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Schriftliche Anfrage „Ein Jahr Museumsagentur Bayern: Auswirkungen auf Personal, Strukturen undTransparenz der Provenienzforschung“

Mit Pressemitteilung vom 1. Juli 2025 stellte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die Museumsagentur Bayern als zentralen Baustein seiner „Museumsoffensive“ vor. Er sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ und davon, dass die neue Agentur „all das unter ein Dach“ bringe – „effizient, modern und zukunftsorientiert“; auch Provenienzforschung und Restitution sollten dort gebündelt werden. Ein Jahr später ist von den versprochenen Verbesserungen nach Einschätzung von Fachkreisen wenig angekommen. Gerade bei der Provenienzforschung bestehen weiter erhebliche personelle Defizite und strukturelle Leerstellen. Auch die versprochene Transparenz bleibt aus.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Vorbemerkung:

Die Anfrage ist durch die aktuellen Entwicklungen zur Neustrukturierung der Provenienzforschung in weiten Teilen obsolet, da sie von einer linearen Fortführung der zum Zeitpunkt der Fragestellung bekannten Organisationsstruktur und Stellensituation ausgeht. Sie wird mit Blick auf die nunmehr vorliegenden Empfehlungen des Runden Tisches Historische Verantwortung und die auf dieser Basis geplante neue Struktur zu Provenienzforschung und Restitutionsempfehlungen beantwortet. Für weitere Details wird auf den Vortrag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 15. Juli 2026 sowie die Empfehlungen des Runden Tischs (stmwk.bayern.de1) verwiesen.

1.1 Wie viele Personen sind derzeit (Stichtag 1. Juli 2026) mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, ob/wann die Stelle neu geschaffen oder intern neu besetzt wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
1.2 Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich der Provenienzforschung staatlicher Museen, Sammlungen und Institutionen besetzt bzw. unbesetzt (bitte nach Einrichtungen und besetzten/unbesetzten Stellen aufschlüsseln)?
1.3 Wie viele Beschäftigte sind derzeit an staatlichen Sammlungen, Museen und Institutionen mit Aufgaben der Provenienzforschung betraut (bitte nach Einrichtungen und Beschäftigungsumfang sowie eventueller Befristung aufschlüsseln)?
2.1 Wie viele Personen waren vor dem 1. Juli 2025 mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, wann die Stelle neu geschaffen wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
2.2 Welche zusätzlichen Personalbedarfe wurden seit dem Jahr 2024 von den staatlichen Museen gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) angemeldet (bitte nach Bedarf der anmeldenden Institution aufschlüsseln)?
2.3 Welche der angemeldeten Personalbedarfe wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte aufschlüsseln, welche Institutionen welche Bedarfe gedeckt bekamen)?

Die Fragen 1.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Herbst 2025 wurde vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) ein Runder Tisch „Historische Verantwortung“ eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich grundsätzlich zu erörtern. Der Runde Tisch tagte seit November 2025 viermal und hat seine Arbeit am 11. Juni 2026 mit konkreten Empfehlungen abgeschlossen, die nach Billigung durch den Ministerrat am 14. Juli 2026 umgesetzt werden sollen.

Die Empfehlung des Runden Tisches zur Reform der Provenienzforschung ist neben einer „Unabhängigen Kommission“ auf ein neues wissenschaftliches „Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ gerichtet, welches am Institut für Zeitgeschichte angesiedelt sein wird. Mit dem Zentrum sind acht Stellen verbunden, davon sechs Wissenschaftler in den Fächern Zeitgeschichte, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaften und Digital Humanities. Zudem erhalten die seit dem 1. Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern („Museumsagentur“) beschäftigten Provenienzforscher mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit, ihre Arbeit in der neuen Struktur fortzusetzen. Damit bestehen am neuen Zentrum insgesamt bis zu zwölf Stellen in der Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut für die Bestände der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaates.

3.1 Welche organisatorischen, strukturellen Veränderungen wurden zwischen Februar 2025 und 1. Juli 2026 im Bereich der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen vorgenommen?
3.2 Seit wann ist die Provenienzforschung organisatorisch in der Museumsagentur angesiedelt?
3.3 Wie ist die Leitungs- und Vertretungsstruktur der Provenienzforschenden in den jeweiligen staatlichen Häusern (Museen, Sammlungen etc.) derzeit ausgestaltet (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
6.1 Welche Aufgaben soll die seit dem 1. Juli 2025 eingerichtete Museumsagentur im Bereich der Provenienzforschung zum Stichtag 1. Juli 2026 konkret übernehmen (bitte mit der Angabe, ob die für die Erledigung der Aufgaben benötigte Forschungsinfrastruktur in der Museumsagentur vorhanden ist oder nicht, und wie Sammlungserschließung und Kommunikation zwischen Museen, Sammlungen, Institutionen und Agentur Hand in Hand koordiniert erfolgen sollen)?
6.2 Warum wird die Museumsagentur derzeit gänzlich oder anteilig interimistisch geleitet (bitte mit der Angabe, bis wann die Besetzung einer dauerhaften Leitungsstruktur vorgesehen ist, welche Fachgremien bei der Findung einer neuen Leitung eingesetzt werden und welche Kriterien an eine neue Leitung gestellt werden)?
6.3 Wie ist künftig die Rolle der Museumsagentur bei Provenienzforschung, Datenbankpflege und Restitutionsverfahren gewährleistet, wenn die Provenienzforschung strukturell nicht mehr in den einzelnen Institutionen angesiedelt sein soll, Arbeiten wie Inventarisierung, Sammlungserschließung und fotografische Dokumentation von Rückseiten nur innerhalb der Institutionen möglich sind, und gleichzeitig Zugang zu Objekten in den Depots gewährleistet werden muss?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach einer öffentlichen Diskussion um die Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) im Frühjahr 2025 hat das StMWK unmittelbar reagiert und für die BStGS eine externe Untersuchung unter Leitung von Prof. Dr. Meike Hopp, Vorständin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) seit 1. Dezember 2025, das in Deutschland als zentrale Institution und Anlaufstelle zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts fungiert, beauftragt.

Die Untersuchungen von Prof. Dr. Meike Hopp haben den pauschalen Vorwurf einer bewusst irreführenden Praxis der BStGS im Umgang mit identifizierter Raubkunst nicht bestätigt, aber mehr Stringenz und Tempo für notwendig erachtet. Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass Informationen und Erkenntnisse der Provenienzforschung vorsätzlich zurückgehalten oder verschleiert wurden. Der Forschung wird eine solide Recherchepraxis und methodische Tiefe bescheinigt. Wo im nationalen und internationalen Kontext bereits fachliche Standards bestehen, insbesondere auch im Hinblick auf wissenschaftliche Sorgfalt und quellenbasierte Arbeitsweise, werden diese konsequent eingehalten.

Gleichwohl hat die externe Untersuchung Empfehlungen formuliert, die als Auftrag zu verstehen sind. Als besonders dringliche Aufgabe werden neben verbindlichen Policies, öffentlich nachvollziehbaren Verfahrensabläufen und einer transparenten Kommunikation auch der möglichst zügige Erstcheck der 37 000 Werke angesehen, die nach 1945 an die BStGS gekommen sind.

Als gesonderte organisatorische Maßnahme wurde die vertiefte Provenienzforschung seit Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern angesiedelt. Mit dieser Bündelung sollte die vorhandene Expertise besser aufeinander abgestimmt und damit Effizienzen erreicht werden.

