Schlagwortarchiv für: Bayern

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Pressemitteilung: Kommentar zur dpa-Meldung ‘Freistaat Bayern lehnt Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab’

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtssprechung mehrfach eine auskömmliche Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen angemahnt. Zuletzt 2021 stellte es fest, dass der Gesetzgeber sicherzustellen hat, dass die Sender über “bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können”. Nur so wird die Rundfunkfreiheit gewahrt. Die Finanzierung muss also dem Auftrag folgen.

Wenn Herr Söder also meint, der Öffentlich-Rechtliche müsse mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung hat, dann ist das schlicht verfassungswidrig. Darüber hinaus spricht es dem unabhängigen Verfahren der KEF-Anmeldung und Prüfung Hohn. Wo man landet, wenn Finanzierung politisch wird, sieht man in Ungarn.

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Bayern 2-Programmreform: Was man verliert, wenn man die Flügel des Kulturprogramms stutzt

Seit wir im Frühsommer im Rundfunkrat die ersten Reformideen als Deko einer Powerpoint hatten, setze ich mich für den Erhalt und Ausbau eines breiten Kulturprogramms im BR ein.

Absurditäten wie die Schaffung von Doppelstrukturen, wie eine eigene ARD-Gemeinschaftseinrichtung in Thüringen („ARD Kultur“), mit der man der Austrittsdrohung Thüringens aus dem Medienstaatsvertrag begegnen will, lehne ich ab. Kulturangebote aller ARD-Landesrundfunkanstalten sollen dort gebündelt werden, zudem soll mit 5 Millionen investierten Euro pro Jahr auch noch produziert werden – nur um noch schnell Thüringen zu befrieden , bevor die AfD (derzeit noch nicht im MDR-Rundfunkrat vertreten) nach den Wahlen 2024 dort Gott weiß was tut.

Die wichtigen strukturellen Veränderungen brauchen Investitionen ins Nonlineare. Die benötigten Mittel dabei in vorauseilendem Gehorsam gegenüber CSU-Spar-Orgien mit einem Kahlschlag des Linearen abzuschöpfen, kann und darf nicht der Weg sein. Bei der Debatte um lange Formate geht es nicht um eine Lesung oder eine Oper in voller Länge zur Primetime. Es geht  um Feuilleton und Kulturjournalismus in seiner ganzen Breite und Tiefe – seinen Blick auf unsere Gesellschaft und was sie bewegt. Im Print, wo es noch ein echtes Feuilleton gibt, werden zum Beispiel jetzt im Nahostkonflikt wichtige gesellschaftliche Bruchlinien und Diskurse verhandelt, da finden sich spannende politische Auseinandersetzungen und Betrachtungen. Was, wenn der Öffentlich-Rechtliche diese Chance auf  Reflexion aufgibt?

Kultur ist mehr als Musik hören und Bücher besprechen. Kunst, Kulturjournalismus und Kulturprogramme dürfen, ja müssen auch politisch wehtun, aufrütteln, stören.  Diese Chance sollten wir uns auf keinen Fall wegrationalisieren.

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Pressemitteilung: Kommentar zu den Plänen fürs Konzerthaus München im Koalitionsvertrag von CSU und FW

Einen Logen-Platz direkt im Koalitionsvertrag einer Staatsregierung hatte das Konzerthaus schon mal: Auch vor fünf Jahren hatten Freie Wähler und CSU den Bau eines Konzerthauses im Werksviertel der Landeshauptstadt beschlossen. Das  Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, das inzwischen als drittbestes  Orchester der Welt gilt, und sein Leiter Sir Simon Rattle sind aber noch immer ohne künstlerisches Zuhause. Während der Denkpause des Ministerpräsidenten stieg die Erbpacht mit der Inflation munter an – die Bayern-GroKo denkt also auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Einen neuen Zeitplan, der angesichts der angekündigten Umplanungen notwendig sein wird, vermisse ich ebenso wie einen klaren Zeithorizont zum Baubeginn. Wir Grüne werden darauf drängen, dass die Regierung die Planungen des Konzerthauses ernsthaft vorantreibt. Anlässlich der angekündigten Redimensionierung haben wir Grüne dabei nicht nur das BRSO, sondern auch die Akteurinnen und Akteure der musikalischen Bildung, die vielen Laienorchester und Freien Musikensembles und vor allem die Menschen in ganz Bayern fest im Blick.

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Pressemitteilung: Landesmittel auch für die Landeshauptstadt: Gemeinsame Verantwortung für die Freien Bühnen Münchens

„Es brennt“ – mit diesen Worten ist der kürzlich veröffentlichte Hilferuf der acht Freien Bühnen Münchens überschrieben. Denn obwohl der Münchner Haushaltsausschuss bei den Mitteln für die Freie Szene nicht kürzte, sind Freie Theater in München von der Schließung bedroht. Der Grund: fehlende Finanzierung. 
Jedes freie Stadtteiltheater in München versorgt rechnerisch fast 190.000 Münchnerinnen und Münchner mit Kultur – das Umland ist da noch nicht mitgerechnet. Die Bühnen erfüllen damit den Kulturauftrag für mindestens 1,5 Millionen Menschen in Bayern. 

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen sieht deshalb auch den Freistaat in der Pflicht: “Bayern ist Kulturstaat. Der Freistaat sollte stolz auf seine Hauptstadt und deren Kulturszene sein. Dazu gehört auch, sich nicht aus der Landesverantwortung für die freie Szene der Landeshauptstadt zu stehlen. Bei der Kulturförderung sind Land und Kommune jeweils gemeinsam verantwortlich. Nur für die freie Szene in München gilt das offenbar nicht. Denn hier ist von staatlichem Engagement keine Spur.“ 

Bühnen mit Sitz in München sind bei der Landesförderung der nichtstaatlichen Theater grundsätzlich nicht antragsberechtigt.[1] Und auch der Kulturfonds – an sich ein wertvolles Instrument der Kulturförderung – schließt München, und damit über anderthalb Millionen Menschen, kategorisch aus.[2] 

Sanne Kurz kritisiert diese Benachteiligung und erinnert an die langjährige Forderung der Landtagsgrünen nach einer gedeckelten Öffnung des Kulturfonds auch für München: “Über rote Teppiche laufen Markus Söder und Markus Blume gern. Aber wenn die freie Szene unserer Landeshauptstadt als wichtige Impulsgeberin, Innovationstreiberin und Talentschmiede für die gesamte bayerische Kultur am Abgrund steht, dann scheint das die Verantwortlichen in der CSU nicht zu jucken. Dabei könnte von der besonders hohen Dichte an Kunstschaffenden das ganze Land profitieren — eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds und der Förderung für nichtstaatliche Bühnen nicht geschaffen haben. Wir hatten hier Vorschläge geliefert, zum Beispiel eine Öffnung des Kulturfonds für München mit Deckelung analog zur Einwohnerzahl. Die Situation der freien Bühnen könnte damit maßgeblich verbessert werden und ganz Bayern davon profitieren.”


[1]https://www.stmwk.bayern.de/download/12025_frdergrundstze_nichtstaatliche_theater_neufassung_2015_nach_fm_und_orh.pdf

[2]  https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html

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Pressemitteilung: Grüne und Mittelstandsverband kritisieren punktuelle Verzinsung bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen scharf

Endlich faire und transparente Lösungen statt willkürlichem Bayern-Chaos für Unternehmen und Soloselbstständige – das fordern die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW in Bayern.

Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind davon ausgegangen, dass die Hilfen, wie von Ministerpräsident Söder versprochen, nicht zurückgezahlt werden müssen. Etliche haben auch nur bayerische Hilfen erhalten, die zu Beginn ausgezahlt wurden. Seit Herbst letzten Jahres werden nun doch Rückzahlungsforderungen erhoben, die Frist und auch die Bedingungen für die Rückzahlungen wurden auf Grund von Protesten und vielen Fragezeichen bei den Betroffenen auf die Zeit nach der Bayern-Wahl verschoben. Trotzdem erhebt jetzt der Regierungsbezirk Unterfranken als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden.

Sanne Kurz von den Landtagsgrünen: „Jetzt ist es offiziell: Menschen aus Unterfranken, die Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Zinsen auf zu viel erhaltene Hilfe zahlen. Die Menschen in Mittelfranken aber nicht. Dass es nun auch noch zu unterschiedlichen Regeln in den Bezirken kommt, wo es Bayern mit seinen Dauer-Sonderwegen nicht mal schafft, auf Länderebene gleiche Bedingungen für seine Soloselbstständigen herzustellen, das ist wirklich unfassbar. Wir Grüne haben die Staatsregierung schon im März aufgefordert, transparente Lösungen für die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu erarbeiten, um vor allem Soloselbstständige nicht wieder mit einem Wirrwarr an Sonderwegen, Chaos und Unsicherheiten zu belasten. Passiert ist nichts! Auch die von uns geforderte und dann in Form der Härtefallkommission versprochene Beratung kam bis heute nicht.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW ergänzt: „Aktuell sind im Freistaat mehrere Klagen der Kanzlei Steinbock & Partner zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen anhängig. Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der Klage bereits eingeräumt, dass das Online-Rückmeldeverfahren nicht verpflichtend ist. Bis auch die übrige Rechtslage eindeutig geklärt ist, sollte die Staatsregierung von den Rückforderungen generell Abstand nehmen, um den Verwaltungsaufwand nicht ins Uferlose zu treiben.  Sonst verspielt sie das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen endgültig. Jetzt punktuell und ohne generelle Abstimmung der Regierungsbehörden einfach rückwirkend Zinsen seit 2020 zu fordern, nur weil die betroffenen Unternehmer der Rückzahlung widersprochen haben, das geht gar nicht.

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Pressemitteilung: Kultur-Kahlschlag beim BR: Warum die Erklärung des BR nicht ausreicht

Sanne Kurz: „Wenn die die CSU im Wahlprogramm ein „einfrieren“ von Rundfunkbeiträgen fordert, muss man sich über die Konsequenzen nicht wundern. Kultur-Kahlschlag ist allerdings keine dringend nötige Reform, sondern staatlich verordnete Schwindsucht und wird dem Kulturstaat Bayern massiv Schaden zufügen. Kosten für notwendige Investitionen in eine nonlineare Zukunft sollte man im KEF-Verfahren als Bedarf anmelden, statt in vorauseilendem Gehorsam die Schere im Kopf anzusetzen.“

In der Reformdebatte um den Öffentlich-Rechtlichen steht mit dem Entwurf des neuen Bayern-2-Programmschemas zuletzt die Kultur unter besonders heftigem Beschuss.  Einige erfolgreiche, renommierte Hörfunk-Angebote sucht man im Reformschema vergebens. Kultur soll es, den aktuell diskutierten Plänen zufolge, irgendwo zwischen Verbrauchertipps und Kalenderblatt geben – oder irgendwann zu später Stunde, wenn ein ARD-Mantelprogramm die „Abendstrecke“ für alle Sender übernimmt.20

In der Reaktion des Senders wird die Reform nach Kritik nun als lineare wie digitale „Transformation und Zukunftssicherung“ erklärt. Die Grüne Abgeordnete und Rundfunkrätin im BR-Rundfunkrat Sanne Kurz fordert vor diesem Hintergrund: „Wenn man die wunderbare Vielfalt unseres Kulturangebots auch weiterhin redaktionell begleiten und gerade auch jüngeren Menschen vermitteln will, dann müssen die BR-Verantwortlichen ohne Umschweife erklären, wo die gestrichenen Formate hinwandern und in welcher Form sie sich im nonlinearen Programm wiederfinden sollen. Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte sind und bleiben der größte Schatz unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wenn die Reform im Rundfunkrat offiziell vorgestellt wird, erwarte ich Auskunft über die Abdeckung der Inhalte an anderer Stelle. Kultur einfach wegfallen zu lassen wird dem Auftrag nicht gerecht.“

Die Grüne Kulturpolitikerin sieht die Pläne beim BR im Zusammenhang mit Forderungen von CDU/CSU nach de facto Kürzungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Abschieben der Kürzungs-Verantwortung an die Sender. Sanne Kurz warnt: „Politischer Druck und Forderungen nach „Einfrieren“ der Finanzierung seitens der Union ist ein direkter Angriff auf die staatsferne Finanzierung unserer Öffentlich-Rechtlichen und verfassungswidrig. Wenn der BR dann die benötigten Kosten für Investitionen in eine starke Zukunft nicht mehr anmeldet, sondern sich, die Axt an die Kultur ansetzend, in vorauseilendem Gehorsam aus dem eigenen Fleisch schneidet, bedeutet das nicht Verschlankung. Nein, es ist eine verordnete Schwindsucht und höhlt den Wesenskern des BR aus. Gerade in Zeiten der Transformation braucht es Kultur – als Herzkammer unserer Demokratie – unabdingbar!

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Kein Kultur-Kahlschlag bei BR und ARD!

„Die öffentlich-rechtlichen Angebo­te haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen.“, dem hat Bayern am 22.03.23 zugestimmt. Jetzt will die CSU die Rundfunkgebühren „auf dem jetzigen Niveau einfrieren“. Die CSU sagt nicht, an welchen Stellen die Axt angesetzt werden soll. Die Finanzierung des Auftrags ist bei uns, anders als z.B. in Ungarn, staatsfern, also ohne Politik geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt: Finanzierung folgt Auftrag, ein „Einfrieren“ der Gebühren ohne Auftragskürzung ist verfassungswidrig.

  1. Politik bestellt, Sender machen, KEF prüft: so funktionieren ARD, ZDF, BR & Co
  2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“
  3. Ist das Kunst oder kann das weg? – Warum populistische Forderungen der CSU Gift für den Kultur-Auftrag der Sender sind

1. So funktionieren ARD, ZDF, BR & Co

CSU: „Brauchen wir noch ARD & ZDF?“

Seit die CSU 2022 rund um den Landtag „Brauchen wir ARD und ZDF noch?“ plakatiert hatte, wissen wir, wes Geistes Kind die Union ist. Der einst geführte Kampf der CSU um einen starken Medienstandort Bayern scheint vergessen. Statt Zimmermannsarbeit und Aufbau jetzt Hackbeil und Axt. Dabei schreckt die CSU auch vor Verfassungskonflikten nicht zurück: Denn nicht die Politik hat über die Gebühren zu bestimmen, sondern die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). In diese „KEF“ senden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder Fachleute. Zu den Sachverständigen gehören z.B. gleich mehrere Rechnungshofpräsidenten und -präsidentinnen, eine Professorin für Financial Accounting und Corporate Governance, Juristinnen und Juristen, Sachverständige für Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftswissenschaften und viele andere mehr. Berichte und Mitglieder sind öffentlich einsehbar.

Die Ermittlung des Finanzbedarfs richtet sich am Auftrag aus. Den Auftrag definiert die Politik. So hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.

„Die Politik“ ist die Rundfunkkommission der Länder. Alle Staatskanzleien der 16 Länder erarbeiten gemeinsam einen Medienstaatsvertrag, der Entwurf steht – da haben wir GRÜNE lange gekämpft, dass das passiert – öffentlich bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz online. Alle dürfen sich zum Entwurf äußern. Die Eingaben dieses Konsultationsverfahrens werden erfasst, sortiert und besprochen. Auch wir als Grüne Fraktion Bayern haben uns schon eingebracht. Hernach wird der überarbeitete Entwurf den Landesparlamenten zum Beschluss vorgelegt. Wir als Parlamente „bestellen“ also, wir beauftragen, wir geben einen Auftrag. In der Folge ergeben sich die Kosten, um diesen Auftrag zu erfüllen. Darüber hinaus können die Länder in eigenen Landesgesetzen Extras beauftragen. Das regelt in Bayern für den BR das Bayerische Rundfunkgesetz. Da steht z.B. in Art. 2 BayRuFuG: „Der Bayerische Rundfunk veranstaltet bis zu zehn terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme“. Gesetze sind was Supertolles! Wenn die CSU den Beitrag einfrieren will, kann sie dieses Gesetz ändern und sagen: Drei Programme genügen.

2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“

Die CSU will nicht weniger Inhalt, die CSU will weniger für den Inhalt bezahlen. Das schadet der Qualität.

Ein einfaches Beispiel: Bestellt die CSU mit ihrer Mehrheit in einem Wirtshaus Vorspeise, Hauptgang, Nachtisch und dazu Wein, Bier und hernach noch einen Kaffee, dann kann die CSU die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Dann muss – so hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt – die Rechnung (geprüft von der KEF und in der Höhe des Preises vorab angekündigt) auch gezahlt werden.

„Ist das Kunst, oder kann das weg?“ bzw. „Was soll denn weg? – das frage ich die CSU immer wieder. Und da wird man bei der Union ganz schnell ganz schmallippig, murmelt vage etwas von „klarem Profil“der Rundfunkanstalten.

„Medien“ kommen im Wahlprogramm der CSU zur Landtagswahl nicht vor.

Das Wort „Medien“ kommt im CSU-Wahlprogramm indes null – N U L L – mal vor. Stattdessen schlägt man lieber in die Gebührenkerbe, wie von politisch noch weiter rechts vorgebetet. Dabei wollte die CSU doch aus 2018 gelernt haben: Wer Forderungen der Rechtsextremen übernimmt, stärkt diese nur! Die Leute wählen lieber gleich das Original. Forderungen nach einer pauschalen Gebührendeckelung für immer und ewig unterminieren jedoch einen starken, staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dramatische Weise. Und nicht nur das: Sie schaden massiv einem starken Medienstandort Bayern!

