Schlagwortarchiv für: Kulturpolitik

Baustellenbilanz des Grauens

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Haushaltsplan 2026/2027 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Herr Vizepräsident, wertes Kollegium!

Wir debattieren heute über den Kunsthaushalt und damit über die Visitenkarte Bayerns. Doch wer in den Einzelplan 15 schaut, sieht leider kein glänzendes Aushängeschild, sondern eine Baustellenbilanz des Grauens. Am Haus der Kunst wird schon seit 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert, herumgeeiert. Jetzt steht dafür endlich Geld im Haushalt, aber nicht wegen einer bayerischen Vision, sondern weil der Bund rettet. Das Sondervermögen des Bundes muss die bayerische Infrastrukturlethargie beenden.

Ich fühle Fremdscham pur. Das Kabinett lässt die Kosten durch Dauernichtstun erst ins Unermessliche steigen, bis dann Berlin den Rettungsring wirft. Die einst stolze Kulturbürgertumspartei CSU hat heute leider einen Häuptling, der es bei Kulturveranstaltungen noch nie in die Zeit nach der Pause geschafft hat, einen Häuptling, der Bratwürste offensichtlich für den Zipfelgipfel bayerischer Leitkultur hält und der bei Bach und Beethoven wahrscheinlich nur an die Pausenbewirtung denkt. Ihm bedeutet Instagram nämlich mehr als der Pioniergeist von Beuys und Beckmann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ergebnis ist ein Bayern, das unter einer dicken Schicht aus PR-Soße in kulturpolitischem Desinteresse erstickt.

Ein weiteres Beispiel ist die Musikhochschule. Da heizen wir heute noch wie in den Dreißigerjahren mit Fenster auf statt Thermostat. Das ist kein Denkmalschutz, das ist ein energiepolitisches Mittelalter. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo, 44 Millionen Euro für das Konzerthaus sind leider schon weg. Über eine halbe Million Euro wurde nur für PR ausgegeben. Im Werksviertel wurde noch kein einziger Kiesel bewegt. Wir finanzieren bisher ein PR-Phantom, während anderswo die Substanz bröckelt. Was ist eigentlich unser Anspruch? – Die bayerische Landeshauptstadt spielte einmal in einer Liga mit London, mit Paris und Wien. Hamburg baut eine zweite Oper.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit unserem Geld aus dem Länderfinanzausgleich!)

Nein, Herr Pohl, in Hamburg wird mit einem Privatinvestor gebaut, der die dortige Regierungsarbeit so toll findet, dass er das gerne unterstützt. Hier bekommt jedoch die Stiftung „Neues Konzerthaus München“ keinen Cent, weil sich die Privatinvestoren fragen, was denn die Staatsregierung eigentlich will; sie eiert ja nur rum. Wenn wir so weitermachen, werden wir irgendwann zu einem provinziellen Bierzeltspitzenreiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Glauben Sie denn wirklich, dass wir die Apples und OpenAIs dieser Welt mit einem „Vergelts Gott“ und einer Maß Bier hier halten können? Wer Spitzentechnologie will, braucht auch Spitzenkultur, und zwar im Zusammenspiel mit einer starken Breitenkultur für das 21. Jahrhundert. Eine starke Champions League braucht Nachwuchs und die Jugendarbeit im Verein, also Vermittlung. – Diesen Fußballvergleich hatte ich extra wegen Markus Söder eingebaut, aber ich glaube, er kommt immer nur dann, wenn Toni Schuberl dran ist.

Im Ernst: Wann hören wir endlich, ob es im sanierten Haus der Kunst Raum für Vermittlung gibt? Wann wird dieses NS-Protzmonstrum architektonisch zur Welt geöffnet? Und was ist mit dem Prinzregententheater, dem Flaschenhals der ganzen Sanierung, wenn das Ballett vor lauter Stagionebetrieb kaum noch auftreten kann? Ist das die Spitze, von der alle träumen?

Wir GRÜNE wollen einen Haushalt des Möglichmachens und keine Gnadenakte. Wir wollen Räume für die Zukunft, statt Ruinen der Vergangenheit zu verwalten. Und wir wollen keine Fraktionsreserven mehr, um die sich die Kultur bückend und beugend bewerben muss. Ein Festival, auf dem Coverbands auftreten, wurde über die Fraktionsinitiativen gefördert, obwohl es eine bayerische Popularmusik-Festivalauszeichnung gibt, wo die noch nie einen Preis gewonnen haben, wo sie noch nicht einmal nominiert waren, weil dort eine Fachjury mit Fachexpertise bewertet. Außerdem war hier in Bayern das Bundesmusikfestivalförderprogramm achtfach überzeichnet. Wir bräuchten somit dringend eine Hilfe für die Popularmusikfestivals, statt dass hier nach Gutsherrenart irgendwelche Mittel verteilt werden. Ich wünsche mir ein Bayern, in dem kein Kulturschaffender sich mehr bücken und buckeln muss, um ein paar Krumen in den Hut zu bekommen.

Kleine Anfrage – AzP „Einordnung von Kulturausgaben als ‚Quasi-Pflichtaufgabe‘ für Kommunen“

Vor dem Hintergrund, dass der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume laut Nürnberger Zeitung vom 05.03.2026 Kultur und somit Kulturausgaben inklusive Kulturbau für Kommunen als „Quasi-Pflichtaufgabe“ bezeichnet hat, frage ich die Staatsregierung, was genau der Staatsminister Markus Blume mit diesem Begriff und mit den daraus folgenden rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen für die Kulturförderung durch den Freistaat gemeint hat, worin unterscheidet sich eine „Quasi-Pflichtaufgabe“ von einer Pflichtaufgabe nach Meinung der für die Rechtsaufsicht über die Kommunalausgaben zuständigen Staatsregierung bzw. nach Meinung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, das über die nachgeordneten Bezirksregierungen kommunale Haushalte prüft, Haushaltssicherungskonzepte einfordert und im Extremfall Zwangsverwaltung anordnen kann, und welche konkreten Spielräume haben Kämmereien der Kommunen in Bayern demnach tatsächlich, Kulturausgaben und insbeson- dere zum Erhalt des Kulturerbes notwendige Kulturbau-Ausgaben vor Kürzungen und Komplettstreichungen zu schützen?

