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„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturpass für Bayern?“

Ich frage die Staatsregierung,

ob sie plant, den Kulturpass, ein Projekt der Bundesregierung, das vor allem jungen Menschen den Zugang zu unserer vielfältigen Kultur erleichtert und dessen Verlängerung kürzlich im Bundestag beschlossen wurde, für Jugendliche und/oder junge Erwachsene in Bayern mit Landesmitteln aufzustocken, als selbstbewusste Zeichen, dass Kultur Ländersache ist und damit den jungen Menschen in Bayern zum 18. Geburtstag ein umfassendes Kulturerlebnis ermöglicht wird, wenn ja, wann soll eine entsprechende Entscheidung von der Staatsregierung getroffen werden, wenn nein, welche Maßnahmen und Strategien verfolgt die Staatsregierung, um der nachkommenden Generation die Teilhabe an unserer reichen Kultur zu ermöglichen und gleichzeitig die heimische Kreativwirtschaft – vom Buchhandel über Kinos bis zum Instrumentenbau – zu fördern?

Hier geht’s zur Antwort:

Positionspapier_Grundsätze Grüner Kulturpolitik_Titelblatt

Grundsätze Grüner Kulturpolitik für Bayern


Wir leben in Zeiten, wo nichts mehr sicher scheint. Wir müssen uns mit plötzlich auftretenden Krisen
und weltumgreifenden Problemen auseinandersetzen. In solchen Zeiten müssen wir umdenken.
Manche scheinen auf Kultur als Erstes verzichten zu wollen.
Dass uns Kultur im Umgang mit Problemen aber hilft und gerade ihr Fehlen rückwirkend Krisen
vertieft, merken wir erst später.
Das Schützen und Fördern von Kultur ist deshalb am Vorabend neuer, großer Herausforderungen so wichtig wie nie.
Nicht allein deshalb fördern wir Kunst und Kultur der Vergangenheit und Gegenwart. Wir fördern
Kunst in ihrer Vielfalt und Komplexität. Wir fördern das Experiment und den Gang ins Risiko. Wir
fördern Kultur als Motor für Standorte, Regionen und ein künstlerisches Forschen.
Internationaler Austausch und Spitzen-Kultur sind dabei ebenso wichtig wie der Austausch der
Regionen und die Kooperation von Stadt und Land. Sie befruchten sich gegenseitig.
Bayerns Kunst und Kultur sind reich, vielfältig und kraftvoll. Sie sind der Spiegel unserer
Gesellschaft. Diesen Schatz gilt es zu bewahren und in die Zukunft zu tragen. Und zwar so, dass alle
Menschen, die in Bayern leben, daran teilhaben können.
Der Zugang zu Kunst und Kultur ist ein universelles Menschenrecht. Alle Menschen sollen sowohl
teilhaben an den vielfältigen Ergebnissen künstlerischen Schaffens als auch selbst die Chance
haben, ihr kreatives Potential zu entfalten. Nur so kann Kunst inmitten unserer Gesellschaft
Diskursraum und Experimentierfeld unserer Demokratie sein.
Ein zentraler Baustein unserer Kulturprogramme ist deshalb die Vermittlung.
Den Zugang zu den Schätzen unseres reichen bayerischen Sammlungserbes und Brauchtums wollen
wir für alle Menschen in Bayern ausbauen. Das bedeutet, das Wissen um unsere Sammlungen zu
verbreiten, die Wertschätzung und das Verständnis für ihre Relevanz zu vertiefen und bei allem
Barrierefreiheit zu garantieren.
Bei allen Prozessen staatlicher Initiativen und Institutionen, bei allen Zielen, Entscheidungen und
Maßnahmen muss eines selbstverständlich sein: Transparenz.

Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert reduzieren. Kunst ist
vielfältig, deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch, hybrid und niemals statisch. […] Wir
schützen die Freiheit der Künste und wenden uns dagegen, Kultur und die Künste vereinheitlichen zu
wollen oder alleinige Deutungshoheit über sie zu beanspruchen.“

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BOTTOM UP – DIALOG KOMMT ZUERST


Ein zentraler Schatz von Kunst und Kultur ist der Diskursraum, den sie eröffnen. Entsprechend soll
Dialog die Basis von Kulturpolitik sein.
Dabei reicht es nicht, Verbändeanhörungen abzuhalten, in engem Kontakt zur Kulturszene des
Landes zu stehen, fleißig Kulturorte zu besuchen und Landtags-Anhörungen auszuwerten.
Es braucht Strukturen, die regelmäßig Kreative wie Publikum einbeziehen und diese auf Augenhöhe
miteinander in Dialog treten lassen. Mit den Ergebnissen können dann Leitplanken für
kulturpolitische Entwicklungen gesetzt werden und Handlungsfelder für Kulturpolitik in einer sich
wandelnden Welt immer wieder neu erkannt und nachgeschärft werden. Bottum up: Entscheidungen,
Ideen, Lösungen kommen von unten, von individuellen Beteiligten und werden nicht von
Entscheidungsbefugten aufgepfropft.
Dabei müssen Kommunen, Regionen, Kulturschaffende, Verbände und Zivilgesellschaft in diesen
dialogischen Formaten als Querschnitt aller Menschen unseres Landes zum Beispiel auch
Jugendliche, Studierende und Menschen mit den unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen
einbeziehen.
Dialogforen können regionalisiert stattfinden oder Regionen vernetzen. Sie können Kooperationen
verbessern, Potentiale entdecken und helfen, neue Standards für die Kulturpolitik festzulegen.
Dokumentation und Auswertung der dialogischen Arbeit ist die Basis, um kulturpolitische
Handlungsfelder immer wieder neu zu definieren.


Unser Anspruch:

  • Dialogprozesse zwischen Politik, Entscheidungsbefugten, Kreativen und Publikum starten
  • gemeinsam Leitplanken für kulturpolitische Entwicklungen setzen
  • dauerhafte Strukturen für dialogische kulturpolitische Formate schaffen

FREIE KUNST UND KULTUR BRAUCHT VERLÄSSLICHE STRUKTUREN


Das Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert: „Kultur und die Künste brauchen
öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien“ in einem Umfeld, das Kultur als Rohstoff
von Demokratie respektiert und ermöglicht.
Für Bayern bedeutet das, klare Ziele staatlicher Kulturpolitik zu formulieren.
Unser Kulturbegriff ist dabei offen und breit. Er umfasst Musik, Theater, Tanz, Museen, Bildende
Kunst, Literatur, Soziokultur, Jugendkultur, Film und Medien, Performance und Sound, Archivwesen,
Laienmusik und Amateurtheater, Festivals, Nachtkultur und Kinos, Brauchtum und die Tradition
unserer Feste und Märkte; alle künstlerischen Sparten und alle Typen von Kultur, von Institutionen,
Initiativen, Vereinen und Bräuchen in ganz Bayern – ob frisch angekommen oder schon lange hier
beheimatet.
Um die Freiheit der Kunst zu bewahren, braucht es für „Kulturschaffende eine verlässliche und
angemessene soziale Absicherung“ (Grundsatzprogramm).
Mindestgage muss selbstverständliche Minimalanforderung bei freier Tätigkeit sein, genau wie
tarifvertragliche Bezahlung bei Festanstellung.
Öffentliche Finanzierung darf keine prekären Verhältnisse fördern! Das betrifft freiberufliche
Leistungen in allen Kulturbereichen, auch in Sparten, die bisher keine Honorare vorsehen, wie z.B.
Ausstellungen. Bei staatlichen Aufträgen nehmen wir deshalb die Honorierung der beteiligten
Kreativen besonders in den Blick.
Die Gestaltung der Verträge muss sich hierbei orientieren an sozialer Nachhaltigkeit, insbesondere
Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit. Auch die Höhe und Bedingungen von
Stipendien und Preisen, die zum Beispiel oft nicht kompatibel sind mit der Lebenswirklichkeit von
Eltern, überprüfen wir.
Für Daueraufgaben wie Bildungs- und Beratungsangebote an staatlichen und nichtstaatlichen
Museen richten wir Dauerstellen ein. In der freien Kulturarbeit geht unser Ziel weg von Dauer-
Projektisierung hin zu einer nachhaltigen Entwicklung, Festigung und Verstetigung von Strukturen.
Dazu gehört auch, den Staatshaushalt im Vorjahr des jeweiligen Haushaltsjahres zu verabschieden,
damit Gelder rechtzeitig zur Verfügung stehen, wenn sie ausgegeben werden müssen.


Unser Anspruch:

● angemessene soziale Absicherung für Kunst- und Kulturschaffende durch
Mindesthonorare in allen Sparten, insbesondere für Solo-Selbstständige, durch faire
Verträge auf Augenhöhe und durch Nachwuchsprogramme überall, wo staatliche
Mittel fließen
● Verankerung von Grundsätzen sozialer Nachhaltigkeit in staatlichen
Förderrichtlinien, insbesondere Geschlechtergerechtigkeit und
Familienfreundlichkeit
● Weg von der Dauer-Projektisierung hin zur nachhaltigen Entwicklung und
Verstetigung von Strukturen

VERNETZUNG UND VERBESSERUNG VON STRUKTUREN


Unsere Welt ist schnelllebig. Auch unsere Kultur ist dem ausgesetzt: Knappe Planungshorizonte,
Unsicherheit und ständige Veränderung gehören zum Alltag.
Diese Veränderungen wirken auch auf staatliche Institutionen, auf ihren Aufbau, ihre Verwaltung,
ihre Organisation. Allerdings sind hier die Strukturen oft träge und können nicht angemessen auf
diese Veränderungen reagieren. Deshalb braucht es Transformations-Prozesse auf allen Ebenen.
Damit diese gelingen und unsere Institutionen fit für die Zukunft machen, wollen wir beim
Entwickeln solider Strukturen unterstützen.
Intern können Methoden und Strukturen immer wieder überdacht werden: Hilft es vielleicht, weg
von starren Hierarchien zu kommen und mehr Agilität zu gewinnen? Warum nicht alle die
miteinbeziehen und binden, von denen Kulturorte leben: das Publikum, das angestellte Team, die
Nachbarschaft, die Mitglieder, Aktiven oder den Freundeskreis. Sind Formate oder Strukturen
denkbar, an denen sie konkret beteiligt sind?
Aber der Blick muss auch nach außen gerichtet werden: Lassen sich Prozesse anstoßen, von denen
Gesellschaft und Institution wechselseitig profitieren? Wo zum Beispiel können sich Institutionen als
öffentlicher Raum etablieren, welche Kooperationsformen mit Schulen, Vierteln, Betrieben, etc. sind
möglich? Wen erreicht man noch nicht, und wie könnte man diese Personen noch erreichen?
Ziel ist ein Wachsen und Bestehen in dieser sich rasch wandelnden Zeit.
Wir schaffen hierfür beratende Formate für die Organisationsentwicklung, die für alle Bereiche
unseres Kulturlebens zugänglich sind.

Grundsätzlich wollen wir Bewährtes sichern und Neues ermöglichen. Eine weitere Baustelle sind hier
die Fördermodelle, die diese zentrale Aufgabe von Kulturpolitik vielfach nicht erfüllen. Häufig sind
Mittel gebunden oder werden nur für kurzfristige Projekte zur Verfügung gestellt.
Deshalb wollen wir zusätzliche Fördermöglichkeiten schaffen, die nachhaltig und verlässlich wirken.
Sie sollen mehrjährig den Aufbau neuer, besonders innovativer oder interessanter Initiativen
unterstützen und ihre Weiterentwicklung ermöglichen.
Organisationsentwicklung und die Verbesserung von Strukturen betreffen auch die staatliche
Verwaltung. Für nachgeordnete wie übergeordnete Verwaltung gilt: Jede Einheit kann sich durch
Reflektion, Analyse, Benennung von Handlungsfeldern, Zuständigkeiten und Zielen verbessern,
Doppelstrukturen vermeiden und die mannigfaltige Expertise bündeln.
Eine Verschlankung von Abläufen wird viel bewirken. Ein weiterer Punkt ist eine bessere Verzahnung
von Zuständigkeiten und Anlaufstellen.
In all den Jahrzehnten der Dominanz in Bund, Land, Bezirken und Kommunen gelang es
insbesondere der CSU nicht, die gutsherrenartige Mittelvergabe zu einer serviceorientierten
Kulturpolitik umzugestalten:
Zuständigkeiten sind zersplittert. Die Suche nach Unterstützung für Kulturschaffende ist oft eine
Tortur. Antragstellung ist selten digital möglich. Abrechnungen sind nicht standardisiert und viel zu
kompliziert.
Ein Beispiel sind hier die Initiativen der kulturellen Bildung, die für unsere Kinder und die Zukunft
unserer Gesellschaft so wichtig sind. Sie sind verwaltungsseitig schlecht vernetzt. Eine zentrale
Anlaufstelle gibt es nicht.
Es gilt aber auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die sowohl im Fokus der Kultur- als auch der
Wirtschaftspolitik steht. Um im gewollten Maße zu wachsen, braucht sie eine sinnvolle Verzahnung
der Ressorts und Verwaltungsebenen.
Dabei ist es die Aufgabe der Politik, die Menschen, die ihre Expertise und Erfahrung in den Dienst
des Staates gestellt haben, bei der Weiterentwicklung unserer Staatsverwaltung zu einer agilen
Organisation zu unterstützen.

