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Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027: „Frauen nach vorne! Gleichstellung fördern, Anreizmodell für Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen: In Kap. 15 05 wird ein neuer Tit. „Gleichstellung im Kulturbetrieb“ ausgebracht und für die Jahre 2026 und 2027 mit Mitteln in Höhe von jeweils 1.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der Kultur noch in weiter Ferne. Noch immer gibt es einen drastischen Gender-Pay-Gap sowie einen Gender-Show-Gap, und das, obwohl der Anteil von Frauen in künstlerischen Studiengängen hoch ist. Strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass Frauen in Entscheidungs- und Gestaltungspositionen unterrepräsentiert bleiben.

Kulturinstitutionen und freie Kreative in Bayern arbeiten häufig mit begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen. Art. 3, Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) soll daher durch einen Anreizmechanismus, eine Belohnung für die, die es bereits gut machen, umgesetzt werden: Das vorgeschlagene Anreizmodell setzt bewusst auf einen positiven, unbürokratischen Ansatz: Kultur in Bayern hat die Möglichkeit, einen festzulegenden Prozentsatz ihres Gesamtbudgets als Anreizförderung zu erhalten, wenn im Jahresprogramm mindestens ebenso viele Frauen künstlerische Schlüsselpositionen innehaben wie Männer. Die Entscheidung über Inhalte, Profile und künstlerische Ausrichtung verbleibt dabei vollständig bei Kreativen und Institutionen. Ein solches Programm honoriert bereits erreichte Gleichstellungsfortschritte und schafft zugleich einen klaren finanziellen Anreiz, Geschlechtergerechtigkeit bei Programmplanung und Personalentscheidungen systematisch mitzudenken. Vergleichbare Modelle wie etwa die Geschlechteranreizförderung des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern haben gezeigt, dass Anreizsysteme dieser Art wirksam sind, messbare Effekte erzielen und gut angenommen werden.

Die EU bekräftigte in ihren Ratsschlussfolgerungen zur Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich (November 2020, ST-13097/20) die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Leistungsmerkmale zu entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit bei Finanzierungsentscheidungen widerspiegeln, sowie geschlechtergerechte Kuration und Programmgestaltung in allen Arten von Kulturinstitutionen zu fördern. Bayern setzt diese europäische Verpflichtung mit der geplanten Anreizförderung für Kulturspielstätten konkret um.

Politik am Lagerfeuer – Besuch in Maulwurfshausen

Was macht eigentlich eine Landtagsabgeordnete? Und wie können Kinder Politik mitgestalten? Darüber sprach ich bei einem Besuch in „Maulwurfshausen“ im Rahmen der U18-Wahl Anfang Februar in Perlach.

Maulwurfshausen ist ein pädagogisch betreuter Abenteuerspielplatz und Offener Treff für Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren. Beteiligung, Selbstorganisation und gemeinsames Lernen stehen hier im Mittelpunkt. Im Vorfeld der U18-Wahl wurden deshalb politische Gäste eingeladen, um ganz nahbar und niedrigschwellig Gespräche über Demokratie zu ermöglichen.

Politik sind wir alle!

In lockerer Atmosphäre am Lagerfeuer, bei Pizza und Krapfen, entwickelte sich schnell eine lebendige Fragerunde. Zum Einstieg erzählte ich von meinem eigenen Weg in die Politik. Ursprünglich arbeitete ich ja als Filmemacherin, entschied mich dann aber, selbst politisch aktiv zu werden, um Veränderungen mitzugestalten.

Mitbestimmung beginnt früh

Großes Interesse weckte das Thema Mitbestimmung. Anhand von Petitionen konnte ich erklären, dass sich in Bayern grundsätzlich alle Menschen an die Politik wenden können – unabhängig von Alter, Wohnort oder Herkunft. Die Kinder berichteten daraufhin von eigenen Anliegen aus ihrem Alltag, etwa Druck in der Schule, kaputten Toiletten oder unsicheren Schulwegen.

Auch strukturelle Fragen kamen zur Sprache: Wie wird man Bürgermeisterin? Wie viel Geld hat München? Wie lange dauert es, eine Schule zu bauen? Es ging außerdem um Aufgaben von Kommunalpolitik, demokratische Entscheidungswege und warum es ein zentraler Bestandteil unseres Rechtsstaats ist, dass alle unabhängig vom Geldbeutel vor Gericht ziehen können – auch gegen die Regierung und die Verwaltung!

Lebenswelt der Kinder ernst nehmen

Aber natürlich war auch die direkte Lebenswelt der Kinder ein wesentliches Thema. Fehlende Freizeitorte, stark befahrene Straßen oder Engagement im eigenen Viertel zeigen mir, wie konkret und dringlich politische Fragen bereits bei jungen, leider noch nicht zur Wahl berechtigten Menschen sind.

Der Nachmittag machte für mich vor allem deutlich, wie groß das Interesse an Politik ist, wenn Gespräche auf Augenhöhe stattfinden. Frühzeitige Beteiligung stärkt demokratisches Verständnis und Selbstwirksamkeit. Denn politische Teilhabe beginnt nicht erst mit dem Wahlalter.

Kurzum – an alle, die es betrifft: Geht wählen bei der U18-Wahl!

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“

Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)?
1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben?
1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.

2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus,
dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper
Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?

Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.

2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?

Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung
für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.

2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?

Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.

Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Schriftliche Anfrage von Sanne Kurz und Gabriele Triebel „Lernen ohne Kopf, Herz und Hand? – Ein Jahr ohne festgeschriebene Fächer Kunst, Musik, Werken in Bayerns Grundschulen“

Kreative Fächer wie Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten sind zentrale Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung. Sie fördern nicht nur Ausdrucksfähigkeit, handwerkliches Geschick und ästhetisches Empfinden, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit, Konzentration und kreatives Denken – Fähigkeiten, die für das Lernen in allen Bereichen gerade auch mit Blick auf Bayerns Bedarfe von Bedeutung sind. Trotz dieser bekannten Zusammenhänge hat die Staatsregierung im Rahmen der sogenannten „PISA-Offensive“ Kürzungen im Bereich der kreativen Fächer an Grundschulen vorgenommen. Diese sogenannten „Flexibilisierungs“-Maßnahmen stoßen auf breite Kritik aus Wissenschaft, Kulturleben, Handwerk, Pädagogik und Praxis. Beim Runden Tisch „Kreative Fächer – Nein zu den Kürzungen“, zu dem die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2024 eingeladen hatte, wurde deutlich, dass die Einschränkungen nicht zu besseren Leistungen in Rechnen, Schreiben und Lesen führen werden, sondern im Gegenteil die Bildungsgerechtigkeit gefährden. Sabine Bösl vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) betonte in diesem Zusammenhang: „Die Kinder brauchen mehr – und zwar mit Kopf, Herz und Hand. Bildung in der Grundschule kann nicht anders funktionieren als mit einem ganzheitlichen Ansatz.“ Gerade in den Grundschulen müssen freudvolle, kreative Momente erhalten bleiben, damit Lernen gelingt und Kinder sich gesund entwickeln können.

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

1. Wie viel Musikunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,19 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,16 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,16 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,35 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,31 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,07 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,32 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,27 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,15 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Kunst sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

2. Wie viel Kunstunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln
nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Kunst je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,02 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,03 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Kunst im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Musik sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

3. Wie viel Unterricht in Werken und Gestalten wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Werken und Gestalten je Schülerin und Schüler durchschnittlich rund 1,06 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 1, rund 1,82 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 2, rund 1,94 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 3 und rund 1,93 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 4 erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,06 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,81 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,05 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,88 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,86 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,09 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,83 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,96 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,93 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,72 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,84 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,95 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 4.

4. Wie viele Wochenunterrichtsstunden wurden vor der Flexibilisierung durchschnittlich in den Fächern Kunst und Musik erteilt?

Im Schuljahr 2023/2024 wurden an den staatlichen Grundschulen in Bayern im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 bzw. 4 durchschnittlich jeweils rund 2,0 Pflichtunterrichtsstunden erteilt, im Unterrichtsfach Kunst jeweils rund 1,0 Pflichtunterrichtsstunden. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wurde Unterricht in den Fächern Kunst und Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ als Teil des Grundlegenden Unterrichts gesammelt gemeldet und kann daher statistisch nicht nach diesen Fächern getrennt ausgewiesen werden.

5. Falls es einen eklatanten Rückgang in der Erteilung des Unterrichts in einem dieser Fächer gibt, wie erklärt die Staatsregierung dies?

Zur Stärkung der Basiskompetenzen wurde die Lernzeit in den Fächern Deutsch und Mathematik zum Schuljahr 2024/2025 um insgesamt sechs Wochenstunden erhöht. Im Gegenzug wurde kein Fach gestrichen. Um die Fokussierung auf Deutsch und Mathematik zu ermöglichen, wurde die Stundentafel flexibilisiert und die Grundschulen haben Gestaltungsmöglichkeiten beim Stundenumfang für die Fächer Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten.

Die statistische Auswertung zum Entscheidungsverhalten der Schulen im Schuljahr 2024/2025 zeigt, dass im Vergleich aller Fächer, die Teil der Flexibilisierung der Stundentafel sind, das Fach Musik in den Jgst. 3/4 im Vergleich häufiger zweistündig unterrichtet wird als Kunst und Englisch. Häufig wird das Fach Werken und Gestalten in den Jgst. 3/4 annähernd zweistündig erteilt. Dies könnte darin begründet sein, dass musikalische Aktivitäten auch fächerübergreifend sehr gut realisiert und unkompliziert
in den Unterrichtsalltag integriert werden können und Singen, Musizieren und Tanzen an den Grundschulen nicht zuletzt wegen ihres wichtigen Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und bei Festen und Feiern einen festen Stellenwert haben.

6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass eine Grundbildung in diesen Fachgebieten stattfindet (bitte einzeln auf die Fächer eingehen)?

Der Erwerb grundlegender Kompetenzen auch in den von der Flexibilisierung der Stundentafel erfassten Fächern Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten wird durch ihre grundsätzliche Verankerung in der Stundentafel der Grundschule und der Ausweisung verbindlicher Kompetenzerwartungen und Inhalte im LehrplanPLUS Grundschule sichergestellt.

Darüber hinaus markiert das Schuljahr 2025/2026 den Start der Fortbildungsoffensive Musik EINFACH machen, mit der die Musikpraxis an Grundschulen durch Fortbildungen und Materialien verstärkt werden soll. Die mehrtägig konzipierte Fortbildungsreihe mit den Schwerpunkten Singen/Sprechen, Rhythmus-Basics, Spielen mit Instrumenten, Aktiv Musik hören, Bewegung/Tanz/Szene, fächerverbindende Ansätze mit Musik richtet sich insbesondere an Grundschullehrkräfte ohne Didaktik- bzw. Studienfach Musik. Ziel ist es, durch Fortbildungen und niederschwellige Materialien das Singen und Musizieren an Grundschulen zu begleiten und zu fördern. Zudem haben bereits 140 Schulen mit dem Profil „Musikbegeisterte Grundschule“ im Schuljahr 2025/2026 eine Budgetstunde zur Einrichtung eines Musikangebots erhalten.

7. Wie wird überprüft, ob sich die Kürzungen („Flexibilisierung“) der kreativen Fächer auf wichtige Kompetenzen der Kinder wie Problemlösungsfähigkeit, handwerkliche Geschicklichkeit, kritisches und kreatives Denken auswirken?

8. Wie werden die Maßnahmen insgesamt evaluiert (bitte mit Angabe der Ziele einer Evaluation und des Zeitplans der Evaluation)?

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Grundschulen hatten im Schuljahr 2024/2025 erstmals die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel über den Stundenumfang in den musischkreativen Fächern zu entscheiden. Grundlage der Analyse des Nutzungsverhaltens hinsichtlich der Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Stundentafel sind die Auswertungen auf Basis der Amtlichen Schulstatistik. Eine Evaluation im Sinne der vorliegenden Anfrage ist derzeit nicht geplant, da die Schulen jährlich neu und in eigener Verantwortung entscheiden, in welchen Fächern sie Schwerpunkte setzen möchten. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wahlverhalten der Schulen und den o.g. Kompetenzen könnte insbesondere auch auf Basis der bisher vorliegenden Daten nicht belastbar nachgewiesen werden.

Das Monitoring zum Entscheidungsverhalten der Grundschulen auf Basis der Amtlichen Schuldaten wird im Schuljahr 2025/2026 und darüber hinaus fortgesetzt.

Kultur schafft Zukunft

Unter dem Motto „Kultur schafft Zukunft“ lud der Ortsverband Würzburg-Frauenland von Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 8. Februar 2026 zu seinem Neujahrsempfang ins Theater Chambinzky ein. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl stand die Bedeutung kultureller Vielfalt für Demokratie und Zusammenhalt im Zentrum der Veranstaltung. Der traditionsreiche Aufführungsort verlieh dem Empfang besondere Aktualität: Denn das private Theater wird seine bisherigen Räumlichkeiten im kommenden Jahr aufgeben müssen. Ein Beispiel für die angespannte Lage vieler Kulturorte.

Hier meine Rede zum Nachlesen:

Das Theater Chambinzky ist mehr als ein Veranstaltungsort. Es steht für freie Kunst, für Debatte und für Widerspruch. Zugleich verweist es auf ein wachsendes kulturpolitisches Problem, den Mangel an Räumen. Dass dieses traditionsreiche Privattheater seine Spielstätte verliert, ist kein Einzelfall. In vielen Städten zeigt sich eine widersprüchliche Entwicklung. Die kulturelle Vielfalt wächst, Szenen sind engagiert und produktiv, doch es fehlt an Probenräumen, Bühnen und Ateliers. Kultur braucht nicht nur Applaus, sondern Orte, an denen sie entstehen kann.

Gerade Würzburg zeigt, wie stark Kultur wirken kann und wie sehr sie unter Druck gerät, wenn Infrastruktur fehlt. Kulturraumnot entscheidet darüber, ob Vielfalt wachsen kann oder schleichend verschwindet.

Kultur sichert Demokratie

Der Blick zurück auf das Jahr 2025 zeigt eine zunehmend polarisierte Gesellschaft. Der Ton wird rauer, die Kompromissfähigkeit geringer. In solchen Zeiten wird deutlich, dass Kultur kein Luxus ist, sondern demokratische Infrastruktur.

Kulturelle Räume ermöglichen Begegnung ohne Vorbedingungen. Sie schaffen Orte, an denen Unterschiedlichkeit ausgehalten wird und Konflikte sichtbar werden dürfen, ohne zu eskalieren. Teilhabe wird hier praktisch gelebt.

Wo Kultur verschwindet, verschwinden auch Räume demokratischer Verständigung.

Kulturfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit

260208_Neujahrsempfang Würzburg_Rede Sanne Kurz

Wie schnell Kulturfreiheit unter Druck geraten kann, zeigt ein Blick in die USA. Bücherverbote, politische Einflussnahme auf Kulturinstitutionen und Einschüchterungsversuche gegenüber Medien machen deutlich, dass Kunst und Meinungsfreiheit aktiv verteidigt werden müssen.

Gleichzeitig positionieren sich Kunstschaffende und Zivilgesellschaft klar. Kultur wird zum Ausdruck von Widerstand und Solidarität. Sie stiftet Gemeinschaft, wo autoritäre Kräfte spalten wollen.

Autoritäre Systeme wissen um diese Macht. Kultur schafft Identität und Deutungshoheit. Deshalb versuchen sie, Kunst zu kontrollieren oder zu instrumentalisieren. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Kultur politisch ist, sondern wer sie gestaltet und in wessen Interesse.

Verantwortung für die Zukunft

Auch in Bayern zeigt sich struktureller Handlungsbedarf. Viele staatliche Kulturstätten werden seit Jahren auf Verschleiß gefahren, notwendige Sanierungen verschoben. Das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll.

Mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2026 steht kulturpolitisch viel auf dem Spiel. Erinnerungskultur, der Umgang mit NS-Raubkunst, Gleichstellung, Vielfalt und die Freiheit der Kunst geraten zunehmend unter Druck. Oft geschieht das schleichend durch Relativierung und Verharmlosung.

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Dieser Grundsatz bleibt zentral. Gleichzeitig gilt, dass demokratische Freiheit dort ihre Grenze findet, wo sie abgeschafft werden soll. Autoritäre und extremistische Kräfte dürfen demokratische Strukturen nicht nutzen, um Demokratie zu untergraben.

Es braucht deshalb politische, rechtliche und kulturelle Resilienz. Verlässliche Finanzierung, gesicherte Kulturorte, echte Teilhabe, der Schutz künstlerischer Freiheit und eine starke Erinnerungskultur sind zentrale Voraussetzungen.

Kultur ist kein Beiwerk. Sie ist Grundlage für Freiheit, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie. Wer in Kultur investiert, investiert in die Zukunft der offenen Gesellschaft.

Kultur schafft Zukunft.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.

Interfraktioneller Antrag von CSU, Freie Wähler, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD „Bayern soll Standort für das erste Yad Vashem Education Center außerhalb Israels werden – Erinnerungskultur stärken, Antisemitismus bekämpfen“

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass

  • die Gedenkstätte Yad Vashem weltweit für die Erinnerung an die Shoah und für die Verpflichtung, das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefahren einer totalitären Herrschaft wachzuhalten, steht.
  • im Kampf gegen Antisemitismus und Geschichtsvergessenheit der Bildungs- und Dokumentationsarbeit dieser internationalen Holocaust-Gedenkstätte eine weit über Israels Grenzen hinausreichende Strahlkraft zukommt und eine fundamentale Bedeutung für die zentralen Werte, auf die unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft ruht, entfaltet.

Der Landtag

  • bekräftigt, dass der Kampf gegen Antisemitismus und die Bewahrung der Erinnerung an die Shoah zu den fundamentalen Verpflichtungen unserer Demokratie gehören,
  • begrüßt vor diesem Hintergrund nachdrücklich die Entscheidung der internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, ein erstes Bildungszentrum außerhalb Israels in Deutschland zu errichten,
  • sieht in einem in Bayern angesiedelten Yad Vashem Education Center eine besondere Chance, die Holocaust-Education in Deutschland und Europa durch bedeutsame Facetten – insbesondere die Perspektive der Opfer – zu bereichern und so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu leisten,
  • bekennt sich ausdrücklich zu einem Yad Vashem Education Center in Bayern und unterstützt vollumfänglich die Bemühungen der Staatsregierung, für Bayern als Standort des künftigen Yad Vashem Education Center zu werben.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um Bayern als bestmöglichen Standort für dieses wegweisende Projekt zu präsentieren. Dies umfasst insbesondere

  • in konkreten Standortkonzepten die hervorragenden Voraussetzungen Bayerns – insbesondere die reiche jüdische Geschichte, die bestehende Gedenkstättenlandschaft, die zentrale Lage und die ausgezeichnete Infrastruktur – herauszustellen,
  • die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, die eine nachhaltige und erfolgreiche Ansiedlung des Bildungszentrums in Bayern gewährleisten,
  • in der Öffentlichkeit aktiv für Unterstützung zu werben,
  • Kooperationen mit bayerischen Universitäten, Schulen, Gedenkstätten und Bildungseinrichtungen zu initiieren, um optimale Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit des Zentrums zu schaffen.

Begründung:

Die Initiative zu einem Yad Vashem Education Center in Deutschland entstand 2023 bei einem Treffen des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz und des Vorsitzenden von Yad Vashem. Bayern konnte sich inzwischen aufgrund seiner hervorragenden Lagebedingungen als aussichtsreicher Standort positionieren. Die Entscheidung über den endgültigen Standort soll im ersten Halbjahr 2026 fallen. Um Bayern die besten Chancen zu sichern, muss jetzt gehandelt werden. Es ist erforderlich, dass der Landtag als Volksvertretung hinter dieser Bewerbung steht und damit ein kraftvolles Signal nach Jerusalem sendet. Seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 erleben Bayern und Deutschland eine dramatische Zunahme antisemitischer Vorfälle. Jüdinnen und Juden fühlen sich zunehmend bedroht. Synagogen müssen verstärkt bewacht werden. Jüdische Jungen und Männer trauen sich zum Teil nicht mehr, sich mit Kippa in der Schule bzw. in der Öffentlichkeit zu zeigen. Diese Entwicklung ist unerträglich und stellt eine direkte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung d

Zugleich wächst eine Generation heran, die bald keine Zeitzeugen der Shoah mehr persönlich erleben kann. Die letzten Überlebenden sind hochbetagt. Umso wichtiger ist es, in der Erinnerungsarbeit neue und innovative Wege zu erschließen, um weiterhin eine professionelle, pädagogisch hochwertige Vermittlung zu gewährleisten, die auchkünftigen Generationen die Dimension des Verbrechens und die Lehren daraus vermittelt.

Yad Vashem ist die zentrale Holocaust-Gedenkstätte der Welt. Seit ihrer Gründung1953 durch die israelische Knesset vereint sie Gedenken, historische Dokumentation, akademische Forschung und pädagogische Vermittlung auf einzigartige Weise. Mit über zwei Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich, einem digitalen Archiv mit Millionen von Einträgen und der weltweit führenden Internationalen Schule für Holocaust-Studien ist Yad Vashem ein Leuchtturm der Erinnerungskultur. Die Internationale Schule für Holocaust-Studien von Yad Vashem ist weltweit führend in der Lehrkräftefortbildung und erreicht jährlich über 300 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihr innovativer pädagogischer Ansatz, der biografische Zugänge, digitale Methoden und partizipative Formate verbindet, gilt international als wegweisend. Anfang November 2025 erreichte Yad Vashem einen bedeutenden Meilenstein: In seiner zentralen Datenbank sind nun die Namen von fünf Millionen Holocaust-Opfern dokumentiert. Ein Yad Vashem Education Center in Deutschland wäre das erste außerhalb Israels und ein Meilenstein in den deutsch-israelischen Beziehungen und in der internationalen Erinnerungskultur.

Bayern verfügt über hervorragende Voraussetzungen, um Standort des ersten Yad Vashem Education Centers außerhalb Israels zu werden: Es beheimatet eine der größten und lebendigsten jüdischen Gemeinschaften Deutschlands. Städte wie München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Fürth und Regensburg haben eine jahrhundertealte jüdische Tradition. Diese Geschichte ist Verpflichtung: Gerade in Bayern, wo der Nationalsozialismus seinen Anfang nahm und wo sich die Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg befanden, ist Erinnerungsarbeit von besonderer Bedeutung. Ein Yad Vashem Education Center würde bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen und durch seine internationale Expertise bereichern. Bayern liegt im Herzen Europas. Der Flughafen München ist ein internationales Drehkreuz mit hervorragenden Verbindungen. Die Verkehrsinfrastruktur ermöglicht es Lehrkräften, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus ganz Deutschland und Europa, das Zentrum gut zu erreichen. Mit renommierten Universitäten, Fachhochschulen und zahlreichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung bietet Bayern ideale Voraussetzungen für die Bildungsarbeit eines Yad Vashem Education Centers. Die Integration in bestehende Lehrkräftefortbildungen, universitäre Curricula und schulische Bildungspläne könnte hier beispielhaft gelingen.

Ein Yad Vashem Education Center würde die Erinnerungsarbeit in Bayern auf mehreren Ebenen stärken: Das Zentrum würde hochwertige, wissenschaftlich fundierte Fortbildungen anbieten und dazu beitragen, Lehrerinnen und Lehrer zu befähigen, Holocaust-Education auf dem neuesten Stand der Pädagogik und Didaktik zu vermitteln. Die Expertise Yad Vashems würde unmittelbar in bayerische Klassenzimmer getragen. Durch die Kooperation des Zentrums mit bayerischen Schulen könnten innovative Bildungsformate entstehen, die junge Menschen auf zeitgemäße Weise erreichen – etwa durch digitale Lernmethoden, biografische Zugänge oder Gedenkstättenbesuche mit pädagogischer Begleitung durch Yad Vashem- Expertise. Das Zentrum würde die bestehenden Gedenkstätten in ihrer Arbeit unterstützen. Durch Vernetzung, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte könnte eine Qualitätssteigerung der gesamten Erinnerungsarbeit in Bayern erreicht werden. Holocaust-Education trägt entscheidend zur Demokratiebildung bei. Das Bewusstsein für die Fragilität demokratischer Strukturen, für die Gefahren von Ausgrenzung und Entmenschlichung und für die Notwendigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements wird durch die Auseinandersetzung mit der Shoah geschärft. In Zeiten, in denen demokratische Werte unter Druck geraten und extremistische Kräfte erstarken, ist diese Bildungsarbeit unverzichtbar. Ein Yad Vashem Education Center wäre ein kraftvolles Signal in Bayern gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit:

Bayern stellt sich seiner historischen Verantwortung und investiert in eine Zukunft, in der jüdisches Leben in Sicherheit und Würde möglich ist. Bayern würde zum Zentrum der Holocaust-Education in Europa. Dies würde nicht nur die Erinnerungskultur stärken, sondern auch Bayerns Ansehen als weltoffenes, historisch verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Land mehren.

Kleine Anfrage – AzP „Haushaltsmittel im Entwurf 2026/27 für Provenienzforschung“

Ich frage die Staatsregierung:

Da das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.11.2025 eine signifikante Aufstockung der Ressourcen für Provenienzforschung ankündigte, frage ich die Staatsregierung, in welchen Haushaltstiteln des Entwurfs zum Einzelplan 15 die angekündigten Mittel (fünf neue Stellen an der „Museumsagentur“ Bayern, 1 Mio. Euro Sondermittel für die Provenienzforschung, Aussicht auf insgesamt 4 Mio. Euro für Provenienzforschung im Doppelhaushalt 2026/2027) veranschlagt sind (bitte mit Angabe der Eingruppierung der neu geschaffenen fünf Stellen sowie der betroffenen Haushaltstitel), welche langfristige Finanzierungsstrategie ist für die Provenienzforschung vonseiten der Staatsregierung nach 2027 vorgesehen, insbesondere angesichts der massiven Mittelrückgänge im Entwurf bei Kap. 15 70 (z. B. 429 73-6: -66 Prozent von 2.261,7 auf 761,7 Tsd. Euro, bitte mit Angabe der Stellen und Mittel, die ab 2027 planmäßig laut Entwurf entfallen) und welche Stellenund Sondermittel werden nach 2026 in den Haushalts-Gesetzentwurf seitens der Staatsregierung eingestellt, um die historische Verantwortung Bayerns nach Ablauf der angekündigten Maßnahmen zu gewährleisten?

Kleine Anfrage – AzP „Staatliche Unterstützung des Ludwig-Erhard-Gipfels“

Ich frage die Staatsregierung:

Nachdem der Freistaat Bayern aktuell die Förderungen des Ludwig-Erhard-Gipfels, einer Konferenz, die von der Weimer Media Group, einem Unternehmen, das von dem derzeitigen Bundeskulturstaatsminister Weimer gegründet und an dem er bis vor kurzem noch Anteile gehalten hat, veranstaltet wird, prüft, frage ich die Staatsregierung, welche Compliance-Regelungen dieser Prüfung zu Grunde liegen, unter welchen Bedingungen Förderungen des Freistaats für ähnliche Veranstaltungen vergeben werden (bitte Veranstaltungen inkl. Fördersummen sowie Zielsetzung der Veranstaltung, Zielgruppe, Wirkung und Benefit für Bayern, Teilnehmende etc.) und auf Basis welcher Compliance-Kriterien Ministerpräsident Markus Söder über die Teilnahme und Schirmherrschaft für eine solche Veranstaltung entscheidet?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung:

Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der
parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Julia Ruhs, KLAR und die Reaktionen – Stellungnahme des BR-Rundfunkrats

Ich bin Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Anlässlich der Debatte rund um das umstrittene Format KLAR und die Moderatorin Julia Ruhs erklärt der Rundfunkrat in einer offiziellen Stellungnahme zur Fortsetzung der Sendereihe KLAR sowie zu öffentlichen Reaktionen:

  1. Der Rundfunkrat stellt nach einer intensiven und konstruktiven Beratung im zuständigen Programmausschuss und Plenum mehrheitlich fest, dass die Sendung KLAR mit der Moderatorin Julia Ruhs und einer verstärkten, redaktionellen Begleitung vom BR weitergeführt wird. Frau Ruhs ist auch aus Sicht des Rundfunkrats gegen unsachliche und persönliche Angriffe in Schutz zu nehmen.
  2. Der Rundfunkrat unterstreicht den hohen Stellenwert einer ausgewogenen Berichterstattung und Gestaltung des Programms. Das Gesamtprogramm hat unterschiedliche Sichtweisen fair und faktenbasiert darzustellen. Perspektiven- und Meinungsvielfalt muss das Markenzeichen gerade des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein und gezielt gefördert werden – auch durch die Vielfalt der Formate und Moderationen.
  3. Der Rundfunkrat weist in der Öffentlichkeit verbreitete, diffamierende und verletzende Meinungsäußerungen gegen den BR, seine Mitarbeitenden oder Mitglieder des Gremiums als unvereinbar mit dem Amt eines Mitglieds des Rundfunkrats in aller Entschiedenheit zurück.

Kleine Anfrage – AzP „Zukunft des Museums für Franken“

Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:

Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?

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Kleine Anfrage – AzP „Steuergelder Wittelsbacher Ausgleichsfonds“

Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:

Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?

Hier geht’s zur Antwort:

Schlagwortarchiv für: Bayern

Landtagsbesuch mit Sanne Kurz am 28.01.2026

Wie entsteht Politik, und wie sieht der Alltag einer Landtagsabgeordneten aus?
Erlebt eine Plenarsitzung im Bayerischen Landtag und diskutiert mit mir über parlamentarische Arbeit, politische Abläufe und Zukunftsthemen.

Programm:

von 16:00 bis 16:15 Uhr Einlass
von 16:15 bis 16:45 Uhr Videofilm über den Landtag
von 17:00 bis 18:00 Uhr Teilnahme an einer Plenarsitzung
von 18:00 bis 19:00 Uhr Diskussion mit Sanne Kurz

Ich würde mich freuen, Euch als meine Gäste begrüßen zu dürfen und im Austausch wertvollen Input für meine Arbeit mitzunehmen. Es gibt aktuell noch Restplätze.

Anmeldungen sind noch bis zum 18. Januar 2026 möglich.

Journalismus unter Beschuss – was ist uns Pressefreiheit wert?

„Journalismus unter Beschuss – Was ist uns Pressefreiheit wert?“ lautet der Titel des zweiten grünen Themenabends im November des OV Traunstein.

Beim Thememabend sprechen wir darüber, wie sich Anfeindungen, juristische Drohkulissen, gezielte Klagen, Gewalt und Einschüchterungsversuche auf die Pressefreiheit auswirken – und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden können. Welche Rolle spielen Selbstzensur, strukturelle Einschränkungen und fehlende Schutzmechanismen? Wie können wir als Gesellschaft jene stärken, die tagtäglich für unabhängige Berichterstattung eintreten?

Sanne Kurz wird diese Fragen mit uns am 12.11.25 ab 19:00 Uhr im Sailer Keller diskutieren.

LandKulturGipfel 2025

Der diesjährige LandKulturGipfel nimmt das Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung mit Kunst und Kultur“ in den Fokus. 

Wie kann echte Beteiligung als unumstößliches Grundprinzip durch künstlerische Ausdrucksformen gelingen? Und wie können ästhetisch-künstlerische Prozesse einen Beitrag zu einer lebendigen Demokratie leisten?

Wenn Kinder und Jugendliche künstlerisch aktiv werden, entdecken sie neue Ausdrucksformen, gewinnen Selbstvertrauen und erleben, wie bereichernd es ist, etwas gemeinsam zu gestalten. Sie haben in unserer Gesellschaft wenig Platz und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum und nur geringe Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Partizipative Kunst- und Kulturprojekte eröffnen ihnen die Möglichkeit, sich zur Welt zu verhalten, eigene Perspektiven einzubringen und demokratisches Handeln zu erproben.

Der bayernweite Kongress richtet sich insbesondere an Akteur*innen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales, die Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Beteiligung für Kinder und Jugendliche stärken wollen. Weiterhin soll der Kongress das vernetzte Handeln zwischen Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen fördern, auch mit einem Blick auf die Entwicklung einer beteiligungsorientierten Ganztagsgestaltung in Bayern.

Mich kann man am Montag, 10. November ab 14:15h bei den Gesprächslauben (Austausch mit Landtagsabgeordneten, Verteter:innen der Ministerien, Akteur:innen aus der Praxis und Jugendvertretungen) sowie im Anschluss, ab 15:15 Uhr beim FutureTalk (kulturpolitisches Podiumsgespräch mit Mitgliedern des Bayerischen Landtags) antreffen.

 

Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“

Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um? 

An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.

Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.

Die Veranstaltung findet online statt.

Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/33ggnn

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

Sanne Kurz
Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern

 

*Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz. 

Nürnberg Pop Conference: MY GENERATION – KULTUR ALS BRANDBESCHLEUNIGER IM GENERATIONENKONFLIKT ‍

Podiumsgäste: Kevin Kühnert (SPD, Generalsekretär, Berlin), Sanne Kurz (Die Grünen, Bayern), Vanessa Patrick (PULS, Bayrischer Rundfunk), Bernd Strieder (Verband für Popkultur in Bayern e.V.), Axel Ballreich (LiveKomm -Bundesverband der Musikspielstätten, CBF).
Moderation: Violetta Paprotta (freie Journalistin)

„My Generation“ hieß die Hymne der britischen Rockband The Who, die Mitte der 1960er Jahre zur Hymne der Subkultur wurde und die Unsicherheit der jungen Generation verkörpert, die von den Erwachsenen ständig niedergemacht wird. Wir spannen den Bogen zur Jetztzeit und fragen, ob Kultur an sich und die Diskrepanz vor allem von Hoch- und Subkultur einen ähnlichen Konflikt längst ausgelöst hat. Fühlen sich junge Menschen, die längst einen anderen, für sie relevanten Kulturbegriff mitprägen, bevormundet?  Wer geht in 50 Jahren noch in die Oper? Warum darf eine Eckkneipe kein Kulturort sein? Sind sich Sportkultur und Popkultur vielleicht ähnlicher als man denkt? Ist eine Demokratisierung der Kulturförderung längst überfällig?

Kunst und Kultur im Gespräch

Politik und Kabarett mit Gisela Sengl, Sanne Kurz und Christine Rothacker

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Die besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe hat Verfassungsrang. Die Förderung von Kunst und Kultur ist kein „Nice to Have“, sondern eine Zukunftsinvestition.

Die Landtagsabgeordnete Gisela Sengl spricht mit der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, MdL Sanne Kurz, über eine bessere Kulturpolitik in Bayern. Die Kabarettistin Christine Rothacker präsentiert dazu Auszüge aus ihrem neuen Bühnenprogramm „House of Cows“.

Der Eintritt ist frei.

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Franziskaner

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die vierte Station meiner Tour führt am 3. August in den Franziskaner Biergarten  in Trudering (Friedenspromenade 45, 81827 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?

Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.

Gäste auf dem Podium:

  • Thomas Kreuzer, CSU
  • Sanne Kurz, Bündnis 90/Die Grünen
  • Florian Streibl, Freie Wähler
  • Volkmar Halbleib, SPD
  • Dr. Wolfgang Heubisch, FDP

Moderation: Anna Kleeblatt, Dr. Markus Michalke

Eintritt frei – Tickets hier.

Auf ein Bier mit Sanne – im Wirtshaus Leiberheim

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Bei der dritten Station meiner Tour kann man am 26. Juli im Wirtshaus Leiberheim ein Bier oder andere Getränke mit mir teilen und mit mir ins Gespräch kommen. Ich freue mich!

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Michaeligarten

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die zweite Station meiner Tour führt am 12. Juli in den Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

Energie + Wirtschaft: Wie geht’s weiter mit Strom & Wärme?

Wärme, Strom und wie Privatpersonen und Wirtschaft die Wende hin zu einer von fossilen Energieträgern freien, unabhängigen Zukunft gelingt.

Wie werden wir heizen? Wer wird wie und wo unseren Strom erzeugen? Können wir Energiewende und Wärmewende selbst in die Hand nehmen? Welche Abhängigkeiten verschwinden? Wie fördern Bund und Stadt?

Wirtschaft und Menschen im Land stehen vor großen Herausforderungen. Wir Grüne arbeiten auf Stadt- und Landesebene ebenso wie im Bund daran, dass wir gemeinsam die Wende hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft stemmen können. Meine Gäste sind Dieter Janecek, Mitglied des Bundestages, Abgeordneter für München und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, und Julia Post, Stadträtin und Kandidatin für den Bayerischen Landtag. Mit ihnen wie auch dem Publikum möchte ich darüber diskutieren, was schon geglückt ist, wo die Vorteile liegen und welche Baustellen wir noch angehen werden.

 

Auf ein Bier mit Sanne Kurz

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die Tour startet am 6. Juli 2023, 18-21 Uhr, im Perlacher Hof (Sebastian-Bauer-Straße 13 81737 München)

Am 12. Juli, 18-21 Uhr, freue ich mich dann auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch im Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München)

Infos zu weiteren Stationen, Daten und Uhrzeiten folgen in Kürze!

Truderinger Festwoche mit Cem Özdemir

Merkt euch diesen denkwürdigen Termin vor: Am Sonntag, dem 14.05. werden wir ab 17:30 Uhr zum ersten Mal das Zelt der Truderinger Festwoche für uns haben. Es wird sehr viel Grüne Prominenz anwesend sein, u.a.:

Für ordentlich Stimmung sorgen auch baierisch-irischer Balkan-Ska von Treibauf sowie die Schwuhplattler.

Bringt Familie, Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Nachbar*innen mit und rockt mit uns das Zelt!