Hier geht’s zur Antwort:

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027: „Frauen nach vorne! Gleichstellung fördern, Anreizmodell für Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen: In Kap. 15 05 wird ein neuer Tit. „Gleichstellung im Kulturbetrieb“ ausgebracht und für die Jahre 2026 und 2027 mit Mitteln in Höhe von jeweils 1.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der Kultur noch in weiter Ferne. Noch immer gibt es einen drastischen Gender-Pay-Gap sowie einen Gender-Show-Gap, und das, obwohl der Anteil von Frauen in künstlerischen Studiengängen hoch ist. Strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass Frauen in Entscheidungs- und Gestaltungspositionen unterrepräsentiert bleiben.

Kulturinstitutionen und freie Kreative in Bayern arbeiten häufig mit begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen. Art. 3, Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) soll daher durch einen Anreizmechanismus, eine Belohnung für die, die es bereits gut machen, umgesetzt werden: Das vorgeschlagene Anreizmodell setzt bewusst auf einen positiven, unbürokratischen Ansatz: Kultur in Bayern hat die Möglichkeit, einen festzulegenden Prozentsatz ihres Gesamtbudgets als Anreizförderung zu erhalten, wenn im Jahresprogramm mindestens ebenso viele Frauen künstlerische Schlüsselpositionen innehaben wie Männer. Die Entscheidung über Inhalte, Profile und künstlerische Ausrichtung verbleibt dabei vollständig bei Kreativen und Institutionen. Ein solches Programm honoriert bereits erreichte Gleichstellungsfortschritte und schafft zugleich einen klaren finanziellen Anreiz, Geschlechtergerechtigkeit bei Programmplanung und Personalentscheidungen systematisch mitzudenken. Vergleichbare Modelle wie etwa die Geschlechteranreizförderung des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern haben gezeigt, dass Anreizsysteme dieser Art wirksam sind, messbare Effekte erzielen und gut angenommen werden.

Die EU bekräftigte in ihren Ratsschlussfolgerungen zur Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich (November 2020, ST-13097/20) die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Leistungsmerkmale zu entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit bei Finanzierungsentscheidungen widerspiegeln, sowie geschlechtergerechte Kuration und Programmgestaltung in allen Arten von Kulturinstitutionen zu fördern. Bayern setzt diese europäische Verpflichtung mit der geplanten Anreizförderung für Kulturspielstätten konkret um.

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kultur schafft Zukunft

Unter dem Motto „Kultur schafft Zukunft“ lud der Ortsverband Würzburg-Frauenland von Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 8. Februar 2026 zu seinem Neujahrsempfang ins Theater Chambinzky ein. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl stand die Bedeutung kultureller Vielfalt für Demokratie und Zusammenhalt im Zentrum der Veranstaltung. Der traditionsreiche Aufführungsort verlieh dem Empfang besondere Aktualität: Denn das private Theater wird seine bisherigen Räumlichkeiten im kommenden Jahr aufgeben müssen. Ein Beispiel für die angespannte Lage vieler Kulturorte.

Hier meine Rede zum Nachlesen:

Das Theater Chambinzky ist mehr als ein Veranstaltungsort. Es steht für freie Kunst, für Debatte und für Widerspruch. Zugleich verweist es auf ein wachsendes kulturpolitisches Problem, den Mangel an Räumen. Dass dieses traditionsreiche Privattheater seine Spielstätte verliert, ist kein Einzelfall. In vielen Städten zeigt sich eine widersprüchliche Entwicklung. Die kulturelle Vielfalt wächst, Szenen sind engagiert und produktiv, doch es fehlt an Probenräumen, Bühnen und Ateliers. Kultur braucht nicht nur Applaus, sondern Orte, an denen sie entstehen kann.

Gerade Würzburg zeigt, wie stark Kultur wirken kann und wie sehr sie unter Druck gerät, wenn Infrastruktur fehlt. Kulturraumnot entscheidet darüber, ob Vielfalt wachsen kann oder schleichend verschwindet.

Kultur sichert Demokratie

Der Blick zurück auf das Jahr 2025 zeigt eine zunehmend polarisierte Gesellschaft. Der Ton wird rauer, die Kompromissfähigkeit geringer. In solchen Zeiten wird deutlich, dass Kultur kein Luxus ist, sondern demokratische Infrastruktur.

Kulturelle Räume ermöglichen Begegnung ohne Vorbedingungen. Sie schaffen Orte, an denen Unterschiedlichkeit ausgehalten wird und Konflikte sichtbar werden dürfen, ohne zu eskalieren. Teilhabe wird hier praktisch gelebt.

Wo Kultur verschwindet, verschwinden auch Räume demokratischer Verständigung.

Kulturfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit

260208_Neujahrsempfang Würzburg_Rede Sanne Kurz

Wie schnell Kulturfreiheit unter Druck geraten kann, zeigt ein Blick in die USA. Bücherverbote, politische Einflussnahme auf Kulturinstitutionen und Einschüchterungsversuche gegenüber Medien machen deutlich, dass Kunst und Meinungsfreiheit aktiv verteidigt werden müssen.

Gleichzeitig positionieren sich Kunstschaffende und Zivilgesellschaft klar. Kultur wird zum Ausdruck von Widerstand und Solidarität. Sie stiftet Gemeinschaft, wo autoritäre Kräfte spalten wollen.

Autoritäre Systeme wissen um diese Macht. Kultur schafft Identität und Deutungshoheit. Deshalb versuchen sie, Kunst zu kontrollieren oder zu instrumentalisieren. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Kultur politisch ist, sondern wer sie gestaltet und in wessen Interesse.

Verantwortung für die Zukunft

Auch in Bayern zeigt sich struktureller Handlungsbedarf. Viele staatliche Kulturstätten werden seit Jahren auf Verschleiß gefahren, notwendige Sanierungen verschoben. Das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll.

Mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2026 steht kulturpolitisch viel auf dem Spiel. Erinnerungskultur, der Umgang mit NS-Raubkunst, Gleichstellung, Vielfalt und die Freiheit der Kunst geraten zunehmend unter Druck. Oft geschieht das schleichend durch Relativierung und Verharmlosung.

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Dieser Grundsatz bleibt zentral. Gleichzeitig gilt, dass demokratische Freiheit dort ihre Grenze findet, wo sie abgeschafft werden soll. Autoritäre und extremistische Kräfte dürfen demokratische Strukturen nicht nutzen, um Demokratie zu untergraben.

Es braucht deshalb politische, rechtliche und kulturelle Resilienz. Verlässliche Finanzierung, gesicherte Kulturorte, echte Teilhabe, der Schutz künstlerischer Freiheit und eine starke Erinnerungskultur sind zentrale Voraussetzungen.

