Schlagwortarchiv für: Corona-Hilfen

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Dringlichkeitsantrag „Versprechen halten, Kulturschaffende bei Corona-Rückzahlungen beraten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Rückforderung von Soforthilfen Corona, explizit für Solo-Selbstständige der Kulturszene angekündigte Härtefallkommission zur Abwendung von Härten und zur Beratung bei Unklarheiten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen unverzüglich einzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Kunst-, Kultur- und Kreativverbände einzubeziehen.

Begründung:

Am 06.07.2023 kündigte die Staatsregierung in ihrem Bericht1 die Einsetzung einer Härtefallkommission zur Abwendung von Härten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen an. Ziel dieser Kommission sollte es sein, für all diejenigen Unternehmen, für die eine Rückforderung der Soforthilfen Corona nicht zu stemmen ist, einen Erlass bzw. eine individuelle, passende Lösung zu prüfen.

Laut Auskunft vom 17. Juli 20232 wartete die Staatsregierung zunächst darauf, dass sich eine Tendenz bzgl. des möglichen Zuständigkeitsbereichs einer solchen Härtefallkommission abzeichnen würde. Dass nun in Bayern 70 0003 Rückmeldungen ausstehen, deutet auf einen dringlichen Beratungsbedarf hin. Gerade in der Krise ist es wichtig, dass die Politik gegebene Versprechen einhält, in Härtefällen pragmatische Lösungen sucht und so Verlässlichkeit und Stabilität bietet. Bis zum heutigen Tag wurde die Kommission nicht einberufen.

1 Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) -33-3509/539/2
2 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Susanne Kurz Drucksache Nr. 18/30421
3 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Eva Lettenbauer Drucksache Nr. 19/

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„Kleine Anfrage“ – AzP “ Rückmeldungsfrist der Corona-Soforthilfen“

Meine Kollegin Eva Lettenbauer fragt die Staatsregierung:

Was sind nach Einschätzung der Staatsregierung die Gründe dafür, dass über 12.000 Anträge (entweder auf Schlussabrechnung oder auf Fristverlängerungen) für die Corona-Soforthilfen noch nicht eingereicht wurden, wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass faire Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden und damit eine Pleitewelle der bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmen sowie der Soloselbstständigen vermieden wird, und wie ist, da nun eine repräsentative Anzahl an Anträgen auf Erlass oder Fristverlängerung vorliegen müssten, der Stand der Besetzung der Härtefallkommission, die laut Bericht der Staatsregierung vom 06.07.2023 (StMWI-33-3509/539/2) über den Erlass der Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen in strittigen Fällen entscheiden soll?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung: Coronahilfen: Zinsforderungen zurückgenommen – Rückmeldungen bisher nur von jedem Zweiten  – Erster Gerichtstermin im Januar

Die Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen, die von der Staatsregierung im Herbst 2022 überraschend gefordert wurden, laufen schleppend. In gut zwei Wochen läuft die Frist, die von der Staatsregierung bereits um ein halbes Jahr verlängert wurde, ab. Für mögliche Härtefälle gibt es nun doch mehr Zeit.  

„Es haben nur 45% der Betroffenen eine Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen mit Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses abgegeben. Das geht aus der Antwort auf unsere Anfrage hervor. Damit stehen die Rückmeldungen von über 120.000 Personen noch aus. Wenn man bedenkt, dass das Land in vierzehn Tagen in die Weihnachtsferien geht und die Frist zur Rückmeldung am 31.12.2023 ausläuft, sind diese Zahlen alarmierend: Viele werden an den Feiertagen nicht wissen, wie es weitergeht für sie. Für mögliche Härtefälle ist etwas länger Zeit, sie müssen aber alle individuell überprüft werden. Nachdem die angekündigte Härtefallkommission, die wir Landtags-Grüne bereits im Februar gefordert hatten, nicht einmal benannt ist, geht die Hängepartie für alle Betroffenen noch einmal weiter. Sie dauert damit in Summe fast eineinhalb Jahre. Warum sich die Staatsregierung der Forderung von uns Grünen, die Rückforderungen auszusetzen, bis die rechtlichen Fragen eindeutig geklärt sind, entzieht, bleibt in der jetzigen Situation erst recht ein Rätsel.“– so Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete der Grünen. 

Staatsregierung kippt willkürliche Zinsforderungen

Auch wenn es in dem verworrenen Prozess der Rückforderungen von Corona-Soforthilfe noch viele Fragezeichen gibt, einen Teilerfolg können die Grünen und der BVMW jedoch verbuchen:

Durch intensiven Austausch mit dem bayerischen Wirtschafts- und dem Finanzministerium konnten wir bewirken, dass Soforthilfe-Empfänger bis Ende des Jahres keine Zinsen auf die gegebenenfalls zu viel erhaltenen Zahlungen entrichten müssen. Diese Klarstellung war nötig, weil wir aus unserem Mitgliederkreis erfahren hatten, dass in einigen Regierungsbezirken bereits willkürlich Zinsen in Rechnung gestellt wurden, in anderen hingegen nicht. Im Sinne einer gerechten Lösung für alle Betroffenen begrüßen wir die jetzt erfolgte, einheitliche Regelung der Staatsregierung natürlich sehr“, sagt Achim von Michel, Beauftragter für Politik im Verband Der Mittelstand. BVMW in Bayern, und ergänzt: „Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner weist außerdem darauf hin, dass Ende Januar ein erster Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Ansbach stattfinden wird.

Unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und ich hatten zuvor bei der Staatsregierung in sogenannten „kleinen Anfragen“ (AzPs) nachgefragt:

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Pressemitteilung: Etappensieg: Wirtschaftsminister für Überprüfung der Zinsforderungen bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe

Bei der Forderung nach fairen und rechtssicheren Lösungen statt unverantwortlichem Bayern-Chaos können die Grünen im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW einen Etappensieg verzeichnen. 
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass sich die Regelungen zu den Rückforderungen der Soforthilfen in den verschiedenen Regierungsbezirken massiv unterscheiden: In Oberbayern und Unterfranken wurden Zinsforderungen auf die Rückzahlungen erhoben, in anderen Regierungsbezirken hingegen nicht. Mittelstandsverband BVMW und Grüne kritisierten dieses Verfahren als unfair, denn es führe bei den Betroffenen zu Verwirrung und Frust. 

