Kultur ist der nachhaltigste nachwachsende Rohstoff.

Antrag „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz: Umgang mit monetärem sogenanntem Miteigentum laut geltendem Haushaltsgesetz – Prüfung möglicher Stiftungen zur Förderung der Belange der Opfer-Nachfahren bei Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Bayern“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie finanzielle Erlöse aus dem Verkauf von „Miteigentumsanteilen“ an NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz (gemäß Art. 8 Abs. 24 Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 2024/2025), zweckgebunden Stiftungen zur Förderung der Belange der Opfer und ihrer Nachfahren im Rahmen der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zugeführt werden können.

Begründung:

Der Umgang mit der NS-Vergangenheit bleibt eine fundamentale moralische Verpflichtung des Freistaates. Vor dem Hintergrund seiner historischen Verantwortung ist Bayern in besonderem Maße gefordert, die Washingtoner Prinzipien konsequent umzusetzen und gerechte sowie faire Lösungen für die Opfer der NS-Verfolgung und deren Erben zu fördern.

Mit Beschluss des Haushaltsgesetzes 2024/2025 (HG 2024/2025) vom 21. Juni 2024 (GVBl. S. 114, BayRS 630-2-26-F), insbesondere durch Art. 8 Abs. 24, hat der Landtag die rechtliche Grundlage geschaffen, wonach das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst „auf der Grundlage von Schiedssprüchen des Schiedsgerichts NS-Raubgut […] Kulturgüter auch teilweise restituieren und dazu anteilig Miteigentum an die Berechtigten übertragen“ kann, „um einen gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses vorzunehmen”1.

Dies ist beispielsweise denkbar, wenn sich die Parteien im Vorfeld oder im Zuge eines Verfahrens vor dem neuen Schiedsgerichts NS-Raubgut auf einen gemeinsamen Verkauf von Kunst- und Kulturobjekten einigen – oder, wenn das Schiedsgericht einen entsprechenden Schiedsspruch fällt.

Fließen aus solchen gemeinsamen Verkäufen Erlöse an den Freistaat, ergibt sich die Chance, diese Mittel nicht lediglich dem allgemeinen Grundstockvermögen zuzuführen. Stattdessen sollten sie zweckgebunden und dauerhaft für die Belange der Opfer-Nachfahren im Rahmen der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien eingesetzt werden. Die Prüfung, welche Stiftungen hierfür einen geeigneten Rahmen bieten – etwa im Sinne von Stiftungen wie „Erinnerung, Verantwortung Zukunft“ (EVZ) oder dem „Jewish Digital Cultural Recovery Project“ (JDCRP) – kann ein starkes Signal für historische Gerechtigkeit in die Welt senden. Bayern kann damit eine bundesweite Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Umsetzung der Washingtoner Prinzipien einnehmen.

Schriftliche Anfrage „Ein Jahr Museumsagentur Bayern: Auswirkungen auf Personal, Strukturen undTransparenz der Provenienzforschung“

Mit Pressemitteilung vom 1. Juli 2025 stellte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die Museumsagentur Bayern als zentralen Baustein seiner „Museumsoffensive“ vor. Er sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ und davon, dass die neue Agentur „all das unter ein Dach“ bringe – „effizient, modern und zukunftsorientiert“; auch Provenienzforschung und Restitution sollten dort gebündelt werden. Ein Jahr später ist von den versprochenen Verbesserungen nach Einschätzung von Fachkreisen wenig angekommen. Gerade bei der Provenienzforschung bestehen weiter erhebliche personelle Defizite und strukturelle Leerstellen. Auch die versprochene Transparenz bleibt aus.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Vorbemerkung:

Die Anfrage ist durch die aktuellen Entwicklungen zur Neustrukturierung der Provenienzforschung in weiten Teilen obsolet, da sie von einer linearen Fortführung der zum Zeitpunkt der Fragestellung bekannten Organisationsstruktur und Stellensituation ausgeht. Sie wird mit Blick auf die nunmehr vorliegenden Empfehlungen des Runden Tisches Historische Verantwortung und die auf dieser Basis geplante neue Struktur zu Provenienzforschung und Restitutionsempfehlungen beantwortet. Für weitere Details wird auf den Vortrag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 15. Juli 2026 sowie die Empfehlungen des Runden Tischs (stmwk.bayern.de1) verwiesen.

1.1 Wie viele Personen sind derzeit (Stichtag 1. Juli 2026) mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, ob/wann die Stelle neu geschaffen oder intern neu besetzt wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
1.2 Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich der Provenienzforschung staatlicher Museen, Sammlungen und Institutionen besetzt bzw. unbesetzt (bitte nach Einrichtungen und besetzten/unbesetzten Stellen aufschlüsseln)?
1.3 Wie viele Beschäftigte sind derzeit an staatlichen Sammlungen, Museen und Institutionen mit Aufgaben der Provenienzforschung betraut (bitte nach Einrichtungen und Beschäftigungsumfang sowie eventueller Befristung aufschlüsseln)?
2.1 Wie viele Personen waren vor dem 1. Juli 2025 mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, wann die Stelle neu geschaffen wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
2.2 Welche zusätzlichen Personalbedarfe wurden seit dem Jahr 2024 von den staatlichen Museen gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) angemeldet (bitte nach Bedarf der anmeldenden Institution aufschlüsseln)?
2.3 Welche der angemeldeten Personalbedarfe wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte aufschlüsseln, welche Institutionen welche Bedarfe gedeckt bekamen)?

Die Fragen 1.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Herbst 2025 wurde vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) ein Runder Tisch „Historische Verantwortung“ eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich grundsätzlich zu erörtern. Der Runde Tisch tagte seit November 2025 viermal und hat seine Arbeit am 11. Juni 2026 mit konkreten Empfehlungen abgeschlossen, die nach Billigung durch den Ministerrat am 14. Juli 2026 umgesetzt werden sollen.

Die Empfehlung des Runden Tisches zur Reform der Provenienzforschung ist neben einer „Unabhängigen Kommission“ auf ein neues wissenschaftliches „Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ gerichtet, welches am Institut für Zeitgeschichte angesiedelt sein wird. Mit dem Zentrum sind acht Stellen verbunden, davon sechs Wissenschaftler in den Fächern Zeitgeschichte, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaften und Digital Humanities. Zudem erhalten die seit dem 1. Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern („Museumsagentur“) beschäftigten Provenienzforscher mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit, ihre Arbeit in der neuen Struktur fortzusetzen. Damit bestehen am neuen Zentrum insgesamt bis zu zwölf Stellen in der Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut für die Bestände der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaates.

3.1 Welche organisatorischen, strukturellen Veränderungen wurden zwischen Februar 2025 und 1. Juli 2026 im Bereich der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen vorgenommen?
3.2 Seit wann ist die Provenienzforschung organisatorisch in der Museumsagentur angesiedelt?
3.3 Wie ist die Leitungs- und Vertretungsstruktur der Provenienzforschenden in den jeweiligen staatlichen Häusern (Museen, Sammlungen etc.) derzeit ausgestaltet (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
6.1 Welche Aufgaben soll die seit dem 1. Juli 2025 eingerichtete Museumsagentur im Bereich der Provenienzforschung zum Stichtag 1. Juli 2026 konkret übernehmen (bitte mit der Angabe, ob die für die Erledigung der Aufgaben benötigte Forschungsinfrastruktur in der Museumsagentur vorhanden ist oder nicht, und wie Sammlungserschließung und Kommunikation zwischen Museen, Sammlungen, Institutionen und Agentur Hand in Hand koordiniert erfolgen sollen)?
6.2 Warum wird die Museumsagentur derzeit gänzlich oder anteilig interimistisch geleitet (bitte mit der Angabe, bis wann die Besetzung einer dauerhaften Leitungsstruktur vorgesehen ist, welche Fachgremien bei der Findung einer neuen Leitung eingesetzt werden und welche Kriterien an eine neue Leitung gestellt werden)?
6.3 Wie ist künftig die Rolle der Museumsagentur bei Provenienzforschung, Datenbankpflege und Restitutionsverfahren gewährleistet, wenn die Provenienzforschung strukturell nicht mehr in den einzelnen Institutionen angesiedelt sein soll, Arbeiten wie Inventarisierung, Sammlungserschließung und fotografische Dokumentation von Rückseiten nur innerhalb der Institutionen möglich sind, und gleichzeitig Zugang zu Objekten in den Depots gewährleistet werden muss?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach einer öffentlichen Diskussion um die Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) im Frühjahr 2025 hat das StMWK unmittelbar reagiert und für die BStGS eine externe Untersuchung unter Leitung von Prof. Dr. Meike Hopp, Vorständin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) seit 1. Dezember 2025, das in Deutschland als zentrale Institution und Anlaufstelle zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts fungiert, beauftragt.

