Schlagwortarchiv für: Bayern

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

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Rundfunk_Finanzierung_TV_Geld_Sanne Kurz_Grüne_Landtag_Bayern

Wer einen unabhängigen Öffentlich-Rechtlichen will, muss die Finanzierung entpolitisieren

„Wer bestellt, zahlt!“ sage ich gerne, wenn ich erkläre, dass „die“ Politik den Auftrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gibt und dass diese Politik dann auch einer Finanzierung ihrer Bestellung zustimmen muss. Aber es ist ja so: „Die“ Politik hat bestellt – und wir alle zahlen. Für diesen „ÖRR“, also für ARD, ZDF, das Deutschlandradio und alle Dritten, wie zum Beispiel unseren Bayerischen Rundfunk. Wir alle zahlen – wie bei Steuern. Nur ist der Rundfunkbeitrag eben keine Steuer! „Die“ Politik kann den Beitrag, die Finanzierung des Auftrags des ÖRR eben nicht einfach wie eine Steuer mit einem Federstrich abschaffen, kürzen oder ändern. Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) darf sie auch nicht einfach ignorieren oder aussitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfsch bestätigt. Darf sie nicht. Die Politik. Aussitzen, ignorieren, nichts tun. Tut sie aber doch.

Denn seit Frühjahr 2024 liegen die Fakten auf dem Tisch, und es ist klar, was die KEF an Anpassung empfiehlt – weit weniger als die Inflation, also eigentlich eine Kürzung der verfügbaren Mittel.

Seit Sommer 2023 wiederum ist bekannt, dass niemand der Unions-Landtags-Fraktionen die Absicht hat, die von eigenen, selbst eingesetzten Sachverständigen ermittelten Kosten der Finanzierung dieses Auftrags zu akzeptieren.“Keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025″ – so stand es bereits in den Rostocker Beschlüssen der 16 Unions-Fraktionschefs der Länder vom 27.06.2023. Oh, und natürlich Gendern verbieten. Dann wird ohnehin alles besser.

Heute haben wir in Bayern einzelne Personen der CSU,

  • die wie die AfD von Gebühren-„Zwang“ sprechen – und so bewusst das Framing Rechtsextremer übernehmen, die Pflichten wie Gurtpflicht, Steuerpflicht, oder Beitragspflicht mit Zwang gleichsetzen.
  • die wenig verhohlen sagen, „Meinungsjournalismus“ und „Bevormundung“ (noch mehr solcher Rechtsextremisten-Framings) müssten ein Ende haben, dann laufe das auch mit den Beiträgen besser. Auf Deutsch gesagt: „Sendet mehr von dem, was wir wollen, dann bezahlen wir Euch auch“.
  • die von „mangelnder Akzeptanz“ sprechen, obwohl in den knapp 10 Jahren der Langzeit-Erhebung zur Akzeptanz diese sehr stabil ist, obwohl der Öffentlich-Rechtliche von allen Medienformen die höchste Akzeptanz genießt, nur noch übertroffen von der Akzeptanz der Lokalpresse (grenzt die wissentliche Verbreitung solcher falschen Tatsachen wie der angeblichen „mangelnden Akzeptanz“ schon an Lüge?)

Leider sind das auch sehr hochrangige Personen der CSU, bis hin zur Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen die Zeche und die Gerichtskosten für das kindergartenmäßige Verhalten der regierenden CSU, für das Nichtstun und Nichthandeln und Blockieren. Denn wie schon bei früheren Verfassungsgerichts-Urteilen zahlen die Länder, also die Leute, die dort Steuern zahlen, die Verfahrenskosten. CSU-FW brechen hier also bewusst geltende Gesetze – und niemand schämt sich!

Die Rundfunkreform für einen zukunftsfest aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Ja, irgendwann wird es billiger. Und hoffentlich auch stärker und zukunftsfester. Denn am 25. Oktober 2024 wurde von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der Entwurf des „Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ beschlossen. Ziel dieser Reform ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter, digitaler und zeitgemäßer aufzustellen. Zentraler Fokus war aber vor allem, dass es billiger werden soll.

Zentrale Elemente der Reform sind die Zusammenarbeit der einzelnen Sender und die Begrenzung der Spartenprogramme und Hörfunkkanäle. Ein weiterer essentieller Punkt: die Frage der Presseähnlichkeit und damit auch die verfassungsrechtlich abgesicherte Rolle der freien Presse. Dafür hatten wir Grüne eine Lösung entwickelt, die nicht wie die jetzt beschlossene Regelung nur noch mehr und noch länger Streit provozieren würde. Wir hatten versucht, unsere Idee der automatisierten Kontrolle der Presseähnlichkeit, beispielsweise über eine Regelung zur Zeichenzahl, immer wieder in die Debatte einzubringen. Leider stieß das nicht auf offene Ohren. Die Positivliste mit Raum für Sender und Verlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Hinwendung zu mehr nonlinearen Angeboten, das Bekenntnis zum Dialogischen, die Bündelung und somit Stärkung von Inhalten begrüßen wir. All das ist gut an der Reform. Allerdings darf insbesondere europäische Infrastruktur – Stichwort 3sat – dabei nicht unter die Räder kommen. Wir brauchen als Europa ja eher mehr und nicht weniger Kooperation, international, aber auch zwischen Privat und Öffentlich-Rechtlich, zwischen Verlagen und audiovisuellen Angeboten, wenn wir auf dem internationalen Markt bestehen und unsere europäischen Grundwerte verteidigen wollen.

Rundfunkfinanzierung als antidemokratischer Spielball

Was eigentlich auch noch im Rahmen des Reformstaatsvertrags hätte geregelt werden sollen, ist das System der Rundfunkfinanzierung – an sich keine große Sache, weil gesetzlich längst geregelt und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt:

So geht Rundfunkbeitrag mit KEF Verfahren (vereinfacht erklärt):

  1. Politik setzt Rahmen
    1. Politik gibt Auftrag für ÖRR
    2. Politik entsendet Fachleute in die unabhängige Komission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), z.B. ORH-Präsidenten, Medienwirtschaftlerinnen, Produktionsfachleute
    3. Politik benennt Kontrollgremium mit höchstens 1/3 Mitglieder aus der Politik zur Kontrolle des ÖRR
  2. Sender kalkulieren und melden Kosten für den Auftrag bei der unabhängigen Komission an
  3. KEF
    1. prüft
    2. stutzt die Annmeldungen zurück bis auf das, was die Sender unbedingt brauchen, weil sie sonst den Auftrag (-> 1.1.) nicht erfüllen können
    3. gibt Empfehlung ab zur Höhe der Beitrags-Anpassung zur Finanzierung des Auftrags
  4. Politik muss sich verhalten und die Beitrags-Anpassung umsetzen; verfassungsrechtlich wurde hier klar eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für die Sender festgeschrieben.
  5. Kontroll-Gremien (-> 1.3.) checken, ob die Sender ihren Auftrag erfüllen.

Alles übrigens nicht von uns Grünen erfunden, sondern lange vor unserer Zeit. Und nachzulesen im aktuellsten Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: „Aufgrund der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG besteht eine staatliche Handlungspflicht in Bezug auf die Gewährleistung der funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch korrespondiert.“

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfiehlt ab 1.1.2025 eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 €. Einberechnet ist da bereits ein Aufbrauchen von Rücklagen. Ab 1.1.2025 sind die Sender in der Erfüllung des von der Politik gegebenen Auftrags also nicht mehr finanziert. Und die Rechtsextremisten machen weiter Wahlkampf gegen unabhängigen Rundfunk, über Solidarbeiträge finanziert. (Und ja, natürlich sollte man die Beiträge sozial staffeln – dafür setze ichn mich seit Jahren ein.)

Die Vertagung der Runfunkfinanzierungsreform ist eine Katastrophe, eine historische Chance wurde hier verpasst. Schlimmer noch: Wenn wir die Entpolitisierung der Beiträge nicht hinbekommen, wird die Finanzierungsfrage unserer staatsfernen, marktunabhängigen Medien weiter populistisch missbraucht und am Ende ein Thema, mit dem autoritäre und extreme Parteien unsere Demokratie vor sich hertreiben. Bei jeder Landratswahl, bei jeder Bürgermeisterwahl macht die AfD Stimmung mit der Beitragsfrage, nimmt das ganze Land in Geiselhaft – wenn wir sie das tun lassen! Bekommen wir die Entpolitisierung der Beiträge nicht hin, beispielsweise durch einen Beitragskorridor, innerhalb dessen es KEF-überprüfte und durch Gremien kontrollierte Automatismen gibt, regieren weiter die Rechtsextremen, denen ohnehin am liebsten wäre, wenn sich die Elon-Musk-X-Schreiplattform, Trump-Fox-News, Schwurbel-Telegram und Putin-TV die Medienlandschaft unter sich aufteilen würden.

