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Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023

Aus gegebenem Anlass: Steuerliche Einordnung bei NEUSTART KULTUR-Stipendien

Zum Jahresende geht es wieder an die Steuer. Dabei haben wir nochmal die wichtige Frage nach steuerlicher Behandlung der Corona-Hilfen gestellt. Wichtigste Frage, die an mich immer wieder heran getragen wurde, war: Ist das Stipendium steuerfrei?

Wir haben im BKM nachgefragt – und folgende Antwort erhalten, die ich natürlich gerne umgehend weitergebe:

Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogrammes „NEUSTART KULTUR“ der Bundesregierung gewährt wurden sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Dies ist Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 11 EStG obliegt dem für die Empfänger*innen der Bezüge jeweils zuständigen Finanzamt. Die Frage der Steuerfreiheit weiterer Stipendien aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ bedarf einer Überprüfung im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Ich hoffe, das hilft und drücke fest die Daumen, dass gerade in diesen Zeiten der jährliche Kassensturz auch finanziell den Wert der geleisteten Arbeit abbildet. Ich denke nach den vergangenen Jahren haben das alle im Kulturbereich tätigen Menschen mehr als verdient.

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Weihnachtsmärkte

Volksfeste und Weihnachtsmärkte finden draußen statt. Es gibt wohl niemanden, der oder die sie nicht liebt. Märkte und Feste: Das Leuchten in den Augen meiner Kinder ist unbezahlbar, wenn sich die Lichter darin spiegeln. Ja, wo viele Menschen zusammenkommen, fühlen sich Viren wohl. Was mich stört ist das Messen mit zweierlei Maß: Wo man hier draußen isst und trinkt, sollte man auch dort draußen essen und trinken dürfen. Wenn die Pandemielage so dramatisch ist, dass es Einschnitte braucht, will ich die Lasten auf allen Schultern gleichmäßig verteilt sehen. Wo Schließungen nötig sind, braucht es passgenaue Hilfen.

Schon im September 2021 hätten wir Grüne uns gewünscht, ein Wort der Staatsregierung zu den Weihnachtsmärkten 2021 zu hören. Unser diesbezüglicher Antrag, der hier Klarheit forderte, wurde von CSU und FW im Ausschuss abgelehnt.

Weihnachten kommt, und zwar nicht plötzlich und überraschend, sondern jedes Jahr und in schöner Regelmäßigkeit. Es ist ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung, wenn es rechtzeitig Leitplanken gibt für Kommunen, die deutlich machen, wann und wie sie Feste und Märkte stattfinden lassen dürfen – und wann und wie nicht. Volksfeste und Märkte verbieten und „Ersatzveranstaltungen“ zu erlauben, von denen niemand weiß, was das genau sein soll und darf und wie solche „Ersatzveranstaltungen“ durchzuführen sind? Das darf nicht sein.

Wir forderten in unserem Antrag vom September 2021 zum Erhalt des Kulturguts Weihnachtsmärkte eine Gleichstellung – Ähnliches wollen wir mit Ähnlichem gemeinsam und gleich behandeln. – Wenn dann doch Schließungen kommen und Existenzen gefährdet sind? Hier ist für uns der Unternehmerlohn, wie ihn Baden-Württemberg schon zu Beginn der Pandemie zahlte, ein wichtiger Baustein der Hilfen.

Die Lage ist eigentlich zu dramatisch und schlimm, um etwas lustig zu finden. Aber anders als mit Humor kann ich es nicht nehmen, dass die Fraktionen von CSU und FW unseren Antrag vom November am 2. Dezember im Ausschuss für Wirtschaft mit ihrer Mehrheit ablehnten – nur um dann einen Tag später (!), also am 3. Dezember, Markus Söder verkünden zu lassen, Bayern würde den Unternehmerlohn für die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute einführen.

Echt jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und FW? Ihr kanntet unseren Antrag doch schon, seit wir ihn im November eingereicht haben. Hättet Ihr, wenn Ihr unsere Ideen unbedingt selbst verkünden wollt, dann nicht einfach ein bisserl Gas geben können und die Sache früher auf den Weg bringen? Da erwarte ich mir von einer Landesregierung doch mehr. Aber versprochen: Wir Grüne werden auch in Zukunft Ideen liefern und die CSU-FW Corona-Politik kritisch wie konstruktiv begleiten.

Wenn die Staatsregierung Grüne Ideen nur auch mal bei Klimaschutz, Verkehrswende oder Energiewende so rasch umsetzen würde, da wäre einiges gewonnen! In diesem Sinne: Schreibt’s gerne ab. Aber bittschön ned immer so zäh rumwarten damit!

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Antrag: Weihnachtsmarkt- Absagen abfedern II – fiktiven Unternehmerlohn für die Familienbetriebe

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, als Kompensation für die Absagen der bayerischen Weihnachtsmärkte einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums bei den Hilfen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zu ermöglichen.

Begründung:

Am 19.11. kündigte Markus Söder ein Überbrückungsgeld für Schausteller, Schaustellerinnen und Marktkaufleute an. Bayern hat bisher anders als andere Länder keine speziell auf die Bedarfe dieser Personengruppe zugeschnittenes Hilfsangebot auf den Weg gebracht. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind ein wichtiges Kulturgut in unseren bayerischen Dörfern und Städten und werden von einer kleinteiligen Struktur an Familienbetrieben am Leben gehalten, Dort, wo Einzelpersonen oder eine Familie allein arbeiten, fehlt es genau wie im Kulturbereich an passgenauen Hilfen um den Lebensunterhalt der von pandemiebedingten Absagen Betroffenen zu bestreiten. Eine reine Erstattung von Betriebskosten erreicht die Betroffenen nicht. Kurzarbeitergeld erreicht Saisonkräfte und Menschen im Minijob ebenso wenig wie Soloselbstständige. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums schließt diese Lücke. Kompensation wurde notwendig, da Weihnachtsmärkte zwar an der frischen Luft stattfinden, aber anders als Glühweinstände außerhalb von Weihnachtsmärkten und Weihnachtsmarkt-Angeboten auf Indoor-Verkaufsflächen abgesagt wurden und auch mit 2G-Regelungen für Gäste kein Betrieb mehr möglich ist, bzw. geimpfte Betreiberfamilien all ihre Stände wieder abbauen mussten.  


    



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Pressemitteilung: Kinos in Bayern: Kein Happy-End in Sicht

Sanne Kurz und Expert*innen aus der Filmbranche kritisieren mangelnde
Unterstützung für den Restart der Kinos.

Kinos waren die Ersten, die schließen mussten und sind mit die Letzten, die wieder öffnen dürfen. Die Vorgaben mit der 1,50 Meter-Regelung sind allerdings so dramatisch schlecht, dass sich für viele eine Öffnung bisher schlicht nicht gerechnet hat.

Die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz ist irritiert über die fehlende Kenntnis der Ministerin Gerlach über die Branche: „Statt von „fehlenden Filmen“ zu fabulieren, sollte die Ministerin lieber ihre Hausaufgaben machen und daran arbeiten, wie sich Erkenntnisse gewinnen lassen, die den Kinobetrieb wieder normalisieren. Seit Wochen dürften die Kinos öffnen – und taten es oft nicht, weil es sich nicht rechnet.“ Hinzu komme, dass die von der Ministerin gefeierten Kino-Programm-Prämien voll auf die Corona-Hilfen angerechnet werden. „Die Fleißigsten ihrer Zunft jetzt für gute Kinoprogramme zu bestrafen, indem man die Kinoprogrammprämien von den bereits ausgezahlten Corona-Hilfen abzieht, halte ich nach alle dem, was die Kinos mitgemacht haben, für eine Frechheit. Kino-Programmpreise belohnen gute Arbeit, sie waren nie zur Sicherung der Existenz gedacht.“, kritisiert Sanne Kurz.