Die Untersuchungen von Prof. Dr. Meike Hopp haben den pauschalen Vorwurf einer bewusst irreführenden Praxis der BStGS im Umgang mit identifizierter Raubkunst nicht bestätigt, aber mehr Stringenz und Tempo für notwendig erachtet. Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass Informationen und Erkenntnisse der Provenienzforschung vorsätzlich zurückgehalten oder verschleiert wurden. Der Forschung wird eine solide Recherchepraxis und methodische Tiefe bescheinigt. Wo im nationalen und internationalen Kontext bereits fachliche Standards bestehen, insbesondere auch im Hinblick auf wissenschaftliche Sorgfalt und quellenbasierte Arbeitsweise, werden diese konsequent eingehalten.

Gleichwohl hat die externe Untersuchung Empfehlungen formuliert, die als Auftrag zu verstehen sind. Als besonders dringliche Aufgabe werden neben verbindlichen Policies, öffentlich nachvollziehbaren Verfahrensabläufen und einer transparenten Kommunikation auch der möglichst zügige Erstcheck der 37 000 Werke angesehen, die nach 1945 an die BStGS gekommen sind.

Als gesonderte organisatorische Maßnahme wurde die vertiefte Provenienzforschung seit Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern angesiedelt. Mit dieser Bündelung sollte die vorhandene Expertise besser aufeinander abgestimmt und damit Effizienzen erreicht werden.

Zusätzlich zu diesen sofort ergriffenen Maßnahmen wurde Ende 2025 ein Runder Tisch eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder noch grundsätzlicher für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich erörtern zu können (zur Zusammensetzung vgl. Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3).

In der Diskussion des Runden Tisches erwies sich das gemeinsame Verständnis, Provenienzforschung und Restitutionsempfehlung künftig in hoher wissenschaftlicher Unabhängigkeit vom Freistaat als Träger der Museen durchzuführen, als entscheidender Faktor. Dies soll die Forschungsleistung steigern, zu mehr Tempo und Transparenz führen und Vertrauen schaffen, indem dem Eindruck entgegengewirkt wird, Einrichtungen des Freistaates könnten „Partei“ sein und würden berechtigte Restitutionsansprüche verzögern oder deren Erfüllung verhindern. Ungeachtet des Ergebnisses der bisherigen Untersuchungen werden diese weiterhin bestehenden Punkte und Erwartungen vonseiten der jüdischen Verbände sehr ernst genommen.

Die 2025 erfolgte Zentralisierung der Provenienzforschung an der Staatlichen Museumsagentur Bayern und damit außerhalb der unmittelbaren Sphäre der staatlichen Museen wurde als ein richtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer neuen Struktur gewertet, der aber nicht fortgesetzt werden soll. Während der Abstimmungsrunden des Runden Tisches wurde auf Bitte der Mitglieder von der Besetzung von zwei unbefristet ausgeschriebenen Stellen zur Verstärkung der Provenienzforschung an der Museumsagentur abgesehen, um den Ergebnissen des Runden Tischs nicht vorzugreifen. Drei zusätzlich bereitgestellte befristete Stellen, die ausschließlich der Erforschung der Bestände der BStGS gewidmet sind, wurden inzwischen besetzt.

Die vom Runden Tisch empfohlene neue Struktur sieht anstelle der bisherigen Struktur die Einsetzung einer „Unabhängigen Kommission“ (Kommission) und eines wissenschaftlichen „Zentrums für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ (Zentrum) vor, das zugleich als Geschäftsstelle der Kommission fungiert. Die Kommission soll das Mandat erhalten, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Das Zentrum soll am Institut für Zeitgeschichte (IfZ, München) als unabhängiges, von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft angesiedelt werden. Das IfZ wurde 1949 als erste wissenschaftliche Einrichtung gegründet, um die Geschichte des Nationalsozialismus zu erforschen, und verfügt auf diesem Gebiet über ein herausragendes wissenschaftliches Renommee.

4.1 In welcher Form wurden die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen in den Reorganisationsprozess einbezogen?
4.2 Warum wurde der im Bericht von Prof. Dr. Meike Hopp u. a. geforderte „praxisnahe“ Sachverständigenrat bislang nicht einberufen, („Externe Untersuchung Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“ vom 12. November 2025, vgl. www.stmwk.bayern.de2, S. 8; bitte mit der Angabe bis wann ein solcher „praxisnaher“ Sachverständigenrat – also ein Gremium mit Sachverständigen mit Expertise aus der Forschung am Bestand – einberufen wird, oder ggf. begründen, warum dies nicht geplant ist bzw. was bereits warum einberufen wurde)?
4.3 Welche Arbeitsgruppen wurden im Zuge der Reorganisation und Einrichtung der „Museumsagentur“ eingerichtet und mit welchen Aufgaben betraut (bitte mit Angaben zu internen und externen Arbeitsgruppen und jeweils aufgeschlüsselt nach Museen, Sammlungen, Institutionen)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Neuordnung der Provenienzforschung ist Ergebnis der Beratungen des Runden Tischs. Als Leiter des Runden Tischs konnte mit Prof. Dr. Andreas Wirsching, dem langjährigen Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (München), ein Wissenschaftler mit höchstem nationalem und internationalem Renommee gewonnen werden. Prof. Dr. Meike Hopp (Vorständin DZK) brachte als Mitglied des Runden Tischs ihren Untersuchungsbericht und die daraus abgeleiteten Empfehlungen ein. Weitere Mitglieder waren Daniel Botmann (Geschäftsführer Zentralrat der Juden, „Zentralrat“), Christiane Reeh (Justiziarin Zentralrat), Rüdiger Mahlo (Repräsentant Claims Conference Europa, „JCC“), Malgorzata Quinkenstein (JCC), Prof. Dr. Bernhard Löffler (Mitglied Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg), Prof. Dr. Christian Walter (Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München), Anton Biebl (Generaldirektor BStGS), Susanne Breit-Keßler (Vorsitzende Bayerischer Ethikrat), der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER; Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst) sowie Staatsminister Markus Blume.

5.1 Wie viele Objekte mit noch nicht abgeschlossener Provenienzprüfung befinden sich derzeit in den Zuständigkeitsbereichen der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns (bitte nach Einrichtungen sowie der Zahl der Objekte im Bestand insgesamt sowie der Anzahl der Objekte mit noch nicht abgeschlossenem Erstcheck und nicht abgeschlossener Tiefenprüfung aufschlüsseln)?
5.2 Wie schätzt das StMWK den aktuellen Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung ein, die neben Erstchecks die Basis erfolgreicher Provenienzforschungsarbeit erst legt und die im Bereich Kulturgutverluste unabdingbar ist (bitte pro Museum, Sammlung, Institution den Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung zum 1. Juli 2026 angeben)?
5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die derzeitige Personalausstattung der Museen, Sammlungen und Institutionen im Verhältnis zum Umfang der für Erstchecks, vertiefte Forschung zu Objekten mit nicht sicher „sauberer“ Provenienz, Vermittlung von Provenienzen an das Publikum, Kommunikation mit Hinterbliebenenfamilien, Suche nach Hinterbliebenen, Sammlungserschließung etc. (bitte mit Angabe der erwarteten Zeitumfangs bis zum Abschluss aller Erstchecks bzw. bis zum Erreichen der von den Fachleuten genannten Meilensteine, auch im Hinblick auf den Bericht des Obersten Rechnungshofs [ORH] vom 17. November 2020 „Bayerische Staatsgemäldesammlungen – Prüfung der Verwaltungsorganisation, X-900.19-115-2-4“)?
7.1 Warum wurde die Bearbeitung der umfangreichen Bestände in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung in der Vergangenheit nicht durch eine deutlich stärkere personelle Ausstattung abgesichert?
7.2 Welche Konsequenzen zog die Staatsregierung aus den Berichten des ORH (insb. vom 17. November 2020) zur Hochrechnung der Bearbeitungsdauer in der Provenienzforschung (bitte mit Angabe konkreter Anpassungen)?
7.3 Ab wann rechnet die Staatsregierung geschätzt mit einer Personalausstattung, die eine sachgerechte und auskömmliche Bearbeitung der Provenienzforschung in den staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns ermöglicht (bitte mit Blick auf den ORH-Bericht sowie der Angabe oder Prognose, wie dieses Ziel laut eigenen Planungen konkret erreicht werden soll)?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 und 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Unabhängige Kommission erhält das Mandat, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Zu diesem Zweck wird sie sich auch einen Überblick über die Anzahl der zu beforschenden Objekte und den Stand der Sammlungserschließung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Museen verschaffen.