Auch der noch amtierende bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, hat dies erkannt und zeigt sich versöhnlich: In der Antwort auf einen Brief des Mittelstandsverbands und der Grünen Abgeordneten Sanne Kurz stimmt er zu, dass die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen bayernweit einheitlich geregelt werden und Zinsforderungen ausbleiben sollen – wenn das Finanzministerium dem zustimmt. 
 
Auch wenn von Zinszahlungen nun dank unserer Arbeit Abstand genommen werden soll, sind echte Lösungen noch in weiter Ferne“, so die Abgeordnete Sanne Kurz. „Im Dezember endet die Frist für die Rückmeldung, Hilfe für die Betroffenen gibt es immer noch nicht. Stattdessen wurden Menschen mit Zinsforderungen nur noch weiter verunsichert. Mein dringender Appell an die Staatregierung: Die Rückforderungen aussetzen, bis faire und rechtssichere Lösungen erarbeitet sind!
 
Achim von Michel, Pressesprecher und Landesbeauftragter für Politik des BVMW äußert sich wie folgt:

Es ist beruhigend, dass der Bayerische Wirtschaftsminister schnell die einzig richtige Antwort auf unsere Intervention gegeben hat. Nach wie vor lautet das Ziel bei den Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen, eine gerechte Lösung zu finden. Dazu trägt der Versuch einzelner Regierungsbezirke, komplett eigene Regeln zu schaffen, sicher nicht bei. Wir betonen deshalb auch weiterhin: Man sollte jetzt keine Rückzahlungen leisten, sondern die Ergebnisse der anhängigen Klagen in Bayern abwarten, die zu mehr Rechtssicherheit führen werden. Es empfiehlt sich, etwaigen Bescheiden mit Hilfe eines Anwalts zu widersprechen.



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Pressemitteilung: Grüne und Mittelstandsverband kritisieren punktuelle Verzinsung bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen scharf

Endlich faire und transparente Lösungen statt willkürlichem Bayern-Chaos für Unternehmen und Soloselbstständige – das fordern die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW in Bayern.

Viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer sind davon ausgegangen, dass die Hilfen, wie von Ministerpräsident Söder versprochen, nicht zurückgezahlt werden müssen. Etliche haben auch nur bayerische Hilfen erhalten, die zu Beginn ausgezahlt wurden. Seit Herbst letzten Jahres werden nun doch Rückzahlungsforderungen erhoben, die Frist und auch die Bedingungen für die Rückzahlungen wurden auf Grund von Protesten und vielen Fragezeichen bei den Betroffenen auf die Zeit nach der Bayern-Wahl verschoben. Trotzdem erhebt jetzt der Regierungsbezirk Unterfranken als erste bayerische Regierungsbehörde auch rückwirkend seit 2020 Zinsen auf Rückzahlungsforderungen, die mit einem Einspruch seitens der betroffenen Unternehmen beantwortet wurden.

Sanne Kurz von den Landtagsgrünen: „Jetzt ist es offiziell: Menschen aus Unterfranken, die Soforthilfe erhalten haben, müssen nun Zinsen auf zu viel erhaltene Hilfe zahlen. Die Menschen in Mittelfranken aber nicht. Dass es nun auch noch zu unterschiedlichen Regeln in den Bezirken kommt, wo es Bayern mit seinen Dauer-Sonderwegen nicht mal schafft, auf Länderebene gleiche Bedingungen für seine Soloselbstständigen herzustellen, das ist wirklich unfassbar. Wir Grüne haben die Staatsregierung schon im März aufgefordert, transparente Lösungen für die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu erarbeiten, um vor allem Soloselbstständige nicht wieder mit einem Wirrwarr an Sonderwegen, Chaos und Unsicherheiten zu belasten. Passiert ist nichts! Auch die von uns geforderte und dann in Form der Härtefallkommission versprochene Beratung kam bis heute nicht.

Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW ergänzt: „Aktuell sind im Freistaat mehrere Klagen der Kanzlei Steinbock & Partner zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen anhängig. Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der Klage bereits eingeräumt, dass das Online-Rückmeldeverfahren nicht verpflichtend ist. Bis auch die übrige Rechtslage eindeutig geklärt ist, sollte die Staatsregierung von den Rückforderungen generell Abstand nehmen, um den Verwaltungsaufwand nicht ins Uferlose zu treiben.  Sonst verspielt sie das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen endgültig. Jetzt punktuell und ohne generelle Abstimmung der Regierungsbehörden einfach rückwirkend Zinsen seit 2020 zu fordern, nur weil die betroffenen Unternehmer der Rückzahlung widersprochen haben, das geht gar nicht.

Rede_Antrag_Bayerischer Landtag_Coronahilfen_Sanne Kurz

Meine Rede zum den Dringlichkeitsanträgen von FDP und AfD zu Rückmeldeverfahren und Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Hilfen

Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Rückmeldeverfahren Soforthilfe Corona aussetzen, Rechtsklarheit herstellen“. – Ich würde mir gar keine so großen Sorgen über die Verjährung, sondern mir eher Sorgen darum machen, wie das Vertrauen der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger – immerhin eine Viertelmillion Menschen – hier in Bayern in die Politik ist. Sie fühlen sich seit 2020 wirklich oft an der Nase herumgeführt; so ist es leider.

Im März 2023 hatten wir Grüne schon gefordert, sich dieser Rückzahlungsforderung anzunehmen. Wir hatten in unserem Dringlichkeitsantrag Lösungen, Beratungen und Einzelfallberatungen vorgeschlagen, ebenso wie abzuwarten, bis die Rechtslage und Klagen in NRW aber auch in Bayern geklärt sind. Stattdessen haben Sie leider weiter viel Vertrauen in die Politik verspielt.

Heute vor, fast auf den Tag genau, drei Jahren wurden in Bayern die Künstlerhilfen verkündet. Diese Künstlerhilfen kamen hier nach zähem Ringen zu einer Zeit, in der es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon längst den fiktiven Unternehmerlohn gab, in Zusammenarbeit des dortigen Wirtschafts- und Kunstministeriums. Hier wurden währenddessen von Herrn Aiwangers Seite aus weiter alle zum Beantragen von Hartz IV geschickt; dort hat man Lösungen gefunden.

