Ich bin zuständig für mehrere Hochschulen im Freistaat Bayern, zum Beispiel die Filmhochschule, HFF München. Außerdem arbeite ich eng zusammen mit den Schulen in meinem Stimmkreis, sei es in der politischen Bildung, z.B. durch Unterrichtsbesuche, oder mit Unterstützung bei Missständen, Probleme und bei Fragen an die Staatsregierung. Auch für Bedarfe der Schulfamilie wie Lehrkräftemangel, Freistellung an Feiertagen u.v.a.m. setze ich mich ein.
Welche diskriminierungssensiblen Alternativen zu Doppelpunkt, sogenannten “Genderstern”, Mediopunkt, Binnenmajuskel oder ähnlichen Schreibweisen schlägt die Staatsregierung den bayerischen Kunsthochschulen, vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Hochschulverbunds Kunsthochschule Bayern vom 17.04.2024 (vgl. https:// www.kunsthochschule-bayern.de/aktuelles ) vor, um die Vielfalt der Geschlechter und Identitäten, Diskriminierungsfreiheit, sowie die Freiheit der Lehre und Kunstfreiheit auch angemessen sprachlich abzubilden, insbesondere mit Blick auf die seit 2018 auch in Bayern bestehenden Möglichkeit für inter, non binäre und trans* Personen neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister zu führen, womit die rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern verbunden ist, wie wird sichergestellt, dass alle Geschlechtsidentitäten im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes an Kunsthochschulen auf respektvolle Weise diskriminierungsfrei angesprochen werden können, welche disziplinarischen Konsequenzen zieht die Nichteinhaltung des Genderverbots für Lehrkräfte und Mitglieder der Hochschulen nach sich (bitte mit Angabe denkbarer Konsequenzen von Minimalkonsequenz bis zur Maximalkonsequenz)?“
„Unter Berücksichtigung von Art. 140 Bayerische Verfassung, nach dem Kunst und Wissenschaft sowie das kulturelle Leben von Staat und Gemeinden zu fördern sind, frage ich die Staatsregierung, wie sie bzw. insbesondere der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, zur angekündigten Flexibilisierung von Musik- und Kunstunterricht an Bayerischen Grundschulen steht, die eine Zusammenlegung dieser Fächer und eine Reduzierung der Stundenanzahl der kreativen Fächer vorsieht und damit langfristig negative Auswirkungen auf die Relevanz und Sichtbarkeit von Kunst und Kultur in Bayern haben wird, inwieweit diese Reform mit dem Grundsatz des Kulturstaats Art. 3 Bayerische Verfassung für vereinbar gehalten wird und in welcher Weise sich vor dem Hintergrund der Musik- und Kunst-Bildungs-Debatte dafür eingesetzt wird, dass Kunst und Kultur in Bayern auch in Zukunft ein raumgreifender Teil des Bildungskanons an allgemeinbildenden Schulen bleibt?“
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-04-19 09:37:002024-04-24 07:37:55„Kleine Anfrage“ – AzP „Position des Kunstministeriums zu Kürzungen bei den kreativen Fächern“
Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,
ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderange- bot für ausgeschlossene Orte gedacht ist.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2024-02-07 15:23:372024-09-10 15:24:06„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturfonds im Bereich Bildung“
Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken.
Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:
Vorbemerkungen Die bayerische Filmförderung richtet sich maßgeblich nach Qualitäts- und Erfolgskriterien. Die eingereichten Anträge werden durch ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes Fördergremium gesichtet und zur Förderung empfohlen bzw. abgelehnt. Bei der Besetzung der Fördergremien und Jurys wird auf eine paritätische Besetzung geachtet.
In den Richtlinien für die bayerische Film- und Fernsehförderung (Filmförderrichtlinien) ist die Zielsetzung formuliert, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben. Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) beobachtet seit mehreren Jahren das Geschlechterverhältnis in den drei kreativen Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch, Produktion (gemeint sind hier die ausführenden Produzentinnen und Produzenten) in den Produktionsförderbereichen (Kino, TV, Internationale Koproduktionen und Nachwuchs). Neben dem Mentoringprogramm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen (2017 und 2020) wurde gerade das Weiterbildungsangebot „Audiovisual Women 2022“ des Erich Pommer Instituts für weibliche Führungskräfte und Personalverantwortliche in audio-visuellen Unternehmen gefördert, dessen Ziel es ist, die Sichtbarkeit von Frauen in Unternehmen zu stärken und einen Kulturwandel zu unterstützen. Darüber hinaus entstanden die Studien „Audiovisuelle Diversität I“ (2016/2017) und deren Fortführung „Audiovisuellen Diversität II“ (2019/2020) der MaLisa-Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens of Europe / Crew United mit Unterstützung der bayerischen Filmförderung. Derzeit wird zudem geprüft, welche konkrete Fördermaßnahme für die bayerische Filmförderung zur Stärkung von Projekten mit weiblicher Beteiligung umsetzbar ist.
1.1 Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?
1.2 Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?
Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit den Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik können einzelne Studiengänge, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, nicht ausgewiesen werden.
Unter den Bereich Filmproduktion fällt das Studienfach „Film und Fernsehen“, das an der staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film angeboten wird. In der folgenden Tabelle sind für dieses Studienfach die erfolgreichen Abschlüsse sowie der Frauenanteil der letzten zehn Prüfungsjahre ausgewiesen:
Erfolgreiche Abschlüsse an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Studienfach Film und Fernsehen
Prüfungsjahr
männlich
weiblich
gesamt
Frauenanteil
2012 (WS11/12 + SS12)
13
17
30
57%
2013 (WS12/13 + SS13)
17
24
41
59%
2014 (WS13/14 + SS14)
12
15
27
56%
2015 (WS14/15 + SS15)
18
25
43
58%
2016 (WS15/16 + SS16)
40
33
73
45%
2017 (WS16/17 + SS17)
28
27
55
49%
2018 (WS17/18 + SS18)
31
38
69
55%
2019 (WS18/19 + SS19)
11
9
20
45%
2020 (WS19/20 + SS20)
10
16
26
62%
2021 (WS20/21 + SS21)
21
15
36
42%
Quelle: Statistisches Landesamt / Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für das Hoch- schulwesen in Bayern (CEUS)
1.3 Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?
Der Anteil des weiblichen hauptberuflich tätigen Lehrpersonals im Jahr 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film im Fachgebiet Film und Fernsehen geht aus nachfolgender Tabelle hervor. Daneben werden im Studienfach Film und Fernsehen auch Lehrbeauftragte eingesetzt. Der Anteil der weiblichen Lehrbeauftragten im Jahr 2020 betrug nach Angaben der Hochschule 40,1 Prozent.
Hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Jahr 2021 im Fachgebiet Film und Fernsehen
Personalgruppe
männlich
weiblich
gesamt
Frauenanteil
Professorinnen und Professoren
10
5
15
33 %
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben
11
12
23
52%
Hinweis: Angaben zum Stichtag 01.12.2021; Quelle: Statistisches Landesamt / CEUS
2.1Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?
Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 98 Projekte im Nachwuchsbereich mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 6.783.327 Euro gefördert.
Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung nach Geschlechtern der produktionsverantwortlichen Personen, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben könnten, würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
2.2 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffent- wicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
2.3 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 392 Projekte in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm und -serie, Fernsehfilm und -serie, Internationale Koproduktion (Kinofilm und Serie) sowie Webserie mit einer Gesamtfördersumme von 118.119.402 Euro gefördert.
Etwaige geschlechterbezogene Daten im Hinblick auf die rechtliche Struktur der Produktionsfirmen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben, da dies zur Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben nicht erforderlich ist. Eine Auswertung vorhandener Akten würde zudem zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
3.1Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?
Auf die Antwort zur Frage 2.1 wird entsprechend verwiesen.
3.2 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
3.3 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?
Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.
4.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
4.2 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
4.3 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?
5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?
Die Fragen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die überwiegende Zahl der Film- und Fernsehpreise – von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Produzentenpreis) – geht auf Empfehlung der jeweils unabhängigen Auswahlausschüsse nicht an Unternehmen, sondern an Einzelpersonen auf Grundlage der künstlerischen Qualität der eingereichten Filme und deren künstlerischer Einzelleistungen.
Eine entsprechende Aktenauswertung in Bezug auf die Ausnahmen würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
Es erscheint jedoch sinnvoll, bei den der Jury vorliegenden Projekten ein stärkeres Augenmerk sowohl auf Diversitäts- als auch auf Genderkriterien zu legen. Auch bei der Besetzung der Jury wird auf Geschlechterparität geachtet. Dies soll durch die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den künftigen Einreichungsunterlagen sowohl des Bayerischen Filmpreises als auch des „Blauer Panther – TV & Streaming Award“ geschehen, damit diese Kriterien bereits bei der zur Auswahl stehenden Ein- reichungen seitens der vorschlagsberechtigten Stellen Berücksichtigung finden. Unabhängig davon sollte für die Vergabe der Preise weiterhin die künstlerische Qualität maßgeblich sein und nicht der Grad der Einhaltung etwaiger geschlechterbezogener Zielstellungen.
5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden?
In den Filmförderrichtlinien gibt es keine Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft, da die Förderung nicht unternehmens-, sondern projektbezogen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) erfolgt (vgl. Art. 23, 44 BayHO sowie Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
6.1 Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Pro- duktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?
6.2 Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 6.1 und 6.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung von Daten zu etwaigen geschlechterbezogenen Gagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine entsprechende Verarbeitung etwaiger geschlechterbezogene Daten nicht zu der Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Zudem würde eine entsprechende Aktenauswertung zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.
6.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?