Statt Framings der Rechtsextremen nachzuplappern, sollten also auch CSU und FW – neben den guten und wichtigen Reformen – mit Schlechtreden aufhören und es anpacken, unsere Medieninstitutionen wieder zu stärken. Denn letztlich sind wir sonst alle Verlierer: die Sender, die als „böse Buben“ den Klageweg gehen mussten, die Politik, die handlungsunfähig und schwach bleibt, und die Demokratie, die nicht in der Lage war, Lösungen zu finden.

Der absehbare Verfassungsbruch schadet allen

Was haben wir Grüne getan? Wir Grüne haben seit Sommer 2023 immer wieder gemahnt – Briefe geschrieben, aufgeklärt, Eingaben bei der Rundfunkkomission gemacht, Presse zum Thema gemacht, mit unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Digitales und Medien unsere klare Haltung festgezurrt – ja sogar im Oktober 2024 vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig einen Dringlichkeitsantrag in der Sache Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen im Bayerischen Landtag gestellt. Und auch andere Grüne Landtagsfraktionen wurden aktiv. Aber auch der Druck im Bayerischen Landtag hat Markus Söder nicht bewegt, endlich in der Runde der Länder aktiv zu werden. Das Ergebnis: Verfassungsbruch, der allen schadet.

Absehbar. Ärgerlich. Und völlig vermeidbar.

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Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

Begründung:

Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/

Grüne Erfolge München: Klima- & Umweltschutz

  • 1,4 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen bis 2029
  • Photovoltaik Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen
  • Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau
  • Erste deutsche Großstadt mit kommunaler Wärmeplanung
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • Landschaftspark West
  • Anpflanzung von 3.500 Bäumen bis 2026

München ist eine grüne Stadt – und das nicht nur, weil wir Grünen die größte Regierungsfraktion im Münchner Stadtrat sind. Die bayerische Landeshauptstadt gehört zu den Großstädten mit der meisten Grünfläche pro Einwohner in Deutschland. Ob Spaziergänge am Isarufer, Joggen im Olympiapark oder Entspannung im Englischen Garten – die Natur ist nie weit entfernt. Erholung und Entspannung in der ruhigen Natur sind ein wichtiger Ausgleich zum geschäftigen Leben einer modernen Großstadt. Gerade diese vielfältigen und wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten werden von den Münchnerinnen und Münchnern sehr geschätzt und machen die Landshauptstadt zu einer so lebenswerten Metropole.

Doch Natur in der Stadt bedeutet sehr viel mehr als nur Raum für Erholung und Freizeit. Es braucht entsigelte Flächen, gerade bei Starkregen. Schließlich kann in Asphalt oder Beton kein Wasser versickern. Auch sind Parks und Bäume als Hitzeschutz essentiell wichtig, denn in Zeiten einer sich verschärfenden Klimakrise wird es just in Städten immer öfter unerträglich heiß. Auch deshalb gehen wir Grüne mit unseren Initiativen zu Klima- und Umweltschutz voran, damit München auch in Zukunft eine lebenswerte und gesunde Stadt bleibt. Dank uns investiert die Stadt bis 2029 rund 1,4 Milliarden Euro in mehr als 100 verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus reformieren wir die Energieerzeugung klimagerecht und erneuerbar, etwa durch eine starke Förderung von Photovoltaik. Hierbei hatten wir das Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen!

Als erste deutsche Großstadt hat München außerdem eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Diese legt den Grundstein für eine erfolgreiche Wärmewende in der Landeshauptstadt und schafft Planungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau sorgen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen. Denn das heiße Thermalwasser unter unseren Füßen, in der Tiefe ist ein Schatz, den es zu nutzen gilt. Und da nimmt München eine Vorreiterstellung ein. Perspektivisch wollen wir den Bau zehn weiterer solcher Anlagen in Angriff nehmen.

Auch in anderen Lebensbereichen hat unsere grüne Stadtratsfraktion eine ganze Menge bewegen können. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen.

Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

Grüne Erfolge München_Klimaschutz_Umweltschutz_Sanne Kurz_Landtag_Bayern
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Antrag „Symbol für Justiz-Unrecht der NS-Diktatur: museale Präsentation der Guillotine von Stadelheim ermöglichen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Staatsministerien sowie geeigneten kulturellen Einrichtungen, Museen, Sachverständigen der Erinerungskultur und Bildungseinrichtungen, die museale Ausstellung der Guillotine, die derzeit im Depot des Bayerischen Nationalmuseum aufbewahrt wird, in einem angemessenen und respektvollen Kontext zu ermöglichen. Ziel der Ausstellung soll es sein,
die historische Bedeutung der Guillotine und die rund 1 000 damit verbundenen menschlichen Schicksale angemessen aufzuarbeiten und die Erinnerung an die Opfer
der NS-Justiz wachzuhalten.

Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, den historischen Kontext der Guillotine vor dem Hintergrund der rund 12 000 in der NS-Diktatur vollstreckten Todesurteile aufzuarbeiten und sie im Rahmen eines Bildungs- und Gedenkprogramms zugänglich zu machen.

Begründung:

Die Guillotine in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim ist ein eindrückliches Symbol für das Unrecht und die Grausamkeit der NS-Justiz. Sie wurde bis zum Kriegsende 1945 für die Vollstreckung von Todesurteilen verwendet, darunter auch die Hinrichtung von Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern der Weißen Rose wie Hans und Sophie Scholl.

Das Mordinstrument galt lange als verschollen, bis der Bayerische Rundfunk (BR) vor nunmehr 10 Jahren aufdeckte, dass das Staatsministerium der Justiz seit Jahrzehnten von der Existenz der Guillotine wusste und sie dennoch aus der öffentlichen Diskussion herausgehalten hat. Laut Berichterstattung des BR aus dem Jahr 2014 war das Fallbeil nach dem Krieg zunächst nach Straubing verfrachtet worden, hernach weiter in die JVA Regensburg.1 Seit 1974 lagert es im Bayerischen Nationalmuseum. Diese jahrzehntelange Zurückhaltung behindert die Aufarbeitung und die notwendige Auseinandersetzung mit den Taten der NS-Justiz.
Nach öffentlichem Bekanntwerden der Lagerung des Fallbeils im Bayerischen Nationalmuseum berief der damals zuständige Staatsminister für Unterricht und Kultus Ludwig Spaenle einen runden Tisch ein. Hernach sprach der damalige Staatsminister Ludwig Spaenle ein Verbot der Präsentation aus, ein bundesweit einzigartiger Fall, entscheidendoch normalerweise Fachleute aus Museen und nicht Regierungen über präsentierte Objekte. Nun, 10 Jahre später, gibt es aktuelle Entwicklungen:

Die Urenkelin eines tschechischen NS-Opfers sprach sich kürzlich in einem öffentlichen Aufruf nachdrücklich für eine Ausstellung aus, um ihren Urgroßvater und die anderen rund 1 000 Opfer zu würdigen.2 Sie betonte, wie wichtig es sei, die Erinnerung lebendig zu halten, um daraus Lehren für die Gegenwart zu ziehen. „Eine solche Ausstellung wäre ein Zeichen der Anerkennung für alle, die von der NS-Justiz verfolgt wurden,“ erklärte sie in einem bewegenden Interview.