Andrea Hailer, von der Kino & Film- Marketingagentur soulkino berichtet, dass ausreichend Filme, die gezeigt werden wollen, vorhanden sind: „Der Filmstau ist Realität, es wird viel untergehen, wir wissen nicht mehr, wo uns der Kopf steht, wir sind ja keine Maschinen. Und unser Publikum auch nicht.“ Die Landtags-Grünen erneuern ihre Forderung aus dem vergangenen Sommer, die Pilotprojekte zur Schachbrettmuster-Sitzordnung, schnellstmöglich umzusetzen. Sanne Kurz: „Wir wollen schließlich alle ein Happy End für die Kinos in Bayern und keinen weiteren Horrorfilm.“ Der Grüne Berichtsantrag zur Lage der Kinos wurde im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst angenommen und findet sich als pdf im Anhang. Den Antrag zur Schachbrett-Sitzordnung befindet sich ebenfalls im Anhang.

Volksfest Kultur Straßenfest Frühlingsfest Herbstfest Oktoberfest Kulturpolitik Grüne Bayern Landtag

Antrag: Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Wir Grüne kämpfen für ein Überleben der Kulturszene Bayerns. Für uns gehört da Brauchtumskultur dazu. Etliche Straßen- und Volksfeste pflegen zum Teil jahrhundertealte Traditionen. Manch ein Fest hat es auf die UNESCO-Weltkulturerbe Liste geschafft. Seit Pandemiebeginn finden Feste nicht statt. Die, die sie bespielen, haben mit ihren Familien kein Einkommen. Speziell auf ihre Bedarfe abgestimmte Hilfen gibt es bis heute keine. Das muss sich ändern.

Bei Hilfen, die wir bisher beantragt hatten, forderten wir immer Unterstützung für alle Betroffenen. Gekommen ist dann Hilfe für ganz bestimmte Gruppen. Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute fielen mit ihrer speziellen Situation keine eigene „Spielstätte“ zu haben, kein dauerhaft angestelltes Personal, oft nicht mal Betriebskosten, genau wie alle andere Soloselbständigen durch alle Raster.

Ja, es gab letzten Sommer Versuche zu helfen – von den Kommunen, die zumindest dezentral Flächen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zur Verfügung stellten. Bezirke und der Freistaat hätten das auf ihren Flächen auch verstärkt tun können – zumal z.B. Parkplätze wegen begrenzter Besuchszahlen üppigen Freiraum ließen. – Oh und Hilfsgelder wie der fiktive Unternehmerlohn?! Auch ausgenommen. Darum haben wir einen Antrag gestellt:

Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Der Landtag wolle beschließen:

  • Heimat- und Brauchtumskultur ist Kulturgut. Um Traditionsveranstaltungen zu erhalten braucht es den Zugang zu staatlichen Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten – beispielsweise auf Teilen von Parkplätzen.
  • Mit den Bezirken ist Kontakt aufzunehmen, um auch hier auf die zur Verfügung Stellung von Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten hinzuwirken.
  • Kommunale Flächen, die für Kultur und internationale Events genutzt werden, sind unter Einbeziehung der Verbände für Schaustellerei und Marktkaufleute zu vergeben.
  • Die Staatsregierung erlässt ein Rahmenkonzept mit klaren Regeln für die Verantwortlichen vor Ort zur Durchführung von Angeboten der Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute. Dieses Rahmenkonzept soll speziell auf die Möglichkeiten und Bedarfe von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten und ihren Angeboten eingehen und analog zu den Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern oder dem Rahmenkonzept Gastronomie Entscheidungshilfe für Kommunenund Landkreise bieten.
  • Modelle aus der Gemeinschaft der von der Pandemie Betroffenen wie z.B. das NürBärLand sind nicht schlechter zu stellen als Freizeitparks.
  • Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller im Familienbetrieb haben wie andere Soloselbstständige auch oft keine laufenden Betriebskosten oder Personalkosten. Gleichzeitig sichert diese Gruppe oft nicht nur Volks-, Traditions- und Heimatkultur in weiten Teilen Bayerns, sondern auch regionale Wertschöpfung. Die Staatsregierung ist hier weiterhin gefordert, ein Hilfspaket mit dem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von 1180€ für die Betroffenen zu schnüren.

Begründung:

Das Oktoberfest ist bereits abgesagt. Auch Großveranstaltungen bleiben untersagt, ohne dass in Bayern definiert wäre, was eine Großveranstaltung ist. Die Kommunen gehen sehr unterschiedlich mit dem Mangel an Leitplanken und Rahmenbedingungen um. Einige nutzten im Sommer 2020 das Informations-Vakuum für eigene, pandemiegerechte Angebot von
Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten für Kinder, Jugendliche und Familien. Andere waren wegen fehlender Eckdaten zögerlicher. Das darf sich diesen Sommer nicht wiederholen. Die Menschen, die in ganz Bayern helfen, zum Teil über hunderte von Jahren
Traditionen aufrecht zu erhalten, haben es verdient:

Sie brauchen Möglichkeiten, um dezentral ihrer Arbeit nachzugehen. Sie brauchen Perspektive, sie brauchen ein Ende der Schlechterbehandlung hinter Freizeitparks bei freizeitparkähnlichen Angeboten und eine Abkehr vom Hin- und Her des Schiebens der Verantwortung von Kommune
auf Bezirk auf den Freistaat bei der Vergabe von Flächen.

Es kann nicht sein, dass internationale Großevents wie die Internationale Automobilausstellung IAA und der Kultursommer Flächen binden, ohne die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute mitzudenken. Sie können eine gute und wichtige Ergänzung zur Abrundung aller sommerlichen Angebote sein und so für Daheimgebliebene, Kinder, Jugendliche und Familien ein Stück Normalität im Rahmen der Möglichkeiten zurückbringen.

Wegen der überall pandemiebedingt eingeschränkten erlaubten Besuchszahlen wird es gerade auf Parkplätzen Kapazitäten geben, bei denen auch Schaustellerinnen, Schausteller und
Marktkaufleute zum Zug kommen sollten.

Die Umsetzung der Hygienevorgaben seitens der Schaustellerinne, Schausteller und Marktkaufleute hat 2020 hervorragend funktioniert. Die Disziplin und Einhaltung der Auflagen auch der Gäste war hervorragend, das sollte gewürdigt werden.

Sanne Kurz Spielstättenprogramm Überkompensation Bayern Landtag Grüne

Spielstätten: Corona Hilfe ad absurdum geführt

Über ein Jahr sind sie dicht: bayerische Live-Musikspielstätten. Letzten Sommer startete ein Hilfsprogramm, das in der gesamten Republik gelobt wurde und viele Grüne Forderungen enthielt, so z.B. die Förderfähigkeit von Personalkosten oder den fiktiven Unternehmerlohn. Obwohl niemand doppelt Hilfe erbeten oder erhalten hat, sollen jetzt Millionen zurück gezahlt werden. Wir fordern eine Abkehr von dieser unsäglichen Praxis! – Mein Brief an den Staatsminister.

