dem Nawareum konkret ausgesprochen (Bitte mit Angabe des Wortlauts etwaiger schriftlicher Anordnungen oder Wiedergabe etwaiger mündlicher Anordnungen)?

    Hier geht’s zur Antwort:

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    Antrag „Naturkundemuseum Bayern: Sachstandsbericht“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schriftlich und mündlich zum aktuellen Sachstand der Planungen des neuen Naturkundemuseums Bayern (früher: BIOTOPIA) zu berichten. Dabei ist besonders auf folgende Fragen einzugehen:

    • Wie soll die organisatorische Struktur des Naturkundemuseums Bayern künftig aussehen? Wie sollen die am Projekt beteiligten Akteure, also das Museum Mensch und Natur und die staatlichen naturwissenschaftlichen Sammlungen, künftig strukturell, finanziell und personell eingebunden werden? Wie sollen in dieser komplexen Struktur Entscheidungskompetenzen klar verteilt werden?
    • Was ist der Sachstand der Planungen des Neubaus?
    • Wird es eine Findungskommission für die Suche nach einer neuen Leitung geben?
    • Wenn ja, wer bestellt diese Findungskommission und wie setzt sich diese nach welchen Kriterien zusammen? Welche Anforderungen hält die Staatsregierung für eine neue Leitung für unabdingbar?
    • Wie stellt sich nach derzeitigem Stand künftig die personelle Situation des Projekts Naturkundemuseum Bayern insgesamt dar? Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um eine weitere hohe Fluktuation des Personals zu unterbinden?
    • Welche inhaltlichen Aspekte des Konzepts BIOTOPIA sollen für das Naturkundemuseum Bayern übernommen werden? Welchen Stellenwert soll die Vermittlungs- und Bildungsarbeit haben? Wie sehen die Pläne, die vorsehen, die Einrichtung zu einem Naturkunde- und Forschungsmuseum für alle Generationen zu entwickeln, konkret aus?
    • Welche Schritte hat die Staatsregierung unternommen, um die international renommierte Persönlichkeit Professor Michael John Gorman, die ein Gewinn für den Wissenschaftsstandort Bayern war, zu halten?
    • Wie gestaltet sich der Austausch und die Kommunikation mit dem „Förderkreis BIOTOPIA – Naturkundemuseum Bayern e. V.“, einem Kreis renommierter Persönlichkeiten, die das Naturkundemuseum Bayern seit seiner Gründung unterstützt haben? Wie werden private Finanziers in die Neuorientierung mit eingebunden?
    • Was bedeuten der Weggang von Michael John Gorman sowie die Neuorientierung mit Ziel, Leibniz-Forschungsmuseum zu werden, für die geplanten Satelliten des Naturkundemuseums Bayern in ganz Bayern, für die es bereits Netzwerktreffen mit Naturkundemuseen, Botanischen Gärten, Nationalparkzentren, Tierparks, Umweltstationen sowie Umweltbildungszentren gab und für die bayernweit Museen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen zusammengebracht werden sollen mit dem Ziel, ein Netzwerk, das Bildungsaktivitäten in den Life Sciences, Geo- und Umweltwissenschaften bündelt, zu schaffen?
    • Wann ist mit der durch die Staatsregierung angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen zu rechnen? Wie gestaltet sich die Roadmap auf dem Weg der angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums Bayern in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen? Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen?

    Begründung:

    Laut Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag am 10. Mai wird das Projekt BIOTOPIA als Naturkundemuseum Bayern weitergeführt. Die über Jahre laufenden Planungen werden laut Presseberichten zu einem großen Teil beerdigt und sollen nun „von vorn beginnen“ (Bericht der AZ vom 22. September 2023). Kürzlich hat der international renommierte Gründungsdirektor Prof. Michael John Gorman seine Kündigung eingereicht, um eine Stelle am MIT – einer der Top-Forschungseinrichtungen weltweit – anzutreten. Für den Wissenschaftsstandort Bayern ein herber Verlust, der nicht zuletzt auf zahlreiche Verzögerungen und Unwägbarkeiten im Bau- und Planungsprozess des Museums zurückzuführen ist. Seit der Ankündigung eines Neuanfangs der Planungen sind keine nennenswerten Fortschritte in die Öffentlichkeit getragen worden. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen ist es dringlich wie auch angemessen, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ausführlich zum aktuellen Sachstand der personellen, organisatorischen, inhaltlichen und baulichen Planungen des Naturkundemuseums Bayern zu berichten.

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    Antrag „Haus der Kunst: Zeitplan für eine nachhaltige und nutzerorientierte Sanierung“

    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vor Pfingsten zur geplanten Sanierung des „Haus der Kunst“ schriftlich und mündlich zu berichten. Dabei soll auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

    1. aktueller Planungsstand der Sanierungsarbeiten mit einem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und der prognostizierten Kostenentwicklung
    2. detaillierter, aktueller Zeit- und Kostenplan der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
    3. Überblick der bisher verausgabten Mittel für Ausschreibungsprozesse und die bisherigen Planungen

    Folgende Fragen sollen in dem Bericht darüber hinaus konkret beantwortet werden:

    1. Inwieweit fließen Aspekte der Nutzungsorientiertheit und Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der Leitlinien eines zukunftsfesten Kulturortes für das 21. Jahrhundert in die Planungen mit ein?
    2. Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Leitungsstab des Haus der Kunst dazu im Gespräch, ob der aus dem Jahr 2013 stammende Architekturentwurf mit den künftigen Anforderungen eines modernen Kulturbaus in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf eine visuelle Transparenz des Eingangsbereichs und eine Öffnung des Hauses?
    3. Wie bewertet die Staatsregierung den aktuell vorliegenden Architektenentwurf zur Sanierung vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Erinnerungskultur und dem Umgang mit NS-Bauten?
    4. Wie stellt sich das vertragliche Verhältnis bzw. stellen sich die bisherigen Vereinbarungen seitens der Staatsregierung mit dem Architekten David Chipperfield, der mit seinem Entwurf die Ausschreibung im Jahr 2013 gewonnen hat, hinsichtlich etwaiger Änderungswünsche oder zeitgemäßer Neuausrichtungen dar?
    5. Welche Interimslösungen stehen für das Haus der Kunst während der Dauer der Sanierungen zur Verfügung, um den Ausstellungsbetrieb auch weiterhin zu gewährleisten?
    6. Welche Absprachen gibt es mit dem Leitungsteam des Hauses der Kunst für die Zeit der Sanierung hinsichtlich etwaiger Schließung am Standort bzw. Weiterbetrieb?
    7. Inwiefern ist die Staatsregierung mit der Landeshauptstadt München bzgl. der Baumaßnahmen und des geplanten Eingriffs in den Baumbestand an der Prinzregentenstraße im Austausch?
    8. Ist geplant, die Außenflächen, wie z. B. den Parkplatz zwischen Haus der Kunst und Englischen Garten, im Sinne einer Öffnung des Hauses und angestoßen durch die Sanierung einer neuen, mit dem Haus der Kunst in Zusammenhang stehenden Nutzung zuzuführen?
    9. Welche Lösungen sollen unabhängig von Frage 8 während und nach der Sanierung mit den Mieterinnen und Mietern der Parkplätze hinter dem Haus der Kunst gefunden werden?
    10. Welche Bemühungen gibt es vonseiten der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde, Lösungen für eine nutzungsorientierte Sanierung des Hauses zu finden, die den Anforderungen an einen lebendigen Kulturort des 21. Jahrhunderts genügen?

