Kultur ist der nachhaltigste nachwachsende Rohstoff.

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“

Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)?
1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben?
1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.

2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus,
dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper
Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?

Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.

2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?

Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung
für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.

2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?

Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.

Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Kultur schafft Zukunft

Unter dem Motto „Kultur schafft Zukunft“ lud der Ortsverband Würzburg-Frauenland von Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 8. Februar 2026 zu seinem Neujahrsempfang ins Theater Chambinzky ein. Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl stand die Bedeutung kultureller Vielfalt für Demokratie und Zusammenhalt im Zentrum der Veranstaltung. Der traditionsreiche Aufführungsort verlieh dem Empfang besondere Aktualität: Denn das private Theater wird seine bisherigen Räumlichkeiten im kommenden Jahr aufgeben müssen. Ein Beispiel für die angespannte Lage vieler Kulturorte.

Hier meine Rede zum Nachlesen:

Das Theater Chambinzky ist mehr als ein Veranstaltungsort. Es steht für freie Kunst, für Debatte und für Widerspruch. Zugleich verweist es auf ein wachsendes kulturpolitisches Problem, den Mangel an Räumen. Dass dieses traditionsreiche Privattheater seine Spielstätte verliert, ist kein Einzelfall. In vielen Städten zeigt sich eine widersprüchliche Entwicklung. Die kulturelle Vielfalt wächst, Szenen sind engagiert und produktiv, doch es fehlt an Probenräumen, Bühnen und Ateliers. Kultur braucht nicht nur Applaus, sondern Orte, an denen sie entstehen kann.

Gerade Würzburg zeigt, wie stark Kultur wirken kann und wie sehr sie unter Druck gerät, wenn Infrastruktur fehlt. Kulturraumnot entscheidet darüber, ob Vielfalt wachsen kann oder schleichend verschwindet.

Kultur sichert Demokratie

Der Blick zurück auf das Jahr 2025 zeigt eine zunehmend polarisierte Gesellschaft. Der Ton wird rauer, die Kompromissfähigkeit geringer. In solchen Zeiten wird deutlich, dass Kultur kein Luxus ist, sondern demokratische Infrastruktur.

Kulturelle Räume ermöglichen Begegnung ohne Vorbedingungen. Sie schaffen Orte, an denen Unterschiedlichkeit ausgehalten wird und Konflikte sichtbar werden dürfen, ohne zu eskalieren. Teilhabe wird hier praktisch gelebt.

Wo Kultur verschwindet, verschwinden auch Räume demokratischer Verständigung.

Kulturfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit

260208_Neujahrsempfang Würzburg_Rede Sanne Kurz

Wie schnell Kulturfreiheit unter Druck geraten kann, zeigt ein Blick in die USA. Bücherverbote, politische Einflussnahme auf Kulturinstitutionen und Einschüchterungsversuche gegenüber Medien machen deutlich, dass Kunst und Meinungsfreiheit aktiv verteidigt werden müssen.

Gleichzeitig positionieren sich Kunstschaffende und Zivilgesellschaft klar. Kultur wird zum Ausdruck von Widerstand und Solidarität. Sie stiftet Gemeinschaft, wo autoritäre Kräfte spalten wollen.

Autoritäre Systeme wissen um diese Macht. Kultur schafft Identität und Deutungshoheit. Deshalb versuchen sie, Kunst zu kontrollieren oder zu instrumentalisieren. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Kultur politisch ist, sondern wer sie gestaltet und in wessen Interesse.

Verantwortung für die Zukunft

Auch in Bayern zeigt sich struktureller Handlungsbedarf. Viele staatliche Kulturstätten werden seit Jahren auf Verschleiß gefahren, notwendige Sanierungen verschoben. Das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll.

Mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2026 steht kulturpolitisch viel auf dem Spiel. Erinnerungskultur, der Umgang mit NS-Raubkunst, Gleichstellung, Vielfalt und die Freiheit der Kunst geraten zunehmend unter Druck. Oft geschieht das schleichend durch Relativierung und Verharmlosung.

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Dieser Grundsatz bleibt zentral. Gleichzeitig gilt, dass demokratische Freiheit dort ihre Grenze findet, wo sie abgeschafft werden soll. Autoritäre und extremistische Kräfte dürfen demokratische Strukturen nicht nutzen, um Demokratie zu untergraben.

Es braucht deshalb politische, rechtliche und kulturelle Resilienz. Verlässliche Finanzierung, gesicherte Kulturorte, echte Teilhabe, der Schutz künstlerischer Freiheit und eine starke Erinnerungskultur sind zentrale Voraussetzungen.

Kultur ist kein Beiwerk. Sie ist Grundlage für Freiheit, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie. Wer in Kultur investiert, investiert in die Zukunft der offenen Gesellschaft.

Kultur schafft Zukunft.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.

Interfraktioneller Antrag von CSU, Freie Wähler, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD „Bayern soll Standort für das erste Yad Vashem Education Center außerhalb Israels werden – Erinnerungskultur stärken, Antisemitismus bekämpfen“

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass

  • die Gedenkstätte Yad Vashem weltweit für die Erinnerung an die Shoah und für die Verpflichtung, das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefahren einer totalitären Herrschaft wachzuhalten, steht.
  • im Kampf gegen Antisemitismus und Geschichtsvergessenheit der Bildungs- und Dokumentationsarbeit dieser internationalen Holocaust-Gedenkstätte eine weit über Israels Grenzen hinausreichende Strahlkraft zukommt und eine fundamentale Bedeutung für die zentralen Werte, auf die unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft ruht, entfaltet.

