Seit Januar 2019 bin ich Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Hier berichte ich aus meiner Arbeit dort.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Wie verständlich sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern?“

Ich frage die Staatsregierung:

„Der Rundfunkrat in Bayern hat die Aufgabe, das Programm des BR zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die dargebotenen Inhalte alle Menschen in Bayern erreichen, daher frage ich die Staatsregierung, wie viele Menschen in Bayern aktuell keiner Konfession bzw. keinem Bekenntnis angehören, welche drei Muttersprachen sind neben Deutsch am häufigsten vertreten (bitte Zahl der jeweils in Bayern lebenden Sprechenden angeben), welche sind die drei größten muslimischen Verbände in Bayern (bitte mit Abgabe der jeweiligen Mitglieds-Zahlen insbesondere Ditib, Millî Görüş und Aleviten)?“

Hier geht’s zur Antwort:

Dringlichkeitsantrag „Fakten statt Fake: Betrieb des Bayerischen Rundfunks sicherstellen – Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgehend auf den Weg bringen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das gesetzlich festgelegte und mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verfahren zur Festlegung der mit Blick auf den gegebenen Auftrag bedarfsgerechten Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Infrastruktur einzuhalten, und so umgehend einen Weg aufzuzeigen, wie die bedarfsgerechte Finanzierung des Bayerischen Rundfunks (BR)
ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt wird. Die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
verzüglich verhandelt wird, um eine drohende Finanzierungslücke zu verhindern. Außerdem wird die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Prozess der Festlegung der Finanzierung entpolitisiert wird.

Begründung:

Die aktuelle Beitragsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – also ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie aller in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie dem BR – endet am 31. Dezember 2024. Derzeit wird ein Reformstaatsvertrag von der Rundfunkkommission der Länder (RFK) erarbeitet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. Die Auswirkungen der im Diskussionsentwurf zu diesem Reformstaatsvertrag vorgestellten Veränderungen auf eine verfassungsrechtlich gebotene, bedarfsgerechte Finanzierung stehen allerdings in den Sternen. So hat auch die von den Ländern selbst eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem von den Ländern selbst angeforderten, öffentlichen Sonderbericht vom 27. September 2024 deutlich gemacht, dass sie sich zur „finanziellen Auswirkungen einzelner Reformansätze“ nur äußert, „wenn diese verlässlich und nachprüfbar zu beziffern sind.1
Außerdem stellt der KEF-Sonderbericht vom 27. September 2024 bereits eingangs deutlich fest, er ersetzt oder modifiziert in keiner Weise die Feststellungen des 24. Berichts der Kommission. Als Sonderbericht nach § 3 Abs. 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde er in einem selbstständigen Verfahren erstellt und darf das noch nicht abgeschlossene regelhafte Bedarfsfestsetzungsverfahren nicht stören
oder beeinflussen.2
Sollte der Reformstaatsvertrag wie bisher geplant in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Leipzig beschlossen werden, muss er hernach noch das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung in allen sechzehn Ländern durchlaufen: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes muss in alle sechzehn Landesparlamente eingebracht werden. Die Landesparlamente können den Entwurf beschließen oder ablehnen. Erst der Beschluss ermächtigt die Landesregierung, den Reformstaatsvertrag zu ratifizieren. Im Weiteren erfolgt im Beschlussfall die Ausfertigung und Verkündigung des Zustimmungsgesetzes mit dem Reformstaatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung. Erst abschließend kommt es zur Ratifizierung.3
Selbst wenn der Reformstaatsvertrag also zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte, was mit Blick auf das Verfahren fraglich ist, ist die bedarfsgerechte Finanzierung laut KEF-Sonderbericht ab 1. Januar 2025 davon unberührt. Dadurch droht dem BR ab Januar 2025 eine erhebliche Finanzierungslücke. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und andere Landeschefs lehnen die Empfehlung der KEF ab, die zur bedarfsgerechten Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des Beitrags um 56 Cent ab 2025 vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass die Sender, im Falle einer Klage, auch diesmal Recht bekommen. Das Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zahlen am Ende vermutlich die Steuerzahler. Den
immensen Schaden haben wir alle.

Der BR ist eine unverzichtbare Säule der demokratischen Meinungsbildung in Bayern. Ohne ausreichende Finanzierung wäre er gezwungen, essenzielle und lieb gewonnene Programmangebote einzuschränken oder einzustellen sowie Stellen abzubauen. Betroffen wären unter anderem sicherlich freie und feste Mitarbeiter, wie auch Menschen, die bei Auftragsproduktionen in der bayerischen Medienbranche beschäftigt sind und
jene, die in anderen Sektoren dem BR zuarbeiten.
Das KEF-Sondergutachten ist sehr deutlich: Der aktuelle Entwurf des Reformstaatsvertrags bringt keinerlei kurzfristige Kosteneinsparungen. Die Staatsregierung ist laut Bayerischem Rundfunkgesetz verpflichtet, die Weiterentwicklung und den Betrieb des BR sicherzustellen. Ein langfristiger und tragfähiger Finanzierungsplan ist daher unverzüglich vorzulegen, um Arbeitsplätze zu sichern, das Programmangebot aufrechtzuer-
halten und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Dringlich ist ebenso die Entpolitisierung der Finanzierung: Wo aus verfassungsrechtlich notwendiger, bedarfsgerechter Finanzierung politisch Kapital geschlagen wird, wird das immer schaden. Der Blick muss auf einem zukunftsfesten Auftrag liegen, der unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk-Infrastruktur sicher ins Heute und Morgen des globalen Medienmarktes mit all seinen Gefahren der breiten Desinformation bringt. Das Schielen auf ein möglichst billiges Rundfunkangebot nutzt nur denen, denen auch Desinformationen nutzen. Daher ist die Entpolitisierung einer bedarfsgerechten Finanzierung überfällig.

1 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
2 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
3 Zum Verfahren der Ratifizierung von Staatsverträgen siehe die Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Nr. 48/07 vom 19. September 2007

„Kleine Anfrage“ – AzP „Engagement der Staatsregierung für Klangkörper des BR und den Filmstandort Bayern“

Ich frage die Staatsregierung:

Plant die Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen in der Rundfunkkommission der Länder zum Reformstaatsvertrag der Öffentlich-Rechtlichen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Akquise von Drittmitteln für und durch die Klangkörper der Öffentlich-Rechtlichen, wie z.B. Chor, Rundfunkorchester und BRSO des Bayerischen Rundfunks vereinfacht bzw. ermöglicht wird (bitte begründen), plant die Staatsregierung den Filmstandort Bayern zu stärken, indem sie sich dafür einsetzt, dass insbesondere serielle Streaming-Formate, die sich von Daily Soaps in Qualität und Budget absetzen (Beispiel Oktoberfest
1800, Babylon Berlin etc.), genauso wie “Film” nicht mehr, wie in der Begriffsbestimmung des 4. Medienstaatsvertrags geschehen, einzig und vollumfänglich dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, sondern klar und deutlich auch in der Begriffsbestimmung zur Kultur erscheinen (bitte begründen), plant die Staatsregierung, sich nach österreichischem Vorbild für die Einführung einer “Digitalsteuer” einzusetzen (vgl. https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/jaenner/digitalsteuer-2023.html) (bitte begründen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Reform des Öffentlich-Rechtlichen:  Söders Anti-ARD-Politik gefährdet heimischen Medienstandort und ignoriert Zukunftsrat  

Markus Söders Anti-ARD-Politik gefährdet den Medienstandort Bayern: Die Fusion von Arte und 3sat sowie die Abschaffung von zwei Landesrundfunkanstalten und mindestens 6 Kanälen bedrohen die Vielfalt unseres Standorts. Die Kahlschlag-Idee trifft eine gebeutelte Branche tief ins Mark.

In Zeiten, in denen üppige Werbebudgets längst zu großen US-Plattformen abgewandert sind und Privatsender Schwierigkeiten bei der Refinanzierung von Fiktion haben, wo ungewiss ist, ob sich internationale Streamer je an heimischen Produktionen angemessenen beteiligen werden, da sind gerade auch die Öffentlich-Rechtlichen wichtige Partner für unsere bayerische Filmbranche. Abstiegsängste und zögerliche Investitionen seitens der Sender sind längst spürbar. Gute Geschichten auch aus bayerischer Feder sind aber entscheidend für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Nicht alle erreicht man mit Tagesschau und Infowellen.

Viel wichtiger als Streichkonzerte finde ich darum, dass Markus Söder sich mit Ideen zu einem sozial gerechten Umbau der Rundfunkbeiträge einbringt. In Krisenzeiten ist es unfair, dass mein Beitrag als Abgeordnete genauso hoch ist wie der meiner Nachbarin mit magerer Rente. Breite Schultern tragen mehr und Solidargedanken würden uns hier weiter bringen als Södersche Axthiebe.

Man merkt auch, dass es Markus Söder nur um oberflächliche Aufmerksamkeit geht: Zu den Vorschlägen des Zukunftsrats kein Wort, obwohl hier für Herausforderungen wie die mangelnde Gremienkontrolle der ARD als Ganzes oder die Dauer-Gebührendebatte “dank” fehlender Indexierung gute Ideen erarbeitet wurden, die man diskutieren muss.

Wichtiger Punkt des Zukunftsrats auch, dass ein sich nur an deutsche Staatsangehörige richtender Auftrag zu einem Angebot führt, das viele Menschen nicht erreicht. Wir sind auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Alle hier lebenden Menschen zahlen Beiträge. Natürlich müssen Inhalte dann auch für Menschen, die (noch) keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, attraktiv werden, wenn wir sie für unsere Demokratie begeistern wollen.

Pressemitteilung: Kommentar zur dpa-Meldung ‘Freistaat Bayern lehnt Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab’

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtssprechung mehrfach eine auskömmliche Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen angemahnt. Zuletzt 2021 stellte es fest, dass der Gesetzgeber sicherzustellen hat, dass die Sender über “bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können”. Nur so wird die Rundfunkfreiheit gewahrt. Die Finanzierung muss also dem Auftrag folgen.

Wenn Herr Söder also meint, der Öffentlich-Rechtliche müsse mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung hat, dann ist das schlicht verfassungswidrig. Darüber hinaus spricht es dem unabhängigen Verfahren der KEF-Anmeldung und Prüfung Hohn. Wo man landet, wenn Finanzierung politisch wird, sieht man in Ungarn.

Bayern 2-Programmreform: Was man verliert, wenn man die Flügel des Kulturprogramms stutzt

Seit wir im Frühsommer im Rundfunkrat die ersten Reformideen als Deko einer Powerpoint hatten, setze ich mich für den Erhalt und Ausbau eines breiten Kulturprogramms im BR ein.

Absurditäten wie die Schaffung von Doppelstrukturen, wie eine eigene ARD-Gemeinschaftseinrichtung in Thüringen („ARD Kultur“), mit der man der Austrittsdrohung Thüringens aus dem Medienstaatsvertrag begegnen will, lehne ich ab. Kulturangebote aller ARD-Landesrundfunkanstalten sollen dort gebündelt werden, zudem soll mit 5 Millionen investierten Euro pro Jahr auch noch produziert werden – nur um noch schnell Thüringen zu befrieden , bevor die AfD (derzeit noch nicht im MDR-Rundfunkrat vertreten) nach den Wahlen 2024 dort Gott weiß was tut.