Zusätzlich zu diesen sofort ergriffenen Maßnahmen wurde Ende 2025 ein Runder Tisch eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder noch grundsätzlicher für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich erörtern zu können (zur Zusammensetzung vgl. Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3).

In der Diskussion des Runden Tisches erwies sich das gemeinsame Verständnis, Provenienzforschung und Restitutionsempfehlung künftig in hoher wissenschaftlicher Unabhängigkeit vom Freistaat als Träger der Museen durchzuführen, als entscheidender Faktor. Dies soll die Forschungsleistung steigern, zu mehr Tempo und Transparenz führen und Vertrauen schaffen, indem dem Eindruck entgegengewirkt wird, Einrichtungen des Freistaates könnten „Partei“ sein und würden berechtigte Restitutionsansprüche verzögern oder deren Erfüllung verhindern. Ungeachtet des Ergebnisses der bisherigen Untersuchungen werden diese weiterhin bestehenden Punkte und Erwartungen vonseiten der jüdischen Verbände sehr ernst genommen.

Die 2025 erfolgte Zentralisierung der Provenienzforschung an der Staatlichen Museumsagentur Bayern und damit außerhalb der unmittelbaren Sphäre der staatlichen Museen wurde als ein richtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer neuen Struktur gewertet, der aber nicht fortgesetzt werden soll. Während der Abstimmungsrunden des Runden Tisches wurde auf Bitte der Mitglieder von der Besetzung von zwei unbefristet ausgeschriebenen Stellen zur Verstärkung der Provenienzforschung an der Museumsagentur abgesehen, um den Ergebnissen des Runden Tischs nicht vorzugreifen. Drei zusätzlich bereitgestellte befristete Stellen, die ausschließlich der Erforschung der Bestände der BStGS gewidmet sind, wurden inzwischen besetzt.

Die vom Runden Tisch empfohlene neue Struktur sieht anstelle der bisherigen Struktur die Einsetzung einer „Unabhängigen Kommission“ (Kommission) und eines wissenschaftlichen „Zentrums für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ (Zentrum) vor, das zugleich als Geschäftsstelle der Kommission fungiert. Die Kommission soll das Mandat erhalten, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Das Zentrum soll am Institut für Zeitgeschichte (IfZ, München) als unabhängiges, von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft angesiedelt werden. Das IfZ wurde 1949 als erste wissenschaftliche Einrichtung gegründet, um die Geschichte des Nationalsozialismus zu erforschen, und verfügt auf diesem Gebiet über ein herausragendes wissenschaftliches Renommee.

4.1 In welcher Form wurden die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen in den Reorganisationsprozess einbezogen?
4.2 Warum wurde der im Bericht von Prof. Dr. Meike Hopp u. a. geforderte „praxisnahe“ Sachverständigenrat bislang nicht einberufen, („Externe Untersuchung Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“ vom 12. November 2025, vgl. www.stmwk.bayern.de2, S. 8; bitte mit der Angabe bis wann ein solcher „praxisnaher“ Sachverständigenrat – also ein Gremium mit Sachverständigen mit Expertise aus der Forschung am Bestand – einberufen wird, oder ggf. begründen, warum dies nicht geplant ist bzw. was bereits warum einberufen wurde)?
4.3 Welche Arbeitsgruppen wurden im Zuge der Reorganisation und Einrichtung der „Museumsagentur“ eingerichtet und mit welchen Aufgaben betraut (bitte mit Angaben zu internen und externen Arbeitsgruppen und jeweils aufgeschlüsselt nach Museen, Sammlungen, Institutionen)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Neuordnung der Provenienzforschung ist Ergebnis der Beratungen des Runden Tischs. Als Leiter des Runden Tischs konnte mit Prof. Dr. Andreas Wirsching, dem langjährigen Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (München), ein Wissenschaftler mit höchstem nationalem und internationalem Renommee gewonnen werden. Prof. Dr. Meike Hopp (Vorständin DZK) brachte als Mitglied des Runden Tischs ihren Untersuchungsbericht und die daraus abgeleiteten Empfehlungen ein. Weitere Mitglieder waren Daniel Botmann (Geschäftsführer Zentralrat der Juden, „Zentralrat“), Christiane Reeh (Justiziarin Zentralrat), Rüdiger Mahlo (Repräsentant Claims Conference Europa, „JCC“), Malgorzata Quinkenstein (JCC), Prof. Dr. Bernhard Löffler (Mitglied Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg), Prof. Dr. Christian Walter (Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München), Anton Biebl (Generaldirektor BStGS), Susanne Breit-Keßler (Vorsitzende Bayerischer Ethikrat), der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER; Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst) sowie Staatsminister Markus Blume.

5.1 Wie viele Objekte mit noch nicht abgeschlossener Provenienzprüfung befinden sich derzeit in den Zuständigkeitsbereichen der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns (bitte nach Einrichtungen sowie der Zahl der Objekte im Bestand insgesamt sowie der Anzahl der Objekte mit noch nicht abgeschlossenem Erstcheck und nicht abgeschlossener Tiefenprüfung aufschlüsseln)?
5.2 Wie schätzt das StMWK den aktuellen Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung ein, die neben Erstchecks die Basis erfolgreicher Provenienzforschungsarbeit erst legt und die im Bereich Kulturgutverluste unabdingbar ist (bitte pro Museum, Sammlung, Institution den Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung zum 1. Juli 2026 angeben)?
5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die derzeitige Personalausstattung der Museen, Sammlungen und Institutionen im Verhältnis zum Umfang der für Erstchecks, vertiefte Forschung zu Objekten mit nicht sicher „sauberer“ Provenienz, Vermittlung von Provenienzen an das Publikum, Kommunikation mit Hinterbliebenenfamilien, Suche nach Hinterbliebenen, Sammlungserschließung etc. (bitte mit Angabe der erwarteten Zeitumfangs bis zum Abschluss aller Erstchecks bzw. bis zum Erreichen der von den Fachleuten genannten Meilensteine, auch im Hinblick auf den Bericht des Obersten Rechnungshofs [ORH] vom 17. November 2020 „Bayerische Staatsgemäldesammlungen – Prüfung der Verwaltungsorganisation, X-900.19-115-2-4“)?
7.1 Warum wurde die Bearbeitung der umfangreichen Bestände in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung in der Vergangenheit nicht durch eine deutlich stärkere personelle Ausstattung abgesichert?
7.2 Welche Konsequenzen zog die Staatsregierung aus den Berichten des ORH (insb. vom 17. November 2020) zur Hochrechnung der Bearbeitungsdauer in der Provenienzforschung (bitte mit Angabe konkreter Anpassungen)?
7.3 Ab wann rechnet die Staatsregierung geschätzt mit einer Personalausstattung, die eine sachgerechte und auskömmliche Bearbeitung der Provenienzforschung in den staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns ermöglicht (bitte mit Blick auf den ORH-Bericht sowie der Angabe oder Prognose, wie dieses Ziel laut eigenen Planungen konkret erreicht werden soll)?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 und 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Unabhängige Kommission erhält das Mandat, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Zu diesem Zweck wird sie sich auch einen Überblick über die Anzahl der zu beforschenden Objekte und den Stand der Sammlungserschließung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Museen verschaffen.

Die neue Struktur bedeutet auch eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Obersten Rechnungshofs (ORH) in seinem Bericht zu den BStGS vom 17. November 2020, die auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien lautete.