Nicht bei allen Projektanträgen im Förderbereich Nachwuchsfilm liegen dem FFF Bayern bereits bei Antragstellung etwaige Koproduktionsverträge bzw. Absichtserklärungen mit auftraggebenden Sendern vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 2.1 entsprechend verwiesen.
7.2 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
7.3 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
8.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher 0Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?
Die Fragen 7.2, 7.3 und 8.1 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.
8.2 Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren?
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-12-07 14:48:002023-03-12 14:51:23Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales
1.1 Wie viele vom FFF Bayern geförderte Drehs mussten in den vergangenen fünf Jahren abgesagt, verschoben oder verlängert werden (bitte tabellarisch auflisten nach Jahr, Absage, Verschiebung, Verlängerung mit Gesamtzahlen/Jahr)?
1.2 Wie oft war Personalmangel der Grund für die Ausfälle, Verschiebungen oder Verlängerungen (bitte tabellarisch aufführen nach Jahr)?
1.3 In welchen Gewerken hat Personal gefehlt (bitte mit tabellarischer Angabe jeweils Angabe Gewerk/Anzahl des fehlenden Personals)?
Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen dem FFF Bayern keine statistisch verwertbaren Angaben vor. Zur Ermittlung statistisch verwertbarer Angaben müssten die Fördernehmer der letzten fünf Jahre einzeln befragt werden, was aus verwaltungsökonomischen Gründen zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand führen würde.
2.1 Falls der Staatsregierung zu 1.1, 1.2 oder 1.3 keine Daten vorliegen, welche Daten liegen ihr vor, um den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel der bayerischen Filmbranche nach Gewerk und Qualifikationsstufe zu erfassen und zu bewerten?
3.1 Welche Schulen in Bayern nehmen das Angebot „Round Tables für Lehrerinnen und Lehrer“ des Programms „Start Into Media“ wahr (bitte Schulart und Anzahl der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer / Schülerinnen und Schüler angeben)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2.1 und 3.1 gemeinsam beantwortet.
An den Round Tables nahmen folgende Schulen mit soweit nicht anders angegeben jeweils eine Lehrkraft teil:
Feodor Lynen Gymnasium Planegg, Goethe-Gymnasium Regensburg, Gymnasium Maria Stern Augsburg des Schulwerks der Diözese Augsburg, Städtisches Von-Müller-Gymnasium Regensburg, Städtisches Alexander-von-Humboldt Gymnasium Schweinfurt (Gymnasien)
Staatliche Fachoberschule Germering, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Rosenheim, Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel, Staatliche Fach- und Berufsoberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule Sonthofen, Fachschule für Heilerziehungspflege der Barmherzigen Brüder Reichenbach, zwei Lehrkräfte der Staatlichen Fachoberschule Haar (Berufliche Schulen)
Johann-Andreas-Schmeller Realschule Staatliche Realschule Ismaning, Staatliche Schule für Kranke München, St.-Emmeram-Realschule Staatliche Realschule Aschheim, Dominik-Brunner-Realschule Staatliche Realschule Poing, Realschule an der Salzstraße Staatliche Realschule Kempten, Geschwister-Scholl-Realschule Staatliche Realschule Nürnberg II, Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt des Schulwerks der Diözese Augsburg, Nymphenburger Realschule München des Schulvereins Ernst Adam e. V. (Realschulen)
Mittelschule München Schleißheimer Straße 275, Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn, Evangelische Schule Naila Private Grundschule und Mittelschule (Mittelschulen)
Das Format richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, nicht an Schülerinnen und Schüler.
3.2 Welche Berufsbilder werden im Rahmen der Round Tables vorgestellt?
Ziel des Formats war der Wissensaustausch von Start into Media und den Schulen bzw. der Schulen untereinander, wie das Thema Berufsorientierung in den jeweiligen Schularten aktuell behandelt wird und welche Möglichkeiten es geben könnte, dort auch Medienberufe zu platzieren. Eine Vorstellung konkreter Berufsbilder erfolgte daher nicht.
3.3 Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung über das Programm „Start Into Media“ hinaus, um junge Menschen über die vielfältigen Berufsbilder in der Filmbranche zu informieren und die Hochschulen dabei zu unterstützen, Studierende zu gewinnen?
Der LehrplanPLUS der weiterführenden Schularten betont den hohen Stellenwert der beruflichen Orientierung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel. Die berufliche Orientierung findet ergebnisoffen statt und orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Jugendlichen werden in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit dazu befähigt, anhand ihrer persönlichen Stärken und Talente eine passende Berufswahl zu treffen. Eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Berufsbranchen steht dieser Zielsetzung entgegen.
Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen und Angebote innerhalb der beruflichen Orientierung durchgeführt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Schulen, verbunden mit der Bitte um Weitergabe von Informationsmaterialien an Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, steht Unternehmen jederzeit offen. In gleicher Weise wird bei der Organisation von Berufsinformationsmessen und Praxisveranstaltungen verfahren.
In Wahlkursangeboten wie „Schulradio“ und damit einhergehenden Wettbewerben wird in der schulischen Praxis darüber hinaus ein Einblick in Medienarbeit gewährt. Dabei gibt es für die Schulen auch Unterstützungsangebote durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien oder den Bayerischen Rundfunk. In Medienkompetenzprojekten wie „TurnOn“ des Bayerischen Rundfunks oder durch den Besuch bspw. der Münchener Medientage erhalten Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die professionelle Medienarbeit bzw. in die Medienbranche. 2021 wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung die Handreichung „Film in der Schule“ für die Arbeit in allen Schularten veröffentlicht.
4.1 Wie haben sich die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen aus dem Bereich Mediengestaltung Bild & Ton, Medienproduktion, Medientechnik, Kamera, Schnitt, Regie und Drehbuch und artverwandter Lehrbereiche beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bei den Staatlichen Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Studiengang/Ausbildung, Institution und Jahrgang)?
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern organisiert. Auskünfte zur inneren Organisation können direkt bei den jeweiligen Anstalten eingeholt werden.
Staatliche Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen An staatlichen Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben sich die Absolventinnen und Absolventen in den benannten Bereichen folgend entwickelt:
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamt
536
589
521
487
562
An der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) München werden folgende Schlüsselpositionen (Heads of departments) ausgebildet: Regie fiktional, Regie dokumentarisch, Produktion und Medienwirtschaft, Drehbuch, Kamera, VFX (als neuer Studienschwerpunkt seit 2020), Studienschwerpunkt Montage. Weitere in der Anfrage benannte Schlüsselpositionen insbesondere zu Ton und Szenenbild werden an der HFF nicht ausgebildet.
Übersicht über die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen an der HFF:
Jahr
Regie (Fiktion)
Regie (Dok)
Produktion
Drehbuch
Kamera
VFX
Montage
2017
19
12
16
11
< 5
2018
19
16
9
< 5
9
2019
9
8
13
12
7
Für VFX und Montage gibt es noch keine Absolventinnen und Absolventen.
4.2 Welche Rolle spielen die aktuellen und künftig erwartbaren Personalbedarfe bei der Finanzausstattung und Anzahl der angebotenen Studienplätze an den Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten?
Für das Studienangebot tragen die Hochschulen selbst die Verantwortung. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) stellt den Hochschulen Haushaltsmittel für Forschung und Lehre zur Verfügung, die sie eigenverantwortlich einsetzen. Die Hochschule Ansbach wird beispielsweise zum WS 2022/2023 den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film und TV“ in Kooperation mit der HFF und den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ einführen
4.3Inwieweit plant die Staatsregierung, weitere berufsqualifizierende Studiengänge oder Ausbildungen im Filmbereich für Berufsbilder wie in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung beispielsweise an staatlichen Hochschulen zu implementieren?
Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird verwiesen.
5.1 Welche Qualifikationen sind für Aus- und Weiterbildungen von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche aus Sicht der Staatsregierung notwendig?
Die Beurteilung, welche Qualifikationen für die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer-)Einstieg für die Filmbranche notwendig sein könnten, obliegt in erster Linie der Filmbranche, da nur sie den notwendigen Mangel an Personal bei sich identifizieren kann.
Laut einer Umfrage der Produzentenallianz, die mit Pressemitteilung vom 16.09.2022 bekanntgegeben wurde, sei sehr großer Personalmangel u.a. in folgenden Berufen/ Gewerken festgestellt worden: Aufnahmeleitung, Filmgeschäftsführung, Produktionsleitung, Animation/VFX, Buchhaltung, Kostüm/Garderobe.
Laut Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) sind folgende Berufe/Gewerke am meisten abgefragt (nach Reihenfolge): Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite inkl. Assistenz, Garderobieren, Set-Requisite inkl. Assistenz, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervisor, Requisitenfahrer, Regieassistenten, Szenenbildassistenten, Location Scout.
5.2 Welche Weiter- und Ausbildungsangebote für junge Menschen, die den Erwerb dieser Qualifikationen nach Schule, Ausbildung oder Studium ermöglichen, unterstützt die Staatsregierung?
Das Staatsministerium für Digitales (StMD) unterstützt zusammen mit dem FFF Bayern folgende Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten im Sinne der Frage 5.2:
Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis der HFF München e.V.);
Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH);
Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg);
Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH)
Darüber hinaus unterstützt die Staatskanzlei zahlreiche Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Bereich der allgemeinen Medienaus- und Fortbildung, von denen die Filmbranche profitiert. Dazu zählen zum Beispiel die Bayerische Akademie für Fernsehen und Digitale Medien sowie diverse Einzelprojekte etwa der Akademie für Neue Medien in Kulmbach, der Mediaschool Bayern, der Documentary Campus gGmbH oder der TOP: Talente e.V. Akademie für Film- und Fernsehdramaturgie.
