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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern – Projektförderung für Gastspiele

München kann sich glücklich schätzen: München hat einen Gastspielring von Kinder- und Jugendtheatern, die gemeinsam attraktive Angebote machen für Schulen, Kitas und andere Interessierte. Wer Theater will, bekommt es. Warum kann es sowas nicht für ganz Bayern geben? Warum gibt es keine Zuschüsse für Kommunen, Schulen, Kitas und andere, die qualitativ hochwertige Gastspiele bei sich vor Ort zeigen möchten? Und warum gibt es keine Projektförderung speziell für Gastspiele?

Unser Nachbarland Baden-Württemberg macht es bereits: Projektförderung für Gastspiele zur Entwicklung und Produktion guter Angebote und Förderung von Gastspielen, für die es Interessierte, einen Raum und Publikum gäbe! – Aber nicht genügend Mittel, um ein faires Angebot zu finanzieren. Was München an Theater bietet, sollten alle in Bayern bekommen.

Viel Leistung, wenig Lohn.

Wusstet Ihr z.B., dass bei den allermeisten Kinder- und Jugendtheater großes leisten und fast nichts dafür bekommen? Eine Verbandsbefragung ergab jährlich über 2600 Vorstellungen mit über 275.000 Zuschauer*innen in mehr als 320 Gemeinden.

30% der Befragten gaben an, dass ihre Gastspiel–Honorare in
Bayern niedriger sind, als in anderen Bundesländern. Im Schnitt bleiben fast alle Ensemble in Bezug auf die vom Bundesverband freie Darstellende Künste formulierte Mindesthonorar–Definition hinter den als fair zu
bezeichnenden Gastspielhonoraren deutlich zurück. Nur zwei – zwei! –
Theatergruppen gaben an, höhere Honorare zu erzielen.

Bayern als Kulturland sollte leisten, was Baden-Württemberg bereits tut

Darum haben wir zwei Anträge gestellt, die Ihr hier herunterladen und lesen könnt.

Gastspiel-Antrag 1: Projektförderung

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene auf. Die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene wird so für ihre Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt.
  • Gefördert werden herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstler*inneninnen und Kulturschaffenden mit Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt noch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen.

Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Millionen Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Millionen Menschen in Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

Gastspiel-Antrag 2: Förderung von Auftritten

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen auf.
  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden hieraus in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50% der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel wenn die Veranstalter*in eine finanzschwache caritative Einrichtung ist, sind bis zu 70 % der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projektnoch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden.

Rund 4,2 Millionen Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohner*innen. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen.

Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.


Mindesthonorare Gastspiele

Diese Mindesthonorare richten sich nach der Personenzahl auf der Bühne. Sie sollten laut Bundesverband aktuell bei 800€ für ein Solo, 1200€ für ein Duo, 1500€ für ein Trio und 250€ pro weitere Schauspieler*in liegen. Dies beinhaltet rein die Personalkosten.