Die wichtigen strukturellen Veränderungen brauchen Investitionen ins Nonlineare. Die benötigten Mittel dabei in vorauseilendem Gehorsam gegenüber CSU-Spar-Orgien mit einem Kahlschlag des Linearen abzuschöpfen, kann und darf nicht der Weg sein. Bei der Debatte um lange Formate geht es nicht um eine Lesung oder eine Oper in voller Länge zur Primetime. Es geht  um Feuilleton und Kulturjournalismus in seiner ganzen Breite und Tiefe – seinen Blick auf unsere Gesellschaft und was sie bewegt. Im Print, wo es noch ein echtes Feuilleton gibt, werden zum Beispiel jetzt im Nahostkonflikt wichtige gesellschaftliche Bruchlinien und Diskurse verhandelt, da finden sich spannende politische Auseinandersetzungen und Betrachtungen. Was, wenn der Öffentlich-Rechtliche diese Chance auf  Reflexion aufgibt?

Kultur ist mehr als Musik hören und Bücher besprechen. Kunst, Kulturjournalismus und Kulturprogramme dürfen, ja müssen auch politisch wehtun, aufrütteln, stören.  Diese Chance sollten wir uns auf keinen Fall wegrationalisieren.

Pressemitteilung: Kultur-Kahlschlag beim BR: Warum die Erklärung des BR nicht ausreicht

Sanne Kurz: „Wenn die die CSU im Wahlprogramm ein „einfrieren“ von Rundfunkbeiträgen fordert, muss man sich über die Konsequenzen nicht wundern. Kultur-Kahlschlag ist allerdings keine dringend nötige Reform, sondern staatlich verordnete Schwindsucht und wird dem Kulturstaat Bayern massiv Schaden zufügen. Kosten für notwendige Investitionen in eine nonlineare Zukunft sollte man im KEF-Verfahren als Bedarf anmelden, statt in vorauseilendem Gehorsam die Schere im Kopf anzusetzen.“

In der Reformdebatte um den Öffentlich-Rechtlichen steht mit dem Entwurf des neuen Bayern-2-Programmschemas zuletzt die Kultur unter besonders heftigem Beschuss.  Einige erfolgreiche, renommierte Hörfunk-Angebote sucht man im Reformschema vergebens. Kultur soll es, den aktuell diskutierten Plänen zufolge, irgendwo zwischen Verbrauchertipps und Kalenderblatt geben – oder irgendwann zu später Stunde, wenn ein ARD-Mantelprogramm die „Abendstrecke“ für alle Sender übernimmt.20

In der Reaktion des Senders wird die Reform nach Kritik nun als lineare wie digitale „Transformation und Zukunftssicherung“ erklärt. Die Grüne Abgeordnete und Rundfunkrätin im BR-Rundfunkrat Sanne Kurz fordert vor diesem Hintergrund: „Wenn man die wunderbare Vielfalt unseres Kulturangebots auch weiterhin redaktionell begleiten und gerade auch jüngeren Menschen vermitteln will, dann müssen die BR-Verantwortlichen ohne Umschweife erklären, wo die gestrichenen Formate hinwandern und in welcher Form sie sich im nonlinearen Programm wiederfinden sollen. Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte sind und bleiben der größte Schatz unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wenn die Reform im Rundfunkrat offiziell vorgestellt wird, erwarte ich Auskunft über die Abdeckung der Inhalte an anderer Stelle. Kultur einfach wegfallen zu lassen wird dem Auftrag nicht gerecht.“

Die Grüne Kulturpolitikerin sieht die Pläne beim BR im Zusammenhang mit Forderungen von CDU/CSU nach de facto Kürzungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Abschieben der Kürzungs-Verantwortung an die Sender. Sanne Kurz warnt: „Politischer Druck und Forderungen nach „Einfrieren“ der Finanzierung seitens der Union ist ein direkter Angriff auf die staatsferne Finanzierung unserer Öffentlich-Rechtlichen und verfassungswidrig. Wenn der BR dann die benötigten Kosten für Investitionen in eine starke Zukunft nicht mehr anmeldet, sondern sich, die Axt an die Kultur ansetzend, in vorauseilendem Gehorsam aus dem eigenen Fleisch schneidet, bedeutet das nicht Verschlankung. Nein, es ist eine verordnete Schwindsucht und höhlt den Wesenskern des BR aus. Gerade in Zeiten der Transformation braucht es Kultur – als Herzkammer unserer Demokratie – unabdingbar!

Kein Kultur-Kahlschlag bei BR und ARD!

„Die öffentlich-rechtlichen Angebo­te haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen.“, dem hat Bayern am 22.03.23 zugestimmt. Jetzt will die CSU die Rundfunkgebühren „auf dem jetzigen Niveau einfrieren“. Die CSU sagt nicht, an welchen Stellen die Axt angesetzt werden soll. Die Finanzierung des Auftrags ist bei uns, anders als z.B. in Ungarn, staatsfern, also ohne Politik geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt: Finanzierung folgt Auftrag, ein „Einfrieren“ der Gebühren ohne Auftragskürzung ist verfassungswidrig.

  1. Politik bestellt, Sender machen, KEF prüft: so funktionieren ARD, ZDF, BR & Co
  2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“
  3. Ist das Kunst oder kann das weg? – Warum populistische Forderungen der CSU Gift für den Kultur-Auftrag der Sender sind

1. So funktionieren ARD, ZDF, BR & Co

CSU: „Brauchen wir noch ARD & ZDF?“

Seit die CSU 2022 rund um den Landtag „Brauchen wir ARD und ZDF noch?“ plakatiert hatte, wissen wir, wes Geistes Kind die Union ist. Der einst geführte Kampf der CSU um einen starken Medienstandort Bayern scheint vergessen. Statt Zimmermannsarbeit und Aufbau jetzt Hackbeil und Axt. Dabei schreckt die CSU auch vor Verfassungskonflikten nicht zurück: Denn nicht die Politik hat über die Gebühren zu bestimmen, sondern die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). In diese „KEF“ senden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder Fachleute. Zu den Sachverständigen gehören z.B. gleich mehrere Rechnungshofpräsidenten und -präsidentinnen, eine Professorin für Financial Accounting und Corporate Governance, Juristinnen und Juristen, Sachverständige für Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftswissenschaften und viele andere mehr. Berichte und Mitglieder sind öffentlich einsehbar.

Die Ermittlung des Finanzbedarfs richtet sich am Auftrag aus. Den Auftrag definiert die Politik. So hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.

„Die Politik“ ist die Rundfunkkommission der Länder. Alle Staatskanzleien der 16 Länder erarbeiten gemeinsam einen Medienstaatsvertrag, der Entwurf steht – da haben wir GRÜNE lange gekämpft, dass das passiert – öffentlich bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz online. Alle dürfen sich zum Entwurf äußern. Die Eingaben dieses Konsultationsverfahrens werden erfasst, sortiert und besprochen. Auch wir als Grüne Fraktion Bayern haben uns schon eingebracht. Hernach wird der überarbeitete Entwurf den Landesparlamenten zum Beschluss vorgelegt. Wir als Parlamente „bestellen“ also, wir beauftragen, wir geben einen Auftrag. In der Folge ergeben sich die Kosten, um diesen Auftrag zu erfüllen. Darüber hinaus können die Länder in eigenen Landesgesetzen Extras beauftragen. Das regelt in Bayern für den BR das Bayerische Rundfunkgesetz. Da steht z.B. in Art. 2 BayRuFuG: „Der Bayerische Rundfunk veranstaltet bis zu zehn terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme“. Gesetze sind was Supertolles! Wenn die CSU den Beitrag einfrieren will, kann sie dieses Gesetz ändern und sagen: Drei Programme genügen.

2. Gleiche Inhalte, weniger Geld: CSU-Forderung „Rundfunkbeitrag einfrieren“

Die CSU will nicht weniger Inhalt, die CSU will weniger für den Inhalt bezahlen. Das schadet der Qualität.

Ein einfaches Beispiel: Bestellt die CSU mit ihrer Mehrheit in einem Wirtshaus Vorspeise, Hauptgang, Nachtisch und dazu Wein, Bier und hernach noch einen Kaffee, dann kann die CSU die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Dann muss – so hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt – die Rechnung (geprüft von der KEF und in der Höhe des Preises vorab angekündigt) auch gezahlt werden.

„Ist das Kunst, oder kann das weg?“ bzw. „Was soll denn weg? – das frage ich die CSU immer wieder. Und da wird man bei der Union ganz schnell ganz schmallippig, murmelt vage etwas von „klarem Profil“der Rundfunkanstalten.

„Medien“ kommen im Wahlprogramm der CSU zur Landtagswahl nicht vor.

Das Wort „Medien“ kommt im CSU-Wahlprogramm indes null – N U L L – mal vor. Stattdessen schlägt man lieber in die Gebührenkerbe, wie von politisch noch weiter rechts vorgebetet. Dabei wollte die CSU doch aus 2018 gelernt haben: Wer Forderungen der Rechtsextremen übernimmt, stärkt diese nur! Die Leute wählen lieber gleich das Original. Forderungen nach einer pauschalen Gebührendeckelung für immer und ewig unterminieren jedoch einen starken, staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dramatische Weise. Und nicht nur das: Sie schaden massiv einem starken Medienstandort Bayern!

Medienstandort in akuter Gefahr – Kultur in der Schusslinie

Ja, es braucht Reformen, wenn wir auch in 30 Jahren noch ein starkes Duales System haben wollen. Manche Reformen sparen nach anfänglichen Investitionen vermutlich am Ende Geld: Archive, SAP, Verwaltung, Personalverwaltung, Umgang mit Pensionsansprüchen aus früheren Zeiten, die Frage, ob nicht eine am Einkommen orientierte Staffelung von Gebühren mehr Gerechtigkeitsempfinden erzeugen würde und eine Debatte, warum wir Befreiungen von der Gebühr aus den Gebühren finanzieren und nicht als Sozialleistung betrachten – all das sind sinnvolle Diskussionen. Andere Reformen kosten vermutlich auch etwas: z.B. mehr Dialogforen, aktive Partizipation der Menschen im Land, die moderiert werden will, gut moderierte Online-Präsenzen auf unterschiedlichen Plattformen, High-Class-Inhalte, wie etliche Menschen sie von Disney oder Netflix heutzutage gewohnt sind, aber auch Angebote in den größten in Deutschland gesprochenen Muttersprachen. Wo Zugewanderte bis in die 2. oder 3. Generation lieber BBC oder anderes hören, da läuft etwas schief, bei rund 4 Mio. russisch- und rund 4 Mio. türkischsprachigen Menschen in der BRD verwundert es doch, dass das „Angebot für alle“ nicht mal Nachrichten in diesen Muttersprachen hat, dass es keine Angebote in Sprachen der anerkannten nationalen Minderheiten Sinti/Roma gibt oder dass es nur eine einzige nativ gebärdensprachliche Nachrichtensendung in der ARD gibt – und die Kosten für Barrierefreiheit bisher von der KEF nicht anerkannt werden!