Medienstandort in akuter Gefahr – Kultur in der Schusslinie

Ja, es braucht Reformen, wenn wir auch in 30 Jahren noch ein starkes Duales System haben wollen. Manche Reformen sparen nach anfänglichen Investitionen vermutlich am Ende Geld: Archive, SAP, Verwaltung, Personalverwaltung, Umgang mit Pensionsansprüchen aus früheren Zeiten, die Frage, ob nicht eine am Einkommen orientierte Staffelung von Gebühren mehr Gerechtigkeitsempfinden erzeugen würde und eine Debatte, warum wir Befreiungen von der Gebühr aus den Gebühren finanzieren und nicht als Sozialleistung betrachten – all das sind sinnvolle Diskussionen. Andere Reformen kosten vermutlich auch etwas: z.B. mehr Dialogforen, aktive Partizipation der Menschen im Land, die moderiert werden will, gut moderierte Online-Präsenzen auf unterschiedlichen Plattformen, High-Class-Inhalte, wie etliche Menschen sie von Disney oder Netflix heutzutage gewohnt sind, aber auch Angebote in den größten in Deutschland gesprochenen Muttersprachen. Wo Zugewanderte bis in die 2. oder 3. Generation lieber BBC oder anderes hören, da läuft etwas schief, bei rund 4 Mio. russisch- und rund 4 Mio. türkischsprachigen Menschen in der BRD verwundert es doch, dass das „Angebot für alle“ nicht mal Nachrichten in diesen Muttersprachen hat, dass es keine Angebote in Sprachen der anerkannten nationalen Minderheiten Sinti/Roma gibt oder dass es nur eine einzige nativ gebärdensprachliche Nachrichtensendung in der ARD gibt – und die Kosten für Barrierefreiheit bisher von der KEF nicht anerkannt werden!

Angebote definieren, Auftrag geben und dann die Zeche nicht zahlen wollen, das ist verfassungswidrig. Auftrag gestalten – gerne mit Blick auf die heutigen und künftigen Kosten: Das steht in unserer Verantwortung als Politik, das bringt mehr als populistische Forderungen um de facto Kürzungen und ein Abschieben der Kürzungs-Verantwortung an die Sender, die zum gleichen Geld bei gestiegenen Kosten arbeiten sollen. Wer weniger zahlen will, muss weniger bestellen. Da die Politik den Auftrag definiert, ist auch die CSU hier in der Verantwortung, Tachles zu reden. Alles andere ist heuchlerisches sich aus der Verantwortung Stehlen.

3. Kultur-Kahlschlag

Gleich große Brötchen für weniger Geld backen kann nur, wer Sägemehl in den Teig kippt: Kultur stirbt zuerst

Im derzeit tobenden Kampf um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht die Kultur dabei ganz besonders unter Beschuss. Im Bayerischen Rundfunk plant man aktuell, ganze sieben Stunden Kultur pro Woche einfach zu streichen. Bzw. ich zitiere mal sinngemäß „in gestärkte neue Formate zu überführen“.

Erfolgreiche, renommierte Hörfunk-Angebote wie die „kulturWelt“, „Diwan, das Büchermagazin“, das „Kulturjournal“ oder die„radioTexte“ – sie alle sollen weichen. Kultur gibt’s dann irgendwo zwischen Verbrauchertipps und Kalenderblatt – oder irgendwann abends, wenn ein ARD-Mantelprogramm die Kulturberichterstattung für alle Sender übernimmt. Sogenannte „Kompetenzzentren“ sollen sich bei der ARD dem politischen Druck folgend künftig kümmern. Das ist keine „Verschlankung“, das ist politisch verordnete Schwindsucht und höhlt starke Öffentlich-Rechliche in ihrem Wesenskern aus!

Bei der Literatur beispielsweise könnte dann ein „Kompetenzzentrum“ alle Rezensionen übernehmen. Verkauft wird das auch im BR unter Schlagworten wie „Wir müssen künftig nicht mehr alles selber machen“, „Synergieeffekte“ und ähnliches. Was dabei aber unter den Tisch fällt, ist, dass eine zentrale Kulturredaktion alles Regionale, wenn überhaupt, nur streifen kann – und dann auch nur, wenn es sich um eine in Bayern stattfindende Veranstaltung oder Ausstellung handelt, für die man sich auch noch in Kiel interessiert. Dass einer CSU, in deren Wahlprogramm der Kulturteil keine 5cm lang ist, wenig an regionalen Kultur-Medien-Angeboten gelegen ist, überrascht wenig. So hat auch kein Vertreter und keine Vertreterin der CSU in der letzten öffentlichen Rundfunkrats-Sitzung für die Kultur beim BR gekämpft.

Aber zumindest um den Medienstandort Bayern, um den Kulturstandort Bayern, beides eng verflochten mit dem BR – und mit einem schwindsüchtigen BR kaum vorstellbar, zumindest darum sollte doch auch eine CSU kämpfen!

Vielfalt an Perspektiven und Meinungen essentiell für eine starke Demokratie

Ich verstehe unter „regionale Kultur“ Feuilleton und Kritiken zu Dingen, die sich in Bayern abspielen, Bands, Chöre und Ensembles, die hier wichtig sind, Experiment und Innovation von hier, aber auch Ehrenamt, Schriftstellerinnen oder Komponisten von hier, Subkultur, Filme von hier, Festivals  – von Filmfestival über Musik bis hin zu Literatur. Bildende Kunst von Atelier-Besuch bin hin zu Kulturpolitik, die über Atelierförderung in Bayern entscheidet, Stipendiensysteme festlegt u.v.a.m. – all das braucht eine mediale, staatsferne Begleitung. Bis hin zur katastrophalen Lage der kommunalen Kulturfinanzierung in Bayern. All das ist unsere Kultur, all das braucht Raum, all das ist unsere Vielfalt und sollte, um dem Auftrag gerecht zu werden, in linearen und nonlinearen Angeboten Platz haben – und entsprechend des Auftrags finanziert werden.

Bayern ist so viel mehr als Gebirgsschützen – und ja: auch die sind Kultur! Aber eben nur ein Teil davon. Wo soll all diese wunderbare Vielfalt ihren Platz finden? Und ist es nicht eine Bereicherung und grundsätzlich ein wichtiger Baustein unseres gesellschaftspolitischen Diskurses, wenn man z.B. zu einer literarischen Neuerscheinung unterschiedliche Einordnung und Kritiken bekommt? Da geht es nicht um Redundanz oder eine generelle Absage an Synergien, sondern um nicht weniger als die Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungs- und Kulturauftrags. Und um ein Gegenhalten zur zunehmend polarisierten gesellschaftlichen Debatte mittels Meinungsvielfalt. Gerade da braucht es Kultur – als Herzkammer unserer Demokratie – unbedingt!

Eine gesellschaftlich tragfähige Reform ist nicht für lau zu haben

Reform kommt vom lateinischen „reformare“ und findet sich bei Ovid mit der Bedeutung „umgestalten, umbilden, verwandeln„, bei Plinius gar mit der Bedeutung „verbessern„. Nirgends bedeutet „reformare“ jedoch „zerhacken, abbauen, zerstören“.

Reformieren und unseren Rundfunk zukunftsfest aufstellen, so dass auch Menschen unter 50, die nicht mehr notwendigerweise Fernsehgeräte besitzen oder morgens in der Küche Radio hören, sondern vor allem digitale Angebote nutzen, das geht nun mal nicht zum Nulltarif. Allein der digitale Wandel, das Streaming in Mediatheken und die Moderation der Angebote auf Drittplattformen kosten Geld.

Zentralisierung und Umgestaltung der Verwaltungsstrukturen finden natürlich alle gut. Die Axt ansetzen ans Programm wird aber irreparabel schaden, der Kulturinfrastruktur, dem Kulturstandort Bayern und nicht zuletzt dem Medienstandort.

Wenn wir als Land, wie eine CSU das fordert, Beiträge einfrieren wollen, dann kann das nicht die CSU entscheiden. Dann müssen wir als Land den Auftrag neu stricken. Müssen überlegen, was weg kann, soll oder gar muss. Dazu braucht es eine ehrliche, transparente Diskussion, was an Inhalten uns als Gesellschaft wichtig ist und über welche Kanäle diese das Publikum erreichen. Für mich ist klar: Kultur macht uns als Menschen aus, Kultur ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, Kulturangebot ist daher unverzichtbar. Auseinanderdividieren und der Kultur beim BR und in der ARD einzelne Glieder abhacken, das geht nicht.

Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte sind der größte Schatz unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie Meinungsvielfalt und inhaltliche Qualität leiden, wenn man sich auch hierzulande auf das Niveau von Fox News, Berlusconis Mediaset-TV oder ungarischem Staatsrundfunk begäbe, möchte ich mir gar nicht ausmalen.

Kultur-Kahlschlag: Mögliche Konsequenzen ziehen weite Kreise

Abgesehen von der Informationsbeschneidung des Publikums würde ein Kahlschlag durch die Kulturredaktionen auch zig Menschen in der Verwertungskette betreffen – bei Büchern etwa neben den Autorinnen und Autoren auch Verlage und den Buchhandel, bei Filmen zahlreiche Verleihe, Vertriebe, Kinos – sowie den Wegfall von Jobs für als Freie zuarbeitende Kritik bedeuten. Sie alle zusammen schaffen, in ihrem jeweiligen Bereich, Kultur und tragen sie weiter.

Das Publikum bekommt weniger Orientierung und Inspiration, die Einordnung fehlt, in Zeiten wo selbst auf TikTok mit „BookTok“ Literatur wieder alle Rekorde bricht, soll ausgerechnet der Öffentlich-Rechliche einen Rückzieher machen?

Die möglichen Verheerungen dieser massiven Beschneidung erfassen am Ende uns alle, denen Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt am Herzen liegen.

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Schriftliche Anfrage „Energetische Sanierungsmaßnahmen nichtstaatlicher Museen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt:
„Anfang Juni 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit, dass fünf nichtstaatliche Museen in Bayern mit insgesamt bis zu rund zwei Millionen Euro aus EU-Mitteln klimafreundlich saniert werden sollen. Die Mittel für die energetischen Sanierungsmaßnahmen stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen von EFRE erhält Bayern von 2021 bis 2027 EU-Mittel in Höhe von rund 577 Millionen Euro. Dabei wird nach zwei Förderbereichen unterschieden: „Förderbereich 1: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ und „Förderbereich 2: Klima- und Umweltschutz“. Letzterer wiederum ist in acht weitere Fördermaßnahmen unterteilt, unter „Fördermaßnahme 2:Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen“ fallen die energetischen Sanierungsmaßnahmen der nichtstaatlichen Museen. Insgesamt stehen in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 bis zu zehn Millionen Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz nichtstaatlicher Museen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst soll in der zweiten Jahreshälfte ein zweiter Aufruf veröffentlicht werden, um weiteren Kommunen die Gelegenheit zur Bewerbung um EFRE-Fördermittel zu geben.“

Die Schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1.1 Welche Kriterien waren der Bayerischen Staatsregierung bei der Auswahl der Projekte zur Bewilligung der Fördermittel besonders wichtig?

Antwort zu Frage 1.1:

Unter den Projektvorschlägen, die sämtliche Fördervoraussetzungen gemäß Projektaufruf erfüllten, wurden diejenigen ausgewählt, die insbesondere bei folgenden Auswahlkriterien positiv bewertet wurden:

  • erwartbarer jährlicher Rückgang des Endenergiebedarfs (kWh pro Jahr sowie kWh/m2 pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
  • erwartbarer jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen (Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) auch im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln
  • Beitrag der zu fördernden Projekte zur Erreichung der Förderziele, die sich aus dem Operationellen Programm ergeben
  • Berücksichtigung naturbasierter Lösungen sowie Einsatz ressourcenschonender Baustoffe und Recycling von Baustoffen im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung
  • wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten und der beantragten Zuwendung sowie weitere wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien
  • Maßnahmen sollen möglichst einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis leisten.
  • Projekte, die die Donauraumstrategie oder Alpenraumstrategie unterstützen, werden gegenüber Projekten mit ansonsten gleicher Bewertung bevorzugt.

1.2 Was waren die ausschlaggebenden Punkte der erfolgreichen Bewerbungen der fünf Museen (bitte Auflistung je nach Museum)?

Antwort zu Frage 1.2:

Die fünf Bewerbungen erfüllten alle Fördervoraussetzungen des Projektaufrufs und wurden aus energetischer Sicht seitens eines aufgrund fachlicher Expertise zur Begutachtung herangezogenen externen Dienstleisters („Complan GmbH“) als förderwürdige Projekte eingestuft. Jedes Projekt leistet insbesondere einen positiven Beitrag zum erwartbaren jährlichen Rückgang des Endenergiebedarfs und zum erwartbaren jährlichen Rückgang der Treibhausgasemission.

Folgende Museen wurden im Rahmen des ersten Projetkaufrufes ausgewählt:

  • Museum Industriekultur, Träger: Stadt Nürnberg
  • Radom Raisting, Träger: Radom Raisting gGmbH (100-prozentigeTochter des Landkreises Weilheim-Schongau)
  • Landestormuseum Furth im Wald, Träger: Stadt Furth im Wald(Landkreis Cham)
  • Marktmuseum Altmannstein, Träger: Markt Altmannstein (LandkreisEichstätt)
  • Freilandmuseum Oberpfalz, Träger: Bezirk Oberpfalz

2.1 Wie viele Bewerbungen gingen im Projektaufruf um EFRE- Fördermittel zur energetischen Sanierung nichtstaatlicher Museen bei der Bayerischen Staatsregierung ein?

Antwort zu Frage 2.1:

Im Rahmen des ersten Projektaufrufes wurden zwölf Projektanträge beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht.

2.2 Wer war damit betraut, die Projekte auszuwählen?

Antwort zu Frage 2.2:

Die Prüfung der Interessenbekundungen wurde durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie von einem externen Dienstleister, dem Unternehmen „Complan GmbH“, durchgeführt. Das StMWK überprüfte die Anträge hinsichtlich der allgemeinen Fördervoraussetzungen (z.B.: Besteht ein nachweislich auf Dauer angelegter Museumsbetrieb?).
Aus energetischer Sicht wurden die Projektanträge durch den Dienstleister „Complan GmbH“ begutachtet.

2.3 Wurden Förderanträge abgelehnt (bitte tabellarisch mit Anzahl der Ablehnungen und Angabe zum Grund der Ablehnung angeben)?

Vier Projektanträge erfüllten die Ausschreibungsbedingungen nicht und wurden daher abgelehnt.
Drei Projektanträge wurden seitens der Antragsteller zurückgezogen.

3.1 Wie stellt die Bayerische Staatsregierung sicher, dass der geplante Projektaufruf in der zweiten Jahreshälfte in den Kommunen vor Ort wahrgenommen wird, sodass diese überhaupt die Möglichkeit zur Bewerbung in Anspruch nehmen können (bitte mit Angabe des Zeitplans der Informations-Kampagne, bitte mit Angabe der geplanten Inhalte der Informations-Kampagne)?

Antwort zu Frage 3.1:

Ferner wurde der Projektaufruf den Kulturbeauftragten der Bezirke sowie den Energiekoordinatoren und Städtebauförderreferaten der Bezirksregierungen zur Kenntnis bzw. mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechenden Stellen zugesandt.

Zusätzlich war das StMWK am 06.07.2023 beim Bayerischen Museumstag in Freising mit einem Infostand vor Ort, um das dort in großer Zahl anwesende Fachpublikum, darunter sehr viele Museumsleiterinnen und Museumsleiter, über die Maßnahmeart näher zu informieren sowie Fragen zu beantworten.

3.2 Wie viele Museen sollen im kommenden Projektaufruf ausgewählt werden?
5.2 In welcher Höhe stehen noch Mittel zur Förderung für den kommenden Projektaufruf bereit?

Antwort zu Fragen 3.2 und 5.2:

Im Rahmen des zweiten Projektaufrufes stehen Mittel in Höhe von rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Abhängig von den eingereichten Projektkosten sollen in etwa zehn bis 15 Museen von der Förderaktion profitieren.

3.3 Wird es zusätzlich noch weitere Projektaufrufe für dieses Programm geben?
4.1 Falls ja, wann finden diese statt?

Antwort zu Fragen 3.3 und 4.1:

Siehe Antwort zu Frage 3.1. Erst Anfang Juli wurde ein weiterer Projektaufruf veröffentlicht. Ein zusätzlicher Projektaufruf ist derzeit nicht vorgesehen, ist jedoch abhängig von der Budgetausschöpfung und der zur Verfügung stehenden Projektrestlaufzeit. Die letztmögliche Auszahlung in der Förderperiode 2021–2027 ist auf den 31.07.2029 datiert und muss von Seiten der Bezirksregierungen eingehalten werden können.

5.1 Wie hoch ist der Betrag, der aus den verfügbaren Mitteln (bis zu zehn Millionen Euro) bis heute genehmigt wurde (bitte tabellarisch pro Projekt inkl. Datum der erfolgten oder geplanten Ausschüttung angeben)?

