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Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023
Equal Pay Day 2023

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

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Antrag „Öffentliche Mittel zielgerichtet, transparent und verantwortlich nutzen: Kulturförderbericht für den Kulturstaat Bayern entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.

Dabei sind einzubeziehen

  1. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
  2. das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
  3. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
  4. das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
  5. das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
  6. das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
  7. das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
  8. alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.

In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:

  • Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
  • institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
  • Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
  • Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
  • aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
  • Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
  • Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
  • Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
  • Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
  • Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
  • Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
  • Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
  • Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur

Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.

Begründung:

Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.

Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.

Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.

Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.

Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.

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Landtagswahl 2023 – Bewerbung für Platz 13 der Oberbayern-Liste

Die 13 und ich sind ein gutes Gespann. Schon bei der letzten Landtagswahl bin ich auf Platz 13 der oberbayerischen Liste in den Landtag gekommen. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich bei der oberbayerischen Listenaufstellung am kommenden Wochenende in Ingolstadt erneut auf meinen Glückszahlplatz 13 zu bewerben. Daumen drücken darf man natürlich trotzdem!

Samstag, 4. Februar, wird die Liste für den Bezirkstag gewählt. Sonntag, 5. Februar, die Liste für den Landtag. Ich kandidiere Sonntag für Platz 13. Hier geht’s zum Livestream.

Hier könnt Ihr in meine Bewerbung rein schnuppern oder unten die gesamte PDF runterladen:

Von Kino bis Konzerthaus, von Stadtbibliothek bis Straßenfest, von Tanz-Nächte bis Theater: Kultur schafft Orte, an denen wir uns als Gesellschaft begegnen von Mensch zu Mensch. Mitzuhelfen, diese Orte zu bewahren ist mir eine große Ehre. Energiekrise und ökologische Nachhaltigkeit zur Bewältigung der Klimakrise sind die nächsten großen Baustellen, die es anzupacken gilt, ohne dabei die soziale Nachhaltigkeit hintenanzustellen. Auf die Frage: Für wen geben wir öffentliche Mittel aus, wer darf teilha- ben, dabei ein lautes „alle“ rufen zu können: Dafür will ich kämpfen!

Ja, zur Demokratie gehört Wandel, bewahren heißt ins Heute mitnehmen, auch hier in Bayern braucht es auf die Fragen von Morgen keine Antworten von Vorgestern mehr!

Wer mehr wissen möchte, wofür ich stehe, wofür ich kämpfe und warum man mich unterstützen soll, kann hier meine komplette Bewerbung nachlesen:

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Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales

Vorbemerkungen
Die bayerische Filmförderung richtet sich maßgeblich nach Qualitäts- und Erfolgskriterien. Die eingereichten Anträge werden durch ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes Fördergremium gesichtet und zur Förderung empfohlen bzw. abgelehnt. Bei der Besetzung der Fördergremien und Jurys wird auf eine paritätische Besetzung geachtet.

In den Richtlinien für die bayerische Film- und Fernsehförderung (Filmförderrichtlinien) ist die Zielsetzung formuliert, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben. Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) beobachtet seit mehreren Jahren das Geschlechterverhältnis in den drei kreativen Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch, Produktion (gemeint sind hier die ausführenden Produzentinnen und Produzenten) in den Produktionsförderbereichen (Kino, TV, Internationale Koproduktionen und Nachwuchs). Neben dem Mentoringprogramm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen (2017 und 2020) wurde gerade das Weiterbildungsangebot „Audiovisual Women 2022“ des Erich Pommer Instituts für weibliche Führungskräfte und Personalverantwortliche in audio-visuellen Unternehmen gefördert, dessen Ziel es ist, die Sichtbarkeit von Frauen in Unternehmen zu stärken und einen Kulturwandel zu unterstützen. Darüber hinaus entstanden die Studien „Audiovisuelle Diversität I“ (2016/2017) und deren Fortführung „Audiovisuellen Diversität II“ (2019/2020) der MaLisa-Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens of Europe / Crew United mit Unterstützung der bayerischen Filmförderung. Derzeit wird zudem geprüft, welche konkrete Fördermaßnahme für die bayerische Filmförderung zur Stärkung von Projekten mit weiblicher Beteiligung umsetzbar ist.

1.1  Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?

1.2  Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik können einzelne Studiengänge, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, nicht ausgewiesen werden.

Unter den Bereich Filmproduktion fällt das Studienfach „Film und Fernsehen“, das an der staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film angeboten wird. In der folgenden Tabelle sind für dieses Studienfach die erfolgreichen Abschlüsse sowie der Frauenanteil der letzten zehn Prüfungsjahre ausgewiesen:

Erfolgreiche Abschlüsse an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Studienfach Film und Fernsehen

PrüfungsjahrmännlichweiblichgesamtFrauenanteil
2012
(WS11/12 + SS12)
13 173057%
2013
(WS12/13 + SS13)
17 244159%
2014
(WS13/14 + SS14)
12 152756%
2015
(WS14/15 + SS15)
18 254358%
2016
(WS15/16 + SS16)
40 337345%
2017
(WS16/17 + SS17)
28 275549%
2018
(WS17/18 + SS18)
31 386955%
2019
(WS18/19 + SS19)
11 92045%
2020
(WS19/20 + SS20)
10 162662%
2021
(WS20/21 + SS21)
21 153642%
Quelle: Statistisches Landesamt / Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für das Hoch- schulwesen in Bayern (CEUS)

1.3 Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?

Der Anteil des weiblichen hauptberuflich tätigen Lehrpersonals im Jahr 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film im Fachgebiet Film und Fernsehen geht aus nachfolgender Tabelle hervor. Daneben werden im Studienfach Film und Fernsehen auch Lehrbeauftragte eingesetzt. Der Anteil der weiblichen Lehrbeauftragten im Jahr 2020 betrug nach Angaben der Hochschule 40,1 Prozent.

Hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Jahr 2021 im Fachgebiet Film und Fernsehen

PersonalgruppemännlichweiblichgesamtFrauenanteil
Professorinnen und Professoren1051533 %
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
11122352%
Hinweis: Angaben zum Stichtag 01.12.2021; Quelle: Statistisches Landesamt / CEUS

2.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 98 Projekte im Nachwuchsbereich mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 6.783.327 Euro gefördert.

Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung nach Geschlechtern der produktionsverantwortlichen Personen, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben könnten, würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

2.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffent- wicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

2.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 392 Projekte in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm und -serie, Fernsehfilm und -serie, Internationale Koproduktion (Kinofilm und Serie) sowie Webserie mit einer Gesamtfördersumme von 118.119.402 Euro gefördert.

Etwaige geschlechterbezogene Daten im Hinblick auf die rechtliche Struktur der Produktionsfirmen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben, da dies zur Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben nicht erforderlich ist. Eine Auswertung vorhandener Akten würde zudem zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

3.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

Auf die Antwort zur Frage 2.1 wird entsprechend verwiesen.

3.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

3.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

4.1  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.2  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.3  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?

Die Fragen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die überwiegende Zahl der Film- und Fernsehpreise – von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Produzentenpreis) – geht auf Empfehlung der jeweils unabhängigen Auswahlausschüsse nicht an Unternehmen, sondern an Einzelpersonen auf Grundlage der künstlerischen Qualität der eingereichten Filme und deren künstlerischer Einzelleistungen.

Eine entsprechende Aktenauswertung in Bezug auf die Ausnahmen würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

Es erscheint jedoch sinnvoll, bei den der Jury vorliegenden Projekten ein stärkeres Augenmerk sowohl auf Diversitäts- als auch auf Genderkriterien zu legen. Auch bei der Besetzung der Jury wird auf Geschlechterparität geachtet. Dies soll durch die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den künftigen Einreichungsunterlagen sowohl des Bayerischen Filmpreises als auch des „Blauer Panther – TV & Streaming Award“ geschehen, damit diese Kriterien bereits bei der zur Auswahl stehenden Ein- reichungen seitens der vorschlagsberechtigten Stellen Berücksichtigung finden. Unabhängig davon sollte für die Vergabe der Preise weiterhin die künstlerische Qualität maßgeblich sein und nicht der Grad der Einhaltung etwaiger geschlechterbezogener Zielstellungen.

5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden?

In den Filmförderrichtlinien gibt es keine Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft, da die Förderung nicht unternehmens-, sondern projektbezogen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) erfolgt (vgl. Art. 23, 44 BayHO sowie Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

6.1  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Pro- duktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

6.2  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

Die Fragen 6.1 und 6.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung von Daten zu etwaigen geschlechterbezogenen Gagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine entsprechende Verarbeitung etwaiger geschlechterbezogene Daten nicht zu der Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Zudem würde eine entsprechende Aktenauswertung zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

6.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?

Nicht bei allen Projektanträgen im Förderbereich Nachwuchsfilm liegen dem FFF Bayern bereits bei Antragstellung etwaige Koproduktionsverträge bzw. Absichtserklärungen mit auftraggebenden Sendern vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 2.1 entsprechend verwiesen.