Im Frühjahr gab es Gerüchte. Mal einen Social-Media-Post, mal eine E-Mail, einen Anruf. „Überkompensation“ hieß es, Rückforderungen ausbezahlter Hilfen standen im Raum und wir Grüne haben auch gleich eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, damit sich die Gerüchte in Fakten fassen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd:

Niemand hat doppelt irgendetwas beantragt, niemand hat doppelt irgendetwas bekommen.

Trotzdem fordert der Freistaat tatsächlich bis zu 300.000 Euro Fördergelder von betroffenen Live-Musikspielstätten zurück. Was war geschehen?

Leider wurde für die bayerischen Hilfen aus dem Spielstätten-Programm ein Förderbescheid für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 ausgestellt – nach Berechnung durch die Steuerberatung der Spielstätten, nach Prüfung durch die CSU-FW-Staatsregierung. Dieser Bescheid hätte innerhalb eines Monates nach Zustellung geändert werden können, man hätte die Monate November und Dezember 2020 aus dem Zeitraum herausnehmen können. Die Bescheide kamen aber meist im September 2020 – hätten also nur bis Oktober 2020 geändert werden können. Zu diesem Zeitpunkt waren November- und Dezemberhilfen Zukunftsmusik. – Die mit der Rückforderung konfrontierten Betroffenen können durch nichts kompensieren: die Frist zur Einreichung von Überbrückungshilfe II Anträgen, den „November- und Dezember-Hilfen“ ist abgelaufen.

Keine Hilfe für November/Dezember 2020 erhalten oder Bundeshilfe gekürzt: und trotzdem Rückforderungen

Viele Live-Musikspielstätten hatten sich auf das bayerische Spielstätten-Programm verlassen. Sie beantragten keine Bundesmittel im November- und Dezember. Manche, die doch Bundeshilfen-Anträge stellten, gaben ehrlich und ordnungsgemäß an, für November und Dezember bereits anteilig Hilfen vom Freistaat erhalten zu haben – diese bayerischen Hilfen wurden vom Bund bei der Bundes-Hilfe stets abgezogen. Nochmal: Kein*e Antragsteller*in versuchte, doppelt Hilfen zu beantragen!

Die bayerische Finanzverwaltung unter CSU-FW-Regierung spricht nun trotzdem von einer sogenannten „Überkompensation“ und verlangt bei voraussichtlich 30 Spielstätten die bayerischen Hilfen – teilweise zu 100% – einfach zurück. Obwohl niemand zu viel bekommen hat!

Hiobs-Botschaft erreicht eine Branche am Abgrund ohne Aussicht auf Öffnung

Und das mitten in einer Pandemie, in der für Live-Musikspielstätten anders als für Opern- und Konzerthäuser oder Theater und Kinos immer noch keine Perspektive existiert, immer noch nicht geklärt ist, wer die Risiken zukünftiger Pandemie bedingter Verschiebungen und Absagen trägt, wo es wieder eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße von Kulturveranstaltungen (und nur Kulturveranstaltungen!) gibt und ein kostendeckender Notbetrieb immer noch in weiter Ferne liegt.

„Aufstehen für Kultur“: kein Wort der Hoffnung für Betroffene vom zuständigen Minister

Donnerstag war ich mit dem zuständigen Minister auf einer Demo. Er hat dort erklärt, was es mit der Politik der CSU-FW-Regierung in Sachen Kultur auf sich hat. Leider hat er sich zum Spielstätten-Programm nicht geäußert. Weil er aber versprach, sich um noch bestehende Probleme persönlich zu kümmern, „wo’s noch hakt“, nahm ich ihn heute beim Wort: ich schrieb ihm einen Brief!

Unten gibt’s den Original-Brief zum Download!

Das bayerische Spielstätten-Programm seines Ministeriums, eine weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte, vorbildliche Hilfe für die Kulturszene Bayerns, in dem sich viele unserer Grünen Forderungen wiederfinden, war letzten Sommer Rettungsanker vieler Kulturinstitutionen. Es ist nicht die Schuld des CSU-Ministers, dass bei Auflage des Programms niemand wusste, dass es einen erneuten Lockdown im Herbst geben würde. Auch von November- und Dezemberhilfen des Bundes ahnte niemand etwas. Alles ok. Als dann November- und Dezemberhilfen kamen, klärte er als zuständiger Minister weder, wie es mit Parallellauf von Bundes- und Landeshilfen aussieht, noch kommunizierte er den Betroffenen oder dem Bayerischen Landtag (der die Gelder freigeben muss) transparent die Problematik. Auch ich als Fach-Abgeordnete erfuhr von den Rückforderungen nicht etwa durch ein Schreiben des Ministeriums, sondern im März 2021 aus Social-Media Posts!

Mangelnde Kommunikation und fehlende Transparenz Dauerproblem des CSU-FW-Krisenmanagements

Jetzt blicken die bayerischen Spielstätten ins Nichts: die 30 größten Bayerischen Spielstätten sind mit Zahlungen konfrontiert; Rückforderungen von bis zu 300.000 Euro stehen im Raum. Etliche Betroffene werden ihre Existenz verlieren, wenn die Forderungen wie geplant durchgesetzt werden, Angst geht um.

Die Aufhebung des Verwaltungsaktes der Förderbescheide ist eine im Verwaltungsrecht explizit vorgesehene Möglichkeit, die zur Lösung beitragen kann. Ziel muss sein, dass die Betroffenen die Monate November und Dezember aus den bayerischen Förderbescheiden herausnehmen können und so den Antragszeitraum auf vier statt sechs Monate verkürzen. Dass es dann immer noch keine November- und Dezember-Hilfe für die Betroffenen gibt?! Geschenkt. Aber zumindest wäre niemand mehr doppelt schlechter gestellt als ohne Hilfe.

Herr Sibler: Finden Sie eine Lösung! Es ist Ihr Job!

Ich fordere die CSU-FW-Regierung dringendst auf, hier umgehend eine befriedigende Lösung gemeinsam mit den Betroffenen zu suchen.

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Antrag: Infrastruktur für Kulturveranstaltungen: Existenz sichern -Spielstättenprogramm verlängern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. das zum 30. Juni 2021 auslaufende Spielstätten- und Veranstalterprogramm um ein Jahr zu verlängern und
  2. die Zahl der für eine Förderung vorgesehenen mindestens 24 künstlerischen Veranstaltungen pro Jahr für Spielstätten und Kulturveranstalter zu reduzieren.

Begründung:

Es ist bisher pandemiebedingt nicht absehbar, wann wieder Kulturveranstaltungen stattfinden können. Selbst wenn ab Herbst 2021 Theater, Musik-, Kleinkunst- und Kabarettbühnen den Spielbetrieb wiederaufnehmen können, wird die Veranstaltungsbranche zumindest in den nächsten ein, zwei Jahren deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.

Der Planungsvorlauf ist lang. Wegen der nach wie vor bestehenden Unsicherheit und des immer noch hohen Absagerisikos konnte die Branche für die Saison Herbst 2021 bis Mai 2022 kaum Neuproduktionen und Wiederaufnahmen, Touren, Reihen, Einzelevents oder Festivals planen. Wesentlich dazu beigetragen hat, dass der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte und in Österreich erfolgreich realisierte Ausfallfonds Kultur hier bisher nicht zustande kam.