Ich wundere mich nicht darüber, dass Menschen hier in Bayern frustriert sind. Eine Künstlerin hat mir gesagt, sie fühle sich – Zitat – „verarscht“. Die Extrawurst in Form der bayerischen Soforthilfen kam schnell. Mich wundert es auch, warum wir nie über diese bayerischen Soforthilfen reden. Gibt es auch für diese bayerischen Soforthilfen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund? Sie sind als Klassenprimus wie so oft gerne davongaloppiert, und jetzt wundern Sie sich, dass hinterher jemand die Hefte nachkontrollieren und schauen will, ob die Hausaufgaben auch gemacht wurden. Wir finden: So geht Effekthascherei, aber nicht Fleißarbeit. Das ist keine Politik, die Vertrauen und Stabilität in der Krise schafft, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den bayerischen Soforthilfen, für die wir als Land Bayern verantwortlich sind, wurde klipp und klar verkündet, dass es keine Rückzahlungen gebe und die Liquidität sofort geprüft werde; das liegt nicht am Bund, obwohl Sie dort ausnahmsweise einmal mitregiert haben. Es ist doch kein Wunder, wenn sich Betroffene da getäuscht sehen. Außerdem war zum Zeitpunkt der Bewilligung nirgendwo ein Sterbenswörtchen zum Umgang mit Personalkosten zu finden – nicht in den FAQs und nicht in den Richtlinien.

Wenn dann hinterher Bemessungsgrundlagen geändert werden, dann geht das doch nicht. Es ist doch rechtswidrig, hinterher Bemessungsgrundlagen zu ändern. Wer Personalkosten in Bayern statt mit Kurzarbeitergeld mit Soforthilfen abgedeckt hat, so verantwortungsvoll gehandelt und Angestellte sowie deren Familien vor Kurzarbeit und den Folgen bewahrt hat, der guckt in Bayern in die Röhre.

Bei der jetzigen weiteren Abwicklung muss man natürlich Rechtsgrundlagen wie das EU-Beihilferecht, die mit dem Bund geschlossenen Vereinbarungen und das Haushaltsrecht beachten. Aber ich wünsche mir zumindest, dass Sie hier für das bayerische Handeln Verantwortung übernehmen. Die ersten Klagen laufen auch in Bayern. Im Internet kursieren schon Petitionen von Einzelpersonen, aber auch von Verbänden wie zum Beispiel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft.

Vielleicht ist es dem geschuldet, dass Sie die Frist jetzt bis zum Ende des Jahres verlängert haben. Ich glaube aber, dass es schlicht und einfach dem Wahlkampf geschuldet ist. Das ist ein Armutszeugnis, und wir hätten uns sehr gefreut, wenn hier Rechtssicherheit hätte abgewartet werden müssen. Keine Lösung und viel Getöse: Das kennen wir schon. Hoffentlich wird sich das im Herbst ändern. – Den Antrag der AfD lehnen wir ab.

(Zuruf von der AfD: Warum eigentlich?)

Dem Antrag der FDP stimmen wir gerne zu.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

Hier geht’s zur Antwort:

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023
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„Kleine Anfrage“ – AzP – „Anrechnung der Kinoprogrammprämien auf Coronahilfen“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie viele der 80 Kinos, die im Jahr 2020 als Anerkennung für die herausragende Kulturarbeit der Betreiber*innen mit den bayerischen Kinoprogrammprämien ausgezeichnet wurden, hatten auf Grund der Programmprämie verminderten Anspruch auf die parallel anlaufenden Kino-Anlaufhilfe-Programmen, die, anders als die Programmprämien als Existenzhilfen angelegt waren, in wie vielen Fällen wurde auf Grund der Auszahlung der Kinoprogrammprämie sogar eine Rückzahlung von Coronahilfen gefordert, da die Kinoprogrammpreise, anders als im Kulturbereich sonst üblich, als Einkommen gewertet werden und den Anspruch an Hilfen auch im Nachhinein beeinflussen und in wie viele Fällen konnten die von Ministerin Gerlach in der Befragung der Staatsregierung in der Corona-Krise vom 06. Juli 2021 versprochenen
Einzelfalllösungen gefunden werden?

Hier geht’s zur Antwort:

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Dringlichkeitsantrag „Existenzgefährdende Rückzahlungsforderungen aus Coronahilfen an Soloselbstständige sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer stoppen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort passgenaue Lösungen für die Endabrechnung der Coronahilfen vorzulegen und somit die Existenz von rund 260.000 soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der Kleinunternehmen in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel, dem Dienstleistungssektor und im Kulturbereich auch über die Pandemie und die Energiekrise hinaus zu sichern. Dabei sollen dringend Lösungen für die folgenden Sachverhalte gefunden werden:

  • Die unverhältnismäßigen Anrechnungen der bayerischen Corona-Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe (Soloselbstständigenprogramm): Die beiden Programme sollten sich ergänzen, damit soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, die Anrechnung der Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe steht dem entgegen.
  • Die unverständliche Anrechnung der Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien oder Erlösen aus Urheberrechten auf die Corona-Soforthilfen, wenn die Zuflüsse zufällig in den Anrechnungszeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, denn freischaffende Kreative können ihre Zuflüsse nicht steuern.
  • Anpassung des Berechnungszeitraums: der Zeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung ist zu kurz bemessen und soll korrigiert werden, da sich die notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemiebekämpfung auch über diesen Zeitraum hinaus auf die Liquiditätsengpässe der Betroffenen ausgewirkt haben.
  • Die Rückzahlung von Stipendien, wo diese zur Erarbeitung von künstlerischen Arbeiten genutzt wurden, die wegen staatlicher Lockdowns erst nach der Stipendien-Abrechnungsperiode zur Aufführung kommen konnten.
  • Rückwirkende Anerkennung von Kosten aus Löhnen und Gehältern für die Liquiditätsengpässe, wenn kein Kurzarbeitergeld oder Ersatzleistungen geflossen sind.Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, den Vorsitz Bayerns bei der Wirtschaftsministerkonferenz zu nutzen, um gemeinsame und transparente Regelungen bei Kontrollmaßnahmen und Rückzahlungsforderungen mit den anderen Ländern zu erarbeiten.