Kultur ist kein Beiwerk. Sie ist Grundlage für Freiheit, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie. Wer in Kultur investiert, investiert in die Zukunft der offenen Gesellschaft.

Kultur schafft Zukunft.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.

NS-Raubgut: Schiedsgericht nimmt Arbeit auf

Mich bewegt das Thema NS-Raubgut sehr. Jetzt arbeitet seit dem 1. Dezember 2025 das neue Schiedsgericht. Ich kann dazu nur sagen:

Seit dem Start war das Medienecho geprägt von der Erleichterung über mehr Verbindlichkeit und Transparenz wie auch über die erstmals klaren Standards für Restitutionsentscheidungen dank Bewertungsrahmen. Über 80 Jahre nach Kriegsende ist all dies mehr als überfällig, daher schauen auch wir Grüne gespannt, offen und positiv auf die Entwicklungen rund um das Schiedsgericht.

Klar ist aber auch: Der neue Rahmen allein löst die komplexen historischen und moralischen Fragen rund um NS-Raubgut nicht. Das Grundproblem, dass niemand, der Leib und Leben seiner Familie retten möchte, noch mal eben die Kunst im Wohnzimmer dokumentiert, wird auch durch das Schiedsgericht nicht besser. Darum muss die ethisch-moralische Dimension mit der in den Washingtoner Prinzipien geforderten Beweislastumkehr ein deutlich stärkeres Gewicht erhalten als es ein rein juristischer Bewertungsrahmen leisten kann.

Auch ob mehr als die aktuell rund 50 Kommunen ein stehendes Angebot abgeben werden, steht in den Sternen. Und wenn nicht alle Erben ermittelt werden können und anwesend sind, dann muss auch nichts zurückgegeben werden – eine teils ziemlich realitätsfremde Forderung! Dramatisch ist, dass es mit dem Schiedsgericht für einige der Hinterbliebenen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt. Wichtige Felder sind hier NS-Raubkunst aus den Kontexten Überleben auf der Flucht und im Exil sowie Verkäufe von jüdischen Kunsthändlern, die bereits in der NS-Diktatur komplett entrechteten worden waren.

Wir Grüne werden die Arbeit des neuen Schiedsgerichts konstruktiv-kritisch begleiten. Ich kann versprechen, dass das Thema Umgang mit und Rückgabe von NS-Raubgut für uns mit dem Start des Schiedsgerichts noch längst nicht abgehakt ist. – Last not least gilt mein Dank all denen, die sich hier einsetzen, insbesondere auch den vielen, vielen Menschen, die mir in den letzten Monaten ihre Hilfe angeboten und bei dem Thema unterstützt haben. – Danke!

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

So lautete der Titel eines Panels auf den Medientagen München 2025, organisiert vom Netzwerk WOMEN IN MEDIA CIRCLE – Untertitel: „Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?“ Hier der Wortlaut meiner Keynote:

Hallo München, hallo Medientage!
Ich bin Sanne Kurz, Frau, Mutter, Filmemacherin, seit 2018 in den Bayerischen Landtag gewählt – und ich spreche heute über Kunst, Kultur, Demokratie und Mut.

(Im Hintergrund: Video eines Influencers mit den gebannten Büchern)

Schaut mal auf den Screen hinter mir: Bücher, die verboten sind. Klassiker, die ganze Generationen geprägt haben. Verboten, Tausende pro Jahr, in Schulen, in Bibliotheken, auf Geheiß einer Politik, die Freiheit nicht als Freiheit der Andersdenkenden begreift.

Und da steht einer, der aufruft, zu lesen. Das ist Freiheit. Und Freiheit – echte, gelebte Freiheit – beginnt immer mit Mut.

Wir erleben gerade weltweit, dass dieser Mut wieder gebraucht wird. Freiheit der Kunst ist der Lackmustest für Demokratie. Wenn Kunst verboten, eingeschüchtert, instrumentalisiert wird – dann ist das nie nur ein Angriff auf Kunst. Es ist ein Angriff auf uns alle, unser Wissen, unsere Geschichten und Geschichte, unser Denken, Fühlen und Sein.

Ich bin Filmemacherin. Ich weiß, was es heißt, ein Buch zu schreiben, das aneckt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man merkt: „Das wird unbequem für manche.“ Und genau da beginnt Kunstfreiheit: da, wo es unbequem wird.

Schaut man in die USA – Bücherverbote, Cancel Culture von denen, die am lautesten vor dem „Canceln“ warnen, staatliche Eingriffe in Curricula, Museen mit diktierten Inhalten, National Endowment of the Arts mit gestrichenen Budgets – aber auch nach Europa mit Intendanten und Kulturministerien, die Marionetten autoritärer Regierender sind. Oder der Blick nach Russland, Iran, Ungarn, China– überall da, wo Kunst kontrolliert wird, ist liberale und freiheitliche Demokratie auf dem Rückzug.

Und hier bei uns? Wir sind nicht immun. Im Parlament, dem ich angehöre, sitzt eine Partei, die Haushalt um Haushalt die Mittel für Freie Kunst auf 0 streichen will, ebenso wie die Mittel für Film. Eine Fraktion, deren Vertreter – es sind fast nur Männer – sich nicht scheuen, Anfragen zu stellen, wieviel deutsche Volksmusik denn gefördert wird und wieviel „fremde“ Rock- und Popmusik? Kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie im Geschichtsunterricht wohl aufgepasst.

Gefährlich wird es immer dann, wenn Kulturförderung an „Gefälligkeit“ gekoppelt wird, im Sinne von „gefallen“. Wenn Kunst sich dann selbst zensiert, wenn gesellschaftliche Debatten nur noch in Kommentarspalten und nicht mehr auf Bühnen, in Büchern und Lesesälen stattfinden, dann wird’s eng. Für uns alle.

Freiheit ist kein Zustand, sie ist eine tägliche Übung. Und Kunst ist ihr Trainings-Parkour.

Ich sag das seit Jahren, und ich sag’s heute wieder: Politik hat nicht zu definieren, was gute Kunst ist. Politik hat dafür zu sorgen, dass gute Kunst entstehen kann. Das ist unser Job, als Politik. Wir setzen Rahmen – faire, transparente, verlässliche Rahmen. Und dann lassen wir los. So wie in der Medienregulatorik: Der Staat macht die Spielregeln – aber er spielt nicht selbst mit. Er darf nicht mitspielen, eine gute und wichtige Erkenntnis unserer Geschichte.

