Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:
Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele- vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-10-31 15:21:002025-11-04 18:22:39Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“
Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-10-30 13:23:202025-11-04 18:23:47Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“
welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-10-23 13:08:592025-11-04 13:26:31Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“
Ich bin Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Anlässlich der Debatte rund um das umstrittene Format KLAR und die Moderatorin Julia Ruhs erklärt der Rundfunkrat in einer offiziellen Stellungnahme zur Fortsetzung der Sendereihe KLAR sowie zu öffentlichen Reaktionen:
Der Rundfunkrat stellt nach einer intensiven und konstruktiven Beratung im zuständigen Programmausschuss und Plenum mehrheitlich fest, dass die Sendung KLAR mit der Moderatorin Julia Ruhs und einer verstärkten, redaktionellen Begleitung vom BR weitergeführt wird. Frau Ruhs ist auch aus Sicht des Rundfunkrats gegen unsachliche und persönliche Angriffe in Schutz zu nehmen.
Der Rundfunkrat unterstreicht den hohen Stellenwert einer ausgewogenen Berichterstattung und Gestaltung des Programms. Das Gesamtprogramm hat unterschiedliche Sichtweisen fair und faktenbasiert darzustellen. Perspektiven- und Meinungsvielfalt muss das Markenzeichen gerade des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein und gezielt gefördert werden – auch durch die Vielfalt der Formate und Moderationen.
Der Rundfunkrat weist in der Öffentlichkeit verbreitete, diffamierende und verletzende Meinungsäußerungen gegen den BR, seine Mitarbeitenden oder Mitglieder des Gremiums als unvereinbar mit dem Amt eines Mitglieds des Rundfunkrats in aller Entschiedenheit zurück.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2025/10/Bayerischer-Rundfunk_Funkhaus_Rundfunkrat_BR_Sanne-Kurz_Gruene_Bayern.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-10-13 11:00:002025-10-16 17:01:57Julia Ruhs, KLAR und die Reaktionen – Stellungnahme des BR-Rundfunkrats
Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:
Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?
Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz (HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-10-09 17:18:282025-10-22 17:18:45Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“
Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:
Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-10-09 16:14:002025-11-04 18:14:54Kleine Anfrag – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“
im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.
Begründung:
Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.
Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.
Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen, Kitas oder Jugendeinrichtungen.
Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2025 zu folgenden Fragen zu berichten:
1. Vermittlungsstellen und Strukturen
Welche Stellen für Bildung und Vermittlung (z. B. museumspädagogisches Fachpersonal, Kuratorinnen und Kuratoren, museumspädagogische Zentren) sind an den staatlichen Museen und Häusern mit staatlicher Beteiligung in Bayern eingerichtet?
Wo sind diese Stellen innerhalb der einzelnen Häuser sowie innerhalb der neuen Museumsagentur Bayern strukturell angesiedelt?
Welche Vermittlungsprojekte und -formate (z. B. Workshops, digitale Medien, partizipative Programme) wurden im Jahr 2025 konkret durchgeführt und welche Häuser gelten hierbei als Vorreiter?
Welche weiteren, vergangenen oder geplanten Vermittlungsprojekte gibt und gab es, die nennenswert sind?
2. Anmeldungen und Herausforderungen
Welche Vermittlungsaktivitäten wurden in den letzten zwölf Monaten umgesetzt oder neu angemeldet (inklusive Sonderausstellungen, digitale Vermittlungsangebote, Outreach-Projekte)?
Aus welchen Mitteln wurden diese Aktivitäten jeweils finanziert?
Wie viele Teilnehmende konnten mit diesen Angeboten erreicht werden, insbesondere aus bisher unterrepräsentierten Zielgruppen?
Welche messbaren Ergebnisse liegen in Bezug auf Reichweite, Zufriedenheit der Teilnehmenden und gesellschaftliche Wirkung vor?
Welche Erkenntnisse gibt es zu bisher noch nicht erreichten Personen im Sinne der Nicht-Besuchs-Forschung?
Wie sollen Erkenntnisse über bisher noch nicht erreichte Bürgerinnen und Bür- ger in Maßnahmen zum Erreichen eines noch breiteren Publikums umgesetzt werden?
Welchen Herausforderungen und Hindernissen (z. B. hinsichtlich Räumen, Mitteln, Personal, Strukturen) sieht sich die Vermittlung noch gegenüber?
3. Stand und Zielentwicklung
Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Stand der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen sowie denjenigen mit staatlicher Beteiligung, insbesondere seit dem Start der Museumsagentur Bayern, auch im Vergleich untereinander sowie im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking)?
Welche Häuser sind im Bereich Vermittlung besonders aktiv, welche Formate haben sich bewährt, und wie ist geplant, dass alle von Best-Practices profitieren können?
Wo sieht die Staatsregierung Entwicklungspotenzial in Hinblick auf Barrierefreiheit, Digitalisierung und Zielgruppen- sowie Nicht-Publikums-Ansprache, und welche Vorhaben gibt es für den weiteren Ausbau der Vermittlung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der vorhandenen Angebote?
4. Unterstützung durch zentrale Dienste und IT-Ausstattung
Wie bewertet die Vermittlung selbst die Unterstützung und Zuarbeit der zentralen Dienste aus Vermittlungssicht (z. B. IT, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Lehr- und Vermittlungsmaterialien, Outreach)?
Wie ist der aktuelle Stand der Ausstattung an Sachmitteln und Räumen, insbesondere für Archivierung, Sammlungsverwaltung und Dokumentation, aber auch für Vermittlung allgemein?
Inwiefern ist IT-Unterstützung und Materialbeschaffung gezielt auf innovative Vermittlungsformate abgestimmt?
5. Entwicklungsperspektiven
Welche partizipativen Formate, wie etwa das „Citizen Science“-Projekt des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, existieren in Bayern, die Besucherinnen und Besucher einbinden und Mitgestaltung ermöglichen – etwa durch Auswahldialoge im Rahmen von Sammlungspräsentationen, und wer finanziert diese?
Wie werden in Bayern die partizipativen Vermittlungsformate und die Inklusion bisher unterrepräsentierter Zielgruppen strategisch geplant, evaluiert und weiterentwickelt?
Begründung:
Die staatlichen Museen in Bayern tragen Verantwortung für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Vermittlungsarbeit ist dabei entscheidend, um Kunst und Kultur für alle zugänglich zu machen und kulturelle Teilhabe zu sichern – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit geringen kulturellen Vorerfahrungen.
Mit der Museumsagentur Bayern wurden neue Strukturen zur Vernetzung und strategischen Planung geschaffen. Offen bleibt, wie diese konkret auf die Vermittlungsarbeit wirken, welche Herausforderungen bestehen und wie zentrale Dienste wie IT, Öffentlichkeitsarbeit und Materialbeschaffung abgestimmt sind.
Zudem gewinnen innovative Formate, etwa partizipative Projekte oder digitale Angebote, national wie international an Bedeutung. Für Bayern gilt es zu klären, welche Ansätze bereits bestehen, wie sie finanziert und evaluiert werden und wo Entwicklungspotentiale liegen – etwa bei Barrierefreiheit, Digitalisierung oder Outreach.