7.2  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

7.3  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

8.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher 0Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

Die Fragen 7.2, 7.3 und 8.1 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

8.2 Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren?

Auf die Vorbemerkung wird entsprechend verwiesen.

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Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – meine Fragen

Die Mechanismen der Filmbranche sind immer noch von Strukturen geprägt, in denen Geschlechtergerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist. Dies bezieht sich auch und insbesondere auf Frauen in Führung und unternehmerischer Verantwortung. Öffentliche Mittel werden in der Filmförderung oft unterschiedlich verteilt, wie Anna Serner, damals CEO des Swedish Film Institute bereits 2018 in ihrem Bericht „The Money Issue“ aufzeigte. Öffentliche Mittel sollten jedoch für alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen zur Verfügung stehen: für Frauen, die ins unternehmerische Risiko gehen und Führungsverantwortung übernehmen ebenso wie für anderen Personen. Obwohl dort, wo Selbstverpflichtung zu unzureichenden Ergebnissen führt, Quoten für Parität darauf abzielen, sich eines Tages selbst unnötig zu machen und Parität zügig zu erreichen, brachten erst eben diese verbindlichen Vorgaben in der Wirtschaft den Wandel: Nachdem 2015 das erste Führungspositionen-Gesetz in Kraft trat, folgte, um den Frauenanteil in Führungspositionen weiter deutlich zu erhöhen, das Zweite Führungspositionen-Gesetz, das am 12.08.2021 in Kraft trat. Es beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst. Was bedeutet nun diese Vorgabe in Zeiten eines weiter existenten Gender-Pay-Gaps für Unternehmen in weiblicher Verantwortung? Gibt es trotz öffentlicher Förderung einen Gender Funding Gap für Unternehmerinnen und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität? Wie ist es um die Förderung von Unternehmerinnen dort bestellt, wo Produzentinnen Antragsrechte haben? Gerade in Sektoren, in denen öffentliche Mittel wie z.B. Töpfe der öffentlich-rechtlichen Sender oder der Filmförderungen die Geschicke von Unternehmen beeinflussen, darf es keine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen mit weiblicher Führung geben.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1  Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?

1.2  Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?

1.3  Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?

2.1  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page2image1574113040 page2image1574114000

2.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1574169712 

2.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität ver- antwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1574233536

3.1  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page2image1741480688 

3.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1572228160

3.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)? page2image1572292016 

4.1  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.2  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

4.3  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?page3image1647999920

5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden? page3image1648026016 

6.1  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)? page3image1648061168 

6.2  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)? page3image1648095600

6.3  Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten? page3image1642780416

7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)? page3image1642897680page3image1642898768

7.2  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt-anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)? page4image1237442864

7.3  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)? page4image1237492256

8.1  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und
-serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projekt- anzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

8.2  Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren? page4image1237565952 page4image1237566912

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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales

1.1  Wie viele vom FFF Bayern geförderte Drehs mussten in den vergangenen fünf Jahren abgesagt, verschoben oder verlängert werden (bitte tabellarisch auflisten nach Jahr, Absage, Verschiebung, Verlängerung mit Gesamtzahlen/Jahr)?

1.2  Wie oft war Personalmangel der Grund für die Ausfälle, Verschiebungen oder Verlängerungen (bitte tabellarisch aufführen nach Jahr)?

1.3  In welchen Gewerken hat Personal gefehlt (bitte mit tabellarischer Angabe jeweils Angabe Gewerk/Anzahl des fehlenden Personals)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegen dem FFF Bayern keine statistisch verwertbaren Angaben vor. Zur Ermittlung statistisch verwertbarer Angaben müssten die Fördernehmer der letzten fünf Jahre einzeln befragt werden, was aus verwaltungsökonomischen Gründen zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand führen würde.

2.1 Falls der Staatsregierung zu 1.1, 1.2 oder 1.3 keine Daten vorliegen, welche Daten liegen ihr vor, um den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel der bayerischen Filmbranche nach Gewerk und Qualifikationsstufe zu erfassen und zu bewerten?

3.1 Welche Schulen in Bayern nehmen das Angebot „Round Tables für Lehrerinnen und Lehrer“ des Programms „Start Into Media“ wahr (bitte Schulart und Anzahl der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer / Schülerinnen und Schüler angeben)?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2.1 und 3.1 gemeinsam beantwortet.

An den Round Tables nahmen folgende Schulen mit soweit nicht anders angegeben jeweils eine Lehrkraft teil:

  • Feodor Lynen Gymnasium Planegg, Goethe-Gymnasium Regensburg, Gymnasium Maria Stern Augsburg des Schulwerks der Diözese Augsburg, Städtisches Von-Müller-Gymnasium Regensburg, Städtisches Alexander-von-Humboldt Gymnasium Schweinfurt (Gymnasien)
  • Staatliche Fachoberschule Germering, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Rosenheim, Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule Sonthofen, Fachschule für Heilerziehungspflege der Barmherzigen Brüder Reichenbach, zwei Lehrkräfte der Staatlichen Fachoberschule Haar (Berufliche Schulen)
  • Johann-Andreas-Schmeller Realschule Staatliche Realschule Ismaning, Staatliche Schule für Kranke München, St.-Emmeram-Realschule Staatliche Realschule Aschheim, Dominik-Brunner-Realschule Staatliche Realschule Poing, Realschule an der Salzstraße Staatliche Realschule Kempten, Geschwister-Scholl-Realschule Staatliche Realschule Nürnberg II, Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt des Schulwerks der Diözese Augsburg, Nymphenburger Realschule München des Schulvereins Ernst Adam e. V. (Realschulen)
  • Mittelschule München Schleißheimer Straße 275, Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn, Evangelische Schule Naila Private Grundschule und Mittelschule (Mittelschulen)

Das Format richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, nicht an Schülerinnen und Schüler.

3.2 Welche Berufsbilder werden im Rahmen der Round Tables vorgestellt?

Ziel des Formats war der Wissensaustausch von Start into Media und den Schulen bzw. der Schulen untereinander, wie das Thema Berufsorientierung in den jeweiligen Schularten aktuell behandelt wird und welche Möglichkeiten es geben könnte, dort auch Medienberufe zu platzieren. Eine Vorstellung konkreter Berufsbilder erfolgte daher nicht.

3.3 Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung über das Programm „Start Into Media“ hinaus, um junge Menschen über die vielfältigen Berufsbilder in der Filmbranche zu informieren und die Hochschulen dabei zu unterstützen, Studierende zu gewinnen?

Der LehrplanPLUS der weiterführenden Schularten betont den hohen Stellenwert der beruflichen Orientierung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel. Die berufliche Orientierung findet ergebnisoffen statt und orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Jugendlichen werden in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit dazu befähigt, anhand ihrer persönlichen Stärken und Talente eine passende Berufswahl zu treffen. Eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Berufsbranchen steht dieser Zielsetzung entgegen.

Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen und Angebote innerhalb der beruflichen Orientierung durchgeführt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Schulen, verbunden mit der Bitte um Weitergabe von Informationsmaterialien an Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, steht Unternehmen jederzeit offen. In gleicher Weise wird bei der Organisation von Berufsinformationsmessen und Praxisveranstaltungen verfahren.

In Wahlkursangeboten wie „Schulradio“ und damit einhergehenden Wettbewerben wird in der schulischen Praxis darüber hinaus ein Einblick in Medienarbeit gewährt. Dabei gibt es für die Schulen auch Unterstützungsangebote durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien oder den Bayerischen Rundfunk. In Medienkompetenzprojekten wie „TurnOn“ des Bayerischen Rundfunks oder durch den Besuch bspw. der Münchener Medientage erhalten Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die professionelle Medienarbeit bzw. in die Medienbranche. 2021 wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung die Handreichung „Film in der Schule“ für die Arbeit in allen Schularten veröffentlicht.

4.1 Wie haben sich die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen aus dem Bereich Mediengestaltung Bild & Ton, Medienproduktion, Medientechnik, Kamera, Schnitt, Regie und Drehbuch und artverwandter Lehrbereiche beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bei den Staatlichen Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Studiengang/Ausbildung, Institution und Jahrgang)?

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern organisiert. Auskünfte zur inneren Organisation können direkt bei den jeweiligen Anstalten eingeholt werden.

Staatliche Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen
An staatlichen Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben sich die Absolventinnen und Absolventen in den benannten Bereichen folgend entwickelt:

Jahr20172018201920202021
Gesamt536589521487562

An der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) München werden folgende Schlüsselpositionen (Heads of departments) ausgebildet: Regie fiktional, Regie dokumentarisch, Produktion und Medienwirtschaft, Drehbuch, Kamera, VFX (als neuer Studienschwerpunkt seit 2020), Studienschwerpunkt Montage. Weitere in der Anfrage benannte Schlüsselpositionen insbesondere zu Ton und Szenenbild werden an der HFF nicht ausgebildet.