Nachdem die Branche bereits auf den Kosten der ab März 2020 wegen Corona ausgefallenen Produktionen sitzengeblieben ist, ist für viele Veranstalter auch bei einem Neustart für die anstehende Spielzeit keine existenzsichernde Umsatzbelebung in Sicht.

Auch der Vorverkauf ist massiv eingebrochen, von den Mehrwertsteuersenkungen aus 2020 hat die Branche selbst im Weihnachtsgeschäft von den Vorverkäufen her kaum profitiert.

Die gesamte Live-Kultur schiebt eine Bugwelle an Produktionen vor sich her: Im kommenden Jahr 2022 werden hauptsächlich vor Corona geplante oder bereits gezeigte Aufführungen zu sehen sein, die seit einem Jahr geschoben werden. Fachleute prognostizieren daher für die Branche einen Einnahmerückgang von mindestens 30 Prozent. Auch die Aussichten für danach werden von Sachverständigen als nicht rosig eingeschätzt. Es ist zu befürchten, dass nicht wenige Kommunen wegen coronabedingter
Einnahmeausfälle ihre Unterstützung zurückfahren werden.

Um unsere bayerische Kulturinfrastruktur nachhaltig zu stützen, sollte deshalb das Spielstättenprogramm verlängert und der Kreis der Empfänger durch die Reduzierung der verlangten Veranstaltungszahl erweitert werden.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Spielstättenprogramm: Ausgaben und Rückforderungen“

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch ist die Summe, die bisher seit Auflegung des Spielstätten- und Veranstalterprogramms an kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ausgereicht wurde, wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (bitte mit Angabe der Gesamtzahl und ihres Anteils an allen eingereichten Anträgen) und wie viele Anträge aus inhaltlichen
Gründen (bitte mit Nennung der Hauptgründe) bzw. aus formalen Gründen jeweils abgelehnt wurden?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung: „Überkompensation“ Soloselbstständigenprogramme: Helfen statt hinhalten!

– Hilfen seit drei Monaten auf Halde
– „Überkompensation“? Eine Ohrfeige für die Betroffenen
– Pragmatische Entscheidungen – aber bitte für den gesamten Pandemiezeitraum!

Seit einem Jahr haben Kulturschaffende keine Einnahmen, die auch nur annähernd Existenzen sicher könnten. Nachdem die Landtags-Grünen monatelang den „fiktiven Unternehmerlohn“ als anerkennungsfähigen Teil der Betriebskosten für alle Soloselbständigen forderten, startete am 18.12.20 das bayerische Soloselbstständigen-programm zumindest für Kreative und kulturnahe Berufe. Rückwirkend zum 1.10.20 sind Hilfen in Höhe von maximal 1.180 Euro/Monat möglich.

Die Kompensation der unverschuldeten Einkommensverluste lief skandalös schleppend an und kam weitgehend zu spät. Viele Hilfen greifen bis heute im sehr kleinteilige Kulturbereich nicht. Gelitten wird aber seit 12 Monaten überall: von Kulturfest bis Rockkonzert, von Technik bis Plakat-Design, von Schausteller bis Schauspielerin.“, kritisiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen.

Angekündigt von Markus Söder bereits im Oktober, sind bis heute erst 1.938 Anträge aus dem Programm bewilligt, dies entspricht nur rund 65%. Viele der dringend benötigten Hilfen liegen seit nunmehr drei Monaten wegen weiterer Prüfung auf Halde, wie die Anfragen von Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups, und Sanne Kurz zeigten:

„Überkompensation“ lautet der Vorwurf, denn insgesamt wird aus der November-/Dezember-Hilfe des Bundes und den Landeshilfen, die explizit kumulierbar sind, nur das Existenzminimum von 1180€ gewährt. Sanne Kurz: „Ein Jahr kein Einkommen. Jetzt, bei oft nur marginalen Schieflagen, von ‚Überkompensation‘ zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Zumal die CSU-FW-Regierung sie über ein Jahr hinweg von Gottes Lohn hat leben lassen.

Für Sanne Kurz ist es unverständlich, dass sich die Staatsregierung über Monate hinweg ihrer Verantwortung der drittgrößten Branche Bayerns gegenüber entzogen hat, statt für die Kreativwirtschaft den gesamten Pandemiezeitraum im Blick zu haben und entsprechend zu entschädigen. Sanne Kurz: „Es gäbe Lösungen, die eine ‚Überkompensation‘ verhindern. Niemand verbietet einen längeren Förderzeitraum. Wir fordern seit Pandemiebeginn Hilfe ab Pandemiebeginn. Wer wie Markus Söder von ‚pragmatischen Entscheidungen‘ redet, muss sie liefern! Wir reden hier ja nicht von Milliarden – sondern vom Existenzminimum.

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Antrag: „Arbeit bezahlen statt Stillstand – Stipendienprogramm für alle ausweiten“

Der Landtag wolle beschließen:
Der Kreis der Antragsberechtigten des Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern wird ausgeweitet auf alle professionell künstlerisch tätigen Künstlerinnen und Künstler in Bayern. Im Sinne des lebenslangen Lernens und Wachsens sollen so insbesondere auch Eltern nach der Familienphase noch einen Zugang zu den Projektstipendien gewährt werden.

Zum kompletten Antrag inklusive Begründung geht’s hier!

Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayern - hilfe-verlaengern-raum-fuer-kultur

Grüner Erfolg! Solo-Selbstständigenprogramm geht in die Verlängerung

Dranbleiben hilft! In seiner Regierungserklärung vom 12. Februar verkündete Markus Söder, dass das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Am 10. Februar hatten die CSU-FW-Landtagsfraktionen genau diese Forderung von uns noch abgelehnt. Vom Bohren dicker Bretter.

Seit April 2020 haben wir uns in Ausschusssitzungen den Mund fusselig und die Köpfe heiß geredet, dass man all den pandemiebedingt aus der beruflichen Bahn geworfenen Soloselbständigen helfen muss, ihre Existenz zu sichern. Dann kam – nachdem der Druck entsprechend angewachsen war – endlich das Versprechen seitens der Staatsregierung: Unterstützung in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums – aber nur bis Ende 2020.

Hilfen laufen aus

Wir haben weitergebohrt und am 27. Januar beantragt, die Hilfen bis zum Ende der Pandemie fortzuschreiben. Schließlich lässt sich bei fast einem Jahr Ausnahmezustand mit entsprechend langen Veranstaltungsverbots-Zeiten mit Hilfen für drei Monate (Oktober-Dezember 2020) kein Kühlschrank füllen und keine Miete bestreiten.

Grüne Forderung umgesetzt

Und halleluja – unser Ruf wurde zwar am 10. Februar noch vom Landtag abgelehnt, aber von der CSU-FW-Regierung dann doch umgesetzt: Ab dem 15. März können Anträge für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 hier gestellt werden. Und die Frage „Wer hat’s erfunden?“ mag für sich beantworten, wer mag – Hauptsache der Sache ist gedient und vielen Menschen, die vor den Scherben ihrer Existenz stehen, geholfen.

Kultur und Kreativwirtschaft 1 Jahr 2. Kreativwirtchaftsbericht Prognos AG Aiwanger Wirtschaftsminister Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag Bayerischer Landtag_

Ein Jahr 2. Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht: „Wirtschaft“ meint mehr als nur „Gasthaus“, Herr Aiwanger!