Der Bericht soll Transparenz schaffen, Best-Practices sichtbar machen und Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen aufzeigen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-10-09 10:42:252025-10-22 10:42:55Antrag „Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen in Bayern –Strukturen, Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven“
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf eine Anfrage von Tim Pargent, Benjamin Adjei und mir, auf Grundlage von Informationen der Bayerischen Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH:
1.1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung der staatliche Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in den letzten fünf Jahren zur Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen ergriffen (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation auflisten)?
Im Jahr 2020 wurde die Planung zur Einführung von Onlinetickets in der Schlösserverwaltung aufgenommen. Nachfolgend werden die Objekte der Schlösserverwaltung mit einem Onlineticketangebot mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:
Liegenschaften
Jahr
Schloss Neuschwanstein
2020
Schloss Nymphenburg
2021
Schloss Linderhof
2022
Markgräfliches Opernhaus
2023
Neues Schloss Herrenchiemsee
2023
Residenz München
2025
Der Ticketverkauf in Schloss Neuschwanstein erfolgt durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds über das Reservierungssystem der Firma Axess AG. In den übrigen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung mit Onlineticketangebot kommt ein System der Firma Amepheas zum Einsatz. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH ist Vorreiterin bei Onlinetickets in der Binnenschifffahrt in Bayern. Die Einführung und Weiterentwicklung von Onlinebuchungssystemen wird entsprechend den Bedürfnissen der Fahrgäste priorisiert: Eine frühzeitige Buchung mit Sitzplatzreservierung ist in erster Linie am Königssee relevant, weil dort weniger Sitzplätze pro Fahrt zur Verfügung stehen als auf den größer dimensionierten Passagierschiffen der anderen Seen. Die eingesetzten Onlinebuchungssysteme sind immer in das Kassensystem des jeweiligen Standorts integriert. Nachfolgend werden die Standorte der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:
Standort
Jahr
Königssee
2020
Tegernsee
2023
Ammersee
2025
Starnberger See
2026 (geplant)
Die Unternehmenswebseite der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH bietet umfangreiche Informationen über das Angebot der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und touristische Attraktionen an den Standorten.
1.2 Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in absehbarer Zeit geplant, um die Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen zu verbessern (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation angeben)?
Die Einführung des Onlinetickets in den besucherstarken Objekten der Schlösserverwaltung befindet sich in Planung und Umsetzung. Dabei müssen objektabhängig noch vor Inbetriebnahme bauliche Maßnahmen, beispielsweise zur Verlegung von Datenleitungen, durchgeführt werden. Eine Einführung eines Onlinetickets in allen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung erscheint unter Achtung der im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit derzeit nicht sachgerecht, da die Einführung und der Betrieb eines derartigen Systems nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, die gerade bei besucherschwächeren Objekten nicht im Verhältnis zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stehen würden. Auf den Internetseiten der Schlösserverwaltung wird bereits ein breites Informationsangebot für Interessierte sowie Besucherinnen und Besucher der Objekte der Schlösserverwaltung bereitgestellt. Dazu werden neben Informationen zur Anfahrt, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen, Gastronomie und Kontaktmöglichkeiten auch Informationsbroschüren zu den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion und die Integration der Auslastungsanzeige in die Unternehmenswebseite. Darüber hinaus evaluiert und optimiert die Bayerische Seenschifffahrt GmbH laufend ihr Buchungssystem.
2.1 E-Mail-Adressen mit welchen Top-Level-Domains (TLDs) werden beim Buchen von Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH nicht akzeptiert? 2.2 Was ist der Grund dafür, dass bestimmte Top-Level-Domains nicht zugelassen sind?
Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet. Im Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung sowie im Onlineticket der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH werden aktiv keine E-Mail-Adressen oder Top-Level-Domains gesperrt.
3.1 Welche technischen oder organisatorischen Gründe verhindern derzeit, dass Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in digitale Wallets wie Apple Wallet oder Google Wallet importierbar sind? 3.2 Ist die Einführung entsprechender Wallet-Funktionalitäten aktuell in Planung? 3.3 Falls ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet. Die Onlinetickets im Bereich der Schlösserverwaltung stehen sowohl als pdf-Datei als auch für die Übernahme in digitale Wallets zur Verfügung. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion. Eine Einführung für die anderen Seen wird geprüft.
4.1 Wann wurden die in den genannten Organisationen eingesetzten Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule zuletzt umfassend auf den aktuellen Stand der Technik aktualisiert? 4.2 Werden regelmäßig Audits und Updates an den jeweils verwendeten Softwarekomponenten durchgeführt? 4.3 Falls ja, in welchem Turnus?
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet. Beim Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist das Hosting und die Wartung des Onlineticketsystems auf den Dienstleister des Kassensystems übertragen. Die Firma aktualisiert laufend die Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule. Die Sicherheit der IT der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH wird laufend durch externe Dienstleister gewährleistet. Softwareaktualisierungen erfolgen laufend durch die hausinterne IT-Abteilung.
5. Welche Konzepte, Prozesse oder Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, damit die digitalen Angebote der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und der Schlösserverwaltung kontinuierlich an aktuelle IT-Standards und Nutzerbedürfnisse angepasst werden?
Für das Onlineticketing der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist nach Informationen der Schlösserverwaltung hierfür der Anbieter der eingesetzten Kassensoftware beauftragt. Alle weiteren IT-Anwendungen werden vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Schlösserverwaltung und IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates sorgen für die regelmäßige Anpassung an die aktuellen IT-Standards. Beim Onlineticketing der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sorgen nach Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH die Anbieter der jeweils eingesetzten Kassensoftware durch Updates für regelmäßige Aktualisierungen. Die weiteren IT-Anwendungen werden von der hausinternen IT-Abteilung zusammen mit Drittanbietern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-09-16 13:38:492025-11-04 13:39:24Schriftliche Anfrage „Modernisierung des Ticketbuchungssystems der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt“
Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste und Provenienzen eingegangen wird:
Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?
Weit über 300 Fragen sind es, die die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag vor rund einem Monat der Bayerischen Staatsregierung zum Umgang des Freistaats mit NS-Raubkunst gestellt hat. Es geht um Restitution, Gerechtigkeit und Transparenz – festgeschrieben in internationalen Vereinbarungen, zu denen auch Bayern sich bekannt hat. Nun ist eine Antwort aus dem Kunstministerium zum Zeithorizont da: Bis Ende 2026 wolle man den umfangreichen Fragenkatalog der Interpellation „Geraubt. Bewahrt. Blockiert. – NS-Raubgut in Bayern: Verantwortung übernehmen statt verschleiern!“ beantworten.
Die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Sanne Kurz kommentiert wie folgt: „Wenn staatliche Museen nur nachgeordnete Behörden sind und am Ende der Minister allein entscheidet, was zurückgegeben wird und was nicht, sind ‘Transparenz und Tempo’ abhängig davon, ob ein einzelner Mensch sein Wort hält. Bisher sah das mau aus. Dabei wissen wir, auch wenn sich natürlich 80 Jahre nach Kriegsende nicht mehr jedes Detail klären lässt, eines ganz genau: Uns gehört das NS-Raubgut jedenfalls nicht. Wir Grüne hoffen, dass wir mit unseren Fragen das Ringen um Lösungen im Sinne der NS-Opfer und ihrer Nachfahren beschleunigen können. Denn die Zeit läuft gegen sie – und sie sind oft schon viel zu viele Jahre hingehalten worden.“
Sanne Kurz verweist zur Rolle Bayerns auf die besondere historische Verantwortung der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaats, ihre Bestände im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 zu prüfen und Rückgaben NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu ermöglichen: „Immerhin gab es hier lebendigen jüdischen Kunsthandel. Auch von jüdischem Mäzenatentum profitierte Bayern vor rund 100 Jahren massiv. Mit der NS-Diktatur wurde München dann Hauptumschlagplatz für von Nazigrößen geraubte Kunst, nach dem Krieg zentraler Ort alliierter Rückgabe-Bemühungen. Es ist also auch unbedingt ein moralisches Gebot, nach 80 Jahren dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten.“
Mit unserer Interpellation fordern wir Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?