Übersicht über die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen an der HFF:

JahrRegie (Fiktion)Regie (Dok)ProduktionDrehbuchKameraVFXMontage
20171912 16 11 < 5
201819169< 59
20199813127

Für VFX und Montage gibt es noch keine Absolventinnen und Absolventen.

4.2 Welche Rolle spielen die aktuellen und künftig erwartbaren Personalbedarfe bei der Finanzausstattung und Anzahl der angebotenen Studienplätze an den Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten?

Für das Studienangebot tragen die Hochschulen selbst die Verantwortung. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) stellt den Hochschulen Haushaltsmittel für Forschung und Lehre zur Verfügung, die sie eigenverantwortlich einsetzen. Die Hochschule Ansbach wird beispielsweise zum WS 2022/2023 den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film und TV“ in Kooperation mit der HFF und den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ einführen

4.3 Inwieweit plant die Staatsregierung, weitere berufsqualifizierende Studiengänge oder Ausbildungen im Filmbereich für Berufsbilder wie in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung beispielsweise an staatlichen Hochschulen zu implementieren?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird verwiesen.

5.1 Welche Qualifikationen sind für Aus- und Weiterbildungen von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche aus Sicht der Staatsregierung notwendig?

Die Beurteilung, welche Qualifikationen für die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche notwendig sein könnten, obliegt in erster Linie der Filmbranche, da nur sie den notwendigen Mangel an Personal bei sich identifizieren kann.

Laut einer Umfrage der Produzentenallianz, die mit Pressemitteilung vom 16.09.2022 bekanntgegeben wurde, sei sehr großer Personalmangel u.a. in folgenden Berufen/ Gewerken festgestellt worden: Aufnahmeleitung, Filmgeschäftsführung, Produktionsleitung, Animation/VFX, Buchhaltung, Kostüm/Garderobe.

Laut Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) sind folgende Berufe/Gewerke am meisten abgefragt (nach Reihenfolge): Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite inkl. Assistenz, Garderobieren, Set-Requisite inkl. Assistenz, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervisor, Requisitenfahrer, Regieassistenten, Szenenbildassistenten, Location Scout.

5.2 Welche Weiter- und Ausbildungsangebote für junge Menschen, die den Erwerb dieser Qualifikationen nach Schule, Ausbildung oder Studium ermöglichen, unterstützt die Staatsregierung?

Das Staatsministerium für Digitales (StMD) unterstützt zusammen mit dem FFF Bayern folgende Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten im Sinne der Frage 5.2:

  • Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis der HFF München e.V.);
  • Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH);
  • Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg);
  • Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH)

Darüber hinaus unterstützt die Staatskanzlei zahlreiche Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Bereich der allgemeinen Medienaus- und Fortbildung, von denen die Filmbranche profitiert. Dazu zählen zum Beispiel die Bayerische Akademie für Fernsehen und Digitale Medien sowie diverse Einzelprojekte etwa der Akademie für Neue Medien in Kulmbach, der Mediaschool Bayern, der Documentary Campus gGmbH oder der TOP: Talente e.V. Akademie für Film- und Fernsehdramaturgie.

5.3 Wie fördert die Staatsregierung den Quereinstieg und die Qualifikation älterer Personen in diesem Bereich?

Auf die Antwort zu der Frage 4.2 wird verwiesen.

6.1 Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung, um Filmproduktionsfirmen bei der Aus- und Weiterbildung der dringend benötigten Fachkräfte für den Filmbereich zu unterstützen, z.B. durch Vermittlungsangebote, Finanzierungshilfe von Volontariaten, Praktika und ähnlichem?

Das für Filmförderung zuständige StMD befindet sich seit geraumer Zeit in aktivem Dialog mit wichtigen Stakeholdern in Bayern und Deutschland. Ziel ist es dabei, gemeinsame Lösungen für das Problem des Fachkräftemangels in der Filmwirtschaft zu identifizieren und möglichst konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Zu diesen Stakeholdern gehören insbesondere die Bundesagentur für Arbeit (ZAV), Akademie der Industrie- und Handelskammer (IHK-Akademie) München, Landeshauptstadt München, Medien.Bayern GmbH, FFF Bayern GmbH, HFF München sowie Branchenvertreterinnen und -vertreter. Im Rahmen dieses konstruktiven Dialogs wurden nun als erster Schritt unterschiedliche Themenbereiche identifiziert.

Es bestand Einigkeit, dass dazu eine starke deutschlandweit aufgesetzte Image- und Marketingkampagne (zentrale Marke) unverzichtbar wäre. Regionale Einzelansätze wären sicher auch hilfreich, würden aber auch medial nicht die Durchschlagskraft erreichen, die notwendig ist. Daher plant die Produzentenallianz in Abstimmung mit der Branche eine gemeinsame bundesweite Imagekampagne. Als Zielgruppe sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten angesprochen werden.

6.2  Welche Pläne gibt es vonseiten der Staatsregierung, Wege der qualifizierten Berufsausbildung in der Filmbranche z.B. in Kooperation mit der IHK auf den Weg zu bringen?

6.3  Inwieweit haben bei der Entwicklung der IHK-Weiterbildungsangebote im Filmbereich die aktuellen Personalbedarfe eine Rolle gespielt?

Die Fragen 6.2 und 6.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das StMD ist mit den entsprechenden Einrichtungen im Austausch. Die IHK für München und Oberbayern prüft derzeit in eigener Verantwortung die Möglichkeiten, entsprechende Ausbildungsgänge einzuführen. Dies wird vom für die Filmförderung zuständigen StMD ausdrücklich begrüßt.

7.1 Wie hoch sind die Mittel, die vonseiten der Staatsregierung in die in 5.1, 5.2 und 6 genannten Programme fließen (bitte aufschlüsseln nach Angebot und Höhe der Zuwendungen)?

  • Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis des HFF München e.V.) mit 191.400 Euro für das Jahr 2022;
  • Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH) mit 5.000 Euro für das Jahr 2022;
  • Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg) mit 2.240 Euro für das Jahr 2022;
  • Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH) mit 15.000 Euro für das Jahr 2022

Die Staatskanzlei stellt im Rahmen der Bayerischen Medienförderung im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich zur Verfügung.

7.2 Wie hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen dieser Aus- und Weiterbildungsangebote in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Aus- bzw. Weiterbildungsangebot und Jahr)?

Drehbuchwerkstatt München (DBWM): 29. DBWM

Jahrgang 2017–2018 30. DBWM= 19
Jahrgang 2018–2019 31. DBWM=19
Jahrgang 2019–2020 32. DBWM=23
Jahrgang 2020–2021 33. DBWM=31
Jahrgang 2021–2022=31

Into the Wild:
2017–2020: 17 Teilnehmer und Teilnehmerinnen
2020–2023: 13 Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Ausbildung erfolgt im Dreijahres- turnus)

Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch:
Das Konzept umfasst stets fünf Teilnehmer und Teilnehmerinnen

Audiovisual Women:
Neues Programm, geplant sind 30 Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

7.3 Wie will die Staatregierung sicherstellen, dass Berufe in der Filmbranche für ältere und junge Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiographien attraktiv bleiben?

Auf die Antwort zu Frage 5.1 wird entsprechend verwiesen.

8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Branchenqualifizierungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Filmunternehmen bis zu 1.900 Euro monatlich pro Programmteilnehmer und -teilnehmerin beantragen können, um für Praktika während des Drehzeitraums sowie in der Vor- und Nachbereitung des Drehs den gesetzlichen Mindestlohn zahlen zu können und somit sowohl Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, Absolventinnen und Absolventen von Filmhochschulen und verwandten Studiengängen und anderen Personen den Weg in die Branche zu ermöglichen?

8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Weiterbildungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Branchenqualifizierungsprogramm von „STEP“ finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen beantragen können?

8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung das Autorenstipendienprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, das Autorinnen und Autoren mit Schwerpunkt auf in der Filmbranche unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, LGBTQIA+, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung, People of Color mit einem zehnmonatigen Stipendium unterstützt, um die Einkommenslücke in der Phase der Recherche und Entwicklung zwischen erster Stoffidee und dem Stadium, in dem ein Stoff zur Drehbuchförderung eingereicht werden kann, zu schließen?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aktuell läuft eine Bund-Länder-Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche. Die Erkenntnisse aus dieser Umfrage sollen im Anschluss ggf. für weitere Entwicklungen in Bayern herangezogen werden.