Unser Anspruch:

  • Beratungsangebote für Transformationsprozesse unserer Kulturinstitutionen
  • Verzahnung und Bündelung von Kompetenzen der Verwaltung für den kulturellen Bereich
  • Abbau von Bürokratie, einheitliche Standards zur Abwicklung und Abrechnung von Förderungen
  • Förderung von mehrjährigem Strukturaufbau für Kulturprojekte und Kulturinitiativen

RAUM FÜR KULTUR


Kulturorte gehören zu den Dritten Orten, die wir als Gesellschaft neben dem Zuhause (Erster Ort)
und dem Arbeitsplatz (Zweiter Ort) brauchen, weil sie uns Räume der Begegnung und Gemeinschaft
bieten und so unser Leben bereichern.
Waldbühne, Festival-Wiese, Kino, Wirtshaus-Nebenraum, Theater, Museum, Comic-Laden,
leerstehender Supermarkt, Bibliothek, Dorfplatz, Staatstheater, Club, Scheune, Bibliothek, Bus und
viele andere mehr: Lebendige Orte für Kultur schaffen Identität und Zusammenhalt. Auch gut
etablierte Kulturorte sind dabei oft gefährdet. Es ist Aufgabe von Kulturpolitik, sie zu sichern und zu
vernetzen.
Mehr Raum und besseren Raum für Kunst und Kultur schaffen und erhalten bedeutet: in die Zukunft
blicken, bauen, sanieren, neu und anders nutzen. Wo Räume knapp sind, soll zeitgemäße
Mehrfachnutzung gefördert werden. Laufende Bauvorhaben müssen genauso vorangetrieben werden
wie die beschlossenen und notwendigen Sanierungs- und Neubauvorhaben für Bayern, die noch
immer auf einen Startschuss warten.
Eine große Herausforderung der kommenden Jahre wird sein, die Räume zeitgemäß anzupassen.
Dazu gehören die Förderung der Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Generalsanierung und die
bedarfsgerechte Erweiterung von Liegenschaften in Staatsbesitz. In Zukunft werden die Räume für
Kultur anders aussehen, sie werden offener sein und von verschiedenen Gruppen auf
unterschiedliche Weise genutzt. Die Pläne für eine künftige Nutzung müssen Teil der Sanierung sein.
Gerade kommunale und ehrenamtliche Raum-Initiativen müssen hier unterstützt werden.
Raum für Kultur braucht örtliche Ansprechpersonen im ganzen Land, die Kultur ermöglichen und
vernetzen, die Ressourcen für öffentlichen und privaten Raum drinnen wie draußen kennen. Wir
nennen sie Regionalmanagement: Ansprechpersonen, die lokal und regional nach innen und außen
wirken, Kulturschaffende kennen, Räume vor Ort, Ehrenamtliche, den Kulturkalender vor Ort und
mehr. Aktuell ist es oft leichter, mit Kreativen im Ausland zu kooperieren, als die Oberpfalz und
Schwaben oder zwei Nachbar-Landkreise für ein gemeinsames Kulturprojekt zusammenzubringen.
Das wollen wir ändern.

„Kulturorte sind für die Gesellschaft unverzichtbar“

(Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Anspruch:

  • bestehende Kulturorte schützen
  • bedarfsgerechte Räume für Kulturschaffen
  • sinnvolle Mehrfachnutzungs-Konzepte staatlicher Räume
  • Sanierungsstau bayerischer Kulturinstitutionen abbauen
  • Regionalmanagement in ganz Bayern etablieren

STADT LAND CHANCE


Bayern hat in ländlichen Räumen ein gewachsenes, vielfältiges und starkes Kunst- und Kulturleben,
das häufig von engagierten Ehrenamtlichen getragen wird. Diese haben natürlich wenig Ressourcen
zur Verfügung, um steigende Mieten oder personelle Engpässe aufzufangen.
Dabei leisten Kulturorte hier viel: Sie geben Impulse für ganze Regionen. Das passiert natürlich auch
durch die Wiederbelebung leerstehender Gebäude und Ortsmitten. Eine alte Brennerei, die Bühne
wird, ein wenig genutztes Lager, das sich Lesungen öffnet, ein leerstehender Firmensitz, der
Ausstellungen beheimatet, ein von Schließung bedrohtes Kino, das sich zum Begegnungszentrum
weiterentwickelt.
Kulturorte, die aktiv sind und sich an Besonderheiten und Bedürfnissen der Gemeinschaften vor Ort
orientieren, schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch eine staatliche Institution kann die
Gesellschaft einladen und offen sein für Kooperationen und vielfältige Nutzungen. Soziale und
kulturelle Aspekte befruchten sich gegenseitig im Zusammenspiel von Bildung und Genuss.
Kulturarbeit ist hier immer auch Soziokultur-Arbeit. Vielerorts ist der Zugang zu Kultur- und
Begegnungsorten bisher nur durch die Fahrt in das nächstgelegene Zentrum möglich. Gerade hier kann
eine soziokulturelle Nutzung von Räumen, die bislang gar nicht, kaum oder nur für einen
Zweck genutzt werden, integrative Kräfte mobilisieren und Identität stiften.
Was gewinnen wir, wenn wir neue Orte für Kultur erschließen oder bestehende breiter aufstellen?
Wir gewinnen neue Perspektiven, schaffen niederschwellige Zugänge, beziehen neue Zielgruppen
mit ein und inspirieren zu frischen Partnerschaften.
Soziokultur-Arbeit braucht hier lokale, regionale und spartenübergreifende Netzwerke, die
professionell organisiert sind, aber nach individuellem Bedarf vor Ort genutzt werden können.
Denkbar ist vieles – von Angeboten in den Ferien, Jugendkultur bis hin zu generationsübergreifenden
Projekten oder Angeboten für Menschen in hohem Alter.
Bei der Entwicklung spezieller Förderinstrumente für solche Dritten Orte kann der Freistaat in
Partnerschaft mit Landkreisen, Städten und Gemeinden von den Erfahrungen anderer Länder sowie
der Kulturstiftung des Bundes profitieren.
Unabdingbar ist dabei die Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch die Begrenzung des
Eigenanteils. Das Programm “Aller.Land”, das die Bundesregierung im Frühjahr 2023 auf den Weg
gebracht hat, nimmt die Kulturförderung ländlich geprägter Räume in den Fokus. Hier werden
Regionen und kleine Kommunen gezielt dabei unterstützt, beteiligungsorientierte Kulturprogramme
zu entwickeln und umzusetzen. Ähnlich kann auch auf Landesebene Kulturförderung in ländlich
geprägten Regionen und kleinen Kommunen gelingen und Kulturinstitutionen vor Ort für neue
Aufgaben, Inhalte und Kooperationen öffnen. Auch hochwertige Gastspiele tragen zu einer Stärkung
der kulturellen Infrastruktur im ländlichen Raum bei. Diese wollen wir finanziell und strukturell
fördern.
Ländliche Räume und urbane Zentren brauchen passgenaue Kulturförderung. Dazu gehört
insbesondere in kleineren Kommunen auch das Bewahren einer lebendigen Nachtkultur mit ihren
Musikbühnen, Festivals, Clubs und Kinos.
Wir schaffen leicht zugängliche Beratungen zur Monetarisierung digitaler Angebote. Wir fördern
transparent technologische und nicht-technologische Innovationen. (Warum sollen nur
rückenverstellbare Kinosessel gefördert werden, nicht aber ein innovatives Kino-Seniorenprogramm
am Morgen? Andere Länder tun dies, Bayern nicht.) Die Nachtkultur unterstützen wir dabei, Barrieren
abzubauen, außerdem kümmern wir uns darum, dass diese Orte auch mit dem ÖPNV gut zu
erreichen sind. Und wir unterstützen dort, wo es zum Beispiel Nutzungs- oder andere Konflikte gibt,
durch ein allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM).
Metropolen weltweit speisen ihre Attraktivität nicht zuletzt aus Spitzenkultur, Weltklasse
künstlerischer Leistungen, aus denen unser kulturelles Erbe hervorgehen wird und die auf Top-
Niveau zeitgenössische wie tradierte Kunst praktizieren und so auch Innovation anstoßen können.
Von Spitzenkultur mit internationaler Strahlkraft profitiert unser gesamtes Land auf
unterschiedlichen Ebenen: Arbeit für freie Kreative, Tourismus, Motor für die Wirtschaftsleistung
einer Region mit Arbeitsplätzen, Ausbildungsangebot und Kaufkraft, aber auch Ansehen, Image und
Identität.
Neben der Spitzenkultur, die in Zukunft noch tiefer in die Gesamtgesellschaft als Angebot für alle
hineinwirken sollte, darf aber das gesamte Kulturangebot in den größeren urbanen Zentren des
Freistaats in seiner Differenziertheit, Vielfalt und eigenen Innovationskraft nicht aus dem Blick
geraten.
Insbesondere die Freie Szene leistet hier seit Jahren unter oft großen persönlichen Entbehrungen
Enormes; kulturelle Bildung und soziokulturelle Arbeit finden auf hohem Niveau statt – trotz lange
fehlendem und inzwischen hart erkämpftem, schmalem Zugang zu Landesmitteln für die Freie Szene
in den beiden größten Kommunen im Land, trotz fehlender Landesförderung für Soziokultur, wie andere
Bundesländer sie leisten.

Unser Anspruch:

  • Antrags- und Abrechnungsstrukturen von Freistaat und kommunalen Ebenen harmonisieren
  • lokale und lebendige Nachtkultur bewahren und die Zugänglichkeit durch besseren ÖPNV
    und Abbau von Barrieren verbessern
  • stetig gewachsene Vielfalt regionaler Kulturangebote parallel zu bayerischer Spitzenkultur
    von Weltrang fördern
  • regionale Ansprechpersonen für Kulturschaffende, die vernetzen und koordinieren helfen
  • Landesförderung von Soziokultur wie in anderen Bundesländern

KULTURFONDS

“Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.“

Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 3

Gut 8 Millionen Euro aus Mitteln des Kulturfonds wurden 2023 in Bayern verteilt. Bei einem
Haushaltsvolumen von 71 Milliarden Euro sind das gerade einmal 0,0112%. 2023 floss über die Hälfte der
Kulturfonds-Mittel in Bauprojekte. Mangelnde Transparenz und fehlende Jury-Verfahren
verstärken den Anschein von Kulturförderung nach Gutsherren-Art und Stimmkreis-Wahlgeschenken.
Soll der Kulturfonds allerdings allen Kulturschaffenden und Menschen in Bayern dienen, bedarf es einer
grundlegenden Reform:
Es braucht zunächst eine transparente Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien durch Fachjurys.
Digitale Antragsverfahren wären absolut zeitgemäß und würden endlich mehr Klarheit und Fairness
schaffen.
Eine Aufstockung des Kulturfonds ist ohnehin an der Zeit.
Einhergehend sollte er geöffnet werden für München und Nürnberg als Landeshauptstadt und
Frankenmetropole. Von deren besonders hoher Dichte an Kunstschaffenden könnte das ganze Land
profitieren – eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds nicht geschaffen
haben. Wir wollen dabei die Fördersummen analog zur Einwohnerzahl deckeln. Die Öffnung des
Kulturfonds für Kreative aus München und Nürnberg ist auch ein entscheidender Hebel beim Zugang
zur sogenannten Stadt-Land-Bund-Förderung, bei der sich Bund, Land und Kommunen jeweils
anteilig beteiligen, wenn alle drei Ebenen fördern.
Auch Künstlerhonorare und Handlungskosten sollten förderfähig sein.
Es braucht eine konsequente Öffnung für Spartenübergreifendes außerhalb der in den Richtlinien
des Kulturfonds genannten Formate. Kunst entwickelt sich in ihren Ausdrucksformen ständig weiter,
allein schon durch den Fortschritt der Technik. Neue Formate werden bislang aber nicht
berücksichtigt.
Grundsätzlich muss eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Höhe der Mittel stattfinden,
um dieses wichtige Instrument über die Jahre zu bewahren.