Hier findet sich der komplette Fragenkatalog, den wir an die Bayerische Staatsregierung geschickt haben, zum Nachlesen:
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2025/07/Sanne-Kurz_Bayerischer-Landtag_NS-Raubkunst_Interpellation_Gruene.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-07-08 17:06:252025-07-22 09:39:41Pressemitteilung „Antworten auf Interpellation NS-Raubgut in Bayern bis Ende 2026 in Aussicht gestellt“
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im zuständigen Ausschuss bis November 2025 umfassend über die strukturellen und organisatorischen Missstände bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, sowie den Maßnahmen zu deren Beseitigung, zu berichten.
Dabei soll – bei persönlichkeits- oder datenschutzrechtlichen Bedenken ggf. in nichtöffentlicher Sitzung – auf folgende Fragen eingegangen werden:
1. Organisationsstruktur und Führungsverantwortung
Welche strukturellen Defizite wurden im Zuge interner oder externer Prüfungen festgestellt?
Wie war das Verhältnis zwischen Generaldirektion, den Zentralen Diensten und dem zuständigen Staatsministerium hinsichtlich Kontrolle und Aufsicht geregelt, und inwiefern trug diese Struktur dazu bei, dass es über Jahre hinweg zu gravierenden Missständen wie mangelnder Sicherheitskontrolle, unzureichender Personalführung, fehlender Prozessnachvollziehbarkeit sowie zu einer repressiven Arbeitskultur bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen kommen konnte?
Welche Konsequenzen werden künftig aus der vom Staatsministerium selbst beschriebenen „Unverantwortung in der Organisation“ gezogen?
Welche fachlichen und betriebswirtschaftlichen Qualifikationen wurden und werden bei der Neuordnung für Leitungspositionen in der Museumsagentur bzw. in den Zentralen Diensten der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vorausgesetzt?
Wie soll die geplante Ausgründung der Zentralen Dienste als GmbH bzw. die neue Struktur „Museumsagentur“ konkret dazu beitragen, strukturelle Versäumnisse, sicherheitsrelevante Mängel und Defizite in der Führungs- und Organisationskultur künftig zu verhindern? Arbeitsklima und Personalführung
Was sind die Gründe dafür, dass trotz bereits länger bekannter Berichte über systematische Mitarbeiterüberwachung, das Führen von Listen zu Bagatelldelikten und die angebliche Aufforderung zur gegenseitigen Bespitzelung im Kollegium bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Praktiken zu unterbinden und diese wirksame Veränderung in der Unternehmenskultur auch den Mitarbeitenden deutlich zu machen?
2. Arbeitsklima und Personalführung
Was sind die Gründe dafür, dass trotz bereits länger bekannter Berichte über systematische Mitarbeiterüberwachung, das Führen von Listen zu Bagatelldelikten und die angebliche Aufforderung zur gegenseitigen Bespitzelung im Kolllegium bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Praktiken zu unterbinden und diese wirksame Veränderung in der Unternehmenskultur auch den Mitarbeitenden deutlich zu machen?
Falls Maßnahmen ergriffen wurden und diese für das interne wie externe Personal spürbar sind: Welche Maßnahmen wurden ergriffen – und wie und warum haben diese (nicht) zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt?
Welche Maßnahmen erwägt – ggf. zusätzlich zu bereits bestehenden Maßnahmen – die Staatsregierung, um künftig ein vertrauensvolles, faires und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld mit moderner Unternehmenskultur in den Staatsgemäldesammlungen zu gewährleisten?
3. Vergabepraxis und Einsatz externer Sicherheitsdienste
Warum beschäftigen staatliche Häuser keine Sicherheitskräfte, ggf. nach Tarifvertrag der Sicherheitsbranche, so wie das beispielsweise das Haus der Kunst oder das NS-Dokumentationszentrum erfolgreich umsetzen, sondern greifen auf externe Anbieter zurück?
Wie wird sichergestellt, dass Sicherheitsunternehmen die Anforderungen des Bewachungsrechts (Bewachungsverordnung, § 34a Gewerbeordnung(GewO)), insbesondere die Nachweispflichten gegenüber dem Kreisverwaltungsreferat München, einhalten?
Was ist der Staatsregierung über den Einsatz von Subunternehmen und mögliche Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen bekannt?
4. Umgang mit sicherheitsrelevanten Risiken
Welche sicherheitstechnischen und organisatorischen Mängel wurden in den vergangenen fünf Jahren über die dem Ausschuss in der vergangenen Legislaturperiode bereits berichteten Mängel hinaus dokumentiert (z. B. Türcodes, Kameras, nicht autorisierte Depotzugänge, Personaleinsatz in Sicherheitszentralen)?
Wann und wie wurde auf interne Berichte über unzureichend geschützte Kunstwerke, fehlerhafte Lagerung und nicht dokumentierte Depotentnahmen reagiert?
Gibt es zum Wohl der Unternehmenskultur sowie der Kulturgüter und Kunstschätze interne, ggf. auch anonyme Meldemöglichkeiten von Missständen? Wenn ja: Wie oft werden und wurden diese genutzt? Wie wird mit internen Hinweisen und Whistleblowing umgegangen?
5. Interne Kontrollmechanismen und Compliance
Welche internen Leitbilder, Compliance- oder Kontrollsysteme existieren und existierten innerhalb der Staatsgemäldesammlungen zur Verhinderung von Macht- und Amtsmissbrauch?
Begründung:
Die Berichterstattung rund um die Staatsgemäldesammlungen war in den letzten Tagen und Wochen zum Teil von großen Widersprüchen geprägt. Die aktuellen Vorwürfe gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, wie sie u. a. in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juni 2025 geschildert wurden, aber auch im Deutschlandfunk auftauchten und von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angedeutet wurden, weisen auf erhebliche strukturelle und organisatorische Mängel hin. Neben einem angespannten Arbeitsklima unter den Beschäftigten stehen insbesondere die fragwürdige Vergabepraxis bei Sicherheitsdienstleistungen, Hinweise auf Schwarzarbeit und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen im Raum. Diese Defizite werfen grundlegende Fragen zur Aufsicht, Verantwortungsdiffusion und zum Steuerungsversagen im direkten Verantwortungsbereich der Staatsregierung auf.