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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“

Viele Berufe in der Filmbranche kennen keine institutionalisierten Ausbildungswege. Der Nachwuchs in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung und vielem anderem mehr fand auf Grund fehlender Alternativen jahrzehntelang durch „Learning by Doing“ den Weg in Branche und Beruf, wo sie exzellenter Fachkräftenachwuchs waren. Mit der begrüßenswerten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 brach der informelle Einstieg in die Branche jedoch weg: die Fördersummen im Filmbereich wurden nicht an die neuen Bedarfe angepasst, viele Produktionsfirmen konnten Praktika nicht mehr im gewohnten Umfang anbieten. Es wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen und keine Ausgleichsprogramme oder institutionalisierte Ausbildungswege auf den Weg gebracht. Die Folge ist ein eklatanter Fachkräftemangel im handwerklichen, technischen, organisatorischen und kreativen „Mittelbau“ der Branche: Im Sommer 2018 benennt der Bavaria CEO Dr. Christian Franckenstein bei der Präsentation der Geschäftszahlen Fachkräftemangel „angesichts einer voll ausgelasteten Branche, unserer Standorte in attraktiven Metropolregionen und der fortschreitenden Digitalisierung“ [1] und konstatiert, die Lage werde sich in den kommenden Jahren noch zuspitzen; Steffen Schmidt-Hug, Rechtsanwalt und Beiratsmitglied der Künstlersozialkasse (BVR, BVK, VSK) wurde im Frühjahr 2019 in Blickpunkt Film mit den Worten zitiert „Seit ein paar Jahren deutet er sich an. Voriges Jahr wurde er für alle sichtbar. Im Herbst mussten erste Produktionen wegen Fachkräftemangel abgesagt werden. (…) Jetzt ist der Personalmangel schon im März wie Donnergrollen zu hören und stellt alle vor eine Zerreißprobe“ [2] und 2022 sagt der Geschäftsführer der Penzing Studios Siegele „Gerade was das Digitale betrifft, herrscht ein absoluter Mangel“ [3] . – Erste Länder, wie z.B. Hessen, legen spezielle Förderprogramme zur Behebung des Fachkräftemangels im Filmbereich auf. Ein Runder Tisch der bayerischen Staatsregierung mit der Branche im Winter 2019/2020 brachte ebenso wenig Besserung wie der Workshop des Digitalministeriums mit Unterstützung der Staatskanzlei zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftemangel gemeinsam mit der Medien.Bayern GmbH, dem MedienCampus, dem MedienNetzwerk Bayern und dem FFF. Die Produzentenallianz Initiative für Qualifikation hat im Frühjahr 2022 nun den „Career Guide Film“ herausgebracht [4] .

Meine Fragen an die Staatsregierung – und die Antwort des Staatsministeriums für Digitales:


[1] https://www.wuv.de/Archiv/Fachkr%C3%A4ftemangel-erreicht-Filmbranche „Fachkräftemangel
erreicht Filmbranche“, abgerufen am 10.08.2022
[2] https://beta.blickpunktfilm.de/details/438870 „Wortmeldung: „Fachkräftemangel ist
hausgemacht““ abgerufen am 10.08.2022
[3] https://www.merkur.de/bayern/neue-filmstudios-fachkraeftemangel-wird-zum-problem-
zr-91488348.html „Neue Filmstudios: Fachkräftemangel wird zum Problem“, abgerufen am
10.08.2022
[4] https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/es-ist-so-weit-veroeffentlichung-
des-career-guide-film-qualifikationsangebote-fuer-berufssuchende-in-deutschland/ „Es ist so
weit! Veröffentlichung des „Career Guide Film“ – Qualifikationsangebote für den Nachwuchs in
Deutschland“, angerufen am 10.08.2022

Panel Dualer Rundfunk_Grüne Fraktion_Bayern_Sanne Kurz_ ©Barbara_Hartmann_2

BR, ARD und ZDF – wir brauchen sie!

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen auch aus CSU & Co mit populistischen Framings gegen BR, ARD & ZDF, unsere Öffentlich-Rechtlichen. Auch hier in Bayern und auch in der selbsternannten politischen „Mitte“ schafft das Trommelfeuer gegen Öffentlich-Rechtliche so dem rechtsextremen Limbo um das niedrigste Niveau der Reformdebatte eine Bühne. Zu kurz kommt dabei, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil eines einzigartigen Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung mit fiktionalen Filmen zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören. Grund genug für einen Grünen Abend mit hochkarätigen Gästen!

Inhalt ist König

Gerade in Zeiten von sich überlagernden Krisen, gezielter Desinformation und schnell überschwappenden Social-Media-Erregungswellen braucht es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk: unabhängig, für alle zugänglich, mit hochwertigem Programm, innovativ, transparent. Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem wir vertrauen können und der verlässlich und objektiv berichtet, Geschehnisse einordnet, Fakten prüft und Fake News als solche kenntlich macht.

„Wenn es den Öffentlich-Rechtlichen nicht gäbe, müsste man ihn erfinden.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat1

Befreiung vom Gängelband der Sender?

Nein, denn eine Alternative in der Filmfinanzierung bieten weder die Privaten, die fiktionalen Film und Serie oft schlicht nicht mehr refinanzieren können seit der Abwanderung der großen Werbebudgets zu den großen US-Plattformen, noch die Streamer. Ein Rückbau der öffentlich-rechtlichen Sender würde, Stand heute, so der deutschen Filmindustrie massivst Boden unter den Füßen wegziehen. Ja,, die vielfach aufgrund der Spar-Debatten bereits angesetzte „Schere im Kopf“ hat fiktionale Produktion bereits reduziert, und das obwohl von ORH über Rundfunkrat bis zu Verbänden breite Mehrheiten fordern, Geld vermehrt ins Programm zu geben.

„Wer „Verschlankung“ fordert, meint leider oft die Schwindsucht, und das werden wir Grüne nicht zulassen!“

Erhard Grundl, MdB, Sprecher für Kultur und Medien Bundestags-Grüne

Im oftmals populistischen Hickhack der aktuellen Reform-Diskussion geht es leider rasch darum, Unterhaltung zu streichen und das Ganze dann „Verschlankung“ zu nennen. Information, Pressefreiheit, gegen Fake-News – das finden noch alle gut. Aber U-n-t-e-r-h-a-l-t-u-n-g?! Und wer bestimmt dann, was Unterhaltung ist, was Kultur und was Journalismus? Ist die „Heute-Show“ oder Jahn Böhmermans Arbeit – ja, was eigentlich? Und ein Film? Ist der immer Kultur? Oder dann nicht, wenn die Quoten zu hoch sind? Ist er dann Unterhaltung? Und macht es überhaupt in einer nonlinearen Welt noch Sinn, Erfolg, Misserfolg und Qualität, wie seit Einführung der Privaten, mit einer Quote zu messen? In einer Welt, in der eine Firma wie Netflix bis heute keine konkreten Zuschauerzahlen veröffentlicht, sondern Erfolg am öffentlichen Image und am Aktienkurs festmacht?

„Ich schaue schon seit zwei Jahren nicht mehr auf die Quote.“

Dr. Katja Wildermuth, BR-Intendantin

Mal abgesehen davon, dass man etliche Menschen mit aktuellen politischen Themen oder gesellschaftlichen Diskursen (mich auch nach einem langen, vollen Tag!) nicht über die Tagesschau oder über arte, sondern über „Sturm der Liebe“ oder „Dahoam is Dahoam“ sicher besser erreicht: Was wären die Konsequenzen, was würde etwa ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot für die deutsche Filmbranche bedeuten?

„Wir als Deutscher Journalisten-Verband sind gegen eine Feuilletonisierung der Öffentlich-Rechtlichen.“

Harald Stocker, BJV und DJV

Wenn die Politik – die Rundfunkkommission der Länder – zu einem Auftrags-Kahlschlag ausholt, melden die Sender weniger an, denn ihr Auftrag wurde weniger. Wer oder was da einem Kahlschlag zum Opfer fallen soll oder könnte, das bewerten die AfD, der Oberbürgermeister von Bremen, die FDP und die CSU aber natürlich sehr anders. Menschen aus der Filmbranche oder Beschäftigte der Klangkörper der Rundfunkanstalten haben bei der Gestaltung des „Auftrags“ schon gleich gar kein Mitspracherecht. Nach neu formuliertem und gegebenem „Auftrag“ der Politik melden die Sender dann den Bedarf an, den sie haben, um den Auftrag zu erfüllen. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hebt oder senkt den Daumen: Der Beitrags-Kahlschlag (der nach Auftrags-Kahlschlag folglich zu erwarten wäre) führte zu deutlich weniger Mitteln für alle Inhalte, wobei die, die nicht mehr beauftragt wären, ohnehin unter den Tisch fielen.

„Die Privaten haben sich in skandalöser Weise aus der Produktion von fiktionalen Inhalten verabschiedet.“

Regina Ziegler, Filmproduzentin, Ziegler Film

Die Filmförderungen der Länder sind, Stand heute, keineswegs so aufgestellt, dass sie das auffangen könnten, was ein Kahlschlag an fehlendem Budget für fiktionalen Film und Serie zurückließe. Ob die Privaten angesichts der weiter schrumpfenden Werbeeinnahmen bei der Rettung helfen könnten, steht in den Sternen.