    Begründung:

    Seit weit über einem Jahrzehnt wird über die Sanierung des Haus der Kunst diskutiert. Von Anfang an bestand Konsens, dass sie dringend notwendig ist, nachdem seit Anfang der 90er Jahre nichts mehr in das Haus investiert wurde. In einem Bericht auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/3216) räumte die Staatsregierung bereits 2010 umfassenden Sanierungsbedarf ein. In einem nachfolgenden Bericht von November 2011 heißt es weiter: „Der Sanierungsbedarf am Gebäude des Hauses der Kunst ist im Vergleich zum letzten Bericht als unverändert zu bezeichnen. – Es ist notwendig, die dort dargelegten Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzugehen.“ Die Kosten wurden auf 50 bis 60 Mio. Euro prognostiziert. Der Bund gab die Zusage, sich mit 20 Mio. Euro an den Kosten zu beteiligen.

    2012 billigte der Ministerrat einen Bauantrag zur Generalsanierung. Die Oberste Baubehörde erteilte im Dezember 2012 den Planungsauftrag für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Aus einem zweistufigen Vergabeverfahren ging 2013 das Architekturbüro von David Chipperfield als Gewinner hervor. Ihm gegenüber wurde eine Absichtserklärung zum Auftrag der Sanierung gegeben. Parallel dazu erstellte die Agentur AEA Consulting eine Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse in den Umfang der Sanierungsmaßnahmen einfließen sollten. Im Juli 2018 erhielt das Staatliche Bauamt München 1 den Auftrag zur Erstellung der Vorplanungen und der Höhe der voraussichtlichen Sanierungskosten. 2020 sollten die Ergebnisse vorliegen und anschließend der Landtag informiert und in die Entscheidung über die Sanierung eingebunden werden. Seither schweigt sich die Staatsregierung über die Sanierung aus. Nach wie vor herrscht Stillstand. Der Landtag wurde bisher weder beteiligt noch über den Fortgang des Projekts informiert. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume blieb in seinem Bericht zur aktuellen Bayerischen Kulturpolitik im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 10. Mai 2023 reichlich vage: „Für das Haus der Kunst würden derzeit Anpassungen vorgenommen, da die Kosten beherrschbar bleiben müssten.“ Der Landtag solle „voraussichtlich im nächsten Jahr damit befasst“ werden. Kürzlich kritisierte der Staatsminister in einem Interview gegenüber der AZ die alten Planungen als untauglich und kündigte zeitnah große Schritte an (Interview in der AZ von 4. Januar 2023).

    Insofern ist es fraglich, wie und ob die Pläne von David Chipperfield angesichts des Sanierungsstaus bei den vielen maroden Kultureinrichtungen des Freistaates und des rasanten Anstiegs der Baukosten in den letzten zwei Jahren zu realisieren sind. Inzwischen sind Kosten von 150 Mio. Euro und mehr im Gespräch. Allerdings ist ein weiteres Hinauszögern keine Lösung. Dazu ist eine Sanierung zu drängend, außerdem würden die Kosten weiter steigen. Es ist im Sinne der Transparenz also dringend geboten, dass der Landtag vollumfänglich zu den Maßnahmen informiert wird.

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    Antrag „Informationen zu Barrierefreiheit und inklusive Angeboten der bayerischen Museen aus einer Hand!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sich die staatlichen Museen in Bayern, deren Ausstellungen oder Programme teils oder vollständig für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen erlebbar sind, um die Aufnahme im Netzwerk Museen Inklusive in Bayern, einem Projekt das sich den Wissensaustausch zur Barrierefreiheit und Inklusion und die Kommunikation von barrierefreien und inklusiven Angeboten von Mitgliedern des Netzwerks an die Öffentlichkeit zur Aufgabe gemacht hat, bemühen.

    Begründung:

    Im Bericht aus dem Kabinett der Staatsregierung vom 9. Januar 2024 wurde die Politik für Menschen mit Behinderung als zentrales Thema der Staatsregierung benannt. Der Freistaat bekennt sich wiederholt klar zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Das schließt auch die Kultur mit ein.

    Das Netzwerk Museen Inklusive in Bayern ist ein Projekt im Rahmen des kürzlich verlängerten Programms „Denkmal, Museum, Tourismus und Lebenswelt“ (bisher „Museum & Tourismus“) der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern in Kooperation mit der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) auf der Basis der Erkenntnisse des 18. Bayerischen Museumstages 2015 „Museen als touristisches Angebot“ und der Tagung „Kulturtourismus 2030“ der by.TM von 2016.

    Museen Inklusive ist ein einmaliges Vernetzungsprojekt, das es den beteiligten Museen ermöglicht, sich untereinander zu allen Themen rund um Inklusion und Barrierefreiheit auszutauschen. Die Kommunikation der barrierefreien und inklusiven Angebote wird zudem durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen und die Bayern Tourismus GmbH betreut. Für den Tourismus hat die Barrierefreiheit der musealen Angebote in Bayern eine große Bedeutung. Informationen zu barrierefreien Angeboten der Museen in Bayern kommen durch dieses Netzwerk aus einer Hand. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern insbesondere auch für eine alternde Bevölkerung ist dies ein wichtiger Service.

    Damit sowohl Touristinnen und Touristen wie auch Menschen, die bei uns in Bayern leben, künftig bestmöglich über die inklusiven Angebote der bayerischen Museen informiert werden, sind Informationen aus einer Hand unabdingbar. Auch der Erfahrungsaustausch der Museen zu Inklusion und Barrierefreiheit ist für eine Weiterentwicklung der Programme und Ausstellungen dringend notwendig. Ein Zusammenschluss sowohl der nichtstaatlichen Museen wie auch der staatlichen Museen im Pilotennetzwerk Museen Inklusive in Bayern ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Barrieren auch in der Kultur in Bayern nachhaltig abzubauen.

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Kosten und Finanzierung von Landesausstellungen, Römerland Bayern 2028“

    Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

    „Wie hoch waren die Kosten der Landesausstellungen seit 2013 (bitte nach jeweiliger Ausstellung aufschlüsseln sowie Anteil der Finanzierung durch den Freistaat in Euro jeweils angeben), welche Finanzierungskonzepte gab es für die Landesausstellungen, die an mehreren Standorten stattfanden (bitte Drittmittelgeber, kommunale Eigenanteile bzw. eingeflossene Förderungen angeben), und wie bewertet die Staatsregierung die Anregung von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in seinem Abschlussbericht zum Antrag Drs. 18/30127 „Römerland Bayern – Die Landesausstellung für 2028“ vom 22.11.2023, dass „ergänzende staatliche Projektförderung (insbesondere durch den Kulturfonds Bayern) in Betracht“ kommen könnte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Pressemitteilung von Staatsminister Markus Blume vom 05.12.2022 bis zu 1 Mio. Euro aus dem Kulturfonds bereits in die Sicherheit von Museen fließen soll und mit Blick auf den Kulturfonds als wichtiges Finanzierungsinstrument von Kultur im ganzen Land, insbesondere auch der Freien Szene und nicht öffentlich geförderter Kunst und Kultur unter Berücksichtigung der angespannten kommunalen Haushalte?“

    Hier geht’s zur Antwort:

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    Schriftliche Anfrage „Energetische Sanierungsmaßnahmen nichtstaatlicher Museen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“

    Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt:
    „Anfang Juni 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit, dass fünf nichtstaatliche Museen in Bayern mit insgesamt bis zu rund zwei Millionen Euro aus EU-Mitteln klimafreundlich saniert werden sollen. Die Mittel für die energetischen Sanierungsmaßnahmen stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen von EFRE erhält Bayern von 2021 bis 2027 EU-Mittel in Höhe von rund 577 Millionen Euro. Dabei wird nach zwei Förderbereichen unterschieden: „Förderbereich 1: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ und „Förderbereich 2: Klima- und Umweltschutz“. Letzterer wiederum ist in acht weitere Fördermaßnahmen unterteilt, unter „Fördermaßnahme 2:Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen“ fallen die energetischen Sanierungsmaßnahmen der nichtstaatlichen Museen. Insgesamt stehen in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 bis zu zehn Millionen Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz nichtstaatlicher Museen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst soll in der zweiten Jahreshälfte ein zweiter Aufruf veröffentlicht werden, um weiteren Kommunen die Gelegenheit zur Bewerbung um EFRE-Fördermittel zu geben.“

    Die Schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

    1.1 Welche Kriterien waren der Bayerischen Staatsregierung bei der Auswahl der Projekte zur Bewilligung der Fördermittel besonders wichtig?

    Antwort zu Frage 1.1:

    Unter den Projektvorschlägen, die sämtliche Fördervoraussetzungen gemäß Projektaufruf erfüllten, wurden diejenigen ausgewählt, die insbesondere bei folgenden Auswahlkriterien positiv bewertet wurden:

    • erwartbarer jährlicher Rückgang des Endenergiebedarfs (kWh pro Jahr sowie kWh/m2 pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
    • erwartbarer jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen (Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
    • Beitrag der zu fördernden Projekte zur Erreichung der Förderziele, die sich aus dem Operationellen Programm ergeben
    • Berücksichtigung naturbasierter Lösungen sowie Einsatz ressourcenschonender Baustoffe und Recycling von Baustoffen im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung
    • wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten und der beantragten Zuwendung sowie weitere wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien
    • Maßnahmen sollen möglichst einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis leisten.
    • Projekte, die die Donauraumstrategie oder Alpenraumstrategie unterstützen, werden gegenüber Projekten mit ansonsten gleicher Bewertung bevorzugt.

    1.2 Was waren die ausschlaggebenden Punkte der erfolgreichen Bewerbungen der fünf Museen (bitte Auflistung je nach Museum)?

    Antwort zu Frage 1.2:

    Die fünf Bewerbungen erfüllten alle Fördervoraussetzungen des Projektaufrufs und wurden aus energetischer Sicht seitens eines aufgrund fachlicher Expertise zur Begutachtung herangezogenen externen Dienstleisters („Complan GmbH“) als förderwürdige Projekte eingestuft. Jedes Projekt leistet insbesondere einen positiven Beitrag zum erwartbaren jährlichen Rückgang des Endenergiebedarfs und zum erwartbaren jährlichen Rückgang der Treibhausgasemission.

    Folgende Museen wurden im Rahmen des ersten Projetkaufrufes ausgewählt:

    • Museum Industriekultur, Träger: Stadt Nürnberg
    • Radom Raisting, Träger: Radom Raisting gGmbH (100-prozentigeTochter des Landkreises Weilheim-Schongau)
    • Landestormuseum Furth im Wald, Träger: Stadt Furth im Wald(Landkreis Cham)
    • Marktmuseum Altmannstein, Träger: Markt Altmannstein (LandkreisEichstätt)
    • Freilandmuseum Oberpfalz, Träger: Bezirk Oberpfalz

    2.1 Wie viele Bewerbungen gingen im Projektaufruf um EFRE- Fördermittel zur energetischen Sanierung nichtstaatlicher Museen bei der Bayerischen Staatsregierung ein?

    Antwort zu Frage 2.1:

    Im Rahmen des ersten Projektaufrufes wurden zwölf Projektanträge beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht.

    2.2 Wer war damit betraut, die Projekte auszuwählen?

    Antwort zu Frage 2.2:

    Die Prüfung der Interessenbekundungen wurde durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie von einem externen Dienstleister, dem Unternehmen „Complan GmbH“, durchgeführt. Das StMWK überprüfte die Anträge hinsichtlich der allgemeinen Fördervoraussetzungen (z.B.: Besteht ein nachweislich auf Dauer angelegter Museumsbetrieb?).
    Aus energetischer Sicht wurden die Projektanträge durch den Dienstleister „Complan GmbH“ begutachtet.

    2.3 Wurden Förderanträge abgelehnt (bitte tabellarisch mit Anzahl der Ablehnungen und Angabe zum Grund der Ablehnung angeben)?

    Vier Projektanträge erfüllten die Ausschreibungsbedingungen nicht und wurden daher abgelehnt.
    Drei Projektanträge wurden seitens der Antragsteller zurückgezogen.

    3.1 Wie stellt die Bayerische Staatsregierung sicher, dass der geplante Projektaufruf in der zweiten Jahreshälfte in den Kommunen vor Ort wahrgenommen wird, sodass diese überhaupt die Möglichkeit zur Bewerbung in Anspruch nehmen können (bitte mit Angabe des Zeitplans der Informations-Kampagne, bitte mit Angabe der geplanten Inhalte der Informations-Kampagne)?

    Antwort zu Frage 3.1:

    Ferner wurde der Projektaufruf den Kulturbeauftragten der Bezirke sowie den Energiekoordinatoren und Städtebauförderreferaten der Bezirksregierungen zur Kenntnis bzw. mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechenden Stellen zugesandt.

    Zusätzlich war das StMWK am 06.07.2023 beim Bayerischen Museumstag in Freising mit einem Infostand vor Ort, um das dort in großer Zahl anwesende Fachpublikum, darunter sehr viele Museumsleiterinnen und Museumsleiter, über die Maßnahmeart näher zu informieren sowie Fragen zu beantworten.

    3.2 Wie viele Museen sollen im kommenden Projektaufruf ausgewählt werden?
    5.2 In welcher Höhe stehen noch Mittel zur Förderung für den kommenden Projektaufruf bereit?

    Antwort zu Fragen 3.2 und 5.2:

    Im Rahmen des zweiten Projektaufrufes stehen Mittel in Höhe von rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Abhängig von den eingereichten Projektkosten sollen in etwa zehn bis 15 Museen von der Förderaktion profitieren.

    3.3 Wird es zusätzlich noch weitere Projektaufrufe für dieses Programm geben?
    4.1 Falls ja, wann finden diese statt?

    Antwort zu Fragen 3.3 und 4.1:

    Siehe Antwort zu Frage 3.1. Erst Anfang Juli wurde ein weiterer Projektaufruf veröffentlicht. Ein zusätzlicher Projektaufruf ist derzeit nicht vorgesehen, ist jedoch abhängig von der Budgetausschöpfung und der zur Verfügung stehenden Projektrestlaufzeit. Die letztmögliche Auszahlung in der Förderperiode 2021–2027 ist auf den 31.07.2029 datiert und muss von Seiten der Bezirksregierungen eingehalten werden können.

    5.1 Wie hoch ist der Betrag, der aus den verfügbaren Mitteln (bis zu zehn Millionen Euro) bis heute genehmigt wurde (bitte tabellarisch pro Projekt inkl. Datum der erfolgten oder geplanten Ausschüttung angeben)?