Unser Anspruch:

  • bayerischen Kulturfonds mit digitalem Antragsverfahren, transparenten und
    nachvollziehbaren Vergabekriterien und Fachjurys reformieren
  • Kulturfonds für die Metropolregionen Nürnberg und München gedeckelt öffnen
  • Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Mittel des Kulturfonds
  • Öffnung des Fonds für alle Sparten und neue Form

FINANZIERUNG


Politik ist Priorisierung. Der Kultursektor krankt an struktureller Unterfinanzierung, es gibt bisher in
Bayern allerdings kaum politische Überlegungen und Leitlinien dazu, was staatliche Kulturpolitik
leisten soll und wie sich die Finanzierung dieser Aufgaben im Staatshaushalt widerspiegeln müsste.
Wenn ein Markus Söder von einer „bayerischen Documenta“ oder einer „bayerischen Berlinale“
fabulierte, folgte den Ankündigungen nie ein Handeln. Kulturpolitik muss aber mehr leisten, als alle
fünf Jahre eine neue Intendanz zu wählen und in Wahljahren die Mittel zu erhöhen.
Kulturpolitik nach Gutsherrenart ist nicht mehr zeitgemäß.
Freistaat und Kommunen teilen sich vielfach die Verantwortung für öffentliche Kulturförderung.
Während die Kommunen die lokale Kulturförderung tragen, konzentriert sich der Freistaat auf
überregional und in ganz Bayern wirkende Einrichtungen und Aktivitäten. Staat und Kommunen
ergänzen sich und handeln vielfach gemeinschaftlich oder fördern komplementär.
Aber Staat und Kommunen sind sehr ungleiche Partner: kommunale Haushalte unterliegen anderen
Bedingungen und Zwängen als staatliche, weil sie immer ausgeglichen sein müssen. Außerdem
gilt Kunst und Kultur immer noch als freiwillige Aufgabe – kommt also erst zum Zug, wenn alle Pflichtaufgaben
gedeckt sind. Andere Bundesländer sind hier schon weiter.
Eine Herausforderung der Zukunft ist deshalb, Kommunen so auszustatten, dass sie Kunst und Kultur
als Teil der Daseinsvorsorge stemmen können. Kultur darf nicht länger freiwillige Leistung sein, sie
muss kommunale Pflichtaufgabe werden.
Wie kann Finanzierung zustande kommen? Förderung von Kunst und Kultur muss als Kernaufgabe
staatlichen Handelns verstanden werden. Deshalb brauchen wir auch einen Diskurs zu Aufgaben und
Zielen staatlicher Kulturförderung. Darauf aufbauend kann dann entschieden werden, wie viele
Mittel auf den jeweiligen Ebenen für Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt werden und woraus
diese Töpfe sich speisen.
Landeskultur-Entwicklungspläne, die Visionen und Ziele staatlichen Handelns definieren, und
Kulturfinanzberichte, die die Ausgaben für diese Ziele im Blick haben, gehören zu einem modernen
Verständnis solide legitimierter, gut finanzierter staatlicher Kulturpolitik.


Unser Anspruch:

  • Landesentwicklungspläne Kultur: Diskurs mit Zivilgesellschaft, Verbänden, Kreativen,
    Institutionen und Verwaltung zu Aufgaben und Zielen von Kulturförderung vorantreiben
    und verbindliche Leitlinien schaffen
  • Kulturfinanzberichte etablieren, wie sie in anderen Bundesländern schon existieren
  • Kommunen bei Kunst- und Kulturförderung dauerhaft stützen
  • Kultur als kommunale Pflichtaufgabe verankern

DIE KREATIVWIRTSCHAFT UND DIE KULTUR


Kunst und Kultur brauchen Raum für Experimente ohne Ziel; Raum für Scheitern und Wachsen. Die
Innovationskraft und Resilienz der Künste hat immense Bedeutung für unser Land. Vielfach öffnet
sich die Kulturszene für andere Bereiche und geht neue Partnerschaften ein, um innovativ zu
bleiben.
Diese Agilität wirkt auch in andere Sektoren unserer Gesellschaft.
Kunst und Kultur sind Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Wie bei Sozialunternehmen ist auch bei
Kulturunternehmen der Mehrwert nicht immer ein materieller.
Kultur- und Kreativwirtschaft generiert ökonomischen Mehrwert, eine vor Ort starke
Bruttowertschöpfung. Und sie generiert sozialen Mehrwert.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist Standortfaktor und wichtig für das Image einer Region –
niemand will dort leben, wo Bibliothek oder Kino eine Autostunde entfernt sind. Kultur- und
Kreativwirtschaft schafft Bildungsangebote im Sinne von lebenslangem Lernen und Krisenresilienz.
Diese enorme Kraft, die Dynamik und das große Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft spiegeln
sich bisher nicht in adäquater und passgenauer Förderung wider. Eine koordinierte, gezielte und
strategische staatliche Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Teil von Standortpolitik ist
daher für Bayern überfällig:
Wir wollen einen besseren Zugang zu Wirtschaftsförderung und Förderprogrammen, die auf die
Branche zugeschnitten sind. Ein Beispiel sind Förderungen für nicht-technologische Innovationen:
Wieso gibt es bisher in Bayern zum Beispiel Geld für neue Kino-Lautsprecher, aber nicht für
innovative inhaltliche Angebote wie z.B. Kulturstreaming in den Kinosaal? Eine koordinierte,
institutionalisierte Kooperation von Wirtschaftsministerium und Kunstministerium istfür eine
gelungene Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft unabdingbar.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht wie jeder Wirtschaftszweig Forschung und Entwicklung.
Eigene künstlerische Forschung und Experiment fördern wir ebenso wie eine Zusammenarbeit der
Kultur- und Kreativwirtschaft mit Wissenschaft und Forschung, wie zum Beispiel im Bereich der
Künstlichen Intelligenz oder bei soziologischen Themen.
Grundlagen erfolgreichen Wirtschaftens sollten in Zielvereinbarungen der Ausbildung von Kreativen
fest verankert werden. Bis Kreative, die wirtschaftlich arbeiten möchten, am Markt etabliert sind,
vergehen oft viele Jahre, gleichzeitig sind Budgets in Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft
oft deutlich geringer als in klassischen Industrien. In Förderprogrammen sind daher
Gründungsphasen zu flexibilisieren und Bagatellegrenzen möglichst zu vermeiden.
Kultur- und Kreativwirtschaft profitiert von freien Künsten: Kreative Prozesse und freie künstlerische
Arbeit verbinden innovative Wirtschaft, sich wandelnde Gesellschaft, moderne Bildung im Sinne
einer BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) sowie agile Wissenschaft und Forschung. Kunst
und Kultur können Diskursräume öffnen und Fragen der Ethik, der Ziele wirtschaftlichen Schaffens
wie auch gesellschaftlichen Handelns und der Verantwortung verhandeln. Reallabore können dies
unterstützen. Auch freie Künste dienen so als Motor von Wirtschaft und als Teil der Kultur- und
Kreativwirtschaft.
Diese Dualität von freier Kunst und Wirtschaftskraft gilt auch für den Medien- und Filmbereich,
einen wesentlichen Teil unseres kulturellen wie wirtschaftlichen Lebens in Bayern. Und sie gilt für
Architektur und Werbung, wo Stadtbild und Zugehörigkeit verhandelt und Images für
gesellschaftliche Gruppen oder Lebensräume geschaffen werden.


Unser Anspruch:

  • Kultur- und Kreativwirtschaft als resilienten Wachstums-Motor und Standort-Faktor
    anerkennen und wie andere anerkannte Wirtschaftszweige fördern
  • Vernetzung mit anderen Branchen und der Wissenschaft voranbringen
  • Zugang zu Wirtschaftsförderung im nicht-technologischen Bereich für Kultur- und
    Kreativwirtschaft etablieren
  • wirtschaftliche Basics in Ausbildungs-Zielvereinbarungen berücksichtigen

DIGITALISIERUNG GEHÖRT DAZU


Nachhaltigkeit bedeutet auch Zukunftsfestigkeit. Digitalität ist dabei selbstverständlich Teil von
Kunst und Kultur.
Die Möglichkeiten der Monetarisierung digitaler Angebote hinkt der Nutzung digitaler Angebote
massiv hinterher. Die digitale Transformation begann lange vor der Pandemie und wurde durch
diese enorm beschleunigt.
Wie erleichternd wäre es für Kreative, von bleischweren Antrags- und Zuwendungs-Nachweis-
Papierbergen befreit zu werden. Das Publikum erfährt durch umfassende digitale Services nicht nur
ein verbessertes Kulturerlebnis, es kann auch gezielt nach veränderten Interessen oder einer
Besuchserfahrung befragt werden. Das hilft, die Angebote unserer staatlichen und staatlich
geförderten Einrichtungen weiter zu verbessern.
Bühnen, Museen, Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser: Wir stehen für
eine ganzheitliche Strategie in den Kultureinrichtungen aller Sparten, um den digitalen Wandel und
die daraus erwachsenen Bedarfe zu stemmen.
In Teams und beim Publikum brauchen in diesem Prozess Digital Natives und weniger digitalaffine
Menschen gleichermaßen Raum.

Unser Anspruch:

  • Coaching- und Beratungsleistungen für digitale Angebote lancieren
  • Monetarisierung digitaler Angebote voranbringen
  • Ehrenamts- und Profi-Kultur aller Sparten den digitalen Wandel ermöglichen
  • Anlaufstellen und Fördertöpfe für diese Transformation schaffen
  • digitale Antrags- und Abrechnungsprozesse etablieren
  • Digital Ticketing und digitale Evaluation der Besuchserfahrungen bei staatlichen Angeboten

EHRENAMT


Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Ehrenamt und demokratisches
Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere
Aufgabe, auch im Bereich Kunst und Kultur.
Wir GRÜNE finden, bürgerschaftliches Engagement soll kein Ersatz für staatliche Förderung werden.
Aber wenn das Ehrenamt schon dort hilft, wo sich der Staat in der Vergangenheit zurückgezogen hat,
muss es zumindest unterstützt werden.
Das betrifft bei Bedarf zum Beispiel Unterstützung dabei, sich professioneller zu organisieren und zu
strukturieren.
Oft fehlen Ehrenamtlichen Ressourcen für Administration. Hier kann auch der Vorschlag der
Bundestags-Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für den Ehrenamtsbereich helfen,
bürgerschaftliches Engagement als Eigenleistung anzuerkennen und die Verwendungsnachweise
von Mitteln zu vereinfachen.
Ein reges Engagement der Zivilgesellschaft im Ehrenamt fördert das Kunst- und Kulturverständnis
vor Ort. Alle Formen von Kooperationen zwischen Kultur und Gesellschaft sind deshalb zu fördern –
sei es inhaltlich, organisatorisch, räumlich oder finanziell.
Neben dem traditionellen Ehrenamt in gewachsenen Strukturen wächst in Bayern projektbasiertes
ehrenamtliches Engagement, aber auch die ehrenamtliche Beteiligung an Partizipationsformaten,
wie beispielsweise Open Stages. Diese neuen Formen der Beteiligung und Interaktion werden für die
gesamte Kulturszene immer wichtiger. Wir wollen darum Partnerschaften zwischen
Kultureinrichtungen, Initiativen, Vereinen, interessierten Laien, engagierten Gruppen, usw.
unterstützen und fördern.
Auch hier sollen verbesserte Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
niedrigschwellige Beratungs- und Vernetzungsangebote Wissen bündeln und eine Grundlage für
flexiblere Förderung sein.

Unser Anspruch:

  • Ehrenamt im kulturellen Bereich inhaltlich, organisatorisch und räumlich stützen
  • neue Beteiligungs- und Partizipationsformate aufgreifen
  • Partnerschaften zwischen ehrenamtlichen und professionellen Kulturschaffenden sowie
  • Institutionen durch Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
  • Beratungsangebote verbessern

CORONA


Die Corona-Politik der CSU-FW-Regierung hat in Bayern zu einem massiven Vertrauensverlust der
Kultur in die Politik und zu einer nie dagewesenen Schrumpfung im für die Liquidität von
Kulturbetrieb nötigen Vorverkauf geführt. Gleichzeitig ist das Publikum ins Private und Digitale
abgewandert, ohne dass es tragfähige Konzepte für die Monetarisierung digitaler Kulturangebote
gäbe. Das Ende dieser Entwicklungen deutet sich aktuell nur zögerlich an.
Entsprechend ist jetzt eine gemeinsame Anstrengung gefragt, bestehende Strukturen zukunftsfähig
zu machen, neue Publika zu erschließen und alte zurückzugewinnen.
Veränderung ist immer auch eine Chance. Die Kulturpolitik muss dabei begleiten, unterstützen und
Ressourcen für die Transformation dort, wo sie fehlen, bereitstellen. Die kulturelle Vielfalt in Land
und Stadt sicherzustellen, bleibt dabei eine wichtige Aufgabe.