8.1 Welche Berichte, Eingaben, insb. die des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern, Gutachten oder Prüfungen zur Personalausstattung und Arbeitsfähigkeit der Provenienzforschung in den staatlichen Museen Bayerns liegen der Staatsregierung seit dem Jahr 2008 vor (bitte unter Angabe, welche dieser Unterlagen wann veröffentlicht wurden und welche der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden)?
8.2 Welche Empfehlungen, insbesondere zur personellen Ausstattung, organisatorischen Struktur, Transparenz und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, ergeben sich aus Sicht der Staatsregierung aus diesen Berichten, Gutachten oder Prüfungen für alle staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen in ihrer Gesamtheit?
8.3 Welche dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte mit Begründung und Angabe, wann welche Umsetzung erfolgte, sowie bei nicht umgesetzten Empfehlungen begründen und angeben, ob und bis wann eine Umsetzung geplant ist)?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die bisherigen Empfehlungen waren überwiegend auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien gerichtet. Trotz herausfordernder Haushaltslage und einer er- forderlichen Priorisierung des Einsatzes der vorhandenen Mittel kommt der Freistaat dieser Empfehlung mit der neuen Struktur in erheblichem Umfang nach. Damit findet ein deutlicher Aufwuchs an Personal statt, der die Provenienzforschung entschieden stärken wird.

Eine personelle Aufstockung ist aber für sich genommen nicht ausreichend, um die erwünschten Ziele zu erreichen. Dies muss mit einer grundlegenden Reform der Strukturen einhergehen, wie sie nun auf der Basis der Empfehlungen des Runden Tischs vorgenommen wird. Strategie und Priorisierung zur Provenienzforschung, die vertiefte Forschungsarbeit selbst und die Bewertung der ermittelten Sachverhalte für Restitutionsempfehlungen werden in Zukunft in der Hand der Unabhängigen Kommission bzw. des Forschungszentrums am IfZ liegen.

Dies versetzt den Freistaat in die Lage, seine Restitutionsentscheidungen künftig auf der Basis von Forschungen und Empfehlungen treffen zu können, die mit hoher institutioneller Unabhängigkeit erarbeitet wurden. Diese Reform bedeutet einen echten Paradigmenwechsel, von dem national und international eine hohe positive Signalwirkung ausgehen kann. Sie bietet die Grundlage für eine Akzeptanz künftiger Entscheidungen der Staatsregierung zu Fragen der Restitution von NS-Raubgut.


1 https://stmwk.bayern.de/download/22981_Empfehlungen-Runder-Tisch.pdf
2 https://www.stmwk.bayern.de/download/22878_Untersuchungsbericht-Provenienzforschung-
BStGS_12112025.pdf

Schriftliche Anfrage „Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz vor begünstigenden Entscheidungen“

Mit dem sogenannten Haber-Verfahren des Bundesministeriums des Innern (BMI) besteht für Bundesministerien die Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Projekte und ihre Träger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel durch extremistische Organisationen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund sorgte die Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), nach Durchführung eines Haber-Verfahrens drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, bundesweit für scharfe Kritik. Dabei wurde bemängelt, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Verfahren keine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Informationsaustausch und die daran geknüpften Rechtsfolgen darstellt. Diesen Sachverhalt nehmen wir zum Anlass, aufzuklären, ob und in welcher Form vergleichbare Verfahren in Bayern Anwendung finden und nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage sie durchgeführt werden.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie unter Einbindung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf eine Anfrage von meinem Kollegen Florian Siekmann und mir:

Vorbemerkung
Die Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage wurde auf den Kulturbereich fokussiert (vgl. insbesondere Fragen 4.1 bis 4.3). Ebenso erfolgt die Beantwortung unter Beschränkung auf die ministerielle Ebene, da eine Abfrage im gesamten nachgeordneten Bereich der betroffenen Ressorts, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde.

1.1 Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich Abfragen von Staatsministerien sowie nachgeordneten Behörden oder öffentlichen Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) im Vorfeld begünstigender Entscheidungen (z. B. Zuwendungen, Preisverleihungen, Stipendien)?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) darf nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter an öffentliche Stellen personenbezogene Daten übermitteln, wenn dies der Erfüllung eigener Aufgaben des BayLfV dient oder der Empfänger die Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt. Spezialregelungen finden sich insbesondere in Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) bb) BayVSG für im besonderen Interesse liegende Überprüfungen von Personen, so insbesondere im Rahmen der als Regelbeispiel genannten Förderung mit Landesmitteln.

Ob eine öffentliche Stelle das BayLfV um Auskunft ersuchen kann, richtet sich entsprechend der sogenannten „Doppeltür-Rechtsprechung“ des Bundesverfassungs- gerichts nach dem für die abfragende Stelle jeweils geltenden Fachrecht. Eine solche Anfragebefugnis kann sich beispielsweise im Falle einer Übermittlung in Ordensangelegenheiten nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 a) Var. 3 BayVSG für den Verleihungsberechtigten aus den speziellen datenschutzrechtlichen Verarbeitungsbefugnissen zur Vorbereitung und Durchführung von Auszeichnungen und Ehrungen ergeben. Für Stellen des Freistaates Bayern auf Ebene des Landes und der Kommunen wurden diese in Art. 27 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) normiert, „um den besonderen Umständen des Ordens- und Auszeichnungsverfahrens Rechnung zu tragen“ (Drs. 17/19628, 45).

1.2 Wie werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Informationsrechte der Betroffenen konkret umgesetzt (z. B. nachträgliche Unterrichtung, Auskunftsansprüche, Rechtsschutzmöglichkeiten)?

Der Rechtsschutz und die sonstigen Rechte der Betroffenen richten sich auch im Fall der Beteiligung des BayLfV bei Sachentscheidungen anderer Behörden im Grundsatz nach den für diese geltenden Regeln des Fach-, Verwaltungsverfahrens- und Prozessrechts.

Zusätzlich sieht Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) 2. Halbsatz BayVSG eine Mitteilungspflicht vor. Demnach ist die Herkunft der Daten den Betroffenen mitzuteilen, soweit diese nicht bereits vorher über die Anfrage informiert wurden und die Übermittlung zu einem rechtlichen Nachteil führt. Diese Mitteilung obliegt der anfragenden und über die Förderung entscheidenden Behörde.

1.3 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine faktische Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf den Verfassungsschutz erfolgt?

Die Übermittlung von Daten nach dem in der Antwort zu Frage 1.1 dargestellten Maßstab stellt eine Beteiligungsaufgabe des BayLfV dar. Dabei fließen eventuell vorliegende Erkenntnisse des BayLfV in den Entscheidungsprozess der anfragenden Behörde mit ein, die letztlich eigenverantwortlich eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall auf Grundlage der jeweils anwendbaren fachrechtlichen Voraussetzungen zu treffen hat. Die Entscheidung über eine Zuwendung etc. verbleibt allein bei der zuständigen Stelle.

2.1 Teilt das BayLfV den anfragenden Stellen lediglich das Vorliegen von Erkenntnissen im Sinne eines „Treffer/kein Treffer“ mit oder werden darüber hinausgehende inhaltliche Informationen übermittelt?
2.2 Falls inhaltliche Informationen übermittelt werden, welcher Art sind diese?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Art. 25 Abs. 2 BayVSG berechtigt das BayLfV zur Übermittlung inhaltlicher Informationen z. B. zu Einzelpersonen oder Gruppierungen unabhängig von deren möglicher Gewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, soweit die Übermittlung mit Blick auf den Geheimschutz zulässig ist. Dabei wird durch das BayLfV keine Bewertung jenseits seines gesetzlichen Auftrags vorgenommen und kein Votum abgegeben.