Antwort zu Frage 5.1:

Der Projektauswahl liegt ein zweistufiger Verfahrensprozess zugrunde.
In einem ersten Schritt erfolgt zunächst die grundsätzliche Projektauswahl durch das StMWK auf der Grundlage von Interessenbekundungen der kommunalen Träger.

In diesem Verfahrensstadium werden bewusst geringere inhaltliche Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen gestellt. Dieser erste Verfahrensschritt ist nun hinsichtlich der bislang fünf ausgewählten Museen abgeschlossen.

Die finale („förmliche“) Antragstellung erfolgt in einem zweiten Schritt zentral bei der Regierung von Schwaben, die die endgültige Festsetzung der Fördersumme einschließlich Verbescheidung übernimmt.
Die unten stehenden Werte sind abhängig von der abschließenden fachlichen Beurteilung und können daher nicht als die endgültige Fördersumme betrachtet werden.

Der zweite Projektaufruf wurde am 04.07.2023 auf dem Internetangebot des StMWK (Förderzeitraum 2021-2027 (bayern.de)) veröffentlicht.

Alle bayerischen Kommunen wurden zudem per E-Mail über den Projektaufruf informiert. Daneben wird die Maßnahme über die Newsletter der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern und des StMWK sowie durch die Bezirke beworben.

MuseumMaximale Fördersumme lt. Projektvoranfrage (Änderungen vorbehalten)
Landestormuseum Furth im Wald 460.000,00 €
Marktmuseum Altmannstein141.200,00 €
Museum Industriekultur Nürnberg856.900,00 €
Radom Raisting352.700,00 €
Freilandmuseum Oberpfalz 160.000,00 €
Summe1.970.800,00 €

6.1 Welche Maßnahmen werden in den nichtstaatlichen Museen zur klimafreundlichen Sanierung genau durchgeführt (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?

Antwort zu Frage 6.1:

MuseumMaßnahmen
(lt. Projektvoranfrage/ Interessenbekundung)
Landestormuseum Furth im WaldZur Erhöhung der Energieeffizienz wird die bestehende elektrische Speicherheizung (elektrisch betriebene Nachtstrom-Speicher- Heizgeräte aus den 1950er und 1960er Jahren im Umluftbetrieb) durch ein modernes Flächenheizsystem, bestehend aus Heiz- und Kühlsegeln in Kombination mit einer Luft- Wärmepumpe, ersetzt. Dabei werden diese Segel von der Decke abgehängt, wodurch für die Ausstellungsbereiche größtmögliche Flexibilität entsteht. Ziel ist u.a. auch eine Verbesserung das Raumklimas der Ausstellungsräume. Um Energie einzusparen, ist überdies der Austausch der bestehenden Fenster geplant.
Das ungedämmte Dachgeschoss, das bisher für Ausstellungen genutzt wurde, soll mit einer Zwischensparrendämmung versehen werden.
Marktmuseum AltmannsteinSanierung der Fassade: Hierfür muss die Fassadenausführung außen und im Innenbereich des Erdgeschosses abgeschlagen und erneuert werden. Das Mauerwerk ist abzukratzen und zu trocknen. Die Fundamente sind umlaufend freizulegen, zu dämmen und abzudichten. Die Außenfassade soll einen neuen mineralischen Dämm-Sanierputz (ca. 40 mm) mit Gewebeeinlagen erhalten. Die mineralischen Innenputze sind neu anzubringen. Die Fassade soll einen neuen Farbanstrich erhalten. Die gesamte Sanierung soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Die bestehende Ölheizung soll ausgebaut und durch zwei Luftwasser-Wärmepumpen ersetzt werden. Zudem soll eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher errichtet werden.
Museum Industriekultur NürnbergHeizungstausch und diverse andere Maßnahmen (u.a. Neuverglasung, Wärmepumpen, Dachdämmung, PV-Anlage).
Radom RaistingIm Zuge der beabsichtigten Maßnahme soll das Industriedenkmal Radom Raisting zukünftig ohne fossile Energieträger nachhaltig mit der für den Betrieb und Erhalt notwendigen Energie versorgt werden. Dazu soll eine PV-Anlage errichtet und mit einer Wasser-Wärmepumpe gekoppelt werden. Der im Sommer erzeugte und zu großen Teilen überschüssige Strom soll von den benachbarten Antennen-Anlagen verbraucht werden, was deren Netzbezug erheblich verringert. Im Winter soll über diese Anlagen der dort durch den Verbrauch im Sommer „zwischengespeicherte Strom“ zurückbezogen und damit die Wärmepumpe zur Erzeugung der erforderlichen Wärme für den Betrieb und Bestandserhalt des Radom Raisting betrieben werden.
Ziele der Maßnahme:
– Verringerung/Vermeidung von Leitungsverlusten – Verbesserung der Ökobilanz durch Energieeinsparung sowie bedarfsgerechtere Erzeugung und Versorgung
– Nutzung nachhaltiger Primärenergieträger
– Vermeidung/Reduzierung von Emissionen bei der Energieerzeugung
– Betriebssicherheit und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
– Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
Freilandmuseum OberpfalzDie Eingangsbaugruppe mit dem angeschlossenen Funktionsgebäude sowie dem Ausstellungsgebäude wurde 1996 erbaut. Ziel der Maßnahme ist, die drei Gebäude energetisch zu ertüchtigen, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Die Gebäudegruppe wird über eine Heizölheizung aus dem Jahr 1996 mit Wärme versorgt. Dieser Wärmeerzeuger ist inzwischen 26 Jahre alt und soll gegen ein innovatives Wärmesystem, etwa eine Eisspeicherheizung in Kombination mit Solarthermie, ersetzt werden. Da das Freilandmuseum auch staatlich anerkannte Umweltstation ist, soll die Anlage, soweit möglich, für die Besucher erfahrbar sein.
Die Eingangsbaugruppe des Freilandmuseums hat eine ungedämmte Fassade sowie Fenster und Dachdämmung nach Baustandard aus dem Jahr 1997. Die Eingangstüren weisen Undichtigkeiten auf, was zu Zugeffekten führt. Durch die Sanierung der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Mengen an Wärmeenergie einsparen. Die Fenster sollen getauscht und die Gebäudefassade gedämmt werden. Im Zuge einer Dacherneuerung soll der Dämmstandard des Daches auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

6.2 Wie beziffert sich die CO2-Einsparung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Vergleich zum Status Quo (bitte tabellarische Auflistung je nach Museum)?
6.3 Wie groß ist die Summe eingesparter CO2-Äquivalente pro eingesetztem Euro aus den EFRE-Mitteln (bitte mit Angabe je Museum)?

Antwort zu Fragen 6.2 und 6.3:

Erst im Rahmen der finalen Antragstellung werden den Bezirksregierungen belastbare prognostizierbare Werte vorliegen.

7.1 In welcher Form fördert die Bayerische Staatsregierung unabhängig von der EFRE-Förderung die energetische Sanierung nichtstaatlicher Museen?

Antwort zu Frage 7.1:

Eine Förderung baulicher energetischer Maßnahmen ist im Rahmen des Kulturfonds, Bereich Kunst, möglich.

Projektierungen im Bereich Bauteiltemperierung können gegebenenfalls über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern förderfähig sein. Die Landesstelle unterstützt bayerische nichtstaatliche Museen zudem beratend in allen fachlichen Fragen der Museumsarbeit (hierunter auch Fragen der Verschattung, der Prozessoptimierung und neuer Klimakorridore). Weitergehende Hilfestellung bei der energieeffizienten Gestaltung des Betriebs von Museen und Sammlungsdepots soll zudem das neue Projekt der Landesstelle „Optionen von Low-Energy-Klimatechnik in Depot und Museum“ bringen (Projekt Low Energy – Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (museumsberatung-bayern.de)).

Für den Bereich der denkmalgeschützten Gebäude gilt unabhängig davon Folgendes: Die neuen Möglichkeiten für den denkmalverträglichen Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien an Denkmälern sowie zur energetischen Verbesserung von Denkmälern können aufgrund denkmalfachlicher Anforderungen zu höheren Kosten für entsprechende Planungen und Ausführungen im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen führen. Die Mehrkosten für denkmalverträgliche Planungen und Ausführungen werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als zusätzlicher Posten des denkmalpflegerischen Mehraufwands im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege anerkannt.

7.2 Bezuschusst die Bayerische Staatsregierung die ausgewählten Förderprojekte auch mit eigenen finanziellen Mitteln (falls ja, bitte mit Angabe der Höhe der Mittel)?
7.3 Falls nein, warum nicht?

Antwort zu Fragen 7.2 und 7.3:

Aus Mitteln des Kulturfonds, Bereich Kunst, erhält die Stadt Furth im Wald einen Zuschuss im Umfang von 892.000,00 € für die Sanierung des Landestormuseums Furth im Wald.
Für die anderen vier Museen wurde bisher weder ein Förderantrag zum Kulturfonds, Bereich Kunst, gestellt noch wurden entsprechende Fördermittel ausgereicht (Stand: Kulturfonds bis 2023).

Sprechblasen_Gesetzentwurf_Deutsche Sprache_Rede_Plenum_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zum AfD-Gesetzentwurf „Deutsch als Amts- und Landessprache sowie Schutz der deutschen Sprache und der in Bayern gesprochenen Dialakte“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Präsidium!

Die AfD will heute Deutsch als Amtssprache per Gesetz in der Verfassung verankern. Wir Grüne lehnen das ab. Von oben nach unten, so wie in der Einbringung – der Kollege hört jetzt nicht mehr zu – gerade genannt… Mit gesetzlichen Regelungen entwickelt sich in der Regel gar nichts von unten nach oben. Denn eine gesetzliche Regelung ist gerade dazu da, von oben was zu diktieren. Ganz ohne Staatsdiktat und ganz ohne Staatsideologie kamen wir bisher ganz gut aus. Wir haben es ganz gut geschafft, Deutsch zu sprechen. Das sieht man hier auch im Bayerischen Landtag. Staatliche Gängelung und Staatsdiktate hinsichtlich von Sprache entsprechen auf jeden Fall nicht unserem Grünen Selbstverständnis von Freiheit in Wort und Schrift.

Warum wollen wir jetzt in Deutschland und für Bayern keinen deutschen oder bayerischen Klon der 1635 von Kardinal Richelieu gegründeten Académie Française? – Ein Blick in unsere Geschichte verrät, wes Geistes Kind die AfD ist; denn Sprachdiktate von oben haben in unserem Land wirklich ganz schreckliche und furchtbare Vorbilder. Ich gebe mal ein bisschen Geschichtsunterricht. Das fehlt hier rechts offenbar öfter. Nach dem Machtantritt der Nazis wurde in Berlin ein Unterricht an Gymnasien eingerichtet, der regierungsoffizielle NS-Terminologie behandelte. Ideologisches Ziel war, festgelegte Wertung in der Allgemeinsprache durchzusetzen. Meyers Lexikon von 1936 zeigt die Auswüchse dieser Staatssprachlichkeit. Anfangs wurden lexikalische Artikel von der Parteiamtlichen Prüfungskommission nur zensiert. Später lieferte die Kommission bis 1942 selbst vollständige Lexikonartikel, an denen nichts geändert werden durfte. Vergleicht man die Duden-Auflage vor 1933 mit den Auflagen von 1934 und 1941, dann zeigt sich eine markant zunehmende Anzahl neu aufgenommener NS-Vokabeln. Ich zitiere: „Arbeitsfront“, „Arbeitslager“, „aufnorden“, „Deutscher Gruß“, „Deutsches Jungvolk“, „Rassenschande“, „Vierteljude“, „Volljude“, „Volksgenosse“, „Volksschädling“, „vollelterig“, „deutschvölkig“, „volksfremd“, „auswuchern“.

Das sind die Zeiten, in denen von Staats wegen Sprache diktiert wurde! Wir Grüne werden nicht zulassen, dass hier je wieder so was kommt. Nach Ende der NS-Diktatur dauerte es über 20 Jahre, bis wir wieder zum normalen Sprachgebrauch von unten nach oben zurückgefunden hatten. Es gibt also sehr gute und historisch wichtige Gründe, warum wir als demokratische Gesellschaft in Deutschland weder im Grundgesetz noch in der Bayerischen Verfassung Deutsch als Staatssprache festschreiben sollten. Im Gegenteil, in Artikel 3 des Grundgesetzes steht sogar: „Niemand darf wegen […], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Gesetze dazu, dass etwa in Behörden oder bei Gerichtsverhandlungen das Deutsche zu verwenden ist, gibt es bereits. Die kennen vielleicht auch Sie. Aktuell regieren – und dafür bin ich täglich dankbar – überall in Deutschland Parteien, die Menschen nicht per Staatsdiktat vorschreiben wollen, wie sie sprechen müssen. Wir Grüne sorgen dafür, dass das auch so bleibt.

Schienen_Truderinger_Daglfinger Kurve_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Bahnausbau München Ost: Die PR-Show der CSU zur Truderinger/Daglfinger Kurve – ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

Das bayerische Verkehrsministerium hat vergangene Woche seine umfängliche Unterstützung und seinen Einsatz für die Bürgervariante beim Neubau der Truderinger und Daglfinger Kurve bekanntgegeben. Ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ und nach wiederholter Aufforderung durch die bayerischen Landtags-Grünen kommt die CSU endlich in Bewegung, vermeidet allerdings nach wie vor konkrete Zusagen. Der zeitliche Zusammenhang mit der anstehenden Landstagswahl ist sicher rein zufällig…

Am 14. Juli, dem Tag, an dem das bayerische Verkehrsministerium mit seiner Pressemitteilung, in der ein ernsthafter Schritt Richtung Bürgervariante suggeriert wird, an die Öffentlichkeit ging, erreichte meinen Kollegen Matthias Gastel, MdB, die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf eine von ihm zur CSU-Verzögerung gestellte Anfrage (siehe unten). Es stellt sich heraus: Bereits am 12. Juni 2023 bat das Bundesverkehrsministerium um verbindliche Auskünfte aus München – die bis heute, trotz der wohlklingenden Presseerklärung, verweigert werden.

Statt diese Auskünfte zu geben, verschickte das bayerische Verkehrsministerium seine Pressemitteilung und versprach darin, endlich „in die vertiefte Prüfung“ zu gehen. Konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle, wie vom Bundesministerium gefordert, wurden weder in dieser Pressemitteilung noch als Antwort auf eine Grüne Anfrage im Landtag (siehe unten) gegeben.

Unsere Erkenntnis: Das Staatsministerium ist hier aus unserer Sicht vorausgeprescht, um einen schnellen PR-Erfolg im Wahlkampf zu erzielen. Anstatt dem Bund eine konkrete Zusage zu geben, wird mit reichlich Tamtam eine „Prüfung“ verkündet – und das ein Jahr, nachdem ein ebenso unverbindliches Versprechen „zu handeln“ abgegeben wurde.

Wir fordern eine ernsthafte Verkehrspolitik statt billiger Ankündigungs-Shows!

„Es ist offensichtlich, dass es der CSU um Wahlkampf geht. Jahrelang hätte sie Zeit gehabt, zu handeln und auf die Vorschläge aus der Bürgerschaft einzugehen. Auch schon zu Zeiten der alten Bundesregierung mit Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, scheint es ihr plötzlich ganz arg zu pressieren, um Wählerstimmen zu fangen. So sehr, dass sie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht, noch ehe der Bund als Auftraggeber der Daglfinger und Truderinger Kurve informiert wurde. Seriöse Sachpolitik geht anders!“

Fabian Sauer, Grüner Direktkandidat für die Landtagswahl im Stimmkreis München-Bogenhausen

„Rund ein Jahr ist seit dem ‚Truderinger Weckruf‘ vergangen, die Stadt hat seit Monaten etliche Alternativgrundstücke vorgeschlagen, wir Landtags-Grüne haben mit Anfragen immer wieder gedrängt und jetzt, unmittelbar vor der Landtagswahl, kommt der Minister in die Gänge – ich kann nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass ‚Untersuchung‘ und ‚Gespräche‘ jetzt noch rechtzeitig kommen und nun endlich die Aufmerksamkeit erfahren, die der Sache angemessen ist.“

Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete für den Münchner Osten und Direktkandidatin im Stimmkreis München-Ramersdorf
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Schriftliche Anfrage „Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte“

In den Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz sind Regeln für die Sitzungen der Maßregelvollzugsbeiräte festgelegt.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher seltener als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.2 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher häufiger als zweimal im Jahr getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln und die Anzahl der Sitzungen angeben)?

1.3 Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben bisher digital getagt (bitte nach Maßregelvollzugseinrichtung und Jahr aufschlüsseln)?

2. Bei welchen Maßregelvollzugsbeiräten hat die oder der Vorsitzende keine Sitzung einberufen, obwohl ein Mitglied des Beirats darum gebeten hatte?

3. Wurden dem Amt für Maßregelvollzug von allen Sitzungen aller Maßregelvollzugsbeiräte Niederschriften übermittelt?

4.1 In welchen Maßregelvollzugsbeiräten sind Richter*innen, Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Organisationen, die Patient*innen unterstützen, oder Vertreter*innen von Angehörigenverbänden Mitglied (bitte nach Maßregelvollzugsbeirat, Legislaturperiode und Beruf aufschlüsseln)?

4.2 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen sind auch Vertreter*innen des Personalrats eingeladen worden?