Der Landtag

  • bekräftigt, dass der Kampf gegen Antisemitismus und die Bewahrung der Erinnerung an die Shoah zu den fundamentalen Verpflichtungen unserer Demokratie gehören,
  • begrüßt vor diesem Hintergrund nachdrücklich die Entscheidung der internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, ein erstes Bildungszentrum außerhalb Israels in Deutschland zu errichten,
  • sieht in einem in Bayern angesiedelten Yad Vashem Education Center eine besondere Chance, die Holocaust-Education in Deutschland und Europa durch bedeutsame Facetten – insbesondere die Perspektive der Opfer – zu bereichern und so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu leisten,
  • bekennt sich ausdrücklich zu einem Yad Vashem Education Center in Bayern und unterstützt vollumfänglich die Bemühungen der Staatsregierung, für Bayern als Standort des künftigen Yad Vashem Education Center zu werben.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um Bayern als bestmöglichen Standort für dieses wegweisende Projekt zu präsentieren. Dies umfasst insbesondere

  • in konkreten Standortkonzepten die hervorragenden Voraussetzungen Bayerns – insbesondere die reiche jüdische Geschichte, die bestehende Gedenkstättenlandschaft, die zentrale Lage und die ausgezeichnete Infrastruktur – herauszustellen,
  • die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, die eine nachhaltige und erfolgreiche Ansiedlung des Bildungszentrums in Bayern gewährleisten,
  • in der Öffentlichkeit aktiv für Unterstützung zu werben,
  • Kooperationen mit bayerischen Universitäten, Schulen, Gedenkstätten und Bildungseinrichtungen zu initiieren, um optimale Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit des Zentrums zu schaffen.

Begründung:

Die Initiative zu einem Yad Vashem Education Center in Deutschland entstand 2023 bei einem Treffen des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz und des Vorsitzenden von Yad Vashem. Bayern konnte sich inzwischen aufgrund seiner hervorragenden Lagebedingungen als aussichtsreicher Standort positionieren. Die Entscheidung über den endgültigen Standort soll im ersten Halbjahr 2026 fallen. Um Bayern die besten Chancen zu sichern, muss jetzt gehandelt werden. Es ist erforderlich, dass der Landtag als Volksvertretung hinter dieser Bewerbung steht und damit ein kraftvolles Signal nach Jerusalem sendet. Seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 erleben Bayern und Deutschland eine dramatische Zunahme antisemitischer Vorfälle. Jüdinnen und Juden fühlen sich zunehmend bedroht. Synagogen müssen verstärkt bewacht werden. Jüdische Jungen und Männer trauen sich zum Teil nicht mehr, sich mit Kippa in der Schule bzw. in der Öffentlichkeit zu zeigen. Diese Entwicklung ist unerträglich und stellt eine direkte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung d

Zugleich wächst eine Generation heran, die bald keine Zeitzeugen der Shoah mehr persönlich erleben kann. Die letzten Überlebenden sind hochbetagt. Umso wichtiger ist es, in der Erinnerungsarbeit neue und innovative Wege zu erschließen, um weiterhin eine professionelle, pädagogisch hochwertige Vermittlung zu gewährleisten, die auchkünftigen Generationen die Dimension des Verbrechens und die Lehren daraus vermittelt.

Yad Vashem ist die zentrale Holocaust-Gedenkstätte der Welt. Seit ihrer Gründung1953 durch die israelische Knesset vereint sie Gedenken, historische Dokumentation, akademische Forschung und pädagogische Vermittlung auf einzigartige Weise. Mit über zwei Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich, einem digitalen Archiv mit Millionen von Einträgen und der weltweit führenden Internationalen Schule für Holocaust-Studien ist Yad Vashem ein Leuchtturm der Erinnerungskultur. Die Internationale Schule für Holocaust-Studien von Yad Vashem ist weltweit führend in der Lehrkräftefortbildung und erreicht jährlich über 300 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihr innovativer pädagogischer Ansatz, der biografische Zugänge, digitale Methoden und partizipative Formate verbindet, gilt international als wegweisend. Anfang November 2025 erreichte Yad Vashem einen bedeutenden Meilenstein: In seiner zentralen Datenbank sind nun die Namen von fünf Millionen Holocaust-Opfern dokumentiert. Ein Yad Vashem Education Center in Deutschland wäre das erste außerhalb Israels und ein Meilenstein in den deutsch-israelischen Beziehungen und in der internationalen Erinnerungskultur.

Bayern verfügt über hervorragende Voraussetzungen, um Standort des ersten Yad Vashem Education Centers außerhalb Israels zu werden: Es beheimatet eine der größten und lebendigsten jüdischen Gemeinschaften Deutschlands. Städte wie München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Fürth und Regensburg haben eine jahrhundertealte jüdische Tradition. Diese Geschichte ist Verpflichtung: Gerade in Bayern, wo der Nationalsozialismus seinen Anfang nahm und wo sich die Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg befanden, ist Erinnerungsarbeit von besonderer Bedeutung. Ein Yad Vashem Education Center würde bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen und durch seine internationale Expertise bereichern. Bayern liegt im Herzen Europas. Der Flughafen München ist ein internationales Drehkreuz mit hervorragenden Verbindungen. Die Verkehrsinfrastruktur ermöglicht es Lehrkräften, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus ganz Deutschland und Europa, das Zentrum gut zu erreichen. Mit renommierten Universitäten, Fachhochschulen und zahlreichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung bietet Bayern ideale Voraussetzungen für die Bildungsarbeit eines Yad Vashem Education Centers. Die Integration in bestehende Lehrkräftefortbildungen, universitäre Curricula und schulische Bildungspläne könnte hier beispielhaft gelingen.