Angebote definieren, Auftrag geben und dann die Zeche nicht zahlen wollen, das ist verfassungswidrig. Auftrag gestalten – gerne mit Blick auf die heutigen und künftigen Kosten: Das steht in unserer Verantwortung als Politik, das bringt mehr als populistische Forderungen um de facto Kürzungen und ein Abschieben der Kürzungs-Verantwortung an die Sender, die zum gleichen Geld bei gestiegenen Kosten arbeiten sollen. Wer weniger zahlen will, muss weniger bestellen. Da die Politik den Auftrag definiert, ist auch die CSU hier in der Verantwortung, Tachles zu reden. Alles andere ist heuchlerisches sich aus der Verantwortung Stehlen.

3. Kultur-Kahlschlag

Gleich große Brötchen für weniger Geld backen kann nur, wer Sägemehl in den Teig kippt: Kultur stirbt zuerst

Im derzeit tobenden Kampf um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht die Kultur dabei ganz besonders unter Beschuss. Im Bayerischen Rundfunk plant man aktuell, ganze sieben Stunden Kultur pro Woche einfach zu streichen. Bzw. ich zitiere mal sinngemäß „in gestärkte neue Formate zu überführen“.

Erfolgreiche, renommierte Hörfunk-Angebote wie die „kulturWelt“, „Diwan, das Büchermagazin“, das „Kulturjournal“ oder die„radioTexte“ – sie alle sollen weichen. Kultur gibt’s dann irgendwo zwischen Verbrauchertipps und Kalenderblatt – oder irgendwann abends, wenn ein ARD-Mantelprogramm die Kulturberichterstattung für alle Sender übernimmt. Sogenannte „Kompetenzzentren“ sollen sich bei der ARD dem politischen Druck folgend künftig kümmern. Das ist keine „Verschlankung“, das ist politisch verordnete Schwindsucht und höhlt starke Öffentlich-Rechliche in ihrem Wesenskern aus!

Bei der Literatur beispielsweise könnte dann ein „Kompetenzzentrum“ alle Rezensionen übernehmen. Verkauft wird das auch im BR unter Schlagworten wie „Wir müssen künftig nicht mehr alles selber machen“, „Synergieeffekte“ und ähnliches. Was dabei aber unter den Tisch fällt, ist, dass eine zentrale Kulturredaktion alles Regionale, wenn überhaupt, nur streifen kann – und dann auch nur, wenn es sich um eine in Bayern stattfindende Veranstaltung oder Ausstellung handelt, für die man sich auch noch in Kiel interessiert. Dass einer CSU, in deren Wahlprogramm der Kulturteil keine 5cm lang ist, wenig an regionalen Kultur-Medien-Angeboten gelegen ist, überrascht wenig. So hat auch kein Vertreter und keine Vertreterin der CSU in der letzten öffentlichen Rundfunkrats-Sitzung für die Kultur beim BR gekämpft.

Aber zumindest um den Medienstandort Bayern, um den Kulturstandort Bayern, beides eng verflochten mit dem BR – und mit einem schwindsüchtigen BR kaum vorstellbar, zumindest darum sollte doch auch eine CSU kämpfen!

Vielfalt an Perspektiven und Meinungen essentiell für eine starke Demokratie

Ich verstehe unter „regionale Kultur“ Feuilleton und Kritiken zu Dingen, die sich in Bayern abspielen, Bands, Chöre und Ensembles, die hier wichtig sind, Experiment und Innovation von hier, aber auch Ehrenamt, Schriftstellerinnen oder Komponisten von hier, Subkultur, Filme von hier, Festivals  – von Filmfestival über Musik bis hin zu Literatur. Bildende Kunst von Atelier-Besuch bin hin zu Kulturpolitik, die über Atelierförderung in Bayern entscheidet, Stipendiensysteme festlegt u.v.a.m. – all das braucht eine mediale, staatsferne Begleitung. Bis hin zur katastrophalen Lage der kommunalen Kulturfinanzierung in Bayern. All das ist unsere Kultur, all das braucht Raum, all das ist unsere Vielfalt und sollte, um dem Auftrag gerecht zu werden, in linearen und nonlinearen Angeboten Platz haben – und entsprechend des Auftrags finanziert werden.

Bayern ist so viel mehr als Gebirgsschützen – und ja: auch die sind Kultur! Aber eben nur ein Teil davon. Wo soll all diese wunderbare Vielfalt ihren Platz finden? Und ist es nicht eine Bereicherung und grundsätzlich ein wichtiger Baustein unseres gesellschaftspolitischen Diskurses, wenn man z.B. zu einer literarischen Neuerscheinung unterschiedliche Einordnung und Kritiken bekommt? Da geht es nicht um Redundanz oder eine generelle Absage an Synergien, sondern um nicht weniger als die Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungs- und Kulturauftrags. Und um ein Gegenhalten zur zunehmend polarisierten gesellschaftlichen Debatte mittels Meinungsvielfalt. Gerade da braucht es Kultur – als Herzkammer unserer Demokratie – unbedingt!

Eine gesellschaftlich tragfähige Reform ist nicht für lau zu haben

Reform kommt vom lateinischen „reformare“ und findet sich bei Ovid mit der Bedeutung „umgestalten, umbilden, verwandeln„, bei Plinius gar mit der Bedeutung „verbessern„. Nirgends bedeutet „reformare“ jedoch „zerhacken, abbauen, zerstören“.

Reformieren und unseren Rundfunk zukunftsfest aufstellen, so dass auch Menschen unter 50, die nicht mehr notwendigerweise Fernsehgeräte besitzen oder morgens in der Küche Radio hören, sondern vor allem digitale Angebote nutzen, das geht nun mal nicht zum Nulltarif. Allein der digitale Wandel, das Streaming in Mediatheken und die Moderation der Angebote auf Drittplattformen kosten Geld.

Zentralisierung und Umgestaltung der Verwaltungsstrukturen finden natürlich alle gut. Die Axt ansetzen ans Programm wird aber irreparabel schaden, der Kulturinfrastruktur, dem Kulturstandort Bayern und nicht zuletzt dem Medienstandort.

Wenn wir als Land, wie eine CSU das fordert, Beiträge einfrieren wollen, dann kann das nicht die CSU entscheiden. Dann müssen wir als Land den Auftrag neu stricken. Müssen überlegen, was weg kann, soll oder gar muss. Dazu braucht es eine ehrliche, transparente Diskussion, was an Inhalten uns als Gesellschaft wichtig ist und über welche Kanäle diese das Publikum erreichen. Für mich ist klar: Kultur macht uns als Menschen aus, Kultur ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, Kulturangebot ist daher unverzichtbar. Auseinanderdividieren und der Kultur beim BR und in der ARD einzelne Glieder abhacken, das geht nicht.

Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte sind der größte Schatz unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie Meinungsvielfalt und inhaltliche Qualität leiden, wenn man sich auch hierzulande auf das Niveau von Fox News, Berlusconis Mediaset-TV oder ungarischem Staatsrundfunk begäbe, möchte ich mir gar nicht ausmalen.

Kultur-Kahlschlag: Mögliche Konsequenzen ziehen weite Kreise

Abgesehen von der Informationsbeschneidung des Publikums würde ein Kahlschlag durch die Kulturredaktionen auch zig Menschen in der Verwertungskette betreffen – bei Büchern etwa neben den Autorinnen und Autoren auch Verlage und den Buchhandel, bei Filmen zahlreiche Verleihe, Vertriebe, Kinos – sowie den Wegfall von Jobs für als Freie zuarbeitende Kritik bedeuten. Sie alle zusammen schaffen, in ihrem jeweiligen Bereich, Kultur und tragen sie weiter.

Das Publikum bekommt weniger Orientierung und Inspiration, die Einordnung fehlt, in Zeiten wo selbst auf TikTok mit „BookTok“ Literatur wieder alle Rekorde bricht, soll ausgerechnet der Öffentlich-Rechliche einen Rückzieher machen?

Die möglichen Verheerungen dieser massiven Beschneidung erfassen am Ende uns alle, denen Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt am Herzen liegen.

Mein Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Präsidentin!

Der heute zu beratende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag enthält vor allem zwei entscheidende Vokabeln: Transparenz und Compliance. Transparenz: die Einsehbarkeit und Durchsichtigkeit von Prozessen, Entscheidungen, Verfahren und Zielen; Compliance: das regelgerechte, vorschriftsgemäße und ethisch korrekte Verhalten. Die Ergänzung dieser Vokabeln im Medienänderungsstaatsvertrag war ein längst überfälliger Schritt. Man wünscht sich dieses Level an Transparenz überall dort, wo öffentliche Aufgaben erfüllt werden. Wir Grüne kämpfen seit Jahren für mehr Transparenz, nicht nur bei den Öffentlich-Rechtlichen. Dort konnten wir zum Beispiel erfolgreich den Livestream der öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks durchsetzen, sodass die ganze Bevölkerung jetzt von zu Hause aus bequem zuschauen kann. Öffentlichkeit herstellen, zeitgemäß und modern, das ist ein Level an Transparenz, dem sich die Regierungsfraktionen hier im Bayerischen Landtag zum Beispiel bei den Ausschüssen bis zum heutigen Tag verschließen.

Gestärkt werden neben Compliance und Transparenz auch die Aufsichtsgremien. Das ist gut, richtig und wichtig. Neue Aufgaben, neue Kontrollrechte der Gremien bedeuten aber auch mehr Arbeit, mehr notwendige Gremienexpertise, Fortbildung, Weiterbildung und mehr Aufwand. Es gilt, wie überall dort, wo Reformen notwendig sind, dass neue Aufgaben nicht zum Nulltarif zu haben sind. Dies will ich insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion ans Herz legen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, reformieren, neue Aufgaben geben, ein ganzes System in die Zukunft führen und für unsere Kinder fit machen, das geht nicht zum Nulltarif. Die Finanzierung folgt dem Auftrag! Es geht also auch nicht, wenn man beschließt, wie in Rostock geschehen, dass der Rundfunkbeitrag, der auch die Ausstattung und die finanziellen Möglichkeiten der Kontrollgremien zementiert, nie wieder steigen dürfe. Das wird das Bundesverfassungsgericht sicher anders sehen, denn wir haben schließlich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Sie, und nicht die Vorsitzenden der Unionsfraktionen, schreibt den Rundfunkbeitrag vor.

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht: Finanzierung folgt Auftrag und nicht der CSU. Wenn Sie also, wie im neuen Staatsvertag geschehen, wieder neue Aufgaben verteilen, nämlich an die Gremien, dann sagen Sie bitte endlich, was gekürzt werden soll, damit mit dem gleichen Geld all die neuen Aufgaben erfüllt werden können. Ich bin sehr gespannt auf die konkreten Vorschläge. Ich hoffe, sie kommen in der nächsten Legislatur. Wir stimmen dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gerne zu.

Rede zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium!

Starke und unabhängige freie Medien sind eine sehr wichtige Säule unserer Demokratie. Es ist sehr löblich, dass sich die FDP hier im Parlament mit ihren Ideen einbringt und Vorschläge unterbreitet, wie wir Grüne es unter anderem auch schon mit unserem Gesetzentwurf, der endlich auch in den Kontrollgremien des Bayerischen Rundfunks für Parität gesorgt hätte, getan haben. Einige Ideen der FDP sind gut, andere halten wir Grüne für problematisch, und manche würden aus unserer Sicht den Fortbestand eines starken, freien und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.

