Schlagwortarchiv für: Kulturpolitik

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Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

in art we trust_Kunst_Rede_Medientage München_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

So lautete der Titel eines Panels auf den Medientagen München 2025, organisiert vom Netzwerk WOMEN IN MEDIA CIRCLE – Untertitel: „Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?“ Hier der Wortlaut meiner Keynote:

Hallo München, hallo Medientage!
Ich bin Sanne Kurz, Frau, Mutter, Filmemacherin, seit 2018 in den Bayerischen Landtag gewählt – und ich spreche heute über Kunst, Kultur, Demokratie und Mut.

(Im Hintergrund: Video eines Influencers mit den gebannten Büchern)

Schaut mal auf den Screen hinter mir: Bücher, die verboten sind. Klassiker, die ganze Generationen geprägt haben. Verboten, Tausende pro Jahr, in Schulen, in Bibliotheken, auf Geheiß einer Politik, die Freiheit nicht als Freiheit der Andersdenkenden begreift.

Und da steht einer, der aufruft, zu lesen. Das ist Freiheit. Und Freiheit – echte, gelebte Freiheit – beginnt immer mit Mut.

Wir erleben gerade weltweit, dass dieser Mut wieder gebraucht wird. Freiheit der Kunst ist der Lackmustest für Demokratie. Wenn Kunst verboten, eingeschüchtert, instrumentalisiert wird – dann ist das nie nur ein Angriff auf Kunst. Es ist ein Angriff auf uns alle, unser Wissen, unsere Geschichten und Geschichte, unser Denken, Fühlen und Sein.

Ich bin Filmemacherin. Ich weiß, was es heißt, ein Buch zu schreiben, das aneckt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man merkt: „Das wird unbequem für manche.“ Und genau da beginnt Kunstfreiheit: da, wo es unbequem wird.

Schaut man in die USA – Bücherverbote, Cancel Culture von denen, die am lautesten vor dem „Canceln“ warnen, staatliche Eingriffe in Curricula, Museen mit diktierten Inhalten, National Endowment of the Arts mit gestrichenen Budgets – aber auch nach Europa mit Intendanten und Kulturministerien, die Marionetten autoritärer Regierender sind. Oder der Blick nach Russland, Iran, Ungarn, China– überall da, wo Kunst kontrolliert wird, ist liberale und freiheitliche Demokratie auf dem Rückzug.

Und hier bei uns? Wir sind nicht immun. Im Parlament, dem ich angehöre, sitzt eine Partei, die Haushalt um Haushalt die Mittel für Freie Kunst auf 0 streichen will, ebenso wie die Mittel für Film. Eine Fraktion, deren Vertreter – es sind fast nur Männer – sich nicht scheuen, Anfragen zu stellen, wieviel deutsche Volksmusik denn gefördert wird und wieviel „fremde“ Rock- und Popmusik? Kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie im Geschichtsunterricht wohl aufgepasst.

Gefährlich wird es immer dann, wenn Kulturförderung an „Gefälligkeit“ gekoppelt wird, im Sinne von „gefallen“. Wenn Kunst sich dann selbst zensiert, wenn gesellschaftliche Debatten nur noch in Kommentarspalten und nicht mehr auf Bühnen, in Büchern und Lesesälen stattfinden, dann wird’s eng. Für uns alle.

Freiheit ist kein Zustand, sie ist eine tägliche Übung. Und Kunst ist ihr Trainings-Parkour.

Ich sag das seit Jahren, und ich sag’s heute wieder: Politik hat nicht zu definieren, was gute Kunst ist. Politik hat dafür zu sorgen, dass gute Kunst entstehen kann. Das ist unser Job, als Politik. Wir setzen Rahmen – faire, transparente, verlässliche Rahmen. Und dann lassen wir los. So wie in der Medienregulatorik: Der Staat macht die Spielregeln – aber er spielt nicht selbst mit. Er darf nicht mitspielen, eine gute und wichtige Erkenntnis unserer Geschichte.

Ich will eine Kulturförderung, die unabhängig ist, die staatsfern ist, die Vertrauen hat in Künstlerinnen und Künstler, in Ensembles, in freie Szenen, in Institutionen, in Communities. Möglich wird das z.B über Verbände, Vergaben oder Fachjuries, so kann kein Höcke der Welt Künstlerinnen oder Künstler von sich abhängig machen.

So stelle ich mir Kulturpolitik vor: Politik diskutiert mit Zivilgesellschaft Bedarfe und Handlungsfelder, dann kämpft sie für auskömmliche Finanzierung und öffnet Türen, so dass Kultur Herzen und Hirne öffnen kann. Denn Künstlerinnen und Künstler sollen Kunst machen und keine Excel-Tabellen- und Funding Artists werden.

Demokratie lebt davon, dass Menschen einander begegnen. Nicht nur online – auch im echten Leben.

Wer hier hat schon mal von Dritten Orten gehört? Und wer weiß, was das ist? Dritte Orte – das klingt technisch, aber es meint etwas ganz Zentrales: Orte, an denen wir uns austauschen können, wo Widerspruch erlaubt ist, wo Vielfalt sichtbar wird.

Ich rede von alten Theatern, die neue Nachbarschaften anziehen. Von einem Gesundheitsamt, wo gemeinsam gemalt oder Kunst betrachtet wird, vom Flux an den Pinakotheken oder dem Gemeinschafts-Riesengemälde im Foyer des Haus der Kunst, von der fluoreszierenden Skaterbahn, der DOK.fest-Eröffnung. Von Jugendzentren, die Künstler:innen Platz geben. Von Stadtteilhäusern, Konzertsälen, Bibliotheken und Clubs, Opernhäusern und  leerstehenden Läden, die zu Begegnungsräumen werden.

Kulturorte sind Demokratieorte. Wer sie schließt, schwächt Demokratie. Wer ihre Türen offen hält, hat verstanden. Wer sie stärkt, macht sie resilient.

Raum will dabei bespielt werden. Outreach und Vermittlung, Angebote, die einladen – weil wir alle gemeinsam Kunst finanzieren, sollte sie auch für alle da sein. In Großbritannien sind Museen kostenlos, man trifft sich dort zum Daten, es gibt Community-Peer-Angebote und Club Nights. Das alles – und – den Raum. Denn: Wenn wir keine Räume haben, in denen wir einander zuhören, zuhören können, dann übernehmen andere die Räume: Algorithmen, Autokraten, Aufmerksamkeitsökonomie.

Kunst ist kein Ornament. Kunst ist kein Werkzeug. Sie ist Resonanzraum. Sie ist Brennglas. Sie kann Balsam sein. Sie macht erfahrbar, was Zahlen nicht sagen. Sie gibt Sprache, wo Worte fehlen. Sie wagt Visionen, wo Politik manchmal zaudert.

Kunst hilft, Transformationen zu verhandeln – vom Klimawandel bis zu Fragen von Feminismus, Identität, Gerechtigkeit. Sie zeigt, was wir sonst verdrängen. Sie provoziert, berührt, verbindet.

Wenn Demokratie eine Pflanze ist – dann ist Kunst der Boden, in dem sie wurzelt. Und deshalb müssen wir sie schützen, nicht, weil sie schön ist – sondern, weil sie stark macht.

Ich möchte schließen, und das wird Sie überraschen, denn ich bin grüne Kultur- und Medienpolitikerin, und ich zitiere hier bewusst einen Menschen, der oft sehr anders denkt und spricht, als ich es für klug halte – ich möchte schließen mit einem Satz, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestern hier auf den Medientagen formuliert hat: Er sprach von einer „Einladung an Big Tech“, sich solidarisch an der Finanzierung von Medienvielfalt zu beteiligen.

Ich sage: Lassen wir uns alle einladen, sich solidarisch an der Finanzierung von Demokratie zu beteiligen – mit Ideen, mit Engagement, mit Kunst – mit Finanzierung von Kunst und Kultur. Dazu gehört öffentliche Förderung, dazu gehören Unternehmen, die wieder auf Kultur setzen, dazu gehören wir alle, die lesen, ins Kino oder Theater gehen, die für ein Bild bezahlen und Musik nicht nur als selbstverständliches Hintergrundgedudel im Supermarkt kennen, sondern als berührendes Live-Erlebnis.

Wir alle, Unternehmen, Staat, Kommunen, Einzelne, wir alle müssen gerade jetzt enorm viel in Kunst und Kultur investieren. Denn Kultur ist Infrastruktur für Freiheit. Staatsferne Förderung, Dritte Orte, Kunst als Katalysator. – Das ist die DNA unserer offenen Gesellschaft.

Danke.

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Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

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Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

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Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.

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Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“

Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:

Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag „Kulturelle Teilhabe stärken – KulturPass für Jugendliche verlängern und ausbauen“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der KulturPass über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird,
  2. den KulturPass für Jugendliche in Bayern durch zusätzliche Landesmittel aus Haushaltsresten aufzustocken,
  3. ein Konzept zu erarbeiten, wie der KulturPass in Bayern künftig gemeinsam mit privatem Einsatz (z. B. Stiftungen, Verbände, Unternehmen) finanziell unterstützt und mitgetragen werden kann, analog zum französischen Modell.

Begründung:

Der KulturPass ist eine bundesweite Erfolgsgeschichte. Er ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen kulturelle Teilhabe und stärkt zugleich die regionale Kulturwirtschaft. Allein im Jahr 2023 wurden deutschlandweit über 500 000 Kulturangebote gebucht. Auch in Bayern stößt der KulturPass auf großes Interesse. Gerade in der Zeit nach der Coronapandemie ist es wichtig, Jugendlichen wieder niedrigschwellige kulturelle Erlebnisse zu ermöglichen – sei es im Theater, in der Buchhandlung, im Kino oder bei einem Konzert.

Die Verstetigung und der Ausbau des KulturPasses wären ein starkes Signal für kulturelle Bildung, soziale Teilhabe und die Wertschätzung von Kulturarbeit. Frankreich zeigt bereits seit Jahren erfolgreich, wie ein solches Modell auch durch Partnerschaften mit Unternehmen und Förderprogrammen ausgebaut werden kann.

Um möglichst viele junge Menschen in Bayern zu erreichen, sollte sich der Freistaat aktiv an der Weiterentwicklung des KulturPasses beteiligen – auch finanziell. Unverausgabte Haushaltsmittel könnten gezielt für den KulturPass eingesetzt werden. Darüber hinaus sollte Bayern eine Vorreiterrolle einnehmen und Modelle für eine Beteiligung von Unternehmen und weiteren Partnern an einer langfristigen Finanzierung prüfen.

Ein ausgebauter KulturPass ist eine Investition in die Zukunft unserer Jugend, in kulturelle Bildung und in eine lebendige, demokratische Gesellschaft.

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Schriftliche Anfrage „Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur – Evaluation der Initiative ‚bink‘ und deren Wirksamkeit“

Die Klimakrise stellt uns vor immense Herausforderungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betreffen – auch den Kunst- und Kultursektor. Die jüngsten Ereignisse wie die verheerenden Überschwemmungen in Bayern und unseren Nachbarländern unterstreichen die Dringlichkeit einer umfassenden ökologischen und sozialen Transformation auf dem Weg zu null Emissionen. Der Freistaat Bayern hat sich per Gesetz das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle Potenziale nutzen und jeden Sektor in die Verantwortung nehmen. Der Kunst- und Kulturbereich spielt hierbei eine zentrale Rolle, nicht nur als Vorbild, sondern auch als Impulsgeber für gesellschaftliche Veränderungen. Die kürzlich gestartete Initiative „bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur“ ist ein wichtiger erster Schritt, der dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juli 2023 „Beratung für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur“ (Drs. 18/29803) nachkommt. Jedoch kann und darf bink nicht als alleinige Maßnahme oder gar als Greenwashing oder Feigenblatt dienen. Vielmehr muss die Initiative der Auftakt sein, mit dem die Staatsregierung den Kultursektor bei der tiefgreifenden und ganzheitlichen Transformation unterstützt.

Die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

1.1 Wie viele Besuche verzeichnete die Plattform bink seit ihrem Start am 18.09.2024 (bitte nach einzelnen Monaten aufschlüsseln, um Kick-off-Effekte oder Maßnahmen der bewerbenden Begleitung sichtbar machen zu können)?

Zielvorgaben für Klickzahlen von bink bestehen nicht. Vielmehr steht die passgenaue Adressierung der betroffenen Kultureinrichtungen im Vordergrund. Vom 18.09.2024 bis einschließlich 31.03.2025 wurde die Webseite bink-bayern.de 2.721 Mal besucht. Die monatlichen Besuchszahlen bewegten sich zwischen 259 Besuchen im März 2025 und 587 Besuchen im Oktober 2024.

Die monatsweise Aufschlüsselung stellt sich dar wie folgt:
September 2024: 420 Besuche
Oktober 2024: 587 Besuche
November 2024: 333 Besuche
Dezember 2024: 545 Besuche
Januar 2025: 346 Besuche
Februar 2025: 259 Besuche
März 2025: 259 Besuche

1.2 Wie viele Anfragen zu dem Format „Orientierungsgespräch binkStart“ gingen im besagten Zeitraum ein?

Zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 gingen 15 Anfragen zum Format „binkStart“ ein.

1.3 Wie viele Veranstaltungen der „Infoveranstaltung binkImpuls“ gab es (bitte mit Angabe der jeweiligen Anmeldungen/Teilnehmendenzahlen)?

Im Zeitraum zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 fanden zwei bink-Impulse statt.
Der binkImpuls #1: „Nachhaltig ins Handeln kommen – Der schwierigste Schritt ist immer der erste“ fand am 31.10.2024 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 36 Personen teil.
Der binkImpuls #2: „Klimaschutz in der Kultur – Werkzeug und Methode für den Wandel“ fand am 13.02.2025 digital statt. An der Veranstaltung nahmen 30 Personen teil.

2.1 Auf wie viele Teilnehmende ist das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ begrenzt (bitte etwaige Deckelungshöhe hinsichtlich der teilnehmenden Personen/Institutionen bzw. Mittel unter Angabe des jeweiligen Zeitraums seit 18.09.2024 aufschlüsseln)?

Das Format ist für 2024 und 2025 auf insgesamt maximal zehn Kultureinrichtungen ausgelegt.

2.2 Wie oft wurde das Format „Nachhaltigkeitsassessment – binkCheck“ genutzt (bitte Anzahl der Nutzungen im Zeitraum angeben)

Bislang wurde noch kein binkCheck durchgeführt. Mögliche Gründe sind die längere Vorlaufzeit für das Format bei den Einrichtungen und der breit angelegte Ansatz des Nachhaltigkeitsassessments, da viele Einrichtungen zunächst auf die Themen Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung fokussiert waren. Eine Aussage zu treffen, ob der binkCheck als Angebotsbaustein von bink für die übrigen Kultureinrichtungen erhalten bleiben soll, wäre aufgrund der erst kurzen Laufzeit von bink verfrüht.

2.3 Wie viele „Roundtable – binkAustausch“ fanden statt (bitte seit 18.09.2024 angeben unter Angabe der jeweiligen Teilnehmendenanzahl)?

Der binkAustausch #1: „Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gemeinsam den Weg zur Umsetzung finden“ fand digital am 04.02.2025 statt. An der Veranstaltung nahmen 41 Personen aus 16 Kultureinrichtungen teil.

3.1 Welche spezifischen Analysetools werden zur Erfassung und Auswertung der Besuchsdaten (Homepage, Veranstaltungen, Monitoring der Mailings, Beratungen, sonstige Angebote seit 18.09.2024) verwendet?

Zur Erfassung und Auswertung der digitalen Kommunikation kommen verschiedene Analysetools zum Einsatz:

  • Auswertung Website: Matomo
  • Auswertung Quartalsmailing/Newsletter: integriert in Newsletter-Programm, Versand Mailings über Salesforce
  • Auswertung Social Media: Meta Business Suite
  • Auswertung Veranstaltungen: Salesforce, Feedbackfragebögen
  • Auswertung Beratungen: Salesforce, Feedbackfragebögen Ende 2025 sind geplant Auswertung sonstige Angebote: Salesforce

3.2 Welche Besuchsdaten werden bei den Angeboten (Homepage, Veranstaltungen, Mailings, Beratungen, Infoangebote, sonstige Angebote seit 18.09.2024) erfasst?

Folgende Besuchsdaten werden erfasst:

  • Besuchsdaten Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn): je nach Plattform Anzahl der Posts, Reichweite, Impressionen, Interaktionen, Interaktionsrate, Beitragsinteraktion, Klickrate, Anzahl Werbeanzeigen
  • Besuchsdaten Homepage: Besuche, Anzahl Seitenansichten, Verweildauer, interne Suchen
  • Customer Journey und Net Promoter Score:
  • Wie wurden Sie auf unser Beratungsangebot aufmerksam?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie bink weiterempfehlen (Nutzerzufriedenheit)?
  • Besuchsdaten Mailings: Versandzeitpunkt, verschickte Gesamtzahl, Öffnungsrate, KlickratebinkNetzwerk: Anzahl der Teilnehmenden
  • Nachfrage Beratungsangebote: Anzahl, angebotsspezifisch
  • Veranstaltungen: Anzahl der Teilnehmenden

3.3 Werden die erfassten Daten regelmäßig in Form von Reporting-Systemen zusammengefasst und zur Analyse weitergeleitet bzw. von Fachleuten ausgewertet (bitte um Information, wer die Daten zur Erfolgsmessung wie auswertet, unter Angabe der zeitlichen Reporting-Abstände)?

Die Besuchsdaten sowie die Kommunikationsaktivitäten werden von Bayern Innovativ erfasst und quartalsweise an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) übermittelt.

4.1 Wie werden die erfassten Daten wie Bounce Rate etc. zur Optimierung der Plattform (Homepage/Mailings) genutzt?

Die erfassten Daten helfen, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen. Hieraus werden technische Optimierungen und die inhaltliche Fortentwicklung des Angebots abgeleitet.

4.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Reichweite von bink zu erhöhen und mehr Kultureinrichtungen, Institutionen, Einzelpersonen und Verbände zu erreichen?

Um die Reichweite von bink zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Hinweise und Links auf bink-bayern.de auf den Websites von Bayern Innovativ und bayernkreativ
  • Posts zum bink-Angebot auf verschiedenen Social-Media-Plattformen
  • Quartalsmailing binkImpuls für das binkNetzwerk
  • Direktansprache von Kulturinstitutionen und Verbänden via E-Mail und Telefon
  • Vorstellung von bink auf verschiedenen Veranstaltungen (bislang: Kunstareal München, Austausch der Green-Culture-Anlaufstelle auf Bundesebene, Forum für die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft)

5.1 Wie verteilen sich die Besuchs- und Teilnehmendenzahlen bei den Angeboten von bink (Homepage, Beratung, Info, Mailings, sonstige Angebote) auf die verschiedenen Sparten des Kunst- und Kulturbereichs (bitte mit Auflistung nach Sparten, jeweils aufgeschlüsselt nach Angeboten)?

Diese Frage lässt sich nur für die Nutzung der Veranstaltungen und Beratungen beantworten. Die prozentuale Verteilung wird in dem folgenden Diagramm dargestellt:

250630_sAn_Diagramm_Kultureinrichtungen nach Sparte_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Unter die Rubrik „Sonstiges“ fallen Studierende, Angehörige freier Berufe, andere Initiativen, Beratungsunternehmen, Organisationen, Unternehmen für Theaterproduktion und Bühnenbild.
Hinsichtlich der weiteren Aktivitäten wird die Nutzung nicht spartenmäßig erfasst.

5.2 Welche demografischen Daten liegen über die Nutzenden vor (z. B. Alter, Geschlecht, regionale Verteilung, Bildung)?

Da sich das Angebot vornehmlich nicht an Einzelpersonen, sondern an Kulturinstitutionenrichtet, werden diese Daten nicht erfasst.

5.3 Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf der Plattform?

Die durchschnittliche Verweildauer lag zwischen dem 18.09.2024 und dem 31.03.2025 bei 1 Minute 27 Sekunden.

6.1 Wie viele Kultureinrichtungen haben bisher konkrete Maßnahmen zur Nachhaltigkeit aufgrund der Beratung durch bink umgesetzt (bitte mit Angaben zur Einsparung von CO2-Äquivalenten bzw. mit Blick auf alle 17 Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung auf gemessene andere Ergebnisse)?

Diese Daten können nicht erhoben werden bzw. die unterstellte unmittelbare Kausalität zwischen bink-Aktivität und bezifferbarer Einsparung in CO2-Äquivalenten ist aufgrund der Multikausalität und Komplexität der Vorgänge nicht ableitbar.

6.2 Welche messbaren Ziele wurden für bink in Bezug auf CO2-Äquivalent-Einsparungen im Kultursektor bis 2040 festgelegt (bitte geplante Milestones angeben)?

Siehe Antwort zu Frage 6.1.