Begründung:

Zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde von der CSU-geführten Staatsregierung unbürokratische, unkomplizierte Hilfe versprochen und kein zinsloses Darlehen. Neben den Corona-Soforthilfen wurden auch Corona-Härtefallhilfen und Hilfen im Rahmen des Soloselbstständigenprogramms oder des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ausgezahlt.

In Kombination mit den Geldern, die über Hilfsprogramme des Bundes bereitgestellt wurden, wirkten die Gelder einer Insolvenzwelle im Bereich der Klein- und Kleinstunternehmen und der Soloselbstständigen entgegen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde nicht müde, die Hilfen als bayerischen Erfolg zu verkaufen: „Whatever it takes!“ und „Wir lassen in der Krise niemanden alleine!“ so der Ministerpräsident noch im März 2020 via Social Media. Die Menschen, die in Bayern leben und arbeiten, sollten nicht um ihre Existenz bangen müssen.

Heute, gut drei Jahre nach dem ersten Lockdown, der in der damaligen Situation unumgänglich war, ist die Realität eine andere: Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet seit Herbst 2022 Rückzahlungsforderungen, obwohl diese den politischen Zusagen aus 2020 widersprechen. Das CSU-geführte Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fordert Stipendien zurück. Ob diese Rückzahlungsforderungen rechtlich zulässig sind, ist fraglich. In Nordrhein-Westfalen haben Gerichte Bescheide bereits für rechtswidrig erklärt. Der bürokratische Aufwand der Abrechnung ist für viele kleine Betriebe nicht leistbar und steht in krassem Missverhältnis zu der versprochenen unbürokratischen Hilfe.

Insbesondere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aller Branchen sehen sich mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, mit denen sie zum einen nicht gerechnet haben und die zum anderen für die oft noch angeschlagenen Betriebe oder Soloselbstständigen unverhältnismäßig hoch und existenzbedrohend sind. 260 000 Menschen in Bayern sind davon betroffen.

Empfängerinnen und Empfänger der Künstlerinnen- und Künstlerhilfe stehen vor einem weiteren, noch absurderen Problem: Die ausgezahlten Soforthilfen wurden in vielen Fällen direkt von den nachfolgenden Künstlerhilfen abgezogen, der Betrag der Künstlerhilfen verringerte sich. Dies, obwohl die Soforthilfen explizit nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten gedacht waren. Nun folgen häufig Rückzahlungsforderungen von Soforthilfen, die Betroffenen haben diese aber ihrer Wahrnehmung nach „schon zurückgezahlt“, da die Künstlerhilfe um den Betrag der durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlten Soforthilfen gekürzt wurde.

Die Argumentation der Staatsregierung, dass Rückzahlungsforderungen eine „Überkompensation“ verhindern sollen, ist unfair und muss korrigiert werden: Der Berechnungszeitraum berücksichtigt lediglich die drei Folgemonate nach Auszahlung. Die Folgen der notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie haben aber nachweislich noch viele weitere Monate, ja Jahre, Auswirkungen auf Verdienstmöglichkeiten von Kleinunternehmen und Soloselbstständigen gehabt. Gerade für Soloselbstständige, die keinerlei Einnahmen, aber dennoch laufende Kosten wie Krankenversicherungen oder Steuervorauszahlungen hatten, die im Rahmen der Soforthilfe-Abrechnungen nicht als Ausgaben anerkannt werden und die während der Pandemie von Ersparnissen oder der Rücklagen fürs Alter gelebt haben, sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Andere Bundesländer wie z. B. Sachsen haben bereits versprochen, schnelle Lösungen zu erarbeiten.

Aus gegebenem Anlass: Steuerliche Einordnung bei NEUSTART KULTUR-Stipendien

Zum Jahresende geht es wieder an die Steuer. Dabei haben wir nochmal die wichtige Frage nach steuerlicher Behandlung der Corona-Hilfen gestellt. Wichtigste Frage, die an mich immer wieder heran getragen wurde, war: Ist das Stipendium steuerfrei?

Wir haben im BKM nachgefragt – und folgende Antwort erhalten, die ich natürlich gerne umgehend weitergebe:

Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogrammes „NEUSTART KULTUR“ der Bundesregierung gewährt wurden sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Dies ist Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 11 EStG obliegt dem für die Empfänger*innen der Bezüge jeweils zuständigen Finanzamt. Die Frage der Steuerfreiheit weiterer Stipendien aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ bedarf einer Überprüfung im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Ich hoffe, das hilft und drücke fest die Daumen, dass gerade in diesen Zeiten der jährliche Kassensturz auch finanziell den Wert der geleisteten Arbeit abbildet. Ich denke nach den vergangenen Jahren haben das alle im Kulturbereich tätigen Menschen mehr als verdient.

211125_Weihnchtsmärkte Weihnachtsmarkt Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag Corona Hilfe

Weihnachtsmärkte

Volksfeste und Weihnachtsmärkte finden draußen statt. Es gibt wohl niemanden, der oder die sie nicht liebt. Märkte und Feste: Das Leuchten in den Augen meiner Kinder ist unbezahlbar, wenn sich die Lichter darin spiegeln. Ja, wo viele Menschen zusammenkommen, fühlen sich Viren wohl. Was mich stört ist das Messen mit zweierlei Maß: Wo man hier draußen isst und trinkt, sollte man auch dort draußen essen und trinken dürfen. Wenn die Pandemielage so dramatisch ist, dass es Einschnitte braucht, will ich die Lasten auf allen Schultern gleichmäßig verteilt sehen. Wo Schließungen nötig sind, braucht es passgenaue Hilfen.

Schon im September 2021 hätten wir Grüne uns gewünscht, ein Wort der Staatsregierung zu den Weihnachtsmärkten 2021 zu hören. Unser diesbezüglicher Antrag, der hier Klarheit forderte, wurde von CSU und FW im Ausschuss abgelehnt.

