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Seit Januar 2019 bin ich Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks oder BR Rundfunkrat. Der BR ist Teil der ARD und mit ca. 1Mrd. € Umsatz/Jahr, einer Bevölkerung von knapp 13 Mio. im Sendegebiet sowie ca. 3.000 Planstellen neben WDR, NDR und SWR einer der größeren Sender. Offentlich-Rechtlicher Rundfunk kann ein Bollwerk sein gegen Filterblasen, Meinungsmache und Fake-News. Er ist Grundpfeiler der Demokratie. Wenn er es schafft, alle Menschen zu erreichen.

Anders als die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland / „Das Erste“), die nur einen Programmausschuss hat und keinen Rundfunkrat, und das ZDF, das von einem Fernsehrat kontrolliert wird, haben die Rundfunkanstalten der Länder alle Rundfunkräte.

Der Rundfunkrat jedes Senders setzt sich unterschiedlich zusammen. Grundsätzlich sollte ein Rundfunkrat die Gesellschaft wiederspiegeln, also allen Gruppen und Strömungen einer Gesellschaft Platz einräumen.

Was macht der Rundfunkrat?

Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Programmgrundsätze, wobei es große Divergenzen gibt, ober auch die Bedingungen, unter denen Programm entsteht, unter den Kontrollauftrag fallen. Er wählt auf Vorschlag der Intendanz das Führungspersonal und kann dies auch als ungeeignet ablehnen. Auch die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates gehört zu den aufgaben der Rundfunkräte, ebenso wie die Genehmigung des Haushalts und des Jahresberichts.

Starkes Instrument des Rundfunkrats ist die Wahl und Beratung der Intendanz. Alle Mitglieder des Rundfunkrats sind berechtigt, Kandidierende vorzuschlagen. Die Wahl findet in freier, gleicher und geheimer Wahl statt. Jedes Mitglied des Rundfunkrats hat eine Stimme. eine formelle Wahlpflicht gibt es nicht, von den Anwesenden wird jedoch Teilnahme an Wahlen erwartet.

Wer ist Mitglied im Rundfunkrat?

Jedes Bundesland legt für „seine“ Landesrundfunkanstalt selbst fest, wer Mitglied im Rundfunkrat ist. So haben die Rundfunkanstalten alle andere Mitglieder:

  • Im WDR-Rundfunkrat sitzt z.B. eine Vertretung der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e.V., Schwules Netzwerk NRW e.V. und der Verbraucherzentrale, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V., Landesverband NRW oder neben einer Vertretung der Kirchen auch der Humanistische Verband Deutschlands, NRW und Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten NRW
  • Im BR Rundfunkrat sitzen oben genannte Gruppen nicht, dafür 50 Personen entsandt von: Bayerische Staatsregierung, Bayerischer Landtag (CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP), Katholische Kirche, Katholische kirchliche Frauenorganisationen, Evangelische Kirche, Evangelische kirchliche Frauenorganisationen, Israelitische Kultusgemeinden, Gewerkschaften (DGB, ver.di), Bayerischer Bauernverband, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag, Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel, Bayerischer Gemeindetag, Bund der Vertriebenen Landesverband Bayern, Bayerischer Jugendring, Bayerischer Landes-Sportverband, Schriftsteller-Organisationen, Komponisten-Organisationen, Musik-Organisationen, Intendanzen der Bayerischen Staatstheater, Bayerische Schauspielbühnen, Bayerischer Journalistenverband, Bayerischer Zeitungsverlegerverband, Bayerische Hochschulen, Lehrerverbände, Elternvereinigungen (Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern), Organisationen der Erwachsenenbildung, Bayerischer Heimattag, Familienverbände, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bund Naturschutz in Bayern, Verband der freien Berufe, LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, AG der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns.

Eine Person von 50 ist nicht weiß. Eine Person von 50 lebt mit einer Behinderung. Dass hier die Vielfalt der Gesellschaft eher mittelmäßig repräsentiert wird, mag sogar denen einleuchten, die sich von obiger Liste ganz gut vertreten fühlen. Was aber wirklich dramatisch ist, ist die Repräsentanz von Frauen, immerhin der Hälfte der Bevölkerung: Wie so oft haben hier die konservativen Kräfte „Freiwilligkeit“ in die Gesetze hineingepinselt. Es „sollen“ nach Männern Frauen entsendet werden. Klappt?! Nicht.