Es war am Vorabend des ersten Lockdowns, als in Abwesenheit des zuständigen Ministers der 2. Bayerische Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht vorgestellt wurde. Er sprach eine klare Sprache. Was hat sich seither getan? – eine Bilanz.

Wenn Du von den Gewinnen Deiner kreativen Arbeit lebst und nicht überwiegend gemeinnützig oder komplett öffentlich finanziert Kultur oder Kreativität zum Beruf hast, dann bist auch Du Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Du bist damit eine*r von Vielen:

So viele Beschäftigte wie die Automobilindustrie

Mit knapp 400.000 Menschen hatte die Kultur- und Kreativwirtschaft zum Berichtszeitpunkt genauso viele Beschäftigte wie die bayerische Automobilindustrie, war die drittstärkste Branche Bayerns nach Bruttowertschöpfung und auch bundesweit ganz vorne mit dabei: Jeder 5. Euro in der Branche wurde in Bayern erwirtschaftet, damit sind (waren?!) wir mal wieder Spitzenreiter:

„Mit Blick auf den Anteil an der Gesamtwirtschaft erzielt Bayern unter den Flächenländern mit einem Bruttowertschöpfungsanteil von 3,6
Prozent das stärkste Ergebnis.“

2. Bayerischer Kultur und Kreativwirtschaftsbericht, 10. März 2020

Kultur: wichtige und starke Branche in Bayern

Auch im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen stand die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft fantastisch da:

„Mit einer Bruttowertschöpfung von 20,3 Mrd. Euro betrug der Anteil der KuK in Bayern 3,6 Prozent der gesamten Wertschöpfung Bayerns. Damit erzielt sie nach der Automobilbranche mit 7,9 Prozent und dem Gesundheitswesen mit 7,7 Prozent den dritthöchsten Beitragswert unter den Vergleichsbranchen. Besonders erfolgreich schneidet die bayerische KuK gegenüber der Gastronomie mit 1 Prozent, der Beherbergung mit 0,7 Prozent sowie der Chemieindustrie mit 0,6 Prozent ab. Die Differenzspanne der geleisteten Bruttowertschöpfung zu diesen Vergleichsbranchen beträgt damit 23,4 Mrd. Euro bis 29,5 Mrd. Euro. Dies verdeutlicht die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der KuK und zeigt, dass die Branche zu den starken Industrien in Bayern gehört.“

2. Bayerischer Kultur und Kreativwirtschaftsbericht, 10. März 2020

Ja, Ihr lest richtig: Handel, Energiesektor, Banken und Versicherungen: alles weniger wichtig für eine florierende bayerische Wirtschaft. Ob das auch der für die Branche weitgehend abwesende Minister Hubert Aiwanger weiß? Der erst auf unsere Anfrage vom 12.12.2018 hin überhaupt merkte, dass es für die Kultur- und Kreativwirtschaft in seinem Ministerium dank Markus Söders Regierungsumbildung im April 2018 weder ein Referat noch eine Ansprechperson gab. Der am 3.12.2020 im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags noch behauptete – so war es im Protokoll zu lesen -, Hilfe für die Kultur- und Kreativwirtschaft „betreffe nicht direkt sein Ressort“*- ??

Milliarden-Umsätze dank Selbstausbeutung!?

Ganz sicher nicht weiß er, dass rund 70% der Beschäftigten zweier Teilmärkte sich mit Kleinunternehmertum und/oder Minijob durchschlagen, und dass es in weiteren sieben Teilmärkten mit rund 50% der Beschäftigten in Minijob und/oder Kleinunternehmerschaft nicht viel besser ausschaut. Oder er weiß es, ignoriert aber einfach, dass somit 9 der 11 Teilmärkte einer so starken Branche von Menschen gewuppt werden, deren Geschäftsmodell oft auf Selbstausbeutung beruht.

Zuständiger Minister kennt sein eigenes Ressort nicht

Wie sonst ist es zu erklären, dass das Bayerische Wirtschaftsministerium bis zum heutigen Tag weder eine von Corona unabhängige Wirtschaftsförderung für die wichtige Branche aufgelegt hat noch eine Idee, einen Plan oder eine Strategie dafür hat? Wir Grüne schlagen z.B. schon länger vor, auch nicht-technologische Innovationen zu fördern. Auch Kooperation und enge Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst, zuständig für nicht-gewinnorientiertes und/oder öffentliches Kulturschaffen, gibt es von Seiten des Wirtschaftsministeriums bis heute nicht.

Bei speziellen Corona-Hilfen für Solo-Selbständige und andere Beschäftigte der unter der Pandemie massiv eingebrochenen Kultur- und Kreativwirtschaft hielt sich der Minister fein zurück. Mantraartig verweist er auf das ALGII, während sein Staatssekretär munter-locker-flockig die Unglaublichkeit der Öffnung der Baumärkte vor allen anderen Lockerungen erklärt.

Baumärkte für Freie-Wähler-Führungsriege wichtiger als Kreativwirtschaft

Interesse daran, wie es den Beschäftigten in dem Sektor geht? Null. – Wunsch, für freie Kreativberufe, ähnlich wie für Architektur, Steuer- oder Rechtsberatung, staatliche Honorarordnungen und Mindestvergütungen zu etablieren, zumindest bei Zahlungen der öffentlichen Hand? Alles Quatsch. – 10 Jahre zurückgeworfen durch die Pandemie, bis zu 85% Umsatzeinbruch, Hilfen, die nicht greifen, weil Umsätze oft kleinteilig mit verschiedenen Standbeinen erzielt wurden und so nicht der „eine große Verlust“ nachweisbar ist? – Hartz IV ist die Lösung. Alles nicht sehr hilfreich, Herr Aiwanger, wenn man weiß,

  • welche Hürden Hartz IV für Selbständige und Kreative hat, die z.T. ja weiterarbeiten müssen, um künstlerisch fit zu bleiben, und die beim Re-Start Aufträge annehmen müssen und keine Rücksicht auf die ALGII-Beschränkungen nehmen können,
  • wie Ausschreibungen und Fördereinreichungen oft von einem Unterbietungsmarathon der Kreativ-Honorare begleitet werden,
  • wie Kreative pandemiebedingt die Branche zu Tausenden aus schierer ökonomischer Not verlassen und so eine komplette Generation hochqualifizierter kreativer Köpfe verloren geht.

Wenn es ums Geld geht, wird Aiwanger wach

Eine Sprache aber versteht der Leib-, Magen- und Stammtischpolitiker Aiwanger aber – Geld. 5 Milliarden Euro Verlust. Da wurde plötzlich auch der Freie Wähler wach. Zur persönlichen Stellungnahme reichte es nicht, aber immerhin tippte die Pressestelle eine Minister-Mitteilung an die Welt:

„Es ist unsere politische Pflicht, der ganzen Branche so schnell wie möglich wieder auf die Beine zu helfen. Die zehntausenden Kreativen, Dienstleister, Kulturschaffenden und Agenturen sind unverzichtbare Impulsgeber für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Wir brauchen ihre Ideen und Konzepte, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen. Bayern soll auch in Zukunft das Zuhause für kreative Köpfe und innovative Geschäftsmodelle sein.“

War im Bericht des BR zur tiefen Krise der Kultur- und Kreativwirtschaft vom 08.03.2021 zu lesen. Ob Herr Aiwanger das Zitat so freigegeben hat? Ob er sich in ein paar Wochen, Monaten, Tagen daran noch erinnert?