Ich will eine Kulturförderung, die unabhängig ist, die staatsfern ist, die Vertrauen hat in Künstlerinnen und Künstler, in Ensembles, in freie Szenen, in Institutionen, in Communities. Möglich wird das z.B über Verbände, Vergaben oder Fachjuries, so kann kein Höcke der Welt Künstlerinnen oder Künstler von sich abhängig machen.

So stelle ich mir Kulturpolitik vor: Politik diskutiert mit Zivilgesellschaft Bedarfe und Handlungsfelder, dann kämpft sie für auskömmliche Finanzierung und öffnet Türen, so dass Kultur Herzen und Hirne öffnen kann. Denn Künstlerinnen und Künstler sollen Kunst machen und keine Excel-Tabellen- und Funding Artists werden.

Demokratie lebt davon, dass Menschen einander begegnen. Nicht nur online – auch im echten Leben.

Wer hier hat schon mal von Dritten Orten gehört? Und wer weiß, was das ist? Dritte Orte – das klingt technisch, aber es meint etwas ganz Zentrales: Orte, an denen wir uns austauschen können, wo Widerspruch erlaubt ist, wo Vielfalt sichtbar wird.

Ich rede von alten Theatern, die neue Nachbarschaften anziehen. Von einem Gesundheitsamt, wo gemeinsam gemalt oder Kunst betrachtet wird, vom Flux an den Pinakotheken oder dem Gemeinschafts-Riesengemälde im Foyer des Haus der Kunst, von der fluoreszierenden Skaterbahn, der DOK.fest-Eröffnung. Von Jugendzentren, die Künstler:innen Platz geben. Von Stadtteilhäusern, Konzertsälen, Bibliotheken und Clubs, Opernhäusern und  leerstehenden Läden, die zu Begegnungsräumen werden.

Kulturorte sind Demokratieorte. Wer sie schließt, schwächt Demokratie. Wer ihre Türen offen hält, hat verstanden. Wer sie stärkt, macht sie resilient.

Raum will dabei bespielt werden. Outreach und Vermittlung, Angebote, die einladen – weil wir alle gemeinsam Kunst finanzieren, sollte sie auch für alle da sein. In Großbritannien sind Museen kostenlos, man trifft sich dort zum Daten, es gibt Community-Peer-Angebote und Club Nights. Das alles – und – den Raum. Denn: Wenn wir keine Räume haben, in denen wir einander zuhören, zuhören können, dann übernehmen andere die Räume: Algorithmen, Autokraten, Aufmerksamkeitsökonomie.

Kunst ist kein Ornament. Kunst ist kein Werkzeug. Sie ist Resonanzraum. Sie ist Brennglas. Sie kann Balsam sein. Sie macht erfahrbar, was Zahlen nicht sagen. Sie gibt Sprache, wo Worte fehlen. Sie wagt Visionen, wo Politik manchmal zaudert.

Kunst hilft, Transformationen zu verhandeln – vom Klimawandel bis zu Fragen von Feminismus, Identität, Gerechtigkeit. Sie zeigt, was wir sonst verdrängen. Sie provoziert, berührt, verbindet.

Wenn Demokratie eine Pflanze ist – dann ist Kunst der Boden, in dem sie wurzelt. Und deshalb müssen wir sie schützen, nicht, weil sie schön ist – sondern, weil sie stark macht.

Ich möchte schließen, und das wird Sie überraschen, denn ich bin grüne Kultur- und Medienpolitikerin, und ich zitiere hier bewusst einen Menschen, der oft sehr anders denkt und spricht, als ich es für klug halte – ich möchte schließen mit einem Satz, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestern hier auf den Medientagen formuliert hat: Er sprach von einer „Einladung an Big Tech“, sich solidarisch an der Finanzierung von Medienvielfalt zu beteiligen.

Ich sage: Lassen wir uns alle einladen, sich solidarisch an der Finanzierung von Demokratie zu beteiligen – mit Ideen, mit Engagement, mit Kunst – mit Finanzierung von Kunst und Kultur. Dazu gehört öffentliche Förderung, dazu gehören Unternehmen, die wieder auf Kultur setzen, dazu gehören wir alle, die lesen, ins Kino oder Theater gehen, die für ein Bild bezahlen und Musik nicht nur als selbstverständliches Hintergrundgedudel im Supermarkt kennen, sondern als berührendes Live-Erlebnis.

Wir alle, Unternehmen, Staat, Kommunen, Einzelne, wir alle müssen gerade jetzt enorm viel in Kunst und Kultur investieren. Denn Kultur ist Infrastruktur für Freiheit. Staatsferne Förderung, Dritte Orte, Kunst als Katalysator. – Das ist die DNA unserer offenen Gesellschaft.

Danke.

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“

Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:

Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Kulturelle Teilhabe stärken – KulturPass für Jugendliche verlängern und ausbauen“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der KulturPass über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird,
  2. den KulturPass für Jugendliche in Bayern durch zusätzliche Landesmittel aus Haushaltsresten aufzustocken,
  3. ein Konzept zu erarbeiten, wie der KulturPass in Bayern künftig gemeinsam mit privatem Einsatz (z. B. Stiftungen, Verbände, Unternehmen) finanziell unterstützt und mitgetragen werden kann, analog zum französischen Modell.

Begründung:

Der KulturPass ist eine bundesweite Erfolgsgeschichte. Er ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen kulturelle Teilhabe und stärkt zugleich die regionale Kulturwirtschaft. Allein im Jahr 2023 wurden deutschlandweit über 500 000 Kulturangebote gebucht. Auch in Bayern stößt der KulturPass auf großes Interesse. Gerade in der Zeit nach der Coronapandemie ist es wichtig, Jugendlichen wieder niedrigschwellige kulturelle Erlebnisse zu ermöglichen – sei es im Theater, in der Buchhandlung, im Kino oder bei einem Konzert.

Die Verstetigung und der Ausbau des KulturPasses wären ein starkes Signal für kulturelle Bildung, soziale Teilhabe und die Wertschätzung von Kulturarbeit. Frankreich zeigt bereits seit Jahren erfolgreich, wie ein solches Modell auch durch Partnerschaften mit Unternehmen und Förderprogrammen ausgebaut werden kann.

