Schlagwortarchiv für: Kulturfonds

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Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren V: Jurys für Kulturfonds-Vergaben einberufen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums aus mehreren Personen anzustoßen, um als Jury Empfehlungen für die Entscheidung über die Vergabe der Förderung durch den Kulturfonds zu erarbeiten. Dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst werden wie bisher die Fördervorschläge zur Mitberatung vorgelegt. Über die Empfehlungen der Jury entscheidet wie bisher der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags final. Pro Fachbereich soll es eine eigene Jury geben.

Das Gremium soll mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten der bayerischen Kulturszene besetzt werden. Das Sachverständigengremium wird vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst für die Dauer einer Legislaturperiode benannt. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erarbeitet mit den Verbänden aus Kunst und Kultur einen Vorschlag. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst entscheidet final über die Besetzung.

Begründung:

Bei Filmförderung, Preisen oder Kunst am Bau längst normal, beim Kulturfonds immer noch Zukunftsmusik: Eine unabhängige Jury, besetzt aus Expertinnen und Experten der bayerischen Kulturszene, kann mit der gemeinschaftlichen Expertise entscheiden. Förderwürdigkeit, regionale Verteilung, Gewichtung urbane Zentren und ländliche Räume, aber auch, wie Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen – diese und viel mehr Fragestellungen kann eine externe Jury gemeinsam beleuchten und so einen Entscheidungsrahmen finden. Die Vergabe von Fördermitteln durch ein externes Sachverständigengremium trägt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei und erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Förderentscheidungen.

Bisher werden dem fachlich zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst lediglich Ergebnisse mitgeteilt. Öffentlich einsehbar sind die Gutachten nicht. Durch Begründungen, die beispielsweise den Antragstellenden oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten, wird auch das Vertrauen in das Instrument Kulturfonds als starkes fachliches Kulturförderinstrument für Bayern gestärkt. Dies ist keineswegs eine neue Forderung. Bereits 2009 hat die Fraktion FREIE WÄHLER einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht1, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN griff die Forderung in der 18. Legislaturperiode erneut auf.


1 vgl. Drs. 16/2742

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Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren IV: gedeckelte Öffnung für München und Nürnberg“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kulturfonds für Projektförderungen aus ganz Bayern zu öffnen. München und Nürnberg werden entsprechend des Verhältnisses ihrer Einwohnerzahl zur Einwohnerzahl Bayerns anteilig gedeckelt gefördert.

Begründung:

Der Kulturfonds Bayern ist das wichtige Instrument, um die Kultur in Bayern zu stärken und für Kunst- und Kulturprojekte Anträge stellen und Förderung bekommen zu können.

Kommendes Jahr feiert das Instrument 30-jähriges Bestehen. Außer der Umwandlung nach dem Hypo-Alpe-Adria-Landesbank-Debakel – damals wurde der Kulturfonds von einem echten Fonds in einen Haushaltstitel überführt – und der Splittung des Kulturfonds in die Teilbereiche Kunst und Kulturelle Bildung gab es keine tiefgreifenden Reformen. Zu Recht schreibt die Staatsregierung: „Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert.“1 Leider ist „ganz Bayern“ und „in allen Landesteilen“ dabei nur teilweise korrekt. Förderungen für München und Nürnberg sind – wenn der überwiegende Teil des Projekts nicht außerhalb Münchens und Nürnbergs stattfindet – von der Förderung komplett ausgenommen. Die erhoffte Kooperation von Kreativen aus München und Nürnberg mit Akteurinnen, Akteuren, Kommunen, Institutionen oder Vereinen außerhalb dieser Metropolen blieb aber – auch mangels Ansprechstellen in der Fläche, z. B. seitens des Regionalmanagements – bis heute leider aus. Das bedeutet, 526 000 Menschen in Nürnberg und 1 510 000 Menschen in München – Stand 2023 also über 2 Mio. Personen – haben keinen Zugang zu dem wichtigen Förderinstrument. Gerade in München und Nürnberg stehen freie Kunstprojekte allerdings oft trotz enormen kommunalen Engagements vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch steigende Miet- und Betriebskosten. Die Frankenmetropole und die Landeshauptstadt sind trotz des deutlich gestiegenen Drucks auf die Künste und trotz ihrer zentralen Rolle für das kulturelle Leben Bayerns mit Ausbildungsinstitutionen, Sog- und Strahlwirkung aktuell weiterhin von dieser wichtigen Landesförderung komplett ausgeschlossen.

Andere Bundesländer binden ihre Landeshauptstädte oftmals mit einer an der Einwohnerzahl orientierten Deckelung in Förderungen ein. Auch um von den in den Hauptstädten geschaffenen Werken zu profitieren, die hernach selbstverständlich oft noch im Land unterwegs sind. Was aber im Rahmen der Planung und des Förderantrags in der häufig unsteten Kunst- und Kulturwelt nicht immer abzusehen oder planbar ist.

Die Annahme, die bei bisherigen pauschalen Ablehnungen des Themas gern angeführt wird, dass in den Metropolen ausreichend andere Mittel zur Verfügung stünden, ist bis heute nicht belegt. Eine Öffnung des Kulturfonds für ganz Bayern, kombiniert mit einer anteiligen Deckelung der Fördermittel, stellt sicher, dass die ursprüngliche Intention des Fonds gewahrt bleibt. Eine lebendige und vielfältige Kulturszene in München und Nürnberg wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus. Kulturschaffende aus München und Nürnberg bringen ihre Projekte in den gesamten Freistaat, kooperieren mit Akteurinnen und Akteuren aus ländlichen Regionen und bereichern die Kulturlandschaft Bayerns als Ganzes.