Unser Anspruch:

  • die Kulturbranche nach Krisen beim Wiederaufbau unterstützen
  • die einmalige Chance zur strukturellen Transformation der Kulturbranche nutzen und
    abseits von Nachwuchssorgen und Mitteldebatten zukunftsfest machen

KUNSTFREIHEIT

Die Kunst ist frei. Sie unterliegt keinem Zweck und steht für sich selbst. Sie bildet und stärkt und
wirkt mit ihren Diskursräumen und Angeboten gegen die Kräfte, die an unserer Demokratie zerren.

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz

Der Nationalsozialismus markiert auch für Bayern den stärksten Bruch unserer Zivilisation und Kulturgeschichte.
Durch Mord und Vertreibung wurden verschiedene künstlerische und ästhetische Traditionslinien eliminiert,
die unsere bayerische Kunst und Kultur mitgeprägt haben. Aus diesen Erfahrungen erwächst eine
besondere Verantwortung für den elementaren Wert der Freiheit der Kunst in Werk und Wirken.
Aktuelle kulturpolitische Debatten, aber auch das reflexhafte Schließen unserer Kulturorte mit den Wellen
der Pandemie zeigen, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Kunstfreiheit keine Selbstverständlichkeit ist.
Wir wollen ein politisches und gesellschaftliches Umfeld für Kunst und Kultur bewahren, das Kunst
nicht in den Dienst nimmt für Interessen von Ausgrenzung, Hass oder Nationalismus. Es ist unsere
Aufgabe, Kunst und Kultur als Möglichkeits-Räume zur freien und zukunftsfähigen Entwicklung zu
schaffen.


Unser Anspruch:

  • freie Erprobungs- und Möglichkeitsräume schaffen
  • Kunst und Kultur ohne Zweck, als Wert an sich fördern
  • Kunstfreiheit sichern

HISTORISCHE VERANTWORTUNG

„Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen für die vielstimmigen
Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen Erfahrungen der Menschen, die hier leben.
Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss
selbstverständlicher Teil unserer (…) Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in
der alle Menschen frei von Rassismus leben können. Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im
Kulturbereich viel zu wenig aufgearbeitet. “


Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitgenössische Kunst ermöglichen und kulturelles Erbe bewahren – beides muss gleichzeitig gelingen, auch
wenn die Ressourcen knapp sind. Archive, Bibliotheken, Museen, aber auch Neuinterpretationen
historischer Stoffe leisten hier einen wichtigen Beitrag.
Die Aufarbeitung unserer kolonialen Geschichte und Verantwortung bleibt in engem Schulterschluss
von Museen, Hochschule, Forschung und Initiativen in Bayern und in den ehemals kolonisierten
Ländern wichtige Aufgabe.
Kooperation auf Augenhöhe und gegenseitiger Respekt dabei kann wiederum neue, produktive
Kooperationen möglich machen – international, aber auch vor Ort.
Prägend für Deutschland bleibt auch der Zivilisationsbruch der Shoa. Ein starkes Land wie Bayern
sollte denen, die es lieben, keine weiteren Überraschungen im Bereich der NS-Raubkunst kredenzen.
Oberste Priorität hat deshalb ein Ampelsystem für als unbelastet geklärte Kunst, Kunst mit unklarer
Provenienz und Raubkunst. Es braucht den politischen Willen, damit Datenbanken und Archive
endlich zugänglich gemacht werden.
Bei strittigen Fällen ist die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (“Limbach-Kommission”), die der Freistaat mit ins Leben
gerufen hat, anzurufen. Private Stellen sind aufgefordert, dies dem Freistaat nachzutun.
Für belastete Objekte muss rasch und unbürokratisch eine individuelle Lösung (Rückführung oder
Entschädigung) mit den Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen gefunden werden.
Digitale Datenbanken müssen künftig für alle zur Verfügung stehen. Nur dann können auch die Erben
von Eigentümer*innen aktiv werden und die Provenienzforschung selbst voranbringen. Mehr
als sechzig Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer und in Erwartung des 50. Jahrestages ihres Falls
tritt auch die Aufarbeitung dieses Teils der Geschichte in den Blick der Aufarbeitung: Pilotprojekte
wie das zur Untersuchung kritischer Provenienzen aus SBZ und DDR in nichtstaatlichen Museen des
Freistaats Bayern sind daher begrüßenswert.

Unser Anspruch:

  • Provenienz-Ampelsystem für Kunstwerke
  • Objekte noch stärker digitalisieren, Archive und Datenbanken zugänglich machen
  • Lösungen für die Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen von belasteten Objekten finden
  • Kooperation mit der Beratenden Kommission

GESCHLECHTERGERECHT UND FAMILIENFREUNDLICH!


Gleichberechtigung bedeutet Sichtbarkeit, Repräsentanz und Chancen. Strukturelle Benachteiligung
von Frauen beginnt oft mit der Elternzeit und setzt sich bei der Altersdiskriminierung junger oder
älterer Frauen fort.
Gerade im Kunst- und Kulturbereich, wo Förderungen oft ans Lebensalter gekoppelt sund, genauso
wie bei Stipendien und Residencies, wenig an die Realitäten von Menschen mit Familie angepasst
sind, braucht es Korrekturen, um strukturellen Wandel zu ermöglichen.
Kinderbetreuungsmodelle sind deshalb förderfähig zu machen, um Frauen, die immer noch einen
großen Teil der Care-Arbeit leisten, Zugang zum Arbeitsmarkt Kultur zu erleichtern.
Kinder und die Zeit, die man mit ihnen verbringt, dürfen für Stipendien und Förderungen kein
Hindernis mehr sein.
Wo Förderung und freiwillige Selbstverpflichtung nicht greifen, sind Quoten ein wichtiges
Instrument, in der Hoffnung, dass sie sich eines Tages selbst überflüssig machen.


Unser Anspruch:

  • Kriterien staatlicher Förderungen, Stipendien und Residency-Programme an die Realitäten
    von Menschen mit Familie anpassen
  • Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit bei Kulturproduktion förderfähig machen
  • wenn nötig, Quoten als Instrument für Parität einsetzen

DIVERS!


Kulturelle Teilhabe muss für alle möglich sein. Und alle bedeutet ALLE –

  1. im kreativen Prozess, sei es in Laienkultur oder im Profibereich,
  2. in der künstlerischen Ausbildung und kulturellen Bildung,
  3. durch Sichtbarkeit in Inhalten und
  4. als Zielgruppe und Publikum

Umfassende Teilhabe mit all ihrer Diversität bereichert künstlerische Prozesse um neue
Perspektiven, Orte, Ideen und Möglichkeiten. Teilhabe ist ein Prozess. Wo sie noch nicht umgesetzt
ist, sind wir gefordert, sei es an sichtbaren Stellen oder auch in internen Strukturen.
Geschlechtergerechtigkeit und Diversität braucht es in allen Bereichen unserer Institutionen, in
Teams, aber auch in allen Führungsebenen und in der Besetzung von Gremien und Jurys. Wo
Gremien und Jurys klein sind, kann es helfen, durch Leitfäden, Schulungen oder Hinzuziehung der
Expertise Betroffener unterschiedliche Perspektiven abzubilden oder neue Zielgruppen zu
erschließen.
Öffentliche Mittel sind für alle Teile der Gesellschaft da. Deshalb darf eine Vergabe von
Fördermitteln geknüpft sein an konkrete Konzepte zur Weiterentwicklung von Institutionen und
Organisationseinheiten im Sinne von Diversität und Geschlechtergerechtigkeit.
Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass die Einbeziehung jüngerer Perspektiven und
Erfahrungen von Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oft schon zu einer
Diversifizierung in vielen anderen Bereichen führt.
Diversitäts-Beauftragte können bei einer Öffnung hin zu mehr Teilhabegerechtigkeit helfen.
Ebenso hilfreich wäre die staatliche Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen
für Kunst- und Kultureinrichtungen und Kommunen zur teilhabeorientierten Öffnung und
diversitätsbewussten Entwicklung.


Unser Anspruch:

  • Teilhabe im kreativen Prozess, in der künstlerischen (Aus-)Bildung, der inhaltlichen
  • Repräsentation und der Rezeption ermöglichen
  • Maßnahmen für die Sensibilisierung von Entscheidungsträger*innen auf den Weg bringen
  • Konzepte für Diversität und Geschlechtergerechtigkeit bei Mittelvergabe
  • entsprechende Förderungen von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen für Kunst-
    und Kultureinrichtungen sowie Kommunen
  • Kommunikation staatlicher Kultureinrichtungen an Weltstandards anpassen und auf solide
    und zeitgemäße Füße stellen

KULTURELLE BILDUNG


Ästhetische Bildung ist eine Bildung, die das Verständnis für Kunst und Kultur und die kritische
Auseinandersetzung damit fördert. Sie hilft, kreatives Denken, Sensibilität und Analysefähigkeit zu
entwickeln. Sie sorgt gleichsam für die Entwicklung von Publika als auch für das Wachsen
künstlerischen Nachwuchses. Ästhetische Bildung wirkt ganzheitlich, gewährleistet nachhaltiges
Lernen und inneres Wachstum. Sie macht stark und klug.
Alle Gruppen der Gesellschaft sollen deshalb Zugang zu ästhetischer Bildung haben, aber auch auf
individuelle Weise von kulturellen und künstlerischen Angeboten angesprochen werden. Deshalb
gilt es, Angebote in Kulturinstitutionen, aber auch in Einrichtungen der Zivilgesellschaft – in
Gruppen, Vereinen und Initiativen – zu stärken und Zugänge zu ermöglichen.
Kulturpolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Wir haben in Bayern mehrfach erlebt, wie
Ausgrenzung und Diskriminierung, Hass und Hetze in Gewalt umschlagen können. Kulturelle Bildung
stärkt Demokratie und schützt vor Diskriminierung, gruppenbezogenem Menschenhass und
Populismus. Kunst und Kultur können zwischen Kulturen vermitteln und helfen, andere zu
verstehen.

In einer Welt, die immer schneller wird, mit einem Überfluss an Angeboten ist es für Kinder
und Heranwachsende nicht leicht, eine Orientierung zu finden. Kunst und Kultur können eine solche geben.
Bei der kulturellen Bildung geht es um den ganzen Menschen, um die Bildung seiner
Persönlichkeit, um Emotionen und Kreativität. Ohne kulturelle Bildung fehlt ein Schlüssel zu wahrer Teilhabe.
Deshalb ist auf keinem Feld die Verantwortung des Staates, aber auch der Zivilgesellschaft und der
Kultureinrichtungen größer. Kulturelle Bildung macht nicht nur stark, sondern auch klug. Denn sie hat gleichermaßen
Auswirkungen auf Persönlichkeitsentwicklung und Lernfähigkeit. Ein besonderes Augenmerk auf die Belange
kultureller Bildung zu legen war deshalb für viele von uns Herzensangelegenheit. Dabei darf der Blick nicht
nur auf Kinder und Jugendliche gelegt werden.

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In Institutionen wie Landesjugendkunstschulen oder Musikschulen wird bereits viel geleistet. Die
kulturelle Bildung muss aber in allen Bereichen öffentlichen Lebens als Handlungsfeld begriffen
werden, das in die Gesellschaft hineinwirken kann.
Stichwort ist hier “Outreach und Community”: Outreach als die Kommunikation nach außen – also
gezielt auf Menschen zuzugehen, um sie zu erreichen und sie teilhaben zu lassen. Community als die
Gemeinschaft – also Menschen zusammenzubringen, die bereits miteinander verbunden sind über
eine in irgendeiner Weise gemeinschaftliche Identität, lokal, regional oder auch virtuell. Dafür braucht es
eine solide Grundfinanzierung von Institutionen, die Outreach und Community, kulturelle
Bildung und Vermittlung miteinschließt.