Um möglichst viele junge Menschen in Bayern zu erreichen, sollte sich der Freistaat aktiv an der Weiterentwicklung des KulturPasses beteiligen – auch finanziell. Unverausgabte Haushaltsmittel könnten gezielt für den KulturPass eingesetzt werden. Darüber hinaus sollte Bayern eine Vorreiterrolle einnehmen und Modelle für eine Beteiligung von Unternehmen und weiteren Partnern an einer langfristigen Finanzierung prüfen.

Ein ausgebauter KulturPass ist eine Investition in die Zukunft unserer Jugend, in kulturelle Bildung und in eine lebendige, demokratische Gesellschaft.

Schriftliche Anfrage „Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur – Evaluation der Initiative ‚bink‘ und deren Wirksamkeit“

Die Klimakrise stellt uns vor immense Herausforderungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betreffen – auch den Kunst- und Kultursektor. Die jüngsten Ereignisse wie die verheerenden Überschwemmungen in Bayern und unseren Nachbarländern unterstreichen die Dringlichkeit einer umfassenden ökologischen und sozialen Transformation auf dem Weg zu null Emissionen. Der Freistaat Bayern hat sich per Gesetz das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle Potenziale nutzen und jeden Sektor in die Verantwortung nehmen. Der Kunst- und Kulturbereich spielt hierbei eine zentrale Rolle, nicht nur als Vorbild, sondern auch als Impulsgeber für gesellschaftliche Veränderungen. Die kürzlich gestartete Initiative „bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur“ ist ein wichtiger erster Schritt, der dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juli 2023 „Beratung für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur“ (Drs. 18/29803) nachkommt. Jedoch kann und darf bink nicht als alleinige Maßnahme oder gar als Greenwashing oder Feigenblatt dienen. Vielmehr muss die Initiative der Auftakt sein, mit dem die Staatsregierung den Kultursektor bei der tiefgreifenden und ganzheitlichen Transformation unterstützt.

Die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

1.1 Wie viele Besuche verzeichnete die Plattform bink seit ihrem Start am 18.09.2024 (bitte nach einzelnen Monaten aufschlüsseln, um Kick-off-Effekte oder Maßnahmen der bewerbenden Begleitung sichtbar machen zu können)?

Zielvorgaben für Klickzahlen von bink bestehen nicht. Vielmehr steht die passgenaue Adressierung der betroffenen Kultureinrichtungen im Vordergrund. Vom 18.09.2024 bis einschließlich 31.03.2025 wurde die Webseite bink-bayern.de 2.721 Mal besucht. Die monatlichen Besuchszahlen bewegten sich zwischen 259 Besuchen im März 2025 und 587 Besuchen im Oktober 2024.

Die monatsweise Aufschlüsselung stellt sich dar wie folgt:
September 2024: 420 Besuche
Oktober 2024: 587 Besuche
November 2024: 333 Besuche
Dezember 2024: 545 Besuche
Januar 2025: 346 Besuche
Februar 2025: 259 Besuche
März 2025: 259 Besuche

1.2 Wie viele Anfragen zu dem Format „Orientierungsgespräch binkStart“ gingen im besagten Zeitraum ein?

Zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 gingen 15 Anfragen zum Format „binkStart“ ein.

1.3 Wie viele Veranstaltungen der „Infoveranstaltung binkImpuls“ gab es (bitte mit Angabe der jeweiligen Anmeldungen/Teilnehmendenzahlen)?

Im Zeitraum zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 fanden zwei bink-Impulse statt.
Der binkImpuls #1: „Nachhaltig ins Handeln kommen – Der schwierigste Schritt ist immer der erste“ fand am 31.10.2024 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 36 Personen teil.
Der binkImpuls #2: „Klimaschutz in der Kultur – Werkzeug und Methode für den Wandel“ fand am 13.02.2025 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 30 Personen teil.

2.1 Auf wie viele Teilnehmende ist das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ begrenzt (bitte etwaige Deckelungshöhe hinsichtlich der teilnehmenden Personen/Institutionen bzw. Mittel unter Angabe des jeweiligen Zeitraums seit 18.09.2024 aufschlüsseln)?

Das Format ist für 2024 und 2025 auf insgesamt maximal zehn Kultureinrichtungen ausgelegt.

2.2 Wie oft wurde das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ genutzt (bitte Anzahl der Nutzungen im Zeitraum angeben)

Bislang wurde noch kein binkCheck durchgeführt. Mögliche Gründe sind die längere Vorlaufzeit für das Format bei den Einrichtungen und der breit angelegte Ansatz des Nachhaltigkeitsassessments, da viele Einrichtungen zunächst auf die Themen Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung fokussiert waren. Eine Aussage zu treffen, ob der binkCheck als Angebotsbaustein von bink für die übrigen Kultureinrichtungen erhalten bleiben soll, wäre aufgrund der erst kurzen Laufzeit von bink verfrüht.

2.3 Wie viele „Roundtable – binkAustausch“ fanden statt (bitte seit 18.09.2024 angeben unter Angabe der jeweiligen Teilnehmendenanzahl)?

Der binkAustausch #1: „Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gemeinsam den Weg zur Umsetzung finden“ fand digital am 04.02.2025 statt. An der Veranstaltung nahmen 41 Personen aus 16 Kultureinrichtungen teil.

3.1 Welche spezifischen Analysetools werden zur Erfassung und Auswertung der Besuchsdaten (Homepage, Veranstaltungen, Monitoring der Mailings, Beratungen, sonstige Angebote seit 18.09.2024) verwendet?

Zur Erfassung und Auswertung der digitalen Kommunikation kommen verschiedene Analysetools zum Einsatz:

  • Auswertung Website: Matomo
  • Auswertung Quartalsmailing/Newsletter: integriert in Newsletter-Programm, Versand Mailings über Salesforce
  • Auswertung Social Media: Meta Business Suite
  • Auswertung Veranstaltungen: Salesforce, Feedbackfragebögen
  • Auswertung Beratungen: Salesforce, Feedbackfragebögen Ende 2025 sind geplant Auswertung sonstige Angebote: Salesforce

3.2 Welche Besuchsdaten werden bei den Angeboten (Homepage, Veranstaltungen, Mailings, Beratungen, Infoangebote, sonstige Angebote seit 18.09.2024) erfasst?