1 vgl. https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html

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Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren III: Kommunen beherzt unter die Arme greifen! Eigenanteil der Kulturförderung auf ein realistisches Maß setzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Anteil der Eigenmittel, die für eine Förderung durch den Kulturfonds aufzubringen sind, auf 50 Prozent zu verringern.

Begründung:

Unterstützt der Freistaat die Kommunen bei der Kulturförderung mit einer Verringerung des Eigenanteils, ist dies auch im Interesse Bayerns, da sie dazu beiträgt, die kulturelle Vielfalt zu bewahren, soziale Ungleichheiten zu verringern, die Kreativwirtschaft anzukurbeln und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Freistaat würde durch eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei der Kulturförderung auf direktem Wege positiven Einfluss auf die Vielfalt der geförderten Projekte, die Attraktivität der Kommune für die Menschen vor Ort und für den Tourismus nehmen.

Kommunen sind oft näher an den Bedürfnissen und Interessen ihrer Bürger und können daher kulturelle Programme und Veranstaltungen besser auf lokaler Ebene gestalten. Viel zu oft fehlen hierfür die notwendigen Mittel. Eine lebendige Kulturszene stärkt das soziale Miteinander und das Gemeinschaftsgefühl.

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Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren II: Bau- und Sanierungsvorhaben dauerhaft aus dem Kulturfonds Kunst herausnehmen und eigenen Kulturfonds Bau- und Sanierungsvorhaben schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben durch den Kulturfonds Kunst dauerhaft zu streichen.

Stattdessen wird für die gestrichene Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben ein eigener Kulturfonds Bau und Sanierung mit bedarfsgerechter Ausstattung geschaffen.

Begründung:

Die dauerhafte Bereitstellung ebenso wie der Erhalt von Kulturinfrastruktur und baulichem Kulturerbe ist in allen Sparten und Regionen Bayerns zu fördern. Der Neubau eines Stadtarchives, die Errichtung von Musikerheimen oder die Sanierung von maroden Gebäuden sind zweifelsohne zentral für das kulturelle Leben der Kommunen in Bayern. Die Kommunen sollten bei der Finanzierung von Baumaßnahmen nicht vom Freistaat alleingelassen werden. Mittel für Baumaßnahmen sollten aber nicht aus dem Kulturfonds Kunst bestritten werden. Ein Ausschluss der Förderung von Baumaßnahmen kann beispielsweise einer sich vergrößernden Vielfalt eingereichter Projekte, angemessener Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden ebenso wie einer Überarbeitung der Eigenanteile, der Sparten oder der einreichberechtigten Personen nach Wohnort zugutekommen. Die Trennung schafft darüber hinaus zum einen Transparenz – was geht in Menschen, was in Orte –, zum anderen verstärkte Möglichkeit einer besser zielgerichteten Bau- und Sanierungsförderung: Statt Löcher zu stopfen, könnte einem eigenen Fonds für Bau- und Sanierungsmaßnahmen große Gestaltungskraft zukommen. So hat unser Nachbarland Österreich beispielsweise staatliche Fördertöpfe, die gezielt für barrierefreie Umbauten angesichts einer alternden Gesellschaft oder klimaschutzgerechte Sanierung von Kulturbauten nutzbar sind. Es wären aber auch Schwerpunkte in der Denkmalpflege, bei der Transformation von Sakralbauten oder zum Erhalt von Gartendenkmälern im Klimastress denkbar.

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Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren I: Angekündigten Bürokratieabbau umsetzen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den bürokratischen Aufwand des Antragsverfahrens des Kulturfonds abzubauen und eine Kleinbetragsschwelle einzuführen. Bei beantragten Mitteln, die unter dieser Schwelle liegen, soll ein digitales und bürokratisch stark vereinfachtes Verfahren zur Beantragung umgesetzt werden.

Für Förderungen unterhalb der Kleinbetragsschwelle sollen folgende Punkte im Zuge
des Bürokratieabbaus geprüft werden:

  • Möglichkeit der Ausreichung von Förderungen unterhalb der Kleinbetragsschwelle als pauschale Festbetragsförderung ohne fixierte Anteilsfinanzierung
  • Möglichkeit des vereinfachten Verwendungsnachweises, z. B. in Form eines Ergebnisberichts und eines vereinfachten zahlenmäßigen Nachweises
  • Möglichkeit, Drittmittel und sonstige Zuwendungen als bereits eingeworbene Eigenmittel darstellen zu können

Begründung:

„Die Bürokratie in Deutschland und Bayern belastet und überfordert die Menschen. Sie belastet und lähmt die Wirtschaft und verzögert einfach alles. Sie kostet Unsummen an Geld. Deswegen müssen wir die Bürokratie abbauen.“ – Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Regierungserklärung vom 13.06.2024.

Die aktuelle bürokratische Praxis stellt auch für Künstlerinnen und Künstler eine unzumutbare Hürde dar.

Besonders kleinere Projekte sowie Einzelkünstlerinnen und -künstler sind von übermäßiger Bürokratie betroffen, die weder effizient noch verhältnismäßig ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden es ermöglichen, schnellere und unbürokratische Unterstützung bereitzustellen, ohne dabei die Förderkriterien zu vernachlässigen.

