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Österreich und Mecklenburg- Vorpommern als Vorbild: Straßenkultur und Festivals ermöglichen!

Meine Anfrage zum Plenum (AzP) am 8.6.2021

Ich frage die Staatsregierung, wie plant sie, kulturelle Aktivitäten an der frischen Luft mit geringerem Infektionsrisiko und kürzerer Verweildauer, z. B. zur Belebung der Innenstädte, insbesondere z. B. durch Straßenmusik oder Straßentheater, bei den aktuell niedrigen und weiter sinkenden Inzidenzwerten zu ermöglichen, insbesondere, wenn durch geeignete Markierungen die Einhaltung der Abstände auch ohne Bestuhlung dort, wo im öffentlichen Raum Bestuhlung nicht möglich ist, sichergestellt ist, wie plant die Staatsregierung mit Musikfestivals umzugehen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Fußball-Europameisterschaft und mit Blick auf die von Bundeskanzler Sebastian Kurz in unserem Nachbarland Österreich bereits am 28.05.2021 angekündigte Prämisse für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur werde es „ab 1. Juli auch dort keine Beschränkungen mehr geben, außer dem Nachweis „getestet, geimpft und genesen“ – also der sogenannten 3G-Regel, wie plant die Staatsregierung auch in Bayern einen Festivalsommer unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer 95-prozentigen Risikoübernahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine 45 wichtigsten Feste, Märkte und Musikfestivals und der so möglich gewordenen wissenschaftlich begleiteten Durchführung z. B. des Pangea-Festivals?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Es ist ein ganz zentrales Anliegen der Staatsregierung, Kunst, Kultur und kulturelle Bildung korrespondierend zu Öffnungsschritten in anderen Lebensbereichen wieder machbar und erlebbar zu machen, soweit dies mit Blick auf das pandemische Geschehen verantwortet werden kann. So sind kulturelle Veranstaltungen im Freien aktuell wieder mit bis zu 500 Zuschauern bei fest zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Die Staatsregierung beobachtet das Infektionsgeschehen kontinuierlich und passt Schutzmaßnahmen und Öffnungen entsprechend der Entwicklung des Infektionsgeschehens unter Berücksichtigung des Impffortschritts aber auch der Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten, sog. VOC, an. Somit werden auch Öffnungskonzepte im Bereich von Kunst und Kultur bei Vorliegen der Vorausset- zungen entsprechend angepasst. Ziel ist es, durch ein jeweils der aktuellen Situation des Infektionsgeschehens angemessenes Vorgehen eine nachhaltige Öffnung in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu ermöglichen und sicherzustellen.

Mit „Bayern spielt“ hat der Freistaat zudem eine umfassende Initiative aufgelegt, die (nicht nur) Besucherinnen und Besucher ermuntern soll, in den bevorstehenden Sommermonaten wieder Kunst und Kultur zu genießen und Kulturveranstaltungen zu besuchen. Projekte im Rahmen dieser Initiative werden auch durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel unterstützt.

Um wirtschaftliche Nachteile bei Kulturveranstaltungen durch coronabedingte Einschränkungen der Teilnehmerzahlen auszugleichen und Ausfallrisiken abzufedern, startet zudem ab dem 01.07.2021 der in enger Abstimmung mit den Ländern entwickelte und von den Ländern vollzogene Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.