Folgende Besuchsdaten werden erfasst:

  • Besuchsdaten Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn): je nach Plattform Anzahl der Posts, Reichweite, Impressionen, Interaktionen, Interaktionsrate, Beitragsinteraktion, Klickrate, Anzahl Werbeanzeigen
  • Besuchsdaten Homepage: Besuche, Anzahl Seitenansichten, Verweildauer, interne Suchen
  • Customer Journey und Net Promoter Score:
  • Wie wurden Sie auf unser Beratungsangebot aufmerksam?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie bink weiterempfehlen (Nutzerzufriedenheit)?
  • Besuchsdaten Mailings: Versandzeitpunkt, verschickte Gesamtzahl, Öffnungsrate, KlickratebinkNetzwerk: Anzahl der Teilnehmenden
  • Nachfrage Beratungsangebote: Anzahl, angebotsspezifisch
  • Veranstaltungen: Anzahl der Teilnehmenden

3.3 Werden die erfassten Daten regelmäßig in Form von Reporting-Systemen zusammengefasst und zur Analyse weitergeleitet bzw. von Fachleuten ausgewertet (bitte um Information, wer die Daten zur Erfolgsmessung wie auswertet, unter Angabe der zeitlichen Reporting-Abstände)?

Die Besuchsdaten sowie die Kommunikationsaktivitäten werden von Bayern Innovativ erfasst und quartalsweise an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) übermittelt.

4.1 Wie werden die erfassten Daten wie Bounce Rate etc. zur Optimierung der Plattform (Homepage/Mailings) genutzt?

Die erfassten Daten helfen, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen. Hieraus werden technische Optimierungen und die inhaltliche Fortentwicklung des Angebots abgeleitet.

4.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Reichweite von bink zu erhöhen und mehr Kultureinrichtungen, Institutionen, Einzelpersonen und Verbände zu erreichen?

Um die Reichweite von bink zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Hinweise und Links auf bink-bayern.de auf den Websites von Bayern Innovativ und bayernkreativ
  • Posts zum bink-Angebot auf verschiedenen Social-Media-Plattformen
  • Quartalsmailing binkImpuls für das binkNetzwerk
  • Direktansprache von Kulturinstitutionen und Verbänden via E-Mail und Telefon
  • Vorstellung von bink auf verschiedenen Veranstaltungen (bislang: Kunstareal München, Austausch der Green-Culture-Anlaufstelle auf Bundesebene, Forum für die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft)

5.1 Wie verteilen sich die Besuchs- und Teilnehmendenzahlen bei den Angeboten von bink (Homepage, Beratung, Info, Mailings, sonstige Angebote) auf die verschiedenen Sparten des Kunst- und Kulturbereichs (bitte mit Auflistung nach Sparten, jeweils aufgeschlüsselt nach Angeboten)?

Diese Frage lässt sich nur für die Nutzung der Veranstaltungen und Beratungen beantworten. Die prozentuale Verteilung wird in dem folgenden Diagramm dargestellt:

250630_sAn_Diagramm_Kultureinrichtungen nach Sparte_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Unter die Rubrik „Sonstiges“ fallen Studierende, Angehörige freier Berufe, andere Initiativen, Beratungsunternehmen, Organisationen, Unternehmen für Theaterproduktion und Bühnenbild.
Hinsichtlich der weiteren Aktivitäten wird die Nutzung nicht spartenmäßig erfasst.

5.2 Welche demografischen Daten liegen über die Nutzenden vor (z. B. Alter, Geschlecht, regionale Verteilung, Bildung)?

Da sich das Angebot vornehmlich nicht an Einzelpersonen, sondern an Kulturinstitutionenrichtet, werden diese Daten nicht erfasst.

5.3 Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf der Plattform?

Die durchschnittliche Verweildauer lag zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 bei 1 Minute 27 Sekunden.

6.1 Wie viele Kultureinrichtungen haben bisher konkrete Maßnahmen zur Nachhaltigkeit aufgrund der Beratung durch bink umgesetzt (bitte mit Angaben zur Einsparung von CO2-Äquivalenten bzw. mit Blick auf alle 17 Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung auf gemessene andere Ergebnisse)?

Diese Daten können nicht erhoben werden bzw. die unterstellte unmittelbare Kausalität zwischen bink-Aktivität und bezifferbarer Einsparung in CO2-Äquivalenten ist aufgrund der Multikausalität und Komplexität der Vorgänge nicht ableitbar.

6.2 Welche messbaren Ziele wurden für bink in Bezug auf CO2-Äquivalent-Einsparungen im Kultursektor bis 2040 festgelegt (bitte geplante Milestones angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

6.3 Wie wird die Zusammenarbeit zwischen bink und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen koordiniert?

bink steht in engem Kontakt mit Anlaufstellen auf Bundesebene wie der Green-Culture-Anlaufstelle, Culture4Climate oder den vergleichbaren Landesanlaufstellen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Am 02.12.2024 fand ein virtueller Runder
Tisch der Anlaufstellen statt, im Rahmen dessen erörtert wurde, wie sich die Anlaufstellen auf Bundes- und Landesebene koordinieren k önnen. Darüber hinaus greift binkauf das bestehende Netzwerk von Bayern Innovativ zurück.

7.1 Wie viele Stellen wurden für die Beratung der Kulturschaffenden über die bink-Plattform geschaffen (bitte um Angabe der Vollzeitäquivalente unter Angabe der Stundenzahl und Eingruppierung)?
7.2 Auf welchen Zeitraum sind diese Stellen angelegt (bitte etwaige Befristungszeiten angeben)?
7.3 Wird der Personalumfang der Nachfrage angepasst und gegebenenfalls erhöht oder reduziert (bitte unter Angabe des vorgesehenen Evaluierungszeitraums für etwaige Anpassungen)?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da es sich bei bink nicht um eine staatliche Einrichtung handelt, wurden keine Stellen geschaffen. Vielmehr stellt Bayern Innovativ als Vertragspartner die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung.