Ein Yad Vashem Education Center würde die Erinnerungsarbeit in Bayern auf mehreren Ebenen stärken: Das Zentrum würde hochwertige, wissenschaftlich fundierte Fortbildungen anbieten und dazu beitragen, Lehrerinnen und Lehrer zu befähigen, Holocaust-Education auf dem neuesten Stand der Pädagogik und Didaktik zu vermitteln. Die Expertise Yad Vashems würde unmittelbar in bayerische Klassenzimmer getragen. Durch die Kooperation des Zentrums mit bayerischen Schulen könnten innovative Bildungsformate entstehen, die junge Menschen auf zeitgemäße Weise erreichen – etwa durch digitale Lernmethoden, biografische Zugänge oder Gedenkstättenbesuche mit pädagogischer Begleitung durch Yad Vashem- Expertise. Das Zentrum würde die bestehenden Gedenkstätten in ihrer Arbeit unterstützen. Durch Vernetzung, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte könnte eine Qualitätssteigerung der gesamten Erinnerungsarbeit in Bayern erreicht werden. Holocaust-Education trägt entscheidend zur Demokratiebildung bei. Das Bewusstsein für die Fragilität demokratischer Strukturen, für die Gefahren von Ausgrenzung und Entmenschlichung und für die Notwendigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements wird durch die Auseinandersetzung mit der Shoah geschärft. In Zeiten, in denen demokratische Werte unter Druck geraten und extremistische Kräfte erstarken, ist diese Bildungsarbeit unverzichtbar. Ein Yad Vashem Education Center wäre ein kraftvolles Signal in Bayern gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit:

Bayern stellt sich seiner historischen Verantwortung und investiert in eine Zukunft, in der jüdisches Leben in Sicherheit und Würde möglich ist. Bayern würde zum Zentrum der Holocaust-Education in Europa. Dies würde nicht nur die Erinnerungskultur stärken, sondern auch Bayerns Ansehen als weltoffenes, historisch verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Land mehren.

Kleine Anfrage – AzP „Haushaltsmittel im Entwurf 2026/27 für Provenienzforschung“

Ich frage die Staatsregierung:

Da das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.11.2025 eine signifikante Aufstockung der Ressourcen für Provenienzforschung ankündigte, frage ich die Staatsregierung, in welchen Haushaltstiteln des Entwurfs zum Einzelplan 15 die angekündigten Mittel (fünf neue Stellen an der „Museumsagentur“ Bayern, 1 Mio. Euro Sondermittel für die Provenienzforschung, Aussicht auf insgesamt 4 Mio. Euro für Provenienzforschung im Doppelhaushalt 2026/2027) veranschlagt sind (bitte mit Angabe der Eingruppierung der neu geschaffenen fünf Stellen sowie der betroffenen Haushaltstitel), welche langfristige Finanzierungsstrategie ist für die Provenienzforschung vonseiten der Staatsregierung nach 2027 vorgesehen, insbesondere angesichts der massiven Mittelrückgänge im Entwurf bei Kap. 15 70 (z. B. 429 73-6: -66 Prozent von 2.261,7 auf 761,7 Tsd. Euro, bitte mit Angabe der Stellen und Mittel, die ab 2027 planmäßig laut Entwurf entfallen) und welche Stellenund Sondermittel werden nach 2026 in den Haushalts-Gesetzentwurf seitens der Staatsregierung eingestellt, um die historische Verantwortung Bayerns nach Ablauf der angekündigten Maßnahmen zu gewährleisten?

NS-Raubgut: Schiedsgericht nimmt Arbeit auf

Mich bewegt das Thema NS-Raubgut sehr. Jetzt arbeitet seit dem 1. Dezember 2025 das neue Schiedsgericht. Ich kann dazu nur sagen:

Seit dem Start war das Medienecho geprägt von der Erleichterung über mehr Verbindlichkeit und Transparenz wie auch über die erstmals klaren Standards für Restitutionsentscheidungen dank Bewertungsrahmen. Über 80 Jahre nach Kriegsende ist all dies mehr als überfällig, daher schauen auch wir Grüne gespannt, offen und positiv auf die Entwicklungen rund um das Schiedsgericht.

Klar ist aber auch: Der neue Rahmen allein löst die komplexen historischen und moralischen Fragen rund um NS-Raubgut nicht. Das Grundproblem, dass niemand, der Leib und Leben seiner Familie retten möchte, noch mal eben die Kunst im Wohnzimmer dokumentiert, wird auch durch das Schiedsgericht nicht besser. Darum muss die ethisch-moralische Dimension mit der in den Washingtoner Prinzipien geforderten Beweislastumkehr ein deutlich stärkeres Gewicht erhalten als es ein rein juristischer Bewertungsrahmen leisten kann.

Auch ob mehr als die aktuell rund 50 Kommunen ein stehendes Angebot abgeben werden, steht in den Sternen. Und wenn nicht alle Erben ermittelt werden können und anwesend sind, dann muss auch nichts zurückgegeben werden – eine teils ziemlich realitätsfremde Forderung! Dramatisch ist, dass es mit dem Schiedsgericht für einige der Hinterbliebenen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt. Wichtige Felder sind hier NS-Raubkunst aus den Kontexten Überleben auf der Flucht und im Exil sowie Verkäufe von jüdischen Kunsthändlern, die bereits in der NS-Diktatur komplett entrechteten worden waren.