Die neue Struktur bedeutet auch eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Obersten Rechnungshofs (ORH) in seinem Bericht zu den BStGS vom 17. November 2020, die auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien lautete.

8.1 Welche Berichte, Eingaben, insb. die des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern, Gutachten oder Prüfungen zur Personalausstattung und Arbeitsfähigkeit der Provenienzforschung in den staatlichen Museen Bayerns liegen der Staatsregierung seit dem Jahr 2008 vor (bitte unter Angabe, welche dieser Unterlagen wann veröffentlicht wurden und welche der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden)?
8.2 Welche Empfehlungen, insbesondere zur personellen Ausstattung, organisatorischen Struktur, Transparenz und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, ergeben sich aus Sicht der Staatsregierung aus diesen Berichten, Gutachten oder Prüfungen für alle staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen in ihrer Gesamtheit?
8.3 Welche dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte mit Begründung und Angabe, wann welche Umsetzung erfolgte, sowie bei nicht umgesetzten Empfehlungen begründen und angeben, ob und bis wann eine Umsetzung geplant ist)?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die bisherigen Empfehlungen waren überwiegend auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien gerichtet. Trotz herausfordernder Haushaltslage und einer er- forderlichen Priorisierung des Einsatzes der vorhandenen Mittel kommt der Freistaat dieser Empfehlung mit der neuen Struktur in erheblichem Umfang nach. Damit findet ein deutlicher Aufwuchs an Personal statt, der die Provenienzforschung entschieden stärken wird.

Eine personelle Aufstockung ist aber für sich genommen nicht ausreichend, um die erwünschten Ziele zu erreichen. Dies muss mit einer grundlegenden Reform der Strukturen einhergehen, wie sie nun auf der Basis der Empfehlungen des Runden Tischs vorgenommen wird. Strategie und Priorisierung zur Provenienzforschung, die vertiefte Forschungsarbeit selbst und die Bewertung der ermittelten Sachverhalte für Restitutionsempfehlungen werden in Zukunft in der Hand der Unabhängigen Kommission bzw. des Forschungszentrums am IfZ liegen.

Dies versetzt den Freistaat in die Lage, seine Restitutionsentscheidungen künftig auf der Basis von Forschungen und Empfehlungen treffen zu können, die mit hoher institutioneller Unabhängigkeit erarbeitet wurden. Diese Reform bedeutet einen echten Paradigmenwechsel, von dem national und international eine hohe positive Signalwirkung ausgehen kann. Sie bietet die Grundlage für eine Akzeptanz künftiger Entscheidungen der Staatsregierung zu Fragen der Restitution von NS-Raubgut.


1 https://stmwk.bayern.de/download/22981_Empfehlungen-Runder-Tisch.pdf
2 https://www.stmwk.bayern.de/download/22878_Untersuchungsbericht-Provenienzforschung-
BStGS_12112025.pdf

Schriftliche Anfrage „Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz vor begünstigenden Entscheidungen“

Mit dem sogenannten Haber-Verfahren des Bundesministeriums des Innern (BMI) besteht für Bundesministerien die Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Projekte und ihre Träger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel durch extremistische Organisationen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund sorgte die Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), nach Durchführung eines Haber-Verfahrens drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, bundesweit für scharfe Kritik. Dabei wurde bemängelt, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Verfahren keine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Informationsaustausch und die daran geknüpften Rechtsfolgen darstellt. Diesen Sachverhalt nehmen wir zum Anlass, aufzuklären, ob und in welcher Form vergleichbare Verfahren in Bayern Anwendung finden und nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage sie durchgeführt werden.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie unter Einbindung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf eine Anfrage von meinem Kollegen Florian Siekmann und mir:

Vorbemerkung
Die Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage wurde auf den Kulturbereich fokussiert (vgl. insbesondere Fragen 4.1 bis 4.3). Ebenso erfolgt die Beantwortung unter Beschränkung auf die ministerielle Ebene, da eine Abfrage im gesamten nachgeordneten Bereich der betroffenen Ressorts, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde.

1.1 Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich Abfragen von Staatsministerien sowie nachgeordneten Behörden oder öffentlichen Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) im Vorfeld begünstigender Entscheidungen (z. B. Zuwendungen, Preisverleihungen, Stipendien)?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) darf nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter an öffentliche Stellen personenbezogene Daten übermitteln, wenn dies der Erfüllung eigener Aufgaben des BayLfV dient oder der Empfänger die Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt. Spezialregelungen finden sich insbesondere in Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) bb) BayVSG für im besonderen Interesse liegende Überprüfungen von Personen, so insbesondere im Rahmen der als Regelbeispiel genannten Förderung mit Landesmitteln.

Ob eine öffentliche Stelle das BayLfV um Auskunft ersuchen kann, richtet sich entsprechend der sogenannten „Doppeltür-Rechtsprechung“ des Bundesverfassungs- gerichts nach dem für die abfragende Stelle jeweils geltenden Fachrecht. Eine solche Anfragebefugnis kann sich beispielsweise im Falle einer Übermittlung in Ordensangelegenheiten nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 a) Var. 3 BayVSG für den Verleihungsberechtigten aus den speziellen datenschutzrechtlichen Verarbeitungsbefugnissen zur Vorbereitung und Durchführung von Auszeichnungen und Ehrungen ergeben. Für Stellen des Freistaates Bayern auf Ebene des Landes und der Kommunen wurden diese in Art. 27 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) normiert, „um den besonderen Umständen des Ordens- und Auszeichnungsverfahrens Rechnung zu tragen“ (Drs. 17/19628, 45).

1.2 Wie werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Informationsrechte der Betroffenen konkret umgesetzt (z. B. nachträgliche Unterrichtung, Auskunftsansprüche, Rechtsschutzmöglichkeiten)?

Der Rechtsschutz und die sonstigen Rechte der Betroffenen richten sich auch im Fall der Beteiligung des BayLfV bei Sachentscheidungen anderer Behörden im Grundsatz nach den für diese geltenden Regeln des Fach-, Verwaltungsverfahrens- und Prozessrechts.

Zusätzlich sieht Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) 2. Halbsatz BayVSG eine Mitteilungspflicht vor. Demnach ist die Herkunft der Daten den Betroffenen mitzuteilen, soweit diese nicht bereits vorher über die Anfrage informiert wurden und die Übermittlung zu einem rechtlichen Nachteil führt. Diese Mitteilung obliegt der anfragenden und über die Förderung entscheidenden Behörde.

1.3 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine faktische Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf den Verfassungsschutz erfolgt?

Die Übermittlung von Daten nach dem in der Antwort zu Frage 1.1 dargestellten Maßstab stellt eine Beteiligungsaufgabe des BayLfV dar. Dabei fließen eventuell vorliegende Erkenntnisse des BayLfV in den Entscheidungsprozess der anfragenden Behörde mit ein, die letztlich eigenverantwortlich eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall auf Grundlage der jeweils anwendbaren fachrechtlichen Voraussetzungen zu treffen hat. Die Entscheidung über eine Zuwendung etc. verbleibt allein bei der zuständigen Stelle.