6.3 Wie wird die Zusammenarbeit zwischen bink und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen koordiniert?

bink steht in engem Kontakt mit Anlaufstellen auf Bundesebene wie der Green-Culture-Anlaufstelle, Culture4Climate oder den vergleichbaren Landesanlaufstellen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Am 02.12.2024 fand ein virtueller Runder
Tisch der Anlaufstellen statt, im Rahmen dessen erörtert wurde, wie sich die Anlaufstellen auf Bundes- und Landesebene koordinieren k önnen. Darüber hinaus greift binkauf das bestehende Netzwerk von Bayern Innovativ zurück.

7.1 Wie viele Stellen wurden für die Beratung der Kulturschaffenden über die bink-Plattform geschaffen (bitte um Angabe der Vollzeitäquivalente unter Angabe der Stundenzahl und Eingruppierung)?
7.2 Auf welchen Zeitraum sind diese Stellen angelegt (bitte etwaige Befristungszeiten angeben)?
7.3 Wird der Personalumfang der Nachfrage angepasst und gegebenenfalls erhöht oder reduziert (bitte unter Angabe des vorgesehenen Evaluierungszeitraums für etwaige Anpassungen)?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da es sich bei bink nicht um eine staatliche Einrichtung handelt, wurden keine Stellen geschaffen. Vielmehr stellt Bayern Innovativ als Vertragspartner die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung.

8.1 Warum ist die Kreativwirtschaft von der Beratung durch bink ausgenommen?
8.2 Wie grenzt die Staatsregierung insbesondere bei Einzelpersonen und der Freien Szene „Kreativwirtschaft“ ohne von „Kulturszene“ mit Beratungsanspruch ab?
8.3 Welche passgenauen Beratungsmöglichkeiten zur ökologischen Nachhaltigkeit bietet die Staatsregierung zur Unterstützung bei der sozial-ökologischen Transformation und Erreichung der bayerischen Klimaziele der Kreativwirtschaft stattdessen?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Angebot von bink richtet sich vornehmlich an staatliche und nichtstaatliche Kultureinrichtungen in Bayern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln und die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Der Begriff Kreativwirtschaft umfasst dagegen nach üblicher Definition die Teilmärkte Software und Games sowie Werbewirtschaft, gelegentlich auch das Design.
Aufgrund gestiegener Energiekosten infolge des Angriffes Russlands auf die Ukraine und der Ausweitung der CO2-Bepreisung bestehen für Unternehmen (der Kreativwirtschaft) bereits starke Anreize, ökologische Entscheidungen zu treffen. Zur Unterstützung stehen dabei verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen auch der Kreativwirtschaft offen. Zu den einzelnen Programmen gibt es in der Regel auch Beratungsangebote. Über die erwähnten Beratungen hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit auch im Rahmen von „bayernkreativSTUNDE“, einem Beratungsformat von bayernkreativ, behandelt. Eine darüber hinausgehende branchenspezifische Beratung, die es für die überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftsbranchen nicht gibt, für die Kreativwirtschaft speziell über bink bereitzustellen, erscheint daher nicht geboten.

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Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



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Kleine Anfrage – AzP „Finanzierung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) und seiner Vorgängerinstitutionen“

Mein Kollege Johannes Becher fragt die Staatsregierung:

In welcher Höhe hat der Freistaat Bayern Beiträge zur Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) sowie zur Einrichtung seiner Vorgängerinstitutionen bzw. deren Träger geleistet (bitte die für die Einrichtung aufgewendeten Summen mit dem jeweiligen Jahr der Zahlung tabellarisch angeben), welche jährlichen Mittel wurden bzw. werden seit der erstmaligen Zahlung bis einschließlich 2025 für den laufenden Betrieb des DZK, seiner Vorgängerorganisationen sowie der Trägerstiftung aufgewendet (bitte mit Jahreszahl und Summe angeben) und in welcher Weise begründet die Staatsregierung die jeweilige finanzielle Beteiligung?

Hier geht’s zur Antwort:

Rave the Heritage: Techno und Clubkultur als Immaterielles Kulturerbe?

Mit mir auf dem Podium diskutiereten Dr. Motte (Rave The Planet), Ellen Dosch-Roeingh (Rave The Planet), Ferdinand Meyen (BR Zündfunk), Peter Wacha a.k.a. Upstart (Optimal, Rote Sonne, München) und Dr. Helmut Groschwitz (Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern). Im Zentrum standen Fragen wie: Was bedeutet es, wenn Techno – einst subversive Subkultur – zum Immateriellen Kulturerbe wird? Was gewinnt die Szene dadurch? Und was droht ihr womöglich zu entgleiten?

Chancen durch die Anerkennung von Kultur

Zunächst mal ist viel Hoffnung an die Auszeichnung geknüpft. Gerade angesichts der Gentrifizierung von Berlin könnte die UNESCO-Auszeichnung helfen, Räume für Kultur langfristig zu sichern – wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Dafür muss man jedoch rechtliche Konsequenzen und wirksame Schutzmechanismen verknüpfen, damit sich auch nachhaltig tatsächlich etwas verändert.

Kritik

Auch kritische Stimmen kamen zu Wort. So wurde etwa hinterfragt, ob die Auszeichnung nicht eine kulturelle Vereinnahmung darstelle – immerhin liegt der Ursprung vonTechno in Detroit. Die Initiierenden des UNESCO-Antrags betonten jedoch, dass der Antrag ausdrücklich auf die Wurzeln der Technokultur verweise. Es gehe eher um die lokale Ausprägung in Berlin anstatt um das Copyright von Techno.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Sorge um eine Musealisierung der Technokultur – konkret wurde kritisiert, dass durch die Auszeichnung ein statisches Bild der Szene entstehen könnte. Hier gelte es zu unterscheiden: Wird eine solche Erzählung von außen aufgesetzt – etwa durch wirtschaftliche Interessen – besteht die Gefahr, dass der lebendige Charakter der Szene verloren geht. Erfolgt hingegen die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte aus der Szene selbst heraus, kann das Erzählen der eigenen Geschichte sogar ein wichtiger Teil eines lebendigen Kulturerbes sein.

Fazit

Am Ende wurde deutlich: Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe kann Aufmerksamkeit auf die Situation der Technokultur sowie Nachtkultur lenken – von steigenden Mieten bis zum akuten Raummangel für Kulturangebote. Die Auszeichnung allein löst die Probleme natürlich nicht, kann aber als Argumentationshilfe dienen, um politischen Rückhalt und verbindliche Schutzregelungen einzufordern. Entscheidend ist nun, dass die Szene selbst mitgestaltet, wie ihr Erbe erzählt und geschützt wird, damit Techno nicht bloß als Erinnerungsstück, sondern als lebendige, zukunftsweisende Kultur weiterbesteht.

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Antrag „Strategien im Kampf gegen Antisemitismus – wo stehen Bayerns staatliche Kulturinstitutionen?“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss ausführlich über die derzeit bestehenden Leitbilder, Handlungsstrategien, Fortbildungsangebote und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Antisemitismus im Geschäftsbereich der staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern zu berichten.
Dabei soll insbesondere auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

  1. Status Quo der Leitbilder und Handlungsstrategien in den staatlichen Kulturinstitutionen
    ─ Aktueller Stand der Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitbildern gegen Antisemitismus, sowohl in der Organisationsstruktur der Institution als auch in Bezug auf die Präsentationen und Ausstellungen
    ─ Einbeziehung von Sachverständigen aus der antisemitismuskritischen Forschungs- und Bildungsarbeit bei der Ausarbeitung dieser Leitbilder und Handlungsstrategien
    ─ Ansprechpersonen in den Institutionen und Informationsmöglichkeiten für Betroffene, Personal und Publikum
  2. Evaluation
    ─ Zielsetzung der jeweiligen Handlungsstrategien und Leitbilder unter Beachtung des grundgesetzlich verbrieften Diskriminierungsverbots
    ─ Evaluations- und Weiterentwicklungsperspektiven der Handlungsstrategien und Leitbilder
    ─ Geplante Zeiträume für regelmäßige Evaluationen und etwaige Anpassungen sowie etwaige geplante Dokumentation der Evaluation in der Institution
  3. Inhalte und Zielgruppen für die Handlungsstrategien und Leitbilder
    ─ Maßnahmen und Wirkung der Antisemitismusprävention in der eigenen Belegschaft, sowohl im künstlerischen als auch in wissenschaftlichen, organisatorischen, pädagogischen sowie sonstigen Bereichen und bei möglichen Kooperationspartnerschaften, sowohl Institutionen wie auch Einzelpersonen
    ─ Aktionspläne bei antisemitischen Vorfällen, Institutionalisierung von Ombudspersonen und Ausgestaltung dieser Stellen
    ─ Zusammenarbeit jüdischer und antisemitismuskritischer Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstler bei der Implementierung und Weiterentwicklung der Handlungsstrategien und Leitbilder

Begründung:

Der generelle drastische Anstieg antisemitischer Vorfälle in Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 sowie der aktuelle Skandal um ein Programmheft des Bayerischen Nationalmuseums mit einem Titelbild, das eindeutige antisemitische Symbolik zeigte1,ohne dass auch nur in Ansätzen eine Einordnung erfolgte, machen deutlich, wie nötig Weiterbildung, Strategien und Leitbilder im Kampf gegen Antisemitismus auch im Bereich der staatlichen Kulturinstitutionen auch in Bayern sind.

Die Staatsregierung hat den Handlungsdruck erkannt: Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume forderte nach dem antisemitischen Eklat im Bayerischen Nationalmuseum eine „klare Haltung und besondere Sensibilität“2 von den staatlichen Einrichtungen.

Der Landtag begrüßte mit Beschluss vom 08.10.2024, Drs. 19/3537, die „bestehenden bayerischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus“ Mit eben diesem Beschluss gingen auch eine „Einladung für ein künstlerisches Miteinander (…) zur Förderung des bayerisch-israelischen Kulturaustausches“ sowie die „Förderung von Austausch und Kooperation im Bereich Kunst und Kultur mit Israel, denn jüdische Stimmen in Kunst und Kultur gehören zu Bayern“ einher.

Der konkretisierende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.11.2024, Drs. 19/3908, „Antisemitismus in staatlichen Kultureinrichtungen entschlossen entgegentreten – Handlungsstrategien entwickeln!“, der hier konkretes Handeln einforderte, wurde in der Sitzung vom 27.11.2024 jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Im Ausschuss hieß es dazu laut Protokoll, man habe ein qualitätsgesichertes Verfahren aufgesetzt, das allen Kultureinrichtungen zur Verfügung stehe. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) würden Fortbildungen sowie andere Angebote zur Sensibilisierung für und Vorbeugung von Antisemitismus gemacht. Der mit dem Antrag intendierte partizipative Prozess existiere bereits3. Die Staatsregierung ergänzte damals, man wolle ein Mitmachen der Kultureinrichtungen durch Angebote von Weiterbildungen und Informationen ermöglichen. Die Kulturstiftung der Länder habe vor, die Ergebnisse etwa im März oder April 2025 vorzustellen4. Diese Vorstellung kam bisher im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nicht an.

Der Antisemitismus-Eklat rund um das Titelbild mit dem Bildnis des Judas Iskariot5 auf dem Programm des Bayerischen Nationalmuseums kurz vor dem größtenteils mit viel Engagement ehrenamtlich organisierten Besuchs einer großen jüdischen Delegation zahlreicher Opfer-Familien der Shoa zeigt, dass ein Ausruhen auf dem Engagement der KMK möglicherweise nicht ausreichen wird. So war beim festlichen Empfang der jüdischen Delegation zwar vom konsequenten Kampf gegen Antisemitismus viel zu hören, doch nur eine Rednerin kam auf das Judas-Cover zu sprechen. In der jüdischen Gemeinschaft habe man mit Unverständnis, Ärger und Wut reagiert, so die Rednerin, die „Konsequenzen“6 forderte.

Positives Beispiel für den hier beantragten Bericht könnte die Anhörung zum Thema „Antisemitismus an bayerischen und außerbayerischen Hochschulen“ vom 23.10.2024 sein. Hier herrschte Einigkeit darüber, dass Antisemitismus und antisemitische Vorfälle an den öffentlichen Einrichtungen der Hochschulen genauer geprüft und noch besser bekämpft werden müssen. Für Kultureinrichtungen, die ebenfalls öffentlich finanziert sind und als Diskurstreiber unserer Gesellschaft dienen, ist eine klare Haltung gegenüber antisemitischen Narrativen ebenfalls dringen nötig. Lippenbekenntnisse helfen hier nicht weiter, der Kampf gegen Antisemitismus fordert Handeln. Ein ausführlicher Bericht zum Status Quo, zur Evaluation sowie zu wichtigen Aspekten von vorhanden Maßnahmen, Leitbildern und Handlungsstrategien der staatlichen Kulturinstitutionen Bayerns ist unerlässlich.


    1 Bericht des Bayerischen Rundfunks vom 23. März 2025 „Bayerisches Nationalmuseum: Heft mit antisemitischem Titelbild“ von BR24 Kultur
    2 https://www.juedische-allgemeine.de/politik/antisemitismuseklat-im-nationalmuseum-minister-reagiert/
    3 vgl Ausschussprotokoll der 22. WK-Sitzung, LP 19, 27.11.2024
    4 ebd.
    5 https://www.sueddeutsche.de/kultur/bayerisches-nationalmuseum-broschuere-skandal-antisemitismus-li.3223804
    6 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/restitution-von-raubkunst-muenchen-silberobjekte-bayerisches-nationalmuseum-li.3228769

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    Schriftliche Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaates bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

    Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

    Vorbemerkung:

    Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 27.02.2025 auf Antrag der CSU und FW (Nachzieher zu Drs. 19/5199) und Antrag der SPD (Drs. 19/5200) eine umfassende Berichterstattung durch die Staatsregierung zum Thema Provenienzforschung und Restitutionspraxis beschlossen. Darüber hinaus hat Staatsminister Markus Blume im Landtag angekündigt, dass eine unabhängige Untersuchungskommission („Task Force“) eingerichtet wird. Unabhängig davon beantwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die Fragen im Einzelnen wie folgt, wobei sich die Antworten im Wesentlichen auf den Fokus der Schriftlichen Anfrage und somit auf den staatlichen Bereich der Kunstmuseen sowie die staatlichen Archive und Bibliotheken beziehen:

    1.1 Für wie viele Fälle von Kulturgütern, die sich im Besitz des Freistaates Bayern befinden, laufen derzeit Restitutionsverfahren bzw. gibt es offene Forderungen zur Restitution (bitte Objekt, geschätzten Wert des Werkes und Institution, die das jeweilige Objekt aktuell verwahrt, benennen)?

    Als offene Forderung auf Restitution im Sinne dieser Anfrage werden Forderungen auf die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verstanden, die aktuell aktiv verfolgt werden und die noch nicht beschieden wurden (z. B. keine Empfehlung der Beratenden Kommission; aus Sicht der Zentralen Dienste (ZD) liegt kein verfolgungsbedingter Entzug vor). Den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) liegen aktuell nach deren Angaben drei offene Forderungen zu Restitutionen vor. Dazu gehören die in dieser Schriftlichen Anfrage (SANFR) genannten Restitutionsfälle nach Alfred Flechtheim (drei Werke) und den Gebrüdern Lion (vier Werke). Dem Bayerischen Nationalmuseum (BNM) liegen nach dieser Definition vier Forderungen vor, der Staatlichen Graphischen Sammlung (SGSM) zwei Forderungen.

    In neun weiteren Fällen, die die BStGS (acht Fälle) und die SGSM (ein Fall) betreffen, wurde in der Sache bereits auf Restitution entschieden. Die Restitutionen der Kunstwerke an die jeweiligen Erben als nächster Schritt ist in Vorbereitung, wobei sich die ZD in engem Austausch mit jenen Personen und Stellen befinden, die zur Prüfung der Rechtsnachfolge beitragen können, um diese einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. Dazu gehören das in der SANFR erwähnte Waldmüller-Gemälde „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster“ sowie die vier Gemälde und zwölf Aquarelle (fünf Fälle), deren Restitution Staatsminister Markus Blume am 04.12.2024 bekannt gegeben hat. Im BNM laufen derzeit nach dessen Angaben aktuell 17 Restitutionsverfahren.

    Angaben zum Wert von Kulturgütern sind ohne entsprechende Wertgutachten nicht substantiiert, sodass hierzu keine validen Aussagen möglich sind.

    Zum Bereich der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) hat diese folgende aktuelle Rückmeldung gegeben:

    An der BSB liegt ein Verfahren im Umfang von vier Objekten vor.

    Vier weitere Verdachtsfälle befinden sich derzeit in der weiteren Recherche-/Abstimmungsphase, teilweise sind auch noch die Rechtsnachfolger zu ermitteln.

    Gegenüber den Staatlichen Archiven Bayerns werden derzeit keine Forderungen zur Restitution geltend gemacht.

    In sechs Fällen mit ca. 1 500 Objekten (davon ein umfangreiches Archiv mit rund 1 450 Objekten) bemühen sich die Staatlichen Archive Bayerns proaktiv um eine Restitution.

    Dabei befinden sich die Staatlichen Archive Bayerns in zwei Fällen in einem Austausch mit potenziellen Anspruchsberechtigten und in den übrigen vier Fällen laufen interne Ermittlungen bzw. handelt es sich um Fundmeldungen auf der Lost Art-Datenbank.

    1.2 Wie schätzt die Staatsregierung die kunsthistorische Bedeutung dieser Objekte ein?

    Prinzipiell sind alle Objekte in staatlichen Museen und Sammlungen als kunsthistorisch bedeutsam zu betrachten, weil sie genau aus diesem Grund Eingang in eine öffentliche kulturgutbewahrende Einrichtung gefunden haben. Deshalb gilt Kulturgut, das sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer das öffentlich-rechtliche Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, auch als nationales Kulturgut i.S.d. §6 Abs. 1 Nr. 2 Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Es erfährt damit durch die §§ 69 ff. KGSG einen besonderen Schutz vor Verbringung.

    1.3 Von welcher Stelle werden diese Fälle aktuell geprüft?

    Die Fälle in den staatlichen Museen und Sammlungen werden in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt durch die Provenienzforschung in den jeweiligen Häusern, die Bewertung des so ermittelten Sachverhalts auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 („Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung“) wird durch das juristische Referat der Zentralen Dienste bei den BStGS vorgenommen. Nach Vorliegen dieser Sachverhaltsermittlung und rechtlichen Prüfung erfolgt die Vorlage mit der Empfehlung zu einer abschließenden Entscheidung für oder gegen eine Restitution an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das auf dieser Grundlage entscheidet.

    Künftig sollen die Provenienzforschung und die juristische Expertise für alle bayerischen Museen und Sammlungen in der Museumsagentur konzentriert werden, die am 01.07.2025 ihren Dienst aufnehmen wird. In den Fällen der BSB gilt: Das aktuelle Restitutionsverfahren wird zentral über die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig koordiniert. Ziel ist ein Verbleib der Objekte an den jeweiligen Kultureinrichtungen im Rahmen eines Rückkaufs. Dieses Verfahren konnte für die BSB entsprechend im Februar 2025 abgeschlossen werden.

    In den weiteren Fällen ist die Abteilung Handschriften und Alte Drucke der Bayerischen Staatsbibliothek prüfend/koordinierend tätig.

    In den Fällen der Staatlichen Archive Bayerns erfolgt die Prüfung federführend durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

    2.1 In wie vielen Fällen hat die Staatsregierung seit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien Objekte restituiert (bitte jeweils einzeln Objekte, geschätzten Wert der Objekte und Dauer der Restitutionsprozesse angeben)?

    Zum Bereich der staatlichen Museen kann Folgendes gesagt werden:

    Aus den staatlichen Museen wurden in 80 Fällen 139 Werke an die Nachfahren der Opfer der NS-Herrschaft zurückgegeben.

    Die Dauer der Restitutionsprozesse ist nicht einheitlich zu bestimmen, weil insbesondere für die Beendigung des Verfahrens auf unterschiedliche Zeitpunkte (Entscheidung über die Restitution oder Übergabe des Objekts an die Eigentümer) abgestellt werden kann. Zudem liegt die Beendigung nicht allein in der Hand des Freistaates, weil sie im Fall einer Entscheidung auf Restitution vom Nachweis der persönlichen Berechtigung der Restitutionsempfänger und deren Inbesitznahme des Objekts abhängt. Restitutionen sollen mit Blick auf den in der Vorbemerkung genannten Prozess beschleunigt werden. Dazu soll bei den BStGS bei allen gemäß DZK-Standard (DZK = Deutsches Zentrum Kulturgutverluste) auf rot stehenden Werken, also bei Fällen mit hohem Verdachtsgrad hinsichtlich NS-verfolgungsbedingten Entzugs, schnellstmöglich eine Tiefenrecherche eingeleitet und ein verbindlicher Zeitplan für die systematische Ersteinschätzung aller noch nicht geprüften Werke bis zum Jahr 2026 vorgelegt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission wird weitere Möglichkeiten zur Systematisierung und Effizienzsteigerung prüfen. Außerdem werden die Ressourcen erhöht und 1 Mio. Euro und zwei Stellen zusätzlich kurzfristig zur Verfügung gestellt.