Wir Grüne werden die Arbeit des neuen Schiedsgerichts konstruktiv-kritisch begleiten. Ich kann versprechen, dass das Thema Umgang mit und Rückgabe von NS-Raubgut für uns mit dem Start des Schiedsgerichts noch längst nicht abgehakt ist. – Last not least gilt mein Dank all denen, die sich hier einsetzen, insbesondere auch den vielen, vielen Menschen, die mir in den letzten Monaten ihre Hilfe angeboten und bei dem Thema unterstützt haben. – Danke!

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Wieviel Kultur wollen und müssen wir uns gerade jetzt leisten?

So lautete der Titel eines Panels auf den Medientagen München 2025, organisiert vom Netzwerk WOMEN IN MEDIA CIRCLE – Untertitel: „Was braucht unsere demokratische Gesellschaft?“ Hier der Wortlaut meiner Keynote:

Hallo München, hallo Medientage!
Ich bin Sanne Kurz, Frau, Mutter, Filmemacherin, seit 2018 in den Bayerischen Landtag gewählt – und ich spreche heute über Kunst, Kultur, Demokratie und Mut.

(Im Hintergrund: Video eines Influencers mit den gebannten Büchern)

Schaut mal auf den Screen hinter mir: Bücher, die verboten sind. Klassiker, die ganze Generationen geprägt haben. Verboten, Tausende pro Jahr, in Schulen, in Bibliotheken, auf Geheiß einer Politik, die Freiheit nicht als Freiheit der Andersdenkenden begreift.

Und da steht einer, der aufruft, zu lesen. Das ist Freiheit. Und Freiheit – echte, gelebte Freiheit – beginnt immer mit Mut.

Wir erleben gerade weltweit, dass dieser Mut wieder gebraucht wird. Freiheit der Kunst ist der Lackmustest für Demokratie. Wenn Kunst verboten, eingeschüchtert, instrumentalisiert wird – dann ist das nie nur ein Angriff auf Kunst. Es ist ein Angriff auf uns alle, unser Wissen, unsere Geschichten und Geschichte, unser Denken, Fühlen und Sein.

Ich bin Filmemacherin. Ich weiß, was es heißt, ein Buch zu schreiben, das aneckt. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man merkt: „Das wird unbequem für manche.“ Und genau da beginnt Kunstfreiheit: da, wo es unbequem wird.

Schaut man in die USA – Bücherverbote, Cancel Culture von denen, die am lautesten vor dem „Canceln“ warnen, staatliche Eingriffe in Curricula, Museen mit diktierten Inhalten, National Endowment of the Arts mit gestrichenen Budgets – aber auch nach Europa mit Intendanten und Kulturministerien, die Marionetten autoritärer Regierender sind. Oder der Blick nach Russland, Iran, Ungarn, China– überall da, wo Kunst kontrolliert wird, ist liberale und freiheitliche Demokratie auf dem Rückzug.

Und hier bei uns? Wir sind nicht immun. Im Parlament, dem ich angehöre, sitzt eine Partei, die Haushalt um Haushalt die Mittel für Freie Kunst auf 0 streichen will, ebenso wie die Mittel für Film. Eine Fraktion, deren Vertreter – es sind fast nur Männer – sich nicht scheuen, Anfragen zu stellen, wieviel deutsche Volksmusik denn gefördert wird und wieviel „fremde“ Rock- und Popmusik? Kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie im Geschichtsunterricht wohl aufgepasst.

Gefährlich wird es immer dann, wenn Kulturförderung an „Gefälligkeit“ gekoppelt wird, im Sinne von „gefallen“. Wenn Kunst sich dann selbst zensiert, wenn gesellschaftliche Debatten nur noch in Kommentarspalten und nicht mehr auf Bühnen, in Büchern und Lesesälen stattfinden, dann wird’s eng. Für uns alle.

Freiheit ist kein Zustand, sie ist eine tägliche Übung. Und Kunst ist ihr Trainings-Parkour.

Ich sag das seit Jahren, und ich sag’s heute wieder: Politik hat nicht zu definieren, was gute Kunst ist. Politik hat dafür zu sorgen, dass gute Kunst entstehen kann. Das ist unser Job, als Politik. Wir setzen Rahmen – faire, transparente, verlässliche Rahmen. Und dann lassen wir los. So wie in der Medienregulatorik: Der Staat macht die Spielregeln – aber er spielt nicht selbst mit. Er darf nicht mitspielen, eine gute und wichtige Erkenntnis unserer Geschichte.

Ich will eine Kulturförderung, die unabhängig ist, die staatsfern ist, die Vertrauen hat in Künstlerinnen und Künstler, in Ensembles, in freie Szenen, in Institutionen, in Communities. Möglich wird das z.B über Verbände, Vergaben oder Fachjuries, so kann kein Höcke der Welt Künstlerinnen oder Künstler von sich abhängig machen.

So stelle ich mir Kulturpolitik vor: Politik diskutiert mit Zivilgesellschaft Bedarfe und Handlungsfelder, dann kämpft sie für auskömmliche Finanzierung und öffnet Türen, so dass Kultur Herzen und Hirne öffnen kann. Denn Künstlerinnen und Künstler sollen Kunst machen und keine Excel-Tabellen- und Funding Artists werden.

Demokratie lebt davon, dass Menschen einander begegnen. Nicht nur online – auch im echten Leben.