Bereitschaft, für Kreativwirtschaft zu kämpfen, in der Verwaltung groß – zieht der Minister mit?

Die nachgelagerten Behörden und ministeriellen Referate scheinen sich sehr anzustrengen. Aber ohne klaren Support des Chefs im Rücken sind allen Wohlmeinenden die Hände gebunden. Wir Grüne bleiben dran am Thema und schauen in einem Jahr wieder nach, wie sich die Branche (trotz des Ministers?!) entwickelt hat. – Entwickelt, vielleicht ja sogar eines Tages gemeinsam mit einem Engagement des Kunstministeriums und in einer Bottom-Up-Struktur zusammen mit den Menschen, die diese Branche mit ihrer Köpfe und Körper Arbeit ausmachen.


Fußnoten und weiterführende Lektüre:

*„Zu den Hilfen für die Kultur– und Kreativwirtschaft weist er darauf hin, diese Frage betreffe nicht direkt sein Ressort, und führt sodann aus, man denke über eine rückwirkende Künstlerhilfe im Oktober nach. Allerdings spreche man mit 200 Anträgen im September über eine sehr geringe Zahl, denn die meisten Künstler bekämen über die Grundsicherung mehr Geld. In der November– und Dezemberhilfe würden die Künstler ebenso sehr gut berücksichtigt wie in der Überbrückungshilfe ab dem neuen Jahr.“
– Hubert Aiwanger, Freie Wähler, Stellvertretender Ministerpräsident und Bayerischer Wirtschaftsminister in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtags vom 3.12.2020

Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayern - hilfe-verlaengern-raum-fuer-kultur

Grüne Politik: Wirkt!

Ich sitze im Plenarsaal und lausche der Regierungserklärung. Plötzlich klingt Söder ganz Grün. Was vorgestern im Ausschuss von CSU/FW noch angelehnt wurde, ist jetzt Regierungs-Haltung: Hilfen sollen bis Sommer verlängert werden, staatliche Flächen sollen für kulturelle Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

So klingt das im Twitter-Ticker live aus dem Plenarsaal: +++Grüne Politik wirkt +++ Söder übernimmt Grüne Forderungen +++ Umsetzung muss jetzt klappen!+++

Da muss man doch mal kurz innehalten und sagen – yeah – Grüne Politik wirkt! Oder?! – Was ist passiert? Genau: In seiner Regierungserklärung übernimmt Markus Söder endlich unsere Forderungen für die Kultur in Bayern. Ganz kurz muss ich aber erinnern: In der Vergangenheit wurden von Markus Söder schon öfter Dinge versprochen, die die CSU-FW-Regierung nicht hielt, an die Markus Söder sich nicht mehr erinnern konnte – weshalb ich gerne Screenshots seiner Versprechungen mache.

Wird Söder diesmal Wort halten?

Ich kann zusichern: Wir Grüne werden sehr kritisch begleiten, ob Markus Söder sein Wort hält! – Das soll kommen:

  • 1️⃣ Hilfen für Solo-Selbstständige werden bis Sommer 2021 verlängert. ✔️ Vorgestern von CSU/FW im Ausschuss noch abgelehnt, jetzt Regierungs-Versprechen!
  • 2️⃣ Staatliche Flächen werden für kulturelle Nutzung freigegeben ✔️ Im Sommer abgelehnt, in 2020 nicht mal 2x/Monat umgesetzt, jetzt Regierungs-Versprechen!

Unsere Anträge:

Die erstmals im April 2020 geforderten Hilfen für Solo-Selbstständige kamen mal ein bisschen, mal gar nicht. Ende Dezember lief das letzte Programm aus. Hier der aktuelle Antrag für fiktiven Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige vom 27.01.2021 – ob Markus Söder wohl gelesen hat, dass man das Programm auch ausweiten muss auf alle Solo-Selbstständigen?

Besonders lustig war es beim Kampf um Raum für Kultur. Der Witz ist nämlich, dass das Bayerische Haushaltsrecht eine kostenlose Nutzung, wenn ein „dringendes Staatsinteresse vorliegt“, ausdrücklich vorsieht! Und was könnte staatswichtiger sein, als etwas, das sogar in der Verfassung steht – Kultur -, denn Bayern ist Kulturstaat! Eine Sternstunde politisch-hilflosen Abwehrens der CSU-FW-Abgeordneten im Haushaltsausschuss! Selten hat man so gelacht, hätte man sagen können, wenn es nicht so traurig wäre. „Gibt es alles schon“ war dann die Ausrede. Eine Anfrage von mir ergab aber, dass über Monate hinweg weniger als zweimal pro Woche staatliche Flächen für Kultur genutzt wurden! Darum nehme ich Markus Söder beim Wort: unseren Antrag vom 17.06.2020 endlich umsetzen!

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Antrag: Brauchtumskultur erhalten – Ehrenamt schützen: Allen Vereinen helfen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Kunst und Kulturvereinen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind und ihre Betriebskosten nicht mehr selbst tragen können, ab sofort sowie rückwirkend für das Jahr 2020 eine den Belastungen angemessene Entschädigung zu gewähren, sofern sie nicht durch andere Förderungen berücksichtigt wurden.

Begründung:

Kleinere Vereine aus dem Kunst- und Kulturbereich können ihre Betriebskosten wie zum Beispiel Miet- oder Versicherungskosten, Produktionskosten, die Kosten für Bühnenbau, Verlagskosten, Werbungskosten nicht mehr selbst tragen. Kunstvereine sind jedoch nicht über das Spielstättenprogramm förderfähig, da hier die Hürden zu hoch sind. Vereine dürfen weder Rücklagen bilden, noch ist eine Finanzierung der andauernden Sonderbelastungen über eine Mitgliedsbeitragserhöhung zumutbar. Die Dezemberhilfe des Bundes greift nicht. Vereine im Kunstbereich sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Aufgrund der aktuell nur sehr beschränkt möglichen Vereinstätigkeit ist ohnehin oft bereits Mitgliederschwund zu beklagen. Ähnlich wie die großzügige För-derung im Laienmusikbereich oder der Heimatkultur haben auch andere Vereine außerhalb der Dachverbände eine Unterstützung nötig. Auch im Bereich des Sports wurde durch die Verdoppelung der Vereinspauschale dringend nötige Hilfe gewährt. Eine Hilfszusage für Kulturvereine für 2021 sowie eine Entschädigung für das vergangene Jahr sind notwendig, um sterbende Ehrenamtskultur und Vereinsleben in Bayern zu erhalten.

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Pressemitteilung: Soloselbstständigen-Hilfen verlängern und öffnen!

Grüner Antrag im Kunstausschuss: Sanne Kurz fordert finanzielle Hilfen für alle Betroffenen bis zum Ende der Pandemie

Allen Soloselbstständigen muss bis zum Ende der Pandemie dauerhaft und nachhaltig geholfen werden“, fordert die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz. „Der Ärger um auslaufende Hilfsprogramme muss endlich ein Ende haben!“ Ein Antrag dazu ist am Mittwoch, 10.2.2021 Thema im Kunstausschuss.

Die bayerischen Hilfen für Soloselbstständige „kulturnaher Berufe“ galten nur bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres. „Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht aber dringend mehr Sicherheit“, mahnt Sanne Kurz. „Die Söder-Regierung muss die finanziellen Hilfen fortschreiben, bis der Lockdown für den Kulturbereich aufgehoben wird, und sie darüber hinaus für alle Soloselbständigen öffnen. Die Betroffenen nach Tätigkeitsfeldern aufzuspalten und auf eine Antragsodyssee zu schicken ist unsolidarisch und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.