    Zum Bereich der Staatlichen Bibliotheken kann Folgendes gesagt werden:

    Die BSB sucht bereits seit dem Jahr 2003 systematisch und kontinuierlich mit Autopsie der Bestände nach NS-Raubgut in ihren Beständen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden seit 2006 in 27 Fällen insgesamt 809 Bände restituiert.

    Zudem hat die Landesbibliothek Coburg im Jahr 2024 eine Restitution größeren Umfangs von NS-Raubgut durchgeführt (89 Titel in 109 Bänden). Die Erbin hat die noch überlieferten 109 Bände der Landesbibliothek Coburg wiederverkauft, damit die Sammlung am ursprünglichen Entstehungsort verbleiben und einer weiteren Erforschung zur Verfügung stehen kann.

    Zum Bereich der Staatlichen Archive Bayerns kann Folgendes gesagt werden:

    Aus dem Besitz der Staatlichen Archive Bayerns sind seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung am 3. Dezember 1998 insgesamt 42 Ob- jekte (41 Handschriften und ein Schreiben) restituiert worden.

    2.2 Bei welchen Objekten hat die Staatsregierung in den letzten zehn Jahren auf Restitutionsersuchen hin oder auf Bitten der Anrufung der Beratenden Kommission hin die Zusammenarbeit verweigert, also z. B. die Restitution von Objekten oder die Anrufung der Kommission abgelehnt (bitte ebenfalls jeweils einzeln Objekte und den geschätzten Wert dieser Objekte sowie Datum der Erstanfrage der anspruchstellenden Personen oder Stellen angeben)?

    Die staatlichen Museen und Sammlungen nehmen jedes einzelne Restitutionsbegehren ernst und unterziehen es einer Prüfung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind, ergibt sich aus der Subsumtion der Fakten unter die Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung.

    In den letzten zehn Jahren wurde in zehn Fällen keine Restitutionsempfehlung ausgesprochen und im Ergebnis die Restitution abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Restitution nicht vorlagen. In einem dieser Fälle ging der Ablehnung ein Verfahren vor der Beratenden Kommission und eine entsprechende Empfehlung gegen eine Restitution voraus.

    Der Forderung, die Beratende Kommission anzurufen, wurde im Fall von Pablo Picassos „Madame Soler“ aus den wiederholt dargelegten Gründen nicht entsprochen (siehe dazu u. a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390).

    Den Erben nach Alfred Flechtheim wurde nach Abschluss der Prüfung der Restitutionsforderung in Bezug auf Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie der beiden Gemälde von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) unmittelbar die Befassung des in Errichtung befindlichen Schiedsgerichts NS-Raubgut angeboten. Eine Anrufung der Beratenden Kommission zum jetzigen Zeitpunkt wäre angesichts der bevorstehenden Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit, der Verfahrensdauer vor der Beratenden Kommission, der Zahl von dort noch anhängigen Fällen und der Unverbindlichkeit ihrer Empfehlung nicht zielführend.

    Aus dem Bereich der Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns ist kein Fall bekannt.

    2.3 Welchen Einfluss hat die persönliche Situation der Personen, die Restitutionsansprüche stellen, auf die Entscheidungen des Freistaates vor dem Hinblick auf die Selbstverpflichtung im Rahmen der Washingtoner Prinzipien, faire und gerechte Lösungen zu finden?

    Entschieden wird ohne Ansehung der Person auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, der Gemeinsamen Erklärung und der Orientierungshilfe der Handreichung.

    3.1 Welche der in den Fragen 2.1 und 2.2 aufgelisteten Werke schätzt die Staatsregierung als kunsthistorisch besonders wertvoll und welche als weniger wertvoll ein (bitte alle angegebenen Objekte tabellarisch nach angenommenem kunsthistorischen Wert einordnen)?

    Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen.

    3.2 Wie erklärt die Staatsregierung, dass es trotz seit 1999 bestehender Forschungsarbeit bisher keine gesicherten Erkenntnisse zur Provenienz des Werkes „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling gibt, das sich um 1935 im Besitz der jüdischen Kunsthandlung Brüder Lion befunden hat?
    3.3 Welche Bemühungen haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 1998 selbst proaktiv entfaltet, um die Erben der Kunsthandlung BRÜDER LION am Maximiliansplatz, deren Sammlung von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 enteignet wurde, zu finden (bitte konkrete Fälle und Bemühungen in den jeweiligen Fällen darlegen)?

    Die Fragen 3.2 und 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

    Aktuell wird die Tiefenrecherche anlassbezogen durchgeführt; ein Restitutionsantrag für das Gemälde „Junges Mädchen mit Strohhut“ wurde Anfang April 2024 gestellt. Auf drei weitere Gemälde mit derselben Provenienz haben die ZD den rechtlichen Vertreter der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung der Restitutionsforderung im April 2024 schriftlich proaktiv hingewiesen.

    Zur Erläuterung des Verfahrens:

    Die BStGS haben in den vergangenen Jahren im Zuge ihrer proaktiven Provenienzrecherche gemäß der Verpflichtung nach den Washingtoner Prinzipien die Zugehörigkeit mehrerer Gemälde zum ehemaligen Bestand der Kunsthandlung der Gebrüder Lion identifiziert. Drei davon sind in der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste als Fundmeldungen registriert, das vierte Werk wird in Kürze auf Lost Art eingetragen werden. In der Online-Datenbank der BStGS sind alle vier Werke veröffentlicht. Die bislang bekannten Fakten sind in den jeweiligen Einträgen genannt und die Brüder Lion in der Provenienzkette angegeben.

    Die Tiefenrecherche im Fall der Gebrüder Lion dauert für die vier Werke noch an, wird jedoch bald abgeschlossen sein. Bei Werken, die aus der Provenienz von Kunsthändlern stammen, stellt sich zusätzlich regelmäßig die Frage, ob die betreffenden Werke in ihrem Eigentum standen oder ob es sich um Kommissionsware handelte, die dem Eigentum Dritter zuzurechnen war. Eng verknüpft ist damit die Frage nach möglichen Einlieferern als Voreigentümer der Werke, die als potenzielle Erstgeschädigte bei Restitutionen prioritär zu berücksichtigen wären.

    4.1 Was hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Beratende Kommission gut und effizient arbeiten konnte?

    Die Beratende Kommission ist keine Einrichtung des Freistaates Bayern. Die Kommissionsmitglieder werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden für eine Zeitdauer von zehn Jahren (bei Neuberufung) berufen. Der Freistaat hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz die Einrichtung und die Entwicklung der Verfahrensgrundlagen der Beratenden Kommission begleitet.

    4.2 Wie erklärt die Staatsregierung den Sinneswandel des Direktors der Bayerischen Staatsgemäldesammlung, der sich, in Bezug auf die Restitution dreier Werke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim, zunächst für eine direkte Restitution dieser Objekte ausgesprochen hatte, wie von unabhängigen Forschern empfohlen und mit Blick auf die Tatsache, dass in einem sehr ähnlich gelagerten Fall aus derselben Sammlung vom Walraff-Richartz-Museum in Köln bereits restituiert wurde?

    Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wie auch des Freistaates Bayern insgesamt gründet auf Erkenntnissen, die einen NS-verfolgungsbedingten Entzug nicht eindeutig belegen. Es liegt bei allen drei Werken für unterschiedliche Zeitpunkte vor dem 30.01.1933 ein Nachweis des Eigentums Alfred Flechtheims vor. Gleichwohl besteht wegen dokumentierter Hinweise auf Verkaufsabsichten bzw. Ver- käufe noch vor der sog. Machtergreifung Unklarheit über die Eigentümerstellung Alfred Flechtheims an den von ihm gehandelten Kunstwerken in dem relevanten Zeitraum nach dem 30.01.1933. Gerade für solche Fälle, deren Sachverhalt und Bewertung uneindeutig sind, bietet das Schiedsgericht NS-Raubgut künftig ein rechtsförmiges und rechtsverbindliches Verfahren. Aus diesem Grund strebt das StMWK eine Anrufung des Schiedsgerichts an.

    Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

    Die Restitution des Gemäldes „Tilla Durieux“ aus dem Walraff-Richartz-Museum in Köln, das ehemals im Eigentum der Galerie Alfred Flechtheims stand, ist bekannt. Sie war Gegenstand einer Empfehlung der Beratenden Kommission vom 09.04.2013. Es bestehen in den Provenienzen Unterschiede, die entscheidungserhebliche Tatsachen betreffen. Daher kann die Restitutionsempfehlung der Beratenden Kommission nicht als Blaupause dienen.

    4.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Tatsache, dass die seit 2016 existierenden Ergebnisse der Provenienzforschung im Falle Flechtheim laut Presseberichten noch nicht mit der Erbenvertretung geteilt wurde, obwohl ein solches Teilen von Erkenntnissen den Washingtoner Prinzipien, die ein proaktives Veröffentlichen jeglicher Informationen einfordern, mehr als entspräche?

    Die Ergebnisse der Provenienzrecherche zu Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie den beiden Gemälden von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) wurden den Antragstellern im September 2023 in einem umfangreichen Dossier durch die BStGS mitgeteilt; zugleich erhielten die Antragsteller die Möglichkeit zu Korrekturen und Ergänzungen. Der in der Folge finalisierte Provenienzbericht wurde den Antragstellern Ende 2023 übermittelt.

    5.1 Wie erklärt die Staatsregierung die Auslegung des bayerischen Haushaltrechts, die laut Staatsminister Markus Blume eine Restitution nur zulässt, wenn der NS-verfolgungsbedingte Entzug eindeutig festgestellt werden könne, vor dem Hintergrund, dass es international und bundesweit geübte Praxis ist, im Zweifel im Sinne der Erbinnen und Erben zu entscheiden, weil wegen der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, was ebenso auch in den Washingtoner Prinzipien, zu denen sich auch der Freistaat bekannt hat, vereinbart ist?

    Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 i. V. m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021 gestattet eine Restitution, wenn das betreffende Kulturgut entsprechend der Gemeinsamen Erklärung als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten hat. Ob es als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten kann, ist durch eine Subsumtion auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen
    Erklärung zu bewerten. Die Handreichung nimmt eine Beweislastverteilung vor, die der Verfolgungssituation und der großen zeitlichen Entfernung zum damaligen Geschehen Rechnung trägt. Die Vielzahl der einvernehmlich restituierten Kunstwerke belegt, dass – entgegen der Unterstellung der Fragestellung – diese erleichterte Beweislastverteilung gelebte Praxis ist.

    Wenn trotz dieses restitutionsfreundlichen Bewertungsmaßstabes Zweifel verbleiben, weil die Tatsachenüberlieferung zu wesentlichen, entscheidungserheblichen Fragen lückenhaft bleibt, kann nicht mit der erforderlichen Gewissheit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug ausgegangen werden.

    Gerade für solche Zweifelsfälle wurde die Beratende Kommission eingerichtet, deren Empfehlung nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 i. V. m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021 in diesen Fällen die Grundlage einer Restitution darstellte. In Zukunft wird das einseitig anrufbare, auf Grundlage eines Bewertungsrahmens entscheidende Schiedsgericht NS-Raubgut mit seinen Schiedsurteilen an die Stelle der Beratenden Kommission mit ihren Empfehlungen treten.

    5.2 In welchen Fällen hat die Staatsregierung schon davon Gebrauch gemacht, dass der Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz vergangener Jahre das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausdrücklich ermächtigt, Kulturgüter, die nach den Washingtoner Prinzipien als „verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen“?

    In allen Fällen, in denen seit der Aufnahme dieser Regelung in das Bayerische Haushaltsgesetz auf Restitution entschieden wurde, wurde von der Ermächtigung Gebrauch gemacht.

    5.3 Welche Argumente gibt es aus Perspektive der Staatsregierung für und gegen eine Restitution des Objektes „Madame Soler“ (bitte auch angeben, welche Argumente vor der Schiedsgerichtsbarkeit ins Feld geführt werden sollten, falls diese angerufen würde)?

    Die Argumente wurden in der Vergangenheit schon vielfach vorgetragen (siehe dazu u. a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390). Eine Stellungnahme wird in das schiedsgerichtliche Verfahren eingebracht, dem nicht vorgegriffen wird.

    6.1 Welche Argumentation will die Staatsregierung vor dem Schiedsgericht im Falle der Picasso-Bronzen, die laut Einschätzung von Sachverständigen Teil der Sammlung Flechtheims waren, vorbringen, damit die Bronzen im Besitz des Freistaates bleiben?
    6.2 Sollte die Staatsregierung auf die Frage 6.1 keine valide Argumentationsstrategie haben, warum werden die Bronzen nicht zeitnah und im Falle von Frage 6.1 zu Lebzeiten des Erben restituiert?

    Die Fragen 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.

    Die aktuelle Restitutionsforderung der Erben nach Alfred Flechtheim bezieht sich auf eine Bronze-Büste und zwei Gemälde. Solange das Vorliegen eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nicht ausreichend geklärt ist, steht eine unmittelbare Restitution im Widerspruch zu den Vorgaben des Haushaltsrechts (siehe dazu im Detail die Antwort zu Frage 5.1).

    Der Freistaat hat bereits angekündigt, den Fall dem Schiedsgericht NS-Raubgut zur Entscheidung vorzulegen. Der Freistaat verfolgt mit der Anrufung allein das Ziel, unter den gegebenen Umständen und unter Vorlage der vorliegenden Ergebnisse der Provenienzforschung eine Entscheidung für eine faire und gerechte Lösung durch das Schiedsgericht herbeizuführen. Jede Entscheidung des Schiedsgerichts wird selbstverständlich akzeptiert.

    7.1 Was sind die Gründe dafür, dass sich das Restitutionsverfahren im Fall des Waldmüller-Gemäldes „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster“, das vor über zwei Jahren, im August 2022, beschlossen wurde und auf Basis der Washingtoner Prinzipien schon abgeschlossen sein müsste, immer noch nicht abgeschlossen ist, und dass trotz der Tatsache, dass die Erben positiv bekannt sind und von den Rechtsanwälten der Erben Freistellungserklärungen angeboten wurden, um die Bayerischen Gemäldesammlungen vor jedweden Ansprüchen weiterer Erben abzusichern?

    Das StMWK hat im August 2022 für die Restitution des Gemäldes entschieden und steht uneingeschränkt zu dieser Entscheidung. Die für den Abschluss der Restitution noch zu klärenden Fragen betreffen das Zivilrecht, namentlich im Bereich des Erbrechts. Sie können als Gegenstand eines noch laufenden Verfahrens mit Rücksicht auf die beteiligten Parteien nicht kommentiert werden. Die Zentralen Dienste stehen mit den Parteien und ihren jeweiligen rechtlichen Vertretern im engen Austausch.

    7.2 Wie erklärt Staatsminister Markus Blume die Diskrepanz zwischen seiner jahrelangen Forderung nach gesetzlichen Lösungen und der Tatsache, dass er gleichzeitig mehrere Erbenfamilien hinhalten lässt und kaum Kunstwerke mit kunsthistorischer Relevanz zurückgibt?

    Zur kunsthistorischen Relevanz der Werke siehe die Antwort zu Frage 1.2.

    Die Staatsregierung hat sich stets für eine Verrechtlichung eingesetzt, für die auch die jüdischen Verbände eintreten. Diesem Ziel dient die in Errichtung befindliche Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die strittigen Fälle durch das Schiedsgericht NS-Raubgut entscheiden zu lassen, ist damit nur konsequent und folgerichtig. Eine Restitution auf Grundlage eines Schiedsspruchs des Schiedsgerichts NS-Raubgut erfährt ihre Legitimation durch ein rechtsverbindliches, transparentes und vorhersehbares Verfahren.

    7.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Nutzung der Villa in der Möhlstraße 12a, die von Heinrich Himmler 1941 per Zwangskauf erworben wurde und die sie dann gegen die alliierte Kontrollratsdirektive an sich selbst überschrieben hat und seit nun fast 80 Jahren kostenlos nutzt bzw. aktuell schlicht weitervermietet, ohne die Hinterbliebenen des NS-Entzugs des Baudenkmals zu suchen, vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung zur Restitution und der wiederholten Bekundungen, der Freistaat tue sein Möglichstes für eine gerechte und umfassende Restitution?

    Es lagen keine Hinweise vor, dass die Liegenschaft entgegen den Vorgaben der Kontrollratsdirektive Nr. 50 in das Eigentum des Freistaates überging.

    8.1 Gehören Kunstwerke, die als NS-verfolgungsbedingt entzogene Raubkunst einzustufen sind, zum Grundstockvermögen des Freistaates?

    Alle Objekte im Bestand der staatlichen Museen und Sammlungen gehören zum Grundstockvermögen des Freistaates, auch wenn sie als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben. Ihre Restitution erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 i. V. m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 Bayrisches Haushaltsgesetz 2021.

    8.2 Inwieweit wirkt sich die Restitution von Kunstwerken aus dem Besitz des Freistaates auf den Grundstock im Zusammenhang mit Art. 81 Bayerische Verfassung und den Staatshaushalt aus?

    Mit Abschluss der unentgeltlichen Übertragung an die Restitutionsberechtigten sind sie nicht länger Teil des Grundstockvermögens, aus dem sie ersatzlos entnommen werden.

    8.3 Was ist der Grund dafür, dass Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021, welcher eine Ermächtigung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vorsieht, sodass Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörenden und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten habe, den Berechtigten unentgeltlich übertragen werden kann, nicht in das aktuelle Bayerische Haushaltsgesetz Eingang gefunden hat?

    Das aktuell gültige Bayerische Haushaltsgesetz 2024/2025 verweist in Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 auf die Ermächtigung aus Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021. Der Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2025 sieht in § 1 Nr. 5 vor, Art. 8 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 um einen Abs. 24 zu ergänzen, der der bisherigen Ermächtigungsgrundlage des Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021, ergänzt um die Schiedssprüche des Schiedsgerichts als Grundlage für Restitutionen, entspricht und diese künftig ersetzen soll.

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    Schriftliche Anfrage „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“

    „Der Herkulessaal wird nur noch künstlich beatmet.“ So beschrieb die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bereits vor der Pandemie den Zustand des einzigen großen Konzertsaals im Zentrum der Landeshauptstadt München. Am 27. Januar 2025 führte eine defekte Elektrik, begleitet von einem stroboskopartigen Alarmlicht, schließlich zur kurzfristigen Absage eines Konzerts des renommierten Dirigenten Herbert Blomstedt.1 Diese Entwicklung beleuchtet eindringlich die strukturellen Probleme der staatlichen Kulturbauten in Bayern, deren Sanierungsbedarf seit Jahren bekannt ist.

    Nachdem der Sanierungsstau lange ignoriert wurde, zielt der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume auf ein langsames hintereinandergeschaltetes Abarbeiten des Sanierungsstaus ab. Bereits im Mai 2023 verkündete er hierfür pressewirksam zunächst extern, dann im Landtag die sogenannte „Kulturkaskade“ – ein Maßnahmenpaket zur Abarbeitung der Sanierungen, dessen Vermarktungsname „Kaskade“ einige bereits 2023 eher eine Abwärtsbewegung beim Thema Kulturbauten befürchten ließ. Ungeachtet der vollmundigen Vermarktung der „Kaskade“ zeigt der Fall des Herkulessaals, ebenso wie der scheinbar weitgehende Stillstand bei weiteren Bauten, dass es immer noch an politischem Willen und konkreten Maßnahmen fehlt, um die kulturelle Infrastruktur Bayerns nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. In einer Zeit angespannter Haushaltslagen ist eine Sanierung mit Weitsicht erforderlich, um das kulturelle Erbe Bayerns zu bewahren und gleichzeitig die Kulturbauten als Orte gesellschaftlichen Austauschs und der kulturellen Teilhabe zu stärken.

    1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?

    In den beiden Tabellen

    • a) Laufenden Baumaßnahmen StMWK
    • b) Maßnahmen in Planung StMWK

    in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.

    Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2025 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.164,8 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.

    Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlagen (PU) ermittelt.

    1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?

    In den beiden Tabellen

    • c) Laufenden Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
    • d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung

    in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung dargestellt. Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum 1. Januar 2025 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 397 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist. Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

    1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Frage 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?

    In der Tabelle

    • e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK

    in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    In der Tabelle

    • f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der Schlösserverwaltung

    in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte für die Haushaltsjahre 2023, 2024 sowie die Haushaltsansätze 2025 auflisten)?

    2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßnahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, die Musikhochschule München, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg usw. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?


    Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.

    In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden sowie der Musikhochschule München (Ist-Zahlen).

    in Tsd. Euro20232024
    Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)78.182,4117.064,5

    Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können der veröffentlichten Haushaltsrechnung für das Jahr 2023 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 beim jeweiligen Kapitel, Tit. 710 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 wurden noch nicht veröffentlicht.

    Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.

    Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt.

    3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)?

    3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?

    Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.

    Im Folgenden sind die Bauausgaben der Schlösserverwaltung im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:

    in Tsd. Euro20232024
    Bauunterhalt (Tit. 519 01)16.77717.145
    Kleine Baumaßnahmen (Tit. 701 01)4.2026.229
    Kanalsanierung (Tit. 702 01)569874
    Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.)43.11938.167
    Summe64.66662.415

    Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für das Jahre 2023 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen), Tit. 710 05 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden zeitnah veröffentlicht.

