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Freie und der Unternehmens-Lohn

Freie, die GmbH, das KUG und der Gleichheitsgrundsatz

Eine GmbH zahlt der Geschäftsführung ein GF-Gehalt. Das sind Betriebskosten. Mit diesem Gehalt deckt die Geschäftsführung Miete, Krankenkasse – Lebenshaltungskosten. Das alles gilt auch, wenn die GmbH eine Ein-Personen-Gesellschaft ist. Es also nur eine einzige Person als GmbH-Gesellschafter*in gibt, die auch noch Geschäftsführer*in sein darf. Laut Wikipedia sind rund 40% der bundesdeutschen GmbHs Ein-Personen Gesellschaften. GF-Gehälter sind als Betriebskosten anrechenbar für Soforthilfen aus Bayern und dem Bund.

Im Kulturbereich gibt es viele Bereiche, in denen gleiche Tätigkeiten von Freien und Festangestellten verrichtet werden. Freie Kulturangebote arbeiten oft mit Freien, die aufgrund der Projekt-Orientierung nur kurze Zeit an Bord sind. Staatliche und kommunale Institutionen können öfter Festanstellung bieten, da sie institutionelle Förderung erhalten. Dazwischen stehen nicht-öffentliche Institutionen, die auch institutionell gefördert werden sowie Projektarbeit in öffentlichen Kultureinrichtungen – mit Freien, die diese Projektarbeit stemmen. Problem:
Festangestellte erhalten Kurzarbeitergeld (KUG), Freie erhalten: nichts.

Veranstaltungsverbot = Tätigkeitsverbot

Dieses Tätigkeitsverbot wird noch lange gelten, dieses Tätigkeitsverbot ist unverschuldet, dieses Tätigkeitsverbot entzieht einer gesamten Branche jegliche Geschäftsgrundlage!

In ungeahnter Kulturliebe bemüht sich Dr. Markus Söder mit seiner schwarz-orangenen Regierungsmannschaft gerade darum, in jeden Halbsatz noch schnell das Wörtchen „Künstler“ einzubauen. Bein Zwischen-die-Zähne-Klemmen der Kulturschaffenden fällt aber leider immer unter den Tisch, dass

  • Bayern sich zum einen aus den Soforthilfen für (Einzel-)Unternehmen bis 10 Personen Mitarbeiterzahl komplett verabschiedet hat, also den oft genannten „Solo-Selbstständigen“ gar nichts mehr zu bieten hat an Hilfe
  • eine Hilfe, die nur Betriebskosten, nicht aber das Existenzminimum absichert, schlicht an fast allen betroffenen Kreativen vorbeigeht.

Es braucht Entschädigung

Anders als die in einer GmbH organisierte Regisseurin, die sich selbst ein Geschäftsführerinnen-Gehalt auszahlt, anders als der festangestellte Museumspädagoge, der KUG bekommt, anders als die Sängerin, die GF ihrer eigenen Veranstaltungs-GmbH ist, bekommt nämlich die freie, als Einzelunternehmerin tätige Regisseurin keinen Cent, ebensowenig wie der freie Museumspädagoge oder die freie Sängerin.

Natürlich können alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, Soforthilfeanträge stellen. Natürlich fallen auch Rechner, Flügel, Berufskleidung und Mobiltelefone nicht vom Himmel, sondern sind Betriebskosten Für diese gibt es also auch Soforthilfen.

Während jedoch die einen ihren Lebensunterhalt aus GF-Gehalt oder KUG bestreiten können, ist es den anderen verwehrt. Sie erhalten keinen Cent Entschädigung für das Tätigkeitsverbot, das sie de facto erleiden.

In die Grundsicherung schicken bringt neue Probleme

Der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und vom Staatsministerium für Wirtschaft genannte Ansatz, Grundsicherung zu ent-emotionalisieren und die Betroffenen darauf zu verweisen, ist kein Weg. Ja, die Aussetzung der Vermögensprüfung hat vieles verbessert. Ja, viel mehr Menschen haben jetzt Zugang. Der Regelbedarf liegt aber weiterhin bei 432€/Monat für Singles, ggf 389€ für Partner*in und ggf. 250-328€ pro Kind. Plus Heizkosten, plus Unterkunftskosten.

Was ist bei Personen, deren Partner*in arbeitet oder die Hybrid in Festanstellung und in freier Kunst tätig sind? Sie haben auch massive Umsatzeinbußen zu verkraften, die Deckung von Kosten in einem Ballungsraum werden unmöglich gemacht, auch ihnen wurde die Tätigkeit quasi verboten.

Ja, es gibt Digitale Kulturangebote. Ja, es gibt Jobs in der Landwirtschaft. Es geht aber darum, ob wir auch nach der Corona-Krise noch die Kulturlandschaft haben werden, die wir kennen und lieben. Ob das Kino an der Ecke noch da sein wird, der Musiker, den wir gerne hören, noch Musik machen wird, die Schauspielerin, deren Fan wir sind, noch spielen wird, ein*e DJ, wo uns die Beats zum Tanzen bringen, noch auflegen wird.

Bayern ist Kulturstaat

Wenn die Clubs, Kinos und Theater überleben werden, braucht es Kulturschaffende, die den kalten, leeren Wänden wieder Leben einhauchen. Darum braucht es Sicherung für Freie, den „Freien-Lohn“. Hier geht es zu unserem Offenen Brief vom 16. April 2020, der das „Modell Baden-Württemberg“ mit fiktivem Unternehmerlohn von Ministerpräsident Söder fordert.


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur der Grünen (BAG Kultur) hat ein Positionspapier zur Krise der Kultur in Zeiten von Corona entwickelt. Darin analysieren wir die Situation und entwerfen klare Lösungswege. „Freien-Lohn“ ist einer davon. Zahlreiche Abgeordnete aus Bund, Ländern, Europaparlament und großen Kommunen haben das Papier bereits unterzeichnet. Das Positionspapier Corona und die Kultur – Bündnis 90/Die Grünen mit Unterzeichnungs-Stand vom 07.04.2020 findet Ihr hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.