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Bayerischer Raubkunst-Skandal, Teil II – Presse-Update

Wer dachte, dass sich die Missstände hinsichtlich NS-Raubkunst und Restitution in Bayern bald in Luft auflösen würden, musste feststellen: Dem ist bei weitem nicht so. Kunstminister Markus Blume versucht weiterhin Verantwortung abzuschieben und hat den bisherigen Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Bernhard Maaz dazu gebracht, seinen Posten zu räumen. Das fortlaufende Mauern hinsichtlich der Rückgabe von NS-Raubkunst wird mittlerweile überlagert von neuen schwerwiegenden Vorwürfen, über die der Staatsminister, nach drei Jahren im Amt, hätte informiert sein müssen.

Ob es bei den angekündigten Strukturveränderungen rund um die Staatsgemäldesammlungen bzw. das eingefädelte Aus für Maaz nur um ein Bauernopfer geht oder um echte Verbesserungen, das werden wir Grüne genau beobachten.

Nach der Übersicht von Presseartikeln von Anfang März folgt hier ein Update mit einer Auswahl an Artikeln. Das schreibt die Presse:

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Kleine Anfrage – AzP „Sanierung der Sammlung Goetz“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind bis zur Wiedereröffnung der Sammlung Goetz in der Oberföhringer Straße 103 in München geplant, wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung der Sanierung und die seit April 2023 andauernde Schließung, und wie gestaltet sich der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung?

Hier geht’s zur Antwort:

Protokolle_Leichen im Keller_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Leichen im Keller – 20 Texte zur Online-Veranstaltung „NS-Raubgut“

01
Antrag Drucksache 16/6193 vom 27.10.2010. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Ausgleichszahlungen staatlicher Kultureinrichtungen bei Restitutionen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, die ausschließen, dass die staatlichen Kultureinrichtungen in Fällen der unentgeltlichen Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes an das Finanzministerium Kompensationszahlungen zu leisten haben.
Begründung:
Staatliche Kultureinrichtungen müssen in Bayern in Fällen der unentgeltlichen Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes an das Finanzministerium Ausgleichszahlungen in Höhe des Marktwerts des Kunstwerks leisten, weil das Grundstockvermögen des Staates, zu dem der staatliche Kulturbesitz gehört, nach Art. 81 der Bayerischen Verfassung nicht ohne gesetzliche Ermächtigung verringert werden darf. Diese Rechtslage ist bundesweit singulär und ohne Vergleich.


02
Zur Besetzung der Taskforce mit Expertinnen und Experten für Provenienzrecherche werden der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der Freistaat Bayern beitragen. Damit wird das Know-how aller bei Bund und Land beteiligten Einrichtungen im Interesse einer schnellen Provenienzrecherche gebündelt.

Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum NS-Kunstfund in München vom 11.11.2013


03
Historische Unterlagen des NS-Kunsthändlers Weinmüller wurden im März 2013 in einem Stahlschrank der Klimatechnik gefunden. Kathrin Stoll, deren 1929 geborener Vater Rudolf Neumeister das hoch verschuldete Auktionshaus Weinmüller 1958 gekauft hatte, hatte schnell in der Familie geklärt, dass sie die brisanten Geschäftsunterlagen für Forschung und jetzt Öffentlichkeit freigeben wollte:
„Das waren Bündel, zusammengeschnürt. Und dann sehen Sie unter Einlieferer: ‚Gestapo‘. Dann kriegen Sie schon Gänsehaut.“
„Wir wollten nicht zögern. Keinen Tag zu lang. Weil wir uns klar war, jeden Tag sterben vielleicht Anspruchssteller oder Nachfahren von enteigneten jüdischen Familien. Wir wussten, wir müssen ganz schnell an die Öffentlichkeit gehen – anders als bei Gurlitt, wo man zwei Jahre geschwiegen hat.“
Deutsche Welle Geschichte, 31.05.2014


04
Antrag Drucksache 17/6200 vom 17.04.2015. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mögliche Versäumnisse der „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ aufklären

In den vergangenen Wochen wurde die „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ in der Öffentlichkeit wiederholt kritisch bewertet. In mehreren Artikeln und Berichten in- und ausländischer Medien wurden Zweifel an der von ihr versprochenen schnellstmöglichen Aufklärung geäußert. Die Süddeutsche Zeitung machte der Taskforce in einem Artikel vom 27. März 2015 den Vorwurf, wichtige Dokumente, die in Gurlitts Salzburger Haus und in seiner Münchner Wohnung gefunden wurden, trotz Kenntnis verspätet angefordert und dadurch die Restitution an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. ihre Erbinnen und Erben verzögert zu haben, so dass bis heute erst drei Kunstwerke aus Gurlitts Besitz restituiert werden konnten. Auch viele Anspruchstellerinnen und Anspruchsteller sind mit der Arbeit der Taskforce unzufrieden. Sie beklagen die unzureichende Transparenz und den bürokratischen Umgang mit ihnen. Nach drei Jahren Provenienzforschung im Hinblick auf den „Schwabinger Kunstschatz“ unter Verantwortung der Staatsregierung sind gerade mal drei Bilder identifiziert.


05
Am Ende der 1980er-Jahre sei die Debatte über Wiedergutmachung stark in den Vordergrund getreten, einschließlich der Forderung, den ehemaligen Kunstbesitz von hochrangigen NS-Funktionären genau zu überprüfen. Diese Entwicklung habe im Jahr 1998 zu der sogenannten Washingtoner Erklärung geführt. Gemäß dem Washingtoner Abkommen, bei dessen Verhandlungen und Abschluss die bayerischen Staatsgemäldesammlungen als einziges deutsches Museum mit einer Vertreterin präsent gewesen seien, werde für den Verantwortungsbereich der Staatsgemäldesammlungen und der Bayerischen Staatlichen
Museen eine proaktive Umsetzung vorgenommen. Dies habe zu der Einführung der ersten Stelle für Provenienzforschung und zu dem angesprochenen Bericht über die Sammlung Görings im Jahr 2004 geführt.

Protokoll der 53. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, 12.10.2016.

Bericht des Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle


06
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Nationalmuseum, hat das Eigentum an dem Sekretär, der einem der früheren Eigentümer, dem jüdischen Kunsthändler Otto Bernheimer, NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, im Jahr 2018 im Zuge eines Ankaufs von einem Kunsthändler erworben. Rechtsansprüche der Erben Otto Bernheimers auf Herausgabe des Sekretärs bestehen nicht; vielmehr erfolgen Restitutionen von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern im Bestand von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft nach den in der sog. Washingtoner Erklärung niedergelegten Grundsätzen. (…) Die Voraussetzungen einer Restitution nach der Washingtoner Erklärung sind im Einzelnen in der Handreichung zur „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe
NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 (Handreichung) konkretisiert und erläutert.

Aus der Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Wolfgang Heubisch vom 15.10.2019, wortgleich am 23.10.2019 als Antwort auf die Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Sanne Kurz


07
Wenn sich im Museumsbestand Verdachtsfälle auf NS-Raubkunst ergebe werden diese öffentlich gemacht und proaktiv der Kontakt zu Vertretern der rechtmäßigen Eigentümer gesucht, wenn diese zu ermitteln sind. Zudem sind Objekte mit verdächtiger Provenienz über die Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) öffentlich abrufbar. (…)
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 5.301 Werke, die seit 1933 erworben und vor 1945 entstanden sind, bis 2020 einem Erstcheckunterzogen und mit einer Ampelfarbe in Bezug auf Raubkunstverdacht bewertet. (…) Die Provenienzen von 580 Werke sind bedenklich und mit „orange“ bewertet, weil Beteiligte am NS-Kunstraub in der Provenienzkette benannt werden. 144 Werke werden als „belastet“ geführt, weil sich Entzugsvorgänge und Namen von Verfolgten sowie Beteiligte am NS-Kunstraub in der Provenienzkette nachweisen lassen oder bereits eine Restitutionsforderung dazu vorliegt. Die Provenienzen dieser Werke
sind in einer Datenbank dokumentiert.

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 31.05.2022, Drs. 18/23036
„Forschungsstand zur Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten 1933-1989“. Abschlussbericht von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, vom 20.02.2023 zum Vollzug des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.05.2022


08
Besteht für ein Objekt in den staatlichen Museen und Sammlungen der Verdacht auf verfolgungsbedingten Entzug, so wird dieses Objekt in die Lost Art Datenbank eingetragen, die durch das von Bund und Ländern eingerichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) mit Sitz in Magdeburg betrieben wird.

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 06.12.2022, Drs. 18/25518
„Bericht über Raubkunst und Provenienzforschung in Bayern und Deutschland“ von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU), am 1.3.2023 zum Antrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER vom 29.09.2022


09
Antrag vom 5.7.2023 von Katharina Schulze, Sanne Kurz u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen


Die Staatsregierung wird (…) aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.


10

Madame Soler I

In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS- Raubkunst!
Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission.
Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.
Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

  • der verfolgungsbedingte Entzug und
  • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste.

Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder
hervorzaubern will, steht in den Sternen.
Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance!

Susanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


11

Madame Soler II


Es ist aus meiner Sicht mittlerweile eine vertane Chance, dass der Freistaat diese Mediation im Fall von „Madame Soler“ verwehrt hat. Ich bin daher dankbar, dass diese Petition nun nochmals den Weg hier in das Plenum gefunden hat. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass Aussöhnung zum Dialog gehört. Und der Dialog ist das Wesensmerkmal der Mediation. Das ist einfach so. Das ist nicht nur der konstruktivste Weg, und das ist nicht nur unsere moralische Verpflichtung; es ist auch ein heilsamer Weg für Fälle, die in der Zukunft mit Sicherheit noch auf uns zukommen werden. Mittlerweile dauert die Diskussion über dieses Gemälde 14
Jahre an. Sie hat internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen und belastet das Ansehen Bayerns in der Welt. Wenn sich die Staatsregierung aufgrund von Expertisen oder Gutachten so sicher ist, dass die Eigentumsfrage hinlänglich und eindeutig geklärt ist, gibt es erst recht keinen Grund, sich der Vorlage an die Kommission zu entziehen.

Dr. Wolfgang Heubisch, Kulturpolitischer Sprecher FDP-Fraktion
Staatsminister für Wissenschaft und Kunst a.D.
Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


12


Madame Soler III


Volkmar Halbleib (SPD): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister! Ich muss mich leider zu Wort melden, weil Ihr Statement in einer Art und Weise Dinge unterstellt hat, gegen die ich mich persönlich, aber auch für meine Fraktion zu 100 % verwahre. Zunächst einmal habe ich das Zitat nicht genannt, sondern es war der Kollege Dr. Heubisch. Wer hier ans Podium tritt und uns unterstellt, wir wären nicht inhaltlich unterwegs, sondern wir wären bei so einem Thema an einer Skandalisierung interessiert, wir wären an einer Inszenierung interessiert –

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ist es auch! – Robert Brannekämper (CSU): Es ist auch so, sorry! – Susanne Kurz (GRÜNE): Ich habe lang und breit inhaltliche Fakten deutlich gemacht! – Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie einmal über Ihr Verhalten und auch die Zwischenrufe nach.
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Jetzt lassen Sie bitte den Herrn Kollegen Halbleib sprechen.
Volkmar Halbleib (SPD): Ich verwahre mich dagegen. Ich bin getrieben davon, diesenFall inhaltlich zu entscheiden. Ich bin ein Parlamentarier, dem das durch die Petition zum ersten Mal vorgelegt wird. Ich übernehme die Pflicht als Parlamentarier, diesen Sachverhalt auch so zu durchdringen. Die bisherige Verfahrensweise der Staatsregierung ist für mich inakzeptabel.
(Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) – Unruhe bei der CSU)
Jetzt sage ich einmal was zu den Dingen: Wir würden – –
(Widerspruch bei der CSU – Unruhe)
Langsam – –
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um eine persönliche Erklärung. Lassen Sie jetzt bitte den Kollegen Halbleib ohne große Unterbrechungen abliefern.
Volkmar Halbleib (SPD): Vielleicht können Sie mal in der Geschäftsordnung des Landtags nachsehen. Da sind erfahrene Kollegen, die den Kopf schütteln. Ich bin wirklich ein bisschen fassungslos. Sie unterstellen mir und auch uns und damit mir –
(Anhaltende Unruhe – Natascha Kohnen (SPD): Bitte mal den Mund halten! Lasst ihn ausreden!)
Also, Herr Präsident, können Sie für Ordnung sorgen?
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Jetzt mal ganz langsam. Erstens waren Sie es gerade, die ihn nicht reden haben lassen. Das gilt aber für das gesamte Haus. Hier gibt jemand eine persönliche Erklärung ab. Falls gewünscht, kann danach das Wort für eine Gegenrede erteilt werden. Aber ich bitte jetzt tatsächlich, den Kollegen Halbleib seine Ausführungen ohne große Störungen machen zu lassen.
Volkmar Halbleib (SPD): Es wird unterstellt, wir und damit auch ich würden das Ansehen Bayerns beschädigen. Tut mir leid, aber das ist eine Aussage, die weise ich von mir. Wir würden die Reputation infrage stellen, wir würden uns schäbig verhalten. Das ist doch eine Art und Weise des Umgangs in der Argumentation! Lesen Sie meinen Wortbeitrag nach, und dann lesen Sie den Wortbeitrag vom Herrn Minister nach. Ich habe versucht, Argumente zu finden, natürlich pointiert. Aber diese Art und Weise des Umgangs und der Auseinandersetzung ist ein Skandal. Sie ist eine Inszenierung. Darum geht es uns nicht, aber so was muss
man zurückweisen.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Deswegen halte ich Ihnen entgegen, dass es hier um etwas geht, worum wir ringen müssen. Deswegen haben wir die Eingabe auch ins Plenum gebracht. Wir müssen freilich ringen. Glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Sachverhalt nach 14 Jahren nicht auch noch einmal neu betrachtet werden kann? Wir stellen den rechtlichen Standpunkt gar nicht infrage. Wir wollen aber ein faires Verfahren gewährleisten. Selbst der Minister musste zugestehen, dass der Umgang mit den Erben bisher eher fragwürdig war. Es gab bisher kein Gespräch etc. Gespräche werden jetzt, am Ende der Petition, angeboten. Das ist keine Art und Weise des Umgangs. Der Minister hat uns vorgeworfen, wir würden uns befremdlich verhalten. Das fällt auf ihn selber zurück.
Ich berufe mich jetzt einmal auf etwas, was vielleicht bei Ihnen in der CSU keine falschen Reflexe auslöst, nämlich auf die Einschätzung eines CSU-Mitglieds. Deswegen wehre ich mich gegen diese persönlichen Angriffe. Es handelt sich um ein CSU-Mitglied von großem Renommee: nämlich um Hans-Jürgen Papier, den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, CSU-Mitglied und Vorsitzender der Beratenden Kommission. Er hat 2021 in der „New York Times“ Folgendes erklärt: Eine Weigerung des Freistaates Bayern, einer Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen – –
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Herr Kollege, Sie dürfen hier allerdings nicht zur Sache sprechen. Es geht darum, persönliche Angriffe abzuwehren.
Volkmar Halbleib (SPD): Ich spreche nicht zur Sache. Ich spreche dazu – –
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Das kann ich Ihren Worten gerade nicht entnehmen.
Volkmar Halbleib (SPD): Doch, doch! Ich erkläre es Ihnen, Herr Präsident!
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Ich bitte Sie, zu dem zurückzukehren, was nicht die Sache ist.
Volkmar Halbleib (SPD): Es sind massive Vorwürfe erhoben worden, und ich verteidige und stelle in meiner persönlichen Erklärung fest, dass ich die gleiche Position vertrete wie Herr Papier, CSU-Mitglied und Vorsitzender der Beratenden Kommission. Er hat gesagt, eine Weigerung des Freistaates Bayern, der Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen, müsse den Eindruck hinterlassen, dass es keinen Willen oder keine Bereitschaft gebe, dem historischen Unrecht in Deutschland Rechnung zu tragen.
(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Zur Sache! – Ulrich Singer (AfD): Zur Sache!)
Diesem Herrn Papier kann man hundertprozentig zustimmen, und ich weise die Vorwürfe des Ministers mit aller Entschiedenheit und Empörung zurück.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Volkmar Halbleib, Kulturpolitischer Sprecher SPD-Fraktion
Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


13

Es stelle sich die Frage, weshalb trotzdem das Thema „Restitution“ häufig sehr problemorientiert diskutiert werde. Dies sei deshalb der Fall, da es einige Streitfälle gebe, die in den vergangenen Jahren eine gewisse Prominenz eingenommen hätten. Für diese Streitfälle sei sich darauf verständigt worden, eine Beratende Kommission einzurichten. Diese Beratende Kommission sei sehr gut gemeint gewesen, habe über einen langen Zeitraum auch sehr gute Arbeit geleistet und genüge den sogenannten Washingtoner Prinzipien, aber sie sei personell undstrukturell nicht so aufgestellt, um die große Menge an Fällen tatsächlich bearbeiten zu können.

Protokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit der 44. Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 04.12.2024.

Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU)


14


Ferner müsse eine haushaltsmäßige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, dass eine bisher nicht bestehende Möglichkeit geschaffen werde, wonach ein Schiedsspruch auch den Verkauf des betroffenen Kulturguts und die Teilung des Erlöses als gerechte Maßnahme vorsehen könne. In diesen Fällen solle das Wissenschaftsministerium ermächtigt werden, das Miteigentum an dem Kulturgut in der entsprechenden Quotierung an den Antragsberechtigten zu übertragen, um danach den Verkauf vornehmen zu können. Damit bestehe die Verpflichtung des Rückflusses des Verkaufserlöses an das Grundstockvermögen nur noch in Höhe des Eigentumsanteils des Freistaats Bayern.

Protokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit der 44. Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 04.12.2024.

Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU)


15


Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen
Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

Antwort vom 12.03.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 23.12.2024


16

Dringlichkeitsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.02.2025

Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!



17
“Es ist unerträglich zu verstehen, dass auch 80 Jahre nach Kriegsende noch immer unerforschte Werke in unseren Sammlungen und Depots liegen. Es ist unerträglich zu realisieren, dass sich manche Museen und Sammlungen möglicherweise noch nicht mal ausreichend damit beschäftigt haben, dass sie überhaupt ein Problem haben könnten. Schließlich ist es auch unerträglich – das ist gesagt worden –, dass sich Opfer wie Bittsteller fühlen müssen. Dies alles ist auch für mich unerträglich.
Ganz offen gesprochen – Sie dürfen das auch selbst kritisch sehen –: Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass es schon läuft. Ich bin kein Provenienzforscher. Mein ganzes Ministerium hat eine einzige Dame, die sich so vielleicht nennen darf. (…)
Unsere historische Verantwortung, die unzweifelhaft und nicht abschichtbar ist, trifft auf eine harte museumspolitische Realität, und zwar in ganz Deutschland. (…)
In Deutschland entscheidet nicht die „Süddeutsche Zeitung“, was Raubkunst ist. (…) Es ist eben nicht nur unerträglich für mich, erstens, wie die Staatsgemäldesammlungen hier in Misskredit gebracht werden; für mich ist zweitens auch unerträglich, wie stillos diese so wichtige Debatte geführt wird, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Museen diskreditiert werden. (…)
Drittens ist für mich unerträglich, wie immer wieder versucht wird, den Eindruck zu erwecken, der Freistaat Bayern würde sich bei der Restitution wegducken.”

Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU).
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025



18
“Es muss zweifelsfrei erwiesen sein, wer Anspruchsberechtigter ist.”
Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU).
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


19
“Verehrter Staatsminister Markus Blume, lieber Kollege, ich hatte mich zunächst für eine Zwischenbemerkung gemeldet, weil ich das respektiere, dass sich da jemand entschuldigt. Ich habe Ihnen zu Beginn der Rede abgenommen, dass da jemand ehrlich entsetzt ist über das, was passiert ist. Als ich gehört habe „Unerträglichkeit der Schoah“, „Unerträglichkeit der Vorgänge“, da habe ich es geglaubt. Wenn ich dann aber am Schluss der Rede in einer rhetorischen Finte die gleiche Unerträglichkeit auf die Oppositionsarbeit, auf die freie Presse projiziert sehe, deren harter Arbeit über zwanzig Jahre hinweg wir es zu verdanken haben, dass wir heute überhaupt hier sitzen und sprechen und dass die Regierungsfraktionen sich überhaupt bewegt haben und diese Anträge vorgelegt haben, dann ist mir das wirklich unerträglich. Das geht überhaupt nicht. Das macht mich wirklich wütend und ist opferverhöhnend.
Wenn ich höre, dass es im Ministerium nur eine Frau gibt, die sich mit Provenienzforschung beschäftigt, dann ist klar: Da müssen Strukturen verbessert werden.”
Sanne Kurz. Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


20
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5199 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der
Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Markus Rinderspacher, Landtags-Vizepräsident.
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


Zum Abschluss

Stimme eines Erben

“Für mich hat diese Angelegenheit etwas sehr Persönliches. Die Schwester meines Vaters, meine Tante Rosi, durch Kinderlähmung Halbinvalide geworden, arbeitete in der Berliner Galerie von Großonkel Alfred. Ich habe ihre verzweifelten Briefe gelesen. Ich habe vor dem sogenannten »Judenhaus« gestanden, in das sie und meine Großmutter gezwungen wurden und wo sie mit Barbituraten versetzten Milchreis schlucken mussten. Nur durch den Tod entkamen sie ihrem Transport »nach Osten« am darauffolgenden Tag, so wie Alfred Flechtheims Witwe Betty ein Jahr zuvor. In ihren Zimmern befanden sich einige Überreste seiner stilbildenden Sammlung. Nachdem sie auf den zu erwarteten Selbstmord gewartet hatten, versiegelten Mitarbeiter der Gestapo die Zimmer.
Die Bestandsliste, welche die Nazis wie besessen noch erstellt haben müssen, haben wir noch nicht gefunden. Dennoch tauchen einige Werke auf, wie Ernst Ludwig Kirchners großes Gemälde »Artilleristen Soldatenbad«, das 2018 vom New Yorker Guggenheim-Museum restituiert wurde.
In der vergangenen Woche machte die »Süddeutsche Zeitung« eine interne Liste der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen öffentlich. Damit wurde deutlich, dass der Freistaat große Raubkunstbestände in seinen Museen verheimlicht hat. Rund 200 Werke müssten eigentlich zurückgegeben werden. Weitere etwa 800 werden als »wahrscheinlich geraubt« eingestuft. Mit so vielen geraubten Kunstwerken könnte man ein eigenes Museum bestücken, ähnlich wie das einst von Hitler geplante »Führermuseum« in Linz.
Der Freistaat Bayern hat beschwichtigt, die Verfahren verzögert und unsere Bemühungen abgewiesen.
Seit 2008 versuche ich, Informationen zu erhalten, fordere Transparenz und engagiere Anwälte und Historiker, um die vielen Kunstwerke aufzuspüren, die meinem Großonkel gestohlen wurden. Wir haben unzählige Briefe an Museumsdirektoren geschrieben und mit Regierungsbeamten gesprochen, vor allem in Bayern. Sie haben beschwichtigt, die Verfahren verzögert und unsere Bemühungen abgewiesen. Selbst als die Beweise unwiderlegbar waren, wie im Fall der Picasso-Bronze »Fernande«, weigerten sie sich, zu restituieren. Die Begründung: Es fehle der »endgültige Beweis«.

Dank der Whistleblower und der Medien wissen wir jetzt, dass der gesamte Restitutionsprozess nur eine Farce war. In eklatanter Verletzung der »Washingtoner Prinzipien« von 1998, eines internationalen Abkommens, hat der Freistaat Bayern nie die Absicht gehabt, etwas zurückzugeben, sondern wollte seine Version eines »Führermuseums« behalten.

Dr. Michael Hulton, 27.02.2025

https://www.juedische-allgemeine.de/meinung/ns-raubkunst-eine-bayerische-farce/


Laudatio_WUT Kollektiv_Popaward Bayern_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Copyright: Käthe deKoe

[pop]award Bayern 2025 – meine Laudatio für das WUT Kollektiv

Liebes Publikum, liebe Ehrengäste,
liebes Orga-Team von VPBay,
liebe Mitstreiter*innen für eine vielfältige, gerechte, diverse und nachhaltige Kulturlandschaft,
liebes, großartiges WUT-Kollektiv,
liebe, wundervolle WÜTENDE*,

es ist mir eine riesige Ehre, heute hier stehen zu dürfen – als grüne Kulturpolitikerin, als leidenschaftliche Verfechterin einer lebendigen Popkultur, aber vor allem als jemand, die zutiefst beeindruckt ist von dem, was ihr, das WUT Kollektiv, auf die Beine stellt.

Denn was ihr macht, ist nicht einfach Kulturarbeit. Es ist strukturelle Arbeit. Politische Arbeit. Gesellschaftsarbeit – im besten, im radikalsten und im liebevollsten Sinne.

Wenn wir über soziale Nachhaltigkeit sprechen, denken viele zuerst an barrierefreie Zugänge im Club und auf Festivals, on Stage und Backstage, an faire Gagen, ein Ende prekärer Beschäftigung, an diverse und inklusive Bühnen. Und ja – das ist alles sehr, sehr wichtig. Aber soziale Nachhaltigkeit ist mehr. Soziale Nachhaltigkeit heißt auch: Räume schaffen, wo es vorher keine gab. Stimmen hören, die sonst übertönt werden. Sie heißt: Strukturen herausfordern – und neue bauen.

Und genau das tut das WUT Kollektiv – laut, unbequem, kreativ, empowernd.

Euer Name ist Programm. „WUT“ – das ist nicht einfach Ärger. WUT – das steht bei euch nicht für Zerstörung. Es steht für Kraft. Für Solidarität. Für: Wir lassen uns nicht wegdrücken. Und: Wir nehmen andere mit.

Eure WUT ist transformative Energie: Missstände nicht nur benennen, sondern verändern. Ihr kanalisiert diese Kraft in ein Kollektiv, das nicht nur künstlerisch produziert, sondern auch offen ist für Kollaborationen, Räume schafft für Austausch, Bildung und Begegnung – sichere, empowernde, offene, kreative Räume.

Und das alles: ehrenamtlich. Mit Herz, mit Kopf, mit Beat, mit verdammt viel Arbeit – und mit einer Haltung, die man nicht studieren kann, nicht kaufen, sondern die aus eurer eigenen, gelebten Erfahrung kommt.

Eure Räume sind Orte, in denen Menschen aufatmen können, in denen sie laut sein dürfen. Safer Spaces für FLINTA*, für queere Menschen, für BiPOC – und für all jene, die nicht nur in der Popkultur oft übersehen oder ausgeschlossen werden. Dabei geht es Euch nicht um das Abhaken von Kästchen. Sondern um Lösungen realer Probleme.

Ihr stellt nicht nur Fragen – ihr lebt die Antworten. Ihr fragt: Wer darf auf Bühnen stehen? Wer hat Zugang zu Technik, zu Netzwerken, zu Sichtbarkeit? Und ihr beantwortet diese Fragen mit Workshops, mit Empowerment-Formaten, mit radikalem Dazwischengehen, mit Musik – nicht belehrend, sondern gemeinsam, solidarisch, mit Haltung.

Dabei seid ihr nicht angepasst, nicht bequem – aber immer verbindend.
Ihr zeigt: Soziale Nachhaltigkeit ist keine Fußnote, kein „auch noch“, sondern Grundvoraussetzung für eine gerechte Kulturszene.

Ihr arbeitet intersektional, kollektiv organisiert, mit einem Blick für das große Ganze – und das kleine Detail. Ihr denkt Kultur von unten, von den Rändern und Ecken her, dorthin, wo die Kraft der Veränderung entsteht.

Ihr seid mutig. Ihr seid unbequem. Ihr seid empathisch – und ihr seid wahnsinnig wichtig. Für mich persönlich. Für uns als Gesellschaft. Für eine Popkultur, die wirklich alle meint. Ihr habt diesen Preis nicht nur verdient – ihr zeigt mit eurer Arbeit, was er bedeutet.

Und genau das brauchen wir – in Bayern, aber auch über Bayern hinaus. Besonders in diesen Zeiten, in denen Zusammenhalt, Solidarität und freie Kunst keine Selbstverständlichkeit mehr sind – in denen man in die Welt schaut und sich fragt, wo es anfängt, dass der Satz „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ nicht mehr für alle gilt – sondern nur noch für bestimmte Menschen. Und wo das endet.

Ein konkretes Beispiel: In den USA hat Donald Trump seit Antritt seiner zweiten Amtszeit gezielt gegen sogenannte „DEI“-Programme geschossen – Diversity, Equity, Inclusion.

Man sollte meinen, Vielfalt, Gleichheit und Teilhabegerechtigkeit seien nur das heutige Wording für „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ – und seit der Französischen Revolution längst selbstverständliche Bedingung demokratischer Gesellschaften.

Aber wir beobachten gerade live – in den USA, in Europa, auch anderswo – wie fragil Freiheiten sind. Und wie sehr wir weiter kämpfen müssen: Das „National Endowment for the Arts“, also eine große öffentliche Kulturförderinstitution, bekam unter Trumps Regierung plötzlich politische Auflagen. Trump stoppte staatliche Kulturförderung überall dort, wo Antirassismus, Gleichstellung, migrantische Kulturarbeit oder queerfeministische Projekte unterstützt wurden. Keine Arbeit, keine Forschung mehr dazu. Keine Sichtbarkeit.

Stattdessen: Gängelung – eine Kontroll- und Verbotspolitik, von oben herab diktiert.

Zahlreiche Museen und Universitäten mussten Bildungsprogramme zu Diskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt beenden – weil Trump sie per Dekret verbot. Workshops für queere Jugendliche wurden gecancelt. Gelder für BIPoC-Kunstprojekte eingefroren. Das sind keine zufälligen Kürzungen, liebe WÜTENDE* – das ist Kulturkampf.Und für Aktivist*innen in Ungarn und anderswo ist das seit Jahren traurige Realität. Für soziale Nachhaltigkeit: eine tödliche Dosis Gift.

Ihr aber steht für positive Veränderung – nicht mit Hass, erhobenem Zeigefinger oder Verboten. Sondern mit offenen Armen. Mit Wissen, Musik, Workshops, Community-Arbeit – und ja: mit Liebe.

Liebes WUT Kollektiv, liebe WÜTENDE*: Für all das, für eure klare Haltung, für eure konsequente Praxis, für euren Mut, für eure Kraft – dafür bekommt ihr heute diesen Preis für soziale Nachhaltigkeit.

Der Preis ist kein Ehrenabzeichen für nette Ideen. Er ist eine Anerkennung für echte Veränderung. Für Räume, die ihr schafft. Für Stimmen, die ihr hörbar macht. Für Strukturen, die ihr hinterfragt – und für neue, die ihr aufbaut.

Ihr seid Rückenwind, Möglichmacher*innen, Vorbilder – und heute ganz zurecht Preisträger*innen. Ich verneige mich vor eurer Arbeit – und freue mich riesig, dass ihr heute diesen Preis bekommt.
Ihr habt ihn verdient – sowas von.

Danke für eure Energie.
Danke für euer Wirken.
Danke – für eure WUT.

Bleibt wild.
Bleibt laut.
Bleibt WÜTEND!*

Wir brauchen euch.

Herzlichen Glückwunsch!


Bildnachweis: Käthe deKoe

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Schriftliche Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

Vorbemerkung

Der Bayerische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 27.02.2025 auf Antrag der CSU und FW (Nachzieher zu 19/5199) und Antrag der SPD (19/5200) eine umfassende Berichterstattung durch die Bayerische Staatsregierung zum Thema Provenienzforschung und Restitutionspraxis beschlossen. Darüber hinaus hat Staatsminister Markus Blume im Bayerischen Landtag angekündigt, dass eine unabhängige Untersuchungskommission („Task Force“) eingerichtet wird. Unabhängig davon beantwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Fragen im Einzelnen wie folgt, wobei sich die Antworten im Wesentlichen auf den Fokus der Schriftlichen Anfrage und somit auf den staatlichen Bereich der Kunstmuseen sowie die staatlichen Archive und Bibliotheken beziehen:

1.1 Für wie viele Fälle von Kulturgütern, die sich im Besitz des Freistaats Bayern befinden sind laufen derzeit Restitutionsverfahren bzw. gibt es offene Forderungen zur Restitution (bitte Objekt, geschätzter Wert des Werkes und Institution, die das jeweilige Objekt aktuell verwahrt, benennen)?