2.3 Inwiefern ermöglichen diese Informationen den anfragenden Stellen eine eigenständige Ermessensentscheidung?

Auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

3.1 In wie vielen Fällen haben öffentliche Stellen in den letzten fünf Jahren vor begünstigenden Entscheidungen eine Anfrage beim BayLfV gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach anfragender Stelle)?
3.2 In wie vielen dieser Fälle lagen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das BayLfV führt keine Statistik in Bezug auf entsprechende Anfragen. Für eine weiter gehende Beantwortung müsste insofern eine umfangreiche manuelle (Einzel-)Auswertung von Akten und Datenbeständen im BayLfV erfolgen, die schon wegen des erheblichen zeitlichen und personellen Aufwands, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, unverhältnismäßig wäre.

3.3 Werden dabei auch Informationen aus mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Quellen übermittelt?

Auf die Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

4.1 In welchem Umfang erfolgen entsprechende Abfragen im Bereich der Kulturförderung mit Landesmitteln (z. B. Projektförderungen, institutionelle Förderung, Stipendien)?
4.2 In welchem Umfang erfolgen Abfragen im Zusammenhang mit Preisvergaben des Freistaates im Kulturbereich?
4.3 Wie oft erfolgten solche Abfragen vor der Auswahl oder Ehrung von Preisträgerinnen und Preisträgern (bitte unter Nennung des jeweiligen Anlasses in den vergangenen fünf Jahren)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 wird verwiesen.

5.1 Wird das BayLfV auch in Verfahren eingeschaltet, in denen unabhängige Jurys oder Gremien über Nominierungen oder Entscheidungen befinden?
5.2 Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Anfragen auf Juryentscheidungen?
5.3 Inwiefern können solche Prüfungen dazu führen, dass Entscheidungen unabhängiger Jurys faktisch übersteuert oder revidiert werden?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem BayLfV liegen bei einer Erkenntnisanfrage im Sinn der Antwort zu Frage 1.1 keine Hintergrundinformationen zu dem jeweiligen Verfahren bei der anfragenden öffentlichen Stelle und zu dessen Ausgestaltung vor.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 verwiesen.

Aus 18 (staatlichen Kunstmuseen) mach 1 (Zukunftsprojekt): Empfehlungen der Reformkommission Museumsoffensive

Mit der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Museumsoffensive Bayern setzt der Freistaat einen wichtigen Impuls für die Zukunft der staatlichen Museen in Bayern. Das von der Reformkommission vorgelegte Konzept skizziert eine grundlegende Museumsreform mit dem Ziel, die bayerische Museumslandschaft organisatorisch zu modernisieren, die Governance zu stärken und die Häuser im Wettbewerb um Publikum, Fachkräfte, Sichtbarkeit und Finanzierung besser aufzustellen.

Im Mittelpunkt stehen dabei mehr Eigenständigkeit für die Museen, eine engere strategische Zusammenarbeit im Verbund sowie eine zeitgemäße Struktur, die den öffentlichen Kulturauftrag von Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln langfristig absichert.

Das Weißbuch „Die Zukunft der staatlichen Museen Bayerns für Kunst und Kultur” beschreibt die Ausgangslage der bayerischen Kunstmuseen, benennt strukturelle Herausforderungen und formuliert Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Neuordnung. Dazu gehören ein stärkeres gemeinsames Profil, effizientere Prozesse, bessere Voraussetzungen für Digitalisierung, Publikumsorientierung, Kunstvermittlung, Provenienzforschung und zusätzliche Finanzierungswege. Die Museumsoffensive versteht sich damit nicht nur als Verwaltungsreform, sondern als kulturpolitisches Zukunftsprojekt für den Museumsstandort Bayern und die internationale Sichtbarkeit der staatlichen Sammlungen.

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters“

Ich frage die Staatsregierung

vor dem Hintergrund des Zeitplans für die im Jahr 2025 beauftragte Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters und zur Entwicklung eines Interimskonzepts, ob bereits Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen bzw. ein Zwischenbericht erstellt wurde, falls ja, welchen Inhalt diese haben sowie ob und gegebenenfalls wann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Landtag vorgestellt oder zugeleitet werden sollen?

Hier geht’s zu Antwort:

Baustellenbilanz des Grauens

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Haushaltsplan 2026/2027 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Herr Vizepräsident, wertes Kollegium!

Wir debattieren heute über den Kunsthaushalt und damit über die Visitenkarte Bayerns. Doch wer in den Einzelplan 15 schaut, sieht leider kein glänzendes Aushängeschild, sondern eine Baustellenbilanz des Grauens. Am Haus der Kunst wird schon seit 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert, herumgeeiert. Jetzt steht dafür endlich Geld im Haushalt, aber nicht wegen einer bayerischen Vision, sondern weil der Bund rettet. Das Sondervermögen des Bundes muss die bayerische Infrastrukturlethargie beenden.

Ich fühle Fremdscham pur. Das Kabinett lässt die Kosten durch Dauernichtstun erst ins Unermessliche steigen, bis dann Berlin den Rettungsring wirft. Die einst stolze Kulturbürgertumspartei CSU hat heute leider einen Häuptling, der es bei Kulturveranstaltungen noch nie in die Zeit nach der Pause geschafft hat, einen Häuptling, der Bratwürste offensichtlich für den Zipfelgipfel bayerischer Leitkultur hält und der bei Bach und Beethoven wahrscheinlich nur an die Pausenbewirtung denkt. Ihm bedeutet Instagram nämlich mehr als der Pioniergeist von Beuys und Beckmann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ergebnis ist ein Bayern, das unter einer dicken Schicht aus PR-Soße in kulturpolitischem Desinteresse erstickt.

Ein weiteres Beispiel ist die Musikhochschule. Da heizen wir heute noch wie in den Dreißigerjahren mit Fenster auf statt Thermostat. Das ist kein Denkmalschutz, das ist ein energiepolitisches Mittelalter. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo, 44 Millionen Euro für das Konzerthaus sind leider schon weg. Über eine halbe Million Euro wurde nur für PR ausgegeben. Im Werksviertel wurde noch kein einziger Kiesel bewegt. Wir finanzieren bisher ein PR-Phantom, während anderswo die Substanz bröckelt. Was ist eigentlich unser Anspruch? – Die bayerische Landeshauptstadt spielte einmal in einer Liga mit London, mit Paris und Wien. Hamburg baut eine zweite Oper.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit unserem Geld aus dem Länderfinanzausgleich!)

Nein, Herr Pohl, in Hamburg wird mit einem Privatinvestor gebaut, der die dortige Regierungsarbeit so toll findet, dass er das gerne unterstützt. Hier bekommt jedoch die Stiftung „Neues Konzerthaus München“ keinen Cent, weil sich die Privatinvestoren fragen, was denn die Staatsregierung eigentlich will; sie eiert ja nur rum. Wenn wir so weitermachen, werden wir irgendwann zu einem provinziellen Bierzeltspitzenreiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Glauben Sie denn wirklich, dass wir die Apples und OpenAIs dieser Welt mit einem „Vergelts Gott“ und einer Maß Bier hier halten können? Wer Spitzentechnologie will, braucht auch Spitzenkultur, und zwar im Zusammenspiel mit einer starken Breitenkultur für das 21. Jahrhundert. Eine starke Champions League braucht Nachwuchs und die Jugendarbeit im Verein, also Vermittlung. – Diesen Fußballvergleich hatte ich extra wegen Markus Söder eingebaut, aber ich glaube, er kommt immer nur dann, wenn Toni Schuberl dran ist.