8.1 Warum ist die Kreativwirtschaft von der Beratung durch bink ausgenommen?
8.2 Wie grenzt die Staatsregierung insbesondere bei Einzelpersonen und der Freien Szene „Kreativwirtschaft“ ohne von „Kulturszene“ mit Beratungsanspruch ab?
8.3 Welche passgenauen Beratungsmöglichkeiten zur ökologischen Nachhaltigkeit bietet die Staatsregierung zur Unterstützung bei der sozial-ökologischen Transformation und Erreichung der bayerischen Klimaziele der Kreativwirtschaft stattdessen?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Angebot von bink richtet sich vornehmlich an staatliche und nichtstaatliche Kultureinrichtungen in Bayern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln und die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Der Begriff Kreativwirtschaft umfasst dagegen nach üblicher Definition die Teilmärkte Software und Games sowie Werbewirtschaft, gelegentlich auch das Design.
Aufgrund gestiegener Energiekosten infolge des Angriffes Russlands auf die Ukraine und der Ausweitung der CO2-Bepreisung bestehen für Unternehmen (der Kreativwirtschaft) bereits starke Anreize, ökologische Entscheidungen zu treffen. Zur Unterstützung stehen dabei verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen auch der Kreativwirtschaft offen. Zu den einzelnen Programmen gibt es in der Regel auch Beratungsangebote. Über die erwähnten Beratungen hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit auch im Rahmen von „bayernkreativSTUNDE“, einem Beratungsformat von bayernkreativ, behandelt. Eine darüber hinausgehende branchenspezifische Beratung, die es für die überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftsbranchen nicht gibt, für die Kreativwirtschaft speziell über bink bereitzustellen, erscheint daher nicht geboten.

Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



Kleine Anfrage – AzP „Finanzierung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) und seiner Vorgängerinstitutionen“

Mein Kollege Johannes Becher fragt die Staatsregierung:

In welcher Höhe hat der Freistaat Bayern Beiträge zur Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) sowie zur Einrichtung seiner Vorgängerinstitutionen bzw. deren Träger geleistet (bitte die für die Einrichtung aufgewendeten Summen mit dem jeweiligen Jahr der Zahlung tabellarisch angeben), welche jährlichen Mittel wurden bzw. werden seit der erstmaligen Zahlung bis einschließlich 2025 für den laufenden Betrieb des DZK, seiner Vorgängerorganisationen sowie der Trägerstiftung aufgewendet (bitte mit Jahreszahl und Summe angeben) und in welcher Weise begründet die Staatsregierung die jeweilige finanzielle Beteiligung?

Hier geht’s zur Antwort:

Rave the Heritage: Techno und Clubkultur als Immaterielles Kulturerbe?

Mit mir auf dem Podium diskutiereten Dr. Motte (Rave The Planet), Ellen Dosch-Roeingh (Rave The Planet), Ferdinand Meyen (BR Zündfunk), Peter Wacha a.k.a. Upstart (Optimal, Rote Sonne, München) und Dr. Helmut Groschwitz (Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern). Im Zentrum standen Fragen wie: Was bedeutet es, wenn Techno – einst subversive Subkultur – zum Immateriellen Kulturerbe wird? Was gewinnt die Szene dadurch? Und was droht ihr womöglich zu entgleiten?

Chancen durch die Anerkennung von Kultur

Zunächst mal ist viel Hoffnung an die Auszeichnung geknüpft. Gerade angesichts der Gentrifizierung von Berlin könnte die UNESCO-Auszeichnung helfen, Räume für Kultur langfristig zu sichern – wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Dafür muss man jedoch rechtliche Konsequenzen und wirksame Schutzmechanismen verknüpfen, damit sich auch nachhaltig tatsächlich etwas verändert.

Kritik

Auch kritische Stimmen kamen zu Wort. So wurde etwa hinterfragt, ob die Auszeichnung nicht eine kulturelle Vereinnahmung darstelle – immerhin liegt der Ursprung vonTechno in Detroit. Die Initiierenden des UNESCO-Antrags betonten jedoch, dass der Antrag ausdrücklich auf die Wurzeln der Technokultur verweise. Es gehe eher um die lokale Ausprägung in Berlin anstatt um das Copyright von Techno.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Sorge um eine Musealisierung der Technokultur – konkret wurde kritisiert, dass durch die Auszeichnung ein statisches Bild der Szene entstehen könnte. Hier gelte es zu unterscheiden: Wird eine solche Erzählung von außen aufgesetzt – etwa durch wirtschaftliche Interessen – besteht die Gefahr, dass der lebendige Charakter der Szene verloren geht. Erfolgt hingegen die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte aus der Szene selbst heraus, kann das Erzählen der eigenen Geschichte sogar ein wichtiger Teil eines lebendigen Kulturerbes sein.

Fazit

Am Ende wurde deutlich: Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe kann Aufmerksamkeit auf die Situation der Technokultur sowie Nachtkultur lenken – von steigenden Mieten bis zum akuten Raummangel für Kulturangebote. Die Auszeichnung allein löst die Probleme natürlich nicht, kann aber als Argumentationshilfe dienen, um politischen Rückhalt und verbindliche Schutzregelungen einzufordern. Entscheidend ist nun, dass die Szene selbst mitgestaltet, wie ihr Erbe erzählt und geschützt wird, damit Techno nicht bloß als Erinnerungsstück, sondern als lebendige, zukunftsweisende Kultur weiterbesteht.

Schlagwortarchiv für: Kulturpolitik

Vorstellung des Kulturatlas Bayern

Wie können Kulturschaffende in Bayern besser sichtbar werden, sich stärker vernetzen und Förderstrukturen transparenter nutzen?

Am Montag, den 7. Juli 2025 ab 18:30 Uhr stellt  die Initiative Kulturzukunft Bayern in Rosenheim eine neue Plattform vor, die genau dafür konzipiert wurde: den „Kulturatlas Bayern“.

Der Kulturatlas ist ein digitaler Kompass für die Kulturakteur*innen im Freistaat. Er macht Kulturprojekte, Initiativen und Einzelpersonen sichtbar, schafft neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit, bietet praxisnahe Tools für den Arbeitsalltag – und bringt Menschen zusammen, die sich für Kultur stark machen.

Was Sie erwartet:

Nach kurzen Impulsen von Claudia Köhler, MdL und Sanne Kurz, MdL, laden die Veranstalter ein zu einem offenen Austausch:

Im Speeddating-Format lernen Sie andere Akteur*innen kennen – aus Kunst, Kultur, Politik und Verwaltung. Anschließend gibt es Raum für Gespräche bei Getränken und Häppchen.

Gestalten Sie mit:

Diskutieren Sie mit uns, wie der Kulturatlas weiterentwickelt werden kann, teilen Sie Ihre Perspektiven und vernetzen Sie sich vor Ort mit anderen Engagierten.

🎟️ Eintritt frei – Anmeldung erforderlich bis 4. Juli 2025 – Link zur Anmeldung hier!

Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“

Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um? 

An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.

Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.

Die Veranstaltung findet online statt.

Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/33ggnn

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

Sanne Kurz
Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern

 

*Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz. 