2.1 Teilt das BayLfV den anfragenden Stellen lediglich das Vorliegen von Erkenntnissen im Sinne eines „Treffer/kein Treffer“ mit oder werden darüber hinausgehende inhaltliche Informationen übermittelt?
2.2 Falls inhaltliche Informationen übermittelt werden, welcher Art sind diese?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Art. 25 Abs. 2 BayVSG berechtigt das BayLfV zur Übermittlung inhaltlicher Informationen z. B. zu Einzelpersonen oder Gruppierungen unabhängig von deren möglicher Gewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, soweit die Übermittlung mit Blick auf den Geheimschutz zulässig ist. Dabei wird durch das BayLfV keine Bewertung jenseits seines gesetzlichen Auftrags vorgenommen und kein Votum abgegeben.

2.3 Inwiefern ermöglichen diese Informationen den anfragenden Stellen eine eigenständige Ermessensentscheidung?

Auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

3.1 In wie vielen Fällen haben öffentliche Stellen in den letzten fünf Jahren vor begünstigenden Entscheidungen eine Anfrage beim BayLfV gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach anfragender Stelle)?
3.2 In wie vielen dieser Fälle lagen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das BayLfV führt keine Statistik in Bezug auf entsprechende Anfragen. Für eine weiter gehende Beantwortung müsste insofern eine umfangreiche manuelle (Einzel-)Auswertung von Akten und Datenbeständen im BayLfV erfolgen, die schon wegen des erheblichen zeitlichen und personellen Aufwands, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, unverhältnismäßig wäre.

3.3 Werden dabei auch Informationen aus mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Quellen übermittelt?

Auf die Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

4.1 In welchem Umfang erfolgen entsprechende Abfragen im Bereich der Kulturförderung mit Landesmitteln (z. B. Projektförderungen, institutionelle Förderung, Stipendien)?
4.2 In welchem Umfang erfolgen Abfragen im Zusammenhang mit Preisvergaben des Freistaates im Kulturbereich?
4.3 Wie oft erfolgten solche Abfragen vor der Auswahl oder Ehrung von Preisträgerinnen und Preisträgern (bitte unter Nennung des jeweiligen Anlasses in den vergangenen fünf Jahren)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 wird verwiesen.

5.1 Wird das BayLfV auch in Verfahren eingeschaltet, in denen unabhängige Jurys oder Gremien über Nominierungen oder Entscheidungen befinden?
5.2 Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Anfragen auf Juryentscheidungen?
5.3 Inwiefern können solche Prüfungen dazu führen, dass Entscheidungen unabhängiger Jurys faktisch übersteuert oder revidiert werden?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem BayLfV liegen bei einer Erkenntnisanfrage im Sinn der Antwort zu Frage 1.1 keine Hintergrundinformationen zu dem jeweiligen Verfahren bei der anfragenden öffentlichen Stelle und zu dessen Ausgestaltung vor.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 verwiesen.

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen der staatlichen Museen und Sammlungen 2024 und 2025“

Ich frage die Staatsregierung,

wie sich die auf der Pressekonferenz des Kabinetts vom 14.07.2026 genannten Gesamtzahl von rund 6,3 Mio. jährliche Besucherinnen und Besuchern auf
die 18 staatlichen Museen seit 2024 verteilen, wie viele Menschen besuchten im gleichen Zeitraum die Staatstheater (bitte tabellarisch aufschlüsseln, nach Einrichtung, mit Angabe der Zählweise (z. B. Mehrfachbesuche), Veranstaltungen, Außenstellen, nach der die Besucherzahlen erhoben werden, kostenpflichtigen und kostenfreien Besuchen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Aus 18 (staatlichen Kunstmuseen) mach 1 (Zukunftsprojekt): Empfehlungen der Reformkommission Museumsoffensive

Mit der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Museumsoffensive Bayern setzt der Freistaat einen wichtigen Impuls für die Zukunft der staatlichen Museen in Bayern. Das von der Reformkommission vorgelegte Konzept skizziert eine grundlegende Museumsreform mit dem Ziel, die bayerische Museumslandschaft organisatorisch zu modernisieren, die Governance zu stärken und die Häuser im Wettbewerb um Publikum, Fachkräfte, Sichtbarkeit und Finanzierung besser aufzustellen.

Im Mittelpunkt stehen dabei mehr Eigenständigkeit für die Museen, eine engere strategische Zusammenarbeit im Verbund sowie eine zeitgemäße Struktur, die den öffentlichen Kulturauftrag von Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln langfristig absichert.

Das Weißbuch „Die Zukunft der staatlichen Museen Bayerns für Kunst und Kultur” beschreibt die Ausgangslage der bayerischen Kunstmuseen, benennt strukturelle Herausforderungen und formuliert Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Neuordnung. Dazu gehören ein stärkeres gemeinsames Profil, effizientere Prozesse, bessere Voraussetzungen für Digitalisierung, Publikumsorientierung, Kunstvermittlung, Provenienzforschung und zusätzliche Finanzierungswege. Die Museumsoffensive versteht sich damit nicht nur als Verwaltungsreform, sondern als kulturpolitisches Zukunftsprojekt für den Museumsstandort Bayern und die internationale Sichtbarkeit der staatlichen Sammlungen.

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters“

Ich frage die Staatsregierung

vor dem Hintergrund des Zeitplans für die im Jahr 2025 beauftragte Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters und zur Entwicklung eines Interimskonzepts, ob bereits Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen bzw. ein Zwischenbericht erstellt wurde, falls ja, welchen Inhalt diese haben sowie ob und gegebenenfalls wann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Landtag vorgestellt oder zugeleitet werden sollen?

Hier geht’s zu Antwort:

Recap Podiumsdiskussion „Investitionsverpflichtung – Was bringt der Film-Booster für Bayern?


Aufhänger der Veranstaltung am 2. Juli 2026 im Bayerischen Landtag war der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender. Was dieser für die Zukunft des deutschen Filmstandorts bedeutet, treibt die Branche gerade massiv um.

Wie kann es gelingen, den bayerischen bzw. deutschen Filmstandort zu sichern? Wie lassen sich faire Partnerschaften zwischen Streamern und Herstellern ermöglichen, die Crews vor dem Abwandern von Produktionen ins Ausland schützen und wie der Quoten-Programmautonomie-Spagat der Sender hinbekommen? Wie läuft es in anderen Ländern, z.B. Frankreich? Was bringt der Gesetzentwurf zur Investitionsverpflichtung? Und wo bleibt das Steueranreizmodell, das Staatsminister Florian Herrmann im letzten Jahr zur Filmfest-Eröffnung so vollmundig angekündigt hatte?

Bei der traditionellen Veranstaltung der bayerischen Landtags-Grünen anlässlich des Münchner Filmfests wurde ebenso konstruktiv wie leidenschaftlich diskutiert. Auf der Bühne: unterschiedliche Perspektiven – Politik, Plattform, Produktion, Gewerk, Sender. Rund 200 Gäste im Publikum waren unser Einladung gefolgt und durften mit jeder Menge Input heimgehen.

Ein Dank allen Panelgästen wie auch dem Filmschaffenden-Chor „Die Vögel“ für die wunderbare musikalische Umrahmung!

Hier eine Auswahl an Bildern, die im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung gerne (für Newsletter, Social Media, Berichterstattung) weiterverwendet werden dürfen – Fotocredit: Anja Mörk. Bei darüber hinausgehendem Interesse bitte die Fotografin direkt kontaktieren.


Baustellenbilanz des Grauens

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Haushaltsplan 2026/2027 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Herr Vizepräsident, wertes Kollegium!