Sanne Kurz weist zudem darauf hin, dass zahlreiche in der Kreativwirtschaft Tätige, wie etwa Schaustellerinnen und Schausteller oder Menschen in Minijobs, bisher gar keine Hilfen erhalten haben.

Die schwarz-orange Regierung hat im Sommer viel verschlafen. Wir brauchen jetzt einen soliden Plan für dieses Jahr – ohne pauschale Deckelungen der Publikumsgröße und vor allem mit einem staatlichen Ausfallfonds, der pandemiebedingte Absagen absichert. Hier müssen Bayern und der Bund zusammenarbeiten. Es bringt den Betroffenen nichts, wenn der Kunstminister immer wieder mal Verständnis mimt. Ohne echte Hilfen geht Bayerns drittgrößte Branche vor die Hunde.

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin, Landtags-Grüne

Der Grüne Antrag „Bayerisches Soloselbstständigen-Programm für Kulturschaffende bis zum Ende der Pandemie fortschreiben“ wird am Mittwoch, 10. Februar 2021, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags diskutiert.

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Antrag: Veranstaltungsbranche: Überleben sichern – Kosten für pandemiebedingte Absagen übernehmen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene nachdrücklich für einen Ausfallfonds Kultur einzusetzen. Über den Fonds sollen der Veranstaltungswirtschaft die nicht stornierbaren Kosten bei coronabedingten Absagen von Veranstaltungen in diesem Jahr erstattet werden. Der Ausfallfonds Kultur soll analog zum Ausfallfonds für Kino-und Fernsehproduktionen gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden. Bayern soll sich in angemessener Höhe an ihm beteiligen.

Begründung:

Wie für nur wenige andere Branche gilt für die Veranstaltungswirtschaft „First Out –Last In“. Nach den Einnahmeausfällen im letzten sind auch ihre Aussichten für dieses Jahr mehr als trübe. Keiner weiß, wann wieder Festivals, Konzerte, Theater, Kabarett, Jahrmärkte, Sportevents stattfinden und Clubs wieder öffnen können. Und selbst wenn sie wieder erlaubt sein sollten, kann ein unerwarteter Anstieg der Infektionszahlen zu einem neuerlichen Lockdown, zu Einreiseverboten und damit zur erzwungenen Absage füh-ren. Sich gegen die Risiken abzusichern ist für die Veranstalterinnen und Veranstalter nicht möglich: Ausfallversicherungen werden entweder kaum mehr angeboten oder sind so teuer, dass sie für die Betroffenen nicht zu zahlen sind. Der Veranstaltungsbranche – Deutschlands sechstgrößter Wirtschaftszweig mit 130 Mrd. Euro Umsatz und 1 Mio. Jobs – drohen zahlreiche Insolvenzen, den für die Veranstaltungen eingeplanten oder schon engagierten Künstlerinnen und Künstlern, Agenturen, Technikerinnen und Technikern, Helferinnen und Helfern etc. drohen bei Absagen Einnahmeausfälle und Arbeitslosigkeit. Weil sie keinen verbindlichen Veranstaltungstermin vorweisen können, erhalten sie dann auch keine staatliche Unterstützung. Die Folge ist der Verlust an kultureller Vielfalt und Infrastruktur. Abgesehen von den individuellen Schicksalen sind die Konsequenzen auch aus ökonomischer Sicht fatal: Ihr Wiederaufbau würde mehr kosten als Hilfen, die jetzt gewährt werden.Die Veranstaltungsbranche braucht für einen Neustart Planungs- und Rechtssicherheit. Der Planungsvorlauf für Veranstaltungen ist lang. Die pandemiebedingte Unsicherheit zwingt sie zur Untätigkeit, von der insbesondere kleine Veranstaltungsfirmen ohne Rücklagen betroffen sind. Als einziger Ausweg bleibt den Veranstalterinnenund Veranstaltern immer häufiger, das Risiko auf die Kulturschaffenden und das Personal abzuwälzen. Als letztes und schwächstes Glied in der Kette gehen sie dann bei Ausfällen leer aus.

210114 Anhörung Kultur Bayerischer Landtag Sachverständigen Anhörung

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

Kulturschaffende stehen am Ende einer langen Kette von Regierenden, Parlamenten und Verwaltungen, die der Pandemie hinterherhecheln. Das muss sich ändern. Kein Kultur-Sommer, wenn wir nicht jetzt planen, kein Kultur-Frühling, wenn wir nicht jetzt handeln.

Zehn Sachverständige fanden in unserer Sachverständigen-Anhörung am 15.12.2020 sehr klare Worte: Die im Oktober verkündeten Hilfen standen kurz vor dem Scheitern, die Kultur-Infrastruktur liegt in Scherben am Boden, das Publikum, das seine Kulturorte schmerzlich vermisst, wird durch Regierungshandeln verschreckt.

Unsere Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur und der Druck, den sie aufbaute, half! Drei Tage später gingen erstmals Solo-Selbständigen-Hilfen in Bayern online.

Erstmals bayerische Solo-Selbständigen-Hilfen für Kulturschaffende und „kulturnahe Berufe“

Gefordert von uns als Hilfe für alle Solo-Selbständigen seit April stehen die Hilfen erstmals auch denen offen, die Kultur möglich machen. Weiter ausgenommen bleiben aber immer noch Zigtausende. #NoOneLeftBehind: Wir brauchen ein Existenzgeld für alle Solo-Selbständigen!

Wir brauchen aber auch einen Kunstminister, der stark ist, und einen Wirtschaftsminister, der nicht – wie am 3.12. im Wirtschaftsausschuss geschehen – behauptet, Kultur- und Kreativwirtschaft sei nicht sein Ressort…

Und was ist mit dem Publikum?!

Du gehörst zum Publikum, liebst „Deine“ Kultur und vermisst Deine Musik, Dein Kino, Dein Theater? Hier im Film kannst Du sehen, wie es Deiner Kultur geht – sie hat das Wort! –
Unten alle Infos zum Nachlesen und unsere Ideen, die jetzt umgesetzt werden müssen im 6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene.

So viel geballte Expertise – wir haben zugehört und aus Euren Forderungen unsere Forderungen abgeleitet. Diese stehen nun im Raum, die Regierungsfraktionen und die bayerische CSU-FW-Staatsregierung sind eingeladen, sich weiterzubilden. Man hat (fast) keine Arbeit mehr. Wir präsentieren quasi alles auf dem silbernen Tablett. Aber wir bitten Euch: Kommt in die Gänge! Helft! Jetzt.

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

  1. Umgehende Fortschreibung der bayerischen Solo-Selbständigen-Hilfen
  2. Kultur-Sommer jetzt mit verbindlichem Stufenplan angehen
  3. Ausfallfonds analog zu Film-Ausfallfonds schaffen
  4. Digital Guest Registration als Stütze anerkennen
  5. Re-Start den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen: Notbetrieb ohne Deckelung ermöglichen
  6. Publikums-Offensive: Vertrauen in Sicherheit unserer Institutionen wiederherstellen

Komplett lesen kann man unseren heute in einer Pressekonferenz vorgestellten Forderungs-Katalog „6-Punkte Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene“ hier. Die gesamte Genese, Infos, Hintergründe, alle Stellungnahmen sowie unseren Grünen Antrag auf Anhörung zur Lage der Kultur findet Ihr hier:

Last not least: die Pressekonferenz mit meinen Kollegen aus dem Kunstausschuss Volkmar Halbleib (SPD) und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) zum Nachhören!