Weihnachten kommt, und zwar nicht plötzlich und überraschend, sondern jedes Jahr und in schöner Regelmäßigkeit. Es ist ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung, wenn es rechtzeitig Leitplanken gibt für Kommunen, die deutlich machen, wann und wie sie Feste und Märkte stattfinden lassen dürfen – und wann und wie nicht. Volksfeste und Märkte verbieten und „Ersatzveranstaltungen“ zu erlauben, von denen niemand weiß, was das genau sein soll und darf und wie solche „Ersatzveranstaltungen“ durchzuführen sind? Das darf nicht sein.

Wir forderten in unserem Antrag vom September 2021 zum Erhalt des Kulturguts Weihnachtsmärkte eine Gleichstellung – Ähnliches wollen wir mit Ähnlichem gemeinsam und gleich behandeln. – Wenn dann doch Schließungen kommen und Existenzen gefährdet sind? Hier ist für uns der Unternehmerlohn, wie ihn Baden-Württemberg schon zu Beginn der Pandemie zahlte, ein wichtiger Baustein der Hilfen.

Die Lage ist eigentlich zu dramatisch und schlimm, um etwas lustig zu finden. Aber anders als mit Humor kann ich es nicht nehmen, dass die Fraktionen von CSU und FW unseren Antrag vom November am 2. Dezember im Ausschuss für Wirtschaft mit ihrer Mehrheit ablehnten – nur um dann einen Tag später (!), also am 3. Dezember, Markus Söder verkünden zu lassen, Bayern würde den Unternehmerlohn für die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute einführen.

Echt jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und FW? Ihr kanntet unseren Antrag doch schon, seit wir ihn im November eingereicht haben. Hättet Ihr, wenn Ihr unsere Ideen unbedingt selbst verkünden wollt, dann nicht einfach ein bisserl Gas geben können und die Sache früher auf den Weg bringen? Da erwarte ich mir von einer Landesregierung doch mehr. Aber versprochen: Wir Grüne werden auch in Zukunft Ideen liefern und die CSU-FW Corona-Politik kritisch wie konstruktiv begleiten.

Wenn die Staatsregierung Grüne Ideen nur auch mal bei Klimaschutz, Verkehrswende oder Energiewende so rasch umsetzen würde, da wäre einiges gewonnen! In diesem Sinne: Schreibt’s gerne ab. Aber bittschön ned immer so zäh rumwarten damit!

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Antrag: Weihnachtsmarkt- Absagen abfedern II – fiktiven Unternehmerlohn für die Familienbetriebe

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, als Kompensation für die Absagen der bayerischen Weihnachtsmärkte einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums bei den Hilfen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zu ermöglichen.

Begründung:

Am 19.11. kündigte Markus Söder ein Überbrückungsgeld für Schausteller, Schaustellerinnen und Marktkaufleute an. Bayern hat bisher anders als andere Länder keine speziell auf die Bedarfe dieser Personengruppe zugeschnittenes Hilfsangebot auf den Weg gebracht. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind ein wichtiges Kulturgut in unseren bayerischen Dörfern und Städten und werden von einer kleinteiligen Struktur an Familienbetrieben am Leben gehalten, Dort, wo Einzelpersonen oder eine Familie allein arbeiten, fehlt es genau wie im Kulturbereich an passgenauen Hilfen um den Lebensunterhalt der von pandemiebedingten Absagen Betroffenen zu bestreiten. Eine reine Erstattung von Betriebskosten erreicht die Betroffenen nicht. Kurzarbeitergeld erreicht Saisonkräfte und Menschen im Minijob ebenso wenig wie Soloselbstständige. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums schließt diese Lücke. Kompensation wurde notwendig, da Weihnachtsmärkte zwar an der frischen Luft stattfinden, aber anders als Glühweinstände außerhalb von Weihnachtsmärkten und Weihnachtsmarkt-Angeboten auf Indoor-Verkaufsflächen abgesagt wurden und auch mit 2G-Regelungen für Gäste kein Betrieb mehr möglich ist, bzw. geimpfte Betreiberfamilien all ihre Stände wieder abbauen mussten.  


    



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Pressemitteilung: Kinos in Bayern: Kein Happy-End in Sicht

Sanne Kurz und Expert*innen aus der Filmbranche kritisieren mangelnde
Unterstützung für den Restart der Kinos.

Kinos waren die Ersten, die schließen mussten und sind mit die Letzten, die wieder öffnen dürfen. Die Vorgaben mit der 1,50 Meter-Regelung sind allerdings so dramatisch schlecht, dass sich für viele eine Öffnung bisher schlicht nicht gerechnet hat.

Die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz ist irritiert über die fehlende Kenntnis der Ministerin Gerlach über die Branche: „Statt von „fehlenden Filmen“ zu fabulieren, sollte die Ministerin lieber ihre Hausaufgaben machen und daran arbeiten, wie sich Erkenntnisse gewinnen lassen, die den Kinobetrieb wieder normalisieren. Seit Wochen dürften die Kinos öffnen – und taten es oft nicht, weil es sich nicht rechnet.“ Hinzu komme, dass die von der Ministerin gefeierten Kino-Programm-Prämien voll auf die Corona-Hilfen angerechnet werden. „Die Fleißigsten ihrer Zunft jetzt für gute Kinoprogramme zu bestrafen, indem man die Kinoprogrammprämien von den bereits ausgezahlten Corona-Hilfen abzieht, halte ich nach alle dem, was die Kinos mitgemacht haben, für eine Frechheit. Kino-Programmpreise belohnen gute Arbeit, sie waren nie zur Sicherung der Existenz gedacht.“, kritisiert Sanne Kurz.


Andrea Hailer, von der Kino & Film- Marketingagentur soulkino berichtet, dass ausreichend Filme, die gezeigt werden wollen, vorhanden sind: „Der Filmstau ist Realität, es wird viel untergehen, wir wissen nicht mehr, wo uns der Kopf steht, wir sind ja keine Maschinen. Und unser Publikum auch nicht.“ Die Landtags-Grünen erneuern ihre Forderung aus dem vergangenen Sommer, die Pilotprojekte zur Schachbrettmuster-Sitzordnung, schnellstmöglich umzusetzen. Sanne Kurz: „Wir wollen schließlich alle ein Happy End für die Kinos in Bayern und keinen weiteren Horrorfilm.“ Der Grüne Berichtsantrag zur Lage der Kinos wurde im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst angenommen und findet sich als pdf im Anhang. Den Antrag zur Schachbrett-Sitzordnung befindet sich ebenfalls im Anhang.