Wir werden unserem Anspruch nicht gerecht, solange kulturelle Bildung hauptsächlich aus
Drittmitteln finanziert wird, also überhaupt nicht im Fokus der Kulturpolitik liegt.
Es gibt keine Ansprechpersonen auf höchster Ebene für kulturelle Bildung, denn sowohl das
Bildungs- als auch das Kunstministerium sind irgendwie verantwortlich, aber niemand richtig. Die
Staatskanzlei macht kulturelle Bildung, wenn es um Medien geht, das Finanzministerium mischt mit,
sobald “Heimat” drauf steht, das Sozialministerium macht kulturelle Bildung für sozial schlechter
Gestellte, usw. Die Koordination der Bemühungen unterschiedlichster Verwaltungen auf lokaler,
regionaler und staatlicher Ebene funktioniert ohne zentrale Ansprechpartner und ohne Vernetzung
der Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien nicht.
Kulturelle Bildung braucht einen zentralen Ort, der institutionsübergreifend Ansprechpersonen und
Vernetzung bietet: ein eigenes Kompetenzzentrum kulturelle Bildung für Schulen, private und
kommunale Bildungseinrichtungen und Kulturlandschaft.
Diese zentrale Anlaufstelle zu schaffen ist drängend und wichtig, um Schulen, Kitas,
Volkshochschulen, Sing- und Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie alle weiteren
außerschulischen Verbände und Organisationen sowie Kulturinstitutionen stärker in staatliches
Handeln einzubeziehen und vielfach parallel agierendes staatliches Handeln zentral zu vernetzen.
Dieses Kompetenzzentrum kann Transformation begleiten – zum Beispiel 2026 die Umstellung auf
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Es kann die zentrale Einrichtung im Freistaat werden für
Beratungs- und Qualifizierungsleistungen sowie für die Vernetzung im gesamten Themenspektrum
der kulturellen Teilhabe und Bildung.
Wir müssen in Bayern im Bereich kulturelle Bildung inhaltlich wie finanziell an die Standards
anderer Bundesländer aufschließen.
Überall dort, wo der Staat tätig wird, sind die Entwicklungen wissenschaftlich zu begleiten und
stetig zu evaluieren, um bei Bedarf angepasst werden zu können.


Unser Anspruch:

  • kulturelle Bildung als festen Baustein der Kulturförderung verstetigen
  • Stellen für kulturelle Bildung an allen staatlichen Kulturinstitutionen schaffen und ausbauen
  • Expertise und Wissen bündeln: zentrale Anlaufstelle für Initiativen der kulturellen Bildung schaffen

FAIR GREEN CULTURAL DEAL


„Ihr Herrn, die ihr uns lehrt, wie man brav lebenUnd Sünd und Missetat vermeiden kann
Zuerst müßt ihr uns was zu fressen geben
Dann könnt ihr reden: damit fängt es an.“

Bertold Brecht.,„Wovon lebt der Mensch?“ Zweites Dreigroschen-Finale

Die bayerische Staatsregierung hat im Juli 2021 Klimaneutralität bis 2040 als Ziel für Bayern gesetzt.
Dieser Anspruch muss von Handeln begleitet werden und wirkt in alle Bereiche unseres Lebens. Wir
Grüne sehen Nachhaltigkeit dabei ganzheitlich und betrachten sowohl die soziale als auch die
ökologische Nachhaltigkeit. Um alle Menschen mitzunehmen, ist ein gemeinsames, paralleles
Entwickeln von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit unabdingbar. Das betrifft auch den Kulturbereich.
Staatliche Einrichtungen brauchen personell und finanziell die richtige Unterstützung für die Erarbeitung
eines in Zukunft verbindlichen Nachhaltigkeitskonzepts für Klima, Umwelt und soziale Strukturen. Wir
brauchen den Fair Green Cultural Deal.

Um die Transformation im Kulturbereich zu fördern, möchten wir spezielle Beratungsangebote
ebenso etablieren wie die Qualifizierung von Fachkräften auf dem Gebiet des
Transformationsmanagements.
Kunst braucht Austausch. Wo Mobilität nötig ist, versuchen wir die Umweltkosten-Nutzen-Rechnung
in Richtung einer positiven Nutzung des CO2-Budgets zu verschieben. Dafür braucht es inhaltliche
und zeitliche Verbesserungen: Es hilft, mit der Bahn zu fahren, es hilft aber auch, nicht nur für einen
einzigen Termin zu reisen oder Objekttransporte zu bündeln. Für Gastverträge ermöglichen wir
umweltfreundliches Reisen durch Anerkennung der Reisetage als Arbeitszeit, sofern nicht geflogen
wird.
Materialinitiativen, die in Kunst und Kultur benötigte Materialien sammeln, aufbereiten und der
Mehrfachnutzung zuführen, etablieren wir bayernweit als Standard.
Nachhaltigkeit ist mehr als CO2 und Müll: Sozial-ökologische Nachhaltigkeit ebenso wie
Klimafreundlichkeit sind Aspekte, die bei staatlicher Kulturförderung in Bayern förderfähig werden
müssen. Anreize sind wichtig, um unsere gesteckten Ziele zu erreichen.
Die Kultur ist ein Bereich, dem in der Vergangenheit vielfach neue Aufgaben aufgebürdet wurden
und dem trotz struktureller Unterfinanzierung nie automatisierte Anpassungen an Inflation oder
Kostendruck zuteil wurden. Deshalb braucht die Kultur Unterstützung, um diese wichtigen Aufgaben
stemmen zu können.


Unser Anspruch:

  • Nachhaltigkeit in allen Dimensionen fest in der Struktur von Kulturinstitutionen verankern
    – Transformationsmanagement als Weiterbildung anbieten und Stellen in diesem
    – Bereich finanzieren
    – Nutzung von Material-Initiativen zum Standard machen
    – Nachhaltigkeits-Konzepte etablieren, finanzieren und umsetzen
    – Handlungsfelder für Transformationsprozesse für jede Institution festlegen
    – Green Culture Desk auf Landesebene als zentrale Koordinationsstelle etablieren
  • staatliche und nichtstaatliche Institutionen bei der Transformation unterstützen
  • Maßnahmen für Nachhaltigkeit bei staatlichen Förderungen förderfähig machen
  • Beratung zur Nachhaltigkeit förderfähig machen
  • in allen Bezirken Ansprechpersonen für Nachhaltigkeits-Beratung für solo-Selbständige
  • Kreative einrichten
  • Mittel für Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereitstellen
Equal Pay Day 2023

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

Bayerischer Landtag_Plenarsaal_leer_Sanne Kurz_Gruene-Bayern

Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Kultur- und Kreativwirtschaft umfassend in den Blick nehmen! 

Mit 38,2 Mrd. Umsatz im Jahr steht die Kultur- und Kreativwirtschaft an dritter Stelle im Freistaat, gleich hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau (Quelle: 2. Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern). Knapp 300.000 Menschen sind hier beschäftigt. 

9 von 10 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind Nano- oder Mikrounternehmen. Viele dieser Unternehmen haben nicht die notwendigen Ressourcen, um die notwendige sozial-ökologische Transformation aus eigener Kraft zu stemmen. Sie sind auf kompetente und umfassende Beratung angewiesen. Diese wollen wir in Bayern durch zwei Vollzeitstellen sicherstellen. 

So gut und wichtig die Bündelung der 11 Teilmärkte in die Kultur- und Kreativwirtschaft ist, so schwierig ist es, die sehr unterschiedlichen Teilmärkte über einen Kamm zu scheren, vor allem wenn es um künstlerischen Bereiche, wie den Markt der Darstellende Kunst oder den Kunstmarkt geht. Diese Bereiche sind eng mit der Kunst- und Kulturförderung in Bayern verwoben und entziehen sich in einigen Bereichen der vorherrschenden Logik im Wirtschaftsministerium. Dennoch sind sie wichtiger Teil der KKW, denn sie liefern unerlässlichen Input für den Werbemarkt, die Designwirtschaft und auch die Games-Industrie. 

Damit auch die künstlerischen Bereich innerhalb der KKW gestärkt werden und in der Staatsregierung eine kompetenten Ansprechpartnerin haben, fordern wir eine Stelle am Kunstministerium, die auch als Schnittstelle zum Wirtschaftsministerium fungiert. 

Unsere Anträge dazu:

220707_Wave Lab_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht

Für mehr Start-Ups aus Kunst und Kultur – Besuch beim „Wavelab“

Zugegeben, bei dem Wort Start-Ups denken die wenigsten sofort an Kunst. Doch auch Theater, Musik und Film bieten spannende Möglichkeiten für neue Ideen und innovative Geschäftsmodelle. Bisher wird Kunst und Kultur im Gründungsbereich allerdings meistens vergessen, ein Innovationsstau in der Branche ist die Folge. Darum hat Stephanie Schuhknecht gemeinsam mit mir kürzlich das Wavelab in München besucht.

Das Wavelab ist das Innovationslabor und Gründungszentrum der Hochschule für Musik und Theater in München. Wie die Leiterin Jule Schröder ausführte, fördert man dort vor allem Tech-Start-Ups, die im Kunst- und Kulturbereich eine innovative Idee haben. Das Wavelab möchte diesen Gründergeist fördern und unterstützt die jungen Gründer*innen auf vielfältige Weise. Es gibt Veranstaltungen wie einen Ideen-Check, quasi eine Erstberatung für angehende Gründer, genauso wie Vorträge zur Rolle von KI im Kulturbetrieb. Herzstück ist das Inkubator-Programm, in dem jedes Halbjahr drei Start-Ups gefördert werden. Neben Büroräumen und einem tollen Netzwerk steuert das WaveLab vor allem Know-How und Beratung bei, beispielswiese durch ein Pitch-Training.

Die Gründer*innen haben dabei spannende – und oft partizipative – Ideen. Durch Technologie soll der Zugang zum Kunstmarkt für Künstler*innen und Konsument*innen erleichtert werden. Sei es durch die Übertragung von klassischen Kunstwerken in virtuelle Welten oder die Möglichkeit von NFT-Vermarktung für aufstrebende Künstler*innen.

Zwischen den Förderstühlen

Jule Schröder sprach auch ihre Vision für das WaveLab an. Im Gespräch mit uns beiden Landtagsabgeordneten wurde auch die fehlende Förderinfrastruktur für Gründungen im Kulturbereich thematisiert. „Für die einen sind wir zu wenig künstlerisch, für die anderen zu wenig unternehmerisch“, bilanziert Schröder. Weitere Gesprächsthemen waren die Förderung von Gründerinnen und die Möglichkeit Freiberuflichkeit bei der Start-Up-Förderung.

Freiberufliche Flexibilität

Wichtig wäre, dass die Personalstrukturen zukünftig flexibler werden, damit Fachkräfte auch freiberuflich für Inkubatoren der Kultur- und Kreativbranche arbeiten können – sofern sie dies wollen. Es wäre ideal, wenn das jede und jeder für sich entscheiden könnte. Denn gerade im Kulturbereich fühlen sich viele wohl in ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Und für meine Kollegin Stephanie Schuhknecht ist klar: „Das Wavelab leistet einen wichtigen Beitrag, um den Innovationsstau in der Kultur- und Kreativbranche zu lösen.“ Hier liege noch viel Potenzial für die Zukunft. „Dieser Bereich muss bei Förderstrukturen explizit mitgedacht werden.“

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Pressemitteilung: Großes Kino in Penzing: HYPERBOWL auf dem Flugplatz

Landtags-Grüne und Kreis-Grüne informieren sich über das Kreativstudio HYPERBOWL auf dem Penzinger Flugplatz

Auf Einladung von Frank Foerster (Geschäftsführer der Hyperbowl GmbH) haben die Grünen Landtagsabgeordneten Gabriele Triebel (Stimmkreisabgeordnete für den Landkreis Landsberg am Lech) und Sanne Kurz (Sprecherin der Landtagsfraktion für Kulturpolitik und Film) das virtuelle Produktionsstudio Hyperbowl auf dem Gelände des Penzinger Fliegerhorsts besucht. Begleitet wurden sie von ihren Kolleg*innen aus dem Landsberger Kreistag (Miriam Anton und Peter Satzger) und Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München.

Geschäftsführer Frank Foerster hat gegenüber den Politiker*innen gleich zu Beginn klargestellt, dass die Firma Hyperbowl sich auf dem Areal des Penzinger Fliegerhorsts pudelwohl fühlt. Die alte Helikopterhalle bietet der Firma nicht nur ausreichend Fläche für deren weitläufiges LED-Studio, sondern auch den besonderen Charme denkmalgeschützter Industriekultur. Die Grünen Politiker*innen sind begeistert von dem Tempo der Realisierung des Studios, der Kreativität der Zwischennutzung und von dem Pragmatismus der Unternehmer. Das Engagement der Film Commission Bayern trug hier Früchte. So hat die Firma Hyperbowl auf eigene Kosten ein Trafohaus errichtet, um kurzerhand die Stromversorgung des energieintensiven Produktionsstudios zu gewährleisten. 