Gleichzeitig ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft, zahlreiche Fachgremien wurden von der Staatsregierung zur Verbesserung der Situation eingesetzt, und der Interimsleiter berichtet im Münchner Merkur, dass man an einer Neuordnung arbeite und die Verhältnisse im Herbst 2025 besser sein sollen. Ein Bericht der Staatsregierung an den zuständigen Ausschuss im Landtag ist daher dringend geboten: Die vom Interimsleiter für den Herbst angekündigten Ergebnisse sollten zuerst dem Parlament vorgestellt werden.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-07-07 16:58:482025-10-21 11:36:08Antrag „Strukturelles Versagen und sicherheitsrelevante Mängel bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen – Organisationskultur, Vergabepraxis und Umgang mit externem Personal“
sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der KulturPass über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird,
den KulturPass für Jugendliche in Bayern durch zusätzliche Landesmittel aus Haushaltsresten aufzustocken,
ein Konzept zu erarbeiten, wie der KulturPass in Bayern künftig gemeinsam mit privatem Einsatz (z. B. Stiftungen, Verbände, Unternehmen) finanziell unterstützt und mitgetragen werden kann, analog zum französischen Modell.
Begründung:
Der KulturPass ist eine bundesweite Erfolgsgeschichte. Er ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen kulturelle Teilhabe und stärkt zugleich die regionale Kulturwirtschaft. Allein im Jahr 2023 wurden deutschlandweit über 500 000 Kulturangebote gebucht. Auch in Bayern stößt der KulturPass auf großes Interesse. Gerade in der Zeit nach der Coronapandemie ist es wichtig, Jugendlichen wieder niedrigschwellige kulturelle Erlebnisse zu ermöglichen – sei es im Theater, in der Buchhandlung, im Kino oder bei einem Konzert.
Die Verstetigung und der Ausbau des KulturPasses wären ein starkes Signal für kulturelle Bildung, soziale Teilhabe und die Wertschätzung von Kulturarbeit. Frankreich zeigt bereits seit Jahren erfolgreich, wie ein solches Modell auch durch Partnerschaften mit Unternehmen und Förderprogrammen ausgebaut werden kann.
Um möglichst viele junge Menschen in Bayern zu erreichen, sollte sich der Freistaat aktiv an der Weiterentwicklung des KulturPasses beteiligen – auch finanziell. Unverausgabte Haushaltsmittel könnten gezielt für den KulturPass eingesetzt werden. Darüber hinaus sollte Bayern eine Vorreiterrolle einnehmen und Modelle für eine Beteiligung von Unternehmen und weiteren Partnern an einer langfristigen Finanzierung prüfen.
Ein ausgebauter KulturPass ist eine Investition in die Zukunft unserer Jugend, in kulturelle Bildung und in eine lebendige, demokratische Gesellschaft.
Wer den Rundfunk-Finanzierungsstaatsvertrag aus parteipolitischem Kalkül blockiert, gefährdet freie Medien und unsere Demokratie. Meine Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)
Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen!
Es ist gut, dass der Reformstaatsvertrag, der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag, jetzt kommt. Wir erleben in Europa, aber auch hierzulande: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht selbstverständlich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit Staatsferne öffentliche Aufträge erfüllt, ist unter Beschuss. Er muss verteidigt, in die Zukunft geführt und gestärkt werden. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die klare Trennung von Struktur und Auftrag ist gut. Die staatsfernen Kontrollgremien der Sender werden gestärkt; auch das ist prima, weil demokratische Kontrolle Kompetenz, Vielfalt und Transparenz braucht.
Aber, Kolleginnen und Kollegen, jede Reform hat Folgen. Wir haben es bei den Vorrednern schon gehört. Es zeigt sich, dass man auch in Bayern eher auf Verwalten als auf Gestalten gesetzt hat. Man duckt sich bisher weg. Werter Kollege Alex Dorow, die Konsequenzen der notwendigen Reform müssen hier vielleicht noch zu Ende bearbeitet werden. Ich habe jetzt vernommen, dass man das Bayerische Rundfunkgesetz bis 2027 an- packen will. In der letzten Legislaturperiode hieß es auch schon, das Kontrollgremium und dessen Zusammensetzung müssten evaluiert und angepasst werden.
Natürlich muss man das anpacken. Wir haben in Bayern in Zukunft nur noch sechs statt zehn Radiosender. Der Öffentlich Rechtliche kürzt bereits jetzt. PULS ist nur noch automatisierter Musikstreamer. BR24live, BR Heimat, BR Schlager gibt es terrestrisch schon jetzt nicht mehr. Viele lokale terrestrische Sender wurden herausgenommen, obwohl wir eigentlich gerade in die Fläche gehen wollen. Die Staatsregierung hat mir hier leider noch Anfang des Jahres auf meine Schriftliche Anfrage hin praktisch keine Antwort darauf gegeben, wie sich der Medienstaatsvertrag im Bayerischen Rundfunkgesetz widerspiegelt. Sinngemäß war die Antwort: Wir hoffen, der BR wird das, bevor wir aktiv werden müssen, schon richten.
Wir haben ein Bayerisches Rundfunkgesetz, durch das momentan Dinge beauftragt sind, die aber so im Reformstaatsvertrag nicht mehr vorgegeben sind. Das ist ein Problem, das wir anpacken müssen. Sonst haben wir am Schluss nichts mehr und nur noch Inhalte zum Schimpfen, wie Herr Kollege Michael Piazolo es gerade gesagt hat. Wir haben ja zu diesen Sachen keine parlamentarische Debatte und kein öffentliches Hearing. Es würde guttun, wenn wir unser Bayerisches Rundfunkgesetz anpacken und hier wirklich Verantwortung übernehmen würden. Das würde auch unserem Land und der Medienpolitik hier guttun.
Zur Reform gehört aber natürlich auch – ich bin sehr dankbar, dass alle Vorredner das gesagt haben – die Neuaufstellung der Finanzierung. Denn Einsparen wird – das war übrigens auch in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage zu lesen – diese Reform erst mittel- und langfristig. Das heißt: Jetzt aktuell müssen die Sender gucken, ihre Finanzierung irgendwo herzubekommen. Und der große Elefant im Raum ist Markus Söder,
(Andreas Winhart (AfD): Der ist doch gar nicht da!)
der sich mit seinen Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt weigert, den Finanzierungsänderungsstaatsvertrag zu unterzeichnen.
(Michael Hofmann (CSU): Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, dann nehmen Sie den Ministerpräsidenten in die Verantwortung!)
Ja, er ist derjenige, der mit zwei Amtskollegen, die sich auch weigern und die blockieren, so lange nicht unterzeichnet, bis die Öffentlich-Rechtlichen ihre Verfassungsklage, mit der sie gutes Recht einfordern, zurückziehen. Das ist aus meiner Sicht Erpressung. Ich halte das für ein Problem,
(Klaus Holetschek (CSU): Oho! Vorsicht mit solchen Äußerungen!)
zumal Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder – das ist unser Prozessvertreter – beim Bundesverfassungsgericht, der sich für die Länder einsetzt, alle Ministerpräsidenten dringend zur Unterschrift gedrängt hat.
(Klaus Holetschek (CSU): Bevor Sie von Erpressung reden, sollten Sie noch einmal überlegen! Mein lieber Schwan!)
Danach würde sich, so der Rechtsprofessor, die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern.
(Michael Hofmann (CSU): Sie haben beim letzten Mal über die Stränge geschlagen – und heute schon wieder!)
Das sage nicht ich, das sagt er. Ich bin nicht Prozessvertreterin der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht.
(Michael Hofmann (CSU): Wer hat „Erpressung“ gesagt?)
Er hat gesagt, die rechtliche Position der Länder in Karlsruhe würde sich verbessern. Vielleicht unterstützen Sie einmal mit inhaltlicher Arbeit die Verbesserung der rechtlichen Position der Länder.
(Unruhe)
Ich komme jetzt darauf zurück, was das Gezerre für den Medienstandort Bayern bedeutet. Große Produktionsfirmen äußern sich bereits, dass sie seit Jahresbeginn nicht mehr die Auftragslage haben, die sie vorher hatten, weil die Sender ihre Aufträge kürzen. Wir haben in Bayern einen wichtigen, großen Medienstandort. Unsere Medienvielfalt ist durch die Kürzungen gefährdet, und deshalb gilt es, die Finanzierung nicht länger zu blockieren. Wir Grüne sagen Ja zum Reformstaatsvertrag; aber wir sagen auch: Die Arbeit fängt jetzt erst an.
(Beifall bei den GRÜNEN)
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2025/09/Rundfunk_Finanzierung_Reformstaatsvertrag_Soeder_Sanne-Kurz_Gruene_Bayern_Landtag.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-07-04 16:15:342025-09-02 16:16:40Medienfreiheit ist kein Spielzeug
Die grüne Landtagsfraktion fordert die Bayerische Staatsregierung auf, sich konsequent für den Schutz digitaler Grundrechte und den fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten einzusetzen.
Laut Presseberichterstattung plant die EU-Kommission im Rahmen der Verhandlungen zu dem von US-Präsident Trump angeleierten Handelskrieg, exklusive Gesprächsformate mit den größten US-Digitalkonzernen einzuführen – ohne Einbindung anderer relevanter Akteure.
Sanne Kurz, medienpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, betont:
„Unsere Medienlandschaft lebt von Vielfalt, Meinungsfreiheit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Diese Werte geraten in Gefahr, wenn marktbeherrschende Großkonzerne wie Google, Meta oder Amazon privilegierten Zugang zur EU-Kommission erhalten. Eine starke Plattformregulierung wie der Digital Markets Act ist nicht nur Schutzschild für europäische Medienunternehmen, sondern Garant für Demokratie und Medienvielfalt. Es braucht jetzt Rückgrat – und keine Deals hinter verschlossenen Türen mit Big Tech. Wer wie die Bayerische Staatsregierung durch Untätigkeit eine unfaire Machtkonzentration befeuert, schadet der heimischen Medienvielfalt und schwächt europäische Angebote.”
Benjamin Adjei, digitalpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, kommentiert dies wie folgt:
„Digitale Souveränität ist ein Grundpfeiler der Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wenn die EU aus geopolitischem Kalkül vor der Macht der Digitalkonzerne einknickt, wird nicht nur diese Souveränität leichtfertig aufs Spiel gesetzt, sondern hätte weitreichende Konsequenzen für die dringend notwendige Regulierung der Tech-Giganten. Dass Bundeskanzler Merz nun auf eine schnelle Einigung mit den USA drängt – notfalls auf Kosten europäischer Wettbewerbsfähigkeit, demokratischer Legitimation und unseres friedlichen Zusammenlebens – ist brandgefährlich. Es ist die Aufgabe der Bayerischen Staatsregierung, ihren Einfluss in Europa zu nutzen, um genau das zu verhindern. Unsere digitale Zukunft darf nicht dem Lobbyismus weniger marktmächtiger Player geopfert werden.“
Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden gegen Sonderbehandlungen für große US-Plattformunternehmen einzusetzen, die bestehende Regulierung wie den DSA (Digital Services Act) und den DMA (Digital Markets Act) entschlossen umzusetzen und weiterzuentwickeln sowie ein diskriminierungsfreies Wettbewerbsumfeld für bayerische und europäische Digital- und Medienunternehmen zu schaffen.
Hintergrund:
Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, Frankreich und Spanien spricht sich laut einer aktuellen YouGov-Umfrage für ein entschlossenes Vorgehen der EU gegen große Tech-Konzerne aus. In Deutschland halten 47 Prozent die bisherigen Maßnahmen für zu lasch. Auch führende Tech-Verbände wie das Europäische Start-Up-Netzwerk, der KI-Bundesverband und der Bundesverband Deutsche Startups warnen in einem Brandbrief: Der Digital Markets Act (DMA) darf keine Verhandlungsmasse sein!
Trotz dieser klaren Signale aus Gesellschaft und Wirtschaft setzt die EU-Kommission auf exklusive Gespräche mit den marktmächtigsten US-Plattformen – ohne Beteiligung europäischer Akteure. Die Konzerne gehören zu den profitabelsten Unternehmen der Welt und verfügen über die größten Lobby-Teams in Brüssel – zusätzliche Sonderrechte sind nicht nur unnötig, sondern demokratiepolitisch hochproblematisch.
Zwar stellen der DMA und der Digital Services Act (DSA) Meilensteine dar, doch wurden sie bereits im Gesetzgebungsverfahren durch massiven Lobbydruck abgeschwächt. Ihre Durchschlagskraft ist dadurch begrenzt. Umso fataler ist es, dass sich die Bayerische Staatsregierung bislang nicht positioniert. Ministerpräsident Söder schwieg bei seinem jüngsten Brüssel-Besuch zum Thema, während sein Digitalminister weiter demonstrativ die Nähe zu Big Tech sucht.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/presse-mitteilung-Logo-Sanne-Kurz-Bayericsher-Landtag-Grüne-Fraktion-Bayern-e1595859350337.jpg403400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-07-03 15:50:002025-07-22 09:50:46Pressemitteilung „Kein Einknicken vor der Big-Tech-Oligarchie!“
welche Ressourcen das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bereitstellen muss, um die durch die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes auf Bundesebene in Kraft tretenden neuen Vorgaben zur Sicherstellung und Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgut (insbesondere von Objekten, die im EU-Ausland erworben wurden) sicherzustellen, inwieweit sich die neuen Verfahren auf interne Verwaltungsvorschriften und Vollzugshinweise auswirken (bitte einzeln angeben inkl. möglichem Personalmehrbedarf/Personalminderbedarf) und welche weiteren Anpassungen sind landesrechtlich oder verwaltungsseitig notwendig, um der von der Vorgängerregierung auf Bundesebene erarbeiteten und nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesnovelle in Bayern voll und ganz Rechnung zu tragen?
Die Klimakrise stellt uns vor immense Herausforderungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betreffen – auch den Kunst- und Kultursektor. Die jüngsten Ereignisse wie die verheerenden Überschwemmungen in Bayern und unseren Nachbarländern unterstreichen die Dringlichkeit einer umfassenden ökologischen und sozialen Transformation auf dem Weg zu null Emissionen. Der Freistaat Bayern hat sich per Gesetz das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle Potenziale nutzen und jeden Sektor in die Verantwortung nehmen. Der Kunst- und Kulturbereich spielt hierbei eine zentrale Rolle, nicht nur als Vorbild, sondern auch als Impulsgeber für gesellschaftliche Veränderungen. Die kürzlich gestartete Initiative „bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur“ ist ein wichtiger erster Schritt, der dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juli 2023 „Beratung für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur“ (Drs. 18/29803) nachkommt. Jedoch kann und darf bink nicht als alleinige Maßnahme oder gar als Greenwashing oder Feigenblatt dienen. Vielmehr muss die Initiative der Auftakt sein, mit dem die Staatsregierung den Kultursektor bei der tiefgreifenden und ganzheitlichen Transformation unterstützt.