Ziemlich lustig ist, dass Frau Kollegin Eiling-Hütig davon spricht, dass im Gesetzentwurf die Unterhaltung fehlt, weil sich ja die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen der Länder gerade erst in Rostock zusammengefunden haben. Herr Kollege Kreuzer schwänzte an diesem Tag den Vorsitz des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik des Kontrollgremiums, den er hätte leiten sollen. Er ging lieber nach Rostock, um dort ein Eckpunktepapier zu beschließen, in dem die Unterhaltung überhaupt nicht mehr vorkommt! Insofern verwundert es mich, dass das jetzt hier kritisiert wird, weil die Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktionen, hier der Fraktionsvorsitzende der CSU, die Unterhaltung offenbar auch am liebsten absägen und dort die Axt ansetzen würden.

(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So, wie es halt im Gesetz steht!)

Das steht aber nicht im Eckpunktepapier. In dem Eckpunktepapier – ich habe es hier, ich kann es gerne vorlesen – steht – ich zitiere –: keine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Da steht auch:“[…] Fokus auf Kernauftrag mit qualitativ hochwertiger Grundversorgung in den Bereichen Information, Bildung und Kultur“. Ich kann hier kein einziges Wort zur Unterhaltung finden.

Jetzt ist es aber nicht nur so, dass wir hier eine sehr starke Filmbranche haben und wir in Bayern ein sehr starker Medienstandort sind, der selbstverständlich auch Unterhaltung produziert – im Idealfall sehr hochwertige Unterhaltung, auf die wir auch sehr stolz sind –; sondern wir brauchen auch dringend Unterhaltung, um Menschen, die wir nicht erreichen, reinzuholen und an uns zu binden. Das ist das alte Prinzip von Brot und Spiele. Da hat man schon im alten Rom gewusst, die Leute kommen, und dann kann man sie natürlich erreichen. Deshalb muss da die Unterhaltung unserer Meinung nach auch mit drinstehen.

Wie gesagt, es ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie nicht nur draußen durch die Lande ziehen, polemisieren und populistisch die Axt an die Öffentlich-Rechtlichen ansetzen, sondern sich auch hier zu Wort melden, hier, wo es unsere Pflicht ist – oder zumindest unsere Pflicht wäre –, die Verantwortung zu übernehmen. Dieses Verantwortungsbewusstsein wünsche ich mir auch von den Unionsfraktionen, dass sie nicht nur in Rostock populistisch herumagieren, sondern hier auch sagen, was sie wirklich wollen, damit die Bürgerinnen und Bürger erfahren können, was die CSU eigentlich mit ihrem Bayerischen Rundfunk plant.

Bei der Sache mit dem Verantwortungsbewusstsein frage ich mich schon so ein bisschen – wenn da AfD-Framings übernommen werden, wenn die Unionsfraktion hier plötzlich Umerziehung vorwirft und wenn in diesem Eckpunktepapier als großer Wurf für die Reform, die dann alles rettet, das Verbot der Gender-Sprache mit drinsteht –, wie wir eigentlich einen guten Öffentlich-Rechtlichen zusammen erhalten wollen.

Wir brauchen eine Reform. Wir müssen das diskutieren. Deshalb noch mal vielen Dank für den Vorschlag hier. Vielleicht hat die CSU noch nicht gemerkt, dass sie einen Medienminister hat, der auch in der Rundfunkkommission sitzt und sich dort auch einbringen könnte. Er sitzt auch im Rundfunkrat. Auch dort könnte er sich einbringen. Aber vielleicht ist es ja ein großes Glück, dass sie das noch nicht getan und gemerkt hat.

Zurück zur FDP: Hörfunkwellen – sieben Programme. Ich habe mal durchgezählt. Was soll denn da weg? Da wünsche ich mir ein bisschen mehr Verantwortungsbewusstsein und dann auch ruhig den Mut zu sagen: Okay, wir haben mehr als sieben. Dann soll BR24 Radio weg – ehemals B5 aktuell –, oder Bayern 3 soll weg, oder Bayern 1 soll weg, BR-Klassik soll weg oder vielleicht Bayern 2 oder BR Heimat oder BR Schlager. – Was würden Sie denn gerne kürzen, liebe FDP? Da wünsche ich mir konkrete Vorgaben.

Zu den Kontrollgremien komme ich gleich noch. Das ist eine riesengroße Baustelle, die wir wirklich dringend angehen müssen. Aber ich finde auch noch ganz wichtig, und das steht hier nicht drin: Es wäre ganz wichtig, dass wir in dem Bayerischen Rundfunkgesetz etwas implementieren, mit dem man einen Hinweis gibt, wie KEF-Anmeldungen funktionieren sollen. Mir ist klar, das muss über Medienstaatsverträge geregelt werden. Aber wir könnten zumindest eine Denkanregung in unser Gesetz aufnehmen, weil wir im Moment bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine Situation haben, wo der Beitrag unabhängig festgelegt wird. Wenn wir ehrlich sind: Der ganze Streit kommt ja vor allem wegen des Beitrags. Ich wünsche mir sehr, dass wir inhaltlich nach vorne denken, aber die meisten interessieren sich ja nur für den Beitrag. Da müsste man zum Beispiel wie jedem anderen Medienunternehmen auch erlauben, Investitionen zu tätigen, nach vorne zu denken, damit man den Rundfunk in eine gute Zukunft führen kann.

Ganz kurz zu den Gremien: Bei uns in den Gremien fehlt Parität. Es fehlen Frauen, und nein – jetzt ist die Kollegin Eiling-Hütig weg –, es sind nicht 30 %, es sind 32 % staatsnah im BR-Rundfunkrat. Inzwischen sind es, weil der DGB jetzt wieder statt einer Frau einen Mann geschickt hat, auch wieder nur 33 % Frauen; migrantische Personen – eine Person von 50; Menschen unter 40 – eine Person; Menschen mit Behinderung – eine Person.

Das sind alles Dinge, die ein großes Problem sind. Deshalb danke für die Vorschläge. Viele Probleme – ich freue mich auf die Diskussion in der nächsten Legislatur. Wir lehnen den Gesetzentwurf im Augenblick ab.

Meine Rede zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident!

Am 1. Juli 2023 tritt der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Sie haben das gerade schon sehr sachlich dargestellt. Diese Medienstaatsverträge regeln, wie unsere Öffentlich-Rechtlichen funktionieren. Diese Verträge zwischen den 16 Ländern bestimmen also über Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von Öffentlich-Rechtlichen. Wir als Politik haben das Privileg, mit ihnen Strukturen, Aufgaben und Kontrolle von öffentlich-rechtlichem Radio und Fernsehen, Homepages und Internetangeboten der Öffentlich-Rechtlichen, die Live- und Vor-Ort-Angebote, die Mediatheken und Apps zu Öffentlich-Rechtlichen, aber auch sogenannte Drittplattformauftritte wie auf YouTube oder Instagram zu gestalten. Wir als Politik stellen also unter anderem die Weichen, auf welchem Weg Bildungs-, Kultur-, Unterhaltungs- und Beratungsprogramme und Informationsangebote zu uns kommen. Dort, wo Staatsverträge Gesetze der Länder betreffen, müssen die Landesgesetze natürlich an die neue, zwischenstaatlich vertraglich geregelte Rechtslage angepasst werden. Genau darum geht es hier – die Kollegin hat es schon ausgeführt –: um die notwendigen Änderungen im Bayerischen Rundfunkgesetz.

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag schafft die Möglichkeiten, eigene Spartenkanäle der Landesrundfunkanstalten ganz oder teilweise in Onlineangebote zu überführen. Konkret bedeutet diese sogenannte Flexibilisierung für den Bayerischen Rundfunk, dass dann nicht mehr die Politik über eine Beauftragung entscheidet, sondern der BR entscheidet, welche Inhalte der vom BR betriebenen Spartenkanäle besser im klassischen Fernsehen oder als Onlineangebot aufgehoben sind. Die Landesrundfunkanstalten – die Kollegin hat es im Nebensatz kurz erwähnt – dürfen aber auch von ihnen 0betriebene Spartenkanäle ganz oder teilweise durch andere Programme ersetzen oder einstellen. Dort, wo ich also früher ARD alpha empfangen konnte, kommt dann nichts oder etwas anderes.

Wir alle, die wir heute hier sitzen, müssen uns bei allen Reformen, die wichtig und notwendig sind, über sämtliche Folgen unserer Reformschritte im Klaren sein. Wenn man wie die Herren hier ganz rechts außen, aber auch Teile der CSU, mit Vorwürfen wie „Meinungsmache“ oder „Umerziehung“ gegen öffentlich-rechtliche Strukturen hetzt, muss man wissen: Inhalte kosten Geld. Wenn Inhalte verschwinden, weil gespart oder flexibilisiert wird, ist das auch eine logische Folge der Hetzkampagnen, die am Ende jegliches Vertrauen in unsere öffentlich-rechtliche Medieninfrastruktur verspielen.

Für Bayern bedeutet die mit der Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes einhergehende Flexibilisierung ganz konkret, dass wir die dezidierte Beauftragung von ARD alpha durch die Flexibilisierung ersetzen, die Flexibilisierung hier erlauben.

Warum nenne ich das jetzt nicht Kaputtsparen, wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass da Dinge wegfallen können? Warum stehen wir Grünen hinter der im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossenen und nun in bayerisches Recht umzusetzenden Flexibilisierung? – Beauftragung qua Gesetz hat auch Probleme gebracht. Stehen Wahlen vor der Tür, wünscht man sich gerne mal einen bunten Blumenstrauß von Angeboten aus der Politik; die Rechnung dafür will hinterher aber niemand bezahlen. So kamen über die Jahre immer mehr übertragene Aufgaben und auch Kosten zusammen.

Die Vielfalt des Angebots ist wunderbar – auch ich liebe sie –, aber wir alle nutzen Medien nicht mehr so, wie wir es vor 10, 20 Jahren gemacht haben. Das „Lagerfeuer Fernsehapparat“, an dem die kleinbürgerliche Familie allabendlich vor der „Tagesschau“ zusammenkam, gibt es so nicht mehr. Hörfunk spielt immer noch eine große Rolle, aber viele Menschen nutzen schon Audiotheken oder andere Audioplattformen. Unser aller Leben ist ganz flexibel geworden. Diese Agilität und Dynamik bestimmt unsere Mediennutzung und unsere Gesellschaft. Meine Kinder, das Publikum von heute und von morgen: Die Über-Zwanzigjährigen besitzen kein Radio, kein TV-Gerät – gar keines. Die Kleinen schauen täglich „logo!“, und ich wünsche mir, dass auch sie in Zukunft starke öffentlich-rechtliche Angebote mit guten Inhalten finden, die für sie und für ihre Welt gemacht sind.