    4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben jeweils einzeln dargestellt (bitte tabellarisch auflisten)?

    Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen über die Titel der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. bei Kap. 06 16 der Schlösserverwaltung für:

    • Bauunterhalt Gruppe 519
    • Kleine Baumaßnahmen Gruppe 701
    • Kanalsanierungen Gruppe 702
    • Große Baumaßnahmen Gruppe 710 ff.

    4.2 Welche Eckdaten hinsichtlich Dauer und Kosten einzelner Maßnahmen ergeben sich aus dem Beschluss vom 5. Juli 2023, Projektunterlage „Bayerische Staatsoper – Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, 1. Teilbaumaßnahme“ (bitte begründen)?

    Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags die Projektunterlage für die 1. Teilbaumaßnahme der Maßnahme „Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs“ (Kap. 1581 Tit. 711 26) freigegeben. Sie umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz des Nationaltheaters, die abschnittsweise vorzunehmen sind, um die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zum Zeitpunkt der späteren Generalsanierung sicherzustellen. Die Projektplanung wurde am 10. Juli 2024 vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags mit Kosten von 37,1 Mio. Euro genehmigt. Die Umsetzung der Maßnahme wird in den hierfür verlängerten Theaterferien 2025 beginnen und jeweils in den fortgeführten Theaterferien der beiden Folgejahre fortgesetzt und abgeschlossen werden.

    Über die Dauer und Kosten der weiteren Teilbaumaßnahmen liegen derzeit noch keine Informationen vor.

    4.3 In welcher Reihenfolge plant die Staatsregierung die Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen der staatlichen Veranstaltungshäuser in Bayern (bitte aktuelle Zeitspannen angeben, bitte aktuelle vermutliche Daten der Baubeginne mit angeben, bitte aktuelle geplante Eröffnungsdaten mit angeben)?

    Baubeginne und Eröffnungsdaten leiten sich aus den Ergebnissen der Einzelplanungen der jeweiligen Projekte ab.

    Die im Frühjahr 2023 im Landtag vorgestellte Kulturkaskade priorisiert die hohe Anzahl der am Standort München in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro. Die Zeitachse dieser kulturellen Schlüsselprojekte hat folgenden aktuellen Sachstand:

    • 2024: Residenztheater inkl. Interimslösung: Projektantrag genehmigt. Nächster Schritt ist die Erteilung des Planungsauftrags.
    • 2024: u. a. Anstoß für die Sanierung des Nationaltheaters inkl. Interimslösung. Der Beginn der Maßnahme ist nach Abschluss der Sanierung des Residenztheaters avisiert, voraussichtlich Mitte der 2030er-Jahre.
    • 2024: Entscheidung zur Redimensionierung des Konzerthauses München.
    • 2024: Richtfest des Proben- und Werkstattzentrums des Staatsschauspiels ist im Dezember erfolgt.
    • Geplant in 2026: Vorlage der Projektunterlage Bau für die Sanierung des Hauses der Kunst zur Genehmigung des Haushaltsausschusses.

    5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Konzepte für die Zeit der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2023, bitte begründen, falls keine Mittel eingestellt wurden)?

    Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.

    Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.

    Mit Blick auf die geplante Sanierung des Hauses der Kunst betrifft diese Frage Beschlussfassungen zukünftiger Haushalte, denen nicht vorgegriffen werden kann.

    5.2 Welche Maßnahmen und Formate wurden seit 2023 eingeführt, um künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Führungspersönlichkeiten der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/ oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mit einzubeziehen (bitte Beispiele und Ergebnisse angeben)?

    Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, die Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und die Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.

    Sanierungen werden im Übrigen entsprechend den Vorgaben für staatliche Große Baumaßnahmen geplant. „Maßnahmen und Formate“ des Verfahrens richten sich nach der RLBau 2020. Dabei werden die im Rahmen des Bauverfahrens erforderlichen Austausche und Beteiligungen vorgenommen sowie Expertisen eingeholt und regelmäßige Einbindungen der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet.

    5.3 Inwieweit werden aktuell bei Neubau- und Sanierungsprojekten Leitideen verfolgt, die speziell die Aspekte Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und kulturelle Innovation fördern und Bayern damit als Vorreiter für zukunftsfähigen Kulturbau positionieren könnten (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen angeben)?

    Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Dies betrifft auch die Bereiche Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Innovation. Da dies generell für die Neubau- und Sanierungsprojekte des Freistaates gilt, können keine konkreten Projekte benannt werden.

    6.1 Welche bekannten Mängel (z. B. Bausubstanz, Arbeitsbedingungen, Backstagebereich, Bühnentechnik, Akustik, Zuschauerbereich, Brandschutz, Arbeitssicherheit etc.) bestehen aktuell bei den staatlichen Kulturbauten, insbesondere im Marstall, Herkulessaal und Staatsoper (bitte mit Angabe der Mängel, die seit 2023 neu hinzugekommen sind, bitte jeweils geschätzte Kosten zur Behebung der Mängel angeben)?

    Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst insbesondere folgende Maßnahmen, mit denen bekannte Mängel behoben werden sollen:

    • statische Ertüchtigung der Hofdecken und des Bühenturms
    • Erneuerung der Bühnenmaschinerie
    • Barrierefreiheit im Zuschauerbereich und teilweise Barrierefreiheit im Mitarbeiterbereich
    • Ausbau von Schadstoffen
    • Erneuerung der haustechnischen, elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen
    • Verbesserung der Bühnenlogistik
    • Anpassung der Arbeitsplätze unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes

    Der Marstall zeigt altersentsprechende Mängel der Bausubstanz (Fundament, Tragwerk, Mauerwerk, Fassadenputz). Perspektivisch erforderlich sind eine zeitgemäße Optimierung des Brandschutzes, der Heizungs- und Lüftungsanlagen und der Stromversorgung sowie eine Verbesserung der Akustik. Eine detaillierte Bedarfsbeschreibung kann erst in Vorbereitung einer umfassenden Sanierungsmaßnahme und unter Berücksichtigung eines Konzepts für die künftige Nutzung erstellt werden.

    Im Nationaltheater stehen Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz an, die im Rahmen der Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zur Generalsanierung vorzunehmen sind (vgl. Antwort zu Frage 4.2). Der konkrete Bedarf für die in den 2030er-Jahren anstehende Generalsanierung wird im Zuge einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie ermittelt.

    Das Gebäude des Landestheaters Coburg erfüllt derzeit nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Theaterbetrieb und die heutigen gesetzlichen Vorgaben von Brandschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Projektantrag umfasst die Behebung dieser Defizite und die Umsetzung eines u. a. durch die genannten Erfordernisse entstehenden betrieblichen Mehrflächenbedarfs.

    Im Herkulessaal der Residenz München wurden bei der Reparatur des Podiums im Jahr 2023 die Spindeln am Podium beschädigt, die daraufhin bis März 2024 repariert wurden. Die Kosten der Podiumsreparatur einschließlich Ersatz der Spindeln beliefen sich auf 230.649 Euro.

    Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten der Verwaltung der Residenz München im Herkulessaal turnusgemäß, insbesondere während der Zeit der bayerischen Sommerferien, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann.

    Darüber hinaus werden kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt und nicht gesondert aufgezeichnet.

    6.2 Liegt bereits eine Planung bezüglich der Instandsetzung der Haustechnik der Residenz München inklusive des Festsaalbaus mit Herkulessaal vor?

    Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.

    6.3 Wie sind Sanierungsmaßnahmen im Marstall in den baulichen Ablauf der anderen großen Sanierungsaufgaben an Residenztheater und Nationaltheater eingetaktet?

    Während der Generalsanierung des Residenztheaters kommt dem Marstall eine wichtige Rolle als eine der Säulen des Interimsspielbetriebs des Staatsschauspiels zu. Eine parallele Sanierung von Residenz- bzw. Nationaltheater und Marstall ist nicht möglich.

    7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2023 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärkere Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?

    Der Ansatz, Kultureinrichtungen generell als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden kulturellen Bauprojekten geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.

    Aussagen zu einer künftig ggf. erforderlichen personellen Ausstattung oder inhaltlichen Aspekten sind vor Abschluss dieses Prozesses nicht möglich.


    Dies gilt auch für den Theaterbereich sowie den Konzertsaal München.

    Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird nach dem voraussichtlich 2027 erfolgenden Rückumzug in das sanierte und erweiterte Gebäude im Stadtzentrum in der Schaezlerstraße in ihren Räumlichkeiten verschiedene Nutzungsangebote machen können, die bisher noch nicht in dieser Form für die Bewohner der Stadt und Region zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Voraussetzungen hierfür sind ein Veranstaltungs- und Vortragssaal sowie moderne Ausstellungsflächen, die ermöglichen werden, verschiedenste Ausstellungsprojekte für die breite Öffentlichkeit anzubieten. Die Bibliothek wird zudem einen barrierefreien Zugang erhalten und hat in Zukunft im Bereich der Gutenbergstraße einen gemeinsamen Campus mit dem benachbarten Maria-Theresia-Gymnasium, der verstärkt Schülerinnen und Schüler anregen wird, die Bibliothek und deren Angebote in Zukunft noch stärker zu nutzen. Dies betrifft auch den neuen modernen Lesesaal und die Möglichkeit, den Gruppenarbeitsraum und die Carrels zu nutzen.

    In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.

    Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemacht werden.

    7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?

    Die Bespielung staatlicher Kulturbauten und die hierfür erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.


    Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7.1 Bezug genommen.

    7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?


    Auf die Antwort zu Frage 7.2 wird Bezug genommen.

    Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg bietet bereits jetzt Veranstaltungen für ganz unterschiedliche Nutzergruppen und deren Interessen an. Sie wird dies auch ab 2027 vor dem Hintergrund ihres Sammlungsprofils besonders berücksichtigen.

    Hinsichtlich des Theaterbereichs und für den Konzertsaal München können noch keine konkreten Aussagen zu inhaltlichen Angeboten getroffen werden.

    8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen nach aktuellem Stand noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?

    Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.

    8.2 Welche Maßnahmen hat das StMWK seit Mai 2023 ergriffen, um zivilgesellschaftliche Mittel für Sanierungs- oder Neubauprojekte im Rahmen der „Kulturkaskade“ einzuwerben (bitte mit jeweiliger Angabe der bislang eingeworbenen sowie geplanten bzw. angestrebten finanziellen Beiträge der Zivilgesellschaft für jedes Projekt)?

    Privates Engagement für das kulturelle Leben hat in Bayern große Tradition. Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel.

    Nach internationalem Vorbild sollen die Türen für privates Engagement weiter geöffnet und Interessierte herzlich eingeladen werden, öffentliche Mittel nicht zu ersetzen, aber wirksam zu ergänzen. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.

    8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?

    Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.

    Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.


    1 https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/haushaltsrechnungen/

    2 https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/haushaltsrechnungen/

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    Schriftliche Anfrage „Kultur für alle – auch auf dem Land? Finanzielle Ausstattung der Förderung kulturelle Teilhabe in der Fläche Bayerns durch die Staatsregierung

    Das Landesentwicklungsprogramm1 Bayern (LEP, Stand 1. Juni 2023) nennt in seiner „Vision Bayern 2035 – Gleichwertige Lebens-und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen“ explizit auch „ein flächendeckendes Netz an Einrichtungen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie […] Kultur- und Sporteinrichtungen […], die aus dem Umland in angemessener Zeit zu erreichen sind.“ als Ziel. Präzisiert wird im LEP dann unter 8.4.2 „Einrichtungen der Kunst und Kultur“ wie folgt: „Barrierefreie und vielfältige, auch traditionsreiche oder regionalbedeutsame Einrichtungen und Angebote der Kunst und Kultur sollen in allen Teilräumen vorgehalten werden.“ Auch der CSU-FW-Koalitionsvertrag2 für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 bekennt sich zur Unterstützung von Kunst und Kultur. Mit Blick auf Klassismus, Altersdiskriminierung und Teilhabegerechtigkeit und im Sinne einer sozialen Nachhaltigkeit wird darin zurecht u. a. betont, dass das kulturelle Angebot in allen Landesteilen Bayerns, insbesondere für junge Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, erhalten bleiben soll.

    Antwort des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

    Vorbemerkung:

    Die Staatsregierung misst der kulturellen Teilhabe aller Menschen, die in Bayern leben – unabhängig von Alter, Wohnort, sozialer Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten – eine hohe Bedeutung bei. Da kulturelle Teilhabe in vielen verschiedenen Kontexten und an den unterschiedlichsten Orten erfolgt, ist ihre Ermöglichung nicht als isolierte Fördermaßnahme zu verstehen, sondern als grundlegender Bestandteil der Arbeit aller Einrichtungen und Projekte im Kulturbereich. Alle Verbände, Vereine, sonstigen Vereinigungen, staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, freien Träger, Initiativen etc., die im Kulturbereich tätig sind, leisten mit ihrer Arbeit kulturelle Bildung, sei es explizit im konkreten Projekt oder in der konkreten Maßnahme, als Teilprojekt- oder Teilmaßnahme, aber auch implizit im Rahmen ihres gesamten Angebots. Daher erfolgt die Förderung kultureller Teilhabe in Bayern insbesondere über die Grundfinanzierung und strukturelle Unterstützung dieser Einrichtungen. Es gibt keine isolierten Ausgabeansätze, deren Zweckbestimmung ausschließlich Maßnahmen der kulturellen Teilhabe umfassen. Entsprechende Ausgaben werden unter einer Vielzahl von Ausgabeansätzen veranschlagt und verbucht. Vor diesem Hintergrund ist eine abgegrenzte, zielgruppenorientierte Aufschlüsselung einzelner Maßnahmen und der für sie aufgewendeten Mittel nicht in dieser Form möglich, weil diese Förderung integraler Bestandteil der Kulturförderung des Freistaates Bayern ist. Eine Auswertung und Aufschlüsselung von Ausgaben für kulturelle Teilhabe ist daher nicht möglich. Stattdessen werden im Folgenden bei der Beantwortung der Fragen vor allem Beispiele verschiedener Sparten und Einrichtungen benannt, in denen sich der Freistaat Bayern besonders für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannten Zielgruppen engagiert. Hinsichtlich der gewünschten Aufschlüsselung konkreter Maßnahmen nach Metropolen, Regionalzentren, Bezirken und Regionen wird darauf hingewiesen, dass die örtliche Kulturpflege gemäß Art. 83 Bayerische Verfassung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fällt und sich dem Verantwortungsbereich der Staatsregierung entzieht. Die Zuständigkeit des Freistaates Bayern beginnt erst dann, wenn Maßnahmen überregionale Wirkung entfalten. Die gewünschte örtliche Abgrenzung, wie sie in der Schriftlichen Anfrage vorgenommen wird, entspricht daher nicht den staatlichen Fördergrundsätzen. Zu den Fragen im Einzelnen antwortet das StMWK in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK), dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS), dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) wie folgt:

    1.1 Welche Maßnahmen wurden in den Jahren seit 2022 für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für jüngere Menschen, durchgeführt (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher veranschlagten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, sofern vorhanden, beginnend mit dem Jahr 2022)?

    Im Folgenden werden ausgewählte Beispiele verschiedener Sparten und Einrichtungen benannt, in denen sich der Freistaat Bayern besonders für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannten Zielgruppen engagiert:

    • Die bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik wurde 2011 als ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft der damaligen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie des Bayerischen Musikrats e. V. (BMR) gegründet. Sie dient u. a. zur Sammlung, Darstellung, Vermittlung und Durchführung von Musikbildungsprojekten als Servicestelle; zur Unterstützung neuer Initiativen zur musikalischen Breitenbildung zur Kooperation und/oder Vernetzung in und zwischen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen, Musikbildungseinrichtungen, Musikbildungsprojekten, Seniorenprojekten; zur Entwicklung von Modellen in Kooperation mit Partnern zur Unterstützung des Ausbaus musikalischer Bildung in allen Regionen Bayerns und zur Umsetzung des bayernweiten jährlichen „Aktionstags Musik“
    • Landesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e. V. (LJKE); außerschulische Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (institutionelle Förderung und Projektförderung)
    • Förderung öffentlicher Bibliotheken; Auszeichnung Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“; gewürdigt werden das herausragende Engagement von öffentlichen sowie wissenschaftlichen Bibliotheken bei der Kooperation mit Schulen in den Bereichen Leseförderung, Vermittlung von Informationskompetenz und bibliotheksfachliche Dienstleistungen für Schulbibliotheken (Kooperationsprojekt StMWK und StMUK)
    • Internationale Jugendbibliothek (institutionelle Förderung und Projektförderung differenzierter, passgenauer Angebote für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen, insbesondere Förderung des White Ravens Festivals mit zahlreichen Veranstaltungen in ganz Bayern)
    • Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendliteratur e. V. (institutionelle Förderung und Projektförderung differenzierter, passgenauer Angebote für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen, Ausstellungen, Lesungen, Aktionsund Teilhabetage sowie durch das vom StMWK initiierte Projekt „Lese-Kick“)
    • Umfangreiche Kinder- und Jugendtheaterprogramme der Bayerischen Staatstheater mit speziellen Aufführungen, Workshops und Einführungsveranstaltungen
    • Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern (vfkjtb); Förderung von Gastspielen für junges Publikum an dezentralen Orten in Bayern außerhalb der etablierten Bühnen, d. h. in Kulturhäusern, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege
    • Unterstützung von nichtstaatlichen Kinder- und Jugendtheatern wie Theater Mummpitz, Theater Pfütze und Theater EUKITEA
    • Bayerischer Musikrat; Förderung unterschiedlicher Vorhaben und Maßnahmen in den Bereichen des Laienmusizierens, der professionellen Musik und der musikalischen Teilhabe (z. B. „NMiS – Lehrer Singen Kinder klingen“, Chorwerkstatt Schwaben, Bayerische Chorakademie mit Landesjugendchor und Singakademie, Chor- und Bläserklassentag)
    • Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.; Förderung der breiten und niederschwelligen musikalischen Teilhabe im gesamten Freistaat
    • Tonkünstlerverband Bayern e. V.; Förderung qualifizierter Musikunterrichtsangebote, insbesondere durch private Musikinstitute
    • Landesausschuss Jugend musiziert e. V.; Förderung des bayerischen Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ und des Bayerischen Landesjugendorchesters
    • Landesjugendjazzorchester Bayern: Arbeitsphasen und „Jugend jazzt!“; Kursangebote vom Jazzbeginner bis zu Masterclasses für Studierende und Fortbildungsseminare für Lehrende
    • Haus der Kunst; Förderung von Maßnahmen wie spezielle Ferien-Workshops für Schülerinnen und Schüler sowie junge Gruppen, verschiedener Programme für Kinder und Jugendliche, die zum Mitmachen und Ausprobieren einladen sowie Führungen speziell für Familien (einschließlich „Baby hört mit“); Gründung eines Jugendbeirats zu Beginn des Schuljahrs 2024/2025 (Blick hinter die Kulissen, Einbringung eigener Ideen in den Entstehungsprozess von Ausstellungen).
    • Alle staatlichen Museen und Sammlungen führen zahlreiche und vielfältige Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen durch (Programme und Aktionen für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen, um sie mit niedrigschwelligen und altersgerechten Vermittlungsangeboten für einen Besuch im Museum zu begeistern und zum aktiven kreativen Mitmachen und Gestalten einzuladen, etwa durch adressatenbezogene Führungen, Kataloge und Publikationen, museumsdidaktische Aktivitäten, Mediaguides, Workshops und
      Seminare, Vorträge u. v. m). Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie grundsätzlich Schüler über 18 Jahre freien Eintritt in die staatlichen Museen und Sammlungen.
    • Im nichtstaatlichen Museumsbereich fördert die Landesstelle für die nichtstaatliche Museen u. a. die Entwicklung von museumspädagogischen Konzepten sowie die Planung und Einrichtung von museumspädagogischen Räumen (Beratung in Fragen der Museumspädagogik, der Vermittlung, Kommunikation und Bildung; Unterstützung von Modellprojekten für die Vermittlungsarbeit in Museen in Kooperation mit Museen, Schulen sowie museumspädagogischen Einrichtungen; Zertifikatskurs Museumspädagogik mit Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten im Bereich der kulturellen Bildung und Teilhabe gerade auch im Hinblick auf junge Menschen).
    • Das Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) kommt seinem Auftrag, „die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten, vor allem der jungen Generation, in allen Landesteilen zugänglich zu machen“, u. a. mit dem museums- und medienpädagogischen Zentrum „Bavariathek“ nach. Diese bietet Schulklassen die Möglichkeit, mit modernster technischer Ausstattung (Medienlabor, Greenscreen, Multitouch-Wand) kostenlose medienpädagogische Programme und Projekte durchzuführen und dabei Medienkompetenzen zu erwerben.
    • In allen Ausstellungen des HdBG haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis 30 Jahre freien Eintritt. Senioren ab 65 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 Prozent GdB (Grad der Behinderung) sowie Inhaber von Ehrenamtsausweisen haben ermäßigten Eintritt. Für Besuche des Museums sowie der Bavariathek in Regensburg gewährt das HdBG bayerischen Schulklassen aller Jahrgangsstufen zudem einen Fahrtkostenzuschuss.
    • Förderung kultureller Projekte im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement, wie z. B. das Projekt „Stärkung des (über-)regionalen sanften Kultur-Tourismus im LK Schwandorf“, „Kultur – Land – Heimat im LK Donau-Ries“ oder „Kultur und Genuss im Hofer Land“.
    • Im Bereich der Heimatpflege werden die Dachverbände mit wiederkehrenden Zuwendungen unterstützt, die diese insbesondere auch für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einsetzen.
    • Darüber hinaus werden auf Grundlage der Regionalkultur-Förderrichtlinie u. a. innovative Veranstaltungen und Projekte im Bereich der Heimatpflege und im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie fachübergreifende digitale Heimatprojekte unterstützt, die zum Teil auch zum Erhalt der kulturellen Teilhabe insbesondere für jüngere Menschen beitragen.
      –Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld – oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind. Sie können außerdem einen Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld/ Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten.
    • Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen u. a. Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe. Anspruch auf Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres haben.
    • Förderfähig sind u. a. der (außerschulische) Unterricht (in qualifizierter Form) in künstlerischen Fächern (z. B. Musik, Malerei, Schauspiel) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Angebote von Volkshochschulen, Theaterworkshops, Museen, Deutsch- bzw. Sprachkurse, EDV-Kurse).
    • Auch die Bayerische Schlösserverwaltung bietet zahlreiche und vielfältige Maß- nahmen zur Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen an (Programme und Aktionen für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen, um sie mit niedrigschwelligen und altersgerechten Vermittlungsangeboten für einen Besuch zu begeistern und zum aktiven kreativen Mitmachen und Gestalten einzuladen, etwa durch adressatenbezogene Führungen, museumsdidaktische Aktivitäten, Mediaguides, Workshops und Familientage u. v. m). Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie grundsätzlich Schüler über 18 Jahre freien Eintritt in die Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung.