Als offene Forderung auf Restitution im Sinne dieser Anfrage werden Forderungen auf die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verstanden, die aktuell aktiv verfolgt werden und die noch nicht beschieden wurden (z.B. keine Empfehlung der Beratenden Kommission; aus Sicht der Zentralen Dienste (ZD) liegt kein verfolgungsbedingter Entzug vor). Den BStGS liegen aktuell nach deren Angaben drei offene Forderungen zu Restitutionen vor. Dazu gehören die in dieser SANFR genannten Restitutionsfälle nach Alfred Flechtheim (drei Werke) und den Gebrüdern Lion (vier Werke). Dem Bayerischen Nationalmuseum (BNM) liegen na dieser Definition vier Forderungen vor, der Staatlichen Graphischen Sammlung (SGSM) zwei Forderungen.

In neun weiteren Fällen, die die BStGS (8 Fälle) und die SGSM (1 Fall) betreffen, wurde in der Sache bereits auf Restitution entschieden. Die Restitutionen der Kunstwerke an die jeweiligen Erben als nächster Schritt ist in Vorbereitung, wobei sich die ZD in engem Austausch mit jenen Personen und Stellen befinden, die zur Prüfung der Rechtsnachfolge beitragen können, um diese einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. Dazu gehören das in der SANFR erwähnte Waldmüller-Gemälde „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster” sowie die 4 Gemälde und 12 Aquarelle (fünf Fälle), deren Restitution Staatsminister Blume am 04.12.2024 bekannt gegeben hat. Im BNM laufen derzeit nach dessen Angaben aktuell 17 Restitutionsverfahren.

Angaben zum Wert von Kulturgütern sind ohne entsprechende Wertgutachten nicht substantiiert, so dass hierzu keine validen Aussagen möglich sind.
Zum Bereich der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) hat diese folgende aktuelle Rückmeldung gegeben:
An der BSB liegt ein Verfahren im Umfang von 4 Objekten vor. Vier weitere Verdachtsfälle befinden sich derzeit in der weiteren Recherche-/ Abstimmungsphase, teilweise sind auch noch die Rechtsnachfolger zu ermitteln.
Gegenüber den Staatlichen Archiven Bayerns werden derzeit keine Forderungen zur Restitution geltend gemacht.
In sechs Fällen mit ca. 1500 Objekten (davon ein umfangreiches Archiv mit rund 1450 Objekten) bemühen sich die Staatlichen Archive Bayerns proaktiv um eine Restitution.
Dabei befinden sich die Staatlichen Archive Bayerns in zwei Fällen in einem Austausch mit potentiellen Anspruchsberechtigten und in den übrigen vier Fällen laufen interne Ermittlungen bzw. handelt es sich um Fundmeldungen auf der Lost-Art-Datenbank.

1.2 Wie schätzt die Staatsregierung die kunsthistorische Bedeutung dieser Objekte ein?

Prinzipiell sind alle Objekte in staatlichen Museen und Sammlungen als kunsthistorisch bedeutsam zu betrachten, da sie genau aus diesem Grund Eingang in eine öffentliche kulturgutbewahrende Einrichtung gefunden haben. Deshalb gilt Kulturgut, das sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer das öffentlich-rechtliche Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, auch als nationales Kulturgut i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 KGSG. Es erfährt damit durch die §§ 69 ff. KGSG einen besonderen Schutz vor Verbringung.

1.3 Von welcher Stelle werden diese Fälle aktuell geprüft?

Die Fälle in den staatlichen Museen und Sammlungen werden in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt durch die Provenienzforschung in den jeweiligen Häusern, die Bewertung des so ermittelten Sachverhalts auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 („Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung“) wird durch das juristische Referat der Zentralen Dienste bei den BStGS vorgenommen. Nach Vorliegen dieser Sachverhaltsermittlung und rechtlichen Prüfung erfolgt die Vorlage mit der Empfehlung zu einer abschließenden Entscheidung für oder gegen eine Restitution an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das auf dieser Grundlage entscheidet.
Künftig sollen die Provenienzforschung und die juristische Expertise für alle bayerischen Museen und Sammlungen in der Museumsagentur konzentriert werden, die am 1. Juli 2025 ihren Dienst aufnehmen wird.
In den Fällen der BSB gilt: Das aktuelle Restitutionsverfahren wird zentral über die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig koordiniert. Ziel ist ein Verbleib der Objekte an den jeweiligen Kultureinrichtungen im Rahmen eines Rückkaufs. Dieses Verfahren konnte für die BSB entsprechend im Februar 2025 abgeschlossen werden.
In den weiteren Fällen ist die Abteilung Handschriften und Alte Drucke der Bayerischen Staatsbibliothek prüfend / koordinierend tätig.

In den Fällen der Staatlichen Archive Bayerns erfolgt die Prüfung federführend durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

2.1 In wie vielen Fällen hat die Staatsregierung seit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien Objekte restituiert (Bitte jeweils einzeln Objekte, geschätzter Wert der Objekte und Dauer der Restitutionsprozesse angeben)?

Zum Bereich der staatlichen Museen kann Folgendes gesagt werden: Aus den staatlichen Museen wurden in 80 Fällen 139 Werke an die Nachfahren der Opfer der NS-Herrschaft zurückgegeben.
Die Dauer der Restitutionsprozesse ist nicht einheitlich zu bestimmen, da insbesondere für die Beendigung des Verfahrens auf unterschiedliche Zeitpunkte (Entscheidung über die Restitution oder Übergabe des Objekts an die Eigentümer) abgestellt werden kann. Zudem liegt die Beendigung nicht alleine in der Hand des Freistaats, da sie im Fall einer Entscheidung auf Restitution vom Nachweis der persönlichen Berechtigung der Restitutionsempfänger und deren Inbesitznahme des Objekts abhängt. Restitutionen sollen mit Blick auf den in der Vorbemerkung genannten Prozess beschleunigt werden. Dazu soll bei den BStGS bei allen gemäß DZK-Standard auf rot stehenden Werken, also bei Fällen mit hohem Verdachtsgrad hinsichtlich NS-verfolgungs-bedingten Entzugs, schnellstmöglich eine Tiefenrecherche eingeleitet und ein verbindlicher Zeitplan für die systematische Ersteinschätzung aller noch nicht geprüften Werke bis zum Jahr 2026 vorgelegt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission wird weitere Möglichkeiten zur Systematisierung und Effizienzsteigerung prüfen. Außer- dem werden die Ressourcen erhöht und 1 Million Euro und zwei Stellen zusätzlich kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Zum Bereich der Staatlichen Bibliotheken kann Folgendes gesagt werden:
Die BSB sucht bereits seit dem Jahr 2003 systematisch und kontinuierlich mit Autopsie der Bestände nach NS-Raubgut in ihren Beständen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden seit 2006 in 27 Fällen insgesamt 809 Bände restituiert.

Zudem hat die Landesbibliothek Coburg im Jahr 2024 eine Restitution größeren Umfangs von NS-Raubgut durchgeführt (89 Titel in 109 Bänden). Die Erbin hat die noch überlieferten 109 Bände der Landesbibliothek Coburg wiederverkauft, damit die Sammlung am ursprünglichen Entstehungsort verbleiben und einer weiteren Erforschung zur Verfügung stehen kann.
Zum Bereich der Staatlichen Archive Bayerns kann Folgendes gesagt werden:
Aus dem Besitz der Staatlichen Archive Bayerns sind seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung am 3. Dezember 1998 insgesamt 42 Objekte (41 Handschriften und ein Schreiben) restituiert worden.

2.2 Bei welchen Objekten hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren auf Restitutionsersuchen hin oder auf Bitten der Anrufung der Beratenden Kommission hin die Zusammenarbeit verweigert, also z.B. die Restitution von Objekten oder die Anrufung der Kommission abgelehnt (bitte ebenfalls jeweils einzeln Objekte und den geschätzten Wert dieser Objekte sowie Datum der Erstanfrage der Anspruch stellenden Personen oder Stellen angeben)?

Die staatlichen Museen und Sammlungen nehmen jedes einzelne Restitutionsbegehren ernst und unterziehen es einer Prüfung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind, ergibt sich aus der Subsumtion der Fakten unter die Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung.
In den letzten zehn Jahren wurde in zehn Fällen keine Restitutionsempfehlung ausgesprochen und im Ergebnis die Restitution abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Restitution nicht vorlagen. In einem dieser Fälle ging der Ablehnung ein Verfahren vor der Beratenden Kommission und eine entsprechende Empfehlung gegen eine Restitution voraus.
Der Forderung, die Beratende Kommission anzurufen, wurde im Fall von Pablo Picassos „Madame Soler“ aus den wiederholt dargelegten Gründen nicht entsprochen (siehe dazu u.a.: Drucksache 18/29289, ausführlich: Drucksache 18/30390).

Den Erben nach Alfred Flechtheim wurde nach Abschluss der Prüfung der Restitutionsforderung in Bezug auf Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie der beiden Gemälde von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) unmittelbar die Befassung des in Errichtung befindlichen Schiedsgerichts NS-Raubgut angeboten. Eine Anrufung der Beratenden Kommission zum jetzigen Zeitpunkt wäre angesichts der bevorstehenden Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit, der Verfahrensdauer vor der Beratenden Kommission, der Zahl von dort noch anhängigen Fällen und der Unverbindlichkeit ihrer Empfehlung nicht zielführend.
Aus dem Bereich der Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns ist kein Fall bekannt.

2.3 Welchen Einfluss hat die persönliche Situation der Personen, die Restitutionsansprüche stellen, auf die Entscheidungen des Freistaats vor dem Hinblick der Selbstverpflichtung im Rahmen der Washingtoner Prinzipien, faire und gerechte Lösungen zu finden?

Entschieden wird ohne Ansehung der Person auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, der Gemeinsamen Erklärung und der Orientierungshilfe der Handreichung.

3.1 Welche der in 2.1 und 2.2 aufgelisteten Werke schätzt die Staatsregierung als kunsthistorisch besonders wertvoll und welche als weniger wertvoll ein (bitte alle angegebenen Objekte tabellarisch nach angenommenem kunsthistorischem Wert einordnen)?

Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen.

3.2 Wie erklärt die Staatsregierung, dass es trotz seit 1999 bestehender Forschungsarbeit bisher keine gesicherten Erkenntnisse zur Provenienz des Werkes „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling gibt, das sich um 1935 im Besitz der jüdischen Kunsthandlung Brüder Lion befunden hat?
3.3 Welche Bemühungen haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 1998 selbst proaktiv entfaltet, um die Erben der Kunsthandlung BRÜDER LION am Maximiliansplatz, deren Sammlung von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 enteignet wurde, zu finden (Bitte konkrete Fälle und Bemühungen in den jeweiligen Fällen darlegen)?

Aktuell wird die Tiefenrecherche anlassbezogen durchgeführt; ein Restitutionsantrag für das Gemälde „Junges Mädchen mit Strohhut“ wurde Anfang April 2024 gestellt. Auf drei weitere Gemälde mit derselben Provenienz haben die ZD den rechtlichen Vertreter der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung der Restitutionsforderung im April 2024 schriftlich proaktiv hingewiesen.

Zur Erläuterung des Verfahrens:
Die BStGS haben in den vergangenen Jahren im Zuge ihrer proaktiven Provenienzrecherche gemäß der Verpflichtung nach den Washingtoner Prinzipien die Zugehörigkeit mehrerer Gemälde zum ehemaligen Bestand der Kunsthandlung der Gebrüder Lion identifiziert. Drei davon sind in der Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste als Fundmeldungen registriert, das vierte Werk wird in Kürze auf LostArt eingetragen werden. In der Online-Datenbank der BStGS sind alle vier Werke veröffentlicht. Die bislang bekannten Fakten sind in den jeweiligen Einträgen genannt und die Brüder Lion in der Provenienzkette angegeben.
Die Tiefenrecherche im Fall der Gebrüder Lion dauert für die vier Werke noch an, wird jedoch bald abgeschlossen sein. Bei Werken, die aus der Provenienz von Kunsthändlern stammen, stellt sich zusätzlich regelmäßig die Frage, ob die betreffenden Werke in ihrem Eigentum standen oder ob es sich um Kommissionsware handelte, die dem Eigentum Dritter zuzurechnen war. Eng verknüpft ist damit die Frage nach möglichen Einlieferern als Voreigentümer der Werke, die als potentielle Erstgeschädigte bei Restitutionen prioritär zu berücksichtigen wären.

4.1 Was hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Beratende Kommission gut und effizient arbeiten
konnte?

Die Beratende Kommission ist keine Einrichtung des Freistaats Bayern. Die Kommissionsmitglieder werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden für eine Zeitdauer von zehn Jahren (bei Neuberufung) berufen. Der Freistaat hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz die Einrichtung und die Entwicklung der Verfahrensgrundlagen der Beratenden Kommission begleitet.

4.2 Wie erklärt die Staatsregierung den Sinneswandel des Direktors der Bayerischen Staatsgemäldesammlung, der sich, in Bezug auf die Restitution dreier Werke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheims, zunächst für ein direkte Restitution dieser Objekte ausgesprochen hatte, wie von unabhängigen Forschern empfohlen und mit Blick auf die Tatsache, dass in einem sehr ähnlichen gelagerten Fall aus derselben Sammlung vom Walraff-Richartz-Museum in Köln bereits restituiert wurde?

Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wie auch des Freistaats Bayern insgesamt gründet auf Erkenntnissen, die einen NS- verfolgungsbedingten Entzug nicht eindeutig belegen. Es liegt bei allen drei Werken für unterschiedliche Zeitpunkte vor dem 30. Januar 1933 ein Nachweis des Eigentums Alfred Flechtheims vor. Gleichwohl besteht wegen dokumentierter Hinweise auf Verkaufsabsichten bzw. Verkäufe noch vor der sog. Machtergreifung Unklarheit über die Eigentümerstellung Alfred Flechtheims an den von ihm gehandelten Kunstwerken in dem relevanten Zeitraum nach dem 30. Januar 1933. Gerade für solche Fälle, deren Sachverhalt und Bewertung uneindeutig sind, bietet das Schiedsgericht NS-Raubgut künftig ein rechtsförmiges und rechtsverbindliches Verfahren. Aus diesem Grund strebt das StMWK eine Anrufung des Schiedsgerichts an.
Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

Die Restitution des Gemäldes „Tilla Durieux“ aus dem Walraff-Richartz-Museum in Köln, das ehemals im Eigentum der Galerie Alfred Flechtheims stand, ist bekannt. Sie war Gegenstand einer Empfehlung der Beratenden Kommission vom 09.04.2013. Es bestehen in den Provenienzen Unterschiede, die entscheidungserhebliche Tatsachen betreffen. Daher kann die Restitutionsempfehlung der Beratenden Kommission nicht als Blaupause dienen.

4.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Tatsache, dass die seit 2016 existierenden Ergebnisse der Provenienzforschung im Falle Flechtheim laut Presseberichten noch nicht mit der Erbenvertretung geteilt wurde, obwohl ein solches Teilen von Erkenntnissen den Washingtoner Prinzipien, die ein proaktives Veröffentlichen jeglicher Informationen einfordern, mehr als entspräche?

Die Ergebnisse der Provenienzrecherche zu Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie den beiden Gemälden von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) wurden den Antragstellern im September 2023 in einem umfangreichen Dossier durch die BStGS mitgeteilt; zugleich erhielten die Antragsteller die Möglichkeit zu Korrekturen und Ergänzungen. Der in der Folge finalisierte Provenienzbericht wurde den Antragstellern Ende 2023 übermittelt.