Weiterlesen:

Mainpost Würzburg vom 22.01.2021 „Museen, Theater, Clubs: Wie kann der Neustart der Kultur aussehen?“ – „Wie überleben bis zur Öffnung? Und wie gelingt die dann? Erstmals hat Bayerns Kulturszene im Landtag ihre Nöte schildern können. Ein Stimmungsbild aus Unterfranken“, so der Untertitel des Artikels

Anhörung Kultur Landtag Grüne SPD FPD Sanne Kurz Wolfgang Heubisch Volkmar Halbleib

Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur

Am 19.11. hatten wir Landtags-Grüne einen Antrag gestellt: Wir forderten eine Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Lage der Kultur. Denn der geht es schlecht. Während sich die CSU über drei Sitzungen hinweg stritt, in welchem Ausschuss unser Antrag denn nun auf die Tagesordnung müsse, organisierte ich die Anhörung derweil kurzerhand selbst. – Drei Tage später kamen endlich die Hilfen. Ein erster Erfolg!

Rund anderthalb Stunden diskutierten wir im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, ob wir unseren Grünen Antrag auf Anhörung denn nun beraten sollten oder nicht. Der CSU-Ausschussvorsitzende blieb stur: keine Beratung. Auch der CSU-Kollege vom Wirtschaftsausschuss hat – genau wie der zuständige Minister Aiwanger – offenbar immer noch nicht verstanden, dass Kultur- und Kreativwirtschaft etwas mit seinem Ressort zu tun hat. Insgesamt drei Ausschusssitzungen verstrichen – unser Grüner Antrag auf Anhörung?! Landete auf keiner einzigen Tagesordnung.

Wer mich kennt, weiß: So viel Geduld habe ich nicht, wir können doch nicht warten und Däumchen drehen, während da draußen das Land brennt! Die Situation ist für so viele Betroffen so desolat, Kraft und Luft schwinden mit jedem neuen Antrag, der gestellt werden muss, und Hilfe bis zum Ende der Pandemie ist ebenso in weiter Ferne wie Ideen und Konzepte der Regierenden für einen tragfähigen Kulturfrühling. Also: mussten wir ran, und es selber richten!

Wir mussten ran, es selber richten.

Mit dem Rückenwind aller demokratischen Oppositionsfraktionen – SPD und FDP waren sofort mit dabei – war ruck-zuck klar: Wir können nicht warten bis zum Frühjahr. Weihnachten steht vor der Tür, wir müssen denen eine Stimme geben, die seit Monaten im Hinterzimmer des Ministeriums mit ihrem Schicksal ringen und für ihren gesamten Berufsstand kämpfen!

Eine eigene Sachverständigen-Anhörung gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen wurde gestrickt und am 15.12. als Hybrid-Veranstaltung unter Schirmherrschaft von Landtags-Vizepräsident Wolfgang Heubisch durchgeführt. 10 Sachverständige berichteten im Live-Stream aus dem Landtag, weitere 20 reichten schriftliche Stellungnahmen ein, rund 100 Menschen schauten zu, die Presse berichtete breit.

Es war krass viel Arbeit, das in der Kürze der Zeit hinzubekommen, aber es hat sich gelohnt!

Ein erster Erfolg: Drei Tage nach der Anhörung gingen die Hilfen endlich online.

Ein erster Erfolg dieser Anhörung war, dass die Staatsregierung drei Tage später das Formular für die seit Oktober angekündigten Solo-Selbstständigen-Hilfen endlich endlich endlich online stellte.

Weil uns Nachhaltigkeit wichtig ist, haben wir bereits vor der Anhörung daran gedacht, wie wir es schaffen, dass die Wirkung der Anhörung nicht verpufft. Wie die vielen wichtigen Antworten und Bedarfe zum Kulturleben in 2021 und zur Zukunft nach der Pandemie weiter gehört werden. – Stay tuned!

Corona Hilfe im Schneckentempo Unternehmerlohn Sanne Kurz kritisiert Söder Soilber aiwanger Grüne Die Grünen Landtag Bayernjpg

Soloselbstständigenprogramm: Förderantrag bis März stellen!

Für den Förderzeitraum 10/2020 bis 12/2020 kann man in Bayern noch bis zum 31. März Förderanträge stellen. Gezahlt wird fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von max. 1180€/Monat. Anträge sind alleine oder mit Hilfe von Steuerberatung oder Buchhaltung möglich, deren Kosten ebenfalls übernommen werden. – Stellt Anträge!

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und sind zu entschädigen, so hatten wir Grüne seit Pandemie-Beginn immer wieder getrommelt. Weil sich so gar nichts bewegte, forderten wir erstmals Mitte April in einem Offenen Brief StM Aiwanger und StM Sibler der CSU-FW-Regierung fiktiven Unternehmerlohn förderfähig zu machen.

Mitte Juni wurde unsere Forderung mehr schlecht als recht umgesetzt: Die Künstlerhilfen halfen den wenigsten, es hakte trotz mehrfacher Nachbesserung im Kern bis zum Schluss, der Marketing-Gag der Söder-Regierung verpuffte, nach Ende September fortgeschrieben bis zum Ende der Pandemie wurde: nichts.

Ende Oktober verkündete der Ministerpräsident von seiner goldenen Wolke herab, diesmal aber wirklich zu helfen. Allen Soloselbstständigen sollte Hilfe zuteil werden – „wie in Baden-Württemberg“ wolle man nun helfen. „Nur“ zwei Monate und eine Sachverständigen-Anhörung im Bayerischen Landtag später konnte man sie ab 18.12. dann tatsächlich abrufen: die Soloselbständigen-Hilfe Bayern 2020.

Hilfe für Oktober bis Dezember 2020 – Bis Ende März 2021 noch beantragen!

Genau: 2020. Denn abrufbar erst seit 18.12., laufen die Hilfen am 31.12. schon wieder aus! Man wolle abwarten, was der Bund tue, so StM Sibler, der aber immerhin überhaupt mal etwas getan hat. Was von seinem Amtskollegen, dem Stellvertretenden MP Hubert Aiwanger bisher nicht behauptet werden kann. Etliche Schaustellerfamilien, die Innovationsmotoren Soloselbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft, zigtausende weitere betroffene Soloselbstständige, für die er, StM Aiwanger, zuständige wäre, für die tut er:

vor dem 31.12.: nichts, nach dem 31.12.: nichts.

Ein Trauerspiel: Hubert Aiwanger, der Volksfest-Freund, der eine ganze Branche sterben lässt, der Wirtschaftsminister, für den nur der Teil der Wirtschaft zählt, bei der Land- oder Gast- davorsteht.

Das Soloselbstständigenprogramm des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst kann ab sofort und bis zum 31. März beantragt werden. Das Programm greift rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 und richtet sich konkret an freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Beruf mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig (und nicht nur vorübergehend) ausgeübt wird.

Hilfen kumulierbar

Das Soloselbstständigenprogramm ist mit der bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktoberhilfe“) und mit den Hilfen des Bundes („November-/Dezemberhilfe“) kumulierbar.

Wer von Oktober bis Dezember 2020 im ALG II-Bezug steckte, für den besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm für die Zeit des ALG II-Bezugs.

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