Wer hier hat schon mal von Dritten Orten gehört? Und wer weiß, was das ist? Dritte Orte – das klingt technisch, aber es meint etwas ganz Zentrales: Orte, an denen wir uns austauschen können, wo Widerspruch erlaubt ist, wo Vielfalt sichtbar wird.

Ich rede von alten Theatern, die neue Nachbarschaften anziehen. Von einem Gesundheitsamt, wo gemeinsam gemalt oder Kunst betrachtet wird, vom Flux an den Pinakotheken oder dem Gemeinschafts-Riesengemälde im Foyer des Haus der Kunst, von der fluoreszierenden Skaterbahn, der DOK.fest-Eröffnung. Von Jugendzentren, die Künstler:innen Platz geben. Von Stadtteilhäusern, Konzertsälen, Bibliotheken und Clubs, Opernhäusern und  leerstehenden Läden, die zu Begegnungsräumen werden.

Kulturorte sind Demokratieorte. Wer sie schließt, schwächt Demokratie. Wer ihre Türen offen hält, hat verstanden. Wer sie stärkt, macht sie resilient.

Raum will dabei bespielt werden. Outreach und Vermittlung, Angebote, die einladen – weil wir alle gemeinsam Kunst finanzieren, sollte sie auch für alle da sein. In Großbritannien sind Museen kostenlos, man trifft sich dort zum Daten, es gibt Community-Peer-Angebote und Club Nights. Das alles – und – den Raum. Denn: Wenn wir keine Räume haben, in denen wir einander zuhören, zuhören können, dann übernehmen andere die Räume: Algorithmen, Autokraten, Aufmerksamkeitsökonomie.

Kunst ist kein Ornament. Kunst ist kein Werkzeug. Sie ist Resonanzraum. Sie ist Brennglas. Sie kann Balsam sein. Sie macht erfahrbar, was Zahlen nicht sagen. Sie gibt Sprache, wo Worte fehlen. Sie wagt Visionen, wo Politik manchmal zaudert.

Kunst hilft, Transformationen zu verhandeln – vom Klimawandel bis zu Fragen von Feminismus, Identität, Gerechtigkeit. Sie zeigt, was wir sonst verdrängen. Sie provoziert, berührt, verbindet.

Wenn Demokratie eine Pflanze ist – dann ist Kunst der Boden, in dem sie wurzelt. Und deshalb müssen wir sie schützen, nicht, weil sie schön ist – sondern, weil sie stark macht.

Ich möchte schließen, und das wird Sie überraschen, denn ich bin grüne Kultur- und Medienpolitikerin, und ich zitiere hier bewusst einen Menschen, der oft sehr anders denkt und spricht, als ich es für klug halte – ich möchte schließen mit einem Satz, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestern hier auf den Medientagen formuliert hat: Er sprach von einer „Einladung an Big Tech“, sich solidarisch an der Finanzierung von Medienvielfalt zu beteiligen.

Ich sage: Lassen wir uns alle einladen, sich solidarisch an der Finanzierung von Demokratie zu beteiligen – mit Ideen, mit Engagement, mit Kunst – mit Finanzierung von Kunst und Kultur. Dazu gehört öffentliche Förderung, dazu gehören Unternehmen, die wieder auf Kultur setzen, dazu gehören wir alle, die lesen, ins Kino oder Theater gehen, die für ein Bild bezahlen und Musik nicht nur als selbstverständliches Hintergrundgedudel im Supermarkt kennen, sondern als berührendes Live-Erlebnis.

Wir alle, Unternehmen, Staat, Kommunen, Einzelne, wir alle müssen gerade jetzt enorm viel in Kunst und Kultur investieren. Denn Kultur ist Infrastruktur für Freiheit. Staatsferne Förderung, Dritte Orte, Kunst als Katalysator. – Das ist die DNA unserer offenen Gesellschaft.

Danke.

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Zukunft des Museums für Franken“

Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:

Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Steuergelder Wittelsbacher Ausgleichsfonds“

Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:

Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Antrag „Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen in Bayern –Strukturen, Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2025 zu folgenden Fragen zu berichten:

1. Vermittlungsstellen und Strukturen

  • Welche Stellen für Bildung und Vermittlung (z. B. museumspädagogisches Fachpersonal, Kuratorinnen und Kuratoren, museumspädagogische Zentren) sind an den staatlichen Museen und Häusern mit staatlicher Beteiligung in Bayern eingerichtet?
  • Wo sind diese Stellen innerhalb der einzelnen Häuser sowie innerhalb der neuen Museumsagentur Bayern strukturell angesiedelt?
  • Welche Vermittlungsprojekte und -formate (z. B. Workshops, digitale Medien, partizipative Programme) wurden im Jahr 2025 konkret durchgeführt und welche Häuser gelten hierbei als Vorreiter?
  • Welche weiteren, vergangenen oder geplanten Vermittlungsprojekte gibt und gab es, die nennenswert sind?

2. Anmeldungen und Herausforderungen

  • Welche Vermittlungsaktivitäten wurden in den letzten zwölf Monaten umgesetzt oder neu angemeldet (inklusive Sonderausstellungen, digitale Vermittlungsangebote, Outreach-Projekte)?
  • Aus welchen Mitteln wurden diese Aktivitäten jeweils finanziert?
  • Wie viele Teilnehmende konnten mit diesen Angeboten erreicht werden, insbesondere aus bisher unterrepräsentierten Zielgruppen?
  • Welche messbaren Ergebnisse liegen in Bezug auf Reichweite, Zufriedenheit der Teilnehmenden und gesellschaftliche Wirkung vor?
  • Welche Erkenntnisse gibt es zu bisher noch nicht erreichten Personen im Sinne der Nicht-Besuchs-Forschung?
  • Wie sollen Erkenntnisse über bisher noch nicht erreichte Bürgerinnen und Bür- ger in Maßnahmen zum Erreichen eines noch breiteren Publikums umgesetzt werden?
  • Welchen Herausforderungen und Hindernissen (z. B. hinsichtlich Räumen, Mitteln, Personal, Strukturen) sieht sich die Vermittlung noch gegenüber?