5.1 Wie erklärt die Staatsregierung die Auslegung des Bayerischen Haushaltrechts, die laut Minister Blume eine Restitution nur zulässt, wenn der NS-verfolgungsbedingte Entzug eindeutig festgestellt werden könne, vor dem Hintergrund, dass es international und bundesweit geübte Praxis ist, im Zweifel im Sinne der Erbinnen und Erben zu entscheiden, da wegen der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, was ebenso auch in den Washingtoner Prinzipien, zu denen sich auch der Freistaats bekannt hat, vereinbartist?

Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 gestattet eine Restitution, wenn das betreffende Kulturgut entsprechend der Gemeinsamen Erklärung als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten hat. Ob es als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten kann, ist durch eine Subsumtion auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zu bewerten. Die Handreichung nimmt eine Beweislastverteilung vor, die der Verfolgungssituation und der großen zeitlichen Entfernung zum damaligen Geschehen Rechnung trägt. Die Vielzahl der einvernehmlich restituierten Kunstwerke belegt, dass – entgegen der Unterstellung der Fragestellung – diese erleichterte Beweislastverteilung gelebte Praxis ist.
Wenn trotz dieses restitutionsfreundlichen Bewertungsmaßstabes Zweifel verbleiben, weil die Tatsachenüberlieferung zu wesentlichen, entscheidungserheblichen Fragen lückenhaft bleibt, kann nicht mit der erforderlichen Gewissheit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug ausgegangen
werden.
Gerade für solche Zweifelsfälle wurde die Beratende Kommission eingerichtet, deren Empfehlung nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 in diesen Fällen die Grundlage einer Restitution darstellte. In Zukunft wird das einseitig anrufbare, auf Grundlage eines Bewertungsrahmens ent- scheidende Schiedsgericht NS-Raubgut mit seinen Schiedsurteilen an die Stelle der Beratenden Kommission mit ihren Empfehlungen treten.

5.2 In welchen Fällen hat die Staatsregierung schon davon gebraucht gemacht, dass der Artikel 8 Absatz 11 des Haushaltsgesetzes vergangener Jahre das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausdrücklich ermächtigt, Kulturgüter, die nach den Washingtoner Prinzipien als „verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen“?

In allen Fällen, in denen seit der Aufnahme dieser Regelung in das Bay. Haushaltsgesetz auf Restitution entschieden wurde, wurde von der Ermächtigung Gebrauch gemacht.

5.3 Welche Argumente gibt es aus Perspektive der Staatsregierung für und gegen eine Restitution des Objektes Madame Soler (bitte auch angeben, welche Argumente vor der Schiedsgerichtsbarkeit ins Feld geführt werden sollten, falls diese angerufen würde)?

Die Argumente wurden in der Vergangenheit schon vielfach vorgetragen (siehe dazu u.a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390). Eine Stellungnahme wird in das schiedsgerichtliche Verfahren eingebracht, dem nicht vorgegriffen wird.

6.1 Welche Argumentation will die Staatsregierung vor dem Schiedsgericht im Falle der Picasso-Bronzen, die laut Einschätzung von Sachverständigen Teil der Sammlung Flechtheims waren, vorbringen, damit die Bronzen im Besitz des Freistaats bleiben?
6.2 Sollte die Staatsregierung auf die Frage 6.1 keine valide Argumentationsstrategie haben, warum werden die Bronzen nicht zeitnah und im Falle von 6.1 zu Lebzeiten des Erben restituiert?

Die aktuelle Restitutionsforderung der Erben nach Alfred Flechtheim bezieht sich auf eine Bronze-Büste und zwei Gemälde. Solange das Vorliegen eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nicht ausreichend geklärt ist, steht eine unmittelbare Restitution im Widerspruch zu den Vorgaben des bayerischen Haushaltsrechts (siehe dazu im Detail Antwort zu Frage 5.1).

Der Freistaat hat bereits angekündigt, den Fall dem Schiedsgericht NS-Raubgut zur Entscheidung vorzulegen. Der Freistaat verfolgt mit der Anrufung allein das Ziel, unter den gegebenen Umständen und unter Vorlage der vorliegenden Ergebnisse der Provenienzforschung eine Entscheidung für eine faire und gerechte Lösung durch das Schiedsgericht herbeizuführen. Jede Entscheidung des Schiedsgerichts wird selbstverständlich akzeptiert.

7.1 Was sind die Gründe dafür, dass sich das Restitutionsverfahren im Fall des Waldmüllergemäldes “Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster”, dass vor über 2 Jahren, im August 2022 beschlossen wurde und auf Basis der Washingtoner Prinzipien schon abgeschlossen sein müsste immer noch nicht abgeschlossen ist, und dass trotz der Tatsache, dass die Erben positiv bekannt sind und von den Rechtsanwältender Erben Freistellungserklärungen angeboten wurden, um die Bayerischen Gemäldesammlungen von jedweden Ansprüchen weiterer Erben abzusichern?

Das StMWK hat im August 2022 für die Restitution des Gemäldes entschieden und steht uneingeschränkt zu dieser Entscheidung. Die für den Abschluss der Restitution noch zu klärenden Fragen betreffen das Zivilrecht, namentlich im Bereich des Erbrechts. Sie können als Gegenstand eines noch laufenden Verfahrens mit Rücksicht auf die beteiligten Parteien nicht kommentiert werden. Die Zentralen Dienste stehen mit den Parteien und ihren jeweiligen rechtlichen Vertretern im engen Austausch.

7.2 Wie erklärt Staatsminister Blume die Diskrepanz zwischen seiner jahrelangen Forderung nach gesetzlicher Lösung und der Tatsache, dass er gleichzeitig mehrere Erbenfamilien hinhalten lässt und kaum Kunstwerke mit kunsthistorischer Relevanz zurückgibt?

Zur kunsthistorischen Relevanz der Werke siehe die Antwort zu Frage 1.2.
Die Bayerische Staatsregierung hat sich stets für eine Verrechtlichung eingesetzt, für die auch die jüdischen Verbände eintreten. Diesem Ziel dient die in Errichtung befindliche Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die strittigen Fälle durch das Schiedsgericht NS-Raubgut entscheiden zu lassen, ist damit nur konsequent und folgerichtig. Eine Restitution auf Grundlage eines Schiedsspruchs des Schiedsgerichts NS-Raubgut erfährt ihre Legitimation durch ein rechtsverbindliches, transparentes und vorhersehbares Verfahren.

7.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Nutzung der Villa in der Möhlstraße 12a, die von Heinrich Himmler 1941 per Zwangskauf erworben und dann gegen die alliierte Kontrollratsdirektive an sich selbst überschrieb hat und seit nun fast 80 Jahren kostenlos nutzt bzw. aktuell schlicht weiter vermietet, ohne die Hinterbliebenen des NS-Entzug des Baudenkmals zu suchen, vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung zur Restitution und den wiederholten Bekundungen, der Freistaat tue sein Möglichstes für eine gerechte und umfassende Restitution?

Es lagen keine Hinweise vor, dass die Liegenschaft entgegen der Vorgaben der Kontrollratsdirektive Nr. 50 in das Eigentum des Freistaates über-
ging.

8.1 Gehören Kunstwerke, die als NS-verfolgungsbedingt entzogene Raubkunst einzustufen sind, zum Grundstockvermögen des Freistaats?

Alle Objekte im Bestand der staatlichen Museen und Sammlungen gehören zum Grundstockvermögen des Freistaats, auch wenn sie als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben. Ihre Restitution erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021.

8.2 Inwieweit wirkt sich die Restitution von Kunstwerken aus dem Besitz des Freistaats auf den Grundstock im Zusammenhang mit Art. 81 der Bayerischen Verfassung und den Staatshaushalt aus?

Mit Abschluss der unentgeltlichen Übertragung an die Restitutionsberechtigten sind sie nicht länger Teil des Grundstockvermögens, aus dem sie ersatzlos entnommen werden.

8.3 Was ist der Grund dafür, dass sich Art. 8 Punkt 11 aus dem Haushaltsgesetz 2021, welches eine Ermächtigung des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorsieht, so dass Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen werden kann nicht in das aktuelle Haushaltsgesetz Eingang gefunden hat?

Das aktuell gültige Bay. Haushaltsgesetz 2024/2025 verweist in Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 auf die Ermächtigung aus Art. 8 Punkt 11 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021. Der Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 sieht in § 1 Nr. 5 vor, Art. 8 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 um einen Absatz 24 zu ergänzen, der der bisherigen Ermächtigungsgrundlage des Art. 8 Punkt 11 Bay. Haushaltsgesetz 2021, ergänzt um die Schiedssprüche des Schiedsgerichts als Grundlage für Restitutionen, entspricht und diese künftig ersetzen soll.

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Offener Brief an Markus Söder und Markus Blume zur nicht fristgerecht beantworteten schriftlichen Anfrage “Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS verfolgungsbedingtentzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,
sehr geehrter Herr Staatsminister Blume, verehrter Markus,


bezüglich der Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“, eingereicht am 23.12.2024, wende ich mich nun erneut an Sie beide, da bis heute weder mein Schreiben vom 27.02.25 in der Sache noch obige Anfrage beantwortet wurde.

Wie bereits in meinem Schreiben vom 27.02.2025 dargelegt, wurde die festgelegte Frist zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 23.12.2024, die am 30.01.2025 abgelaufen ist, nicht eingehalten. Eine Fristverlängerung wurde ebenfalls nicht beantragt. Auf meine Nachfrage vom 27.02.2025 an Sie, Herr Ministerpräsident, und Sie, Herr Staatsminister, teilte mir der Landtagsbeauftrage des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst am 28.02.2025 per Mail mit, dass meine Anfrage schnellstmöglich, „spätestens aber zum nächsten Plenum am 11.03.2025“ beantwortet werde.

Schon dieses Vorgehen befremdet: es stellt eine Missachtung der Rechte der Opposition dar, da sämtliche Planungssicherheit in der parlamentarischen Arbeit schwindet, wenn weder die Frist zur Beantwortung eingehalten noch eine Verlängerung beantragt wird.

Durch die Aussage vom 28.02., dass die Anfrage spätestens zur Plenarsitzung vom 11.03.2025 beantwortet werde sowie mein Vertrauen auf Ihre
Auskünfte, Herr Ministerpräsident und Herr Staatsminister, habe ich mein Recht nach §72 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags nicht wahrgenommen. Hätte ich gewusst, dass Sie beabsichtigen, diese Frist wieder verstreichen zu lassen, hätte ich diese schriftliche Anfrage vom Dezember 2024 am 10.02.25 als Anfrage zum Plenum gestellt, um zumindest dann innerhalb der festgelegten Frist zur Beantwortung von Anfragen zum Plenum – diese wäre Donnerstag, der 13.03.2025 – eine Antwort von Ihnen zu erhalten.

Heute ist der 12.03.2025, und weder liegt wie von Ihnen versprochen, die Antwort aus meiner schriftlichen Anfrage vom Dezember 2024 meinem Büro vor, noch wurde sie dem Landtagsamt übermittelt. Auch der in meinem Schreiben vom 27.02. an Sie, Herr Söder und Herr Blume, angeforderte aktuelle Bearbeitungsstand, eine Zwischenantwort oder eine erneute Bitte um Fristverlängerung wurden nicht weitergeleitet. Auch eine Antwort auf mein Schreiben an Sie beide erreichte mich bisher leider nicht.

Diese wiederholte Verzögerung ist inakzeptabel – insbesondere, da das in der Anfrage adressierte Thema höchst aktuell ist und das parlamentarische Auskunftsrecht der Opposition gerade in solchen Fällen essenziell für eine funktionierende Demokratie ist.

– Die gesetzlich vorgeschriebene Beantwortungsfrist von vier Wochen für schriftliche Anfragen gemäß §71 BayLTGeschO wurde ignoriert,
– Briefe der Abgeordneten an Sie beide nicht beantwortet,
– Zusagen wurden nicht eingehalten, und
– die Opposition wird in ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion massiv behindert.

Herr Staatsminister Blume, verehrter Markus, Sie betonen immer wieder, dass Transparenz und Dialog essenzielle Bestandteile Ihrer politischen Arbeit seien. Wie lässt sich diese Haltung mit dem aktuellen Vorgehen Ihres Ministeriums vereinbaren? Halten Sie es für vertretbar, eine derart sensible Thematik – mit erheblicher nationaler wie internationaler Bedeutung – durch intransparente Verzögerungstaktiken zu behandeln?

Ich fordere Sie beide hiermit nochmals nachdrücklich auf, meine Anfrage unverzüglich zu beantworten und darzulegen, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, um künftig eine fristgerechte und sachgerechte Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen sicherzustellen. Eine transparente Kommunikation ist unerlässlich für das Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und erlaube mir, der Transparenz wegen, dieses Schreiben der Presse zuzuleiten.

Mit bestem Gruß

Sanne Kurz, MdL

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Dringlichkeitsantrag „Rechtsstaatlichkeit statt Machtspielchen – Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag unverzüglich dem Landtag zuleiten!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag unverzüglich den von der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedeten Rundfunkfinanzierungsänderungs-staatsvertrag zuzuleiten, der gemeinsam mit der Novelle des Rundfunkstaatsvertrags die Leitplanken für eine notwendige und konsensuale Reform des öffentlich- rechtlichen Rundfunks legt.

Begründung:

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder blockiert die Weiterleitung des Zustimmungsgesetz zum Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrags an den Landtag, solange die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zurückziehen. Diese hatten sie eingereicht zur nicht vollzogenen Umsetzung der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) durch die Länder und somit aus Sicht der KEF und der Sender fehlenden bedarfsgerechten Finanzierung zur Erfüllung des von den Ländern gegebenen Auftrags ab 1.1.2025.

Mit seiner Blockadehaltung hinsichtlich des Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag übt Söder Druck auf die Sender aus, die lediglich rechtlich klären lassen wollen, ob die Weigerung der Ministerpräsidenten, die KEF Empfehlung so wie gesetzlich vorgesehen auch umzusetzen, gegen geltendes Recht verstößt. Markus Söders Vorgehensweise ist ein Versuch, einen rechtsfreien Raum zu schaffen – ein Verhalten, das einem Ministerpräsidenten unwürdig ist. Auch
Ministerpräsident Söder muss sich an die geltenden Gesetze halten, statt den Rechtsstaat zu missachten. Versuche der Einflussnahme auf den mit Grund staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) haben zu unterbleiben.

Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag ist gemeinsam mit dem Reformstaatsvertrag die Basis für eine gelungene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er wurde im vergangenen Jahr von der Rundfunkkommission der Länder erarbeitet, am 12.12.24 von der Ministerpräsidenten-konferenz der Länder und am 13. Januar im Bayerischen Kabinett verabschiedet, soll dem Landtag zeitnah zugeleitet und am 12. März 2025 von den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen unterschrieben werden. Derselbe Prozess muss auch für den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag zeitnah angestoßen werden, um eine verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem ein geregeltes Verfahren ab dem 1. Januar 2026 sicherzustellen.

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Grüne Fragenoffensive zum bayerischen Raubkunst-Skandal

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllte täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden.

Im Zuge dieser Enthüllungen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag elf kleine Anfragen, sogenannte „Anfragen zum Plenum“ (AzPs), zum NS-Raubkunstskandal in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen an die Bayerische Staatsregierung gestellt.

Die vollständigen kleinen Anfragen der Grünen Fraktion und die dazugehörigen Antworten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie hier:

Und hier finden Sie ein gebündeltes PDF-Dokument mit allen elf kleinen Anfragen:

Raubkunst_Süddeutsche Zeitung_Restitution_Sanne Kurz_Grüne Fraktion_Landtag_Bayern

Bayerischer Raubkunst-Skandal – das schreibt die Presse

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllt hat, täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von zumeist Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden. An die 200 Werke in Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind laut Presseberichten gesichert als Raubkunst eingestuft – dennoch gab es von Seiten der Staatsregierung bisher keinerlei ernstzunehmenden Versuche, diese Werke den Erbinnen und Erben der rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer zurückzugeben.

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zu den Washingtoner Prinzipien, die das Regelwerk für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Raubgut sind, bekannt – die derzeitigen Handlungen der Staatsregierung und des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, stehen jedoch entgegen den Prinzipien.