5.3 Wie fördert die Staatsregierung den Quereinstieg und die Qualifikation älterer Personen in diesem Bereich?
Auf die Antwort zu der Frage 4.2 wird verwiesen.
6.1Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Staatsregierung, um Filmproduktionsfirmen bei der Aus- und Weiterbildung der dringend benötigten Fachkräfte für den Filmbereich zu unterstützen, z.B. durch Vermittlungsangebote, Finanzierungshilfe von Volontariaten, Praktika und ähnlichem?
Das für Filmförderung zuständige StMD befindet sich seit geraumer Zeit in aktivem Dialog mit wichtigen Stakeholdern in Bayern und Deutschland. Ziel ist es dabei, gemeinsame Lösungen für das Problem des Fachkräftemangels in der Filmwirtschaft zu identifizieren und möglichst konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Zu diesen Stakeholdern gehören insbesondere die Bundesagentur für Arbeit (ZAV), Akademie der Industrie- und Handelskammer (IHK-Akademie) München, Landeshauptstadt München, Medien.Bayern GmbH, FFF Bayern GmbH, HFF München sowie Branchenvertreterinnen und -vertreter. Im Rahmen dieses konstruktiven Dialogs wurden nun als erster Schritt unterschiedliche Themenbereiche identifiziert.
Es bestand Einigkeit, dass dazu eine starke deutschlandweit aufgesetzte Image- und Marketingkampagne (zentrale Marke) unverzichtbar wäre. Regionale Einzelansätze wären sicher auch hilfreich, würden aber auch medial nicht die Durchschlagskraft erreichen, die notwendig ist. Daher plant die Produzentenallianz in Abstimmung mit der Branche eine gemeinsame bundesweite Imagekampagne. Als Zielgruppe sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten angesprochen werden.
6.2 Welche Pläne gibt es vonseiten der Staatsregierung, Wege der qualifizierten Berufsausbildung in der Filmbranche z.B. in Kooperation mit der IHK auf den Weg zu bringen?
6.3 Inwieweit haben bei der Entwicklung der IHK-Weiterbildungsangebote im Filmbereich die aktuellen Personalbedarfe eine Rolle gespielt?
Die Fragen 6.2 und 6.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das StMD ist mit den entsprechenden Einrichtungen im Austausch. Die IHK für München und Oberbayern prüft derzeit in eigener Verantwortung die Möglichkeiten, entsprechende Ausbildungsgänge einzuführen. Dies wird vom für die Filmförderung zuständigen StMD ausdrücklich begrüßt.
7.1 Wie hoch sind die Mittel, die vonseiten der Staatsregierung in die in 5.1, 5.2 und 6 genannten Programme fließen (bitte aufschlüsseln nach Angebot und Höhe der Zuwendungen)?
Drehbuchwerkstatt München (Freundeskreis des HFF München e.V.) mit 191.400 Euro für das Jahr 2022;
Into the Wild – Mentoring Programm (urua Films GmbH) mit 5.000 Euro für das Jahr 2022;
Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch (Bildungscampus der Stadt Nürnberg) mit 2.240 Euro für das Jahr 2022;
Audiovisual Women (Erich Pommer Institut gGmbH) mit 15.000 Euro für das Jahr 2022
Die Staatskanzlei stellt im Rahmen der Bayerischen Medienförderung im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich zur Verfügung.
7.2 Wie hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen dieser Aus- und Weiterbildungsangebote in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Aus- bzw. Weiterbildungsangebot und Jahr)?
Drehbuchwerkstatt München (DBWM): 29. DBWM
Jahrgang 2017–2018 30. DBWM
=
19
Jahrgang 2018–2019 31. DBWM
=
19
Jahrgang 2019–2020 32. DBWM
=
23
Jahrgang 2020–2021 33. DBWM
=
31
Jahrgang 2021–2022
=
31
Into the Wild: 2017–2020: 17 Teilnehmer und Teilnehmerinnen 2020–2023: 13 Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Ausbildung erfolgt im Dreijahres- turnus)
Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch: Das Konzept umfasst stets fünf Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Audiovisual Women: Neues Programm, geplant sind 30 Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
7.3 Wie will die Staatregierung sicherstellen, dass Berufe in der Filmbranche für ältere und junge Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiographien attraktiv bleiben?
Auf die Antwort zu Frage 5.1 wird entsprechend verwiesen.
8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Branchenqualifizierungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Filmunternehmen bis zu 1.900 Euro monatlich pro Programmteilnehmer und -teilnehmerin beantragen können, um für Praktika während des Drehzeitraums sowie in der Vor- und Nachbereitung des Drehs den gesetzlichen Mindestlohn zahlen zu können und somit sowohl Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, Absolventinnen und Absolventen von Filmhochschulen und verwandten Studiengängen und anderen Personen den Weg in die Branche zu ermöglichen?
8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Weiterbildungsprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, bei dem Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Branchenqualifizierungsprogramm von „STEP“ finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen beantragen können?
8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung das Autorenstipendienprogramm im Rahmen von „STEP“ des Lands Hessen, das Autorinnen und Autoren mit Schwerpunkt auf in der Filmbranche unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, LGBTQIA+, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung, People of Color mit einem zehnmonatigen Stipendium unterstützt, um die Einkommenslücke in der Phase der Recherche und Entwicklung zwischen erster Stoffidee und dem Stadium, in dem ein Stoff zur Drehbuchförderung eingereicht werden kann, zu schließen?
Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aktuell läuft eine Bund-Länder-Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche. Die Erkenntnisse aus dieser Umfrage sollen im Anschluss ggf. für weitere Entwicklungen in Bayern herangezogen werden.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-11-25 11:59:002023-03-12 12:54:22Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales
Landtags-Grüne und Kreis-Grüne informieren sich über das Kreativstudio HYPERBOWL auf dem Penzinger Flugplatz
Auf Einladung von Frank Foerster (Geschäftsführer der Hyperbowl GmbH) haben die Grünen Landtagsabgeordneten Gabriele Triebel (Stimmkreisabgeordnete für den Landkreis Landsberg am Lech) und Sanne Kurz (Sprecherin der Landtagsfraktion für Kulturpolitik und Film) das virtuelle Produktionsstudio Hyperbowl auf dem Gelände des Penzinger Fliegerhorsts besucht. Begleitet wurden sie von ihren Kolleg*innen aus dem Landsberger Kreistag (Miriam Anton und Peter Satzger) und Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München.
Geschäftsführer Frank Foerster hat gegenüber den Politiker*innen gleich zu Beginn klargestellt, dass die Firma Hyperbowl sich auf dem Areal des Penzinger Fliegerhorsts pudelwohl fühlt. Die alte Helikopterhalle bietet der Firma nicht nur ausreichend Fläche für deren weitläufiges LED-Studio, sondern auch den besonderen Charme denkmalgeschützter Industriekultur. Die Grünen Politiker*innen sind begeistert von dem Tempo der Realisierung des Studios, der Kreativität der Zwischennutzung und von dem Pragmatismus der Unternehmer. Das Engagement der Film Commission Bayern trug hier Früchte. So hat die Firma Hyperbowl auf eigene Kosten ein Trafohaus errichtet, um kurzerhand die Stromversorgung des energieintensiven Produktionsstudios zu gewährleisten.