Wie das Beispiel der Landeshauptstadt München zeigt, kann eine pauschale Festbetragsförderung ohne komplizierte Anteilsfinanzierung dazu beitragen, dass mehr kulturelle Projekte unbürokratischer realisiert werden können. Zudem reduziert sich der bürokratische Aufwand sowohl für Kreative als auch für die Verwaltung erheblich, sodass die eingesparten Ressourcen stattdessen in die künstlerische Arbeit der Kreativen und wichtigere administrative Arbeit in der Verwaltung fließen können.

Viele Kulturakteurinnen und -akteure scheitern an den hohen bürokratischen Hürden, die aktuell auch mit winzigsten Förderungen verbunden sind. Ein vereinfachtes, unbürokratisches Verfahren unterhalb einer Kleinstbetragsschwelle würde es ermöglichen, dass auch Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie Projekte in finanzschwächeren oder sehr kleinen Kommunen oder von kleineren Vereinen unkompliziert Zugang zu finanzieller Unterstützung des Freistaates erhalten. Dies würde eine Vielzahl an innovativen, kleineren Kunstprojekten in ganz Bayern fördern, die ansonsten nicht realisierbar wären.

Laut der Executive Summary der SK³-Evaluation sind einfachere und schnellere Verfahren zentrale Forderungen der Kulturschaffenden.1 2 3

Die Evaluation macht deutlich, dass insbesondere kleine Fördersummen oft eine hohe Wirkung entfalten, aber durch bürokratische Hürden für viele Künstlerinnen und Künstler unerreichbar bleiben.

Auf der Tagung der Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern (SK³) am 20.02.2025 betonte CSU-Kulturpolitiker Robert Brannekämper zu recht, dass die Förderverfahren dringend entschlackt werden müssten. In der Süddeutschen Zeitung vom 21.02.2025 wurde er mit den Worten „Ich würde das Geld dahin geben, wo es den größten Hebel hat: in die Freie Szene.“, zitiert. Zudem versprach er unterstützenswerterweise, gegen die Bürokratisierung der Förderung anzugehen und „notfalls mit einem Gesetz zu drohen“, wenn, so schreibt die SZ, „es die Ministerien nicht hinbekämen, dass Künstler einen Antrag binnen einer Stunde ausfüllen könnten.“4

Die Einführung einer Kleinstbetragsschwelle mit vereinfachtem Verfahren wäre auf diesem von Robert Brannekämper angestoßenen Weg ein erster wichtiger Schritt zur konkreten Umsetzung von weniger Bürokratie. Die Maßnahme würde dazu beitragen, den Zugang zur Förderung zu erleichtern und eine nachhaltige Unterstützung der freien Kunstszene in Bayern zu gewährleisten.


1 Evaluation Förderpaket: Freie Kunst https://sk3.bayern/index.php/evaluation-foerderpaket-freie-kunst
2 Executive Summary SK³: 13.02.2025 https://sk3.bayern/images/Evaluation/Executive%20Sum-
mary_SK3_13022025.pdf

3 SK³ Evaluation 17.03.2025: https://sk3.bayern/images/pdf/2025-03-17_SK3_Evalua-
tion_Fur%20die%20freie%20Kunst_web.pdf

4 SZ vom 21. Februar 2025: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/sk3-freie-szene-kulturpolitik-kunst-
ministerium-tagung-li.3204215?reduced=true

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Digitalisierung Kulturfonds“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Bereiche des Kulturfonds wie kulturelle Bildung, Atelier Förderung, allgemeine Kunst- und Kulturförderung bieten aktuell die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung digital einzureichen, welchen Zeitplan gibt es für die vollständige Digitalisierung der Einreichung für den Kulturfonds auch noch nicht digitalisierter Bereiche im Zuständigkeitsbereich aller Ministerien, die Kulturfonds Bereiche verantworten, wie wurde die digitale Antragsmöglichkeit des Kulturfonds, Bereich Kunst, bisher angenommen (bitte Anzahl der digital eingereichten Anträge und der analog eingereichten Anträge angeben)?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturfonds im Bereich Bildung“

Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,

ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderange- bot für ausgeschlossene Orte gedacht ist.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturfonds im Bereich Bildung“

Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,

ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderangebot für ausgeschlossene Orte gedacht ist?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Kosten und Finanzierung von Landesausstellungen, Römerland Bayern 2028“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

„Wie hoch waren die Kosten der Landesausstellungen seit 2013 (bitte nach jeweiliger Ausstellung aufschlüsseln sowie Anteil der Finanzierung durch den Freistaat in Euro jeweils angeben), welche Finanzierungskonzepte gab es für die Landesausstellungen, die an mehreren Standorten stattfanden (bitte Drittmittelgeber, kommunale Eigenanteile bzw. eingeflossene Förderungen angeben), und wie bewertet die Staatsregierung die Anregung von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in seinem Abschlussbericht zum Antrag Drs. 18/30127 „Römerland Bayern – Die Landesausstellung für 2028“ vom 22.11.2023, dass „ergänzende staatliche Projektförderung (insbesondere durch den Kulturfonds Bayern) in Betracht“ kommen könnte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Pressemitteilung von Staatsminister Markus Blume vom 05.12.2022 bis zu 1 Mio. Euro aus dem Kulturfonds bereits in die Sicherheit von Museen fließen soll und mit Blick auf den Kulturfonds als wichtiges Finanzierungsinstrument von Kultur im ganzen Land, insbesondere auch der Freien Szene und nicht öffentlich geförderter Kunst und Kultur unter Berücksichtigung der angespannten kommunalen Haushalte?“

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Pressemitteilung: Landesmittel auch für die Landeshauptstadt: Gemeinsame Verantwortung für die Freien Bühnen Münchens

„Es brennt“ – mit diesen Worten ist der kürzlich veröffentlichte Hilferuf der acht Freien Bühnen Münchens überschrieben. Denn obwohl der Münchner Haushaltsausschuss bei den Mitteln für die Freie Szene nicht kürzte, sind Freie Theater in München von der Schließung bedroht. Der Grund: fehlende Finanzierung. 
Jedes freie Stadtteiltheater in München versorgt rechnerisch fast 190.000 Münchnerinnen und Münchner mit Kultur – das Umland ist da noch nicht mitgerechnet. Die Bühnen erfüllen damit den Kulturauftrag für mindestens 1,5 Millionen Menschen in Bayern. 

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen sieht deshalb auch den Freistaat in der Pflicht: “Bayern ist Kulturstaat. Der Freistaat sollte stolz auf seine Hauptstadt und deren Kulturszene sein. Dazu gehört auch, sich nicht aus der Landesverantwortung für die freie Szene der Landeshauptstadt zu stehlen. Bei der Kulturförderung sind Land und Kommune jeweils gemeinsam verantwortlich. Nur für die freie Szene in München gilt das offenbar nicht. Denn hier ist von staatlichem Engagement keine Spur.“ 

Bühnen mit Sitz in München sind bei der Landesförderung der nichtstaatlichen Theater grundsätzlich nicht antragsberechtigt.[1] Und auch der Kulturfonds – an sich ein wertvolles Instrument der Kulturförderung – schließt München, und damit über anderthalb Millionen Menschen, kategorisch aus.[2] 

Sanne Kurz kritisiert diese Benachteiligung und erinnert an die langjährige Forderung der Landtagsgrünen nach einer gedeckelten Öffnung des Kulturfonds auch für München: “Über rote Teppiche laufen Markus Söder und Markus Blume gern. Aber wenn die freie Szene unserer Landeshauptstadt als wichtige Impulsgeberin, Innovationstreiberin und Talentschmiede für die gesamte bayerische Kultur am Abgrund steht, dann scheint das die Verantwortlichen in der CSU nicht zu jucken. Dabei könnte von der besonders hohen Dichte an Kunstschaffenden das ganze Land profitieren — eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds und der Förderung für nichtstaatliche Bühnen nicht geschaffen haben. Wir hatten hier Vorschläge geliefert, zum Beispiel eine Öffnung des Kulturfonds für München mit Deckelung analog zur Einwohnerzahl. Die Situation der freien Bühnen könnte damit maßgeblich verbessert werden und ganz Bayern davon profitieren.”


[1]https://www.stmwk.bayern.de/download/12025_frdergrundstze_nichtstaatliche_theater_neufassung_2015_nach_fm_und_orh.pdf

[2]  https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Honorare Kulturfonds“

Meine Fraktionskollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:


Welche Summe (inkl. MwSt in Euro) können im Bereich der Förderung von nichtstaatlicher Kunst und Kultur (inkl. des Bayerischen Kulturfonds, Bereich kulturelle Bildung und Bereich Kunst) für Eigenleistungen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen für ihre eigene, fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden, welche Summen (inkl. MwSt in Euro) dürfen von kreativen Dritten, also künstlerisch frei oder abhängig arbeitenden Personen, die nicht identisch sind mit den antragsstellenden Personen, jeweils für fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden und welche Summen (inkl. MwSt. in Euro) können ohne Nachweis der fachlichen Qualifizierung maximal pro Stunde für die genannten Bereiche für künstlerische Arbeit (frei/abhängig) angesetzt werden? (bitte tabellarisch nach Förderprogramm, Kulturfonds (beide Bereiche) und den jeweiligen Summen inkl. MwSt auf frei/abhängig, bei Eigenleistung/bei Leistungen Dritter, mit/ohne Nachweis Fachqualifikation aufschlüsseln)?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern“

Mein Kollege Hep Monatzeder fragt die Staatsregierung:

Ist geplant, die im Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern in der Pressemitteilung vom 5.12.22 genannten Mittel in Höhe von bis zu einer Million aus den in den im Haushalts-Entwurf für 2023 bestehenden, seit Jahren gleich hohen Mitteln des Kulturfonds Bayern, Bereich Kunst, zu entnehmen oder diesen Haushaltstitel entsprechen aufzustocken, welche zwei Maßnahmen sind neben der Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen, dem Sonderprogramm Museumssicherheit und den Mitteln für Investitionsmaßnahmen noch geplant und nach welchen inhaltlichen Kriterien wird entschieden, ob ein Exponat ganz, in Kopie oder nur in Teilen ausgestellt wird?

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Kulturfonds: warum es Reformen braucht und man trotzdem jetzt Anträge stellen sollte

Seit es den Kulturfonds in seiner jetzigen Form gibt, betonen wir Grüne, dass Fördermittel immer für alle Menschen in Bayern zugänglich sein sollten. Rund 2 Millionen Menschen in Bayern sind nämlich quasi komplett von der Beantragung ausgeschlossen. Mal heißt es „Gibt es da denn Bedarf?“, mal werden Ängste geschürt, die bösen Menschen aus Nürnberg und München könnten die guten bayerischen Euros alle wegsaugen. Dabei haben andere Flächenländer gute Lösungen gefunden, Mittel gerecht zu verteilen – für alle. Auch in Bayern gibt es solche Lösungen, leider aber nicht bei der CSU, sondern nur im FW-geführten Bildungsministerium unter Piazolo. Wichtig ist jetzt: Anträge stellen!

Um es vorweg zu nehmen: Unten geht’s um Geld! Geld, das alle Menschen in Bayern beantragen dürfen. Auch Du! Und das möglichst viele beantragen sollten. Warum es so wichtig ist, dass viele immer wieder die Arbeit der Antragstellung auf sich nehmen, will ich vorab kurz erklären:

Viele, viele unserer Grünen Anträge zu Verbesserungen beim Kulturfonds werden abgelehnt. Begründung zumeist „Es läuft doch alles wunderbar!“ – oder, auch sehr beliebt, „Es gibt doch gar keinen Bedarf!“. Diesen September habe ich allen Ernstes hochrangige Menschen der CSU zweifeln hören: „Wenn es jetzt eine Öffnung des Kulturfonds für München und Nürnberg gäbe, würden sich da denn überhaupt Leute bewerben?!“.

Kulturfonds ist seit Jahren reformbedürftig

Ja! Ja, würden sie! Die Leute. – Sie tun es auch, immer wieder. Oder versuchen es zumindest und scheitern an mangelnden Online-Bewerbungsverfahren, an altertümlichem Kategorie-Denken und fehlgeleiteter Telefonberatung oft schon beim ersten Kontakt. „Alles super beim Kulturfonds! Fast 100% Förderzusagen!“ hören wir dann jedes Jahr – obwohl beim genaueren Hinsehen immer wieder Projekte dabei sind, wo in Wahrheit Bürgermeister X oder Landrätin Y dahinter steckt oder der Kulturfonds schlicht missbraucht wird, um Fördermittel in den eigenen Stimmkreis umzuleiten. Ganz einfach am Landtag vorbei. Denn wo sonst ein gewähltes Parlament über Haushaltsmittel entscheidet und zum Beispiel transparente Jurierungs-Prozesse einfordern kann, entscheidet beim Kulturfonds die Staatsregierung, basierend auf je einem (geheimen) Gutachten. – Statistiken darüber, wie viele Menschen von den Bezirksregierungen bereits am Telefon abgewimmelt werden, die gibt es indes leider nicht, wie meine Anfrage zum Kulturfonds zeigt.

Reformen bräuchte es neben Bewerbungsverfahren, Beratung, Transparenz und Antragsberechtigung dringend auch beim altertümlichen Sparten-Denken. Denn „Spartenübergreifendes“ ist derzeit nur aus „obigen Sparten“ erlaubt, und moderne Formen wie Poetry Slam im Literaturbereich („Sind Sie jetzt Performance? Oder Literatur? Weil Performance, das fördern wir leider nicht, gell.“), wie Video-Walks, Performatives oder interaktive Arbeiten („Theater ist das ja jetzt nicht direkt, oder?“) finden schwer oder gar keinen Raum. Gefördert wird bisher nur „Theater, Museum, zeitgenössische Kunst (Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“, Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte, Atelierförderprogramm für bildende Kunst), Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, Internationaler Ideenaustausch – sowie besagte „innovative Vorhaben und spartenübergreifende Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen“[Quelle].

Hoffnung auf Wandel bringt der Kulturfonds, Bereich Bildung, im FW-geführten Ministerium unter Piazolo

Ich verspreche, wir Grüne werden weiter dranbleiben, um den Kulturfonds strukturell zukunftsfest als Instrument der Kulturförderung für ganz Bayern aufzustellen. Bis dahin gilt es weiter Druck zu machen und laut zu zeigen: Der Bedarf ist da. Darum:

Bitte werbt doch in Euren Städten, Gemeinden und Communities für die Beantragung von Projektmitteln für den Kulturfonds, Bereich Bildung. Der Kulturfonds, Bereich Bildung, gehört zum Piazolo-Ministerium. Antragsberechtigt ist *ganz Bayern*, ohne Ausnahme. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt und mit besonderem Nachdruck auf Wirkung in der Fläche des Landes.

Deadline ist der 1. Februar.

Infos auf der Seite des Ministeriums hier.

PS.

Digitale Antragsverfahren und Online-Einreichung wurden, na logo, auch schon gefordert. CSU so: „Passt doch alles“. Bissi Digitalisierung gab’s dann auch. Peinlich nur: Das „interaktive E-Paper“ zum Kulturfonds, das den Ruf der Opposition nach Digitalisierung besänftigen sollte, ist leider, leider nur eine im Browser durchklickbare PDF mit zwei, drei anklickbaren Links drin. Puh. Dicke Bretter! Wir bleiben dran.

Workshop Jugend und Kultur mit Sanne Kurz Kommunalkongress_Grüne_Jugend_Bayern_14.11.21_Passau

Grüne Jugend Bayern: Workshop „Jugend und Kultur“ beim Kommunalkongress

„Was wünsche ich mir für eine bessere Kulturpolitik in Bayern?“ – Am 14.11.21 fand in Passau der Kommunalkongress der GJ Bayern statt, wo sich die Kommunalpolitiker*innen über ihre jeweiligen Wünsche, Vorschläge, Anträge und Erfolge austauschten. Auch ich durfte als Referentin meine Ideen und Erfahrungen in der Kulturpolitik in einem Workshop mit den interessierten Kommunalis teilen. Wir sprachen über die Herausforderungen, die bei der Umsetzung von Vorhaben und Ideen auftreten und wie man diesen – beispielsweise nach dem Vorbild der Academy Awards – entgegentreten kann.

Allein im Jahr 2021 wurden 6,8 Millionen Euro des Bayerischen Kulturfonds für die Förderung kultureller Projekte ausgegeben. Trotz dieser hohen Summe ist das Angebot an Kultur für die Jugend, besonders im ländlichen Raum, noch sehr ausbaufähig. Zusammen mit den kulturinteressierten Kommunalis der GJ sammelten wir Input, wie die Kulturpolitik in Bayern auf kommunaler Ebene verbessert werden kann und berieten uns über Diversität, Niedrigschwelligkeit, demokratische Strukturen und vieles mehr.

Intransparente Verteilungsverfahren von Fördergeldern

Der bayerische Kulturfonds dient zur Unterstützung von Kultur sowie Künstler*innen, die auf finanzielle Hilfe bei der Umsetzung ihrer Projekte angewiesen sind. Jedoch sind die Verteilungsmechanismen intransparent und unflexibel, wodurch beispielsweise Poetry Slam Wettbewerbe, performative Video-Walks oder andere zeitgenössische Projekte oftmals als „nicht förderfähig“ abgelehnt werden. Dies schlägt sich auch im mangelnden und wenig abwechslungsreichen Kulturangebot nieder, vor allem in ländlichen Gebieten. Gemeinsam stellten wir während des Workshops fest, dass zwar viele Ideen und Potenziale vorhanden sind, die Umsetzung aber oft schon daran scheitert, dass Kulturpolitik in den Kommunen vernachlässigt und aufgeschoben wird.

Um dem entgegenzuwirken, tauschten wir uns über die Möglichkeiten aus, dem Kulturangebot auf kommunaler Ebene bessere Perspektiven, mehr Vielfältigkeit und Diversität zu verleihen.

Kulturpolitik nach dem Vorbild der Academy Awards

Ein Beispiel, wie man mehr Diversität und Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen in der Kulturpolitik verwirklichen kann, sind die Acadamy Awards. Bei der Oscar-Preisverleihung müssen ab 2024 vorgegebene Punktzahlen in verschiedenen Diversitätskategorien erreicht werden, um einen Oscar für den besten Film gewinnen zu können. Dieses System wäre auch auf kleineren Ebenen anwendbar und kann für einen Fortschritt hinsichtlich der Vielfältigkeit sorgen, ohne dabei die Kunstfreiheit zu gefährden. Auch bereits vorhandene Strukturen könnte man nach diesem Prinzip ausbauen, beispielsweise indem man ein Queer Film Festival zu sich in die Kommune einlädt oder ein Gastspiel anfragt.

Nicht alles läuft schlecht

Am Ende des Workshops berichteten die Kommunalpolitiker*innen der Grünen Jugend Bayern auch über Erfolge, die sie in letzter Zeit in ihren Kommunen hinsichtlich der Kulturpolitik verzeichnen konnten. Dank ihres großen Engagements wurden viele tolle Projekte realisiert, etwa die Renovierung eines Skaterparks, bei deren Gestaltung und Umsetzung die Jugendlichen selbst beteiligt waren.

Ich bedanke mich für die Einladung sowie den spannenden und produktiven Austausch mit der GJ Bayern und freue mich auf eine weitergehende Zusammenarbeit!

Weiter lesen:

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Antrag: Digitalisierung bei Kulturförderung voranbringen

Der Landtag wolle beschließen:

Anträge auf Förderung durch den Kulturfonds sollen künftig digital eingereicht werden können.

Begründung:

Der Kulturfonds Bayern stellt ein wesentliches Instrument der Förderung des Freistaates Bayern in den Bereichen Kunst und Bildung dar, ein zeitgemäßes digitales Antragsverfahren ist bislang nicht implementiert.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Beratungsgespräche Kulturfonds“

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Beratungsgespräche (einschließlich telefonischer Beratung sowie per Mail, sofern erfasst) haben die für den Kulturfonds zuständigen Bezirksregierungen mit Interessenten jeweils in den letzten drei Jahren geführt, wie viele der Gespräche haben zu Anträgen geführt und wie viele Anträge mit spartenübergreifenden Inhalten bzw. neuen Formaten wie etwa Performance, zeitgenössischer Tanz etc. wurden in den letzten fünf Jahren jeweils bewilligt und über den Kulturfonds gefördert?

Zur Antwort geht’s hier:

AzP „Beratungsgespräche Kulturfonds“

Freie Szene stärken – mit mehr Transparenz und Vielfalt im Kulturfonds

Mehr Transparenz beim bayerischen Kulturfonds! Aus diesem Fördertopf werden kulturelle Projekte nicht-staatlicher Träger und Einzelpersonen bezuschusst. Umso bedauerlicher, dass Antrags- und Vergabeverfahren nicht nur undurchsichtig sind, sondern auch einen Mangel an Vielfalt und Offenheit für moderne Formate erkennen lassen.

Das möchten wir ändern! Wir wünschen uns ein unabhängiges Expertengremium, das Förderempfehlungen formuliert, welche wiederum im öffentlich tagenden Fachausschuss im Landtag besprochen und entschieden werden.
Darüber hinaus sind Projekte aus München und Nürnberg bisher von der Förderung ausgeschlossen. Die Freie Szene hat dort keinerlei Möglichkeit, Landesmittel zu beantragen. Das ist unfair und führt dazu, dass Künstler der Freien Szene von Fördertöpfen ferngehalten werden.
Gleichzeitig wollen wie mehr Kunst ins Land bringen: Stadt-Land Kooperationen müssen vereinfacht werden, damit von da, wo Kunstschaffende sind mehr Kultur dahin fließt, wo man genau so Bedarf hat wie in den Zentren.

Auch im internationalen Vergleich darf Bayern nicht den Anschluss verlieren. Neue Erzählformate wie Performance-Kunst oder zeitgenössischer Tanz scheinen das Ministerium bisher jedoch zu überfordern. Auch bei den Regierungsparteien im Landtag haben wir mit unseren Anträgen im Mai 2019 auf Granit gebissen. Dabei wäre es höchste Zeit, die Weichen Richtung Zukunft zu stellen!

Nicht zuletzt möchten wir auch die Organisationsprofis hinter den Kulissen stärken und Vernetzungen unterstützen. Denn Kulturmanagment und Kulturproduktion bringen die Kultur zum Publikum bzw. das Publikum zur Kultur. Und wenn der Kopf halbwegs frei von organisatorischen Aufgaben, Antrags-Horror und Förder-Stress ist, können Künstlerinnen und Künstler sich endlich auf das konzentrieren, was sie am Besten können: Kunst.

Hier kannst Du die Anträge der Grünen Fraktion nachlesen:

Weiterlesen:

  • Anfrage: Beratungsgespräche zum Kulturfonds – Leider weiß die Staatsregierung nicht, wie viele Menschen sie bereits am Telefon in „Beratungen“ abwimmelt. So kommt man zu fantastischen Förderquoten von bis zu 100% – alle bekommen Geld! Das ist doch fantastisch. Reformbedarf? Sehen CSU und FW nicht.
  • Antrag: Digitale Einreichung zum Kulturfonds ermöglichen! – Eine Online-Einreichung Kulturfonds würde ermöglichen, dass ohne Abwimmelverfahren wirklich alle Interessierten Anträge stellen könnten. So käme man zu realen Werten: wer braucht Geld? Wie viele profitieren tatsächlich?
sannekurz_mdl_gruene_landtag_veranstaltung

Kreativwirtschaftstour VIII – Söndermann

Das in sein 20. Jahr gehende Schweizer Forum • Kultur und Ökonomie fragte in seinen Anfangsjahren unter Titeln wie „Kunst macht glücklich: Über Rechtfertigungsstrategien für Kulturförderung“ nach einer Zukunftsvision der Kulturförderung:

„Ein Land von Gamern und Jodlern? Verschwindet, was wir heute Kultur nennen – Theater, Literatur, Kunst – im multimedialen Dschungel? Und wir Kulturfinanzierer mit?“ 

Forum • Kultur und Ökonomie

10 Jahre ist das her. Bisher verschwand auch in Bayern nichts. Was bringt aber der neoliberal scheinende Duktus einer Kreativwirtschaft der Kunst und der Kultur, den Kulturschaffenden und der Gesellschaft? – wir trafen uns mit einem, der’s mit erfunden hat, im Landtag:

Michael Söndermann ist soetwas wie das Urgestein der Forschung zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Etliche Berichte zur Kultur- und Kreativwirtschaft stammen aus seiner Feder, auf der Homepage des von ihm 1998 gegründeten „Büros für Kulturwirtschaftsforschung“ finden sich nur ein paar dürre Zeilchen zu seiner Lehrtätigkeit an Hochschulen, der Mitgliedschaft im Governing Board eines UNESCO Instituts, der knapp 10 jährigen Beratungstätigkeit des Council of Europe/ERICarts und der Tätigkeit als Beauftragter der Bundesregierung. Einen Wikipedia-Eintrag gibt zur Person gibt es nicht. Dafür umso mehr Quellenangaben mit seinem Namen darin.

Umso mehr Statistik taucht auf seiner Netzpräsenz auf: Zahlen, Berichte, Auswertungen. Quellen der Zahlen. Die Person Söndermann tritt hinter den Berichten zurück. Sie ist aber spürbar in den immer wieder klar formulierten Analysen:

Einerseits übersteigt die Zahl der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft mittlerweile die der gesamten Industrie bzw. des gesamten Verarbeitenden Gewerbes in der Stadt Köln.
Andererseits erzielen die Künstler*innen und Kreativen im bundesweiten Schnitt der freiberuflichen Einkünfte ein beschämend niedriges Niveau.“

Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, zuletzt abgerufen August 2019

Wer sich eingehender und länger mit den wissenschaftlichen Publikationen beschäftigt, erkennt das große Potential, alle mit Zahlung verbundenen schöpferisch-kreativen Tätigkeiten zu einer Kultur- und Kreativwirtschaft zusammen zu fassen: Umsätze wie Wertschöpfung sprechen für sich, Gewinne bleiben meist vor Ort, trotz oder gerade wegen der hohen Zahl an Klein- und Kleinstunternehmen sind die Zahlen in der Summe gigantisch.

Gleichzeitig ist das Selbstverständnis als Mensch, der von einem schöpferischen Akt lebt, der keinen „Day Job“ in Gastronomie&Co zur Querfinanzierung seiner Kunst-, Kultur- und Kreativitätsarbeit will, eine Erkenntnis, die den Staat in die Verantwortung zieht:

Wirtschaftspolitik kennt man. Da wird es spannend auch für Kunstformen, neben denen man sich schlecht fotografieren kann, die wenig Renomee bringen.

Wenn die Kultr- und Kreativwirtschaft aber ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, so muss man diesen auch in Aufbau, Bestand und Wachstum fördern.

Hier setzt Söndermann mit seiner tiefen Überzeugung, den Menschen und Kreativen im Zentrum der dinge zu sehen, an. Nicht müde wird er, Handlungsempfehlungen für die Politik aus zu sprechen. Immer wieder fasst er zusammen, wie wichtig auch Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 17.500€ seien:

„Dieser Bereich ist für die Kultur- und Kreativwirtschaft von großer Relevanz. Denn hier engagieren sich oft kulturell-experimentelle Akteure, deren Ideen und innovative Anstöße die Branche übergreifend inspirieren und deren Potenziale wesentlich mitgestalten.

Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, zuletzt abgerufen August 2019

In Wirtschafts- wie auch Kulturförderung mit oft achtlos installierten und diskriminierend benannten „Bagatelle-Grenzen“ ist hiervon (noch) nichts zu spüren. Der Service, den Künstlerinnen und Künstler für diese Gesellschaft leisten, wird weder erkannt noch erfährt er finanzielle Wertschätzung. Als „Alimentierung“ abgetan wird faire und gerechte Entlohnung, bis hin zur Forderung, man könne doch auch mal etwas ehrenamtlich machen. Dabei muss Wirtschafts- und Kulturförderung zur Entwicklung und Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft eng verzahnt zusammen arbeiten. Mit Zuschüssen zu Messen zur Präsentation nett anzusehender und gut verkäuflicher Objekte ist es nicht getan. Mit einem Kulturfonds, der noch immer klar stellt, dass die

„Erschaffung von Kunstwerken sind aus Mitteln des Kulturfonds nicht förderfähig“

Bayerischer Kulturfonds, Fördervorraussetzungen

sei, auch nicht. Mindestgagen und Mindesthonorare müssen her. Ein Stundensatz, der klar macht, hier geht es nicht um Zuckerl für die intrinsische Motivation eines Genies, sondern um Menschen, die etwas leisten und die davon mit ihren Familien leben müssen, muss selbstverständlich sein. Auch bei Förderungen. Auch bei staatlichen Programmen und Aufträgen. Auch in der kulturellen Bildung, einem wichtigen Standbein für viele Kreative und enormen Faktor für unsere divergierende Gesellschaft in Zeiten von KI und Digitalisierung.

Michael Söndermann berichtet dann auch von den letzten Zahlen, die einer Auswertung harren: die Steuer-Statistiken der Einkommenssteuer-Erklärungen. Hier wird deutlich, wie viele Kinder von einem Einkommen leben. Man sieht, ob eine Person sich die künstlerische Tätigkeit nur „leisten“ kann, weil sie in Wahrheit von Mieteinnahmen lebt oder „reich geheiratet“ hat.

Der Staat ist gefordert, hier die Weichen zu stellen. Das wurde bei dem Treffen einmal mehr deutlich. Wichtigste Punkte zum Mitnehmen:

  • Kunst ist nicht weniger wert, nur weil man davon leben kann.
  • „Gewinnorientiert wirtschaften“ heißt Miete davon zahlen können.
  • Das betrifft alle Ebenen: Nachwuchs, Etablierte und Expandierende. Darum braucht es Angebote für Einstieg, Erhalt und Ausbau de
  • Die Existenz von Personen, die aus intrinsischen Motiven heraus handeln, darf nicht zum Umkehrschluss führen, dass man ihre Leistung, ihren Service, ihre Ideen und ihren schöpferischen Akt beliebig ausbeuten darf.

Ergo:

  • Gute Kreativwirtschaftsförderung muss darum das „Davon leben können“ in den Mittelpunkt stellen.

Foto aus „Damenbesuch bei Kühnemann – Lieder Gespräche Lieder“ Mit der Pianistin Masako Otha und der Politikerin und Filmemacherin Sanne Kurz
Idee, Gesang & Moderation Michaila Kühnemann.
Veranstalter ars musica e.V. im Stemmerhof.

Weitere Stationen meiner Kreativwirtschaftstour:

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Kulturfonds I –Den bayerischen Kulturfonds in die Zukunft führen: Fachleute walten lassen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2020 in Abstimmung mit dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunsteine dreiköpfige Kulturfonds-Jury zu benennen, die über sämtliche Anträge auf Bezuschussungen aus dem Kulturfonds entscheidet. Die Mitglieder der Jury müssen über Fachwissen verfügen und werden für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Die Entscheidungen der Jury werden im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst abschließend beraten und final entschieden. Die Antragsstellung auf Förderung des Kulturfonds soll anders als bisher zweimal jährlich möglich sein.

Zum Antrag gehts hier:

Kulturfonds I –Den bayerischen Kulturfonds in die Zukunft führen: Fachleute walten lassen

Zum Abstimmungsergebnis gehts hier:

Beschlussempfehlung und Bericht

Kulturfonds II –Wertschätzung für alle in Bayern: 2 Millionen Menschen aus Großstädten nicht vergessen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kulturfonds für Projektförderungen aus ganz Bayern zu öffnen. München und Nürnberg werden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gedeckelt gefördert. Arbeiten in Bayern Künstlerinnen und Künstler aus mindestens zwei Kommunen zusammen, erhalten sie 3 Prozent Kooperationsbonus.

Zum Antrag gehts hier:

Kulturfonds II –Wertschätzung für alle in Bayern: 2 Millionen Menschen aus Großstädten nicht vergessen

Zum Abstimmungsergebnis gehts hier:

Beschlussempfehlung und Bericht