„Fiktion ist für uns zur Prime-Time nicht mehr refinanzierbar.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat.1

Es geht nicht darum, Reformbedarf kleinzureden

Natürlich sind Reformen dringend nötig – das fordern wir Grüne nicht erst seit den jüngsten Skandalen! Durch die Selbstbedienungsmentalität in den Chef*innenetagen mancher Sender, durch in schwindelerregende Höhen geschraubten Preisvorstellungen internationaler Sportverbände oder teils schwer nachvollziehbare Gagen mancher TV-Stars ist das Vertrauen in die Sender zweifellos angeknackst. Was wir jetzt brauchen, ist Transparenz, solide, verlässliche Kontrolle und einen offenen, konstruktiven Dialog.

Differenzierende Diskussion statt Niveaulimbo

Deshalb lud die Grüne Landtagsfraktion auf meine Initiative hin zu einer hochkarätigen Podiumsdiskussion in den Mathäser Filmpalast in München. Rund 150 Interessierte aus Gesellschaft, Presse und Filmbranche folgten der Einladung unter dem Titel „BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! Ein Abend zum Dualen Rundfunk“.

Zusammen mit meinem Kollegen, unserem Medienpolitischen Sprecher Max Deisenhofer durfte ich, als Grüne Rundfunkrätin und Sprecherin für Kultur- und Filmpolitik, auf dem Podium begrüßen:

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert von Fabian Sauer ging es zwei Stunden lang um die jeweiligen Strukturen bei Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, um Reformansätze, Zukunftsperspektiven, Film- und TV-Handwerk, Fairness und Wettbewerb. #Auftrag, #GuteFilmeGutesGeld, #MenschenFürMenschen, #Transparenz und #DualerRundfunk waren nur einige Hashtags des Abends. Es war eine wichtige, in die Tiefe und Breite gehende Diskussion, in der unterschiedliche Perspektiven eine Stimme bekamen und endlich auch der Film gehört wurde – und genau das hatte ich mir so wahnsinnig gewünscht, genau darum hatte ich die Gäste gesucht und überzeugt zu kommen, genau darum um Sichtbarkeit des Themas im Stadtraum gekämpft, genau darum das Thema auf unsere Grüne Agenda gesetzt. – 1000 Dank an alle, die an den Abend geglaubt haben, die Sache unterstützt haben und das so ermöglicht haben.

Mein Fazit?

Reformdebatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nicht über, sondern mit ihm geführt werden. Dabei muss im Zentrum stehen, unseren Dualen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen – und nicht die Abschaffung einer wichtigen Säule für unsere Demokratie.

Weiterlesen:

Fotocredit: Barbara Hartmann

New European Bauhaus – auch vor meiner Haustür

Wo gibt es eine Stadtsanierung und eines von fünf europaweit einzigartigen Leuchtturm-Projekten des New European Bauhaus? In München-Neuperlach. Mit dem Stadtteilladen „Quidde 35“ begann die Stadtsanierung, jetzt geht das New European Bauhaus – NEB – mit „Creating NEBourhoods together in die Vollen. Was das alles ist? Lest hier weiter!

Stadtsanierung ist das, was damals Giesing auch dort sexy machte, wo es noch nicht so sexy war. 
Bauhaus ist das, was Deutschland mal zu einer europäischen Speerspitze in Sachen Modernität und spartenübergreifender Kreativität machte. In Anlehnung an das historische Bauhaus ist das New European Bauhaus als kulturpolitischer Teil des European Green Deals der Europäischen Kommission entstanden. Hier ist das New European Bauhaus, kurz NEB, erklärt. 

Mitmachen für mehr Lebensqualität und Klimaneutralität

Das Münchner Projekt Creating NEBourhoods Together ist eines der fünf Leuchtturm-Projekte der EU-Kommission zum NEB. Dabei soll jedoch nicht Betongold geschürft werden, sondern Lebenswelt im Sinne einer nachhaltigen, „schönen“ Gemeinschaft – oder um es es mit den drei Schlagworten zum NEB zusammenzufassen: „beautiful, sustainable, together„. Konkret bedeutet das, dass die Menschen vor Ort nicht nur eingebunden werden sollen, sondern selbst planen und gestalten, dass Nachbarschaften und Kreative aus den Vierteln Dinge in die Hand nehmen – eigene Räume, eigener Raum, guter Raum – auf Dauer.

In, aus und für Neuperlach

Beim Abend im Landtag zum Thema “Mit dem Neuen Europäischen Bauhaus schöne, nachhaltige, inklusive Orte schaffen”, zu dem meine Fraktionskollegin Ursula Sowa geladen hatte, ging es um die praktische Umsetzung des NEB-Konzepts. Ein Vertreter des Silicon Vilstal, wo man NEB schon lange lebt, ein Philosoph, der zum Thema forscht und publiziert, und zwei Vertreterinnen der Landeshauptsadt München erklärten Ansätze und Ideen. Spannend war, dass einige anwesende Immobilienentwickler*innen den Mehrwert von „schönen, nachhaltigen, gemeinschaftlichen“ Nachbarschaften sehen konnten und gar nicht so enttäuscht waren, dass jetzt nicht für die 5 Millionen Euro irgendwas gebaut werden soll, sondern es eher um soziokulturelle Ansätze und Nachbarschaften geht. Als Mama aus dem „Drei-Länder-Eck“ Perlach-Neuperlach-Ramersdorf – wir leben tatsächlich fast genau auf den imaginierten Grenzen – war meine erste Frage an dem Abend natürlich:

„Wer ist denn heute hier aus Neuperlach?“

Die Menge an Menschen, die sich dann meldeten, war – ja – überschaubar.

To Do: Dazu beitragen, dass das NEB-Projekt in Neuperlach auch eines von Neuperlach für Neuperlach wird! Ich will da kräftig anschieben helfen! Gemacht von Leuten von hier. Dazu haben wir noch zwei Jahre Zeit. Wichtig ist jetzt, dass die Menschen vor Ort erfahren, dass es das NEB gibt und wie sie aktiv werden können. Tragt die NEB-Idee darum weiter! Erzählt allen davon, und wenn Ihr Kreative seid, Kreatives im Angebot habt, bringt Euch ein!

Denn um dem Projekt und damit auch dem European Green Deal echtes Leben einzuhauchen, braucht es konkrete Ideen, die dazu beitragen, dass Leben und Arbeiten vor Ort tatsächlich schön, nachhaltig und von Gemeinsinn getragen werden.

Spread the word! Entwickelt mit und gestaltet mit!


Graphik: María Foulquié García for Visuality EU

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Pressemitteilung „Yes, We Care! Grün packt an in sozialen Berufen“

Rückgrat unserer Gesellschaft stärken, solidarischer organisieren und besser finanzieren – Sanne Kurz als Praktikantin bei MiA im shaere Neuperlach 

München (14.11.2022) Die Praktikums-Reihe „Grün packt an“ der Grünen Landtagsabgeordneten geht in die zweite Runde. Unterwegs in Bayern schnuppern die Politiker und Politikerinnen unter dem Motto „Yes, We Care!“ als Praktis in unterschiedliche Unternehmen im Sozialbereich.

Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete im Münchner Osten, hat sich für ihren Praktikumstag die inklusive Berufsakademie MiA – Münchner inklusive Arbeitswelt e.V. – im Neuperlacher shaere ausgesucht. Der gemeinnützige Verein will Arbeitsplätze schaffen für junge Erwachsene mit Inklusionsbedarf im kognitiven Bereich. „Ich will ja eine Wohnung – da muss ich halt arbeiten.“ So einfach bringt es Vroni, eine der Teilnehmerinnen der MiA Akademie, auf den Punkt. Junge Erwachsene lernen hier nach der Schule erste Schritte in einem beruflichen Umfeld: Hotel, Küche, Service, Hauswirtschaft, Büro – Tätigkeiten werden theoretisch und praktisch ausführlich geübt, erprobt und wiederholt, bis sie sitzen. 

Danach gefragt, was sie aus dem Sozialpraktikum bei MiA mitgenommen habe, antwortet Sanne Kurz: „Niemand darf wegen seiner bzw. ihrer Behinderung benachteiligt werden. Was mit der UN-Behindertenrechts-Konvention geltendes Recht ist, ist auch für Menschen ohne Behinderung gut. Denn gemischte Teams sind resilient, und man hat jede Menge Spaß bei der Arbeit. Das Betriebsklima ist toll, und es tut gut, hautnah zu erleben, dass alle Menschen einen Arbeitsplatz wählen und sich sinnvoll einbringen können. Bei MiA haben sie ein ganz tolles Gespür dafür, was gute Orte für jede einzelne Person sind.“ 

Mit dem praxisbezogenen Fokus will die bayerische Grünen-Fraktion den Blick auf soziale Berufe lenken, indem die Abgeordneten in ganz unterschiedlichen Einrichtungen in ihren Stimmkreisen zuhören, anpacken und lernen. Das Ziel: besser verstehen, um Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen zu verbessern und Care-Arbeit solidarischer und zukunftsfähig zu organisieren und zu finanzieren.

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Antrag Sanierungsbedarf staatlicher Kulturbauten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:

  • Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
  • Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
  • Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
  • Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
  • Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
  • Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
  • Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
  • Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
  • Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
  • Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
  • Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?

Begründung:

Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.