3. Stand und Zielentwicklung

  • Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Stand der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen sowie denjenigen mit staatlicher Beteiligung, insbesondere seit dem Start der Museumsagentur Bayern, auch im Vergleich untereinander sowie im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking)?
  • Welche Häuser sind im Bereich Vermittlung besonders aktiv, welche Formate haben sich bewährt, und wie ist geplant, dass alle von Best-Practices profitieren können?
  • Wo sieht die Staatsregierung Entwicklungspotenzial in Hinblick auf Barrierefreiheit, Digitalisierung und Zielgruppen- sowie Nicht-Publikums-Ansprache, und welche Vorhaben gibt es für den weiteren Ausbau der Vermittlung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der vorhandenen Angebote?

4. Unterstützung durch zentrale Dienste und IT-Ausstattung

  • Wie bewertet die Vermittlung selbst die Unterstützung und Zuarbeit der zentralen Dienste aus Vermittlungssicht (z. B. IT, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Lehr- und Vermittlungsmaterialien, Outreach)?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Ausstattung an Sachmitteln und Räumen, insbesondere für Archivierung, Sammlungsverwaltung und Dokumentation, aber auch für Vermittlung allgemein?
  • Inwiefern ist IT-Unterstützung und Materialbeschaffung gezielt auf innovative Vermittlungsformate abgestimmt?

5. Entwicklungsperspektiven

  • Welche partizipativen Formate, wie etwa das „Citizen Science“-Projekt des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, existieren in Bayern, die Besucherinnen und Besucher einbinden und Mitgestaltung ermöglichen – etwa durch Auswahldialoge im Rahmen von Sammlungspräsentationen, und wer finanziert diese?
  • Wie werden in Bayern die partizipativen Vermittlungsformate und die Inklusion bisher unterrepräsentierter Zielgruppen strategisch geplant, evaluiert und weiterentwickelt?

Begründung:

Die staatlichen Museen in Bayern tragen Verantwortung für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Vermittlungsarbeit ist dabei entscheidend, um Kunst und Kultur für alle zugänglich zu machen und kulturelle Teilhabe zu sichern – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit geringen kulturellen Vorerfahrungen.

Mit der Museumsagentur Bayern wurden neue Strukturen zur Vernetzung und strategischen Planung geschaffen. Offen bleibt, wie diese konkret auf die Vermittlungsarbeit wirken, welche Herausforderungen bestehen und wie zentrale Dienste wie IT, Öffentlichkeitsarbeit und Materialbeschaffung abgestimmt sind.

Zudem gewinnen innovative Formate, etwa partizipative Projekte oder digitale Angebote, national wie international an Bedeutung. Für Bayern gilt es zu klären, welche Ansätze bereits bestehen, wie sie finanziert und evaluiert werden und wo Entwicklungspotentiale liegen – etwa bei Barrierefreiheit, Digitalisierung oder Outreach.

Der Bericht soll Transparenz schaffen, Best-Practices sichtbar machen und Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen aufzeigen.

Schriftliche Anfrage „Modernisierung des Ticketbuchungssystems der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt“

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf eine Anfrage von Tim Pargent, Benjamin Adjei und mir, auf Grundlage von Informationen der Bayerischen Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH:

1.1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung der staatliche Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in den letzten fünf Jahren zur Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen ergriffen (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation auflisten)?

Im Jahr 2020 wurde die Planung zur Einführung von Onlinetickets in der Schlösserverwaltung aufgenommen. Nachfolgend werden die Objekte der Schlösserverwaltung mit einem Onlineticketangebot mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

Liegenschaften Jahr
Schloss Neuschwanstein 2020
Schloss Nymphenburg 2021
Schloss Linderhof 2022
Markgräfliches Opernhaus 2023
Neues Schloss Herrenchiemsee 2023
Residenz München 2025

Der Ticketverkauf in Schloss Neuschwanstein erfolgt durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds über das Reservierungssystem der Firma Axess AG. In den übrigen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung mit Onlineticketangebot kommt ein System der Firma Amepheas zum Einsatz. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH ist Vorreiterin bei Onlinetickets in der Binnenschifffahrt in Bayern. Die Einführung und Weiterentwicklung von Onlinebuchungssystemen wird entsprechend den Bedürfnissen der Fahrgäste priorisiert: Eine frühzeitige Buchung mit Sitzplatzreservierung ist in erster Linie am Königssee relevant, weil dort weniger Sitzplätze pro Fahrt zur Verfügung stehen als auf den größer dimensionierten Passagierschiffen der anderen Seen. Die eingesetzten Onlinebuchungssysteme sind immer in das Kassensystem des jeweiligen Standorts integriert. Nachfolgend werden die Standorte der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

StandortJahr
Königssee2020
Tegernsee2023
Ammersee2025
Starnberger See2026 (geplant)

Die Unternehmenswebseite der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH bietet umfangreiche Informationen über das Angebot der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und touristische Attraktionen an den Standorten.

1.2 Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in absehbarer Zeit geplant, um die Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen zu verbessern (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation angeben)?