Die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
1.1 Wie viele Besuche verzeichnete die Plattform bink seit ihrem Start am 18.09.2024 (bitte nach einzelnen Monaten aufschlüsseln, um Kick-off-Effekte oder Maßnahmen der bewerbenden Begleitung sichtbar machen zu können)?
Zielvorgaben für Klickzahlen von bink bestehen nicht. Vielmehr steht die passgenaue Adressierung der betroffenen Kultureinrichtungen im Vordergrund. Vom 18.09.2024 bis einschließlich 31.03.2025 wurde die Webseite bink-bayern.de 2.721 Mal besucht. Die monatlichen Besuchszahlen bewegten sich zwischen 259 Besuchen im März 2025 und 587 Besuchen im Oktober 2024.
Die monatsweise Aufschlüsselung stellt sich dar wie folgt: September 2024: 420 Besuche Oktober 2024: 587 Besuche November 2024: 333 Besuche Dezember 2024: 545 Besuche Januar 2025: 346 Besuche Februar 2025: 259 Besuche März 2025: 259 Besuche
1.2 Wie viele Anfragen zu dem Format „Orientierungsgespräch binkStart“ gingen im besagten Zeitraum ein?
Zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 gingen 15 Anfragen zum Format „binkStart“ ein.
1.3 Wie viele Veranstaltungen der „Infoveranstaltung binkImpuls“ gab es (bitte mit Angabe der jeweiligen Anmeldungen/Teilnehmendenzahlen)?
Im Zeitraum zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 fanden zwei bink-Impulse statt. Der binkImpuls #1: „Nachhaltig ins Handeln kommen – Der schwierigste Schritt ist immer der erste“ fand am 31.10.2024 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 36 Personen teil. Der binkImpuls #2: „Klimaschutz in der Kultur – Werkzeug und Methode für den Wandel“ fand am 13.02.2025 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 30 Personen teil.
2.1 Auf wie viele Teilnehmende ist das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ begrenzt (bitte etwaige Deckelungshöhe hinsichtlich der teilnehmenden Personen/Institutionen bzw. Mittel unter Angabe des jeweiligen Zeitraums seit 18.09.2024 aufschlüsseln)?
Das Format ist für 2024 und 2025 auf insgesamt maximal zehn Kultureinrichtungen ausgelegt.
2.2 Wie oft wurde das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ genutzt (bitte Anzahl der Nutzungen im Zeitraum angeben)
Bislang wurde noch kein binkCheck durchgeführt. Mögliche Gründe sind die längere Vorlaufzeit für das Format bei den Einrichtungen und der breit angelegte Ansatz des Nachhaltigkeitsassessments, da viele Einrichtungen zunächst auf die Themen Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung fokussiert waren. Eine Aussage zu treffen, ob der binkCheck als Angebotsbaustein von bink für die übrigen Kultureinrichtungen erhalten bleiben soll, wäre aufgrund der erst kurzen Laufzeit von bink verfrüht.
2.3 Wie viele „Roundtable – binkAustausch“ fanden statt (bitte seit 18.09.2024 angeben unter Angabe der jeweiligen Teilnehmendenanzahl)?
Der binkAustausch #1: „Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gemeinsam den Weg zur Umsetzung finden“ fand digital am 04.02.2025 statt. An der Veranstaltung nahmen 41 Personen aus 16 Kultureinrichtungen teil.
3.1 Welche spezifischen Analysetools werden zur Erfassung und Auswertung der Besuchsdaten (Homepage, Veranstaltungen, Monitoring der Mailings, Beratungen, sonstige Angebote seit 18.09.2024) verwendet?
Zur Erfassung und Auswertung der digitalen Kommunikation kommen verschiedene Analysetools zum Einsatz:
Auswertung Website: Matomo
Auswertung Quartalsmailing/Newsletter: integriert in Newsletter-Programm, Versand Mailings über Salesforce
Auswertung Beratungen: Salesforce, Feedbackfragebögen Ende 2025 sind geplant Auswertung sonstige Angebote: Salesforce
3.2 Welche Besuchsdaten werden bei den Angeboten (Homepage, Veranstaltungen, Mailings, Beratungen, Infoangebote, sonstige Angebote seit 18.09.2024) erfasst?
Folgende Besuchsdaten werden erfasst:
Besuchsdaten Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn): je nach Plattform Anzahl der Posts, Reichweite, Impressionen, Interaktionen, Interaktionsrate, Beitragsinteraktion, Klickrate, Anzahl Werbeanzeigen
3.3 Werden die erfassten Daten regelmäßig in Form von Reporting-Systemen zusammengefasst und zur Analyse weitergeleitet bzw. von Fachleuten ausgewertet (bitte um Information, wer die Daten zur Erfolgsmessung wie auswertet, unter Angabe der zeitlichen Reporting-Abstände)?
Die Besuchsdaten sowie die Kommunikationsaktivitäten werden von Bayern Innovativ erfasst und quartalsweise an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) übermittelt.
4.1 Wie werden die erfassten Daten wie Bounce Rate etc. zur Optimierung der Plattform (Homepage/Mailings) genutzt?
Die erfassten Daten helfen, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen. Hieraus werden technische Optimierungen und die inhaltliche Fortentwicklung des Angebots abgeleitet.
4.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Reichweite von bink zu erhöhen und mehr Kultureinrichtungen, Institutionen, Einzelpersonen und Verbände zu erreichen?
Um die Reichweite von bink zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Hinweise und Links auf bink-bayern.de auf den Websites von Bayern Innovativ und bayernkreativ
Posts zum bink-Angebot auf verschiedenen Social-Media-Plattformen
Quartalsmailing binkImpuls für das binkNetzwerk
Direktansprache von Kulturinstitutionen und Verbänden via E-Mail und Telefon
Vorstellung von bink auf verschiedenen Veranstaltungen (bislang: Kunstareal München, Austausch der Green-Culture-Anlaufstelle auf Bundesebene, Forum für die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft)
5.1 Wie verteilen sich die Besuchs- und Teilnehmendenzahlen bei den Angeboten von bink (Homepage, Beratung, Info, Mailings, sonstige Angebote) auf die verschiedenen Sparten des Kunst- und Kulturbereichs (bitte mit Auflistung nach Sparten, jeweils aufgeschlüsselt nach Angeboten)?
Diese Frage lässt sich nur für die Nutzung der Veranstaltungen und Beratungen beantworten. Die prozentuale Verteilung wird in dem folgenden Diagramm dargestellt:
Unter die Rubrik „Sonstiges“ fallen Studierende, Angehörige freier Berufe, andere Initiativen, Beratungsunternehmen, Organisationen, Unternehmen für Theaterproduktion und Bühnenbild. Hinsichtlich der weiteren Aktivitäten wird die Nutzung nicht spartenmäßig erfasst.
