Sanne Kurz Spielstättenprogramm Überkompensation Bayern Landtag Grüne

Spielstätten: Corona Hilfe ad absurdum geführt

Über ein Jahr sind sie dicht: bayerische Live-Musikspielstätten. Letzten Sommer startete ein Hilfsprogramm, das in der gesamten Republik gelobt wurde und viele Grüne Forderungen enthielt, so z.B. die Förderfähigkeit von Personalkosten oder den fiktiven Unternehmerlohn. Obwohl niemand doppelt Hilfe erbeten oder erhalten hat, sollen jetzt Millionen zurück gezahlt werden. Wir fordern eine Abkehr von dieser unsäglichen Praxis! – Mein Brief an den Staatsminister.

Im Frühjahr gab es Gerüchte. Mal einen Social-Media-Post, mal eine E-Mail, einen Anruf. „Überkompensation“ hieß es, Rückforderungen ausbezahlter Hilfen standen im Raum und wir Grüne haben auch gleich eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, damit sich die Gerüchte in Fakten fassen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd:

Niemand hat doppelt irgendetwas beantragt, niemand hat doppelt irgendetwas bekommen.

Trotzdem fordert der Freistaat tatsächlich bis zu 300.000 Euro Fördergelder von betroffenen Live-Musikspielstätten zurück. Was war geschehen?

Leider wurde für die bayerischen Hilfen aus dem Spielstätten-Programm ein Förderbescheid für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 ausgestellt – nach Berechnung durch die Steuerberatung der Spielstätten, nach Prüfung durch die CSU-FW-Staatsregierung. Dieser Bescheid hätte innerhalb eines Monates nach Zustellung geändert werden können, man hätte die Monate November und Dezember 2020 aus dem Zeitraum herausnehmen können. Die Bescheide kamen aber meist im September 2020 – hätten also nur bis Oktober 2020 geändert werden können. Zu diesem Zeitpunkt waren November- und Dezemberhilfen Zukunftsmusik. – Die mit der Rückforderung konfrontierten Betroffenen können durch nichts kompensieren: die Frist zur Einreichung von Überbrückungshilfe II Anträgen, den „November- und Dezember-Hilfen“ ist abgelaufen.

Keine Hilfe für November/Dezember 2020 erhalten oder Bundeshilfe gekürzt: und trotzdem Rückforderungen

Viele Live-Musikspielstätten hatten sich auf das bayerische Spielstätten-Programm verlassen. Sie beantragten keine Bundesmittel im November- und Dezember. Manche, die doch Bundeshilfen-Anträge stellten, gaben ehrlich und ordnungsgemäß an, für November und Dezember bereits anteilig Hilfen vom Freistaat erhalten zu haben – diese bayerischen Hilfen wurden vom Bund bei der Bundes-Hilfe stets abgezogen. Nochmal: Kein*e Antragsteller*in versuchte, doppelt Hilfen zu beantragen!

Die bayerische Finanzverwaltung unter CSU-FW-Regierung spricht nun trotzdem von einer sogenannten „Überkompensation“ und verlangt bei voraussichtlich 30 Spielstätten die bayerischen Hilfen – teilweise zu 100% – einfach zurück. Obwohl niemand zu viel bekommen hat!

Hiobs-Botschaft erreicht eine Branche am Abgrund ohne Aussicht auf Öffnung

Und das mitten in einer Pandemie, in der für Live-Musikspielstätten anders als für Opern- und Konzerthäuser oder Theater und Kinos immer noch keine Perspektive existiert, immer noch nicht geklärt ist, wer die Risiken zukünftiger Pandemie bedingter Verschiebungen und Absagen trägt, wo es wieder eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße von Kulturveranstaltungen (und nur Kulturveranstaltungen!) gibt und ein kostendeckender Notbetrieb immer noch in weiter Ferne liegt.

„Aufstehen für Kultur“: kein Wort der Hoffnung für Betroffene vom zuständigen Minister

Donnerstag war ich mit dem zuständigen Minister auf einer Demo. Er hat dort erklärt, was es mit der Politik der CSU-FW-Regierung in Sachen Kultur auf sich hat. Leider hat er sich zum Spielstätten-Programm nicht geäußert. Weil er aber versprach, sich um noch bestehende Probleme persönlich zu kümmern, „wo’s noch hakt“, nahm ich ihn heute beim Wort: ich schrieb ihm einen Brief!

Unten gibt’s den Original-Brief zum Download!

Das bayerische Spielstätten-Programm seines Ministeriums, eine weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte, vorbildliche Hilfe für die Kulturszene Bayerns, in dem sich viele unserer Grünen Forderungen wiederfinden, war letzten Sommer Rettungsanker vieler Kulturinstitutionen. Es ist nicht die Schuld des CSU-Ministers, dass bei Auflage des Programms niemand wusste, dass es einen erneuten Lockdown im Herbst geben würde. Auch von November- und Dezemberhilfen des Bundes ahnte niemand etwas. Alles ok. Als dann November- und Dezemberhilfen kamen, klärte er als zuständiger Minister weder, wie es mit Parallellauf von Bundes- und Landeshilfen aussieht, noch kommunizierte er den Betroffenen oder dem Bayerischen Landtag (der die Gelder freigeben muss) transparent die Problematik. Auch ich als Fach-Abgeordnete erfuhr von den Rückforderungen nicht etwa durch ein Schreiben des Ministeriums, sondern im März 2021 aus Social-Media Posts!

Mangelnde Kommunikation und fehlende Transparenz Dauerproblem des CSU-FW-Krisenmanagements

Jetzt blicken die bayerischen Spielstätten ins Nichts: die 30 größten Bayerischen Spielstätten sind mit Zahlungen konfrontiert; Rückforderungen von bis zu 300.000 Euro stehen im Raum. Etliche Betroffene werden ihre Existenz verlieren, wenn die Forderungen wie geplant durchgesetzt werden, Angst geht um.

Die Aufhebung des Verwaltungsaktes der Förderbescheide ist eine im Verwaltungsrecht explizit vorgesehene Möglichkeit, die zur Lösung beitragen kann. Ziel muss sein, dass die Betroffenen die Monate November und Dezember aus den bayerischen Förderbescheiden herausnehmen können und so den Antragszeitraum auf vier statt sechs Monate verkürzen. Dass es dann immer noch keine November- und Dezember-Hilfe für die Betroffenen gibt?! Geschenkt. Aber zumindest wäre niemand mehr doppelt schlechter gestellt als ohne Hilfe.

Herr Sibler: Finden Sie eine Lösung! Es ist Ihr Job!

Ich fordere die CSU-FW-Regierung dringendst auf, hier umgehend eine befriedigende Lösung gemeinsam mit den Betroffenen zu suchen.