Auch begrüßen die Abgeordneten die Zukunftsvision des Unternehmens. Gemeinsam mit weiteren namhaften Partnern aus der bayerischen Filmbranche sollen hier die Penzing Studios erweitert werden, ein innovatives Medienzentrum für Film- und Fernsehproduktionen. Gabriele Triebel zu den Plänen der Penzing Studios: „Ich bin immer noch erleichtert, dass es zu keiner exklusiven Ansiedlung von Intel auf dem Gelände des Fliegerhorsts gekommen ist. Auf diese Weise haben wir nun die Möglichkeit, gemeinsam mit regionalen Unternehmen und innovativen Köpfen ein Ökosystem für nachhaltiges und kreatives Wirtschaften im Landkreis Landsberg zu etablieren. Der geplante Kreativ-Campus der Penzing Studios passt meiner Meinung nach voll in dieses Konzept.

Das Fazit der Filmemacherin und Landtagsabgeordneten Sanne Kurz fällt ebenfalls überschwänglich aus: „In den  aktuell noch zwischengenutzten Hallen des ehemaligen Fliegerhorstes können hoffentlich dauerhaft virtuelle Produktionen mit analogen Produktionen zusammengeführt werden. Die Penzing Studios mit Hyperbowl sind eine großartige Chance, den Fliegerhorst Penzing für die Kreativwirtschaft zu erschließen“. Da die Gewinnung von Fachkräften eine zentrale Herausforderung darstellen wird, hatte Sanne Kurz auch Prof. Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) zu dem Termin eingeladen. Prof. Schopper bringt diese Art von Produktion heute schon seinen Studierenden näher und kann sich eine Kooperation mit Hyperbowl und den Penzing Studios bestens vorstellen. Bereits am alten temporären Standort in den Münchener Messehallen gab es Exkursionen der Studierenden in die HYPERBOWL. Diese Zusammenarbeit soll nun ausgebaut werden.

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Pressemitteilung: Das Ohr an der Kultur- und Kreativwirtschaft im Münchner Westen

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, und Julia Post, Mitglied der Grünen Stadtratsfraktion, auf Tour durch Pasing, Laim und Aubing 

Der Kultur- und Kreativwirtschaftssektor ist nach zwei Jahren in einem lamentablen Zustand. Dabei kann gerade dieser in einer krisengebeutelten, auseinanderdriftenden Gesellschaft für Brücken und Zusammenhalt sorgen. Gemeinsam haben sich die Grüne Landtagsabgeordnete Sanne Kurz und die Grüne Münchner Stadträtin Julia Post aus Pasing auf eine Tour durch den Westen Münchens gemacht, um mit den Beschäftigten der Branche zu kommunizieren und ihre Situation besser zu verstehen.

Das Corona-Nachbeben in der Kultur

Stationen waren das Kulturzentrum „Ubo9“ in Aubing, die „Bayerische Philharmonie“, die „Pasinger Fabrik“, das Ebenböckhaus und das Kino „Neues Rex Filmtheater“. Trotz sehr unterschiedlicher Situationen gab es ein klares Muster in dem, was die beiden Politikerinnen zu hören bekamen. Mangelnde Förderung, oft zu spät und unpassend, ungerechte Maßnahmen seitens der Staatsregierung, die den Sektor benachteiligten, wie auch ein generelles Absprechen von Systemrelevanz haben bleibende Schäden hinterlassen. Jetzt fehlt Personal, Bewerbungen auf freie Stellen bleiben aus. Es bräuchte Geld für neue zukunftsfeste Investitionen, aber Rücklagen sind aufgebraucht. Kurz und Post kennen die Klagen nur zu gut: „Deshalb fordern wir Grüne schon jetzt für den kommenden Winter die unsinnige Ungleichbehandlung der Kultur nie mehr zuzulassen. Ein Uhren-Museum darf zum Beispiel in der Pandemie nicht schlechtergestellt sein als beispielsweise ein Uhren-Geschäft. Das sollte eigentlich allen mit gesundem Menschenverstand einleuchten“ so Sanne Kurz

Mindestgagen statt Gottes Lohn

Eine weitere Grüne Forderung, jenseits von coronabedingtem Ausnahmezustand, ist schon seit langem die nach Mindestgagen für Beschäftigte der Kultur- und Kreativwirtschaft. „Unsere Tour hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Menschen, die mit einer riesigen Portion Herzblut in diesem Bereich arbeiten, angemessen zu entlohnen, um auf Dauer stabile Strukturen zu ermöglichen. Dafür muss sich natürlich die Finanzierung verbessern. Letztlich schafft jeder in Kultur investierte Euro Wertschöpfung bei uns vor Ort“, fasst Julia Post, deren Schwerpunkt die Wirtschaftspolitik ist, zusammen.

Projekte, die Mut machen und inspirieren

Mitnehmen konnten die beiden Politikerinnen bei ihrem Austausch mit den Leitungen der jeweiligen Institutionen aber auch einiges an Positivem. So erfuhren sie von partizipativen Projekten wie der vom „Ubo9“ organisierten Bürger*innenbühne oder dem künstlerisch-pädagogischen Projekt „Join the Music“ der Bayerischen Philharmonie. Erfolgsgeschichten wie das das Projekt zur Flüchtlingsintegration „Musik schafft Heimat“ sowie ein Ausflug in den prächtigen Garten des Pasinger Ebenböckhauses krönten die bereichernde Tour. 

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Kultur- und Kreativwirtschaft Meets Social Entrepreneurship – zu Besuch bei a3kultur in Augsburg

Die Idee, Kultur, Wirtschaft und Soziales zusammenzudenken, begleitet mich bei meiner Tour durch Bayern, bei der ich wie 2019 schon Kreative besuche. Ziel ist, Bedarfe und Anregungen für die politische Arbeit aufzunehmen und nah dran zu sein an dem, was es jetzt braucht.

Begleitet wurde ich diesmal von Julia Post, die sich als Wirtschaftspolitikerin auch für Kultur- und Kreativwirtschaft engagiert. Dass sie neben ihrem Ehrenamt im Stadtrat Zeit für mein Anliegen fand freut mich besonders, weil sie im Vorstand von SEND ist, dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland. Ihre Expertise schafft neue Perspektiven da, wo Kultur sozialen Mehrwert liefert, denn Wohlstand und Benefit kann man nicht nur in Euro und Jahresgewinn messen. Auch dabei war mein Fraktionskollege Cemal Bozoglu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus. Sein Wahlkreis umfasst unter anderem Augsburg-West, und als jahrelanges Mitglied des Augsburger Stadtrats kennt er die Stadt wie kaum ein anderer.

Erste Station war in Augsburg das a3kultur, das mehrere Standbeine hat: Das Unternehmen ist zum einen Verlag, darüber hinaus PR-Agentur und bietet außerdem Coaching, Beratung und Vernetzung an.

Super spannend, was auch dank langfristig günstiger Mieten in der ehemaligen Augsburger Ballonfabrik wachsen konnte

Geschäftsführer Jürgen Kanzler ist mit seinem rund 30-köpfigen Team mit voller Kraft unterwegs zur Nachhaltigkeit – in allen 17 SDGs! So nutzt a3kultur z.B. Lastenräder und Carsharing und hat einen Diversitätsprozess für mehr Vielfalt u.a. mit dem Verein Tür an Tür – miteinander wohnen und leben e.V. gestartet. Was bleibt da noch für uns Grüne zu tun? Jürgen Kandlers To Do für die Politik: transparente Beteiligung frühzeitig und auf Augenhöhe gestalten. Das nehmen wir natürlich mit!

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Antrag: Dritten bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht jetzt beauftragen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den dritten Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht zeitnah in Auftrag zu geben, sodass eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2022 gewährleistet ist.

Begründung:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien legte das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes am 19.02.2021 eine „Betroffenheitsanalyse der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Coronapandemie“ vor. Die Umsatzverluste in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2020 waren erheblich. Insgesamt verzeichnete der Sektor deutschlandweit einen Umsatzverlust von 13 Prozent. Das ist der größte Verlust seit 2009. In einigen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft sinkt das Umsatzniveau unter das des Jahres 2003. Auch für Bayern sind die Zahlen desolat. Eine Analyse der wirtschaftlichen Schäden im Auftrag des staatseigenen Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft / der Bayern Innovativ GmbH schätzt die Verluste in Bayern alleine für das Jahr 2020 auf 5,7 Mrd. Euro.1 Etliche Fachkräfte sind ob des massiven Einbruchs abgewandert, mangelnde Planungssicherheit und Personalmangel machen so einen Restart vielerorts schwer bis unmöglich.

Corona hat die Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft jedoch unterschiedlich hart getroffen. Ein detailliertes Bild zur aktuellen Situation der Lage der Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft ist daher unbedingt geboten, um Maßnahmen zum Wiederaufbau gezielt und sinnhaft einleiten zu können. Zwischen dem ersten und zweiten bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht lagen acht Jahre. Die Pandemie und die besondere Schwere der Betroffenheit der Branche, ebenso wie die starke Unterschiedlichkeit der Schadenshöhen, gebieten, nicht erneut acht Jahre verstreichen zu lassen, sondern den dritten Bericht zeitnah zu beauftragen.

1 https://bayern-kreativ.de/aktuelles/corona-betroffenheitsanalyse-bay-kuk-2021/

Fachgespräch „Fair Green Cultural Deal“ im Bayerischen Landtag

Nachhaltigkeit in Künsten und Kulturleben

Um unsere Klimaziele einzuhalten, muss jeder Bereich seinen Beitrag leiten. Artists for Future, Museums for Future Germany & Co beweisen: Der Kultursektor ist bereit, seinen Teil beizutragen. Ohne soziale Abfederung und entsprechende Mittel wird ein Wandel aber schwer leistbar sein. Unsere Idee für einen Fair Green Cultural Deal soll einen politischen Rahmen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit in der Kulturbranche schaffen.

Zum Kick-Off unseres Themenschwerpunkts Fair Green Cultural Deal laden wir Landtags-Grüne am 25.Oktober 2021 Fachleute aus diversen Sparten der Kulturszene zu einem Austausch in den Bayerischen Landtag ein.

Das Fachgespräch wird als Forum der Vernetzung dienen, insbesondere aber die Frage klären, welche Rahmenbedingungen Politik im Bereich der sozial-ökologischen Nachhaltigkeit für den Kunst- und Kultursektor setzen kann.

Zu unseren Fachgespräch eingeladen sind:

Mit den Ergebnissen werden wir unsere politische Arbeit zum Fair Green Cultural Deal untermauern. Eine Dokumentation des Fachgesprächs nebst Zusammenfassung der Ergebnisse werden wir hier veröffentlichen.

„Die Kunst, aneinander vorbeizureden“ – Gesprächs-Projekt „Zusammengesetzt – Wir müssen reden“ an der Wachter Tischskulptur im KreativQuartier

Kennt Ihr das? Alle reden, aber niemand hört zu? Mit dem „Tisch für ein Kunstgespräch. Die Kunst, aneinander vorbeizureden“ – schuf der Holzbildhauer Rudolf Wachter 1995 eine Tisch-Skulptur für eine Gesprächsreihe zu Fragen der Kunst, die das Thema des Aneinander-Vorbei-Redens aufgreift. Sechs Menschen haben Platz, können sich aber nur versetzt gegenübersitzen. Ein Platz bleibt jeweils frei für das Publikum. Finden wir zueinander?

Die Evangelische Stadtakademie München veranstaltet am Montag, dem 28. Juni 2021 ab 19 Uhr im KreativQuartier in der Schwere-Reiter-Straße 2h gemeinsam mit der DG_Deutsche Gesellschaft für christliche Kunst, der Kunstpastoral der Erzdiözese München und Freising und der Beauftragten für Kunst im Kirchenkreis München Oberbayern, die erste Diskussion der neuen Reihe „Zusammengesetzt: Wir müssen reden“.

Vier Diskussionsrunden zu politischen und gesellschaftlichen Themen sind geplant, allesamt werden an der Rudolf Wachters Tisch-Skulptur stattfinden.