Mehrere Historikerinnen und Historiker sowie Fachleute für Erinnerungskultur haben sich in den vergangenen Jahren für eine museale Präsentation ausgesprochen. Der Historiker Dr. Stefan Höhne betonte: „Die Guillotine von Stadelheim ist ein belastetes Objekt von unschätzbarem historischem Wert, das im Rahmen einer sensiblen und aufklärerischen Ausstellung dazu beitragen kann, die Grausamkeiten der NS-Justiz zu ver-
anschaulichen und das Gedenken an ihre Opfer zu bewahren.“

Der Autor und Journalist Ulrich Trebbin, der ein Buch über diese Guillotine schrieb, betonte, „dass es im Dritten Reich über 40 Delikte gab, auf die die Todesstrafe stand. Neben Widerständlern wurden auch Kleinkriminelle, ‚Asoziale‘ oder Zwangsarbeiter wegen Bagatellen hingerichtet.“3

Auch zum begreiflich Machen des Weges, den wir als Bundesrepublik seit 1945 beschritten haben, könne das Objekt genutzt werden, so Trebbin weiter: „Wir haben Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung und keine Todesstrafe mehr. Darauf können wir stolz sein und das müssen wir schützen.“ – Insbesondere vor dem Ende der Ära der Zeitzeugenschaft und mitwachsenden neuen Herausforderungen der Bildung zur NS-Ge-schichte und des in die Zukunft Führens der Erinnerungskultur wird die museale Präsentation der Guillotine täglich dringlicher.

Die anhaltende Lagerung der Guillotine im Depot des Bayerischen Nationalmuseums wurde zuletzt in einem Artikel von September 2021 kritisiert, der die Frage aufwarf, warum dieses historisch relevante Objekt weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten wird.4

Ein rein musealer Kontext, in dem das Unrecht der NS-Zeit aufgearbeitet und die Einzelschicksale der Opfer erzählt werden, ist dringend notwendig, um die Erinnerung an die Opfer zu ehren und dem Vergessen entgegenzuwirken. Es geht nicht darum, Grausamkeiten zu verherrlichen, sondern Schrecken der Vergangenheit sichtbar zu machen und daraus zu lernen.

Eine sachgemäße und einfühlsame Ausstellung bietet die Chance, die Erinnerungskultur in Bayern zu stärken und ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen. Insbesondere junge Menschen können dadurch für die Verbrechen der NS-Zeit sensibilisiert und für die Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie gewonnen werden.

Es ist unsere Verantwortung als Freistaat Bayern, uns für eine lebendige und selbstkritische Erinnerungskultur einzusetzen und den Opfern der NS-Justiz eine Stimme zu geben.


1 01.01.2014 – Guillotine der Geschwister Scholl aufgetaucht: https://www.br.de/presse/inhalt/pressemittei-
lungen/geschwister-scholl-guillotine-100.html

2 03.11.24 – Urenkelin von NS-Opfer fordert Ausstellung der Guillotine: https://www.br.de/nachrichten/bay-
ern/urenkelin-von-ns-opfer-fordert-ausstellung-der-guillotine,USyu7UM

3 Evangelische Zeitung vom 21.02.2023: https://www.evangelische-zeitung.de/gehoert-eine-guillotine-aus-
der-ns-zeit-ins-museum

4 19.09.21 – Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im Depot, Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im
Depot | BR24: https://www.br.de/nachrichten/bayern/guillotine-von-stadelheim-bleibt-weiter-im-depot,ShZ56Gf

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens im Fall Alfred Flechtheim“

Vor dem Hintergrund, dass Bayerns Kunstminister Markus Blume öffentlich die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst betont, jedoch laut Süddeutsche Zeitung den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim – trotz schwerer Krankheit und Kinderlosigkeit des um Restitution bittenden – die Rückgabe von bedeutenden Kunstwerken – darunter Werken von Picasso und Klee – durch das Verschieben auf eine erst in Laufe des Jahres 2025 einzurichten geplante Schiedsgerichtsbarkeit hinauszögert, frage ich die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung die bisherige Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens, (bitte mit Angabe der seit Juni 2022 ergriffen Maßnahmen, um die Restitution der Flechtheim-Werke zu beschleunigen), wie bewertet die Staatsregierung die Konsequenzen, die sich aus dieser Verzögerung für die bereits hochbetagten Erben ergeben könnten, plant sie, angesichts der ethischen und historischen Verantwortung Bayerns und der Kulturhoheit der Länder, Maßnahmen, wie zB die Nutzung bereits bestehender Schlichtungsverfahren und Claim-Bearbeitungswege, wie die bereits bestehende und von den Ländern selbst eingerichtete Beratende Kommission NS-Raubgut, zu ergreifen, um die Restitution beschleunigt zu ermöglichen (falls nein, bitte mit Angabe der Gründe, die Restitution von Flechtheim-Kunstwerken auf eine erst ab 2025 geplante Schiedsgerichtsbarkeit zu verschieben und nicht – wie international durch die Washingtoner Prinzipien empfohlen – in einem zeitnahen Verfahren)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag „Antisemitismus in staatlichen Kultureinrichtungen entschlossen entgegentreten – Handlungsstrategien entwickeln!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, in allen staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern einen partizipativen Prozess anzustoßen, in dessen Rahmen innerhalb der jeweiligen Institution und unter Einbeziehung fachlicher Expertinnen und Experten aus dem Bereich der antisemitismuskritischen Forschungs- und Bildungsarbeit ein Leitbild sowie eine konkrete Handlungsstrategie gegen Antisemitismus zu formulieren sind, die dem grundgesetzlich verbrieften Prinzip des Diskriminierungsverbots Rechnung tragen.

Folgende Aspekte sollen davon umfasst sein:

  1. klare Richtlinien zur Bekämpfung von Antisemitismus im Wirkungsraum der jeweiligen Institution
  2. Maßnahmen zur Information über bzw. Sensibilisierung für Antisemitismus und zur Antisemitismusprävention in der eigenen Belegschaft und bei möglichen Kooperationspartnern, wie z. B. Institutionen und Einzelpersonen
  3. Netzwerkarbeit mit jüdischen und antisemitismuskritischen Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstlern
  4. Möglichkeiten antisemitismuskritischer Prozess- und Projektbegleitungen
  5. Beschwerdemanagement, Ansprechpersonen und Aktionsplan, falls es trotz Präventionsarbeit zu antisemitischen Vorfällen kommt
  6. regelmäßige Evaluation der gemeinsam vereinbarten Handlungsstrategien

Entwickelte Leitbilder und Handlungsstrategien sollen veröffentlicht werden.

Begründung:

Seit dem monströsen Massaker der Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, dem verheerendsten Angriff auf Jüdinnen und Juden seit dem Menschheitsverbrechen der Shoa, und dem seitdem fortdauernden Krieg in Israel und Gaza, wird Antisemitismus auch in Deutschland täglich salonfähiger. Neben einem besorgniserregenden Anstieg antisemitischer Straftaten kommt es vermehrt zu antisemitischen Äußerungen, auch antisemitische Symbole sind in der Öffentlichkeit zunehmend präsenter. Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen Tendenzen. Der deutsch-israelische Publizist Meron Mendel bezeichnete einige Meinungsäußerungen aus der Kulturszene nach dem Massaker am 7. Oktober 2023 als „moralische Bankrotterklärung“. Auffällig war auch das tosende Schweigen weiter Teile der Musikszene, obwohl das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte.

Kunst ist frei. Angriffe und Störungen wie bei der Hannah Arendt Lesung im Hamburger Bahnhof gefährden die Kunstfreiheit. Gesetze, die für alle gelten, gelten auch für Künstlerinnen, Künstler und Kreative. Die Freiheit der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine besondere Pflicht, dieses Spannungsfeld auszuloten. Es ist dabei Aufgabe der Staatsregierung, in den staatlichen Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden Tendenzen oder Inhalten anzustoßen.

Der Versuch, dieses Problem über juristische Schritte – wie zum Beispiel die Einführung (symbolischer) Antidiskriminierungsklauseln – zu lösen, wird scheitern. Vielmehr muss es darum gehen, in den einzelnen Häusern partizipative und demokratische Prozesse anzustoßen, in denen sich sowohl die Verantwortlichen als auch die Künstlerinnen und Künstler bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – fachlich begleitet (z. B. durch das Institut für Neue Soziale Plastik) – auf konkrete Leitbilder und Handlungsstrategien verständigen und diese anschließend in der jeweiligen Institution mit Leben füllen. Auch die Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu Antisemitismus an bayerischen Hochschulen am 23. Oktober 2024 hat noch einmal deutlich gemacht, dass dies die richtige Strategie ist.

