Pressemitteilung: Etappensieg: Wirtschaftsminister für Überprüfung der Zinsforderungen bei Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe
Bei der Forderung nach fairen und rechtssicheren Lösungen statt unverantwortlichem Bayern-Chaos können die Grünen im Bayerischen Landtag und der Mittelstandsverband BVMW einen Etappensieg verzeichnen.
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass sich die Regelungen zu den Rückforderungen der Soforthilfen in den verschiedenen Regierungsbezirken massiv unterscheiden: In Oberbayern und Unterfranken wurden Zinsforderungen auf die Rückzahlungen erhoben, in anderen Regierungsbezirken hingegen nicht. Mittelstandsverband BVMW und Grüne kritisierten dieses Verfahren als unfair, denn es führe bei den Betroffenen zu Verwirrung und Frust.
Auch der noch amtierende bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, hat dies erkannt und zeigt sich versöhnlich: In der Antwort auf einen Brief des Mittelstandsverbands und der Grünen Abgeordneten Sanne Kurz stimmt er zu, dass die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen bayernweit einheitlich geregelt werden und Zinsforderungen ausbleiben sollen – wenn das Finanzministerium dem zustimmt.
„Auch wenn von Zinszahlungen nun dank unserer Arbeit Abstand genommen werden soll, sind echte Lösungen noch in weiter Ferne“, so die Abgeordnete Sanne Kurz. „Im Dezember endet die Frist für die Rückmeldung, Hilfe für die Betroffenen gibt es immer noch nicht. Stattdessen wurden Menschen mit Zinsforderungen nur noch weiter verunsichert. Mein dringender Appell an die Staatregierung: Die Rückforderungen aussetzen, bis faire und rechtssichere Lösungen erarbeitet sind!“
Achim von Michel, Pressesprecher und Landesbeauftragter für Politik des BVMW äußert sich wie folgt:
„Es ist beruhigend, dass der Bayerische Wirtschaftsminister schnell die einzig richtige Antwort auf unsere Intervention gegeben hat. Nach wie vor lautet das Ziel bei den Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen, eine gerechte Lösung zu finden. Dazu trägt der Versuch einzelner Regierungsbezirke, komplett eigene Regeln zu schaffen, sicher nicht bei. Wir betonen deshalb auch weiterhin: Man sollte jetzt keine Rückzahlungen leisten, sondern die Ergebnisse der anhängigen Klagen in Bayern abwarten, die zu mehr Rechtssicherheit führen werden. Es empfiehlt sich, etwaigen Bescheiden mit Hilfe eines Anwalts zu widersprechen.“