4.3 In welche Maßregelvollzugsbeiratssitzungen ist auch die oder der Patientenfürsprecher*in eingeladen worden?

5.1 Welche weiteren unabhängigen Beschwerdestellen, Ombudsstellen oder Ähnliches gibt es neben dem Maßregelvollzugsbeirat und der bzw. dem Patientenfürsprecher*in für Patient*innen im Maßregelvollzug?

5.2 Wie unterscheiden sich die anderen Stellen vom Maßregelvollzugsbeirat?

5.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die Zusammenarbeit dieser Stellen mit den Maßregelvollzugsbeiräten?

6. Welche Maßregelvollzugsbeiräte haben Patientensprechstunden angeboten (bitte nach Beirat und Jahr aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kunst trifft Grün_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag_Claudia Roth

Kunst trifft Grün: Unser Grüner Kulturempfang zum „Green Cultural Deal“ mit Claudia Roth

So viel gute Energie und so viele inspirierende Gespräche, zu dem Kulturschaffende und Kulturliebende aus allen Ecken Bayerns und aus allen Kunst- und Kultursparten gekommen waren! Natürlich hat dazu auch die mitreißende Rede unseres Gastes, Kulturstaatsministern Claudia Roth, beigetragen. Im Fokus: Unsere starke Arbeit als Landtags-Grüne zum „Fair Green Cultural Deal“ – der sozialökologischen Transformation im Kulturbereich.


Hier mein Bilder-Rückblick auf einen wunderbaren Abend:

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Antrag „NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich hinter geltende nationale und internationale Vereinbarungen zur gerechten Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu stellen.

Das umfasst insbesondere:

  •  die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, die von 44 Staaten, inklusive Deutschland, unterzeichnet wurde
  • die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1998
  • die Gemeinsame Erklärung der USA und der BRD zu den Washingtoner Prinzipien von 2018, die beinhaltete, dass alle Museen und Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die von der Bundesregierung gefördert werden, auf Ersuchen des Anspruchstellers einer Mediation durch die Limbach-Kommission zustimmen müssen
  • die Verfahrensordnung der Limbach-Kommission, die sich auf oben genannte Vereinbarungen stützt und die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet.

Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.

Begründung:

Seit 10 Jahren sind die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy bemüht, die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), anzurufen. Die Familie erhebt Restitutionsansprüche auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet. Die Limbach-Kommission, die 2003 in Absprache von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde, um bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Raubgut zu beraten, soll bei Streitfällen eine unabhängige, rechtlich nicht bindende Empfehlung abgeben. Damit die Kommission tätig wird, müssen beide Parteien einer Anrufung zustimmen.

Im Falle der Streitigkeiten um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung, einer Anrufung der Limbach-Kommission zuzustimmen. Diese Weigerung ist vor dem Hintergrund der „Washingtoner Erklärung“ und insbesondere der gemeinsamen Erklärung der BRD und der USA von 2018 unverständlich.

Da es in Deutschland bisher keinerlei rechtliche Möglichkeiten gibt, verjährte Restitutionsansprüche von Kunstobjekten geltend zu machen, sind die Nachkommen auf den guten Willen der heutigen Besitzer angewiesen. Dieser Zustand ist auch aufgrund der besonderen Verantwortung, die Deutschland und auch Bayern bei jeglicher Debatte um NS-Verfolgungsschäden trägt, nicht hinnehmbar, die Weigerung der Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut absolut inakzeptabel. Es ist die Pflicht des Kulturstaates Bayern, der in der Vergangenheit häufig seine eigenen Initiativen zur Restitution hervorgehoben hat, hier Vorbild zu sein und der Anrufung der Kommission zuzustimmen und sich bedingungslos hinter die geltenden Vereinbarungen zu stellen.

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Antragspaket „Ökologische Nachhaltigkeit in der bayerischen Kultur“

Kultur und Ökologie: Nach wie vor beschäftigt man sich allgemein vel zu wenig mit der Frage, wie auch im Kultursektor klima- und umweltfreundlich gearbeitet werden kann. Eine Kulturpolitik der Zukunft muss sich Themen der ökologischen Nachhaltigkeit ehrgeiziger stellen als bisher. Weil die bayerische Kulturpolitik in dieser Hinsicht aktuell noch deutliche Defizite aufweist, haben wir als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Antragspaket beschlossen, das die bayerische Staatsregierung auffordert, endlich eine allgemeine Wende zu kulturpolitischer Nachhaltigkeit einzuleiten.

Zentral für eine solche ökologische Neuorientierung des Kulturpolitik wären u. a. eine allgemeine Erhebung zum derzeitigen Zustand des Ressourcenbedarfs der Kultur, die Entwicklung eines Kultur-CO2-Rechners, die Etablierung eines Notfall-Kulturkatasters für die Bewahrung von Kulturgütern etwa im Falle von Naturkatastrophen, die Einrichtung einer Ansprechstelle für die Nachhaltigkeitsberatung und das Angebot von Fortbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen im Kultur- und Kreativbereich.

All diese und noch weitere wichtige Aspekte finden sich in den Anträgen unseres Pakets, die man hier nachlesen kann und die am 12. Juli im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt werden:

Rede zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium!

Starke und unabhängige freie Medien sind eine sehr wichtige Säule unserer Demokratie. Es ist sehr löblich, dass sich die FDP hier im Parlament mit ihren Ideen einbringt und Vorschläge unterbreitet, wie wir Grüne es unter anderem auch schon mit unserem Gesetzentwurf, der endlich auch in den Kontrollgremien des Bayerischen Rundfunks für Parität gesorgt hätte, getan haben. Einige Ideen der FDP sind gut, andere halten wir Grüne für problematisch, und manche würden aus unserer Sicht den Fortbestand eines starken, freien und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.

Ziemlich lustig ist, dass Frau Kollegin Eiling-Hütig davon spricht, dass im Gesetzentwurf die Unterhaltung fehlt, weil sich ja die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen der Länder gerade erst in Rostock zusammengefunden haben. Herr Kollege Kreuzer schwänzte an diesem Tag den Vorsitz des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik des Kontrollgremiums, den er hätte leiten sollen. Er ging lieber nach Rostock, um dort ein Eckpunktepapier zu beschließen, in dem die Unterhaltung überhaupt nicht mehr vorkommt! Insofern verwundert es mich, dass das jetzt hier kritisiert wird, weil die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen, hier der Fraktionsvorsitzende der CSU, die Unterhaltung offenbar auch am liebsten absägen und dort die Axt ansetzen würden.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So, wie es halt im Gesetz steht!)

Das steht aber nicht im Eckpunktepapier. In dem Eckpunktepapier – ich habe es hier, ich kann es gerne vorlesen – steht – ich zitiere –: keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Da steht auch:“[…] Fokus auf Kernauftrag mit qualitativ hochwertiger Grundversorgung in den Bereichen Information, Bildung und Kultur“. Ich kann hier kein einziges Wort zur Unterhaltung finden.

Jetzt ist es aber nicht nur so, dass wir hier eine sehr starke Filmbranche haben und wir in Bayern ein sehr starker Medienstandort sind, der selbstverständlich auch Unterhaltung produziert – im Idealfall sehr hochwertige Unterhaltung, auf die wir auch sehr stolz sind –; sondern wir brauchen auch dringend Unterhaltung, um Menschen, die wir nicht erreichen, reinzuholen und an uns zu binden. Das ist das alte Prinzip von Brot und Spiele. Da hat man schon im alten Rom gewusst, die Leute kommen, und dann kann man sie natürlich erreichen. Deshalb muss da die Unterhaltung unserer Meinung nach auch mit drinstehen.

Wie gesagt, es ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie nicht nur draußen durch die Lande ziehen, polemisieren und populistisch die Axt an die Öffentlich-Rechtlichen ansetzen, sondern sich auch hier zu Wort melden, hier, wo es unsere Pflicht ist – oder zumindest unsere Pflicht wäre –, die Verantwortung zu übernehmen. Dieses Verantwortungsbewusstsein wünsche ich mir auch von den Unionsfraktionen, dass sie nicht nur in Rostock populistisch herumagieren, sondern hier auch sagen, was sie wirklich wollen, damit die Bürgerinnen und Bürger erfahren können, was die CSU eigentlich mit ihrem Bayerischen Rundfunk plant.

Bei der Sache mit dem Verantwortungsbewusstsein frage ich mich schon so ein bisschen – wenn da AfD-Framings übernommen werden, wenn die Unionsfraktion hier plötzlich Umerziehung vorwirft und wenn in diesem Eckpunktepapier als großer Wurf für die Reform, die dann alles rettet, das Verbot der Gender-Sprache mit drinsteht –, wie wir eigentlich einen guten Öffentlich-Rechtlichen zusammen erhalten wollen.

Wir brauchen eine Reform. Wir müssen das diskutieren. Deshalb noch mal vielen Dank für den Vorschlag hier. Vielleicht hat die CSU noch nicht gemerkt, dass sie einen Medienminister hat, der auch in der Rundfunkkommission sitzt und sich dort auch einbringen könnte. Er sitzt auch im Rundfunkrat. Auch dort könnte er sich einbringen. Aber vielleicht ist es ja ein großes Glück, dass sie das noch nicht getan und gemerkt hat.

Zurück zur FDP: Hörfunkwellen – sieben Programme. Ich habe mal durchgezählt. Was soll denn da weg? Da wünsche ich mir ein bisschen mehr Verantwortungsbewusstsein und dann auch ruhig den Mut zu sagen: Okay, wir haben mehr als sieben. Dann soll BR24 Radio weg – ehemals B5 aktuell –, oder Bayern 3 soll weg, oder Bayern 1 soll weg, BR-Klassik soll weg oder vielleicht Bayern 2 oder BR Heimat oder BR Schlager. – Was würden Sie denn gerne kürzen, liebe FDP? Da wünsche ich mir konkrete Vorgaben.

Zu den Kontrollgremien komme ich gleich noch. Das ist eine riesengroße Baustelle, die wir wirklich dringend angehen müssen. Aber ich finde auch noch ganz wichtig, und das steht hier nicht drin: Es wäre ganz wichtig, dass wir in dem Bayerischen Rundfunkgesetz etwas implementieren, mit dem man einen Hinweis gibt, wie KEF-Anmeldungen funktionieren sollen. Mir ist klar, das muss über Medienstaatsverträge geregelt werden. Aber wir könnten zumindest eine Denkanregung in unser Gesetz aufnehmen, weil wir im Moment bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine Situation haben, wo der Beitrag unabhängig festgelegt wird. Wenn wir ehrlich sind: Der ganze Streit kommt ja vor allem wegen des Beitrags. Ich wünsche mir sehr, dass wir inhaltlich nach vorne denken, aber die meisten interessieren sich ja nur für den Beitrag. Da müsste man zum Beispiel wie jedem anderen Medienunternehmen auch erlauben, Investitionen zu tätigen, nach vorne zu denken, damit man den Rundfunk in eine gute Zukunft führen kann.

Ganz kurz zu den Gremien: Bei uns in den Gremien fehlt Parität. Es fehlen Frauen, und nein – jetzt ist die Kollegin Eiling-Hütig weg –, es sind nicht 30 %, es sind 32 % staatsnah im BR-Rundfunkrat. Inzwischen sind es, weil der DGB jetzt wieder statt einer Frau einen Mann geschickt hat, auch wieder nur 33 % Frauen; migrantische Personen – eine Person von 50; Menschen unter 40 – eine Person; Menschen mit Behinderung – eine Person.

Das sind alles Dinge, die ein großes Problem sind. Deshalb danke für die Vorschläge. Viele Probleme – ich freue mich auf die Diskussion in der nächsten Legislatur. Wir lehnen den Gesetzentwurf im Augenblick ab.

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Grüner Erfolg: Gender Incentives für Frauen in der Filmbranche

Es war ein sehr dickes Brett, das wir Grüne da fünf Jahre lang gebohrt haben: 2019 hatten wir Österreich zu Gast, dort helfen Gender Incentives, finanzielle Anreizsysteme für gleiches Geld für alle Geschlechter, seit 2018 schon. Bis dahin wurden öffentliche Mittel sehr ungleich an Männer und Frauen verteilt. 50/50! – Gender Incentives helfen.

Wir haben dann nach 2019 sehr viele Fragen gestellt. Frauen schließen öfter die Münchner Filmhochschule HFF erfolgreich ab, trotzdem bekommen sie nur einen deutlich kleineren Teil der Filmförderung. De facto bilden wir Top-Fachleute für viel Geld aus. Und dann verschwinden sie – wenn sie nicht männlich sind.

Zuletzt haben wir erst im Frühjahr 2023 in mehreren Anträgen gefordert, dass die geschlechtsbezogen Unwucht in Film und Medien mittels eines Anreizsystems ausgeglichen werden muss. Und siehe da – nur fünf Jahre bohren! Und da sind sie schon, die Gender Incentives. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Hälfte – von allem.

Ich freue mich über diese Erfolg!

Hier der Überblick einiger parlamentarischen Initiativen zu dem Thema:

Meine Rede zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident!

Am 1. Juli 2023 tritt der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Sie haben das gerade schon sehr sachlich dargestellt. Diese Medienstaatsverträge regeln, wie unsere Öffentlich-Rechtlichen funktionieren. Diese Verträge zwischen den 16 Ländern bestimmen also über Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von Öffentlich-Rechtlichen. Wir als Politik haben das Privileg, mit ihnen Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von öffentlich-rechtlichem Radio und Fernsehen, Homepages und Internetangeboten der Öffentlich-Rechtlichen, die Live- und Vor-Ort-Angebote, die Mediatheken und Apps zu Öffentlich-Rechtlichen, aber auch sogenannte Drittplattformauftritte wie auf YouTube oder Instagram zu gestalten. Wir als Politik stellen also unter anderem die Weichen, auf welchem Weg Bildungs-, Kultur-, Unterhaltungs- und Beratungsprogramme und Informationsangebote zu uns kommen. Dort, wo Staatsverträge Gesetze der Länder betreffen, müssen die Landesgesetze natürlich an die neue, zwischenstaatlich vertraglich geregelte Rechtslage angepasst werden. Genau darum geht es hier – die Kollegin hat es schon ausgeführt –: um die notwendigen Änderungen im Bayerischen Rundfunkgesetz.

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag schafft die Möglichkeiten, eigene Spartenkanäle der Landesrundfunkanstalten ganz oder teilweise in Onlineangebote zu überführen. Konkret bedeutet diese sogenannte Flexibilisierung für den Bayerischen Rundfunk, dass dann nicht mehr die Politik über eine Beauftragung entscheidet, sondern der BR entscheidet, welche Inhalte der vom BR betriebenen Spartenkanäle besser im klassischen Fernsehen oder als Onlineangebot aufgehoben sind. Die Landesrundfunkanstalten – die Kollegin hat es im Nebensatz kurz erwähnt – dürfen aber auch von ihnen 0betriebene Spartenkanäle ganz oder teilweise durch andere Programme ersetzen oder einstellen. Dort, wo ich also früher ARD alpha empfangen konnte, kommt dann nichts oder etwas anderes.

Wir alle, die wir heute hier sitzen, müssen uns bei allen Reformen, die wichtig und notwendig sind, über sämtliche Folgen unserer Reformschritte im Klaren sein. Wenn man wie die Herren hier ganz rechts außen, aber auch Teile der CSU, mit Vorwürfen wie „Meinungsmache“ oder „Umerziehung“ gegen öffentlich-rechtliche Strukturen hetzt, muss man wissen: Inhalte kosten Geld. Wenn Inhalte verschwinden, weil gespart oder flexibilisiert wird, ist das auch eine logische Folge der Hetzkampagnen, die am Ende jegliches Vertrauen in unsere öffentlich-rechtliche Medieninfrastruktur verspielen.

Für Bayern bedeutet die mit der Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes einhergehende Flexibilisierung ganz konkret, dass wir die dezidierte Beauftragung von ARD alpha durch die Flexibilisierung ersetzen, die Flexibilisierung hier erlauben.

Warum nenne ich das jetzt nicht Kaputtsparen, wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass da Dinge wegfallen können? Warum stehen wir Grünen hinter der im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossenen und nun in bayerisches Recht umzusetzenden Flexibilisierung? – Beauftragung qua Gesetz hat auch Probleme gebracht. Stehen Wahlen vor der Tür, wünscht man sich gerne mal einen bunten Blumenstrauß von Angeboten aus der Politik; die Rechnung dafür will hinterher aber niemand bezahlen. So kamen über die Jahre immer mehr übertragene Aufgaben und auch Kosten zusammen.

Die Vielfalt des Angebots ist wunderbar – auch ich liebe sie –, aber wir alle nutzen Medien nicht mehr so, wie wir es vor 10, 20 Jahren gemacht haben. Das „Lagerfeuer Fernsehapparat“, an dem die kleinbürgerliche Familie allabendlich vor der „Tagesschau“ zusammenkam, gibt es so nicht mehr. Hörfunk spielt immer noch eine große Rolle, aber viele Menschen nutzen schon Audiotheken oder andere Audioplattformen. Unser aller Leben ist ganz flexibel geworden. Diese Agilität und Dynamik bestimmt unsere Mediennutzung und unsere Gesellschaft. Meine Kinder, das Publikum von heute und von morgen: Die Über-Zwanzigjährigen besitzen kein Radio, kein TV-Gerät – gar keines. Die Kleinen schauen täglich „logo!“, und ich wünsche mir, dass auch sie in Zukunft starke öffentlich-rechtliche Angebote mit guten Inhalten finden, die für sie und für ihre Welt gemacht sind.