Was uns auch noch so wahnsinnig wichtig ist als Grüne – darum bin ich dankbar, dass wir mit einer Grünen Staatskanzlei, zumindest mit einer bisher, aktiv mitverhandeln dürfen und nicht nur Bürgerbeteiligungsverfahren nutzen oder Briefe an den Medienminister schreiben dürfen –: Der novellierte Medienstaatsvertrag stärkt endlich die Rolle der Kontrollgremien; sie bekommen neue Kompetenzen und wer- den beim BR für mehr Dinge zuständig sein. Das bedeutet aber auch: Wir alle müssen besser darauf achten, wie diese Kontrollgremien besetzt sind.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, aber die sich daraus ergebenden Fragen sollten wir gemeinsam zügig angehen. Größte Baustelle ist für uns aus Sicht der Grünen die Zusammensetzung der Kontrollgremien; sie sind auch in Bayern stark überaltert und nicht so besetzt, dass sie unsere heutige bunte bayerische Gesellschaft gut abbilden. Ich bin mit meinen heuer 49 Jahren die Zweitjüngste im Rundfunkrat. Migrantische Gruppen entsenden genau eine Person, genauso wie Behindertenverbände; die muslimische Gemeinschaft hat keinen Sitz, genauso wenig Queer-Verbände, Studierende oder Schülervertretungen. Last, but not least steht es meiner Meinung nach einem staatsfernen Kontrollgremium wie dem Rundfunkrat gar nicht gut zu Gesicht, wenn dort ein Mitglied der Staatsregierung drinsitzt. Hier müssen wir, gerade im Anschluss an die heutige Debatte und gerade wegen der Stärkung der Kontrollgremien, ganz dringend gemeinsam an eine Reform herangehen.

Grüne Rundfunkrats Mitglieder: Vernetzungstreffen

Rundfunkräte kontrollieren die Landes-Rundfunk-Anstalten, die in der ARD zusammen arbeiten. In den Rundfunkrat des BR entsenden Vereine, Verbände, Kirchen, Gewerkschaften, die Kommunen, der Landtag uvam insgesamt 50 Personen. Wir Grüne sind zu zweit im Rundfunkrat. Nun gab es erstmals in dieser Legislatur ein Treffen von Parteispitze und Grünen Rundfunkrats-Mitgliedern per Videoschalte.

Länder entscheiden.

Dabei sind längst nicht in allen Rundfunkräten die gleichen Gruppen vertreten: Ein Landes-Gesetz regelt jeweils, wer wen entsenden darf. Für den BR-Rundfunkrat beschließt also der Bayerische Landtag die Entsende-Regeln. Wir Landtags-Grüne Bayern finden, je eine Person von Migrations- und Behindertenverbänden entsandt, das ist zu wenig. Außerdem haben in Bayern Gruppen wie Muslime, queere Menschen oder die anerkannte nationale Minderheit der Sinti*zze und Roma*nja keinen Sitz. Auch dass ich (Jahrgang 1974) die Dritt-Jüngste bin und niemand unserer Kolleginnen und Kollegen im Rundfunkrat unter 30 ist, halten wir Landtags-Grüne für ein Problem. Auch die Rolle eines Regierungsmitglieds im Gremium lässt sich diskutieren. Auch ist der BR-Rundfunkrat immer noch nicht paritätisch besertzt, obwohl das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (nachzulesen hier) dies ausdrücklich fordert.

Kontrollgremien garantieren für Unabhängigkeit von Märkten und Interessen.

Trotzdem ist der Rundfunkrat – neben dem Verwaltungsrat eines von zwei Kontrollgremien mit breiter öffentlicher Beteiligung – von immenser Wichtigkeit für die Unabhängigkeit des BR.

Der Rundfunkrat tagt öffentlich. In der Pandemie haben wir Grüne das Livestreaming der Sitzungen angeregt und nach Ende der Videokonferenzen für die Beibehaltung des Streams gekämpft. Seither können alle Bürgerinnen und Bürger erstmals von zuhause aus mitverfolgen, was zu ihrem Rundfunk besprochen wird. Transparenz und Öffentlichkeit sorgen für Nachvollziehbarkeit von Prozessen, Verständnis der Kontrollarbeit und Akzeptanz des staatsfernen Systems unserer Öffentlich-Rechtlichen.

Damit unsere Öffentlich-Rechtlichen fit für die Zukunft werden, braucht es Reformen.

Im dringend notwendigen Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen spielen die Kontrollgremien aus Grüner Sicht eine zentrale Rolle. Ihre Transparenz mit öffentlichen Livestreams der Sitzungen in allen Rundfunk Anstalten streben wir ebenso an wie ihre realitätsnahe Zusammensetzung unter Teilhabe auch jüngerer Personen und marginalisierter Gruppen. Regelmäßige Evaluation und unbedingte Parität mit gleicher Macht für Frauen wie für Männer fordern wir ein.

2023-01-20_Vernetzungs Treffen Grüne Rundfunkrat Omid Nouripour Erhard Grundl Tabea Rößner Sanne Kurz_mit Text

Die Grünen, die heute in Kontrollgremien der Öffentlich-Rechtlichen sitzen, trafen sich Ende Januar 2023 auf Initiative von Erhard Grundl, MdB und Sprecher für Medienpolitik der Bundestagsfraktion, mit unserem Parteivorsitzenden Omid Nouripour. An Bord auch Tabea Rößner, MdB und Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Digitales.

Wo ich in der Vergangenheit die Grünen Rundfunkratsmitglieder zur Vernetzung in Sachfragen einlud, ist unser Ziel nun, den Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen konstruktiv-kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Welche Reformen braucht es? Was sind die Stärken des öffentlich-rechtlichen Systems? Was die Schwächen? Wie wirken sich Reformen auf die gesamte Medienlandschaft und die Märkte aus? Was ist neben Bildung, Kultur und Information mit Unterhaltung? Und last not least: was ist mit den Menschen, die für unseren Öffentlich-Rechtlichen täglich arbeiten und oft genug den Kopf hinhalten?

Für uns Grüne ist klar: Es braucht starke Öffentlich-Rechtliche

Wer von „Verschlankung“ spricht, meint leider allzu oft die Schwindsucht. Diesem von rechts außen geriebenen Populismus rennen wir nicht hinterher. Stattdessen setzen wir auf offenen Diskurs, Benennen der Probleme und konstruktiv-kritische Begleitung notwendiger Reformen. Es freut mich sehr, dass der hochkarätige Austausch zu Reformideen und Reformbedarfen jetzt noch mal Fahrt aufnimmt.

Für mich braucht es neben Transparenz (zB Live Streams der Sitzungen der Kontrollgremien) klare Compliance Regeln aller Sender, verbindliche Mindestqualifikation für Mitglieder der Verwaltungsräte, jährliche Weiterbildung von uns Rundfunkrats-Mitgliedern und solide Ausstattung von deutlich und sichtbar von den Sendern getrennten Gremienbüros.

Die Inhalte sind der Schatz unserer Öffentlich-Rechtlichen.

Einer bessere Nutzung der reichen Archive stehen oft Lizenzfragen entgegen. Hier kann zB ein Ampelsystem helfen besser zu zeigen, wie schwierig Rechte neu zu verhandeln wären oder wo Rechte frei sind. Ein Vier-Augen Prinzip hilft, willkürliche Einordnung zu vermeiden. Es ist klar, dass Archive pflegen und nutzbar machen eine Mammutaifgabr ist und bleiben wird. Profitieren könnten vom Schatz der Archive auch neue Kooperationen beispielsweise mit Museen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Starke Content Netzwerke

Starke Content Netzwerke helfen, auf einem globalen, dynamischen Medienmarkt zu bestehen. Audio und Video Angebote unserer Öffentlich-Rechtlichen sollten die gemeinsame Stärke nutzen. Die gemeinsame Durchsuchbarkeit der Mediatheken war hier ein erster guter Schritt. Ziel sollte ein Content Netzwerk mit einer gemeinsamen Plattform als Portal unabhängiger Sender sein, das aus der Vielfalt der Sender mit ihren jeweils eigenen Profilen gespeist wird. Die Dachmarke Öffentlich-Rechtliche mit ihren vielfältigen Angeboten kann so gegen globale Plattformen besser bestehen.

Unterhaltung und Sport

Unterhaltung und Sport im Inhalte Portfolio helfen neben Kultur und exzellentem Journalismus, relevant und attraktiv zu bleiben. Der Auftrag zu bilden, zu informieren und mit Kultur zu versorgen als Maxime öffentlich-rechtlicher Inhalte kann Unterhaltung und Sport hier noch besser aufstellen.

Menschen machen Medien

Gute Arbeit kostet gutes Geld. Wo Vergütungen nicht mehr adäquat sind und Inhalte kaputtgespart werden, schadet sich der Öffentlich-Rechtlichen selbst. Identifikation und Abbau von Doppelstrukturen bei Inhalten, Verwaltung und IT können besser helfen, Kosten zu sparen, als Dumping-Preise zu etablieren.

Duales Rundfunksystem stärken

Last not least sollten wir anerkennen, dass die wahre Gefahr für den deutschsprachigen Rundfunk Markt in der globalen Medienplattform-Ökonomie liegt. Das bedeutet dort, wo es Sinn macht, kann, darf und sollte auch engere Kooperation mit den Privaten möglich sein.

Mir hat der Austausch riesig Spaß gemacht. Wer mag, kann nochmal der BR Intendantin Dr. Katja Wildermuth und dem Pro7/Sat1 Senderchef Daniel Rosemann lauschen, die an unserem Grünen Abend zum Dualen Rundfunk u.a. mit der Filmproduzentin Regina Ziegler diskutiert haben, warum es das Duale Rundfunksystem mit starken Öffentlich-Rechtlichen braucht. Außerdem lohnt ein Blick in das Papier der MdBs rund um den Medienpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Erhard Grundl.

ARD, ZDF, Pro7 & Co: Dokumentation des Grünen Abends zu unserem Dualen Rundfunksystem

Unser Duales Rundfunksystem mit Privaten auf der einen und Öffentlich-Rechtlichen auf der anderen Seite steckt in einer von rechts außen geriebenen Legitimations-Krise.

Wo andere populistisch nach „Verschlankung“ schreien und in Wahrheit Abschaffung meinen, bringen wir Perspektiven von Führungspersönlichkeiten beider Welten zusammen und suchen gemeinsam nach konstruktiven Lösungen. Auch mit Blick auf unsere heimische Filmindustrie, denn der Fernsehmarkt ist eine wichtige Finanzierungssäule für Dokumentar- und Spielfilmproduktionen. Mit Film auch ein breites Publikum zu erreichen macht zum einen das Kulturgut Film auch fernab von Kinos und Festivals bis in die kleinste Wohnstube verfügbar, zum anderen bringt es Inhalte zu Menschen, die vielleicht nicht täglich Polit-Magazine und Info-Angebote nutzen.

Abwarten, bis die Zeit unser Duales Rundfunksystem umkrempelt, ist für mich keine Lösung. Reformen und Wandel braucht jedes System, das überleben will. Denn eines ist klar: Unser Rundfunk von übermorgen kann nicht der von 1980 sein und unsere Antwort auf die Marktmacht der international agierenden, globalen Großkonzerne nicht ein weiter so. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die Aufzeichnung unserer Veranstaltung „BR, ARD und ZDF – darum brauchen wir sie! Ein Grüner Abend zum Dualen System“

Play Video klicken um die Dokumentation des Abends zu sehen.

Rede zum AfD-Antrag „Umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sofort einleiten!“

Es ist leider traurig. Man will schon gar keine Reden mehr schreiben, weil man hier erst einmal Fortbildungsunterricht leisten und erklären muss, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk überhaupt strukturiert ist und was dessen gesetzliche Grundlagen sind. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Rechtsaufsicht über den BR. Die Staatskanzlei mit dem Medienminister Florian Herrmann verhandelt die Medienstaatsverträge, die dafür zuständig sind, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk strukturiert ist, wie die Landesrundfunkanstalten funktionieren usw.

Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal einen CSU-Minister verteidigen muss, aber er ist tatsächlich ehrenamtlich unter anderem im Rundfunkrat, in dem auch ein Kollege der AfD sitzt. Wenn man sich in der Fraktion ein bisschen besser verstehen würde, dann könnte man dort auch einmal weitersagen, dass ein ehrenamtlich aktiver CSU-Minister sich sehr wohl auch für Belange der Öffentlich-Rechtlichen engagiert, was man – jetzt wird es leider wieder bitter, liebe CSU; der Minister wehrt auch schon ab – von dem Minister leider nicht immer behaupten kann. Noch in diesem Sommer hat er einen Tweet von Julian Reichelt retweetet, in dem es hieß – ich zitiere: Der öffentlich- rechtliche Rundfunk hätte „[…] den einzigen Talk-Moderator […], der nicht linksextrem und nicht Propagandist ist […]“ abgesetzt. – Ich fand es schon ziemlich harten Tobak, dass ein Minister, der hier Medienstaatsverträge verhandelt, ausgerechnet solche Tweets von Julian Reichelt retweetet und damit dessen propagandistischen YouTube- Kanal befördert.

(Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD))

Auch aus anderer Ecke ist die CSU-Fraktion nicht gerade als große Unterstützer der Öffentlich-Rechtlichen bekannt. Um den Landtag herum wurden wir mit Plakaten vom rechten Flügel der CSU beglückt,

(Heiterkeit bei der AfD)

die vielleicht der AfD nacheifern wollen. „Mangelnde Meinungsvielfalt, Umerziehung und Verschwendung – brauchen wir noch ARD und ZDF?“, hieß es. Ich habe mich wirklich fremdgeschämt, dass in einer Stadt wie München von Umerziehung die Rede ist, wohin so viele Menschen aus den uigurischen Gebieten Chinas geflüchtet sind, die wissen, was Umerziehung bedeutet und welche Konsequenzen sie hat. – Das soll es mit meinen Bemerkungen zur Medienpolitik der CSU aber auch gewesen sein.

Auf der Seite der AfD ist unter „zeitgemäße Medienpolitik“ Folgendes zu finden: „Die Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln.“ – Das ist das Zitat des einzigen Satzes der bayerischen AfD zur Medien- und Rundfunkpolitik.

(Unruhe)

An dem von Ingo Hahn Eingebrachten sieht man, dass die AfD nicht einmal weiß, wie Rundfunk funktioniert, kontrolliert wird und strukturiert ist. Wenn ich dann davon lese, dass man das Ganze eigentlich in ein Bezahlfernsehen umwidmen will, sodass es also viel mehr kosten soll als jetzt, und zum anderen in diesem Antrag „Verschlankung“ lese, dann muss ich sagen: Wer hier von Verschlankung spricht, der meint in Wirklichkeit die Schwindsucht, und das werden wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei der Sicherung der Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Fernsehens müssten wir in der Tat an die Struktur des Öffentlich-Rechtlichen herangehen.

(Glocke des Präsidenten)

Hier sind aber wir in der Politik gefordert, weil wir nämlich den Auftrag gemeinsam mit der Rundfunkkommission der Länder verhandeln. Dieser Auftrag muss finanziert werden; das bestimmt die Höhe der Gebühren.

Die Sicherung der Attraktivität für junge Menschen bezieht sich übrigens nicht nur auf das Fernsehen. Für Menschen mit anderen Muttersprachen gab es jetzt in der Ukraine-Krise und Corona-Krise zum ersten Mal Angebote, die nicht in deutscher Sprache waren. Es braucht die Sicherung der Attraktivität für marginalisierte Gruppen, die bisher im Öffentlich-Rechtlichen zu kurz kommen. Eine gehörlose Besucherin war beispielsweise bei unserer grünen Landtagsveranstaltung zur Zukunft des dualen Systems, wo unter anderem Daniel Rosemann von ProSieben/Sat.1 sowie die Intendantin des Bayerischen Rundfunks da waren, aber mit Regina Ziegler auch die Filmwirtschaft vertreten war. Eine Wegrationalisierung von Unterhaltung würde auch bedeuten, dass eine wichtige Finanzierungssäule der bayerischen Filmbranche wegbricht.

(Unruhe)

Diese gehörlose Besucherin hat darauf hingewiesen, sie sei darauf angewiesen, dass es noch mehr und noch bessere barrierefreie Angebote gebe und dass diese auch gut zu finden sein müssten. Die Mediatheken des BR seien zwar im Augenblick quer durchsuchbar, aber nur von oben nach unten; dort brauche es noch mehr und bessere Vernetzung sowie mehr Angebote, weil hier die Attraktivität steigen müsse.

Das bedeutet: Es ist unsere Aufgabe als Politik, bei der Definition der Aufgaben und des Auftrags genau hinzuschauen. Es liegt in der Macht dieses Bayerischen Landtags, die Kontrollgremien zu stärken, festzulegen, wie dieses Kontrollgremium ausgestattet ist, wer dahin entsendet wird, welche Gruppen darin vertreten sind. Es ist auch eine grüne Forderung, dieses Kontrollgremium paritätisch zur Hälfte mit Frauen auszustatten und dafür zu sorgen, dass die Zusammensetzung regelmäßig evaluiert wird.

(Alexander König (CSU): Ich dachte, es gibt mehr Frauen als Männer im Land!)

Es sind nicht mehr Frauen als Männer, lieber Herr König. Es sind jetzt sogar weniger Frauen als in der letzten Legislaturperiode des Rundfunkrates. Vielleicht schauen Sie einmal rein. Ich dachte, die CSU wüsste da ein bisschen mehr.

(Alexander König (CSU): Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe gesagt: Es gibt im Land mehr Frauen als Männer!)

Dann müssten ja noch mehr weibliche Menschen im Rundfunkrat vertreten sein. Es freut mich sehr, dass Sie sich auch für Parität engagieren. Ich hoffe dann, von der CSU ein Gesetz zur Neubesetzung des Rundfunkrats zu bekommen, wo es um mehr Parität geht. Wir GRÜNE würden uns freuen.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Dass wir den Schmarrn ablehnen, dürfte wohl klar sein.

BR, ARD und ZDF – wir brauchen sie!

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen auch aus CSU & Co mit populistischen Framings gegen BR, ARD & ZDF, unsere Öffentlich-Rechtlichen. Auch hier in Bayern und auch in der selbsternannten politischen „Mitte“ schafft das Trommelfeuer gegen Öffentlich-Rechtliche so dem rechtsextremen Limbo um das niedrigste Niveau der Reformdebatte eine Bühne. Zu kurz kommt dabei, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil eines einzigartigen Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung mit fiktionalen Filmen zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören. Grund genug für einen Grünen Abend mit hochkarätigen Gästen!

Auch sprachlos bei diesem CSU-Populismus?

Ein GRÜNER Abend zur sachlichen Debatte um die Zukunft unseres Dualen Systems.

Auf einem CSU Plakat ist zu lesen "Brauchen wir noch ARD und ZDF?". Darüber die Überschrift "Mangelnde Meinungsvielfalt, Umerziehung und Verschwendung"

Inhalt ist König

Gerade in Zeiten von sich überlagernden Krisen, gezielter Desinformation und schnell überschwappenden Social-Media-Erregungswellen braucht es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk: unabhängig, für alle zugänglich, mit hochwertigem Programm, innovativ, transparent. Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem wir vertrauen können und der verlässlich und objektiv berichtet, Geschehnisse einordnet, Fakten prüft und Fake News als solche kenntlich macht.

„Wenn es den Öffentlich-Rechtlichen nicht gäbe, müsste man ihn erfinden.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat1

Befreiung vom Gängelband der Sender?

Nein, denn eine Alternative in der Filmfinanzierung bieten weder die Privaten, die fiktionalen Film und Serie oft schlicht nicht mehr refinanzieren können seit der Abwanderung der großen Werbebudgets zu den großen US-Plattformen, noch die Streamer. Ein Rückbau der öffentlich-rechtlichen Sender würde, Stand heute, so der deutschen Filmindustrie massivst Boden unter den Füßen wegziehen. Ja,, die vielfach aufgrund der Spar-Debatten bereits angesetzte „Schere im Kopf“ hat fiktionale Produktion bereits reduziert, und das obwohl von ORH über Rundfunkrat bis zu Verbänden breite Mehrheiten fordern, Geld vermehrt ins Programm zu geben.

„Wer „Verschlankung“ fordert, meint leider oft die Schwindsucht, und das werden wir Grüne nicht zulassen!“

Erhard Grundl, MdB, Sprecher für Kultur und Medien Bundestags-Grüne

Im oftmals populistischen Hickhack der aktuellen Reform-Diskussion geht es leider rasch darum, Unterhaltung zu streichen und das Ganze dann „Verschlankung“ zu nennen. Information, Pressefreiheit, gegen Fake-News – das finden noch alle gut. Aber U-n-t-e-r-h-a-l-t-u-n-g?! Und wer bestimmt dann, was Unterhaltung ist, was Kultur und was Journalismus? Ist die „Heute-Show“ oder Jahn Böhmermans Arbeit – ja, was eigentlich? Und ein Film? Ist der immer Kultur? Oder dann nicht, wenn die Quoten zu hoch sind? Ist er dann Unterhaltung? Und macht es überhaupt in einer nonlinearen Welt noch Sinn, Erfolg, Misserfolg und Qualität, wie seit Einführung der Privaten, mit einer Quote zu messen? In einer Welt, in der eine Firma wie Netflix bis heute keine konkreten Zuschauerzahlen veröffentlicht, sondern Erfolg am öffentlichen Image und am Aktienkurs festmacht?

„Ich schaue schon seit zwei Jahren nicht mehr auf die Quote.“

Dr. Katja Wildermuth, BR-Intendantin

Mal abgesehen davon, dass man etliche Menschen mit aktuellen politischen Themen oder gesellschaftlichen Diskursen (mich auch nach einem langen, vollen Tag!) nicht über die Tagesschau oder über arte, sondern über „Sturm der Liebe“ oder „Dahoam is Dahoam“ sicher besser erreicht: Was wären die Konsequenzen, was würde etwa ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot für die deutsche Filmbranche bedeuten?

„Wir als Deutscher Journalisten-Verband sind gegen eine Feuilletonisierung der Öffentlich-Rechtlichen.“

Harald Stocker, BJV und DJV

Wenn die Politik – die Rundfunkkommission der Länder – zu einem Auftrags-Kahlschlag ausholt, melden die Sender weniger an, denn ihr Auftrag wurde weniger. Wer oder was da einem Kahlschlag zum Opfer fallen soll oder könnte, das bewerten die AfD, der Oberbürgermeister von Bremen, die FDP und die CSU aber natürlich sehr anders. Menschen aus der Filmbranche oder Beschäftigte der Klangkörper der Rundfunkanstalten haben bei der Gestaltung des „Auftrags“ schon gleich gar kein Mitspracherecht. Nach neu formuliertem und gegebenem „Auftrag“ der Politik melden die Sender dann den Bedarf an, den sie haben, um den Auftrag zu erfüllen. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hebt oder senkt den Daumen: Der Beitrags-Kahlschlag (der nach Auftrags-Kahlschlag folglich zu erwarten wäre) führte zu deutlich weniger Mitteln für alle Inhalte, wobei die, die nicht mehr beauftragt wären, ohnehin unter den Tisch fielen.