Hier ein Überblick über die Presseartikel mit Informationen zum Raubkunst-Skandal in Bayern:

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Dringlichkeitsantrag „Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Rückgabe von NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, in die Wege zu leiten. Dazu werden sofort alle Punkte der Washingtoner Prinzipien umgesetzt:

  1. Die Staatsregierung kommt umgehend ihrer Verantwortung nach, macht die Nachkommen der NS-verfolgten ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig und nimmt mit diesen Kontakt auf, um zügig zu “faire und gerechte Lösungen” für die geraubten Kunstwerke im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden,
  2. Unverzügliche Einwilligung zur Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz in allen bereits laufenden Fällen, damit bis zur Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubkunst keine weitere Verzögerung der Rückgabe entsteht.

Begründung:

Nach einer Recherche der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Donnerstag, 20. Februar 20251, verfügen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 2020 über eine interne Liste, auf der über 200 Kunstwerke eindeutig als NS-Raubkunst klassifiziert und weitere 800 als Raubkunstverdachtsfälle gekennzeichnet sind. Die Veröffentlichungen der SZ belegen, dass die CSU-FW-Staatsregierung Informationen zurückgehalten und damit die Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden, wissentlich getäuscht und belogen hat. Hinweise mehrerer Opfer- und Hinterbliebenen-Anwälte weisen ebenso wie Aussagen der Commission for Looted Art in Europe darauf hin, dass diese Vorgänge dem Ministerium seit zum Teil deutlich mehr als zehn Jahren bekannt sind.

Es ist nicht nur die moralische Verpflichtung der Staatsregierung, die Vorkommnisse aufzuarbeiten und die Restitution strittiger Werke sofort einzuleiten. Die Söder-Regierung hat sich laut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz verpflichtet, alle Informationen zu Werken mit fragwürdiger Provenienz unverzüglich offenzulegen, Nachfahren proaktiv ausfindig zu machen sowie “faire und gerechte Lösungen” für eine Rückgabe zu finden.
Die Veröffentlichungen der SZ stellen diese Selbstverpflichtung als Lüge dar. Der Minister selbst betonte am Dienstag, 25.02.25 “Wir stehen als Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt zu unserer historischen Verantwortung, der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und den Washingtoner Prinzipien.”2 Dabei muss es auch um Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzog enen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz gehen. Dies verpflichtet den Freistaat,

1. aktiv auch unabhängige Restitutionsforschung zu betreiben,

2. Ergebnisse und Zwischenergebnisse stets umgehend zu veröffentlichen, sobald die Provenienz eines Kunstwerks nicht zweifelsfrei geklärt ist, und

3. die Erbinnen und Erben der beraubten Personen zu ermitteln, um eine “faire und gerechte Lösung” herbeizuführen.

Auch die Punkte 2. und 3 müssen von der Söder-Regierung nun unverzüglich angegangen werden.
Der Versuch der Staatsregierung, die Verantwortung für Versagen und Vertuschung auf die Direktion der Staatsgemäldesammlungen abzuwälzen, ist untragbar. Die Direktion ist vom Ministerium lediglich beauftragt, Restitutionsforschung zu betreiben – die endgültige Bewertung obliegt jedoch dem Ministerium. Es ist genau diese Bewertung, die fehlt. Auch dort, wo die Generaldirektion die Restitution empfohlen hat, ist nichts passiert. Daher liegt es auch in der Verantwortung von Kunstminister Blume, für Transparenz und Gerechtigkeit zu sorgen und die Veröffentlichung sowie die Restitutionsmaßnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Die Opfer-Familien und Hinterbliebenen tragen über Generationen das Leid ihrer Vorfahren im Herzen. Viele sind hochbetagt und wissen nicht, ob sie den Tag noch erleben, an dem sich Bayern in Fragen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, bewegt. Es ist an uns, hier und heute zu handeln und Handeln einzufordern. Weiteres Zögern oder der Verweis auf mögliche zukünftige Verfahren ist in dieser Situation nicht akzeptabel.


1 Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, 20. Februar 2025 – Titelseite
2 Pressemitteilung „Mehr Transparenz und Tempo bei Provenienzforschung und Restitution“ des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft und Kunst am Montag, 25.Januar 2025

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Atelierprogramm 2025“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie hoch ist das Gesamtbudget pro Jahr für das neu ausgestaltete Atelierprogramm in Nachfolge des Atelierförderprogramms des STMWK, (bitte mit Angabe einer Begründung, falls vom ursprünglichen Plan, jährlich 240.000 Euro zu verausgaben, abgewichen wird) , wie viele Personen sollen mit ihren Ateliers jährlich insgesamt gefördert werden laut Plan, wann werden eventuelle Neuregelungen für 2025 bekanntgegeben?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Transparenz und Digitalisierung in der Provenienzforschung vorantreiben“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Aufklärung von Herkünften zu verstärken und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Staatliche Förderungen zur Provenienzforschung sollen nur gewährt werden, wenn Ergebnisse und auch die Zwischenstände des jeweiligen Forschungsvorhabens regelmäßig veröffentlicht und an Lost Art gemeldet werden. Die staatlich geförderte Forschung muss bestehende Kenntnislücken aufzeigen. Zudem sollen alle in staatlicher oder staatlich geförderter Provenienzforschung gewonnenen Informationen, einschließlich identifizierter Kunstwerke und erzielter Restitutionen, digital und zentral veröffentlicht werden.
  2. Bei der Eintragung in die Lost-Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die „Dealer Records“ digitalisiert und veröffentlicht werden.
  3. Bayerische Institutionen mit Publikumsverkehr sind aufzufordern, Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung über die Provenienz der jeweiligen Werke zu informieren.
  4. Öffentliche und private Sammlungen sollten aufgefordert werden, ihre Bestände lückenlos digitalisiert zu veröffentlichen.

Begründung:

Im März 2024 wurde im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“, einer klaren internationalen Vereinbarung zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hinter dem auch Bayern und die Bundesrepublik stehen, voranzutreiben. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wurde mit Beschluss vom 9. Oktober in die Wege geleitet. Diesen Beschlüssen müssen nun Taten folgen. Kultur ist Ländersache. Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht, wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem eigenen Wirkungskreis zur Klärung von Besitzverhältnissen und Restitution – späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und ihre Familien – zu ergreifen.

Um Restitutionsansprüche geltend zu machen, müssen die Nachkommen der Betroffenen im ersten Schritt die derzeitigen Kunst- und Kulturgut Bewahrenden der entzogenen Kulturgüter ausfindig machen. Dabei ist es unerlässlich, dass Details zu fraglichen Kunstwerken öffentlich und online zugänglich sind, auch tiefergehende wissenschaftliche Recherchen müssen für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein – vor allem, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Oft wissen internationale Stellen wie Lost Art aber nicht mal, dass Forschungen stattfanden, obwohl hier auch in Bayern viele Steuermittel verausgabt werden. Es liegt in der Verantwortung der Staatsregierung, die Digitalisierung der eigenen Sammlungsbestände inklusive vertiefter Daten wie der
„Dealer Records“ und vor allem die umfassende Veröffentlichung in der Lost Art-Datenbank zu ermöglichen und alle vorhandenen Informationen zu fragwürdigen Objekten zu veröffentlichen.
Die Restitution von Kunstwerken, die ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein essenzieller Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland. Heutzutage sehen wir eine zunehmende Normalisierung von Antisemitismus und antisemitischen Erzählungen, auch nehmen Anfeindungen und Bedrohungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland und auch in Bayern zu. Um dieser gefährlichen Entwicklung glaubwürdig und effektiv entgegenzutreten, ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent anzuerkennen, aufzuarbeiten und diesen Diskurs auch in die Gesellschaft zu tragen. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Staatsregierung kann mit konsequentem Handeln dazu beitragen, Unrecht in Zukunft zu verhindern.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung II – Stehendes Angebot“

Meine Kollegin Julia Post fragt die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung mit Blick auf die zukünftig einseitig mögliche Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände in Bayern dabei unterstützen zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die in kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen -, gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen, Bezirke und/oder gemeinnützige freie bzw. öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Stiftungen etc. geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse u.a. auf Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen etc. zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen“

Ein sicheres und gewaltfreies Umfeld ist nicht nur für das physische und psychische Wohlbefinden aller Hochschulmitglieder unerlässlich, sondern auch für deren kreative und akademische Entfaltung und letztlich für ihren Erfolg im Hochschulumfeld. Körperliche oder seelische Gewalt, Mobbing, strukturelle Diskriminierung oder unbewusste Vorurteile können das Vertrauen, die Motivation und den Erfolg von Studierenden und
Lehrenden erheblich beeinträchtigen. Insbesondere Künste leben auch von engen, vertrauensvollen und sicheren Kooperationen. Künste bauen oft auf zu Beginn der Kunstkarriere geschlossenen lebenslangen Banden auf, Künste leben von Preisen und Stipendien, von kontinuierlichen Begegnungen, oft über viele Jahrzehnte hinweg. Um ein gutes Lernumfeld, das die Basis für Karrieren der jungen, in Bayern ausgebildeten Künstlerinnen und Künstler ist, sicherzustellen, ist es wichtig, einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen in Bayern zu erhalten. Die folgenden Fragen zielen darauf, bestehende Präventions-, Melde- und Schutzmaßnahmen besser bewerten zu können, mögliche weitere Bedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Kunsthochschulen, Verwaltungen, Lehrenden und Studierenden Ansätze zur weiteren Verbesserung zu entwickeln.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Vorbemerkung: Unter Gewalt, der in Gewaltschutzkonzepten entgegengewirkt werden soll, werden alle Formen übergriffigen Verhaltens in den Bereichen Machtmissbrauch, Diskriminierung
und sexualisierte Gewalt verstanden. Die Kunsthochschulen wurden gebeten, die Fragen 1.1 bis 1.3 und 3.1 bis 7.3 auf der Grundlage der Zahlen und Einordnungen, die sie aus dem Berichtswesen zwischen Beratungsstellen und Hochschulleitung entnehmen können, zu beantworten. Die Stellungnahme der Hochschule für Musik und Theater München beruht insbesondere „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt“ (veröffentlicht am 18.04.2024).

1.1 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es Gewaltschutzkonzepte (bitte mit Beschreibung des Konzepts auflisten)?
1.2 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es keine Gewaltschutzkonzepte?
1.3 Aus welchem Grund gibt es nach Ansicht der Staatsregierung an diesen jeweiligen Kunsthochschulen in Bayern kein Gewaltschutzkonzept?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet
Alle sechs staatlichen Kunsthochschulen verfügen über Gewaltschutzkonzepte bzw. über entsprechende Richtlinien.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschule für Musik und Theater München verfügt über ein Gewaltschutzkonzept im Rahmen ihrer „Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt an der Hochschule für Musik und Theater München“ (HMTM1). Für die Ballett-Akademie wird diese Richtlinie ergänzt durch ein detailliertes Pädagogisches Konzept, das auf die Besonderheiten des Tanzstudiums eingeht (Ballett HMTM2). Eingebettet sind beide Dokumente außerdem in den Code of Conduct der HMTM (HMTM_code-of-conduct3).

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Es sind folgende Konzepte und Zuständigkeiten vorhanden:
– Gruppe von Ansprechpersonen: Vizepräsidentin für Vielfalt (seit Oktober 2023), Vertrauensteam (seit 2019), Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (seit 2024), Beauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung (vor 2016), Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeitenden (seit 2022), Ansprechpersonen bei Antisemitismus (seit 2024)
– Satzung für Ansprechpersonen im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt
– Code of Conduct (wird derzeit gerade auch im Hinblick auf Kommunikation und Umgang miteinander aktualisiert)
– Mitgliedschaft im Netzwerk Musikhochschulen (seit 2012), dort vielfältiges Fortbildungsangebot auch zum Themenkomplex Nähe und Distanz
– Seit 2023: „Machtstrukturen“ als Querschnittsthema in der Hochschulleitung, dazu regelmäßig Gespräche mit dem studentischen AK Machtstrukturen, Präsentationen und Austausch im Hochschulrat
Derzeit in Arbeit (wird in einer der nächsten Senatssitzungen verabschiedet):
– Richtlinie zum Thema Antidiskriminierung, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt; in diesem Kontext wird auch der Beschwerdeprozess genau ausformuliert.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
An der HfM Nürnberg wird das Gewaltschutzkonzept umgesetzt durch die Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung und sexualisierte Gewalt an der Hochschule für Musik Nürnberg, die auf der Homepage der HfM Nürnberg einsehbar ist (Richtlinie_HfM Nürnberg4), siehe dort insbesondere Abschnitt 3.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Die HFF verfügt über „Grundsätze zum Umgang mit Diskriminierung und Gewalt – Antidiskriminierungsrichtlinie“, die auf der Homepage der HFF einsehbar sind (Richtlinie_HFF5).

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
An der AdBK München existiert seit 2012 eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. Zu der Umsetzung von Gewaltschutz außerhalb eines formalen Gewaltschutzkonzepts vgl. zu Frage 6.
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Gewaltschutzkonzept der AdBK Nürnberg ist in der Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung geregelt, die auf der Internetseite der AdBK abrufbar ist (AdBK6).

2.1 Sieht sich die Staatsregierung mit in der Pflicht, für Gewaltschutz an Kunsthochschulen zu sorgen (Antwort bitte begründen)?
2.2 Welche Vorgaben, Richtlinien, Empfehlungen oder Hilfestellungen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gibt es bezüglich der Prozesse rund um Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten, beispielsweise durch Handreichungen, Leitlinien
oder Zielvereinbarungen?
2.3 Ist geplant, die Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten an Kunsthochschulen beispielsweise bei künftigen Hochschulgesetz-Novellen oder in künftigen Zielvereinbarungen festzuschreiben (Antwort bitte begründen)?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Staatsregierung sind Transparenz, Prävention und offener Dialog an den Kunsthochschulen ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt daher die Kunsthochschulen maßgeblich bei der Bewältigung der Herausforderungen und ihren Bemühungen um ein vertrauensvolles und sicheres Lernumfeld. Die Staatsregierung hat die von der HMTM als erste Musikhochschule in Deutschland überhaupt in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation bisher umgesetzter Maßnahmen finanziell unterstützt. Aus den Studienergebnissen wurde konkret ein 7-Punkte-Plan entwickelt, der Maßnahmen definiert und im Dialog mit der Hochschulfamilie derzeit streng weiterentwickelt wird. Diesen Plan befürwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

Das Petitum des Gewaltschutzes wurde auch explizit rechtlich verankert: Das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) nimmt bundesweit eine Vorreiter-rolle beim Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung ein. Es definiert Mindeststandards und formuliert klare Vorgaben: Art. 25 BayHIG verpflichtet die Hochschulen „Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“ sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze zu beschließen (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayHIG). Ferner sollen die Hochschulen „mindestens eine geeignete und befähigte Ansprechperson“ bestellen, die „im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden ist“ (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG). Diese rechtlichen Vorgaben wurden von den Kunsthochschulen bereits weitestgehend umgesetzt bzw. befinden sich im Prozess.

Darüber hinaus ist auf die Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BuKoF) zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an künstlerischen Hochschulen vom 21.07.2016 hinzuweisen.

3.1 Wie viele Fälle von physischer oder psychischer Gewalt, Mobbing, Diskriminierung (Rassismus, Antisemitismus u. v. a. m.) oder Belästigung wurden in den letzten fünf Jahren an bayerischen Kunsthochschulen gemeldet (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)?
3.2 Wie viele dieser gemeldeten Fälle wurden offiziell untersucht und führten in der Folge zu Konsequenzen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach offiziell erörterten Fällen und Fällen mit Konsequenzen, Konsequenzen [disziplinarische, Anzeige, Präventionsmaßnahme etc.] nennen)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschulleitung meldet insgesamt 14 offizielle Beschwerdeverfahren im Zeitraum 2022 bis 2024. Konsequenzen, die eingeleitet wurden, reichten von Mediationsgesprächen, angeordneten Fortbildungen, dienstlicher Ermahnung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Bisher wurden an der HfM Würzburg im vergangenen Sommersemester zwei Fälle gemeldet, die derzeit noch bei den zuständigen Stellen der Hochschule untersucht werden.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
Es wurden bisher drei Fälle gemeldet. Die Fälle wurden aufgearbeitet und die erforderlichen Konsequenzen gezogen (Präventionsmaßnahmen oder disziplinarische Maßnahme/Personalgespräch).