Im Gegensatz zu rechtlich oft nicht haltbaren Klauseln, die in der Geste verharren und oft nur Lippenbekenntnis sind, bietet ein von den Institutionen entwickeltes hauseigenes Regelwerk ein Instrument, das den Bedürfnissen und Herausforderungen der jeweiligen Institution Rechnung trägt und Kunstfreiheit absichert. Die explizite Erwähnung des Bekenntnisses gegen Antisemitismus ist von entscheidender Bedeutung, um aktiv gegen Vorurteile vorzugehen und eine respektvolle Umgebung für alle zu gewährleisten. Durch die Implementierung entsprechender Leitbilder und Handlungsstrategien setzen die Kultureinrichtungen ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für eine freie Kulturlandschaft, die die demokratischen Werte unserer Verfassung widerspiegelt und die Ausgrenzung jüdischer, israelischer und antisemitismuskritischer Künstlerinnen und Künstler verhindert.1


    1https://www.tagesspiegel.de/politik/kein-staatsgeld-bei-hass-auf-israel-union-und-ampel-beraten-uber-antisemitismusklausel-fur-kultur-11098435.html

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Streichung der Theaterstatistik“

    Ich frage die Staatsregierung,

    welche statistischen Erhebungen aus dem Kulturbereich in Bayern wie beispielsweise die Bayerische Theaterstatistik gibt es (bitte mit
    Ort und Art der Datenerhebung angeben sowie Ort der Nutzung und Veröffentlichung der Daten), welche dieser statistischen Erhebungen im Kulturbereich sind von der Änderungen im Bayerischen Statistikgesetz, die im Rahmen des Modernisierungsgesetzes vorgenommen werden sollen, betroffen (bitte alle Betroffenen Statistiken angeben, mit der Information ob diese gestrichen oder verändert werden, bitte bei Veränderungen Art der Veränderung angeben), wie plant die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Wirksamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Kulturbereich zukünftig nicht nur weiterhin, sondern besser als bisher, beispielsweise durch Maßnahmen mit Benchmarking-Möglichkeit und Nicht-Publikums-Forschung wie KulturMonitoring (KulMon®), abgebildet wird?

    Hier geht’s zur Antwort:

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    Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

    Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

    Antwort der Staatsregierung

    Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

    1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
    der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
    1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

    Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

    1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
    2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
    2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
    2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
    6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
    6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
    6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

    Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
    werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
    Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
    Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
    der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

    3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
    3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
    3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
    4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
    4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
    5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
    OTEC zur Stellplatzreduktion?
    5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
    5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
    7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
    7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
    8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
    falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

    4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
    7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

    Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

    8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
    Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

    Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

    8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
    hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

    Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


    1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

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    Pressemitteilung: Aktion Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten – Abschlusseinsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung

    Biotonne leeren, Keller ausmisten oder die ausgefallene Kollegin ersetzen: einen Schwung Alltagsarbeit an eine Politikerin abgeben, das konnte man bei der Aktion “Rent-a-Abgeordnete: Politikerin zum Mieten” von Sanne Kurz. Die grüne Landtagsabgeordnete aus dem Münchner Osten nutzte die Zeit von Juli bis Oktober, um sich als kostenfreie Hilfskraft zu engagieren – bei der Freiwilligen Feuerwehr, im gemeinnützigen interkulturellen Verein, bei der Formular- und Bürokratiehilfe, in der Seniorenarbeit, im Nachbarschaftstreff, beim Weißwurst servieren, der Gymnastikstunde für Frauen oder beim Regionalfernsehen.

    Abschluss der diesjährigen „Rent-a-Abgeordnete“-Aktion war ein Einsatz bei Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) in Berg am Laim. Hier bekommen Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen keine Krankenversicherung haben, anonym und kostenlos zahnärztliche, kinderärztliche sowie allgemeinmedizinische Versorgung. Das ärztliche Personal, Sprechstundenhilfen sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher – fast alle arbeiten hier ehrenamtlich. Nach einer kurzen Einweisung durfte die Abgeordnete in der zahn- und allgemeinärztlichen Sprechstunde Kranke aufnehmen, sie zur Aufnahme und Erstberatung schicken, passende Krankenakten heraussuchen und für die Behandlung alles vorbereiten.

    Sanne Kurz verweist auf die Bedeutung einer solchen Anlaufstelle:  „Es fallen viel mehr Menschen durchs Raster der Krankenversicherung als man denkt. Es gibt eine Krankenversicherungspflicht, aber kein Recht auf Versicherung. Ich habe die 4997. Patientin aufgenommen, wie die große Mehrheit der Kranken hier hat sie einen deutschen Pass und lebt mitten in München. Man sollte allen Menschen in Not helfen. Wenn man sieht, dass es wirklich jeden treffen kann, wird das nochmal deutlicher. Umso wertvoller ist es, dass Ehrenamtliche sich mit so viel Hingabe engagieren und denen helfen, die ohne diese Hilfe bei der medizinischen Versorgung auf der Strecke bleiben würden.”

    Mithelfen können alle, auch ohne medizinische oder andere Vorkenntnisse, denn auch für Dolmetscherdienste, Hilfstätigkeiten oder Organisationsaufgaben werden Ehrenamtliche laufend gesucht. Auch eine Spende kann die Arbeit der MMM unterstützen, z.B. für die Beschaffung von Kleinigkeiten wie Desinfektionsmitteln, Zahnbürsten oder Kinder-Trostpflastern bis hin zu Ultraschall-Geräten.

    Nach einem halben Tag bei den Maltesern lautet das Fazit von Sanne Kurz: „Wenn ein Mädchen nach dem Besuch beim Arzt wieder lächelt, tut das gut. Ich habe mich selten am Abend so erfüllt und glücklich gefühlt. Das mache ich sicher wieder!”

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Wie verständlich sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern?“

    Ich frage die Staatsregierung:

    „Der Rundfunkrat in Bayern hat die Aufgabe, das Programm des BR zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die dargebotenen Inhalte alle Menschen in Bayern erreichen, daher frage ich die Staatsregierung, wie viele Menschen in Bayern aktuell keiner Konfession bzw. keinem Bekenntnis angehören, welche drei Muttersprachen sind neben Deutsch am häufigsten vertreten (bitte Zahl der jeweils in Bayern lebenden Sprechenden angeben), welche sind die drei größten muslimischen Verbände in Bayern (bitte mit Abgabe der jeweiligen Mitglieds-Zahlen insbesondere Ditib, Millî Görüş und Aleviten)?“

    Hier geht’s zur Antwort:

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    Dringlichkeitsantrag „Fakten statt Fake: Betrieb des Bayerischen Rundfunks sicherstellen – Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgehend auf den Weg bringen!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das gesetzlich festgelegte und mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verfahren zur Festlegung der mit Blick auf den gegebenen Auftrag bedarfsgerechten Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Infrastruktur einzuhalten, und so umgehend einen Weg aufzuzeigen, wie die bedarfsgerechte Finanzierung des Bayerischen Rundfunks (BR)
    ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt wird. Die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
    verzüglich verhandelt wird, um eine drohende Finanzierungslücke zu verhindern. Außerdem wird die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Prozess der Festlegung der Finanzierung entpolitisiert wird.

    Begründung:

    Die aktuelle Beitragsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – also ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie aller in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie dem BR – endet am 31. Dezember 2024. Derzeit wird ein Reformstaatsvertrag von der Rundfunkkommission der Länder (RFK) erarbeitet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. Die Auswirkungen der im Diskussionsentwurf zu diesem Reformstaatsvertrag vorgestellten Veränderungen auf eine verfassungsrechtlich gebotene, bedarfsgerechte Finanzierung stehen allerdings in den Sternen. So hat auch die von den Ländern selbst eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem von den Ländern selbst angeforderten, öffentlichen Sonderbericht vom 27. September 2024 deutlich gemacht, dass sie sich zur „finanziellen Auswirkungen einzelner Reformansätze“ nur äußert, „wenn diese verlässlich und nachprüfbar zu beziffern sind.1
    Außerdem stellt der KEF-Sonderbericht vom 27. September 2024 bereits eingangs deutlich fest, er ersetzt oder modifiziert in keiner Weise die Feststellungen des 24. Berichts der Kommission. Als Sonderbericht nach § 3 Abs. 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde er in einem selbstständigen Verfahren erstellt und darf das noch nicht abgeschlossene regelhafte Bedarfsfestsetzungsverfahren nicht stören
    oder beeinflussen.2
    Sollte der Reformstaatsvertrag wie bisher geplant in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Leipzig beschlossen werden, muss er hernach noch das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung in allen sechzehn Ländern durchlaufen: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes muss in alle sechzehn Landesparlamente eingebracht werden. Die Landesparlamente können den Entwurf beschließen oder ablehnen. Erst der Beschluss ermächtigt die Landesregierung, den Reformstaatsvertrag zu ratifizieren. Im Weiteren erfolgt im Beschlussfall die Ausfertigung und Verkündigung des Zustimmungsgesetzes mit dem Reformstaatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung. Erst abschließend kommt es zur Ratifizierung.3
    Selbst wenn der Reformstaatsvertrag also zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte, was mit Blick auf das Verfahren fraglich ist, ist die bedarfsgerechte Finanzierung laut KEF-Sonderbericht ab 1. Januar 2025 davon unberührt. Dadurch droht dem BR ab Januar 2025 eine erhebliche Finanzierungslücke. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und andere Landeschefs lehnen die Empfehlung der KEF ab, die zur bedarfsgerechten Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des Beitrags um 56 Cent ab 2025 vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass die Sender, im Falle einer Klage, auch diesmal Recht bekommen. Das Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zahlen am Ende vermutlich die Steuerzahler. Den
    immensen Schaden haben wir alle.