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Antrag: Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Wir Grüne kämpfen für ein Überleben der Kulturszene Bayerns. Für uns gehört da Brauchtumskultur dazu. Etliche Straßen- und Volksfeste pflegen zum Teil jahrhundertealte Traditionen. Manch ein Fest hat es auf die UNESCO-Weltkulturerbe Liste geschafft. Seit Pandemiebeginn finden Feste nicht statt. Die, die sie bespielen, haben mit ihren Familien kein Einkommen. Speziell auf ihre Bedarfe abgestimmte Hilfen gibt es bis heute keine. Das muss sich ändern.

Bei Hilfen, die wir bisher beantragt hatten, forderten wir immer Unterstützung für alle Betroffenen. Gekommen ist dann Hilfe für ganz bestimmte Gruppen. Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute fielen mit ihrer speziellen Situation keine eigene „Spielstätte“ zu haben, kein dauerhaft angestelltes Personal, oft nicht mal Betriebskosten, genau wie alle andere Soloselbständigen durch alle Raster.

Ja, es gab letzten Sommer Versuche zu helfen – von den Kommunen, die zumindest dezentral Flächen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zur Verfügung stellten. Bezirke und der Freistaat hätten das auf ihren Flächen auch verstärkt tun können – zumal z.B. Parkplätze wegen begrenzter Besuchszahlen üppigen Freiraum ließen. – Oh und Hilfsgelder wie der fiktive Unternehmerlohn?! Auch ausgenommen. Darum haben wir einen Antrag gestellt:

Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Der Landtag wolle beschließen:

  • Heimat- und Brauchtumskultur ist Kulturgut. Um Traditionsveranstaltungen zu erhalten braucht es den Zugang zu staatlichen Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten – beispielsweise auf Teilen von Parkplätzen.
  • Mit den Bezirken ist Kontakt aufzunehmen, um auch hier auf die zur Verfügung Stellung von Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten hinzuwirken.
  • Kommunale Flächen, die für Kultur und internationale Events genutzt werden, sind unter Einbeziehung der Verbände für Schaustellerei und Marktkaufleute zu vergeben.
  • Die Staatsregierung erlässt ein Rahmenkonzept mit klaren Regeln für die Verantwortlichen vor Ort zur Durchführung von Angeboten der Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute. Dieses Rahmenkonzept soll speziell auf die Möglichkeiten und Bedarfe von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten und ihren Angeboten eingehen und analog zu den Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern oder dem Rahmenkonzept Gastronomie Entscheidungshilfe für Kommunenund Landkreise bieten.
  • Modelle aus der Gemeinschaft der von der Pandemie Betroffenen wie z.B. das NürBärLand sind nicht schlechter zu stellen als Freizeitparks.
  • Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller im Familienbetrieb haben wie andere Soloselbstständige auch oft keine laufenden Betriebskosten oder Personalkosten. Gleichzeitig sichert diese Gruppe oft nicht nur Volks-, Traditions- und Heimatkultur in weiten Teilen Bayerns, sondern auch regionale Wertschöpfung. Die Staatsregierung ist hier weiterhin gefordert, ein Hilfspaket mit dem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von 1180€ für die Betroffenen zu schnüren.

Begründung:

Das Oktoberfest ist bereits abgesagt. Auch Großveranstaltungen bleiben untersagt, ohne dass in Bayern definiert wäre, was eine Großveranstaltung ist. Die Kommunen gehen sehr unterschiedlich mit dem Mangel an Leitplanken und Rahmenbedingungen um. Einige nutzten im Sommer 2020 das Informations-Vakuum für eigene, pandemiegerechte Angebot von
Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten für Kinder, Jugendliche und Familien. Andere waren wegen fehlender Eckdaten zögerlicher. Das darf sich diesen Sommer nicht wiederholen. Die Menschen, die in ganz Bayern helfen, zum Teil über hunderte von Jahren
Traditionen aufrecht zu erhalten, haben es verdient:

Sie brauchen Möglichkeiten, um dezentral ihrer Arbeit nachzugehen. Sie brauchen Perspektive, sie brauchen ein Ende der Schlechterbehandlung hinter Freizeitparks bei freizeitparkähnlichen Angeboten und eine Abkehr vom Hin- und Her des Schiebens der Verantwortung von Kommune
auf Bezirk auf den Freistaat bei der Vergabe von Flächen.

Es kann nicht sein, dass internationale Großevents wie die Internationale Automobilausstellung IAA und der Kultursommer Flächen binden, ohne die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute mitzudenken. Sie können eine gute und wichtige Ergänzung zur Abrundung aller sommerlichen Angebote sein und so für Daheimgebliebene, Kinder, Jugendliche und Familien ein Stück Normalität im Rahmen der Möglichkeiten zurückbringen.

Wegen der überall pandemiebedingt eingeschränkten erlaubten Besuchszahlen wird es gerade auf Parkplätzen Kapazitäten geben, bei denen auch Schaustellerinnen, Schausteller und
Marktkaufleute zum Zug kommen sollten.

Die Umsetzung der Hygienevorgaben seitens der Schaustellerinne, Schausteller und Marktkaufleute hat 2020 hervorragend funktioniert. Die Disziplin und Einhaltung der Auflagen auch der Gäste war hervorragend, das sollte gewürdigt werden.

Sanne Kurz Spielstättenprogramm Überkompensation Bayern Landtag Grüne

Spielstätten: Corona Hilfe ad absurdum geführt

Über ein Jahr sind sie dicht: bayerische Live-Musikspielstätten. Letzten Sommer startete ein Hilfsprogramm, das in der gesamten Republik gelobt wurde und viele Grüne Forderungen enthielt, so z.B. die Förderfähigkeit von Personalkosten oder den fiktiven Unternehmerlohn. Obwohl niemand doppelt Hilfe erbeten oder erhalten hat, sollen jetzt Millionen zurück gezahlt werden. Wir fordern eine Abkehr von dieser unsäglichen Praxis! – Mein Brief an den Staatsminister.