Dabei ist der Auftrag ganz klar: Das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts mahnte explizit gesellschaftliche Diversität und Parität in den Aufsichtsgremien Öffentlich-Rechtlicher Sender an: die gleichwertige Besetzung der Rundfunkräte mit Männern und Frauen.

In den Leitsätzen zum „ZDF-Urteil“ vom 25. März 2014 heißt es:

1. Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen.
a) Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung der Mitglieder dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen und dabei neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.
b) Zur Vielfaltsicherung kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Angehörige der verschiedenen staatlichen Ebenen einbeziehen.

2. Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Danach ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen.
a) Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.
b) Für die weiteren Mitglieder ist die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsequent staatsfern auszugestalten. Vertreter der Exekutive dürfen auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben; der Gesetzgeber hat für sie Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten.

Leitsätze zum „ZDF-Urteil“ Des Bundesverfassungsgerichts von 2014

Sowie in der Urteilsbegründung weiter konkret zur Zusammensetzung hinsichtlich der Parität, der gleichen, hälftigen Repräsentanz von Frauen und Männern 50/50:

(5) (…) sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden. Soweit dem Fernsehrat mindestens zwei Vertreter einer Organisation oder eines Verbandes angehören, soll jeweils auch eine Frau in den Fernsehrat berufen werden.

Begründung zum „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2014

Dass wir in Bayern von einer paritätischen Besetzung des Rundfunkrats, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, weit entfernt sind, wird niemanden überraschen. Dass dies im unzureichenden Rundfunkgesetz des Freistaats begründet liegt, wo sich jahrzehntelang CSU-Mehrheiten gegen die Pflicht zur Entsendung von Frauen sperrten – geschenkt.

Fakt ist, dass auch Männer Töchter, Schwestern und ab un an auch Gattinnen haben, denen es stinkt, dass ihnen weder die Hälfte der Erde noch die Hälfte des Himmels gehört. Erfreulicherweise hören einige Männer auf diese klugen Frauen in ihrem Umfeld. Und einige Männer finden es nebenbei auch ganz gut, dass mit 50% Quote keine mittelmäßigen Männer mehr gefördert werden, sondern wirklich die besten Köpfe zum Zuge kommen.

Gleichstellung, Vielfalt, Parität

Gemeinsam mit vielen guten Frauen und Männern setze ich mich im Rundfunkrat dafür ein, dass Gleichstellung gelebt wird. Dazu gehört Sichtbarkeit bei Inhalten, 50% Frauen in der Führungsebene, bei Crews und Teams, beim Publikum und bei handelnden Personen.

Auch Vielfalt verträgt es mehr; vor und hinter der Kamera ebenso wie bei Inhalten und Publikum. Dazu gehört für mich auch, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur auftauchen, wenn das Drehbuch eine Behinderung verlangt und dass Asiatinnen nicht nur als Prostituierte oder Putzfrau gecastet werden. Bei etlichen Rollen ist es überdies möglich, diese mit Frauen oder mit Männern zu besetzen – das Modell NEROPA (Neutrale Rollen Parität) macht es vor und steht für mich als beispielhaftes Erfolgsmodell für mehr Vielfalt – mit Leichtigkeit!

Starker Öffentlich-Rechtlicher.

Andere wichtige Baustellen sind für mich die Digitalisierung, sozial-ökologische Nachhaltigkeit nicht nur als „nice to have“ und ein Outreach zu jungen Menschen mit migrantischen Wurzeln unter 30, die für sich mehr als nur „Betroffenen-Programm“ finden müssen. Haupt-Aufgabe des BR in den kommenden Jahren aus meiner Sicht: Rückeroberung des Publikums unter 50. Ob es dabei hilft, dass der einzige im Rundfunkrat vertretene Jugendverband einen Mann entsendet, der Jahrgang 1972 ist? Und dass ich, Jahrgang 1974, eine der Jüngsten im Gremium bin? Wie sollen junge Menschen eine Stimme bekommen, wenn sie nicht vertreten sind? Braucht es in den Aufsichts-Gremien Frauen-Quote und Jugend-Quote? Fakt ist:

Der BR hat mit einem Durchschnitts-Publikums-Alter von 64 Jahren ARD-weit eine traurige Spitzenposition. Vertreter*innen muslimischer Verbände sind im Rundfunkrat nicht vertreten. Education wird beispielsweise bei den sogenannten Klangkörpern (Orchester, Chor…) von Fest-Freien geleistet und nicht aus dem Personal-Etat bezahlt, und dazu, wie man bestehende digitale Distributions-Plattformen nutzen kann gibt es zwar jede Menge gute Ideen, aber keine Gesamt-Strategie. Teamarbeit bis in die höchste Ebene kann ich wenig erkennen, ein Klima der gemeinsamen, positiv Veränderungen schaffenden Energie herrscht selten.