Auch begrüßen die Abgeordneten die Zukunftsvision des Unternehmens. Gemeinsam mit weiteren namhaften Partnern aus der bayerischen Filmbranche sollen hier die Penzing Studios erweitert werden, ein innovatives Medienzentrum für Film- und Fernsehproduktionen. Gabriele Triebel zu den Plänen der Penzing Studios: „Ich bin immer noch erleichtert, dass es zu keiner exklusiven Ansiedlung von Intel auf dem Gelände des Fliegerhorsts gekommen ist. Auf diese Weise haben wir nun die Möglichkeit, gemeinsam mit regionalen Unternehmen und innovativen Köpfen ein Ökosystem für nachhaltiges und kreatives Wirtschaften im Landkreis Landsberg zu etablieren. Der geplante Kreativ-Campus der Penzing Studios passt meiner Meinung nach voll in dieses Konzept.“
Das Fazit der Filmemacherin und Landtagsabgeordneten Sanne Kurz fällt ebenfalls überschwänglich aus: „In den aktuell noch zwischengenutzten Hallen des ehemaligen Fliegerhorstes können hoffentlich dauerhaft virtuelle Produktionen mit analogen Produktionen zusammengeführt werden. Die Penzing Studios mit Hyperbowl sind eine großartige Chance, den Fliegerhorst Penzing für die Kreativwirtschaft zu erschließen“. Da die Gewinnung von Fachkräften eine zentrale Herausforderung darstellen wird, hatte Sanne Kurz auch Prof. Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) zu dem Termin eingeladen. Prof. Schopper bringt diese Art von Produktion heute schon seinen Studierenden näher und kann sich eine Kooperation mit Hyperbowl und den Penzing Studios bestens vorstellen. Bereits am alten temporären Standort in den Münchener Messehallen gab es Exkursionen der Studierenden in die HYPERBOWL. Diese Zusammenarbeit soll nun ausgebaut werden.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/presse-mitteilung-Logo-Sanne-Kurz-Bayericsher-Landtag-Grüne-Fraktion-Bayern-e1595859350337.jpg403400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-07-07 12:56:002023-01-24 14:48:20Pressemitteilung: Großes Kino in Penzing: HYPERBOWL auf dem Flugplatz
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei ggf. notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
Hierzu ist zu gewährleisten, dass ─ Angebote der Kinder– und Jugendhilfe – z. B. Jugendarbeit in Jugendzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereinsangebote und insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe – vollumfänglich in Präsenz stattfinden können ─ stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe keinen Besuchs- oder Zugangseinschränkungen unterliegen und ein Normalbetrieb aufrechterhalten werden kann ─ der Zugang zu Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten, außerschulischen Bildungsangeboten der Kultureinrichtungen und zu Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht eingeschränkt wird, auch wenn für Erwachsene hierfür Einschränkungen gelten sollten ─ schulischen und außerschulischen Trägern Planungssicherheit für die Konzeption und Umsetzung von Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten gegeben wird, um diese – auch mit Übernachtungsmöglichkeiten – für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen ─ bayernweit flächendeckende Aufklärungs-, Beratungs- und Impfangebote für die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder zwischen fünf und elf Jahren bereitgestellt werden ─ Jugendzentren und andere Jugendhilfe- und Jugendbildungseinrichtungen befähigt werden, in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und den Impfzentren Impftermine vor Ort zu organisieren
Begründung:
Bei notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie muss es immer zuerst um den Alltag der Erwachsenen gehen, um deren Arbeits- und Freizeitleben. Erwachsene können und müssen mehr schultern, während die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in Krisenzeiten möglich bleiben muss. Wir müssen alles daransetzen, Kinder und Jugendliche in dieser schwierigen Zeit aufzufangen und zu unterstützen. Hierfür ist zu gewährleisten, dass bei etwaigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dennoch vollumfänglich in Präsenz stattfinden können. Insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe von Jugendamt, Erziehungs- oder Familienberatung darf nicht eingestellt werden. Auch in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe muss der Normalbetrieb sichergestellt werden, sodass Kinder und Jugendliche in Jugendwohnheimen oder in der Heimerziehung keinen Besuchs-, Zugangs- oder sonstigen Einschränkungen unterliegen. Gleichermaßen müssen weitere Angebote von Kultur, Sport und Freizeit, außerschulische Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geöffnet bleiben – auch, wenn es in diesen Bereichen Einschränkungen für Erwachsene geben sollte. Für entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte für einen weitestgehenden Normalbetrieb in all diesen Einrichtungen und Bereichen für Kinder und Jugendliche ist frühzeitig zu sorgen. Für schulische und außerschulische Träger muss Planungssicherheit für die kommenden Monate gegeben werden. Nur so können sie Angebote wie Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche konzipieren und umsetzen. Für Kinder und Jugendliche sind diese Angebote wichtige Erfahrungs- und Begegnungsräume, die auch in Zeiten der Pandemie sicherzustellen sind. Impfen ist der Weg aus der Pandemie – folglich müssen auch Beratungs- und Impfangebote speziell für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-05-25 16:06:002023-07-10 11:44:36Antrag: Kampf gegen Corona V: Kinder und Jugendliche zuerst, keinen weiteren Freizeit- Lockdown im Herbst
Seit es den Kulturfonds in seiner jetzigen Form gibt, betonen wir Grüne, dass Fördermittel immer für alle Menschen in Bayern zugänglich sein sollten. Rund 2 Millionen Menschen in Bayern sind nämlich quasi komplett von der Beantragung ausgeschlossen. Mal heißt es „Gibt es da denn Bedarf?“, mal werden Ängste geschürt, die bösen Menschen aus Nürnberg und München könnten die guten bayerischen Euros alle wegsaugen. Dabei haben andere Flächenländer gute Lösungen gefunden, Mittel gerecht zu verteilen – für alle. Auch in Bayern gibt es solche Lösungen, leider aber nicht bei der CSU, sondern nur im FW-geführten Bildungsministerium unter Piazolo. Wichtig ist jetzt: Anträge stellen!
Um es vorweg zu nehmen: Unten geht’s um Geld! Geld, das alle Menschen in Bayern beantragen dürfen. Auch Du! Und das möglichst viele beantragen sollten. Warum es so wichtig ist, dass viele immer wieder die Arbeit der Antragstellung auf sich nehmen, will ich vorab kurz erklären:
Viele, viele unserer Grünen Anträge zu Verbesserungen beim Kulturfonds werden abgelehnt. Begründung zumeist „Es läuft doch alles wunderbar!“ – oder, auch sehr beliebt, „Es gibt doch gar keinen Bedarf!“. Diesen September habe ich allen Ernstes hochrangige Menschen der CSU zweifeln hören: „Wenn es jetzt eine Öffnung des Kulturfonds für München und Nürnberg gäbe, würden sich da denn überhaupt Leute bewerben?!“.
Kulturfonds ist seit Jahren reformbedürftig
Ja! Ja, würden sie! Die Leute. – Sie tun es auch, immer wieder. Oder versuchen es zumindest und scheitern an mangelnden Online-Bewerbungsverfahren, an altertümlichem Kategorie-Denken und fehlgeleiteter Telefonberatung oft schon beim ersten Kontakt. „Alles super beim Kulturfonds! Fast 100% Förderzusagen!“ hören wir dann jedes Jahr – obwohl beim genaueren Hinsehen immer wieder Projekte dabei sind, wo in Wahrheit Bürgermeister X oder Landrätin Y dahinter steckt oder der Kulturfonds schlicht missbraucht wird, um Fördermittel in den eigenen Stimmkreis umzuleiten. Ganz einfach am Landtag vorbei. Denn wo sonst ein gewähltes Parlament über Haushaltsmittel entscheidet und zum Beispiel transparente Jurierungs-Prozesse einfordern kann, entscheidet beim Kulturfonds die Staatsregierung, basierend auf je einem (geheimen) Gutachten. – Statistiken darüber, wie viele Menschen von den Bezirksregierungen bereits am Telefon abgewimmelt werden, die gibt es indes leider nicht, wie meine Anfrage zum Kulturfonds zeigt.
Reformen bräuchte es neben Bewerbungsverfahren, Beratung, Transparenz und Antragsberechtigung dringend auch beim altertümlichen Sparten-Denken. Denn „Spartenübergreifendes“ ist derzeit nur aus „obigen Sparten“ erlaubt, und moderne Formen wie Poetry Slam im Literaturbereich („Sind Sie jetzt Performance? Oder Literatur? Weil Performance, das fördern wir leider nicht, gell.“), wie Video-Walks, Performatives oder interaktive Arbeiten („Theater ist das ja jetzt nicht direkt, oder?“) finden schwer oder gar keinen Raum. Gefördert wird bisher nur „Theater, Museum, zeitgenössische Kunst (Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“, Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte, Atelierförderprogramm für bildende Kunst), Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, Internationaler Ideenaustausch – sowie besagte „innovative Vorhaben und spartenübergreifende Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen“[Quelle].
Hoffnung auf Wandel bringt der Kulturfonds, Bereich Bildung, im FW-geführten Ministerium unter Piazolo
Ich verspreche, wir Grüne werden weiter dranbleiben, um den Kulturfonds strukturell zukunftsfest als Instrument der Kulturförderung für ganz Bayern aufzustellen. Bis dahin gilt es weiter Druck zu machen und laut zu zeigen: Der Bedarf ist da. Darum:
Bitte werbt doch in Euren Städten, Gemeinden und Communities für die Beantragung von Projektmitteln für den Kulturfonds, Bereich Bildung. Der Kulturfonds, Bereich Bildung, gehört zum Piazolo-Ministerium. Antragsberechtigt ist *ganz Bayern*, ohne Ausnahme. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt und mit besonderem Nachdruck auf Wirkung in der Fläche des Landes.
Digitale Antragsverfahren und Online-Einreichung wurden, na logo, auch schon gefordert. CSU so: „Passt doch alles“. Bissi Digitalisierung gab’s dann auch. Peinlich nur: Das „interaktive E-Paper“ zum Kulturfonds, das den Ruf der Opposition nach Digitalisierung besänftigen sollte, ist leider, leider nur eine im Browser durchklickbare PDF mit zwei, drei anklickbaren Links drin. Puh. Dicke Bretter! Wir bleiben dran.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/01/Kind-mit-Pinsel-und-Kunst-im-Hintergrund_Maedchen_art_painting_Kulturfonds-kulturelle-bildung_pexels-anastasia-shuraeva-8467290-scaled-e1642073727355.jpg599400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2022-01-13 16:24:542022-01-17 09:42:25Kulturfonds: warum es Reformen braucht und man trotzdem jetzt Anträge stellen sollte
Vor ziemlich genau einem Jahr hatte ich den Gemeinsamen Elternbeirat und die Elternvertretungen der Schulen im Münchner Osten zu einem Runden Tisch eingeladen. Einiges lief nicht rund und vieles ist auch inzwischen Besser. Die Behandlung junger Menschen in der Pandemie im Allgemeinen und der Umgang mit Bildung im Besonderen zeigt aber eine Prioritätensetzung der CSU-FW-Regierung, die beschämend ist. – Zu diesem Thema hier ein Gastbeitrag von Susanne Weiß. Sie hat diese Zeilen aus ihrer Perspektive als Mutter zweier halbwüchsiger Kinder geschrieben. Sie ist zudem Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem. – Mich bewegen diese Worte total. Nicht zuletzt, weil es auch um Musik als Sternstunde dessen, was Schule sein kann, geht.
Betreff: Schubeck darf, Schulen dürfen nicht – Schreiben an Herrn Prof. Piazolo und Herrn Dr. Söder
Sehr geehrter Herr Kultusminister Piazolo, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,
sicherlich haben wir alle inzwischen viel gelernt aus der Pandemie und dem Umgang mit ihr. Auch beim Thema Schule hat es inzwischen ein Umdenken gegeben und darüber bin ich sehr froh. Die langen Schulschließung 2020 und 2021 haben mich bestürzt, dachte ich doch, es gäbe einen Konsens, dass die Schließung von Präsenzschule eine Maßnahme ist, die nur das allerallerletzte Mittel sein kann. Selbst in den Erzählungen meiner Eltern aus Kriegszeiten, in denen sie Kinder waren, scheint der Schulbetrieb das letzte gewesen zu sein, was aufgegeben wurde und das Erste was nach Kriegsende wieder begonnen hat.