„Die Privaten haben sich in skandalöser Weise aus der Produktion von fiktionalen Inhalten verabschiedet.“

Regina Ziegler, Filmproduzentin, Ziegler Film

Die Filmförderungen der Länder sind, Stand heute, keineswegs so aufgestellt, dass sie das auffangen könnten, was ein Kahlschlag an fehlendem Budget für fiktionalen Film und Serie zurückließe. Ob die Privaten angesichts der weiter schrumpfenden Werbeeinnahmen bei der Rettung helfen könnten, steht in den Sternen.

„Fiktion ist für uns zur Prime-Time nicht mehr refinanzierbar.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat.1

Es geht nicht darum, Reformbedarf kleinzureden

Natürlich sind Reformen dringend nötig – das fordern wir Grüne nicht erst seit den jüngsten Skandalen! Durch die Selbstbedienungsmentalität in den Chef*innenetagen mancher Sender, durch in schwindelerregende Höhen geschraubten Preisvorstellungen internationaler Sportverbände oder teils schwer nachvollziehbare Gagen mancher TV-Stars ist das Vertrauen in die Sender zweifellos angeknackst. Was wir jetzt brauchen, ist Transparenz, solide, verlässliche Kontrolle und einen offenen, konstruktiven Dialog.

Differenzierende Diskussion statt Niveaulimbo

Deshalb lud die Grüne Landtagsfraktion auf meine Initiative hin zu einer hochkarätigen Podiumsdiskussion in den Mathäser Filmpalast in München. Rund 150 Interessierte aus Gesellschaft, Presse und Filmbranche folgten der Einladung unter dem Titel „BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! Ein Abend zum Dualen Rundfunk“.

Zusammen mit meinem Kollegen, unserem Medienpolitischen Sprecher Max Deisenhofer durfte ich, als Grüne Rundfunkrätin und Sprecherin für Kultur- und Filmpolitik, auf dem Podium begrüßen:

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert von Fabian Sauer ging es zwei Stunden lang um die jeweiligen Strukturen bei Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, um Reformansätze, Zukunftsperspektiven, Film- und TV-Handwerk, Fairness und Wettbewerb. #Auftrag, #GuteFilmeGutesGeld, #MenschenFürMenschen, #Transparenz und #DualerRundfunk waren nur einige Hashtags des Abends. Es war eine wichtige, in die Tiefe und Breite gehende Diskussion, in der unterschiedliche Perspektiven eine Stimme bekamen und endlich auch der Film gehört wurde – und genau das hatte ich mir so wahnsinnig gewünscht, genau darum hatte ich die Gäste gesucht und überzeugt zu kommen, genau darum um Sichtbarkeit des Themas im Stadtraum gekämpft, genau darum das Thema auf unsere Grüne Agenda gesetzt. – 1000 Dank an alle, die an den Abend geglaubt haben, die Sache unterstützt haben und das so ermöglicht haben.

Mein Fazit?

Reformdebatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nicht über, sondern mit ihm geführt werden. Dabei muss im Zentrum stehen, unseren Dualen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen – und nicht die Abschaffung einer wichtigen Säule für unsere Demokratie.

Weiterlesen:

Fotocredit: Barbara Hartmann

Schriftliche Anfrage „Medienminister Herrmann zu ,Linksextremen‘ und ,Propagandisten‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ – die Antwort der Bayerischen Staatskanzlei

Vorbemerkung:

Die Staatsministerien betreiben ihre Auftritte im Internet oder den Sozialen Medien in eigener Verantwortung. Das ist Ausdruck des in Art. 51 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Bayern verankerten Ressortprinzips. Darüber hinaus sind von den offiziellen Angeboten der Staatskanzlei und der einzelnen Staatsministerien grundsätzlich die Auftritte der handelnden Akteure zu unterscheiden. Durch Übernahme eines Regierungsamtes geben die jeweiligen Amtsinhaber ihre verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte nicht auf. Ihnen bleibt es weiterhin unbenommen, sich – gedeckt durch die Meinungsfreiheit – auch privat zu äußern und so weiter am politischen Meinungsaustausch teilzunehmen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 138, 102, 118ff). Alleine durch die bloße Nennung des Amtes in der jeweiligen Bezeichnung wird der Account des Amtsinhabers nicht automatisch zu einem offiziellen Angebot der Staatskanzlei oder des jeweiligen Ressorts – zumal die Nutzung von Twitter-Accounts nicht nur Inhabern von Regierungsämtern, sondern auch Angehörigen der sie tragenden politischen Parteien und der Opposition offen stehen.

Namentlich wird der Twitter-Account @fwhfreising nicht durch die Bayerische Staatsregierung betrieben. Die Einordnung des Accounts ergibt sich aus der Beschreibung des Accounts selbst.

Im Übrigen handelt es sich bei Twitter um ein schnelllebiges Medium, das angesichts der Beschränkung des Umfangs von Tweets generell von einer inhaltlichen Zuspitzung und Pointierung geprägt ist. Dies gilt nicht zuletzt auch für den politischen Meinungsaustausch. Zudem ist generell zwischen (eigenen) Tweets eines Nutzers und sogenannten Retweets, also dem Teilen eines Tweets eines anderen Nutzers mit den eigenen „Followern“ unter Angabe des Urhebers des ursprünglichen Tweets, zu differenzieren.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl, Susanne Kurz, Maximilian Deisenhofer wie folgt:

1.1 Sind nach Ansicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei fast alle Talk-Moderatoren der öffentlich-rechtlichen Medien „linksextrem“ und „Propagandisten“?
1.2 Welche Talk-Moderator*innen schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei beispielhaft als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

1.3 Welche Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

2.1 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Kreise der gemeinsam mit dem Medienminister im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Sitzenden, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

2.2 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.3 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitarbeitende in der Geschäftsleitung 
des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

3.1 Entspricht die Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Medien durch den Medienminister und Leiter der Staatskanzlei Florian Herrmann der offiziellen Haltung der Bayerischen Staatsregierung (bitte begründen)?

3.2 Wie schätzt die Bayerische Staatsregierung die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks ein?
3.3 Plant die Staatsregierung Maßnahmen, um inhaltlich Einfluss auf die Berichterstattung und die Ausgestaltung von Talk-Shows in den öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks, auszuüben?

4.1 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei den Institutionen des Bayerischen Rundfunks?
4.2 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats?

4.3 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats?

Die Fragen 1.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In einer Demokratie sind die Bürger auf umfassende und ausgewogene Informationen angewiesen, um sich ein eigenständiges Bild über politische und gesellschaftliche Verhältnisse schaffen zu können. Die Akteure des dualen Rundfunksystems, der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk, tragen zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Meinungsvielfalt maßgeblich bei. Dabei ist es Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein umfassendes Meinungsbild darzustellen. Es obliegt der Bayerischen Staatsregierung dabei nicht, die politischen Auffassungen einzelner Akteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich zu bewerten. Ebenso obliegt es der Bayerischen Staatsregierung nicht, Äußerungen von Mitgliedern der Staatsregierung im Rahmen des politischen Meinungsaustausches mit einer „offiziellen Haltung“ zu bewerten.

Die Anforderungen des Staatsferngebots des Grundgesetzes gebieten es, keinen bestimmenden Einfluss auf den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zu nehmen. Eine staatliche Dominanz muss bei Rundfunk- und Verwaltungsrat ebenso ausgeschlossen sein wie bei der Geschäftsleitung und sonstigen Programmverantwortlichen.

Ob dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Einhaltung der in § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag festgeschriebenen Grundsätze der Objektivität und Neutralität gelingt, obliegt den Intendanten und Intendantinnen sowie den pluralistisch zusammengesetzten Rundfunkgremien.

Die bereits langjährigen Bemühungen rund um die Gestaltung einer positiven Ordnung, zuletzt durch eine weitere Stärkung der Gremien im 3. Medienänderungsstaatsvertrag, zeigen die herausgehobene Bedeutung des Themas für die Bayerische Staatsregierung. Im zuletzt am 13. Juli 2022 veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsbericht wurde für Deutschland festgestellt, dass die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland hoch ist. Diese Auffassung teilt auch die Bayerische Staatsregierung.

Die Vorfälle im RBB und im NDR beschädigen das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die erhobenen Vorwürfe müssen restlos aufgeklärt werden und die erforderlichen Konsequenzen für alle Anstalten gezogen werden. Nur so kann die Akzeptanz der beitragszahlenden Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, die zurecht einen effizienten und kostenbewussten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten dürfen.

Schriftliche Anfrage „Medienminister Herrmann zu ,Linksextremen‘ und ,Propagandisten‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ – die Fragen von Toni Schuberl, Maximilian Deisenhofer und mir

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl, Susanne Kurz und Maximilian Deisenhofer:

1.1 Sind nach Ansicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei fast alle Talk-Moderatoren der öffentlich-rechtlichen Medien „linksextrem“ und „Propagandisten“?
1.2 Welche TalkModerator*innen schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei beispielhaft als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?
1.3 Welche Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

2.1 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Kreise der gemeinsam mit dem Medienminister im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Sitzenden, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.2 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.3 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitarbeitende in der Geschäftsleitung des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

3.1 Entspricht die Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Medien durch den Medienminister und Leiter der Staatskanzlei Florian Herrmann der offiziellen Haltung der Bayerischen Staatsregierung (bitte begründen)?
3.2 Wie schätzt die Bayerische Staatsregierung die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks ein?
3.3 Plant die Staatsregierung Maßnahmen, um inhaltlich Einfluss auf die Berichterstattung und die Ausgestaltung von Talk-Shows in den öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks, auszuüben?

4.1 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei den Institutionen des Bayerischen Rundfunks?
4.2 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats?
4.3 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats?

Zur Antwort geht’s hier:

Meine Rede zum AfD-Antrag „Rundfunkbeitrag aufgrund der steigenden Inflation aussetzen“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium, Herr Präsident!

Herr Hahn, ich war 15 Jahre lang alleinerziehend und solo-selbstständig. Ich habe dort gelebt, wo der von Ihnen oft zitierte kleine Mann ist. Ich weiß, wie es dort ausschaut – im Gegensatz zu Ihnen!

(Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Haben Sie die GEZ bezahlt?)

Man wird befreit, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Auch dazu gibt es Regelungen. Ich brauche garantiert keine AfD, die hier wieder von rechtsaußen herumpolemisiert, um mir zu erklären, wie der Hase läuft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in ganz Europa sind unabhängige Medien als Säule der Demokratie Zielscheibe rechtspopulistischer Bewegungen. In Polen übernahm der staatliche Ölkonzern PKN Orlen 2020 Polska Press. 20 von 24 Tageszeitungen, 120 Wochenzeitungen, 500 Internetportale sind seither in Staatsbesitz. Unter der PiS-Regierung hat die Pressefreiheit durch juristische Schikanen und physische Angriffe gelitten: Entzug staatlicher Anzeigen, Manipulation beim Vertrieb und regulatorische Diskriminierung. – So das International Press Institute 2021. „Reporter ohne Grenzen“ setzt Polen daher auf der Weltrangliste der Pressefreiheit 2021 auch nur noch auf Platz 64. Deutschland liegt im selben Jahr auf Platz 13.

In Ungarn beschloss die Orbán-Regierung schon 2010 ein repressives Gesetz zur staatlichen Medienkontrolle. Gleichzeitig begann der Staat mit Anzeigenentzug in kritischen Medien. Kritische Sender wurden bei der Vergabe von Frequenzen gezielt benachteiligt. Mehrere TV- und Radio-Sender wurden zu einem Anbieter mit gemeinsamer „Superredaktion“ vereinigt. Die Chefredaktion dieses Anbieters ist nun komplett in der Hand von Orbáns Gefolgsleuten. Noch 2018 war dieser Orbán übrigens Gast bei der CSU-Klausur. Bei kritischen Berichten ausländischer Korrespondenten über die ungarische Regierung interveniert Orbán gerne mal direkt bei den jeweiligen Auslandsredaktionen.

Deutsche Journalistinnen und Journalisten in den ARD-Auslandsstudios erleben solche Vereinnahmungsversuche täglich in ihrer Arbeit, zum Beispiel in Russland, wo nach AfD-Manier Pressefreiheit beschnitten wird und das Wort „Krieg“ für den Überfall auf die Ukraine verboten ist. Aber nicht nur die Putins und Orbáns der Welt torpedieren unabhängige Medien: Boris Johnson hat es fertiggebracht, eine Medienministerin zu installieren, die einen vermeintlichen sogenannten „Elitismus“ der BBC öffentlich beklagt, die bei „I’m a Celebrity…Get Me Out of Here!“ – der britischen Version des Dschungelcamps – teilnimmt und wenig später mit Boris-Johnson-Support die Finanzierung der britischen BBC, des weltweit ältesten und traditionsreichsten Senders, einstampft. Mit diesem Angriff auf die Finanzierung ist nicht nur die unabhängige Berichterstattung, sondern auch der ganze Bestand dieses öffentlich-rechtlichen Senders in Gefahr, eines Senders, der für uns Deutsche in Zeiten von Krieg und Diktatur, als wir hier keine unabhängige und freie Presse hatten, täglich Informationen lieferte.

Warum erzähle ich von Boris Johnson? – Weil sich die AfD – wir haben es gerade gehört, und das ist der eigentliche Warnschuss heute – in Ihrem Antrag auf eine Steilvorlage der CSU bezieht. Dieser Parlamentarische Geschäftsführer, der gefordert hat, den Rundfunkbeitrag auszusetzen, gab in seinen weiteren Ausführungen, wo er als CSU-Bundespolitiker übrigens gar nicht zuständig ist, denn die Staatsverträge werden von den Ländern verhandelt, gleich noch mit, wohin seiner Meinung nach die Reise geht. Eine Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei – so der CSU-Mann – unabdingbar. Was aber wie reformiert werden soll, um den so wichtigen Schritt des Öffentlich-Rechtlichen in die Zukunft des Non-Linearen zu sichern, davon sprach er nicht.

Ja, liebe CSU, Sie sind hier dringend gefordert, sich mit Lösungen zu befassen, statt nur Kleinholz zu produzieren und Steilvorlagen für die AfD zu liefern.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD))

Ich möchte die AfD dabei allerdings ausdrücklich ausladen. Die hat nämlich bisher noch keinen einzigen sinnvollen Beitrag geleistet.

(Zurufe von der AfD: Oje!)

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgehalten, dass unsere Öffentlich-Rechtlichen auskömmlich finanziert werden müssen.

Lieber Kollege Dorow, allerdings wurde der Auftrag gerade eben final verhandelt. Die CSU-geführte Staatsregierung – aktuell CSU-besetzt – hat hier ja mitverhan-delt. Das heißt, die dringend benötigten Reformen waren jetzt gefragt. Es stehen auch dringend nötige Reformen drin im Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags. Wie wir das dann finanzieren, wird im nächsten Schritt weiter geklärt.

Ja, die Bürde auf den Schultern der Menschen wiegt hier und heute schwer. Die Bundesregierung hat auch einiges unternommen: 15 Milliarden Euro Entlastung: Grundfreibeitrag bei der Einkommensteuer massiv erhöht – das hilft übrigens nicht nur niedrigen Einkommen, sondern auch Solo-Selbstständigen –; die Energiekostenpauschale; Kinderbonus von 100 Euro pro Kind; Tankrabatt; 9-Euro-Ticket; Einmalzahlung für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und und und.

Niemand muss unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk torpedieren, um die großen und schweren Herausforderungen unserer Zeit zu lösen. Ganz im Gegenteil: Gerade in Zeiten tiefer Krisen brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er unsere Demokratie frei vom Auf und Ab des Werbemarktes resilient macht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das duale System hat sich bewährt, ob das der AfD passt oder nicht. Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Heinrich Böll Stiftung: Podcast Böll.Fokus zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Damit Rundfunk unabhängig und frei von Partikularinteressen und Quotendruck funktionieren kann, wurde in Deutschland nach 1945 ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem etabliert. Wir alle finanzieren es mit Gebühren. Gemeinsam stellen wir auch sicher, dass weder Staat noch Regierungen noch Parlamente oder Politik Einfluss auf unseren Öffentlich-Rechtlichen nehmen können: mit Kontrollgremien, die unseren Öffentlich-Rechtlichen kontrollieren. Der Podcast Böll.Fokus zum Thema.

Ich sitze seit 2019 im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Dorthin entsendete mich der Bayerische Landtag. Das tut er, weil so nicht nur gesellschaftliche Interessensgruppen, sondern auch von allen Wahlberechtigten in Bayern gewählte Personen im Kontrollgremium des BR sitzen.

Als Rundfunkrätin des BR und Medienpolitikerin war ich im Frühjahr 2022 von der Heinrich-Böll-Stiftung eingeladen worden, bei der Fachtagung Medienstaatsvertrag: Rundfunk- & Fernsehräte vor neuen Herausforderungen dabei zu sein.

Vor welchen Herausforderungen stehen die Rundfunk- und Fernsehräte? Was brauchen sie? Das waren nur einige der Fragen, denen sich der Fachtag der Heinrich-Böll-Stiftung widmete. Eine Zusammenfassung als Text kann man in diesem Interview „Medienstaatsvertrag: Rundfunk- & Fernsehräte vor neuen Herausforderungen lesen.

Am 14. Juni 2022 widmet sich darüber hinaus die neue Ausgabe des Podcasts Böll.Fokus dem Thema Kontrollgremien der Öffentlich-Rechtlichen. Hier könnt Ihr Böll.Fokus hören:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist einzigartig. Er ist politisch unabhängig und staatsfern. Er hat einen Auftrag, nämlich ausgewogen und umfassend zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, ihre eigene Meinung zu bilden. Ob der Auftrag erfüllt wird, das kontrollieren die Rundfunk- und Fernsehräte.“ – So kündigt die Heinrich-Böll-Stiftung ihren aktuellen Podcast an.

Mit dabei:

  • Philipp Franke, Referatsleiter Medienpolitik Staatsministerium Baden-Württemberg
  • Sanne Kurz, Grüne Abgeordnete Bayern Landtag, Rundfunkrätin Bayerischer Rundfunk BR
  • Hermann Kuhn, Vorsitzender ARD-Programm-Beirat
  • Beate Bäumer, ZDF-Fernsehrätin, Leiterin Katholisches Instituts Erzbistum Hamburg
  • Oliver Passek, Dozent Hochschule für Medien Stuttgart, ehemals Mitglied ZDF-Fernsehrat
  • Christine Horz-Ishak, Kommunikationswissenschaftlerin, Professorin Universität Köln
  • Olaf Steenfadt, Initiative „Unsere Medien“
  • Normann Schuhmann, Initiative „Klima vor acht“

Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags oder Weiterführende zum Thema Lesen? Links zum Thema und zum Podcast direkt auf der Böll.Fokus Seite!

Meine Rede zum AfD-Antrag „Expertenanhörung zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte hier natürlich auch eine Rede mit tatsächlichen Sachargumenten vorbereitet.

(Zurufe der Abgeordneten Wolfgang Fackler (CSU) und Berthold Rüth (CSU))

– Geht das Gelächter jetzt von meiner Redezeit ab?

Es ging darum, dass man selbstverständlich Eingaben machen konnte; dass die Rundfunkkommission der Länder natürlich Expertinnen und Experten, Sachverständige, angehört hat und schon im Oktober 2021 Reformvorschläge gemacht hat; dass auch die AfD bis 14. Januar 2022 Zeit hatte, Eingaben zu machen. Es ist übrigens schon zum zweiten Mal, dass hier mehr Transparenz, mehr Beteiligung entstanden ist, was wir Grüne schon seit vielen Jahren gefordert haben.

Über 2.600 Initiativen, Parteien und Einzelpersonen, haben es auch geschafft, Eingaben zu machen und sich einzubringen. Wir Grüne diskutieren übrigens schon über diese Eingaben. Viele von denen stehen nämlich im Netz. Man kann Sachverständige einladen und sich über dieses Thema unterhalten, wenn man will. Die nächste Online-Beteiligung, wenn die AfD mal etwas arbeiten möchte, geht bis zum 20. Juni. Ich sehe, Herr Hahn schreibt fleißig mit, damit er uns gleich wieder mit Fragen belustigen kann.

Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil er überhaupt nicht zielführend ist. Als ich Ihren Redebeitrag hörte, habe ich gemerkt, worum es eigentlich geht. Es geht um eine reine Provokation. Sie wissen ganz genau, dass die Politik das Programm nicht beeinflussen darf. Deshalb ist es völlig unerheblich, welche Serien Sie oder Sie oder Sie gerne schauen. Sie haben nicht über das Programm zu bestimmen. Da können Sie noch so viele Expertenanhörungen zu diesem Thema beantragen.

Das Programm ist frei vom Einfluss der Politik. Sie können sich aber sehr wohl einbringen, nämlich über die Kontrollgremien, in denen auch Sie eine Vertretung haben. Sie könnten dort einmal etwas sagen. Seichteste Unterhaltung aus der Mottenkiste, das war wirklich nur das, was Sie heute Abend hier geboten haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die neuen Rechtsextremen, die laufen nicht mehr mit Springerstiefeln rum. Wir sehen nämlich jeden Tag, wie die aussehen, wenn wir hier nach rechts schauen.

(Ulrich Singer (AfD): Vorsicht!)

Noch ein kleiner Hinweis zur Belehrung, was wir denn schauen. Ich kann die „Tagesschau“ und den „Weltspiegel“ empfehlen. Ich kann auch die Doku „Tänzer der New Yorker Ballettkompanie ‚Les Ballets Trockadero‘“ oder das Insta-Angebot „Workin‘ Germany“, „Logo“ für Kinder – eine fantastische Nachrichtensendung – oder die vielen sehr guten Hörfunkprogramme des „Deutschlandfunks“ empfehlen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

– „Logo“ ist ein Angebot, das im Kinderkanal läuft. Vielleicht schauen Sie einmal in die Öffentlich-Rechtlichen rein, statt sich die ganze Zeit in der rechten Schwurblerblase rumzutreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)