Am Tisch singen versus auf der Bühne singen
Wer wie ich mit Weinfesten aufgewachsen ist, weiß, dass man auch beim Essen und Trinken wunderbar singen kann. Nun sollen ab September Messen erlaubt sein, Kultur aber weiterhin nur mit gedeckelter Personenzahl und beim Essen weiß man nicht so genau, was wie erlaubt ist. – Unsere Pressemitteilung zum Thema.
Ab 1. September dürfen in Bayern wieder Messen und Kongresse veranstaltet werden, mit Menschen aus aller Welt und in Innenräumen.
„Kulturveranstaltungen aber hängen weiter am seidenen Faden der verbotenen Großveranstaltung“
ärgert sich die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz. Diese und öffentliche Feste bleiben bis 31. Oktober verboten.
„Es muss endlich Schluss sein mit der Industry-first-Politik der Söder-Regierung“
Eine Grüne Anfrage zeigt, dass die Söder-Regierung seit Anfang Mai die Auskunft darüber verweigert, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen sei, und die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt.
„Kommunen brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Entscheidungsspielräume gut nutzen können“,
so Sanne Kurz. Andere Bundesländer haben längst eine feste, rechtsverbindliche Personenzahl als Definition einer Großveranstaltung erlassen. Sanne Kurz fordert, endlich Großveranstaltungen zu definieren und die Kultur im Gastronomiebereich wieder vollumfänglich zu ermöglichen:
„Die Söder-Regierung verletzt hier klar den Gleichbehandlungsgrundsatz: Messen und Kongresse sollen alle pauschal sicher machbar sein, andere Großevents aber pauschal einfach mal nicht“,
ärgert sich Sanne Kurz.
„Besonders unfair ist es für Biergärten und Kulturschaffende. Auf der einen Seite dürfen hier eine Menge Leute sitzen, essen, reden, sogar singen. Aber Live-Musik dabei hören, das gibt es keine Klarheit, wann es mit unbeschränkter Gästezahl erlaubt ist und wann nur 200 Menschen essen, trinken und zuhören dürfen.“