    Antwort zu Frage 5.1:

    Der Projektauswahl liegt ein zweistufiger Verfahrensprozess zugrunde.
    In einem ersten Schritt erfolgt zunächst die grundsätzliche Projektauswahl durch das StMWK auf der Grundlage von Interessenbekundungen der kommunalen Träger.

    In diesem Verfahrensstadium werden bewusst geringere inhaltliche Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen gestellt. Dieser erste Verfahrensschritt ist nun hinsichtlich der bislang fünf ausgewählten Museen abgeschlossen.

    Die finale („förmliche“) Antragstellung erfolgt in einem zweiten Schritt zentral bei der Regierung von Schwaben, die die endgültige Festsetzung der Fördersumme einschließlich Verbescheidung übernimmt.
    Die unten stehenden Werte sind abhängig von der abschließenden fachlichen Beurteilung und können daher nicht als die endgültige Fördersumme betrachtet werden.

    Der zweite Projektaufruf wurde am 04.07.2023 auf dem Internetangebot des StMWK (Förderzeitraum 2021-2027 (bayern.de)) veröffentlicht.

    Alle bayerischen Kommunen wurden zudem per E-Mail über den Projektaufruf informiert. Daneben wird die Maßnahme über die Newsletter der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern und des StMWK sowie durch die Bezirke beworben.

    MuseumMaximale Fördersumme lt. Projektvoranfrage (Änderungen vorbehalten)
    Landestormuseum Furth im Wald 460.000,00 €
    Marktmuseum Altmannstein141.200,00 €
    Museum Industriekultur Nürnberg856.900,00 €
    Radom Raisting352.700,00 €
    Freilandmuseum Oberpfalz 160.000,00 €
    Summe1.970.800,00 €

    6.1 Welche Maßnahmen werden in den nichtstaatlichen Museen zur klimafreundlichen Sanierung genau durchgeführt (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?

    Antwort zu Frage 6.1:

    MuseumMaßnahmen
    (lt. Projektvoranfrage/ Interessenbekundung)
    Landestormuseum Furth im WaldZur Erhöhung der Energieeffizienz wird die bestehende elektrische Speicherheizung (elektrisch betriebene Nachtstrom-Speicher- Heizgeräte aus den 1950er und 1960er Jahren im Umluftbetrieb) durch ein modernes Flächenheizsystem, bestehend aus Heiz- und Kühlsegeln in Kombination mit einer Luft- Wärmepumpe, ersetzt. Dabei werden diese Segel von der Decke abgehängt, wodurch für die Ausstellungsbereiche größtmögliche Flexibilität entsteht. Ziel ist u.a. auch eine Verbesserung das Raumklimas der Ausstellungsräume. Um Energie einzusparen, ist überdies der Austausch der bestehenden Fenster geplant.
    Das ungedämmte Dachgeschoss, das bisher für Ausstellungen genutzt wurde, soll mit einer Zwischensparrendämmung versehen werden.
    Marktmuseum AltmannsteinSanierung der Fassade: Hierfür muss die Fassadenausführung außen und im Innenbereich des Erdgeschosses abgeschlagen und erneuert werden. Das Mauerwerk ist abzukratzen und zu trocknen. Die Fundamente sind umlaufend freizulegen, zu dämmen und abzudichten. Die Außenfassade soll einen neuen mineralischen Dämm-Sanierputz (ca. 40 mm) mit Gewebeeinlagen erhalten. Die mineralischen Innenputze sind neu anzubringen. Die Fassade soll einen neuen Farbanstrich erhalten. Die gesamte Sanierung soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Die bestehende Ölheizung soll ausgebaut und durch zwei Luftwasser-Wärmepumpen ersetzt werden. Zudem soll eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher errichtet werden.
    Museum Industriekultur NürnbergHeizungstausch und diverse andere Maßnahmen (u.a. Neuverglasung, Wärmepumpen, Dachdämmung, PV-Anlage).
    Radom RaistingIm Zuge der beabsichtigten Maßnahme soll das Industriedenkmal Radom Raisting zukünftig ohne fossile Energieträger nachhaltig mit der für den Betrieb und Erhalt notwendigen Energie versorgt werden. Dazu soll eine PV-Anlage errichtet und mit einer Wasser-Wärmepumpe gekoppelt werden. Der im Sommer erzeugte und zu großen Teilen überschüssige Strom soll von den benachbarten Antennen-Anlagen verbraucht werden, was deren Netzbezug erheblich verringert. Im Winter soll über diese Anlagen der dort durch den Verbrauch im Sommer „zwischengespeicherte Strom“ zurückbezogen und damit die Wärmepumpe zur Erzeugung der erforderlichen Wärme für den Betrieb und Bestandserhalt des Radom Raisting betrieben werden.
    Ziele der Maßnahme:
    – Verringerung/Vermeidung von Leitungsverlusten – Verbesserung der Ökobilanz durch Energieeinsparung sowie bedarfsgerechtere Erzeugung und Versorgung
    – Nutzung nachhaltiger Primärenergieträger
    – Vermeidung/Reduzierung von Emissionen bei der Energieerzeugung
    – Betriebssicherheit und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
    – Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
    Freilandmuseum OberpfalzDie Eingangsbaugruppe mit dem angeschlossenen Funktionsgebäude sowie dem Ausstellungsgebäude wurde 1996 erbaut. Ziel der Maßnahme ist, die drei Gebäude energetisch zu ertüchtigen, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
    Die Gebäudegruppe wird über eine Heizölheizung aus dem Jahr 1996 mit Wärme versorgt. Dieser Wärmeerzeuger ist inzwischen 26 Jahre alt und soll gegen ein innovatives Wärmesystem, etwa eine Eisspeicherheizung in Kombination mit Solarthermie, ersetzt werden. Da das Freilandmuseum auch staatlich anerkannte Umweltstation ist, soll die Anlage, soweit möglich, für die Besucher erfahrbar sein.
    Die Eingangsbaugruppe des Freilandmuseums hat eine ungedämmte Fassade sowie Fenster und Dachdämmung nach Baustandard aus dem Jahr 1997. Die Eingangstüren weisen Undichtigkeiten auf, was zu Zugeffekten führt. Durch die Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Mengen an Wärmeenergie einsparen. Die Fenster sollen getauscht und die Gebäudefassade gedämmt werden. Im Zuge einer Dacherneuerung soll der Dämmstandard des Daches auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

    6.2 Wie beziffert sich die CO2-Einsparung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Vergleich zum Status Quo (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?
    6.3 Wie groß ist die Summe eingesparter CO2-Äquivalente pro eingesetztem Euro aus den EFRE-Mitteln (bitte mit Angabe je Museum)?

    Antwort zu Fragen 6.2 und 6.3:

    Erst im Rahmen der finalen Antragstellung werden den Bezirksregierungen belastbare prognostizierbare Werte vorliegen.

    7.1 In welcher Form fördert die Bayerische Staatsregierung unabhängig von der EFRE-Förderung die energetische Sanierung nichtstaatlicher Museen?

    Antwort zu Frage 7.1:

    Eine Förderung baulicher energetischer Maßnahmen ist im Rahmen des Kulturfonds, Bereich Kunst, möglich.