Die Einführung des Onlinetickets in den besucherstarken Objekten der Schlösserverwaltung befindet sich in Planung und Umsetzung. Dabei müssen objektabhängig noch vor Inbetriebnahme bauliche Maßnahmen, beispielsweise zur Verlegung von Datenleitungen, durchgeführt werden. Eine Einführung eines Onlinetickets in allen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung erscheint unter Achtung der im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit derzeit nicht sachgerecht, da die Einführung und der Betrieb eines derartigen Systems nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, die gerade bei besucherschwächeren Objekten nicht im Verhältnis zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stehen würden. Auf den Internetseiten der Schlösserverwaltung wird bereits ein breites Informationsangebot für Interessierte sowie Besucherinnen und Besucher der Objekte der Schlösserverwaltung bereitgestellt. Dazu werden neben Informationen zur Anfahrt, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen, Gastronomie und Kontaktmöglichkeiten auch Informationsbroschüren zu den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion und die Integration der Auslastungsanzeige in die Unternehmenswebseite. Darüber hinaus evaluiert und optimiert die Bayerische Seenschifffahrt GmbH laufend ihr Buchungssystem.

2.1 E-Mail-Adressen mit welchen Top-Level-Domains (TLDs) werden beim Buchen von Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH nicht akzeptiert?
2.2 Was ist der Grund dafür, dass bestimmte Top-Level-Domains nicht zugelassen sind?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Im Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung sowie im Onlineticket der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH werden aktiv keine E-Mail-Adressen oder Top-Level-Domains gesperrt.

3.1 Welche technischen oder organisatorischen Gründe verhindern derzeit, dass Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der
Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in digitale Wallets wie Apple Wallet oder Google Wallet importierbar sind?
3.2 Ist die Einführung entsprechender Wallet-Funktionalitäten aktuell in Planung?
3.3 Falls ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Die Onlinetickets im Bereich der Schlösserverwaltung stehen sowohl als pdf-Datei als auch für die Übernahme in digitale Wallets zur Verfügung. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion. Eine Einführung für die anderen Seen wird geprüft.

4.1 Wann wurden die in den genannten Organisationen eingesetzten Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule zuletzt umfassend auf den aktuellen Stand der Technik aktualisiert?
4.2 Werden regelmäßig Audits und Updates an den jeweils verwendeten Softwarekomponenten durchgeführt?
4.3 Falls ja, in welchem Turnus?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Beim Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist das Hosting und die Wartung des Onlineticketsystems auf den Dienstleister des Kassensystems übertragen. Die Firma aktualisiert laufend die Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule. Die Sicherheit der IT der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH wird laufend durch externe Dienstleister gewährleistet. Softwareaktualisierungen erfolgen laufend durch die hausinterne IT-Abteilung.

5. Welche Konzepte, Prozesse oder Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, damit die digitalen Angebote der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und der Schlösserverwaltung kontinuierlich an aktuelle IT-Standards und Nutzerbedürfnisse angepasst werden?

Für das Onlineticketing der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist nach Informationen der Schlösserverwaltung hierfür der Anbieter der eingesetzten Kassensoftware beauftragt. Alle weiteren IT-Anwendungen werden vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Schlösserverwaltung und IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates sorgen für die regelmäßige Anpassung an die aktuellen IT-Standards. Beim Onlineticketing der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sorgen nach Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH die Anbieter der jeweils eingesetzten Kassensoftware durch Updates für regelmäßige Aktualisierungen. Die weiteren IT-Anwendungen werden von der hausinternen IT-Abteilung zusammen mit Drittanbietern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Schriftliche Anfrage „Nutzung, Planung und Entwicklung staatlicher Liegenschaften durch Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, dem Staatsministerium für Digitales sowie der Staatskanzlei

1. Welche staatlichen oder mehrheitlich staatlich getragenen Kulturinstitutionen im Stadtgebiet München teilen sich eine staatliche Liegenschaft mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (bitte mit Nennung aller Institutionen pro Liegenschaft sowie Angabe, ob diese staatlich, mehrheitlich staatlich, nicht mehrheitlich staatlich oder nichtstaatlich sind)?

Es wird auf die anliegende Tabelle a verwiesen, in der Nutzungen staatlicher Liegenschaften durch andere staatliche oder mehrheitlich staatliche Kulturinstitutionen aufgeführt sind.

2. Welche kommunalen Kulturinstitutionen befinden sich im Stadtgebiet München in staatlichen Liegenschaften (bitte mit Nennung der jeweiligen Institution, der Adresse sowie – soweit möglich – der vertraglichen Grundlage, z. B. Miet- oder Nutzungsverhältnis)?

Das Rumfordhaus im Englischen Garten 5, 80538 München, ist mittels eines Mietvertrags an die Landeshauptstadt München vermietet und wird als Natur- und Kulturtreffpunkt für Kinder genutzt.

Grundlage für die Auswertung zur Frage 2 nach kommunalen Kulturinstitutionen in staatlichen Liegenschaften ist die Liste der Kulturinstitutionen gemäß dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München.

3. Welche Interimsnutzungen staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen bestehen im Stadtgebiet München – abgesehen vom bereits in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christian Hierneis vom 09.04.2025 genannten Bayerischen Staatsschauspiel in der Frankenthaler Straße 23 – 25 (bitte mit Nennung der Interimsnutzung, des Standorts und der voraussichtlichen Verweildauer)?

– Das Bayerische Staatsschauspiel nutzt eine Montagehalle in der Herbergstraße 13/13a, München-Feldmoching. Die Bayerische Staatsoper nutzt für Proben ein Gebäude der ehemaligen McGraw-Kaserne.

– Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben Räume für die Verwaltung in der Richard-Wagner-Straße 1 für die Dauer der Sanierung der Neuen Pinakothek angemietet.

4.1 Welche staatlichen Liegenschaften, die im Stadtgebiet München von Kulturinstitutionen oder sonst kulturell genutzt werden, sind nach Kenntnis der Staatsregierung sanierungsbedürftig (bitte mit Angabe der jeweils geplanten konkreten Sanierungsmaßnahmen, die jeweils vorgesehen sind)?
4.2 Welche Zeitpläne liegen jeweils für Planung, Beginn und Abschluss der jeweiligen Sanierungen vor?
4.3 Welche Kosten werden aktuell je Maßnahme veranschlagt (bitte jeweils getrennt nach Planungskosten und Baukosten)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die staatlichen Liegenschaften im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) unterliegen einer stetigen Überwachung hinsichtlich ihrer Substanz und der sich daraus ergebenden Sanierungsbedürftigkeit. Zu dieser Thematik einschlägige Große Baumaßnahmen (über 3,0 Mio. Euro) sind in der Anlage S des Einzelplans (Epl.) 15 aufgeführt.

In den Tabellen
b) Laufende Baumaßnahmen StMWK
c) Maßnahmen in Planung StMWK
d) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 01.07.2025 laufenden bzw. in Planung oder in Konzeption befindlichen „Großen Baumaßnahmen“ des StMWK dargestellt. Neue Maßnahmen werden bei Veranschlagungsreife im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Neben diesen Projekten werden seitens der Nutzer und der Staatlichen Bauämter zum Substanzerhalt sowie zum Erhalt der Betriebsfähigkeit stetig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts bzw. von „Kleinen Baumaßnahmen“ durchgeführt.
In der Anlage b zu Frage 4.1 können die Jahreszahlen für Planungs- und Baubeginn genannt werden. Sofern hier nichts aufgeführt ist, sind die Maßnahmen fertiggestellt.

Bei den Maßnahmen in Anlage c zu Frage 4.1 kann die Jahreszahl für den Planungsbeginn (Erteilung des Planungsauftrags) genannt werden.
Maßnahmen in Konzeption (Anlage d zu Frage 4.1) befinden sich derzeit in der Projektentwicklung. Der Beginn konkreter Planungen hängt von diversen Faktoren ab, die derzeit noch keine validen Angaben ermöglichen. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Anlage b zu Frage 4.1 werden die festgesetzten Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme genannt. Aufgrund der haushalterischen Abrechnung auf einer Haushaltsstelle erfolgt keine getrennte Kostenverbuchung von (Vor-)Planungskosten, baubegleitenden Planungskosten sowie reinen Baukosten.
Bei den Baumaßnahmen in Planung und Konzeption (Anlagen c und d zu Frage 4.1) erfolgte noch keine Ermittlung der Gesamtkosten. Diese werden von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

Für das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) wird auf Tabelle e verwiesen. Soweit nach der Richtlinie (RL) Bau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden „Großen Baumaßnahmen“ nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. In Vorbereitung oder Planung werden Baukosten und Zeitplan erst im Rahmen der PU ermittelt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5. Welche strategische Planung verfolgt die Staatsregierung für den mittel- und langfristigen Erhalt, die Weiterentwicklung und die strukturelle Ausrichtung der kulturell genutzten staatlichen Liegenschaften in München (z. B. Kulturentwicklungsplan, Standortkonzepte)?

Für den Kulturstandort München priorisiert die 2023 im Rahmen der Kulturagenda im Landtag vorgestellte Kulturkaskade die hier in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro.

Zu weiteren Details wird auf die Antwort des StMWK zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 28.01.2025: „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“, dort Frage 4.3, verwiesen.

6. Welche Bau- oder Sanierungsvorhaben staatlicher oder mehrheitlich staatlich getragener Kulturinstitutionen in München wurden in den letzten zehn Jahren seitens der Nutzenden beantragt oder seitens der staatlichen Verwaltung für nötig befunden, aber bisher nicht abschließend zum Bau- oder Sanierungsbeginn genehmigt und/oder nicht umgesetzt (bitte mit Angaben zu Jahr, ggf. beantragendem Träger, Art des Vorhabens und aktuellem Status, bitte alle nicht begonnenen und nicht beendeten Bau- und Sanierungsprojekte im Stadtgebiet München im Kulturbereich auflisten, bitte dabei auch Orte, die kulturell genutzt werden, wie z. B. Herkulessaal, mit ein- beziehen)?

Zu den Maßnahmen an den staatlichen Liegenschaften des StMWK wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen, die aus diesem Grund auch im Bau befindliche Maßnahmen umfassen.

Für das StMFH wird auf Tabelle e verwiesen. Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten turnusgemäß, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann. Kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, werden regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

7. Welche Gespräche über Förder- oder Kooperationsprojekte zur kulturellen Infrastruktur wurden seitens der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren mit der Landeshauptstadt München und/oder ihren Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern geführt (bitte mit Angabe der Gesprächspartnerinnen und -partner, Themen, Beteiligten und Ergebnisse)?

Unter dem Begriff „Staatsregierung“ werden die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) in dieser Funktion verstanden.

Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung ständigen Kontakt mit Vertretern aus dem Kulturbereich, nicht zuletzt auch mit der Landeshauptstadt München, einzeln werden die Gespräche jedoch nicht erfasst. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation besteht nicht.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.