Im Frühjahr gab es Gerüchte. Mal einen Social-Media-Post, mal eine E-Mail, einen Anruf. „Überkompensation“ hieß es, Rückforderungen ausbezahlter Hilfen standen im Raum und wir Grüne haben auch gleich eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, damit sich die Gerüchte in Fakten fassen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd:

Niemand hat doppelt irgendetwas beantragt, niemand hat doppelt irgendetwas bekommen.

Trotzdem fordert der Freistaat tatsächlich bis zu 300.000 Euro Fördergelder von betroffenen Live-Musikspielstätten zurück. Was war geschehen?

Leider wurde für die bayerischen Hilfen aus dem Spielstätten-Programm ein Förderbescheid für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 ausgestellt – nach Berechnung durch die Steuerberatung der Spielstätten, nach Prüfung durch die CSU-FW-Staatsregierung. Dieser Bescheid hätte innerhalb eines Monates nach Zustellung geändert werden können, man hätte die Monate November und Dezember 2020 aus dem Zeitraum herausnehmen können. Die Bescheide kamen aber meist im September 2020 – hätten also nur bis Oktober 2020 geändert werden können. Zu diesem Zeitpunkt waren November- und Dezemberhilfen Zukunftsmusik. – Die mit der Rückforderung konfrontierten Betroffenen können durch nichts kompensieren: die Frist zur Einreichung von Überbrückungshilfe II Anträgen, den „November- und Dezember-Hilfen“ ist abgelaufen.

Keine Hilfe für November/Dezember 2020 erhalten oder Bundeshilfe gekürzt: und trotzdem Rückforderungen

Viele Live-Musikspielstätten hatten sich auf das bayerische Spielstätten-Programm verlassen. Sie beantragten keine Bundesmittel im November- und Dezember. Manche, die doch Bundeshilfen-Anträge stellten, gaben ehrlich und ordnungsgemäß an, für November und Dezember bereits anteilig Hilfen vom Freistaat erhalten zu haben – diese bayerischen Hilfen wurden vom Bund bei der Bundes-Hilfe stets abgezogen. Nochmal: Kein*e Antragsteller*in versuchte, doppelt Hilfen zu beantragen!

Die bayerische Finanzverwaltung unter CSU-FW-Regierung spricht nun trotzdem von einer sogenannten „Überkompensation“ und verlangt bei voraussichtlich 30 Spielstätten die bayerischen Hilfen – teilweise zu 100% – einfach zurück. Obwohl niemand zu viel bekommen hat!

Hiobs-Botschaft erreicht eine Branche am Abgrund ohne Aussicht auf Öffnung

Und das mitten in einer Pandemie, in der für Live-Musikspielstätten anders als für Opern- und Konzerthäuser oder Theater und Kinos immer noch keine Perspektive existiert, immer noch nicht geklärt ist, wer die Risiken zukünftiger Pandemie bedingter Verschiebungen und Absagen trägt, wo es wieder eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße von Kulturveranstaltungen (und nur Kulturveranstaltungen!) gibt und ein kostendeckender Notbetrieb immer noch in weiter Ferne liegt.

„Aufstehen für Kultur“: kein Wort der Hoffnung für Betroffene vom zuständigen Minister

Donnerstag war ich mit dem zuständigen Minister auf einer Demo. Er hat dort erklärt, was es mit der Politik der CSU-FW-Regierung in Sachen Kultur auf sich hat. Leider hat er sich zum Spielstätten-Programm nicht geäußert. Weil er aber versprach, sich um noch bestehende Probleme persönlich zu kümmern, „wo’s noch hakt“, nahm ich ihn heute beim Wort: ich schrieb ihm einen Brief!

Unten gibt’s den Original-Brief zum Download!

Das bayerische Spielstätten-Programm seines Ministeriums, eine weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte, vorbildliche Hilfe für die Kulturszene Bayerns, in dem sich viele unserer Grünen Forderungen wiederfinden, war letzten Sommer Rettungsanker vieler Kulturinstitutionen. Es ist nicht die Schuld des CSU-Ministers, dass bei Auflage des Programms niemand wusste, dass es einen erneuten Lockdown im Herbst geben würde. Auch von November- und Dezemberhilfen des Bundes ahnte niemand etwas. Alles ok. Als dann November- und Dezemberhilfen kamen, klärte er als zuständiger Minister weder, wie es mit Parallellauf von Bundes- und Landeshilfen aussieht, noch kommunizierte er den Betroffenen oder dem Bayerischen Landtag (der die Gelder freigeben muss) transparent die Problematik. Auch ich als Fach-Abgeordnete erfuhr von den Rückforderungen nicht etwa durch ein Schreiben des Ministeriums, sondern im März 2021 aus Social-Media Posts!

Mangelnde Kommunikation und fehlende Transparenz Dauerproblem des CSU-FW-Krisenmanagements

Jetzt blicken die bayerischen Spielstätten ins Nichts: die 30 größten Bayerischen Spielstätten sind mit Zahlungen konfrontiert; Rückforderungen von bis zu 300.000 Euro stehen im Raum. Etliche Betroffene werden ihre Existenz verlieren, wenn die Forderungen wie geplant durchgesetzt werden, Angst geht um.

Die Aufhebung des Verwaltungsaktes der Förderbescheide ist eine im Verwaltungsrecht explizit vorgesehene Möglichkeit, die zur Lösung beitragen kann. Ziel muss sein, dass die Betroffenen die Monate November und Dezember aus den bayerischen Förderbescheiden herausnehmen können und so den Antragszeitraum auf vier statt sechs Monate verkürzen. Dass es dann immer noch keine November- und Dezember-Hilfe für die Betroffenen gibt?! Geschenkt. Aber zumindest wäre niemand mehr doppelt schlechter gestellt als ohne Hilfe.

Herr Sibler: Finden Sie eine Lösung! Es ist Ihr Job!

Ich fordere die CSU-FW-Regierung dringendst auf, hier umgehend eine befriedigende Lösung gemeinsam mit den Betroffenen zu suchen.

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Antrag: Infrastruktur für Kulturveranstaltungen: Existenz sichern -Spielstättenprogramm verlängern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. das zum 30. Juni 2021 auslaufende Spielstätten- und Veranstalterprogramm um ein Jahr zu verlängern und
  2. die Zahl der für eine Förderung vorgesehenen mindestens 24 künstlerischen Veranstaltungen pro Jahr für Spielstätten und Kulturveranstalter zu reduzieren.