    Projektierungen im Bereich Bauteiltemperierung können gegebenenfalls über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern förderfähig sein. Die Landesstelle unterstützt bayerische nichtstaatliche Museen zudem beratend in allen fachlichen Fragen der Museumsarbeit (hierunter auch Fragen der Verschattung, der Prozessoptimierung und neuer Klimakorridore). Weitergehende Hilfestellung bei der energieeffizienten Gestaltung des Betriebs von Museen und Sammlungsdepots soll zudem das neue Projekt der Landesstelle „Optionen von Low-Energy-Klimatechnik in Depot und Museum“ bringen (Projekt Low Energy – Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (museumsberatung-bayern.de)).

    Für den Bereich der denkmalgeschützten Gebäude gilt unabhängig davon Folgendes: Die neuen Möglichkeiten für den denkmalverträglichen Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien an Denkmälern sowie zur energetischen Verbesserung von Denkmälern können aufgrund denkmalfachlicher Anforderungen zu höheren Kosten für entsprechende Planungen und Ausführungen im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen führen. Die Mehrkosten für denkmalverträgliche Planungen und Ausführungen werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als zusätzlicher Posten des denkmalpflegerischen Mehraufwands im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege anerkannt.

    7.2 Bezuschusst die Bayerische Staatsregierung die ausgewählten Förderprojekte auch mit eigenen finanziellen Mitteln (falls ja, bitte mit Angabe der Höhe der Mittel)?
    7.3 Falls nein, warum nicht?

    Antwort zu Fragen 7.2 und 7.3:

    Aus Mitteln des Kulturfonds, Bereich Kunst, erhält die Stadt Furth im Wald einen Zuschuss im Umfang von 892.000,00 € für die Sanierung des Landestormuseums Furth im Wald.
    Für die anderen vier Museen wurde bisher weder ein Förderantrag zum Kulturfonds, Bereich Kunst, gestellt noch wurden entsprechende Fördermittel ausgereicht (Stand: Kulturfonds bis 2023).

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    Antrag „NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich hinter geltende nationale und internationale Vereinbarungen zur gerechten Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu stellen.

    Das umfasst insbesondere:

    •  die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, die von 44 Staaten, inklusive Deutschland, unterzeichnet wurde
    • die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1998
    • die Gemeinsame Erklärung der USA und der BRD zu den Washingtoner Prinzipien von 2018, die beinhaltete, dass alle Museen und Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die von der Bundesregierung gefördert werden, auf Ersuchen des Anspruchstellers einer Mediation durch die Limbach-Kommission zustimmen müssen
    • die Verfahrensordnung der Limbach-Kommission, die sich auf oben genannte Vereinbarungen stützt und die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet.

    Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.

    Begründung:

    Seit 10 Jahren sind die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy bemüht, die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), anzurufen. Die Familie erhebt Restitutionsansprüche auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet. Die Limbach-Kommission, die 2003 in Absprache von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde, um bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Raubgut zu beraten, soll bei Streitfällen eine unabhängige, rechtlich nicht bindende Empfehlung abgeben. Damit die Kommission tätig wird, müssen beide Parteien einer Anrufung zustimmen.

    Im Falle der Streitigkeiten um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung, einer Anrufung der Limbach-Kommission zuzustimmen. Diese Weigerung ist vor dem Hintergrund der „Washingtoner Erklärung“ und insbesondere der gemeinsamen Erklärung der BRD und der USA von 2018 unverständlich.

    Da es in Deutschland bisher keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, verjährte Restitutionsansprüche von Kunstobjekten geltend zu machen, sind die Nachkommen auf den guten Willen der heutigen Besitzer angewiesen. Dieser Zustand ist auch aufgrund der besonderen Verantwortung, die Deutschland und auch Bayern bei jeglicher Debatte um NS-Verfolgungsschäden trägt, nicht hinnehmbar, die Weigerung der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut absolut inakzeptabel. Es ist die Pflicht des Kulturstaates Bayern, der in der Vergangenheit häufig seine eigenen Initiativen zur Restitution hervorgehoben hat, hier Vorbild zu sein und der Anrufung der Kommission zuzustimmen und sich bedingungslos hinter die geltenden Vereinbarungen zu stellen.

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    „Kleine Anfrage – AzP „Notfallpläne staatliche Kulturinstitutionen“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Welche der staatlichen Kultureinrichtungen in Bayern haben Notfallpläne für Engpässe oder Ausfälle der Energieversorgung, um den Schutz der wertvollen Kulturgüter und Kunstwerke, die in den Ausstellungsräumen und Archiven der Institutionen lagern sicherzustellen und Schließungen der Einrichtungen zu vermeiden, welche der staatlichen Kultureinrichtungen haben Notfallpläne um sich vor Sabotageakten, auch im Bereich der IT-Sicherheit, zu schützen und so die Sicherheit der Daten von Besucherinnen und Besuchern z. B. zum Zahlungsverkehr aber auch die Sicherheit der Ausstellungsobjekte jederzeit gewährleisten zu können und wie regelmäßig werden diese Pläne überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst (falls möglich bitte Teilfrage 1 und 2 tabellarisch nach Institution aufschlüsseln und bei Teilfrage 2 in der Tabelle Daten der Überarbeitung bzw. Zahlen zu Intervallen hinzufügen)?

    Hier geht’s zur Antwort:

    Haus der Bayerischen Geschichte_kulturelle Bildung_Bayern_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht_Gülseren Demirel

    Mehr Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in der Kultur – Besuch im Haus der Bayerischen Geschichte

    Am 24. April habe ich das Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg besucht, um mit dessen Leiter Dr. Richard Loibl über das Thema „Migration im Museum“ zu reden. Wir Grüne setzen uns für mehr Sichtbarkeit und Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Geschichte ein. Kultur kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.

    Gemeinsam mit meinen Kolleginnen Gülseren Demirel, unserer Sprecherin für Integration, Flucht, Asyl und Vertriebene, und Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups und die Gründerszene sowie Mitglied des Museums-Beirats, trafen wir uns im Haus des Bayerischen Geschichte zum Gedankenaustausch mit dem Direktor des Hauses Dr. Richard Loibl und Mitarbeiter*innen. Denn wer, wenn nicht das Haus des Bayerischen Geschichte hätte die Expertise, die Geschichte der Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern auf anschauliche Weise sichtbar zu machen? Wir Landtags-Grüne machen uns dafür stark, dass das Haus sein Angebot um die Migrationsgeschichte in Bayern erweitert. Immerhin hat mehr als ein Viertel der Bevölkerung hierzulande einen Migrationshintergrund, denn auch Bayerns Geschichte ist von großen Migrationsbewegungen geprägt. Die Würdigung der Leistungen dieser Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist überfällig.

    Dass Dr. Loibl sich offen für unsere Vorschläge zeigte und dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst, freute meine Kolleginnen und mich natürlich. So soll durch Kooperationen mit der migrantischen Community und interkulturellen Verbänden eine zeitgemäße Präsentation mit wirkungsvoller Reichweite etabliert werden. Gemeinsames Ziel ist ein positives Narrativ von Migration zu etablieren. 

    „Wir brauchen zu diesen klassischen Themen neue Umsetzungen“

    Dr. Richard Loibl

    Frischer Wind im Museum

    Von unserer Info-Reise des Wissenschafts- und Kunstausschusses mit jeder Menge neuem Wissen und frischen Ideen zurück, konnte ich den Termin nutzen, um neben Dr. Loibl auch mit Dr. Andreas Kuhn, Leiter des Referats Bavariathek und Museumspädagogik und persönlicher Ansprechpartner für Schulen, sowie Marc Spohr, Leiter des Referats für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen im Museum, neue Präsentationswege, Familienangebote, um den Museumsbesuch zum spannenden Highlight für alle zu machen, eine Erweiterung ins Digitale sowie ungewöhnliche Formate zum Erreichen neuer Zielgruppen zu diskutieren.

    Highlight des Tages

    Mein persönlicher Höhepunkt war ein Schnupperbesuch in der dieses Wochenende startenden Sonderausstellung „Wirtshaus-Sterben? Wirtshaus-Leben!“. Sehr spannend, neue Einblicke und wieder mal viel gelernt. Ein guter Tag in Regensburg.

    Meine Kolleginnen und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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    Antrag: Kein zweites Aleppo: Kulturgutschutz für die überfallene Ukraine und UNESCO-Aufruf unterstützen

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, jene staatlichen und staatlich geförderten Museen und Ausstellungshäuser, die zum Schutz des durch Kampfhandlungen gefährdeten ukrainischen Kulturgutes beitragen wollen, zu unterstützen.

    Begründung:

    Die Ukraine hat über 3 000 Kulturstätten von Weltrang. Seit Kriegsausbruch läuft die Evakuierung. Die UNESCO hat vergangene Woche dazu aufgerufen, das ukrainische Kulturerbe zu schützen, insbesondere die sieben Welterbestätte und die 5 000 Museen.1,2  Die Internationale Allianz zum Schutz von Kulturerbe in Konfliktzonen (ALIPH) gibt laut Presseberichten vom 11.03.2022 2 Mio. Dollar (rund 1,81 Mio. Euro) für den Notfallschutz des ukrainischen Kulturgutes frei. Weltweit reagieren Museen, der Internationale Museumsrat (International Council of Museums – ICOM), ein Zusammenschluss von Museen weltweit, koordiniert die Rettungsbemühungen.3 Vielerorts kommt Hilfe bereits zu spät: So kursieren leider schon Berichte von zerstörten Museen, wie zum Beispiel dem in Ivankiv nordwestlich von Kiew, die den Anschein erwecken, das kulturelle Erbe des Landes wird gezielt angegriffen. Die UNESCO schreibt, „gezielte Zerstörungen von Welterbestätten sind seit Jahren Teil eines terroristischen Kultur- kampfes.“ Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 19544 wird nicht eingehalten.

    Es droht Kulturgutverlust für nationale und internationale Kulturgüter. Erste Hilfen vor Ort in der Ukraine liefen an. Auch Leihgaben von Werken anerkannter Meister wie Goya, Rubens, Aiwasowski, Repin oder Kandinsky wurden in Notlager verbracht. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz erinnert eindringlich an die Haager Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes bei bewaffneten Konflikten und fordert, „dass beide Länder, Russland und die Ukraine, als Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1954 die international rechtlichen Verpflichtungen zum Erhalt von Kulturgut einhalten“. Das Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen (NEMO), ICOM oder der Deutsche Museumsbund rufen bereits dazu auf, bei uns Maßnahmen zum Kulturgutschutz zu entwickeln und anzubieten. Museen in Bayern, die bereits eigene Initiativen entwickelt haben oder entwickeln möchten und die diesem Aufruf folgen wollen, sollen durch die Staatsregierung unterstützt werden.

    1 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ukraine-krieg-unesco-weltkulturerbe-und-museen-in-gefahr-17861027.html
    2 https://www.dw.com/de/weltkulturerbe-rettung-krieg-ukraine/a-61069951
    3 https://www.deutschlandfunkkultur.de/bedrohte-kulturgueter-in-der-ukraine-sichern-100.html
    4 http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13637&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html

    3G Museum - Handel 0G

    Warum in einem Kulturstaat Shopping nicht besser gestellt sein sollte, als Kultur. Anträge zur Gleichstellung von Kultur in der Pandemie mit anderen Lebensbereichen

    Obwohl Bayern in der Bayerischen Verfassung als Kulturstaat definiert ist, wird die Pandemiebekämpfung bis heute auf dem Rücken der Kultur ausgetragen. Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken werden weiterhin systematisch bei allen pandemiepolitischen Entscheidungen schlechter gestellt als Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko. Wir als Grüne Landtagsfraktion haben diese Woche deshalb Anträge zur Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Handel eingereicht. Aber anscheinend schützt uns die FFP2 Maske nur beim Shoppen und nicht im Museum.

    Museumsshop oder Museums-Cafè sicherer als Ausstellung?!

    Im Einzelhandel gilt schon seit längerem Null G. Dort müssen auch keinerlei Kapazitätsbeschränkungen mehr eingehalten werden. Auslastung: 100%, auch für Ungeimpfte und Ungetestete heißt es: Willkommen zum Shopping.

    Noch immer stiefmütterlich behandelt der Kulturstaat Bayern seine Museen. In diesen wichtigen Bildungsorten hieß bis vor kurzem noch „2G plus“. Auch nach aktuellem Stand sind die Hürden für den Zugang zu kulturellen Einrichtungen weiterhin deutlich höher als bei Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko: in den Uhrenladen kommt man leichter rein, als ins Uhrenmuseum, die Textilausstellung hat deutlich mehr Auflagen als der Klamottenladen, Bibliotheken sind schlechter gestellt als Buchhandlungen, Museen als Museumsshops…  

    Die Liste der Ungleichbehandlungen in der Pandemie im Kulturstaat Bayern ließe sich fortsetzen

    Diese Ungleichbehandlung zieht nicht nur den Grundsatz des Kulturstaates ins Lächerliche, sondern ist auch vielfach unsozial und bildungsfeindlich. Gerade mit Blick auf den nächsten Corona-Herbst und -Winter, der mit Sicherheit kommen wird, wäre es so wichtig, endlich die Kultur vergleichbaren Lebensbereichen, die Museen dem Handel, gleichzustellen, so wie wir es in unseren Positionspapieren und Anträgen fordern. Keine CSU-FW-Klientelpolitik mehr in der Pandemie mit allen daraus resultierenden, nicht nachvollziehbaren Unwuchten. Wenn die pandemische Situation Schließungen erfordert oder Öffnungen zulässt– dann fair und logisch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend und nachvollziehbar abhängig vom Infektionsrisiko. Das muss die Maxime unseres pandemiepolitischen Handelns sein!

    Wissenschaftsbasierteheit, Nachvollziehbarkeit, Fairness, Transparenz. Dass muss die Maxime unseres Handelns in der Pandemie sein.

    Aber offensichtlich sieht unsere Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern das anders: die Ablehnung unserer beiden Anträge durch CSU und FW zeigt erneut die traurige Prioritätensetzung pro „Wer schreit am lautesten“ unserer Staatsregierung. Während die FW zwar nach eigener Aussage die Anträge in ihrer Rolle als Oppositionspartei gut gefunden hätten, aber leider in der Regierung sind (und sich, das sage ich, kampflos und willfährig der CSU beugen und so Unwuchten durch Nichtstun verstärken), erklärt die CSU ganz direkt, dass man eben Abwägungen treffen müsse und Kultur und Museen dabei in der Prioritätensetzung nicht ganz so wichtig seien. Was soll man denn sonst machen, wenn man einen Pullover braucht?! – Ergo sagt die CSU: Shopping vor Kultur und Bildung.