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Pressemitteilung „Grüne wollen Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen“

Hans-Georg Stocker, Backstage München, sieht Live-Kultur in Gefahr
Sanne Kurz fordert Anpassung der Fördermittel, Energiekosten- und
Mietkostenzuschüsse – „Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand“

Das Lebenselixier Live-Kultur steht mit dem Rücken zur Wand
– nach zwei Jahren Pandemie mit kaum Einnahmemöglichkeiten sind die eh kargen
Rücklagen fast aufgebraucht
“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-
Grünen Sanne Kurz. „Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor vor dem
Abgrund – wir müssen die Menschen, die Infrastruktur wie Vereine und Institutionen,
unsere kulturelle Vielfalt und kreative Innovationskraft und auch einen relevanten
Wirtschaftsfaktor schützen.


Die Grüne Landtagsfraktion hatte im Oktober Institutionen, Künstlerinnen und
Künstler im Bayerischen Landtag nach ihrer Lage gefragt. Fazit: Noch einen Winter
steht die Kultur in Bayern nicht durch: Bandräume und Bühnen sind teurer geworden,
weniger Publikum nach der Pandemie, Vorverkäufe gehen gegen Null, von PA-
Anlagen, Nightlinern bis hin zum Toiletten-Häuschen – Mangel an wichtigen Dingen
für Live-Kultur überall. Sanne Kurz: „Bayern ist Kulturstaat, Kultur ist Ländersache.
Es ist beschämend, wie die CSU-FW-Regierung unter Ministerpräsident Söder Kultur
komplett ignoriert.

Grüne Forderungen:

  • Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, müssen bei der Bewältigung der Härten von Inflation und Energiekrise unterstützt werden
  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr
“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.


Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.


„Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr.“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.“
Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.“

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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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Antrag Verlängerung Ausfallfonds I & II

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis 30.11.2022 ein Konzept vorzulegen, wie der Ausfallfonds I für Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion sowie der Ausfallfonds II für deutsche TV- und Streamingproduktionen zur Absicherung der coronabedingten Ausfälle in Anlehnung an die Verlängerung des Ausfallfonds I vonseiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch vonseiten des Freistaates Bayern bis um 31.03.2023 verlängert werden kann.

Begründung:

Laut einer Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die Staatsregierung eine Verlängerung des Ausfallfonds I & II für coronabedingte Ausfälle für Film- & TV-Produktionen bis Ende des Jahres 2022 beschlossen. Filmdproduzentinnen und -produzenten haben derzeit keinerlei Möglichkeit, covidbedingte Produktionsausfälle über die private Versicherungswirtschaft abzudecken. Der Ausfallfonds ist somit die einzige Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko für Produzentinnen und Produzenten im kommenden dritten Pandemiewinter auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Für eine verlässliche Absicherung der für den Medienstandort Bayern äußerst relevanten Filmbranche ist eine Verlängerung beider Ausfallfonds bis Ende des Jahres allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da auch in den Wintermonaten zu Anfang des kommenden Jahres noch mit Ausfällen zu rechnen ist. Die Branche braucht Planungssicherheit. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, beide Ausfallfonds in Anlehnung an die Verlängerung vonseiten des BKM bis zum 31.03.2023 zu verlängern.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Fragen 1.1 bis 1.3:

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen“ (Antwort zu Frage 1.2 der Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?

1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?

1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3:

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den zuständigen Vertretern der genannten Partner-Institutionen war und ist die Staatsregierung im Gespräch. Dabei geht es nicht um die Mitteilung „neuer ‚Schätzkosten‘“, sondern darum, Hintergrund und Intention der Denk- und Diskussionspause zu erläutern und sich zum weiteren Prozess auszutauschen.

Fragen 2.1 bis 2.3:

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?

2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?

2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die eingebundenen Akteure?

Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3:

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es handelt sich um einen laufenden Prüfungs- und Entscheidungsprozess, der verschiedene Optionen untersucht. Vor Abschluss des Prozesses kann zu den Details keine Auskunft gegeben werden.

Zuschriften aus der Bevölkerung an die Staatsregierung zeigen, dass vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und internationalen Krisen ein großes Verständnis dafür besteht, wenn zum Projekt Konzerthaus München ergebnisoffen verschiedene Optionen geprüft werden.

Fragen 3.1 bis 3.2:

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)?

3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der dargestellte Denk- und Gesprächsprozess ist vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen durch internationale Krisen, steigende Baukosten und den Investitionsbedarf bei bestehenden Kulturbauten besonders am Standort München notwendig geworden. Eine Entscheidung muss daher unter anderem diese Faktoren und ihre Auswirkungen auf die bestehenden Handlungsoptionen der Staatsregierung mit einbeziehen.

Frage 4:

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Antwort zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zur Frage 1.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch vom 25. April 2022 betreffend „Konzerthaus München (4/4)“ verwiesen.

Fragen 5.1 bis 5.3:

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?

5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?

5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3:

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 4.1 und 4.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 verwiesen.

Sobald die laufende Denk- und Diskussionsphase abgeschlossen ist, wird die Staatsregierung Landtag und Öffentlichkeit unmittelbar über die Ergebnisse unterrichten.

Hinsichtlich der Frage nach „zusätzlichen Kosten“ wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige Gestaltung des Kulturraums München“?

Antwort zu Frage 6:

Zum Zeitpunkt einer „Bekanntgabe der Ergebnisse“ der laufenden Denk- und Diskussionsphase wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Die Formulierung einer noch zu erzielenden „Einigung“ zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München suggeriert einen bestehenden Dissens. Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 6.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 ausgeführt, besteht hingegen ein vertrauensvoller und regelmäßiger Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – meine Fragen

Meine Fragen an die Staatsregierung:

Fragen 1.1 – 1.3

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?
1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?
1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?“

Fragen 2.1 – 2.3

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?
2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?
2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die
eingebundenen Akteure?

Fragen 3.1 – 3.2

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)? 3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Frage 4

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Fragen 5.1 – 5.3

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?
5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?
5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer
Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige
Gestaltung des Kulturraums München“?

Zu den Antworten geht’s hier:


Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über
die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?
1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche
Personen von ihnen wurden informiert?
1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu
Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der
verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – die Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erforderte eine aufwendige Abfrage.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Fragen in den anliegenden Übersichtstabellen beantwortet.

Abgefragt wurden dabei alle Ressorts sowie die Staatskanzlei ohne den jeweiligen nachgeordneten Bereich.

Bei der Abfrage wurden für die Gremiendefinition die Definition aus Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)1 und die Abfrage zum Sechsten Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (S. 111 ff.) herangezogen. Entsprechend wurden nur ressortübergreifende, entscheidungsrelevante Gremien abgefragt.

Des Weiteren wurden keine institutionellen Bund-Länder-Gremien und keine Stellvertretungen für die vom Freistaat benannten Gremienmitglieder abgefragt.

Angaben, die nur mit noch erheblicherem Aufwand hätten ermittelt werden können, wurden außer Acht gelassen, da die Beantwortung sonst nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich gewesen wäre.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Vor Einführung des BayGlG 1996 lag der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen gerade einmal bei zehn Prozent. Seit Einführung des Gesetzes ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In den Berichtszeiträumen des Ersten und Zweiten Gleichstellungsberichts stieg der Frauenanteil bei Neubesetzungen bereits auf 36 Prozent. In den darauffolgenden Jahren schwankte der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen zwischen 31,8 und 41,1 Prozent. Für den Sechsten Gleichstellungsbericht (Berichtszeitraum bis 2018) wurde nicht mehr der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen ermittelt, sondern der Frauenanteil unter den in den Gremien wahrgenommenen Mandaten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass eine Person auch mehrere Mandate innehaben kann. Die Angabe der wahrgenommenen Mandate bietet zudem ein realistischeres Bild über die Beteiligung der Dienststellen an der Gremienarbeit. Im Berichtszeitraum des Sechsten Gleichstellungsberichts gaben 7,8 Prozent3 der teilnehmenden Dienststellen an, Personal in entscheidungsrelevante, dienststellenübergreifende Gremien zu entsenden. Der Frauenanteil bei funktionsunabhängigen Mandaten liegt bei 51,8 Prozent und bei funktionsgebundenen Mandaten bei 30,6 Prozent. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Wahrnehmung von Mandaten in Gremien bei 48,7 Prozent.

Die zwischen den Ergebnissen in den Gleichstellungsberichten und den nach aktueller Abfrage der Ressorts erstellten Tabellen in der Anlage zu Frage 1 auftretenden Diskrepanzen erklären sich folgendermaßen: Die Zahlen für den Gleichstellungsbericht werden anonym per Fragebögen abgefragt, wobei die Rücklaufquote der Dienststellen insgesamt im staatlichen Bereich bei 84,1 Prozent und im kommunalen Bereich bei 58,3 Prozent liegt. Die aktuelle Abfrage zu Frage 1 bezieht sich auf die Ressorts (ohne nachgeordneten und ohne kommunalen Bereich) mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent. Bei der Abfrage zum Sechsten Gleichstellungsbericht haben 88 Dienststellen Angaben zur Gremienbesetzung gemacht. Davon waren 24 Dienststellen aus dem kommunalen Bereich, sieben aus der mittelbaren Staatsverwaltung und 57 Dienststellen aus dem gesamten staatlichen Bereich. Es besteht daher keine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung des BayGlG 1996?