„In Zeiten, in denen ein zuhörender Dialog schwieriger wird, bringen wir diesen Tisch in eine Werkhalle, um an der Gesprächskultur und vier gesellschaftlich vieldiskutierten Themen zu arbeiten. Wir laden dazu Expert*innen ein, um die Kunst zu stärken, nicht aneinander vorbeizureden. Ein Platz bleibt jeweils frei für das Publikum. Die Diskutant*innen versuchen, ihren Diskurs selbst ohne Gesprächsleitung zu führen.“

Aus der Veranstaltungsankündigung

Ich darf gleich bei der Premiere als Expertin am Tisch Platz nehmen und freue mich sehr über die Ehre! Thema unseres Gesprächs wird sein: „Kunst: Nicht systemrelevant, aber…? – Was leistet Kunst und wieviel Kunst leisten wir uns?“ Eine echt superwichtige Frage gerade jetzt, wo die öffentliche Kassen Kahlschlag erfahren und die Kommunen klamm werden, oder? Die

„Im Rahmen der Pandemie wurden für lange Zeit alle Kultureinrichtungen geschlossen. Die Frage, was wir dabei als Gesellschaft verlieren, wurde kaum gestellt. Von den zwischenzeitlichen Lockerungen der Auflagen profitierte die Kulturbranche deutlich weniger als andere Branchen. Dabei ist der Wert der sogenannten Kreativwirtschaft für eine Stadt wie München unbestritten. Neben der ökonomischen Wertschöpfung scheint vor allem die nichtkommerzielle, kulturelle Bedeutung von Kunst für Menschen nicht bedacht worden zu sein. Wie lässt sich dieser manchmal so schwer fassbare Mehrwert kommunizieren? Und was brauchen Künstler*innen, um ihre Funktion für unsere Gesellschaft wahrnehmen zu können?“

Veranstaltungsseite der DG

Neben der Person aus dem Publikum und mir selbst werden am Tisch Platz nehmen:

Schaust Du vorbei? Ich würde mich sehr freuen!

Das ungewöhnliche Konzept der hybriden Quasi-Fish-Bowl mit der physisch durch den Tisch vorgegebenen Sprechweise „ins Nichts“ macht echt Lust auf den Abend, finde ich. Anmeldung per Mail zwingend notwendig (Corona und so…), Teilnahme kostenlos, online den Live-Stream schauen ebenso kostenfrei!

Die Gespräche an der Tisch-Skulptur sind eine Kooperation von:

Anmeldung
Die Gesprächsreihe wird als Hybridveranstaltung angeboten. Ihr könnt Euch für die einzelnen Veranstaltungen unter anmeldung@dg-kunstraum.de anmelden oder die Gespräche digital verfolgen. Informationen dazu findet Ihr ab dem 18.6.21 auf www.dg-kunstraum.de.

Die „Tisch.Skulptur“ von Rudolf Wachter wird anschließend vom 11.7.2021 bis 3.10.2021 in der Münchner Paulskirche gezeigt. Dort befinden sich in der Apsis auch die fünf Holzreliefs „STATIONEN“ des Künstlers. Näheres zum Begleitprogramm vor Ort hier.

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Österreich und Mecklenburg- Vorpommern als Vorbild: Straßenkultur und Festivals ermöglichen!

Meine Anfrage zum Plenum (AzP) am 8.6.2021

Ich frage die Staatsregierung, wie plant sie, kulturelle Aktivitäten an der frischen Luft mit geringerem Infektionsrisiko und kürzerer Verweildauer, z. B. zur Belebung der Innenstädte, insbesondere z. B. durch Straßenmusik oder Straßentheater, bei den aktuell niedrigen und weiter sinkenden Inzidenzwerten zu ermöglichen, insbesondere, wenn durch geeignete Markierungen die Einhaltung der Abstände auch ohne Bestuhlung dort, wo im öffentlichen Raum Bestuhlung nicht möglich ist, sichergestellt ist, wie plant die Staatsregierung mit Musikfestivals umzugehen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Fußball-Europameisterschaft und mit Blick auf die von Bundeskanzler Sebastian Kurz in unserem Nachbarland Österreich bereits am 28.05.2021 angekündigte Prämisse für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur werde es „ab 1. Juli auch dort keine Beschränkungen mehr geben, außer dem Nachweis „getestet, geimpft und genesen“ – also der sogenannten 3G-Regel, wie plant die Staatsregierung auch in Bayern einen Festivalsommer unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer 95-prozentigen Risikoübernahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine 45 wichtigsten Feste, Märkte und Musikfestivals und der so möglich gewordenen wissenschaftlich begleiteten Durchführung z. B. des Pangea-Festivals?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Es ist ein ganz zentrales Anliegen der Staatsregierung, Kunst, Kultur und kulturelle Bildung korrespondierend zu Öffnungsschritten in anderen Lebensbereichen wieder machbar und erlebbar zu machen, soweit dies mit Blick auf das pandemische Geschehen verantwortet werden kann. So sind kulturelle Veranstaltungen im Freien aktuell wieder mit bis zu 500 Zuschauern bei fest zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Die Staatsregierung beobachtet das Infektionsgeschehen kontinuierlich und passt Schutzmaßnahmen und Öffnungen entsprechend der Entwicklung des Infektionsgeschehens unter Berücksichtigung des Impffortschritts aber auch der Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten, sog. VOC, an. Somit werden auch Öffnungskonzepte im Bereich von Kunst und Kultur bei Vorliegen der Vorausset- zungen entsprechend angepasst. Ziel ist es, durch ein jeweils der aktuellen Situation des Infektionsgeschehens angemessenes Vorgehen eine nachhaltige Öffnung in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu ermöglichen und sicherzustellen.

Mit „Bayern spielt“ hat der Freistaat zudem eine umfassende Initiative aufgelegt, die (nicht nur) Besucherinnen und Besucher ermuntern soll, in den bevorstehenden Sommermonaten wieder Kunst und Kultur zu genießen und Kulturveranstaltungen zu besuchen. Projekte im Rahmen dieser Initiative werden auch durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel unterstützt.

Um wirtschaftliche Nachteile bei Kulturveranstaltungen durch coronabedingte Einschränkungen der Teilnehmerzahlen auszugleichen und Ausfallrisiken abzufedern, startet zudem ab dem 01.07.2021 der in enger Abstimmung mit den Ländern entwickelte und von den Ländern vollzogene Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren angemessen fördern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene aufzulegen, um die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene so bei ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen zu unterstützen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren werden gefördert. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstlerinnen bzw. Künstlern und Kulturschaffenden mit Erzieherinnen bzw. Erziehern, Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen bzw. Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-, noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen. Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Mio. Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Mio. Menschen in Kommunen mit weniger als 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Einführung einer Gastspielförderung in Bayern, diesmal richtig

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen aufzulegen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50 Prozent der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter eine finanzschwache karitative Einrichtung ist, sind bis zu 70 Prozent der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität, sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt- noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Rund 4,2 Mio. Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30 000 Ein- wohnerinnen und Einwohnern. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen. Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.

Sanne Kurz Spielstättenprogramm Überkompensation Bayern Landtag Grüne

Spielstätten: Corona Hilfe ad absurdum geführt

Über ein Jahr sind sie dicht: bayerische Live-Musikspielstätten. Letzten Sommer startete ein Hilfsprogramm, das in der gesamten Republik gelobt wurde und viele Grüne Forderungen enthielt, so z.B. die Förderfähigkeit von Personalkosten oder den fiktiven Unternehmerlohn. Obwohl niemand doppelt Hilfe erbeten oder erhalten hat, sollen jetzt Millionen zurück gezahlt werden. Wir fordern eine Abkehr von dieser unsäglichen Praxis! – Mein Brief an den Staatsminister.

Im Frühjahr gab es Gerüchte. Mal einen Social-Media-Post, mal eine E-Mail, einen Anruf. „Überkompensation“ hieß es, Rückforderungen ausbezahlter Hilfen standen im Raum und wir Grüne haben auch gleich eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, damit sich die Gerüchte in Fakten fassen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd:

Niemand hat doppelt irgendetwas beantragt, niemand hat doppelt irgendetwas bekommen.

Trotzdem fordert der Freistaat tatsächlich bis zu 300.000 Euro Fördergelder von betroffenen Live-Musikspielstätten zurück. Was war geschehen?

Leider wurde für die bayerischen Hilfen aus dem Spielstätten-Programm ein Förderbescheid für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 ausgestellt – nach Berechnung durch die Steuerberatung der Spielstätten, nach Prüfung durch die CSU-FW-Staatsregierung. Dieser Bescheid hätte innerhalb eines Monates nach Zustellung geändert werden können, man hätte die Monate November und Dezember 2020 aus dem Zeitraum herausnehmen können. Die Bescheide kamen aber meist im September 2020 – hätten also nur bis Oktober 2020 geändert werden können. Zu diesem Zeitpunkt waren November- und Dezemberhilfen Zukunftsmusik. – Die mit der Rückforderung konfrontierten Betroffenen können durch nichts kompensieren: die Frist zur Einreichung von Überbrückungshilfe II Anträgen, den „November- und Dezember-Hilfen“ ist abgelaufen.

Keine Hilfe für November/Dezember 2020 erhalten oder Bundeshilfe gekürzt: und trotzdem Rückforderungen

Viele Live-Musikspielstätten hatten sich auf das bayerische Spielstätten-Programm verlassen. Sie beantragten keine Bundesmittel im November- und Dezember. Manche, die doch Bundeshilfen-Anträge stellten, gaben ehrlich und ordnungsgemäß an, für November und Dezember bereits anteilig Hilfen vom Freistaat erhalten zu haben – diese bayerischen Hilfen wurden vom Bund bei der Bundes-Hilfe stets abgezogen. Nochmal: Kein*e Antragsteller*in versuchte, doppelt Hilfen zu beantragen!

Die bayerische Finanzverwaltung unter CSU-FW-Regierung spricht nun trotzdem von einer sogenannten „Überkompensation“ und verlangt bei voraussichtlich 30 Spielstätten die bayerischen Hilfen – teilweise zu 100% – einfach zurück. Obwohl niemand zu viel bekommen hat!

Hiobs-Botschaft erreicht eine Branche am Abgrund ohne Aussicht auf Öffnung

Und das mitten in einer Pandemie, in der für Live-Musikspielstätten anders als für Opern- und Konzerthäuser oder Theater und Kinos immer noch keine Perspektive existiert, immer noch nicht geklärt ist, wer die Risiken zukünftiger Pandemie bedingter Verschiebungen und Absagen trägt, wo es wieder eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße von Kulturveranstaltungen (und nur Kulturveranstaltungen!) gibt und ein kostendeckender Notbetrieb immer noch in weiter Ferne liegt.

„Aufstehen für Kultur“: kein Wort der Hoffnung für Betroffene vom zuständigen Minister

Donnerstag war ich mit dem zuständigen Minister auf einer Demo. Er hat dort erklärt, was es mit der Politik der CSU-FW-Regierung in Sachen Kultur auf sich hat. Leider hat er sich zum Spielstätten-Programm nicht geäußert. Weil er aber versprach, sich um noch bestehende Probleme persönlich zu kümmern, „wo’s noch hakt“, nahm ich ihn heute beim Wort: ich schrieb ihm einen Brief!

Unten gibt’s den Original-Brief zum Download!

Das bayerische Spielstätten-Programm seines Ministeriums, eine weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte, vorbildliche Hilfe für die Kulturszene Bayerns, in dem sich viele unserer Grünen Forderungen wiederfinden, war letzten Sommer Rettungsanker vieler Kulturinstitutionen. Es ist nicht die Schuld des CSU-Ministers, dass bei Auflage des Programms niemand wusste, dass es einen erneuten Lockdown im Herbst geben würde. Auch von November- und Dezemberhilfen des Bundes ahnte niemand etwas. Alles ok. Als dann November- und Dezemberhilfen kamen, klärte er als zuständiger Minister weder, wie es mit Parallellauf von Bundes- und Landeshilfen aussieht, noch kommunizierte er den Betroffenen oder dem Bayerischen Landtag (der die Gelder freigeben muss) transparent die Problematik. Auch ich als Fach-Abgeordnete erfuhr von den Rückforderungen nicht etwa durch ein Schreiben des Ministeriums, sondern im März 2021 aus Social-Media Posts!

Mangelnde Kommunikation und fehlende Transparenz Dauerproblem des CSU-FW-Krisenmanagements

Jetzt blicken die bayerischen Spielstätten ins Nichts: die 30 größten Bayerischen Spielstätten sind mit Zahlungen konfrontiert; Rückforderungen von bis zu 300.000 Euro stehen im Raum. Etliche Betroffene werden ihre Existenz verlieren, wenn die Forderungen wie geplant durchgesetzt werden, Angst geht um.