Im Ernst: Wann hören wir endlich, ob es im sanierten Haus der Kunst Raum für Vermittlung gibt? Wann wird dieses NS-Protzmonstrum architektonisch zur Welt geöffnet? Und was ist mit dem Prinzregententheater, dem Flaschenhals der ganzen Sanierung, wenn das Ballett vor lauter Stagionebetrieb kaum noch auftreten kann? Ist das die Spitze, von der alle träumen?

Wir GRÜNE wollen einen Haushalt des Möglichmachens und keine Gnadenakte. Wir wollen Räume für die Zukunft, statt Ruinen der Vergangenheit zu verwalten. Und wir wollen keine Fraktionsreserven mehr, um die sich die Kultur bückend und beugend bewerben muss. Ein Festival, auf dem Coverbands auftreten, wurde über die Fraktionsinitiativen gefördert, obwohl es eine bayerische Popularmusik-Festivalauszeichnung gibt, wo die noch nie einen Preis gewonnen haben, wo sie noch nicht einmal nominiert waren, weil dort eine Fachjury mit Fachexpertise bewertet. Außerdem war hier in Bayern das Bundesmusikfestivalförderprogramm achtfach überzeichnet. Wir bräuchten somit dringend eine Hilfe für die Popularmusikfestivals, statt dass hier nach Gutsherrenart irgendwelche Mittel verteilt werden. Ich wünsche mir ein Bayern, in dem kein Kulturschaffender sich mehr bücken und buckeln muss, um ein paar Krumen in den Hut zu bekommen.

Schriftliche Anfrage „Bundesmittel für Bayerns Kulturbauten“

Bayerns Kulturbauten befinden sich vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand. Neben fehlenden tragfähigen Interimskonzepten und mangelnder Transparenz gegenüber den Leitungsebenen ist vor allem die Finanzierung ein zentrales Problem. Auf Bundesebene existieren jedoch zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und zum Erhalt von Kulturbauten sowie von national bedeutsamen Gebäuden. Damit Bayern seiner kulturpolitischen Verantwortung gerecht wird, müssen diese Bundesmittel konsequent und vollständig ausgeschöpft werden.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

1.1 Welche Bundesmittel sind in den vergangenen fünf Jahren in die Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern geflossen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse, Bauprojekt und Topf, aus dem die Mittel stammten, sowie das in Bayern zuständige Staatsministerium angeben)?
4.2 Welche Vorhaben wurden letztendlich gefördert (bitte Höhe der Fördersummen sowie Institutionen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern wurden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) zugewiesen.
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Projekte aus dem Bundesprogramm INK gefördert:

  • Bayerisches Nationalmuseum, Nachhaltige Neueinrichtung der Dauerausstellung mit dem Thema „Donauland“ im Schloss Obernzell, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums: 300.000,00 Euro
  • Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Das Porzellanikon Hohenberg inklusiv und barrierefrei: 87.612,08 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Erneuerung der Objektsicherung in den Wechselausstellungsräumen, Alte Pinakothek: 75.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsoper, Einbau und Sanierung der elektronischen Bühnenkommunikation (Interkom-Anlage): 171.856,90 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Installation von Hardwarekomponenten zur Herstellung/Gewährung von Sicherheit (Grundschutz): 90.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsbibliothek, Modernisierung der materiellen Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen der Restaurierungswerkstatt: 54.651,00 Euro
  • tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg, Sanierung der Beleuchtungsanlage der Dauerausstellung: 63.550,81 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Neues Lichtkonzept für Dauerausstellung: 77.625,89 Euro
  • NEUES MUSEUM Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg, Energetische Umrüstung: 255.900,00 Euro
  • Staatliche Graphische Sammlung München, Verbesserung der Sicherung, Aufbewahrung, Lagerung und konservatorischen Behandlung: 117.300,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Brandschutztüren Alte Pinakothek: 117.500,00 Euro
  • Archäologische Staatssammlung, Musealer Ausbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Generalsanierung: 1.300.000,00 Euro
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Martin von Wagner Museum – Ausstattung der Räume der Antikenabteilung mit einem neuen Beleuchtungssystem: 146.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Museum Brandhorst – Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch Umstellung auf LED und eine neue Lichtsteuerung: 220.000,00 Euro
  • Bayerisches Nationalmuseum, Bayerisches Schulmuseum Ichenhausen – Wiedereinrichtung der Präsentation „Jüdische Schule in Bayern“: 250.000,00 Euro

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wurden im Jahr 2024 70.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) für die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Schatzkammer in der Residenz München zugewiesen.
Außerdem wurden für die folgenden nichtstaatlichen Vorhaben aus dem Programm INK Bundesmittel bewilligt:

  • Stadt Landsberg am Lech, Sanierung Stadtmuseum und Neukonzeption der Dauerausstellung: 1.500.000,00 Euro
  • Diözese Regensburg, Museumsquartier am Regensburger Dom „St. Peter“: 750.000,00 Euro
  • Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Forum der Zukunft (FdZ): 201.048,00 Euro

1.2 Für welche Projekte hat die Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms KulturInvest, das u.a. Maßnahmen für Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau von Kultureinrichtungen unterstützt und das Ziel hat, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in den letzten drei Laufzeiten Anträge gestellt (bitte ebenfalls Bauprojekt, beantragte Summe und die Information, ob das Projekt bewilligt wurde, angeben)?

Die Antragstellung im Rahmen der bisherigen KulturInvest-Programme erfolgte nicht durch die Staatsregierung, sondern unmittelbar durch die jeweiligen Maßnahmenträger.

2.1 Gibt es Projekte im Freistaat, die nach Meinung der Staatsregierung für eine Förderung vonseiten des Bundes im Rahmen der Sondermittel für den Erhalt besonders bedeutender Einzelvorhaben gemäß Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) infrage kommen?
2.2 Wenn ja, welche Gespräche finden dazu statt?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Etatisierung von Mitteln für einzelne bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch den Haushaltsausschuss im Kulturetat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde ab dem Jahr 2022 in das Programm KulturInvest überführt. Für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) erfolgt die Antragstellung durch die jeweiligen Maßnahmenträger nach dem Projektaufruf des BKM. Für das Jahr 2027 (und folgende Jahre) liegt ein solcher Projektaufruf noch nicht vor. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der BKM; Gespräche der Staatsregierung finden hierzu nicht statt.

3.1 Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Weiterführung des Programms KulturInvest und dem Denkmalschutzsonderprogramm in Kontakt?

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume hat sich für die Fortführung und Aufstockung des Programms KulturInvest sowie der Denkmalschutzsonderprogramme sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber dem BKM eingesetzt. Ein Aufruf für entsprechende Programme in 2026 ist bisher nicht erfolgt.

3.2 Gibt es bereits Bauvorhaben, zu denen eine Bewerbung bei diesen Programmen geplant ist?

Interessenten für eine entsprechende Antragstellung sind vorhanden; bisher erfolgte aber kein Aufruf für die beiden Programme in 2026.