Was uns auch noch so wahnsinnig wichtig ist als Grüne – darum bin ich dankbar, dass wir mit einer Grünen Staatskanzlei, zumindest mit einer bisher, aktiv mitverhandeln dürfen und nicht nur Bürgerbeteiligungsverfahren nutzen oder Briefe an den Medienminister schreiben dürfen –: Der novellierte Medienstaatsvertrag stärkt endlich die Rolle der Kontrollgremien; sie bekommen neue Kompetenzen und wer- den beim BR für mehr Dinge zuständig sein. Das bedeutet aber auch: Wir alle müssen besser darauf achten, wie diese Kontrollgremien besetzt sind.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, aber die sich daraus ergebenden Fragen sollten wir gemeinsam zügig angehen. Größte Baustelle ist für uns aus Sicht der Grünen die Zusammensetzung der Kontrollgremien; sie sind auch in Bayern stark überaltert und nicht so besetzt, dass sie unsere heutige bunte bayerische Gesellschaft gut abbilden. Ich bin mit meinen heuer 49 Jahren die Zweitjüngste im Rundfunkrat. Migrantische Gruppen entsenden genau eine Person, genauso wie Behindertenverbände; die muslimische Gemeinschaft hat keinen Sitz, genauso wenig Queer-Verbände, Studierende oder Schülervertretungen. Last, but not least steht es meiner Meinung nach einem staatsfernen Kontrollgremium wie dem Rundfunkrat gar nicht gut zu Gesicht, wenn dort ein Mitglied der Staatsregierung drinsitzt. Hier müssen wir, gerade im Anschluss an die heutige Debatte und gerade wegen der Stärkung der Kontrollgremien, ganz dringend gemeinsam an eine Reform herangehen.

Positionspapier_Grundsätze Grüner Kulturpolitik_Titelblatt

Grundsätze Grüner Kulturpolitik für Bayern


Wir leben in Zeiten, wo nichts mehr sicher scheint. Wir müssen uns mit plötzlich auftretenden Krisen
und weltumgreifenden Problemen auseinandersetzen. In solchen Zeiten müssen wir umdenken.
Manche scheinen auf Kultur als Erstes verzichten zu wollen.
Dass uns Kultur im Umgang mit Problemen aber hilft und gerade ihr Fehlen rückwirkend Krisen
vertieft, merken wir erst später.
Das Schützen und Fördern von Kultur ist deshalb am Vorabend neuer, großer Herausforderungen so wichtig wie nie.
Nicht allein deshalb fördern wir Kunst und Kultur der Vergangenheit und Gegenwart. Wir fördern
Kunst in ihrer Vielfalt und Komplexität. Wir fördern das Experiment und den Gang ins Risiko. Wir
fördern Kultur als Motor für Standorte, Regionen und ein künstlerisches Forschen.
Internationaler Austausch und Spitzen-Kultur sind dabei ebenso wichtig wie der Austausch der
Regionen und die Kooperation von Stadt und Land. Sie befruchten sich gegenseitig.
Bayerns Kunst und Kultur sind reich, vielfältig und kraftvoll. Sie sind der Spiegel unserer
Gesellschaft. Diesen Schatz gilt es zu bewahren und in die Zukunft zu tragen. Und zwar so, dass alle
Menschen, die in Bayern leben, daran teilhaben können.
Der Zugang zu Kunst und Kultur ist ein universelles Menschenrecht. Alle Menschen sollen sowohl
teilhaben an den vielfältigen Ergebnissen künstlerischen Schaffens als auch selbst die Chance
haben, ihr kreatives Potential zu entfalten. Nur so kann Kunst inmitten unserer Gesellschaft
Diskursraum und Experimentierfeld unserer Demokratie sein.
Ein zentraler Baustein unserer Kulturprogramme ist deshalb die Vermittlung.
Den Zugang zu den Schätzen unseres reichen bayerischen Sammlungserbes und Brauchtums wollen
wir für alle Menschen in Bayern ausbauen. Das bedeutet, das Wissen um unsere Sammlungen zu
verbreiten, die Wertschätzung und das Verständnis für ihre Relevanz zu vertiefen und bei allem
Barrierefreiheit zu garantieren.
Bei allen Prozessen staatlicher Initiativen und Institutionen, bei allen Zielen, Entscheidungen und
Maßnahmen muss eines selbstverständlich sein: Transparenz.

Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert reduzieren. Kunst ist
vielfältig, deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch, hybrid und niemals statisch. […] Wir
schützen die Freiheit der Künste und wenden uns dagegen, Kultur und die Künste vereinheitlichen zu
wollen oder alleinige Deutungshoheit über sie zu beanspruchen.“

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BOTTOM UP – DIALOG KOMMT ZUERST


Ein zentraler Schatz von Kunst und Kultur ist der Diskursraum, den sie eröffnen. Entsprechend soll
Dialog die Basis von Kulturpolitik sein.
Dabei reicht es nicht, Verbändeanhörungen abzuhalten, in engem Kontakt zur Kulturszene des
Landes zu stehen, fleißig Kulturorte zu besuchen und Landtags-Anhörungen auszuwerten.
Es braucht Strukturen, die regelmäßig Kreative wie Publikum einbeziehen und diese auf Augenhöhe
miteinander in Dialog treten lassen. Mit den Ergebnissen können dann Leitplanken für
kulturpolitische Entwicklungen gesetzt werden und Handlungsfelder für Kulturpolitik in einer sich
wandelnden Welt immer wieder neu erkannt und nachgeschärft werden. Bottum up: Entscheidungen,
Ideen, Lösungen kommen von unten, von individuellen Beteiligten und werden nicht von
Entscheidungsbefugten aufgepfropft.
Dabei müssen Kommunen, Regionen, Kulturschaffende, Verbände und Zivilgesellschaft in diesen
dialogischen Formaten als Querschnitt aller Menschen unseres Landes zum Beispiel auch
Jugendliche, Studierende und Menschen mit den unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen
einbeziehen.
Dialogforen können regionalisiert stattfinden oder Regionen vernetzen. Sie können Kooperationen
verbessern, Potentiale entdecken und helfen, neue Standards für die Kulturpolitik festzulegen.
Dokumentation und Auswertung der dialogischen Arbeit ist die Basis, um kulturpolitische
Handlungsfelder immer wieder neu zu definieren.


Unser Anspruch:

  • Dialogprozesse zwischen Politik, Entscheidungsbefugten, Kreativen und Publikum starten
  • gemeinsam Leitplanken für kulturpolitische Entwicklungen setzen
  • dauerhafte Strukturen für dialogische kulturpolitische Formate schaffen

FREIE KUNST UND KULTUR BRAUCHT VERLÄSSLICHE STRUKTUREN


Das Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert: „Kultur und die Künste brauchen
öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien“ in einem Umfeld, das Kultur als Rohstoff
von Demokratie respektiert und ermöglicht.
Für Bayern bedeutet das, klare Ziele staatlicher Kulturpolitik zu formulieren.
Unser Kulturbegriff ist dabei offen und breit. Er umfasst Musik, Theater, Tanz, Museen, Bildende
Kunst, Literatur, Soziokultur, Jugendkultur, Film und Medien, Performance und Sound, Archivwesen,
Laienmusik und Amateurtheater, Festivals, Nachtkultur und Kinos, Brauchtum und die Tradition
unserer Feste und Märkte; alle künstlerischen Sparten und alle Typen von Kultur, von Institutionen,
Initiativen, Vereinen und Bräuchen in ganz Bayern – ob frisch angekommen oder schon lange hier
beheimatet.
Um die Freiheit der Kunst zu bewahren, braucht es für „Kulturschaffende eine verlässliche und
angemessene soziale Absicherung“ (Grundsatzprogramm).
Mindestgage muss selbstverständliche Minimalanforderung bei freier Tätigkeit sein, genau wie
tarifvertragliche Bezahlung bei Festanstellung.
Öffentliche Finanzierung darf keine prekären Verhältnisse fördern! Das betrifft freiberufliche
Leistungen in allen Kulturbereichen, auch in Sparten, die bisher keine Honorare vorsehen, wie z.B.
Ausstellungen. Bei staatlichen Aufträgen nehmen wir deshalb die Honorierung der beteiligten
Kreativen besonders in den Blick.
Die Gestaltung der Verträge muss sich hierbei orientieren an sozialer Nachhaltigkeit, insbesondere
Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit. Auch die Höhe und Bedingungen von
Stipendien und Preisen, die zum Beispiel oft nicht kompatibel sind mit der Lebenswirklichkeit von
Eltern, überprüfen wir.
Für Daueraufgaben wie Bildungs- und Beratungsangebote an staatlichen und nichtstaatlichen
Museen richten wir Dauerstellen ein. In der freien Kulturarbeit geht unser Ziel weg von Dauer-
Projektisierung hin zu einer nachhaltigen Entwicklung, Festigung und Verstetigung von Strukturen.
Dazu gehört auch, den Staatshaushalt im Vorjahr des jeweiligen Haushaltsjahres zu verabschieden,
damit Gelder rechtzeitig zur Verfügung stehen, wenn sie ausgegeben werden müssen.


Unser Anspruch:

● angemessene soziale Absicherung für Kunst- und Kulturschaffende durch
Mindesthonorare in allen Sparten, insbesondere für Solo-Selbstständige, durch faire
Verträge auf Augenhöhe und durch Nachwuchsprogramme überall, wo staatliche
Mittel fließen
● Verankerung von Grundsätzen sozialer Nachhaltigkeit in staatlichen
Förderrichtlinien, insbesondere Geschlechtergerechtigkeit und
Familienfreundlichkeit
● Weg von der Dauer-Projektisierung hin zur nachhaltigen Entwicklung und
Verstetigung von Strukturen

VERNETZUNG UND VERBESSERUNG VON STRUKTUREN


Unsere Welt ist schnelllebig. Auch unsere Kultur ist dem ausgesetzt: Knappe Planungshorizonte,
Unsicherheit und ständige Veränderung gehören zum Alltag.
Diese Veränderungen wirken auch auf staatliche Institutionen, auf ihren Aufbau, ihre Verwaltung,
ihre Organisation. Allerdings sind hier die Strukturen oft träge und können nicht angemessen auf
diese Veränderungen reagieren. Deshalb braucht es Transformations-Prozesse auf allen Ebenen.
Damit diese gelingen und unsere Institutionen fit für die Zukunft machen, wollen wir beim
Entwickeln solider Strukturen unterstützen.
Intern können Methoden und Strukturen immer wieder überdacht werden: Hilft es vielleicht, weg
von starren Hierarchien zu kommen und mehr Agilität zu gewinnen? Warum nicht alle die
miteinbeziehen und binden, von denen Kulturorte leben: das Publikum, das angestellte Team, die
Nachbarschaft, die Mitglieder, Aktiven oder den Freundeskreis. Sind Formate oder Strukturen
denkbar, an denen sie konkret beteiligt sind?
Aber der Blick muss auch nach außen gerichtet werden: Lassen sich Prozesse anstoßen, von denen
Gesellschaft und Institution wechselseitig profitieren? Wo zum Beispiel können sich Institutionen als
öffentlicher Raum etablieren, welche Kooperationsformen mit Schulen, Vierteln, Betrieben, etc. sind
möglich? Wen erreicht man noch nicht, und wie könnte man diese Personen noch erreichen?
Ziel ist ein Wachsen und Bestehen in dieser sich rasch wandelnden Zeit.
Wir schaffen hierfür beratende Formate für die Organisationsentwicklung, die für alle Bereiche
unseres Kulturlebens zugänglich sind.

Grundsätzlich wollen wir Bewährtes sichern und Neues ermöglichen. Eine weitere Baustelle sind hier
die Fördermodelle, die diese zentrale Aufgabe von Kulturpolitik vielfach nicht erfüllen. Häufig sind
Mittel gebunden oder werden nur für kurzfristige Projekte zur Verfügung gestellt.
Deshalb wollen wir zusätzliche Fördermöglichkeiten schaffen, die nachhaltig und verlässlich wirken.
Sie sollen mehrjährig den Aufbau neuer, besonders innovativer oder interessanter Initiativen
unterstützen und ihre Weiterentwicklung ermöglichen.
Organisationsentwicklung und die Verbesserung von Strukturen betreffen auch die staatliche
Verwaltung. Für nachgeordnete wie übergeordnete Verwaltung gilt: Jede Einheit kann sich durch
Reflektion, Analyse, Benennung von Handlungsfeldern, Zuständigkeiten und Zielen verbessern,
Doppelstrukturen vermeiden und die mannigfaltige Expertise bündeln.
Eine Verschlankung von Abläufen wird viel bewirken. Ein weiterer Punkt ist eine bessere Verzahnung
von Zuständigkeiten und Anlaufstellen.
In all den Jahrzehnten der Dominanz in Bund, Land, Bezirken und Kommunen gelang es
insbesondere der CSU nicht, die gutsherrenartige Mittelvergabe zu einer serviceorientierten
Kulturpolitik umzugestalten:
Zuständigkeiten sind zersplittert. Die Suche nach Unterstützung für Kulturschaffende ist oft eine
Tortur. Antragstellung ist selten digital möglich. Abrechnungen sind nicht standardisiert und viel zu
kompliziert.
Ein Beispiel sind hier die Initiativen der kulturellen Bildung, die für unsere Kinder und die Zukunft
unserer Gesellschaft so wichtig sind. Sie sind verwaltungsseitig schlecht vernetzt. Eine zentrale
Anlaufstelle gibt es nicht.
Es gilt aber auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die sowohl im Fokus der Kultur- als auch der
Wirtschaftspolitik steht. Um im gewollten Maße zu wachsen, braucht sie eine sinnvolle Verzahnung
der Ressorts und Verwaltungsebenen.
Dabei ist es die Aufgabe der Politik, die Menschen, die ihre Expertise und Erfahrung in den Dienst
des Staates gestellt haben, bei der Weiterentwicklung unserer Staatsverwaltung zu einer agilen
Organisation zu unterstützen.

Unser Anspruch:

  • Beratungsangebote für Transformationsprozesse unserer Kulturinstitutionen
  • Verzahnung und Bündelung von Kompetenzen der Verwaltung für den kulturellen Bereich
  • Abbau von Bürokratie, einheitliche Standards zur Abwicklung und Abrechnung von Förderungen
  • Förderung von mehrjährigem Strukturaufbau für Kulturprojekte und Kulturinitiativen

RAUM FÜR KULTUR


Kulturorte gehören zu den Dritten Orten, die wir als Gesellschaft neben dem Zuhause (Erster Ort)
und dem Arbeitsplatz (Zweiter Ort) brauchen, weil sie uns Räume der Begegnung und Gemeinschaft
bieten und so unser Leben bereichern.
Waldbühne, Festival-Wiese, Kino, Wirtshaus-Nebenraum, Theater, Museum, Comic-Laden,
leerstehender Supermarkt, Bibliothek, Dorfplatz, Staatstheater, Club, Scheune, Bibliothek, Bus und
viele andere mehr: Lebendige Orte für Kultur schaffen Identität und Zusammenhalt. Auch gut
etablierte Kulturorte sind dabei oft gefährdet. Es ist Aufgabe von Kulturpolitik, sie zu sichern und zu
vernetzen.
Mehr Raum und besseren Raum für Kunst und Kultur schaffen und erhalten bedeutet: in die Zukunft
blicken, bauen, sanieren, neu und anders nutzen. Wo Räume knapp sind, soll zeitgemäße
Mehrfachnutzung gefördert werden. Laufende Bauvorhaben müssen genauso vorangetrieben werden
wie die beschlossenen und notwendigen Sanierungs- und Neubauvorhaben für Bayern, die noch
immer auf einen Startschuss warten.
Eine große Herausforderung der kommenden Jahre wird sein, die Räume zeitgemäß anzupassen.
Dazu gehören die Förderung der Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Generalsanierung und die
bedarfsgerechte Erweiterung von Liegenschaften in Staatsbesitz. In Zukunft werden die Räume für
Kultur anders aussehen, sie werden offener sein und von verschiedenen Gruppen auf
unterschiedliche Weise genutzt. Die Pläne für eine künftige Nutzung müssen Teil der Sanierung sein.
Gerade kommunale und ehrenamtliche Raum-Initiativen müssen hier unterstützt werden.
Raum für Kultur braucht örtliche Ansprechpersonen im ganzen Land, die Kultur ermöglichen und
vernetzen, die Ressourcen für öffentlichen und privaten Raum drinnen wie draußen kennen. Wir
nennen sie Regionalmanagement: Ansprechpersonen, die lokal und regional nach innen und außen
wirken, Kulturschaffende kennen, Räume vor Ort, Ehrenamtliche, den Kulturkalender vor Ort und
mehr. Aktuell ist es oft leichter, mit Kreativen im Ausland zu kooperieren, als die Oberpfalz und
Schwaben oder zwei Nachbar-Landkreise für ein gemeinsames Kulturprojekt zusammenzubringen.
Das wollen wir ändern.