Mangelnde Transparenz ist ein Riesen-Problem: so tagen die Ausschüsse des Rundfunkrats auch, wenn keine Belange Dritter betroffen sind, leider nicht öffentlich, transparente Programm-Ausschreibungen oder offen diskutierte Strategien, zu denen man arbeiten könnte, sind die Seltenheit und auch im Rundfunkrat gibt es viel zu oft nur im Ältenstenrat vorgefertigte Brocken, die man die Wahl hat abzunicken – oder bei Ablehnug dem Sender großen Schaden zuzufügen. Zukunftsfest aufstellen und gestalten geht anders.

Ältestenrat des Rundfunkrates

Kleiner Exkurs zum Ältestenrat: Die Existenz dieses Gremiums im Gremium wird den wenigsten bekannt sein. Sucht man auf der BR-Homepage „Ältestenrat des Rundfunkrats“ bekommt man genau 11 Treffer: Lob für das Personal in der Corona-Krise, Resolution zur terrestrischen TV-Versorgung – Peanuts. In Wahrheit räkelt sich hier aber ein mächtiges und im Stillen agierendes Gremium: Beschlussvorlagen werden hier erarbeitet, Tagesordnungen bestimmt, Dinge vorbesprochen. Klingt harmlos. Ist aber fast so wirksam, wie wenn die Eltern schon längst gebucht haben und dann die Kinder doch noch mal gefragt werden „Wo wollt Ihr denn in Urlaub hinfahren dieses Jahr?!“

Ältestenrat: weiß, männlich, christlich

Die Vorsitzenden des Rundfunkrates und der Ausschüsse des Rundfunkrates sind Mitglieder des Ältestenrates. Erweitert um eine Schriftführung. – Überraschung: Stand Sommer 2020 sind alle neun Mitglieder des Ältestenrates weiß, bis auf die Schriftführerin auch alle männlich.

Mächtig auch die Kirchen: Im Ältestenrat sind der von der Katholischen Kirche entsandte Leiter des Katholischen Büros Bayern (Vertreter der Freisinger Bischofskonferenz und der sieben bayerischen Diözesen beim Landtag und der Staatsregierung), der Entsandte der Bayerischen Hochschulen, bis 2018 Lehrstuhlinhaber für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts am Institut für katholische Theologie Bamberg, die Schriftführerin im Vorstand kommt von den evangelischen kirchlichen Frauenorganisationen, der Kirchenrat, den die evangelische Kirche entsendet, ist als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik im Ältestenrat (Politikbeauftragter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und zuständig für die Beziehungen zum Bayerischen Landtag), der Vorsitzende des Programmausschusses als Mitglied im Ältestenrat (*1972 und als Vertreter der „Jugend“ vom Bayerischen Jugendring entsandt, Theologe und bis 2011 Landesvorsitzender des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend BDKJ und geschäftsführender Leiter der Landesstelle für Katholische Jugendarbeit) und der stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen (DGB, Mitglied der Landes-Synode der evangelisch-lutherischen Kirche Bayern).

Fazit:

  • nur 18 von 50 Mitgliedern im Rundfunkrat weiblich, damit ist das Gremium weit entfernt von Geschlechter-Parität.
  • 8 von 9 Mitgliedern im Ältestenrat männlich
  • 9 von 9 Mitgliedern im Ältestenrat deutsch und Ü47
  • 6 eng verbunden mit den christlichen Kirchen

Man sieht gut: es gibt viel zu tun!

Manches haben wir schon geschafft: So haben wir 2020 in unserem Offenen Brief „Die Besten Köpfe für den BR“ gefordert, die zweite Führungsebene künftig auszuschreiben. Nebeneffekt einer Ausschreibung wäre, außer, dass alle guten Leute von einer offenen Position erfahren, dass die Gleichstellungsbeauftragte im Bewerbungs-Verfahren Veto-Recht hätte. Die Hälfte der Rundfunkratsmitglieder hat unterzeichnet! Viele kleine Schritte…


„ZDF-Urteil“ zum Nachlesen:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014
– 1 BvF 1/11 -, Rn. 1-135