Bayern passt Corona Soforthilfe-Programm an Soforthilfe Bund an: Neuer Antrag erforderlich!
Nach zahlreichen Protesten und Hinweisen kam heute die Klarstellung: Es gibt mehr Geld, die Beantragung wird einfacher. Doch es gibt einen Haken.
Privatvermögen muss nicht angetastet werden, Umsatzeinbußen sind entscheidend, das stellte Markus Söder heute in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesfinanzminister Scholz klar. Erleichternd für viele Kulturschaffende und Künstler*innen, die sich rechtlich in der Grauzone wähnten – oder aus Sorge um die Rechtslage von einem Antrag gleich ganz absahen.
Auch die Anpassung an das Bundesprogramm – mit einer Erhöhung der Fördersummen – ist ein echter Schritt in die richtige Richtung.
Haken an der Sache: bayerisches Landesprogramm für alle <10 Mitarbeiter eingestellt, 2. Antrag erforderlich
„Wenn Sie von den höheren Konditionen (…) profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag. Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.“
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Viel Mehrarbeit für ohnehin überlastete Verwaltungen
Dass bei der „besseren Verzahnung“ von Bundes- und Landesprogramm die kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeitern und die Solo-Selbstständigen in Bayern schlechter gestellt werden als anderswo, dass sich Bayern also aus dem Landesprogramm für alle mit unter 10 Angestellten still und heimlich verabschiedet hat, fiel leider komplett unter den Tisch. Hier gibt es in Bayern anders als in anderen Ländern nun nur noch Bundesmittel.
Auch die erneute Antragstellung ist ärgerlich für die über 200.000 Betroffenen, die schon einen Antrag gestellt haben. Hier muss es einen anderen Verwaltungsweg geben, wie bereits gestellte Anträge automatisiert so behandelt werden können. – Was ja am Ende auch den Verwaltungen jede Menge Arbeit erspart und so mehr vom Euro bei den Betroffenen ankommen lässt.
Die gemeinsame Pressekonferenz von Olaf Scholz und Markus Söder zu den Corona-Hilfen findet Ihr bis 30.04. hier in der Mediathek. Bei Minute 15:30 des Beitrags findet Ihr den für Kreative entscheidenden Hinweis zur Sachlage.
Umsatzrückgang statt Liquiditätsengpass
Am 31.03. stellt dann auch der Koalitionspartner FW in einer Pressemitteilung klar:
Indem wir statt der Liquidität eines Unternehmens nun den Umsatzrückgang einer Firma zum Leitkriterium für Corona-Hilfen machen verhindern wir, dass gesunde Unternehmen für ihr gutes Wirtschaften vor der Krise auch noch ‚bestraft‘ werden.
Selbstverständlich sind auch Rechnung stellende Freie und Einzelunternehmer*innen wie zuvor schon in der Söderschen PK mitgemeint.
Online-Anträge für die Bundesmittel Corona Soforthilfe und die Bayerische Corona Soforthilfe findet ihr hier:
Zu den Kontaktstellen der ausführenden Behörden, der Beratungsstellen und Soforthilfe-Hotlines, wo man auch mal eine Frage loswerden kann, geht es hier.
21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.