3.3  Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Trotz schwankender Frauenanteile unter den in Gremien entsendeten Personen/wahrgenommenen Mandaten ist im Ergebnis eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Da die Rücklaufquoten bei den Abfragen zu den Gleichstellungsberichten jedoch sehr schwankend sind, kann eine valide detaillierte Schlussfolgerung nicht gezogen werden.

Bei der geplanten Novellierung des BayGlG wird geprüft werden, ob die Vorschriften zur Gremienbesetzung in einzelnen Bereichen zu verändern sind oder ob in einer vorgesehenen Handreichung dazu Regelungen getroffen werden müssen.

4.1 Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

Bewertungen zu Veröffentlichungen anderer Länder nimmt die Staatsregierung grundsätzlich nicht vor.

4.2 Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich auf den Betrieb staatlicher Kultureinrichtungen. Für die Antwort der Staatsregierung wurde mit den staatlichen Kultureinrichtungen der Austausch gesucht mit dem Ergebnis, dass strukturelle Benachteiligungen „für Frauen und marginalisierte Gruppen“ an den staatlichen Kultureinrichtungen aus deren Sicht nicht erkennbar sind.

4.3 Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird Bezug genommen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und möglichen Benachteiligungen vorzubeugen, werden an den staatlichen Kultureinrichtungen beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) An den Münchner Kunsthochschulen, so an der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterakademie, wird im Wechsel ein regelmäßiger Respect-Tag durchgeführt, zuletzt im Herbst 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

b) Die Hochschule für Fernsehen und Film München verfügt über eine Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt.

  • Auf Initiative der Hochschule für Fernsehen und Film München wurde ein Positionspapier aller deutschen Filmhochschulen unter Beteiligung der MaLisa Stiftung mit dem Titel „Weichen stellen für Gender-Gerechtigkeit – Die Filmhochschulen als Wegbereiter für eine bessere Branche“ mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen erstellt und bereits einmal evaluiert.
  • Im Rahmen der Summer-School der Hochschule für Fernsehen und Film München wird jährlich ein Workshop „Women-Writing-Lab“ durchgeführt.
  • Eine Studie zum Thema „Geschlechterrollen in den HFF-Diplomfilmen 2015 – 2018“ wurde erstellt. Die Studie und ihre Ergebnisse wurden in vier Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Lehrveranstaltungen der Hochschule für Fernsehen und Film München wurden in der Folge angepasst. Eine weitere Studie zu einem vergleichbaren Thema ist in Arbeit.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat ein Gleichstellungskonzept erstellt und verabschiedet, das alle Hochschulgruppen umfasst.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat aktuell eine externe Anti-Diskriminierungsbeauftragte als Ansprechperson für Studierende und die Lehre etabliert.
  • An der Hochschule für Fernsehen und Film München werden Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungsworkshops mit Schwerpunkt Lehre angeboten.
  • Eine Lehrveranstaltung zum Thema „critical whiteness“ hat stattgefunden. Eine weitere mit dem Inhalt „Haltung, Privileg, Kultur. Wie unsere Systeme Vielfalt verhindern“ ist als Beispiel für entsprechende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Fernsehen und Film München vorgesehen.

c) An der Hochschule für Musik Nürnberg wird durch das Team für Gleichstellungsfragen die Projektreihe „Gender & Diversity“ organisiert. Alle Mitglieder der Hochschule für Musik Nürnberg werden regelmäßig motiviert, zu Themen der Vielfalt künstlerische Veranstaltungen anzubieten.

d) An der Hochschule für Musik Würzburg werden entsprechende Projekte im Rahmen des Gleichstellungskonzepts, im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms und im Rahmen des DAAD-Projekts „STIBET: Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur“ durchgeführt.

e) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst wartet mit einem vielseitigen Angebot im Bereich der Inklusion/Barrierefreiheit auf. Daneben gab es in der Vergangenheit Einzelprojekte mit Geflüchteten oder People of Colour (PoC, Spiel-Art-Festival).

f) Die Mitarbeitenden des Museums Fünf Kontinente nahmen 2021 an zwei ganztägigen Diversity-Fortbildungsseminaren sowie einem Diversity-Beratungsworkshop teil, ausgerichtet durch die Vielfaltsprojekte GmbH. Seit 2021 beteiligt sich das Museum zudem mit Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, um die Arbeit des Museums um Perspektiven aus der Diaspora zu erweitern.

g) Am Standort Hohenberg a.d. Eger des Porzellanikons finden sogenannte Senioren-Nachmittage statt, die einer Benachteiligung aufgrund von Alter entgegenwirken. Die Veranstaltung beinhaltet neben einer Führung auch einen Workshop-Teil, der gezielt künstlerische und kreative Fähigkeiten der älteren Besucherinnen und Besucher fördert. Anschließend besteht im Rahmen einer Gesprächsrunde die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Am Standort Selb des Porzellanikons finden Museumsführungen in deutscher Gebärdensprache statt.

h) Das Bayerische Nationalmuseum kooperiert immer wieder mit gesellschaftlichen Akteuren wie „Lichtblick Hasenbergl e. V.“ oder „Bayern liest e. V.“, um Chancengleichheit insbesondere für Kinder und Jugendliche herzustellen.

i) Am Bayerischen Staatsschauspiel wurden Workshops, Schulungen und Vorträge zu Empowerment/Sensibilisierung mit den Schwerpunkten PoC, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität angeboten. Weitere abgeschlossene und laufende Projekte können zum Teil auch dem Spielplan entnommen werden. Zudem führt das Staatsschauspiel einen Dialog mit diversen Stakeholdern.

j) Die Bayerische Staatsoper hat an dem Projekt „creators for diversity“ teilgenommen, welches von TikTok im Jahr 2021 ausgeschrieben wurde. Zentrale Aufgabe dabei war, das Thema Diversität in vollem Umfang für die eigene Institution zu hinterfragen, zu thematisieren und vor allem Bewusstsein zu schaffen.

Im Rahmen von TUSCH (Theater und Schule München) besteht eine Kooperation zwischen der Bayerischen Staatsoper und dem Bildungscampus Freiham. Das Gymnasium und die Grundschule werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 mit einem intensiven Workshop-Programm begleitet. Im Bildungscampus Freiham findet sich eine aus allen sozialen Schichten bestehende, sehr diverse Schülerschaft. Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Bellevue di Monaco eG und MORGEN e.V., um auch Menschen anderer kultureller Hintergründe mit den unterschiedlichsten Projekten zu erreichen.

An der Bayerischen Staatsoper wurde im Bereich des Bayerischen Staatsballetts eine Diversitätsstrategie zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden etabliert mit dem Ziel, im Austausch mit den Tänzerinnen und Tänzern konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erreichen und durch entsprechende kommunikative Maßnahmen auch einen größeren Publikumskreis mit dem Thema anzusprechen.

Im September 2021 wurde an der Staatsoper das Magazin Apollon neu gelauncht. Dort werden insbesondere Diversitäts- und Gesellschaftsthemen besprochen, die im weiteren Zusammenhang mit den aktuellen Premieren stehen. Bayerische Staatsoper und Bayerisches Staatsballett publizieren auf analogen und digitalen Kanälen Artikel und Diskursbeiträge, die sich explizit an unterschiedliche Zielgruppen richten und Themen aus den genannten Bereichen aufgreifen.

Im Outreach-Bereich engagiert sich das Bayerische Staatsballett mit Workshops und Vermittlungsangeboten beim Rampenlichter-Festival, bei den Aktivitäten der Abteilung Kind&Co in Brennpunktschulen sowie bei Mitmachangeboten für Kinder und Jugendliche. Zuletzt stand das Thema „Inklusion“ im Vordergrund. Workshops wurden sowohl mit geistig als auch körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Zudem gab es Angebote für Kinder mit Fluchthintergrund.

Die Dramaturgie sowie die Tanzvermittlung tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren oder Weiterbildungsformaten aus. Dort werden Themen wie Chancengleichheit oder strukturelle Benachteiligung diskutiert.

Um die klassischen Balletthandlungen einer kritischen Reflexion zu unterziehen, hat das Bayerische Staatsballett mit der Förderung von „tanz digital“ das partizipativ-künstlerische Projekt „Scroll Ballet“ gestartet, das in der kommenden Spielzeit 2022/2023 veröffentlicht wird.

In verschiedenen Einzelprojekten wurden Diversität, Chancengleichheit und die Reflexion von Machtstrukturen explizit gegenüber internen und externen Ansprechgruppen vom Bayerischen Staatsballett zur Sprache gebracht.