4.1 Welche Sanierungsvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren vonseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Programm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) angemeldet bzw. haben sich selbstständig um die Mittel beworben?

Für die folgenden Vorhaben wurden für das Programm INK vonseiten des StMWK Bundesmittel beantragt, jedoch vonseiten des Bundes abgelehnt:

  • Bauliche Erweiterung des Herrmann-Oberth-Raumfahrt-Museums um Depot-, Archiv- und Ausstellungsflächen
  • Staatsarchiv Bamberg; Ertüchtigung der Außentüren
  • Generalsanierung der Benediktinerabtei Plankstetten, Teil II, 2. Bauabschnitt; Teilprojekt: Sanierung und Instandsetzung des historischen Dachstuhls einschließlich Dacheindeckung des sog. Abt-Maurus-Hauses aus dem 15. Jahrhundert
  • Sanierung des Landestormuseums inkl. Energieeffizienz und Barrierefreiheit mit Ziel der vollständigen Wiederaufnahme des Betriebs
  • Staatliches Museum Ägyptischer Kunst: Einbau von energieeffizienten Lüftungsmotoren – schnelle Amortisierung
  • Bahnpark Augsburg – Restaurierung bzw. Konservierung des historischen Ringlokschuppens
  • Freilichtmuseum Finsterau im Bayerischen Wald – Erarbeitung und Aufbau einer Dauerausstellung Böhmisch-bayerische Literatur
  • Monacensia im Hildebrandhaus – Neugestaltung des Museums- und Ausstellungsbereichs

Für das Vorhaben „Residenztheater München – Montage von Rauchschutzvorhängen und Abdichtung der Bodenplatte“ wurden zunächst Bundesmittel in Höhe von 285.000,00 Euro bewilligt. Die Bundesförderung musste allerdings zurückgegeben werden, da eine klare Abgrenzung und sichere Nachweisführung nur für Teilbereiche einer großen Baumaßnahme nicht möglich waren.

5.1 Welche weiteren Sanierungsbedarfe von staatlichen Kulturinstitutionen, die über Bayern hinaus von Bedeutung sind und für deren Erhalt ein nachvollziehbares Interesse auch auf Bundesebene besteht, hat die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren beim Bund angemeldet?

Entsprechende Anmeldungen erfolgten ausschließlich über INK.

5.2 Welche Fördertöpfe gibt es über die in dieser Anfrage genannten (KulturInvest, Sondermittel für den Erhalt bedeutender Einzelvorhaben, Denkmalschutzsonderprogramm, INK) hinaus, auf die der Freistaat in Bezug auf Sanierungen im Kulturbereich zugreifen kann?

Weitere Förderprogramme sind hier derzeit nicht bekannt.

5.3 In welcher Form findet ein Austausch zwischen der Staatsregierung und den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene statt, um gemeinsam auf eine wirksame Ausgestaltung der Förderprogramme hinzuweisen?

Die Staatsregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung; vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.1.

Kleine Anfrage – AzP „Einordnung von Kulturausgaben als ‚Quasi-Pflichtaufgabe‘ für Kommunen“

Vor dem Hintergrund, dass der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume laut Nürnberger Zeitung vom 05.03.2026 Kultur und somit Kulturausgaben inklusive Kulturbau für Kommunen als „Quasi-Pflichtaufgabe“ bezeichnet hat, frage ich die Staatsregierung, was genau der Staatsminister Markus Blume mit diesem Begriff und mit den daraus folgenden rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen für die Kulturförderung durch den Freistaat gemeint hat, worin unterscheidet sich eine „Quasi-Pflichtaufgabe“ von einer Pflichtaufgabe nach Meinung der für die Rechtsaufsicht über die Kommunalausgaben zuständigen Staatsregierung bzw. nach Meinung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, das über die nachgeordneten Bezirksregierungen kommunale Haushalte prüft, Haushaltssicherungskonzepte einfordert und im Extremfall Zwangsverwaltung anordnen kann, und welche konkreten Spielräume haben Kämmereien der Kommunen in Bayern demnach tatsächlich, Kulturausgaben und insbeson- dere zum Erhalt des Kulturerbes notwendige Kulturbau-Ausgaben vor Kürzungen und Komplettstreichungen zu schützen?

Hier geht’s zur Antwort:

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027: „Frauen nach vorne! Gleichstellung fördern, Anreizmodell für Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen: In Kap. 15 05 wird ein neuer Tit. „Gleichstellung im Kulturbetrieb“ ausgebracht und für die Jahre 2026 und 2027 mit Mitteln in Höhe von jeweils 1.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der Kultur noch in weiter Ferne. Noch immer gibt es einen drastischen Gender-Pay-Gap sowie einen Gender-Show-Gap, und das, obwohl der Anteil von Frauen in künstlerischen Studiengängen hoch ist. Strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass Frauen in Entscheidungs- und Gestaltungspositionen unterrepräsentiert bleiben.

Kulturinstitutionen und freie Kreative in Bayern arbeiten häufig mit begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen. Art. 3, Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) soll daher durch einen Anreizmechanismus, eine Belohnung für die, die es bereits gut machen, umgesetzt werden: Das vorgeschlagene Anreizmodell setzt bewusst auf einen positiven, unbürokratischen Ansatz: Kultur in Bayern hat die Möglichkeit, einen festzulegenden Prozentsatz ihres Gesamtbudgets als Anreizförderung zu erhalten, wenn im Jahresprogramm mindestens ebenso viele Frauen künstlerische Schlüsselpositionen innehaben wie Männer. Die Entscheidung über Inhalte, Profile und künstlerische Ausrichtung verbleibt dabei vollständig bei Kreativen und Institutionen. Ein solches Programm honoriert bereits erreichte Gleichstellungsfortschritte und schafft zugleich einen klaren finanziellen Anreiz, Geschlechtergerechtigkeit bei Programmplanung und Personalentscheidungen systematisch mitzudenken. Vergleichbare Modelle wie etwa die Geschlechteranreizförderung des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern haben gezeigt, dass Anreizsysteme dieser Art wirksam sind, messbare Effekte erzielen und gut angenommen werden.

Die EU bekräftigte in ihren Ratsschlussfolgerungen zur Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich (November 2020, ST-13097/20) die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Leistungsmerkmale zu entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit bei Finanzierungsentscheidungen widerspiegeln, sowie geschlechtergerechte Kuration und Programmgestaltung in allen Arten von Kulturinstitutionen zu fördern. Bayern setzt diese europäische Verpflichtung mit der geplanten Anreizförderung für Kulturspielstätten konkret um.

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kultur schafft Zukunft

Unter dem Motto „Kultur schafft Zukunft“ lud der Ortsverband Würzburg-Frauenland von Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 8. Februar 2026 zu seinem Neujahrsempfang ins Theater Chambinzky ein. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl stand die Bedeutung kultureller Vielfalt für Demokratie und Zusammenhalt im Zentrum der Veranstaltung. Der traditionsreiche Aufführungsort verlieh dem Empfang besondere Aktualität: Denn das private Theater wird seine bisherigen Räumlichkeiten im kommenden Jahr aufgeben müssen. Ein Beispiel für die angespannte Lage vieler Kulturorte.