FUTURE SKILLS mit Sanne Kurz: Politische Teilhabe in der Kultur

Politisch ist gerade viel im Umbruch und populistische Kräfte zunehmend am Erstarken.
Und viele von euch fragen sich: Wie können wir als Kulturschaffende unsere Expertise und unsere Interessen wirkungsvoll in politische Entscheidungsprozesse einbringen?

Unsere Expertin Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Abgeordnete und selbst politisch engagierte Künstlerin und Produzentin, gibt hierzu praktische Einblicke und wertvolle Tipps.

Sie zeigt auf, wie die Mechanismen der Kulturpolitik funktionieren und wie sich Kulturschaffende gezielt in die Gestaltung kulturpolitischer Entscheidungen einbringen können – sowohl ehrenamtlich als auch beruflich. Angelehnt an erfolgreiche Strategien aus Verbänden wie dem Bauernverband, dem Philologenverband und dem Arbeitgeberverband, möchten wir gemeinsam Wege erkunden, wie auch die Kulturbranche ihre Bedarfe und Expertise sichtbarer machen kann.

Die Veranstaltung bietet eine Plattform für Austausch, Inspiration und Vernetzung, damit wir gemeinsam neue Impulse setzen und die politische Teilhabe im Kulturbereich stärken können. Lasst uns zusammen einen Schritt in Richtung aktiver Mitgestaltung gehen und erleben Sie, wie wir als Frauen in Führungspositionen die Kulturpolitik beeinflussen können!

🗓️ alma // future skills mit Sanne Kurz
Dienstag, 7. Januar 2025 (19 Uhr, Zoom)

Nürnberg Pop Conference: MY GENERATION – KULTUR ALS BRANDBESCHLEUNIGER IM GENERATIONENKONFLIKT ‍

Podiumsgäste: Kevin Kühnert (SPD, Generalsekretär, Berlin), Sanne Kurz (Die Grünen, Bayern), Vanessa Patrick (PULS, Bayrischer Rundfunk), Bernd Strieder (Verband für Popkultur in Bayern e.V.), Axel Ballreich (LiveKomm -Bundesverband der Musikspielstätten, CBF).
Moderation: Violetta Paprotta (freie Journalistin)

„My Generation“ hieß die Hymne der britischen Rockband The Who, die Mitte der 1960er Jahre zur Hymne der Subkultur wurde und die Unsicherheit der jungen Generation verkörpert, die von den Erwachsenen ständig niedergemacht wird. Wir spannen den Bogen zur Jetztzeit und fragen, ob Kultur an sich und die Diskrepanz vor allem von Hoch- und Subkultur einen ähnlichen Konflikt längst ausgelöst hat. Fühlen sich junge Menschen, die längst einen anderen, für sie relevanten Kulturbegriff mitprägen, bevormundet?  Wer geht in 50 Jahren noch in die Oper? Warum darf eine Eckkneipe kein Kulturort sein? Sind sich Sportkultur und Popkultur vielleicht ähnlicher als man denkt? Ist eine Demokratisierung der Kulturförderung längst überfällig?

Kunst und Kultur im Gespräch

Politik und Kabarett mit Gisela Sengl, Sanne Kurz und Christine Rothacker

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Die besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe hat Verfassungsrang. Die Förderung von Kunst und Kultur ist kein „Nice to Have“, sondern eine Zukunftsinvestition.

Die Landtagsabgeordnete Gisela Sengl spricht mit der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, MdL Sanne Kurz, über eine bessere Kulturpolitik in Bayern. Die Kabarettistin Christine Rothacker präsentiert dazu Auszüge aus ihrem neuen Bühnenprogramm „House of Cows“.

Der Eintritt ist frei.

Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?

Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.

Gäste auf dem Podium:

  • Thomas Kreuzer, CSU
  • Sanne Kurz, Bündnis 90/Die Grünen
  • Florian Streibl, Freie Wähler
  • Volkmar Halbleib, SPD
  • Dr. Wolfgang Heubisch, FDP

Moderation: Anna Kleeblatt, Dr. Markus Michalke

Eintritt frei – Tickets hier.

Kunst trifft Grün – Netzwerktreffen zum Fair Green Cultural Deal

Sozial-ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich verankern!

Der Fair Green Cultural Deal fördert ein sozial und ökologisch nachhaltiges Kulturleben. Er feiert ästhetische Nachhaltigkeit und hilft, Transformation zu ermöglichen – in den Strukturen und Abläufen, in der Verwaltung und in der Projektarbeit. Auch soll er Gedankenwelten öffnen, Utopien erlauben, mit denen wir eine tragfähige Zukunft gestalten können – für Kreative, Prozesse und Publikum.

Welche Herausforderungen stehen dabei diejenigen gegenüber, die Kultur täglich leben, sei es als Profi, im Publikum, in der kulturellen Bildung oder im Laienbereich? Was hat sich schon bewegt?

Wir stellen unsere bisherigen Grünen Initiativen vor und bieten im Austausch mit Initiativen, Akteurinnen und Akteuren, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, jede Menge Input, für alle, die im Kulturbereich nachhaltig handeln wollen. – Gleich unten anmelden!

Unter anderem dabei:

Kommt vorbei, tauscht Euch mit uns aus, nehmt Input mit aus unserer bisherigen Arbeit und lasst uns wissen, in welchen Bereichen wir noch tätig werden sollen, mit welchen Problemen Ihr zu kämpfen habt, wo es fehlt, was besser gehen könnte! Wir wollen den Fair Green Cultural Deal in Bayern gemeinsam mit Euch gestalten!

Ablauf

Wir treffen uns um 11:00 Uhr im Bayerischen Landtag und beginnen nach einer kurzen Begrüßung gleich mit den ersten Panelrunden zu Themen der ökologischen Nachhaltigkeit.

Nach einer kurzen Pause um 12:00 Uhr geht es in den zweiten Block der Diskussionsrunden, diesmal mit Themen zur sozialen Nachhaltigkeit.

Unsere kleinen, moderierten Panels öffnen jeweils gegen Ende, so dass Ihr Eure Fragen und Erfahrungen einbringen könnt. Die Ergebnisse aller Runden werden wir gegen 14:00 Uhr unserer Veranstaltung dem Plenum aller Teilnehmenden vorstellen.

Kinderbetreuung   

Für unsere kleinen Gäste bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort an. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Kinderbetreuung nur anbieten können, wenn der Bedarf vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 17. Juli.

Barrierefreiheit   

Der Veranstaltungsort ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei.
Bei Bedarf bieten wir gerne eine Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache an. Auch hier bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 17. Juli.

Keine Felder gefunden.