    1.2 Welche Maßnahmen werden bisher für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für jüngere Menschen, bis zum Ende der Legislaturperiode geplant (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher geplanten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem ersten Jahr, das unter Frage 1.1 nicht aufgeführt ist)?

    Die unter Frage 1.1 genannten Maßnahmen (außer bereits abgeschlossene Projekte) werden in weiten Teilen weitergeführt. Hinsichtlich neuer Maßnahmen ist die Entwicklung der Haushaltslage abzuwarten.

    2.1 Welche Maßnahmen wurden in den Jahren seit 2022 für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen jeglichen Alters, durchgeführt (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher veranschlagten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem Jahr 2022)?

    Der Freistaat Bayern engagiert sich insbesondere in den folgenden Bereichen für eine erfolgreiche kulturelle Teilhabe der genannte Zielgruppe:

    Erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und der maßgeblichen Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, erhalten Bürgergeld (nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Ihre nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen erhalten ebenfalls Bürgergeld (nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II).

    Nichterwerbsfähige Personen und Personen, die die maßgebliche Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln oder Vermögen bestreiten können, erhalten Sozialhilfeleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder im Alter bzw. bei voller dauerhafter Erwerbsminderung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Die Sozialhilfe (SGB XII) sowie das Bürgergeld (SGB II) haben die Aufgabe, den notwendigen Lebensunterhalt (sog. soziokulturelles Existenzminimum) zu sichern. Für beide Rechtsbereiche gilt grundsätzlich, dass für Hilfebedürftige der notwendige Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse einschließlich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft durch den Regelbedarf abgegolten wird.

    Die Bayerischen Staatstheater bieten verschiedene Ermäßigungen für Menschen mit
    geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen an:

    • Ermäßigte Eintrittskarten für Menschen mit Behinderung
    • Ermäßigungen für Studierende und junge Menschen:
      • Schüler, Studierende und Auszubildende: Diese Gruppen können ermäßigte Karten für 8 Euro erwerben, solange sie unter 30 Jahre alt sind.
      • München-Pass: Inhaber des München-Passes können ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an den Abendkassen der Bayerischen Staatstheater Restkarten zum Preis der Schülerermäßigung erwerben.

    Das Haus der Kunst bietet die „Open Haus“-Reihe (letzter Freitag im Monat freier Eintritt sowie offener Workshop für alle Altersstufen) an sowie freien Eintritt zu einzelnen Ausstellungen (bspw. derzeit „Glamour und Geschichte. 40 Jahre P1“, „Historische Dokumentation“ und „Luisa Baldhuber. Afterglow“); zahlreiche Eintrittsermäßigungen (z. B. für Bürgergeld-Empfängerinnen/ Empfänger, Rentnerinnen/Rentner, Menschen mit Behinderung, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr).

    Die staatlichen Bibliotheken sowie die öffentlichen Bibliotheken bieten nahezu kostenfreie Nutzung an; verwiesen sei auch auf die Bayerische Staatsbibliothek mit zahlreichen kostenfreien digitalen Informationsangeboten wie Bavarikon, Historisches Lexikon oder Literaturportal Staatliche Archive Bayern: kostenfreie Vermittlungsangebote hauptsächlich in Form von analogen und digitalen Ausstellungen, Vorträgen, Archivführungen.

    Die Tarifbestimmungen der staatlichen Museen und Sammlungen sehen einen ermäßigten Eintrittspreis für Studierende, Menschen über 65 Jahre und Schwerbehinderte sowie für Absolventen eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres, für freiwillig Wehrdienstleistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes vor. Außerdem ist der Eintritt zu den Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen an allen Sonntagen auf 1 Euro reduziert. Diese Ermäßigungen tragen wirksam dazu bei, dass Menschen mit geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen der Zugang besser ermöglicht wird.

    Die Programme Verbindungslinien und Mobiles Atelier des BBK-Landesverbands (BBK = Berufsverband Bildender Künstler )bieten eine kostenlose Teilhabe an qualitätsvollen Kunstpräsentationen und Vermittlungsangeboten.

    In allen Ausstellungen des HdBG haben Senioren ab 65 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 Prozent GdB sowie Inhaber von Ehrenamtsausweisen ermäßigten Eintritt. Das HdBG veranstaltet regelmäßig kostenlos zugängliche Sonderveranstaltungen und gewährt während dieser Veranstaltungen gleichzeitigen freien Eintritt in die Ausstellungen (z. B. beim „Bärenfest“ zur Bayerischen Landesausstellung 2024 [07. bis 08.09.2024]). Das HdBG unterstützt ferner bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Freikarten über den Verein KulTür Regensburg e. V. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen.

    Studierende, Menschen über 65 Jahren und Schwerbehinderte sowie Absolventen eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres, freiwillig Wehrdienstleistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten in den Objekten der Schlösserverwaltung ermäßigten Eintritt. Außerdem finden in den Objekten der Schlösserverwaltung regelmäßig Aktionstage statt (z. B. UNESCO-Welterbetag in der Residenz Würzburg und im Markgräflichen Opernhaus Bayreuth), an denen für alle Besucherinnen und Besucher freier Eintritt gewährt wird. Von diesen Ermäßigungen profitieren auch Menschen mit geringem Einkommen und besonderen Bedürfnissen.

    2.2 Welche Maßnahmen werden bisher für den Erhalt der kulturellen Teilhabe, insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen, bis zum Ende der Legislaturperiode geplant (bitte mit Aufschlüsselung der Maßnahmen und der bisher geplanten Summen pro Maßnahme und Jahr pro Regierungsbezirk sowie Angabe der jeweiligen Titelgruppe, beginnend mit dem ersten Jahr, das unter Frage 1.1 nicht aufgeführt ist)?

    Die unter Frage 2.1 genannten Maßnahmen (außer bereits abgeschlossene Projekte) werden weitergeführt. Hinsichtlich neuer Maßnahmen ist die Entwicklung der Haushaltslage abzuwarten.

    3.1 Wie viele der seit 2022 ausgegebenen Teilhabemittel nach Frage 1.1 und 2.1 wurden für Maßnahmen und Förderungen in Regionalzentren3 und Metropolen verwendet (bitte getrennt aufschlüsseln nach Maßnahme, nach Bezirk sowie innerhalb der Bezirke für Ausgaben für Regionen außerhalb der Regionalzentren in Prozent)?

    3.2 Wie viele der für die Zukunft eingeplanten Teilhabemittel nach den Fragen 1.2 und 2.2 werden für Maßnahmen und Förderungen in Regionalzentren und Metropolen verwendet (bitte getrennt aufschlüsseln nach Maßnahme, nach Bezirk sowie innerhalb der Bezirke für Ausgaben für Regionen innerhalb und außerhalb der Metropolen und Regionalzentren in Prozent der Gesamtsumme)?

    Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.

    Das Projekt „Land.Schafft.Kultur“ der Landesvereinigung für Kulturelle Teilhabe Bayern e. V. (2022 bis 2024) wird als praxisorientierte, qualitativ-empirische Bestandsaufnahme und Entwicklungsarbeit zur kulturellen Bildung und Teilhabe sowie konkrete Sichtbarmachung der kulturellen Bildung und Teilhabe in den Regionen Bayerns gefördert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

    4.1 Welche Programme oder Projekte der CSU-FW-Staatsregierung zur kulturellen Teilhabe junger Menschen werden außerhalb der Metropolen und Regionalzentren gefördert (bitte tabellarisch auflisten mit Angabe des jeweiligen Finanzrahmens der jeweiligen Programme und Projekte)?

    • Kulturfonds Kulturelle Bildung; Förderung von partizipativen Projekten mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche
    • Kulturfonds Bayern Kunst; u. a. auch Förderung von Projekten, die ausdrücklich und prominent Vermittlungsprogramme für Kinder und Jugendliche beinhalten
    • Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern (vfkjtb); Förderung von Gastspielen für junges Publikum an dezentralen Orten in Bayern außerhalb der etablierten Bühnen, also in Kulturhäusern, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege
    • Bayerische Staatsbibliothek mit digitalen Angeboten
    • Staatliche Archive Bayern; Vermittlungsangebote auch in Form von digitalen Ausstellungen, Vorträgen, Archivführungen.
    • Die unter Frage 1 genannten Maßnahmen und Aktionen staatlicher Museen zur
    • Förderung der kulturellen Teilhabe junger Menschen werden in allen Landesteilen angeboten. Die außerhalb von Metropolen und Regionalzentren gelegenen Häuser in Selb (Porzellanikon) und Frauenau (Glasmuseum) bieten ebenfalls ein sehr umfangreiches Vermittlungsprogramm für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen an.
    • Die Förderprogramme der Landesstelle für nichtstaatliche Museen richten sich ebenfalls ganz dezidiert an alle über 1 200 Museen, die in Bayern zum großen Teil gerade außerhalb der Metropolen und Regionalzentren sehr zahlreich vertreten sind. Es ist eine Kernaufgabe der Landesstelle, die bayerische Museumslandschaft flächendeckend, gerade und ausdrücklich auch im Bereich der Museumspädagogik, zu unterstützen.
    • Die Programme Verbindungslinien und Mobiles Atelier des BBK-Landesverbands bieten eine kostenlose Teilhabe an qualitätsvollen Kunstpräsentationen und Vermittlungsangeboten.
    • Das StMWi fördert das Theaterprojekt „Upschalten – Für die Energiewende“ mit bezuschussten Projektwochen in Dillingen, Hof und Landshut.
    • Für Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe wurden in Bayern im Jahr 2022 rd. 3,2 Mio. Euro und im Jahr 2023 rd. 4,7 Mio. Euro von den Landkreisen und kreisfreien Städten (bei nahezu vollständiger Erstattung durch den Bund) ausgegeben. Von einer Aufschlüsselung dieser Ausgaben nach Regierungsbezirken wird abgesehen, weil hierzu keine Daten vorliegen und eine Beschaffung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich wäre.

    Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen.

    4.2 Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass staatliche oder in Projekten oder dauerhaft staatlich geförderte kulturelle Angebote für Menschen mit geringem Einkommen in allen Landesteilen Bayerns zugänglich bleiben (bitte mit Angabe der zugrunde liegenden Maßnahmen und Haushaltsmittel)?

    Alle Zuschüsse für staatliche Kultureinrichtungen und Förderungen von Kulturveranstaltungen führen dauerhaft zu einer Verringerung von Eintrittspreisen:

    • Ermäßigte Eintrittspreise an den Bayerischen Staatstheatern
    • Die ermäßigten Eintrittspreise von staatlichen Museen gelten bayernweit und somit selbstverständlich in allen Landesteilen.
    • Unterstützung regionaler Kinder- und Jugendtheater wie Theater Mummpitz, Theater Pfütze und Theater EUKITEA, die niedrigschwellige Kulturangebote bereitstellen
    • Förderung dezentraler Gastspiele durch das vfkjtb-Programm, um auch in ländlichen Regionen kostengünstige Theaterangebote zu ermöglichen.

    4.3 Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Möglichkeiten der Kommunen, eine Kofinanzierung leisten zu können, sollten Zuschüsse hieran gekoppelt sein?

    „Bayern ist ein Kulturstaat“ und Kultur ist von Staat und Gemeinden zu fördern – so sieht es Art. 140 Bayerische Verfassung vor. Diesem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, ist eine andauernde Herausforderung. Dabei sollen nach Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) neben dem Staat auch die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dazu beitragen, dass Bayern seinem Ruf als Kulturstaat gerecht bleiben kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

    5.1 Rainer Glaaps Buch „Publikumsschwund? Ein Blick auf die Theaterstatistik seit 1949“4 sowie kulturelle Teilhabeforschung und Nicht-Publikums-Monitoring wie KulMon5 zeigen trotz steigender Kulturausgaben keine nachhaltige Erschließung neuer Besuchergruppen und Publika, sondern eine Verkleinerung des erreichten Personenkreises; wie plant die Staatsregierung, diesem Trend entgegenzuwirken?

    Die Staatsregierung setzt im Theaterbereich auf folgende Maßnahmen:

    • Zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere für junges Publikum
    • Aktive Publikumseinbindung durch interaktive Formate
    • Dezentrale Aufführungen durch Gastspielförderung
    • Niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten durch Workshops und Einführungsveranstaltungen
    • Vernetzung und Austausch durch Festivals wie das Südwindfestival

    5.2 Welches Monitoring nutzt die Staatsregierung zur Kontrolle der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel in Bezug zu den selbst gesteckten Zielen des LEP und des Koalitionsvertrages?

    Im Sinne gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Leitziel der Landesentwicklung, sind in allen Teilräumen Bayerns u. a. auch Einrichtungen und Angebote der Kunst und Kultur (z. B. Museen, Theater, Musikpflege und bildende Kunst sowie Bibliotheken und Archive) vorzuhalten (vgl. LEP, Kap. 8.4). Zentrale Orte nehmen entsprechende Versorgungsaufgaben für sich und für Gemeinden im Umland, insbesondere im ländlichen Raum, wahr. Die Pflege von Kunst und Kultur ist für Bayern als Kulturstaat von besonderem öffentlichen Interesse. Dabei kommt neben der staatlichen Ebene den Kommunen eine zentrale Bedeutung zu.

    Die in der Anfrage angesprochenen, im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten „Regionalzentren“, also die Städte Ingolstadt, Regensburg und Würzburg, und die „Metropolen“, also die Städte Augsburg und München sowie die Städteagglomeration Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach, wurden als hochrangigste Zentren im System der Zentralen Orte im LEP ausgewiesen. Diese Zentren sollen für sich und die im weiteren Einzugsbereich liegenden Gemeinden eine Versorgungsfunktion übernehmen. Dazu sollen überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge, auch im Kulturbereich, dort gebündelt werden.

    Die in den Regionalzentren und Metropolen polyzentral gebündelten überregionalen Kultureinrichtungen, wie Theater, Museen und Opernhäuser, dienen damit gerade auch der kulturellen Teilhabe des ganzen Landes, auch des ländlichen Raums. Ein Monitoring durch die Landesentwicklung der in Regionalzentren und Metropolen eingesetzten Mittel findet nicht statt und wäre aufgrund deren überörtlichen Versorgungscharakters mit Blick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch nicht
    aussagekräftig.

    Eine Berichterstattung über die Umsetzung des LEP erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung, mit regelmäßigen thematischen Daten zur Raumbeobachtung und mit Raumordnungsberichten (www.stmwi.bayern.de6). Ferner enthalten die regelmäßigen Heimatberichte umfangreiche Informationen und Daten zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Verdichtungsräume in Bayern (www.stmfh.bayern.de7).

    5.3 Welches Monitoring nutzt die Staatsregierung in Bezug zur messbaren Verteilung von Mitteln innerhalb der Metropolen und Regionalzentren und außerhalb dieser?

    Ein Monitoring wird derzeit nicht eingesetzt (siehe auch Antwort zu Frage 5.2).


    1 Landesentwicklungsprogramm Bayern, https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm/
    2 „Wir werden das kulturelle Angebot für alle Landesteile Bayerns mit einem niederschwelligen Angebot erhalten, um insbesondere auch junge Menschen und Menschen mit geringerem
    Einkommen am reichen kulturellen Leben Bayerns teil haben zu lassen“. Vgl. https://www.csu.de/common/download/Koalitionsvertrag_2023_Freiheit_und_Stabilitaet.pdf, Seite

    3 Regionalzentren laut LEP sind die Städte Ingolstadt, Regensburg, Großraum Nürnberg, Großraum München, Würzburg, Augsburg. Vgl. https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm/
    Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-Nichtamtliche_LesefassungStand_2020/LEP_Stand_2018_Anhang_1_-_Zentrale_Orte.pdf
    4 Vgl. https://www.kulturmanagement.net/Themen/Buchrezension-Publikumsschwund-Ein-Blickauf-die-Theaterstatistik-seit-1949,4666
    5 Vgl. https://www.iktf.berlin/kulmon/
    6 https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/raumbeobachtung/daten-zur-raumbeobachtung/
    7 https://www.stmfh.bayern.de/heimat/Heimatbericht_2023.pdf

    Arrtikel_Presse_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

    Bayerischer Raubkunst-Skandal, Teil II – Presse-Update

    Wer dachte, dass sich die Missstände hinsichtlich NS-Raubkunst und Restitution in Bayern bald in Luft auflösen würden, musste feststellen: Dem ist bei weitem nicht so. Kunstminister Markus Blume versucht weiterhin Verantwortung abzuschieben und hat den bisherigen Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Bernhard Maaz dazu gebracht, seinen Posten zu räumen. Das fortlaufende Mauern hinsichtlich der Rückgabe von NS-Raubkunst wird mittlerweile überlagert von neuen schwerwiegenden Vorwürfen, über die der Staatsminister, nach drei Jahren im Amt, hätte informiert sein müssen.

    Ob es bei den angekündigten Strukturveränderungen rund um die Staatsgemäldesammlungen bzw. das eingefädelte Aus für Maaz nur um ein Bauernopfer geht oder um echte Verbesserungen, das werden wir Grüne genau beobachten.

    Nach der Übersicht von Presseartikeln von Anfang März folgt hier ein Update mit einer Auswahl an Artikeln. Das schreibt die Presse:

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    Dringlichkeitsantrag „Weg frei für faire und gerechte Lösungen: klare gesetzliche Regelung für Restitutionen auch in Bayerns Haushaltsrecht schaffen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen mit dem Bayerischen Haushaltsrecht und der Bayerischen Verfassung konformen Gesetzesentwurf zur Restitution von NS-Raubgut vorzulegen. Dabei gilt es, die folgenden drei Punkte rechtlich abzusichern:

    1. Restitutionen, die im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ aufgrund der historischen Verantwortung der Bundesrepublik und des Landes Bayern angezeigt sind, selbst wenn es – wie aufgrund der verstrichenen Zeit unvermeidbar – Lücken in der Provenienz der Werke gibt, sofern eine Empfehlung zur Restitution von einschlägigen Fachleuten aus der Provenienzforschung, jedoch keine juristische Empfehlung vorliegt.
    2. Restitution auf Basis eines Schiedsspruchs der neuen, zukünftig ihre Arbeit aufnehmenden Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, jedoch ohne die vom Staatsminister vorgesehene Möglichkeit, den Erlös zwischen der verwahrenden Stelle und der Anspruchsstelle aufzuteilen, falls das Kulturgut veräußert wird.
    3. Die aus den Restitutionen folgenden Verringerungen des Grundstockvermögens.

    Begründung:

    Nach Art. 81 Satz 1 der Bayerischen Verfassung ist eine Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, welche eine Verringerung des Grundstockvermögens bedeutet, nur aufgrund eines Gesetzes möglich.

    Daher wurde in Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2021 eine Formulierung aufgenommen, die das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst „ermächtigt, das Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen.“

    Bisher fand dieser Artikel aber nur Anwendung, wenn es die juristische Empfehlung der Zentralen Dienste zur Restitution etwaiger Streitfälle oder eine Empfehlung der Kommission NS-Raubkunst, deren Anrufung die Staatsregierung in einigen Fällen allerdings wiederholt auch entgegen dem Wunsch der anspruchstellenden Familien blockierte, gab.