    Der BR ist eine unverzichtbare Säule der demokratischen Meinungsbildung in Bayern. Ohne ausreichende Finanzierung wäre er gezwungen, essenzielle und lieb gewonnene Programmangebote einzuschränken oder einzustellen sowie Stellen abzubauen. Betroffen wären unter anderem sicherlich freie und feste Mitarbeiter, wie auch Menschen, die bei Auftragsproduktionen in der bayerischen Medienbranche beschäftigt sind und
    jene, die in anderen Sektoren dem BR zuarbeiten.
    Das KEF-Sondergutachten ist sehr deutlich: Der aktuelle Entwurf des Reformstaatsvertrags bringt keinerlei kurzfristige Kosteneinsparungen. Die Staatsregierung ist laut Bayerischem Rundfunkgesetz verpflichtet, die Weiterentwicklung und den Betrieb des BR sicherzustellen. Ein langfristiger und tragfähiger Finanzierungsplan ist daher unverzüglich vorzulegen, um Arbeitsplätze zu sichern, das Programmangebot aufrechtzuer-
    halten und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
    Dringlich ist ebenso die Entpolitisierung der Finanzierung: Wo aus verfassungsrechtlich notwendiger, bedarfsgerechter Finanzierung politisch Kapital geschlagen wird, wird das immer schaden. Der Blick muss auf einem zukunftsfesten Auftrag liegen, der unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk-Infrastruktur sicher ins Heute und Morgen des globalen Medienmarktes mit all seinen Gefahren der breiten Desinformation bringt. Das Schielen auf ein möglichst billiges Rundfunkangebot nutzt nur denen, denen auch Desinformationen nutzen. Daher ist die Entpolitisierung einer bedarfsgerechten Finanzierung überfällig.

    1 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
    2 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
    3 Zum Verfahren der Ratifizierung von Staatsverträgen siehe die Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Nr. 48/07 vom 19. September 2007

    Rent a MdL_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

    Politikerin kommt zum Arbeiten vorbei: mein Rent-a-MdL-Sommer 2024

    „Rent a Abgeordnete – Sanne Kurz zu mieten. Kaum plakatiert, schon Stadtgespräch

    So schien es mir zumindest, denn so viele Menschen sprachen mich auf die Mietaktion Rent-a-Abgeordnete an, dass man hätte glauben können, es sei Wahlkampf. Viele waren nur neugierig, ziemlich schnell aber fassten sich erste ein Herz, „mieteten“ mich über meine Homepage sanne-kurz.de und die Aktionswoche war rasch ausgebucht.

    Der erste Stopp der Rent-A-MdL-Aktion führte mich zum AKA e.V. in den Formularservice. Der AKA ist ein gemeinnütziger Verein im Münchner Osten, der sich aktiv für die interkulturelle Verständigung und Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland einsetzt, direkt vor Ort! Vereinsamung, aber auch bürokratische Hürden und soziale Schwierigkeiten meistert man gemeinsam. Ehrenamtliches Engagement bei AKA macht jedenfalls riesigen Spaß und ist extrem erfüllennd, das kann ich bestätigen. Euch Honorarkräfte für München Ost sucht der AKA immer wieder für seine gute und wichtige Arbeit.

    Was bei mir den stärksten Eindruck hinterlassen hat? – Die bürokratischen Hürden bei Anträgen und Formularen. Wie aufreibend und auch entwürdigend es sein kann, sich durch den bürokratischen Dschungel schlagen zu müssen, weiß ich aus meiner eigenen Vergangenheit, als alleinerziehende studierende Mutter mit zwei Kindern, nur zu gut. Dass man sich für Unterstützung durch 64-seitige Formulare durchkämpfen und dabei für jedes Kind auf vier Seiten auch absurde Fragen, wie die nach bestehender Schwangerschaft (selbst von Dreijährigen!), ausfüllen muss, ist ein Zumutung! Oder? Umso wertvoller ist es, wenn alle, die im Bürokratiedickicht Hilfe benötigen, diese Hilfe auch bekommen – so wie dank des AKA- Aktiv für interKulturellen Austausch e.V.

    Back to the Roots: einen Tag Praktikantin im TV

    Beim Regionalfernsehen Oberbayern (rfo) war ich wenige Tage später, dank meiner langjährigen Erfahrungen in der Film- und Fernsehbranche, auf mir vertrautem Terrain unterwegs. Richtig gut war aber, den Alltag als Praktikantin im Lokalfernsehen kennen zu lernern! Praktikantin beim Lokalfernsehen – damals beim Westerwald-TV, das war tatsächlichn mein aller erster Job in den Medien, gleich nach dem Abi damals in der Pfalz. In Rosenheim beim Fernsehsender rfo durfte ich Nachrichten aus der Region recherchieren, Ton aussteuern bei der Aufzeichnung im Studio, beim Dreh einer neuen Serien dabei sein – und fühlte mich sofort als Kollegin akzeptiert und willkommen. – Und wer die sogenannten „NIFs“ kennt, Nachrichten im Film, die in den Abendnachrichten vorgelesen werden, der weiß, ich habe außer Stative schleppen wirklich alles gemacht an dem proppevollen, herrlich ereignisreichen Tag. Wusstet Ihr, dass rfo Mitinitiator des Nachhaltigkeits-Pakts für Lokalrundfunk ist? – Alleine die Dachterrasse, wo wir Abends noch einen Geburtstag gemeinsam feierten, hat den Einsatz gelohnt. Ein Interview mit Sanne Kurz – Rent a Abgeordnete findet ihr hier.

    Mein nächster Einsatzort war die Freiwillige Feuerwehr München-Michaeliburg, direkt bei mir daheim. Ich bin schon oft an dem Feuerwehr-Gerätehaus vorbei geradelt, auch an den Tagen der Offenen Tür kann man unsere Freiwilligen Feuerwehren ja immer toll kennen lernen. Beim monatlichen Ehrenamtlichen Einsatz dabei sein und helfen dürfen war aber doch nochmal ein ganz besonderes Erlebnis. Nachdem der Feuerwehralltag ja längst nicht nur aus Lösch-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen besteht, war meine Lernkurve riesig! Ich durfte den ehrenamtlichen Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr einen Abend lang bei der Wartung der Fahrzeuge, Überprüfung des Materials und beim Putzen der Halle helfen. Sauerstoff-Flaschen Prüfung und wie ein Manometer für Druckluft-Messung funktioniert, wer genau warum wo sitzt, wie man in Neuperlachs Hochhäuser im Notfall rein geht, was es mit dem Blaulicht auf sicht hat – wow. Hammer Einblicke, viel gelernt, Und natürlich hatte ich auch viel Spaß, z.B. beim Hands-on Ausprobieren der Atemschutz-Ausrüstung, beim Spritzen-Test, Infrarot-Sichtgerät-Check oder beim Kontrollieren der Dachbox – mit Aussicht. Und nicht zuletzt im Gespräch über das Landes-Feuerwehrgesetz in Bayern habe ich einige wertvolle Informationen für meine Stimmkreisarbeit mitnehmen können. – Ich hoffe, ich habe mir die Fachbegriffe einigermaßen korrekt gemerkt. Falls nein, komme ich gerne wieder vorbei – Übung macht bekanntlich den Meister. – Wusstet Ihr, dass man auf den Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Michaeliburg immer lesen kann, was an Einsätzen los war? Einfach mal reinschauen, oder gleich bei der wirklich coolen Truppe bunt gemischter Jungs und Mädels, Männer und Frauen vorbeischauen.

    Gerne wieder

    Am nächsten Tag dann ein komplett anderer Kontext im Sprachcafé des Nachbarschaftstreffs Perlach. Der Nachbarschaftstreff liegt in einem Neubauviertel zwischen Friedhof, Autobahn und altem Dorfkern. Ich habe selbst in der Messestadt gewohnt, als da alles neu war. Darum weiß ich: Nachbarschaft braucht Raum zum Wachsen. Im Nachbarschaftstreff Perlach gibt es diesen Raum. Ich durfte dort bei einem Angebot mitarbeiten, traf auf Frauen mit Migrationshintergrund und tauschte mich mit ihnen über die Möglichkeiten des Mitmachens in unserer Demokratie aus. Politik war für viele der Frauen weit weg. Je nach Herkunftsland kannte die ein oder andere Frau auch nur Regierungen, wo ganze Stadtviertel abgeriegelt werden, wenn ein Politiker oder eine Politikerin vorbei kommt. Politik zum Anfassen und mitmachen, Politik, bei der Teilhabe gewünscht und notwendig ist, das war vielen neu. Auch einige Mädchen waren dabei – die kannten natürlich Klassensprecher-Wahlen, waren sich aber auch oft unsicher, wie sie Mitgestalten können. Eine große Rolle spielen im Viertel vor allem Fragen des kreativen Mitgestaltens des eigenen Wohnumfelds – und der persönlichen Möglichkeiten politischen Engagements für das, was den Alltag betrifft, zu Beispiel Kitas, Bildung und Schule. Starke Frauen! Toller Tag.

    Jeder Nachbarschaftstreff ist anders und besonders

    Beim Nachbarschaftstreff Ramersdorf-Süd in der Balanstraße wiederum gab es weniger zum Reden – aber ich konnte ordentlich mit anpacken! Nicht nur die Teilnahme an der Seniorinnengymnastik (krass, wie man Finger trainieren muss, damit sie bis ins hohe Alter gelenkig und stark bleiben!), sondern auch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines zünftigen Weißwurstfrühstücks standen auf der Tagesordnung. Ich habe länger in der Küche einer Gastro mit Kleinkunstbühne gearbeitet als junge Frau. Darum fühlte sich dieser Rent-a-Abgeordnete Job echt supergut an. Danach gab es noch eine spannende Gesprächsrunde zum Thema Seniorenarbeit und kommunale Senior:innenpolitik.

    Meinen letzten Einsatz hatte ich schließlich bei der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM), in der Zahnarzt-Abteilung in Berg am Laim Streitfeldstraße. Hier war ich einen Nachmittag lang bei der Unterstützung des ehrenamtlich arbeitenden Empfangspersonals gefordert. Neben den ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten engagieren sich auch Assistentinnen und Assistenten, Krankenpflegende, Sprechstundenhilfen sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher ehrenamtlich in der MMM. Was mich überrascht hat: auch ungelernte Personen wie ich sind hoch willkommen als Ehrenamtliche! Der Job macht Spaß und für jeden gibt es etwas, was sich schnell lernen lässt. Spannende Erkenntnis für mich: 80% der Hilfesuchenden haben einen Deutschen Pass und leben in München – und können mangels Versicherung trotzdem nicht wie ich und Du zum Arzt – das finde ich schlimm. Der Empfang der MMM ist für Patient:innen oft die erste und einzige Anlaufstelle für Verletzungen, Krankheiten, Gesundheitsfragen. Darüber hinaus hat man hier auch ein offenes Ohr für alle möglichen Schwierigkeiten. Die Beratung vor der eigentlichen Behandlung ist ein entscheidender erster Schritt, um ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten – auch sozial über den Besuch hinaus. Dementsprechend ist der Malteser Hilfsdienst eine offene Beratungsstelle nicht nur für medizinische, sondern auch für soziale und sozialpsychologische Aspekte – und das alles auch von vielen Ehrenamtlichen getragen! Ich will hier auf jeden Fall bald wieder im Einsatz sein, denn selten hat man das Gefühl, so sinnvoll und leicht helfen zu können.

    Fazit

    Was lässt ich zusammenfassend sagen zu Rent-a-Abgeordnete? Dass ich einen ganzen Packen voller wertvoller und wichtiger Erfahrung aus dem Rent-A-MdL-Aktion mitgenommen habe. Bei den Einsätzen ging es mir vor allem immer auch darum, eine transparente und nahbare “Politik zum Anfassen“ anzubieten und zu erfahren, wie es den Leuten vor Ort in ihrem Alltag geht. Denn die persönlichen Begegnungen sowie der direkte Austausch von Politik mit Bürgerinnnen und Bürgern ist ein wichtiges Grundprinzip einer lebendigen, stabilen Demokratie. Diese Praxis pflegen und stärken zu können ist gerade in einer Zeit, in der viele das Gefühl haben,von der Politik entfremdet zu sein, ein entscheidender Schritt. – Kommendes Jahr werde ich die Aktion undbedingt wiederholen! Vielleicht seid Ihr ja 2025 dabei?!

    Zualler erst aber mein herzlichster Dank an alle Organisationen und Beteiligten, die sich entschlossen haben, mit mir in diesen Austausch zu treten!

    Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

    Antrag „Kreativität im ländlichen Raum stärken: Mikroförderung für Kulturprojekte prüfen!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einführung einer Mikro-Förderung für Kunst- und Kulturprojekte im ländlichen Raum rechtlich zu prüfen. Ziel der Förderung ist es, unbürokratisch Gelder bereitzustellen, um Kultur- und Kunstprojekte mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu 5.000 Euro vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen.
    Insbesondere soll dabei Folgendes geprüft werden:

    • Möglichkeit der überjährigen Förderung
    • Begrenzung des Eigenmittelanteils auf max. 10 Prozent
    • Möglichkeit eines laufenden Antragsverfahrens
    • Möglichkeit eines unbürokratischen Antragstellungs-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens, damit der Aufwand der Antragstellung der Höhe der bewilligten Mittel entspricht
    • Möglichkeiten digitaler Einreichungen der Anträge mittels Online-Formular sowie digitaler Bewilligungen und Abrechnungen
    • Höhe des Gesamt-Fördertopfes in Anbetracht des zu erwartenden Antragsvolumens
    • Gewährleistung der Verlässlichkeit für die Antragsteller durch klare Zuwendungsrichtlinien und damit einhergehend die Möglichkeit des direkten Mittelabrufs, wenn Projektbeschreibung und Antrag den Zuwendungsrichtlinien entsprechen
    • Möglichkeit eines Pilotprojekts der Mikro-Förderung, wo eine dauerhafte Einrichtung der Mikro-Förderung noch weiter geprüft werden muss
    • Möglichkeit der Evaluation und Verbesserung einer Mikro-Förderung je einmal pro
    • Legislaturperiode

    Begründung:

    Bayern ist ein Kulturstaat. Neben den großen etablierten Häusern lebt die Kultur in Bayern von vielen kleinen Projekten, Initiativen und engagierten Menschen, die kulturelle Projekte vor Ort möglich machen und die Menschen in der Gemeinde mit ihrer Kreativität und ihrem Engagement bereichern. Ob hauptamtlich, nebenberuflich oder im Ehrenamt: Diese Menschen sind es, die eine Ausstellung auf die Beine stellen, ein Musikfestival im Landkreis organisieren, zum gemeinsamen Tanzabend einladen, eine Lesung im Gemeindesaal ermöglichen und breit bewerben, eine Filmvorführung initiieren
    und damit gerade im ländlichen Raum für kulturelle Versorgung der Bevölkerung sorgen. Die Einführung einer Bagatellgrenze für die Förderung von nichtstaatlichen Museen hat in den Kommunen und der Museumslandschaft hohe Wellen geschlagen. Es ist die Aufgabe des Freistaates, der kulturellen Verödung des ländlichen Raums durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
    In den vergangenen Jahrzehnten wurden Kommunen zunehmend staatliche Aufgaben auferlegt. Mittel, diese zu erfüllen, gab es selten. So wurden Kommunen stetig ärmer, und die Ukraine-Krise sowie die Inflation verstärken die Finanznot der Kommunen weiter. Oft sind es gerade in kleinen Kommunen bereits geringe Summen, die ausreichen, um Kultur lebendig werden zu lassen. Um für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu sorgen und ein kulturelles Ausbluten des ländlichen Raums zu verhindern, ist es dringend nötig, dass der Freistaat seiner Verantwortung als Kulturstaat gerecht wird und diese klaffende Lücke in der bayerischen Kulturförderlandschaft schließt.

    Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

    Antrag „Kulturförderung verstetigen – steigende Personalkosten berücksichtigen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Haushaltsansätze zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und der institutionellen Förderungen im Bereich Kultur im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 an die aktuellen Konditionen des TV-L anzupassen.

    Begründung:

    Steigende Tarife führen auch im Kulturbetrieb zu höheren Personalkosten, die nicht ohne weiteres durch höhere Einnahmen oder Eigenmittel der Kulturbetriebe ausgeglichen werden können. Das Gleiche gilt für institutionelle geförderte Kulturbetriebe. Tarifentwicklungen dürfen aber nicht zu programmlicher – kultureller – Kürzung führen. Die Haushaltsmittel sollten in beiden Fällen so bemessen sein, dass institutionelle Förderungen und Förderungen nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auch nach den Tarifsteigerungen zu angemessenen Eigenanteilen möglich bleiben.

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von nichtstaatlichen Museen“

    Welche der nichtstaatlichen Museen in Bayern, die in den vergangenen fünf Jahren eine Förderung von Seiten des Freistaats bzw. von Stellen des Freistaats bekommen haben, lagen vor dem Hintergrund der Veränderung der Förderrichtlinien für kommunale und nicht-kommunale Förderempfänger, die von Staatsminister Markus Blume auf Anfrage der Augsburger Allgemeinen Zeitung verkündet wurden, in den vergangenen fünf Jahren mit ihren Förderanträgen unterhalb dieser sogenannten “Bagatellegrenzen” von 3000 Euro bzw. 6000 Euro pro Projekt (bitte Museen tabellarisch mit Name, Ort, Regierungsbezirk und beantragten Fördersummen angeben), welche Alternativen der Erfüllung des laut Anfrage des Münchner Merkur an das CSU-geführte Ministerium “Hinweis des Bayerischen Obersten Rechnungshofes”, aufgrund dessen man handeln müsse, wurden in Erwägung gezogen (bitte mit Angabe von Gründen, aus denen man die jeweiligen alternativen Wege nicht ging), wie will die CSU-FW-Staatsregierung den Betrieb dieser auf kleine Fördersummen dringlichst angewiesenen Häuser sicherstellen?“

    Hier geht’s zur Antwort:

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    Schriftliche Anfrage „Cancel Culture der Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber im NAWAREUM Straubing?“

    Im Museum für nachwachsende Rohstoffe NAWAREUM in Straubing wurde ein Exponat kurz nach der Eröffnung am 3. März 2023 abgehängt. Es zeigte den Wasserverbrauch für die Herstellung von verschiedenen Lebensmitteln (300 l Wasser für 1 l Bier, 1 000 l für 1 l Milch, 1 800 l für 1 kg Weizen, 6 000 l für 1 kg Schweinefleisch, 17 000 l für 1 kg Schokolade, 19 000 l für 1 kg Kaffeebohnen). Laut Presse (PNP vom 28. Juni 2024) sei das Exponat entfernt worden, weil „diese Darstellung Frau Kaniber nicht gefallen hat“. Auf Nachfrage sei erklärt worden, dass nicht ausreichend zwischen „grünem“ und „grauem“ Wasser unterschieden worden sei. Ein neues Exponat sei in Arbeit.

    Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage von Toni Schuberl Mia Goller, Ludwig Hartmann und mir:

    1.1 Wo ist das Exponat aktuell?

    Die Bestandteile der Darstellung bzw. des Objekts (Holzteile und Glasflaschen) sind im Depot des NAWAREUM eingelagert, nachdem dieses Mitte Juni 2023 zur Überarbeitung abgenommen wurde.

    1.2 Was wird mit diesem geschehen?

    Die Bestandteile werden für weitere Verwendungen aufbewahrt.

    1.3 Inwiefern ist das Exponat Expertinnen und Experten noch zugänglich?

    Die sechs Zahlenwerte sind für Expertinnen und Experten jederzeit in der Literatur zugänglich. Das Objekt ist hierfür nicht vonnöten.

    2.1 Welche Stellen sind im NAWAREUM für die Konzeption der Ausstellung zuständig?

    Die Konzeption der Ausstellung erfolgte in Eigenverantwortung des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ), dem das NAWAREUM als Abteilung zugeordnet ist. Über mehrere Jahre wurden mit einem bis zu 30-köpfigen Team von Fachleuten aus dem TFZ und den beiden anderen Säulen des Kompetenzzentrums die Inhalte der Ausstellungseinheiten erarbeitet.

    2.2 Welche Stellen – Verwaltung des NAWAREUM, Museumspädagogik, Kuratorin, andere Staatsministerien, Fachstellen, wissenschaftliche Institutionen usw. – wurden bezüglich der Beseitigung dieses Exponats beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

    Die Auswahl der Darstellungsweise des Objektes wurde bereits während einer längeren Phase vor der Eröffnung im Expertenteam und mit anderen Wissenschaftlern des TFZ kontrovers diskutiert. Insofern war dieses Thema schon längere Zeit am TFZ einschließlich dem Ausstellungsteam des NAWAREUM präsent. Als sich in der Pre-Opening-Phase vor der Eröffnung sowie ab dem regulären Betrieb durch Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher bestätigt hatte, dass es evtl. zu Irritationen kommen könnte, hat das TFZ entschieden, das Objekt bis zu einer sorgfältigen Überarbeitung vorübergehend abzunehmen, um weitere Irritationen zu vermeiden.

    2.3 Gab es diesbezüglich Widerspruch vonseiten des NAWAREUM, der für die Ausstellungskonzeption zuständigen Stellen, vonseiten anderer Staatsministerien, Fachstellen oder von anderer Seite (falls ja,
    bitte mit Angabe, wie mit diesem Widerspruch umgegangen wurde)?

    Die Entscheidung des TFZ (siehe Frage 2.2) wurde respektiert und umgesetzt. Andere (externe) Stellen waren in den Vorgang nicht involviert.

    3.1 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass eine Staatsministerin oder ein Staatsminister in die Konzeption der Ausstellung eines Museums eingegriffen hat?
    3.2 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass Stellen des Staatsministeriums in die Konzeption einer Ausstellung eingegriffen haben?
    3.3 Falls keine komplette Auflistung dieser Fälle möglich sein sollte, wie viele Fälle an Eingriffen des Staatsministeriums in Ausstellungskonzeptionen sind dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) noch in Erinnerung (bitte mit Angabe, welche Konsequenzen die Eingriffe jeweils hatten)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sind keine Eingriffe in die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen bekannt. Die Entscheidungen über die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen liegt vielmehr alleine in der Zuständigkeit der Museums- und Sammlungsleitungen sowie der Kuratorinnen und Kuratoren.

    4.1 In welcher Weise ist es Staatsministerinnen oder Staatsministern erlaubt, politische Einflussnahme auf fachliche Darstellungen in staatlichen Museen auszuüben (falls ja, bitte mit Angabe etwaiger Richtlinien)?
    4.2 Inwieweit darf die Freiheit von Wissenschaft und Kunst durch solch eine Einflussnahme eingeschränkt werden?

    Die Fragen 4.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

    Bei den dem StMWK nachgeordneten staatlichen Museen und Sammlungen findet keine politische Einflussnahme in die künstlerischen oder ausstellungsbezogenen, fachlichen Konzeptionen und Darstellungen statt (vgl. Antwort zu den Fragen 3.1 bis 3.3). Auch wenn es sich bei den staatlichen Museen und Sammlungen um Einrichtungen des Freistaates Bayern handelt, ist aufgrund der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit eine Zurückhaltung des Staatsministeriums im Hinblick auf die präsentierende und vermittelnde Arbeit der staatlichen Museen und Sammlungen angezeigt. Ein Eingreifen wäre allerdings immer dann geboten, wenn die Grenze zu rechtswidrigen oder strafbaren Verhaltensweisen überschritten werden würde, wie z. B. bei volksverhetzenden und/oder antisemitischen Inhalten.

    4.3 Welche Abwägung wurde durch das StMELF zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Kunst und den persönlichen Vorlieben von Staatsministerin Michaela Kaniber getroffen?

    Siehe Antwort zu Frage 4.2. Es gab keine politische Einflussnahme in die künstlerische oder ausstellungsbezogene fachliche Konzeption und Darstellung. Daher bedurfte es auch keiner Abwägung.