Gut also, dass die Schulen im neuen Schuljahr nicht geschlossen wurden. Es scheint für mich jedoch, dass es nach wie vor mehr Ernstnehmen und mehr Wertschätzung braucht, wenn es um die Rolle und Leistung unserer Schulen geht. Ich möchte Ihnen dies an einem Bespiel schildern. Sie können dann auch besser nachvollziehend, warum mich die erneute Absage der Weihnachtskonzerte an der Schule meiner Kinder – die in dieser Woche stattgefunden hätten – so bedrückt hinterlässt und warum es dabei um weit mehr geht als zwei Konzerte.
Es geht um weit mehr als um zwei Konzerte
Die Schule meiner Kinder hat uns vor 3-4 Wochen mitgeteilt, dass aufgrund der Bestimmungen des Kultusministeriums bis auf Weiteres Gruppenunterricht in Gesang oder an Blasinstrumenten verboten ist. Das bedeutet, dass keine Chorproben oder Big Band – Proben stattfinden durften, bei denen gesungen oder durch ein Blasinstrument geblasen wurde. Außerdem sind „Schulveranstaltungen mit Freizeit- oder Kulturcharakter“ bis auf weiteres verboten. Das bedeutet für die Schule konkret, dass keine Konzerte, Schülervorspiele, usw. durchgeführt werden dürfen.
Zufällig ist mir bekannt, dass am Tag zuvor die Schulleitung und die Musiklehrkräfte zusammensaßen, um intelligente Lösungen zu finden, damit Auftritte und Proben trotz Pandemie stattfinden können. Offenbar hat ihnen das kultusministerielle Schreiben dann keinen Spielraum mehr für eigenständiges Handeln gelassen.
Zur Einordnung: ich bin selbst Epidemiologin
Damit Sie mich richtig einordnen können: Seit Ausbruch der Pandemie hatte ich für viele Regelungen Verständnis. Ich bin selbst Epidemiologin, dem NDR Coronapodcast mit Herrn Drosten und Frau Ciesek lausche ich seit mehr als 100 Folgen.
Ja, Einschränkungen mussten sein, aber für Schulen galten aus meiner Sicht oft strengere Regeln als für andere Bereiche! Gehe ich derzeit an einem Nachmittag/Abend oder gar Samstag in die Riem-Arcaden ist es dort rappelvoll, voller als es in jeder Schulaula gewesen wäre, bei einem nach Coronaregeln geplanten Konzert. Herr Schuhbecks Teatro darf mit Hygienekonzept Essen und Unterhaltung servieren – Schule dürfen nichts dergleichen. Das sind unterschiedliche Standards. Wo bleibt da der Schutz von Schule?
Konzerte sind Sternstunden dessen, was Schule sein kann
Sie mögen jetzt denken, dass es bei den Schulen doch hauptsächlich um die Aufrechterhaltung des Unterrichts geht. Warum regt sich hier eine Mutter über zwei ausgefallene Schulkonzerte auf? Bleiben wir beim Beispiel „Schulkonzerte“: Sie sind viel mehr als nur ein paar Stunden Musik am Abend. Sie sind einer der Sternstunden von dem, was Schule sein kann. Viele Kinder und Jugendliche haben sich wochenlang vorbereitet und dann sitzt man da als Eltern und fragt sich, wie Lehrer*innen so was schaffen und freut sich an der Gemeinschaft. Eine Art Seelenbad – so viele junge Menschen da oben auf der Bühne schaffen was so Schönes gemeinsam. Das ist mehr als Musik – und tut allen, besonders aber den Kindern und Jugendlichen gut, tröstet vielleicht sogar über so manchen Ärger im Schulbetrieb hinweg. Von unserem stolzen Oberstufenchor, dem einmal mehr als die Hälfte aller Schüler*innen der Jahrgangsstufen angehörten ist durch Corona ein kärgliches Grüpplein übriggeblieben.
Ich würde mir wünschen, dass Sie Ihren Schulen und Schulleitungen mehr Vertrauen schenken, Ihnen den notwendigen Spielraum geben und Ihnen – auch gegenüber manch unliebsamen Eltern – den Rücken stärken. Das gilt für die Pandemie, es gilt aber ebenso für den gesamten Schulbetrieb zu Nicht-Coronazeiten. Unsere Schulen müssen wieder spüren können, welche hohe Wichtigkeit sie für die geistige, seelische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen – unserer Gesellschaft haben.
Unsere Schulen müssen wieder spüren können, welche hohe Wichtigkeit sie für die geistige, seelische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen – unserer Gesellschaft haben.
Ich bitte Sie, legen Sie meine Zeilen nicht entnervt zur Seite, sondern geben Sie den Anmerkungen eine Chance. Und wenn Sie selbst gar nicht derjenige sind, an den dieses Schreiben gerichtet ist, so bitte ich den/die Lesende, mein Schreiben an Herrn Prof. Piazolo und Herrn Dr. Söder weiterzureichen.
Lassen Sie mich Ihnen abschließend ein gesegnetes Weihnachten wünschen! Ich hoffe, Sie merken, dass ich keine renitente Mutter bin, die sich nur um das Wohl ihres eigenen Nachwuchses kümmert. Es geht mir um uns als Gesellschaft.
Blieben Sie gesund auch in 2022!
Freundliche Grüße Dr. Susanne Weiß
cc. an die bildungspolitischen Sprecher*innen der demokratischen Parteien im Landtag
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/01/Schule-Musik-Pandmie-corona-bildung-Band-Musik-Konzerte-Teenager-Kinder-Jugend-Schuelerinnen-und-Schueler-scaled-e1642896657634.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2021-12-23 23:43:002022-01-23 01:10:42Wenn wir „Schule in der Pandemie“ sagen und den Umgang mit Menschen meinen. Ein Gastbeitrag von Susanne Weiß.
Schon das Vorlesen von Band 1 des Landtags-Kinderkrimis „Die Isar-Detektive“ von Anja Janotta hat mir großes Vergnügen bereitet. Nun ist Band 2 erschienen – ein wunderbarer Anlass für ein weiteres Plädoyer zum Lesen und Vorlesen. Denn Lesekompetenz ist ein hohes Gut, ja, ein Schlüssel zur Welt.
Die Isar-Detektive sind wieder unterwegs. Nach ihrem ersten Abenteuer im Bayerischen Landtag führt die Spur ihres zweiten Falls die jungen Detektive in ein Tierheim – und lässt sie quasi nebenbei das wunderbare Recht aller Menschen in Bayern, eine Petition einzureichen, entdecken. Denn in unserer bayerischen parlamentarischen Demokratie können grundsätzlich alle – Erwachsene wie Minderjährige, mit deutschen wie nichtdeutschen Pässen, in Bayern oder sonstwo lebend – sich einbringen. Mit einer Petition an den Bayerischen Landtag können sie eine Stellungnahme des jeweils zuständigen Fachministeriums einfordern. Der zuständige Fachausschuss berät dann über Annahme oder Ablehnung der Petition und die Stellungnahme der Staatsregierung. Großartig, oder? Nachdem das Petitionsrecht allgemein viel weniger bekannt ist als es sein sollte, finde ich es umso beglückender, wenn schon junge Menschen, über den Umweg eines Kinder-Romans, davon erfahren.
Und spannend sind die Isar-Detektive obendrein! Zumindest meine Kinder lieben sie.
Lesend die Welt begreifen
Wie wichtig Vorlesen und Lesen ist, um an der Welt teilzuhaben, kann man nicht oft genug betonen. Vertrautheit mit Büchern, Lesefreude, das Eintauchen in und Verstehen von Geschichten gilt es ab der frühesten Kindheit zu fördern. Schließlich legt man damit einen wichtigen Grundstein für den späteren Lebensweg. Auch bei Schulkindern ist eine regelmäßige Beschäftigung mit Geschriebenem, auch jenseits des Schulkontextes, essentiell wichtig. Deshalb komme ich gerne in Kindergärten wie auch Schulen, um vorzulesen und mit den Kindern und Jugendlichen über den Text – und weit darüber hinaus – zu diskutieren. Einfach in meinem Büro anklopfen und mich einladen! Klassensätze von „Die Isar-Detektive – Verdacht im Tierheim“ können Schulen übrigens hier kostenlos bestellen.