Wir debattieren heute über den Kunsthaushalt und damit über die Visitenkarte Bayerns. Doch wer in den Einzelplan 15 schaut, sieht leider kein glänzendes Aushängeschild, sondern eine Baustellenbilanz des Grauens. Am Haus der Kunst wird schon seit 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert, herumgeeiert. Jetzt steht dafür endlich Geld im Haushalt, aber nicht wegen einer bayerischen Vision, sondern weil der Bund rettet. Das Sondervermögen des Bundes muss die bayerische Infrastrukturlethargie beenden.

Ich fühle Fremdscham pur. Das Kabinett lässt die Kosten durch Dauernichtstun erst ins Unermessliche steigen, bis dann Berlin den Rettungsring wirft. Die einst stolze Kulturbürgertumspartei CSU hat heute leider einen Häuptling, der es bei Kulturveranstaltungen noch nie in die Zeit nach der Pause geschafft hat, einen Häuptling, der Bratwürste offensichtlich für den Zipfelgipfel bayerischer Leitkultur hält und der bei Bach und Beethoven wahrscheinlich nur an die Pausenbewirtung denkt. Ihm bedeutet Instagram nämlich mehr als der Pioniergeist von Beuys und Beckmann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ergebnis ist ein Bayern, das unter einer dicken Schicht aus PR-Soße in kulturpolitischem Desinteresse erstickt.

Ein weiteres Beispiel ist die Musikhochschule. Da heizen wir heute noch wie in den Dreißigerjahren mit Fenster auf statt Thermostat. Das ist kein Denkmalschutz, das ist ein energiepolitisches Mittelalter. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo, 44 Millionen Euro für das Konzerthaus sind leider schon weg. Über eine halbe Million Euro wurde nur für PR ausgegeben. Im Werksviertel wurde noch kein einziger Kiesel bewegt. Wir finanzieren bisher ein PR-Phantom, während anderswo die Substanz bröckelt. Was ist eigentlich unser Anspruch? – Die bayerische Landeshauptstadt spielte einmal in einer Liga mit London, mit Paris und Wien. Hamburg baut eine zweite Oper.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit unserem Geld aus dem Länderfinanzausgleich!)

Nein, Herr Pohl, in Hamburg wird mit einem Privatinvestor gebaut, der die dortige Regierungsarbeit so toll findet, dass er das gerne unterstützt. Hier bekommt jedoch die Stiftung „Neues Konzerthaus München“ keinen Cent, weil sich die Privatinvestoren fragen, was denn die Staatsregierung eigentlich will; sie eiert ja nur rum. Wenn wir so weitermachen, werden wir irgendwann zu einem provinziellen Bierzeltspitzenreiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Glauben Sie denn wirklich, dass wir die Apples und OpenAIs dieser Welt mit einem „Vergelts Gott“ und einer Maß Bier hier halten können? Wer Spitzentechnologie will, braucht auch Spitzenkultur, und zwar im Zusammenspiel mit einer starken Breitenkultur für das 21. Jahrhundert. Eine starke Champions League braucht Nachwuchs und die Jugendarbeit im Verein, also Vermittlung. – Diesen Fußballvergleich hatte ich extra wegen Markus Söder eingebaut, aber ich glaube, er kommt immer nur dann, wenn Toni Schuberl dran ist.

Im Ernst: Wann hören wir endlich, ob es im sanierten Haus der Kunst Raum für Vermittlung gibt? Wann wird dieses NS-Protzmonstrum architektonisch zur Welt geöffnet? Und was ist mit dem Prinzregententheater, dem Flaschenhals der ganzen Sanierung, wenn das Ballett vor lauter Stagionebetrieb kaum noch auftreten kann? Ist das die Spitze, von der alle träumen?

Wir GRÜNE wollen einen Haushalt des Möglichmachens und keine Gnadenakte. Wir wollen Räume für die Zukunft, statt Ruinen der Vergangenheit zu verwalten. Und wir wollen keine Fraktionsreserven mehr, um die sich die Kultur bückend und beugend bewerben muss. Ein Festival, auf dem Coverbands auftreten, wurde über die Fraktionsinitiativen gefördert, obwohl es eine bayerische Popularmusik-Festivalauszeichnung gibt, wo die noch nie einen Preis gewonnen haben, wo sie noch nicht einmal nominiert waren, weil dort eine Fachjury mit Fachexpertise bewertet. Außerdem war hier in Bayern das Bundesmusikfestivalförderprogramm achtfach überzeichnet. Wir bräuchten somit dringend eine Hilfe für die Popularmusikfestivals, statt dass hier nach Gutsherrenart irgendwelche Mittel verteilt werden. Ich wünsche mir ein Bayern, in dem kein Kulturschaffender sich mehr bücken und buckeln muss, um ein paar Krumen in den Hut zu bekommen.

Schriftliche Anfrage „Bundesmittel für Bayerns Kulturbauten“

Bayerns Kulturbauten befinden sich vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand. Neben fehlenden tragfähigen Interimskonzepten und mangelnder Transparenz gegenüber den Leitungsebenen ist vor allem die Finanzierung ein zentrales Problem. Auf Bundesebene existieren jedoch zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und zum Erhalt von Kulturbauten sowie von national bedeutsamen Gebäuden. Damit Bayern seiner kulturpolitischen Verantwortung gerecht wird, müssen diese Bundesmittel konsequent und vollständig ausgeschöpft werden.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

1.1 Welche Bundesmittel sind in den vergangenen fünf Jahren in die Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern geflossen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse, Bauprojekt und Topf, aus dem die Mittel stammten, sowie das in Bayern zuständige Staatsministerium angeben)?
4.2 Welche Vorhaben wurden letztendlich gefördert (bitte Höhe der Fördersummen sowie Institutionen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern wurden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) zugewiesen.
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Projekte aus dem Bundesprogramm INK gefördert:

  • Bayerisches Nationalmuseum, Nachhaltige Neueinrichtung der Dauerausstellung mit dem Thema „Donauland“ im Schloss Obernzell, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums: 300.000,00 Euro
  • Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Das Porzellanikon Hohenberg inklusiv und barrierefrei: 87.612,08 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Erneuerung der Objektsicherung in den Wechselausstellungsräumen, Alte Pinakothek: 75.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsoper, Einbau und Sanierung der elektronischen Bühnenkommunikation (Interkom-Anlage): 171.856,90 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Installation von Hardwarekomponenten zur Herstellung/Gewährung von Sicherheit (Grundschutz): 90.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsbibliothek, Modernisierung der materiellen Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen der Restaurierungswerkstatt: 54.651,00 Euro
  • tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg, Sanierung der Beleuchtungsanlage der Dauerausstellung: 63.550,81 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Neues Lichtkonzept für Dauerausstellung: 77.625,89 Euro
  • NEUES MUSEUM Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg, Energetische Umrüstung: 255.900,00 Euro
  • Staatliche Graphische Sammlung München, Verbesserung der Sicherung, Aufbewahrung, Lagerung und konservatorischen Behandlung: 117.300,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Brandschutztüren Alte Pinakothek: 117.500,00 Euro
  • Archäologische Staatssammlung, Musealer Ausbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Generalsanierung: 1.300.000,00 Euro
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Martin von Wagner Museum – Ausstattung der Räume der Antikenabteilung mit einem neuen Beleuchtungssystem: 146.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Museum Brandhorst – Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch Umstellung auf LED und eine neue Lichtsteuerung: 220.000,00 Euro
  • Bayerisches Nationalmuseum, Bayerisches Schulmuseum Ichenhausen – Wiedereinrichtung der Präsentation „Jüdische Schule in Bayern“: 250.000,00 Euro

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wurden im Jahr 2024 70.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) für die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Schatzkammer in der Residenz München zugewiesen.
Außerdem wurden für die folgenden nichtstaatlichen Vorhaben aus dem Programm INK Bundesmittel bewilligt:

  • Stadt Landsberg am Lech, Sanierung Stadtmuseum und Neukonzeption der Dauerausstellung: 1.500.000,00 Euro
  • Diözese Regensburg, Museumsquartier am Regensburger Dom „St. Peter“: 750.000,00 Euro
  • Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Forum der Zukunft (FdZ): 201.048,00 Euro

1.2 Für welche Projekte hat die Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms KulturInvest, das u.a. Maßnahmen für Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau von Kultureinrichtungen unterstützt und das Ziel hat, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in den letzten drei Laufzeiten Anträge gestellt (bitte ebenfalls Bauprojekt, beantragte Summe und die Information, ob das Projekt bewilligt wurde, angeben)?