    5.1 Sind die Zahlen, die auf dem Exponat zu sehen waren, und die Art der Darstellung dieser Zahlen korrekt gewesen (falls ja, bitte mit Angabe, welche Quellen herangezogen wurden)?

    Die Zahlen in der Darstellung sind zwar korrekt, beziehen sich aber auf die Summe von sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser, was der Grund für die missverständliche Interpretation ist; zudem beziehen sich die Daten nicht auf nationale, sondern auf globale Zusammenhänge. Folgende Hauptquelle kann hier angeführt werden: M. M. Mekonnen and A. Y. Hoekstra (2011): The green, blue and grey water footprint
    of crops and derived crop products. Hydrol. Earth Syst. Sci., 15, 1577–1600, 2011.

    5.2 Welche falsche Schlussfolgerung befürchteten Staatsministerin Michaela Kaniber bzw. das StMELF bei den Museumsbesuchern konkret?

    Durch die nicht kommunizierte Unterscheidung von „grünem“ und „grauem“ Wasser wurden Irritationen und falsche Schlussfolgerungen befürchtet.

    6.1 Wann wurde beschlossen, eine Neukonzeption zu erstellen?

    Einige Zeit nach der Eröffnung im März 2023, nachdem sich auf der Basis der bereits im Vorfeld kontrovers diskutierten Sachlage und der Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern die Gefahr missverständlicher Interpretation bestätigt hatte (siehe Antwort zu Frage 2.2). Mit den Überlegungen zu einer klareren Darstellung wurde daraufhin begonnen. Die Überarbeitung der Darstellung ist Teil einer Optimierung der Gesamtausstellung, die in der Startphase eines solchen Hauses üblich ist. Dieser zusammengefasste Prozess ist derzeit noch im Gange und wird bis zur Umsetzung noch eine Zeit dauern.

    6.2 Seit wann wird an dieser Neukonzeption gearbeitet?

    Siehe Antwort zu Frage 6.1.

    6.3 Wann wird die Neukonzeption fertig und im NAWAREUM zu sehen sein?

    Siehe Antwort zu Frage 6.1.

    7.1 Wer erstellt diese Neukonzeption?

    Das Ausstellungsteam des NAWAREUMs zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des TFZ.

    7.2 Welche Stellen sind an dieser Neukonzeption beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

    Ergänzend zur Antwort auf Frage 7.1 wird die überarbeitete Darstellung mit dem Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) an der Landesanstalt für Landwirtschaft abgestimmt werden. Eine Abstimmung wird außerdem mit Fachreferaten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) erfolgen. Die Entscheidung und Freigabe wird wiederum durch den Leiter des TFZ erfolgen.

    7.3 Nimmt Staatsministerin Michaela Kaniber auch auf die Neukonzeption Einfluss (falls ja, bitte Art und Weise der Einflussnahme erläutern)?

    Nein.

    8.1 Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die Neukonzeption (bitte mit Angabe, wer diese festgelegt hat)?

    Außer der Vorgabe des TFZ-Leiters, die Überarbeitung auf der Basis einer differenzierten Unterscheidung zwischen sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser vorzunehmen: keine.

    8.2 Welche Daten enthält diese Neukonzeption?

    Es wird auf wissenschaftlich fundierte Daten zurückgegriffen.

    8.3 Auf welche Studien oder sonstigen Datengrundlagen stützen sich diese Daten?

    Siehe Antwort zu Frage 8.2.

    Jugendschutz_BLM_Handy_Sanne Kurz_Gruene_Bayern_Landtag

    #BLM – Medienkompetenz für Bayern: Jugendschutz

    Digitaler Beschützer und kritischer Begleiter – wie schützt die BLM unsere Jugend?

    Kinder und Jugendliche sind in unserem digitalen Zeitalter schon früh unterschiedlichsten Risiken wie Gewaltdarstellungen, Antisemitismus oder Desinformation im Internet ausgesetzt. Aufgrund dieser Entwicklung braucht es einen gut organisierten und flächendeckenden digitalen Jugendschutz. Das Jugendschutzprogramm der BLM zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche systematisch vor bedrohlichen Inhalten zu schützen – mit Informationsmaterial, Schulungen und Initiativen für Eltern, Kinder und Lehrer. Zuständig ist die BLM dabei im Jugendschutz in der Regel nur dann, wenn der Anbieter eines medialen Angebots in Bayern sitzt.

    Beispiel: Ein YouTube-Kanal mit Sitz in Ungarn verbreitet in Bayern auf Deutsch jugendgefährdende Inhalte. Die BLM ist ggf. nicht zuständig (sofern das Angebot nicht zur Nutzung in Deutschland bestimmt ist), aber gut vernetzt mit Stellen, die Abhilfe schaffen können. Ein YouTube-Kanal wird von einer Frau aus Kronach betrieben und verbreitet jugendgefährdende Inhalte. Die BLM ist hier zuständig und wird tätig..

    Die Kontrolle der Arbeit im Bereich Jugendschutz übernimmt der zuständige Ausschuss des Medienrats, des Kontrollgremiums der BLM. Zudem werden Jugendschutz Projekte im Medienbereich gefördert, die es jeder Alters-Zielgruppe ermöglichen, sich eigenständig über Risiken bei der Mediennutzung zu informieren. Hier zwei geniale Initiativen, die sich zum Ziel gesetzt haben, junge Menschen im Internet zu unterstützen:

    Jugendliche und junge Erwachsene stellen eigene Inhalte mit der Hilfe eines geschulten Medienpädagogik-Teams beispielsweise für  TikTok zusammen. Die Themen ihrer Videos und Social Media-Beiträge reichen von sicherer Mediennutzung über aktuelle Medientrends wie „DeepFakes“ und deren Risiken. Neben der TikTok-Jugendredaktion RISKANTIK gibt‘s auch noch das Creators Camp & Netzwerk für junge Influencer*innen sowie ein Netzwerk für Jugendleitungen, die sich mit dem Thema Medien beschäftigen. Nähere Infos gibt es hier oder auf Whatsapp: +49176 21542092

    Ein Ratgeber, der Eltern bei der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützt. Flimmo bietet einen Überblick über TV/Streaming/Youtube- Inhalte. Dazu gibt es die jeweilige pädagogische Einschätzung der Sendungen. So können Eltern leichter entscheiden, welche Serien oder Filme sie ihre Kinder schauen lassen möchten. Zudem hilft Flimmo mit praktischen Tipps und Informationen den Eltern bei der kompetenten Medienerziehung ihrer Kinder.  Auch spannend für Erwachsene, die im Ehrenamt oder beruflich mit Kindern zu tun haben! Nähere Infos findet man hier.   

    Hier geht’s zu den weiteren Teilen der Serie #BLM – Medienkompetenz für Bayern.

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    Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:

    • Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
    • Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
    • Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können

    Begründung:

    Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche
    Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2
    Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.

    Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7


    1https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-juni-2024/?seite=5062
    2https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-markus-blume-interview-lux.WEqHUkoyXPZPzP9SmkxfbL
    3https://de.wikipedia.org/wiki/Opernhaus_Oslo
    4https://www.dezeen.com/2017/03/04/cordoba-cultural-centre-features-wavy-roof-people-walk-across-architecture-cultural-spain/
    5https://www.viajaramsterdam.com/museo-de-la-ciencia-nemo/
    6https://www.johnrandlecentre.org/jkr-centre
    7https://www.concertgebouw.nl/en/lunchtime-concerts

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    Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

    Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

    Antwort der Staatsregierung:

    1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

    1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

    Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

    1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

    Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

    1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

    Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

    2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

    2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

    Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
    Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

    2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

    Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

    2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

    Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

    3. Bayerischer Kunstpreis
    3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
    3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
    3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

    4. Kulturbus
    4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

    Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

    4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

    Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

    4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

    Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

    5. Pilotversuch Digitalisierung
    5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

    Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

    5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

    Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

    5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

    Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

    6. Service- und Kompetenzzentrum
    6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

    Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

    6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

    Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
    Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

    6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

    Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

    7. Kulturtourismusinitiative
    7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
    7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
    7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

    Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

    8. Stellenplan
    8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

    Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

    20242025
    1 × A 13
    2 × A 111 × A 11
    4 × A 103 × A 10
    2 × AT
    1 × E 14
    2 × E 13
    1 × E 11
    1 × E 91 × E 9
    1 × E 6

    8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

    Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

    8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

    Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.