Hier meine Rede zum Nachlesen:

Das Theater Chambinzky ist mehr als ein Veranstaltungsort. Es steht für freie Kunst, für Debatte und für Widerspruch. Zugleich verweist es auf ein wachsendes kulturpolitisches Problem, den Mangel an Räumen. Dass dieses traditionsreiche Privattheater seine Spielstätte verliert, ist kein Einzelfall. In vielen Städten zeigt sich eine widersprüchliche Entwicklung. Die kulturelle Vielfalt wächst, Szenen sind engagiert und produktiv, doch es fehlt an Probenräumen, Bühnen und Ateliers. Kultur braucht nicht nur Applaus, sondern Orte, an denen sie entstehen kann.

Gerade Würzburg zeigt, wie stark Kultur wirken kann und wie sehr sie unter Druck gerät, wenn Infrastruktur fehlt. Kulturraumnot entscheidet darüber, ob Vielfalt wachsen kann oder schleichend verschwindet.

Kultur sichert Demokratie

Der Blick zurück auf das Jahr 2025 zeigt eine zunehmend polarisierte Gesellschaft. Der Ton wird rauer, die Kompromissfähigkeit geringer. In solchen Zeiten wird deutlich, dass Kultur kein Luxus ist, sondern demokratische Infrastruktur.

Kulturelle Räume ermöglichen Begegnung ohne Vorbedingungen. Sie schaffen Orte, an denen Unterschiedlichkeit ausgehalten wird und Konflikte sichtbar werden dürfen, ohne zu eskalieren. Teilhabe wird hier praktisch gelebt.

Wo Kultur verschwindet, verschwinden auch Räume demokratischer Verständigung.

Kulturfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit

260208_Neujahrsempfang Würzburg_Rede Sanne Kurz

Wie schnell Kulturfreiheit unter Druck geraten kann, zeigt ein Blick in die USA. Bücherverbote, politische Einflussnahme auf Kulturinstitutionen und Einschüchterungsversuche gegenüber Medien machen deutlich, dass Kunst und Meinungsfreiheit aktiv verteidigt werden müssen.

Gleichzeitig positionieren sich Kunstschaffende und Zivilgesellschaft klar. Kultur wird zum Ausdruck von Widerstand und Solidarität. Sie stiftet Gemeinschaft, wo autoritäre Kräfte spalten wollen.

Autoritäre Systeme wissen um diese Macht. Kultur schafft Identität und Deutungshoheit. Deshalb versuchen sie, Kunst zu kontrollieren oder zu instrumentalisieren. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Kultur politisch ist, sondern wer sie gestaltet und in wessen Interesse.

Verantwortung für die Zukunft

Auch in Bayern zeigt sich struktureller Handlungsbedarf. Viele staatliche Kulturstätten werden seit Jahren auf Verschleiß gefahren, notwendige Sanierungen verschoben. Das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll.

Mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2026 steht kulturpolitisch viel auf dem Spiel. Erinnerungskultur, der Umgang mit NS-Raubkunst, Gleichstellung, Vielfalt und die Freiheit der Kunst geraten zunehmend unter Druck. Oft geschieht das schleichend durch Relativierung und Verharmlosung.

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Dieser Grundsatz bleibt zentral. Gleichzeitig gilt, dass demokratische Freiheit dort ihre Grenze findet, wo sie abgeschafft werden soll. Autoritäre und extremistische Kräfte dürfen demokratische Strukturen nicht nutzen, um Demokratie zu untergraben.

Es braucht deshalb politische, rechtliche und kulturelle Resilienz. Verlässliche Finanzierung, gesicherte Kulturorte, echte Teilhabe, der Schutz künstlerischer Freiheit und eine starke Erinnerungskultur sind zentrale Voraussetzungen.

Kultur ist kein Beiwerk. Sie ist Grundlage für Freiheit, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie. Wer in Kultur investiert, investiert in die Zukunft der offenen Gesellschaft.

Kultur schafft Zukunft.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.

NS-Raubgut: Schiedsgericht nimmt Arbeit auf

Mich bewegt das Thema NS-Raubgut sehr. Jetzt arbeitet seit dem 1. Dezember 2025 das neue Schiedsgericht. Ich kann dazu nur sagen:

Seit dem Start war das Medienecho geprägt von der Erleichterung über mehr Verbindlichkeit und Transparenz wie auch über die erstmals klaren Standards für Restitutionsentscheidungen dank Bewertungsrahmen. Über 80 Jahre nach Kriegsende ist all dies mehr als überfällig, daher schauen auch wir Grüne gespannt, offen und positiv auf die Entwicklungen rund um das Schiedsgericht.

Klar ist aber auch: Der neue Rahmen allein löst die komplexen historischen und moralischen Fragen rund um NS-Raubgut nicht. Das Grundproblem, dass niemand, der Leib und Leben seiner Familie retten möchte, noch mal eben die Kunst im Wohnzimmer dokumentiert, wird auch durch das Schiedsgericht nicht besser. Darum muss die ethisch-moralische Dimension mit der in den Washingtoner Prinzipien geforderten Beweislastumkehr ein deutlich stärkeres Gewicht erhalten als es ein rein juristischer Bewertungsrahmen leisten kann.

Auch ob mehr als die aktuell rund 50 Kommunen ein stehendes Angebot abgeben werden, steht in den Sternen. Und wenn nicht alle Erben ermittelt werden können und anwesend sind, dann muss auch nichts zurückgegeben werden – eine teils ziemlich realitätsfremde Forderung! Dramatisch ist, dass es mit dem Schiedsgericht für einige der Hinterbliebenen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt. Wichtige Felder sind hier NS-Raubkunst aus den Kontexten Überleben auf der Flucht und im Exil sowie Verkäufe von jüdischen Kunsthändlern, die bereits in der NS-Diktatur komplett entrechteten worden waren.

Wir Grüne werden die Arbeit des neuen Schiedsgerichts konstruktiv-kritisch begleiten. Ich kann versprechen, dass das Thema Umgang mit und Rückgabe von NS-Raubgut für uns mit dem Start des Schiedsgerichts noch längst nicht abgehakt ist. – Last not least gilt mein Dank all denen, die sich hier einsetzen, insbesondere auch den vielen, vielen Menschen, die mir in den letzten Monaten ihre Hilfe angeboten und bei dem Thema unterstützt haben. – Danke!

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

So lautete der Titel eines Panels auf den Medientagen München 2025, organisiert vom Netzwerk WOMEN IN MEDIA CIRCLE – Untertitel: „Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?“ Hier der Wortlaut meiner Keynote:

Hallo München, hallo Medientage!
Ich bin Sanne Kurz, Frau, Mutter, Filmemacherin, seit 2018 in den Bayerischen Landtag gewählt – und ich spreche heute über Kunst, Kultur, Demokratie und Mut.

(Im Hintergrund: Video eines Influencers mit den gebannten Büchern)

Schaut mal auf den Screen hinter mir: Bücher, die verboten sind. Klassiker, die ganze Generationen geprägt haben. Verboten, Tausende pro Jahr, in Schulen, in Bibliotheken, auf Geheiß einer Politik, die Freiheit nicht als Freiheit der Andersdenkenden begreift.

Und da steht einer, der aufruft, zu lesen. Das ist Freiheit. Und Freiheit – echte, gelebte Freiheit – beginnt immer mit Mut.

Wir erleben gerade weltweit, dass dieser Mut wieder gebraucht wird. Freiheit der Kunst ist der Lackmustest für Demokratie. Wenn Kunst verboten, eingeschüchtert, instrumentalisiert wird – dann ist das nie nur ein Angriff auf Kunst. Es ist ein Angriff auf uns alle, unser Wissen, unsere Geschichten und Geschichte, unser Denken, Fühlen und Sein.

Ich bin Filmemacherin. Ich weiß, was es heißt, ein Buch zu schreiben, das aneckt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man merkt: „Das wird unbequem für manche.“ Und genau da beginnt Kunstfreiheit: da, wo es unbequem wird.

Schaut man in die USA – Bücherverbote, Cancel Culture von denen, die am lautesten vor dem „Canceln“ warnen, staatliche Eingriffe in Curricula, Museen mit diktierten Inhalten, National Endowment of the Arts mit gestrichenen Budgets – aber auch nach Europa mit Intendanten und Kulturministerien, die Marionetten autoritärer Regierender sind. Oder der Blick nach Russland, Iran, Ungarn, China– überall da, wo Kunst kontrolliert wird, ist liberale und freiheitliche Demokratie auf dem Rückzug.

Und hier bei uns? Wir sind nicht immun. Im Parlament, dem ich angehöre, sitzt eine Partei, die Haushalt um Haushalt die Mittel für Freie Kunst auf 0 streichen will, ebenso wie die Mittel für Film. Eine Fraktion, deren Vertreter – es sind fast nur Männer – sich nicht scheuen, Anfragen zu stellen, wieviel deutsche Volksmusik denn gefördert wird und wieviel „fremde“ Rock- und Popmusik? Kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie im Geschichtsunterricht wohl aufgepasst.

Gefährlich wird es immer dann, wenn Kulturförderung an „Gefälligkeit“ gekoppelt wird, im Sinne von „gefallen“. Wenn Kunst sich dann selbst zensiert, wenn gesellschaftliche Debatten nur noch in Kommentarspalten und nicht mehr auf Bühnen, in Büchern und Lesesälen stattfinden, dann wird’s eng. Für uns alle.

Freiheit ist kein Zustand, sie ist eine tägliche Übung. Und Kunst ist ihr Trainings-Parkour.

Ich sag das seit Jahren, und ich sag’s heute wieder: Politik hat nicht zu definieren, was gute Kunst ist. Politik hat dafür zu sorgen, dass gute Kunst entstehen kann. Das ist unser Job, als Politik. Wir setzen Rahmen – faire, transparente, verlässliche Rahmen. Und dann lassen wir los. So wie in der Medienregulatorik: Der Staat macht die Spielregeln – aber er spielt nicht selbst mit. Er darf nicht mitspielen, eine gute und wichtige Erkenntnis unserer Geschichte.

Ich will eine Kulturförderung, die unabhängig ist, die staatsfern ist, die Vertrauen hat in Künstlerinnen und Künstler, in Ensembles, in freie Szenen, in Institutionen, in Communities. Möglich wird das z.B über Verbände, Vergaben oder Fachjuries, so kann kein Höcke der Welt Künstlerinnen oder Künstler von sich abhängig machen.

So stelle ich mir Kulturpolitik vor: Politik diskutiert mit Zivilgesellschaft Bedarfe und Handlungsfelder, dann kämpft sie für auskömmliche Finanzierung und öffnet Türen, so dass Kultur Herzen und Hirne öffnen kann. Denn Künstlerinnen und Künstler sollen Kunst machen und keine Excel-Tabellen- und Funding Artists werden.

Demokratie lebt davon, dass Menschen einander begegnen. Nicht nur online – auch im echten Leben.

Wer hier hat schon mal von Dritten Orten gehört? Und wer weiß, was das ist? Dritte Orte – das klingt technisch, aber es meint etwas ganz Zentrales: Orte, an denen wir uns austauschen können, wo Widerspruch erlaubt ist, wo Vielfalt sichtbar wird.

Ich rede von alten Theatern, die neue Nachbarschaften anziehen. Von einem Gesundheitsamt, wo gemeinsam gemalt oder Kunst betrachtet wird, vom Flux an den Pinakotheken oder dem Gemeinschafts-Riesengemälde im Foyer des Haus der Kunst, von der fluoreszierenden Skaterbahn, der DOK.fest-Eröffnung. Von Jugendzentren, die Künstler:innen Platz geben. Von Stadtteilhäusern, Konzertsälen, Bibliotheken und Clubs, Opernhäusern und  leerstehenden Läden, die zu Begegnungsräumen werden.

Kulturorte sind Demokratieorte. Wer sie schließt, schwächt Demokratie. Wer ihre Türen offen hält, hat verstanden. Wer sie stärkt, macht sie resilient.

Raum will dabei bespielt werden. Outreach und Vermittlung, Angebote, die einladen – weil wir alle gemeinsam Kunst finanzieren, sollte sie auch für alle da sein. In Großbritannien sind Museen kostenlos, man trifft sich dort zum Daten, es gibt Community-Peer-Angebote und Club Nights. Das alles – und – den Raum. Denn: Wenn wir keine Räume haben, in denen wir einander zuhören, zuhören können, dann übernehmen andere die Räume: Algorithmen, Autokraten, Aufmerksamkeitsökonomie.

Kunst ist kein Ornament. Kunst ist kein Werkzeug. Sie ist Resonanzraum. Sie ist Brennglas. Sie kann Balsam sein. Sie macht erfahrbar, was Zahlen nicht sagen. Sie gibt Sprache, wo Worte fehlen. Sie wagt Visionen, wo Politik manchmal zaudert.

Kunst hilft, Transformationen zu verhandeln – vom Klimawandel bis zu Fragen von Feminismus, Identität, Gerechtigkeit. Sie zeigt, was wir sonst verdrängen. Sie provoziert, berührt, verbindet.

Wenn Demokratie eine Pflanze ist – dann ist Kunst der Boden, in dem sie wurzelt. Und deshalb müssen wir sie schützen, nicht, weil sie schön ist – sondern, weil sie stark macht.

Ich möchte schließen, und das wird Sie überraschen, denn ich bin grüne Kultur- und Medienpolitikerin, und ich zitiere hier bewusst einen Menschen, der oft sehr anders denkt und spricht, als ich es für klug halte – ich möchte schließen mit einem Satz, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestern hier auf den Medientagen formuliert hat: Er sprach von einer „Einladung an Big Tech“, sich solidarisch an der Finanzierung von Medienvielfalt zu beteiligen.

Ich sage: Lassen wir uns alle einladen, sich solidarisch an der Finanzierung von Demokratie zu beteiligen – mit Ideen, mit Engagement, mit Kunst – mit Finanzierung von Kunst und Kultur. Dazu gehört öffentliche Förderung, dazu gehören Unternehmen, die wieder auf Kultur setzen, dazu gehören wir alle, die lesen, ins Kino oder Theater gehen, die für ein Bild bezahlen und Musik nicht nur als selbstverständliches Hintergrundgedudel im Supermarkt kennen, sondern als berührendes Live-Erlebnis.

Wir alle, Unternehmen, Staat, Kommunen, Einzelne, wir alle müssen gerade jetzt enorm viel in Kunst und Kultur investieren. Denn Kultur ist Infrastruktur für Freiheit. Staatsferne Förderung, Dritte Orte, Kunst als Katalysator. – Das ist die DNA unserer offenen Gesellschaft.

Danke.

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“

Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:

Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?

Hier geht’s zur Antwort: