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Antrag: Kampf gegen Corona XIV: Gleichbehandlung von Kultur und vergleichbaren Lebensbereichen gewährleisten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur erlaubt sind, wenn Betriebe der Gastronomie offen sind. Dabei sollen die Regeln für Innenräume und Außenflächen der Gastronomie analog zu den Regelungen für Innenräume und Außenfläche der Kultur gelten. Kulturorten, die über eine leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen, soll dabei Schachbrettsitzordnung gestattet werden.

Begründung:

In Bayern sind Kunst und Kultur doppelt verfassungsrechtlich verankert: im Grundgesetz über die Kunstfreiheit, die auch das Wirken umfasst, und in der Bayerischen Verfassung, die Bayern als Kulturstaat definiert. Diese Wertstellung soll auch in der Zukunft bei in kommenden Pandemiewintern erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Anwendung finden. Um die besonderen Vorlaufzeiten für Kultur zu berücksichtigen, braucht es jetzt dazu vorausschauende Regelungen, um aus den Fehlern von 2020 und 2021 mit reflexartigen, einseitigen Einschränkungen für Kultur ohne Berücksichtigung der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, zu lernen.

Der Infektionsschutz unterscheidet nicht zwischen einem Sitzplatz an einem Esstisch und im Parkett eines Theaters, nicht zwischen der Garderobe oder den Toiletten in einem Konzert und in einem Restaurant. Getrunken wird im Kino genauso wie in der Gastro. Für den Kulturbereich mit seinen in eine Richtung orientierten Sitzplätzen gibt es aber etliche umfangreiche, steuerfinanzierte Studien, die eine Unbedenklichkeit des Betriebs hinsichtlich des Infektionsrisikos und der Aerosollast bescheinigen.

Wer während der Pandemie ein Theater oder ein Kino besucht hat, musste einen Impfnachweis erbringen, für die Dauer der Vorstellung eine Maske tragen sowie Kapazitätseinschränkungen im Zuschauerbereich hinnehmen. In der Theaterkneipe nach dem Be- such konnte ohne Maske und Abstand beieinander gesessen werden. Diese absurde Ungleichbehandlung darf sich nicht wiederholen.

Zur Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie wird Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume am 18.03.2022 in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen zitiert: „Sie haben mich immer auf der Seite bei der Frage, wie kann man zu fairen Regeln kommen, die zu einer Gleichbehandlung führen.“