5.2 Welche demografischen Daten liegen über die Nutzenden vor (z. B. Alter, Geschlecht, regionale Verteilung, Bildung)?
Da sich das Angebot vornehmlich nicht an Einzelpersonen, sondern an Kulturinstitutionenrichtet, werden diese Daten nicht erfasst.
5.3 Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf der Plattform?
Die durchschnittliche Verweildauer lag zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 bei 1 Minute 27 Sekunden.
6.1 Wie viele Kultureinrichtungen haben bisher konkrete Maßnahmen zur Nachhaltigkeit aufgrund der Beratung durch bink umgesetzt (bitte mit Angaben zur Einsparung von CO2-Äquivalenten bzw. mit Blick auf alle 17 Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung auf gemessene andere Ergebnisse)?
Diese Daten können nicht erhoben werden bzw. die unterstellte unmittelbare Kausalität zwischen bink-Aktivität und bezifferbarer Einsparung in CO2-Äquivalenten ist aufgrund der Multikausalität und Komplexität der Vorgänge nicht ableitbar.
6.2 Welche messbaren Ziele wurden für bink in Bezug auf CO2-Äquivalent-Einsparungen im Kultursektor bis 2040 festgelegt (bitte geplante Milestones angeben)?
Siehe Antwort zu Frage 6.1.
6.3 Wie wird die Zusammenarbeit zwischen bink und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen koordiniert?
bink steht in engem Kontakt mit Anlaufstellen auf Bundesebene wie der Green-Culture-Anlaufstelle, Culture4Climate oder den vergleichbaren Landesanlaufstellen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Am 02.12.2024 fand ein virtueller Runder Tisch der Anlaufstellen statt, im Rahmen dessen erörtert wurde, wie sich die Anlaufstellen auf Bundes- und Landesebene koordinieren k önnen. Darüber hinaus greift binkauf das bestehende Netzwerk von Bayern Innovativ zurück.
7.1 Wie viele Stellen wurden für die Beratung der Kulturschaffenden über die bink-Plattform geschaffen (bitte um Angabe der Vollzeitäquivalente unter Angabe der Stundenzahl und Eingruppierung)? 7.2 Auf welchen Zeitraum sind diese Stellen angelegt (bitte etwaige Befristungszeiten angeben)? 7.3 Wird der Personalumfang der Nachfrage angepasst und gegebenenfalls erhöht oder reduziert (bitte unter Angabe des vorgesehenen Evaluierungszeitraums für etwaige Anpassungen)?
Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da es sich bei bink nicht um eine staatliche Einrichtung handelt, wurden keine Stellen geschaffen. Vielmehr stellt Bayern Innovativ als Vertragspartner die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung.
8.1 Warum ist die Kreativwirtschaft von der Beratung durch bink ausgenommen? 8.2 Wie grenzt die Staatsregierung insbesondere bei Einzelpersonen und der Freien Szene „Kreativwirtschaft“ ohne von „Kulturszene“ mit Beratungsanspruch ab? 8.3 Welche passgenauen Beratungsmöglichkeiten zur ökologischen Nachhaltigkeit bietet die Staatsregierung zur Unterstützung bei der sozial-ökologischen Transformation und Erreichung der bayerischen Klimaziele der Kreativwirtschaft stattdessen?
Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Angebot von bink richtet sich vornehmlich an staatliche und nichtstaatliche Kultureinrichtungen in Bayern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln und die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Der Begriff Kreativwirtschaft umfasst dagegen nach üblicher Definition die Teilmärkte Software und Games sowie Werbewirtschaft, gelegentlich auch das Design. Aufgrund gestiegener Energiekosten infolge des Angriffes Russlands auf die Ukraine und der Ausweitung der CO2-Bepreisung bestehen für Unternehmen (der Kreativwirtschaft) bereits starke Anreize, ökologische Entscheidungen zu treffen. Zur Unterstützung stehen dabei verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen auch der Kreativwirtschaft offen. Zu den einzelnen Programmen gibt es in der Regel auch Beratungsangebote. Über die erwähnten Beratungen hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit auch im Rahmen von „bayernkreativSTUNDE“, einem Beratungsformat von bayernkreativ, behandelt. Eine darüber hinausgehende branchenspezifische Beratung, die es für die überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftsbranchen nicht gibt, für die Kreativwirtschaft speziell über bink bereitzustellen, erscheint daher nicht geboten.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-07-01 12:00:502025-08-21 11:15:28Schriftliche Anfrage „Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur – Evaluation der Initiative ‚bink‘ und deren Wirksamkeit“
Welche Inhalte genau sind in den neuen Museums-Richtlinien zu finden, die zum 01.07.2025 in Kraft treten sollen (bitte im Wortlaut inkl. Zielsetzung der Novelle angeben), wann wurden die unmittelbar Betroffenen, also Museumsleitungen und Museums-Belegschaften, über die Inhalte und damit verbundenen neuen Strukturen, Rechte und Pflichten, die sich aus den Richtlinien ergeben können informiert bzw. bei der Erarbeitung der Eckpunkte bzw. der Richtlinie selbst mit eingebunden (bitte Gruppen angeben, die über die Planungen bzw. konkrete Eckdaten/Entwürfe der Richtlinie im Wortlaut informiert bzw. eingebunden wurden, sowie Zeitpunkt und Art und Weise dessen) und wie viel Zeit bleibt den Institutionen, um zu reagieren, z. B. nicht praktikable Neuregelungen anzupassen und/oder neue Vorgaben zu implementieren?
„Journalismus unter Beschuss – Was ist uns Pressefreiheit wert?“ lautet der Titel des zweiten grünen Themenabends im November des OV Traunstein.
Beim Thememabend sprechen wir darüber, wie sich Anfeindungen, juristische Drohkulissen, gezielte Klagen, Gewalt und Einschüchterungsversuche auf die Pressefreiheit auswirken – und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden können. Welche Rolle spielen Selbstzensur, strukturelle Einschränkungen und fehlende Schutzmechanismen? Wie können wir als Gesellschaft jene stärken, die tagtäglich für unabhängige Berichterstattung eintreten?
Sanne Kurz wird diese Fragen mit uns am 12.11.25 ab 19:00 Uhr im Sailer Keller diskutieren.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2025/11/Design-ohne-Titel2-e1762878367737.png400320Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-11-11 17:26:402025-11-11 17:26:48Journalismus unter Beschuss – was ist uns Pressefreiheit wert?
Der diesjährige LandKulturGipfel nimmt das Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung mit Kunst und Kultur“ in den Fokus.
Wie kann echte Beteiligung als unumstößliches Grundprinzip durch künstlerische Ausdrucksformen gelingen? Und wie können ästhetisch-künstlerische Prozesse einen Beitrag zu einer lebendigen Demokratie leisten?
Wenn Kinder und Jugendliche künstlerisch aktiv werden, entdecken sie neue Ausdrucksformen, gewinnen Selbstvertrauen und erleben, wie bereichernd es ist, etwas gemeinsam zu gestalten. Sie haben in unserer Gesellschaft wenig Platz und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum und nur geringe Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Partizipative Kunst- und Kulturprojekte eröffnen ihnen die Möglichkeit, sich zur Welt zu verhalten, eigene Perspektiven einzubringen und demokratisches Handeln zu erproben.
Der bayernweite Kongress richtet sich insbesondere an Akteur*innen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales, die Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Beteiligung für Kinder und Jugendliche stärken wollen. Weiterhin soll der Kongress das vernetzte Handeln zwischen Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen fördern, auch mit einem Blick auf die Entwicklung einer beteiligungsorientierten Ganztagsgestaltung in Bayern.
Mich kann man am Montag, 10. November ab 14:15h bei den Gesprächslauben (Austausch mit Landtagsabgeordneten, Verteter:innen der Ministerien, Akteur:innen aus der Praxis und Jugendvertretungen) sowie im Anschluss, ab 15:15 Uhr beim FutureTalk (kulturpolitisches Podiumsgespräch mit Mitgliedern des Bayerischen Landtags) antreffen.
Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um?
An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.
Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.
Sanne Kurz Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern
*Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2025/03/NS-Raubkunst_Sharepic-Homepage-1x1-1-e1742225307772.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2025-03-17 16:34:562025-03-17 16:34:56Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“
Podiumsgäste: Kevin Kühnert (SPD, Generalsekretär, Berlin), Sanne Kurz (Die Grünen, Bayern), Vanessa Patrick (PULS, Bayrischer Rundfunk), Bernd Strieder (Verband für Popkultur in Bayern e.V.), Axel Ballreich (LiveKomm -Bundesverband der Musikspielstätten, CBF).
Moderation: Violetta Paprotta (freie Journalistin)
„My Generation“ hieß die Hymne der britischen Rockband The Who, die Mitte der 1960er Jahre zur Hymne der Subkultur wurde und die Unsicherheit der jungen Generation verkörpert, die von den Erwachsenen ständig niedergemacht wird. Wir spannen den Bogen zur Jetztzeit und fragen, ob Kultur an sich und die Diskrepanz vor allem von Hoch- und Subkultur einen ähnlichen Konflikt längst ausgelöst hat. Fühlen sich junge Menschen, die längst einen anderen, für sie relevanten Kulturbegriff mitprägen, bevormundet? Wer geht in 50 Jahren noch in die Oper? Warum darf eine Eckkneipe kein Kulturort sein? Sind sich Sportkultur und Popkultur vielleicht ähnlicher als man denkt? Ist eine Demokratisierung der Kulturförderung längst überfällig?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/10/231005_Nuernberg-Pop-Conference_Sanne-Kurz.png400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-10-02 15:50:352023-10-02 15:50:35Nürnberg Pop Conference: MY GENERATION – KULTUR ALS BRANDBESCHLEUNIGER IM GENERATIONENKONFLIKT
Politik und Kabarett mit Gisela Sengl, Sanne Kurz und Christine Rothacker
Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Die besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe hat Verfassungsrang. Die Förderung von Kunst und Kultur ist kein „Nice to Have“, sondern eine Zukunftsinvestition.
Die Landtagsabgeordnete Gisela Sengl spricht mit der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, MdL Sanne Kurz, über eine bessere Kulturpolitik in Bayern. Die Kabarettistin Christine Rothacker präsentiert dazu Auszüge aus ihrem neuen Bühnenprogramm „House of Cows“.
Der Eintritt ist frei.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/09/230915_Politik-und-Kunst_Sanne-Kurz_Gisela-Sengl_Gruene_Bayern-e1694442860340.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-08-14 10:07:512023-09-11 16:34:38Kunst und Kultur im Gespräch
Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Die vierte Station meiner Tour führt am 3. August in den Franziskaner Biergarten in Trudering (Friedenspromenade 45, 81827 München).
Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/Auf-ein-Bier-mit-Sanne-Kurz_LTW-2023_Bayern_Gruene_Landtag-e1688467527382.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-07-31 14:46:282023-07-31 14:46:28Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Franziskaner
Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/Bildschirmfoto-2023-07-07-um-11.43.32-e1688723099964.png399400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-07-07 11:36:322023-07-07 11:45:35Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?
Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Bei der dritten Station meiner Tour kann man am 26. Juli im Wirtshaus Leiberheim ein Bier oder andere Getränke mit mir teilen und mit mir ins Gespräch kommen. Ich freue mich!
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/Auf-ein-Bier-mit-Sanne-Kurz_LTW-2023_Bayern_Gruene_Landtag-e1688467527382.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-07-07 10:51:512023-07-07 10:51:51Auf ein Bier mit Sanne – im Wirtshaus Leiberheim
Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Die zweite Station meiner Tour führt am 12. Juli in den Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München).
Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/Auf-ein-Bier-mit-Sanne-Kurz_LTW-2023_Bayern_Gruene_Landtag-e1688467527382.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-07-07 10:05:042023-07-07 10:52:48Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Michaeligarten
Wärme, Strom und wie Privatpersonen und Wirtschaft die Wende hin zu einer von fossilen Energieträgern freien, unabhängigen Zukunft gelingt.
Wie werden wir heizen? Wer wird wie und wo unseren Strom erzeugen? Können wir Energiewende und Wärmewende selbst in die Hand nehmen? Welche Abhängigkeiten verschwinden? Wie fördern Bund und Stadt?
Wirtschaft und Menschen im Land stehen vor großen Herausforderungen. Wir Grüne arbeiten auf Stadt- und Landesebene ebenso wie im Bund daran, dass wir gemeinsam die Wende hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft stemmen können. Meine Gäste sind Dieter Janecek, Mitglied des Bundestages, Abgeordneter für München und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, und Julia Post, Stadträtin und Kandidatin für den Bayerischen Landtag. Mit ihnen wie auch dem Publikum möchte ich darüber diskutieren, was schon geglückt ist, wo die Vorteile liegen und welche Baustellen wir noch angehen werden.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/2023-06-01-sk-EnergieWirtschaft-SocMedia-1zu1-1080x1080-1506-1040-e1688466415703.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-05-13 08:33:062023-07-04 12:27:14Energie + Wirtschaft: Wie geht’s weiter mit Strom & Wärme?
Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
Die Tour startet am 6. Juli 2023, 18-21 Uhr, im Perlacher Hof (Sebastian-Bauer-Straße 13 81737 München)
Am 12. Juli, 18-21 Uhr, freue ich mich dann auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch im Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München)
Infos zu weiteren Stationen, Daten und Uhrzeiten folgen in Kürze!
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/07/Auf-ein-Bier-mit-Sanne-Kurz_LTW-2023_Bayern_Gruene_Landtag-e1688467527382.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-05-13 08:13:082023-07-04 12:46:32Auf ein Bier mit Sanne Kurz
Merkt euch diesen denkwürdigen Termin vor: Am Sonntag, dem 14.05. werden wir ab 17:30 Uhr zum ersten Mal das Zelt der Truderinger Festwoche für uns haben. Es wird sehr viel Grüne Prominenz anwesend sein, u.a.:
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
unsere Kandidierenden für den Bayerischen Landtag und Bezirkstag: Sanne Kurz und Dardan Kolic
Für ordentlich Stimmung sorgen auch baierisch-irischer Balkan-Ska von Treibauf sowie die Schwuhplattler.
Bringt Familie, Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Nachbar*innen mit und rockt mit uns das Zelt!
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/04/230514_Cem_Truderinger-Festwoche_Sanne-Kurz_Gruene_Bayerischer-Landtag.jpg768768Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2023-04-26 10:21:162023-04-26 10:21:16Truderinger Festwoche mit Cem Özdemir