    Im Vordergrund stand in Bayern bisher allein die formaljuristische Beurteilung, nicht aber die Expertise der Fachleute der Provenienzforschung. Im Sinne der historischen Verantwortung des Freistaates, insbesondere gegenüber Jüdinnen und Juden mit familiärer NS-Verfolgungsgeschichte, ist hier ein schneller Paradigmenwechsel nötig. Die durch Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigte Einrichtung eines Runden Tisches „Historische Verantwortung“ verkennt das Vorhandensein bestehender Strukturen, die man umgehend nutzen könnte, wie die Beratende Kommission NS-Raubkunst und die Expertise der Provenienzforschung in Bayern. Die Schaffung neuer, weiterer Gremien wird aktuell zum Teil seit Jahren und Jahrzehnten im Raum stehende Verfahren weiter verzögern.

    Für Bayern ist eine breitere, landesgesetzliche Grundlage nötig, um Restitutionen auf Basis internationaler Vereinbarungen, wie den Washingtoner Prinzipien, zu denen der Freistaat sich seit Jahren bekennt, auch in Bayern verfassungskonform zu ermöglichen, ohne beispielsweise durch Teilung von Verkaufserlösen das einst geraubte Eigentum der betroffenen Familien erneut zu schmälern, oder Hinterbliebene von NS-Opfern erneut zur Abgabe ihres Kulturguts, z. B. durch Verkauf, zu drängen. Es muss klar sein: Die Personen, die heute begründete Ansprüche stellen, entscheiden im Falle einer Restitution selbst und frei über den Besitz, der ihren meist jüdischen Familien von den Nazis geraubt wurde.

    Der Vorschlag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 4. Dezember 2024, der eine neue Rechtsgrundlage fordert, um den Verkauf von Kulturgütern und die Teilung des Erlöses zwischen den Stellen, die das Kulturgut verwahren – also letztlich des Freistaates – und den anspruchstellenden Familien zu regeln, wird den internationalen Vereinbarungen in keiner Weise gerecht und ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine lückenlose Beweiskette lässt sich in vielen Fällen auch aufgrund der jahrelangen Verzögerungstaktik des Freistaates heute selten herstellen und es ist ein perfides Anliegen, den Nachkommen wegen der Versäumnisse des Freistaates nur einen Teil ihres rechtmäßigen Eigentums zurückzugeben.

    Protokolle_Leichen im Keller_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

    Leichen im Keller – 20 Texte zur Online-Veranstaltung „NS-Raubgut“

    01
    Antrag Drucksache 16/6193 vom 27.10.2010. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Keine Ausgleichszahlungen staatlicher Kultureinrichtungen bei Restitutionen

    Der Landtag wolle beschließen:
    Die Staatsregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, die ausschließen, dass die staatlichen Kultureinrichtungen in Fällen der unentgeltlichen Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes an das Finanzministerium Kompensationszahlungen zu leisten haben.
    Begründung:
    Staatliche Kultureinrichtungen müssen in Bayern in Fällen der unentgeltlichen Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes an das Finanzministerium Ausgleichszahlungen in Höhe des Marktwerts des Kunstwerks leisten, weil das Grundstockvermögen des Staates, zu dem der staatliche Kulturbesitz gehört, nach Art. 81 der Bayerischen Verfassung nicht ohne gesetzliche Ermächtigung verringert werden darf. Diese Rechtslage ist bundesweit singulär und ohne Vergleich.


    02
    Zur Besetzung der Taskforce mit Expertinnen und Experten für Provenienzrecherche werden der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der Freistaat Bayern beitragen. Damit wird das Know-how aller bei Bund und Land beteiligten Einrichtungen im Interesse einer schnellen Provenienzrecherche gebündelt.

    Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum NS-Kunstfund in München vom 11.11.2013


    03
    Historische Unterlagen des NS-Kunsthändlers Weinmüller wurden im März 2013 in einem Stahlschrank der Klimatechnik gefunden. Kathrin Stoll, deren 1929 geborener Vater Rudolf Neumeister das hoch verschuldete Auktionshaus Weinmüller 1958 gekauft hatte, hatte schnell in der Familie geklärt, dass sie die brisanten Geschäftsunterlagen für Forschung und jetzt Öffentlichkeit freigeben wollte:
    „Das waren Bündel, zusammengeschnürt. Und dann sehen Sie unter Einlieferer: ‚Gestapo‘. Dann kriegen Sie schon Gänsehaut.“
    „Wir wollten nicht zögern. Keinen Tag zu lang. Weil wir uns klar war, jeden Tag sterben vielleicht Anspruchssteller oder Nachfahren von enteigneten jüdischen Familien. Wir wussten, wir müssen ganz schnell an die Öffentlichkeit gehen – anders als bei Gurlitt, wo man zwei Jahre geschwiegen hat.“
    Deutsche Welle Geschichte, 31.05.2014


    04
    Antrag Drucksache 17/6200 vom 17.04.2015. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Mögliche Versäumnisse der „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ aufklären

    In den vergangenen Wochen wurde die „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ in der Öffentlichkeit wiederholt kritisch bewertet. In mehreren Artikeln und Berichten in- und ausländischer Medien wurden Zweifel an der von ihr versprochenen schnellstmöglichen Aufklärung geäußert. Die Süddeutsche Zeitung machte der Taskforce in einem Artikel vom 27. März 2015 den Vorwurf, wichtige Dokumente, die in Gurlitts Salzburger Haus und in seiner Münchner Wohnung gefunden wurden, trotz Kenntnis verspätet angefordert und dadurch die Restitution an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. ihre Erbinnen und Erben verzögert zu haben, so dass bis heute erst drei Kunstwerke aus Gurlitts Besitz restituiert werden konnten. Auch viele Anspruchstellerinnen und Anspruchsteller sind mit der Arbeit der Taskforce unzufrieden. Sie beklagen die unzureichende Transparenz und den bürokratischen Umgang mit ihnen. Nach drei Jahren Provenienzforschung im Hinblick auf den „Schwabinger Kunstschatz“ unter Verantwortung der Staatsregierung sind gerade mal drei Bilder identifiziert.


    05
    Am Ende der 1980er-Jahre sei die Debatte über Wiedergutmachung stark in den Vordergrund getreten, einschließlich der Forderung, den ehemaligen Kunstbesitz von hochrangigen NS-Funktionären genau zu überprüfen. Diese Entwicklung habe im Jahr 1998 zu der sogenannten Washingtoner Erklärung geführt. Gemäß dem Washingtoner Abkommen, bei dessen Verhandlungen und Abschluss die bayerischen Staatsgemäldesammlungen als einziges deutsches Museum mit einer Vertreterin präsent gewesen seien, werde für den Verantwortungsbereich der Staatsgemäldesammlungen und der Bayerischen Staatlichen
    Museen eine proaktive Umsetzung vorgenommen. Dies habe zu der Einführung der ersten Stelle für Provenienzforschung und zu dem angesprochenen Bericht über die Sammlung Görings im Jahr 2004 geführt.

    Protokoll der 53. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, 12.10.2016.

    Bericht des Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle


    06
    Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Nationalmuseum, hat das Eigentum an dem Sekretär, der einem der früheren Eigentümer, dem jüdischen Kunsthändler Otto Bernheimer, NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, im Jahr 2018 im Zuge eines Ankaufs von einem Kunsthändler erworben. Rechtsansprüche der Erben Otto Bernheimers auf Herausgabe des Sekretärs bestehen nicht; vielmehr erfolgen Restitutionen von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern im Bestand von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft nach den in der sog. Washingtoner Erklärung niedergelegten Grundsätzen. (…) Die Voraussetzungen einer Restitution nach der Washingtoner Erklärung sind im Einzelnen in der Handreichung zur „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe
    NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 (Handreichung) konkretisiert und erläutert.

    Aus der Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Wolfgang Heubisch vom 15.10.2019, wortgleich am 23.10.2019 als Antwort auf die Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Sanne Kurz


    07
    Wenn sich im Museumsbestand Verdachtsfälle auf NS-Raubkunst ergebe werden diese öffentlich gemacht und proaktiv der Kontakt zu Vertretern der rechtmäßigen Eigentümer gesucht, wenn diese zu ermitteln sind. Zudem sind Objekte mit verdächtiger Provenienz über die Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) öffentlich abrufbar. (…)
    Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 5.301 Werke, die seit 1933 erworben und vor 1945 entstanden sind, bis 2020 einem Erstcheckunterzogen und mit einer Ampelfarbe in Bezug auf Raubkunstverdacht bewertet. (…) Die Provenienzen von 580 Werke sind bedenklich und mit „orange“ bewertet, weil Beteiligte am NS-Kunstraub in der Provenienzkette benannt werden. 144 Werke werden als „belastet“ geführt, weil sich Entzugsvorgänge und Namen von Verfolgten sowie Beteiligte am NS-Kunstraub in der Provenienzkette nachweisen lassen oder bereits eine Restitutionsforderung dazu vorliegt. Die Provenienzen dieser Werke
    sind in einer Datenbank dokumentiert.

    Beschluss des Bayerischen Landtags vom 31.05.2022, Drs. 18/23036
    „Forschungsstand zur Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten 1933-1989“. Abschlussbericht von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, vom 20.02.2023 zum Vollzug des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.05.2022


    08
    Besteht für ein Objekt in den staatlichen Museen und Sammlungen der Verdacht auf verfolgungsbedingten Entzug, so wird dieses Objekt in die Lost Art Datenbank eingetragen, die durch das von Bund und Ländern eingerichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) mit Sitz in Magdeburg betrieben wird.

    Beschluss des Bayerischen Landtags vom 06.12.2022, Drs. 18/25518
    „Bericht über Raubkunst und Provenienzforschung in Bayern und Deutschland“ von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU), am 1.3.2023 zum Antrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER vom 29.09.2022


    09
    Antrag vom 5.7.2023 von Katharina Schulze, Sanne Kurz u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

    NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen


    Die Staatsregierung wird (…) aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.


    10

    Madame Soler I

    In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS- Raubkunst!
    Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission.
    Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.
    Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

    • der verfolgungsbedingte Entzug und
    • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

    Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste.

    Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder
    hervorzaubern will, steht in den Sternen.
    Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance!

    Susanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


    11

    Madame Soler II


    Es ist aus meiner Sicht mittlerweile eine vertane Chance, dass der Freistaat diese Mediation im Fall von „Madame Soler“ verwehrt hat. Ich bin daher dankbar, dass diese Petition nun nochmals den Weg hier in das Plenum gefunden hat. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass Aussöhnung zum Dialog gehört. Und der Dialog ist das Wesensmerkmal der Mediation. Das ist einfach so. Das ist nicht nur der konstruktivste Weg, und das ist nicht nur unsere moralische Verpflichtung; es ist auch ein heilsamer Weg für Fälle, die in der Zukunft mit Sicherheit noch auf uns zukommen werden. Mittlerweile dauert die Diskussion über dieses Gemälde 14
    Jahre an. Sie hat internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen und belastet das Ansehen Bayerns in der Welt. Wenn sich die Staatsregierung aufgrund von Expertisen oder Gutachten so sicher ist, dass die Eigentumsfrage hinlänglich und eindeutig geklärt ist, gibt es erst recht keinen Grund, sich der Vorlage an die Kommission zu entziehen.

    Dr. Wolfgang Heubisch, Kulturpolitischer Sprecher FDP-Fraktion
    Staatsminister für Wissenschaft und Kunst a.D.
    Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


    12


    Madame Soler III


    Volkmar Halbleib (SPD): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister! Ich muss mich leider zu Wort melden, weil Ihr Statement in einer Art und Weise Dinge unterstellt hat, gegen die ich mich persönlich, aber auch für meine Fraktion zu 100 % verwahre. Zunächst einmal habe ich das Zitat nicht genannt, sondern es war der Kollege Dr. Heubisch. Wer hier ans Podium tritt und uns unterstellt, wir wären nicht inhaltlich unterwegs, sondern wir wären bei so einem Thema an einer Skandalisierung interessiert, wir wären an einer Inszenierung interessiert –

    (Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ist es auch! – Robert Brannekämper (CSU): Es ist auch so, sorry! – Susanne Kurz (GRÜNE): Ich habe lang und breit inhaltliche Fakten deutlich gemacht! – Unruhe)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie einmal über Ihr Verhalten und auch die Zwischenrufe nach.
    Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Jetzt lassen Sie bitte den Herrn Kollegen Halbleib sprechen.
    Volkmar Halbleib (SPD): Ich verwahre mich dagegen. Ich bin getrieben davon, diesenFall inhaltlich zu entscheiden. Ich bin ein Parlamentarier, dem das durch die Petition zum ersten Mal vorgelegt wird. Ich übernehme die Pflicht als Parlamentarier, diesen Sachverhalt auch so zu durchdringen. Die bisherige Verfahrensweise der Staatsregierung ist für mich inakzeptabel.
    (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) – Unruhe bei der CSU)
    Jetzt sage ich einmal was zu den Dingen: Wir würden – –
    (Widerspruch bei der CSU – Unruhe)
    Langsam – –
    Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um eine persönliche Erklärung. Lassen Sie jetzt bitte den Kollegen Halbleib ohne große Unterbrechungen abliefern.
    Volkmar Halbleib (SPD): Vielleicht können Sie mal in der Geschäftsordnung des Landtags nachsehen. Da sind erfahrene Kollegen, die den Kopf schütteln. Ich bin wirklich ein bisschen fassungslos. Sie unterstellen mir und auch uns und damit mir –
    (Anhaltende Unruhe – Natascha Kohnen (SPD): Bitte mal den Mund halten! Lasst ihn ausreden!)
    Also, Herr Präsident, können Sie für Ordnung sorgen?
    Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Jetzt mal ganz langsam. Erstens waren Sie es gerade, die ihn nicht reden haben lassen. Das gilt aber für das gesamte Haus. Hier gibt jemand eine persönliche Erklärung ab. Falls gewünscht, kann danach das Wort für eine Gegenrede erteilt werden. Aber ich bitte jetzt tatsächlich, den Kollegen Halbleib seine Ausführungen ohne große Störungen machen zu lassen.
    Volkmar Halbleib (SPD): Es wird unterstellt, wir und damit auch ich würden das Ansehen Bayerns beschädigen. Tut mir leid, aber das ist eine Aussage, die weise ich von mir. Wir würden die Reputation infrage stellen, wir würden uns schäbig verhalten. Das ist doch eine Art und Weise des Umgangs in der Argumentation! Lesen Sie meinen Wortbeitrag nach, und dann lesen Sie den Wortbeitrag vom Herrn Minister nach. Ich habe versucht, Argumente zu finden, natürlich pointiert. Aber diese Art und Weise des Umgangs und der Auseinandersetzung ist ein Skandal. Sie ist eine Inszenierung. Darum geht es uns nicht, aber so was muss
    man zurückweisen.
    (Lebhafter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
    Deswegen halte ich Ihnen entgegen, dass es hier um etwas geht, worum wir ringen müssen. Deswegen haben wir die Eingabe auch ins Plenum gebracht. Wir müssen freilich ringen. Glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Sachverhalt nach 14 Jahren nicht auch noch einmal neu betrachtet werden kann? Wir stellen den rechtlichen Standpunkt gar nicht infrage. Wir wollen aber ein faires Verfahren gewährleisten. Selbst der Minister musste zugestehen, dass der Umgang mit den Erben bisher eher fragwürdig war. Es gab bisher kein Gespräch etc. Gespräche werden jetzt, am Ende der Petition, angeboten. Das ist keine Art und Weise des Umgangs. Der Minister hat uns vorgeworfen, wir würden uns befremdlich verhalten. Das fällt auf ihn selber zurück.
    Ich berufe mich jetzt einmal auf etwas, was vielleicht bei Ihnen in der CSU keine falschen Reflexe auslöst, nämlich auf die Einschätzung eines CSU-Mitglieds. Deswegen wehre ich mich gegen diese persönlichen Angriffe. Es handelt sich um ein CSU-Mitglied von großem Renommee: nämlich um Hans-Jürgen Papier, den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, CSU-Mitglied und Vorsitzender der Beratenden Kommission. Er hat 2021 in der „New York Times“ Folgendes erklärt: Eine Weigerung des Freistaates Bayern, einer Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen – –
    Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Herr Kollege, Sie dürfen hier allerdings nicht zur Sache sprechen. Es geht darum, persönliche Angriffe abzuwehren.
    Volkmar Halbleib (SPD): Ich spreche nicht zur Sache. Ich spreche dazu – –
    Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Das kann ich Ihren Worten gerade nicht entnehmen.
    Volkmar Halbleib (SPD): Doch, doch! Ich erkläre es Ihnen, Herr Präsident!
    Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Ich bitte Sie, zu dem zurückzukehren, was nicht die Sache ist.
    Volkmar Halbleib (SPD): Es sind massive Vorwürfe erhoben worden, und ich verteidige und stelle in meiner persönlichen Erklärung fest, dass ich die gleiche Position vertrete wie Herr Papier, CSU-Mitglied und Vorsitzender der Beratenden Kommission. Er hat gesagt, eine Weigerung des Freistaates Bayern, der Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen, müsse den Eindruck hinterlassen, dass es keinen Willen oder keine Bereitschaft gebe, dem historischen Unrecht in Deutschland Rechnung zu tragen.
    (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Zur Sache! – Ulrich Singer (AfD): Zur Sache!)
    Diesem Herrn Papier kann man hundertprozentig zustimmen, und ich weise die Vorwürfe des Ministers mit aller Entschiedenheit und Empörung zurück.
    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Volkmar Halbleib, Kulturpolitischer Sprecher SPD-Fraktion
    Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


    13

    Es stelle sich die Frage, weshalb trotzdem das Thema „Restitution“ häufig sehr problemorientiert diskutiert werde. Dies sei deshalb der Fall, da es einige Streitfälle gebe, die in den vergangenen Jahren eine gewisse Prominenz eingenommen hätten. Für diese Streitfälle sei sich darauf verständigt worden, eine Beratende Kommission einzurichten. Diese Beratende Kommission sei sehr gut gemeint gewesen, habe über einen langen Zeitraum auch sehr gute Arbeit geleistet und genüge den sogenannten Washingtoner Prinzipien, aber sie sei personell undstrukturell nicht so aufgestellt, um die große Menge an Fällen tatsächlich bearbeiten zu können.

    Protokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit der 44. Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 04.12.2024.

    Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU)


    14


    Ferner müsse eine haushaltsmäßige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, dass eine bisher nicht bestehende Möglichkeit geschaffen werde, wonach ein Schiedsspruch auch den Verkauf des betroffenen Kulturguts und die Teilung des Erlöses als gerechte Maßnahme vorsehen könne. In diesen Fällen solle das Wissenschaftsministerium ermächtigt werden, das Miteigentum an dem Kulturgut in der entsprechenden Quotierung an den Antragsberechtigten zu übertragen, um danach den Verkauf vornehmen zu können. Damit bestehe die Verpflichtung des Rückflusses des Verkaufserlöses an das Grundstockvermögen nur noch in Höhe des Eigentumsanteils des Freistaats Bayern.

    Protokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit der 44. Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 04.12.2024.

    Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU)


    15


    Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen
    Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

    Antwort vom 12.03.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 23.12.2024


    16

    Dringlichkeitsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.02.2025

    Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!



    17
    “Es ist unerträglich zu verstehen, dass auch 80 Jahre nach Kriegsende noch immer unerforschte Werke in unseren Sammlungen und Depots liegen. Es ist unerträglich zu realisieren, dass sich manche Museen und Sammlungen möglicherweise noch nicht mal ausreichend damit beschäftigt haben, dass sie überhaupt ein Problem haben könnten. Schließlich ist es auch unerträglich – das ist gesagt worden –, dass sich Opfer wie Bittsteller fühlen müssen. Dies alles ist auch für mich unerträglich.
    Ganz offen gesprochen – Sie dürfen das auch selbst kritisch sehen –: Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass es schon läuft. Ich bin kein Provenienzforscher. Mein ganzes Ministerium hat eine einzige Dame, die sich so vielleicht nennen darf. (…)
    Unsere historische Verantwortung, die unzweifelhaft und nicht abschichtbar ist, trifft auf eine harte museumspolitische Realität, und zwar in ganz Deutschland. (…)
    In Deutschland entscheidet nicht die „Süddeutsche Zeitung“, was Raubkunst ist. (…) Es ist eben nicht nur unerträglich für mich, erstens, wie die Staatsgemäldesammlungen hier in Misskredit gebracht werden; für mich ist zweitens auch unerträglich, wie stillos diese so wichtige Debatte geführt wird, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Museen diskreditiert werden. (…)
    Drittens ist für mich unerträglich, wie immer wieder versucht wird, den Eindruck zu erwecken, der Freistaat Bayern würde sich bei der Restitution wegducken.”

    Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU).
    Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025



    18
    “Es muss zweifelsfrei erwiesen sein, wer Anspruchsberechtigter ist.”
    Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU).
    Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


    19
    “Verehrter Staatsminister Markus Blume, lieber Kollege, ich hatte mich zunächst für eine Zwischenbemerkung gemeldet, weil ich das respektiere, dass sich da jemand entschuldigt. Ich habe Ihnen zu Beginn der Rede abgenommen, dass da jemand ehrlich entsetzt ist über das, was passiert ist. Als ich gehört habe „Unerträglichkeit der Schoah“, „Unerträglichkeit der Vorgänge“, da habe ich es geglaubt. Wenn ich dann aber am Schluss der Rede in einer rhetorischen Finte die gleiche Unerträglichkeit auf die Oppositionsarbeit, auf die freie Presse projiziert sehe, deren harter Arbeit über zwanzig Jahre hinweg wir es zu verdanken haben, dass wir heute überhaupt hier sitzen und sprechen und dass die Regierungsfraktionen sich überhaupt bewegt haben und diese Anträge vorgelegt haben, dann ist mir das wirklich unerträglich. Das geht überhaupt nicht. Das macht mich wirklich wütend und ist opferverhöhnend.
    Wenn ich höre, dass es im Ministerium nur eine Frau gibt, die sich mit Provenienzforschung beschäftigt, dann ist klar: Da müssen Strukturen verbessert werden.”
    Sanne Kurz. Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


    20
    Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5199 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
    Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der
    Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

    Markus Rinderspacher, Landtags-Vizepräsident.
    Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


    Zum Abschluss

    Stimme eines Erben

    “Für mich hat diese Angelegenheit etwas sehr Persönliches. Die Schwester meines Vaters, meine Tante Rosi, durch Kinderlähmung Halbinvalide geworden, arbeitete in der Berliner Galerie von Großonkel Alfred. Ich habe ihre verzweifelten Briefe gelesen. Ich habe vor dem sogenannten »Judenhaus« gestanden, in das sie und meine Großmutter gezwungen wurden und wo sie mit Barbituraten versetzten Milchreis schlucken mussten. Nur durch den Tod entkamen sie ihrem Transport »nach Osten« am darauffolgenden Tag, so wie Alfred Flechtheims Witwe Betty ein Jahr zuvor. In ihren Zimmern befanden sich einige Überreste seiner stilbildenden Sammlung. Nachdem sie auf den zu erwarteten Selbstmord gewartet hatten, versiegelten Mitarbeiter der Gestapo die Zimmer.
    Die Bestandsliste, welche die Nazis wie besessen noch erstellt haben müssen, haben wir noch nicht gefunden. Dennoch tauchen einige Werke auf, wie Ernst Ludwig Kirchners großes Gemälde »Artilleristen Soldatenbad«, das 2018 vom New Yorker Guggenheim-Museum restituiert wurde.
    In der vergangenen Woche machte die »Süddeutsche Zeitung« eine interne Liste der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen öffentlich. Damit wurde deutlich, dass der Freistaat große Raubkunstbestände in seinen Museen verheimlicht hat. Rund 200 Werke müssten eigentlich zurückgegeben werden. Weitere etwa 800 werden als »wahrscheinlich geraubt« eingestuft. Mit so vielen geraubten Kunstwerken könnte man ein eigenes Museum bestücken, ähnlich wie das einst von Hitler geplante »Führermuseum« in Linz.
    Der Freistaat Bayern hat beschwichtigt, die Verfahren verzögert und unsere Bemühungen abgewiesen.
    Seit 2008 versuche ich, Informationen zu erhalten, fordere Transparenz und engagiere Anwälte und Historiker, um die vielen Kunstwerke aufzuspüren, die meinem Großonkel gestohlen wurden. Wir haben unzählige Briefe an Museumsdirektoren geschrieben und mit Regierungsbeamten gesprochen, vor allem in Bayern. Sie haben beschwichtigt, die Verfahren verzögert und unsere Bemühungen abgewiesen. Selbst als die Beweise unwiderlegbar waren, wie im Fall der Picasso-Bronze »Fernande«, weigerten sie sich, zu restituieren. Die Begründung: Es fehle der »endgültige Beweis«.

    Dank der Whistleblower und der Medien wissen wir jetzt, dass der gesamte Restitutionsprozess nur eine Farce war. In eklatanter Verletzung der »Washingtoner Prinzipien« von 1998, eines internationalen Abkommens, hat der Freistaat Bayern nie die Absicht gehabt, etwas zurückzugeben, sondern wollte seine Version eines »Führermuseums« behalten.

    Dr. Michael Hulton, 27.02.2025

    https://www.juedische-allgemeine.de/meinung/ns-raubkunst-eine-bayerische-farce/


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    Kleine Anfrage – AzP „Kooperation der Museumsagentur mit der Taskforce NS-Raubkunst“

    Ich frage die Staatsregierung, wie wird die Museumsagentur, die laut Pressemeldung vom 13.11.20241 zum ersten Quartal 2025 die Arbeit aufnehmen sollte, in Kooperation mit der Landesstelle für nichtstaatliche Museen die flächendeckende Versorgung mit Kultur auch mit nichtstaatlichen Museen voranbringen, welche Aufgaben wird die Museumsagentur bzgl. NS-Raubgut haben (beispielsweise Kooperation mit der am
    25.02.2025 angekündigten „Task-force“2 NS-Raubkunst oder Übernahme der Funktion der juristischen Bewertung der Ergebnisse von Provenienzforschung aus Sicht der Staatsregierung oder Kooperation mit dem Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern (FPB) – bitte alle geplanten zukünftigen Aufgaben der Museumsagentur im Feld NS-Raubgut angeben), in welcher Form wird die Expertise des seit 2015 tätigen FPB und das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit in die Bemühungen nach „mehr Tempo, maximale Transparenz und die Anpassung der Provenienzforschung in den Staatsgemäldesammlungen an die gängigen Standards“3 mit einfließen?

    Hier geht’s zur Antwort:


    1 https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12841/.html
    2 https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/7230/mehr-transparenz-und-tempo-bei-provenienzforschung-und-restitution-statement-des-staatsministers-fuer-wissenschaft-und-kunst-markus-blume-mdl.html
    3 Rede des Staatsministers Markus Blume am 27.02.2025 sowie Pressemitteilung vom 25.02.2025

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    Schriftliche Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

    Vorbemerkung

    Der Bayerische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 27.02.2025 auf Antrag der CSU und FW (Nachzieher zu 19/5199) und Antrag der SPD (19/5200) eine umfassende Berichterstattung durch die Bayerische Staatsregierung zum Thema Provenienzforschung und Restitutionspraxis beschlossen. Darüber hinaus hat Staatsminister Markus Blume im Bayerischen Landtag angekündigt, dass eine unabhängige Untersuchungskommission („Task Force“) eingerichtet wird. Unabhängig davon beantwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Fragen im Einzelnen wie folgt, wobei sich die Antworten im Wesentlichen auf den Fokus der Schriftlichen Anfrage und somit auf den staatlichen Bereich der Kunstmuseen sowie die staatlichen Archive und Bibliotheken beziehen:

    1.1 Für wie viele Fälle von Kulturgütern, die sich im Besitz des Freistaats Bayern befinden sind laufen derzeit Restitutionsverfahren bzw. gibt es offene Forderungen zur Restitution (bitte Objekt, geschätzter Wert des Werkes und Institution, die das jeweilige Objekt aktuell verwahrt, benennen)?

    Als offene Forderung auf Restitution im Sinne dieser Anfrage werden Forderungen auf die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verstanden, die aktuell aktiv verfolgt werden und die noch nicht beschieden wurden (z.B. keine Empfehlung der Beratenden Kommission; aus Sicht der Zentralen Dienste (ZD) liegt kein verfolgungsbedingter Entzug vor). Den BStGS liegen aktuell nach deren Angaben drei offene Forderungen zu Restitutionen vor. Dazu gehören die in dieser SANFR genannten Restitutionsfälle nach Alfred Flechtheim (drei Werke) und den Gebrüdern Lion (vier Werke). Dem Bayerischen Nationalmuseum (BNM) liegen na dieser Definition vier Forderungen vor, der Staatlichen Graphischen Sammlung (SGSM) zwei Forderungen.

    In neun weiteren Fällen, die die BStGS (8 Fälle) und die SGSM (1 Fall) betreffen, wurde in der Sache bereits auf Restitution entschieden. Die Restitutionen der Kunstwerke an die jeweiligen Erben als nächster Schritt ist in Vorbereitung, wobei sich die ZD in engem Austausch mit jenen Personen und Stellen befinden, die zur Prüfung der Rechtsnachfolge beitragen können, um diese einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. Dazu gehören das in der SANFR erwähnte Waldmüller-Gemälde „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster” sowie die 4 Gemälde und 12 Aquarelle (fünf Fälle), deren Restitution Staatsminister Blume am 04.12.2024 bekannt gegeben hat. Im BNM laufen derzeit nach dessen Angaben aktuell 17 Restitutionsverfahren.

    Angaben zum Wert von Kulturgütern sind ohne entsprechende Wertgutachten nicht substantiiert, so dass hierzu keine validen Aussagen möglich sind.
    Zum Bereich der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) hat diese folgende aktuelle Rückmeldung gegeben:
    An der BSB liegt ein Verfahren im Umfang von 4 Objekten vor. Vier weitere Verdachtsfälle befinden sich derzeit in der weiteren Recherche-/ Abstimmungsphase, teilweise sind auch noch die Rechtsnachfolger zu ermitteln.
    Gegenüber den Staatlichen Archiven Bayerns werden derzeit keine Forderungen zur Restitution geltend gemacht.
    In sechs Fällen mit ca. 1500 Objekten (davon ein umfangreiches Archiv mit rund 1450 Objekten) bemühen sich die Staatlichen Archive Bayerns proaktiv um eine Restitution.
    Dabei befinden sich die Staatlichen Archive Bayerns in zwei Fällen in einem Austausch mit potentiellen Anspruchsberechtigten und in den übrigen vier Fällen laufen interne Ermittlungen bzw. handelt es sich um Fundmeldungen auf der Lost-Art-Datenbank.

    1.2 Wie schätzt die Staatsregierung die kunsthistorische Bedeutung dieser Objekte ein?

    Prinzipiell sind alle Objekte in staatlichen Museen und Sammlungen als kunsthistorisch bedeutsam zu betrachten, da sie genau aus diesem Grund Eingang in eine öffentliche kulturgutbewahrende Einrichtung gefunden haben. Deshalb gilt Kulturgut, das sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer das öffentlich-rechtliche Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, auch als nationales Kulturgut i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 KGSG. Es erfährt damit durch die §§ 69 ff. KGSG einen besonderen Schutz vor Verbringung.

    1.3 Von welcher Stelle werden diese Fälle aktuell geprüft?

    Die Fälle in den staatlichen Museen und Sammlungen werden in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt durch die Provenienzforschung in den jeweiligen Häusern, die Bewertung des so ermittelten Sachverhalts auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 („Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung“) wird durch das juristische Referat der Zentralen Dienste bei den BStGS vorgenommen. Nach Vorliegen dieser Sachverhaltsermittlung und rechtlichen Prüfung erfolgt die Vorlage mit der Empfehlung zu einer abschließenden Entscheidung für oder gegen eine Restitution an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das auf dieser Grundlage entscheidet.
    Künftig sollen die Provenienzforschung und die juristische Expertise für alle bayerischen Museen und Sammlungen in der Museumsagentur konzentriert werden, die am 1. Juli 2025 ihren Dienst aufnehmen wird.
    In den Fällen der BSB gilt: Das aktuelle Restitutionsverfahren wird zentral über die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig koordiniert. Ziel ist ein Verbleib der Objekte an den jeweiligen Kultureinrichtungen im Rahmen eines Rückkaufs. Dieses Verfahren konnte für die BSB entsprechend im Februar 2025 abgeschlossen werden.
    In den weiteren Fällen ist die Abteilung Handschriften und Alte Drucke der Bayerischen Staatsbibliothek prüfend / koordinierend tätig.

    In den Fällen der Staatlichen Archive Bayerns erfolgt die Prüfung federführend durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

    2.1 In wie vielen Fällen hat die Staatsregierung seit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien Objekte restituiert (Bitte jeweils einzeln Objekte, geschätzter Wert der Objekte und Dauer der Restitutionsprozesse angeben)?

    Zum Bereich der staatlichen Museen kann Folgendes gesagt werden: Aus den staatlichen Museen wurden in 80 Fällen 139 Werke an die Nachfahren der Opfer der NS-Herrschaft zurückgegeben.
    Die Dauer der Restitutionsprozesse ist nicht einheitlich zu bestimmen, da insbesondere für die Beendigung des Verfahrens auf unterschiedliche Zeitpunkte (Entscheidung über die Restitution oder Übergabe des Objekts an die Eigentümer) abgestellt werden kann. Zudem liegt die Beendigung nicht alleine in der Hand des Freistaats, da sie im Fall einer Entscheidung auf Restitution vom Nachweis der persönlichen Berechtigung der Restitutionsempfänger und deren Inbesitznahme des Objekts abhängt. Restitutionen sollen mit Blick auf den in der Vorbemerkung genannten Prozess beschleunigt werden. Dazu soll bei den BStGS bei allen gemäß DZK-Standard auf rot stehenden Werken, also bei Fällen mit hohem Verdachtsgrad hinsichtlich NS-verfolgungs-bedingten Entzugs, schnellstmöglich eine Tiefenrecherche eingeleitet und ein verbindlicher Zeitplan für die systematische Ersteinschätzung aller noch nicht geprüften Werke bis zum Jahr 2026 vorgelegt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission wird weitere Möglichkeiten zur Systematisierung und Effizienzsteigerung prüfen. Außer- dem werden die Ressourcen erhöht und 1 Million Euro und zwei Stellen zusätzlich kurzfristig zur Verfügung gestellt.
    Zum Bereich der Staatlichen Bibliotheken kann Folgendes gesagt werden:
    Die BSB sucht bereits seit dem Jahr 2003 systematisch und kontinuierlich mit Autopsie der Bestände nach NS-Raubgut in ihren Beständen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden seit 2006 in 27 Fällen insgesamt 809 Bände restituiert.

    Zudem hat die Landesbibliothek Coburg im Jahr 2024 eine Restitution größeren Umfangs von NS-Raubgut durchgeführt (89 Titel in 109 Bänden). Die Erbin hat die noch überlieferten 109 Bände der Landesbibliothek Coburg wiederverkauft, damit die Sammlung am ursprünglichen Entstehungsort verbleiben und einer weiteren Erforschung zur Verfügung stehen kann.
    Zum Bereich der Staatlichen Archive Bayerns kann Folgendes gesagt werden:
    Aus dem Besitz der Staatlichen Archive Bayerns sind seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung am 3. Dezember 1998 insgesamt 42 Objekte (41 Handschriften und ein Schreiben) restituiert worden.

    2.2 Bei welchen Objekten hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren auf Restitutionsersuchen hin oder auf Bitten der Anrufung der Beratenden Kommission hin die Zusammenarbeit verweigert, also z.B. die Restitution von Objekten oder die Anrufung der Kommission abgelehnt (bitte ebenfalls jeweils einzeln Objekte und den geschätzten Wert dieser Objekte sowie Datum der Erstanfrage der Anspruch stellenden Personen oder Stellen angeben)?

    Die staatlichen Museen und Sammlungen nehmen jedes einzelne Restitutionsbegehren ernst und unterziehen es einer Prüfung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind, ergibt sich aus der Subsumtion der Fakten unter die Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung.
    In den letzten zehn Jahren wurde in zehn Fällen keine Restitutionsempfehlung ausgesprochen und im Ergebnis die Restitution abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Restitution nicht vorlagen. In einem dieser Fälle ging der Ablehnung ein Verfahren vor der Beratenden Kommission und eine entsprechende Empfehlung gegen eine Restitution voraus.
    Der Forderung, die Beratende Kommission anzurufen, wurde im Fall von Pablo Picassos „Madame Soler“ aus den wiederholt dargelegten Gründen nicht entsprochen (siehe dazu u.a.: Drucksache 18/29289, ausführlich: Drucksache 18/30390).

    Den Erben nach Alfred Flechtheim wurde nach Abschluss der Prüfung der Restitutionsforderung in Bezug auf Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie der beiden Gemälde von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) unmittelbar die Befassung des in Errichtung befindlichen Schiedsgerichts NS-Raubgut angeboten. Eine Anrufung der Beratenden Kommission zum jetzigen Zeitpunkt wäre angesichts der bevorstehenden Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit, der Verfahrensdauer vor der Beratenden Kommission, der Zahl von dort noch anhängigen Fällen und der Unverbindlichkeit ihrer Empfehlung nicht zielführend.
    Aus dem Bereich der Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns ist kein Fall bekannt.

    2.3 Welchen Einfluss hat die persönliche Situation der Personen, die Restitutionsansprüche stellen, auf die Entscheidungen des Freistaats vor dem Hinblick der Selbstverpflichtung im Rahmen der Washingtoner Prinzipien, faire und gerechte Lösungen zu finden?

    Entschieden wird ohne Ansehung der Person auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, der Gemeinsamen Erklärung und der Orientierungshilfe der Handreichung.

    3.1 Welche der in 2.1 und 2.2 aufgelisteten Werke schätzt die Staatsregierung als kunsthistorisch besonders wertvoll und welche als weniger wertvoll ein (bitte alle angegebenen Objekte tabellarisch nach angenommenem kunsthistorischem Wert einordnen)?

    Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen.

    3.2 Wie erklärt die Staatsregierung, dass es trotz seit 1999 bestehender Forschungsarbeit bisher keine gesicherten Erkenntnisse zur Provenienz des Werkes „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling gibt, das sich um 1935 im Besitz der jüdischen Kunsthandlung Brüder Lion befunden hat?
    3.3 Welche Bemühungen haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 1998 selbst proaktiv entfaltet, um die Erben der Kunsthandlung BRÜDER LION am Maximiliansplatz, deren Sammlung von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 enteignet wurde, zu finden (Bitte konkrete Fälle und Bemühungen in den jeweiligen Fällen darlegen)?

    Aktuell wird die Tiefenrecherche anlassbezogen durchgeführt; ein Restitutionsantrag für das Gemälde „Junges Mädchen mit Strohhut“ wurde Anfang April 2024 gestellt. Auf drei weitere Gemälde mit derselben Provenienz haben die ZD den rechtlichen Vertreter der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung der Restitutionsforderung im April 2024 schriftlich proaktiv hingewiesen.

    Zur Erläuterung des Verfahrens:
    Die BStGS haben in den vergangenen Jahren im Zuge ihrer proaktiven Provenienzrecherche gemäß der Verpflichtung nach den Washingtoner Prinzipien die Zugehörigkeit mehrerer Gemälde zum ehemaligen Bestand der Kunsthandlung der Gebrüder Lion identifiziert. Drei davon sind in der Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste als Fundmeldungen registriert, das vierte Werk wird in Kürze auf LostArt eingetragen werden. In der Online-Datenbank der BStGS sind alle vier Werke veröffentlicht. Die bislang bekannten Fakten sind in den jeweiligen Einträgen genannt und die Brüder Lion in der Provenienzkette angegeben.
    Die Tiefenrecherche im Fall der Gebrüder Lion dauert für die vier Werke noch an, wird jedoch bald abgeschlossen sein. Bei Werken, die aus der Provenienz von Kunsthändlern stammen, stellt sich zusätzlich regelmäßig die Frage, ob die betreffenden Werke in ihrem Eigentum standen oder ob es sich um Kommissionsware handelte, die dem Eigentum Dritter zuzurechnen war. Eng verknüpft ist damit die Frage nach möglichen Einlieferern als Voreigentümer der Werke, die als potentielle Erstgeschädigte bei Restitutionen prioritär zu berücksichtigen wären.

    4.1 Was hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Beratende Kommission gut und effizient arbeiten
    konnte?

    Die Beratende Kommission ist keine Einrichtung des Freistaats Bayern. Die Kommissionsmitglieder werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden für eine Zeitdauer von zehn Jahren (bei Neuberufung) berufen. Der Freistaat hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz die Einrichtung und die Entwicklung der Verfahrensgrundlagen der Beratenden Kommission begleitet.

    4.2 Wie erklärt die Staatsregierung den Sinneswandel des Direktors der Bayerischen Staatsgemäldesammlung, der sich, in Bezug auf die Restitution dreier Werke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheims, zunächst für ein direkte Restitution dieser Objekte ausgesprochen hatte, wie von unabhängigen Forschern empfohlen und mit Blick auf die Tatsache, dass in einem sehr ähnlichen gelagerten Fall aus derselben Sammlung vom Walraff-Richartz-Museum in Köln bereits restituiert wurde?

    Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wie auch des Freistaats Bayern insgesamt gründet auf Erkenntnissen, die einen NS- verfolgungsbedingten Entzug nicht eindeutig belegen. Es liegt bei allen drei Werken für unterschiedliche Zeitpunkte vor dem 30. Januar 1933 ein Nachweis des Eigentums Alfred Flechtheims vor. Gleichwohl besteht wegen dokumentierter Hinweise auf Verkaufsabsichten bzw. Verkäufe noch vor der sog. Machtergreifung Unklarheit über die Eigentümerstellung Alfred Flechtheims an den von ihm gehandelten Kunstwerken in dem relevanten Zeitraum nach dem 30. Januar 1933. Gerade für solche Fälle, deren Sachverhalt und Bewertung uneindeutig sind, bietet das Schiedsgericht NS-Raubgut künftig ein rechtsförmiges und rechtsverbindliches Verfahren. Aus diesem Grund strebt das StMWK eine Anrufung des Schiedsgerichts an.
    Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

    Die Restitution des Gemäldes „Tilla Durieux“ aus dem Walraff-Richartz-Museum in Köln, das ehemals im Eigentum der Galerie Alfred Flechtheims stand, ist bekannt. Sie war Gegenstand einer Empfehlung der Beratenden Kommission vom 09.04.2013. Es bestehen in den Provenienzen Unterschiede, die entscheidungserhebliche Tatsachen betreffen. Daher kann die Restitutionsempfehlung der Beratenden Kommission nicht als Blaupause dienen.

    4.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Tatsache, dass die seit 2016 existierenden Ergebnisse der Provenienzforschung im Falle Flechtheim laut Presseberichten noch nicht mit der Erbenvertretung geteilt wurde, obwohl ein solches Teilen von Erkenntnissen den Washingtoner Prinzipien, die ein proaktives Veröffentlichen jeglicher Informationen einfordern, mehr als entspräche?

    Die Ergebnisse der Provenienzrecherche zu Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie den beiden Gemälden von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) wurden den Antragstellern im September 2023 in einem umfangreichen Dossier durch die BStGS mitgeteilt; zugleich erhielten die Antragsteller die Möglichkeit zu Korrekturen und Ergänzungen. Der in der Folge finalisierte Provenienzbericht wurde den Antragstellern Ende 2023 übermittelt.

    5.1 Wie erklärt die Staatsregierung die Auslegung des Bayerischen Haushaltrechts, die laut Minister Blume eine Restitution nur zulässt, wenn der NS-verfolgungsbedingte Entzug eindeutig festgestellt werden könne, vor dem Hintergrund, dass es international und bundesweit geübte Praxis ist, im Zweifel im Sinne der Erbinnen und Erben zu entscheiden, da wegen der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, was ebenso auch in den Washingtoner Prinzipien, zu denen sich auch der Freistaats bekannt hat, vereinbartist?

    Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 gestattet eine Restitution, wenn das betreffende Kulturgut entsprechend der Gemeinsamen Erklärung als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten hat. Ob es als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten kann, ist durch eine Subsumtion auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zu bewerten. Die Handreichung nimmt eine Beweislastverteilung vor, die der Verfolgungssituation und der großen zeitlichen Entfernung zum damaligen Geschehen Rechnung trägt. Die Vielzahl der einvernehmlich restituierten Kunstwerke belegt, dass – entgegen der Unterstellung der Fragestellung – diese erleichterte Beweislastverteilung gelebte Praxis ist.
    Wenn trotz dieses restitutionsfreundlichen Bewertungsmaßstabes Zweifel verbleiben, weil die Tatsachenüberlieferung zu wesentlichen, entscheidungserheblichen Fragen lückenhaft bleibt, kann nicht mit der erforderlichen Gewissheit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug ausgegangen
    werden.
    Gerade für solche Zweifelsfälle wurde die Beratende Kommission eingerichtet, deren Empfehlung nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 in diesen Fällen die Grundlage einer Restitution darstellte. In Zukunft wird das einseitig anrufbare, auf Grundlage eines Bewertungsrahmens ent- scheidende Schiedsgericht NS-Raubgut mit seinen Schiedsurteilen an die Stelle der Beratenden Kommission mit ihren Empfehlungen treten.

    5.2 In welchen Fällen hat die Staatsregierung schon davon gebraucht gemacht, dass der Artikel 8 Absatz 11 des Haushaltsgesetzes vergangener Jahre das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausdrücklich ermächtigt, Kulturgüter, die nach den Washingtoner Prinzipien als „verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen“?

    In allen Fällen, in denen seit der Aufnahme dieser Regelung in das Bay. Haushaltsgesetz auf Restitution entschieden wurde, wurde von der Ermächtigung Gebrauch gemacht.

    5.3 Welche Argumente gibt es aus Perspektive der Staatsregierung für und gegen eine Restitution des Objektes Madame Soler (bitte auch angeben, welche Argumente vor der Schiedsgerichtsbarkeit ins Feld geführt werden sollten, falls diese angerufen würde)?

    Die Argumente wurden in der Vergangenheit schon vielfach vorgetragen (siehe dazu u.a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390). Eine Stellungnahme wird in das schiedsgerichtliche Verfahren eingebracht, dem nicht vorgegriffen wird.

    6.1 Welche Argumentation will die Staatsregierung vor dem Schiedsgericht im Falle der Picasso-Bronzen, die laut Einschätzung von Sachverständigen Teil der Sammlung Flechtheims waren, vorbringen, damit die Bronzen im Besitz des Freistaats bleiben?
    6.2 Sollte die Staatsregierung auf die Frage 6.1 keine valide Argumentationsstrategie haben, warum werden die Bronzen nicht zeitnah und im Falle von 6.1 zu Lebzeiten des Erben restituiert?

    Die aktuelle Restitutionsforderung der Erben nach Alfred Flechtheim bezieht sich auf eine Bronze-Büste und zwei Gemälde. Solange das Vorliegen eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nicht ausreichend geklärt ist, steht eine unmittelbare Restitution im Widerspruch zu den Vorgaben des bayerischen Haushaltsrechts (siehe dazu im Detail Antwort zu Frage 5.1).

    Der Freistaat hat bereits angekündigt, den Fall dem Schiedsgericht NS-Raubgut zur Entscheidung vorzulegen. Der Freistaat verfolgt mit der Anrufung allein das Ziel, unter den gegebenen Umständen und unter Vorlage der vorliegenden Ergebnisse der Provenienzforschung eine Entscheidung für eine faire und gerechte Lösung durch das Schiedsgericht herbeizuführen. Jede Entscheidung des Schiedsgerichts wird selbstverständlich akzeptiert.

    7.1 Was sind die Gründe dafür, dass sich das Restitutionsverfahren im Fall des Waldmüllergemäldes “Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster”, dass vor über 2 Jahren, im August 2022 beschlossen wurde und auf Basis der Washingtoner Prinzipien schon abgeschlossen sein müsste immer noch nicht abgeschlossen ist, und dass trotz der Tatsache, dass die Erben positiv bekannt sind und von den Rechtsanwältender Erben Freistellungserklärungen angeboten wurden, um die Bayerischen Gemäldesammlungen von jedweden Ansprüchen weiterer Erben abzusichern?

    Das StMWK hat im August 2022 für die Restitution des Gemäldes entschieden und steht uneingeschränkt zu dieser Entscheidung. Die für den Abschluss der Restitution noch zu klärenden Fragen betreffen das Zivilrecht, namentlich im Bereich des Erbrechts. Sie können als Gegenstand eines noch laufenden Verfahrens mit Rücksicht auf die beteiligten Parteien nicht kommentiert werden. Die Zentralen Dienste stehen mit den Parteien und ihren jeweiligen rechtlichen Vertretern im engen Austausch.

    7.2 Wie erklärt Staatsminister Blume die Diskrepanz zwischen seiner jahrelangen Forderung nach gesetzlicher Lösung und der Tatsache, dass er gleichzeitig mehrere Erbenfamilien hinhalten lässt und kaum Kunstwerke mit kunsthistorischer Relevanz zurückgibt?

    Zur kunsthistorischen Relevanz der Werke siehe die Antwort zu Frage 1.2.
    Die Bayerische Staatsregierung hat sich stets für eine Verrechtlichung eingesetzt, für die auch die jüdischen Verbände eintreten. Diesem Ziel dient die in Errichtung befindliche Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die strittigen Fälle durch das Schiedsgericht NS-Raubgut entscheiden zu lassen, ist damit nur konsequent und folgerichtig. Eine Restitution auf Grundlage eines Schiedsspruchs des Schiedsgerichts NS-Raubgut erfährt ihre Legitimation durch ein rechtsverbindliches, transparentes und vorhersehbares Verfahren.

    7.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Nutzung der Villa in der Möhlstraße 12a, die von Heinrich Himmler 1941 per Zwangskauf erworben und dann gegen die alliierte Kontrollratsdirektive an sich selbst überschrieb hat und seit nun fast 80 Jahren kostenlos nutzt bzw. aktuell schlicht weiter vermietet, ohne die Hinterbliebenen des NS-Entzug des Baudenkmals zu suchen, vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung zur Restitution und den wiederholten Bekundungen, der Freistaat tue sein Möglichstes für eine gerechte und umfassende Restitution?

    Es lagen keine Hinweise vor, dass die Liegenschaft entgegen der Vorgaben der Kontrollratsdirektive Nr. 50 in das Eigentum des Freistaates über-
    ging.

    8.1 Gehören Kunstwerke, die als NS-verfolgungsbedingt entzogene Raubkunst einzustufen sind, zum Grundstockvermögen des Freistaats?

    Alle Objekte im Bestand der staatlichen Museen und Sammlungen gehören zum Grundstockvermögen des Freistaats, auch wenn sie als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben. Ihre Restitution erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021.

    8.2 Inwieweit wirkt sich die Restitution von Kunstwerken aus dem Besitz des Freistaats auf den Grundstock im Zusammenhang mit Art. 81 der Bayerischen Verfassung und den Staatshaushalt aus?

    Mit Abschluss der unentgeltlichen Übertragung an die Restitutionsberechtigten sind sie nicht länger Teil des Grundstockvermögens, aus dem sie ersatzlos entnommen werden.

    8.3 Was ist der Grund dafür, dass sich Art. 8 Punkt 11 aus dem Haushaltsgesetz 2021, welches eine Ermächtigung des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorsieht, so dass Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen werden kann nicht in das aktuelle Haushaltsgesetz Eingang gefunden hat?

    Das aktuell gültige Bay. Haushaltsgesetz 2024/2025 verweist in Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 auf die Ermächtigung aus Art. 8 Punkt 11 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021. Der Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 sieht in § 1 Nr. 5 vor, Art. 8 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 um einen Absatz 24 zu ergänzen, der der bisherigen Ermächtigungsgrundlage des Art. 8 Punkt 11 Bay. Haushaltsgesetz 2021, ergänzt um die Schiedssprüche des Schiedsgerichts als Grundlage für Restitutionen, entspricht und diese künftig ersetzen soll.

    Schlagwortarchiv für: Kulturpolitik

    Kulturzukunft Bayern_Kulturatlas_Rosenheim_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

    Vorstellung des Kulturatlas Bayern

    Wie können Kulturschaffende in Bayern besser sichtbar werden, sich stärker vernetzen und Förderstrukturen transparenter nutzen?

    Am Montag, den 7. Juli 2025 ab 18:30 Uhr stellt  die Initiative Kulturzukunft Bayern in Rosenheim eine neue Plattform vor, die genau dafür konzipiert wurde: den „Kulturatlas Bayern“.

    Der Kulturatlas ist ein digitaler Kompass für die Kulturakteur*innen im Freistaat. Er macht Kulturprojekte, Initiativen und Einzelpersonen sichtbar, schafft neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit, bietet praxisnahe Tools für den Arbeitsalltag – und bringt Menschen zusammen, die sich für Kultur stark machen.

    Was Sie erwartet:

    Nach kurzen Impulsen von Claudia Köhler, MdL und Sanne Kurz, MdL, laden die Veranstalter ein zu einem offenen Austausch:

    Im Speeddating-Format lernen Sie andere Akteur*innen kennen – aus Kunst, Kultur, Politik und Verwaltung. Anschließend gibt es Raum für Gespräche bei Getränken und Häppchen.

    Gestalten Sie mit:

    Diskutieren Sie mit uns, wie der Kulturatlas weiterentwickelt werden kann, teilen Sie Ihre Perspektiven und vernetzen Sie sich vor Ort mit anderen Engagierten.

    🎟️ Eintritt frei – Anmeldung erforderlich bis 4. Juli 2025 – Link zur Anmeldung hier!

    Infoabend „NS-Raubkunst – was ist das? Fakten, Hintergründe und politische Perspektiven“

    Der Umgang mit NS-Raubkunst ist bis heute ein brisantes Thema – auch in Bayern. Der sogenannten „Schwabinger Kunstfund“ blieb stark in Erinnerung. Die aktuellen Enthüllungen der “Süddeutschen Zeitung” haben gezeigt, dass 80 Jahre nach Kriegsende und damit dem Ende des Nationalsozialismus immer noch unrechtmäßig entzogene Kunstwerke in unseren öffentlichen Sammlungen sind. Wie gehen wir mit diesem Erbe um? Welche Vereinbarungen und politischen Maßnahmen gibt es zur Aufarbeitung? Wie gehen wir mit den Familien der NS-Opfer um? 

    An diesem Abend wollen wir historische und aktuelle Aspekte der NS-Raubkunst beleuchten. Neben konkreten Fällen – wie dem Schwabinger Kunstfund und den Ereignissen seit Krieg bis heute – werden wir auch über bestehende Vereinbarungen sprechen, die die Grundlage für den heutigen Umgang mit NS-Raubkunst bilden: die Washingtoner Prinzipien, die Handreichung zur Umsetzung der Rückgabeempfehlungen sowie die Best Practices in Provenienzforschung und Restitution.

    Die Grünen setzen sich auf Landes- und Bundesebene für mehr Transparenz, bessere Bedingungen für Provenienzforschung, Anwendung eines klaren moralischen Kompasses und eine konsequente Restitution unrechtmäßig erworbener Kunstwerke ein. Im Laufe der Veranstaltung werde ich als kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag unsere parlamentarische Arbeit dazu vorstellen.

    Die Veranstaltung findet online statt.

    Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://www.sanne-kurz.de/ninja-forms/33ggnn

    Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

    Sanne Kurz
    Kulturpolitische Sprecherin, Grüne Fraktion Bayern

     

    *Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird nicht aufgezeichnet. Veranstalter ist der Grüne Ortsverband Berg am Laim Trudering Riem in Zusammenarbeit mit Sanne Kurz. 

    250107_Politische Teilhabe in der Kultur_alma_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

    FUTURE SKILLS mit Sanne Kurz: Politische Teilhabe in der Kultur

    Politisch ist gerade viel im Umbruch und populistische Kräfte zunehmend am Erstarken.
    Und viele von euch fragen sich: Wie können wir als Kulturschaffende unsere Expertise und unsere Interessen wirkungsvoll in politische Entscheidungsprozesse einbringen?

    Unsere Expertin Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Abgeordnete und selbst politisch engagierte Künstlerin und Produzentin, gibt hierzu praktische Einblicke und wertvolle Tipps.

    Sie zeigt auf, wie die Mechanismen der Kulturpolitik funktionieren und wie sich Kulturschaffende gezielt in die Gestaltung kulturpolitischer Entscheidungen einbringen können – sowohl ehrenamtlich als auch beruflich. Angelehnt an erfolgreiche Strategien aus Verbänden wie dem Bauernverband, dem Philologenverband und dem Arbeitgeberverband, möchten wir gemeinsam Wege erkunden, wie auch die Kulturbranche ihre Bedarfe und Expertise sichtbarer machen kann.

    Die Veranstaltung bietet eine Plattform für Austausch, Inspiration und Vernetzung, damit wir gemeinsam neue Impulse setzen und die politische Teilhabe im Kulturbereich stärken können. Lasst uns zusammen einen Schritt in Richtung aktiver Mitgestaltung gehen und erleben Sie, wie wir als Frauen in Führungspositionen die Kulturpolitik beeinflussen können!

    🗓️ alma // future skills mit Sanne Kurz
    Dienstag, 7. Januar 2025 (19 Uhr, Zoom)

    Nürnberg Pop Conference: MY GENERATION – KULTUR ALS BRANDBESCHLEUNIGER IM GENERATIONENKONFLIKT ‍

    Podiumsgäste: Kevin Kühnert (SPD, Generalsekretär, Berlin), Sanne Kurz (Die Grünen, Bayern), Vanessa Patrick (PULS, Bayrischer Rundfunk), Bernd Strieder (Verband für Popkultur in Bayern e.V.), Axel Ballreich (LiveKomm -Bundesverband der Musikspielstätten, CBF).
    Moderation: Violetta Paprotta (freie Journalistin)

    „My Generation“ hieß die Hymne der britischen Rockband The Who, die Mitte der 1960er Jahre zur Hymne der Subkultur wurde und die Unsicherheit der jungen Generation verkörpert, die von den Erwachsenen ständig niedergemacht wird. Wir spannen den Bogen zur Jetztzeit und fragen, ob Kultur an sich und die Diskrepanz vor allem von Hoch- und Subkultur einen ähnlichen Konflikt längst ausgelöst hat. Fühlen sich junge Menschen, die längst einen anderen, für sie relevanten Kulturbegriff mitprägen, bevormundet?  Wer geht in 50 Jahren noch in die Oper? Warum darf eine Eckkneipe kein Kulturort sein? Sind sich Sportkultur und Popkultur vielleicht ähnlicher als man denkt? Ist eine Demokratisierung der Kulturförderung längst überfällig?

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    Kunst und Kultur im Gespräch

    Politik und Kabarett mit Gisela Sengl, Sanne Kurz und Christine Rothacker

    Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Die besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe hat Verfassungsrang. Die Förderung von Kunst und Kultur ist kein „Nice to Have“, sondern eine Zukunftsinvestition.

    Die Landtagsabgeordnete Gisela Sengl spricht mit der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, MdL Sanne Kurz, über eine bessere Kulturpolitik in Bayern. Die Kabarettistin Christine Rothacker präsentiert dazu Auszüge aus ihrem neuen Bühnenprogramm „House of Cows“.

    Der Eintritt ist frei.

    Initiative Kulturzukunft Bayern

    Wie positionieren sich die Parteien im Landtagswahlkampf zur Zukunft der Kulturinfrastruktur?

    Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Bayerischen Landtagsfraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP stellen ihr Wahlprogramm vor.

    Gäste auf dem Podium:

    • Thomas Kreuzer, CSU
    • Sanne Kurz, Bündnis 90/Die Grünen
    • Florian Streibl, Freie Wähler
    • Volkmar Halbleib, SPD
    • Dr. Wolfgang Heubisch, FDP

    Moderation: Anna Kleeblatt, Dr. Markus Michalke

    Eintritt frei – Tickets hier.

    220723_Fair Green Cultural Deal sozial ökologische Nachhaltigkeit ästhetische NAchhaltigkeit_Kulturpolitik Sanne Kurz Grüne LAndtag Bayern

    Kunst trifft Grün – Netzwerktreffen zum Fair Green Cultural Deal

    Sozial-ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich verankern!

    Der Fair Green Cultural Deal fördert ein sozial und ökologisch nachhaltiges Kulturleben. Er feiert ästhetische Nachhaltigkeit und hilft, Transformation zu ermöglichen – in den Strukturen und Abläufen, in der Verwaltung und in der Projektarbeit. Auch soll er Gedankenwelten öffnen, Utopien erlauben, mit denen wir eine tragfähige Zukunft gestalten können – für Kreative, Prozesse und Publikum.

    Welche Herausforderungen stehen dabei diejenigen gegenüber, die Kultur täglich leben, sei es als Profi, im Publikum, in der kulturellen Bildung oder im Laienbereich? Was hat sich schon bewegt?

    Wir stellen unsere bisherigen Grünen Initiativen vor und bieten im Austausch mit Initiativen, Akteurinnen und Akteuren, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, jede Menge Input, für alle, die im Kulturbereich nachhaltig handeln wollen. – Gleich unten anmelden!

    Unter anderem dabei:

    Kommt vorbei, tauscht Euch mit uns aus, nehmt Input mit aus unserer bisherigen Arbeit und lasst uns wissen, in welchen Bereichen wir noch tätig werden sollen, mit welchen Problemen Ihr zu kämpfen habt, wo es fehlt, was besser gehen könnte! Wir wollen den Fair Green Cultural Deal in Bayern gemeinsam mit Euch gestalten!

    Ablauf

    Wir treffen uns um 11:00 Uhr im Bayerischen Landtag und beginnen nach einer kurzen Begrüßung gleich mit den ersten Panelrunden zu Themen der ökologischen Nachhaltigkeit.

    Nach einer kurzen Pause um 12:00 Uhr geht es in den zweiten Block der Diskussionsrunden, diesmal mit Themen zur sozialen Nachhaltigkeit.

    Unsere kleinen, moderierten Panels öffnen jeweils gegen Ende, so dass Ihr Eure Fragen und Erfahrungen einbringen könnt. Die Ergebnisse aller Runden werden wir gegen 14:00 Uhr unserer Veranstaltung dem Plenum aller Teilnehmenden vorstellen.

    Kinderbetreuung   

    Für unsere kleinen Gäste bieten wir eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort an. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Kinderbetreuung nur anbieten können, wenn der Bedarf vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 17. Juli.

    Barrierefreiheit   

    Der Veranstaltungsort ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei.
    Bei Bedarf bieten wir gerne eine Übersetzung in die deutsche Gebärdensprache an. Auch hier bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 17. Juli.

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