Wer gerne mal ins Buch reinschnuppern möchte, kann sich von mir ein Kapitel vorlesen lassen – et voilà:
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2021/12/Buecher_Isar-Detektive_Sanne-Kurz_Bayerischer-Landtag-scaled-e1638885416472.jpg500500Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2021-12-13 22:01:182023-07-10 11:45:47Die Isar-Detektive, Band 2 & die wunderbare Kraft der Petition
Vor dem Hintergrund des Ministerratsbeschlusses vom 17.07.2018, in welchem der Hochschule für Fernsehen und Film München ein neuer “ Studienschwerpunkt im Bereich „Digitale Bildgestaltung“, der für Medienunternehmen am Standort immer wichtiger wird” versprochen wurde und mit “Investitionen in Höhe von rund 4,6 Mio. € sowie 7” neuen Stellen ab 2019 “Kompetenzen im Bereich VFX/Visual Effects vermittelt und Spezialisten für diese Bereiche ausgebildet werden” sollen, sowie des in der Drucksache 18/12225 am 19.2.2021 gegebenen Bekenntnisses, dass die Staatsregierung “den Studienschwerpunkt VFX auch künftig als unverzichtbaren Bestandteil des Studienangebots an der HFF” sieht und “für den Haushalt 2022” plant, “auf Basis des von der Hochschule zu erstellenden, überarbeiteten Finanzkonzepts entsprechende Mittel einzustellen”, frage ich die Staatsregierung, wie viele der 7 zugesagten Stellen nun insgesamt im Haushalt 2022 mit Mitteln hinterlegt sind, ob die Staatsregierung den Ministerratsbeschluss von 2018 mit dem Haushalt 2022 vollumfänglich erfüllt sieht, und mit welchen Folgen rechnet die Staatsregierung im Falle einer unzureichenden Ausstattung?“
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2021-12-10 12:01:002022-10-26 14:29:46„Kleine Anfrage“ – AzP „VFX Studiengang an der Hochschule für Fernsehen und Film München“
Ich frage die Staatsregierung, wie wird begründet, dass Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren bis Ende des Jahres zwar ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis sportliche und musikalische „Eigenaktivitäten“ gestattet sind und sie weiterhin an Theatergruppen teilnehmen dürfen, ihnen aber gleichzeitig der Besuch von „passiven“ Angeboten wie etwa Konzerten, Theaterstücken und Kinos etc. verwehrt bleibt, soweit sie nicht geimpft oder genesen sind, obwohl die Jugendlichen in der Schule regelmäßig getestet werden und z.B. die Kinos in der Mehrzahl auf Abstände zwischen den Plätzen achten und über Luftfilter verfügen, wie beurteilt sie die öffentliche Kritik von der Ständigen Impfkommission bis zum Bayerischen Jugendring (BJR) und der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) an der 2 G-Regel für Jugendliche, dass der Impfstatus Minderjähriger nicht Maßstab für ihre gesellschaftliche Teilhabe sein darf, und wie steht sie zur häufig geäußerten Meinung, dass Maßnahmen wie die 2G-Regel für Jugendliche bei passiven Aktivitäten wie Kino-, Theater- oder Konzertbesuch die Akzeptanz für die Corona- Beschränkungen insbesondere bei Jugendlichen und ihren Eltern untergräbt?
Dass man als Politiker*in nicht unbedingt ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben muss, sorgte in der Klasse, bei der ich eine Doppelstunde lang im Rahmen des Sozialkundeunterrichts eingeladen war, für Staunen.
Angesichts der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse ist politische Bildung und Aufklärung wichtiger denn je. Besonders junge Menschen sollten sich ihrer Möglichkeiten der politischen Beteiligung bewusst sein, um unsere Demokratie aufrechtzuerhalten und zu stärken. Darum besuchte ich eine 10. Klasse und stellte mich ihren zahlreichen Fragen zu meinem Beruf.
Was verdient man als Politiker*in? Wie kann ich mich beteiligen?
Die Schüler*innen interessierten unter anderem die Abläufe innerhalb einer Partei, die Aufgaben der Politik und vor allem, wie sie sich selbst für ihre eigenen Anliegen engagieren können. Die vielen verschiedenen Möglichkeiten von Petitionen über die Mitgliedschaft bei einer Jugendorganisation bis hin zu einem Praktikum stießen dabei auf großes Interesse.
Am Ende der Doppelstunde waren alle überrascht, wie schnell eine Sozialkundestunde doch vergehen kann, und es wurden schon erste Pläne für mögliche Petitionen geschmiedet.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2021/11/Schulbesuch_politische_Bildung_Sanne_Kurz400x400.jpg450450Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2021-11-16 14:22:002021-11-25 15:44:32Besuch im Sozialkundeunterricht – politische Partizipation für junge Leute mit und ohne deutschen Pass
„Zukunft Nachwuchs“: der Produzentenverband bietet mit dieser Studie eine Übersicht zur Perspektive von Hochschulabsolvent*innen und Quereinsteiger*innen in der deutschen Filmbranche. Die wichtige Handreichung für Förderungen, Sender und Politik leuchtet einen wenig erforschten Bereich der Branche aus: rund ein Fünftel der Kinoumsätze gingen 2019 auf Nachwuchsproduktionen zurück, obwohl hier deutlich weniger als ein Fünftel der Mittel ausgegeben werden. Mangelnde Chancengleichheit, finanzielle Unsicherheit und die Folgen der Pandemie bleiben große Herausforderungen. – Ein Bericht zur Vorstellung der Studie beim Münchner Filmfest 2021.
Dem deutschen Filmnachwuchs sollen durch Förderung und Kooperation möglichst viele Chancen zur Innovation geboten werden. Wie es um die ökonomischen und kreativen Perspektiven von Nachwuchsfilmschaffenden steht, untersucht der Produzentenverband in seiner Studie „Zukunft Nachwuchs“, gefördert von FFA und VGF, durchgeführt von Goldmedia.
Förderung aus verschiedenen Quellen
Bedenkt man, dass 2019 rund 20% der Kinoumsätze auf Nachwuchsproduktionen zurückging, wird die große Bedeutung und das Entwicklungspotenzial des deutschen Filmnachwuchses deutlich. Etwa 8% des Fördervolumens in der Filmbranche entfielen 2019 auf Nachwuchsproduktionen. Neben Regional- und Bundesförderungen sowie Filmverleihern sind auch die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender wichtige Partner für die Filmschaffenden. Trotz dieser wichtigen Unterstützung sieht sich der Nachwuchs im Berufsalltag häufig großen Herausforderungen gegenüber.
Chancengleichheit, Finanzierung und Sichtbarkeit als Herausforderungen für die Zukunft
Die meisten Befragten sind freiberuflich oder selbstständig tätig. In vielen Filmhochschulen ist der Anteil der weiblichen Absolvent*innen in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Kunsthochschulen bilden beim Blick auf die, die Diplom machen, sogar leicht mehr Frauen aus als Männer. Doch das Ende des Studiums ist für viele ernüchternd. Unter anderem in Bereichen wie Produktion können Frauen deutlich seltener als ihre männlichen Kollegen mit dieser hauptberuflichen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen, so zeigt die Studie. Öffentliche Mittel wie die aus den Filmfördertöpfen sollten aber allen Geschlechtern gleich zur Verfügung stehen.
Neben der fehlenden Chancengleichheit beklagen die Befragten besonders häufig die mangelnde Risikobereitschaft der Branche hinsichtlich Nachwuchsprojekten sowie die langen Finanzierungszeiträume. Die Wünsche der befragten Filmschaffenden sind ein schnelleres und transparenteres Fördersystem sowie mehr kreativer Freiraum. Zudem werden Nachwuchsfilme in aller Regel von den TV-Sendern nicht zur Prime Time übertragen – auch in Sachen Sichtbarkeit des Filmnachwuchses ist also viel Luft nach oben.
Notwendigkeit von Reformen: schnelleres, transparenteres Fördersystem, mehr kreativer Freiraum
Die Corona-Pandemie hat die Filmbranche hart getroffen. Die Folge für 52% der Nachwuchsfilmschaffenden: Drehverschiebungen – für knapp 16% sogar: komplette Drehabsagen. Die finanzielle Förderung freiberuflicher Filmschaffender als wichtigste Gegenmaßnahme, z.B. mit dem von uns Grünen geforderten fiktiven Unternehmerlohn wäre nicht nur nice to have, sondern in vielen Fällen überlebensnotwendig.
Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Budgets der Förderinstitutionen sind derzeit kaum absehbar. Während andere europäische Länder vorangehen, hinkt Deutschland bei den Konzepten zur Stärkung der Filmwirtschaft noch hinterher. Hier ist ein inklusiver Branchendialog von Nöten, um die Nachwuchsförderung auf nachhaltige Weise zu reformieren und die kreativen Potenziale unseres Nachwuchses auszuschöpfen.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2021/10/kal-visuals-6oLabfCwBME-unsplash-scaled-e1635103249379.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2021-08-06 15:27:002021-10-24 21:16:49Nachwuchs Motor des Filmschaffens
Bei einer Landtagsanhörung kommen Sachverständige zusammen, um den Abgeordneten mit ihrer Expertise Input zu geben. Anhörungen werden protokolliert und sind öffentlich. Damit ist die Anhörung ein wichtiges Instrument parlamentarischer Arbeit. Was hier so trocken klingt, hat beim Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, dem neuen Frame der Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes, durchaus Sprengkraft.
Seit längerem gibt es in Bayern ein gigantisches Hin- und Her zum Hochschulgesetz. Reformen braucht es. Wie die allerdings zustandekommen und welche Auswirkungen sie haben, das ist sehr umstritten. Meine Kollegin und Hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion, Verena Osgyan hatte in einem Gastbeitrag hier schon mal was dazu gesagt.
Zweitägige Anhörung
Heute jetzt ist es endlich soweit: mit einer Anhörung, die wir gemeinsam mit der SPD beantragt hatten, bringen wir wichtige zu klärende Punkte voran und legen den Finger erneut in die Wunde. Geladene Sachverständige sind:
Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg und Vorsitzende von Universität Bayern e.V.
Bernhard Emmer, Landesverband Wissenschaftler in Bayern
Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern des Deutschen Hochschulverbandes
Christiane Glas-Kinateder, Landesfachbereichsleiterin Bildung, Wissenschaft und Forschung bei ver.di LBz Bayern
Prof. Dr. Johannes Grabmeier, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Deggendorf
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang A. Hermann, Präsident Emeritus der Technischen Universität München
Prof. Dr. Thomas F. Hofmann, Präsident der Technischen Universität München
Prof. Dr. rer. pol. Bernd Huber, Präsident der Ludwigs-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Göran Kauermann, Institut für Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. Eduard Meusel, Initiative Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW)
Prof. Dr. Dr. h.c. Andrea Schenker-Wicki, Rektorin der Universität Basel
Prof. Dr. Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt und Vorsitzender Hochschule Bayern e.V.
Dr. Margit Weber, Sprecherin der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern)
Prof. Dr. Georg Winckler, Rektor Emeritus der Universität Wien
Zwei Tage lang sitzen die Sachverständigen (bei schönstem Sonnenschein übrigens…) im Plenarsaal des Bayerischen Landtags und nehmen sich Zeit, alle Ecken des vorliegenden Gesetzentwurf auszuleuchten.
Eigener Gesetzentwurf von Grüne Fraktion Bayern
Wir Grüne wären nicht die Grünen, hätten wir unsere Ideen und Visionen für ein Hochschulgesetz für Bayern nicht in einem eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. Zu unserem Hochschulfreiheitsgesetz geht es hier!
Ein Gastbeitrag zur Bayerischen Hochschulrechtsreform von Verena Osgyan, unserer hochschulpolitischen Sprecherin im Landtag
Seit die Pläne zur Hochschulreform die Hinterzimmer der Regierung und des Ministeriums verlassen haben und das verheerende Ausmaß der beabsichtigten Eingriffe in die Hochschullandschaft klar geworden ist, haben mich zahlreiche Betroffene angeschrieben. Natürlich haben wir Grünen einen Plan, wie man die Hochschulen viel besser zukunftsfest aufstellen kann. Hier ein Gastbeitrag meiner Kollegin Verena Osgyan, unserer Sprecherin für Wissenschaft und Hochschulpolitik im Landtag:
Das Bayerische Hochschulgesetz hatte seine letzte große Reform im Jahr 2006. Bereits damals stieß es auf erhebliche Kritik aufgrund der Einführung von Hochschulräten und der verstärkten Konzentration von Entscheidungsbefugnissen auf die Präsidien. In der Zwischenzeit hat sich natürlich ein erheblicher Reformbedarf aufgestaut, denn Themen wie Internationalisierung, Digitalisierung aber auch Nachhaltigkeit haben mittlerweile einen ganz anderen Stellenwert als noch Anfang der 2000er Jahre. In den letzten zwei Jahren wurde vom CSU-geführten Wissenschaftsministerium daher eine erneute Hochschulrechtsnovelle angekündigt.
Von einem Umbruch, der in der bayerischen Wissenschaftslandschaft keinen Stein auf dem anderen lassen soll, war jedoch keine Rede – bis zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder im Herbst 2019, in der er sein Prestigeprojekt Hightech-Agenda zum Vorbild seiner Hochschulpolitik machen wollte. Es wurden zwar zusätzliche Milliarden ausgebracht für einige wenige Spitzentechnologien wie KI, Luft- und Raumfahrttechnik und Wasserstofftechnologie. Fächer, die keine unmittelbare Verwertbarkeit bringen – Geistes- und Sozialwissenschaften, Lehramtsstudium, aber auch die MINT-Grundlagenforschung – gehen dabei leer aus. Damals war schon abzusehen, dass er seine Hightech-Agenda als Blaupause für die Hochschulstruktur ansieht.
Nachdem daraufhin im vergangenen Jahr ein Vorschlag des Wissenschaftsministeriums noch im Ministerrat gestoppt wurde, wurde – offenbar auf Druck aus der Staatskanzlei – an einem „Eckpunktepapier“ gearbeitet, das nach der Sommerpause geleakt wurde. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits im Herbst eine erste Anhörung im Wissenschaftsausschuss durchgesetzt, um transparent zu machen welche Pläne die Staatsregierung hier im Hinterzimmer voranzutreiben gedachte.
In dem Eckpunktepapier, das offiziell erst nach der Anhörung vorlag, fand sich unter anderem eine komplette Entkernung der Gremienstruktur, ein höchst umstrittenes neues Modell für die Rechtsform der Hochschulen als Körperschaften und die Fortführung des anderswo längst wieder ad Acta gelegten Prinzips der „unternehmerischen Hochschule“ wieder. Markige Worte wie „Entfesselung der Hochschulen“ und „Beseitigung von Gremienhemmnissen“ weckten zudem Befürchtungen, dass es um nichts weniger ging als um die Entstaatlichung und Entdemokratisierung unseres ganzen Wissenschaftssystems.
Nachdem damit die Katze aus dem Sack war, brach angesichts der CSU-Pläne massiver Protest unter Studierenden ebenso wie Forscher*innen und Lehrenden aus. Es gab große Demonstrationen, unter anderem in München, Nürnberg und Augsburg, offene Briefe von jeweils über 1.000 Hochschul- und Universitätsprofessor*innen und Stellungnahmen diverser Verbände von Studierenden über Mittelbau bis hin zu den Senatsvorsitzenden der Universitäten.
Wir Landtags-Grüne waren in der Zwischenzeit nicht untätig und haben deshalb, nach vielen Gesprächen mit Hochschulangehörigen in ganz Bayern, am 10. Mai 2021 als Gegenentwurf zu den Plänen der Söder-Regierung unser eigenes „Hochschulfreiheitsgesetz“ vorgestellt. Denn aus unserer Sicht ist ein kompletter Neuanfang nötig, um die Hochschulen tatsächlich zukunftsfähig und innovativ aufzustellen und die Bedürfnisse der direkt Betroffenen umzusetzen. Neben einem klaren Bekenntnis zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Diversity in der Wissenschaft und der Stärkung des gesellschaftlichen Auftrags der Hochschulen, der sog. „Third Mission“, sieht unser Gesetzentwurf deshalb unter anderem vor, die Strukturen innerhalb der Hochschulen transparent und demokratisch auszugestalten mittels Stärkung der demokratischen Gremienstrukturen, Wiedereinführung einer verfassten Studierendenschaft, die Sicherstellung guter Lehre anstatt prekärer Beschäftigungsbedingungen sowie zukunftsfeste Regelungen zu Digitalisierung und Open Science.
Am Dienstag, 18. Mai 2021, hat nun die CSU-Regierung ihr „Hochschulinnovationsgesetz“ endlich vorgestellt und damit krachend ihre Chance zu echten Reformen verpasst. Statt die Hochschulen nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen, die hochschulinterne Demokratie zu unterstützen und sich aktuellen gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen anzunehmen, ist das Gesetz in großen Teilen alter Wein in neuen Schläuchen und enthält wenig Neuerungen und noch weniger Innovation. Und da, wo es substanzielle Änderungen bringt, beziehen sich diese weiterhin auf eine einseitige Förderung der unternehmerischen Betätigung der Hochschulen, bestimmter Forschungsdisziplinen und des wirtschaftlichen Transfers. Damit entzieht sich die Staatsregierung mit ihrem Gesetz einfach komplett aus der Verantwortung und ignoriert die tatsächlichen Erfordernisse moderner Wissenschaftspolitik.
Der Landtag bekräftigt, dass im Sinne einer Gleichstellung der Religionen die Einführung eines konfessionell gebundenen islamischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG) das Ziel des Freistaates Bayern ist. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drs. 18/15059), welcher auf eine Überführung des bisherigen Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ in ein Wahlpflichtfach ohne bekenntnisorientierte Inhalte abzielt, wird vor diesem Hintergrund als Interimslösung erachtet.
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
Bereits heute die notwendigen Maßnahmen und Schritte einzuleiten, damit zukünftig auch in Bayern ein konfessionell gebundener islamischer Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG eingerichtet werden kann.
Mittels staatlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf eine verfassungskonforme Erteilung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts hinzuwirken (vgl. Drs. 18/12018), sofern es weiterhin nicht gelingen sollte, einen geeigneten institutionalisierten Partner auf muslimischer Seite zu identifizieren, welcher den Anforderungen nach Art. 7 Abs. 3 GG gerechnet wird.
Verstärkt in den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der muslimischen Community in Bayern zu treten und geeignete Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen.
Im Sinne der angestrebten hohen Akzeptanz des neuen Wahlpflichtfaches „Islamischer Unterricht“ ein konsultatives Gremium von muslimischen Expertinnen und Experten einzurichten. Ein konkreter Vorschlag zur personellen Besetzung eines entsprechenden Gremiums wurde bereits vom wissenschaftlichen Beirat des Departments Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg unterbreitet (vgl. Schreiben vom 12.08.2020, adressiert an Staatsminister für Unterricht und Kunst Prof. Dr. Michael Piazolo).
Den muslimischen Schülerinnen und Schülern in Bayern einen individuellen Anspruch auf Erteilung des neuen Fachs einzuräumen, soweit an der jeweiligen Schule eine vorab zu definierende Mindestzahl von interessierten Schülerinnen und Schülern sowie ein ausreichendes Angebot an geeigneten Lehrkräften gegeben ist.
Im Zuge der bevorstehenden Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die bisher im Modellversuch „Islamischer Unterricht“ befristet beschäftigten Lehrkräfte mit sofortiger Wirkung zu entfristen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, sind Verbeamtungen vorzunehmen
Die nötigen Voraussetzungen zur Etablierung eines weiteren bayerischen Universitätsstandortes zur Ausbildung von Lehrkräften für den „Islamischen Unterricht“ zu schaffen, um den Bedarf an qualifiziertem Lehrpersonal decken zu können.
Auf eine Änderung des § 49a Lehrerprüfungsordnung I (LPO I) hinzuwirken, damit das neue Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ auch zeitnah in der gymnasialen und beruflichen Oberstufe erteilt werden kann und den Schülerinnen und Schülern das Ablegen von Reifeprüfungen ermöglicht wird.
Begründung:
Kinder und Jugendliche brauchen einen Ort, um über ihre Religion und alles, was dazu gehört, zu reden und zu reflektieren. Das gilt für Kinder und Jugendliche jeder Religionszugehörigkeit. Im Sinne einer Gleichstellung der Religionen verdienen auch die mehr als 160 000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in Bayern („Bayerns Schulen in Zahlen 2019/2020“, S. 21) einen echten, konfessionell gebundenen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG.
Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drs. 18/15059), welcher auf eine Überführung des bisherigen Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ in ein Wahlpflichtfach ohne bekenntnisorientierte Inhalte abzielt, kann vor diesem Hintergrund lediglich als Zwischenschritt betrachtet werden, auf den unmittelbar weitere Schritte und Maßnahmen folgen müssen.
Zweifelsohne kann Islamischer Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs.3 GG nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer islamischen Religionsgemeinschaft eingerichtet werden. Offenkundig konnte bislang noch kein geeigneter institutionalisierter Partner auf Seite der islamischen Verbände identifiziert werden. Obwohl dieser Zustand primär ein innermuslimisches Phänomen darstellt, ist die Situation nicht so alternativlos, wie sie von der Staatsregierung beschrieben wird. Das Land Baden-Württemberg hat mit der Errichtung der Stiftung „Sunnitischer Schulrat“ bereits bewiesen, dass der Staat in dieser Frage durchaus gestaltend tätig werden kann. Eine verfassungskonforme Adaption dieses Modells für den Freistaat Bayern sollte daher eingehend geprüft werden (vgl. Drs. 18/12018).
Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass die Staatsregierung im Hinblick auf zukünftige Überlegungen zur Weiterentwicklung des „Islamischen Unterrichts“ an Bayerns Schulen muslimischen Vertreterinnen und Vertretern mehr Gehör schenkt. Eine diesbezügliche schriftliche Anfrage vom November 2020 verdeutlicht, dass dies im Vorfeld der Neukonzeptionierung des Wahlpflichtfaches nur unzureichend geschehen ist (vgl. Drs. 18/9942, Frage 4.1). Die Einberufung eines konsultativen Gremiums von muslimischen Expertinnen und Experten ist vor diesem Hintergrund zielführend, um den gemeinsamen Dialog zu befördern und eine hohe Akzeptanz des neuen Faches zu garantieren.
Darüber hinaus ist der Begründung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zu entnehmen, dass „Schülerinnen und Schüler sowie Eltern beim Islamischen Unterricht […] keinen individuellen Anspruch auf Einrichtung dieses Faches an der Schule“ haben (Drs. 18/15059, S. 5). Es liegt auf der Hand, dass das neue Fach sinnvollerweise nur bedarfsgerecht eingeführt wird. Es erschließt sich jedoch nicht, dass die Schulleitungen und Schulämter ohne feste Kriterien über die Einführung des Faches an den jeweiligen Schulen entscheiden sollen.
Zudem soll „das neue Fach in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Gymnasien und der beruflichen Oberschulen mit Blick auf die Lehrerversorgung nicht angeboten“ werden, da gemäß § 49a LPO1 bislang keine Prüfung für das vertiefte Unterrichtsfach vorgesehen ist. Somit werden Schülerinnen und Schüler, die künftig den „Islamischen Unterricht“ in der Oberstufe besuchen, gegenüber anderen benachteiligt, die entweder einen konfessionellen Religionsunterricht oder den regulären Ethikunterricht besuchen. Ihnen ist es folglich nicht möglich, die Reifeprüfung im „Islamischen Unterricht“ abzulegen. Zusätzlich ist gerade die Erteilung des Faches in der Oberstufe relevant, um zukünftige Kandidatinnen und Kandidaten für das entsprechende Lehramtsstudium zu gewinnen.
Im Hinblick auf die Lehrkräfteversorgung zeichnet sich bereits jetzt ab, dass im September 2021 nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer für eine flächendeckende Einführung des neuen Wahlpflichtfaches zur Verfügung stehen werden. Zu begrüßen ist daher die Möglichkeit der Entfristung der bisherigen Lehrkräfte des Modellversuchs. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass die Lehrkräfte nach Möglichkeit verbeamtet werden, um die nötige Kontinuität zu gewährleisten und zusätzliche Anreize zu schaffen. Unabhängig davon wird bei der angestrebten hohen Akzeptanz des neuen Faches jedoch mehr Fachpersonal benötigt werden, um eine Deckung des Bedarfs an Lehrkräften über alle Schularten hinweg gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund sollte zeitnah die Möglichkeit eines zweiten Studienstandorts in Betracht gezogen werden.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2020/05/Sanne-Kurz-Grüne-Fraktion-Bayerischer-Landtag-Kultur-Film.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2021-05-20 10:00:002023-02-22 18:54:57Antrag: Muslimische Kinder und Jugendliche verdienen Gleichstellung – jetzt die Weichen für einen konfessionellen islamischen Religionsunterricht stellen!
Warum das Verstehen von Bildern so wichtig ist, zeigt das kostenlose Angebot des DOK.fest München: Unter dem Titel „Schule des Sehens“ bietet DOK.education noch bis Ende Juli Kurzfilme an, die mit oder ohne das mitgelieferte Unterrichtsmaterial im Klassenzimmer, im Distanzunterricht oder hybrid genutzt werden können. Deutschlandweit. Hier steht, wie’s geht!
Visual Literacy, das Lesen, Verstehen und Einordnen von Bildern, ist mir ein Herzensanliegen. Besonders für Schüler*innen ist diese Fähigkeit wahnsinnig wichtig für Ihren weiteren Lebensweg. Mit Fake News und Social Media wird die Fähigkeit, Bilder und ihre Konnotationen zu lesen, immer bedeutsamer. Mir ist klar, gerade geht es darum, überhaupt Schule so normal wie es nur geht am Laufen zu halten. Aber vielleicht ist ja eine Abwechslung aus dem stressigen Pandemiealltag willkommen?
Kompetenzen. Kostenlos. Kurzfilme.
Darum möchte ich allen das kostenlose Angebot „Schule des Sehens“ von DOK.education des DOK.fest München ans Herz legen, das für Schulklassen konzipiert wurde. Pandemiebedingt ist eine deutschlandweite Teilnahme möglich, komplett digital mit Kurzfilm und Unterrichtsmaterial oder auch nur mit Kurzfilm. Die Rückmeldungen sind bisher äußerst positiv, der Aufwand geht gegen null, der Mehrwert muss beachtlich sein.
Wie funktioniert das?
Die Veranstaltung funktioniert nach dem Baukastensystem mit Filmen und digitalen Unterrichtseinheiten. Anhand der Kurzbeschreibungen und Filmtrailer kann die Lehrkraft den passenden Film für ihre Klasse aussuchen und die Klasse für die „Schule des Sehens“ anmelden. Nach der Anmeldung werden das Begleitmaterial sowie der persönlichen Zugang für den passwortgeschützten Online-Kinosaal zugeschickt. Im Online-Kinosaal des jeweiligen Films findet die Schulklasse dann drei mögliche Unterrichtseinheiten sowie weitere Kino-Details, die den (Online-) Festivalbesuch zum Erlebnis machen. Das Programm eignet sich sowohl für den Unterricht im Klassenzimmer als auch im Distanzunterricht in Form des Flipped-Classroom-Konzepts, für wahlweise 1 bis 3 Einzelstunden.
Neugierig geworden? Dann ab zur Anmeldung!
Das Programm läuft noch bis Ende Juli 2021. Es ist in Distanzunterricht, Wechselunterricht oder in Präsenz nutzbar. Für Altersgruppen von 2.-13. Klasse sind Angebote dabei. Weitere Infos gibt es hier. Kontakt für Rückfragen und Anfragen Maya Reichert unter reichert@dokfest-muenchen.de.
https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2021/05/Schule-des-Sehens-Visual-Literacy-Medien-Film-Kino-Kurzfilm-Schule-Bildung-Sanne-Kurz-Gruene-Bayern-Landtag_01-e1621446254571.jpg400400Sannehttps://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2023/12/Sanne-Kurz-Logo-Schrift-2024_02.svgSanne2021-05-19 19:43:582021-12-02 08:37:07„Schule des Sehens“
Allen Schulen soll umgehend ein Sonderbudget bis zum Sommer 2022 zugewiesen werden, welches diese in Eigenverantwortung flexibel einsetzen können, um notwendiges Personal für gezielte Förder- und Brückenangebote zu gewinnen.
Begründung:
Alle Statistiken und Studien zeigen, dass die Folgen der coronabedingten Einschränkungen für Kinder und Jugendliche und ihren weiteren Entwicklungs- und Bildungsweg immens sind. Es kann inzwischen von etlichen 100 Unterrichtsstunden ausgegangen werden, die nicht in Präsenz erteilt werden konnten oder ganz entfielen, dies entspricht etwa einem halben Schuljahr. Die Auswirkungen der unterschiedlichen digitalen Verfügbarkeit von Unterrichtsstoff sind hier noch gar nicht berücksichtigt. Die Schere der Bildungsunterschiede hat sich damit noch weiter gespreizt. Um die durch die Pandemie entstandenen Wissensunterschiede auszugleichen, müssen den Schulen schnellstens umfänglich Mittel zu deren Ausgleich bereitgestellt werden. Jede Schule weiß, welcher Unterricht nicht in Präsenz erteilt werden konnte und in welchem Umfang wie viel Unterricht ausgefallen ist. Schulleitungen können am besten selbst beurteilen, welchen Förderbedarf ihre Schülerinnen und Schüler benötigen. Sie kennen das regionale Umfeld, um zusätzlich notwendiges, pädagogisch geschultes Personal zu gewinnen. Deshalb sollten den Schulen die nötigen finanziellen Mittel bis Sommer 2022 zur Verfügung gestellt werden, damit diese zusätzliche Lernangebote machen können. Die momentan von der Staatsregierung angesetzten 20 Mio. Euro für Brückenangebote werden bei 6 400 Schulen dem individuellen Förderbedarf bei Weitem nicht gerecht.