Die Antragstellung im Rahmen der bisherigen KulturInvest-Programme erfolgte nicht durch die Staatsregierung, sondern unmittelbar durch die jeweiligen Maßnahmenträger.

2.1 Gibt es Projekte im Freistaat, die nach Meinung der Staatsregierung für eine Förderung vonseiten des Bundes im Rahmen der Sondermittel für den Erhalt besonders bedeutender Einzelvorhaben gemäß Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) infrage kommen?
2.2 Wenn ja, welche Gespräche finden dazu statt?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Etatisierung von Mitteln für einzelne bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch den Haushaltsausschuss im Kulturetat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde ab dem Jahr 2022 in das Programm KulturInvest überführt. Für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) erfolgt die Antragstellung durch die jeweiligen Maßnahmenträger nach dem Projektaufruf des BKM. Für das Jahr 2027 (und folgende Jahre) liegt ein solcher Projektaufruf noch nicht vor. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der BKM; Gespräche der Staatsregierung finden hierzu nicht statt.

3.1 Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Weiterführung des Programms KulturInvest und dem Denkmalschutzsonderprogramm in Kontakt?

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume hat sich für die Fortführung und Aufstockung des Programms KulturInvest sowie der Denkmalschutzsonderprogramme sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber dem BKM eingesetzt. Ein Aufruf für entsprechende Programme in 2026 ist bisher nicht erfolgt.

3.2 Gibt es bereits Bauvorhaben, zu denen eine Bewerbung bei diesen Programmen geplant ist?

Interessenten für eine entsprechende Antragstellung sind vorhanden; bisher erfolgte aber kein Aufruf für die beiden Programme in 2026.

4.1 Welche Sanierungsvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren vonseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Programm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) angemeldet bzw. haben sich selbstständig um die Mittel beworben?

Für die folgenden Vorhaben wurden für das Programm INK vonseiten des StMWK Bundesmittel beantragt, jedoch vonseiten des Bundes abgelehnt:

  • Bauliche Erweiterung des Herrmann-Oberth-Raumfahrt-Museums um Depot-, Archiv- und Ausstellungsflächen
  • Staatsarchiv Bamberg; Ertüchtigung der Außentüren
  • Generalsanierung der Benediktinerabtei Plankstetten, Teil II, 2. Bauabschnitt; Teilprojekt: Sanierung und Instandsetzung des historischen Dachstuhls einschließlich Dacheindeckung des sog. Abt-Maurus-Hauses aus dem 15. Jahrhundert
  • Sanierung des Landestormuseums inkl. Energieeffizienz und Barrierefreiheit mit Ziel der vollständigen Wiederaufnahme des Betriebs
  • Staatliches Museum Ägyptischer Kunst: Einbau von energieeffizienten Lüftungsmotoren – schnelle Amortisierung
  • Bahnpark Augsburg – Restaurierung bzw. Konservierung des historischen Ringlokschuppens
  • Freilichtmuseum Finsterau im Bayerischen Wald – Erarbeitung und Aufbau einer Dauerausstellung Böhmisch-bayerische Literatur
  • Monacensia im Hildebrandhaus – Neugestaltung des Museums- und Ausstellungsbereichs

Für das Vorhaben „Residenztheater München – Montage von Rauchschutzvorhängen und Abdichtung der Bodenplatte“ wurden zunächst Bundesmittel in Höhe von 285.000,00 Euro bewilligt. Die Bundesförderung musste allerdings zurückgegeben werden, da eine klare Abgrenzung und sichere Nachweisführung nur für Teilbereiche einer großen Baumaßnahme nicht möglich waren.

5.1 Welche weiteren Sanierungsbedarfe von staatlichen Kulturinstitutionen, die über Bayern hinaus von Bedeutung sind und für deren Erhalt ein nachvollziehbares Interesse auch auf Bundesebene besteht, hat die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren beim Bund angemeldet?

Entsprechende Anmeldungen erfolgten ausschließlich über INK.

5.2 Welche Fördertöpfe gibt es über die in dieser Anfrage genannten (KulturInvest, Sondermittel für den Erhalt bedeutender Einzelvorhaben, Denkmalschutzsonderprogramm, INK) hinaus, auf die der Freistaat in Bezug auf Sanierungen im Kulturbereich zugreifen kann?

Weitere Förderprogramme sind hier derzeit nicht bekannt.

5.3 In welcher Form findet ein Austausch zwischen der Staatsregierung und den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene statt, um gemeinsam auf eine wirksame Ausgestaltung der Förderprogramme hinzuweisen?

Die Staatsregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung; vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.1.

Kleine Anfrage – AzP „Auswirkungen der Neuregelung des HEAR Act in den USA auf bayerische staatliche Kunst- und Kulturgutsammlungen“

Vor dem Hintergrund der beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Neuregelung des sogenannten Holocaust Expropriated Art Recovery Act (HEAR Act) in den USA, durch die insbesondere die Staatenimmunität eingeschränkt und Klagen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, vor US-Gerichten erleichtert werden dürften, frage ich die Staatsregierung, wie bewertet sie die geplante Neuregelung des HEAR Act in den USA, insbesondere im Hinblick auf mögliche rechtliche und praktische Auswirkungen auf staatliche Museen und Sammlungen in Bayern, welche konkreten Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der Staatsregierung für den Besitzstand bayerischer staatlicher Kunst- und Kulturgutsammlungen, insbesondere mit Blick auf anhängige oder noch mögliche Restitutionsverfahren bezüglich NS-Raubgut sowie als im Kontext der Washingtoner Prinzipien belastet oder ungeklärt eingestufte Objekte, und in wie vielen aktuell anhängigen Verfahren mit Bezug zu NS-Raubgut, in denen bereits Kontakt zu möglichen Anspruchsberechtigten bzw. deren Erbinnen und Erben oder deren Rechtsvertretung besteht, sieht die Staatsregierung vor dem Hintergrund der neuen US-Rechtslage Handlungsbedarf (bitte mit Angabe der eventuell hieraus abgeleiteten Maßnahmen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Bewertung von Informationsquoten und Auswirkungen auf Kultur- und Bildungsangebote beim BR“

Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Dr. Markus Söder laut einer dpa-Meldung vom 10.02.2026 einen Informationsanteil von 60 Prozent beim Bayerischen Rundfunk gefordert hat, frage ich die Staatsregierung, hoch war der Anteil von Informationsangeboten am Gesamtprogramm des Bayerischen Rundfunks nach Information der Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund einer vor gegebenen Informationsquote mögliche Auswirkungen auf andere Programmsparten, insbesondere auf Angebote aus den Bereichen Kultur und Bildung, auch mit Blick
auf die teilweise schwierige Zuordnung einzelner Formate (z. B. historischer Spielfilme) zu den Kategorien Kultur, Bildung oder Unterhaltung, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Reuters Digital News Report, die seit Jahren ein sinkendes Interesse an Nachrichten („News Avoidance“) feststellt, die Erwartung, dass der Bayerische Rundfunk mit einem erhöhten Anteil an Informationsangeboten ein Publikum in seiner gesamten Breite erreichen kann, wenn gleichzeitig ein rückläufiges Interesse an Nachrichten in der Bevölkerung zu beobachten ist?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Einordnung von Kulturausgaben als ‚Quasi-Pflichtaufgabe‘ für Kommunen“

Vor dem Hintergrund, dass der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume laut Nürnberger Zeitung vom 05.03.2026 Kultur und somit Kulturausgaben inklusive Kulturbau für Kommunen als „Quasi-Pflichtaufgabe“ bezeichnet hat, frage ich die Staatsregierung, was genau der Staatsminister Markus Blume mit diesem Begriff und mit den daraus folgenden rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen für die Kulturförderung durch den Freistaat gemeint hat, worin unterscheidet sich eine „Quasi-Pflichtaufgabe“ von einer Pflichtaufgabe nach Meinung der für die Rechtsaufsicht über die Kommunalausgaben zuständigen Staatsregierung bzw. nach Meinung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, das über die nachgeordneten Bezirksregierungen kommunale Haushalte prüft, Haushaltssicherungskonzepte einfordert und im Extremfall Zwangsverwaltung anordnen kann, und welche konkreten Spielräume haben Kämmereien der Kommunen in Bayern demnach tatsächlich, Kulturausgaben und insbeson- dere zum Erhalt des Kulturerbes notwendige Kulturbau-Ausgaben vor Kürzungen und Komplettstreichungen zu schützen?