Begründung:

Es ist bisher pandemiebedingt nicht absehbar, wann wieder Kulturveranstaltungen stattfinden können. Selbst wenn ab Herbst 2021 Theater, Musik-, Kleinkunst- und Kabarettbühnen den Spielbetrieb wiederaufnehmen können, wird die Veranstaltungsbranche zumindest in den nächsten ein, zwei Jahren deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.

Der Planungsvorlauf ist lang. Wegen der nach wie vor bestehenden Unsicherheit und des immer noch hohen Absagerisikos konnte die Branche für die Saison Herbst 2021 bis Mai 2022 kaum Neuproduktionen und Wiederaufnahmen, Touren, Reihen, Einzelevents oder Festivals planen. Wesentlich dazu beigetragen hat, dass der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte und in Österreich erfolgreich realisierte Ausfallfonds Kultur hier bisher nicht zustande kam.

Nachdem die Branche bereits auf den Kosten der ab März 2020 wegen Corona ausgefallenen Produktionen sitzengeblieben ist, ist für viele Veranstalter auch bei einem Neustart für die anstehende Spielzeit keine existenzsichernde Umsatzbelebung in Sicht.

Auch der Vorverkauf ist massiv eingebrochen, von den Mehrwertsteuersenkungen aus 2020 hat die Branche selbst im Weihnachtsgeschäft von den Vorverkäufen her kaum profitiert.

Die gesamte Live-Kultur schiebt eine Bugwelle an Produktionen vor sich her: Im kommenden Jahr 2022 werden hauptsächlich vor Corona geplante oder bereits gezeigte Aufführungen zu sehen sein, die seit einem Jahr geschoben werden. Fachleute prognostizieren daher für die Branche einen Einnahmerückgang von mindestens 30 Prozent. Auch die Aussichten für danach werden von Sachverständigen als nicht rosig eingeschätzt. Es ist zu befürchten, dass nicht wenige Kommunen wegen coronabedingter
Einnahmeausfälle ihre Unterstützung zurückfahren werden.

Um unsere bayerische Kulturinfrastruktur nachhaltig zu stützen, sollte deshalb das Spielstättenprogramm verlängert und der Kreis der Empfänger durch die Reduzierung der verlangten Veranstaltungszahl erweitert werden.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Spielstättenprogramm: Ausgaben und Rückforderungen“

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch ist die Summe, die bisher seit Auflegung des Spielstätten- und Veranstalterprogramms an kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ausgereicht wurde, wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (bitte mit Angabe der Gesamtzahl und ihres Anteils an allen eingereichten Anträgen) und wie viele Anträge aus inhaltlichen
Gründen (bitte mit Nennung der Hauptgründe) bzw. aus formalen Gründen jeweils abgelehnt wurden?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung: „Überkompensation“ Soloselbstständigenprogramme: Helfen statt hinhalten!

– Hilfen seit drei Monaten auf Halde
– „Überkompensation“? Eine Ohrfeige für die Betroffenen
– Pragmatische Entscheidungen – aber bitte für den gesamten Pandemiezeitraum!

Seit einem Jahr haben Kulturschaffende keine Einnahmen, die auch nur annähernd Existenzen sicher könnten. Nachdem die Landtags-Grünen monatelang den „fiktiven Unternehmerlohn“ als anerkennungsfähigen Teil der Betriebskosten für alle Soloselbständigen forderten, startete am 18.12.20 das bayerische Soloselbstständigen-programm zumindest für Kreative und kulturnahe Berufe. Rückwirkend zum 1.10.20 sind Hilfen in Höhe von maximal 1.180 Euro/Monat möglich.

Die Kompensation der unverschuldeten Einkommensverluste lief skandalös schleppend an und kam weitgehend zu spät. Viele Hilfen greifen bis heute im sehr kleinteilige Kulturbereich nicht. Gelitten wird aber seit 12 Monaten überall: von Kulturfest bis Rockkonzert, von Technik bis Plakat-Design, von Schausteller bis Schauspielerin.“, kritisiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen.

Angekündigt von Markus Söder bereits im Oktober, sind bis heute erst 1.938 Anträge aus dem Programm bewilligt, dies entspricht nur rund 65%. Viele der dringend benötigten Hilfen liegen seit nunmehr drei Monaten wegen weiterer Prüfung auf Halde, wie die Anfragen von Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups, und Sanne Kurz zeigten:

„Überkompensation“ lautet der Vorwurf, denn insgesamt wird aus der November-/Dezember-Hilfe des Bundes und den Landeshilfen, die explizit kumulierbar sind, nur das Existenzminimum von 1180€ gewährt. Sanne Kurz: „Ein Jahr kein Einkommen. Jetzt, bei oft nur marginalen Schieflagen, von ‚Überkompensation‘ zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Zumal die CSU-FW-Regierung sie über ein Jahr hinweg von Gottes Lohn hat leben lassen.

Für Sanne Kurz ist es unverständlich, dass sich die Staatsregierung über Monate hinweg ihrer Verantwortung der drittgrößten Branche Bayerns gegenüber entzogen hat, statt für die Kreativwirtschaft den gesamten Pandemiezeitraum im Blick zu haben und entsprechend zu entschädigen. Sanne Kurz: „Es gäbe Lösungen, die eine ‚Überkompensation‘ verhindern. Niemand verbietet einen längeren Förderzeitraum. Wir fordern seit Pandemiebeginn Hilfe ab Pandemiebeginn. Wer wie Markus Söder von ‚pragmatischen Entscheidungen‘ redet, muss sie liefern! Wir reden hier ja nicht von Milliarden – sondern vom Existenzminimum.

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Antrag: „Arbeit bezahlen statt Stillstand – Stipendienprogramm für alle ausweiten“

Der Landtag wolle beschließen:
Der Kreis der Antragsberechtigten des Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern wird ausgeweitet auf alle professionell künstlerisch tätigen Künstlerinnen und Künstler in Bayern. Im Sinne des lebenslangen Lernens und Wachsens sollen so insbesondere auch Eltern nach der Familienphase noch einen Zugang zu den Projektstipendien gewährt werden.

Zum kompletten Antrag inklusive Begründung geht’s hier!