Baden-Württemberg: das Ländle, wo Milch und Honig fließen

Da, wo ich herkomme, sagt man scherzhaft, das Gute an den Badenern sei, dass sie zwischen uns und den Schwaben wohnen. Jetzt muss man dringend mal sagen: Ihr Badener, Ihr Schwaben, danke! Sehr gut habt Ihr das gemacht!

Es hilft zwar keinem einzigen Menschen in Bayern, wenn man lobend nach Baden-Württemberg zeigt. Man muss aber doch zeigen. Statt sich aus den Landes-Hilfen für Einzelunternehmer und alle bis 10 Mitarbeiter heimlich zu verabschieden, gilt in Baden-Württemberg: Soforthilfen, die halten was sie versprechen! Auch für Freie! Auch für Kleinst- und Kleinunternehmen! Auch für Solo-Selbstständige! Auch für Verluste im Nebenberuf bei Hybrid-Tätigkeit!

Winfried Kretschmann hält, was Markus Söder verspricht: Landes-Soforthilfen, die zu den Bedarfen passen?! – Geht doch!

Die Fakten: obwohl die Bundes-Soforthilfen der Berliner GroKo wichtige Lücken noch nicht schließen, bleibt Baden-Württemberg weiter bei seinem Sonderweg für alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, mit unter 10 Mitarbeitenden:

  • auch weiterhin existieren dort es dort eigene Landesprogramme mit Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeitende
  • auch weiterhin dürfen dort pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180€/Monat geltend gemacht werden
  • auch weiterhin haben Hybrid-Beschäftigte Antragsrecht auf Soforthilfen bei mindestens 30%iger Deckung des Lebensunterhaltes aus dem freien/solo-selbstständigen Nebenberuf mit Corona bedingtem Umsatzeinbruch

Die Kunststaatssekretärin Petra Olschowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach am 8.4. von der Anerkennung für eine Vielzahl an „Einzelkämpfern, die unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen.“ Sie sagte:

„Ich freue mich sehr, dass das Soforthilfeprogramm damit auch für die Arbeitsbedingungen im Kulturbereich passt. Durch die Einbeziehung des privaten Lebensunterhalts in die Soforthilfe wird es vielen erspart bleiben, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidung Baden-Württembergs doch noch vom Bund aufgenommen wird und unter den Ländern Nachahmer findet.“

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Diese längst überfällige und sachgerechte Entscheidung, die darüber hinaus den Jobcentern horrenden Verwaltungsaufwand sparen wird, hilft übrigens nicht nur Künstler*innen und Kulturschaffenden. Das hilft auch freien Journalistinnen und Journalisten und vielen mehr.

Veranstaltungen werden noch monatelang verboten sein.

Helfen statt sich aus der Verantwortung stehlen: How about that, Freistaat Bayern?! Doch, ja, Du kannst das auch, Bayern! Bedenke: Du bist Kulturstaat. Ja, genau, in der Verfassung steht es:

Bayern ist Kulturstaat.

Man kann nur hoffen, dass auch die schwarz-orange Landesregierung ab und an mal in die Verfassung schaut. Der heimliche Ausstieg aus dem Landesprogramm Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Personen muss zurückgenommen werden. Es braucht eine Anerkennung der Tatsache, dass Hilfen bei Freien nur ankommen, wenn sie auch ihren Lebensunterhalt von den Hilfen mit bestreiten können. Menschen in Hybrid-Tätigkeit haben auch existenzbedrohende Einkommenseinbrüche. Veranstaltungsverbot ist Tätigkeitsverbot und muss entschädigt werden.