Hier geht’s zur Antwort:

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027: „Frauen nach vorne! Gleichstellung fördern, Anreizmodell für Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen: In Kap. 15 05 wird ein neuer Tit. „Gleichstellung im Kulturbetrieb“ ausgebracht und für die Jahre 2026 und 2027 mit Mitteln in Höhe von jeweils 1.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.

Begründung:

Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der Kultur noch in weiter Ferne. Noch immer gibt es einen drastischen Gender-Pay-Gap sowie einen Gender-Show-Gap, und das, obwohl der Anteil von Frauen in künstlerischen Studiengängen hoch ist. Strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass Frauen in Entscheidungs- und Gestaltungspositionen unterrepräsentiert bleiben.

Kulturinstitutionen und freie Kreative in Bayern arbeiten häufig mit begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen. Art. 3, Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) soll daher durch einen Anreizmechanismus, eine Belohnung für die, die es bereits gut machen, umgesetzt werden: Das vorgeschlagene Anreizmodell setzt bewusst auf einen positiven, unbürokratischen Ansatz: Kultur in Bayern hat die Möglichkeit, einen festzulegenden Prozentsatz ihres Gesamtbudgets als Anreizförderung zu erhalten, wenn im Jahresprogramm mindestens ebenso viele Frauen künstlerische Schlüsselpositionen innehaben wie Männer. Die Entscheidung über Inhalte, Profile und künstlerische Ausrichtung verbleibt dabei vollständig bei Kreativen und Institutionen. Ein solches Programm honoriert bereits erreichte Gleichstellungsfortschritte und schafft zugleich einen klaren finanziellen Anreiz, Geschlechtergerechtigkeit bei Programmplanung und Personalentscheidungen systematisch mitzudenken. Vergleichbare Modelle wie etwa die Geschlechteranreizförderung des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern haben gezeigt, dass Anreizsysteme dieser Art wirksam sind, messbare Effekte erzielen und gut angenommen werden.

Die EU bekräftigte in ihren Ratsschlussfolgerungen zur Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich (November 2020, ST-13097/20) die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Leistungsmerkmale zu entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit bei Finanzierungsentscheidungen widerspiegeln, sowie geschlechtergerechte Kuration und Programmgestaltung in allen Arten von Kulturinstitutionen zu fördern. Bayern setzt diese europäische Verpflichtung mit der geplanten Anreizförderung für Kulturspielstätten konkret um.

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“

Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)?
1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben?
1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.

2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus,
dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper
Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?

Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.

2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?

Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung
für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.

2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?

Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.

Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Kultur schafft Zukunft

Unter dem Motto „Kultur schafft Zukunft“ lud der Ortsverband Würzburg-Frauenland von Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 8. Februar 2026 zu seinem Neujahrsempfang ins Theater Chambinzky ein. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl stand die Bedeutung kultureller Vielfalt für Demokratie und Zusammenhalt im Zentrum der Veranstaltung. Der traditionsreiche Aufführungsort verlieh dem Empfang besondere Aktualität: Denn das private Theater wird seine bisherigen Räumlichkeiten im kommenden Jahr aufgeben müssen. Ein Beispiel für die angespannte Lage vieler Kulturorte.

Hier meine Rede zum Nachlesen:

Das Theater Chambinzky ist mehr als ein Veranstaltungsort. Es steht für freie Kunst, für Debatte und für Widerspruch. Zugleich verweist es auf ein wachsendes kulturpolitisches Problem, den Mangel an Räumen. Dass dieses traditionsreiche Privattheater seine Spielstätte verliert, ist kein Einzelfall. In vielen Städten zeigt sich eine widersprüchliche Entwicklung. Die kulturelle Vielfalt wächst, Szenen sind engagiert und produktiv, doch es fehlt an Probenräumen, Bühnen und Ateliers. Kultur braucht nicht nur Applaus, sondern Orte, an denen sie entstehen kann.

Gerade Würzburg zeigt, wie stark Kultur wirken kann und wie sehr sie unter Druck gerät, wenn Infrastruktur fehlt. Kulturraumnot entscheidet darüber, ob Vielfalt wachsen kann oder schleichend verschwindet.

Kultur sichert Demokratie

Der Blick zurück auf das Jahr 2025 zeigt eine zunehmend polarisierte Gesellschaft. Der Ton wird rauer, die Kompromissfähigkeit geringer. In solchen Zeiten wird deutlich, dass Kultur kein Luxus ist, sondern demokratische Infrastruktur.

Kulturelle Räume ermöglichen Begegnung ohne Vorbedingungen. Sie schaffen Orte, an denen Unterschiedlichkeit ausgehalten wird und Konflikte sichtbar werden dürfen, ohne zu eskalieren. Teilhabe wird hier praktisch gelebt.

Wo Kultur verschwindet, verschwinden auch Räume demokratischer Verständigung.

Kulturfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit

260208_Neujahrsempfang Würzburg_Rede Sanne Kurz

Wie schnell Kulturfreiheit unter Druck geraten kann, zeigt ein Blick in die USA. Bücherverbote, politische Einflussnahme auf Kulturinstitutionen und Einschüchterungsversuche gegenüber Medien machen deutlich, dass Kunst und Meinungsfreiheit aktiv verteidigt werden müssen.

Gleichzeitig positionieren sich Kunstschaffende und Zivilgesellschaft klar. Kultur wird zum Ausdruck von Widerstand und Solidarität. Sie stiftet Gemeinschaft, wo autoritäre Kräfte spalten wollen.

Autoritäre Systeme wissen um diese Macht. Kultur schafft Identität und Deutungshoheit. Deshalb versuchen sie, Kunst zu kontrollieren oder zu instrumentalisieren. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Kultur politisch ist, sondern wer sie gestaltet und in wessen Interesse.

Verantwortung für die Zukunft

Auch in Bayern zeigt sich struktureller Handlungsbedarf. Viele staatliche Kulturstätten werden seit Jahren auf Verschleiß gefahren, notwendige Sanierungen verschoben. Das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll.

Mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2026 steht kulturpolitisch viel auf dem Spiel. Erinnerungskultur, der Umgang mit NS-Raubkunst, Gleichstellung, Vielfalt und die Freiheit der Kunst geraten zunehmend unter Druck. Oft geschieht das schleichend durch Relativierung und Verharmlosung.

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Dieser Grundsatz bleibt zentral. Gleichzeitig gilt, dass demokratische Freiheit dort ihre Grenze findet, wo sie abgeschafft werden soll. Autoritäre und extremistische Kräfte dürfen demokratische Strukturen nicht nutzen, um Demokratie zu untergraben.

Es braucht deshalb politische, rechtliche und kulturelle Resilienz. Verlässliche Finanzierung, gesicherte Kulturorte, echte Teilhabe, der Schutz künstlerischer Freiheit und eine starke Erinnerungskultur sind zentrale Voraussetzungen.

Kultur ist kein Beiwerk. Sie ist Grundlage für Freiheit, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie. Wer in Kultur investiert, investiert in die Zukunft der offenen Gesellschaft.

Kultur schafft Zukunft.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.

Interfraktioneller Antrag von CSU, Freie Wähler, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD „Bayern soll Standort für das erste Yad Vashem Education Center außerhalb Israels werden – Erinnerungskultur stärken, Antisemitismus bekämpfen“

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass

  • die Gedenkstätte Yad Vashem weltweit für die Erinnerung an die Shoah und für die Verpflichtung, das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefahren einer totalitären Herrschaft wachzuhalten, steht.
  • im Kampf gegen Antisemitismus und Geschichtsvergessenheit der Bildungs- und Dokumentationsarbeit dieser internationalen Holocaust-Gedenkstätte eine weit über Israels Grenzen hinausreichende Strahlkraft zukommt und eine fundamentale Bedeutung für die zentralen Werte, auf die unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft ruht, entfaltet.

Der Landtag

  • bekräftigt, dass der Kampf gegen Antisemitismus und die Bewahrung der Erinnerung an die Shoah zu den fundamentalen Verpflichtungen unserer Demokratie gehören,
  • begrüßt vor diesem Hintergrund nachdrücklich die Entscheidung der internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, ein erstes Bildungszentrum außerhalb Israels in Deutschland zu errichten,
  • sieht in einem in Bayern angesiedelten Yad Vashem Education Center eine besondere Chance, die Holocaust-Education in Deutschland und Europa durch bedeutsame Facetten – insbesondere die Perspektive der Opfer – zu bereichern und so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu leisten,
  • bekennt sich ausdrücklich zu einem Yad Vashem Education Center in Bayern und unterstützt vollumfänglich die Bemühungen der Staatsregierung, für Bayern als Standort des künftigen Yad Vashem Education Center zu werben.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um Bayern als bestmöglichen Standort für dieses wegweisende Projekt zu präsentieren. Dies umfasst insbesondere

  • in konkreten Standortkonzepten die hervorragenden Voraussetzungen Bayerns – insbesondere die reiche jüdische Geschichte, die bestehende Gedenkstättenlandschaft, die zentrale Lage und die ausgezeichnete Infrastruktur – herauszustellen,
  • die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, die eine nachhaltige und erfolgreiche Ansiedlung des Bildungszentrums in Bayern gewährleisten,
  • in der Öffentlichkeit aktiv für Unterstützung zu werben,
  • Kooperationen mit bayerischen Universitäten, Schulen, Gedenkstätten und Bildungseinrichtungen zu initiieren, um optimale Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit des Zentrums zu schaffen.

Begründung:

Die Initiative zu einem Yad Vashem Education Center in Deutschland entstand 2023 bei einem Treffen des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz und des Vorsitzenden von Yad Vashem. Bayern konnte sich inzwischen aufgrund seiner hervorragenden Lagebedingungen als aussichtsreicher Standort positionieren. Die Entscheidung über den endgültigen Standort soll im ersten Halbjahr 2026 fallen. Um Bayern die besten Chancen zu sichern, muss jetzt gehandelt werden. Es ist erforderlich, dass der Landtag als Volksvertretung hinter dieser Bewerbung steht und damit ein kraftvolles Signal nach Jerusalem sendet. Seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 erleben Bayern und Deutschland eine dramatische Zunahme antisemitischer Vorfälle. Jüdinnen und Juden fühlen sich zunehmend bedroht. Synagogen müssen verstärkt bewacht werden. Jüdische Jungen und Männer trauen sich zum Teil nicht mehr, sich mit Kippa in der Schule bzw. in der Öffentlichkeit zu zeigen. Diese Entwicklung ist unerträglich und stellt eine direkte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung d

Zugleich wächst eine Generation heran, die bald keine Zeitzeugen der Shoah mehr persönlich erleben kann. Die letzten Überlebenden sind hochbetagt. Umso wichtiger ist es, in der Erinnerungsarbeit neue und innovative Wege zu erschließen, um weiterhin eine professionelle, pädagogisch hochwertige Vermittlung zu gewährleisten, die auchkünftigen Generationen die Dimension des Verbrechens und die Lehren daraus vermittelt.

Yad Vashem ist die zentrale Holocaust-Gedenkstätte der Welt. Seit ihrer Gründung1953 durch die israelische Knesset vereint sie Gedenken, historische Dokumentation, akademische Forschung und pädagogische Vermittlung auf einzigartige Weise. Mit über zwei Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich, einem digitalen Archiv mit Millionen von Einträgen und der weltweit führenden Internationalen Schule für Holocaust-Studien ist Yad Vashem ein Leuchtturm der Erinnerungskultur. Die Internationale Schule für Holocaust-Studien von Yad Vashem ist weltweit führend in der Lehrkräftefortbildung und erreicht jährlich über 300 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihr innovativer pädagogischer Ansatz, der biografische Zugänge, digitale Methoden und partizipative Formate verbindet, gilt international als wegweisend. Anfang November 2025 erreichte Yad Vashem einen bedeutenden Meilenstein: In seiner zentralen Datenbank sind nun die Namen von fünf Millionen Holocaust-Opfern dokumentiert. Ein Yad Vashem Education Center in Deutschland wäre das erste außerhalb Israels und ein Meilenstein in den deutsch-israelischen Beziehungen und in der internationalen Erinnerungskultur.

Bayern verfügt über hervorragende Voraussetzungen, um Standort des ersten Yad Vashem Education Centers außerhalb Israels zu werden: Es beheimatet eine der größten und lebendigsten jüdischen Gemeinschaften Deutschlands. Städte wie München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Fürth und Regensburg haben eine jahrhundertealte jüdische Tradition. Diese Geschichte ist Verpflichtung: Gerade in Bayern, wo der Nationalsozialismus seinen Anfang nahm und wo sich die Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg befanden, ist Erinnerungsarbeit von besonderer Bedeutung. Ein Yad Vashem Education Center würde bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen und durch seine internationale Expertise bereichern. Bayern liegt im Herzen Europas. Der Flughafen München ist ein internationales Drehkreuz mit hervorragenden Verbindungen. Die Verkehrsinfrastruktur ermöglicht es Lehrkräften, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus ganz Deutschland und Europa, das Zentrum gut zu erreichen. Mit renommierten Universitäten, Fachhochschulen und zahlreichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung bietet Bayern ideale Voraussetzungen für die Bildungsarbeit eines Yad Vashem Education Centers. Die Integration in bestehende Lehrkräftefortbildungen, universitäre Curricula und schulische Bildungspläne könnte hier beispielhaft gelingen.

Ein Yad Vashem Education Center würde die Erinnerungsarbeit in Bayern auf mehreren Ebenen stärken: Das Zentrum würde hochwertige, wissenschaftlich fundierte Fortbildungen anbieten und dazu beitragen, Lehrerinnen und Lehrer zu befähigen, Holocaust-Education auf dem neuesten Stand der Pädagogik und Didaktik zu vermitteln. Die Expertise Yad Vashems würde unmittelbar in bayerische Klassenzimmer getragen. Durch die Kooperation des Zentrums mit bayerischen Schulen könnten innovative Bildungsformate entstehen, die junge Menschen auf zeitgemäße Weise erreichen – etwa durch digitale Lernmethoden, biografische Zugänge oder Gedenkstättenbesuche mit pädagogischer Begleitung durch Yad Vashem- Expertise. Das Zentrum würde die bestehenden Gedenkstätten in ihrer Arbeit unterstützen. Durch Vernetzung, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte könnte eine Qualitätssteigerung der gesamten Erinnerungsarbeit in Bayern erreicht werden. Holocaust-Education trägt entscheidend zur Demokratiebildung bei. Das Bewusstsein für die Fragilität demokratischer Strukturen, für die Gefahren von Ausgrenzung und Entmenschlichung und für die Notwendigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements wird durch die Auseinandersetzung mit der Shoah geschärft. In Zeiten, in denen demokratische Werte unter Druck geraten und extremistische Kräfte erstarken, ist diese Bildungsarbeit unverzichtbar. Ein Yad Vashem Education Center wäre ein kraftvolles Signal in Bayern gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit:

Bayern stellt sich seiner historischen Verantwortung und investiert in eine Zukunft, in der jüdisches Leben in Sicherheit und Würde möglich ist. Bayern würde zum Zentrum der Holocaust-Education in Europa. Dies würde nicht nur die Erinnerungskultur stärken, sondern auch Bayerns Ansehen als weltoffenes, historisch verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Land mehren.