Die Aufhebung des Verwaltungsaktes der Förderbescheide ist eine im Verwaltungsrecht explizit vorgesehene Möglichkeit, die zur Lösung beitragen kann. Ziel muss sein, dass die Betroffenen die Monate November und Dezember aus den bayerischen Förderbescheiden herausnehmen können und so den Antragszeitraum auf vier statt sechs Monate verkürzen. Dass es dann immer noch keine November- und Dezember-Hilfe für die Betroffenen gibt?! Geschenkt. Aber zumindest wäre niemand mehr doppelt schlechter gestellt als ohne Hilfe.

Herr Sibler: Finden Sie eine Lösung! Es ist Ihr Job!

Ich fordere die CSU-FW-Regierung dringendst auf, hier umgehend eine befriedigende Lösung gemeinsam mit den Betroffenen zu suchen.

Rede Haushaltsdebatte Baustopp Kultur Bayerischer Landtag Sanne Kurz

Rede zur Haushaltsdebatte 2021: Nachhaltig in Kultur investieren statt aufschieben

Wir Grüne denken nachhaltig. Das, was da ist, erhalten und fit für die Zukunft machen. Dort, wo Infrastruktur fehlt, investieren für die, die nach uns kommen.

Das betrifft auch staatliche Kulturbauten. Denn wenn eins gerade in der Pandemie an allen Ecken und Enden fehlt, ist es Raum für Kultur. Damit meine ich aber nicht nur pandemie-gerechte staatliche Flächen für Kultur, wie wir sie bereits im Sommer 2020 gefordert haben

Nachhaltigkeit bedeutet auch, Werte zu erhalten, statt sie vergammeln zu lassen: Von 2017 bis 2019 schrumpften aber die Ausgaben für Große Baumaßnahmen im Bereich Kunst und Kultur um knapp 40 Prozent. 

Sanierungsstau schon lange vor Corona

Ich sage das bewusst für die Vergangenheit: denn mit Corona hat das ganz und gar nichts zu tun. Die Bugwelle der geschätzten Baukosten, die diese Staatsregierung bereits vor der Pandemie vor sich herschob, beläuft sich laut unserer Anfrage auf sagenhafte 1,28 Milliarden Euro. Wer je ein Haus renoviert hat, weiß, dass die Substanz nicht besser wird, wenn man das Loch im Dach mit einem Eimer drunter flickt.

Wenn sich Markus Söder also als großer Macher feiert, dann tut er das auf Kosten verrottender Fundamente, auf denen unser Bayern gebaut ist.

Dank Corona merkt die Öffentlichkeit eh gar nicht genau, was los ist. Selbst dort, wo gebaut werden sollte, passiert nichts: die Neue Pinakothek seit knapp zwei Jahren zu – “Bau”, Kunstverbände schon vor über zehn Jahren aus dem Haus der Kunst geflogen – “Bau”, die Galerie der Künstler Rausschmiss aus staatlichen Räumen – “Bau”, das vor Jahren beschlossene Konzerthaus München immer noch eine Kiesgrube – was sag ich: ein Kies- Parkplatz – “Bau”?! – Nein! Es wurde in all den Jahren nicht mal ein Kilo Steine bewegt!  

Stillstand geht gar nicht, wenn der Kostenzähler weitertickt

Das wäre gut, wenn der Stillstand kostenneutral wäre. Seit Beschlussfassung zum Konzerthaus sind aber bereits über acht Millionen Euro im Kies versickert. Und täglich fließt mehr Geld ins Nichts: 672.000 Euro, unter anderem für die laufende Erbpacht. 300.000 Euro für PR zur Kaschierung des Desasters. Die Vorsitzenden von Haushalts- und Kunstausschuss des Bayerischen Landtags reden gar von Verschiebung des Baus  – bei laufenden Kosten. 

Im gesamten Haushalt fehlendes Anpacken: Überfällige Projekte werden nicht angegangen, neue aufgeschoben, geflickt wird nur, was zusammenfällt. Beispiele:

Haus der Kunst Sanierungsmaßnahmen: eingestellt 1,4 Millionen Euro – bei Schätzkosten von 146,5 Millionen Euro.

Nationaltheater / Staatsoper. Der Intendant schätzt nur die Kosten für die Auswechslung der klimaschädlichen Uralt-Technik auf 160 Millionen Euro. Ansatz im Haushalt Sanierung Starkstromanlagen: 300.000 € – 2020 waren es noch 3 Millionen. Ich kann Sie nur noch mal daran erinnern: Es wird nicht billiger werden, wenn die Substanz immer mehr leidet! Aber vielleicht warten Sie ja auch einfach darauf, dass diese Verantwortung dann jemand anders tragen darf?

Eimerchen unter tropfende Dächer stellen statt Dachdecker*in rufen

Wenn Sie schon, liebe Kolleg*innen der Staatsregierung, nicht in der Lage sind, die Bauten und Denkmäler des Freistaats in Schuss zu halten, wie können wir Eigentumserhalt dann von Privatleuten und Kommunen erwarten? Die stemmen das nicht alleine. Staatsminister Sibler hat selbst zugegeben, dass hier die Fördermittel nicht ausreichen. Ihr Hilfe-Plan: 

  • Erstens, Sie lehnen die Forderung des Städtetags nach Erhöhung des Entschädigungsfonds um 5 Millionen ab.
  • Zweitens, Sie lehnen unseren Vorschlag, die „Kleine Denkmalpflege“ um 8 Millionen aufzustocken, ab. Immerhin gibt man gnädig 1 Million – aber halt, stop! Die hatten Sie ja im letzten Haushalt weggekürzt!
  • Drittens, Sie verweigern die Unterstützung der Kommunen beim Ankauf gefährdeter Objekte mit dem Argument, das brauchen die doch gar nicht. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die zusehen müssen, wie ihre Denkmäler verfallen, wie die maroden Leerstände ihre Ortszentren verschandeln! 

Fazit

Kreativität und Schaffenskraft, Innovationsfreude und Gestaltungswille, das hat Sie bei der Aufstellung dieses Haushalts nicht geleitet. Ich sagen Ihnen Herr Staatsminister: Das wäre gerade jetzt so nötig gewesen für die Kultur in Bayern, für die Menschen, die Kultur machen, und jene, die sich danach sehnen, Kultur wieder erleben zu können! Stattdessen aufschieben, abwarten und unters tropfende Dach ein Eimerchen stellen. Getreu dem Motto: Nach uns die Sintflut. Ein Armutszeugnis.

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Pressemitteilung: „Überkompensation“ Soloselbstständigenprogramme: Helfen statt hinhalten!

– Hilfen seit drei Monaten auf Halde
– „Überkompensation“? Eine Ohrfeige für die Betroffenen
– Pragmatische Entscheidungen – aber bitte für den gesamten Pandemiezeitraum!

Seit einem Jahr haben Kulturschaffende keine Einnahmen, die auch nur annähernd Existenzen sicher könnten. Nachdem die Landtags-Grünen monatelang den „fiktiven Unternehmerlohn“ als anerkennungsfähigen Teil der Betriebskosten für alle Soloselbständigen forderten, startete am 18.12.20 das bayerische Soloselbstständigen-programm zumindest für Kreative und kulturnahe Berufe. Rückwirkend zum 1.10.20 sind Hilfen in Höhe von maximal 1.180 Euro/Monat möglich.

Die Kompensation der unverschuldeten Einkommensverluste lief skandalös schleppend an und kam weitgehend zu spät. Viele Hilfen greifen bis heute im sehr kleinteilige Kulturbereich nicht. Gelitten wird aber seit 12 Monaten überall: von Kulturfest bis Rockkonzert, von Technik bis Plakat-Design, von Schausteller bis Schauspielerin.“, kritisiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen.

Angekündigt von Markus Söder bereits im Oktober, sind bis heute erst 1.938 Anträge aus dem Programm bewilligt, dies entspricht nur rund 65%. Viele der dringend benötigten Hilfen liegen seit nunmehr drei Monaten wegen weiterer Prüfung auf Halde, wie die Anfragen von Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups, und Sanne Kurz zeigten:

„Überkompensation“ lautet der Vorwurf, denn insgesamt wird aus der November-/Dezember-Hilfe des Bundes und den Landeshilfen, die explizit kumulierbar sind, nur das Existenzminimum von 1180€ gewährt. Sanne Kurz: „Ein Jahr kein Einkommen. Jetzt, bei oft nur marginalen Schieflagen, von ‚Überkompensation‘ zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Zumal die CSU-FW-Regierung sie über ein Jahr hinweg von Gottes Lohn hat leben lassen.

Für Sanne Kurz ist es unverständlich, dass sich die Staatsregierung über Monate hinweg ihrer Verantwortung der drittgrößten Branche Bayerns gegenüber entzogen hat, statt für die Kreativwirtschaft den gesamten Pandemiezeitraum im Blick zu haben und entsprechend zu entschädigen. Sanne Kurz: „Es gäbe Lösungen, die eine ‚Überkompensation‘ verhindern. Niemand verbietet einen längeren Förderzeitraum. Wir fordern seit Pandemiebeginn Hilfe ab Pandemiebeginn. Wer wie Markus Söder von ‚pragmatischen Entscheidungen‘ redet, muss sie liefern! Wir reden hier ja nicht von Milliarden – sondern vom Existenzminimum.

Staatliche Flächen für Kultur Raum für Kultur Grüne Bayern Landtag

Im Rahmen vorhandener Mittel – Wie CSU/FW Kulturschaffende zur Selbstbeweihräucherung missbrauchen möchten

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Wir alle sehnen uns nach Kultur. Sobald es draußen aushaltbar warm wäre, ginge das auch. Seit Dezember fordern wir Grüne Planungen für den Sommer. Heute endlich kommt eine Idee – so perfide, dass es mir den Atem verschlägt. – Raum und Geld für Kultur?! Hier die bittere Pille:

Yes, wenn gleich zu Beginn des Posts ein rabenschwarzer Knopf der Konkurrenz steht, dann muss es schon ein Hammer sein, den man besser selber nachliest, damit man es schwarz auf weiß mal gesehen hat, was CSU und FW sich da ausgedacht haben.

Kultur in Bayern – seit 1 Jahr ein Trauerspiel

So. Reingeklickt? Und, was meinst Ihr? Dass man „im Rahmen verfügbarer Stellen und Mittel“ mit dem „professionellen Kultursektor“ einen Kultursommer organisieren will, das auch noch mit „hochkarätigen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen“ ist an sich schon eine Farce angesichts der Nöte der Kreativen in der Krise. Denn wer soll die „hochkarätigen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen“ denn bitteschön „im Rahmen verfügbarer Mittel“ bezahlen? Auf Hut spielen und hoffen, es klappt schon???

Wer dann weiterliest kapiert die Masche: unter „Schirmherrschaft von Mitgliedern der Staatsregierung“ soll das Ganze stattfinden. Kultur, ein bisschen und nur Pandemiegerecht natürlich, wenn wir uns damit schmücken können. Das ist doch fein. Dieser unverfrorene Antrag zeigt mal wieder, dass Kultur vom Ministerpräsidenten bis Landtagsabgeordneter bei CSU/FW nur als Marketing-Masche verstanden wird!

Kultur als Marketing-Masche

Profis dürfen der Staatsregierung die Kulisse bieten, sich selbst zu feiern – aber bitte nur im Rahmen vorhandener Mittel.

Dass wir Grüne seit einem dreiviertel Jahr kostenfrei staatliche Räume Liegenschaften für Kultur fordern – wie jetzt CSU und FW im Antrag – und dass das bayerische Haushaltsrecht kostenfreien Raum für Kultur auch erlaubt, das sei nur am Rande auch noch erwähnt. – Unser Antrag für kostenfreie staatliche Fläche für Kultur vom 17.06.2020 wurde abgelehnt – ginge doch alles angeblich schon.

Sommer 2020: Grüner Antrag kostenfreie staatliche Flächen für Kultur von CSU/FW abgelehnt

Geht alles schon?! – Wenn man will! Diese Staatsregierung will leider nicht: seltener als einmal pro Woche gab es in Bayern im Sommer 2020 staatliche Flächen für Kultur, wie unsere Anfrage ergab. – Beschämend.

Besonders perfide zeigt sich das wahre Gesicht der Söder-Regierung, wenn man mal schaut, wo wirklich Dinge mit staatlichen Flächen unterstützt werden. Die Auto-, Großkonzern- und Lobby Partei CSU unterstützt von FW verbietet eine kleine Lesung im Hofgarten. Erlaubt aber der Automobil-Konzern-Lobby mit ihren Internationale Automobilausstellung IAA in eben diesem Hofgarten eine Schau abzuziehen.

IAA ja – Kultur nein. Was will man da noch sagen.

Beitragsbild-Fotocredit:
Heribert Pohl aka Polybert49
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