    Während uns Grünen „Cherry picking“ vorgeworfen wird, ist dies doch genau das, was die bayerische CSU-FW-Staatsregierung macht, indem sie entgegen des einstimmig (!) beschlossenen 3-Stufen-Plans der Kulturminister*innen der Länder vom 05.02.2021 die Gastronomie und den Einzelhandel immer noch besserstellt als die Kultur.

    Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann begründet die Null-G Regelung im Einzelhandel übrigens dreist damit, dass die FFP2 Maskenpflicht weiterhin gilt und Schutz böte. Offenbar tut sie das – allerdings nicht in der Kultur…

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    Antrag: Kultur mit anderen Lebensbereichen gleichstellen: Coronaregeln für Museen anpassen

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Coronaregelungen für Museen mit denen für vergleichbare Lebensbereiche, insbesondere den Regeln des Einzelhandels, zu harmonisieren. Dabei sollen die aktuell gültigen Zugangsregelungen und Kapazitätsbeschränkungen des Einzelhandels analog für die Museen in Bayern Anwendung finden.

    Begründung:

    Die Kultur hat die Coronamaßnahmen seit Beginn der Pandemie und bis heute härter getroffen als alle anderen Lebensbereiche. Kultur wurde in Bayern in der Pandemie bisher stets zuerst und am stärksten eingeschränkt und zuletzt und am wenigsten gelockert. Wer heute in Bayern eine Uhr kaufen will, kann dies unter weit weniger strengen Coronaauflagen tun, als jemand, der in ein Uhrenmuseum gehen möchte, um sich Uhren anzusehen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar. Sie führt zu mangelndem Verständnis und weiter sinkender Akzeptanz der Maßnahmen.

    Museen sind wie der Einzelhandel Orte, in die über den Tag verteilt Menschen kommen, die sich in Räumen bewegen. Museen sind jedoch im Gegensatz zum Handel auch Bildungsorte, Begegnungsstätten und Kulturorte. Dass in Museen eine Zugangsbeschränkung mit 2G plus gilt und obendrein neben der FFP2-Maskenpflicht eine 50-prozentige Kapazitätsbeschränkung greift und der Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann gleichzeitig für den in Bayern mit Null-G zugänglichen Einzelhandel nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs betont, „die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz“, ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die unsere bayerischen Museen als Kultur- und Bildungsorte auch in der Pandemie mit viel Engagement für uns am Leben halten. Wo kulturelle Infrastruktur und Vielfalt in Bayern erst zerstört sind, wird ein Wiederaufbau Unsummen verschlingen.

    Es gibt keinen Grund, die Kultur anders zu behandeln als die sonstigen Lebensbereiche, die Gefahr also beispielsweise im Museumscafé, im Museumsshop und in der Ausstellung selbst unterschiedlich zu bewerten. Bayern sollte daher seine noch verbliebene Reputation als Kulturstaat ernst nehmen und, wie im einstimmig mit Zustimmung Bayerns beschlossenen Dreistufenplan der Kulturministerinnen bzw. Kulturminister der Länder im Februar 2020 gefordert, Kultur mit anderen Lebensbereichen gleichstellen. Mit den Museen als Bildungsorten zu beginnen, sollte ein Leichtes sein.

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    Pressemitteilung: Museen und Bibliotheken in der Pandemie mit dem Handel gleichstellen

    Landtags-Grüne fordern Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit Einzelhandel

    Die gestern vom Kabinett beschlossenen Öffnungen zeigen erneut die Schieflage in der Bewertung der Wichtigkeit von Bildung und Kultur durch die CSU-FW-Staatsregierung. Während bayernweit im Einzelhandel Null-G gilt und sogar die Kapazitätsgrenze komplett fällt, bleiben Museen und Bibliotheken weiter eingeschränkt.

    Dr. Mirjam Zadoff, Direktorin NS-Dokumentationszentrums München sagt hierzu:

    „Coronaleugner auf dem Königsplatz, aber keine Schulklassen am Max-Mannheimerplatz? Die Pandemie trifft viele Menschen hart, aber Vergleiche mit den Verfolgten des NS-Regimes sind falsch und gefährlich – darüber braucht es jetzt Aufklärung auch durch Bildungsorte wie das NS-Dokuzentrum. Dass der Handel hier in Bayern für alle zugänglich ist, Museen aber nicht, ist für uns ein großes Problem.“

    Dr. Mirjam Zadoff, Direktorin NS-Dokumentationszentrum München

    Etliche bayerische Museen hatten sich Total- Schließung verordnet. Weiterhin gelten im Museums-Shop laxere Regeln als in der Ausstellung. Insbesondere mit Blick auf den kommenden Herbst und Winter fordert die Grüne Landtagsfraktion daher eine Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Einzelhandel bei den Corona-Maßnahmen.

    Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen:

    „Es ist unerträglich zu sehen, wie Markus Söder Bildung und Kultur nicht im Blick hat. Museen sind Orte, die gerade jetztdringend gebraucht werden. Mit Blick auf die aktuellen Kabinettsbeschlüsse frage ich mich, wie erkläre ich meinen Kindern, dass sie mit der ungeimpften Mama der Freundin am Wochenende zwar zum Shoppen gehen dürfen, ins Deutsche Museum aber nicht? Für Museen und Bibliotheken als Kultur- und Bildungsorte ist das eine unhaltbare Situation.“

    Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin Grüne Bayern Landtag

    Die Anträge werden am 16.02. im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten.

    Abstimmungsergebnisse:

    Bibliotheken mit Buchhandel gleichstellen
    Zustimmung GRÜ, SPD, FDP, AfD
    Ablehnung CSU, FW

    Museen mit Handel gleichstellen
    Zustimmung GRÜ, SPD, FDP, AfD
    Ablehnung CSU, FW

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    schriftliche Anfrage: Inklusion in staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern

    Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland und so auch Bayern dazu, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Zur Verwirklichung dieses Rechts sind die Staaten in der Verantwortung, den Zugang zu kulturellen Formaten wie Film, Theater, aber auch Museen sicherzustellen.

    Ich frage die Staatsregierung:

    • 1.1 Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat die Staatsregierung für den Freistaat Bayern ausgearbeitet, um Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; insbesondere in Bezug auf staatliche und nichtstaatliche Museen) Rechnung zu tragen?
    • 1.2 Welche öffentlichen Zuwendungen haben seit 2009 staatliche und nichtstaatliche Museen erhalten, um Inklusion in ihren Häusern umzusetzen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Name und Standort des Museums sowie Zuwendungssumme und Zuwendungszweck)?
    • 1.3 In welchem Umfang stellen Museen in Bayern barrierefreie Informationen über ihre Ausstellungen und Angebote vor Ort und im Netz bzw. per App zur Verfügung (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Informationskanal)?
    • 2.1 In welchem Umfang sind Museen in Bayern barrierefrei zugänglich – z.B. über eine Rampe, Audiodeskription von Kunstwerken, Guides in Leichter Sprache etc. (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie barrierefreiem Angebot)?
    • 2.2 In welchem Umfang haben Museen in Bayern inklusiv gestaltete Ausstellungen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Unterteilung nach inklusiver Ausgestaltung für Menschen mit Behinderung mit kognitiver, Hör-, Geh- oder Sehbehinderung)?
    • 2.3 In welchem Umfang ermöglichen Museen in Bayern Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe an ihren kulturellen Angeboten?
    • 3.1 Welche Angebote haben staatliche und nichtstaatliche Museen in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
    • 3.2 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Entwicklung von inklusiven pädagogischen Konzepten bzw. inklusiven Maßnahmen kultureller Bildung in bayerischen Museen?
    • 3.3 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung digitale Formate zur Umsetzung von Inklusion bei kulturellen Angeboten der bayerischen Museen?
    • 4.1 Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen bzw. sind geplant, um Barrieren in der bayerischen Museenlandschaft abzubauen (bitte unter Berücksichtigung baulicher, sprachlicher, kommunikativer und sozialer Barrieren darstellen)?
    • 4.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion in der bayerischen Museenlandschaft weiter voranzubringen?
    • 4.3 Inwiefern wurden bislang bzw. werden zukünftig Menschen mit Behinderungen bei der inklusiven Weiterentwicklung der bayerischen Museenlandschaft beteiligt?
    • 5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Menschen mit Behinderungen in staatlichen Museen in Bayern beschäftigt sind?
    • 5.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion hinsichtlich der Beschäftigten in der staatlichen Museenlandschaft in Bayern zu stärken?
    • 5.3 Inwiefern können Menschen mit Behinderung, die für einen Museumsbesuch eine Assistenzkraft oder Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher benötigen, dies als Leistung zur sozialen Teilhabe geltend machen?
    • 6.1 Plant die Staatsregierung, in der Corona-Pandemie den Zutritt in staatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, einzuschränken?
    • 6.2 Falls nein, welche Hygienemaßnahmen bzw. Testkonzepte plant die Staatsregierung für Museen bei einer Öffnung einzuführen und beizubehalten?
    • 6.3 Wie würde die Staatsregierung es bewerten, wenn nichtstaatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, den Zutritt einschränken?
    • 7.1 Wie viele Stellen für Beratung, Förderung, Konzeption und Realisierung inklusiver Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wurden in den letzten zehn Jahren bei den staatlichen Museen und der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen neu eingerichtet (bitte mit Angabe der Stundenzahl, Eingruppierung und etwaiger Befristung)?
    • 7.2 Handelt es sich um Dauerstellen oder mussten bzw. müssen sie jeweils neu beantragt werden mit der Folge, dass sie neu ausgeschrieben und besetzt werden müssen?
    • 7.3 Wurden bzw. werden sie aus dem Etat der jeweiligen Institutionen bezahlt oder wurden bzw. werden sie aus zusätzlich gewährten Mitteln finanziert?
    • 8.1 Inwiefern werden Menschen mit Behinderung bei Museumsführungen und Bildungs- und Vermittlungsangeboten bevorzugt beteiligt?
    • 8.2 Ist sichergestellt, dass bei der geplanten Wieder-Öffnung der Kultur insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler, die mehr als andere von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, dabei berücksichtigt werden?
    • 8.3 Werden für diese Gruppe zusätzliche Mittel bereitgestellt?

    Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung:

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    schriftliche Anfrage zum Ankauf und Anmietungen des Freistaates Bayern für Kultur- und Museumbauten

    Ich frage die Staatsregierung:

    • 1.1 Welche Kultur- und Museumsbauten wurden vom Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren gebaut (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt und Projektumfang inklusive nutzbarer Fläche, ursprünglich avisierter Kosten, Beginn der Planungen, Abschluss der Bautätigkeit, letztendliche Baukosten)?
    • 1.2 Falls für die jeweiligen Projekte ein Grundstück erworben wurde, wie hoch waren jeweils die Kosten für den Grundstückskauf (bitte den jeweiligen Zeitpunkt mit angeben und detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
    • 1.3 Wie hoch waren jeweils die jährlichen Gesamtkosten für Bau- und Grundstücksankäufe sowie Erbbauzinsausgaben für realisierte und geplante staatliche wie nichtstaatliche Kultur- und Museumsbauten in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    • 2.1 Für welche Kultur- und Museumsbauten sind durch den Freistaat in den letzten 20 Jahren PPP-Verträge (PPP = Public Private Partnership) geschlossen worden (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt, Projektumfang, Projektrahmenbedingungen, inklusive nutzbarer Fläche, Projektpartner bzw. Vermieter, Zuwendungsnehmer, Laufzeit, jährliche Miethöhe, Quadratmeterpreis, ggf. Rückfallkonditionen an den Freistaat)?
    • 2.2 Weshalb wurde jeweils auf dieses Finanzierungsinstrument zurückgegriffen?
    • 2.3 Falls für die unter Frage 1.1 fallenden Projekte ein Grundstück in Erbbaurecht genutzt wurde, wie hoch waren jeweils die Kosten für den Erbbauzins pro Jahr (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
    • 3.1 Wann wurde der jeweilige Erbbaurechtsvertrag geschlossen (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
    • 3.2 Wie lange läuft jeweils der zugrunde liegende Erbbaurechtsvertrag (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
    • 3.3 Wann ist der jeweilige Erbbaurechtsvertrag erstmals neu verhandelbar (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
    • 4.1 Für welche Kultur- und Museumsbauten sind durch den Freistaat in den letzten 20 Jahren Mietverträge abgeschlossen worden (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt und Projektumfang inklusive nutzbarer Fläche, Vermieter, Zuwendungsnehmer, Laufzeit, jährlicher Miethöhe, Mietpreis/m²)?
    • 4.2 Für welche der Anmietungen standen alternative Grundstücke und/oder Immobilien aus dem Besitz des Freistaates zur Verfügung (bitte den Grund für die Anmietung mit angeben)?
    • 4.3 Für welche staatlichen oder nichtstaatlichen Kultur- und Museumsprojekte hat der Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren einen Investitionszuschuss an den Vermieter ausbezahlt (bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsnehmer, Projekt, Höhe des Zuschusses und Begründung im Einzelnen)?
    • 5.1 Für welche nichtstaatlichen Kultur- und Museumsprojekte hat der Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren die Übernahme von Mietkosten vertraglich zugesagt (bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsnehmer, Projekt, Laufzeit des Mietvertrags, jährlicher Miethöhe, nutzbarer Fläche, Mietpreis/m²)?
    • 5.2 Falls nur ein Teil der jährlichen Mietkosten übernommen werden, wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Bei welchen Anmietungen oder Mietübernahmen waren die Immobilien
    • Freistaat Bayern oder Dritte in die Entscheidungsfindung, Beratung, Begutachtung, Ausgestaltung und/oder in den Abschluss der Mietverträge eingebunden (bitte detailliert Art und Umfang der Beteiligung beschreiben)?
    • 6. Bei welchen Anmietungen oder Mietübernahmen waren die Immobilien Freistaat Bayern oder Dritte in die Entscheidungsfindung, Beratung, Begutachtung, Ausgestaltung und/oder in den Abschluss der Mietverträge eingebunden (bitte detailliert Art und Umfang der Beteiligung beschreiben)?
    • 7. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtmietkosten für staatliche wie nichtstaatliche Kultur- und Museumsbauten, für die der Freistaat Bayern Mietkosten übernommen hat oder übernimmt bzw. Mietverträge abgeschlossen hat, in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    • 8.1 Für welche Kultur- und Museumbauten hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren Grundstücke veräußert (bitte einzeln mit Veräußerungsdatum auflisten)?
    • 8.2 Welche dieser Veräußerungen erfolgten gegebenenfalls freihändig?

    Hier geht’s zur Antwort der Staatregierung: