Künstlersozialkasse darf nicht Kriterium für Förderung von Kulturschaffenden sein!
Offenbar hatte der Ministerpräsident unseren Offenen Brief gelesen. Wir horchten auf, als er in seiner Regierungserklärung in einer „Kultur-Minute“ exakt 60 Sekunden lang Hilfe für Künstler*innen versprach. Leider hapert es bei der Umsetzung.
10:55 kam es über den Ticker des BR, da stand es, auch für alle, die nicht live zuhörten: Bayern sei ein Kulturstaat. Darum orientiere sich Bayern an Baden-Württemberg und werde Künstler*innen die nächsten drei Monate 1000€ monatlich zahlen.
Das ist schön! Wo sich Bayern doch auf Landes-Ebene komplett aus den Hilfen für Solo-Selbstständige verabschiedet hatte. Und alle Hilfe allein dem Bund überließ.
Es ist auch sehr gut, dass man schnell, sehr schnell, auszahlen will. Weniger gut ist, dass man mit dem Kriterium „versichert bei der Künstlersozialkasse“ (KSK) viele, die es dringend bräuchten, von den Hilfen ausschließt.
Es gibt Menschen, die halten beruflich Kultur am Laufen oder arbeiten als Künstler*in, kommen aber nur schwer in die KSK. Beispielhaft genannt seien hier Schauspieler*innen oder diejenigen, die für Konzerte Bühne und Technik bereitstellen. Bleibt KSK Kriterium, fallen sie alle aus dem Raster.
Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film, Grüne Fraktion Bayern
Ich bin selbst Kulturschaffende. Als Filmemacherin und freie Performerin habe ich 25 Jahre lang vom Publikum gelebt. Kulturschaffende haben sich und ihre Arbeit, keine Betriebskosten, oft auch keine KSK Mitgliedschaft. Bitte vergesst das nicht, liebe CSU/FW-Staatsregierung!
Dass 1000€ sich gut vermarkten lassen, 1180€ aber das pfändungsfreie Existenzminimum sind, sei hier zurückgestellt. Wenn man aber (zurecht!) staatlicherseits mit (wichtigen und richtigen!) Veranstaltungsverboten einer ganzen Branche die Tätigkeit verbietet, braucht es angemessene Entschädigungen. Für alle, nicht für einige.
Marilyn Monroe wäre wahrscheinlich auch nicht in die KSK gekommen. Das liegt weniger an Einkommen. Dieter Bohlen ist einer der prominenteren Vertreter innerhalb der KSK und vermutlich nicht besonders bedürftig. Es liegt daran, dass Marilyn Monroe im Filmbereich tätig war. dort sind Schauspieler abhängige Beschäftigte und arbeiten auf Lohnsteuerkarte. eine Produktion sagt ihnen, wann sie wo sein müssen, die Regie sagt, was angezogen wird und wo welche Sätze fallen. Das Drehbuch sagt, was gesagt wird. – Im extremsten Fall.
Dass etliche Schauspieler*innen sich hier im wahrsten Sinne des Wortes „frei-spielen“ ändert nichts an der Tatsache, dass die meisten von ihnen einen negativen Bescheid der Künstlersozialkasse erhalten, wenn es um die Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz geht.
Ob ein „Happy Birthday Mr. President“ oder ein „I Wanna be Loved by You“ das Herz des Ministerpräsidenten eher erweicht hätte, hier im Freistaat Bayern? – Ich weiß es nicht, habe aber die Hoffnung auf Nachbesserung der Förderkriterien noch nicht aufgegeben. Einen Antrag mit unseren Grünen Forderungen werden wir in jedem Fall stellen!