Hochschule für Film und Fernsehen (HFF):
Es wurde in den letzten fünf Jahren eine offizielle Beschwerde erhoben. Zur Unterstützung der Studentin wurde ein Psychologe involviert. Es wurde in der Folge die Entscheidung getroffen, nicht weiter mit der lehrenden Person zusammenzuarbeiten.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
Ein Fall wurde untersucht mit dem Ergebnis einer Abmahnung.

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Fünf Fälle wurden offiziell untersucht. Kein Fall führte zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.


3.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Prozentsatz der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer)?

Hierzu ist dem StMWK keine belastbare Einschätzung möglich.

4.1 Wie gliedern sich die Fälle der von Gewalt, Mobbing oder anderen Übergriffen Betroffenen nach Geschlecht (bitte tabellarisch angeben nach weiblich, männlich, divers)?
4.2 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen (bitte tabellarisch angeben nach Prozentsatz betroffener rassistischer, antisemitischer, homophober, transphober, islamophober etc. Vorkommnisse)?
4.3 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach Alter und Status an der Kunsthochschule, beispielsweise junge/ältere Personen, Studierende/Mitarbeitende/Lehrende etc. (bitte mit tabellarischer Aufschlüsselung)

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Aufschlüsselung von Fällen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen, nach Statusgruppe und Alter ist im Einzelnen nicht möglich. Die Zahlen werden nicht erhoben. Es lassensich lediglich sehr allgemein folgende Aussagen treffen: Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt können alle Geschlechter betreffen, eine größere Gruppe machen jedoch, was die o. a. Fälle (Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2) betrifft, Frauen aus.

5.1 Wie viele Fälle von Gewalt, Mobbing oder Belästigung pro 1 000 Studierende gab es in den letzten drei Jahren an bayerischen Kunsthochschulen im Vergleich zu anderen Hochschularten?

Eine derartige Statistik liegt dem StMWK nicht vor. Auch sind die Hochschulen nicht verpflichtet, solche statistischen Werte zu erheben. Eine Erhebung bei sämtlichen staatlichen Hochschulen im Freistaat singulär zur Beantwortung dieser Frage ist mit verhältnismäßigem und vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

5.2 Um wie viel Prozent hat sich die Anzahl der gemeldeten Fälle seit Einführung der Gewaltschutzkonzepte verändert?

Eine belastbare prozentuale Auskunft zur Veränderung der gemeldeten Fälle seit Einführung von Gewaltschutzkonzepten und deren Maßnahmen in der Praxis ist nicht möglich. Dennoch kann festgestellt werden, dass die Zahl der geführten Beratungsgespräche sowie die Zahl der offiziellen Beschwerdeverfahren zugenommen haben, weil Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Das StMWK begrüßt, dass die Angebote der Hochschulen angenommen werden.

5.3 Welche Beratungen gab es bisher seitens der Staatsregierung mit anderen Bundesländern und international zu Erkenntnissen rund um das Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention an Kunsthochschulen?

Zum Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention fand aktuell ein Austausch auf dem jährlichen Treffen der Länderreferentinnen und Länderreferenten für Kunst- und Musikhochschulen am 06./07.06.2024 in Nürnberg statt. Das StMWK berichtete hier über die erfolgreich in Bayern durchgeführte Studie „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexuelle Gewalt an der HMTM“. Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass viele der Länder noch nicht so weit in ihren Überlegungen sind wie Bayern, vgl. Art. 25 BayHIG und die Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3. So ist in einigen Bundesländern erst geplant, in die Hochschulgesetze Regelungen gegen Machtmissbrauch aufzunehmen. Bei diesen Beratungen wurde auch auf die Entscheidung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) zum Schwerpunktthema Machtmissbrauch eingegangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit vom 06.05.2024 in Hamburg einstimmig ein Positionspapier und Handlungsempfehlungen zu dem Themenkomplex beschlossen hat.

6. Welches Verfahren wird an Kunsthochschulen angewandt, die kein Gewaltschutzkonzept haben, wenn ein Hinweis auf physische oder psychische Gewalt gegeben wird?

Auch ohne formales Gewaltschutzkonzept, aber auf Grundlage ihrer Richtlinie ist es der AdBK München ein Anliegen, den Gewaltschutz an der Hochschule mit Nachdruck zu verfolgen. Betroffene können sich an Ansprechpersonen (Frauen- und Gelichstellungsbeauftragte, Studiendekane, Ansprechpersonen für Antidiskriminierung, Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung)
oder an Mitglieder der Hochschulleitung richten. Es wurde zudem eine wöchentliche, offene Sprechstunde des Präsidiums für Studierende eingerichtet.

7.1 Wie viele Stunden Schulung zum Thema Gewaltprävention erhalten Studierende, Lehrende und Mitarbeitende an den jeweiligen Kunsthochschulen pro Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kunsthochschule)?

Die Rückmeldungen der Hochschulen zeigen ein differenziertes Bild, das einen direkten Vergleich erschwert, machen aber ein vielfältiges Angebot deutlich:
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Studienjahr 2023/2024
– Studierende: rund 150 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden
Studienjahr 2024/2025 (Planung)
– Studierende: 175 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment; außerdem ist die Einführung eines Mentoring-Programms für Frauen in künstlerischen, pädagogischen wie wissenschaftlichen Führungspositionen im Studienjahr 2024/2025 geplant)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Personen, die eine Aufgabe als Ansprechperson übernehmen, erhalten eine Schulung: zwei Tage à sechs Stunden pro Semester = 24 Stunden pro Studienjahr.
– Alle anderen: Fortbildungsprogramm des Netzwerks 4.0

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Drei Stunden verpflichtende Schulung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
– Weitere freiwillige Schulungen in Höhe von mind. drei Stunden mehrmals pro Jahr möglich.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
– Studierende nehmen verpflichtend an zwei Sensibilisierungstagen (insg. 16 Stunden) zu Beginn des Studiums teil.
– An die Mitarbeitenden richtet sich ein Angebot einer zweitägigen Schulung, welches sukzessive wahrgenommen wird.
– Darüber hinaus gibt es bei Bedarf spezialisierte Angebote.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Aushändigung der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bei Einstellung und Besprechung der Thematik

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Angebot zum Thema Gewaltprävention umfasst im Durchschnitt jährlich ca. zehn Stunden.

7.2 Wie viel Budget (in Euro) wird jährlich pro Kunsthochschule für Gewaltprävention und -schutz bereitgestellt?

Das StMWK stellt Sondermittel in Höhe von rd. 180.000 Euro p. a. bereit, mit denen an der Hochschule für Musik Nürnberg und der Hochschule für Fernsehen und Film München je eine zentrale Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Inklusionsfragen und -träger der Hochschulen und für Betroffene beratend tätig sind, implementiert wurden. Diese beiden Stabstellen sind für alle sechs Kunsthochschulen hauptamtlich tätig. Das StMWK unterstützt ferner den seit 2019 an den drei Münchner Kunsthochschulen durchgeführten „Respekt Tag“ jährlich mit ca. 10.000–15.000 Euro. Daneben hat das StMWK die Studie zum „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt“ der HMTM finanziell unterstützt. Die Hochschulen finanzieren die Aufwendungen im Übrigen in eigener Zuständigkeit und nach Bedarf aus ihrem Budget.

7.3 Wie viele hauptamtlich Mitarbeitende sind an den jeweiligen Kunsthochschulen speziell für Gewaltschutz und -prävention zuständig (bitte mit Angabe, ob diese für die Aufgaben [teilweise] freigestellt
sind oder diese Aufgaben ehrenamtlich zusätzlich neben der eigentlichen Tätigkeit verrichten)?

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeiten in diesem Themenfeld eine Referentin für Personalentwicklung (Frauenförderung) mit 50 Prozent sowie eine Referentin für Diversität und Inklusion für die bayerischen Kunsthochschulen (Dienststelle: HFF) mit 100 Prozent. Zwei Personen im Career Center (jeweils 75 Prozent) setzen Teile ihrer Arbeitszeit in diesem Zusammenhang ein.

Hinzu kommen sechs Personen im Personalrat, von denen eine Person eine Freistellung für zehn Stunden/Woche und eine weitere Person eine Erhöhung ihrer Stunden um sechs Stunden/Woche erhält.
Im Studienjahr 2023/2024 waren folgende Stellen mit dem abgefragten Themenfeld befasst und erfüllten diese Aufgaben weitestgehend ehrenamtlich:
– Studiendekanat: insg. zwei Professorinnen und Professoren
– Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Kunst und Wissenschaft für Studium und Lehre: drei Lehrende
– Gleichstellungsbeauftragte: zwei Beschäftigte der Verwaltung
– Beauftragter für Studierende mit Behinderung, Schwerbehindertenbeauftragte und Antidiskriminierungsbeauftragter: drei Beschäftigte aus Lehre und Verwaltung
– Netzwerk der Vertrauenspersonen: 18 Personen aus Lehre, Verwaltung und Studierende

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Vizepräsidentin für Vielfalt: 50 Prozent Deputat für Tätigkeit als Vizepräsidentin, innerhalb derer das Thema Vielfalt/Prävention verortet ist.
– Zwei Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.
– Zwei Ansprechpersonen für Antisemitismus: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung und zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (ehrenamtlich)
– Zwei Gleichstellungsbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Drei Frauenbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Zwei Personen der Beschwerdestelle (ehrenamtlich)
– Sieben Vertrauenspersonen (ehrenamtlich drei Studierende, zwei Lehrende, zwei Verwaltungsmitglieder)

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Mittlerweile gibt es an der HFF ein niederschwelliges und breit gefächertes Angebot von Beratungs- und Beschwerdestellen. Dabei sind an der HFF folgende Personen im Sinne der Gewaltprävention tätig:
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Referentin an der Stabstelle Diversity – HFF-intern
Nebenamtlich sind folgende Personen an der HFF tätig:
– Eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (teilweise freigestellt)
– Ein Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen
– Ein Beauftragter für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
– Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen
– Zwei Vertrauenspersonen für Studierende (teilweise freigestellt)
Darüber hinaus stehen Betroffenen auch noch folgende zwei Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
– Eine Antidiskriminierungsbeauftragte – extern
– Eine Ansprechperson zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt – externe Rechtsanwältin
Daneben wird auch das Beratungsangebot des Studierendenwerks genutzt.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung
– Eine Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
An der Hochschule sind vier ehrenamtlich Mitarbeitende für Gewaltschutz und -prä-
vention zuständig sowie eine externe Honorarkraft.


    1 https://hmtm.de/wp-content/uploads/PDF/rechtliche-grundlagen/HMTM_Richtlinie_gegen_sexuelle_Diskriminierung_aktualisierte_fassung_neues-CI.pdf

    2 https://ballett.hmtm.de/index.php/akademie/paedagogisches-konzept

    3 https://hmtm.de/unsere-werte/code-of-conduct/

    4 https://www.hfm-nuernberg.de/fileadmin/website/Dokumente/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/Richtlinie_gegen_Machtmissbrauch__Diskriminierung___sexuelle__Bel%C3%A4stigung_und_sexualisierte_Gewalt_an_der_HfM_N%C3%BCrnberg_v._09.07.2024.pdf

    5 https://media02.culturebase.org/data/docs-hff/Antidiskriminierungsrichtlinie%20HFF%2017.04.2024.pdf

    6 https://adbk-nuernberg.de/site/assets/files/5242/anti-d-rl_stand_12022024.pdf

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    „Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

    Hier geht’s zur Antwort:

    Rundfunk_Finanzierung_TV_Geld_Sanne Kurz_Grüne_Landtag_Bayern

    Wer einen unabhängigen Öffentlich-Rechtlichen will, muss die Finanzierung entpolitisieren

    „Wer bestellt, zahlt!“ sage ich gerne, wenn ich erkläre, dass „die“ Politik den Auftrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gibt und dass diese Politik dann auch einer Finanzierung ihrer Bestellung zustimmen muss. Aber es ist ja so: „Die“ Politik hat bestellt – und wir alle zahlen. Für diesen „ÖRR“, also für ARD, ZDF, das Deutschlandradio und alle Dritten, wie zum Beispiel unseren Bayerischen Rundfunk. Wir alle zahlen – wie bei Steuern. Nur ist der Rundfunkbeitrag eben keine Steuer! „Die“ Politik kann den Beitrag, die Finanzierung des Auftrags des ÖRR eben nicht einfach wie eine Steuer mit einem Federstrich abschaffen, kürzen oder ändern. Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) darf sie auch nicht einfach ignorieren oder aussitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfsch bestätigt. Darf sie nicht. Die Politik. Aussitzen, ignorieren, nichts tun. Tut sie aber doch.

    Denn seit Frühjahr 2024 liegen die Fakten auf dem Tisch, und es ist klar, was die KEF an Anpassung empfiehlt – weit weniger als die Inflation, also eigentlich eine Kürzung der verfügbaren Mittel.

    Seit Sommer 2023 wiederum ist bekannt, dass niemand der Unions-Landtags-Fraktionen die Absicht hat, die von eigenen, selbst eingesetzten Sachverständigen ermittelten Kosten der Finanzierung dieses Auftrags zu akzeptieren.“Keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025″ – so stand es bereits in den Rostocker Beschlüssen der 16 Unions-Fraktionschefs der Länder vom 27.06.2023. Oh, und natürlich Gendern verbieten. Dann wird ohnehin alles besser.

    Heute haben wir in Bayern einzelne Personen der CSU,

    • die wie die AfD von Gebühren-„Zwang“ sprechen – und so bewusst das Framing Rechtsextremer übernehmen, die Pflichten wie Gurtpflicht, Steuerpflicht, oder Beitragspflicht mit Zwang gleichsetzen.
    • die wenig verhohlen sagen, „Meinungsjournalismus“ und „Bevormundung“ (noch mehr solcher Rechtsextremisten-Framings) müssten ein Ende haben, dann laufe das auch mit den Beiträgen besser. Auf Deutsch gesagt: „Sendet mehr von dem, was wir wollen, dann bezahlen wir Euch auch“.
    • die von „mangelnder Akzeptanz“ sprechen, obwohl in den knapp 10 Jahren der Langzeit-Erhebung zur Akzeptanz diese sehr stabil ist, obwohl der Öffentlich-Rechtliche von allen Medienformen die höchste Akzeptanz genießt, nur noch übertroffen von der Akzeptanz der Lokalpresse (grenzt die wissentliche Verbreitung solcher falschen Tatsachen wie der angeblichen „mangelnden Akzeptanz“ schon an Lüge?)

    Leider sind das auch sehr hochrangige Personen der CSU, bis hin zur Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen die Zeche und die Gerichtskosten für das kindergartenmäßige Verhalten der regierenden CSU, für das Nichtstun und Nichthandeln und Blockieren. Denn wie schon bei früheren Verfassungsgerichts-Urteilen zahlen die Länder, also die Leute, die dort Steuern zahlen, die Verfahrenskosten. CSU-FW brechen hier also bewusst geltende Gesetze – und niemand schämt sich!

    Die Rundfunkreform für einen zukunftsfest aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk

    Ja, irgendwann wird es billiger. Und hoffentlich auch stärker und zukunftsfester. Denn am 25. Oktober 2024 wurde von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der Entwurf des „Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ beschlossen. Ziel dieser Reform ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter, digitaler und zeitgemäßer aufzustellen. Zentraler Fokus war aber vor allem, dass es billiger werden soll.