Die Leitung des Staatsballetts steht mit den Tänzerinnen und Tänzern sowie mit den Ballettmeisterinnen und Ballettmeistern und den Beschäftigten der anderen Abteilungen in einem ständigen Dialog. Mitarbeitende können sich mit ihren An- liegen auch an die entsprechenden Gremien der Staatsoper wie den Personalrat oder die Fachstelle für Gleichstellungsfragen wenden.

5.1 In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)?

Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Aufgeführt werden dort die Mittel, die von der für die Umsetzung des BayGlG zuständigen Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1996 zur Verfügung gestellt wurden.

Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung, um die Ziele des BayGlG wie z.B. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu erfüllen, gibt es auch einzelfallbezogen in anderen Bereichen des Freistaates. Eine Einzelabfrage hierzu wurde aufgrund des hierfür notwendigen hohen Aufwands nicht durchgeführt.

5.2 Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Be- hinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind?

Die Staatsregierung führt bedarfsorientiert mit fachlich einschlägigen Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen anlassbezogen Gespräche oder holt entsprechende Expertisen ein.

5.3 Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert?

Es gelten bezüglich der Diversität die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus werden den staatlichen Kultureinrichtungen bezüglich ihrer Behandlung von Diversitätsthemen seitens der Staatsregierung keine Vorgaben gemacht.

6.1 Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet?

Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

Im staatlichen Bereich sehen die Kultureinrichtungen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um verschiedene kulturelle Perspektiven zu präsentieren. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:

a) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst hat eine Plattform für unterschiedliche Veranstaltungen geboten:

  • Veranstaltung Off-Space „Exit Gender Space“ zum International Drag Day am 16.07.2021 auf der Freitreppe des SMÄK im Rahmen des Kultursommers.
  • Beteiligung am Tolerance Poster Project des Kunstareals im April 2021
  • Derzeit wird im Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst zudem die Wanderausstellung „Menschen, Bilder, Orte. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ gezeigt, die sich auch mit den Themen Antisemitismus und Ausgrenzung, vor allem aber mit dem „Miteinander“ beschäftigt.

b) Das Museum Fünf Kontinente hat in diesem Jahr mit der Entwicklung des sogenannten „DisKursraums“ begonnen, der zu einem sich entwickelnden Ort für Gespräche, Fragen und Diskurse
u. a. zu Diversitätsthemen werden soll.

c) Das Ausstellungs- und Vermittlungsformat „Denkraum Deutschland“ (seit 2019) in der Pinakothek der Moderne widmet sich jährlich im Oktober dem gesellschaftspolitischen Potenzial künstlerischen Handelns; seine dritte Ausgabe (Oktober 2021) stellte mit 22 Künstlerinnen weibliches Kunstschaffen ins Zentrum und gab u. a. dem Aktionsbündnis „fairshare! Sichtbarkeit für Künstlerinnen“ entsprechend Raum.

  • Die in Kooperation mit Folakunle Oshun, Kurator aus Nigeria, konzipierte Ausstellung „LOOK AT THIS“ (2021) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne rückte eine kuratorische Perspektive aus dem Global South in den Fokus.
  • Die permanente Jubiläumspräsentation „Mix & Match“ (ab September 2022, gemeinsam konzipiert von sechs Kuratorinnen und Kuratoren) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne versucht gezielt, auch mit Unterstützung der Written Art Collection (Schwerpunkt Kunst des Mittleren und Fernen Osten), unterrepräsentierte künstlerische Positionen einzubeziehen, u. a. Etel Adnan, Tschabala Self, Mounira al Solh. Auch bei den Neuerwerbungen spielen Fragen von Geschlecht und Herkunft mittlerweile eine wichtige Rolle, wie z. B. in der Videoarbeit Double Quadruple Etcetera Etcetera I & II der afroamerikanischen Künstlerin Sondra Perry, die schwarze Körper innerhalb weißer Gesellschaftsstrukturen thematisiert.

d) Ab Herbst 2022 wird das Deutsche Theatermuseum den Fokus auf das Feld der Theaterfotografie und hier vor allem auf Fotografinnen legen. Mit einer Teilübernahme einer Ausstellung des Museums Giersch zu den Theaterfotografinnen Nini und Carry Hess wird zudem an zwei Karrieren und Leben erinnert, die durch die NS-Diktatur und deren Folgen beendet wurden. Gewürdigt wird zudem das theaterfotografische Werk der Fotografin Gertrude Fehr, deren Arbeitsmöglichkeit ebenfalls aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im Deutschen Reich nicht mehr gegeben war, die sich aber nach der Machtergreifung erst nach Frankreich und dann in die Schweiz retten konnte.

e) Im Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist die Ausstellung „Augsburg 2040 – Utopien einer vielfältigen Stadt“ zu nennen, die von 100 Akteurinnen und Akteuren der diversen Stadtgesellschaft kuratiert worden ist.

f) Im Bayerischen Nationalmuseum findet seit 2021 zyklisch die Führung „Black Lives Matter. Kunstwerke zur Diskussion“ statt.

Seit 2016 führt der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) Statistiken über den Anteil von weiblichen Kreativen auf den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie bei Einreichung und bei Förderung. Seit 2019 enthalten die Vergaberichtlinien den Appell für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden der eingereichten Projekte sowie die Bestimmung, dass bei der Besetzung des Vergabeausschusses auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist.

Der FFF Bayern hat mehrere Projekte zur Förderung empfohlen, die die Stärkung der Diversität in der Film- und Fernsehbranche und die Sensibilisierung für die Thematik im Fokus haben, darunter 2019/2020 die Fortschrittsstudie „Audiovisuelle Diversität“ der MaLisa Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens for Europe. Gefördert wurde 2017 und 2020 das Mentoring-Programm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen und im Jahr 2022 die Tagung „Sehen und gesehen werden: Teilhabe im Film“ der Evangelischen Akademie Tutzing und des Filmfests München.

2021 hat der FFF Bayern gemeinsam mit den Bundes- und Länderförderungen einen Prozess der umfassenden Eruierung des möglichen Instrumentariums zur Stärkung von Diversität durch die Filmförderanstalten gestartet. Erörtert werden unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sein können, unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen hinter der Kamera und vor der Kamera zu stärken. Der FFF Bayern steht ferner mit anderen europäischen Institutionen wie dem Österreichischen Filminstitut und dem British Film Institute im Austausch.

Begleitend dazu finden Fortbildungen des FFF Bayern statt. Derzeit befindet sich ferner eine Fortbildung für die Vergabegremien in Planung.

6.2 Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges?

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6.3 Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

7.1 Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

  1. 7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein?
  2. 7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Diversitätscheckliste der MOIN Filmförderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, Bewusstsein für die angemessene Abbildung von Diversität zu schaffen. Sie wird derzeit neben weiteren möglichen Instrumentarien erörtert (siehe Antwort zu 6.1).

Rechtlich problematisch könnte eine Checkliste allerdings sein, falls etwaige Abfragen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten kollidieren.

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen?

Eine breitgefächerte Kunst- und Kulturlandschaft ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen von Förderentscheidungen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Neben diesem sich bereits aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Benachteiligungsverbot ist nach derselben Vorschrift auch die Bevorzugung aus den genannten Gründen verboten.

Die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung sind anhand der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Ergänzende Vorgaben oder „Checklisten“ sind nicht vorgesehen.

Auf die Antwort zu den Fragen 7.2 und 7.3 wird zudem verwiesen.

Anmerkung: Die in der Antwort erwähnten Anlagen findet man im PDF-Dokument

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – meine Fragen

Vor dem Hintergrund des §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind, und bezugnehmend auf Art. 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) frage ich die Staatsregierung:

Frage 1

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger
Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Frage 2

2.1  Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

2.2  Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Frage 3

3.1  Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung
des BayGlG 1996?

3.3 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Frage 4

4.1  Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

4.2  Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

4.3  Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Ein- kommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Frage 5

5.1  In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)? page2image1502537504page2image1502538592

5.2  Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind? page2image1502509536

5.3  Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert? page2image1502524576page2image1502526752

Frage 6

6.1  Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten
entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet? page2image1576383984 page2image1576384944

6.2  Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges? page2image1576359744

6.3  Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)? page2image1576943776

Frage 7

7.1  Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)? page2image1576545824 

7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein? page2image1576557536

7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)? page2image1576562608page2image1576563696

Frage 8

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen? page3image1567518240 

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Schlagwortarchiv für: Bayern

230514_Cem_Truderinger-Festwoche_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Truderinger Festwoche mit Cem Özdemir

Merkt euch diesen denkwürdigen Termin vor: Am Sonntag, dem 14.05. werden wir ab 17:30 Uhr zum ersten Mal das Zelt der Truderinger Festwoche für uns haben. Es wird sehr viel Grüne Prominenz anwesend sein, u.a.:

Für ordentlich Stimmung sorgen auch baierisch-irischer Balkan-Ska von Treibauf sowie die Schwuhplattler.

Bringt Familie, Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Nachbar*innen mit und rockt mit uns das Zelt!