„Kulturorte sind für die Gesellschaft unverzichtbar“

(Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Anspruch:

  • bestehende Kulturorte schützen
  • bedarfsgerechte Räume für Kulturschaffen
  • sinnvolle Mehrfachnutzungs-Konzepte staatlicher Räume
  • Sanierungsstau bayerischer Kulturinstitutionen abbauen
  • Regionalmanagement in ganz Bayern etablieren

STADT LAND CHANCE


Bayern hat in ländlichen Räumen ein gewachsenes, vielfältiges und starkes Kunst- und Kulturleben,
das häufig von engagierten Ehrenamtlichen getragen wird. Diese haben natürlich wenig Ressourcen
zur Verfügung, um steigende Mieten oder personelle Engpässe aufzufangen.
Dabei leisten Kulturorte hier viel: Sie geben Impulse für ganze Regionen. Das passiert natürlich auch
durch die Wiederbelebung leerstehender Gebäude und Ortsmitten. Eine alte Brennerei, die Bühne
wird, ein wenig genutztes Lager, das sich Lesungen öffnet, ein leerstehender Firmensitz, der
Ausstellungen beheimatet, ein von Schließung bedrohtes Kino, das sich zum Begegnungszentrum
weiterentwickelt.
Kulturorte, die aktiv sind und sich an Besonderheiten und Bedürfnissen der Gemeinschaften vor Ort
orientieren, schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch eine staatliche Institution kann die
Gesellschaft einladen und offen sein für Kooperationen und vielfältige Nutzungen. Soziale und
kulturelle Aspekte befruchten sich gegenseitig im Zusammenspiel von Bildung und Genuss.
Kulturarbeit ist hier immer auch Soziokultur-Arbeit. Vielerorts ist der Zugang zu Kultur- und
Begegnungsorten bisher nur durch die Fahrt in das nächstgelegene Zentrum möglich. Gerade hier kann
eine soziokulturelle Nutzung von Räumen, die bislang gar nicht, kaum oder nur für einen
Zweck genutzt werden, integrative Kräfte mobilisieren und Identität stiften.
Was gewinnen wir, wenn wir neue Orte für Kultur erschließen oder bestehende breiter aufstellen?
Wir gewinnen neue Perspektiven, schaffen niederschwellige Zugänge, beziehen neue Zielgruppen
mit ein und inspirieren zu frischen Partnerschaften.
Soziokultur-Arbeit braucht hier lokale, regionale und spartenübergreifende Netzwerke, die
professionell organisiert sind, aber nach individuellem Bedarf vor Ort genutzt werden können.
Denkbar ist vieles – von Angeboten in den Ferien, Jugendkultur bis hin zu generationsübergreifenden
Projekten oder Angeboten für Menschen in hohem Alter.
Bei der Entwicklung spezieller Förderinstrumente für solche Dritten Orte kann der Freistaat in
Partnerschaft mit Landkreisen, Städten und Gemeinden von den Erfahrungen anderer Länder sowie
der Kulturstiftung des Bundes profitieren.
Unabdingbar ist dabei die Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch die Begrenzung des
Eigenanteils. Das Programm “Aller.Land”, das die Bundesregierung im Frühjahr 2023 auf den Weg
gebracht hat, nimmt die Kulturförderung ländlich geprägter Räume in den Fokus. Hier werden
Regionen und kleine Kommunen gezielt dabei unterstützt, beteiligungsorientierte Kulturprogramme
zu entwickeln und umzusetzen. Ähnlich kann auch auf Landesebene Kulturförderung in ländlich
geprägten Regionen und kleinen Kommunen gelingen und Kulturinstitutionen vor Ort für neue
Aufgaben, Inhalte und Kooperationen öffnen. Auch hochwertige Gastspiele tragen zu einer Stärkung
der kulturellen Infrastruktur im ländlichen Raum bei. Diese wollen wir finanziell und strukturell
fördern.
Ländliche Räume und urbane Zentren brauchen passgenaue Kulturförderung. Dazu gehört
insbesondere in kleineren Kommunen auch das Bewahren einer lebendigen Nachtkultur mit ihren
Musikbühnen, Festivals, Clubs und Kinos.
Wir schaffen leicht zugängliche Beratungen zur Monetarisierung digitaler Angebote. Wir fördern
transparent technologische und nicht-technologische Innovationen. (Warum sollen nur
rückenverstellbare Kinosessel gefördert werden, nicht aber ein innovatives Kino-Seniorenprogramm
am Morgen? Andere Länder tun dies, Bayern nicht.) Die Nachtkultur unterstützen wir dabei, Barrieren
abzubauen, außerdem kümmern wir uns darum, dass diese Orte auch mit dem ÖPNV gut zu
erreichen sind. Und wir unterstützen dort, wo es zum Beispiel Nutzungs- oder andere Konflikte gibt,
durch ein allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM).
Metropolen weltweit speisen ihre Attraktivität nicht zuletzt aus Spitzenkultur, Weltklasse
künstlerischer Leistungen, aus denen unser kulturelles Erbe hervorgehen wird und die auf Top-
Niveau zeitgenössische wie tradierte Kunst praktizieren und so auch Innovation anstoßen können.
Von Spitzenkultur mit internationaler Strahlkraft profitiert unser gesamtes Land auf
unterschiedlichen Ebenen: Arbeit für freie Kreative, Tourismus, Motor für die Wirtschaftsleistung
einer Region mit Arbeitsplätzen, Ausbildungsangebot und Kaufkraft, aber auch Ansehen, Image und
Identität.
Neben der Spitzenkultur, die in Zukunft noch tiefer in die Gesamtgesellschaft als Angebot für alle
hineinwirken sollte, darf aber das gesamte Kulturangebot in den größeren urbanen Zentren des
Freistaats in seiner Differenziertheit, Vielfalt und eigenen Innovationskraft nicht aus dem Blick
geraten.
Insbesondere die Freie Szene leistet hier seit Jahren unter oft großen persönlichen Entbehrungen
Enormes; kulturelle Bildung und soziokulturelle Arbeit finden auf hohem Niveau statt – trotz lange
fehlendem und inzwischen hart erkämpftem, schmalem Zugang zu Landesmitteln für die Freie Szene
in den beiden größten Kommunen im Land, trotz fehlender Landesförderung für Soziokultur, wie andere
Bundesländer sie leisten.

Unser Anspruch:

  • Antrags- und Abrechnungsstrukturen von Freistaat und kommunalen Ebenen harmonisieren
  • lokale und lebendige Nachtkultur bewahren und die Zugänglichkeit durch besseren ÖPNV
    und Abbau von Barrieren verbessern
  • stetig gewachsene Vielfalt regionaler Kulturangebote parallel zu bayerischer Spitzenkultur
    von Weltrang fördern
  • regionale Ansprechpersonen für Kulturschaffende, die vernetzen und koordinieren helfen
  • Landesförderung von Soziokultur wie in anderen Bundesländern

KULTURFONDS

“Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.“

Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 3

Gut 8 Millionen Euro aus Mitteln des Kulturfonds wurden 2023 in Bayern verteilt. Bei einem
Haushaltsvolumen von 71 Milliarden Euro sind das gerade einmal 0,0112%. 2023 floss über die Hälfte der
Kulturfonds-Mittel in Bauprojekte. Mangelnde Transparenz und fehlende Jury-Verfahren
verstärken den Anschein von Kulturförderung nach Gutsherren-Art und Stimmkreis-Wahlgeschenken.
Soll der Kulturfonds allerdings allen Kulturschaffenden und Menschen in Bayern dienen, bedarf es einer
grundlegenden Reform:
Es braucht zunächst eine transparente Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien durch Fachjurys.
Digitale Antragsverfahren wären absolut zeitgemäß und würden endlich mehr Klarheit und Fairness
schaffen.
Eine Aufstockung des Kulturfonds ist ohnehin an der Zeit.
Einhergehend sollte er geöffnet werden für München und Nürnberg als Landeshauptstadt und
Frankenmetropole. Von deren besonders hoher Dichte an Kunstschaffenden könnte das ganze Land
profitieren – eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds nicht geschaffen
haben. Wir wollen dabei die Fördersummen analog zur Einwohnerzahl deckeln. Die Öffnung des
Kulturfonds für Kreative aus München und Nürnberg ist auch ein entscheidender Hebel beim Zugang
zur sogenannten Stadt-Land-Bund-Förderung, bei der sich Bund, Land und Kommunen jeweils
anteilig beteiligen, wenn alle drei Ebenen fördern.
Auch Künstlerhonorare und Handlungskosten sollten förderfähig sein.
Es braucht eine konsequente Öffnung für Spartenübergreifendes außerhalb der in den Richtlinien
des Kulturfonds genannten Formate. Kunst entwickelt sich in ihren Ausdrucksformen ständig weiter,
allein schon durch den Fortschritt der Technik. Neue Formate werden bislang aber nicht
berücksichtigt.
Grundsätzlich muss eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Höhe der Mittel stattfinden,
um dieses wichtige Instrument über die Jahre zu bewahren.


Unser Anspruch:

  • bayerischen Kulturfonds mit digitalem Antragsverfahren, transparenten und
    nachvollziehbaren Vergabekriterien und Fachjurys reformieren
  • Kulturfonds für die Metropolregionen Nürnberg und München gedeckelt öffnen
  • Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Mittel des Kulturfonds
  • Öffnung des Fonds für alle Sparten und neue Form

FINANZIERUNG


Politik ist Priorisierung. Der Kultursektor krankt an struktureller Unterfinanzierung, es gibt bisher in
Bayern allerdings kaum politische Überlegungen und Leitlinien dazu, was staatliche Kulturpolitik
leisten soll und wie sich die Finanzierung dieser Aufgaben im Staatshaushalt widerspiegeln müsste.
Wenn ein Markus Söder von einer „bayerischen Documenta“ oder einer „bayerischen Berlinale“
fabulierte, folgte den Ankündigungen nie ein Handeln. Kulturpolitik muss aber mehr leisten, als alle
fünf Jahre eine neue Intendanz zu wählen und in Wahljahren die Mittel zu erhöhen.
Kulturpolitik nach Gutsherrenart ist nicht mehr zeitgemäß.
Freistaat und Kommunen teilen sich vielfach die Verantwortung für öffentliche Kulturförderung.
Während die Kommunen die lokale Kulturförderung tragen, konzentriert sich der Freistaat auf
überregional und in ganz Bayern wirkende Einrichtungen und Aktivitäten. Staat und Kommunen
ergänzen sich und handeln vielfach gemeinschaftlich oder fördern komplementär.
Aber Staat und Kommunen sind sehr ungleiche Partner: kommunale Haushalte unterliegen anderen
Bedingungen und Zwängen als staatliche, weil sie immer ausgeglichen sein müssen. Außerdem
gilt Kunst und Kultur immer noch als freiwillige Aufgabe – kommt also erst zum Zug, wenn alle Pflichtaufgaben
gedeckt sind. Andere Bundesländer sind hier schon weiter.
Eine Herausforderung der Zukunft ist deshalb, Kommunen so auszustatten, dass sie Kunst und Kultur
als Teil der Daseinsvorsorge stemmen können. Kultur darf nicht länger freiwillige Leistung sein, sie
muss kommunale Pflichtaufgabe werden.
Wie kann Finanzierung zustande kommen? Förderung von Kunst und Kultur muss als Kernaufgabe
staatlichen Handelns verstanden werden. Deshalb brauchen wir auch einen Diskurs zu Aufgaben und
Zielen staatlicher Kulturförderung. Darauf aufbauend kann dann entschieden werden, wie viele
Mittel auf den jeweiligen Ebenen für Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt werden und woraus
diese Töpfe sich speisen.
Landeskultur-Entwicklungspläne, die Visionen und Ziele staatlichen Handelns definieren, und
Kulturfinanzberichte, die die Ausgaben für diese Ziele im Blick haben, gehören zu einem modernen
Verständnis solide legitimierter, gut finanzierter staatlicher Kulturpolitik.


Unser Anspruch:

  • Landesentwicklungspläne Kultur: Diskurs mit Zivilgesellschaft, Verbänden, Kreativen,
    Institutionen und Verwaltung zu Aufgaben und Zielen von Kulturförderung vorantreiben
    und verbindliche Leitlinien schaffen
  • Kulturfinanzberichte etablieren, wie sie in anderen Bundesländern schon existieren
  • Kommunen bei Kunst- und Kulturförderung dauerhaft stützen
  • Kultur als kommunale Pflichtaufgabe verankern

DIE KREATIVWIRTSCHAFT UND DIE KULTUR


Kunst und Kultur brauchen Raum für Experimente ohne Ziel; Raum für Scheitern und Wachsen. Die
Innovationskraft und Resilienz der Künste hat immense Bedeutung für unser Land. Vielfach öffnet
sich die Kulturszene für andere Bereiche und geht neue Partnerschaften ein, um innovativ zu
bleiben.
Diese Agilität wirkt auch in andere Sektoren unserer Gesellschaft.
Kunst und Kultur sind Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Wie bei Sozialunternehmen ist auch bei
Kulturunternehmen der Mehrwert nicht immer ein materieller.
Kultur- und Kreativwirtschaft generiert ökonomischen Mehrwert, eine vor Ort starke
Bruttowertschöpfung. Und sie generiert sozialen Mehrwert.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist Standortfaktor und wichtig für das Image einer Region –
niemand will dort leben, wo Bibliothek oder Kino eine Autostunde entfernt sind. Kultur- und
Kreativwirtschaft schafft Bildungsangebote im Sinne von lebenslangem Lernen und Krisenresilienz.
Diese enorme Kraft, die Dynamik und das große Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft spiegeln
sich bisher nicht in adäquater und passgenauer Förderung wider. Eine koordinierte, gezielte und
strategische staatliche Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Teil von Standortpolitik ist
daher für Bayern überfällig:
Wir wollen einen besseren Zugang zu Wirtschaftsförderung und Förderprogrammen, die auf die
Branche zugeschnitten sind. Ein Beispiel sind Förderungen für nicht-technologische Innovationen:
Wieso gibt es bisher in Bayern zum Beispiel Geld für neue Kino-Lautsprecher, aber nicht für
innovative inhaltliche Angebote wie z.B. Kulturstreaming in den Kinosaal? Eine koordinierte,
institutionalisierte Kooperation von Wirtschaftsministerium und Kunstministerium istfür eine
gelungene Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft unabdingbar.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht wie jeder Wirtschaftszweig Forschung und Entwicklung.
Eigene künstlerische Forschung und Experiment fördern wir ebenso wie eine Zusammenarbeit der
Kultur- und Kreativwirtschaft mit Wissenschaft und Forschung, wie zum Beispiel im Bereich der
Künstlichen Intelligenz oder bei soziologischen Themen.
Grundlagen erfolgreichen Wirtschaftens sollten in Zielvereinbarungen der Ausbildung von Kreativen
fest verankert werden. Bis Kreative, die wirtschaftlich arbeiten möchten, am Markt etabliert sind,
vergehen oft viele Jahre, gleichzeitig sind Budgets in Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft
oft deutlich geringer als in klassischen Industrien. In Förderprogrammen sind daher
Gründungsphasen zu flexibilisieren und Bagatellegrenzen möglichst zu vermeiden.
Kultur- und Kreativwirtschaft profitiert von freien Künsten: Kreative Prozesse und freie künstlerische
Arbeit verbinden innovative Wirtschaft, sich wandelnde Gesellschaft, moderne Bildung im Sinne
einer BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) sowie agile Wissenschaft und Forschung. Kunst
und Kultur können Diskursräume öffnen und Fragen der Ethik, der Ziele wirtschaftlichen Schaffens
wie auch gesellschaftlichen Handelns und der Verantwortung verhandeln. Reallabore können dies
unterstützen. Auch freie Künste dienen so als Motor von Wirtschaft und als Teil der Kultur- und
Kreativwirtschaft.
Diese Dualität von freier Kunst und Wirtschaftskraft gilt auch für den Medien- und Filmbereich,
einen wesentlichen Teil unseres kulturellen wie wirtschaftlichen Lebens in Bayern. Und sie gilt für
Architektur und Werbung, wo Stadtbild und Zugehörigkeit verhandelt und Images für
gesellschaftliche Gruppen oder Lebensräume geschaffen werden.


Unser Anspruch:

  • Kultur- und Kreativwirtschaft als resilienten Wachstums-Motor und Standort-Faktor
    anerkennen und wie andere anerkannte Wirtschaftszweige fördern
  • Vernetzung mit anderen Branchen und der Wissenschaft voranbringen
  • Zugang zu Wirtschaftsförderung im nicht-technologischen Bereich für Kultur- und
    Kreativwirtschaft etablieren
  • wirtschaftliche Basics in Ausbildungs-Zielvereinbarungen berücksichtigen

DIGITALISIERUNG GEHÖRT DAZU


Nachhaltigkeit bedeutet auch Zukunftsfestigkeit. Digitalität ist dabei selbstverständlich Teil von
Kunst und Kultur.
Die Möglichkeiten der Monetarisierung digitaler Angebote hinkt der Nutzung digitaler Angebote
massiv hinterher. Die digitale Transformation begann lange vor der Pandemie und wurde durch
diese enorm beschleunigt.
Wie erleichternd wäre es für Kreative, von bleischweren Antrags- und Zuwendungs-Nachweis-
Papierbergen befreit zu werden. Das Publikum erfährt durch umfassende digitale Services nicht nur
ein verbessertes Kulturerlebnis, es kann auch gezielt nach veränderten Interessen oder einer
Besuchserfahrung befragt werden. Das hilft, die Angebote unserer staatlichen und staatlich
geförderten Einrichtungen weiter zu verbessern.
Bühnen, Museen, Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser: Wir stehen für
eine ganzheitliche Strategie in den Kultureinrichtungen aller Sparten, um den digitalen Wandel und
die daraus erwachsenen Bedarfe zu stemmen.
In Teams und beim Publikum brauchen in diesem Prozess Digital Natives und weniger digitalaffine
Menschen gleichermaßen Raum.

Unser Anspruch:

  • Coaching- und Beratungsleistungen für digitale Angebote lancieren
  • Monetarisierung digitaler Angebote voranbringen
  • Ehrenamts- und Profi-Kultur aller Sparten den digitalen Wandel ermöglichen
  • Anlaufstellen und Fördertöpfe für diese Transformation schaffen
  • digitale Antrags- und Abrechnungsprozesse etablieren
  • Digital Ticketing und digitale Evaluation der Besuchserfahrungen bei staatlichen Angeboten

EHRENAMT


Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Ehrenamt und demokratisches
Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere
Aufgabe, auch im Bereich Kunst und Kultur.
Wir GRÜNE finden, bürgerschaftliches Engagement soll kein Ersatz für staatliche Förderung werden.
Aber wenn das Ehrenamt schon dort hilft, wo sich der Staat in der Vergangenheit zurückgezogen hat,
muss es zumindest unterstützt werden.
Das betrifft bei Bedarf zum Beispiel Unterstützung dabei, sich professioneller zu organisieren und zu
strukturieren.
Oft fehlen Ehrenamtlichen Ressourcen für Administration. Hier kann auch der Vorschlag der
Bundestags-Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für den Ehrenamtsbereich helfen,
bürgerschaftliches Engagement als Eigenleistung anzuerkennen und die Verwendungsnachweise
von Mitteln zu vereinfachen.
Ein reges Engagement der Zivilgesellschaft im Ehrenamt fördert das Kunst- und Kulturverständnis
vor Ort. Alle Formen von Kooperationen zwischen Kultur und Gesellschaft sind deshalb zu fördern –
sei es inhaltlich, organisatorisch, räumlich oder finanziell.
Neben dem traditionellen Ehrenamt in gewachsenen Strukturen wächst in Bayern projektbasiertes
ehrenamtliches Engagement, aber auch die ehrenamtliche Beteiligung an Partizipationsformaten,
wie beispielsweise Open Stages. Diese neuen Formen der Beteiligung und Interaktion werden für die
gesamte Kulturszene immer wichtiger. Wir wollen darum Partnerschaften zwischen
Kultureinrichtungen, Initiativen, Vereinen, interessierten Laien, engagierten Gruppen, usw.
unterstützen und fördern.
Auch hier sollen verbesserte Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
niedrigschwellige Beratungs- und Vernetzungsangebote Wissen bündeln und eine Grundlage für
flexiblere Förderung sein.

Unser Anspruch:

  • Ehrenamt im kulturellen Bereich inhaltlich, organisatorisch und räumlich stützen
  • neue Beteiligungs- und Partizipationsformate aufgreifen
  • Partnerschaften zwischen ehrenamtlichen und professionellen Kulturschaffenden sowie
  • Institutionen durch Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
  • Beratungsangebote verbessern

CORONA


Die Corona-Politik der CSU-FW-Regierung hat in Bayern zu einem massiven Vertrauensverlust der
Kultur in die Politik und zu einer nie dagewesenen Schrumpfung im für die Liquidität von
Kulturbetrieb nötigen Vorverkauf geführt. Gleichzeitig ist das Publikum ins Private und Digitale
abgewandert, ohne dass es tragfähige Konzepte für die Monetarisierung digitaler Kulturangebote
gäbe. Das Ende dieser Entwicklungen deutet sich aktuell nur zögerlich an.
Entsprechend ist jetzt eine gemeinsame Anstrengung gefragt, bestehende Strukturen zukunftsfähig
zu machen, neue Publika zu erschließen und alte zurückzugewinnen.
Veränderung ist immer auch eine Chance. Die Kulturpolitik muss dabei begleiten, unterstützen und
Ressourcen für die Transformation dort, wo sie fehlen, bereitstellen. Die kulturelle Vielfalt in Land
und Stadt sicherzustellen, bleibt dabei eine wichtige Aufgabe.


Unser Anspruch:

  • die Kulturbranche nach Krisen beim Wiederaufbau unterstützen
  • die einmalige Chance zur strukturellen Transformation der Kulturbranche nutzen und
    abseits von Nachwuchssorgen und Mitteldebatten zukunftsfest machen

KUNSTFREIHEIT

Die Kunst ist frei. Sie unterliegt keinem Zweck und steht für sich selbst. Sie bildet und stärkt und
wirkt mit ihren Diskursräumen und Angeboten gegen die Kräfte, die an unserer Demokratie zerren.

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz

Der Nationalsozialismus markiert auch für Bayern den stärksten Bruch unserer Zivilisation und Kulturgeschichte.
Durch Mord und Vertreibung wurden verschiedene künstlerische und ästhetische Traditionslinien eliminiert,
die unsere bayerische Kunst und Kultur mitgeprägt haben. Aus diesen Erfahrungen erwächst eine
besondere Verantwortung für den elementaren Wert der Freiheit der Kunst in Werk und Wirken.
Aktuelle kulturpolitische Debatten, aber auch das reflexhafte Schließen unserer Kulturorte mit den Wellen
der Pandemie zeigen, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Kunstfreiheit keine Selbstverständlichkeit ist.
Wir wollen ein politisches und gesellschaftliches Umfeld für Kunst und Kultur bewahren, das Kunst
nicht in den Dienst nimmt für Interessen von Ausgrenzung, Hass oder Nationalismus. Es ist unsere
Aufgabe, Kunst und Kultur als Möglichkeits-Räume zur freien und zukunftsfähigen Entwicklung zu
schaffen.


Unser Anspruch:

  • freie Erprobungs- und Möglichkeitsräume schaffen
  • Kunst und Kultur ohne Zweck, als Wert an sich fördern
  • Kunstfreiheit sichern

HISTORISCHE VERANTWORTUNG

„Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen für die vielstimmigen
Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen Erfahrungen der Menschen, die hier leben.
Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss
selbstverständlicher Teil unserer (…) Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in
der alle Menschen frei von Rassismus leben können. Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im
Kulturbereich viel zu wenig aufgearbeitet. “


Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitgenössische Kunst ermöglichen und kulturelles Erbe bewahren – beides muss gleichzeitig gelingen, auch
wenn die Ressourcen knapp sind. Archive, Bibliotheken, Museen, aber auch Neuinterpretationen
historischer Stoffe leisten hier einen wichtigen Beitrag.
Die Aufarbeitung unserer kolonialen Geschichte und Verantwortung bleibt in engem Schulterschluss
von Museen, Hochschule, Forschung und Initiativen in Bayern und in den ehemals kolonisierten
Ländern wichtige Aufgabe.
Kooperation auf Augenhöhe und gegenseitiger Respekt dabei kann wiederum neue, produktive
Kooperationen möglich machen – international, aber auch vor Ort.
Prägend für Deutschland bleibt auch der Zivilisationsbruch der Shoa. Ein starkes Land wie Bayern
sollte denen, die es lieben, keine weiteren Überraschungen im Bereich der NS-Raubkunst kredenzen.
Oberste Priorität hat deshalb ein Ampelsystem für als unbelastet geklärte Kunst, Kunst mit unklarer
Provenienz und Raubkunst. Es braucht den politischen Willen, damit Datenbanken und Archive
endlich zugänglich gemacht werden.
Bei strittigen Fällen ist die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (“Limbach-Kommission”), die der Freistaat mit ins Leben
gerufen hat, anzurufen. Private Stellen sind aufgefordert, dies dem Freistaat nachzutun.
Für belastete Objekte muss rasch und unbürokratisch eine individuelle Lösung (Rückführung oder
Entschädigung) mit den Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen gefunden werden.
Digitale Datenbanken müssen künftig für alle zur Verfügung stehen. Nur dann können auch die Erben
von Eigentümer*innen aktiv werden und die Provenienzforschung selbst voranbringen. Mehr
als sechzig Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer und in Erwartung des 50. Jahrestages ihres Falls
tritt auch die Aufarbeitung dieses Teils der Geschichte in den Blick der Aufarbeitung: Pilotprojekte
wie das zur Untersuchung kritischer Provenienzen aus SBZ und DDR in nichtstaatlichen Museen des
Freistaats Bayern sind daher begrüßenswert.

Unser Anspruch:

  • Provenienz-Ampelsystem für Kunstwerke
  • Objekte noch stärker digitalisieren, Archive und Datenbanken zugänglich machen
  • Lösungen für die Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen von belasteten Objekten finden
  • Kooperation mit der Beratenden Kommission

GESCHLECHTERGERECHT UND FAMILIENFREUNDLICH!


Gleichberechtigung bedeutet Sichtbarkeit, Repräsentanz und Chancen. Strukturelle Benachteiligung
von Frauen beginnt oft mit der Elternzeit und setzt sich bei der Altersdiskriminierung junger oder
älterer Frauen fort.
Gerade im Kunst- und Kulturbereich, wo Förderungen oft ans Lebensalter gekoppelt sund, genauso
wie bei Stipendien und Residencies, wenig an die Realitäten von Menschen mit Familie angepasst
sind, braucht es Korrekturen, um strukturellen Wandel zu ermöglichen.
Kinderbetreuungsmodelle sind deshalb förderfähig zu machen, um Frauen, die immer noch einen
großen Teil der Care-Arbeit leisten, Zugang zum Arbeitsmarkt Kultur zu erleichtern.
Kinder und die Zeit, die man mit ihnen verbringt, dürfen für Stipendien und Förderungen kein
Hindernis mehr sein.
Wo Förderung und freiwillige Selbstverpflichtung nicht greifen, sind Quoten ein wichtiges
Instrument, in der Hoffnung, dass sie sich eines Tages selbst überflüssig machen.


Unser Anspruch:

  • Kriterien staatlicher Förderungen, Stipendien und Residency-Programme an die Realitäten
    von Menschen mit Familie anpassen
  • Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit bei Kulturproduktion förderfähig machen
  • wenn nötig, Quoten als Instrument für Parität einsetzen

DIVERS!


Kulturelle Teilhabe muss für alle möglich sein. Und alle bedeutet ALLE –

  1. im kreativen Prozess, sei es in Laienkultur oder im Profibereich,
  2. in der künstlerischen Ausbildung und kulturellen Bildung,
  3. durch Sichtbarkeit in Inhalten und
  4. als Zielgruppe und Publikum

Umfassende Teilhabe mit all ihrer Diversität bereichert künstlerische Prozesse um neue
Perspektiven, Orte, Ideen und Möglichkeiten. Teilhabe ist ein Prozess. Wo sie noch nicht umgesetzt
ist, sind wir gefordert, sei es an sichtbaren Stellen oder auch in internen Strukturen.
Geschlechtergerechtigkeit und Diversität braucht es in allen Bereichen unserer Institutionen, in
Teams, aber auch in allen Führungsebenen und in der Besetzung von Gremien und Jurys. Wo
Gremien und Jurys klein sind, kann es helfen, durch Leitfäden, Schulungen oder Hinzuziehung der
Expertise Betroffener unterschiedliche Perspektiven abzubilden oder neue Zielgruppen zu
erschließen.
Öffentliche Mittel sind für alle Teile der Gesellschaft da. Deshalb darf eine Vergabe von
Fördermitteln geknüpft sein an konkrete Konzepte zur Weiterentwicklung von Institutionen und
Organisationseinheiten im Sinne von Diversität und Geschlechtergerechtigkeit.
Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass die Einbeziehung jüngerer Perspektiven und
Erfahrungen von Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oft schon zu einer
Diversifizierung in vielen anderen Bereichen führt.
Diversitäts-Beauftragte können bei einer Öffnung hin zu mehr Teilhabegerechtigkeit helfen.
Ebenso hilfreich wäre die staatliche Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen
für Kunst- und Kultureinrichtungen und Kommunen zur teilhabeorientierten Öffnung und
diversitätsbewussten Entwicklung.


Unser Anspruch:

  • Teilhabe im kreativen Prozess, in der künstlerischen (Aus-)Bildung, der inhaltlichen
  • Repräsentation und der Rezeption ermöglichen
  • Maßnahmen für die Sensibilisierung von Entscheidungsträger*innen auf den Weg bringen
  • Konzepte für Diversität und Geschlechtergerechtigkeit bei Mittelvergabe
  • entsprechende Förderungen von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen für Kunst-
    und Kultureinrichtungen sowie Kommunen
  • Kommunikation staatlicher Kultureinrichtungen an Weltstandards anpassen und auf solide
    und zeitgemäße Füße stellen

KULTURELLE BILDUNG


Ästhetische Bildung ist eine Bildung, die das Verständnis für Kunst und Kultur und die kritische
Auseinandersetzung damit fördert. Sie hilft, kreatives Denken, Sensibilität und Analysefähigkeit zu
entwickeln. Sie sorgt gleichsam für die Entwicklung von Publika als auch für das Wachsen
künstlerischen Nachwuchses. Ästhetische Bildung wirkt ganzheitlich, gewährleistet nachhaltiges
Lernen und inneres Wachstum. Sie macht stark und klug.
Alle Gruppen der Gesellschaft sollen deshalb Zugang zu ästhetischer Bildung haben, aber auch auf
individuelle Weise von kulturellen und künstlerischen Angeboten angesprochen werden. Deshalb
gilt es, Angebote in Kulturinstitutionen, aber auch in Einrichtungen der Zivilgesellschaft – in
Gruppen, Vereinen und Initiativen – zu stärken und Zugänge zu ermöglichen.
Kulturpolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Wir haben in Bayern mehrfach erlebt, wie
Ausgrenzung und Diskriminierung, Hass und Hetze in Gewalt umschlagen können. Kulturelle Bildung
stärkt Demokratie und schützt vor Diskriminierung, gruppenbezogenem Menschenhass und
Populismus. Kunst und Kultur können zwischen Kulturen vermitteln und helfen, andere zu
verstehen.

In einer Welt, die immer schneller wird, mit einem Überfluss an Angeboten ist es für Kinder
und Heranwachsende nicht leicht, eine Orientierung zu finden. Kunst und Kultur können eine solche geben.
Bei der kulturellen Bildung geht es um den ganzen Menschen, um die Bildung seiner
Persönlichkeit, um Emotionen und Kreativität. Ohne kulturelle Bildung fehlt ein Schlüssel zu wahrer Teilhabe.
Deshalb ist auf keinem Feld die Verantwortung des Staates, aber auch der Zivilgesellschaft und der
Kultureinrichtungen größer. Kulturelle Bildung macht nicht nur stark, sondern auch klug. Denn sie hat gleichermaßen
Auswirkungen auf Persönlichkeitsentwicklung und Lernfähigkeit. Ein besonderes Augenmerk auf die Belange
kultureller Bildung zu legen war deshalb für viele von uns Herzensangelegenheit. Dabei darf der Blick nicht
nur auf Kinder und Jugendliche gelegt werden.

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In Institutionen wie Landesjugendkunstschulen oder Musikschulen wird bereits viel geleistet. Die
kulturelle Bildung muss aber in allen Bereichen öffentlichen Lebens als Handlungsfeld begriffen
werden, das in die Gesellschaft hineinwirken kann.
Stichwort ist hier “Outreach und Community”: Outreach als die Kommunikation nach außen – also
gezielt auf Menschen zuzugehen, um sie zu erreichen und sie teilhaben zu lassen. Community als die
Gemeinschaft – also Menschen zusammenzubringen, die bereits miteinander verbunden sind über
eine in irgendeiner Weise gemeinschaftliche Identität, lokal, regional oder auch virtuell. Dafür braucht es
eine solide Grundfinanzierung von Institutionen, die Outreach und Community, kulturelle
Bildung und Vermittlung miteinschließt.

Wir werden unserem Anspruch nicht gerecht, solange kulturelle Bildung hauptsächlich aus
Drittmitteln finanziert wird, also überhaupt nicht im Fokus der Kulturpolitik liegt.
Es gibt keine Ansprechpersonen auf höchster Ebene für kulturelle Bildung, denn sowohl das
Bildungs- als auch das Kunstministerium sind irgendwie verantwortlich, aber niemand richtig. Die
Staatskanzlei macht kulturelle Bildung, wenn es um Medien geht, das Finanzministerium mischt mit,
sobald “Heimat” drauf steht, das Sozialministerium macht kulturelle Bildung für sozial schlechter
Gestellte, usw. Die Koordination der Bemühungen unterschiedlichster Verwaltungen auf lokaler,
regionaler und staatlicher Ebene funktioniert ohne zentrale Ansprechpartner und ohne Vernetzung
der Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien nicht.
Kulturelle Bildung braucht einen zentralen Ort, der institutionsübergreifend Ansprechpersonen und
Vernetzung bietet: ein eigenes Kompetenzzentrum kulturelle Bildung für Schulen, private und
kommunale Bildungseinrichtungen und Kulturlandschaft.
Diese zentrale Anlaufstelle zu schaffen ist drängend und wichtig, um Schulen, Kitas,
Volkshochschulen, Sing- und Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie alle weiteren
außerschulischen Verbände und Organisationen sowie Kulturinstitutionen stärker in staatliches
Handeln einzubeziehen und vielfach parallel agierendes staatliches Handeln zentral zu vernetzen.
Dieses Kompetenzzentrum kann Transformation begleiten – zum Beispiel 2026 die Umstellung auf
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Es kann die zentrale Einrichtung im Freistaat werden für
Beratungs- und Qualifizierungsleistungen sowie für die Vernetzung im gesamten Themenspektrum
der kulturellen Teilhabe und Bildung.
Wir müssen in Bayern im Bereich kulturelle Bildung inhaltlich wie finanziell an die Standards
anderer Bundesländer aufschließen.
Überall dort, wo der Staat tätig wird, sind die Entwicklungen wissenschaftlich zu begleiten und
stetig zu evaluieren, um bei Bedarf angepasst werden zu können.


Unser Anspruch:

  • kulturelle Bildung als festen Baustein der Kulturförderung verstetigen
  • Stellen für kulturelle Bildung an allen staatlichen Kulturinstitutionen schaffen und ausbauen
  • Expertise und Wissen bündeln: zentrale Anlaufstelle für Initiativen der kulturellen Bildung schaffen

FAIR GREEN CULTURAL DEAL


„Ihr Herrn, die ihr uns lehrt, wie man brav lebenUnd Sünd und Missetat vermeiden kann
Zuerst müßt ihr uns was zu fressen geben
Dann könnt ihr reden: damit fängt es an.“

Bertold Brecht.,„Wovon lebt der Mensch?“ Zweites Dreigroschen-Finale

Die bayerische Staatsregierung hat im Juli 2021 Klimaneutralität bis 2040 als Ziel für Bayern gesetzt.
Dieser Anspruch muss von Handeln begleitet werden und wirkt in alle Bereiche unseres Lebens. Wir
Grüne sehen Nachhaltigkeit dabei ganzheitlich und betrachten sowohl die soziale als auch die
ökologische Nachhaltigkeit. Um alle Menschen mitzunehmen, ist ein gemeinsames, paralleles
Entwickeln von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit unabdingbar. Das betrifft auch den Kulturbereich.
Staatliche Einrichtungen brauchen personell und finanziell die richtige Unterstützung für die Erarbeitung
eines in Zukunft verbindlichen Nachhaltigkeitskonzepts für Klima, Umwelt und soziale Strukturen. Wir
brauchen den Fair Green Cultural Deal.

Um die Transformation im Kulturbereich zu fördern, möchten wir spezielle Beratungsangebote
ebenso etablieren wie die Qualifizierung von Fachkräften auf dem Gebiet des
Transformationsmanagements.
Kunst braucht Austausch. Wo Mobilität nötig ist, versuchen wir die Umweltkosten-Nutzen-Rechnung
in Richtung einer positiven Nutzung des CO2-Budgets zu verschieben. Dafür braucht es inhaltliche
und zeitliche Verbesserungen: Es hilft, mit der Bahn zu fahren, es hilft aber auch, nicht nur für einen
einzigen Termin zu reisen oder Objekttransporte zu bündeln. Für Gastverträge ermöglichen wir
umweltfreundliches Reisen durch Anerkennung der Reisetage als Arbeitszeit, sofern nicht geflogen
wird.
Materialinitiativen, die in Kunst und Kultur benötigte Materialien sammeln, aufbereiten und der
Mehrfachnutzung zuführen, etablieren wir bayernweit als Standard.
Nachhaltigkeit ist mehr als CO2 und Müll: Sozial-ökologische Nachhaltigkeit ebenso wie
Klimafreundlichkeit sind Aspekte, die bei staatlicher Kulturförderung in Bayern förderfähig werden
müssen. Anreize sind wichtig, um unsere gesteckten Ziele zu erreichen.
Die Kultur ist ein Bereich, dem in der Vergangenheit vielfach neue Aufgaben aufgebürdet wurden
und dem trotz struktureller Unterfinanzierung nie automatisierte Anpassungen an Inflation oder
Kostendruck zuteil wurden. Deshalb braucht die Kultur Unterstützung, um diese wichtigen Aufgaben
stemmen zu können.


Unser Anspruch:

  • Nachhaltigkeit in allen Dimensionen fest in der Struktur von Kulturinstitutionen verankern
    – Transformationsmanagement als Weiterbildung anbieten und Stellen in diesem
    – Bereich finanzieren
    – Nutzung von Material-Initiativen zum Standard machen
    – Nachhaltigkeits-Konzepte etablieren, finanzieren und umsetzen
    – Handlungsfelder für Transformationsprozesse für jede Institution festlegen
    – Green Culture Desk auf Landesebene als zentrale Koordinationsstelle etablieren
  • staatliche und nichtstaatliche Institutionen bei der Transformation unterstützen
  • Maßnahmen für Nachhaltigkeit bei staatlichen Förderungen förderfähig machen
  • Beratung zur Nachhaltigkeit förderfähig machen
  • in allen Bezirken Ansprechpersonen für Nachhaltigkeits-Beratung für solo-Selbständige
  • Kreative einrichten
  • Mittel für Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereitstellen
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Kein Film ohne Können – unsere parlamentarische Arbeit zu Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche

Die Filmbranche leidet seit einiger Zeit unter einem eklatanten Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Zum einen gibt es kaum formalisierte Ausbildungswege, die meisten Filmmenschen (vor allem im Mittelbau) kommen durch Learning by Doing in die Branche, nicht wenige fingen in der Vergangenheit in unterschiedlichen Gewerken als Praktis am Set an. Doch durch den wunderbaren Mindestlohn war es dann mit der Generation Praktikum jäh zu Ende. Zum anderen sind die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche eher ungemütlich. Lange Drehtage sind Standard, Planbarkeit ein Fremdwort, und Film & Familie passen sowieso nicht zusammen. Wenn wir den Fachkräftemangel bekämpfen wollen, dann müssen wir an zwei Schrauben drehen: zum einen bei der Ausbildung, zum anderen bei den Arbeitsbedingungen. 

An beide Schrauben haben wir in der aktuellen Legislaturperiode mit mehreren parlamentarischen Initiativen Hand angelegt:

  • In unseren beiden schriftlichen Anfragen (sAns) Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben und Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II wollten wir wissen, was die Staatsregierung denn tut, um junge Menschen und Quereinsteiger*innen für den Film zu begeistern. Wir finden: zu wenig! Denn es braucht einfache und auch schnelle Qualifizierungsmaßnahmen, die in Kooperation mit den Produktionsfirmen und gegegebenfalls mit der IHK erarbeitet werden müssen. Die Leute fehlen JETZT – und nicht erst in einigen Jahren. Auch Förderprogramme wie STEP aus Hessen lehnt die Staatsregierung ab. Hier bekommen Produktionsfirmen Zuschüsse für ‚Praktikant*innen‘, also Menschen, die sich für Filmberufe interessieren. Diese können Berufserfahrung sammeln und die Produktionsfirmen können Mindestlohn zahlen – WinWin, oder?
  • Die kleine Anfrage (AzP) Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film hat die Ausbildungsschraube im Blick. Denn natürlich ist der Fachkräftemangel kein allein bayerisches Problem. Es gibt einen Austausch auf Bundesebene, doch was eine entsprechende Bund-Länder-Umfrage ergeben hat, dazu hüllt sich das bayerische Digitalministerium hüllt leider in Schweigen.

Mit all diese Anfragen und Anträgen im Gepäck freue ich mich auf eine inspirierende, lebhafte Diskussion bei unserem Grünen Filmfest-Panel „Kein Film ohne Können: Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche“ am 26. Juni im Rahmen des Filmfest München und bin gespannt auf die unterschiedlichen Lösungsansätze, die unsere Panelgäste vorstellen werden!

Rede_Antrag_Bayerischer Landtag_Coronahilfen_Sanne Kurz

Meine Rede zum den Dringlichkeitsanträgen von FDP und AfD zu Rückmeldeverfahren und Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Hilfen

Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Rückmeldeverfahren Soforthilfe Corona aussetzen, Rechtsklarheit herstellen“. – Ich würde mir gar keine so großen Sorgen über die Verjährung, sondern mir eher Sorgen darum machen, wie das Vertrauen der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger – immerhin eine Viertelmillion Menschen – hier in Bayern in die Politik ist. Sie fühlen sich seit 2020 wirklich oft an der Nase herumgeführt; so ist es leider.

Im März 2023 hatten wir Grüne schon gefordert, sich dieser Rückzahlungsforderung anzunehmen. Wir hatten in unserem Dringlichkeitsantrag Lösungen, Beratungen und Einzelfallberatungen vorgeschlagen, ebenso wie abzuwarten, bis die Rechtslage und Klagen in NRW aber auch in Bayern geklärt sind. Stattdessen haben Sie leider weiter viel Vertrauen in die Politik verspielt.

Heute vor, fast auf den Tag genau, drei Jahren wurden in Bayern die Künstlerhilfen verkündet. Diese Künstlerhilfen kamen hier nach zähem Ringen zu einer Zeit, in der es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon längst den fiktiven Unternehmerlohn gab, in Zusammenarbeit des dortigen Wirtschafts- und Kunstministeriums. Hier wurden währenddessen von Herrn Aiwangers Seite aus weiter alle zum Beantragen von Hartz IV geschickt; dort hat man Lösungen gefunden.

Ich wundere mich nicht darüber, dass Menschen hier in Bayern frustriert sind. Eine Künstlerin hat mir gesagt, sie fühle sich – Zitat – „verarscht“. Die Extrawurst in Form der bayerischen Soforthilfen kam schnell. Mich wundert es auch, warum wir nie über diese bayerischen Soforthilfen reden. Gibt es auch für diese bayerischen Soforthilfen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund? Sie sind als Klassenprimus wie so oft gerne davongaloppiert, und jetzt wundern Sie sich, dass hinterher jemand die Hefte nachkontrollieren und schauen will, ob die Hausaufgaben auch gemacht wurden. Wir finden: So geht Effekthascherei, aber nicht Fleißarbeit. Das ist keine Politik, die Vertrauen und Stabilität in der Krise schafft, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den bayerischen Soforthilfen, für die wir als Land Bayern verantwortlich sind, wurde klipp und klar verkündet, dass es keine Rückzahlungen gebe und die Liquidität sofort geprüft werde; das liegt nicht am Bund, obwohl Sie dort ausnahmsweise einmal mitregiert haben. Es ist doch kein Wunder, wenn sich Betroffene da getäuscht sehen. Außerdem war zum Zeitpunkt der Bewilligung nirgendwo ein Sterbenswörtchen zum Umgang mit Personalkosten zu finden – nicht in den FAQs und nicht in den Richtlinien.

Wenn dann hinterher Bemessungsgrundlagen geändert werden, dann geht das doch nicht. Es ist doch rechtswidrig, hinterher Bemessungsgrundlagen zu ändern. Wer Personalkosten in Bayern statt mit Kurzarbeitergeld mit Soforthilfen abgedeckt hat, so verantwortungsvoll gehandelt und Angestellte sowie deren Familien vor Kurzarbeit und den Folgen bewahrt hat, der guckt in Bayern in die Röhre.

Bei der jetzigen weiteren Abwicklung muss man natürlich Rechtsgrundlagen wie das EU-Beihilferecht, die mit dem Bund geschlossenen Vereinbarungen und das Haushaltsrecht beachten. Aber ich wünsche mir zumindest, dass Sie hier für das bayerische Handeln Verantwortung übernehmen. Die ersten Klagen laufen auch in Bayern. Im Internet kursieren schon Petitionen von Einzelpersonen, aber auch von Verbänden wie zum Beispiel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft.

Vielleicht ist es dem geschuldet, dass Sie die Frist jetzt bis zum Ende des Jahres verlängert haben. Ich glaube aber, dass es schlicht und einfach dem Wahlkampf geschuldet ist. Das ist ein Armutszeugnis, und wir hätten uns sehr gefreut, wenn hier Rechtssicherheit hätte abgewartet werden müssen. Keine Lösung und viel Getöse: Das kennen wir schon. Hoffentlich wird sich das im Herbst ändern. – Den Antrag der AfD lehnen wir ab.

(Zuruf von der AfD: Warum eigentlich?)

Dem Antrag der FDP stimmen wir gerne zu.

Schlagwortarchiv für: Bayern

Nürnberg Pop Conference: MY GENERATION – KULTUR ALS BRANDBESCHLEUNIGER IM GENERATIONENKONFLIKT ‍

Podiumsgäste: Kevin Kühnert (SPD, Generalsekretär, Berlin), Sanne Kurz (Die Grünen, Bayern), Vanessa Patrick (PULS, Bayrischer Rundfunk), Bernd Strieder (Verband für Popkultur in Bayern e.V.), Axel Ballreich (LiveKomm -Bundesverband der Musikspielstätten, CBF).
Moderation: Violetta Paprotta (freie Journalistin)

„My Generation“ hieß die Hymne der britischen Rockband The Who, die Mitte der 1960er Jahre zur Hymne der Subkultur wurde und die Unsicherheit der jungen Generation verkörpert, die von den Erwachsenen ständig niedergemacht wird. Wir spannen den Bogen zur Jetztzeit und fragen, ob Kultur an sich und die Diskrepanz vor allem von Hoch- und Subkultur einen ähnlichen Konflikt längst ausgelöst hat. Fühlen sich junge Menschen, die längst einen anderen, für sie relevanten Kulturbegriff mitprägen, bevormundet?  Wer geht in 50 Jahren noch in die Oper? Warum darf eine Eckkneipe kein Kulturort sein? Sind sich Sportkultur und Popkultur vielleicht ähnlicher als man denkt? Ist eine Demokratisierung der Kulturförderung längst überfällig?

230915_Politik und Kunst_Sanne Kurz_Gisela Sengl_Grüne_Bayern

Kunst und Kultur im Gespräch

Politik und Kabarett mit Gisela Sengl, Sanne Kurz und Christine Rothacker

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Die besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe hat Verfassungsrang. Die Förderung von Kunst und Kultur ist kein „Nice to Have“, sondern eine Zukunftsinvestition.

Die Landtagsabgeordnete Gisela Sengl spricht mit der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, MdL Sanne Kurz, über eine bessere Kulturpolitik in Bayern. Die Kabarettistin Christine Rothacker präsentiert dazu Auszüge aus ihrem neuen Bühnenprogramm „House of Cows“.

Der Eintritt ist frei.

Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Franziskaner

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die vierte Station meiner Tour führt am 3. August in den Franziskaner Biergarten  in Trudering (Friedenspromenade 45, 81827 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

Initiative Kulturzukunft Bayern

Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?

Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.

Gäste auf dem Podium:

  • Thomas Kreuzer, CSU
  • Sanne Kurz, Bündnis 90/Die Grünen
  • Florian Streibl, Freie Wähler
  • Volkmar Halbleib, SPD
  • Dr. Wolfgang Heubisch, FDP

Moderation: Anna Kleeblatt, Dr. Markus Michalke

Eintritt frei – Tickets hier.

Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne – im Wirtshaus Leiberheim

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Bei der dritten Station meiner Tour kann man am 26. Juli im Wirtshaus Leiberheim ein Bier oder andere Getränke mit mir teilen und mit mir ins Gespräch kommen. Ich freue mich!
Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Michaeligarten

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die zweite Station meiner Tour führt am 12. Juli in den Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München).

Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

230711_Strom_Wärme_Dieter Janecek_Sanne Kurz_Julia Post_Veranstaltung_BalanDeli

Energie + Wirtschaft: Wie geht’s weiter mit Strom & Wärme?

Wärme, Strom und wie Privatpersonen und Wirtschaft die Wende hin zu einer von fossilen Energieträgern freien, unabhängigen Zukunft gelingt.

Wie werden wir heizen? Wer wird wie und wo unseren Strom erzeugen? Können wir Energiewende und Wärmewende selbst in die Hand nehmen? Welche Abhängigkeiten verschwinden? Wie fördern Bund und Stadt?

Wirtschaft und Menschen im Land stehen vor großen Herausforderungen. Wir Grüne arbeiten auf Stadt- und Landesebene ebenso wie im Bund daran, dass wir gemeinsam die Wende hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft stemmen können. Meine Gäste sind Dieter Janecek, Mitglied des Bundestages, Abgeordneter für München und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, und Julia Post, Stadträtin und Kandidatin für den Bayerischen Landtag. Mit ihnen wie auch dem Publikum möchte ich darüber diskutieren, was schon geglückt ist, wo die Vorteile liegen und welche Baustellen wir noch angehen werden.

 

Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

Auf ein Bier mit Sanne Kurz

Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

Die Tour startet am 6. Juli 2023, 18-21 Uhr, im Perlacher Hof (Sebastian-Bauer-Straße 13 81737 München)

Am 12. Juli, 18-21 Uhr, freue ich mich dann auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch im Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München)

Infos zu weiteren Stationen, Daten und Uhrzeiten folgen in Kürze!

230514_Cem_Truderinger-Festwoche_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Truderinger Festwoche mit Cem Özdemir

Merkt euch diesen denkwürdigen Termin vor: Am Sonntag, dem 14.05. werden wir ab 17:30 Uhr zum ersten Mal das Zelt der Truderinger Festwoche für uns haben. Es wird sehr viel Grüne Prominenz anwesend sein, u.a.:

Für ordentlich Stimmung sorgen auch baierisch-irischer Balkan-Ska von Treibauf sowie die Schwuhplattler.

Bringt Familie, Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Nachbar*innen mit und rockt mit uns das Zelt!