    Zentrale Elemente der Reform sind die Zusammenarbeit der einzelnen Sender und die Begrenzung der Spartenprogramme und Hörfunkkanäle. Ein weiterer essentieller Punkt: die Frage der Presseähnlichkeit und damit auch die verfassungsrechtlich abgesicherte Rolle der freien Presse. Dafür hatten wir Grüne eine Lösung entwickelt, die nicht wie die jetzt beschlossene Regelung nur noch mehr und noch länger Streit provozieren würde. Wir hatten versucht, unsere Idee der automatisierten Kontrolle der Presseähnlichkeit, beispielsweise über eine Regelung zur Zeichenzahl, immer wieder in die Debatte einzubringen. Leider stieß das nicht auf offene Ohren. Die Positivliste mit Raum für Sender und Verlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

    Die Hinwendung zu mehr nonlinearen Angeboten, das Bekenntnis zum Dialogischen, die Bündelung und somit Stärkung von Inhalten begrüßen wir. All das ist gut an der Reform. Allerdings darf insbesondere europäische Infrastruktur – Stichwort 3sat – dabei nicht unter die Räder kommen. Wir brauchen als Europa ja eher mehr und nicht weniger Kooperation, international, aber auch zwischen Privat und Öffentlich-Rechtlich, zwischen Verlagen und audiovisuellen Angeboten, wenn wir auf dem internationalen Markt bestehen und unsere europäischen Grundwerte verteidigen wollen.

    Rundfunkfinanzierung als antidemokratischer Spielball

    Was eigentlich auch noch im Rahmen des Reformstaatsvertrags hätte geregelt werden sollen, ist das System der Rundfunkfinanzierung – an sich keine große Sache, weil gesetzlich längst geregelt und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt:

    So geht Rundfunkbeitrag mit KEF Verfahren (vereinfacht erklärt):

    1. Politik setzt Rahmen
      1. Politik gibt Auftrag für ÖRR
      2. Politik entsendet Fachleute in die unabhängige Komission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), z.B. ORH-Präsidenten, Medienwirtschaftlerinnen, Produktionsfachleute
      3. Politik benennt Kontrollgremium mit höchstens 1/3 Mitglieder aus der Politik zur Kontrolle des ÖRR
    2. Sender kalkulieren und melden Kosten für den Auftrag bei der unabhängigen Komission an
    3. KEF
      1. prüft
      2. stutzt die Annmeldungen zurück bis auf das, was die Sender unbedingt brauchen, weil sie sonst den Auftrag (-> 1.1.) nicht erfüllen können
      3. gibt Empfehlung ab zur Höhe der Beitrags-Anpassung zur Finanzierung des Auftrags
    4. Politik muss sich verhalten und die Beitrags-Anpassung umsetzen; verfassungsrechtlich wurde hier klar eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für die Sender festgeschrieben.
    5. Kontroll-Gremien (-> 1.3.) checken, ob die Sender ihren Auftrag erfüllen.

    Alles übrigens nicht von uns Grünen erfunden, sondern lange vor unserer Zeit. Und nachzulesen im aktuellsten Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: „Aufgrund der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG besteht eine staatliche Handlungspflicht in Bezug auf die Gewährleistung der funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch korrespondiert.“

    Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfiehlt ab 1.1.2025 eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 €. Einberechnet ist da bereits ein Aufbrauchen von Rücklagen. Ab 1.1.2025 sind die Sender in der Erfüllung des von der Politik gegebenen Auftrags also nicht mehr finanziert. Und die Rechtsextremisten machen weiter Wahlkampf gegen unabhängigen Rundfunk, über Solidarbeiträge finanziert. (Und ja, natürlich sollte man die Beiträge sozial staffeln – dafür setze ichn mich seit Jahren ein.)

    Die Vertagung der Runfunkfinanzierungsreform ist eine Katastrophe, eine historische Chance wurde hier verpasst. Schlimmer noch: Wenn wir die Entpolitisierung der Beiträge nicht hinbekommen, wird die Finanzierungsfrage unserer staatsfernen, marktunabhängigen Medien weiter populistisch missbraucht und am Ende ein Thema, mit dem autoritäre und extreme Parteien unsere Demokratie vor sich hertreiben. Bei jeder Landratswahl, bei jeder Bürgermeisterwahl macht die AfD Stimmung mit der Beitragsfrage, nimmt das ganze Land in Geiselhaft – wenn wir sie das tun lassen! Bekommen wir die Entpolitisierung der Beiträge nicht hin, beispielsweise durch einen Beitragskorridor, innerhalb dessen es KEF-überprüfte und durch Gremien kontrollierte Automatismen gibt, regieren weiter die Rechtsextremen, denen ohnehin am liebsten wäre, wenn sich die Elon-Musk-X-Schreiplattform, Trump-Fox-News, Schwurbel-Telegram und Putin-TV die Medienlandschaft unter sich aufteilen würden.

    Statt Framings der Rechtsextremen nachzuplappern, sollten also auch CSU und FW – neben den guten und wichtigen Reformen – mit Schlechtreden aufhören und es anpacken, unsere Medieninstitutionen wieder zu stärken. Denn letztlich sind wir sonst alle Verlierer: die Sender, die als „böse Buben“ den Klageweg gehen mussten, die Politik, die handlungsunfähig und schwach bleibt, und die Demokratie, die nicht in der Lage war, Lösungen zu finden.

    Der absehbare Verfassungsbruch schadet allen

    Was haben wir Grüne getan? Wir Grüne haben seit Sommer 2023 immer wieder gemahnt – Briefe geschrieben, aufgeklärt, Eingaben bei der Rundfunkkomission gemacht, Presse zum Thema gemacht, mit unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Digitales und Medien unsere klare Haltung festgezurrt – ja sogar im Oktober 2024 vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig einen Dringlichkeitsantrag in der Sache Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen im Bayerischen Landtag gestellt. Und auch andere Grüne Landtagsfraktionen wurden aktiv. Aber auch der Druck im Bayerischen Landtag hat Markus Söder nicht bewegt, endlich in der Runde der Länder aktiv zu werden. Das Ergebnis: Verfassungsbruch, der allen schadet.

    Absehbar. Ärgerlich. Und völlig vermeidbar.

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    Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

    Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

    Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

    Begründung:

    Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

    Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
    notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

    Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

    Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

    Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

    Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


    1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
    2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/

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    Schriftliche Anfrage „Sachstand Kunst am Bau“

    Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) monierte in einem Bericht im November 2019 zu „Kunst am Bau“ umfassende „Vernachlässigungen“. Allein in den Jahren von 2010 bis 2016, so rechnete der ORH vor, habe man 6,2 Mio. Euro für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Bayern aufgewendet. Ob allerdings „die Kunst am Bau ordnungsgemäß erhalten und in einem würdigen Umfeld präsentiert wird, ist weitestgehend dem Zufall überlassen“, heißt es im 60-seitigen Bericht. In seinem Fazit sprach der ORH von „mangelnder Wertschätzung“, die den Kunstwerken entgegengebracht wird. Um die Missstände zu beheben, gab er eine Reihe von Empfehlungen. Die Grünen forderten daraufhin in einem Antrag (Drs. 18/5749) die Staatsregierung auf, sie „zeitnah umzusetzen“. Die Staatsregierung gelobte im Bericht zum Antrag Besserung, u. a. kündigte sie die Erfassung bisher nicht inventarisierter Kunstwerke an und die Unterstützung beim Aufbau eines virtuellen Museums. Seither ist allerdings wenig passiert. In der Diskussion im Ausschuss im Juni 2023 und in den Berichten zu zwei Anträgen (Drs. 18/17682 und 18/17683) der Freien Wähler musste die Staatsregierung einräumen, dass sie weder um die Gesamtzahl der Kunstwerke weiß noch sich in der Lage sieht, die Daten der erfassten Objekte für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Ähnlich beim Thema virtuelles Museum. Selbst für die Erstellung eines Konzepts reichen angeblich die Kapazitäten nicht. Bezeichnend, dass die „Bayerische Staatszeitung“ über die Bemühungen der Staatsregierung in der Ausschusssitzung titelte: „Erstaunliche Ahnungslosigkeit“. Dass es auch anders und besser geht, zeigt die Landeshauptstadt München mit dem Kunst-am-Bau-Programm QUIVID.

    Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
    1.1 Wie viele Kunstwerke sind aktuell in der Fachdatenbank Hochbau (FDH) erfasst?

    Aktuell sind in 1 060 Datensätzen der Fachdatenbank Hochbau (FDH) auch Angaben zu Kunstwerken enthalten, teilweise zu mehreren Kunstwerken.

    1.2 Wie viele Kunstwerke wurden in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) nacherfasst und inventarisiert?
    1.3 Wie viele der nacherfassten Kunstwerke wurden vor 2013 fertiggestellt?

    Die Fragen 1.2 und 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Inventarisierung der Kunstwerke ist Aufgabe der für die Bauten und deren Unterhalt und Betrieb zuständigen Ressorts. Die FDH ist eine Unterstützung bei der baufachlichen Betreuung der staatlichen Liegenschaften und erfasst Kunst am Bau, soweit es zur baufachlichen Betreuung notwendig ist. Als Bestandsdatenbank spiegelt sie den Datenstand zum Zeitpunkt eines Abrufes der Daten wider. Eine Aussage, ob Datensätze in einem bestimmten Zeitraum erfasst wurden, ist nicht möglich. In der FDH sind derzeit 937 Datensätze mit Angaben zu Kunstwerken mit einem Realisierungszeitpunkt vor 2013 enthalten. Diese Datensätze enthalten teilweise Angaben zu mehreren Kunstwerken.

    2.1 Wie viele Stunden pro Woche stehen den zuständigen Stellen im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), den staatlichen Bauämtern und den jeweiligen Ressorts für die (Nach-)Erfassung
    und Inventarisierung der Kunst-am-Bau-Objekte zur Verfügung (bitte mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten)?

    Die Erfassung wie die Nacherfassung der Kunstwerke wird im Rahmen der Ressourcen sukzessive und dezentral bei den beteiligten Behörden fortgeführt. Eine Ermittlung der dafür eingebrachten wöchentlichen Stunden ist nicht darstellbar.

    2.2 Wie viele Kunstwerke sind schätzungsweise bisher noch nicht erfasst und inventarisiert worden?

    Daten zu nichterfassten und nichtinventarisierten Kunstwerken liegen nicht vor.

    2.3 Wie viele der erfassten Objekte erfüllen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Internet?

    Die bislang vorhandenen Datensätze dienen bestimmungsgemäß der Betreuung der Liegenschaften und sind daher grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung geeignet.

    3.1 Warum werden die Kunstwerke, bei denen alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind, nicht umgehend online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
    3.2 Wären bereits existierende digitale Plattformen wie QUIVID, das Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, auch für den Freistaat Bayern eine mögliche Lösung?
    3.3 Gibt es Pläne, mit der Stadt München oder mit anderen Bundesländern mit existierenden digitalen Plattformen Gespräche über eine Übenahme solcher Modelle zu führen?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Es sind keine Kunstwerke oder Plattformen bekannt, bei denen überprüft und festgestellt wurde, dass alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind.

    4.1 Liegt die mit 50.000 Euro geförderte Studie zur Konzeptentwicklung eines „Virtuellen Museums KUNST am BAU“ inzwischen vor?
    4.2 Falls die Studie vorliegt, was sind die wesentlichen Ergebnisse?
    4.3 Welche der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

    Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Zum Umgang mit Kunst am Bau soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) eine Studie erstellt werden. Diese liegt noch nicht vor.

    5.1 In welcher Form unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Planung und den Aufbau eines virtuellen Museums?

    Die Inhalte der in Zusammenarbeit mit dem BBK zu erstellenden Studie sind zunächst abzuwarten.

    5.2 Wie viele Wettbewerbe zu „Kunst am Bau“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
    6.2 Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für „Kunst am Bau“ in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
    6.3 Welche Summe wurde in diesem Zeitraum für Honorare an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler ausgegeben?

    Die Fragen 5.2, 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Eine zentrale Erfassung aller Wettbewerbe zur Kunst am Bau sowie der Ausgaben für Kunst am Bau und der Honorare beteiligter Künstlerinnen und Künstler findet nicht statt. Exemplarisch können die folgenden Wettbewerbe zur Kunst am Bau in den Jahren von 2019 bis 2024 genannt werden. Die angegebenen Summen stellen jeweils die Gesamtsumme für die Honorierung künstlerischer Leistungen sowie die Erstellung des Kunstwerkes dar (teilweise gerundet).

    JahrObjekt KunstwettbewerbBudget rd.
    2019 Flussmeisterstelle Deggendorf 130.000 €
    2019 Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Neubau Zentrum für naturwissenschaftliche Grundlagen Freising 180000 €
    2019  Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, 2. Bauabschnitt 110.000 €
    2019 Landesfinanzschule Ansbach 200.000 €
    2020 NAWAREUM Straubing 100.000 €
    2020 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, Neubau Mensa 45.000 €
    2020 LMU Klinikum München, Neubau Innenstadtklinikum 127.000 €
    2020 LMU Klinikum München, Umbau und Sanierung des Mutterhauses 97.000 €
    2020  JVA München, Krankenabteilung 130.000 €
    2020 / 2021  Bayerische Bereitschaftspolizei Nürnberg, Unterkunft 110.000 €
    2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Neubau OPZ Nord 140.000 €
    2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Forschungsbau TranslaTUM 160.000 €
    2021 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 63.000 €
    2021 JVA Kaisheim, Neubau Versorgungszentrum und Sporthalle 120.000 €
    2021 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Forschungsneubau des Erlangen Centre für Astroparticle Physiks (ECAP)75.000 €
    2021 Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, Neubau Verwaltung 130.000 €
    2021 Klinikum der Universität Regensburg, Forschungsneubau D4 80.000 €
    2021 Klinikum der Universität Regensburg, Ausweichgebäude B5120.000 €
    2021 / 2022  Finanzamt Donauwörth 114.000 €
    2022 Universität Bayreuth, Forschungsgebäude TAO 300.000 €
    2022 Universität Augsburg, Lehrgebäude der medizinischen Fakultät (LGB) 182.000 €
    2022 Universität Augsburg, Institut für theoretische Medizin (ITM) 280.000 €
    2023 JVA Niederschönenfeld 140.000 €
    2022 Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Würzburg 100.000 €
    2023 LMU München, Institut für Chemische Epigenetik (ICEM) 140.000 €
    2023/2024  Polizeiinspektion Eggenfelden 55.000 €
    2024 Haus der Bayerischen Geschichte Regensburg 350.000 €
    2024 Staatsarchiv Kitzingen, Neubau 366.000 €
    2024 Hauptstaatsarchiv München, Neubau Speichermagazin 100.000 €
    2024 Amtsgericht Kaufbeuren 110.000 €
    2024 LMU München, Neubauten ICON/DIAG 200.000 €
    2024 Technische Hochschule Ingolstadt  k. A.
    2024 Technische Hochschule Nürnberg, Informationszentrum 250.000 €
    2024 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Neubau zweier Hörsaalgebäude, FAU Südgelände 120.000 €
    2024 Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Rudolf-Virchow-Zentrum u. Institut für Molekulare Infektionsbiologie 300.000 €
    2024 / 2025  Grünes Zentrum Landshut 100.000 €
    2024 / 2025  Polizeiinspektion Kaufbeuren 180.000 €

    5.3 Bei welchen dieser Verfahren wurden die Empfehlungen des ORH, des BBK und des Leitfadens „Kunst am Bau“ berücksichtigt?

    Die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs werden in den Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau grundsätzlich berücksichtigt. Die Verfahren werden im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundes durchgeführt. Empfehlungen des BBK fließen in die jeweiligen Verfahren ein, sofern der BBK eingebunden ist.

    6.1 Welche ausgewählten Projekte aus den letzten fünf Jahren fielen in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie z. B. prozesshafte oder performative Kunst?

    Es sind keine Projekte zur Kunst am Bau aus den letzten fünf Jahren bekannt, die in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie beispielsweise der prozesshaften oder performativen Kunst, fallen.

    7.1 Wie häufig finden in der Regel Begehungen der Liegenschaften statt, um den Zustand der Kunstwerke zu überprüfen?

    Die Durchführung von Begehungen staatlicher Liegenschaften zur Feststellung des Bauunterhalts richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern, Abschnitt C 1.1. Sonderregelungen für Kunstwerke bestehen hierbei nicht.

    7.2 In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren stillgelegte, beschädigte oder funktionsuntüchtige Kunstwerke wieder instandgesetzt?
    7.3 Welche der vom ORH im Bericht exemplarisch mit Foto gezeigten Kunstwerke wurden seitdem wieder instandgesetzt?

    Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Es wird nicht zentral erfasst, welche stillgelegten, beschädigten oder funktionsuntüchtigen Kunstwerke instandgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Instandsetzung von Kunstwerken im Rahmen des Bauunterhalts aus den zur Verfügung stehendenMitteln der Ressorts.

    8.1 Sind Fortbildungen zu „Kunst am Bau“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Referendare der Staatlichen Bauämter verpflichtend?
    8.2 Wie häufig werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten?

    Die Fragen 8.1 und 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Fortbildungen zu Kunst am Bau sind Teil der Ausbildung und gehören zum allgemeinen Regelwerk der Bauverwaltung. Nach Möglichkeit ist die Mitarbeit der Referendarinnen und Referendare an der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs „Kunst am Bau“ vorgesehen. Weiteres erfolgt anlassbezogen.

    Grüne Erfolge München: Klima- & Umweltschutz

    • 1,4 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen bis 2029
    • Photovoltaik Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen
    • Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau
    • Erste deutsche Großstadt mit kommunaler Wärmeplanung
    • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
    • Landschaftspark West
    • Anpflanzung von 3.500 Bäumen bis 2026

    München ist eine grüne Stadt – und das nicht nur, weil wir Grünen die größte Regierungsfraktion im Münchner Stadtrat sind. Die bayerische Landeshauptstadt gehört zu den Großstädten mit der meisten Grünfläche pro Einwohner in Deutschland. Ob Spaziergänge am Isarufer, Joggen im Olympiapark oder Entspannung im Englischen Garten – die Natur ist nie weit entfernt. Erholung und Entspannung in der ruhigen Natur sind ein wichtiger Ausgleich zum geschäftigen Leben einer modernen Großstadt. Gerade diese vielfältigen und wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten werden von den Münchnerinnen und Münchnern sehr geschätzt und machen die Landshauptstadt zu einer so lebenswerten Metropole.

    Doch Natur in der Stadt bedeutet sehr viel mehr als nur Raum für Erholung und Freizeit. Es braucht entsigelte Flächen, gerade bei Starkregen. Schließlich kann in Asphalt oder Beton kein Wasser versickern. Auch sind Parks und Bäume als Hitzeschutz essentiell wichtig, denn in Zeiten einer sich verschärfenden Klimakrise wird es just in Städten immer öfter unerträglich heiß. Auch deshalb gehen wir Grüne mit unseren Initiativen zu Klima- und Umweltschutz voran, damit München auch in Zukunft eine lebenswerte und gesunde Stadt bleibt. Dank uns investiert die Stadt bis 2029 rund 1,4 Milliarden Euro in mehr als 100 verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus reformieren wir die Energieerzeugung klimagerecht und erneuerbar, etwa durch eine starke Förderung von Photovoltaik. Hierbei hatten wir das Ausbauziel für 2023 um das Dreifache übertroffen!

    Als erste deutsche Großstadt hat München außerdem eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Diese legt den Grundstein für eine erfolgreiche Wärmewende in der Landeshauptstadt und schafft Planungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Sieben Geothermieanlagen in Betrieb und Bau sorgen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen. Denn das heiße Thermalwasser unter unseren Füßen, in der Tiefe ist ein Schatz, den es zu nutzen gilt. Und da nimmt München eine Vorreiterstellung ein. Perspektivisch wollen wir den Bau zehn weiterer solcher Anlagen in Angriff nehmen.

    Auch in anderen Lebensbereichen hat unsere grüne Stadtratsfraktion eine ganze Menge bewegen können. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen.

    Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

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    Antrag „Symbol für Justiz-Unrecht der NS-Diktatur: museale Präsentation der Guillotine von Stadelheim ermöglichen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Staatsministerien sowie geeigneten kulturellen Einrichtungen, Museen, Sachverständigen der Erinerungskultur und Bildungseinrichtungen, die museale Ausstellung der Guillotine, die derzeit im Depot des Bayerischen Nationalmuseum aufbewahrt wird, in einem angemessenen und respektvollen Kontext zu ermöglichen. Ziel der Ausstellung soll es sein,
    die historische Bedeutung der Guillotine und die rund 1 000 damit verbundenen menschlichen Schicksale angemessen aufzuarbeiten und die Erinnerung an die Opfer
    der NS-Justiz wachzuhalten.

    Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, den historischen Kontext der Guillotine vor dem Hintergrund der rund 12 000 in der NS-Diktatur vollstreckten Todesurteile aufzuarbeiten und sie im Rahmen eines Bildungs- und Gedenkprogramms zugänglich zu machen.

    Begründung:

    Die Guillotine in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim ist ein eindrückliches Symbol für das Unrecht und die Grausamkeit der NS-Justiz. Sie wurde bis zum Kriegsende 1945 für die Vollstreckung von Todesurteilen verwendet, darunter auch die Hinrichtung von Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern der Weißen Rose wie Hans und Sophie Scholl.

    Das Mordinstrument galt lange als verschollen, bis der Bayerische Rundfunk (BR) vor nunmehr 10 Jahren aufdeckte, dass das Staatsministerium der Justiz seit Jahrzehnten von der Existenz der Guillotine wusste und sie dennoch aus der öffentlichen Diskussion herausgehalten hat. Laut Berichterstattung des BR aus dem Jahr 2014 war das Fallbeil nach dem Krieg zunächst nach Straubing verfrachtet worden, hernach weiter in die JVA Regensburg.1 Seit 1974 lagert es im Bayerischen Nationalmuseum. Diese jahrzehntelange Zurückhaltung behindert die Aufarbeitung und die notwendige Auseinandersetzung mit den Taten der NS-Justiz.
    Nach öffentlichem Bekanntwerden der Lagerung des Fallbeils im Bayerischen Nationalmuseum berief der damals zuständige Staatsminister für Unterricht und Kultus Ludwig Spaenle einen runden Tisch ein. Hernach sprach der damalige Staatsminister Ludwig Spaenle ein Verbot der Präsentation aus, ein bundesweit einzigartiger Fall, entscheidendoch normalerweise Fachleute aus Museen und nicht Regierungen über präsentierte Objekte. Nun, 10 Jahre später, gibt es aktuelle Entwicklungen:

    Die Urenkelin eines tschechischen NS-Opfers sprach sich kürzlich in einem öffentlichen Aufruf nachdrücklich für eine Ausstellung aus, um ihren Urgroßvater und die anderen rund 1 000 Opfer zu würdigen.2 Sie betonte, wie wichtig es sei, die Erinnerung lebendig zu halten, um daraus Lehren für die Gegenwart zu ziehen. „Eine solche Ausstellung wäre ein Zeichen der Anerkennung für alle, die von der NS-Justiz verfolgt wurden,“ erklärte sie in einem bewegenden Interview.

    Mehrere Historikerinnen und Historiker sowie Fachleute für Erinnerungskultur haben sich in den vergangenen Jahren für eine museale Präsentation ausgesprochen. Der Historiker Dr. Stefan Höhne betonte: „Die Guillotine von Stadelheim ist ein belastetes Objekt von unschätzbarem historischem Wert, das im Rahmen einer sensiblen und aufklärerischen Ausstellung dazu beitragen kann, die Grausamkeiten der NS-Justiz zu ver-
    anschaulichen und das Gedenken an ihre Opfer zu bewahren.“

    Der Autor und Journalist Ulrich Trebbin, der ein Buch über diese Guillotine schrieb, betonte, „dass es im Dritten Reich über 40 Delikte gab, auf die die Todesstrafe stand. Neben Widerständlern wurden auch Kleinkriminelle, ‚Asoziale‘ oder Zwangsarbeiter wegen Bagatellen hingerichtet.“3

    Auch zum begreiflich Machen des Weges, den wir als Bundesrepublik seit 1945 beschritten haben, könne das Objekt genutzt werden, so Trebbin weiter: „Wir haben Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung und keine Todesstrafe mehr. Darauf können wir stolz sein und das müssen wir schützen.“ – Insbesondere vor dem Ende der Ära der Zeitzeugenschaft und mitwachsenden neuen Herausforderungen der Bildung zur NS-Ge-schichte und des in die Zukunft Führens der Erinnerungskultur wird die museale Präsentation der Guillotine täglich dringlicher.

    Die anhaltende Lagerung der Guillotine im Depot des Bayerischen Nationalmuseums wurde zuletzt in einem Artikel von September 2021 kritisiert, der die Frage aufwarf, warum dieses historisch relevante Objekt weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten wird.4

    Ein rein musealer Kontext, in dem das Unrecht der NS-Zeit aufgearbeitet und die Einzelschicksale der Opfer erzählt werden, ist dringend notwendig, um die Erinnerung an die Opfer zu ehren und dem Vergessen entgegenzuwirken. Es geht nicht darum, Grausamkeiten zu verherrlichen, sondern Schrecken der Vergangenheit sichtbar zu machen und daraus zu lernen.

    Eine sachgemäße und einfühlsame Ausstellung bietet die Chance, die Erinnerungskultur in Bayern zu stärken und ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen. Insbesondere junge Menschen können dadurch für die Verbrechen der NS-Zeit sensibilisiert und für die Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie gewonnen werden.

    Es ist unsere Verantwortung als Freistaat Bayern, uns für eine lebendige und selbstkritische Erinnerungskultur einzusetzen und den Opfern der NS-Justiz eine Stimme zu geben.


    1 01.01.2014 – Guillotine der Geschwister Scholl aufgetaucht: https://www.br.de/presse/inhalt/pressemittei-
    lungen/geschwister-scholl-guillotine-100.html

    2 03.11.24 – Urenkelin von NS-Opfer fordert Ausstellung der Guillotine: https://www.br.de/nachrichten/bay-
    ern/urenkelin-von-ns-opfer-fordert-ausstellung-der-guillotine,USyu7UM

    3 Evangelische Zeitung vom 21.02.2023: https://www.evangelische-zeitung.de/gehoert-eine-guillotine-aus-
    der-ns-zeit-ins-museum

    4 19.09.21 – Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im Depot, Guillotine von Stadelheim bleibt weiter im
    Depot | BR24: https://www.br.de/nachrichten/bayern/guillotine-von-stadelheim-bleibt-weiter-im-depot,ShZ56Gf

    Schlagwortarchiv für: Bayern

    Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“

    Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um? 

    An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.

    Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.

    Die Veranstaltung findet online statt.

    Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/33ggnn

    Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

    Sanne Kurz
    Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern

     

    *Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz. 

    Nürnberg Pop Conference: MY GENERATION – KULTUR ALS BRANDBESCHLEUNIGER IM GENERATIONENKONFLIKT ‍

    Podiumsgäste: Kevin Kühnert (SPD, Generalsekretär, Berlin), Sanne Kurz (Die Grünen, Bayern), Vanessa Patrick (PULS, Bayrischer Rundfunk), Bernd Strieder (Verband für Popkultur in Bayern e.V.), Axel Ballreich (LiveKomm -Bundesverband der Musikspielstätten, CBF).
    Moderation: Violetta Paprotta (freie Journalistin)

    „My Generation“ hieß die Hymne der britischen Rockband The Who, die Mitte der 1960er Jahre zur Hymne der Subkultur wurde und die Unsicherheit der jungen Generation verkörpert, die von den Erwachsenen ständig niedergemacht wird. Wir spannen den Bogen zur Jetztzeit und fragen, ob Kultur an sich und die Diskrepanz vor allem von Hoch- und Subkultur einen ähnlichen Konflikt längst ausgelöst hat. Fühlen sich junge Menschen, die längst einen anderen, für sie relevanten Kulturbegriff mitprägen, bevormundet?  Wer geht in 50 Jahren noch in die Oper? Warum darf eine Eckkneipe kein Kulturort sein? Sind sich Sportkultur und Popkultur vielleicht ähnlicher als man denkt? Ist eine Demokratisierung der Kulturförderung längst überfällig?

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    Kunst und Kultur im Gespräch

    Politik und Kabarett mit Gisela Sengl, Sanne Kurz und Christine Rothacker

    Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Die besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe hat Verfassungsrang. Die Förderung von Kunst und Kultur ist kein „Nice to Have“, sondern eine Zukunftsinvestition.

    Die Landtagsabgeordnete Gisela Sengl spricht mit der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, MdL Sanne Kurz, über eine bessere Kulturpolitik in Bayern. Die Kabarettistin Christine Rothacker präsentiert dazu Auszüge aus ihrem neuen Bühnenprogramm „House of Cows“.

    Der Eintritt ist frei.

    Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

    Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Franziskaner

    Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

    Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

    Die vierte Station meiner Tour führt am 3. August in den Franziskaner Biergarten  in Trudering (Friedenspromenade 45, 81827 München).

    Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

    Initiative Kulturzukunft Bayern

    Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?

    Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.

    Gäste auf dem Podium:

    • Thomas Kreuzer, CSU
    • Sanne Kurz, Bündnis 90/Die Grünen
    • Florian Streibl, Freie Wähler
    • Volkmar Halbleib, SPD
    • Dr. Wolfgang Heubisch, FDP

    Moderation: Anna Kleeblatt, Dr. Markus Michalke

    Eintritt frei – Tickets hier.

    Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

    Auf ein Bier mit Sanne – im Wirtshaus Leiberheim

    Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!
    Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.
    Bei der dritten Station meiner Tour kann man am 26. Juli im Wirtshaus Leiberheim ein Bier oder andere Getränke mit mir teilen und mit mir ins Gespräch kommen. Ich freue mich!
    Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

    Auf ein Bier mit Sanne Kurz – im Michaeligarten

    Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

    Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

    Die zweite Station meiner Tour führt am 12. Juli in den Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München).

    Ich freue ich mich auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch!

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    Energie + Wirtschaft: Wie geht’s weiter mit Strom & Wärme?

    Wärme, Strom und wie Privatpersonen und Wirtschaft die Wende hin zu einer von fossilen Energieträgern freien, unabhängigen Zukunft gelingt.

    Wie werden wir heizen? Wer wird wie und wo unseren Strom erzeugen? Können wir Energiewende und Wärmewende selbst in die Hand nehmen? Welche Abhängigkeiten verschwinden? Wie fördern Bund und Stadt?

    Wirtschaft und Menschen im Land stehen vor großen Herausforderungen. Wir Grüne arbeiten auf Stadt- und Landesebene ebenso wie im Bund daran, dass wir gemeinsam die Wende hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft stemmen können. Meine Gäste sind Dieter Janecek, Mitglied des Bundestages, Abgeordneter für München und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, und Julia Post, Stadträtin und Kandidatin für den Bayerischen Landtag. Mit ihnen wie auch dem Publikum möchte ich darüber diskutieren, was schon geglückt ist, wo die Vorteile liegen und welche Baustellen wir noch angehen werden.

     

    Auf ein Bier mit Sanne Kurz_LTW 2023_Bayern_Grüne_Landtag

    Auf ein Bier mit Sanne Kurz

    Am 8. Oktober ist Landtagswahl – lernen Sie unsere Kandidierenden kennen!

    Eine Tour durch die Biergärten im Stadtbezirk 15 und 16: Ramersdorf, Perlach, Neuperlach und Waldperlach, Trudering, Waldtrudering, Kirchtrudering, Straßtrudering, Riem und die Messestadt.

    Die Tour startet am 6. Juli 2023, 18-21 Uhr, im Perlacher Hof (Sebastian-Bauer-Straße 13 81737 München)

    Am 12. Juli, 18-21 Uhr, freue ich mich dann auf ein geteiltes Bier (oder andere Getränke) mit Ihnen und Euch im Michaeligarten (Feichtstraße 10, 81735 München)

    Infos zu weiteren Stationen, Daten und Uhrzeiten folgen in Kürze!

    230514_Cem_Truderinger-Festwoche_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

    Truderinger Festwoche mit Cem Özdemir

    Merkt euch diesen denkwürdigen Termin vor: Am Sonntag, dem 14.05. werden wir ab 17:30 Uhr zum ersten Mal das Zelt der Truderinger Festwoche für uns haben. Es wird sehr viel Grüne Prominenz anwesend sein, u.a.:

    Für ordentlich Stimmung sorgen auch baierisch-irischer Balkan-Ska von Treibauf sowie die Schwuhplattler.

    Bringt Familie, Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Nachbar*innen mit und rockt mit uns das Zelt!